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ID0804709300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Malaysischen Unterhauses und einer Delegation . 3555 A Begrüßung der Vorsitzenden der britischen Kommission für Kommunalpolitik, Baroness Bea Serota, des Ombudsmann von Finnland, Dr. Aalto, und des Beauftragten der Stadt Zürich in Beschwerdesachen, Dr. Vontobel 3566 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Kenia 3571 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 3555 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 3555 D Fortsetzung der Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) — Drucksache 8/950 — in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Finanzplans des Bundes 1977 bis 1981 — Drucksache 8/951 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Anwendung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — Drucksachen 8/876, 8/983, 8/992 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/987 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksachen 8/900, 8/905 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/984, 8/992 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zum Abbau der Überbesteuerung der Arbeitnehmer und Betriebe sowie zur Erhöhung des Kindergeldes für Kinderreiche (Steuerentlastungsgesetz 1978) — Drucksache 8/592 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/985, 8/992 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksache 8/974 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/988 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/986, 8/992 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . 3556 D, 3573 C Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3558 D, 3576 B Dr. Kreile CDU/CSU . . . . . . . . . 3560 C Dr. Böhme (Freiburg) SPD 3566 A Frau Funcke FDP 3571 A Frau Matthäus-Maier FDP 3578 A Dr. Apel, Bundesminister BMF 3580 D Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 3582 B, 3585 D Porzner SPD 3586 A Stutzer CDU/CSU 3586 C Dr. Spöri SPD 3587 C Schmidt, Bundeskanzler 3596 A Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 3607A Mischnick FDP 3619 B Dr. Ehmke SPD 3623 D Namentliche Abstimmungen . . 3591 A, 3592 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Sechsten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/998 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 3594 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1977 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1977) — Drucksache 8/365 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/970 — Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 3626 C Roth SPD 3628 C Angermeyer FDP 3630 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 8/786 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 3632 B Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . . . 3633 B Dr. Schöfberger SPD 3635 C Kleinert FDP 3637 C Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/971 — . 3638 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 8/933 — 3638 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1978) — Drucksache 8/921 — 3638 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Weihnachts-Freibetrages und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen — Drucksache 8/990 — 3638 C Beratung der Ubersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/925 — 3638 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 III Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden; hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksache 8/937 — . . . . . . . . 3638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren — Drucksachen 7/5222, 8/913 — 3639 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Luftreifen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern — Drucksachen 8/55, 8/934 — 3639 A Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 3177/76 des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Angleichung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 8/850, 8/947 — 3639 B Nächste Sitzung 3639 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3641* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Oktober 1977 3555 47. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 6. 10. Dr. van Aerssen * 7. 10. Dr. Ahrens ** 7. 10. Dr. Aigner * 7. 10. Alber ** 7. 10. Dr. Bardens ** 7. 10. Dr. Bayerl * 6. 10. Dr. von Bismarck 7. 10. Blumenfeld * 7. 10. Böhm (Melsungen) ** 7. 10. Frau von Bothmer ** 7. 10. Brandt 7. 10. Büchner (Speyer) ** 7. 10. Frau Eilers (Bielefeld) 7. 10. Dr. Enders ** 7. 10. Dr. Evers ** 7. 10. Dr. Früh * 6. 10. Dr. Geßner ** 7. 10. Haase (Fürth) * 7. 10. Handlos ** 7. 10. Frau Dr. Hartenstein 7. 10. von Hassel ** 7. 10. Helmrich 7. 10. Hoffmann (Saarbrücken) * 6. 10. Dr. Holtz** 7. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 10. Dr. Klepsch * 7. 10. Klinker* 7. 10. Lagershausen* * 7. 10. Lange * 7. 10. Lemmrich * 7. 10. Lemp * 7. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer ** 7. 10. Marquardt ** 7. 10. Dr. Mende ** 7. 10. Milz ** 7. 10. Möhring 7. 10. Dr. Müller ** 7. 10. _ Müller (Mülheim) * 7. 10. Müller (Wadern) * 7. 10. Dr. Müller-Hermann * 7. 10. Pawelczyk ** 7. 10. Reddemann ** 7. 10. Dr. Schäuble ** 7. 10. Scheffler ** 7. 10. Schmidhuber ** 7. 10. Schmidt (Kempten) ** 7. 10. Schmidt (München) * 7. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 7. 10. Schmöle 7. 10. Schreiber * 6. 10. Schwabe ' 7. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 10. Dr. Schwörer * 7. 10. Seefeld * 7. 10. Sieglerschmidt * 6. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 7. 10. Dr. Starke (Franken) * 7. 10. Dr. Staudt 7. 10. Frau Steinhauer 7. 10. Ueberhorst ** 7. 10. Dr. Vohrer ** 7. 10. Frau Dr. Walz * 7. 10. Wawrzik * 7. 10. Wehner 7.10. Windelen 7. 10. Dr. Wörner 7. 10. Würtz * 7. 10. Zebisch ** 7. 10. Zeyer * 7. 10. Zywietz * 6. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Schöfberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Sie, Herr Kollege Dr. Hennig, nicht angreifen, aber wenn Sie in Zukunft den Tacitus so locker zitieren und daran Ausführungen über die Verderbnis unserer Republik anknüpfen, müssen Sie sich vorsehen, sich nicht strafbar zu machen für den Fall, daß Ihre Gesetzesvorschläge bezüglich der Staatshetze Wirklichkeit werden; aber dies nur am Rande.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die Kunst der Juristen ist es zuweilen, mit juristischen Konstruktionen und vielen 'Bedenken das eigentliche Problem zu verdrängen, um nicht tun zu müssen, was man interessenpolitisch nicht tun will. Auf diese Kunst verstehen Sie sich offenbar, wenn Sie mit reichhaltigen Hinweisen auf die Gesetzesflut vom eigentlichen Problem, nämlich vom Problem des Verbraucherschutzes, ablenken wollen.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Wenn Sie das Ohr am Volk haben - woran ich auch nicht zweifle —, dürften Ihnen doch die weitverbreiteten und vielfältigen Klagen von Urlaubern über gescheiterte und vermieste Urlaubsreisen nicht entgangen sein. Wollen 'Sie etwa auch diese Beschwerden und Klagen in den Papierkorb werfen, so wie den vorliegenden Gesetzentwurf?
    Wir Sozialdemokraten wollen hier Abhilfe schaffen.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei den Beratungen in den Ausschüssen wird es sich zeigen, welches der zweckmäßigste Weg für eine solche Abhilfe ist. Wir begrüßen jedenfalls den Entwurf der Bundesregierung.
    Der Entwurf erfüllt eine Ankündigung der Bundeskanzlers in der Regierungserklärung zu Beginn dieser Legislaturperiode. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Stück Verbraucherschutz auf einem wichtigen Teilgebiet des Massenkonsums verwirklicht werden.
    Bei den anschließenden Beratungen in den Ausschüssen wird es darauf ankommen, die wohlverstandenen Interessen und Rechtsschutzbedürfnisse



