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    Plenarprotokoll 8/41 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 3131 A Fragestunde — Drucksache 8/885 vom 09. 09. 1977 — Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 MdlAnfr A5 09.09.77 Drs 08/885 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 3132 A, B, C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . . 3132 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 3132 C Gründe für die von Bundeskanzler Schmidt angekündigte Änderung der Bezeichnung „Vertriebene" für Aussiedler aus den deutschen Ostgebieten MdlAnfr A4 09.09.77 Drs 08/885 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 3132 D, 3133 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3132 D, 3133 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 3133 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 3133 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 3133 C Gewährung eines Beitragszuschusses für früher im Angestelltenverhältnis tätige und daher freiwillig ohne Arbeitgeberzuschuß in einer Krankenkasse versicherte Beamte MdlAnfr A7 09.09.77 Drs 08/885 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A8 09.09.77 Drs 08/885 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 3133 D, 3134 A ZusFr Höpfinger CDU/CSU 3134 A Einheitliche Regelung bei der Gewährung freier Heilfürsorge und Beihilfen für alle Beamten des Bundesgrenzschutzes sowie Einbeziehung des Grenzschutzeinzeldienstes in diese Regelung MdlAnfr A10 09.09.77 Drs 08/885 Kühbacher SPD MdlAnfr All 09.0937 Drs 08/885 Kühbacher SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3134 B, D, 3135 A ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 3134 D ZusFr Gansel SPD 3135 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Verhinderung der Einleitung ungeklärter Abwässer in die Emsmündung MdlAnfr A14 09.09.77 Drs 08/885 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3135 B, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 3135 C, D Maßnahmen gegen die den internationalen rechtsextremistisch-militanten Organisationen angehörenden Josef Werner Trierner, Michel Antosch, Dieter Fritz Poliert und Reinhold Kucher nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr Al2 09.09.77 Drs 08/885 Coppik SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 3136 A, B, C ZusFr Coppik SPD . . . . . . . . . 3136 B Neuordnung der Ehrengerichtsbarkeit für Rechtsanwälte im Hinblick auf ungeahndetes Fehlverhalten von Strafverteidigern MdlAnfr A18 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Penner SPD MdlAnfr A19 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Penner SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ 3136 D, 3137 A Unterschiede der Haftbedingungen für Terroristen und andere Häftlinge in deutschen Haftanstalten MdlAnfr A22 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 3137 B Revision der Doppelbesteuerungsabkommen zur Anpassung der in der Bundesrepublik Deutschland nach der Körperschaftsteuerreform erhöhten Steuerlast an das international übliche Maß MdlAnfr A23 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 3137 D, 3138 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . 3138 A, B Anrechnung der im Ausland von ausländischen Kapitalgesellschaften entrichteten Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld deutscher natürlicher Personen MdlAnfr A24 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 3138 C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3138 C Verweigerung der Kontrolltätigkeit des Bundesrechnungshofes in bayerischen Finanzämtern durch Beamte des Bayerischen Finanzministeriums und Maßnahmen der Bundesregierung zur Wiederherstellung der bisher geübten Praxis MdlAnfr A26 09.09.77 Drs 08/885 Marschall SPD MdlAnfr A27 09.09.77 Drs 08/885 Marschall SPD Antw PStSekr Offergeld BMF 3138 D, 3139 C, D, 3140 A, B, C ZusFr Marschall SPD . . 3138 D, 3139 B, C, D ZusFr Höpfinger CDU/CSU 3139 D ZusFr Frau Simonis SPD 3140 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3140 A ZusFr Spranger CDU/CSU 3140 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 3140 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 3140 C Gesundheitsgefährdung durch die Anwendung des Pflanzengifts Tormona MdlAnfr A33 09.09.77 Drs 08/885 Frau Eilers (Bielefeld) SPD MdlAnfr A34 09.09.77 Drs 08/885 Frau Eilers (Bielefeld) SPD Antw StSekr Rohr BML . . 3140 D, 3141 A, B ZusFr Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . 3141 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 3141 B Choleraschutzimpfung für Reisende in die Türkei und nach Syrien MdlAnfr A48 09.09.77 Drs 08/885 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 3141 D, 3142 A, B ZusFr Fiebig SPD 3142 A ZusFr Gansel SPD 3142 B Standardisierung im Rüstungsbereich und Verzicht auf einige Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel MdlAnfr A42 09.09.77 Drs 08/885 Möllemann FDP MdlAnfr A43 09.09.77 Drs 08/885 Möllemann FDP Antw PStSekr Dr. von Billow BMVg . . . 3142 C, 3143 A ZusFr Möllemann FDP 3143 A Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland in einer Broschüre des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit als „BRD" MdlAnfr A53 09.09.77 Drs 08/885 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr À54 09.09.77 Drs 08/885 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 3143 B, C, D, 3144A,B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . 3143 C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 3144 A ZusFr Frau Simonis SPD 3144 A ZusFr Höpfinger CDU/CSU 3144 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 3144 B Einführung eines Alterssehtests durch Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung MdlAnfr A55 09.09.77 Drs 08/885 Wiefel SPD Antw PStSekr Wrede BMV 3144 C Vergabe von Auftragen im Straßenbau an Generalunternehmer durch die Straßenbauverwaltungen sowie Auswirkungen der Änderung der Vergabepraxis auf die mittelständischen Unternehmen MdlAnfr A56 09.09.77 Drs 08/885 Dreyer CDU/CSU MdlAnfr A57 09.09.77 Drs 08/885 Dreyer CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 3144 D Unterbringung schwerbehinderter Rollstuhlfahrer bei Bahnfahrten im Gepäckwagen sowie Entrichtung von Fahrkosten für Begleitpersonen von Schwerbehinderten MdlAnfr A58 09.09.77 Drs 08/885 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A59 09.0937 Drs 08/885 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 3145 A, B, C, D, 3146 A,B,C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . 3145 B, C, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 3145 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . 3145 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3146 A ZusFr Hölscher FDP 3146 A ZusFr Jungmann SPD 3146 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 3146 B Werbung für Südafrika in der von der Bundesbahn herausgegebenen Zeitschrift ,.Schöne Welt" MdlAnfr A60 09.09.77 Drs 08/885 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 3146 C Verleihung von Fachpersonal der Bundesbahn all private Firmen MdlAnfr A61 09.09.77 Drs 08/885 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Wrede BMV 3146 D, 3147 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 3147 A Schutz der westeuropäischen Binnenschifffahrt auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal vor Dumpingfrachtpreisen der Ostblockländer, insbesondere der Sowjetunion, und Zahl der das deutsche Kanalnetz befahrenden Schiffe aus den Ostblockländern sowie Gründung sowjetischer Reedereien in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A64 09.09.77 Drs 08/885 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A65 09.09.77 Drs 08/885 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 3147 B, C, D, 3148 A ZusFr Spranger CDU/CSU 3147 C, D, 3148 A Außerung des Bundesverkehrsministers über die Qualität der Fragen zur Fragestunde MdlAnfr A66 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 3148 A, B, D, 3149 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . 3148 B, C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 3149 A Unterschreiten der Pflichtquote von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte im Bereich der Bundespost und der Bundesbahn sowie Hehe der gezahlten Ausgleichsabgaben MdlAnfr A68 09.09.77 Drs 08/885 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A69 09.09.77 Drs 08/885 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 3149 B, 3150A,B,C,D, 3151 A,B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 3150 A, B, 3151 A,B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 3150 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 3150 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3150 D Einbeziehung der noch anstehenden Fragen, wie z. B. Reisen aus persönlichen und beruflichen Gründen, sowie des nicht kommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs in die Verhandlungen mit der DDR MdlAnfr A75 09.09.77 Drs 08/885 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 3151 C, D, 3152 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . .3151 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Bewertung der Betriebsausflüge von Angehörigen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes in die DDR MdlAnfr A76 09.09.77 Drs 08/885 Ueberhorst SPD MdlAnfr A77 09.09.77 Drs 08/885 Ueberhorst SPD Antw PStSekr Höhmann BMB . . 3152 A, B, C ZusFr Ueberhorst SPD . . . . . . 3152 A, B Beurteilung der Auffassung von Staatssekretär Dr. Jochimsen, „Für die Bundesregierung ist die Gesamtschule die Schule der Zukunft" im Hinblick auf das für Gesamtschüler niederschmetternde Ergebnis eines Vergleichstests für die Aufnahmeprüfung in die Handelsakademie Wien-Liesing MdlAnfr A81 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . 3152 D, 3153 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 3153 C Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst, ohne Rechts- ansprudi auf spätere Übernahme sowie Einriditung überbetrieblicher Lehrwerkstätten in wirtschaftlich schwachen Regionen MdlAnfr A82 09.09.77 Drs 08/885 Hölscher FDP MdlAnfr A83 09.09.77 Drs 08/885 Hölscher FDP Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 3153 D. 3154 A, C, D, ZusFr Hölscher FDP . . . . . . . . 3154 B, C Nächste Sitzung 3154 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3155* A Anlage 2 Fristgerechte Vergabe der beim Bundesforschungsministerium vorgesehenen Mittel für die Energieforschung MdlAnfr A3 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3155* C Anlage 3 Dementierung von Pressemeldungen aus Beirut (Libanon) über die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis durch die Bundesrepublik Deutschland für palästinensische Guerillas bei Vorlage eines Mitgliedsausweises der palästinensischen Terrororganisation MdlAnfr A6 09.09.77 Drs 08/885 Blumenfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156* B Anlage 4 Beseitigung des Arzneimittelmülls MdlAnfr A13 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156* B Anlage 5 Folgerungen aus dem Ergebnis firmeneigener Forschung eines Herstellers von Spraydosen auf das Förderungsprogramm zur Erforschung der Einwirkung von Aerosolen auf die Stratosphäre MdlAnfr A 15 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156* C Anlage 6 Zurückweisung der Außerung des nordrheinwestfälischen GdP-Vorsitzenden Schröder über das Verhalten der Innenminister des Bundes und der Länder anläßlich der Entführung von Hanns Martin Schleyer MdlAnfr A16 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3157* A Anlage 7 Einbeziehung der Besitzer von Skiliften in die Gewährung der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft MdlAnfr A25 09.09.77 Drs 08/885 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3157* A Anlage 8 Meinungsverschiedenheiten über die Behandlung einzelner Steuerfälle im Zusammenhang mit der Weigerung des bayerischen Finanzministers, Steuerprüfungen durch den Bundesrechnungshof zuzulassen MdlAnfr A28 09.09.77 Drs 08/885 Porzner SPD MdlAnfr A29 09.09.77 Drs 08/885 Porzner SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 3157* B Anlage 9 Steuerrückstände durch die in großen Zeitabständen vorgenommenen steuerlichen Betriebsprüfungen in Mittel- und Kleinbetrieben sowie Höhe der erlassenen Steuerrückstände und Zahl der durch Steuernachforderungen ausgelösten Konkurse MdlAnfr A30 09.09.77 Drs 08/885 Conradi SPD MdlAnfr A31 09.09.77 Drs 08/885 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3157* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 V Anlage 10 Benachteiligung derjenigen, die vor dem 1. Mai 1961 Wehrdienst geleistet haben, hinsichtlich der Anrechnung ihrer Beiträge zur Rentenversicherung MdlAnfr A38 09.09.e Drs 08/885 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3158* B Anlage 11 Angabe von Uhrzeit und Dauer der Arbeitspausen für die