Protokoll:
8030

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 30

  • date_rangeDatum: 27. Mai 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:01 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/30 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 20. Juni 1977 . . 2151 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2151 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 2151 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 8/126 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/437 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/434 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 8/154 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/437 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/434 — Biermann SPD 2152 C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 2154 A Hölscher FDP 2157 D Leber, Bundesminister BMVg 2160 C Würzbach CDU/CSU 2165 D Möhring SPD 2169 D Dr. Wörner CDU/CSU 2172 D Möllemann FDP 2176 B Namentliche Abstimmung . . 2178 A, 2181 B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude — Drucksache 8/286 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/471 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/453, 8/463 — . . . . . 2178 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/457 — . . . . . . . 2178 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/194 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/435 — . . . . . . . 2179 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/259 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/442 — 2179 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975 — Drucksache 8/171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/436 — . . . . . . . . 2179 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 8. Juli 1976 zu dein Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung — Drucksache 8/260 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/440 — 2179 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/366 — 2179 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Düngemittelstatistik — Drucksache 8/371 — . . . . . . . . 2179 D Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/364 — . . . . . . . . 2180 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesh über den Handel mit Juteerzeugnissen Empfehlung einer Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilerzeugnissen Empfehlung für eine Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Handel mit Textilerzeugnissen Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Osterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich und der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 III Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 2/76 des Gemischten Ausschusses EWG/Israel über eine Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen EWG-Israel hinsichtlich der Ursprungsregeln Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksachen 8/4, 8/30, 8/158, 8/157, 8/20, 8/182, 8/355 — 2180 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien Empfehlung für einen Beschluß des Rates, mit dem die Kommission emächtigt wird, Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien und Syrien zwecks Abschluß von Interimsabkommen zu eröffnen Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen mit der Libanesischen Republik über den Abschluß eines Interimsabkommens zu eröffnen Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel — Drucksachen 7/5919, 8/50, 8/179, 7/5943, 8/356 — 2180 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2183 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2185* A Anlage 2 Gründe für die Beauftragung eines bestimmten Unternehmens mit der Entwicklung des Projekts eines Luftschiffes für den afrikanischen Güterverkehr MdlAnfr A8 20.05.77 Drs 08/458 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A9 20.05.77 Drs 08/458 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 2185* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 3 Zusammenhang zwischen der Beauftragung eines bestimmten Unternehmens mit der Erprobung eines Luftschiffs und dessen Einsatz für den Wahlkampf der SPD sowie Angaben des deutschen Botschafters in Ghana über den Laderaum des zu bauenden Lastenluftschiffs MdlAnfr A10 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU MdlAnfr Al 1 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2185* D Anlage 4 Verwendung eventueller Steuermehreinnahmen im Jahre 1977 MdlAnfr A29 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Spöri SPD SchdAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2186* A Anlage 5 Teilnahme von Soldaten in Uniform an Maikundgebungen des DGB MdlAnfr A49 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 2186* B Anlage 6 Kritik von Bundesverteidigungsminister Leber an dem chilenischen Militärregime sowie Haltung von Bundesaußenminister Genscher zu den Vorwürfen gegen den chilenischen Militärattaché Oberst Ackerknecht MdlAnfr A50 20.05.77 Drs 08/458 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2186* C Anlage 7 Beteiligung eines Generals i. R. der Bundeswehr an der von Kommunisten gesteuerten sogenannten „Bonner Friedenswoche 77" MdlAnfr A51 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2186* D Anlage 8 Telefonische Überwachung des Vorsitzenden des Verbands deutscher Flugleiter, Kassebohm, und von Verbandsfunktionären sowie von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Flugsicherung durch das Bundeskriminalamt MdlAnfr A56 20.05.77 Drs 08/458 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2187* A Anlage 9 Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß MdlAnfr A 57 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2187* C Anlage 10 Änderung des GmbH-Gesetzes im Bereich des Rechts der GmbH & Co. KG MdlAnfr A60 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2188* A Anlage 11 Maßnahmen gegen die Zeitung „Tercüman" bei Veröffentlichung nachweisbarer Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewaltanwendungen MdlAnfr A61 20.05.77 Drs 08/458 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2188* C Anlage 12 Erfahrungen über die Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes — Ordnungswidrigkeiten von Mietpreisüberhöhungen — MdlAnfr A62 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2188* D Anlage 13 Erlaß des Bundesbauministeriums über die Zulassung juristischer Personen an Architektenwettbewerben MdlAnfr A89 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2189* A Anlage 14 Fehlbelegung im sozialen Wohnungsbau sowie Fortführung des sozialen Wohnungsbaus über das Jahr 1977 hinaus MdlAnfr A90 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A91 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2189* C Anlage 15 Benutzung der DDR-Fluggesellschaft Interflug ab Schönefeld durch Mitglieder der Bundesregierung bei Reisen in Ostblockstaaten MdlAnfr A94 20.05.77 Drs 08/458 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 2190* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 V Anlage 16 Aufhebung der Liefersperre für Uran durch die USA im Gegensatz zu Kanada sowie Gewährleistung von Uranlieferungen aus Kanada und Beurteilung der kanadischen Sicherheitsanforderungen an die Europäische Atomgemeinschaft MdlAnfr A96 20.05.77 Drs 08/458 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A97 20.05.77 Drs 08/458 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . . . 2190* C Anlage 17 Gefährdung der Energieversorgung und der Arbeitsplätze durch das Einfrieren der Forschungsmittel für die Schnellen Brüter MdlAnfr A99 20.05.77 Drs 08/458 Krey CDU/CSU MdlAnfr A100 20.05.77 Drs 08/458 Krey CDU/CSU SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . . . 2190* D Anlage 18 Ausgestaltung des Bildungsurlaubsgesetzes MdlAnfr A103 20.05.77 Drs 08/458 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2191* A Anlage 19 Bewertung des mit einer Examensarbeit vorgelegten „Hoheitszeichens" an der Gesamthochschule Kassel MdlAnfr A104 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2191* B Anlage 20 Ablösung des Militärattachés der chilenischen Botschaft in Bonn wegen dessen Verantwortung für die Folterungen chilenischer Staatsbürger; Erklärung des Militärattachés der chilenischen Botschaft in Bonn, Christian Ackerknecht, zur Persona non grata wegen dessen aktiver Beteiligung an Folterungen in Chile MdlAnfr A105 20.05.77 Drs 08/458 Kirschner SPD MdlAnfr A106 20.05.77 Drs 08/458 Waltemathe SPD MdlAnfr A107 20.05.77 Drs 08/458 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2191* C Anlage 21 Unterlassen der Forderung von deutscher Seite auf Wiederaufnahme der kanadischen Uranlieferungen auf der Londoner Wirtschaftskonferenz MdlAnfr A108 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2191* D Anlage 22 Nutzung der Tiefseerohstoffe durch private Unternehmen in Konkurrenz zur Meeresbodenbehörde sowie Behinderungen durch eine Ausweitung der Küstenmeere für den Seeverkehr nach dem jetzigen Verhandlungsstand auf der UN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A110 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A111 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2192* A Anlage 23 Ermöglichung des Abbaus von Rohstoffen des Meeresbodens durch deutsche Unternehmen unabhängig vom jeweiligen Stand der Seerechtskonferenz sowie Konsequenzen aus der Nichtvertretung der Bundesrepublik Deutschland in der „Fünfer-Gruppe" für die Verhandlungsposition der Bundesregierung MdlAnfr A112 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A113 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2192* C Anlage 24 Konsultationen im Rahmen der EG und mit den USA über Fragen des Meeresbodenbergbaus sowie Verteidigung der Freiheit der maritimen Grundlagenforschung gegenüber den Ansprüchen der Küstenstaaten auf der UN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A114 20.05.77 Drs 08/458 Höffkes CDU/CSU MdlAnfr A115 20.05.77 Drs 08/458 Höffkes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2193* A Anlage 25 Position der Bundesregierung auf der UN-Seerechtskonferenz bei der Regelung bezüglich der Kadet-Rinne in der Ostsee mit dem Ziel des freien Zugangs zu den Häfen sowie Bewertung der Sonderrechte für die sogenannten „geschlossenen" und „halbgeschlos- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 senen" Meere im Hinblick auf das sowjetische Konzept eines „Friedensmeers" für die Ostsee MdlAnfr A116 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A117 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2193* C Anlage 26 Umsiedlung Deutscher und deutschstämmiger Bürger aus Namibia nach Bolivien MdlAnfr A120 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2193* D Anlage 27 Anweisung des Bundesinnenministeriums an die Bundesämter für Geodäsie in Frankfurt/M. und Berlin zur Kürzung der Ausgleichszahlungen an die beschäftigten Arbeitnehmer SchrAnfr B1 20.05.77 Drs 08/458 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2194* A Anlage 28 Aufnahme der Säuglings- und Kleinkinderausstattung für adoptierte Kleinstkinder in die Beihilfevorschriften SchrAnfr 132 20.05.77 Drs 08/458 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2194* D Anlage 29 Übernahme ausgesonderter Kraftfahrzeuge der Bundeswehr durch andere Bundesbehörden SchrAnfr B3 20.05.77 Drs 08/458 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2195* A Anlage 30 Abstimmung der EDV-Programme für die Auftragseingangsstatistik zwischen dem statistischen Bundesamt und den statistischen Landesämtern SchrAnfr B4 20.05.77 Drs 08/458 Angermeyer FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2195* B Anlage 31 Zahl der von der Industrie bzw. von den Kommunen nach Inkrafttreten des Abwasserabgabengesetzes in Auftrag gegebenen Abwasser- und Kläranlagen SchrAnfr B5 20.05.77 Drs 08/458 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B6 20.05.77 Drs 08/458 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2195* C Anlage 32 Sicherung des aktiven Wahlrechts für deutsche Bedienstete bei internationalen Organisationen SchrAnfr B7 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B8 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B9 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2196* A Anlage 33 Wiederholung des Abendprogramms der Fernsehanstalten am folgenden Morgen zur Informierung von Schichtarbeitern SchrAnfr B10 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2197* A Anlage 34 Anhörungsmethoden des Bundesamts für Verfassungsschutz SchrAnfr B11 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B12 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2197* C Anlage 35 Erweiterung der Beteiligungsrechte von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen SchrAnfr B13 20.05.77 Drs 08/458 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B14 20.05.77 Drs 08/458 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2197* D Anlage 36 Zahlung von Haushaltsmitteln an den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz bzw. an dessen Vorsitzenden Wüstenhagen SchrAnfr B15 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 2198* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 VII Anlage 37 Standorte, Kraftwerkskapazitäten und Investitionsvolumen der beantragten Kohle-und Kernkraftwerke SchrAnfr B16 20.05.77 Drs 08/458 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B17 20.05.77 Drs 08/458 Gerstein CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 2198* C Anlage 38 Überwachung der Telefongespräche des Vorsitzenden des Verbandes deutscher Flugleiter, Kassebohm SchrAnfr B18 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2199* B Anlage 39 Einführung einer gesetzlichen Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen SchrAnfr B19 20.05.77 Drs 08/458 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2199* C Anlage 40 Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des neuen „Versorgungsausgleichs" im Ehescheidungsverfahren mit dem Inkrafttreten des ersten Eherechtsreformgesetzes am 1. Juli 1977 SchrAnfr B20 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B21 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B22 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2199* D Anlage 41 Herausgabe von Geldscheinen, die auch für Blinde erkennbar sind SchrAnfr B23 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2201* A Anlage 42 Entwicklung der Beschäftigungszahlen bei Bundesbeteiligungen seit 1960 SchrAnfr B24 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2201* B Anlage 43 Übernahme des bundeseigenen RantumBeckens durch das Land Schleswig-Holstein SchrAnfr B25 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Lauritzen SPD SchrAnfr B26 20.05.77 Drs 08/4.58 Dr. Lauritzen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2201* D Anlage 44 Festsetzung eines zollfreien Importkontingents für Kokskohle bei der Fortschreibung des Energieprogramms SchrAnfr B27 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2202* A Anlage 45 Forderung Frankreichs nach Abfassung deutscher Exportpapiere in französischer Sprache SchrAnfr B28 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2202* B Anlage 46 Konstruktion von Kraftfahrzeugmotoren mit höherem Nutzungsgrad SchrAnfr B29 20.05.77 Drs 08/458 Jung FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2202* D Anlage 47 Umfrage über den Rückgang der Selbständigen • sowie Förderung kleiner Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die staatliche Wirtschaftsförderung SchrAnfr B30 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B31 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . . 2203* C Anlage 48 Vergabe der staatlichen Förderungsmittel für Forschung und Entwicklung an Klein-und Mittelbetriebe SchrAnfr B32 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B33 20.05.77 Drs 08/458 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2204* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Frage B 34 — Drucksache 8/458 vom 20.05.77 — des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 49 Benachteiligung deutscher Milchpulverexporteure durch die Forderung Italiens nach einem Nitratgehalt von 25 ppm bei Milchpulver SchrAnfr B35 20.05.77 Drs 08/458 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 2205* B Anlage 50 Behebung der Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein bezüglich der Deichverstärkungsmaßnahmen am Möwenbergdeich in List/ Sylt SchrAnfr B36 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Lauritzen SPD SchrAnfr B37 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Lauritzen SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 2205* D Anlage 51 Abgabe verbilligter Butter an mittelständische Betriebe der Backwarenindustrie SchrAnfr B38 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 2206* B Anlage 52 Pacht landwirtschaftlicher Nutzflächen durch schweizerische Bauern im süddeutschen Raum; Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der schweizerischen Anbauprämie SchrAnfr B39 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B40 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 2206* D Anlage 53 Butter- und Magermilchpulvermengen aus der niederländischen und belgischen Milchproduktion in der deutschen Intervention SchrAnfr B41 20.05.77 Drs 08/458 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 2207* A Anlage 54 Zusätzliche Ausbildungsplätze im Handwerk durch Aufnahme neuer Ausnahmeregelungen in das Jugendarbeitsschutzgesetz SchrAnfr B42 20.05.77 Drs 08/458 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2207* B Anlage 55 Schwierigkeiten bei Bauprojekten durch die Befristung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit auf ein Jahr SchrAnfr B43 20.05.77 Drs 08/458 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2207* C Anlage 56 Vorlage des Entwurfs einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes zur Verwirklichung des Finalitätsprinzips für den Behindertensport SchrAnfr B44 20.05.77 Drs 08/458 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B45 20.05.77 Drs 08/458 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2207* D Anlage 57 Zunehmende Tendenz der bei den Rentenversicherungsträgern tätigen Gutachter, zuungunsten der Versicherten zu votieren SchrAnfr B46 20.05.77 Drs 08/458 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2208* A Anlage 58 Festlegung einer bestimmten Quote der geförderten Ausbildungsplätze für weibliche Bewerber SchrAnfr B47 20.05.77 Drs 08/458 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2208* B Anlage 59 Beitragseinnahmen der Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1977; Zahl der Markenkleber sowie freiwillige Beitragszahlungen im Abbuchungsverfahren im Jahr 1976 SchrAnfr B48 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B49 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2208* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 IX Anlage 60 Mißbrauch des Arbeitsmarktprogramms durch niederbayerische Bauunternehmer im Jahr 1975 zur Erlangung mehrerer Millionen DM an Lohnkostenzuschüssen SchrAnfr B50 20.0537 Drs 08/458 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr 1351 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2209* C Anlage 61 Realisierung der im Gesetz für betriebliche Versorgungseinrichtung vorgesehenen Möglichkeit der Gehaltsumwandlung SchrAnfr B52 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2209* D Anlage 62 Zahlung von Arbeitslosengeld an Arbeitsunwillige im Arbeitsamtsbezirk Oldenburg SchrAnfr B53 20.05.77 Drs 08/458 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2210* B Anlage 63 Überlastung vieler Vermittlungs- und Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter SchrAnfr B54 20.05.77 Drs 08/458 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B55 20.05.77 Drs 08/458 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2210* C Anlage 64 Verlegung des militärgeographischen Amts von Bad Godesberg nach Euskirchen SchrAnfr B56 20.05.77 Drs 08/458 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2211* A Anlage 65 Anordnung der in „Bundeswehr aktuell" vom 5. Mai 1977 angeprangerten Formblattaussonderung SchrAnfr B57 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAnfr B58 20.05.77 Drs 08/458 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2211* B Anlage 66 Unterrichtung der Landwirte im Kreis Euskirchen über die Größenordnung bevorstehender Manöver SchrAnfr B59 20.05.77 Drs 08/458 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2211* D Anlage 67 Bezeichnung inhaftierter Wehrdienstverweigerer als politische Gefangene durch Amnesty International SchrAnfr B60 20.05.77 Drs 08/458 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B61 20.05.77 Drs 08/458 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2212* B Anlage 68 Lehren des Textes der deutschen Nationalhymne im Rahmen des „Staatsbürgerlichen Unterrichts" bei der Bundeswehr SchrAnfr B62 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2212* D Anlage 69 Sicherstellung des Zugangs der Öffentlichkeit zur Stickenhörn-Mole und ihres Ausbaus zu einem Seglerhafen in Kiel-Pries unbeschadet der beabsichtigten militärischen Nutzung SchrAnfr B63 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2213* B Anlage 70 Zahlung der Kosten für die Internatsunterbringung der eine Förderschule besuchenden Kinder von Aussiedlern SchrAnfr B64 20.05.77 Drs 08/458 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B65 20.05.77 Drs 08/458 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2213* C Anlage 71 Ergebnisse von Untersuchungen über Keime in kohlensäurefreiem Mineralwasser SchrAnfr B66 20.05.77 Drs 08/458 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2214* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 72 Höhe der Zuschüsse von zentralen Jugendverbänden an ihre örtlichen Gruppen bei internationalen Begegnungen sowie Förderung der Deutschen Sportjugend SchrAnfr B67 20.05.77 Drs 08/458 Spitzmüller FDP SchrAnfr B68 20.05.77 Drs 08/458 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2214* B Anlage 73 Methoden zur Prüfung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Keuchhusten-, Diphterie-, Tetanus- und Masernimpfungen SchrAnfr B69 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B70 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B71 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B72 20.05.77 Drs 08/458 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2214* D Anlage' 74 Aushändigung von Sonderfahrausweisen der Bundesbahn an im Rahmen der gezielten Terroristenbekämpfung eingesetzte Polizeibeamte SchrAnfr B73 20.05.77 Drs 08/458 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2215* B Anlage 75 Einstellung von Auszubildenden beim Bahnbetriebsamt in Aschaffenburg SchrAnfr B74 20.05.77 Drs 08/458 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2215* C Anlage 76 Ausdehnung der Platzkapazität für Nichtraucher in den Fernzügen der Bundesbahn SchrAnfr B75 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2215* D Anlage 77 Erhaltung eines Wasser- und Schiffahrtsamts im Saarland im Falle einer Neuorganisation der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung SchrAnfr B76 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B77 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B78 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B79 20.05.77 Drs 08/458 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2216* A Anlage 78 Kostenverteilung für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Gustaysburg SchrAnfr B80 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2216* C Anlage 79 Kriterien für die Stillegung von Bundesbahnstrecken SchrAnfr B81 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2216* D Anlage 80 Kündigung des Transitabkommens mit Österreich im Hinblick auf die Verkehrsverhältnisse auf der B 20 und B 21 im Raum Bad Reichenhall sowie Ausbau der Transitstrecke Salzburg—Lofer SchrAnfr B82 20.05.77 Drs 08/458 Batz SPD SchrAnfr B83 20.05.77 Drs 08/458 Batz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2217* B Anlage 81 Schutz gegen die Eisbildung an Flugzeugtragflächen SchrAnfr B84 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2217* D Anlage 82 Vergleichszahlen des Jahres 1976 zu den Haushaltsresten an unverbauten Straßenbaumitteln sowie Vernichtung von Arbeitsplätzen durch das Anwachsen solcher Haushaltsreste für das Jahr 1977 SchrAnfr B85 20.05.77 Drs 08/458 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B86 20.05.77 Drs 08/458 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2218* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 XI Anlage 83 Verstärkung der Immissionsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Autobahn Oberhausen—Köln im Bereich der Stadt Erkrath SchrAnfr B87 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 2218* B Anlage 84 Ausbau der Autobahn Würzburg—Ulm SchrAnfr B88 20.05.77 Drs 08/458 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2218* C Anlage 85 Bau der Autobahnen Singen—Überlingen und Singen—Konstanz SchrAnfr B89 20.05.77 Drs 08/458 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2218* D Anlage 86 Ahndung von Meeresverschmutzungen ohne Differenzierung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des die Verschmutzung verursachenden Staates SchrAnfr B90 20.0537 Drs 08/458 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 2219* A Anlage 87 Entwicklung der Kosten für Wohnungsbau und -modernisierung SchrAnfr B100 20.05.77 Drs 08/458 Krockert SPD SchrAnfr B101 20.05.77 Drs 08/458 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2219* B Die Frage B 102 — Drucksache 8/458 vom 20.05.77 — des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 88 Beseitigung von Altreifen durch Pyrolyseanlagen SchrAnfr B103 20.05.77 Drs 08/458 Jung FDP SchrAnfr B104 20.05.77 Drs 08/458 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2220* A Anlage 89 Erschließung der Uranvorkommen im Landkreis Tirschenreuth SchrAnfr B105 20.05.77 Drs 08/458 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2220* C Anlage 90 Lagerung von Atommüll im Iran SchrAnfr B106 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2220* D Anlage 91 Beteiligung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Arbeiten der von der Londoner Gipfelkonferenz eingesetzten Nuklear-Arbeitsgruppe SchrAnfr B107 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2221* A Anlage 92 . Erneute Benennung von Wilhelm Haferkamp als EG-Kommissar trotz Kenntnis über dessen Verantwortung für das Verschwinden von 200 Tonnen Uranoxyd von einem deutschen Schiff SchrAnfr B108 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2221* B Anlage 93 Votieren des Bundesforschungsministers für eine Sperre der Mittel für die Entwicklung des Schnellen Brutreaktors sowie Stellungnahmen der Bundesregierung zu diesem Problem seit dem 1. Mai 1976 SchrAnfr B109 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B110 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 2221* C Anlage 94 Berufschancen für Studenten der naturwissenschaftlichen Fächer SchrAnfr B111 20.05.77 Drs 08/458 Frau Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2222* B Anlage 95 Berufschancen für Pharmaziestudenten SchrAnfr B112 20.05.77 Drs 08/458 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2223* A Anlage 96 Förderung von Fragen der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen im Rahmen des Hochschulstudiums SchrAnfr B113 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2223* D Anlage 97 Berufschancen der Studenten der Sprach- und Kulturwissenschaften SchrAnfr B114 20.05.77 Drs 08/458 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2224* A Anlage 98 Behandlung des Textes der deutschen Nationalhymne in den deutschen Schulen SchrAnfr B115 20.05.77 Drs 08/458 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2224* D Anlage 99 Beteiligung des Bundes am Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Leonberg und Abstimmung der Teilnahme des Bundesforschungsministers an der Einweihung des Berufsschulzentrums mit dem Kultusminister von Baden-Württemberg SchrAnfr B116 20.05.77 Drs 08/458 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2225* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2151 30. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 27. 5. Adams * 27. 5. Dr. Ahrens ** 27. 5. Dr. Aigner * 27. 5. Alber * 27. 5. Dr. Bangemann * 27. 5. Dr. Bayerl * 27. 5. Dr. Becher (Pullach) 27. 5. Blumenfeld *** 27. 5. Buchstaller *** 27. 5. Dr. Corterier *** 27. 5. Damm *** 27. 5. Fellermaier * 27. 5. Flämig *** 27. 5. Dr. Fuchs * 27. 5. Dr. Geßner *** 27. 5. Haase (Fürth) * 27. 5. von Hassel 27. 5. Dr. Hupka *** 27. 5. Dr. Jaeger *** 27. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 5. Katzer 27. 5. Dr. Klepsch *** 27. 5. Kunz (Berlin) *** 27. 5. Lange *** 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Lenzer ** 27. 5. Lücker * 27. 5. Dr. Marx *** 27. 5. Mattick *** 27. 5. Möhring *** 27. 5. Möllemann *** 27. 5. Dr. Müller *** 27. 5. Dr. Narjes 27. 5. Neuhaus 27. 5. Neumann *** 27. 5. 011esch *** 27. 5. Pawelczyk *** 27. 5. Petersen 27. 5. Picard 27. 5. Dr. Reimers 27. 5. Schmidt (Hamburg) 27. 5. Schmidt (München) * 27. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 27. 5. Dr. Schöfberger 27. 5. Schreiber * 27. 5. Schwabe * 27.5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 5. Frau Schuchardt 27. 5. Sieglerschmidt * 27. 5. Dr. Staudt 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Frau Tübler 27. 5. Voigt (Frankfurt)*** 27. 5. Dr. Waigel 27. 5. Frau Dr. Walz * 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatsekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 8 und 9) : Wer hat die Bundesregierung veranlaßt, das Projekt eines Luftschiffs für den afrikanischen Güterverkehr zu entwickeln? Ist der Bundesregierung in irgendeiner Form nahegelegt worden, ein bestimmtes Unternehmen mit der Erprobung und der Entwicklung zu beauftragen, und bejahendenfalls von wem? Zu Frage A 8: Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 18. Februar 1976 die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob aus dem Einzelplan 23 (Kapitel 2302 Titel 686 01, Technische Hilfe) Mittel für die Entwicklung eines Pralluftschiffes für den Transport von Lasten in infrastrukturschwachen Entwicklungsländern bereitgestellt werden können. Die Bundesregierung hat den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages davon unterrichtet, daß vor Inangriffnahme des Entwicklungsprojektes ein kleineres Luftschiff der Westdeutschen Luftwerbung KG (WDL) in Mühlheim/ Ruhr in achtwöchigem Einsatz in Entwicklungsländern erprobt werden soll. Zu Frage A 9: Die Bundesregierung selbst hat Wert darauf gelegt, vor der Entscheidung über die Entwicklung eines größeren Pralluftschiffes zunächst im Wege eines Versuches alle erreichbaren Daten zu gewinnen und auszuwerten. Die Bundesregierung hat die Firma Westdeutsche Luftwerbung KG (WDL) in Mülheim/Ruhr mit der Erprobung eines kleineren Pralluftschiffes beauftragen lassen, da nur sie kurzfristig ein derartiges Luftschiff für Testzwecke zur Verfügung stellen konnte. Um die eventuelle spätere Entwicklung haben sich sofort bei Bekanntwerden der Idee zahlreiche Firmen, traditionsreiche Städte und andere Institutionen im Interesse ihrer Industrien beworben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 10 und 11) : Bestehen irgendwelche Zusammenhänge zwischen den Tatsachen, daß ein bestimmtes Unternehmen mit der Erprobung des 2186* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Luftschiffs beauftragt wurde und daß dasselbe Unternehmen für den Wahlkampf der SPD 60 bis 125 Freiflüge zur Insel Sylt durchgeführt und den Wagenpark des Unternehmens eingesetzt hat? Konnte das zuständige Bundesministerium nicht mit einem Minimum an Aufwand herausfinden, was der deutsche Botschafter in Ghana errechnete, daß nämlich „das neu zu bauende Lastenluftschiff mit 30 Tonnen Ladefähigkeit für den Abflug einer (Ghanaer) Jahresernte von etwa 500 000 Tonnen ca. 25 Jahre brauchen würde"? Zu Frage A 10: Nein. Zu Frage A 11: Das zuständige Bundesministerium hat die in der Anfrage zitierte Berechnung nicht angestellt, weil niemals beabsichtigt war, eine Kakao-Jahresernte in Ghana unter Ausschluß aller anderen Transportmittel mit einem Luftschiff zu transportieren. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 29) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen gegenüber den ursprünglichen Steuerschätzungen für 1977 bei Fortsetzung der Einnahmetrends aus dem ersten Jahresdrittel, und wie gedenkt sie diese eventuellen Mehreinnahmen einzusetzen? Nach der jüngsten Steuerschätzung durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen" vom 23. und 24. Mai 1977 ist für dieses Jahr mit Steuermehreinnahmen für den Bund von 1,4 Mrd. DM gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1977 zu rechnen. Das Ergebnis der Steuerschätzung wird vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in die Abschlußberatung des Haushaltsentwurfs 1977 einbezogen. Da die Beratung z. Z. noch nicht abgeschlossen ist, darf ich insoweit auf die hierzu in Kürze ergehenden Pressemitteilungen verweisen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 49) : Haben Feldjäger an Maikundgebungen des DGB teilnehmende Soldaten in Uniform überprüft bzw. überprüfen wollen, und wer hat gegebenenfalls die Anweisung zu diesem Einschreiten gegeben? Der Vorfall in Oldenburg, auf den Sie sich offensichtlich beziehen, spielte sich wie folgt ab: Das Feldjägerdienstkommando Oldenburg wurde am 30. April 1977 gegen 20.00 Uhr darüber informiert, daß 3 Soldaten in Uniform vor der WeserEms-Halle Flugblätter verteilen. Damit war der Verdacht gegeben, daß ein Verstoß gegen § 15 des Soldatengesetzes vorlag; ein Tätigwerden der Feldjäger war geboten. Beim Eintreffen der Feldjäger am Veranstaltungsort hatte jedoch die Kundgebung bereits begonnen. Die Feldjäger begaben sich daraufhin zur dort eingesetzten Polizei. Auf einem Monitor im Einsatzraum der Polizei stellten sie fest, daß die 3 Soldaten in der Halle während der Ansprache des Redners auf einer freien Fläche ein Transparent mit der Aufschrift „Lohnfortzahlung für W 15er" entrollten. Die Soldaten wurden über die Veranstaltungsleitung aufgefordert, die Halle zu verlassen. Die demonstrierenden Soldaten lehnten dies jedoch ab. Mit Unterstützung der Polizei betraten daraufhin die Feldjäger den Saal und gingen auf die Soldaten zu, um deren Personalien festzustellen. Die Soldaten entzogen sich der Identifizierung, indem sie das Transparent fallen ließen und sich durch die angrenzenden Tischreihen entfernten. Die ihnen folgenden Feldjäger wurden an der Feststellung der Personalien durch andere Veranstaltungsteilnehmer gehindert, sie wurden u. a. mit Flaschen beworfen. Das Einschreiten der Feldjäger ist nach Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung nicht zu beanstanden. Die Namen von 2 der 3 Soldaten, die durch ihr Verhalten gegen ihre soldatischen Pflichten verstoßen haben, wurden später durch die Polizei festgestellt. Es handelt sich um bereits bekannte Sympathisanten, vermutlich um Mitglieder des Kommunistischen Bundes Westdeutschland. Anlage 6 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 50) : Teilt die Bundesregierung die Kritik von Bundesverteidigungsminister Leber an dem chilenischen Militärregime, die der Bundesminister nach Presseberichten geäußert hat, und welche Haltung hat Bundesaußenminister Genscher in dem Gespräch mit der chilenischen Botschafterin, Lucia Gevert, in dieser Frage und zu den Vorwürfen gegen den chilenischen Militärattaché, Oberst Christian Ackerknecht, eingenommen? 1. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß von der Bundesregierung zu Presseberichten, die eine angebliche Äußerung eines Bundesministers in einer vertraulichen Sitzung des Verteidigungsausschusses des Bundestages wiedergeben, keine Stellungnahme erwartet werden kann — aus grundsätzlichen Erwägungen weder in positiver noch in negativer Hinsicht. 2. Zu Vorwürfen gegen Diplomaten nimmt die Bundesregierung entsprechend internationaler Gepflogenheit in der Öffentlichkeit keine Stellung. Herr Oberst Ackerknecht wird, wie die hiesige chilenische Botschaft mitteilt, die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Tagen endgültig verlassen. Er ist nicht zur persona non grata erklärt worden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 51) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2187* Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung eines Generals i. R. der Bundeswehr an der von Kommunisten gesteuerten sogenannten „Bonner Friedenswoche 77", und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Tatsache zu ziehen? Nach unseren Feststellungen hat ein Generalleutnant a. D. der Bundeswehr als Vortragender an der Eröffnungsveranstaltung der sogenannten „Bonner Friedenswoche 1977" teilgenommen. Initiator dieser Veranstaltungsreihe war eine Gruppe Bonner Theologen, die mehrere Parteien, Organisationen und Institutionen zur Mitwirkung gewonnen hatte, darunter auch kommunistische und prokommunistische. Die Zuhörer der Eröffnungsveranstaltung gehörten verschiedenen politischen Richtungen an. Nach dem Charakter der Veranstaltung und den Ausführungen des Generalleutnants a. D. in seinem Vortrag kann seine Beteiligung an der „Bonner Friedenswoche 1977" nicht beanstandet werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/458 Frage A 56) : Treffen die Pressemeldungen zu, daß der Vorsitzende des Verbands deutscher Flugleiter, Kassebohm, und/oder andere Verbandsfunktionäre sowie Mitarbeiter der Bundesanstalt für Flugsicherung im Zusammenhang mit der Bummelaktion der Fluglotsen durch das Bundeskriminalamt telefonisch überwacht worden sind, wer hat auf Grund welcher Rechtsvorschriften diese Abhörmaßnahmen gegebenenfalls angeordnet, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei den Abhörfällen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet worden ist? Im Anschluß an die im Jahre 1973 auf Flughäfen der Bundesrepublik von den Fluglotsen durchgeführten Aktionen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof von Amts wegen gegen den Vorsitzenden des Verbandes deutscher Flugleiter, Wolfgang Kassebohm, und andere ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung von Verfassungsorganen und Erpressung eingeleitet, da der Verdacht bestand, daß der Vorstand des Verbandes deutscher Flugleiter die Aktionen der Fluglotsen organisierte und koordinierte, um damit insbesondere deren Gehaltsforderungen durchzusetzen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wurden aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes gemäß § 100 a, 100 b StPO in den Monaten November und Dezember 1973 sowie Januar 1974 zeitweilig die Fernsprechanschlüsse des Verbandes deutscher Flugleiter, dessen Vorsitzenden Kassebohm und zweier weiterer Beschuldigter überwacht. Im Hinblick auf den letzten Teil Ihrer Frage werden Sie Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung sich einer wertenden Stellungnahme zu dieser Entscheidung eines unabhängigen Richters enthält. Zur Erteilung von Weisungen hat der Vorgang dem Bundesminister der Justiz keinen Anlaß gegeben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 57) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß, die obligatorisch am Ende jedes Zivilurteils stehen müßte, und erwägt die Bundesregierung entsprechende gesetzliche Schritte? Die Bundesregierung befürwortet im Grundsatz die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß. In verschiedenen Verfahrensgesetzen ist vorgeschrieben, daß gerichtliche Entscheidungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen sind. Im Bereich des Zivilprozeßrechts fehlen demgegenüber weitgehend Vorschriften über eine Rechtsmittelbelehrung. In letzter Zeit ist wiederholt die Forderung nach Einführung einer Rechtsmittelbelehrung auch in diesem Bereich erhoben worden. Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich bei den Beratungen zum Entwurf der Vereinfachungsnovelle mit der Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß beschäftigt. In dem Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 7/5250, S. 5) heißt es dazu u. a.: Der Rechtsausschuß befürwortet zwar im Grundsatz eine solche Rechtsmittelbelehrung für die Hauptrechtsmittel im Erkenntnisverfahren, hält aber deren Einführung im Zusammenhang mit der Vereinfachung und Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren für untunlich. Inzwischen ist ein Meinungsaustausch über diese Frage zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz eingeleitet worden. Der Meinungsaustausch ist noch nicht abgeschlossen, so daß sich gegenwärtig nicht übersehen läßt, welche Auffassungen hierzu vertreten werden. Die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Bereich des Zivilprozeßrechts ist mit einer Reihe von Einzelfragen verbunden, die zunächst gründlich geklärt werden sollten. Dazu gehören etwa die Einbeziehung des Bereichs der Zwangsvollstreckung sowie die Einbeziehung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die die Kommission für das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Regelungen vorgeschlagen hat. Dazu gehören aber auch die Neuordnung des Rechts der Beschwerde und die Vereinheitlichung des Fristenlaufs. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einführung einer Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß nicht isoliert gesehen und gelöst werden sollte. Es erscheint vielmehr zweckmäßig, diese Frage im Rahmen einer weiteren Novelle zur Zivilprozeßordnung zu regeln, in der auch die Rechtsmittel, insbesondere die Beschwerde, neu geordnet und die Fristen vereinheitlicht werden sollen. 2188* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 60) : Wird die Bundesregierung bei der anstehenden GmbH-Novelle auch Änderungen im Bereich des Rechts der GmbH & Co. KG vorschlagen, damit hier die mißbräuchliche Ausnutzung einer derartigen Konstruktion, wie sie in der Vergangenheit oft vorgekommen ist, verhindert werden kann? Die Bundesregierung befürwortet eine Verbesserung des Schutzes der Gesellschaftsgläubiger einer GmbH & Co. KG. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des GmbH-Gesetzes und anderer handelsrechtlicher Vorschriften enthält daher auch Sonderregelungen für die GmbH & Co. KG und ähnliche Gestaltungsformen. Die Regelungen beziehen sich u. a. auf die Firmenbildung, bestimmte Angaben in den Geschäftsbriefen, die Leistung der Kommanditeinlagen und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen an Stelle einer an sich gebotenen Zuführung von Eigenkapital. Die Einzelheiten werden zur Zeit noch geprüft. Es ist beabsichtigt, den Entwurf noch in diesem Jahr den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Der Entwurf sieht eine Sonderregelung über die Firmenbildung für alle offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften vor, bei denen der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Um die besondere Art einer solchen OHG oder KG schon durch die Firma eindeutig zu kennzeichnen, soll in die Firma der OHG die Bezeichnung „beschränkt haftende offene Handelsgesellschaft" und in die der KG die Bezeichnung „beschränkt haftende Kommanditgesellschaft" aufgenommen werden müssen. Damit werden diese Gesellschaften bei originärer Firmenbildung wie bei Firmenfortführung einheitlich gekennzeichnet, unabhängig davon, ob der persönlich haftende Gesellschafter — wie zumeist — eine GmbH oder, was seltener vorkommt, eine AG, eine Stiftung oder eine ausländische Gesellschaft ist. Im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung einer OHG oder KG, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sollen auf den Geschäftsbriefen solcher Gesellschaften Rechtsform, Firma, Sitz, Registergericht und Register-Nummer sowie für die persönlich haftenden Gesellschafter die nach § 35 a GmbHG und § 80 AktG vorgeschriebenen Angaben gemacht werden müssen. Gegenüber den Gläubigern einer Kommanditgesellschaft der hier in Frage stehenden Art soll die Einlage eines Kommanditisten als nicht geleistet gelten, soweit sie in Anteilen an den persönlich haftenden Gesellschaftern bewirkt ist. Der Entwurf sieht für die GmbH Regelungen vor, nach denen Gesellschafterdarlehen, die der GmbH an Stelle der Zuführung von Eigenkapital gewährt werden, im Konkurs- oder im Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses nicht zurückgefordert werden können. Entsprechende Regelungen sollen auch für Darlehen gelten, die einer beschränkt haftenden OHG oder KG von den Gesellschaftern oder Mitgliedern ihrer persönlich haftenden Gesellschafter, also von den Gesellschaftern der GmbH, AG o. ä., oder von den Kommanditisten gewährt werden. Außer durch diese Sonderregelungen wird der Gläubigerschutz gegenüber der Rechtsform der GmbH & Co. KG auch durch die neuen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, denen die KomplementärGmbH unterliegen wird, erheblich verstärkt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/457 Frage A 61) : Wird die Bundesregierung gegen die Zeitung „Tercüman", die für in Deutschland lebende Türken in Frankfurt gedruckt wird, juristische Schritte unternehmen, soweit in dieser Zeitung nachweisbar Volksverhetzung und Aufrufe zu Gewaltanwendungen veröffentlicht worden sind? Die Zeitung „Tercüman" ist mir nicht bekannt. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es mir auch nicht möglich, Exemplare der Zeitung zu beschaffen. Deshalb vermag ich nicht zu beurteilen, ob in der Zeitung „Tercüman" Volksverhetzung betrieben wird und Aufrufe zur Gewaltanwendung veröffentlicht worden sind. Sollten aber solche Veröffentlichungen festzustellen sein, gehe ich davon aus, daß die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder prüfen, ob Anlaß zu Strafverfolgungsmaßnahmen besteht. Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Angelegenheit zu befassen. Eine Zuständigkeit des Bundesministers der Justiz kann ich zur Zeit nicht erkennen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 62) : Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) — Ordnungswidrigkeiten von Mietpreisüberhöhungen — vor, sieht sich die Bundesregierung durch die gerichtliche Anwendungspraxis dieser Bestimmung veranlaßt, ihre dazu ergangenen Richtlinien zur wirksameren Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen zu überprüfen, die davon ausgehen, daß die Wesentlichkeitsgrenze nach § 5 WiStG bei einem Überschreiten der ortsüblichen Mieten von mehr als 10 v. H. anzunehmen sei, und wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß nicht zuletzt auf Grund der von ihr erlassenen Richtlinien § 5 WiStG dazu führt, ein durchgehendes Höchstpreisniveau für Mieten durchzusetzen? Die Gerichte sind bei der Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 zum Teil der Auffassung, daß eine vereinbarte Miete die ortsübliche Miete nicht unwesentlich übersteigt und damit unangemessen hoch ist, wenn sie um mehr als 25 % —einige Gerichte sagen auch: um mehr als 20 % —höher ist als die Durchschnittsmiete. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen eines dieser Urteile als offensichtlich unbegründet verworfen. Man wird deshalb von dem zustimmenden Rechts- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2189* standpunkt des Bundesgerichtshofs auszugehen haben. Die Richtlinien zur wirksameren Bekämpfung der Mietpreisüberhöhungen nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 wurden am 7. Februar 1973 von den Wirtschaftsministern und -senatoren der Länder, nicht von der Bundesregierung, verabschiedet und in den einzelnen Ländern als Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Frage wäre deshalb an die zuständigen Ressorts der Länder zu richten. Ich darf aber bemerken, daß die Bundesregierung keine Anzeichen dafür sieht, § 5 könne auf Grund der Richtlinien zur Durchsetzung eines Höchstpreisniveaus für Mieten führen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 89) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vor kurzem durch einen ministeriellen Erlaß auch die Teilnahme juristischer Personen an Architektenwettbewerben zugelassen hat, welche übergeordneten Gründe waren gegebenenfalls für diese Entscheidung maßgebend, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bedenken der Architektenschaft, diese Entscheidung führe zu Leistungsverzerrungen bei persönlich-ideellen Wettbewerben? Die Möglichkeit der Teilnahme juristischer Personen an Architektenwettbewerben ist im Zusammenhang mit der durch Erlaß vom 20. April 1977 erfolgten Einführung der neuen „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens — GRW 1977" zu sehen. In den neuen Wettbewerbsrichtlinien wird geregelt, was dem heutigen Stand der Entwicklung entspricht und auch bereits im Rahmen der alten GRW Praxis war. Für die Teilnahme juristischer Personen, soweit diese planerische Leistungen im Sinne der HOAI und entsprechend der jeweiligen Wettbewerbsaufgabe erbringen, sind strenge, auf die fachliche Qualifikation ausgerichtete Anforderungen gestellt, die denen natürlicher Personen vollkommen entsprechen. Darüber hinaus ist die Übertragung anderer als planerischer Leistungen an Wettbewerbsteilnehmer ausgeschlossen. Hiermit wird ein gewichtiges Anliegen — die Trennung von Planung und Ausführung — in optimaler Weise verwirklicht. Die GRW 1977 erfaßt anders als die alte GRW Leistungen, die über den ursprünglichen Fachbereich des Architekten weit hinausreichen und unter anderem auch die Gebiete der Regional-, Städtebau-, Landschafts- und Ingenieurplanung mit einbeziehen. Die Lösung dieser komplexen Aufgabe kann unbestritten — und unabhängig von gewichtigen rechtlichen Problemen — nicht auf natürliche Personen beschränkt bleiben. Es ist zwingend geboten, hierfür auch das vorhandene Potential anderer Arbeitseinheiten, z. B. von Planungsgesellschaften etc. heranzuziehen. Wo im Wettbewerb Architekten allein angesprochen werden, enthalten die Wettbewerbsrichtlinien Festlegungen, die sich an den für diesen Berufsstand bestehenden landesrechtlichen Regelungen orientierten und dadurch die Chancengleichheit gewährleisten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 90 und 91): Trifft es zu, daß — wie in der „Wirtschaftswoche" vom 20. Mai 1977 zu lesen ist — nach einer vorsichtigen Schätzung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau rund 70 % aller Sozialwohnungen durch gutverdienende Mieter fehlbelegt sind, und wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Fehlbelegung im sozialen Wohnungsbau zur Zeit? Auf welchem Stand befinden sich die zwischen dem Bund und den Ländern laufenden Verhandlungen zur Findung einer Konzeption für eine Fortführung des sozialen Wohnungsbaus über das Jahr 1977 hinaus, wie wird sich der weitere Verlauf dieser Verhandlungen gestalten, und wann ist mit einem greifbaren Ergebnis zu rechnen? Zu Frage A 90: Nein. Die im Lande Bremen aufgrund des dortigen Förderungssystems jeweils für einen Förderungsjahrgang vorgenommenen Einkommensüberprüfungen zeigen seit Jahren ziemlich konstant einen Anteil der Inhaber von Sozialwohnungen, deren Einkommen die Einkommensgrenze um mehr als 10 v. H. übersteigt, von rd. 15 v. H. bei Mietern. Aus anderen Ländern liegen keine entsprechenden Angaben vor. Man kann aber wohl davon ausgehen, daß der Anteil der Mehrverdiener an den Inhabern von Mietsozialwohnungen im ganzen Bundesgebiet noch unter dieser Zahl liegt, da die Einkommensverhältnisse in einem Stadtstaat wie Bremen günstiger sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß bei jeder Wiederbelegung freiwerdender Sozialwohnungen nur Berechtigte nach § 25 des II. WoBauG, bei älteren Sozialwohnungen sogar nur Berechtigte mit einem 20 v. H. unter der Einkommensgrenze liegenden Einkommen berücksichtigt werden dürfen. Die Quote der jährlich freiwerdenden und zur Wiederbelegung anstehenden Sozialwohnungen wird auf rd. 5 v. H. geschätzt. Zu Frage A 91: Die letzte Konferenz der Wohnungsbauminister des Bundes und der Länder hat am 4. März stattgefunden. Die Wohnungsbauminister der Länder haben es dabei begrüßt, daß es dem Bundesbauminister gelungen ist, trotz der finanzpolitischen Begren- 2190* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 zungen eine unverminderte Fortführung des Sozial- und des Regionalprogramms im Jahre 1977 zu erreichen. Was die weitere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der direkten Wohnungsbauförderung angeht, müssen die Länder sich darauf einstellen, daß die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes bei solchen investiven Maßnahmen, für die die Länder die Verantwortung tragen, eine in der Regel überwiegende Beteiligung der Länder voraussetzt. Darüber hinaus ist festzustellen, daß die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes immer von seinen Einnahmen abhängt und deshalb auch ein Zusammenhang mit der Klärung der zwischen Bund und Ländern noch strittigen finanzpolitischen Fragen besteht. Selbstverständlich ist der Bundesbauminister darum bemüht, möglichst bald in konkrete Gespräche mit den Kollegen in den Ländern über die künftige gemeinsame Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues eintreten zu können. Die Bundesregierung wird in Kürze den Rahmen für die notwendigen Verhandlungen mit den beteiligten Länderressorts abstecken. In der gestrigen Kabinettsitzung ist der Bundesbauminister beauftragt worden, bis zum 1. Juli 1977 dem Kabinett Eckwerte für die mittelfristige Beteiligung des Bundes an der Förderung des sozialen Wohnungsbaues vorzulegen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 94) : Ist zu erwarten, daß in Zukunft auch Mitglieder der Bundesregierung bei Reisen in Ostblockstaaten die DDR-Fluggesellschaft Interflug ab Schönefeld benutzen, obwohl die Lufthansa zum Beispiel Moskau direkt anfliegt, und wenn ja, würde sie darin nicht selbst einen Beitrag zum Boykott ihrer Bemühungen, den Flughafen Tegel in den internationalen Flugverkehr einzubeziehen, und eine Aufwertung des Flughafens Schönefeld sehen? Die Mitglieder der Bundesregierung benutzen bei Flugreisen die Deutsche Lufthansa, sofern nicht Bundeswehrmaschinen eingesetzt werden. In Ausnahmefällen wird aus praktischen Gründen auch mit Luftverkehrsgesellschaften anderer Staaten geflogen. Dies gilt selbstverständlich auch bei Reisen in osteuropäische Staaten. Für Mitglieder der Bundesregierung, die sich in Berlin (West) aufhalten, bedeutet es, daß sie zunächst unter Benutzung der Luftkorridore ins Bundesgebiet zurückkehren. Es ist allerdings nicht völlig auszuschließen, daß in besonders gelagerten Einzelfällen auch einmal ein Abflug über Schönefeld in Betracht gezogen werden muß. Ein solcher Ausnahmefall würde, wenn er eintreten sollte, nach Ansicht der Bundesregierung die Bemühungen um Einbeziehung von Berlin-Tegel in den internationalen Flugverkehr nicht beeinträchtigen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 96 und 97): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß, obwohl die USA und Kanada in der Frage der Uranverkäufe grundsätzlich übereinstimmen, die USA kurz vor der Londoner Gipfelkonferenz die Liefersperre für hochangereichertes Uran aufgehoben haben, während Kanada die Liefersperre für Natururan weiterhin aufrechterhält? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um nach der kanadischen einjährigen Liefersperre für Natururan die Lieferungen wieder zu gewährleisten, und wie beurteilt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung die kanadischen Sicherheitsanforderungen an die Europäische Atomgemeinschaft? Zu Frage A 96: Im Gegensatz zur kanadischen Regierung hat die Regierung der USA nie erklärt, daß sie ihre Lieferungen aussetzen wolle, bis die Empfängerländer Bedingungen entsprechend der neuen kanadischen Nichtverbreitungspolitik annehmen. Die Lieferungen von Natururan und leicht angereichertem Uran aus den USA waren demgemäß auch nicht unterbrochen. Lediglich bei hochangereichertem Uran kam es zu Verzögerungen. Die Lieferungen von hochangereichertem Uran werden von den US-Behörden auch weiterhin besonders sorgfältig geprüft werden. Zu Frage A 97: Die kanadische Liefersperre für Natururan, die seit Anfang 1977 besteht, beruht auf einer Entscheidung des kanadischen Kabinetts und wird in Zusammenhang mit den Meinungsunterschieden gebracht, die bei den Verhandlungen zwischen EURATOM und Kanada aufgetreten sind. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der Gemeinschaft konstruktiv an der Lösung der bestehenden Probleme mitzuwirken. Die Haltung der Bundesregierung sowie der übrigen Mitgliedstaaten gegenüber den kanadischen Sicherheitsanforderungen wird dabei bestimmt von der Absicht, Vereinbarungen zu treffen, die einerseits mit einer weltweiten Nichtverbreitungspolitik in Einklang stehen und andererseits mit den Grundsätzen des Gemeinsamen Marktes vereinbar sind. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 99 und 100) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in der Auseinandersetzung über Fragen der Kernenergie einen Betrag von über 100 Millionen DM im Forschungsetat für 1977 vorläufig eingefroren hat, der insbesondere für die weitere Entwicklung der Schnellen Brüter vorgesehen war, und durch wen oder was ist die Bundesregierung dazu gegebenenfalls bewogen worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn Meldungen über das Einfrieren der Forschungsmittel für die Schnellen Brüter zutreffen, die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, und wie hoch beläuft sich die Zahl der voraussichtlich durch ein solches Einfrieren bedrohten Arbeitsplätze? