Protokoll:
8041

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 41

  • date_rangeDatum: 14. September 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:36 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/41 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 41. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 3131 A Fragestunde — Drucksache 8/885 vom 09. 09. 1977 — Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 MdlAnfr A5 09.09.77 Drs 08/885 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 3132 A, B, C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . . 3132 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 3132 C Gründe für die von Bundeskanzler Schmidt angekündigte Änderung der Bezeichnung „Vertriebene" für Aussiedler aus den deutschen Ostgebieten MdlAnfr A4 09.09.77 Drs 08/885 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 3132 D, 3133 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3132 D, 3133 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 3133 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 3133 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 3133 C Gewährung eines Beitragszuschusses für früher im Angestelltenverhältnis tätige und daher freiwillig ohne Arbeitgeberzuschuß in einer Krankenkasse versicherte Beamte MdlAnfr A7 09.09.77 Drs 08/885 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A8 09.09.77 Drs 08/885 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 3133 D, 3134 A ZusFr Höpfinger CDU/CSU 3134 A Einheitliche Regelung bei der Gewährung freier Heilfürsorge und Beihilfen für alle Beamten des Bundesgrenzschutzes sowie Einbeziehung des Grenzschutzeinzeldienstes in diese Regelung MdlAnfr A10 09.09.77 Drs 08/885 Kühbacher SPD MdlAnfr All 09.0937 Drs 08/885 Kühbacher SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3134 B, D, 3135 A ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 3134 D ZusFr Gansel SPD 3135 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Verhinderung der Einleitung ungeklärter Abwässer in die Emsmündung MdlAnfr A14 09.09.77 Drs 08/885 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3135 B, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 3135 C, D Maßnahmen gegen die den internationalen rechtsextremistisch-militanten Organisationen angehörenden Josef Werner Trierner, Michel Antosch, Dieter Fritz Poliert und Reinhold Kucher nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr Al2 09.09.77 Drs 08/885 Coppik SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 3136 A, B, C ZusFr Coppik SPD . . . . . . . . . 3136 B Neuordnung der Ehrengerichtsbarkeit für Rechtsanwälte im Hinblick auf ungeahndetes Fehlverhalten von Strafverteidigern MdlAnfr A18 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Penner SPD MdlAnfr A19 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Penner SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ 3136 D, 3137 A Unterschiede der Haftbedingungen für Terroristen und andere Häftlinge in deutschen Haftanstalten MdlAnfr A22 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 3137 B Revision der Doppelbesteuerungsabkommen zur Anpassung der in der Bundesrepublik Deutschland nach der Körperschaftsteuerreform erhöhten Steuerlast an das international übliche Maß MdlAnfr A23 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 3137 D, 3138 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . 3138 A, B Anrechnung der im Ausland von ausländischen Kapitalgesellschaften entrichteten Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld deutscher natürlicher Personen MdlAnfr A24 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 3138 C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3138 C Verweigerung der Kontrolltätigkeit des Bundesrechnungshofes in bayerischen Finanzämtern durch Beamte des Bayerischen Finanzministeriums und Maßnahmen der Bundesregierung zur Wiederherstellung der bisher geübten Praxis MdlAnfr A26 09.09.77 Drs 08/885 Marschall SPD MdlAnfr A27 09.09.77 Drs 08/885 Marschall SPD Antw PStSekr Offergeld BMF 3138 D, 3139 C, D, 3140 A, B, C ZusFr Marschall SPD . . 3138 D, 3139 B, C, D ZusFr Höpfinger CDU/CSU 3139 D ZusFr Frau Simonis SPD 3140 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3140 A ZusFr Spranger CDU/CSU 3140 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 3140 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 3140 C Gesundheitsgefährdung durch die Anwendung des Pflanzengifts Tormona MdlAnfr A33 09.09.77 Drs 08/885 Frau Eilers (Bielefeld) SPD MdlAnfr A34 09.09.77 Drs 08/885 Frau Eilers (Bielefeld) SPD Antw StSekr Rohr BML . . 3140 D, 3141 A, B ZusFr Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . 3141 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 3141 B Choleraschutzimpfung für Reisende in die Türkei und nach Syrien MdlAnfr A48 09.09.77 Drs 08/885 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 3141 D, 3142 A, B ZusFr Fiebig SPD 3142 A ZusFr Gansel SPD 3142 B Standardisierung im Rüstungsbereich und Verzicht auf einige Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel MdlAnfr A42 09.09.77 Drs 08/885 Möllemann FDP MdlAnfr A43 09.09.77 Drs 08/885 Möllemann FDP Antw PStSekr Dr. von Billow BMVg . . . 3142 C, 3143 A ZusFr Möllemann FDP 3143 A Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland in einer Broschüre des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit als „BRD" MdlAnfr A53 09.09.77 Drs 08/885 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr À54 09.09.77 Drs 08/885 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 3143 B, C, D, 3144A,B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . 3143 C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 3144 A ZusFr Frau Simonis SPD 3144 A ZusFr Höpfinger CDU/CSU 3144 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 3144 B Einführung eines Alterssehtests durch Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung MdlAnfr A55 09.09.77 Drs 08/885 Wiefel SPD Antw PStSekr Wrede BMV 3144 C Vergabe von Auftragen im Straßenbau an Generalunternehmer durch die Straßenbauverwaltungen sowie Auswirkungen der Änderung der Vergabepraxis auf die mittelständischen Unternehmen MdlAnfr A56 09.09.77 Drs 08/885 Dreyer CDU/CSU MdlAnfr A57 09.09.77 Drs 08/885 Dreyer CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 3144 D Unterbringung schwerbehinderter Rollstuhlfahrer bei Bahnfahrten im Gepäckwagen sowie Entrichtung von Fahrkosten für Begleitpersonen von Schwerbehinderten MdlAnfr A58 09.09.77 Drs 08/885 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A59 09.0937 Drs 08/885 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 3145 A, B, C, D, 3146 A,B,C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . 3145 B, C, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 3145 B ZusFr Gansel SPD . . . . . . 3145 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 3146 A ZusFr Hölscher FDP 3146 A ZusFr Jungmann SPD 3146 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 3146 B Werbung für Südafrika in der von der Bundesbahn herausgegebenen Zeitschrift ,.Schöne Welt" MdlAnfr A60 09.09.77 Drs 08/885 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 3146 C Verleihung von Fachpersonal der Bundesbahn all private Firmen MdlAnfr A61 09.09.77 Drs 08/885 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Wrede BMV 3146 D, 3147 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 3147 A Schutz der westeuropäischen Binnenschifffahrt auf dem Rhein-Main-Donau-Kanal vor Dumpingfrachtpreisen der Ostblockländer, insbesondere der Sowjetunion, und Zahl der das deutsche Kanalnetz befahrenden Schiffe aus den Ostblockländern sowie Gründung sowjetischer Reedereien in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A64 09.09.77 Drs 08/885 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A65 09.09.77 Drs 08/885 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 3147 B, C, D, 3148 A ZusFr Spranger CDU/CSU 3147 C, D, 3148 A Außerung des Bundesverkehrsministers über die Qualität der Fragen zur Fragestunde MdlAnfr A66 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 3148 A, B, D, 3149 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . 3148 B, C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 3149 A Unterschreiten der Pflichtquote von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte im Bereich der Bundespost und der Bundesbahn sowie Hehe der gezahlten Ausgleichsabgaben MdlAnfr A68 09.09.77 Drs 08/885 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A69 09.09.77 Drs 08/885 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 3149 B, 3150A,B,C,D, 3151 A,B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 3150 A, B, 3151 A,B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 3150 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 3150 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3150 D Einbeziehung der noch anstehenden Fragen, wie z. B. Reisen aus persönlichen und beruflichen Gründen, sowie des nicht kommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs in die Verhandlungen mit der DDR MdlAnfr A75 09.09.77 Drs 08/885 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 3151 C, D, 3152 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . .3151 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Bewertung der Betriebsausflüge von Angehörigen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes in die DDR MdlAnfr A76 09.09.77 Drs 08/885 Ueberhorst SPD MdlAnfr A77 09.09.77 Drs 08/885 Ueberhorst SPD Antw PStSekr Höhmann BMB . . 3152 A, B, C ZusFr Ueberhorst SPD . . . . . . 3152 A, B Beurteilung der Auffassung von Staatssekretär Dr. Jochimsen, „Für die Bundesregierung ist die Gesamtschule die Schule der Zukunft" im Hinblick auf das für Gesamtschüler niederschmetternde Ergebnis eines Vergleichstests für die Aufnahmeprüfung in die Handelsakademie Wien-Liesing MdlAnfr A81 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . 3152 D, 3153 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 3153 C Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst, ohne Rechts- ansprudi auf spätere Übernahme sowie Einriditung überbetrieblicher Lehrwerkstätten in wirtschaftlich schwachen Regionen MdlAnfr A82 09.09.77 Drs 08/885 Hölscher FDP MdlAnfr A83 09.09.77 Drs 08/885 Hölscher FDP Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 3153 D. 3154 A, C, D, ZusFr Hölscher FDP . . . . . . . . 3154 B, C Nächste Sitzung 3154 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3155* A Anlage 2 Fristgerechte Vergabe der beim Bundesforschungsministerium vorgesehenen Mittel für die Energieforschung MdlAnfr A3 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3155* C Anlage 3 Dementierung von Pressemeldungen aus Beirut (Libanon) über die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis durch die Bundesrepublik Deutschland für palästinensische Guerillas bei Vorlage eines Mitgliedsausweises der palästinensischen Terrororganisation MdlAnfr A6 09.09.77 Drs 08/885 Blumenfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156* B Anlage 4 Beseitigung des Arzneimittelmülls MdlAnfr A13 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156* B Anlage 5 Folgerungen aus dem Ergebnis firmeneigener Forschung eines Herstellers von Spraydosen auf das Förderungsprogramm zur Erforschung der Einwirkung von Aerosolen auf die Stratosphäre MdlAnfr A 15 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3156* C Anlage 6 Zurückweisung der Außerung des nordrheinwestfälischen GdP-Vorsitzenden Schröder über das Verhalten der Innenminister des Bundes und der Länder anläßlich der Entführung von Hanns Martin Schleyer MdlAnfr A16 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3157* A Anlage 7 Einbeziehung der Besitzer von Skiliften in die Gewährung der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft MdlAnfr A25 09.09.77 Drs 08/885 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3157* A Anlage 8 Meinungsverschiedenheiten über die Behandlung einzelner Steuerfälle im Zusammenhang mit der Weigerung des bayerischen Finanzministers, Steuerprüfungen durch den Bundesrechnungshof zuzulassen MdlAnfr A28 09.09.77 Drs 08/885 Porzner SPD MdlAnfr A29 09.09.77 Drs 08/885 Porzner SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 3157* B Anlage 9 Steuerrückstände durch die in großen Zeitabständen vorgenommenen steuerlichen Betriebsprüfungen in Mittel- und Kleinbetrieben sowie Höhe der erlassenen Steuerrückstände und Zahl der durch Steuernachforderungen ausgelösten Konkurse MdlAnfr A30 09.09.77 Drs 08/885 Conradi SPD MdlAnfr A31 09.09.77 Drs 08/885 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3157* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 V Anlage 10 Benachteiligung derjenigen, die vor dem 1. Mai 1961 Wehrdienst geleistet haben, hinsichtlich der Anrechnung ihrer Beiträge zur Rentenversicherung MdlAnfr A38 09.09.e Drs 08/885 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3158* B Anlage 11 Angabe von Uhrzeit und Dauer der Arbeitspausen für die zu vermittelnde Arbeit durch das Arbeitsamt als Voraussetzung für eine einwandfreie Vermittlung von Arbeitslosen; Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Arbeitslosen wegen der Zugehörigkeit neu gegliederter Landkreise zu verschiedenen Arbeitsamtsbezirken MdlAnfr A39 09.09.77 Drs 08/885 Milz CDU/CSU MdlAnfr A40 09.09.77 Drs 08/885 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3158* D Anlage 12 Härteregelung in der Hinterbliebenenversorgung für vor dem 30. Juni 1977 schuldlos geschiedene Ehefrauen von bis zum Tod nicht wiederverheirateten Versicherten MdlAnfr A41 09.09.77 Drs 08/885 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3159* B Anlage 13 Unterbindung der im „stern" geschilderten Vorgehensweisen des MAD sowie Behinderung der Staatsanwaltschaft durch einen ehemaligen Direktor des Bundeskriminalamts als MAD-Agent MdlAnfr A44 09.09.77 Drs 08/885 Hansen SPD MdlAnfr A45 09.09.77 Drs 08/885 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3159* D Anlage 14 Realisierbarkeit der Euro-Wehrpflicht sowie Maßnahmen im Rahmen der NATO MdlAnfr A46 09.09.77 Drs 08/885 Würtz SPD MdlAnfr A47 09.09.77 Drs 08/885 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3160* A Anlage 15 Aktivitäten der Bundesregierung und der Regierung der DDR auf der Grundlage des Gesundheitsabkommens zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs, insbesondere in Berlin MdlAnfr A49 09.09.77 Drs 08/885 Egert SPD MdlAnfr A50 09.09.77 Drs 08/885 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3160* B Anlage 16 Hilfsmaßnahmen für die Kommunen bei der Entflechtung von sogenannten Asozialenghettos zum Schutz der dort wohnenden Jugendlichen sowie Bereitstellung von Sozialarbeitern und Resozialisierungsmaßnahmen für diese Personengruppe MdlAnfr A51 09.0937 Drs 08/885 Kirschner SPD MdlAnfr A52 09.09.77 Drs 08/885 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3160* C Anlage 17 Verlust von Arbeitsplätzen durch die Verlegung der „Zugleitung" von Bad Hersfeld und Kassel in den Ballungsraum Frankfurt MdlAnfr A62 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3161* A Anlage 18 Rechtsauffassung der Sowjetunion fiber die unentgeltliche Benutzung des Rhein-Main-Donau-Kanals MdlAnfr A63 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schmidhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3161* C Anlage 19 Außerung des Bundesverkehrsministers über die Kosten für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage MdlAnfr A67 09.09.77 Drs 08/885 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3161* C Anlage 20 Gebührenberechnung der Bundespost für Alarmanlagen MdlAnfr A70 09.09.77 Drs 08/885 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3161* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3131 41. Sitzung Bonn, den 14. September 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 9. Adams * 16. 9. Dr. van Aerssen * 16. 9. Dr. Ahrens ** 16. 9. Dr. Aigner * 16. 9. Alber * 16. 9. Dr. Bangemann * 16. 9. Dr. Bayerl * 16. 9. Berger 16. 9. Blank 16. 9. Blumenfeld * 16. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 16. 9. Dr. Enders ** 15. 9. Fellermaier * 16. 9. Flämig * 16. 9. Dr. Früh * 16. 9. Dr. Fuchs * 16. 9. Haase (Fürth) * 16.9. Frau Dr. Hartenstein 30.9. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 9. Hofmann (Kronach) 16. 9. Jung * 16. 9. Dr. h. c. Kiesinger 16. 9. Klein (Dieburg) 14. 9. Dr. Klepsch * 16. 9. Klinker * 16. 9. Krey 16. 9. Kunz (Berlin) * 16. 9. Lagershausen ** 16. 9. Lange * 16. 9. Lemmrich ** 16. 9. Lemp * 16. 9. Lücker * 16. 9. Marquardt ** 16. 9. Dr. Müller ** 16.9. Müller (Mülheim) * 16. 9. Müller (Wadern) * 16. 9. Dr. Müller-Hermann * 16. 9. Schmidt (München) * 16. 9. Schreiber * 16. 9. Schwabe * 16. 9. Dr. Schwörer * 16. 9. Seefeld * 16. 9. Sieglerschmidt * 16. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 16. 9. Dr. Starke (Franken) * 16. 9. Dr. Staudt 30. 9. Tönjes 16. 9. Frau Dr. Walz * 16. 9. Wawrzik * 16. 9. Wischnewski 14. 9. Wohlrabe 16.9. Würtz * 16. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wurbs 14.9. Zeyer * 16. 9. Zywietz * 16.9. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 3) : Treffen Presseberichte zu, wonach beim Bundesministerium für Forschung und Technologie die für 1977 vorgesehenen 733 Millionen DM für die Energieforschung nicht fristgerecht auftragswirksam vergeben werden können, und welches sind gegebenenfalls die Ursachen dafür? Im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen sind für Investitionen auf dem Gebiet der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung Zuwendungsmittel in Höhe von 471,5 Millionen DM im Einzelplan 30 ausgebracht. Diese Mittel verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Haushaltsjahre: 1977: 51,2 Millionen DM 1978: 188,6 Millionen DM 1979: 128,2 Millionen DM 1980: 103,5 Millionen DM. Unter Berücksichtigung der Eigenmittel der Industrie werden damit Gesamtinvestitionen von über 700 Millionen DM ausgelöst. Die begünstigte Gesamtinvestition kann erst dann exakt angegeben werden, wenn alle Zuwendungen bewilligt sind, da die Zuwendungsquote bei jedem Einzelprojekt entsprechend dem technisch-wirtschaftlichen Risiko und dem Bundesinteresse an der Durchführung der Investition ausgehandelt werden muß. Im Hinblick auf diese Unsicherheit in der Kalkulationsgrundlage wird daher der folgenden Ubersicht über die Ausführung des Programms für Zukunftsinvestitionen im Energiebereich der Zuwendungsbetrag zugrunde gelegt. (Stand 12. September 1977): Millionen DM - durch Bewilligungen festgelegt 85,6 - durch Absichtserklärung gebunden 35,6 - bis zum 15. Oktober 1977 fachliche und finanztechnische Prüfung abschließbar; Bewilligung dann bis zum 1. November 1977 möglich 204,0 - Bewilligung bis zum Jahresende möglich 116,3 - Bewilligung im Jahre 1978 30,0 471,5 Die Auftragswirksamkeit der Mittel des Programms für Zukunftsinvestitionen tritt nicht erst mit der Zustellung der Bewilligung ein. Da Groß- 3156* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 projekte (z. B. Fernwärmeschiene Ruhr-West, VEWKohleumwandlungsverfahren, Pilotanlage zur Kohlehydrierung) nach Art, Umfang und Zuwendungsempfänger bereits seit der Verabschiedung des Programms für Zukunftsinvestitionen feststehen, sind konjunkturelle Impulse bereits von der Verabschiedung des Programms durch die Bundesregierung ausgegangen. Im gleichen Maße gehen bereits jetzt erhebliche positive Beschäftigungswirkungen von den bis zum 15. Oktober 1977 und bis zum Jahresende entscheidbaren Projekte aus, da bei den Unternehmen Vordispositionen für die Durchführung der Projekte schon jetzt getroffen werden müssen. Die Vorhaben der Energietechnologie im Investitionsprogramm sind deshalb bereits jetzt zu einem großen Teil auftragswirksam geworden und werden spätestens zum Jahresende zu mehr als 90 % auftragswirksam geworden sein. Der Teil der Bewilligungen, der voraussichtlich erst 1978 ausgestellt werden kann, betrifft überwiegend die Installation von Gebäudeheizungen und Warmwasserbereitungsanlagen auf Sonnenenergiebasis in Bundesbauten. Die Ausfüllung dieses vollständig neuartigen Programms durch Identifizierung und Auswahl geeigneter Bauvorhaben durch die einzelnen Ressorts sowie der Zuschnitt der Planung und die darauf aufbauende Kostenkalkulation können 1977 nicht mehr vollständig abgewickelt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 6) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen aus Beirut (Libanon) eindeutig dementieren, wonach behauptet wird, daß palästinensische Guerillas in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen sollen, wenn sie einen Mitgliedsausweis der palästinensischen Terrororganisationen vorweisen? Die Bundesregierung hat die von Ihnen zitierten Pressemeldungen bereits am 5. September 1977 eindeutig dementiert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 13) : Wie gedenkt die Bundesregierung die schadlose Beseitigung des in Privathaushalten und Arztstationen anfallenden Arzneimittelmülls zu regeln? Arzneimittel, die in Haushaltungen und Arztpraxen als Abfall anfallen, sind nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1977 (BGBl. I S. 41) zu beseitigen. Für den Vollzug des Abfallbeseitigungsgesetzes sind die Länder zuständig. Arzneimittelabfälle aus Privathaushalten werden in der Regel mit dem Hausmüll beseitigt. Entsprechendes gilt auch für kleine Mengen von Arzneimittelabfällen aus Arztpraxen. Soweit die beseitigungspflichtigen Körperschaften größere Mengen von Arzneimittelabfällen aus Arztpraxen von der Beseitigung mit Hausmüll ausgeschlossen haben, muß der Besitzer der Abfälle diese einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage zuführen. Die bisherigen Erfahrungen der Beseitigung von Arzneimittelabfällen aus Privathaushalten und Arztpraxen haben keinen Anlaß gegeben, die Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes zu ändern. Über technische und organisatorische Fragen der Beseitigung von Arzneimittelabfällen haben Bund und Länder 1974 ein gemeinsames Merkblatt erstellt. Die in diesem Merkblatt ausgesprochenen Empfehlungen können nach wie vor als sachgerecht angesehen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einer der größten Hersteller von Spraydosen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund firmeneigener Forschung in etwa einem halben Jahr in der Lage sein wird, Aerosole nicht mehr zu verwenden, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung, wenn dies so ist, daraus für das mit 5 Millionen DM vorgesehene Förderungsprogramm zur Erforschung der Einwirkung von Aerosolen auf die Stratosphäre ziehen? Die Bundesregierung beabsichtigt, wie sie schon mehrmals erklärt hat, eine Verminderung des Einsatzes von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW) durch eine Umstellung des Marktes auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen zu erreichen. Aus den bisherigen Gesprächen mit der Industrie zeichnet sich ab, daß eine erhebliche Verminderung der FKW-Produktion bis 1979 erreicht werden kann. Der Marktanteil der treibgaslosen Spraydosen in der Bundesrepublik Deutschland liegt zur Zeit bei ca. 5 %. Unabhängig davon besteht nach wie vor eine dringende Notwendigkeit für das Programm zur Erforschung der Einwirkung von Substanzen auf die Ozonschicht. Nicht nur Spraydosen, sondern auch Anlagen und andere Produkte setzen FKW und weitere Schadstoffe frei, die für die Ozonschicht unter Umständen gefährlich werden können. Das Forschungsprogramm bezieht andere Schadstoffe bereits ein, so daß mögliche Einwirkungen auf die Ozonschicht umfassend untersucht werden. Mit diesem Forschungsprogramm erfüllt die Bundesregierung zugleich eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom Frühjahr dieses Jahres. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3157* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 16) : Wird die Bundesregierung der Außerung des nordrhein-westfälischen GdP-Vorsitzenden Schröder anläßlich der Entführung von Hanns Martin Schleyer, die Innenminister des Bundes und der Länder hätten sich zu lange in „von Parteiinteresse geleitetem Geschwafel" ergangen, statt handfeste Maßnahmen zu beschließen, entgegentreten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht auf diese Äußerungen eines Landesvorsitzenden der GdP einzugehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 25) : Trifft es zu, daß den Besitzern von Skiliften bisher keine der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft oder den anderen entsprechenden Betriebsbeihilfen für Gasöl entsprechende Betriebsbeihilfe gewährt wird, und gedenkt die Bundesregierung, falls der o. a. Zustand zutrifft, die Besitzer von Skiliften mit den übrigen Begünstigten gleichzustellen? Es trifft zu, daß den Besitzern von Skiliften keine Vergünstigung gewährt wird, die der Gasölverbilligung für die Landwirtschaft oder den anderen Betriebsbeihilfen für Gasöl entspricht. Die Bundesregierung hält die Einführung einer solchen Beihilfe auch nicht für begründet. Die Skiliftbesitzer sind von ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabenstellung her nicht mit den Begünstigten in der Landwirtschaft und in bestimmten Verkehrsbereichen vergleichbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Porzner (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 28 und 29) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bayerische Staatsminister der Finanzen die Prüfung von Steuerfällen durch den Bundesrechnungshof verweigert? Trifft es zu, daß der Verweigerung Meinungsverschiedenheiten über die Behandlung einzelner Steuerfälle vorausgingen? Der Bundesrechnungshof prüft seit Bestehen der Bundesrepublik in allen Ländern bei den Finanzämtern Steuerfälle. Dies geschieht — außer in Nordrhein-Westfalen — stets gleichzeitig mit dem Landesrechnungshof des jeweiligen Bundeslandes. Vom November 1975 bis Februar 1976 prüfte der Bundesrechnungshof gleichzeitig mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof das Finanzamt München für Körperschaften. Der Bundesrechnungshof übersandte dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen im Juli 1976 seine Prüfungsfeststellungen und bat um Stellungnahme zu bestimmten Steuerfällen, bei denen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen maßgebend an den getroffenen Entscheidungen mitgewirkt habe. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen übersandte dem Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 22. Oktober 1976 seine Stellungnahme zum Prüfungsbericht, in dem es, soweit auf die Prüfungsfeststellungen eingegangen wurde, zu jeweils anderen Schlußfolgerungen gelangte. Es bestritt zugleich mit ausführlicher Begründung dem Bundesrechnungshof das Recht, bei den bayerischen Finanzämtern zu prüfen und monierte Art und Weise der Prüfung. Der Bundesrechnungshof hielt seinerseits diese Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen in einigen Punkten für nicht ausreichend. Bundesrechnungshof und Bayerisches Staatsministerium der Finanzen baten das Bundesministerium der Finanzen um Stellungnahme zum Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bat den Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 21. Januar 1977, vorerst bei den bayerischen Finanzämtern nicht mehr zu prüfen, bis die Frage des Prüfungsrechts geklärt sei. Das Bundesministerium der Finanzen übersandte dem Bundesrechnungshof und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 20. Mai 1977 ein Gutachten, in dem das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bejaht wurde. Es regte an, die Frage gemeinsam mit einem Vertreter des Bundesrechnungshofes zu erörtern. Nachdem der Präsident des Bundesrechnungshofes mit Schreiben vom 25. Februar 1977 an Finanzminister Huber und mit Schreiben vom 27. Juni 1977 an Finanzminister Streibl um Überprüfung der Angelegenheit gebeten hatte, hat Finanzminister Streibl ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgeschlagen, das am 15. September 1977 stattfinden soll. Vom Ausgang dieses Gesprächs hängt es ab, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird. Der Präsident des Bundesrechnungshofes wird auf der nächsten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages in der Angelegenheit berichten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 30 und 31) : Trifft es zu, daß durch die nur in großen Zeitabständen vorgenommenen steuerlichen Betriebsprüfungen bei Mittel- und Kleinbetrieben im Laufe der Jahre hohe Steuerrückstände entstehen, die in zahlreichen Fällen nicht mehr aufgebracht werden können und dann entweder erlassen werden müssen oder zum Konkurs des Betriebs führen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken? Wie hoch ist die Summe der 1976 eingetretenen Fälle dieser Art, wie hoch ist die Summe an erlassenen Steuerrückständen und wie groß die Zahl der durch Steuernachforderungen ausgelösten Konkurse? 3158* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Zu Frage A 30: Es liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, daß durch steuerliche Betriebsprüfungen bei Mittel- und Kleinbetrieben in zahlreichen Fällen uneinbringliche Steuerrückstände entstehen, weil die Betriebsprüfungen nur in großen Zeitabständen vorgenommen werden können. Nach § 4 Abs. 2 der Betriebsprüfungsordnung (Steuer) soll sich bei diesen Betrieben der Prüfungszeitraum im Regelfall auf die letzten drei Veranlagungszeiträume erstrecken, für die Steuererklärungen abgegeben wurden. Klein- und Mittelbetriebe sind insofern gegenüber den Großbetrieben begünstigt, bei denen längere Prüfungszeiträume als drei Jahre noch die Regel sind. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß die immer noch sehr großen Abstände zwischen den einzelnen Betriebsprüfungen verkürzt werden sollten. Sie unterstützt deshalb die Bemühungen der Länder zur Neuorganisation des Besteuerungsverfahrens und zur Erhöhung der Zahl der eingesetzten Betriebsprüfer. Erste Erfolge dieser Bemühungen können bereits festgestellt werden. So ist in den Jahren von 1972 bis 1976 die Zahl der durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer von 5 719 auf 7 261 gestiegen; dies bedeutet eine Steigerung von 27 %. In dem gleichen Zeitraum hat sich der durchschnittliche Prüfungsabstand z. B. bei den Mittelbetrieben von 10 Jahren auf 8,5 Jahre verringert. Zu Frage A 31: Die Bundesregierung kann die Frage, wieweit in den Steuerrückständen Nachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen bei Mittel- und Kleinbetrieben enthalten sind, in welcher Höhe derartige Nachforderungen erlassen wurden und inwieweit diese Nachforderungen zum Konkurs von Betrieben geführt haben, nicht beantworten. Die von den Finanzministern der Länder erstellten jährlichen Statistiken über den Stand der Erhebung und Beitreibung der Besitz- und Verkehrsteuern enthalten u. a. Angaben über die Summe der insgesamt erlassenen Beträge, ohne hierbei nach der Ursache der Entstehung der Rückstände oder nach der Betriebsgröße des Steuerschuldners zu unterscheiden. Danach sind in der Zeit vom 1. Dezember 1975 bis 30. November 1976 58,4 Mill. DM erlassen worden, das sind 26 Mill. DM (— 33,7 %) weniger als im Jahre 1975. Wieweit darin Nachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen enthalten sind, läßt sich aus den Statistiken nicht entnehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 38) : Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die rentenversicherungsrechtliche Benachteiligung der vor dem 1. Mai 1961 Wehrdienst Leistenden zu korrigieren, denen nadi geltendem Recht (§ 1385 Abs. 3 RVO i. d. F. des Gesetzes vom 23. Februar 1957) für ihre Soldatenzeit nur Beiträge in Höhe ihrer tatsächlichen Geld- und Sachbezüge, die sie als Wehrpflichtige erhielten, rentenwirksam angerechnet werden, womit sie gegenüber den nicht zum Wehrdienst einberufenen Gleichaltrigen und den nach dem 1. Mai 1961 Wehrdienstleistenden schlechtergestellt sind? Für Zeiten der Wehrpflicht vor dem 1. 5. 1961 wurden nach den damals geltenden Vorschriften die Beiträge zur Rentenversicherung nach den Geld- und Sachbezügen berechnet, die die Wehrpflichtigen erhalten haben. Das bedeutet aber nicht, daß diese Wehrdienstzeiten sich bei der Rentenberechnung ungünstiger auswirken müssen als die nach dem 30. 4. 1961 zurückgelegten Wehrdienstzeiten, die nach dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten bewertet werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht von Wehrdienstleistenden regelmäßig in den Zeitraum der ersten fünf Kalenderjahre seit Eintritt des Versicherten in die Rentenversicherung fallen. Nach den Vorschriften über die Rentenberechnung werden auf diesen Zeitraum entfallende Pflichtbeiträge mit dem Wert berücksichtigt, der sich im Durchschnitt aus den übrigen Beiträgen des Versicherten bis Ende 1964 ergibt. Diese Regelung kann dazu führen, daß vor dem 1. 5. 1961 zurückgelegte Wehrdienstzeiten höher bewertet werden als das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Darüber hinaus werden unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeiträge der ersten fünf Kalenderjahre mindestens mit Werten berücksichtigt, die dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entsprechen oder — je nach Ausbildung — dieses sogar noch übersteigen. Eine nachträgliche Korrektur der von Ihnen genannten Regelungen ist daher nicht beabsichtigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Vermittlung von Arbeitslosen die Vermittlung nur dann einwandfrei erfolgt, wenn das Arbeitsamt dem Arbeitslosen für die zu vermittelnde Arbeit die genaue Uhrzeit und Dauer der Arbeitspausen angibt, und hält die Bundesregiereung dies gegebenenfalls für erforderlich? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landkreise, die in den letzten Jahren eine kommunale Neugliederung erfahren haben, zu verschiedenen Arbeitsamtsbezirken gehören und daß dadurch eine Zusammenarbeit der dort liegenden Arbeitsamtsnebenstellen kaum gegeben ist, so daß die Vermittlung von Arbeitslosen von einem Arbeitsamtsbezirk in den anderen Nachbarbezirk nicht erfolgen kann, obwohl beide Bezirke einen Landkreis betreuen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 39: Das Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers braucht grundsätzlich keine Angaben über Pausen zu enthalten. Es ist für die Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit ausreichend beschrieben, wenn Anfang und Ende der Arbeitszeit angegeben sind. Zusätzliche Angaben über Pausen dienen lediglich der Abrundung der Kenntnisse des Arbeits- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3159* vermittlers über das Stellenangebot, damit er interessierte Arbeitssuchende umfassend unterrichten kann. Sieht ein Arbeitgeber von der Angabe der Pausen ab, so hat dies keine Auswirkung auf die Vermittlung. Zu Frage A 40: Die Abgrenzung der Arbeitsamtsbezirke ist nach dem Arbeitsförderungsgesetz Selbstverwaltungsaufgabe des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit. Grundsätzlich ist der Verwaltungsrat bestrebt, politische Grenzen und Grenzen der Arbeitsamtsbezirke in Übereinstimmung zu bringen, soweit nicht Gründe des Arbeitsmarktes entgegenstehen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Vermittlung von Arbeitslosen aus einem Arbeitsamtsbezirk in den anderen wegen deren politischer Zugehörigkeit zu demselben Landkreis zu Schwierigkeiten geführt hat. Da die Arbeitsverwaltung bundeseinheitlich organisiert ist und benachbarte Arbeitsämter im Wege des sogenannten „Randausgleichs" unmittelbar zusammenarbeiten, sind derartige Schwierigkeiten auch kaum zu erwarten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 41) : Kann die Bundesregierung Vorschläge für eine Härteregelung für frühere Ehefrauen von Versicherten, deren Ehen vor dem 30. Juni 1977 geschieden wurden, vorlegen, in denen die hinterbliebene geschiedene Witwe alle Voraussetzungen des § 1265 RVO (Beamtenversorgung entsprechend) erfüllt, der verstorbene Ehemann nicht wieder geheiratet hat, die abgeleiteten Leistungen jedoch wegen Unterhaltsverzicht — trotz „schuldloser" Scheidung — entfallen und keine Besitzstände „echter Witwen" tangiert werden? Die Geschiedenenwitwenrente aus der sozialen Rentenversicherung hat — ebenso wie die übrigen Hinterbliebenenrenten — Unterhaltsersatzfunktion. Das heißt, daß die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Versicherten grundsätzlich nur dann eine Geschiedenenwitwenrente erhalten kann, wenn der Verstorbene zur Zeit seines Todes unterhaltspflichtig war oder zuletzt vor seinem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Die Rentenleistung tritt also an die Stelle der Unterhaltsverpflichtung oder -zahlung, die durch den Tod des Versicherten weggefallen ist. Durch die Rentenreform 1972 sind für Fälle, in denen der Verstorbene keine Witwe hinterläßt, aus sozialen Gründen Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen worden. Danach kann eine geschiedene Frau bei Vorliegen bestimmter Bedarfssituationen auch dann eine Geschiedenenwitwenrente erhalten, wenn sie nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch gegen ihren früheren Ehemann gehabt hat, weil dieser nicht unterhaltsfähig oder sie selbst nicht unterhaltsbedürftig war. Im übrigen hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich an der Unterhaltsersatzfunktion der Geschiedenenwitwenrente festgehalten und deshalb die von Ihnen genannten Fälle, in denen geschiedene Frauen bei der Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben, nicht mit in die Ausnahmeregelung einbezogen. Auch bei der Eherechtsreform hat der Gesetzgeber für Scheidungsfälle in der Vergangenheit an diesem Grundsatz festgehalten. Wie Ihnen bekannt ist, findet die Regelung über die Geschiedenenwitwenrente nur noch in den Fällen Anwendung, in denen die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden worden ist. Bei allen Ehescheidungen nach diesem Zeitpunkt findet ein Versorgungsausgleich statt, d. h. eine Aufteilung aller in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf Mann und Frau je zur Hälfte. Dieser Versorgungsausgleich ist unabhängig davon durchzuführen, ob ein Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau besteht oder nicht. Die Frage, ob die Neuregelung auch auf Fälle der Vergangenheit erstreckt werden könnte, ist während des Gesetzgebungsverfahrens eingehend geprüft worden. Der Gesetzgeber hat sie schließlich verneint. Angesichts dessen vermag ich eine Gesetzesänderung in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne nicht in Aussicht zu stellen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 44 und 45) : Trifft es zu, daß sich der MAD polizeiliche Befugnisse angemaßt und sich auch im übrigen so verhalten hat, wie in der Zeitschrift „stern", Nr. 37 vom 1. September 1977, geschildert, und wenn ja, was wird die Bundesregierung tun, um die geschilderten Vorgehensweisen des MAD in Zukunft zu unterbinden? Trifft es zu, daß ein ehemaliger Direktor des Bundeskriminalamts (vgl. „stern", Nr. 37 vom 1. September 1977) als MAD-Agent die Staatsanwaltschaft durch wahrheitswidrige Angaben bei der Aufklärung von möglichen Rechtsbrüchen behindert hat? Es trifft nicht zu, daß der MAD sich polizeiliche Befugnisse angemaßt hat. Die Darstellung im „stern" Nr. 37 vom 1. September 1977 ist nicht korrekt. Unabhängig davon werden zur Zeit die in dem Artikel gegen den MAD erhobenen Vorwürfe eingehend überprüft. Es trifft weiter nicht zu, daß ein ehemaliger Direktor des Bundeskriminalamtes Agent des MAD war. Richtig ist vielmehr, daß ein ehemaliger Angehöriger des Bundeskriminalamtes dem MAD bei der Vereitelung des Versuchs, den Motor des Kampfpanzers Leopard II einer fremden Macht zu beschaffen, zur Verfügung stand. Mit Rücksicht auf die gebotene Geheimhaltung nachrichtendienstlicher Zusammenhänge erscheint eine eingehende Erörterung in der Öffentlichkeit nicht vertretbar. Der Bundesminister der Verteidigung ist jedoch bereit, nach Abschluß der noch laufenden Prüfungen dem Parlamentarischen Vertrauensmännergremium das Ergebnis mitzuteilen. 3160* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 46 und 47): Hat der Bundesverteidigungsminister inzwischen eine Kommission aus Sachverständigen mit der Untersuchung der Realisierbarkeit der Euro-Wehrpflicht beauftragt? Wenn ja, welche Schritte sind zu diesem Problem im Rahmen der NATO erfolgt? Der Bundesminister der Verteidigung hat innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs schon vor geraumer Zeit die mit einer europäischen Wehrpflicht zusammenhängenden Probleme prüfen lassen. Wie Ihnen anläßlich der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat Juli 1977 mitgeteilt wurde, ergaben diese Untersuchungen, daß bereits nach geltendem deutschen Wehrrecht Deutsche ihrer Dienstpflicht in ausländischen Streitkräften nachkommen und Ausländer in der Bundeswehr dienen können. Bei den in der Antwort der Bundesregierung vom 4. August 1977 angesprochenen Kommissionen handelt es sich nicht — wie auf Grund Ihrer Frage vermutet werden könnte — um nationale Gremien. Vielmehr sind diese aus Sachverständigen aller an einer EURO-Wehrpflicht zu beteiligenden Staaten zu bilden. Eine Einsetzung derartiger Kommissionen durch den Bundesminister der Verteidigung ist daher ausgeschlossen. Dies kann nur in Absprache mit den Regierungen der entsprechenden NATO-Partnerstaaten erfolgen. Die hierzu erforderlichen gegenseitigen Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend der Bedeutung, die die Bundesregierung dem Gedanken einer europäischen Wehrpflicht beimißt, wird die Bundesregierung auch in Zukunft die erforderlichen Schritte zur Realisierung dieses Vorhabens unternehmen. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes entfällt eine Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 49 und 50) : Welche Aktivitäten sind zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR auf der Grundlage des Gesundheitsabkommens zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs entwickelt worden? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf dem Hintergrund besonderer Probleme mit der Drogenszene in Berlin auf diesem Feld gegebenenfalls erneut tätig zu werden? Zu Frage A 49: Die Bundesregierung hat mit der Regierung der DDR in Ausführung des Artikels 6 des Gesundheitsabkommens bisher regelmäßig Informationen zu Art und Ausbreitung des Mißbrauchs von Drogen, Rauschmitteln und anderen Suchtmitteln ausgetauscht. Dieser Informationsaustausch wird fortgesetzt. Zu Frage A 50: Die Bundesregierung hat bereits früher mit der Regierung der DDR wegen der besonderen Probleme des Rauschgifthandels in Berlin Kontakt aufgenommen. Sie prüft zur Zeit, wie in der jetzt vorliegenden Situation zu verfahren ist. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 51 und 52) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Kommunen bei der Entflechtung von sogenannten Asozialengettos zu helfen, um der Gefährdung insbesondere der dort wohnenden heranwachsenden jungen Generation entgegenzuwirken? Liegen der Bundesregierung über das Sozialverhalten gerade dieser jungen Menschen Untersuchungen vor, insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, in Verhandlungen mit den Bundesländern zu erreichen, daß in einem gemeinsamen Sonderprogramm von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen gezielt für diese Personengruppe Sozialarbeiter bereitgestellt und Resozialisierungsmaßnahmen ergriffen werden? Zu Frage A 51: Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantworte ich die Frage wie folgt: Der Bund gewährt den Ländern neben den Mitteln der Grundförderung des § 18 Abs. 2 II. Wohnbaugesetz auch 1977 im Rahmen des Sozialprogramms Finanzhilfen, um u. a. Wohnungsnotständen abzuhelfen oder Bewohnern von Notunterkünften zu Wohnraum zu verhelfen. Außerdem fördert das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ein Forschungsvorhaben, in dem untersucht wird, welche Probleme im Rahmen der sozialen Eingliederung von Obdachlosen bei ihrer wohnungsmäßigen Versorgung bestehen und welche Möglichkeiten sich zur Lösung dieser Probleme anbieten. Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördert im Rahmen seiner Ressortforschung ein Vorhaben zur Entwicklung von Methoden feldbezogener Sozialarbeit mit Obdachlosen, das von der Stadt Köln durchgeführt wird. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Arbeitsmethoden und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Situation obdachloser Familien mit Kindern verbessert und ihre Leistungsmotivation gefördert, frühkindliche Schädigungen erkannt und soweit wie möglich geheilt werden sollen. Zu Frage A 52: Aktuelle Untersuchungen zur Frage des Sozialverhaltens junger Menschen in Obdachlosensiedlungen, insbesondere im Hinblick auf Jugendarbeitslosigkeit sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es gibt jedoch empirische Untersuchungen zum Obdachlosenproblem und zur Jugendarbeitslosigkeit schlechthin. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 3161* Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat einen Forschungsauftrag über „Rehabilitation junger Menschen in Obdachlosensiedlungen" vergeben, doch liegen noch keine Ergebnisse vor. Daneben hat auch das Deutsche Jugendinstitut in München Studien über Obdachlosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit erstellt und- in seiner Schriftenreihe veröffentlicht. Ich bin gern bereit, Sie darüber schriftlich näher zu informieren und Ihnen generelle empirische Untersuchungen zur Jugendarbeitslosigkeit und zur Obdachlosenproblematik zu nennen. Ein gemeinsames Sonderprogramm von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen der von Ihnen erwähnten Art läßt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durchführen. Die Leistung konkreter Hilfen in sozialen Brennpunkten ist nach Maßgabe der §§ 5, 20 und 22 des Jugendwohlfahrtsgesetzes ausschließliche Angelegenheit der Länder und der Kommunen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 62) : Hält die Bundesregierung die Verlegung der „Zugleitung" von Bad Hersfeld und Kassel in den Ballungsraum Frankfurt und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen im Hinblick auf die negativen strukturpolitischen Folgen für vertretbar? Die Verlagerung der Zugleitungen von Bad Hersfeld und Kassel nach Frankfurt/Main ist Teil des Gesamtplans der Deutschen Bundesbahn, den Betriebsleitstellendienst auf den Sitz der Oberzugleitung einer jeden Bundesbahndirektion zu konzentrieren. Bei der überwiegenden Zahl der Bundesbahndirektionen ist diese zur Straffung der Betriebsführung notwendige Maßnahme, die von der DB in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird, bereits abgeschlossen. Die Verlegung der Außen-Zugleitung Bad Hersfeld zur Oberzugleitung Frankfurt/Main wird nach mehrmaligen zeitlichen Verschiebungen voraussichtlich zur Jahreswende 1977/78 endgültig vollzogen werden. Für die Verlegung der Außen-Zugleitung Kassel nach Frankfurt/Main ist der Durchführungstermin auf Anfang 1979 hinausgeschoben worden. Durch diese innerbetrieblichen Organisationsmaßnahmen werden lediglich 16 Dienstposten nach Frankfurt/Main verlagert. Für die personellen Auswirkungen werden — wie in allen Fällen dieser Art — unter Mitwirkung der Personalvertretungen Sozialpläne aufgestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 63) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Sowjetunion die Rechtsauffassung vertritt, daß der Rhein-Main-Donau-Kanal nach seiner Fertigstellung eine internationale Wasserstraße sei, deren Benutzung unentgeltlich sein müsse, und wenn ja, wie verhält sich die Bundesregierung demgegenüber? Die Bundesregierung teilt die in der Presse dargestellte sowjetische Auffassung nicht. Der Main-Donau-Kanal ist eine nationale Wasserstraße, die dem ausschließlichen Hoheitsrecht der Bundesrepublik unterliegt. Diese Rechtsauffassung wird durch verschiedene völkerrechtliche Gutachten bestätigt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 67) : Hat der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen weiter erklärt, im Durchschnitt koste die Beantwortung einer mündlichen Anfrage, deren Inhalt auch in einem schlichten Ortsgespräch zu klären wäre, rund 400 DM, und wenn ja, wie wurde der genannte Betrag errechnet? Der Herr Kollege Löffler hat in der Haushaltsdebatte am 3. März 1977 u. a. gesagt: „Auch wir im Parlament sollten einmal darauf achten, daß wir mit Anfragen, Forderungen und Arbeitsaufträgen an die Regierung den Personalbestand nicht unnütz in die Höhe heben. Wir fragen mitunter Dinge, deren Beantwortung mehrere Tage mehrere Beamte beschäftigen muß. Das muß nicht immer sein. Vielleicht setzt man sich mal mit der Regierung in Verbindung und fragt: Wie lange dauert das eigentlich?" Zu dieser Kostenfrage hat sich auch Bundesminister Gscheidle geäußert. Der genannte Betrag ist ein Durchschnittsbetrag für die Kosten der Bearbeitung von Bundestagsanfragen allgemein. Herr Kollege, als früherer Beamter wissen Sie bestimmt, wie wichtige Anfragen bei einer Behörde bearbeitet werden. Wenn Sie die Gehaltsanteile der an der Erledigung einer Frage mit örtlichem Bezug beteiligten Beamten und die Gemeinkostenanteile zusammenrechnen, kommen Sie sehr schnell auf eine Summe um 400,— DM. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 70): 3162* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977 Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost von jedem Bürger, der sich eine Alarmanlage installieren läßt, 400 DM einmalige Aufstellungsgebühr, 5,50 DM im Monat Funkbenutzungsgebühr und 40 DM Gebühr pro Monat und Kilometer für die Aufschaltung der Alarmanlage zur nächsten Polizeistation bzw. Wach-und Schließgesellschaft an die Deutsche Bundespost entrichten muß, hält die Bundesregierung diese Beträge angesichts der steigenden Eigentumsdelikte und der sich immer mehr ausbreitenden Gewaltkriminalität nicht für überhöht, und warum ist es angesichts dieser beträchtlichen Beträge nicht möglich, daß im Interesse der Sicherheit der betroffenen Bürger im Fall von Störungen der Apparate diese vorrangig, d. h. auch außerhalb der Dienstzeiten, entstört werden? Alarmanlagen sind grundsätzlich Fernmeldeanlagen. Die Deutsche Bundespost stellt dafür Übertragungswege bereit und erteilt die Genehmigung zum Errichten und Betreiben nach Maßgabe des Fernmeldeanlagengesetzes. Es werden für diese besondere Art von Fernmeldeanlagen folgende Gebühren erhoben: 1. Anschließungsgebühren: 200,— DM pro Leitungsende 2. Stromwegegebühren: 4,— DM mtl. je 100 m Länge 3. Genehmigungsgebühren: 10,— DM mtl. bei Drahtfernmeldeanlagen 12,— bis 48,— DM bei Alarm-Funkanlagen. Die Gebühren orientieren sich grundsätzlich an den Durchschnittskosten. Im Bundespostministerium wird z. Z. geprüft, ob und zu welchen Gebühren die Entstörung außerhalb der Regeldienstzeit als besondere Dienstleistung angeboten werden kann.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 10. Juli 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2452/76 über den Transfer von Interventionsbutter aus anderen Mitgliedstaaten an die italienische Interventionsstelle (Drucksache 8/210)
Verordnung (EWG) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1163/76 hinsichtlich der Frist für die Anträge auf Umstellungsprämie im Weinbau (Drucksache 8/242)
Verordnung (EWG) des Rates über einige gegenüber bestimmten Drittländern anzuwendende vorläufige Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der Fischereizone vor der Küste des Departements Guayana (Drucksache 8/314)
Verordnung (EWG) des Rates zur vierten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1163/76 über die Gewährung einer Umstellungsprämie im Weinbau (Drucksache 8/333)
Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des Nordseeheringfangverbots (Drucksache 8/432)
Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung im Libanon (Drucksache 8/444)
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksache 8/290)

