Protokoll:
8048

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 48

  • date_rangeDatum: 7. Oktober 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:21 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Inhalt: Bestellung der Abg. Frau Dr. Timm als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 3643 A Erweiterung der Tagesordnung 3643 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 3643 B Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft, Dr. Graf Lambsdorff Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 3645 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung zusätzlicher Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 8/602 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/989 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/972 — Dr. Pfennig CDU/CSU 3645 C Wüster SPD 3647 A Frau Schuchardt FDP 3649 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen — Drucksache 8/822 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU . . 3652 A Lattmann SPD 3653 D Dr.-Ing. Laermann FDP 3655 A Rohde, Bundesminister BMBW 3657 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebotes und zur Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksache 8/439 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 3658 A Rohde, Bundesminister BMBW 3661 A Schedl CDU/CSU 3666 B Thüsing SPD 3668 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Frau Schuchardt FDP . . 3670 D Pfeifer CDU/CSU 3673 C Nächste Sitzung 3676 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3677* A Anlage 2 Wiederaufbereitung abgebrannter Brennstäbe aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich SchrAnfr 113 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 367T D Anlage 3 Deutscher Anteil am Personalbestand und am Haushalt t978/79 der UNO SchrAnfr 1 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAnfr 2 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3678* A Anlage 4 Teilnahme des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Dr. Hermes, an der Veranstaltung der chilenischen Botschaft anläßlich ihres Nationalfeiertags SchrAnfr 3 30.09.77 Drs 08/963 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3678* D Anlage 5 Medizinische Versorgung deutscher Staatsbürger in Moskau SchrAnfr 4 30.09.77 Drs 08/963 Kuhlwein SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* A Anlage 6 Durchsagen für Fluggäste der Air France im Linienverkehr nach West-Berlin in deutscher Sprache SchrAnfr 5 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* B Anlage 7 Zahl der in Südwestafrika (Namibia) lebenden Deutschen SchrAnfr 6 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* C Anlage 8 Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Angola SchrAnfr 7 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* D Anlage 9 . Angriffe staatlicher Rundfunkanstalten des Ostblocks auf die Verfassungsordnung und den Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 9 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3679* D Anlage 10 ,Einstweilige Zuflucht" Deutscher in der deutschen Botschaft in Moskau SchrAnfr 10 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 11 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3680* A Anlage 11 Terrorherrschaft Idi Amins in Uganda SchrAnfr 12 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3680* C Anlage 12 Hilfe für die von der Swapo „in Schutzhaft" gehaltenen bisherigen Swapo-Angehörigen und Flüchtlinge sowie Intensivierung der Guerillatätigkeit in Namibia SchrAnfr 13 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr 14 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3680* D Anlage 13 Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Vietnam SchrAnfr 15 30.09.77 Drs 08/963 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3681* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 III Anlage 14 Einrichtung staatlicher Regiebetriebe für die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Preßluftatemschutzgeräten des Zivilen Bevölkerungsschutzes und der Bundeswehr SchrAnfr 16 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAnfr 17 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 3681* C Anlage 15 Einsatz des THW auf kommunaler Ebene; Leistungen des Bundes für den Brandschutz im Rahmen einer Neukonzipierung des Katastrophenschutzes sowie Förderung des Baus von Gerätehäusern für kommunale Feuerwehren SchrAnfr 18 30.09.77 Drs 08/963 Gansel SPD SchrAnfr 19 30.09.77 Drs 08/963 Gansel SPD SchrAnfr 20 30.09.77 Drs 08/963 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 3682* B Anlage 16 Luftverunreinigung durch Schwefel SchrAnfr 21 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 3682* D Anlage 17 Gewährleistung der Alarmierung der Bevölkerung durch LS-Sirenen SchrAnfr 22 30.09.77 Drs 08/963 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 3683* B Anlage 18 Finanzierung der Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Vietnam und Laos SchrAnfr 23 30.09.77 Drs 08/963 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAnfr 24 30.09.77 Drs 08/963 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 3683* C Anlage 19 Umweltbelastung durch Bleiablagerungen seit Inkrafttreten des Benzinbleiergänzungsgesetzes SchrAnfr 25 30.09.77 Drs 08/963 Engelhard FDP SchrAnfr 26 30.09.77 Drs 08/963 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 3684* B Anlage 20 Kunstrasenanlagen im Sportstättenbau SchrAnfr 27 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3684* D Anlage 21 Verlängerung der Beurlaubungsfristen für Beamtinnen SchrAnfr 28 30.09.77 Drs 08/963 Rühe CDU/CSU SchrAnfr 29 30.09.77 Drs 08/963 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3685* B Anlage 22 DKP als Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der verfassungswidrigen KPD SchrAnfr 30 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3685* D Anlage 23 Ausrüstung der Beamten des BKA mit besseren Schußwaffen SchrAnfr 31 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3686* A Anlage 24 Bau einer Kläranlage in Hügelsheim SchrAnfr 32 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3686* B Anlage 25 Politische Einschätzung der Vereinigten Deutschen Studentenschaft SchrAnfr 33 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 34 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3686* C Anlage 26 Vereinbarkeit des Engagements des Staatssekretärs von Schoeler in der „Humanistischen Union" mit der Auffassung dieser Organisation über die staatliche Reaktion auf terroristische Gewalttaten SchrAnfr 35 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr 36 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 36878 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 27 Einstellung der öffentlich-rechtlich organisierten Abwasserverbände und der Städte und Gemeinden auf die vorgeschriebene Abwasserabgabe; Vermeidung unnötigen Abfalls durch Verkauf der Getränke in Pfandflaschen SchrAnfr 37 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Gruhl CDU/CSU SchrAnfr 38 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Gruhl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3687* D Anlage 28 Ausübung des Amts eines ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. eines 2. Bürgermeisters durch Richter SchrAnfr 39 35.09.77 Drs 08/963 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3688* C Anlage 29 Höhe der in den Jahren 1970 bis 1976 im Rahmen der Vermögensbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz, nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und nach dem Sparprämiengesetz aufgewendeten Beträge sowie voraussichtliche Inanspruchnahme der einzelnen Förderungsmaßnahmen in den Jahren 1977 bis 1980 SchrAnfr 40 30.09.77 Drs 08/963 Josten CDU/CSU SchrAnfr 41 30.09.77 Drs 08/963 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3688* D Anlage 30 Abführen außerordentlich hoher Gewinne deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Großunternehmen an ihre ausländischen Muttergesellschaften SchrAnfr 42 30.09.77 Drs 08/963 Diederich (Berlin) SPD SchrAnfr 43 30.09.77 Drs 08/963 Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3689* B Anlage 31 Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit SchrAnfr 44 30.09.77 Drs 08/963 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3690* B Anlage 32 Anwendung des § 240 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung 1977 SchrAnfr 45 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3690* C Anlage 33 Verwaltungsaufwand und Kosten bei der Verwirklichung von Vermögensbildungsmodellen, die die Arbeitnehmer zu Kleinaktionären machen SchrAnfr 46 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3690* D Anlage 34 Vergabe der Reinigungsarbeiten in bundeseigenen Unternehmen an private Reinigungsunternehmen SchrAnfr 47 30.09.77 Drs 08/963 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 3691* B Anlage 35 Inanspruchnahme der Bundesregierung aus den von ihr gewährten Bürgschaften nach dem Programm Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe SchrAnfr 48 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3691* C Anlage 36 Erhöhung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses für Kantinenessen SchrAnfr 49 30.09.77 Drs 08/963 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3691* D Anlage 37 Steuerliche Absetzbarkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für Schwerbehinderte, die auf einen Fremdfahrer angewiesen sind SchrAnfr 50 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3692* B Anlage 38 Wettbewerbsvorteile der DDR-Außenhandelsbüros in der Bundesrepublik Deutschland durch steuerliche Vorteile gegenüber den Wettbewerbern aus der Bundesrepublik Deutschland; Entrichtung der Lohnsteuer an DDR-Behörden für die in der DDR Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 V arbeitenden Monteure westdeutscher Firmen SchrAnfr 51 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 52 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 53 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 54 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3692* C Anlage 39 Aufrechnung der Steuerschulden eines Unternehmers im Fall der Zahlungsunfähigkeit gegen dessen Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand SchrAnfr 55 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3693* B Anlage 40 Unternehmereinkommen im Vergleich zum Facharbeitereinkommen SchrAnfr 56 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3693* C Anlage 41 Gleichzeitige Inanspruchnahme von Sparprämien und vermögenswirksamen Leistungen, Wohnungsbauprämien und vermögenswirksamen Leistungen bzw. Steuerermäßigungen nach § 10 EStG und vermögenswirksamen Leistungen; Vergleichszahlen seit der Einführung des 3. VermBG 1970 SchrAnfr 57 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 58 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 59 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3693* D Anlage 42 Nachteile durch das Ausscheren des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr 60 30.09.77 Drs 08/963 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3694* B Anlage 43 Gefährdung der langfristigen Sicherung des Steinkohleneinsatzes in den Kraftwerken sowie Änderung der Regelungen zur Rauchgasentschwefelung bei Steinkohlenkraftwerken SchrAnfr 61 30.09.77 Drs 08/963 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 62 30.09.77 Drs 08/963 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3694* D Anlage 44 Errichtung von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen im Rahmen der Konjunkturprogramme SchrAnfr 63 30.09.77 Drs 08/963 Scheffler SPD SchrAnfr 64 30.09.77 Drs 08/963 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3695* A Anlage 45 Feststellungen von Bundeskanzler Schmidt über die Nichtabrufung von 25 Milliarden DM für Investitionen für die Energiewirtschaft im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit sowie Aussage gegen jedwedes Moratorium für den Bereich der Kernenergie SchrAnfr 65 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAnfr 66 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3695* D Anlage 46 Herbeiführung eines Baustopps für das Kernkraftwerk Grohnde durch die BASF-Töchter „Chemische Fabrik Dr. Paul Lohmann" und die „Pharmazeutische Fabrik Rudolf Lehmann KG" SchrAnfr 67 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3696* B Anlage 47 Verwaltungsmäßige Abwicklung der Investitionszulage für energiesparende Maßnahmen sowie unbürokratische Durchführung des Energiesparprogramms über Sparkassen, Banken und Bausparkassen SchrAnfr 68 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr 69 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3696* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 48 Unterlassung von energieintensiven Investitionen wegen der zunehmenden Unsicherheit der Energiepolitik, insbesondere bei der Elektrizitätsversorgung, und von festen Zusagen für den Strombezug auf längeren Zeitraum durch Elektrizitätsunternehmen; Erleichterung des Baus von Kohlekraftwerken sowie für die nächsten 15 Jahre geplante Kohlekraftwerke SchrAnfr 70 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 71 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 72 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 73 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3697* A Anlage 49 Feststellung genereller Marktsättigungserscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 74 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3697* D Anlage 50 Anwendung des ab 1. September 1977 geltenden EG-Beziehungsrechts in Belgien, Holland, Frankreich und Italien sowie Vertrieb ausländischer Weine unter deutschem Namen im Ausland, insbesondere in den Niederlanden SchrAnfr 75 30.09.77 Drs 08/963 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr 76 30.09.77 Drs 08/963 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3698* B Anlage 51 Ansammlung und Verwendung der Mitverantwortungsabgabe der Milcherzeuger SchrAnfr 77 30.09.77 Drs 08/963 Klinker CDU/CSU SchrAnfr 78 30.09.77 Drs 08/963 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3698* D Anlage 52 Neuregelung der Arbeitszeit für Frauen an Bord durch Überprüfung der Bestimmungen des Seemannsgesetzes SchrAnfr 79 30.09.77 Drs 08/963 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3699* B Anlage 52 Erfüllung der Ansprüche freigemeinnütziger Krankenhäuser und Weiterentwicklung des Krankenhausbedarfsplans nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz SchrAnfr 80 30.09.77 Drs 08/963 Ey CDU/CSU SchrAnfr 81 30.09.77 Drs 08/963 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3699* B Anlage 54 Bezeichnung des § 368 p RVO betr. die Herausnahme von Arzneimitteln aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen als verfassungsrechtlich unzulässig durch den Staatsrechtler Professor Dr. Kriele sowie Verbindlichkeit der zu beschließenden Richtlinien zu § 368 p RVO für die kassenärztliche Praxis SchrAnfr 82 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr 83 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3700* A Anlage 55 Uberangebot an Zivildienstleistenden durch Zuweisung eines Aufgabenbereichs nur bei vorhandenen dienstlichen Unterkünften (Kasernierung) SchrAnfr 84 30.09. 77 Drs 08/963 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3700* B Anlage 56 Zusammenhang zwischen Auslandsnachfrage und Arbeitslosigkeit SchrAnfr 85 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 86 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3700* D Anlage 57 Anpassung des Hinweises auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes in § 8 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr 87 30.09.77 Drs 08/963 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 88 30.09.77 Drs 08/963 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 89 30.09.77 Drs 08/963 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3701* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 VII Anlage 58 Anerkennung von durch Arbeitslosigkeit unterbrochener versicherungspflichtiger Beschäftigung unter einem Monat als Ausfallzeit gemäß § 36 Abs. 1 AVG SchrAnfr 90 30.09.77 Drs 08/963 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr 91 30.09.77 Drs 08/963 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3701* D Anlage 59 Voraussetzungen für steuerrechtlich gewinnmindernde Geltendmachung von Verpflichtungen aus Sozialplänen gemäß §§ 111 bis 113 BVG durch Unternehmen SchrAnfr 92 30.09.77 Drs 08/963 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 93 30.09.77 Drs 08/963 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3702* B Anlage 60 Durchführung eines bundesweiten Forschungsvorhabens über Faktoren der Bevölkerungsentwicklung — Ursachen und Beweggründe für den Kinderwunsch — analog der Erhebung der Universität ErlangenNürnberg SchrAnfr 94 30.09.77 Drs 08/963 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3703* A Anlage 61 Abhängigmachen der Ausstellung eines Behindertenausweises für Schwerbehinderte vom Einkommen sowie Einrichtung regionaler Fahrdienste zur Beförderung Schwerbehinderter zum Arbeitsplatz SchrAnfr 95 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 96 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3703* B Anlage 62 Entwicklung des Lehrstellenangebots in Industrie, Handel, Handwerk, in den freien Berufen, im öffentlichen Dienst und in der Landwirtschaft SchrAnfr 97 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Jens SPD SchrAnfr 98 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Jens SPD SchrAnfr 99 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3704* B Anlage 63 Vereinbarkeit der Ankündigung der AOK Berlin über die Erhöhung des Beitrags mit der Versicherung der Bundesregierung, die Rentensanierung ohne Beitragserhöhung durchzuführen SchrAnfr 100 30.09.77 Drs 08/963 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3706* A Anlage 64 Vereinbarkeit der Gewährung einer pauschalierten Kostenerstattung auf privatärztliche Behandlung für freiwillige Mitglieder einzelner Ersatzkassen mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung SchrAnfr 101 30.09.77 Drs 08/963 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3706* B Anlage 65 Höhe der letzten Wehrsolderhöhung für Wehrpflichtige und zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung im Einzelplan 14 sowie Steigerungsraten der Lebenshaltungskosten und der Löhne und Gehälter seit der letzten Wehrsolderhöhung SchrAnfr 102 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 103 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 104 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3706* C Anlage 66 Stand der Laser-Technologie und Höhe der für die Entwicklung von Laser-Waffen aufgewendeten Haushaltsmittel in der NATO und im Warschauer Pakt SchrAnfr 105 30.09.77 Drs 08/963 Handlos CDU/CSU SchrAnfr 106 30.09.77 Drs 08/963 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3707* A Anlage 67 Militärhilfe der Bundesrepublik für Länder innerhalb und außerhalb der NATO SchrAnfr 107 30.09.77 Drs 08/963 Frau Simonis SPD SchrAnfr 108 30.09.77 Drs 08/963 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3707* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 68 Untersuchung der antisemitischen Vorgänge an der Bundeswehrhochschule München SchrAnfr 109 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3708* A Anlage 69 Symbolische Judenverbrennung durch Offiziere der Bundeswehrhochschule München sowie Konsequenzen aus solchen antisemitischen Manifestationen SchrAnfr 110 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAnfr 111 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3708* C Anlage 70 Fertigstellung des Lärmschutzgutachtens für den militärischen Flugplatz Leipheim sowie Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr 112 30.09.77 Drs 08/963 Fellermaier SPD SchrAnfr 113 30.09.77 Drs 08/963 Fellermaier SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3709* A Anlage 71 Konsequenzen für die an den antisemitischen Vorfällen an der Bundeswehrhochschule München beteiligten Offiziere SchrAnfr 114 30.09.77 Drs 08/963 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3709* B Anlage 72 Schaffung eines zentralen militärhistorischen Museums sowie Ausbau des Wehrgeschichtlichen Museums im Rastatter Schloß SchrAnfr 115 30.09.77 Drs 08/963 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 116 30.09.77 Drs 08/963 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3709* C Anlage 73 Konsequenzen für die an einem antisemitischen Exzeß an der Bundeswehrhochschule München beteiligten Offiziere SchrAnfr 117 30.09.77 Drs 08/963 Blank SPD SchrAnfr 118 30.09.77 Drs 08/963 Blank SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3710* A Anlage 74 Vereinheitlichung der Notfall- bzw. Unfallausweise SchrAnfr 119 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3710* B Anlage 75 Zunahme der Lebererkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 120 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3710* C Anlage 76 Überprüfbarkeit der Wirksamkeit von der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Arzneimitteln durch Ärzte und Wissenschaftler SchrAnfr 121 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3711* A Anlage 77 Beschleunigung der Registrierung von Tierarzneimitteln beim Bundesgesundheitsamt SchrAnfr 122 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr 123 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3711* B Anlage 78 Stellungnahme der Bundesregierung zum Sachverständigengutachten über die Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 124 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3711* D Anlage 79 Verbot bzw. Einschränkung des Rauchens in der Öffentlichkeit und der Werbung für Tabakwaren in den Medien; Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ausbau der Schwangerschaftsberatung und Verbesserung der Lebenshaltung von Familien mit Kindern SchrAnfr 125 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 126 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3712* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 IX Anlage 80 Benutzung von Bahnbussen mit Seniorenfahrkarten SchrAnfr 127 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* A Anlage 81 Ausrüstung der Rücksitze mit Sicherheitsgurten SchrAnfr 128 30.09.77 Drs 08/963 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* B Anlage 82 Entwicklung des Großraums Karlsruhe zu einem Verkehrshindernis für Autobahnbenutzer SchrAnfr 129 30.09.77 Drs 08/963 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* C Anlage 83 Beseitigung der Bahnposten 78 (zwischen Klein-Gerau und Groß-Gerau) und 30 (im Ortsbereich Klein-Gerau) an der Strecke Mannheim-Darmstadt SchrAnfr 130 30.0937 Drs 08/963 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* D Anlage 84 Einstellung älterer Ingenieure und Techniker als Angestellte auf Zeit und Einsetzung freier Ingenieurbüros bei Bundesverwaltungen zur Aufarbeitung von Planungsrückständen SchrAnfr 131 30.09.77 Drs 08/963 Junghans SPD SchrAnfr 132 30.09.77 Drs 08/963 Junghans SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713' D Anlage 85 Verkauf der Bahnfahrkarten nach bzw. von Berlin (West) an Schaltern für den Inlandsverkehr SchrAnfr 133 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3714* B Anlage 86 Lärmschutzvorkehrungen an der A 63 auf der Höhe von Mainz-Bretzenheim SchrAnfr 134 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3714* C Anlage 87 Elektrifizierung des Streckenabschnitts Singen-Schaffhausen SchrAnfr 135 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3714* D Anlage 88 Bau von Röhrentunnels an Autobahnen als Wilddurchlässe SchrAnfr 136 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3715* A Anlage 89 Höhe der Kosten für den vom Bundesbahnwerbe- und -auskunftsamt in Frankfurt herausgegebenen Kundenbrief der Deutschen Bundesbahn SchrAnfr 137 30.09.77 Drs 08/963 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3715* A Anlage 90 Vorbeugende Maßnahmen für die Folgen einer Ölpest in der Nord- und Ostsee SchrAnfr 138 30.09.77 Drs 08/963 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 139 30.09.77 Drs 08/963 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3715* B Anlage 91 Windschutz für die Schiffahrt auf dem ElbeSeitenkanal durch Uferbepflanzung SchrAnfr 140 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3716* B Anlage 92 Übertragung der Verantwortung für Gemeinschaftsbauwerke entlang der S-Bahn-strecken durch die Bundesbahn an kommunale Verwaltungen SchrAnfr 141 30.0937 Drs 08/963 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3716* C Anlage 93 Ernennung eines der DKP als Mitglied angehörenden Oberlokomotivführers zum Beamten auf Lebenszeit im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg SchrAnfr 142 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3716* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1937 Anlage 94 Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Anschluß der L 78 an die A 5 SchrAnfr 143 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3717* C Anlage 95 Abstimmung der Termine für Schulferien, auch auf der Ebene der EG, zur Entlastung des Verkehrs SchrAnfr 144 30.09.77 Drs 08/963 Daubertshäuser SPD SchrAnfr 145 30.09.77 Drs 08/963 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3717* D Anlage 96 Erlaß der Funkgebühren für kabellose Vielhöranlagen in Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen SchrAnfr 146 30.09.77 Drs 08/963 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3718* B Anlage 97 Einführung des Ortstarifs für den Fernsprechverkehr in den neugegliederten Städten und Gemeinden des Kreisgebiets Minden-Lübbecke SchrAnfr 147 30.09.77 Drs 08/963 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3718* B Anlage 98 Übernahme des DKP-Funktionärs Wolfgang Repp in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Bereich der Bundespost SchrAnfr 148 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Eyrich CDU/CSU SchrAnfr 149 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Eyrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3718* D Anlage 99 Zahl der benötigten Aushilfskräfte für die Tätigkeit der Postzusteller, die angefallene Überstunden abfeiern, sowie Übernahme der Aushilfskräfte in ein Dauerarbeitsverhältnis SchrAnfr 150 30.09.77 Drs 08/963 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr 151 30.09.77 Drs 08/963 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3719* A Anlage 100 Ansprüche von Briefträgern auf Freizeitausgleich für Überstunden im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart SchrAnfr 152 30.09.77 Drs 08/963 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr 153 30.09.77 Drs 08/963 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3719* B Anlage 101 Zeitgemäße Ausgestaltung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts und des Erbbaurechts SchrAnfr 154 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr 155 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3720* A Anlage 102 Erhaltung regionaler Baustile bei der Modernisierung von Altbauten SchrAnfr 156 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3720* B Anlage 103 Städtebauförderungsmittel für die Stadt Bielefeld und die Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh in den Jahren 1976 und 1977 SchrAnfr 157 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3720* C Anlage 104 Forderung von Bürgschaften für Gewährleistungsansprüche bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge an mittelständische Firmen SchrAnfr 158 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3721* B Anlage 105 Sitten- und Rechtswidrigkeit sogenannter Fluchthelferverträge SchrAnfr 159 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3721* C Anlage 106 Abschluß der Folgeverträge gemäß Art. 7 des Grundlagenvertrags; Veröffentlichung der Protokolle über die Anhörungen des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 XI Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 26. und 28. September 1977 zur Verdeutlichung des Wiedervereinigungsanspruchs des deutschen Volkes SchrAnfr 160 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 161 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3722* A Anlage 107 Verweigerung der Einreise für Besucher der Leipziger Messe SchrAnfr 162 30.09.77 Drs 08/963 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3722* C Anlage 108 Ausschluß des aus Anlaß des 65. Geburtstags des SED-Chefs Honecker in der ZDF-Sendung „Kennzeichen D" gesendeten Beitrags bei der Vergabe des Jakob-KaiserPreises SchrAnfr 163 30.09.77 Drs 08/963 Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3722* D Anlage 109 Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich SchrAnfr 164 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3723* A Anlage 110 Förderung von Forschungsvorhaben mittelständischer Unternehmen SchrAnfr 165 30.09.77 Drs 08/963 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAnfr 166 30.09.77 Drs 08/963 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3723* B Anlage 111 Reisen von zwei Delegationen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in die Volksrepublik China zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Bereich der Geowissenschaften SchrAnfr 167 30.09.77 Drs 08/963 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr 168 30.09.77 Drs 08/963 Breidbach CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3723* D Anlage 112 Einfluß des Plutoniumeinsatzes in Reaktoren der USA auf die Nichtverbreitung von Kernwaffen SchrAnfr 169 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3724* B Anlage 113 Förderung der Entwicklung von Kohlekraftwerken SchrAnfr 170 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3724* C Anlage 114 Überhöhte Belastung der Teilnehmer an Zertifikatsprüfungen durch Gebühren bei Einstellung der Förderung des Volkshochschulverbandes SchrAnfr 171 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAnfr 172 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3725* A Anlage 115 Beschleunigung der Erteilung von Förderungsbescheiden für Modellversuche in der beruflichen Bildung SchrAnfr 173 30.09.77 Drs 08/963 Frau Benedix CDU/CSU SchrAnfr 174 30.09.77 Drs 08/963 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3725* B Anlage 116 Anteil deutscher Mitarbeiter sowie Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Weltbank SchrAnfr 175 30.09.77 Drs 08/963 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAnfr 176 30.09.77 Drs 08/963 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3726* A Anlage 117 Seit 1969 geleistete Hilfen der Bundesrepublik Deutschland an die Volksrepublik Jemen, den Irak, Libyen und Vietnam SchrAnfr 177 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3726* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3643 48. Sitzung Bonn, den 7. Oktober 1977 Beginn: 9.00 Uhr Mitgliedstaaten mit dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen (Drucksache 8/723) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3035/76 und 3036/76 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für getrocknete Feigen und getrocknete Weintrauben der Tarifstellen ex 08.03 und 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/724) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3030/76 und 3031/76 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für andere Baumwollgewebe der Tarifnummer 55.09 und bestimmte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/725) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3032/76, 3033/76 und 3034/76 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.5 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Uursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/726) Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Antidumpingzolls für Kugellager und Kegelrollenlager mit Ursprung in Japan (Drucksache 8/775) Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von Baumwollgarnen und Bekleidung mit Ursprung in bestimmten Drittländern in die Gemeinschaft oder in einige Mitgliedstaaten (Drucksache 8/798) Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von bestimmter Bekleidung mit Ursprung in Macao in das Vereinigte Königreich (Drucksache 8/801) Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr bestimmter Wirkwaren mit Ursprung in der Islamischen Republik Pakistan in das Vereinigte Königreich (Drucksache 8/804) Verordnung (EWG) Nr. 1692/77 des Rates vom 25. Juli 1977 über Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhr bestimmter Krafträder mit Ursprung in Japan Der Vorsitzende des. Innenausschusses hat mit Schreiben vom 29. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat: Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates betreffend die Verlängerung des Zeitraums der Gewährung der für verschiedene Kategorien von Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksache 8/686) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 29. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat: Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend eine Nahrungsmittelsoforthilfe in Form einer Butteröllieferung an Indien Verordnung (EWG) des Rates über eine Lieferung von Milchfetten an Indien im Rahmen Nahrungsmittelhilfe (Drucksache 8/247) Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend Nahrungsmittelhilfeprogramme 1977 für Magermilchpulver und Butteroil (Drucksache 8/575) Bericht der Kommission an den Rat über den Stand der Hopfenerzeugung und -vermarktung der Ernte 1976 Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1976 (Drucksache 8/669)
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 7. 10. Dr. Ahrens ** 7. 10. Dr. Aigner * 7. 10. Alber** 7. 10. Dr. Bardens** 7. 10. Dr. Becher (Pullach) 7. 10. Frau Benedix 7. 10. Dr. Biedenkopf 7. 10. Dr. von Bismarck 7. 10. Blumenfeld * 7. 10. Böhm (Melsungen) ** 7. 10. Frau von Bothmer ** 7. 10. Brandt 7. 10. Braun 7. 10. Büchner (Speyer) ** 7. 10. Dr. Dollinger 7. 10. Frau Eilers (Bielefeld) 7. 10. Dr. Enders ** 7. 10. Dr. Evers ** 7. 10. Fellermaier * 7. 10. Frau Funcke 7. 10. Gerstein 7. 10. Gerster (Mainz) 7. 10. Dr. Geßner ** 7. 10. Glos 7. 10. Dr. Haack 7. 10. Haase (Fürth) * 7. 10. Handlos** 7. 10. Frau Dr. Hartenstein 7. 10. von Hassel ** 7. 10. Helmrich 7. 10. Dr. Holtz ** 7. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 7. 10. Jung 7. 10. Katzer 7. 10. Dr. Klepsch * 7. 10. Klinker * 7. 10. Dr. Kreile 7. 10. Lagershausen ** 7. 10. Lange * 7. 10. Lemmrich ** 7. 10. Lemp * 7. 10. Lenzer ** 7. 10. Lücker * 7. 10. Marquardt ** 7. 10. Dr. Mende ** 7. 10. Milz ** 7. 10. Möhring 7. 10. Dr. Müller ** 7. 10. Müller (Mülheim) ** 7. 10. Müller (Remscheid) 7. 10. Müller (Wadern) * 7. 10. Dr. Müller-Hermann 7. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Neuhaus 7. 10. Pawelczyk ** 7. 10. Reddemann ** 7. 10. Dr. Ritz 7. 10. Dr. Schäuble ** 7. 10. Scheffler ** 7. 10. Schmidhuber ** 7. 10. Schmidt (Kempten) ** 7. 10. Schmidt (München) * 7. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 7. 10. Schmöle 7. 10. Schwabe * 7. 10. Dr. Schwarz-Schilling 7. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 10. Dr. Schwörer * 7. 10. Seefeld * 7. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 7. 10. Spranger 7. 10. Dr. Starke (Franken) * 7. 10. Dr. Staudt 7. 10. Dr. Stavenhagen 7. 10. Frau Steinhauer 7. 10. Ueberhorst ** 7. 10. Dr. Vohrer ** 7. 10. Dr. Waigel 7. 10. Frau Dr. Walz ** 7. 10. Dr. Warnke 7. 10. Wawrzik * 7. 10. Wehner 7. 10. Frau Dr. Wex 7. 10. Windelen 7. 10. Dr. Wörner 7. 10. von Wrangel 7. 10. Würtz * 7. 10. Zebisch ** 7. 10. Zeyer * 7. 10. Dr. Zimmermann 7. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/926 Frage 113) : Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung technische oder ökonomische Gründe dafür, daß die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstäben aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich erfolgen sollte, insbesondere weil dort die Wiederaufbereitungstechnologie besser und sicherer beherrscht wird, hält die Bundesregierung die französischen Ausbaupläne für realistisch, und ist sie bereit, den aus Frankreich stammenden hochradioaktiven Abfall der deutschen Kernkraftwerke abzunehmen und endzulagern? Es gibt keine technischen oder ökologischen Gründe für eine Wiederaufarbeitung in Frankreich. Der einzige Grund für die Verträge liegt darin, daß in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Betriebsbeginn ,des deutschen Entsorgungszentrums eine Lösung für die inzwischen anfallenden abgebrannten Brennelemente gefunden werden muß. Der französische Verhandlungspartner will keine reinen Lager- 3678' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 verträge, sondern nur Verträge über Wiederaufarbeitung einschließlich Endkonditionierung abschließen. Die französischen Ausbaupläne (Erstellung der Anlage UP 3) erscheinen realistisch, da bei geplantem Baubeginn der Anlage im Jahre 1980/81 auf die bis dahin angesammelten Erfahrungen mit der Anlage UP 2 zurückgegriffen werden kann. Da die hochaktiven Produkte entsprechend den deutschen Vorstellungen hinsichtlich der Produktspezifikationen verglast werden sollen, besteht weder aus technischer noch sicherheitstechnischer Beurteilung ein Grund, die Rücknahme gemäß dem Verursacherprinzip zu verweigern. * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/963 Fragen 1 und 2) : In welcher Höhe und mit welchen Summen ist die Bundesrepublik Deutschland am Haushalt der UNO für 1978/79 beteiligt, der eine Höhe von 941,7 Millionen Dollar vorsieht? In welchem Maße und mit wieviel Personen ist die Bundesrepublik Deutschland am Personalbestand der UNO-Bediensteten beteiligt, der durch den neu vorgelegten Haushalt um 487 Personen auf insgesamt 10 827 erhöht worden ist? Zu Frage 1: Die Höhe des von der Bundesrepublik Deutschland zu leistenden VN-Beitrags für 1978/79 steht noch nicht fest, da Entscheidungen über den Zweijahreshaushalt der Vereinten Nationen für 1978 und 1979 und über den für diesen Zeitraum anwendbaren Beitragsschlüssel erst auf der 32. VN-Generalversammlung getroffen werden. Der Voranschlag für den Zweijahreshaushalt 1978/79 beläuft sich auf rd. 941,7 Mio. US-Dollar brutto; nach Abzug eines geschätzten Einkommens von rd. 166,5 Mio. US-Dollar („Eigenbesteuerung" der VN-Bediensteten) wäre ein Nettobetrag von rd. 775,2 Mio. US-Dollar nach dem Beitragsschlüssel auf die Mitgliedstaaten umzulegen. Der vom Beitragsausschuß für die Jahre 1978/ 1979 vorgeschlagene Beitragsschlüssel sieht für die Bundesrepublik Deutschland einen Anteil von 7,70 Prozent vor. 1977 beträgt der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum regulären VN-Haushalt — bei einer Beitragsquote von 7,74 % — 26 419 917,- US- Dollar. Hinzu kommen der Beitrag zu den Kosten der VN-Friedenstruppe im Nahen Osten und der Beitrag zu den Kosten für die Herausgabe von VN-Dokumenten in deutscher Sprache. Zu Frage 2: Der Personalbestand der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des ordentlichen VN-Haushalts (VN-Sekretariat, UNIDO, UNCTAD, UNEP, regionale Wirtschaftskommissionen u. a.) ist auch 4 Jahre nach. ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen immer noch zu gering. Gegenwärtig beträgt unser mittlerer Personalanspruch (bei einem Haushaltsbeitrag von 7,74 0/o) 143 Stellen (Sollstellenrahmen: 122 bis 165 Stellen). Nach dem Stand vom 30. September 1977 besetzen wir nicht mehr als 74 Stellen = 2,8 % (Stand 30. Juni 1976: 67 Stellen; 30. Juni 1977: 69 Stellen). Bei leitenden Positionen ab Abteilungsleiter (D 1) aufwärts nehmen wir mit 8 Stellen nur 1,06 % der Führungspositionen ein, bei Berücksichtigung der Stellen für Referatsleiter und deren Vertreter (P 5) insgesamt 14 Stellen (= 1,07 %). Demgegenüber beträgt unser prozentualer mittlerer Personalanspruch 5,47 Prozent. Weil wir bei Besetzung jeder freien Stelle im Wettbewerb mit sämtlichen Mitgliedstaaten der VN stehen (darunter befinden sich nach dem Stand vom 30. Juni 1976 22 personell nichtvertretene und 12 unterrepräsentierte Länder), ist die genannte mittlere Personalquote der Bundesrepublik Deutschland auch bei bevorzugter Berücksichtigung deutscher Kandidaten nur über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren zu erreichen. Zur Zeit steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit den VN über Mittel und Wege zur schnelleren Erfüllung ihrer Personalansprüche. Gerade weil die deutsche Personalquote noch immer weit entfernt ist von unserem mittleren Personalanspruch, ist die Bundesregierung intensiv bemüht, eine angemessenere personelle Vertretung im VN-Bereich zu erreichen. Deshalb beauftragte das Bundeskabinett mit Beschluß vom 2. Juni 1976 eine Arbeitsgruppe (BK, AA, BMI, BMF, BMWi, BML, BMA, BMFT, BMZ), dem Kabinett einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen personellen Repräsentanz in internationalen Organisationen vorzulegen. Dieser inzwischen fertiggestellte Bericht soll in der Kabinettsitzung am 12. Oktober 1977 behandelt werden. Der Katalog der vorgeschlagenen Maßnahmen soll dazu beitragen, diejenigen Nachteile des VN-Dienstes zu beseitigen oder zumindest zu mildem, die die Rekrutierung qualifizierter und damit aussichtsreicher deutscher Kandidaten zunehmend erschweren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 3) : Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Hermes, an der offiziellen Veranstaltung der chilenischen Botschaft anläßlich des chilenischen Nationalfeiertags am 20. September 1977 als Vertreter der Regierung teilgenommen hat, wenn ja, welches sind die Gründe für diese Teilnahme, und welche politischen Gründe sprechen gerade für die Entsendung des Staatssekretärs Dr. Hermes? Das Auswärtige Amt überbringt allen in Bonn akkreditierten Missionschefs aus Anlaß ihrer Nationalfeiertage die Glückwünsche der Bundesregierung durch die Staatsminister oder die Staatssekretäre. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3679* Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird durch das Protokoll im Auswärtigen Amt zwischen den in Frage kommenden Staatsministern und Staatssekretären koordiniert. Im Zuge dieser Koordinierung wurde Herr Staatssekretär Dr. Hermes gebeten, die Bundesregierung auf dieser Veranstaltung offiziell zu vertreten. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 4) : Trifft es zu, daß für die deutschen Staatsbürger und die Angehörigen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau kein deutscher Arzt zur Verfügung steht und daß der einzige für US-Amerikaner tätige Arzt in Moskau die Behandlung von Ausländern eingestellt hat, sofern nicht die Heimatländer ebenfalls einen Arzt in Moskau zur Verfügung stellen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die medizinische Versorgung der deutschen Staatsbürger in Moskau sicherzustellen? Es trifft zu, daß der Arzt der amerikanischen Botschaft, der bisher auch die Angehörigen der deutschen Botschaft betreut hat, wegen Überlastung ab 5. September nur noch Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Kanadas ärztlich behandeln wird, da diese Staaten ebenfalls einen Arzt nach Moskau entsandt haben. Das Auswärtige Amt hält die Entsendung eines deutschen Arztes nach Moskau, der alle dort im amtlichen Auftrag tätigen deutschen Staatsangehörigen behandeln soll, für vordringlich. Es wird zur Zeit geprüft, inwieweit der zu entsendende Arzt darüber hinaus auch andere deutsche Staatsangehörige ärztlich betreuen kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die staatliche französische Fluggesellschaft Air France im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften im Linienverkehr nach West-Berlin die Ansagen für Fluggäste in französischer und englischer und nur ausnahmsweise in deutscher Sprache vornimmt und daß von dieser Gesellschaft Personal eingesetzt wird, das überwiegend der deutschen Sprache nicht kundig ist, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dieses Vorgehen der Air France so zu beeinflussen, daß auf Flugstrecken in Deutschland die deutsche Sprache den Vorrang hat? Eine Rückfrage bei Air-France hat ergeben, daß bei der Fluglinie die grundsätzliche Weisung besteht, Ansagen im Linienverkehr nach West-Berlin in deutscher, englischer und französischer Sprache vorzunehmen. Air-France achtet darauf, daß wenigstens ein Mitglied des Kabinenpersonals gut Deutsch spricht. Air-France räumt ein, daß in einzelnen Fällen wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses — z. B. plötzliche Erkrankung des deutschsprechenden Mitglieds des Kabinenpersonals — niemand von der Besatzung an Bord war, der gut Deutsch sprach. Die Fluglinie wurde gebeten, auf eine möglichst lückenlose Befolgung der Weisung zu achten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 6) : Welche Zahlen über die in Südwestafrika (Namibia) lebenden Deutschen — deutsche Staatsangehörige, Doppelstaatler, Deutschstämmige — entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland in Windhuk? Das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Windhuk gibt die Zahl der Deutschen und Deutschstämmigen in Namibia für 1977 wie folgt an (Schatzwerte): Gesamtzahl der Deutschen (20 % der weißen Bevölkerung) 18 000 hiervon: — Deutsche Staatsangehörige 6 400 — Doppelstaatler 1 600 — Deutschstämmige (mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit) 10 000 Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 7) : Trifft es zu, daß sich Staatsminister im Bundeskanzleramt Wischnewski mit einem Schreiben an den Staatschef von Angola, Neto, gewandt hat, und bedeutet dies, daß das Bundeskanzleramt die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Angola dem Auswärtigen Amt abgenommen hat? Herr Staatsminister Wischnewski hat ein an ihn persönlich gerichtetes Schreiben Präsident Netos beantwortet. Sein Inhalt war mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt. Anlage 9 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 9) : Wird nunmehr die Bundesregierung den Standpunkt, bei schwerwiegenden Angriffen seitens staatlicher Rundfunkanstalten des Ostblocks auf. unsere Verfassungsordnung und den Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland sowie bei schwerwiegenden Beleidigungen unserer Staats- und Verfassungsorgane, vor allem des Bundesverfassungsgerichts, überhaupt nicht zu reagieren, ändern, nachdem der Bundespräsident in seiner Ansprache zur Eröffnung des 23. Weltkongresses des Internationalen Gemeindeverbands am 19. September 1977 gegen Medienäußerungen in der westlichen Welt sich entschieden mit dem 3680* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Hinweis gewandt hat, daß damit die Würde der deutschen freiheitlichen demokratischen Ordnung beleidigt wird, wenn man ihr faschistische oder faschistoide Züge unterstellt? Zu Ihrer Frage möchte ich darauf hinweisen, daß sich der Bundespräsident in seiner Rede vor dem XXIII. Weltkongreß des Internationalen Gemeindeverbandes nicht auf spezifische Äußerungen und nicht auf ein bestimmtes Land bezogen hat. Er hat vielmehr allgemein unsere Nachbarn aufgefordert, Vorurteile gegenüber Deutschland abzubauen. Dies gilt im übrigen nicht nur für unsere westlichen, sondern auch für die östlichen Nachbarn. Die Bundesregierung begrüßt diese Stellungnahme des Bundespräsidenten. Sie wird auch in Zukunft, wie sie es stets getan hat, Vorurteilen und bewußt feindseliger Propaganda in geeigneter Form entgegentreten und deutlich machen, daß eine solche Propaganda die Beziehungen zu dem betreffenden Lande nicht unbeeinflußt lassen kann. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 10 und 11) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, meine Frage vom 25. August 1977 zu den Vorfällen in der deutschen Botschaft in Moskau insoweit nicht zu beantworten, als sie sich auf die Gewährung von „einstweiliger Zuflucht" —ein Rechtsinstitut, das bekanntlich nichts mit der Gewährung dauernden Asyls zu tun hat (so wiederholt in Stellungnahmen des Auswärtigen Amts) — durch die Botschaft in Moskau bezog, oder unterscheiden die Botschaft in Moskau und das Auswärtige Amt nicht zwischen „einstweiliger Zuflucht" und dauerndem diplomatischen Asyl? Welchen qualitativen Unterschied in der Aufforderung an die Zuflucht suchenden Deutschen in der Botschaft in Moskau wollte das Auswärtige Amt aufzeigen, als es bezüglich der Aufforderung an die Verfolgten zum Verlassen der Botschaft auf meine Frage vom 25. August 1977 darauf verwies, daß diese Aufforderung nicht in „ultimativer", sondern nur in „eindringlicher" Form erfolgte? Zu Frage 10: Das Auswärtige Amt unterscheidet seit jeher zwischen „zeitweiliger Zuflucht" und der Gewährung „dauernden" bzw. „diplomatischen Asyls". „Zeitweilige Zuflucht" setzt jedoch voraus, daß Leib oder Leben einer Person durch außergewöhnliche Umstände (Bürgerkrieg, Revolution) unmittelbar bedroht sind. Zu Frage 11: Die Beantwortung Ihrer Anfrage Nr. 288 hatte deswegen zwischen einer „ultimativen" Aufforderung zum Verlassen der Botschaft und einem „eindringlichen" Hinweis auf die Rechtslage unterschieden, da beide Aussagen m. E. nach Inhalt und Form nicht unwesentlich voneinander abweichen. Diese Nuancierung erscheint insbesondere deswegen bedeutsam, weil die Behandlung solch tragischer Vorfälle in der Tat ein situationsgerechtes und zugleich menschlich einfühlsames Verhalten der Vertretung erforderlich machte. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 12) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Terrorherrschaft des Idi Amin in Uganda ein, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um das „Dahinschlachten von Menschenleben" (Ostafrikanische Bischofskonferenz) zu verhindern? Die Bundesregierung verurteilt die anhaltende Mißachtung der Menschenrechte in Uganda. Der Schutz der Menschenrechte gehört zu den Grundwerten der gesellschaftlichen und politischen Ordnung der Bundesrepublik. Die Bundesregierung mißt deshalb auch der weltweiten Verwirklichung der Menschenrechte besondere Bedeutung bei. Mit Nachdruck hat sie sich sowohl in internationalen Gremien als auch im bilateralen Verhältnis zu Uganda für die Beachtung der Menschenrechte durch die ugandische Regierung eingesetzt. Eine direkte Einflußnahme bleibt ihr aber aus völkerrechtlichen Gründen versagt. Seit unserem VN-Beitritt haben wir uns aktiv in den zuständigen Gremien (zuletzt auf der 33. Tagung der Menschenrechtskommission) für die Wahrung der Menschenrechte eingesetzt. Uganda wird bereits weitgehend international boykottiert, z. B. Ablehnung der Teilnahme des ugandischen Präsidenten an der diesjährigen Commonwealth-Konferenz in London. Im Laufe der letzten Jahre haben die westlichen Länder ihre Entwicklungshilfe für Uganda eingestellt. Seit Anfang Juli 1972 sind von deutscher Seite keine Mittel mehr für neue Projekte bewilligt worden. Die beiden letzten TH-Projekte (Aufbau des Ausbildungszentrums für das ugandische Fernsehen und Versuchsprogramme im Veterinärlabor von Entebbe) wurden am 10. Dezember 1976 bzw. Ende Februar 1977 abgeschlossen. Es handelt sich um Langzeitprojekte, deren Mittel schon 1972 bewilligt wurden. Das Tierzuchtprojekt Äquatorfarm (4,8 Millionen DM) wurde ausgesetzt. Das BMZ hat alle TH-Experten zurückgezogen. Einziges Projekt der Kapitalhilfe ist die Förderung der Salzgewinnung am Lake Katwe (22 Millionen, Zusage von 1972). Das Projekt befindet sich in der Abwicklung und läuft Ende 1978 aus. Auf der Tagung der Außenminister der Europäischen Gemeinschaft am 21. Juli 1977 wurde die fortgesetzte Verletzung der Menschenrechte in Uganda in einer Erklärung verurteilt. Eine Überprüfung der europäischen Entwicklungshilfe für Uganda im Rahmen des Lomé-Abkommens wurde mit dem Ziel beschlossen, jeden möglichen Mißbrauch der Hilfe auszuschließen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Horn- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3681* hues (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 13 und 14) : Welche Flüchtlings- (und andere) Hilfe leistet die Bundesregierung für die von der SWAPO (bzw. von Sambia und Tanzania) gefangenen bzw. „in Schutzhaft" gehaltenen bisherigen SWAPO-Angehörigen und Flüchtlingen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Erklärung des SWAPO-Chefs Nujoma (s. u. a. FAZ vom 28. September), der die westliche Initiative bezüglich SWA /Namibia für gescheitert erklärte und eine Intensivierung der Guerillatätigkeiten u. a. ankündigte? Zu Frage 13: Der Bundesregierung liegen bisher keine zuverlässigen Informationen über die Inhaftierung von SWAPO-Angehörigen und Flüchtlingen vor. Überlegungen über Flüchtlingshilfe für einen derartigen Personenkreis kamen daher bisher nicht in Betracht. Zu Frage 14: Der Bundesregierung ist nichts darüber bekannt, daß diese Kontaktgespräche vom Führer der SWAPO, Nujoma, oder einem sonstigen autorisierten Sprecher dieser Organisation als gescheitert bezeichnet oder abgebrochen worden wären. Der Hinweis der SWAPO-Führung auf eine von ihr beabsichtigte Intensivierung des Guerillakampfes in Namibia läßt die Bemühungen der Fünf um eine Beendigung weiteren Blutvergießens nur um so vordringlicher erscheinen. Nach der soeben abgeschlossenen dritten Gesprächsrunde mit der Regierung Südafrikas in Pretoria vom 22. bis 26. September 1977 steht jetzt die vorgesehene zweite Gesprächsrunde mit der Führung der SWAPO bevor. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 15) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre bisherige Hilfe für Flüchtlinge aus dem kommunistisch beherrschten Vietnam, über die sie mir in Beantwortung meiner Frage vom 9. September 1977 bereits berichtet hat, angesichts des wachsenden Flüchtlingselends wesentlich zu erhöhen und gegebenenfalls Initiativen für zusätzliche Hilfsmaßnahmen zu ergreifen? Angesichts des wachsenden Flüchtlingselends hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Maßnahmen des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) zur Linderung der Not der ca. 86 000 Flüchtlinge aus Ländern des ehemaligen Indochina in den Lagern Thailands erneut zu unterstützen. Sie stellt daher aus Mitteln der deutschen Humanitären Hilfe weitere 500 000 DM (fünfhunderttausend Deutsche Mark) zur Verfügung. Nachdem die Bundesländer die von ihnen für die Aufnahme von vietnamesischen Flüchtlingen zur Verfügung zu stellenden Aufnahmeplätze (Quoten) zuletzt vor etwa sechs Wochen um weitere 200 Plätze erhöht haben, bemüht sich die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem UNHCR die entsprechenden Aufnahmeverfahren durchzuführen. Vor Abschluß dieser Aktion erscheint es nicht angebracht, wegen einer weiteren Quote an die Bundesländer heranzutreten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/963 Fragen 16 und 17) : Ist es richtig, daß zu Wartungs- und Reparaturarbeiten von Preßluftatemschutzgeräten des Zivilen Bevölkerungsschutzes und der Bundeswehr staatliche Regiebetriebe eingerichtet werden, anstatt die Aufträge an private Betriebe zu vergeben, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die damit verbundenen Einrichtungskosten für die Regiebetriebe? Wie beurteilt die Bundesregierung die mit der Einrichtung staatlicher Regiebetriebe verbundenen Schließungen mittelständischer Betriebe dieser Brandie und die Entlassungen von Arbeitskräften dieser privaten Betriebe? Zu Frage 16: Speziell für Wartungs- und Reparaturarbeiten von Preßluftatemschutzgeräten des Katastrophenschutzes sind keine staatlichen Regiebetriebe eingerichtet worden. Vielmehr wurden einige der bereits bestehenden, vom Bund finanzierten Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten, denen die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge und sonstigen Ausstattling obliegt, nachträglich um Anlagen erweitert, die auch die einfachere Instandhaltung von Atemschutzgeräten ermöglichen. Ausschlaggebend hierfür war, daß — entsprechend den versorgungstaktischen Forderungen ein bundesweites Materialerhaltungsnetz zur ständigen Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Gerätes im Verteidigungsfall geschaffen werden mußte, — die Betriebsfähigkeit der Ausrüstung bei einer Wartung durch die wenigen Herstellerfirmen nicht gewährleistet wäre, da deren Instandsetzungskapazitäten nicht ausreichen, um das Gerät kurzfristig den Einheiten des Katastrophenschutzes zurückzugeben. Unter diesen Aspekten werden die relativ geringen Einrichtungskosten in Höhe von rund 50 000 DM je besonderer Atemschutzgerätewerkstatt (innerhalb einer Zentralwerkstatt) für vertretbar gehalten, zumal in verschiedenen Fällen Prüf- und Reparaturanlagen von den Bediensteten in Eigenleistung kostengünstig entwickelt und erstellt wurden. Im übrigen wird derzeit vom Bundesrechnungshof anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt, ob weitere Rationalisierungsmaßnahmen vorgenommen werden können. Dieses in den 60er Jahren eingeführte System hat sich grundsätzlich bewährt. 3682* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Nur die Bundeswehr kann die Reparatur ihrer vergleichsweise wenigen Atemschutzgeräte in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft durchführen lassen. Zu Frage 17: Angesichts der Tatsache, daß die Atemschutzgerätewerkstätten des Katastrophenschutzes seit den 60er Jahren in Betrieb sind, kann ein Zusammenhang mit der heutigen Schließung mittelständischer Betriebe und damit verbundener Entlassungen von Arbeitskräften nicht bestehen. Im übrigen wird eine Ausweitung der Instandsetzung von Atemschutzgeräten in den staatlichen Regiebetrieben im wesentlichen nicht eintreten, da das Beschaffungsprogramm nahezu abgeschlossen ist. Der künftige nur geringfügige Mehranfall an Reparaturarbeiten dürfte kaum ins Gewicht fallen und keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in den gewerblichen Unternehmen haben. Die Zentralwerkstätten tragen im Gegenteil zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit bei. Die Bundesregierung hat in sieben dieser Einrichtungen Ausbildungsplätze geschaffen, die 14 Jugendlichen eine Mechanikerlehre ermöglichen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 18, 19 und 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Erlaß einer Gebührenordnung für Leistungen des THW viele Gemeinden das THW aus Kostengründen für Einsätze nicht mehr anfordern, während sich Mitarbeiter des THW über Mangel an Gelegenheiten beklagen, praktische Einsatzerfahrungen zu sammeln, und welche Konsequenzen sollen für den effektiveren Einsatz des THW auf kommunaler Ebene gezogen werden? Sind Berichte zutreffend, die Bundesregierung beabsichtige, im Rahmen einer Neukonzipierung des Katastrophenschutzes ihre Leistungen für den Brandschutz einzustellen, und welche 'Auswirkungen würden sich für den kommunalen Brandschutz im Katastrophen- bzw. Verteidigungsfall ergeben? Aus welchen Gründen kann der Bau von Gerätehäusern für kommunale Feuerwehren nicht im Rahmen von Konjunkturprogrammen des Bundes gefördert werden? Zu Frage 18: Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt jede Möglichkeit, das THW örtlich einzusetzen. Die Einsätze haben von 1975 auf 1976 um 25 % zugenommen. Dies zeigt, daß Gemeinden das THW vermehrt anfordern (1976 rund 2 000 Einsätze). Nach der Gebührenordnung in der Fassung von 1974 muß jeder friedenszeitliche Einsatz des THW mit den anfordernden Stellen abgerechnet werden. Im Einzelfall kann jedoch von einer Erstattungsforderung abgesehen werden, wenn dies durch den Haushaltsplan zugelassen ist und die Kosten gering sind oder ein dringendes Bundesinteresse vorliegt. Darüber hinaus wird bei Einsätzen mit besonderem Ausbildungswert auf Kostenerstattung verzichtet. Bei Großkatastrophen, wie z. B. der Waldbrandkatastrophe Niedersachsen, der Sturmflutkatastrophe an der deutschen Nordsee-Küste oder der Dürrekatastrophe 1976 hat die Bundesregierung Ausgaben in Millionenhöhe nicht in Rechnung gestellt, die durch den Einsatz angeforderter Kräfte des Bundes entstanden waren. Eine weitere Vereinfachung des Kostenerstattungsverfahrens wird zur Zeit vorbereitet. Zu Frage 19: Zur Zeit finden auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 6. Juli 1977 Gespräche mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Hilfsorganisationen über .eine Neuordnung des Katastrophenschutzes statt. Dabei hat die Bundesregierung unterstrichen, daß sie nicht beabsichtigt, die Leistungen für den Brandschutz einzustellen; Ausrüstung und Ausbildung sollen vielmehr an die aktualisierten V-Fall-spezifischen Bedürfnisse angepaßt werden: Im Brandschutz strebt die Bundesregierung vor allem an, Einrichtungen zur Löschwasserförderung zu finanzieren, da in einem Verteidigungsfall mit der Zerstörung der Wasserversorgungsnetze zu rechnen ist. Dabei muß der Gedanke der friedenszeitlichen Nutzbarmachung des mit Bundesmitteln beschafften Potentials so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Zu Frage 20: Der Bau von Gerätehäusern für kommunale Feuerwehren dient der Unterbringung von Ausrüstung des friedensmäßigen Brandschutzes, der nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung eine Angelegenheit der Länder und Kommunen ist. Da der Bund insoweit keine Verwaltungs- und damit auch keine Finanzierungskompetenz besitzt, ist eine Förderung dieser Einrichtungen mit Bundesmitteln — auch mit solchen aus Konjunkturprogrammen — nicht möglich. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 21): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse eines 5jährigen Meßprogramms der OECD, die die Vermutung bestätigten, daß die die Luft verunreinigenden Schwefelverbindungen aus Industrie- und Haushaltsabgasen, die in hohen Konzentrationen zu gesundheitlichen Schäden vor allem der Atemorgane führen können,, über weite Entfernungen in der Atmosphäre transportiert werden, ehe sie niedergehen und große Schäden anrichten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Maßnahmen zum Schutz vor Schwefelverunreinigungen der Luft, die auch von anderen Ländern ausgehen können, zu ergreifen? Die Studie der OECD hat die Vermutung bestätigt, daß schwefelhaltige Luftverunreinigungen auch über weite Entfernungen in der Atmosphäre trans- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3683* portiert werden können. Die Studie der OECD hatte nicht die Aufgabe, Untersuchungen über mögliche Schädigungen durchzuführen. Insofern kann die Bundesregierung Vermutungen hinsichtlich möglicher Schadwirkungen durch den weiträumigen Transport von Schwefelverbindungen nicht bestätigen, Die Bundesregierung hat sich deshalb in der Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bereit erklärt, zusammen mit den west- und osteuropäischen Nationen die mit dem weiträumigen Transport von Schwefelverbin dungen zusammenhängenden Fragen in einem größeren Rahmen unter der Koordinierung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu prüfen. Die Umweltpolitik der Bundesregierung verfolgt das Ziel, eine internationale Harmonisierung der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu erreichen. In einem ersten Schritt ist in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft der Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe (leichtes Heizöl und Dieselöl) ab 1. Mai 1976 auf 0,5 % begrenzt worden; ab 1. Januar 1979 wird eine weitere Herabsetzung auf 0,3 % erfolgen. Über eine Begrenzung des Schwefelgehalts in schwerem Heizöl wird z. Z. im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft verhandelt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU) CSU) (Drucksache 8/963 Frage 22) : Trifft es zu, daß in einigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, vor allem in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung und in Neubaugebieten, die ordnungsgemäße Alarmierung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist, weil die vorhandenen LS-Sirenen nicht ausreichen, und was wird von seiten der Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um diesen Mißstand zu beseitigen? Die Sirenenplanung obliegt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Bundesländern. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher. Gebieten bzw. Gemeinden unter Berücksichtigung zivilschutztaktischer Gesichtspunkte vorrangig Sirenen aufzubauen sind. Es trifft zu, daß noch Lücken im Sirenennetz bestehen. Ca. 82 v. H. der insgesamt erforderlichen Sirenenanlagen sind aufgebaut. Der Ausbau wird kontinuierlich — wenn auch aus haushaltsmäßigen Gründen zeitlich gestreckt — fortgeführt. Die Konzeption ides Warndienstes wird gegenwä tig einer umfassenden Überprüfung mit dem Ziel der Steigerung der Wirksamkeit — auch durch Anwendung neuer Technik — unterzogen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen beim weiteren Ausbau des Netzes berücksichtigt werden. Die für die nächsten Haushaltsjahre eingeplante Investitionsmittel für das Sirenennetz werden in Abstimmung mit den Bundesländern vorrangig für den Ausbau noch nicht versorgter ländlicher Ge meinden und Neubaugebiete verwendet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 23 und 24) : Hält die Bundesregierung die Methode, daß etwa zwanzig Flüchtlingsfamilien aus Vietnam und Laos, denen Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurde und die meistenteils nur ihre Heimatsprache oder bestenfalls etwas englisch sprechen, nach dem üblichen Verfahren auf die Bundesländer verteilt und damit aller sozialen Bezüge beraubt werden, für menschlich zumutbar und den durch die Verstreuung der Gruppe entstehenden hohen finanziellen Aufwand für deren sprachliche Integration für vertretbar? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß zur finanziellen Entlastung der örtlichen Sozialhilfeträger, die Wohnung, Kleidung, Sprachunterricht und alle anderen Eingliederungsmaßnahmen zu finanzieren haben, zumindestens die Kosten der Sprachkurse von der Arbeitsverwaltung sofort übernommen oder spätestens dann erstattet werden, wenn eine dauernde Aufenthaltserlaubnis erteilt ist? Zu Frage 23: Die Bundesländer haben für die humanitäre Aktion zur Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge 1200 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt. Bisher sind in diese Aufnahmeaktion rund 1 060 Personen einbezogen worden. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland können im Rahmen dieser humanitären Aktion Aufenthaltserlaubnisse in der Form des Sichtvermerks nur entsprechend den von den einzelnen Ländern zur Verfügung gestellten Aufnahmeplätzen erteilen. Dabei richten sich die Länder nach dem vom Bundesrat festgelegten Verteilerschlüssel, den mein Kollege von Schoeler in seiner Antwort vom 29. September 1977 auf die Schriftliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Spöri angeführt hat (Stenograph. Bericht 8/44 vom' 29. 9. 1977, Seite 3425, Anlage 58). Dieses Verfahren, das die Kostenlast anteilsmäßig auf alle Länder verteilt find bei dem familiäre Bindungen berücksichtigt werden, bietet derzeit die einzige Möglichkeit für humanitäre Aktionen dieser Art, da die durch die Aufnahme der Flüchtlinge und ihre Integration bedingten erheblichen Kosten von einem Land allein nicht getragen werden können. Zu Frage 24: Die Arbeitsverwaltung übernimmt schon jetzt zum Teil die Kosten der Sprachförderungsmaßnahmen für ausländische Flüchtlinge aus Vietnam und Laos, die nach § 28 des Ausländergesetzes als Asylberechtigte anerkannt sind. Diese Personen sind nach der Verordnung der Bundesregierung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen vom 27. Juli 1976 (BGBl. I S. 1949) den aus Osteuropa kommenden deutschen Aussiedlern gleichgestellt. Sie können für den Fall, daß sie an 3684* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 einem ganztägigen Sprachlehrgang teilnehmen, u. a. ein Unterhaltsgeld in Höhe von 80 v. H. des erzielbaren Nettoarbeitsentgelts erhalten. Daneben besteht für anerkannt Asylberechtigte und auch für ausländische Flüchtlinge, die Asyl nach § 28 des Ausländergesetzes beantragt haben, bis zum vollendeten 35. Lebensjahr u. a. die Möglichkeit der Sprachförderung nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer vom 11. Juli 1974 (sog. Garantiefonds). Die Beihilfe ist so zu bemessen, daß die Ausbildungskosten, die Kosten des Lebensunterhalts sowie eines etwaigen Sonderbedarfs sichergestellt sind. Angesichts der Tatsache, daß damit in einer Vielzahl von Fällen die Sprachförderung und darüber hinaus die Kosten des Lebensunterhalts vom Bundeshaushalt übernommen werden, erscheint es tragbar, daß in den verbleibenden Restfällen die örtlichen Sozialhilfeträger mit den Kosten für die Sprachförderungsmaßnahmen der ausländischen Flüchtlinge belastet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/963 Fragen 25 und 26) : Liegen der Bundesregierung schon erste gesicherte Erfahrungswerte darüber vor, ob das am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Benzinbleiergänzungsgesetz die Umweltbelastung durch Bleiablagerungen spürbar verringert hat, insbesondere im Bereich vielbefahrener Autobahnen bzw. Bundesfernstraßen? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang neueste Forschungsergebnisse österreichischer Wissenschaftler, wonach die gesundheitsschädigende Umweltbleiverschmutzung an Autobahnen jährliche Spitzenwerte von angeblich bis zu 100 Kilogramm Bleiablagerung je Kilometer erreichen könne, so daß es geboten sei, in bestimmten Randnahzonen von Autobahnen den Kartoffel- und Gemüseanbau sowie die Milchviehweidewirtschaft einzuschränken? Zu Frage 25: Seit der Einführung der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes am 1. 1. 1976 hat sich die Bleikonzentration in der Atemluft erheblich reduziert. Die Absenkung des Bleigehaltes an Vergaserkraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland auf maximal 0,15 g Blei je Liter Benzin führte zu Rückgängen der Immissionskonzentration in verkehrsreichen Gebieten um etwa 60 Prozent. So wurden an den zehn Meßstellen des Umweltbundesamtes von 1975 auf 1976 Rückgänge in den verkehrsreichen Gebieten um 60 Prozent und in den Reinluftgebieten zwischen 30 und 48 Prozent festgestellt. An der stark durch Verkehr belasteten Frankfurter InnenstadtStation wurde gegenüber 1975 mit 2,6 Mikrogramm Blei pro Kubikmeter im Jahre 1976 eine Abnahme auf 1,1 Mikrogramm Blei pro Kubikmeter, also um etwa 60 Prozent beobachtet. Bei Vergleichsmessungen zu Verkehrsspitzenzeiten wurden 1976 in Berlin um 58 Prozent niedrigere Konzentrationen der Bleiimmissionen gefunden als im Jahr 1975. Ergebnisse aus direkten Messungen der Bleiablagerungen im Staubniederschlag liegen für die Vergleichsjahre 1975 und 1976 nur aus Bayern vor. Danach verringerten sich in dem Viermonatszeitraum von März bis Juni des Jahres 1976 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 1975 die Bleidepositionen in München von 70 Milligramm pro Quadratmeter auf 19,9 mg/qm, also um 72 Prozent, und in Nürnberg von 49,6 Milligramm pro Quadratmeter um 60 Prozent. In Würzburg nahmen die Bleiablagerungen an den Meßstellen in derselben Zeit von 46,2 Milligramm pro Quadratmeter um 87 Prozent und in Regensburg von 82,8 Milligramm pro Quadratmeter auf 31,3 Milligramm pro Quadratmeter um 63 Prozent ab. Die festgestellten Abnahmen der Bleikonzentrationen in den anderen durch Verkehr belasteten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland darf als indirektes Maß für den Trend der Bleiablagerungen in diesen Gebieten genommen werden. Zu Frage 26: Die in Osterreich ermittelten Bleiimmissionen wurden durch Verbrauch von Kraftfahrzeugbenzin mit Bleigehalten verursacht, die noch der ersten Stufe des deutschen Benzinbleigesetzes entsprechen, also bis zu maximal 0,4 g Blei je Liter. Allerdings ergibt eine Rückrechnung der Daten für die 35 km lange Großglockner-Straße bei 1,3 Mio. Liter Benzin und 360 kg Bleideposition nur eine nachweisbare Bleiemission von 0,28 g Blei pro Liter Benzin. Dieser Kraftstoff-Bleigehalt ist aber immer noch fast doppelt so hoch wie die in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 1. 