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2191* Zu Frage A 99: Die Bundesregierung hat ihren Entwurf des Haushaltsplans 1977 im Januar dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er befindet sich seither in der parlamentarischen Beratung und kann nur dort geändert werden. Zu Frage A 100: Da die in Ihrer Frage gemachte Voraussetzung unzutreffend ist, kann eine zutreffende Antwort nicht gegeben werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/458 Frage A 103) : Liegen der Bundesregierung Ergebnisse über das Programm BUVEP (Bildungsurlaubsversuchs- und Entwicklungsprogramm) vor, und welche Erkenntnisse für die weitere Ausgestaltung des Bildungsurlaubsgesetzes wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Das Versuchs- und Entwicklungsprogramm Bildungsurlaub ist gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Bundesministerium für Familie, Jugend und Gesundheit und der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert worden, um die Zweckmäßigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungsurlaubs mit wissenschaftlichen Methoden systematisch zu überprüfen. Der Veranstaltungsteil des Programms mit insgesamt 54 Kursen in Weiterbildungseinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft wurde von Juni 1975 bis Dezember 1976 durchgeführt. Erste, überwiegend positive Erfahrungen liegen aus dem Kreis der Veranstalter vor; sie sind in der Nr. 11/76 der ,,informationen bildung und Wissenschaft" ausführlich dargestellt worden. Die wissenschaftliche Begleitung hat mit standardisierten Befragungen und Unterrichtsprotokollen umfangreiches empirisches Material erbracht, das jetzt im Hinblick auf organisatorische, inhaltliche und methodische Aspekte von Bildungsurlaubskursen ausgewertet wird. Mit ersten Ergebnissen ist ab Herbst 1977 zu rechnen. Der Bildungsurlaub ist in der Bundesrepublik in mehreren Bundes- und Landesgesetzes und in zahlreichen Tarifverträgen geregelt. Von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird es abhängen, wie der künftige Ausbau des Bildungsurlaubs erfolgen kann. Die Ergebnisse des Versuchsprogramms werden zur weiteren Klärung der Bildungsurlaubs-Konzeption beitragen und den zahlreichen Organisationen und Einrichtungen der Weiterbildung, die sich schon jetzt mit der Durchführung von Bildungsurlaubskursen befassen, konkrete Planungshilfen bieten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 104) : Kann die Bundesregierung Presseberichte („Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 7. Mai 1977) bestätigen, nach denen die in der Aachener AStA-Zeitschrift veröffentlichte, einem Bericht unter dem Titel „Modell Deutschland. Bericht zur Rechtslage der Nation" unterlegte Grafik, die ein leicht abgewandeltes „Hoheitszeichen" mit Reichsadler und Hakenkreuz sowie einen verfremdeten Bundesadler zeigt, an der Gesamthochschule Kassel als Examensarbeit vorgelegt und mit .sehr gut" bewertet wurde, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist der Sachverhalt, der in dem von Ihnen erwähnten Pressebericht dargestellt wird, nicht bekannt. Sie wird sich mit dem zuständigen Landesminister in Verbindung setzen und diesen bitten, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Ich werde Sie sofort nach Erhalt einer Antwort davon in Kenntnis setzen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Kirschner (SPD) und Waltemathe (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen A 105, 106 und 107) : Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu Berichten über den Militärattaché der chilenischen Botschaft in Bonn, Oberst Christian Ackerknecht, gebildet, dem insbesondere in Presseberichten vorgeworfen wird, für Folterungen chilenischer Staatsbürger verantwortlich zu sein, und ist die Bundesregierung, falls sich diese Berichte als zutreffend herausstellen sollten, bereit, unter Heranziehung der Menschenrechtscharta der UNO und der von allen demokratischen Parteien gemeinsam getragenen Achtung von Folterungen alle politisch möglichen Schritte einzuleiten, um eine Ablösung des Militärattachés zu erreichen? Hatte die Bundesregierung vor den Presseberichten aus eigenen Informationen und Erkenntnissen die Bestätigung dafür, daß die in der Öffentlichkeit („Vorwärts" vom 5. Mai 1977, „Monitor"-Sendung vom 9. Mai 1977) erhobenen Vorwürfe gegen den Militärattadié an der chilenischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Christian Ackerknecht de San Martin, zutreffen, wonach er an Folterungen an Erwachsenen und Kindern aktiv beteiligt gewesen ist, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung ihre Zustimmung dazu gegeben, daß Herr Ackerknecht de San Martin Militärattadié in der Bundesrepublik Deutschland werden konnte? Wann ist damit zu rechnen, daß der chilenische Diplomat Ackerknecht zur Persona non grata erklärt wird? Der Bundesregierung liegt aus eigenen Informationen und Erkenntnissen keine Bestätigung für die Richtigkeit der gegen Herrn Oberst Ackerknecht erhobenen Beschuldigungen vor. Sie nimmt zu Vorwürfen gegenüber ausländischen Diplomaten in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Stellung. Hiermit folgt sie der internationalen Gepflogenheit. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, daß ich auf diese Angelegenheit nicht näher eingehen kann. Die hiesige chilenische Botschaft hat dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, daß Herr Oberst Ackerknecht die Bundesrepublik in den nächsten Tagen endgültig verläßt. Herr Ackerknecht ist nicht zur Persona non grata erklärt worden. Anlage 21 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 108) : Trifft die Darstellung des kanadischen Außenministers zu, daß auf der Londoner Wirtschaftskonferenz von deutscher Seite nicht die Wiederaufnahme der unterbrochenen Uranlieferungen aus Kanada verlangt worden sei, und wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls dieses Unterlassen? 2192e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Von einer entsprechenden Äußerung des kanadischen Außenministers nach der Londoner Wirtschaftskonferenz vom 7. 5. 1977 zur Frage der kanadischen Uranlieferungen ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Bundesregierung hat sich vielmehr in bilateralen Kontakten mit Kanada auf allen Ebenen mit Nachdruck dafür eingesetzt, daß die Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Kanada bald mit einem beiderseitig befriedigenden Ergebnis abgeschlossen und die Uranlieferungen wiederaufgenommen werden. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 110 und 111): Hält die Bundesregierung an der Behauptung des Bundesaußenministers vom 2. Juni 1976 vor dem Deutschen Bundestag fest, es könne schon heute als Verhandlungserfolg abgehakt" werden, daß auch private Unternehmen die Chance haben sollen, in Konkurrenz zur Meeresbodenbehörde Tiefseerohstoffe zu nutzen? Welche konkreten Behinderungen bringt nadi dem jetzigen Verhandlungsstand auf der UN-Seerechtskonferenz eine Ausweitung der Küstenmeere auf 12 Seemeilen für den Seeverkehr mit sich, und welche Konsequenzen und Prioritäten ergeben sich hieraus für die Verhandlungsziele der Bundesregierung auf der sechsten Session der Konferenz? Zu Frage A 110: Die Feststellung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Deutschen Bundestag am 2. Juli 1976 bezog sich auf den Konferenzstand nach der 4. Session. Verglichen mit der dritten Version stellt der aus der 4. Session hervorgegangene revidierte Verhandlungstext in der Tat einen Verhandlungserfolg dar. Aber die 5. Session hat in Fragen des internationalen Meeresbodenregimes wieder eine Verhärtung der Standpunkte der Entwicklungsländer und der industrialisierten Länder gebracht. Die Entwicklungsländer stellten vor allem das parallele Zugangssystem plötzlich wieder in Frage. Nichtsdestoweniger wurde zwischen der 5. und 6. Session intensiv an Kompromißlösungen im Sinne des von uns gewünschten parallelen Zugangssystems gearbeitet, so daß gewisse Chancen, doch noch zu einer für uns akzeptablen Lösung zu kommen, bestehen könnten. Zu Frage A 111: Ausweitung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen ist nicht Folge der Seerechtskonferenz, sondern entspringt einer Tendenz, die viele Küstenstaaten bereits vor Beginn der Konferenz vertraten. Es ist als positiv anzusehen, daß die Seerechtskonferenz Absichten zur Ausdehnung der Küstenmeere über 12 Seemeilen hinaus mit gegenwärtig vorliegendem und weitgehend akzeptiertem Verhandlungstext einen Riegel vorgeschoben hat. Durch die Ausdehnung der Küstenmeere auf 12 Seemeilen werden über hundert internationale Wasserstraßen, darunter für uns wichtige Meerengen in nationale Küstenmeerbereiche fallen. Es besteht jedoch begründete Aussicht, daß sich gegen eine wenn auch starke Minderheit der Grundsatz freier Durchfahrt durch diese neu hinzukommenden Meerengen und freien Uberfluges über sie in der Form der Transit-Passage auf der Konferenz durchsetzt. Bezüglich der Durchfahrt durch das Küstenmeer im allgemeinen geht es darum, die Gefahr konkreter Behinderungen grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Deshalb muß der Umfang der küstenstaatlichen Rechtsetzungsbefugnis klar definiert und hinsichtlich der Standards fremder Schiffe im Küstenmeer an internationale Vorschriften gebunden werden. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 112 und 113) : Ist die Bundesregierung für den Fall, daß die sechste Session der UN-Seerechtskonferenz zu keiner Einigung im Bereich des Meeresbodenbergbaus führt, die einen originären, nicht diskriminierten Zugang der Bundesrepublik Deutschland zum Tiefseebergbau garantiert, bereit, eine gesetzliche Interimsregelung einzuleiten oder dieser zuzustimmen, die deutschen Unternehmen in diesem Wirtschaftsbereich die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit gibt und ihnen dadurch den Beginn des Abbaus von Rohstoffen des Meeresbodens unabhängig von dem jeweiligen Stand der Seerechtskonferenz ermöglicht? Welche Konsequenz hat die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland in der "Fünfer-Gruppe", die vor allem im Bereich des Meeresbodenbergbaus maßgebliche Koodinierungsfunktionen wahrnimmt, nicht vertreten ist, für die Verhandlungsposition der Bundesregierung, und inwieweit wurden bisher insbesondere konkrete EG-Initiativen dadurch erschwert, daß Großbritannien und Frankreich die Fünfer-Gruppe als besonders geeignetes Gremium für Initiativen betrachten? Zu Frage A 112: Die Bundesregierung hält es für wichtig, daß die deutschen Unternehmen im Meeresbodenbergbau die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit haben, um ihre Aktivität im Sinne der deutschen Interessen, aber auch allgemeiner weltweiter Interessen fortsetzen zu können. Wie die US-Regierung wird sie auf der Seerechtskonferenz jedoch keinen Zweifel daran lassen, daß sie an einem erfolgreichen Abschluß auch im Ausschuß I interessiert und bereit ist, an seinem Zustandekommen nach Kräften mitzuwirken. Zu Frage A 113: Noch bevor die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen wurde, haben sich die USA, die UdSSR, Frankreich, Großbritannien und Japan zu einer informellen Konsultationsrunde, „Fünfer-Gruppe" genannt, zusammengefunden. Sie tritt auf der Konferenz nicht mit eigenen Initiativen in Erscheinung. Die Verhandlungsposition der Bundesregierung wird durch die Nichtbeteiligung an den Konsultationen der Fünfer-Gruppe nicht beeinträchtigt. Großbritannien und Frankreich erschweren keineswegs aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Fünfer-Gruppe konkrete EG-Initiativen, sondern haben sich im Gegenteil als nützliche Bindeglieder zwischen den EG-Mitgliedern und der Fünfer-Gruppe erwie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2193* sen. Diese Frage gibt Anlaß darauf hinzuweisen, wie wichtig unser UNO-Beitritt auch hinsichtlich der Seerechtskonferenz ist. Wir könnten sonst nämlich überhaupt nicht mitwirken. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 114 und 115) : Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Tatsache, daß im Kongreß der USA ein Gesetzgebungsverfahren für eine Interimsregelung über den Meeresbodenbergbau — unter Einschluß einer Gegenseitigkeitsklausel — in Gang gekommen ist, entsprechende Konsultationen im Rahmen der EG und mit den USA aufgenommen, und wenn ja, mit welchen Zielsetzungen und mit welchen bisherigen Ergebnissen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten auf der UN-Seerechtskonferenz, die Freiheit der maritimen Grundlagenforschung gegenüber den Ansprüchen der Küstenstaaten zu verteidigen, und welche konkreten politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Fall, daß das bisher geltende Recht in diesem Bereich eingeschränkt werden wird? Zu Frage A 114: Die US-Regierung vertritt ganz klar die Auffassung, daß die Erlangung eines zufriedenstellenden internationalen Meeresbodenregimes eindeutigen Vorrang vor einseitigen Maßnahmen hat. Die Bundesregierung hält diese Auffassung für richtig. Sollte ein befriedigendes internationales Meeresbergbauregime nicht zustande kommen, wird die Bundesregierung das Nötige tun, damit der bisher erreichte Technologiestand und die bereits getätigten Investitionen nicht verlorengehen und die zukünftige Versorgung mit Rohstoffen in optimaler Weise gesichert werden kann. Es wird dann auch zu prüfen sein, ob Gegenseitigkeitsklauseln im Verhältnis zu Partnerländern hierzu ein geeignetes Mittel sind. Die Bundesregierung steht im übrigen ständig in konsultativer Verbindung mit anderen Industrieländern, also auch den Mitgliedern der EG und den USA, über Fragen des künftigen Regimes für den Meeresbergbau. Im Rahmen dieser Konsultationen wurde sie von der US-Regierung auch über die verschiedenen Gesetzesvorlagen unterrichtet, die hierzu aus der Mitte des amerikanischen Repräsentantenhauses eingebracht wurden. Zu Frage A 115: Gegen Ende der 5. Session der 3. VN-Seerechtskonferenz zeichnete sich — insbesondere nach dem Einschwenken der Sowjetunion auf diese Linie — ein deutliches Übergewicht der Meinungen zugunsten des Prinzips der küstenstaatlichen Zustimmung auch zur Grundlagenforschung in der Wirtschaftszone und am Festlandsockel ab. Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, daß die Festlandsockelforschung schon nach geltendem Völkerrecht der Zustimmung des Küstenstaates bedarf. Für das Prinzip einer zustimmungsfreien Grundlagenforschung setzen sich derzeit vor allem noch die USA und wir ein. Für uns stellt sich die Frage, ob wir unser Ziel einer möglichst ungehinderten maritimen Grundlagenforschung im Rahmen akzeptabler Kompromißlösungen, wie etwa des Regimes der stillschweigenden Zustimmung, erreichen können. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen A 116 und 117): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Position auf der UN-Seerechtskonferenz aus der Tatsache, daß es ihr nicht gelungen ist, im Hinblick auf die essentiellen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland an einer befriedigenden Regelung bezüglich der Kadet-Rinne in der Ostsee eine ausreichende Unterstützung zu gewinnen, um entweder ein Verbot der Ausdehnung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen, wenn dadurch Hafenzugänge abgeschnitten werden, zu erreichen oder die bindende Zusicherung für die Transitpassage in diesem Fall? Wie bewertet die Bundesregierung die im RSNT Kapitel IX (Artikel 129 bis 130) enthaltenen Sonderrechte für die sogenannten „geschlossenen" und „halbgeschlossenen" Meere im Hinblick auf das sowjetische Konzept eines „Friedensmeers" für die Ostsee? Zu Frage A 116: Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den Verbündeten bestrebt sicherzustellen, daß den besonderen geografischen Bedingungen in der Ostsee im Sinne unserer sicherheitspolitischen Interessen auf der Konferenz Rechnung getragen wird. Nach dem jetzigen Verhandlungsstand besteht begründete Aussicht, daß das Prinzip der freien Durchfahrt und des Überflugs (transit passage) auf der Konferenz durchgesetzt und dann auch in der Ostsee gelten wird. Im übrigen bin ich gern bereit, über Einzelheiten im Auswärtigen Ausschuß Auskunft zu geben. Zu Frage A 117: Die Bundesregierung sieht die Bestrebungen östlicher Anrainer der Ostsee, für dieses Seegebiet einen Status zu beanspruchen, nach dem Rechte von anderen Staaten hier eingeschränkt werden könnten. Die nach dem derzeitigen Verhandlungstext vorliegenden Bestimmungen (in Kap. IX, RSNT II) geben jedoch keine rechtliche Handhabe, um diesem Ziel Vorschub zu leisten. Diese Bestimmungen fordern die Anliegerstaaten solcher Meere nur auf, insbesondere in Fragen der lebenden Ressourcen, der Erhaltung der Meeresumwelt und der wissenschaftlichen Meeresforschung zusammenzuarbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat in diesen Bereichen auch jetzt schon die internationale Zusammenarbeit gefördert und entsprechende Verträge abgeschlossen. Wir sind der Meinung, daß eine solche Zusammenarbeit überall wirken sollte. Die Bundesregierung hält solche Bestimmungen für überflüssig und tritt aus diesen Gründen für eine Streichung ein. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage A 120) : 2194* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Welche konkrete Grundlage haben Presseberichte, nach denen sich die Bundesregierung für eine Umsiedlungsaktion von Deutschen und deutschstämmigen Bürgern aus ihrer Heimat im heutigen Namibia nach Bolivien einsetzt und sich daran finanziell beteiligen will? Presseberichte, nach denen sich die Bundesregierung für eine Umsiedlungsaktion von Deutschen und deutschstämmigen nach Südamerika einsetzt, haben keinerlei Grundlage. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 1) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister die Bundesämter für Geodäsie in Frankfurt/M. und Berlin angewiesen hat, Ausgleichszahlungen an die beschäftigten Arbeitnehmer zu kürzen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Maßnahme rückgängig zu machen, da sie besonders Arbeitnehmer des einfachen Dienstes trifft und diese ihre Verträge oft nur unter der Voraussetzung der Zulage abgeschlossen haben, weil sie darauf angewiesen sind? Es trifft zu, daß außertarifliche widerrufliche Lohnzuschläge für Druckereipersonal des Instituts für Angewandte Geodäsie (IfAG) in Frankfurt am Main und der Außenstelle dieses Instituts in Berlin gekürzt worden sind. Die außertariflichen Lohnzuschläge, die neben dem Monatslohn gezahlt werden, waren in der Vergangenheit nur für Arbeiter mit bestimmten Tätigkeiten im Druckereiwesen mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zugestanden worden; diese Zuschläge dienten allein der Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften für den Bund in bestimmten Ballungszentren der Druckindustrie. Anlaß war, daß die früher in der Druckindustrie gezahlten Löhne erheblich über dem Lohnniveau aller übrigen Bereiche — nicht nur des öffentlichen Dienstes — lagen. Die außertariflichen widerruflichen Lohnzuschläge sind daher allein als eine Arbeitsmarktzulage anzusehen. Solche Lohnzuschläge mit Beträgen zwischen 0,05 DM/Stunde bis 1,60 DM/ Stunde waren auch für bestimmtes Druckereipersonal bestimmter Dienststellen anderer Ressorts in Hamburg und in Bonn-Bad Godesberg eingeführt worden. Auch hier sind — wie beim IfAG — diese Lohnzuschläge um den Betrag von 0,30 DM/Stunde gekürzt worden. Der weitere Abbau soll stufenweise um jeweils 0,30 DM/Stunde mit Inkrafttreten jeder künftigen allgemeinen Lohnerhöhung durchgeführt werden. Sonstige individuelle Erhöhungen des Lohnes — z. B. durch Einreihung in eine höhere Lohngruppe oder infolge Erreichens einer höheren Dienstzeitstufe — sollen nicht zu einem weiteren Abbau führen. Durch dieses allmähliche Abschmelzen sollen spürbare Einkommensverluste vermieden werden. Die Nachfrage und das Angebot an entsprechenden Fachkräften ist nach meinen Feststellungen im wesentlichen ausgeglichen, so daß die die Zahlung rechtfertigenden Gründe beim Druckereipersonal des Bundes, das im übrigen das Arbeitsplatzrisiko der Arbeitnehmer der Privatwirtschaft nicht teilt, nicht mehr bestehen. Die heutigen Tariflöhne des Bundes für Facharbeiter des hier in Rede stehenden Personenkreises liegen im allgemeinen bereits über den vergleichbaren Tariflöhnen der Druckindustrie; sie betragen derzeit 9,20 bis 12,40 DM/Stunde, während die vergleichbaren Tariflöhne der Druckindustrie zwischen 9,00 bis 10,17 DM/Stunde liegen. Die Effektivlöhne für Drucker der Druckindustrie in Ballungszentren dürften zwischen 12,00 bis 14,60 DM/Stunde liegen, die Löhne des Bundes liegen unter Einbeziehung der allgemeinen Zulage und eines Sozialzuschlages für ein Kind zwischen 10,30 bis 13,25 DM/ Stunde, wobei in den Beträgen des Bundes tarifliche Erschwerniszuschläge, der außertarifliche widerrufliche Lohnzuschlag und ggf. der Dreiprozentzuschlag Berlin nicht berücksichtigt sind. Die Löhne des Bundes für Hilfskräfte des Druckereisektors mit Stundenbeträgen von umgerechnet 8,85 bis 11,00 DM/ Stunde liegen über den durchschnittlichen Effektivlöhnen von 9,20 bis 9,35 DM/Stunde für Hilfskräfte in der Druckindustrie. Eine Aufrechterhaltung der früheren Regelung wäre auch im Hinblick auf die damit verbundene ungleiche Behandlung von Druckereipersonal in anderen Dienststellen des Bundes bei gleicher Tätigkeit nicht vertretbar. Im übrigen trifft der stufenweise Abbau der Lohnzuschläge nicht besonders Arbeitnehmer des einfachen Dienstes, sondern in erster Linie Fachkräfte, deren Lohn sich immer aus einer Lohngruppe errechnet, die über der für sonstige Handwerker liegt. Hierzu kann ich folgendes Beispiel geben: Drucker, 31 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, seit 10 Jahren im öffentlichen Dienst Monatstabellenlohn nach Lohngruppe II a 1 943,68 DM Allgemeine Zulage 67,— DM Sozialzuschlag 166,51 DM Monatslohn (darin sind nicht enthalten Erschwer- nis- und sonstige Zuschläge der außertarifliche widerrufliche Lohnzu- schlag und ggf. der Dreiprozentzu- schlag Berlin) 2 177,19 DM Bei dieser Sachlage sehe ich keine Veranlassung, die eingeleitete Normalisierung wieder rückgängig zu machen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Beihilferichtlinien keine Säuglings- und Kleinkinderausstattung (200 DM) für adoptierte Kleinstkinder vorsieht, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, damit das neue Adoptionsrecht baldmöglichst in die Ausführungsbestimmungen z. B. der Beihilfevorschriften Eingang findet, um die offensichtliche Benachteiligung des betroffenen Personenkreises abzubauen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2195* Nach dem geltenden Beihilferecht wird bei Annahme eines Kleinkindes keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Säuglings- und Kleinkinderausstattung gewährt. Der Entwurf zur Änderung der Beihilfevorschriften sieht entsprechend den Intentionen des Adoptionsgesetzes vor, daß auch im Beihilferecht das angenommene Kind den leiblichen Kindern gleichgestellt wird. Der Bundesminister des Innern wird sich dafür einsetzen, daß die entsprechende Regelung trotz des noch bestehenden „Moratoriums" rückwirkend in Kraft gesetzt wird, um die Betroffenen vor finanziellen Nachteilen zu bewahren. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 3) : Besteht die Möglichkeit, daß bei der Bundeswehr ausgesonderte Kraftfahrzeuge von anderen Bundesbehörden, wie z. B. dem Technischen Hilfswerk, übernommen werden, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? In der Vergangenheit sind bereits in vielen Fällen ausgesonderte Bundeswehrfahrzeuge insbesondere auch vom Technischen Hilfswerk übernommen worden. Dabei war maßgebend, ob die Fahrzeuge nach ihrer Art, Ausführung und Ausstattung für den jeweiligen Zweck, z. B. Öffentliche Sicherheit oder Katastrophenschutz, geeignet sind und die zu erwartenden Folgekosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie davon unterrichten, daß der Bundesminister der Verteidigung Mitte vorigen Jahres angeboten hat, die im Zuge des bei der Bundeswehr eingeleiteten Wechsels von der 1. auf die 2. Fahrzeuggeneration auszusondernden Bundeswehrfahrzeuge dem Katastrophenschutz zur Verfügung zu stellen. Das Bundesamt für Zivilschutz hat daraufhin die Kriterien für die Verwendbarkeit derartiger Fahrzeuge im Katastrophenschutz festgelegt und den nach Fahrzeugtypen gegliederten bis 1984 zeitlich gestaffelten Bedarf ermittelt. Die vom Bundesminister der Verteidigung hiernach bereitgestellten Fahrzeuge werden von einer Prüfgruppe des Bundesamtes für Zivilschutz daraufhin untersucht, ob sie nach Erhaltungszustand, Alter und wirtschaftlicher Verwendung dem Katastrophenschutz zugeführt werden können. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/458 Frage B 4) : Treffen die im „Handelsblatt" vom 10. Mai 1977 dargelegten Ausführungen zu, daß das Computerprogramm für die Auftragseingangsstatistik, das unter Federführung Nordrhein-Westfalens erarbeitet worden ist, fehlerhaft war und dadurch ein Teil der Schwierigkeiten zu erklären ist, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf eine bessere Abstimmung der Programmierung zwischen den statistischen Ämtern in Anbetracht der Tatsache hinzuwirken, daß die statistischen Landesämter dem Bundesamt das Basismaterial für die Auftragseingangsstatistik liefern? Zu den Ausführungen im Handelsblatt vom 10. Mai 1977 ist zu bemerken: Ab Januar 1977 sollte eine Neu-Programmierung des kurzfristigen industriestatistischen Berichtssytems vorgenommen werden. Im Rahmen der seit Jahren praktizierten Verbundprogrammierung hatte es das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen übernommen, diese Neu-Programmierung federführend für alle Statistischen Ämter durchzuführen. Bei den sehr schwierigen Arbeiten haben sich mehrere Programmkorrekturen als notwendig erwiesen, die unter anderem zu unerwarteten Anlaufschwierigkeiten geführt haben. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen hat sich inzwischen intensiv bemüht, diese Mängel zu beheben. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 5 und 6) : Wieviel Abwasser- und Kläranlagen sind von der Industrie bzw. von den Kommunen nach Inkrafttreten des Abwasserabgabengesetzes in Auftrag gegeben worden? In welcher Relation stehen die bestellten Anlagen zu dem Gesamtbedarf? Ihre Fragen, wie sich die Verkündung des Abwasserabgabengesetzes am 13. September 1976 auf das Auftragsvolumen an Kläranlagen im kommunalen und industriellen Bereich ausgewirkt hat, lassen sich heute aus verschiedenen Gründen noch nicht abschließend beantworten. Der Kläranlagenbau bedarf einer umfangreichen und planerischen Vorbereitung, die je nach Kläranlagengröße mehrere Jahre dauern kann. Kläranlagen, für die nach dem Verkündungstermin des Abwasserabgabengesetzes Aufträge erteilt wurden, sind also in der Regel sehr viel früher in die Investitionsplanungen aufgenommen worden. Zum zweiten ist durch die Bereitstellung von Finanzierungshilfen durch Bund und Länder — ich erinnere hierzu insbesondere an das Sanierungsprogramm Rhein/Bodensee — auch künftig nicht ohne weiteres erkennbar, welche Aufträge durch das Abwasserabgabengesetz und welche Aufträge durch staatliche Förderung initiiert wurden. Schließlich bedarf es zur Feststellung, ob und in welchem Umfang bereits durch Verkündung des Abwasserabgabengesetzes Anreize für den Bau von Kläranlagen im kommunalen und industriellen Bereich gesetzt wurden, gründlicher Erhebungen durch die zuständigen Landesbehörden, bei der die vorgenannten Einschränkungen zu berücksichtigen sein würden. 2196* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Soweit sich Ihre Fragestellung auf mögliche Anreizwirkungen des Abwasserabgabengesetzes bezieht, habe ich wegen der komplexen Zusammenhänge und des politischen Interesses an ihrer Klärung des Finanzwissenschaftliche Institut an der Universität Köln bereits im Herbst 1976 beauftragt, hierzu eine gutachtliche Äußerung abzugeben. Über das Ergebnis, das bis Ende des Sommers erwartet wird, werde ich nach Vorlage des Gutachtens gerne unterrichten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 7, 8 und 9) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um geltendes Recht so abzuändern, daß deutsche Bedienstete in internationalen Organisationen nicht ausgewanderten Auslandsdeutschen gleichgestellt sind? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß es ein Verstoß gegen die Grundrechte ist, wenn den von ihr entsandten Bediensteten zu internationalen Organisationen (z. B. UNO) das aktive Wahlrecht vorenthalten wird? Ist die Bundesregierung bereit, das Meldegesetz so zu ändern, daß deutsche Bedienstete bei internationalen Organisationen einen zweiten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland errichten können, der ihnen das aktive Wahlrecht sichert (Schweizer Modell) ? Sowohl das Bundesverfassungsgericht (durch Entscheidungen in den Jahren 1973 und 1976) als auch das Bundesverwaltungsgericht (durch eine Entscheidung im Jahr 1976) haben die Begrenzung des zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Personenkreises in § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) auf die im Bundesgebiet ansässigen Deutschen für verfassungskonform erklärt. Beide Gerichte haben auch die Regelung des § 12 Abs. 2 BWG als verfassungsgemäß bestätigt, wonach außerhalb des Bundesgebietes lebende Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes im Hinblick auf ihr Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt bleiben. Die Anknüpfung des Wahlrechts an die Seßhaftigkeit im Wahlgebiet gehört zu den traditionellen, verfassungsrechtlich zulässigen Beschränkungen der Allgemeinheit der Wahl i. S. des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Gesetzgeber ist weder aus dem Grundsatz der Allgemeinheit noch aus dem Prinzip der Gleichheit der Wahl zur Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf alle Deutschen im Ausland oder zur Gleichstellung bestimmter Gruppen von „Auslandsdeutschen" mit dem durch § 12 Abs. 2 BWG begünstigten Personenkreis gehalten. Ich habe jedoch viel Verständnis dafür, daß die geltende gesetzliche Regelung von vielen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebenden Deutschen als eine Härte empfunden wird. Zu den Betroffenen gehören zweifellos die von Ihnen angesprochenen deutschen Bediensteten bei internationalen Organisationen, aber auch etwa die Bediensteten bei Organen der Europäischen Gemeinschaften. Eine isolierte Ausdehnung des Wahlrechts auf eine dieser Gruppen oder auf beide wäre indessen im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verfassungsrechtlich mit einem erheblichen Risiko behaftet. Für eine wahlrechtliche Besserstellung dieser oder noch anderer einzelner Personenkreise gegenüber den sonstigen — ebenfalls im deutschen Interesse im Ausland tätigen — Gruppen von „Auslandsdeutschen", wie beispielsweise Lehrer an deutschen Auslandsschulen, Journalisten, Wirtschaftsfachleute, Wissenschaftlicher oder Entwicklungshelfer, lassen sich schwerlich verfassungsrechtlich hinreichend überzeugende Sonderkriterien finden. Aus diesem Grunde ist bereits 1969 ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages, der die Ausdehnung des Wahlrechts auf „Bedienstete zwischen- oder überstaatlicher Organisationen für die Dauer ihres Dienstverhältnisses" vorsah, auf Einspruch des Bundesrates im Vermittlungsausschuß gescheitert. Ich möchte insoweit auf die BT-Drucksachen V/3036 vom 19. Juni 1968, V/3600 vom 5. Dezember 1968, V/3825 vom 7. Februar 1969, V/3897 vom 26. Februar 1969, V/3897 (neu) vom 21. April 1969, die BR-Drucksache 695/68 vom 7. Februar 1969 und die Protokolle über die 196. und 227. Sitzung des BT vom 15. November 1968 (S. 10600) und 23. April 1969 (S. 12546) verweisen. Die Möglichkeit, durch eine allgemeine, nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkte Ausweitung des aktiven Wahlrechts den Wünschen aller wegen Aufenthalts im Ausland vom Wahlrecht zum Bundestag ausgeschlossenen Personenkreise nachzukommen, sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Initiativen der Bundesregierung und meines Hauses zur Lösung dieser Frage haben zuletzt in der 6. und 7. Wahlperiode nicht die Zustimmung des Deutschen Bundestages gefunden. Auf die BT-Drucksachen 7/2063 vom 7. Mai 1974 und 7/2132 vom 21. Mai 1974 sowie die Protokolle über die 103. und 162. Sitzung des BT vom 22. Mai 1974 (S. 6879) und 10. April 1975 (S. 11341) weise ich hin. Angesichts dieser Situation möchte ich weitere Initiativen derzeit den Fraktionen des Bundestages überlassen. Ich sehe derzeit auch keine Möglichkeit, mit Hilfe von Änderungen des Melderechts Abhilfe zu schaffen. Dabei bitte ich Sie zu berücksichtigen, daß das Melderecht — zumal ein Bundesrahmengesetz über das Meldewesen, dessen Entwurf dem Deutschen Bundestag bereits in der 6. und 7. Wahlperiode vorgelegen hatte, bisher noch nicht erlassen ist — in der Zuständigkeit der Länder liegt. Nach den im wesentlichen übereinstimmenden landesrechtlichen Vorschriften ist es auch aus prinzipiellen Gründen nicht zulässig, daß Personen, die in einer inländischen Gemeinde keine Wohnung innehaben, als für eine Wohnung gemeldet behandelt werden. Dabei ist die Frage des Innehabens einer Wohnung in erster Linie eine Tatfrage und daher nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Hierzu hat sich eine Reihe von Abgrenzungskriterien herausgebildet (z. B. tatsächliches Beziehen einer Wohnung, Absicht der Nutzung auf gewisse Dauer — sei es auch nur gelegentlich —, Vorhandensein von persönlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs u. a. m.), die das Innehaben einer Wohnung von einer nur fiktiv aufrechterhaltenen oder begründeten Wohnung unterscheiden. Diese Beurteilung der Rechtslage, über die zwischen meinem Hause und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2197* Vertretern der Länder schon mehrfach eingehende Erörterungen stattgefunden haben, wird von den Ländern uneingeschränkt aufrechterhalten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 10) : Denkt die Bundesregierung daran, durch ihre Regierungsvertreter in den öffentlich-rechtlichen Organen der Fernsehanstalten darauf hinzuwirken, daß das jeweilige Abendprogramm der Fernsehanstalten am nächsten Morgen wiederholt wird, damit auch Schichtarbeiter in den Genuß voller Informationen kommen? Die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung sind begrenzt. Die Regelung der Veranstalter und der Veranstaltung von Fernsehsendungen ist Sache der Länder. Die Bundesregierung entsendet lediglich Vertreter des Bundes in den Fernsehrat und in den Verwaltungsrat des ZDF, nicht aber in die Aufsichtsgremien der neun Landesrundfunkanstalten, die das Erste und die Dritten Fernsehprogramme veranstalten. Ihre Frage werde ich mit Durchschrift dieser schriftlichen Antwort den Vertretern des Bundes in den ZDF-Aufsichtsgremien zuleiten, damit diese sich des Anliegens im Rahmen ihrer Aufgaben annehmen können. Darüber hinaus werde ich entsprechende Durchschriften an die Rundfunkkommission der Länder mit der Anregung schicken, sich an die geschäftsführende Anstalt der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und an das ZDF zu wenden. Die Frage ist bereits aus konkretem Anlaß mehrfach, nämlich wegen der Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft 1974, erörtert worden. In einer kurzen Debatte im Deutschen Bundestag am 15. März 1974 (Sitzungsprotokoll S. 5665) wurde dabei auch die besondere Problematik der geltenden Zuständigkeitsverteilung gesehen. Der Debatte ging ein mehrheitlich gefaßter Beschluß der Intendanten der ARD-Anstalten voraus, Aufzeichnungen der Weltmeisterschaftsspiele jeweils am nächsten Vormittag zu übertragen, um allen Bevölkerungskreisen, auch den Spätarbeitern Gelegenheit zu geben, die Spiele zu verfolgen. Im übrigen darf ich Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende Anfrage des Kollegen Zebisch (BT-Drucksache 7/2530, S. 3 f) nehmen. Soweit es von hier beurteilt werden kann, liegen die Probleme sowohl im Sendebereich als auch im Programmveranstaltungsbereich. Hinzu kommt als Besonderheit, daß ARD/ZDF seit rund 15 Jahren ein gemeinsames Vormittagsprogramm vorzugsweise zur DDR hin abstrahlen, in dem die Abendprogramme des Vortages zusammengefaßt werden. Wie verlautet, würde dieser Service, von dem bisher aus Kostengründen möglichst wenig Aufhebens gemacht wurde, bei einer Ausweitung zu einer bundesweiten zusätzlichen Programmversorgung erhebliche Mehrkosten insbesondere auch urheberrechtlicher Art mit sich bringen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesinnenminister der Meinung, daß die Anhörungsmethoden des Bundesamts für Verfassungsschutz geeignet sind, sogar Charaktereigenschaften der zu überprüfenden Person objektiv feststellen zu können? Ist das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Lage, objektiv zu prüfen, ob Auskunftspersonen, die selbst bei bewußter Falschaussage relativ hohen staatlichen Schutz genießen, nicht persönliche oder parteipolitische Querelen mit der zu überprüfenden Person ins Spiel bringen, wenn ja, inwiefern? Die bei Sicherheitsüberprüfungen von Bundesbediensteten seit langem durchzuführenden Sicherheitsermittlungen durch fachlich geschultes Personal des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollen ein zuverlässiges Bild über das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Überprüften ergeben. Sie bestehen insbesondere aus dem Befragen von Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie den Überprüften durch persönliche oder berufliche Beziehungen gut kennen und die nach ihrer Persönlichkeit die Gewähr für ein abgewogenes Urteil bieten. Neben den vom Überprüften angegebenen Referenzpersonen werden weitere Auskunftspersonen befragt. Diese in allen NATO-Staaten praktizierte Hintergrundüberprüfung von Bediensteten, die mit Staatsgeheimnissen in Berührung kommen, kann Einschleusungen gegnerischer Nachrichtendienste mindestens erschweren. Angesichts der unvermindert anhaltenden Aktivitäten dieser Nachrichtendienste kann auf Sicherheitsermittlungen als Teil der Sicherheitsüberprüfung nicht verzichtet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 13 und 14) : Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Beteiligungsrechte von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen wie dies in einigen Bundesländern bereits erfolgt ist, und wenn ja, innerhalb welcher Zeit ist dann mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen? Welchen Inhalt soll gegebenenfalls diese Regelung haben? Die Bundesregierung hält — wie sie in ihrem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform vom 19. Mai 1976 zum Ausdruck gebracht hat — eine Verbesserung des zur Zeit in § 94 BBG und § 58 BRRG geregelten Beteiligungsrechts der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse für notwendig. Sie hatte dem Deutschen Bundestag bereits in der 7. Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesvorschlag (BT-Drucksache 7/4922) zugeleitet, in dem sie ihre Vorstellungen konkretisiert hatte. Dieser Entwurf konnte in der 7. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten werden. 2198* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Bundesregierung beabsichtigt nunmehr, die von ihr in dem bereits genannten Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verbesserungen im Rahmen der geltenden Regelung zunächst einer zweijährigen Erprobung in der Praxis zu unterziehen, bevor sie erneut das Gesetzgebungsverfahren einleitet. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 15) : In welchem Umfang hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz bzw. deren Vorsitzender Wüstenhagen aus Mitteln des Haushalts 1976 oder im Vorgriff auf 1977 Unterstützung erhalten, und wie ist dies angesichts der öffentlichen Außerung des Herrn Wüstenhagen, abgedruckt z. B. in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 19. April 1977, zu rechtfertigen? Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) hat aus Kap. 0628 Tit. 685 17 (Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf dem Umweltgebiet) im Jahr 1976 Zuwendungen in Höhe von 24 000,— DM für die Drucklegung von zwölf Informationsblättern, die dem Bürger Hinweise für umweltfreundliches Verhalten geben, erhalten. Im Jahr 1977 sind bisher keine Zahlungen erfolgt. Die Zuschüsse sind gewährt worden aufgrund der vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gebilligten Richtlinien zu dem genannten Titel. Projektlisten, in denen die Förderung von Maßnahmen des BBU vorgesehen war, haben den Berichterstattern des Haushaltsausschusses vorgelegen. Für ein Informationsseminar über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie hat der BBU aus den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln im Haushaltsjahr 1976 aus Kap. 3005 Tit. 531 05 eine Zuwendung in Höhe von 5 731,30 DM erhalten. Die Zuwendung wurde im Rahmen der im „Merkblatt über Zuwendungen für die Information über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie" formulierten Bedingungen gewährt. Der BBU hat sich die Vertiefung des Umweltbewußtseins in der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel gesetzt. Ausschließlich diesem Zweck dienen auch die Maßnahmen, zu deren Durchführung der BBU Förderungsmittel des Bundes erhalten hat. Der Wirkungsgrad dieser Mittel war aufgrund des Multiplikatoreffekts des BBU höher, als es bei unmittelbarer Verwendung durch die Bundesregierung möglich gewesen wäre. Zeitungsmeldungen über politische Erwägungen seines Vorsitzenden können kein Grund sein, an der Verfassungstreue des BBU zu zweifeln. Innerhalb des Rahmens staatsbürgerlicher Verfassungstreue jedoch darf politisches Wohlverhalten nicht als Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit begrüßenswerter Projekte eines Verbandes betrachtet werden. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, die Förderung von geeigneten Projekten einzustellen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort, die Herr Parl. Staatssekretär Dr. Hauff am 5. Mai 1977 auf die Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Waigel gegeben hat. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 16 und 17) : Für welche Kohle- und Kernkraftwerke ist eine Genehmigung beantragt, gegliedert nach Standort und Kraftwerkskapazität, und wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens zum gleichen Zeitpunkt? Wie groß ist das Investitionsvolumen der beantragten Kohle- und Kernkraftwerke, mit deren Bau aber nicht begonnen werden kann, weil eine Genehmigung noch nicht vorliegt, und wie hoch ist das Investitionsvolumen aller verzögerten Kohle- und Kernkraftwerke, geteilt durch die mittlere Bauzeit dieser Anlagen? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für neun Kernkraftwerksanlagen mit einer Kraftwerkskapazität von rund 11 400 MW eine erste Teilerrichtungsgenehmigung nach § 7 Atomgesetz beantragt, aber noch nicht erteilt. Von diesen neun Anlagen ist für vier Kernkraftwerke mit 4 800 MW ein Bauentscheid seitens der EVU gefallen und das atomrechtliche Genehmigungsverfahren bis auf den Entsorgungsnachweis durchlaufen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung kann dieser Nachweis einer ausreichenden Vorsorge für die Entsorgung dieser Kernkraftwerke, d h. für die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente und die Endlagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle in der zweiten Hälfte des Jahres 1977 erbracht werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende 4 Anlagen: KKP II — Philippsburg mit 1 360 MW Biblis C mit 1 300 MW GKN II — Neckarwestheim mit 850 MW KKH 1 — Hamm-Uentrop mit 1 300 MW Für das Kernkraftwerk Neupotz I mit 1 330 MW liegt ebenfalls ein Baubeschluß vor, der Antrag nach § 7 Atomgesetz steht aber noch aus. Bei den übrigen fünf Anlagen, für die die 1. TEG beantragt wurde, aber noch kein Baubeschluß erfolgte, handelt es sich um die Kraftwerke Borken mit 1 360 MW Vahnum A und B mit je 1 300 MW sowie Biblis D mit 1 300 MW und Wyhl II mit 1 360 MW Im Einvernehmen mit den Antragstellern ist das Genehmigungsverfahren für die beiden letztgenannten Projekte vorläufig zurückgestellt worden. Was den Bau von Steinkohlenkraftwerken betrifft, so liegen den zuständigen Behörden Anträge auf Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2199* eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für über 10 000 MW vor; weitere Anträge werden von den Unternehmen vorsorglich vorbereitet. Diese Größenordnung hat aber nur eine beschränkte Aussagekraft, da angesichts der Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Kohlekraftwerken häufig Genehmigungsanträge für Standorte gestellt werden, die nur als Alternativen für evtl. abgelehnte andere Standorte gedacht sind. Hinzu kommt, daß diese zahlreichen Genehmigungsanträge nur sehr bedingt Rückschlüsse auf den Stand der Verwirklichung konkreter Projekte zulassen. Die Bau- und Vorlaufzeit ist nämlich beim Kohlekraftwerk mit rund 6 Jahren um gut 2 Jahre kürzer als bei einem Kernkraftwerk, so daß Bauentscheidungen für Kohlekraftwerke je nach Leistungsbedarf später getroffen werden können. Eine detallierte Aufstellung nach dem Grad der Verwirklichung einzelner Projekte ist gegenwärtig nicht möglich. Nach Aussagen der Elektrizitätswirtschaft betragen zur Zeit die Baukosten (ohne Bauzinsen und Steuern, aber einschließlich Eigenleistung) für einen Kernkraftwerksblock der Größenordnung von 1 300 MW rund 2 Milliarden DM und für einen Steinkohlendoppelblock mit 2 X 700 MW (ohne Rauchgasentschwefelung) rund 1,2 bis 1,3 Milliarden DM. Das Investitionsvolumen für die o. g. Kernkraftwerke, für die eine Bauentscheidung gefallen ist, beläuft sich demnach auf rund 10 Milliarden DM. Eine entsprechende Aussage für Kohlekraftwerke ist aus den o. g. Gründen gegenwärtig nicht möglich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 18) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf Überwadiung der Telefongespräche des Vorsitzenden des Verbands deutscher Flugleiter, Kassebohm, und/oder anderer Verbandsfunktionäre bzw. Mitarbeiter der Bundesanstalt für Flugsicherung im Zusammenhang mit dem Bummelstreik der Fluglotsen beantragt hat, und wenn ja, auf wessen Anregung oder Weisung ist die Bundesanwaltschaft tätig geworden, und wie begründet sie ihre Zuständigkeit? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im Anschluß an die im Jahre 1973 auf Flughäfen der Bundesrepublik durchgeführten Aktionen, die als Bummelstreik der Fluglotsen bekannt wurden, gegen den Vorsitzenden des Verbandes deutscher Flugleiter, Wolfgang Kassebohm, und andere ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung von Verfassungsorganen und Erpressung (§§ 106 und 253 StGB) von Amts wegen eingeleitet, da der Verdacht bestand, daß der Vorstand des Verbandes deutscher Flugleiter die Aktionen organisierte und koordinierte, um damit insbesondere die Gehaltsforderungen der Fluglotsen durchzusetzen. Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ergibt sich aus §§ 120 Abs. 1 Nr. 5, 142 a Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit § 106 StGB. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens werden von der Bundesanwaltschaft auch die zahlreichen Strafanzeigen von Flugpassagieren wegen gesundheitlicher und sonstiger Beeinträchtigungen bearbeitet. Innerhalb dieses Ermittlungsverfahrens wurden aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes gemäß §§ 100 a, 100 b StPO in den Monaten November und Dezember 1973 sowie Januar 1974 zeitweilig die Fernsprechanschlüsse des Verbandes deutscher Flugleiter, dessen Vorsitzenden Kassebohm und zwei weiterer Beschuldigter überwacht. Entsprechende Presseerklärungen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereits zu diesem Thema abgegeben; er hat in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich Unterstellungen, er habe die Überwachung des Telefonverkehrs im „politischen Auftrag" betrieben, zurückgewiesen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine baldige gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen in anerkannten Beratungsstellen herbeizuführen? Die Bundesregierung hatte in ihrem im April 1974 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (BT-Drucksache 7/2526 Artikel 1 Nr. 1.6) vorgeschlagen, staatlich anerkannten Sozialarbeitern und Sozialpädagogen sowie Psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung in bestimmten Bereichen ein strafverfahrensrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen. Dieser Vorschlag ist — wie in der Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Frau Kollegin Karwatzki in der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. März 1977 dargelegt — im 7. Deutschen Bundestag nicht mehr beraten worden. Die Bundesregierung hat über eine Wiedereinbringung noch nicht entschieden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 20, 21 und 22) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Maßnahmen sie insgesamt ergriffen hat, um mit dem Inkrafttreten des ersten Eherechtsreformgesetzes zum 1. Juli 1977 einen reibungslosen Ablauf des neuen „Versorgungsausgleichs" im Ehescheidungsverfahren durch Anwälte und Familienrichter zu garantieren, ob es im Zuständigkeitsbereich der Länder Schwierigkeiten bei der Errichtung der neuen Familiengerichte gegeben hat und ob sich genügend Familienrichter für die neuen Aufgaben des Verfahrensverbunds in Ehesachen zur Verfügung gestellt haben? Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um den Verfahrensablauf zwischen den Familiengerichten und den Rentenversicherungsträgern wie den anderen Versorgungseinrichtungen zur Ermittlung der Anwartschaften auf eine auszugleichende Versorgung nach § 1587 a BGB reibungslos an- 2200* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 laufen zu lassen, und wie ist schließlich sichergestellt, daß mit einer Ehescheidungsklage beauftragte Anwälte Auskünfte der Rentenversicherungsträger und anderer Versorgungsträger zur Ermittlung der Anwartschaften auf eine Versorgung im Rahmen der allgemeinen Auskunfts- und Beratungspflicht tatsächlich erhalten? Teilt die Bundesregierung die öffentlichen Hinweise auf zeitliche Verzögerungen von Scheidungssachen durch den Versorgungsausgleich, und was schlägt sie gegebenenfalls zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten vor? Zu Frage B 20: Der Versorgungsausgleich wird die Familienrichter und Rechtsanwälte vor ungewohnte und schwierige Aufgaben stellen. Die Bundesregierung hat deswegen das ihr Mögliche getan, um der Einführung des neuen Rechts den Weg zu ebnen. Im einzelnen hat sie folgende Maßnahmen ergriffen: Mit der sog. Rechtsanwenderbroschüre, die im November 1976 erschienen ist, hat der Bundesminister der Justiz den Anwälten und künftigen Familienrichtern die für die Umstellung auf das neue Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht nötigen Informationen gegeben. Besonderer Wert wurde auf eine übersichtliche, mit Beispielen angereicherte Darstellung des Versorgungsausgleichs gelegt (S. 223 und 269 der Broschüre). Die künftigen Familienrichter und die Anwälte sind auf Tagungen, in Seminaren und anderen Informationsveranstaltungen über das neue Recht und insbesondere über den neuartigen Versorgungsausgleich eingehend unterrichtet worden. Die Veranstaltungen laufen zur Zeit noch; es ist in Aussicht genommen, sie über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ersten Eherechtsreformgesetzes hinaus mit veränderter Zielsetzung als Meinungsaustausch über die Bewährung des neuen Rechts fortzuführen. Als Referenten für diese Veranstaltungen stehen und standen Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Verfügung. Es haben bisher etwa 25 Fortbildungsveranstaltungen für Richter stattgefunden (ausgerichtet entweder von den Landesjustizverwaltungen oder in der Deutschen Richterakademie in Trier) und etwa ebenso viele für die Anwaltschaft — sowohl auf überregionaler (Deutscher Anwaltverein) als auch auf regionaler Ebene. Auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger führt für seine Bediensteten Informationsveranstaltungen zur Einführung in das neue Recht durch. Die Landesjustizverwaltungen haben zu Beginn dieses Jahres einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch über die organisatorischen und personellen Probleme eingeleitet, die sich aus der Einführung der Familiengerichte hätten ergeben können. Der inzwischen abgeschlossene Schriftwechsel zeigt, daß es Schwierigkeiten bei der Errichtung der Familiengerichte nicht geben wird. Die Besetzung der künftigen Familiengerichte ist Aufgabe der Länder. Eine fernmündliche Anfrage bei den Landesjustizverwaltungen hat ergeben, daß sich in aller Regel Richter in ausreichender Zahl für ihre Verwendung als Familienrichter zur Verfügung stellen werden. In wenigen Fällen werden Versetzungen erforderlich sein, die nicht dem ausdrücklichen Wunsch des betroffenen Richters entsprechen. Zu Frage B 21: Die Zusammenarbeit zwischen den Familiengerichten und den Rentenversicherungsträgern sowie anderen Versorgungseinrichtungen ist durch § 53 h Abs. 2 FGG i. d. F. des Ersten Eherechtsreformgesetzes sichergestellt. Nach dieser Vorschrift sind im gegebenen Falle die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen und die Träger der Versorgungslast am Verfahren über den Versorgungsausgleich zu beteiligen. Diese und andere Stellen haben weiterhin auf Ersuchen des Familiengerichts die zur Durchführung des Versorgungsausgleichs erforderlichen Auskünfte über Grund und Höhe von Versorgungsanwartschaften zu erteilen. Eine Arbeitsgruppe, in der die Träger der gesetzlichen, der öffentlichen und der privaten Altersversorgung neben dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz sowie den Landesjustizverwaltungen vertreten sind, hat Vordrucke für die Auskunftsersuchen der Familiengerichte und die zu erstattenden Auskünfte entwikkelt, die zu einer Arbeitserleichterung und einer Beschleunigung der einzelnen Verfahren führen werden. Die Träger bzw. Dachverbände aller in Betracht kommenden Altersversorgungen sind gebeten worden, darauf hinzuwirken, daß die von den Familiengerichten einzuholenden, den Versorgungsausgleich betreffenden Auskünfte so zügig wie möglich erteilt werden. Die bisher bekanntgewordenen Reaktionen zeigen, daß allseits Bereitschaft besteht, die Auskunftsersuchen schon in der Anlaufphase zügig zu bearbeiten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet sind, dem versicherten Ehegatten bereits vor dem Scheidungsverfahren eine Auskunft über die von ihm in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Auskunft hat. Ein solches Interesse ist dann gegeben, wenn der versicherte Ehegatte mit einem konkreten Scheidungsanliegen einen Rechtsanwalt aufgesucht hat und dieser bei dem Versicherungsträger eine Auskunft einholt. Allerdings ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rentenversicherungsträger zum Teil die Auffassung vertreten, daß sie nicht zur Auskunftserteilung an den Versicherten und seinen Anwalt verpflichtet sind. Sie teilt diese Auffassung nicht und wird sich bemühen, in Verhandlungen mit den Versicherungsträgern und Aufsichtsbehörden und ggf. auch im Verordnungswege sicherzustellen, daß die Rentenversicherungsträger zur Vorbereitung eines Ehescheidungsverfahrens derartige Auskünfte erteilen. Zu Frage B 22: Daß der Verfahrensverbund zu einer zeitlichen Verzögerung des Scheidungsausspruchs führen kann, ist im Gesetzgebungsverfahren bekannt gewesen und vom Gesetzgeber im Hinblick auf die Vorteile des Verbundes (Regelung der wichtigsten Schei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2201* dungsfolgen grundsätzlich zusammen mit der Scheidung; Sicherstellung der Rechte des Ehegatten, der an der Ehe festhalten will) bewußt in Kauf genommen worden. Die Frage, ob sich in Fällen des Verbundes eines Scheidungsverfahrens mit einem Verfahren über den Versorgungsausgleich eine erhebliche Verzögerung des Scheidungsverfahrens ergibt, kann im übrigen heute noch nicht abschließend beurteilt werden, sondern erst dann, wenn entsprechende Erfahrungen mit dem neuen Recht vorliegen, die die Praxis noch sammeln muß. Das Gericht kann indessen dem Scheidungsantrag vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich stattgeben, soweit die gleichzeitige Entscheidung über den Versorgungsausgleich als Folgesache den Scheidungsausspruchs so außergewöhnlich verzögern würde, daß der Aufschub auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 628 Abs. 1 ZPO i. d. F. des Ersten Eherechtsreformgesetzes). Anlage 41 Antwort des Parl. Statassekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 23) : Sieht die Bundesregierung eine Möglidikeit, bei künftigen Geldscheinserien diese so zu gestalten, daß sie auch für Blinde lesbar sind? Die Deutsche Bundesbank wird voraussichtlich im Zusammenhang mit der bei ihr eingeleiteten Automatisierung der Papiergeldbearbeitung in einigen Jahren neue Banknoten entwickeln. Hierbei wird auch geprüft werden, ob und in welcher Weise die neuen Geldscheine mit Blindenmerkmalen ausgestattet werden können. Es wird allerdings zu bedenken sein, daß Geldscheine mit solchen Merkmalen dazu mißbraucht werden könnten, Blinden anstelle von Banknoten einfache Papierscheine unterzuschieben, die mit den Blindenmerkmalen einer Banknote versehen sind. Hinzu kommt, daß sich derartige Merkmale nicht nur hinsichtlich der einzelnen Stückelungen, sondern auch hinsichtlich der Währungen anderer Länder deutlich voneinander unterscheiden müssen. Die Deutsche Bundesbank wird zu gegebener Zeit zur Lösung dieser Probleme die in Betracht kommenden Verbände und Organisationen einschalten. Ob, wann und in welcher Form die Noten der Deutschen Bundesbank mit Blindenmerkmalen ausgestattet werden können, läßt sich jedoch heute noch nicht übersehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Statassekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 24) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Angestellte und Arbeiter zur Zeit in Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, an denen der Bund, einschließlich seiner Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und wie sich die Zahl der in den genannten Unternehmen Beschäftigten seit 1960 entwickelt hat? Ende 1975 waren in den Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, rund 254 000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Weitere rund 246 000 Arbeitnehmer waren in den Bereichen der VEBA und des Volkswagenwerks beschäftigt, an denen der Bund mit 43,74 % bzw. 20 % beteiligt ist. Zum gleichen Zeitpunkt betrug die Zahl der Beschäftigten bei den unmittelbaren Beteiligungen der Sondervermögen des Bundes rund 21 000. Für 1976 liegen die entsprechenden Zahlen bislang nur für das vom BMF verwaltete industrielle Bundesvermögen vor. In diesem Bereich waren Ende 1976 rund 361 000 (Ende 1975 rund 359 000) Arbeiter und Angestellte beschäftigt; hiervon entfielen 250 100 auf die Minderheitsbeteiligungen Volkswagenwerk und VEBA. Für 1960 liegen die Beschäftigtenzahlen für den gesamten Bereich der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Bundes und seiner Sondervermögen nicht vor. Ihre Ermittlung würde umfangreiche Nachforschungen erfordern, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich waren. In den Gesellschaften des industriellen Bundesvermögens waren Ende 1960 rund 307 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß sich der Beteiligungsbesitz des Bundes und seiner Sondervermögen durch Fusionen, Veräußerungen und Erwerb von Beteiligungen seit 1960 völlig verändert hat. Aus einem Vergleich der Beschäftigtenzahlen können daher keine Schlüsse gezogen werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 25 und 26) : Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, vertreten durch die Oberfinanzdirektion in Kiel, und dein Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schleswig-Holstein hinsichtlich einer möglichen Übernahme des im Bundeseigentum stehenden Rantum-Beckens durch das Land Schleswig-Holstein? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit und in der Lage, dem Land Schleswig-Holstein im Hinblick auf eine Übernahme des Rantum-Beckens günstige Konditionen einzuräumen, insbesondere bezüglich einer Kostenbeteiligung an der Unterhaltung des fünf Kilometer langen Rantum-Damms und der hierzu gehorenden wasserbaulichen Anlagen, damit möglichst bald unter der Regie des Landes Schleswig-Holstein eine einheitliche Naturschutzkonzeption für dieses Gebiet durchgeführt werden kann? Zu Frage B 25: Wie ich der Antwort des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes SchleswigHolstein auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Stojan entnehme (Drucksache 8/728), hat er wegen des Ankaufs des Rantum-Beckens Verbindung mit der OFD Kiel aufgenommen. Ein Kaufantrag liegt der OFD Kiel noch nicht vor. 2202* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Zu Frage B 26: Der Bund ist grundsätzlich bereit, das RantumBecken an das Land Schleswig-Holstein zu verkaufen, allerdings unter der Voraussetzung, daß das Land auch die das Rantum-Becken umgebenden bundeseigenen Deiche (Rantumer-Binnendeich und Rantum-Damm) sowie die wasserbaulichen Anlagen übernimmt und unterhält. Die Konditionen sind im einzelnen noch zwischen Bund und Land auszuhandeln. Dabei wird der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten dem Land entgegenkommen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 27) : Bedeuten die von der Bundesregierung am 23. März 1977 beschlossenen Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms und die dabei gemachten Aussagen über den Absatz der Steinkohle eine veränderte Haltung der Bundesregierung zu der im Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe vom 28. Juni 1976 vorgesehenen Möglichkeit, ein zollfreies Importkontingent von jährlich 3 Millionen t Kokskohle festzusetzen, oder wird die Bundesregierung bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen von der vorgesehenen Ermächtigung entsprechend Gebrauch machen? Die von der Bundesregierung am 23. März 1977 beschlossenen Grundlinien und Eckwerte für die Fortschreibung des Energieprogramms und die dabei gemachten Aussagen über den Absatz von Steinkohle bedeuten keine Änderung der Haltung der Bundesregierung in der Frage der Einfuhrregelung für Drittlandskohle. Dies gilt auch für die in dem Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (KZG) vom 28. Juni 1976 enthaltene Ermächtigung für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung nach Anhörung des Bundesrates und mit Zustimmung des Bundestages ein zollfreies KokskohleKontingent für die Verbraucher von Hüttenkoks in Höhe von 3 Millionen t/a zu eröffnen. Voraussetzung für die Eröffnung eines Kokskohle-Kontingents ist allerdings die Anpassung der Lieferbeziehungen zwischen Kohle und Stahl im Sinne der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms. Obwohl Kohle und Stahl darüber bereits intensive Gespräche geführt haben, ist ein Ergebnis bisher nicht erreicht worden. Nach Vorliegen eines positiven Verhandlungsergebnisses wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation beider Wirtschaftsbereiche darüber entscheiden, ob und inwieweit sie von der ihr gegebenen Ermächtigung Gebrauch macht. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die französischen Gesetzesbestimmungen, die vorschreiben, daß deutsche Exporteure sämtliche Papiere in französischer Sprache abfassen müssen, und sieht sie Möglichkeiten sicherzustellen, daß dieses nationale Gesetz Frankreichs zumindest in der Handhabung der von den EWG-Vertragspartnern angestrebten maximalen Harmonisierung und Integration entspricht? Das französische Gesetz über den Gebrauch der französischen Sprache kann für die ausländischen Lieferanten eine gewisse Belastung darstellen. Das wird sich aber erst angesichts konkreter Beispiele die noch nicht vorliegen, nachweisen lassen. Im deutsch-französischen Handelsverkehr dürften sich durch diese Regelung weniger Erschwernisse für Großfirmen ergeben, die einen festen Marktanteil in Frankreich halten und als Quasi-Binnenmarkt bearbeiten, als für Gelegenheitsexporteure und auch Versandhäuser. Es muß ferner befürchtet werden, daß nur wenige französische Importeure — denn diese sind gegenüber dem Endverbraucher für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich — sprachlich in der Lage sind, die notwendigen Übersetzungen für importierte Produkte selbst vorzunehmen. Insoweit ist mit einer Auswirkung des Gesetzes auf die deutschen Importe vor allem der kleineren Firmen zu rechnen. Andererseits haben maßgebliche französische Persönlichkeiten jedoch zugesagt, daß das Gesetz liberal angewendet werde. Dieser Zusage wird großes Gewicht zugemessen, zumal die jetzt bekanntgewordenen amtlichen Mitteilungen über die Anwendung des Gesetzes erkennen lassen, daß die französische Regierung das Gesetz als ein Instrument des Verbraucherschutzes ansieht und es auch vorwiegend in diesem Sinne anwenden wird. Insbesondere sind von den Bestimmungen des Gesetzes die Geschäftsbeziehungen zwischen Exporteuren und Importeuren ausgenommen, ebenso alle Operationen zwischen ausländischen Firmen und ihren Tochtergesellschaften in Frankreich. Das gleiche gilt für den Transithandel. Schließlich sind auch solche ausländischen Bezeichnungen, die in der Zwischenzeit in das Umgangsfranzösisch eingegangen sind, von der Pflicht zur Anwendung der französischen Sprache bei Angebot und Verkauf von Gütern und Dienstleistungen ausgenommen. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die Entwicklung aufmerksam und wird nicht zögern, gegebenenfalls bilateral oder über die Kommission in Brüssel für die Beseitigung von etwa auftretenden Hemmnissen Sorge zu tragen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/458 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob und und in welchem Umfang in der Bundesrepublik Deutschland Versuche zur Erreichung höherer Energienutzungsgrade im Bau von Automobilmotoren laufen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, der Automobilindustrie Anreize zu geben für die Konstruktion von Motoren, die einen höheren Nutzungsgrad, etwa durch elektronische Kraftstoffverbrauchsteuerungen, erbringen? Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß die deutsche Automobilindustrie bereits seit einiger Zeit Untersuchungen über Möglichkeiten zur verbes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2203* serten Energienutzung bei Kraftfahrzeugen eingeleitet hat (vgl. auch BDI-Veröffentlichung „Energieeinsparung im Straßenverkehr" vom Juli 1976). Für mittelfristige Arbeiten hat sie einen Katalog von Maßnahmen zur Kraftstoffersparnis aufgestellt; Ansätze für Verbesserungen mit günstiger Nutzen/ Kosten-Beurteilung liegen danach insbesondere auch im Bereich der Motorenentwicklung; in Frage kommen Gemischaufbereitung, Erhöhung des thermischen und mechanischen Wirkungsgrades sowie die Abgasturboaufladung, die nach Darstellung der Automobilindustrie insbesondere auch Möglichkeiten zur Erhöhung der spezifischen Leistung von Dieselmotoren eröffnet. Bei Ottomotoren laufen weiterhin Versuche zur Optimierung der Relation zwischen Oktanzahlanspruch, Verdichtungsverhältnis, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen. Für die Kraftstoffersparnis kommt es neben konstruktiven Verbesserungen der Motoren auch auf die Gesamtauslegung des Fahrzeugs und seiner Baugruppen an. Hierzu werden von der Industrie folgende Maßnahmen angeführt: — Verbesserung des Wirkungsgrades der Hilfseinrichtungen des Motors — Verringerung der Fahrzeugmasse durch Leichtbauweise mit verbesserten Werkstoffen und Fertigungsverfahren unter Beibehaltung der Sicherheitsanforderungen — Verringerung des Luft- und Rollwiderstandes durch günstige Formgebung des Aufbaus, Verbesserungen an Reifen und Erhöhung des Wirkungsgrades der Kraftübertragung. Bei Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung dürften die Einsparungsmöglichkeiten aufgrund der hohen Anforderungen der Betreiber bereits jetzt weitgehend ausgeschöpft sein. Ergänzend zu den Aktionen der Industrie fördert die Bundesregierung die technologische Forschung und Entwicklung mit dem Programm „Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr". Das Programm soll dazu beitragen, technologischen Entwicklungslinien zum Durchbruch zu verhelfen, die eine Verbesserung des Energieverbrauchs, des Umweltschutzes und der Sicherheit erwarten lassen. Durch die langfristig absehbare Verknappung des Erdöls gewinnen alternative Kraftstoffe zunehmend an Bedeutung, um neben der Energieeinsparung längerfristig auch eine stärkere Energiediversifikation zu ermöglichen. Die Aktivitäten des Förderungsprogramms, die unmittelbar auf die Energieeinsparung ausgerichtet sind, umfassen die Gebiete Antriebssysteme und Kraftstoffe und andere Energieträger. Die Schwerpunkte konzentrieren sich auf die Weiterentwicklung konventioneller (Schichtladungsmotor, Dieselmotor) und die Untersuchung unkonventioneller Antriebssysteme (Hybridantriebe, Verbundmotor, Gasturbine). Auf dem Sektor Alternativkraftstoffe liegen die Schwerpunkte in den Gebieten Methylkraftstoffe, Wasserstoff und Elektrizität. In den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms (Bulletin Nr. 30 vom 25. März 1977, Tz. 59) hat die Bundesregierung darüber hinaus die Prüfung von Möglichkeiten zur konstruktiven Verbesserung von Motoren vorgesehen. Ich habe die Automobilindustrie inzwischen um Mitteilung gebeten, welche Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung sie für die Zukunft vorsieht. Die Automobilindustrie hat in ersten Reaktionen ihre Bereitschaft zur Mitarbeit angekündigt. Bestehende technische Möglichkeiten sollen in kommenden Gesprächen erörtert werden. Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 30 und 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Umfrage des Instituts für Demoskopie, Allensbach, derzufolge der Wunsch, sich selbständig zu machen, in den letzten Jahren von 17 auf 7 % der Befragten zurückgegangen ist, und hält die Bundesregierung angesichts derartiger Ergebnisse noch an ihrem Mittelstandsbericht fest, oder ist sie nicht der Auffassung, daß eine grundsätzliche Kurskorrektur in der Mittelstandspolitik angebracht wäre? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung angesichts ihres mittelstandspolitischen Aktionsprogramms aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin (VII B 124/76), demzufolge kleine Unternehmen bei der staatlichen Wirtschaftsförderung nicht im gleichen Maße wie große Unternehmen mit Subventionen aus Steuergeldern rechnen können, und ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie der Vergabe von Förderungsmaßnahmen zu berücksichtigen, daß diese künftig stärker mittleren und kleinen Unternehmen zufließen und Einfluß auf eine entsprechende Vergabe zu nehmen? Zu Frage B 30: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß aus dem Ergebnis einer Befragung von 900 berufstätigen Arbeitern und Angestellten, ob sie grundsätzlich daran interessiert wären, sich beruflich selbständig zu machen, keine Folgerungen für langfristig angelegte mittelstandspolitische Maßnahmen gezogen werden können. Die Nachfrage nach Hilfen aus den Existenzgründungsprogrammen der Bundesregierung für die mittelständische Wirtschaft hat von Jahr zu Jahr beachtlich zugenommen. Von 1970 bis 1975 ist im ERP-Existenzgründungsprogramm die Zahl der Zusagen um mehr als das Doppelte gestiegen und im ersten Tertial 1977 übertraf die Zahl der Zusagen die des gleichen Vorjahreszeitraums sogar um 60 %. Diese positive Entwicklung deutet darauf hin, daß die Bereitschaft, sich selbständig zu machen, eher zunimmt. Auch der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg hat sich Pressemitteilungen zufolge dahin gehend geändert, daß trotz angestiegener Gründungskosten der Wille zur Verselbständigung ungebrochen sei. Die starke Nachfrage nach Mitteln aus dem ERP-Existenzgründungsprogramm und die zunehmende Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Gründungsvorgängen beweisen, daß die strukturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Existenzgründung — wie im Aktionsprogramm näher beschrieben —richtig angelegt sind. Es bedarf deshalb weder einer 2204* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Korrektur des Kurses der Mittelstandspolitik noch der im Mittelstandsbericht gemachten Aussagen. Zu Frage B 31: Da das von Ihnen angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht veröffentlicht ist, habe ich das Gericht um. Übersendung der Entscheidung (VII B 124/76) gebeten. Nach Eingang werde ich Ihre Frage schriftlich beantworten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung das Ergebnis einer Untersuchung der Forschungsgruppe Köln im Institut für Mittelstandsforschung (1977/23) bekannt, wonach Hauptnutznießer der staatlichen Forderungsmittel für Forschung und Entwicklung an die gewerbliche Wirtschaft große Unternehmen sind, und in welcher Weise will die Bundesregierung diesem Ergebnis Rechnung tragen? Ist der Bundesregierung die Kritik des Münchener Ifo-Instituts bekannt, wonach viele kleine und mittlere Unternehmen nicht über die Möglichkeit der Forschungswerbung informiert werden, obwohl vorhandene Forschungsergebnisse von Klein- und Mittelbetrieben sehr viel schneller genutzt werden als von Großbetrieben, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Beseitigung dieses Umstandes ergreifen? Den in Ihren Fragen angeschnittenen Problemen hat sich die Bundesregierung schon seit langem mit besonderer Sorgfalt zugewandt. Die genannten Institute werden ebenfalls seit langem von der Bundesregierung an der Analyse der Tatbestände und der politischen Handlungsmöglichkeiten beteiligt. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrfach ausführlich gegenüber dem Bundestag sowohl die Ergebnisse von Analysen als auch die politischen Konzepte einer Stärkung der Innovationskraft der kleineren und mittleren Unternehmen dargelegt. Ich darf die wichtigsten Stellungnahmen der Bundesregierung in den letzten Jahren nennen: — Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen (1970) BT-Drucksache: 6/ 1666 — Forschungsförderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (Juli 1974) BT-Drucksache: 7/2343 — Fünfter Forschungsbericht der Bundesregierung (1975, S. 15 ff) BT-Drucksache: 7/3574 — Direkte und indirekte Forschungsförderung (Januar 1976) BT-Drucksache: 7/4651 — Mittelstandsbericht der Bundesregierung (Mai 1976) BT-Drucksache: 7/5248 — Zwischenbilanz auf Frage der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen in der 257. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1976 — Forschungs- und Informationsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Juli 1976) BT-Drucksache: 7/5668 — Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft (August 1976) BT-Drucksache: 7/5714 — Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976, Ziffer 19 — Rede von Bundesminister Matthöfer auf der Hannover-Messe vom 24. April 1977: Bulletin Nr. 42, Seite 383-388 vom 27. April 1977. In den genannten Stellungnahmen wird detailliert ausgeführt, daß die Bundesregierung in keiner Weise den wichtigen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen zu technologischen Innovationen verkennt. Bei der Feststellung, daß der überwiegende Teil staatlicher Fördermittel für die industrielle Forschung und Entwicklung (FuE) in Großunternehmen fließt, sind strukturelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. — Großunternehmen bringen den überwiegenden Teil der industriellen Eigenmittel für FuE auf. Die letzten Erhebungen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft für das Jahr 1973 zeigen zum Beispiel daß lediglich 1,6 % der industriellen Eigenmittel für FuE von Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten bereitgestellt wurden. Die staatliche Förderung industrieller FuE-Vorhaben ist aber an einem industriellen Eigenbeitrag von in der Regel 50 % gebunden. — Dennoch ist die Bundesregierung bemüht, kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt unmittelbare Förderhilfe zu geben. So hat sich in den letzten Jahren von 1972-1975 — jüngere statistische Angaben liegen noch nicht vor — der Mittelabfluß des Bundesministeriums für Forschung und Technologie im Rahmen der Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen verdreifacht, während sich die direkten Zuwendungen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Industrie insgesamt verdoppelt haben. — Ein nicht unerheblicher Teil der Fördermittel der Bundesregierung für industrielle FuE entfällt auf die technologischen Schwerpunktprogramme des BMFT, bei denen für bestimmte Großtechnologien — wie z. B. im Energiebereich — die Voraussetzungen zur Durchführung sehr langfristiger und risikoreicher Großprojekte bei kleinen und mittleren Unternehmen weitaus weniger gegeben sind als bei großen. Hier ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der Großprojekte eine große Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen über Unteraufträge beteiligt werden. Im Mittelstandsbericht der Bundesregierung von 1976 wird auch über die steigende Tendenz der Haushaltsmittel für das Erstinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und für die Förderung der Gemeinschaftsforschung über die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) berichtet. Neben der direkten Förderung von Unternehmen mißt die Bundesregierung jedoch auch der übernahme fremd erarbeiteter FuE-Ergebnisse gerade durch kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Bedeutung zu und ist deshalb bereits seit längerer Zeit bemüht, den Technologie-Transfer von den Stellen der Forschung und Entwicklung hin zu den Anwendern zu verbessern. Hierzu bereitet die Bundesregierung z. B. im Rahmen ihres Informations- und Dokumentationsprogramms die Errichtung von Fachin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2205* formationssystemen vor, mit Hilfe derer der Zugang zu Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung erleichtert werden soll. Insbesondere der Zugang zu dem vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Teil von FuE-Aktivitäten wird interessierten Unternehmen dadurch erleichtert, daß die Ergebnisse in der Regel veröffentlicht werden und gewerbliche Schutzrechte, soweit diese anfallen, Dritten über die „Arbeitsgruppe Patentverwertung" (ARPAT) nähergebracht werden. Gegenwärtig sind Bemühungen im Gange, die Eigeninitiativen der staatlich geförderten Forschungseinrichtungen zur breiteren Nutzungszuführung ihrer FuE-Ergebnisse zu verstärken; diese haben 1976 erstmals und 1977 verstärkt den Versuch unternommen, über ihre Beteiligung am Innovationsmarkt der Hannover-Messe interessierte Unternehmen auf ihre Arbeiten und deren Ergebnisse aufmerksam zu machen. Auch die Fraunhofer-Gesellschaft, die AIF und die Max-Planck-Gesellschaft bemühen sich in zunehmendem Maße, FuE-Ergebnisse der wirtschaftlichen Anwendung zuzuführen. Darüber hinaus bemüht sich die Patentstelle für die Deutsche Forschung der Fraunhofer-Gesellschaft, auch die ihr zur Verwertung angebotenen Ergebnisse freier Erfinder der Anwendung im industriellen Bereich zuzuführen. Die Bundesregierung wird mit dem in der Regierungserklärung angekündigten forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept versuchen, die Wirksamkeit bereits ergriffener Maßnahmen zu erhöhen und neue Instrumente zu entwickeln. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) Drucksache 8/458 Frage B 35 ) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die italienischen Behörden nach wie vor auf einem Nitratgehalt von 25 ppm bei Milchpulver bestehen, obwohl Untersuchungen ergeben haben, daß italienische Tomaten und Rettiche 1 500 bis 2 000 ppm haben, und wenn ja, welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, diese offene Benachteiligung deutscher Milchpulverimporte nach Italien auszuschalten? Der Bundesregierung ist die Tatsache bekannt, daß Italien aus gesundheitlichen Bedenken gegen eine Verwendung von nitrathaltigem Milch- und Molkenpulver die Grenz-Veterinärdienststellen angewiesen hat, Milchpulver mit einem Nitratgehalt von 30 ppm/ kg und Molkenpulver mit 50 ppm/kg vom Import nach Italien auszuschließen. Italien stützt seine Maßnahmen auf Artikel 5 der Richtlinie 74/63 EWG über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln, der die Mitgliedstaaten im Einzelfall ermächtigt, über die in der Anlage zur Richtlinie festgesetzten Höchstwerte hinausgehend aus gesundheitlichen Erwägungen besondere Grenzwerte für bestimmte Stoffe vorzuschreiben. Diese Werte können auf Grund der natürlichen Schwankung des Nitratgehaltes der Milch sowie der methodisch bedingten Streubreite der Untersuchungsergebnisse mit den bekannten Analysenmethoden nicht immer eingehalten werden. Dadurch kommt es immer wieder zu Zurückweisungen einzelner Lieferungen, die außer den ohnehin zeitaufwendigen Untersuchungen zur Selektion des für die Italienausfuhr bestimmten Magermilchpulvers der exportierenden Wirtschaft erhebliche Kosten verursachen. Betroffen sind neben deutschen Lieferungen auch dänische, französische und niederländische Milchpulverexporte. Nach dem in bilateralen Verhandlungen und auch durch gemeinsame diplomatische Schritte der betroffenen Länder keine Änderung der italienischen Haltung erzielt werden konnte, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dieses horizontale Problem auf Antrag im Ständigen Futtermittelausschuß behandelt. Obwohl die Sachverständigen aus den übrigen Mitgliedstaaten die Angaben Italiens zur Toxizität von Nitrat in Milchpulver anzweifelten und die vorgeschlagenen Grenzwerte von 30 ppm/kg Magermilchpulver ablehnten, ist Italien der Aufforderung zur Aufhebung dieser Importbehinderungen nicht nachgekommen. Darüber hinaus ist auf meine Initiative das Problem auch im Agrarrat in Brüssel diskutiert worden. Dabei hat der italienische Landwirtschaftsminister seine Unterstützung in dem Bemühen zur Lösung der Nitratfrage zugesagt. Zwar werden die italienischen Vorschriften über den Nitrathöchstwert nach wie vor voll angewendet. Durch die Verhandlungen auf den verschiedenen Ebenen ist eine gewisse Erleichterung bei den deutschen Magermilchpulverexporten insoweit festzustellen, als Lieferungen von Firmen, die seit längerem nach italienischen Untersuchungen den vorgeschriebenen Wert einhalten, von den Grenzbehörden zügig unter dem Vorbehalt abgefertigt werden, daß die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse die Einhaltung der italienischen Vorschriften bestätigen. Am 7. Juni 1977 ist im Ständigen Futtermittelausschuß erneut die Behandlung der Nitratfrage in Milch- und Molkenpulver vorgesehen. Eine Anhörung der Wirtschaftsverbände und Hersteller zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Nitratgehalt von 50 ppm/kg in Magermilchpulver ist für den 1. Juni 1977 im BML vorgesehen. Die von Ihnen zitierten Untersuchungsergebnisse über den Nitratgehalt italienischer Tomaten und Rettiche liegen mir nicht vor. Deutsche Bestimmungen über den Höchstgehalt von Nitrat in diesen Gemüsen gibt es nicht. Im deutschen Lebensmittelrecht schreibt nur die Verordnung über diätatische Lebensmittel einen Höchstgehalt an Nitrat von 250 ppm/kg vor, der bis zum 31. Dezember 1978 400 ppm/pg betragen darf. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 36 und 37): 2206* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Was gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Bevölkerung in List/Sylt zu unternehmen, um die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein bezüglich der dringend notwendigen Deichverstärkungsmaßnahmen am Möwenbergdeich möglichst schnell aus dem Wege zu räumen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die erforderlichen Deichverstärkungsmaßnahmen gegebenenfalls in eigener Regie durchzuführen beziehungsweise durchführen zu lassen, und dann später nach Klärung der Rechtslage die Frage der anteiligen Kostentragung zu klären, wodurch eine unnötige Gefährdung der Bevölkerung vermieden werden könnte? Um die Lösung des Problems der Deichsicherheit an Nord- und Ostsee sind der Bund und die Küstenländer gleichermaßen bemüht. Bezüglich des Hochwasserschutzes am Möwenbergdeich besteht zwischen dem Bund und dem Land Schleswig-Holstein Einvernehmen. Das Land hat sich bereiterklärt, dem Antrag der Gemeinde List auf Finanzhilfen beim Ausbau des Deiches in der Trägerschaft der Gemeinde zu entsprechen (§ 59 LWG). Die Verstärkung des Möwenbergdeiches ist, unabhängig von der Zuständigkeitsfrage, Gegenstand der Küstenschutzgeneralplan-Fortschreibung des Landes Schleswig-Holstein. Über den Zeitpunkt der Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme nach Erstellung des baureifen Entwurfes befindet das zuständige Fachministerium des Landes (MELF) aufgrund des nach Sicherheitskriterien ausgerichteten Prioritätenkatalogs für den gesamten Küstenschutz an der Westküste Schleswig-Holsteins. Die akute Gefahr eines Durchbruches am Ellenbogen hält die Landesregierung für unwahrscheinlich. Die Aufnahme des Ausbauvorhabens in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Artikel 91 a GG) nach Anmeldung durch das Land wird von der Bundesregierung unterstützt werden, so daß die Finanzierung gesichert sein wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 38) : Hat die deutsche Backwarenindustrie in den letzten Jahren Butter zu verbilligten Preisen erhalten, und wenn ja, warum wurde diese Vergünstigung nicht auch mittelständischen Betrieben gewährt? Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 232/75 wird in der Gemeinschaft Butter zur Herstellung von bestimmten Backwaren verbilligt zur Verfügung gestellt. Um eine zweckbestimmte Verwendung der Butter sicherzustellen, ist vorgeschrieben, daß Betriebe, die mehr als 5 t Butter im Monat verarbeiten, diese unter Verwaltungskontrolle, in der Bundesrepublik Deutschland unter amtlicher Überwachung der Bundesfinanzverwaltung, verarbeiten können. Betriebe, die weniger als 5 t Butter im Monat verarbeiten, können die Butter in Form von Butterschmalz zu einem entsprechend verbilligten Preis erhalten. Damit kommt die Vergünstigung des Bezuges verbilligter Butter sowohl größeren wie kleineren Betrieben zugute. Auf Grund der mehrfachen Vorstellungen der mittelständischen Bäckerei- und Konditoreibetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, auch dann zum Bezug von Butter anstelle von Butterschmalz zugelassen zu werden, wenn sie weniger als 5 t im Monat verarbeiten, ist seitens der Bundesregierung mehrfach der Antrag bei der Kommission gestellt worden, die Grenze für den Bezug von Butter zu senken bzw. einen gemeinschaftlichen Bezug mehrerer Betriebe zuzulassen. Diese Anträge sind bisher von der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten unter Hinweis auf die erheblichen Kontrollprobleme und möglichen Mißbrauch der verbilligten Butter abgelehnt worden. Darüber hinaus haben die übrigen Mitgliedstaaten bestätigt, daß in ihren Ländern eine Diskriminierung, wie sie von den mittelständischen Bäckerei- und Konditoreibetrieben in der Bundesrepublik Deutschland behauptet wird, nicht vorliegt. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß von den 76 000 t bzw. 67 300 t Butter, die in den Jahren 1975 und 1976 im Rahmen dieser Sonderabsatzmaßnahme zu herabgesetzten Preisen verkauft wurden, jeweils ca. 75 % in Form von Butterschmalz an die mittelständischen Bäckerei- und Konditoreibetriebe in der Gemeinschaft, einschließlich der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen mittelständischen Betriebe, abgegeben wurden. Die Bundesregierung prüft dennoch zur Zeit nochmals, ob angesichts der Vielzahl der Betriebe geeignete und für die Betroffenen annehmbare Verfahren gefunden werden können, die sicherstellen, daß die Butter nur zu dem vorgesehenen Zwecke Verwendung findet. Vom Ausgang dieser Prüfung wird es abhängen, ob die Bundesregierung erneut einen Vorstoß auf Änderung des geltenden Gemeinschaftsrechts unternimmt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 39 und 40) : Wie ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen mit der schweizerischen Regierung bezüglich der Pacht landwirtschaftlicher Nutzflächen durch schweizerische Bauern im süddeutschen Raum? Ist damit zu rechnen, daß die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der schweizerischen Anbauprämien abgebaut werden? Zu Frage B 39: Der schweizerische Bundesrat hat beschlossen, mit Wirkung vom 15. Mai 1977 die volle Anbauprämie für auf deutschem Gebiet angepachtete landwirtschaftliche Nutzflächen (bisher 600 sfr. für Körnermais und 700 sfr. für anderes Futtergetreide) nur noch für jeweils drei Hektar zu gewähren. Für die darüber hinausgehenden Pachtflächen wird lediglich die Hälfte der Anbauprämie gezahlt. Die Reduzierung der Anbauprämie für die auf deutschem Gebiet gelegenen Pachtflächen ist insbe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2207* sondere auf die wiederholten Interventionen der Bundesregierung beim schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement zurückzuführen. Die schweizerische Regierung soll dem Vernehmen nach geneigt gewesen sein, dem deutschen Wunsche auf Beseitigung der Prämie in vollem Umfange stattzugeben; sie stieß jedoch hierbei auf den Widerstand des schweizerischen Bauernverbandes. Zu Frage B 40: Nachdem die schweizerische Regelung den deutschen Wünschen weitgehend Rechnung trägt, bleibt abzuwarten, ob sich noch Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 41) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wieviel der in der deutschen Intervention lagernden Butter- und Magermilchpulvermengen aus der niederländischen und belgischen Milchproduktion stammen? In der Bundesrepublik Deutschland lagern zur Zeit 117 091 t Butter — davon 113 530 t in öffentlicher und 3 561 t in privater Lagerhaltung — und 597 700 t Magermilchpulver in öffentlicher Lagerhaltung. Von der Butter in öffentlicher Lagerhaltung stammt keine Butter aus niederländischer oder belgischer Produktion; lediglich 308 t der privaten Lagerhaltung sind belgischen Ursprungs. Von dem in der deutschen Intervention befindlichen Magermilchpulver stammen 86 598 t aus den Niederlanden und 11 615 t aus Belgien. Bis auf 1 000 t, die aus der niederländischen Produktion des Jahres 1977 stammen, wurden die vorbezeichneten Magermilchpulvermengen in 1976 produziert und der deutschen Intervention angedient. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung im Interesse der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bereit, dem Handwerk durch Aufnahme neuer Ausnahmeregelungen in das Jugendarbeitsschutzgesetz die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu ermöglichen, was beispielsweise im Bäcker- und Fleischerhandwerk durch eine Vereinheitlichung des täglichen Arbeitsbeginns für alle Beschäftigten erreicht werden könnte? Die Bundesregierung hält die Aufnahme neuer Ausnahmeregelungen in das erst seit einem Jahr in Kraft befindliche Jugendarbeitsschutzgesetz nicht für erforderlich. Nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes sind Ausnahmen von Beschäftigungsverboten zu Ausbildungszwecken durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung möglich, und zwar auch bezüglich eines früheren Arbeitsbeginns für Jugendliche im Bäcker- und Fleischerhandwerk. Ob und in welchem Umfang Ausnahmen durch Rechtsverordnung zugelassen werden, wird unter Beteiligung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Befristung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit auf ein Jahr bei Bauprojekten Schwierigkeiten entstehen, und gedenkt sie, auf Abhilfe zu drängen? Weder der Bundesregierung noch der Bundesanstalt für Arbeit sind Fälle aus dem Bereich der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung bekannt, bei denen durch die Förderungsbefristung Schwierigkeiten entstanden sind. Die Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung in der Fassung vom 16. Dezember 1976 ist flexibel genug, um Schwierigkeiten aus der notwendigen zeitlichen Begrenzung der Förderung zu verhindern. Nach § 6 dieser Anordnung soll das Arbeitsamt einen Arbeitnehmer zu einer Maßnahme in der Regel bis zu 26 Wochen zuweisen; das Arbeitsamt kann den Förderungszeitraum bis auf 52 Wochen, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus verlängern. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 44 und 45) : Hält die Bundesregierung an dem erklärten Ziel ihrer Behindertenpolitik, daß Rehabilitationsmaßnahmen den Behinderten unabhängig von der Ursache ihrer Behinderung zu gewähren sind (Finalitätsprinzip), auch bezüglich des Behindertensports fest? Wird die Bundesregierung mit Vorrang den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 2 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes vorlegen, mit der das Finalitätsprinzip für den Behindertensport, insbesondere die Gleichstellung von Kriegsbeschädigten und Zivilbehinderten, verwirklicht wird, und wann wird dies geschehen? Die Bundesregierung betrachtet es auch weiterhin als einen wichtigen Grundsatz ihres sozialpolitischen Handelns, den Behinderten die notwendigen Hilfen zur Rehabilitation unabhängig von Art oder Ursache der Behinderung zu gewähren. Sie wird die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um diesen Grundsatz zu verwirklichen. Das gilt insbesondere auch für den Bereich des Behindertensports. 2208* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Bundesregierung hat die Absicht — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — die hiermit zusammenhängenden Probleme im Rahmen einer Rechtsverordnung zu lösen. Sie ist bestrebt, möglichst eine einheitliche Regelung für alle Behinderten zu erreichen. Soweit noch Schwierigkeiten bestehen, sollen die mit den am Behindertensport beteiligten Institutionen und Organisationen besprochen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß hierbei eine Übereinstimmung zu erzielen ist und eine Regelung in absehbarer Zeit vorgelegt werden kann. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 46) : Treffen Informationen zu, wonach die bei den Rentenversicherungsträgern tätigen Gutachter in zunehmendem Maße zuungunsten der Versicherten votieren, mit dem Ergebnis, daß dieses Verhalten Ablehnungsbescheide bewirkt, die dann in einem zeitaufwendigen Klageverfahren vor dem Sozialgericht angefochten werden müssen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Trend? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wonach die bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung tätigen medizinischen Gutachter in zunehmendem Maße zuungunsten der Versicherten votierten. Ein Trend in diesem Sinne ergibt sich jedenfalls nicht aus den Zugängen der Renten wegen vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit in den letzten Jahren. Die Zahl der Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit hat sich vielmehr — trotz Einführung der flexiblen Altersgrenze im Jahre 1973 — von 1973 bis 1975 um rund 9 v. H. erhöht, während die zugegangenen Versichertenrenten insgesamt in diesem Zeitraum zurückgegangen sind. Die für das Jahr 1976 vorliegenden vorläufigen Zahlen lassen noch keine abschließende Beurteilung zu. Ob die Voraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegen, hängt zwar zu einem erheblichen Teil von der medizinischen Beurteilung ab; daneben spielen aber auch noch andere Gesichtspunkte eine Rolle, z. B. die Ausbildung, der bisherige berufliche Werdegang des Versicherten und teilweise auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Bei derartig komplexen Begriffen kann es nicht ausbleiben, daß es zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Versicherten zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Diese Meinungsverschiedenheiten müssen ggf. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausgetragen werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 47): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, der strukturellen und konjunkturellen Frauenarbeitslosigkeit dadurch zu begegnen, daß bei zukünftigen beschäftigungspolitischen Programmen und finanziellen Hilfen zur Erhaltung und Neuschaffung von Berufsausbildungsplätzen eine festzulegende Quote der geförderten Ausbildungsplätze weiblichen Bewerbern vorbehalten bleiben soll, und wird sie bei ihren Bestrebungen, das Problem zu lösen, diesen Vorschlag berücksichtigen? Sie haben ein sehr wichtiges, aber auch komplexes Problem der verminderten Arbeitsmarkt- und Berufschancen von Frauen und Mädchen angesprochen, das arbeitsmarktpolitische, wirtschaftspolitische, bildungspolitische und gesellschaftspolitische Fragen mit einschließt. Da es sich um ressortübergreifende Fragen handelt, ist eine Abstimmung mit den jeweils zuständigen Ressorts notwendig. Ich habe das Abstimmungsverfahren eingeleitet und werde so schnell wie möglich Ihre Frage beantworten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 48 und 49) : In welchem Umfang sind 1977 die Beitragseinnahmen der Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalten für Angestellte hinter den Vorausberechnungen zurückgeblieben, und was geht davon auf welche verwaltungstechnischen Umstellungen zurück? Wie groß war noch die Zahl der Markenkleber im Jahr 1976, und wieviel freiwillige Beiträge wurden bereits im Wege der Abbuchung entrichtet? Zu Frage B 48: 1. Die Beitragseinnahmen der Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte werden nur für das Kalenderjahr insgesamt vorausberechnet. Wegen der starken Einnahmeschwankungen im Laufe eines Jahres ist es nicht möglich, den Beitragseingang für einzelne Kalendermonate vorauszuschätzen. Ein Vergleich der tatsächlichen Beitragseinnahmen mit unterstellten Sollzahlen für einen Teil des Jahres 1977 ist daher nicht aussagefähig. Unter diesem Vorbehalt stehen die nachfolgenden Angaben. 2. Die Entwicklung der Beitragseinnahmen in den Monaten Januar bis April 1977 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres zeigt im einzelnen folgendes Bild (Veränderungen in v. H.) : ArV AnV Pflichtbeiträge + 6,7 + 5,3 Beiträge aus Markenverkauf —40,0 —100,0 Unmittelbar entrichtete Bei- träge einschließlich Nach- entrichtung —38,2 — 34,6 Nachversicherungsbeiträge — 2,35 — 28,0 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2209* Diese Aufstellung macht deutlich, daß die Entwicklung bei den Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten in den ersten 4 Kalendermonaten gegenüber dem Vorjahr mit einem Zuwachs von rund 1,4 Milliarden DM positiv verlaufen ist. 3. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Beitragsmarken im Monat Dezember 1976, die den Versicherungsträgern im Januar 1977 zugeflossen sind, wurden von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — im Gegensatz zu den Vorjahren und zur Rentenversicherung der Arbeiter — für das Rechnungsjahr 1976 verbucht. Als Grund für diese buchungstechnische Maßnahme hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Wegfall des Beitragsmarkenverfahrens ab 1. Januar 1977 angegeben. Dadurch sind im Jahre 1977 rund 400 Millionen DM weniger Beitragseinnahmen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verbucht worden, als dieser tatsächlich zugeflossen sind. Weiterhin sind von Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die bisher ihre Beiträge im Markenverfahren entrichtet haben, in den ersten 4 Kalendermonaten des Jahres 1977 mindestens 160 Millionen DM weniger an Beiträgen entrichtet worden; dies hat seinen Grund darin, daß sich die Versicherten erst auf das vom 1. Januar 1977 an geltende neue Beitragsentrichtungsverfahren einstellen müssen. 4. Die Gründe für den Rückgang der Einnahmen aus unmittelbar entrichteten freiwilligen Beiträgen sind zur Zeit im einzelnen noch nicht klar abzugrenzen. Ein allmählicher oder zeitweiser Rückgang von Nachentrichtungsbeiträgen dürfte wahrscheinlich sein. Vor allem aber hat die Zahl der Versicherten, die auf Grund des neuen Beitragsentrichtungsverfahrens ihre Beiträge abbuchen lassen, in letzter Zeit stark zugenommen. Die Bearbeitung der entsprechenden Anträge ist bei den Versicherungsträgern noch nicht abgeschlossen; diese haben zudem empfohlen, vor Abschluß der Bearbeitung keine Beiträge zu entrichten. Eine Verzögerung des Beitragseinganges von 3-4 Monaten ist daher wahrscheinlich. Ein genaues Urteil läßt sich wohl erst zum Jahresende bilden. Zu Frage B 49: Angaben über die Zahl der Versicherten, die im Jahre 1976 ihre Beiträge durch den Kauf von Beitragsmarken entrichtet haben, liegen nicht vor. Feststellbar ist nur die Zahl der Beitragsmarken, die im Jahre 1976 verkauft wurden. Sie betrug insgesamt 7 375 334 Stück, was einen Beitragseingang von rund 1,16 Milliarden DM zur Folge hatte. Zu bemerken ist hierzu, daß bisher regelmäßig etwa die Hälfte der Beitragsmarken im Monat Dezember verkauft wurden. Die Zahl der freiwilligen Beiträge, die im Jahre 1977 im Wege der Abbuchung entrichtet worden sind, ist kurzfristig nicht feststellbar. Ich habe die Versicherungsträger gebeten, mir baldmöglichst die entsprechenden Angaben mitzuteilen. Nach Eingang dieser Angaben werde ich Sie unverzüglich hiervon unterrichten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 50 und 51) : Treffen Presseberichte zu, wonach niederbayerische Bauunternehmer im Jahr 1975 auf Grund des Arbeitsmarktprogramms der Bundesregierung in mißbräuchlicher Weise mehrere Millionen DM an Lohnkostenzuschüssen kassierten, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Vorgang, wird sie insbesondere die Rückforderung solchermaßen erlangter Beträge veranlassen? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch vorbeugende Maßnahmen gegen künftige Mißbräuche ergreifen? Bei dem arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung 1974/1975 ist es zu Versuchen mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen durch Arbeitgeber gekommen. Die Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Gewährung von besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen vom 16. Dezember 1974 enthalten jedoch die ausdrückliche Bestimmung, daß die Leistungen zurückzufordern sind, wenn sie aufgrund falscher Angaben zu Unrecht gewährt wurden. Lohnkostenzuschüsse sind auch zurückzufordern, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten nach der Einstellung einen Arbeitnehmer entläßt, es sei denn, daß in der Person des Arbeitnehmers ein wichtiger Grund gegeben ist. Der Arbeitgeber ist nach den Richtlinien verpflichtet, Tatbestände, die ggf. eine Rückforderung begründen, den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit anzuzeigen. Bis Ende April 1977 wurden im Landesarbeitsamtsbezirk Südbayern über 56 000 DM von Arbeitgebern zurückgezahlt. Gegenwärtig prüft das Landesarbeitsamt Südbayern die bekanntgewordenen Vorfälle. Die Bundesregierung wird auch künftig durch Regelungen wie in den Richtlinien vom 16. Dezember 1974 sicherstellen, daß mißbräuchliche Inanspruchnahmen möglichst ausgeschlossen werden oder zur Rückforderung der Leistungen führen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 52) : 2210* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Gesetz für betriebliche Versorgungseinrichtung ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Gehaltsumwandlung dadurch nicht realisiert werden kann, daß Arbeitgeber sich weigern, die dafür notwendigen Buchungsvorgänge durchzuführen, und denkt die Bundesregierung daran, diesem Mißstand dadurch abzuhelfen, daß sie analog zum 624-DM-Gesetz die jeweiligen Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Antrag tätig zu werden? Die Umwandlung des Barlohns in Zukunftssicherungsleistungen (Beiträge zu einer Direktversicherung oder Pensionskasse) des Arbeitgebers setzt eine dahin gehende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Ein einseitiges Verlangen des Arbeitnehmers kann diese Vereinbarung nicht ersetzen. Eine gesetzliche Regelung, wonach der Arbeitgeber verpflichtet würde, auf Antrag des Arbeitnehmers eine solche Umwandlung des Barlohns vorzunehmen, erscheint nicht zweckmäßig. Anders als im 3. Vermögensbildungsgesetz, nach dessen § 4 der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet ist, Teile des Arbeitslohnes vermögenswirksam anzulegen, handelt es sich bei der Umwandlung des Barlohns in Zukunftsicherungsleistungen nicht lediglich um eine bestimmte Anlage des Arbeitsentgelts für den Arbeitnehmer, sondern um eine Verwendung des Arbeitsentgelts als eine Leistung des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers hierzu widerspräche dem Grundsatz, daß die betriebliche Altersversorgung der freien Vereinbarung durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag unterliegt. An diesem Prinzip hat auch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung nichts geändert. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 53) : Trifft es zu, daß im Arbeitsamtsbezirk Oldenburg auf 30 Angebote einer Firma die Arbeitsverwaltung 53 Arbeitslose zur Vorstellung schickte, von denen sich nur drei als arbeitswillig erwiesen, das Arbeitsamt aber gleichwohl nicht das Arbeitslosengeld sperrte, weil der verantwortliche Bedienstete fürchtete, „durch die Gazetten gezerrt zu werden", und trifft es zu, daß die Ergebnisse einer u. a. auch auf Wunsch der Bundesregierung durchgeführten Umfrage der Arbeitgeberverbände nach einschlägigen Erfahrungen nicht veröffentlicht werden durften? Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage offenbar auf eine Untersuchung, die auf Veranlassung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit enger regionaler Begrenzung im Jahre 1976 durchgeführt worden ist. Die Fälle, über die daraufhin von einer Anzahl von Firmen berichtet wurde, reichen zum Teil in das Jahr 1975 zurück. Sie liegen damit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur, mit dem unter anderem eine nähere Bestimmung über die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügt worden ist. Die neue Vorschrift dürfte sich — soweit das heute bereits beurteilt werden kann — bewährt haben. Die Zahl der von den Arbeitsämtern festgesetzten Sperrzeiten wegen Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes hat sich im Jahre 1976 gegenüber 1975 um etwa 40 v. H. auf rund 62 000 erhöht. Der Bundesregierung sind über den von Ihnen angesprochenen Fall keine weiteren Einzelheiten bekannt. In dem Bericht über die Arbeitgeberumfrage wird er als „besonders krasser Ausnahmefall" bezeichnet. Es dürfte daher entbehrlich sein, die näheren Umstände dieses Falles noch nachträglich aufzuklären. Die Bundesregierung hatte seinerzeit nicht den Wunsch geäußert, die Ergebnisse der Umfrage der Arbeitgeberverbände nicht zu veröffentlichen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 54 und 55) : Bestätigt die Bundesregierung meine Beobachtung, daß trotz besonderer organisatorischer Vorkehrungen viele Vermittlungs- und auch Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter überlastet sind? Wenn ja, welche Vorkehrungen wird sie im Interesse der Ratsuchenden und auch Bediensteten der Arbeitsämter treffen, die eine nicht fortwährend unter Zeitdruck stehende praxisgerechte Wahrnehmung der Aufgaben zulassen? Die schwierige Beschäftigungssituation und das zunehmende Beratungsbedürfnis der Berufsanfänger erfordern von den Vermittlungs- und Beratungskräften der Bundesanstalt ein hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft. Durch die Personalvermehrungen der letzten Jahre — die Zahl der Planstellen ist von 1973 bis 1977 um etwa 11 500 — rund 29,0 °/o erhöht worden — sollte dieser Entwicklung zahlenmäßig Rechnung getragen werden. Allerdings ist es angesichts der hohen Qualifikation, die von den Vermittlungs- und Beratungskräften der Bundesanstalt verlangt werden muß, mit einer bloßen Vermehrung der Stellen nicht getan. Da die Ausbildung einer qualifizierten Fachkraft ein bis drei Jahre dauert, bedarf es erheblicher Anstrengungen, um verfügbare Stellen auch angemessen besetzen zu können. Was Ihre zweite Frage angeht, so möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung den kontinuierlichen Ausbau der Vermittlungs- und Beratungsdienste in den Arbeitsämtern auch weiterhin unterstützt. Sie hat daher die im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 1977 vorgesehenen 1 028 neuen Planstellen für die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung in vollem Umfang genehmigt. Sie steht auch einem weiteren Ausbau der Vermittlungs- und Beratungsdienste der Bundesanstalt grundsätzlich positiv gegenüber. Hierfür sind jedoch in erster Linie die Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2211* Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 56) : Ist hinsichtlich der Verlegung des militärgeographischen Amts von Bonn-Bad Godesberg nach Euskirchen bereits mit dem Neubau in Euskirchen im 3. Quartal 1976 begonnen worden, und kann man davon ausgehen, daß nach dem derzeit bestehenden Zeitplan Anfang 1978 der Umzug erfolgt? Mit dem Neubau des Dienstgebäudes für das Militärgeographische Amt (MilGeoA) in Euskirchen konnte noch nicht begonnen werden, da der Personalrat des MilGeoA sich zunächst gegen eine Verlegung des Amtes von Bonn nach Euskirchen ausgesprochen hatte. Nachdem auch MdB Alo Hauser sich für ein Verbleiben des MilGeoA in Bonn eingesetzt hatte, wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zusammen mit der Frage der Endunterbringung des Bundesministeriums der Verteidigung auch mit der Standortwahl für das MilGeoA befassen. Der Bundesminister der Finanzen hat inzwischen dem Bauantrag mit dem Vorbehalt zugestimmt, daß der Haushaltsausschuß den Standort Euskirchen billigt. Erst danach kann der Auftrag zur Aufstellung der Bauunterlagen gemäß § 24 BHO erteilt werden, so daß nach der mittelfristigen Planung der Baubeginn nunmehr für das IV. Quartal 1978, die Fertigstellung für das IV. Quartal 1981 vorgesehen sind. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 57 und 58) : Wer hat die von Oberleutnant Robert Maier in „Bundeswehr aktuell" vom 5. Mai 1977 angeprangerte Formblattaussonderung angeordnet und mit welcher Begründung? Wieviel Formblätter sind in Depots ausgesondert worden, und welcher Schaden ist der Bundesrepublik Deutschland entstanden? Die von Ihnen angesprochene Leserzuschrift in „bw-aktuell" vom 5. Mai 1977 benennt als Beispiel für unnötige Formblätter „Militärfrachtbriefe verschiedener Art". Diese Formblätter werden für die Beförderung von Fracht- und Eilgut der Bundeswehr im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr benötigt. Zu unterscheiden sind die Formblätter (nationaler) Militärfrachtbrief und Internationaler Militärfrachtbrief. Inhalt und Gestaltung dieser Formblätter werden von der Deutschen Bundesbahn vorgeschrieben. So hat mir die Deutsche Bundesbahn am 25. April 1975 mitgeteilt, daß die Ständige Tarifkommission die Änderung des nationalen Frachtbriefes mit Wirkung zum 1. Januar 1977 beschlossen habe. Aus Gründen der Arbeitsvereinfachung wird das bisher verwendete „Einmalkohlepapier" durch chemisch beschichtetes Papier ersetzt, das auch nach längerer Lagerzeit noch durchschreibt. Seitens der Bundeswehr wurde daraufhin angeordnet, daß nach der Mitte 1975 zentral durchgeführten Bedarfsermittlung nur noch die. neuen Formulare beschafft und verteilt werden. Bis 31. Dezember, 1976 durften beide Formulare nebeneinander verwendet werden. Außerdem wurde Mitte 1976 als Aufbrauchfrist der 31. Dezember 1976 bekanntgegeben. Der Internationale Militärfrachtbrief wurde im letzten Jahr neugestaltet. Auf Grund der Forderung der europäischen Eisenbahnen wurde der Abrechnungsteil geändert. Ferner wurde im Hinblick auf einen möglichen Beitritt Italiens zum Deutschen Eisenbahnmilitärtarif als vierte Sprache Italienisch aufgenommen. Im Rahmen der laufenden Formularbeschaffung wurde dieses Formular seit Mitte 1976 beschafft. Daneben kann nach meiner Anordnung das vorhandene Formular aufgebraucht werden. Der Bedarf an (nationalen) Militärfrachtbriefen wird jeweils nur für ein Jahr ermittelt und gedeckt. Ende 1976 durften daher größere Bestände alter Formulare nicht mehr vorhanden sein, da bereits seit 18 Monaten nur noch die neuen Formulare verteilt wurden. Die genaue Anzahl der ausgesonderten Restbestände zu ermitteln, wäre wegen der Vielzahl der Bedarfsträger (280) mit einem nicht vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden. Beim Internationalen Militärfrachtbrief sind Aussonderungen nicht notwendig, da die noch vorhandenen Bestände aufgebraucht werden können. Bei dieser Sachlage dürfte der Bundesrepublik Deutschland kein Schaden entstanden sein. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 59) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Landwirte im Kreis Euskirchen nur wenig Erfahrung mit Manöverübungen haben, und wenn ja, auf Grund welcher Tatsachen kommt sie zu dieser Auffassung, und ist die Bundesregierung bereit, bei bevorstehenden militärischen Übungen insbesondere die Landwirtschaft im Kreis Euskirchen über die Größenordnung der Manöver zu unterrichten? Ich sehe Ihre Fragen im Zusammenhang mit der niederländischen Gefechtsübung Springtime, die in der Zeit vom 19. März bis 25. März 1977 in der Eifel durchgeführt wurde und in der Bevölkerung Ärger hervorrief. Ein Grund — unter anderen — sollte in meinem Schreiben vom 2. Mai 1977 mit der Formulierung, „daß die Landwirte in dieser Region mangels Erfahrungen mit Übungen die Übungsschäden zum Teil überbewerteten" ausgedrückt werden. Diese Aussage leitete ich aus der Tatsache ab, daß der Kreis Euskirchen zu einem Gebiet gehört, in dem im Vergleich zu anderen Gegenden in der 2212* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Bundesrepublik weniger große Übungen mit mehr als 2 000 Mann durchgeführt wurden. Der Vergleich mit einem anderen Landkreis im selben Wehrbereich macht die unterschiedliche Belastung beispielsweise im Jahre 1976 deutlich: — Landkreis Euskirchen 3 Übungen — Landkreis Höxter 7 Übungen Die Erfahrung zeigt, daß sich mit zunehmender Übungstätigkeit in einem Gebiet auch die Zusammenarbeit zwischen übender Truppe und den betroffenen zivilen Stellen immer reibungsloser gestaltet. In diesem Sinne bitte ich die Formulierung „mangels Erfahrung" zu verstehen und entsprechend zu werten. Zur Frage der Unterrichtung der Bevölkerung über die Größenordnung bevorstehender Übungen darf ich darauf verweisen, daß die Verfahren zur Anmeldung deutscher und alliierter Übungen ausreichende Fristen vorsehen, innerhalb derer eine Unterrichtung möglich ist. Die Übung Springtime ist ein bedauerlicher aber seltener Ausnahmefall. Zuständig für die Unterrichtung der Bevölkerung und damit auch der Landwirte sind die Landesbehörden, die auf ihrem Weg die Gemeinden informieren und um Stellungnahmen nachsuchen. Diese Stellungnahmen werden von den Landesbehörden in Auflagen oder Wünsche an die übende Truppe umgesetzt und ihr bekanntgegeben. Die übende Truppe hat die Auflagen zu befolgen. Sie respektiert auch die Wünsche der Gemeinden, es sei denn, daß zwingende militärische Erfordernisse dagegenstehen. Die Bundeswehr tut alles nur Mögliche, um im Schwerpunkt des Übungsraumes eine umfangreiche Information der Bürger sicherzustellen. Das Verteidigungsministerium ist bemüht, auch die Alliierten für dieses Verhalten zu gewinnen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 60 und 61) : Trifft es zu, daß — wie von der Deutschen Friedensgesellschaft verbreitet wird — Wehrdienstverweigerer, die in der zweiten Instanz des insgesamt drei Instanzen umfassenden Verfahrens anerkannt worden sind, zur Bundeswehr eingezogen wurden und dann, bei ihrer Haltung bleibend, inhaftiert wurden? Trifft weiterhin die Behauptung zu, daß es einige hundert dieser Fälle gibt und die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International diese Personen als politische Gefangene bezeichnet, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dem entgegenzutreten? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Wehrpflichtige, die von der Prüfungskammer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden waren, zum Wehrdienst einberufen worden sind, bevor das Verwaltungsgericht eine gegenteilige Entscheidung getroffen hatte. Soweit Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer von der Prüfungskammer anerkannt und vom Verwaltungsgericht abgelehnt waren, vor Eintritt der Rechtskraft des Verwaltungsgerichtsurteils zum Wehrdienst einberufen wurden, war dies rechtmäßig. In Ermangelung anderer geeigneter Wehrpflichtiger, die an ihrer Stelle hätten einberufen werden können, war dies in früheren Jahren auch regelmäßig geboten. Wehrpflichtige, die rechtmäßig einberufen wurden, obwohl das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht abgeschlossen war, sind auch niemals wegen ihrer Haltung als Kriegsdienstverweigerer, sondern stets nur wegen einer Verletzung ihrer militärischen Pflichten gemaßregelt worden, und zwar überwiegend wegen Gehorsamsverweigerung. Deshalb wird auch eine gesonderte Meldung und Auswertung von Pflichtverletzungen, die von kriegsdienstverweigernden Soldaten begangen werden, im Bundesministerium der Verteidigung nicht vorgenommen. Es ist zutreffend, daß die Gefangenenhilfsorganisation „Amnesty International" Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wegen Wehr- oder Ersatzdienstverweigerung verurteilt worden sind, oder die sich im Strafvollzug auf Grund eines solchen Urteils befanden, als „politische Gefangene" bezeichnet hat. Die Bundesregierung hält diesen Sprachgebrauch für abwegig und irreführend, zumal der Begriff des „politischen Gefangenen" offenbar die Vorstellung wecken soll, daß die Betroffenen in ihren Menschenrechten verletzt werden. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß sowohl der Internationale Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte in Artikel 8 wie die Europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 4 den Wehrdienst sowie in Staaten, in denen die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird, den Zivil- und Ersatzdienst ausdrücklich als mit den Menschenrechten vereinbar und zulässig anerkennen. Die Bundesregierung ist daher bei jeder Gelegenheit, die dazu Veranlassung bot, insbesondere auch gegenüber „Amnesty International", der Behauptung, daß es sich bei den genannten Personen um politische Gefangene handele, nachdrücklich entgegengetreten, und sie wird dies auch künftig tun. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 62) : Wird im Rahmen des „Staatsbürgerlichen Unterrichts" bei der Bundeswehr der Text der deutschen Nationalhymne gelehrt, und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2213* liegen Berichte der Ausbilder darüber vor, wie der Kenntnisstand über den Text des Deutschlandlieds bei in den Dienst eintretenden Rekruten ist? Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1, „Politische Bildung in der Bundeswehr", schreibt für die in der Grundausbildung befindlichen Soldaten Unterricht von insgesamt 4 Stunden über den Themenkreis: „Die Grundrechte; die Grundpflicht der Soldaten" vor. Dieses Thema läßt sich in 4 Stunden nicht erschöpfend behandeln. Deswegen ist es durchaus zulässig und bleibt dem unterrichtenden Einheitsführer überlassen, das Thema exemplarisch an einem Beispiel zu behandeln wie etwa „Der Soldat und die Grundrechte" oder „Der Dienst des Soldaten für Frieden, Freiheit und Recht". Dabei kann der Text unserer Nationalhymne in den Lernvorgang eingeschlossen werden. Eine ausdrückliche Weisung, die Soldaten den Text der Nationalhymne zu lehren, besteht jedoch nicht. Vor der Vereidigung bzw. dem Ablegen des feierlichen Gelöbnisses findet ein Unterricht statt, um die Soldaten auf die Verpflichtungen hinzuweisen, die sie übernehmen. Auch dieser Unterricht ist nicht in Einzelheiten festgelegt, jedoch führt nach allgemeiner Erfahrung die Formel „... der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen" zur Erörterung der Nationalhymne und ihres Sinngehalts. Außerdem weise ich darauf hin, daß das Liederbuch der Bundeswehr, 1976 neu herausgegeben und in jeder Kompanie in 25 Exemplaren vorhanden, als erstes Lied die dritte Strophe des Deuschlandliedes enthält. Kompaniechefs beklagen bei Rekruten generell einen mangelnden Kenntnisstand in politischer Bildung; abgesicherte Erkenntnisse, wie viele Rekruten bei Dienstantritt die Nationalhymne kennen, liegen jedoch nicht vor. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 63) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um den Zugang der Öffentlichkeit zur Stickenhörn-Mole und ihren Ausbau zu einem Seglerhafen in Kiel-Pries unbeschadet der beabsichtigten militärischen Nutzung sicherzustellen? Die Stickenhörn-Mole ist als ostwärtige Begrenzung Teil des militärischen Plüschowhafens. Das dort stationierte erste Landungsgeschwader benötigt die Wasserfläche des Hafens in vollem Umfang, da die Bauart der Landungsboote eine gegenüber zivilen Schiffen vergleichbarer Größenordnung wesentlich geringere Manövrierfähigkeit mit sich bringt. Eine Mitbenutzung — über die bereits jetzt gegebene von ca. 10 Fischerbooten hinaus — kann daher nicht in Betracht kommen. Die Anlage eines Sportboothafens muß dementsprechend ausscheiden, zumal die militärische Nutzung eine unvermeidbare Gefährdung der Sportboote zur Folge haben würde. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 64 und 65) : Wie hoch ist die Zahl der Aussiedler absolut und prozentual, die einen Eigenbeitrag zu den Kosten für die Internatsunterbringung ihrer eine Förderschule besuchenden Kinder leisten müssen? In wieviel Fällen ist die entsprechende Forderung bei den Betroffenen auf Befremden, Unverständnis und Ablehnung gestoßen, so daß seitens der Träger der Internate bzw. seitens der öffentlichen Hand, z. B. der Jugendämter, Vorschüsse geleistet, Forderungen geltend gemacht, eingeklagt oder beigetrieben werden mußten, und welcher Aufwand entstand dabei? Zu Frage B 64: Nach den — wenn auch nicht vollständig — vorliegenden Angaben der Länder ist davon auszugehen, daß etwa bis zu 15 v. H. der Unterhaltspflichtigen an den Förderschulkosten für ihre Kinder beteiligt werden. Für 1976 bedeutet dies eine Beteiligungszahl von ca. 1 500 Eltern. Zu Frage B 65: Die Aufforderung zu einer Beitragsleistung stößt in der Regel naturgemäß auf kein großes Verständnis der Eltern. Nach überschlägigen Feststellungen des Landes Nordrhein-Westfalen, das die weitaus größte Aufnahmequote für Aussiedler hat, dürften ungefähr 1,5 Prozent der Eltern Schwierigkeiten bei der Entrichtung ihrer Eigenbeteiligung machen. Dies würde bedeuten, daß bei 14 000 Förderungsfällen — einschließlich derer der Otto-Benecke-Stiftung — im Jahre 1976 in ca. 200 Fällen Schwierigkeiten bei der Entrichtung von Eigenleistungen aufgetreten sind. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sind bisher Fälle gerichtlicher Verfolgungen der Elternbeiträge nicht bekanntgeworden. Auf Bitten der Bundesregierung wird von den Ländern zur Zeit geprüft, wie sich die Eigenbeteiligung der Eltern in den letzten zwei Jahren entwikkelt hat und ob es zu Fällen unzumutbarer Eigenbeteiligung gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, so wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Veränderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. 2214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 66) : Hält die Bundesregierung eine gründliche Untersuchung der sogenannten "stillen Wasser" für notwendig, nachdem Untersuchungsergebnisse aus Berlin zeigen, daß kohlensaurefreies Mineralwasser bis zu 9,5 Millionen Keime in einem Milliliter — und damit mehr als für einfaches Leitungswasser erlaubt ist — enthielt? Die Bundesregierung hat bereits vor Jahren umfangreiche Untersuchungen des Keimgehaltes „stiller Wässer" und „Tütenwässer" sowohl beim Hygiene-Institut des Ruhrgebietes als auch beim Bundesgesundheitsamt veranlaßt. Diese haben ergeben, daß der Keimgehalt dieser Wässer zum Teil weit über dem Standard der öffentlichen Wasserversorgung liegt. Mag ein so hoher Keimgehalt für den gesunden Erwachsenen eher ein ästhetisches als ein gesundheitliches Problem sein, so ist er doch für empfindliche Personen — Säuglinge, Alte, Kranke — bedenklich. Die Trinkwasser-Verordnung enthält deshalb die Bestimmung, daß bei Trinkwasser in verschlossenen Behältnissen, die zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind — dazu zählen u. a. „stille Wässer" und „Tütenwässer" —, die Keimzahl den Grenzwert von 1 000 je Milliliter nicht überschreiten darf. Wegen einer von Importeuren solcher Wässer eingelegten Verfassungsbeschwerde haben die Bundesländer beschlossen, diese Vorschrift vorerst nicht auszuführen. Leider hat sich die Bundesregierung auf EG-Ebene mit ihrer Forderung, den Keimgehalt dieser Wässer auf der Vermarktungsstufe zu begrenzen, bisher nicht durchsetzen können. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 67 und 68) : Trifft die Feststellung der Deutschen Sportjugend zu, daß die Zentralen Jugendverbände bei internationalen Jugendbegegnungen verschieden hohe Zuschüsse an ihre örtlichen Gruppen zahlen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls hier zu unternehmen? Trifft es zu, daß einzelne Verbände für aus dem Bundesjugendplan geförderte internationale Begegnungen mit Prospekten öffentlich werben, während z. B. die Deutsche Sportjugend noch nicht einmal alle vorliegenden Anträge berücksichtigen kann, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang zu ergreifen? Zu Frage B 67: Diese Feststellung trifft zu. Denn der Bundesjugendplan sieht auch für die Förderung von Aktivitäten der internationalen Jugendarbeit Höchstsätze vor. Damit ist es den Jugendverbänden bewußt freigestellt, ob sie die Förderungsmittel unter Ausschöpfung der Höchstsätze auf eine geringere Zahl von Projekten konzentrieren oder ob sie unter Verzicht auf die Ausschöpfung der Höchstsätze eine größere Zahl von Projekten in die Förderung einbeziehen. Dieses Verfahren erlaubt den zentralen Jugendverbänden einerseits eine Schwerpunktbildung bei ihnen wichtig erscheinenden Projekten und andererseits eine verstärkte Inanspruchnahme von Eigenmitteln, wo dies möglich erscheint. Da dieses Verfahren einen zugleich wirkungsvollen wie flexiblen Einsatz der Förderungsmittel unter Berücksichtigung der autonomen Interessen der Förderungsempfänger ermöglicht, wird nicht an eine Änderung gedacht. Zu Frage B 68: Es trifft zu, daß einzelne Verbände, aber auch andere anerkannte Träger der Jugendhilfe, mit Prospekten für Veranstaltungen der internationalen Jugendarbeit öffentlich werben, um nichtorganisierte Jugendliche als Teilnehmer zu gewinnen. Diese offene Jugendarbeit der Jugendverbände wird vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit anerkannt, da Jugendförderung sich nicht auf den organisierten Teil der Jugend beschränken kann. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 69, 70, 71 und 72) : Wie werden die statistischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Methoden, mit denen die Wirksamkeit der Tetanusimmunglobuline gesichert werden konnte, systematisch bei der prospektiven Prüfung neuer Arzneimittel angewandt — insbesondere auch, was die Methodenlehre der klinischen Statistik anbelangt? Wie wird — angesichts der Untersuchungen von Jack Ashely über Impfschäden bei Kleinkindern — die Unbedenklichkeit von Keuchhusten-, Diphtherie-, Tetanus- und Masernimpfungen beurteilt, und wie wird in einer statistisch nachprüfbaren Form das individuelle und epidemiologische Nutzen-Schaden-Risiko eingeschätzt? Warum werden in den bekanntgegebenen epidemiologischen Übersichten nicht die atypischen Masernfälle berücksichtigt, wie sie unter Abklingen der Immunität auch bei Lebendvirusimpfungen ab fünf Jahren nach der Impfung auftreten können, und wird auf die bei Poliomyelitisimpfungen bekanntgewordenen komensatorischen, wechselbedingten Erkrankungen geachtet? Inwieweit unterscheidet sich bei den genannten Impfstoffen die epidemiologische Lage in Deutschland gegenüber der in Rhode Island, und zu welchen Schlußfolgerungen geben etwaige Unterschiede Anlaß? Zu Frage B 69: Bei der Beurteilung der Tetanusimmunglobuline sind statistische Methoden angewendet worden, die noch heute Gültigkeit haben. Insoweit können sie auch bei der Prüfung neuer Arzneimittel Berücksichtigung finden. Das schließt die Anwendung gleichwertiger anderer statistischer Methoden nicht aus. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2215* Zu Frage B 70: Die Ständige Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes hat bereits 1974 die Nutzen-Schadenrelation bei der kombinierten Diphterie-, Pertussis-Tetanusimpfung erörtert und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß nur hinsichtlich der Pertussis-Komponente eine Änderung der Impfpolitik erforderlich ist. Die nach Keuchhusten-Schutzimpfung zu erwartende Schadensrate an neurologischen Komplikationen von etwa 1 : 20 000 führte in Anbetracht des Rückgangs von Keuchhustenmorbidität und -letalität zu der Empfehlung, nur noch Säuglinge mit besonderem Infektionsrisiko zu impfen (Bundesgesundheitsblatt 18 (1975) 157; Merkblatt Nr. 32, Ausgabe Mai 1976). Die Impfschadensrate nach Diphtherie- und Tetanus-Impfungen ist äußerst gering und kann in Anbetracht der permanenten Infektionsgefährdung (Diphtherieausbrüche 1975/76 in der Bundesrepublik sowie hohe Zahl der Verkehrsunfälle) vernachlässigt werden. Zu Frage B 71: Die Ständige Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes hat 1973 zusammen mit der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung und anderer Viruserkrankungen die MasernlebendImpfung diskutiert und in der Bundesrepublik für Kinder im 2. Lebensjahr empfohlen (Bundesgesundheitsblatt 17 (1974) 291; Merkblatt Nr. 31, Ausgabe Februar 1975). Atypische Masern mit schweren Verläufen sind hier aus der Literatur nur nach Impfung mit Maserntot-Impfstoff bekannt. Außer der Poliomyelitis werden auch die übrigen Enterovirusinfektionen überwacht. Zu Frage B 72: Über die Verhältnisse in Rhode Island ist der Bundesregierung nichts bekannt, Vergleiche mit der Situation bei uns sind daher nicht möglich. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/458 Frage B 73): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn bislang darauf bestehen soll, daß auch terroristenbekämpfende Polizeibeamte sich zumindest im Präventiveinsatz wie normale Bahnreisende Fahrkarten kaufen müssen, was die Polizei in ihrer Beweglichkeit einschränke, wodurch es wiederum gesuchten Terroristen allem Anschein nach erleichtert werde, relativ unkontrolliert mit der Deutschen Bundesbahn zu reisen, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten, daß die Deutsche Bundesbahn zumindest den im Rahmen der gezielten Terroristenbekämpfung eingesetzten Beamten künftig unbürokratisch Sonderfahrausweise (Zeitkarten, Netzkarten etc.) aushändigt, um so die ohnehin schwierige Fahndungsarbeit der Polizei zu erleichtern und gleichzeitig noch effektiver zu machen? Es trifft nicht zu, daß auch „terroristenbekämpfende" Polizeibeamte sich zumindest im Präventiveinsatz wie jeder Bahnreisende Fahrkarten kaufen müssen. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hält sogenannte Polizeifahrkarten vor, die von den Polizeibehörden im voraus in Empfang genommen werden können. Es handelt sich um Blankofahrausweise, die von den Polizeibeamten nach Bedarf — auch noch im Zuge — ausgefüllt werden können. Die Polizei ist somit bei der Benutzung des Verkehrsmittels Deutsche Bundesbahn weitgehend unabhängig und in ihrem Einsatz in keiner Weise eingeschränkt. Auch die Abrechnung der Fahrtkosten kann von den Polizeidienststellen nachträglich vorgenommen werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung angesichts des Mangels an Ausbildungsplätzen für vertretbar, daß die Deutsche Bundesbahn beim Bahnbetriebsamt in Aschaffenburg in diesem Jahr keine Auszubildenden einstellt, obwohl die Ausbildungswerkstätten erst im Jahr 1976 mit rund 80 000 DM auf den modernsten Stand gebracht worden sind und diese künftig leerstehen werden? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, in dessen Zuständigkeit die Ausbildung von Nachwuchskräften fällt, muß im Rahmen seiner Verpflichtung zu einer sparsamen Wirtschaftsführung die Zahl der Auszubildenden grundsätzlich auf den Eigenbedarf des Unternehmens abstellen. Ein weiterer Bedarf an Elektroanlageninstallateuren besteht bei der DB im Raum Aschaffenburg derzeit nicht. Im Jahre 1977 werden deshalb vsl. 10 der insgesamt 40 Ausbildungsplätze beim Bahnbetriebswerk (BW) Aschaffenburg nicht neu besetzt. Die von Ihnen genannten Investitionen für zusätzliche Ausbildungsmittel stehen im Zusammenhang mit der verbindlichen Einführung der Stufenausbildung in den starkstromtechnischen Berufen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 75): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, denen zufolge die Nichtraucherabteile in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn wesentlich stärker frequentiert werden, als die Raucherabteile, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf eine weitere Ausdehnung der Platzkapazität für Nichtraucher zu Lasten der Raucherplätze einzuwirken und auf diese Weise gleichermaßen Gesichtspunkte des Umweltschutzes, der Gesundheitspolitik und der Rentabilität bei der Deutschen Bundesbahn verstärkt zur Geltung zu bringen? 2216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) besitzt sie keine gesicherten Angaben über eine wesentlich stärkere Frequentierung der Nichtraucherabteile in ihren Fernzügen. Zwar ist in den letzten Jahren das Verhältnis Raucher- zu Nichtraucherplätzen durch gezielte Einzelmaßnahmen laufend zugunsten der Nichtraucher verbessert worden. Allerdings konnte die Anzahl der Nichtraucherplätze in den Reisezugwagen des Fernverkehrs nicht auf den sonst bei der DB üblichen Anteil erhöht werden, weil die DB in diesem Sektor an internationale Absprachen gebunden ist. Auf Antrag der DB befassen sich jedoch z. Z. die zuständigen internationalen Gremien der Eisenbahnen mit dieser Frage. Mit einer abschließenden Entscheidung der internationalen Gremien wird in der ersten Hälfte des nächsten Jahres gerechnet. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsburg) (CDU/CSU) Drucksache 8/458 Fragen B 76, 77, 78 und 79): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, zu welchen Folgerungen sie angesichts der ihr vorliegenden Untersuchungen über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV), insbesondere der ergänzenden Untersuchung der Projektgruppe WSV/Organisation beim Bundesverkehrsminister über die quantitativen Auswirkungen einer Neuordnung der WSV, für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Saarland gekommen ist bzw. gelangen wird? Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Zeyer vom 2. Oktober 1976 (Drucksache 7/4138 Teil B, Frage 56) dahin gehend zu verstehen, daß ein Wasser- und Schiffahrtsamt im Saarland in jedem Fall erhalten bleibt? Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß bei einer möglicherweise ins Auge gefaßten Umwandlung des Wasser- und Schiffahrtsamts Saarbrücken in ein Neubauamt, nach Beendigung des Saarausbaus die Leistungsfähigkeit der Wasserstraße und deren Anlagen sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufrechterhalten, ja weiter ausgebaut wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gravierende organisatorische und verwaltungsökonomische Gründe — auch im Hinblick auf die bisherige gute und enge Zusammenarbeit mit den französischen Behörden — gegen eine möglicherweise beabsichtigte spätere Betreuung der Saar von der Mosel durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Trier sprechen, angesichts eines ab Mettlach saaraufwärts sich erstreckenden zusammenhängenden Industriegebiets mit starkem Ziel- und Quellenverkehr gegenüber einer mehr als Durchgangswasserstraße geltenden Mosel im Bezirk des Wasser- und Schiffahrtsamtes Trier, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Nach der zum 1. Januar 1976 vorgenommenen Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen erfolgt nunmehr die Neuordnung der Unterinstanz. Zur Vorbereitung der Entscheidung sind die Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschl. der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums „WSV/ Org" zu beachten. Es ist sichergestellt, daß alle Anregungen berücksichtigt werden, die die vorliegende Konzeption verbessern. Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz wird voraussichtlich Ende 1977 getroffen werden. Eine Aussage über die künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter im Bereich der Mosel und Saar bzw. über die Erhaltung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Auch die Antwort an Herrn Abgeordneten Zeyer konnte deshalb keine Zusage enthalten, daß dem Saarland ein Wasser- und Schiffahrtsamt erhalten bleibt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 80) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, nachdem die Frage der Kostenverteilung im Hinblick auf die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs auf der Strecke Frankfurt—Mainz, Posten 4, in Gustavsburg bislang nicht geklärt werden konnte, diese Frage schnellstens im Interesse der Bevölkerung gelöst werden muß, und welche Möglichkeiten zur Lösung sieht sie? Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten für die Beseitigung dieses Bahnübergangs, da es sich um eine Bundesstraße in der Baulast des Bundes handelt, zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 von der Deutschen Bundesbahn (DB) zu tragen. Zwischen den Beteiligten besteht über die Kostenabgrenzung insoweit Einvernehmen. Da es sich bei dieser Bahnübergangsmaßnahme um ein Vorhaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Main handelt, soll entsprechend den bestehenden Richtlinien das Kostendrittel der DB über das S-Bahnvorhaben finanziert werden (60 % Bund, 40 % Land Hessen). Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit dem Land Hessen bereits 1973 für alle entsprechenden Maßnahmen im Bereich der S-Bahn Rhein-Main zugestimmt, daß 60 % des Kostendrittels der DB der Bund im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn übernimmt. Das Land Hessen hat bisher seine Zustimmung zur Übernahme der restlichen 40 % noch nicht gegeben, obwohl das Land diese Zustimmung bereits im Januar 1977 in Aussicht gestellt hatte. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 81) : Nach welchem Modus wird die Bundesregierung verfahren bei der Auswahl der Bundesbahnstrecken, die im Rahmen des Streckenstillegungsprogramms der Bundesregierung stillgelegt werden sollen, das heißt, welche Kriterien werden zugrunde gelegt, wie werden die einzelnen Kriterien gewichtet, und wer wird letzten Endes über die Stillegung die Entscheidung treffen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2217 Nach einem Vorschlag der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe werden z. Z. die gesamtwirtschaftlichen und verkehrlichen Auswirkungen von Umstellungen des Schienenpersonennahverkehrs auf Busverkehr und von Stillegungen im Güterverkehr untersucht. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe zielt dabei auf einen Umfang von rund 6 000 km umzustellender Strecken und von rund 3 000 km Stillegung. Von einem Strekkenstillegungsprogramm kann insofern nicht gesprochen werden. Die z. Z. laufenden Untersuchungen werden an Hand eines gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahrens für jede Strecke einzeln durchgeführt. Sie umfassen die Kriterien: — Eisenbahnabhängigkeit im Einzugsgebiet, — Wirtschaftsstruktur, — Gleisanschlußverkehr, — Fremdenverkehr, — Berufsverkehr, — Zonenrandbereich, — Umweltschutz, — Verkehrssicherheit und — Attraktivität des Personenverkehrs. Weitere individuelle Besonderheiten der Strecken werden in Regionalgesprächen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 44 Bundesbahngesetz erörtert. Anschließend legt der Vorstand der Deutschen Bundesbahn nach Einschaltung des Verwaltungsrates der DB seine Vorschläge dem Bundesminister für Verkehr zur Genehmigung vor. Bei Streckenstillegungen im Zonenrandgebiet geht eine Beratung im Bundeskabinett der Genehmigung voran. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 82 und 83) : Hält die Bundesregierung das Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich vom 14. September 1955 für noch den heutigen Gegebenheiten und Notwendigkeiten entsprechend, oder beabsichtigt sie die Kündigung dieses Abkommens namentlich auch im Hinblick auf die unerträglichen Verkehrsverhältnisse auf der B 20 und B 21 im Raum Bad Reichenhall, die auf das Abkommen zurückzuführen sind? Sind seitens österreichischer Stellen bereits Zusagen für einen Ausbau der Transitstrecke Salzburg—Lofer gemacht worden, und welche Einzelheiten sind gegebenenfalls vereinbart worden? Zu Frage B 82: Im Jahre 1955 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich ein Abkommen geschlossen über den Transit österreichischen Straßenverkehrs zwischen Salzburg und Lofer über deutsches Gebiet (das sog. Deutsche Eck). Damit sollte die Verbindung zwischen dem österreichischen Land Salzburg und dessen Landesteil, dem Pinzgau, erleichtert werden. Inzwischen haben sich die Verhältnisse auf diesem Streckenabschnitt (Bundesstraße B 20, B 21) insofern geändert, als der Verkehr nicht nur stetig zugenommen hat, sondern auch über den örtlichen Bereich weit hinausgeht. Das scheint insbesondere auch für den Lkw-Verkehr zu gelten. Die örtlichen Stellen haben daher den Auftrag erhalten, den Umfang dieser Veränderungen festzustellen. Durch diese Entwicklung scheint in der Tat die Grundlage des Vertrags von 1955 weggefallen zu sein. Sobald die notwendigen Einzelheiten vorliegen, werden wir versuchen, dieses (in erster Linie österreichische) Problem im Geiste guter Nachbarschaft zu lösen. Im Grundsatz ist es aber nicht möglich, österreichische Verkehre größeren Umfanges über das deutsche Straßennetz zu leiten. Zu Frage B 83: Zusagen liegen bislang nicht vor, jedoch sollen die technischen Möglichkeiten zum Neubau einer Transitstrecke Salzburg—Lofer durch eine deutschösterreichische Expertenkommission erarbeitet werden. Die Arbeiten sind angelaufen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 84) : Sieht die Bundesregierung in der Information und dem Anhalten des Bodenpersonals der deutschen Flughäfen, bei Wartungsarbeiten bzw. bei der Abfertigung von Flugzeugen die Wasserver- und Entsorgungsanschlüsse auf mögliche Leckagen zu überprüfen, einen ausreichenden Schutz, um die Entstehung von Eisbildung an Flugzeugtragflächen zu verhindern, und wie steht sie zu dem Vorschlag, diese Probleme durch strengere, gegebenenfalls gesetzliche, Maßnahmen effektiver zu regeln? Nach den getroffenen Maßnahmen zur besseren Unterrichtung des Bodenpersonals und der Überwachung der Vorgänge beim Abfertigungsverfahren zur Verhinderung von Wasseraustritt aus den Flugzeugaußenanschlüssen sind den zuständigen Stellen keine besonderen Mitteilungen über Eisabfall von Flugzeugen gemacht worden. Weitergehende, ggf. auch gesetzliche Maßnahmen werden daher z. Z. nicht für erforderlich gehalten, zumal solche nicht ohne weiteres auf ausländische Luftfahrzeuge, deren Abfertigung auf ausländischen Flughäfen durchgeführt wird, anwendbar sind. 2218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 85 und 86) : Welche Vergleichszahlen des Jahres 1976 liegen für die übrigen Bundesländer zu den Haushaltsresten an unverbauten Straßenbaumitteln vor, wie sie die Aktionsgemeinschaft Straße für das Land Nordrhein-Westfalen mit 300 Millionen DM beziffert? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Aktionsgemeinschaft Straße e. V., daß mit dem Anwachsen solcher Haushaltsreste für das Jahr 1977 die Vernichtung von Arbeitsplätzen einhergeht, und wie gedenkt sie dem entgegenzuwirken? Zu 'Frage B 85: Die Haushaltsreste 1976 im Straßenbau in Nordrhein-Westfalen, die von der Aktionsgemeinschaft Straße mit 300 Millionen DM beziffert werden, beziehen sich auf Haushaltsmittel für Bundesfernstraßen, Landesstraßen und kommunale Straßen. Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern liegen daher der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage B 86: Die Ausgabenreste bei den Bundesfernstraßen waren in der Vergangenheit mit etwa 3 % des Verfügungsbetrages gering. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft bemühen, einen hohen Ausgabenstand bei den Bundesfernstraßen zu erreichen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 87): Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Immissionsschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn Oberhausen—Köln (E 3) im Bereich der Stadt Erkrath (besonders Autobahnbrücke Neandertal) verstärkt werden? Über Immissionsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Bundesautobahn (BAB) Oberhausen—Köln auf 6 Fahrstreifen mit Standstreifen im Bereich Erkrath einschließlfich Neandertalbrücke ist im Planfeststellungsbeschluß zu entscheiden, den das Land Nordrhein-Westfalen erläßt, da die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen verwalten. Ob im vorliegenden Fall Immissionsschutzmaßnahmen in Betracht kommen, kann mit Bestimmtheit erst beurteilt werden, wenn Immissionswerte verbindlich festgelegt sind, Sie sind z. Z. im Bundesfernstraßengesetz und im Bundesimmissionsschutzgesetz nicht enthalten. Die Bundesregierung bereitet entsprechende normative Regelungen für Schallschutzmaßnahmen an Straßen, Eisenbahnen und Straßenbahnen vor. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 88) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die geplante Autobahn Würzburg—Ulm für die überregionale Erschließung und Anbindung des strukturschwachen westmittelfränkischen Raums an die Verdichtungsräume und für die Entwicklung dieser Region von großer Bedeutung ist, und wird die Bundesregierung aus diesen Gründen im Rahmen des Investitionshilfe- und Strukturförderungsprogramms zusätzliche Mittel für den beschleunigten Ausbau der Autobahn Würzburg—Ulm zur Verfügung stellen? Nach dem Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985, der als Anlage dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen beiliegt, ist die Autobahn Würzburg—Ulm im Teilbereich zwischen Gollhofen (B 13) Aalen (B 29) als „möglicher weiterer Bedarf" eingestuft. Als Bedarf anerkannt ist diese Autobahn 2streifig im Bereich BiebelriedGollhofen sowie 4streifig im Bereich Aalen—Ulm (2 Fahrstreifen Dringlichkeit I a, 2 Fahrstreifen Dringlichkeit I b). Die Bundesregierung ist vom Deutschen Bundestag beauftragt zu prüfen, inwieweit die Strecken des „möglichen weiteren Bedarfs" auch künftig als Bedarf anzusehen sind. Erst nach Abschluß dieser Prüfung, die bereits angelaufen ist, können nähere Angaben über den Bereich Gollhofen—Aalen gemacht werden. Eine Finanzierung auf dieser Strecke aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" ist nicht vorgesehen. Es ist jedoch beabsichtigt, die zweite Fahrbahn im Bereich Bissingen—Giengen, die in die Dringlichkeit I b eingestuft ist, aus diesem Programm zu finanzieren. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 89) : Sind die Planfeststellungsverfahren für die Bundesautobahn-Neubaumaßnahmen Singen—Überlingen (BAB A 98) und Singen—Konstanz (BAB A 81), die nach dem Gesetz vor Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 in die Dringleichkeitsstufe I a ausgewiesen sind, inzwischen eingeleitet worden, wie ist der gegenwärtige Sachstand, und zu welchem Zeitpunkt kann man mit dem Beginn und mit dem Abschluß der Baumaßnahmen rechnen? Von den Autobahnneubauvorhaben, die im Bereich Singen-Überlingen bzw. Konstanz im Bedarfsplan in Dringlichkeit Ia eingestuft sind, befinden sich die Streckenabschnitte Konstanz—Schweizer Grenze (A 81) und Singen—Stockach (A 98) in der Planfeststellung; für den Streckenabschnitt Singen—Allensbach (A 81) steht das Planfeststellungsverfahren kurz vor der Einleitung. Für die übrigen Streckenabschnitte sind die Planungen bzw. Plangenehmigungsverfahren noch im Gang; nach deren Abschluß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2219* ist jeweils unmittelbar die Einleitung der Planfeststellungsverfahren beabsichtigt. Die Baudurchführung ist entsprechend abschnittsweise vorgesehen. Die Rheinbrücke Konstanz (A 81) ist bereits im Bau. Als nächste Maßnahme soll der Streckenabschnitt Singen—Stockach in Bau gehen. Nach dem Bauprogramm reicht die Bauzeit der IaAutobahnmaßnahmen zwischen Singen und Überlingen bzw. Konstanz bis 1983. Eine fristgerechte Abwicklung dieses Bauprogramms ist jedoch nur dann sichergestellt, wenn bei den jeweiligen Planfeststellungsverfahren keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, die Verzögerungen verursachen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 90) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Regelungen zum Schutze der Meere vor Verschmutzung im Rahmen der UN-Seerechtskonferenz prinzipiell keine Differenzierung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Staats, unter dessen Flagge verbotswidrige Verschmutzungsvorgänge auf See bzw. von dessen Hoheitsgebiet aus Meeresverschmutzungen vorgenommen werden, verträgt, und welche Initiativen hat bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Auffassung durchzusetzen? Die Bundesregierung hat sich auf der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen von Beginn an dafür eingesetzt, daß Maßnahmen zur Verhütung der Meeresverschmutzung ausschließlich unter dem Aspekt ihres Nutzens für die Meeresumwelt getroffen werden. Das Ergebnis der bisherigen Beratungen entspricht insoweit den Verhandlungszielen der Bundesregierung, so daß besondere Initiativen nicht geboten sind. Für den Fall, daß auf der bevorstehenden Sechsten Sitzungsperiode wieder die Forderung nach Differenzierung der Maßnahmen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Staates erhoben wird, wird sich die Bundesregierung wie bisher in geeigneter Weise für eine Gleichbehandlung der Staaten einsetzen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/458 Fragen B 100 und 101) : Welche Empfehlungen zur Verringerung von Baukosten int Wohnungsbau hat die Bundesregierung bisher veröffentlicht, und wie ist die Aufnahme dieser Empfehlungen auf dem Baumarkt zu beurteilen? Was unternimmt die Bundesregierung weiterhin, um die Entwicklung der Kosten für Wohnungsneubau und -modernisierung, besonders im Hinblick auf die Effektivität öffentlicher Förderungen, positiv zu beeinflussen? Zu Frage B 100: Während die Bundesländer — auf Grund ihrer Zuständigkeit für die Durchführung des Wohnungsbaus — auf kostensenkende Maßnahmen unmittelbar Einfluß nehmen können, steht der Bundesregierung nach § 91 des 2. Wohnungsbaugesetzes das Instrument der Förderung von Bauforschung und Baunormung zur Verfügung. So werden die Erkenntnisse sowohl der wissenschaftlichen als auch der angewandten Bauforschung (Versuchs- und Vergleichsbauten einschließlich baubegleitender Untersuchungen) in Richtlinien, Normen und Arbeitsgrundlagen — z. B. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Standardleistungsbuch (StLB) — umgesetzt sowie in zahlreichen Veröffentlichungen an die Praxis weitergegeben. Hierzu zählen in diesem Zusammenhang vor allem die „Rationalisierungsfibel" und der kürzlich als Neufassung erschienene „Rationalisierungskatalog". Der Rationalisierungskatalog wurde in allen Bundesländern eingeführt und hat zur Kostendämpfung im öffentlich geförderten Wohnungsbau beigetragen. Die Tatsache, daß auch namhafte Verbände des Kreditwesens ihren Kunden die Anwendung des Rationalisierungskataloges empfehlen, beweist seine Eignung auch für den übrigen Wohnungsbau. Zu Frage B 101: Die Bundesregierung wird den Rationalisierungskatalog weiterentwickeln und fortschreiben. Sie wird auch weiterhin die Bauforschung mit dem Ziel der Kostenstabilisierung der Bauproduktion und der kostengünstigeren Organisation in der Bauwirtschaft und auf der Baustelle nachhaltig fördern. In diesem Zusammenhang werden auch die Probleme einer stetigeren Nachfrage nach Bauleistungen untersucht. Viele kostensenkende Maßnahmen wie z. B. Serienfertigung oder Verstärkung des Einsatzes von Bauelementen setzen eine langfristig gesicherte Nachfragepolitik voraus. Auch die Altbaumodernisierung ist inzwischen zu einem der Schwerpunkte der Bauforschung geworden. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat verschiedene Veröffentlichungen herausgegeben, die sich mit Qualität und Kosten der Altbaumodernisierung befassen. In diesem Zusammenhang ist u. a. das „Energiesparbuch für das Eigenheim" zu nennen, in dem vor allem auch die Möglichkeiten der kostensparenden Selbsthilfe dargestellt sind. Auch in der Gesetzgebung hat die Bundesregierung den Gedanken kostensparender Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt. In der Vorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 2 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes ist vorgesehen, daß bestimmte, mit Vorrang zu fördernde Maßnahmen bei der Förderung dann bevorzugt werden sollen, wenn sie von mehreren Eigentümern zur Einsparung von Kosten nach einem einheitlichen Plan zeitlich abgestimmt durchgeführt werden. 2220* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/458 Fragen B 103 und 104) : Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus den von ihr geförderten Versuchsanlagen zur Beseitigung von Altreifen durch das Pyrolyseverfahren vor? Lassen sich aus den bisher vorliegenden Ergebnissen Grunddaten ableiten, die als Mindestanforderungen für eine wirtschaftliche Beseitigung von Altreifen durch Pyrolyseanlagen zu .setzen sind? Zu Frage B 103: Die Bundesregierung hat im Abfallwirtschaftsprogramm 1975 dargelegt, daß der Entwicklung leistungsfähiger Technologien unter gleichzeitiger Hebung des Beseitigungsniveaus besondere Beachtung zukommt. Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister des Innern und dem Umweltbundesamt im Rahmen des bestehenden Förderungsschwerpunktes „Neue Verfahren der thermischen Abfallbehandlung" Vorhaben, die neben der Entsorgung von Müll und Sondermüll zur besseren Nutzung der in Abfällen enthaltenen Rohstoffe und Energie beitragen. Der Pyrolyse von organischen Sonderabfällen insbesondere Altreifen, Säureharze, Kunststoffabfälle etc. kommt bei dieser Methodik besonderes Interesse zu. Die Reaktionsprodukte der Pyrolyse liefern unter bestimmten Verfahrensbedingungen Heizgase, öl- und benzinartige Fraktionen sowie Pyrolyseschlacken. Diese Fraktionen können einerseits zum energetischen Recycling, andererseits als Rohstoffe, insbesondere in der chemischen Industrie, wiederverwendet werden. Die Produktausbeuten der Verfahren hängen sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht von verfahrenstechnischen Bedingungen ab, die in technischen Pilotanlagen — insbesondere für den Einsatz von Altreifen — z. Z. optimiert werden. In diesem Rahmen sind Arbeiten bei der Universität Hamburg sowie bei der Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz in Essen (GMU) von Bedeutung. Zu Frage B 104: Zur Wirtschaftlichkeit von Pyrolyseanlagen ist folgendes grundsätzlich zu bemerken: Die Pyrolyse von Altreifen liefert neben Gasfraktionen auch organische Flüssigfraktionen, deren Art der Aufbereitung einen wichtigen Faktor für die erzielbaren Erlöse der erhaltenen Recycling-Produkte darstellt. Insbesondere die Aufarbeitung zu Kohlenwasserstoffen läßt ein wirtschaftliches Betriebsergebnis erwarten. Dagegen wird die direkte vollständige Verbrennung der erhaltenen Pyrolysegase aus Altreifen nicht als vorteilhaft angesehen. Besondere Beachtung kommt beim Cracken von Altreifen möglichen Emmissionsverlagerungen ins Abwasser bzw. in die Luft zu. Da sich die meisten Pyrolyseverfahren noch in der Entwicklung bzw. Erprobung befinden, können Wirtschaftlichkeitsberechnungen für diese Verfahren z. Z. nicht abschließend bewertet werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 105) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im bayerischen Landkreis Tirschenreuth erhebliche Uranvorkommen entdeckt wurden, und welche Möglichkeiten sieht sie, bei der Erschließung dieser Vorkommen zu helfen? Bisher sind im bayerischen Landkreis Tirschenreuth keine nennenswerten Uranvorkommen entdeckt worden. Die Bundesregierung fördert die Suche nach sowie die Untersuchung von Uranlagerstätten, bis die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und somit eine Investitionsentscheidung gefällt werden kann. Eine Investitionsförderung für wirtschaftlich abbaubare Lagerstätten ist nicht gerechtfertigt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 106) : In welcher Form ist die Bundesregierung auf das Angebot des Schahs eingegangen, Atommüll aus Deutschland in den Wüsten des Iran zu lagern? Die Bundesregierung hat mit der iranischen Regierung in der Frage einer eventuellen Lagerung radioaktiven Mülls im Iran keinen Kontakt aufgenommen. Der Schah hat im Rahmen eines mehrstündigen, allgemeinen Interviews, bei dem auch die Frage der Lagerung von Atommüll berührt wurde, auf Befragen die Möglichkeit einer internationalen Zusammenarbeit erwähnt und lediglich hinzugefügt „vielleicht sogar auf bilateraler Basis". Der Schah hat folglich in erster Linie auf eine internationale Erörterung des Problemkreises abgestellt und die denkbare bilaterale Variante nur beiläufig gestreift. Die Bundesregierung interpretiert diese Bemerkung des Schahs daher als eine allgemeine Bekundung seiner Bereitschaft, das Problem in internationalem Rahmen zu erörtern und schließt nicht aus, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2221* daß sie bei einer sich auf internationaler Ebene bietenden Gelegenheit, etwa im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation, darauf zurückkommt. Anlage 91 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 107): Ist die Bundesregierung bereit, den Wunsch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf volle Beteiligung an den Arbeiten der von der Londoner Gipfelkonferenz eingesetzten Nuklear-Arbeitsgruppe zu unterstützen? Die auf dem Londoner Gipfel am 7. Mai 1977 eingesetzte Expertengruppe für Kernenergie und Nichtverbreitung ist beauftragt, in einem Zeitraum von zwei Monaten eine vorläufige Analyse zu erarbeiten, wie die in der Erklärung und im Memorandum verankerten Ziele auf dem Gebiet der Kernenergie und Nichtverbreitung am besten erreicht werden können. Ferner sollen in diesem Rahmen auch die amerikanischen Vorschläge für die Evaluierung des Brennstoffkreislaufes geprüft werden. Die USA streben in einer weiteren Phase einen breit angelegten Dialog — open ended — über die Evaluierung an und haben ihre Vorstellungen dazu auch der EG-Kommission übermittelt. Die EG-Kommission hat — soweit uns bekannt — angeregt, die gesamte Thematik über Kernenergie, Nichtverbreitung und Evaluierung zunächst in einem Allgemeinen Rat zu behandeln. Die Bundesregierung steht diesem Wunsch positiv gegenüber. Anlage 92 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 108) : War der Bundesregierung, als sie Wilhelm Haferkamp erneut als EG-Kommissar benannte, bekannt, ob er als damaliger Leiter von Euratom der Letztverantwortliche dafür ist, daß 200 Tonnen Uranoxyd mit einem deutschen Schiff verschwunden sind, daß dieser Diebstahl erst nach acht Monaten entdeckt worden ist und daß es weitere acht Jahre gedauert hat, bis daraus Konsequenzen in der Form überarbeiteter, verschärfter Sicherheitsbestimmungen gezogen worden sind, und was hat sie bejahendenfalls bewogen, ihn gleichwohl zu benennen? Zum exakten Sachverhalt über den Verlust von 200 Tonnen Uranoxyd auf dem Weg von Antwerpen nach Genua im Jahre 1968 haben die zuständigen Kommissionsdienste Stellung genommen. Ich verweise u. a. auf die Äußerungen von Kommissar Brunner vor dem Europäischen Parlament in Straßburg vom 10. Mai 1977 (vgl. ausführliche Sitzungsberichte vom Dienstag, dem 10. Mai 1977, Seite 55 ff.). Es besteht keine Veranlassung, sich in diesem Zusammenhang zur erneuten Benennung von Herrn Haferkamp als EG-Kommissar zu äußern. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Fragen B 109 und 110): Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie sich für eine qualifizierte Sperre bei den Mitteln für die Schnelle Brutreaktorentwicklung ausgesprochen hat, obwohl er vor diesem Entschluß in den Bundestagsausschüssen wie auch bei den Haushaltsberatungen genau das Entgegengesetzte vertreten hat und auf die schwerwiegenden Folgen einer derartigen Sperre hingewiesen hat? Bei welchen offiziellen Anlässen hat die Bundesregierung seit dem 1. Mai 1976 zu dem Problem der Schnellen Brutreaktorentwicklung Stellung genommen (z. B. Bulletin, Haushaltsplan, Bundestagsausschüsse), und wie lauten die Stellungnahmen nach Sachgegenstand und Datum der Stellungnahmen? Zu Frage B 109: Die von Ihnen angesprochene Initiative geht nicht auf den Bundesminister für Forschung und Technologie zurück. Zu Frage B 110: Die Bundesregierung hat zur Entwicklung des Schnellen Brutreaktors (SBR) im Bundestag u. a. seit Mai 1976 ebenso wie in der Zeit davor bei vielen Gelegenheiten Stellung genommen. Die wichtigsten Daten allein seit Mai 1976 hierzu sind: 1. im Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages 5. 5. 1976 (Behandlung des Antrags der CDU/ CSU betr. Standortplanung von Kernkraftwerken, BT-Drucksache 7/3720) 9. 6. 1976 (Bericht betr. Vereinbarungen über die deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des SBR und Vereinbarungen mit der amerikanischen Energy Research and Development Agency [ERDA] auf dem Gebiet des SBR) 3. 2. 1977 (Bericht über die Vorstellungen zur weiteren Förderung fortgeschrittener Reaktorsysteme) 9.2.1977 (Aussprache über das Arbeitsprogramm des Bundesministers für Forschung und Technologie in der 8. Wahlperiode) 2222e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 16.3. 1977 (Beratungen zum Einzelplan 30 für das Haushaltsjahr 1977) 25. 5. 1977 (Bericht zu Fragen des Ausschusses über den SBR) 2. im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages 24.3.1977 (Beratung des Haushaltsentwurfs 1977) 3. in den Antworten zu den Kleinen Anfragen betr.: energie- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen für das Vierjahresprogramm „Energieforschung- und Technologie" für die Jahre 1977 bis 1980 (BT-Drucksache 7/5582 vom 13. Juli 1976) betr.: Förderung fortgeschrittener Kernreaktoren durch den Bundesminister für Forschung und Technologie (BT-Drucksache 7/5682 vom 9. August 1976) betr.: Brennstoffkreislauf, friedliche Nutzung der Kernenergie (BT-Drucksache 7/5763 vom 21. September 1976) 4. in Berichten und Programmen Bericht über Kosten und Finanzierung fortgeschrittener Reaktorlinien vom 16. März 1977 an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages Bericht über Argumente, Pro und Contra-Entwicklung und Markteinführung des Schnellbrutreaktors in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. April 1977 an den Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages Programm Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980 vom 27. April 1977 (dem Ausschuß für Forschung und Technologie übersandt) Daneben hat die Bundesregierung bei vielen öffentlichen Anlässen und in der Fragestunde des Deutschen Bundestages ihre Politik in diesem Bereich erläutert. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/ CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 111) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden der naturwissenschaftlichen Fächer, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche beruflichen Ausweichmöglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls? Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten. Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen inten- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2223* siviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums: „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden. Auf Nr. 2 dieser Schriftenreihe „Bedarf und Angebot an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990" darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 112) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden das Fachs Pharmazie, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche Ausweichberufe schlägt sie gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsausbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten. Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden.Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen intensiviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden. Auf Nr. 6 dieser Schriftenreihe „Voraussichtliche Entwicklung des Angebots und Bedarfs an Pharmazeuten unter Einbeziehung der pharmazeutischen Hilfsberufe bis zum Jahr 2000" darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/458 Frage B 113) : In welcher Weise kann die Bundesregierung Fragen der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen im Rahmen des Hochschulstudiums fördern, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft, Berlin, aus dem Jahr 1976? Die vom wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft e. V. unterbreiteten Vorschläge 'sehen vor, im Rahmen eines Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studiums im zweiten Abschnitt auch eine Spezialisierung in Öffentlicher Betriebswirtschaftslehre zu ermöglichen bzw. diese Materie auch als Wahlfach für die Juristenausbildung vorzusehen. Dies ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, weil hier auch Lerninhalte vermittelt werden sollen, die in den herkömmlichen Studiengängen überhaupt noch nicht oder nur unzureichend angeboten werden. 2224* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 Die Vorschläge der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft müsen in die Arbeit einer überregionalen Studienreformkommission „Wirtschaftswissenschaften" eingebracht werden, sobald sich die Länder über die Einsetzung der Kommission nach § 9 Hochschulrahmengesetz geeinigt haben und eine entsprechende Kommission gebildet worden ist. Darüber hinaus ist die Bundesregierung — vorbehaltlich der Antragstellung durch ein Land sowie der Willensbildung in den Gremien der Bund-Länder-Kommission — bereit, sich im Rahmen des Modellversuchsprogramms der Bund-Länder-Kommission an einem Modellversuch zu beteiligen, der die praktische Erprobung der hier vorgelegten Vorschläge zum Gegenstand hat. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 114) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Studierenden, die die Fachrichtung Sprach- und Kulturwissenschaften gewählt haben, in den nächsten Jahren einen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten, und welche beruflichen Alternativen schlägt die Bundesregierung gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den geburtenstarken Jahrgängen im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Angebot auf allen Stufen der Berufsbildung zu sichern. Sie ist der Überzeugung, daß den Jugendlichen, die in den nächsten Jahren die Schule verlassen, allein wegen des derzeitigen Anstiegs der Schulabgängerzahlen kein Verzicht auf eine qualifizierte Ausbildung zugemutet werden kann. Die Forderung der Bundesregierung auf eine „Öffnung der Hochschulen" ist Bestandteil einer auf dieses Ziel gerichteten Politik, die mit berücksichtigt, daß es mittelfristig weder quantitativ noch qualitativ ausreichende Ausweichmöglichkeiten für abgewiesene Studienbewerber gibt. Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätten gibt unseren Jugendlichen das Recht, sich zu qualifizieren. Die volle Nutzung dieses Rechts ist für den einzelnen wie die Gesellschaft auch aus der inzwischen allgemeinen Erkenntnis wichtig, daß die Risiken aufgrund von zu geringer Qualifikation in aller Regel größer und dauerhafter sind als die Probleme der sogenannten „Überqualifikation". Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Spannung zwischen Berufsausbildung und Eintritt in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen im kommenden Jahrzehnt zunehmen wird. Der Eintritt von 20 Prozent eines Jahrgangs in eine Hochschulausbildung kann nicht ohne Konsequenzen für die Beziehungen zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem bleiben. Das Beschäftigungssystem muß in Zukunft für einen höheren Anteil von Hochschulabsolventen Arbeitsplätze bereithalten. Die Verlagerung des Positionswettbewerbs vom Bildungssystem in die Arbeitswelt als eine Folge der Aufhebung der Chancenungleichheit im Bildungssystem darf allerdings die für das Beschäftigungssystem Verantwortlichen — das gilt für die Wirtschaft und die öffentliche Hand — nicht untätig lassen. Die Bundesregierung ist bemüht, das in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun. Ich darf darauf hinweisen, daß sich am 1. Juli die Regierungschefs von Bund und Ländern — nach einer ersten Beratung Anfang Mai — mit diesem Gesamtkomplex befassen werden. Ich erhoffe mir von dieser Beratung wichtige Ansätze für alle Politikbereiche. Unabhängig hiervon ist es notwendig, die Informationsbasis für die Berufsentscheidungen laufend zu erweitern und zu verbessern. Diese Aufgabe wird gemäß Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere der ihr zugeordneten Zentralstelle für Arbeitsvermittlung/Frankfurt, darf ich hinweisen. Die Verbesserung der Beratung in Schule, Studium und Beruf ist eine wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung im Gespräch mit den Ländern mit Nachdruck verfolgt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in den letzten Jahren die Förderung von Untersuchungen der voraussichtlichen Beschäftigungsentwicklung von Hochschulabsolventen intensiviert. In der Schriftenreihe des Ministeriums: „Hochschulabsolventen im Beruf" sind in den vergangenen Jahren mehrere Studien veröffentlicht worden. Auf diese Studien sowie auf die von der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung erstellte „Prognose des globalen, des schularten- und fächerspezifischen Lehrerangebots und Lehrerbedarfs bis zum Jahre 1985" vom 14. März 1977 darf ich im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage besonders hinweisen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 115) : Ist die Bundesregierung bereit, in der ihr geeignet erscheinenden Weise zu ermitteln, wann, d. h., in welchen Jahrgängen und in welcher Weise der Text der deutschen Nationalhymne in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland gelehrt bzw. wie der Text des Deutschlandlieds im Unterricht behandelt wird, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung mir das Ergebnis dei Ermittlungen voraussichtlich mitteilen? Die Bundesregierung ist bereit zu ermitteln, in welcher Weise und in welchen Jahrgangsstufen dei Text der deutschen Nationalhymne in den Schuler Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Mai 1977 2225* der Bundesrepublik Deutschland gelehrt wird. Sie hat Ihre Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder weitergeleitet. Die Bundesregierung wird Ihnen die ihr erteilte Antwort übermitteln. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/458 Frage B 116) : In welcher Weise war der Bund an der Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums in Leonberg beteiligt, und wie hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft seine Teilnahme und seine Mitwirkung bei der Einweihung des Berufsschulzentrums Leonberg mit dem Kultusminister des Landes Baden-Württemberg abgestimmt? Der Bund hat den Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Leonberg finanziell nicht gefördert. Bei der Einladung, zur Einweihung des Schulzentrums in Leonberg ein Referat zu halten, ist Herr Bundesminister Rhode davon ausgegangen, daß die zuständige Schulverwaltung, der ebenfalls eine Einladung zugegangen ist, über die Wahl des Gastredners unterrichtet war. Für eine entsprechende Mitteilung an den Kultusminister Baden-Württembergs bestand insoweit keine Notwendigkeit.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803000000
Die Sitzung ist eröffnet.
Im interfraktionellen Einvernehmen wird für die zweite Sitzungswoche im Juni folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde empfohlen. In der Woche vom 20. Juni 1977 sollen mit Rücksicht auf die Haushaltsberatungen keine Fragestunden stattfinden. Jedes Mitglied des Hauses ist jedoch berechtigt, für diese Sitzungswoche bis zu vier Fragen an die Bundesregierung zu richten, die schriftlich beantwortet werden. Die Fragen müssen im Hinblick darauf, daß Freitag, der 17. Juni, gesetzlicher Feiertag ist, bis spätestens Donnerstag, den 16. Juni, 11 Uhr im Parlamentssekretariat eingereicht werden.
Diese Abweichung von der Geschäftsordnung muß vom Bundestag nach § 127 der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ich bitte diejenigen, die mit der Empfehlung einverstanden sind, um ein Handzeichen. — Ich darf um die Gegenprobe bitten. — Enthaltungen? — Dann ist das einstimmig so beschlossen worden. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Hauses noch eine Mitteilung über den soeben gefaßten Beschluß zugehen lassen.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen, die den Aufdruck „Stand: 24. 5. 77, 15 Uhr" trägt, vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen.
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zur politischen Lage in Spanien (Drudksache 8/367)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die
Rohstoffversorgung in der Gemeinschaft (Drucksache 8/368)

zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu den
Ergebnissen der Vierten Internationalen Parlamentarierkonferenz zu Umweltfragen in Kingston (Jamaika) vom 12. bis 14. April 1976 (Drucksache 8/369)
zuständig: Innenausschuß
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die
Vereinfachung der Zollverfahren, des Zollrechts sowie institutioneller Methoden für die Prüfung von Zollfragen und mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Verordnung über die Schaffung einer gemeinschaftlichen Ausfuhranmeldung (Drucksache 8/372)

zuständig: Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 25. Mai 1977 die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Ergänzung des Entwurfs des Haushaltsplans 1977 übersandt. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/474 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 23. Mai 1977 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gradl, Wohlrabe, Frau Berger (Berlin), Dr. Sprung, Frau Pieser, Luster, Müller (Berlin), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Langner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Riesenhuber, Dr. Hüsch, Dr. Möller, Dr. Schwarz-Schilling, Frau Verhülsdonk und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sperrguthabenvereinbarung und Vereinbarung über den Transfer von Unterhaltszahlungen mit der DDR vom 25. April 1974 (Drucksache 8/344) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/472 verteilt.
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 25. Mai 1977 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Windelen, Graf Huyn, Dr. Hupka, Dr. Gradl, Sauer (Salzgitter), Frau Berger (Berlin), Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Drosselung von Touristenreisen in die Baltischen Staaten seitens der sowjetischen Behörden und Verbot einer deutschen Ausstellung in Litauen (Drucksache 8/343) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/481 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 25. Mai 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Forschung und Technologie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Dr. Häfele, Haase (Kassel), Frau Pieser, Dr. Kreile, Schröder (Lüneburg), Landré, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Voss, Dr. von Wartenberg, Dr. Sprung, Lenzer, Ey und der Fraktion der CDU/CSU betr. Umfang und Kosten der Beirats- und Gutachtertätigkeit (Drucksache 8/346) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/484 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 26. Mai 1977 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder (Lüneburg) , Hanz, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Ey, Dr. Schneider, Milz, Feinendegen, Sick, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Biehle, Frau Hoffmann (Hoya), Dreyer, Dr. Stark (Nürtingen), Tillmann, Dr. Riedl (München), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zum Schallschutz an Straßen (Drucksache 8/358) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/485 verteilt.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2749/75 über die Verringerung der Abschöpfung bei bestimmten Einfuhren von Futtergetreide in die Italienische Republik vom Wirtschaftsjahr 1973/74 an
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1163/76 über die Gewährung einer Umstellungsprämie im Weinbau
über die Gewährung einer Prämie bei der Geburt von Kälbern im Wirtschaftsjahr 1977/78 (Drucksache 8/294)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhren von Olivenöl mit Ursprung im Libanon (Drucksache 8/444)



