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    Plenarprotokoll 8/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31, Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1977 Inhalt: Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika aus Anlaß der 5. Wiederkehr des Tages der Gründung der Deutschen Marshall-Stiftung . . . . . . . 2227 A, Begrüßung der Präsidentin des Unterhauses und einer Delegation des Ober- und des Unterhauses des isländischen Althing . . 2227 D Eintritt des Abg. Kolb in den Deutschen Bundestag 2228 A Verzicht des Abg. Dr. Nothhelfer und des Abg. Dr. Wallmann auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . . . . 2228 A Bestellung des Abg. Franke und des Abg. Rawe als ordentliche Mitglieder sowie des Abg. Dr. Häfele und des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuß . . . . . . . 2228 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 2228 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2228 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Energiebedarf und friedliche Nutzung der Kernenergie — Drucksachen 8/156, 8/569 — in Verbindung mit Große Anfrage der Abgeordneten Stahl (Kempen), Egert, Konrad, Dr. Meinecke (Hamburg), Meininghaus, Dr. Spöri, Urbaniak, Wolfram (Recklinghausen), Dr.-Ing. Laermann, Dr. Graf Lambsdorff, Wolfgramm (Göttingen), Hoppe und der Fraktionen der SPD, FDP Energiepolitik — Drucksachen 8/188, 8/570 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . 2228 D Schmidt (Wattenscheid) SPD . . . . . . 2234 C Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . . 2241 D Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . . 2247 C Dr. Narjes CDU/CSU . . . . . . . . . 2256 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 2284 B Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 2288 B Zywietz FDP 2295 D Matthöfer, Bundesminister BMFT . . . 2300 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 2305 D Dr. Gruhl CDU/CSU . . . . . . . . . 2309 C Stahl (Kempen) SPD . . . . . . . . 2311 B Schwarz CDU/CSU 2314 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 2317 D Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . . . 2319 D Schäfer (Offenburg) SPD 2322 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2324 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1977 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/108 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/563 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/562 — Dr. Arnold CDU/CSU . . . . . . . . 2328 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . . . 2328 D Engelhard FDP . . . . . . . . . . . 2329 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 2330 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 8/205 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/536 — Dr. Hammans CDU/CSU . . . . . . 2331 B Jaunich SPD 2332 A Eimer FDP 2332 C Beratung der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über den Einsatz von Wahlgeräten bei der Wahl zum 8. Deutschen Bundestag am 3. Oktober 1976 — Drucksachen 8/94, 8/443 (neu) — . . . 2333 A Fragestunde — Drucksache 8/571 vom 10.06. 1977 — Anregung des Wohnungsbaus durch Abschaffung der im neuen Mietgesetz geschaffenen Vorschriften zum Schutz des Mieters MdlAnfr Al 10.06.77 Drs 08/571 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 2264 C, D, 2265 A, B, C ZusFr Frau Simonis SPD 2264 C, D ZusFr Conradi SPD 2264 D ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU 2265 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 2265 B Konsequenzen aus der Untersuchung des Deutschen Städtetags über die Arbeit kommunaler Wohnungsvermittlungsstellen MdlAnfr A2 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Schneider CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau 2265 D, 2266 A ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . . . . . 2266 A Überprüfung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum MdlAnfr A3 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Schneider CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 2266 B, D, 2267 A ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . . . . . 2266 D Beschneidung der Selbstverwaltungsrechte der Hochschulen durch mißbräuchliche Berufung auf Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes MdlAnfr A4 10.06.77 Drs 08/571 Thüsing SPD MdlAnfr A5 10.06.77 Drs 08/571 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 2267 B, C Teilnahme von Mitarbeitern des BMZ an einer Konferenz in Bolivien, auf der über eine Umsiedlung deutschstämmiger Bürger aus Namibia nach Bolivien gesprochen worden ist MdlAnfr A6 10.06.77 Drs 08/571 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 2267 D, 2268 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 2268 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2268 B ZusFr Spranger CDU/CSU 2268 C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 2268 C Termin für den Besuch des „Umweltbusses" in Berlin MdlAnfr A7 10.06.77 Drs 08/571 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . 2268 D, 2269 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . 2268 D, 2269 A Sterblichkeitsstatistiken für Beschäftigte in Kernkraftwerken und Wiederaufbereitungsanlagen MdlAnfr A10 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . . 2269 B, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . 2269 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1977 III Anzahl der Schutzplätze entsprechend den Richtlinien für den Grundschutz für die zivile Bevölkerung sowie Anzahl der bis 1979 fertiggestellten Schutzplätze MdlAnfr Al1 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr Al2 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 2269 D, 2270 A, B, C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . 2270 B, C ZusFr Ey CDU/CSU 2270 C Paramilitärische Übungen der Jugendorganisation des kommunistischen Bundes Westdeutschlands MdlAnfr A13 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . 2270 D, 2271 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 2271 A ZusFr Spranger CDU/CSU 2271 A Ermittlungen über den Weg der Akten im Fall Traube zum „Spiegel" MdlAnfr A15 10.06.77 Drs 08/571 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . 2271 B, C, D, 2272 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 2271 C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 2271 D ZusFr Ey CDU/CSU 2271 D, 2272 A ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 2272 A ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 2272 B Zahl der Anhörungen aufgrund der Anhörungspflicht der Bundesregierung gemäß § 47 des Kreditwesengesetzes MdlAnfr A16 10.06.77 Drs 08/571 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 2272 B, C, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 2272 C, D Freistellung der Beförderung von Personen im Inselverkehr an der deutschen Nordseeküste von der Mehrwertsteuer nach Inkrafttreten der sechsten EG-Mehrwertsteuerrichtlinie MdlAnfr A19 10.06.77 Drs 08/571 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A20 10.06.77 Drs 08/571 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2273 A, B Zuweisungshöhe des Brennkontingents für Kartoffelgemeinschaftsbrennereien im Jahr 1977/78 sowie Einfuhr von Agraralkohol im Jahr 1976 MdlAnfr A24 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 2273 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 2273 C, D Förderung von Investitionen in Höhe bis zu 33 % im Zonenrandgebiet MdlAnfr A29 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2274 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 2274 B Gefährdung von Arbeitsplätzen im Lebensmitteleinzelhandel und Steuermindereinnahmen durch die erneute Genehmigung sogenannter „Butterfahrten" MdlAnfr A35 10.06.77 Drs 08/571 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A36 10.06.77 Drs 08/571 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2274 C, D 2275 A, B ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . 2275 A, B Verwendung der Mittel zur Förderung der Landwirtschaft für die Erhaltung einer gesunden Landschaft MdlAnfr A37 10.06.77 Drs 08/571 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . . 2275 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 2275 C Rückgang des Milchverbrauchs an Schulen zugunsten anderer Erfrischungsgetränke MdlAnfr A39 10.06.77 Drs 08/571 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Gallus BML . 2275 D, 2276 B, C ZusFr Kuhlwein SPD 2276 B ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 2276 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 2276 C Niederländische Raubfischerei in den deutschen Küstengewässern MdlAnfr A40 10.06.77 Drs 08/571 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 2276 D, 2277 A, B ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 2277 A, B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1977 Arbeitserlaubnis für vor dem 1. Januar 1977 im Wege der Familienzusammenführung nachgereiste Jugendliche aus Nicht-EGLändern und Verfügbarkeit dieser Arbeitskräfte z. B. für das Gastgewerbe MdlAnfr A41 10.06.77 Drs 08/571 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 2277 C Beeinflussende Faktoren für die Entwicklung der Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Anteil der freiwilligen Beiträge im Verhältnis zum gesamten Beitragsaufkommen MdlAnfr A42 10.06.77 Drs 08/571 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A43 10.06.77 Drs 08/571 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 2277 D, 2278 A, B ZusFr Höpfinger CDU/CSU 2278 A Entwicklung der Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund der voraussichtlichen Lohnentwicklung und der durchschnittlichen Arbeitslosenzahl MdlAnfr A44 10.06.77 Drs 08/571 Kraus CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 2278 C, D, 2279 A ZusFr Kraus CDU/CSU . . . . . . . . 2278 D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 2279 A Verhinderung eines Mißbrauchs der Arbeitslosenunterstützung MdlAnfr A50 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2279 B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 2279 C Bekanntgabe der Kosten des Flugs des SPD-Vorsitzenden Brandt nach Tel Aviv MdlAnfr A57 10.06.77 Drs 08/571 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 2279 D, 2280 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 2280 A Rücknahme der Genehmigung der Prüfungsordnungen für die Hochschule der Bundeswehr in Hamburg sowie Verlegung der im Herbst fälligen Staatsexamen der in Hamburg studierenden Offiziere an die Hochschule der Bundeswehr in München MdlAnfr A58 10.06.77 Drs 08/571 Damm CDU/CSU MdlAnfr A59 10.06.77 Drs 08/571 Damm CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 2280 B, C, D ZusFr Damm CDU/CSU 2280 C, D Erfolgsquoten bei den vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit finanzierten Raucherentwöhnungsmethoden MdlAnfr A60 10.06.77 Drs 08/571 Jaunich SPD MdlAnfr A61 10.06.77 Drs 08/571 Jaunich SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 2280 D, 2281 B, C, D, 2282 A, B ZusFr Jaunich SPD . . . . 