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    Plenarprotokoll 8/44 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 3301 A Beratung der Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/916 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/919 — Angermeyer FDP 3301 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Schmidhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Lampersbach, Dr. von Bismarck, Engelsberger, Schedl, Haase (Kassel), Dr. Luda, Schröder (Lüneburg), Dr. Bötsch, Dreyer, Feinendegen, Dr. Friedmann, Dr. George, Gerstein, Helmrich, Dr. Hoffacker, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Hüsch, Josten, Dr. Köhler (Duisburg), Kolb, Landré, Dr. Narjes, Neuhaus, Niegel, Pieroth, Frau Pieser, Dr. Pinger, Dr. Schneider, Dr. Sprung, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Stavenhagen, Dr. Unland, Dr. Waffenschmidt, Dr. Warnke, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe und zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft (Bundesmittelstandsförderungsgesetz) — Drucksache 8/708 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Dollinger, Schmidhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Köhler (Wolfsburg), Dr. von Bismarck, Dr. Luda, Feinendegen, Dr. Freiherr Spies von Billiesheim, Biehle, Frau Dr. Neumeister, Dr. Riedl (München), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Frau Will-Feld, Engelsberger, Dr. Becker (Frankfurt), Helmrich, Frau Benedix, Dr. Waffenschmidt, Dr. Jobst, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU Bericht über die Lage der freien Berufe — Drucksache 8/901 — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 3304 A Dr. Schachtschabel SPD . . . . . . . 3308 B Wurbs FDP 3312 A Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 3314 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Dr. Jens (Voerde) SPD 3318 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 3321 C Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . 3324 A Dr. Steger SPD 3327 D Gattermann FDP 3330 A Lampersbach CDU/CSU 3331 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Düngemittelgesetzes — Drucksache 8/319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/890 — 3333 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Düngemittelstatistik — Drucksache 8/371 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/938 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/891 — . . . . . . . . 3333 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik im Gilterkraftverkehr 1978 — Drucksache 8/177 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/908 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/907 — . . . . . . . . 3333 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Regenspurger CDU/CSU . . . . . . . 3334 B Liedtke SPD 3335 D Dr. Wendig FDP 3336 D Baum, Parl. Staatssekretär BMI 3338 A Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments über die Ergebnisse der Vierten Internationalen Parlamentarierkonferenz zu Umweltfragen in Kingston (Jamaika) vom 12. bis 14. April 1976 — Drucksachen 8/369, 8/889 — 3339 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Protokolls Nr. 1 zu den Kooperationsabkommen mit Algerien, Marokko und Tunesien Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Finanzprotokolls mit der Republik Malta — Drucksachen 8/318, 8/429, 8/882 — . . . 3339 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Verringerung der Schallemissionen von Luftfahrzeugen — Drucksachen 7/5146, 8/883 — 3339 D Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des AKP-EWG-Ministerrats über die Beschäftigungsbedingungen für das Personal des Zentrums für industrielle Entwicklung hinsichtlich Besteuerung, soziale Sicherheit und Rechtsweg — Drucksachen 8/576, 8/884 — 3339 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken im Baugewerbe — Drucksachen 7/5830, 8/887 — . . . . . 3339 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vinylchlorid-Monomer enthaltende Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen — Drucksachen 8/42, 8/888 — . . . . . 3340 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die Nacherhebung von noch nicht vom Abgabenschuldner angeforderten Eingangs- oder Ausfuhrabgaben für Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet worden sind, das die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Abgaben beinhaltet — Drucksachen 8/631, 8/895 — . . . . . 3340 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte und Abmessunsungen bestimmter Kraftfahrzeuge — Drucksachen 8/53, 8/909 — 3340 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Vergleichbarmachung der Rechnungsführung und der Jahresrechnung von Eisenbahnunternehmen — Drucksachen 8/77, 8/910 — . . . . . 3340 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Heizung des Innenraumes von Kraftfahrzeugen Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Radabdeckung von Kraftfahrzeugen — Drucksachen 8/54, 8/911 — 3340 B Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/77 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1977) — Drucksache 8/897 — . . . . . . . . 3340 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/77 — Besondere Zollsätze gegenüber Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien — EGKS) — Drucksache 8/898 — 3340 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude — Drucksache 8/896 — Francke (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 3361 C Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . . . . . 3363 A Frau Funcke FDP . . . . . . . . . . 3364 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz — Drucksachen 8/935, 8/943, 8/944, 8/945 — Hartmann CDU/CSU . . . . . . . . . 3366 C Dr. Weber (Köln) SPD 3368 A Engelhard FDP 3369 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 3370 C Coppik SPD 3371 A Dr. Bangemann FDP . . . . . . . . 3373 C Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . . . 3375 B Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . . 3376 A Dr. Sperling SPD 3377 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . . 3380 A Frau Schuchardt FDP 3380 D Hansen SPD (Erklärung nach § 59 GO) . 3381 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 3381 D Mischnick FDP 3382 B Wehner SPD 3382 D Namentliche Abstimmungen . . 3378 A, 3383 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Deutsche Bundesbahn — Drucksache 8/849 —Dr. Jobst CDU/CSU 3385 C Wendt SPD 3387 D Ollesch FDP 3389 C Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . 3391 D Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 3394 A Mahne SPD 3396 B Beratung des Dritten Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 8/803 — Sick CDU/CSU 3398 A Batz SPD 3399 B Ollesch FDP 3401 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Fragestunde — Drucksache 8/926 vom 23. 09. 1977 — Einführung einer Meldepflicht für private Investitionen von einer bestimmten Höhe an MdlAnfr A45 23.09.77 Drs 08/926 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 3341 B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 3341 B, C Verhaltenskodex für in Südafrika ansässige deutsche Unternehmen MdlAnfr A50 23.09.77 Drs 08/926 Hansen SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 3341 C, D, 3342 A ZusFr Hansen SPD 3341 D Umfang der durch Bürgerinitiativen, Genehmigungsverfahren und Verordnungen blokkierten Investitionsprojekte MdlAnfr A53 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A54 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 3342 A, B, C, D, 3343 A, B ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . 3342 B, C, D, 3343 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3343 B Zusammenarbeit bundesdeutscher Unternehmen mit der Republik Südafrika auf nukleartechnischem Gebiet MdlAnfr A48 23.09.77 Drs 08/926 Frau von Bothmer SPD MdlAnfr A49 23.09.77 Drs 08/926 Frau von Bothmer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3343 C, D ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . 3343 C, D Anwendung der automatischen Bestabrechnung durch Strom- und Gasversorgungsunternehmen MdlAnfr A63 23.09.77 Drs 08/926 Dr. von Wartenberg CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 3343 D, 3344 A ZusFr Dr. von Wartenberg CDU/CSU . . 3344 A Bundesbürgschaften für deutsche Firmen bei Auslandsgeschäf ten MdlAnfr A128 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3344 B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 3344 C Behandlung der Vorschläge Israels zur Eindämmung der Wüsten auf der Weltwirtschaftskonferenz in Nairobi MdlAnfr A141 23.09.77 Drs 08/926 Wohlrabe CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 3344 D, 3345 A, B ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 3345 A, B Ergebnis der deutsch-tschechoslowakischen Gespräche im Hinblick auf die Aussiedlung Deutscher MdlAnfr A143 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 3345 B, C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 3345 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3345 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3345 D Belastung des deutsch-polnischen Verbälnisses durch den „Schlesien-Wettbewerb" der Niedersächsischen Landesregierung MdlAnfr A145 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD MdlAnfr A146 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 3346 A, B, D, 3347 A, B, C, D, 3348 A, B, C, D, 3349 A ZusFr Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . 3346 B, C ZusFr Hansen SPD 3346 D, 3348 D ZusFr Ey CDU/CSU 3347 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 3347 A, 3348 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 3347 B, C ZusFr Frau von Bothmer SPD 3347 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . 3347 D, 3348 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 3348 B, C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3349 A Unterstützung afrikanischer Befreiungsorganisationen durch die Bundesregierung MdlAnfr A147 23.09.77 Drs 08/926 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 3349 B, C, D, 3350 A ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 3349 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 3349 D ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . . 3349 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3350 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 V Erfüllung der menschenrechtlichen Verpflichtungen in bezug auf die Deutschen in der UdSSR und in Polen MdlAnfr A148 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A149 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 3350 B, C, D, 3351 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3350 B, D, 3351 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 3351 A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 3351 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3351 D Erhebung der Milcherzeugerabgabe in den EG-Ländern MdlAnfr A65 23.09.77 Drs 08/926 Niegel CDU/CSU Antw StSekr Rohr BML 3352 B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 3352 B ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 3352 C Erhöhung des Selbstversorgungsgrads bei Molkereiprodukten in Großbritannien sowie Vorschläge der Bundesregierung zur Entlastung der britischen Divisenbilanz MdlAnfr A64 23.09.77 Drs 08/926 Simpfendörfer SPD Antw StSekr Rohr BML 3352 C, D ZusFr Simpfendörfer SPD . . . . . . 3352 D Verluste in der Landwirtschaft durch hohe Trocknungskosten für Getreide sowie Erhöhung der Interventionspreise für Futtergetreide MdlAnfr A66 23.09.77 Drs 08/926 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A67 23.09.77 Drs 08/926 Müller (Schweinfurt) SPD Antw StSekr Rohr BML 3353 A, B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 3353 B Verfütterung von Magermilchpulver MdlAnfr A73 23.09.77 Drs 08/926 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw StSekr Rohr BML 3353 C, D ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 3353 D Auswirkungen des zwischen der EWG und der Türkei abgeschlossenen Abkommens über die Gründung einer Assoziation in Verbindung mit dem Beschluß des Assoziationsrates über die Durchführung des Art. 12 des Abkommens von Ankara auf den deutschen Arbeitsmarkt MdlAnfr A12 23.09.77 Drs 08/926 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 3354 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 3354 B, C Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinsichtlich öffentlicher Auftritte von musischen Jugendgruppen MdlAnfr A77 23.09.77 Drs 08/926 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A78 23.09.77 Drs 08/926 Daweke CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 3354 D, 3355 B, C ZusFr Daweke CDU/CSU 3355 A, B Regelung des Wahlrechts gekündigter Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen bis zum Ende des Arbeitsgerichtsverfahrens MdlAnfr A82 23.09.77 Drs 08/926 Meininghaus SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 3355 D Zuweisung von in der AOK versicherten Nebenerwerbslandwirten bei Verlust des Arbeitsplatzes an die Landwirtschaftliche Krankenkasse MdlAnfr A84 23.09.77 Drs 08/926 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 3356 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . . 3356 A Unterlagen für den Bericht des Bundesarbeitsministers vom 31. Mai 1976 über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs — Drucksache 7/637 — sowie Berechnungsmethode für die Feststellung des Mehraufwands in den gesetzlichen Rentenversicherungen in den Jahren 1976 bis 1989 MdlAnfr A85 23.09.77 Drs 08/926 Josten CDU/CSU MdlAnfr A86 23.09.77 Drs 08/926 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 3356 B, D, 3357 A, B ZusFr Josten CDU/CSU . . . 3356 D, 3357 A, B Ermöglichung des eigenständigen therapeutischen Tätigwerdens für nichtärztliche Psychotherapeuten durch Ablegen der Prüfung als Heilpraktiker MdlAnfr A97 23.09.77 Drs 08/926 Frau Eilers (Bielefeld) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 3357 D, 3358 A ZusFr Frau Eilers (Bielefeld) SPD 3357 D, 3358 A VI Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Gesetzliche Vorschrift zur Kennzeichnung der für eine zweite Tiefkühlung nicht mehr geeigneten Backwaren MdlAnfr A98 23.09.77 Drs 08/926 Frau Eilers (Bielefeld) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 3358 A Besetzung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte bei den Bundesbahndirektionen Essen und Stuttgart MdlAnfr A104 23.09.77 Drs 08/926 Braun CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMV 3358 C, D ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 3358 D Ausrüstung der Fahrzeuge mit Platin-Katalysatoren; Entwicklung sogenannter DreiWege-Katalysatoren MdlAnfr A107 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A108 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMV . . 3359 A, B, C, D, 3360 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 3359 B, C, D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 3360 A Vorschrift des Einbaus von Sicherheitsgurten für Rücksitze MdlAnfr A110 23.09.77 Drs 08/926 Feinendegen CDU/CSU MdlAnfr A111 23.09.77 Drs 08/926 Feinendegen CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMV . . . . 3360 B, C, D ZusFr Feinendegen CDU/CSU . . . . . 3360 B ZusFr. Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 3360 C Stauungen an Steigungen der Autobahn durch untermotorisierte Fahrzeuge mit Anhänger MdlAnfr A112 23.09.77 Drs 08/926 Wüster SPD Antw BMin Gscheidle BMV . . 3360 D, 3361 A, B ZusFr Wüster SPD 3361 A, B Nächste Sitzung 3402 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3403* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Hansen (SPD) gemäß § 59 zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (Drucksache 8/935) 3403* C Anlage 3 Ermöglichung einer qualifizierten beruflichen Erstausbildung für sogenannte freiwillige Bildungsverzichter MdlAnfr A2 23.09.77 Drs 08/926 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3404* B Anlage 4 Arbeitslosigkeit unter berufsschulpflichtigen Jugendlichen MdlAnfr A3 23.09.77 Drs 08/926 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3404* D Anlage S Überprüfung des Vereinsrechts MdlAnfr A20 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3405* B Anlage 6 Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität MdlAnfr A21 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A22 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3405* D Anlage 7 Zuständigkeit für die Aburteilung terroristischer Gewaltkriminalität MdlAnfr A23 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Weber (Köln) SPD MdlAnfr A24 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3406* D Anlage 8 Belastung des Bundesgerichtshofs durch die Zunahme der Strafverfahren im Bereich erstinstanzlicher Oberlandesgerichtssachen MdlAnfr A25 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Emmerlich SPD MdlAnfr A26 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3407* A Anlage 9 Entschädigung der Opfer terroristischer Gewalttaten MdlAnfr A27 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Narjes CDU/CSU MdlAnfr A28 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3407* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 VII Anlage 10 Kritik des Bundeskanzlers an nicht konjunkturgerechtem Sparen MdlAnfr A38 23.09.77 Drs 08.926 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3408* B Anlage 11 Folgerungen aus dem Gutachten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zum Rhein-Main-Donau-Kanal sowie Anforderung einer Kosten-Nutzen-Analyse für dieses Bauvorhaben MdlAnfr A39 23.09.77 Drs 08/926 Hoffie FDP MdlAnfr A40 23.09.77 Drs 08/926 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 3408* C Anlage 12 Praxisgerechtere Ausgestaltung der Ausbildungsordnungen MdlAnfr A41 23.09.77 Drs 08/926 Dr-Ing. Laermann FDP SchAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3409* A Anlage 13 Einrichtung der geplanten Arbeitsplätze bei der Vergabe öffentlicher Mittel MdlAnfr A42 23.09.77 Drs 08/926 Frau Simonis SPD SchAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3409* D Anlage 14 Zuverlässigkeit von Fieberteststreifen MdlAnfr A43 23.09.77 Drs 08/926 Egert SPD SchAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3410* A Anlage 15 Grundwasserverseuchung durch Altöl MdlAnfr A44 23.09.77 Drs 08/926 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3410* B Anlage 16 Verhaltenskodex für in Südafrika ansässige deutsche Unternehmen MdlAnfr A46 23.09.77 Drs 08/926 Schmidt (München) SPD MdlAnfr A47 23.09.77 Drs 08/926 Schmidt (München) SPD SchAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3410* D Anlage 17 Beseitigung des Investitionsausfalls beim Kraftwerkbau MdlAnfr A51 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Voss CDU/CSU SchAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3411* B Anlage 18 Auswirkungen der Senkung des Währungsausgleichs bei Milch und Milchprodukten auf die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse MdlAnfr A68 23.09.77 Drs 08/926 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A69 23.09.77 Drs 08/926 Kiechle CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 3411* B Anlage 19 Auswirkungen der Änderung des Währungsausgleichs bei Milch und Milchprodukten auf den an die Milchproduzenten gezahlten Auszahlungspreis MdlAnfr A70 23.09.77 Drs 08/926 Bayha CDU/CSU MdlAnfr A71 23.09.77 Drs 08/926 Bayha CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 3411* D Anlage 20 Haltung der Bundesregierung zu einer grundlegenden Änderung des Systems des Währungsausgleichs MdlAnfr A72 23.09.77 Drs 08/926 Susset CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 3412* A Anlage 21 Verfütterung von Magermilchpulver sowie Verfütterung von „Nullaustauschern" in der Kälberaufzucht und Kälbermast MdlAnfr A74 23.09.77 Drs 08/926 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A75 23.09.77 Drs 08/926 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML . . . . . . 3412* B Anlage 22 Anzahl der zivildienstfähigen Kriegsdienstverweigerer im August 1977 MdlAnfr A76 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3412* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Anlage 23 Bettenausnutzung in den Krankenhäusern MdlAnfr A79 23.09.77 Drs 08/926 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3413* A Anlage 24 Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen sowie Beschäftigung vorwiegend älterer Arbeitnehmer an solchen Arbeitsplätzen MdlAnfr A80 23.09.77 Drs 08/926 Kirschner SPD MdlAnfr A81 23.09.77 Drs 08/926 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3413* C Anlage 25 Unterlaufen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch „obskure Firmen" MdlAnfr A87 23.09.77 Drs 08/926 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3414* A Anlage 26 Entwicklung der Schwarzarbeit und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt MdlAnfr A88 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3414* B Anlage 27 Verhinderung des Mißbrauchs der Arbeitslosenversicherung durch Feststellung der zumutbaren Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß Arbeitsförderungsgesetz durch Sozialgerichte; Senkung der Zahl ausländischer Arbeitnehmer MdlAnfr A89 23.09.77 Drs 08/926 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A90 23.09.77 Drs 08/926 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3414* C Anlage 28 Folgerungen aus der Kritik des Bundeskanzlers bezüglich der Klage der Arbeitgeber gegen das Mitbestimmungsgesetz MdlAnfr A91 23.09.77 Drs 08/926 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3415* B Anlage 29 Bildungsmöglichkeit für autistische Kinder MdlAnfr A92 23.09.77 Drs 08/926 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A93 23.09.77 Drs 08/926 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3415* D Anlage 30 Maßnahmen gegen das Ansteigen von Diphterie und Kinderlähmung MdlAnfr A94 23.09.77 Drs 08/926 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3416* A Anlage 31 Erarbeitung von Richtlinien zur Gesundheitserziehung in der Schule MdlAnfr A95 23.09.77 Drs 08/926 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3416* B Anlage 32 Einfluß von Gewaltdarstellungen im Fernsehen auf die Jugendkriminalität MdlAnfr A96 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3416* C Anlage 33 Fälschungssicherheit des als hinteres KfzKennzeichen vorgesehenen Folienschildes MdlAnfr A99 23.09.77 Drs 08/926 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A100 23.09.77 Drs 08/926 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3416* D Anlage 34 Amtliche Prüfung von Autoreifen MdlAnfr A101 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3417* A Anlage 35 Ausbildung und Einstellung von weiblichen Personen bei der Deutschen Lufthansa MdlAnfr A102 23.09.77 Drs 08/926 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A103 23.09.77 Drs 08/926 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 3417* B Anlage 36 Korrekturen am Fünf-Jahres-Plan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch Zurückstellung einiger großer Bauvorhaben zugunsten anderer Straßenbauprojekte im Land Nordrhein-Westfalen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 IX MdlAnfr A105 23.09.77 Drs 08/926 Milz CDU/CSU MdlAnfr A106 23.09.77 Drs 08/926 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3417* C Anlage 37 Bereinigung der unterschiedlichen Tarifgestaltung im Schienen- und Busverkehr MdlAnfr A109 23.09.77 Drs 08/926 Wendt SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3418* A Anlage 38 Störungen der Sendungen von RIAS Berlin und der Deutschen Welle durch Störsender des Ostblocks vor und nach der KSZE- Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A113 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A114 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3418* B Anlage 39 Besetzung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte bei den Oberpostdirektionen MdlAnfr A115 23.09.77 Drs 08/926 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 3418* B. Anlage 40 Entwicklungsaussichten im öffentlich geförderten und im freifinanzierten Mietwohnungsbau MdlAnfr Al24 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3418* C Anlage 41 Auslegung des § 3 der Schallschutzverordnung sowie erstattungsfähige Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen MdlAnfr A125 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A126 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 3419* B Anlage 42 Gewährleistungszeit für Bürgschaften bei Auftragsvergabe des Bundes auf dem Bausektor MdlAnfr A127 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 3419* C Anlage 43 Vereinbarkeit der Prinzipien einer einkommensabhängigen Wohnwertmiete mit den wohnungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung; Durchforstung des Paragraphendschungels der Baugesetzgebung des Bundes MdlAnfr A129 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A130 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 3419* D Anlage 44 Fortsetzung der Haß-Erziehungs-Kampagne der DDR-Schulbehörden trotz der Vereinbarungen von Helsinki MdlAnfr A132 23.09.77 Drs 08/926 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3420* B Anlage 45 Erörterung der Schließung der Lücke der Autobahn Bad Hersfeld—Eisenach bei den Verhandlungen mit der DDR MdlAnfr A133 23.09.77 Drs 08/926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . .3420* C Anlage 46 Umfang der nach Inbetriebnahme eines Reaktors vom Typ des Schnellen Brüters zu lagernden Menge an Plutonium MdlAnfr A134 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3420* D Anlage 47 Äußerungen des Bundesforschungsministers über den geplanten Standort der Firma Uranit sowie über die Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr A135 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A136 23.09.77 Drs 08/926 Seiters CDU/CSU MdlAnfr A137 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A138 23.09.77 Drs 08/926 Seiters CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3421* B Anlage 48 Aussage des Bundestagsabgeordneten Dr. Todenhöfer über den Mißbrauch des im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe geförderten Lagers SELEBI PIKWE in Bo- X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 tswana zur Rekrutierung von Mitgliedern für die prokommunistische Guerillaorganisation MdlAnfr A144 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3421* D Anlage 49 Verleihung der Friedensmedaille der Vereinten Nationen in Gold an den Generalsekretär der KPdSU L. Breschnew SchrAnfr B1 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B2 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3422* A Anlage 50 Finanzhilfe für die Restaurierung wertvoller alter Kirchen und ähnlicher nationaler Kulturdenkmäler in Bolivien SchrAnfr B3 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3422* B Anlage 51 Anwendbarkeit der Regeln über den Kombattantenstatus von Guerillakämpfern im Sinne des Art. 42 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949 auf Stadtguerillas SchrAnfr B4 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3422* C Anlage 52 Informationen der „Anti-Apartheids-Bewegung in Westdeutschland" über die Kabinettssitzung vom 21. Juni 1977 und das Besuchsprogramm für den südafrikanischen Ministerpräsidenten Vorster SchrAnfr B5 23.09.77 Drs 08/926 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3423* A Anlage 53 Angriffe der Ostblock-Presse gegen die Beteiligung von Berlin (West) an den Wahlen zum Europäischen Parlament SchrAnfr B6 23.09.77 Drs 08/926 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3423* B Anlage 54 Verzögerungen in der Auszahlung zuerkannter Entschädigungen nach dem Häftlingshilfegesetz an Heimkehrer aus den Ostblockstaaten SchrAnfr B7 23.09.77 Drs 08/926 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3423* D Anlage 55 Grenzwert bei der Rauchgasentschwefelung sowie erforderliche Menge Kohle mit einem 1 %igen Schwefelgehalt für die künftige Verstromung SchrAnfr B8 23.09.77 Drs 08/926 Reuschenbach SPD SchrAnfr B9 23.09.77 Drs 08/926 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3424* A Anlage 56 Anpassung der Entschädigungsregelung des Fluglärmgesetzes an die Regelung gemäß §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes SchrAnfr B10 23.09.77 Drs 08/926 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B11 23.09.77 Drs 08/926 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3424* D Anlage 57 Vereinbarkeit der Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 29. April 1977 mit Art. 16 Abs. 2 des Grundgesetzes (Recht auf Asyl für politisch Verfolgte) SchrAnfr B12 23.09.77 Drs 08/926 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3425* A Anlage 58 Ausschöpfung der Quoten der Bundesländer für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Vietnam und Chile SchrAnfr B13 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3425* B Anlage 59 Genehmigung gewerblicher Nebentätigkeiten für Beamte mit besonderen Erholungszeiten, Zulagen und vorgezogener Regelpensionierung SchrAnfr B14 23.09.77 Drs 08/926 Jung FDP SchrAnfr B15 23.09.77 Drs 08/926 Jung FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3425* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 XI Anlage 60 Ankauf des für die Unterkunft des THW- Ortsverbands Betzdorf angemieteten Geländes durch den Bund; Ausstattung der THW- Ortsverbände mit Funkgeräten SchrAnfr B16 23.09.77 Drs 08/926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr 3317 23.09.77 Drs 08/926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3426* B Anlage 61 Einhaltung der öffentlichen Ausschreibung bei der Vergabe von Aufträgen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und des Zivilen Bevölkerungsschutzes SchrAnfr B18 23.0937 Drs 08/926 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr B19 23.0937 Drs 08/926 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3426* D Anlage 62 Eingriff in die Privatsphäre natürlicher Personen durch Forderung detaillierter Angaben über ihre finanzielle Situation bei Stellung von z. B. BAföG-Anträgen oder Kreditanträgen sowie Fortsetzung dieser Entwicklung bei juristischen Personen SchrAnfr B20 23.09.77 Drs 08/926 Hansen SPD SchrAnfr B21 23.0937 Drs 08/926 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3427* B Anlage 63 Verbesserung der technischen Ausstattung des THW SchrAnfr B22 23.09.77 Drs 08/926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B23 23.09.77 Drs 08/926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3427* C Anlage 64 Firmenkonkurse und -neugründungen im Jahr 1976 SchrAnfr B24 23.0937 Drs 08/926 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B25 23.09.77 Drs 08/926 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3428* C Anlage 65 Vorlage von Gesetzentwürfen über das Umweltschutzstrafrecht SchrAnfr B26 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3429* A Anlage 66 Verwirklichung der Vorschriften des Gesetzentwurfs über den Reiseveranstaltungsvertrag in den „Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen" des Deutschen Reisebüro-Verbandes sowie Regelung der Entschädigungen für „nutzlos aufgewendete Urlaubstage" SchrAnfr B27 23.09.77 Drs 08/926 Männing SPD SchrAnfr B28 23.09.77 Drs 08/926 Männing SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3429* B Anlage 67 Unterrichtung Erwerbsunfähiger vor Kündigung eines Wohnungsbauprämien-Sparvertrags über die Voraussetzung der „völligen Erwerbsunfähigkeit" SchrAnfr B29 23.09.77 Drs 08/926 Westphal SPD SchrAnfr B30 23.09.77 Drs 08/926 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3430* B Anlage 68 Zahlungen von Ablösesummen durch gemeinnützige Sportvereine beim Vereinswechsel von Sportlern SchrAnfr B31 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3430* D Anlage 69 Freigabe einer Teilfläche des Munitionslagers der britischen Streitkräfte in Brüggen für den Tonabbau SchrAnfr B32 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr PStSekr Haehser BMF . . . . 3431* B Anlage 70 Vereinbarkeit der „Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens (GNOFÄ)" vom 16. Februar 1976 mit dem geltenden formellen Steuerverfahrensrecht SchrAnfr B33 23.09.77 Drs 08/926 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B34 23.09.77 Drs 08/926 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3431* C XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Anlage 71 Beibehaltung der monatlichen BierausstoßStatistik zur Marktinformation für mittelständische Brauereien SchrAnfr B35 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3431* D Anlage 72 Überlassung bundeseigener Grundstücke nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz für das Familienheimprogramm der Stadt München SchrAnfr B36 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3432* B Anlage 73 Novellierung des Bundesrechnungshofgesetzes SchrAnfr B37 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3432* B Anlage 74 Beibehaltung der monatlichen BiersteuerStatistik zur Information für mittelständische Brauereien SchrAnfr B38 23.09.77 Drs 08/926 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3432* C Anlage 75 Betrag der privaten und öffentlichen Investitionen in den Jahren 1973 bis 1976 und Anteil der Investitionsausgaben am Gesamtausgabenvolumen des Bundes SchrAnfr B39 23.09.77 Drs 08/926 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B40 23.09.77 Drs 08/926 Zeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 3432* D Anlage 76 Import von Werkzeug aus osteuropäischen Ländern zu Dumpingpreisen SchrAnfr B41 23.09.77 Drs 08/926 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3434* A Die Frage B 42 — Drucksache 8/926 des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 77 Möglichkeiten der Unterstützung mittelständischer Betriebe bei Exportgeschäften SchrAnfr B43 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3434* B Anlage 78 Kapazitätsreduzierung im Bereich von VFW-Fokker sowie Vorlage eines Konzepts für die gesamte Luft- und Raumfahrtindustrie zur Vermeidung von Betriebsschließungen SchrAnfr B44 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B45 23.0937 Drs 08/926 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3434* C Anlage 79 Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie SchrAnfr B46 23.09.77 Drs 08/926 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3434* D Anlage 80 Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie nach verstärkten Ausfuhrbürgschaften für Exporte nach Südafrika und nach Rücknahme der Empfehlungen zur Nichtbeachtung der Rassentrennung in Südafrika SchrAnfr B47 23.09.77 Drs 08/926 Roth SPD SchrAnfr B48 23.09.77 Drs 08/926 Roth SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3435* A Anlage 81 Beeinträchtigung der Investitionstätigkeit der mittelständischen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Gießereien durch Auflagen des Staates SchrAnfr B49 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3435* C Anlage 82 Belebung der Investitionstätigkeit im Bereich der Solartechnik SchrAnfr B50 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3435* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 XIII Anlage 83 Förderung der Regionen mit hohen Arbeitslosenziffern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B51 23.09.77 Drs 08/926 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B52 23.09.77 Drs 08/926 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3436* B Anlage 84 Wegfall der Differenzierung zwischen Haupterwerbsbetrieben und Nebenerwerbsbetrieben in der landwirtschaftlichen Wohnhausförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" SchrAnfr B53 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B54 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B55 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3436* D Anlage 85 Verwendung der Bocksbeutelflasche ausschließlich für Frankenweine SchrAnfr B56 23.09.77 Drs 08/926 Glos CDU/CSU SchrAnfr B57 23.09.77 Drs 08/926 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 3437* B Anlage 86 Beihilferegelung für die Verfütterung flüssiger Magermilch SchrAnfr B58 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAnfr B59 23.0937 Drs 08/926 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 3438* A Anlage 87 Flexiblere Gestaltung der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter SchrAnfr B60 23.09.77 Drs 08/926 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr B61 23.09.77 Drs 08/926 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3438* B Anlage 88 Bildung eines „Betreuungsverbandes für den Zivildienst e. V." im Zuständigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für den Zivildienst SchrAnfr B62 23.09.77 Drs 08/926 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3439* C Anlage 89 Ablehnung eines Versichertenausweises an Stelle eines Krankenscheines durch die Mehrheit der Ärzte im Kreis RendsburgEckernförde SchrAnfr B63 23.09.77 Drs 08/926 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B64 23.09.77 Drs 08/926 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3440* A Anlage 90 Blockierung der Vermittlung von Arbeitsstellen im Haushalt durch die Neufassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B65 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3440* B Anlage 91 Neue Straftatbestände zum Schutz menschlicher Arbeitskraft SchrAnfr B66 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3440* C Anlage 92 Befreiung der Versorgungsberechtigten nach dem BVG von der Rezeptgebühr SchrAnfr B67 23.09.77 Drs 08/926 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3440* D Anlage 93 Inanspruchnahme der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von Familienmitgliedern deutscher und ausländischer Arbeitnehmer SchrAnfr B68 23.09.77 Drs 08/926 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3441* A Anlage 94 Rechtzeitige Übermittlung der Rechnungsergebnisse der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung an die Mitglieder der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen; Belastung bestimmter Versicherungsnehmer bei Einführung eines Arzneimittelhöchstbetrages, der Transparenzlisten, eines Krankenversicherungsbeitrags für Rentner und bei der Herausnahme von Medikamenten aus der Erstattungspflicht XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 SchrAnfr B69 23.09.77 Drs 08/926 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B70 23.09.77 Drs 08/926 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 3441* B Anlage 95 Alkoholmißbrauch bei Angehörigen der Bundeswehr SchrAnfr B71 23.09.77 Drs 08/926 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3441* D Anlage 96 Beschaffung von Werkzeug für Kraftfahrzeuge der Bundeswehr aus der DDR und aus Polen über westdeutsche Händler SchrAnfr B72 23.09.77 Drs 08/926 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3442* B Anlage 97 Erfassung und Bewirtschaftung vorbehaltener Stellen für Zeitsoldaten im öffentlichen Dienst SchrAnfr B73 29.03.77 Drs 08/926 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3442* C Anlage 98 Ableistung des Wehrdienstes in Heimatnähe SchrAnfr B74 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B75 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3443* A Anlage 99 Forderung von Mieterdarlehen durch private Altersheime und Seniorenstifte SchrAnfr B76 23.09.77 Drs 08/926 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3443* C Anlage 100 Zunahme der Zahl der Selbstmorde Jugendlicher; Gewährleistung einer psychotherapeutischen Behandlung nach einem Selbstmordversuch SchrAnfr B77 23.09.77 Drs 08/926 Amling SPD SchrAnfr B78 23.09.77 Drs 08/926 Amling SPD SchrAnfr B79 23.09.77 Drs 08/926 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3443* D Anlage 101 Senkung des Cholesterinspiegels im Blut durch Genuß von Milch SchrAnfr B80 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 3444* D Anlage 102 Zinn und Eisen in zu lange aufbewahrten Konservendosen; Schutz des Verbrauchers vor Gebäck aus der Vorjahresproduktion sowie Aufdruck eines Herstellungs- oder Mindesthaltbarkeitsdatums auf Konservendosen und Packungen SchrAnfr B81 23.09.77 Drs 08/926 Frau Erler SPD SchrAnfr B82 23.09.77 Drs 08/926 Frau Erler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 3445* B Anlage 103 Beibehaltung der derzeit gültigen rechtlichen Regelung in der geographischen Bezeichnung der Weine SchrAnfr B83 23.09.77 Drs 08/926 Burger CDU/CSU SchrAnfr B84 23.09.77 Drs 08/926 Burger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 3445* D Anlage 104 Beratung von Schwangeren nach der Reform des § 218 SchrAnfr B85 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3446* D Anlage 105 Verlegung der B 404 in Schwarzenbek SchrAnfr B86 23.09.77 Drs 08/926 Kuhlwein SPD SchrAnfr B87 23.09.77 Drs 08/926 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 3447* B Anlage 106 Untersuchung des ADAC über die Umweltfeindlichkeit der Kraftfahrzeuge SchrAnfr B88 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3447* C Anlage 107 Entwicklung eines bleiunempfindlichen Katalysators zur Abgasreinigung von Ottomotoren durch die Firmen Hoechst-AG und Südchemie AG Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 XV SchrAnfr B89 23.09.77 Drs 08/926 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 344T D Anlage 108 Planungsstand hinsichtlich der Ortsumgehung der B 266 Firmenich—Obergartzem sowie 4spuriger Ausbau der Autobahn A 56 von Zülpich bis zur Anschlußstelle Miel SchrAnfr B90 23.09.77 Drs 08/926 Milz CDU/CSU SchrAnfr B91 23.09.77 Drs 08/926 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 3448* A Anlage 109 Trassenführung der S-Bahn zwischen Stuttgart-West und Böblingen durch die Ortsmitte von Stuttgart-Vaihingen SchrAnfr B92 23.09.77 Drs 08/926 Alber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 3448* B Anlage 110 Tunnelbau im Zuge der A 451 im Ennertbereich bei Bonn sowie Anbindung der Konrad-Adenauer-Brücke in Bonn an die A3 SchrAnfr B93 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3448* C Anlage 111 Verzögerung des Neubaus der B 44 zwischen Mainz-Kostheim und Frankfurt-Sindlingen SchrAnfr B94 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3448* C Anlage 112 Frauen als Flugkapitäne SchrAnfr B95 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Emmerlich SPD SchrAnfr B96 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3448* D Anlage 113 Verteilung der von einem Bundesland nicht verwendeten Straßenbaumittel an andere Bundesländer SchrAnfr B97 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3449* A Anlage 114 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Ulm—Friedrichshafen SchrAnfr B98 23.09.77 Drs 08/926 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3449* A Anlage 115 Planungsauftrag für die Eisenbahnviadukte Zazenhausen und Münster der Strecke Kornwestheim—Untertürkheim SchrAnfr B99 23.09.77 Drs 08/926 Conradi SPD SchrAnfr B100 23.09.77 Drs 08/926 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3449* B Anlage 116 Anbringen eines Lärmschutzzaunes in Flörsheim-Weilbach an der Autobahn A 15 Frankfurt—Köln SchrAnfr B101 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 3449* C Anlage 117 Investitionen von Bundesbahn und Bundespost für den Landkreis Lahn-Dill und für die Stadt Lahn SchrAnfr B102 23.09.77 Drs 08/926 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3449* D Anlage 118 Mittel für den Landkreis Lahn-Dill und für die Stadt Lahn zur Städtesanierung SchrAnfr B103 23.09.77 Drs 08/926 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haack BMBau . . . . 