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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 20. Juni 1977 . . 2151 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2151 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 2151 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 8/126 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/437 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/434 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 8/154 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/437 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/434 — Biermann SPD 2152 C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 2154 A Hölscher FDP 2157 D Leber, Bundesminister BMVg 2160 C Würzbach CDU/CSU 2165 D Möhring SPD 2169 D Dr. Wörner CDU/CSU 2172 D Möllemann FDP 2176 B Namentliche Abstimmung . . 2178 A, 2181 B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude — Drucksache 8/286 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/471 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/453, 8/463 — . . . . . 2178 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/457 — . . . . . . . 2178 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/194 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/435 — . . . . . . . 2179 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/259 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/442 — 2179 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975 — Drucksache 8/171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/436 — . . . . . . . . 2179 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 8. Juli 1976 zu dein Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung — Drucksache 8/260 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/440 — 2179 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/366 — 2179 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Düngemittelstatistik — Drucksache 8/371 — . . . . . . . . 2179 D Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/364 — . . . . . . . . 2180 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesh über den Handel mit Juteerzeugnissen Empfehlung einer Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilerzeugnissen Empfehlung für eine Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Handel mit Textilerzeugnissen Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Osterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich und der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 III Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 2/76 des Gemischten Ausschusses EWG/Israel über eine Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen EWG-Israel hinsichtlich der Ursprungsregeln Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksachen 8/4, 8/30, 8/158, 8/157, 8/20, 8/182, 8/355 — 2180 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien Empfehlung für einen Beschluß des Rates, mit dem die Kommission emächtigt wird, Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien und Syrien zwecks Abschluß von Interimsabkommen zu eröffnen Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen mit der Libanesischen Republik über den Abschluß eines Interimsabkommens zu eröffnen Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel — Drucksachen 7/5919, 8/50, 8/179, 7/5943, 8/356 — 2180 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2183 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2185* A Anlage 2 Gründe für die Beauftragung eines bestimmten Unternehmens mit der Entwicklung des Projekts eines Luftschiffes für den afrikanischen Güterverkehr MdlAnfr A8 20.05.77 Drs 08/458 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A9 20.05.77 Drs 08/458 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 2185* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 3 Zusammenhang zwischen der Beauftragung eines bestimmten Unternehmens mit der Erprobung eines Luftschiffs und dessen Einsatz für den Wahlkampf der SPD sowie Angaben des deutschen Botschafters in Ghana über den Laderaum des zu bauenden Lastenluftschiffs MdlAnfr A10 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU MdlAnfr Al 1 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2185* D Anlage 4 Verwendung eventueller Steuermehreinnahmen im Jahre 1977 MdlAnfr A29 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Spöri SPD SchdAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2186* A Anlage 5 Teilnahme von Soldaten in Uniform an Maikundgebungen des DGB MdlAnfr A49 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 2186* B Anlage 6 Kritik von Bundesverteidigungsminister Leber an dem chilenischen Militärregime sowie Haltung von Bundesaußenminister Genscher zu den Vorwürfen gegen den chilenischen Militärattaché Oberst Ackerknecht MdlAnfr A50 20.05.77 Drs 08/458 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2186* C Anlage 7 Beteiligung eines Generals i. R. der Bundeswehr an der von Kommunisten gesteuerten sogenannten „Bonner Friedenswoche 77" MdlAnfr A51 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2186* D Anlage 8 Telefonische Überwachung des Vorsitzenden des Verbands deutscher Flugleiter, Kassebohm, und von Verbandsfunktionären sowie von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Flugsicherung durch das Bundeskriminalamt MdlAnfr A56 20.05.77 Drs 08/458 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2187* A Anlage 9 Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß MdlAnfr A 57 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2187* C Anlage 10 Änderung des GmbH-Gesetzes im Bereich des Rechts der GmbH & Co. KG MdlAnfr A60 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2188* A Anlage 11 Maßnahmen gegen die Zeitung „Tercüman" bei Veröffentlichung nachweisbarer Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewaltanwendungen MdlAnfr A61 20.05.77 Drs 08/458 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2188* C Anlage 12 Erfahrungen über die Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes — Ordnungswidrigkeiten von Mietpreisüberhöhungen — MdlAnfr A62 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2188* D Anlage 13 Erlaß des Bundesbauministeriums über die Zulassung juristischer Personen an Architektenwettbewerben MdlAnfr A89 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2189* A Anlage 14 Fehlbelegung im sozialen Wohnungsbau sowie Fortführung des sozialen Wohnungsbaus über das Jahr 1977 hinaus MdlAnfr A90 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A91 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2189* C Anlage 15 Benutzung der DDR-Fluggesellschaft Interflug ab Schönefeld durch Mitglieder der Bundesregierung bei Reisen in Ostblockstaaten MdlAnfr A94 20.05.77 Drs 08/458 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 2190* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 V Anlage 16 Aufhebung der Liefersperre für Uran durch die USA im Gegensatz zu Kanada sowie Gewährleistung von Uranlieferungen aus Kanada und Beurteilung der kanadischen Sicherheitsanforderungen an die Europäische Atomgemeinschaft MdlAnfr A96 20.05.77 Drs 08/458 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A97 20.05.77 Drs 08/458 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . . . 2190* C Anlage 17 Gefährdung der Energieversorgung und der Arbeitsplätze durch das Einfrieren der Forschungsmittel für die Schnellen Brüter MdlAnfr A99 20.05.77 Drs 08/458 Krey CDU/CSU MdlAnfr A100 20.05.77 Drs 08/458 Krey CDU/CSU SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . . . 2190* D Anlage 18 Ausgestaltung des Bildungsurlaubsgesetzes MdlAnfr A103 20.05.77 Drs 08/458 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2191* A Anlage 19 Bewertung des mit einer Examensarbeit vorgelegten „Hoheitszeichens" an der Gesamthochschule Kassel MdlAnfr A104 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2191* B Anlage 20 Ablösung des Militärattachés der chilenischen Botschaft in Bonn wegen dessen Verantwortung für die Folterungen chilenischer Staatsbürger; Erklärung des Militärattachés der chilenischen Botschaft in Bonn, Christian Ackerknecht, zur Persona non grata wegen dessen aktiver Beteiligung an Folterungen in Chile MdlAnfr A105 20.05.77 Drs 08/458 Kirschner SPD MdlAnfr A106 20.05.77 Drs 08/458 Waltemathe SPD MdlAnfr A107 20.05.77 Drs 08/458 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2191* C Anlage 21 Unterlassen der Forderung von deutscher Seite auf Wiederaufnahme der kanadischen Uranlieferungen auf der Londoner Wirtschaftskonferenz MdlAnfr A108 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2191* D Anlage 22 Nutzung der Tiefseerohstoffe durch private Unternehmen in Konkurrenz zur Meeresbodenbehörde sowie Behinderungen durch eine Ausweitung der Küstenmeere für den Seeverkehr nach dem jetzigen Verhandlungsstand auf der UN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A110 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A111 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2192* A Anlage 23 Ermöglichung des Abbaus von Rohstoffen des Meeresbodens durch deutsche Unternehmen unabhängig vom jeweiligen Stand der Seerechtskonferenz sowie Konsequenzen aus der Nichtvertretung der Bundesrepublik Deutschland in der „Fünfer-Gruppe" für die Verhandlungsposition der Bundesregierung MdlAnfr A112 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A113 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2192* C Anlage 24 Konsultationen im Rahmen der EG und mit den USA über Fragen des Meeresbodenbergbaus sowie Verteidigung der Freiheit der maritimen Grundlagenforschung gegenüber den Ansprüchen der Küstenstaaten auf der UN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A114 20.05.77 Drs 08/458 Höffkes CDU/CSU MdlAnfr A115 20.05.77 Drs 08/458 Höffkes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2193* A Anlage 25 Position der Bundesregierung auf der UN-Seerechtskonferenz bei der Regelung bezüglich der Kadet-Rinne in der Ostsee mit dem Ziel des freien Zugangs zu den Häfen sowie Bewertung der Sonderrechte für die sogenannten „geschlossenen" und „halbgeschlos- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 senen" Meere im Hinblick auf das sowjetische Konzept eines „Friedensmeers" für die Ostsee MdlAnfr A116 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A117 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2193* C Anlage 26 Umsiedlung Deutscher und deutschstämmiger Bürger aus Namibia nach Bolivien MdlAnfr A120 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2193* D Anlage 27 Anweisung des Bundesinnenministeriums an die Bundesämter für Geodäsie in Frankfurt/M. und Berlin zur Kürzung der Ausgleichszahlungen an die beschäftigten Arbeitnehmer SchrAnfr B1 20.05.77 Drs 08/458 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2194* A Anlage 28 Aufnahme der Säuglings- und Kleinkinderausstattung für adoptierte Kleinstkinder in die Beihilfevorschriften SchrAnfr 132 20.05.77 Drs 08/458 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2194* D Anlage 29 Übernahme ausgesonderter Kraftfahrzeuge der Bundeswehr durch andere Bundesbehörden SchrAnfr B3 20.05.77 Drs 08/458 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2195* A Anlage 30 Abstimmung der EDV-Programme für die Auftragseingangsstatistik zwischen dem statistischen Bundesamt und den statistischen Landesämtern SchrAnfr B4 20.05.77 Drs 08/458 Angermeyer FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2195* B Anlage 31 Zahl der von der Industrie bzw. von den Kommunen nach Inkrafttreten des Abwasserabgabengesetzes in Auftrag gegebenen Abwasser- und Kläranlagen SchrAnfr B5 20.05.77 Drs 08/458 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B6 20.05.77 Drs 08/458 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2195* C Anlage 32 Sicherung des aktiven Wahlrechts für deutsche Bedienstete bei internationalen Organisationen SchrAnfr B7 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B8 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B9 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2196* A Anlage 33 Wiederholung des Abendprogramms der Fernsehanstalten am folgenden Morgen zur Informierung von Schichtarbeitern SchrAnfr B10 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2197* A Anlage 34 Anhörungsmethoden des Bundesamts für Verfassungsschutz SchrAnfr B11 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B12 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2197* C Anlage 35 Erweiterung der Beteiligungsrechte von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen SchrAnfr B13 20.05.77 Drs 08/458 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B14 20.05.77 Drs 08/458 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2197* D Anlage 36 Zahlung von Haushaltsmitteln an den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz bzw. an dessen Vorsitzenden Wüstenhagen SchrAnfr B15 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2198* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 VII Anlage 37 Standorte, Kraftwerkskapazitäten und Investitionsvolumen der beantragten Kohle-und Kernkraftwerke SchrAnfr B16 20.05.77 Drs 08/458 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B17 20.05.77 Drs 08/458 Gerstein CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 2198* C Anlage 38 Überwachung der Telefongespräche des Vorsitzenden des Verbandes deutscher Flugleiter, Kassebohm SchrAnfr B18 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2199* B Anlage 39 Einführung einer gesetzlichen Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen SchrAnfr B19 20.05.77 Drs 08/458 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2199* C Anlage 40 Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des neuen „Versorgungsausgleichs" im Ehescheidungsverfahren mit dem Inkrafttreten des ersten Eherechtsreformgesetzes am 1. Juli 1977 SchrAnfr B20 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B21 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B22 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2199* D Anlage 41 Herausgabe von Geldscheinen, die auch für Blinde erkennbar sind SchrAnfr B23 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2201* A Anlage 42 Entwicklung der Beschäftigungszahlen bei Bundesbeteiligungen seit 1960 SchrAnfr B24 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2201* B Anlage 43 Übernahme des bundeseigenen RantumBeckens durch das Land Schleswig-Holstein SchrAnfr B25 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Lauritzen SPD SchrAnfr B26 20.05.77 Drs 08/4.58 Dr. Lauritzen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2201* D Anlage 44 Festsetzung eines zollfreien Importkontingents für Kokskohle bei der Fortschreibung des Energieprogramms SchrAnfr B27 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2202* A Anlage 45 Forderung Frankreichs nach Abfassung deutscher Exportpapiere in französischer Sprache SchrAnfr B28 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2202* B Anlage 46 Konstruktion von Kraftfahrzeugmotoren mit höherem Nutzungsgrad SchrAnfr B29 20.05.77 Drs 08/458 Jung FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2202* D Anlage 47 Umfrage über den Rückgang der Selbständigen • sowie Förderung kleiner Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die staatliche Wirtschaftsförderung SchrAnfr B30 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B31 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 2203* C Anlage 48 Vergabe der staatlichen Förderungsmittel für Forschung und Entwicklung an Klein-und Mittelbetriebe SchrAnfr B32 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B33 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2204* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Frage B 34 — Drucksache 8/458 vom 20.05.77 — des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 49 Benachteiligung deutscher Milchpulverexporteure durch die Forderung Italiens nach einem Nitratgehalt von 25 ppm bei Milchpulver SchrAnfr B35 20.05.77 Drs 08/458 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 2205* B Anlage 50 Behebung der Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein bezüglich der Deichverstärkungsmaßnahmen am Möwenbergdeich in List/ Sylt SchrAnfr B36 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Lauritzen SPD SchrAnfr B37 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Lauritzen SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 2205* D Anlage 51 Abgabe verbilligter Butter an mittelständische Betriebe der Backwarenindustrie SchrAnfr B38 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 2206* B Anlage 52 Pacht landwirtschaftlicher Nutzflächen durch schweizerische Bauern im süddeutschen Raum; Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der schweizerischen Anbauprämie SchrAnfr B39 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B40 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 2206* D Anlage 53 Butter- und Magermilchpulvermengen aus der niederländischen und belgischen Milchproduktion in der deutschen Intervention SchrAnfr B41 20.05.77 Drs 08/458 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 2207* A Anlage 54 Zusätzliche Ausbildungsplätze im Handwerk durch Aufnahme neuer Ausnahmeregelungen in das Jugendarbeitsschutzgesetz SchrAnfr B42 20.05.77 Drs 08/458 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2207* B Anlage 55 Schwierigkeiten bei Bauprojekten durch die Befristung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit auf ein Jahr SchrAnfr B43 20.05.77 Drs 08/458 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2207* C Anlage 56 Vorlage des Entwurfs einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes zur Verwirklichung des Finalitätsprinzips für den Behindertensport SchrAnfr B44 20.05.77 Drs 08/458 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B45 20.05.77 Drs 08/458 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2207* D Anlage 57 Zunehmende Tendenz der bei den Rentenversicherungsträgern tätigen Gutachter, zuungunsten der Versicherten zu votieren SchrAnfr B46 20.05.77 Drs 08/458 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2208* A Anlage 58 Festlegung einer bestimmten Quote der geförderten Ausbildungsplätze für weibliche Bewerber SchrAnfr B47 20.05.77 Drs 08/458 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2208* B Anlage 59 Beitragseinnahmen der Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1977; Zahl der Markenkleber sowie freiwillige Beitragszahlungen im Abbuchungsverfahren im Jahr 1976 SchrAnfr B48 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B49 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2208* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 IX Anlage 60 Mißbrauch des Arbeitsmarktprogramms durch niederbayerische Bauunternehmer im Jahr 1975 zur Erlangung mehrerer Millionen DM an Lohnkostenzuschüssen SchrAnfr B50 20.0537 Drs 08/458 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr 1351 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2209* C Anlage 61 Realisierung der im Gesetz für betriebliche Versorgungseinrichtung vorgesehenen Möglichkeit der Gehaltsumwandlung SchrAnfr B52 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2209* D Anlage 62 Zahlung von Arbeitslosengeld an Arbeitsunwillige im Arbeitsamtsbezirk Oldenburg SchrAnfr B53 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2210* B Anlage 63 Überlastung vieler Vermittlungs- und Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter SchrAnfr B54 20.05.77 Drs 08/458 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B55 20.05.77 Drs 08/458 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2210* C Anlage 64 Verlegung des militärgeographischen Amts von Bad Godesberg nach Euskirchen SchrAnfr B56 20.05.77 Drs 08/458 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2211* A Anlage 65 Anordnung der in „Bundeswehr aktuell" vom 5. Mai 1977 angeprangerten Formblattaussonderung SchrAnfr B57 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAnfr B58 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2211* B Anlage 66 Unterrichtung der Landwirte im Kreis Euskirchen über die Größenordnung bevorstehender Manöver SchrAnfr B59 20.05.77 Drs 08/458 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2211* D Anlage 67 Bezeichnung inhaftierter Wehrdienstverweigerer als politische Gefangene durch Amnesty International SchrAnfr B60 20.05.77 Drs 08/458 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B61 20.05.77 Drs 08/458 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2212* B Anlage 68 Lehren des Textes der deutschen Nationalhymne im Rahmen des „Staatsbürgerlichen Unterrichts" bei der Bundeswehr SchrAnfr B62 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2212* D Anlage 69 Sicherstellung des Zugangs der Öffentlichkeit zur Stickenhörn-Mole und ihres Ausbaus zu einem Seglerhafen in Kiel-Pries unbeschadet der beabsichtigten militärischen Nutzung SchrAnfr B63 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2213* B Anlage 70 Zahlung der Kosten für die Internatsunterbringung der eine Förderschule besuchenden Kinder von Aussiedlern SchrAnfr B64 20.05.77 Drs 08/458 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B65 20.05.77 Drs 08/458 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2213* C Anlage 71 Ergebnisse von Untersuchungen über Keime in kohlensäurefreiem Mineralwasser SchrAnfr B66 20.05.77 Drs 08/458 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2214* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 72 Höhe der Zuschüsse von zentralen Jugendverbänden an ihre örtlichen Gruppen bei internationalen Begegnungen sowie Förderung der Deutschen Sportjugend SchrAnfr B67 20.05.77 Drs 08/458 Spitzmüller FDP SchrAnfr B68 20.05.77 Drs 08/458 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2214* B Anlage 73 Methoden zur Prüfung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Keuchhusten-, Diphterie-, Tetanus- und Masernimpfungen SchrAnfr B69 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B70 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B71 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B72 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2214* D Anlage' 74 Aushändigung von Sonderfahrausweisen der Bundesbahn an im Rahmen der gezielten Terroristenbekämpfung eingesetzte Polizeibeamte SchrAnfr B73 20.05.77 Drs 08/458 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2215* B Anlage 75 Einstellung von Auszubildenden beim Bahnbetriebsamt in Aschaffenburg SchrAnfr B74 20.05.77 Drs 08/458 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2215* C Anlage 76 Ausdehnung der Platzkapazität für Nichtraucher in den Fernzügen der Bundesbahn SchrAnfr B75 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2215* D Anlage 77 Erhaltung eines Wasser- und Schiffahrtsamts im Saarland im Falle einer Neuorganisation der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung SchrAnfr B76 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B77 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B78 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B79 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2216* A Anlage 78 Kostenverteilung für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Gustaysburg SchrAnfr B80 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2216* C Anlage 79 Kriterien für die Stillegung von Bundesbahnstrecken SchrAnfr B81 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2216* D Anlage 80 Kündigung des Transitabkommens mit Österreich im Hinblick auf die Verkehrsverhältnisse auf der B 20 und B 21 im Raum Bad Reichenhall sowie Ausbau der Transitstrecke Salzburg—Lofer SchrAnfr B82 20.05.77 Drs 08/458 Batz SPD SchrAnfr B83 20.05.77 Drs 08/458 Batz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2217* B Anlage 81 Schutz gegen die Eisbildung an Flugzeugtragflächen SchrAnfr B84 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2217* D Anlage 82 Vergleichszahlen des Jahres 1976 zu den Haushaltsresten an unverbauten Straßenbaumitteln sowie Vernichtung von Arbeitsplätzen durch das Anwachsen solcher Haushaltsreste für das Jahr 1977 SchrAnfr B85 20.05.77 Drs 08/458 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B86 20.05.77 Drs 08/458 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2218* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 XI Anlage 83 Verstärkung der Immissionsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Autobahn Oberhausen—Köln im Bereich der Stadt Erkrath SchrAnfr B87 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2218* B Anlage 84 Ausbau der Autobahn Würzburg—Ulm SchrAnfr B88 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2218* C Anlage 85 Bau der Autobahnen Singen—Überlingen und Singen—Konstanz SchrAnfr B89 20.05.77 Drs 08/458 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2218* D Anlage 86 Ahndung von Meeresverschmutzungen ohne Differenzierung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des die Verschmutzung verursachenden Staates SchrAnfr B90 20.0537 Drs 08/458 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2219* A Anlage 87 Entwicklung der Kosten für Wohnungsbau und -modernisierung SchrAnfr B100 20.05.77 Drs 08/458 Krockert SPD SchrAnfr B101 20.05.77 Drs 08/458 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2219* B Die Frage B 102 — Drucksache 8/458 vom 20.05.77 — des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 88 Beseitigung von Altreifen durch Pyrolyseanlagen SchrAnfr B103 20.05.77 Drs 08/458 Jung FDP SchrAnfr B104 20.05.77 Drs 08/458 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2220* A Anlage 89 Erschließung der Uranvorkommen im Landkreis Tirschenreuth SchrAnfr B105 20.05.77 Drs 08/458 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2220* C Anlage 90 Lagerung von Atommüll im Iran SchrAnfr B106 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2220* D Anlage 91 Beteiligung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Arbeiten der von der Londoner Gipfelkonferenz eingesetzten Nuklear-Arbeitsgruppe SchrAnfr B107 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2221* A Anlage 92 . Erneute Benennung von Wilhelm Haferkamp als EG-Kommissar trotz Kenntnis über dessen Verantwortung für das Verschwinden von 200 Tonnen Uranoxyd von einem deutschen Schiff SchrAnfr B108 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2221* B Anlage 93 Votieren des Bundesforschungsministers für eine Sperre der Mittel für die Entwicklung des Schnellen Brutreaktors sowie Stellungnahmen der Bundesregierung zu diesem Problem seit dem 1. Mai 1976 SchrAnfr B109 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B110 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2221* C Anlage 94 Berufschancen für Studenten der naturwissenschaftlichen Fächer SchrAnfr B111 20.05.77 Drs 08/458 Frau Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2222* B Anlage 95 Berufschancen für Pharmaziestudenten SchrAnfr B112 20.05.77 Drs 08/458 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2223* A Anlage 96 Förderung von Fragen der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen im Rahmen des Hochschulstudiums SchrAnfr B113 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2223* D Anlage 97 Berufschancen der Studenten der Sprach- und Kulturwissenschaften SchrAnfr B114 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2224* A Anlage 98 Behandlung des Textes der deutschen Nationalhymne in den deutschen Schulen SchrAnfr B115 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2224* D Anlage 99 Beteiligung des Bundes am Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Leonberg und Abstimmung der Teilnahme des Bundesforschungsministers an der Einweihung des Berufsschulzentrums mit dem Kultusminister von Baden-Württemberg SchrAnfr B116 20.05.77 Drs 08/458 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2225* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2151 30. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 27. 5. Adams * 27. 5. Dr. Ahrens ** 27. 5. Dr. Aigner * 27. 5. Alber * 27. 5. Dr. Bangemann * 27. 5. Dr. Bayerl * 27. 5. Dr. Becher (Pullach) 27. 5. Blumenfeld *** 27. 5. Buchstaller *** 27. 5. Dr. Corterier *** 27. 5. Damm *** 27. 5. Fellermaier * 27. 5. Flämig *** 27. 5. Dr. Fuchs * 27. 5. Dr. Geßner *** 27. 5. Haase (Fürth) * 27. 