2281 A, B, 2282 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . . 2281 C ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 2281 C ZusFr Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . . 2281 D ZusFr Spitzmüller FDP . . . . . . . . 2281 D Abfassung der den Medikamentenpackungen beigefügten Beschreibungen in verständlicher Form und in für Sehbehinderte lesbarer Schrift MdlAnfr A63 10.06.77 Drs 08/571 Frau Eilers (Bielefeld) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . _ 2282 C, D ZusFr Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . _ _ 2282 D Gesetzesvorlage über die Neuordnung der Ausbildung nichtärztlicher Heilberufe sowie Reform der Hebammenausbildung MdlAnfr A66 10.05.77 Drs 08/571 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU MdlAnfr A67 10.05.77 Drs 08/571 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 2283 A, B, C, D, 2284 A ZusFr Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . 2283 B, C, 2284 A ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 2283 D Nächste Sitzung 2333 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2335* A Anlage 2 Staatliche Verbilligung von Trinkmilch für Kindergärten und Schulen MdlAnfr A65 20.05.77 Drs 08/458 Frau Geier CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Susset CDU/CSU 2335* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 197? 2227 31. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 30. Sitzung, Seite 2190*, Anlage 16 und 17: Statt „Antwort des Staatssekretärs Haunschild" ist „Antwort des Staatssekretärs Dr. Hauff" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams*' 17. 6. Dr. van Aerssen * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Alber * 17. 6. Angermeyer 24. 6. Dr. Bangemann 24. 6. Dr. Bayerl * 17. 6. Blumenfeld * 17. 6. Breidbach 17. 6. Fellermaier * 17. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Früh * 17. 6. Dr. Fuchs * 17. 6. Haase (Fürth) * 17. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Jung * 17. 6. Dr. Jaeger *** 16. 6. Dr. Jobst 15. 6. Katzer 24. 6. Dr. Klepsch * 17. 6. Klinker * 17. 6. Kunz (Berlin) * 17. 6. Lange * 17. 6. Lemp * 13. 6. Lücker * 17. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Müller ** 16. 6. Müller (Mülheim) * 17. 6. Müller (Wadern) * 17. 6. Dr. Müller-Hermann * 17. 6. Reddemann ** 16. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Schmidt (München) * 17. 6. Schreiber * 17. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Dr. Staudt 15. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Stommel 15. 6. Frau Tübler 17. 6. Dr. Vohrer ** 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Walz * 17. 6. Wawrzik * 17. 6. Dr. Wendig 24.6. Würtz * 17. 6. Zeyer * 17. 6. Zywietz * 17. 6. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) zur Frage 65 der Frau Abgeordneten Geier (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 65 29. Sitzung, Seite 2075 A) : Ihre Zusatzfrage „Herr Staatssekretär, könnten Sie, nachdem Sie den Betrag, den die EG zur Verfügung stellen würde, auch die Höhe der Mittel angeben, die vom Bund oder den Ländern zur Verfügung gestellt werden müßten, um diese Schulmilchverbilligung in attraktiver Weise durchführen zu können?" beantworte ich wie folgt: Die Kosten der Verbilligungsaktion, die von mir am 26. Mai 1977 für die Bundesrepublik Deutschland mit 31,8 Millionen DM pro Jahr und 159 Millionen DM für das gesamte Fünfjahresprogramm beziffert worden sind, basieren auf folgenden Überlegungen: In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Zahl der Schüler, die für die verbilligte Abgabe von Milch in Frage kommen, ca. 10,8 Millionen. Unterstellt man optimistischerweise eine Schülerbeteiligung von 50% und eine Verwendung von Vollmilch bzw. Vollmilchkakao, so ergibt sich für 190 Schultage ein Gesamtmilchabsatz von 214 700 t im Jahr. Bei einem Richtpreis von derzeit 59,20 Dpf/ Liter bedeutet dies, daß in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt aus Mitteln der öffentlichen Hand 31,8 Millionen DM im Jahr und 159 Millionen DM in 5 Jahren zur Schulmilchverbilligung bereitgestellt werden müßten. Der Gemeinschaftsbeitrag würde sich auf 63,55 Millionen DM im Jahr bzw. 317,5 Millionen DM für die gesamte Laufzeit des Programms stellen. Nach vorliegenden Erfahrungen dürfte allerdings zumindest in der Anlaufphase eine Beteiligung von nur 30 °/o der Schüler und ein hoher Anteil von teilentrahmtem Kakao - bei dem wegen des geringeren Fettgehalts der Verbilligungsbetrag niedriger ist - zu unterstellen sein. Damit würden sich die Kosten für die öffentliche Hand in der Bundesrepublik Deutschland erheblich reduzieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit muß ich mich in meinem Beitrag zu dieser Energiedebatte auf zwei Fragen beschränken: die auch in den letzten Debattenbeiträgen angesprochene Frage der Sicherheit der Kernkraftwerke und die damit zusammenhängende Frage der Entsorgung.
    Für die friedliche Nutzung der Kernenergie gilt viel weitergehend als in irgendeinem anderen Umweltbereich — und ich sage es noch einmal so ausdrücklich — der unbedingte Vorrang des Schutzes von Leben und Gesundheit vor allen Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.

