Rede:
ID0803807100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 38
    1. die: 4
    2. Frage: 4
    3. der: 4
    4. in: 3
    5. des: 2
    6. Abgeordneten: 2
    7. mit: 2
    8. Ich: 1
    9. rufe: 1
    10. 19: 1
    11. Grunenberg: 1
    12. auf:Gelangen: 1
    13. vom: 1
    14. Gelinde: 1
    15. Degussa-Tochterunternehmen: 1
    16. Hanau/Wolfgang: 1
    17. radioaktive: 1
    18. Elemente: 1
    19. Umwelt?Audi: 1
    20. nächste: 1
    21. Grunenberg,: 1
    22. 20,: 1
    23. steht: 1
    24. einem: 1
    25. Zusammenhang: 1
    26. 19.: 1
    27. \'Herr: 1
    28. \'Staatssekretär,: 1
    29. sind: 1
    30. Sie: 1
    31. gemeinsamen: 1
    32. Beantwortung: 1
    33. beiden: 1
    34. Fragen: 1
    35. einverstanden?Baum,: 1
    36. Parl.: 1
    37. Staatssekretär:: 1
    38. Gern.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/38 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Müller (Berlin), Lampersbach und Peters (Poppenbüll) 2959 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2959 A Fragestunde — Drucksache 8/871 vom 02. 09. 1977 — Verschwinden von Uran und Plutonium in englischen und amerikanischen Wiederaufbereitungsanlagen sowie Kontrolle von Plutonium in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A4 02.09.77 Drs 08/871 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A5 02.09.77 Drs 08/871 Schäfer (Offenburg) SPD Antw StSekr Haunschild BMFT . . . . 2960 B, D, 2961 A, B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 2960 C, D, 2961 B ZusFr Flämig SPD 2961 A Verwendung des für das Namibia-Institut in Lusaka vorgesehenen Betrages von 100 000 Dollar MdlAnfr A66 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . 2961 D, 2962 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 2962 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 2962 B ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 2962 C Genehmigung von Standorten von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Kernkraftwerken, durch Landtage MdlAnfr A6 02.09.77 Drs 08/871 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A7 02.09.77 Drs 08/871 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 2962 D, 2963 A, B, C, D, 2964 A ZusFr Lenzer CDU/CSU . . 2962 D, 2963 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 2963 C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2963 C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 2963 D ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . 2964 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 Pressemeldung über Tätigkeiten von Konstantin Simitis für die DDR und deren eventuelle Auswirkungen auf die geplante Berufung seines Bruders Professor Spiros Simitis zum Datenschutzbeauftragten des Bundes MdlAnfr A8 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . . 2964 B, C, D, 2965 A, B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 2964 C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 2964 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2965 A ZusFr Siegerschmidt SPD 2965 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 2965 B Standortvorschläge für zentrale Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken an den zuständigen BundLänder-Staatssekretärsausschuß sowie Verfahren bis zur endgültigen Standortf estlegung MdlAnfr A13 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A14 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Baum BMI 2965 C, D, 2966 A, B, C ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 2965 D, 2966 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2966 C Strahlengefährdung durch radioaktive Immissionen aus den Degussa-Tochterunternehmen in Hanau/Wolfgang MdlAnfr A15 02.09.77 Drs 08/871 Amling SPD MdlAnfr A16 02.09.77 Drs 08/871 Amling SPD Antw PStSekr Baum BMI 2966 D Strahlengefährdung durch radioaktive Immissionen .aus den Degussa-Tochterunternehmen in Hanau/Wolfgang MdlAnfr A17 02.0937 Drs 08/871 Stockleben SPD MdlAnfr A18 02.09.77 Drs 08/871 Stockleben SPD Antw PStSekr Baum BMI 2967 B, C ZusFr Flämig SPD 2967 C Strahlengefährdung durch radioaktive Immissionen aus den Degussa-Tochterunternehmen in Hanau/Wolfgang MdlAnfr A19 02.09.77 Drs 08/871 Grunenberg SPD MdlAnfr A20 02.09.77 Drs 08/871 Grunenberg SPD Antw PStSekr Baum BMI 2967 D Strahlengefährdung durch radioaktive Immissionen aus den Degussa-Tochterunternehmen in Hanau/Wolfgang MdlAnfr A21 02.09.77 Drs 08/871 Flämig SPD MdlAnfr A22 02.09.77 Drs 08/871 Flämig SPD Antw PStSekr Baum BMI . 