5. von Hassel 27. 5. Dr. Hupka *** 27. 5. Dr. Jaeger *** 27. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 5. Katzer 27. 5. Dr. Klepsch *** 27. 5. Kunz (Berlin) *** 27. 5. Lange *** 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Lenzer ** 27. 5. Lücker * 27. 5. Dr. Marx *** 27. 5. Mattick *** 27. 5. Möhring *** 27. 5. Möllemann *** 27. 5. Dr. Müller *** 27. 5. Dr. Narjes 27. 5. Neuhaus 27. 5. Neumann *** 27. 5. 011esch *** 27. 5. Pawelczyk *** 27. 5. Petersen 27. 5. Picard 27. 5. Dr. Reimers 27. 5. Schmidt (Hamburg) 27. 5. Schmidt (München) * 27. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 27. 5. Dr. Schöfberger 27. 5. Schreiber * 27. 5. Schwabe * 27.5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 5. Frau Schuchardt 27. 5. Sieglerschmidt * 27. 5. Dr. Staudt 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Frau Tübler 27. 5. Voigt (Frankfurt)*** 27. 5. Dr. Waigel 27. 5. Frau Dr. Walz * 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatsekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 8 und 9) : Wer hat die Bundesregierung veranlaßt, das Projekt eines Luftschiffs für den afrikanischen Güterverkehr zu entwickeln? Ist der Bundesregierung in irgendeiner Form nahegelegt worden, ein bestimmtes Unternehmen mit der Erprobung und der Entwicklung zu beauftragen, und bejahendenfalls von wem? Zu Frage A 8: Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 18. Februar 1976 die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob aus dem Einzelplan 23 (Kapitel 2302 Titel 686 01, Technische Hilfe) Mittel für die Entwicklung eines Pralluftschiffes für den Transport von Lasten in infrastrukturschwachen Entwicklungsländern bereitgestellt werden können. Die Bundesregierung hat den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages davon unterrichtet, daß vor Inangriffnahme des Entwicklungsprojektes ein kleineres Luftschiff der Westdeutschen Luftwerbung KG (WDL) in Mühlheim/ Ruhr in achtwöchigem Einsatz in Entwicklungsländern erprobt werden soll. Zu Frage A 9: Die Bundesregierung selbst hat Wert darauf gelegt, vor der Entscheidung über die Entwicklung eines größeren Pralluftschiffes zunächst im Wege eines Versuches alle erreichbaren Daten zu gewinnen und auszuwerten. Die Bundesregierung hat die Firma Westdeutsche Luftwerbung KG (WDL) in Mülheim/Ruhr mit der Erprobung eines kleineren Pralluftschiffes beauftragen lassen, da nur sie kurzfristig ein derartiges Luftschiff für Testzwecke zur Verfügung stellen konnte. Um die eventuelle spätere Entwicklung haben sich sofort bei Bekanntwerden der Idee zahlreiche Firmen, traditionsreiche Städte und andere Institutionen im Interesse ihrer Industrien beworben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 10 und 11) : Bestehen irgendwelche Zusammenhänge zwischen den Tatsachen, daß ein bestimmtes Unternehmen mit der Erprobung des 2186* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Luftschiffs beauftragt wurde und daß dasselbe Unternehmen für den Wahlkampf der SPD 60 bis 125 Freiflüge zur Insel Sylt durchgeführt und den Wagenpark des Unternehmens eingesetzt hat? Konnte das zuständige Bundesministerium nicht mit einem Minimum an Aufwand herausfinden, was der deutsche Botschafter in Ghana errechnete, daß nämlich „das neu zu bauende Lastenluftschiff mit 30 Tonnen Ladefähigkeit für den Abflug einer (Ghanaer) Jahresernte von etwa 500 000 Tonnen ca. 25 Jahre brauchen würde"? Zu Frage A 10: Nein. Zu Frage A 11: Das zuständige Bundesministerium hat die in der Anfrage zitierte Berechnung nicht angestellt, weil niemals beabsichtigt war, eine Kakao-Jahresernte in Ghana unter Ausschluß aller anderen Transportmittel mit einem Luftschiff zu transportieren. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 29) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen gegenüber den ursprünglichen Steuerschätzungen für 1977 bei Fortsetzung der Einnahmetrends aus dem ersten Jahresdrittel, und wie gedenkt sie diese eventuellen Mehreinnahmen einzusetzen? Nach der jüngsten Steuerschätzung durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen" vom 23. und 24. Mai 1977 ist für dieses Jahr mit Steuermehreinnahmen für den Bund von 1,4 Mrd. DM gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1977 zu rechnen. Das Ergebnis der Steuerschätzung wird vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in die Abschlußberatung des Haushaltsentwurfs 1977 einbezogen. Da die Beratung z. Z. noch nicht abgeschlossen ist, darf ich insoweit auf die hierzu in Kürze ergehenden Pressemitteilungen verweisen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 49) : Haben Feldjäger an Maikundgebungen des DGB teilnehmende Soldaten in Uniform überprüft bzw. überprüfen wollen, und wer hat gegebenenfalls die Anweisung zu diesem Einschreiten gegeben? Der Vorfall in Oldenburg, auf den Sie sich offensichtlich beziehen, spielte sich wie folgt ab: Das Feldjägerdienstkommando Oldenburg wurde am 30. April 1977 gegen 20.00 Uhr darüber informiert, daß 3 Soldaten in Uniform vor der WeserEms-Halle Flugblätter verteilen. Damit war der Verdacht gegeben, daß ein Verstoß gegen § 15 des Soldatengesetzes vorlag; ein Tätigwerden der Feldjäger war geboten. Beim Eintreffen der Feldjäger am Veranstaltungsort hatte jedoch die Kundgebung bereits begonnen. Die Feldjäger begaben sich daraufhin zur dort eingesetzten Polizei. Auf einem Monitor im Einsatzraum der Polizei stellten sie fest, daß die 3 Soldaten in der Halle während der Ansprache des Redners auf einer freien Fläche ein Transparent mit der Aufschrift „Lohnfortzahlung für W 15er" entrollten. Die Soldaten wurden über die Veranstaltungsleitung aufgefordert, die Halle zu verlassen. Die demonstrierenden Soldaten lehnten dies jedoch ab. Mit Unterstützung der Polizei betraten daraufhin die Feldjäger den Saal und gingen auf die Soldaten zu, um deren Personalien festzustellen. Die Soldaten entzogen sich der Identifizierung, indem sie das Transparent fallen ließen und sich durch die angrenzenden Tischreihen entfernten. Die ihnen folgenden Feldjäger wurden an der Feststellung der Personalien durch andere Veranstaltungsteilnehmer gehindert, sie wurden u. a. mit Flaschen beworfen. Das Einschreiten der Feldjäger ist nach Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung nicht zu beanstanden. Die Namen von 2 der 3 Soldaten, die durch ihr Verhalten gegen ihre soldatischen Pflichten verstoßen haben, wurden später durch die Polizei festgestellt. Es handelt sich um bereits bekannte Sympathisanten, vermutlich um Mitglieder des Kommunistischen Bundes Westdeutschland. Anlage 6 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 50) : Teilt die Bundesregierung die Kritik von Bundesverteidigungsminister Leber an dem chilenischen Militärregime, die der Bundesminister nach Presseberichten geäußert hat, und welche Haltung hat Bundesaußenminister Genscher in dem Gespräch mit der chilenischen Botschafterin, Lucia Gevert, in dieser Frage und zu den Vorwürfen gegen den chilenischen Militärattaché, Oberst Christian Ackerknecht, eingenommen? 1. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß von der Bundesregierung zu Presseberichten, die eine angebliche Äußerung eines Bundesministers in einer vertraulichen Sitzung des Verteidigungsausschusses des Bundestages wiedergeben, keine Stellungnahme erwartet werden kann — aus grundsätzlichen Erwägungen weder in positiver noch in negativer Hinsicht. 2. Zu Vorwürfen gegen Diplomaten nimmt die Bundesregierung entsprechend internationaler Gepflogenheit in der Öffentlichkeit keine Stellung. Herr Oberst Ackerknecht wird, wie die hiesige chilenische Botschaft mitteilt, die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Tagen endgültig verlassen. Er ist nicht zur persona non grata erklärt worden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 51) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2187* Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung eines Generals i. R. der Bundeswehr an der von Kommunisten gesteuerten sogenannten „Bonner Friedenswoche 77", und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Tatsache zu ziehen? Nach unseren Feststellungen hat ein Generalleutnant a. D. der Bundeswehr als Vortragender an der Eröffnungsveranstaltung der sogenannten „Bonner Friedenswoche 1977" teilgenommen. Initiator dieser Veranstaltungsreihe war eine Gruppe Bonner Theologen, die mehrere Parteien, Organisationen und Institutionen zur Mitwirkung gewonnen hatte, darunter auch kommunistische und prokommunistische. Die Zuhörer der Eröffnungsveranstaltung gehörten verschiedenen politischen Richtungen an. Nach dem Charakter der Veranstaltung und den Ausführungen des Generalleutnants a. D. in seinem Vortrag kann seine Beteiligung an der „Bonner Friedenswoche 1977" nicht beanstandet werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/458 Frage A 56) : Treffen die Pressemeldungen zu, daß der Vorsitzende des Verbands deutscher Flugleiter, Kassebohm, und/oder andere Verbandsfunktionäre sowie Mitarbeiter der Bundesanstalt für Flugsicherung im Zusammenhang mit der Bummelaktion der Fluglotsen durch das Bundeskriminalamt telefonisch überwacht worden sind, wer hat auf Grund welcher Rechtsvorschriften diese Abhörmaßnahmen gegebenenfalls angeordnet, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei den Abhörfällen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet worden ist? Im Anschluß an die im Jahre 1973 auf Flughäfen der Bundesrepublik von den Fluglotsen durchgeführten Aktionen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof von Amts wegen gegen den Vorsitzenden des Verbandes deutscher Flugleiter, Wolfgang Kassebohm, und andere ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung von Verfassungsorganen und Erpressung eingeleitet, da der Verdacht bestand, daß der Vorstand des Verbandes deutscher Flugleiter die Aktionen der Fluglotsen organisierte und koordinierte, um damit insbesondere deren Gehaltsforderungen durchzusetzen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wurden aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes gemäß § 100 a, 100 b StPO in den Monaten November und Dezember 1973 sowie Januar 1974 zeitweilig die Fernsprechanschlüsse des Verbandes deutscher Flugleiter, dessen Vorsitzenden Kassebohm und zweier weiterer Beschuldigter überwacht. Im Hinblick auf den letzten Teil Ihrer Frage werden Sie Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung sich einer wertenden Stellungnahme zu dieser Entscheidung eines unabhängigen Richters enthält. Zur Erteilung von Weisungen hat der Vorgang dem Bundesminister der Justiz keinen Anlaß gegeben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 57) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß, die obligatorisch am Ende jedes Zivilurteils stehen müßte, und erwägt die Bundesregierung entsprechende gesetzliche Schritte? Die Bundesregierung befürwortet im Grundsatz die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß. In verschiedenen Verfahrensgesetzen ist vorgeschrieben, daß gerichtliche Entscheidungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen sind. Im Bereich des Zivilprozeßrechts fehlen demgegenüber weitgehend Vorschriften über eine Rechtsmittelbelehrung. In letzter Zeit ist wiederholt die Forderung nach Einführung einer Rechtsmittelbelehrung auch in diesem Bereich erhoben worden. Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich bei den Beratungen zum Entwurf der Vereinfachungsnovelle mit der Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß beschäftigt. In dem Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 7/5250, S. 5) heißt es dazu u. a.: Der Rechtsausschuß befürwortet zwar im Grundsatz eine solche Rechtsmittelbelehrung für die Hauptrechtsmittel im Erkenntnisverfahren, hält aber deren Einführung im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren für untunlich. Inzwischen ist ein Meinungsaustausch über diese Frage zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz eingeleitet worden. Der Meinungsaustausch ist noch nicht abgeschlossen, so daß sich gegenwärtig nicht übersehen läßt, welche Auffassungen hierzu vertreten werden. Die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Bereich des Zivilprozeßrechts ist mit einer Reihe von Einzelfragen verbunden, die zunächst gründlich geklärt werden sollten. Dazu gehören etwa die Einbeziehung des Bereichs der Zwangsvollstreckung sowie die Einbeziehung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die die Kommission für das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Regelungen vorgeschlagen hat. Dazu gehören aber auch die Neuordnung des Rechts der Beschwerde und die Vereinheitlichung des Fristenlaufs. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß nicht isoliert gesehen und gelöst werden sollte. Es erscheint vielmehr zweckmäßig, diese Frage im Rahmen einer weiteren Novelle zur Zivilprozeßordnung zu regeln, in der auch die Rechtsmittel, insbesondere die Beschwerde, neu geordnet und die Fristen vereinheitlicht werden sollen. 2188* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 60) : Wird die Bundesregierung bei der anstehenden GmbH-Novelle auch Änderungen im Bereich des Rechts der GmbH & Co. KG vorschlagen, damit hier die mißbräuchliche Ausnutzung einer derartigen Konstruktion, wie sie in der Vergangenheit oft vorgekommen ist, verhindert werden kann? Die Bundesregierung befürwortet eine Verbesserung des Schutzes der Gesellschaftsgläubiger einer GmbH & Co. KG. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des GmbH-Gesetzes und anderer handelsrechtlicher Vorschriften enthält daher auch Sonderregelungen für die GmbH & Co. KG und ähnliche Gestaltungsformen. Die Regelungen beziehen sich u. a. auf die Firmenbildung, bestimmte Angaben in den Geschäftsbriefen, die Leistung der Kommanditeinlagen und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an Stelle einer an sich gebotenen Zuführung von Eigenkapital. Die Einzelheiten werden zur Zeit noch geprüft. Es ist beabsichtigt, den Entwurf noch in diesem Jahr den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Der Entwurf sieht eine Sonderregelung über die Firmenbildung für alle offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften vor, bei denen der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Um die besondere Art einer solchen OHG oder KG schon durch die Firma eindeutig zu kennzeichnen, soll in die Firma der OHG die Bezeichnung „beschränkt haftende offene Handelsgesellschaft" und in die der KG die Bezeichnung „beschränkt haftende Kommanditgesellschaft" aufgenommen werden müssen. Damit werden diese Gesellschaften bei originärer Firmenbildung wie bei Firmenfortführung einheitlich gekennzeichnet, unabhängig davon, ob der persönlich haftende Gesellschafter — wie zumeist — eine GmbH oder, was seltener vorkommt, eine AG, eine Stiftung oder eine ausländische Gesellschaft ist. Im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung einer OHG oder KG, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sollen auf den Geschäftsbriefen solcher Gesellschaften Rechtsform, Firma, Sitz, Registergericht und Register-Nummer sowie für die persönlich haftenden Gesellschafter die nach § 35 a GmbHG und § 80 AktG vorgeschriebenen Angaben gemacht werden müssen. Gegenüber den Gläubigern einer Kommanditgesellschaft der hier in Frage stehenden Art soll die Einlage eines Kommanditisten als nicht geleistet gelten, soweit sie in Anteilen an den persönlich haftenden Gesellschaftern bewirkt ist. Der Entwurf sieht für die GmbH Regelungen vor, nach denen Gesellschafterdarlehen, die der GmbH an Stelle der Zuführung von Eigenkapital gewährt werden, im Konkurs- oder im Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses nicht zurückgefordert werden können. Entsprechende Regelungen sollen auch für Darlehen gelten, die einer beschränkt haftenden OHG oder KG von den Gesellschaftern oder Mitgliedern ihrer persönlich haftenden Gesellschafter, also von den Gesellschaftern der GmbH, AG o. ä., oder von den Kommanditisten gewährt werden. Außer durch diese Sonderregelungen wird der Gläubigerschutz gegenüber der Rechtsform der GmbH & Co. KG auch durch die neuen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, denen die KomplementärGmbH unterliegen wird, erheblich verstärkt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/457 Frage A 61) : Wird die Bundesregierung gegen die Zeitung „Tercüman", die für in Deutschland lebende Türken in Frankfurt gedruckt wird, juristische Schritte unternehmen, soweit in dieser Zeitung nachweisbar Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewaltanwendungen veröffentlicht worden sind? Die Zeitung „Tercüman" ist mir nicht bekannt. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es mir auch nicht möglich, Exemplare der Zeitung zu beschaffen. Deshalb vermag ich nicht zu beurteilen, ob in der Zeitung „Tercüman" Volksverhetzung betrieben wird und Aufrufe zur Gewaltanwendung veröffentlicht worden sind. Sollten aber solche Veröffentlichungen festzustellen sein, gehe ich davon aus, daß die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder prüfen, ob Anlaß zu Strafverfolgungsmaßnahmen besteht. Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Angelegenheit zu befassen. Eine Zuständigkeit des Bundesministers der Justiz kann ich zur Zeit nicht erkennen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 62) : Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) — Ordnungswidrigkeiten von Mietpreisüberhöhungen — vor, sieht sich die Bundesregierung durch die gerichtliche Anwendungspraxis dieser Bestimmung veranlaßt, ihre dazu ergangenen Richtlinien zur wirksameren Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen zu überprüfen, die davon ausgehen, daß die Wesentlichkeitsgrenze nach § 5 WiStG bei einem Überschreiten der ortsüblichen Mieten von mehr als 10 v. H. anzunehmen sei, und wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß nicht zuletzt auf Grund der von ihr erlassenen Richtlinien § 5 WiStG dazu führt, ein durchgehendes Höchstpreisniveau für Mieten durchzusetzen? Die Gerichte sind bei der Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 zum Teil der Auffassung, daß eine vereinbarte Miete die ortsübliche Miete nicht unwesentlich übersteigt und damit unangemessen hoch ist, wenn sie um mehr als 25 % —einige Gerichte sagen auch: um mehr als 20 % —höher ist als die Durchschnittsmiete. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen eines dieser Urteile als offensichtlich unbegründet verworfen. Man wird deshalb von dem zustimmenden Rechts- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2189* standpunkt des Bundesgerichtshofs auszugehen haben. Die Richtlinien zur wirksameren Bekämpfung der Mietpreisüberhöhungen nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 wurden am 7. Februar 1973 von den Wirtschaftsministern und -senatoren der Länder, nicht von der Bundesregierung, verabschiedet und in den einzelnen Ländern als Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Frage wäre deshalb an die zuständigen Ressorts der Länder zu richten. Ich darf aber bemerken, daß die Bundesregierung keine Anzeichen dafür sieht, § 5 könne auf Grund der Richtlinien zur Durchsetzung eines Höchstpreisniveaus für Mieten führen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 89) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vor kurzem durch einen ministeriellen Erlaß auch die Teilnahme juristischer Personen an Architektenwettbewerben zugelassen hat, welche übergeordneten Gründe waren gegebenenfalls für diese Entscheidung maßgebend, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bedenken der Architektenschaft, diese Entscheidung führe zu Leistungsverzerrungen bei persönlich-ideellen Wettbewerben? Die Möglichkeit der Teilnahme juristischer Personen an Architektenwettbewerben ist im Zusammenhang mit der durch Erlaß vom 20. April 1977 erfolgten Einführung der neuen „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens — GRW 1977" zu sehen. In den neuen Wettbewerbsrichtlinien wird geregelt, was dem heutigen Stand der Entwicklung entspricht und auch bereits im Rahmen der alten GRW Praxis war. Für die Teilnahme juristischer Personen, soweit diese planerische Leistungen im Sinne der HOAI und entsprechend der jeweiligen Wettbewerbsaufgabe erbringen, sind strenge, auf die fachliche Qualifikation ausgerichtete Anforderungen gestellt, die denen natürlicher Personen vollkommen entsprechen. Darüber hinaus ist die Übertragung anderer als planerischer Leistungen an Wettbewerbsteilnehmer ausgeschlossen. Hiermit wird ein gewichtiges Anliegen — die Trennung von Planung und Ausführung — in optimaler Weise verwirklicht. Die GRW 1977 erfaßt anders als die alte GRW Leistungen, die über den ursprünglichen Fachbereich des Architekten weit hinausreichen und unter anderem auch die Gebiete der Regional-, Städtebau-, Landschafts- und Ingenieurplanung mit einbeziehen. Die Lösung dieser komplexen Aufgabe kann unbestritten — und unabhängig von gewichtigen rechtlichen Problemen — nicht auf natürliche Personen beschränkt bleiben. Es ist zwingend geboten, hierfür auch das vorhandene Potential anderer Arbeitseinheiten, z. B. von Planungsgesellschaften etc. heranzuziehen. Wo im Wettbewerb Architekten allein angesprochen werden, enthalten die Wettbewerbsrichtlinien Festlegungen, die sich an den für diesen Berufsstand bestehenden landesrechtlichen Regelungen orientierten und dadurch die Chancengleichheit gewährleisten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 90 und 91): Trifft es zu, daß — wie in der „Wirtschaftswoche" vom 20. Mai 1977 zu lesen ist — nach einer vorsichtigen Schätzung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau rund 70 % aller Sozialwohnungen durch gutverdienende Mieter fehlbelegt sind, und wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Fehlbelegung im sozialen Wohnungsbau zur Zeit? Auf welchem Stand befinden sich die zwischen dem Bund und den Ländern laufenden Verhandlungen zur Findung einer Konzeption für eine Fortführung des sozialen Wohnungsbaus über das Jahr 1977 hinaus, wie wird sich der weitere Verlauf dieser Verhandlungen gestalten, und wann ist mit einem greifbaren Ergebnis zu rechnen? Zu Frage A 90: Nein. Die im Lande Bremen aufgrund des dortigen Förderungssystems jeweils für einen Förderungsjahrgang vorgenommenen Einkommensüberprüfungen zeigen seit Jahren ziemlich konstant einen Anteil der Inhaber von Sozialwohnungen, deren Einkommen die Einkommensgrenze um mehr als 10 v. H. übersteigt, von rd. 15 v. H. bei Mietern. Aus anderen Ländern liegen keine entsprechenden Angaben vor. Man kann aber wohl davon ausgehen, daß der Anteil der Mehrverdiener an den Inhabern von Mietsozialwohnungen im ganzen Bundesgebiet noch unter dieser Zahl liegt, da die Einkommensverhältnisse in einem Stadtstaat wie Bremen günstiger sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß bei jeder Wiederbelegung freiwerdender Sozialwohnungen nur Berechtigte nach § 25 des II. WoBauG, bei älteren Sozialwohnungen sogar nur Berechtigte mit einem 20 v. H. unter der Einkommensgrenze liegenden Einkommen berücksichtigt werden dürfen. Die Quote der jährlich freiwerdenden und zur Wiederbelegung anstehenden Sozialwohnungen wird auf rd. 5 v. H. geschätzt. Zu Frage A 91: Die letzte Konferenz der Wohnungsbauminister des Bundes und der Länder hat am 4. März stattgefunden. Die Wohnungsbauminister der Länder haben es dabei begrüßt, daß es dem Bundesbauminister gelungen ist, trotz der finanzpolitischen Begren- 2190* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 zungen eine unverminderte Fortführung des Sozial- und des Regionalprogramms im Jahre 1977 zu erreichen. Was die weitere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der direkten Wohnungsbauförderung angeht, müssen die Länder sich darauf einstellen, daß die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes bei solchen investiven Maßnahmen, für die die Länder die Verantwortung tragen, eine in der Regel überwiegende Beteiligung der Länder voraussetzt. Darüber hinaus ist festzustellen, daß die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes immer von seinen Einnahmen abhängt und deshalb auch ein Zusammenhang mit der Klärung der zwischen Bund und Ländern noch strittigen finanzpolitischen Fragen besteht. Selbstverständlich ist der Bundesbauminister darum bemüht, möglichst bald in konkrete Gespräche mit den Kollegen in den Ländern über die künftige gemeinsame Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues eintreten zu können. Die Bundesregierung wird in Kürze den Rahmen für die notwendigen Verhandlungen mit den beteiligten Länderressorts abstecken. In der gestrigen Kabinettsitzung ist der Bundesbauminister beauftragt worden, bis zum 1. Juli 1977 dem Kabinett Eckwerte für die mittelfristige Beteiligung des Bundes an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues vorzulegen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 94) : Ist zu erwarten, daß in Zukunft auch Mitglieder der Bundesregierung bei Reisen in Ostblockstaaten die DDR-Fluggesellschaft Interflug ab Schönefeld benutzen, obwohl die Lufthansa zum Beispiel Moskau direkt anfliegt, und wenn ja, würde sie darin nicht selbst einen Beitrag zum Boykott ihrer Bemühungen, den Flughafen Tegel in den internationalen Flugverkehr einzubeziehen, und eine Aufwertung des Flughafens Schönefeld sehen? Die Mitglieder der Bundesregierung benutzen bei Flugreisen die Deutsche Lufthansa, sofern nicht Bundeswehrmaschinen eingesetzt werden. In Ausnahmefällen wird aus praktischen Gründen auch mit Luftverkehrsgesellschaften anderer Staaten geflogen. Dies gilt selbstverständlich auch bei Reisen in osteuropäische Staaten. Für Mitglieder der Bundesregierung, die sich in Berlin (West) aufhalten, bedeutet es, daß sie zunächst unter Benutzung der Luftkorridore ins Bundesgebiet zurückkehren. Es ist allerdings nicht völlig auszuschließen, daß in besonders gelagerten Einzelfällen auch einmal ein Abflug über Schönefeld in Betracht gezogen werden muß. Ein solcher Ausnahmefall würde, wenn er eintreten sollte, nach Ansicht der Bundesregierung die Bemühungen um Einbeziehung von Berlin-Tegel in den internationalen Flugverkehr nicht beeinträchtigen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 96 und 97): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß, obwohl die USA und Kanada in der Frage der Uranverkäufe grundsätzlich übereinstimmen, die USA kurz vor der Londoner Gipfelkonferenz die Liefersperre für hochangereichertes Uran aufgehoben haben, während Kanada die Liefersperre für Natururan weiterhin aufrechterhält? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um nach der kanadischen einjährigen Liefersperre für Natururan die Lieferungen wieder zu gewährleisten, und wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die kanadischen Sicherheitsanforderungen an die Europäische Atomgemeinschaft? Zu Frage A 96: Im Gegensatz zur kanadischen Regierung hat die Regierung der USA nie erklärt, daß sie ihre Lieferungen aussetzen wolle, bis die Empfängerländer Bedingungen entsprechend der neuen kanadischen Nichtverbreitungspolitik annehmen. Die Lieferungen von Natururan und leicht angereichertem Uran aus den USA waren demgemäß auch nicht unterbrochen. Lediglich bei hochangereichertem Uran kam es zu Verzögerungen. Die Lieferungen von hochangereichertem Uran werden von den US-Behörden auch weiterhin besonders sorgfältig geprüft werden. Zu Frage A 97: Die kanadische Liefersperre für Natururan, die seit Anfang 1977 besteht, beruht auf einer Entscheidung des kanadischen Kabinetts und wird in Zusammenhang mit den Meinungsunterschieden gebracht, die bei den Verhandlungen zwischen EURATOM und Kanada aufgetreten sind. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der Gemeinschaft konstruktiv an der Lösung der bestehenden Probleme mitzuwirken. Die Haltung der Bundesregierung sowie der übrigen Mitgliedstaaten gegenüber den kanadischen Sicherheitsanforderungen wird dabei bestimmt von der Absicht, Vereinbarungen zu treffen, die einerseits mit einer weltweiten Nichtverbreitungspolitik in Einklang stehen und andererseits mit den Grundsätzen des Gemeinsamen Marktes vereinbar sind. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 99 und 100) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in der Auseinandersetzung über Fragen der Kernenergie einen Betrag von über 100 Millionen DM im Forschungsetat für 1977 vorläufig eingefroren hat, der insbesondere für die weitere Entwicklung der Schnellen Brüter vorgesehen war, und durch wen oder was ist die Bundesregierung dazu gegebenenfalls bewogen worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn Meldungen über das Einfrieren der Forschungsmittel für die Schnellen Brüter zutreffen, die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, und wie hoch beläuft sich die Zahl der voraussichtlich durch ein solches Einfrieren bedrohten Arbeitsplätze? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2191* Zu Frage A 99: Die Bundesregierung hat ihren Entwurf des Haushaltsplans 1977 im Januar dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er befindet sich seither in der parlamentarischen Beratung und kann nur dort geändert werden. Zu Frage A 100: Da die in Ihrer Frage gemachte Voraussetzung unzutreffend ist, kann eine zutreffende Antwort nicht gegeben werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 103) : Liegen der Bundesregierung Ergebnisse über das Programm BUVEP (Bildungsurlaubsversuchs- und Entwicklungsprogramm) vor, und welche Erkenntnisse für die weitere Ausgestaltung des Bildungsurlaubsgesetzes wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Das Versuchs- und Entwicklungsprogramm Bildungsurlaub ist gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Bundesministerium für Familie, Jugend und Gesundheit und der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert worden, um die Zweckmäßigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungsurlaubs mit wissenschaftlichen Methoden systematisch zu überprüfen. Der Veranstaltungsteil des Programms mit insgesamt 54 Kursen in Weiterbildungseinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft wurde von Juni 1975 bis Dezember 1976 durchgeführt. Erste, überwiegend positive Erfahrungen liegen aus dem Kreis der Veranstalter vor; sie sind in der Nr. 11/76 der ,,informationen bildung und Wissenschaft" ausführlich dargestellt worden. Die wissenschaftliche Begleitung hat mit standardisierten Befragungen und Unterrichtsprotokollen umfangreiches empirisches Material erbracht, das jetzt im Hinblick auf organisatorische, inhaltliche und methodische Aspekte von Bildungsurlaubskursen ausgewertet wird. Mit ersten Ergebnissen ist ab Herbst 1977 zu rechnen. Der Bildungsurlaub ist in der Bundesrepublik in mehreren Bundes- und Landesgesetzes und in zahlreichen Tarifverträgen geregelt. Von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird es abhängen, wie der künftige Ausbau des Bildungsurlaubs erfolgen kann. Die Ergebnisse des Versuchsprogramms werden zur weiteren Klärung der Bildungsurlaubs-Konzeption beitragen und den zahlreichen Organisationen und Einrichtungen der Weiterbildung, die sich schon jetzt mit der Durchführung von Bildungsurlaubskursen befassen, konkrete Planungshilfen bieten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 104) : Kann die Bundesregierung Presseberichte („Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 7. Mai 1977) bestätigen, nach denen die in der Aachener AStA-Zeitschrift veröffentlichte, einem Bericht unter dem Titel „Modell Deutschland. Bericht zur Rechtslage der Nation" unterlegte Grafik, die ein leicht abgewandeltes „Hoheitszeichen" mit Reichsadler und Hakenkreuz sowie einen verfremdeten Bundesadler zeigt, an der Gesamthochschule Kassel als Examensarbeit vorgelegt und mit .sehr gut" bewertet wurde, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist der Sachverhalt, der in dem von Ihnen erwähnten Pressebericht dargestellt wird, nicht bekannt. Sie wird sich mit dem zuständigen Landesminister in Verbindung setzen und diesen bitten, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Ich werde Sie sofort nach Erhalt einer Antwort davon in Kenntnis setzen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Kirschner (SPD) und Waltemathe (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen A 105, 106 und 107) : Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu Berichten über den Militärattaché der chilenischen Botschaft in Bonn, Oberst Christian Ackerknecht, gebildet, dem insbesondere in Presseberichten vorgeworfen wird, für Folterungen chilenischer Staatsbürger verantwortlich zu sein, und ist die Bundesregierung, falls sich diese Berichte als zutreffend herausstellen sollten, bereit, unter Heranziehung der Menschenrechtscharta der UNO und der von allen demokratischen Parteien gemeinsam getragenen Achtung von Folterungen alle politisch möglichen Schritte einzuleiten, um eine Ablösung des Militärattachés zu erreichen? Hatte die Bundesregierung vor den Presseberichten aus eigenen Informationen und Erkenntnissen die Bestätigung dafür, daß die in der Öffentlichkeit („Vorwärts" vom 5. Mai 1977, „Monitor"-Sendung vom 9. Mai 1977) erhobenen Vorwürfe gegen den Militärattadié an der chilenischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Christian Ackerknecht de San Martin, zutreffen, wonach er an Folterungen an Erwachsenen und Kindern aktiv beteiligt gewesen ist, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung ihre Zustimmung dazu gegeben, daß Herr Ackerknecht de San Martin Militärattadié in der Bundesrepublik Deutschland werden konnte? Wann ist damit zu rechnen, daß der chilenische Diplomat Ackerknecht zur Persona non grata erklärt wird? Der Bundesregierung liegt aus eigenen Informationen und Erkenntnissen keine Bestätigung für die Richtigkeit der gegen Herrn Oberst Ackerknecht erhobenen Beschuldigungen vor. Sie nimmt zu Vorwürfen gegenüber ausländischen Diplomaten in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Stellung. Hiermit folgt sie der internationalen Gepflogenheit. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, daß ich auf diese Angelegenheit nicht näher eingehen kann. Die hiesige chilenische Botschaft hat dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, daß Herr Oberst Ackerknecht die Bundesrepublik in den nächsten Tagen endgültig verläßt. Herr Ackerknecht ist nicht zur Persona non grata erklärt worden. Anlage 21 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 108) : Trifft die Darstellung des kanadischen Außenministers zu, daß auf der Londoner Wirtschaftskonferenz von deutscher Seite nicht die Wiederaufnahme der unterbrochenen Uranlieferungen aus Kanada verlangt worden sei, und wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls dieses Unterlassen? 2192e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Von einer entsprechenden Äußerung des kanadischen Außenministers nach der Londoner Wirtschaftskonferenz vom 7. 5. 1977 zur Frage der kanadischen Uranlieferungen ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Bundesregierung hat sich vielmehr in bilateralen Kontakten mit Kanada auf allen Ebenen mit Nachdruck dafür eingesetzt, daß die Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Kanada bald mit einem beiderseitig befriedigenden Ergebnis abgeschlossen und die Uranlieferungen wiederaufgenommen werden. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 110 und 111): Hält die Bundesregierung an der Behauptung des Bundesaußenministers vom 2. Juni 1976 vor dem Deutschen Bundestag fest, es könne schon heute als Verhandlungserfolg abgehakt" werden, daß auch private Unternehmen die Chance haben sollen, in Konkurrenz zur Meeresbodenbehörde Tiefseerohstoffe zu nutzen? Welche konkreten Behinderungen bringt nadi dem jetzigen Verhandlungsstand auf der UN-Seerechtskonferenz eine Ausweitung der Küstenmeere auf 12 Seemeilen für den Seeverkehr mit sich, und welche Konsequenzen und Prioritäten ergeben sich hieraus für die Verhandlungsziele der Bundesregierung auf der sechsten Session der Konferenz? Zu Frage A 110: Die Feststellung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Deutschen Bundestag am 2. Juli 1976 bezog sich auf den Konferenzstand nach der 4. Session. Verglichen mit der dritten Version stellt der aus der 4. Session hervorgegangene revidierte Verhandlungstext in der Tat einen Verhandlungserfolg dar. Aber die 5. Session hat in Fragen des internationalen Meeresbodenregimes wieder eine Verhärtung der Standpunkte der Entwicklungsländer und der industrialisierten Länder gebracht. Die Entwicklungsländer stellten vor allem das parallele Zugangssystem plötzlich wieder in Frage. Nichtsdestoweniger wurde zwischen der 5. und 6. Session intensiv an Kompromißlösungen im Sinne des von uns gewünschten parallelen Zugangssystems gearbeitet, so daß gewisse Chancen, doch noch zu einer für uns akzeptablen Lösung zu kommen, bestehen könnten. Zu Frage A 111: Ausweitung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen ist nicht Folge der Seerechtskonferenz, sondern entspringt einer Tendenz, die viele Küstenstaaten bereits vor Beginn der Konferenz vertraten. Es ist als positiv anzusehen, daß die Seerechtskonferenz Absichten zur Ausdehnung der Küstenmeere über 12 Seemeilen hinaus mit gegenwärtig vorliegendem und weitgehend akzeptiertem Verhandlungstext einen Riegel vorgeschoben hat. Durch die Ausdehnung der Küstenmeere auf 12 Seemeilen werden über hundert internationale Wasserstraßen, darunter für uns wichtige Meerengen in nationale Küstenmeerbereiche fallen. Es besteht jedoch begründete Aussicht, daß sich gegen eine wenn auch starke Minderheit der Grundsatz freier Durchfahrt durch diese neu hinzukommenden Meerengen und freien Uberfluges über sie in der Form der Transit-Passage auf der Konferenz durchsetzt. Bezüglich der Durchfahrt durch das Küstenmeer im allgemeinen geht es darum, die Gefahr konkreter Behinderungen grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Deshalb muß der Umfang der küstenstaatlichen Rechtsetzungsbefugnis klar definiert und hinsichtlich der Standards fremder Schiffe im Küstenmeer an internationale Vorschriften gebunden werden. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 112 und 113) : Ist die Bundesregierung für den Fall, daß die sechste Session der UN-Seerechtskonferenz zu keiner Einigung im Bereich des Meeresbodenbergbaus führt, die einen originären, nicht diskriminierten Zugang der Bundesrepublik Deutschland zum Tiefseebergbau garantiert, bereit, eine gesetzliche Interimsregelung einzuleiten oder dieser zuzustimmen, die deutschen Unternehmen in diesem Wirtschaftsbereich die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit gibt und ihnen dadurch den Beginn des Abbaus von Rohstoffen des Meeresbodens unabhängig von dem jeweiligen Stand der Seerechtskonferenz ermöglicht? Welche Konsequenz hat die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland in der "Fünfer-Gruppe", die vor allem im Bereich des Meeresbodenbergbaus maßgebliche Koodinierungsfunktionen wahrnimmt, nicht vertreten ist, für die Verhandlungsposition der Bundesregierung, und inwieweit wurden bisher insbesondere konkrete EG-Initiativen dadurch erschwert, daß Großbritannien und Frankreich die Fünfer-Gruppe als besonders geeignetes Gremium für Initiativen betrachten? Zu Frage A 112: Die Bundesregierung hält es für wichtig, daß die deutschen Unternehmen im Meeresbodenbergbau die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit haben, um ihre Aktivität im Sinne der deutschen Interessen, aber auch allgemeiner weltweiter Interessen fortsetzen zu können. Wie die US-Regierung wird sie auf der Seerechtskonferenz jedoch keinen Zweifel daran lassen, daß sie an einem erfolgreichen Abschluß auch im Ausschuß I interessiert und bereit ist, an seinem Zustandekommen nach Kräften mitzuwirken. Zu Frage A 113: Noch bevor die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen wurde, haben sich die USA, die UdSSR, Frankreich, Großbritannien und Japan zu einer informellen Konsultationsrunde, „Fünfer-Gruppe" genannt, zusammengefunden. Sie tritt auf der Konferenz nicht mit eigenen Initiativen in Erscheinung. Die Verhandlungsposition der Bundesregierung wird durch die Nichtbeteiligung an den Konsultationen der Fünfer-Gruppe nicht beeinträchtigt. Großbritannien und Frankreich erschweren keineswegs aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Fünfer-Gruppe konkrete EG-Initiativen, sondern haben sich im Gegenteil als nützliche Bindeglieder zwischen den EG-Mitgliedern und der Fünfer-Gruppe erwie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2193* sen. Diese Frage gibt Anlaß darauf hinzuweisen, wie wichtig unser UNO-Beitritt auch hinsichtlich der Seerechtskonferenz ist. Wir könnten sonst nämlich überhaupt nicht mitwirken. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 114 und 115) : Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Tatsache, daß im Kongreß der USA ein Gesetzgebungsverfahren für eine Interimsregelung über den Meeresbodenbergbau — unter Einschluß einer Gegenseitigkeitsklausel — in Gang gekommen ist, entsprechende Konsultationen im Rahmen der EG und mit den USA aufgenommen, und wenn ja, mit welchen Zielsetzungen und mit welchen bisherigen Ergebnissen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten auf der UN-Seerechtskonferenz, die Freiheit der maritimen Grundlagenforschung gegenüber den Ansprüchen der Küstenstaaten zu verteidigen, und welche konkreten politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Fall, daß das bisher geltende Recht in diesem Bereich eingeschränkt werden wird? Zu Frage A 114: Die US-Regierung vertritt ganz klar die Auffassung, daß die Erlangung eines zufriedenstellenden internationalen Meeresbodenregimes eindeutigen Vorrang vor einseitigen Maßnahmen hat. Die Bundesregierung hält diese Auffassung für richtig. Sollte ein befriedigendes internationales Meeresbergbauregime nicht zustande kommen, wird die Bundesregierung das Nötige tun, damit der bisher erreichte Technologiestand und die bereits getätigten Investitionen nicht verlorengehen und die zukünftige Versorgung mit Rohstoffen in optimaler Weise gesichert werden kann. Es wird dann auch zu prüfen sein, ob Gegenseitigkeitsklauseln im Verhältnis zu Partnerländern hierzu ein geeignetes Mittel sind. Die Bundesregierung steht im übrigen ständig in konsultativer Verbindung mit anderen Industrieländern, also auch den Mitgliedern der EG und den USA, über Fragen des künftigen Regimes für den Meeresbergbau. Im Rahmen dieser Konsultationen wurde sie von der US-Regierung auch über die verschiedenen Gesetzesvorlagen unterrichtet, die hierzu aus der Mitte des amerikanischen Repräsentantenhauses eingebracht wurden. Zu Frage A 115: Gegen Ende der 5. Session der 3. VN-Seerechtskonferenz zeichnete sich — insbesondere nach dem Einschwenken der Sowjetunion auf diese Linie — ein deutliches Übergewicht der Meinungen zugunsten des Prinzips der küstenstaatlichen Zustimmung auch zur Grundlagenforschung in der Wirtschaftszone und am Festlandsockel ab. Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, daß die Festlandsockelforschung schon nach geltendem Völkerrecht der Zustimmung des Küstenstaates bedarf. Für das Prinzip einer zustimmungsfreien Grundlagenforschung setzen sich derzeit vor allem noch die USA und wir ein. Für uns stellt sich die Frage, ob wir unser Ziel einer möglichst ungehinderten maritimen Grundlagenforschung im Rahmen akzeptabler Kompromißlösungen, wie etwa des Regimes der stillschweigenden Zustimmung, erreichen können. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 116 und 117): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Position auf der UN-Seerechtskonferenz aus der Tatsache, daß es ihr nicht gelungen ist, im Hinblick auf die essentiellen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland an einer befriedigenden Regelung bezüglich der Kadet-Rinne in der Ostsee eine ausreichende Unterstützung zu gewinnen, um entweder ein Verbot der Ausdehnung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen, wenn dadurch Hafenzugänge abgeschnitten werden, zu erreichen oder die bindende Zusicherung für die Transitpassage in diesem Fall? Wie bewertet die Bundesregierung die im RSNT Kapitel IX (Artikel 129 bis 130) enthaltenen Sonderrechte für die sogenannten „geschlossenen" und „halbgeschlossenen" Meere im Hinblick auf das sowjetische Konzept eines „Friedensmeers" für die Ostsee? Zu Frage A 116: Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den Verbündeten bestrebt sicherzustellen, daß den besonderen geografischen Bedingungen in der Ostsee im Sinne unserer sicherheitspolitischen Interessen auf der Konferenz Rechnung getragen wird. Nach dem jetzigen Verhandlungsstand besteht begründete Aussicht, daß das Prinzip der freien Durchfahrt und des Überflugs (transit passage) auf der Konferenz durchgesetzt und dann auch in der Ostsee gelten wird. Im übrigen bin ich gern bereit, über Einzelheiten im Auswärtigen Ausschuß Auskunft zu geben. Zu Frage A 117: Die Bundesregierung sieht die Bestrebungen östlicher Anrainer der Ostsee, für dieses Seegebiet einen Status zu beanspruchen, nach dem Rechte von anderen Staaten hier eingeschränkt werden könnten. Die nach dem derzeitigen Verhandlungstext vorliegenden Bestimmungen (in Kap. IX, RSNT II) geben jedoch keine rechtliche Handhabe, um diesem Ziel Vorschub zu leisten. Diese Bestimmungen fordern die Anliegerstaaten solcher Meere nur auf, insbesondere in Fragen der lebenden Ressourcen, der Erhaltung der Meeresumwelt und der wissenschaftlichen Meeresforschung zusammenzuarbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat in diesen Bereichen auch jetzt schon die internationale Zusammenarbeit gefördert und entsprechende Verträge abgeschlossen. Wir sind der Meinung, daß eine solche Zusammenarbeit überall wirken sollte. Die Bundesregierung hält solche Bestimmungen für überflüssig und tritt aus diesen Gründen für eine Streichung ein. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 120) : 2194* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Welche konkrete Grundlage haben Presseberichte, nach denen sich die Bundesregierung für eine Umsiedlungsaktion von Deutschen und deutschstämmigen Bürgern aus ihrer Heimat im heutigen Namibia nach Bolivien einsetzt und sich daran finanziell beteiligen will? Presseberichte, nach denen sich die Bundesregierung für eine Umsiedlungsaktion von Deutschen und deutschstämmigen nach Südamerika einsetzt, haben keinerlei Grundlage. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 1) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister die Bundesämter für Geodäsie in Frankfurt/M. und Berlin angewiesen hat, Ausgleichszahlungen an die beschäftigten Arbeitnehmer zu kürzen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Maßnahme rückgängig zu machen, da sie besonders Arbeitnehmer des einfachen Dienstes trifft und diese ihre Verträge oft nur unter der Voraussetzung der Zulage abgeschlossen haben, weil sie darauf angewiesen sind? Es trifft zu, daß außertarifliche widerrufliche Lohnzuschläge für Druckereipersonal des Instituts für Angewandte Geodäsie (IfAG) in Frankfurt am Main und der Außenstelle dieses Instituts in Berlin gekürzt worden sind. Die außertariflichen Lohnzuschläge, die neben dem Monatslohn gezahlt werden, waren in der Vergangenheit nur für Arbeiter mit bestimmten Tätigkeiten im Druckereiwesen mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zugestanden worden; diese Zuschläge dienten allein der Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften für den Bund in bestimmten Ballungszentren der Druckindustrie. Anlaß war, daß die früher in der Druckindustrie gezahlten Löhne erheblich über dem Lohnniveau aller übrigen Bereiche — nicht nur des öffentlichen Dienstes — lagen. Die außertariflichen widerruflichen Lohnzuschläge sind daher allein als eine Arbeitsmarktzulage anzusehen. Solche Lohnzuschläge mit Beträgen zwischen 0,05 DM/Stunde bis 1,60 DM/ Stunde waren auch für bestimmtes Druckereipersonal bestimmter Dienststellen anderer Ressorts in Hamburg und in Bonn-Bad Godesberg eingeführt worden. Auch hier sind — wie beim IfAG — diese Lohnzuschläge um den Betrag von 0,30 DM/Stunde gekürzt worden. Der weitere Abbau soll stufenweise um jeweils 0,30 DM/Stunde mit Inkrafttreten jeder künftigen allgemeinen Lohnerhöhung durchgeführt werden. Sonstige individuelle Erhöhungen des Lohnes — z. B. durch Einreihung in eine höhere Lohngruppe oder infolge Erreichens einer höheren Dienstzeitstufe — sollen nicht zu einem weiteren Abbau führen. Durch dieses allmähliche Abschmelzen sollen spürbare Einkommensverluste vermieden werden. Die Nachfrage und das Angebot an entsprechenden Fachkräften ist nach meinen Feststellungen im wesentlichen ausgeglichen, so daß die die Zahlung rechtfertigenden Gründe beim Druckereipersonal des Bundes, das im übrigen das Arbeitsplatzrisiko der Arbeitnehmer der Privatwirtschaft nicht teilt, nicht mehr bestehen. Die heutigen Tariflöhne des Bundes für Facharbeiter des hier in Rede stehenden Personenkreises liegen im allgemeinen bereits über den vergleichbaren Tariflöhnen der Druckindustrie; sie betragen derzeit 9,20 bis 12,40 DM/Stunde, während die vergleichbaren Tariflöhne der Druckindustrie zwischen 9,00 bis 10,17 DM/Stunde liegen. Die Effektivlöhne für Drucker der Druckindustrie in Ballungszentren dürften zwischen 12,00 bis 14,60 DM/Stunde liegen, die Löhne des Bundes liegen unter Einbeziehung der allgemeinen Zulage und eines Sozialzuschlages für ein Kind zwischen 10,30 bis 13,25 DM/ Stunde, wobei in den Beträgen des Bundes tarifliche Erschwerniszuschläge, der außertarifliche widerrufliche Lohnzuschlag und ggf. der Dreiprozentzuschlag Berlin nicht berücksichtigt sind. Die Löhne des Bundes für Hilfskräfte des Druckereisektors mit Stundenbeträgen von umgerechnet 8,85 bis 11,00 DM/ Stunde liegen über den durchschnittlichen Effektivlöhnen von 9,20 bis 9,35 DM/Stunde für Hilfskräfte in der Druckindustrie. Eine Aufrechterhaltung der früheren Regelung wäre auch im Hinblick auf die damit verbundene ungleiche Behandlung von Druckereipersonal in anderen Dienststellen des Bundes bei gleicher Tätigkeit nicht vertretbar. Im übrigen trifft der stufenweise Abbau der Lohnzuschläge nicht besonders Arbeitnehmer des einfachen Dienstes, sondern in erster Linie Fachkräfte, deren Lohn sich immer aus einer Lohngruppe errechnet, die über der für sonstige Handwerker liegt. Hierzu kann ich folgendes Beispiel geben: Drucker, 31 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, seit 10 Jahren im öffentlichen Dienst Monatstabellenlohn nach Lohngruppe II a 1 943,68 DM Allgemeine Zulage 67,— DM Sozialzuschlag 166,51 DM Monatslohn (darin sind nicht enthalten Erschwer- nis- und sonstige Zuschläge der außertarifliche widerrufliche Lohnzu- schlag und ggf. der Dreiprozentzu- schlag Berlin) 2 177,19 DM Bei dieser Sachlage sehe ich keine Veranlassung, die eingeleitete Normalisierung wieder rückgängig zu machen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Beihilferichtlinien keine Säuglings- und Kleinkinderausstattung (200 DM) für adoptierte Kleinstkinder vorsieht, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, damit das neue Adoptionsrecht baldmöglichst in die Ausführungsbestimmungen z. B. der Beihilfevorschriften Eingang findet, um die offensichtliche Benachteiligung des betroffenen Personenkreises abzubauen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2195* Nach dem geltenden Beihilferecht wird bei Annahme eines Kleinkindes keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Säuglings- und Kleinkinderausstattung gewährt. Der Entwurf zur Änderung der Beihilfevorschriften sieht entsprechend den Intentionen des Adoptionsgesetzes vor, daß auch im Beihilferecht das angenommene Kind den leiblichen Kindern gleichgestellt wird. Der Bundesminister des Innern wird sich dafür einsetzen, daß die entsprechende Regelung trotz des noch bestehenden „Moratoriums" rückwirkend in Kraft gesetzt wird, um die Betroffenen vor finanziellen Nachteilen zu bewahren. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 3) : Besteht die Möglichkeit, daß bei der Bundeswehr ausgesonderte Kraftfahrzeuge von anderen Bundesbehörden, wie z. B. dem Technischen Hilfswerk, übernommen werden, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? In der Vergangenheit sind bereits in vielen Fällen ausgesonderte Bundeswehrfahrzeuge insbesondere auch vom Technischen Hilfswerk übernommen worden. Dabei war maßgebend, ob die Fahrzeuge nach ihrer Art, Ausführung und Ausstattung für den jeweiligen Zweck, z. B. Öffentliche Sicherheit oder Katastrophenschutz, geeignet sind und die zu erwartenden Folgekosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie davon unterrichten, daß der Bundesminister der Verteidigung Mitte vorigen Jahres angeboten hat, die im Zuge des bei der Bundeswehr eingeleiteten Wechsels von der 1. auf die 2. Fahrzeuggeneration auszusondernden Bundeswehrfahrzeuge dem Katastrophenschutz zur Verfügung zu stellen. Das Bundesamt für Zivilschutz hat daraufhin die Kriterien für die Verwendbarkeit derartiger Fahrzeuge im Katastrophenschutz festgelegt und den nach Fahrzeugtypen gegliederten bis 1984 zeitlich gestaffelten Bedarf ermittelt. Die vom Bundesminister der Verteidigung hiernach bereitgestellten Fahrzeuge werden von einer Prüfgruppe des Bundesamtes für Zivilschutz daraufhin untersucht, ob sie nach Erhaltungszustand, Alter und wirtschaftlicher Verwendung dem Katastrophenschutz zugeführt werden können. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/458 Frage B 4) : Treffen die im „Handelsblatt" vom 10. Mai 1977 dargelegten Ausführungen zu, daß das Computerprogramm für die Auftragseingangsstatistik, das unter Federführung Nordrhein-Westfalens erarbeitet worden ist, fehlerhaft war und dadurch ein Teil der Schwierigkeiten zu erklären ist, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf eine bessere Abstimmung der Programmierung zwischen den statistischen Ämtern in Anbetracht der Tatsache hinzuwirken, daß die statistischen Landesämter dem Bundesamt das Basismaterial für die Auftragseingangsstatistik liefern? Zu den Ausführungen im Handelsblatt vom 10. Mai 1977 ist zu bemerken: Ab Januar 1977 sollte eine Neu-Programmierung des kurzfristigen industriestatistischen Berichtssytems vorgenommen werden. Im Rahmen der seit Jahren praktizierten Verbundprogrammierung hatte es das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen übernommen, diese Neu-Programmierung federführend für alle Statistischen Ämter durchzuführen. Bei den sehr schwierigen Arbeiten haben sich mehrere Programmkorrekturen als notwendig erwiesen, die unter anderem zu unerwarteten Anlaufschwierigkeiten geführt haben. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen hat sich inzwischen intensiv bemüht, diese Mängel zu beheben. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 5 und 6) : Wieviel Abwasser- und Kläranlagen sind von der Industrie bzw. von den Kommunen nach Inkrafttreten des Abwasserabgabengesetzes in Auftrag gegeben worden? In welcher Relation stehen die bestellten Anlagen zu dem Gesamtbedarf? Ihre Fragen, wie sich die Verkündung des Abwasserabgabengesetzes am 13. September 1976 auf das Auftragsvolumen an Kläranlagen im kommunalen und industriellen Bereich ausgewirkt hat, lassen sich heute aus verschiedenen Gründen noch nicht abschließend beantworten. Der Kläranlagenbau bedarf einer umfangreichen und planerischen Vorbereitung, die je nach Kläranlagengröße mehrere Jahre dauern kann. Kläranlagen, für die nach dem Verkündungstermin des Abwasserabgabengesetzes Aufträge erteilt wurden, sind also in der Regel sehr viel früher in die Investitionsplanungen aufgenommen worden. Zum zweiten ist durch die Bereitstellung von Finanzierungshilfen durch Bund und Länder — ich erinnere hierzu insbesondere an das Sanierungsprogramm Rhein/Bodensee — auch künftig nicht ohne weiteres erkennbar, welche Aufträge durch das Abwasserabgabengesetz und welche Aufträge durch staatliche Förderung initiiert wurden. Schließlich bedarf es zur Feststellung, ob und in welchem Umfang bereits durch Verkündung des Abwasserabgabengesetzes Anreize für den Bau von Kläranlagen im kommunalen und industriellen Bereich gesetzt wurden, gründlicher Erhebungen durch die zuständigen Landesbehörden, bei der die vorgenannten Einschränkungen zu berücksichtigen sein würden. 