Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Zum weiteren Verlauf der Debatte möchte ich folgendes bemerken. Gemäß § 39 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung soll der Präsident die dort vorgesehenen Redezeiten verlängern, „wenn der Gegenstand oder Verlauf der Aussprache dies nahelegt". Ich mache von dieser Ermächtigung Gebrauch und verlängere auch die Redezeit der folgenden Redner.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ehmke.