2968 A, C, D, 2969 A ZusFr Flämig SPD . . . 2968 B, C, D, 2969 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 2969 A Strahlengefährdung durch radioaktive Immissionen aus den Degussa-Tochterunternehmen in Hanau/Wolfgang MdlAnfr A23 02.09.77 Drs 08/871 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Baum BMI 2969 B, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 2969 C Gesetzliche Regelung für Ermittlungen bei Suchtkrankenberatungsstellen sowie Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für anerkannte Sozialarbeiter MdlAnfr A24 02.09.77 Drs 08/871 Frau Karwatzki CDU/CSU MdlAnfr A25 02.09.77 Drs 08/871 Frau Karwatzki CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 2969 D, 2970 A Erlaß der Patentamtsgebühren für mittellose Erfinder MdlAnfr A26 02.09.77 Drs 08/871 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A27 02.09.77 Drs 08/871 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2970 C, D, 2971 B, C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 2970 D, 2931 A, C Aufschlüsselung der zu fördernden Investitionen von 1977 bis 1980 im sechsten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr A29 02.09.77 Drs 08/871 Milz CDU/CSU MdlAnfr A30 02.09.77 Drs 08/871 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 2971 D, 2972 B ZusFr Milz CDU/CSU 2972 A, B Vergabe von Aufträgen im Rahmen des 16-Milliarden-DM-Infrastrukturprogramms in Nordrhein-Westfalen durch den Bund MdlAnfr A31 02.09.77 Drs 081871 Dr. Spöri SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 III Antw PStSekr Grüner BMWi 2972 C, D, 2973 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . 2972 D, 2973 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 2973 A Erhaltung von Arbeitsplätzen bei Firmenfusionen MdlAnfr A32 02.09.77 Drs 08/871 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 2973 B, D, 2974 B ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . 2973 D, 2974 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 2974 B Förderung der biologischen Schädlingsbekämpfung im Pflanzenschutz MdlAnfr Al 02.09.77 Drs 08/871 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 2974 C, D, 2975 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 2974 D, 2975 A Finanzierung des neuen Agrarkreditprogramms (AKP) MdlAnfr A2 02.09.77 Drs 08/871 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2975 B, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 2975 B ZusFr Oostergetelo SPD 2975 B Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien MdlAnfr A38 02.09.77 Drs 08/871 Conradi SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 2975 D, 2976 A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 2976 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 2976 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2976 C Zahl der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einen Monat vor und einen Monat nach Inkrafttreten des Wehrpflicht- und des Zivildienstgesetzes MdlAnfr A41 02.09.77 Drs 08/871 Frau Tübler CDU/CSU MdlAnfr A42 02.09.77 Drs 08/871 Frau Tübler CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 2977 A, C ZusFr Frau Tübler CDU/CSU . . . . . 2977 C Informatives Gewicht des Kommunistischen Bundes Westdeutschland in der Bundeswehr MdlAnfr A45 02.09.77 Drs 08/871 Stahlberg CDU/CSU MdlAnfr A46 02.09.77 Drs 08/871 Stahlberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 2977 D, 2978 B ZusFr Stahlberg CDU/CSU 2978 A Absprache zwischen dem Bundesverkehrsministerium und einigen der durch den Fluglotsenstreik 1973 geschädigten Reiseveranstalter über einen Verzicht auf Einrede gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs MdlAnfr A55 02.09.77 Drs 08/871 Tillmann CDU/CSU MdlAnfr A56 02.09.77 Drs 08/871 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . 2978 C, D, 2979 A, C ZusFr Tillmann CDU/CSU . 2978 D, 2979 A, B, C Nächste Sitzung . .. . . . . . . . . 