Präsident Carstens
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren (Drucksache 8/445)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/77 des durch das genannte Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses (Drucksache 8/446)
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um rechtzeitige
Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Osterreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sowie die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/77 des durch das genannte Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses (Drucksache 8/447)
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates mit ergänzenden Bestimmungen zu den von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Rinderzucht (Drucksache 8/449)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (Drucksache 8/450)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Verlängerung der in der Verordnung (EWG) Nr. 2823/71 vorgesehenen zeitweiligen teilweisen Aussetzung der Zollsätze des gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei (Drucksache 8/461)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Aufteilung eines Gemeinschaftskontingents für zur Herstellung von Brennwein bestimmten Wein aus frischen Trauben mit Ursprung in Algerien (Drucksache 8/462)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Nunmehr rufe ich Punkt 7 unserer Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes
— Drucksache 8/126 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/437 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

(11. Ausschuß)

— Drucksache 8/434 —
Berichterstatter: Abgeordneter Biermann (Erste Beratung 18. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
— Drucksache 8/154 — aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/437 — Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

(11. Ausschuß)

— Drucksache 8/434 —
Berichterstatter: Abgeordneter Biermann

(Erste Beratung 18. Sitzung)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Biermann.

Günter Biermann (SPD):
Rede ID: ID0803000100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens beschäftigt den Bundestag bereits einige Jahre. Demzufolge haben die Sprecher der Fraktionen häufig Gelegenheit gehabt, die jeweiligen Auffassungen dem Parlament vorzutragen.
Man könnte daher auch versucht sein, heute morgen einfach auf die Stenographischen Berichte der vergangenen und der derzeitigen Legislaturperiode zu verweisen. Aber wie ich gehört habe, will die Opposition heute ihrer Oppositionsrolle dadurch gerecht werden — und einigen Freunden in ihren Reihen damit entgegenkommen —, daß drei Redner aufgeboten werden, also eine Runde, wie sie vereinbart war, jetzt nicht in Frage kommen soll.
In den letzten Tagen hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, der Landesgruppenvorsitzende der CSU, Herr Dr. Zimmermann, die Richtung der CSU deutlich gemacht und sich offenbar in der turbulenten Fraktionssitzung der Union am Dienstag dieser Woche wieder einmal durchsetzen können.
Was wird hier nun heute morgen, so muß ich jetzt sagen, vorgebracht werden? Zunächst werden wir sicherlich wieder vernehmen können, daß sich die sogenannten Linken in der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt haben sollen und Minister Leber diesen nachgegeben habe.

(Dr. Wörner [CDU/CSU]: Das ist exakt die Entstehungsgeschichte!)

— Natürlich weiß auch Herr Dr. Wörner, daß diese Behauptung schlichtweg falsch ist. Er weiß genau, daß die SPD-Bundestagsfraktion einmütig hinter diesem Gesetz steht. Aber, Herr Dr. Wörner, welches sachliche Argument wollen Sie hier anfügen, wie wollen Sie dies begründen? Kann ich vielleicht Ihren Gesetzentwurf mal als Antwort entgegennehmen?
Ganz sicher wird den Koalitionsfraktionen darüber hinaus auch heute wieder ein Abschied von der allgemeinen Wehrpflicht, eine Aufweichung der Verteidigungsbereitschaft unterstellt und vorgeworfen, sie wollten der NATO in den Rücken fallen. Sicherlich werden auch wieder Horrorzahlen über



Biermann
zukünftige Kriegsdienstverweigererzahlen an die Wand gemalt. Aber, meine Damen und Herren, Unterstellungen und falsche Behauptungen von Sprechern der Opposition werden durch ständiges Wiederholen nicht richtiger.
Ich sage Ihnen darum noch einmal, dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, sichert die Freiheit der Gewissensentscheidung soweit wie möglich und sichert gleichermaßen die Erfüllung des Verteidigungsauftrags. Genau das ist der Wille meiner politischen Freunde. Das heißt, meine Damen und Herren von der Opposition, daß die allgemeine Wehrpflicht trotz Ihrer Unkenrufe bestehen bleibt, daß von einer Aufweichung der Verteidigungsbereitschaft keine Rede sein kann und daß wir der NATO weiß Gott nicht in den Rücken fallen werden. Kurz, wir werden mit diesem Gesetz unsere äußere Sicherheit in keiner Weise gefährden.
Schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 7. März dieses Jahres habe ich die Vertreter der Opposition darum gebeten, die Zahl derjenigen, die den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, mit den Tatsachen, mit der Wirklichkeit in Einklang zu bringen. Sie helfen weder dem Bürger im Lande noch sich selber, wenn Sie weiterhin Gespensterzahlen verbreiten. Wahr ist doch, daß die Zahl der Antragsteller in den ersten vier Monaten dieses Jahres gegenüber der Zahl des Vorjahres zurückgegangen ist. Wahr ist auch, daß die Bedarfsdeckung der Bundeswehr mit Wehrpflichtigen für die bevorstehenden Einberufungstermine außerordentlich günstig ist. Ich brauche dies angesichts des Verhältnisses von eins zu zwei nicht besonders zu erläutern. Warum verfolgen Sie eigentlich eine solche Politik der Angstmache? Oder nennen Sie dies wirklich Oppositionspolitik?
Nachdem Herr Dr. Zimmermann inzwischen hat einsehen müssen, daß die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat dieses Gesetz nicht noch einmal zu Fall bringen kann, droht er nun mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe. Ganz sicher ist ihm klar, daß er damit keinen Erfolg haben kann; es wird ihm doch das Urteil aus dem Jahre 1970 bekannt sein, daß nach der Intention des Grundgesetzes der Gesetzgeber ein Anerkennungsverfahren zwar vorsehen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist. Angesichts dieser Sachlage sehen wir dem Marsch des Herrn Kreuth-Ritter Zimmermann nach Karlsruhe mit großer Gelassenheit entgegen. Ich frage mich nur: Warum immer diese Verunsicherungen, in diesem Falle die Verunsicherung junger Menschen, denen meines Erachtens schon lange die Wahrnehmung eines Grundrechts unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen vorenthalten worden ist?
Der heute zur Verabschiedung vorliegende Gesetzentwurf trägt den Intentionen der Kriegsdienstverweigerer und der Bundeswehr in ausgewogener Weise Rechnung. Dabei bleibt die allgemeine Wehrpflicht erhalten, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unangetastet und gesichert, den Kriegsdienstverweigerern wird die Freiheit der Gewissensentscheidung soweit wie möglich zugestanden.
Um die wesentlichen Inhalte des zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurfs noch einmal deutdeutlich zu machen, möchte ich die wesentlichen Punkte kurz anreißen. Ich habe immer noch die Hoffnung, daß die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition bei einigem Nachdenken heute diesem Gesetzentwurf zustimmen können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Diese Hoffnung trügt!)

— Nun, ich weiß ja nicht, wieweit Sie vergattert sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist bei uns nicht notwendig! — Lachen und weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Erstens. Für ungediente Wehrpflichtige, die weder einberufen noch vorbenachrichtigt sind, wird das Verfahren ausgesetzt, wenn sie sich auf Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes berufen. Sie gelten dann als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, wenn sie den Zivildienst leisten, spätestens aber zwei Jahre nach Abgabe der vorgenannten Erklärung.
Zweitens. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ein modifiziertes Prilfungsverfahren einzuführen — wir nennen es Feststellungsverfahren —, wenn die Sicherstellung des Verteidigungsauftrags nicht gewährleistet sein sollte. Hier haben wir allerdings keine Sorgen. Der Bundestag kann diese Rechtsverordnung binnen sechs Wochen nach Erlaß aufheben.
Drittens. Soldaten, Einberufene, vorbenachrichtigte und gediente Wehrpflichtige müssen sich ohnehin grundsätzlich dem modifizierten Feststellungsverfahren unterziehen.
Viertens. In diesem Feststellungsverfahren stehen die Prüfung der Ernsthaftigkeit und damit die Glaubwürdigkeit des Antragstellers im Vordergrund. Es kommt nicht mehr auf seine Ausdrucksfähigkeit an. Erscheint der Antragsteller nach seinem Gesamtverhalten als nicht glaubhaft und erhält er einen ablehnenden Bescheid, so ist dieser im Gegensatz zu begründen. Die Entscheidungstatsachen müssen in Zukunft gerichtlich nachprüfbar sein.
Der Zivildienst selbst soll 18 Monate betragen. Die Zivildienstausnahmen sind durch Ableistung anderer Dienste oder durch freiwillige Arbeitsverhältnisse, im Gesetz näher erläutert, erweitert worden.
Die Koalitionsfraktionen sind davon überzeugt, daß mit diesem Gesetz ein Stück mehr Rechtsstaatlichkeit verwirklicht wird. Wir werden hiermit die doch recht zweifelhaften Verfahren für Kriegsdienstverweigerer beseitigen. Wir werden die jungen Menschen nicht mehr in Gewissensnöte bringen. Ebenso machen wir aber auch deutlich, daß der Zivildienst weiß Gott kein leichter Dienst und erst recht kein Drückebergerposten ist. Wir bieten Dienste für diese Gemeinschaft, für unsere hilfsbedürftigen Bürger im Lande an. Von der Wirklichkeit dieses schweren Dienstes sollte sich ein jeder zunächst überzeugen, bevor er das Wort Drückebergerei oder ähnliches in den Mund nimmt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Auf Seite 4 der Drucksache unter Ziffer 4 ist Ihnen die Zustimmung zu einer Entschließung emp-



Biermann
fohlen worden. Hierin werden die Bundesländer aufgefordert, Härtefälle, die sich aus der Anwendung des geltenden Rechts im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer ergeben haben, im Wege der Einzelbegnadigung zu bereinigen. Wir hoffen sehr, daß die Landesregierungen diese Entschließung ernst nehmen und möglichst großzügig davon Gebrauch machen. Ich kann nur hoffen, daß sich die Opposition heute morgen wenigstens in dieser Frage positiv entscheidet und sich nicht, wie es im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung geschehen ist — und das im Gegensatz zum vergangenen Jahr —, dagegen ausspricht. Ich lade Sie ein, den Zug nicht zu verpassen.
Abschließend beantrage ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803000200
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Verhülsdonk.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID0803000300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion ist seit drei Jahren initiativ, um eine Verbesserung der Prüfungsverfahren für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu erreichen. Wir haben unseren diesbezüglichen Gesetzentwurf aus der 7. Legislaturperiode zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes auch im 8. Deutschen Bundestag wieder eingebracht.
Dieser Gesetzentwurf hält prinzipiell an der Durchführung eines Anerkennungsverfahrens zur Feststellung der Echtheit der Gewissensentscheidung fest, vereinfacht, verbessert und beschleunigt aber das Verfahren. Die Beweisnot des Wehrdienstverweigerers wird dadurch vermindert, daß sein Antrag nur abgelehnt werden kann, wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit gegen Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit seines Begehrens spricht. Der Verweigerer soll in seiner Gesamtpersönlichkeit gewürdigt werden und nicht allein an Hand seiner Einlassungen im Verfahren. Unser Gesetzentwurf ermöglicht es den Kreiswehrersatzämtern, die Gewissensentscheidung nur dann zu prüfen, wenn der Antragsteller als Soldat benötigt wird. Andernfalls kann er automatisch in den Zivildienst überführt werden.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien dagegen will die Prüfungsverfahren abschaffen und es der ungeprüften Willkür des einzelnen überlassen, ob er sich für Wehr- oder Zivildienst entscheidet. Bekanntlich ist dieser Gesetzentwurf der Koalition in der 7. Legislaturperiode daran gescheitert, daß der Bundespräsident aus verfassungsrechtlichen Gründen, wie es hieß, das Gesetz nicht unterschrieben hat. Der Bundespräsident selbst hat sich über seine Gründe, die Unterschrift zu verweigern, nicht geäußert.
Bekannt ist, daß vor der Bundestagswahl 1976 — wie man übrigens unter der Hand erfahren konnte, auf Anweisung aus dem Verteidigungsministerium — die Prüfungskammern kaum noch tagten mit der Folge, daß vorhandene Zivildienstplätze zunehmend unbesetzt blieben. Offensichtlich sollten diese bereitgehalten werden, um den nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erwartenden Ansturm von Wehrdienstverweigerern zunächst einmal auffangen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Obwohl im Vorfeld des Gesetzes die Zahl der Antragsteller 1976 um fast 25 % auf über 40 000 angestiegen ist, beruft sich zur Zeit die Koalition auf die scheinbar sinkende Tendenz in den ersten Monaten 1977 und behauptet, das Gesetz passe doch eigentlich sehr gut in die Landschaft. Es liegt auf der Hand, daß der leichte Rückgang von Anträgen im Jahre 1977 vor allem darauf beruht, daß zur Zeit viele junge Männer die von bestimmten Medien genügend propagierte Verabschiedung des Koalitionsgesetzentwurfes einfach abwarten wollen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Ich will Ihnen eine von vielen solcher Pressemeldungen vorlesen. Ich fand sie bemerkenswerterweise in der vom Bundesamt für den Zivildienst herausgegebenen Zeitschrift „Der Zivildienst" . Sie stammt aus der „Neuen Osnabrücker Zeitung" und stellt fest:
Sehr viel Zeit kann sich die Koalition bei ihren Überlegungen nicht mehr lassen, da bereits viele junge Männer in Erwartung der versprochenen Wahlfreiheit zwischen Wehr- und Zivildienst ihre Entscheidung gegen die Bundeswehr getroffen haben. Sie müßten sich dem gegenwärtigen gültigen Prüfungsverfahren unterwerfen, das nur jene bestehen, die für die Verweigerung des Kriegsdienstes Gewissensgründe glaubhaft machen können.
Die Koalitionsparteien, in deren Verantwortung der Gesetzentwurf steht, haben jeden nur möglichen Trick angewandt, um die wahre Bedeutung des Gesetzes zu verschleiern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Pressemeldungen wie die von mir eben zitierte nennen die Dinge allerdings deutlich beim Namen: Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die faktische Abschaffung des Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht durch Einführung der Wahlfreiheit zwischen Wehr- und Zivildienst. Damit geht es, meine Damen und Herren, um den tiefsten Einschnitt in die Wehrstruktur seit den 50er Jahren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dies geschieht angesichts der auch vom Verteidigungsminister oft genug deutlich gemachten Tatsache, daß die internationale Sicherheitslage ernster ist denn je.
Man muß sich fragen, was die Koalition eigentlich will, ob sie entgegen unserer Verfassung ein Berufsheer ansteuert und daneben eine Ersatzdienstarmee, letztere etwa zur kostengünstigen Ausfüllung von Lücken im sozialen Bereich. Jedenfalls will sie vor der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, daß es bei diesem Gesetz um sozialpolitische Lösungen gehe und eben auch um bessere arbeitsrechtliche Regelungen für Zivildienstleistende. Sie hat deshalb mit



Frau Verhülsdonk
ihrer schwachen Mehrheit durchgesetzt, daß die Federführung bei der Beratung dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung übertragen worden ist.
Meine Damen und Herren, namens meiner Kollegen von der CDU/CSU in diesem Ausschuß erkläre ich hier ebenso wie bei den Beratungen im Ausschuß, daß wir, wie die ganze Fraktion der CDU/ CSU, dieses Gesetz in erster Linie in seiner verteidigungspolitischen Bedeutung sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ebenso eindeutig wie unsere Kollegen im Verteidigungsausschuß stellen wir uns als Sozialpolitiker dieser Verantwortung uneingeschränkt.
Ich erkläre deshalb folgendes: Wir waren und sind bereit, über jeden einzelnen Punkt des Gesetzentwurfs zu diskutieren. Was aber für uns nicht kompromißfähig ist, ist das Prinzip, um das es hier geht.
Erstens. Nach unserer verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung ist die allgemeine Wehrpflicht, d. h. der Dienst in den Streitkräften, die Regel.
Zweitens. Das Grundgesetz stellt die Ableistung dieses Dienstes nicht in das Belieben des einzelnen. Es beschränkt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausdrücklich auf Gewissensgründe.
Drittens. Der Staat kann deswegen die Entscheidung nicht der ungeprüften Willkür des einzelnen überlassen, sondern er muß sich, bei allen Schwierigkeiten, bemühen, ein Urteil über die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit, mit der der Wehrpflichtige sein Gewissen geprüft hat, zu gewinnen.
Viertens. Ein solches Verfahren muß für alle gleichermaßen gelten. Es darf keine prinzipielle Ungleichbehandlung zwischen noch nicht Einberufenen und bereits Dienenden geben, was der Gesetzentwurf der Koalition aber vorsieht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es darf kein Verfahren geben, das gerade dann gut genug ist, eingeführt zu werden, wenn Not am Mann ist — wie das der Gesetzentwurf der Koalition vorsieht —, falls nicht genügend Wehrdienstwillige übrigbleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich verweise hierzu auch auf die Ausführungen der Wehrstrukturkommission in ihrem Bericht vom 28. November 1972, die folgendes feststellt:
In der staatlichen Praxis gibt es einen Konflikt zwischen dem Verfassungsauftrag zur Landesverteidigung und dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung, der sich in den nächsten Jahren zuspitzen könnte. Die Kommission vertritt die Auffassung, daß dieser Konflikt durch gesetzliche und administrative Maßnahmen sowie gegebenenfalls durch Abstimmung der Normen begrenzt werden muß. Dabei ist die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, daß die Erfüllung der Wehrpflicht rechtlich der Regelfall, die Kriegsdienstverweigerung dagegen rechtlich der Ausnahmefall ist.

(Stücklen [CDU/CSU]: So ist es!)

Der Anspruch, der hier erhoben wurde, wird vom CDU/CSU-Entwurf voll erfüllt.
Meine Damen und Herren, es kann nur mit ideologischer Verblendung erklärt werden, wenn jetzt unter Berufung auf zugegebenermaßen vorkommende Mißstände bei den Prüfungsverfahren, die auch wir von der CDU/CSU beseitigen wollen, mit der knappsten Mehrheit, die die Linkskoalition je hatte, ein so weitreichender und verfassungsrechtlich höchst bedenklicher Eingriff in die Wehrstruktur vorgenommen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Beauftragte für den Zivildienst, Hans Iven, hat in der Zeitschrift „Caritas" vom März 1977, die dem Thema „Zivildienst und Caritas" gewidmet ist, folgendes zur derzeit noch geltenden Gesetzgebung ausgeführt:
Es scheint jedoch als notwendig, sich an dieser Stelle einmal in das Bewußtsein zurückzurufen, daß bereits auf Grund der bisherigen Rechtslage die Bundesrepublik sich rühmen kann, eine der liberalsten Gesetzgebungen zu den Problemen der Kriegsdienstverweigerung zu besitzen. In vielen Staaten mit allgemeiner Wehrpflicht — die Voraussetzung für die Entstehung des Problems — ist der Konflikt zwischen dem Anspruch der Gemeinschaft auf Beteiligung des einzelnen Bürgers an der gemeinsamen militärischen Verteidigung und dem Anspruch des einzelnen auf Schutz seiner Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst einseitig zugunsten der staatlichen Seite gelöst worden. Dies gilt insbesondere für die Länder des Ostblocks, in denen keine Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung besteht, so daß dem Verweigerer dort nur der Weg in die Bestrafung bleibt. Aber auch andere Länder haben die Berufung auf eine Gewissensentscheidung gegen den Wehrdienst durch Einschränkung der zugelassenen Gewissensgründe und durch die Form der Ableistung des Alternativdienstes erschwert oder unmöglich gemacht.
Die CDU/CSU steht zum Schutz der Gewissensentscheidung. Gewissen orientiert sich an Normen und Werten; Gewissen steht also in einer Bindung an eine vorgegebene Ordnung. Wer für die Freiheit der Gewissensentscheidung eintritt, darf Freiheit nicht mit Beliebigkeit verwechseln.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Dies aber geschieht, wenn sich der Staat — und sei es aus Sorge, einem seiner Bürger könnte es vielleicht nicht gelingen, seine Gewissensentscheidung verständlich zu machen — ganz zurückzieht und zuläßt, daß sich in vielen Fällen Dienstunwillige ausrechnen, wo ihr Vorteil liegt

(So ist es! bei der CDU/CSU)

und wie sie am ehesten an jeglicher Dienstpflicht vorbeikommen.

(Dr. Kraske [CDU/CSU]: Leider ist das so!)

Es ist unbestritten, daß das Ansehen der Zivildienstleistenden bei den Wohlfahrtsverbänden und



Frau Verhülsdonk
bei den von ihnen Betreuten erfreulich gestiegen ist, daß die meisten überwiegend positiv beurteilt werden und sehr viele ein echtes soziales Engagement zeigen. Man muß sich fragen, ob dies nicht doch weitgehend auch eine Folge davon ist, daß bei den heutigen Zivildienstleistenden generell davon ausgegangen werden kann, daß ihre Gewissensentscheidung glaubhaft ist und es sich bei ihnen eben nicht um Drückeberger gehandelt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man muß fürchten, daß sich aber in Zukunft bei der zu erwartenden wesentlich größeren Zahl der Zivildienstleistenden auch viele darunter befinden, die einfach gehofft haben, durch Verweigerung ganz davonzukommen, und daß damit dann das Ansehen der Zivildienstleistenden schnell sinkt.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Ja, es ist zu fürchten, daß sich dann auch die freien Träger der Wohlfahrtsträger überlegen müssen, ob sie ihr eigenes Ansehen bei der Bevölkerung durch unwillige Helfer gefährden wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im gleichen Maße aber, wie der Prozentsatz der tatsächlich zum Zivildienst Herangezogenen absinkt, steigt der Anreiz, sich mit der Postkarte ans Kreiswehrersatzamt ganz von der Dienstpflicht loszukaufen. Die Gefahr der Diffamierung der echten Kriegsdienstverweigerer muß deshalb sehr ernst genommen werden; wir brauchen eine Schranke gegen die Flut von unechten Anerkennungsanträgen.
Zusätzlich wird die schwierige Situation Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt auch noch das Bestreben verstärken und die Neigung erhöhen, es einmal mit der Verweigerung zu versuchen, um auf diese Weise seinen Arbeitsplatz eher behalten zu können.
Nun gibt sich der Koalitionsentwurf durchaus einige Mühe, durch Erhöhung der Zahl der Zivildienstplätze, durch das zusätzliche Angebot anderer Dienste und freiwilliger Arbeitsverhältnisse einer solchen Entwicklung entgegenzusteuern.
Da aber in Zukunft jeder Platz, was ich aus Gründen der Chancengerechtigkeit sehr begrüße, über 18 Monate lang belegt bleibt, sind trotzdem Engpässe — übrigens auch im Bereich der Finanzierung — zu erwarten, insbesondere bei den anstehenden geburtenstarken Jahrgängen. Im ersten Augenblick wird der künstlich erzeugte Nachholbedarf allerdings über die später zu erwartenden Probleme hinwegtäuschen können.
Lassen Sie mich jedoch auf ein heute schon erkennbares Problem hinweisen, nämlich auf die Tatsache, daß angesichts der Finanznot auch im Bereich der freien Träger der Wohlfahrtspflege Zivildienstleistende zunehmend als ein billiger Ausweg aus Personalnot angesehen werden.

(Leider wahr! bei der CDU/CSU)

Drei Zivildienstleistende kosten etwa das, was eine voll bezahlte Arbeitskraft kosten würde. Schon gibt es Beispiele, wo Dauerarbeitsplätze unbesetzt bleiben und statt dessen eben zwei oder drei Zivildienstleistende angefordert werden. Die Zuschüsse der
öffentlichen Hand zu den Personalkosten der Träger der Wohlfahrtspflege sind angesichts der Finanznot der letzten Jahre prozentual stetig abgesunken. Da liegt ein solcher Ausweg in billige Arbeitskräfte natürlich nahe. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht, meine Damen und Herren, kann aber eine solche Entwicklung nur als höchst unerwünscht bezeichnet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Quatsch!)

Noch ein Wort zur vorgesehenen Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf die Wohlfahrtsverbände: Hier ist zunächst kritisch zu fragen, welche Aufgaben das überhaupt sein sollen. Daß der Bund von den gewaltig steigenden Verwaltungskosten herunterkommen will,

(Zuruf von der SPD: Käse!)

ist bei seiner Finanzlage verständlich. Als höchst problematisch erscheint aber in diesem Zusammenhang die Absicht, einen „Betreuungsverband Zivildienst" zu errichten, der die Verwaltungsaufgaben für den Bereich jener Dienststellen übernehmen soll, die keinem Wohlfahrtsverband angehören. Die CDU/CSU teilt die Sorge des Beirats für den Zivildienst, hier könne eine Art staatliche Vorschaltorganisation des Bundesamts für den Zivildienst entstehen. Auch muß vor der Gefahr einer Konkurrenz zwischen Wohlfahrtsverbänden und Betreuungsverband nachdrücklich gewarnt werden, zumal ja daran gedacht zu sein scheint, daß alle Dienststellen wählen können, ob sie diesem Betreuungsverband beitreten wollen. Eine Vermischung staatlicher und gesellschaftlicher Bereiche durch solche neuen Verwaltungsstrukturen kann ganz und gar nicht wünschenswert sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, die politischen Bildungsveranstaltungen nach § 36 a des Zivildienstgesetzes quantitativ und qualitativ zu verbessern, ebenso die Einführungslehrgänge und hierfür die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Überhaupt fordern wir die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, daß die immer noch bestehenden Bevorzugungen von Zivildienstleistenden gegenüber Wehrdienstleistenden abgebaut werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das gilt für die Heimschlaferlaubnis ebenso wie zum Beispiel für die Genehmigung von Nebentätigkeiten bei Nachtdienst oder besonderen Dienstzeiten. Das gilt auch für die Auswahl des Dienstorts.
Jeglicher Anreiz, der die Chancengleichheit von Wehrdienst und Zivildienst einseitig verschiebt, muß beseitigt werden, wenn der Sog in die falsche Richtung nicht zusätzlich künstlich verstärkt werden soll.
Bisher hat niemand den Vorwurf ausgeräumt, daß zwar bei den zur Zeit noch geburtenschwachen Jahrgängen der Zahl nach sicher genügend Wehrdienstleistende übrigbleiben, jedoch diese in Qualität und Zusammensetzung dem tatsächlichen Bedarf der Streitkräfte nicht entsprechen. Wie dem zu steuern



Frau Verhülsdonk
ist, können Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, bis heute nicht sagen.
Es bleibt zudem die Auswirkung der ideologisch erzeugten Tendenz, der Zivildienst sei der eigentliche Friedensdienst und soziales Engagement sei nur im Zivildienst möglich; nur dort gebe es die Möglichkeit, etwas Sinnvolles zu tun. An diesen weit verbreiteten Meinungen, die bei jungen Leuten überall grassieren, sind Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, nicht unschuldig;

(Beifall bei der CDU/CSU)

versuchen Sie doch auch heute wieder, den Eindruck zu erwecken, es handle sich quasi um ein schönes Sozialgesetz, das wir hier machen, das Engpässe in bestimmten sozialen Bereichen beseitigt, und es gehe dazu um die Liberalisierung der Anerkennungsverfahren, damit die Wahrnehmung des Grundrechts der Gewissensentscheidung endlich für jedermann gesichert sei. Für den Notfall — und der kann schnell eintreten, wenn geburtenschwächere Jahrgänge kommen — sehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf die „Gewissensbefreiung auf staatlichen Widerruf" vor.
Über diese Farce ernsthaft zu reden fällt wahrlich schwer.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Herr Verteidigungsminister Leber kann über das gesetzliche Alibi, das die Koalition ihm hier bereitet, weiß Gott nicht froh sein. Er kann wohl auch an seine politische Durchsetzbarkeit nicht ernsthaft glauben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Fraktion, die CDU/CSU, lehnt für dieses Gesetz und seine gefährlichen Konsequenzen für unsere eigene und die internationale Sicherheit jegliche Mitverantwortung ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden auch dem Entschließungsantrag nicht zustimmen können. Der Grund ist nicht, daß wir das Anliegen, das er enthält, prinzipiell nicht mittragen möchten. Aber die hier vorgeschlagene Verfahrensweise, daß man es den möglicherweise sehr unterschiedlichen Meinungen und Tendenzen von zehn Bundesländern überlassen will, wie sie mit dem Problem fertig werden, scheint uns nicht der geeignete Weg zu sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803000400
Das Wort hat Herr Abgeordneter Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0803000500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es überraschte mich nicht, daß die Kollegin Verhülsdonk auch als Sozialpolitikerin sagte, die Opposition bewerte diese Gesetzesvorlage vor allem unter verteidigungspolitischen Aspekten. Das ist legitim. Selbstverständlich muß die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr bei diesem Gesetz beachtet werden.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich für uns feststellen: Für uns geht es in erster Linie darum, einen für diesen Staat unwürdigen Zustand, der in der inquisitorischen Gewissensüberprüfung von jungen Menschen liegt, zu beenden. Hierum geht es uns in erster Linie!

(Beifall bei der FDP und der SPD — KrollSchlüter [CDU/CSU] : Im Ernstfall führen Sie so etwas doch wieder ein!)

Der Kollege Biermann hat recht, wenn er darauf hinwies, daß wir uns hier schon viermal mit diesem Thema befaßt haben. Man könnte in diesem Zusammenhang zwar auf die Stenographischen Berichte verweisen, aber gerade nach dem Beitrag der Kollegin Verhülsdonk ist es doch wohl sinnvoll, noch einmal auf die Prinzipien, auf die Ziele dieses Gesetzentwurfs hinzuweisen.
Die Mängel der Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer sind ja eigentlich unbestritten, auch bei der Opposition. Nur: Wir sind der Meinung, hier müssen deutliche Konsequenzen gezogen werden. Und, Frau Kollegin Verhülsdonk — damit Sie das nicht alles so in die bewährte linke Ecke stellen können —: Wir sind hier mit der Evangelischen Kirche, mit katholischen kirchlichen Institutionen, mit Gewerkschaften und vielen anderen Verbänden einer Meinung. Gewissensüberprüfungen überfordern genau genommen alle. Sie überfordern nicht nur die Kriegsdienstverweigerer selbst, sondern auch die Beisitzer und Vorsitzenden der Prüfungsinstanzen. Die Entscheidungen sind eben von Zufällen abhängig: Es ist wichtig, eine entsprechende Schulbildung zu haben. Es ist wichtig, geschickt aufzutreten. Es ist sehr wichtig, einem Beisitzer, einem Vorsitzenden gegenüberzustehen, der sich redlich bemüht, zu objektiven Entscheidungen zu kommen.

(Unruhe)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803000600
Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0803000700
Weil eben Gewissensentscheidungen nicht justitiabel sind, sind die Überprüfungen peinlich, sind sie vom Verfahren her oft inquisitorisch und haben menschenunwürdigen Charakter. Hierüber könnte man ja noch hinwegsehen, wenn es nicht in Tausenden von Fällen zu schlimmen Folgen gekommen wäre. Ich glaube, wir haben es zu verantworten, wenn bei jungen Menschen Zweifel laut geworden sind, ob es der Staat mit der Wahrnehmung, mit der Gewährung eines Grundrechts wirklich ernst nimmt. Meine Damen und Herren, was muß denn ein junger Mensch von einem Staat, von einer Gesellschaft halten, ein junger Mensch, der, wie in Tausenden anderen Fällen, in die Mühlen einer solchen Prüfungsprozedur geraten ist, wiederholt zu einem peinlichen seelischen Striptease gezwungen wird, dennoch nicht anerkannt wurde, zur Bundeswehr mußte, dort wegen Befehlsverweigerung eingesperrt wurde und wegen dieser Befehlsverweigerung zum Schluß vielleicht sogar noch mit Erfolg seine Anerkennung bekam, weil er seinem Gewissen folgte und sogar Diskriminierung und Bestrafung auf sich nahm?
Die sauberste Konsequenz aus diesen Erfahrungen wäre eigentlich die völlige Abschaffung der Prü-



Hölscher
fungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer gewesen. Denn es ist für einen Staat, der als einziger der Welt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung verankert hat, unwürdig, auch nur einen Menschen — bewußt oder unbewußt — daran zu hindern, dieses Grundrecht wahrzunehmen. Aber weil wir aus verteidigungspolitischen Gründen diese sauberste Lösung nicht verantworten konnten, haben wir einen Kompromiß gefunden, der die Aussetzung der Prüfungsverfahren für den größten Teil der Kriegsdienstverweigerer, nämlich der noch nicht Einberufenen, vorsieht. Für den Rest, also z. B. kriegsdienstverweigernde Soldaten, finden Verfahren statt, die gegenüber den alten Verfahren allerdings erheblich verbessert wurden, die die Rechtsstellung der Antragsteller stärken.
Lassen Sie mich einige Worte zum Gesetzentwurf der Opposition sagen. Wir können diesem vor allen Dingen deshalb nicht zustimmen, weil er prinzipiell an dem Prüfungsverfahren für sämtliche Kriegsdienstverweigerer festhält. Damit wird generell überhaupt nichts geändert. Die Entscheidungen liegen nach wie vor im freien Ermessen der Prüfungsgremien. Allerdings, meine Damen und Herren — das wurde in der Öffentlichkeit noch gar nicht richtig bewertet —: Die CDU/CSU kommt zu einer sehr interessanten Ausnahmeregelung, daß nämlich ein Antragsteller dann nicht überprüft werden muß, wenn die Bundeswehr ihn nicht braucht. Ich finde, das ist eine sehr eigenwillige Auslegung des Gleichheitsprinzips. Ja, ich muß sarkastisch sagen: Es ist eine Umkehrung der sonst in der Gesellschaft vorhandenen Chancen. Da hat der Hilfsarbeiter, der es sonst im Leben schwer hat, die Möglichkeit, ohne jede Prüfung zum Zivildienst zu kommen, während sich der Techniker, den die Bundeswehr benötigt, einer Prüfungsprozedur unterziehen muß. Wenn also die Opposition schon der Meinung ist, in diesem Bereich seien Gleichheitsgrundsätze verletzt, sollte sie daraufhin doch einmal ihre eigenen Vorschläge überprüfen.
Auch finde ich es beachtlich, daß Frau Kollegin Verhülsdonk, wenn ich sie richtig verstanden habe, für die Opposition sogar anregte, Gewissensfreiheit in Zukunft dort voll praktizieren zu lassen, wo der berufsspezifische Bedarf der Bundeswehr dies zuläßt. Frau Kollegin Verhülsdonk, da nützen alle schönen Worte gegenüber Zivildienstleistenden über ihr soziales Engagement nichts, wenn Sie auf der anderen Seite durch solche Äußerungen den Kreis der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen dadurch diskriminieren, daß Sie sagen: Eigentlich sollten aber so hochqualifizierte Leute besser zur Bundeswehr; seht mal zu, daß die Bundeswehr diese Leute in Zukunft bekommt! Und alles das, was berufsspezifisch für die Bundeswehr nicht taugt, darf dann vielleicht zum Zivildienst gehen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803000800
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Verhülsdonk?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID0803000900
Herr Kollege Hölscher, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, daß keineswegs die Aussage gemacht wurde, Hochqualifizierte gehörten in die Bundeswehr, sondern daß von uns nur gesagt worden ist, es dürfe nicht dahin kommen, daß für die Bundeswehr nur ein Rest übrigbleibt, der von seiner Ausbildung her dort nicht unbedingt verwendbar ist? Das ist ein Unterschied.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0803001000
Frau Kollegin Verhülsdonk, durch Ihren Beitrag — den ich nachlesen werde — zog sich wie ein roter Faden — das .ist meine Schlußfolgerung — eine Abwertung des Zivildienstes.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich habe volles Verständnis für den Bedarf der Bundeswehr an qualifizierten Wehrpflichtigen, aber ich finde, man kann ein Grundrecht in einem Rechtsstaat nicht so handhaben, daß man die Entwicklung so zu steuern versucht, daß die Bundeswehr entsprechend qualifizierte Leute bekommt, beim Zivildienst aber nicht das gleiche tut. Frau Verhülsdonk, wenn Sie konsequent wären, müßten Sie andererseits Regelungen suchen, auf Grund deren in den Zivildienst
— möglicherweise zu Lasten der Bundeswehr — mehr medizinisch vorgebildete Leute, etwa aus den Krankenpflegeberufen, kommen. Dann wäre das konsequent. So aber bleibt eben ein Schlagschatten, eine Tendenz, die jedenfalls ich für den Zivildienst nicht haben möchte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803001100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wörner?