    (Beifall bei der FPD und der SPD — Zuruf von der SPD: „Unbedingt", sehr gut!)

    Unter diesem Vorzeichen steht unsere Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzpolitik. Danach unternimmt die Bundesregierung alle menschenmöglichen Anstrengungen, diesen Schutz zu gewährleisten. Tragende Pfeiler ihres Sicherheitskonzepts sind ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Störfall-



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    und Betriebssicherheit der Kernkraftwerke, der Standortvorsorge, der Entsorgung des Brennstoffkreislaufes und nicht zuletzt ein System von Gesetzen und Verordnungen, technischen Richtlinien usw. als verbindlicher Rahmen für dieses Schutzkonzept.
    Die Erfolge dieser Sicherheitspolitik -ich glaube, das kann ich hier so ungeschminkt sagen — finden ihren Ausdruck in der feststellbaren Betriebssicherheit der Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland. Wie sieht es mit dieser Sicherheit bei der heutigen friedlichen Nutzung der Kernkraft in unserem Lande aus? In Hinsicht auf die Reaktorsicherheit, d. h. die Sicherheit der Kernanlagen gegen Störfälle ist zunächst nach einer weltweiten Erfahrung mit 30 Jahren Kernkraftnutzung festzustellen: Bislang ist in keinem Fall durch einen Störfall in irgendeinem Kernkraftwerk eine einzige Person außerhalb der Kernkraftwerksanlage zu Schaden gekommen. Das vergißt man immer wieder in der so diffusen Debatte, die wir gelegentlich führen.
    Schätzungen des sogenannten Restrisikos eines Störfalls, über weitere Zeiträume betrachtet, können — das ist das einzige, was uns dann bleibt — nur mit Hilfe von Hochrechnungen erfolgen. Sie sehen nach der mehrfach zitierten amerikanischen Rasmussen-Studie wie folgt aus — ich möchte das hier noch einmal ganz präzise vorführen —: Die Wahrscheinlichkeit, daß durch ein Versagen aller Sicherheitssysteme einzelne Personen außerhalb eines Reaktors zu Schaden kommen - was bisher nirgends vorgekommen ist, um es noch einmal zu wiederholen - beträgt 1 : 17 000.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD] : Bei einem Kernkraftwerk!)

    Das bedeutet: Dieser Fall kann einmal in 17 000 Jahren eintreten. Nun könnten Sie natürlich sagen — und das wird jeder Pessimist im Gegensatz zum Optimisten sagen —: Diese 17 000 Jahre beginnen im nächsten Jahr. Deshalb werden Sie mit einer solchen Feststellung auch keinerlei Beruhigung schaffen.
    Die Wahrscheinlichkeit eines großen Störfalls mit vieltausendfacher Schadensfolge beträgt — nach denselben Hochrechnungen — 1 : 1 000 000 oder gar 1 : 10 000 000. Dies ist das sogenannte Restrisiko im Blick auf den Extremfall.

    (Zuruf von der SPD)

    In Hinsicht auf den Strahlenschutz, d. h., das Risiko der Strahlenexposition im Normalfall des störungsfreien Betriebs einer Kernenergieanlage läßt sich folgendes sagen — diese Zahlen sind weit weniger bekannt als die erstgenannten; sie gelten trotz aller Einschränkungen, die Herr Kollege Wolfram hier in dieser Debatte gemacht hat —: Die jährliche natürliche Strahlenexposition beträgt 110 mrem. Die jährliche künstliche Strahlenexposition, etwa durch Röntgendiagnostik, beträgt, wie Sie wissen, 50 mrem. Die faktische Strahlenexposition durch Kernanlagen beträgt demgegenüber im Mittelwert bundesweit 0,1 mrem. Sie liegt sogar am ungünstigsten Ort, im Umkreis einer Kernanlage, bei 1 mrem im Jahr. Also selbst in dieser unmittelbaren Nachbarschaft eines Kernkraftwerks beträgt sie nicht mehr als die Durchschnittsbelastung der Strahlenexposition durch Industrieprodukte, die wir klaglos als selbstverständliche Risiken unserer Zivilisation täglich in Kauf nehmen.
    Dieses Restrisiko kann man — wie immer man das betrachtet — als klein, man kann es auch als groß bezeichnen. Das hängt in der Tat von der optimistischen oder pessimistischen Annahme ab. Deshalb ist dieses Risiko letztlich bei aller Kalkulation irrational. Darüber darf man sich keine falschen Vorstellungen machen. Deshalb werden hier säkulare Glaubenskriege unter dem Vorzeichen „für und wider die Kernenergie" ausgefochten. Das ist so, und das wird so bleiben.
    Was wir tun können, ist, nicht nur über das reale Risiko aufzuklären und immer und immer wieder aufzuklären, sondern auch, dieses Restrisiko für den Normal- und für den Extremfall so gering wie irgend möglich zu halten. Dies geschieht in der Bundesrepublik. Mit unserem Sicherheitsstandard wird ein Risikominimum erreicht, das strenger ist als irgendwo auf der Welt. Unser mehrfaches System unabhängiger Sicherungen und der hohe Schutz auch gegenüber Einwirkungen von außen sind so ausgelegt, daß das Risiko bei unseren Reaktoren in bezug auf diese vitalen Systeme gegenüber denen der USA — im Vergleich der Rasmussen-Studie — um den Faktor 10 geringer sein dürfte als dort.
    Ich sage es nochmals: Dennoch bleibt ein Risiko. Wenn Herr Gerlach eben gesagt hat: Ohne Risiko, sonst nie, dann verfällt er einer totalen Illusion. Wenn er „ohne Risiko" sagt, dann kann er auch sagen: Nie. Es gibt keine technische Zivilisation — schon gar nicht eine solche fortschreitende — ohne ein gewisses Restrisiko.