    Dr. Schöfberger
    vieler Millionen Urlauber und Touristen einerseits und die wirtschaftlichen Interessen der Reiseveranstalter andererseits gerecht gegeneinander abzuwägen und das Ergebnis gesetzlich zu fixieren. Dazu besteht nach unserer Auffassung ein unabweisbares Bedürfnis.
    Noch vor Jahrzehnten war das Wort „Urlaub" im allgemeinen Sprachgebrauch unseres Volkes kaum bekannt. Dies ist Gott sei Dank anders geworden. Damals war es ein Privileg — —

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : Seit 1969!)

    — Nein, nein, nicht seit 1969, sondern ganz genau seit dem Jahr 1919, als von der sozialdemokratischen Regierung erstmals der Anspruch auf Mindesturlaub für Arbeitnehmer gesetzlich geregelt worden ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Zu dieser Zeit haben Ihre geistigen Vorväter an Urlaub für Arbeitnehmer überhaupt nicht gedacht. Aber dafür können Sie nicht verantwortlich gemacht werden. — Damals war es ein Privileg derjenigen, die über ausreichend Geld, ausreichend Zeit und ausreichende Sprachkenntnisse verfügten, ferne Länder aufzusuchen.
    Der Massentourismus hat inzwischen, glücklicherweise, eine stürmische Entwicklung erfahren. Mehr Freizeit und ein höheres Masseneinkommen ermöglichen es heute vielen Millionen Bürgern, Urlaubsreisen zu unternehmen. 57 % der Bevölkerung haben das im letzten Jahr getan. 7 Millionen Bürger haben ihr Geld in das Reisebüro getragen, haben darauf vertraut, eine anständige Leistung zu bekommen, haben sich das ganze Jahr auf diese Reise gefreut und sind dann zuweilen herb enttäuscht worden. Dieses Problem gilt es ins Auge zu fassen.
    Wir wollen mit der von uns vorgeschlagenen Regelung mit Sicherheit nicht den positiv zu bewertenden Massentourismus strangulieren. Aber es steht fest: Die Entwicklung des einschlägigen Vertragsrechts ist weit hinter den praktischen Bedürfnissen dieses Massentourismus zurückgeblieben. Es ist gar kein Wunder, daß das BGB des Jahres 1900, das immer noch gilt, für den Massentourismus weder besondere Rechtsregeln noch einen Vertragstypus vorsieht. Man hat sich jahrzehntelang, bis heute, damit beholfen, auf den Reisevertrag das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht oder gar das Maklerrecht anzuwenden. Das waren alles unvollkommene Hilfskonstruktionen. Erst der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung die beliebte Masche unterbunden, daß sich die Reiseveranstalter auf ihre Vermittlerposition zurückzogen und alle Leistungsstörungen schlechthin auf die Kunden abwälzten.
    Schließlich hat sich jenseits des bürgerlichen Rechts ohne den Willen des Gesetzgebers ein autonomes Privatrecht entwickelt. Dieses autonome Privatrecht ist uneinheitlich, unübersichtlich und alles andere als verbraucherfreundlich. Das gilt bis zum heutigen Tag. Wie so oft in unserem Wirtschaftsleben haben die wirtschaftlich Stärkeren dieses autonome Privatrecht bestimmt und diktiert. Oder können Sie mir Fälle nennen, in denen der Reisekunde maßgebenden Einfluß auf die Reisevertragsbedingungen hätte ausüben können?
    Erst unter dem Eindruck unseres Gesetzgebungsvorhabens in der letzten Legislaturperiode hat sich das, zugegebenermaßen, zum Besseren gewendet. Das spricht allerdings für die Güte unseres Vorhabens. Der Gesetzentwurf hat schon segensreich gewirkt, bevor er noch verabschiedet wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist. Das gebe ich Ihnen gerne zu.
    Inzwischen hat der Deutsche Reisebüroverband beim Bundeskartellamt eine Konditionenempfehlung angemeldet und genehmigt bekommen. Das verkennen wir nicht.
    Die Frage ist also, ob dadurch ein Gesetz überflüssig wird. Diese Frage wird in den Ausschüssen sehr sorgfältig zu prüfen sein.

    (Daweke [CDU/CSU] : Also doch!)

    Nach dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse teilen wir die Auffassung der Bundesregierung und meinen, daß trotz dieses Konditionenkartells auf ein Gesetz nicht verzichtet werden kann, und zwar aus folgenden Gründen.
    Dem Konditionenkartell haben sich zwar eine Reihe größerer und mittlerer Reiseunternehmen angeschlossen, bei weitem aber nicht alle. Das Konditionenkartell gewährt daher jedenfalls bislang keine einheitliche verbraucherfreundliche Praxis. Die Praxis ist auch nach dem freiwilligen Konditionenkartell uneinheitlich und läßt die gewünschte Rechtsklarheit und Rechtssicherheit vermissen, zumal dann, wenn die Veranstalter, wie es nicht selten vorkommt, einzelne Vorschläge und Konditionen willkürlich weglassen und andere willkürlich verändern.
    Auch der Inhalt des Konditionenkartells entspricht nicht in allen wesentlichen Punkten unseren verbraucherfreundlichen Vorstellungen. Ich nenne in der ersten Lesung nur zwei Beispiele. Der Reisende kann nach dem Konditionenkartell nur dann kostenbefreiend von der Reise zurücktreten, wenn ihm trotz erheblicher Programmänderungen die ausgewählte Reise überhaupt nicht mehr zumutbar ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist ein gänzlicher Haftungsausschluß nach wie vor möglich.
    Wer ein Gesetz deswegen ablehnt, verehrter Herr Kollege, weil eine überwiegende Zahl von Rechtsgenossen bereits jetzt rechtstreu und seriös handelt, der müßte konsequenterweise auch Teile des dispositiven Rechts des BGB und des HGB außer Kraft setzen. Es kommt doch darauf an, alle Rechtsgenossen dazu zu bringen, rechtstreu und im Interesse des sozialen Ausgleichs zu handeln. Es genügt nicht, wenn sich nur eine überwiegende Zahl so verhält.
    Auch der Einwand, das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen schaffe bereits eine ausreichende gesetzliche Grundlage, ist nicht durchgreifend stichhaltig. Mit diesem sonst hervorragenden Gesetz ist den besonderen Problemen des Reisevertrages nicht durchgängig beizukommen. Aber auch darüber wird im einzelnen zu beraten sein.
    Worauf es uns Sozialdemokraten schließlich ankommt, ist dies: Wir wollen beileibe nicht davon ausgehen, daß jedes Reiseunternehmen jeden Ur-