2979 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2981* A Anlage 2 Belebung der Bauindustrie durch Aufstokkung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Bedienung vorhandener Investitionsanträge im Bereich des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms MdlAnfr A28 02.09.77 Drs 08/871 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 2981* B Anlage 3 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes mit dem Ziel der Verlängerung der Amtszeit der Betriebsräte MdlAnfr A33 02.09.77 Drs 08/871 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2981* C Anlage 4 Besetzung der für die Bundesanstalt für Arbeit bewilligten neuen Stellen MdlAnfr A35 02.09.77 Drs 08/871 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2982* A Anlage 5 Erleichterung der Anwendung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz durch einen Kommentar IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 MdlAnfr A36 02.09.77 Drs 08/871 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A37 02.09.77 Drs 08/871 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2982* B Anlage 6 Höhe der monatlichen Zuschüsse des Bundes für pflichtversicherte und privat krankenversickerte landwirtschaftliche Altenteiler MdlAnfr A39 02.09.77 Drs 08/871 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A40 02.09.77 Drs 08/871 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 2982* C Anlage 7 Finanzielle Benachteiligung der innerhalb der Deutschen Sportjugend zusammengeschlossenen Jugendgruppen sowie Anwendung eines anderen Verteilungsverfahrens im Haushaltsvollzug 1977 MdlAnfr A48 02.09.77 Drs 08/871 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A49 02.09.77 Drs 08/871 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2983* A Anlage 8 Kenntlichmachung des Zusatzstoffes Sorbit in allen Lebensmitteln; Zusammenhang zwischen der Steigerung des Zigarettenabsatzes, insbesondere des Anteils an Leichtzigaretten, und der irreführenden Werbung der Zigarettenindustrie MdlAnfr A50 02.09.77 Drs 08/871 Egert SPD MdlAnfr A51 02.09.77 Drs 08/871 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2983* B Anlage 9 Auslösung von Aggressionen bei Kindern durch chemische Zusätze in Nahrungsmitteln; Dämpfung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen durch eine Jod-Prophylaxe MdlAnfr A52 02.09.77 Drs 08/871 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A53 02.09.77 Drs 08/871 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2984* A Anlage 10 Benachteiligung lediger Mütter durch die gesonderte einjährige Bezugsrechtsprüfung für die Zahlung von Kindergeld MdlAnfr A54 02.09.77 Drs 08/871 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2984* C Anlage 11 Frequentierung der Autoreisezüge sowie Zahl der Ver- und Entladebahnhöfe MdlAnfr A57 02.09.77 Drs 08/871 Daubertshäuser SPD MdlAnfr A58 02.09.77 Drs 08/871 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 2984* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 2959 38. Sitzung Bonn, den 7. September 1977 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 9. Dr. Ahrens ** 9. 9. Dr. Bangemann * 8. 9. Berger 16. 9. Frau Bendix 9. 9. Büchner (Speyer) ** 9. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 16. 9. Dr. Dregger 9. 9. Frau Dr. Hartenstein 9. 9. Dr. Holtz 9. 9. Jung 7. 9. Dr. h. c. Kiesinger 16. 9. Dr. Klepsch * 7. 9. Dr. Köhler (Duisburg) 7. 9. Frau Krone-Appuhn 9. 9. Lenzer ** 9. 9. Lücker * 7. 9. Dr. Müller ** 8. 9. Russe 9. 9. Schmidt (Kempten) ** 9. 9. Schmidt (München) * 9. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 9. 9. Dr. Staudt 30. 9. Strauß 9. 9. Tönjes 16. 9. Zywietz * 8. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Frage A 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Aufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe rasch und unkompliziert der Bauindustrie wesentliche Aufträge zufließen würden, wenn diese Mittel im Bereich des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms zur Bedienung vorhandener Investitionsanträge eingesetzt würden, und ist der Bundesregierung bekannt, daß aus den Mitteln des Jahres 1977 zum Teil die Anträge des Jahres 1976 nicht finanziert werden können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei den Maßnahmen des „Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms" einschließlich der Wohnhausförderung ein erheblicher Antragsüberhang besteht. Erkundigungen, die von anderer Seite angestellt worden sind, kommen zu dem Ergebnis, daß der Antragsüberhang inzwischen einen vollen Jahresbedarf erreicht hat. Dies macht deutlich, daß sich die einzelbetriebliche Förderung durch eine hohe AttraktiviAnlagen zum Stenographischen Bericht tät auszeichnet, hoch wirksam ist und von der Landwirtschaft stark in Anspruch genommen wird. Dies steht in einem krassen Gegensatz zu der immer wieder vorgetragenen Kritik am „Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm" . Der große Antragsüberhang zeigt sehr klar, daß das Prinzip der selektiven Förderung keineswegs zur Folge hat, daß die Landwirtschaft die für sie bestimmten Strukturmittel nicht in Anspruch nehmen kann. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, wonach durch eine entsprechende Erhöhung der für die Gemeinschaftsaufgabe verfügbaren Mittel wichtige arbeitsmarktpolitische Akzente gesetzt werden könnten. Daher ist Bundesminister Ertl bemüht, im Haushaltsentwurf 1978 eine Aufstockung der verfügbaren Mittel herbeizuführen. Das Kabinett wird hierüber am 14. September 1977 entscheiden. Dadurch könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Antragsüberhang abzubauen. Allerdings müßten auch die Bundesländer entsprechend verfahren. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/871 Frage A 33): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes mit dem Ziel, die Amtszeit der Betriebsräte - in Anlehnung an die Dauer der Wahlperiode innerhalb der Gewerkschaften - von bislang drei auf vier Jahre zu verlängern? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Amtszeit der Betriebsräte von 3 auf 4 Jahre zu verlängern. Der Bundesregierung sind keine Gründe bekannt, die eine solche Verlängerung der Amtszeit erforderlich oder geboten erscheinen lassen. Auch von seiten der Gewerkschaften oder anderer maßgebenden Organisationen des Arbeitslebens ist bisher eine derartige Forderung nicht erhoben worden. Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Amtszeit der Betriebsräte von 3 Jahren angemessen. Diese Amtszeit beläßt dem Betriebsrat auf der einen Seite nach einer gewissen Einarbeitungszeit einen ausreichenden Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben. Auf der anderen Seite entspricht sie jedoch in angemessener Weise dem - dem Betriebsverfassungsrecht zugrundeliegenden - Demokratiegedanken. Danach ist es sachgerecht, die Arbeitnehmer des Betriebes nach Ablauf gewisser Zeitspannen an der Bildung und Zusammensetzung ihrer Interessenvertretung durch die Wahl des Betriebsrates zu beteiligen und dem Betriebsrat damit eine erneute demokratische Legitimation zu geben. Die für die Wahl der Betriebsräte maßgebenden Organisationseinheiten sind im Verhältnis zu Wahlen in anderen Bereichen verhältnismäßig klein. Deshalb bestehen auch keine praktischen Bedenken gegen eine Neuwahl der Betriebsräte nach Ablauf von jeweils drei Jahren. 2982* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/871 Frage A 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sichergestellt ist, daß die 1 600 bewilligten neuen Stellen für die Bundesanstalt für Arbeit zügig besetzt werden, und was wird sie gegebenenfalls unternehmen, um eine entsprechende Personalplanung zu garantieren? Die Bundesanstalt für Arbeit strebt einen möglichst schnellen Einsatz der zusätzlichen Kräfte an. Deshalb sollen nicht nur die in den Arbeitsämtern schon beschäftigten Kräfte mit zeitlich befristeten Verträgen endgültig übernommen, sondern vor allem arbeitslose Bewerber eingestellt werden, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse eine stark verkürzte konzentrierte Ausbildung mit Erfolg absolvieren können. Die Bundesanstalt denkt bei den Fachkräften vornehmlich an Absolventen von Fachhochschulen, die nach ihrer Studienrichtung — z. B. als graduierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Betriebswirte — besonders geeignet erscheinen und mit denen sie in der Vergangenheit bereits gute Erfahrungen gemacht hat. Zur Zeit laufen entsprechende Stellenausschreibungen an. Auch Schulungseinrichtungen sind innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit weit fortgeschritten. Insgesamt sind für das Jahr 1978 die Vorbereitungen so weit gediehen, daß in großem Umfang Personal eingestellt werden kann, sobald der Haushalt 1978 genehmigt ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen A 36 und 37) : Beabsichtigt die Bundesregierung zur Verringerung der in allen vom Mitbestimmungsgesetz betroffenen Betrieben parallel anfallenden erheblichen Verwaltungsarbeit die zu diesem Gesetz erlassene Wahlordnung auf ihre Verständlichkeit hin noch einmal zu überarbeiten? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch einen Kommentar die Anwendung der von ihr erlassenen Wahlordnung zu erleichtern? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, die erst seit 26. Juni 1977 in Kraft sind, zu überarbeiten. Die Bundesregierung hat bei Erlaß der drei Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz ihr besonderes Augenmerk stets auf Verständlichkeit und Erleichterung der Anwendung des gesetzlich festgelegten Wahlverfahrens gelegt, um den Arbeitnehmern eine möglichst einfach zu handhabende Handlungsanleitung zu geben. Nach bisher vorliegenden Äußerungen aus Kreisen der betroffenen Unternehmen und der Wahlvorstände ist ihr dies, insgesamt betrachtet, auch gelungen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken : Für die Durchführung dieses Wahlverfahrens gibt es schon heute etliche Hilfsmittel, wie erläuternde Darstellungen, Sammlungen von Musterformularen und Zeittafeln. Hinzu kommen Schulungen von seiten der verschiedensten Institutionen; innerhalb des konkreten Wahlverfahrens eines Unternehmens geben nicht zuletzt auch die Gewerkschaften den Wahlvorständen nützliche Informationen und erteilen praktischen Rat. Erläuterungen der Bundesregierung zu den sehr ausführlichen Regelungen in den Wahlverordnungen wären nicht nur unüblich, sondern erscheinen auch angesichts der intensiven Bemühungen der beteiligten Organisationen nicht' als erforderlich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen A 39 und 40) : Um wieviel Mark ist der kostendeckende Zuschuß des Bundes je pflichtversicherten landwirtschaftlichen Altenteiler monatlidi höher als jene 103 DM, die nach dem KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetz nunmehr privat krankenversickerte landwirtschaftliche Altenteiler als Zuschuß erhalten? Hält es die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für zulässig, daß die aus Bundesmitteln gewährten Zuschüsse für privat und gesetzlich versicherte Altenteiler unterschiedlich hoch sind, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie folgt: Zu Frage A 39: Der Aufwand des Bundes für einen pflichtversicherten Altenteiler kann exakt erst nach Ablauf des Haushaltsjahres angegeben werden. 1976 betrug der monatliche Aufwand je Altenteiler 145,80 DM. Die bisherige Aufwandsentwicklung läßt erwarten, daß sich dieser Betrag 1977 nur geringfügig erhöhen wird. Zu Frage A 40: Ja. Der Gesetzgeber ist bereits 1972 davon ausgegangen, daß sich der Beitragszuschuß für privat versicherte Altenteiler nicht an den durchschnittlichen Aufwendungen des Bundes für pflichtversicherte Altenteiler zu orientieren habe, sondern an den durchschnittlichen Aufwendungen der Rentenversicherungen für Rentner. Der Gesetzgeber des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes ist dieser Grundhaltung gefolgt. Die Reduzierung des Gesamtaufwandes der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner mußte daher auch in den Vorschriften des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte ihren Niederschlag finden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 2983* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die 'Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen A 48 und 49) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung bei der Förderung internationaler Jugendbegegnungen anerkannter Jugendgruppen den Gleichheitsgrundsatz nicht gebührend beachtet, die Größenordnung der zu bezuschussenden Verbände nicht entsprechend berücksichtigt und daher eine „große Benachteiligung" für die innerhalb der Deutschen Sportjugend zusammengeschlossenen Gruppen besteht? Wird auf Grund der Klage, die die Deutsche Sportjugend im Frühjahr dieses Jahres in diesem Zusammenhang an das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gerichtet hat, im Haushaltsvollzug 1977 ein anderes Verteilungsverfahren angewandt werden? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung beachtet den Gleichheitsgrundsatz bei der Förderung der internationalen Jugendarbeit. Nach ihrer Auffassung ist allerdings die Größenordnung des Jugendverbandes nicht das einzige Förderungskriterium; es müssen noch weitere — wie z. B. die Qualität der zu fördernden Maßnahme — erfüllt sein. Von einer „großen Benachteiligung" der Deutschen Sportjugend kann keine Rede sein. Zu Frage A 49: Nein. Ein solches Vorgehen würde dazu führen, daß andere Träger bei der Mittelzuweisung Kürzungen hinnehmen müßten, weil Mittel, die ihnen fest zugesagt waren, nun einem anderen Verband zufließen würden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/871 Fragen A 50 und 51) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die übereinstimmende Empfehlung von Bundesgesundheitsamt und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher aufzugreifen und vorzuschreiben, den Zusatzstoff Sorbit in allen Lebensmitteln, mindestens aber ab einer Konzentration 5 g/kg, kenntlich zu machen? Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Steigerung des Zigarettenabsatzes um 3,2 % in 1976 und verstärkten bzw. neuartigen Werbekampagnen der Zigarettenindustrie, kann sie insbesondere bestätigen, daß der steigende Anteil der Leichtzigaretten am Verkauf auch darin begründet ist, daß in der Werbung für die Leichtzigaretten der Eindruck zu erwecken versucht wird, als sei das Umsteigen auf leichte und milde Zigaretten praktisch dem Nichtrauchen gleichzusetzen, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage A 50: Bei den Arbeiten zu den künftigen Zusatzstoffvorschriften, die am 1. Januar 1978 in Kraft treten werden, sind die Modalitäten der Zulassung und Kennzeichnung von Sorbit in Lebensmitteln sehr eingehend überprüft worden. Sorbit war nach dem bisherigem Recht Lebensmittel und damit ohne Zulassung frei verwendbar. Sorbit wird einerseits aus technologischen Gründen als Feuchthaltemittel und andererseits als Zuckeraustauschmittel bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet. Nach den am 1. Januar 1978 in Kraft tretenden Zusatzstoffvorschriften des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes ist Sorbit ein zulassungsbedürftiger Zusatzstoff. Bei der Absteckung des künftigen Zulassungsrahmens für Sorbit sind gewisse Unverträglichkeiten zu beachten, die beim Verzehr dieses Stoffes in großen Mengen zu Durchfällen führen können. In dem Entwurf einer Zusatzstoff-Zulassungsverordnung ist daher Sorbit nicht in die Reihe der allgemein und ohne Beschränkungen zugelassenen Zusatzstoffe aufgenommen worden. Sorbit soll vielmehr zu technologischen Zwecken, ,d. h. im wesentlichen als Feuchthaltemittel, nur noch mit einer Mengenbeschränkung von 100 g auf 1 Kilogramm Lebensmittel — und zwar insoweit ohne Verpflichtung zur Kenntlichmachung — zugelassen werden. Aus den vorgenannten gesundheitlichen Gründen sind Getränke von dieser Zulassung ausgenommen worden, da diese, insbesondere alkoholfreie Erfrischungsgetränke, gerade von Kindern in solchen Mengen verzehrt werden, daß die verträgliche Dosis an Sorbit überschritten werden könnte. Außerdem ist in dem Verordnungsentwurf vorgesehen, Sorbit zum Zwecke des völligen oder teilweisen Austausches von Zucker zu Hart-und Weichkaramellen sowie zu Süßwarenkomprimaten zuzulassen. Bei diesen Lebensmitteln ist jeder Gehalt an Sorbit kenntlich zu machen durch die Angabe des v. H.-Satzes von Sorbit. Werden gleichzeitig Glucose oder glucosehaltige Zuckerarten verwendet, ist außerdem dies unter Bezeichnung der mitverwendeten Zuckerart anzuzeigen. Beträgt der Gehalt an Sorbit an den genannten Süßwaren mehr als 100 g auf ein Kilogramm, so ist im Hinblick auf die mögliche abführende Wirkung bei übermäßigem Verzehr ein Warnhinweis vorgesehen. Die vorgesehenen Regelungen tragen den Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes Rechnung. Zu Frage A 51: Die Umsatzzahlen für 1976 enthalten auch die Vorratskäufe, die im Hinblick auf die Tabaksteuer- und Zigarettenpreiserhöhung am 1. Januar 1977 schon im Jahre 1976 getätigt wurden. Für das Jahr 1977 ist nach der bisherigen Umsatzentwicklung mit einem Umsatzrückgang von etwa 6 bis 8 % zu rechnen. Von einer echten Erhöhung des Zigarettenkonsums kann hiernach keine Rede sein. Es kann daher auch nicht bestätigt werden, daß die Höhe des Zigarettenkonsums durch die Werbung für leichte Zigaretten beeinflußt worden sei. Dagegen ist es aber möglich, daß der steigende Anteil der leichten Zigaretten am gesamten Zigarettenkonsum auf Werbemaßnahmen zurückzuführen ist. Werbemaßnahmen, durch die der Eindruck erweckt wird, daß der Genuß von Tabakerzeugnissen gesundheitlich unbedenklich sei, sind nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden. Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, die Entwicklung der Werbung für Zigaretten aufmerksam zu beobachten. 2984* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/871 Fragen A 52 und 53) : Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen bekannt, wonach chemische Zusätze in Nahrungsmitteln bei Kindem Agressivität auslöst, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Sind der Bundesregierung die Angaben eines kürzlich in einem Wochenmagazin veröffentlichten Berichtes bekannt, wonach viele Menschen in unserem Lande zuwenig Jod zu sich nehmen und daß durch eine Jod-Prophylaxe die Kostenexplosion im Gesundheitswesen etwas gedämpft werden könnte? Zu Frage A 52: Der Bundesregierung sind die Veröffentlichungen von Prof. Feingold, USA, bekannt, der 1973 die Vermutung ausgesprochen hat, daß Lebensmittelzusatzstoffe und bestimmte Arzneimittel bei Kindern Verhaltensstörungen hervorrufen können. Das Bundesgesundheitsamt hat im August 1974 nach Prüfung aller aus den USA zu diesem Thema beschafften Unterlagen mitgeteilt, daß kein wissenschaftlicher Beweis für eine ursächliche Beteiligung von Lebensmittelzusatzstoffen an der Auslösung kindlicher hyperkinetischer Verhaltensstörungen erbracht worden ist. Das Bundesgesundheitsamt vertrat weiterhin die Auffassung, daß die Beobachtungen von Prof. Feingold wegen zahlreicher Mängel keine wissenschaftliche Aussagekraft haben. Im Hinblick auf einige Pressemeldungen vor kurzer Zeit hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit das Bundesgesundheitsamt erneut um eine Stellungnahme gebeten, die jedoch wegen der Komplexität des Problems und der umfangreichen Literatur zu dem Thema eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen wird. Ferner wird die Bundesregierung — einer Empfehlung der Fremdstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft folgend — in Kürze einen Auftrag zur Erstellung einer Literaturstudie zur Frage der kindlichen hyperkinetischen Verhaltensstörungen vergeben. Zu Frage A 53: Ich vermochte nicht zu ermitteln, auf welches Wochenmagazin Sie sich in Ihrer Frage stützten. Unabhängig hiervon liegen der Bundesregierung jedoch wissenschaftliche Berichte vor, in denen aufgrund des Vorkommens von Schilddrüsenvergrößerungen und der Jod-Ausscheidung im Harn auf Jodmangelgebiete in Teilen der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wird. Im Ernährungsbericht 1976 der Deutschen Gesellschaft für Ernährung werden Maßnahmen zur Erhöhung der Jodzufuhr empfohlen, um Fällen nachgewiesener Mangelerscheinungen begegnen zu können. Die Bundesregierung hat daher zur Vorbereitung von geeigneten Maßnahmen an den Bundesgesundheitsrat folgende Fragen gerichtet: 1. Empfiehlt es sich, die Jodierung von Speisesalz durch gesetzgeberische Maßnahmen zu fördern? 2. Welche Mindestanforderungen sind an die sachgerechte Herstellung von jodiertem Speisesalz zu stellen? Der Ausschuß Lebensmittelwesen des Bundesgesundheitsrates wird sich hiermit am 29. September 1977 erstmals befassen. Anlage 10 Antwort des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/871 Frage A 54) : Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dafür, die gesondert für ledige Mütter bestehende Regelung der einjährigen Bezugsrechtsprüfung für die Zahlung von Kindergeld nach dem § 2 Abs. 1 Satz 4 BKGG und dem § 21 Abs. 2 der Durchführungsverordnung gemäß Runderlaß 375/744 beizubehalten, obwohl dadurch für die ledigen Sorgeberechtigten eine Benachteiligung gegenüber ehelichen Eltern ersichtlich wird, oder ist bald unter diesem Gesichtspunkt eine Änderung gedacht? Die Bundesanstalt für Arbeit überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld in der Regel in sechsjährigen Abständen. Eine einjährige Überprüfung ist jedoch in Fallgruppen vorgesehen, bei denen häufig ein Wechsel des Bezugsberechtigten eintritt. Unter diesem Gesichtspunkt fand bislang eine einjährige Überprüfung statt, wenn Kindergeld für Kinder gewährt wird, — die nicht dem Haushalt des Berechtigten angehören oder — die zu einer anderen Person als dem Berechtigten und seinem im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten ebenfalls in einem