2196* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Soweit sich Ihre Fragestellung auf mögliche Anreizwirkungen des Abwasserabgabengesetzes bezieht, habe ich wegen der komplexen Zusammenhänge und des politischen Interesses an ihrer Klärung des Finanzwissenschaftliche Institut an der Universität Köln bereits im Herbst 1976 beauftragt, hierzu eine gutachtliche Äußerung abzugeben. Über das Ergebnis, das bis Ende des Sommers erwartet wird, werde ich nach Vorlage des Gutachtens gerne unterrichten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 7, 8 und 9) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um geltendes Recht so abzuändern, daß deutsche Bedienstete in internationalen Organisationen nicht ausgewanderten Auslandsdeutschen gleichgestellt sind? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß es ein Verstoß gegen die Grundrechte ist, wenn den von ihr entsandten Bediensteten zu internationalen Organisationen (z. B. UNO) das aktive Wahlrecht vorenthalten wird? Ist die Bundesregierung bereit, das Meldegesetz so zu ändern, daß deutsche Bedienstete bei internationalen Organisationen einen zweiten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland errichten können, der ihnen das aktive Wahlrecht sichert (Schweizer Modell) ? Sowohl das Bundesverfassungsgericht (durch Entscheidungen in den Jahren 1973 und 1976) als auch das Bundesverwaltungsgericht (durch eine Entscheidung im Jahr 1976) haben die Begrenzung des zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Personenkreises in § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) auf die im Bundesgebiet ansässigen Deutschen für verfassungskonform erklärt. Beide Gerichte haben auch die Regelung des § 12 Abs. 2 BWG als verfassungsgemäß bestätigt, wonach außerhalb des Bundesgebietes lebende Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes im Hinblick auf ihr Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt bleiben. Die Anknüpfung des Wahlrechts an die Seßhaftigkeit im Wahlgebiet gehört zu den traditionellen, verfassungsrechtlich zulässigen Beschränkungen der Allgemeinheit der Wahl i. S. des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Gesetzgeber ist weder aus dem Grundsatz der Allgemeinheit noch aus dem Prinzip der Gleichheit der Wahl zur Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf alle Deutschen im Ausland oder zur Gleichstellung bestimmter Gruppen von „Auslandsdeutschen" mit dem durch § 12 Abs. 2 BWG begünstigten Personenkreis gehalten. Ich habe jedoch viel Verständnis dafür, daß die geltende gesetzliche Regelung von vielen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebenden Deutschen als eine Härte empfunden wird. Zu den Betroffenen gehören zweifellos die von Ihnen angesprochenen deutschen Bediensteten bei internationalen Organisationen, aber auch etwa die Bediensteten bei Organen der Europäischen Gemeinschaften. Eine isolierte Ausdehnung des Wahlrechts auf eine dieser Gruppen oder auf beide wäre indessen im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verfassungsrechtlich mit einem erheblichen Risiko behaftet. Für eine wahlrechtliche Besserstellung dieser oder noch anderer einzelner Personenkreise gegenüber den sonstigen — ebenfalls im deutschen Interesse im Ausland tätigen — Gruppen von „Auslandsdeutschen", wie beispielsweise Lehrer an deutschen Auslandsschulen, Journalisten, Wirtschaftsfachleute, Wissenschaftlicher oder Entwicklungshelfer, lassen sich schwerlich verfassungsrechtlich hinreichend überzeugende Sonderkriterien finden. Aus diesem Grunde ist bereits 1969 ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages, der die Ausdehnung des Wahlrechts auf „Bedienstete zwischen- oder überstaatlicher Organisationen für die Dauer ihres Dienstverhältnisses" vorsah, auf Einspruch des Bundesrates im Vermittlungsausschuß gescheitert. Ich möchte insoweit auf die BT-Drucksachen V/3036 vom 19. Juni 1968, V/3600 vom 5. Dezember 1968, V/3825 vom 7. Februar 1969, V/3897 vom 26. Februar 1969, V/3897 (neu) vom 21. April 1969, die BR-Drucksache 695/68 vom 7. Februar 1969 und die Protokolle über die 196. und 227. Sitzung des BT vom 15. November 1968 (S. 10600) und 23. April 1969 (S. 12546) verweisen. Die Möglichkeit, durch eine allgemeine, nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkte Ausweitung des aktiven Wahlrechts den Wünschen aller wegen Aufenthalts im Ausland vom Wahlrecht zum Bundestag ausgeschlossenen Personenkreise nachzukommen, sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Initiativen der Bundesregierung und meines Hauses zur Lösung dieser Frage haben zuletzt in der 6. und 7. Wahlperiode nicht die Zustimmung des Deutschen Bundestages gefunden. Auf die BT-Drucksachen 7/2063 vom 7. Mai 1974 und 7/2132 vom 21. Mai 1974 sowie die Protokolle über die 103. und 162. Sitzung des BT vom 22. Mai 1974 (S. 6879) und 10. April 1975 (S. 11341) weise ich hin. Angesichts dieser Situation möchte ich weitere Initiativen derzeit den Fraktionen des Bundestages überlassen. Ich sehe derzeit auch keine Möglichkeit, mit Hilfe von Änderungen des Melderechts Abhilfe zu schaffen. Dabei bitte ich Sie zu berücksichtigen, daß das Melderecht — zumal ein Bundesrahmengesetz über das Meldewesen, dessen Entwurf dem Deutschen Bundestag bereits in der 6. und 7. Wahlperiode vorgelegen hatte, bisher noch nicht erlassen ist — in der Zuständigkeit der Länder liegt. Nach den im wesentlichen übereinstimmenden landesrechtlichen Vorschriften ist es auch aus prinzipiellen Gründen nicht zulässig, daß Personen, die in einer inländischen Gemeinde keine Wohnung innehaben, als für eine Wohnung gemeldet behandelt werden. Dabei ist die Frage des Innehabens einer Wohnung in erster Linie eine Tatfrage und daher nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Hierzu hat sich eine Reihe von Abgrenzungskriterien herausgebildet (z. B. tatsächliches Beziehen einer Wohnung, Absicht der Nutzung auf gewisse Dauer — sei es auch nur gelegentlich —, Vorhandensein von persönlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs u. a. m.), die das Innehaben einer Wohnung von einer nur fiktiv aufrechterhaltenen oder begründeten Wohnung unterscheiden. Diese Beurteilung der Rechtslage, über die zwischen meinem Hause und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2197* Vertretern der Länder schon mehrfach eingehende Erörterungen stattgefunden haben, wird von den Ländern uneingeschränkt aufrechterhalten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 10) : Denkt die Bundesregierung daran, durch ihre Regierungsvertreter in den öffentlich-rechtlichen Organen der Fernsehanstalten darauf hinzuwirken, daß das jeweilige Abendprogramm der Fernsehanstalten am nächsten Morgen wiederholt wird, damit auch Schichtarbeiter in den Genuß voller Informationen kommen? Die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung sind begrenzt. Die Regelung der Veranstalter und der Veranstaltung von Fernsehsendungen ist Sache der Länder. Die Bundesregierung entsendet lediglich Vertreter des Bundes in den Fernsehrat und in den Verwaltungsrat des ZDF, nicht aber in die Aufsichtsgremien der neun Landesrundfunkanstalten, die das Erste und die Dritten Fernsehprogramme veranstalten. Ihre Frage werde ich mit Durchschrift dieser schriftlichen Antwort den Vertretern des Bundes in den ZDF-Aufsichtsgremien zuleiten, damit diese sich des Anliegens im Rahmen ihrer Aufgaben annehmen können. Darüber hinaus werde ich entsprechende Durchschriften an die Rundfunkkommission der Länder mit der Anregung schicken, sich an die geschäftsführende Anstalt der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und an das ZDF zu wenden. Die Frage ist bereits aus konkretem Anlaß mehrfach, nämlich wegen der Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft 1974, erörtert worden. In einer kurzen Debatte im Deutschen Bundestag am 15. März 1974 (Sitzungsprotokoll S. 5665) wurde dabei auch die besondere Problematik der geltenden Zuständigkeitsverteilung gesehen. Der Debatte ging ein mehrheitlich gefaßter Beschluß der Intendanten der ARD-Anstalten voraus, Aufzeichnungen der Weltmeisterschaftsspiele jeweils am nächsten Vormittag zu übertragen, um allen Bevölkerungskreisen, auch den Spätarbeitern Gelegenheit zu geben, die Spiele zu verfolgen. Im übrigen darf ich Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende Anfrage des Kollegen Zebisch (BT-Drucksache 7/2530, S. 3 f) nehmen. Soweit es von hier beurteilt werden kann, liegen die Probleme sowohl im Sendebereich als auch im Programmveranstaltungsbereich. Hinzu kommt als Besonderheit, daß ARD/ZDF seit rund 15 Jahren ein gemeinsames Vormittagsprogramm vorzugsweise zur DDR hin abstrahlen, in dem die Abendprogramme des Vortages zusammengefaßt werden. Wie verlautet, würde dieser Service, von dem bisher aus Kostengründen möglichst wenig Aufhebens gemacht wurde, bei einer Ausweitung zu einer bundesweiten zusätzlichen Programmversorgung erhebliche Mehrkosten insbesondere auch urheberrechtlicher Art mit sich bringen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesinnenminister der Meinung, daß die Anhörungsmethoden des Bundesamts für Verfassungsschutz geeignet sind, sogar Charaktereigenschaften der zu überprüfenden Person objektiv feststellen zu können? Ist das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Lage, objektiv zu prüfen, ob Auskunftspersonen, die selbst bei bewußter Falschaussage relativ hohen staatlichen Schutz genießen, nicht persönliche oder parteipolitische Querelen mit der zu überprüfenden Person ins Spiel bringen, wenn ja, inwiefern? Die bei Sicherheitsüberprüfungen von Bundesbediensteten seit langem durchzuführenden Sicherheitsermittlungen durch fachlich geschultes Personal des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollen ein zuverlässiges Bild über das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Überprüften ergeben. Sie bestehen insbesondere aus dem Befragen von Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie den Überprüften durch persönliche oder berufliche Beziehungen gut kennen und die nach ihrer Persönlichkeit die Gewähr für ein abgewogenes Urteil bieten. Neben den vom Überprüften angegebenen Referenzpersonen werden weitere Auskunftspersonen befragt. Diese in allen NATO-Staaten praktizierte Hintergrundüberprüfung von Bediensteten, die mit Staatsgeheimnissen in Berührung kommen, kann Einschleusungen gegnerischer Nachrichtendienste mindestens erschweren. Angesichts der unvermindert anhaltenden Aktivitäten dieser Nachrichtendienste kann auf Sicherheitsermittlungen als Teil der Sicherheitsüberprüfung nicht verzichtet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 13 und 14) : Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Beteiligungsrechte von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen wie dies in einigen Bundesländern bereits erfolgt ist, und wenn ja, innerhalb welcher Zeit ist dann mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen? Welchen Inhalt soll gegebenenfalls diese Regelung haben? Die Bundesregierung hält — wie sie in ihrem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform vom 19. Mai 1976 zum Ausdruck gebracht hat — eine Verbesserung des zur Zeit in § 94 BBG und § 58 BRRG geregelten Beteiligungsrechts der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse für notwendig. Sie hatte dem Deutschen Bundestag bereits in der 7. Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesvorschlag (BT-Drucksache 7/4922) zugeleitet, in dem sie ihre Vorstellungen konkretisiert hatte. Dieser Entwurf konnte in der 7. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten werden. 2198* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Bundesregierung beabsichtigt nunmehr, die von ihr in dem bereits genannten Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verbesserungen im Rahmen der geltenden Regelung zunächst einer zweijährigen Erprobung in der Praxis zu unterziehen, bevor sie erneut das Gesetzgebungsverfahren einleitet. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 15) : In welchem Umfang hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz bzw. deren Vorsitzender Wüstenhagen aus Mitteln des Haushalts 1976 oder im Vorgriff auf 1977 Unterstützung erhalten, und wie ist dies angesichts der öffentlichen Außerung des Herrn Wüstenhagen, abgedruckt z. B. in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 19. April 1977, zu rechtfertigen? Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) hat aus Kap. 0628 Tit. 685 17 (Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf dem Umweltgebiet) im Jahr 1976 Zuwendungen in Höhe von 24 000,— DM für die Drucklegung von zwölf Informationsblättern, die dem Bürger Hinweise für umweltfreundliches Verhalten geben, erhalten. Im Jahr 1977 sind bisher keine Zahlungen erfolgt. Die Zuschüsse sind gewährt worden aufgrund der vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gebilligten Richtlinien zu dem genannten Titel. Projektlisten, in denen die Förderung von Maßnahmen des BBU vorgesehen war, haben den Berichterstattern des Haushaltsausschusses vorgelegen. Für ein Informationsseminar über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie hat der BBU aus den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln im Haushaltsjahr 1976 aus Kap. 3005 Tit. 531 05 eine Zuwendung in Höhe von 5 731,30 DM erhalten. Die Zuwendung wurde im Rahmen der im „Merkblatt über Zuwendungen für die Information über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie" formulierten Bedingungen gewährt. Der BBU hat sich die Vertiefung des Umweltbewußtseins in der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel gesetzt. Ausschließlich diesem Zweck dienen auch die Maßnahmen, zu deren Durchführung der BBU Förderungsmittel des Bundes erhalten hat. Der Wirkungsgrad dieser Mittel war aufgrund des Multiplikatoreffekts des BBU höher, als es bei unmittelbarer Verwendung durch die Bundesregierung möglich gewesen wäre. Zeitungsmeldungen über politische Erwägungen seines Vorsitzenden können kein Grund sein, an der Verfassungstreue des BBU zu zweifeln. Innerhalb des Rahmens staatsbürgerlicher Verfassungstreue jedoch darf politisches Wohlverhalten nicht als Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit begrüßenswerter Projekte eines Verbandes betrachtet werden. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, die Förderung von geeigneten Projekten einzustellen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort, die Herr Parl. Staatssekretär Dr. Hauff am 5. Mai 1977 auf die Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Waigel gegeben hat. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 16 und 17) : Für welche Kohle- und Kernkraftwerke ist eine Genehmigung beantragt, gegliedert nach Standort und Kraftwerkskapazität, und wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens zum gleichen Zeitpunkt? Wie groß ist das Investitionsvolumen der beantragten Kohle- und Kernkraftwerke, mit deren Bau aber nicht begonnen werden kann, weil eine Genehmigung noch nicht vorliegt, und wie hoch ist das Investitionsvolumen aller verzögerten Kohle- und Kernkraftwerke, geteilt durch die mittlere Bauzeit dieser Anlagen? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für neun Kernkraftwerksanlagen mit einer Kraftwerkskapazität von rund 11 400 MW eine erste Teilerrichtungsgenehmigung nach § 7 Atomgesetz beantragt, aber noch nicht erteilt. Von diesen neun Anlagen ist für vier Kernkraftwerke mit 4 800 MW ein Bauentscheid seitens der EVU gefallen und das atomrechtliche Genehmigungsverfahren bis auf den Entsorgungsnachweis durchlaufen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung kann dieser Nachweis einer ausreichenden Vorsorge für die Entsorgung dieser Kernkraftwerke, d h. für die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente und die Endlagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle in der zweiten Hälfte des Jahres 1977 erbracht werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende 4 Anlagen: KKP II — Philippsburg mit 1 360 MW Biblis C mit 1 300 MW GKN II — Neckarwestheim mit 850 MW KKH 1 — Hamm-Uentrop mit 1 300 MW Für das Kernkraftwerk Neupotz I mit 1 330 MW liegt ebenfalls ein Baubeschluß vor, der Antrag nach § 7 Atomgesetz steht aber noch aus. Bei den übrigen fünf Anlagen, für die die 1. TEG beantragt wurde, aber noch kein Baubeschluß erfolgte, handelt es sich um die Kraftwerke Borken mit 1 360 MW Vahnum A und B mit je 1 300 MW sowie Biblis D mit 1 300 MW und Wyhl II mit 1 360 MW Im Einvernehmen mit den Antragstellern ist das Genehmigungsverfahren für die beiden letztgenannten Projekte vorläufig zurückgestellt worden. Was den Bau von Steinkohlenkraftwerken betrifft, so liegen den zuständigen Behörden Anträge auf Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2199* eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für über 10 000 MW vor; weitere Anträge werden von den Unternehmen vorsorglich vorbereitet. Diese Größenordnung hat aber nur eine beschränkte Aussagekraft, da angesichts der Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Kohlekraftwerken häufig Genehmigungsanträge für Standorte gestellt werden, die nur als Alternativen für evtl. abgelehnte andere Standorte gedacht sind. Hinzu kommt, daß diese zahlreichen Genehmigungsanträge nur sehr bedingt Rückschlüsse auf den Stand der Verwirklichung konkreter Projekte zulassen. Die Bau- und Vorlaufzeit ist nämlich beim Kohlekraftwerk mit rund 6 Jahren um gut 2 Jahre kürzer als bei einem Kernkraftwerk, so daß Bauentscheidungen für Kohlekraftwerke je nach Leistungsbedarf später getroffen werden können. Eine detallierte Aufstellung nach dem Grad der Verwirklichung einzelner Projekte ist gegenwärtig nicht möglich. Nach Aussagen der Elektrizitätswirtschaft betragen zur Zeit die Baukosten (ohne Bauzinsen und Steuern, aber einschließlich Eigenleistung) für einen Kernkraftwerksblock der Größenordnung von 1 300 MW rund 2 Milliarden DM und für einen Steinkohlendoppelblock mit 2 X 700 MW (ohne Rauchgasentschwefelung) rund 1,2 bis 1,3 Milliarden DM. Das Investitionsvolumen für die o. g. Kernkraftwerke, für die eine Bauentscheidung gefallen ist, beläuft sich demnach auf rund 10 Milliarden DM. Eine entsprechende Aussage für Kohlekraftwerke ist aus den o. g. Gründen gegenwärtig nicht möglich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 18) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf Überwadiung der Telefongespräche des Vorsitzenden des Verbands deutscher Flugleiter, Kassebohm, und/oder anderer Verbandsfunktionäre bzw. Mitarbeiter der Bundesanstalt für Flugsicherung im Zusammenhang mit dem Bummelstreik der Fluglotsen beantragt hat, und wenn ja, auf wessen Anregung oder Weisung ist die Bundesanwaltschaft tätig geworden, und wie begründet sie ihre Zuständigkeit? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im Anschluß an die im Jahre 1973 auf Flughäfen der Bundesrepublik durchgeführten Aktionen, die als Bummelstreik der Fluglotsen bekannt wurden, gegen den Vorsitzenden des Verbandes deutscher Flugleiter, Wolfgang Kassebohm, und andere ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung von Verfassungsorganen und Erpressung (§§ 106 und 253 StGB) von Amts wegen eingeleitet, da der Verdacht bestand, daß der Vorstand des Verbandes deutscher Flugleiter die Aktionen organisierte und koordinierte, um damit insbesondere die Gehaltsforderungen der Fluglotsen durchzusetzen. Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ergibt sich aus §§ 120 Abs. 1 Nr. 5, 142 a Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit § 106 StGB. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens werden von der Bundesanwaltschaft auch die zahlreichen Strafanzeigen von Flugpassagieren wegen gesundheitlicher und sonstiger Beeinträchtigungen bearbeitet. Innerhalb dieses Ermittlungsverfahrens wurden aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes gemäß §§ 100 a, 100 b StPO in den Monaten November und Dezember 1973 sowie Januar 1974 zeitweilig die Fernsprechanschlüsse des Verbandes deutscher Flugleiter, dessen Vorsitzenden Kassebohm und zwei weiterer Beschuldigter überwacht. Entsprechende Presseerklärungen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereits zu diesem Thema abgegeben; er hat in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich Unterstellungen, er habe die Überwachung des Telefonverkehrs im „politischen Auftrag" betrieben, zurückgewiesen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine baldige gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen in anerkannten Beratungsstellen herbeizuführen? Die Bundesregierung hatte in ihrem im April 1974 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (BT-Drucksache 7/2526 Artikel 1 Nr. 1.6) vorgeschlagen, staatlich anerkannten Sozialarbeitern und Sozialpädagogen sowie Psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung in bestimmten Bereichen ein strafverfahrensrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen. Dieser Vorschlag ist — wie in der Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Frau Kollegin Karwatzki in der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. März 1977 dargelegt — im 7. Deutschen Bundestag nicht mehr beraten worden. Die Bundesregierung hat über eine Wiedereinbringung noch nicht entschieden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 20, 21 und 22) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Maßnahmen sie insgesamt ergriffen hat, um mit dem Inkrafttreten des ersten Eherechtsreformgesetzes zum 1. Juli 1977 einen reibungslosen Ablauf des neuen „Versorgungsausgleichs" im Ehescheidungsverfahren durch Anwälte und Familienrichter zu garantieren, ob es im Zuständigkeitsbereich der Länder Schwierigkeiten bei der Errichtung der neuen Familiengerichte gegeben hat und ob sich genügend Familienrichter für die neuen Aufgaben des Verfahrensverbunds in Ehesachen zur Verfügung gestellt haben? Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um den Verfahrensablauf zwischen den Familiengerichten und den Rentenversicherungsträgern wie den anderen Versorgungseinrichtungen zur Ermittlung der Anwartschaften auf eine auszugleichende Versorgung nach § 1587 a BGB reibungslos an- 2200* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 laufen zu lassen, und wie ist schließlich sichergestellt, daß mit einer Ehescheidungsklage beauftragte Anwälte Auskünfte der Rentenversicherungsträger und anderer Versorgungsträger zur Ermittlung der Anwartschaften auf eine Versorgung im Rahmen der allgemeinen Auskunfts- und Beratungspflicht tatsächlich erhalten? Teilt die Bundesregierung die öffentlichen Hinweise auf zeitliche Verzögerungen von Scheidungssachen durch den Versorgungsausgleich, und was schlägt sie gegebenenfalls zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten vor? Zu Frage B 20: Der Versorgungsausgleich wird die Familienrichter und Rechtsanwälte vor ungewohnte und schwierige Aufgaben stellen. Die Bundesregierung hat deswegen das ihr Mögliche getan, um der Einführung des neuen Rechts den Weg zu ebnen. Im einzelnen hat sie folgende Maßnahmen ergriffen: Mit der sog. Rechtsanwenderbroschüre, die im November 1976 erschienen ist, hat der Bundesminister der Justiz den Anwälten und künftigen Familienrichtern die für die Umstellung auf das neue Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht nötigen Informationen gegeben. Besonderer Wert wurde auf eine übersichtliche, mit Beispielen angereicherte Darstellung des Versorgungsausgleichs gelegt (S. 223 und 269 der Broschüre). Die künftigen Familienrichter und die Anwälte sind auf Tagungen, in Seminaren und anderen Informationsveranstaltungen über das neue Recht und insbesondere über den neuartigen Versorgungsausgleich eingehend unterrichtet worden. Die Veranstaltungen laufen zur Zeit noch; es ist in Aussicht genommen, sie über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ersten Eherechtsreformgesetzes hinaus mit veränderter Zielsetzung als Meinungsaustausch über die Bewährung des neuen Rechts fortzuführen. Als Referenten für diese Veranstaltungen stehen und standen Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Verfügung. Es haben bisher etwa 25 Fortbildungsveranstaltungen für Richter stattgefunden (ausgerichtet entweder von den Landesjustizverwaltungen oder in der Deutschen Richterakademie in Trier) und etwa ebenso viele für die Anwaltschaft — sowohl auf überregionaler (Deutscher Anwaltverein) als auch auf regionaler Ebene. Auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger führt für seine Bediensteten Informationsveranstaltungen zur Einführung in das neue Recht durch. Die Landesjustizverwaltungen haben zu Beginn dieses Jahres einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch über die organisatorischen und personellen Probleme eingeleitet, die sich aus der Einführung der Familiengerichte hätten ergeben können. Der inzwischen abgeschlossene Schriftwechsel zeigt, daß es Schwierigkeiten bei der Errichtung der Familiengerichte nicht geben wird. Die Besetzung der künftigen Familiengerichte ist Aufgabe der Länder. Eine fernmündliche Anfrage bei den Landesjustizverwaltungen hat ergeben, daß sich in aller Regel Richter in ausreichender Zahl für ihre Verwendung als Familienrichter zur Verfügung stellen werden. In wenigen Fällen werden Versetzungen erforderlich sein, die nicht dem ausdrücklichen Wunsch des betroffenen Richters entsprechen. Zu Frage B 21: Die Zusammenarbeit zwischen den Familiengerichten und den Rentenversicherungsträgern sowie anderen Versorgungseinrichtungen ist durch § 53 h Abs. 2 FGG i. d. F. des Ersten Eherechtsreformgesetzes sichergestellt. Nach dieser Vorschrift sind im gegebenen Falle die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen und die Träger der Versorgungslast am Verfahren über den Versorgungsausgleich zu beteiligen. Diese und andere Stellen haben weiterhin auf Ersuchen des Familiengerichts die zur Durchführung des Versorgungsausgleichs erforderlichen Auskünfte über Grund und Höhe von Versorgungsanwartschaften zu erteilen. Eine Arbeitsgruppe, in der die Träger der gesetzlichen, der öffentlichen und der privaten Altersversorgung neben dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz sowie den Landesjustizverwaltungen vertreten sind, hat Vordrucke für die Auskunftsersuchen der Familiengerichte und die zu erstattenden Auskünfte entwikkelt, die zu einer Arbeitserleichterung und einer Beschleunigung der einzelnen Verfahren führen werden. Die Träger bzw. Dachverbände aller in Betracht kommenden Altersversorgungen sind gebeten worden, darauf hinzuwirken, daß die von den Familiengerichten einzuholenden, den Versorgungsausgleich betreffenden Auskünfte so zügig wie möglich erteilt werden. Die bisher bekanntgewordenen Reaktionen zeigen, daß allseits Bereitschaft besteht, die Auskunftsersuchen schon in der Anlaufphase zügig zu bearbeiten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet sind, dem versicherten Ehegatten bereits vor dem Scheidungsverfahren eine Auskunft über die von ihm in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Ein solches Interesse ist dann gegeben, wenn der versicherte Ehegatte mit einem konkreten Scheidungsanliegen einen Rechtsanwalt aufgesucht hat und dieser bei dem Versicherungsträger eine Auskunft einholt. Allerdings ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rentenversicherungsträger zum Teil die Auffassung vertreten, daß sie nicht zur Auskunftserteilung an den Versicherten und seinen Anwalt verpflichtet sind. Sie teilt diese Auffassung nicht und wird sich bemühen, in Verhandlungen mit den Versicherungsträgern und Aufsichtsbehörden und ggf. auch im Verordnungswege sicherzustellen, daß die Rentenversicherungsträger zur Vorbereitung eines Ehescheidungsverfahrens derartige Auskünfte erteilen. Zu Frage B 22: Daß der Verfahrensverbund zu einer zeitlichen Verzögerung des Scheidungsausspruchs führen kann, ist im Gesetzgebungsverfahren bekannt gewesen und vom Gesetzgeber im Hinblick auf die Vorteile des Verbundes (Regelung der wichtigsten Schei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2201* dungsfolgen grundsätzlich zusammen mit der Scheidung; Sicherstellung der Rechte des Ehegatten, der an der Ehe festhalten will) bewußt in Kauf genommen worden. Die Frage, ob sich in Fällen des Verbundes eines Scheidungsverfahrens mit einem Verfahren über den Versorgungsausgleich eine erhebliche Verzögerung des Scheidungsverfahrens ergibt, kann im übrigen heute noch nicht abschließend beurteilt werden, sondern erst dann, wenn entsprechende Erfahrungen mit dem neuen Recht vorliegen, die die Praxis noch sammeln muß. Das Gericht kann indessen dem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich stattgeben, soweit die gleichzeitige Entscheidung über den Versorgungsausgleich als Folgesache den Scheidungsausspruchs so außergewöhnlich verzögern würde, daß der Aufschub auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 628 Abs. 1 ZPO i. d. F. des Ersten Eherechtsreformgesetzes). Anlage 41 Antwort des Parl. Statassekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 23) : Sieht die Bundesregierung eine Möglidikeit, bei künftigen Geldscheinserien diese so zu gestalten, daß sie auch für Blinde lesbar sind? Die Deutsche Bundesbank wird voraussichtlich im Zusammenhang mit der bei ihr eingeleiteten Automatisierung der Papiergeldbearbeitung in einigen Jahren neue Banknoten entwickeln. Hierbei wird auch geprüft werden, ob und in welcher Weise die neuen Geldscheine mit Blindenmerkmalen ausgestattet werden können. Es wird allerdings zu bedenken sein, daß Geldscheine mit solchen Merkmalen dazu mißbraucht werden könnten, Blinden anstelle von Banknoten einfache Papierscheine unterzuschieben, die mit den Blindenmerkmalen einer Banknote versehen sind. Hinzu kommt, daß sich derartige Merkmale nicht nur hinsichtlich der einzelnen Stückelungen, sondern auch hinsichtlich der Währungen anderer Länder deutlich voneinander unterscheiden müssen. Die Deutsche Bundesbank wird zu gegebener Zeit zur Lösung dieser Probleme die in Betracht kommenden Verbände und Organisationen einschalten. Ob, wann und in welcher Form die Noten der Deutschen Bundesbank mit Blindenmerkmalen ausgestattet werden können, läßt sich jedoch heute noch nicht übersehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Statassekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 24) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Angestellte und Arbeiter zur Zeit in Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, an denen der Bund, einschließlich seiner Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und wie sich die Zahl der in den genannten Unternehmen Beschäftigten seit 1960 entwickelt hat? Ende 1975 waren in den Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, rund 254 000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Weitere rund 246 000 Arbeitnehmer waren in den Bereichen der VEBA und des Volkswagenwerks beschäftigt, an denen der Bund mit 43,74 % bzw. 20 % beteiligt ist. Zum gleichen Zeitpunkt betrug die Zahl der Beschäftigten bei den unmittelbaren Beteiligungen der Sondervermögen des Bundes rund 21 000. Für 1976 liegen die entsprechenden Zahlen bislang nur für das vom BMF verwaltete industrielle Bundesvermögen vor. In diesem Bereich waren Ende 1976 rund 361 000 (Ende 1975 rund 359 000) Arbeiter und Angestellte beschäftigt; hiervon entfielen 250 100 auf die Minderheitsbeteiligungen Volkswagenwerk und VEBA. Für 1960 liegen die Beschäftigtenzahlen für den gesamten Bereich der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Bundes und seiner Sondervermögen nicht vor. Ihre Ermittlung würde umfangreiche Nachforschungen erfordern, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich waren. In den Gesellschaften des industriellen Bundesvermögens waren Ende 1960 rund 307 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß sich der Beteiligungsbesitz des Bundes und seiner Sondervermögen durch Fusionen, Veräußerungen und Erwerb von Beteiligungen seit 1960 völlig verändert hat. Aus einem Vergleich der Beschäftigtenzahlen können daher keine Schlüsse gezogen werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 25 und 26) : Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, vertreten durch die Oberfinanzdirektion in Kiel, und dein Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schleswig-Holstein hinsichtlich einer möglichen Übernahme des im Bundeseigentum stehenden Rantum-Beckens durch das Land Schleswig-Holstein? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit und in der Lage, dem Land Schleswig-Holstein im Hinblick auf eine Übernahme des Rantum-Beckens günstige Konditionen einzuräumen, insbesondere bezüglich einer Kostenbeteiligung an der Unterhaltung des fünf Kilometer langen Rantum-Damms und der hierzu gehorenden wasserbaulichen Anlagen, damit möglichst bald unter der Regie des Landes Schleswig-Holstein eine einheitliche Naturschutzkonzeption für dieses Gebiet durchgeführt werden kann? Zu Frage B 25: Wie ich der Antwort des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes SchleswigHolstein auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Stojan entnehme (Drucksache 8/728), hat er wegen des Ankaufs des Rantum-Beckens Verbindung mit der OFD Kiel aufgenommen. Ein Kaufantrag liegt der OFD Kiel noch nicht vor. 2202* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Zu Frage B 26: Der Bund ist grundsätzlich bereit, das RantumBecken an das Land Schleswig-Holstein zu verkaufen, allerdings unter der Voraussetzung, daß das Land auch die das Rantum-Becken umgebenden bundeseigenen Deiche (Rantumer-Binnendeich und Rantum-Damm) sowie die wasserbaulichen Anlagen übernimmt und unterhält. Die Konditionen sind im einzelnen noch zwischen Bund und Land auszuhandeln. Dabei wird der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten dem Land entgegenkommen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 27) : Bedeuten die von der Bundesregierung am 23. März 1977 beschlossenen Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms und die dabei gemachten Aussagen über den Absatz der Steinkohle eine veränderte Haltung der Bundesregierung zu der im Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe vom 28. Juni 1976 vorgesehenen Möglichkeit, ein zollfreies Importkontingent von jährlich 3 Millionen t Kokskohle festzusetzen, oder wird die Bundesregierung bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen von der vorgesehenen Ermächtigung entsprechend Gebrauch machen? Die von der Bundesregierung am 23. März 1977 beschlossenen Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms und die dabei gemachten Aussagen über den Absatz von Steinkohle bedeuten keine Änderung der Haltung der Bundesregierung in der Frage der Einfuhrregelung für Drittlandskohle. Dies gilt auch für die in dem Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (KZG) vom 28. Juni 1976 enthaltene Ermächtigung für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung nach Anhörung des Bundesrates und mit Zustimmung des Bundestages ein zollfreies KokskohleKontingent für die Verbraucher von Hüttenkoks in Höhe von 3 Millionen t/a zu eröffnen. Voraussetzung für die Eröffnung eines Kokskohle-Kontingents ist allerdings die Anpassung der Lieferbeziehungen zwischen Kohle und Stahl im Sinne der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms. Obwohl Kohle und Stahl darüber bereits intensive Gespräche geführt haben, ist ein Ergebnis bisher nicht erreicht worden. Nach Vorliegen eines positiven Verhandlungsergebnisses wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation beider Wirtschaftsbereiche darüber entscheiden, ob und inwieweit sie von der ihr gegebenen Ermächtigung Gebrauch macht. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die französischen Gesetzesbestimmungen, die vorschreiben, daß deutsche Exporteure sämtliche Papiere in französischer Sprache abfassen müssen, und sieht sie Möglichkeiten sicherzustellen, daß dieses nationale Gesetz Frankreichs zumindest in der Handhabung der von den EWG-Vertragspartnern angestrebten maximalen Harmonisierung und Integration entspricht? Das französische Gesetz über den Gebrauch der französischen Sprache kann für die ausländischen Lieferanten eine gewisse Belastung darstellen. Das wird sich aber erst angesichts konkreter Beispiele die noch nicht vorliegen, nachweisen lassen. Im deutsch-französischen Handelsverkehr dürften sich durch diese Regelung weniger Erschwernisse für Großfirmen ergeben, die einen festen Marktanteil in Frankreich halten und als Quasi-Binnenmarkt bearbeiten, als für Gelegenheitsexporteure und auch Versandhäuser. Es muß ferner befürchtet werden, daß nur wenige französische Importeure — denn diese sind gegenüber dem Endverbraucher für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich — sprachlich in der Lage sind, die notwendigen Übersetzungen für importierte Produkte selbst vorzunehmen. Insoweit ist mit einer Auswirkung des Gesetzes auf die deutschen Importe vor allem der kleineren Firmen zu rechnen. Andererseits haben maßgebliche französische Persönlichkeiten jedoch zugesagt, daß das Gesetz liberal angewendet werde. Dieser Zusage wird großes Gewicht zugemessen, zumal die jetzt bekanntgewordenen amtlichen Mitteilungen über die Anwendung des Gesetzes erkennen lassen, daß die französische Regierung das Gesetz als ein Instrument des Verbraucherschutzes ansieht und es auch vorwiegend in diesem Sinne anwenden wird. Insbesondere sind von den Bestimmungen des Gesetzes die Geschäftsbeziehungen zwischen Exporteuren und Importeuren ausgenommen, ebenso alle Operationen zwischen ausländischen Firmen und ihren Tochtergesellschaften in Frankreich. Das gleiche gilt für den Transithandel. Schließlich sind auch solche ausländischen Bezeichnungen, die in der Zwischenzeit in das Umgangsfranzösisch eingegangen sind, von der Pflicht zur Anwendung der französischen Sprache bei Angebot und Verkauf von Gütern und Dienstleistungen ausgenommen. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung aufmerksam und wird nicht zögern, gegebenenfalls bilateral oder über die Kommission in Brüssel für die Beseitigung von etwa auftretenden Hemmnissen Sorge zu tragen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/458 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob und und in welchem Umfang in der Bundesrepublik Deutschland Versuche zur Erreichung höherer Energienutzungsgrade im Bau von Automobilmotoren laufen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, der Automobilindustrie Anreize zu geben für die Konstruktion von Motoren, die einen höheren Nutzungsgrad, etwa durch elektronische Kraftstoffverbrauchsteuerungen, erbringen? Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß die deutsche Automobilindustrie bereits seit einiger Zeit Untersuchungen über Möglichkeiten zur verbes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2203* serten Energienutzung bei Kraftfahrzeugen eingeleitet hat (vgl. auch BDI-Veröffentlichung „Energieeinsparung im Straßenverkehr" vom Juli 1976). Für mittelfristige Arbeiten hat sie einen Katalog von Maßnahmen zur Kraftstoffersparnis aufgestellt; Ansätze für Verbesserungen mit günstiger Nutzen/ Kosten-Beurteilung liegen danach insbesondere auch im Bereich der Motorenentwicklung; in Frage kommen Gemischaufbereitung, Erhöhung des thermischen und mechanischen Wirkungsgrades sowie die Abgasturboaufladung, die nach Darstellung der Automobilindustrie insbesondere auch Möglichkeiten zur Erhöhung der spezifischen Leistung von Dieselmotoren eröffnet. Bei Ottomotoren laufen weiterhin Versuche zur Optimierung der Relation zwischen Oktanzahlanspruch, Verdichtungsverhältnis, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen. Für die Kraftstoffersparnis kommt es neben konstruktiven Verbesserungen der Motoren auch auf die Gesamtauslegung des Fahrzeugs und seiner Baugruppen an. Hierzu werden von der Industrie folgende Maßnahmen angeführt: — Verbesserung des Wirkungsgrades der Hilfseinrichtungen des Motors — Verringerung der Fahrzeugmasse durch Leichtbauweise mit verbesserten Werkstoffen und Fertigungsverfahren unter Beibehaltung der Sicherheitsanforderungen — Verringerung des Luft- und Rollwiderstandes durch günstige Formgebung des Aufbaus, Verbesserungen an Reifen und Erhöhung des Wirkungsgrades der Kraftübertragung. Bei Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung dürften die Einsparungsmöglichkeiten aufgrund der hohen Anforderungen der Betreiber bereits jetzt weitgehend ausgeschöpft sein. Ergänzend zu den Aktionen der Industrie fördert die Bundesregierung die technologische Forschung und Entwicklung mit dem Programm „Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr". Das Programm soll dazu beitragen, technologischen Entwicklungslinien zum Durchbruch zu verhelfen, die eine Verbesserung des Energieverbrauchs, des Umweltschutzes und der Sicherheit erwarten lassen. Durch die langfristig absehbare Verknappung des Erdöls gewinnen alternative Kraftstoffe zunehmend an Bedeutung, um neben der Energieeinsparung längerfristig auch eine stärkere Energiediversifikation zu ermöglichen. Die Aktivitäten des Förderungsprogramms, die unmittelbar auf die Energieeinsparung ausgerichtet sind, umfassen die Gebiete Antriebssysteme und Kraftstoffe und andere Energieträger. Die Schwerpunkte konzentrieren sich auf die Weiterentwicklung konventioneller (Schichtladungsmotor, Dieselmotor) und die Untersuchung unkonventioneller Antriebssysteme (Hybridantriebe, Verbundmotor, Gasturbine). Auf dem Sektor Alternativkraftstoffe liegen die Schwerpunkte in den Gebieten Methylkraftstoffe, Wasserstoff und Elektrizität. In den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms (Bulletin Nr. 30 vom 25. März 1977, Tz. 59) hat die Bundesregierung darüber hinaus die Prüfung von Möglichkeiten zur konstruktiven Verbesserung von Motoren vorgesehen. Ich habe die Automobilindustrie inzwischen um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung sie für die Zukunft vorsieht. Die Automobilindustrie hat in ersten Reaktionen ihre Bereitschaft zur Mitarbeit angekündigt. Bestehende technische Möglichkeiten sollen in kommenden Gesprächen erörtert werden. Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 30 und 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Umfrage des Instituts für Demoskopie, Allensbach, derzufolge der Wunsch, sich selbständig zu machen, in den letzten Jahren von 17 auf 7 % der Befragten zurückgegangen ist, und hält die Bundesregierung angesichts derartiger Ergebnisse noch an ihrem Mittelstandsbericht fest, oder ist sie nicht der Auffassung, daß eine grundsätzliche Kurskorrektur in der Mittelstandspolitik angebracht wäre? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung angesichts ihres mittelstandspolitischen Aktionsprogramms aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin (VII B 124/76), demzufolge kleine Unternehmen bei der staatlichen Wirtschaftsförderung nicht im gleichen Maße wie große Unternehmen mit Subventionen aus Steuergeldern rechnen können, und ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie der Vergabe von Förderungsmaßnahmen zu berücksichtigen, daß diese künftig stärker mittleren und kleinen Unternehmen zufließen und Einfluß auf eine entsprechende Vergabe zu nehmen? Zu Frage B 30: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß aus dem Ergebnis einer Befragung von 900 berufstätigen Arbeitern und Angestellten, ob sie grundsätzlich daran interessiert wären, sich beruflich selbständig zu machen, keine Folgerungen für langfristig angelegte mittelstandspolitische Maßnahmen gezogen werden können. Die Nachfrage nach Hilfen aus den Existenzgründungsprogrammen der Bundesregierung für die mittelständische Wirtschaft hat von Jahr zu Jahr beachtlich zugenommen. Von 1970 bis 1975 ist im ERP-Existenzgründungsprogramm die Zahl der Zusagen um mehr als das Doppelte gestiegen und im ersten Tertial 1977 übertraf die Zahl der Zusagen die des gleichen Vorjahreszeitraums sogar um 60 %. Diese positive Entwicklung deutet darauf hin, daß die Bereitschaft, sich selbständig zu machen, eher zunimmt. Auch der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg hat sich Pressemitteilungen zufolge dahin gehend geändert, daß trotz angestiegener Gründungskosten der Wille zur Verselbständigung ungebrochen sei. Die starke Nachfrage nach Mitteln aus dem ERP-Existenzgründungsprogramm und die zunehmende Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Gründungsvorgängen beweisen, daß die strukturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Existenzgründung — wie im Aktionsprogramm näher beschrieben —richtig angelegt sind. Es bedarf deshalb weder einer 2204* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Korrektur des Kurses der Mittelstandspolitik noch der im Mittelstandsbericht gemachten Aussagen. Zu Frage B 31: Da das von Ihnen angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht veröffentlicht ist, habe ich das Gericht um. Übersendung der Entscheidung (VII B 124/76) gebeten. Nach Eingang werde ich Ihre Frage schriftlich beantworten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung das Ergebnis einer Untersuchung der Forschungsgruppe Köln im Institut für Mittelstandsforschung (1977/23) bekannt, wonach Hauptnutznießer der staatlichen Forderungsmittel für Forschung und Entwicklung an die gewerbliche Wirtschaft große Unternehmen sind, und in welcher Weise will die Bundesregierung diesem Ergebnis Rechnung tragen? Ist der Bundesregierung die Kritik des Münchener Ifo-Instituts bekannt, wonach viele kleine und mittlere Unternehmen nicht über die Möglichkeit der Forschungswerbung informiert werden, obwohl vorhandene Forschungsergebnisse von Klein- und Mittelbetrieben sehr viel schneller genutzt werden als von Großbetrieben, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Beseitigung dieses Umstandes ergreifen? Den in Ihren Fragen angeschnittenen Problemen hat sich die Bundesregierung schon seit langem mit besonderer Sorgfalt zugewandt. Die genannten Institute werden ebenfalls seit langem von der Bundesregierung an der Analyse der Tatbestände und der politischen Handlungsmöglichkeiten beteiligt. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrfach ausführlich gegenüber dem Bundestag sowohl die Ergebnisse von Analysen als auch die politischen Konzepte einer Stärkung der Innovationskraft der kleineren und mittleren Unternehmen dargelegt. Ich darf die wichtigsten Stellungnahmen der Bundesregierung in den letzten Jahren nennen: — Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen (1970) BT-Drucksache: 6/ 1666 — Forschungsförderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (Juli 1974) BT-Drucksache: 7/2343 — Fünfter Forschungsbericht der Bundesregierung (1975, S. 15 ff) BT-Drucksache: 7/3574 — Direkte und indirekte Forschungsförderung (Januar 1976) BT-Drucksache: 7/4651 — Mittelstandsbericht der Bundesregierung (Mai 1976) BT-Drucksache: 7/5248 — Zwischenbilanz auf Frage der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen in der 257. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1976 — Forschungs- und Informationsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Juli 1976) BT-Drucksache: 7/5668 — Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft (August 1976) BT-Drucksache: 7/5714 — Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976, Ziffer 19 — Rede von Bundesminister Matthöfer auf der Hannover-Messe vom 24. April 1977: Bulletin Nr. 42, Seite 383-388 vom 27. April 1977. In den genannten Stellungnahmen wird detailliert ausgeführt, daß die Bundesregierung in keiner Weise den wichtigen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen zu technologischen Innovationen verkennt. Bei der Feststellung, daß der überwiegende Teil staatlicher Fördermittel für die industrielle Forschung und Entwicklung (FuE) in Großunternehmen fließt, sind strukturelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. — Großunternehmen bringen den überwiegenden Teil der industriellen Eigenmittel für FuE auf. Die letzten Erhebungen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft für das Jahr 1973 zeigen zum Beispiel daß lediglich 1,6 % der industriellen Eigenmittel für FuE von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten bereitgestellt wurden. Die staatliche Förderung industrieller FuE-Vorhaben ist aber an einem industriellen Eigenbeitrag von in der Regel 50 % gebunden. — Dennoch ist die Bundesregierung bemüht, kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt unmittelbare Förderhilfe zu geben. So hat sich in den letzten Jahren von 1972-1975 — jüngere statistische Angaben liegen noch nicht vor — der Mittelabfluß des Bundesministeriums für Forschung und Technologie im Rahmen der Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen verdreifacht, während sich die direkten Zuwendungen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Industrie insgesamt verdoppelt haben. — Ein nicht unerheblicher Teil der Fördermittel der Bundesregierung für industrielle FuE entfällt auf die technologischen Schwerpunktprogramme des BMFT, bei denen für bestimmte Großtechnologien — wie z. B. im Energiebereich — die Voraussetzungen zur Durchführung sehr langfristiger und risikoreicher Großprojekte bei kleinen und mittleren Unternehmen weitaus weniger gegeben sind als bei großen. Hier ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der Großprojekte eine große Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen über Unteraufträge beteiligt werden. Im Mittelstandsbericht der Bundesregierung von 1976 wird auch über die steigende Tendenz der Haushaltsmittel für das Erstinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und für die Förderung der Gemeinschaftsforschung über die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) berichtet. Neben der direkten Förderung von Unternehmen mißt die Bundesregierung jedoch auch der übernahme fremd erarbeiteter FuE-Ergebnisse gerade durch kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Bedeutung zu und ist deshalb bereits seit längerer Zeit bemüht, den Technologie-Transfer von den Stellen der Forschung und Entwicklung hin zu den Anwendern zu verbessern. Hierzu bereitet die Bundesregierung z. B. im Rahmen ihres Informations- und Dokumentationsprogramms die Errichtung von Fachin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2205* formationssystemen vor, mit Hilfe derer der Zugang zu Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung erleichtert werden soll. Insbesondere der Zugang zu dem vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Teil von FuE-Aktivitäten wird interessierten Unternehmen dadurch erleichtert, daß die Ergebnisse in der Regel veröffentlicht werden und gewerbliche Schutzrechte, soweit diese anfallen, Dritten über die „Arbeitsgruppe Patentverwertung" (ARPAT) nähergebracht werden. Gegenwärtig sind Bemühungen im Gange, die Eigeninitiativen der staatlich geförderten Forschungseinrichtungen zur breiteren Nutzungszuführung ihrer FuE-Ergebnisse zu verstärken; diese haben 1976 erstmals und 1977 verstärkt den Versuch unternommen, über ihre Beteiligung am Innovationsmarkt der Hannover-Messe interessierte Unternehmen auf ihre Arbeiten und deren Ergebnisse aufmerksam zu machen. Auch die Fraunhofer-Gesellschaft, die AIF und die Max-Planck-Gesellschaft bemühen sich in zunehmendem Maße, FuE-Ergebnisse der wirtschaftlichen Anwendung zuzuführen. Darüber hinaus bemüht sich die Patentstelle für die Deutsche Forschung der Fraunhofer-Gesellschaft, auch die ihr zur Verwertung angebotenen Ergebnisse freier Erfinder der Anwendung im industriellen Bereich zuzuführen. Die Bundesregierung wird mit dem in der Regierungserklärung angekündigten forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept versuchen, die Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen zu erhöhen und neue Instrumente zu entwickeln. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) Drucksache 8/458 Frage B 35 ) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die italienischen Behörden nach wie vor auf einem Nitratgehalt von 25 ppm bei Milchpulver bestehen, obwohl Untersuchungen ergeben haben, daß italienische Tomaten und Rettiche 1 500 bis 2 000 ppm haben, und wenn ja, welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, diese offene Benachteiligung deutscher Milchpulverimporte nach Italien auszuschalten? Der Bundesregierung ist die Tatsache bekannt, daß Italien aus gesundheitlichen Bedenken gegen eine Verwendung von nitrathaltigem Milch- und Molkenpulver die Grenz-Veterinärdienststellen angewiesen hat, Milchpulver mit einem Nitratgehalt von 30 ppm/ kg und Molkenpulver mit 50 ppm/kg vom Import nach Italien auszuschließen. Italien stützt seine Maßnahmen auf Artikel 5 der Richtlinie 74/63 EWG über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln, der die Mitgliedstaaten im Einzelfall ermächtigt, über die in der Anlage zur Richtlinie festgesetzten Höchstwerte hinausgehend aus gesundheitlichen Erwägungen besondere Grenzwerte für bestimmte Stoffe vorzuschreiben. Diese Werte können auf Grund der natürlichen Schwankung des Nitratgehaltes der Milch sowie der methodisch bedingten Streubreite der Untersuchungsergebnisse mit den bekannten Analysenmethoden nicht immer eingehalten werden. Dadurch kommt es immer wieder zu Zurückweisungen einzelner Lieferungen, die außer den ohnehin zeitaufwendigen Untersuchungen zur Selektion des für die Italienausfuhr bestimmten Magermilchpulvers der exportierenden Wirtschaft erhebliche Kosten verursachen. Betroffen sind neben deutschen Lieferungen auch dänische, französische und niederländische Milchpulverexporte. Nach dem in bilateralen Verhandlungen und auch durch gemeinsame diplomatische Schritte der betroffenen Länder keine Änderung der italienischen Haltung erzielt werden konnte, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dieses horizontale Problem auf Antrag im Ständigen Futtermittelausschuß behandelt. Obwohl die Sachverständigen aus den übrigen Mitgliedstaaten die Angaben Italiens zur Toxizität von Nitrat in Milchpulver anzweifelten und die vorgeschlagenen Grenzwerte von 30 ppm/kg Magermilchpulver ablehnten, ist Italien der Aufforderung zur Aufhebung dieser Importbehinderungen nicht nachgekommen. Darüber hinaus ist auf meine Initiative das Problem auch im Agrarrat in Brüssel diskutiert worden. Dabei hat der italienische Landwirtschaftsminister seine Unterstützung in dem Bemühen zur Lösung der Nitratfrage zugesagt. Zwar werden die italienischen Vorschriften über den Nitrathöchstwert nach wie vor voll angewendet. Durch die Verhandlungen auf den verschiedenen Ebenen ist eine gewisse Erleichterung bei den deutschen Magermilchpulverexporten insoweit festzustellen, als Lieferungen von Firmen, die seit längerem nach italienischen Untersuchungen den vorgeschriebenen Wert einhalten, von den Grenzbehörden zügig unter dem Vorbehalt abgefertigt werden, daß die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse die Einhaltung der italienischen Vorschriften bestätigen. Am 7. Juni 1977 ist im Ständigen Futtermittelausschuß erneut die Behandlung der Nitratfrage in Milch- und Molkenpulver vorgesehen. Eine Anhörung der Wirtschaftsverbände und Hersteller zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Nitratgehalt von 50 ppm/kg in Magermilchpulver ist für den 1. Juni 1977 im BML vorgesehen. Die von Ihnen zitierten Untersuchungsergebnisse über den Nitratgehalt italienischer Tomaten und Rettiche liegen mir nicht vor. Deutsche Bestimmungen über den Höchstgehalt von Nitrat in diesen Gemüsen gibt es nicht. Im deutschen Lebensmittelrecht schreibt nur die Verordnung über diätatische Lebensmittel einen Höchstgehalt an Nitrat von 250 ppm/kg vor, der bis zum 31. Dezember 1978 400 ppm/pg betragen darf. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 36 und 37): 2206* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Bevölkerung in List/Sylt zu unternehmen, um die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein bezüglich der dringend notwendigen Deichverstärkungsmaßnahmen am Möwenbergdeich möglichst schnell aus dem Wege zu räumen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die erforderlichen Deichverstärkungsmaßnahmen gegebenenfalls in eigener Regie durchzuführen beziehungsweise durchführen zu lassen, und dann später nach Klärung der Rechtslage die Frage der anteiligen Kostentragung zu klären, wodurch eine unnötige Gefährdung der Bevölkerung vermieden werden könnte? Um die Lösung des Problems der Deichsicherheit an Nord- und Ostsee sind der Bund und die Küstenländer gleichermaßen bemüht. Bezüglich des Hochwasserschutzes am Möwenbergdeich besteht zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein Einvernehmen. Das Land hat sich bereiterklärt, dem Antrag der Gemeinde List auf Finanzhilfen beim Ausbau des Deiches in der Trägerschaft der Gemeinde zu entsprechen (§ 59 LWG). Die Verstärkung des Möwenbergdeiches ist, unabhängig von der Zuständigkeitsfrage, Gegenstand der Küstenschutzgeneralplan-Fortschreibung des Landes Schleswig-Holstein. Über den Zeitpunkt der Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme nach Erstellung des baureifen Entwurfes befindet das zuständige Fachministerium des Landes (MELF) aufgrund des nach Sicherheitskriterien ausgerichteten Prioritätenkatalogs für den gesamten Küstenschutz an der Westküste Schleswig-Holsteins. Die akute Gefahr eines Durchbruches am Ellenbogen hält die Landesregierung für unwahrscheinlich. Die Aufnahme des Ausbauvorhabens in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Artikel 91 a GG) nach Anmeldung durch das Land wird von der Bundesregierung unterstützt werden, so daß die Finanzierung gesichert sein wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 38) : Hat die deutsche Backwarenindustrie in den letzten Jahren Butter zu verbilligten Preisen erhalten, und wenn ja, warum wurde diese Vergünstigung nicht auch mittelständischen Betrieben gewährt? Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 232/75 wird in der Gemeinschaft Butter zur Herstellung von bestimmten Backwaren verbilligt zur Verfügung gestellt. Um eine zweckbestimmte Verwendung der Butter sicherzustellen, ist vorgeschrieben, daß Betriebe, die mehr als 5 t Butter im Monat verarbeiten, diese unter Verwaltungskontrolle, in der Bundesrepublik Deutschland unter amtlicher Überwachung der Bundesfinanzverwaltung, verarbeiten können. Betriebe, die weniger als 5 t Butter im Monat verarbeiten, können die Butter in Form von Butterschmalz zu einem entsprechend verbilligten Preis erhalten. Damit kommt die Vergünstigung des Bezuges verbilligter Butter sowohl größeren wie kleineren Betrieben zugute. Auf Grund der mehrfachen Vorstellungen der mittelständischen Bäckerei- und Konditoreibetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, auch dann zum Bezug von Butter anstelle von Butterschmalz zugelassen zu werden, wenn sie weniger als 5 t im Monat verarbeiten, ist seitens der Bundesregierung mehrfach der Antrag bei der Kommission gestellt worden, die Grenze für den Bezug von Butter zu senken bzw. einen gemeinschaftlichen Bezug mehrerer Betriebe zuzulassen. Diese Anträge sind bisher von der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die erheblichen Kontrollprobleme und möglichen Mißbrauch der verbilligten Butter abgelehnt worden. Darüber hinaus haben die übrigen Mitgliedstaaten bestätigt, daß in ihren Ländern eine Diskriminierung, wie sie von den mittelständischen Bäckerei- und Konditoreibetrieben in der Bundesrepublik Deutschland behauptet wird, nicht vorliegt. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß von den 76 000 t bzw. 67 300 t Butter, die in den Jahren 1975 und 1976 im Rahmen dieser Sonderabsatzmaßnahme zu herabgesetzten Preisen verkauft wurden, jeweils ca. 75 % in Form von Butterschmalz an die mittelständischen Bäckerei- und Konditoreibetriebe in der Gemeinschaft, einschließlich der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen mittelständischen Betriebe, abgegeben wurden. Die Bundesregierung prüft dennoch zur Zeit nochmals, ob angesichts der Vielzahl der Betriebe geeignete und für die Betroffenen annehmbare Verfahren gefunden werden können, die sicherstellen, daß die Butter nur zu dem vorgesehenen Zwecke Verwendung findet. Vom Ausgang dieser Prüfung wird es abhängen, ob die Bundesregierung erneut einen Vorstoß auf Änderung des geltenden Gemeinschaftsrechts unternimmt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 39 und 40) : Wie ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen mit der schweizerischen Regierung bezüglich der Pacht landwirtschaftlicher Nutzflächen durch schweizerische Bauern im süddeutschen Raum? Ist damit zu rechnen, daß die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der schweizerischen Anbauprämien abgebaut werden? Zu Frage B 39: Der schweizerische Bundesrat hat beschlossen, mit Wirkung vom 15. Mai 1977 die volle Anbauprämie für auf deutschem Gebiet angepachtete landwirtschaftliche Nutzflächen (bisher 600 sfr. für Körnermais und 700 sfr. für anderes Futtergetreide) nur noch für jeweils drei Hektar zu gewähren. Für die darüber hinausgehenden Pachtflächen wird lediglich die Hälfte der Anbauprämie gezahlt. Die Reduzierung der Anbauprämie für die auf deutschem Gebiet gelegenen Pachtflächen ist insbe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2207* sondere auf die wiederholten Interventionen der Bundesregierung beim schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement zurückzuführen. Die schweizerische Regierung soll dem Vernehmen nach geneigt gewesen sein, dem deutschen Wunsche auf Beseitigung der Prämie in vollem Umfange stattzugeben; sie stieß jedoch hierbei auf den Widerstand des schweizerischen Bauernverbandes. Zu Frage B 40: Nachdem die schweizerische Regelung den deutschen Wünschen weitgehend Rechnung trägt, bleibt abzuwarten, ob sich noch Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 41) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wieviel der in der deutschen Intervention lagernden Butter- und Magermilchpulvermengen aus der niederländischen und belgischen Milchproduktion stammen? In der Bundesrepublik Deutschland lagern zur Zeit 117 091 t Butter — davon 113 530 t in öffentlicher und 3 561 t in privater Lagerhaltung — und 597 700 t Magermilchpulver in öffentlicher Lagerhaltung. Von der Butter in öffentlicher Lagerhaltung stammt keine Butter aus niederländischer oder belgischer Produktion; lediglich 308 t der privaten Lagerhaltung sind belgischen Ursprungs. Von dem in der deutschen Intervention befindlichen Magermilchpulver stammen 86 598 t aus den Niederlanden und 11 615 t aus Belgien. Bis auf 1 000 t, die aus der niederländischen Produktion des Jahres 1977 stammen, wurden die vorbezeichneten Magermilchpulvermengen in 1976 produziert und der deutschen Intervention angedient. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung im Interesse der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereit, dem Handwerk durch Aufnahme neuer Ausnahmeregelungen in das Jugendarbeitsschutzgesetz die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu ermöglichen, was beispielsweise im Bäcker- und Fleischerhandwerk durch eine Vereinheitlichung des täglichen Arbeitsbeginns für alle Beschäftigten erreicht werden könnte? Die Bundesregierung hält die Aufnahme neuer Ausnahmeregelungen in das erst seit einem Jahr in Kraft befindliche Jugendarbeitsschutzgesetz nicht für erforderlich. Nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes sind Ausnahmen von Beschäftigungsverboten zu Ausbildungszwecken durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung möglich, und zwar auch bezüglich eines früheren Arbeitsbeginns für Jugendliche im Bäcker- und Fleischerhandwerk. Ob und in welchem Umfang Ausnahmen durch Rechtsverordnung zugelassen werden, wird unter Beteiligung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Befristung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit auf ein Jahr bei Bauprojekten Schwierigkeiten entstehen, und gedenkt sie, auf Abhilfe zu drängen? Weder der Bundesregierung noch der Bundesanstalt für Arbeit sind Fälle aus dem Bereich der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung bekannt, bei denen durch die Förderungsbefristung Schwierigkeiten entstanden sind. Die Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung in der Fassung vom 16. Dezember 1976 ist flexibel genug, um Schwierigkeiten aus der notwendigen zeitlichen Begrenzung der Förderung zu verhindern. Nach § 6 dieser Anordnung soll das Arbeitsamt einen Arbeitnehmer zu einer Maßnahme in der Regel bis zu 26 Wochen zuweisen; das Arbeitsamt kann den Förderungszeitraum bis auf 52 Wochen, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus verlängern. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 44 und 45) : Hält die Bundesregierung an dem erklärten Ziel ihrer Behindertenpolitik, daß Rehabilitationsmaßnahmen den Behinderten unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung zu gewähren sind (Finalitätsprinzip), auch bezüglich des Behindertensports fest? Wird die Bundesregierung mit Vorrang den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes vorlegen, mit der das Finalitätsprinzip für den Behindertensport, insbesondere die Gleichstellung von Kriegsbeschädigten und Zivilbehinderten, verwirklicht wird, und wann wird dies geschehen? Die Bundesregierung betrachtet es auch weiterhin als einen wichtigen Grundsatz ihres sozialpolitischen Handelns, den Behinderten die notwendigen Hilfen zur Rehabilitation unabhängig von Art oder Ursache der Behinderung zu gewähren. Sie wird die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um diesen Grundsatz zu verwirklichen. Das gilt insbesondere auch für den Bereich des Behindertensports. 2208* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Bundesregierung hat die Absicht — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — die hiermit zusammenhängenden Probleme im Rahmen einer Rechtsverordnung zu lösen. Sie ist bestrebt, möglichst eine einheitliche Regelung für alle Behinderten zu erreichen. Soweit noch Schwierigkeiten bestehen, sollen die mit den am Behindertensport beteiligten Institutionen und Organisationen besprochen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß hierbei eine Übereinstimmung zu erzielen ist und eine Regelung in absehbarer Zeit vorgelegt werden kann. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 46) : Treffen Informationen zu, wonach die bei den Rentenversicherungsträgern tätigen Gutachter in zunehmendem Maße zuungunsten der Versicherten votieren, mit dem Ergebnis, daß dieses Verhalten Ablehnungsbescheide bewirkt, die dann in einem zeitaufwendigen Klageverfahren vor dem Sozialgericht angefochten werden müssen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Trend? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wonach die bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung tätigen medizinischen Gutachter in zunehmendem Maße zuungunsten der Versicherten votierten. Ein Trend in diesem Sinne ergibt sich jedenfalls nicht aus den Zugängen der Renten wegen vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit in den letzten Jahren. Die Zahl der Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit hat sich vielmehr — trotz Einführung der flexiblen Altersgrenze im Jahre 1973 — von 1973 bis 1975 um rund 9 v. H. erhöht, während die zugegangenen Versichertenrenten insgesamt in diesem Zeitraum zurückgegangen sind. Die für das Jahr 1976 vorliegenden vorläufigen Zahlen lassen noch keine abschließende Beurteilung zu. Ob die Voraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegen, hängt zwar zu einem erheblichen Teil von der medizinischen Beurteilung ab; daneben spielen aber auch noch andere Gesichtspunkte eine Rolle, z. B. die Ausbildung, der bisherige berufliche Werdegang des Versicherten und teilweise auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Bei derartig komplexen Begriffen kann es nicht ausbleiben, daß es zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Versicherten zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Diese Meinungsverschiedenheiten müssen ggf. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausgetragen werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 47): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, der strukturellen und konjunkturellen Frauenarbeitslosigkeit dadurch zu begegnen, daß bei zukünftigen beschäftigungspolitischen Programmen und finanziellen Hilfen zur Erhaltung und Neuschaffung von Berufsausbildungsplätzen eine festzulegende Quote der geförderten Ausbildungsplätze weiblichen Bewerbern vorbehalten bleiben soll, und wird sie bei ihren Bestrebungen, das Problem zu lösen, diesen Vorschlag berücksichtigen? Sie haben ein sehr wichtiges, aber auch komplexes Problem der verminderten Arbeitsmarkt- und Berufschancen von Frauen und Mädchen angesprochen, das arbeitsmarktpolitische, wirtschaftspolitische, bildungspolitische und gesellschaftspolitische Fragen mit einschließt. Da es sich um ressortübergreifende Fragen handelt, ist eine Abstimmung mit den jeweils zuständigen Ressorts notwendig. Ich habe das Abstimmungsverfahren eingeleitet und werde so schnell wie möglich Ihre Frage beantworten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 48 und 49) : In welchem Umfang sind 1977 die Beitragseinnahmen der Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalten für Angestellte hinter den Vorausberechnungen zurückgeblieben, und was geht davon auf welche verwaltungstechnischen Umstellungen zurück? Wie groß war noch die Zahl der Markenkleber im Jahr 1976, und wieviel freiwillige Beiträge wurden bereits im Wege der Abbuchung entrichtet? Zu Frage B 48: 1. Die Beitragseinnahmen der Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte werden nur für das Kalenderjahr insgesamt vorausberechnet. Wegen der starken Einnahmeschwankungen im Laufe eines Jahres ist es nicht möglich, den Beitragseingang für einzelne Kalendermonate vorauszuschätzen. Ein Vergleich der tatsächlichen Beitragseinnahmen mit unterstellten Sollzahlen für einen Teil des Jahres 1977 ist daher nicht aussagefähig. Unter diesem Vorbehalt stehen die nachfolgenden Angaben. 2. Die Entwicklung der Beitragseinnahmen in den Monaten Januar bis April 1977 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres zeigt im einzelnen folgendes Bild (Veränderungen in v. H.) : ArV AnV Pflichtbeiträge + 6,7 + 5,3 Beiträge aus Markenverkauf —40,0 —100,0 Unmittelbar entrichtete Bei- träge einschließlich Nach- entrichtung —38,2 — 34,6 Nachversicherungsbeiträge — 2,35 — 28,0 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2209* Diese Aufstellung macht deutlich, daß die Entwicklung bei den Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten in den ersten 4 Kalendermonaten gegenüber dem Vorjahr mit einem Zuwachs von rund 1,4 Milliarden DM positiv verlaufen ist. 3. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Beitragsmarken im Monat Dezember 1976, die den Versicherungsträgern im Januar 1977 zugeflossen sind, wurden von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — im Gegensatz zu den Vorjahren und zur Rentenversicherung der Arbeiter — für das Rechnungsjahr 1976 verbucht. Als Grund für diese buchungstechnische Maßnahme hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Wegfall des Beitragsmarkenverfahrens ab 1. Januar 1977 angegeben. Dadurch sind im Jahre 1977 rund 400 Millionen DM weniger Beitragseinnahmen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verbucht worden, als dieser tatsächlich zugeflossen sind. Weiterhin sind von Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die bisher ihre Beiträge im Markenverfahren entrichtet haben, in den ersten 4 Kalendermonaten des Jahres 1977 mindestens 160 Millionen DM weniger an Beiträgen entrichtet worden; dies hat seinen Grund darin, daß sich die Versicherten erst auf das vom 1. Januar 1977 an geltende neue Beitragsentrichtungsverfahren einstellen müssen. 4. Die Gründe für den Rückgang der Einnahmen aus unmittelbar entrichteten freiwilligen Beiträgen sind zur Zeit im einzelnen noch nicht klar abzugrenzen. Ein allmählicher oder zeitweiser Rückgang von Nachentrichtungsbeiträgen dürfte wahrscheinlich sein. Vor allem aber hat die Zahl der Versicherten, die auf Grund des neuen Beitragsentrichtungsverfahrens ihre Beiträge abbuchen lassen, in letzter Zeit stark zugenommen. Die Bearbeitung der entsprechenden Anträge ist bei den Versicherungsträgern noch nicht abgeschlossen; diese haben zudem empfohlen, vor Abschluß der Bearbeitung keine Beiträge zu entrichten. Eine Verzögerung des Beitragseinganges von 3-4 Monaten ist daher wahrscheinlich. Ein genaues Urteil läßt sich wohl erst zum Jahresende bilden. Zu Frage B 49: Angaben über die Zahl der Versicherten, die im Jahre 1976 ihre Beiträge durch den Kauf von Beitragsmarken entrichtet haben, liegen nicht vor. Feststellbar ist nur die Zahl der Beitragsmarken, die im Jahre 1976 verkauft wurden. Sie betrug insgesamt 7 375 334 Stück, was einen Beitragseingang von rund 1,16 Milliarden DM zur Folge hatte. Zu bemerken ist hierzu, daß bisher regelmäßig etwa die Hälfte der Beitragsmarken im Monat Dezember verkauft wurden. Die Zahl der freiwilligen Beiträge, die im Jahre 1977 im Wege der Abbuchung entrichtet worden sind, ist kurzfristig nicht feststellbar. Ich habe die Versicherungsträger gebeten, mir baldmöglichst die entsprechenden Angaben mitzuteilen. Nach Eingang dieser Angaben werde ich Sie unverzüglich hiervon unterrichten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 50 und 51) : Treffen Presseberichte zu, wonach niederbayerische Bauunternehmer im Jahr 1975 auf Grund des Arbeitsmarktprogramms der Bundesregierung in mißbräuchlicher Weise mehrere Millionen DM an Lohnkostenzuschüssen kassierten, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Vorgang, wird sie insbesondere die Rückforderung solchermaßen erlangter Beträge veranlassen? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch vorbeugende Maßnahmen gegen künftige Mißbräuche ergreifen? Bei dem arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung 1974/1975 ist es zu Versuchen mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen durch Arbeitgeber gekommen. Die Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Gewährung von besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen vom 16. Dezember 1974 enthalten jedoch die ausdrückliche Bestimmung, daß die Leistungen zurückzufordern sind, wenn sie aufgrund falscher Angaben zu Unrecht gewährt wurden. Lohnkostenzuschüsse sind auch zurückzufordern, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten nach der Einstellung einen Arbeitnehmer entläßt, es sei denn, daß in der Person des Arbeitnehmers ein wichtiger Grund gegeben ist. Der Arbeitgeber ist nach den Richtlinien verpflichtet, Tatbestände, die ggf. eine Rückforderung begründen, den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit anzuzeigen. Bis Ende April 1977 wurden im Landesarbeitsamtsbezirk Südbayern über 56 000 DM von Arbeitgebern zurückgezahlt. Gegenwärtig prüft das Landesarbeitsamt Südbayern die bekanntgewordenen Vorfälle. Die Bundesregierung wird auch künftig durch Regelungen wie in den Richtlinien vom 16. Dezember 1974 sicherstellen, daß mißbräuchliche Inanspruchnahmen möglichst ausgeschlossen werden oder zur Rückforderung der Leistungen führen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 52) : 2210* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Gesetz für betriebliche Versorgungseinrichtung ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Gehaltsumwandlung dadurch nicht realisiert werden kann, daß Arbeitgeber sich weigern, die dafür notwendigen Buchungsvorgänge durchzuführen, und denkt die Bundesregierung daran, diesem Mißstand dadurch abzuhelfen, daß sie analog zum 624-DM-Gesetz die jeweiligen Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Antrag tätig zu werden? Die Umwandlung des Barlohns in Zukunftssicherungsleistungen (Beiträge zu einer Direktversicherung oder Pensionskasse) des Arbeitgebers setzt eine dahin gehende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Ein einseitiges Verlangen des Arbeitnehmers kann diese Vereinbarung nicht ersetzen. Eine gesetzliche Regelung, wonach der Arbeitgeber verpflichtet würde, auf Antrag des Arbeitnehmers eine solche Umwandlung des Barlohns vorzunehmen, erscheint nicht zweckmäßig. Anders als im 3. Vermögensbildungsgesetz, nach dessen § 4 der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet ist, Teile des Arbeitslohnes vermögenswirksam anzulegen, handelt es sich bei der Umwandlung des Barlohns in Zukunftsicherungsleistungen nicht lediglich um eine bestimmte Anlage des Arbeitsentgelts für den Arbeitnehmer, sondern um eine Verwendung des Arbeitsentgelts als eine Leistung des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers hierzu widerspräche dem Grundsatz, daß die betriebliche Altersversorgung der freien Vereinbarung durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag unterliegt. An diesem Prinzip hat auch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung nichts geändert. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 53) : Trifft es zu, daß im Arbeitsamtsbezirk Oldenburg auf 30 Angebote einer Firma die Arbeitsverwaltung 53 Arbeitslose zur Vorstellung schickte, von denen sich nur drei als arbeitswillig erwiesen, das Arbeitsamt aber gleichwohl nicht das Arbeitslosengeld sperrte, weil der verantwortliche Bedienstete fürchtete, „durch die Gazetten gezerrt zu werden", und trifft es zu, daß die Ergebnisse einer u. a. auch auf Wunsch der Bundesregierung durchgeführten Umfrage der Arbeitgeberverbände nach einschlägigen Erfahrungen nicht veröffentlicht werden durften? Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage offenbar auf eine Untersuchung, die auf Veranlassung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit enger regionaler Begrenzung im Jahre 1976 durchgeführt worden ist. Die Fälle, über die daraufhin von einer Anzahl von Firmen berichtet wurde, reichen zum Teil in das Jahr 1975 zurück. Sie liegen damit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur, mit dem unter anderem eine nähere Bestimmung über die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügt worden ist. Die neue Vorschrift dürfte sich — soweit das heute bereits beurteilt werden kann — bewährt haben. Die Zahl der von den Arbeitsämtern festgesetzten Sperrzeiten wegen Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes hat sich im Jahre 1976 gegenüber 1975 um etwa 40 v. H. auf rund 62 000 erhöht. Der Bundesregierung sind über den von Ihnen angesprochenen Fall keine weiteren Einzelheiten bekannt. In dem Bericht über die Arbeitgeberumfrage wird er als „besonders krasser Ausnahmefall" bezeichnet. Es dürfte daher entbehrlich sein, die näheren Umstände dieses Falles noch nachträglich aufzuklären. Die Bundesregierung hatte seinerzeit nicht den Wunsch geäußert, die Ergebnisse der Umfrage der Arbeitgeberverbände nicht zu veröffentlichen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 54 und 55) : Bestätigt die Bundesregierung meine Beobachtung, daß trotz besonderer organisatorischer Vorkehrungen viele Vermittlungs- und auch Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter überlastet sind? Wenn ja, welche Vorkehrungen wird sie im Interesse der Ratsuchenden und auch Bediensteten der Arbeitsämter treffen, die eine nicht fortwährend unter Zeitdruck stehende praxisgerechte Wahrnehmung der Aufgaben zulassen? Die schwierige Beschäftigungssituation und das zunehmende Beratungsbedürfnis der Berufsanfänger erfordern von den Vermittlungs- und Beratungskräften der Bundesanstalt ein hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft. Durch die Personalvermehrungen der letzten Jahre — die Zahl der Planstellen ist von 1973 bis 1977 um etwa 11 500 — rund 29,0 °/o erhöht worden — sollte dieser Entwicklung zahlenmäßig Rechnung getragen werden. Allerdings ist es angesichts der hohen Qualifikation, die von den Vermittlungs- und Beratungskräften der Bundesanstalt verlangt werden muß, mit einer bloßen Vermehrung der Stellen nicht getan. Da die Ausbildung einer qualifizierten Fachkraft ein bis drei Jahre dauert, bedarf es erheblicher Anstrengungen, um verfügbare Stellen auch angemessen besetzen zu können. Was Ihre zweite Frage angeht, so möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung den kontinuierlichen Ausbau der Vermittlungs- und Beratungsdienste in den Arbeitsämtern auch weiterhin unterstützt. Sie hat daher die im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 1977 vorgesehenen 1 028 neuen Planstellen für die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung in vollem Umfang genehmigt. Sie steht auch einem weiteren Ausbau der Vermittlungs- und Beratungsdienste der Bundesanstalt grundsätzlich positiv gegenüber. Hierfür sind jedoch in erster Linie die Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2211* Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 56) : Ist hinsichtlich der Verlegung des militärgeographischen Amts von Bonn-Bad Godesberg nach Euskirchen bereits mit dem Neubau in Euskirchen im 3. Quartal 1976 begonnen worden, und kann man davon ausgehen, daß nach dem derzeit bestehenden Zeitplan Anfang 1978 der Umzug erfolgt? Mit dem Neubau des Dienstgebäudes für das Militärgeographische Amt (MilGeoA) in Euskirchen konnte noch nicht begonnen werden, da der Personalrat des MilGeoA sich zunächst gegen eine Verlegung des Amtes von Bonn nach Euskirchen ausgesprochen hatte. Nachdem auch MdB Alo Hauser sich für ein Verbleiben des MilGeoA in Bonn eingesetzt hatte, wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zusammen mit der Frage der Endunterbringung des Bundesministeriums der Verteidigung auch mit der Standortwahl für das MilGeoA befassen. Der Bundesminister der Finanzen hat inzwischen dem Bauantrag mit dem Vorbehalt zugestimmt, daß der Haushaltsausschuß den Standort Euskirchen billigt. Erst danach kann der Auftrag zur Aufstellung der Bauunterlagen gemäß § 24 BHO erteilt werden, so daß nach der mittelfristigen Planung der Baubeginn nunmehr für das IV. Quartal 1978, die Fertigstellung für das IV. Quartal 1981 vorgesehen sind. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 57 und 58) : Wer hat die von Oberleutnant Robert Maier in „Bundeswehr aktuell" vom 5. Mai 1977 angeprangerte Formblattaussonderung angeordnet und mit welcher Begründung? Wieviel Formblätter sind in Depots ausgesondert worden, und welcher Schaden ist der Bundesrepublik Deutschland entstanden? Die von Ihnen angesprochene Leserzuschrift in „bw-aktuell" vom 5. Mai 1977 benennt als Beispiel für unnötige Formblätter „Militärfrachtbriefe verschiedener Art". Diese Formblätter werden für die Beförderung von Fracht- und Eilgut der Bundeswehr im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr benötigt. Zu unterscheiden sind die Formblätter (nationaler) Militärfrachtbrief und Internationaler Militärfrachtbrief. Inhalt und Gestaltung dieser Formblätter werden von der Deutschen Bundesbahn vorgeschrieben. So hat mir die Deutsche Bundesbahn am 25. April 1975 mitgeteilt, daß die Ständige Tarifkommission die Änderung des nationalen Frachtbriefes mit Wirkung zum 1. Januar 1977 beschlossen habe. Aus Gründen der Arbeitsvereinfachung wird das bisher verwendete „Einmalkohlepapier" durch chemisch beschichtetes Papier ersetzt, das auch nach längerer Lagerzeit noch durchschreibt. Seitens der Bundeswehr wurde daraufhin angeordnet, daß nach der Mitte 1975 zentral durchgeführten Bedarfsermittlung nur noch die. neuen Formulare beschafft und verteilt werden. Bis 31. Dezember, 1976 durften beide Formulare nebeneinander verwendet werden. Außerdem wurde Mitte 1976 als Aufbrauchfrist der 31. Dezember 1976 bekanntgegeben. Der Internationale Militärfrachtbrief wurde im letzten Jahr neugestaltet. Auf Grund der Forderung der europäischen Eisenbahnen wurde der Abrechnungsteil geändert. Ferner wurde im Hinblick auf einen möglichen Beitritt Italiens zum Deutschen Eisenbahnmilitärtarif als vierte Sprache Italienisch aufgenommen. Im Rahmen der laufenden Formularbeschaffung wurde dieses Formular seit Mitte 1976 beschafft. Daneben kann nach meiner Anordnung das vorhandene Formular aufgebraucht werden. Der Bedarf an (nationalen) Militärfrachtbriefen wird jeweils nur für ein Jahr ermittelt und gedeckt. Ende 1976 durften daher größere Bestände alter Formulare nicht mehr vorhanden sein, da bereits seit 18 Monaten nur noch die neuen Formulare verteilt wurden. Die genaue Anzahl der ausgesonderten Restbestände zu ermitteln, wäre wegen der Vielzahl der Bedarfsträger (280) mit einem nicht vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden. Beim Internationalen Militärfrachtbrief sind Aussonderungen nicht notwendig, da die noch vorhandenen Bestände aufgebraucht werden können. Bei dieser Sachlage dürfte der Bundesrepublik Deutschland kein Schaden entstanden sein. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 59) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Landwirte im Kreis Euskirchen nur wenig Erfahrung mit Manöverübungen haben, und wenn ja, auf Grund welcher Tatsachen kommt sie zu dieser Auffassung, und ist die Bundesregierung bereit, bei bevorstehenden militärischen Übungen insbesondere die Landwirtschaft im Kreis Euskirchen über die Größenordnung der Manöver zu unterrichten? Ich sehe Ihre Fragen im Zusammenhang mit der niederländischen Gefechtsübung Springtime, die in der Zeit vom 19. März bis 25. März 1977 in der Eifel durchgeführt wurde und in der Bevölkerung Ärger hervorrief. Ein Grund — unter anderen — sollte in meinem Schreiben vom 2. Mai 1977 mit der Formulierung, „daß die Landwirte in dieser Region mangels Erfahrungen mit Übungen die Übungsschäden zum Teil überbewerteten" ausgedrückt werden. Diese Aussage leitete ich aus der Tatsache ab, daß der Kreis Euskirchen zu einem Gebiet gehört, in dem im Vergleich zu anderen Gegenden in der 2212* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Bundesrepublik weniger große Übungen mit mehr als 2 000 Mann durchgeführt wurden. Der Vergleich mit einem anderen Landkreis im selben Wehrbereich macht die unterschiedliche Belastung beispielsweise im Jahre 1976 deutlich: — Landkreis Euskirchen 3 Übungen — Landkreis Höxter 7 Übungen Die Erfahrung zeigt, daß sich mit zunehmender Übungstätigkeit in einem Gebiet auch die Zusammenarbeit zwischen übender Truppe und den betroffenen zivilen Stellen immer reibungsloser gestaltet. In diesem Sinne bitte ich die Formulierung „mangels Erfahrung" zu verstehen und entsprechend zu werten. Zur Frage der Unterrichtung der Bevölkerung über die Größenordnung bevorstehender Übungen darf ich darauf verweisen, daß die Verfahren zur Anmeldung deutscher und alliierter Übungen ausreichende Fristen vorsehen, innerhalb derer eine Unterrichtung möglich ist. Die Übung Springtime ist ein bedauerlicher aber seltener Ausnahmefall. Zuständig für die Unterrichtung der Bevölkerung und damit auch der Landwirte sind die Landesbehörden, die auf ihrem Weg die Gemeinden informieren und um Stellungnahmen nachsuchen. Diese Stellungnahmen werden von den Landesbehörden in Auflagen oder Wünsche an die übende Truppe umgesetzt und ihr bekanntgegeben. Die übende Truppe hat die Auflagen zu befolgen. Sie respektiert auch die Wünsche der Gemeinden, es sei denn, daß zwingende militärische Erfordernisse dagegenstehen. Die Bundeswehr tut alles nur Mögliche, um im Schwerpunkt des Übungsraumes eine umfangreiche Information der Bürger sicherzustellen. Das Verteidigungsministerium ist bemüht, auch die Alliierten für dieses Verhalten zu gewinnen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 60 und 61) : Trifft es zu, daß — wie von der Deutschen Friedensgesellschaft verbreitet wird — Wehrdienstverweigerer, die in der zweiten Instanz des insgesamt drei Instanzen umfassenden Verfahrens anerkannt worden sind, zur Bundeswehr eingezogen wurden und dann, bei ihrer Haltung bleibend, inhaftiert wurden? Trifft weiterhin die Behauptung zu, daß es einige hundert dieser Fälle gibt und die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International diese Personen als politische Gefangene bezeichnet, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dem entgegenzutreten? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Wehrpflichtige, die von der Prüfungskammer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden waren, zum Wehrdienst einberufen worden sind, bevor das Verwaltungsgericht eine gegenteilige Entscheidung getroffen hatte. Soweit Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer von der Prüfungskammer anerkannt und vom Verwaltungsgericht abgelehnt waren, vor Eintritt der Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsurteils zum Wehrdienst einberufen wurden, war dies rechtmäßig. In Ermangelung anderer geeigneter Wehrpflichtiger, die an ihrer Stelle hätten einberufen werden können, war dies in früheren Jahren auch regelmäßig geboten. Wehrpflichtige, die rechtmäßig einberufen wurden, obwohl das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht abgeschlossen war, sind auch niemals wegen ihrer Haltung als Kriegsdienstverweigerer, sondern stets nur wegen einer Verletzung ihrer militärischen Pflichten gemaßregelt worden, und zwar überwiegend wegen Gehorsamsverweigerung. Deshalb wird auch eine gesonderte Meldung und Auswertung von Pflichtverletzungen, die von kriegsdienstverweigernden Soldaten begangen werden, im Bundesministerium der Verteidigung nicht vorgenommen. Es ist zutreffend, daß die Gefangenenhilfsorganisation „Amnesty International" Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wegen Wehr- oder Ersatzdienstverweigerung verurteilt worden sind, oder die sich im Strafvollzug auf Grund eines solchen Urteils befanden, als „politische Gefangene" bezeichnet hat. Die Bundesregierung hält diesen Sprachgebrauch für abwegig und irreführend, zumal der Begriff des „politischen Gefangenen" offenbar die Vorstellung wecken soll, daß die Betroffenen in ihren Menschenrechten verletzt werden. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß sowohl der Internationale Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte in Artikel 8 wie die Europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 4 den Wehrdienst sowie in Staaten, in denen die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird, den Zivil- und Ersatzdienst ausdrücklich als mit den Menschenrechten vereinbar und zulässig anerkennen. Die Bundesregierung ist daher bei jeder Gelegenheit, die dazu Veranlassung bot, insbesondere auch gegenüber „Amnesty International", der Behauptung, daß es sich bei den genannten Personen um politische Gefangene handele, nachdrücklich entgegengetreten, und sie wird dies auch künftig tun. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 62) : Wird im Rahmen des „Staatsbürgerlichen Unterrichts" bei der Bundeswehr der Text der deutschen Nationalhymne gelehrt, und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2213* liegen Berichte der Ausbilder darüber vor, wie der Kenntnisstand über den Text des Deutschlandlieds bei in den Dienst eintretenden Rekruten ist? Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1, „Politische Bildung in der Bundeswehr", schreibt für die in der Grundausbildung befindlichen Soldaten Unterricht von insgesamt 4 Stunden über den Themenkreis: „Die Grundrechte; die Grundpflicht der Soldaten" vor. Dieses Thema läßt sich in 4 Stunden nicht erschöpfend behandeln. Deswegen ist es durchaus zulässig und bleibt dem unterrichtenden Einheitsführer überlassen, das Thema exemplarisch an einem Beispiel zu behandeln wie etwa „Der Soldat und die Grundrechte" oder „Der Dienst des Soldaten für Frieden, Freiheit und Recht". Dabei kann der Text unserer Nationalhymne in den Lernvorgang eingeschlossen werden. Eine ausdrückliche Weisung, die Soldaten den Text der Nationalhymne zu lehren, besteht jedoch nicht. Vor der Vereidigung bzw. dem Ablegen des feierlichen Gelöbnisses findet ein Unterricht statt, um die Soldaten auf die Verpflichtungen hinzuweisen, die sie übernehmen. Auch dieser Unterricht ist nicht in Einzelheiten festgelegt, jedoch führt nach allgemeiner Erfahrung die Formel „... der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen" zur Erörterung der Nationalhymne und ihres Sinngehalts. Außerdem weise ich darauf hin, daß das Liederbuch der Bundeswehr, 1976 neu herausgegeben und in jeder Kompanie in 25 Exemplaren vorhanden, als erstes Lied die dritte Strophe des Deuschlandliedes enthält. Kompaniechefs beklagen bei Rekruten generell einen mangelnden Kenntnisstand in politischer Bildung; abgesicherte Erkenntnisse, wie viele Rekruten bei Dienstantritt die Nationalhymne kennen, liegen jedoch nicht vor. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 63) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um den Zugang der Öffentlichkeit zur Stickenhörn-Mole und ihren Ausbau zu einem Seglerhafen in Kiel-Pries unbeschadet der beabsichtigten militärischen Nutzung sicherzustellen? Die Stickenhörn-Mole ist als ostwärtige Begrenzung Teil des militärischen Plüschowhafens. Das dort stationierte erste Landungsgeschwader benötigt die Wasserfläche des Hafens in vollem Umfang, da die Bauart der Landungsboote eine gegenüber zivilen Schiffen vergleichbarer Größenordnung wesentlich geringere Manövrierfähigkeit mit sich bringt. Eine Mitbenutzung — über die bereits jetzt gegebene von ca. 10 Fischerbooten hinaus — kann daher nicht in Betracht kommen. Die Anlage eines Sportboothafens muß dementsprechend ausscheiden, zumal die militärische Nutzung eine unvermeidbare Gefährdung der Sportboote zur Folge haben würde. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 64 und 65) : Wie hoch ist die Zahl der Aussiedler absolut und prozentual, die einen Eigenbeitrag zu den Kosten für die Internatsunterbringung ihrer eine Förderschule besuchenden Kinder leisten müssen? In wieviel Fällen ist die entsprechende Forderung bei den Betroffenen auf Befremden, Unverständnis und Ablehnung gestoßen, so daß seitens der Träger der Internate bzw. seitens der öffentlichen Hand, z. B. der Jugendämter, Vorschüsse geleistet, Forderungen geltend gemacht, eingeklagt oder beigetrieben werden mußten, und welcher Aufwand entstand dabei? Zu Frage B 64: Nach den — wenn auch nicht vollständig — vorliegenden Angaben der Länder ist davon auszugehen, daß etwa bis zu 15 v. H. der Unterhaltspflichtigen an den Förderschulkosten für ihre Kinder beteiligt werden. Für 1976 bedeutet dies eine Beteiligungszahl von ca. 1 500 Eltern. Zu Frage B 65: Die Aufforderung zu einer Beitragsleistung stößt in der Regel naturgemäß auf kein großes Verständnis der Eltern. Nach überschlägigen Feststellungen des Landes Nordrhein-Westfalen, das die weitaus größte Aufnahmequote für Aussiedler hat, dürften ungefähr 1,5 Prozent der Eltern Schwierigkeiten bei der Entrichtung ihrer Eigenbeteiligung machen. Dies würde bedeuten, daß bei 14 000 Förderungsfällen — einschließlich derer der Otto-Benecke-Stiftung — im Jahre 1976 in ca. 200 Fällen Schwierigkeiten bei der Entrichtung von Eigenleistungen aufgetreten sind. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sind bisher Fälle gerichtlicher Verfolgungen der Elternbeiträge nicht bekanntgeworden. Auf Bitten der Bundesregierung wird von den Ländern zur Zeit geprüft, wie sich die Eigenbeteiligung der Eltern in den letzten zwei Jahren entwikkelt hat und ob es zu Fällen unzumutbarer Eigenbeteiligung gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, so wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Veränderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. 2214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 66) : Hält die Bundesregierung eine gründliche Untersuchung der sogenannten "stillen Wasser" für notwendig, nachdem Untersuchungsergebnisse aus Berlin zeigen, daß kohlensaurefreies Mineralwasser bis zu 9,5 Millionen Keime in einem Milliliter — und damit mehr als für einfaches Leitungswasser erlaubt ist — enthielt? Die Bundesregierung hat bereits vor Jahren umfangreiche Untersuchungen des Keimgehaltes „stiller Wässer" und „Tütenwässer" sowohl beim Hygiene-Institut des Ruhrgebietes als auch beim Bundesgesundheitsamt veranlaßt. Diese haben ergeben, daß der Keimgehalt dieser Wässer zum Teil weit über dem Standard der öffentlichen Wasserversorgung liegt. Mag ein so hoher Keimgehalt für den gesunden Erwachsenen eher ein ästhetisches als ein gesundheitliches Problem sein, so ist er doch für empfindliche Personen — Säuglinge, Alte, Kranke — bedenklich. Die Trinkwasser-Verordnung enthält deshalb die Bestimmung, daß bei Trinkwasser in verschlossenen Behältnissen, die zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind — dazu zählen u. a. „stille Wässer" und „Tütenwässer" —, die Keimzahl den Grenzwert von 1 000 je Milliliter nicht überschreiten darf. Wegen einer von Importeuren solcher Wässer eingelegten Verfassungsbeschwerde haben die Bundesländer beschlossen, diese Vorschrift vorerst nicht auszuführen. Leider hat sich die Bundesregierung auf EG-Ebene mit ihrer Forderung, den Keimgehalt dieser Wässer auf der Vermarktungsstufe zu begrenzen, bisher nicht durchsetzen können. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 67 und 68) : Trifft die Feststellung der Deutschen Sportjugend zu, daß die Zentralen Jugendverbände bei internationalen Jugendbegegnungen verschieden hohe Zuschüsse an ihre örtlichen Gruppen zahlen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls hier zu unternehmen? Trifft es zu, daß einzelne Verbände für aus dem Bundesjugendplan geförderte internationale Begegnungen mit Prospekten öffentlich werben, während z. B. die Deutsche Sportjugend noch nicht einmal alle vorliegenden Anträge berücksichtigen kann, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang zu ergreifen? Zu Frage B 67: Diese Feststellung trifft zu. Denn der Bundesjugendplan sieht auch für die Förderung von Aktivitäten der internationalen Jugendarbeit Höchstsätze vor. Damit ist es den Jugendverbänden bewußt freigestellt, ob sie die Förderungsmittel unter Ausschöpfung der Höchstsätze auf eine geringere Zahl von Projekten konzentrieren oder ob sie unter Verzicht auf die Ausschöpfung der Höchstsätze eine größere Zahl von Projekten in die Förderung einbeziehen. Dieses Verfahren erlaubt den zentralen Jugendverbänden einerseits eine Schwerpunktbildung bei ihnen wichtig erscheinenden Projekten und andererseits eine verstärkte Inanspruchnahme von Eigenmitteln, wo dies möglich erscheint. Da dieses Verfahren einen zugleich wirkungsvollen wie flexiblen Einsatz der Förderungsmittel unter Berücksichtigung der autonomen Interessen der Förderungsempfänger ermöglicht, wird nicht an eine Änderung gedacht. Zu Frage B 68: Es trifft zu, daß einzelne Verbände, aber auch andere anerkannte Träger der Jugendhilfe, mit Prospekten für Veranstaltungen der internationalen Jugendarbeit öffentlich werben, um nichtorganisierte Jugendliche als Teilnehmer zu gewinnen. Diese offene Jugendarbeit der Jugendverbände wird vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit anerkannt, da Jugendförderung sich nicht auf den organisierten Teil der Jugend beschränken kann. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 69, 70, 71 und 72) : Wie werden die statistischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Methoden, mit denen die Wirksamkeit der Tetanusimmunglobuline gesichert werden konnte, systematisch bei der prospektiven Prüfung neuer Arzneimittel angewandt — insbesondere auch, was die Methodenlehre der klinischen Statistik anbelangt? Wie wird — angesichts der Untersuchungen von Jack Ashely über Impfschäden bei Kleinkindern — die Unbedenklichkeit von Keuchhusten-, Diphtherie-, Tetanus- und Masernimpfungen beurteilt, und wie wird in einer statistisch nachprüfbaren Form das individuelle und epidemiologische Nutzen-Schaden-Risiko eingeschätzt? Warum werden in den bekanntgegebenen epidemiologischen Übersichten nicht die atypischen Masernfälle berücksichtigt, wie sie unter Abklingen der Immunität auch bei Lebendvirusimpfungen ab fünf Jahren nach der Impfung auftreten können, und wird auf die bei Poliomyelitisimpfungen bekanntgewordenen komensatorischen, wechselbedingten Erkrankungen geachtet? Inwieweit unterscheidet sich bei den genannten Impfstoffen die epidemiologische Lage in Deutschland gegenüber der in Rhode Island, und zu welchen Schlußfolgerungen geben etwaige Unterschiede Anlaß? Zu Frage B 69: Bei der Beurteilung der Tetanusimmunglobuline sind statistische Methoden angewendet worden, die noch heute Gültigkeit haben. Insoweit können sie auch bei der Prüfung neuer Arzneimittel Berücksichtigung finden. Das schließt die Anwendung gleichwertiger anderer statistischer Methoden nicht aus. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2215* Zu Frage B 70: Die Ständige Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes hat bereits 1974 die Nutzen-Schadenrelation bei der kombinierten Diphterie-, Pertussis-Tetanusimpfung erörtert und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß nur hinsichtlich der Pertussis-Komponente eine Änderung der Impfpolitik erforderlich ist. Die nach Keuchhusten-Schutzimpfung zu erwartende Schadensrate an neurologischen Komplikationen von etwa 1 : 20 000 führte in Anbetracht des Rückgangs von Keuchhustenmorbidität und -letalität zu der Empfehlung, nur noch Säuglinge mit besonderem Infektionsrisiko zu impfen (Bundesgesundheitsblatt 18 (1975) 157; Merkblatt Nr. 32, Ausgabe Mai 1976). Die Impfschadensrate nach Diphtherie- und Tetanus-Impfungen ist äußerst gering und kann in Anbetracht der permanenten Infektionsgefährdung (Diphtherieausbrüche 1975/76 in der Bundesrepublik sowie hohe Zahl der Verkehrsunfälle) vernachlässigt werden. Zu Frage B 71: Die Ständige Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes hat 1973 zusammen mit der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und anderer Viruserkrankungen die MasernlebendImpfung diskutiert und in der Bundesrepublik für Kinder im 2. Lebensjahr empfohlen (Bundesgesundheitsblatt 17 (1974) 291; Merkblatt Nr. 31, Ausgabe Februar 1975). Atypische Masern mit schweren Verläufen sind hier aus der Literatur nur nach Impfung mit Maserntot-Impfstoff bekannt. Außer der Poliomyelitis werden auch die übrigen Enterovirusinfektionen überwacht. Zu Frage B 72: Über die Verhältnisse in Rhode Island ist der Bundesregierung nichts bekannt, Vergleiche mit der Situation bei uns sind daher nicht möglich. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/458 Frage B 73): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn bislang darauf bestehen soll, daß auch terroristenbekämpfende Polizeibeamte sich zumindest im Präventiveinsatz wie normale Bahnreisende Fahrkarten kaufen müssen, was die Polizei in ihrer Beweglichkeit einschränke, wodurch es wiederum gesuchten Terroristen allem Anschein nach erleichtert werde, relativ unkontrolliert mit der Deutschen Bundesbahn zu reisen, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten, daß die Deutsche Bundesbahn zumindest den im Rahmen der gezielten Terroristenbekämpfung eingesetzten Beamten künftig unbürokratisch Sonderfahrausweise (Zeitkarten, Netzkarten etc.) aushändigt, um so die ohnehin schwierige Fahndungsarbeit der Polizei zu erleichtern und gleichzeitig noch effektiver zu machen? Es trifft nicht zu, daß auch „terroristenbekämpfende" Polizeibeamte sich zumindest im Präventiveinsatz wie jeder Bahnreisende Fahrkarten kaufen müssen. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hält sogenannte Polizeifahrkarten vor, die von den Polizeibehörden im voraus in Empfang genommen werden können. Es handelt sich um Blankofahrausweise, die von den Polizeibeamten nach Bedarf — auch noch im Zuge — ausgefüllt werden können. Die Polizei ist somit bei der Benutzung des Verkehrsmittels Deutsche Bundesbahn weitgehend unabhängig und in ihrem Einsatz in keiner Weise eingeschränkt. Auch die Abrechnung der Fahrtkosten kann von den Polizeidienststellen nachträglich vorgenommen werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung angesichts des Mangels an Ausbildungsplätzen für vertretbar, daß die Deutsche Bundesbahn beim Bahnbetriebsamt in Aschaffenburg in diesem Jahr keine Auszubildenden einstellt, obwohl die Ausbildungswerkstätten erst im Jahr 1976 mit rund 80 000 DM auf den modernsten Stand gebracht worden sind und diese künftig leerstehen werden? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, in dessen Zuständigkeit die Ausbildung von Nachwuchskräften fällt, muß im Rahmen seiner Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsführung die Zahl der Auszubildenden grundsätzlich auf den Eigenbedarf des Unternehmens abstellen. Ein weiterer Bedarf an Elektroanlageninstallateuren besteht bei der DB im Raum Aschaffenburg derzeit nicht. Im Jahre 1977 werden deshalb vsl. 10 der insgesamt 40 Ausbildungsplätze beim Bahnbetriebswerk (BW) Aschaffenburg nicht neu besetzt. Die von Ihnen genannten Investitionen für zusätzliche Ausbildungsmittel stehen im Zusammenhang mit der verbindlichen Einführung der Stufenausbildung in den starkstromtechnischen Berufen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 75): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, denen zufolge die Nichtraucherabteile in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn wesentlich stärker frequentiert werden, als die Raucherabteile, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf eine weitere Ausdehnung der Platzkapazität für Nichtraucher zu Lasten der Raucherplätze einzuwirken und auf diese Weise gleichermaßen Gesichtspunkte des Umweltschutzes, der Gesundheitspolitik und der Rentabilität bei der Deutschen Bundesbahn verstärkt zur Geltung zu bringen? 2216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) besitzt sie keine gesicherten Angaben über eine wesentlich stärkere Frequentierung der Nichtraucherabteile in ihren Fernzügen. Zwar ist in den letzten Jahren das Verhältnis Raucher- zu Nichtraucherplätzen durch gezielte Einzelmaßnahmen laufend zugunsten der Nichtraucher verbessert worden. Allerdings konnte die Anzahl der Nichtraucherplätze in den Reisezugwagen des Fernverkehrs nicht auf den sonst bei der DB üblichen Anteil erhöht werden, weil die DB in diesem Sektor an internationale Absprachen gebunden ist. Auf Antrag der DB befassen sich jedoch z. Z. die zuständigen internationalen Gremien der Eisenbahnen mit dieser Frage. Mit einer abschließenden Entscheidung der internationalen Gremien wird in der ersten Hälfte des nächsten Jahres gerechnet. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsburg) (CDU/CSU) Drucksache 8/458 Fragen B 76, 77, 78 und 79): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, zu welchen Folgerungen sie angesichts der ihr vorliegenden Untersuchungen über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV), insbesondere der ergänzenden Untersuchung der Projektgruppe WSV/Organisation beim Bundesverkehrsminister über die quantitativen Auswirkungen einer Neuordnung der WSV, für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Saarland gekommen ist bzw. gelangen wird? Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Zeyer vom 2. Oktober 1976 (Drucksache 7/4138 Teil B, Frage 56) dahin gehend zu verstehen, daß ein Wasser- und Schiffahrtsamt im Saarland in jedem Fall erhalten bleibt? Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß bei einer möglicherweise ins Auge gefaßten Umwandlung des Wasser- und Schiffahrtsamts Saarbrücken in ein Neubauamt, nach Beendigung des Saarausbaus die Leistungsfähigkeit der Wasserstraße und deren Anlagen sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufrechterhalten, ja weiter ausgebaut wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gravierende organisatorische und verwaltungsökonomische Gründe — auch im Hinblick auf die bisherige gute und enge Zusammenarbeit mit den französischen Behörden — gegen eine möglicherweise beabsichtigte spätere Betreuung der Saar von der Mosel durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Trier sprechen, angesichts eines ab Mettlach saaraufwärts sich erstreckenden zusammenhängenden Industriegebiets mit starkem Ziel- und Quellenverkehr gegenüber einer mehr als Durchgangswasserstraße geltenden Mosel im Bezirk des Wasser- und Schiffahrtsamtes Trier, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Nach der zum 1. Januar 1976 vorgenommenen Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen erfolgt nunmehr die Neuordnung der Unterinstanz. Zur Vorbereitung der Entscheidung sind die Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschl. der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums „WSV/ Org" zu beachten. Es ist sichergestellt, daß alle Anregungen berücksichtigt werden, die die vorliegende Konzeption verbessern. Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende 1977 getroffen werden. Eine Aussage über die künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter im Bereich der Mosel und Saar bzw. über die Erhaltung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Auch die Antwort an Herrn Abgeordneten Zeyer konnte deshalb keine Zusage enthalten, daß dem Saarland ein Wasser- und Schiffahrtsamt erhalten bleibt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 80) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, nachdem die Frage der Kostenverteilung im Hinblick auf die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs auf der Strecke Frankfurt—Mainz, Posten 4, in Gustavsburg bislang nicht geklärt werden konnte, diese Frage schnellstens im Interesse der Bevölkerung gelöst werden muß, und welche Möglichkeiten zur Lösung sieht sie? Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten für die Beseitigung dieses Bahnübergangs, da es sich um eine Bundesstraße in der Baulast des Bundes handelt, zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 von der Deutschen Bundesbahn (DB) zu tragen. Zwischen den Beteiligten besteht über die Kostenabgrenzung insoweit Einvernehmen. Da es sich bei dieser Bahnübergangsmaßnahme um ein Vorhaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Main handelt, soll entsprechend den bestehenden Richtlinien das Kostendrittel der DB über das S-Bahnvorhaben finanziert werden (60 % Bund, 40 % Land Hessen). Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit dem Land Hessen bereits 1973 für alle entsprechenden Maßnahmen im Bereich der S-Bahn Rhein-Main zugestimmt, daß 60 % des Kostendrittels der DB der Bund im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn übernimmt. Das Land Hessen hat bisher seine Zustimmung zur Übernahme der restlichen 40 % noch nicht gegeben, obwohl das Land diese Zustimmung bereits im Januar 1977 in Aussicht gestellt hatte. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 81) : Nach welchem Modus wird die Bundesregierung verfahren bei der Auswahl der Bundesbahnstrecken, die im Rahmen des Streckenstillegungsprogramms der Bundesregierung stillgelegt werden sollen, das heißt, welche Kriterien werden zugrunde gelegt, wie werden die einzelnen Kriterien gewichtet, und wer wird letzten Endes über die Stillegung die Entscheidung treffen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2217 Nach einem Vorschlag der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe werden z. Z. die gesamtwirtschaftlichen und verkehrlichen Auswirkungen von Umstellungen des Schienenpersonennahverkehrs auf Busverkehr und von Stillegungen im Güterverkehr untersucht. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe zielt dabei auf einen Umfang von rund 6 000 km umzustellender Strecken und von rund 3 000 km Stillegung. Von einem Strekkenstillegungsprogramm kann insofern nicht gesprochen werden. Die z. Z. laufenden Untersuchungen werden an Hand eines gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahrens für jede Strecke einzeln durchgeführt. Sie umfassen die Kriterien: — Eisenbahnabhängigkeit im Einzugsgebiet, — Wirtschaftsstruktur, — Gleisanschlußverkehr, — Fremdenverkehr, — Berufsverkehr, — Zonenrandbereich, — Umweltschutz, — Verkehrssicherheit und — Attraktivität des Personenverkehrs. Weitere individuelle Besonderheiten der Strecken werden in Regionalgesprächen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 44 Bundesbahngesetz erörtert. Anschließend legt der Vorstand der Deutschen Bundesbahn nach Einschaltung des Verwaltungsrates der DB seine Vorschläge dem Bundesminister für Verkehr zur Genehmigung vor. Bei Streckenstillegungen im Zonenrandgebiet geht eine Beratung im Bundeskabinett der Genehmigung voran. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 82 und 83) : Hält die Bundesregierung das Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich vom 14. September 1955 für noch den heutigen Gegebenheiten und Notwendigkeiten entsprechend, oder beabsichtigt sie die Kündigung dieses Abkommens namentlich auch im Hinblick auf die unerträglichen Verkehrsverhältnisse auf der B 20 und B 21 im Raum Bad Reichenhall, die auf das Abkommen zurückzuführen sind? Sind seitens österreichischer Stellen bereits Zusagen für einen Ausbau der Transitstrecke Salzburg—Lofer gemacht worden, und welche Einzelheiten sind gegebenenfalls vereinbart worden? Zu Frage B 82: Im Jahre 1955 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich ein Abkommen geschlossen über den Transit österreichischen Straßenverkehrs zwischen Salzburg und Lofer über deutsches Gebiet (das sog. Deutsche Eck). Damit sollte die Verbindung zwischen dem österreichischen Land Salzburg und dessen Landesteil, dem Pinzgau, erleichtert werden. Inzwischen haben sich die Verhältnisse auf diesem Streckenabschnitt (Bundesstraße B 20, B 21) insofern geändert, als der Verkehr nicht nur stetig zugenommen hat, sondern auch über den örtlichen Bereich weit hinausgeht. Das scheint insbesondere auch für den Lkw-Verkehr zu gelten. Die örtlichen Stellen haben daher den Auftrag erhalten, den Umfang dieser Veränderungen festzustellen. Durch diese Entwicklung scheint in der Tat die Grundlage des Vertrags von 1955 weggefallen zu sein. Sobald die notwendigen Einzelheiten vorliegen, werden wir versuchen, dieses (in erster Linie österreichische) Problem im Geiste guter Nachbarschaft zu lösen. Im Grundsatz ist es aber nicht möglich, österreichische Verkehre größeren Umfanges über das deutsche Straßennetz zu leiten. Zu Frage B 83: Zusagen liegen bislang nicht vor, jedoch sollen die technischen Möglichkeiten zum Neubau einer Transitstrecke Salzburg—Lofer durch eine deutschösterreichische Expertenkommission erarbeitet werden. Die Arbeiten sind angelaufen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 84) : Sieht die Bundesregierung in der Information und dem Anhalten des Bodenpersonals der deutschen Flughäfen, bei Wartungsarbeiten bzw. bei der Abfertigung von Flugzeugen die Wasserver- und Entsorgungsanschlüsse auf mögliche Leckagen zu überprüfen, einen ausreichenden Schutz, um die Entstehung von Eisbildung an Flugzeugtragflächen zu verhindern, und wie steht sie zu dem Vorschlag, diese Probleme durch strengere, gegebenenfalls gesetzliche, Maßnahmen effektiver zu regeln? Nach den getroffenen Maßnahmen zur besseren Unterrichtung des Bodenpersonals und der Überwachung der Vorgänge beim Abfertigungsverfahren zur Verhinderung von Wasseraustritt aus den Flugzeugaußenanschlüssen sind den zuständigen Stellen keine besonderen Mitteilungen über Eisabfall von Flugzeugen gemacht worden. Weitergehende, ggf. auch gesetzliche Maßnahmen werden daher z. Z. nicht für erforderlich gehalten, zumal solche nicht ohne weiteres auf ausländische Luftfahrzeuge, deren Abfertigung auf ausländischen Flughäfen durchgeführt wird, anwendbar sind. 2218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 85 und 86) : Welche Vergleichszahlen des Jahres 1976 liegen für die übrigen Bundesländer zu den Haushaltsresten an unverbauten Straßenbaumitteln vor, wie sie die Aktionsgemeinschaft Straße für das Land Nordrhein-Westfalen mit 300 Millionen DM beziffert? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Aktionsgemeinschaft Straße e. V., daß mit dem Anwachsen solcher Haushaltsreste für das Jahr 1977 die Vernichtung von Arbeitsplätzen einhergeht, und wie gedenkt sie dem entgegenzuwirken? Zu 'Frage B 85: Die Haushaltsreste 1976 im Straßenbau in Nordrhein-Westfalen, die von der Aktionsgemeinschaft Straße mit 300 Millionen DM beziffert werden, beziehen sich auf Haushaltsmittel für Bundesfernstraßen, Landesstraßen und kommunale Straßen. Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern liegen daher der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage B 86: Die Ausgabenreste bei den Bundesfernstraßen waren in der Vergangenheit mit etwa 3 % des Verfügungsbetrages gering. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft bemühen, einen hohen Ausgabenstand bei den Bundesfernstraßen zu erreichen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 87): Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Immissionsschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn Oberhausen—Köln (E 3) im Bereich der Stadt Erkrath (besonders Autobahnbrücke Neandertal) verstärkt werden? Über Immissionsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Bundesautobahn (BAB) Oberhausen—Köln auf 6 Fahrstreifen mit Standstreifen im Bereich Erkrath einschließlfich Neandertalbrücke ist im Planfeststellungsbeschluß zu entscheiden, den das Land Nordrhein-Westfalen erläßt, da die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen verwalten. Ob im vorliegenden Fall Immissionsschutzmaßnahmen in Betracht kommen, kann mit Bestimmtheit erst beurteilt werden, wenn Immissionswerte verbindlich festgelegt sind, Sie sind z. Z. im Bundesfernstraßengesetz und im Bundesimmissionsschutzgesetz nicht enthalten. Die Bundesregierung bereitet entsprechende normative Regelungen für Schallschutzmaßnahmen an Straßen, Eisenbahnen und Straßenbahnen vor. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 88) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die geplante Autobahn Würzburg—Ulm für die überregionale Erschließung und Anbindung des strukturschwachen westmittelfränkischen Raums an die Verdichtungsräume und für die Entwicklung dieser Region von großer Bedeutung ist, und wird die Bundesregierung aus diesen Gründen im Rahmen des Investitionshilfe- und Strukturförderungsprogramms zusätzliche Mittel für den beschleunigten Ausbau der Autobahn Würzburg—Ulm zur Verfügung stellen? Nach dem Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985, der als Anlage dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen beiliegt, ist die Autobahn Würzburg—Ulm im Teilbereich zwischen Gollhofen (B 13) Aalen (B 29) als „möglicher weiterer Bedarf" eingestuft. Als Bedarf anerkannt ist diese Autobahn 2streifig im Bereich BiebelriedGollhofen sowie 4streifig im Bereich Aalen—Ulm (2 Fahrstreifen Dringlichkeit I a, 2 Fahrstreifen Dringlichkeit I b). Die Bundesregierung ist vom Deutschen Bundestag beauftragt zu prüfen, inwieweit die Strecken des „möglichen weiteren Bedarfs" auch künftig als Bedarf anzusehen sind. Erst nach Abschluß dieser Prüfung, die bereits angelaufen ist, können nähere Angaben über den Bereich Gollhofen—Aalen gemacht werden. Eine Finanzierung auf dieser Strecke aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" ist nicht vorgesehen. Es ist jedoch beabsichtigt, die zweite Fahrbahn im Bereich Bissingen—Giengen, die in die Dringlichkeit I b eingestuft ist, aus diesem Programm zu finanzieren. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 89) : Sind die Planfeststellungsverfahren für die Bundesautobahn-Neubaumaßnahmen Singen—Überlingen (BAB A 98) und Singen—Konstanz (BAB A 81), die nach dem Gesetz vor Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 in die Dringleichkeitsstufe I a ausgewiesen sind, inzwischen eingeleitet worden, wie ist der gegenwärtige Sachstand, und zu welchem Zeitpunkt kann man mit dem Beginn und mit dem Abschluß der Baumaßnahmen rechnen? Von den Autobahnneubauvorhaben, die im Bereich Singen-Überlingen bzw. Konstanz im Bedarfsplan in Dringlichkeit Ia eingestuft sind, befinden sich die Streckenabschnitte Konstanz—Schweizer Grenze (A 81) und Singen—Stockach (A 98) in der Planfeststellung; für den Streckenabschnitt Singen—Allensbach (A 81) steht das Planfeststellungsverfahren kurz vor der Einleitung. Für die übrigen Streckenabschnitte sind die Planungen bzw. Plangenehmigungsverfahren noch im Gang; nach deren Abschluß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2219* ist jeweils unmittelbar die Einleitung der Planfeststellungsverfahren beabsichtigt. Die Baudurchführung ist entsprechend abschnittsweise vorgesehen. Die Rheinbrücke Konstanz (A 81) ist bereits im Bau. Als nächste Maßnahme soll der Streckenabschnitt Singen—Stockach in Bau gehen. Nach dem Bauprogramm reicht die Bauzeit der IaAutobahnmaßnahmen zwischen Singen und Überlingen bzw. Konstanz bis 1983. Eine fristgerechte Abwicklung dieses Bauprogramms ist jedoch nur dann sichergestellt, wenn bei den jeweiligen Planfeststellungsverfahren keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, die Verzögerungen verursachen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 90) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Regelungen zum Schutze der Meere vor Verschmutzung im Rahmen der UN-Seerechtskonferenz prinzipiell keine Differenzierung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Staats, unter dessen Flagge verbotswidrige Verschmutzungsvorgänge auf See bzw. von dessen Hoheitsgebiet aus Meeresverschmutzungen vorgenommen werden, verträgt, und welche Initiativen hat bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Auffassung durchzusetzen? Die Bundesregierung hat sich auf der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen von Beginn an dafür eingesetzt, daß Maßnahmen zur Verhütung der Meeresverschmutzung ausschließlich unter dem Aspekt ihres Nutzens für die Meeresumwelt getroffen werden. Das Ergebnis der bisherigen Beratungen entspricht insoweit den Verhandlungszielen der Bundesregierung, so daß besondere Initiativen nicht geboten sind. Für den Fall, daß auf der bevorstehenden Sechsten Sitzungsperiode wieder die Forderung nach Differenzierung der Maßnahmen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Staates erhoben wird, wird sich die Bundesregierung wie bisher in geeigneter Weise für eine Gleichbehandlung der Staaten einsetzen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 100 und 101) : Welche Empfehlungen zur Verringerung von Baukosten int Wohnungsbau hat die Bundesregierung bisher veröffentlicht, und wie ist die Aufnahme dieser Empfehlungen auf dem Baumarkt zu beurteilen? Was unternimmt die Bundesregierung weiterhin, um die Entwicklung der Kosten für Wohnungsneubau und -modernisierung, besonders im Hinblick auf die Effektivität öffentlicher Förderungen, positiv zu beeinflussen? Zu Frage B 100: Während die Bundesländer — auf Grund ihrer Zuständigkeit für die Durchführung des Wohnungsbaus — auf kostensenkende Maßnahmen unmittelbar Einfluß nehmen können, steht der Bundesregierung nach § 91 des 2. Wohnungsbaugesetzes das Instrument der Förderung von Bauforschung und Baunormung zur Verfügung. So werden die Erkenntnisse sowohl der wissenschaftlichen als auch der angewandten Bauforschung (Versuchs- und Vergleichsbauten einschließlich baubegleitender Untersuchungen) in Richtlinien, Normen und Arbeitsgrundlagen — z. B. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Standardleistungsbuch (StLB) — umgesetzt sowie in zahlreichen Veröffentlichungen an die Praxis weitergegeben. Hierzu zählen in diesem Zusammenhang vor allem die „Rationalisierungsfibel" und der kürzlich als Neufassung erschienene „Rationalisierungskatalog". Der Rationalisierungskatalog wurde in allen Bundesländern eingeführt und hat zur Kostendämpfung im öffentlich geförderten Wohnungsbau beigetragen. Die Tatsache, daß auch namhafte Verbände des Kreditwesens ihren Kunden die Anwendung des Rationalisierungskataloges empfehlen, beweist seine Eignung auch für den übrigen Wohnungsbau. Zu Frage B 101: Die Bundesregierung wird den Rationalisierungskatalog weiterentwickeln und fortschreiben. Sie wird auch weiterhin die Bauforschung mit dem Ziel der Kostenstabilisierung der Bauproduktion und der kostengünstigeren Organisation in der Bauwirtschaft und auf der Baustelle nachhaltig fördern. In diesem Zusammenhang werden auch die Probleme einer stetigeren Nachfrage nach Bauleistungen untersucht. Viele kostensenkende Maßnahmen wie z. B. Serienfertigung oder Verstärkung des Einsatzes von Bauelementen setzen eine langfristig gesicherte Nachfragepolitik voraus. Auch die Altbaumodernisierung ist inzwischen zu einem der Schwerpunkte der Bauforschung geworden. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat verschiedene Veröffentlichungen herausgegeben, die sich mit Qualität und Kosten der Altbaumodernisierung befassen. In diesem Zusammenhang ist u. a. das „Energiesparbuch für das Eigenheim" zu nennen, in dem vor allem auch die Möglichkeiten der kostensparenden Selbsthilfe dargestellt sind. Auch in der Gesetzgebung hat die Bundesregierung den Gedanken kostensparender Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt. In der Vorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 2 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes ist vorgesehen, daß bestimmte, mit Vorrang zu fördernde Maßnahmen bei der Förderung dann bevorzugt werden sollen, wenn sie von mehreren Eigentümern zur Einsparung von Kosten nach einem einheitlichen Plan zeitlich abgestimmt durchgeführt werden. 2220* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 103 und 104) : Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus den von ihr geförderten Versuchsanlagen zur Beseitigung von Altreifen durch das Pyrolyseverfahren vor? Lassen sich aus den bisher vorliegenden Ergebnissen Grunddaten ableiten, die als Mindestanforderungen für eine wirtschaftliche Beseitigung von Altreifen durch Pyrolyseanlagen zu .setzen sind? Zu Frage B 103: Die Bundesregierung hat im Abfallwirtschaftsprogramm 1975 dargelegt, daß der Entwicklung leistungsfähiger Technologien unter gleichzeitiger Hebung des Beseitigungsniveaus besondere Beachtung zukommt. Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister des Innern und dem Umweltbundesamt im Rahmen des bestehenden Förderungsschwerpunktes „Neue Verfahren der thermischen Abfallbehandlung" Vorhaben, die neben der Entsorgung von Müll und Sondermüll zur besseren Nutzung der in Abfällen enthaltenen Rohstoffe und Energie beitragen. Der Pyrolyse von organischen Sonderabfällen insbesondere Altreifen, Säureharze, Kunststoffabfälle etc. kommt bei dieser Methodik besonderes Interesse zu. Die Reaktionsprodukte der Pyrolyse liefern unter bestimmten Verfahrensbedingungen Heizgase, öl- und benzinartige Fraktionen sowie Pyrolyseschlacken. Diese Fraktionen können einerseits zum energetischen Recycling, andererseits als Rohstoffe, insbesondere in der chemischen Industrie, wiederverwendet werden. Die Produktausbeuten der Verfahren hängen sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht von verfahrenstechnischen Bedingungen ab, die in technischen Pilotanlagen — insbesondere für den Einsatz von Altreifen — z. Z. optimiert werden. In diesem Rahmen sind Arbeiten bei der Universität Hamburg sowie bei der Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz in Essen (GMU) von Bedeutung. Zu Frage B 104: Zur Wirtschaftlichkeit von Pyrolyseanlagen ist folgendes grundsätzlich zu bemerken: Die Pyrolyse von Altreifen liefert neben Gasfraktionen auch organische Flüssigfraktionen, deren Art der Aufbereitung einen wichtigen Faktor für die erzielbaren Erlöse der erhaltenen Recycling-Produkte darstellt. Insbesondere die Aufarbeitung zu Kohlenwasserstoffen läßt ein wirtschaftliches Betriebsergebnis erwarten. Dagegen wird die direkte vollständige Verbrennung der erhaltenen Pyrolysegase aus Altreifen nicht als vorteilhaft angesehen. Besondere Beachtung kommt beim Cracken von Altreifen möglichen Emmissionsverlagerungen ins Abwasser bzw. in die Luft zu. Da sich die meisten Pyrolyseverfahren noch in der Entwicklung bzw. Erprobung befinden, können Wirtschaftlichkeitsberechnungen für diese Verfahren z. Z. nicht abschließend bewertet werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 105) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im bayerischen Landkreis Tirschenreuth erhebliche Uranvorkommen entdeckt wurden, und welche Möglichkeiten sieht sie, bei der Erschließung dieser Vorkommen zu helfen? Bisher sind im bayerischen Landkreis Tirschenreuth keine nennenswerten Uranvorkommen entdeckt worden. Die Bundesregierung fördert die Suche nach sowie die Untersuchung von Uranlagerstätten, bis die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und somit eine Investitionsentscheidung gefällt werden kann. Eine Investitionsförderung für wirtschaftlich abbaubare Lagerstätten ist nicht gerechtfertigt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 106) : In welcher Form ist die Bundesregierung auf das Angebot des Schahs eingegangen, Atommüll aus Deutschland in den Wüsten des Iran zu lagern? Die Bundesregierung hat mit der iranischen Regierung in der Frage einer eventuellen Lagerung radioaktiven Mülls im Iran keinen Kontakt aufgenommen. Der Schah hat im Rahmen eines mehrstündigen, allgemeinen Interviews, bei dem auch die Frage der Lagerung von Atommüll berührt wurde, auf Befragen die Möglichkeit einer internationalen Zusammenarbeit erwähnt und lediglich hinzugefügt „vielleicht sogar auf bilateraler Basis". Der Schah hat folglich in erster Linie auf eine internationale Erörterung des Problemkreises abgestellt und die denkbare bilaterale Variante nur beiläufig gestreift. Die Bundesregierung interpretiert diese Bemerkung des Schahs daher als eine allgemeine Bekundung seiner Bereitschaft, das Problem in internationalem Rahmen zu erörtern und schließt nicht aus, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2221* daß sie bei einer sich auf internationaler Ebene bietenden Gelegenheit, etwa im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation, darauf zurückkommt. Anlage 91 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 107): Ist die Bundesregierung bereit, den Wunsch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf volle Beteiligung an den Arbeiten der von der Londoner Gipfelkonferenz eingesetzten Nuklear-Arbeitsgruppe zu unterstützen? Die auf dem Londoner Gipfel am 7. Mai 1977 eingesetzte Expertengruppe für Kernenergie und Nichtverbreitung ist beauftragt, in einem Zeitraum von zwei Monaten eine vorläufige Analyse zu erarbeiten, wie die in der Erklärung und im Memorandum verankerten Ziele auf dem Gebiet der Kernenergie und Nichtverbreitung am besten erreicht werden können. Ferner sollen in diesem Rahmen auch die amerikanischen Vorschläge für die Evaluierung des Brennstoffkreislaufes geprüft werden. Die USA streben in einer weiteren Phase einen breit angelegten Dialog — open ended — über die Evaluierung an und haben ihre Vorstellungen dazu auch der EG-Kommission übermittelt. Die EG-Kommission hat — soweit uns bekannt — angeregt, die gesamte Thematik über Kernenergie, Nichtverbreitung und Evaluierung zunächst in einem Allgemeinen Rat zu behandeln. Die Bundesregierung steht diesem Wunsch positiv gegenüber. Anlage 92 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 108) : War der Bundesregierung, als sie Wilhelm Haferkamp erneut als EG-Kommissar benannte, bekannt, ob er als damaliger Leiter von Euratom der Letztverantwortliche dafür ist, daß 200 Tonnen Uranoxyd mit einem deutschen Schiff verschwunden sind, daß dieser Diebstahl erst nach acht Monaten entdeckt worden ist und daß es weitere acht Jahre gedauert hat, bis daraus Konsequenzen in der Form überarbeiteter, verschärfter Sicherheitsbestimmungen gezogen worden sind, und was hat sie bejahendenfalls bewogen, ihn gleichwohl zu benennen? Zum exakten Sachverhalt über den Verlust von 200 Tonnen Uranoxyd auf dem Weg von Antwerpen nach Genua im Jahre 1968 haben die zuständigen Kommissionsdienste Stellung genommen. Ich verweise u. a. auf die Äußerungen von Kommissar Brunner vor dem Europäischen Parlament in Straßburg vom 10. Mai 1977 (vgl. ausführliche Sitzungsberichte vom Dienstag, dem 10. Mai 1977, Seite 55 ff.). Es besteht keine Veranlassung, sich in diesem Zusammenhang zur erneuten Benennung von Herrn Haferkamp als EG-Kommissar zu äußern. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 109 und 110): Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie sich für eine qualifizierte Sperre bei den Mitteln für die Schnelle Brutreaktorentwicklung ausgesprochen hat, obwohl er vor diesem Entschluß in den Bundestagsausschüssen wie auch bei den Haushaltsberatungen genau das Entgegengesetzte vertreten hat und auf die schwerwiegenden Folgen einer derartigen Sperre hingewiesen hat? Bei welchen offiziellen Anlässen hat die Bundesregierung seit dem 1. Mai 1976 zu dem Problem der Schnellen Brutreaktorentwicklung Stellung genommen (z. B. Bulletin, Haushaltsplan, Bundestagsausschüsse), und wie lauten die Stellungnahmen nach Sachgegenstand und Datum der Stellungnahmen? Zu Frage B 109: Die von Ihnen angesprochene Initiative geht nicht auf den Bundesminister für Forschung und Technologie zurück. Zu Frage B 110: Die Bundesregierung hat zur Entwicklung des Schnellen Brutreaktors (SBR) im Bundestag u. a. seit Mai 1976 ebenso wie in der Zeit davor bei vielen Gelegenheiten Stellung genommen. Die wichtigsten Daten allein seit Mai 1976 hierzu sind: 1. im Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages 5. 5. 1976 (Behandlung des Antrags der CDU/ CSU betr. Standortplanung von Kernkraftwerken, BT-Drucksache 7/3720) 9. 6. 1976 (Bericht betr. Vereinbarungen über die deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des SBR und Vereinbarungen mit der amerikanischen Energy Research and Development Agency [ERDA] auf dem Gebiet des SBR) 3. 2. 1977 (Bericht über die Vorstellungen zur weiteren Förderung fortgeschrittener Reaktorsysteme) 9.2.1977 (Aussprache über das Arbeitsprogramm des Bundesministers für Forschung und Technologie in der 8. Wahlperiode) 2222e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 16.3. 1977 (Beratungen zum Einzelplan 30 für das Haushaltsjahr 1977) 25. 5. 1977 (Bericht zu Fragen des Ausschusses über den SBR) 2. im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages 24.3.1977 (Beratung des Haushaltsentwurfs 1977) 3. in den Antworten zu den Kleinen Anfragen betr.: energie- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen für das Vierjahresprogramm „Energieforschung- und Technologie" für die Jahre 1977 bis 1980 (BT-Drucksache 7/5582 vom 13. Juli 1976) betr.: Förderung fortgeschrittener Kernreaktoren durch den Bundesminister für Forschung und Technologie (BT-Drucksache 7/5682 vom 9. August 1976) betr.: Brennstoffkreislauf, friedliche Nutzung der Kernenergie (BT-Drucksache 7/5763 vom 21. September 1976) 4. in Berichten und Programmen Bericht über Kosten und Finanzierung fortgeschrittener Reaktorlinien vom 16. März 1977 an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages Bericht über Argumente, Pro und Contra-Entwicklung und Markteinführung des Schnellbrutreaktors in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. April 1977 an den Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages Programm Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980 vom 27. April 1977 (dem Ausschuß für Forschung und Technologie übersandt) Daneben hat die Bundesregierung bei vielen öffentlichen Anlässen und in der Fragestunde des Deutschen Bundestages ihre Politik in diesem Bereich erläutert. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 111) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden der naturwissenschaftlichen Fächer, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche beruflichen Ausweichmöglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls? Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten. Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen inten- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2223* siviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums: „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden. Auf Nr. 2 dieser Schriftenreihe „Bedarf und Angebot an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990" darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 112) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden das Fachs Pharmazie, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche Ausweichberufe schlägt sie gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsausbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten. Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden.Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen intensiviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden. Auf Nr. 6 dieser Schriftenreihe „Voraussichtliche Entwicklung des Angebots und Bedarfs an Pharmazeuten unter Einbeziehung der pharmazeutischen Hilfsberufe bis zum Jahr 2000" darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 113) : In welcher Weise kann die Bundesregierung Fragen der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen im Rahmen des Hochschulstudiums fördern, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft, Berlin, aus dem Jahr 1976? Die vom wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft e. V. unterbreiteten Vorschläge 'sehen vor, im Rahmen eines Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studiums im zweiten Abschnitt auch eine Spezialisierung in Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre zu ermöglichen bzw. diese Materie auch als Wahlfach für die Juristenausbildung vorzusehen. Dies ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, weil hier auch Lerninhalte vermittelt werden sollen, die in den herkömmlichen Studiengängen überhaupt noch nicht oder nur unzureichend angeboten werden. 2224* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Vorschläge der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft müsen in die Arbeit einer überregionalen Studienreformkommission „Wirtschaftswissenschaften" eingebracht werden, sobald sich die Länder über die Einsetzung der Kommission nach § 9 Hochschulrahmengesetz geeinigt haben und eine entsprechende Kommission gebildet worden ist. Darüber hinaus ist die Bundesregierung — vorbehaltlich der Antragstellung durch ein Land sowie der Willensbildung in den Gremien der Bund-Länder-Kommission — bereit, sich im Rahmen des Modellversuchsprogramms der Bund-Länder-Kommission an einem Modellversuch zu beteiligen, der die praktische Erprobung der hier vorgelegten Vorschläge zum Gegenstand hat. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 114) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden, die die Fachrichtung Sprach- und Kulturwissenschaften gewählt haben, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche beruflichen Alternativen schlägt die Bundesregierung gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten. Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen intensiviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums: „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden. Auf diese Studien sowie auf die von der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung erstellte „Prognose des globalen, des schularten- und fächerspezifischen Lehrerangebots und Lehrerbedarfs bis zum Jahre 1985" vom 14. März 1977 darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 115) : Ist die Bundesregierung bereit, in der ihr geeignet erscheinenden Weise zu ermitteln, wann, d. h., in welchen Jahrgängen und in welcher Weise der Text der deutschen Nationalhymne in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland gelehrt bzw. wie der Text des Deutschlandlieds im Unterricht behandelt wird, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung mir das Ergebnis dei Ermittlungen voraussichtlich mitteilen? Die Bundesregierung ist bereit zu ermitteln, in welcher Weise und in welchen Jahrgangsstufen dei Text der deutschen Nationalhymne in den Schuler Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2225* der Bundesrepublik Deutschland gelehrt wird. Sie hat Ihre Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder weitergeleitet. Die Bundesregierung wird Ihnen die ihr erteilte Antwort übermitteln. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 116) : In welcher Weise war der Bund an der Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums in Leonberg beteiligt, und wie hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft seine Teilnahme und seine Mitwirkung bei der Einweihung des Berufsschulzentrums Leonberg mit dem Kultusminister des Landes Baden-Württemberg abgestimmt? Der Bund hat den Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Leonberg finanziell nicht gefördert. Bei der Einladung, zur Einweihung des Schulzentrums in Leonberg ein Referat zu halten, ist Herr Bundesminister Rhode davon ausgegangen, daß die zuständige Schulverwaltung, der ebenfalls eine Einladung zugegangen ist, über die Wahl des Gastredners unterrichtet war. Für eine entsprechende Mitteilung an den Kultusminister Baden-Württembergs bestand insoweit keine Notwendigkeit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfred Biehle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Möhring, Sie sprachen soeben von der Förderung des Verteidigungswillens. Halten Sie es für eine Förderung des Verteidigungswillens, wenn auf Kosten der Steuerzahler in einer regierungsamtlichen Publikation, nämlich in der Zeitschrift „Der Zivildienst" vom Januar 1977, unter der Überschrift „Jeder Zivildienst ist immer noch besser als die Bundeswehr" praktisch dazu aufgefordert wird, nicht mehr dem Wehrdienst zu folgen?


Rede von Helmuth Möhring
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Biehle, auch die Zeitschrift „Der Zivildienst" ist keine regierungsamtliche Schrift, und ich verwahre mich dagegen, Einfluß zu nehmen auf Publikationen, in denen Pressefreiheit herrscht.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Gestatten Sie eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Biehle? — Bitte.