Verordnung (EWG) Nr. 723/77 des Rates vom 5. April 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 557/76 hinsichtlich der in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse für die dänische Krone
Verordnung (EWG) Nr. 1053/77 des Rates vom 17. Mai 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 878/77 hinsichtlich der auf Tomatenkonzentrat anwendbaren Umrechnungskurse
Verordnung (EWG) Nr. 426/77 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 888/68, Nr. 990/68 und 752/74 betreffend den Rindfleischsektor
Verordnung (EWG) Nr. 427/77 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Anpassung der Verordnungen (EWG) Nr. 885/68 und Nr. 1302/73 infolge der Änderung der gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch
Verordnung (EWG) Nr. 428/77 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 989/68 zur Festsetzung der Grundregeln betreffend die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bei Rindfleisch
Verordnung (EWG) Nr. 429/77 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 98/69 zur Festsetzung der Grundregeln über den Absatz des von den Interventionsstellen aufgekauften gefrorenen Rindfleisches
Verordnung (EWG) Nr. 430/77 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Festlegung der Grundregeln des Systems der Ausgleichsbeträge für Rindfleisch
Verordnung (EWG) Nr. 745/77 des Rates vom 5. April 1977 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 194/77 zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Polens, der DDR und der UdSSR führen
Verordnung (EWG) Nr. 746/77 des Rates vom 5. April 1977 zur Spanien, Finnland und Portugal betreffenden Verlängerung der Geltungsdauer einiger Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 373/77 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge bestimmter Drittländer führen
Verordnung (EWG) Nr. 747/77 des Rates vom 5. April 1977 zur Schweden betreffenden Verlängerung der Geltungsdauer einiger Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 373/77 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge bestimmter Drittländer führen
Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 7. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Überprüfung der Regeln über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Europäischen Sozialfonds (Drucksache 8/288)

Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 7. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 hinsichtlich des höchsten Schwefeldioxydgehalts von Wein
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2893/74 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Nummer 12 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 und der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Drucksache 8/120)
Verordnung (EWG) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2133/74 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und Traubenmoste (Druchsache 8/431)
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 8. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Osterreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/77 des durch das genannte Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses (Drucksache 8/446)
Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/77 des durch das genannte Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses (Drucksache 8/447)
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 8/885 —
Ich darf zunächst bekanntgeben, daß die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Frage 1 des Abgeordneten Dr. Steger und Frage 2 des Abgeordneten Dr. Schneider — sowie die Frage 3 des Abgeordneten Dr. Steger aus



Vizepräsident Frau Renger
dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers des Innern. Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf. — Der Herr Abgeordnete Jäger ist noch nicht im Saal.
Ich rufe daher zunächst die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Schäfer (Offenburg) auf:
Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 nach den bisherigen Erfahrungen bewährt, bzw. ergibt sich die Notwendigkeit der Novellierung einzelner Bestimmungen, und ist die Bundesregierung bereit, dem zuständigen Fachausschuß einen entsprechenden Bericht zu geben?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804100100
Herr Kollege, das im Jahre 1974 grundlegend neu gestaltete Bundespersonalvertretungsgesetz hat sich in den dreieinhalb Jahren seit seinem Inkrafttreten bewährt. Das Zusammenwirken von Personalvertretung und Dienststellenleitern ist bei aller naturgegebenen Polarität der Standpunkte im allgemeinen sachlich und von gegenseitigem Vertrauen getragen.
Soweit bei der Auslegung einzelner Bestimmungen des Gesetzes Zweifel aufgetreten sind, sind diese durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ausgeräumt worden oder noch rechtshängig. Bisher sehe ich keine Notwendigkeit zu einer umfassenden oder partiellen Novellierung des noch verhältnismäßig jungen Gesetzes.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804100200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte schön.

Harald B. Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0804100300
Ich wollte eigentlich nur bitten, den zweiten Teil meiner Frage auch zu beantworten.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung. Herr Kollege, wenn der Innenausschuß des Deutschen Bundestages das wünscht, sind wir selbstverständlich zu einem entsprechenden Bericht bereit.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804100400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege, bitte sehr.

Harald B. Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0804100500
Können Sie in etwa einen Überblick geben, in wieviel Einzelfällen es zu Verwaltungsgerichtsentscheidungen gekommen ist und wieviel Verfahren noch anhängig sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen da im Augenblick keine exakten Zahlen nennen. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich weiß auch nicht, ob die Zahlen überhaupt verfügbar
sind. Wenn ja, werde ich mich selbstverständlich darum bemühen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804100600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0804100700
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, wenn im Innenausschuß ein Bericht gegeben werden soll, sich bei den einzelnen Verwaltungen über aufgekommene Schwierigkeiten und Streitigkeiten noch einmal einen genauen Überblick über den dann geltenden Stand geben zu lassen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn der Innenausschuß eine solche Unterrichtung wünscht, würden wir selbstverständlich bei den Bundesressorts wegen deren Erfahrungen anfragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804100800
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe jetzt die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf, da der Herr Abgeordnete nunmehr im Saal ist:
Trifft es zu,' daß Bundeskanzler Schmidt, wie in der Welt" vom 28. August 1977 berichtet, eine Änderung der Bezeichnung „Vertriebene" für Aussiedler aus den deutschen Ostgebieten angekündigt hat, und wenn ja, bestreitet die Bundesregierung, daß es sich bei sog. Aussiedlern, die ihre angestammte und rechtmäßige Heimat wegen der Vorenthaltung der selbstverständlichsten Menschenrechte verlassen, um Opfer einer Vertreibung mit anderen Mitteln handelt, oder ist diese Änderung lediglich als eine Geste der Nachgiebigkeit gegenüber den kommunistischen Regierungen in Mittel- und Osteuropa zu verstehen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es trifft zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den für Aussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz auszustellenden Ausweis als Ausweis für Aussiedler zu bezeichnen. Die Bundesregierung verkennt nicht den historischen Zusammenhang zwischen den Vertreibungsmaßnahmen bei Kriegsende und der heutigen Aussiedlung. Sie kann sich allerdings der Einsicht nicht verschließen, daß die Aussiedler ihre Heimatgebiete östlich von Oder und Neiße heute unter ganz anderen Umständen und Gegebenheiten verlassen als ihre Landsleute bei Kriegsende und in der ersten Zeit danach.
Es erscheint vertretbar, diesen Gesichtspunkt künftig im Ausweis auszudrücken, der nach dem Bundesvertriebenengesetz auszustellen ist, ohne daß dies zu einer Änderung bisheriger rechtlicher Positionen führt. Durch eine solche Ausgestaltung des Ausweises geht den Aussiedlern kein einziges Recht verloren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804100900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger, bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804101000
Herr Staatssekretär, da Sie auf den zweiten Teil meiner Frage nicht eingegangen sind, möchte ich Sie noch einmal fragen: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es faktisch einen nicht ins Gewicht fallenden Unterschied bedeutet, ob jemand aus seiner Heimat ausgewiesen und direkt vertrieben wird, oder ob ihm seine Menschen- und Grundrechte in so einschnei-



Jäger (Wangen)

dender Weise vorenthalten werden, daß ihm praktisch kein anderer Ausweg bleibt, als tatsächlich auszusiedeln?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Gegensatz zu Ihrer Annahme habe ich den zweiten Teil Ihrer Frage beantwortet. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804101100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804101200
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für gerecht gegenüber den Mitbürgern, die jetzt auf ihrem Ausweis als „Aussiedler" bezeichnet werden, daß durch diese Bezeichnung der Schein erweckt wird, als wären sie freiwillig, sozusagen ohne jeden Zwang und so wie etwa andere Aussiedler, die früher nach Amerika oder nach anderen Ländern ausgezogen sind, um rein wirtschaftlich bessere Verhältnisse vorzufinden, aus ihrer Heimat gegangen? Sollte man nicht schon bei der Bezeichnung zum Ausdruck bringen, daß es sich um Leute handelt, die eben in einer Notsituation gegangen sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich sehe in der Ihrer Frage zugrunde liegenden Annahme eine willkürliche und unzutreffende Interpretation der Bezeichnung des Ausweises als Aussiedlerausweis und kann deswegen zu Ihrer Frage auch nichts weiter sagen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804101300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hupka.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804101400
Herr Staatssekretär, besteht nicht ein sonderbarer Zusammenhang zwischen der sogenannten neuen Einsicht der Bundesregierung und den Pressionen der polnischen Regierung, die dahin laufen, daß den Aussiedlern der Ausweis nicht mehr entsprechend dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz ausgehändigt werden darf?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Wort „Pressionen" möchte ich in diesem Zusammenhang auf keinen Fall akzeptieren. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß ein Wunsch nicht schon deshalb abzulehnen ist, weil er in Gesprächen zwischen zwei Ländern von der anderen Seite geäußert wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804101500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0804101600
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß die rechtliche Position der Aussiedler nach diesem Begriff die gleiche ist wie die der Vertriebenen nach dem Lastenausgleichsgesetz oder anderen Gesetzen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Sehr richtig! Im übrigen vielen Dank, Herr Kollege Schäfer, daß Sie mir die Möglichkeit geben, diese Erklärung, die die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages wiederholt abgegeben hat und die auch ich hier heute abgegeben habe, noch einmal zu bekräftigen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804101700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0804101800
Herr Staatssekretär, warum hat dann die Bundesregierung noch kurz vor der Sommerpause in diesem Hause gänzlich anders geartete Auskünfte gegeben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie irren sich. Die Bundesregierung hat nie anders geartete Auskünfte gegeben. Ich bitte Sie, die Protokolle des Deutschen Bundestages diesbezüglich noch einmal nachzulesen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804101900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Blumenfeld auf. — Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nun die Frage 7 des Abgeordneten Höpfinger auf:
Welche Möglichkeiten erwägt die Bundesregierung, um den Personenkreis der Beamten finanziell zu entlasten, die früher in einem Angestelltenverhältnis tätig waren und daher freiwillig, d. h. unter alleiniger Aufbringung des Krankenversicherungsbeitrags ohne Arbeitgeberzuschuß in einer Krankenkasse versichert sind?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn Sie einverstanden sind, möchte ich die beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten.