3450* A Anlage 119 Verwendung des Stadtwaldsanatoriums in Melsungen außerhalb des gesundheitlichen Bereichs SchrAnfr B104 23.09.77 Drs 08/926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3450* D Anlage 120 Bau der B 299 neu zwischen Garching und Traunstein SchrAnfr B105 23.09.77 Drs 08/926 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 3451* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Anlage 121 Haftung der Post für den Verlust oder die Beschädigung von Postgutsendungen SchrAnfr B106 23.09.77 Drs 08/926 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3451* B Anlage 122 Verbesserung der Serviceleistungen im Paketbeförderungsdienst der Bundespost SchrAnfr B107 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B108 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3451 * C Anlage 123 Räumliche und personelle Kapazitäten in den Ausbildungsstätten der Bundespost in Kaiserslautern SchrAnfr B109 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3452* A Anlage 124 Zahl der in den Jahren 1975, 1976 und im ersten Halbjahr 1977 mutwillig zerstörten öffentlichen Telefonanschlüsse SchrAnfr B110 23.09.77 Drs 08/926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 3452* B Anlage 125 Investitionszuschüsse für die Verbesserung der elektrischen Installationen für die Einfamilienhäuser der Wohnanlage Beckersheimer Weg in Frankfurt SchrAnfr B111 23.09.77 Drs 08/926 Link CDU/CSU SchrAnfr B 112 23.09.77 Drs 08/926 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3452* B Anlage 126 Trennung der Genehmigung der Finanzmittel für Planung und Ausführung von Bauprojekten zur Ermöglichung einer getrennten Abwicklung von Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren SchrAnfr B114 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3452* C Anlage 127 Grenzregelungen im Rahmen der §§ 80 bis 84 des Bundesbaugesetzes SchrAnfr B115 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B116 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3453* A Anlage 128 Zahl der seit Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin und des Grundlagenvertrages verweigerten Einreisen zur Leipziger Messe SchrAnfr B117 23.09.77 Drs 08/926 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B118 23.09.77 Drs 08/926 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3453* C Anlage 129 Zahl der Bürger der Bundesrepublik Deutschland und Berlins in Haftanstalten der DDR sowie Kontakte von Vertretern der Bundesrepublik Deutschland mit allen Häftlingen SchrAnfr B119 23.09.77 Drs 08/926 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B120 23.09.77 Drs 08/926 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B121 23.09.77 Drs 08/926 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3454* A Anlage 130 Verpflichtung Ost-Berlins gegenüber dem Comecon zum dreispurigen Ausbau der Autobahn Berlin—Marienborn vor Abschluß der Vereinbarung über die Generalüberholung der Autobahn Berlin—Helmstedt SchrAnfr B122 23.09.77 Drs 08/926 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3454* B Anlage 131 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Forschungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft sowie Übereinstimmung dieser Programme mit nationalen Forschungsprogrammen SchrAnfr B123 23.09.77 Drs 08/926 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B124 23.09.77 Drs 08/926 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3455* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3301 44. Sitzung Bonn, den 29. September 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 29. 9. Dr. Ahrens ** 29. 9. Dr. Aigner * 29. 9. Alber * 29. 9. Amrehn *** 29. 9. Dr. Bardens ** 29. 9. Berger 29. 9. Biermann *** 29. 9. Blumenfeld * 29. 9. Brandt 29. 9. Dr. Corterier *** 29. 9. Dr. Dollinger 29. 9. Dr. Ehrenberg 29. 9. Frau Erler *** 29. 9. Flämig * 29. 9. Frau Dr. Focke 29. 9. Dr. Fuchs * 29. 9. Genscher 29. 9. Dr. Gradl *** 29. 9. Frau Dr. Hartenstein 29. 9. von Hassel 29. 9. Hoffmann (Saarbrücken) * 29. 9. Dr. Holtz *** 29. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) *** 29. 9. Dr. h. c. Kiesinger 29. 9. Dr. Klepsch * 29. 9. Klinker * 29. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) *** 29. 9. Kroll-Schlüter 29. 9. Landré 29. 9. Lange * 7. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 29. 9. Lenzer ** 29. 9. Lücker * 29. 9. Dr. Marx 29. 9. Dr. Mende ** 29. 9. Möhring 7. 10. Möllemann **' 29. 9. Müller (Mülheim) * 29. 9. Müller (Remscheid) 29. 9. Müller (Wadern) 29. 9. Dr. Müller-Hermann * 29. 9. Neuhaus 6. 10. Pawelczyk **' 29. 9. Polkehn *** 29. 9. Ravens 29. 9. Dr. Reimers 29. 9. Reuschenbach *** 29. 9. Röhner 29. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **5 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an der 64. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Rose *** 29. 9. Frau Schleicher*** 29. 9. Schreiber * 29. 9. Schmidt (Miinchen) * 29. 9. Dr. Schwörer * 29. 9. Seefeld * 29. 9. Sieglerschmidt * 29. 9. Dr. Starke (Franken) * 29. 9. Dr. Staudt 29. 9. Graf Stauffenberg 29. 9. Dr. Stercken 29. 9. Strauß 29. 9. Frau Dr. Timm *** 29. 9. Frau Tübler *** 29. 9. Frau Dr. Walz * 29. 9. Wawrzik * 29. 9. Dr. Wörner 7. 10. Würtz * 29. 9. Dr. Wulff *** 29. 9. Zeyer * 29. 9. Zywietz * 29. 9. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Hansen (SPD) gemäß § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (Drucksache 8/935) Es gibt keinen „Bürgerkrieg", schon gar keinen „Krieg" in der Bundesrepublik. Es gibt eine Bande von Mördern, die den demokratischen Staat und seine freiheitliche Grundordnung zerschießen wollen. Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, seine Rechtsordnung vor den Erpressungen der Terroristen zu schützen und die Mörder mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verfolgen und zu bestrafen. Die angewendeten Mittel müssen den Geist der Freiheit, die verteidigt werden soll, widerspiegeln. Sie dürfen bis an die Grenzen des Rechtsstaates gehen. Die Verengung der Grenzen durch neue Straf- und Strafprozeßvorschriften kann mit Besonnenheit erst dann ins Auge gefaßt werden, wenn alle zuhandenen rechtsstaatlichen Mittel erwiesenermaßen erschöpft sind und die Gefahr ausgeschlossen ist, daß ein für wenige Verbrecher gedachtes Sonderrecht die Freiheit aller einschränkt, daß Unschuldige davon betroffen werden. Weil Freiheit und Rechtsstaatlichkeit verteidigt werden müssen, stehen sie für niemanden zur Disposition. Ein scheibchenweiser Abbau von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit schafft nicht nur Bedingungen für die Möglichkeit eines schleichenden Wandels der verfaßten demokratischen freiheitlichen Grundord- 3404* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 nung, sondern birgt auch unleugbar die Gefahr, den reaktionären Terroristen — wenn auch ungewollt — in die Hände zu arbeiten, die nach einschlägigen Handlungsanweisungen das erklärte Ziel verfolgen, aus der „politischen Situation eine militärische" herbeizuführen. Es genügt nicht, „den Anfängen wehren" zu wollen, wenn es nichts abzuwehren gibt oder es schon zu spät ist: erst und gerade in Zeiten der Not wird dieses Wort Gebot. Nicht nur wegen unserer jüngeren Geschichte darf es nicht dazu kommen, daß aus Sorge, dem Genugtuungsbedürfnis einer aufgebrachten Allgemeinheit nicht entgegenzukommen, daß aus Angst, über die Beschuldigung des „Sympathisantentums" mit den Mördern in einen Topf geworfen zu werden, die Stimmen politisch-moralischer Bedenken gegen Einschränkungen von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit nicht mehr laut werden, so schwer das im Klima des vordringenden Vergeltungsdenkens auch sein mag. Weil der angestrebte Erfolg des vorliegenden Gesetzentwurfs in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen Schaden für die verfaßte Rechtsordnung steht, stimme ich ihm nicht zu. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/926 Frage A 2) : Trifft es zu, daß ein nicht unbeträchtlicher und angestiegener Anteil der Jugendlichen, die als Arbeitsplatzsuchende registriert sind, ursprünglich eine Lehrstelle gesucht haben, aber angesichts des geringen Angebots an Ausbildungsstellen und erhöhter Qualifikationsanforderungen der Betriebe vorzeitig resigniert haben, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zumindest dieser Teilgruppe der sogenannten freiwilligen Bildungsverzichter die Chance zu einer qualifizierten beruflichen Erstausbildung zu eröffnen? 1. Wieweit die Jugendlichen, die als arbeitslos gemeldet sind, ursprünglich eine Lehrstelle gesucht haben, läßt sich durch die Arbeitsmarktstatistik nicht ermitteln. Alledings weist die Arbeitslosenstatistik diejenigen Jugendlichen aus, die sich um einen Ausbildungsplatz beworben und gleichzeitig auch arbeitslos gemeldet haben. Nach der Sonderuntersuchung der Bundesanstalt für Arbeit vom Mai 1977 strebten 7 500 oder 8,6 O/o der arbeitslosen Jugendlichen in erster Linie eine Berufsausbildung — sei es eine betriebliche oder schulische Ausbildung — an, waren aber ersatzweise auch an einer Tätigkeit als Ungelernte interessiert. Die Zahl derer, die eine betriebliche Ausbildung wünschten, stieg im Vorjahresvergleich um 1 200 auf 4 700, die Zahl. derer, die entweder eine betriebliche oder eine schulische Ausbildung durchlaufen wollen, um 400 auf 1 300. 2. Soweit Jugendarbeitslosigkeit mit Mitteln der Bildungspolitik zu bekämpfen ist, haben Bund und Länder dazu eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Die Maßnahmen des Bundes zielen dabei in erster Linie darauf ab, für alle Jugendlichen ein ausreichendes Angebot qualifizierter Ausbildungsplätze zu sichern. Zu ihnen gehören insbesondere: — das Ausbildungsplatzförderungsgesetz als Grundlage für die überbetriebliche Finanzierung, die Schaffung einer Berufsbildungsstatistik und die Einrichtung einer gemeinsamen Adresse für die Berufsausbildung; — das Schwerpunktprogramm überbetrieblicher Ausbildungsstätten, welches die Berufsausbildung im Betrieb fördern und die Ausbildungsbereitschaft insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe stärken soll. Für den Zeitraum von 1974 bis 1981 hat der Bund dafür 985 Millionen DM vorgesehen; — die Ausweitung der Ausbildungskapazität im Bereich des öffentlichen Dienstes, nach der sowohl Bundesbahn wie Bundespost ihre Ausbildungsangebote weit über den eigenen Bedarf hinaus gesteigert haben; — die Bereitstellung finanzieller Mittel zum Ausbau der Berufsschulen und für Bildungsangebote an Jugendliche ohne Schulabschluß und ohne Berufsausbildung. Für den Ausbau beruflicher Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung hat der Bund bis 1981 650 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den Ländermitteln stehen damit insgesamt 1,3 Milliarden DM bereit. Einschließlich der Mittel des Bundes für überbetriebliche Ausbildungsstätten und Modellversuche werden bis 1981 2,5 Milliarden DM aufgebracht, um das Angebot qualifizierter Ausbildungsplätze sicherer zu machen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 3) : Kann die Bundesregierung die Unterstützung des Bundesinstituts für Berufsbildung bestätigen, wonach die Arbeitslosigkeit unter den berufsschulpflichtigen Jugendlichen weitaus größer sei als bisher angenommen, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Die Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung, in dem insbesondere Aufschlüsse über die methodischen Ansätze der Untersuchung sowie die statistischen Grundlagen enthalten sein werden, ist noch nicht abgeschlossen, so daß hierzu auch noch nicht Stellung genommen werden kann. Mit dem Forschungsbericht ist Ende Oktober 1977 zu rechnen. Herr Bundesminister Rohde wird die Untersuchung jedoch zum Anlaß nehmen, mit dem Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung in nächster Zeit zur Erörterung der Probleme Kontakt aufzunehmen. Soweit Jugendarbeitslosigkeit mit Mitteln der Bildungspolitik zu bekämpfen ist, haben Bund und Länder dazu eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3405* Die Maßnahmen des Bundes zielen dabei in erster Linie darauf ab, für alle Jugendlichen ein ausreichendes Angebot qualifizierter Ausbildungsplätze zu sichern. Zu ihnen gehören insbesondere: — das Ausbildungsförderungsgesetz als Grundlage für die überbetriebliche Finanzierung, die Schaffung einer Berufsbildungsstatistik und die Einrichtung einer gemeinsamen Adresse für die Berufsausbildung; — das Schwerpunktprogramm überbetrieblicher Ausbildungsstätten, welches die Berufsausbildung im Betrieb fördern und die Ausbildungsbereitschaft insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe stärken soll. Für den Zeitraum von 1974 bis 1981 hat der Bund dafür 985 Millionen DM vorgesehen; — die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten im Bereich des öffentlichen Dienstes, nach der sowohl Bundesbahn wie Bundespost ihre Ausbildungsangebote weit über den eigenen Bedarf hinaus gesteigert haben; - die Bereitstellung finanzieller Mittel zum Ausbau der Berufsschulen und für Bildungsangebote an Jugendliche ohne Schulabschluß und ohne Berufsausbildung. Für den Ausbau beruflicher Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung hat der Bund bis 1981 650 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den 'Ländermitteln stehen damit insgesamt 1,3 Milliarden DM bereit. Einschließlich der Mittel des Bundes für überbetriebliche Ausbildungsstätten und Modellversuche werden bis 1981 2,5 Milliarden DM aufgebracht, um das Angebot qualifizierter Ausbildungsplätze sicherer zu machen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 20) : Erwägt die Bundesregierung eine Überprüfung des Vereinsrechts mit dem Ziel, Millionenclubs wie den ADAC nicht mehr mit dem gleichen Maßstab zu messen wie etwa einen normalen Turn- und Sportverein, und sollten nicht Clubs mit mehr als 5 Millionen Mitgliedern wie der ADAC, der auch Wirtschaftsunternehmen betreibt, aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit eine andere Rechtsform wählen müssen als die eines Vereins? Die Bundesregierung sieht für die angeregte Überprüfung des Vereinsrechts gegenwärtig keinen Anlaß. Das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt den Vereinen in weitem Umfang die Möglichkeit, ihre Organisationsform so auszugestalten, daß ihren individuellen Zielen und Zwecken am besten entsprochen werden kann. Es beschränkt sich daher bewußt auf wenige zwingende Vorschriften, wobei die Größe eines Vereins allein nicht als maßgebliches Kriterium für eine unterschiedliche Regelung in Betracht kommen dürfte. Soweit die Rechtsform betroffen ist, stellt das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum einen die Form des „Idealvereins" nach § 21 BGB, zum anderen die Form des „wirtschaftlichen Vereins" nach § 22 BGB zur Verfügung. Der Idealverein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. Nach § 43 Abs. 2 BGB kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn ein solcher Idealverein einen auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Zweck verfolgt. Dadurch kann etwaigen Mißbräuchen entgegengewirkt werden. Die Zuständigkeit und das Verfahren bestimmen sich gem. § 44 BGB nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat. Dem gegenüber steht der auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abzielende Verein, der die Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erhalten kann. Für eine solche Verleihung wird jedoch im allgemeinen kein Raum sein, wenn der Verein seine Zwecke in den vom Gesellschaftsrecht zur Verfügung gestellten Form verwirklichen kann. Von der wirtschaftlichen Betätigung durch den Verein selbst ist der Fall zu trennen in dem derartige Zwecke von den dem Verein zugeordneten, jedoch nicht rechtlich selbständigen handelsrechtlichen Gesellschaften betrieben werden. Für diese Gesellschaften, die anscheinend auch in dem der Anfrage zugrunde liegenden Fall gegründet wurden, gelten die allgemeinen, für diese Rechtsform getroffenen Bestimmungen. Unabhängig davon wird im Rahmen der Unternehmensrechtsreform zu prüfen sein, in welchem Umfang Personen, die sich wirtschaftlich betätigen, von einer bestimmten Größe an unabhängig von ihrer Rechtsform auferlegt werden kann, bestimmte Mindestbedingungen hinsichtlich ihrer Verfassung, der Rechnungslegung und Publizität sowie zum Schutze Dritter im Falle der Konzernverflechtung zu erfüllen. Sollte sich ein in etwa gleichwertiger Schutz der Beteiligten und auch der Öffentlichkeit bei einzelnen Rechtsformen nicht verwirklichen lassen, wird auch ein etwaiger Rechtsformzwang zu prüfen sein. Hierüber werden jedoch zunächst die Beratungsergebnisse der Unternehmensrechtskommission abzuwarten sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen A 21 und 22): Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität weiterverfolgen und dem Bundestag neue Straftatbestände (betreffend „irreführende Werbung", „Gebrauch von Mogelpackungen", „Submissionsabsprachen", „progressive Kundenwerbung", ,Kreditwucher", Ausspähen von Wirtschaftsgeheimnissen", „Computermißbrauch", „haftungsmindernden Firmenmißhrauch" usw.) vorschlagen, nachdem Äußerungen des Bundesjustizministers zufolge mit der Vorlage des Entwurfs eines 2. Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist? Sind der Bundesregierung Schätzungen über den durch Wirtschaftskriminalität verursachten volkswirtschaftlichen Schaden bekannt, und in welchem Verhältnis steht dieser zu dem durch „klassische" Kriminalität verursachten Schaden? 3406* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu Frage A 21: Die in Ihrer Frage angesprochenen Vorschläge sind zum Teil schon verwirklicht worden. Der Straftatbestand über den Kreditwucher, zu dem die Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Reform des Wirtschaftsstrafrechts — Vorschläge unterbreitet hatte, ist bereits in dem seit dem 1. September 1976 in Kraft befindlichen Ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität erneuert worden. Gegen die Verwendung von sog. Mogelpackungen sind inzwischen in dem Eichgesetz und der dazu ergangenen Fertigpackungsverordnung in der Fassung vom 20. Dezember 1976 besondere Bußgeldtatbestände eingestellt worden. Andere der von Ihnen erwähnten Überlegungen sind bei den Vorarbeiten für einzelne Novellen auf dem Gebiete des Wirtschaftsrechts aufgegriffen worden. Soweit es den „haftungsmindernden Firmenmißbrauch" betrifft, verstehe ich die Frage dahin, daß zivilrechtliche und sie sanktionierende strafrechtliche Maßnahmen zum besseren Gläubigerschutz gemeint sind. In diesem Bereich hat die Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität insbesondere Vorschläge zum Recht der GmbH und der GmbH & Co. erarbeitet. Diesen Vorschlägen hat die Bundesregierung in dem zur Zeit dem Bundesrat vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GmbH-Gesetzes und anderer handelsrechtlicher Vorschriften Rechnung getragen. Wegen der Einzelheiten darf ich auf diesen Gesetzentwurf verweisen (BR-Drucks. 404/77). Die Vorschläge der Kommission auf dem Gebiete des unlauteren Wettbewerbs zu den Tatbeständen der irreführenden Werbung, der progressiven Kundenwerbung und des Ausspähens von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden zur Zeit von der Bundesregierung im Rahmen der Vorarbeiten für eine Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb überprüft und dort voraussichtlich berücksichtigt. Durch diese Novelle soll u. a. der zivilrechtliche Schutz der Verbraucher gegen eine unlautere Werbung verstärkt werden. Wegen des engen Zusammenhanges dieser Regelung mit den Vorschlägen der genannten Kommission auf strafrechtlichem Gebiete empfiehlt sich eine umfassende Regelung dieser Materie in einer einheitlichen Novelle. Ein Regierungsentwurf soll 1978 vorgelegt werden. Das Bundesministerium der Justiz hält es weiter für geboten, für die endgültige Bestimmung des Inhaltes eines Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die im Jahre 1977 zu erwartenden Empfehlungen der genannten Kommission in die Prüfung miteinzubeziehen. Inzwischen liegen z. B. Empfehlungen zur strafrechtlichen Bekämpfung des Wechsel- und Scheckkartenmißbrauchs und zu Änderungen des Börsenstrafrechts vor; die nächste Arbeitstagung der Kommission findet Ende November 1977 statt. Erst dann wird sich bestimmen lassen können, welche Vorschläge der Kommission in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zusammengefaßt werden sollten. Zu Frage A 22: Seit dem 1. Januar 1974 wird bei den Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik eine Erfassung von Wirtschaftsstraftaten nacheinheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Die Auswertung nimmt das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Forschungsgruppe Kriminologie, vor. Der neueste von diesem Institut vorgelegte Forschungsbericht bezieht sich auf das Jahr 1975. In dem Bericht wird auch der Gesamtschaden angegeben, der in den Ermittlungsverfahren feststellbar war. Es handelt sich dabei um den jeweils ermittelten Schaden, ohne Rücksicht darauf, ob der überprüfte gesetzliche Tatbestand den Eintritt eines Schadens erfordert oder nicht. Eingeschlossen sind auch die Fälle, in denen keine Anklageerhebung erfolgte. Die Höhe dieses Gesamtschadens wird für das Jahr 1975 mit rd. 3,4 Milliarden DM angegeben. Über den durch die sog. klassische Kriminalität verursachten Schaden liegen vergleichbare und nach vergleichbarer Methode festgestellte Schadensschätzungen nicht vor. Es läßt sich deshalb nicht angeben, in welchem Verhältnis der durch Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden zu dem durch klassische Kriminalität verursachten steht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen A 23 und 24) : Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, daß für die Aburteilung der terroristischen Gewaltkriminalität und anderer schwerer Staatsschutz-Straftaten eine verhältnismäßig große Zahl von Oberlandesgerichten zuständig ist, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Könnte die Situation dadurch verbessert werden, daß die Zuständigkeit zur Aburteilung dieser Straftaten auf einige wenige Oberlandesgerichte konzentriert wird, und welche reditlichen Möglichkeiten bieten sich hierzu an? Zu Frage A 23: Für Staatsschutzsachen von besonderer Bedeutung sind zur Zeit neun Oberlandesgerichte erstinstanzlich zuständig. Bremen und das Saarland haben ihre Zuständigkeit auf Hamburg bzw. Rheinland-Pfalz übertragen. Die Bundesregierung hält diesen Zustand nicht für optimal, weil er die Kräfte des Generalbundesanwalts in bedenklicher Weise zersplittert, es erschwert, daß die mit Staatsschutz-Strafsachen befaßten Richter Erfahrungen sammeln, und zu erheblichen Schwierigkeiten für den Schutz dieser Gerichte führen könnte, falls an allen neun Gerichten gleichzeitig Terroristenprozesse anhängig sein sollten. Zu Frage A 24: Eine Konzentration dieser Zuständigkeit auf einige wenige Oberlandesgerichte würde diese Si- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3407* tuation erheblich verbessern. Die rechtlichen Möglichkeiten des Bundesgesetzgebers dafür sind allerdins insofern begrenzt, als ihm eine Kompetenz dafür nur für den Bereich zustehen kann, für den die Oberlandesgerichte gemäß Artikel 96 Abs. 5 GG Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben. Soweit sie Landesgerichtsbarkeit ausüben, kann der Bundesgesetzgeber nicht eingreifen. Die Bundesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn die Länder möglichst bald eine Zuständigkeitskonzentration durch Staatsvertrag herbeiführen würden. Die rechtliche Möglichkeit dazu ist ihnen durch § 120 Abs. 5 Satz 2 GVG ausdrücklich eröffnet. Wie Sie der Antwort auf die vorausgegangene Frage entnehmen können, ist davon auch bereits Gebrauch gemacht worden, nur wohl noch nicht in ausreichendem Umfang. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen A 25 und 26) : Muß befürchtet werden, daß bei der Zunahme der Strafverfahren im Bereich erstinstanzlicher Oberlandesgerichtssachen sich eine Entwicklung anbahnt, die zu einer unerträglichen Belastung des Bundesgerichtshofes als letzter Instanz führt und damit auch eine erhebliche Verlängerung der Untersuchungshaft mit sich bringen kann, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Trifft es zu, daß erstinstanzliche Verfahren beim Oberlandesgericht sich im wesentlichen mit der langdauernden Feststellung komplizierter Sachverhalte und weniger mit diffizilen Rechtsfragen zu beschäftigen haben, und erscheint es unter diesen Umständen angemessen, die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes als Revisionsgericht im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten? Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Besorgnis, daß die gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte uneingeschränkt zulässige Revision sich aus verschiedenen Gründen nachteilig auf die zügige Erledigung von Großverfahren wegen terroristischer Gewalttaten auswirken kann und den Eintritt der Rechtskraft erheblich zu verzögern geeignet ist. Dabei spielt allerdings weniger die Belastung des Bundesgerichtshofes eine Rolle. Obwohl die Zahl der Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gerade in der jüngsten Zeit stark gestiegen ist, tragen sie zur Gesamtbelastung des Bundesgerichtshofes nicht ausschlaggebend bei, es sei denn, daß die Verhandlungsdauer des einzelnen Verfahrens auch zum Bundesgerichtshof sehr erheblich anwächst. Die von den Oberlandesgerichten im ersten Rechtszug in diesen Verfahren oft bei schwieriger Beweislage aufzuklärenden komplexen Sachverhalte, die — wie in allen tatrichterlichen Verfahren — stärker im Vordergrund stehen als diffizile Rechtsfragen, führen häufig dazu, daß der Zeitraum zwischen Urteilsverkündung und der Entscheidung des Revisionsgerichts sehr lang ist. Maßgebend hierfür ist in erster Linie der Zeitaufwand für die schriftliche Urteilsbegründung und für die Revisionsbegründung. Während dieser Zeit behalten die Angeklagten den Status eines Untersuchungsgefangenen, mit allen damit verbundenen Privilegien, obwohl ihnen ihre Schuld nach einer mit allen Verfahrensgarantien versehenen Hauptverhandlung nach der Überzeugung eines besonders hoch qualifizierten Gerichts voll nachgewiesen ist. Dadurch, daß jeder Verfahrensverstoß mit der Revision geltend gemacht werden kann, wird dem Tatgericht ferner die entschiedene Abwehr mißbräuchlicher und verzögernder Geltendmachung prozessualer Rechte durch volle und entschiedene Anwendung der Abwehrmöglichkeiten des geltenden Rechts erschwert. Es könnte daher erwogen werden, für den Bereich der erstinstanzlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht durch Änderungen im Rechtsmittelrecht dafür Sorge zu tragen, daß durch eine Neubestimmung der Möglichkeiten, Verfahrensfehler zu rügen, dem Tatrichter die wirksame Abwehr exzessiven Mißbrauchs von Verfahrensrechten erleichtert wird und daß der in erster Instanz verurteilte Angeklagte alsbald in den Status eines Strafgefangenen übergeführt werden kann. Allerdings dürfte es unerläßlich sein, daß auch hierbei die sachlich-rechtliche Überprüfung der Urteile der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug voll gewährleistet bleibt. Ein falsches und damit ungerechtes Urteil aufrechtzuerhalten, stellt kein geeignetes Mittel dar, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und in rechtsstaatlicher Weise den Terrorismus zu bekämpfen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 27 und 28) : In welchem Umfang sind die in der Ubersicht des Bundesjustizministers über die Zahl der Opfer terroristischer Gewalttaten und die getöteten Terroristen (Stand: 8. September 1977) aufgeführten Opfer terroristischer Gewaltaten bzw. deren nähere Angehörige durch Bundesbehörden oder andere dem unmittelbaren oder mittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung zuzuordnenden Stellen für die erlittenen Opfer im Namen der Gemeinschaft entschädigt worden, und wie stellt sich der Sachverhalt in jedem einzelnen dieser Fälle nach dem Stand vom 15. September 1977 dar? Wie lange dauert die Bearbeitung der Entschädigung von Opfern terroristischer Gewalttaten bzw. im Todesfall bei den Angehörigen durch die staatlichen Behörden, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und gibt es heute in diesem Bereich noch Fälle, bei denen eine Entschädigung noch nicht gezahlt wurde, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls, die Regelung für Kriegsopfer auf die Opfer terroristischer Gewalttaten auszudehnen? Sie fragen, ob die Bundesregierunug gedenke, die Regelung für Kriegsopfer auf die Opfer terroristischer Gewalttaten auszudehnen. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 1976 einstimmig ein Gesetz beschlossen, das genau dies tut. Das am 16. Mai 1976 in Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten bestimmt, daß diese Opfer nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes entschädigt und versorgt werden, also nach dem für Kriegsopfer geltenden Recht. Für die Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine 3408* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 terroristische oder um eine andere Gewalttat handelt. Das Gesetz wird als Bundesgesetz nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Im Einzelfall entscheiden die von den Ländern bestimmten Verwaltungsbehörden; das sind die Versorgungsämter. Die Bundesregierung hat keine Unterlagen über die einzelnen Versorgungsfälle. Wie lange die Bearbeitung eines Entschädigungsfalles dauert, ist weitgehend abhängig von den Ermittlungen über Ursache, Art und Umfang der gesundheitlichen Schädigung. Vorläufige Versorgungsleistungen, z. B. Renten oder Sachleistungen, können schon vor Abschluß dieser Ermittlungen gewährt werden, sofern die Leistungsvoraussetzungen wahrscheinlich gegeben sind. Klagen über verzögerliche Behandlung von Entschädigungsfällen nach terroristischen Gewalttaten sind der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, etwaigen konkreten Beanstandungen sofort nachzugehen. Die Liste der 22 Todesopfer terroristischer Gewalttaten, die Ihre Frage erwähnt, enthält nicht weniger als 14 Angehörige der Polizei, der Justiz und des Diplomatischen Dienstes. Auch unter den fast 200 Verletzten waren viele Angehörige des öffentlichen Dienstes. In allen Fällen, in denen ein Dienst- oder Arbeitsunfall vorliegt, ist die Entschädigung und Versorgung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen durch die Bestimmungen des Beamtenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet. Diese Vorschriften haben den Vorrang vor den Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Da Sie in Ihrer Frage den Verantwortungsbereich der Bundesregierung ausdrücklich ansprechen, möchte ich für den beamten- und dienstrechtlichen Bereich des Bundesministers der Justiz versichern, daß in allen Fällen den Opfern terroristischer Gewalttaten und ihren Hinterbliebenen schnell und unbürokratisch bewilligt und gewährt worden ist, was ihnen zusteht. Ich denke, daß im Bereich der übrigen betroffenen Bundesressorts und in den Bundesländern nicht anders verfahren wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 38) : Worauf gründet der Bundeskanzler seine Kritik, die Deutschen würden zuviel sparen und sich damit nicht konjunkturgerecht verhalten, angesichts der Tatsache, daß in den ersten sieben Monaten 1977 bei allen deutschen Sparkassen Privatpersonen mit 6,7 Milliarden DM 22,4 v. H. weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum (8,7 Milliarden DM) in den verschiedenen Sparformen angelegt haben, und müssen derartige Äußerungen nicht als Versuch gewertet werden, die tatsächliche Verantwortung für die Konjunkturschwäche von den politisch Verantwortlichen auf die Masse der Bürger abzuwälzen? 1. Öffentliche Äußerungen des Bundeskanzlers über das Sparverhalten der privaten Haushalte sind nicht als Kritik am persönlichen Sparwillen zu werten, sondern sie machen den vorhandenen Zusammenhang zwischen der Veränderung der Sparquote aller privaten Haushalte und ihrer Konsumnachfrage und damit der konjunkturellen Entwicklung deutlich. 2. Informationen, wonach die deutschen Sparkassen in den verschiedensten Anlageformen in den ersten sieben Monaten 1977 im Vorjahresvergleich einen starken Rückgang der Erparnisbildung zu verzeichnen haben, lassen keinen Rückschluß auf die Entwicklung der Sparquote insgesamt zu, da auch andere Sparformen berücksichtigt werden müssen (Einlagen bei den Genossenschaftsbanken, Realkreditinstituten, Bausparkassen sowie Wertpapieranlagen und Versicherungssparen). Aufgrund sämtlicher verfügbarer Informationen kann jedoch damit gerechnet werden, daß die Sparquote der privaten Haushalte in letzter Zeit nicht mehr angestiegen ist, sondern wieder rückläufig war. 3. Hinweise auf Zusammenhänge zwischen verschiedenen Positionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung können keineswegs als Versuch gewertet werden, die Verantwortung von den politischen Entscheidungsträgern abzuwälzen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/926 Fragen A 39 und 40) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahre 1966 zum Rhein-Main-Donau-Kanal? Ist die Bundesregierung bereit, nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung eine Kosten-Nutzen-Analyse einzuholen, um festzustellen, ob dieses Bauvorhaben wirtschaftlich sinnvoll und die Mittelvergabe hierfür haushaltsrechtlich gerechtfertigt ist? Zu Frage A 39: Eine von Ihnen als Gutachten bezeichnete Ausarbeitung ist durch den Bund der Steuerzahler neben vielen anderen Stellen auch dem Bundesverkehrsministerium übersandt worden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat dem Bundesminister für Verkehr hierzu erklärt, daß es sich nicht um ein Gutachten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes handelt, sondern um einen internen Aktenvermerk eines Mitarbeiters, der vom Bayerischen Obersten Rechnungshof nicht getragen wird. Zu Frage A 40: Auf der Basis eines Staatsvertrages des Reiches mit Bayern aus dem Jahre 1921 haben der Bund und Bayern 1966 im sogenannten Duisburger Vertrag den Bau der Südstrecke der Main-Donau-Verbindung zwischen Nürnberg und Regensburg und die Donau-Kanalisierung vereinbart. Das Vorhaben wurde durch eine Studie der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) gestützt. Nach Fortentwicklung der Methoden der Kosten-Nutzen-Analyse und auf Grund neuerer Ausgangsdaten wurde auch dieses Vorhaben noch einmal im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3409* Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung im Jahre 1975 untersucht. Als Ergebnis der Untersuchung wurden durch Herabsetzung der Ausbaustandards im Einvernehmen mit Bayern Investitionskosten von rd. 100 Millionen DM eingespart. Angesichts der klaren vertraglichen Bindung des Bundes und des weit fortgeschrittenen Bauzustandes sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit zu weitergehenden Folgerungen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/926 Frage A 41) : Trifft der vom Deutschen Industrie- und Handelstag erhobene Vorwurf zu, vor allem die seit 1971 erlassenen Ausbildungsordnungen seien in ihren Anforderungen überzogen und wirkten damit äußerst „ausbildungshemmend", und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um Ausbildungsvorschriften praxisgerechter zu gestalten, ohne dabei den Mindeststandard an Ausbildungsqualität zu unterschreiten? Der DIHT hat in Veröffentlichungen und Pressekonferenzen mehrmals im Zusammenhang mit der Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze darauf hingewiesen, daß einige Ausbildungsordnungen überprüft werden müßten, um mehr Ausbildungsbetriebe als bisher für die Ausbildung zu gewinnen. Bekanntlich hat sich auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom 6. Mai 1977 zu dem Antrag des Landes Baden-Württemberg zu diesem Thema geäußert. Die Bundesregierung hat am 3. August 1977 zu dieser Entschließung des Bundesrates Stellung genommen und u. a. darauf hingewiesen, daß die Ausbildungsordnungen unter Berücksichtigung von Hinweisen aus der Ausbildungspraxis laufend überprüft werden. Zunächst ist jedoch mit aller Deutlichkeit festzustellen, daß die Bundesregierung alle Ausbildungsordnungen gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet und alle mit deren Zustimmung verabschiedet worden sind. Es wird allerdings immer einige Punkte geben, die nicht in der von der Wirtschaft gewünschten Weise geregelt werden konnten, wie es auch immer Betriebe geben wird, die trotz Ausbildungsbereitschaft nicht die Palette der geforderten Ausbildungsinhalte abdecken können. Die Bundesregierung hat jedoch frühzeitig die Hauptprobleme der Anwendung von Ausbildungsordnungen erkannt und deshalb entsprechende Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen. 1. Über die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen wurde mit den Ländern die Vereinbarung im „Gemeinsamen Ergebnisprotokoll" von Bund und Ländern vom 30. Mai 1972 getroffen. Die Bundesregierung ist seit langem darum bemüht, dieses Verfahren in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verbessern. 