    (Dr. Hammans [CDU/CSU] : Dann darf man aber auch kein Auto fahren!)

    Die Frage ist nur, wie man dieses Risiko gegenüber anderen Risiken wertet und wie man sich in dieser Abwägung entscheidet, nämlich: Energieversorgung durch Kernenergie oder Nichtversorgung durch Kernenergie als Voraussetzung von Wirtschaftswachstum, Abeitsplatzsicherung usw. Nur so kann man hier überhaupt rational debattieren, daß man die Risiken wägt und auf Grund ihrer sorgfältigen Abwägung entscheidet. Diese Güterabwägung ist seit 1960 durch die Entscheidung in diesem Parlament so vorgenommen worden, daß man das Risiko der friedlichen Nutzung der Kernenergie angesichts der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes für verantwortbar hält. Ich sehe keinen Anlaß, von dieser nun seit über 15 Jahren feststehenden Entscheidung, von der manche tun, als ob sie nie getroffen worden wäre, für die friedliche Nutzung der Kernenergie abzugehen. Es gibt keinerlei neue Fakten oder Daten, die dies rechtfertigen würden; ich kenne nicht ein einziges Faktum.
    Es gibt allerdings unverminderten Anlaß, unsere eher überstrengen Sicherheitsvorschriften im Hinblick auf Reaktorsicherheit wie auf Strahlenschutz weiter und weiter zu verbessern. Dabei kommt der