(Höpfinger [CDU/CSU] : Bitte schön!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102000
Ich rufe also auch die Frage 8 des Abgeordneten Höpfinger auf:
Wäre es möglich, bei weiterem Ansteigen des Krankenversicherungsbeitrags für diesen zahlenmäßig kleinen Teil der Beamten seitens des Dienstherren einen Beitragszuschuß bzw. den halben Krankenversicherungsbeitrag zu gewähren?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die auf das Beamtenrecht zugeschnittenen Beihilfevorschriften des Bundes gehen davon aus, daß der Beamte zunächst in angemessenem Umfang Vorsorge aus eigenen Mitteln trifft — in den Dienst- und Versorgungsbezügen ist ein entsprechender Anteil hierfür enthalten — und diese Vorsorge auf Grund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfen ergänzt wird. Die Beihilfen sind so zu bemessen, daß sie zusammen mit den Versicherungsleistungen die entstandenen Aufwendungen in der Regel decken. Für Beamte und Versorgungsempfänger, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, hätte die finanzielle Belastung mit Versicherungsleistungen nicht die Bedeutung, wenn die gesetzliche Krankenver-



Parl. Staatssekretär von Schoeler
sicherung eine beihilfekonforme, d. h. restkostendeckende Versicherung ermöglichen könnte, wie dies
bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist.
Die Beihilfevorschriften werden gegenwärtig mit dem Ziel überprüft, die Möglichkeiten einer Vereinfachung auszuschöpfen. Die Frage der Zuschußgewährung ist in dieses Vorhaben eingebettet. In einer Kommission, in der der Bund und die Länder vertreten sind, werden die Vorarbeiten geleistet. Mit einem Abschluß dieser Arbeiten kann nicht vor März nächsten Jahres gerechnet werden. Erst dann wird eine abschließende Meinungsbildung beim Bund und in den Ländern möglich sein.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0804102200
Herr Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß den Belangen der von mir angesprochenen Personenkreise durch die Initiativen hier Rechnung getragen wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Das wäre eine zu weitgehende Schlußfolgerung. Sie können der Antwort allerdings entnehmen, daß die Fragen sorgfältig geprüft werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102300
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Kühbacher auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, daß zur Zeit für die dem Bundesgrenzschutz angehörigen Beamten unterschiedliche Maßstäbe bei der Gewährung von freier Heilfürsorge und Beihilfen angewandt werden, die freie Heilfürsorge auch für den Grenzschutzeinzeldienst einzuführen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, darf ich die Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102400
Der Kollege ist einverstanden.
Ich rufe dann auch die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Kühbacher auf:
Besteht eine Konzeption für eine einheitliche Regelung für alle Beamten des Bundesgrenzschutzes, oder wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei Versetzung von Beamten aus dem kasernierten Bereich in den Grenzschutzeinzeldienst eine Übergangsmöglichkeit und eine Beibehaltung der freien Heilfürsorge sicherzustellen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Pari. Staatssekretär: Nach § 70 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes wird den Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz unentgeltliche grenzschutzärztliche Versorgung gewährt. Die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes sind von dieser Versorgung ausdrücklich ausgenommen. Eine grenzschutzärztliche Versorgung läßt sich nur in den Verbänden des Bundesgrenzschutzes praktizieren, wo in jeder Abteilung ein Arzt zur Verfügung steht. Für Polizeivollzugsbeamte des Grenzschutzeinzeldienstes läßt sich eine solche grenzschutzärztliche Versorgung nicht durchführen, weil dieser Dienstzweig des Bundesgrenzschutzes aus einer Vielzahl zum Teil kleinerer Dienststellen besteht, die überwiegend weit auseinander liegen. Dies war u. a. auch ein Grund dafür, daß die unentgeltliche grenzschutzärztliche Versorgung für Beamte des Grenzschutzeinzeldienstes, die nach der Überführung des Bundespaßkontrolldienstes in den Bundesgrenzschutz im Jahre 1953 schon einmal für kurze Zeit eingeführt worden war, wieder aufgegeben wurde. Für die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes gilt seither Beihilferecht.
In den letzten Jahren sind zahlreiche jüngere Polizeivollzugsbeamte aus den Verbänden des Bundesgrenzschutzes im Zuge der personellen Verstärkung des Grenzschutzeinzeldienstes und zum Ersatz ausscheidender Polizeivollzugsbeamten zum Grenzschutzeinzeldienst versetzt worden. Diese Beamten sehen in dem mit der Versetzung verbundenen Wegfall der unentgeltlichen grenzschutzärztlichen Versorgung und ihrer Verweisung auf das Beihilfesystem eine Verschlechterung ihres bisherigen sozialen Besitzstandes. Die Bundesregierung prüft deshalb zur Zeit, ob für die Polizeivollzugsbeamten des Grenzschutzeinzeldienstes durch Änderung des § 70 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes eine den Verhältnissen bei den Polizeien der Länder vergleichbare freie Heilfürsorge eingeführt werden soll.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Klaus-Dieter Kühbacher (SPD):
Rede ID: ID0804102600
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wie sich diese in Aussicht genommene Veränderung des Bundesbesoldungsgesetzes finanziell auf den Bundeshaushalt auswirken könnte, öder ergeben sich für den Bundeshaushalt möglicherweise Einsparungen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung prüft zunächst einmal die Notwendigkeit und den Sinn einer entsprechenden Änderung. Davon hängt natürlich auch der Umfang möglicher Änderungen ab, wovon dann wieder die Kosten abhängen, so daß ich heute noch nicht in der Lage bin, Ihnen eine Antwort zu geben, weil sich die Prüfung noch nicht in diesem Stadium befindet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102700
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Klaus-Dieter Kühbacher (SPD):
Rede ID: ID0804102800
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung in ihre Überlegungen auch die bei den Ländern zur Zeit gehandhabte Regelung der Gewährung der freien Heilfürsorge einbeziehen, die sich auch beim Polizeieinzeldienst und bei der Bereitschaftspolizei durchaus einheitlich vollziehen läßt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe bereits darauf hingewiesen, daß wir die Gegebenheiten bei den Ländern bei der Prüfung mit berücksichtigen werden. Ich muß allerdings



Pari. Staatssekretär von Schoeler
darauf hinweisen, daß die Verhältnisse nach meiner
Kenntnis auch nicht in allen Ländern einheitlich sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804102900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0804103000
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß man bei dieser wie auch bei anderen Regelungen Härtefälle dadurch vermeiden könnte, daß man den Angehörigen des öffentlichen Dienstes, entsprechend dem Abgeordnetengesetz, die Wahlfreiheit zwischen dem Beihilfewesen bzw. der freien Heilfürsorge nach öffentlichem Dienstrecht und der gesetzlichen Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuß gibt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die von Ihnen angesprochene Regelung des § 27 des Abgeordnetengesetzes hat sicherlich mit zur Aktualität dieser Frage beigetragen. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Auswirkungen von Änderungen in diesem Bereich für ältere und jüngere Beamte sehr unterschiedlich sind. Insofern müssen diese Fragen wirklich sehr sorgfältig geprüft werden, damit durch eine eventuelle Neuregelung keine neuen Härten entstehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804103100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) auf:
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in diesem Jahr unternommen, um zu verhindern, daß ab Oktober 1977 durch eine neue Abwasserdruckleitung ungeklärte Abwasser in das Emsästuar eingeleitet werden, die zu einer Gefährdung des Fremdenverkehrs auf der Insel Borkum und anderen Nordseeinseln führen können?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung verfolgt mit Besorgnis die jüngste Entwicklung auf der niederländischen .Seite im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Abwasserdruckleitung in das Emsästuar. Während die Vereinbarung der Minister Genscher und Drees von 1972, wonach kein ungereinigtes Abwasser über eine Druckleitung in das Emsästuar eingeleitet werden darf, unverändert gilt, ist von niederländischer Seite offenbar vorgesehen, zumindest vorübergehend, auch ungereinigte Abwässer einzuleiten.
Dies ist erst vor wenigen Monaten erkennbar geworden. Die Bundesregierung hat seitdem immer wieder mit großem Nachdruck den Standpunkt vertreten, daß es bei der 1972 getroffenen Vereinbarung bleiben muß, und wird an diesem Standpunkt auch in den Verhandlungen, die in der kommenden Woche fortgesetzt werden, festhalten. Die deutsche Delegation hat in den bisherigen Verhandlungen mit aller Deutlichkeit klargemacht, daß erhebliche Verzögerungen auf der niederländischen Seite bei der Sanierung der Abwasserverhältnisse in Betrieben, die an die Druckleitung angeschlossen werden sollen, nicht zu unseren Lasten gehen dürfen. Dabei ist vor allem auf die Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs auf der Insel Borkum und in anderen Erholungsgebieten Ostfrieslands hingewiesen worden.
Im Auftrag des Bundesinnenministeriums wurde von den Professoren Rincke und Seyfried in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde und dem Niedersächsischen Wasseruntersuchungsamt in Hildesheim jetzt ein weiteres Gutachten fertiggestellt; es wurde der niederländischen Seite am 7. September übergeben und unterstreicht den deutschen Standpunkt, daß das Emsästuar bei weitem geringere Belastungen verträgt als sie von niederländischer Seite als vertretbar angenommen wurden.
Herr Bundesinnenminister Professor Dr. Maihofer hat im übrigen in einem an seinen niederländischen Kollegen gerichteten Schreiben seine große Besorgnis über die Entwicklung zum Ausdruck gebracht und darum gebeten, die niederländische Regierung möge sich dafür einsetzen, daß nur solchen Betrieben der Anschluß an die Abwasserdruckleitung gestattet wird, die ihre Abwasserverhältnisse saniert haben, damit kein neues Umweltproblem im Ems-Mündungsgebiet entsteht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804103200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0804103300
Herr Staatssekretär, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, wenn die Niederländer ihre Drohung tatsächlich verwirklichen und ungereinigte Abwässer einleiten, was doch wohl eindeutig der Vereinbarung von 1972 widerspricht?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß es gelingen muß, die Regelungen der Vereinbarung von 1972 in der Praxis dugrchzusetzen. Von daher sehe ich im Augenblick keinen Anlaß zu Spekulationen über die in Ihrer Frage zum Ausdruck gekommene Situation.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804103400
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Diedrich Schröder (CDU):
Rede ID: ID0804103500
Sehen Sie denn eine Möglichkeit, vor dem geplanten Termin — Anfang Oktober — noch weitere konkrete Schritte zu unternehmen, um die beabsichtigte Einleitung zu verhindern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube, Sie haben aus der Beantwortung Ihrer Frage entnehmen können, daß die Bundesregierung alles ihr Mögliche getan hat und auch weiter tun wird, um die 1972 getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen und auch auf ihre Erfüllung durch die andere Seite hinzuwirken.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804103600
Die Frage 15 ist von Herr Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim eingebracht. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.



Vizepräsident Frau Renger
Frage 16 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Coppik auf:
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten der internationalen rechtsextremistisch-militanten Organisationen vor, der Josef Werner Trierner, Michel Antosch, Dieter Fritz Pollert und Reinhold Kucher angehören sollen, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls gegen die vier Männer nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß Anfang März dieses Jahres vier deutsche Staatsangehörige in Spanien festgenommen und am 5. April 1977 wieder freigelassen wurden. Ferner sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, die auf den Bericht einer spanischen Zeitung vom 28. Juli dieses Jahres zurückgehen. Nach diesen Zeitungsmeldungen sollen die Verhafteten an Attentatsplänen beteiligt gewesen sein und einer internationalen rechtsextremistischen Gruppe angehören.
Die von der Bundesregierung unverzüglich eingeleitete Klärung, ob die Verhaftungen im Zusammenhang mit Attentatsplänen standen, ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann ich im gegenwärtigen Zeitpunkt die Frage nicht beantworten, ob eine internationale rechtsextremistische Organisation, der die in Ihrer Frage genannten Personen angehören sollen, besteht und aktiv geworden ist. Die spanischen Behörden haben der deutschen Botschaft gegenüber bisher keinerlei Mitteilung über politische Hintergründe des Vorgangs gemacht. Erst nach vollständiger Sachverhaltsaufklärung kann beurteilt werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen angezeigt sind. Ich werde Sie, Herr Kollege, nach dem Abschluß der Bemühungen um Aufklärung gerne weiter unterrichten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804103700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Coppik.

Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0804103800
Herr Staatssekretär, gibt es irgendwelche Erkenntnisse, daß diese vier Personen ihre Tätigkeit auch in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt oder schon vor der Zeit in Spanien ausgeübt haben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß wir nach den, wie Sie zugeben werden, sehr vagen Andeutungen und Mitteilungen in der Presse unverzüglich die notwendigen Aufklärungsmaßnahmen ergriffen haben. Sie beziehen auch den von Ihnen angesprochenen Problemkreis ein. Weitere Erkenntnisse liegen mir nicht vor. Sonst hätte ich sie vorhin schon erwähnt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804103900
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0804104000
Muß ich dieser Antwort entnehmen, daß seitens des Auswärtigen Amtes irgendwelche
Erkenntnisse über den Grund der Verhaftung in Spanien an das Bundesinnenministerium nicht weitergegeben wurden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich habe in meiner Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege, bereits darauf hingewiesen, daß die spanischen Behörden der deutschen Botschaft keine Mitteilung über politische Hintergründe des Vorgangs gemacht haben. Es ist also nicht etwa so, daß etwas nicht weitergegeben worden wäre, sondern so, daß nichts mitgeteilt worden ist. Das ist ein erheblicher Unterschied, wie Sie zugeben werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804104100
Die Frage 13 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Dr. Enders, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Frage 17 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Penner auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Ehrengerichtsbarkeit für Rechtsanwälte namentlich im Hinblick auf ungeahndetes hartnäckiges Fehlverhalten von Strafverteidigern in den letzten Jahren verbesserungsbedürftig ist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0804104200
Die Bundesregierung hält es für dringend notwendig, daß von den berufsrechtlichen Sanktionen ein zügiger und tatangemessener Gebrauch gemacht wird, wenn ein Rechtsanwalt als Verteidiger gegen seine berufliche Pflicht zur Wahrung der Rechtsordnung verstoßen hat. Weitgehende Vorrechte des Verteidigers in Strafverfahren, die rechtsstaatlich erwünscht sind, damit alle Umstände des Falles ausgewogen berücksichtigt werden, sind nur bei einer der Rechtsordnung verpflichteten Handlungsweise des Verteidigers tragbar. Den Ehrengerichten, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten zu ahnden haben, kommt daher eine hohe Verantwortung für die Rechtspflege zu.
Soweit in mehreren Fällen der letzten Zeit ehrengerichtliche Verfahren unerwartet lange gedauert haben oder noch nicht abgeschlossen werden konnten, muß berücksichtigt werden, daß die berufsrechtlichen Vorwürfe zugleich Straftatbestände darstellten. In solchen Fällen hat aus Gründen der Verfahrensökonomie das Strafverfahren den gesetzlichen Vorrang vor dem ehrengerichtlichen Verfahren. Da der strafrechtliche Vorwurf von den zuständigen Strafgerichten noch nicht geklärt werden konnte, mußten die ehrengerichtlichen Verfahren ausgesetzt



Parl. Staatssekretär Dr. de With
werden. Ich darf auf § 118 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung verweisen.
Soweit ehrengerichtliche Verfahren in einzelnen Fällen aus anderen Gründen verzögert wurden, wird von den für die Aufsicht über die Ehrengerichte zuständigen Landesjustizverwaltungen der Frage nachzugehen sein, mit welchen Mitteln hier abgeholfen werden kann.
Unter diesen Aspekten ,darf gesagt werden, daß im Hinblick auf die Effektivität die Ehrengerichtsbarkeit verbessert werden sollte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804104300
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Dr. Penner auf:
Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Neuordnung für erforderlich?
Bitte schön.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Eine grundlegende Änderung der gesetzlichen Vorschriften über die Ehrengerichtsbarkeit für Rechtsanwälte hält die Bundesregierung nicht für notwendig. Die Bundesrechtsanwaltsordnung bietet hinreichend Möglichkeiten, einem Mißbrauch anwaltlicher Befugnisse wirksam entgegenzutreten. Die Verteilung der Aufgaben in der Ehrengerichtsbarkeit — Verfolgung der Pflichtverletzungen durch die Staatsanwaltschaft, Ahndung durch Gerichte, .die mit ehrenamtlichen Richtern aus der Rechtsanwaltschaft in einem von Instanz zu Instanz unterschiedlichen Maße besetzt sind — hat sich grundsätzlich bewährt.
Die Fälle, die Ihrer Frage zugrunde liegen dürften, haben bereits Anlaß dazu gegeben, zusammen mit den Landesjustizverwaltungen und den Organisationen der Anwaltschaft zu prüfen, wie das ehrengerichtliche Verfahren effektiver gestaltet werden kann. Ich darf im übrigen auf den letzten Satz der Antwort auf Ihre erste Frage verweisen, Herr Kollege Penner.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804104400
Keine Zusatzfrage.
Der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger ist nicht im Raum; seine Fragen 20 und 21 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Welche konkreten Unterschiede in den Haftbedingungen einsitzender Terroristen gegenüber denen der anderen Häftlinge hat es bisher in deutschen Haftanstalten gegeben, und hält die Bundesregierung etwa bestehende Sondervergünstigungen überhaupt für tragbar?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Generell darf ich darauf hinweisen, daß der Vollzug der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafe nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fällt. Nach ,der im Grundgesetz verankerten Aufgabenverteilung fallen diese Bereiche in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer. Die Vollzugsbehörden der Länder, die der Aufsicht des Justizministers des jeweiligen Landes unterstehen, entscheiden deshalb im Rahmen der Gesetze auch in eigener Verantwortung über die Behandlung der Gefangenen.
Über die Haftbedingungen der in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim befindlichen Häftlinge hat das Justizministerium Baden-Württemberg am 7. September 1977 eine Pressemitteilung herausgegeben. Ich bin gern bereit, Ihnen diese Pressemitteilung, die konkrete Einzelheiten enthält, zur Verfügung zu stellen. Die in dieser Mitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg erwähnten Erleichterungen, die der Haftrichter gemäß § 119 StPO verfügt hat, beruhen im wesentlichen auf Gutachten medizinischer Sachverständiger.
Nach dem 5. September 1977 sind die hier in Frage stehenden Hafterleichterungen aufgehoben worden. Die Haftbedingungen müssen der jeweiligen Lage angepaßt werden. Sie stellen keinen un-veränderbaren Standard für diese Häftlinge dar.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804104500
Keine Zusatzfrage. — Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Offergeld steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Welches ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen der Bundesregierung über die Revision der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland, um die für ausländische Investoren in der Bundesrepublik Deutschland nach der Körperschaftsteuerreform insbesondere auf Gesellschafterebene wesentlich erhöhte Steuerlast wieder dem international üblichen Maß anzupassen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Rainer Offergeld (SPD):
Rede ID: ID0804104600
Herr Kollege, der Stand der Verhandlungen über eine Revision der Doppelbesteuerungsabkommen aus Anlaß der Körperschaftsteuerrefom war bereits Gegenstand der schriftlichen Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Häfele im Rahmen der Fragestunde vom 15. und 16. Juni 1977. Ich darf deshalb auf die damalige Antwort der Bundesregierung verweisen.
Seitdem hat sich am Verhandlungsstand nichts Wesentliches geändert. Mit drei weiteren Staaten wurden Verhandlungen aufgenommen, so daß sich die Zahl unserer Verhandlungspartner nunmehr auf 14 erhöht hat.
Im übrigen trifft die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung nicht zu, daß die Steuerbelastung für ausländische Investoren nach der Körperschaftsteuerreform das international übliche Maß überschreite.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804104700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.




Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0804104800
Herr Staatssekretär, um auf Ihre letzte Bemerkung einzugehen: Können Sie bestätigen, daß für die Beurteilung der Gesamtsteuerbelastung die Dividendenpolitik der Unternehmen, also das Verhältnis von Ausschüttung zu Thesaurierung, einen entscheidenden Faktor darstellt, und können Sie angeben, in welchen Bereichen sich die Verhältniszahlen bewegen und in welchen Bereichen damit die steuerliche Belastung für ausländische Investoren liegt?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden. Soweit es sich um thesaurierte Gewinne handelt, Herr Kollege, ist die Steuerbelastung für Ausländer wie für Inländer gleich. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine Tochtergesellschaft einer ausländischen Mutter handelt oder nicht. Bei Ausschüttungen tritt ein Unterschied ein. Da haben wir beim Inländer das Anrechnungssystem, d. h., die Körperschaftsteuerbelastung wird auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Bei Ausländern ist das nicht der Fall. Weil diese hier nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, kann es auch keine Anrechnung geben.
Aber nochmals: Das Wesentliche ist, wenn man die Belastung der Ausländer, die deutschen Aktienbesitz haben, mit Belastungen anderer Staaten vergleicht, kann man sagen, daß sich die Bundesrepublik in ihrer Belastung im Mittelfeld bewegt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804104900
Die zweite Zusatzfrage.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0804105000
Herr Staatssekretär, könnten Sie für die deutsch-amerikanischen Verhandlungen die beiderseitigen Positionen skizzieren und erläutern, weshalb sich diese Verhandlungen gegenwärtig verhärtet haben?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ist das eine Sache für die Fragestunde?)