zu vermittelnde Arbeit durch das Arbeitsamt als Voraussetzung für eine einwandfreie Vermittlung von Arbeitslosen; Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Arbeitslosen wegen der Zugehörigkeit neu gegliederter Landkreise zu verschiedenen Arbeitsamtsbezirken MdlAnfr A39 09.09.77 Drs 08/885 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 09.09.77 Drs 08/885 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3158* D Anlage 12 Härteregelung in der Hinterbliebenenversorgung für vor dem 30. Juni 1977 schuldlos geschiedene Ehefrauen von bis zum Tod nicht wiederverheirateten Versicherten MdlAnfr A41 09.09.77 Drs 08/885 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3159* B Anlage 13 Unterbindung der im „stern" geschilderten Vorgehensweisen des MAD sowie Behinderung der Staatsanwaltschaft durch einen ehemaligen Direktor des Bundeskriminalamts als MAD-Agent MdlAnfr A44 09.09.77 Drs 08/885 Hansen SPD MdlAnfr A45 09.09.77 Drs 08/885 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3159* D Anlage 14 Realisierbarkeit der Euro-Wehrpflicht sowie Maßnahmen im Rahmen der NATO MdlAnfr A46 09.09.77 Drs 08/885 Würtz SPD MdlAnfr A47 09.09.77 Drs 08/885 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3160* A Anlage 15 Aktivitäten der Bundesregierung und der Regierung der DDR auf der Grundlage des Gesundheitsabkommens zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs, insbesondere in Berlin MdlAnfr A49 09.09.77 Drs 08/885 Egert SPD MdlAnfr A50 09.09.77 Drs 08/885 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3160* B Anlage 16 Hilfsmaßnahmen für die Kommunen bei der Entflechtung von sogenannten Asozialenghettos zum Schutz der dort wohnenden Jugendlichen sowie Bereitstellung von Sozialarbeitern und Resozialisierungsmaßnahmen für diese Personengruppe MdlAnfr A51 09.0937 Drs 08/885 Kirschner SPD MdlAnfr A52 09.09.77 Drs 08/885 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3160* C Anlage 17 Verlust von Arbeitsplätzen durch die Verlegung der „Zugleitung" von Bad Hersfeld und Kassel in den Ballungsraum Frankfurt MdlAnfr A62 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3161* A Anlage 18 Rechtsauffassung der Sowjetunion fiber die unentgeltliche Benutzung des Rhein-Main-Donau-Kanals MdlAnfr A63 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3161* C Anlage 19 Außerung des Bundesverkehrsministers über die Kosten für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage MdlAnfr A67 09.09.77 Drs 08/885 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3161* C Anlage 20 Gebührenberechnung der Bundespost für Alarmanlagen MdlAnfr A70 09.09.77 Drs 08/885 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3161* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3131 41. Sitzung Bonn, den 14. September 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 9. Adams * 16. 9. Dr. van Aerssen * 16. 9. Dr. Ahrens ** 16. 9. Dr. Aigner * 16. 9. Alber * 16. 9. Dr. Bangemann * 16. 9. Dr. Bayerl * 16. 9. Berger 16. 9. Blank 16. 9. Blumenfeld * 16. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 16. 9. Dr. Enders ** 15. 9. Fellermaier * 16. 9. Flämig * 16. 9. Dr. Früh * 16. 9. Dr. Fuchs * 16. 9. Haase (Fürth) * 16.9. Frau Dr. Hartenstein 30.9. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 9. Hofmann (Kronach) 16. 9. Jung * 16. 9. Dr. h. c. Kiesinger 16. 9. Klein (Dieburg) 14. 9. Dr. Klepsch * 16. 9. Klinker * 16. 9. Krey 16. 9. Kunz (Berlin) * 16. 9. Lagershausen ** 16. 9. Lange * 16. 9. Lemmrich ** 16. 9. Lemp * 16. 9. Lücker * 16. 9. Marquardt ** 16. 9. Dr. Müller ** 16.9. Müller (Mülheim) * 16. 9. Müller (Wadern) * 16. 9. Dr. Müller-Hermann * 16. 9. Schmidt (München) * 16. 9. Schreiber * 16. 9. Schwabe * 16. 9. Dr. Schwörer * 16. 9. Seefeld * 16. 9. Sieglerschmidt * 16. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 16. 9. Dr. Starke (Franken) * 16. 9. Dr. Staudt 30. 9. Tönjes 16. 9. Frau Dr. Walz * 16. 9. Wawrzik * 16. 9. Wischnewski 14. 9. Wohlrabe 16.9. Würtz * 16. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wurbs 14.9. Zeyer * 16. 9. Zywietz * 16.9. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 3) : Treffen Presseberichte zu, wonach beim Bundesministerium für Forschung und Technologie die für 1977 vorgesehenen 733 Millionen DM für die Energieforschung nicht fristgerecht auftragswirksam vergeben werden können, und welches sind gegebenenfalls die Ursachen dafür? Im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen sind für Investitionen auf dem Gebiet der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung Zuwendungsmittel in Höhe von 471,5 Millionen DM im Einzelplan 30 ausgebracht. Diese Mittel verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Haushaltsjahre: 1977: 51,2 Millionen DM 1978: 188,6 Millionen DM 1979: 128,2 Millionen DM 1980: 103,5 Millionen DM. Unter Berücksichtigung der Eigenmittel der Industrie werden damit Gesamtinvestitionen von über 700 Millionen DM ausgelöst. Die begünstigte Gesamtinvestition kann erst dann exakt angegeben werden, wenn alle Zuwendungen bewilligt sind, da die Zuwendungsquote bei jedem Einzelprojekt entsprechend dem technisch-wirtschaftlichen Risiko und dem Bundesinteresse an der Durchführung der Investition ausgehandelt werden muß. Im Hinblick auf diese Unsicherheit in der Kalkulationsgrundlage wird daher der folgenden Ubersicht über die Ausführung des Programms für Zukunftsinvestitionen im Energiebereich der Zuwendungsbetrag zugrunde gelegt. (Stand 12. September 1977): Millionen DM - durch Bewilligungen festgelegt 85,6 - durch Absichtserklärung gebunden 35,6 - bis zum 15. Oktober 1977 fachliche und finanztechnische Prüfung abschließbar; Bewilligung dann bis zum 1. November 1977 möglich 204,0 - Bewilligung bis zum Jahresende möglich 116,3 - Bewilligung im Jahre 1978 30,0 471,5 Die Auftragswirksamkeit der Mittel des Programms für Zukunftsinvestitionen tritt nicht erst mit der Zustellung der Bewilligung ein. Da Groß- 3156* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 projekte (z. B. Fernwärmeschiene Ruhr-West, VEWKohleumwandlungsverfahren, Pilotanlage zur Kohlehydrierung) nach Art, Umfang und Zuwendungsempfänger bereits seit der Verabschiedung des Programms für Zukunftsinvestitionen feststehen, sind konjunkturelle Impulse bereits von der Verabschiedung des Programms durch die Bundesregierung ausgegangen. Im gleichen Maße gehen bereits jetzt erhebliche positive Beschäftigungswirkungen von den bis