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    ständigen systematischen Erfassung und Auswertung von Störfällen jeglicher Art in Kernkraftwerken, auch des Auslands, besondere Bedeutung zu. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, mögliche Schwachstellen von Technik und Organisation frühzeitig zu erkennen und eine Wiederholung solcher Störfälle bei anderen Anlagen zu verhindern. Darüber berichten wir fortlaufend und rückhaltlos, ich glaube, wie kaum irgendein Land um uns herum; das muß ich auch zu Herrn Gerlach sagen. Uns sind im Gegenteil immer wieder Vorwürfe gemacht worden, daß wir die Bevölkerung mit immer neuen Hiobsbotschaften verschreckten. Ich denke etwa an Störfälle selbst im konventionellen Bereich — etwa bei Gundremmingen —, wo wir unsere Bevölkerung mit einer wahren Berichtsflut bedacht haben.
    Nicht minder wichtig ist die ständige systematische Untersuchung von Schwachstellen und daraus abzuleitenden Risiken aller Arten der bei uns eingeführten Kernkraftanlagen. Da gibt es Typen mit diesen oder jenen typischen Risiken. Eben eine solche Risikountersuchung wird derzeit vom Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission durchgeführt, um zu einer der Rasmussen-Studie vergleichbaren Risikobeurteilung auch für die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Wir hoffen, daß der hierzu erwartete sehr umfangreiche Bericht noch in diesem Jahr vorliegen wird.
    Besondere Aufmerksamkeit widmet die Bundesregierung — auch das spreche ich an, weil es hier mehrfach in die Debatte eingeführt worden ist — den Maßnahmen zur Sicherung von Kernkraftwerken gegen Gewaltakionen: Kriminalität, Terrorismus, für die Angriffspunkte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Anlagen liegen können. Hierfür ist ein integriertes Schutzsystem entwickelt worden, das auf mein Betreiben 1975 in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern durch eine Expertenkommission überprüft und durch eine ganze Reihe zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen verstärkt worden ist. Wir haben gerade auf der Londoner Innenministerkonferenz eine Generaldebatte darüber geführt. Daraus wird sich aller Voraussicht ergeben, daß wir auf der Grundlage dieser Sicherheitsstandards auch europaweit zu einer Harmonisierung der Normen unserer, wie die Fachleute sagen, „physical protection" kommen werden, so daß wir die gleichen Sicherheitsstandards auch insoweit in Fessenheim genauso wie in Biblis gewährleisten.
    Im Zusammenhang mit Fragen äußerer Einwirkungen auf Kernkraftwerke — das ist der letzte Punkt in diesem Zusammenhang — untersuchen wir seit mehr als zwei Jahren die Möglichkeiten unterirdischer Bauweise, die einen zusätzlichen Schutz gegen Einwirkungen von außen, aber auch gegen die Auswirkungen innerer Störfälle verspricht. Aus den inzwischen vorliegenden Untersuchungsergebnissen wird in meinem Hause gegenwärtig ein Beurteilungsraster für diese Bauweise erarbeitet.
    Ich komme zum zweiten sicher entscheidenden Problem in der gegenwärtigen Debatte. Stand die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke lange Zeit im Vordergrund unserer staatlichen Maßnahmen wie der öffentlichen Auseinandersetzungen, so rückte das Entsorgungsproblem ab 1973 in den Vordergrund. Die Notwendigkeit der Entsorgung, d. h. der sicheren Verbringung und Behandlung der abgebrannten Brennelemente und die Notwendigkeit zur Beseitigung radioaktiver Abfälle steht seit Eintritt in die friedliche Kernenergienutzung außer Zweifel. Die Entsorgung der bisher gebauten Kernkraftwerke schien jedoch lange Zeit wegen des Überangebots von Entsorgungskapazität in England, Frankreich und den USA kein vordringliches Problem zu sein. Das änderte sich gegen Ende 1973 als Folge des weltweiten Kernenergiebooms und der daraus sich ergebenden Engpaßsituationen schlagartig. Damit stellten sich jedoch nicht nur die Fragen der technischen und ökonomischen Realisierbarkeit, sondern mit aller Eindringlichkeit gleichzeitig die Fragen nach der Verantwortbarkeit und Sicherheit der erforderlichen Entsorgungsanlagen. Hier kann ich Herrn Gerlach bei allem, was er über die trübe Vorgeschichte unseres Entsorgungsparks in der Bundesrepublik in dieser Debatte ausgebreitet hat, nur zustimmen.
    Um welche Größenordnungen es sich schon heute in unserem Land bei der Entsorgung handelt, auf den jetzigen Zeitpunkt, um so mehr aber auch auf 1982 bezogen, läßt sich an den Zahlen der bereits in Betrieb befindlichen oder bis dahin in Betrieb gehenden gebauten Kernkraftwerke ablesen, die ich Ihnen kurz in Erinnerung rufen möchte. In Betrieb befinden sich in unserem Land insgesamt neun Kernkraftwerke mit einer Leistung von 6 345 MW, darüber hinaus drei Versuchskraftwerke mit einer Leistung von 89 MW. Bis 1982 werden weitere elf Kernkraftwerke mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 13 725 MW in Betrieb gehen. Nach den inzwischen erteilten Baugenehmigungen und dem erreichten Baufortschritt werden alle diese Kraftwerke noch vor 1982 an das Netz gehen können. Dazu kommen bis dahin weitere drei Versuchskraft- werke, die eine Leistung von 656 MW haben. Das sind insgesamt bis 1982 über zwanzig Kernkraftwerke mit einer Leistung von über 20 000 MW, für die auf jeden Fall die Entsorgung im Inland sicherstellen müssen; denn für eine solche Größenordnung gibt es beim besten Willen keine einigermaßen realistische Alternative der Entsorgung im Ausland.
    In eingehenden Erörterungen mit den Ländern sind inzwischen die Grundsätze zur Entsorgung festgelegt und mit großer Mehrheit angenommen worden, die — das sagt auch die Antwort — als Mindestvoraussetzung für die Zulassung weiterer Baugenehmigungen, d. h. erster Teilerreichtungsgenehmigungen für Kernkraftwerke, die Verknüpfung zwischen der Genehmigung neuer Kernkraftwerke und ihrer hinreichenden Entsorgung herstellen. Danach gilt — ich wiederhole das noch einmal klipp und klar: Es muß erstens die Vorauswahl eines oder mehrerer grundsätzlich geeigneter Standorte für das Entsorgungszentrum getroffen sein, es muß zweitens das Genehmigungsverfahren für die Wiederaufarbeitungsanlage durch Vorlage des Sicherheitsberichts und Beantragung der ersten Teilerrichtungsgenehmigung für das Brennelementeingangsbecken eingeleitet sein, und es muß drittens ein positives Urteil der Reaktorsicherheits- und der Strahlenschutz-