Offergeld, Parl. Staatssekretär: Das ist natürlich ein Fragenkomplex, der eigentlich kaum in der Fragestunde dargestellt werden kann. Ich kann darauf hinweisen, daß die Frage der Belastung der ausländischen Muttergesellschaften bei diesen Doppelbesteuerungsverhandlungen letztlich nicht der entscheidende Gesichtspunkt ist. Es gibt nämlich einen Ausgleich der Belastung innerhalb des amerikanischen Steuersystems. Die entscheidende Frage ist sehr viel mehr, ob der amerikanische Fiskus einen größeren Steueranteil bekommt oder der deutsche Fiskus. Das ist ein Spezialproblem bei den Verhandlungen mit den USA.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804105100
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Gibt es gegenwärtig Überlegungen der Bundesregierung zur Gleichstellung von deutschen natürlichen Personen, die im Ausland Direktinvestitionen tätigen, in dem Sinn, daß auch diese Personen die im Ausland von der ausländischen Kapitalgesellschaft entrichtete Körperschaftsteuer auf ihre persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen können?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Laufs, es gibt keine Überlegungen der Bundesregierung, Inländern zu ermöglichen, auf ihre deutsche Einkommensteuer ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen. Eine solche Anrechnung ist auch international ganz unüblich.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804105200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0804105300
Sehen Sie auf Grund dieser gegebenen Lage nachteilige Auswirkungen für die internationale Kapitalverflechtung?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Nein, wir sehen überhaupt keine negativen Auswirkungen. Ich habe darauf hingewiesen, daß das international nicht üblich ist. Mir ist kein Staat bekannt, der ausländische Körperschaftsteuer auf seine inländische Einkommensteuer anrechnen würde. Es gibt daher auch keinerlei Absichten der Bundesregierung in dieser Richtung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804105400
Keine weitere Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Niegel bittet um schriftliche Beantwortung der Frage 25. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Entspricht es den Tatsachen, daß der Bundesrechnungshof seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland in allen Ländern bei den Finanzämtern Steuerfälle prüft, daß aber Beamte des Bayerischen Finanzministeriums seit Oktober 1976 anläßlich der Prüfung von Steuerfällen den Vertretern des Bundesrechnungshofs Hausverbot für bayerische Finanzämter erteilt haben?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, ich wäre dankbar, wenn ich die Frage 26 und die Frage 27 gemeinsam beantworten könnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804105500
Stimmen Sie zu, Herr Kollege?

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0804105600
Ja, wenn die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen, nicht gemindert wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804105700
Sie haben vier Zusatzfragen.
Dann rufe ich noch die Frage 27 auf:
Ist gegebenenfalls diese Verweigerung der Kontrolltätigkeit des Bundesrechnungshofs von der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich bestätigt worden, und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die von allen bisherigen Regierungen in Bund und Ländern geübte Praxis im Interesse der Allgemeinheit der Steuerzahler wiederherzustellen?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Der Bundesrechnungshof, Herr Kollege Marschall, prüft seit Bestehen der Bundesrepublik in allen Ländern bei den Finanzämtern Steuerfälle. Dies geschieht — außer in Nordrhein-Westfalen — stets gleichzeitig mit dem jeweiligen Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslandes.



Parl. Staatssekretär Offergeld
Vom November 1975 bis Februar 1976 prüfte der Bundesrechnungshof gleichzeitig mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof das Finanzamt München für Körperschaften. Der Bundesrechnungshof übersandte dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen im Juli 1976 seine Prüfungsfeststellungen und bat um Stellungnahme zu bestimmten Steuerfällen, bei denen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen maßgebend an den getroffenen Entscheidungen mitgewirkt hatte.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen übersandte dem Bundesrechnungshof am 22. Oktober 1976 seine Stellungnahme zum Prüfungsbericht, in der es, soweit auf die Prüfungsfeststellungen eingegangen wurde, zu jeweils anderen Schlußfolgerungen als der Bundesrechnungshof gelangte. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bestritt zugleich mit ausführlicher Begründung dem Bundesrechnungshof das Recht, bei den bayerischen Finanzämtern zu prüfen, und monierte Art und Weise der Prüfung. Der Bundesrechnungshof seinerseits hielt die Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen in einigen Punkten für nicht ausreichend.
Bundesrechnungshof und Bayerisches Staatsministerium der Finanzen baten daraufhin den Bundesminister der Finanzen um Stellungnahme zum Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bat den Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 21. Januar 1977, vorerst bei den bayerischen Finanzämtern nicht mehr zu prüfen, bis die Frage des Prüfungsrechts geklärt sei. Der Bundesfinanzminister übersandte seinerseits dem Bundesrechnungshof und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen am 20. Mai 1977 ein Gutachten, in dem das Prüfungrecht des Bundesrechnungshofes bejaht wurde. Das entspricht im übrigen auch der Staatspraxis in allen Bundesländern.
Das Bundesfinanzministerium regte an, die Frage gemeinsam mit einem Vertreter des Bundesrechnungshofes zu erörtern. Nachdem der Präsident des Bundesrechnungshofes mit Schreiben vom 25. Februar 1977 an Finanzminister Huber und mit einem weiteren Schreiben vom 27. Juni 1977 an Finanzminister Streibl gebeten hatte, die Angelegenheit zu überprüfen, hat Finanzminister Streibl nun ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs vorgeschlagen, das am 15. September stattfinden soll. Vom Ausgang dieses Gesprächs hängt es ab, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird. Der Präsident des Bundesrechnungshofes wird dem Rechnungsprüfungsausschuß dieses Hauses in dieser Angelegenheit in der nächsten Sitzung berichten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804105800
Eine Zusatzfrage.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0804105900
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß dieses ausgesprochene Hausverbot anläßlich der Überprüfung bestimmter Steuerfälle von überdurchschnittlicher Größenordnung erteilt wurde?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Ja, es waren sicherlich, Herr Kollege Marschall, Prüfungsfälle von Gewicht; nur mit solchen befassen die Rechnungshöfe. Danach kam es zu der Entwicklung, die ich zu schildern versucht habe. Hausverbot ist vielleicht ein etwas drastischer Ausdruck. Der Bayerische Staatsminister der Finanzen hat den Bundesrechnungshof gebeten, bis zur Klärung der Streitfrage keine Prüfungen mehr vorzunehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804106000
Eine weitere Zusatzfrage.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0804106100
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für die Allgemeinheit der Steuerzahler in der Bundesrepublik, also auch in Bayern, die gebotene Gleichheit vor dem Gesetz besteht, wenn die Finanzverwaltung eines Bundeslandes die Prüfung einzelner Steuerfälle durch den Bundesrechnungshof verweigert bzw. verhindert?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Marschall, der Bundesfinanzminister ist der Auffassung, daß der Bundesrechnungshof auch hei bayerischen Finanzämtern, wie bei den Finanzämtern aller anderen Bundesländer, ein Prüfungsrecht hat. Er wird diese Auffassung weiterhin mit Nachdruck vertreten. Der Bundesfinanzminister hofft, daß es mit der Bayerischen Staatsregierung bald zu einer Einigung kommt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804106200
Eine weitere Zusatzfrage.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0804106300
Herr Staatssekretär, sieht sich die Bundesregierung in der Lage, in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen entgegenzutreten, die bayerische Finanzverwaltung habe in diesen Fällen das Licht der öffentlichen Kontrolle gescheut?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Marschall, auf Grund des Steuergeheimnisses ist es nur in beschränktem Umfang möglich, einzelne Steuerfälle in der Öffentlichkeit zu erörtern. Es ist Aufgabe des Rechnungshofs, die Praxis der Finanzverwaltung zu überprüfen, zu kontrollieren. Wir legen Wert darauf, daß der Bundesrechnungshof das auch in der Zukunft, auch in bayerischen Finanzämtern, tun kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804106400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Höpfinger.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0804106500
Herr Staatssekretär, es kann also davon ausgegangen werden, daß es sich nicht um ein Hausverbot handelt, sondern um eine gegenseitige Vereinbarung zwischen Bundesfinanzministerium und dem Staatsministerium der Finanzen in Bayern?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, das ist ein Irrtum. Der Bayerische Staatsminister der Finanzen hat den Bundesrechnungshof von sich aus,
3140 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 41. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 14. September 1977
Parl. Staatssekretär Offergeld
und zwar einseitig, gebeten, keine Prüfungen mehr vorzunehmen, solange die Streitfrage schwebt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804106600
Eine Zusatzfrage, Frau Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0804106700
Herr Staatssekretär, Sie können zwar keine genauen Auskünfte über die Einzelfälle geben. Aber es wäre interessant, zu wissen, um wie viele Fälle es sich insgesamt handelt und auf welcher Höhe sich die strittigen Summen bewegen. Können Sie mir diese Frage beantworten?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Simonis, ich kann Ihnen das aus dem Handgelenk nicht beantworten; ich habe die entsprechenden Unterlagen nicht zur Hand. Ich muß noch einmal in Ruhe prüfen, ob das Steuergeheimnis eine derartige Auskunft zuläßt. Falls ja, werde ich sie Ihnen gerne zukommen lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804106800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804106900
Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort auf die Zusatzfrage des Kollegen Höpfinger so zu verstehen, daß ein Hausverbot in der Weise erteilt wurde, daß den Angehörigen des Bundesrechnungshofs das Betreten der staatlichen Dienstgebäude, in denen die Finanzämter untergebracht sind, untersagt worden ist?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Ich darf noch einmal meine ursprüngliche Formulierung vorlesen: Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bat den Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 21. Januar 1977, vorerst bei den bayerischen Finanzämtern nicht mehr zu prüfen, bis die Frage des Prüfungsrechts des Bundesrechnungshofs geklärt sei.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804107000
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804107100
Herr Staatssekretär, ist davon auszugehen, daß sich die Bundesbehörden mit dieser Bitte des bayerischen Finanzministeriums einverstanden erklärt haben?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Nein, davon ist nicht auszugehen. Der Bundesrechnungshof geht davon aus, daß der Bayerische Staatsminister bis zur Klärung der Frage Prüfungen nicht mehr zuläßt. Es ist ein bißchen höflich ausgedrückt, aber im Endergebnis läuft dies natürlich auf ein Prüfungsverbot hinaus.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804107200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0804107300
Herr Staatssekretär, ist die Frage in dieser Weise auch schon von anderen Ländern aufgeworfen worden?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Nein, es ist meines Wissens einmalig, daß das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs bestritten wird. Es gibt im übrigen auch eine klare Vereinbarung, die sogenannte Trierer Vereinbarung, in der festgelegt wurde, daß der Rechnungshof des jeweiligen Bundeslandes und der Bundesrechnungshof gleichzeitig Prüfungen durchführen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist sogar darüber hinausgegangen und läßt Prüfungen durch den Bundesrechnungshof allein zu. Daß das Prüfungsrecht bestritten wird, ist jetzt erstmalig in Bayern zu verzeichnen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Aber dann muß es doch einen Vorgang geben!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804107400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0804107500
Herr Staatssekretär, ist es denn schon einmal vorgekommen, daß ein anderes Land das Bundesverfassungsgericht angerufen und deshalb gebeten hat, von einer Prüfung Abstand zu nehmen?
Offergeld, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mir ist kein Fall bekannt — ich wiederhole es —, in dem ein Bundesland dem Bundesrechnungshof das Prüfungsrecht versagt oder bestritten hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804107600
Die Fragen 28 und 29 des Abgeordneten Porzner werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Conradi werden ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär Offergeld.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Rohr zur Verfügung.
Die Frage 32 des Abgeordneten Simpfendörfer ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 33 der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) auf:
Sind der Bundesregierung Berichte oder Dokumentationen über erhebliche Gesundheitsgefahren, die von der Anwendung des Pflanzengiftes Tormona ausgehen, bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0804107700
Frau Präsidentin, ich bitte, die Fragen 33 und 34 zusammen beantworten zu dürfen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804107800
Die Fragestellerin ist einverstanden. Daher rufe ich auch die Frage 34 der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) auf:
Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Anwendung dieses Mittels solange zu unterbinden, bis die Unschädlichkeit durch wissenschaftliche Untersuchung einwandfrei erwiesen ist?



Rohr, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, bereits in den Fragestunden am 23. März, am 4. und 12. Mai 1977 ist hier ausführlich zur Anwendung von Tormona Stellung genommen worden. Berichte und Dokumentationen über „erhebliche Gesundheitsgefahren", die bei ordnungsgemäßer und sachgerechter Anwendung von 2,4,5-T-haltigen Mitteln ausgehen könnten, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Für die Aufrechterhaltung der Zulassung von Tor-mona durch die Biologische Bundesanstalt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsamt sind auch nach dem derzeitigen Stand des Wissens die Grundsätze gültig, die u. a. in der „Gemeinsamen Stellungnahme" dieser beiden Stellen zusammengefaßt worden sind. Die Auswertung aller verfügbaren Forschungsergebnisse hat bisher keine Erkenntnisse erbracht, die ein Verbot nach dem Pflanzenschutzgesetz rechtfertigen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804107900
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete.

Elfriede Eilers (SPD):
Rede ID: ID0804108000
Herr Staatssekretär, befindet sich das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Landwirtschaftsministerien der Länder in der Frage der Gefahren, die von Tormona ausgehen können, auf gleicher Ebene, oder sind dort unterschiedliche Meinungen vorhanden?
Rohr, Staatssekretär: Es gibt zumindest ein Bundesland, das eine andere Meinung vertritt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804108100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0804108200
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, die Antwort, die Sie gerade gegeben haben, dem Landesminister des einen Bundeslandes, welches Sie soeben angesprochen haben, zur Verfügung zu stellen?
Rohr, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, von diesem Bundesland wurden uns verschiedene Unterlagen zugesandt. Auch diese Unterlagen rechtfertigen nach erster Durchsicht nicht die Annahme, daß nachgewiesen worden ist, daß Tormona bei vorschriftsmäßiger Anwendung gesundheitsgefährdend ist. Wir haben gleichwohl die uns übersandten Unterlagen unverzüglich an die mit der Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln betrauten Stellen geschickt, nämlich an die Biologische Bundesanstalt und das Bundesgesundheitsamt, und eine Stellungnahme dieser Stellen angefordert. Dies haben wir dem Bundesland mitgeteilt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804108300
Die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Paintner wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Müller (Schweinfurt) auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Raum. Die Fragen 36 und 37 des Herrn Abgeordneten Müller (Schweinfurt) werden daher
schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Müntefering auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Raum. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 39 und 40 des Herrn Abgeordneten Milz werden auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Auch die Frage 41 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius wird auf deren Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, Sie sind umsonst hergekommen. Aber es war ja vielleicht ganz interessant. Danke schön.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 44 und 45 des Herrn Abgeordneten Hansen werden ebenso wie die Fragen 46 und 47 des Herrn Abgeordneten Würtz auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die einzigen Fragen aus diesem Bereich, die hier mündlich beantwortet werden sollten, sind die Fragen 42 und 43 des Herrn Abgeordneten Möllemann. Der Herr Abgeordnete ist jedoch nicht im Raum. Ich glaube nicht, daß wir auf ihn warten können. Diese Fragen müssen daher schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Es tut mir leid. Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Hat die Bundesregierung die Absicht, Reisenden in die Türkei und nach Syrien zu empfehlen, sich einer Choleraschutzimpfung zu unterziehen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0804108400
Herr Kollege Fiebig, die öffentliche Empfehlung von Impfungen ist nach dem Bundesseuchengesetz Sache der obersten Landesgesundheitsbehörden. Bislang ist eine Schutzimpfung für Reisende nicht empfohlen worden. Eine Impfung gäbe auch nur einen sehr begrenzten, individuellen Schutz. Durch sie kann einer



Parl. Staatssekretär Zander
Weiterverbreitung der Krankheit nicht vorgebeugt werden. Die internationalen Gesundheitsvorschriften sehen daher auch keine Choleraschutzimpfung vor. Es muß daher der individuellen Entscheidung überlassen bleiben, ob jemand sich impfen lassen will.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804108500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fiebig.

Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0804108600
Da die Presse gemeldet hat, daß ein aus Syrien kommender Lastkraftwagenfahrer angeblich Cholera in die Bundesrepublik eingeschleppt hat, frage ich, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Was gedenkt das Bundesgesundheitsamt im Hinblick darauf zu tun, daß die Cholerabazillen den umgekehrten Weg antreten?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich weiß nicht, ob das eine Aufgabe der angesprochenen Ämter ist. Es trifft zu, daß ein Fahrer erkrankt ist. Aber das bedeutet keineswegs, daß, wie Sie formuliert haben, die Cholera in die Bundesrepublik eingeschleppt worden ist. Denn die hier vorhandenen hygienischen und sonstigen Voraussetzungen, insbesondere die Behandlungsvoraussetzungen, in den Krankenhäusern sorgen dafür, daß diese Gefahr nicht besteht. Daher keinerlei Empfehlung. Denn eine Empfehlung einer Impfung impliziert natürlich ein gewisses Risiko, das mit Impfungen in größerem Umfang immer verbunden ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804108700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0804108800
Herr Staatssekretär, da Sie darauf hinweisen, daß eine Impfung gegen Cholera nur den individuellen Schutz verbessere, frage ich Sie, ob Sie mit mir darin übereinstimmen, daß dies für den Betroffenen von erheblicher Bedeutung sein kann und ob deshalb nicht eine Empfehlung der Bundesregierung sinnvoll sein kann.
Zander, Parl. Staatssekretär: Das ist selbstverständlich. Aber mit einer öffentlichen Empfehlung wird natürlich auch ein individuelles Risiko erzeugt, nämlich ein Risiko dessen, der durch eine Impfung Schaden an seiner Gesundheit erleiden kann. Im übrigen richtete sich die Frage auf eine allgemeine Gefährdung der Gesundheit. Daher habe ich die Formulierung „individueller Schutz" benutzt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804108900
Herr Staatssekretär, gestatten Sie, daß ich die vorhin aufgerufenen zwei Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung nochmals aufrufe? Der Fragesteller, Herr Abgeordneter Möllemann, ist jetzt im Raum.
Zander, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich!

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804109000
Ich rufe nochmals den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung und die Fragen 42 und 43 des Herrn Abgeordneten Möllemann auf:
Treffen Presseberichte zu, nach denen die beschlossenen, aber noth nicht abgewickelten Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr nicht mit dem im Verteidigungsausschuß vorgetragenen Mittelansatz finanziert werden können und daß entweder eine erhebliche Ausgabensteigerung oder aber eine Beschaffungsmengenreduzierung unumgänglich ist?
Teilt gegebenenfalls die Bundesregierung die Auffassung, daß deshalb mehr als bisher auf eine kostensparende Kooperation und Standardisierung im Rüstungsbereich hingearbeitet werden muß, und stimmt sie der These zu, daß die geschilderte Rüstungskostenentwicklung zur Schwerpunktbildung unter gleichzeitigem Verzicht auf einige Beschaffungsvorhaben zwingt?
Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!