1976 maximal zulässige Bleikonzentration von 0,15 g je Liter Benzin. Daraus ergibt sich, daß die Bleideposition in der Bundesrepublik Deutschland nur etwa halb so hoch wie in vergleichbaren verkehrsreichen Gebieten Osterreichs ist. Im übrigen wurden mir von dem mit der österreichischen Untersuchung beauftragten Institut nur Spitzenwerte bis zu 10 kg Bleiablagerungen je km genannt. Durch die erreichte starke Reduktion der Umweltbleiverschmutzung an deutschen Verkehrsstraßen dürften sich z. Z. Folgerungen für die Einschränkung der Landwirtschaft erübrigen. Auch dadurch zeigt sich der große Erfolg des Benzinbleigesetzes, das für den Kraftfahrer selbst mit keiner Erhöhung der Preise an den Tankstellen verbunden war. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum ,auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 27): Hält die Bundesregierung Kunstrasenanlagen im Sportstättenbau unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Spielbedin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3685* gungen, der Haltbarkeit und der Pflegeleichtigkeit für förderungswürdig, und wenn ja, ist sie in der Lage und bereit, die Verwendung von Kunstrasen im Sportstättenbau angesichts der Tatsache zu fördern, daß bei der Verwendung von Kunstrasen in der Bundesrepublik Deutschland auf ausländische Produkte zurückgegriffen wird und daß andererseits deutsche Hersteller von Kunstrasen Verkaufserfolge im Ausland erzielen, im Inland aber wegen fehlender Zuschußmöglichkeiten aus Konkurrenzgründen gegenüber subventionierten ausländischen Erzeugnissen unterlegen sind? Die Bundesregierung hält Kunstrasenanlagen im Sportstättenbau unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Spielbedingungen, der Haltbarkeit und der Pflegeleichtigkeit und damit aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich für förderungswürdig. Je nach Sportart sind die Anforderungen an Kunstrasen jedoch unterschiedlich. Das zu meinem Geschäftsbereich gehörende Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat deshalb im Frühjahr 1977 einen Forschungsauftrag über die sportfunktionelle Verwendbarkeit von Kunstrasenflächen ausgeschrieben; ein entsprechender Auftrag wird noch in diesem Jahr vergeben werden. Die Bundesregierung ist auch in der Lage und bereit, die Verwendung von Kunstrasen im Sportstättenbau im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch Zuschüsse zu fördern. In Betracht kommt hierbei vor allem die Mitfinanzierung von Anlagen des Leistungssports. Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß bei der Verwendung von Kunstrasen in der Bundesrepublik Deutschland auf ausländische Erzeugnisse zurückgegriffen wird und deutsche Hersteller von Kunstrasen im Ausland Erfolge erzielen, andererseits aber im Inland wegen fehlender Zuschußmöglichkeiten aus Konkurrenzgründen gegenüber subventionierten ausländischen Herstellern unterlegen sind. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung wird für Kunstrasenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland auch das einschlägige inländische Erzeugnis verwendet. Beispiele dafür sind ein Kunstrasenfußballfeld in Brake sowie Sport- und Tennishallen in den verschiedensten Städten der Bundesrepublik Deutschland. Aus den Erfahrungen, die der Fachbereich „Sportstättenbau" beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft im Rahmen seiner gutachtlichen Tätigkeit gewonnen hat, ergibt sich zudem, daß das deutsche Erzeugnis ausländischen Erzeugnissen auch hinsichtlich der Preisgestaltung nicht unterlegen ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 28 und 29) : Werden aus familienpolitischen Gründen und angesichts der anhaltenden arbeitsmarktpolitischen Schwierigkeiten Überlegungen angestellt, die bisher geltenden Beurlaubungsfristen von Beamtinnen zu verlängern? Welche Gründe stehen gegebenenfalls einer Verlängerung dieser Fristen entgegen, und welche Kriterien haben zu den jetzt üblichen Sechsjahresfristen geführt? Zu Frage 28: Die Bundesregierung zieht bei ihren Überlegungen, wie im Bereich des öffentlichen Dienstes den arbeitsmarktpolitischen Schwierigkeiten am wirkungsvollsten begegnet werden kann, alle Möglichkeiten in Betracht. Sie mißt in diesem Zusammenhang vor allem einer Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung wesentliche Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird im Laufe der Beratungen des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache 8/873) ihre Vorstellungen im einzelnen darlegen. Zu Frage 29: Der nach geltendem Recht vorgeschriebenen Begrenzung der Beurlaubung auf normalerweise höchstens sechs Jahre liegen personalwirtschaftliche Überlegungen und der Gedanke zugrunde, daß die beurlaubte Beamtin bzw. der beurlaubte Beamte bei einer längeren Beurlaubung die innere Verbindung zur dienstlichen Tätigkeit verliert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 30) : Hält die Bundesregierung die DKP für eine Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der 1956 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten KPD, und welche Schlüsse wird sie gegebenenfalls aus dieser Auffassung ziehen? Die Bundesregierung hat in zahlreichen Antworten auf parlamentarische Anfragen, wie auch in den jährlichen Verfassungsschutzberichten, nie einen Zweifel daran gelassen, daß nach ihrer Meinung die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Gründe dafür hat die Bundesregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage der CDU/CSU- Fraktion betr.: DKP vom 29. Oktober 1975 (Drucksache 7/3231) eingehend dargelegt. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert (vgl. Verfassungsschutzbericht 1976 Kap. IV). Die Bundesregierung ist auch unverändert der Meinung, daß die Frage, ob Parteien als Ersatzoder Nachfolgeorganisationen zu betrachten sind, ob mithin gegen sie Maßnahmen zu ergreifen sind, nicht Gegenstand öffentlicher Äußerungen der Bundesregierung sein kann, wenn nicht, wie der frühere Bundesinnenminister Genscher am 30. September 1971 im Deutschen Bundestag ausgeführt hat, „das Parteienverbot auf diese Weise stumpf gemacht werden soll". Mit dieser Haltung gegenüber der DKP befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Regierungen der Länder. 3686* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 31) : Kann die Bundesregierung den in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler vom 27. Juli 1977 auf eine Frage des Kollegen Spranger angegebenen Zeitpunkt angesichts der jüngsten Ereignisse noch verantworten, "daß die Beamten des BKA zum großen Teil noch mit Schußwaffen des Kalibers 7,65 mm ausgerüstet sind, deren zielballistische Leistung unzureichend ist", und daß es dennoch erst ab 1978 möglich sein werde, die Ausrüstung mit den serien- und einführungsreifen neuen Waffen vorzunehmen? Die Ereignisse der letzten Zeit waren Anlaß für die Bundesregierung, die Beamten des Bundeskriminalamtes beschleunigt mit neuen Waffen auszurüsten. Das Bundeskriminalamt hat inzwischen polizeigeeignete neue Waffen in bedeutender Anzahl beschafft und an seine Beamte übergeben. Die Beschaffung von weiteren Waffen noch in diesem Jahr ist vorgesehen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 32) : Bis wann ist mit einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Bund, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Hügelsheim über den Bau einer Kläranlage in Hügelsheim zu rechnen, nachdem hierüber seit Jahren verhandelt wird und eine vor kurzem an Ort und Stelle getroffene Absprache wiederum in Kompetenzschwierigkeiten unterzugehen droht? Am 13. Juli 1977 ist mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hügelsheim über finanzielle Fragen der Abwasserbeseitigung in der kanadischen Wohnsiedlung in Hügelsheim verhandelt worden. Von dem Ergebnisvermerk haben Sie und Frau Kollegin Dr. Lepsius mit Schreiben vom 3. August 1977 VI B 6 — VV 7904 — 65/67 — Kenntnis erhalten. Danach war der Bund davon ausgegangen, daß die Gemeinde Hügelsheim die in die neu zu bauende Kläranlage einzuleitenden Abwässer einschließlich Regenwasser an der Bebauungsgrenze übernimmt. Inzwischen hat die Gemeinde jedoch mitgeteilt, daß sie nicht in der Lage sei, auch das in der kanadischen Wohnsiedlung anfallende Regen- bzw. Oberflächenwasser aufzunehmen. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist deshalb gebeten worden, diese Frage durch die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit der Gemeinde und dem von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro prüfen zu lassen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Oberfinanzdirektion Freiburg mit neuen Weisungen versehen, so daß in absehbarer Zeit mit einer einvernehmlichen Regelung über den Bau der Kläranlage gerechnet werden kann. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des -Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß auf der letzten Mitgliederversammlung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) in Gießen vom 23. bis 25. September 1977 eine deutsche Flagge als Fußabtretematte verwandt und ein grob verunglimpfendes Karikaturbild von Hanns Martin Schleyer mit ausdrücklicher Billigung des Tagungspräsidiums, dem auch ein Mitglied des Studentenverbands „Juso-Hochschulgruppen" und des Studentenverbands „Liberaler Hochschulverband" angehörte, an einer Wand aufgehängt worden ist, und beabsichtigt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsachen, weiterhin die VdS als offiziellen, demokratisch legitimierten Vertreter aller deutschen Studenten anzusehen und zu offiziellen Anlässen einzuladen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die politische Einschätzung der VDS aus der Tatsache, daß auf der genannten Mitgliederversammlung der VDS ein Antrag des AStA Bonn mehrheitlich abgelehnt wurde, der eine klare moralische und politische Verurteilung der terroristischen Gewaltverbrechen beinhaltete, während statt dessen Beschlüsse gefaßt worden sind, von denen einer die terroristischen Anschläge nur aus strategisch-taktischen Gründen ablehnte und die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einem faschistischen Polizeistaat vorhersah, ein weiterer Antrag die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als „Freiheitlich demokratische Grunzordnung" diffamierte? Zu Frage 33: Nach mir vorliegenden Berichten trifft es zu, daß ein zusammengenähtes schwarz-rot-goldenes Tuch betreten werden mußte, um in das Tagungslokal der VDS-Mitgliederversammlung zu gelangen. Das Tuch war von den Initiatoren des Vorfalls, die nach Angaben des Geschäftsführers der VDS zum KBW gehören, als Fahne der Bundesrepublik Deutschland gedacht, von der sich die VDS distanzieren sollten. Das Tagungspräsidium, dem dies bekannt wurde, ist hiergegen nicht eingeschritten. Es hat auch eine im Tagungsraum an die Wand geheftete Karikatur, die nach hier vorliegenden Berichten die Züge des am 5. September 1977 in Köln entführten Herrn Dr. Schleyer trug, von Vertretern der VDS in einer Pressekonferenz am 28. September 1977 jedoch als Bild des Kapitalisten schlechthin und vom Tagungspräsidium als Karikatur des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Dr. Filbinger, gedeutet wurde, nicht entfernen lassen Der Geschäftsführer der VDS hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft vom 30. September 1977 dieses damit begründet, daß die VDS es sich zur ständigen Praxis gemacht haben, auf ihren Mitgliederversammlungen jedem anwesenden Studenten die Möglichkeit zur Darstellung zu geben. Er hat das ausdrückliche Bedauern der VDS über diese Zwischenfälle erklärt. Die Bundesregierung mißbilligt aufs schärfste, daß auf der letzten Mitgliederversammlung der VDS solche Ausschreitungen geduldet wurden. Falls der Verband als Repräsentant der Studentenschaften akzeptiert werden will, kann er inseinen Mitgliederversammlungen Handlungen der geschilderten Art nicht dulden. In ihrer Antwort auf die die VDS betreffende Kleine Anfrage vom 18. Juli 1977 (Drucksache 8/760) hat die Bundesregierung im übrigen die wesentlichen Punkte ihrer Einstellung zu den VDS als Dachverband der Studentenschaften in der Bundesrepublik Deutschland dargelegt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3687* Zu Frage 34: Nach meinen Informationen, hat die Mitgliederversammlung zur Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und Herrn Panto sowie zur Entführung von Herrn Dr. Schleyer auf Antrag des AStA der Universität Gießen und der Juso-Hochschulgruppen u. a. folgendes beschlossen: „Angesichts der Tatsache, daß die Hochschulen im Gefolge der Anschläge auf Buback und seine Begleiter, auf Ponto sowie auf die Begleiter von Schleyer 'einschließlich dessen Entführung als Ursprung der ,geistigen Sympathisantenszene der Terroristen' diffamiert werden, daß insbesondere den allgemeinen Studentenausschüssen mindestens ,verdeckte Sympathien für die Terroristen pauschal untergeschoben werden, nehmen (die Vereinigten Deutschen Studentenschaften zum Problem des Terrorismus und seiner Ursprünge und Folgen Stellung. 1. Die VDS lehnen die Strategien der Gewalt der menschenvernichtenden Akte von Terroristen entschieden und grundsätzlich ab. Wir sind und waren nicht mit dem politischen Denken und Handeln der Herren Buback und Schleyer einverstanden. Dies kann uns aber nicht 'davon abhalten, den Tod von Buback als brutalen Mord und die Entführung Schleyer als politisches Desperadotum zu bezeichnen." Dieser Text enthält nach Auffassung der Bundesregierung eine Absage an die Gewalt. Der Beschluß enthält im übrigen aber auch Aussagen, die durch eine krasse Fehleinschätzung der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublis Deutschland geprägt sind. Entsprechende Meinungsäußerungen zur Bewertung der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik durch die VDS haben die Bundesregierung veranlaßt, in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 8/760 .darauf hinzuweisen, daß die programmatischen Erklärungen der VDS nach wie vor eine eindeutige abschließende Beurteilung erschwerten, ob und inwieweit diese Erklärungen für die praktische Arbeit des Verbandes überhaupt maßgebend sind, und es 'deshalb auch auf die Beurteilung des politischen Handelns im einzelnen ankomme. Zu der Ablehnung weitergehender Anträge kann ich nicht Stellung nehmen, da mir solche Anträge nicht bekannt sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 35 und 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler auf einer Erklärung der „Humanistischen Union" vom 26. September 1977, wonach durch die staatliche Reaktion auf jede Gewalttat der freiheitliche Rechtsstaat immer mehr demontiert werde, als Beiratsmitglied der Humanistischen Union" aufgeführt ist, und wie beurteilt sie diese Tatsache, und teilt sie die in der Erklärung der „Humanistischen Union" wiedergegebene Ansicht? Wie steht die Bundesregierung zu der dort vertretenen Ansicht, auch das gesetzwidrige zweijährige heimliche Belauschen der Verteidigergespräche in Stuttgart-Stammheim habe zugestandenermaßen nicht den Schatten eines Beweises erbracht, daß Verteidiger in ihrer anwaltlichen Berufsausübung mit den Gewaltverbrechern konspirieren, und es sei offenkundig unmöglich, ein so perfekt organisiertes Verbrechen aus der Gefangenschaft heraus zu planen und zu dirigieren? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, insbesondere zur Notwendigkeit, Kontakte zwischen Häftlingen und in Freiheit befindlichen Terroristen zu unterbinden, durch den Bundesminister der Justiz anläßlich der Beratung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz im Deutschen Bundestag am 29. September 1977 unmißverständlich dargelegt. Das BVerfG hat in seinem Beschluß vom 4. Oktober 1977 bestätigt, „daß der Informationsfluß, der die unter Verdacht terroristischer Gewalttaten Inhaftierten untereinander und mit den noch in Freiheit befindlichen Angehörigen terroristischer Gruppen verbindet, einen hohen Entwicklungsstand aufweist" und „überzeugende Gründe für die Annahme" sprächen, „daß solche Kommunikation in der Vergangenheit auch über Verteidiger stattgefunden hat". Presseerklärungen der Humanistischen Union werden ohne Beteiligung des Beirates herausgegeben. Gemäß der Satzung der Humanistischen Union hat der Beirat lediglich beratende Funktion. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 37 und 38) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Finanzwissenschaftlichen Instituts der Universität Köln, wonach sich zwar Industriebetriebe in erfreulichem Umfang auf die vorgeschriebene Abwasserabgabe einstellen und Vorkehrungen treffen, ihre Abwässer zu verringern und zu reinigen, jedoch weniger die öffentlich-rechtlich organisierten Abwasserverbände und die große Zahl der Städte und Gemeinden fast gar nicht? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Ergebnis der von ihr selbst veranlaßten Meinungsumfrage (infas Mai 1977) ziehen, wonach 82 v. H. der Bevölkerung den Verkauf aller Getränke in Pfandflaschen zur Vermeidung von unnötigem Abfall begrüßen würden? Zu Frage 37: Die Bundesregierung hat das Gutachten sogleich nach Fertigstellung den für den Vollzug für das Abwasserabgabengesetz zuständigen Ländern zugeleitet. Die Bundesregierung wird das Gutachten auf der 9. Umweltministerkonferenz am 10. Oktober 1977 in Hamburg mit den Ländern beraten. Sie wird sich bei den Ländern dafür einsetzen, daß diese auf die Abwässerverbände und die Kommunen .einwirken, damit sie sich im notwendigen Maß auf das Abwasserabgabengesetz einstellen. Außerdem wird sich der Bundesminister des Innern unmittelbar an die kommunalen Spitzenorganisationen wenden. 3688* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Zu Frage 38: In ihrem Abfallwirtschaftsprogramm und im Umweltbericht '76 hat die Bundesregierung hervorgehoben, daß sie die Verwendung von Mehrwegflaschen für die abfallwirtschaftlich sinnvollste Lösung des Getränkebehälterproblems ansieht. Unter diesem Gesichtspunkt begrüßt sie, daß sich die Bevölkerung in der vom Bundesministerium des Innern veranlaßten Meinungsumfrage so eindeutig für die Unterstützung des Pfandsystems ausgesprochen hat. Die praktischen Möglichkeiten einer Pfanderhebung werden von der Art der abgefüllten Getränke bestimmt. Nicht für alle Getränkebehälter hält die Bundesregierung die Erhebung eines Pfandes unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit für sinnvoll. Hierbei sind hygienische Aspekte beispielsweise ebenso zu berücksichtigen wie räumliche Dichte von Abfüllstationen, Transportentfernungen oder Art des Vertriebsnetzes. Die Anwendung des Pfandsystems ist in diesem Sinne dort zu fördern, wo mit Mehrwegbehältern eine echte Alternative zu Einwegbehältern vorliegt. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie bei Behältern zur Abfüllung von Bier und Erfrischungsgetränken, mit gewissen Einschränkungen auch von Wein, der Fall. Die Bundesregierung hat in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm freiwilligen Lösungen zur Beschränkung des Abfallaufkommens aus Getränkebehältern Vorrang vor staatlichen Eingriffen eingeräumt. An dieser Rangfolge hält sie grundsätzlich weiter fest. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang die zum Teil erfolgreichen Bemühungen der Brauerei- und Erfrischungsgetränkeindustrie um eine einheitliche und verstärkte Pfanderhebung. Um weiter in diesem Sinne Einfluß zu nehmen, hat die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres einen ausführlichen Dialog mit der Getränke- und Getränkebehälterindustrie sowie dem Handel eingeleitet. Ziel dieser Gespräche, die Mitte Oktober 1977 zu einem vorläufigen Abschluß gebracht werden sollen, ist es, das in der Bundesrepublik Deutschland eingespielte Verwertungssystem von Pfandflaschen zu erhalten und darüber hinaus durch eine gesteigerte Rückführung von Behältermaterial in den Produktionsprozeß zu einer Reduzierung des Abfallaufkommens beizutragen. Die ermutigende Entwicklung im Bereich der Glasverwertung, die sich dieses Jahr in der Rückführung von etwa 300 000 t Altglas, das sind 15 O/o der jährlichen Gesamtproduktion, in den Produktionsprozeß zeigt, gibt Anlaß zur Prüfung, ob und wieweit ein ähnlicher Rohstoffkreislauf auch für Getränkedosen in Gang zu bringen ist. Im übrigen hat die Bundesregierung auch die Entwicklung von Leichtglasflaschen gefördert. Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob die aufgezeigten bzw. erwarteten privatwirtschaftlichen Initiativen zur Begrenzung des Abfallaufkommens aus Getränkebehältern einer Ergänzung durch eine gesetzliche Pfandregelung bedürfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nicht zuletzt von den Zusagen und entsprechenden Verhaltensweisen von Industrie und Handel bestimmt sein. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 39) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der angekündigten Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes klarzustellen, daß ein Richter nicht nur Mitglied der Vertretungskörperschaft einer Gemeinde und der entsprechenden Ausschüsse sein kann, sondern auch das Amt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. 2. Bürgermeisters bekleiden kann? Wie in meiner Antwort auf die Anfrage des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen, vom 14. September 1977 (vgl. Stenogr. Bericht über die 42. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 3249) mitgeteilt habe, ist in dem Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes eine Ergänzung des § 4 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehen, durch die klargestellt werden soll, daß die Mitgliedschaft in kommunalen Vertretungskörperschaften mit der Ausübung des Richteramtes vereinbar ist. Nach dem genannten Entwurf soll nur diese grundsätzliche Frage geklärt werden; darüber hinausgehende Regelungen von Einzelfragen, die sich aus der besonderen Ausgestaltung des Gemeindeverfassungsrechts der Länder ergeben, sind nicht beabsichtigt. Im Gemeindeverfassungsrecht der Länder bestehen über Stellung und Aufgaben der Gemeindeorgane derart unterschiedliche Regelungen, daß eine bundesgesetzliche Inkompatibilitätsregelung, die einzelne Ämter betrifft, nicht in Betracht kommen dürfte. Ob der Landesgesetzgeber die gleichzeitige Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Bürgermeisters und eines Richteramtes zulassen kann oder ob verfassungsrechtliche Schranken einer solchen Regelung entgegenstehen, wird von der Einzelausgestaltung des jeweiligen Gemeindeverfassungsrechts abhängen. Wegen der starken Einbindung des ehrenamtlichen Bürgermeisters in die vollziehende Gewalt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern könnte dort beispielsweise eine solche Regelung im Hinblick auf das Gebot der richterlichen Neutralität gegen den in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen (vgl. BVerfGE 27, 312 [321 m. w. Nachw.]). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 40 und 41) : Welche Beträge wurden in den Jahren 1970 bis 1976 im Rahmen der Vermögensbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz, nach dem Wohnungsbauprämiengesetz, nach dem Sparprämiengesetz aufgewendet bzw. als Steuerermäßigung nach § 10 EStG in Anspruch genommen? Mit welcher Inanspruchnahme der einzelnen Fördermaßnahmen rechnet die Bundesregierung in den Jahren 1977 bis 1980? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3689* Zu Frage 40: In den Jahren 1970 bis 1976 wurden für die verschiedenen Vermögensbildungsmaßnahmen folgende Beträge in Millionen DM aufgewendet: 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 Arbeitnehmersparzulage nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz 590 1 940 2 640 2 900 2 900 2 840 2 960 Wohnungsbauprämien 1 620 2 140 2 500 2 915 3 074 3 168 2 240 Sparprämien 1 170 1 345 1 030 460 1 040 1 633 2 508 Steuerermäßigung nach § 10 Einkommensteuergesetz 790 800 790 750 690 610 630 Summe 4 170 6 225 6 960 7 025 7 704 8 251 8 338 Zu Frage 41: Für die Jahre 1977 bis 1980 rechnet die Bundesregierung mit folgenden Aufwendungen in Millionen DM: 1977 1978 1979 1980 Arbeitnehmersparzulage nach dem 2 770 2 700 2 560 2 350 3. Vermögensbildungsgesetz Wohnungsbauprämien 1 940 1 940 2 100 2 000 Sparprämien 3 750 1 700 1 300 1 400 Steuerermäßigung nach § 10 EStG 730 780 770 740 Summe 9 190 7 120 6 730 6 490 Bei den Angaben zu § 10 EStG handelt es sich um Steuermindereinnahmen nach Abs. 1 Ziff. 3 (Bausparkassen-Beiträge). Lebensversicherungsbeiträge (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 EStG) sind nicht berücksichtigt, da sie methodisch von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung kaum zu trennen sind und im übrigen zum weitaus größten Teil durch die Vorsorgepauschale abgedeckt sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift lichen Fragen des Abgeordneten Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 42 und 43): Wie beurteilt die Bundesregierung unter steuerpolitischen und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten Meldungen, denenzufolge deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Großunternehmen in diesem Jahr, angeblich verursacht durch die Körperschaftsteuerreform, außerordentlich hohe Gewinne an ihre ausländischen Muttergesellschaften abgeführt haben sollen, und hält sie es für erforderlich, dieser Tendenz entgegenzuwirken? Welche Möglichkeiten bestehen, dieser Tendenz Einhalt zu gebieten, und wann sind entsprechende Schritte, falls realisierbar, zu erwarten? Zu Frage 42: Für die im Jahre 1977 ausgeschütteten Gewinne unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften ist, soweit sie auf Wirtschaftsjahre entfallen, die vor dem 1. Januar 1977 abgelaufen sind, noch das frühere Körperschaftsteuerrecht maßgebend. Danach kann die Körperschaftsteuerbelastung für diese Gesellschaften durch Gewinnausschüttungen von 51 % auf 15 % gesenkt werden. Einschließlich der Ergänzungsabgabe beträgt die Belastung ausgeschütteter Gewinne 15,45 %. Hinzu kommt die Kapitalertragsteuer, die grundsätzlich 25 %, bei Muttergesellschaften in den USA und in den Niederlanden 15 %, des Gewinns nach Körperschaftsteuer ausmacht. In der Frage der Zulässigkeit von Gewinnausschüttungen lehnt sich das Körperschaftsteuerrecht eng an das Handelsrecht an. Berücksichtigungsfähig-sind bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften diejenigen Gewinnausschüttungen, die auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommen worden sind, der den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Danach ist neben der Ausschüttung des laufenden Gewinns grundsätzlich auch die Ausschüttung von Gewinnvorträgen und freien Rücklagen möglich. Auf diese Weise konnte nach dem bisher geltenden Körperschaftsteuerrecht äußerstenfalls das gesamte Einkommen einschließlich der nichtabziehbaren Ausgaben der ermäßigten Besteuerung unterworfen werden. Es gehört zu den Auswirkungen der Körperschaftsteuerreform, daß die nichtabziehbaren Ausgaben künftig nicht mehr von der Körperschaftsteuer entlastet werden können. Von der Möglichkeit, die Gewinne durch entsprechend hohe Ausschüttungen körperschaftsteuerlich zu entlasten, ist in der Vergangenheit in großem Umfang Gebrauch gemacht worden. Ab dem Veranlagungszeitraum 1977 ist eine Entlastung von Rücklagen, die bis zum Ende des letzten vor dem 1. Ja- 3690' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 nuar 1977 abgelaufenen Wirtschaftsjahres entstanden sind (sog. Altrücklagen), nicht mehr möglich. Zu der Tarifbelastung, die nach dem neuen Körperschaftsteuersystem gemindert und beim anrechnungsberechtigten Anteilseigner angerechnet werden kann, gehört nicht die Belastung mit Körperschaftsteuer, die vor dem 1. Januar 1977 entstanden ist. Es war deshalb zu erwarten, daß viele Unternehmen bei der Gewinnverteilung für das letzte vor dem 1. Januar 1977 abgelaufene Wirtschaftsjahr in hohen Ausschüttungen die letzte Möglichkeit sehen würden, noch eine Entlastung der Altrücklagen zu erreichen. Hinzu kam, daß das Jahr 1976 für viele Gesellschaften ein besonders gutes Gewinnjahr war. Das hat diese Unternehmen veranlaßt, Ausschüttungen, die sonst möglicherweise erst, in späteren Jahren erfolgt wären, auf die Verteilung des Gewinns für das letzte vor dem 1. Januar 1977 abgelaufene Wirtschaftsjahr vorzuziehen. Zu Frage 43: Da für die Frage der Zulässigkeit von Gewinnausschüttungen allein das Handelsrecht maßgebend ist, besteht keine Möglichkeit, der Tendenz zu erhöhten Ausschüttungen für das Jahr 1976 entgegenzuwirken. Abgesehen davon bestünden bei gesetzgeberischen Maßnahmen wegen der Rückwirkungsproblematik auch verfassungsrechtliche Bedenken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 44) : Ist die Bundesregierung bereit, die derzeitige steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige als "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" zu überprüfen, nachdem die derzeitige steuerliche Praxis, z. B. im Bereich der Wohlfahrtsverbände, wie dem Deutschen Roten Kreuz, zunehmend mit dazu beiträgt, daß der im Interesse der Allgemeinheit dringend erwünschte Idealismus hilfsbereiter Mitbürger in Resignation umschlägt? Für die Entgelte, die ehrenamtlichen Helfern privater Organisationen gezahlt werden, verwenden Sie den Begriff „Aufwandsentschädigung". Sie unterstellen damit, daß Zahlungen, die jemand für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhält, tatsächlich so Bernessen sind, daß der Zahlungsempfänger nur die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Kosten ersetzt bekommt. Dies kann angesichts der Vielfalt ehrenamtlicher Betätigungen nicht allgemein gesagt werden. Derartige Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich Entgelte, die nach allgemeinen Grundsätzen zu versteuern sind, es sei denn, es stehen ihnen Betriebsausgaben oder Werbungskosten in entsprechender Höhe gegenüber. Nur in diesem Fall bleiben sie im Ergebnis steuerfrei. Im übrigen sind Bezüge aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit im nichtöffentlichen Bereich nicht allgemein als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu beurteilen. Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 45) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß sich die zuständige Finanzbehörde dann nicht auf die Vorschrift des § 240 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung 1977 berufen sollte, wenn der Steuerpflichtige mit dem Rechtsmittel gegen die Steuerfestsetzung zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragt hatte, diese von der Finanzbehörde abgelehnt worden war und die Entscheidung über das Rechtsmittel dann zu einer Aufhebung oder Ermäßigung der angefochtenen Steuersetzung führte, und ist die Bundesregierung bereit, sich im Benehmen mit den obersten Landesfinanzbehörden für eine entsprechend eingeschränkte Anwendung des § 240 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung 1977 einzusetzen? Ihre Anfrage bezieht sich offenbar auf den § 240 Abs. 1 Satz 4 der Abgabenordnung 1977 (AO). Der Säumniszuschlag soll als Druckmittel besonderer Art die Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung fälliger Beträge anhalten. Die Regelung über den Säumniszuschlag stellt lediglich auf die Fälligkeit der betreffenden Forderung ab, unabhängig davon, ob es sich um bestandskräftige oder angefochtene Steuerbeträge, um vorläufig oder endgültig festgesetzte Steuern, um Vorauszahlungen oder um Abschlußzahlungen handelt. Der Gesetzgeber hat bewußt und einstimmig die früher strittige Frage verneint, ob sich einmal verwirkte Säumniszuschläge bei Herabsetzung der entsprechenden Steuer auch entsprechend ermäßigen. Ich verkenne nicht, daß diese Regelung in Einzelfällen zu Härten führen kann. Angesichts der eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers kann ich mich Ihrer Auffassung, daß sich die Finanzbehörden in den von Ihnen angesprochenen Fällen generell nicht auf die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 der Abgabenordnung berufen sollten, in dieser allgemeinen Form nicht anschließen. Ich bin aber bereit, die von Ihnen gestellte Frage mit den Vertretern der obersten Landesfinanzbehörden erörtern zu lassen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß in Fällen, in denen ein rechtzeitig gestellter Aussetzungsantrag vom Finanzamt abgelehnt wird, regelmäßig von der Erhebung des bis zum Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung entstandenen Säumniszuschlags abgesehen wird. Anlage 33Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 46) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3691* Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Vermögensbildungsmodelle, die die Arbeitnehmer zu Kleinaktionären machen, ein vertretbares und den Ertrag nicht wesentlich beeinträchtigendes Maß an Verwaltungsaufwand und Kosten nicht überschreiten, und in welchem Verhältnis stünden die Fonds-Verwaltungskosten und Gebühren bei Banken, die sich ganz oder teilweise im Bundesbesitz befinden, zu den derzeit durchschnittlich pro Aktie erzielten Gewinnen, wenn bei einer entsprechenden Vermögensbildungsregelung Arbeitnehmer eine kleine Anzahl verschiedener Aktien erhielten? Bei Ihrer Anfrage zielen Sie offenbar auf Vorschläge, die Vergünstigungen des Belegschaftsaktiengesetzes (§ 8 KapErhStG) auch auf fremde Aktien auszudehnen. Bei den z. Z. nach diesem Gesetz begünstigten Anteilen ist die Rendite für den Arbeitnehmer, bezogen auf das von ihm selbst eingesetzte Kapital, wesentlich höher als bei „normalen" Aktien. Während die „normale" Aktienrendite heute bei ca. 3 bis 4 v. H. liegt, dürfte bei Belegschaftsaktien, die regelmäßig zu einem Vorzugskurs ausgegeben werden, die Rendite des Kapitaleinsatzes des Arbeitnehmers im Durchschnitt fast doppelt so hoch sein. Dabei sind die Vergünstigungen bei Anlage nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz und dem Sparprämiengesetz noch unberücksichtigt. Dieser insgesamt erheblichen Begünstigung stehen bei den Belegschaftsaktien (neben dem Anschaffungspreis) nur relativ geringe Kosten entgegen: Von fast allen Unternehmen, die Belegschaftsaktien ausgeben, werden die Börsenumsatzsteuer, die Maklercourtage und die Bankenprovision voll getragen. Die Behandlung der Kosten für die Verwaltung von Belegschaftsaktien ist dagegen unterschiedlich. Bei individueller Depothaltung trägt der einzelne die Verwaltungskosten in der Regel selbst, bei kollektiven Formen der Verwaltung und bei Kreditinstituten mit Belegschaftsaktien kommt hierfür befristet oder unbefristet die Gesellschaft auf. Die bei individueller Depothaltung vom einzelnen Sparer zu tragenden Verwaltungskosten differieren bei den verschiedenen Kreditinstituten. Sie liegen zwischen 0,2 und 1,5 % vom Kurswert bzw. bei 0,10 bis 0,20 DM pro Aktie. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß das Verhältnis von Ertrag und Aufwand bei Belegschaftsaktien heute im allgemeinen sehr positiv ist. Wenn bei einer evtl. Erweiterung des § 8 KapErhStG in bezug auf die Kostentragung ähnlich vorgegangen würde, wie bisher bei Belegschaftsaktien, wären die Nebenkosten jedenfalls nicht als Argument gegen eine solche Ausweitung des § 8 KapErhStG anzusehen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 47) : Trifft es zu, daß bei bundeseigenen Unternehmen die Reinigungsarbeiten Schritt um Schritt an private Reinigungsunternehmen vergeben werden, weil diese angeblich billiger arbeiten als angestellte Reinigungsfrauen, und wenn ja, woran liegt das? Die Vergabe von Reinigungsarbeiten an private Firmen ist primär eine von den Geschäftsleitungen in eigener unternehmerischer Verantwortung zu treffende Entscheidung. Es kann im Einzelfall aus wirtschaftlichen Aspekten durchaus angebracht sein, Reinigungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben, soweit nicht z. B. sicherheitspolitische oder sonstige Überlegungen dem entgegenstehen. Der in der Tat vielfach feststellbare Kostenvorsprung privater Reinigungsfirmen kann weitgehend auf eine zweckmäßigere organisatorische und personelle Flexibilität sowie einen höheren Grad an Spezialisierung bei entsprechend besserer technischer Ausstattung zurückgeführt werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 48) : In welchem Umfang wurde die Bundesregierung bisher aus den von ihr gewährten Bürgschaften nach dem Programm Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe in Anspruch genommen? Das Programm „Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe" wird nach den Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft von der Lastenausgleichsbank durchgeführt. Es ist teilweise aus Mitteln des ERP-Sondervermögens rückverbürgt. Seit Beginn der Bürgschaftsaktion im Jahre 1959 bis zum 30. September 1977 gewährte die Lastenausgleichsbank in diesem Programm Bürgschaften im Gesamtbetrag von rd. 1,883 Mrd. DM zu einem Kreditvolumen von rd. 2,384 Mrd. DM. Vertragsgemäß werden auftretende - Verluste (Bürgschaftsausfälle) primär von der Lastenausgleichsbank getragen. Sie hat bis zum 30. September 1977 in 46 Fällen Ausfallregulierungen im Gesamtbetrag von rd. 761 TDM vorgenommen. Nach Rückflüssen aus der Verwertung verbliebener Sicherheiten etc. ergab sich für die Lastenausgleichsbank ein Nettoausfall von 589 TDM. Eine Ausfallregulierung zu Lasten des ERP-Sondervermögens war bisher nicht erforderlich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 49) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den steuerfreien Arbeitgeberzuschuß für Kantinenessen von z. Z. 1,50 DM pro Tag zu erhöhen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Die Bundesregierung hat zu zahlreichen Anfragen erklärt, daß eine Erhöhung des sogenannten Essensfreibetrages nicht beabsichtigt ist. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 3692* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 1. Eine Erhöhung des Freibetrages würde nur denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, die tatsächlich im Betrieb Mahlzeiten oder einen Essenszuschuß erhalten. Das ist in weiten Bereichen der Wirtschaft nicht der Fall. Der jetzige Betrag von 1,50 DM pro Arbeitstag kommt bereits einem Jahresfreibetrag von etwa 350 DM gleich. Eine Erhöhung müßte von Arbeitnehmern als steuerliche Ungerechtigkeit empfunden werden, die im Betrieb keine Mahlzeiten oder keinen Zuschuß erhalten und deshalb ihre Verpflegungskosten aus ihrem versteuerten Arbeitslohn bestreiten müssen. 2. Eine Erhöhung hätte auch erhebliche haushaltsmäßige Auswirkungen. So würde eine Verdoppelung des Essensfreibetrags auf täglich 3,00 DM zu Steuermindereinnahmen in der Größenordnung yon etwa 900 Millionen DM jährlich führen. 3. Eine Erhöhung des Essensfreibetrages wäre auch rechtlich bedenklich. Der Essensfreibetrag ist als steuerfreie Annehmlichkeit zu werten. Annehmlichkeiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber nur anzuerkennen, solange sie sich in einem mäßigen Rahmen halten; das ist bis zu einem Betrag von 1,50 DM arbeitstäglich noch der Fall (Urteil vom 21. 3. 1975, BStBl 1975 II S. 486). Ob ein höherer Betrag als Annehmlichkeit anerkannt und steuerfrei gestellt werden könnte, erscheint zweifelhaft. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 50) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, solche Schwerbehinderte, die nicht selbst fahren können, steuerrechtlich Blinden gleichzustellen, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zweimal pro Tag Hin- und Rückfahrt steuerlich absetzen können, weil sie auf Fremdfahrer angewiesen sind? Nach § 9 Abs. 2 EStG können Körperbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Pkw statt des gesetzlichen Km-Pauschbetrages von 0,36 DM je Entfernungskilometer die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen. Ohne Einzelnachweis der Aufwendungen werden hierfür pauschal 0,64 DM für den Entfernungskilometer anerkannt. Aber auch in diesen Fällen dürfen grundsätzlich nur die Kosten berücksichtigt werden, die auf eine Hin- und Rückfahrt arbeitstäglich entfallen. Bei blinden Arbeitnehmern war jedoch im Verwaltungsweg der Abzug von Aufwendungen für täglich zwei Hin- und Rückfahrten zugelassen worden (1,28 DM je Entfernungskilometer) . Erst kürzlich ist die für Blinde geltende Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder dem Grunde nach auch auf andere Körperbehinderte ausgedehnt worden, die infolge ihrer Körperbehinderung nicht in der Lage sind, einen Pkw selbst zu steuern. Entsprechende Erlasse sind von einigen Ländern bereits herausgegeben worden, z. B. Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. April 1977 — S 2351 1 — V B 3 —. In der Praxis haben sich jedoch Schwierigkeiten ergeben, den begünstigten Personenkreis sachgerecht abzugrenzen. Es ist vorgesehen, auch diese verfahrensmäßigen Probleme demnächst mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder zu klären. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile *(CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 51, 52, 53 und 54): Wie werden die DDR-Außenhandelsbüros in der Bundesrepublik Deutschland bei der Umsatzsteuer bzw. bei der Lohnsteuer behandelt? Wie werden die DDR-Außenhandelsbüros in der Bundesrepublik Deutschland bei der Körperschaftsteuer behandelt? Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß sich durdi steuerliche Vorteile zugunsten der DDR-Außenhandelsbüros Wettbewerbsvorteile gegenüber Wettbewerbern aus der Bundesrepublik Deutschland ergeben? Trifft es zu, daß für die in der DDR arbeitenden Monteure westdeutscher Firmen Lohnsteuer an die DDR-Behörden abgeführt werden muß und, falls ja, um welche Größenordnung handelt es sich hierbei? Im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) kann die Bundesregierung keine Angaben über die steuerliche Behandlung einzelner Steuerpflichtiger machen. Ihre Fragen lassen sich deshalb nur allgemein beantworten. Zu Frage 51: Die Heranziehung von Unternehmen der DDR zur Umsatzsteuer hängt davon ab, in welcher Form diese Unternehmen organisiert sind und welche Tätigkeit sie im einzelnen ausüben. Ein selbständiges Unternehmen der DDR mit Sitz im Bundesgebiet oder in Berlin (West) unterliegt mit seinen hier ausgeführten Umsätzen wie andere Unternehmen der Umsatzsteuer. Handelt es sich hingegen bei einer Niederlassung im Bundesgebiet oder in Berlin (West) um einen unselbständigen Betriebsteil eines Unternehmens mit Sitz in der DDR, so ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des DDR-Unternehmens maßgebend. Nach der derzeitigen Rechtslage werden die Unternehmen mit Sitz in der DDR von den Finanzämtern der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin [West]) umsatzsteuerlich nicht mit den hier ausgeführten Umsätzen erfaßt und deshalb auch nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Sie sind dementsprechend auch nicht berechtigt, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen und einen Vorsteuerabzug geltend zu machen (§§ 14 und 15 UStG). Für die DDR-Außenhandelsbüros gelten keine abweichenden Regelungen. Der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn unterliegt jeder inländische Arbeitgeber. Inländischer Arbeitgeber ist nach § 38 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3693* Abs. 1 Satz 1 EStG auch ein nicht im Inland ansässiger Arbeitgeber, der aber im Inland eine Betriebstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Eine Betriebstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind auch Zweigniederlassungen anzusehen. Treffen diese Voraussetzungen auf die DDR-Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zu, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zum Lohnsteuerabzug. Zu Frage 52: Die Heranziehung von Unternehmen der DDR zur Körperschaftsteuer hängt davon ab, in welcher Form sie organisiert sind und welche Tätigkeit sie im einzelnen ausüben. Handelt es sich um Niederlassungen von juristischen Personen mit Sitz und Geschäftsleitung in der DDR und beziehen sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG, so sind sie mit diesen Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Für DDR-Außenhandelsbüros gelten keine abweichenden Regelungen. Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat bisher keine Anhaltspunkte dafür, daß sich Wettbewerbsvorteile zugunsten der DDR-Unternehmen durch ihre steuerrechtliche Behandlung ergeben haben. Zu Frage 54: Es trifft zu, daß die Behörden der DDR vom Bruttolohn der Arbeitnehmer, die von Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland zu Tätigkeiten in der DDR entsandt werden, eine Lohnsteuer bis zu 20 % erheben. Über die Größenordnung der dadurch der DDR entstehenden Einnahmen kann wegen fehlender Unterlagen keine Aussage gemacht werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 55) : Auf wel%e Rechtsgrundlage stützen sich die Steuerbehörden, wenn, wie in Baden-Württemberg geschehen, die Finanzämter im Falle von Zahlungsschwierigkeiten eines Unternehmens Steuerschulden dieses Unternehmens gegen dessen Forderungen gegen die öffentliche Hand aufrechnen, obwohl diese Forderungen als Sicherheiten an Banken abgetreten sind? Nach § 226 Abs. 1 der Abgabenordnung gelten für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sinngemäß die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach § 226 Abs. 4 der Abgabenordnung gilt für die Aufrechnung diejenige Körperschaft als Gläubiger eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, die die Steuer verwaltet. Die Finanzbehörde kann nach Maßgabe des auch im Steuerrecht anwendbaren § 406 BGB gegebenenfalls im Falle der Abtretung einer Forderung durch den Steuerpflichtigen auch gegenüber dem neuen Gläubiger die Aufrechnung erklären. Unter den Voraussetzungen des § 407 BGB muß der neue Gläubiger unter Umständen auch eine von der Finanzbehörde gegenüber dem bisherigen Gläubiger erklärte Aufrechnung gegen sich gelten lassen. Im übrigen kann Ihnen Auskunft darüber, auf welche Rechtsgrundlage sich Maßnahmen eines Finanzamts in Baden-Württemberg stützen, das zuständige Finanzamt geben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 56) : Ist die Bundesregierung bereit, die in den Zusatzfragen zu meiner Frage A 36 (Drucksache 8/926 — Protokoll der 43. Sitzung vom 28. September 1977) getroffene Feststellung zu akzeptieren, daß die Hälfte aller Unternehmer ein niedrigeres Einkommen als das eines Facharbeiters beziehen, wenn idi als Beleg das Statistische Jahrbuch 1976 (Statistisches Bundesamt), Seite 435, Tabelle 22.18, Gewerbesteuer 1970 heranziehe, nach dem in der Statistik 63,4 v. H. aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen in die Gewerbeertragsgruppe bis zu 25 000 DM je Jahr fallen, und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages — Fachbereich Haushalt und Finanzen — für den Zeitraum 1970 bis 1976 von einer 45prozentigen Gewerbeertragsfortschreibung ausgeht? Bei Ihrem Vergleich zwischen Unternehmereinkommen und Facharbeiterlöhnen ist der Ausgangsbetrag für 1970 mit 25 000 DM zu hoch angesetzt. Nach Angaben im Sozialbericht stellte sich der durchschnittliche Wochenverdienst männlicher Facharbeiter in der Industrie im Jahre -1970 auf 311 DM (Sozialbericht 1976, S. 203). Rechnet man diesen Wochenbruttolohn auf das Jahr um, ergibt sich für 1970 ein Jahresbruttolohn von rund 16 200 DM. Da die Einkommensbegriffe, die den beiden Statistiken zugrunde liegen, jedoch nicht deckungsgleich sind, kommt solchen Vergleichszahlen — insbesondere wenn sie fortgeschrieben werden — keine echte Aussagekraft zu. Ich habe auf die fehlende Vergleichbarkeit der beiden statistischen Größen auch in meiner mündlichen Antwort vom 28. September 1977 hingewiesen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 57, 58 und 59) : In welchem Umfang werden z. Z. Sparprämien und vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämien und vermögenswirksame Leistungen bzw. Steuerermäßigungen nach § 10 EStG und vermögenswirksame Leistungen gleichzeitig in Anspruch genommen? Von welchem Personenkreis werden die genannten Leistungen gleichzeitig in Anspruch genommen? Welche Vergleichszahlen liegen der Bundesregierung seit der Einführung des 3. VermBG 1970 vor? 3694* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Zu Frage 57: Das 3. Vermögensbildungsgesetz wurde 1976 von rund 15,6 Millionen Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Auf ein von diesem Personenkreis insgesamt vermögenswirksam angelegtes Sparvolumen von 9,6 Milliarden DM wurden 2,96 Milliarden DM Arbeitnehmersparzulage gewährt. Die vermögenswirksamen Sparbeträge wurden zu 50 v. H. nach dem Sparprämiengesetz, zu 28 v. H. nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und zu 20 v. H. in vermögenswirksamen Lebensversicherungen angelegt. Der Rest (2 v. H.) entfiel auf die übrigen Anlageformen. Zu Frage 58: Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Prämien nach dem Sparprämien- oder Wohnungsbauprämiengesetz sowie alternativ hierzu der Steuerermäßigung nach § 10 Einkommensteuergesetz ist beschränkt auf Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen 24 000/48 000 DM (Ledige/Verheiratete) +. 1 800 DM je Kind nicht übersteigt. Eine zeitnahe Statistik über die Schichtung dieser Arbeitnehmergruppen nach einkommens- und sozialpolitischen Merkmalen liegt nicht vor. Zu Frage 59: Vergleichszahlen liegen der Bundesregierung für die Jahre 1972 und 1975 vor. 1972 1975 Millionen Millionen Zahl der Sparer nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz 15,4 15,9 Vermögenswirksam angelegtes Sparvolumen 8 700 9 200 Darauf entfallende Arbeitnehmersparzulage 2 670 2 840 Von den vermögenswirksam angelegten Sparverträgen wurden angelegt: nach dem Sparprämiengesetz 51 v. H. 49 v. H. nach dem Wohnungsbauprämiengesetz 28 v. H. 28 v. H. in vermögenswirksamen Lebensversicherungen 17 v. H. 21 v. H. in übrigen Anlageformen 4 v. H. 2 v. H. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 60) : Trifft es zu, daß das Land Nordrhein-Westfalen in der Strukturpolitik eigene Wege beschreiten will und damit weitgehend aus der von Bund und Ländern getragenen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung regionaler Wirtschaftsstrukturen ausscheren will, und wenn ja, ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung Nachteile für einzelne Regionalprogramme in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, und welche Regionalprogramme sind gegebenenfalls davon betroffen? Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Dr. Riemer erklärte in einer Pressekonferenz am 15. September 1977 in Düsseldorf, daß das Land Nordrhein-Westfalen in die neuen Richtlinien seines Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms auch eine „Als-ob-Regelung" aufzunehmen beabsichtige, nach der die Arbeitsmarktregionen Aachen, Gummersbach, Kleve und Mönchengladbach aus Mitteln der Landesförderung so gestellt werden sollen, als ob sie Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe seien. In einer ersten Stellungnahme haben die Vertreter aller anderen Bundesländer dieses Vorgehen kritisiert, da eine Realisierung dieses Vorhabens die Gemeinschaftsaufgabe außerordentlich belasten würde. Herr Minister Dr. Riemer hat sich bereiterklärt, die neuen Richtlinien zunächst nicht in Kraft zu setzen, um eine ausführliche Diskussion über diese Absicht und die damit zusammenhängende Problematik einer Neuabgrenzung der Fördergebiete in den Gremien der Gemeinschaftsaufgabe zu ermöglichen. Die Bundesregierung begrüßt diese vorläufige Zurückstellung; sie hält eine sorgfältige Beratung aller möglichen Konsequenzen einer solchen Maßnahme für erforderlich. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 61 und 62) : Teilt die Bundesregierung die in einem Schreiben der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke vom 5. September 1977 an Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs zum Ausdruck gebrachte Sorge, daß die langfristige Sicherung des Steinkohleneinsatzes in den Kraftwerken ernsthaft gefährdet ist, und welche Maßnah- men wird sie gegebenenfalls ergreifen? Ist eine Änderung der geltenden Regelungen zur Rauchgasentschwefelung bei Steinkohlenkraftwerken geplant, und wenn ja, wie soll sie aussehen und wann erfolgen? Zu Frage 61: Das Bundeskabinett hat den Bundesminister des Innern beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Wirtschaft und in enger Fühlungnahme mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen und sonstigen geeigneten Maßnahmen sich die Unsicherheit beseitigen läßt, die bei der Planung von Kohlekraftwerken in Verdichtungsgebieten wegen der geltenden Umweltgesetze entstehen kann. Im Rahmen dieser Prüfung werden gegenwärtig einschlägige medizinisch-biologische Fragen geklärt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Steinkohlenbergbau und öffentliche Kraftwirtschaft in dem 10-Jahresvertrag über die Abnahme deutscher Steinkohle sowohl den Einsatz vorhandener Stein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3695* kohlenkraftwerke wie auch die zeitgerechte Inbetriebnahme notwendiger neuer Kraftwerksleistung unterstellt haben. Zu Frage 62: Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen die Emissionen von Steinkohlenkraftwerken nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Die Bundesregierung hat in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA-Luft) 1974 den Stand der Technik von Rauchgasentschwefelungsanlagen beschrieben, der bei Genehmigung zu fordern ist. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 63 und 64) : In welchem Umfang wurden durch die Konjunktur- und Investitionsförderungsprogramme des Bundes in den letzten Jahren zusätzliche Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen im kommunalen Bereich errichtet? Ist die Bundesregierung bereit, auch bei den jetzt angekündigten Konjunkturprogrammen darauf hinzuwirken, daß die Errichtung von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen angemessen berücksichtigt wird? Zu Frage 63: Über die bei Bund, Ländern und Gemeinden bestehenden normalen Förderungsprogramme hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen der Konjunktur- und Sonderprogramme erhebliche zusätzliche Mittel zur Förderung kommunaler Investitionen bereitgestellt, die auch für 'den Bau von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen eingesetzt werden konnten. In den einzelnen Programmen wurden folgende Mittel bereitgestellt: In dem Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen vom März 1974 wurden zur Förderung des Fremdenverkehrs für 140 Projekte vom Bund insgesamt 64,5 Millionen DM und zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes für 26 Vorhaben insgesamt 28,5 Millionen DM eingesetzt, die zu einem wesentlichen Teil Sport-, Freizeit- und Erholungszwecken dienen. Im Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung vom September 1974 wurde im Rahmen des Programmteils Infrastrukturmaßnahmen auch der Bau von 29 Hallenbädern (Bundeszuschuß 15 Millionen DM), 92 Sporthallen (Bundeszuschuß 27 Millionen DM) und 20 Mehrzweckhallen (Bundeszuschuß 11 Millionen DM) gefördert. Im Programmteil „Maßnahmen zur Ergänzung städtebaulicher Förderungsprogramme" (Stadtsanierung) wurden insgesamt 13 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 17,7 Millionen DM (Bundeszuschuß 5,9 Millionen DM) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde auch hier der Bau einer Reihe von Mehrzweckhallen gefördert, die zumindest teilweise für Sport- bzw. Freizeitzwecke genutzt werden. Im Programm zur Stützung von Bau- und anderen Investitionen vom August 1975 wurden im Programmteil „kommunale Infrastruktur" 301 Sport-und Erholungsanlagen (Bundeszuschuß 159,5, Millionen DM, Bundesdarlehen 38,8 Millionen DM), 81 Fremdenverkehrsvorhaben (Bundeszuschuß 71,8 Millionen DM, Bundesdarlehen 15,4 Millionen DM) und 58 Mehrzweckhallen (Bundeszuschuß 59,7 Millionen DM,. Bundesdarlehen 14 Millionen DM) gefördert. Im Programmteil „Stadtsanierung" wurden 11,1 Millionen DM Bundeszuschüsse und 5 Millionen DM Bundesdarlehen für den Bau und Einrichtung von 34 Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen zur Verfügung gestellt. Hinzu kam auch hier die Förderung einer Reihe von Mehrzweckhallen. Am Mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramm -(Programm für Zukunftsinvestitionen) vom März 1977 können im Rahmen des Sonderprogramms für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend dem 6. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auch Vorhaben zur Förderung des Fremdenverkehrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen Förderungsmöglichkeiten für Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen im Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden". So sind in den Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern ausdrücklich im Teil „Historische Stadtkerne" auch die Errichtung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der Erholung und Freizeit und im Teil „Infrastruktur" die Schaffung von Grünflächen, Freizeit- und Erholungsanlagen als Förderungsgegenstand aufgenommen worden. Eine Aufschlüsselung nach Art und Volumen der geförderten Maßnahmen läßt sich zur Zeit noch nicht vornehmen. Zu Frage 64: Ein weiteres Konjunkturprogramm mit Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Infrastruktur ist von der Bundesregierung nicht geplant. Was die von der Bundesregierung am 14. September 1977 gefaßten Beschlüsse zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung anbelangt, so konnte bei der besonderen Ausrichtung dieses Programms eine spezifische Förderung von Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen nicht vorgesehen werden. Das Schwergewicht der Maßnahmen liegt bei Steuerentlastungen zur Stärkung der Massenkaufkraft und zur Förderung der privaten Investitionen sowie bei einem mehrjährigen Energieeinsparungsprogramm. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 65 und 66) : 3696* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den am 22. September 1977 im ZDF von Bundeskanzler Schmidt getroffenen Feststellungen, daß im Jahr 1977 25 Milliarden DM Investitionen für die Energiewirtschaft abrufbereit standen, aber wegen Einsprüchen, Gerichtsverfahren und schwieriger administrativer verwaltungsseitiger, gerichtsseitiger Hemmnisse nicht durchgeführt werden konnten, und daß ohne diese Hemmnisse 100 000 bis 200 000 Menschen weniger arbeitslos wären? Bis wann wird die Aussage von Bundeskanzler Schmidt, „Ich bin gegen jedwedes Moratorium", für den Bereich der Kernenergie die verbindliche Politik der Bundesregierung sein? Zu Frage 65: In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Friedrich Voss vom 28. September 1977 wurde das blockierte Auftragsvolumen im Kraftwerksbau — wie auch schon in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff vom 13. Juli 1977 mitgeteilt — mit 10,5 Mrd. DM beziffert. Die von Bundeskanzler Schmidt genannten 25 Mrd. DM beinhalten zusätzlich den im Straßenbau und in sonstigen Verkehrsbereichen zu veranschlagenden Investitionsstau. Die Bundesregierung hat hierzu auch in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Zeitel vom 14. September 1977 Stellung genommen. In dieser und in den übrigen Antworten hat die Bundesregierung immer wieder darauf hingewiesen, daß das in seiner Durchführung durch gerichtliche oder administrative Entscheidungen behinderte Auftragsvolumen sich über mehrere Jahre erstreckt. Wie in der o. g. Antwort an den Abgeordneten Dr. Voss schon ausgeführt, hat die Bundesregierung weder auf die Rechtsprechung als unabhängige dritte Gewalt noch auf die Handhabung der Genehmigungsverfahren durch die dafür zuständigen Länder einen unmittelbaren Einfluß. Wie in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Hubrig vom 28. September 1977 dargelegt, prüft die Bundesregierung gegenwärtig, ob und inwieweit energiepolitische Entscheidungen besser gesetzlich abgesichert werden können. Sie überprüft auch, durch welche gesetzgeberischen und sonstigen geeigneten Maßnahmen die Unsicherheit, insbesondere bei der Planung von Kohlekraftwerken in Verdichtungsgebieten, wegen der geltenden Umweltgesetze beseitigt werden kann. Zu Frage 66: Der Bundeskanzler hat mit seiner Aussage zu einem Kernkraftwerks-Moratorium die Politik der Bundesregierung bekräftigt, wie sie schon in den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms vom 23. März 1977 und in den Antworten auf die großen Anfragen der Fraktionen des Deutschen Bundestages am 8. Juni 1977 dargelegt wurde. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 67) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Gründe die BASF-Töchter "Chemische Fabrik Dr. Paul Lohmann" und die „Pharmazeutische Fabrik Rudolf Lehmann KG" bewogen haben, einen gerichtlichen Baustopp des Kernkraftwerks Grohnde herbeizuführen, und ist sie bereit, in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß die Baustopps nicht nur durch Bürgerinitiativen, sondern mich durch andere Firmen, Nachbargemeinden u. v. a. m. hervorgerufen werden? Ausweislich des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hannover in dem Rechtsstreit über den sofortigen Vollzug der 1. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Grohnde haben die Firma Dr. Paul Lohmann, Chemische Fabrik, und die Firma Lomapharm Rudolf Lohmann KG ihre Anträge unter anderem darauf gestützt, die Genehmigungsbehörde habe nicht hinreichend berücksichtigt, daß die von ihnen hergestellten Arzneimittel und Feinchemikalien für die Lebensmittelindustrie durch Emissionen des nahen Kernkraftwerkes kontaminiert werden könnten. Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz steht jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Es entspricht daher durchaus geltendem Recht, daß nicht nur Privatleute, sondern auch andere Rechtspersonen wie z. B. Kommanditgesellschaften auf einen gerichtlichen Baustopp für ein Kernkraftwerk hinwirken können. Im übrigen sind die genannten Firmen, soweit der Bundesregierung bekannt ist, keine Töchter der BASF, sondern stehen im Familienbesitz. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 68 und 69) : Ist die Bundesregierung bereit — und wenn nicht, aus welchen Gründen —, die Investitionszulage für energiesparende Maßnahmen verwaltungsmäßig ähnlich wie die Bausparprämie abwickeln zu lassen? In welchem Umfang kann. nach Ansicht der Bundesregierung die Durchführung des Energiesparprogramms durch Einschalten von Sparkassen, Banken und Bausparkassen unbürokratisch abgewickelt werden? Bausparprämien sind Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Bausparprämie in jedem Einzel-. fall gewährt. Im Gegensatz dazu muß bei einem Förderungsprogramm auf Grund des begrenzten Mittelvolumens u. U. eine Auswahl unter den eingehenden Anträgen getroffen werden. Durch die Wahl des Bewilligungsverfahrens wird festgelegt, in welcher Form diese Auswahl geschieht. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann die Bundesregierung das Verfahren von Förderungsprogrammen der Länder, für die der Bund Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG zur Verfügung stellt, nicht einseitig festsetzen. Die Bundesregierung kann lediglich durch Verhandlungen mit den Ländern darauf hinwirken, daß diese ein bestimmtes Bewilligungsverfahren anwenden. Inzwischen haben die Verhandlungen über das Energieeinsparungsprogramm mit den Ländern begonnen. Gemäß dem Beschluß des Bundeskabinetts Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3697* vom 14. September 1977 bevorzugt der Bund ein Bewilligungsverfahren, in dem dezentral, d. h. unter Vermeidung regionaler Benachteilungen, über die eingehenden Anträge nach der Reihenfolge des Ein, gangs entschieden wird. Auf Grund der unterschiedlichen und z. T. nicht befriedigenden Erfahrungen mit dem sogenannten „Windhundverfahren" unter Einschaltung von Kreditinstituten, wie es bei der Förderung der Modernisierung im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen 1975 angewandt wurde, wird eine Einbeziehung von Banken, Sparkassen und Bausparkassen in das Antragsannahmeverfahren von der Bundesregierung nicht angestrebt. Alle Länder haben im übrigen in den bisherigen Verhandlungen erklärt, daß sie ein solches Verfahren ablehnen müßten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 70, 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Fälle von Unternehmen bekanntgeworden, die energieintensive Investitionen, insbesondere elektrizitätsintensive, unterlassen, weil die Unsicherheit der Energiepolitik, insbesondere bei der Elektrizitätsversorgung, zugenommen hat, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus im einzelnen für die Bundesregierung? Welche politischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Mitteilung, wonach Elektrizitätsunternehmen dazu übergehen, zukünftigen Abnehmern eine feste Zusage für den Strombezug auf längeren Zeitraum nicht mehr zu geben, und welche Konsequenzen hat dies insbesondere für die Investitionstätigkeit? Trifft es zu, daß die Bundesregierung entgegen ihren Ankündigungen in Eckwerten vom März 1977 „immer noch keine entscheidenden Schritte unternommen hat, um die Genehmigung und den Bau von Kohlekraftwerken zu erleichtern", und wenn ja, welches sind die Gründe dafür? In welchem Umfang sollen nach energiepolitischen Vorstellungen der Bundesregierung in den nächsten 15 Jahren Kohlekraftwerke sowohl für den Ersatzbedarf als auch für zusätzliche Stromerzeugung gebaut werden, wieviel sind z. Z. beantragt und blockiert, und wie können die notwendigen Kapazitäten an Kohlekraftwerken gebaut werden? Zu Fragen 70 und 71: Der Bundesregierung sind keine konkreten Fälle von Unternehmen bekannt, in denen elektrizitätsintensive Investitionsvorhaben an einer festen Zusage für die Strombereitstellung gescheitert sind. Sie ist aber davon unterrichtet, daß insbesondere im südwestdeutschen Raum einzelne Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Einvernehmen mit der zuständigen Landesenergieaufsichtsbehörde in den letzten Jahren zunehmend längerfristige Sonderabnehmerverträge auf kürzere Vertragszeiträume umgestellt haben. Begründet werden diese Laufzeitverkürzungen mit der Ungewißheit bei der Strompreisentwicklung, im südwestdeutschen Raum aber auch mit der Unsicherheit in der längerfristigen Energiebereitstellungssituation. Gerade in diesem Raum können geplante Kernkraftwerksprojekte aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, auf die die Bundesregierung keinen Einfluß hat, nicht termingerecht in Betrieb genommen werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich diese kürzeren Vertragslaufzeiten negativ auf die unternehmerische Investitionstätigkeit ausgewirkt haben. Zu Frage 72: Für die Genehmigung von Kohlekraftwerken sind die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes maßgebend. Damit stellt sich die Frage, ob „entscheidende" Schritte zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren von Kohlekraftwerken ohne gesetzgeberische Maßnahmen möglich sind. Dementsprechend prüft die Bundesregierung gegenwärtig, durch welche gesetzgeberischen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen sich die Unsicherheit beseitigen läßt, die bei der Planung von Kohlekraftwerken wegen der geltenden Umweltgesetze entstehen kann. Diese Prüfung wird in enger Fühlungnahme mit dem Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Zu Frage 73: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom 8. Juni 1977 dargelegt, daß sie und die Wirtschaft davon ausgehen, daß die Kraftwerkskapazität auf der Basis von Steinkohle über das 6 000-MW-Programm hinaus erweitert wird. Bezüglich des Ersatzbedarfs hat sie auf die Große Anfrage der SPD /FDP mit Schreiben vom 8. Juni 1977 geantwortet, daß die unternehmerischen Entscheidungen über Stillegungen wesentlich davon abhängen werden, wie der Bau neuer Steinkohlenkraftwerke realisiert werden kann. Es ist zu erwarten, daß aufgrund der sich ändernden Altersstruktur dieser Ersatzbedarf künftig höher sein wird als in der Vergangenheit (in der Regel 300 MW jährlich). Zur Deckung des zukünftigen Strombedarfs kommen aufgrund der administrativen Einschränkungen für den Bau von 01- und Erdgaskraftwerken (3. Verstromungsgesetz) sowie der beschränkten Ausbaumöglichkeit für Braunkohle- und Wasserkraftwerke im wesentlichen nur Steinkohlen- und Kernkraftwerke in Frage. Im übrigen hat die Bundesregierung über den Stand der Planung und den Bau von Steinkohlenkraftwerken in der 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft am 7. September 1977 berichtet. Sie hat außerdem in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff vom 13. Juli 1977 dargelegt, daß drei Kraftwerksblöcke auf Steinkohlenbasis mit rd. 1 700 MW durch Gerichtsbeschlüsse am Baufortgang gehindert seien. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 74): 3698* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wie sie in der Diskussion über die Grenzen des Wachstums vertreten wird, daß in der Bundesrepublik Deutschland generelle Marktsättigungserscheinungen festzustellen sind, und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung wenigstens bedeutendere einzelne Märkte, wo die Behauptung zutrifft, und wenn ja, kann die Bundesregierung breitere Schichten der Bevölkerung nennen, die nicht mehr wissen, wofür sie ihr Geld ausgeben können? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß in der Bundesrepublik Deutschland generelle Marktsättigungserscheinungen festzustellen sind. Das schließt nicht aus, daß auf einzelnen Teilmärkten vorübergehende oder auch dauerhafte Sättigungserscheinungen zu verzeichnen sind. Dies gilt z. B. für einige Grundnahrungsmittel und auch für bestimmte Konsumgüter geringerer Qualität, die zunehmend durch qualitativ höherwertige Produkte verdrängt werden. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Kaufkraft und des hohen Lebensstandards der Bevölkerung zu sehen. Ferner ist zu beobachten, daß infolge w'eit'gehender Deckung der Grundbedürfnisse die Schwankungen in der Entwicklung der Verbrauchsnachfrage größer geworden sind. Im übrigen zeigen auch die jüngsten konjunkturpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung, daß sie von der Erwartung ausgeht, daß eine Ausweitung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte die Verbrauchsnachfrage entsprechend anregt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierungen von Belgien, Holland, Frankreich und Italien bisher nichts in ihren Staaten getan haben, um die EG-Verordnungen Nr. 2133 und 1608 (EG-Beziehungsrecht) einzuführen, und wird sie entsprechende Schritte einleiten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Ausland, vor allem in den Niederlanden, immer häufiger ausländische Weine unter deutschem Namen in den Verkehr gebracht werden und dabei Glas und Verschluß aus den Niederlanden stammen, und wird die Bundesregierung bei den EG-Behörden und bei den zuständigen niederländischen Behörden intervenieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung — da das ab 1. September 1977 geltende EG-Beziehungsredit auch in den Niederlanden Anwendung findet —, auf schärfere Kontrollen zu drängen? Zu Frage 75: Die EWG-Verordnungen Nr. 2133/74 und Nr. 1608/ 76 über die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste gelten nach Art. 189 des EWG-Vertrags unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Es bedarf daher keines Rechtsaktes des einzelnen Mitgliedstaats, um sie einzuführen. Nationale Vorschriften, die dem Gemeinschaftsrecht widersprechende Bezeichnungsregeln enthalten, sind seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 31. August 1977 unanwendbar. Dies gilt auch dann, wenn sie formell noch nicht aufgehoben worden sind. Anhaltspunkte dafür, daß das Gemeinschaftsrecht von den anderen Mitgliedstaaten nicht angewendet wird, hat die Bundesregierung nicht. Zu Frage 76: Soweit der Bundesregierung in den vergangenen Jahren Fälle bekanntgeworden sind, in denen im Ausland Weine fälschlich unter deutschen Bezeichnungen im Verkehr waren, ist sie dem nachgegangen. Sie ist dabei von den zuständigen ausländischen Behörden unterstützt worden. Dies gilt insbesondere für die Niederlande, deren Behörden in unmittelbarem Kontakt zu den deutschen Überwachungs- und Strafverfolgungsbehörden tatkräftige Hilfe bei der Aufklärung geleistet haben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich durch die von der Gemeinschaft angestrebte und von der Bundesregierung unterstützte unmittelbare Zusammenarbeit der Weinkontrollbehörden aller Mitgliedstaaten Bezeichnungsmißbräuche künftig noch besser und schneller verfolgen lassen werden. Es ist nichts darüber bekannt, daß diese 'in der letzten Zeit angestiegen seien. Über einen Fall, in dem ein Wein, der nach der Analyse nicht deutschen Ursprungs ist, unter deutscher Bezeichnung mit Flasche und Verschluß niederländischer Herkunft 'in Verkehr war, ist die Bundesregierung Anfang dieser Woche unterrichtet worden. Sie wird diesem selbstverständlich ebenfalls nachgehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 77 und 78) : Wird die Bundesregierung Vorsorge treffen, daß die aus der Mitverantwortungsabgabe der Milcherzeuger eingehenden Mittel über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus angesammelt und in der Folgezeit nur zweckgebunden verwendet werden können? Wird die Bundesregierung einen Sonderfonds einrichten, auf dem die Mitverantwortungsabgabe der deutschen Milcherzeuger angesammelt wird, oder werden diese Gelder auf ein Sonderkonto der Gemeinschaft überwiesen, auf denen sie bis zur Verwendung für bestimmte noch festzulegende Maßnahmen verbleiben? Die Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse betrifft eine Maßnahme der Gemeinschaft. Ihr vorrangiges Ziel ist es, ein besseres Verhältnis zwischen Erzeugung und Marktbedarf schrittweise wieder herzustellen. Die Mitverantwortungsabgabe und die aus ihr zu finanzierenden Maßnahmen gelten nach den Bestimmungen der o. a. Verordnung als Ergänzung des bestehenden Interventionssystems. Dies ist in der Verordnung damit begründet, daß die Maßnahmen darauf abzielen, den Markt für Milcherzeugnisse zu regulieren und zu stabilisieren. Die Vereinnahmung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe und ihre Verwendung müssen deshalb im Rahmen der gemeinschaftlichen Regelungen zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik vor sich gehen. Der Bundesregierung ist damit der Weg verschlossen, einen Sonderfonds einzurichten, auf dem die Mitverantwortungsabgabe der deutschen Milcher- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3699* zeuger angesammelt werden könnte. Die Bundesregierung ist vielmehr verpflichtet, die erhobenen Beträge der EG-Kommission monatlich im Wege der Verrechnung mit den jeweils geleisteten Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Die Gelder werden also nicht auf ein Sonderkonto der Gemeinschaft überwiesen. Hinsichtlich der Frage der Zweckgebundenheit der Mitverantwortungsabgabe ist festzustellen, daß sich eine unmittelbare Bindung zwischen der Mitverantwortungsabgabe und den nach Artikel 4 der genannten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen aus dem Verordnungstext nicht ableiten läßt. Die EG-Kommission hat aber — nicht zuletzt auch auf Drängen der Bundesregierung — eine angemessene Beteiligung der Erzeuger bei der Entscheidungsfindung über die Mittelverwendung zugesagt. Dazu wurde ein Mitverantwortungsausschuß eingerichtet, der unter dem gemeinsamen Vorsitz eines Erzeuger- und eines Kommissionsvertreters je zur Hälfte aus Interessenvertretern der Erzeuger und der Verarbeiter besteht. Dieser Ausschuß bereitet gegenwärtig unter Mitwirkung der zuständigen Dienststelle der Kommission ein Maßnahmenprogramm vor, ehe es dem Beratenden Ausschuß für Milch und Milcherzeugnisse und danach dem Rat vorgelegt wird. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht darüber hinaus selbstverständlich den deutschen Erzeugern und ihren Organisationen zur Verfügung, um ihre begründeten Vorschläge für die Verwendung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe entgegenzunehmen und dies bei seiner Mitwirkung an den Entscheidungen des Ministerrates über das erwähnte Programm zu berücksichtigen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/963 Frage 79): Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen im Seemannsgesetz zu überprüfen, nach denen die Arbeitszeit für Frauen an Bord abweichend von der der Männer geregelt ist, wodurch die Beschäftigung von Frauen z. B. als Seeoffiziere erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird? Die Bundesregierung überprüft zur Zeit die Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 und damit auch die in ihr enthaltenen Sonderregelungen der Arbeitszeit für Frauen. In die Prüfung werden auch die Vorschriften über die Arbeitszeit für Frauen im Seemannsgesetz einbezogen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 80 und 81): Wann und in welcher Höhe gedenkt die Bundesregierung Ansprüche freigemeinnütziger Krankenhäuser bzw. deren Träger nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erfüllen? Wie will die Bundesregierung den Unsicherheitsfaktor des Krankenhausbedarfsplans nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu einer sicheren langfristigen Planung weiterentwickeln? Der von Ihnen genannte § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) begründet Ansprüche der Krankenhausträger für Investitionskosten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes aus Mitteln finanziert wurden, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen oder für Alterssicherung bestimmt waren. Während die Höhe der zur Investitionsfinanzierung auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen Darlehen in aller Regel leicht festzustellen war, sind zahlreiche Krankenhausträger nicht in der Lage, einen Nachweis der aus Alterssicherungsmitteln finanzierten Investitionen zu führen. Die Krankenhäuser, die einen Einzelnachweis führen konnten, sind abgegolten worden; für die übrigen ist der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern bemüht, eine Lösung zu finden, die trotz der Nachweisschwierigkeiten dem Anliegen der betroffenen Krankenhausträger entgegenkommt. Insgesamt wurden bisher von den für die Krankenhausfinanzierung der Länder zuständigen Ministerien folgende Beträge für Ansprüche nach § 12 KHG aufgewandt: in Mio. DM 1973 474,8 1974 479,4 1975 528,7 1976 534,9 1977 501,4 Da es sich hierbei um gesetzliche Verpflichtungen nach dem KHG handelt, hat der Bund von diesen Beträgen ein Drittel den Ländern zugewiesen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Krankenhausbedarfsplanung ist ausschließlich Sache der Länder; der Bund ist auf der Grundlage des Art. 74 Nr. 19 a Grundgesetz über das Krankenhausfinanzierungsgesetz nur befugt, sich an der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zu beteiligen. Gemäß § 7 KHG obliegt jedoch dem Bund-LänderAusschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser unter anderem die Abstimmung der allgemeinen Grundsätze für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser. Bei den Beratungen dieses Ausschusses und bei der Vergabe von Forschungsaufträgen wird besonders darauf geachtet, daß bessere Kriterien für eine Krankenhausplanung und eine qualitative und quantitative Anpassung des Angebots von Krankenhausleistungen an den veränderten Bedarf ermöglicht werden. Im übrigen wird auch bei der anstehenden Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erneut versucht werden, die bundesgesetzlichen Grundlagen für die Krankenhausbedarfsplanung zu verbessern. 3700* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 82 und 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der angesehene Kölner Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Kriele in einem Rechtsgutachten für die Hufeland-Gesellschaft die gesamte Konzeption des § 368 p RVO als verfassungsrechtlich unzulässig bezeichnet hat, und welche Konsequenzen gedenkt sie hieraus im Hinblick auf die im Absatz 8 des § 368 p RVO vorgesehene Herausnahme von Arzneimitteln aus der Erstattungspflidit der gesetzlichen Krankenkassen zu ziehen? Kommt den nach § 368 p Abs. 8 RVO zu beschließenden Richtlinien, wonach gewisse Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen nicht oder nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden dürfen, nach Auffassung der Bundesregierung nur eingeschränkte oder uneingeschränkte Verbindlichkeit für die kassenärztliche Praxis zu? Das von Ihnen erwähnte Rechtsgutachten liegt dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht vor. Allgemein darf ich anmerken, daß die Vorschrift des § 368 p Abs. 8 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes sowohl im Rahmen der Vorbereitung des Regierungsentwurfs als auch im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft worden ist. Die Richtlinien — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage —, die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach § 368 p Abs. 8 RVO zu beschließen hat, sind für den Kassenarzt verbindlich. - Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 84) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Zivildienstleistende zunehmend in der Praxis nur nodi dann ein Aufgabenbereich zugewiesen wird, wenn gleichzeitig dienstliche Unterkünfte (Kasernierung) vorhanden sind, und gedenkt die Bundesregierung, den sich daraus ergebenden Mißständen entgegenzutreten, die darin bestehen, daß vor allem kleine Wohlfahrtsverbände und kleine Städte nidit in der Lage sind, für eine solche Kasernierung zu sorgen und daß aus diesem Grund ein Überangebot von Zivildienstleistenden entsteht, das nicht untergebracht werden kann? Vom Bundesminister der Verteidigung in Auftrag ergeben, daß die Entscheidung der Wehrpflichtigen, gegebene wissenschaftliche Untersuchungen haben den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, nicht unwesentlich durch die Meinung beeinflußt wird, es bestehe ein Anspruch darauf, im Zivildienst während der Dienstzeit die frühere Wohnung beizubehalten. Um zu verhindern, daß durch derartige Zweckmäßigkeitsüberlegungen der eigentliche Sinn des Gesetzes unterlaufen wird, sah sich der Bundesbeauftragte für den Zivildienst veranlaßt, die Zahl der sogenannten Heimschlafplätze nicht weiter zu steigern. Aus diesem Grunde erging eine Anordnung an das Bundesamt für den Zivildienst, Einrichtungen nur noch dann als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes neu anzuerkennen, wenn sie für ihre Zivildienstleistenden Unterkunftsplätze zur Verfügung stellen können. Für bereits anerkannte Beschäftigungsstellen besteht dagegen weiter die Möglichkeit, Zivildienstleistende mit Heimschlaferlaubnis zu beschäftigen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß diese Maßnahme wesentliche Schwierigkeiten für kleinere Beschäftigungsstellen mit sich bringen wird. Einmal hat sich der Bundesbeauftragte in Problemfällen vorbehalten, Ausnahmeregelungen zuzulassen, zum anderen müssen Beschäftigungsstellen nicht eigene Unterkünfte zur Verfügung stellen, sondern können auf dem Wohnungsmarkt verfügbaren freien Wohnraum zu diesem Zweck anmieten. Die Bezeichnung „Kasernierung", die von den Verbänden der Kriegsdienstverweigerer seit einiger Zeit gegen die dienstliche Unterbringung von Zivildienstleistenden verwendet wird, entspricht nicht der Wirklichkeit. Seit der Einrichtung des Zivildienstes, früher zivilen Ersatzdienstes, wurden Zivildienstleistende in dienstlichen Unterkünften untergebracht. Diese Unterkünfte wurden teils vom Bund, teils von den Beschäftigungsstellen des Zivildienstes zur Verfügung gestellt. Mit der Art der Unterbringung, wie sie bei der Bundeswehr für Wehrdienstleistende üblich ist, ist dies nicht zu vergleichen, da die Art und Weise der Unterbringung den unterschiedlichen Gegebenheiten und Erfordernissen der Beschäftigungsstellen entspricht. Es ist auch nicht die Absicht des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, vergleichbare Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, da dies nicht mit der besonderen Struktur des Zivildienstes in Einklang zu bringen wäre. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 85 und 86) : Wie interpretiert die Bundesregierung mit Rücksicht darauf, daß sie in ihrer Antwort auf meine Anfrage feststellt, daß „die Arbeitslosigkeit in der gleichen Zeit, in der die Auslandsnachfrage zurückging, auf über eine Million anstieg", die Tatsache, daß vom Frühjahr 1973, als die Arbeitslosigkeit zu steigen begann, bis Anfang des Jahres 1975, als erstmals die Millionengrenze überschritten worden ist, die (reale) Auslandsnadifrage nur um 11,1 v. H., die (reale) Inlandsnachfrage dagegen um 18,4 v. H. abgenommen hat, und bestätigt nicht gerade der absolut nodi viel stärker ins Gewicht fallende Nachfragerüdcgang aus dem Inland die Feststellung des Sachverständigenrats, daß es verfehlt wäre, schlechthin von einer importierten Rezession zu sprechen"? Warum hat bei dem Gewicht, das die Bundesregierung dem außenwirtschaftlichen Sektor beimißt, nicht der im Sommer 1975 einsetzende Auftragsschub aus dem Ausland, der das Niveau vom Tiefpunkt (2. Quartal 1975) bis heute (2. Quartal 1977) um über 22 v. H. anhob — nachdem Sonderaufträge den Jahresdurchschnitt 1976 sogar um über 26 v. H. über diese Talsohle gedrückt hatten — zu einem entsprechend starken Abbau der Arbeitslosigkeit geführt, oder hat insbesondere der Lohnkostendruck eine Investitionskonjunktur nicht in Gang kommen lassen, wodurch — und nicht wegen einer etwaigen Weltwirtschaftskrise oder einer DM-Aufwertung — die Inlandsnachfrage mit nur 6,5 v. H. so schwach zunahm, daß sie die beschäftigungsfördernden außenwirtschaftlichen Impulse neutralisierte? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3701* Zu Frage 85: Die von Ihnen wiedergebene Ansicht des Sachverständigenrates, daß die Rezession 1974/75 nicht schlechthin auf außenwirtschaftliche Faktoren zurückzuführen war (Ziff. 83 des Jahresgutachtens 1975), ist von der Bundesregierung nicht in Zweifel gezogen worden. Schon im Jahreswirtschaftsbericht 1976 (Ziff. 50) wurde ausgeführt, daß neben außenwirtschaftlichen Gründen auch binnenwirtschaftliche Ursachen für den damaligen Konjunkturabschwung eine Rolle gespielt haben. Dies geht auch aus der Antwort der Bundesregierung vom 1. September 1977 auf die Frage des Abg. Sauter hervor. Daraus ergibt sich jedoch kein Widerspruch zu der Feststellung, daß die rückläufige Entwicklung der Auslandsnachfrage eine von mehreren Ursachen für den Anstieg der Arbeitslosigkeit war. Dabei müssen — was bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Abg. Sauter und Ihrer letzten Anfrage betont wurde — neben den unmittelbaren Effekten, die von der Verringerung der Auslandsnachfrage ausgingen, auch die mittelbaren Einflüsse auf das Konsum- und Investitionsverhalten, das Arbeitsplatzangebot und damit auch auf die Binnennachfrage berücksichtigt werden. Hierauf hat auch der Sachverständigenrat an der von Ihnen zitierten Stelle hingewiesen. Zu Frage 86: Die Belebung der Auslandsnachfrage seit dem Sommer 1975 hat sicherlich positiv auf die Beschäftigungssituation gewirkt. Wie bereits bei der Beantwortung der schon erwähnten Frage des Abg. Sauter und in der Antwort der Bundesregierung vom 15. September 1977 auf eine frühere Frage von Ihnen dargelegt wurde, ist eine Quantifizierung einzelner Einflüsse auf den Arbeitsmarkt jedoch nicht möglich. Ferner darf — wie ebenfalls bereits erwähnt — nicht übersehen werden, daß das reale Niveau der Auslandsaufträge an das Verarbeitende Gewerbe auch heute saisonbereinigt noch niedriger liegt als vor der Rezession. Zudem dürften die im Sommer 1976 einzelnen Unternehmen aus dem Ausland erteilten Großaufträge sich überwiegend noch in der Phase des „Engineering" befinden und erst in den nächsten Jahren produktionswirksam werden. Im übrigen ist — wie mehrfach betont — die Auslandsnachfrage nur eine von mehreren Ursachen der Arbeitslosigkeit. Auch die von Ihnen hervorgehobene Lohnkostenentwicklung war in diesem Zusammenhang bei der Beantwortung der Frage des Abg. Sauter angesprochen worden. Zur Zeit dürfte das gesamtwirtschaftliche Wachstum insgesamt nicht ausreichen, um bei dem gegebenen Produktivitätsanstieg eine zusätzliche Nachfrage nach Arbeitskräften auslösen. Im ersten Halbjahr 1977 lag im Vorjahresvergleich die reale Entwicklung in nahezu allen Verwendungsbereichen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unter dem von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht projizierten Rahmen. Eine erhebliche negative Abweichung ergab sich dabei auch bei den Ausfuhren. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 87, 88 und 89) : Hat die Bundesregierung bisher keine Initiative mit dem Ziel ergriffen, den Hinweis auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes im § 8 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) der geänderten Paragraphenfolge infolge der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 25. August 1969 anzupassen, und wenn nein, warum hat sie dies angesichts der Tatsache unterlassen, daß durch die unterbliebene Anpassung vor allen Dingen der Laie, der zudem nur über beschränkte Informationsmöglichkeiten verfügt, in die Irre geführt wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Ermächtigung zur Neufassung des AFG gemäß Artikel 100 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 in absehbarer Zeit Gebrauch zu machen und insbesondere auch den Hinweis auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes in § 8 Abs. 1 des AFG der geänderten Paragraphenfolge infolge der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 25. August 1969 anzupassen, oder wird die Anpassung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der vierten Änderung des AFG erfolgen? Wird die Bundesregierung in ihren Publikationen gegebenenfalls und zwischenzeitlich deutlich machen, daß der Hinweis auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes im § 8 Abs. 1 AFG unzutreffend ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Hinweis in § 8 Arbeitsförderungsgesetz auf das Kündigungsschutzgesetz noch nicht den Veränderungen der Paragraphenfolge in der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes angepaßt ist. Sie wird diese redaktionelle Änderung zu gegebener Zeit dem Gesetzgeber vorschlagen. Eine vorherige Bekanntmachung einer Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes aus diesem Anlaß ist nicht geplant. Daß durch die bisher unterbliebene Anpassung Laien irregeführt worden sind, ist bisher nicht bekannt. In den Textausgaben des Arbeitsförderungsgesetzes ist meist ein entsprechender Hinweis auf die Änderung im Kündigungsschutzgesetz enthalten. Es besteht daher keine Veranlassung zu gesonderten Publikationen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 90 und 91): Warum sind im § 36 Abs. 1 AVG als Ausfallzeiten die Zeiten nicht aufgeführt, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch einen mindestens einen Kalendermonat andauernden Bezug von UHG (nach dem Arbeitsförderungsgesetz) unterbrochen worden ist, und ist die Bundesregierung bereit, _ diese Vorschriften entsprechend zu ergänzen? Warum werden nach § 36 Abs. 1 AVG die Zeiten als Ausfallzeiten nicht anerkannt, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch eine mindestens einen Kalendermonat andauernde Arbeitslosigkeit unterbrochen worden ist, wenn dem bei einem deutschen Arbeitsamt als Arbeitssuchenden gemeldeten Arbeitslosen Leistungen aus anderen als den unter Nummer 3 aufgeführten Gründen nicht gewährt worden sind, und ist die Bundesregierung bereit, diese Vorschrift entsprechend zu ergänzen, um künftig Härten zu vermeiden? Zu Frage 90: Es trifft zu, daß nach geltendem Recht Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz während einer Maßnahme der beruf- 3702' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 lichen Umschulung oder Fortbildung bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden, sofern für diese Zeiten keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind. Diese in der Tat unbefriedigende Rechtslage ist durch das 20. Rentenanpassungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1979 an geändert worden. Von den darin getroffenen Regelungen über die Einbeziehung der Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch die Bezieher von Unterhaltsgeld erfaßt. Für diese werden vom 1. Januar 1979 an von der Bundesanstalt für Arbeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet, soll diese Regelung zeitlich auf den 1. Juli 1978 vorgezogen werden. Zu Frage 91: Zeiten der Arbeitslosigkeit können nach geltendem Recht grundsätzlich nur dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn dem Arbeitslosen vom Arbeitsamt Leistungen gewährt werden. Hieran wird sich auch nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz nichts ändern, nach dem die Zeiten der Arbeitslosigkeit künftig Beitragszeiten werden. Eine Rechtsänderung dahin, daß die Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auch dann angerechnet werden, wenn der Arbeitslose aus anderen als den im Gesetz genannten Gründen keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten hat, wäre nach Auffassung der Bundesregierung bedenklich, weil auf diese Weise die im Arbeitsförderungsgesetz aus guten Gründen aufgestellten Ausschlußtatbestände für die Gewährung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Rentenversicherung gleichwohl zu einer Rentensteigerung führen würden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 92 und 93) : Unter welchen Voraussetzungen können Unternehmen Verpflichtungen aus Sozialplänen im Sinne der §§ 111 bis 113 BVG 1972 steuerrechtlich gewinnmindernd geltend machen, und ab wann gelten entsprechende Regelungen? Ist die Bundesregierung bereit, diese Regelungen in geeigneter Form bekanntzumachen, da offensichtlich viele betroffene Unternehmen nicht oder nur unzureichend informiert sind? Die Frage der Bildung von Rückstellungen für Sozialpläne nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und nach Abstimmung mit den interessierten Verbänden der Wirtschaft in einem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 2. Mai 1977 — IV B 2 — S 2137 — 13/7 — und den darauf beruhenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder geregelt. Zu Ihrer Information habe ich einen Abdruck des Schreibens beigefügt. Die in dem Schreiben getroffene Regelung beruht auf der Auslegung allgemeiner Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Sie ist in allen noch nicht rechtskräftig veranlagten oder festgestellten Fällen anzuwenden. Das o. a. Schreiben ist im Bundessteuerblatt Teil I Seite 280 veröffentlicht worden. Gleichzeitig haben die an der Meinungsbildung beteiligten Verbände einen Abdruck erhalten. Darüber hinaus ist über die getroffene Regelung in der Tagespresse und in der steuerrechtlichen Fachliteratur berichtet worden. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß die betroffenen Unternehmen hinreichende Möglichkeiten haben, sich zu informieren. Betr.: Rückstellungen für Sozialpläne nach dem Betriebsverfassungsgesetz Bezug: Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder vom 28. bis 30. April 1976 (ESt III/76 — TOP 6), vom 27. bis 30. September 1976 (ESt V/76 — TOP 10) und vom 9. bis 11. März 1977 (ESt III/ 77 — TOP 5) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu der Frage, ob für Leistungen auf Grund eines Sozialplanes nach §§ 111, 112 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 (BetrVerfG; Bundesgesetzbl. Teil I S. 13) oder einer auf Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung beruhenden vergleichbaren Vereinbarung (sozialplanähnliche Vereinbarung) Rückstellungen gebildet werden können, wie folgt Stellung: Bei geplanten Betriebsänderungen im Sinne von § 111 Satz 1 BetrVerfG, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können (z. B. Einschränkungen, Stillegungen, Verlegungen oder Zusammenschluß von Betrieben), haben Arbeitgeber und Betriebsrat zum Zwecke des Ausgleichs oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderungen entstehen, einen Sozialplan aufzustellen. Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet auf Antrag eines Beteiligten die Einigungsstelle über die Aufstellung des Sozialplans (§ 112 Abs. 4, § 76 BetrVerfG). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung, die den Arbeitnehmern unmittelbare Rechtsansprüche einräumt. Nach § 152 Abs. 7 AktG können Rückstellungen u. a. für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Hinsichtlich der auf Grund eines Sozialplans zu erbringenden Leistungen besteht eine ungewisse Verbindlichkeit im allgemeinen ab dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante(n) Betriebsänderung(en) gem. § 111 Satz 1 BetrVerfG unterrichtet hat. Eine ungewisse Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3703* bindlichkeit liegt am Bilanzstichtag auch vor, wenn der Betriebsrat erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Aufstellung oder Feststellung der Bilanz unterrichtet wird, und der Unternehmer sich bereits vor dem Bilanzstichtag zur Betriebsänderung entschlossen hat oder schon vor dem Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Notwendigkeit bestand, eine zur Aufstellung eines Sozialplans verpflichtende Maßnahme durchzuführen. Bei der Bemessung der Rückstellung sind ,grundsätzlich alle Leistungen zu berücksichtigen, die auf Grund des Sozialplans zusätzlich oder . vorzeitig zu erbringen sind. Soweit vorzeitige betriebliche Pensionsleistungen bei alsbaldigem Ausscheiden infolge der Betriebsänderungen erbracht werden, richtet sich die Rückstellungsbildung ausschließlich nach § 6 a EStG. Die vorstehenden Grundsätze gelten sinngemäß für Leistungen, die auf Grund einer sozialplanähnlichen Vereinbarung zu. erbringen sind. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 94): Kennt die Bundesregierung das vom bayerischen Staatsminister für Arbeit und Sozialordnung angeregte Forschungsvorhaben Faktoren der Bevölkerungsentwicklung — Ursachen und Beweggründe für den Kinderwunsch — des Instituts für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg sowie dessen Ergebnisse, und wann wird die Bundesregierung eine erschöpfende, das ganze Bundesgebiet umfassende, wissenschaftliche Erhebung mit entsprechender Auswertung in die Wege leiten? Die in Ihrer Frage angesprochene Untersuchung ist meinem Hause vor wenigen Tagen zugegangen und wird zur Zeit ausgewertet. Bezüglich einer bundesweiten Erhebung darf ich darauf hinweisen, daß das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung bereits seit längerem über mehrere Jahre verteilte Untersuchungen bei 3 000 Familien durchführt, deren Ergebnisse aussagefähig für das gesamte Bundesgebiet sind. Diese Untersuchungen ermöglichen es, über Einflußfaktoren, die gegenwärtig in Ehe und Familie die Kinderzahl bestimmen und im Verlauf der Zeit verändern, Auskünfte zu geben. Im übrigen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung vom 24. Juni 1977 (Drucksache 8/680) die aufgrund der bisher vorliegenden Forschungsergebnisse ermittelten Ursachen und Gründe des Geburtenrückgangs dargelegt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 95 und 96) : Ist es richtig, daß die Ausstellung eines Behindertenausweises (grün /orange) für außerordentlich schwer Geh- und Stehbehinderte vom Einkommen abhängig gemacht wird, und hält die Bundesregierung diese Regelung für sozial? Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Schwerbehinderte deshalb arbeitslos bleiben, weil far sie keine Möglichkeit be. steht, durch Dritte zum Arbeitsplatz gebracht zu werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, aus der Behindertenabgabe regional Fahrdienste zu verwirklichen (ähnlich den Schulbussen), um dieses Hindernis der Arbeitsaufnahme zu beheben? Zu Frage 95: Im Hinblick darauf,. daß die Abhängigkeit der Freifahrtsvergünstigung im Nahverkehr von den Einkommensverhältnissen des Behinderten vielfach zu Härten und Ungerechtigkeiten führt, hat die Bundesregierung bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Bundesratsdrucksache 736/74). Nach dem Gesetzentwurf sollte die Freifahrtsvergünstigung auf alle Schwerbehinderten ausgedehnt werden, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Die Ursache der Behinderung und die Einkommensverhältnisse des Behinderten sollten keine Rolle mehr spielen. Diesen Gesetzentwurf hat der Bundesrat aus finanziellen Erwägungen seinerzeit abgelehnt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Es ist aber beabsichtigt, das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Die abschließen de Entscheidung wird die Bundesregierung nach eingehender Abstimmung mit allen Beteiligten, vor allem mit den Ländern, treffen. Zu Frage 96: Die Gründe für die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter sind sehr vielschichtig und haben in jedem Einzelfall auch einen etwas anderen persönlichen Hintergrund. Es sind mir bislang aber keine. Fälle bekanntgeworden, in denen die Arbeitsaufnahme gescheitert ist, weil keine Möglichkeit bestand, den Schwerbehinderten zum Arbeitsplatz zu befördern. Für Schwerbehinderte, die sich eines öffentlichen Verkehrsmittels bedienen können, ist das Erreichen des Arbeitsplatzes problemlos. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr. Ist der Schwerbehinderte auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, so kann er zum Erwerb der Fahrerlaubnis, zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges und zum Einbau behinderungsgerechter Zusatzeinrichtungen vom zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit) nach dessen Leistungsvorschriften finanzielle Zuwendungen erhalten. Diese Hilfen werden auch dann in vollem Umfange gewährt, wenn der Behinderte wegen Art und Schwere der Behinderung 3704* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 zwar nicht selbst zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist, dies aber durch einen Dritten (z. B. Ehefrau) sichergestellt ist. In außergewöhnlichen Fällen, in denen dem Schwerbehinderten weder die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels noch eines eigenen Kraftfahrzeuges möglich ist — z. B. weil der Schwerbehinderte und seine Angehörigen nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage sind —, gehe ich davon aus, daß die zuständige Hauptfürsorgestelle . die zum Erreichen des Arbeitsplatzes notwendigen Hilfen im Rahmen der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gem. § 28 des Schwerbehindertengesetzes erbringt. Unter nachgehender Hilfe im Arbeitsleben sind alle Maßnahmen zu verstehen, die im Einzelfall geeignet und notwendig sind, dem Schwerbehinderten den für ihn geeigneten Arbeitsplatz zu sichern bzw. zu verschaffen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Auf welche Weise es die Hauptfürsorgestelle in diesen seltenen Fällen dem Schwerbehinderten ermöglicht, den Arbeitsplatz zu erreichen, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und ist ihrem Ermessen überlassen. Sollte Ihnen ein Fall bekannt sein, in dem die notwendigen Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nicht gewährt wurden und ein Arbeitsverhältnis deshalb nicht zustande kam, bin ich auf Wunsch gerne bereit, der Angelegenheit nachzugehen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 97, 98 und 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Lehrstellenangebots insgesamt und in den einzelnen Bereichen von Industrie und Handel in den vergangenen Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Lehrstellenangebots im Handwerk und in den freien Berufen in den vergangenen Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Lehrstellenangebots im öffentlichen Dienst und in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren? Eine Beurteilung des Ausbildungsstellenangebots insgesamt, wie in den einzelnen Ausbildungsbereichen, hat die Bundesregierung in dem im März 1977 vorgelegten 1. Berufsbildungsbericht abgegeben. Dabei wurden die Angaben über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge erstmals zum Stichtag 30. September (1976) erhoben, ein Vergleich mit den Vorjahresdaten konnte dagegen nur unter Verwendung der bestehenden Statistik zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgen. Dabei ergaben sich, insbesondere wegen des unterschiedlichen Erfassungstermins, Umrechnungs- und Abgrenzungsprobleme. Neue Daten und Erkenntnisse, die eine abweichende Neubeurteilung des Ausbildungsstellenangebots insgesamt erlauben oder erfordern würden, liegen zur Zeit nicht vor; die Bundesregierung wird eine erneute Beurteilung nach Auszählung und Auswertung der in den letzten 12 Monaten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die nach § 5 Ausbildungsplatzförderungsgesetz wiederum zum Stichtag 30. September 1977 ermittelt werden, vornehmen und im 2. Berufsbildungsbericht darlegen. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß aufgrund der starken Nachfrage nach Ausbildungsplätzen durch die geburtenstarken Jahrgänge alle Ausbildungsbereiche der Wirtschaft wie auch der öffentlichen Hand zu einer. Ausweitung des Ausbildungsstellenangebotes beitragen müssen. Eine Ausweitung des Angebots ist insbesondere erwünscht im Bereich „Industrie und Handel", der — im Vergleich zu den z. B. im Handwerk erzielten Zuwächsen — in den vergangenen Jahren zum Ausbildungsstellenangebot nur unterproportional zur Nachfrageentwicklung beigetragen hat. Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben in diesem Zusammenhang die Zusage abgegeben, das Ausbildungsstellenangebot in diesem Jahr um rund 100 000 Plätze auszuweiten. Eine Ubersicht über die Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ausbildungsbereichen von 1973 bis 1976 — jeweils zum 31. Dezember des Jahres — gibt die beigefügte Ubersicht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3705* Übersicht: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Ausbildungsbereichen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres Jahr Industrie und Handel Handwerk B) Ausbildungsbereich Landwirtschaft Sonstige öffentl. Dienst 1) Ausbildungsbereiche Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsfahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr 1973 227 293 215 793 11 500 2) 152 557 145 657 6 900 2) 18 654 18 454 200 2) 8 878 8 378 500 2) 42 846 41 346 1 500 2) 1974 218 348 5) 190 495 27 853 155 736 143 612 12 124 16 521 15 855 666 12 261 10 370 1 891 46 763 44 048 2 715 1975 218 340 5) 186 906 31 434 163 813 148 951 14 862 16 193 14 648 1 545 3) 14 673 12 004 2 669 48 991 46 146 2 845 1976 221 8g3 184 523 37 360 178 819 164 442 14 377 17 428 16 438 990 15 439 12 493 2 946 48 334 4) 44 864 3 470 Quelle: Berufliche Aus- und Fortbildung; Hrsg.: Statistisches Bundesamt und Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, 1973 bis 1976; eigene Berechnungen für das 2. Ausbildungsjahr 1) Ohne diejenigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes, deren Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz bei anderen zuständigen Stellen (Kammern) registriert werden. 2) Eigene Schätzung. 3) Abzüglich 597 Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr, die im Berufsbildungsbericht 1977 irrtümlich ausgewiesen wurden. 4) Ohne 207 Tierarzthelferinnen, die in der Statistik zum 31. Dezember 1976 erstmalig erfaßt wurden. 5) Gegenüber dem Berufsbildungsbericht 1977 geringfügig korrigierte Zahlen. 6) Einschließlich Praktikanten und Fachoberschüler. 3706* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 100) : Wie nimmt die Bundesregierung zu der unter Hinweis auf die Folgen der Rentensanierung als einer Politik des Verschiebebahnhofs" erfolgten Ankündigung der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin Stellung, sie müsse mit Beginn des kommenden Jahres den Beitragssatz erhöhen, und wie vereinbart die Bundesregierung diesen Vorgang mit ihren wiederholten Versicherungen, die Rentensanierung sei ohne Beitragserhöhung, sei es in der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es in der gesetzlichen Krankenversicherung, möglich? Der Beitragssatz der AOK Berlin orientiert sich mach § 17 des Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechtes der Krankenversicherung im Lande Berlin (SKAG-Berlin) an dem durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen im Bundesgebiet. Soweit dieser zur Erfüllung der zulässigen Ausgaben der AOK Berlin nicht ausreicht, leistet das Land Berlin Zuschüsse, die aus Bundesmitteln erstattet werden. Eine Anhebung des Beitragssatzes der AOK Berlin könnte daher nur dann erforderlich werden, wenn der ,durchschnittliche Beitragssatz .der Ortskrankenkassen im Bundesgebiet sich erhöht. Dieser hat sich seit dem Inkrafttreten des KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes bis zum 1. September 1977 um 0,02 Beitragssatzpunkte erhöht, so daß sich auf den Beitragssatz der AOK Berlin bisher keine nennenswerten Auswirkungen ergaben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einzelne Ersatzkassen freiwilligen Mitgliedern auf Wunsch eine pauschalierte Kostenerstattung auf Rechnungen für ambulante privatärztliche Behandlung und auf Privatrezepte gewähren, nämlich die TechnikerKrankenkasse 60 v. H. des Rechnungsbetrags — ohne Rücksicht auf dessen Höhe — auf Arztrechnungen sowie 75 v. H. der Arzneimittelkosten und die Hamburg-Münchener Ersatzkasse 80 v. H. der mit den Vertragsärzten vereinbarten Sätze auf Arztrechnungen sowie 70 v. H. der Arzneimittelkosten, und hält die Bundesregierung diese Art der Leistungsgewährung für vereinbar mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, das gundsätzlich Sachleistungen vorsieht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Ersatzkassen freiwillig versicherten Mitgliedern die Kosten für privatärztliche Behandlung teilweise erstatten. Die Ersatzkassen stützen sich hierbei darauf, daß sie grundsätzlich berechtigt sind, das Versicherungsverhältnis ihrer freiwillig versicherten Mitglieder durch die Satzung zu regeln (vgl. insbesondere die Entscheidung des Bundessozialgerichts in BSG Band 25, Seite 199). Daß die Ersatzkassen das von Ihnen angesprochene Verfahren in mißbräuchlichem Umfang anwenden, wurde bisher nicht festgestellt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 102, 103 und 104) : Wann und wie hoch war die letzte Wehrsolderhöhung für Wehrpflichtige, und wie hoch war dabei die zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung im Einzelplan 14? Welche Haushaltsbelastung würde eine neue Anhebung von 1 DM je Jahr bedeuten? Wie hoch waren seit der letzten Wehrsolderhöhung die prozentualen durchschnittlichen Steigerungsraten der Lebenshaltungskosten, der Löhne und Gehälter (brutto und netto) sowie der Verkehrsgebühren (Bundesbahn und Pkw), und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus in bezug auf eine neue Wehrsolderhöhung? Zu Frage 102: Der Wehrsold wurde zuletzt am 1. Januar 1974 erhöht, und zwar in allen Wehrsoldgruppen einheitlich um 1 DM (Achtes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes vom 2. September 1974 — BGBl. I S. 2152). Dadurch entstanden für die Bundeswehr Mehrkosten in Höhe von jährlich 86,2 Millionen DM. Die gleichzeitige Erhöhung der besonderen Zuwendung (Weihnachtsgeld) ergab einen Mehrbetrag von 7,4 Millionen DM. Somit betrug die Gesamtmehrbelastung des Einzelplans 14 jährlich 93,6 Millionen DM. Zu Frage 103: Die jährlichen Mehrkosten einer Wehrsolderhöhung um 1 DM in jeder Wehrsoldgruppe betragen 89,4 Millionen DM. Die gleichzeitige Erhöhung der besonderen Zuwendung ergibt einen Mehrbetrag von 7,2 Millionen DM, insgesamt- somit 96,6 Millionen DM. Für die Zivildienstleistenden entstehen im Bereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Mehrkosten von 12,5 Millionen DM. Zu Frage 104: a) Nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamtes hat sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte von Januar 1974 bis Juni 1977 von 123,7 (1970 = 100) auf 147,2 erhöht. Das entspricht einer prozentualen Steigerung um 19 v. H. Da im Preisindex die gesamten Lebenshaltungskosten erfaßt sind, der Wehrpflichtige jedoch Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und ärztliche Versorgung unentgeltlich als Sachbezüge erhält, ist diese Preissteigerungsrate für eine Wehrsolderhöhung nur bedingt aussagefähig. b) Die Löhne und Gehälter haben sich seit Januar 1974 um durchschnittlich 23,6 v. H. brutto und 18,8 v. H. netto erhöht. Die allgemeine Einkommensentwicklung ist jedoch für den Wehrsold nicht maßgebend, da er kein Leistungsentgelt ist, sondern nach seiner Zweckbestimmung nur Taschengeldcharakter hat. Daran soll auch künftig festgehalten werden. c) Der Teilindex bei Waren und Dienstleistungen für Verkehrszwecke und Nachrichtenübermittlung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3707* hat sich von Januar 1974 bis Juni 1977 um 22,1 v. H. erhöht. d) Aufgrund der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird in meinem Hause z. Z. eine Gesetzesvorlage vorbereitet mit dem Ziel, den Wehrsold, die besondere Zuwendung und das Entlassungsgeld ab 1. Januar 1978 zu erhöhen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 105 und 106) : Wie ist der Stand der Laser-Technologie in den Mitgliedstaaten der Nato und im Warschauer Pakt, und welchen Einfluß haben Laser-Waffen auf die zukünftige Feuerkrafttechnologie? Welche Haushaltsmittel werden für die Entwicklung von Laser-Waffen in den Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts einerseits und der Nato andererseits aufgewendet? Ihre Fragen nach dem Stand der Laser-Technologie und den aufgewandten Haushaltsmitteln für die Entwicklung von Laser-Waffen beantworte ich wie folgt. Ich gehe dabei davon aus, daß sich Ihre Fragen sowohl auf den Einsatz des Lasers als Führungsmittel in Waffensystemen als auch als Waffenlaser selbst erstrecken. Die Laser-Technologie in den Mitgliedstaaten der NATO hat einen Stand erreicht, der eine Steigerung der Feuerkraft durch lasergelenkte Waffensysteme rein technisch zuläßt. Die Auswirkungen unter verschiedenen militärischen Einsatzbedingungen werden derzeit an vielen Stellen untersucht. Darüber hinaus haben vor allem die USA die Fähigkeit entwickelt, experimentelle Untersuchungen zur Verwendbarkeit von Hochenergielaser als Waffe durchzuführen. Auswirkungen einer solchen Laser-Waffe werden vor allem bei Flugzeug- und Flugkörper-Abwehr und im Weltraum erwartet, d. h. bei Einsätzen, wo es auf kurze Reaktionszeiten und extreme Entfernungen ankommt. Eine abschließende Bewertung dieser neuen Waffentechnologie läßt der Stand der Untersuchungen und Entwicklung z. Z. noch nicht zu. Wegen der strikten Geheimhaltung auf dem zuletzt genannten Gebiet der Waffenlaser ist eine fundierte Bewertung des Standes selbst innerhalb der Mitgliedstaaten der NATO nur begrenzt möglich. Die gleiche Einschränkung gilt in höherem Maße bei der folgenden Bewertung der Fähigkeiten bei den Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes. Ausgehend von dem hohen Stand wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf diesem Gebiet ist anzunehmen, daß vor allem in der UdSSR die Fähigkeiten zur Entwicklung von lasergelenkten Waffensystemen in ähnlichem Maße vorhanden sind wie innerhalb der NATO. Die Verfügbarkeit von Hochenergielasern in der UdSSR kann aus der Beobachtung abgeleitet werden, daß es möglich war, mit Hilfe eines solchen Lasers einen US-Aufklärungssatelliten vorübergehend zu blenden. Die weniger geheimgehaltene Hochleistungs-Lasertechnologie für eine zivile Anwendung bei der Kernfusion bestätigt, daß in der UdSSR ein mit USA vergleichbarer technologischer Stand vorhanden ist. Die gewünschte Gegenüberstellung von aufgewandten Haushaltsmitteln für die Entwicklung von Laser-Waffen kann ich Ihnen leider nicht geben, da die Ausgaben in den Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes nicht abschätzbar sind. Die in der NATO auf diesem Gebiet führende Nation USA gibt für Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet z. Z. etwa 300 Millionen US $ aus, wovon ca. 200 Millionen US $ auf Hochenergie-Laser für Waffenanwendungen entfallen. Die Aufwendungen in restlichen NATO-Mitgliedstaaten zusammen belaufen sich auf weniger als 10 % des US-Budgets. Der eigene Beitrag liegt bei etwa 1 %, ebenfalls bezogen auf die US-Ausgaben. Anlage 67 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 107 und 108) : An welche Länder innerhalb der Nato wird Militärhilfe in welcher Höhe durch die Bundesrepublik Deutschland geleistet? An welche Länder außerhalb der Nato, die nicht in sogenannten Spannungsgebieten liegen, wird in welcher Art und Höhe Militärhilfe geleistet? Zu Frage 107: Die Bundesrepublik Deutschland leistet zur Zeit Verteidigungshilfe und, zuzüglich zu dieser, Materialhilfe an Griechenland und die Türkei in folgender Form: Griechenland: Verteidigungshilfe in Höhe von 60 Millionen DM, nachdem in den Jahren 1964 bis 1967 drei Verteidigungshilfeabkommen mit einem Gesamtvolumen von 101 Millionen DM abgeschlossen und abgewikkelt worden sind. Ein fünftes Abkommen ist in Vorbereitung. Materialhilfe in Form von unentgeltlicher Abgabe von Überschußmaterial wird im Rahmen eines Abkommens vom 11. August 1975 geleistet. Die Lieferung des Überschußmaterials wird gegenwärtig noch abgewickelt, so daß der Gesamtumfang erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden kann. Türkei: Verteidigungshilfe in Höhe von 100 Millionen DM, nachdem zwischen 1964 und 1975 acht Abkommen über insgesamt 600 Millionen DM abgeschlossen und abgewickelt worden sind. Ein zehntes Abkommen in ähnlicher Größenordnung ist in Vorbereitung. Materialhilfe in Form von unentgeltlicher Abgabe von Überschußmaterial wird im Rahmen eines Abkommens vom 11. August 1975 geleistet. Die Lie- 3708' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 ferung des Überschußmaterials wird gegenwärtig noch abgewickelt, so daß der Gesamtumfang erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden kann. Es ist geplant, zukünftig auch in Portugal Verteidigungshilfe zur Aufstellung einer NATO-Brigade sowie Materialhilfe in Form von unentgeltlicher Abgabe von Überschußmaterial zu leisten. Mit dieser Planung werden die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages gegenwärtig befaßt. Den drei genannten Ländern wird außerdem Ausbildungshilfe durch Ausbildung an Bundeswehreinrichtungen gewährt. Zu Frage 108: Eine Reihe von Ländern der in der Frage genannten Kategorie erhält Ausbildungshilfe durch Ausbildung an Bundeswehreinrichtungen. Sonstige Verteidigungshilfe wird diesen Ländern nicht gewährt. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 109) : Welche Ergebnisse hat die vom stellvertretenden Generalinspekteur eingeleitete Untersuchung der antisemitischen Vorgänge an der Bundeswehrhochschule München vom 16. Februar 1977 und vom 21. April 1977 erbracht, und welche disziplinarrechtlichen oder sonstigen Maßnahmen sind auf Grund der Vorfälle ergriffen worden oder werden noch ergriffen? Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst tut, gem. § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Genetalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 110 und 111) : Trifft es zu, daß — wie in der Frankfurter Rundschau vom 29. September gemeldet — Leutnants bei einem Kameradschaftsabend an der Münchener Bundeswehrhochschule am 16. Februar dieses Jahres eine symbolische Judenverbrennung veranstalteten, die vom Präsidenten der Hochschule, Prof. Engert, dem Bundesverteidigungsministerium nicht gemeldet wurde, und wenn ja, plant die Bundesregierung disziplinarische Schritte gegen die Leutnants, und wie beurteilt sie das Verhalten des Präsidenten der Hochschule? Sind der Bundesregierung ähnliche Vorfälle aus anderen Bereichen der Bundeswehr bekannt, und welche Konsequenzen gedenkt sie aus solchen antisemitischen und neonazistischen Manifestationen zu ziehen? Zu Frage 110: Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst tut, gem. § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Generalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Zu Frage 111: Der Bundesregierung sind weitere Einzelfälle bekanntgeworden, die unverzüglich und angemessen geahndet wurden. So haben 1975 an der Hochschule der Bundeswehr Hamburg einige junge Offiziere unter Alkoholeinfluß Nazilieder gesungen. Sie wurden unverzüglich disziplinar gemaßregelt. In einem anderen Fall wurde 1977 ein Leutnant der Hochschule der Bundeswehr Hamburg fristlos aus der Bundeswehr entlassen, weil er Plakate und Aufkleber nationalistischen antisemitischen Inhalts verbreitet hatte. In einem weiteren Fall wurde ein Oberfeldwebel aus der Truppe 1977 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er ist dienstenthoben. Das disziplinargerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3709* Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 112 und 113) : Ist das Lärmschutzgutachten für den militärischen Flugplatz Leipheim, zu dem der Bundesverteidigungsminister am 31. Mai 1976 der Stadt Günzburg mitgeteilt hat, daß nach Fertigstellung des neuen Dislozierungskonzepts der Luftwaffe, das bereits vorliege, eine entsprechende Überprüfung der bisherigen Ausgangsdaten für Art und Umfang des Flugbetriebs in Leipheim eingeleitet würde, inzwischen fertiggestellt? Wird die Bundesregierung, wenn die Prognosen bzw. Daten für die Lärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes Leipheim wesentlich eingeschränkt werden müssen, die Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Leipheim vom 29. Juli 1974 (BGBl. I S. 1614), hilfsweise eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) vornehmen? Zu Frage 112: Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Daten, welche der Ermittlung des Lärmschutzbereiches des militärischen Flugplatzes Leipheim zugrunde gelegt wurden, inzwischen überarbeitet. Bei dieser Überarbeitung sind nicht nur die Prognosewerte der Zahl der Flugbewegungen, sondern auch einzelne neue Streckenführungen erfaßt worden. Auf Grund dieser Daten wird jetzt durch das dafür zuständige Bundesministerium des Innern eine Neuberechnung des Lärmschutzbereiches durchgeführt. Ziel dieser Neuberechnung ist es, den Lärmschutzbereich zumindest dort zu verändern, wo sich der äquivalente Dauerschailpegel an den Grenzen der Lärmschutzzone 2 um mehr als 4 dB (A) verringert. Zu Frage 113: Das Ziel der neuen Datenerfassung war und ist eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flugplatz Leipheim, soweit die neuen Daten dies zulassen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie von der Frankfurter Rundschau vom 29. September 1977 berichtet — bei einem sogenannten "Kameradschaftsabend" von Offizieren des Studentenfachbereichs Pädagogik der Bundeswehrhochschule München am 16. Februar 1977 antisemitische Exzesse sich abspielten und daß am 21. April 1977 Hakenkreuzschmierereien von einem Offizier in der gleichen Schule verübt wurden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst tut, gemäß § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Generalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 115 und 116) : Treffen Informationen zu, daß die Bundesregierung auf Grund einer kürzlich durchgeführten Untersudiung über die in der Bundesrepublik Deutschland verstreuten militärhistorischen Dokumente Überlegungen anstellt, ein zentrales militärhistorisches Museum zu schaffen? Wenn ja, wird die Bundesregierung sicherstellen, daß bei diesen Überlegungen das Wehrgeschichtliche Museum im Rastatter Schloß in seinem Kern, auch soweit der Bund tangiert ist, erhalten und entsprechend den von der Landesregierung Baden-Württember gegebenen Zusagen weiter ausgebaut wird? Zu Frage 115: Die Bundeswehr unterhält im Rastatter Schloß das zentrale Wehrgeschichtliche Museum. Unabhängig davon werden gegenwärtig Untersuchungen angestellt, ob auf lange Sicht die bei anderen Bundeswehreinrichtungen vorhandenen bzw. durch Aussonderungen hinzukommenden wehrgeschichtlichen Exponate in eine die gesamte deutsche Wehrgeschichte umfassende Ausstellung an einem Ort zusammengefaßt werden können. Außer Betracht bleiben dabei überlieferte Dokumente, die den Charakter von Archivalien haben. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, konkrete Vorstellungen über einen Standort für ein derart umfassendes Museum bestehen daher noch nicht. Zu Frage 116: Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Grund, das mit dem Land Baden-Württemberg getroffene Verwaltungsabkommen vom 30. September 1968 über die Unterbringung des Wehrgeschichtlichen Museums im Rastatter Schloß in Frage zu stellen. 3710* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 117 und 118) : Trifft es zu, daß es an der Bundeswehrhochschule München zu einem antisemitischen Exzeß einer Gruppe junger Offiziere der Hochschule gekommen ist, und wenn ja, hat der Präsident der Bundeswehrhochschule München dem Bundesverteidigungsminister darüber berichtet? Welche Untersuchungen und Strafmaßnahmen sind gegebenenfalls gegen die genannten Offiziere der Bundeswehrhochschule eingeleitet oder durchgeführt worden? Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst. tun, gem. § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Generalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 119) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Bundesgebiet eine Vielzahl von unterschiedlichen Notfall- bzw. Unfallausweisen, Plaketten oder Anhängern gibt, und ist sie bereit, die Initiative zu einer einheitlichen, zweckmäßigen und übersichtlichen Lösung zu ergreifen bzw. gesetzliche Regelungen dazu einzuleiten? In der Bundesrepublik wurden Anfang 1973 etwa 60 verschiedene Notfallplaketten, Anhänger, Kapseln, Aufkleber, Ausweise usw. der Bevölkerung zumeist auf kommerzieller Basis angeboten. Diese vor allem für das Rettungspersonal verwirrende Vielfalt von teilweise völlig unzureichenden, ja lebensgefährlichen sogenannten „Notfallhilfen" hat dazu geführt, daß Ende 1974 der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern geschaffene bundeseinheitliche Notfallausweis in den Ländern ausgegeben wurde. Bis heute sind davon ca. 8 Millionen Exemplare in der Hand des interessierten Bürgers. Seit Einführung dieses Ausweises sind die vorher so zahlreich angebotenen anderen „Notfallhilfen" drastisch zurückgegangen, da sie sich gegen die Bekanntheit und notfallmedizinische Qualität des Notfallausweises nicht behaupten konnten. Der Erwähnung wert sind z. Z. lediglich noch 4-5 solcher Notfallhilfen, darunter eine feuer- und wasserfeste Minikapsel, die aber eher zur Personenidentifikation dienlich ist. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, in die offensichtlich funktionierende Selbstregulation auf diesem Gebiet des Rettungswesens einzugreifen, zumal das Rettungswesen in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung schwerer Leberkrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland, die auf der 29. Therapie-Woche in Karlsruhe mit dem Hinweis als besorgniserregend bezeichnet wurde, daß die Zahl der chronisch Leberkranken in der Bundesrepublik Deutschland bereits auf eine Million geschätzt werden müsse, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese gesundheitliche Gefahr für immer größere Gruppen abzuwehren? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung auf diesem Gebiet mit Sorge. Als eine der Hauptursachen für die Entstehung schwerer Lebererkrankungen muß der übermäßige Konsum von alkoholischen Getränken angesehen werden. In dem „Aktionsprogramm zur Eindämmung und Verhütung des Alkoholmißbrauchs" haben Bund und Länder eine Fülle von Maßnahmen beschlossen, deren Verwirklichung zügig vorangeht, insbesondere die der Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung. Da der übermäßige Alkoholkonsum bei jungen Menschen als besonders schädlich einzustufen ist, richten sich die entsprechenden Appelle in der Hauptsache an diese Altersgruppe. Als weitere Ursache für die Entstehung von chronischen Lebererkrankungen ist die Virushepatitis zu nennen. Auf diesem Gebiet fehlen noch eine Reihe wissenschaftlicher Grundlagen für eine wirksame Verhütung. Daher fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft seit Jahren ein Schwerpunktprogramm „Virushepatitisforschung", das erfolgreich verläuft. Für das nächste Jahr ist die Förderung zweier Forschungsvorhaben zum Thema Virushepatitis aus Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Lebererkrankungen im Rahmenprogramm „Forschung und Tech- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3711* nologie im Dienste der Gesundheit" besondere Aufmerksamkeit zu geben. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wesentliche Vorfragen wissenschaftlich abgeklärt werden müssen, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Früherkennung von Lebererkrankungen vorgesehen werden können. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 121): Gedenkt die Bundesregierung, das Prinzip der Geheimmittel einzuführen, bei denen sich der behandelnde Arzt über die Voraussetzungen des Indikationsanspruchs des Herstellers nicht orientieren kann, weil das Bundesgesundheitsamt — wie im Fall des Nomifensin und Mianserin — die Registrierung auf Grund von Unterlagen vorgenommen hat, die wegen der Geheimhaltungspflicht der Nachprüfung entzogen sind, so daß sich weder ein Wissenschaftler nodi ein praktizierender Arzt ein Urteil verschaffen kann, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, dem therapeutisch tätigen Arzt eine Urteilsbildung über solche Präparate zu ermöglichen? Ich gehe davon aus, daß die im Strafrecht verankerte Geheimhaltungspflicht, die auch für das Bundesgesundheitsamt gilt, nicht aufgehoben werden soll. Seitens der pharmazeutischen Unternehmer besteht regelmäßig ein Interesse daran, die Prüfungsergebnisse, deren Kenntnis für die Beurteilung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erforderlich ist, in den Fachzeitschriften oder auf wissenschaftlichen Veranstaltungen bekannt zu machen. So sind nach unserer Kenntnis auch die therapierelevanten Prüfungsergebnisse für die in der Anfrage genannten Arzneimittel veröffentlicht worden. Unter Geheimmittel werden Arzneimittel verstanden, die nicht deklariert sind. Das Inverkehrbringen solcher Arzneimittel ist nach den §§ 9 und 10 Arzneimittelgesetz 1961 sowie des § 10 der Apothekenbetriebsordnung verboten. Im übrigen wird auf die §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz 1976 hingewiesen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 122 und 123) : Trifft es zu, daß die mit Gesetz vom 5. Juni 1974 eingeführte und seit dem 1. Januar 1975 wirksame Registrierpflicht für Tierarzneimittel vom Bundesgesundheitsamt trotz Beibringung der erforderlichen wissenschaftlichen Unterlagen nur schleppend und z. T. mit nicht gerechtfertigten zeitlichen Verzögerungen wahrgenommen wird, so daß Arzneimittelherstellern und Anwendern nicht unerhebliche Verluste entstehen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf das Bundesgesundheitsamt einzuwirken, daß es die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben auch bei der Registrierung von Tierarzneimitteln in Zukunft pünktlicher erfüllt und z. B. die vor ca. l ½ Jahren beantragte Registrierung des Prostaglandinpräparats Estrumate, das in den wesentlichen europäischen Ländern seit Jahren zugelassen ist, nunmehr vornimmt? Zu Frage 122: Der Vollzug der Tierarzneimittel-Novelle vom 5. Juni 1974 durch das Bundesgesundheitsamt, im wesentlichen die Nachregistrierung von Generica, die bereits im Verkehr sind, sowie die Festsetzung der Wartezeiten für bereits registrierte Präparate, war in der Tat bis vor kurzem mit einer Reihe von Schwierigkeiten verbunden. Dafür waren vor allen Dingen zwei Gründe maßgebend: 1. Die Zahl der nachzuregistrierenden Generica war weit höher, als zunächst von den Beteiligten, vor allem von der Industrie selbst, angenommen worden war. Nach den Angaben der Industrieverbände mußte mit ca. 1 000 Generica gerechnet werden. Tatsächlich meldeten auf die Aufforderungen des Bundesgesundheitsamtes die pharmazeutischen Unternehmen 2 736 Generica zur Registrierung. 2. Von pharmazeutischen Unternehmen sind zahlreiche Unterlagen unvollständig vorgelegt worden. Dem Bundesgesundheitsamt ist es bisher gelungen, durch Verwertung sämtlicher ihm zugänglicher wissenschaftlicher Erkenntnisquellen diesen Nachteil zu kompensieren. Auf diese Weise konnte für eine Reihe von Firmen die Löschung ihrer Arzneimittel im Spezialitätenregister, die gesetzlich möglich war, vermieden werden. Hierin liegt ein wirtschaftlicher Vorteil für die pharmazeutischen Unternehmen. Zu Frage 123: Das Präparat Estrumate der Firma ici-pharma in Heidelberg ist, nachdem die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen vor kurzem abgeschlossen werden konnten, am 3. Oktober 1977 in das Spezialitätenregister eingetragen worden. Im übrigen sieht § 27 des Arzneimittelgesetzes 1976, das am 1. Januar 1978 in Kraft tritt, vor, daß die zuständige Bundesoberbehörde eine Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung im Regelfall innerhalb einer Frist von 4 Monaten zu treffen hat. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 124) : Wann wird die Bundesregierung zu dem seit November 1975 vorliegenden Sachverständigengutachten zur Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/4200) eine Stellungnahme abgeben, bzw. welche Gründe erklären eine eventuelle Verzögerung dieser Stellungnahme bis zum Herbst 1978? Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages hat am 9. Juni 1976 erklärt, ,,... daß die noch ausstehende Stellungnahme zur Psychiatrie-Enquete nur nach gründlicher Abstimmung mit den Bundesländern, die in diesem Bereich wesentliche Verantwortung tragen, abgegeben werden kann ...". 3712' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Die Bundesländer waren gebeten worden, in der ersten Hälfte des Jahres 1977 ihre Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte sind bis Ende September 1977 nur fünf Länder nachgekommen. Von weiteren Bundesländern wird deren Stellungnahme in den nächsten zwei Monaten erwartet. Die Bundesregierung ist sich der Schwierigkeiten bewußt, die mit der Reform der psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung verbunden sind. Sie begrüßt es deshalb, daß die Länder in ihren Stellungnahmen Entwicklungen und Verbesserungen der Versorgungssituation berücksichtigen werden, die seit der Psychiatrie-Enquete eingetreten sind. Damit können die Länder auf ihre eigenen, im Vorhabenkatalog auf Länderebene zum Zwischenbericht zur Psychiatrie-Enquete genannten langfristigen Gesamtprogramme eingehen (Drucksache 7/1124, Seite 8 Ziff. 22). Im übrigen bezieht sich die Bundesregierung auf die Antworten, die auf die Frage Nr. 55 des Abgeordneten Picard am 3. Februar 1977 und auf die Frage A 44 des Abgeordneten Eimer (Fürth) am' 3. März 1977 abgegeben wurden. Sie ist bestrebt, die Stellungnahme zum Bericht über die Lage der Psychiatrie in 'der Bundesrepublik Deutschland — zur psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung 'der Bevölkerung — unter Berücksichtigung der Abstimmung mit den Bundesländern und den Bundesressorts sowie unter Beteiligung von Dach- und Trägerverbänden auf Bundesebene zum Frühsommer 1978 dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 125 und 126) : Trifft es nach den Informationen der Bundesregierung zu, daß — wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 19. September 1977 berichtet — in Frankreich durch Dekret des Gesundheitsministeriums das Rauchen für Erwachsene in der Öffentlichkeit, besonders in Anwesenheit von Kindern, verboten und die Werbung für Tabakwaren in den Medien teils verboten, teils stark eingeschränkt ist, und wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß entsprechende Verbote und Einschränkungen audi für die Bundesrepublik Deutschland erlassen werden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen neben dem Ausbau der Schwangerschaftsberatung auch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenshaltung von Familien mit Kindern notwendig sind, und ist sie bejahendenfalls bereit, das Kindergeld den tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen und ein Erziehungsgeld für Mütter mit Kleinkindern einzuführen? Zu Frage 125: Die Werbung für Tabakerzeugnisse ist in Frankreich durch Gesetz vom 9. Juli 1976 eingeschränkt worden. Dieses Gesetz entspricht weitgehend den einschlägigen Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, das die Bundesrepublik Deutschland bereits am 15. August 1974 erlassen hat. Verbote, die das Rauchen in der Öffentlichkeit, insbesondere in Anwesenheit von Kindern, untersagen, gibt es weder in Frankreich noch in der Bundesrepublik Deutschland. Die zitierte Pressemitteilung beruht offensichtlich auf dem französischen Regierungsdekret vom 12. September 1977, welches das Rauchen in bestimmten öffentlich genutzten Räumen und Verkehrsmitteln untersagt. Für Gasträume von Speisewirtschaften usw. gilt dieses Verbot nicht. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine derartige. Zusammenfassung aller einschlägigen Vorschriften, wohl aber eine Vielzahl von Einzelregelungen, die entweder vom Bund oder den Ländern im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten oder aber von den Kommunen bzw. sonstigen Rechtsträgern kraft ihres Hausrechts erlassen worden sind. Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den französischen Vorschriften; in manchen Fällen sind sie noch strenger. Eine Zusammenfassung aller einschlägigen Regelungen ist nicht beabsichtigt, da sie keine sachliche Verbesserung bringen würde. Sofern sich in Einzelfragen die Notwendigkeit weiterer Einschränkungen ergeben sollte, wird die Bundesregierung diese Fragen im Benehmen mit den Ländern prüfen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten. Zu Frage 126: Die Bundesregierung hat einen besonderen Schwerpunkt in den flankierenden Maßnahmen bei der Beratung über Familienplanung gesetzt. Die bisher vorliegenden Erfahrungen mit dem neuen Gesetz weisen darauf hin, daß in den Fällen sozialer Indikation nur relativ selten die materiellen Lebensumstände der Familie allein ausschlaggebend sind für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch. Meistens ist dieser Wunsch vielmehr auf eine Reihe von Ursachen zurückzuführen, die insgesamt eine Konfliktsituation darstellen, der mit zusätzlichen Geldleistungen nicht wirksam begegnet werden kann. Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage der Familien, insbesondere Erhöhungen des Kindergeldes, sind aus allgemeinen familienpolitischen Gründen wünschenswert. Diesem Ziel dient beispielsweise die Änderung des Kindergeldgesetzes zum 1. Januar 1978, wonach das Kindergeld für das zweite Kind von 70 DM auf 80 DM und für jedes weitere Kind von 120 DM auf 150 DM erhöht wird. Diese Erhöhung belastet den Bundeshaushalt mit zusätzlich 1,7 Milliarden DM jährlich. Weitere Verbesserungen des Kindergeldes sind mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage des Bundes z. Z. nicht möglich. Zum Thema Erziehungsgeld hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Langfristige Bevölkerungsentwicklung" darauf hingewiesen, daß das Erziehungsgeld eine wünschenswerte familienpolitische Leistung ist, daß jedoch in diesem Zusammenhang noch eine Reihe finanz-, sozial- und gesellschaftspolitischer Fragen klärungsbedürftig sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3713* Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten-Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der Deutschen Bundesbahn ausgegebenen Seniorenfahrkarten im allgemeinen für die Benutzung von Bahnbussen, mit Ausnahme auf solchen Strecken, die sowohl auf dem Schienenweg als audi auf der Straße betrieben werden, keine Gültigkeit haben, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Einschränkung wenigstens in den Fällen aufzuheben, wo durch erfolgte oder beabsichtigte Streckenstillegungen Benachteiligungen gegenüber dem bisherigen Zustand entstehen könnten? Der Geltungsbereich des Seniorenpasses schließt mit Ausnahme der verkrafteten Strecken Bahnbusse nicht ein. Abgesehen von dieser Ausnahme beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Deutsche Bundesbahn (DB) zu einer Ausweitung ihres Versuchstarifs „Senioren-Paß" zu veranlassen. Senioren- und Juniorenpaß sind keine Sozialtarife, sondern kommerziell kalkulierte Versuchsangebote mit dem Ziel, freie Kapazitäten des Schienenverkehrs zu nutzen. Im Gegensatz zur Schienenkapazität ist die des Bahnbusses allgemein gut ausgelastet, so daß eine kaufmännische Notwendigkeit zur Übernahme des Sonderangebotes nicht besteht. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich bereits für den 1. Oktober 1977 eine Ausrüstungspflicht für die hinteren Sitze im Pkw mit Autosicherheitsgurten vorgesehen ist, und beabsichtigt die Bundesregierung mit Rüdcsicht darauf, daß die Riditlinie des Rates vom 28. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorsdiriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge verabschiedet und veröffentlicht ist und im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung eine solche Maßnahme schon für 1976 vorgesehen war und dann auf das Verkehrssicherheitsprogramm 1977 fortgeschrieben worden ist, eine gleiche Verordnung — und evtl. zu welchem Termin — für die Bundesrepublik Deutschland vorzusehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Frankreich die Ausrüstung der Rücksitze mit Sicherheitsgurten ab dem 1. Oktober 1978 vorgeschrieben werden soll. Der im Maßnahmen-Zeitkatalog zum Verkehrssicherheitsprogramm 1973 genannte Termin kann nicht eingehalten werden, denn Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Harmonisierung der Vorschriften über Sicherheitsgurte innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG). Nachdem die EG-Richtlinie über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme im EG-Amtsblatt vom 29. August 1977 verkündet ist, ist eine entsprechende Änderung der StVZO möglich, die voraussichtlich im Jahre 1978 erfolgen wird. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 129) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß sich in diesem Jahr für Autobahnbenutzer der Großraum Karlsruhe zu einem gefährlichen Verkehrshindernis entwickelt hat, und ist sie bereit, möglichst schnell geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Misere zu beseitigen? Die bei hohen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn im Bereich Karlsruhe auftretenden schwierigen Verkehrsverhältnisse sind bekannt. Sie sind bedingt durch die begrenzte Leistungsfähigkeit der A 5 im Abschnitt zwischen der Anschlußstelle (AS) Karlsruhe–Durlach und der AS Karlsruhe–Rüppurr. Der Ausbau der A 5 in diesem Bereich ist im Bedarfsplan vorrangig eingestuft. Entsprechend werden seitens des Bundes alle Bemühungen unterstützt, eine möglichst baldige Realisierung dieses Ausbauvorhabens zu erreichen. Planung und Bauvorbereitung sind bei der im Auftrag des Bundes dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung voll im Gang. Die notwendigen Mittel können durch entsprechende Aufnahme ins Bauprogramm bereitgestellt werden. Die besondere Problematik dieser Ausbaumaßnahme (u. a. Umbau der Eisenbahnbrücke und des Karlsruher Autobahndreiecks, sowie die zeitliche Abstimmung mit dem Neubau der AS Karlsruhe-Nord und Wegfall der AS KarlsruheDurlach) läßt eine kurzfristige Verbesserung der Verhältnisse jedoch leider nicht zu. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 130) : Wann ist mit der Beseitigung der Bahnposten 78 (zwischen Klein-Gerau und Groß-Gerau auf der Strecke Mannheim-Frankfurt) und 30 (im Ortsbereich Klein-Gerau an der Strecke Mannheim-Darmstadt) zu rechnen, und was könnte zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen? Aus der Sicht der Deutschen Bundesbahn (DB) können für die Beseitigung der von Ihnen genannten Bahnübergänge keine Termine angegeben werden. Für die in diesem Zusammenhang notwendigen Straßenbaumaßnahmen liegen der DB bisher keine konkreten Pläne der Straßenbauverwaltung vor. Erst nach Aufstellung der Planungen kann das erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt und eine Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (DB und Straßenbaulastträger) geschlossen werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 131 und 132) : 3714* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Ist die Bundesregierung bereit, auf die Bundesverwaltungen —Deutsche Bundespost, Deutsche Bundesbahn, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Straßenbauverwaltung — dahin gehend einzuwirken, daß, um das Zukunftsinvestitionsprogramm zügig abwickeln zu können, bei Planungsrückständen, auch zur Minderung der Arbeitslosigkeit, ältere Ingenieure und Techniker als Angestellte auf Zeit zusätzlich eingestellt werden? Ist die Bundesregierung ferner bereit, bei Bundesverwaltungen darauf hinzuwirken, daß gegebenenfalls auch freie Ingenieurbüros zur Aufarbeitung von Planungsrückständen eingesetzt werden? Nach den Auswahlkriterien konnten in das Programm für Zukunftsinvestitionen aus den Bereichen Straßenbau, Wasserbau und Bundesbahn nur Maßnahmen aufgenommen werden, deren Baubeginn nach dem Stand der Bauvorbereitungen 1977 oder 1978 möglich ist. Das heißt, die erforderlichen Planungsunterlagen mußten weitgehend fertiggestellt sein. Planungsrückstände sind keine Ursache für Verzögerungen in der Programmentwicklung. Sie geben deshalb für die Verwaltung auch keine Veranlassung, zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen und verstärkt freie Ingenieurbüros einzusetzen. Soweit bei einzelnen Maßnahmen Verzögerungen beim Baubeginn eintreten, sind diese vor allem auf Hemmnisse bei der Durchführung der Planfeststellungsverfahren und beim Abschluß von Vereinbarungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zurückzuführen. Der Bundesminister für Verkehr hat im Juli 1977 die Verkehrsminister der Länder und den Vorstand der Deutschen Bundesbahn schriftlich gebeten, Vorkehrungen für eine zügige Programmabwicklung zu treffen. Er sieht keine Veranlassung, erneut einzuwirken. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß eine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit des Bundesministers für Verkehr auf den Personaleinsatz oder die verstärkte Inanspruchnahme von Ingenieurbüros bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und bei der Deutschen Bundesbahn nicht besteht. Die Personallage im Ingenieurbereich und im mittleren technischen Dienst hat sich in den letzten Jahren so entwickelt, daß alle anfallenden Planungsarbeiten mit eigenen Kräften bewältigt werden können. Ein Bedarf an zusätzlichen Ingenieuren und Technikern ist im Fernmeldewesen gegenwärtig nicht vorhanden ,und auch künftig nicht zu erwarten. Im Bereich der Postdienste liegen ebenfalls weder Planungsrückstände vor, noch sind für die weiteren Investitionsvorhaben Planungsrückstände zu erwarten. Auch im Hochbaubereich gibt es keine Planungsrückstände. Der Nachhol- und Neubedarf an Dienstgebäuden wurde in vergangenen Jahren weitgehend abgedeckt. Dabei haben in erheblichem Umfang freischaffende Architekten und Ingenieure mitgewirkt. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) Drucksache 8/963 Frage 133) : Hält es die Bundesregierung mit dem Viermächteabkommen für vereinbar, daß einerseits in Bahnhöfen der Bundesrepublik Deutschland, so z. B. im Hauptbahnhof Mainz, die Bahnfahrkarten nach Berlin nicht am Schalter für Inlandsverkehr, sondern am Schalter für internationalen Verkehr verkauft werden und andererseits in Berlin (West) neben dem Schalter "DDR" ein Schalter "BRD" statt einer für Inlandsverkehr eingerichtet ist, und ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich auf eine Regelung zu drängen, die den Grundlagen gemeinsamer Berlinpolitik entspricht? An den Schaltern der Deutschen Bundesbahn (DB) werden ggf. der „Berlin- und DDR-Verkehr" gesondert vom „internationalen Verkehr" ausgewiesen. Im übrigen richtet sich die Aufteilung des Fahrkartenverkaufs auf vorhandene Schalter nach dem Aufkommen in den einzelnen Angebotsbereichen. So sind z. B. im Hauptbahnhof Mainz, um den Kundenverkehr flüssig zu halten, „internationaler Verkehr" sowie „Berlin- und DDR-Verkehr" auf verschiedene Schalter verteilt. Ein Widerspruch dieser Regelung mit dem Viermächteabkommen ist nicht erkennbar. Die Fahrkartenausgaben der Bahnhöfe in Berlin (West) unterstehen der Deutschen Reichsbahn (DR). Die Bundesregierung kann keinen Einfluß darauf nehmen, an welchen Schaltern die DR Fahrausweise nach Zielorten im Bundesgebiet verkauft. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 134) : Ist die Bundesregierung bereit, an der Autobahn A 63 (früher B 40) auf der Höhe von Mainz-Bretzenheim Lärmschutzvorkehrungen zu treffen, und bis wann kann mit der Fertigstellung gerechnet werden? Der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluß vom 22. Juni 1970 sieht an der A 63 (früher B 40) keine Lärmschutzmaßnahmen vor. Seine Bestandskraft steht der Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entgegen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 135) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß auch nach der Aufnahme des elektrischen Betriebs auf der Schwarzwald- und Gäubahn am 25. September 1977 mit der Elektrifizierung des 15 km langen Streckenabschnittes Singen-Schaffhausen nicht begonnen werden kann, obwohl die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen noch nicht elektrifizierten Verkehrs zu einem zweimaligen Lokwechsel und damit zu erheblichen wirtschaftlichen und zeitlichen Einbußen führt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß dieser kleine, den durchgehenden Verkehr belastende Stredcenabschnitt so bald wie möglich elektrifiziert wird? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß sie die Genehmigung zur Umstellung der Strecke Singen—Schaffhausen von Dieselbetrieb auf elektrische Zugförderung bisher nicht beantragt hat, weil die Kostenerhebungen und Wirtschaftlich- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3315* keitsuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Initiative für dieses Investitions-Vorhaben, das Schweizer Hoheitsgebiet berührt, liegt beim Vorstand der DB, der in eigener unternehmerischer Verantwortung über die Art der Betriebsführung entscheidet. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 136) : Sind Informationen zutreffend, daß der Bundesverkehrsminister grundsätzlich bereit ist, in wildreichen Gebieten bei Fahrdammaufsdhüttungen neuer Autobahnen Wilddurchlässe in Form von Röhrentunnels anlegen zu lassen, um auf diese Weise Wildunfällen auf Autobahnen vorzubeugen, an welchen Autobahnstrecken sind solche Röhrentunnels schon gebaut worden und an welchen sind sie vorgesehen? Der Bundesregierung sind weder derartige Informationen bekannt noch wo Röhrentunnels schon gebaut worden sind. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/963 Frage 137): Wie hoch sind die Kosten für den Kundenbrief der Deutschen Bundesbahn, herausgegeben vom Bundesbahnwerbe- und -auskunftsamt für den Personen- und Güterverkehr in Frankfurt, und bestehen Erfolgskontrollen für diese Werbemaßnahme? Die Deutsche Bundesbahn (DB) wendet für den DB-Kundenbrief monatlich rund 25 000 DM auf. Reichweite und Abnehmerkreis des DB-Kundenbriefes werden an Hand von regelmäßigen, repräsentativen Leserschaftsbefragungen — zuletzt durch das Institut für Demoskopie in Allensbach — sowie an Hand laufender Auswertungen von Kundenanfragen kontrolliert. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 138 und 139) : Ist die Bundesregierung auf die Folgen einer Ölpest in der Nord- und Ostsee vorbereitet? Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartenden negativen Folgen für die Küstenbewohner und für den Fremdenverkehr, und können vorbeugende Maßnahmen auf diesem Gebiet getroffen werden? 1. Bekämpfung der Ölpest Ein vollständiger Schutz von Küsten gegen Ölverschmutzungen ist nach dem Stand der Technik bisher weltweit nicht möglich. Die Bundesregierung hat sich auf die Folgen einer Ölpest in der Nord- oder Ostsee bisher wie folgt vorbereitet: 1.1 Es ist eine Ölmeldeorganisation geschaffen worden, aufgrund deren alle einschlägigen Ölunfälle und möglichen Gefahren an einen zentralen Meldekopf umgehend gemeldet werden. 1.2 Es besteht eine Ölbekämpfungsorganisation aus Bevollmächtigten des Bundes und der vier deutschen Küstenländer, die im Bedarfsfall über sofortige Bekämpfungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland entscheidet und diese leitet. 1.3 Für die Weiterentwicklung von Bekämpfungsmitteln und -maßnahmen sowie für den Vorschlag von Vorsorgemaßnahmen ist der Ölunfallausschuß See /Küste geschaffen worden. Für die weltweit angestrebte mechanische Bekämpfung von Ölverschmutzungen stehen Systeme, die auch bei schlechtem Wetter und auf hoher See geeignet wären, bisher noch nicht zur Verfügung. An der Entwicklung und Erprobung solcher Systeme wird jedoch mit Nachdruck gearbeitet. 1.4 Im Interesse gegenseitiger Hilfeleistung ist 1969 zwischen acht Nordseeanliegerstaaten ein Übereinkommen über Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen in der Nordsee (sogenanntes Bonn-Übereinkommen) geschlossen worden; Die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist 1977 sehr verstärkt worden. 1.5 Für den deutschen Küstenbereich stehen im Bereich der Bundes- und Länderverwaltungen, also ohne Hafen- und kommunale Verwaltungen und private Stellen, ein kleineres Abschöpfgerät und schwimmende Ölsperren für Ruhewasserbereiche zur Verfügung. Ein erstes seegehendes Abschöpfgerät wird 1978 zur Verfügung stehen. Für Ölbekämpfungsmaßnahmen bei stärkerem Seegang oder stark strömenden Gewässern oder bei Verschmutzungsgefahr von Badestränden werden bestimmte getestete chemische Bekämpfungsmittel in verschiedenen Häfen der Nordsee- und Ostseeküste einsatzfertig vorgehalten. Mit ihrer Hilfe soll eine flächenhafte Verteilung des Öls zwecks natürlichen Abbaus erreicht werden sowie, daß das Öl seine Klebrigkeit verliert und daher nicht Flora und Fauna des Küstenbereiches beeinträchtigt. 2. Beurteilung negativer Folgen Es bestehen Gefahren für das Leben von Seevögeln, durch die Verschmutzung von Stränden im Hinblick auf den Fremdenverkehr, für Fischbrut (durch auf den Meeresboden abgesunkenes oder abgesenktes Öl) und für die Fischerei durch Verkleben von Netzen. Die Gefahren für marine Lebewesen und damit für das Ökosystem insgesamt sind begrenzt, da Kohlenwasserstoffe in der marinen Nahrungskette nicht akkumuliert werden und die marinen Lebewesen aufgenommene Kohlenwasserstoffe nach kurzer Zeit wieder verlieren. Forschungsergebnisse, aufgrund derer schädliche Langzeitwirkungen bestimmter Bestandteile der Kohlenwasserstoffe angenommen werden, können bisher nicht als wissenschaftlich erhärtet angesehen werden. Außerdem ist 3716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 zu berücksichtigen, daß ein Teil des Öls verdunstet und 01 außerdem biologisch abgebaut wird. 3. Vorbeugende Maßnahmen Vor der deutschen Küste sind drei Verkehrstrennungsgebiete und ein Tiefwasserweg eingerichtet, deren Benutzung großen Fahrzeugen (insbesondere Großtankern) vorbehalten ist. Außerdem kann die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes das Befahren der Seeschiffahrtsstraßen von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvoraussetzungen (Radar, UKW-Sprechfunk, Schlepperannahme und dergleichen) abhängig machen. Eingeleitet bzw. vorgesehen sind u. a. folgende weitere Maßnahmen: — Lotsen- und ggf. Steuerannahmepflicht, — Versetzen der Lotsen mit Hubschraubern in größerem Abstand vor der Küste, — Kennzeichnungs- und Meldepflicht, um eine Überwachung und Lenkung des Verkehrs vornehmen zu können, — verschärfte Kontrollen von Schiffen unter fremder Flagge im Rahmen internationaler Vereinbarungen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 140) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schiffahrt auf dem Elbe-Seitenkanal durch eine starke Windanfälligkeit dieses Kanals beeinträchtigt wird, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, durch eine gezielte Uferbepflanzung einen besseren Windschutz zu schaffen? Auf den Dammstrecken künstlicher Wasserstraßen wird die Fahrt von Leerschiffen durch Wind mit größerer Stärke und aus ungünstiger Richtung beeinträchtigt. Diese bekannte Tatsache wurde bereits bei der Planung des Elbe-Seitenkanals berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit Fachdienststellen des Landes Niedersachsen wurden Landschaftspflegepläne aufgestellt, die sowohl die Belange des Landschaftsschutzes als auch die der Schiffahrt wahren. Im Rahmen der sich über den gesamten Kanal erstreckenden Bepflanzungsmaßnahmen (Kosten rund 13,2 Millionen DM) sind auch die erforderlichen Windschutzpflanzungen vorgesehen.' Um die notwendige Schutzwirkung zu erzielen, erfolgt die Pflanzung auf den Kanaldämmen. Eine Uferbepflanzung würde neben ihrer geringeren Wirksamkeit als Windschutz die Kanaldichtung beschädigen, die Sicht für die Schiffahrt behindern und die Unterhaltung des Kanalbettes erschweren. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 141) : Welche Folgerungen insbesondere für die Fertigstellung von Parkanlagen im Zuge des S-Bahnbaus im Raum mittlerer Neckar zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs daran. daß die Deutsche Bundesbahn den kommunalen Verwaltungen Verantwortung für Gemeinschaftsbauwerke entlang der SBahnstredce (beispielsweise für die Klett-Passage) übertragen hat? Das von der Deutschen Bundesbahn (DB) praktizierte Abrechnungsverfahren für Maßnahmen, die von Dritten im Auftrag der DB durchgeführt werden, wurde vom Bundesrechnungshof in einzelnen Punkten beanstandet. Die DB ist bemüht, eine Lösung zu finden, die dem Anliegen des Bundesrechnungshofes Rechnung trägt, aber andererseits keinen zu großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Der Ausbau der P R (park and ride)-Anlagen im Mittleren Neckarraum wurde 'dadurch bisher nicht verzögert. Es kann 'auch davon ausgegangen werden, daß künftig keine wesentlichen Verzögerungen entstehen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 142) : Sind Presseberichte (Süddeutsche Zeitung vom 17. August 1977, Seite 19) richtig, daß der Hauptvorstand der Deutschen Bundesbahn die Direktion Nürnberg angewiesen hat, einen Oberlokomotivführer zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, der als Mitglied der DKP engagierter Kommunist ist und auch in einem Anhörungsgespräch von seiner Haltung nicht abgerückt ist? Es trifft zu, daß der Oberlokomotivführer Rudi Röder, gegen dessen Verfassungstreue Bedenken nicht ausgeräumt worden sind, auf Veranlassung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB) zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden ist. Im einzelnen teile ich Ihnen zu dem Vorgang mit: Herr Röder steht seit 1961 im Dienst der DB. Er wurde am 1. Februar 1971 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Reservelokomotivführer ernannt, 1973 zum Lokomotivführer und 1974 zum Oberlokomotivführer befördert. Er wurde gut beurteilt. Anläßlich der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllt sind, wurde bekannt, daß der Beamte sich aktiv in der DKP betätigt. Der aus diesem Grunde von der Bundesbahndirektion Nürnberg beabsichtigten Entlassung des Beamten widersetzte sich der Bezirkspersonalrat, so daß nunmehr die Entscheidung des Vorstandes der DB nach Erörterung des Falles im Hauptpersonalrat erforderlich wurde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3717 Die Besonderheit des Falles liegt darin, daß der Beamte noch nach seinen für die DKP entwickelten Aktivitäten in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und noch zweimal befördert worden ist. Diese Besonderheit veranlaßte die Bundesregierung, die Frage zu prüfen, ob die Ablehnung einer Lebenszeitverbeamtung auf Sachverhalte gestützt werden kann, die der Behörde schon bei Einstellung oder Beförderung eines Beamten auf Probe hätten bekannt sein müssen. Das Ergebnis war, daß Tatsachen und Verhaltensweisen, die der Behörde bei der Berufung in das Beamtenverhältnis oder bei einer Beförderung bekannt waren oder bei normaler Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen, nicht zum Anlaß für eine Entlassung wegen mangelnder Eignung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz) oder wegen eines Dienstvergehens (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz) oder zur Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit genommen werden können. Diese Einschränkung trägt dem Vertrauenstatbestand Rechnung, der dem Beamten mit seiner Ernennung im Hinblick darauf erwächst, daß die Berufung in das Beamtenverhältnis — gleich welcher Art — und die Beförderung dem Dienstherrn eine Feststellung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Pflicht machen. Es käme der Verletzung eines zuvor geschaffenen Vertrauenstatbestandes gleich, wenn der Dienstherr Tatsachen oder Verhaltensweisen des Beamten aus der Zeit vor der Ernennung, die ihm dabei bekannt waren oder bei normaler Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen, nach der Ernennung als Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nähme. Da der DB die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Beamten in der DKP bei normaler Aufmerksamkeit bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und den beiden Beförderungen hätten bekannt sein müssen, ist dem Vorstand der DB empfohlen worden, den Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen. Wegen der Besonderheiten dieses Einzelfalles ist die Bundesregierung der Auffassung, — daß die Entscheidung des Vorstandes der DB nicht im Widerspruch zum Gebot ,der Verfassungstreue eines Beamten und zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg steht und — daß die Handhabung der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht rechts- und verfassungswidrig ist. Im übrigen ist der Beamte auf Anordnung des Vorstandes der DB vor Aushändigung der Urkunde über seine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit darauf hingewiesen worden, daß seine weitere Mitgliedschaft und die weitere Ausübung von Funktionen in der DKP, wenn er nicht bereit ist, sie aufzugeben und sich von den Zielen und Bestrebungen der Partei zu distanzieren, einen Verstoß gegen seine Dienstpflichten als Beamten darstellt und daß die Fortsetzung dieser Dienstpflichtverletzung ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben würde, falls er sich nicht in angemessener Frist entschließt, sich eindeutig von der DKP zu distanzieren. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatsserketärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 143) : Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr dem Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Anschluß der L 78 an die BAB 5 vorrangig zu entsprechen, nachdem feststeht, daß die L 78 b (Natostraße), wenn überhaupt, so frühestens nach 1985 verlängert werden kann? Auf die Bundestagsanfrage in gleicher Sache während der Sommerpause — Monat August 1977 — hat Kollege Haar auf die besondere Problematik der Öffnung des Anschlusses der L 78 im Bereich der Tank- und Rastanlage Baden-Baden hingewiesen. Die seinerzeit angesprochene nochmalige Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat aus Termingründen noch nicht stattgefunden. Eine baldige Entscheidung wird angestrebt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 144 und 145) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um sicherzustellen, daß durch eine bessere und großräumiger abgestimmte Regelung der Schulferien die Verkehrsströme während der Sommermonate stärker entzerrt werden? Ist die Bundesregierung auch bereit, Schritte zu unternehmen, die sicherstellen, daß eine sinnvollere Terminfestlegung auch auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft zur Durchführung kommt, und wenn ja, welche Schritte wird sie unternehmen? Zu Frage 144: Die Bundesregierung mißt der Regelung der Schulferien große Bedeutung bei. Sie sieht hierin eine der maßgeblichen Rahmenbedingungen für eine Milderung der temporären Belastungen durch den Urlaubsreiseverkehr. Auch die Möglichkeiten der Urlauber, vielfältige Erholungsangebote im eigenen Land und im Ausland zu finden, sind nur bei einer optimalen Ferienstaffelung gesichert. Die z. Z. gültige längerfristige Schulferienregelung 1972 bis 1978 sowie die Sommerferienregelung für den Zeitraum 1979 bis 1986 sind unter Mitwirkung des für die tourismuspolitischen Fragen federführenden Bundesministers für Wirtschaft von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder festgelegt worden. Dabei ging es aus wirtschaftspolitischer Sicht im wesentlichen darum, die gesamte, aus klimatischen Gründen zur Verfügung stehen- 3718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 de Zeitspanne von Mitte Juni bis Mitte September optimal durch eine möglichst gleichmäßige Auslastung zu nutzen. Die für die Sommerferien geltende Regelung stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine wesentliche Verbesserung gegenüber früheren starren Regelungen dar. Gleichwohl erscheinen Bemühungen um weitere Verbesserungen dringend: durch entsprechende Regelungen für die sog. Nebenferien, die eine echte Alternative für den Sommerurlaub der Familien bieten sollten; durch verstärkte Abstimmung von Betriebsferien mit den Schulferien und durch eine engere Koordination mit unseren europäischen Nachbarländern. Die Bundesregierung sucht gemeinsam mit den Wirtschaftsministerien der Bundesländer und den tourismuspolitischen Institutionen nach geeigneten Lösungsvorschlägen, die an die Kultusministerkonferenz herangetragen werden könnten. Zu Frage 145: Die Bundesregierung bemüht sich, in allen zuständigen internationalen Gremien, Verständnis für die Notwendigkeit einer auf europäischer Ebene abgestimmten Ferienstaffelung zu wecken. Neben bilateralen Kontakten vor allem mit den touristisch besonders eng verflochtenen Nachbarländern hat die Bundesregierung entsprechende Initiativen im tourismuspolitischen Ausschuß der OECD sowie der World Tourism Organisation (WTO) ergriffen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 146) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen in der Bundesrepublik Deutschland für kabellose Vielhöranlagen, die einen notwendigen Bestandteil des Unterrichts für Gehörlose und Schwerhörige darstellen, pro Anlage 12 DM Funkgebühren entrichten müssen, was die Haushalte der einzelnen Schulen beträchtlich belastet, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen die Funkgebühren für kabellose Vielhöranlagen zu erlassen, zumal dies der Deutschen Bundespost lediglich einen jährlichen Gebührenausfall von rund 72 000 DM bringen würde? Die Bundesregierung erkennt den Wert der kabellosen Vielhöranlagen als Hilfsmittel für die Unterrichtung schwerhöriger Kinder an. Die Deutsche Bundespost kann jedoch nur in gesetzlich genau festgelegten Fällen die Kosten für soziale Maßnahmen übernehmen, wie sie es z. B. beim Sozialtelefon tut. Die Zuständigkeit für den schulischen Bereich liegt hingegen bei den Ländern, so daß auch die Frage der mit dem Unterricht zusammenhängenden Kosten auf Landesebene geklärt werden muß. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 147) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Ziel der Vereinheitlichung das im überdurchschnittlich großen Kreisgebiet Minden-Lübbecke mit elf neugegliederten Städten und Gemeinden auf viele Ortsnetze verteilte Fernsprechnetz umzustellen oder zumindest dafür Sorge zu tragen, daß die Bürger in den neugegliederten Städten und Gemeinden zum Ortstarif miteinander telefonieren können? Die Deutsche Bundespost würde gern den Änderungen der kommunalen Gebietseinteilung jeweils auch entsprechende Änderungen der Einteilung ihres Fernsprechnetzes kurzfristig folgen lassen, damit die Bewohner ein und derselben Stadt- oder Landgemeinde nicht verschiedenen Ortsnetzen angehören. Dies ist aber nicht möglich, weil das in der Erde festverlegte und auf die bestehenden Ortsvermittlungsstellen ausgerichtete Kabelnetz nicht ohne Investitionen in Milliardenhöhe verändert werden kann. Die durch unterschiedliche Abgrenzungen entstandenen Schwierigkeiten lassen sich wirtschaftlich vertretbar nur auf tariflichem Wege regeln. Deshalb wird der Nahverkehrstarif eingeführt, durch den die Bewohner der neuen Gemeinden zur Nahgesprächsgebühr (= Ortsgesprächsgebühr) miteinander telefonieren können. Der Nahverkehrstarif wird bereits seit dem 15. März 1977 in 46 Ortsnetzen praktisch erprobt. Der Betriebsversuch wird etwa 1 Jahr dauern. Nach seinem Abschluß und der Auswertung seiner Ergebnisse wird die Deutsche Bundespost das neue Tarifsystem so schnell wie möglich bundesweit einführen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 148 und 149) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den DKP-Funktionär Wolfgang Repp deshalb trotz Fehlens mindestens einer der gesetzlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen hat, weil nach ihrer Auffassung eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme entstanden war, und wenn ja, wie kann eine solche Rechtspflicht zu rechtswidrigem Handeln entstehen? Was unternimmt die Deutsche Bundespost gegenüber demjenigen, der die Entstehung der Übernahmeverpflichtung zu vertreten hat, und wie stellt sie sicher, daß ähnliche Verpflichtungen in Zukunft nicht mehr entstehen? Zu Frage 148: Wie der Parlamentarische Staatssekretär Haar bereits in der Antwort vom 1. August 1977 auf die Frage Nr. 73 (BT-Drucksache 8/830) ausgeführt hat, konnte die Übernahme des Herrn Repp in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aus Rechtsgründen nicht mehr aufgeschoben werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes war die Übernahme geboten. Entscheidungen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes sind nicht rechtswidrig. Zu +Frage 149: Pflichtwidriges Verhalten von Beamten ist nicht festgestellt worden. Es ist sichergestellt, daß die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3719* oberste Dienstbehörde in vergleichbaren Fällen vor beamtenrechtlichen Entscheidungen rechtzeitig unterrichtet wird. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 150 und 151) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen allein im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart 150 Aushilfskräfte benötigt werden, um den dortigen Postzustellern die Möglichkeit zu geben, ihre angefallenen Überstunden abzufeiern, und wenn ja, wie erklärt sich diese Entwicklung? Wie hoch wird seitens der Bundesregierung der Bedarf an Aushilfskräften für das gesamte Bundesgebiet geschätzt, und wie viele dieser Kräfte können in ein Dauerarbeitsverhältnis bei der Deutschen Bundespost übernommen werden? Zu Frage 150: Es trifft zu, daß zur Zeit zur Abgeltung von Freizeitansprüchen etwa 50 Kräfte bei der Oberpostdirektion Stuttgart beschäftigt werden. Die Ansprüche ergaben sich im Zusammenhang mit der Einführung neuer Bemessungswerte im Zustelldienst. Sie sind u. a. auf die Verkürzung der Wochenarbeitszeit zurückzuführen und auf die Tatsache, daß in Erwartung neuer Bemessungsregelungen auch in Gebieten mit starker Bautätigkeit Zustellbezirke nicht mehr neu abgegrenzt wurden. Nach den Neubemessungen zeigt sich nun, daß Zustellbezirke zu groß, andere zu klein geschnitten waren. Insgesamt ist eine Verringerung der Zahl der Bezirke zu erwarten. Einzelne Zusteller haben innerhalb ihrer Wochenarbeitszeit ein Arbeitsmaß bewältigt, daß selbst über die höheren, bei Neubemessungen vorgegebenen Normen hinausgeht. Diese Mehrbelastungen sollen durch Freizeit ausgeglichen werden. Zu Frage 151: Für das Bundesgebiet werden etwa 1 000 Aushilfskräfte zur Abgeltung der Freizeitansprüche befristet eingesetzt. Allerdings wird aus der Anwendung der neuen Bemessungswerte insgesamt ein Personalminderbedarf erwartet, so daß keine Dauerbeschäftigungen angeboten werden können. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 152 und 153) : Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, daß bei der Deutschen Bundespost in Stuttgart durch eine für drei Jahre rückwirkende Neueinteilung der Zustellbezirke der Briefträger Ansprüche auf Freizeitausgleich von bis zu 49 Wochen gewährt werden, und ist der Eindruck aus den Meldungen richtig, daß dieser Anspruch auf Freizeitausgleich rein schematisch und rechnerisch ermittelt wurde, ohne daß diese große Zahl der Überstunden tatsächlich abgeleistet wurde? Hält die Bundesregierung bei der gegebenen Sachlage die getroffenen Entscheidungen für sachlich und rechtlich begründet, oder wird sie eine nochmalige Überprüfung veranlassen? Zu Frage 152: In der Vergangenheit wurde die Größe der Zustellbezirke durch ein empirisch-pragmatisches Beobachtungsverfahren festgelegt. Die Notwendigkeit, die Bemessung der Zustellbezirke auf ein arbeitswissenschaftlich anerkanntes Verfahren umzustellen, ergab sich insbesondere aus — erheblichen Organisationsänderungen in den Zustellbereichen durch kommunale Neuordnungen und — einem starken Anwachsen der Organisationseinheiten in den Ballungsgebieten. Das neue auf REFA-Methoden basierende Personalbemessnngsverfahren setzt die Arbeitsnorm für' die Zusteller (und damit die Größe der Zustellbezirke) so fest, daß bei einer angemessenen Arbeitsleistung eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgefüllt ist. Die neue Bemessung ergibt, daß Zusteller tatsächlich zum Teil erheblich über der Norm liegende Arbeitsleistungen erbracht haben, die — besonders aus Gründen der Gleichbehandlung des Personals — nachträglich ausgeglichen werden müssen. Eine rückwirkende Regelung ist notwendig, weil — die Entwicklung von Bemessungswerten in diesem Bereich (unterschiedliche Siedlungsstrukturen usw.) besondere Schwierigkeiten bereitet und mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, — sich in der Zwischenzeit über der Norm liegende Arbeitsbelastungen eingestellt haben und — die zusätzliche Arbeitsbelastung der ohne Personalvermehrung durchgeführten Verringerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden nachträglich noch eingefangen werden muß. Die auf arbeitswissenschaftlicher Grundlage ermittelten, über der Norm liegenden Arbeitsleistungen der Zusteller können grundsätzlich — entweder durch Barabgeltung — oder durch Gewährung von Freizeit ausgeglichen werden. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation kommt primär der Freizeitausgleich in Betracht, da durch die notwendigen Vertretungen der Zusteller — zumindest vorübergehend — zusätzliche Arbeitsplätze bereitgestellt werden können. Es ist richtig, daß in Stuttgart Freizeitansprüche bis zu 49 Wochen ermittelt worden sind. Es handelt sich jedoch um extreme Einzelfälle, die in bezug auf die Gesamtzahl von ca. 3 000 Zustellbezirken keine Bedeutung haben. Zu Frage 153: Die Bundesregierung hält die Entscheidung für sachlich und rechtlich begründet. Der Bundespostminister hat jedoch eine gezielte Überprüfung der Extremfälle angeordnet. 3720* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 154 und 155) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das geltende Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht nicht mehr den wirtschaftlichen Veränderungen und gewandelten Anforderungen des Wohnungsmarkts Rechnung trägt, welche Regelungsbereiche hält sie insbesondere für überprüfungsbedürftig, und bis wann sieht sie sich gegebenenfalls in der Lage, ein Konzept zur Fortentwicklung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts vorzulegen? Wieweit und wie konkret sind die Bestrebungen der Bundesregierung gediehen, von denen kürzlich Bundesminister Ravens in einem Gespräch mit Vertretern der Banken und Bauwirtschaft gesprochen hat, das Erbbaurecht zeitgemäß auszugestalten und dabei vor allem den Erbpachtzins statt wie bisher am Grundstückswert stärker am erzielbaren Nutzen — auch in Abhängigkeit von der Bauplanung — zu orientieren? Zu Frage 154: Die Bundesregierung prüft zusammen mit den zuständigen Landesressorts, in welcher Weise Anpassungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts an die gewandelten wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind. Im gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich nicht sagen, ob und gegebenenfalls wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Zu Frage 155: Die angeführten Äußerungen beziehen sich auf das Bestreben, im Rahmen der Eigentumspolitik der Bundesregierung auch das Institut des Erbbaurechts stärker nutzbar zu machen, vor allem auch zugunsten der Eigentumsbildung für junge Familien. Überlegungen hierzu sollten nach Ansicht von Bundesminister Ravens von allen interessierten Kreisen und zuständigen Gremien angestellt werden. Eine abschließende Meinungsbildung der Bundesregierung ist bisher noch nicht erfolgt. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 156) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß die gegenwärtig auf Grund öffentlicher Zuschüsse verstärkt einsetzenden Modernisierungen von Altbauten faktisch so durchgeführt werden, daß dadurch nicht das städtebaulich, künstlerisch und landschaftlich Typische des Bauwerks — also z. B. durch Fachwerkverblendung, Einbau fabrikgenormter Fenster, Neubautüren etc. — weiterhin beseitigt wird? Die Modernisierung von Altbauten unterliegt dem Baurecht im weitesten Sinne, also dem Bundesbaugesetz, den Landesbauordnungen, den örtlichen Bauleitplänen und Ortssatzungen. Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Modernisierungen über das Baurecht bestehen nur, soweit es sich bei den Modernisierungen um nach den Landesbauordnungen genehmigungspflichtige oder anzeigepflichtige Vorhaben handelt. Das Bundesbaugesetz sieht in den §§ 1, 9, 34, 35 und 39 a vor, daß bei der Bauleitplanung (§§ 1, 9 und 39 h) und bei der Genehmigung von Einzelvorhaben im nicht überplanten Innenbereich (§ 34) und im Außenbereich (§ 35) die Wahrung der charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder gesichert bleibt. Die Durchführung des Bundesbaugesetzes ist allerdings Sache der Länder und Gemeinden; letztere sind die Träger der Planungshoheit. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die Länder und Gemeinden bei der Genehmigung von Einzelvorhaben einschließlich von Fassadenänderungen, ferner bei der Aufstellung der Bebauungspläne und bei der Handhabung der Landesbauordnungen, dip alle Gestaltungsvorschriften zulassen, darauf achten, daß den Belangen der Erhaltung und Sicherung der charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder Rechnung getragen wird. Sie vertraut auch darauf, daß die Gemeinden von den Möglichkeiten des Bundesbaugesetzes, Gestaltungssatzungen zu erlassen und Erhaltungsbereiche nach § 39 h auszuweisen, Gebrauch machen. Die Bundesregierung sieht darüber hinaus keine Möglichkeit, die Förderung der Modernisierung von Altbauten von der Beachtung gestalterischer Erfordernisse abhängig zu machen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 157) : Wie werden die Stadt Bielefeld und die Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh im Jahr 1977 mit welchen Mitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz gefördert und wie waren die Vergleichszahlen für 1976? Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden mit Finanzhilfen des Bundes städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Bielefeld und Halle gefördert. Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden bisher zur Bewilligung an die Gemeinden zugeteilt für Bielefeld Sanierung „Hauptbahnhof—Nördl. Innenstadt" I. Abschnitt 1971 bis 1977 insgesamt 49 166 000 DM davon 1976 = 23 148 000 DM 1977 = 3 518 000 DM Halle /Krs. Gütersloh Sanierung des Kernbereichs I: Abschnitt 1972 bis 1975 insgesamt 1 517 000 DM (Die Maßnahme ist vorläufig ausfinanziert.) Die Bundesfinanzhilfebeträge entsprechen einem Drittel der jeweils förderungsfähigen Kosten. Das Bundesprogramm nach § 72 StBauFG wird für den Zeitraum der mehrjährigen Finanzplanung aufgestellt und jährlich auf der Grundlage der Länderprogramme der Entwicklung angepaßt und fortgeführt. Das Landesprogramm Nordrhein-Westfalen für 1978 wird im Bundesministerium für Raumord- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1977 3721* nung, Bauwesen und Städtebau bis 15. Oktober 1977 erwartet. Im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen vom 27. August 1975 wurden im Programmbereich „Stadtsanierung" in den Städten Bielefeld und Rietberg folgende Vorhaben mit Bundesmitteln gefördert: Bielefeld Aus- und Umbau des erhaltenswerten Gebäudes „Bethel-Pforte" /Kantensiek Bundeszuschuß 61 500 DM Rietberg /Krs. Gütersloh Aus- und Umbau des erhaltenswerten Fachwerkhauses Rügenstraße 1 Bundeszuschuß 256 000 DM Bundesdarlehen 128 000 DM Die Bundesmittel des Sonderprogramms 1975 sind weitgehend im Jahr 1976 zum Einsatz gekommen. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", werden im Programmjahr 1977 in den Investitionsbereichen „Historische Stadtkerne" und „Infrastruktur" folgende Vorhaben in Rheda-Wiedenbrück, Krs. Gütersloh, gefördert: Modernisierung des Gebäudes Katthagen 4 (Mersbrock) Bundeszuschuß 57 000 DM Modernisierung des Gebäudes Lange Straße 62 Bundeszuschuß 66 000 DM Erweiterung des Hauses der offenen Tür Lichtestraße 3 Bundeszuschuß 400 000 DM Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 158) : Ist die Bundesregierung bereit, die mit der Vergabe von Sauaufträgen befaßten nachgeordneten Behörden auf eine großzügigere Handhabung zugunsten mittelständischer Firmen bei der Forderung von Bürgschaften für Gewährleistungsansprüche im VOB-Bereich hinzuweisen, wie dies das Land Baden-Württemberg zum Beispiel getan hat (s. Landtags-Drucksache 7/1843 vom 21. Juni 1977) ? Bei Bauverträgen des Bundes werden Sicherheiten für Gewährleistungsansprüche nur in dem Umfange verlangt, als dies das Sicherungsinteresse erfordert. Für den Bereich des Straßen- und Brückenbaus hat der Bundesverkehrsminister bestimmt, daß nur bei Aufträgen mit einer Auftragssumme über 100 000 DM Sicherheiten gefordert werden. Für den Bereich des Hochbaus konnte der Bundesbauminister wegen der in diesem Bereich andersartigen und differenzierteren Verhältnisse eine entsprechende generelle Begrenzung, wie sie auch in der Drucksache des Landtags von Baden-Württemberg 7/1843 angesprochen ist, nicht einführen. Die Bauämter sind angewiesen, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Art und Umfang der Leistung eine Sicherheit erfordert, und die Höhe der Sicherheit nach den Gegebenheiten des Einzelfalles — höchstens 5 v. H. der Abrechnungssumme — festzusetzen. Die Vergabestellen können sich in geeigneten Fällen vorbehalten, auf die Stellung einer Sicherheit zu verzichten. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu verletzen, müssen die Bieter allerdings dann angeben, um welchen Betrag sich ihre Angebotspreise vermindern. Die in der Frage angesprochene Stellungnahme der Landesregierung von Baden-Württemberg sieht eine Sonderbehandlung mittelständischer Unternehmen im übrigen nicht vor. Eine über die mittelstandsfreundlichen Regelungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) hinausgehende Handhabung hält die Bundesregierung aus den dargelegten Gründen des Sicherungsinteresses nicht für verantwortbar. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 159) : Wird die Bundesregierung die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch in ihren Verlautbarungen und in ihrer praktischen Politik respektieren, wonach sogenannte Fluchthelferverträge nicht in jedem Fall sittenwidrig sind und weder auf Grund des Transitabkommens noch auf Grund der sogenannten Republikfluchtvorschriften der DDR als rechtswidrig anzusehen sind? Der Bundesregierung liegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1977 noch nicht vor. Die Bundesregierung konnte bislang nur die anläßlich der Verkündung der Entscheidungen von der Pressestelle des Bundesgerichtshofs herausgegebene Presseverlautbarung zur Kenntnis nehmen. Die vom Bundesgerichtshof in drei Revisionsverfahren getroffenen Entscheidungen enthalten die rechtliche Beurteilung, daß ein sogenannter Fluchthelfervertrag weder gegen ein in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland begründetes gesetzliches Verbot noch ohne weiteres gegen die guten Sitten verstößt. Der Bundesgerichtshof hat damit eine Zivilrechtsfrage, die nicht zuletzt durch einander widersprechende Urteil von Instanzgerichten klärungsbedürftig erschien, mit verbindlicher Wirkung für die Parteien der drei Rechtsstreitigkeiten entschieden. Die Bundesregierung wird den höchstrichterlichen Urteilen gebührenden Respekt entgegenbringen. Es ist aber weder üblich noch erscheint es geboten, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs durch eigene Verlautbarungen der Bundesregierung weiter zu verbreiten. Aus Gründen der Fürsorgepflicht hält sich die Bundesregierung auch in Zukunft für verpflichtet, vor den Gefahren und Risiken zu warnen, denen sich Deutsche aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) bei der Vorbereitung und Durchführung von Fluchtmaßnahmen in der Deutschen Demo- 3722* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 kratischen Republik aussetzen. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den dort anhängigen Zivilrechtsstreitigkeiten stehen nicht im Widerspruch zum Transitabkommen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die von ihr in Artikel 17 des Transitabkommens übernommene Verpflichtung gewissenhaft erfüllen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 160 und 161): Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung den Abschluß der immer noch nicht zustande gekommenen Folgeverträge gemäß Artikel 7 des bereits 1973 in Kraft getretenen Grundlagenvertrags, und ist nach ihrer Auffassung die hinhaltende Taktik der DDR, die bereits zum Verstreichen von vier Jahren geführt hat, mit der Verpflichtung des Artikels 7 des Grundlagenvertrags vereinbar? Wird die Bundesregierung mit Rücksicht auf ihre Verfassungspflicht, den Wiedervereinigungsanspruch des deutschen Volks in der Bundesrepublik Deutschland wachzuhalten, die Protokolle der Anhörungen des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 26. und 28. September 1977 in einer Auflage veröffentlichen, die es erlaubt, sie vor allem den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 160: Zur Zeit sind zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR Folgeverhandlungen zum Grundlagenvertrag zu den Bereichen Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit, Wissenschaft und Technik, Rechtsverkehr und nichtkommerzieller Zahlungs- und Verrechnungsverkehr (zweite Phase) im Gange. Der Stand dieser Verhandlungen ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur Deutschlandpolitik, Frage I. 10., BT-Drucksache 8/255 vom 4. April 1977 verweisen. Bisher wurden mit der DDR im Anschluß an den Grundlagenvertrag eine Reihe von Verträgen und Vereinbarungen abgeschlossen, so z. B. auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, des Post- und Fernmeldewesens und des nichtkommerziellen Zahlungsverkehrs. Hierzu gehören auch Vereinbarungen im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen, die Vereinbarungen der Grenzkommission und das Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen. Wann mit dem Abschluß weiterer Vereinbarungen zu rechnen ist, ist zur Zeit nicht abzusehen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß trotz der bestehenden Schwierigkeiten auch die DDR an ihrer Bereitschaft festhält, im Zuge der angestrebten Normalisierung weitere praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Zu Frage 161: Die Veröffentlichung der Protokolle der Anhörungen des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 26. und 28. September 1977 fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages. Wie mir bekannt, bestehen von seiten des Ausschusses Überlegungen, die Protokolle in höherer Auflage zu publizieren. Die Bundesregierung wartet vorerst das Ergebnis dieser Überlegungen ab, um danach eine Entscheidung zu treffen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 162) : Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Zukunft sicherzustellen, daß die Zurückweisungen bei der Einreise zur Leipziger Messe unterbleiben? Die Bundesregierung bemüht sich in ihren Gesprächen mit der Regierung der DDR um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Dazu gehört auch, daß alle Fälle von Zurückweisungen — einschließlich derjenigen bei beabsichtigten Einreisen zur Leipziger Messe — nach sorgfältiger Prüfung auf Wunsch des Betroffenen von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR-Regierung angesprochen werden. So bedauerlich die Tatsache der Zurückweisungen auch ist, so muß doch festgehalten werden, daß niemand einen Rechtsanspruch auf Einreise in die DDR hat und daß die Zahl der Zurückweisungen und der abgelehnten Einreiseanträge im Vergleich zur Zahl der Einreisen außerordentlich gering ist. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 163) : Kann die Bundesregierung ausschließen, daß der Jakob-KaiserPreis für die besten deutschsprachigen Sendungen gesamtdeutschen Inhalts in diesem Jahr an den Beitrag in der ZDF-Sehdung „Kennzeichen D" vergeben wird, in dem aus Anlaß des 65. Geburtstags des SED-Chefs Erich Honecker diesem viel persönliches Lob zuteil wurde und u. a. einem Musikzug der DKP Wiebelskirchen (Saarland) Gelegenheit gegeben wurde, .dem Genossen ein Geburtstagsständchen zu übermitteln, der persönlich die Verantwortung für die Unmenschlichkeiten an der innerdeutschen Grenze trägt? Die Sendung „Kennzeichen D" vom 23. August 1977 einschließlich des Beitrages über Erich Honekker wurde vom ZDF für den diesjährigen JakobKaiser-Preis-Wettbewerb nominiert. Die Sendung wird, ebenso wie die weiteren 14 Einsendungen der Rundfunk- und Fernsehanstalten, von einem Preisgericht geprüft, das vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen nach Anhörung der ARD, des ZDF und anderer einschlägiger Organisationen, z. B. des Deutschen Journalistenverbandes e. V., der Dramatiker-Union und des Bundesverbandes Deutscher Fernsehproduzenten e. V. einberufen wird. Das Preisgericht wird im November 1977 zu seiner Auswahlsitzung zusammentreten. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ist in dem Preisgericht vertreten. Nach der Bekanntmachung über die Stiftung des Jakob-Kaiser-Preises in der Fassung vom 5. Februar Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3723* 1970 sind die Entscheidungen des unabhängigen Preisgerichts endgültig. Im übrigen hält die Bundesregierung die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Bewertung einer zu einem Wettbewerb eingereichten Sendung für die Meinungsfindung der Jury nicht dienlich. Anlage 109 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 164) Sind der Bundesregierung die Konditionen bekannt, zu denen die deutsche Energieversorgungsunternehmen ihre abgebrannten Brennstäbe aus Kernkraftwerken in Frankreich wiederaufarbeiten lassen wollen, kann die Bundesregierung die in der Presse dazu genannten Zahlen bestätigen, und ist ihr bekannt, um wieviel der Strom aus hiesigen Kernkraftwerken dadurch teurer wird? Die Bundesregierung ist von der Deutschen Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen über Entwürfe der gegenwärtig verhandelten Verträge informiert worden. Neben den technischen Vertragsbedingungen ist ihr auch der finanzielle Rahmen der Verträge bekannt. Die in der Presse genannten Zahlen umfassen jedoch nicht nur die Wiederaufarbeitung, sondern auch Transport, Zwischenlagerung, Endkonditionierung, Zwischenlagerung der verfestigten hochaktiven Glasblöcke ebenso wie Eskalation und Finanzierungskosten. Nach jetzigem Geldwert belastet dies die nukleare Kilowattstunde mit etwa 0,5 Pf, rund 0,2 Pf mehr als bisher angenommen. Anlage 110 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 165 und 166) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die meisten mittelständischen Unternehmen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel für Forschungszwecke vor einem fast unlösbaren Problem stehen, das nach Ansicht der Betroffenen darin besteht, daß reine technokratische aber keine realitätsnahen Prüfungsmaßstäbe angelegt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung hier Abhilfe zu schaffen? Ist der Bundesregierung klar, daß Forschungsvorhaben mittelständischer Unternehmen, die der Fortentwicklung des technischen Know-how dienen, oft deshalb unterlassen werden, weil die Bundesregierung nur sogenannte marktnahe Objekte bezuschußt, und hält die Bundesregierung diese Förderungspraxis für richtig? Zu Frage 165: Es trifft nicht zu, daß bei Entscheidungen über Förderanträge rein technokratische, aber keine realitätsnahen Maßstäbe angelegt würden. Die Bundesregierung fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Wirtschaft auf der Grundlage von Fachprogrammen. Die Förderentscheidung hängt insbesondere davon ab, ob und inwieweit die einzelnen Vorhaben zur Verwirklichung der jeweiligen Programmziele beitragen. Daneben müssen aber auch eine Reihe weiterer Voraussetzungen, wie z. B. eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit und finanzielle Absicherung, erfüllt sein. Dabei wird im Rahmen der durch das Haushaltsrecht gezogenen Grenzen gerade im Interesse einer möglichst raschen und unbürokratischen Abwicklung schon heute auf eine vollständige und gründliche Prüfung solcher Voraussetzungen verzichtet, was allerdings auch mit einer gewissen Erhöhung der Mißerfolgsrate verbunden ist. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die mittelständischen Unternehmen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für Forschungszwecke in diesem Rahmen vor fast unlösbaren Problemen stehen; dies ergibt sich auch daraus, daß die Zahl der Zuwendungsempfänger im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen in den vergangenen Jahren ständig zugenommen hat. In 1976 wurden bei derartigen Unternehmen rund 200 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert. Gegenüber 1972 hat sich die Zahl der geförderten Vorhaben verdoppelt. Trotz dieses tendenziellen Anstiegs ist es richtig, daß die direkte Projektförderung im Rahmen einzelner, an fachlichen Zielen orientierter Fachprogramme nicht in breitem Umfang Forschung und Entwicklung in der mittelständischen Industrie ausweiten kann. Deshalb baut die Bundesregierung ein besonderes Förderinstrumentarium für die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen auf. Zu Frage 166: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie bei kleinen und mittleren Unternehmen nur marktnahe Vorhaben fördert. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Fachprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie unter anderem längerfristig angelegte, noch mit hohen wissenschaftlich-technischen Unsicherheiten belastete Vorhaben industrieller Forschung und Entwicklung. Diese „Standard"-Förderung zielt auf die Beseitigung dieser Unsicherheiten und auf die Schaffung einer verläßlichen Basis zur Durchführung von Innovationsvorhaben. Ergänzend hierzu werden marktnahe Entwicklungsvorhaben gefördert, um besonders dem Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen entgegenzukommen, die häufig weniger grundlegende Untersuchungen durchführen, als auf konkrete Marktchancen hinarbeitend Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der raschen Markteinführung durchführen. Das schließt jedoch keinesfalls aus, daß auch Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der Standardförderung Berücksichtigung finden. Anlage 111 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 167 und 168) : Wie begründet die Bundesregierung die Reisen von zwei Delegationen von Vertretern des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Bereich der Geowissenschaften in die Volksrepublik China? 3724* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Sind die Reisen der Vertreter des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Vorbereitung, Zielsetzung und Delegationsbesetzung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft abgesprochen worden, und wie wurde in diesem Zusammenhang die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover beteiligt? Zu Frage 167: Der Besuch von zwei deutschen Fachdelegationen in der Volksrepublik China entspricht einer Vereinbarung mit der Academia Sinica, die ich im März 1976 bei meinem Besuch in der Volksrepublik China zur Vorbereitung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland getroffen habe. Die Delegationen setzten sich im wesentlichen aus Fachleuten von For. schungseinrichtungen, Universitäten und Industriefirmen zusammen. Im Vordergrund des Besuches standen Fragen der Geochemie, der Bohrtechnologie, der Kohleumwandlung und der Bohrtechnik. Zu Frage 168: Für die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit anderen Ländern ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister für Forschung und Technologie federführend. Mit dem Bundesminister für Wirtschaft wurden sowohl der Besuch der deutschen Delegationen in China als auch der Besuch der entsprechenden chinesischen Delegationen in der Bundesrepublik besprochen. Die chinesischen Delegationen, die sich im Juli 1976 und im Mai /Juni 1977 auf Einladung des Bundesministers für Forschung und Technologie in der Bundesrepublik aufgehalten haben, haben unter anderem auch der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe einen Besuch abgestattet. Im Hinblick auf die vereinbarungsgemäß begrenzte Zahl der Teilnehmer wurde von einer Beteiligung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe an den deutschen Delegationen abgesehen. Anlage 112 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 169) : Welche besonderen Schießtechniken müssen beherrscht werden, um eine Atombombe mit dem üblichen Reaktorplutonium zu zünden (wie in den USA offenbar erfolgt), und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus für die Nichtverbreitung von Kernwaffen ziehen? Da die Bundesrepublik Deutschland Kernenergie nur für friedliche Zwecke nutzt, sind der Bundesregierung keine Einzelheiten über die Kernwaffenentwicklung und damit über die Techniken bekannt,. die bei den von Ihnen erwähnten Versuchen in den USA angewandt wurden. Aus den deutschen Arbeiten zur friedlichen Verwendung von Plutonium als Reaktorbrennstoff kann jedoch der technische Aufwand abgeschätzt werden, der zur Erzeugung einer wirkungsvollen nuklearen Sprengung auf der Basis von Reaktor-Plutonium betrieben werden muß. Er liegt erheblich höher als bei der Verwendung des normalerweise in Waffenprogrammen benutzten waffengrädigen Plutoniums (praktisch isotopenreines Plutonium-239). Allerdings ist nicht auszuschließen, daß eine größere Zahl von Nichtkernwaffenstaaten, auch aus der Gruppe der Entwicklungsländer, bei einer entsprechenden Konzentration des ihnen zur Verfügung stehenden technisch-industriellen Potentials auf dieses Ziel derartige Techniken entwickeln könnte. Deswegen unterstützt die Bundesrepublik eine Weiterentwicklung und Anpassung internationaler Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen, um Mißbräuche wirkungsvoll zu verhindern. Anlage 113 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 170): Wie schätzt die Bundesregierung das Entwicklungspotential unter dem Aspekt der rationellen Energieverwendung auf dem Gebiet der MHD-Stufe insbesondere für kohlegefeuerte Kraftwerke in den USA ein, und ist die Bundesregierung bereit, unter den geänderten Energiepreisverhältnissen dieses Projekt, gegebenenfalls mit welchem Mittelaufwand, erneut zu fördern? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie förderte die Entwicklung magnetohydrodynamischer (MHD) Generatoren bis 1973. Nach der Erstellung baureifer Unterlagen für eine Versuchsanlage mit einer thermischen Leistung von 30 MW wurde die Entwicklung eingestellt. Bei den Untersuchungen hatten sich technische Probleme ergeben, die innerhalb des vorgegebenen finanziellen und zeitlichen Rahmens nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ergab, daß die für ein kombiniertes MHD-Dampfkraftwerk zu erwartenden Vorteile zu gering waren, um die erheblichen Entwicklungskosten zu rechtfertigen. Mit dem Rahmenprogramm Energieforschung wurden Entwicklungen zur umweltfreundlichen und kostengünstigen Steinkohleverstromung aufgenommen, die weitaus größere Erfolgsaussichten haben als der MHD-Generator. Die Erschließung des kombinierten Gas/Dampfturbinenprozesses für das Steinkohlekraftwerk führt zu geringeren Investitionskosten und erhöht den Wirkungsgrad der Stromerzeugung gegenüber einem konventionellen Steinkohlekraftwerk. Die Vereinigten Staaten arbeiten zusammen mit der Sowjetunion an der Weiterentwicklung des MHD-Generators. In den Vereinigten Staaten durchgeführte Analysen der wirtschaftlichen und technischen Erfolgsaussichten fortgeschrittener Kraftwerkssysteme weisen ebenfalls auf die Vorteile der Kohledruckvergasung mit kombiniertem Gas /Dampfturbinenprozeß gegenüber einem MHD-Generator hin. Die grundsätzlichen technischen Probleme und Risiken bei der Entwicklung des MHD-Generators sind nach dem heutigen Kenntnisstand so groß, daß der Vorteil des theoretisch höheren Wirkungsgrades nicht zum Tragen kommt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3725* Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 171 und 172) : Trifft es zu, daß der Bund die Einstellung der Förderung des Volkshochschulverbands erwägt und daß deshalb für die Teilnahme an Prüfungen innerhalb des Zertifikatssystems des Volkshochschulverbands Gebührenerhöhungen vorgesehen sind? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß eine überhöhte Belastung der Teilnehmer an Zertifikatsprüfungen durch Gebühren zu einem Rückgang der Zahl der Teilnehmer führen kann und damit in Widerspruch zur Bedeutung der Weiterbildung steht, und wenn ja, wird sie die Einstellung der Förderung unter diesem Aspekt überprüfen? Zu Frage 171: Die bisherige finanzielle Förderung der Prüfungszentrale für Zertifikatskurse des Deutschen Volkshochschul-Verbands durch den Bund führte dazu, daß die Prüfungsgebühren der einzelnen Teilnehmer auf Beträge zwischen DM 45,— und DM 60,— begrenzt werden konnten. Bei der jetzt erwogenen Umstellung auf eine Dauerförderung durch Bund und Länder gemeinsam wird die Frage zu beantworten sein, in welchem Umfang die Prüfungsteilnehmer zur Finanzierung der Prüfungszentrale mitherangezogen werden können. Für Serviceleistungen der öffentlichen Hand sollen, wenn eine Anlauffinanzierung erfolgreich war, in der Regel von den Nutznießern Gegenleistungen gefordert werden. Andererseits besteht gerade im Bildungsbereich die Tendenz, Geldleistungen der Betroffenen so niedrig wie möglich zu halten, um auf diese Weise Qualifikationen nicht vom Portemonnaie der Teilnehmer abhängig zu machen und somit einen Beitrag zur Gleichbehandlung aller Bürger im Bildungswesen zu leisten. Zu Frage 172: Die Bundesregierung sieht durchaus die Gefahr, daß im Falle einer starken Erhöhung der Teilnehmergebühren Interessenten abgeschreckt werden und sich die Zahl der Prüfungsteilnehmer verringert. Sie wird bemüht sein, im Interesse des Ausbaus der Weiterbildung und zur Gewinnung zusätzlicher Weiterbildungsteilnehmer — unabhängig von deren finanzieller Leistungskraft — einen Weg zu finden, der sowohl den Haushaltserfordernissen der öffentlichen Hand als auch den Interessen der Teilnehmer und den Zielen der Bildungsplanung Rechnung trägt. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 173 und 174): Wie lang ist in der Regel im Bereich der vom Bund geförderten Modellversuche in der beruflichen Bildung die Frist der Antragstellung für ein Modellprojekt bis zum endgültigen Bescheid? Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Anspruch des hohen Prioritätenrangs der beruflichen Bildung die Tatsache, daß nach positiven Zwischenbescheiden, die die Betriebe bereits zu erheblichen Investitionen veranlassen, schließlich eine Bewilligungssumme angegeben wird, die gerade 5 v. H. der veranschlagten Kosten beträgt? Zu Frage 173: Bei den Modellversuchen im Bereich der beruflichen Bildung ist im Hinblick auf Ihre Fragen zu unterscheiden zwischen Modellversuchen im schulischen Bereich, die nach dem Verfahren der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) gefördert werden, und Modellversuchen im Bereich der außerschulischen beruflichen Bildung in Einrichtungen der ausbildenden Wirtschaft (sog. Wirtschafts-Modellversuche), die außerhalb des BLK-Verfahrens (jedoch mit nachrichtlicher Beteiligung der BLK) abgewickelt werden. Bei BLK-Modellversuchen, zu denen die Anträge jeweils am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres bei der BLK-Geschäftsstelle vorliegen müssen, wird gemäß der Bund-Länder-Rahmenvereinbarung „Modellversuche" vom 7. Mai 1971 über die Anträge in der Regel innerhalb von 6 Monaten in der BLK entschieden. Die diese Modellversuche fördernde Abteilung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ist stets bemüht, durch schnellstmögliche Bearbeitung der Anträge die Einhaltung dieser Entscheidungsfrist zu ermöglichen. Die Fristeinhaltung ist jedoch bei Anträgen, die vor einem Bundesvorschlag über die Förderung zur inhaltlichen oder kostenmäßigen Seite der Ergänzung durch den Antragsteller bedürfen und damit einen entsprechend höheren Zeitaufwand bis zur Förderungsentscheidung haben, nicht möglich. Auch die von der Sache her geforderte Einholung gutachtlicher Stellungnahmen des Bundesinstituts für Berufsbildung wirkt sich auf die Bearbeitungszeit auf Bundesseite aus. Nach positivem Förderungsbeschluß erteilt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft unverzüglich den Bewilligungsbescheid. Bei „Wirtschafts-Modellversuchen", die nach den hierfür geltenden Grundsätzen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 11. März 1976 gefördert werden, ist eine Halbjahresfrist zwischen Antragstellung und Förderungsbeginn nicht vorgesehen. Der Zeitbedarf ist dennoch in der Regel größer infolge des höheren Prüfaufwandes (regelmäßig Einbeziehung gutachtlicher Stellungnahmen des Bundesinstituts für Berufsbildung), erforderlicher ergänzender Angaben des Antragstellers sowie klärenden Schriftwechsels. Zu Frage 174: Auf dem Gebiet der Modellversuche drückt sich die Priorität der beruflichen Bildung bereits dadurch aus, daß Modellversuche zur beruflichen Grundbildung und zu doppelqualifizierenden Bildungsgängen entsprechend einem BLK-Beschluß (1974) mit 90 % Bundesanteil finanziert werden. Auch für die „Wirtschafts-Modellversuche" beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderungsbedingungen ab 1978 im Bundeshaushaltsplan durch Anhebung des grundsätzlich hälftigen Bundesanteils auf 75 % zu verbessern und auch durch diesen für die Antragsteller günstigeren Finanzierungsschlüssel den prioritären Rang der beruflichen Bildung deutlich zu machen. Die Höhe der Bewilligungssumme für einen Modellversuch richtet sich — neben dem Finanzierungs- 3726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 schlüssel — nach den dem Antragsteller entstehenden modellversuchsbedingten Mehrkosten; nur diese sind förderungsfähig. Die modellversuchsbedingten Mehrkosten stehen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und besonderen Fragestellungen des Modellversuchs. Sofern ein Antragsteller neben den modellversuchsbedingten Mehrkosten auch die Förderung anderer Kosten beantragt, die normalerweise und auch ohne Durchführung eines Modellversuchs bei der Ausbildung entstehen, bleibt die Förderungssumme zwangsläufig hinter den Erwartungen des Antragstellers zurück. Die Divergenz zwischen hohen finanziellen Erwartungen einerseits und der Höhe des Bundeszuschusses auf der Basis der förderungsfähigen Mehrkosten andererseits ist in dem von Ihnen genannten Maß keinesfalls die Regel und kann nur einen — erklärbaren — Einzelfall betreffen. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 175 und 176) : Entspricht der Anteil deutscher Mitarbeiter an der Weltbank der Kapitalbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der Zahl der Mitarbeiter aus vergleichbaren europäischen Ländern, und was hat die Bundesregierung getan, um diesen Status zu erreichen? Wie hoch ist der Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Weltbank, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Anteil zu erhöhen? Zu Frage 175: Über die gegenwärtige personelle und finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und vergleichbarer anderer europäischer Mitgliedsländer an der Weltbank läßt sich folgendes feststellen: Land Anzahl Bedienstete Kapitalanteil der Bediensteten in v. H. in v. H. Bundesrepublik Deutschland 118 5,1 5,34 Frankreich 129 5,5 5,0 Großbritannien 296 12,7 10,16 Italien 29 1,2 3,33 Von den 118 deutschen Bediensteten bei der Weltbank sind in leitenden Positionen unter anderem 1 Vizepräsident, 5 Abteilungsleiter sowie 15 weitere Bedienstete in der Position eines Referatsleiters oder einer vergleichbaren Stelle. Außerdem werden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch einen deutschen Direktor im Direktorium der Weltbank vertreten. Die Bundesregierung ist seit Jahren bemüht, ihren personellen Anteil an dem Stab der Weltbank zu erhöhen. Besondere Bedeutung wird in diesem Zusammenhang dem Büro Führungskräfte zu internationalen Organisationen (BFIO) bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Frankfurt a. M. beigemessen, das mit der Gewinnung und zentralen Erfassung aller am internationalen Dienst interessierten deutschen Staatsangehörigen beauftragt ist. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit Maßnahmen aus, die dazu geeignet sind, den deutschen Personalanteil an den internationalen Organisationen generell zu sichern bzw. zu erhöhen. Zu Frage 176: Der Anteil weiblicher Mitarbeiter an dem gesamten Mitarbeiterstab der Weltbank beträgt im Jahre 1977 mit 1 985 weiblichen Bediensteten 43,8 %. Das Bild verschiebt sich jedoch in den einzelnen Mit. arbeitergruppen. Im höheren Dienst arbeiten 220 Frauen, was einem Anteil von knapp 10 % entspricht. Damit ist das für dieses Jahr gesetzte Rekrutierungsziel erreicht. Die Weltbank beabsichtigt, den Anteil weiblicher Mitarbeiter des höheren Dienstes bis 1980 auf 14 % zu erhöhen. Die Bundesrepublik Deutschland begrüßt die besonderen Anstrengungen der Weltbank zur Steigerung der Einstellung hochqualifizierter weiblicher Bewerber. Eine Personalrekrutierungsmission der Weltbank hielt sich kürzlich zu Gesprächen mit der Bundesregierung und dem BFIO über Möglichkeiten einer Erhöhung des Einsatzes weiblicher deutscher Stabsmitglieder bei der Weltbank in Bonn auf. Es wird insbesondere Aufgabe des BFIO sein, durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die genannte Zielgruppe auf die Möglichkeiten einer Beschäftigung in der Weltbank hinzuweisen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 177) : Welche Hilfen haben die Volksrepublik Südjemen, Irak, Libyen und Vietnam von der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 erhalten? Vom 1. Januar 1969 bis zum 30. Juni 1977 haben die Demokratische Volksrepublik Jemen (Südjemen), der Irak, Libyen und Vietnam von der Bundesrepublik Deutschland folgende Leistungen erhalten (Auszahlungen) : a) Im Bereich der Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne die Demokratische Volksrepublik Jemen 1,652 Millionen DM, der Irak 3,884 Millionen DM und Libyen 1,306 Millionen DM; b) hinsichtlich Vietnam ist zu unterscheiden: Die Republik Vietnam (Südvietnam) hat im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit 13,4 Millionen DM, -.im Bereich der Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne 3,656 Millionen DM und an humanitärer Hilfe 130,9 Millionen DM erhalten. Die Auszahlungen für die Demokratische Republik Vietnam (Nordvietnam) betrugen für Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne 1,44 Millionen DM und für humanitäre Hilfe 4,09 Millionen DM. Die 1976 gegründete Sozialistische Republik Vietnam hat 2,329 Millionen DM an Technischer Hilfe im weiteren Sinne (hier Nahrungsmittelhilfe) erhalten. Die genannten Auszahlungen sind zum Teil aufgrund von Zusagen geleistet worden, die vor dem 1. Januar 1969 gegeben worden sind.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804800000
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf vor Eintritt in die Tagesordnung bekanntgeben, daß seitens der SPD-Fraktion vorgeschlagen wird, für den aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Sund die Abgeordnete Frau Dr. Timm als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß gemäß Art. 53 a des Grundgesetzes zu bestellen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist die Abgeordnete Frau Dr. Timm als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß bestimmt.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft. Dieser Punkt der Tagesordnung soll sofort aufgerufen werden. — Ich stelle fest, daß das Haus auch damit einverstanden ist. Die Tagesordnung ist um diesen Zusatzpunkt ergänzt.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 9. August 1977 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Braun, Geisenhofer, Frau Karwatzki, Frau Hürland, Dr. Reimers und der Fraktion der CDU/CSU betr. Erholungsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (Drucksache 8/785) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/1000 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 28. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von Jutegarnen mit Ursprung im Königreich Thailand in die Benelux-Länder (Drucksache 8/671)

Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten (1977/78) (Drucksache 8/675)
Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (Drucksache 8/676)
Verordnung des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung im Königreich Thailand und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 845/77 und (EWG) Nr..../77 (Drucksache 8/690)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 459/68 über den Schutz gegen Praktiken von Dumping, Prämien oder Subventionen aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (Drucksache 8/719)
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Regelung für die Zulassung der Einfuhr nach Deutschland von gewissen Garnen und Bindfäden mit Ursprung in Jugoslawien (Drucksache 8/722)
Entscheidung des Rates zur Genehmigung der Verlängerung
oder stillschweigenden Verlängerung bestimmter, zwischen



Präsident Carstens
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Mindestpreises und des besonderen Mindestpreises für Tomatenkonzentrate für das Wirtschaftsjahr 1977/78 (Drucksache 8/670)
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Betrages der Beihilfe für die Erzeugung von Ananaskonserven und des an die Ananaserzeuger zu zahlenden Mindestpreises für das Wirtschaftsjahr 1977/1978 (Drucksache 8/672)
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1977/1978 (Drucksache 8/673)
Verordnung des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für den Ausgleidi der Lagerkosten für Zucker (Drucksache 8/677)

Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Differenzabgabe auf rohen Präferenzzudcer und des Differenzbetrages für den in den französischen überseeischen Departements erzeugten Rohrrohzucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1977/ 1978 -
über Maßnahmen für das Zuckerwirtschaftsjahr 1977/78 zur
Erleichterung des Absatzes von in den französischen über-
seeischen Departements erzeugtem Zucker (Drucksache 8/678)

Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 745/77 zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Polens, der DDR und der UdSSR führen (Drucksache 8/701)
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der im Rahmen der obligatorischen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu zahlenden Preise sowie des Höchstbetrags der Beteiligung des Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds der Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Weinwirtschaftsjahr 1977/1978 (Drucksache 8/720)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1930/76 über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung (Drucksache 8/721)
Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1931/76 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die in den Artikeln 6 b, 6 c, 24 a und 24 b der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 genannte Destillation von Wein (Drucksache 8/730)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 522/77 über Sondervorschriften für den Handel mit Tomatenkonzentraten und geschälten Tomaten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten (Drucksache 8/739)
Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2453/76 über den Transfer von gefrorenem Interventionsrindfleisch aus anderen Mitgliedstaaten an die italienische Interventionsstelle (Drucksache 8/746)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zulassung einiger Käsesorten zu bestimmten Zolltarifstellen (Drucksache 8/747)
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1977/1978 (Drucksache 8/748)
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens, Finnlands und Portugals führen (Drucksache 8/766)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 564/77 über den Transfer von Weichweizen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle an die italienische Interventionsstelle (Drucksache 8/795)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 350/77 des Rates über die Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände in 'bezug auf das Verbot des Stintdorschfangs (Drucksache 8/796)
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 878/77 über die Umrechnungskurse für die Ausgleichsbeihilfe zur Umstellung der Apfelsinen- und Mandarinenpflanzungen (Drucksache 8/816)
Verordnung (EWG) Nr. 1333/77 des Rates vom 20. Juni 1977
betreffend die Ausgleichsbeträge für Raps- und Rübsensamen
Verordnung (EWG) Nr. 1364/77 des Rates vom 21. Juni 1977 zur Festsetzung der Hauptinterventionsorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1977/1978
Verordnung (EWG) Nr. 1392/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2452/76 über den Transfer von Interventionsbutter aus anderen Mitgliedstaaten an die italienische Interventionsstelle
Verordnung (EWG) Nr. 1412/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Finnlands oder Portugals führen
Verordnung (EWG) Nr. 1413/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Polens, der DDR oder der UdSSR führen
Verordnung (EWG) Nr. 1414/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Festlegung von Ubergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Schwedens führen
Verordnung (EWG) Nr. 1415/77 des Rates vom 27. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1014/77 über einige vorläufige Maßnahmen gegenüber Schiffen, die die Flagge bestimmter Drittländer führen, zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der 200-Meilen-Zone vor der Küste des französischen Departements Guayana
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses vom
• 3. August 1972 (72 /335 /EWG) über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter Sonderausgaben für die Durchführung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1971 (Drucksache 8/948)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/949)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens, Finnlands, Portugals, Schwedens, bestimmter Drittländer in der 200-Meilen-Zone vor der Küste des französischen Departements Guayana führen

(Drucksache 8/959)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (1978)


(Drucksache 8/960)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1978) (Drucksache 8/964)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1978)


(Drucksache 8/965)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1978), zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1978)

(Drucksache 8/966)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare verkündete Verordnung über die Beseitigung der Depotpflicht

(Drucksache 8/979)

überwiesen an den Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 26. Januar 1978
Ich rufe nunmehr den Zusatzpunkt der Tagesordnung auf:
Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober. 1977 3645
Präsident Carstens
Der Herr Bundespräsident hat mir mit Schreiben vom 7. Oktober 1977 mitgeteilt, daß er auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers den Bundesminister für Wirtschaft, Herrn Dr. Hans Friderichs, entlassen und Herrn Dr. Otto Graf Lambsdorff zum Bundesminister für Wirtschaft ernannt hat.
Nach Art. 64 des Grundgesetzes leisten die Bundesminister bei der Amtsübernahme den in Art. 56 vorgesehenen Eid.
Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, zur Eidesleistung zu mir heranzutreten.

(Die Abgeordneten erheben sich) Ich bitte Sie, den Eid zu leisten.


Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0804800100
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804800200
Ich beglückwünsche Sie und wünsche Ihnen alles Gute für Ihr Amt.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0804800300
Vielen Dank, Herr Präsident!

(Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804800400
Ich stelle fest, daß der Herr Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff den im Grundgesetz für die Übernahme seines Amtes vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag geleistet hat.

(Zahlreiche Abgeordnete aus allen Fraktionen beglückwünschen Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff)

Ich spreche Ihnen, Herr Bundesminister Graf Lambsdorff, die aufrichtigen Wünsche des ganzen Hauses für Ihre Arbeit aus.

(Beifall)

Diesen Wünschen füge ich den Dank des Hauses an den bisherigen Bundesminister für Wirtschaft, Herrn Dr. Hans Friderichs, an.

(Beifall)

Ich rufe nunmehr auf Punkt 15 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung zusätzlicher Fragen der Ausbildungsplatzförderung
-- Drucksache 8/602 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/989 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Stavenhagen b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (18. Ausschuß)

— Drucksache 8/972 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Pfennig Abgeordneter Wüster

(Erste Beratung 39. Sitzung)


(Weitere Abgeordnete beglückwünschen Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff)

— Wir wollen noch einen Augenblick warten. Ein solches Ereignis kommt ja nicht alle Tage vor. Es tut mir leid, meine Damen und Herren, ich kann nicht eher in der Arbeit fortfahren, als Sie Platz genommen haben. Ich bitte Sie nochmals, Platz zu nehmen. Auch die Herren Bundesminister bitte ich, Platz zu nehmen.
Das Wort zur Aussprache hat der Herr Abgeordnete Dr. Pfennig.

Dr. Gero Pfennig (CDU):
Rede ID: ID0804800500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Zusatzgesetzes zum Ausbildungsplatzförderungsgesetz ist in seiner Gesamtheit, also selbst unter Einbeziehung der steuerlichen Seite der Umlagefinanzierung, ein Torso. Mit dem Gesetz sollen nicht, wie die Überschrift zunächst vermuten läßt, zusätzliche Fragen der Ausbildungsförderung geregelt werden. Vielmehr bringt der Gesetzentwurf die notwendigen Zusätze zu dem 1976 verabschiedeten Ausbildungsplatzförderungsgesetz. Es handelt sich also insoweit um ein Ergänzungsgesetz oder, besser gesagt, um 'ein Vervollständigungsgesetz, das alle die Fragen regelt, die eigentlich schon im Ausbildungsplatzförderungsgesetz hätten geregelt werden müssen. Die gesamte Materie — lassen Sie mich das noch einmal in Erinnerung rufen — ist eine Folge des 1976 im Bundesrat gescheiterten Berufsbildungsgesetzes. Es folgte dann die Aufspaltung dieses Gesetzes in ein angeblich nicht zustimmungspflichtiges Gesetz, das Ausbildungsplatzförderungsgesetz, und ein zustimmungspflichtiges Gesetz, das Gesetz zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbidungsplatzförderung. Letzteres scheiterte erneut an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates.
Der vorliegende Gesetzentwurf _ist nichts anderes als der Neuaufguß eben dieses letzteren, gescheiterten Zusatzgesetzes, also sozusagen des nichtehelichen Kindes des gescheiterten Berufsbildungsgesetzes. Nachdem die Steuerfreiheit der Zuschüsse aus der Ausbildungsumlage bereits gestern hier in diesem Hause durch das Steuerentlastungsgesetz geregelt worden ist, verdient der vorliegende Gesetzentwurf auch kaum noch die Bezeichnung Torso. Es handelt sich eigentlich schon um ein Nullum, mit dem lediglich die Einziehung der Berufsausbildungsabgabe unter Abänderung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes in der Weise geregelt wird, daß die Einziehung der Abgabe nunmehr in Bundesverwaltung unter Einschaltung der Berufsgenossenschaften



Dr. Pfennig
anstatt in Landesverwaltung erfolgen soll. Daß die Regierungskoalition dieses Gesetz dennoch beschließen will, zeigt, wie bitter nötig das Gesetz ist, um das von der Regierungskoalition gewünschte Umlageverfahren des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes überhaupt wirksam werden zu lassen. Dies hat in den Beratungen des Ausschusses im übrigen die Frau Kollegin Schuchardt bestätigt. Sie hat sich dann zwar selbst dahin gehend interpretiert, daß sie lediglich die Steuerfreiheit der in Aussicht gestellten Zuschüsse für notwendig halte, damit das Ausbildungsplatzförderungsgesetz überhaupt wirksam werde. Aber, meine Damen und Herren, selbst wenn es darauf ankäme, dann wäre das nur eine Bestätigung dafür, daß es sich bei dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz um eine verfassungsrechtlich unzulässige Lex imperfecta handelt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und umgekehrt: Wenn nunmehr die Steuerfreiheit durch das Steuerentlastungsgesetz beschlossen ist und es nur noch um die Verfahrensregelung geht, aber diese offenbar nach Meinung der Regierungskoalition dennoch nötig ist, dann macht das noch deutlicher, daß diese Materie vom Ausbildungsplatzförderungsgesetz verfassungswidrig abgetrennt worden ist. Sollte jemand der Meinung sein — wie möglicherweise Frau Kollegin Schuchardt —, daß es nur darauf ankäme, die Steuerfreiheit hier zu regeln, dann frage ich mich, warum wir nach den Beschlüssen zum Steuerentlastungsgesetz hier überhaupt noch etwas beschließen. Dann könnten wir nämlich den Rest jetzt weglassen und bräuchten uns damit nicht mehr beschäftigen.

(Daweke [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Aber offenbar ist es eben nicht so. Vielmehr sind sowohl die Steuerfreiheit als auch die Verfahrensregelung zur Einziehung der Abgabe notwendig, um das Ausbildungsplatzförderungsgesetz wirksam werden zu lassen. Im Grunde genommen ergibt sich dies schon aus dem Umstand, daß von der Regierungskoalition hier und heute zum zweitenmal der Versuch unternommen wird, die durch die unzulässige Abtrennung vom Ausbildungsplatzförderungsgesetz offengebliebenen Fragen, die in jedem Fall der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, endlich zu regeln, weil ohne diese Regelung das von der Regierungskoalition gewünschte Umlageverfahren nicht wirksam werden kann.

(Josten [CDU/CSU] : So ist es!)