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    kommission über die grundsätzliche sicherheitstechnische Realisierbarkeit des Entsorgungszentrums auf der Grundlage des Sicherheitsberichts vorliegen. Die ersten beiden Voraussetzungen sind inzwischen erfüllt; die dritte Voraussetzung, also die Voten der Kommissionen, könnten zum Herbst dieses Jahres vorliegen.
    Außerdem werde ich, in Abstimmung mit den Ländern, sicherstellen, daß eine Betriebsgenehmigung der auf dieser Grundlage zur Errichtung freigegebenen neuen Kernkraftwerke erst dann erwartet werden kann, wenn das für ihre Entsorgung vorgesehene deutsche Entsorgungszentrum zu diesem Zeitpunkt zumindest seine erste Teilerrichtungsgenehmigung erhalten hat. Das bedeutet eine doppelte Rückkopplung, mit der sichergestellt wird, daß in dem Augenblick, wo gefährliches radioaktives Material anfällt — und das geschieht ja überhaupt erst mit der Inbetriebnahme , wir nicht vor einer Entsorgung „open end" stehen. Diese Kopplung unserer Genehmigungspraxis mit der Sicherstellung unseres Entsorgungszentrums wird voraussichtlich Neugenehmigungen von Kraftwerken, die sich auf diese Inlandsentsorgung abstützen, vom kommenden Jahr an gestatten.
    Die Behauptung von Herrn Narjes — den ich hier leider nicht mehr sehe —, die Entsorgungsrichtlinien der Bundesregierung führten — so hat er heute morgen hier gesagt zu einem fünfjährigen Moratorium, ist völlig haltlos. Herr Narjes mußte sich angesichts der am 6. Mai dieses Jahres erfolgten Zustimmung der großen Mehrheit der Länder —auch der von CDU oder CSU regierten Länder

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Wo ist denn der Energiepolitiker von der CDU?)

    zu eben diesen Grundlinien unserer Entsorgungspolitik doch die Frage stellen, ob nicht offenbar Bund und Länder ohne Rücksicht auf die politische Couleur — in diesen Entsorgungsrichtlinien eine vernünftige Mittellinie sehen zwischen Energieerfordernissen und Reaktorsicherheitsanforderungen.
    Und um es auch von der anderen Seite her noch einmal ganz klar zu sagen: Ohne die Kopplung der Neugenehmigungen mit gewissen Mindestvoraussetzungen der Entsorgungsvorsorge wäre ein Anfang mit der Errichtung eines Entsorgungsparks wohl bis heute nicht erreichbar. Dies müssen Sie so buchstäblich nehmen, wie ich es sage.
    Darum wird die von Herrn Narjes heute morgen als „Konfusionsstrategie" apostrophierte Entsorgungspolitik der Bundesregierung selbst von den Betreibern von Kernkraftwerken als eine notwendige und erfolgreiche Politik begriffen, welche die Arbeiten am Entsorgungszentrum erheblich gefördert und beschleunigt hat. Ich würde allen Kollegen, die sich dafür interessieren — Herrn Narjes eingeschlossen —, vorschlagen, sich einmal das vertrauliche Protokoll des zuständigen Ausschusses des Bundestages anzusehen, in dem die im Frühjahr dieses Jahres hierzu gemachten Äußerungen festgehalten sind. Danach kann man solche Behauptungen, wie sie hier aufgestellt worden sind, nicht ernsthaft vorbringen.
    Nur so ist auch der von der Opposition bei der Verabschiedung der vierten Novelle zum Atomgesetz doch mitbeschlossene Auftrag des neuen § 9 a des Atomgesetzes zu erfüllen, die Entsorgung durch eine schadlose Verwertung und geordnete Beseitigung der in den Kernkraftwerken anfallenden radioaktiven Reststoffe sicherzustellen, und zwar nach dem Verursacherprinzip sowohl für die Eingangslagerung wie für die Wiederaufarbeitung und nach dem Gemeinlastprinzip — um das einmal so technisch zu formulieren - für die Endbeseitigung, für die ja die Bundesregierung selbst die Verantwortung hat. Nur so ist auch in einem solchen integrierten Entsorgungszentrum der gleichzeitige Auftrag des Staates zu erfüllen, „Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten", wie es im Gesetz wörtlich heißt.
    Was die Bundesregierung hier tut oder getan hat, ist schlicht und einfach die bestmögliche und schnellstmögliche Erfüllung der von diesem Hause gemeinsam beschlossenen Gesetze.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Deshalb fand ich es einigermaßen erstaunlich, daß wir gerade wegen der Erfüllung dieser Aufträge heute morgen von seiten der Opposition angegriffen wurden.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Weil sie nichts Besseres weiß!)

    Auch wenn ich mich auf diese Schwerpunkte unserer Sicherheitspolitik beschränke, übersehe ich keinesfalls andere wichtige Probleme. Trotz der Zeitbedrängnis möchte ich abschließend noch die Notwendigkeit verantwortlicher Beteiligung der Parlamente bei Standortvorsorge und die verstärkte Bürgerbeteiligung insbesondere durch die Schaffung einer praktikablen Form der Verbandsklage im Rahmen der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nennen. Hierüber werden wir uns bei der derzeit in Vorbereitung befindlichen fünften Novelle zum Atomgesetz zu verständigen haben.

    (Konrad [SPD] : Hoffentlich bald!)