zum 15. Oktober 1977 und bis zum Jahresende entscheidbaren Projekte aus, da bei den Unternehmen Vordispositionen für die Durchführung der Projekte schon jetzt getroffen werden müssen. Die Vorhaben der Energietechnologie im Investitionsprogramm sind deshalb bereits jetzt zu einem großen Teil auftragswirksam geworden und werden spätestens zum Jahresende zu mehr als 90 % auftragswirksam geworden sein. Der Teil der Bewilligungen, der voraussichtlich erst 1978 ausgestellt werden kann, betrifft überwiegend die Installation von Gebäudeheizungen und Warmwasserbereitungsanlagen auf Sonnenenergiebasis in Bundesbauten. Die Ausfüllung dieses vollständig neuartigen Programms durch Identifizierung und Auswahl geeigneter Bauvorhaben durch die einzelnen Ressorts sowie der Zuschnitt der Planung und die darauf aufbauende Kostenkalkulation können 1977 nicht mehr vollständig abgewickelt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 6) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen aus Beirut (Libanon) eindeutig dementieren, wonach behauptet wird, daß palästinensische Guerillas in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen sollen, wenn sie einen Mitgliedsausweis der palästinensischen Terrororganisationen vorweisen? Die Bundesregierung hat die von Ihnen zitierten Pressemeldungen bereits am 5. September 1977 eindeutig dementiert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 13) : Wie gedenkt die Bundesregierung die schadlose Beseitigung des in Privathaushalten und Arztstationen anfallenden Arzneimittelmülls zu regeln? Arzneimittel, die in Haushaltungen und Arztpraxen als Abfall anfallen, sind nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1977 (BGBl. I S. 41) zu beseitigen. Für den Vollzug des Abfallbeseitigungsgesetzes sind die Länder zuständig. Arzneimittelabfälle aus Privathaushalten werden in der Regel mit dem Hausmüll beseitigt. Entsprechendes gilt auch für kleine Mengen von Arzneimittelabfällen aus Arztpraxen. Soweit die beseitigungspflichtigen Körperschaften größere Mengen von Arzneimittelabfällen aus Arztpraxen von der Beseitigung mit Hausmüll ausgeschlossen haben, muß der Besitzer der Abfälle diese einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage zuführen. Die bisherigen Erfahrungen der Beseitigung von Arzneimittelabfällen aus Privathaushalten und Arztpraxen haben keinen Anlaß gegeben, die Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes zu ändern. Über technische und organisatorische Fragen der Beseitigung von Arzneimittelabfällen haben Bund und Länder 1974 ein gemeinsames Merkblatt erstellt. Die in diesem Merkblatt ausgesprochenen Empfehlungen können nach wie vor als sachgerecht angesehen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einer der größten Hersteller von Spraydosen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund firmeneigener Forschung in etwa einem halben Jahr in der Lage sein wird, Aerosole nicht mehr zu verwenden, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung, wenn dies so ist, daraus für das mit 5 Millionen DM vorgesehene Förderungsprogramm zur Erforschung der Einwirkung von Aerosolen auf die Stratosphäre ziehen? Die Bundesregierung beabsichtigt, wie sie schon mehrmals erklärt hat, eine Verminderung des Einsatzes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW) durch eine Umstellung des Marktes auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen zu erreichen. Aus den bisherigen Gesprächen mit der Industrie zeichnet sich ab, daß eine erhebliche Verminderung der FKW-Produktion bis 1979 erreicht werden kann. Der Marktanteil der treibgaslosen Spraydosen in der Bundesrepublik Deutschland liegt zur Zeit bei ca. 5 %. Unabhängig davon besteht nach wie vor eine dringende Notwendigkeit für das Programm zur Erforschung der Einwirkung von Substanzen auf die Ozonschicht. Nicht nur Spraydosen, sondern auch Anlagen und andere Produkte setzen FKW und weitere Schadstoffe frei, die für die Ozonschicht unter Umständen gefährlich werden können. Das Forschungsprogramm bezieht andere Schadstoffe bereits ein, so daß mögliche Einwirkungen auf die Ozonschicht umfassend untersucht werden. Mit diesem Forschungsprogramm erfüllt die Bundesregierung zugleich eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom Frühjahr dieses Jahres. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3157* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 16) : Wird die Bundesregierung der Außerung des nordrhein-westfälischen GdP-Vorsitzenden Schröder anläßlich der Entführung von Hanns Martin Schleyer, die Innenminister des Bundes und der Länder hätten sich zu lange in „von Parteiinteresse geleitetem Geschwafel" ergangen, statt handfeste Maßnahmen zu beschließen, entgegentreten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht auf diese Äußerungen eines Landesvorsitzenden der GdP einzugehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 25) : Trifft es zu, daß den Besitzern von Skiliften bisher keine der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft oder den anderen entsprechenden Betriebsbeihilfen für Gasöl entsprechende Betriebsbeihilfe gewährt wird, und gedenkt die Bundesregierung, falls der o. a. Zustand zutrifft, die Besitzer von Skiliften mit den übrigen Begünstigten gleichzustellen? Es trifft zu, daß den Besitzern von Skiliften keine Vergünstigung gewährt wird, die der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft oder den anderen Betriebsbeihilfen für Gasöl entspricht. Die Bundesregierung hält die Einführung einer solchen Beihilfe auch nicht für begründet. Die Skiliftbesitzer sind von ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabenstellung her nicht mit den Begünstigten in der Landwirtschaft und in bestimmten Verkehrsbereichen vergleichbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Porzner (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 28 und 29) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bayerische Staatsminister der Finanzen die Prüfung von Steuerfällen durch den Bundesrechnungshof verweigert? Trifft es zu, daß der Verweigerung Meinungsverschiedenheiten über die Behandlung einzelner Steuerfälle vorausgingen? Der Bundesrechnungshof prüft seit Bestehen der Bundesrepublik in allen Ländern bei den Finanzämtern Steuerfälle. Dies geschieht — außer in Nordrhein-Westfalen — stets gleichzeitig mit dem Landesrechnungshof des jeweiligen Bundeslandes. Vom November 1975 bis Februar 1976 prüfte der Bundesrechnungshof gleichzeitig mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof das Finanzamt München für Körperschaften. Der Bundesrechnungshof übersandte dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen im Juli 1976 seine Prüfungsfeststellungen und bat um Stellungnahme zu bestimmten Steuerfällen, bei denen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen maßgebend an den getroffenen Entscheidungen mitgewirkt habe. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen übersandte dem Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 22. Oktober 1976 seine Stellungnahme zum Prüfungsbericht, in dem es, soweit auf die Prüfungsfeststellungen eingegangen wurde, zu jeweils anderen Schlußfolgerungen gelangte. Es bestritt zugleich mit ausführlicher Begründung dem Bundesrechnungshof das Recht, bei den bayerischen Finanzämtern zu prüfen und monierte Art und Weise der Prüfung. Der Bundesrechnungshof hielt seinerseits diese Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen in einigen Punkten für nicht ausreichend. Bundesrechnungshof und Bayerisches Staatsministerium der Finanzen baten das Bundesministerium der Finanzen um Stellungnahme zum Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bat den Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 21. Januar 1977, vorerst bei den bayerischen Finanzämtern nicht mehr zu prüfen, bis die Frage des Prüfungsrechts geklärt sei. Das Bundesministerium der Finanzen übersandte dem Bundesrechnungshof und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 20. Mai 1977 ein Gutachten, in dem das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bejaht wurde. Es regte an, die Frage gemeinsam mit einem Vertreter des Bundesrechnungshofes zu erörtern. Nachdem der Präsident des Bundesrechnungshofes mit Schreiben vom 25. Februar 1977 an Finanzminister Huber und mit Schreiben vom 27. Juni 1977 an Finanzminister Streibl um Überprüfung der Angelegenheit gebeten hatte, hat Finanzminister Streibl ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgeschlagen, das am 15. September 1977 stattfinden soll. Vom Ausgang dieses Gesprächs hängt es ab, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird. Der Präsident des Bundesrechnungshofes wird auf der nächsten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages in der Angelegenheit berichten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 30 und 31) : Trifft es zu, daß durch die nur in großen Zeitabständen vorgenommenen steuerlichen Betriebsprüfungen bei Mittel- und Kleinbetrieben im Laufe der Jahre hohe Steuerrückstände entstehen, die in zahlreichen Fällen nicht mehr aufgebracht werden können und dann entweder erlassen werden müssen oder zum Konkurs des Betriebs führen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken? Wie hoch ist die Summe der 1976 eingetretenen Fälle dieser Art, wie hoch ist die Summe an erlassenen Steuerrückständen und wie groß die Zahl der durch Steuernachforderungen ausgelösten Konkurse? 3158* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Zu Frage A 30: Es liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, daß durch steuerliche Betriebsprüfungen bei Mittel- und Kleinbetrieben in zahlreichen Fällen uneinbringliche Steuerrückstände entstehen, weil die Betriebsprüfungen nur in großen Zeitabständen vorgenommen werden können. Nach § 4 Abs. 2 der Betriebsprüfungsordnung (Steuer) soll sich bei diesen Betrieben der Prüfungszeitraum im Regelfall auf die letzten drei Veranlagungszeiträume erstrecken, für die Steuererklärungen abgegeben wurden. Klein- und Mittelbetriebe sind insofern gegenüber den Großbetrieben begünstigt, bei denen längere Prüfungszeiträume als drei Jahre noch die Regel sind. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß die immer noch sehr großen Abstände zwischen den einzelnen Betriebsprüfungen verkürzt werden sollten. Sie unterstützt deshalb die Bemühungen der Länder zur Neuorganisation des Besteuerungsverfahrens und zur Erhöhung der Zahl der eingesetzten Betriebsprüfer. Erste Erfolge dieser Bemühungen können bereits festgestellt werden. So ist in den Jahren von 1972 bis 1976 die Zahl der durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer von 5 719 auf 7 261 gestiegen; dies bedeutet eine Steigerung von 27 %. In dem gleichen Zeitraum hat sich der durchschnittliche Prüfungsabstand z. B. bei den Mittelbetrieben von 10 Jahren auf 8,5 Jahre verringert. Zu Frage A 31: Die Bundesregierung kann die Frage, wieweit in den Steuerrückständen Nachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen bei Mittel- und Kleinbetrieben enthalten sind, in welcher Höhe derartige Nachforderungen erlassen wurden und inwieweit diese Nachforderungen zum Konkurs von Betrieben geführt haben, nicht beantworten. Die von den Finanzministern der Länder erstellten jährlichen Statistiken über den Stand der Erhebung und Beitreibung der Besitz- und Verkehrsteuern enthalten u. a. Angaben über die Summe der insgesamt erlassenen Beträge, ohne hierbei nach der Ursache der Entstehung der Rückstände oder nach der Betriebsgröße des Steuerschuldners zu unterscheiden. Danach sind in der Zeit vom 1. Dezember 1975 bis 30. November 1976 58,4 Mill. DM erlassen worden, das sind 26 Mill. DM (— 33,7 %) weniger als im Jahre 1975. Wieweit darin Nachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen enthalten sind, läßt sich aus den Statistiken nicht entnehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 38) : Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die rentenversicherungsrechtliche Benachteiligung der vor dem 1. Mai 1961 Wehrdienst Leistenden zu korrigieren, denen nadi geltendem Recht (§ 1385 Abs. 3 RVO i. d. F. des Gesetzes vom 23. Februar 1957) für ihre Soldatenzeit nur Beiträge in Höhe ihrer tatsächlichen Geld- und Sachbezüge, die sie als Wehrpflichtige erhielten, rentenwirksam angerechnet werden, womit sie gegenüber den nicht zum Wehrdienst einberufenen Gleichaltrigen und den nach dem 1. Mai 1961 Wehrdienstleistenden schlechtergestellt sind? Für Zeiten der Wehrpflicht vor dem 1. 5. 1961 wurden nach den damals geltenden Vorschriften die Beiträge zur Rentenversicherung nach den Geld- und Sachbezügen berechnet, die die Wehrpflichtigen erhalten haben. Das bedeutet aber nicht, daß diese Wehrdienstzeiten sich bei der Rentenberechnung ungünstiger auswirken müssen als die nach dem 30. 4. 