    Dr. Schöfberger
    laubsreisenden übervorteilt und schädigt. Das ist nicht so in der Praxis. Es gibt gerade in dieser Branche viele seriöse Unternehmen größerer, mittlerer und auch kleinerer Art, die hervorragende, preisgünstige, gut organisierte und auch sonst verbraucherfreundliche Massendienstleistungen anbieten und abwickeln. Das soll nicht verkannt werden. Ohne diese höchst qualifizierten Dienstleistungen wäre der Massentourismus gar nicht vorstellbar. Die seriösen Unternehmen aber, die sich schon bisher daran halten, werden sich auch sehr schnell mit einem Gesetz anfreunden, das ihnen in der Praxis dann keinerlei Schwierigkeiten bereitet.
    Was wir mit dem Gesetz erreichen wollen, sind ein gerechter Interessenausgleich und eine schärfere Abgrenzung der Risikosphäre zwischen Reiseveranstalter und Reisekunden. Das ist allerdings auch zwingend notwendig.
    Der Reisevertrag wird zumeist auf weite Distanz unter Inanspruchnahme zahlreicher fremder Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen abgeschlossen. Selbst der sorgfältigste Reiseunternehmer — und das scheint mir das Problem zu sein — hat auf die Auswahl und auf die Qualität fremder, oft ausländischer Leistungsträger einen nur begrenzten Einfluß. Selbst bei größter Sorgfalt kann es gerade in dieser Branche zu erheblichen Leistungsstörungen kommen. Die Frage ist nun, wer ein solches Risiko tragen soll, mag es auch auf höhere Gewalt zurückzuführen sein: z. B. Leistungsstörungen wie Überbuchungen, Verspätungen • oder Ausfall von Beförderungsmitteln, ungenügende Ersatzquartiere, schlechte hygienische Verhältnisse, mangelnde Verpflegung, Lärmbelästigung und vieles andere mehr. Soll das alles nach wie vor auf die Reisekunden abgelastet werden? Wir meinen, nein.
    Wir wollen eindeutige Rücktritts-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche im Interesse der Urlaubsreisenden vorsehen. Dabei gehen wir von einem bewährten Grundsatz unseres Wirtschaftslebens aus, der da heißt: Wer als Kaufmann Geschäfte abschließt und damit legitimerweise auch Gewinne erzielen will, darf nicht nur die Vorteile solcher Geschäfte für sich buchen wollen und die Nachteile ausschließlich auf seine Kunden abwälzen; er muß auch bereit sein, die typischen, ja sogar die untypischen Risiken solcher Geschäfte zumindest solidarisch mitzutragen.

    (Beifall bei der SPD) Nichts anders wollen wir gesetzlich regeln.

    Schließlich bleibt die Frage, ob wir ein Spezialgesetz schaffen sollen oder die Materie als Vertragstypus eigener Art in den Besonderen Teil des Schuldrechts hineinbringen. Ich gestehe hier freimütig — und habe auch schon eine entsprechende mündliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet —: Ich möchte einer Zersplitterung des Bürgerlichen Rechts in eine Vielzahl von Spezialgesetzen vorbeugen. Ich möchte das Schuldrecht konzentriert im Bürgerlichen Recht halten. Deswegen bin ich für alle Vorschläge aufgeschlossen, die uns den Einbau dieser Materie als Vertragstypus in das Bürgerliche
    Recht empfehlen. Darüber ist bei den Ausschußberatungen zu sprechen.
    In diesem Sinne möchte ich alle Beteiligten in den Ausschüssen bitten, dieses wichtige Stück Verbraucherschutz ernsthaft zu beraten und alsbald zu verwirklichen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehften Damen! Meine Herren! Der Herr Vorvorredner hat mich weitgehend zutreffend zitiert. Der Herr Vorredner hat sich weitgehend zutreffend zitiert.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU)