    Ich meine — dies sage ich gerade im Blick auf einen so bedauerlichen Debattenbeitrag wie den von Herrn Narjes —, bei den hier vor uns stehenden Notwendigkeiten gemeinsamen Handelns in Regierung und Parlament, in Bund und Ländern ohne jeden Unterschied der politischen Couleur sollten wir die bestehenden Gemeinsamkeiten der Energiepolitik im allgemeinen und der Kernenergiepolitik im besonderen nicht leichtfertig und grundlos zerreden. Wir werden diese Gemeinsamkeiten noch kräftig brauchen.

    (Beifall)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/579 — zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zu entscheiden. Ich schlage vor, die Vorlage dem Ausschuß für Wirtschaft — federführend —, dem Innenausschuß und dem Ausschuß für



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Forschung und Technologie zur Mitberatung sowie dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und nach § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 8/108 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/563
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Friedmann
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 8/562 — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Arnold Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin

(Erste Beratung 15. Sitzung)

Ich frage, ob eine Ergänzung der vorgelegten Berichte gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Dann danke ich den Berichterstattern sehr herzlich.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig gebilligt.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arnold.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gottfried Arnold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich folgende kurze Erklärung abgeben.
    Der Entwurf läßt im Grundsatz das geltende Haftungssystem unverändert. Er beschränkt sich im wesentlichen auf zwei Änderungen, nämlich die Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen sowie die Anwendung der Vorschriften über die Gefährdungshaftung bei Rohrleitungen auf weitere Gebiete.
    Da die jetzt geltenden Haftungshöchstbeträge, die zum Teil schon seit den 40er Jahren in Kraft sind, einen ausreichenden Schutz der Unfallopfer nicht mehr gewährleisten, begrüßen wir es, daß die Sätze nach dem Reichshaftpflichtgesetz und nach dem Straßenverkehrsgesetz verdoppelt und auch die Höchstbeträge nach dem Luftverkehrsgesetz deutlich angehoben werden.
    Unsere Billigung findet auch der zweite Hauptpunkt des Entwurfs, die Ausdehnung der nach dem Reichshaftpflichtgesetz für Elektrizitäts- und Leuchtgasleitungen bestehenden Gefährdungshaftung auf sämtliche Leitungsanlagen für Elektrizität, Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten. Die bisherige Beschränkung dieses Haftungstatbestandes versteht sich praktisch nur aus der Entstehungszeit der Regelung, zu der die Gefahren durch Leitungsanlagen erst im Bereich der Versorgung mit Elektrizität und Leuchtgas besonders hervorgetreten waren. Diese Einschränkung ist aber überholt, nachdem die Verwendung von Rohrleitungen auch in anderen Bereichen mit hohem Risiko — wie etwa bei Ölpipelines, Sauerstoffleitungen und ähnlichen Anlagen — immer mehr zugenommen hat. Bei allen solchen Leitungsanlagen ist es nicht länger angebracht, die Haftung von einem Verschulden abhängig zu machen, das nachzuweisen dem Geschädigten angesichts der Kompliziertheit der technischen Anlagen heute unzumutbar erschwert ist.
    Meine Damen und Herren, wir haben uns in den Beratungen außerdem dafür eingesetzt, daß es entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des Entwurfs bei einer Befreiung der langsam fahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von weniger als 20 km/h von der Gefährdungshaft bleibt. Eine Notwendigkeit zur Gesetzesänderung, zur Änderung des geltenden Rechts, ist insoweit nicht überzeugend dargelegt worden. Wir sollten bestehende Gesetze nur dann ändern, wenn sich dafür eine Notwendigkeit klar erweist. Den vorgetragenen finanziellen Bedenken der hauptsächlich betroffenen Landwirtschaft und der Bauwirtschaft kam und kommt insoweit ein größeres Gewicht zu.
    Weitere Grundsatzfragen wie z. B. die Einführung eines Schmerzensgeldes in den Fällen der Gefährdungshaftung sowie mehrere Ergänzungsvorschläge des Bundesrates sind in den Beratungen zwar angesprochen, aber nicht berücksichtigt worden, weil sie eine Anzahl schwieriger tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen aufwerfen, die noch eingehender Prüfung bedürfen. Wir verstehen diesen Entwurf als eine Vorabmaßnahme, begrenzt auf die Regelung einiger wichtiger dringlicher Punkte. Das heißt, wir wollen die noch nicht berücksichtigten Anregungen bei den künftigen Arbeiten auf dem Gebiet des Schadensersatzrechts in die Beratungen einbeziehen.
    Meine Damen und Herren, wird sind überzeugt, daß mit dem heute zur Beschlußfassung des Bundestages anstehenden Entwurf, der in einer Reihe von Fragen übersichtlicher und klarer als das geltende Recht gestaltet worden ist, eine Verbesserung des Schutzes der Unfallopfer erreicht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)