Ich nehme an, daß allein die Tatsache des zweiten Versuchs zur Vervollständigung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes vom Land Bayern bei seiner Klage beim Bundesverfassungsgericht entsprechend berücksichtigt werden wird.
Gegen die steuerliche Regelung im einzelnen — lassen Sie mich darauf eingehen, obwohl dies gestern schon beschlossen worden ist; aber immerhin liegt diese Regelung bis jetzt noch einmal zur Beschlußfassung vor — bestehen erhebliche Bedenken unserer Fraktion. Unserer Ansicht nach ist die vorgesehene Steuerfreiheit der Berufsausbildungsabgabe nur ein unzureichendes Instrument zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: So ist es!)

Sie ist für meine Begriffe nichts anderes als der Versuch, ein falsches Arzneimittel, nämlich die Umlagefinanzierung, durch einen Zuckerguß zu versüßen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach unseren Schätzungen wird die Steuerfreiheit für die Empfänger der Zuschüsse lediglich eine Ersparnis von 7 % der Ausbildungskosten bringen, weil die Steuerfreiheit in diesem Gesetz ausschließlich an die Zuschüsse aus der Umlage gekoppelt ist. Der sogenannte Ausbildungsplatzabzugsbetrag gewährt Steuerfreiheit nur für die öffentlichen Zuschüsse aus der zuvor eingezogenen Umlage. Unserer Ansicht nach müßte sich die Steuerfreiheit durch den Abzugsbetrag mindestens auf alle finanziellen öffentlichen Hilfen erstrecken, die zur Sicherung oder Förderung von Ausbildungsplätzen gewährt werden.
Dies hielt die Regierungskoalition in den Beratungen für unvertretbar, weil sie der Meinung war, daß der Ausbildungsplatzabzugsbetrag eine einmalige Ausnahme darstellt. Das ist nur insoweit richtig, als hiermit für finanziellen Hilfen der öffentlichen Hand erstmalig Steuerfreiheit gewährt wird, ohne ihre gleichzeitige Absetzbarkeit als Betriebsausgabe zu verhindern. Aber das hindert natürlich nicht, wenn eine solche Durchbrechung eines steuerlichen Prinzips einmal erfolgt, die Steuerfreiheit auch für sonstige öffentliche Mittel zur Ausbildungsplatzsicherung zu gewähren.
Meine Damen und Herren auch von der Regierungskoalition, machen wir uns nichts vor. Auch die Zuschüsse aus der Umlage sind öffentliche Mittel. Selbst wenn sie beim Bundesinstitut nur „durchlaufen", handelt es sich nicht um Privatmittel. Die Abgabe ist eine Zwangsabgabe, die dazu dient, staatliche Mittel zu schaffen, aus denen dann wiederum Zuschüsse gewährt werden sollen. Daran ändert auch nichts, daß es sich um eine zweckgebundene Vermögensmasse handelt. Es sind öffentliche Mittel, die hier gewährt werden und für die Steuerfreiheit gewährt wird. Deshalb kann die Regelung auch auf andere öffentliche Mittel, die zur Ausbildungsplatzsicherung gewährt werden, erstreckt werden. Das würde das gesamte umständliche Umlageverfahren überflüssig machen und das Auswachsen einer neuen Bürokratie beim Bundesinstitut verhindern. Die Tatsache, daß jetzt nur bedingt Steuerfreiheit gewährt werden soll, und die zuvor geäußerten grundsätzlichen Bedenken machen eine Zustimmung der CDU/CSU zu diesem Gesetz unmöglich.
Lassen Sie mich schließlich noch einige wenige Sätze zu dem hier eingeschlagenen Gesetzgebungsverfahren sagen. Ich muß sagen, ich halte es für geradezu chaotisch, wenn ein und dieselbe Materie, nämlich die Steuerfreiheit, in zwei verschiedenen Gesetzen, dem Steuerentlastungsgesetz und dem vorliegenden Gesetzentwurf, geregelt werden soll. Es liegt zwar inzwischen ein Antrag vor, das aus diesem Gesetzentwurf hier herauszunehmen. Aber



Dr. Pfennig
allein die Tatsache, daß man ernsthaft bis vor wenigen Minuten versucht hat, dieselbe Materie in zwei verschiedenen Gesetzen zu regeln, läßt doch eigentlich nur einen Schluß zu. Der Schluß kann nur heißen: Die Regierungskoalition versucht sich in der Gesetzgebung neuerdings als Glücksspieler, der beim Bundesrat irgendwann einmal das große Los zu ziehen hofft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich finde, das ist ein beschämendes Armutszeugnis für die Legislative der Bundesrepublik Deutschland. Wir werden uns nicht daran beteiligen. Wir werden auch aus diesem Grunde das vorliegende Gesetz ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804800600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wüster.

Kurt Wüster (SPD):
Rede ID: ID0804800700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mangel an qualifizierten Ausbildungsplätzen und die damit verbundene Berufsnot junger Menschen sind eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Wer keinen Beruf erlernen kann oder darf, erlebt schmerzliche Eindrücke, die zu Mutlosigkeit und Existenzangst führen können. Wir wollen und werden deshalb unsere junge Generation mit ihren Problemen der Ausbildung und des Berufslebens nicht allein lassen.

(Beifall bei der SPD)

Die sozialliberale Koalition hat der beruflichen Bildung eine besondere Präferenz eingeräumt und sie als eine wichtige öffentliche Aufgabe herausgestellt, die der Staat nicht den Zufälligkeiten regionaler Wirtschaftsstrukturen und den privatwirtschaftlichen Interessen einzelner Betriebe oder Verbände allein überlassen darf.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Funktionäre nach vorn!)

Der Abgeordnete Dr. Pfennig bezeichnete das vorliegende Gesetz als einen Torso

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

— Sie haben zu früh geklatscht —, wobei er diskret verschwieg, daß es sich hier um eine Vorlage des Bundesrates handelt. Das hat er nicht gesagt. Das vorliegende Gesetz — Bundestagsdrucksache 8/602 —, das wir heute abschließend beraten, regelt zusätzliche Fragen, die sich im Rahmen der Ausbildungsplatzförderung nach dem gleichnamigen Gesetz ergeben. Es liegt deshalb nahe, das Verhältnis beider Gesetze zu betrachten und — je nach politischem Standort — eine Bewertung des einen oder des anderen vorzunehmen. Ich will nun nicht wieder auf die langwierige und auch kontrovers geführte Diskussion über das Für und Wider einer Umlagefinanzierung in der Berufsausbildung eingehen. Diese Diskussion ist ja bereits vom letzten Bundestag ausgiebig geführt worden. Ein Verweis auf die De-
batte im Ausschuß und ih diesem Saale soll daher genügen.
Nur in einem Punkte muß das Verhältnis des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes zu dem heute beratenen Gesetz näher beleuchtet werden. Ich will damit einer Legendenbildung entgegenwirken, die auch der Abgeordnete Pfennig hier vorzunehmen versuchte. Ich will der falschen Behauptung entgegentreten, es handele sich bei dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz um eine unvollständige, nicht praktizierbare Regelung, also um eine sogenannte Lex imperfecta, die zu ihrer Vollziehbarkeit erst des heute zu beratenden Gesetzes bedürfe.

(Zuruf von der CDU/CSU: Überflüssig wie ein Kropf!)

— Hören Sie doch einmal zu, damit Sie es auch begreifen! Die Materie ist ja nicht so ganz einfach.
Meine Damen und Herren, das Ihnen vorliegende Gesetz zur Regelung zusätzlicher Fragen der Ausbildungsplatzförderung behandelt nämlich zwei Fragenkomplexe, die steuerliche Behandlung der finanziellen Hilfen nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz und die Übertragung des Einzugsverfahrens der Ausbildungsplatzabgabe auf die Berufsgenossenschaften.

(Sick [CDU/CSU] : Genossen sind immer gut!)

— Diese Genossenschaften wurden bestimmt nicht von Genossen gegründet;

(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!) aber Ihre historischen Kenntnisse in Ehren.

Da die Regelung zur Steuerfreiheit der Finanzhilfen bereits im gestern verabschiedeten Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksache 8/900 — beschlossen wurde, legen wir einen interfraktionellen Änderungsantrag vor — er liegt auf Ihren Pulten —, der diesen Komplex aus dem vorliegenden Gesetzentwurf — Drucksache 8/602 — herausnimmt, denn wir wußten ja nicht, welches Gesetz zuerst verabschiedet werden würde.
Erlauben Sie mir, wegen der Einheitlichkeit des Themas bei meinen Ausführungen trotzdem auch auf diese Regelungen Bezug zu nehmen. Das heute zu behandelnde Gesetz lehnt sich an das vom 7. Deutschen Bundestag in seiner 255. Sitzung beschlossene Gesetz zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung —. Drucksache 7/5237 —, das wegen Zustimmungsverweigerung des Bundesrates seinerzeit nicht in Kraft treten konnte, an. Die Ihnen vorliegenden Vorschläge gemäß der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sind dabei sicherlich geeignet, das Instrument der Finanzierung, wie wir es im Ausbildungsplatzförderungsgesetz geschaffen haben, wirkungsvoller und auch erfolgreicher einzusetzen.
Ebenso sicher ist aber auch, meine Damen und Herren, daß die Wirksamkeit und die Durchführbarkeit des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes — konkret gesagt, Herr Dr. Pfennig, der Finanzierungs-



Wüster
regelung, in diesem Gesetz — von diesen Regelungen überhaupt nicht abhängen. Oder will jemand ernsthaft die Auffassung vertreten, bei der Ausbildungsplatzfinanzierung seien die Länder nicht in der Lage, ein Bundesgesetz auszuführen, also eine Aufgabe zu erfüllen, die ja vom Grundgesetz als Regelfall vorgesehen ist? Selbstverständlich können die Länder dies tun; dieses Zutrauen habe ich in die Funktionsfähigkeit und auch in die Tüchtigkeit der Länderverwaltungen. Dies haben sie auch im Rahmen des sogenannten kooperativen Föderalismus bisher stets bewiesen. Es handelt sich hier deshalb keineswegs um die Alternative, die Berufsgenossenschaften zu beauftragen oder das Gesetz überhaupt nicht auszuführen, sondern es geht einzig und allein darum, eine Lösung zu schaffen, die kostengünstiger, unaufwendiger und damit auch besser funktioniert. Diese Lösung soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf ermöglicht werden, und nur darum, meine Damen und Herren, geht es.
Ebenso ist es ein grundlegender Irrtum — ich will es milde formulieren und nicht von einer bewußten Unredlichkeit sprechen — zu meinen, ohne die gestern verabschiedete steuerliche Regelung könne die Umlagefinanzierung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz nicht durchgeführt werden. Ich bin versucht zu fragen: Was muß denn überhaupt noch in der Wirtschaft geschehen, ohne daß man den Verantwortlichen Zucker in das Hauptbuch bläst?

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Wie war das? — Pfeifer [CDU/CSU] : Wohin?)

Richtig ist daher: Ohne die verabschiedete Regelung würden durch Besteuerung der finanziellen Hilfen — das sind die Beträge, die im Rahmen der Umlagefinanzierung der ausbildenden Wirtschaft zugute kommen — runde 300 Millionen weniger gezahlt werden, wenn man von den heute vorliegenden Daten ausgeht. Es blieben aber immer noch 500 bis 600 Millionen DM übrig, die für die Zwecke der Finanzierung der Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden könnten. Daß ein Betrag in dieser Höhe völlig ohne Wirkung auf das Angebot an Ausbildungsplätzen bleiben müßte, kann doch wirklich nicht ernsthaft behauptet werden. Auch in dieser Frage geht es wiederum nur um die Verbesserung der Wirksamkeit des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes, keineswegs aber um seine Funktionsfähigkeit.
Selbstverständlich begrüße ich als Bildungspolitiker eine steuerliche Regelung, die für die Zwecke der Berufsausbildungsplatzfinanzierung 300 Millionen DM mehr zur Verfügung stellt. Noch vor wenigen Tagen hätte ich es so formuliert: Welcher Bildungspolitiker kann angesichts der bestehenden und sich in Zukunft noch verschärfenden Probleme des Ausbildungsplatzangebotes einer solchen Regelung nicht zustimmen? Angesichts des Verhaltens der Bildungspolitiker der Unionsfraktionen bei der bisherigen Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfes im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft habe ich diese Unbefangenheit allerdings nicht mehr. Die Dinge bekommen offenbar bei Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ein anderes Aussehen, wenn man sie durch eine ideologische Brille betrachtet.

(Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU — Sick [CDU/CSU] : Von Ideologie verstehen Sie mehr als wir! — Dr. Probst [CDU/CSU] : Jetzt kommt es!)

Lassen Sie mich daher noch einmal präzisieren. Die gestern verabschiedete steuerliche Regelung und die vorgesehene Beauftragung der Berufsgenossenschaften mit dem Einzug der Berufsbildungsabgabe dienen dem Zweck, die Wirksamkeit der Umlagefinanzierung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz zu stärken und seine Ausführung verwaltungsmäßig zu erleichtern, nicht aber dazu, seine Durchführbarkeit erst herbeizuführen.
Wenn wir im Zusammenhang mit der Umlagefinanzierung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz schon von ideologischen Fehlleistungen sprechen, darf nicht die von den unionsregierten Ländern durchgesetzte Vorschrift im Gesetzentwurf des Bundesrates unerwähnt bleiben — darauf hat Herr Dr. Pfennig überhaupt nicht Bezug genommen —, nach der das Ausbildungsplatzförderungsgesetz am 31. Dezember 1982 außer Kraft treten soll. Diese Regelung wird von der CDU/CSU-Mehrheit des Bundesrates damit begründet, daß die Berufsausbildungsabgabe sonst aus bürokratischen Zwängen heraus auf Jahrzehnte hinaus erhoben würde. Man wolle das Ausbildungsplatzförderungsgesetz auf die konkret zu lösende Problematik des sogenannten „Schülerbergs" beschränken. Deshalb sei die zeitliche Befristung bis zum 31. Dezember 1982 vorzunehmen. Ich weiß nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, worüber ich mich mehr wundern soll, über den recht bedenkenlosen Umgang mit jüngsten Entscheidungen des Bundesgesetzgebers

(Dawek [CDU/CSU]: Jetzt geht der Kanzler!)

oder über die Nichtberücksichtigung der Konzeption, die der Finanzierungsregelung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes zugrunde liegt. Selbstverständlich kannte der Bundesgesetzgeber alle die Tatsachen, die die Mehrheit des Bundesrates jetzt zum Anlaß nehmen will, eine zeitliche Befristung der Geltung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes vorzunehmen. Aus welchem Grunde, so frage ich mich, soll denn eigentlich der Bundesgesetzgeber die damals getroffenen Entscheidungen nun revidieren?

(Sick [CDU/CSU] : Genosse Parkinson!)

Nur deshalb, weil dies aus ideologischen Gründen von den CDU/CSU-regierten Bundesländern gewünscht wird? In der Sache besteht überhaupt kein Anlaß, eine solche zeitliche Begrenzung auszusprechen. Das dürfte jedem klar sein, der sich der Mühe unterzieht, sich einmal genauer das Ausbildungsplatzförderungsgesetz anzusehen. Ich frage daher: Wollen die CDU/CSU-regierten Länder das Bundesinstitut für Berufsbildung, das wichtige Aufgaben der Berufs-



Wüster
Bildung zu erfüllen hat, im Jahre 1982 ersatzlos wegfallen lassen?

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Das wäre gar nicht so schlecht!)

— Soll es von diesem Zeitpunkt an keine Forschung im Bereich der Berufsbildung mehr geben, Herr Dr. Probst?

(Zuruf des Abg. Pfeifer [CDU/CSU])

— Soll sich keine Einrichtung des Bundes mehr mit der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen befassen, Herr Pfeifer? Soll es von diesem Zeitpunkt ab keine Zusammenarbeit mehr zwischen den an der Berufsbildung Beteiligten, nämlich Bund, Ländern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, geben, die bisher innerhalb des Bundesinstitutes für Berufsbildung doch reibungslos vonstatten ging. Soll die Bundesregierung nicht mehr vom Hauptausschuß des Bundesinstitutes in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung beraten wenden? Wollen die unionsregierten Länder tatsächlich auf die auch von ihnen bisher immer gefordete Transparenz in der beruflichen Bildung verzichten, die auf der Grundlage der Statistikregelung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes erst herbeigeführt werden soll?

(Sick [CDU/CSU] : Sie verwechseln Transparenz mit Substanzlosigkeit! — Pfeifer [CDU/ CSU]: Auch nicht richtig!)

Das Kommissarat der deutschen Bischöfe ist in diesem Zusammenhang im Verein mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund völlig anderer Meinung als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition. Sie stellen fest, daß die statistischen Daten im Bereich der Berufsbildung und des Arbeitsmarktes nach wie vor mangelhaft seien. Ein unzureichendes statistisches Instrumentarium biete nur unzulängliche Informationsmöglichkeiten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Vielfach sei ihre Beurteilung eine reine Zweckinterpretation, die von einer Verharmlosung der Situation ausgehe. Ich stelle fest: Wer hier eine aus der Sache heraus begründete Antwort geben will, welche sich den Interessen der Jugendlichen verpflichtet fühlt, der kann doch nur ein klares Nein zu den CDU/CSU-Vorschlägen aussprechen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Fraktion spricht ein klares Nein aus.
Aber selbst wenn man zugunsten der Unionsparteien und der Unionsmehrheit im Bundesrat annehmen wollte, daß hier nur die Regelung über die Umlagefinanzierung gemeint ist, dann gäbe es dafür ebenso keinen triftigen Grund; denn diese Regelung ist bereits nach geltendem Recht befristet, und zwar jeweils immer auf die Dauer eines Jahres. Das ist wichtig, und das muß man hiler ganz klar sehen. Nur, wenn die Voraussetzung, die das Arbeitsplatzförderungsgesetz nennt, nämlich eine Disparität zwischen Angebot und Nachfrage bei den Ausbildungsplätzen festgestellt wird, dann wird die Umlagefinanzierung nur für die Dauer eines Jahres durchgeführt. Die
Vorbedingungen für die Auslösung der Ausbildungsplatzumlagefinanzierung müssen streng und sorgfältig nach den Vorschriften geprüft werden.
Die Befürchtungen der Bundesratsmehrheit, bürokratischer Übereifer könne einen Mechanismus auslösen, der Eigengesetzlichkeit erlange, teilen wir jedenfalls ganz und gar nicht. Einen Beweis dafür liefert bereits die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, im Jahre 1977 die Umlagefinanzierung nicht anzuwenden, und zwar im Vertrauen auf die Zusage der Wirtschaftsverbände, 100 000 Ausbildungsplätze mehr bereitzustellen.

(Zuruf des Abg. Sick [CDU/CSU])

Sollte diese Zusage nicht eingelöst werden, so sind aus der Verantwortung für unsere junge Generation heraus Konsequenzen allerdings unvermeidbar.
Der einzige Grund für den Vorschlag der Mehrheit des Bundesrates, das Ausbildungsplatzförderungsgesetz zeitlich zu befristen, ist meines Erachtens ganz woanders zu suchen, nämlich in der von CDU und CSU vertretenen Auffassung, an die Stelle einer Umlagefinanzierung eine andere Lösung zu setzen.

(Pfeifer [CDU/CSU] : In der Tat!)

Dieses Vorhaben ist aber bereits von der Mehrheit des Bundestages bei den Beratungen des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes abgelehnt worden.
Wie bereits einleitend sagte, will ich diese Diskussion an dieser Stelle nicht wiederholen, sondern verweise auf die Gründe, die ich anläßlich der zweiten Lesung des Berufsbildungsgesetzes in diesem Saale vortrug.
Ich erbitte Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf mit Ausnahme der steuerlichen Regelung gemäß der Beschlußempfehlung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804800800
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schuchardt.
Frau Schuchardt (FDP) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Pfennig, Ihnen ist es gelungen, Ihrer Fraktion und diesem Hause zu verheimlichen, daß Sie hier einen Antrag des Bundesrates in toto ablehnen wollen. Sie überraschen uns nun damit, daß Sie das, was Ihre Freunde aus dem Bundesrat eingebracht haben, also ablehnen wollen. Sie können versuchen, das anderswo zu begründen; hier ist es Ihnen jedenfalls nicht gelungen, eine vernünftige Begründung dafür zu geben. Wir haben schon häufiger Gelegenheit gehabt, über dieses Thema zu sprechen. Deswegen möchte ich mich kurz fassen, aber doch noch auf eines hinweisen.
Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz hat zweierlei Wirkungen. Es greift nicht, wenn die Wirtschaft einen Überhang von 12,5 % an Ausbildungsplätzen gegenüber der Nachfrage bereitzustellen in der Lage ist. Dann werden wir keine Finanzierung haben. Ich glaube, man kann wohl ganz eindeutig feststellen, daß die enormen Anstrengungen, die im Bereich der Wirtschaft ohne Frage in den letzten Jahren und



Frau Schuchardt
gerade auch in diesem Jahr stattgefunden haben, sicherlich auch ein Erfolg dieses Gesetzes sind.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Sie sind trotz dieses Gesetzes erfolgt!)

Ob Ihnen das nun paßt oder nicht: dieses ist nun einmal ein Tatbestand. Erst wenn es nicht gelingen sollte, die starken Jahrgänge, die heute die Schulen verlassen, hinreichend mit Ausbildungsplätzen zu versorgen, soll eine Finanzierung greifen, so daß in dem Bereich der Wirtschaft, in dem die Ausbildungsanstrengungen besonders stark sind, nämlich bei den kleineren und mittleren Betrieben, profitiert wird. Denn nur Betriebe ab 400 000 DM Lohn- und Gehaltssumme haben in diesen Fonds zu zahlen, trotzdem bekommen sie aber etwas aus diesem Fonds, wenn sie zusätzliche Ausbildungsanstrengungen unternehmen. Ich finde, dieses ist ein außerordentlich mittelstandsfreundliches Gesetz. Man kann zwar immer von Mittelstandsfreundlichkeit reden; aber man muß auch einmal danach handeln.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Probst Für mich war es außerordentlich bedrückend, festzustellen — das habe ich schon einmal an dieser Stelle gesagt —, daß sich im Anhörverfahren diejenigen, die eigentlich das Interesse der kleinen und mittelständischen Betriebe hätten intensiv vertreten müssen, sich in ihrer Meinung mit den Interessenvertretern gleichgeschaltet haben, die sich allein der Großindustrie verpflichtet fühlen. (Hört! Hört! bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Na!)

Es war für mich außerordentlich bedrückend, dies festzustellen, weil ich es für schlimm halte, daß sich die kleineren und mittleren Betriebe nach meiner Meinung nicht hinreichend durch ihre Funktionäre vertreten lassen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sie sollten einmal hinhören, was diese sagen!)

— Herr Probst, Sie haben doch dieses Anhörverfahren damals geleitet; Ihnen wird das doch nicht entgangen sein.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804800900
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Daweke?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804801000
Ja.

Klaus Daweke (CDU):
Rede ID: ID0804801100
Frau Schuchardt, wenn Sie schon den Interessenvertretern der kleinen und mittleren Betriebe nicht glauben, daß sie ihre Interessen selbst darstellen können, woher. haben Sie denn die Kenntnis, was für kleine und mittlere Betriebe gut ist?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804801200
Das ergibt sich aus der Logik des Gesetzes.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Natürlich)

Es ergibt sich daraus, daß diese Betriebe z. B. nichts in den Fonds zu zahlen haben, sehr wohl aber etwas aus diesem Fonds erhalten, wenn sie ihre Ausbildungsanstrengungen steigern.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Daweke [CDU/CSU] : Was gut ist, sagen Sie also!)

Hier wird also das Interesse der kleinen und mittleren Betriebe durch das Gesetz objektiv geregelt, und wenn dies von den Funktionären nicht zur Kenntnis genommen wird, die diese Betriebe nach meiner Meinung vertreten sollen, dann finde ich das eigentlich nicht mehr vertretbar.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804801300
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Probst?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804801400
Aber ja..

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0804801500
Frau Kollegin, könnte der Schluß Ihrer Logik nicht darauf beruhen, daß sich Ihre Theorie meilenweit von der Praxis entfernt bewegt?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804801600
Meine Auffassung begründet

(Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Probst [CDU/CSU]: Ich bin liberal und objektiv!)

sich objektiv durch den Wortlaut des Gesetzes. Herr Probst reduziert seine Auffassung auf reine Ideologie. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Im übrigen darf ich die Union auch vielleicht daran erinnern, daß sie das Umlageverfahren auf ihrem Hamburger Parteitag selber beschlossen hat

(Pfeifer [CDU/CSU] : Aber doch nicht ein solches!)

und Ihr jetziger Fraktionsvorsitzender — damals noch als Ministerpräsident — dieses Umlageverfahren intensiv gefordert hat. Wir haben das in der Form, in der er es damals gefordert hat, noch nicht einmal verwirklicht, sondern wir haben es lediglich als einen Übergangsmechanismus ausgestaltet.

(Wüster [SPD]: Das hat er heute vergessen!)

Ich möchte nur auf drei Dinge eingehen. Ich beginne mit der Steuerfreiheit. Es ist natürlich klar, daß die Mittel, die über diese Umlage finanziert werden, besser greifen, wenn sie steuerlich begünstigt sind. Wir machen keinen Hehl daraus, daß wir sehr wohl der Auffassung sind, daß sich auch hier die öffentliche Hand etwa in Höhe von 300 Millionen DM engagieren sollte. Das ist gut so. Es ist gestern zusammen mit dem Steuerpaket beschlossen worden. Wir hätten das vermutlich in dem vorliegenden Gesetz regeln müssen, wenn nicht gleichzeitig das Steuerpaket in der Diskussion gewesen wäre. Insoweit, Herr Dr. Pfennig, ist dies also nichts Unverständliches, sondern ergibt sich



Frau Schuchardt
aus dem Gang der Diskussion, die wir zur Zeit im
Deutschen Bundestag über die Steuerpolitik haben.
Der zweite Punkt ist die bundesgesetzliche Regelung des Einzuges. Was ist denn das Problem? Sie als Union fordern immer, es sollte möglichst wenig Verwaltungsaufwand stattfinden. Wir sehen jetzt eine Änderung der vom Bundesrat beschlossenen Fassung vor, die beinhaltet, den Verwaltungsaufwand durch eine bundeseinheitliche Regelung auf ein Minimum zu beschränken. — Herr Rühe, wir beide kennen uns ja aus der Hamburger Bürgerschaft. Der Bundesrat schlägt vor, die Länder zu einer einheitlichen Gesetzgebung auf diesem Gebiet aufzufordern. Wenn das geschieht, sitzen die armen Abgeordneten in den Parlamenten der Länder und sind nichts anderes als Erfüllungsgehilfen für das, was ihre Verwaltungen bundeseinheitlich ausgearbeitet haben.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Der Hamburger Senat hat das doch vorgeschlagen!)

Dies ist eine Grauzone des Parlamentarismus, die uns absolut nicht paßt. Deshalb sollten wir überall dort, wo bundeseinheitliche Regelungen zwingend notwendig und auch einsichtig sind, unsere Kompetenz und damit eine parlamentarische Kontrolle sicherstellen.
Wenn wir die Berufsgenossenschaften mit dem Einzug beauftragt haben, so eben aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Aber dieser Scheinparlamentarismus, bei dem jedem Landesparlament ein Gesetzeswortlaut vorgelegt wird, an dem es nur dann etwas verändern kann, wenn es eine Erhöhung der Verwaltungskosten in Kauf nimmt, kann doch wohl kein sinnvolles Verfahren sein.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Rühe [CDU/CSU]: Vorschlag des Hamburger Senats! Dr. Probst [CDU/CSU]:. Keine Länderschelte!)

— Ich mache keine Länderschelte. Ich nehme im Augenblick nur die Abgeordneten der Landtage in Schutz gegen das, was einheitlich von der Bürokratie ausgearbeitet und ihnen dann nur noch zum Absegnen vorgelegt wird.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Ach so, Sie schützen alles!)

Wir kennen dieses Verfahren ja hinlänglich von Staatsverträgen und was weiß ich alles. Das schreit doch hier geradezu nach einer einheitlichen Regelung.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Sie sind deshalb gefährlich, weil Sie alles schützen! Sie nehmen alles in Schutz!)

Dritter und letzter Punkt: Der Bundesrat hat eine zeitliche Begrenzung gefordert.
Das objektive Kriterium dafür, daß das Ausbildungsplatzförderungsgesetz eingreift, ist, daß der Überhang an Ausbildungsplätzen, gemessen an einer bestimmten Nachfrage, geringer als 12,5 % und daß auch im nächsten Jahr kein stärkerer Überhang zu erwarten ist. An dieses Kriterium möchten wie die Regelung gekoppelt sehen, nicht an einem Zeitraum. Der Bundesrat meint, am 31. Dezember 1982 hätten wir in bezug auf die Ausbildungsplatzsituation keine Probleme mehr.

(Wüster [SPD]: Da hat er sich geirrt!)

In dem Anhörverfahren über die Berufschancen der jungen Generation waren sich aber alle Institute hinsichtlich der Unsicherheit ihrer Prognosen einig. Deshalb halte ich eine zeitliche Begrenzung an dieser Stelle für nicht gerechtfertigt. Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804801700
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe die §§ 1 bis 4 in der Fasssung der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf. — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die aufgerufenen Bestimmungen sind angenommen.
Ich rufe die §§ 5 und 6 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/1001 ein interfraktioneller Antrag vor. Es wird beantragt, die §§ 5 und 6 zu streichen, da Bleichlautende Regelungen im Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung getroffen worden sind. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer mit dem interfraktionellen Antrag auf Drucksache 8/1001 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dann ist dies einstimmig so beschlossen; die §§ 5 und 6 sind gestrichen.
Ich rufe die §§ 7 und 8, Einleitung und Überschrift auf. — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist damit angenommen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
— Drucksache 8/822 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Wird das Wort dazu gewünscht? — Frau Dr. Wisniewski.




Prof. Dr. Roswitha Wisniewski (CDU):
Rede ID: ID0804801800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses steht in dem größeren Zusammenhang der Sicherung der Chancen der jungen Generation. Zu allen Zeiten galt die Förderung der Wissenschaft und Kunst durch Regierungen als Kennzeichen guter, nämlich auch um die kulturellen und geistigen Belange besorgter Ausübung von Macht. Wissenschaft und Forschung waren es, die die Welt veränderten. Sie haben auch den modernen Industriestaat herbeigeführt. Sie sind notwendig, ihn zu erhalten, fortzuentwickeln und den Menschen geistige und materielle Instrumente bereitzustellen, mit denen sie die Anforderungen des Lebens bewältigen können, auch wenn diese sich ständig wandeln. Sie sind notwendig, diesen Industriestaat fortzuentwickeln und, wie gesagt, den Menschen geistige und materielle Instrumente bereitzustellen, damit sie die sich ständig wandelnden Anforderungen des Lebens bewältigen können.
Das ist es, was in diesem Prozeß auch ständig neue Berufsmöglichkeiten und Arbeitsplätze entstehen läßt. Das zeigte sich in der Vergangenheit deutlich, das zeigt sich in der Gegenwart ebenso. Wir erleben täglich, daß neue Berufsbilder entstehen. Hier liegt eine große Chance für die Ausweitung der Arbeitsplatzmöglichkeiten, um die wir alle besorgt sind.
Wissenschaft und Forschung werfen ständig neue, den Zeitgenossen oft sinnlos erscheinende Fragen auf und suchen nach Antworten, die vielfach nicht verstanden werden, oft als nichtig empfunden, oft verlacht werden. Manchmal wird die Bedeutung der wissenschaftlichen Erkenntnisse für den einzelnen Menschen und für die menschliche Gesellschaft erst spät erkannt.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, daß namentlich junge, noch nicht anerkannte und noch nicht in festen Stellungen etablierte Wissenschaftler das Verständnis und die materielle Hilfe der politisch Verantwortlichen brauchen. Wer wissenschaftlich tätig sein will, braucht Muße: nicht zum Müßiggang, sondern zum Denken, zum Analysieren, zum synthetischen Zusammenschauen. Wie gesagt, es war stets das Zeichen guter Herrschaft und guter Regierung, wenn diese Erfordernisse verstanden wurden und wenn den wenigen, die, durch wissenschaftliche Begabung ausgezeichnet, sich diesem Streben hingeben wollten, Arbeitsmöglichkeiten in dem genannten Sinne eröffnet worden sind.
Man kann feststellen, daß zu allen Zeiten diese Notwendigkeit gesehen, aber in verschiedenem Maße beachtet wurde. Es war immerhin — wir sprechen ja so oft von Aufstiegsmöglichkeiten — die Chance, die sich vielen bot, in einer Zeit aufzusteigen und gesellschaftliches Ansehen und höchste Ämter zu erlangen, als Herkunft und Familienabkunft häufig diese Aufstiegschancen bestimmten. Ausgerechnet heute aber, in einer Zeit, die zu Recht die Chancengleichheit junger Menschen im Auge hat, zeichnet sich ein Rückfall in wenig erfreuliche Zustände des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts ab. Wir haben sicher alle noch die Erscheinung des Privatdozenten in Erinnerung, der auf eine reiche Heirat oder auf eine reiche Erbschaft oder eben auf eine reiche Herkunft angewiesen war, wenn er eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen wollte; denn er mußte fünf bis zehn Jahre — manchmal noch länger — auf eine Berufung oder feste Anstellung warten, und er mußte diese Zeit ohne irgendeine staatliche Hilfe überstehen. Er mußte überdies in dieser Zeitspanne nicht nur sein Leben fristen, sondern sich einen Namen als Wissenschaftler machen.
Die Gefahr des Rückfalls in diese Zustände droht, wenn wir sie nicht abzuwenden verstehen. Durch eine verfehlte Hochschulpolitik sind die Chancen des hochqualifizierten, durch die Habilitation oder eine gleichwertige selbständige wissenschaftliche Leistung ausgewiesenen wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen einfach katastrophal.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Das ist leider wahr!)

Die Altersstruktur der Hochschullehrer ist unausgewogen. 1972 waren nach den Erhebungen der Fachverbände, der Kultusministerkonferenz und der Bund-Länder-Konferenz 12,5 % der Hochschullehrer zwischen 50 und 54 Jahre alt, 8,2 % der Hochschullehrer zwischen 55 und 59 Jahre alt, 12,2 % der Hochschullehrer zwischen 60 und 68 Jahre alt,

(Cronenberg [FDP] : Alles vom Bund verursacht?!)

aber 69,1 0/0 der Hochschullehrer bis zu 49 Jahre alt. Ich wiederhole diese letzte Zahl: 69,1 % der Hochschullehrer sind bis zu 49 Jahre alt. Das bedeutet, daß in den nächsten zehn Jahren nur 2 % der jetzigen Stellen für junge, nachrückende Hochschullehrer an den Universitäten frei werden. Bezieht man das auf die Zahlen von 1975, dann heißt dies, daß von 15 298 Stellen jährlich ungefähr 300 frei werden. Das ist ein Verhältnis, wie es schlimmer kaum denkbar ist. Die Situation wird sich erst im Jahre 1990 etwas bessern.
Diesen wenigen frei werdenden Stellen steht nun eine enorme Zahl von Aspiranten gegenüber. 1972 hatten wir ungefähr 25 000 wissenschaftliche Assistenten, Assistenzprofessoren, wissenschaftliche Angestellte. Nimmt man an, daß 20 % davon ausscheiden und in andere Bereiche des Beschäftigungssystems überwechseln, dann bleiben immer noch 2 500 Bewerber jährlich, die in diese 300 frei werdenden Hochschullehrerstellen streben.
Die Ursachen dafür sind natürlich die finanziellen Schwierigkeiten, weil sie den weiteren Ausbau der Universitäten und Hochschulen stoppen; sie wurden, wie wir alle wissen, zum großen Teil durch eine falsche Wirtschaftspolitik der Bundesregierung hervorgerufen. Die außeruniversitäre Forschung, die sonst eine Menge aufnehmen konnte, wird durch eine falsche Politik restriktiv behandelt. Eine unglaublich kurzsichtige und unqualifizierte Bildungspolitik hat in einigen Ländern, in denen SPD und FDP regieren, dazu geführt, daß scharenweise junge — teils gut, aber teils auch bedenklich wenig qualifiziert ausgewiesene — wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden, die die



Frau Dr. Wisniewski
Stellen nun auf Jahre hinaus blockieren. Das Hochschulrahmengesetz sieht die für die Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses so überaus wichtige Einrichtung von Übergangsstellen für Habilitierte nicht vor. Die Stelle eines Universitätsdozenten war eine der großen Hoffnungen derer, die sich der wissenschaftlichen Arbeit widmen.
Der Ausbau des sogenannten akademischen Mittelbaus in den vergangenen Jahren des Universitätsbooms, die Vernachlässigung des Ausbaus der Stellen im oberen Bereich der Hierarchie der Universitäten und Hochschulen, vor allem aber auch die zu wenig beachtete Notwendigkeit, Durchlässigkeit zu schaffen — die die Angehörigen des akademischen Mittelbaus in das Bildungssystem außerhalb der Hochschulen führt —, sind einige, aber wohl die wichtigsten Ursachen für diese katastrophale Lage. Man kann erwarten, daß der kommende Studentenberg noch ein übriges tun wird und daß sich noch mehr junge Menschen, die gern in die Wissenschaft hineingingen, um diese Stellen bewerben, so daß die Schere zwischen Stellenangebot für Habilitierte und Nachfrage eher noch größer als erwartet wird.
Das alles hat nun zu einer Situation geführt, die in ihrem katastrophalen Ausmaß nicht mehr allein von den Betroffenen gesehen wird, sondern auch von den bildungspolitisch Verantwortlichen. Das zeigen die in diesen Tagen verabschiedeten Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission und der Kultusministerkonferenz. Auch Bundestag und Bundesregierung dürfen nicht länger zögern, die den deutschen Hochschulen drohende Gefahr abzuwenden; denn die Gefahr, daß die Kontinuität unterbrochen wird und damit erschreckende Folgen für die geistigen, wirtschaftlichen, technischen Belange unseres Volkes heraufbeschworen werden, liegt nahe.
Der vorliegende Antrag geht von zwei hochschulpolitischen Voraussetzungen aus. Erstens. Die Forschung bleibt in den Hochschulen, und ihr wird eine wichtige Funktion in den Hochschulen zuerkannt. Zweitens. Es gibt keine sogenannte Hochschullehrerlaufbahn, etwa so, daß am Beginn der wissenschaftliche Assistent eintritt und am Ende der C 4-Professor, mit regelmäßiger Beförderung in bestimmten Zeitabständen, steht. Der vorliegende Antrag fordert, von diesen Voraussetzungen ausgehend, von der Bundesregierung, im Zusammenwirken mit den Ländern ein Programm zu entwickeln, wie es etwa unter dem Namen Heisenberg-Programm in weiten Kreisen bekanntgeworden ist. Es handelt sich um ein Förderungsprogramm für Nachwuchswissenschaftler, die die Habilitation oder eine gleichwertige Leistung aufzuweisen haben. Da vielen von ihnen die Entlassung aus der Hochschule nach acht- bis zehnjähriger Assistentenzeit droht, weil sie keine feste Anstellung als habilitierte Hochschullehrer finden können, wird gefordert, ein Stipendienprogramm auszubringen, das es habilitierten Nachwuchswissenschaftlern ermöglicht, die Zeit bis zur festen Anstellung als Hochschullehrer oder außerhalb der Hochschule zu überbrücken.
Da es sich um ein Stipendienprogramm handelt, sollte die Deutsche Forschungsgemeinschaft maßgeblich eingeschaltet werden und die Aufteilung der Kosten entsprechend der bei Stipendienprogrammen üblichen Aufteilung im Verhältnis 75 (Bund) zu 25 (Länder) erfolgen. Finanzierungsberechnungen und Vorschläge sollten von der Regierung so schnell wie möglich vorgelegt und bei den Ländern inauguriert werden. Ein solches Förderprogramm wird dazu beitragen, daß wissenschaftlich begabten und wissenschaftlich ausgewiesenen jungen Menschen die nach der Habilitation dringend notwendigen Jahre der Konzentration auf eigene Forschungsarbeiten und der Grundlegung ihrer zukünftigen wissenschaftlichen Arbeit gewährt werden. Jede Lehre bleibt auf diese Forschungszeit angewiesen; denn später in den überaus großen Beanspruchungen als akademischer Lehrer ist diese Grundlegung wichtig. Lehre aber ohne Forschung bleibt steril, ohne Innovation und ohne weiterführende Anregungen.
Ein solches Förderungsprogramm kann nicht verhindern, daß mancher Wissenschaftler im Alter von 40 bis 45 Jahren immer noch ohne feste Anstellung sein wird. Daher ist es notwendig, nach Möglichkeiten zu suchen, die Stellensituation der Wissenschaftler zu verbessern.
Der Antrag enthält ferner unter Punkt 4 die Aufforderung an die Bundesregierung, Vorstellungen zu entwickeln, die Promotionsförderung effizienter zu gestalten. Der Rückgang der Inanspruchnahme der Graduiertenförderung ist höchst bedenklich. Auch hier droht ein Verlust für die Bundesrepublik in doppelter Hinsicht. Die Breite des Auswahlangebots für die wissenschaftlich weiter Qualifizierbaren wird erheblich eingeengt, und die breite Streuung des durch wissenschaftliche Arbeit erworbenen Wissens und Könnens geht unserer Gesamtgemeinschaft verloren.
Dies sind die Anliegen des Antrags. Es wird sicherlich nur ein durch die finanzielle Notlage begrenztes Programm möglich sein. Aber auch dieses wird dazu beitragen, die deutsche Forschung und Wissenschaft in ihrer Effizienz und ihrer Kontinuität zu sichern und zu erhalten.
Es ist nicht möglich, daß eine demokratische Gesellschaft sich nicht des Anliegens annimmt, die Erben unserer großen und bedeutenden wissenschaftlichen Tradition zu fördern und ihnen die Zukunftsaussichten so weit wie möglich zu sichern.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804801900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lattmann.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0804802000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte die Kollegen im Haus angesichts der realen Lage, in der wir uns heute morgen im Plenum befinden, und angesichts der knappen Besetzung um Verständnis dafür, daß wir unseren Redner, den Kollegen Thüsing, der zum nächsten Punkt der Tagesordnung sprechen wird, gebeten haben, auch auf diesen Punkt einzugehen, weil es einen Zusammenhang gibt. Deswegen bitte ich auch um Verständnis dafür, daß ich nur eine kurze Erklärung abgebe.



Lattmann
Frau Kollegin Wisniewski, ich habe mir aus Ihrem Beitrag natürlich das Stichwort „verfehlte Hochschulpolitik" notiert. Das ist eine sehr pauschale Aussage, und es ist natürlich eine Aussage, die im Lichte der verfassungsmäßigen Zuständigkeit gewertet werden muß, wie sie sich im Föderalismus in unserem Land ergibt. Insofern haben Sie ja sicherlich hier auch eine sehr deutliche Kritik an der Hochschulpolitik der CDU und der CSU geübt.
Ich finde das berechtigt, und ich finde, daß die Kritik insgesamt hier ausgesprochen werden muß. Aber das muß natürlich gesehen werden im Zusammenhang mit der unendlich schwierigen Realisierbarkeit überhaupt jeder Hochschulpolitik in der Bundesrepublik angesichts der unterschiedlichen Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat. Es ist der Bevölkerung der Bundesrepublik leider zu wenig bekannt, daß die generellen Schuldzuweisungen im Blick auf eine verfehlte Hochschulpolitik auf eine Situation stoßen, in der dies eigentlich und immer zu allererst an die Mehrheit der Bundesländer gerichtet werden würde. Die Bevölkerung der Bundesrepublik hat in den zurückliegenden Jahren viel Verdruß an die falsche Adresse abgeladen. Wir können hier nur für das geradestehen, wofür wir die Kompetenz haben.
Was die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und speziell die Möglichkeiten und Vorhaben des Heisenberg-Programms anlangt, ist es doch wohl so, daß es keinen Dissens gibt. Vielmehr haben sich hier die Gremien von Ländern und Bund im wesentlichen so zueinander verhalten, daß eine Möglichkeit der Übereinstimmung und der Verwirklichung besteht, jedenfalls dann, wenn wir Vernunft walten lassen. Das ist ja auch das, was uns die reale Lage in der Bund-Länder-Kommission sowie im Bundestag und im Bundesrat empfiehlt. Deswegen lassen Sie uns Ihren Antrag im Ausschuß in aller Diffenziertheit beraten.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804802100
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Voigt.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0804802200
Ja, bitte sehr.

Karsten D. Voigt (SPD):
Rede ID: ID0804802300
Herr Kollege Lattmann, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß Ihre Feststellung, daß eine Kritik an die verkehrte Adresse gerichtet worden ist, zumindest für die Kollegin Wisniewski nicht getroffen werden kann, weil sie als Baden-Württembergerin gesagt hat, daß dort eine verkehrte Hochschulpolitik gemacht worden ist?

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0804802400
Ich glaube doch, Herr Kollege Voigt, daß wir dieses Detail nicht im Plenum erörtern können. Aber ich sehe, die Frau Kollegin Frau Wisniewski hat sich gemeldet.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804802500
Sind Sie mit einer Zwischenfrage der Frau Kollegin Wisniewski einverstanden?

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0804802600
Selbstverständlich.

Prof. Dr. Roswitha Wisniewski (CDU):
Rede ID: ID0804802700
Herr Lattmann, haben Sie zur Kenntnis genommen, daß ich gesagt habe: durch eine verfehlte Hochschulpolitik einiger von SPD und FDP regierter Länder?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0804802800
Wenn Sie diesen Vorbehalt so exklusiv machen, Frau Kollegin, finde ich das nicht den Tatsachen entsprechend.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Darf ich noch einmal ganz deutlich sagen, diese Zweifrontenauseinandersetzung, die geführt wird, und zwar solange die sozialliberale Koalition die bundesbildungspolitische Kompetenz verantwortet, ist ein nicht offenes Spiel, und es ist dringend notwendig, die Bevölkerung der Bundesrepublik ständig erneut darauf hinzuweisen, daß, wer Beschwernisse in Richtung Bildungspolitik hat, diese in allererster Linie bei der Mehrheit des Bundesrates abladen muß und daß es dort kontinuierlich eine Verantwortung einer Mehrheit von CDU und CSU gibt.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Sie machen es sich sehr !einfach!)

Wie denn anders hätten wir mit größter Anstrengung Kompromisse schließen müssen, vom Hochschulrahmengesetz bis zum Ausbildungsplatzförderungsgesetz. Sie wissen doch so gut wie ich, meine Damen und Herren von der Opposition, daß dies keine Gesetze sind, die mit einer durchgehenden Bund-Länder-Mehrheit der sozialliberalen Koalition Gesetz geworden wären, sondern daß dann Gesetze in Kraft getreten wären, die denen, die an den Hochschulen die Betroffenen sind, sehr, sehr viel besser gefallen hätten.

(Beifall bei der SPD — Pfeifer [CDU/CSU] : Diese Gesetze wären schlimm gewesen!)

Meine Damen und Herren, ich hatte angekündigt, daß dies bewußt kein differenzierter Debattenbeitrag sein soll, sondern daß wir Sie bitten, diese Differenzierung im Ausschuß vorzunehmen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das war sehr deutlich!)

Ein weiterer Sprecher unserer Fraktion wird sich hier noch äußern. Ich fordere uns alle miteinander auf, daß wir den sachlichen Inhalt Ihres Antrages gemeinsam beraten, der ja einen Teil von dem aufgreift, was längst vorgesehene gemeinsame Sache ist, nämlich die intensive Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen, ausgehend von der Situation, daß durch die starken Jahrgänge eine Benachteiligung des wissenschaftlichen Nachwuches entstanden ist, wogegen etwas getan werden muß.
Abschließend möchte ich noch einen Aspekt anführen. Von der jungen Generation, die jetzt in der Situation ist, Hochschullehrer zu sein — Anfangdreißiger, Mittdreißiger —, von denjenigen, die sich in der unruhigen Generation ab Mtte der 60er Jahre gerührt haben und den intensiven Appell für eine Hochschulreform in allen Bereichen haben laut wer-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober, 1977 3655
Lattmann
den lassen, gibt es allerdings sehr viele, die sehr rasch in Professuren und in sehr wohlbestellte Positionen hineingekommen sind. Es gibt einen Generationenbruch. Wir haben also damit zu tun, daß die bloße Tatsache, der Zufall, daß jemand heute 25 und nicht 35 ist, ihn unter Umständen erheblich benachteiligt. Genauso kann es nach weiteren zehn Jahren so sein, daß einer als begehrtes Mitglied sehr schwacher Jahrgänge wieder in die zufälligen Vorzüge einer solchen Halbgeneration kommt. Wir werden ja in allen Fragen, bis hin zur Besoldung in der Bildungspolitik, diese Zehn-Jahres-Erscheinung haben. Nehmen wir auch das in den Blick!
Im übrigen noch einmal: Unser Ausschuß ist der Ort, an dem wir so konstruktiv miteinander weiterreden, wie das nur möglich ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Pfeifer [CDU/CSU] : Zur Sache hat Herr Lattmann . nichts gesagt!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804802900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Laermann.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0804803000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das hier im Antrag der Opposition angesprochen worden ist, erscheint mir in der Tat außerordentlich wichtig. Ich glaube, daß hier Übereinstimmung über die Beurteilung der Notwendigkeit der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht nur an unseren Hochschulen, sondern auch in allen anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen besteht.
Der Antrag ist vom Prinzip her richtig. Aber wenn man ihn genauer durchliest, dann meine ich, daß er doch sehr oberflächlich gehalten ist und auch wenig Konkretes enthält. Hier werden immer nur Aufforderungen an die Bundesregierung gerichtet, Vorstellungen zu unterbreiten oder gemeinsam mit den Ländern Überlegungen anzustellen. Damit wird in der Tat sicherlich sehr richtig auf die Länderzuständigkeit gerade im Bereich der Hochschulen hingewiesen. Ich kann nur mit Verwunderung hinnehmen, daß hier an dieser Stelle von der verehrten Frau Kollegin Wisniewski davon gesprochen wird, es handele sich hierbei im Hinblick auf die Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses um die Auswirkungen einer verfehlten Hochschulpolitik.

(Wüster [SPD] : Das ist die ideologische Brille!)

Unbestritten! Hier wurde vom Kollegen Voigt schon auf die Situation in Baden-Württemberg hingewiesen. Ich bin selbst Hochschullehrer und praktiziere auch noch. Daher kann ich Ihnen sagen: Ich habe in den letzten Wochen Versprengte aus Baden-Württemberg aufnehmen müssen und aufgenommen. Die haben wir in Nordrhein-Westfalen aufgenommen, weil die baden-württembergische Landesregierung eine sehr restriktive Personalpolitik betreibt und dabei ist, eine Reihe Hunderte von Hochschulstellen im Mittelbau abzubauen. Ich frage mich, ob
Sie mit Ihrem Antrag hier in der Tat den richtigen Adressaten erwischt haben.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben von den Schwierigkeiten in der Vergangenheit gesprochen, wenn jemand Privatdozent war: Ich sehe da gar keine Schwierigkeit. Denn auch heute gibt es noch den Privatdozenten. Ich selbst bin sechs Jahre lang als Privatdozent tätig gewesen. Ich habe nicht am Hungertuche genagt und brauchte auch nicht reich zu heiraten. Aber ich halte es in der Tat nach wie vor für richtig und geboten, daß man sich als Wissenschaftler erst einen Namen erwerben muß, bevor man dann in hochdotierte Positionen aufrückt. Ich glaube, darauf können wir trotz aller Forderungen nach Förderung auch in Zukunft nicht verzichten. So sehen es ja auch die Vorschläge im Heisenberg-Programm vor.
Lassen Sie mich hier einige Worte zur Entwicklung des wissenschaftlichen, des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses sagen. Unabhängig vom Wirtschaftswachstum, jedoch zweifellos beschleunigt durch die wirtschaftliche Situation der zurückliegenden Jahre ergab sich für die von öffentlichen Haushalten abhängigen Forschungseinrichtungen sowie für die Wissenschafts- und Forschungsförderungsorganisationen ein kurzfristiger, diskontinuierlicher Übergang aus einer Phase schnellen Ausbaus und beachtlicher finanzieller Zuwachsraten in die derzeitige Phase mit nur noch geringen Steigerungsraten. Insbesondere wuchs in der Vergangenheit die Zahl der Mitarbeiter in den Forschungseinrichtungen stark an, so daß für junge Wissenschaftler und Nachwuchskräfte genügend Positionen zur Verfügung standen und damit auch relativ gute Aufstiegschancen gegeben waren.
Parallel dazu ist eine ähnliche oder vielleicht noch rasantere Entwicklung an den Hochschulen und Universitäten verlaufen. Hier wurde mit dem gleichzeitigen Abbau von zeitlich befristeten Positionen im Mittelbau die Zahl der Dauerpositionen erhöht, die Stellen für Hochschullehrer wurden mit durchweg relativ jungen Wissenschaftlern besetzt.
Dies bedeutet nun in der Tat und in der Folge, daß für den Nachwuchs sowohl an den Forschungsanstalten, den Zentren als auch an den Hochschulen eine bedenkliche Verschlechterung der Tätigkeits- und Aufstiegschancen eingetreten ist. Dies wird wahrscheinlich noch für längere Zeit so sein. Bedenklich einmal, weil in den kommenden ein bis anderthalb Jahrzehnten steigende Zahlen von Akademikern in allen Disziplinen zu erwarten sind, zum anderen aber auch, weil die Personalstruktur im Forschungsbereich durch eine allmähliche Überalterung in den Dauerpositionen entscheidend verändert wird. Wir müssen davon ausgehen, daß sich das von Ihnen, verehrte Frau Kollegin, angesprochene Durchschnittsalter natürlich von Jahr zu Jahr um ein Jahr erhöht, so daß wir das Problem der biologischen Überalterung haben. Abgesehen davon, daß damit nicht unbedingt ein Kreativitätszuwachs zu erwarten ist, und wegen fehlender Anreize und Motivationen neue Ideen, neue Impulse entgegen der schon postulierten Notwendigkeit ausbleiben, wird über 20 bis



Dr.-Ing. Laermann
25 Jahre hinweg ganzen Akademikergenerationen, aus denen sich der wissenschaftliche Nachwuchs doch rekrutieren muß, der Zugang zur Forschung und zur wissenschaftlichen Entfaltung-blockiert. Es ist weiterhin zu befürchten, daß bei dem Generationenwechsel gegen Mitte der neunziger Jahre die besten und fähigsten Kräfte nicht mehr zur Verfügung stehen, um die lebensnotwendigen großen Aufgaben in Forschung und Entwicklung weiterzuführen. Von den Vertretern der Wissenschaftsorganisationen ist auf diese Entwicklung wiederholt und nachdrücklich hingewiesen worden. Es sind auch bereits konkrete Vorschläge erarbeitet worden.
Daraufhin hat nun die Bund-Länder-Kommission vor wenigen Tagen den Regierungschefs von Bund und Ländern die Durchführung eines Programms zur Förderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses unter der Bezeichnung Heisenberg-Programm empfohlen. Danach soll die Deutsche Forschungsgemeinschaft jährlich bis zu 200 Stipendien über fünf Jahre lang vergeben. Die Bund-LänderKommission hat dazu- bereits sehr konkrete und, wie ich meine, sehr vernünftige und begrüßenswerte Vorschläge zur Durchführung gemacht. Ich möchte dies hier noch einmal nachdrücklichst begrüßen.
Ich darf für meine Fraktion feststellen, daß wir uns für eine möglichst umgehende und rasche Realisierung dieses Programms einsetzen. Ich kann der Opposition nur dringend empfehlen, sich im Sinne ihres Antrages bei den CDU-regierten Ländern ebenso für die Realisierung dieses Programms einzusetzen. Ich darf noch einmal wiederholen: Dies alles kann nur in Gemeinsamkeit zwischen Bund und Ländern geschehen. Bisher haben wir von den Ländern in dieser Richtung keine deutlichen Signale erhalten.
Wichtig an dem ganzen Förderungsprogramm ist der Grundgedanke, wissenschaftliche Lebendigkeit und die Leistungfähigkeit in der Forschung durch eine, wenn auch notwendigerweise geringere, Vermehrung der Stellen für Nachwuchskräfte unter gleichzeitiger Sicherung der Aufstiegschancen zu erhalten. Verehrte Frau Kollegin, wenn Sie darauf hinweisen, daß wir 1972 25 000 wissenschaftliche Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter im Hochschulbereich hatten, so war es nie und zu keiner Zeit so, daß alle diese Mitarbeiter und Wissenschaftler im Mittelbau davon ausgehen konnten und durften, eine Hochschullehrerstelle, die Stelle eines ordentlichen Professors oder die Stelle einer Leitungsfunktion in einer wissenschaftlichen Organisation zu erhalten. Dies war nie und zu keiner Zeit so. Es wird auch zu keiner Zeit so sein. Dies müssen wir doch einmal in aller Deutlichkeit ansprechen, um hier nicht ein falsches Bild entstehen zu lassen.
Aber nicht durch Stellenzuwachs und auch nicht durch Stipendien alleine werden die angesprochenen Probleme gelöst werden können. Hier muß das Problem der Mobilität der Wissenschaftler und Forscher angesprochen werden. Den Empfehlungen des Wissenschaftsrates entsprechend sollte es zu einem wesentlich intensiveren Verbund und im Zusammenhang damit zu einem wesentlich stärkeren personellen Austausch zwischen Hochschulen, außenuniversitären Forschungseinrichtungen und der Industrie kommen.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Das steht auch in unserem Antrag!)