Kindschaftsverhältnis im Sinne des § 2 BKGG (Bundeskindergeldgesetz) stehen. Das trifft im allgemeinen auf nichteheliche Kinder zu. Nachdem der Bundesrechnungshof jedoch vor kurzem seinen bisherigen Vorbehalt gegen eine nur alle 6 Jahre stattfindende Überprüfung in diesen Fallgruppen aufgegeben hat, wird die Bundesanstalt für Arbeit die Arbeitsämter durch Runderlaß anweisen, in Zukunft von einer alljährlichen Überprüfung in den genannten Fällen abzusehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/871 Fragen A 57 und 58) : Wie hat sich die Frequentierung der Autoreisezüge in den letzten Jahren entwickelt, und wieviel Ver- und Entladebahnhöfe für Autoreisezüge gibt es? Besteht die Absicht das Autoreisezug-System attraktiver zu gestalten? Die Frequentierung der Autoreisezüge entwickelte sich kontinuierlich von 83 000 beförderten Personenkraftwagen im Jahre 1969 auf rd. 200 000 im Jahre Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. September 1977 2985* 1973. In den folgenden Jahren mußte die Deutsche Bundesbahn im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Abschwächung deutliche Einbußen hinnehmen, so daß im Jahre 1976 nur 130 000 Pkw befördert werden konnten. Im ersten Halbjahr 1977 wurden jedoch wieder deutlich mehr Autos befördert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Es gibt 24 Ver- und Entladebahnhöfe; davon einer in Berlin (West). Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, den Autoreisezugverkehr durch Verstärkung der Züge, ggf. vermehrte Anzahl von Zügen und entsprechende Fahrplangestaltung laufend dem Bedarf anzupassen. Auch wird das Angebot ab 1. November 1977 durch Einführung eines Pauschalpreissystems attraktiver gemacht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Flämig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, sind die von Ihnen genannten Zahlen so zu verstehen, daß die abgegebenen Mengen weit unter den nach Gesetz oder Verordnung zulässigen Mengen liegen und damit keinerlei Gefahr für die Bevölkerung im Raum Hanau darstellen?
    Baum, Pari. Staatssekretär: Ich kann das bestätigen, Herr Kollege. Nach der Strahlensdiutzverordnung beträgt die maximal zulässige Lungendosis an der ungünstigsten Einwirkungsstelle in der Umgebung einer kerntechnischen Anlage — nur zum Vergleich sei die Zahl genannt - 90 Millirem pro Jahr. In der Umgebung der ALKEM beträgt die Lungendosis an der ungünstigsten Stelle maximal 20 Millirem pro Jahr.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Grunenberg auf:
Gelangen vom Gelinde der Degussa-Tochterunternehmen in Hanau/Wolfgang radioaktive Elemente in die Umwelt?
Audi die nächste Frage des Abgeordneten Grunenberg, die Frage 20, steht in einem Zusammenhang mit der Frage 19. 'Herr 'Staatssekretär, sind Sie mit der gemeinsamen Beantwortung der beiden Fragen einverstanden?
Baum, Parl. Staatssekretär: Gern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der Fragesteller ist ebenfalls einverstanden.
    Ich rufe also auch die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Grunenberg auf.
    Gefährden diese Mengen die Gesundheit der burger in Hanau und Umgebung, insbesondere in Anbetracht der Langlebigkeit und der hohen Giftigkeit des Plutoniums und des Lungenkrebsrisikos?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Baum, Parl. Staatssekretär: Diese vier kernbrennstoffverarbeitenden Unternehmen in Hanaa/Wolfgang geben nur geringe Mengen radioaktiver. Stoffe in die. Umwelt ab, vor allem natürliche Uranisotope. — Ich verweise auf die Informationen, die ich soeben den Kollegen gegeben habe. —Die angegebenen Mengen gefährden die Gesundheit der Bürger in Hanau und Umgebung nicht. Die maximalen Strahlenexpositionen durch diese Abgaben betragen an den ungünstigsten Einwirkungsstellen in der Umgebung der Unternehmen weniger als ein Fünftel der nach der — sehr strengen - Strahlenschutzverordnung für die Lunge maximal zulässigen Dosis bzw. weniger als ein Achtzigstel der Dosis, die die Internationale Strahlenschutzkommission als zulässig ansieht.
    Ich möchte noch darauf hinweisen, daß, lediglich von einem_ der vier kernbrennstoffverarbeitenden Unternehmen Plutonium in die Umwelt abgegeben

    Parl. Staatssekretär Baum
    wird, und zwar, wie ich ausgeführt habe, in sehr geringen Mengen. Bei den anderen Abgaben handelt es sich um Uran.