Dr. Andreas von Bülow (SPD):
Rede ID: ID0804109100
Frau Präsidentin! Herr Kollege! Solche Presseberichte treffen nicht zu.
Die vom Verteidigungsausschuß gebilligten Beschaffungsvorhaben sind ausnahmslos zu den aktuellen Preisen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt. Damit hat die Bundesregierung die aus heutiger Sicht mögliche und erforderliche Vorsorge getroffen, die Beschaffungen planmäßig durchzuführen. An eine Herabsetzung der gebilligten Beschaffungsmengen ist nicht gedacht.
Sofern die Presseberichte die Risiken künftiger, heute noch ungewisser Preissteigerungen bei den Beschaffungsvorhaben aufzeigen wollen, ist ein Hinweis auf das Planungssystem der Bundesrepublik angebracht. Im Interesse der Erhaltung der Preisstabilität berücksichtigt die Ausgabenplanung in Bund, Ländern und Gemeinden künftige Preissteigerungen nicht. Dies ist im Stabilitätsgesetz so festgelegt. Die notwendige Preisanpassung ist einer jährlichen Fortschreibung ides Finanzplans vorbehalten. Bei der Fortschreibung wird die Bundesregierung Sorge tragen, daß Preissteigerungen nicht die kontinuierliche Umrüstung der Streitkräfte auf die zweite Waffengeneration beeinträchtigen.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Möllemann: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, und zwar unabhängig von der positiven Antwort auf die erste Frage. Im Rüstungsbereich müssen Kooperation und Standardisierung im Bündnis aus militärischen, technischen und — bei den hohen Kosten für Entwicklung und Beschaffung neuer Waffensysteme — auch aus finanziellen Gründen nachdrücklich betrieben werden. Es ist erklärte und praktizierte Politik, auf diesen Gebieten fortzuschreiten. Nach dem Erreichten hier auch künftig konkrete Ergebnisse zu erzielen, setzt den darauf gerichteten politischen Willen der Partner voraus. Der NATO-Ministerrat hat diesen wiederholt bekundet.
Kooperation und Standardisierung werden zum Nutzen der Beteiligten — harmonisierte Forderungen und Einführungszeitpunkte dafür vorausgesetzt — erleichtert, wenn bei Kauf von Rüstungsgütern aus fremder Entwicklung Kompensation durch Export aus eigener Entwicklung sichergestellt werden kann und bei bi- oder multilateralen Gemeinschaftsprogrammen in Entwicklung und Beschaffung eine Arbeitsverteilung auf die Industrien der Partnerländer vorgenommen werden kann, die bei uneingeschränkten „Know-how-Transfer" technisch ausge-



Parl. Staatssekretär Dr. von Bülow
wogen ist und wertmäßig dem finanziellen Beitrag zu den Kosten des Programms entspricht.
Die Bundesregierung stimmt der These zu, daß die hohen Kosten für Entwicklung und Beschaffung von modernem, der Bedrohung angemessenem Rüstungsmaterial zur Schwerpunktbildung zwingen. Auf bereits beschlossene Beschaffungsvorhaben braucht indes nicht verzichtet zu werden.
Die Frage, ob aus Gründen haushaltsmäßig nicht finanzierbarer Kosten auf das eine oder andere für später geplante, aber noch nicht beschlossene Vorhaben verzichtet werden muß, kann heute nicht beantwortet werden. Darüber wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Randbedingungen zu entscheiden sein.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804109200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0804109300
Herr Staatssekretär, Sie sagten, daß die Steigerungsraten im vorhinein nicht kalkulierbar seien, sondern in der Finanzplanung aufgefangen werden müßten. Treffen die hier angesprochenen Presseberichte zu, und mit welchen prozentualen Steigerungsraten rechnen Sie in der nächsten Zeit in der mittelfristigen Finanzplanung?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Ich werde erst ab heute abend mit entsprechenden Zahlen der neuen Finanzplanung rechnen können. Das Kabinett berät zur Zeit über die mittelfristige Finanzplanung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804109400
Keine weiteren Zusatzfragen? — Schönen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe wieder den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf.
Die Fragen 49 und 50 des Herrn Abgeordneten Egert werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Dann rufe ich Frage 51 des Abgeordneten Kirschner auf. — Ist er nicht im Saal?

(Parl. Staatssekretär Zander: Frau Präsidentin, ich glaube, der Abgeordnete ist nicht im Hause!)

— Das tut mir leid. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso wie Frage 52 des Herrn Abgeordneten Kirschner. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Ist die Meldung einer Sonntagszeitung zutreffend, wonach das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit amtliche Broschüren aufgelegt hat, in denen die Bezeichnung „BRD" für die Bundesrepublik Deutschland verwendet wird, das Bundesministerium diese Broschüren dennoch nicht aus dem Verkehr ziehen will?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Darf ich bitte beide Fragen im Zusammenhang beantworten?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804109500
Ja. Dann rufe ich noch die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Bezeichnung „BRD" für die Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist und auch nicht in den amtlichen Sprachgebrauch aufgenommen werden sollte?
Zander, Parl. Staatssekretär: In der Vergangenheit ist verschiedentlich in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit die Abkürzung „BRD" an Stelle der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" gedruckt worden. Die entsprechenden Schriften aus dem Verkehr zu ziehen, hält das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit jedoch für finanziell unvertretbar. Es ist aber seit geraumer Zeit dafür Sorge getragen worden, daß diese Abkürzung nicht mehr verwendet wird. Das geschieht u. a. auch dadurch, daß Autoren, die mit der Abfassung von Schriften beauftragt sind, darauf hingewiesen werden, keine Abkürzungen an Stelle der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" einzusetzen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804109600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0804109700
Darf ich fragen, wie lange der Vorrat dieser Schriften mit dieser Bezeichnung noch reicht?
Zander, Parl. Staatssekretär: Das ist recht unterschiedlich, aber es handelt sich um geringe Bestände. Nur bin ich leider, Herr Kollege, nicht in der Lage, das ganze Schrifttum des Ministeriums nun im einzelnen lesen zu lassen,

(Kroll-Schüter [CDU/CSU] : Das glaube ich gern!)

um festzustellen, wo solche Bezeichnungen in der Vergangenheit verwandt worden sind. Aber es kommt künftig nicht mehr vor.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804109800
Eine zweite Zusatzfrage.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0804109900
Gibt es für die in der Eigenwerbung erfahrene Bundesregierung überhaupt keine Möglichkeit der Abänderung, ohne das ganze Schriftmaterial vernichten zu müssen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Nein, das gibt es nicht, weil wir ja gar nicht wissen, in welchen, teilweise umfangreichen Forschungsergebnissen, die von Autoren oder von wissenschaftlichen Instituten erstellt worden sind und die wir veröffentlichen müssen, nun an irgendeiner Textstelle diese Bezeichnung auftritt. Dafür kann ich im einzelnen auch nicht geradestehen. Garantieren kann ich Ihnen nur, daß das abgestellt worden ist und künftig nicht mehr vorkommen wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804110000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.




Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804110100
Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, Sie seien nicht in der Lage, das Schriftturn zu lesen, das bei Ihnen gedruckt ist, muß man dann davon ausgehen, daß das Ministerium den Überblick über das Schrifttum verloren hat, das bei Ihnen hergestellt wird?
Zander, Parl. Staatssekretär: Nein, davon können Sie nicht ausgehen. Sie können nur davon ausgehen, daß unser Haus eine ganz besondere Verpflichtung hat, über Forschungsergebnisse, die gerade auf dem sozialen Feld sehr vielfältig anfallen, zu einem großen Teil auch auf Anforderung dieses Hauses, durch gesetzliche Verpflichtungen oder durch Entschließungsanträge des Bundestages, zu berichten. Daraus ist ein sehr umfangreiche Literatur entstanden, die der einzelne in der Tat nicht übersehen kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804110200
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0804110300
Herr Staatssekretär, halten Sie es angesichts Ihrer Versicherung, daß dies in Zukunft weitestmöglicht nicht mehr vorkommen werde, nicht für wichtiger, auf den Inhalt solcher Broschüren zu achten, als jetzt nachzuforschen, ob in der Vergangenheit irgendwo einmal BRD anstatt Bundesrepublik Deutschland gestanden hat?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804110400
Ich glaube, das ist keine Frage.
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich möchte diese Abwägung nicht vornehmen, aber wir haben dafür gesorgt, daß es nicht mehr vorkommt. Sie sehen, daß wir diesem Teil Ihrer Frage besondere Bedeutung beigemessen haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804110500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Höpfinger.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0804110600
Herr Staatssekretär, kann man erfahren, von wem die Anregung oder die Weisung gekommen ist, diese Abkürzung nicht mehr zu verwenden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Von der Leitung des Ministeriums, d. h., im Zweifel unterzeichnet entweder von der Frau Minister oder von unserem Herrn Staatssekretär. Ich kann es nicht nachvollziehen, aber jedenfalls von der Spitze des Hauses.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804110700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster. Das ist die letze Zusatzfrage.

Dr. Johannes Gerster (CDU):
Rede ID: ID0804110800
Herr Staatssekretär, würden Sie freundlicherweise mitteilen, von wem die Anregung oder Weisung kam, dieses Kürzel zu verwenden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Diese Entscheidung liegt schon geraume Zeit zurück. Ich bin gerne bereit, nachprüfen zu lassen, ob es einer besonderen
Anregung von außen bedurfte oder ob sie aus dem Hause gekommen ist. Ich kann es im Augenblick nicht sagen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804110900
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Wrede steht zur Beantwortung zur Verfügung. Ich rufe Frage 55 des Herrn Abgeordneten Wiefel auf:
Wird die Bundesregierung die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ändern und einen obligatorischen Alterssehtest einführen?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0804111000
Frau Präsident! Nein, Herr Kollege, die Bundesregierung hat nicht die Absicht, einen obligatorischen Alterssehtest einzuführen. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen haben ergeben, daß der Risikofaktor „Abnahme der Sehschärfe im Alter" sich bisher nicht ausreichend bestimmen läßt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? — Keine Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dreyer auf:
Trifft es zu, daß die Straßenbauverwaltungen bei Auftragsvergaben im Straßenbau von der Los-Vergabe abgehen und stattdessen zu einer Vergabe an Generalunternehmer übergehen wollen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Straßenbauverwaltungen beabsichtigen nicht, von der bei Bundesautobahn-Neubaumaßnahmen üblichen Vergabe nach Fachlosen — Erd-, Oberbau-, Brückenlose — generell abzugehen und eine Vergabe an Generalunternehmungen vorzunehmen. Jedoch soll bei einigen geplanten Maßnahmen in der Praxis gezielt untersucht werden, ob die im Ausland mit Erfolg vorgenommene zusammenfassende Vergabe der gesamten Arbeiten eines Bauabschnittes, die sogenannte Globalvergabe, auch in der Bundesrepublik wirtschaftliche Vorteile bringt. Bisher sind zwei Globalausschreibungen durchgeführt worden. In beiden Fällen hat sich aber gezeigt, daß die losweise Vergabe vorteilhafter war.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dreyer? — Keine Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dreyer auf:
Wenn ja, welche ordnungs- und wettbewerbspolitischen Auswirkungen hat dies nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere auf die mittelständischen Unternehmen in diesem Bereich, und sieht sich die Bundesregierung angesichts dieser Auswirkungen nicht veranlaßt, sich für die Beibehaltung der Los-Vergabe auszusprechen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, negative Auswirkungen ordnungs- und wettbewerbspolitischer Art auf die Bauunternehmungen



Parl. Staatssekretär Wrede
des Bereichs, in dem eine Globalausschreibung durchgeführt wird, sind nicht zu erwarten, da stets alternativ eine Vergabe in Einzellosen vorgesehen wird, die anzubieten auch mittleren Firmen gegebenenfalls in Arbeitsgemeinschaften ohne weiteres möglich ist. Im übrigen würde der Anteil einer Globalvergabe am gesamten Vergabevolumen nicht so erheblich sein, daß der Straßenbaumarkt selbst in der jeweiligen Region merklich tangiert werden kann. Darüber hinaus werden in jedem Falle die konjunkturellen und strukturellen Gegebenheiten der Bauwirtschaft in der für eine Globalvergabe vorgesehenen Region bei der Entscheidung über diese Art der Ausschreibung mitberücksichtigt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111300
Keine Zusatzfrage, danke schön.
Frage 58 des Herrn Abgeordneten Horstmeier:
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen einzuleiten, damit schwerbehinderte Rollstuhlfahrer bei Bundesbahnfahrten nicht im Gepäckwagen untergebracht werden müssen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, im Benehmen mit den Behindertenverbänden einen eisenbahngerechten Rollstuhl in Form eines Fahr- und Tragsessels einzuführen, der eine Beförderung in normalen Reisezugwagen zuläßt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111400
Zusatzfrage.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0804111500
Herr Staatssekretär, ist schon abzusehen, wann das Wirklichkeit werden könnte?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, die Untersuchungen bei der Deutschen Bundesbahn sind noch im Gange. Die Bundesbahn erwägt z. B., den bei der Österreichischen Bundesbahn bewährten Fahr- und Tragsessel einzuführen. Es ist zunächst beabsichtigt, nach einem Versuchsbetrieb etwa 1000 Stück dieser Sessel anzuschaffen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111600
Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter zu einer Zusatzfrage.

Hermann Kroll-Schlüter (CDU):
Rede ID: ID0804111700
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, wie lange diese Untersuchungen jetzt dauern?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Dies kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann nur sagen, daß sie jetzt in einem weit vorgeschrittenen Zustand sind und daß ich davon ausgehe, daß die Bundesbahn sehr bald zu konkreten Ergebnissen kommt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111800
Ich rufe Frage 59 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Rollstuhlfahrern) bei Bundesbahnfahrten Fahrtkosten entrichten müssen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hält es nicht für gerechtfertigt, daß Begleitpersonen von Schwerbehinderten bei Bundesbahnfahrten Fahrtkosten entrichten müssen. Sie hatte daher in der vergangenen Legislaturperiode unter der Federführung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Reform des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs-und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr beschlossen und dem Bundesrat am 7. November 1974 zugeleitet.
Nach dem Gesetzentwurf sollten der begünstigte Personenkreis und der Begriff des Nahverkehrs erweitert werden. Darüber hinaus war auch die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im Fernverkehr vorgesehen. Der Bundesrat hat das sozialpolitische Anliegen des Gesetzentwurfs ausdrücklich anerkannt, ihn aber wegen der zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte abgelehnt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode in überarbeiteter Form dem Bundesrat erneut zuzuleiten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804111900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0804112000
Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf dem Bundesrat vorlegt?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Die Frage kann ich Ihnen nicht konkret beantworten, Herr Kollege. Ich hatte gesagt: in dieser Legislaturperiode.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804112100
Zweite Zusatzfrage.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0804112200
Herr Staatssekretär, gibt das jetzige Schwerbehindertengesetz eine Handhabe, hier Abhilfe zu schaffen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, wir müßten speziell das von mir angesprochene Gesetz ändern, sonst wäre eine unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen nicht möglich.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804112300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0804112400
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, daß die finanziellen Mehrbelastungen, auf die sich die Länder beider Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat berufen haben, nicht mehr als jährlich 20 Millionen DM ausmachen würden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann das jetzt nicht quantifizieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804112500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).




Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804112600
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß der Bundesrat bereits im Jahre 1974 eine Ablehnung ausgesprochen hat, und wenn ja, weshalb hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit keinen neuen Entwurf eingebracht?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich hatte gesagt, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf in modifizierter Form wieder einzubringen. Es wäre wohl sinnlos, wenn die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der vom Bundesrat abgelehnt wurde, in der gleichen Form wieder einbrächte. Sie würde von vornherein eine nochmalige Ablehnung provozieren. Deswegen sind Überlegungen im Gange, die es möglich machen sollen, das Ziel, das angestrebt wird, zu erreichen und nicht auch diesen Gesetzentwurf im Bundesrat scheitern zu lassen.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804112700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0804112800
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Haltung des Landes Schleswig-Holstein — von der CDU geführt — in dieser Frage inzwischen geändert hat oder ob ein neu einzubringender Gesetzentwurf am Widerstand dieses Landes erneut scheitern würde?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Das ist der Bundesregierung nicht bekannt, Herr Kollege Hölscher.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804112900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0804113000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie hoch die Belastung der Länder — ohne den Anteil des Bundes — gewesen wäre, wenn dieses Gesetz durch den Bundesrat beschlossen worden wäre?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich habe die Zahl im Moment nicht parat, Herr Kollege. Ich bin gern bereit, sie Ihnen zuzuleiten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804113100
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804113200
Dieses Gesetz konnte den Bundesrat 1974 nicht passieren, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichten. Sind Sie, Herr Staatssekretär, der Meinung, daß die Bundesregierung bei der augenblicklichen Wirtschaftssituation einen solchen Gesetzentwurf tatsächlich einbringen wird und die Länder dem zustimmen würden, oder sollte die Bundesregierung nicht statt dessen eine sogenannte kleine Lösung einbringen, damit zumindest die Begleitpersonen von Schwerstbehinderten, wie z. B. die Begleitpersonen von Blinden, in den Genuß von freien Fahrten kommen könnten?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, zunächst habe ich mich nicht dazu geäußert, wie der Gesetzentwurf, der jetzt erarbeitet wird, aussehen wird, ob er eine Kleinstlösung oder eine größere Lösung beinhalten wird.
Zum zweiten habe ich auch nicht gesagt, daß 1974 die Finanzmittel bei den Ländern nicht ausgereicht hätten, sondern ich habe gesagt: Die Länder sahen sich nicht in der Lage. Zu Ihrer daraus abgeleiteten Frage kann ich nur bemerken, daß sich, was die Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern angeht, in der Zwischenzeit einiges geändert hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804113300
Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich rufe die Frage 60 der Frau Abgeordneten Simonis auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Zeitschrift „Schöne Welt" (Juni-Heft 1977, 20. Jahrgang), die von der Deutschen Bundesbahn herausgegeben und in nahezu allen Zügen ausgelegt wird, eine vier Seiten lange Werbung über die Südafrikanische Republik eingeheftet war, und besteht nach Ansicht der Bundesregierung Anlaß zu der Befürchtung, daß eine solche öffentliche Werbung negative Folgen auf ihre Bemühungen einer ausgleichenden Politik in Afrika haben könnte?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der Bundesregierung ist bekannt, daß im Juni-Heft der Zeitschrift „Schöne Welt" eine Beilage mit Werbung für die Südafrikanische Republik eingeheftet war. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine als bezahlte Wirtschaftswerbung erschienene kommerzielle Veröffentlichung in einer Teilauflage von 100 000 Exemplaren, d. h. in rund der Hälfte der monatlichen Heftauflage. Gemäß einem Vertrag über die Anzeigenverwaltung mit einem Verlag hat die Deutsche Bundesbahn in der Regel keinen Einfluß auf die Art der Werbung in der Werbezeitschrift „Schöne Welt". Die Bundesregierung teilt jedoch nicht die Auffassung, daß diese Veröffentlichung ihre Politik in Afrika negativ beeinflussen wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804113400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 61 der Frau Abgeordneten Simonis auf.
Treffen Berichte zu, wonach die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, eigenes Fachpersonal an private Firmen „auszuleihen", und stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß dies zum einen dem Ansehen der Deutschen Bundesbahn schaden könnte, zum anderen sogenannte private Verleihfirmen nur noch schwer zu verbieten sein dürften, wenn öffentliche Hände zu solchen Verfahren greifen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, bei der Deutschen Bundesbahn gibt es größere Personalüberhänge. Um den derzeitigen Überhang abzubauen, prüft die Deutsche Bundesbahn auch den produktiven Einsatz von Beschäftigten in anderen Unternehmen, die einen Bedarf an Fachkräften haben. Das kann dem Ansehen der Deutschen Bundesbahn nicht schaden und hat auch mit den sogenannten Verleihfirmen nichts zu tun.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804113500
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete.




Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0804113600
Herr Staatssekretär, sind Sie angesichts der Servicedefizite, die immer wieder beklagt werden, wirklich der Auffassung, daß die Bundesbahn zuviel Arbeitskräfte hat, für die sie im Notfall keine Arbeit fände? Ich denke hier beispielsweise an die Annahme von Expreßgut und ähnlichen Dingen auf Bahnhöfen.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bundesbahn prüft alle Möglichkeiten, ihr Personal sinnvoll einzusetzen. Dennoch kann es nicht übersehen werden, daß es einen Personalüberhang gibt. Ich habe mich in meiner Antwort ausdrücklich auf Fachkräfte bezogen. Es ist ja wohl sehr zweifelhaft, ob man Fachkräfte, die eine ganz bestimmte Berufsausbildung haben, die spezialisiert sind, für von Ihnen angesprochene Arbeiten einsetzen kann.
Im übrigen darf ich vermerken, daß dies bei der Bundesbahn untersucht wird. Es gibt noch kein konkretes Ergebnis. Selbstverständlich können solche Maßnahmen nicht ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804113700
Zusatzfrage, bitte, Frau Abgeordnete Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0804113800
Sie haben einen Teil meiner Zusatzfrage schon vorweggenommen, Herr Staatssekretär. Ist bereits mit dem Personalrat oder mit den Betroffenen gesprochen worden? Sind sie gehört worden? Was haben sie dazu an Stellungnahmen abgegeben?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein. Die ganzen Untersuchungen sind noch nicht soweit fortgeschritten, daß wir uns in diesem Stadium befänden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804113900
Die Fragen 62 und 63 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Kann für den Rhein-Main-Donau-Kanal die internationale Schiffahrtsfreiheit so weit eingeschränkt werden, daß die Gefahr eines Ruins der westeuropäischen Binnenschiffahrt durch Dumpingfrachtpreise der Ostblockländer, zumal der Sowjetunion, gebannt wird, und wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechende Schritte unternehmen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Recht zur Benutzung der nationalen Wasserstraße Main-Donau-Kanal wird mit den interessierten Staaten im einzelnen zu regeln sein. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, schon jetzt entsprechende bilaterale Binnenschiffahrtsverträge abzuschließen. Hierin werden auch Regelungen getroffen, die einem etwaigen ruinösen Wettbewerb vorbeugen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804114000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804114100
Ich habe eine Klarstellungsfrage: Haben Sie jetzt die Fragen 64 und 65 zusammen beantwortet?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, nur die Frage 64.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804114200
Herr Staatssekretär, können Sie mitteilen, wie hoch schätzungsweise die Einnahmen sind, die die Ostblockländer bereits jetzt durch die Benutzung der deutschen Wasserstraßen haben?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, dies kann ich Ihnen nicht sagen. Auf diese Zusatzfrage konnte ich auch nicht vorbereitet sein. Diese Zahlen müßte ich zusammenstellen lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804114300
Eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804114400
In welchem Umfang sind bisher Vorstellungen durch die Sowjetunion und andere Ostblockländer feststellbar, hier eine Ausdehnung der Benutzung zu ihren Gunsten zu erreichen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist nicht unbekannt geblieben, daß es unterschiedliche Standpunkte zur Qualifikation des Rhein-Main-Donau-Kanals gibt. Ich habe den Standpunkt der deutschen Seite dargelegt. Die Sowjetunion vertritt einen anderen Standpunkt. Es wird den zukünftigen Verhandlungen vorbehalten bleiben, hier zu einer allseits befriedigenden Regelung zu kommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804114500
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
In welchem Umfang wird das deutsche Kanalnetz heute bereits durch Ostblockländer befahren, und ist es zutreffend, daß die Sowjetunion unter Beteiligung von deutschem und belgischem Kapital bereits eigene Reedereien in der Bundesrepublik Deutschland gegründet hat, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Das nord- und westdeutsche Kanalnetz wird von Binnenschiffen der Ostblockstaaten grundsätzlich nur im Rahmen der ihnen zugestandenen vertraglichen Rechte befahren, nämlich dem DDR-Verkehrsvertrag und der Polen-Vereinbarung von 1971. Tschechoslowakischen Schiffen ist nur das Befahren der Elbe und des Elbe-LübeckKanals gestattet.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es ist nicht bekannt, daß die Sowjetunion in der Bundesrepublik Deutschland eigene Reedereien unter Beteiligung deutschen bzw. belgischen Kapitals gegründet hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804114600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804114700
Ist die Bundesregierung bereit, diesen bisher undementierten Pressemeldungen nachzugehen?



Wrede, Parl. Staatssekretär: Sie wird das tun, Herr Kollege.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804114800
Zweite Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0804114900
Ist die Bundesregierung auch bereit, festzustellen — oder entsprechende Aufträge zu veranlassen —, wie hoch die Einnahmen der Ostblockländer aus dieser Art der Benutzung deutscher Wasserstraßen zur Zeit sind?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird bei der Vorbereitung der Verträge, die sie mit den verschiedensten Vertragspartnern abzuschließen hat, selbstverständlich auch diese Zahlen erarbeiten müssen, weil sie sonst gar nicht in der Lage wäre, die entsprechenden Verhandlungsgrundlagen zu legen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804115000
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf:
Hat der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — wie in der Zeitung „Die Zeit" vom 2. September 1977 berichtet — behauptet, unter den Anfragen der Mitglieder des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung befänden sich allzu häufig lächerliche Fragen, und wenn ja, wie kommt der Bundesminister zu dieser Behauptung?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Rahmen eines umfassenden Gesprächs mit Journalisten, u. a. über Organisationsstrukturen einer Verwaltung, hat Bundesminister Gscheidle darauf hingewiesen, daß allein unter Kostengesichtspunkten die Klärung reiner Informationsfragen bei der örtlich zuständigen und daher auch sachkundigen Dienststelle am günstigsten wäre. In einem parlamentarischen System ist jedoch aus vielen berechtigten Gründen der zuständige Minister Gesprächspartner der Abgeordneten. Daraus ergeben sich zwangsläufig höhere Kosten, u. a. bei Detailfragen, zu deren Beantwortung die örtlich zuständige Behörde herangezogen werden muß. Bundesminister Gscheidle hat ausdrücklich auf das wohlbegründete Fragerecht der Abgeordneten hingewiesen. Eine Wertung von Fragen zu Einzelheiten von örtlicher Bedeutung war von ihm nicht beabsichtigt und ist daher auch nicht erfolgt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804115100
Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0804115200
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie recht verstanden habe, hat der Minister also nicht von lächerlichen Fragen von Bundestagsabgeordneten gesprochen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin — wahrscheinlich auch Sie nicht bei dem Gespräch nicht dabeigewesen. Ich kann mich daher nur auf das beziehen, was Minister Gscheidle mir in Vorbereitung dieser Fragestunde mitgeteilt hat. Es ist in einem längeren Gespräch über Verwaltungsaufwand gesprochen worden. Er hat z. B. auf den Aufwand im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen hingewiesen und deutlich gemacht, daß es häufig Fragenkomplexe seien, die örtlich bezogen seien und die man besser und günstiger an Ort und Stelle klären könne. Sollte der Begriff „lächerlich" gefallen sein - wie gesagt, ich war nicht dabei —, kann er sich wohl nur darauf beziehen, daß das Protokoll des Deutschen Bundestages bei den Fragen häufig Begleiterscheinungen wie Heiterkeit und Lachen vermerkt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804115300
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe nun die Frage 67 des Abgeordneten Nordlohne auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0804115400
Frau Präsidentin, da der Kollege Nordlohne nicht im Saale sein kann, übernehme ich seine Frage als eine Zusatzfrage von mir.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804115500
Das können Sie in dieser Form nur machen, wenn die Frage des Kollegen Nordlohne in den Rahmen Ihrer Frage hineinpaßt und von Ihnen als eigene Frage aufgenommen wird. Ich muß mir erst einmal angucken, ob das der Fall ist.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Die paßt genau dazu, Frau Präsidentin!)

— Na, ich kann eigentlich nicht sagen, daß das da hineinpaßt, Herr Kollege. In der vom Kollegen Nordlohne gestellten Frage geht es um die Kosten der Beantwortung von mündlichen Anfragen.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0804115600
Nein, Frau Präsidentin. Ich darf die Frage einmal vorlesen: Hat der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen weiter erklärt — in diesem Zeitungsartikel —, im Durchschnitt koste die Beantwortung einer mündlichen Anfrage, deren Inhalt auch in einem schlichten Ortsgespräch zu klären wäre, rund 400 DM, und wenn ja, wie wurde der genannte Betrag errechnet?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804115700
Bitte schön, diese Frage kann als Ihre Zusatzfrage gestellt werden.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Als meine Zusatzfrage, Frau Präsidentin!)

Wrede, Parl. Staatssekretär: Der Herr Kollege Löffler hat in der Haushaltsdebatte am 3. März 1977 u. a. gesagt:
Auch wir im Parlament sollten einmal darauf achten, daß wir mit Anfragen, Forderungen und Arbeitsaufträgen an die Regierung den Personalstand nicht unnütz in die Höhe heben. Wir fragen mitunter Dinge, deren Beantwortung mehrere Tage mehrere Beamte beschäftigen muß. Das muß auch nicht immer sein. Vielleicht setzt man sich mal mit der Regierung in Verbindung und fragt: Wie lange dauert das eigentlich?
So weit das Zitat des Kollegen Löffler.



Parl. Staatssekretär Wrede
Zu dieser Kostenfrage hat sich auch Bundesminister Gscheidle in dem schon angezogenen Pressegespräch geäußert. Der von ihm genannte Betrag ist ein Durchschnittsbetrag für die Kosten der Bearbeitung von Bundestagsanfragen allgemein.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804115800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz.

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0804115900
Herr Staatssekretär, ist Ihr Minister bereit, dem Haus detailliert mitzuteilen, auf Grund welcher Tatsachen er zu einer Behauptung kommt, die so pauschal angelegt ist, daß das Fragerecht des Parlaments in ein völlig falsches Licht gerückt wird?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich hatte versucht, den Zusammenhang zu erläutern. Ich glaube, aus meiner Antwort kann man schließen, daß genau dies, nämlich das Fragerecht des Parlaments in ein solches Licht zu bringen, nicht beabsichtigt war. Aber Sie wissen wie ich — jeder andere Kollege hier im Hause, glaube ich, weiß das auch —, daß ein Einzelpunkt in einem längeren Gespräch über viele Dinge, aus dem Sachzusammenhang gerissen und dann in einer öffentlichen Darstellung wiedergegeben, natürlich ein ganz anderes Gewicht bekommt, als er es haben würde, wenn er im Sachzusammenhang gesehen wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804116000
Ich rufe die Frage 68 der Abgeordneten Frau Hürland auf:
Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach allein im Bereich der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn über 15 000 Pflichtplätze für Schwerbehinderte am Stichtag 1. Oktober 1976 nicht besetzt waren, und falls ja, kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche Oberpostdirektionen bzw. Bundesbahndirektionen die Pflichtquote unterschritten haben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, Frau Kollegin, ich bitte um Nachsicht dafür, daß die Antwort etwas länger wird, als das bei den bisherigen Fragen der Fall war.
Die genannten Zahlen ergeben sich aus den statistischen Angaben in der Bundestagsdrucksache 8/807 vom 8. August 1977, desgleichen ergibt sich daraus die Antwort auf den zweiten Teil der Frage 1. Von insgesamt 23 566 Pflichtplätzen für Schwerbehinderte — das sind 6 % von 392 766 — waren am Stichtag, dem 1. Oktober 1976, bei der Deutschen Bundesbahn 13 329 besetzt und demnach 10 237 nicht besetzt. Während die Pflichtquote für Schwerbehinderte bei den reinen Verwaltungsstellen der Deutschen Bundesbahn in der Regel abgedeckt ist — Stichproben bei den Büros der Bundesbahndirektionen ergaben: Essen 13 %, Frankfurt 8 %, Köln 9 %, Nürnberg 11,9 %, Stuttgart 8,9 % —, kann diese Quote bei den Stellen des äußeren Dienstes wegen der strengen Anforderungen an die körperliche Tauglichkeit vieler Dienstposten nicht erfüllt werden.
Bei der Deutschen Bundesbahn sind insgesamt 3,4 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Für Schwerbehinderte nicht geeignete Arbeitsbereiche sind insbesondere der Rangierdienst, der Zugbegleit- und Lokfahrdienst, der Weichen- und Blockdienst, der Kraftfahrdienst, der Güterladedienst und der Fahrdienstleiter- und Zugmeldedienst. Würden diese Arbeitsplätze, insgesamt 118 000 am Stichtag 31. Dezember 1976, bei der Ermittlung der Pflichtplätze unberücksichtigt bleiben, so würde sich die Zahl der nicht besetzten Pflichtplätze um etwa 8 000 auf rund 2 800 reduzieren. Für die Deutsche Bundesbahn bestehen erhebliche Schwierigkeiten, Schwerbehinderte unterzubringen, da durch unumgängliche Rationalisierungs- und Straffungsmaßnahmen, Auflösung von Direktionen, Ämtern und Ausbesserungswerken, Wegfall der Bahnsteigsperren, Beseitigung schienengleicher Übergänge usw., viele für Schwerbehinderte geeignete Arbeitsplätze weggefallen sind. Die Deutsche Bundesbahn ist aber bemüht, bevorzugt Schwerbehinderte einzustellen, wenn geeignete Arbeitsplätze nicht mit vorhandenem Personal besetzt werden können. Auch die bei der Deutschen Bundesbahn seit November 1974 bestehende grundsätzliche Einstellungssperre und die Personalreduzierung infolge der Altersabgänge wirken sich auf den Personalanteil der Schwerbehinderten nachteilig aus.
Am Stichtag 1. Oktober 1976 waren bei Bundespost und Bundesbahn insgesamt noch 15 228 Pflichtplätze für Schwerbehinderte unbesetzt. Bei der Bundespost allein belief sich die Zahl der unbesetzten Pflichtplätze auf 4 991. Genaue Angaben darüber, in welchem Ausmaß die einzelnen Oberpostdirektionen der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz nachgekommen sind, enthält die von der Bundesregierung zur Unterrichtung des Bundestages vorgelegte Übersicht über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen zum Stichtag 1. Oktober 1976, die mit der Bundestagsdrucksache 8/807 vom 8. August 1977 bekanntgegeben worden ist. Nach dieser Übersicht hatten am genannten Stichtag fünf der insgesamt 18 Oberpostdirektionen erstmals seit Inkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes das Pflichtsoll von 6 vom Hundert erfüllt. Bei den übrigen Oberpostdirektionen lag der Erfüllungsstand noch zwischen 5,7 und 3,3 vom Hundert. Bei der Betriebsverwaltung der Bundespost sind viele Arbeitsplätze wegen der Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit für Schwerbehinderte nicht geeignet. Die Bundespost hat daher erheblich größere Schwierigkeiten, eine ausreichende Zahl Schwerbehinderter zu beschäftigen, als Behörden mit reinen Verwaltungsaufgaben.
Wie sehr die Bundespost bemüht ist, ihr Pflichtsoll zu erfüllen, ergibt sich daraus, daß die Zahl der mit Schwerbehinderten besetzten Pflichtplätze in der Zeit vom 1. Oktober 1975 bis zum 1. Oktober 1976 von 18 637 auf 22 111, d. h. um 3 474, gestiegen ist. Gleichzeitig hat sich der Erfüllungsstand bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten im Gesamtbereich der Bundespost von 4 auf 4,9 % erhöht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804116100
Frau Kollegin, Sie haben eine Zusatzfrage.




Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804116200
Ich danke für die sehr ausführliche Beantwortung. Trotzdem habe ich noch eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß zu den Behinderten körperlich, geistig und seelisch Behinderte gehören und daß Sie bis jetzt nur von körperlich Behinderten gesprochen haben? Sind Sie mit mir weiterhin der Meinung, daß gerade der Personenkreis der nicht körperlich Behinderten geeignet wäre, sowohl bei der Bahn als auch bei der Post eine Arbeitsstelle zu finden, und auch verwendet werden könnte? Sind Sie mit mir ebenfalls der Meinung, daß die gleichen Schwierigkeiten, die die Bundesbahn und die Bundespost bei der Wegrationalisierung von Arbeitsstellen oder bei Einsparungsmaßnahmen haben, auch für das private Gewerbe, für die Industrie und Wirtschaft, zutreffen, und warum billigen Sie diesem Bereich nicht die gleichen Maßstäbe zu?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich teile Ihre Auffassung, daß man bei Behinderten nicht differenzieren sollte. Ich kann mich aber, was den letzten Teil Ihrer Bemerkungen angeht, nur noch einmal auf das beziehen, was ich gesagt habe. Bundesbahn und Bundespost sind auf Grund ihrer Organisations- und Betriebsstruktur nicht mit anderen Verwaltungen und häufig auch nicht mit anderen Betrieben, wenn es um feste Arbeitsplätze geht, zu vergleichen. Bei der Bundesbahn und bei der Bundespost ist es schwierig, das Soll an Schwerbehindertenplätzen auch tatsächlich zu besetzen. Ich habe aber darauf verwiesen — ich komme bei der nächsten Frage gleich noch deutlicher darauf zurück —, daß die bisherigen Bemühungen nicht ohne Erfolg geblieben sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804116300
Frau Kollegin, eine zweite — aber kurze — Zusatzfrage.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804116400
Herr Staatssekretär, im Schwerbehindertengesetz gibt es keinen Unterschied zwischen handwerklichen und Wirtschaftsbetrieben auf der einen Seite und mehr verwaltungsmäßig ausgerichteten Betrieben auf der anderen Seite. Die Betriebe werden gleichmäßig mit der Pflichtquote belastet. Welchen Unterschied glauben Sie mit dem Blick auf Bahn und Post machen zu dürfen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es gibt — obwohl es diesen Unterschied nicht gibt — die Möglichkeit, solche Pflichtplätze, die nicht besetzt werden können, durch Ausgleichszahlungen abzugelten. Ich denke, daß der Sinn dieser Ausgleichszahlungen eben der ist, daß für den Fall, daß solche Plätze aus internen Betriebsgründen nicht besetzt werden können, diese Ausgleichsabgabe gezahlt werden soll. Ich unterstelle noch einmal — ich wiederhole es —, beide Bundesbehörden werden sich bemühen, soweit das nur möglich ist, den Anteil der Schwerbeschädigten, den sie beschäftigen, an das Soll von 6 % heranzubringen. Ich bitte aber um Nachsicht, daß dies leichter gesagt als in der Praxis zu realisieren ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804116500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0804116600
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob die Bundesregierung die Kriterien, die Sie vorhin hier vorgetragen haben, auch anerkennt, wenn sie in der Privatwirtschaft Anwendung finden, und zahlen Bundespost bzw. Bundesbahn auch die entsprechenden Abgaben für die nicht besetzten Plätze?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe mich hier nur zu der Frage zu äußern, wie Bundespost und Bundesbahn sich verhalten. Selbstverständlich zahlen sie für die nicht besetzten Pflichtplätze auch die Abgabe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804116700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster.