1961 zurückgelegten Wehrdienstzeiten, die nach dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten bewertet werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht von Wehrdienstleistenden regelmäßig in den Zeitraum der ersten fünf Kalenderjahre seit Eintritt des Versicherten in die Rentenversicherung fallen. Nach den Vorschriften über die Rentenberechnung werden auf diesen Zeitraum entfallende Pflichtbeiträge mit dem Wert berücksichtigt, der sich im Durchschnitt aus den übrigen Beiträgen des Versicherten bis Ende 1964 ergibt. Diese Regelung kann dazu führen, daß vor dem 1. 5. 1961 zurückgelegte Wehrdienstzeiten höher bewertet werden als das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Darüber hinaus werden unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeiträge der ersten fünf Kalenderjahre mindestens mit Werten berücksichtigt, die dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entsprechen oder — je nach Ausbildung — dieses sogar noch übersteigen. Eine nachträgliche Korrektur der von Ihnen genannten Regelungen ist daher nicht beabsichtigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Vermittlung von Arbeitslosen die Vermittlung nur dann einwandfrei erfolgt, wenn das Arbeitsamt dem Arbeitslosen für die zu vermittelnde Arbeit die genaue Uhrzeit und Dauer der Arbeitspausen angibt, und hält die Bundesregiereung dies gegebenenfalls für erforderlich? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landkreise, die in den letzten Jahren eine kommunale Neugliederung erfahren haben, zu verschiedenen Arbeitsamtsbezirken gehören und daß dadurch eine Zusammenarbeit der dort liegenden Arbeitsamtsnebenstellen kaum gegeben ist, so daß die Vermittlung von Arbeitslosen von einem Arbeitsamtsbezirk in den anderen Nachbarbezirk nicht erfolgen kann, obwohl beide Bezirke einen Landkreis betreuen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 39: Das Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers braucht grundsätzlich keine Angaben über Pausen zu enthalten. Es ist für die Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit ausreichend beschrieben, wenn Anfang und Ende der Arbeitszeit angegeben sind. Zusätzliche Angaben über Pausen dienen lediglich der Abrundung der Kenntnisse des Arbeits- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3159* vermittlers über das Stellenangebot, damit er interessierte Arbeitssuchende umfassend unterrichten kann. Sieht ein Arbeitgeber von der Angabe der Pausen ab, so hat dies keine Auswirkung auf die Vermittlung. Zu Frage A 40: Die Abgrenzung der Arbeitsamtsbezirke ist nach dem Arbeitsförderungsgesetz Selbstverwaltungsaufgabe des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit. Grundsätzlich ist der Verwaltungsrat bestrebt, politische Grenzen und Grenzen der Arbeitsamtsbezirke in Übereinstimmung zu bringen, soweit nicht Gründe des Arbeitsmarktes entgegenstehen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Vermittlung von Arbeitslosen aus einem Arbeitsamtsbezirk in den anderen wegen deren politischer Zugehörigkeit zu demselben Landkreis zu Schwierigkeiten geführt hat. Da die Arbeitsverwaltung bundeseinheitlich organisiert ist und benachbarte Arbeitsämter im Wege des sogenannten „Randausgleichs" unmittelbar zusammenarbeiten, sind derartige Schwierigkeiten auch kaum zu erwarten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 41) : Kann die Bundesregierung Vorschläge für eine Härteregelung für frühere Ehefrauen von Versicherten, deren Ehen vor dem 30. Juni 1977 geschieden wurden, vorlegen, in denen die hinterbliebene geschiedene Witwe alle Voraussetzungen des § 1265 RVO (Beamtenversorgung entsprechend) erfüllt, der verstorbene Ehemann nicht wieder geheiratet hat, die abgeleiteten Leistungen jedoch wegen Unterhaltsverzicht — trotz „schuldloser" Scheidung — entfallen und keine Besitzstände „echter Witwen" tangiert werden? Die Geschiedenenwitwenrente aus der sozialen Rentenversicherung hat — ebenso wie die übrigen Hinterbliebenenrenten — Unterhaltsersatzfunktion. Das heißt, daß die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Versicherten grundsätzlich nur dann eine Geschiedenenwitwenrente erhalten kann, wenn der Verstorbene zur Zeit seines Todes unterhaltspflichtig war oder zuletzt vor seinem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Die Rentenleistung tritt also an die Stelle der Unterhaltsverpflichtung oder -zahlung, die durch den Tod des Versicherten weggefallen ist. Durch die Rentenreform 1972 sind für Fälle, in denen der Verstorbene keine Witwe hinterläßt, aus sozialen Gründen Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen worden. Danach kann eine geschiedene Frau bei Vorliegen bestimmter Bedarfssituationen auch dann eine Geschiedenenwitwenrente erhalten, wenn sie nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch gegen ihren früheren Ehemann gehabt hat, weil dieser nicht unterhaltsfähig oder sie selbst nicht unterhaltsbedürftig war. Im übrigen hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich an der Unterhaltsersatzfunktion der Geschiedenenwitwenrente festgehalten und deshalb die von Ihnen genannten Fälle, in denen geschiedene Frauen bei der Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben, nicht mit in die Ausnahmeregelung einbezogen. Auch bei der Eherechtsreform hat der Gesetzgeber für Scheidungsfälle in der Vergangenheit an diesem Grundsatz festgehalten. Wie Ihnen bekannt ist, findet die Regelung über die Geschiedenenwitwenrente nur noch in den Fällen Anwendung, in denen die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden worden ist. Bei allen Ehescheidungen nach diesem Zeitpunkt findet ein Versorgungsausgleich statt, d. h. eine Aufteilung aller in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf Mann und Frau je zur Hälfte. Dieser Versorgungsausgleich ist unabhängig davon durchzuführen, ob ein Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau besteht oder nicht. Die Frage, ob die Neuregelung auch auf Fälle der Vergangenheit erstreckt werden könnte, ist während des Gesetzgebungsverfahrens eingehend geprüft worden. Der Gesetzgeber hat sie schließlich verneint. Angesichts dessen vermag ich eine Gesetzesänderung in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne nicht in Aussicht zu stellen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 44 und 45) : Trifft es zu, daß sich der MAD polizeiliche Befugnisse angemaßt und sich auch im übrigen so verhalten hat, wie in der Zeitschrift „stern", Nr. 37 vom 1. September 