- Ich widerspreche dem nicht. Ich darf die Bedeutung, die Wichtigkeit noch einmal nachdrücklich betonen. Ich habe Ihnen ja eingangs gesagt, vom Prinzip her stimme ich diesem Antrag zu.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Ich wollte diese Gemeinsamkeit nur unterstreichen!)

— Danke schön, Herr Kollege Pfeifer.
Dies sichert neben der bereits erwähnten kontinuierlichen Überleitung in die einzelnen Entwicklungsphasen weitgehend interdisziplinäre Kooperation wie auch mehr Mobilität. Der Wissenschaftler und Forscher folgt seinen Entwicklungen bis in die Vermarktungsphase, wie umgekehrt eine wirkungsvolle personelle Erneuerung bis in die Grundlagenforschung hinein aus einem unmittelbar praxisbezogenen Tätigkeitsbereich heraus erfolgen kann. Diese personalen Wechselbeziehungen, die in der Vergangenheit durchaus existierten und in einem gewissen Umfange auch heute noch existieren, haben einen Wandel derart erfahren, daß auch der „Forscher" zu einer Berufslaufbahn zu werden droht. Dies gilt es zu verhindern. Dazu müssen geeignete Modelle entwickelt werden, zu denen auch aus dem politischen Raum von Bund und Ländern entscheidende Hilfen
gewährt werden müssen.
Dies bezog sich auf den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs; lassen Sie mich nun ein Wort zu denjenigen sagen, die wir bisher im Graduiertenförderungsprogramm erfaßt haben. Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes beschlossen, der eine Verlängerung dieses Gesetzes in der bisherigen Fassung um vier Jahre vorsieht, allerdings ab 1979 mit einer Änderung des Finanzierungsschlüssels im Verhältnis Bund/Länder.
Im Hinblick darauf, daß das Graduiertenförderungsgesetz anderenfalls Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre, ist dieser Beschluß sicherlich sehr zu begrüßen. Aber im Hinblick auf die Auswirkungen der Umstellung auf die Darlehnsförderung im Haushaltsstrukturgesetz und im Hinblick auf die Auswirkungen des Hochschulrahmengesetzes auf die Personalstruktur muß ich feststellen, daß es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handeln kann.

(Pfeifer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das Graduiertenförderungsgesetz muß im Rahmen eines Gesamtprogramms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu einem wirksamen Instrument werden, das auch der Personalstruktur nach dem Hochschulrahmengesetz entspricht. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das jetzt Stück für Stück in die Praxis umgesetzt wird, hat den sogenannten personellen Mittelbau an den Hochschulen grundlegend neu gestaltet. Den alten wissenschaftlichen Assistenten, dem neben den ihm obliegenden Dienstverpflichtungen in Forschung und Lehre auch



Dr.-Ing. Laermann
Gelegenheit zu selbstbestimmter Forschung, insbesondere zur Arbeit an einer Dissertation, gegeben ist, wird es nicht mehr geben. In Zukunft gibt es die Hochschulassistenten und die wissenschaftlichen Mitarbeiter, wobei die wissenschaftlichen Mitarbeiter voll in den Dienstbetrieb der Hochschule integriert sind und nicht die Möglichkeit haben, während der Dienststunden eigene wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen oder eine Promotion abzuschließen. Und von den Hochschulassistenten neuer Art wird erwartet, daß sie ihre besondere wissenschaftliche Leistungsfähigkeit schon — in der Regel durch eine Promotion — unter Beweis gestellt haben; sie erhalten dann Gelegenheit zur Habilitation.
Diese Neustrukturierung des wissenschaftlichen Mittelbaus erfordert eine entsprechende Gestaltung der Graduiertenförderung, um damit einem angemessenen Kreis begabter Hochschulabsolventen die Möglichkeit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit und zu einer Promotion zu geben. Es kann nicht darum gehen, praktisch jedem Hochschulabsolventen die Promotion von Staats wegen zu finanzieren. Es muß aber erreicht werden, daß besonders qualifizierte Hochschulabsolventen — darauf ist besonderer Wert zu legen: qualifizierte Hochschulabsolventen — für die wissenschaftliche Arbeit zur Erhaltung des Forschungs- und Entwicklungspotentials und als mögliche Reserve für den Hochschullehrernachwuchs gewonnen werden. Wollte man diese Aufgaben den wissenschaftlichen Mitarbeitern neuer Art übertragen, würde dies wegen deren anderer Aufgaben im Rahmen der Hochschule zu erheblichen Verzögerungen im Werdegang junger Wissenschaftler führen. Dieser Weg wäre meiner Meinung nach deshalb nicht der richtige, weil dann Planstellen, die für die Funktion der Hochschule insgesamt von Bedeutung sind, durch Dotoranden blockiert würden.
Der Weg über eine verbesserte, leistungsorientierte Graduiertenförderung ist darum eine zwingende Konsequenz aus der Neuordnung des Mittelbaus an den Hochschulen und aus den aktuellen Aufgaben der Hochschulen überhaupt. Bei der Beratung der Novelle des Graduiertenförderungsgesetzes ist daher zu prüfen, ob sich die Umstellung der Stipendien auf eine Darlehnsregelung bewährt 'hat. Genau dies ist angesichts der rückläufigen Entwicklung in diesem Bereich eher zu bezweifeln. Auch von anderen Hochschulabsolventen erwartet man nicht, daß sie für ein Darlehen arbeiten; sie erhalten vielmehr zumindest einen Unterhaltszuschuß, wie beispielsweise im Vorbereitungsdienst, oder sogar feste Bezüge. Auch der Öffentlichkeit muß deutlich gemacht werden, daß es sich beim Graduiertenförderungsgesetz nicht darum handelt, eine privilegierte Gruppe noch mehr zu privilegieren, sondern darum, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen und die Qualität ihres Nachwuchses dauerhaft zu sichern.
Im übrigen müßte auch einmal überprüft werden, ob die Einziehung der jetzt vorgesehenen Förderungsdarlehen nicht zu einem Verwaltungsaufwand führt, der im Verhältnis zu den wieder eingezogenen Beträgen unerträglich hoch ist;

(Pfeifer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

der Bundesrechnungshof hat in ähnlichen oder vergleichbaren Fällen bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Opposition deckt sich, wie ich meine, mit den Bemühungen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen. Ich schließe daraus, daß sich eine von Bund und Ländern getragene Lösung — nur eine solche ist möglich — herbeiführen läßt, um die Probleme der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses insgesamt und nicht nur an den Hochschulen — das betone ich noch einmal — zu lösen.
Meine Fraktion stimmt daher der Überweisung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu. Ich hoffe, daß es bei den Beratungen zu vernünftigen und von allen Seiten des Hauses getragenen Überlegungen und Abmachungen kommen kann.

(Allgemeiner Beifall)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804803100
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Bildung und Wissenschaft.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804803200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihre Zeit in dieser Sache nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, zumal sich in der Debatte abgezeichnet hat, daß es eine weitgehende Übereinstimmung in der Einschätzung der Notwendigkeiten der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gibt. Mir liegt nur daran, an dieser Stelle deutlich zu machen, daß sich diese Aufgabe nicht mehr in der Schwebe befindet.
Die Bund-Länder-Kommission hat eine Empfehlung beschlossen, die eine Verwirklichung des sogenannten Heisenberg-Programms zum Ziel hat. Die Schwerpunkte dieser Empfehlung bauen weithin auf den Vorschlägen der Wissenschaftsorganisationen auf. Ich habe heute morgen als Vorsitzender der Bund-Länder-Kommission das Schreiben an die Regierungschefs, die sich mit der Empfehlung befassen werden, unterschrieben. In diesem Schreiben habe ich die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidungen von Bund und Ländern es ermöglichen werden, dieses Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bereits 1978 wirksam werden zu lassen.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804803300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebotes und zur



Präsident Carstens
Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche
— Drucksache 8/439 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß
Das Wort in der 'Aussprache hat Frau Abgeordnete Dr. Wilms.

Dr. Dorothee Wilms (CDU):
Rede ID: ID0804803400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bildungsprobleme und die Berufsnot unserer Jugend haben sich in den letzten Jahren unter SPD /FDP-Regierungen zunehmend verschlimmert. Selten waren Sorge und Resignation der jungen Menschen über ihre berufliche Zukunft so verbreitet wie heute. Seit Monaten verzeichnen wir rund 90 000 bis 100 000 jugendliche Arbeitslose. Die Suche nach Ausbildungsplatzmöglichkeiten in Schule, Betrieb und Hochschule hat zu nie gekannten Streßsituationen und zu Angstgefühlen vor einer ungewissen Zukunft bei den Jugendlichen und ihren Eltern geführt. Diese uns allen bekannten und schwerwiegenden Tatbestände sind keineswegs ausschließlich eine zwangsläufige Folge der jetzt auf uns zukommenden geburtenstarken Nachwuchsjahrgänge, wie es von der Regierung immer wieder gesagt wird.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Wir sehen heute, daß sich drei Entwicklungslinien in verhängnisvoller Weise kreuzen.
Wir erleben erstens die Folgen einer verfehlten weil einseitig ideologisch geprägten Bildungspolitik der Bundesregierungen seit 1969. Durch die Propagierung eines egalitären Begabungsbegriffes, verbunden mit einem gesellschaftspolitisch verfälschten Begriff von Chancengleichheit, wurde das Bildungswesen einseitig auf Abitur und Studium ausgerichtet.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die berufliche Bildung wurde lange Jahre in eine politische und pädagogische Zweitrangigkeit verwiesen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So war es!)

Viele SPD- und FDP-Bildungspolitiker hatten übersehen, daß nur ein höchst differenziertes und vielseitig gegliedertes allgemeines und berufliches Bildungswesen in der Lage ist, den verschiedenartigen Begabungen und Neigungen junger Menschen Rechnung zu tragen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens leiden wir auch an den Folgen einer schlechten Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierungen, die sich u. a. in Arbeitslosigkeit und Investitionslücke bemerkbar machen. Wir haben das in den letzten Tagen hier in diesem Hohen Hause hinlänglich diskutiert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens machen sich selbstverständlich auch die Folgen der demographischen Entwicklung bemerkbar. Aber festzuhalten bleibt, daß sich die Regierung und die sie tragenden Parteien keinesfalls ihrer Mitverantwortung für die unerfreuliche Lage der Jugend entziehen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb muß hier und heute noch einmal der Finger auf die Wunde der bildungspolitischen Fehlentwicklungen der letzten Jahre gelegt werden. Das Hohe Haus sollte heute aber auch ein Signal setzen, das der Jugend wieder Hoffnung gibt, sie vor der Resignation bewahrt, ihr wieder Zukunftschancen aufweist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies ist Sinn und Zweck unseres Antrags.
Es geht hierbei nicht so sehr um die einzelne Maßnahme, sondern es geht darum, durch die Annahme dieses Antrags, durch die Diskussion der anstehenden Fragen und Probleme unserer Jugend deutlich zu machen, daß wir bereit sind, alle Energien in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf die Sicherung und Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten zu konzentrieren.
Von den Vertretern der Koalitionsparteien wird uns sicherlich gleich entgegengehalten werden, die Fragen der beruflichen Bildung würden heute von der Bundesregierung hinlänglich behandelt. Was wir Ihnen in diesem Zusammenhang vorwerfen, ist, daß sich die Bundesregierung viel zu spät und noch nicht ausreichend der Weiterentwicklung des beruflichen Bildungswesens und der Förderung des dualen Systems zugewandt hat

(Beifall bei der CDU/CSU)

und daß sie in ihren Maßnahmen zwar vielfach das richtige Ziel angepeilt hat, aber auf dem Wege dorthin das Ziel verfehlt hat, was verhängnisvolle Folgen hatte, die bis heute nachwirken.

(Wüster [SPD]: Woher wissen Sie das?) — Ich komme sofort darauf.

Ich erwähne als Beispiele dafür die inzwischen ausgesetzte Ausbildereignungsverordnung, die im Ziel richtig war, die aber ihr Ziel verfehlt hat, und die mit den beteiligten Ländern und Sozialpartnern seinerzeit nicht genügend abgesprochene und nicht weiterentwickelte Anrechnungsverordnung zum Berufsgrundbildungsjahr. Die Jugendlichen sind hierbei allemal die Leidtragenden.
Ideologisch geprägte und wirklichkeitsferne überzogene Forderungen, Verordnungen und Maßnahmen haben viel zur Verunsicherung und zur Resignation in der ausbildenden Wirtschaft beigetragen. Vertrauen und Gutwilligkeit sind mancherorts verspielt worden.
Eine gewisse bildungspolitische Kurskorrektur, die die Bundesregierung seit einiger Zeit verfolgt, reicht unseres Erachtens noch nicht aus und vermag die Spätfolgen ihrer Bildungspolitik von Anfang der 70er Jahre keineswegs von heute auf morgen zu beseitigen.
Woran uns heute gelegen sein muß, meine Damen und Herren, ist die Wiederherstellung eines Klimas



Frau Dr. Wilms
des Vertrauens bei allen Beteiligten und Betroffenen im System der beruflichen Bildung,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

das auf der Kooperation von Schule und Betrieb beruht und gleichwertig neben der allgemeinen Bildung steht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses duale System hat sich in der Vergangenheit bewährt und zeigt auch in diesen schwierigen Monaten ein hohes Maß an Effektivität und Anpassungsfähigkeit, wie das wachsende Angebot an Ausbildungsstellen zeigt. Wir vertrauen auch für die Zukunft auf die freie Initiative und die schöpferischen Kräfte dieses dualen Systems.
Alle Maßnahmen der Regierung müßten darauf abgestellt sein, dieses System heute und morgen qualitativ und quantitativ zu stützen und zu fördern. Dabei ist der enge Verbund zwischen Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik besonders zu beachten; denn Bildungspolitik ist kein isolierter Gestaltungsbereich.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Ich nenne im folgenden einige Grundforderungen, die unserer Meinung nach in der Berufsbildungspolitik in den nächsten Monaten erfüllt sein müssen, um allen Jugendlichen auch in den kommenden Jahren eine Ausbildungs- und Berufschance zu sichern.
Wir richten an alle für eine Ausbildung geeigneten Betriebe der Wirtschaft und der öffentlichen Hand die dringende Bitte, jetzt und in den nächsten Jahren alle Ausbildungskapazitäten voll auszuschöpfen und selbst dann einen Ausbildungsplatz anzubieten, wenn im Einzelfall eine Übernahme in ein Beschäftigungssystem vorab noch nicht gesichert ist.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zustimmung des Abg. Dr. Meinecke [Hamburg] [SPD])

Wir wissen alle, daß Ausbildung der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und die erste Voraussetzung für berufliches Fortkommen ist. Dies dürfen wir keinem Jugendlichen, weder Jungen noch Mädchen, vorenthalten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zustimmung des Abg. Dr. Meinecke [Hamburg] [SPD])

Aus dem gleichen Grunde würden wir es auch sehr begrüßen, wenn auch die Länder die schulischen Kapazitäten weiter voll ausschöpfen und unter gegebenen Umständen sogar überlasten würden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wüster [SPD] : Deshalb haben Sie auch das Berufsbildungsgesetz abgelehnt!)

Es ist ein Gebot der Solidarität, daß alle in den nächsten Jahren ein wenig enger zusammenrücken.
Ein Einführung eines 10. Pflichtschuljahres ausschließlich im allgemeinbildenden Schulwesen ist für uns allerdings kein geeigneter Weg, die Ausbildungsprobleme in den nächsten Jahren zu lösen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Statt dessen sollte allen Jugendlichen die Chance
einer beruflichen Grundbildung in organisatorisch
und didaktisch unterschiedlichen Formen geboten werden.
Wichtig erscheint es uns, daß der weitere Ausbau des beruflichen Bildungswesens so erfolgt, daß die Durchlässigkeit des Bildungswesens und die Aufstiegsmöglichkeiten für die Jugendlichen auf allen Stufen und von allen Stufen und Ausgangspositionen im Bildungswesen wie im Beschäftigungssystem erhalten und verbessert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Jeder Geeignete muß auch in den nächsten Jahren trotz aller Schwierigkeiten seine Fortkommenschance realisieren können. Leistungsstreben und Aufstiegswille, Kreativität und Initiativfähigkeit müssen bei den jungen Menschen auch in schwieriger Zeit erhalten und gefördert werden,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

auch bei Hauptschulabgängern und jungen Facharbeitern und nicht nur bei Abiturienten und Hochschulabsolventen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diesem Gedanken der gerechten Chancenverteilung muß auch die Weiterentwicklung der Ordnungsmittel der Ausbildung, insbesondere der Ausbildungsordnungen, Rechnung tragen. Ausbildungsordnungen müssen deshalb schneller als bisher weiterentwickelt und in ihrer Zielsetzung differenzierter werden, wenn sie den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen junger Menschen gerecht werden wollen, und zwar den theoretisch begabten ebenso wie den mehr praktisch begabten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Dies entspricht auch der Bedarfsstruktur unserer Gesellschaft.
Das alles — das möchte ich ausdrücklich unterstreichen — hat nichts mit einer höheren oder minderen Qualität einer Ausbildung

(Beifall bei der CDU/CSU)

und auch nur sehr begrenzt etwas mit der Dauer der Ausbildung zu tun. Wir halten es für untragbar, wenn eine wachsende Anzahl theoretisch weniger begabter Menschen keinen Ausbildungsplatz mehr findet, weil gerade die theoretischen Anforderungen in neuen Ausbildungsordnungen häufig zunehmend höher und höher geschraubt werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Auch schwach begabte Jugendliche müssen ihre reguläre Ausbildungschance haben, ebenso wie hochbegabte Jugendliche einer besonderen Leistungsanforderung genügen müssen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Deshalb und auch, um die Hochschulen zu entlasten, fordern wir den weiteren Ausbau berufsqualifizierender Bildungsgänge für Abiturienten außerhalb der Hochschule und wünschen uns hier mehr Unter-



Frau Dr. Wilms
stützung des Bundes für die Bemühungen der Länder bei entsprechenden Modellversuchen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Besondere Aufmerksamkeit ist dem weiteren Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsstätten und -maßnahmen zu widmen. Sie sind allerdings nicht Selbstzweck oder eine dritte Säule im dualen System, sondern dine hervorragende Ergänzung der betrieblichen Ausbildung. Weitere Betriebe können an die Ausbildung herangeführt werden, wenn sie einzelne Ausbildungsabschnitte an überbetriebliche Institutionen • delegieren können. Nicht überall brauchen dazu neue Gebäude mit kompletter Einrichtung errichtet zu werden. Viel schneller und wirkungsvoller lassen sich oft überbetriebliche Maßnahmen einführen, die zudem geringere Folgekosten mit sich bringen und bei denen auch nicht die Gefahr von Überkapazitäten etwa ab Mitte der 80er Jahre besteht, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge in die Ausbildung kommen.
Daß die überbetrieblichen Einrichtungen in wirtschaftsstrukturschwachen Gebieten gerade auch für das Handwerk eine besondere Bedeutung haben, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Die weitere Verbesserung des Informations- und Beratungssystems, besonders auch auf regionaler und örtlicher Ebene, ist vordringlich. Die Träger der Selbstverwaltung der Wirtschaft und die Schulen sollten bemüht sein, die Transparenz auf dem regionalen und örtlichen Ausbildungsmarkt — wenn ich das so sagen darf — noch zu erhöhen. Dadurch kann auch die so dringend notwendige Verbreiterung der individuellen Berufswünsche junger Menschen unterstützt werden. Geholfen wird dadurch aber auch schwer vermittelbaren Jugendlichen wie auch den Mädchen, die sich noch immer schwerer tun, geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zu finden.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es leider!)

Ich möchte hier ganz besonders auf die besorgniserregende Tatsache verweisen, daß die Mädchen insgesamt viel stärker als die Jungen unter den Ausbildungsschwierigkeiten zu leiden haben und daß Frauen heute auch aus diesen Gründen rund 50 0/o der Arbeitslosen insgesamt stellen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Leider wahr!)

Bislang vermisse ich seitens der Bundesregierung ein in sich geschlossenes und überzeugendes Konzept von Maßnahmen, wie gerade die Situation der berufs- und arbeitssuchenden Mädchen und Frauen verbessert werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir fordern die Bundesregierung auf, mehr als bislang gezielt Modelle zur Ausbildung von Mädchen anzuregen und zu fördern.
Meine Damen und Herren, um schon laut gewordenen, vielleicht sogar gewollten Fehlinterpretationen vorzubeugen, möchte ich hier noch ein erläuterndes Wort sagen zu unseren Vorschlägen zur
Überprüfung ausbildungsrelevanter Gesetze und Verordnungen, auch des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hierbei geht es nicht um einen Abbau von Qualität der Ausbildung oder gar des Schutzes der Jugend — dies wäre eine böswillige Unterstellung —, sondern es geht um die Erwägung notwendiger Korrekturen an Vorschriften, die die Ausbildung hindern,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

weil sie realitätsfern oder an der Entwicklung vorbei konzipiert worden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie alle wissen es, konkrete Einzelbeispiele aus der Praxis belegen es.
Auch die Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen hat neben anderem zu berücksichtigen, daß dadurch Betriebe zur Ausbildung ermuntert und nicht von der Ausbildung abgestoßen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unsere besondere Sorge wird immer den Jugendlichen gelten, die über eine längere Zeit arbeitslos sind, und denen, die, behindert oder weniger begabt und leistungsfähig, heute eine geringere Chance haben, einen normalen Arbeitsplatz zu finden. Ist Arbeitslosigkeit an sich schon unerträglich, so ist die von Jugendlichen ein unverzeihliches Versäumnis einer Bildungs- und Wirtschaftspolitik.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß sie dieses Problem viel zu lange nicht gesehen oder verharmlost hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804803500
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende!

Dr. Dorothee Wilms (CDU):
Rede ID: ID0804803600
Ja, ich komme zum Ende. — Zu lange sind nicht ausreichende Hilfsmaßnahmen auf Bundesebene veranlaßt worden. Wir bitten die Bundesregierung, die finanziellen Mittel auf diesem Gebiet weiter aufzustocken und auch die pädagogischen Maßnahmen zur Integration dieser Personenkreise weiter zu fördern.
An dieser Stelle sei ein Wort des Dankes an die freien Träger der Jugendsozialarbeit erlaubt, die sich gerade auf diesem Gebiet besondere Verdienste erworben haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich zum Schluß betonen, daß nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten die Ausbildungsmöglichkeiten auf einem qualitativ hohen Niveau in breiter Differenzierung ausgeweitet werden können. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt Ihnen deshalb die Annahme ihres Antrages vor.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804803700
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Bildung und Wissenschaft.




Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804803800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren hat sich, und zwar ausnahmslos, in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft und darüber hinaus herausgestellt, daß Jugendarbeitslosigkeit nicht nur ein konjunkturelles Problem ist, wie Konservative behaupten.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Rund 2 Millionen arbeitslose Jugendliche in der Europäischen Gemeinschaft sind mehr als ein sogenanntes „konjunkturelles Phänomen", um ein Wort aus den Reformdebatten im letzten Bundestag zu zitieren. Hier werden Strukturprobleme der Industriegesellschaft sichtbar, die allein mit Sofortmaßnahmen, mit „Feuerwehr-Maßnahmen" und Appellen nicht aus der Welt zu schaffen sind.
Zum anderen ist in den Industrieländern deutlich geworden, daß Jugendarbeitslosigkeit nach Art, Dauer und Umfang entscheidend damit zusammenhängt, ob die jungen Menschen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen ein zeitlich und inhaltlich gegliedertes Angebot beruflicher Ausbildung erhalten. Zwischen Jugendarbeitslosigkeit und Berufsausbildung bestehen also enge Beziehungen.
In den Debatten der letzten Legislaturperiode aber haben die Sprecher der CDU/CSU von mir immer wieder verlangt, ich solle erklären, daß zwischen Jugendarbeitslosigkeit und Berufsausbildung keine Zusammenhänge bestehen. Diese Auffassung hat sich als töricht erwiesen, weil allein eine Untersuchung der Zahl der jugendlichen Arbeitslosen zeigt, daß der weitaus überwiegende Teil von ihnen Ungelernte sind, die in früheren Jahren keine Chance der beruflichen Qualifikation gehabt haben. Die Opposition benutzte in der letzten Legislaturperiode diese These, weil sie eine Begründung dafür brauchte, warum sie in den letzten Jahren zusammen mit der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat jeden Ansatz zur Reform der beruflichen Bildung abgelehnt hat.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Das stimmt doch gar nicht!)

Ich will hier sagen, und zwar in vollem Widerspruch zu der gestrigen Rede des Fraktionsvorsitzenden Kohl: Wer die Zukunftschancen der jungen Generation sichern will, der darf Reformen in diesem Staate nicht verketzern. Wer in demagogischer und verfälschender Weise die Politik der Reformen und der Veränderungen geradezu mit dem Stigma des Sympathisantentums und der geistig-politischen Komplizenschaft mit dem Terrorismus versieht,

(Zurufe von der CDU/CSU)

der vergiftet nicht nur die deutsche Innenpolitik, sondern der schadet damit auch der jungen Generation.

(Erneute Zurufe von der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang muß ich fragen, was eigentlich in den letzten Monaten landauf, landab von Ressentiments durchzogene Kampagne der CDU/ CSU gegen Bildungsexpansion und Bildungsreform soll. Wenn in den letzten Jahren nicht mit enormen Mitteln das deutsche Bildungswesen ausgebaut worden wäre, wenn wir noch die Strukturen aus der Mitte der 60er Jahre hätten, dann würden heute 1,5 Millionen junge Menschen zusätzlich und ohne zulängliche Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt sein. Ohne Reform und allein mit marktwirtschaftlichen Mitteln lassen sich die Probleme nicht lösen.
Sicherlich gibt es schwerwiegende bildungspolitische Probleme: daß z. B. viele Jugendliche die Hauptschulen in den Ländern ohne Abschluß verlassen, daß die Berufsschulen nicht zügig genug ausgebaut worden sind, daß es in den Fachschulen der Länder oft einen sehr viel härteren Numerus clausus gibt als an den Hochschulen. Ja, das gehört alles dazu. Aber wenn ich mich des gestrigen Vokabulars des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU bedienen würde, müßte ich angesichts dieser Probleme an dieser Stelle sagen: Wie „verlogen" ist das Vorgehen einer Partei, die in der Mehrzahl der mit Kulturhoheit ausgestatteten Länder die bildungspolitische Verantwortung trägt und gleichzeitig alle Bildungsprobleme dem Bund anlastet, dem eben genau diese Mehrheit immer wieder Kompetenzen im Sinne gesamtstaatlicher Verantwortung verweigert?

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804803900
Herr Bundesminister, ich möchte Sie darauf hinweisen, daß der Ausdruck „verlogen" in bezug auf eine politische Partei parlamentarischer Übung nicht entspricht.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804804000
Herr Präsident, ich hatte mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß, wenn ich die Sprache des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU in seinem gestrigen Debattenbeitrag aufnehmen würde, das dann auch in einer solchen Weise skizziert und kritisiert werden müßte.

(Rawe [CDU/CSU] : Kritisieren Sie doch nicht den Präsidenten! Nehmen Sie sich doch zusammen!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804804100
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hauser?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804804200
Bitte sehr.

Hansheinz Hauser (CDU):
Rede ID: ID0804804300
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung der Stadt Krefeld, die Geld für den Ausbau eines Berufsschulzentrums angefordert hat, Mittel für den Bau eines Elefantenhauses im Zoo genehmigt und das Berufsschulzentrum abgelehnt hat?

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)


Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804804400
Herr Kollege Hauser, ich kann hier nicht auf alle Fragen eingehen, die Entscheidungen von Landesregierungen betreffen; sonst würde ich einen nahezu ganztägigen- Beitrag über die Merkwürdig-



Bundesminister Rohde
keiten des deutschen Bildungsföderalismus leisten müssen.

(Hauser [Krefeld] [CDU/CSU] : In Nordrhein-Westfalen ist aber keine von der CDU geführte Landesregierung!)

Wenn heute im Bundestag über die Zukunftschancen der jungen Generation gesprochen wird, dann erfordert dies, konkret zu werden; dann reicht es nicht, nur allgemeine Erwartungen und Appelle auszusprechen und Prüfungsaufträge zu erteilen. Was die CDU/CSU in der Überschrift ihres Antrages ein „Programm" nennt und was heute zur Begründung des Antrages gesagt worden ist, wird einem solchen Anspruch nicht gerecht. Die Opposition hat neun Seiten Papier beschrieben, aber sie hat die Sache nicht vorangebracht. Wo Sie noch fordern, handeln wir 'bereits, und wo Sie noch nachdenken und Prüfungen einleiten wollen, haben wir, wie ich darlegen werde, konkrete Konzepte.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang zunächst eine allgemeine Bemerkung. Wer sich die bildungspolitische Situation in der Bundesrepublik vergegenwärtigt, muß zunächst feststellen, daß sie nicht in erster Linie unter dem Mangel an Programmen leidet. Ihr eigentliches Problem ist die Entscheidungsschwäche des deutschen Bildungsföderalismus.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Zukunftschancen der jungen Generation könnten in diesem Lande besser sein, wenn die Chancen, im Bildungsföderalismus zu Entscheidungen zu kommen, besser wären.

(Beifall bei der SPD)

Wie die Inhalte des 10. Pflichtbildungsjahres in den
Ländern der Bundesrepublik gestaltet werden sollen,

(Zurufe von der CDU/CSU)

ob der Numerus clausus abgebaut wird, wie ein neues Verfahren der Zulassung zu den Hochschulen aussieht, wie sich die Studienreform enwickelt, die auch bessere Übergänge aus dem Bildungs- in das Beschäftigungssystem bringen soll, wie das Berufsgrundbildungsjahr mit anschließender Fachbildung zusammengeordnet werden soll, diese und viele andere Fragen sind heute Gegenstand des Tauziehens in einer Fülle von bildungspolitischen Gremien in der Grauzone zwischen Bund und Ländern. Es ist die Bürokratisierung des Bildungsföderalismus, die uns heute so schwer zu schaffen macht.

(Beifall bei der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804804500
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Pfeifer?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804804600
Bitte sehr.

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID0804804700
Herr Bundesminister, sind Sie sich darüber im klaren, daß viele dieser Probleme, die Sie jetzt angesprochen haben — z. B. das 10. Schuljahr als Berufsgrundbildungsjahr und die Hochschulzugangsregelung — längst gelöst wären, wenn Sie sich mit Ihrer Konzeption in Ihrer Partei ein bißchen mehr durchsetzen könnten?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0804804800
Herr Kollege, das liegt daran, daß eine Reihe von politischen Entscheidungen aus der Ebene parlamentarischer Verantwortung in die Grauzone der Bildungsgremien und -institutionen zwischen Bund und Ländern abgeglitten ist. Worauf es ankommt — dazu sage ich noch ein Wort —, ist, daß wir zu bildungspolitischen Entscheidungen kommen, daß die Regierungschefs und nicht nur Regierungsräte in diesem Lande politische Entscheidungen für die Zukunft vorbereiten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir wollen — um eine Bemerkung von Frau Dr. Wilms aufzugreifen — weder Jugendliche auf eine Einbahnstraße zur Hochschule drängen, noch wollen wir allerdings Wahlmöglichkeiten beschneiden, wo Ausbildungskapazitäten vorhanden sind. Uns kommt es darauf an, alle Bildungsreserven — und das heißt sowohl die mit enormen Milliardenbeträgen ausgebauten Bildungseinrichtungen von der Schule bis zur Hochschule als auch die Ausbildungsreserven in der Wirtschaft — für die geburtenstarken Jahrgänge zu mobilisieren. Das aber ist das Gegenteil jener Tendenzen in der CDU/CSU, die auf eine Behinderung der Öffnung der Hochschulen und auf eine permanente Kritik an unseren Schritten zur Verbesserung des Lehrstellenangebots gerichtet sind.
Schon ein erstes Durchlesen des CDU/CSU-Antrages macht deutlich, daß konkrete Zielsetzungen fehlen. Unsere Leitlinien sind klar.
Erstens wollen wir das Angebot an Lehrstellen für die Jugendlichen ausweiten und sicherer machen. Deshalb haben wir das Ausbildungsplatzförderungsgesetz verabschiedet; denn allgemeine Appelle genügen nicht. Das Lehrstellenangebot kann nicht zu einer Marktfrage reduziert werden, und die Berufsaussichten der Jugendlichen dürfen nicht von konjunkturellen Verläufen und regionalen und sektoralen Strukturen abhängig sein.
Zweitens müssen mehr Mittel für den Ausbau beruflicher Bildungseinrichtungen investiert werden, von den Berufsschulen bis hin zu den überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Es kann weder übersehen noch verschwiegen werden, daß die Berufsschulen in den Ländern der Bundesrepublik im ersten Abschnitt der Bildungsexpansion eher Schwachpunkte als Schwerpunkte des Ausbaus gewesen sind.
Drittens ist die Qualität der Bildung weiterzuentwickeln; denn man kann nicht Gleichwertigkeit der beruflichen 'Bildung fordern und gleichzeitig die Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität als ein ausbildungshemmendes Vorhaben hinstellen.
Viertens kommt es darauf an, neben dem Ausbau des beruflichen Bildungswesens eine Nutzung aller Kapazitäten in anderen Bildungsbereichen zu erreichen. Wer ausgerechnet in der Zeit der geburtenstärksten Jahrgänge in der Berufsbildung — das ist die Zeit von 1977 bis 1982 — den Numerus clausus



Bundesminister Rohde
an den Hochschulen verschärft, würde damit einen harten, ja gnadenlosen Verdrängungswettbewerb in der Berufsbildung vor allem zu Lasten der Hauptschüler organisieren.

(Beifall bei der SPD)

Diese unsere Leitsätze setzen wir in konkrete Politik um. Ich werde nun an Hand Ihres Antrages nachweisen, daß wir dabei weiter sind als die CDU/ CSU mit ihrem sogenannten Programm.
Erstens ein Wort zur Sicherung des Lehrstellenangebots: 1976 wurden fast 500 000 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Das sind 30 000 mehr, als selbst in den Boomjahren, in den Jahren der Hochkonjunktur 1971/72, erreicht wurden. Diese Entwicklung haben wir mitten in einer weltwirtschaftlichen Rezession erreicht. Nach der Verabschiedung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes ist also eine Tendenzwende im Angebot von Ausbildungsplätzen eingetreten. Die wirklich demagogische Vokabel, dieses Gesetz sei ein „Ausbildungsplatzverhinderungsgesetz" — von der Opposition dutzende Male von diesem Podium gesprochen —, ist durch die konkreten Erfahrungen widerlegt worden. Die Zahl der Ausbildungsplätze ist nicht zurückgegangen, sie ist angestiegen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Hauser [Krefeld] [CDU/CSU] : Aber nicht mit Hilfe des Gesetzes!)

In diesem Jahr können wir mit einem weiteren Anstieg des Lehrstellenangebots rechnen.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Das war 1976 noch gar nicht in Kraft!)

Der Tatbestand, daß durch ein neues Bundesgesetz an die Wirtschaft konkrete Anforderungen für die Entwicklung der Ausbildungsstellen gerichtet werden, hat sich also in der Praxis positiv ausgewirkt.

(V o r s i t z : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

Die Schlußbilanz des Ausbildungsjahres 1977, die wir in diesen Wochen mit allen Beteiligten vorbereiten, wird zeigen, wie stark die Zunahme des Lehrstellenangebots in diesem Jahr gewesen ist und ob diese Zunahme ausreicht, die Anforderungen für 1978 angesichts weiter wachsender Zahlen von Schulabgängern zu erfüllen.
Die Wirtschaft hat mit ihrer Zusage, 100 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, gegenüber den Jugendlichen eine Verpflichtung übernommen, mit der auch Fragen nach der Glaubwürdigkeit verbunden sind.
Alle weiteren Schritte, die wir zu bedenken und zu entscheiden haben, werden daran gemessen, wie diese Zusage der Wirtschaft erfüllt worden ist. Dies bedeutet nicht — um ein Wort von Ihnen aufzugreifen —, Druck auszuüben, sondern Verantwortung für die Jugendlichen wahrzunehmen, die für ihr künftiges Arbeitsleben einen berufsqualifizierenden Abschluß brauchen.
Bei jeder Gelegenheit — das lassen Sie mich noch zum ersten Punkt unserer heutigen Tagesordnung nachtragen — verlangen CDU und CSU vom Bürger — mit Recht — Respekt vor den Gesetzen. Von Ihnen aber, meine Damen und Herren, ist zu erwarten, daß Sie Respekt auch vor dem verabschiedeten Ausbildungsplatzförderungsgesetz haben und endlich darauf verzichten, mit immer neuen parlamentarischen Manövern eine wichtige Sache zu behindern.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Mehr Ausbildungsplätze in der Wirtschaft — damit komme ich zu einem anderen Punkt Ihres Antrags — haben auch in einem dualen System der beruflichen Bildung Konsequenzen für die Berufsschulen. Darüber sind wir uns sicher einig. Sie appellieren in Ihrem Antrag an die Länder. Wir aber appellieren nicht nur; wir helfen. Die Bundesregierung stellt den Ländern für die nächsten Jahre 650 Millionen DM zum Ausbau ihrer Berufsschulen zur Verfügung, um Defizite abzubauen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Zusammen mit einem entsprechenden Länderanteil bedeutet das zusätzlich 1,3 Milliarden DM für die deutschen Berufsschulen. Wenn die Vokabel „auffordern" hier immer gebraucht wird, will auch ich sie einmal verwenden: Ich fordere die CDU/CSU auf, in den von ihr regierten Ländern dafür einzutreten, daß diese Mittel zügig abgerufen werden, um die damit zu erreichenden Verbesserungen so schnell wie möglich für die Jugendlichen wirksam werden zu lassen.
Drittens fordern Sie uns auf, für überbetriebliche Ausbildungsstätten die notwendigen Mittel bereitzustellen. Wer Ihren Antrag draußen gelesen hat und die Verhältnisse nicht präzis kennt, muß bei diesem Punkt den Eindruck haben, die Bundesregierung leiste auf diesem Feld überhaupt nichts und bedürfe der Aufmunterung, ja des Drängens der Opposition. Haben Sie wirklich nicht verfolgt, daß für überbetriebliche Ausbildungsstätten von' der Bundesregierung ein Programm vorgelegt worden ist, das weit über Ihre allgemeinen Antragsformulierungen hinausreicht? Fast 1 Milliarde DM — nicht nur einige Millionen — und ein Bündel konkreter Planungshilfen für den Bau und die Einrichtung dieser Stätten werden von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Von Schleswig-Holstein bis Bayern entsteht in diesen Jahren ein immer dichter werdendes Netz überbetrieblicher moderner Ausbildungsstätten, die vor allem die Ausbildungsleistungen und -kapazitäten der kleinen und der mittleren Betriebe abstützen und erweitern und es ihnen auch ermöglichen, Qualitätsstandard zu erfüllen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Applaus, Applaus!)

Die CDU/CSU war bei der Entwicklung dieses Milliardenprogramms alles andere als eine parlamentarisch-politische Hilfe. Meine Kollegen werden sich erinnern, wie in Debatten im Plenum und im Ausschuß der Eindruck erzeugt werden sollte, diese überbetrieblichen Ausbildungsstätten seien, wie es hieß, „sozialistische Experimente". Ich bin heute den Trägern der überbetrieblichen Ausbildungsstätten dankbar, daß sie sich von dieser Ideologie nicht



Bundesminister Rohde
anstecken ließen, sondern das Notwendige getan haben und Stätten bauen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie schreiben ferner: Freie Kapazitäten überbetrieblicher Ausbildungsstätten müssen voll genutzt werden. Dafür haben wir auch bereits ein konkretes Programm auf den Weg gebracht. Im kommenden Jahr sollen 20 Millionen DM und in den Jahren darauf jeweils 25 Millionen DM bereitgestellt werden, um die volle Auslastung und Nutzung der Kapazitäten dieser überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu erreichen und dabei vor allem lernschwächeren Jugendlichen eine Ausbildungschance zu eröffnen, weil auch das ein konkreter Beitrag gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Theoretisch!)

— Herr Kollege, wie können Sie denn „theoretisch" sagen, wenn im Haushalt des Jahres 1978 — hoffentlich mit Ihrer Zustimmung — 20 Millionen DM für die Träger überbetrieblicher Ausbildungsstätten zur vollen Nutzung der Kapazität stehen? Das ist keine theoretische Spekulation, das ist praktische Politik.

(Dr. Probst [CDU/CSU] : Theoretische Ausbildungsordnung!)

Viertens stimme ich mit all denen überein, von denen die Auffassung vertreten wird, daß auch der öffentliche Dienst in diesen Jahren über den eigenen sogenannten Bedarf hinaus ausbilden muß. Als ich das öffentlich erklärt habe, hörte ich aus dem Kreis der Kultusminister der Union, es sei eine unverantwortliche These, derartige Expansionsanforderungen an den öffentlichen Dienst zu richten. Hier darf es kein Doppelspiel geben. Man kann nicht bei einer Gelegenheit — wie auch bei der Gelegenheit dieses Antrages — mehr Ausbildungsanstrengungen der öffentlichen Hand fordern und dann bei der anderen eine größere Aufnahmefähigkeit des öffentlichen Dienstes aus „ordnungspolitischen Gründen" grundsätzlich ablehnen. Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, daß bei Bahn und Post in diesem Jahr 5 000 Jugendliche mehr eine Ausbildung beginnen, als es dem kurzfristig kalkulierten Bedarf entsprechen würde. Der Bundesinnenminister hat mich darüber unterrichtet, daß derartige zusätzliche Leistungen auch in anderen Bereichen des Bundes erfolgen. Aber eine solche Politik — das muß ich hinzufügen — kann sich nicht nur auf den Bund beschränken, sie muß auch in den Ländern und in den Gebietskörperschaften zum Ausdruck kommen, wenn sie in der Ausbildungsbilanz für das gesamte Bundesgebiet überzeugend zu Buche schlagen soll. Hier hätte die CDU/CSU in den von ihr regierten Ländern ein weites Betätigungsfeld. Sie braucht sich nicht darauf zu beschränken, nur Anträge im Bundestag zu stellen.
Ein fünfter Punkt. Hinter der tatsächlichen Entwicklung hinkt auch Ihre Forderung her, die Sie, Frau Wilms, hier noch einmal ausgebreitet haben, die Mittel für Modellvorhaben in der beruflichen Bildung verstärkt zur Erweiterung des Ausbildungsangebotes und für betriebliche Ausbildungsinhalte einzusetzen. 300 Millionen DM stellen wir in den nächsten Jahren dafür bereit. Die Konditionen für die sogenannten Wirtschaftsmodellversuche sind erheblich verbessert worden. Ein Schwerpunkt ist dabei, den Mädchen neue Berufsbildungswege zu eröffnen. Das Abdrängen der Mädchen auf die traditionellen Frauenberufe ist der wesentliche Grund für deren Berufsbildungsdefizite. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, helfen Sie uns, in der Wirtschaft Bereitschaft zu wecken, Modellvorhaben für die Ausbildung junger Mädchen durchzuführen, damit sie eben nicht mehr allein auf Berufe wie Verkäuferin, Friseuse und ähnliche abgedrängt werden, sondern daß auch im Bereich der gewerblich-technischen Berufe, wo die größte Zahl der Auszubildenden anzutreffen ist, in Zukunft Mädchen eine bessere Chance erhalten. Helfen Sie uns dabei!

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen also hier die Aufgeschlossenheit der ausbildenden Wirtschaft.
In der Schlußbilanz des Jahres 1977 werden wir insbesondere die Probleme darzustellen und aufzunehmen haben, die sich für die lernschwächeren Hauptschüler ohne Abschluß und für Jugendliche in wirtschaftlich schwächeren Regionen ergeben. In den Beratungen mit den Ländern über den Ausbau der beruflichen Bildungsangebote und den Abbau der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen haben wir Wert darauf gelegt, daß Berufsschulangebote und Sondermaßnahmen insbesondere auf Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeitsplatz konzentriert werden.
Meine Damen und Herren, wie ist die Lage? Durch gemeinsame Anstrengungen ist damit zu rechnen, daß im Jahre 1978 rund 100 000 Plätze im Berufsgrundbildungsjahr, im berufsvorbereitenden Jahr und in ähnlichen Angeboten zur Verfügung stehen werden. Dazu kommen die nach dem Arbeitsförderungsgesetz eingeleiteten Sondermaßnahmen und berufsvorbereitenden Lehrgänge, in denen sich 1976 zirka 39 000 Jugendliche befanden und die weitergeführt werden. Ich unterstreiche noch einmal unsere Auffassung, daß diese Hilfen insbesondere benachteiligten und lernschwächeren Jugendlichen zugute kommen sollen.
Was also in den gemeinsamen Beratungen und Planungen von Bund und Ländern an Perspektiven und Ausbauzielen erklärt und definiert worden ist, geht weit über die allgemeinen Formulierungen Ihres Antrags hinaus, den Sie ein „Programm" nennen. Hier gibt es offensichtlich ein Informationsdefizit der Opposition.
Mit allem Nachdruck muß ich mich .dagegen wenden, daß im Lager der CDU/CSU unter der Überschrift „Ausbildungshemmende Vorschriften" erneut eine Verunsicherungskampagne in der Berufsbildung eingeleitet wird. Frau Kollegin Wilms, ich bescheinige Ihnen gern, daß Sie sich in dieser Beziehung heute sehr viel zurückhaltender ausgedrückt haben,

(Frau Dr. Wilms [CDU/CSU] : Nicht nur heute!)

als das von Vertretern der CDU/CSU sonst in der oftmals grobkörnigen Auseinandersetzung auf Kammerversammlungen geschieht.



Bundesminister Rohde
Zunächst dies: Eine Ausbildungsordnung ist keine ausbildungshemmende, sondern eine ausbildungsfördernde Vorschrift. Keine dieser Ordnungen ist ohne gründliche Beratung und ohne Zustimmung der Arbeitgeber und Gewerkschaften in Kraft gesetzt worden. Die Opposition arbeitet an vielen Stellen der öffentlichen Auseinandersetzung — ich sage noch einmal, Frau Kollegin Wilms, daß das bei Ihnen heute erfreulicherweise nicht so war — mit der Unterstellung, weniger Qualitätsanforderungen brächten mehr Quantität. Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, sprechen dagegen. Das Lehrstellenangebot ist gerade in den Bereichen zurückgegangen, in denen die Qualität hinter den Anforderungen der Praxis zurückgeblieben ist. Umgekehrt verzeichnen wir vor allem dort einen Zuwachs von Plätzen, wo sich neue Ausbildungsordnungen auswirken konnten. Ausbildungsordnungen unterliegen ständiger Überprüfung, um sie an gewandelte Arbeits- und Berufsanforderungen anzupassen. Das aber ist etwas ganz anderes als gezielter Qualitätsabbau.
Ein Wort zum Jugendarbeitsschutz, von dem Sie in Ihrem Antrag sprechen. Das neue Arbeitsschutzgesetz für die Jugendlichen ist vor der Wahl im Bundestag nahezu einstimmig angenommen worden. Jeder — auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition — müßte sich fragen, welche Reaktion, ja welchen Vertrauensverlust es bei den Jugendlichen auslösen müßte, wenn ein Gesetz vor der Wahl als jugendfördernd hingestellt wird, nach der Wahl aber als ausbildungshemmend bezeichnet oder gar diffamiert wird. Vor der Wahl annehmen, nach der Wahl abbauen — das ist keine vertretbare Politik.
Bei der Umsetzung dieses Gesetzes in konkrete Durchführungsverordnungen wird der Bundesarbeitsminister auch die Bedingungen der Ausbildungspraxis berücksichtigen.

(Hauser [Krefeld] [CDU/CSU] : Das dauert aber jetzt schon zwei Jahre!)

Dies aber ist wiederum etwas anderes, als sozialpolitische Wertentscheidungen zum Schutze von Jugendlichen in Frage zu stellen.
Ähnlich ist es beim Schwerbehindertengesetz. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, daß seine Auswirkungen auf die Ausbildungsbedingungen in Klein- und Mittelbetrieben geprüft werden. Auch dies ist etwas anderes als eine schematische Eingrenzung der Wirksamkeit eines Sozialgesetzes. Dieser Punkt muß im übrigen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Leistungen und Hilfen gesehen werden, die für die behinderten Jugendlichen in der Berufsbildung notwendig sind. Darüber muß man mit den Rehabilitations-, Behinderten- und Kriegsopferorganisationen sprechen. Das kann man nicht allein in der Diskussion mit den Kammern erledigen.
Wir könnten heute im übrigen auf dem Feld der Berufsbildung für Behinderte weiter sein, wenn von der CDU/CSU in der letzten Legislaturperiode des Bundestages nicht alle Paragraphen über die. Einbeziehung der Behinderten in das berufliche Bildungssystem abgelehnt worden wären.
Wenn Sie sich über Ausbildungshemmnisse große Sorgen machen, sollten Sie Ihr Augenmerk vor allem darauf konzentrieren, eine verbesserte Abstimmung betrieblicher und schulischer Ausbildungsinhalte zu erreichen, d. h. konkret, auf die Länderregierungen der CDU/CSU einzuwirken, alsbald mit dem Bund ein Verwaltungsabkommen über die gleichzeitige Erarbeitung und Inkraftsetzung von Ausbildungsordnungen und schulischen Rahmenlehrplänen abzuschließen. Hier ist nicht die Bundesregierung im Verzuge. Sie wenden sich insofern mit Ihrem Antrag an die falsche Adresse.
In diesen Zusammenhang gehört auch, daß die Länder und die ausbildende Wirtschaft zu einem Konsens bei der Gestaltung des Berufsgrundbildungsjahres und der darauf aufbauenden Fachbildung im Betrieb gebracht werden. Es sollte unser gemeinsames Interesse sein, daß dieser für die Jugendlichen so wichtige Punkt nicht in einem Dauerstreit zwischen Kammerbürokratie und Kultusbürokratie steckenbleibt. Deshalb habe ich den Kultusministern vorgeschlagen und erfreulicherweise — das erkenne ich dankbar an — auch Unterstützung dabei gefunden, daß wir im Oktober /November mit den Vertretern der ausbildenden Wirtschaft, den Kultusministern, den Vertretern des Bundes auf sogenannter hoher Ebene zusammenkommen, um diese Frage der Zusammengehörigkeit von Berufsgrundbildungsjahr und Fachbildung zu erörtern. Wir mußten die Erfahrung machen, daß ein weiteres Delegieren in Expertengremien die Aufgaben nicht löst, die von der Politik zu lösen und zu bewältigen sind, nämlich für die Entwicklung auf diesem Felde Weichen zu stellen.
Der Vollständigkeit halber will ich sagen, daß all die Fragen, die in der Debatte behandelt worden sind — Meldung von Ausbildungsplätzen, Blockierung durch bestimmte Meldeverfahren und mehr Transparenz des Ausbildungsplatzangebots — Gegenstand der Beratungen im Bundesinstitut für berufliche Bildung sein werden. Dort müssen die Erfahrungen dieses Jahres offen auf den Tisch gelegt werden, um für die Zukunft eine größere Überschaubarkeit des sogenannten Lehrstellenmarktes für die Jugendlichen zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich habe heute zu den Hauptlinien des Antrags im Vergleich zu unserer Politik Stellung genommen. Was, so muß man fragen, bleibt eigentlich von den neun beschriebenen Seiten übrig, was den Anspruch erheben könnte, „Programm" zu sein? Die Leistungen des Bundes zu ignorieren, die Verantwortung der Länder für die Bildungspolitik auszuklammern, Ressentiments unter der Überschrift „Ausbildungshemmende Vorschriften" zu entwickeln und allgemeine Prüfungsvermerke zu erteilen, ist noch kein Programm für die Zukunftssicherung der jungen Generation. Diese Einsicht scheint Ihnen inzwischen selbst gekommen zu sein, denn ich lese in der Einladung zu dem CDU-
Bildungskongreß im Oktober, diese Veranstaltung solle dazu dienen, ein „Konzept zu erarbeiten, das



Bundesminister Rohde
konkrete Schritte" aufzeigt. Das kann nur empfohlen werden.
Ich will an den Anfang meiner Rede zurückkommen: Was uns vor allem fehlt — das sage ich nach meinen Erfahrungen seit 1974 in der Bildungspolitik — sind nicht in erster Linie weitere Programme, sondern sind Entscheidungen in der Bildungspolitik. Die Planungen der Bund-Länder-Kommission mit ihren konkreten Zieldaten müssen erfüllt werden. Der Bund wird seine aus diesen Plänen zur beruflichen Bildung erwachsenden Verpflichtungen erfüllen. Außerdem sind berufsbildungspolitische und hochschulpolitische Entscheidungen fällig, die nicht mehr den Bürokratien überlassen werden können, sondern die auf die Ebene der Regierungschefs gehören. Darüber werden wir am 14. Oktober im Kreis der Regierungschefs zu diskutieren haben. Dann werden die Leistungen für die Berufsbildung, die Fragen des Beschäftigungssystems, der Abbau des Numerus clausus und die anderen hochschulpolitischen Entscheidungen ,bis hin zur Studienreform die Regierungschefs beschäftigen. Dann stehen alle Beteiligten vor der Frage, ob sie über die Zukunftschancen der jungen Generation nur reden oder ob sie sich für sie entscheiden wollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804804900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schedl.

Albert Schedl (CSU):
Rede ID: ID0804805000
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren ! Herr Bundesminister Rohde, Sie haben nach einer, wie ich meine, fachlich fundierten und außerordentlich sachlichen Einlassung der Kollegin Wilms hier eine Rede losgelassen, auf die eigentlich Ihr Wort „grobkörnig" am besten zutrifft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben an den Anfang einige — wie wir das mit unserer südlichen Sprachfarbe nennen würden — Feuerschläge gesetzt, die auf gar keinen Fall unwidersprochen bleiben dürfen.
Ich weiß überhaupt nicht, was hier und heute der Vorwurf soll, Konservative würden in diesem Bereich konjunkturelle Probleme in den Vordergrund stellen, wohingegen es ja in Wirklichkeit tiefgreifende strukturelle Probleme seien. Herr Bundesminister, wenn Sie es so wollen, können Sie das haben: Hätten Sie eine bessere Wirtschafts- und Finanzpolitik betrieben, hätten im Jahr nicht 8 000 bis 10 000 Betriebe dichtmachen müssen, und Sie hätten zumindest diesen Teil erhalten können — und das ist ein konjunkturelles Problem!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie haben darüber hinaus harte Vorwürfe an den Bundesrat gerichtet und haben dabei ein für mich absolut unverständliches Zitat gebracht, indem Sie sagten — ich zitiere jetzt frei —: „Wer solche, die von Reformen reden, in Sympathisantenkreise oder in die Nähe von Sympathisanten rückt ...". Ich muß Ihnen schon sagen, Herr Bundesminister, ich bezweifle sehr, daß es heute bei dem Ernst dieser
Frage notwendig war, wirklich schwere Probleme mit einer so tiefen Polemik anzugehen.
Ich bin der Meinung, daß manche Ihrer Reformen von uns sachlich mit überprüft und überlegt worden sind; wir tun dies ja auch heute noch. Aber es gibt „Reformen", mit denen Sie gewachsene Strukturen planmäßig kaputtmachen und die dann von uns kritisiert und hart bekämpft werden. Deswegen sagen wir noch lange nicht, daß die, die Reformen durchführen wollen, in irgendwelche Kreise — wie Sie das zitiert haben — gehören. Ich möchte Sie einmal hören, wenn jemand von uns in einer solchen Form Zusammenhänge herstellen würde!