    Deshalb bleibt mir nun wirklich zu dieser Sache nicht mehr sehr viel zu sagen.
    Ich bedanke mich für die Feststellung, Herr Schöfberger, daß das, was ich vor etwa einem Jahr hier gesagt habe, eingetreten ist: der damalige Entwurf und seine Einbringung hatte schon zu einem großen Teil die von beiden Vorrednern richtig zitierte Wirkung, nämlich Beantragung des Konditionenkartells, Genehmigung desselben und Einführung dieser Bedingungen nicht nur in die Kataloge der großen Veranstalter, sondern, wie ich speziell nachgeprüft habe, inzwischen auch in den Katalog des Veranstalters, der die besondere Taktlosigkeit besessen hat, dem Bundesjustizminister eine Reise zu verkaufen, die nach ganz ungewöhnlichen Bedingungen abgewikkelt werden sollte, und trotz Anmahnung durch den Bundesjustizminister zunächst auf seinen unsittlichen Bedingungen zu verharren.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Auch dieser Veranstalter hat sich inzwischen dem Gesetz des Marktes gefügt — das ist eigentlich der Punkt, über den hier noch ganz kurz zu reden ist — und hat die Konditionen aus diesem Kartell benutzt.
    Wenn man Ihnen, Herr Schöfberger, ganz unbefangen zuhörte, könnte man auf Gedanken kommen, die Sie sicherlich nicht haben, nämlich daß durch Gesetz der äußerst wünschenswerte Fall herbeigeführt werden könnte, daß man in einem Fünf-SterneHotel zum Preis einer Pension übernachten kann.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU)

    Dies wird sich nicht bewerkstelligen lassen. Dieser Erfolg ist durch Gesetz nicht herbeizuführen.
    Wenn das so ist, dann wollen wir doch auch in Zukunft den Leuten die Möglichkeit lassen, sich ein• mal über einen minderen Veranstalter zu ärgern und das nächste Jahr woanders zu buchen. Hätten wir den Reiseboom erst seit diesem Jahr, könnte man sagen: die haben das alle noch nie ausprobieren können, und denen müssen wir jetzt schleunigst



    Kleinert
    helfen. Wir haben den aber schon seit 20 Jahren, und die buchen immer wieder -und haben sich dabei wahrscheinlich auch ihre Veranstalter angeguckt. Die folgen den Gesetzen des Marktes. Von daher kommt eine Serviceleistung, ein Druck darauf, sich wirklich um jeden einzelnen Kunden Mühe zu geben, wie sie durch Gesetze überhaupt nicht erzwingbar sind, was ich Ihnen an unzähligen Beispielen, etwa aus den Bereichen von Bundesbahn und Bundespost, belegen kann.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wenn ich glaube, das noch gesetzlich regeln zu müssen, dann muß ich mir konsequenterweise einmal die sogenannten Geschäftsbedingungen von Bahn und Post hernehmen, wo ich zu einem Benutzer degradiert werde, Anträge stelle; ich beantrage daß ich denen Geld geben darf. Wo sind wir denn überhaupt? Da haben Sie eine tiefgreifende gesetzliche Regelung und können einmal sehen, was dabei herauskommt, wenn das einzige, was wirklich greift, nämlich der Markt, fehlt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Der Kollege Dr. Hennig hat der „Welt am Sonntag" gegenüber einmal erklärt, er wolle lieber im Wahlkreis tätig sein, weil die Arbeit in Bonn keinen besonderen Sinn habe; man würde zum Schluß doch überstimmt. Ich sehe mit großer Freude, daß Sie von diesem Grundsatz abgegangen sind,

    (Heiterkeit bei der FDP)

    und ich hoffe und habe eine gewisse Veranlassung zu der Hoffnung, daß sich diese Ihre Arbeit ganz im Sinne Ihrer Ausführungen schließlich auch lohnen wird.

    (Beifall und Heiterkeit)