1977, geschildert, und wenn ja, was wird die Bundesregierung tun, um die geschilderten Vorgehensweisen des MAD in Zukunft zu unterbinden? Trifft es zu, daß ein ehemaliger Direktor des Bundeskriminalamts (vgl. „stern", Nr. 37 vom 1. September 1977) als MAD-Agent die Staatsanwaltschaft durch wahrheitswidrige Angaben bei der Aufklärung von möglichen Rechtsbrüchen behindert hat? Es trifft nicht zu, daß der MAD sich polizeiliche Befugnisse angemaßt hat. Die Darstellung im „stern" Nr. 37 vom 1. September 1977 ist nicht korrekt. Unabhängig davon werden zur Zeit die in dem Artikel gegen den MAD erhobenen Vorwürfe eingehend überprüft. Es trifft weiter nicht zu, daß ein ehemaliger Direktor des Bundeskriminalamtes Agent des MAD war. Richtig ist vielmehr, daß ein ehemaliger Angehöriger des Bundeskriminalamtes dem MAD bei der Vereitelung des Versuchs, den Motor des Kampfpanzers Leopard II einer fremden Macht zu beschaffen, zur Verfügung stand. Mit Rücksicht auf die gebotene Geheimhaltung nachrichtendienstlicher Zusammenhänge erscheint eine eingehende Erörterung in der Öffentlichkeit nicht vertretbar. Der Bundesminister der Verteidigung ist jedoch bereit, nach Abschluß der noch laufenden Prüfungen dem Parlamentarischen Vertrauensmännergremium das Ergebnis mitzuteilen. 3160* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 46 und 47): Hat der Bundesverteidigungsminister inzwischen eine Kommission aus Sachverständigen mit der Untersuchung der Realisierbarkeit der Euro-Wehrpflicht beauftragt? Wenn ja, welche Schritte sind zu diesem Problem im Rahmen der NATO erfolgt? Der Bundesminister der Verteidigung hat innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs schon vor geraumer Zeit die mit einer europäischen Wehrpflicht zusammenhängenden Probleme prüfen lassen. Wie Ihnen anläßlich der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat Juli 1977 mitgeteilt wurde, ergaben diese Untersuchungen, daß bereits nach geltendem deutschen Wehrrecht Deutsche ihrer Dienstpflicht in ausländischen Streitkräften nachkommen und Ausländer in der Bundeswehr dienen können. Bei den in der Antwort der Bundesregierung vom 4. August 1977 angesprochenen Kommissionen handelt es sich nicht — wie auf Grund Ihrer Frage vermutet werden könnte — um nationale Gremien. Vielmehr sind diese aus Sachverständigen aller an einer EURO-Wehrpflicht zu beteiligenden Staaten zu bilden. Eine Einsetzung derartiger Kommissionen durch den Bundesminister der Verteidigung ist daher ausgeschlossen. Dies kann nur in Absprache mit den Regierungen der entsprechenden NATO-Partnerstaaten erfolgen. Die hierzu erforderlichen gegenseitigen Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend der Bedeutung, die die Bundesregierung dem Gedanken einer europäischen Wehrpflicht beimißt, wird die Bundesregierung auch in Zukunft die erforderlichen Schritte zur Realisierung dieses Vorhabens unternehmen. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes entfällt eine Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 49 und 50) : Welche Aktivitäten sind zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR auf der Grundlage des Gesundheitsabkommens zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs entwickelt worden? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf dem Hintergrund besonderer Probleme mit der Drogenszene in Berlin auf diesem Feld gegebenenfalls erneut tätig zu werden? Zu Frage A 49: Die Bundesregierung hat mit der Regierung der DDR in Ausführung des Artikels 6 des Gesundheitsabkommens bisher regelmäßig Informationen zu Art und Ausbreitung des Mißbrauchs von Drogen, Rauschmitteln und anderen Suchtmitteln ausgetauscht. Dieser Informationsaustausch wird fortgesetzt. Zu Frage A 50: Die Bundesregierung hat bereits früher mit der Regierung der DDR wegen der besonderen Probleme des Rauschgifthandels in Berlin Kontakt aufgenommen. Sie prüft zur Zeit, wie in der jetzt vorliegenden Situation zu verfahren ist. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 51 und 52) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Kommunen bei der Entflechtung von sogenannten Asozialengettos zu helfen, um der Gefährdung insbesondere der dort wohnenden heranwachsenden jungen Generation entgegenzuwirken? Liegen der Bundesregierung über das Sozialverhalten gerade dieser jungen Menschen Untersuchungen vor, insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, in Verhandlungen mit den Bundesländern zu erreichen, daß in einem gemeinsamen Sonderprogramm von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen gezielt für diese Personengruppe Sozialarbeiter bereitgestellt und Resozialisierungsmaßnahmen ergriffen werden? Zu Frage A 51: Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantworte ich die Frage wie folgt: Der Bund gewährt den Ländern neben den Mitteln der Grundförderung des § 18 Abs. 2 II. Wohnbaugesetz auch 1977 im Rahmen des Sozialprogramms Finanzhilfen, um u. a. Wohnungsnotständen abzuhelfen oder Bewohnern von Notunterkünften zu Wohnraum zu verhelfen. Außerdem fördert das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ein Forschungsvorhaben, in dem untersucht wird, welche Probleme im Rahmen der sozialen Eingliederung von Obdachlosen bei ihrer wohnungsmäßigen Versorgung bestehen und welche Möglichkeiten sich zur Lösung dieser Probleme anbieten. Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördert im Rahmen seiner Ressortforschung ein Vorhaben zur Entwicklung von Methoden feldbezogener Sozialarbeit mit Obdachlosen, das von der Stadt Köln durchgeführt wird. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Arbeitsmethoden und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Situation obdachloser Familien mit Kindern verbessert und ihre Leistungsmotivation gefördert, frühkindliche Schädigungen erkannt und soweit wie möglich geheilt werden sollen. Zu Frage A 52: Aktuelle Untersuchungen zur Frage des Sozialverhaltens junger Menschen in Obdachlosensiedlungen, insbesondere im Hinblick auf Jugendarbeitslosigkeit sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es gibt jedoch empirische Untersuchungen zum Obdachlosenproblem und zur Jugendarbeitslosigkeit schlechthin. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3161* Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat einen Forschungsauftrag über „Rehabilitation junger Menschen in Obdachlosensiedlungen" vergeben, doch liegen noch keine Ergebnisse vor. Daneben hat auch das Deutsche Jugendinstitut in München Studien über Obdachlosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit erstellt und- in seiner Schriftenreihe veröffentlicht. Ich bin gern bereit, Sie darüber schriftlich näher zu informieren und Ihnen generelle empirische Untersuchungen zur Jugendarbeitslosigkeit und zur Obdachlosenproblematik zu nennen. Ein gemeinsames Sonderprogramm von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen der von Ihnen erwähnten Art läßt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durchführen. Die Leistung konkreter Hilfen in sozialen Brennpunkten ist nach Maßgabe der §§ 5, 20 und 22 des Jugendwohlfahrtsgesetzes ausschließliche Angelegenheit der Länder und der Kommunen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 62) : Hält die Bundesregierung die Verlegung der „Zugleitung" von Bad Hersfeld und Kassel in den Ballungsraum Frankfurt und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen im Hinblick auf die negativen strukturpolitischen Folgen für vertretbar? Die Verlagerung der Zugleitungen von Bad Hersfeld und Kassel nach Frankfurt/Main ist Teil des Gesamtplans der Deutschen Bundesbahn, den Betriebsleitstellendienst auf den Sitz der Oberzugleitung einer jeden Bundesbahndirektion zu konzentrieren. Bei der überwiegenden Zahl der Bundesbahndirektionen ist diese zur Straffung der Betriebsführung notwendige Maßnahme, die von der DB in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird, bereits abgeschlossen. Die Verlegung der Außen-Zugleitung Bad Hersfeld zur Oberzugleitung Frankfurt/Main wird nach mehrmaligen zeitlichen Verschiebungen voraussichtlich zur Jahreswende 1977/78 endgültig vollzogen werden. Für die Verlegung der Außen-Zugleitung Kassel nach Frankfurt/Main ist der Durchführungstermin auf Anfang 1979 hinausgeschoben worden. Durch diese innerbetrieblichen Organisationsmaßnahmen werden lediglich 16 Dienstposten nach Frankfurt/Main verlagert. Für die personellen Auswirkungen werden — wie in allen Fällen dieser Art — unter Mitwirkung der Personalvertretungen Sozialpläne aufgestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 63) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Sowjetunion die Rechtsauffassung vertritt, daß der Rhein-Main-Donau-Kanal nach seiner Fertigstellung eine internationale Wasserstraße sei, deren Benutzung unentgeltlich sein müsse, und wenn ja, wie verhält sich die Bundesregierung demgegenüber? Die Bundesregierung teilt die in der Presse dargestellte sowjetische Auffassung nicht. Der Main-Donau-Kanal ist eine nationale Wasserstraße, die dem ausschließlichen Hoheitsrecht der Bundesrepublik unterliegt. Diese Rechtsauffassung wird durch verschiedene völkerrechtliche Gutachten bestätigt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 67) : Hat der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen weiter erklärt, im Durchschnitt koste die Beantwortung einer mündlichen Anfrage, deren Inhalt auch in einem schlichten Ortsgespräch zu klären wäre, rund 400 DM, und wenn ja, wie wurde der genannte Betrag errechnet? Der Herr Kollege Löffler hat in der Haushaltsdebatte am 3. März 1977 u. a. gesagt: „Auch wir im Parlament sollten einmal darauf achten, daß wir mit Anfragen, Forderungen und Arbeitsaufträgen an die Regierung den Personalbestand nicht unnütz in die Höhe heben. Wir fragen mitunter Dinge, deren Beantwortung mehrere Tage mehrere Beamte beschäftigen muß. Das muß nicht immer sein. Vielleicht setzt man sich mal mit der Regierung in Verbindung und fragt: Wie lange dauert das eigentlich?" Zu dieser Kostenfrage hat sich auch Bundesminister Gscheidle geäußert. Der genannte Betrag ist ein Durchschnittsbetrag für die Kosten der Bearbeitung von Bundestagsanfragen allgemein. Herr Kollege, als früherer Beamter wissen Sie bestimmt, wie wichtige Anfragen bei einer Behörde bearbeitet werden. Wenn Sie die Gehaltsanteile der an der Erledigung einer Frage mit örtlichem Bezug beteiligten Beamten und die Gemeinkostenanteile zusammenrechnen, kommen Sie sehr schnell auf eine Summe um 400,— DM. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 70): 3162* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost von jedem Bürger, der sich eine Alarmanlage installieren läßt, 400 DM einmalige Aufstellungsgebühr, 5,50 DM im Monat Funkbenutzungsgebühr und 40 DM Gebühr pro Monat und Kilometer für die Aufschaltung der Alarmanlage zur nächsten Polizeistation bzw. Wach-und Schließgesellschaft an die Deutsche Bundespost entrichten muß, hält die Bundesregierung diese Beträge angesichts der steigenden Eigentumsdelikte und der sich immer mehr ausbreitenden Gewaltkriminalität nicht für überhöht, und warum ist es angesichts dieser beträchtlichen Beträge nicht möglich, daß im Interesse der Sicherheit der betroffenen Bürger im Fall von Störungen der Apparate diese vorrangig, d. h. auch außerhalb der Dienstzeiten, entstört werden? Alarmanlagen sind grundsätzlich Fernmeldeanlagen. Die Deutsche Bundespost stellt dafür Übertragungswege bereit und erteilt die Genehmigung zum Errichten und Betreiben nach Maßgabe des Fernmeldeanlagengesetzes. Es werden für diese besondere Art von Fernmeldeanlagen folgende Gebühren erhoben: 1. Anschließungsgebühren: 200,— DM pro Leitungsende 2. Stromwegegebühren: 4,— DM mtl. je 100 m Länge 3. Genehmigungsgebühren: 10,— DM mtl. bei Drahtfernmeldeanlagen 12,— bis 48,— DM bei Alarm-Funkanlagen. Die Gebühren orientieren sich grundsätzlich an den Durchschnittskosten. Im Bundespostministerium wird z. Z. geprüft, ob und zu welchen Gebühren die Entstörung außerhalb der Regeldienstzeit als besondere Dienstleistung angeboten werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.


Rede von Klaus-Dieter Kühbacher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wie sich diese in Aussicht genommene Veränderung des Bundesbesoldungsgesetzes finanziell auf den Bundeshaushalt auswirken könnte, öder ergeben sich für den Bundeshaushalt möglicherweise Einsparungen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung prüft zunächst einmal die Notwendigkeit und den Sinn einer entsprechenden Änderung. Davon hängt natürlich auch der Umfang möglicher Änderungen ab, wovon dann wieder die Kosten abhängen, so daß ich heute noch nicht in der Lage bin, Ihnen eine Antwort zu geben, weil sich die Prüfung noch nicht in diesem Stadium befindet.

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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage, bitte.