(Beifall bei der CDU/CSU)

So etwas sollten Sie tunlichst bleiben lassen.
Sie haben sich über die Grauzone der Bildungspolitik zwischen Bund und Ländern ausgelassen. Hier gibt es sicher einige Dinge, auf die die parlamentarischen Einflüsse deutlicher und stärker sein könnten. Nur, Herr Bundesminister, von den ganz engagierten Bildungspolitikern auf dem sehr hohen Level der Hochschulpolitik lasse ich mir immer sagen — und ich lese in der Richtung auch einiges nach —, daß die Grauzone viel schneller aufgelichtet wäre, wenn gerade in den Bereichen, in denen Ihre Partei in den Ländern die breite Regierungsmehrheit stellt, schnellere und bessere Klärung herbeigeführt würde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das gilt gerade auf dem hier anstehenden Feld, auf dem anders schwerlich Lösungen gefunden werden können.
Sie haben in diesem Zusammenhang den Ländern Versäumnisse bei den Berufsschulen vorgeworfen. Ich rede hier nicht als Bayer; ich rede als Mitglied der Unionsfraktion. Aber Sie werden mir doch den Vergleich gestatten: Ich habe mir Zahlen zeigen lassen, wonach die Berufsschulstunden und der Berufsschulraumvorhalt in Bayern ein Vielfaches dessen in Nordrhein-Westfalen ausmachen. Sie haben eigentlich die Adresse, an die Sie sich wenden müssen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

wenn Sie die Länder beflügeln wollen, hier einiges mehr und besser zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich würde hier ein Telefongespräch mit Ihrem Herrn Rau empfehlen. Ich meine, dann könnte man einiges tun, ohne die Bühne des Bundestages für eine Gesamtbeschimpfung der Länder zu benutzen.
Ich jedenfalls weiß, daß auch Bildungspolitiker aus den Reihén der -Koalition durchaus anerkennen, daß z. B. das bayerische Berufsschulgesetz und die daraus abgeleiteten Leistungen als mustergültig angesehen werden und daß manches andersherum regierte Land froh wäre, wenn es ähnliches — nicht nur in Gesetzesform, sondern vor allem auch bei den Dingen, die den Gesetzen folgen müssen — vorzuweisen hätte.
Sie haben sich hier als der mitentscheidende Macher eines Gesetzes dargestellt, das 30 000 Ausbil-



Schedl
dungsplätze mehr gebracht hat. Herr Bundesminister, warum haben Sie denn an dieser Stelle nicht zumindest einmal — wenn es notwendig ist, über Ihren Schatten springend — ein Wort des Dankes für die über 100 000 Plätze mehr gesagt, die heuer wieder aus der Wirtschaft herausgepreßt worden sind, nicht wegen Ihres Gesetzes, sondern trotz Ihres Gesetzes, Herr Bundesminister?

(Beifall bei der CDU/CSU)

So sieht es doch aus! Ich muß Ihnen eines sagen: Manches an Dickicht hätte aus Ihrem Gesetz beseitigt werden können! Ich selber und viele meiner Freunde von der CDU/CSU haben Ihnen doch x-mal angeboten, vernünftig und an den Problemen des Tages orientiert miteinander zu reden. Sie hätten es ja vielleicht getan; aber die Mehrheiten in Ihrer Partei und in Ihrer Fraktion haben längerfristige ideologische Ziele gesehen; deswegen war es doch nicht möglich, sich praktisch zu orientieren.
In diesem Zusammenhang muß die Frage nach den ausbildungshemmenden Vorschriften gestellt werden. Sie haben die grobkörnige Argumentation vor den Kammern angeführt. Damit war sicher auch ich gemeint, gar nicht zu unrecht; ich liebe die grobkörnige Argumentation. Nur, über eines müssen wir uns völlig im klaren sein: Gerade kleine und mittlere Unternehmer wollen kein Jugendarbeitsschutzgesetz, das den Schutz eklatant abbaut. Aber sie wollen in der Praxis einfach nicht anwendbare Paragraphen im Sinne der Eltern der Auszubildenden und der Auszubildenden selbst aus dem Wege geräumt sehen. Das soll nicht zuungunsten der Jugendlichen gehen, dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, die fugendlichen besser beschäftigen zu können. Wenn ein junger Mann morgens um 7 Uhr an seinem Arbeitsplatz ankommt, ist er durch das Gesetz gezwungen, bis viertel vor acht in der Bahnhofshalle zu gammeln; denn wenn er sich im Betrieb nur aufhält und nicht einmal arbeitet, läuft der Unternehmer Gefahr, einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Bewegen Sie Ihren Kollegen Ehrenberg doch dazu, durch den Erlaß von Rechtsverordnungen endlich etwas zu tun. Anträge dafür liegen doch stoßweise in seinem Haus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Er hat das doch zugesagt. Was erklärt er jetzt? Jetzt muß er wieder mit Experten reden. Die Zahl der Geburten entwickelt sich Gott sei Dank in kurzer Zeit in eine andere Richtung. Ich habe das trübe Gefühl, bis Ehrenberg die Überlegungen mit seinen Experten abgeschlossen hat, ist in diesem Bereich wirklich nichts mehr zu tun. Auf der einen Seite danken Sie Frau Dr. Wilms, daß Sie dieses Problem so klar und sachlich zum Ausdruck gebracht hat, aber andererseits schwingt doch unterschwellig wieder mit: In Wirklichkeit wollt ihr ja doch die Qualität aushöhlen. Uns geht es darum, Herr Minister, daß zusammen mit allen Beteiligten Ausbildungsordnungen erlassen werden, die nicht nur von Forschungsinstituten für richtig erachtet werden, sondern die auch in der Praxis anwendbar sind und
die in der Zukunft noch mehr Ausbildungsplätze als bisher ermöglichen.
Ein Wort zum Schwerbehindertengesetz. Es tut mir leid, wenn Sie sagen, die Experten meinten, das sei nicht der Revidierung bedürftig.

(Hauser [Krefeld] [CDU/CSU] : Das merkt sogar der Bundesarbeitsminister!)

Ich kenne Hunderte von Handwerkern, die keinen Auszubildenden mehr einstellen, weil sie nämlich dann über 15 Beschäftigte hinauskommen und die Abgabe bezahlen müssen. Und dies in einer Zeit, in der der Kostendruck gerade in diesen kleinen Unternehmungen ins Unermeßliche gestiegen ist. Nennen wir die Dinge doch beim Namen! Unternehmen Sie etwas zusammen mit Ihren Kabinettskollegen und mit diesem Haus — dann werden Sie sofort sehen, wieviel mehr Ausbildungsplätze Sie bekommen können.
Sie haben festgestellt — das scheint mir der Sache nicht sonderlich angemessen zu sein —, daß unser Antrag aus neun Seiten bedrucktem Papier bestehe, daß aber keine Anregungen gegeben und keine Maßnahmen vorgeschlagen würden. Wir haben auf drei Feldern — Frau Dr. Wilms hat das an Einzelbeispielen dargetan — einen ganzen Katalog von Maßnahmen aufgelistet. Herr Bundesminister, wenn Sie Ihren Einfluß im Kabinett und in Ihrer Fraktion geltend machen, könnten die Maßnahmen verhältnismäßig schnell, unkompliziert und auch — die finanzielle Seite ist ja angesichts der mißlichen Situation, in der wir uns befinden, besonders zu berücksichtigen — ohne großen Aufwand getroffen werden. Das alles könnten Sie zügig erledigen, wenn Sie nur wollten und wenn Sie nur über eine gewisse Zeit von Ihrem Konzept der beruflichen Bildung, mit dem wir nicht übereinstimmen, etwas Abstand nähmen, um die aktuellen Probleme zu lösen.
Noch eine Randbemerkung zu den überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Hier haben doch die Handwerker begonnen, lange bevor Sie darüber geredet haben, Herr Bundesminister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen ja die überbetriebliche Ausbildungsstätte als eine flankierende Maßnahme. Nur, wir wollen sie nicht — das könnte doch auch Ihr Weg sein — zu einer dritten Säule machen, mit der der Staat dann Berufsausbildung betreibt. Das wollen wir nicht.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Dabei werden wir Ihnen nie helfen. Das werden auch die nicht tun, die, lange bevor Sie daran gedacht haben, schon hunderte überbetriebliche Ausbildungsplätze geschaffen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht Ihnen nicht darum, daß in unserem Antrag angeblich nichts steht. Es geht auch nicht darum, daß nicht vieles in diesem Papier stünde, was nicht machbar wäre. Es geht auch nicht darum, daß in erster Linie finanzielle Fragen zu regeln sind, denn dafür haben Sie nach wie vor nur die eine Antwort, allen eine Umlage abzunehmen, dann viel in der Verwaltung zu verschleißen und wenigen etwas zu



Schedl
geben. Es gäbe auch andere Mittel und Möglichkeiten, z. B. der steuerlichen Erleichterungen des Kostendrucks der Ausbildung.
Es geht darum, daß Sie sich im Bereich der beruflichen Bildung natürlich verbal zum dualen System bekennen — ich weiß nicht, wie Sie persönlich, Herr Minister Rohde, im letzten darüber denken —; aber die, die Ihnen in Partei und Fraktion die Mehrheit liefern müssen, denken im letzten anders als wir. Deswegen sind Sie an diesen Kurs gebunden. Das ist aber gerade im Sinne der jungen Leute der falsche.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804805100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0804805200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, daß sich der Bundestag einen ganzen Morgen lang mit Ausbildungs- und Berufschancen der jungen Generation beschäftigt, wenn das auch nach einer strapaziösen Woche in Bonn vor nahezu leerem Haus geschieht.
Ich will — wie angekündigt —. zunächst noch einige Bemerkungen zum Programm „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen" machen. All diese Probleme sind im Zusammenhang zu sehen. Wir haben auch von dieser Stelle aus schon oft gefragt, wo wir heute im Bereich des beruflichen Bildungswesens stünden, wenn wir nicht in den letzten Jahren den Hochschulbereich so stark ausgeweitet hätten, wie das geschehen ist. Auch was den wissenschaftlichen Nachwuchs angeht, sind durch die starke Ausweitung des Hochschulbereiches vielen Talenten Lehr- und Forschungsmöglichkeiten im Hochschulbereich eingeräumt worden, die vorher nicht bestanden.

(Daweke [CDU/CSU]: Aber jetzt ist Schluß damit, jetzt haben wir keine Chance mehr!)

— Herr Daweke, ich verkenne die Probleme nicht. Deshalb beraten wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag, das sogenannte Heisenberg-Programm. Dieses Programm schmeckte uns zunächst zu sehr nach Elfenbeinturm-Programm. Das wurde inzwischen etwas differenziert. Die Bund-Länder-Konferenz hat dieses Programm beraten, und wir werden es hier mit Ihnen beraten.
Wir sind der Meinung, daß über die freien Stellen hinaus — das sind etwa 2 000 im Jahr — zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen, damit der hochbegabte wissenschaftliche Nachwuchs zusätzliche Chancen hat. Darüber besteht weitgehend Konsens. Wir brauchen darüber keine große parlamentarische Auseinandersetzung an dieser Stelle.
Ich möchte deshalb in fünf Punkten sagen, worauf es uns bei diesem Programm ankommt.
Erstens sollten wir das Programm so schnell wie möglich beraten und in Kraft setzen. Es sollte möglichst schon 1978 wirksam werden.
Dann sollten wir so viele junge Wissenschaftler wie möglich fördern. Wir denken an mindestens 200. Auch darüber wird noch zu reden sein.
Über den nächsten Punkt wird es sicherlich eine Auseinandersetzung geben. Hier tragen CDU/CSU angesichts ihrer Mehrheiten in den Länderparlamenten eine besondere Verantwortung. Wir sollten uns auf eine Kostenverteilung von — so lautet unser erster Vorschlag — 50 : 50 einigen.
Weiter wird es drauf ankommen, bei der Auswahl der Geförderten demokratische Verfahren einzuführen. Dieses Auswahlverfahren sollte die Deutsche Forschungsgemeinschaft durchführen.
Schließlich sollte dieses Programm auch einen Beitrag zur Kapazitätserweiterung in der Lehre leisten, nicht nur in der Forschung, zwar vornehmlich in der Forschung, aber auch in der Lehre; denn wir können es uns angesichts der Kapazitätsprobleme der Hochschulen nicht erlauben, einen Teil des geförderten wissenschaftlichen Nachwuchses total von den Lehrverpflichtungen zu entbinden.
Nun zu Ihrem Antrag, der die Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebots und die Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche zum Inhalt hat.
Es ist erfreulich — um das zunächst einmal grundsätzlich zu sagen —, daß das Problem der Jugendarbeitslosigkeit und des Lehrstellenmangels nun auch die CDU/CSU-Fraktion dazu veranlaßt hat, noch einmal — und tiefer als das früher geschehen ist — darüber nachzudenken, wie derzeitig und zukünftig für die Jugend die Ausbildung gesichert werden kann. Wir stimmen wohl alle darin überein, daß die berufliche Bildung im Zusammenhang mit der Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik gesehen werden muß, um ein zukunftsorientiertes Ausbildungssystem in der Bundesrepublik zu erreichen. Auf Grund der eklatanten Defizite, die wir in diesem Bereich feststellen müssen, wurde bereits vor Jahren von dieser Bundesregierung erkannt, daß in der Bundesrepublik zum Teil fundamentale Veränderungen im Bereich der beruflichen Bildung notwendig sind, will man weiterhin den qualitativen Ansprüchen und der Zukunft der jungen Generation gerecht werden. Da nützt es nichts, Frau Wilms, wenn man hier erneut den Versuch macht, diese Anstrengungen der Regierung als „einseitig ideologisch geprägt" zu diffamieren oder einen Begabungsbegriff einführt, der höchst zweifelhaft ist, um das nur am Rande zu bemerken.
Sie haben eine Reihe von Bemerkungen gemacht, auf die ich eingehen will. Vorher möchte ich aber noch darauf zu sprechen kommen, was CDU und CSU in den letzten Jahren geleistet haben. An dieser Stelle hat Herr Strauß vor wenigen Tagen eine lange Rede gehalten und dabei — ich darf zitieren -- gesagt:
Soweit bei der Bundesregierung Erkenntnisse über Ursachen und Zusammenhänge sporadisch — oder sagen wir verstreut — bestehen, fehlt es an Mut, fehlt es an der moralischen Entschlossenheit oder fehlt es an der politischen Kraft, diese Erkenntnisse in die Wirklichkeit, in konkludentes Handeln umzusetzen.

(Daweke [CDU/CSU] : Hört! Hört!)




Thüsing
— Ich begrüße es, daß Sie diesen Satz von Ihrer Seite aus noch einmal unterstreichen; denn man sollte diesen Satz, diese Forderung, einmal auf die Berufsbildungspolitik der Union in den letzten Jahren ummünzen: Soweit bei der Union Erkenntnisse im Bereich der beruflichen Bildung, über Ursachen und Zusammenhänge, sporadisch vorhanden waren oder, sagen wir, verstreut bestanden, fehlte es an Mut, fehlte es an der moralischen Entschlossenheit und an der politischen Kraft, diese Erkenntnisse in die Wirklichkeit, in konkludentes Handeln umzusetzen. Ich glaube, man sollte solche Sätze nicht allzu leichtfertig aussprechen; die Sätze können gegen die eigene Fraktion zurückschlagen.

(Beifall bei der SPD)

Wie war das in den letzten Jahren? Sie sind doch bei der letzten Wahl im Herbst 1976 mit leeren Händen vor die junge Generation getreten.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben unausgegorene Ideen und Propagandaanträge vorgeschlagen, von denen Sie heute auch gar nicht mehr reden. Die jeweils Anfang 1975 und 1976 eingebrachten Anträge zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Sicherung des Ausbildungsplatzangebotes enthielten ausschließlich von der Regierung längst eingeleitete Maßnahmen und den unseriösen Vorschlag — ich will daran erinnern —, für die Ausbildungsplätze eine „Kopfprämie" zu zahlen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Ihre in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagene Berufsbildungsnovelle kam zeitlich zu spät und war ebenfalls — das stellte sich heraus; Sie haben das selbst gar nicht weiter verfolgt — inhaltlich völlig undiskutabel. Sie sind in der letzten Periode sogar hinter dem zurückgeblieben, was Sie im Berufsbildungsteil Ihres Berliner Programms selbst festgelegt und festgeschrieben hatten. Hätten Sie unserem Gesetz zugestimmt und nicht nur Alibianträge formuliert, so wären wir heute ein gutes Stück weiter.

(Beifall bei der SPD)

So mußten wir ein Ausbildungsplatzförderungsgesetz machen, um in der letzten Legislaturperiode überhaupt etwas Konkretes, praktisch Wirksames zu tun.
Es gibt in Ihrem heutigen Antrag eine Reihe von neuen Erkenntnissen. Das führt tatsächlich weiter als das, was Sie in der letzten Legislaturperiode .gemacht haben. Wir hoffen, daß sich die Dinge, die dort stehen, auch bei Prüfung als das herausstellen, was sie sind, nämlich teilweise ein Zugeständnis, daß diese Regierung das Richtige gemacht hat.

(Daweke [CDU/CSU] : Woraus haben Sie denn das gelesen?)

Teilweise sind das Erkenntnisse, die wir seit Jahren versucht haben, Ihnen nahezubringen, und teilweise sind es Dinge, die neue Probleme behandeln, über die wir natürlich gemeinsam zu reden haben.
Wir haben allerdings die Sorge, daß auch dieser Antrag bei Appellen und Bitten stehenbleibt. Es nützt nichts, Frau Wilms, wenn Sie sagen: Wir richten die dringende Bitte an alle, mehr Ausbildungskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Da kann man nicht nur dringend bitten, da muß man handeln. Sie haben nicht gehandelt und das Handeln der Regierung an allen Stellen, wo es möglich war — ich habe soeben kurz daran erinnert —, verhindert.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben dann über die schulischen Kapazitäten gesprochen. Wir erinnern uns ziemlich genau: Wenn wir immer wieder gefordert haben, es müsse auch vollschulisch ausgebildet werden und die schulischen Kapazitäten müßten erhöht werden, haben Sie immer mit dem Schlagwort „Verschulung" geantwortet.
Drittens haben Sie gefordert, die Ausbildungsordnungen müßten differenzierter werden. Auch wir meinen, daß weiter an den Ausbildungsordnungen gearbeitet werden muß. Wir haben das jahrelang getan. Auch die Regierung hat es getan, aber nicht sie allein. Es ist ja nicht so, wie Sie jahrelang versucht haben, in der Öffentlichkeit darzustellen, daß da in Bonn einige wild gewordene Bürokraten sitzen, die versuchen, Ausbildungsordnungen zu machen. Vielmehr sind alle Ausbildungsordnungen mit Zustimmung der Tarifpartner, also der Gewerkschaften und der Arbeitgebervertreter, verabschiedet worden.
Natürlich werden wir uns, wenn Fehler geschehen sind und wenn noch weiter differenziert werden muß, dem nicht verschließen. Das hat die Regierung an vielen Stellen erklärt. Allerdings werden wir uns nicht auf das Geschäft einlassen, das der DIHT in seinem Berufsbildungsbericht vorgeschlagen hat: Abbau von inzwischen erreichter Qualität der Ausbildung, dafür mehr Ausbildungsplätze.
Was die überbetriebliche Ausbildung angeht, Frau Wilms, begrüßen wir Ihre Feststellung ausdrücklich. Was Sie hier gesagt haben, ist aus unserer Sicht wirklich ein Fortschritt. Jahrelang haben Sie das in eine andere Richtung gedrängt. Herr Schedl hat es heute erneut versucht.

(Frau Dr. Wilms [CDU/CSU] : Sie haben nicht richtig zugehört!)

— Ich habe sehr genau zugehört, da ich mir vorgenommen hatte, auf Ihre Rede zu antworten. Jahrelang sind aus der CSU — weniger aus der CDU — Vorwürfe gekommen, die überbetriebliche Ausbildung zerstöre das duale System. Wir können dazu auch heute nur sagen: Ohne die überbetrieblichen Ausbildungsstätten wären Teile des dualen Ausbildungssystems längst bankrott.

(Beifall bei der SPD)

Frau Wilms, weshalb haben Sie — und da spreche ich auch die CDU an — sich denn bei den Beratungen über das Berufsbildungsgesetz in der letzten Legislaturperiode entschieden dagegen gewehrt, daß wir die überbetrieblichen Ausbildungsstätten in das Gesetz aufnehmen wollten? Wenn das inzwischen anders ist, freut uns das.
Sie haben dann die weitere Verbesserung des Beratungssystems gefordert. Das findet ebenfalls un-



Thüsing
sere Zustimmung. Die Regierung hat gehandelt. Gerade jetzt sind nahezu 2 000 weitere Stellen bewilligt worden. Hier genügen aber nicht Programme, sondern diese Programme müssen auch durch entsprechend ausgebildete Berater gestützt werden können. Auch da fehlt es.
Sodann haben Sie das Defizit bei der Ausbildung der Mädchen angesprochen. Was Sie gesagt haben, stimmt. Nur hätte ich von Ihnen gern gehört, was Sie denn auf diesem Gebiet konkret machen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die Bundesregierung sucht doch verzweifelt nach Trägern, die bereit sind, solche Programme speziell für Mädchen als Modellprogramme überhaupt durchzuführen. Es fehlt doch an den Konzepten; es liegt doch nicht daran, daß die Regierung so borniert wäre, das Problem nicht zu sehen.

(Dr. Hennig [CDU/CSU] : Das kommt aber doch erschwerend hinzu!)

Sie haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Sie wollten die Qualität der Ausbildung und die Jugendschutzbestimmungen abbauen, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Allerdings sind die Formulierungen in Ihrem Antrag sehr weich und lassen zumindest die Möglichkeit von Mißverständnissen offen. Das will ich hier ganz offen sagen. Sie haben das klargestellt.
Wir hätten uns aber an dieser Stelle von Ihrer Seite eine deutliche Distanzierung von dem gewünscht, was der Deutsche Industrie- und Handelstag in seinem Berufsbildbericht geschrieben hat. Da steht ganz offen: weniger Schutz der Jugend, dafür mehr Ausbildungsplätze. Da dieser Bericht ja in der Diskussion war, wäre es gut gewesen, auch von Ihrer Fraktion aus einmal darauf einzugehen. Wir jedenfalls werden das, was der DIHT vorgeschlagen hat, zurückweisen. Bei uns gibt es nicht mehr Ausbildungsplätze um den Preis von weniger Qualität und weniger Schutz der Jugend.

(Beifall bei der SPD)

Der letzte Punkt, den Sie angesprochen hatten, war die Frage der Behinderten. Da geschieht schon Erhebliches. Sehen Sie hinein in das Arbeitsförderungsgesetz, sehen Sie hinein in die Programme der Bundesanstalt! Da gibt es 30 000 Plätze, die mit mehr als 350 Millionen DM ausgestattet sind. Hier fehlt weniger das Geld, hier fehlen Konzepte. Das Problem ist hier so ähnlich wie bei der Ausbildung von Mädchen.
Insgesamt sind Sie in Ihrem Programm quer durch den Garten der Berufsbildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gegangen und haben sich einen bunten Blumenstrauß gepflückt, darunter viele schwarze Blumen. Bei diesen Blumen handelt es sich um Forderungen, die längst überholt sind, die die Regierung längst erfüllt hat, um Dinge, die in Arbeit sind, und um einige aktuelle Probleme, über die wir zu reden haben.

(Daweke [CDU/CSU] : Herr Thüsing, wie viele schwarze Blumen kennen Sie so?)

— Ich habe meinen Schmeil gerade nicht dabei; sonst würde ich das schnell nachsehen. Ich bin ja kein Biologe.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber ein Ideologe!)

— Da kommt das schon wieder mit dem „Ideologen". Das ist nur ein billiges Argument. Aber ich hoffte, daß hier etwas mehr Geist herrscht — tut es auch — als gestern in der Rede, die Ihr Fraktionsvorsitzender gehalten hat. Die war vom Ungeist geprägt. Ich sage das nur als Klammerbemerkung.

(Rühe [CDU/CSU] : Sie wirken als ein zutiefst geistiger Mensch!)

— Danke schön für das Kompliment.
Wir stehen hier heute, um für die breiteste Schicht unseres Landes, für unsere Jugend die Zukunft zu sichern, zur individuellen Befriedigung und zum kollektiven Wohlergehen. In diesem Sinne ist und war die Bildungspolitik dieser Regierung angelegt.
In Ihrem Antrag sagen Sie, daß durch eine falsch angelegte Berufs- und Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung die Gefahr bestehe, daß in den nächsten Jahren junge Menschen keine Ausbildungsplätze finden. Ich kann Ihnen nur raten, Ihre Sorge an andere Gruppen zu richten, die Ihnen sehr nahestehen, und nicht an diese Regierung.

(Beifall bei der SPD)

Berufsausbildungspolitik — so bewiesen Sie durch Ihr Stimmverhalten bei allen Gesetzen zur beruflichen Bildung — ist in Ihrem Sinne doch -immer schon dann falsch, wenn sie gemacht wird. Immer dann, wenn die Regierung mit Blick auf die Verbesserung der beruflichen Bildung Vorlagen gemacht hat, waren Sie es, meine Damen und Herren von der CDU, die das blockiert und nein gesagt haben. Daran muß heute auch erinnert werden.
Wir hoffen, daß bei Ihnen neue Erkenntnisse gereift sind. Einiges davon schlägt sich in dem Antrag
— das soll nicht verkannt werden — nieder. Wir hoffen, daß wir mehr Gemeinsamkeit erreichen auf diesem wichtigen Felde, daß Sie ja sagen auch zu einigen notwendigen Schritten und nicht all das niederstimmen, was die Regierung oder die die Regierung tragenden Parteien vorschlagen.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804805300
Das Wort
hat Frau Abgeordnete Schuchardt.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804805400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zwei Bemerkungen zu Frau Wilms. Die Ausbildereigungsverordnung, die Sie hier angesprochen haben, ist eine Folge des von der Großen Koalition verabschiedeten Berufsbildungsgesetzes 1969. Man kann das, was damals geschehen ist, für nicht mehr richtig halten. Wir halten es nach wie vor für richtig. Aber man darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß man entscheidend daran mitgearbeitet hat. Von Ihnen ist zwar nicht die Initiative ausgegangen, aber es war immerhin ein Minister von Ihnen, der die Feder geführt hat.



Frau Schuchardt
Zur Anrechnungsverordnung des Berufsbildungsjahres! Dies ist so ein berühmtes Ding, das in der Grauzone ausgehandelt worden ist, nämlich in der Kultusministerkonferenz. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es eine Reihe von Kultusministern, die Ihr Parteibuch tragen, die daran kräftig mitgewirkt haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Jetzt stellen Sie sich hier vorne hin und sagen, das sei aber eine ganz schlimme Sache. Dann wenden Sie sich mal an die richtigen Adressaten. Wir jedenfalls finden, daß die Zustimmung unserer Kultusminister eine gute Sache war und man auch versuchen sollte, sie so weit wie möglich durchzuhalten.
Zur Bundeskompetenz hat, glaube ich, Herr Schedl gesagt, diese sei ja im wesentlichen an den SPD-Ländern gescheitert. Soll das etwa bedeuten, daß die CDU-Länder für eine Bundeskompetenz eintreten?

(Beifall bei der SPD)

Mich würde das außerordentlich erfreuen. Vielleicht können wir daran gemeinsam arbeiten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804805500
Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804805600
Ja. •

Albert Schedl (CSU):
Rede ID: ID0804805700
Frau Kollegin Schuchardt, wären Sie bereit, mir zu bestätigen, daß ich zur Bundeskompetenz konkret nichts gesagt habe und daß Sie davon ausgehen müssen, daß eine Einlassung in dieser Form von mir auch nicht zu erwarten ist?

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804805800
Herr Schedl, Sie haben sich auf eine Bemerkung von Bundesminister Rohde über die Bundeskompetenzen und Grauzonen bezogen. Sie meinten, dies sei besonders das Problem sozialdemokratisch geführter Länder. Ich nehme zur Kenntnis, daß Sie also weiterhin dafür sind, daß diese Grauzonen so beibehalten werden. Ich habe das auch nicht anders erwartet.
Nun zu dem Antrag, der hier behandelt wird. Ich würde die Vorschläge wie folgt katalogisieren. Es wird eine Reihe von Maßnahmen gefordert, die die Bundesregierung mit ihrer Politik bereits ergriffen hat. Ferner ist darin eine Reihe von Appellen enthalten, und zwar auch, was besonders bemerkenswert ist, an von der CDU geführte Landesregierungen. Ich frage mich natürlich, was dieser Adressat im Hinblick auf das soll, was Sie hier an Appellen aneinandergereiht haben. Selbstverständlich haben wir die üblichen Klischees drin; denn man muß ja auch ein bißchen von der Ideologie, die man so schön pflegt, weitertragen. Wir haben eine Reihe von Forderungen drin, deren Verwirklichung in der Vergangenheit an der CDU gescheitert ist. Wir haben die Aufforderung drin, die Bundesregierung möge sich über das eine oder andere Gedanken machen, offenbar deshalb, weil das eigene Nachdenken nicht zu Erfolgen geführt hat. Sie lassen also sozusagen nicht einmal mehr im eigenen Laden denken.
Ich finde es außerordentlich bemerkenswert, daß Sie das Denken der Bundesregierung für erfolgreicher halten. Wir nehmen das zur Kenntnis.
Ich möchte nur einmal an einem Punkt die umwerfenden Vorschläge skizzieren, die in diesem Antrag gemacht worden sind: „Der Bundestag fordert alle an der Berufsausbildung Beteiligten auf, die faktischen Nachteile, die heute noch Mädchen bei der Berufsausbildung hinnehmen müssen, zu beseitigen." Antwort: Fehlanzeige. Wenn man dabei gleichzeitig bedenkt, daß die Bayerische Landesregierung die Berufschancen weiblicher Jugendlicher durch ein hohes Angebot im hauswirtschaftlichen Bereich zu heben versucht, weiß man ungefähr, was mit dieser Aufforderung gemeint ist, die Nachteile von Mädchen aufzuheben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Es ist auf die demographische Entwicklung, mit der wir es zu tun haben, auf die starken Jahrgänge, die die Schulen verlassen, hingewiesen worden. Das fordert von uns außerordentliche Mittel und Methoden für die Schaffung eines hinreichenden Ausbildungsplatzangebots.

(Abg. Höpfinger [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804805900
Frau Kollegin, würden Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen? Ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, daß ich die Redezeit nicht verlängern werde.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0804806000
Dann muß ich leider ablehnen, Herr Kollege, es tut mir leid; aber ich glaube, Sie haben Verständnis dafür.
Wir haben bei der Anhörung zur Frage der Entwicklung der Berufschancen junger Menschen eindeutig feststellen können, daß die Bildungsexpansion, die uns jetzt plötzlich auch noch zum Vorwurf gemacht wird, ganz erheblich dazu beigetragen hat, daß dieses Problem nicht schon früher aufgetreten ist und das Gesamtproblem, nämlich die Versorgung Jugendlicher mit Ausbildungsplätzen, insgesamt sogar etwas entschärft hat, und zwar eben einfach infolge der längeren Berufszeiten. Im Jahre 1976 war der Zuwachs an Ausbildungsstellen größer als in den konjunkturell besten Jahren, und vermutlich wird das auch im Jahre 1977 der Fall sein. Ich finde, man muß dies positiv würdigen, und wir sollten für die Anstrengungen der Wirtschaft außerordentlich dankbar sein. Wir wissen ja, daß dies im Augenblick über den prognostizierten Bedarf hinaus geschieht.
Sie werden bei allem, was Sie hier sagen, dennoch nicht bestreiten können, daß das nicht eingetreten ist, was Sie vor einigen Jahren der erstaunten Öffentlichkeit mitgeteilt haben, daß nämlich das Gesetz zur Ausbildungsplatzförderung, das wir verabschiedet haben, ein Arbeitsplatzvernichtungsgesetz sei. Dies ist so nicht eingetreten. Wenn man dann entgegnet: „Ich habe trotzdem recht, es ist trotz dieses Gesetzes so gekommen", kann ich nur sagen, man kann ja mit jedem Argument kommen, Herr Schedl.



Frau Schuchardt
Ich möchte versuchen, auf einige Einzelpunkte einzugehen. Wir haben in dem Antrag den Appell an die Länder, im Bereich der berufsbildenden Schulen Überkapazität zu fahren. Dies ist nichts Neues. Darüber hat man sich zwischen Bund und Ländern bereits geeinigt; dem kann man sich auch anschließen.
Ich möchte nur noch eines hinzufügen. Wir sollten nicht zu schnell mit dem Argument kommen: Achtet aber bitte schön darauf, daß nicht die berühmten leeren Schulen auf der grünen Wiese entstehen. Ich glaube, gerade im Bereich der beruflichen Schulen sollte man die Kapazität langfristig an der Einführung des Berufsgrundbildungsjahres ausrichten, über das wir uns ja alle einig sind. Wir haben also hier erhebliche Anstrengungen zu machen, nur nicht im Bundestag, sondern in den Ländern, Frau Wilms. Hier ist der falsche Adressat.
Auch hinsichtlich des 10. Schuljahres sind wir absolut unzuständig. Dennoch können wir uns dazu äußern. Wir sind der Auffassung, daß das 10. Schuljahr eingeführt werden sollte, allerdings als Teil der Sekundarstufe I, d. h. nicht als Bestandteil der Ausbildung. Darüber, daß darin mehr praxisbezogene Anteile enthalten sein müssen, brauchen wir uns, glaube ich, nicht lange in divergierender Weise zu unterhalten.

(Pfeifer [CDU/CSU]: Heißt das kein Berufsgrundbildungsjahr?)

— Das heißt auch ein Berufsgrundbildungsjahr, aber nicht notwendigerweise in Form des 10. Schuljahres; also nicht Teil der Ausbildung.
Was die Kapazitäten eines 10. Schuljahres im Augenblick betrifft, so müssen sie zunächst gezielt für jene Jugendlichen eingesetzt werden — das ist die Priorität —, die noch keinen Hauptschulabschluß haben; denn bei diesen Jugendlichen treten ja im Augenblick die Probleme auf.
Nun zu einem Klischee: Natürlich steht hier wieder: einseitige Bevorzugung von. Abitur und Studium. Da kann ich nur an Herrn Rühe erinnern, der dem Hamburger Senat einmal in einer Bürgerschaftssitzung vorgeworfen hat, zuwenig für die Hochschulen zu tun. Das war nach 1970. Von 1970 bis 1972 war ich Mitglied der Hamburger Bürgerschaft und mußte mir das häufiger anhören. Damals wurde sogar sehr deutlich darauf hingewiesen, welch ungeheure Verdienste die CDU/CSU-regierten Länder an dem Ausbau der Hochschulen hätten. Nun auf einmal heißt es, es sei ganz schlimm, daß da soviel getan worden sei. Mit dieser Kritik meinen Sie wohl zunächst einmal sich selbst. Ich halte es im übrigen nach wie vor für richtig, daß dieser Ausbau stattgefunden hat.
Nun sagt ausgerechnet die CDU, wie bedauerlich es doch sei, daß nicht rechtzeitig etwas für die berufliche Bildung getan worden sei. Ich glaube, ich bin unverdächtig, wenn ich als Nichtsozialdemokratin dennoch darauf hinweise: Von 'den drei Parteien, die im Bundestag vertreten sind, waren es mit Sicherheit die Sozialdemokraten, die das als erste als politischen Schwerpunkt akzeptiert haben. Wir haben sehr viel länger gebraucht — genauso wie
Sie —, das mit all den Anstrengungen zu akzeptieren, die damit verbunden sind.
Heute geht es im wesentlichen darum, die Bildungschancen starker Jahrgänge nicht sehr viel kleiner ausfallen zu lassen als die Bildungschancen schwacher Jahrgänge, d. h., hier müssen wir sehr viel mehr tun, als es sonst nötig wäre.
Wenn nun gesagt wird, wir hätten eine Facharbeiterlücke, wir müßten jetzt unbedingt darauf achten, weniger Akademiker und Abiturienten, dafür aber sehr viel mehr Facharbeiter auszubilden, dann kann ich nur sagen: Fangen Sie einmal bei den eigenen Kindern an. Es ist natürlich unheimlich bequem, für die eigenen Kinder wie selbstverständlich jedes Privileg in Anspruch zu nehmen und von den anderen Eltern zu verlangen, ihre Kinder mit der Facharbeiterausbildung zu versehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Werden Sie glaubwürdig, d. h., machen Sie das zunächst mit Ihren Kindern. Dann dürfen Sie sich anschließend hier hinstellen und das als politische Forderung vertreten. Es ist jedoch unzulässig, für sich selber Privilegien in Anspruch zu nehmen und zu sagen: Für die anderen soll das andere gelten.

(Rühe [CDU/CSU] : Das hängt doch von der individuellen Begabung ab, das ist doch keinPrivileg! — Dr. Hammans [CDU/CSU] : Und Ihre Kinder, Frau Schuchardt?)

— Ich habe diesen Vorwurf ja nicht erhoben — falls Ihnen das nicht aufgefallen sein sollte. Ich betone noch einmal: Ich halte es für unzumutbar ,anderen Eltern zu sagen, schickt eure Kinder mal lieber woandershin.
Zur Frage der Prognosen: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß derjenige, der meint, man müsse sich sehr viel stärker am Beschäftigungssystem ausrichten, natürlich auch gleichzeitig der Auffassung ist, daß wir uns an die Prognosen, die zur Verfügung stehen, halten und die Ausbildung danach gestalten sollen. Das wird auf keinen Fall unsere Zustimmung erhalten; denn die Prognosen haben uns immer dadurch überrascht, daß sie sich anschließend als nicht zutreffend erwiesen haben. Ich glaube, wir würden auch unserer Wirtschaft einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir unsererseits nicht dafür sorgten, die Menschen in der Bundesrepublik hinreichend gut auszubilden.
Zur Frage der überbetrieblichen Maßnahmen: Meine beiden Vorredner, Herr Rohde und Herr Thüsing, haben bereits darauf hingewiesen, aber ich glaube, man sollte es doch noch einmal betonen: Bis 1981 wird die Bundesregierung allein 1 Milliarde DM in die überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen hineingesteckt haben. Das ist in der Tat eine ganz enorme Anstrengung von seiten des Bundes. Das ist sehr viel mehr pro Jahr als das, was in der Summe in den letzten zwanzig Jahren getan worden ist. Hier 'sind das eigentliche Problem aber die Folgekosten. Wir sollten uns einmal darüber unterhalten, ob man nicht im Bereich der Folgekosten bei den überbetrieblichen Maßnahmen einiges erreichen könnte.



Frau Schuchardt
Zur Frage der freien Kapazitäten in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die nun nach Ihrem Vorschlag für Ausbildungsprogramme für arbeitslose Jugendliche bereitgestellt werden könnten: Dies nehme ich außerordentlich erfreut zur Kenntnis. Denn Sie waren es, die bei den letzten Debatten ganz eindeutig gewarnt haben, die überbetrieblichen Ausbildungsstätten gewissermaßen als eigenständige Säule der Ausbildung heranzuziehen. Ich stelle fest, daß Sie jetzt der Auffassung sind, man sollte die freien Kapazitäten dort genau dafür einsetzen. Wir sollten als etwas Positives zur Kenntnis nehmen, daß Sie dazugelernt haben.
Zur Frage der Ausbildungsordnung: Keine Ausbildungsordnung ist gegen den Willen der Wirtschaft verabschiedet worden. Das bedeutet: Ausbildungsordnungen bedürfen der sorgfältigen Abstimmung. Das muß weiterhin geschehen. Wenn die Fachleute, die diese Ausbildungsordnungen erarbeitet haben, im Lauf der Zeit zu allzu großem Perfektionismus gekommen sind, dann muß hier natürlich einiges korrigiert werden, ohne daß die Qualität darunter leidet. Wir sollten uns eindeutig dazu verpflichten, die starken Jahrgänge nicht durch Zurücknahme von Qualität in den Ausbildungsordnungen gegenüber den schwachen Jahrgängen zu benachteiligen.
Zur Frage der Entwicklung der berufsfeldbreiten Grundbildung: Dies fordern wir alle schon sehr lange. Wenn wir dies einführen und Wirklichkeit werden lassen, dann sollten wir uns aber nicht nach einem Jahr oder zwei Jahren wieder mit dem Vorwurf der Union auseinandersetzen müssen, man müsse bei diesen Ausbildungsordnungen zurückschrauben, da die hier gemachten großen Anstrengungen leider dazu führten, daß einige nicht mehr ausbilden dürften. Auch hier möchte ich Sie schon vorweg darum bitten, konsequent bei Ihren Auffassungen zu bleiben.
Zur Frage der vielen Anstrengungen, die wir auch durch die Bundesanstalt für Arbeit zu unternehmen haben, um Korrekturen wegen der Versäumnisse an den Hauptschulen vorzunehmen: Auch hier wenden Sie sich eigentlich an den falschen Adressaten. Gehen Sie in die Länder und sorgen Sie dort dafür, daß die Qualität der Hauptschulen endlich steigt; dann werden Sie viele zusätzliche Anstrengungen sparen können, die Leute zu einer vernünftigen Ausbildung überhaupt erst zu befähigen.
Ich möchte zum Schluß kommen. Ganz wichtig ist die Verzahnung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen. Aber was soll man eigentlich verzahnen, wenn zwar die Ausbildungsordnungen, nicht aber die Rahmenlehrpläne der Länder da sind? Folglich hatten wir im Berufsbildungsgesetz vorgesehen, daß für die gemeinsame Erarbeitung von beiden das Bundesinstitut für Berufsbildung zuständig sein soll. Nur dann wäre die Verzahnung sinnvoll gewesen. Sie aber haben dieses Gesetz abgelehnt.
Wir werden diesen Antrag und alle Anregungen, die darin möglicherweise enthalten sind und für die Jugendlichen ausgeschöpft werden können, kritisch prüfen und hoffentlich gemeinsam Erfolge haben.

(Beifall bei der FPD und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804806100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pfeifer.

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID0804806200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat heute vormittag drei Vorlagen zur Bildungspolitik beraten. Zwei dieser Vorlagen behandeln in ganz konkreten Bereichen die Zukunftschancen der jungen Generation, nämlich zum einen die Zukunftschancen des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum zweiten die Zukunftschancen jener jungen Menschen, die über die berufliche Bildung ihren Weg in den Beruf finden wollen.
Ich möchte zunächst einmal feststellen, daß diese für unsere junge Generation zentralen Themen im Plenum des Bundestags heute, ein Jahr nach der Bundestagswahl, überhaupt nicht behandelt worden wären, wenn nicht wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dazu die Initiative ergriffen hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die einzige Vorlage, Herr Minister Rohde, die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft diesem Haus in den letzten 12 Monaten zugeleitet hat, war eine Vorlage zum BAföG. Deutlicher kann man in meinen Augen nicht machen, wie wenig Bedeutung in der Arbeit dieser Bundesregierung die Zukunftschancen der jungen Generation tatsächlich haben. Dieser Regierung fehlt es schlicht an der eigenen Initiative. Unserer Initiative ist es zu verdanken, daß wir heute wenigstens ein Jahr nach einer Wahl, in der die junge Generation in einer besonderen Weise umworben wurde, überhaupt Themen dieser Art im Bundestag behandeln. Wenn wir auf Initiativen oder Vorlagen von Ihnen gewartet hätten, dann wäre es auch heute nicht der Fall gewesen.

(Bundesminister Rohde: Unsere Initiativen haben in den jährlichen Haushaltsplänen ihren Ausdruck gefunden!)

— Ich warte noch darauf, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wenigstens seinen Haushalt vorlegt. Im übrigen war der Haushalt des Jahres 1977 ja nicht so, daß er gerade ein Ruhmesblatt für den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gewesen wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte eine zweite Bemerkung machen. Was uns fehlt, so haben Sie gesagt, Herr Minister Rohde, seien nicht Programme, sondern Entscheidungen. Sie haben dann auf die Vorlage für die Konferenz der Regierungschefs am 14. Oktober hingewiesen. Dazu will ich dies sagen. Diese Vorlage war von einer Kommission unter dem Vorsitz von Herrn Ministerpräsidenten Goppel erstellt worden. In dieser Kommission war vereinbart, über die Vorlage zunächst in den Kabinetten des Bundes und der Länder eine



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Meinungsbildung herbeizuführen. Aber bevor dies überhaupt beginnen konnte, stand nach einer Indiskretion — es ist unschwer festzustellen, woher sie kam — diese ganze Vorlage bereits in den Zeitungen. Sie wissen, daß dies eine massive Intervention des bayerischen Ministerpräsidenten ausgelöst hat. Ich finde, mit Recht. Denn wer so mit den Ministerpräsidenten der Länder glaubt umgehen zu können, darf sich nicht wundern, wenn er am Ende nichts erreicht.

(Zuruf von der SPD: Und schon gar mit dem bayerischen!)

Ich möchte eine dritte Bemerkung machen. Wir wissen, daß uns in der beruflichen Bildung die eigentliche Bewährungsprobe noch bevorsteht, wenn in den nächsten Jahren die jungen Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen nach mehr Ausbildungsplätzen suchen, und wir wissen, daß wir noch nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung haben. Genau deshalb schlagen wir in unserem Antrag ein Bündel von Maßnahmen vor, mit denen alle Energien in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft darauf konzentriert werden sollen, daß wir diese Bewährungsprobe bestehen. Denn die jungen Menschen in diesem Land dürfen nicht den Eindruck gewinnen, sie seien deshalb, weil sie zu den geburtenstarken Jahrgängen gehören, für uns eine unwillkommene Belastung. Unsere Aufgabe ist es, den jungen Menschen in unserem Land die bittere Erfahrung zu ersparen, daß sie am Beginn ihres Berufslebens auf eine Welt von verschlossenen Türen und von vergebenen Plätzen stoßen. Deswegen möchte ich hier deutlich sagen, die jungen Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen sind für unser Land keine Belastung. Unser Land braucht diese jungen Menschen, die ihm und damit uns allen auf der Grundlage einer qualifizierten Ausbildung mit Kraft, mit Mut, mit Bereitschaft zur Leistung und mit Besonnenheit die Zukunft sichern sollen. Unser Land braucht junge Menschen, die ihm wieder Ansporn zu neuen Entwicklungen geben. Unsere Zukunft gründet nur dann auf einem soliden Fundament, wenn sie auf eine zuversichtliche Jugend gründen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Jugend ein Stück Zuversicht zurückzugeben, dies vor allem ist das Ziel der Initiativen, die wir heute hier vorgelegt haben. Und ich muß schon sagen, ich verstehe nicht, warum der Bundesregierung und den beiden Koalitionsparteien in der Debatte zu diesen Vorlagen nichts Besseres eingefallen ist, als an einigen Details herumzumäkeln und darüber hinaus von gewiß sehr fleißigen dienstbaren Geistern zusammengestellte Additionen vorzutragen, was die Bundesregierung geleistet hat und was sie nicht geleistet hat. Niemand in diesem Hause bestreitet, daß sich alle Mühe geben. Aber wenn Sie mit jungen Menschen im Lande draußen, mit ihren Eltern, mit den Familien, mit ihren Freunden sprechen, dann sehen Sie doch, daß das, was Regierung und Koalition heute hier als ihre Leistungsbilanz vorgetragen haben, daß das, was nach den Worten von Herrn Rohde alles bereits geschehen ist, alles Mögliche bewirkt haben mag, aber
eines mit Sicherheit nicht, nämlich daß diese junge Generation wieder mit mehr Zuversicht in ihre eigene Zukunft blickt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Statt hier beckmesserisch herumzumäkeln, statt auf den Ländern und allen möglichen anderen herumzuprügeln, hätte die Regierung besser getan, wenn sie endlich einmal ein eigenes, in sich geschlossenes Programm zur Sicherung der Ausbildungsplätze vorgetragen hätte. Aber genau darauf warten wir bis heute vergeblich. Die Regierungserklärung vom Dezember 1976 enthält ein solches Programm nicht. Seither hat es hierzu keine Erklärung der Bundesregierung mehr gegeben. Meine Damen und Herren, wenn in diesem Lande immer wieder nach Alternativen gefragt wird, dann möchte ich die Bundesregierung jetzt einmal konkret fragen: Wann endlich sehen wir eine in sich geschlossene Alternative der Bundesregierung zu dem Programm, das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion heute morgen hier vorgetragen hat? Daran fehlt es in erster Linie!

(Beifall bei der CDU/CSU — Thüsing [SPD] : Das Berufsbildungsgesetz haben Sie kaputtgestimmt!)

Nun, meine Damen und Herren, dreht sich ein beträchtlicher Teil der Debatte über die berufliche Bildung gegenwärtig um die Frage, ob die Wirtschaft zum Herbst dieses Jahres tatsächlich 100 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt hat oder nicht. Ich habe heute schon Zweifel, ob auf diese Frage angesichts dessen, was wir hier an unterschiedlichen Statistiken bereits jetzt präsentiert bekommen haben, überhaupt eine unstrittige Antwort gelingen wird.

(Frau Dr. Wilms [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Aber davon abgesehen: Die entscheidende Frage ist dies ja auch nicht. Die entscheidende Frage ist nicht, was in der Statistik steht. Entscheidend ist, ob die jungen Menschen in diesem Herbst Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl gefunden haben oder nicht.

(Frau Schuchardt [FDP]: Das ist wahr! — Frau Simonis [SPD] : Wie wollen Sie das machen?)

In diesem Zusammenhang habe ich mit großem Interesse Zahlen gelesen, die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Anfang September veröffentlicht hat. Daraus ergibt sich, daß in diesem Jahr rund 30 000 Schulabgänger mehr einen Ausbildungsplatz gesucht haben als im vergangenen Jahr. Gleichzeitig gab der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bekannt, daß von der Bundesanstalt für Arbeit bereits am 31. Juli 1977 33 100 Ausbildungsplätze mehr registriert worden sind als 1976.
Nun wird man diese Zahlen mit großer Vorsicht bewerten müssen. Aber mir scheint hier eine Tendenz sichtbar zu sein — Herr Minister Rohde hat das heute morgen im Grunde bestätigt; ich habe da genau zugehört —, nämlich eine Tendenz, nach welcher sich die Zahl der von der Wirtschaft in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellten Aus-



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bildungsplätze nicht nur deutlich nach oben entwickelt hat, sondern auch die Zahl der Ausbildungsplätze insgesamt wohl stärker gestiegen ist als die Zahl der einen Ausbildungsplatz suchenden jungen Menschen. Ich meine, meine Damen und Herren, es wäre an der Zeit, daß die Bundesregierung — die Debatte wäre heute eine Chance gewesen — auch diese Anstrengungen unserer Ausbildungsbetriebe endlich einmal positiv bewertet und anerkennt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn wir müssen doch auch sehen, daß diese zusätzlichen Ausbildungsplätze — in unseren Betrieben, im Handwerk, im Handel und in der Industrie — in einer Zeit geschaffen worden sind, die auf der anderen Seite durch zusätzliche Probleme auf dem Arbeitsmarkt, durch fast 1 Million Arbeitslose, durch eine Konjunkturflaute gekennzeichnet ist. Wir müssen weiterhin sehen, daß damit nach der ganz erheblichen Ausweitung der Zahl der Ausbildungsplätze im Jahre 1975 und im Jahre 1976 auch 1977 wieder neue Ausbildungsplätze in großer Zahl geschaffen worden sind, obwohl die Bundesregierung bis zum heutigen Tage nichts oder jedenfalls nichts Wesentliches getan hat, um z. B. immer wieder genannte bestehende Hindernisse für die Erweiterung des Ausbildungsplatzangebotes zu verringern oder die Rahmenbedingungen für die Vermehrung der Ausbildungsplätze zu verbessern. Wenn das Ausbildungsplatzangebot in diesem Jahr dennoch erneut deutlich angestiegen ist, dann bestätigt dies ein weiteres Mal Effizienz, Elastizität und Flexibilität des dualen Ausbildungssystems, zu dem es keine Alternative gibt,

(Frau Simonis [SPD] : Mir kommen die Tränen!)

und dann bestätigt dies aber vor allem auch, daß
letztlich in der Wirtschaft die Solidarität mit der
jungen Generation lebendig ist. Dies gehört, meine
auch in einer solchen Debatte einmal positiv hervorgehoben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer allerdings in dieser Situation — das ist heute morgen auch mehrfach geschehen — wieder unterschwellig die Diskussion über die Einführung der Ausbildungsplatzumlage beginnt, der gefährdet damit ausreichende Ausbildungsplätze in den nächsten Jahren; denn es wäre doch geradezu widersinnig, wenn die Bundesregierung jetzt angesichts allseits als notwendig bezeichneter Steuerentlastungen damit begönne, selbst solche Betriebe, die ausbilden, mit einer neuen Ausbildungsplatzabgabe zu belasten. Ich halte es auch für widersinnig, wenn angesichts der schwierigen konjunkturellen Situation der Wirtschaft die Betriebe mit dem sogenannten Ausbildungsplatzförderungsgesetz gezwungen werden sollen, im Bereich der Ausbildungsplätze einen Überhang von 12,5 % — das sind immerhin 50 000 Ausbildungsplätze — bereithalten zu müssen. Eine solche Überproduktion von im Augenblick nicht zu besetzenden Ausbildungsplätzen, wie sie das sage-. nannte Ausbildungsplatzförderungsgesetz verlangt, wäre in der gegenwärtigen Situation kaum zu verantworten. Meine Damen und Herren, das ist auch einer der Gründe, weswegen wir in der letzten Legislaturperiode dieses sogenannte Ausbildungsplatzförderungsgesetz nicht mit getragen haben.
Die Bundesregierung sollte endlich zu einem Umdenken in der Frage der Finanzierung der Berufsbildung gelangen. Nicht eine Umlage, die von den Betrieben aufgebracht werden muß, kann jetzt helfen, sondern helfen kann sehr viel eher eine auch mit steuerlichen Maßnahmen erzielbare Kostenentlastung der Betriebe, die ihrer Ausbildungsverpflichtung gerecht werden. Die Bundesregierung hat bisher leider zu wenig getan, um ein Vertrauensklima für die ausbildenden Betriebe zu schaffen. Sie hat nichts getan, um die Opferbereitschaft der Betriebe zugunsten der Ausbildungsplätze zu fördern. Dies vor allem, meine Damen und Herren, muß anders werden.
Ich möchte einen letzten Punkt anschneiden. Trotz allem, was es angesichts der derzeitigen Zwischenergebnisse an Positivem über die Entwicklung auf ,dem Ausbildungsstellenmarkt im Jahre 1977 zu sagen gibt, sind doch einige Probleme deutlich hervorgetreten. Eines möchte ich nennen. Wie im letzten Jahr hat es auch 1977 für benachteiligte und leistungsschwache Jugendliche, für Behinderte, für Hauptschüler ohne Abschluß und für Sonderschüler besondere Schwierigkeiten gegeben. Ohne den massiven Einsatz vieler Lehrer, z. B. vieler Sonderschullehrer, sähe es für diese jungen Menschen noch schlechter aus. Wir haben, um diesen jungen Menschen zu helfen, in unserem Antrag ein umfassendes Bündel von Vorschlägen unterbreitet. Viele dieser Vorschläge haben inzwischen auch :die Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit gefunden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Konzept schnell zu verwirklichen.
Meine Damen und Herren, in den letzten zehn Jahren haben die beiden Regierungsparteien mit großer Intensität darauf hingewirkt, daß die Zahl der Abiturienten mancherorts nicht mehr vertretbare Größenordnungen erreicht hat. Ich meine, wir sollten uns in den nächsten zehn Jahren endlich mit der gleichen Intensität darum kümmern, den leistungsschwächeren und behinderten Jugendlichen vermehrt zu einem Abschluß ihrer Berufsausbildung zu verhelfen.

(Dr. Hammans [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Dies liegt jetzt sehr viel mehr im Interesse der sozialen Symmetrie als vieles von dem, was die Bundesregierung sonst in ihrer Bildungspolitik initiiert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich komme zum Schluß. Die Bilanz des heutigen Vormittages macht eines deutlich. Die Bundesregierung macht es sich zu leicht, wenn sie vor den Wahlen in diesem Land den jungen Menschen alles Mögliche verspricht, aber nach den Wahlen die konkreten Konzepte nicht vorlegt. Seit diese Bundesregierung regiert, haben sich die Zukunftschancen der jungen Generation von Jahr zu Jahr ver-



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schlechtert. Ich stelle nach den heutigen Einlassungen der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien mit Bedauern fest, daß eine Wende zum Guten nicht in Sicht ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0804806300
Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, den Wirtschaftsausschuß und den Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir stehen am Ende der Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, 19. Oktober 1977, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.