2. Um möglichst vielen Betrieben die Ausbildungsmöglichkeiten zu erhalten, ist ab 1974 die sogenannte Flexibilitätsklausel in Ausbildungsordnungen einbezogen worden. Diese Klausel stellt klar, daß Ausbildungsbetriebe von der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsinhaltes im Ausbildungsrahmenplan insbesondere abweichen können, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Eine solche Betrachtung gilt auch für Ausbildungsordnungen, die die Flexibilitätsklausel noch nicht enthalten. Die Bundesregierung hat jedoch keinen Zweifel daran gelassen, daß die Grenze der sachlich gebotenen Qualitäts- und. Qualifikationsforderungen bei der Überarbeitung von Ausbildungsordnungen im Interesse der Jugendlichen und der Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft nicht unterschritten werden kann. 3. Die Bundesregierung hat der Wirtschaft gegenüber erklärt, daß bei kaufmännischen Ausbildungsordnungen, die am meisten der Kritik unterliegen, bestimmte Ausbildungsinhalte von den Betrieben nicht vermittelt zu werden brauchen, wenn die Berufsschule diese Inhalte bereits vermittelt hat. 4. Die Bundesregierung hat die Überarbeitung der bisher erlassenen kaufmännischen Ausbildungsordnungen frühzeitig eingeleitet. Die neue Ausbildungsordnung für den Versicherungskaufmann ist bereits erlassen worden. Mit dem Erlaß weiterer abgestimmter kaufmännischer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne kann noch in diesem Jahr gerechnet werden *). Die zu Anfang angesprochene Überprüfung erstreckt sich auch auf den Bereich der gewerblich-technischen Ausbildungsberufe **). 5. Die Bundesregierung hat die Sozialpartner bei der Vielzahl der in Vorbereitung befindlichen Vorhaben der Neuordnung von Ausbildungsberufen veranlaßt, die Tätigkeitsorientierung der Ausbildungsinhalte noch stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen und auf die Struktur der Ausbildungsbetriebe auszurichten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln, z. B. ABM, sonstige Mittel der Bundesanstalt für Arbeit, Regionalprogramme, bzw. bei der Übernahme von Garantien, darauf zu achten, daß tatsächlich die geplanten Arbeitsplätze eingerichtet werden, bzw. welche Möglichkeiten sieht sie, in Zukunft stärker als bisher Kontrolle über solche öffentlichen Mittel zu erhalten? Soweit die Bundesanstalt für Arbeit Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung fördert, werden Leistungen für Arbeitnehmer gewährt, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet waren und vom Arbeitsamt zugewiesen werden. Außerdem wird der Zuschuß i. v. Hundertsätzen des Arbeitsentgelts gewährt, das die bei der Maßnahme beschäftigten zugewiesenen Arbeitnehmer während der Beschäftigung erhalten. Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel ") Druckberufe, Holzmechaniker, Metallberufe 3410* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Auch sonstige Mittel der Bundesanstalt für Arbeit für die Förderung der Arbeitsaufnahme sind an die Person des Arbeitnehmers gebunden. Dadurch besteht eine vollkommene Kontrolle darüber, daß die Arbeitsplätze auch tatsächlich eingerichtet worden sind. In den Fällen, in denen die Vergabe von öffentlichen Mitteln zur Förderung gewerblicher Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" von der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen abhängig gemacht wird, müssen die Investoren verbindlich erklären, wieviele Dauerarbeitsplätze sie zusätzlich zu schaffen beabsichtigen. Sie sind verpflichtet, diesbezügliche Änderungen in ihren Planungen den zuständigen Stellen unverzüglich mitzuteilen. Unrichtige oder unvollständige Angaben werden als Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) bestraft. Die Übernahme von Garantien wird nicht von der Schaffung von Arbeitsplätzen abhängig gemacht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 43) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die neuerdings im Handel befindlichen Fieberteststreifen hinsichtlich der Zuverlässigkeit ihrer Aussage zu wünschen übrig lassen, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun, um dieser gesundheitlich bedenklichen Irreführung des Verbrauchers entgegenzutreten? Untersuchungen haben ergeben, daß die neuerdings im Handel befindlichen Fieberteststreifen nicht die Genauigkeitsanforderungen erfüllen, die von der Eichordnung an Fieberthermometer gestellt werden. Ob man sich bei den Fieberteststreifen mit einer geringeren Genauigkeit begnügen kann, weil sie eigentlich nur als Temperaturindikatoren dienen sollen, muß noch geprüft werden. Nach den Stellungnahmen, die bisher von medizinischer Seite vorliegen, scheint das der Fall zu sein. Für ein Verbot der Fieberteststreifen käme zur Zeit allenfalls das Eichgesetz in Betracht. Es ist aber fraglich, ob es sich bei den Teststreifen um eichpflichtige Meßgeräte handelt. Die Meinungen der für den Vollzug des Eichgesetzes zuständigen Behörden der Länder sind geteilt. Die Bundesregierung ist bemüht, eine einheitliche Auffassung herbeizuführen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) Drucksache 8/926 Frage A 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch Altöl angesichts der steigenden Zahl der Ölverkäufe in Kaufhäusern, Supermärkten und ähnlichen Unternehmen ohne eigene Ölwechseleinrichtung? Nach Schätzungen der Mineralölwirtschaft ist der Schmierölabsatz im Handel in den letzten Jahren von 20 000 auf 30 000 t gestiegen. Eine derartige Absatzentwicklung wird von den betroffenen Handelsverbänden nur teilweise bestätigt. Geht man entsprechend den Berechnungen im Zweiten Altölbericht der Bundesregierung vom 1. April 1975 davon aus, daß etwa die Hälfte des Absatzes auf sogenannte „Selbstwechsler-Schmieröle" entfällt und daß ca. 65 % dieser Menge nach Gebrauch als Altöl anfallen, so ergibt sich eine Reststoffmenge von 9 750 t. Die Dunkelziffer unkontrolliert beseitigter Altöle, die im Zweiten Altölbericht — in voller Übereinstimmung mit Einzelhandel und Mineralölwirtschaftsverband — bereits sehr weitgehend auf bis zu 5 000 t geschätzt worden war, dürfte von der ggf. zu verzeichnenden Steigerung der Altölmenge um 2 250 t nur unwesentlich beeinflußt werden. Unverändert gilt, daß Anhaltspunkte für einen massierten Anfall von Altöl aus „privaten" Ölwechseln nicht vorliegen und daß durch SelbstwechslerAltöle verursachte Umweltschäden nicht bekanntgeworden sind. Um einen genaueren Überblick über die Menge unkontrolliert beseitigter Altöle zu erhalten, hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft ein Meinungsforschungsinstitut mit einer Repräsentativ-Erhebung zum Selbstwechslerproblem beauftragt; das Ergebnis wird zum 15. Oktober 1977 vorliegen. Diese Erhebung soll nicht so sehr die vorhandenen Selbstwechsel-Einrichtungen und Abgabemöglichkeiten erfassen, sondern in erster Linie das Verhalten der Autofahrer feststellen. Die Ergebnisse ,der Erhebung können dann mit den Resultaten früherer Untersuchungen sowie eigenen Erhebungen von Mineralölkonzernen verglichen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen A 46 und 47) : Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen der Spitzengremien der deutschen Industrie, wonach sich nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 1977 deutsche Unternehmen nicht an den von den EG-Außenministern am 20. September 1977 in Brüssel beschlossenen Verhaltenskodex für EG-Firmen in Südafrika halten wollen, und welche Folgerungen zieht sie — sollten die Äußerungen sich bewahrheiten —daraus? Gibt es für die Bundesregierung Möglichkeiten, deutsche Firmen, die in Südafrika Zweigniederlassungen unterhalten, dennoch zur Einhaltung des Verhaltenskodex zu bewegen, und denkt die Bundesregierung daran, die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten, ob und wie deutsche Unternehmen der Aufforderung der EG-Außenminister nachgekommen sind und einen jährlichen Bericht über die Anwendung des Kodex vorgelegt haben oder ob sie weiterhin an der Apartheid in ihren Betrieben festhalten und ihren nichtweißen Arbeitnehmern z. B. so grundlegende Rechte wie gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die freie Wahl von Arbeitnehmervertretungen und das gewerkschaftliche Koalitionsrecht verweigern? Zu Frage A 46: Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat inzwischen erklärt, daß der in Brüssel beschlossene Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3411* Kodex für europäische Firmen in Südafrika Verhaltensmaßregeln empfiehlt, an die sich deutsche Firmen in Südafrika seit langem halten. Die darin liegende Politik des praktischen Abbaus der Rassendiskriminierung entspreche uneingeschränkt der Haltung des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Der Bundesverband der Deutschen Industrie befindet sich damit offenbar in Übereinstimmung mit der Bundesregierung, daß der Kodex einen Beitrag zum schrittweisen Abbau der Rassendiskriminierung leisten kann. Zu Frage A 47: Der Kodex hat ausdrücklich empfehlenden Charakter und soll auf freiwilliger Basis in die Praxis umgesetzt werden. Wie sich aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt, haben die Spitzenverbände der Wirtschaft erklärt, sie bejahten die politische Zielsetzung, die dem Verhaltenskodex zugrunde liegt. Der Kodex empfiehlt den angesprochenen Unternehmen, jährlich eingehende Fortschrittsberichte zur Anwendung des Kodex zu veröffentlichen. Die Regierungen sollen diese Fortschritte prüfen. Über die Modalitäten dieser Fortschrittsprüfung und deren eventuelle Veröffentlichung werden die beteiligten Regierungen sich noch verständigen müssen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 51) : Wie gedenkt die Bundesregierung den Investitionsausfall zu beseitigen, den sie allein beim Kraftwerkbau auf 20 bis 25 Milliarden DM beziffert? In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff vom 13. Juli 1977 wurde das blockierte Auftragsvolumen im Kraftwerksbau mit 10,5 Mrd. DM beziffert. Die von Ihnen genannte Größenordnung beinhaltet zusätzlich den im Straßenbau und sonstigen Verkehrsbereichen zu verzeichnenden Investitionsstau. Bei dem blockierten Kraftwerks-Auftragsvolumen handelt es sich nicht um einen Investitionsausfall, sondern um ein sich auf mehrere Jahre erstreckendes Auftragsvolumen, das in seiner Durchführung durch gerichtliche oder administrative Entscheidungen behindert ist. Die Bundesregierung hat weder auf die Rechtsprechung als unabhängige dritte Gewalt noch auf die Handhabung der Genehmigungsverfahren durch die dafür zuständigen Länder einen unmittelbaren Einfluß. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 68 und 69) : Warum hat die Bundesregierung es entgegen der ursprünglich vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekundeten Absicht zugelassen, daß ab 5. September 1977 der Währungsausgleich bei Milch und Milchprodukten teilweise gesenkt oder sogar gestrichen worden ist? Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die Senkung oder der Fortfall des Währungsausgleichs bei Milch und Milchprodukten auf die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland, und wie ändert sich die Konkurrenzfähigkeit. der Milchwirtschaft im In- und Ausland bei den genannten Produkten? Zu Frage A 68: Die Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge liegt in der Zuständigkeit der EG-Kommission. Den Mitgliedstaaten ist über das Verwaltungsausschußverfahren nur eine sehr begrenzte Einflußnahme möglich. Die Bundesregierung hat dennoch durchsetzen können, daß die Kürzung der Beträge für Milch und Milchprodukte insgesamt gesehen wesentlich geringer als ursprünglich beabsichtigt ausgefallen ist und das Inkrafttreten hinausgezögert wurde. ZuFrageA69: Wie bereits ausgeführt, konnte die Bundesregierung gegenüber der Kommission durchsetzen, daß bei der Berechnung der Währungsausgleichsbeträge für Milch und Milchprodukte ein erheblicher Teil der Verarbeitungskosten nach wie vor berücksichtigt wird. Es ergibt sich mithin nur noch eine Senkung der Währungsausgleichsbeträge von — je nach Erzeugnis — etwa 6-8 %. Die Auswirkung auf den Warenwert der betroffenen Erzeugnisse beläuft sich auf ca. 0,5 %. Es ist zu erwarten, daß die deutsche Milchwirtschaft diese ohne Schmälerung ihrer Wettbewerbssituation auf dem Binnenmarkt wie im Export auffangen kann. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bayha (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 70 und 71) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Änderung des Währungsausgleichs bei Milch und Milchprodukten ein vermehrter Anreiz gegeben ist, Interventionsprodukte Butter und Magermilchpulver herzustellen, und werden die sogenannten Marktprodukte durch die Änderung des Währungsausgleichs diskriminiert? Welche Auswirkungen hat die Änderung des Währungsausgleichs bei Milch und Milchprodukten auf den Auszahlungspreis für Milch an die Milchproduzenten unter Berücksichtigung der verschiedenen in den Molkereien oder Käsereien hergestellten Produkte? Zu Frage A 70: Die auf energische Intervention der Bundesregierung auf nur noch etwa 6 bis 8 % begrenzte Kürzung der Währungsausgleichsbeträge für Milch und Milchprodukte wirkt sich auf den Warenwert der betroffenen Erzeugnisse nur mit etwa 0,5 % aus. Die Bundesregierung erwartet daher nicht, daß durch die Änderung des Währungsausgleichs ein vermehrter Anreiz zur Herstellung von Butter und Magermilchpulver für die Intervention ausgehen wird. 3412* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu Frage A 71: Die jüngsten mir zugänglichen Marktinformationen lassen keine Senkung der Marktpreise für die betroffenen Erzeugnisse erkennen. Eine Verschlechterung der Wettbewerbssituation der deutschen Hersteller gegenüber den ausländischen Mitbewerbern ist als Folge der Senkung der Währungsausgleichsbeträge nicht zu erwarten. Die Auszahlungspreise der Milcherzeuger werden aufgrund des begrenzten Ausmaßes der Kürzung des Währungsausgleichs nicht betroffen. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 72) : Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu der Absicht der EG-Kommission und einiger Mitgliedstaaten der EG, das jetzige System des Währungsausgleichs grundlegend zu ändern? Die Bundesregierung wird auch weiterhin an ihrer Forderung festhalten, das bestehende Währungsausgleichssystem solange aufrechtzuerhalten, wie Währungsveränderungen in der Gemeinschaft nicht auszuschließen sind. Eine Änderung des Systems, die zu einer Aufweichung oder zu automatischen Abbauverpflichtungen führen würde, wird von der Bundesregierung abgelehnt. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 74 und 75) : Kann die Bundesregierung angeben, warum bisher der Sonderabsatz von Magermilchpulver zur Verfütterung an andere Tiere als junge Kälber in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen EG-Mitgliedstaaten einen nur geringen Umfang erreicht hat, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der Verfütterung von sogenannten „Nullaustauschern", die in zunehmendem Maße die sogenannten "Milchaustauscher" mit mindestens 60 510 Magermilchanteil in der Kälberaufzucht und Kälbermast verdrängen, und hat die Bundesregierung Lösungsvorschläge anzubieten? Die Bundesregierung sieht den Grund für die unbefriedigende Beteiligung deutscher Abnehmer an diesen Sonderabsatzmaßnahmen in erster Linie in dem im Vergleich zu Abwertungsländern zu hohen Preis für das Magermilchpulver in der Bundesrepublik Deutschland. Es ergibt sich aus der Umrechnung des in RE festgelegten Verkaufspreises in nationale Währungen mit der jeweiligen „Grünen Parität". Die Bundesregierung hat bei der EG-Kommission die Einführung eines monetären Korrektivs beantragt, um die Konkurrenzfähigkeit des Magermilchpulvers gegenüber anderen pflanzlichen Futtermitteln in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen. Trotz bisheriger Ablehnung durch die Kommission wird die Bundesregierung ihre Absicht weiterverfolgen. Mit einer Behandlung dieses Komplexes auf EG- Ebene wird im Oktober gerechnet. Ihre zweite Frage darf ich dahin gehend beantworten, daß die Bundesregierung mit Vertretern der betroffenen Wirtschaftskreise unter Beteiligung von Wissenschaftlern eine umfassende Bestandsaufnahme dieses Problems vorgenommen hat. Dabei hat sich herausgestellt, daß die Milchersatzfuttermittel ohne Magermilchpulveranteil — die sog. Nullaustauscher -- in der Bundesrepublik Deutschland derzeit einen Marktanteil von ca. 10 bis 15 % haben. Bei ihrer Herstellung werden nicht unerhebliche Mengen an Molkenpulver verwendet, die hierbei eine bessere Verwertung erfahren als bei der Herstellung von Schweinefuttermitteln. Dem weiteren Vordringen dieser Milchersatzfuttermittel, insbesondere in der Kälberaufzucht, könnte durch eine Erhöhung der Beihilfe für Magermilchpulver begegnet werden. Dies kann, ebenso wie eine futtermittelrechtliche Lösung nur auf Gemeinschaftsebene erfolgen. Die Frage der Verwendung von Magermilchpulver wird in größerem Zusammenhang gegenwärtig in verschiedenen Gremien auf EG-Ebene behandelt. Eine Erörterung im Rat wird zu gegebener Zeit und nach Vorliegen der Absatzzahlen für das Jahr 1977 aufzunehmen sein. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 76) : Wie viele von den 7 617 Wehrpflichtigen, die im August 1977 unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt haben, daß sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, sind zivildienstfähig, wie vielen ist bereits der Einberufungsbescheid zum Zivildienst und zu welchen Dienstantrittsterminen zugestellt worden? Wie die bisherige Bearbeitung im Bundesamt für den Zivildienst zeigt, dürfte weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen, die unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt haben, daß sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, zivildienstfähig sein. Von den 7 617 Wehrpflichtigen, die sich im August 1977 auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes berufen haben, sind 5 939 zivildienstpflichtig. In den restlichen 1 678 Fällen handelt es sich um Anerkennungsanträge, bei denen die Zivildienstpflicht erst bei positiver Entscheidung eintritt. Wegen der mit der Übersendung der Personalunterlagen der Wehrpflichtigen verbundenen Zeitverzögerung sind bis zum 19. September 1977 an das Bundesamt für den Zivildienst erst insgesamt 5 163 Personalakten versandt worden. Davon befanden sich zum gleichen Zeitpunkt 4 828 in Bearbeitung. 2 152 dieser Dienstpflichtigen sind derzeit verfügbar, von denen 1 817, das sind rd. 85 % einberufen worden sind. Für die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3413* verbleibenden 335 verfügbaren Dienstpflichtigen wird derzeit die Einberufung vorbereitet. Der weitaus überwiegende Teil der Dienstpflichtigen hat zu Beginn der Monate Oktober oder November dieses Jahres den Dienst anzutreten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 79) : Worauf führt die Bundesregierung das Mißverhältnis zurück, das einerseits die Anzahl der planmäßigen Betten in den Krankenhäusern in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1970 683 254 und im Jahr 1976 729 791 betrug, demgegenüber jedoch die Bettenausnutzung von 93 v. H. im Jahr 1960 auf 89 v. H. im Jahr 1970 und 83 v. H. im Jahr 1976 gesunken ist, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung? Die von Ihnen angesprochene Zunahme der Zahl der planmäßigen Betten ist zum Teil auf zusätzliche Krankenhausneubauten und -erweiterungen zurückzuführen. Zum Teil wurden aber auch bei der Modernisierung von Krankenhäusern vorhandene und benutzte Zusatzbetten zu Planbetten umgewandelt. Der Rückgang der Bettenausnutzung beruht einmal auf dem Umstand, daß die Belegung eines Krankenhauses einschließlich Zusatzbetten nur auf die Planbetten bezogen wurde; mit der Umwandlung der Zusatzbetten in Planbetten verringerte sich — statistisch gesehen — die Ausnutzung. Zum anderen wirkte sich die spürbare Verkürzung der Verweildauer auf die Ausnutzung der Krankenhäuser aus. So wurden beispielsweise in den Akutkrankenhäusern im Jahre 1970 8,2 Millionen Patienten, im Jahre 1975 9,0 Millionen Patienten aufgenommen; sie verweilten jedoch durchschnittlich im Jahre 1970 18,3 Tage, im Jahre 1975 16,7 Tage. Diese verkürzte Verweildauer bewirkte, daß die Zahl der Pflegetage trotz einer um rd. 10 v. H. höheren Patientenzahl von 144,8 Millionen im Jahr 1970 nur auf 146,3 Millionen im Jahr 1975 anstieg. Die Zuständigkeit für die Krankenhausbedarfsplanung liegt allein bei den Ländern; der Bund ist auf der Grundlage des Art. 74 Nr. 19 a Grundgesetz über das Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 29. Juni 1972 nur befugt, sich an der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zu beteiligen. Gemäß § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes obliegt jedoch dem dort geregelten Bund-LänderAusschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser unter anderem die Abstimmung der allgemeinen Grundsätze für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser. Die Bundesregierung wird sich — auch bei den Beratungen dieses Ausschusses — dafür einsetzen, daß in den Ländern geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Anpassung des Angebots von Krankenhausleistungen an dem gewandelten Bedarf herbeizuführen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen A 80 und 81) : Kennt die Bundesregierung die Zahl der krebserzeugenden Arbeitsstoffe, und wie hoch ist die Anzahl der Arbeitnehmer, die in solchen Arbeitsplätzen beschäftigt sind und als Folge dessen an Krebs erkrankt sind? Welche gesetzlichen Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Arbeitnehmer vor solchen gefährlichen Arbeitsstoffen zu schützen, und ist sie gegebenenfalls bereit, die von Arbeitsmedizinern diskutierte Möglichkeit der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern an solchen Arbeitsplätzen gesetzlich zu verbieten und unter Strafe zu stellen? In der Bundesrepublik Deutschland sind die krebserzeugenden Arbeitsstoffe in einer jährlich herausgegebenen Liste aufgeführt, die von der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft erarbeitet wird. In der Liste 1977 sind 12 Stoffe bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die beim Menschen erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste verursachen können. Außerdem werden weitere 21 Stoffe bzw. Stoffgruppen genannt, die bislang nur im Tierversuch sich nach Meinung der Kommission als kanzerogen erwiesen haben. Die Kommission hat in der letzten Liste weitere 13 Stoffe bzw. Stoffgruppen genannt, bei denen ein nennenswertes krebserzeugendes Potential zu vermuten ist und die dringend der weiteren Abklärung bedürfen. Die Zahl der Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz den Einwirkungen krebserzeugender Stoffe ausgesetzt sind, ist statistisch nicht erfaßt. Entsprechende Erhebungen sind z. Z. bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften angelaufen. Die Statistik zur Berufskrankheitenverordnung weist Krebsfälle grundsätzlich nicht besonders aus. Lediglich bei 4 Erkrankungen wird der Krebs ausdrücklich in der Definition genannt. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften beabsichtigen jedoch, künftig Erhebungen über alle Fälle von Berufskrebserkrankungen anzustellen. Zur Zeit wird der Anteil der Berufskrebse an der Zahl aller Krebserkrankungen von Sachverständigen auf ca. 1 °/o geschätzt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe und Unfallverhütungsvorschriften enthalten gegenwärtig allgemeine Vorschriften über Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen. Zusätzlich gibt es detaillierte Regelungen für bestimmte Stoffe, z. B. Arsen, Asbest, Benzol und Vinylchlorid. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den nach § 28 der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe gebildeten Sachverständigenausschuß für gefährliche Arbeitsstoffe aufgefordert, ihm im Zusammenhang mit dem Übereinkommen Nr. 139 „Berufskrebs" der Internationalen Arbeitskonferenz Vorschläge für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen zu unterbreiten. In einem Arbeitskreis „Krebserzeugende Stoffe" werden daher seit einiger Zeit Überlegungen über entsprechende Maßnahmen angestellt. In Betracht kommen z. B. Verwendungsbeschränkungen, technische Maßnah- 3414e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 men, Genehmigungen, Anzeigen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungsbeschränkungen. Diese Vorschläge werden zusammen mit anderen Regelungen in die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe aufgenommen, deren Entwurf demnächst aufgestellt werden soll. Die technischen Schutzvorschriften werden von den Berufsgenossenschaften erarbeitet. Die von Arbeitsmedizinern aufgeworfene Frage, ob neben anderen Maßnahmen zur weiteren Verringerung des Krebsrisikos am Arbeitsplatz vorwiegend ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden sollten, ist vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits vor einigen Monaten eindeutig verneint worden. Eine derartige Vorschrift kommt als Arbeitsschutzmaßnahme nicht in Betracht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 87) : Ist es der Bundesregierung bekannt, daß laut Pressemeldung (vgl. Westfälische Rundschau vom 16. September 1977) das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in zunehmendem Maße von „obskuren Firmen" unterlaufen wird, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls, diesen für den Arbeitsmarkt bedrohlichen Verstößen entgegenzuwirken? Die Bundesregierung beobachtet die Situation auf dem Leiharbeitsmarkt sehr sorgfältig. Ihr sind insbesondere auch aus der letzten Zeit Presseveröffentlichungen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung bekannt. Bundesminister Dr. Ehrenberg wird in diesen Tagen die für die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zuständige Bundesanstalt für Arbeit noch einmal bitten, schwerpunktmäßig die illegale Arbeitnehmerüberlassung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen. Ob die aufgezeigten Mißstände Gesetzesänderungen erforderlich machen, kann erst nach genauerer Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Anfang dieses Monats insbesondere die Sozialpartner, die Länder, die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit um Mitteilung ihrer Erfahrungen gebeten. Die für Anfang 1978 zu erwartenden Stellungnahmen müssen dann ausgewertet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Schwarzarbeit in der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls zur Einschränkung der Schwarzarbeit ergreifen? Die Bundesregierung hat stets die Schwarzarbeit verurteilt, weil hierdurch der Gemeinschaft der Sozialversicherten, dem Staat, dem Handwerk und vielfach auch den Schwarzarbeitern und ihren Auftraggebern Schaden entsteht. Nicht zuletzt wirkt sich Schwarzarbeit für den Arbeitsmarkt nachteilig aus, da sie dem Abbau der Arbeitslosigkeit im Wege steht. Um die Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen zu können, bedarf es vor allem verstärkter Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörden und eines koordinierten Vorgehens aller Beteiligten einschließlich der Mitwirkung des Handwerks und seiner Organisationen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat sich auf der Grundlage der Kabinettbeschlüsse vom 25. Mai 1977 in diesem Sinne an die Ministerpräsidenten der Länder und den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gewandt. Der Bundesminister für Wirtschaft hat den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks um dessen Unterstützung gebeten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 89 und 90) : Hält die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß 40 % der von der Bundesanstalt für Arbeit in Ausführung des Willens des Gesetzgebers verhängten Sperrvermerke von den Sozialgerichten wieder aufgehoben werden, an der in ihrer Antwort vom 1. August 1977 auf meine Anfrage vom 21. Juli 1977 vertretenen Auffassung fest, eine weitere Konkretisierung des Begriffs der Zumutbarkeit im Arbeitsförderungsgesetz sei nicht erforderlich, und was unternimmt die Bundesregierung, um einem weiteren Mißbrauch der Arbeitslosenversicherung einen Riegel vorzuschieben? Wie soll die vom Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit für notwendig erachtete Senkung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmer auf 1,5 Millionen erreicht werden, und welche Zahl entspricht den arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung? Zu Frage A 89: Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, daß eine weitere gesetzliche Konkretisierung des Begriffs der Zumutbarkeit gegenwärtig nicht erforderlich ist. Eine Statistik über die Ergebnisse der Klagen gegen Sperrzeitentscheidungen der Arbeitsämter gibt es nicht. Die Bundesanstalt für Arbeit hat lediglich im Jahre 1975 eine Sondererhebung über die gegen Sperrzeitentscheidungen eingelegten Widersprüche durchgeführt. Danach haben die Direktoren der Arbeitsämter — also nicht die Gerichte — die zuvor getroffenen Entscheidungen in 34,2 v. H. der Widerspruchsfälle in vollem Umfang zugunsten der Arbeitslosen abgeändert. Zu dieser Zeit waren jedoch die neuen Bestimmungen über die Konkretisierung der Zumutbarkeit noch nicht in Kraft. Die damaligen Feststellungen sind deshalb heute nicht mehr verwertbar. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit bereitet zur Zeit ausführliche Weisungen zur Auslegung des Zumutbarkeitsbegriffs vor. Mit den neuen Wei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3415* sungen sollen die Entscheidungsgrundlagen der Arbeitsämter erheblich verbessert werden. Allerdings können die Arbeitsämter — darauf wurde schon öfters hingewiesen — die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verhinderung des Leistungsmißbrauchs nur dann voll ausschöpfen, wenn die Arbeitgeber auch bereit sind, dem Arbeitsamt die tatsächlichen Gründe dafür mitzuteilen, warum sie die vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Arbeitnehmer nicht einstellen. In diesem Zusammenhang möchte ich bemerken, daß die Sperrzeiten, die wegen Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung festgesetzt wurden, von rd. 44 000 im Jahre 1975 um etwa 40 v. H. auf 62 000 im Jahre 1976 gestiegen sind. Zu Frage A 90: Auch die Projektion der Bundesregierung zur mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 1980 geht davon aus, daß die Zahl der ausländischen Erwerbspersonen, das sind beschäftigte und arbeitslose Ausländer, in den nächsten Jahren auf 1,55 Millionen absinkt. Diese Annahme erscheint vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung der Ausländerbeschäftigung plausibel: im Zeitraum September 1973 bis Dezember 1976 ist die Zahl der beschäftigten Ausländer um 721 000 auf 1,874 Millionen und die der ausländischen Erwerbspersonen um 642 000 auf 1,969 Millionen zurückgegangen. Die Ursache dieser Entwicklung ist, daß — wie schon stets — ausländische Arbeitnehmer freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten, während der Anwerbestopp die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer aus den betroffenen Staaten unterbunden hat. Voraussetzung für eine Fortsetzung des Trends ist deshalb, daß der Anwerbestopp vom November 1973 zeitlich und sektoral unbeschränkt aufrechterhalten bleibt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 91): Muß aus der Kritik des Bundeskanzlers bezüglich der Klage der Arbeitgeber gegen das Mitbestimmungsgesetz nicht der Schluß gezogen werden, daß der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland der Arbeitgeberorganisation das verfassungsmäßig garantierte Recht zumindest indirekt aberkennen will, ein so wichtiges Gesetz durch das höchste deutsche Gericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, und ist dieses Verhalten des Bundeskanzlers möglicherweise Ausdruck der Befürchtung, daß das Bundesverfassungsgericht die Mitbestimmungsregelung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklären könnte? Ich nehme an, Ihre Frage bezieht sich auf Äußerungen, die der Herr Bundeskanzler in einer Ansprache vor dem 12. Ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall am 18. September in Düsseldorf gehalten hat. Der Herr Bundeskanzler hat dabei ausdrücklich erklärt, er halte die Verfassungsbeschwerde gegen das Mitbestimmungsgesetz für zulässig. Die Unterstellung, der Herr Bundeskanzler wolle den Arbeitgebern das Recht nehmen, ein Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, entbehrt folglich jeder Grundlage. Darüber hinaus hat der Herr Bundeskanzler wörtlich gesagt, er halte diese Klage für unbegründet. Ihre Frage, ob die Kritik des Herrn Bundeskanzlers Ausdruck der Befürchtung sei, das Gericht könne das Mitbestimmungsgesetz für verfassungswidrig erklären, ist somit eindeutig zu verneinen. Die Kritik ist vielmehr Ausdruck der Sorge um die Verschlechterung des sozialen Klimas in unserem Lande in einer Zeit, in der die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Gewerkschaften zum Abbau der Arbeitslosigkeit besonders wichtig wäre. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit der erweiterten Mitbestimmung während des Gesetzgebungsverfahrens von Bundestag und Bundesregierung sorgfältig geprüft wurde und daß dem Gesetz schließlich alle Fraktionen dieses Hauses mit überwältigender Mehrheit zugestimmt haben. Auch dies schließt selbstverständlich nicht das Recht aus, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Aber die nahezu einstimmige Verabschiedung des Gesetzes verdeutlicht die Berechtigung der politischen Kritik des Herrn Bundeskanzlers am Verhalten der Arbeitgeber. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 92 und 93) : Ist der Bundesregierung die besondere Problematik der Bildungsmöglichkeit für autistische Kinder bekannt, insbesondere, daß diese Minderheit weder an Sonderschulen noch an sonstigen üblichen Heimschulen für Behinderte die notwendige individuelle Betreuung erfahren können, und wenn ja, was wird sie unternehmen, damit ein notwendiges individuelles Bildungsangebot für diese behinderten Kinder in ausreichendem Maß, eventuell in Verbindung mit freien Trägern, geschaffen wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Engpaß in der Bildung autistischer Kinder dadurch zu beseitigen, daß sie den bereits in privater Trägerschaft befindlichen Einrichtungen die notwendige, förderungswürdige Anerkennung verschafft, so daß die durchzuführende Behandlung entsprechend der Kostenübernahme wie bei der Beschulung anderer behinderter Kinder in Sonderschulen geregelt werden kann? Der Bundesregierung ist die Problematik der Bildungsmöglichkeit von autistischen Kindern bekannt. Um das Bildungsangebot für diese Kinder nach Möglichkeit zu verbessern, fördert die Bundesregierung seit mehreren Jahren zusammen mit dem Land Bremen einen Modellversuch mit wissenschaftlicher Begleituntersuchung. Außerdem finanziert die Bundesregierung ein Forschungsvorhaben, das die Früherkennung und Behandlung autistischer Kinder zum Gegenstand hat. Beide Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Auch vorläufige, aussagekräftige Ergebnisse liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Von den Resultaten, insbesondere den begleitenden Untersuchungen, werden Aufschlüsse erwartet, in welchem Maße und in welcher Form das individuelle Bildungsangebot zu gestalten ist. 3416* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Die Bundesregierung muß aus verfassungsrechtlichen Gründen ihre Maßnahmen im Bildungsbereich auf Modellvorhaben beschränken. Das individuelle Bildungsangebot selbst wird von den Bundesländern evtl. in Verbindung mit freien Trägern zu erbringen sein. Sie müssen auch über die Anerkennung der Einrichtungen entscheiden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 94) : Worauf führt die Bundsregierung die Entwicklung zurück, daß ein Anstieg von Diphtherie von 57 Fällen im Jahr 1970 auf 88 Fälle im Jahr 1976 und Kinderlähmung im gleichen Zeitraum von 15 Fällen auf 40 Fälle zu verzeichnen ist, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, beziehungsweise hält sie für geeignet, um diesen Trend entgegenzuwirken? Die Bundesregierung hat das Ansteigen der Zahl von Erkrankungen an Diphtherie im Jahre 1976 mit Aufmerksamkeit beobachtet. Bisher konnten keine epidemiologischen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Erkrankungsfällen hergestellt werden. Da auch in den vergangenen Jahren die Erkrankungszahlen unterschiedlich hoch waren, wird die Zahl der 1976 aufgetretenen Fälle noch im Rahmen der üblichen Morbiditätsschwankungen gesehen. Die Diphtherieimpfung ist in allen Bundesländern öffentlich empfohlen. Aufgrund der gehäuften Erkrankungen wurde die Werbung für die Diphtherieimpfung verstärkt. Von der übertragbaren Kinderlähmung sind un-geimpfte und unvollständig geimpfte Kinder betroffen, und zwar überwiegend ausländische Kinder, von denen ein Teil bereits im Heimatland infiziert worden sind. Obwohl die Werbung für die ebenfalls in allen Bundesländern öffentlich empfohlene Polioschluckimpfung in den vergangenen Jahren noch verstärkt und über Merkblätter und Massenmedien auch an die Familien der ausländischen Arbeitnehmer herangetreten wurde, ist die Beteiligung bei der Polioschluckimpfung in den letzten Jahren leider zurückgegangen. Die vermehrt aufgetretenen Erkrankungen an Kinderlähmung sind daher auf die mangelnde Vorsorgebereitschaft eines Teils der Elternschaft zurückzuführen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 95) : Hat die Bundesregierung Aufträge erteilt, um Richtziele zur Gesundheitserziehung in der Schule zu erarbeiten, und wenn ja, inwieweit sind die Ergebnisse dieser Arbeit umgesetzt? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit Richtziele für die „Gesundheitserziehung an der Schule" erarbeiten lassen. Die Arbeit ist noch nicht für die praktische Schulanwendung umgesetzt; sie dient zur Zeit als Diskussionsgrundlage. Die schulische Erziehung obliegt ausschließlich den Bundesländern. Deshalb werden solche Vorhaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit den Gesundheitserziehungsreferenten der Landeskultusminister in einem Ständigen Ausschuß besprochen, so daß nach Einvernehmen die Verwirklichung sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in den letzten beiden Jahren 3 umfassende Unterrichtswerke in Teilbereichen zur Gesundheitserziehung herausgegeben und nach Zustimmung durch die Kultusminister und Schulsenatoren allen entsprechenden Schulen in je einem Exemplar kostenfrei zur Verfügung gestellt hat. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer von der britischen „Gesellschaft für die Förderung der Wissenschaft" in Birmingham jetzt veröffentlichten Untersuchung, nach der die Wahrscheinlichkeit, daß männliche Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren, die häufig Gewaltdarstellungen auf dem Bildschirm beobachten, selbst an schweren gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt sind, um 50 v. H. höher als bei gleichartigen liegt, die weniger häufig dem Eindruck von Gewaltszenen im Fernsehen ausgesetzt sind, und welche Folgerungen gedenkt sie daraus zu ziehen? Ihre Frage dürfte auf eine Mitteilung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. September 1977 zurückgehen, in der über eine derartige Untersuchung berichtet wurde. Die Studie selbst liegt der Bundesregierung bislang noch nicht vor, so daß zu ihrem Inhalt und ihren Ergebnissen noch nicht Stellung genommen werden kann. Wir bemühen uns, die Untersuchungsergebnisse zu erhalten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 99 und 100) : Trifft es zu, daß der Kabinettsbeschluß vom 7. September 1977, der vorsieht, das hintere Kfz-Kennzeichen durch ein Folienschild zu ersetzen, dem Ergebnis der Beratungen des Unterausschusses I unter Führung des Bundeskriminalamts vom 9. März 1977 (Az SO /5858/74) nicht entspricht? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, die Durchführung dieses Kabinettsbeschlusses von der Überprüfung der Fälschungssicherheit der vorgesehenen Folienlösung abhängig zu machen? Zu Frage A 99: Ihre Frage ist mit Ja zu beantworten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3417* Zu Frage A 100: Das Bundeskriminalamt ist der Auffassung, daß die Folienlösung fälschungssicher ist. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 101) : Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß für neue Autoreifen keine amtliche Prüfung eingeführt werden soll, obgleich für eine Vielzahl von Details an Autos strenge Vorschriften bestehen, und entsprechen die in die Bundesrepublik Deutschland importierten Reifen den Sicherheitsanforderungen? Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat im Rahmen einer Untersuchung festgestellt, daß z. Z. kein Prüfverfahren für Reifen bekannt ist, mit dem ein hinreichend sicherer Bezug zum praktischen Fahrbetrieb auf der Straße hergestellt werden kann. Die Bundesregierung hält deshalb im Augenblick eine amtliche Prüfung von Luftreifen noch für verfrüht. Sie ist aber weiterhin bemüht, entsprechende Prüfverfahren zu entwickeln. Als erster Schritt auf diesem Wege kann die von der UN-Wirtschaftskommission für Europa erarbeitete ECE-Regelung Nr. 30 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die am 3. Juni 1977 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, angesehen werden. Zur Frage der importierten Reifen ist festzustellen, daß dem Bundesverkehrsministerium keine Tatsachen bekannt sind, wonach importierte Reifen schlechter sein sollen als in der Bundesrepublik Deutschland hergestellte. Im übrigen haben alle Reifen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu erfüllen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/926 Fragen A 102 und 103) : Welche Gründe gibt die Deutsche Lufthansa dafür an, daß sie nach wie vor die Ausbildung und Einstellung von weiblichen Personen unbeschadet der persönlichen Eignung und Fähigkeit ablehnt? Sieht die Bundesregierung in diesem Verhalten der Deutschen Lufthansa einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Artikel 3 des Grundgesetzes), und was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen, um die Lufthansa zu einem verfassungskonformen Verhalten zu bewegen? Ihre beiden Fragen sind für mich Anlaß gewesen, das Problem der Ausbildung und Einstellung von weiblichen Piloten erneut zur Klärung an den Vorstand der Deutschen Lufthansa (DLH) heranzutragen. Eine Meinungsbildung im Vorstand der Gesellschaft konnte innerhalb der zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht herbeigeführt werden. Sobald mir die Entscheidung des Vorstandes der DLH vorliegt, bin ich gern bereit, Ihnen diese Antwort schriftlich mitzuteilen. Anlage 36 Antwort des Parl. Statssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 105 und 106) : Sind durch die Minderausgaben beim Bundesfernstraßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen durch Zurückstellung einiger großer Bauvorhaben zugunsten anderer Straßenbauprojekte Aufstufungen vorgenommen worden, wenn ja, welche, und welche Straßenbaumaßnahmen sind dem Bundesminister für Verkehr ersatzweise als zusätzliche Maßnahmen im zweiten Fünfjahresplan zur Finanzierung vorgeschlagen worden? Zu welchem Teil haben die Minderausgaben beim Bundesfernstraßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Notwendigkeit einer strikten Einhaltung der gesetzlichen Regelung Einfluß ausgeübt, und welche Straßenbauprojekte sind schleppend behandelt worden? Zu Frage A 105: Es ist zutreffend, daß die Bundesregierung ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, ersatzweise für solche Straßenbaumaßnahmen, die hinter den Dispositionen zurückgeblieben sind, einige andere Strecken in ihre Baulast zu übernehmen bzw. zur alsbaldigen Finanzierung vorzusehen. Der Grund dafür liegt insbesondere in einem unvorhergesehenen Verkehrsbedarf, der jeweils konkret nachgewiesen werden muß. Derartige Maßnahmen sind dazu geeignet, Haushaltsresten entgegenzuwirken und damit die Beschäftigungslage im Bausektor positiv zu beeinflussen. Sie werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen, nämlich als Ausnahmen gemäß § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen, behandelt. Als Ausweichmaßnahmen, die Sie in Ihrer Frage als Aufstufungen bezeichnet haben, hat sich der Bund bereit erklärt, folgende Strecken in seine Baulast zu übernehmen: Borschemich—Jackerath im Zuge der A 61 Düsseldorf-Süd im Zuge der A 46 Düsseldorf-Nord im Zuge der A 44 Rheinberg (B 57) — Voerde (A 59) im Zuge der A 40 Über diese 4 Maßnahmen hinaus sollen — wie vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen — im 2. Fünfjahresplan als größere Maßnahmen die 2. Richtungsfahrbahn der nachstehenden Strecken finanziert werden, nämlich: A 56 zwischen Zülpich und Swisttal-Miel A 33 zwischen Paderborn und Borchen Die hierdurch bei der Abwicklung des Bedarfsplanes eingetretene Änderung im Finanzierungsvolumen sowie die Frage einer Weiterentwicklung des gegebenen Instrumentariums wird bei der nächsten Überprüfung des Bedarfsplanes 1981 behandelt werden müssen. Zu Frage A 106: Für das Entstehen von Minderausgaben im Bundesfernstraßenbau sind mehrere Gründe ursächlich, die sich zudem noch teilweise überlagern. Es liegt somit in der Natur der Sache, daß für die einzelnen Projekte nicht ohne weiteres angegeben werden kann, inwieweit die „strikte Einhaltung gesetzlicher 3418* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Regelungen" aufgetretene Minderausgaben begründet. Ein Katalog solcher Einzelursachen kann daher nicht genannt werden. Im übrigen bin ich damit einverstanden, wenn sich der Herr Kollege Milz über die Gründe der Verzögerungen bei Einzelprojekten beim Fachreferenten im Bundesverkehrsministerium Auskunft geben läßt, wobei vorab die Einzelheiten bei der zuständigen Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen erfragt werden müßten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wendt (SPD) (Drucksache 8/926 Frage A 109) : Was unternimmt die Bundesregierung, um die unterschiedliche Gestaltung der Tarife im Schienenpersonen- und Busverkehr zu bereinigen? Die Parität zwischen Schienenpersonentarif und Bahnbustarif soll schrittweise wiederhergestellt werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 113 und 114) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, ob und in welchem Ausmaß Sendungen von RIAS Berlin vor und nach der KSZE-Schlußakte von Helsinki gestört wurden? Haben die Störungen der Deutschen Welle durch Störsender des Ostblocks seit Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte von Helsinki abgenommen, zugenommen oder sind sie unverändert stark geblieben? Zu Frage 113: Alle vier Mittelwellensender des RIAS werden in der DDR durch Störsender beeinträchtigt. Untersuchungen zeigen, daß eine größere Zahl von Störsender sehr geringer Leistung vorhanden ist. Darüber hinaus sind offensichtlich auch einige Sender mittlerer Leistung als Störsender in Betrieb. Zu Frage 114: Ich bedaure, Ihre Frage nicht beantworten zu können, da für frühere Jahre keine Meßdaten vorliegen, so daß kein Vergleich zur Situation seit Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte möglich ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) Drucksache 8/926 Frage A 115) : Trifft es zu, daß von den 18 Oberpostdirektionen — einschließlich der Landespostdirektion Berlin — vier (Düsseldorf, Koblenz, Nürnberg, Regensburg) die zu besetzenden Pflichtplätze für Schwerbehinderte besetzt haben und die übrigen Oberpostdirektionen nicht, so daß alleine in diesem Bereich 6 193 Schwerbehindertenplätze nicht besetzt sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um im Interesse der Schwerbehinderten zu einer besseren Besetzung der Pflichtplätze zu kommen? Nach der letzten Erhebung über die Beschäftigung Schwerbehinderter waren im Dezember 1976 im Bereich der Deutschen Bundespost noch 4 781 Pflichtplätze für Schwerbehinderte unbesetzt. Es trifft zu, daß bis dahin nur die vier in der Frage genannten Oberpostdirektionen und u. a. das Sozialamt der Deutschen Bundespost alle Pflichtplätze besetzt hatten. Um eine weitere Verbesserung der Besetzung der Pflichtplätze bei der Bundespost zu erreichen, ist Vorsorge getroffen worden, daß Schwerbehinderte Bewerber trotz der bestehenden Einstellungsbeschränkungen jeweils mit Sondergenehmigung des BPM eingestellt werden, sobald für sie ein geeigneter freier Arbeitsplatz gefunden werden kann. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 124) : Kann die Bundesregierung aus dem Anlaufen des zusätzlichen Wohnungsprogramms im Regionalprogramm, das in erster Linie auf den Mietwohnungsbau in Stadtregionen abzielt, übersehen, ob das Programm voll mit dieser Zielrichtung am Markt aufgenommen werden wird, und wie beurteilt die Bundesregierung gegenwärtig überhaupt die Entwicklungsaussichten sowohl im öffentlich geförderten wie im freifinanzierten Mietwohnungsbau? Mit der zusätzlichen Förderung von 30 000 Wohnungen im Regionalprogramm 1977 soll dem Rückgang im Wohnungsbau vornehmlich in Stadtregionen entgegengewirkt werden. Die Tatsache, daß der Einbruch in die Wohnungsbautätigkeit hauptsächlich in den Stadtregionen im dort dominierenden Mietwohnungsbau erfolgt ist, gab Veranlassung, den Schwerpunkt der zusätzlichen Förderungsmaßnahme auf den Mietwohnungsbau zu legen. Für diese Schwerpunktbildung sprach im übrigen auch, daß — wie Modellrechnungen ergeben haben — der Mietwohnungsbau im Regionalprogramm bei den gegenwärtigen Zinsverhältnissen für private Bauherren im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten durchaus attraktiv sein kann. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß auch der Verband privater Hypothekenbanken e. V. in seinen Presseinformationen vom 25. August 1977 an die Länder appelliert, die im Regionalprogramm zusätzlich vorgesehenen 30 000 Wohnungen vornehmlich im Mietwohnungsbau zu verwirklichen. Inwieweit das Zusatzprogramm in dieser seiner Zielrichtung vom Markt aufgenommen wird, wird erst aufgrund der monatlich erstmals zu Mitte Oktober vorgesehenen Berichterstattung der Länder über die Durchführung der zusätzlichen Förderungsmaßnahme beurteilt werden können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3419* Die weitere Entwicklung des sozialen Wohnungsbaues und damit auch des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaues hängt primär von der Wohnungsbauförderung durch die Länder ab. Der Bund kann sich nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nur mit Finanzhilfen an der Förderung der Länder beteiligen. Um einen weiteren nicht mehr vertretbaren Rückgang des sozialen Wohnungsbaues zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Rahmen der Eckwerte für die Fortführung des sozialen Wohnungsbaues vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsgesetzgebers beschlossen, die Finanzhilfen des Bundes entgegen der bisherigen Finanzplanung auch in den nächsten Jahren ungekürzt im bisherigen Umfang weiter zu gewähren. Das setzt allerdings voraus, daß auch die Länder sich ihrer originären Verantwortung entsprechend an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues beteiligen, was in den letzten Jahren nicht mehr in allen Ländern der Fall war. Ausgehend von den vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes und einem mit den Ländern zu vereinbarenden angemessenen Beteiligungsverhältnis an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues wird man in den kommenden Jahren mit einem Förderungsvolumen von jährlich etwa 120 000 Wohnungen rechnen können. Wenn sich der Anteil der Mietwohnungen am sozialen Wohnungsbau, der in den letzten Jahren bei etwa 40-50 % lag, nicht ändert, bedeutet das die Förderung von etwa 45 000-60 000 Mietwohnungen jährlich. Für den freifinanzierten Mietwohnungsbau wird die von der Bundesregierung beabsichtigte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes von großer Bedeutung sein; sie soll der stark rückläufigen Entwicklung im Mietwohnungsbau entgegenwirken. Anlage 41 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 125 und 126) : Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der § 3 der Schallschutzverordnung vom 5. April 1974 auszulegen, müssen alle einzelnen Bauteile, die Aufenthaltsräume unmittelbar nach außen abschließen, ein bewertetes Bauschalldämm-Maß von 50 dB einhalten oder müssen dieses Maß alle Bauteile zusammen erreichen? Sind nach Ansicht der Bundesregierung Aufwendungen für die Erstellung der Antragsunterlagen einschließlich der Beschaffung von Prüfzeugnissen durch Architekten, Gutachter oder Sachverständige unmittelbare und notwendige Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen im Sinne des Fluglärmgesetzes und der Schallschutzverordnung und damit erstattungsfähig im Sinne des § 9 des Fluglärmgesetzes? Zu Frage A 125: Besteht die Gesamtfläche von Bauteilen bei Aufenthaltsräumen aus Einzelflächen mit unterschiedlichen Bauschalldämm-Maßen, so muß nicht jedes einzelne Bauteil (z. B. Wand oder Fenster) für sich die Aufforderungen erfüllen. Vielmehr ist allein das aus den einzelnen Bauschalldämm-Maßen ermittelte Gesamt-Maß den nach § 3 Abs. 2 der SchallschutzVO angegebenen Werten zugrunde zu legen. Zu Frage A 126: Ja; gemäß § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282 ff.) werden nicht nur die Aufwendungen für die eigentlichen Maßnahmen des baulichen Schallschutzes erstattet, sondern auch die Aufwendungen für die Anerkennung der bauakustischen Qualität von Schallschutzbauelementen, wie sie in der SchallschutzVO vom 5. April 1974 (BGBl. I S. 903 ff.) niedergelegt sind. Hierzu gehören auch die in der Schallschutzverordnung vorgesehenen Prüfzeugnisse. Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 127) : Warum verlangen öffentliche Auftraggeber im Verantwortungsbereich des Bundes bei Auftragsvergaben auf dem Bausektor Bürgschaften, die die Gewährleistungsfrist des BGB von fünf Jahren zugrunde legen und die Sondervorschrift des § 13 IV VOB, die eine Gewährleistungszeit von nur zwei Jahren vorsieht, außer acht lassen? In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sind als Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche zwar zwei Jahre vorgesehen (§ 13 VOB/B). Die VOB geht jedoch davon aus, daß von dieser Frist abweichende Regelungen getroffen werden können, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung notwendig ist (§ 13 Nr. 2 VOB/A). Eine über zwei Jahre hinausgehende Verjährungsfrist kann daher durchaus VOB-konform sein. Die Bauverwaltungen sind angewiesen, jeweils eingehend unter Abwägung aller Umstände zu prüfen, ob ausnahmsweise eine von der 2jährigen Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B abweichende Verjährungsfrist vereinbart werden soll. Die Sicherheiten für die Gewährleistungsansprüche — im Regelfall eine Bürgschaft—erstrecken sich bei einer längeren, ggf. einer 5jährigen Verjährungsfrist, auf diesen Zeitraum. Anlage 43 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 129 und 130) : Hält die Bundesregierung an ihrer in der Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß vom 7. Juli 1975 (Drucksache 7/3860, Frage 58) auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) vertretenen Auffassung fest, die Prinzipien einer einkommensabhängigen Wohnwertmiete widersprächen nicht den wohnungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung? Trifft es zu, daß — wie die nordrhein-westfälische Architektenkammer in ihrem sogenannten Grünbuch erklärt — die Baugesetzgebung des Bundes eklatante Unsinnigkeiten enthält, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, unabhängige Sachverständige einzusetzen, die umgehend den Paragraphendschungel durchforsten und sinnvoll lichten sollten? 3420* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu Frage A 129: Der Grundgedanke einer einkommensabhängigen Wohnwertmiete ist im Grundsatz mit den Prinzipien des Wohngeldbemessungssystems identisch und widerspricht nicht den wohnungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung. Die Einführung einer einkommensabhängigen Wohnwertmiete ist aber praktisch undurchführbar. Der hohe, mit Einkommensprüfungen verbundene Verwaltungsaufwand, die langen Vorbereitungsfristen und Bedenken gegenüber nachträglichen Einkommensprüfungen haben auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einmalige Mietentzerrungsaktion im Sozialwohnungsbestand", die im Auftrage der BundLänder-Wohnungsbauminister-Konferenz gebildet worden ist, davon absehen lassen, ein derartiges Konzept erneut aufzugreifen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Schwierigkeiten, die mit einkommensorientierten und erst recht mit gleichzeitig einkommens- und wohnwertorientierten Mietausgleichssystemen verbunden sind, vermeiden will, prüft die Realisierungschancen von Verfahren, durch die vorhandene Mietverzerrungen abgebaut werden könnten. Das Ergebnis ihrer Überlegungen wird nicht vor Ende des Jahres vorliegen. Zu Frage A 130: Die von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens herausgegebene Schrift „Stop der Paragraphenflut im Bauwesen!" enthält keinen erkennbaren Vorwurf, die Baugesetzgebung des Bundes enthalte „eklatante Unsinnigkeiten". Eine solche Behauptung widerspräche dem Ernst, der Genauigkeit und dem Sachverstand, mit denen die Beratungsgremien in Bundestag und Bundesrat zu der von allen Fraktionen und Ländern getragenen Verabschiedung des wohl in erster Linie angesprochenen Bundesbaugesetzes und seiner Novelle gekommen sind. Die Praktikabilität der Novelle ist zudem in mehreren Planspielen mit positivem Ergebnis getestet worden. Bezüglich künftiger Novellierungen an anderen Teilen des Bundesbaugesetzes hat die Bundesregierung zur Vorbereitung bereits Kommissionen unabhängiger Sachverständiger eingesetzt, die insbesondere auch Unzulänglichkeiten überprüfen, die die bisherige Praxis in diesen Rechtsbereichen gezeigt hat. Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, darüber hinaus noch weitere Kommissionen von Sachverständigen einzuberufen. Anlage 44 Anwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 132) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die demnächst beginnenden Folgegespräche über die KSZE-Schlußakte in Belgrad die erst kürzlich wieder bekanntgewordenen Bestrebungen der DDR-Behörden, die Lehrer dazu anzuhalten, der Jugend „ein richtiges Feindbild zu vermitteln" und „die Unversöhnlichkeit der beiden Gesellschaftsssysteme allen Schülern noch stärker zu erläutern" sowie den „sozialistischen Patriotismus im Bewußtsein der Jugendlichen zu vertiefen", was auf eine unveränderte Fortsetzung der Haß-Erziehungs-Kampagne der DDR-Schulbehörden trotz der Vereinbarungen von Helsinki schließen läßt? Die in Ihrer Frage angesprochene offensive ideologische Erziehung der Jugend in der DDR entspricht nicht unseren Vorstellungen vom Entspannungsprozeß in Europa. Wenn die Verantwortlichen in der DDR — wie in den osteuropäischen Staaten — meinen, hierauf nicht verzichten zu können, so ist das ein Ausdruck der von ihnen als Gegengewicht zur Entspannungspolitik für notwendig erachteten Abgrenzung. Wenn hier von Entspannung die Rede ist, dann heißt das nicht, daß wir diesen Zustand jetzt schon erreicht hätten. Sie ist das Ziel der von der Bundesregierung eingeleiteten Politik mit der DDR wie auch der KSZE. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es noch eines langen Weges zur Realisierung dieses Zieles bedarf. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 133) : Wird die Bundesregierung bei ihren gegenwärtigen Verhandlungen mit der DDR auch die Schließung der Lücke der Autobahn Bad Hersfeld—Eisenach im Zonengrenzbereich zur Sprache bringen, und wenn ja, welche Zielvorstellungen hat dabei die Bundesregierung? Die Frage nach Verhandlungen mit der DDR über den durchgehenden Ausbau der Autobahn zwischen Bad Hersfeld und Eisenach ist von Ihnen schon mehrfach gestellt worden. Ich kann nur wiederholen, was mein Vorgänger Herold Ihnen hierzu zuletzt im Januar 1976 mitgeteilt hat: Schon allein wegen des unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwandes, insbesondere infolge mehrerer komplizierter Brückenbauwerke, hat die Bundesregierung vorerst von diesem Projekt Abstand genommen. Die Bundsregierung ist jedoch bemüht, am Übergang Herleshausen /Wartha im Zusammenwirken mit der DDR Verkehrsverbesserungen zu erreichen, die den hier bei Spitzenbelastungen bestehenden Engpaß soweit wie möglich beseitigen. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 134) : In welchem Umfang wird sich nach Inbetriebnahme eines Reaktors vom Typ des Schnellen Brüters langfristig die Menge an Plutonium erhöhen, die gelagert und bearbeitet werden muß, und wie verhält sich diese Menge zur gegenwärtig im Rahmen der friedlichen Nutzung der Kernenergie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Menge an Plutonium? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3421* Die derzeit im Betrieb oder im Bau befindlichen Kernkraftwerke vom Typ Leichtwasserreaktor haben eine Gesamtkapazität von 20 300 MWe. Sie werden jährlich zusammen etwa 3 600 kg spaltbares Plutonium 5 100 kg spaltbares und nicht spaltbares Plutonium) erzeugen (Lastfaktor 0,8 angenommen). Dieses Plutonium wird sich in den abgebrannten Brennelementen befinden, die bis zur Betriebsaufnahme der Wiederaufarbeitungsanlage gelagert werden. Sobald mit der Betriebsaufnahme des Entsorgungszentrums der Brennstoffkreislauf geschlossen ist, soll jegliches anfallende Plutonium in Reaktoren zurückgeführt werden. Dort wird es wieder „verbrannt" und liefert Energie. Im Bennstoffkreislauf der genannten Kernkraftwerkskapazität von 20 300 MWe stellt sich dadurch die gleichzeitig vorhandene Gesamtmenge an spaltbarem Plutonium innerhalb und außerhalb von Reaktoren mit etwa 20 000 bis 25 000 kg ein. Die Plutoniummenge im Brennstoffkreislauf des Prototyp-Brüterkraftwerks Kalkar wird sich auf 3 000 bis 4 000 kg belaufen. Die jährlich zu bearbeitende Plutoniummenge wird etwa 600 bis 700 kg betragen. Da diese Anlage zunächst so ausgelegt ist, daß sie praktisch genau so viel Plutonium neu erzeugt wie sie verbraucht, bleibt der Plutonium-bestand per Saldo etwa konstant. Bei einem künftigen Brüterkraftwerk kommerzieller Leistungsgröße (1 300 MWe) wird sich die Gesamtmenge an Plutonium im Brennstoffkreislauf auf etwa 6 500 kg und die jährliche Verarbeitungsmenge auf 1 100 kg belaufen. Die Gesamtmenge im Brennstoffkreislauf kann durch Verkürzung der Verarbeitungszeit reduziert werden. Der jährliche Brutgewinn wird beispielsweise bei einer Brutrate von 1,18 etwa 160 kg betragen; er kann zum Starten weiterer Brüter oder zur Versorgung von Leichtwasserreaktoren verwendet werden. Wenn kein Bedarf für zusätzliches Plutonium für neue Brutreaktoren besteht, kann die Brutrate vorhandener Brutreaktoren auch so eingestellt werden, daß die insgesamt im Umlauf befindliche Plutoniummenge nicht anwächst, sondern auf den für den Betrieb der Anlagen erforderlichen Umfang beschränkt bleibt. Im gesamten Brennstoffkreislauf liegt das Plutonium in reiner Form (ohne Beimischungen) nur in einer kurzen Phase, nämlich zwischen PlutoniumEndreinigung und Herstellung der Brennstofftabletten, vor. Hier ist ein Mißbrauch durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Durch entsprechende Gestaltung des Brennstoffkreislaufs kann erreicht werden, daß die zu irgendeinem Zeitpunkt zugängliche Gesamtmenge auch bei der Brennstoffversorgung einer größeren Anzahl von Brüterkraftwerken niedrig bleibt. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) und Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen A 135, 136, 137 und 138) : Ist der Bundesforschungsminister bereit, sich von den ihm in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 13. September zugeschriebenen Äußerungen öffentlich zu distanzieren, wonach die Entscheidung über den Standort der Firma Uranit beim Bundeskanzler liege, er — der Bundesforschungsminister — aber die Konsequenzen ziehen werde, wenn sie nicht in seinem Sinne ausfalle, oder treffen diese Äußerungen nicht zu? Ist der Bundesforschungsminister bereit, sich von den ihm in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 13. September zugeschriebenen Äußerungen öffentlich zu distanzieren, wonach er nicht bereit sei, 300 Millionen DM Steuergelder für das Unternehmen auszugeben, wenn dieses sich nicht in Gronau, sondern in Niedersachsen ansiedele, oder treffen diese Äußerungen nicht zu? Hat der Bundesforschungsminister geäußert, die Firma Uranit habe sich ursprünglich für Gronau entschieden und erst nach dem Regierungswechsel in Hannover „überraschend" den Standort Lingen entdeckt, und wenn ja, was meint er mit seiner Äußerung? Hat der Bundesforschungsminister die in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 13. September wörtlich zitierte Äußerung im Hinblick auf die Energieversorgungsunternehmen getan, „Die belügen uns von hinten bis vorne"? Zu Fragen A 135 bis 137: Wie ich bereits in einem Leserbrief an die Hannoversche Allgemeine Zeitung, aus der von Ihnen zitiert wird, darlegte, halte ich aus fachlich-technischer Sicht Gronau für den geeignetsten Standort für eine Anreicherungsanlage. Zu dieser Bewertung bin ich bereits vor über einem Jahr gekommen. Dies ist der Firma URANIT auch mitgeteilt worden, ohne daß sie gegen den Standort Gronau Bedenken erhoben hätte. Die Bundesregierung wird demnächst über die Standortfrage eine Entscheidung treffen. Zu Frage A 138: Bei dem Gespräch über Kernkraftwerkskapazitäten und die Energieprogramme der Bundesregierung habe ich auf die Problematik aller Energieprognosen und exakter zahlenmäßiger Festlegungen in diesem Zusammenhang verwiesen. Ich habe deutlich gemacht, daß in Prognosen, an denen sich die Energiepolitik der Bundesregierung orientieren soll, auch Sättigungseffekte, der Erfolg von Sparmaßnahmen, mögliche Auswirkungen einer Änderung der Wirtschaftsstruktur, weltwirtschaftliche Einflüsse und ein sich änderndes Verbraucherverhalten Berücksichtigung finden müssen. Von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die am Wachstum des Stromumsatzes interessiert sind, kann nicht erwartet werden, daß sie solche unabhängigen Prognosen erstellen. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage A 144) : Hat der Vertreter der deutschen Botschaft in Botswana auf Grund seiner Beobachtungen bei dem Besuch des Bundestagsabgeordneten Dr. Todenhöfer im Lager Selebi Pikwe im August d. J. die Aussage des Abgeordneten bestätigt, daß das Lager zur Rekrutierung von Mitgliedern für die prokommunistische Guerillaorganisation „Patriotische Front" mißbraucht werde, und hält die Bundesregierung hiernach noch immer eine Förderung dieses Lagers im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe für vertretbar? 3422* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Der Vertreter der deutschen Botschaft in Botswana, der den Bundestagsabgeordneten Dr. Todenhöfer bei seinem Besuch begleitet hatte, hat dies nicht bestätigt. In dem Lager befinden sich vorwiegend jüngere Flüchtlinge. Einige haben die Absicht geäußert, sich später der Befreiungsbewegung anschließen zu wollen. Eine solche Haltung ist jedoch bei Flüchtlingen aus Rhodesien nicht verwunderlich. Es findet nach Kenntnis der Botschaft im Lager keinerlei militärische Ausbildung statt. Das Lager ist kein Rekrutierungslager. Die fortgesetzte Unterstützung dieses Lagers, an der u. a. auch die Vereinigten Staaten beteiligt sind, ist ein Teil humanitärer Hilfe, die den Flüchtlingen im südlichen Afrika geleistet wird. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von der Unterstützung der botswanischen Regierung bei der vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen Abstand zu nehmen. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 1 und 2) : War der Bundesregierung die Absicht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Waldheim, bekannt, dem Generalsekretär der KPdSU und Staatsoberhaupt der Sowjetunion, L. Breschnew, die Friedensmedaille der Vereinten Nationen in Gold zu überreichen, und wenn ja, wie hat sie sich zu dieser Absicht eingelassen? Wenn nein, wie beurteilt sie diese Maßnahme, und wie gedenkt sie auf sie zu reagieren? Der Bundesregierung war die Absicht des VN-Generalsekretärs, bei seinem Besuch in Moskau dem sowjetischen Staatsoberhaupt die VN-Friedensmedaille zu übergeben, nicht bekannt. Die VN-Friedensmedaille ist keine Auszeichnung, sondern eine von der Firma Franklin Mint, Philadelphia (USA), in Gold, Silber und Bronze geprägte Münze, die im Handel erworben werden kann. Die Vereinten Nationen verleihen keine Auszeichnungen. Der Generalsekretär hat die Goldmünze schon wiederholt bei seinen Besuchen dem Staatsoberhaupt des Gastlandes als Aufmerksamkeit überreicht. Es handelt sich hierbei um einen üblichen protokollarischen Vorgang. Das VN-Budget wird dadurch nicht belastet, da die Medaillen dem Generalsekretär von der Firma Franklin Mint kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, im Bundeshaushalt künftig jährlich 2 Millionen DM etwa fünf Jahre lang zur Verfügung zu stellen, um mit diesem Betrag wertvolle alte Kirchen und ähnliche nationale Kulturdenkmäler in Bolivien zu restaurieren, und wie schätzt die Bundesregierung den werbenden Effekt einer solchen unter Aufsicht deutscher Restauratoren durchzuführgnden Maßnahme ein? Die Bundesregierung kann zu dem Vorschlag, im Bundeshaushalt künftig jährlich 2 Millionen DM etwa 5 Jahre lang zur Verfügung zu stellen, um mit diesem Betrag wertvolle alte Kirchen und ähnliche nationale Kulturdenkmäler in Bolivien zu restaurieren, noch nicht Stellung nehmen, da bisher kein entsprechender offizieller Wunsch der bolivianischen Regierung vorliegt. Die Rettung von Kulturdenkmälern wie z. B. der indonesischen Tempelanlagen des Borobudur oder der nubischen Altertümer durch die UNESCO hat gezeigt, daß Restaurierungsarbeiten dieser Größenordnung nur im Rahmen einer multilateralen Hilfe möglich sind. Sobald Einzelheiten über das Vorhaben vorliegen, folgt eine weitere Stellungnahme. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 4) : Wie grenzt die Bundesregierung Guerillakämpfer im Sinne des Artikels 42 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer RotkreuzKonventionen von 1949, durch den die bisher geltenden Regeln über den Kombattantenstatus von Guerillakämpfern weiterentwickelt werden (vgl. Drucksache 8/357, Frage B 1), von Stadt-Guerillas ab, für die diese Regelung nicht gelten soll, und glaubt die Bundesregierung, daß die Unterscheidung zwischen internationalen und nichtinternationalen Konflikten exakt zu treffen ist? Das I. Zusatzprotokoll zu den Genfer RotkreuzKonventionen von 1949 regelt den etwaigen Kombattantenstatus von Guerillakämpfern nicht nach der Frage, wo gekämpft wird — in der Stadt oder außerhalb —, sondern unter den Gesichtspunkten a) der Art des Konflikts — internationaler oder nicht-internationaler Konflikt — sowie b) der Art und Weise der Kampfführung — Unterstellung unter die verantwortliche Führung einer der (internationalen) Konflikt-Parteien; Unterscheidung von der Zivilbevölkerung mindestens durch offenes Tragen der Waffen bereits vor dem Angriff. Internationale bewaffnete Konflikte sind Konflikte, an denen mehrere souveräne Staaten beteiligt sind. Diese Voraussetzung liegt bei terroristischen Gruppen, deren Aktionen sich gegen den eigenen Staat richten, der sogenannten „Stadtguerilla", nicht vor. Insofern kann eine Unterscheidung exakt getroffen werden. Die Mehrheit der Länder der Dritten Welt hat zwar schon in einer relativ frühen Konferenzphase durchgesetzt, daß den internationalen Konflikten folgende andere Konflikte gleichgestellt werden: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3423* Kämpfe gegen Kolonialherrschaft, gegen ausländische Besetzung und gegen rassistische Regime, jeweils in Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Es ist aber offensichtlich, daß die sogenannte „Stadtguerilla" nicht zu diesen Kategorien gerechnet werden kann. Schon deshalb können sie nicht von den Regeln des I. Zusatzprotokolls profitieren. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 5) : Treffen Meldungen zu, die besagen, daß die sogenannte „AntiApartheids-Bewegung in Westdeutschland", bei der u. a. folgende Organisationen mitarbeiten: Deutsche Friedensgesellschaft, Deutsche Friedensunion, Deutsche Jungdemokraten, DKP, Spartakus, Sozialdemokratischer Hochschulbund, Sozialistische Jugend Deutschlands — Die Falken, Verband Deutscher Studentenschaften usw., genaue wörtliche Zitate aus einer Sitzung des Bundeskabinetts vom 14. Januar 1976 in einem Rundschreiben vom 21. Juni 1977 publiziert hat und außerdem minutiös den Ablauf des Besuchs des südafrikanischen Ministerpräsidenten Vorster kannte, und wenn ja, weiß die Bundesregierung, wie die o. a. Organisation in den Besitz dieser Quellen gekommen ist, und gedenkt sie gegebenenfalls Schritte zu unternehmen, die künftig solche Indiskretionen unmöglich machen? Wie Sie dem Parlaments- und Kabinettsreferat des Auswärtigen Amtes mitteilten, handelt es sich bei den in Ihrer Anfrage zitierten Meldungen um den Bericht der „Passauer Neuen Presse" vom 24. August 1977. Die in diesem Artikel wiedergegebenen Behauptungen der Anti-Apartheid-Bewegung, wonach in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 14. Januar 1976 — nicht, wie irrtümlich in Ihrer Anfrage zitiert, vom 21. Juni 1977 — eine „Lieferung von UranAnreicherungs-Anlagen nach Pelindaba in Südafrika" behandelt worden sei, sind unrichtig. Die in der gleichen Ausgabe der „Passauer Neuen Presse" erwähnte Verlautbarung der Anti-Apartheid-Bewegung vom 11. September 1976, die sich mit dem Besuch des südafrikanischen Ministerpräsidenten Vorster befassen soll, ist der Bundesregierung unbekannt. Eine Stellungnahme kann daher nicht erfolgen. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einbeziehung von Berlin (West) in die Europäischen Gemeinschaften zu der in Abschnitt I Ziff. 4 des Viermächteabkommens über Berlin umschriebenen Lage gehört, „die sich in diesem Gebiet entwikkelt hat" und die „nicht einseitig verändert wird", und daß somit die Angriffe in der sowjetischen und sonstigen OstblockPublizistik gegen die Beteiligung von Berlin (West) an den Wahlen zum Europäischen Parlament einen Verstoß gegen das Viermächteabkommen darstellen? Die Verträge zur Gründung der EWG und der EAG sind gemäß der von der Bundesrepublik Deutschland bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 9. Dezember 1957 abgegebenen Erklärung mit Billigung der drei Mächte auf Berlin (West) erstreckt worden. Berlin (West) wurde ebenfalls in den EGKS-Vertrag sowie die weiteren konstitutiven Verträge der EG einbezogen. Die drei Mächte haben der Erstreckung dieser Verträge auf Berlin (West) zugestimmt, „soweit es sich mit den in der Erklärung über Berlin vom 5. Mai 1955 festgesetzten Rechten und Verantwortlichkeiten der alliierten Behörden vereinbaren läßt". (BK/L [57]44). Zu der Frage, wie weit diese in bezug auf das Verhältnis EG-Berlin gegebene Rechtslage Teil der in der Präambel des Viermächteabkommens genannten „bestehenden Lage" oder der in Abschnitt I Ziffer 4 des Viermächteabkommens beschriebenen Lage ist, „die sich in diesem Gebiet entwickelt hat und wie sie in diesem Abkommen sowie in den anderen in diesem Abkommen genannten Vereinbarungen definiert ist", vermögen nur die drei Mächte in verbindlicher Form Stellung zu nehmen. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, das Viermächteabkommen zu interpretieren. Was die Einbeziehung von Berlin (West) in die Direktwahlen zum Europäischen Parlament betrifft, so weise ich darauf hin, daß die drei Mächte der Ausdehnung des entsprechenden Beschlusses und Aktes des Rates der Europäischen Gemeinschaft auf Berlin (West) mit BK/O vom 19. Juli 1977 „vorbehaltlich der Rechte und Verantwortlichkeiten der Alliierten" sowie unter der Voraussetzung zugestimmt haben, „daß das Berliner Abgeordnetenhaus die Abgeordneten für diejenigen Sitze wählen wird, welche innerhalb des Kontingents der Bundesrepublik Deutschland auf Berlin entfallen". Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 7): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die an Heimkehrer aus den Ostblockstaaten nach dem Häftlingshilfegesetz zuerkannten Entschädigungen häufig nur mit erheblicher Verzögerung an die Betroffenen ausgezahlt werden können, weil die örtlichen Vertriebenenämter entsprechende Mittelzuweisungen beim Regierungspräsidenten jeweils nur vierteljährlich beantragen können und eine Mittelbereitstellung dann erst im folgenden Quartal erfolgt, so daß sich hieraus Wartezeiten bis zu sechs Monaten ergeben, und ist die Bundesregierung im Interesse der Anspruchsberechtigten bereit, in geeigneter Weise auf eine beschleunigte Auszahlung der zuerkannten Entschädigungen hinzuwirken? Das Häftlingshilfegesetz wird von den Ländern durchgeführt. Die Einflußmöglichkeiten des Bundesministers des Innern sind deshalb begrenzt. Hinzu kommt, daß Ihre Frage nicht das Häftlingshilfegesetz unmittelbar, sondern den kassentechnischen Teil der Eingliederungshilfe betrifft. Wie mir bekannt ist, liegt Ihrer Frage ein Einzelfall im Lande Nordrhein-Westfalen zugrunde. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt hierzu allgemein, daß die Regierungspräsidenten die Mittel für die Eingliederungshilfen nach dem Häftlingshilfe- 3424* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Besetz an die Kreise und kreisfreien Städte erst zuweisen könnten, wenn die Höhe der benötigten Mittel feststehe. Ein Vorgriff der Städte und Kreise auf andere Mittel sei haushaltsrechtlich unzulässig. Um bei den Betroffenen keine Verärgerung über die Zeitspanne zwischen Bescheiderteilung und Auszahlung aufkommen zu lassen, würden die Bescheide grundsätzlich erst nach Mittelzuweisung zugestellt. In dem Einzelfall, der zur Beschwerde und Ihrer Frage geführt hat, ist offenbar von der bewilligenden Stelle der Bescheid schon vor der Mittelzuweisung ausgehändigt worden. Ich werde die für die Durchführung des Häftlingshilfegesetzes zuständigen Ländervertreter auf ihrer in Kürze stattfindenden Tagung bitten, das Anerkennungs- und Auszahlungsverfahren in ihren Ländern zu überprüfen und darauf zu achten, daß zwischen Bescheiderteilung und Auszahlung der Eingliederungshilfen möglichst keine Wartezeiten entstehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschen- bach (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 8 und 9) : Trifft es zu, daß das Bundesinnenministerium bei der Rauchgasentschwefelung einen Grenzwert von 1,25 kg SO2/MWh fordert, und auf Grund welcher Erfahrungen werden die dazu erforderlichen Maßnahmen als "Stand der Technik" bezeichnet? Kann die Bundesregierung angeben, welche (für eine praktisch 100%ige Entschwefelung der Abgase mit einem Wirkungsgrad von 80 %) Menge Kohle mit einem 1%igen Schwefelgehalt für die gegenwärtige und künftige Verstromung erforderlich ist, und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Mengen ohne Importe zur Verfügung stehen bzw. stehen werden? Zu Frage B 8: In der von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen TA Luft 1974 wird festgestellt, daß es dem Stand der Technik entspricht, die Abgase von Großkraftwerken mit einem Wirkungsgrad von mehr als 80 % zu entschwefeln. Wie bei jeder anderen Anlagenart z. B. im Bereich der Stahlindustrie, ist auch diese Vorschrift auf die gesamte Abgasmenge abgestellt. Diese Feststellung entspricht bei Verwendung von Kohle mit einem Schwefelgehalt von 1 % einem Grenzwert von 1,25 kg S02/MWh. Wenn es bis vor kurzem die Genehmigungspraxis in zwei Ländern war, bei Verwendung schwefelarmer Kohle zu fordern, daß nur 50 % der Abgasmenge mit einem Wirkungsgrad von 80 % zu entschwefeln sind, so entspricht dies für den gereinigten Abgasstrom wiederum dem Grenzwert von 1,25 kg S02/MWh. In den letzten drei Jahren haben die mit finanzieller Hilfe des Bundesministers des Innern geförderten Verfahren zur Abgasreinigung einen derartigen Entwicklungsstand erreicht, daß sie von der erprobten Größe ohne weiteres in den großtechnischen Maßstab umgesetzt werden können, weil die Vergrößerungsfaktoren sich im üblichen Rahmen halten. Es hat sich nämlich technisch und wirtschaftlich als vorteilhaft erwiesen, mehrere kleinere Einheiten parallel zu schalten (Modulbauweise). Somit kann die gesamte Abgasmenge der Entschwefelungsanlage zugeführt werden. Dies hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage zur Energiepolitik (Drucksache 8/570 zu VIII. 1) sowie auf Fragen des Mitglieds des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Jens (Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. April 1977) zum Ausdruck gebracht. Zu Frage B 9: Teile der Energiewirtschaft behaupten, daß für die gegenwärtige und künftige Verstromung nur noch Kohle mit einem Schwefelgehalt von 1 % verwendet werden kann. Die TA Luft fordert aber nicht den Einsatz schwefelarmer Kohle bei Anlagen mit Rauchgasentschwefelung; dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Für die Verstromung von Ballastkohle werden die Emissionen von SO 2 auch künftig so begrenzt, daß den besonderen Verhältnissen des deutschen Steinkohlenbergbaus Rechnung getragen wird. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/926 Fragen B 10 und 11): Hält die Bundesregierung es wirklich für möglich, daß sie zum Jahresende eine fundierte Aussage über die Güte der Entschädigungsregelung der §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und darüber machen kann, ob es sich empfiehlt, eine Entschädigungsregelung auf das Fluglärmgesetz zu übertragen, oder ist es nicht so, daß mangels konkretisierender Vorschriften noch keine praktischen Erfahrungen mit der Entschädigungsregelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Straßenschallschutz vorliegen? Kommt für die Bundesregierung die Entschädigungsregelung der §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als Vorbild für das Fluglärmgesetz überhaupt noch in Frage, nachdem, wie ich erfahren habe, die Bundesregierung die Absicht haben soll, diese Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entweder grundlegend zu ändern oder ganz aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu streichen? Zu Frage B 10: Die Bundesregierung wird in ihrem Bericht über den Vollzug des Fluglärmgesetzes, der voraussichtlich im Rahmen des Immissionsschutzberichtes zum Jahresende dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden wird, auch zur Frage Stellung nehmen, ob die Entschädigungsregelung des Fluglärmgesetzes verbessert werden sollte. Bei der Prüfung dieser Frage werden auch die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes herangezogen werden. Zwar liegen praktische Erfahrungen mit der Entschädigungsregelung der §§ 41 ff. des BImSchG derzeit noch nicht vor. Es erscheint aber gleichwohl zweckmäßig, die Ausgestaltung der Entschädigung in den beiden Gesetzen einer vergleichenden Prüfung zu unterziehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3425* Zu Frage B 11: Nach Auffassung der Bundesregierung kommt es hier weniger darauf an, eine Entschädigungsregelung zum Vorbild für eine andere zu nehmen. Es geht vielmehr darum zu prüfen, welche Entschädigungsregelung der besonderen Situation der Bevölkerung in der Umgebung von großen und stark beflogenen zivilen und militärischen Flugplätzen angemessen ist. Wie bereits ausgeführt, ist hierbei die Regelung in den §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von hohem Erkenntniswert. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 12) : Ist die Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 29. April 1977 nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, den Grundgedanken des Artikels 16 Abs. 2 des Grundgesetzes (Recht auf Asyl für politisch Verfolgte) zu unterlaufen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Bei der Vielzahl der von den Ausschüssen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu treffenden Entscheidungen sind in Einzelfällen Fehlentscheidungen nicht gänzlich auszuschließen, die jedoch im Rechtsmittelverfahren —ggf. auch durch Rechtsmittel des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten — korrigiert werden können. Durch solche vereinzelten Fehlentscheidungen kann deshalb der Grundgedanke des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung nicht unterlaufen werden. Die Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die ihre Aufgaben weisungsunabhängig wahrnehmen, sind im übrigen von dem Leiter des Bundesamtes vor einiger Zeit nochmals auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen worden. Entscheidungen wie die in Ihrer Frage erwähnte sind der Bundesregierung danach nicht mehr bekanntgeworden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 13) : Wie hoch ist die Quote für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Vietnam und Chile verteilt nach Bundesländern, und wie stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Ausschöpfung dieser Quoten für Vietnamesen und Chilenen dar? Die Bundesländer haben für die humanitäre Aktion zur Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge 1 200 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt. Bisher sind in diese Aufnahmeaktion rund 1 060 Personen einbezogen worden. Etwa 140 Aufnahmeplätze stehen derzeit noch zur Verfügung. Seit dem Sturz der Regierung Allende im September 1973 wurden von der Bundesrepublik Deutschland bisher rund 2 400 Personen aus Chile aufgenommen. Im Rahmen des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahrens für die Aufnahme politisch Verfolgter aus Chile stehen derzeit noch rund 500 Aufnahmeplätze zur Verfügung. Die im Rahmen dieser humanitären Hilfsaktionen aufgenommenen Flüchtlinge werden entsprechend einem vom Bundesrat am 15. Dezember 1961 festgelegten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Länder verteilt. Danach entfallen auf Baden-Württemberg 16,9 % Bayern 13,2 % Berlin 8,0 % Bremen 1,2 % Hamburg 3,1 % Hessen 8,5 % Niedersachsen 8,2 % Nordrhein-Westfalen 31,7 % Rheinland-Pfalz 4,9 % Saarland 2,5 % Schleswig-Holstein 1,8 % Der Freistaat Bayern ist im Hinblick auf seine besondere Belastung wegen des in Zirndorf bei Nürnberg befindlichen Sammellagers für Ausländer an der Hilfsaktion für Flüchtlinge aus Chile nicht beteiligt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/926 Fragen B 14 und 15) : Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß Beamten, für die wegen der Besonderheit ihres Dienstes sowohl besondere Erholungszeiten als auch besondere Zulagen und vorgezogene Regelpensionierung vorgeschrieben werden, gewerbliche Nebentätigkeiten nicht genehmigt werden können, und wenn ja, wird sie entgegen dieser Auffassung eventuell erteilte Genehmigungen in ihrem Verantwortungsbereich rückgängig machen? Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß dienstliche Leistungen generell als beeinträchtigt zu gelten haben, wenn genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten überwiegend in den Zeiträumen verrichtet werden, die vorrangig der Regeneration, dem Streßausgleich dienen, und wenn ja, wird sie dieser Auffassung in ihrem Verantwortungsbereich Geltung verschaffen? Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften darf einem Beamten die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit nur versagt werden, „wenn zu besorgen ist, daß die Nebentätigkeit die dienstlichen Leistungen, die Unparteilichkeit oder die Unbefangenheit des Beamten oder andere dienstliche Interessen beeinträchtigen würde" (vgl. § 65 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes). Das Gesetz hat im Hinblick auf das grundsätzlich auch den Beamten zustehende Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit die Grenzen für eine Versagung von Nebentätigkeiten außerhalb der 3426e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Dienstzeit verhältnismäßig eng gezogen. In diesem Rahmen jedoch kann und muß der Dienstvorgesetzte bei jeder Einzelentscheidung auch die Ihrer Frage zugrunde liegenden Erwägungen in seine Prüfung mit einbeziehen, ob nämlich die beabsichtigte Nebentätigkeit die dienstlichen Interessen insofern beeinträchtigen könnte, als sie die Arbeitskraft des Beamten so stark in Anspruch nimmt, daß die ordnungsgemäße Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten beeinflußt wird. Das kann u. a. dann der Fall sein, wenn die Nebentätigkeit dem mit der Gewährung von Freizeit und Urlaub beabsichtigten Erholungszweck zuwiderläuft. Ausgehend von dieser Rechtslage stimmt die Bundesregierung daher Ihrer in Frage 2 dargelegten Auffassung prinzipiell zu mit der Einschränkung, daß diese Entscheidung nicht generell, sondern nur nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles getroffen werden kann. Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß die Dienstvorgesetzten, u. a. auch im Interesse der Verbesserung der Arbeitsmarktsituation, bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Nebentätigkeiten einen strengen Maßstab anlegen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 16 und 17) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, das bisher für die Unterkunft des THW-Ortsverbandes Betzdorf angemietete Gelände käuflich zu erwerben, damit endlich eine Dauerlösung geschaffen wird? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Ortsverbände der Bundesanstalt THW mit Funkgeräten so auszustatten, daß sie von den Verantwortlichen für den Katastrophenschutz in den Kreisverwaltungen ebenso unmittelbar wie die Löschzüge der Feuerwehr und die Einsatzgruppen des Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen erreicht werden können? Zu Frage B 16: Der THW-Ortsverband Betzdorf ist in dem Mietobjekt in Scheuerfeld, Industriestraße, zufriedenstellend untergebracht. Zur Beurteilung der Frage, ob ein Ankauf des Grundstücks wirtschaftlicher ist, hat das Bundesamt für Zivilschutz bereits eine Wertermittlung für das bebaute Grundstück bei der Oberfinanzdirektion Koblenz angefordert. Nach dem Ergebnis dieser Wertermittlung und den Kaufpreisvorstellungen des Eigentümers muß über den Ankauf entschieden werden. Mittel hierfür können allerdings frühestens im Haushaltsjahr 1979 bereitgestellt werden. Zu Frage B 17: 1. Für die Alarmierung der Führungskräfte des THW hat die Bundesregierung für das Technische Hilfswerk ein Beschaffungsprogramm erarbeitet, nach dem für jeden Ortsverband je nach Größe fünf bis zehn Meldeempfänger vorgesehen sind. Der Gesamtbedarf beläuft sich auf rund 4 500 Geräte. Der Preis eines solchen Gerätes beträgt zur Zeit 1 500 DM. Zunächst wurden 1 100 Meldeempfänger im Werte von rund 1,65 Millionen DM für 150 Ortsverbände beschafft. Der Bund stellt jährlich 400 000 DM für diesen Zweck zur Verfügung. 2. Trotz der seit 1969 jährlich vorgenommenen Anhebung der Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz konnte der Bedarf an Funksprechgeräten für das THW bisher noch nicht vollständig gedeckt werden. Diese Schwierigkeiten können jedoch nicht allein durch eine Streckung des Beschaffungsprogramms behoben werden; sie machen vielmehr eine Konzentration auf bestimmte Schwerpunkte notwendig. Nach dem Kabinettbeschluß zur Neuordnung des Katastrophenschutzes ist vorgesehen, daß der Bund künftig seinen Beitrag auf die V-Fall-spezifischen Fachdienste konzentriert. Dazu gehört auch die Beschaffung von Funksprechgeräten für den vom THW getragenen Bergungs- und Instandsetzungsdienst. Bei der Komplettierung der Einheiten des Katastrophenschutzes mit Funksprechgeräten soll künftig das neu entwickelte Funkgerät 8 b verwendet werden. Aus diesem Grunde ist die Beschaffung von Funksprechgeräten im 4-m-Band zurückgestellt worden. Nach dem jetzigen Stand der Entwicklung ist ab 1978 mit einer verstärkten Beschaffung dieser Geräte zu rechnen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 18 und 19) : Trifft es zu, daß Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Ziviler Bevölkerungsschutz sowohl bei der Beschaffung von Preßluftatemschutzgeräten wie auch bei der nachfolgenden Instandhaltung, Prüfung, Reparatur und Generalüberholung der vorhandenen Geräte von den drei am Markt befindlichen Herstellern ohne öffentliche Ausschreibung lediglich die am Markt befindlichen Großbetriebe berücksichtigt haben, während der einzige mittelständische Industriebetrieb trotz der Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (1. Juni 1976 I B 3/262360/3) nicht berücksichtigt worden ist? Gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls, die entsprechenden Dienstleistungen in Zukunft öffentlich auszuschreiben oder in staatlichen Regiebetrieben, wie sie im Rahmen des Zivilen Bevölkerungsschutzes bereits bestehen, durchzuführen? Die Bundesregierung hat bisher stets auch bei der Ausschreibung von Beschaffungs- und Dienstleistungsvorhaben für neue Gerätegenerationen die mittelständischen Betriebe beteiligt. Bei der Erstbeschaffung von Atemschutzgeräten wurden seinerzeit alle Herstellerfirmen angeschrieben, allerdings erfüllten nur zwei Fabrikate die Auflagen der Technischen Lieferbedingungen. Diesen Fabrikaten wurde dann auch der Zuschlag erteilt. Dieses erste Beschaffungsprogramm ist inzwischen abgeschlosssen; zur Zeit besteht nur noch ein Nachholbedarf von einigen hundert Geräten. Es ist vorgesehen, im Interesse der Typenreinheit auf die bisher beschafften Modelle zurückzugreifen. Das ist Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3427* sachlich geboten im Hinblick auf die Austauschbarkeit der Geräte, die auch von der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz und den Feuerwehren verwendet werden. Zur Zeit besteht nicht die Absicht, Geräte gegen neuere Modelle auszutauschen. Es wird zunächst ermittelt, in welchem Umfang durch die Neuordnung des Katastrophenschutzes und durch neue Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften Ergänzungsbeschaffungen notwendig werden. 2. Für die Instandsetzung der Atemschutzgeräte besteht derzeit ein dreistufiges Instandsetzungssystem: 1. Stufe: Einfache Wartung durch die Helfer der KatS-Einheiten oder durch die Atemschutzwerkstätten der Feuerwehren; 2. Stufe: Instandsetzung durch die Zentralwerkstätten des Katastrophenschutzes; 3. Stufe: Grundüberholung durch die Herstellerfirmen. Dieses in den 60er Jahren eingeführte System hat sich bewährt, so daß vorerst keine Notwendigkeit gesehen wird, von diesem Verfahren abzuweichen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 20 und 21) : Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß immer häufiger dadurch in die Privatsphäre natürlicher Personen eingegriffen wird, daß man von ihnen detaillierte Angaben über ihre finanzielle Situation (z. B. bei der Stellung von BAföG-Anträgen oder von Kreditanträgen) fordert? Wird die Bundesregierung zulassen, daß sich diese Entwicklung auch bei juristischen Personen fortsetzt? 1. Ihre Frage betrifft einen Vorgang, der grundsätzlich unter die am 1. Januar 1978 in Kraft tretenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fällt. Danach ist das Speichern personenbezogener Daten, also deren Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verwendung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BDSG) zulässig, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist (§ 9 Abs. 1 BDSG). Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn eine Behörde die ihr übertragenen Aufgaben ohne Kenntnis der hierfür gespeicherten Daten nicht rechtmäßig erfüllen kann. Das wäre z. B. der Fall bei der Bearbeitung von Förderungs- und Kreditanträgen, die nicht rechtmäßig vorgenommen werden kann, wenn Angaben über Einkünfte und Vermögen der eigenen Person oder von Angehörigen fehlen, die Gewährung der gewünschten öffentlichen Leistungen gesetzlich aber gerade davon abhängig gemacht wird, daß eine gewisse Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die im Bundesdatenschutzgesetz getroffene Regelung sachgerecht ist und den Erfordernissen des Schutzes der Persönlichkeitssphäre wie auch einer effizienten Verwaltungspraxis in ausgewogener Weise Rechnung trägt. 2. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt nur für die Daten natürlicher Personen (§ 2 Abs. 1 BDSG), von seiner Anwendbarkeit auf juristische Personen wurde bewußt abgesehen (vgl. die amtliche Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 7/1027, S. 19). Angaben über die finanzielle Situation von juristischen Personen sind ebenfalls als Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung von öffentlichen Leistungen durchweg erforderlich. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 22 und 23) : Welche Lehren hat die Bundesregierung aus der Waldbrandkatastrophe in Niedersachsen im Blick auf eine Verbesserung der technischen Ausstattung bzw. ein neues Konzept für den Einsatz der Bundesanstalt THW gezogen? Inwieweit hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesanstalt THW auf der Ebene der Ortsverbände, insbesondere im Blick auf die wachsenden Anforderungen bei Einsätzen in Katastrophengebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland technisch auf den neuesten Stand zu bringen, soweit sich dies auf Fahrzeuge und technische Einrichtungen bezieht? Zu Frage B 22: Die Auswertung der Erfahrungen bei Naturkatastrophen, insbesondere der Waldbrandkatastrophe in Niedersachsen, hat gezeigt, daß — auch nach Empfehlung der Länder — die Leitungs- und Führungsinstrumente im Katastrophenschutz fortentwickelt und die deutlich zutage getretenen Bedürfnisse an Schwer- und Spezialgerät abgedeckt werden müssen. Deswegen wird angestrebt, das Technische Hilfswerk als die für den Bergungs- und Instandsetzungsdienst zuständige Hilfsorganisation so auszurüsten, daß es auch Bergungsräummaßnahmen bei Großschadensfällen optimal durchführen kann. Um die Schlagkraft der THW-Einheiten zugleich für überörtliche Hilfeleistungen zu erhöhen, sollen größere Bereitschaften gebildet und die organisatorischen Voraussetzungen für regionale Einsätze geschaffen werden. Angesichts der Vergleichbarkeit des schweren Räumgeräts mit entsprechendem Material der Streitkräfte bietet sich aus wirtschaftlichen Gründen eine enge Zusammenarbeit mit der Bundeswehr an, der allerdings wegen des rein zivilen Auftrags des Technischen Hilfswerks Grenzen gesetzt sind. Um die weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auch verwaltungsmäßig besser unterstützen zu können, ist vorgesehen, das Technische Hilfswerk insgesamt in bundeseigene Verwaltung zu übernehmen und die bishere Aufspaltung in einen organisationseigenen und einen der Bundesauftragsverwaltung zugeordneten Teil aufzugeben. 3428* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu Frage B 23: Die bei Katastropheneinsätzen des Technischen Hilfswerks im In- und Ausland gesammelten Erfahrungen sind bei Weiterentwicklung der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks berücksichtigt worden. So wurden im Bergungsdienst zum Beispiel Geräte- und Mannschaftsfahrzeuge neu konzipiert und die Ausstattungsgegenstände im Instandsetzungsdienst auf den neuesten technischen Stand gebracht. Die Beschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände und ihre Auslieferung an die Einheiten kann jedoch nur innerhalb des üblichen Aussonderungszeitraumes und der verfügbaren Mittel erfolgen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/926 Fragen B 24 und 25) : Wieviel Firmenkonkurse, nach Branchen aufgeschlüsselt, waren im Jahr 1976 zu verzeichnen? Wieviel Firmenneugründungen, ebenfalls nach Branchen aufgeschlüsselt, stehen dieser Zahl gegenüber? Zu Frage B 24: Die vom Bundesminister der Justiz in Auftrag gegebene Untersuchung des Hamburger MaxPlanck-Instituts für ausländisches und internationa- KonKurse Wirtschaftsgliederung Insolvenzen 1) Eröffnete insgesamt Vergleiche eröffnet mangels Masse abgelehnt zusammen darunter Aschloßkonkurse Unternehmen und Freie Berufe 1976 1976 1976 1976 1976 1976 6 808 2 063 4 614 6 677 40 171 darunter: Handwerk 2) 872 321 534 Wirtschaftszweigen 7 24 nach 855 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 106 19 85 104 1 3 Energiewirtschaft, Wasserversorgung, Bergbau 1 — 1 1 — -- Verarbeitendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) 1 689 619 1 022 1 641 17 65 Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung . 26 8 18 26 — — Kunststoff-, Gummi- und Asbestverarbeitung 76 32 42 74 — 2 Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden, Feinkeramik, Glas 80 23 53 76 — 4 Metallerzeugung und -bearbeitung 100 29 70 99 1 2 Stahl-, Maschinen- und Fahrzeugbau, ADV . . 503 173 320 493 7 17 Elektronik (ohne ADV), Feinmechanik, EBMWaren usw. 230 90 133 223 2 9 Holz-, Papier- und Druckgewerbe 339 126 201 327 2 14 Leder-, Textil- und Bekleidungsgewerbe 205 92 104 196 5 14 Nahrungs- und Genußmittelgewerbe 130 46 81 127 — 3 Baugewerbe 1 456 474 962 1 436 8 28 Bauhauptgewerbe 1 105 375 713 1 088 6 23 Ausbau- und Bauhilfsgewerbe 351 99 249 348 2 5 Handel 1 570 487 1 032 1 519 9 60 Großhandel 765 267 470 737 6 34 Handelsvermittlung 33 5 29 34 1 — Einzelhandel 772 215 533 748 2 20 Verkehr, Nachrichtenübermittlung 270 61 209 270 — — Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe 28 8 20 28 1 1 Dienstleistungen von Unternehmen und Freien Berufen 1 688 395 1 283 1 678 4 14 1) Konkursverfahren ohne Anschlußkonkurse, denen ein eröffnetes Vergleichsverfahren vorausgegangen ist, plus Vergleichsverfahren. 2) In die Handwerksrolle eingetragene Unternehmen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3429* les Privatrecht „Die Praxis der Konkursabwicklung in der Bundesrepublik Deutschland — Eine rechtstatsächliche Untersuchung —" ergibt, daß schätzungsweise 30 Prozent aller Insolvenzen im rechtsfreien Raum „still" liquidiert werden, ohne daß ein Antrag auf Konkurseröffnung gestellt wird. Inwieweit in diesen 30 Prozent Unternehmen enthalten sind, läßt sich nicht feststellen. Nachstehende Tabelle enthält eine nach Wirtschaftszweigen gegliederte Aufstellung über die Unternehmensinsolvenzen, für die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt oder das Vergleichsverfahren eröffnet wurde. Sie ist dem „Statistischen Jahrbuch 1977 für die Bundesrepublik Deutschland" entnommen. Ich darf bemerken, daß bei den Dienstleistungsunternehmen auch die freien Berufe mitgerechnet sind. Zu Frage B 25: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Bundesweites statistisches Material über die Zahl der Firmengründungen steht nicht zur Verfügung Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 26) : Wieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung über ein neu zu schaffendes Umweltschutzstrafrecht gediehen, und bis wann ist mit der Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe zu rechnen? Zu den Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen der Verwirklichung des Umweltprogramms gehört auch die Schaffung von Strafvorschriften, mit denen umweltschädigende und umweltgefährdende Handlungen angemessen geahndet werden können. Besonders gemeinschaftsschädliche, für die Umwelt gefährliche Verhaltensweisen sollen in neuen Straftatbeständen im Strafgesetzbuch zusammenhängend erfaßt und verstärkt unter Strafe gestellt werden. Das Bundesministerium der Justiz erstellt zur Zeit, insbesondere im Zusammenwirken mit dem Bundesminister des Innern, einen Entwurf, der dieses Ziel verwirklichen soll. Er berücksichtigt dabei ferner die Stellungnahmen der Länder und betroffener Verbände zu diesem Gesetzgebungsvorhaben, Beratungen mit den sonst beteiligten Bundesministerien, den Landesjustizverwaltungen und den für Umweltfragen zuständigen Ressorts der Länder sowie Gespräche mit Fachleuten der mit Umweltfragen befaßten Länderarbeitsgemeinschaften. Nach Abstimmung mit den Bundesressorts und einer weiteren Beteiligung der Länder und betroffener Verbände soll 1978 dem Kabinett ein Entwurf zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 27 und 28) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte vor zu den „Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen" des Deutschen Reisebüro-Verbandes vom 7. Oktober 1976, wie sie zur Urlaubssaison 1977 vorgelegt worden sind, und wenn ja, kann die Bundesregierung danach beurteilen, in welchem Umfang diese „Allgemeinen Reisebedingungen" den Zweck erfüllten, den die Bundesregierung durch Vorlage ihres „Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag" (Drucksache 8/786) verfolgt? Hat die Bundesregierüng konkrete Vorstellungen zur Höhe von Entschädigungen für nutzlos aufgewendete Urlaubstage" wie sie in § 18 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag vorgesehen sind, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß dem Verbraucher mehr gedient wäre, wenn in eben diesem Entwurf in § 14 Abs. 2 kein bestimmter Vomhundertsatz genannt wird, sondern generell 5 v. H. durch den Gesetzgeber vorgeschrieben werden? Zu Frage B 27: Der Bundesregierung liegen keine Erfahrungsberichte zu den vom Deutschen Reisebüroverband (DRV) empfohlenen „Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen" vor. Sie erkennt indessen an, daß dieses Konditionsmodell in mehrfacher Hinsicht eine Verbesserung der Rechtsstellung des Reisenden beinhaltet. Sie verfolgt mit Aufmerksamkeit, wie weit ,die Empfehlung des Verbandes von den Reiseveranstaltern befolgt wird. Zur Zeit werden im Hinblick hierauf die Kataloge der Wintersaison 1977/78 ausgewertet. Diese Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, daß die Ziele, die die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag (Drucksache 8/786) verfolgt, durch das Konditionenmodell keineswegs im vollen Umfange erreicht werden. Kleine Veranstalter mit Spezialprogramm be- achten die Verbandsempfehlung teilweise überhaupt nicht. Die großen und marktführenden Veranstelter legen zwar das Konditionenmodell weitgehend zugrunde, weichen allerdings in Einzelheiten von den Empfehlungen doch wieder ab. Nicht zuletzt ist bedauerlich, daß die Klauselwerke der Veranstalter in ihrem systematischen Aufbau und in ihrer terminologischen Ausgestaltung weiterhin sehr unterschiedlich ausfallen. Dadurch wird der für einen echten Konditionenwettbewerb wichtige Vergleich der Konditionen für den Bürger nicht unwesentlich erschwert. Zu Frage B 28: 1. § 18 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag (Drucksache 8/786) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine „angemessene Entschädigung" auch wegen des Schadens vor, der darin besteht, daß der Reisende Urlaubstage nutzlos aufgewendet hat. Die Höhe dieser Entschädigung läßt sich nicht konkret vorausbestimmen. Es kommt vielmehr auf die Einzelheiten des jeweiligen Falles an. Richtgröße der Entschädigung kann z. B. der Aufwand sein, den die Beschaffung zusätzlichen Urlaubs erfordert (vgl. BGHZ 63, 105). Ein Abstellen etwa allein auf diesen Gesichtspunkt würde indessen zu dem unangemessenen Ergebnis führen, daß nicht oder nicht mehr berufstätige Personen wie Studenten oder Rentner keinen Ersatz erhielten. Der Entwurf sieht daher in § 18 Abs. 2 Satz 2 vor, daß sich die Höhe der Entschädigung „nach den Umständen" bestimmt und hebt dabei beispielhaft das Ausmaß der Beeinträchtigung des Reisenden auf der einen und die Schwere des 3430* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Verschuldens des Reiseveranstalters auf der anderen Seite besonders hervor. Die situationsgerechte Bemessung im einzelnen ist daher, wenn sich die Beteiligten nicht einigen, Aufgabe des Gerichts. Der Entwurf greift insoweit auf das Vorbild des sog. Schmerzensgeldes zurück, dessen Höhe ebenfalls von den Umständen des Einzelfalles abhängt. 2. § 14 Abs. 2 des Gesetzentwurfs will den Reisenden vor dem Risiko einer unübersehbaren nachträglichen Erhöhung des Reisepreises bewahren und gibt ihm daher ein Rücktrittsrecht, wenn die Erhöhung einen bestimmten, vom Reiseveranstalter anzugebenden Vomhundertsatz übersteigt. Von der gesetzlichen Festlegung eines bestimmten Prozentsatzes ist Abstand genommen worden, weil die Verhältnisse bei den verschiedenen Reiseveranstaltern und auch je nach der Art der in Betracht kommenden Pauschalreisen zu unterschiedlich sind. Bei Reisen, die mit tarifgebundenen Verkehrsmitteln wie der Deutschen Bundesbahn abgewickelt werden, treten naturgemäß geringere Preisschwankungen auf als bei ausgedehnten Reisen in weit entfernte Länder mit möglicherweise hoher Inflationsrate. Ein sachgerechter einheitlicher Prozentsatz läßt sich somit kaum finden. Der Vorteil der Lösung, die der Gesetzentwurf gewählt hat, besteht darin, daß der Reiseveranstalter, der sich eine Preiserhöhung vorbehalten will, einen bestimmten Prozentsatz nennen muß, von dem an der Reisende kostenfrei zurücktreten kann. Der Reisende kann auf diese Weise das Preiserhöhungsrisiko genau abwägen und insoweit einen Vergleich zwischen den Bedingungen der verschiedenen Reiseveranstalter vornehmen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 29 und 30) : Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Auslegung, daß der im Einkommensteuerrecht und im Wohnunsgbauprämiengesetz verwendete Begriff der „völligen Erwerbsunfähigkeit" eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 90 v. H. meint, während dieser Begriff im Recht der Rentenversicherung nicht vorkommt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Erwerbsunfähige, die die Absicht haben, einen Wohnungsbauprämien-Sparvertrag für sich prämienunschädlich zu kündigen, ausreichend und rechtzeitig darüber zu unterrichten, daß die Voraussetzung der „völligen Erwerbsunfähigkeit" erst bei über 90prozentiger Erwerbsunfähigkeit erfüllt ist? 1. Eine vorzeitige Verfügung über Bausparbeiträge ist u. a. steuer- und prämienunschädlich, wenn der Bausparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte nach Vertragsabschluß völlig erwerbsunfähig geworden ist (§ 10 Abs. 6 Ziff. 2 Buchstabe c EStG, § 2 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 WoPG, jeweils in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1977 vom 18. Juni 1977, BGBl. I S. 1586). Als völlige Erwerbsunfähigkeit ist einkommensteuer- und prämienrechtlich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mehr als 90 % anzusehen (Abschnitt 94 Abs. 4 EStR, Abschnitt 17 WoPR). Dies entspricht dem für die einkommensteuerrechtlichen Freibeträge für Körperbehinderte maßgebenden Begriff der Erwerbsunfähigkeit in § 33 b Abs. 3 EStG (Minderung der Erwerbsfähigkeit um 91 bis 100 %), der wiederum auf die Begriffsbestimmung in § 31 Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes zurückgeht. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist dabei nach der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben zu beurteilen (§ 30 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz). Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes deckt sich nicht mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherungen. Die Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherungen berücksichtigt neben dem körperlichen oder geistigen Zustand des Versicherten auch noch die konkreten Erwerbsmöglichkeiten. Es kann deshalb unter Umständen eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherungsgesetze auch schon bei einer Erwerbsminderung von wesentlich weniger als 90 % bescheinigt werden. 2. Die vorzeitige Auflösung eines Bausparvertrages setzt voraus, daß sich der Bausparer an die Bausparkasse wendet. Diese ist, wenn eine vorzeitige Vertragsauflösung wegen völliger Erwerbsunfähigkeit angestrebt wird, im Rahmen ihrer Betreuungspflicht gehalten, den Bausparer über die gesetzlichen Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweis (regelmäßige Bescheinigung des Versorgungsamtes) zu unterrichten und darauf hinzuwirken, daß eine steuer- oder prämienschädliche Auflösung des Bausparvertrages vermieden wird. Durch dieses Verfahren werden m. E. die Belange der Betroffenen ausreichend berücksichtigt. Weitere Maßnahmen halte ich, auch im Hinblick darauf, daß es sich bei den vorzeitigen Vertragsauflösungen wegen Erwerbsunfähigkeit um seltene nicht vorhersehbare Ausnahmefälle handelt, nicht für erforderlich. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung die geltenden Rechtsvorschriften, die die steuerliche Behandlung der sogenannten Ablösesummen im Bereich des Berufs- und Amateursports regeln, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Änderung der bisherigen steuerlichen Behandlung der sogenannten Ablösesummen anzustreben und dabei weiterhin zwischen gemeinnützigkeitsschädlichen und gemeinnützigkeitsunschädlichen Zahlungen zu unterscheiden? Gemeinnützige Sportvereine müssen ihre Mittel ausschließlich für ihre gemeinnützigen Satzungszwecke verwenden. Die Zahlung von Ablösesummen im Zusammenhang mit dem Vereinswechsel von Sportlern führt also grundsätzlich zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Dies wird von den Sportverbänden akzeptiert, soweit es um Ablösezahlungen für den „Marktwert" von Sportlern geht. Der Deutsche Sportbund (DSB) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3431* strebt jedoch eine Lockerung für diejenigen Zahlungen in Höhe von bis zu 10 000 DM an, die in den Wettkampfordnungen und dergleichen vorgeschrieben sind und den Charakter pauschalierter Unkostenerstattungen haben: Der empfangende Verein erstattet dem abgebenden Verein die Unkosten für die Ausbildung eines Sportlers, die er ohne Verlust der Gemeinnützigkeit selbst hätte aufwenden können, wenn der betreffende Sportler von Anfang an bei ihm Mitglied gewesen wäre. Nach Auffassung des DSB würde die von ihm gewünschte Regelung auch den von der Bundesregierung geförderten Bestrebungen entsprechen, die Bildung von sogenannten Schwerpunktvereinen und den Wechsel von Spitzensportlern zu derartigen Schwerpunktvereinen zu erleichtern. Ob eine solche Regelung möglich sein wird und wie sie im einzelnen ausgestaltet sein könnte, läßt sich zur Zeit noch nicht beurteilen. Der DSB hat die Frage erstmals vor einigen Wochen an das Bundesfinanzministerium herangetragen. Dabei hat er das Problem nur in groben Umrissen skizziert, weil er zur tatsächlichen Seite der Angelegenheit noch Ermittlungen unter seinen Mitgliedsverbänden anstellen möchte. Sobald der vom DSB angekündigte, ausführlich begründete Antrag vorliegt, wird er mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 32) : Wann wird der Teil des britischen Munitionsdepots in Brüggen, Kreis Viersen, der dringend für den Tonabbau gebraucht wird, dafür freigegeben, insbesondere nachdem der britische Parlamentarische Unterstaatssekretär im Verteidigungsministerium, Robert Brown, in einem Brief der britischen Unterhauskollegin Lynda Chalker mitgeteilt hat, daß die britische Regierung mit einer Freigabe dieses Teils des Munitionsdepots einverstanden ist, wenn ihr dadurch keine Kosten entstehen? Die britischen Streitkräfte haben sich unter bestimmten Voraussetzungen bereit erklärt, einen Teil ihres Munitionslagers in Brüggen, erforderlichenfalls auch das ganze Lager, für den Tonabbau freizugeben. Sie setzen insbesondere voraus, daß ein Tonvorkommen mit außerordentlichem wirtschaftlichen Wert offiziell bestätigt und ihnen vor einer Freigabe ein in jeder Hinsicht zufriedenstellender Ersatz zur Verfügung gestellt wird, ohne daß ihnen irgendwelche Kosten entstehen. Diese Bedingungen erfordern eine Reihe von Feststellungen auf deutscher Seite. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu diesem Zweck das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 4. April 1977 u. a. gebeten, zur Abbauwürdigkeit des Tonvorkommens auf Teilflächen des Lagers unter Berücksichtigung der Kosten des Ersatzes Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor, so daß vor einigen Tagen daran erinnert wurde. Der Zeitpunkt einer Freigabe von Teilflächen des Munitionslagers in Brüggen läßt sich derzeit insbesondere wegen der zuvor notwendigen Ersatzbeschaffung nicht absehen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 33 und 34) : Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß die „Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens" (GNOFA) vom 16. Februar 1976, Bundessteuerblatt 1976 I S. 88, mit dem geltenden formellen Steuerverfahrensrecht in vollem Umfang zu vereinbaren sind? Steht nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere die GNOFA mit den höherrangigen Rechtsgrundsätzen der §§ 88 bis 89 AO 1977 in Einklang, die bei der Durchführung des einzelnen Steuerfalls eindeutig auf die ,Umstände des Einzelfalls" abstellen, und zwar u. a. als Ausfluß des sogenannten Untersuchungsgrundsatzes? Regelungen, wie sie die „Gleichlautenden Erlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens" (GNOFA) enthalten, die eine einheitliche Ausübung des in der Abgabenordnung vorgegebenen Verwaltungsermessens sicherstellen sollen, sind rechtlich nicht zu beanstanden. Die GNOFA schaffen als innerdienstliche Verwaltungsanweisungen kein neues Verfahrensrecht; sie begründen insbesondere für den Steuerpflichtigen keine besonderen Mitwirkungsrechte oder Pflichten. Diese ergeben sich ausschließlich aus den einschlägigen verfahrensrechtlichen Bestimmungen. Die Fallgruppeneinteilung der GNOFA bedeutet eine Ausfüllung des Amtsermittlungsgrundsatzes des § 88 AO 1977. Das steuerliche Gewicht des Einzelfalles wird durch den Zuschnitt der Fallgruppen berücksichtigt. Zudem besteht in jedem einzelnen Fall die Möglichkeit einer gründlichen Nachprüfung, wenn die besondere steuerliche Bedeutung des Falles, die Schwierigkeiten seiner Bearbeitung oder das Vorliegen von Mängeln in der Steuererklärung dies erfordern. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 35) : Ist die Bundesregierung bereit, die monatliche BierausstoßStatistik unter Berücksichtigung der Tatsache beizubehalten, daß es sich dabei lediglich um ein „Abfallprodukt" der für die Erfassung der insgesamt 1,4 Milliarden DM Biersteuereinnahmen handelt und die monatliche Bierausstoß-Statistik besonders den mittelständischen Brauereien, die über keine eigene Marktforschungsabteilung verfügen, zuverlässige und unverzichtbare, zeitnahe Marktinformation liefert? Die Verlängerung der Periodizität der Biersteuerstatistik von monatlich auf vierteljährlich ist von 3432* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 dem vom Bundeskabinett zur Überprüfung der Bundesstatistik eingesetzten Abteilungsleiterausschuß nach sorgfältiger Prüfung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagen worden. Dabei ist davon ausgegangen worden, daß durch eine Periodizitätsverlängerung zwar ein gewisser Informationsverlust — insbesondere für Verbände und Brauereien — eintreten kann, jedoch im Hinblick auf die geforderte Einsparung von Haushaltsmitteln und Rationalisierung der Statistik zu vertreten ist. Dieser Auffassung und der Periodizitätsverlängerung haben sich auch die für die Dienstaufsicht über die Statistischen Landesämter zuständigen Landesressorts am 16. September 1976 angeschlossen. Der Bundesfinanzminister sieht deshalb keinen Anlaß, eine Änderung des Beschlusses des Abteilungsleiterausschusses und der Dienstaufsichtsbehörden der Statistischen Landesämter herbeizuführen. Bei der Biersteuerstatistik handelt es sich im übrigen nicht um ein bloßes Abfallprodukt bei der Erfassung der Biersteuereinnahmen, sondern sie erfordert zusätzliche Arbeiten bei den Hauptzollämtern und Oberfinanzdirektionen sowie beim Statistischen Bundesamt. Durch eine Periodizitätsverlängerung ergeben sich deshalb nicht nur Einsparungen beim Statistischen Bundesamt, sondern auch bei den Hauptzollämtern und Oberfinanzdirektionen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 36) : Ist die Landeshauptstadt München im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Familienprogramm an die Bundesregierung herangetreten, um bundeseigene Grundstücke für diesen Zweck nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz zu erhalten, und wenn ja, wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber diesem Wunsch? Die Landeshauptstadt München hat einen Kaufantrag für den rund 200 ha großen Übungsplatz Feldmoching gestellt, der voraussichtlich im Jahr 1978 von der Bundeswehr freigegeben wird. Ob die Landeshauptstadt München auf diesem Gelände auch Teile ihres Familienheimprogramms verwirklichen will, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung ist — wie bisher — auch künftig grundsätzlich bereit, entbehrliche bundeseigene Liegenschaften für städtebauliche Maßnahmen zu veräußern und dabei nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes Preisnachlässe zu gewähren. Anlage 73 Anwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 37): Sind die im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Bundesrechnungshofgesetzes noch zu klärenden Fragen (Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Althammer vom 22. Juli 1975) zwischenzeitlich gelöst, und beabsichtigt die Bundesregierung, demnächst einen Entwurf einer Neufassung des Bundesrechnungshofgesetzes zu verabschieden? Die in der Antwort an Herrn Dr. Althammer angesprochenen Fragen sind noch nicht abschließend geklärt. Da die Bundesregierung im übrigen ein Organisationsgesetz über den Bundesrechnungshof gegenüber anderen wichtigen Gesetzesvorhaben nicht für vordringlich hält, ist zur Zeit nicht zu übersehen, wann sie dem Bundesrat und dem Bundestag einen Gesetzentwurf zuleiten wird. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 38) : Trifft es zu, daß auf Grund von Einsparungsmaßnahmen die Bundesregierung beschlossen hat, die bislang monatlich automatisch anfallenden Zahlen aus der Biersteuerstatistik in Zukunft nur noch vierteljährlich zu veröffentlichen, wie hoch sind diese Einsparungen gegebenenfalls, und ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß die nunmehr nur noch vierteljährlich veröffentlichte Biersteuerstatistik insbesondere bei den mittelständischen Betrieben zu großen Informationslücken führen müssen? Der von der Bundesregierung zur Überprüfung der Bundestatistik eingesetzte Abteilungsleiterausschuß hat am 22. Juni 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen vorgeschlagen, bei der Biersteuerstatistik die Periodizität von monatlich auf vierteljährlich zu verlängern. Bei diesem Vorschlag ist davon ausgegangen worden, daß durch eine Periodizitätsverlängerung zwar ein gewisser Informationsverlust — insbesondere für Verbände und Brauereien eintreten kann, jedoch im Hinblick auf die — vor allem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages geforderte — Einsparung und Rationalisierung der Statistik zu vertreten ist. Dieser Auffassung und der Periodizitätsverlängerung haben sich auch die für die Dienstaufsicht über die Statistischen Landesämter zuständigen Landes-ressorts am 16. September 1976 angeschlossen. Der Bundesminister der Finanzen sieht deshalb keinen Anlaß, eine Änderung des Beschlusses des Abteilungsleiterausschusses und der Dienstaufsichtsbehörden der Statistischen Landesämter herbeizuführen. Einsparungen bei der Biersteuerstatistik ergeben sich insbesondere bei den Hauptzollämtern, den Oberfinanzdirektionen und beim Statistischen Bundesamt, das die kostenmäßigen Auswirkungen der Periodizitätsänderung auf etwa 10 v. H. der Ausgaben für die Biersteuerstatistik veranschlagt. Anlage 75 des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 39 und 40) : Auf welchen Betrag beliefen sich jeweils die privaten und die öffentlichen Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1973, 1974, 1975 und 1976, und welchen Betrag werden sie voraussichtlich in diesem Jahr ausmachen? Wie hoch war der Anteil der Investitionsausgaben am Gesamtausgabenvolumen des Bundes in den Jahren 1973, 1974, 1975 und 1976, und wie hoch wird er nach der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 1977, 1978, 1979 und 1980 sein? Zu Frage B 39: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht keine Angaben über die privaten und die öffentlichen Investitionen, sondern über die Investitionen des Unternehmenssektors (einschließlich öffentlicher Unternehmen) und des staatlichen Sektors. Diese Beträge lauten für die Jahre 1973 bis 1976: Position 1973 1974 1975 1976 - Milliarden DM; jeweilige Preise - Anlageinvestitionen zusammen 225,44 216,39 214,54 232,87 davon: Unternehmen (190,29) (175,71) (174,22) (193,05) Staat ( 35,15) ( 40,68) ( 40,32) ( 39,82) Vorratsveränderung zusammen 7,20 5,50 3,40 13,40 davon: Unternehmen (7,20) (5,40) (-4,00) (13,20) Staat 0 (0,10) (0,60) (0,20) Insgesamt 232,64 221,89 211,14 246,27 davon: Unternehmen (197,49) (181,11) (170,22) (206,25) Staat ( 35,15) ( 40,78) ( 40,92) ( 40,02) Die Beträge für 1977 lassen sich derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit abschätzen. Zu Frage B 40: Die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt und ihr Anteil am Ausgabevolumen haben sich im Zeitraum 1973 bis 1976 wie folgt entwickelt: 1973 1974 1975 1976 Investive Ausgaben in Milliarden DM 22,1 22,2 24,9 21,5 Anteil am Ausgabevolumen in v. H. 18,1 16,7 15,9 13,3 Für 1977 (Soll-Ansatz) sowie für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung wird von folgender Entwicklung ausgegangen: 977 1978 1979 1980 1981 Investive Ausgaben in Milliarden DM 24,7 28,8 30,2 30,7 30,0 Anteil am Ausgabevolumen in v. H. 14,4 15,3 15,1 14,5 13,3 Bei der Würdigung dieser Zahlen sind eine Reihe von Sonderfaktoren und statistischen „Brüchen" in Rechnung zu stellen, die die Vergleichbarkeit dieser jährlichen Quoten verzerrt: - Die Ausgabenstruktur des Bundeshaushalts ist durch die Systemumstellung beim Familienlastenausgleich im Zuge der Steuerreform 1975 (konsumtive Ausgaben anstelle von Steuerminderungen) in beträchtlichem Ausmaß zuungunsten des investiven Ausgabenanteils beeinflußt worden, ohne daß dahinter reale ökonomische Faktoren stehen. - Die Konjunktur- und Sonderprogramme wurden (und werden noch) haushaltsmäßig gesondert behandelt. So sind 1975 2,5 Milliarden DM und 1976 2,7 Milliarden DM an Ausgaben - ganz überwiegend Investitionsaufwendungen - vom Bund geleistet worden, die in den oben aufgeführten Zahlen nicht enthalten sind. Für 1977 und 1978 werden jeweils 0,4 Milliarden DM an Ausgaben hierfür erwartet. = Nach der einheitlichen Haushaltssystematik des Bundes und der Länder zählen auch die Darlehensgewährungen zur Kategorie der investiven Ausgaben; hier hat insbesondere die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 1975 eine einmalige Darlehensgewährung an die Bundesanstalt für Arbeit erforderlich gemacht, die die Zahlenreihe beeinflußt. 3434* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu der Problematik einer einseitigen Hervorhebung der investiven Ausgaben im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung hat sich die Bundesregierung bereits an anderer Stelle mehrmals geäußert. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus osteuropäischen Ländern Werkzeug in die Bundesrepublik Deutschland importiert wird, das zu nicht kostendeckenden Preisen verkauft wird, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit zu prüfen, ob dabei der Tatbestand des Dumpings erfüllt wird? Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß aus osteuropäischen Staatshandelsländern Werkzeug in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Dabei wird unterstellt, daß sich die Frage auf Handwerkszeug bezieht. Konkrete Beschwerden über eine nicht marktgerechte Preisgestaltung dieser Lieferungen sind bisher nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen eines Preisprüfungsverfahrens dieser Frage nachzugehen, wenn die inländischen Hersteller ein solches Verfahren beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft beantragen. Der hierfür maßgebliche Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 25/73 ist am 12. April 1973 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 43) : Zu welchem Ergebnis hat die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage — Drucksache 8/476 — betreffend Möglichkeiten der Unterstützung mittelständischer Betriebe bei Exportgeschäften — Drucksache 8/578 — zugesagte Prüfung geführt? Die Erörterung des von Ihnen angesprochenen Problemkreises zwischen den beteiligten Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, das Thema der Unterstützung mittelständischer Betriebe bei Exportgeschäften durch Schaffung eines besonderen Rückbürgschaftsinstruments im Zusammenhang mit anderen Fragen der Bürgschaftspolitik des Bundes noch in diesem Herbst im Kabinett zu beraten. Ich bitte um Verständnis, daß ich den Beschlüssen des Kabinetts nicht vorgreifen und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage machen kann. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 44 und 45) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Kapazitätsreduzierungen in der Luft- und Raumfahrtindustrie ausschließlich oder vornehmlich im Bereich von VFW-Fokker durchzuführen? Ist die Bundesregierung bereit, für die gesamte Luft- und Raumfahrtindustrie ein Konzept vorzulegen, das Betriebsschließungen grundsätzlich vermeidet und notwendige Personalreduzierungen nur regional ausgewogen und sozial vertretbar durchführt? Zu Frage B 44: Entscheidungen über Kapazitätseinschränkungen zu treffen, ist Sache der Unternehmen. Alle drei Flugzeugfirmen, Dornier, MBB und VFW-Fokker, haben in den vergangenen Jahren — zum Teil in erheblichem Umfang — personelle Kapazitäten in unterschiedlichen Regionen abgebaut. Weitere Anpassungsmaßnahmen an das rückläufige Auftragsvolumen im wehrtechnischen Entwicklungs- und Betreuungsbereich sowie zum Teil auch im zivilen Flugzeugbau werden — worauf die Bundesregierung bereits wiederholt hingewiesen hat — voraussichtlich nicht zu vermeiden sein. Ein absolut gleichmäßiges Zurückführen der Kapazitäten in allen Betriebsstätten wäre aus wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Gründen nicht realisierbar. Zu Frage B 45: Die Bundesregierung hält die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie und im Interesse einer dauerhaften Sicherung der Arbeitsplätze eine unternehmensübergreifende Umstrukturierung für dringend erforderlich. Es ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Die Bundesregierung erwartet deshalb die unverzügliche Aufnahme von entsprechenden Verhandlungen zwischen MBB und VFW-Fokker. Sie wird im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten bei Auftragsvergabe und Förderungsmaßnahmen darauf zu achten, daß Gesichtspunkte regionaler Strukturpolitik bei Fortentwicklung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie Berücksichtigung finden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von der IG Metall und vom Gesamtbetriebsrat VFW-Fokker Bremen erhobene Forderung auf Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, und wird sie in diesem Zusammenhang initiativ werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3435* Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, ihre strukturpolitischen Vorstellungen im Bereich der Luft- und Raumfahrtindustrie wie bisher mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit Vertretern der Arbeitnehmer, zu erörtern. Auch gemeinsame Gespräche mit Vertretern der Unternehmen und der Arbeit-. nehmer sind vorgesehen, um aktuelle Probleme zu diskutieren. Angesichts der großen Zahl Betroffener, deren Belange auf seiten des Bundes und der Länder und in den Unternehmen sowie angesichts der sehr komplexen Probleme im Luft- und Raumfahrtbereich, erscheint es sinnvoll, die bisherige pragmatische Zusammenarbeit zwischen allen Verantwortlichen zielstrebig weiterzuführen. Das vordringliche Interesse der Bundesregierung ist darauf gerichtet, das bewährte Verfahren flexibel und praxisnah zu erhalten. Eine Festschreibung und Institutionalisierung von Gesprächskreisen erscheint hier nicht erforderlich. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß es in erster Linie Aufgabe der Unternehmen ist, Vorschläge zur Umstrukturierung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie vorzulegen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 47 und 48) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesverband der Deutschen Industrie den Bundeswirtschaftsminister gebeten hat, dafür Sorge zu tragen, „wieder rascher im Sinne der Industrie für Ausfuhrbürgschaften nach Südafrika zu entscheiden", und wenn ja, wie reagiert der Bundeswirtschaftsminister auf die Bitte? Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bundesverband der Deutschen Industrie in Briefen an den Bundesaußenminister und den Bundeswirtschaftsminister die Bundesregierung aufgefordert hat, die von ihr und der EG-Kommission empfohlene Nichtbeachtung der Rassentrennung in Südafrika zurückzunehmen, um „nicht den Eindruck zu erwecken, die Bundesregierung fordere zur Mißachtung gesetzlicher Vorschriften in anderen Ländern auf", und wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung dazu ein? Zu Frage B 47: Es trifft zu, daß der Bundesverband der Deutschen Industrie schriftlich gebeten hat sicherzustellen, daß Bundesbürgschaften für deutsche Ausfuhren weiter gewährt werden. Der Ausfuhrgarantieausschuß ist gegenwärtig und auch in absehbarer Zukunft bereit, im Rahmen des risikopolitisch Vertretbaren weiter Bundesdekkungen für Südafrikageschäfte zu übernehmen. Angesichts der deutlich verschlechterten Wirtschafts- und Transferkraft des Landes und der wachsenden Risiken, die sich aus der politischen Entwicklung im südlichen Afrika ergeben, besteht jedoch bei Geschäften mit größeren Auftragswerten Zurückhaltung. Entscheidungen werden nur von Fall zu Fall nach eingehender Prüfung getroffen. Im übrigen ist die Bundesregierung mit der Prüfung der Gesamtkomplexe unserer wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Südafrika befaßt. Zu Frage B 48: Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat inzwischen erklärt, daß der in Brüssel beschlossene Kodex für europäische Firmen in Südafrika Verhaltensmaßregeln empfiehlt, an die sich deutsche Firmen in Südafrika seit langem halten. Die darin liegende Politik des praktischen Abbaus der Rassendiskriminierung entspreche uneingeschränkt der Haltung des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Der Bundesverband der Deutschen Industrie befindet sich damit offenbar in Übereinstimmung mit der Bundesregierung, daß der Kodex einen Beitrag zum schrittweisen Abbau der Rassendiskriminierung leisten kann. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 49) : In welchem Umfange wird die Investitionstätigkeit der mittelständischen Wirtschaft durch Auflagen des Staates in zunehmendem Umfange beeinträchtigt, und wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die Situation in den Gießereien? Ich verweise auf die vor wenigen Tagen erfolgte Beantwortung der Anfragen des Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Zeitel (Plenarprotokoll 42. Sitzung, S. 3251 D). Im übrigen liegen keine Angaben darüber vor, daß die Verhältnisse in den Gießereien erheblich von der allgemeinen, hier angesprochenen Situation abweichen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg von steuerlichen Zulagen, wie z. B. für Wärmepumpen und Solartechnik, wenn gleichzeitig der Gesetzgeber durch Bauvorschriften und sonstige Vorschriften die Einführung dieser Techniken behindert, und was gedenkt sie zu unternehmen, um die Investitionstätigkeit in diesem Bereich zu beleben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Anwendung von Wärmepumpen und Solarkollektoren in gewissem Umfang Bauvorschriften entgegenstehen. Abgesehen davon, daß diese Bauvorschriften von den Bundesländern erlassen werden und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Länder, ebenso wie die Bundesregierung, den Einsatz energiesparender Techniken grundsätzlich befürworten und daher auch an behindernden Vorschriften nicht festhalten wollen. Mit einem Abbau etwaiger noch bestehender behindernder Vorschriften im Rahmen des bauaufsichtlich Zulässigen ist deshalb zu rechnen. Dafür spricht, daß die Länder teilweise durch eigene Programme oder durch Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen mit der Bun- 3436* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 desregierung schon gegenwärtig den Einsatz von Wärmepumpen und Solarkollektoren fördern und künftig fördern wollen. Zur Belebung der Investitionstätigkeit im Bereich Wärmepumpen und Solarkollektoren hat die Bundesregierung zusätzlich zu den schon bestehenden Förderungsmöglichkeiten ein mehrjähriges energiesparendes Investitionsprogramm vorgelegt, das gegenwärtig mit den Ländern beraten wird. Im Rahmen dieses Programms ist vorgesehen, u. a. den Einbau von Wärmepumpen und Solarkollektoren im privaten Bereich mit Zuschüssen in Höhe von 20 % der Investitionen zu fördern, um auf diese Weise die Wirtschaftlichkeit solcher Investitionen — das bisher schwerwiegendste Hindernis — zu verbessern. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen für den Einbau von Solaranlagen in bundeseigene Gebäude Mittel in Höhe von 30 Millionen DM bereitgestellt. Mit dieser Maßnahme soll der im Entstehen begriffene Markt für Solartechnik unterstützt werden. Gleichzeitig soll hierdurch ein Beitrag zur Herabsetzung der jährlichen Betriebskosten bei diesen Gebäuden erreicht werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 51 und 52) : Hält die Bundesregierung die Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Strukturpolitik für ein Hindernis zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit, wie der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Dr. Riemer auf einer Pressekonferenz am 14. September in Düsseldorf? Hält die Bundesregierung die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur auch für ein Instrument rechtlich gesicherter Unbeweglichkeit zur Besitzstandwahrung, und trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß dadurch in Gebieten, in denen die Arbeitslosigkeit unter dem Durchschnitt liegt, Förderungsmittel fließen und Regionen mit Rekordziffern an Arbeitslosen kein Geld bekommen? Zu Frage B 51: Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ein Hindernis für den Abbau der Arbeitslosigkeit ist. In den Jahren 1972 bis 1976 wurden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewerbliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von jährlich rund 10 Milliarden DM gefördert, durch die pro Jahr durchschnittlich rund 99 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 68 000 bestehende Arbeitsplätze gesichert worden sind. Die regionale Wirtschaftspolitik hat damit einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Ungleichgewichten auf den regionalen Arbeitsmärkten der Fördergebiete geleistet. Die regionale Wirtschaftspolitik kann allerdings nur die strukturellen Ursachen regionaler Arbeitslosigkeit beeinflussen; die konjunkturellen Ursachen regionaler Arbeitslosigkeit liegen hingegen weitgehend außerhalb ihres Wirkungsbereiches. Zu Frage B 52: Die Bundesregierung hält den gegen die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erhobenen Vorwurf des Immobilismus nicht für gerechtfertigt. Die regionale Wirtschaftspolitik verfolgt das Ziel, Unterschiede in der Wirtschaftskraft von Regionen schrittweise abzubauen. Diese mittelfristige Orientierung der regionalen Wirtschaftspolitik schließt eine permanente Veränderung der Fördergebietskulisse entsprechend der Lage auf den regionalen Arbeitsmärkten aus. Die mittelfristige Zielsetzung der regionalen Wirtschaftspolitik wird dadurch unterstrichen, daß nicht die aktuellen Arbeitslosenquoten, sondern die prognostizierten Arbeitsplatzdefizite in den bundeseinheitlichen Kriterienkatalog zur Abgrenzung der Fördergebiete eingehen. Es ist daher nicht auszuschließen, daß Regionen mit überdurchschnittlichen Arbeitslosenquoten nicht zur Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehören. Da den regionalisierten Arbeitslosenquoten ein anderer Gebietsraster zugrunde liegt als der Abgrenzung der Fördergebiete, läßt sich diese Frage allerdings nicht exakt überprüfen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 53, 54 und 55) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in der landwirtschaftlichen Wohnhausförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" die Differenzierungen zwischen Haupterwerbsbetrieben und Nebenerwerbsbetrieben wegfallen zu lassen? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Anregung, alle Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung in der Förderung des landwirtschaftlichen Wohnungsbaus, An-, Aus- und Umbau so- wie Aufstockung und alle arbeitswirtschaftlichen Investitionen zusammenzufassen und bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von wenigstens 6 000 DM bis höchstens 30 000 DM einen Zuschuß von 23 v. H. zu gewähren, und zwar an alle Haupterwerbs- und GAL-Nebenerwerbslandwirte? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Anregung, allen Haupterwerbslandwirten für größere Investitionen, nämlich für den Kauf und Neubau, An-, Aus- und Umbau sowie Aufstokkung und für arbeitswirtschaftliche Investitionen für ein förderungsfähiges Investitionsvolumen von über 30 000 DM bis 80 000 DM eine Zinsverbilligung von 5 v. H. zu gewähren? Es ist das Ziel der Bundesregierung, den in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei Tätigen die Teilnahme an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung zu ermöglichen. Dabei wird berücksichtigt, ob diese Zielgruppe ihre ökonomische und soziale Existenz durch einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb sichert. Das Hauptaugenmerk gilt also den Menschen in der Landwirtschaft und nicht einem bestimmten Betriebstyp. Die Nebenerwerbslandwirte erfüllen für den ländlichen Raum die gleichen Funktionen wie die Haupterwerbslandwirte. Nebenerwerbslandwirte und Haupterwerbslandwirte sollen deshalb nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe im produktionsneutralen Be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3437* reich — der Wohnhausförderung — bei den Zuschußmaßnahmen für Investitionen bis 30 000 DM gleichgestellt werden. Alle GAL-Nebenerwerbslandwirte sollen daher neben der bisherigen Förderung der Investitionen im arbeitswirtschaftlichen Bereich eine Förderung für An-, Aus-, Umbau und Aufstokkung des landwirtschaftlichen Wohnhauses erhalten. Ich habe daher vorgeschlagen, allen Haupterwerbs- und Nebenerwerbslandwirten für An-, Aus- und Umbaumaßnahmen und arbeitswirtschaftliche Investitionen einen 23%igen Zuschuß bei einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von wenigstens 6 000 DM bis höchstens 30 000 DM zu gewähren. Diese Vorschläge sind mit den Ländern erörtert worden. Bisher konnte dafür noch keine Mehrheit gefunden werden. Außerdem stand zur Diskussion, über den Bereich der entwicklungsfähigen Betriebe hinaus allen Haupterwerbsbetrieben für Investitionen über 30 000 DM im Bereich des Wohnhauses, nämlich für den Kauf und Neubau, An-, Aus- Umbau sowie Aufstockung und für arbeitswirtschaftliche Investitionen eine Zinsverbilligung zu gewähren. Es wurde jedoch der Gleichstellung von Nebenerwerbslandwirten und Haupterwerbslandwirten bei der Förderung der Wohnungsbaumaßnahmen im Bereich unter 30 000 DM Investitionsvolumen Vorrang eingeräumt. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Wohnhausförderung innerhalb der einzelbetrieblichen Förderung eine große Breitenwirkung hat und sehr positive Wirkungen bei der Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zeigt. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 56 und 57) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Geschäftsführers des Fränkischen Weinbauverbandes, daß sie nach § 17 Weinverordnung den Vertrieb ausländischer Bocksbeutelabfüllungen im Inland unterbinden muß, wenn ja, was ist in den letzten Jahren seitens der Bundesregierung unternommen worden, um zu gewährleisten, daß in der typischen Bocksbeutelflasche ausschließlich Frankenweine zum Verkauf gelangen? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen bzw. bei der EG Verordnungen zum Schutze der ausschließlichen Verwendung der Bocksbeutelflasche für den Frankenwein durchzusetzen, um einen Mißbrauch dieser Flaschenform durch derzeitige und künftige EG-Mitgliedstaaten dauerhaft zu verhindern? Zu Frage B 56: Das Weinrecht und damit auch die Wein-Verordnung einschließlich ihres § 17 vollziehen die Bundesländer nach Artikel 83 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit. Das für das Weinrecht federführende Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht sich, durch Abstimmung unterschiedlicher Rechtsauffassungen mit den Bundesländern auf einen einheitlichen Vollzug hinzuwirken. Es hat auch die Frage der Verkehrsfähigkeit von portugiesischem Rosewein in der sogenannten Cantilflaschen in der Bundesrepublik Deutschland bereits am 18. Januar 1974 in einer Besprechung mit den für den Vollzug des Weinrechts zuständigen obersten Landesbehörden erörtert. Dabei haben sich — mit Ausnahme Bayerns — alle Bundesländer dafür ausgesprochen, die portugiesischen Weine in den dem Bocksbeutel ähnlichen Cantilflaschen nicht zu beanstanden, wenn durch eine deutliche Kennzeichnung ihrer Herkunft aus Portugal eine Verwechslung mit Frankenwein ausgeschlossen ist. Dies zu kontrollieren, ist Sache der den Bundesländern obliegenden Lebensmittelüberwachung (Weinkontrolle), wobei in Zweifelsfällen die letzte Entscheidung den Gerichten vorbehalten bleiben muß. Zu Frage B 57: Die Bundesregierung hat sich, wie bereits mehrfach auf Anfragen im Deutschen Bundestag mitgeteilt, bei den Beratungen des gemeinschaftlichen Bezeichnungsrechts für Weine und Traubenmoste für eine Regelung eingesetzt, die einen Schutz der Bocksbeutelflasche für den Frankenwein ermöglicht. In einer Besprechung am 3. September 1976 in Würzburg, an der Vertreter der Kommission der EG, der Bundesministerien, der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der fränkischen Weinwirtschaft — einschließlich des Geschäftsführers des Fränkischen Weinbauverbandes — sowie Bundestagsabgeordnete aus Franken teilgenommen haben, konnte Übereinstimmung erzielt werden, daß ein absoluter Schutz der Bocksbeutelflasche für das Gebiet der Gemeinschaft oder auch nur für das Gebiet der Bundesrepublik nicht möglich ist. Jedoch werden der Bocksbeutel und ähnliche Flaschenformen ausschließlich Qualitätsweinen vorbehalten bleiben. Die Herkunftsräume dieser Weine müssen genau abgegrenzt sein, wie dies in Deutschland (§ 17 WeinV) geschehen ist. Außerdem darf die Flaschenform nur für solche Weine verwendet werden, für die sie herkömmlich und üblich auch im Erzeugerland verwendet wird. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung in Abstimmung mit der Kommission der EG im Anschluß an das Würzburger Gespräch bilaterale Verhandlungen mit Portugal eingeleitet. Darauf hat am 10. Februar 1977 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Besprechung mit portugiesischen Vertretern stattgefunden, in der diesen die in Würzburg erarbeiteten Grundsätze erläutert worden sind. Die portugiesische Seite hat die deutschen Vorstellungen zur Kenntnis genommen und die Einleitung gesetzgerischer Maßnahmen in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung ist inzwischen davon unterrichtet worden, daß das Portugiesische Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei sowie für Handel und Fremdenverkehr den Entwurf einer Qualitätswein-Verordnung erarbeitet hat, in dem Regelungen über die Beschaffenheit der Ausgangsstoffe, die analytische und organoleptische Prüfung des Weines sowie über seine Bezeichnungen und über Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind. Sobald diese Ver- 3438* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 ordnung erlassen und der Bundesregierung mitgeteilt worden sein wird, wird geprüft werden, ob die in Würzburg erarbeiteten Grundsätze erfüllt sind und danach eine Regelung im Gemeinschaftsrecht erfolgen kann. 'Ober die vorstehend geschilderte Entwicklung ist der Präsident des Fränkischen Weinbauverbandes mit Schreiben vom 21. Juli 1977 unterrichtet worden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 58 und 59) : Kann die Bundesregierung angeben, ob ihrer Ansicht nach die jetzige Beihilfenregelung bei der Verfütterung flüssiger Magermilch geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Absatzes von Magermilch zu leisten? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die jetzige Beihilfenregelung für die Verfütterung von flüssiger Magermilch in der praktischen Durchführung zu arbeitsaufwendig und zu kompliziert ist, und wie kann eine einfachere und sachdienlichere Regelung herbeigeführt werden? Die von der Kommission der EG erlassenen Durchführungsbestimmungen für eine Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern sind nach Ansicht der Bundesregierung in der derzeitigen Fassung weder dazu geeignet, die Verfütterung flüssiger Magermilch auf dem Niveau der Jahre 1975 und 1976 zu stabilisieren noch eine wesentliche Ausweitung herbeizuführen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die aus Kontrollgründen von der Kommission vorgeschriebenen Verfahren für die Durchführung der Maßnahme nicht praxisgerecht sind und einer wesentlichen Verbesserung bedürfen. Die Vorstellungen meines Hauses, die unter anderem eine einheitliche Beihilfe für alle Tierarten, eine Anhebung des Beihilfesatzes auf das Niveau von Sojaschrot und den Fortfall der Lieferverträge vorsehen, sind der Kommission übermittelt worden. Vizepräsident Gundelach hat bereits die Beihilfenerhöhung und gewisse Verwaltungsvereinfachungen zu gesagt. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit mit Nachdruck weiterverfolgen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/926 Fragen B 60 und 61) : Welche Maßnahmen sind getroffen worden, um angesichts der schwerwiegenden Probleme auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter effizienter und flexibler zu gestalten? Treffen die teilweise in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe gegenüber den Arbeitsämtern zu, sie könnten häufig keine Arbeits- und Ausbildungsstellensuchende vermitteln, während sich auf eine Zeitungsanzeige genügend Nachfrager meldeten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Arbeitsvermittlung, Arbeits- und Berufsberatung sind gesetzliche Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit. Die Verwaltung und die Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt haben den Problemen der Arbeitsvermittlung und der Berufsberatung in der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage besondere Aufmerksamkeit gewidmet und folgende Maßnahmen in Angriff genommen: — Verstärkung der Kontakte zu den Arbeitgebern durch volle Wahrnehmung der Außendienstaufgaben, — qualifizierte Unterrichtung der Arbeitgeber über das Leistungsbild von Bewerbern, — Schaffung der Voraussetzungen für mehr psychologische Eignungsuntersuchungen und eine schnellere Auswertung der Untersuchungen durch Einführung der maschinellen Testbefundinterpretation, — strenge Anwendung der Zumutbarkeitsvorschriften nach § 103 AFG bei Ablehnung von Stellenangeboten durch Leistungsbezieher, — Verbesserung der Organisation der Vermittlung und Beratung in den Arbeitsämtern durch Einführung eines zentralen Empfangsdienstes und verantwortliche Einbeziehung der Arbeitsberater in die Arbeitsvermittlung, — Einrichtung eines besonderen Funktionsbereiches Ausbildungsvermittlung und -beratung in der Berufsberatung zur Verbesserung und Beschleunigung der Ausbildungsvermittlung; Ansatz der dafür notwendigen zusätzlichen Planstellen im Haushalt 1977, — Verbesserung der überregionalen Arbeitsvermittlung, — Ausbau der Arbeitsberatung, — Ausrichtung der Bildungsmaßnahmen auf die Vermittlungserfordernisse; zugunsten von noch nicht berufsreifen oder arbeitslosen Jugendlichen insbesondere Erhöhung der Zahl der geförderten Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen (1971/72: 7 900; 1975/76: 38 800), — im August und September 1977 Durchführung einer gezielten Sonderaktion zur Vermittlung von noch nicht untergebrachten Bewerbern um Ausbildungsstellen. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen. Die arbeitsmarktpolitischen Kabinettsbeschlüsse vom 25. Mai 1977 sehen vor, — die Planstellenzahl vornehmlich in den Vermittlungs- und Beratungsdiensten der Bundesanstalt für Arbeit um 1 600 aufzustocken, — die Vermittlungsbereitschaft und -fähigkeit durch Änderungen des Leistungsrechts und des Bil- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3439* dungsförderungsrechts nach dem AFG zu fördern, — auf eine bessere Kontrolle und schärfere Bekämpfung der Schwarzarbeit hinzuwirken, — die Motivation der Arbeitsuchenden, die Hemmnisse für die Einstellung von Arbeitslosen und die Wirksamkeit von Vermittlung und Beratung durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut untersuchen zu lassen. Ganz allgemein wird von dem Aufruf des Präsidenten der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Hanns Martin Schleyer, an die Unternehmen zu enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern und dem entsprechenden Aufruf des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit an die Führungskräfte der Arbeitsverwaltung, durch persönliches verstärktes Engagement die Vermittlungsbemühungen zu intensivieren, eine weitere Verbesserung der Arbeitsvermittlung erwartet. Es bleibt — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — allerdings nicht auszuschließen, daß für bestimmte freie Arbeitsplätze regional und nach ihrer beruflichen Qualifikation geeignete Arbeitsuchende von den Arbeitsämtern nicht nachgewiesen werden können, während sich auf Zeitungsanzeigen Bewerber melden. Zeitungsanzeigen wenden sich auch an Beschäftigte in anderen Betrieben und an Angehörige der sog. Stillen Reserve des Arbeitsmarktes. Für freie Ausbildungsstellen dürften über Zeitungsanzeigen im allgemeinen nicht leichter Bewerber gewonnen werden können als über die Arbeitsämter. Denn es kann angenommen werden, daß die meisten Jugendlichen, die nicht bereits sehr früh eine Ausbildungsstelle aus eigener Initiative finden, sich auch beim Arbeitsamt ausbildungsstellensuchend melden. Darauf deutet die große Zahl der beim Arbeitsamt nachfragenden Bewerber hin, die mehr als 75 % der erwarteten Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen entspricht. Es kommt jedoch vor, daß sich auf neue Ausbildungsstellenangebote in Zeitungen auch Jugendliche bewerben, die sich bereits für die Ausbildung in einem anderen Unternehmen entschieden hatten und diesen Entschluß nun wieder umstoßen, z. B. weil die neue Ausbildungsstelle näher bei ihrer Wohnung liegt. Die Bundesanstalt für Arbeit bemüht sich für die Arbeitsvermittlung die Möglichkeiten der Stellenanzeigen ebenfalls zu nutzen und veröffentlicht geeignete Stellenangebote in der allgemeinen Presse, außerdem gibt sie einen eigenen Stellenanzeiger „Markt und Chance" heraus, der bundesweit verbreitet und kostenlos abgegeben wird. Zur Förderung der regionalen Mobilität der Arbeitsuchenden werden die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme verstärkt eingesetzt. In Zukunft sollen vermehrt Bildungsmaßnahmen, deren Kosten die Arbeitsverwaltung trägt, eingerichtet werden, wenn Unternehmer bestimmte Fachkräfte suchen, die vom Arbeitsamt im Augenblick nicht angeboten werden. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zuständigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für den Zivildienst ein „Betreuungsverband für den Zivildienst e. V." gebildet werden soll, dem nur natürliche Personen angehören sollen, die entweder Vorgesetzte im Sinn von § 30 des Zivildienstgesetzes oder hauptberuflich mit der Durchführung oder Aufsicht des Zivildienstes beschäftigt sind und dessen Aufgabe es sein soll, dem Bundesamt für Zivildienst obliegende Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, und hält es die Bundesregierung für zulässig und haushaltsrechtlich vertretbar, dem Bundesamt für Zivildienst obliegende Verwaltungsaufgaben des Bundes durch einen auf privatrechtlicher Basis organisierten eingetragenen Verein erledigen zu lassen? Der „Betreuungsverband Zivildienst e. V." ist im März dieses Jahres gegründet worden. Der Verein ist von den zuständigen Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt. Er ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Nach seiner Satzung können ordentliche Mitglieder des Verbandes werden — juristische Personen, die nach § 4 des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer als Dienststellen anerkannt worden sind, sowie deren Verbände, — natürliche und juristische Personen, die Vorgesetzte im Sinne von § 30 Zivildienstgesetz sind oder hauptberuflich mit der Durchführung oder Aufsicht des Zivildienstes beauftragt sind. Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen dem Verein beitreten, wenn sie dessen Zielsetzung bejahen und seine Arbeit unterstützen wollen. Aufgaben des Verbandes sind die Förderung von Bestrebungen und Durchführung von Maßnahmen, die der Betreuung der Zivildienstleistenden und Beratung von Zivildienststellen sowie der Fortentwicklung des Zivildienstes dienen. Nach § 5 a Abs. 2 des Zivildienstgesetzes können Verbände, denen Dienststellen des Zivildienstes angehören, mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für den Zivildienst beauftragt werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Bundesbeauftragte für den Zivildienst mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vereinbart, daß sie im Interesse einer höheren Qualität und größeren Effektivität der Verwaltung des Zivildienstes bestimmte Aufgaben, die bisher vom Bundesamt für den Zivildienst wahrgenommen werden, durchführen. Weil nicht alle Beschäftigungsstellen des Zivildienstes einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, die Maßnahme den gewünschten Erfolg aber nur haben kann, wenn das Bundesamt für den Zivildienst hinsichtlich der künftig von den Verbänden durchzuführenden Aufgaben, bezogen auf alle Beschäftigungsstellen entlastet wird, mußte ein Verband im Sinne des § 5 a Abs. 2 Zivildienstgesetz gefunden werden, der die Verwaltungsaufgaben für die Beschäftigungsstellen durchführt, die keinem Wohlfahrtsverband angehören. Der Be- treuungsverband Zivildienst hat sich dazu bereiterklärt. Da auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege fast ausschließlich privatrechtlich organisiert sind, ergeben sich auch insoweit gegen die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf den Betreuungsverband Zivildienst keine Bedenken. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 63 und 64) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß nach einer dpa-Meldung die Mehrheit der Ärzte im schleswig-holsteinischen Kreis Rendsburg-Eckernförde, der für den ersten regionalen Test mit einem Versichertenausweis anstelle des bisher üblichen Krankenscheins Ende April 1977 ausgewählt worden ist, für den sofortigen Abbruch dieses Modellversuchs plädieren? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bisher über den von diesen Ärzten insbesondere beklagten zusätzlichen Verwaltungs- und Zeitaufwand vor, der in keinem Verhältnis zu dem „fragwürdigen Nutzen" stehe, wobei einige Patienten den Versichertenausweis in der Form einer Scheckkarte zu Leistungen des Krankenversicherungssystems als eine Art „Selbstbedienungsladen" mißbrauchten, die medizinisch nicht notwendig seien? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß Ihre Annahme zu teilen, daß die Mehrheit der Kassenärzte, die an dem Modellversuch „Versichertenausweis" teilnehmen, für den sofortigen Abbruch des Versuches plädieren. Von 135 Kassenärzten aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, die sich am 1. April 1977 zur Teilnahme an dem Modellversuch bereit erklärt hatten, haben bisher 10 bis 12 Kassenärzte ihre Teilnahme aufgegeben; 6 neu zugelassene Kassenärzte haben sich seit dem 1. April 1977 an dem Modellversuch zusätzlich beteiligt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Versuch wie vorgesehen bis zum 31. Dezember 1977 durchgeführt werden kann. Der Modellversuch ist vor allem deswegen notwendig, um hinreichende Erfahrungen für die gesetzlich vorgeschriebene Einführung des Versichertenausweises zu sammeln. Die Testergebnisse des Modellversuchs werden von dem Direktor des Seminars für allgemeine Betriebswirtschaftslehre und für Wirtschaftsprüfung der Universität zu Köln, Herrn Prof. Sieben, aufbereitet und nach Beendigung des Modellversuchs ausgewertet. Bisher liegen noch keine Auswertungen vor, so daß sich fundierte Aussagen über den Versuchsverlauf und seine bisherigen Ergebnisse nicht machen lassen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 65) : Hat die Bundesregierung erkannt, daß die Neufassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes die Vermittlung von Arbeitsplätzen im Haushalt blockiert (vgl. Nachrichten des Deutschen Caritasverbandes vom 30. August 1977), und welche Maßnahmen gedenkt sie gegebenenfalls zur Behebung dieses Mangels zu ergreifen? Eine nachweisbar negative Auswirkung des neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes auf die Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Hauswirtschaft ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Interesse der Ausbildung Jugendlicher hat das neue Jugendarbeitsschutzgesetz für den Haushalt Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen zugelassen. Im übrigen behandelt das neue Gesetz Jugendliche in allen Wirtschaftszweigen gleich. Die in Ihrer Frage liegende grundsätzliche Kritik am neuen Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet nicht die grundsätzliche sozialpolitische Wertentscheidung, die der Gesetzgeber im Hinblick auf die Stellung des auszubildenden Jugendlichen in einer modernen Industriegesellschaft getroffen hat. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Änderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzuschlagen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 66) : Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, neue Straftatbestände zum Schutze menschlicher Arbeitskraft vorzuschlagen, die insbesondere die Ausbeutung der Arbeitskraft, das Vorenthalten des angemessenen Arbeitsentgelts, das vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführen von Betriebsgefahren und gesundheitlichen Schädigungen im Arbeitsprozeß (vgl. Artikel 167, 168 Abs. 1 Bayerische Verfassung) unter Strafe stellen sollen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, neue allgemeine Straftatbestände zum Schutz der menschlichen Arbeitskraft vorzuschlagen. In den vorhandenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind ausreichende Bußgeld- und Strafvorschriften enthalten. Ich weise in diesem Zusammenhang z. B. auf die §§ 147, 148 Gewerbeordnung, §§ 5, 6 Gesetz über gesundheitsschädliche oder feuergefährliche Arbeitsstoffe, § 25 Arbeitszeitordnung, §§ 710, 717 a Reichsversicherungsordnung hin. Im Rahmen der weiteren Gesetzgebungsarbeiten zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird z. Z. überprüft, inwieweit die bestehenden Strafvorschriften über Veruntreuung des Arbeitsentgelts, insbesondere über die heimliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen ergänzt werden sollen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 67) : Gilt die Befreiung von der Rezeptgebühr, wie sie für Kriegsbeschädigte geregelt ist, auch für andere Gruppen von Versorgungsberechtigten nach dem BVG, zum Beispiel für Impfgeschädigte, und wenn nein, wird die Bundesregierung die entsprechende Regelung ins Auge fassen? Soweit in Gesetzen außerhalb des Bundesversorgungsgesetzes wegen der Behandlung eines erlittenen Schadens eine Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes gewährt wird, wie z. B. bei Impfschäden (vgl. § 51 Bundesseuchengesetz), tritt auch eine Befreiung von der Arzneikostenbeteiligung ein. Das gilt allerdings nur insoweit, als Mittel verordnet werden, die zur Heilung oder Linderung der Schädigung bestimmt sind, für die das Bundesversorgungsgesetz anzuwenden ist. Hinsichtlich anderer Arznei-, Verband- und Heilmittel sind z. B. die genannten Impfgeschädigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ebenso zu behandeln, wie alle anderen Krankenversicherten. Die Arzneikostenbeteiligung wird demnach nur von Personen gefordert, denen Arznei-, Verband- und Heilmittel im Rahmen und auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Bedeutet die Zuzahlung für sie einen besonderen Härtefall, so können sie von der Arzneikostenbeteiligung befreit werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 68) : In welchem Umfang — absolut und prozentual — werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von Familienmitgliedern deutscher und ausländischer Arbeitnehmer in Anspruch genommen, und was unternimmt die Bundesregierung, um eine stärkere Anspruchnahme durch Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer auf Grund der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten zu unterbinden? Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer, deren Angehörige im Bundesgebiet wohnen, werden zusammen mit den Leistungen an deutsche Familienangehörige gebucht und daher statistisch nicht getrennt erfaßt. Die deutsche Krankenversicherung ist verpflichtet, nach Gesetz und Satzung und unter Berücksichtigung der EG-Verordnungen über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und der zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen Leistungen an ihre Mitglieder und deren Familienangehörige zu gewähren. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an Familienangehörige mit ausländischer Staatsangehörigkeit einzuschränken. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 69 und 70) : Wie will der Bundesarbeitsminister sicherstellen, daß die Rechnungsergebnisse der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 1977 den Mitgliedern der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen so frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, daß diese ihre bis zum 31. März 1978 abzuschließenden Beratungen darauf aufbauen können? Auf welche Weise will der Bundesarbeitsminister verhindern, daß der vorgesehene Arzneimittelhöchstbetrag, die Transparenzlisten, die Herausnahme von Medikamenten aus der Erstattungspflicht und der von der Koalition offenbar geplante Krankenversicherungsbeitrag für Rentner in ihrer additiven Wirkung zu einer unzumutbaren einseitigen Belastung bestimmter Gruppen von Versicherten, insbesondere der Rentner, führen? Zu Frage B 69: Die Rechnungsergebnisse der Krankenkassen liegen in der Regel erst im Sommer des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres vor. Dieser Zeitpunkt ergibt sich vor allem dadurch, daß die Krankenkassen zur rechnungsmäßigen Abgrenzung ihrer Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses ihre Bücher bis März /April des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres offenhalten müssen. Für die Beratungen der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen stehen dagegen die Vierteljahresmeldungen der Krankenkassen zur Verfügung, in denen die Krankenkassen die Beitragseinnahmen und die Leistungsausgaben melden. Die Meldungen über alle vier Quartale des Jahres 1977 liegen voraussichtlich im Februar 1978 vor. Es ist daher möglich, der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen für ihre Beratungen Angaben über die Entwicklung der Beitragseinnahmen und der Leistungsausgaben aufgeteilt nach den einzelnen Hauptleistungsarten der gesetzlichen Krankenkassen zu machen, die in der Regel von den Jahresergebnissen nur geringfügig abweichen. Zu Frage B 70: Der Arzneimittelhöchstbetrag, die Richtlinien über die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, mit denen die Kassenärzte bei der wirtschaftlichen und therapiegerechten Verordnungsweise unterstützt werden, sowie die Richtlinien über Arzneimittel, die nur bei geringfügigen Gesundheitsstörungen benötigt und daher nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden, führen nicht zu einer unzumutbaren einseitigen Belastung bestimmter Gruppen von Versicherten. Sie dienen vielmehr der wirtschaftlichen und ausreichenden Versorgung aller Versicherten und ihrer mitversicherten Familienangehörigen. Mit diesen Maßnahmen sollen die außerordentlichen Ausgabensteigerungen für Arznei- und Heilmittel auf ein für die Versicherten und die Wirtschaft erträgliches Maß zurückgeführt werden. Über die Einführung eines Krankenkassenbeitrages für Rentner wird erst im Zusammenhang mit den Überlegungen zum 21. Rentenanpassungsgesetz zu entscheiden sein. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 71): 3442* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Treffen Informationen zu, daß Angehörige der Bundeswehr Grund haben, über einen unverhältnismäßig hohen und zum Teil abstoßenden Alkoholmißbrauch ihrer Kameraden während der ausgedehnten Freizeit innerhalb der Kasernen der Bundeswehr zu klagen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Alkoholmißbrauch zu unternehmen? In der letzten Zeit sind dem Bundesminister der Verteidigung vermehrte Klagen über den Alkoholmißbrauch von Soldaten während oder außerhalb der Dienstzeit nicht bekanntgeworden. Die Tendenz ist im Gegenteil rückläufig. Im Bereich der Streitkräfte wird dem Alkoholmißbrauch durch eine Vielzahl von Maßnahmen entgegengewirkt. Dazu gehören: — Die Information für Kommandeure Nr. 1/74 vom 11. Juni 1974, — der bundeswehrinterne G 1. Hinweis Nr. 5/74 vom 22. Juli 1974, — die Richtlinien für das Verhalten gegenüber betrunkenen Soldaten vom 17. November 1974, — die Zentrale Dienstvorschrift 10/5 „Der Innendienst", Anlage 8 c und — der Beitrag „Mein Weg zum Alkohol und zurück" in Heft 8/75 der Information für die Truppe. Darüber hinaus führt das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln seit 1974 Aufklärungsmaßnahmen in der Truppe durch. Ausgehend von der Erkenntnis, daß junge Soldaten bereits eigene Erfahrungen im Alkoholgenuß haben, ist es Ziel der Maßnahmen, die bei Soldaten verfestigte Imagekombination der Öffentlichkeit „Mann — trinkfest — guter Soldat" aufzulösen, um den Soldaten Informationen zu kontrolliertem Alkoholgenuß zu vermitteln. Daher wurden die Alkoholaufklärungsmaßnahmen mit den Mitteln der modernen Werbung durchgeführt. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 72) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr durch das Bundeswehrbeschaffungsamt über westdeutsche Händler Werkzeug für Kraftfahrzeuge aus der DDR und aus Polen bezieht, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Sachverhalt? Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung hat in Einzelfällen über westdeutsche Händler Werkzeuge und Kleineisenteile, die keinen besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen, als marktgängige Artikel aus Ländern des Ostblocks bezogen. Diese Handhabung ist mit dem Bundesministerium für Wirtschaft abgestimmt. Nach der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) dürfen Ostblockerzeugnisse, die ordnungsgemäß im Rahmen von internationalen Handelsabkommen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden und alle technischen und sonstigen Lieferbedingungen erfüllen, nicht diskriminiert werden. Die bei der Bundeswehr vorgeschriebene Güteprülung wird beim Auftragnehmer in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 73) : Entstehen dem Bundesverteidigungsminister Schwierigkeiten bei der Erfassung und Bewirtschaftung vorbehaltener Stellen für Zeitsoldaten im Öffentlichen Dienst, wenn ja, welche Maßnahmen hat das Ministerium zur Behebung dieser Probleme ergriffen? Bei den Bemühungen um die Eingliederung der Zeitsoldaten, die eine Einstellung in den öffentlichen Dienst mit Hilfe des Stellenvorbehalts anstreben, ist auch der Frage nachgegangen worden, ob alle nach §10 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) vorbehaltenen Stellen den Vormerkstellen gemeldet werden. Beim Bund gibt es keinen Anhalt dafür, daß die Erfassung der vorzubehaltenden Stellen lückenhaft sei. Dies kann jedoch nicht von allen Bereichen der Länder gesagt werden. Deshalb hat auf meine Anregung hin der Bundesminister des Innern, dem der Vollzug der Eingliederung obliegt, in einem Rundschreiben die obersten Landesbehörden gebeten, darauf hinzuwirken, daß sämtliche Einstellungsbehörden, insbesondere Gemeinden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die vom Stellenvorbehalt nach § 10 SVG betroffen sind, alle vorzubehaltenden Stellen erfassen und den Vormerkstellen melden. Außerdem sind die Vormerkstellen der Länder in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Bundesminister des Innern gebeten worden, auf eine vollständige Erfassung aller Vorbehaltstellen hinzuwirken. Dies wurde zugesagt. Die bisher verschiedentlich festzustellenden Schwierigkeiten bei der Eingliederung von Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst waren in der Regel nicht auf einen unzureichenden Stellenvorbehalt zurückzuführen, sondern sie beruhen auf Gründen, die in der Person der Soldaten lagen; meist handelte es sich um mangelnde Mobilität oder um unzureichende Eignung für die angestrebte Verwendung. Nicht zu verkennen ist jedoch, daß die Eingliederung schwieriger werden kann. Einerseits steigt das Interesse an einer Verwendung im öffentlichen Dienst, andererseits geht die Personalzuführung aus Haushaltsgründen zurück, was nicht ohne Einfluß auf die Zahl der Vorbehaltsstellen bleibt. Die Entwicklung der Eingliederungsmöglichkeiten wird deshalb auch weiterhin von den zuständigen Stellen meines Hauses, einschl. der Wehrbereichsverwaltungen sorgsam beobachtet, damit etwa erforderliche weitergehende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3443* Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in den letzten Monaten die Klagen häufen, daß Wehrpflichtige weit von ihrem Heimatort entfernt zum Grundwehrdienst einberufen werden und daß sie auch nach Ableistung des Grundwehrdienstes vielfach in Standorten Dienst tun müssen, die hunderte von Kilometern von ihrem Heimatort entfernt liegen, und wie erklärt sich die Bundesregierung gegebenenfalls diese Tatsache, da doch gerade in Heimatnähe auch — wie in Baden-Württemberg — eine große Zahl von Kasernen vorhanden ist? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um wenigstens nach Ablauf der Grundwehrdienstzeit die Ableistung des übrigen Wehrdienstes in Heimatnähe zu ermöglichen, vor allem auch angesichts der auf den Anfahrtstrekken zu den Kasernen zu beklagenden Verkehrsunfälle, und könnte die Bundesregierung die Bundeswehr dazu veranlassen, ihre Qualifikationsmerkmale zu vereinfachen, wenn damit die Heimatnähe des Einsatzortes besser zu erreichen wäre? In meinem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 3. Mai 1977 habe ich bereits ausführlich dargestellt, warum eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Wehrpflichtigen den Wehrdienst nicht in der Nähe des Heimatortes leisten kann. Ich darf wiederholen, daß heimatferne Einberufungen deshalb notwendig sind, weil die Zahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen in keinem Wehrbereich mit dem Personalbedarf der dort stationierten Truppenteile übereinstimmt und das Aufkommen an Wehrpflichtigen im Bundesgebiet möglichst gleichmäßig ausgeschöpft werden muß. Während in Nordrhein-Westfalen und in geringerem Umfang auch in Baden-Württemberg ein Überhang vorhanden ist, stehen in den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein weit weniger Wehrpflichtige zur Verfügung, als die dort zahlreicher stationierten Truppenteile benötigen. Ein Ausgleich ist nur dadurch möglich, daß die im südlichen und mittleren Teil der Bundesrepublik bestehenden Überhänge in Standorte einberufen werden, die nördlich ihrer Heimat liegen. Entfernungen, die auch unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ungewöhnlich sind, können sich bei geringem Aufkommen oder beim Ausfall von Wehrpflichtigen mit seltenen Qualifikationsmerkmalen ergeben. Gegenstand der Standortbestimmung nach den vorbezeichneten Grundsätzen ist der Stammtruppenteil, bei dem der Wehrpflichtige mindestens zwölf Monate seiner Dienstzeit verbringt. Bei der Zuteilung zur Grundausbildungseinheit sind diese Grundsätze nur bedingt anwendbar, da die Grundausbildung aus organisatorischen Gründen auf verhältnismäßig wenige Standorte beschränkt ist. Eine Vereinfachung der Qualifikationsmerkmale kann nicht in Erwägung gezogen werden. Abgesehen davon, daß sie das Problem des Überhangs einzelner Wehrbereiche nur teilweise lösen würde, weil das Gebot der gleichmäßigen Ausschöpfung auf jeden Fall zum regionalen Ausgleich zwingt, ist die qualifikationsgerechte Verwendung unabdingbar. Die rasch fortschreitende Waffentechnik und die Verkürzung des Grundwehrdienstes verlangen mehr denn je, daß der richtige Mann auf dem richtigen Platz verwendet wird. Nur auf diese Weise kann die beste mögliche Effektivität gewahrt bleiben. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksiche 8/926 Frage B 76) : Treffen Berichte zu, daß private Altersheime und Seniorenstifte, ohne einen verbindlichen Einzugstermin zu nennen, Mieterdarlehen fordern, die zu 50 v. H. bei der Anmeldung für einen Heimplatz, zu 50 v. H. bei Einzug fällig werden und die nur sehr niedrig oder gar nicht verzinst werden, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um sicherzustellen, daß die Wartezeit bis zum Einzug in das Heim nicht unzumutbar lang ausgedehnt wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß verschiedentlich Träger von Alteneinrichtungen bereits vor Festlegung eines Bezugstermins unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Darlehen fordern. Die Bundesniedrigverzinsliche Darlehen fordern. Die Bundesregierung sieht keine direkte Möglichkeit, eine Verkürzung der Wartezeit bis zum Bezug der Einrichtung sicherzustellen. Die Gewährung eines Darlehens ist ebenso wie die Vereinbarung seiner Konditionen und des Bezugstermins der freien Vertragsgestaltung zwischen Bewohner und Träger der Einrichtung überlassen. Hiervon ist jedoch die Frage nach dem wirtschaftlichen Schutz der Heimbewohner zu trennen. Auf Grund des § 14 Heimgesetz und der demnächst zu erlassenden Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (Heimsicherungsverordnung) — ein Referentenentwurf ist bereits fertiggestellt — werden Heimbewohner vor finanziellen Nachteilen geschützt, die ihnen durch die Gewährung von Darlehen oder anderer geldwerter Leistungen an Heimträger entstehen könnten. Anlage 100 des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 77, 78 und 79) : Untersucht die Bundesregierung mögliche Gründe für die sprunghaft angestiegene Zahl von Selbstmorden Jugendlicher im Zusammenhang mit der Tatsache, daß die Bundesregierung im internationalen Vergleich inzwischen einen Spitzenplatz einnimmt? Welche Möglichkeiten sind für eine verstärkte Aufklärung der Umwelt gegeben, um eine frühzeitige Erkennung der Selbstmordversuche und eine Verringerung der Selbstmordziffer zu erreichen, und wird die Bundesregierung diese Möglichkeiten im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs nutzen? Wie kann die nach einem überstandenen Selbstmordversuch dringend nötige psychotherapeutische Behandlung gewährleistet werden, vor allem dann, wenn solche Maßnahmen von Eltern unterlassen werden? 3444* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu Frage B 77: Das Statistische Bundesamt verfügt bislang lediglich über Unterlagen bis zum Jahre 1975. Die Selbstmordstatistik weist für die Jahre 1971 bis 1975 folgende Zahlen auf (m = männlich, w = weiblich, i — insgesamt) : 1971 1972 1973 1974 1975 5 bis 9 Jahre m 0 m 1 m 0 m 0 m 1 w 0 w 0 w 0 w 0 w 0 i 0 i 1 i 0 i 0 i 1 10 bis 14 Jahre m 66 m 45 m 52 m 57 m 62 w 8 w 12 w 14 w 19 w 16 i 74 i 57 i 66 i 76 i 78 15 bis 19 Jahre m 288 m 322 m 332 m 315 m 374 w 102 w 113 w 119 w 129 w 131 i 390 i 435 i 451 i 444 i 505 Von einem sprunghaften Ansteigen der Selbstmordzahlen kann demnach verallgemeinernd nicht gesprochen werden. Nur bei der Altersgruppe der männlichen Jugendlichen ist im Jahre 1975 ein größerer Anstieg zu beobachten. Auch in der nächsten Altersgruppe der männlichen Volljährigen ist im Jahre 1975 eine auffällige Zunahme der Selbstmorde gegenüber 1974 festzustellen. Für den internationalen Bereich liegen dem Statistischen Bundesamt nur Gesamtzahlen vor, so daß über die Altersgliederung keine Angaben gemacht werden können. Welche Position die Bundesrepublik in den hier interessierenden Altersgruppen einnimmt, ist daher nicht bekannt. Über die Ursachen des Suicids von Kindern hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage betr. Situation der Kinder in Deutschland am 10. März 1975 (Drucksache 7/3340 Seite 6) Ausführungen gemacht, die weitgehend auch auf Jugendliche zutreffen. Ungünstige familiäre Verhältnisse und erzieherisches Versagen schaffen zumeist die Voraussetzungen für den Entschluß zum Selbstmord. Wenn weitere Faktoren in der sozialen Umwelt, insbesondere solche Ereignisse, die die Kinder stark schockieren, hinzutreten, ist die Gefahr einer Spontanreaktion besonders groß. Die Deutsche Gesellschaft für Selbstmordverhütung in Ulm befaßt sich seit mehreren Jahren intensiv mit allen einschlägigen Fragen, so auch denen nach den Gründen der Selbstmorde Jugendlicher und verfügt über die entsprechenden Literaturnachweise. Eine erneute Motivationsforschung wird angesichts der bereits vorliegenden Untersuchungen von der Bundesregierung nicht für erforderlich gehalten. Zu Frage B 78: In der bereits erwähnten Antwort auf die Große Anfrage betr. Situation der Kinder in Deutschland finden sich längere Ausführungen über geeignete präventive Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Elternbildung und Familienberatung, sowie über die Förderung zahlreicher Modellversuche. Weitere ergänzende Angaben hat die Bundesregierung bei anderer Gelegenheit in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders nach Vorbeugungsmaßnahmen zur Verhinderung von Selbstmorden junger Menschen mit den Möglichkeiten einer wirksamen Suicid-Prophylaxe gemacht (vgl. Protokoll über die 141. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. Januar 1975 — Anlage 21). Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht sein, junge Menschen vor dem verhängnisvollen Entschluß zu bewahren, ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Zu Frage B 79: Die Sicherstellung einer erforderlichen Nachbehandlung oder -betreuung muß durch den erstbehandelnden Arzt erfolgen. Patienten nach einem Selbstmordversuch sollten deshalb erst aus der stationären Behandlung entlassen werden, wenn die Nachsorge und damit die Rückfallprophylaxe sichergestellt ist. Üblicherweise geschieht dies durch Facharztüberweisung oder Vermittlung an soziale Beratungsdienste. Es ist hilfreich, wenn die Krankenhäuser über Fachkräfte — insbesondere auch über Sozialarbeiter — verfügen, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes auf die Weiterbehandlung vorbereiten, die Verbindung zu seinen Kontaktpersonen herstellen und vermittelnd tätig werden, soweit dies im außermedizinischen Bereich erforderlich erscheint. Falls eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich sein sollte, muß deren Einleitung durch den erstbehandelnden Arzt sichergestellt werden. Anlage 101 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 80) : Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Bedeutung des Cholesterinspiegels als Risikofaktor für Herzinfarkte das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3445* Ergebnis einer an der Universität Cambridge durchgeführten Untersuchung (vgl. „Welt am Sonntag" vom 21. August 1977, Seite 30), wonach der tägliche Genuß von Milch (Vollmilch oder Magermilch) eine Senkung des Cholesterinspiegels im Blut bewirkt, und — falls sie zu dem gleichen Ergebnis kommt — wird sie entsprechende Aufklärungsarbeit leisten? Maßgebend für die Beurteilung der Frage eines Zusammenhangs zwischen Ernährung und koronaren Herzerkrankungen sind in der Bundesrepublik Deutschland die vom Bundesgesundheitsamt u. a. im Bundesgesundheitsblatt vom 23. August 1974 veröffentlichten Feststellungen „Ernährungsmedizinische Bedeutung und Bewertung von Nahrungsfetten bei der Pathogenese und Prophylaxe von degenerativen Gefäßerkrankungen". Diese Feststellungen wurden hei einem Symposium, an dem Ernährungswissenschaftler aller Fachrichtungen teilgenommen haben, einstimmig getroffen. Der Inhalt der von Ihnen erwähnten Untersuchungen von Wissenschaftlern an der Universität Cambridge ist mir nicht bekannt. Ich habe daher das Bundesgesundheitsamt beauftragt, sich hierzu gutachtlich zu äußern. Sobald mir die Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes vorliegt, werde ich Sie entsprechend unterrichten. Zu Ihrer Information möchte ich noch darauf hinweisen, daß sich die Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes weitgehend mit dem Inhalt des Berichtes einer US-Senatskommission vom Februar 1977 und den Aussagen in den im Januar 1977 veröffentlichten „Durchschnittswerte des physiologischen Energie- und Nährstoffbedarfs für die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik" (veröffentlicht mit Genehmigung des Ministeriums für Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik) decken. Anlage 102 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 81 und 82) : Wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, daß bei zu lange aufbewahrten Champignondosen (BMELF-Informationen vom 14. September 1977), aber auch Sauer- und Obstkonserven größere Mengen Zinn und Eisen auf den Inhalt der Dosen übergehen, solange ein Herstellungs-, oder Verfallsdatum auf den Konserven nicht erforderlich ist und der Verbraucher insofern die gesundheitsschädliche Toleranzgrenze nicht erkennen kann? Wie gedenkt die Bundesregierung den Verbraucher davor zu schützen, daß er (insbesondere vor Weihnachten und Ostern) Gebäck erwirbt, das noch aus der Vorjahresproduktion stammt, von dem er aber irrtümlich annimmt, es sei frisch, weil ein Herstellungs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Packungen bisher nicht erforderlich ist? Zu Frage B 81: Der Gesundheitsschutz des Verbrauchers ist auch ohne Datumskennzeichnung gewährleistet. In der Bundesrepublik besteht die Empfehlung, daß der Zinngehalt von Lebensmitteln 25 Milligramm je 100 Gramm nicht überschreiten soll. Dieser Wert wird in der Praxis selbst bei längerer Lagerung von Konserven nicht erreicht; er bleibt vielmehr wesentlich unterschritten. Dies gilt sowohl für Champignon-, als auch für Sauer- und Obstkonserven. Bei den Champignonkonserven wird diese Aussage durch die Ergebnisse der Untersuchung von insgesamt 270 Proben getragen. Der Eisengehalt von Lebensmitteln hat lediglich Auswirkungen auf den Geschmack; toxikologisch ist er ohne Belang. Für ihn bestehen in der Bundesrepublik keine Vorschriften. In den USA besteht die Empfehlung, daß der Eisengehalt im Lebensmittel nicht mehr als 5 Gramm je 100 Gramm betragen soll. Auch dieser lediglich aus Geschmacksgründen empfohlene Wert wird von den in der Bundesrepublik im Verkehr befindlichen Chamignons üblicherweise eingehalten. Es sind bisher lediglich vier Einzelproben bekanntgeworden, bei denen dieser Wert annähernd erreicht oder überschritten wurde. Zu Frage B 82: Lebensmittel, die infolge von Überlagerung zum Verzehr nicht mehr geeignet sind, dürfen bereits nach dem geltenden Recht nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 LMBG) ; sofern sie zum Verzehr zwar noch geeignet, aber in nicht unerheblichem Maße in ihrem Genußwert gemindert sind, muß dies kenntlich gemacht werden (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)). Diese Vorschriften schützen den Verbraucher vor Übervorteilung beim Kauf überlagerter Lebensmittel. Sie sind insbesondere auch für Gebäck von Bedeutung, weil die meisten Gebäcksorten bei zu langer Lagerung eine erhebliche Qualitätseinbuße erleiden. Die Datumskennzeichnung von Lebensmitteln wird durch die EG-Kennzeichnungsrichtlinie innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einheitlich geregelt werden. Für Backwaren wird wahrscheinlich die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums vorgesehen werden, weil sie für den Verbraucher wegen der sehr unterschiedlichen Haltbarkeitsdauer der einzelnen Backwaren informativer ist, als die bloße Angabe des Herstellungsdatums. Im Hinblick auf die kommende EG-Regelung sind die Pläne zur Einführung der Datumskennzeichnung speziell auch bei Backwaren seinerzeit zurückgestellt worden. Anlage 103 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 83 und 84) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, im Weinrecht die derzeit gültige rechtliche Regelung in der geographischen Bezeichnung der Weine beizubehalten, damit gesichert ist, daß auch in Zukunft die Angabe von Gemeindenamen bei Wein in Verbindung mit Namen von Lagen, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, möglich ist? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß eine Änderung der derzeitigen Rechtsgrundlage schwere wirtschaftliche Einbußen der insbesondere überörtlich tätigen Genossenschaftskellereien zur Folge haben würde, und wenn ja, wird sie sich entsprechend verhalten? 3446* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Zu Frage B 83: Wegen des für die notwendige Änderung des Weingesetzes erforderlichen Zeitbedarfs können für die geographische Bezeichnung von Wein bis zum 31. August 1978 noch die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Auch wenn nach Ablauf dieser Übergangfrist die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für die Bezeichnung und Aufmachung von Wein uneingeschränkt angewendet werden müssen, wird es möglich sein, in der Bezeichnung von Wein aus gemeindeübergreifenden Lagen die Namen von Gemeinden oder Ortsteilen anzugeben. Dies wird allerdings an die Voraussetzung geknüpft sein, daß mindestens 85 % der verwendeten Ausgansstoffe aus Trauben stammen, die in der angegebenen Gemeinde oder dem angegebenen Ortsteil geerntet worden sind. Die Süßreserve braucht in diesen Anteil nicht eingerechnet zu werden, so daß die nach dem Weingesetz von 1971 geltende Regelung des bezeichnungsunschädlichen Verschnitts im Ergebnis erhalten bleibt. Ein als „Nitteler Rochusfels" bezeichneter Wein muß also künftig — ausschließlich der Süßreserve — zumindest zu 85 % aus Trauben stammen, die sowohl in der Lage Rochusfels als auch in der Gemeinde Nittel gewachsen sind. Dies stellt insofern eine Änderung der Rechtslage dar, als nach bisherigem deutschen Recht der Name einer Großlage oder gemeindeübergreifenden Einzellage belegenen Gemeinde auch dann angegeben werden darf, wenn für den so gekennzeichneten Wein aus ihrem Gebiet keine einzige Traube verwendet worden ist. Die Großlage „Gutes Domtal" z. B. erstreckt sich über die Gemeinden Nieder-Olm, Lörzweiler, Nackenheim, Nierstein, Dexheim, Dalheim, Weinolsheim, Friesenheim, Undenheim, Köngernheim, Sel-zen, Hahnheim, Sörgenloch, Zornheim und Mommenheim. Ein Wein aus dieser Großlage kann also wahlweise mit dem Namen einer dieser Gemeinden bezeichnet werden. Er kann sogar dann als „Niersteiner gutes Domtal" bezeichnet werden, wenn die zu seiner Herstellung verwendeten Trauben zu 100 °/o aus der Gemeinde Undenheim stammen. Andererseits müssen nach dem noch anwendbaren deutschen Recht bei einem nur als „Niersteiner Müller Thurgau" bezeichneten Wein 75 % der zur Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe — einschließlich der Süßreserve — aus der Gemeinde Nierstein stammen. Für den Verbraucher ist dies sicher kaum durchschaubar. Demgegenüber wird er nach der Regelung des Gemeinschaftsrechts künftig wissen, daß bei Angabe des Namens einer Lage, eines Ortsteils oder einer Gemeinde bei einem deutschen Wein 85 % der zur Weinbereitung verwendeten Trauben aus der angegebenen geographischen Herkunft stammen. Das Gemeinschaftsrecht bewirkt mithin insoweit eine Verbesserung der vom Weingesetz 1971 angestrebten Wahrheit und Klarheit des Weinetiketts als Mittel zur zutreffenden Unterrichtung des Verbrauchers. Zu Frage B 84: Die Bundesregierung räumt ein, daß der Übergang auf die Regelung des Gemeinschaftsrechts für die Unternehmen der Weinwirtschaft, die bisher von der Möglichkeit der wahlweisen Benutzung von Gemeindenamen Gebrauch gemacht haben, betriebliche Umstellungen erforderlich machen wird, wie sie jede Rechtsänderung im wirtschaftlichen Bereich zur Folge hat. In Hessen und Bayern stößt dies nach dem Ergebnis der zu dieser Frage geführten Besprechungen auf keine unüberwindlichen Schwierigkeiten, weil auch nach dem Gemeinschaftsrecht die Angabe eines Gemeinde- oder Ortsteilnamens als Teil der Lagebezeichnung (Leitgemeinde) zulässig ist und auf diese Weise die Lage geographisch näher bestimmt werden kann. In dem bestimmten Anbaugebiet Rheingau ist diese Lösung bereits geltendes Recht, und für das stark genossenschaftlich organisierte, bestimmte Anbaugebiet Franken ist sie vorgesehen. Die Landwirtschaftsministerien der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die betroffenen Weinwirtschaftsverbände haben gegen die im Gemeinschaftsrecht enthaltene Einschränkung der an keinerlei Anteile der Ausgangsstoffe gebundenen Verwendung der Gemeinde- und Ortsteilnamen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen Bedenken erhoben. Die Prüfung dieser Bedenken durch die beteiligten Bundesministerien, bei der auch die bereits erörterten Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes vor Täuschung berücksichtigt werden müssen, ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 85) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Beratung von Schwangeren nach der Reform des § 218 bzw. die dabei auftretenden regionalen Unterschiede in einzelnen Bundesländern, und welche Konsequenzen zieht sie aus den vorliegenden Mängeln des Beratungswesens zur Verbesserung der praktischen Reformwirksamkeit des neuen § 218? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Beratung Schwangerer, Mütter und Kinder über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen bezieht. Nach § 218 b des Strafgesetzbuches wird diese Beratung (soziale Beratung) von einem Arzt oder einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen. Die bundesrechtliche Vorschrift über die soziale Beratung haben die Länder nach Erörterungen in Bund-Länder-Gesprächen durch Rechtsvorschriften oder Richtlinien konkretisiert, insbesondere Ziel, Form und Inhalt der sozialen Beratungen näher bestimmt. Die Vorschriften weichen zwar in einzelnen Punkten voneinander ab, stimmen aber darin überein, daß die soziale Beratung der Schwangeren helfen soll, eine Not- und Konfliktlage zu bewältigen und eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Gegen diese Inhaltsbeschreibung ist aus der Sicht des Bundesrechtes nichts einzuwenden. Inzwischen gibt es in der Bundesrepublik nach dem Stand vom 1. Juni 1976 788 anerkannte Bera- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977344* tungsstellen für soziale Beratung. Sie verteilen sich wie folgt auf die Länder: Baden-Württemberg 89 Beratungsstellen Bayern 92 Beratungsstellen Berlin 94 Beratungsstellen Bremen 5 Beratungsstellen Hamburg 42 Beratungsstellen Hessen 65 Beratungsstellen Niedersachsen 151 Beratungsstellen Nordrhein-Westfalen 150 Beratungsstellen Rheinland-Pfalz 59 Beratungsstellen Saarland 11 Beratungsstellen Schleswig-Holstein 30 Beratungsstellen Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die soziale Beratung wegen fehlender Angebote unterblieben wäre. Auch über die Durchführung der Beratung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ist bisher keine ins Gewicht fallende Kritik an die Bundesregierung herangetragen worden. Die Bundesregierung übermittelt den Ländern und den Trägern der Beratungsstellen laufend die aus den vom Bund geförderten Modellprogramm gewonnenen Erkenntnisse, um den etwaigen weiteren Ausbau der Beratungsdienste zu erleichtern und bestehende Beratungsstellen in die Lage zu versetzen, durch qualitative Verbesserung der Beratungstätigkeit schwangeren Frauen in Konfliktsituationen helfen zu können. Über die Erfahrungen der Bundesregierung mit der Handhabung der neuen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit am 6. Juni 1977 dem Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ausführlich berichtet. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 86 und 87) : Liegt dem Bundesverkehrsminister ein Antrag des Landes Schleswig-Holstein vor, im Bereich der Stadt Schwarzenbek die B 404 (Bismarckstraße) zu verlegen, um eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse zu erreichen? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für die Verlegung der B 404 in Schwarzenbek tätig zu werden, ohne daß entsprechende Anträge bzw. Pläne des zuständigen Landesverkehrsministeriums vorliegen? Ja, dem Bundesminister für Verkehr liegt seit dem 6. September 1977 ein Antrag des Landes Schleswig-Holstein vor. Damit entfällt eine Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Vorschrift der Anlage XI zu § 47 StVZO die Ergebnisse der Untersuchung durch den ADAC und den AvD, wonach in der Praxis ca. 70 v. H. der geprüften Fahrzeuge umweltfeindlich fahren sollen, da mit dort festgestellten Werten von 6 bis 7 v. H. CO im Leerlauf nicht einmal dem zur Zeit gültigen Wert von 4,5 v. H. CO im Leerlauf genüge getan sei, und ist sie bereit, aus diesem Ergebnis Konsequenzen, gegebenenfalls gesetzgeberischer Art, zu ziehen? Untersuchungen, wonach in der Praxis ein Teil der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge den Vorschriften nach Anlage XI Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht entsprechen sollen, erhärten einen der Bundesregierung bekannten Tatbestand; nämlich, daß es äußerst schwierig ist, herkömmliche Gemischaufbereitungsanlagen über die vorhandenen Einstellmöglichkeiten ohne spezielle Meßgeräte optimal umweltfreundlich einzustellen. Dieser Erkenntnis Rechnung tragend, hat die Bundesregierung vorgeschrieben, daß in neue Fahrzeuge nur solche Gemischaufbereitungsanlagen eingebaut werden, die nicht oder nur in solchen Grenzen verstellbar sind, daß die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden. Allerdings sind diese Maßnahmen nur vertretbar für neue Fahrzeuge. Die Umrüstung bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge auf solche nicht verstellbare bzw. nur bedingt einstellbare, die Abgasgrenzwerte nicht überschreitende Gemischaufbereitungsanlagen ist nicht beabsichtigt. Für im Verkehr befindliche Fahrzeuge bleibt über § 29 StVZO hinaus nur die Möglichkeit, durch unvermutete Kontrollen der Polizeien Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften aufzudecken. Die Bundesregierung nutzt jede Gelegenheit, die Länder zu bitten, ihre Polizeien verstärkt zur Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge einzusetzen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 89) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von der Hoechst-AG und der Südchemie AG ein bleiunempfindlicher Katalysator zur Abgasreinigung von Ottomotoren entwickelt worden ist, bei dessen Verwendung Schadstoffe in Abgasen erheblich verringert werden können, und ist die Bundesregierung bereit, aus dieser Neuentwicklung die Konsequenzen einer gesetzlichen Neuregelung mit dem Ziel verringerter Schadstoffgrenzwerte zu ziehen? Die Entwicklung von Katalysatoren, die auch für gering verbleites Benzin geeignet sind, ist der Bundesregierung bekannt. In Verfolg des Umweltprogramms der Bundesregierung und in Übereinstimmung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden Grenzwerte für die noch zulässigen Mengen an unerwünschten Be- 3448/* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 standteilen im Abgas von Kraftfahrzeugen festgelegt. Dieses bewährte Verfahren fördert zwangsläufig die technisch und wirtschaftlich optimalen Lösungen. Es ist somit weder notwendig noch sinnvoll, eine bestimmte technische Lösung, wie die Verwendung von Katalysatoren, vorzuschreiben. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 90 und 91) : Wie ist der derzeitige Planungsstand der Ortsumgehung B 266 Firmenich—Obergartzem, und wann kann mit dem Baubeginn und der Fertigstellung dieser Ortsumgehung gerechnet werden? Trifft es zu, daß im Rahmen des Zusatzinvestitionsprogramms der Bundesregierung die Autobahn A 56 von Zülpich bis zur Anschlußstelle Miel in voller Länge 4spurig ausgebaut wird, und wenn ja, wann kann mit Baubeginn und Fertigstellung gerechnet werden? Zu Frage B 90: Für die Umgehungsstraße Firmenich-Obergartzem im Zuge der B 266 wird z. Z. der Bauentwurf aufgestellt. Wie bereits in der Fragestunde am 8. Dezember 1976 dargelegt wurde, soll die Maßnahme nach baureifer Vorbereitung voraussichtlich im Jahre 1980 begonnen werden. Die Fertigstellung wird für 1982 erwartet. Zu Frage B 91: Im Ergebnis ist es zutreffend, daß die Autobahn A 56 im Abschnitt Zülpich-Miel sofort 4spurig gebaut werden soll, mit Baubeginn voraussichtlich 1978 und Fertigstellung 1981/82. Diese Disposition ist z. T. durch das Programm für Zukunftsinvestitionen ermöglicht worden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 92) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß bei einem Projekt, das über Jahrzehnte hinweg für eine vernünftige Verkehrsverbindung sorgen würde, Mehrkosten in Höhe von rund 100 Millionen DM gerechtfertigt wären, und ist sie bereit, beim Bau der S-Bahn zwischen Stuttgart-West und Böblingen der Trassenführung zuzustimmen, die durch die Ortsmitte von Stuttgart-Vaihingen mit Haltepunkten in Vaihingen-Nord und Vaihingen-Mitte (z. B. Trasse B2 oder D) führen würde? Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen über S-Bahn-Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn (DB) u. a. auf Grund von Berechnungen über — die Auswirkungen der Maßnahme auf das Wirtschaftsergebnis der DB und — die entstehenden volkswirtschaftlichen Nutzen und Kosten. Unter Berücksichtigung entsprechender Berechnungen für die Trassenvarianten in Stuttgart-Vaihingen hat sich der Bund und unabhängig davon das Land Baden-Württemberg für die Trasse C 3 entschieden. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 93) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesminister für Verkehr einem Tunnelbau im Zuge der A 451 im Ennertbereich hei Bonn zugestimmt hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Bundesgartenschau 1979 in Bonn, nunmehr auf einen bevorzugten, gegebenenfalls provisorisch halbseitigen Ausbau der seit langem geplanten Anbindung der vor etwa fünf Jahren fertiggestellten Konrad-Adenauer-Brücke (Südbrücke) in Bonn an die A 3 hinzuwirken. damit die schon heute herrschende Überlastung der B 42 im Bereich des Siebengebirges nicht zu einer unvertretbaren Belastung in diesem vielbesuchten Erholungsgebiet führt? Es ist zutreffend, daß der Bundesminister für Verkehr im Zuge der geplanten A 451 für den Ennertaufstieg auf einer Teilstrecke im Bereich des Naturschutzgebietes einen Tunnel vom Grundsatz her für gerechtfertigt hält. Bei dem derzeitigen Vorbereitungsstand ist bis zur Bundesgartenschau 1979 eine Anbindung der A 451 an die A 3 nicht — auch nicht provisorisch — zu erreichen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 94) : Gibt es hinsichtlich der Planfeststellung beim Neubau der B 44 zwischen Mainz-Kostheim und Frankfurt-Sindlingen beim 2. und 3. Bauabschnitt, die beide in der ersten Dringlichkeitsstufe liegen, Schwierigkeiten, und welche Gefahren einer Verzögerung bestehen für den 2. und 3. Bauabschnitt? Wie von der hessischen Straßenbauverwaltung mitgeteilt wurde, beabsichtigt sie, das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Umgehung Hochheim im Laufe dieses Jahres — spätestens Anfang 1978 — einzuleiten. Ebenso ist vorgesehen, noch in diesem Jahre das Planfeststellungsverfahren für die Umgehung Hattersheim einzuleiten. Da für die B 40 (neu) kein Planfeststellungsverfahren im Gange ist, sind Einwendungen und eventuelle Schwierigkeiten nicht vorauszusehen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 95 und 96) : Trifft es zu, daß nach Auffassung der Deutschen Lufthansa Frauen grundsätzlich nicht als Flugkapitäne in Frage kommen, und hält die Bundesregierung diese Auffassung für richtig? Wenn nein, welche Möglichkeiten bestehen für sie, die Deutsche Lufthansa zu einer Korrektur ihrer Auffassung zu veranlassen? Ihre beiden Fragen sind für mich Anlaß gewesen, das Problem der Ausbildung und Einstellung von weiblichen Piloten erneut zur Klärung an den Vor- stand der Deutschen Lufthansa (DLH) heranzutragen. Eine Meinungsbildung im Vorstand der Gesell- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3449* schaft konnte innerhalb der zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht herbeigeführt werden. Sobald mir die Entscheidung des Vorstandes der DLH vorliegt, bin ich gern bereit, Ihnen diese Antwort schriftlich mitzuteilen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 97): Ist daran gedacht, Straßenbaumittel, die in einem Bundesland nicht verbaut werden, anderen Bundesländern zukommen zu lassen? Straßenbaumittel, die in einem Bundesland nicht verbaut werden, können zugunsten anderer Bundesländer verwendet werden. Davon wird Gebrauch gemacht. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 98) : Sind im Regierungsbezirk Tübingen außer der in der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage Nr. 62 (Drucksache 8/885 S. 24) bezeichneten Strecke Tübingen—Horb noch weitere Strekken, insbesondere die Strecke Ulm—Friedrichshafen (mit Anschluß nach Lindau) für die Elektrifizierung vorgesehen, und liegt insoweit ein Mißverständnis vor, als ich nicht nach dem „Raum Tübingen", sondern nach dem Regierungsbezirk Tübingen im Land Baden-Württemberg gefragt hatte? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß sie die Umstellung weiterer Strecken im Regierungsbezirk Tübingen auf elektrischen Zugbetrieb in absehbarer Zeit beim Bundesminister für Verkehr nicht beantragen wird. Anlage 115 Antwort des Parl. Saatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/926 Fragen B 99 und 100) : Wann hat die Bundesbahndirektion Stuttgart der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die notwendigen Unterlagen für die Erteilung eines Planungsauftrags für die Eisenbahnviadukte Zazenhausen und Münster der Strecke Kornwestheim—Untertürkheim vorgelegt, und wann wird die Hauptverwaltung die Planungsaufträge erteilen? Ist es möglich, die Ausführungsplanung für die Viadukte so zu beschleunigen, daß mit den Bauarbeiten nicht wie vorgesehen erst 1981, sondern bereits früher begonnen werden kann, gegebenenfalls im Rahmen eines Konjunkturprogramms? Die Bundesbahndirektion Stuttgart hat am 25. Juli 1977 bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn den Antrag auf Erteilung eines Planungsauftrages für die Erneuerung der Viadukte in Stuttgart-Zazenhausen (Feuerbach-Viadukt) und in Stuttgart-Münster (Neckar-Viadukt) gestellt. Daraufhin hat die Hauptverwaltung am 19. September 1977 den entsprechenden Planungsauftrag erteilt. Eine Verkürzung der in der o. a. Fragestunde genannten Termine erscheint aus heutiger Sicht (Planfeststellung) nicht möglich. Die Aufnahme des Vorhabens in ein Konjunkturprogramm ist derzeit nicht vorgesehen. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/926 Frage B 101) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Lärmsituation in Flörsheim-Weilbach an der Autobahn A 15 Frankfurt—Köln die durch die Verbreiterung und den Anstieg bzw. das Gefälle gekennzeichnet ist, und ist sie bereit, den Klagen aus der Bevölkerung durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. durch einen etwa 350 m langen Lärmschutzzaun, abzuhelfen? Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Verbreiterung der Autobahn Frankfurt–Köln (A 3) hatte die Gemeinde Weilbach Klage auf Anordnung von Lärmschutzanlagen erhoben. Die Klage wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main als unbegründet zurückgewiesen. Es ist daher nicht vorgesehen, im Bereich FlörsheimWeilbach an der Autobahn einen Lärmschutzzaun zu errichten. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 102) : Welche Investitionen sind nach heutigem Sachstand von Bundesbahn und Bundespost in dem Landkreis Lahn-Dill und der Stadt Lahn beabsichtigt bzw. im Bau? Die Beantwortung Ihrer Frage in bezug auf die Investitionen der Deutschen Bundesbahn fällt in die Zuständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB). Ihre Frage wird daher dem Vorstand der DB weitergeleitet. Sie werden von dort unmittelbar eine Antwort erhalten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die gewünschten Erhebungen über die Investitionen der DB in einzelnen Landkreisen bzw. Städten einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten und somit nicht kurzfristig angegeben werden können. Die Deutsche Bundespost wird voraussichtlich im Rechnungsjahr 1977 für Baumaßnahmen des Post- und Fernmeldewesens sowie für fernmeldetechnische Anlagen in den Landkreisen Lahn-Dill und in der Stadt Lahn insgesamt 30,5 Millionen DM investieren. Für das Rechnungsjahr 1978 ist mit einem Investitionsvolumen von 26,4 Millionen DM 7u rechnen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 103) : In welcher Höhe und für welche Projekte der Städtesanierung werden in den nächsten Jahren Mittel in den Landkreis Lahn-Dill und in die Stadt Lahn fließen? Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden mit Finanzhilfen des Bundes städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Lahn-Wetzlar und — im Landkreis Lahn-Dill — in den Städten Dillenburg, Grünberg, Herborn, Laubach und Lich gefördert. Dem Land Hessen wurden bisher zur Bewilligung an die Gemeinden zugeteilt für Lahn-Wetzlar 1971 bis 1977 = 4 463 000 DM Dillenburg 1971 bis 1977 = 1 276 000 DM Grünberg 1972 bis 1977 = 1 350 000 DM Herborn 1973 bis 1977 = 1 800 000 DM Laubach 1973 bis 1977 = 850 000 DM Lich 1973 bis 1977 = 1 070 000 DM. Diese Bundesfinanzhilfebeträge entsprechen einem Drittel der jeweils förderungsfähigen Kosten. Das Bundesprogramm nach § 72 StBauFG wird für den Zeitraum der mehrjährigen Finanzplanung aufgestellt und jährlich auf der Grundlage der Länderprogramme der Entwicklung angepaßt und fortgeführt. Eine maßnahmebezogene Aussage über die Höhe der Bundesfinanzhilfe im Jahre 1978 kann zur Zeit noch nicht getroffen werden. Das Landesprogramm Hessen für 1978 wird im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ab 15. Oktober 1977 erwartet. Im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen vom 27. August 1975 wurden im Programmbereich „Stadtsanierung" in der Stadt Lahn und im Landkreis Lahn-Dill folgende Vorhaben mit Bundesmitteln gefördert: Lahn-Gießen Aus- und Umbau des erhaltenswerten Gebäudes Georg-Schlosser-Straße 2 Bundeszuschuß 280 000 DM Bundesdarlehen 160 000 DM Lahn-Wetzlar Aus- und Umbau der erhaltenswerten Gebäude Avemannsches Haus, Zehntscheune am Lottehaus, Zehntscheune am Ludwig-Erk-Platz Bundeszuschuß 450 000 DM Bundesdarlehen 260 000 DM Grünberg Parkdeck Bundeszuschuß 240 000 DM Bundesdarlehen 100 000 DM Haiger Aus- und Umbau des erhaltenswerten Hauses Fischbach zu einem Heimatmuseum Bundeszuschuß 55 000 DM Bundesdarlehen 30 000 DM Herborn Aus- und Umbau der erhaltenswerten Gebäude Kornmarkt 12-14 und Schulhofstraße 5 Bundeszuschuß 405 000 DM Bundesdarlehen 233 000 DM Laubach Aus- und Umbau der erhaltenswerten Gebäude Am Markt 5 und Obergasse 4 Bundeszuschuß 150 000 DM Bundesdarlehen 75 000 DM Die vom Land Hessen im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden" zur Förderung im Programmjahr 1977 ausgewählten Vorhaben sind mir noch nicht vollständig übermittelt worden. Hierzu kann ich deshalb zur Zeit noch keine verbindliche Aussage machen. Es steht aber zu erwarten, daß Programmittel auch in Lahn und im Landkreis Lahn-Dill zum Einsatz kommen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage 104) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, das Stadtwaldsanatorium in Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis), das entsprechend der Auskunft der Bundesregierung auf meine Frage vom 9. September 1977 (Drucksache 8/885, Teil B, Nr. 73) keine Verwendung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und -vorsorge mehr finden kann, unter strukturpolitischen Gesichtspunkten der Zonenrandförderung einer anderweitigen Verwendung außerhalb des gesundheitspolitischen Bereichs zuzuführen? Die Bundesbahn-Versicherungsanstalt (BVA) hat der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin und allen Landesversicherungsanstalten das Stadtwaldsanatorium Melsungen zum Kauf angeboten und dabei gebeten, sich innerhalb eines Monats zu äußern. Diese Frist ist noch nicht abgelaufen. Z. Z. wird von der BVA ein Verkaufsprospekt erstellt, der allen infrage kommenden Stellen, insbesondere den Landeswohlfahrtsverbänden, übersandt werden wird. Die Deutsche Bundesbahn (DB) selbst hat keine Möglichkeit, das Haus einem anderen Verwendungszweck zuzuführen. Es kann z. B. nicht für Unterrichtszwecke genutzt werden, da auch auf diesem Gebiet eine Oberkapazität besteht, die abgebaut werden muß. Der Bürgermeister von Melsungen setzt sich ebenfalls aktiv für eine anderweitige Verwendung des Stadtwaldsanatoriums ein. Er hat sich in diesem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3451* Zusammenhang auch direkt an den Hessischen Ministerpräsidenten und an das Hessische Sozialministerium gewendet. Die Bundesregierung ist zwar bereit, sich dafür einzusetzen, daß das Stadtwaldsanatorium Melsungen unter strukturpolitischen Gesichtspunkten der Zonenrandförderung einer anderweitigen Verwendung außerhalb des gesundheitspolitischen Bereichs zugeführt wird, sieht aber z. Z. keine Möglichkeit, von sich aus die Initiative zu ergreifen. Dem zuständigen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung habe ich einen Abdruck dieser Antwort zugeleitet. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 105) : Ist die Bundesregierung in der Lage, über den Planungsstand der B 299 neu zwischen Garching und Traunstein bereits konkrete Angaben zu machen, und welcher Zeitplan ist bejahendenfalls für den Bau dieser dringend benötigten Nord-Süd-Verbindung vorgesehen? Von den zuständigen bayerischen Behörden muß zunächst das nach Landesrecht geregelte Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, um das umfangreiche Straßenbauprojekt mit den Interessen anderer öffentlicher Planungsträger abzustimmen. Das Verfahren wurde im Juli dieses Jahres eingeleitet. Bei optimalem Ablauf des Raumordnungsverfahrens sowie der anschließenden Detailplanung, des Planfeststellungsverfahrens und des Grunderwerbs kann 1979/80 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Finanzierung des Projekts ist gesichert. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 106) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, die mit der Einführung des Gesetzes über das Postwesen (PostG) vom 28. Juli 1969 weggefallene Haftung für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Postgutsendungen entstehen, wieder einzuführen, um der zunehmenden Konkurrenz im Paketdienst der Deutschen Bundespost wirkungsvoll zu begegnen und den Postkunden eine weitere Serviceverbesserung zu bieten, und wann ist bejahendenfalls mit einer entsprechenden Änderung des PostG zu rechnen? Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts auch die Haftung der Deutschen Bundespost für Postgut wieder einzuführen. Der Referentenentwurf eines Staatshaftungsgesetzes sieht eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Postwesen (PostG) vor. Nach dem Entwurf wird die Deutsche Bundespost für Schäden, die dem Absender durch den Verlust oder die Beschädigung von Postgut entstehen, in Höhe des unmittelbaren Schadens bis zum Höchstbetrag von 1 000 DM je Sendung haften. Zugleich soll in diesem Zusammenhang auch der gegenwärtig bei 500 DM liegende Höchstbetrag der Haftung für Pakete auf 1 000 DM angehoben werden. Nach einer Mitteilung des federführenden Bundesministers der Justiz soll der Entwurf des Staatshaftungsgesetzes im Herbst dieses Jahres dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 107 und 108) : Ist die Bundesregierung bereit, die Ausweitung des Beförderungsvorbehalts auf den Paketdienst zu prüfen, um damit der „Rosinenpickerei" privater Beförderer, die für unrentable Gebiete keine Bedienungspflicht haben, entgegenzuwirken? Wie beurteilt die Bundesregierung die gewerkschaftlichen Forderungen aus dem Bereich der Deutschen Bundespost, Serviceleistungen im Paketförderungsdienst qualitativ zu verbessern, und ist sie bereit, diese Anregungen aufzugreifen? Zu Frage B 107: Das verstärkte Auftreten privater Paketbeförderer hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen dazu veranlaßt, durch eine Reihe von betrieblichen Verbesserungen die Konkurrenzfähigkeit des Paketdienstes zu stärken. Geprüft wird auch die Einführung des postgesetzlichen Beförderungsvorbehalts für Paketsendungen. Eine derartige Maßnahme wirft jedoch vor allem die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit auf. Eine Untersuchung, die sich auch auf die Möglichkeiten anderer gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz des Paketdienstes vor ungleichem Wettbewerb durch private Beförderer erstreckt, ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 108: Die Deutsche Bundespost begegnet dem verstärkten Wettbewerbsdruck auf dem Kleingutmarkt mit marktkonformen Mitteln. Im Rahmen dieser Strategie wurden — Kooperationsmodelle für gewerbliche Versender entwickelt — der Nachnahmehöchstbetrag erhöht — ein Rücknahmeverfahren für Paketsendungen eingeführt (Rückholung von „Retouren") — die Möglichkeit geschaffen, die Paketzustellgebühr vorauszuzahlen — der Kleiderhängeversand für Großversandhäuser eingeführt — den Selbstbuchern die Möglichkeit gegeben, ihre Pakete von der Deutschen Bundespost gegen Erstattung der Selbstkosten abholen zu lassen — ein schnelles Güterzugnetz entwickelt, das zur Verkürzung der Laufzeiten und zur schonenderen Behandlung der Sendungen beiträgt 3452* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 — die unentgeltliche Abholung kleiner Paketmengen bei gewerblichen Versendern in Verbindung mit der Paketzustellung eingeführt. Damit hat die Deutsche Bundespost bereits gesellschaftlichen Forderungen entsprochen. Weitere Möglichkeiten der Fortentwicklung des Kundendienstes werden untersucht. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 109) : Unter welchen Bedingungen bietet die Deutsche Bundespost in Kaiserslautern freie räumliche und personelle Kapazitäten in den Ausbildungsstätten an Dritte an, und inwieweit ist dieses Angebot inzwischen in Anspruch genommen worden? Bei der Ausbildungsstätte in Kaiserslautern wurden in diesem Jahr 32 Auszubildende für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk angenommen, obwohl die Deutsche Bundespost keinen eigenen Bedarf an Fernmeldehandwerkern hat. Damit die Ausbildungskapazität restlos genutzt wird, werden in Kaiserslautern noch einige freie Plätze für die Nutzung durch Dritte gegen Kostenerstattung angeboten. Die zuständige Oberpostdirektion in Karlsruhe hat allen als Ausbildungsträger in Betracht kommenden Institutionen das Angebot zur Nutzung der freien Ausbildungskapazität gegen eine Kostenerstattung von 29 DM je Auszubildenden und Ausbildungstag unterbreitet. Hierzu gehören das zuständige Landesarbeitsamt sowie das Arbeitsamt in Kaiserslautern, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und das Berufsfortbildungswerk des DGB. Dieses Angebot ist bisher leider nicht in Anspruch genommen worden. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 110) : Wieviel öffentliche Telefonanschlüsse wurden in den Jahren 1975 und 1976 und im ersten Halbjahr 1977 mutwillig zerstört? Im Jahre 1975 wurden rund 37 000, im Jahre 1976 rund 35 000 mutwillige Beschädigungen mit erheblichen Sachschaden und Diebstähle an Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern registriert. Zahlen für das erste Halbjahr 1977 liegen nicht vor, weil die entsprechenden Erhebungen nur einmal jährlich zum Jahresende durchgeführt werden. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 111 und 112) : Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der bestehende Querschnitt der Elektroinstallation es nicht zuläßt, daß die Bewohner ihre Elektrogeräte ohne Sicherheitsrisiko benutzen können, bereit, als größter Gesellschafter der Frankfurter Siedlungsgesellschaft (70 v. H. Bundesanteil) für die Einfamilienhäuser der Wohnanlage Berkersheimer Weg durch Investitionszuschüsse die notwendigen und unabweisbaren Verbesserungen der dortigen elektrischen und wassertechnischen Installationen zu ermöglichen, damit in jedem der 1948 erbauten Einfamilienhäuser endlich ein eigener Stromzähler und eine eigene Wasseruhr eingebaut werden kann? Bis wann kann damit gerechnet werden, daß die unwürdigen und die die einzelnen Familien belastenden Zustände beseitigt und eine dem heutigen Stand entsprechende Installation mit eigenem Stromzähler und eigener Wasseruhr je Einfamilienhaus in der Wohnanlage Berkersheimer Weg durchgeführt wird? Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft ist zur Zeit 'damit befaßt, Maßnahmen vorzubereiten, die einer Verbesserung der elektrischen und wassertechnischen Installationen in der Wohnanlage Berkersheimer Weg in Frankfurt am Main dienen. Die Gesellschaft rechnet damit, daß mit der Ausführung der Arbeiten im Verlauf der nächsten Monate begonnen werden kann. Ob für die Finanzierung öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, wird zur Zeit geprüft. Die Durchführung der notwendigen Maßnahmen ist hiervon jedoch nicht abhängig. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 114) : Ist die Bundesregierung für ihren Zuständigkeitsbereich bereit, eine Trennung der Finanzmittelgenehmigung für Planung und Ausführung von Bauprojekten grundsätzlich vorzusehen oder wenigstens zu gestatten, um damit eine getrennte Abwicklung von Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren zu ermöglichen, bevor die Mittel für die Ausführung genehmigt sind? Im Rahmen des Haushalts des Bundes werden die Kosten für Planungen von Hochbaumaßnahmen getrennt von den eigentlichen Baukosten veranschlagt. Hier bestehen also seit langem keinerlei Hemmnisse, Planungsaufträge im geeigneten Zeitpunkt zu erteilen, und zwar unabhängig von der Einstellung der Baumaßnahme in den Haushalt, allerdings unter der Voraussetzung, daß der Bauwunsch Aufnahme in die mittelfristige Haushaltsplanung gefunden hat. Im Bereich des Bundesfernstraßenbaues tragen die Länder als Auftragsverwaltungen gemäß Art. 90 GG die Verwaltungskosten und damit auch die Planungskosten (Art. 104 a GG). Der Bund erstattet lediglich Zweckausgaben bei Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht (pauschale Abgeltung). Diese Beträge sind im Bundeshaushalt in besonderen Titeln veranschlagt. Die getrennte Veranschlagung hat mit der Abwicklung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren nichts zu tun. Diese werden ohnehin getrennt durchgeführt. Demgegenüber besteht für den Bereich der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt eine bundeseigene Verwaltung (Art. 87 Abs. 1 und Art. 89 GG). Diese Verwaltung führt bei Aus- und Neubau im Zuständigkeitsbereich des Bundes auch die Planung und das Planfeststellungsverfahren durch. Die hierführ erforderlichen Mittel werden aus den Ansätzen für die laufende Verwaltung bestritten. Nur bei größeren Maßnahmen werden besondere Vorpla- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3453* nungstitel geschaffen. Die Genehmigung der Mittel für die Ausführung der Maßnahmen erfolgt später im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes. Schwierigkeiten sind in diesem Bereich bisher nicht aufgetreten. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 115 und 116) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einigen Gemeinden, beispielsweise in Eschborn im Main-Taunus-Kreis Grenzregelungen im Rahmen der §§ 80 bis 84 des Bundesbaugesetzes in einer Weise durchgeführt werden, die gegenüber den herkömmlichen Verfahren eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung bei Behörden und Grundstückseigentümern sowie erhebliche Kosteneinsparung bedeutet, und hat die Bundesregierung die Absicht, die Durchführung dieses vereinfachten Grenzregelungsverfahrens auch in anderen Gemeinden zu fördern? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das vereinfachte Grenzregelungsverfahren durch die derzeit gültige Formulierung der §§ 80 bis 84 des Bundesbaugesetzes umfassend und präzis genug abgedeckt ist, um eine zweifelsfreie und zügige Abwicklung der Grenzregelungsverfahren zu ermöglichen, oder welche Vorschriften bedürfen nach Ansicht der Bundesregierung einer erweiterten Formulierung, und gedenkt die Bundesregierung im Rahmen einer Gesetzesnovelle diese Änderungen dem Bundestag vorzuschlagen? Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Bau- und Bodenrechts auch nach Verabschiedung der Novelle zum Bundesbaugesetz fortsetzen und in einem weiteren Novellierungsschritt verwirklichen. In diese Bemühungen ist auch das Umlegungs- und Grenzregelungsrecht einbezogen. Zu Frage B 115: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einigen Kreisen und Gemeinden der Bundesrepublik das Instrument der Grenzregelung häufig praktiziert wird. Die Bundesregierung begrüßt, daß in diesen Fällen das Grenzregelungsverfahren den Bedürfnissen in der Praxis entsprechend gehandhabt wird. Auf diese Weise wird in vielen Fällen die Anwendung des arbeitsmäßig und zeitlich aufwendigeren Umlegungsverfahrens entbehrlich. Nach der gegebenen Zuständigkeitsverteilung sind für die Ausführung und für die Auslegung der Bundesgesetze die Länder zuständig. Zu Frage B 116: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat ein Sachverständigengremium eingesetzt, das sich mit der Novellierung des Umlegungs- und Grenzregelungsrechts befaßt. Die Beratungen dieses Gremiums sind insbesondere auch zum Grenzregelungsrecht noch nicht abgeschlossen. Das Gremium wird die in der Praxis mit dem Grenzregelungsverfahren gesammelten Erfahrungen seinen Beratungen zugrunde legen. Dabei wird sich das Gremium von Sachverständigen beraten lassen, die positive Erfahrungen mit dem Grenzregelungsverfahren gesammelt haben. Die Beratungsergebnisse des Gremiums werden bei einer Novellierung des Grenzregelungsrechts Berücksichtigung finden. Ziel einer solchen Novellierung wird es sein, das Verfahren der Grenzregelung praktikabler auszugestalten. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 117 und 118) : Wie vielen Bürgern ist seit Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin und des Grundlagenvertrags jeweils in den einzelnen Jahren die Einreise zur Leipziger Messe verweigert worden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Zurückweisungen durch die DDR-Organe ab 1978 unterbleiben? Nach dem Inkrafttreten des Viermächteabkommens am 3. Juni 1972 sind bei der beabsichtigten Einreise zur Leipziger Herbstmesse des Jahres 1972 insgesamt 12 Westdeutsche von den DDR-Grenzorganen zurückgewiesen worden. Im September 1972 — in diesem Monat fand die Herbstmesse statt — sind ca. 151 000 Westdeutsche in die DDR eingereist. Während des ganzen Jahres 1972 waren es rund 1,5 Millionen Westdeutsche. Im Jahre 1973 sind insgesamt rund 2,27 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist, hiervon entfallen auf die Monate März und September, in denen die Leipziger Messe stattgefunden hat, rund 144 000 und rund 228 000 Einreisen von Westdeutschen in die DDR. Bei der beabsichtigten Fahrt zur Leipziger Messe wurden 15 Westdeutsche zurückgewiesen. Im Jahre 1974 sind rund 1,91 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist; hiervon entfallen auf die Monate März und September rund 127 000 und rund 162 000. Insgesamt wurden 35 Personen bei dem Versuch, zur Leipziger Messe zu fahren, zurückgewiesen. Im Jahre 1975 sind rund 3,12 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist; hiervon entfallen auf die Monate März und September rund 545 000 und rund 237 000. Bei der Fahrt zur Leipziger Messe wurden 7 Personen zurückgewiesen. Im Jahre 1976 sind rund 3,12 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist; hiervon entfallen auf die Monate März und September rund 165 000 und rund 267 000. Bei der beabsichtigten Fahrt zur Leipziger Messe wurde 51 Personen zurückgewiesen. Im März dieses Jahres sind rund 176 000 Westdeutsche in die DDR gefahren; 283 Personen wurden bei der beabsichtigten Reise zur Frühjahrsmesse zurückgewiesen. Anläßlich der Reise zur Leipziger Herbstmesse 1977 wurden 135 Personen zurückgewiesen. Die vorstehenden Zahlen beruhen auf Angaben der Grenzschutzdirektion in Koblenz. Die Zahlen über Zurückweisungen bei einer beabsichtigten Fahrt zur Leipziger Messe beziehen sich auf solche Personen, die beim Grenzübergang vom 3454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 Bundesgebiet in die DDR von den Grenzorganen der DDR zurückgewiesen worden sind. Nicht erfaßt sind die Personen, die von Berlin (West) aus zur Leipziger Messe fahren wollten und an den dortigen Übergängen von den DDR-Grenzorganen zurückgewiesen worden sind. Die vorstehenden Zahlen über Einreisen in die DDR beziehen sich nur auf Reisen von Westdeutschen unmittelbar in die DDR, nicht aber auf Fahrten von Westdeutschen und Westberlinern von Berlin (West) aus in die DDR oder nach Ostberlin. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Bundesregierung sich nicht nur generell gegenüber der Regierung der DDR um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bemüht, sondern daß auch jeder Einzelfall einer Zurückweisung auf Wunsch des Betroffenen gegenüber der DDR-Regierung zur Sprache gebracht wird. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 119, 120 und 121) : Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland und Berlins befinden sich derzeit in Haftanstalten der DDR? Haben Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Kontakt mit allen Häftlingen, und wenn nicht, aus welchen Gründen ist der Kontakt nicht hergestellt worden? Anzahl durchschnittliches Strafverbüßung der Häftlinge Strafmaß in % § 105 StGB /DDR 83 6 Jahre 47,6 („Staatsfeindlicher Menschenhandel") § 213, 22 StGB /DDR (Beihilfe zum „ungesetzlichen Grenzübertritt") 22 2 Jahre 3 Monate 47 § 213 StGB /DDR („Widerrechtliches Eindringen" und Abweichen von der Transitstrecke) 21 1 Jahr 3 Monate 61,4 Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Frage B 122) : War der Bundesregierung bei Abschluß der Vereinbarung über die Generalüberholung der Autobahn Berlin—Helmstedt bekannt, daß sich Ost-Berlin bereits 1975 gegenüber dem Comecon bindend verpflichtet hatte, die Autobahn Berlin—Marienborn dreispurig für jede Fahrbahn auszubauen, und wie verantwortet die Bundesregierung die Übernahme der Kosten für eine Leistung, die Ost-Berlin ohnehin zu erbringen verpflichtet war, vor dem Steuerzahler im freien Teil Deutschlands? Ein Beschluß des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON), welcher die DDR zum sechsspurigen Ausbau der Autobahn MarienbornBerlin–(Warschau–Moskau) verpflichtet, ist der Bun- Wie lange müssen Bundesbürger bei welchen „Delikten" im Schnitt in ostdeutschen Haftanstalten einsitzen, bevor sie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren dürfen? Zu Frage B 119: 524 Zu Frage B 120: Die Ständige Vertretung besucht grundsätzlich alle Inhaftierten aus der Bundesrepublik und aus Berlin (West), die von ihr betreut werden können. Diese Inhaftierten haben auch die Möglichkeit, sich aus der Haft an die Ständige Vertretung zu wenden und machen davon regen Gebrauch. Bei 17 der 524 Inhaftierten aus der Bundesrepublik und aus Berlin (West) hat sich die DDR auf den Standpunkt gestellt, es handle sich um „Staatsbürger der DDR". Soweit ersichtlich, geht es dabei um frühere Bewohner der DDR, die die „DDR- Staatsbürgerschaft" weder durch Einzelakt noch durch das DDR-Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. Oktober 1972 verloren haben. Zu diesen 17 Häftlingen hat sich die Ständige Vertretung bisher vergeblich um Kontakt bemüht. In einem weiteren Fall (Hyoon-Ya Franke) sind die Bemühungen bisher daran gescheitert, daß die DDR den Nachweis unserer Staatsbürgerschaft nicht für geführt ansieht. Zu Frage B 121: Diese Frage läßt sich für die folgenden drei Delikte, bezogen auf Entlassungen im Jahre 1976, beantworten: desregierung nicht bekannt. Aus einer Meldung der ungarischen Nachrichtenagentur MTI vom 2. Dezember 1975 geht lediglich hervor, daß der ständige RGW-Ausschuß für Kommunikationen ein Kornplexprogramm zur Verbesserung des internationalen Autobahnnetzes der Mitgliedsländer ausgearbeitet hat, wonach neben anderen auch die genannte Autobahnverbindung als eine „Hauptautobahn" ausgewiesen ist. Wäre die DDR tatsächlich dazu verpflichtet, die fragliche Strecke binnen kurzem sechsspurig auszubauen, so hätte sie diese Erweiterung zusammen mit der derzeitigen Grunderneuerung durchgeführt. Weiter darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung keineswegs die vollen Kosten für die Grunderneuerung übernommen, sondern sich mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. September 1977 3455* 65 % hieran beteiligt hat (entsprechend dem Anteil des Berlin-Verkehrs an der Gesamtverkehrsbelastung dieser Strecke. Für die zügige Grunderneuerung bestand ein dringendes praktisches Bedürfnis, nachdem insbesondere der Pkw-Verkehr nach Abschluß des Transitabkommens von 1971 sprunghaft gestiegen ist. Über diese Strecke rollt etwa 60 % des gesamten Straßenverkehrs zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West). Anlage 131 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/926 Fragen B 123 und 124) : An welchen Forschungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft — aufgegliedert nach Sachgegenstand, Laufzeit und Forderungsvolumen — ist die Bundesrepublik Deutschland beteiligt? In welchem Umfange ergänzen oder widersprechen diese Forschungsprogramme den nationalen Forschungsprogrammen? Zu Frage B 123: Die Bundesrepublik Deutschland nimmt gegenwärtig an folgenden vom Rat der Europäischen Gemeinschaft beschlossenen Forschungsprogrammen teil: a) Direktes Programm, das in der Gemeinsamen Forschungsstelle der EG durchgeführt wird. Umfang Laufzeit: 1977-1980 insgesamt 346 Mio. RE Bereiche: — Nukleare Sicherheit (137,55 Mio. RE) Reaktorsicherheit Plutoniumbrennstoffe und Aktinidenforschung Bewirtschaftung von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen — Künftige Energie ( 50,05 Mio. RE) Sonnenenergie Wasserstoff Thermonukleare Fusionstechnologie Hochtemperaturwerkstoffe — Umwelt und Ressourcen ( 35,18 Mio. RE) — Messung, Eichproben und Referenzmethoden (METRE) ( 53,37 Mio. RE) — Dienstleistungen und unterstützende Tätigkeiten ( 33,26 Mio. RE) — Nutzung des Hochfluß-Forschungsreaktors Petten ( 36,59 Mio. RE) b) 11 indirekte Programme, die im Wege von Forschungsverträgen unter Kostenteilung mit Firmen und Institutionen in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, mit einer Kostenbeteiligung der EG von insgesamt 290 Mio. RE: — Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiet der Energie Umfang Laufzeit: 1975-1978 59 Mio. RE Energieeinsparung Produktion und Verwendung von Wasserstoff Sonnenenergie Geothermische Energie Analyse von Systemen, Ausarbeitung von Modellen — Plutoniumrückführung in Leichtwasserreaktoren Laufzeit: 1975-1978 4,5 Mio. RE — Bewirtschaftung und Lagerung radioaktiver Abfälle Laufzeit: 1975-1979 19,2 Mio. RE — Referenzmaterialien- und Methoden Laufzeit: 1976-1978 2,7 Mio. RE — Umweltschutz Laufzeit: 1976-1980 16 Mio. RE — Biologie und Strahlenschutz Laufzeit: 1976-1980 39 Mio. RE — Fusion und Plasmaphysik (ohne JET) Laufzeit: 1976-1980 124 Mio. RE — Wissenschaftlich-technische Ausbildung Laufzeit: 1977-1980 4,6 Mio. RE — Erster Aktionsplan für wissenschaftlich-technische Information und Dokumentation Laufzeit: 1975-1977 6,6 Mio. RE — Prioritäre Aktionen auf dem Gebiet der Informatik Laufzeit: 1976-1980 4,1 Mio. RE — Landwirtschaftliche Forschung Laufzeit: 1975-1978 10,3 Mio. RE c) Außerdem fördert die Gemeinschaft je ein kollektives Forschungsprogramm der europäischen Textilindustrie (1975-1978 mit 250 TRE) und der europäischen Schuhindustrie (1977-1980 mit 235 TRE) sowie Einzelvorhaben auf den Gebieten der Kohle- und Stahlforschung, der Kohlewasserstofftechnologie sowie der Uranschürfung. Zu Frage B 124: Die Forschungsprogramme der Europäischen Gemeinschaft sind durchweg so angelegt, daß sie die nationalen Forschungsprogramme der Gemeinschaftsländer unterstützen, ergänzen und zu ihrer Koordinierung beitragen. Dies gilt insbesondere für die sogenannten indirekten Programme, bei denen die einzelnen Vorhaben zum Teil von der Gemeinschaft und zum Teil im Rahmen der entsprechenden Programme der Mitgliedstaaten gefördert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Olaf Schwencke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatsminister, entschuldigen Sie, daß ich insistiere, aber wenn hier so deutlich gegen die Verständigung verstoßen wird

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo denn?)

    und die Bundesregierung aktive Ostpolitik macht, ist es mir unverständlich, daß — —


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, einen Augenblick! Sie nehmen hier eine Bewertung vor. Das ist in der Fragestunde nicht zugelassen. Ich muß sie leider zurückweisen.
Haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? Sie hätten noch die Möglichkeit. Aber eine Frage, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Olaf Schwencke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich frage Sie, ob Sie wenigstens persönlich, Herr Staatsminister, zu dem Inhalt dieses sogenannten Wettbewerbs im Sinne der Politik dieser Bundesregierung Stellung beziehen könnten.