Dr. Johannes Gerster (CDU):
Rede ID: ID0804116800
Herr Staatssekretär, finden Sie nicht — ebenso wie ich —, daß die Bundesregierung jegliches moralische Recht verliert, die Privatunternehmen aufzufordern, die gesetzlich vorgesehene Quote von Schwerbehinderten in den Betrieben aufzunehmen, wenn der Bund selbst bei Bahn und Post nicht in der Lage ist, die gesetzlich vorgeschriebene Quote zu erfüllen?
Wrede, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, ich finde das nicht, und zwar einfach deswegen, weil ich davon ausgehe, daß die Bundesregierung in der Lage ist, bei ihren Bundesunternehmen Bahn und Post nachzuweisen, daß sie alles nur Menschenmögliche tut, um so nahe wie möglich an das Soll heranzukommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804116900
Eine letzte Frage, Herr Abgeordneter Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0804117000
Herr Staatssekretär, sieht die Bundespost insbesondere in der Auftragsvergabe von Arbeiten an Behindertenwerkstätten eine weitere Möglichkeit, der Lösung des hier angesprochenen Problems näherzukommen?
Wrede, Parl. Staatsserketär: Die Bundespost wird natürlich auch in diesem Bereich alle Anstrengungen unternehmen, um dem Problem insgesamt gerecht zu werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804117100
Ich rufe Frage 69 der Abgeordneten Frau Hürland auf:
Liegen der Bundesregierung Unterlagen über die Höhe der tatsachlich von der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn gezahlten Ausgleichsabgaben vor, und wie hoch waren diese in den jeweiligen Haushalten ausgewiesen?
Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, wenn möglich; um eine kurze Antwort.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Präsident, ich bin in der Lage, sehr kurz zu antworten.
Frau Kollegin, für 1976 hat die Deutsche Bundesbahn eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 9,7 Mil-



Parl. Staatssekretär Wrede
lionen DM abgeführt. 1975 betrug die Ausgleichsabgabe noch 13,4 Millionen DM.
Für das Jahr 1976 hat die Bundespost eine Ausgleichsabgabe von 3,8 Millionen DM gezahlt. Für das Jahr 1975 mußte die Bundespost noch eine Ausgleichsabgabe von 11,1 Millionen DM entrichten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804117200
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804117300
Auch eine kurze Frage, Frau Präsidentin. — Herr Staatssekretär, meine Frage lautete: Wie hoch waren die Ansätze in den jeweiligen Haushalten ausgewiesen? Ich wollte damit erfahren — darf ich das eben erklären? —, ob die Ausgleichsabgabe für 1976 in der gleichen Höhe angesetzt worden ist wie für 1975.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Tut mir leid, das habe ich in meinen Unterlagen nicht. Ich dachte, es sei ein deutlicherer Hinweis, die Beträge, die gezahlt worden sind, konkret zu nennen, um auch die Entwicklung deutlich zu machen.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804117400
Herr Staatssekretär, das Anliegen ist ein anderes. Man kann hieraus erkennen, ob die Bundesbahn — —

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804117500
Frau Kollegin, jetzt müssen wir aber wirklich eine kurze Frage stellen.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804117600
Wenn Sie mich nicht unterbrochen hätten, wäre ich schon fertig, Frau Präsidentin.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804117700
Wir sind wirklich schon sehr großzügig hier oben. — Bitte, Sie wollten Ihre Frage stellen.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0804117800
Ja, Sie haben mich unbrochen.
Herr Staatssekretär, ich wollte Sie fragen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, daß aus den Haushaltsansätzen erkennbar ist, ob die Bundespost und die Bundesbahn tatsächlich daran interessiert sind, die Zahl der Pflichtplätze herabzusetzen, oder nicht.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, das kann man daraus nicht erkennen. Haushaltsansätze sind Schätzungen, und diese Schätzungen basieren in der Regel auf Haushaltsabschlüssen früherer Haushaltsjahre. In der Haushaltspolitik ist es vernünftig und klug, jedesmal, wenn eine neue Rechnungslegung erfolgt und die Zahlen sich geändert haben, die Haushaltszahlen dieser Entwicklung anzupassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804117900
Die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Niegel wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Schönen Dank, Herr Staatssekretär.
Den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau rufe ich zwar auf, Herr Staatssekretär; aber die Herren Abgeordneten Eymer (Lübeck) und Jahn (Münster) sind nicht im Raum. Ihre Fragen 71 und 72 bzw. 73 und 74 werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Sie haben leider vergeblich gewartet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Höhmann steht zur Beantwortung zur Verfügung.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804118000

Wird die Bundesregierung in die bevorstehenden Verhandlungen mit der DDR die bisher nicht verwirklichten Abschnitte des sogenannten III. Korbs der KSZE-Schlußakte von Helsinki — wie z. B. umfassenderes Reisen aus persönlichen oder beruflichen Gründen — und die noch vom Grundvertrag her anstehenden und für die betroffenen Bürger immer dringlicher werdenden Fragen des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einbeziehen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Egon Höhmann (SPD):
Rede ID: ID0804118100
Herr Abgeordneter Jäger, ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich über die Themen der laufenden Sondierungen zwischen den Regierungen beider deutscher Staaten hier keine Mitteilung mache. Seien Sie aber versichert, daß der Bereich der Kontakte zwischen den Menschen für die Bundesregierung bei dem Bemühen um eine weitere Verbesserung der Beziehungen zur DDR von hervorragender Bedeutung ist. Dies gilt auch für Fragen des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804118200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804118300
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es keineswegs ein Verstoß gegen die mit der DDR vereinbarte Vertraulichkeit der Gespräche wäre, wenn Sie den ersten Teil meiner Frage, ob nämlich die bisher noch nicht abgehakten Teile des Korbs III der KSZE-Schlußakte mit einbezogen werden, hier beantworteten?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Diese Ihre Auffassung teile ich nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804118400
Zweite Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0804118500
Herr Staatssekretär, läuft die Bundesregierung bei dem Verhalten, das Sie durch die Verweigerung der Antwort auf meine Frage hier zeigen, nicht Gefahr, daß in der Öffentlichkeit mit einem gewissen Recht die Frage gestellt wird, ob die Lebensfragen, die unsere Menschen in beiden Teilen Deutschlands betreffen, von der Bundesregierung in den Verhandlungen wirklich angesprochen werden?



Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Jäger, Sie gehen von einem großen Irrtum aus. Die Bundesregierung verweigert keine Antwort. Sie ist gern bereit an dem Platz zu antworten, den sie dazu für richtig hält, nämlich im Innerdeutschen Ausschuß.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804118600
Ich rufe die Frage 76 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf:
Wie bewertet die Bundesregierung unter deutschlandpolitischen Gesichtspunkten Betriebsausflüge von Angehörigen der Privatwirtschaft im allgemeinen und von Angehörigen des öffentlichen Dienstes im besonderen in die DDR?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Ueberhorst, die Bundesregierung begrüßt den Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und bejaht aus diesem Grunde Betriebsausflüge von Angehörigen der Privatwirtschaft oder des öffentlichen Dienstes in die DDR.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804118700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ueberhorst.

Reinhard Ueberhorst (SPD):
Rede ID: ID0804118800
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, daß der Bundesregierung der Fall, der mich zu dieser Frage geführt hat und der in meinem Wahlkreis Pinneberg geschehen ist, bekannt ist, und darf fragen, ob der Bundesregierung weitere Fälle dieser Art aus anderen Bundesländern bekannt sind, in denen Betriebsausflüge verhindert worden sind.
Höhmann, Parl. Staatseskretär: Der Bundesregierung ist in den letzten Tagen noch ein weiterer Fall aus dem Bundesland Schleswig-Holstein bekanntgeworden. Aus anderen Bundesländern ist uns nichts bekanntgeworden, was nicht heißen muß, daß dort nicht ähnliche Zustände herrschen könnten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804118900
Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf:
Hält die Bundesregierung die Möglichkeit, daß eventuell Begleitpersonen aus der DDR Kontakte zu den Reisenden knüpfen könnten, für so gravierend, daß Betriebsausflüge in Form eintägiger Schiffsreisen von Travemünde nach Rostock aus Gründen der Sicherheit besser nicht unternommen werden sollten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hält die Möglichkeit, daß bei Betriebsausflügen von DDR-Seite versucht werden könnte, besondere Kontakte zu den Reisenden anzuknüpfen, nicht für so gravierend, daß deshalb derartige Betriebsausflüge unterbleiben sollten. Dies gilt auch für eintägige Schiffsreisen von Travemünde nach Warnemünde. Diese grundsätzliche Haltung läßt Ausnahmen für einzelne Angehörige des öffentlichen Dienstes aus bestimmten Gründen geboten erscheinen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Reinhard Ueberhorst (SPD):
Rede ID: ID0804119100
Darf ich diese Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung es auch zum jetzigen Zeitpunkt noch begrüßen würde, wenn alle beteiligten Verantwortlichen im Kreis Pinneberg und in Schleswig-Holstein einen Weg fänden, diese wünschenswerten Betriebsausflüge zu verwirklichen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat sich unter dem 17. August 1977 in dieser Sache an den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein gewandt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119200
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Engholm steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Die Fragen 78, 79 und 80 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 81 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf:
Hält die Bundesregierung die von Staatssekretär Dr. Jochimsen vertretene Auffassung „Für die Bundesregierung ist die Gesamtschule die Schule der Zukunft" (Information Bildung und Wissenschaft 6/76, Seite 107) auch noch nach dem für Gesamtschüler niederschmetternden Ergebnis eines Vergleichstests für die Aufnahmeprüfung in die Handelsakademie Wien-Liesing aufrecht, bei der 60 % der Absolventen der Gesamtschule durchfielen, während von den Kindern aus der Unterstufe des Gymnasiums und der Hauptschule nur 10 % die Prüfung nicht bestanden (vgl. Salzburger Nachrichten vom 20. August 1977)?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0804119300
Herr Kollege Dr. Möller, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung über die _Gesamtschule, wie sie im Bildungsgesamtplan niedergelegt ist, nicht geändert. Sie kann sich dabei nicht nur auf die in mehreren Bundesländern höchst erfolgreichen Abschlüsse von Gesamtschulen stützen, sondern auch auf eine Reihe von zum Teil neueren wissenschaftlichen Untersuchungen, die die Überlegenheit der Gesamtschule insgesamt dokumentieren. Ich erlaube mir, Ihnen anschließend als Anlage zu meiner Antwort eine Bibliographie neuerer Untersuchungsergebnisse an die Hand zu geben. Zugleich weise ich Sie auf den Aufsatz von Herrn Professor Dr. von Friedeburg in der „Frankfurter Rundschau" vom 20. August 1977 hin, der die neueren Untersuchungsergebnisse zusammenfaßt.
Alle vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen ebenso wie die Ergebnisse aus der Schulpraxis zeigen übereinstimmend die Tendenz, die zuletzt von den integrierten Gesamtschulen in Schleswig-Holstein bestätigt wird. Es heißt in dem Bericht aus Schleswig-Holstein:
1. Die Gefahr, überhaupt keinen Schulabschluß zu erreichen, beträgt an der integrierten Gesamtschule nur ein Fünftel bis ein Sechstel wie an Hauptschule, Realschule und Gymnasium.



Parl. Staatssekretär Engholm
2. Die Möglichkeit, einen höherwertigen Abschluß als Hauptschulabschluß zu machen, ist gegenüber dem Regelschulwesen um zwei Drittel höher.
3. Die Chance, die Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe zu erhalten, ist an der integrierten Gesamtschule fast dreimal so groß wie an einem regulären Gymnasium.
Im übrigen darf ich Ihnen für Ihren Hinweis auf das österreichische Schulwesen danken und dazu noch einige Richtigstellungen hintanhängen.
Erstens. Von den 46 Gesamtschülern, die die Aufnahmeprüfung an der Handelsakademie Wien-Liesing abgelegt haben, haben nicht 40 %, wie fälschlicherweise behauptet, sondern 60 % diese Prüfung bestanden. Das haben unsere Untersuchungen in Wien ergeben.
Zweitens. Von den 151 Bewerbern aus Hauptschulen und Gymnasien haben zwar 90 % die Prüfung bestanden, doch kam die Mehrzahl der Hauptschüler aus dem 1. Leistungszug — dem höchsten Niveau — der Hauptschule, während die 46 Gesamtschüler in der Mehrzahl aus dem 2. und 3. Leistungszug — das ist das mittlere und untere Leistungsniveau — stammten.
Ein direkter Vergleich zwischen dem deutschen und dem österreichischen Schulwesen ist überdies nicht zulässig, da nicht die Hauptschule, sondern die Volksschuloberstufe der Hauptschule in der Bundesrepublik allein vergleichbar ist. Die österreichische Hauptschule könnte man eher mit der Realschule in der Bundesrepublik vergleichen. Es handelt sich bei den Prüflingen der Hauptschulen also um leistungsstarke Schüler einer in drei Niveaus differenzierten höheren Mittelstufenschule. Ferner umfaßt die Mittelstufe in Österreich nur die Jahrgangsstufen 5 bis 8, also die 10- bis 14jährigen. Alle Schüler durchlaufen danach noch weitere Bildungsgänge.
Drittens. Die Mehrzahl der Schüler aus dem ersten Leistungszug der Gesamtschule hingegen sind auf der Oberstufe der Gesamtschüler — vergleichbar etwa unserer gymnasialen Oberstufe — verblieben. Wenn also — Schlußfolgerung — 60 % von weniger leistungsstarken Schülern den Übergang auf eine berufsbildende Schule, die nach einem fünfjährigen Ausbildungsgang zum Hochschulstudium berechtigt, erreichen, so kann dies nicht als ein Mißerfolg, sondern muß mehr als ein Erfolg der Gesamtschule auch im österreichischen Schulwesen interpretiert werden.
Viertens. Bei der Pressemitteilung, auf die Sie verwiesen haben, ist eine einzelne Schule herausgegriffen worden. Bei insgesamt etwa 45 000 solcher Aufnahmeprüfungen in diesem Jahr für das höhere berufliche Schulwesen ist eine Untersuchung, die sich nur auf eine Gruppe von 46 Schülern bezieht, an den üblichen wissenschaftlichen Kriterien gemessen, als nicht sehr theoriegerecht zu bezeichnen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119400
Ein Glück, daß man nicht mehr zur Schule geht, kann ich nur sagen.
Engholm, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. Aber wir mußten lange Untersuchungen in Österreich anstellen, damit diese Frage beantwortet werden konnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119500
Ich habe volles Verständnis.
Herr Dr. Möller, bitte.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0804119600
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die sehr ausführliche Antwort. Sind die Ergebnisse, die an dieser Schule festgestellt worden sind, nicht Anlaß genug, Ihre doch äußerst positive Meinung ein wenig zu revidieren?
Engholm, Parl. Staatseskretär: Ich glaube, von mir behaupten zu können, wie andere Mitglieder in unserem Bildungsministerium und insgesamt in der Bundesregierung, daß wir die Frage der Gesamtschule durchaus nicht ideologisch betrachten oder gar überideologisieren. Wir messen die Leistungen der Gesamtschule alleine an Hand von Zahlen und Daten, die uns vorliegen, und nehmen wissenschaftliche Untersuchungen zu Hilfe. Alles, was auf diesem Sektor in letzter Zeit publiziert worden ist, spricht eigentlich für eine eindeutige Überlegenheit der Gesamtschule. Bitte lasten Sie das nicht mir an; das liegt allein an den Leistungen der Gesamtschule.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119700
Ich rufe die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Hölscher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die öffentliche Hand unabhängig von dem eigenen Bedarf zusätzliche Ausbildungsplätze, insbesondere für technische Berufe, zur Verfügung stellt, ohne daß hieraus ein Rechtsanspruch auf die Übernahme in den öffentlichen Dienst abgeleitet werden kann?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hölscher, Ihre erste Frage beantworte ich wie folgt. Ja. Sie hat bereits im Jahre 1976 und 1977 Initiativen zur Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes mit Erfolg ergriffen. So haben z. B. Bahn und Post in den Jahren 1976 und 1977 über ihren eigenen Bedarf hinaus ausgebildet, insbesondere in den von Ihnen hinterfragten technischen Berufen wie Fernmeldehandwerker, Maschinenschlosser, Kraftfahrzeugschlosser, Elektroanlageninstallateur. Darüber hinaus wurden freie Ausbildungskapazitäten Dritten zur Nutzung gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.
Bei der Bundespost wurden 1976 mit Förderungsmitteln aus dem berufsbildungspolitischen Sonderprogramm der Bundesregierung zusätzlich 765 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die Bundespost bildet damit insgesamt 7 859 Jugendliche aus, davon 4 000 Fernmeldehandwerker über den eigenen Bedarf.
Der Bund hat im übrigen im Juni 1977 weitere 50 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um bei der Deutschen Bundesbahn weitere zusätzliche 1 000 Ausbildungsplätze zu schaffen.
Auf Grund der vorgelegten Daten und Planungen zum Berufsbildungsbericht 1977 geht die Bundesregierung davon aus, daß die an der Berufsbildung



Parl. Staatssekretär Engholm
Beteiligten in diesem Jahre auch ohne Auslösung der Berufsausbildungsfinanzierung eine wesentliche Steigerung des Angebotes an Ausbildungsplätzen herbeiführen können. Die Bundesregierung erwartet dabei insbesondere, daß die öffentliche Hand das Angebot an Ausbildungsplätzen über die vom Hauptausschuß des Bundesinstitutes für Berufsbildung vorgelegten Zahlen hinaus steigern wird. Mit Blick auf den öffentlichen Dienst und die den öffentlichen Arbeitgebern obliegende Verantwortung gegenüber den Jugendlichen in diesem Lande hat die Bundesregierung wiederholt alle öffentlichen Arbeitgeber, auch von höchster Stelle, aufgefordert, ihre Ausbildungskapazitäten voll auszuschöpfen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119800
Keine Zusatzfrage. — Dann rufe ich die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Hölscher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, verstärkt öffentliche Mittel für die Einrichtung überbetrieblicher Lehrwerkstätten und Gemeinschaftslehrwerkstätten insbesondere in wirtschaftlich schwachen Regionen zur Verfügung zu stellen?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Überbetriebliche Ausbildungsstätten haben in der Berufsbildung eine zunehmende Bedeutung. Das ist unumstritten. Sie ergänzen die betriebliche Ausbildung in wesentlichen Elementen und tragen dazu bei, daß regionale oder strukturelle Angebotsdefizite ausgeglichen und das Angebot insgesamt qualitativ verbessert wird.
Der zunehmenden Bedeutung der überbetrieblichen Ausbildung entsprechen auch die Haushaltsansätze des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft im „Schwerpunktprogramm zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten". Ich darf Ihnen kurz die Zahlen in Erinnerung rufen: für 1977 90 Millionen DM, für 1978 112 Millionen DM, für 1979 130 Millionen DM, für 1980 140 Millionen DM und für 1981 150 Millionen DM allein für diesen Zweck.
Um verstärkt öffentliche Mittel für den Bau von überbetrieblichen Ausbildungsstätten bereitstellen zu können, hat die Bundesregierung bereits am 14. April 1977 im Programm für Zukunftsinvestitionen zusätzlich 100 Millionen DM für den Bau solcher Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel in Höhe von 250 Millionen DM stehen im Programm für Zukunftsinvestitionen für zusätzliche Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung zur Verfügung. Auch diese Mittel können gegebenenfalls für den Bau von überbetrieblichen Ausbildungsstätten eingesetzt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804119900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0804120000
Herr Staatssekretär, berücksichtigen Ihre Ansätze auch die Tatsache, daß die 100 000 zusätzlich versprochenen und benötigten Ausbildungsplätze in der Wirtschaft wahrscheinlich nicht zur Verfügung gestellt werden können, so daß die Haushaltsmittel möglicherweise noch erheblich aufgestockt werden müssen?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hölscher, das Programm zur Errichtung und zum Ausbau überbetrieblicher Ausbildungswerkstätten ist ein langfristig laufendes Programm, das in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der möglichen Problemnot der Jugendlichen bei der Ausbildungsplatzsuche in diesem Jahr steht. Es stehen genügend Mittel für Anträge, besonders von privaten Trägern aus strukturschwachen Regionen, zur Verfügung, so daß man sagen kann: Es ergeben sich, wenn Anträge gestellt werden, keine erheblichen Probleme bei der Realisierung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804120100
Eine letzte Zusatzfrage.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0804120200
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht, nachdem man sich jetzt im Rahmen des 16-Milliarden-Programms bemüht — einfach wegen der drükkenden Probleme —, den Abfluß der Mittel zu beschleunigen, mit mir der Meinung, daß das unter geänderten, nämlich erschwerten bildungspolitischen Vorzeichen möglicherweise auch für den Berufsbildungssektor notwendig wäre?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bemüht sich, allen Anträgen so schnell wie möglich zu entsprechen. Ich wiederhole, daß die zur Verfügung stehenden Mittel für den Bau von überbetrieblichen Ausbildungsstätten ausreichen. Im Grunde genommen hat eine große und leistungsstarke Fachabteilung bei uns zur Zeit Schwierigkeiten, der Fülle der Anträge in der gewünschten kurzen Zeit nachzukommen. Daß wir es darüber hinaus in manchen Bereichen gern sähen, wenn die Bildung im Gesamthaushalt eine noch höhere Priorität haben könnte, als sie sie zur Zeit hat, will ich als Parlamentarischer Staatssekretär nicht verschweigen. Aber auch hier gilt für die Bildungspolitiker wie für andere, daß wir uns von Zeit zu Zeit nach der finanzpolitischen Decke strecken müssen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0804120300
Danke sehr, Herr Staatssekretär.
Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 15. September 1977, 9.00 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.