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0803001200
Bitte schön.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0803001300
Herr Kollege Hölscher, wären Sie bereit, mir zuzugestehen, daß der Verfassungsauftrag der Bundeswehr voraussetzt, daß die Bedarfsdeckung der Bundeswehr — selbstverständlich unter Respektierung des Art. 4 des Grundgesetzes — Vorrang vor dem zivilen Ersatzdienst hat?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)


Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0803001400
Vorrang vor dem zivilen Ersatzdienst?

(Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Stimmt das jetzt, oder stimmt es nicht?)

— Ich komme noch darauf. Ich werde mir den Spaß erlauben, aus Ihren eigenen Reihen zu zitieren, Herr Dr. Wörner.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich komme sofort darauf; ich möchte aber im Zusammenhang vortragen.
Hier gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Dazu sollte Ihre Regierung einmal Stellung nehmen!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803001500
Herr Abgeordneter, es liegt eine dritte Bitte zu einer Zwischenfrage vor. Gestatten Sie auch die noch?




Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0803001600
Herr Präsident, meine Zeit ist begrenzt. Ich bitte den verehrten Kollegen, seine Frage zurückzustellen. Zunächst möchte ich die Frage von Herrn Dr. Wörner beantworten.
Man kann sehr wohl, Herr Dr. Wörner, die Meinung vertreten, das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung stehe für sich; es stehe nicht so stark, wie Sie meinen, im Konflikt mit dem Bedürfnis nach äußerer Sicherheit. Ich habe schon in der letzten Debatte Ihren jetzigen Generalsekretär, Heinrich Geißler, zitiert, der in seiner Dissertation — auf deutsch: in seiner Doktorarbeit; vielleicht steht er heute nicht mehr dazu und gibt seinen Doktortitel zurück; ich weiß es nicht — dem Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes den Primat vor dem Verteidigungsauftrag gibt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das ist nicht meine Meinung; ich zitiere Herrn Geißler.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Das ist nicht richtig!)

Sie stellen doch diejenigen, die sich in dieser Konfliktsituation Gedanken machen und abwägen, in die extremistische Ecke. Tun Sie das dann bitte auch mit Ihrem jetzigen Generalsekretär!

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Wörner [CDU/CSU] : Das ist ein völlig unkorrektes Zitat!)

Meine Damen und Herren, Heinrich Geißler geht sogar so weit, daß für ihn die verfassungsrechtliche Frage lautet: „Verstößt das Wehrpflichtgesetz gegen Art. 4 Abs. 3?", nicht dagegen umgekehrt: „Ist Art. 4 Abs. 3 mit der allgemeinen Wehrpflicht vereinbar?". Geißler stellt fest, die Entscheidung müsse zugunsten der Gewissensfreiheit fallen, weil der Zwang zum Kriegsdienst gegen das Gesetz mit Sicherheit die Menschenwürde verletzt, während mit dem Verzicht auf Verteidigung anderer Güter ein entsprechender Verletzungsvorgang zunächst einmal nicht notwendig verbunden ist. — Nicht Hölscher, sondern Heinrich Geißler, wohlgemerkt!

(Beifall bei der FDP und der SPD — KrollSchlüter [CDU/CSU] : Weil Sie nicht promoviert haben!)

Geißler geht hier sicher sehr weit, zeigt aber, welche Spannbreite der Diskussion bei einem Konflikt zwischen Individualrecht einerseits und allgemeiner Wehrpflicht und Verteidigungsauftrag andererseits möglich ist. Wir, die Koalitionsfraktionen, sind — Herr Geißler müßte jetzt aus ganz anderer Perspektive dagegen stimmen, wenn er hier Mitglied dieses Hauses wäre — jedenfalls beiden Aufgaben gerecht geworden; das können Sie nicht bestreiten. Die Wahrnehmung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung wird erleichtert, und dennoch bleibt die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr sichergestellt.
Ich halte auch das Argument, die allgemeine Wehrpflicht würde abgeschafft, Herr Dr. Wörner, nach wie vor für absurd, und zwar zum einen aus ganz formalen Gründen. Der Wehrpflicht wird nämlich auch durch Ableistung des Zivildienstes Genüge getan. Ich erinnere Sie an andere Verpflichtungsmöglichkeiten — Zivilschutz und sonstige gesetzlich definierte Dienste —, durch welche die Wehrpflicht abgeleistet wird.
Im übrigen möchte ich auch noch einmal sagen: Die endgültige Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt erst durch das Zivildienstverhältnis, durch die Annahme zum Zivildienst oder nach einer Frist von zwei Jahren. Bei Inkrafttreten der Rechtsverordnung für die mögliche Wiedereinführung der Prüfungsverfahren stehen all die Kriegsdienstverweigerer, die diese Bedingungen noch nicht erfüllen, eben wieder vor den Prüfungen und müssen möglicherweise zur Bundeswehr.
Ich bin der Meinung — das ist meine persönliche Meinung —: Bei der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der Bundeswehr sind wir an die äußerste Grenze dessen gegangen, was zur Sicherstellung eines Individualgrundrechts noch vertretbar ist. Herr Geißler ginge jedenfalls sicher wesentlich weiter, sofern er seine Meinung inzwischen nicht geändert hat.
Lassen Sie mich auch noch etwas zu den Kriegsdienstverweigererzahlen sagen. Es mag sein, daß nach Inkrafttreten des Gesetzes die Zahlen etwas nach oben gehen. Aber, Frau Verhülsdonk, ich glaube, daß wir die eigentliche Welle hinter uns haben. Sie trat nach dem November 1975 auf, als, wie Sie wissen, der Verteidigungsminister einen Erlaß herausgab, der zur Folge hatte, daß Kriegsdienstverweigerer, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen war, nicht zur Bundeswehr einberufen wurden. Im übrigen — ich bitte Sie, auch das zur Kenntnis zu nehmen — haben wir im ersten Quartal 1977 eine sinkende Tendenz: Wir haben 7,2 % Kriegsdienstverweigerer weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Wir haben im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung auch dem Vertreter des Verteidigungsministeriums bezüglich der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr Fragen gestellt. Dort ist uns sehr eindeutig gesagt worden: Auch bei ungünstigen Annahmen, auch wenn die Zahlen noch um 30 % höher lägen, würde die personelle Ersatzbestellung der Bundeswehr nicht gefährdet, weil unter anderem in verstärktem Maße Zeitsoldaten einberufen werden. Das hat sogar dazu geführt, daß die Planung zur Einberufung von Wehrpflichtigen für die Monate Juli/ August 1979 bereits erheblich reduziert werden konnte.
Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang dennoch auch eine Mahnung an Kriegsdienstverweigerer aussprechen. Kriegsdienstverweigerung wird in Zukunft noch weniger bedeuten, überhaupt keinen Dienst leisten zu müssen. Ich kann jeden, der glaubt, sich vor jedem Dienst drükken zu können, indem er sich zum Kriegsdienstverweigerer erklärt, nur davor warnen, dies zu tun; denn Wehrgerechtigkeit heißt in Zukunft nicht etwa, daß beim Zivildienst die gleichen Quoten einberufen werden wie bei der Bundeswehr, sondern Wehrgerechtigkeit heißt in der Praxis höchstwahrscheinlich, daß jeder für den Zivildienst taugliche Kriegs-



Hölscher
dienstverweigerer einberufen wird, aber nicht jeder tauglich gemusterte Wehrpflichtige. Von zwei Wehrpflichtigen wird die Bundeswehr in Zukunft nur einen brauchen; aber unsere Krankenhäuser, unsere offenen Alten-, Kranken- und Behindertenhilfen brauchen Zivildienstleistende. Es fehlen 15 000. Wir können wesentlich mehr Zivildienstleistende aufnehmen, als da sind. Jeder Kriegsdienstverweigerer, der für einen Zivildienst tauglich ist, muß dort hin.
Für mich sind es jetzt wirklich alte Ladenhüter, wenn ich von der Opposition immer wieder höre, hier würde ein Drückebergereffekt eintreten. Wenn wir, Frau Kollegin Verhülsdonk, in diesem Zusammenhang uns ernsthaft über Wehrgerechtigkeit unterhalten, dann sollten wir einmal überlegen, ob das noch Wehrgerechtigkeit ist: dem einen jungen Menschen, der der Wehrpflicht untersteht, aber Kriegsdienstverweigerer ist, die Chance zu geben, daß er auf jeden Fall gezogen wird, dem anderen Wehrpflichtigen aber, der kein Kriegsdienstverweigerer ist, die Chance offenzulassen, überhaupt keinen Dienst leisten zu müssen. Von Wehrgerechtigkeit kann hier überhaupt nicht geredet werden. Wir werden auch in Zukunft eine Wehrungerechtigkeit zu Lasten des Zivildienstes haben.
Ich möchte zum Schluß kommen und noch einmal sagen, daß ich immer noch hoffe, daß die Opposition im Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt. Ich möchte auch mit der Legendenbildung Schluß machen, daß dieses Gesetz noch nicht in Kraft sei, habe der Bundespräsident zu vertreten. Dies stimmt ja nun nicht. Hätten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in der letzten Legislaturperiode diesem Gesetzentwurf zugestimmt, wäre er schon längst in Kraft, hätten die Krankenhäuser die Zivildienstleistenden, die sie brauchen, und brauchten viele tausend junge Menschen nicht mehr in diese unwürdige Gewissensüberprüfungsmühle.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

Ich weiß, daß Sie auch in der Öffentlichkeit sehr gerne so tun, als habe der Bundespräsident etwa wegen inhaltlicher Bedenken hier nicht unterschrieben. Sie wissen genau, daß es formalrechtliche Bedenken waren, nämlich in der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit. Ich kann nur bedauern, daß dieser Gesetzentwurf erst heute verabschiedet wird. Ich hoffe zwar, Sie stimmen ihm im Bundesrat zu. Aber meine Hoffnung ist klein; das muß ich auch nach dem sagen, was heute hier erklärt wurde. Aber vielleicht ist es bei konservativer Denkweise konsequent, nicht auf die Eigenverantwortlichkeit eines freien Bürgers zu setzen, sondern ihm mit Mißtrauen und Reglementierung zu begegnen. Diese Grundhaltung zeigt sich auch in anderen Bereichen des Rechts. So werden eben Liberale und Sozialdemokraten allein, aber nicht so allein, daß wir uns nicht im Einvernehmen mit weiten Kreisen der Bevölkerung befinden, mit den Kirchen, mit den Gewerkschaften,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

mit der Unterstützung der großen Mehrheit dieses Volkes dafür sorgen,

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Daß ihr das immer so genau wißt!)

daß auch in diesem Bereich wieder etwas mehr Rechtssicherheit und Menschenwürde in unserem Land geschaffen werden können.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803001700
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Verteidigung.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803001800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist keine Vorlage der Bundesregierung, sondern ein Initiativgesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages. Ich möchte mir aber erlauben, ein paar Anmerkungen zu der Vorlage zu machen.
Das derzeitige Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer weist erhebliche Mängel auf. Ich habe aus der bisherigen Debatte auch entnommen, daß sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages darüber im Prinzip einig sind. Ich habe auch keine andere Überzeugung aus vielen Gesprächen, die wir mit der Bevölkerung darüber geführt haben, gewonnen. Diese Auffassung aller Fraktionen des Bundestages wird geteilt von allen Kirchen, von allen Verbänden, insbesondere auch von den Jugendorganisationen. Wir haben es hier nicht nur damit zu tun, daß junge Männer, die eingezogen werden sollen und sich auf Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes stützen, geprüft werden müssen, sondern auch mit dem noch schwierigeren Faktum, daß junge Männer, die eine Vorladung zur Musterung erhalten, die vielleicht gar nicht einberufen werden, aber deswegen, weil sie nach der Ladung zur Musterung und weil sie als wehrfähig gemustert sind, dann ihren Einspruch geltend machen. Es müssen also auch diejenigen geprüft werden, die die Bundeswehr überhaupt nicht braucht.
Wir wissen aus den Erfahrungen mit den bisherigen Verfahren, daß viele junge Männer Schwierigkeiten haben, sich zu äußern und darzulegen, was sie drückt. Die Ablehnung des Antrags beruht vielfach in erster Linie darauf, wie beschlagen der Antragsteller ist und wie er in der Verhandlung auftritt. Das alles hat nicht selten zu Kurzschlußhandlungen, schlimmen Folgen, Dienstvergehen, auch zu Straftaten geführt. Diesen Mängeln abzuhelfen dient der vorliegende Gesetzentwurf. Zunächst äußere ich mich zu den von den Regierungsparteien vorgelegten Entwurf.
Ich nehme an — das wollte ich hinzusagen —, daß das Sie genauso drängt, hier Abhilfe zu schaffen. Es wäre schon eine Menge gewonnen, wenn draußen im Lande sichtbar wäre, daß sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages darüber einig sind, daß solche Mängel bestehen und behoben werden müssen. Das ist nämlich meiner Auffassung nach nicht klar. Das sollten Sie deutlich sagen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD und FDP)




Bundesminister Leber
Die Zielsetzung des Entwurfs der Regierungsfraktionen geht davon aus, daß ein junger Staatsbürger auch ein verantwortlich denkender und handelnder Bürger ist. Die Koalition bringt daher den Willen und den Mut auf, mit ihrer Vorlage Vertrauen in die junge Generation zu signalisieren. Dies unterscheidet diese Vorlage von dem Zustand, wie er früher war.
Nach dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf wird daher die Masse der Wehrpflichtigen, die den Kriegsdienst verweigern wollten, nicht geprüft. Nur bereits zum Wehrdienst einberufene Soldaten und Gediente unterliegen einem neugeregelten Prüfungsverfahren. Damit entfallen für die Mehrzahl alle Verfahren. Lediglich dann, wenn die Bedarfslage es erfordert, also Gefahr für den Bestand der Bundeswehr im Verzuge ist, kann durch einfache Rechtsverordnung der Bundesregierung ein neugeregeltes Prüfungsverfahren wieder angeordnet werden. Und hier liegt in der Tat der Dissens: Die Vorlage von Ihnen besteht in allen Fällen auf der Beibehaltung eines Prüfungsverfahrens; es muß künftig alles nach einem neuen Verfahren geprüft werden, auch diejenigen, die gar nicht gebraucht werden.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Das ist eben nicht richtig, Herr Leber! Sie sollten unsere Vorlage lesen!)

Nach der Auffassung der Regierungsfraktionen wird das Prüfungsverfahren so lange ausgesetzt, wie es nicht benötigt wird, weil der Bestand der Bundeswehr dadurch nicht gefährdet ist, meine Damen und
Herren!
Wenn von der Opposition behauptet wird — ich setze mich hier mit Vorwürfen auseinander —, die Bundesregierung habe nicht die Kraft, erforderlichenfalls eine solche Rechtsverordnung zu erlassen, dann kann ich nur sagen: Diese Bundesregierung hat die Kraft, und sie wird diesen Schritt tun, wenn die Lage der Bundeswehr das erforderlich macht.

(Beifall bei der SPD)

Es ist auch keineswegs so, daß der Erlaß einer Rechtsverordnung nur in das Ermessen der Bundesregierung gestellt wäre. Dies ist ein wichtiger Punkt, von dem ich mich erinnere, daß er im frühen Stadium für Sie eine große Rolle gespielt hat. Der Erlaß einer solchen Rechtsverordnung setzt nach dem Gesetzentwurf voraus, daß die Zahl der verfügbaren Wehrpflichtigen aus den aufgerufenen Jahrgängen nicht ausreicht, um die Erfüllung des Verteidigungsauftrages der Streitkräfte sicherzustellen, setzt also voraus, daß diese Gefahrenzone beginnt. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt davon ab, ob die vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgestellten Umfangszahlen der Bundeswehr nach dem neu gewollten Verfahren erfüllt werden, erreicht werden oder nicht. Es liegt nicht im Ermessen der Bundesregierung, sondern die Schlüsselzahl wird durch Gesetz vom Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen. Hier ist es keine Ermessensfrage mehr für eine Regierung, sondern wenn die Regierung zu dem Ergebnis kommt, daß diese vom Deutschen Bundestag beschlossene Umfangszahl der Deutschen Bundeswehr nach dem neu gewählten Verfahren
nicht erreicht wird, dann muß die Regierung eine Rechtsverordnung erlassen und ein Prüfungsverfahren wieder einsetzen. Dies ist der Vorgang, mit dem wir es zu tun haben.
Die Beibehaltung eines Prüfungsverfahrens für Einberufene, für Soldaten und Gediente, sowie die Pflicht zur Wiedereinführung eines Prüfungsverfahrens für die übrigen Wehrpflichtigen bei angespannter Wehrersatzlage widerlegen auch die Behauptung, die aufgestellt wird, die Neuregelung bedeute praktisch die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht. Formal ist diese Behauptung schon deswegen unzutreffend, weil durch den Wehrdienst und im Falle der Kriegsdienstverweigerung durch den Zivildienst erfüllt wird, was gefordert wird. In Zukunft, das sage ich Ihnen — ich weiß, das wird vielen überhaupt nicht gefallen; denn viele, die eine Neuregelung des Rechtes der Kriegsdienstverweigerer verlangt haben, wollten de facto eine Abschaffung des Ganzen, damit eine Freistellung —, werden viele sich aber wundern. Denn mit dieser Neuregelung wird die Zahl der Dienstleistenden im ganzen nicht kleiner, sondern größer. Wenn wir Wehrdienst und Zivildienst addieren, werden wir deshalb, davon bin ich fest überzeugt, nach der Neuregelung, die hier gefunden ist, im ganzen viel mehr Dienst für den Staat bekommen als bisher und damit mehr Wehrgerechtigkeit im ganzen,

(Zustimmung bei der SPD)

weil mehr Dienstleistung verlangt wird und mehr Dienstleistung erfolgen wird.
Die bisherige Zunahme der Zahl der Kriegsdienstverweigerer, die wir im letzten Abschnitt von anderthalb Jahren erlebt haben, ist nicht überraschend. Wir hatten das Verfahren so gelockert, daß es in die Nähe des Zustandes kam, der durch das vorliegende Gesetz geschaffen werden soll, weil ich auch sehen wollte, wie das vermutlich in der Praxis aussehen würde, und Risiken vermindern wollte. Ich habe mich dabei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gehalten, die der Verteidigungsminister hat. Wir tappen also nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht völlig in Neuland, sondern haben den Boden durch eine entsprechende Handhabung alten Rechts schon erkundet.

(Zuruf von der CDU/CSU: Warum lassen Sie es denn nicht dabei?)

— Weil ich nicht möchte, daß Unklarheit im Rechtlichen bleibt. Bis jetzt ist das gutgegangen, Herr Kollege.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803001900
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Biehle?

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803002000
Bitte sehr.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803002100
Herr Minister, darf ich Sie daran erinnern, daß bei der Verabschiedung des Haushaltsstrukturgesetzes, die trotz der Warnungen der CDU/CSU erfolgte, die Bundesregierung festgestellt hat, daß es sich nicht zum Nachteil der



Biehle
Bundeswehr auswirken werde, daß aber in der Zwischenzeit vor wenigen Wochen Sie dem Verteidigungsausschuß eine Vorlage unterbreitet haben, in der festgestellt wurde, daß der enorme Rückgang der Zahl der Zeitsoldaten im vergangenen Jahr um über 60 % eine Auswirkung des Haushaltsstrukturgesetzes ist und damit nahezu 40 000 Fehlstellen bei den Zeitsoldaten vorhanden sind — wodurch Ihre Glaubwürdigkeit für Prognosen sicher nicht größer geworden ist?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803002200
Klatschen Sie nicht zu früh; Sie dürfen eine Frage nicht beklatschen, ehe Sie die Antwort kennen; das könnte für Sie schwierig werden.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ihre Frage interpretiert eine Äußerung von mir, die ich so nicht gemacht habe. Ich komme nachher, weil ich den Sachzusammenhang nicht zerstören will, auf Ihre Frage zurück und werde dann auch — —

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Sie brauchen keine Angst zu haben, ich vergesse das schon nicht.
Die bisherige Zunahme der Zahl der Anträge ist nicht überraschend. Sie übersteigt auch nicht den Rahmen, der durch die Notwendigkeit der Bedarfsdeckung der Streitkräfte gesteckt ist. Wir hatten im Jahr 1976 einen Anstieg von nicht ganz 25 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, das ein vergleichsweise geringes Aufkommen an Kriegsdienstverweigerern aufwies. 1975 war ein starker Rückgang. 1976 hatten wir dann eine Vermehrung um 25 % gegenüber 1975. Das sind Wellenbewegungen, wie Sie feststellen können, wenn Sie die letzten 10 Jahre betrachten. Die würde es also auch bei Beibehaltung der alten gesetzlichen Regelung immer geben. Diese Wellenbewegungen machen 20 % herauf und herunter aus. Dies galt auch im vergangenen Jahr.
Wenn man den richtigen Maßstab anlegen will, muß man sehen, daß die 40 618 Antragsteller im Jahre 1976 noch kein Zehntel des Geburtsjahrganges ausmachen. Dieser umfaßt im Jahr 1976 425 000 junge Männer. Dabei ist auch zu bedenken, daß die Lage der Antragsteller noch nie so günstig gewesen ist wie seit Ende 1975. Anders als noch vor 11/2 Jahren werden Kriegsdienstverweigerer auf meine Weisung grundsätzlich nicht zum Wehrdienst herangezogen. Das war der Vorgriff auf die künftige Praxis. Es bedeutet, daß sie bis zur unanfechtbaren Entscheidung den Zivildienst nicht anzutreten brauchen. Dies war ein Nachteil gegenüber der kommenden Regelung, weil sie dann den Zivildienst antreten müssen. Das wird sich mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ändern; dann müssen die Kriegsdienstverweigerer, bei denen eine Erklärung genügt, unverzüglich, alsbald, wie es bei den Wehrfähigen und zum Wehrdienst Bereiten ist, den Zivildienst antreten, nicht erst viele Monate oder viele Jahre später, bis ein jahrelang dauerndes Prüfungsverfahren im ganzen abgewickelt ist.
Der Zivildienstpflichtige muß künftig 18 Monate lang Dienst tun. Ich bin mit dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst darüber einig, daß die Belastungen des Zivildienstes denen des Wehrdienstes entsprechen müssen. Dies wird bei einem höheren Aufkommen an Zivildienstleistenden allein schon dadurch eintreten, daß es dann nicht mehr möglich sein wird, den Zivildienst überwiegend heimatnah oder in der eigenen Stadt zu verrichten, sondern wegen der großen Zahl der Zivildienstplätze, die wir brauchen, wird es zwangsläufig eine vergleichbare regionale Dienstleistung wie beim Wehrdienst geben. Ein Teil wird den Zivildienst zu Hause oder in Heimatnähe ableisten können, ein anderer Teil, der vielleicht ebenso groß ist wie der bei den Wehrdienstleistenden, wird den Zivildienst in Heimatferne ableisten müssen, weil es zu Hause in vielen Fällen auf dem flachen Lande Zivildienstmöglichkeiten überhaupt nicht gibt, in manchen Städten auch nicht genügend.
Hier wird manches eingewandt. Ich habe heute morgen einen Kommentar in einer Zeitung gelesen, von der behauptet wird, dahinter sitze in der Regel ein kluger Kopf. Meistens stimmt das auch.

(Zuruf von der CDU/CSU: Keine Werbung!)

Da wird gesagt, die Entscheidung darüber, wie ernst es die Regierung meine, falle mit der Frage, ob man die Zivildienstdauer so lange bemesse, daß dadurch eine erhebliche Belastung eintreten müßte.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

— Ich weiß, das wird auch bei Ihnen gedacht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt auch!)

— Ich gehe nicht auf jedes Glatteis, auch auf kein Brett, das mit Schmierseife bestrichen ist. Wir haben jetzt für den Zivildienst 18 Monate angesetzt und haben es beim Wehrdienst mit 15 Monaten zu tun. Nach sorgfältiger Prüfung aller mit Verfassungsrechtsfragen betrauten Ressorts ist dies die Grenze, die wir äußerstenfalls setzen können. Wenn wir die 18 Monate überschreiten, wird die viel längere Heranziehung zum Zivildienst wegen des zu großen Unterschiedes zur Dauer des Wehrdienstes vom Verfassungsgericht als eine Sanktion gegenüber der Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes angesehen werden können. Dann hätten Sie einen Grund, zum Verfassungsgericht zu gehen. Diesen Grund wollen wir Ihnen aber nicht liefern.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

Die bisherige Entwicklung der Zahlen rechtfertigt also dieses Vorgehen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Für 1977 läßt sich im übrigen bisher eine Tendenz zur Zunahme der Anträge nicht erkennen. Das Gegenteil ist der Fall, dies bei altem Recht und trotz der Vergünstigungen, die ich zugelassen habe. Im Januar hatten wir bei den Kriegsdienstverweigerern einen Rückgang von 18,2 %, im Februar noch einmal einen Rückgang um 8,2 %. Von Januar bis jetzt haben wir bei den Kriegsdienstverweigerern, alles in allem gerechnet, einen Rückgang um rund 4 %, und zwar bei Praktizierung des diesem neuen



Bundesminister Leber
Recht angenäherten alten Gesetzeszustandes. Wenn wir also davon ausgehen können, daß gar nicht sehr viel Ungewißheit vor uns liegt, dann ist es auch möglich, das hier zu praktizieren. Bisher war es immer möglich, den Bedarf der Truppe quantitativ und qualitativ voll zu decken.
Jetzt komme ich auf die Frage zurück, die vorhin gestellt worden ist. Sie bezieht sich nicht, Herr Kollege — vielleicht hören Sie zu —, auf die Heranziehung von Wehrpflichtigen, sondern Sie haben eine Frage angeschnitten, die die Bereitstellung von genügend freiwillig Dienenden betrifft. Deshalb wollte ich das vorhin nicht im Zusammenhang mit den Wehrpflichtigen behandeln. Wir haben es seit dem Jahre 1974 und nicht, wie Sie behauptet haben, seit Erlaß des Haushaltsstrukturgesetzes, bei den Längerdienenden mit einem Einbruch zu tun.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Nein, seit dem Haushaltsstrukturgesetz!)

— Nein, Herr Kollege Wörner, dann sind Sie nicht informiert. Sie dürfen nicht zu etwas nein sagen, was Sie nicht kennen, oder dürfen nicht hier wider besseres Wissen etwas behaupten, was in das Protokoll kommt.

(Beifall bei der SPD — Dr. Wörner [CDU/ CSU]: Nein, Ihre eigene Vorlage! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich kann Ihnen nur sagen: Seit dem Jahre 1974 haben wir es bei den länger dienenden Zeitsoldaten, vor allem mit zweijähriger Verpflichtung, mit einem Einbruch zu tun. Dieser Einbruch hat sich im Jahre 1976 nach Inkraftreten des Haushaltsstrukturgesetzes noch etwas verstärkt. Aber den tiefsten Einbruch haben wir im Jahr 1974 gehabt. Ich will auch erklären, zu welcher Begründung wir in der Zwischenzeit gekommen sind.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803002300
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wörner?

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803002400
Ich möchte das jetzt erst erklären. Wenn der Kollege Wörner dann noch etwas zu fragen hat, kann er das tun.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Wie gehen Sie mit dem Parlament um?! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Das ist nun einmal so. Ich habe sogar das Recht, keine Fragen zu beantworten. Aber ich will es ja tun; ich bin ja ein höflicher Mensch,

(Zuruf von der CDU/CSU: So können Sie vielleicht mit Generälen umgehen, nicht mit uns! — Weitere anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

und der Kollege Wörner ist so nett, daß ich seine Frage auch jetzt zulasse. Aber es wäre sicherlich besser, wenn er noch etwas warten würde. — Bitte schön, fragen Sie, Herr Kollege Wörner.

(Dr. Wörner [CDU/CSU]: Ich warte! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Zensor!)

Worin liegen die Ursachen? Mit dieser Fragestellung kommen wir Ihnen entgegen. Die Hauptursache besteht in folgendem — das werden Sie als Opposition vielleicht sogar gern hören —: Im Jahr 1974 hat sich die Auswirkung der wirtschaftlichen Rezession zum erstenmal bemerkbar gemacht. Früher hatten wir folgende Entwicklung bei den Zeitsoldaten, bei den länger Dienenden: Die haben sich nicht von vornherein auf zwölf Jahre, auch nicht auf acht Jahre verpflichtet, sondern das spielte sich so ab: Der Soldat wurde einberufen und leistete seinen Wehrdienst ab. Während der 15 Monate kam er irgendwann auf die Idee: Du könntest es mit zwei Jahren versuchen. Zwei Jahre bedeuten höhere Dienstbezüge, früher auch eine Verpflichtungsprämie. Die weitere Überlegung dieses Soldaten war: Innerhalb der zwei Jahre kannst du dich immer noch entscheiden, ob du nicht über diese Zeit hinaus dabeibleiben willst oder nicht.
Solange die Konjunktur gut war, konnte der Soldat das ohne nachteilige Folgen für sich machen. Die Arbeitsplatzsicherung gilt zwar nur für 15 Monate Wehrdienst, aber der Soldat wurde früher vom Unternehmer auch nach 24 Monaten wieder eingestellt, wenn er das wünschte. Er wurde gern genommen; denn der Unternehmer suchte ja Arbeitskräfte. Seit 1974 hat sich die Konjunkturlandschaft aber total verändert. Der junge Mann denkt nicht mehr daran, sein Recht, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, dadurch aufzugeben, daß er sechs Monate länger bei den Soldaten bleibt. Mit 15 Monaten hat er den Anspruch auf den alten Arbeitsplatz, mit der Verpflichtung auf zwei Jahre verliert er diesen Anspruch. Dieser Umstand hat nach den stärkt hat sich dieser Einbruch im Jahr 1976 auf Erkundigungen, die wir eingezogen haben, den tiefsten Einbruch ausgelöst, und zwar im Jahr 1974. VerGrund der Streichung von Zulagen und Dienstbezügen.
Herr Kollege Wörner, wenn Sie wollen, können Sie jetzt fragen.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0803002500
Herr Verteidigungsminister, vielleicht sind Sie in Ihrer großen Güte bereit, gleich zwei Fragen zuzulassen. Die erste Frage: Wie kommt es, daß Ihre Erklärung, die Sie jetzt abgeben, im Widerspruch zu der Vorlage Ihres eigenen Hauses mit der Unterschrift Ihres Parlamentarischen Staatssekretärs steht, wonach der Rückgang ausdrücklich mit dem Haushaltsstrukturgesetz in Zusammenhang gebracht wird?
Zweite Frage: Wenn kein Zusammenhang zwischen dem Haushaltsstrukturgesetz und dem Rückgang besteht, warum schlagen Sie dann vor, daß das Haushaltsstrukturgesetz in diesen Punkten wieder rückgängig gemacht wird? Damit stellen Sie sich doch in Widerspruch zu Ihrer eigenen Vorlage; denn das wäre doch sonst nicht nötig.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803002600
Es ist nicht richtig, Herr Kollege Wörner, — —

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Lassen Sie sich die Vorlage geben!)




Bundesminister Leber
— Es liegt überhaupt kein Widerspruch vor.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Der einzige Widerspruch ist Ihre voreilige Art, mir Antworten zu unterstellen, die Sie nicht erhalten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Kollege Wörner, Ihnen werden zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Mit dem einen Gesetzentwurf sollen die Dienstbezüge wieder aufgestockt werden.

(Dr. Wörner [CDU/CSU]: Na also! Warum machen Sie das denn, wenn das nicht mit dem Haushaltsstrukturgesetz im Zusammenhang steht?)

In die Begründung dieses Gesetzentwurfs schreiben wir deswegen nicht hinein, daß auch der Einbruch, den wir 1974 hatten, dazu beigetragen hat, weil Ihnen ein zweiter Gesetzentwurf vorgelegt wird. Er wird gegenwärtig noch zwischen den Ressorts abgestimmt.

(Zurufe von CDU/CSU: Aha!)

Dieser zweite Gesetzentwurf hat die Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes zum Ziel. Dort steht drin, daß die Schutzpflicht für den zur Wehrpflicht Einberufenen auch dann noch besteht, wenn er nicht 15 Monate, sondern 24 Monate Wehrdienst leistet. Darin werden Sie dann wieder die andere Sache mit den Dienstbezügen nicht finden. Sie werden schon zufriedengestellt. Wir haben dabei an beides gedacht.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803002700
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Biehle?

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803002800
Bitte sehr.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803002900
Herr Bundesminister, darf ich Sie noch einmal an Ihre Vorlage vom 9. März im Verteidigungsausschuß erinnern. Dort heißt es:
Die Personallage der Streitkräfte ist auf Grund des Fehls von über 34 500 Soldaten auf Zeit unbefriedigend und hat den tiefsten Stand seit 1970. Die Personalentwicklung des Jahres 1976 zeigt in fast allen Bereichen der Personalbedarfsdeckung deutlich Spuren der Maßnahmen des Haushaltsstrukturgesetzes.

(Zurufe von der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803003000
Entschuldigen Sie, meine Herren, das habe ich doch eben gesagt. Ich bestreite doch nicht — ich muß ja einen Gesetzentwurf begründen —, daß wir die Spuren des Haushaltsstrukturgesetzes beseitigen.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sie haben doch eben den Zusammenhang geleugnet!)

Ich gehe Ihnen da nicht auf den Leim. Den Haupteinbruch hat es im Jahre 1974 wegen des Fehlens
ausreichender Schutzmaßnahmen bei veränderter Konjunktursituation gegeben.

(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Nein, das stimmt nicht! — Widerspruch bei der CDU/CSU)

Aber das hat mit dem Thema überhaupt nichts zu tun, denn das betrifft die Sicherung des Zulaufs von Freiwilligen und nicht die Heranziehung von Wehrpflichtigen.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803003100
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Kraske?

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803003200
Wenn Sie eine Frage zum Thema der Vorlage haben, beantworte ich sie noch.

Dr. Konrad Kraske (CDU):
Rede ID: ID0803003300
Herr Minister, ich habe zur Vorlage eine Frage, ob Sie nämlich nicht verstanden haben, daß es der Punkt meines Kollegen Biehle war, Ihre Prognosefähigkeit in Zweifel zu ziehen. Sie haben uns beim Haushaltsstrukturgesetz gesagt, da passiere nichts, und es ist doch etwas passiert, und jetzt sagen Sie uns wieder, es passiere nichts. Darin haben wir nach den gemachten Erfahrungen leider gar kein Vertrauen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803003400
Ich sage jetzt nicht, es passiert nichts, sondern ich mache auf die Situation aufmerksam, Herr Kollege. Wir werden mit diesem Thema der Entwicklung der Freiwilligenzahlen fertig werden. Ich bin davon überzeugt, wenn der Deutsche Bundestag die beiden Vorlagen beschließen wird, nämlich die Verlängerung des Arbeitsplatzschutzes auf 24 Monate, werden wir auch bei zurückgehender Konjunktur genügend Verpflichtungen bekommen, weil man nach 24 Monaten notfalls, wenn man sich nicht weiterverpflichtet, in den alten Betrieb zurückgehen kann. Wir werden durch die Aufforstung der Dienstbezüge in einem anderen Gesetz die Folgewirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes, die auch Einbrüche gebracht haben, abbauen können.
Wir haben es aber schon mit einer veränderten Situation zu tun. Zum Diensteintrittstermin Juli 1977 hat sich die Lage durch einen hohen Zuwachs an verfügbaren Abiturienten und Fachoberschülern wesentlich entspannt. Ich will Ihnen die Zahlen nennen: Wir haben zum 1. Juli 1977 einen Bedarf von 54 636; dem steht ein Bestand von 108 446 verfügbaren Wehrpflichtigen gegenüber. So sieht die Lage in Wirklichkeit aus. Es steht also mehr als das Doppelte dessen, was an wehrbereiten Wehrpflichtigen benötigt wird, zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, Sie haben ein paar wichtige Fragen aufgeworfen. Es wird hier behauptet, die Wehrpflicht würde angetastet. Die Wehrpflicht wird überhaupt nicht angetastet. Auch bis jetzt sind nie und zu keinem Zeitpunkt alle wehrpflichtigen und wehrbereiten jungen Männer zum



Bundesminister Leber
Wehrdienst benötigt worden, ganz zu schweigen von denen, die aus gesundheitlichen Gründen oder unter Berufung auf Art. 4 des Grundgesetzes keinen Wehrdienst zu leisten brauchen oder keinen leisten konnten oder wollten. Dies wird auch in der Zukunft so bleiben. Wir werden etwa drei Fünftel der Wehrpflichtigen brauchen, um den Bestand der Bundeswehr aufzufüllen, je nach dem Wandel der Geburtsjahrgänge, wie sie bis zum Jahre 1982 heranstehen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803003500
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Biehle?

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803003600
Ja, ich gestatte sie.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803003700
Herr Bundesminister, darf ich Sie angesichts der Zahlen, die Sie eben bekanntgegeben haben, wonach im Verhältnis zum Bedarf der Bundeswehr ein Übergewicht beim Bestand an Wehrpflichtigen vorhanden sei, fragen, ob dies zur Folge haben wird, daß die Einberufungen der Wehrpflichtigen mit der Signierziffer 3, deren Zahl in der Zeit vom 1. Januar bis 1. April bereits über 10 000 betrug, künftig entfallen, damit nur noch voll taugliche Leute zur Bundeswehr kommen und die Wehrpflichtigen, die nicht voll tauglich sind, dann befreit werden.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803003800
Ich bin überzeugt davon, daß das möglich sein wird, Herr Kollege Biehle, denn wir haben diesen Schritt Anfang des Jahres getan, um die Lücke, die wir durch die Verminderung bei den freiwillig länger Dienenden hatten, mit entsprechend mehr Wehrpflichtigen auszufüllen. Dies wird im einzelnen auszurechnen sein.
Wir werden also künftig bei dem dienstpflichtigen jungen Mann ein größeres Interesse an der Wehrpflicht registrieren können, weil er zum einen in Zukunft mit größerer Sicherheit zum Zivildienst herangezogen wird und weil zum anderen dieser Zivildienst 18 Monate dauert. Gucken Sie sich die Quote derjenigen mit höherem Schulabschluß an; das war die prekärste. Denen wird leider — ich kann das nicht ändern, 18 Monate bringen das mit sich —, je nachdem wie die Daten fallen, die Chance genommen, das Studium drei Semester früher zu beginnen — ganze drei Semester.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den ich auch aus der Sicht des Verteidigungsministers für wichtig halte. Ich drücke mich hier nicht davor, unbequeme Fragen zu beantworten. Da wird immer wieder behauptet, mit der Vorlage würde ein freies Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst eingeführt, damit würde eigentlich die Verfassungsbestimmung aufgehoben. Ich möchte mit aller Deutlichkeit sagen: Ich kann den Gesetzesvorlagen überhaupt nicht entnehmen, daß hier ein Wahlrecht eingeführt wird.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das hat Ihnen auch niemand unterstellt!)

In der Gesetzesvorlage steht das auch nicht. Man sollte diese Behauptung deshalb sein lassen. Man sollte nicht nur den Verteidigungsminister davon freistellen, sondern auch den Initiatoren des Gesetzentwurfs das nicht unterstellen. Es gibt kein Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es gibt nur eine rechtliche Festlegung, die lautet: Wer künftig keinen Wehrdienst leisten will und wehrfähig ist, kann sich nur auf Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes davon freistellen lassen. Er wird so lange nicht geprüft werden, wie die Bundeswehr genügend Soldaten hat — um das auf eine einfache Formel zu bringen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich gehe davon aus, daß der Bundesbeauftragte für den Zivildienst in der Lage sein wird — dies ist ein wichtiger Punkt —, die zur Aufnahme von Kriegsdienstverweigerern benötigten Zivildienstplätze in ausreichender Zahl bereitzuhalten.
Unter diesen Prämissen und angesichts der Sicherungen, die in die Gesetzgebung eingebaut sind, kann ich als Bundesminister der Verteidigung in Wahrung der mir für die Sicherheit vor äußeren Gefahren und für den Bestand der Bundeswehr aufgetragenen Verantwortung dem Gesetz mit gutem Gewissen meine Zustimmung geben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803003900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Würzbach.

Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803004000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns von SPD und FDP mit knapper Mehrheit für die zweite und dritte Lesung vorgelegte Empfehlung trägt die Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und Zivildienstgesetzes".
Im Klartext und in für unsere Bürger verständlicher Sprache müßte diese Überschrift lauten: „Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht".

(Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

Dieser einschneidendste Eingriff in die Wehrstruktur bei uns seit 1957 wird von Ihnen — und wir haben die letzten Beispiele hier eben gehört — auf verschiedenste Art und Weise begründet, auf abenteuerliche Art und Weise und auf durchgehend unlogische Art und Weise.
Wir müssen sagen: Wenn Sie in dieser Frage nicht durch ideologische Leitlinien festgelegt wären

(Widerspruch bei der SPD)

— ich gebe Ihnen Beispiele dafür —, wenn Sie nicht durch Beschlüsse in Ihrer Partei festgelegt wären, dann könnte für die Lösung dieses wichtigen Problemes eine breite Mehrheit in diesem Hause gefunden werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU hat Ihnen in dieser Frage von 1974 an bis in die jüngsten Beratungen hinein



Würzbach
immer wieder klare Alternativen vorgelegt, und niemand von Ihnen, von beiden Fraktionen, hat den Versuch gemacht, mit uns gemeinsam eine Kompromißlösung zu finden.
Die Kollegin Verhülsdonk hat unseren Entwurf vorhin in Einzelheiten vorgetragen. Dieser Entwurf verbindet in einer abgerundeten, harmonischen, allen Anforderungen gerecht werdenden Form ein weitestgehendes Entgegenkommen gegenüber dem einzelnen — dem Antragsteller — mit der gleichzeitigen Berücksichtigung der Erfordernisse der Verteidigung unseres Landes. Das sind die beiden Punkte, die auch im Grundgesetz gefordert sind, die beiden Punkte, die der realen politischen Beurteilung entsprechen, zwei Punkte, denen Rechnung zu tragen Aufgabe der Regierung unseres Landes sein sollte.
Unser Verfahren stellt keinerlei Einschränkung des Grundrechts einzelner dar; es stellt vielmehr den Schutz vor Mißbrauch dar, auch den Schutz der Antragsteller vor möglicher Diffamierung. Und wir alle gemeinsam wissen durch hohe Urteile, daß dieses Verfahren verfassungsgemäß ist.
Wir alle sollten die Auffassung vertreten, daß die Mehrheit, daß die Gemeinschaft in unserem Staat von dem einzelnen verlangen darf, darzulegen, daß seine Entscheidung auf die im Grundgesetz garantierte Gewissensentscheidung und nicht möglicherweise auf irgendwelche anderen Motive zurückzuführen ist. Dies können doch Sie von der SPD und FDP weder rechtlich noch realistisch irgendwie bezweifeln, denn diesen Gedanken enthält doch auch Ihre Vorlage, nämlich für den Fall, daß das Verfahren wieder eingeführt wird.
Zu dieser Wiedereinführung des Verfahrens möchte ich etwas sagen. Heute, so argumentieren Sie, wollen Sie diese Verfahren niemandem mehr zumuten. Sie muten es aber den Soldaten weiter zu, Sie muten es den Reservisten, die ihren Dienst bereits geleistet haben, weiter zu, und Sie muten es dem Gemusterten zu; Sie muten es dem, der gestern gemustert ist, ab heute, ab morgen früh zu. Dies ist eine Ungleichheit der Behandlungsweise.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies ist ein unlogischer Knick in dieser Ihrer Vorlage, und ich freue mich darüber, Herr Kollege Möllemann, daß Sie als sicherheitspolitischer Sprecher der FDP in diesem Punkte ja, wie Diskussionen ergaben, voll der Auffassung sind, daß dies eine Ungleichbehandlung, daß dies ein unlogisches Element in Ihrem Gesetzentwurf ist. Wir sollten daran die Hoffnung knüpfen, daß Sie noch — möglicherweise zusammen mit anderen, wir brauchen ja nur wenige Besonnene aus Ihren Reihen — die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Der Gipfel aber bei diesem Punkt Ihrer Überlegungen ist der, daß Sie dieses heute als unzumutbar gekennzeichnete Verfahren allen dann wieder zumuten wollen, wenn die Not es gebietet, wenn die Zahl der Soldaten nicht mehr ausreicht.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Hier muß ich Ihnen vorhalten — und der Minister hat eben wieder das aktuellste Beispiel gegeben —: Wenn Sie es mit diesem Punkt ehrlich meinten, dürften Sie heute dieses Gesetz überhaupt nicht einbringen, denn heute bereits gebieten die Zahlen, anders zu verfahren. 5 000 eingeschränkt taugliche, d. h. nicht gesunde Männer wurden im ersten Quartal, 5 100 wurden am 1. April in die Kasernen eingezogen, weil genügend Gesunde gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Und was es heißt, wenn eingeschränkt Taugliche, nicht Gesunde in der Kaserne sind, die in verschiedensten Dienstbereichen überhaupt nicht mehr vernünftig eingesetzt werden können, das wissen wir!
Und ich muß in bezug auf die Wiedereinführung des Verfahrens, von der Sie heute tröstend sagen, daß sie erfolgen könne, wenn es nötig sei, ein Weiteres fragen: Woher nimmt denn diese Koalition, woher nimmt denn diese Regierung in einer solchen
— dann ja kritisch gewordenen — Situation den Mut, die alte Regelung wieder einzuführen, wenn, wie wir es vor wenigen Monaten erlebt haben und leider in wenigen Wochen wieder erleben müssen, sie selbst dann, wenn das ganze Kabinett z. B. in der Frage der Überwachung der Verteidiger in Stammheim einstimmig der Auffassung ist, ein bestimmtes Gesetz einbringen zu müssen, in einer so ernsten Frage doch vor bestimmten Gruppen hier kapitulieren muß?

(Wehner [SPD] : Lernen Sie erst einmal zu unterscheiden!)

— Herr Kollege Wehner, ich komme noch auf Sie.

(Lachen bei der SPD) Sie werden — —


(Anhaltendes Lachen bei der SPD)

— Diese Angelegenheit ist überhaupt nicht zum Lachen; wenigstens für uns nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie werden überhaupt keinen Mut haben, Sie werden überhaupt keine Kraft haben, und Sie werden keine politische Einigkeit haben, dieses Verfahren dann wieder einzuführen, wenn es nötig ist. Ich behaupte, Herr Kollege Wehner, Sie werden — dies ist der Punkt — nicht nur das vermissen lassen, was ich eben ansprach, sondern Sie haben zudem überhaupt nicht den Willen, dieses Verfahren wieder einzuführen. Hier möchte ich den Kollegen Wehner, Ihren langjährigen Fraktionsvorsitzenden, als Zeugen aufrufen. Es ist ja keine Aussage von uns. Der Kollege Wehner hat zu dieser Frage gesagt: „Die SPD wird die Wehrpflicht wieder abschaffen, wenn sie an die Regierung kommt." Er hat hinzugefügt: „Dieser Beschluß ist unumstößlich."

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803004100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803004200
Ja.




Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0803004300
Herr Abgeordneter, ist Ihnen bewußt, daß Sie hier aus dem Zusammenhang gerissen etwas zitieren, was in der Zeit einer Übereinstimmung dieses Bundestages in der Frage der Priorität der Wiedervereinigung des getrennten Deutschlands gesagt worden ist?

(Beifall bei der SPD)


Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803004400
Herr Kollege Wehner, diese Aussage, die so zusammenhängend ist, wie ich sie zitiert habe, haben Sie in der Auseinandersetzung um die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht bei uns in der Bundesrepublik Deutschland gemacht. Heute geht es hier wieder um die Frage der allgemeinen Wehrpflicht.
Aber ich rufe Sie auf, und ich bitte Sie — denn es würde uns helfen —: Sagen Sie, daß Sie nicht mehr der Auffassung sind, die SPD wolle die allgemeine Wehrpflicht abschaffen, und daß Sie sich einem solchen Wollen nicht mehr anschließen!

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803004500
Gestatten Sie eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?
Würzbach (CDU/CSU) Bitte schön!

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0803004600
Ich will Ihre Ausführungen nicht unterbrechen. Ich will nur die Frage stellen, ob Sie — falls fähig — bereit sind, nachzuprüfen, daß es von mir in einer Situation — hier wurde das aus dem Zusammenhang gerissen — gesagt worden ist, in der klar war: Damit werden alle Möglichkeiten einer Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit, solange nicht andere Entscheidungen vorweggenommen werden, zerstört.
Zweitens. Weil Sie mich gefragt haben, erlaube ich mir die Antwort: Ich bin gegen die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht; ich bin für ihre Aufrechterhaltung, nachdem Sie einen Rahmen gesetzt haben, wozu ich — ich frage Sie noch einmal danach, falls Sie sich dessen bewußt werden wollen; Sie können das ja, wenn Sie mögen — am 30. Juni 1960 hier über die damals geschaffene Lage im Rahmen der Bündnisse gesprochen habe.

(Beifall bei der SPD)


Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803004700
Herr Kollege Wehner, der erste Teil Ihrer Antwort, in dem Sie sagten, Sie seien für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht, gibt uns für die nachherige namentliche Abstimmung Mut. Und wenn mit Ihnen der Verteidigungsminister und andere für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht sind, dann wird, so hoffen wir, dieses Gesetz, wie Sie es vorgelegt haben, nicht verabschiedet.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPDI: Wir sind nicht für die Abschaffung des Artikels 4 des Grundgesetzes!)

Ich bin gern bereit, Ihnen das Datum des Zitats anzugeben. Es stammt vom 17. April 1957, und Sie
haben es — ganz gegen Ihre Gewohnheit — nicht
irgendwo in einer Stadt im Osten, sondern in Winsen (Luhe), bei uns im Land, gesprochen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Pfui-Rufe bei der SPD — Weitere Zurufe von der SPD)

— Das ist doch Ihr Problem.
Ich will die Kette der Argumente dieser Aussage, die ich zitierte, bis in diesen Tag hinein fortsetzen: Da gab es im Jahr 1975 den Jungsozialisten-Bundeskongreß. Wir brauchen uns in diesem Haus nicht zu streiten, daß ohne oder gegen die Jungsozialisten überhaupt nichts mehr geht. Damals wurde die ersatzlose Streichung des Prüfungsverfahrens gefordert. In dem gleichen Beschluß hieß es — und hier bitte ich besonders jene zuzuhören, die eben fragten, warum ich das zitiere —: „Das Prüfungsverfahren darf auch in Zukunft nicht wieder aus militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen, z. B. bei Gefährdung der NATO-Truppenstärke, eingeführt werden." Meine Damen und Herren, deutlicher als mit diesem ist überhaupt nicht zu belegen, worum es hier geht: um eine kaschierte, elegant umformulierte Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und um ein klares Nein gegenüber der Wiedereinführung der Verfahren dann, wenn dies geboten ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803004800
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biehle?

Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803004900
Herr Kollege Biehle, ich möchte diesen Gedanken noch eben zu Ende führen.
Zu diesem Zitat der Jungsozialisten sagte Herr Brandt: „Die jungen Sozialdemokraten — und wer sollte sie deswegen tadeln — gehen manchmal schon einige Jahre weiter." Meine Damen und Herren, heute sind wir einige Jahre weiter.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803005000
Herr Kollege Würzbach, würden Sie mir bestätigen, daß in der Sitzung des Verteidigungsausschusses auch der Sprecher der FDP erklärt hat, er werde im Gegensatz zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition fordern, das Prüfungsverfahren aus dem Entwurf total herauszunehmen, damit auch später keine Wiedereinführung möglich sei?

(Zurufe von der SPD und der FDP)


Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803005100
Herr Kollege Biehle, ich muß dies bestätigen.
Ich will jetzt, wo ich bei den Jungsozialisten bin, zum Minister kommen.

(Erneute Zurufe von der SPD)

— Herr Minister, Sie winken ab. Ich möchte Sie auch bei dieser Frage zum Zeugen aufrufen, so unangenehm das — und ich verstehe dies — für Sie menschlich sein mag. Im September 1972, Herr Leber ist Verteidigungsminister, Präsidiumsmitglied der SPD und damals auch noch Wahlkreisabgeordneter seiner Partei gewesen, als er sagte: „Ich bin der Auffassung und bleibe dabei: Der Regelfall ist



Würzbach
die Ableistung der allgemeinen Wehrpflicht. Der
Ausnahmefall — nicht das Ausnahmerecht — ist
die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen.

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Sehr gut!) Und Leber fügte damals hinzu:

Das wird vom Bürger im Land auch so verstanden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Minister Leber, die Bürger im Lande verstehen dies auch heute noch so. Was im übrigen die Jugendverbände angeht, von denen Sie vorhin gesprochen haben, so sind das Ihre Jugendverbände, mit denen Sie entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Aber das ist nicht die Jugend draußen, die dies so auffaßt, wie Sie es uns hier vorhin haben weismachen wollen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803005200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Leber?

Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803005300
Bitte sehr!

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0803005400
Herr Kollege Würzbach, Sie haben jetzt das zweite Mal den Punkt „Die Wehrpflicht wird abgeschafft" berührt. Ich möchte Sie bei allem Verständnis dafür, daß es hier um eine Debatte geht, bei der auch parteitaktische Nuancen und Unterschiede hervorgehoben werden — dies gehört zum parlamentarischen Spiel —, fragen: Haben Sie nicht doch ein wenig ein Gefühl dafür, was das für Folgen haben kann, wenn Sie als Opposition wider bessere Einsicht in den Gesetzestext, der hier vorliegt, der Bevölkerung draußen einreden, die Wehrpflicht werde wirklich abgeschafft? Haben Sie nicht ein Gespür dafür, was das für Folgen haben kann, wenn das so verstanden wird, wie Sie das hier sagen?

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803005500
Herr Minister, diese Frage, die Sie mir als Sprecher der Opposition soeben gestellt haben, verstehe ich als Frage des Ministers Leber an sein eigenes Gewissen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen und Zurufe von der SPD)

Sie sind doch in der fast schizophrenen Situation, gegen Ihre eigene Auffassung und, wie ich unterstelle, gegen Ihre eigene Pflichtauffassung gegenüber diesem Amt, das Sie wahrnehmen, hier heute aus Überlebensgründen ein Gesetz mit vortragen zu müssen. Es war makaber, den Verteidigungsminister, der im übrigen in der Argumentation einen unsicheren Eindruck machte, vorhin an dieser Stelle für dieses Gesetz reden zu sehen, das die allgemeine Wehrpflicht abschafft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will jetzt nicht auf die vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten der deutschen Sprache eingehen. Nur so viel: Georg Leber ist es gewesen, der noch 1972 von Wehrdienstverweigerung sprach. Diese Vokabel wird heute nicht mehr verwendet. Es heißt: Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe aus Gewissensgründen. Wir haben immer den Begriff „Kriegsdienst" sowie den Begriff „mit der Waffe" großzügigst ausgelegt.

(Zuruf von der SPD: Lesen Sie doch einmal das Grundgesetz nach!)

Heute sind Sie dabei, auch den letzten Begriff — die Gewissensüberprüfung — da wegzunehmen. Ich komme darauf zurück und nenne Ihnen nachher beredte, Ihnen genehme Zeugen dafür.
Ich will noch ein weiteres Wort aufgreifen, das Wort „Pflicht". Wo besteht denn eine Pflicht, wenn ich mich per Postkarte aus dieser „Pflicht" abmelden kann? Das allein begründet doch den Widerspruch, und ich freue mich, daß Sie in der Beurteilung dieser Frage, auch wenn Sie anderen Zwängen unterliegen, mit mir übereinstimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Minister Leber, Sie machen sich heute in Ihrem wichtigen Amte, das Sie noch bekleiden, zum großen Helfer bei der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht. Eine schlimme Situation! Sie machen sich — ich zitiere hier den Deutschen Bundeswehrverband — zum Helfer bei der Korrumpierung der deutschen Jugend. Nichts anderes ist das, was Sie tun. Sie benutzen Vokabeln wie „Vertrauen", „mündiger Bürger", „Wir müssen mehr Mut haben". Der junge Bürger wäre ja töricht, wenn er, vor die Wahl gestellt: gehe ich mit hundertprozentiger Sicherheit viele hundert Kilometer weg aus meinem Lebensbereich in irgendeine Kaserne, oder wähle ich per Postkarte die Chance, mit einem ganz niedrigen Prozentsatz der Wahrscheinlichkeit zu einem Zivildienst in der Nähe meines Wohnortes eingezogen zu werden, zu Hause schlafen zu können, abends und am Wochenende da arbeiten zu können, wo ich es gewöhnt bin, mich weiterbilden, ausbilden zu können usw., sich für den Wehrdienst entscheiden würde. Das hat doch mit Mut, mit Vertrauen, mit Mündigkeit nichts zu tun. Der Bundeswehrverband hat doch recht, wenn er dies mit der Vokabel „Korrumpierung" belegt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803005600
Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß der Zusammenhang, den Sie soeben hergestellt haben, zumindest nach den parlamentarischen Regeln zweifelhaft ist. Ich bitte Sie, sich danach zu richten.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der SPD: Das wurde auch langsam Zeit!)


Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID0803005700
Ich muß feststellen, daß der Verteidigungsminister durch Unterstützung dieser Vorlage außerdem aktiv dazu beiträgt, die Bundeswehr — sehen wir uns auch die Bildungsquote, die Qualität, die Ausbildung der Zivildienstleistenden, der Kriegsdienstverweigerer an — in eine politische und personelle Isolation zu bringen. Der Verteidigungsminister trägt weiter durch aktives Eintreten für den Entwurf dazu bei, Funktionsbeeinträchtigungen innerhalb der Bundeswehr — ich nannte vorhin Zahlen — herbeizuführen. Alle, die



Würzbach
von SPD und FDP im Bereich der Verteidigungspolitik tätig sind, werden durch die Unterstützung dieses Gesetzes auch dazu beitragen, daß das Gefühl in unserem Volke, die Verteidigung sei unser aller Sache, weiter abgebaut wird, statt zu helfen, sie zu stärken.
Herr Minister Leber, ich spreche Sie noch einmal an: Nach unserer Auffassung ist das eine Frage der Verteidigung und nicht eine soziale Frage. Sie haben einmal gesagt, Sie kämpften nur dann, wenn es sich lohne zu kämpfen; Sie seien kein Nachkomme von Don Quichotte, der kämpfe, ohne eine Chance zu haben. Ich sage für unsere Fraktion noch einmal, Herr Minister Leber: Sie haben hier eine Chance zu kämpfen. Hier gibt es eine Erfolgsaussicht. Sie müssen nur den Mut haben, das zu tun, was Sie für richtig halten. Sie müssen den Mut haben, gemeinsam mit der größten Fraktion dieses Hauses zu einer Lösung zu kommen, die auch Ihrem Aufgabenbereich entgegenkommt.
Ich will Ihnen außer der Opposition, deren Alternativen Sie so abtun, hier einige beredte Zeugen nennen. Der Bundespräsident hat in einem Brief an Frau Wieczorek-Zeul geschrieben, die Handhabung der Kriegsdienstverweigerung sei bei uns im Vergleich zu anderen europäischen Staaten außerordentlich — er benutzte hier verständlicherweise diese Vokabel — liberal, und sie stoße bereits an die Grenzen des Verfassungsgrundsatzes der Gleichbehandlung. Sprechen Sie doch mit hohen und höchsten Beamten, mit solchen, die Ihr Parteibuch in der Tasche haben — es sind ja mehr geworden —, aus den Wehrbereichsverwaltungen, mit Fachleuten! Sprechen Sie mit Mitgliedern des Bundesausschusses für Verteidigungspolitik aus Ihrer Partei, der FDP! Alle sagen: Ja, dies ist die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht. Diese Auffassung hört man auf allen Seiten von den Erfahrenen, die es noch mutig zugeben dürfen.
Wir rufen die Besonnenen in den beiden Fraktionen der SPD und der FDP noch einmal auf: Haben Sie den Mut, den Ideologen in Ihrer Partei entgegenzutreten, haben Sie den Mut, zu verdeutlichen, daß es wertvoll ist, für die Verteidigung unserer Demokratie einzutreten, daß es sich dafür lohnt! Bringen Sie die Kraft auf, dieses auch gegenüber Ihren Fraktionen hier im Parlament durchzusetzen, und seien Sie so stark, wenn Sie Hilfe brauchen, diese Hilfe auch von der Opposition anzunehmen, um diese Frage gemeinsam zu lösen!

(Lachen bei der SPD)

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie, nachdem auf den Gebieten der Ostpolitik, der Sozialpolitik, der Rentenpolitik, der inneren Sicherheit Felder von Ihnen angerichtet wurden, die übel aussehen,

(Zuruf des Abg. Möllemann [FDP])

auch auf diesem letzten doch gemeinsamen Gebiet ein solch chaotisches Feld bestellen wollen, im Alleingang gegen die größte Fraktion dieses Hohen Hauses.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir bieten Ihnen noch einmal die Gemeinsamkeit beim Suchen nach einem Kompromiß an, betonen dabei ganz deutlich aber zwei Punkte, die für uns nicht kompromißfähig sind. Der eine Punkt ist, daß für uns der Regeldienst das Ableisten der allgemeinen Wehrpflicht zur Verteidigung der Demokratie und der Freiheit in unserem Lande ist. Der zweite Punkt ist, daß die Ableistung nicht in das einfache Belieben jedes einzelnen gestellt wird, sondern sich ausschließlich auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu berufen hat.

(Zuruf des Abg. Gansel [SPD])

Sie, meine Damen und Herren, führen mit Ihrer Gesetzesvorlage, die wir Sie eindringlich ersuchen, so nicht passieren zu lassen, die Jugendlichen bei uns in der Bundesrepublik Deutschland in Versuchung, sich per Postkarte aus der Solidargemeinschaft verteidigungswilliger Bürger abzumelden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren von der Koalition, mit Ihrer Gesetzesvorlage schwächen Sie unseren demokratischen Staat, und Sie schaden damit unserer Bundesrepublik.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/ CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803005800
Das Wort hat der Abgeordnete Möhring.

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803005900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte wieder zur Sachlichkeit des Themas zurückkehren

(Beifall bei der SPD)

und einige grundsätzliche Anmerkungen voranstellen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat uns mit der Bestimmung in Art. 4 Abs. 3 —„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden" — und der Bestimmung in Art. 87 a Abs. 1 — „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" — einen fast unauflöslichen Verfassungswiderspruch beschert.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Unruhe)

Die SPD als verfassungstreue Partei spiegelt diesen Widerspruch auch in ihrem Grundgesetz, dem Godesberger Programm, wider. Dort heißt es: „Die SPD bekennt sich zur Verteidigung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Sie bejaht die Landesverteidigung."

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803006000
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen und dem Redner Ihre Aufmerksamkeit zu schenken.

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803006100
Andererseits heißt es im Godesberger Programm: „Die SPD stellt sich schützend vor jeden Bürger, der aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert."
Meine Damen und Herren, ich glaube, es gibt keine Lösung dieses KDV-Problems. Es gibt nur,



Möhring
wie bei § 218, den ernsthaften Versuch bestmöglicher Regelungen. Allerdings: ernsthaften Versuch. Dieser Versuch kann bei einem so schwerwiegenden Problem nicht einseitig sein. Dieser Versuch muß erkennbar von allen Seiten des Hauses kommen. Diesen Versuch vermissen wir bei der Opposition.
Ich möchte nun auf den Vorwurf der Opposition eingehen, der Gesetzentwurf der Koalition bedeute den zwangsläufigen Mißbrauch von Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes, damit die Aushöhlung der allgemeinen Wehrpflicht und eine ernsthafte Gefährdung der Verteidigungsbereitschaft unserer Streitkräfte. Zunächst aber einige Bemerkungen zu zwei Leitlinien der Opposition, die sie in ihrer Antragsbegründung anführt. Die erste Formulierung — „Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG muß unbedingt gewahrt bleiben" — kann den Eindruck aufkommen lassen, als ob die Antragsteller der Meinung seien, es könne auch verändert werden. Meine Damen und Herren von der Opposition, hier gibt es keinerlei Spielraum. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein unveränderliches und damit absolutes Grundrecht. Es kann nicht zur Diskussion gestellt werden und entzieht sich damit auch jeder Disposition.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zum zweiten Punkt: „Die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland muß jederzeit sichergestellt sein (Art. 87 a GG) ; die allgemeine Wehrpflicht darf nicht angetastet werden." Über die Richtigkeit des ersten Halbsatzes gibt es überhaupt keine Meinungsverschiedenheit. Ich glaube, in dieser Frage den Standpunkt der SPD mit meinem Zitat aus dem Godesberger Programm deutlich genug hervorgehoben zu haben. Ob der zweite Halbsatz in dieser kategorischen Form richtig ist, muß uns die Zukunft lehren; denn die allgemeine Wehrpflicht ist eine von verschiedenen Wehrformen, die denkbar sind. Daß wir uns für sie als der günstigsten Form entschieden haben, ist kein Auftrag aus dem Grundrechtskatalog, sondern schlicht eine Frage der militärischen, politischen und gesellschaftspolitischen Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit, nichts weiter. Nur notwendige Zweckmäßigkeit und nicht Ideologie. Wir werden sie nicht abschaffen.
Ich habe diese beiden Punkte der OppositionsAntragsbegründung deshalb angesprochen, weil wir es Ihnen nicht erlauben wollen, die Notwendigkeit der besten Wehrform mit der Unabänderlichkeit des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung auf eine Stufe zu stellen. Wenn Sie es trotzdem tun, meine Damen und Herren von der Opposition, dann gehen sie von falschen Wertungen aus und kommen aus diesem Grunde in Ihrem Gesetzentwurf auch zu falschen Aussagen. Wir bitten um Verständnis dafür, daß dies bereits ein entscheidender Grund für uns ist, Ihren Gesetzentwurf wegen mangelhafter gedanklicher Sorgfalt abzulehnen.

(Beifall bei der SPD)

Sie unterstellen, daß der Gesetzentwurf der Koalition die Einsatzbereitschaft gefährde, weil die Quasi-Wahlfreiheit gegeben sei. Wir haben hier ganz entschieden zu widersprechen.
Erstens verlangt unser Gesetzentwurf, daß sich der Antragsteller einem schriftlichen Antragsverfahren unterwirft, sich dabei auf seine Gewissensentscheidung nach Art. 4 Abs. 3 GG beruft und um Anerkennung beim Bundesamt nachsucht.
Zweitens wird der Antragsteller nicht nur vom Wehrdienst freigestellt, wie Sie behaupten, sondern er leistet dafür einen um drei Monate längeren anderen Dienst, und er entscheidet sich sehr wohl für eine volle Inpflichtnahme durch diesen Staat.

(Beifall bei der SPD)

Etwas Ähnliches haben Sie doch auch einmal mit Ihrer Forderung nach Allgemeiner Dienstpflicht beabsichtigt.
Drittens. Dieser Staat, der über die Verteidigungsfähigkeit nach Art. 87 a GG zu wachen hat, ist verpflichtet, ein Prüfungsverfahren neuer Art für alle wieder einzuführen, wenn die Bedarfsdeckung nachweislich gefährdet ist. Daß dies funktioniert und, wie Sie sagen „damit nichts passiert", dafür — das hat der Herr Minister eben betont — garantiert dieser verantwortungsbewußte Verteidigungsminister Georg Leber und in der Kontrollinstanz das ganze Parlament. Also auch Sie. Diese Schranken, glaube ich, sind vorerst Sicherheit genug, um Willkür und Wahlfreiheit auszuschließen.
Einige Worte zur kritischen Würdigung Ihres Gesetzentwurfs. Falls man die gleiche Wertung, die Sie an unseren Entwurf legen, auch auf Ihre Vorlage bezieht, wird erkennbar, daß Sie die Verteidigungsbereitschaft weitaus stärker gefährden, als Sie es uns unterstellen wollen. Ihr Prüfverfahren erkennt jeden Antragsteller an, der zwar nicht alle Behauptungen beweisen kann, dessen Gesamtverhalten aber glaubwürdig ist. Damit haben auch Sie theoretisch keine Garantie mehr, das nicht eines Tages schlimmstenfalls alle Wehrfähigen einen solchen Antrag stellen und alle miteinander ein glaubwürdiges Gesamtverhalten an den Tag legen. Und dies soll dann alles ein einzelner Herr des Kreiswehrersatzamtes eigenverantwortlich entscheiden!

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Unsinn!)

Meine Damen und Herren von der Opposition, welche schier untragbare Last der Verantwortung wollen Sie eigentlich diesem Herrn über Sein oder Nichtsein der Bundeswehr aufbürden, und wie hoch müßten Sie den eigentlich bezahlen? Sie meinen, dieses Beispiel sei unrealistisch? Hören Sie doch auf mit der Scheinheiligkeit des Eindrucks, als hinge die Verteidigungsbereitschaft dieser Bundesrepublik Deutschland allein von einem gut funktionierenden Prüfungsverfahren ab, das nur noch beschlossen werden muß!

(Beifall bei der SPD — Biehle [CDU/CSU]: Sie unterschlagen den zweiten Halbsatz!)

Machen Sie sich bitte von der falschen Vorstellung frei, daß allein schon das richtige Reglementieren die Verteidigungsfähigkeit garantiere! Sie können weder ein Volk noch eine Armee zur Verteidigung zwingen, wenn sich diese nicht mehr verteidigen wollen.

(Beifall bei der SPD)




Möhring
Verteidigung setzt immer den Willen des Einzelbürgers und seine eigene Einsicht in die Notwendigkeit voraus und hat nichts zu tun mit irgendeinem verbesserten Verfahren oder besser geschulten Gewissensforschern!
Ist Ihnen eigentlich nie zum Bewußtsein gekommen, daß nach geltendem Recht heute schon theoretisch alle Einzuberufenden und alle Soldaten unserer Bundeswehr — vom höchsten General bis zum Grenadier — zum gleichen Zeitpunkt einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen könnten, ohne daß Sie dieses mit einem wie auch immer gearteten Verfahren verhindern könnten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803006200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biehle?

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803006300
Ich möchte meinen Satz noch beenden, dann gerne.
Meine Damen und Herren von der Opposition, begreifen Sie doch endlich: Dieses Gewissen — Ihres und meines — ist unprüfbar, weil es immer nur Ihr oder mein individuell-originäres Gewissen ist. Es kommt nie zweimal in gleicher Form vor und entzieht sich deshalb jeder Prüfnorm. Wenden Sie sich ab von dem untauglichen Versuch, junge Menschen metaphysisch, philosophisch oder mit bereits hier und da erkennbar gewordenen Mitteln harter Pression in ihrem Gewissen erforschen zu wollen!

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803006400
Herr Kollege Möhring, Sie sprachen soeben von der Förderung des Verteidigungswillens. Halten Sie es für eine Förderung des Verteidigungswillens, wenn auf Kosten der Steuerzahler in einer regierungsamtlichen Publikation, nämlich in der Zeitschrift „Der Zivildienst" vom Januar 1977, unter der Überschrift „Jeder Zivildienst ist immer noch besser als die Bundeswehr" praktisch dazu aufgefordert wird, nicht mehr dem Wehrdienst zu folgen?

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803006500
Herr Kollege Biehle, auch die Zeitschrift „Der Zivildienst" ist keine regierungsamtliche Schrift, und ich verwahre mich dagegen, Einfluß zu nehmen auf Publikationen, in denen Pressefreiheit herrscht.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803006600
Gestatten Sie eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Biehle? — Bitte.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803006700
Herr Kollege Möhring, darf ich Sie darauf hinweisen, daß als Herausgeber das Bundesamt für Zivildienst verantwortlich zeichnet und dies bekanntermaßen dem Bundesarbeitsministerium untersteht?

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803006800
Auch in dieser Zeitschrift, die von einem Bundesamt herausgegeben ist, die aber kein Publikationsorgan für regierungsamtliche Verlautbarungen allein darstellt, hat jeder, der dort schreiben will, Pressefreiheit, und es gilt jede Meinung. Nur: Die Meinung der SPD versuche ich Ihnen gerade hier zu erklären, und ich hoffe, daß Sie mir auch noch bis zum Ende zuhören werden!

(Beifall bei der SPD)

Nehmen Sie, meine Damen und Herren, wie wir bei dem Prüfungsverfahren neuer Art Bezug zu der Erlebniswelt, wenn schon Motive zu prüfen sind. Und dies kann nur bei denen geschehen, die bereits dienen. Ihr Gesetzentwurf geht deshalb an der Wirklichkeit vorbei, weil er trotz geänderter Prüfinhalte wiederum junge Menschen prüfen will, die das, was sie verweigern wollen, überhaupt noch nicht kennengelernt haben. Dabei sind beide überfordert, auch der Prüfende. Denn oft genug — ich habe das persönlich erlebt — sind die Plätze der Beisitzer im Prüfungsausschuß und in der Prüfungskammer Auslaufposten für ältere Kommunalpolitiker, die der Alltagshektik der Ratsarbeit etwas entrinnen möchten und ungewollt in eine Situation geraten, in der sie dann klüger sein sollen, als es z. B. Seelsorger sein können. Ich kann diese tapferen Helfer in den Ausschüssen nur bedauern. Beneidet habe ich Sie nie.

(Vorsitz: Dr. Schmitt-Vockenhausen)

Obwohl unter dem heutigen Recht theoretisch die Möglichkeit besteht, die Verteidigungsbereitschaft zusammenbrechen zu lassen, haben unsere Wehrpflichtigen dies immer noch verhindert, solange die Bundeswehr besteht. Aber nicht deshalb, weil das heutige Prüfungsverfahren einen so hohen Abschrekkungswert besitzt, den Sie mit Ihren früheren Anträgen noch verschärfen wollten, sondern deshalb, weil die überwiegende Anzahl unserer jungen Wehrpflichtigen in großem Verantwortungsbewußtsein ihrer Wehrpflicht Folge leisten. Meine Überzeugung und die Überzeugung der Sozialdemokraten ist es, daß dies auch künftig so bleiben wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803006900
Herr Kollege Möhring, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Biermann?

Günter Biermann (SPD):
Rede ID: ID0803007000
Herr Kollege Möhring, erinnern Sie sich an die Frage des Kollegen Biehle und können Sie sich vorstellen, daß in der erwähnten Zeitschrift „Der Zivildienst" ein Bericht einer Schweizer Delegation, die vorher in der Bundesrepublik war, um sich über diese Fragen zu informieren, abgedruckt ist, was also in keiner Weise die Auffassung der Bundesregierung oder amtlicher Stellen der Bundesrepublik wiedergibt?

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803007100
Schönen Dank, Herr Kollege Biermann, das bestätigt nur meine Aussage, daß in dieser Zeitschrift jeder zu Wort kommen kann, der eine Meinung äußern will.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803007200
Herr Abgeordneter Möhring, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Biehle? — Bitte!




Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0803007300
Herr Kollege, darf ich Sie nur noch kurz darauf hinweisen, daß dazu eine Anfrage im Parlament war und die Bundesregierung bei der Gelegenheit erklärt hat, daß sie an diesen Ausführungen überhaupt nichts zu beanstanden habe, und damit praktisch diesen Artikel unter diesem Tenor der Priorität des Zivildienstes anerkannt hat?

(Zurufe von der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803007400
Das war keine Frage.

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803007500
Ich habe Ihre Feststellung entgegenzunehmen. Ich meine, Sie sollten eine solche Auseinandersetzung um eine punktuelle Frage, wie Sie das so gern tun, noch mal wieder in die Fragestunde bringen; das belebt sicher auch dann das Frage- und Antwortspiel im Plenum.
Unser neuer Gesetzentwurf soll die jungen Wehrpflichtigen aus der Unsicherheit erlösen, in die sie durch die Verzögerungstaktik der CDU/CSU geraten sind. Ich hoffe, daß diese Verzögerungstaktik nicht noch nach dieser Abstimmung im Deutschen Bundestag ihre Fortsetzung findet. Denn Leidtragende sind nur unsere jungen Menschen draußen.
Da die Prüfungsorganisation erhalten und der Vorsitz eines Beamten des BMVg bestehen bleiben, werden Länderinteressen nicht mehr berührt. Die Bedenken des Bundespräsidenten sind damit ausgeräumt. Da nach dem Vorbehaltskatalog des Art. 73 des Grundgesetzes für die Verteidigung allein der Bund zuständig ist, entfällt die Zustimmungsbedürftigkeit hinsichtlich des Bundesrates. Eine Zuständigkeitsverlagerung in den Bundesrat würde eine Fehlinterpretation des Grundgesetzes bedeuten.
Ich habe heute keinen besonderen Anlaß mehr, mich an Spekulationen mit Zahlenreihen zu beteiligen, wie es die Frau Verhülsdonk versucht hat. Jedoch ein kurzer Hinweis: Die Zahlen der Antragsteller aus den Jahrgängen der Musterungen 1974, 1975 und 1976, in die richtige Relation gesetzt zu den Jahrgangszahlen, ergeben folgende Prozentsätze: 1974 waren es 8,67 % Antragsteller, 1975 7,95 % und 1976 9,56 %. Da dies in realen Zahlen 1976 40 643 Antragsteller waren und da der realistische Nachweis vorhanden ist, daß das Bundesamt für den Zivildienst 40 000 Zivildienstplätze zur Verfügung stellen kann, kann von irgendwelchen alarmierenden Anzeichen hierbei in keiner Weise gesprochen werden. Beruhigend jedenfalls ist, daß trotz der G 1-Weisungen des Bundesministers der Verteidigung vom November 1975, die Antragsteller nicht mehr zum Wehrdienst heranzuziehen, ein alarmierendes Ansteigen dieser Zahlen unterblieben ist. Hier liegt bereits ein echter Erfahrungswert vor. Diese Jugend, meine Damen und Herren, ist bedeutend verantwortungsbewußter, als es die Opposition wahrhaben will.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803007600
Herr Abgeordneter Möhring, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Helmuth Möhring (SPD):
Rede ID: ID0803007700
Ich möchte jetzt zum Schluß kommen.
Ich bitte Sie, Herr Abgeordneter Würzbach, sich in aller Ruhe doch noch einmal zu überlegen, ob Sie die von Ihnen vertretene Meinung, es sei in Zweifel zu ziehen, daß diese Jugend mündig sei, so daß man sie — das haben Sie sinngemäß angedeutet — doch disziplinieren müsse, aufrechterhalten wollen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Wir — diese Koalition — haben Vertrauen zu dieser Jugend. Wir haben das Vertrauen, daß sie in gleicher Verantwortung wie bisher unsere Demokratie auch in der Stunde der Not nicht im Stich lassen wird. Vielleicht ist es auch umgekehrt möglich, daß sich einige von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, die nachdenklicher sind, zu diesem von uns bekundeten Vertrauen durchringen können. Dann sollten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, unserem Entwurf Ihre Stimme geben und nicht stur und mit Fraktionsdisziplin auf einmal vor Jahren gewonnenen Standpunkten beharren,

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

die durchaus auch bei Ihnen veränderbar sein könnten.

(Beifall bei der SPD und FDP — Zurufe von der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803007800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wörner.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0803007900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wer die Tragweite dieser Gesetzesänderung wirklich ermessen will, der mag einmal einen kurzen Augenblick an jene Tage und Wochen in den fünfziger Jahren zurückdenken, in denen Politiker der Koalition und der damaligen Opposition sich unbeschadet ihrer damals sehr harten Gegensätze zusammengesetzt haben, um gemeinsam eine Wehrverfassung für die Bundesrepublik Deutschland zustande zu bringen, um gemeinsam das Fundament zu bauen, auf dem die Bundeswehr und damit die Sicherheit unseres Staates ruhen könnten. Diese Parlamentarier der CDU/CSU, der SPD und der FDP von damals haben gewußt, was auf dem Spiele stand; sie haben gewußt, wie bedeutsam es ist, daß in diesen Existenzfragen wenigstens der Versuch gemacht wird, gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen. Und das ist gelungen. Ein gutes Stück der glücklichen Entwicklung der Bundeswehr und der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit dieser unserer Demokratie haben wir dieser Tatsache zu verdanken. Ich sage das auch in ehrendem Andenken an Männer der Sozialdemokratie, die leider nicht mehr in diesem Parlament sitzen können.

(Lambinus [SPD] : Tote Sozialdemokraten sind immer gut!)

— Nein, darunter sind auch Sozialdemokraten gewesen, die heute noch in diesem Bundestag sind. —



Dr. Wörner
Aber was für ein Unterschied zu heute, Herr Leber, wo die SPD/FDP-Koalition zu keiner Zeit auch nur den ernsthaften Versuch gemacht hat, sich mit uns über eine Änderung, über eine Verbesserung und über eine Beschleunigung des bestehenden Verfahrens zu verständigen, wie es auf dieser vernünftigen Alternativvorlage möglich gewesen wäre, wie wir sie erarbeitet gehabt hatten! Das wäre ein Stück der Reform gewesen, zu dem wir alle hätten stehen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Statt dessen bestehen Sie nun darauf, Ihre eigene, folgenschwere Vorlage ohne Rücksicht auf die stärkste politische Kraft in diesem Lande durchzusetzen, durchzupauken. Ich kann Ihnen sagen: Das wird und muß nach unserer Überzeugung für unseren ganzen Staat schlimme Folgen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will nichts von dem wiederholen, was gesagt wurde. Uns allen ist klar, daß es sich hier nicht um eine nebensächliche Vorlage handelt, um Verfahrensreformen, die man leicht korrigieren könnte. Hier wird wirklich so tief in die Struktur unserer Verteidigung, in die Struktur der Zusammensetzung unserer Bundeswehr eingegriffen, wie das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch nie der Fall war. Ich sage Ihnen: Sie schlagen mit diesem Gesetz das traurigste Kapitel in der jungen Wehrgeschichte der Bundesrepublik Deutschland auf.
Ich darf noch einmal unsere Gründe zusammenfassen, die uns dazu führen, diesem Gesetz nicht nur nicht zuzustimmen, sondern ihm Widerstand zu leisten.
Erstens. Dieses Gesetz bedeutet die Wahlfreiheit und damit die Aushöhlung — um nicht zu sagen: die faktische Abschaffung — der allgemeinen Wehrpflicht.

(Zuruf von der SPD: Das sagen Sie wider besseres Wissen!)

Zweitens. Dieses Gesetz enthält eine höchst ungerechte Ungleichbehandlung der Wehrpflichtigen und der Soldaten.
Drittens. Dieses Gesetz muß zu weiterer Wehrungerechtigkeit führen.

(Leber [SPD] : Nein, es verbessert die Wehrgerechtigkeit!)

Viertens. Dieses Gesetz — ich brauche das nach den Darstellungen unseres Kollegen Würzbach im einzelnen nicht zu wiederholen — reizt zum Mißbrauch des Grundgesetzes, führt dadurch zum Verschleiß des Gewissens, prämiert die Drückebergerei und diskriminiert die ernsthaften Wehrdienstverweigerer.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Fünftens. Dieses Gesetz gefährdet vor allem in Krisenzeiten die Bedarfsdeckung und damit die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

(Leber [SPD] : Überhaupt nicht!)

Und schließlich, last not least, drohen durch dieses Gesetz eine Bewußtseinsänderung in der jungen
Generation und damit ein Einbruch in der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, den wir uns in der jetzigen Situation unter gar keinen Umständen leisten können.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Es ist kein Geheimnis, daß wir auch verfassungsrechtliche Bedenken haben, daß wir dabei sind, diese verfassungsrechtlichen Bedenken überprüfen zu lassen. Es ist auch kein Geheimnis, daß wir uns nicht scheuen werden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit ein solches Gesetz nicht in Kraft tritt, wenn unsere Prüfung Entsprechendes ergeben sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man muß sich einmal vorstellen, in welcher Lage die Koalitionsparteien ein solches Gesetz in den Deutschen Bundestag einbringen. Dieses Gesetz wird von Ihnen in einer Situation betrieben, in der sich die Lage unserer Verteidigung ernsthaft zuspitzt. Sie, lieber Herr Leber, haben vor drei oder vier Tagen in der „Bild Zeitung" folgendes gesagt:
Wir müssen deshalb zusammen mit unseren Verbündeten alles
— ich wiederhole: alles —für unsere Verteidigung tun, um unsere Sicherheit nicht nur in diesem Jahrzehnt, sondern auch in den achtziger Jahren zu gewährleisten.

(Leber [SPD] : Was hat das mit diesem Gesetz zu tun?)

Es darf keinen Zweifel an unserer Entschlossenheit geben, einer Herausforderung unserer Verteidigungsbereitschaft zu begegnen.
Ich kann nur sagen: Es wäre viel besser gewesen, anstatt große Sprüche zu machen, dafür zu sorgen, daß die Koalition diese Vorlage aufgibt und auf den Weg der Tugend zurückkehrt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Große Sprüche klopfen doch Sie!)

Ich kann nur noch einmal wiederholen: Wenn Sie angesichts der flammenden Appelle der NATO,

(Möllemann [FDP] : Zum Thema!)

angesichts der Besorgnis, die wir alle haben, daß die sowjetische Aufrüstung uns langsam aber sicher in eine Lage bringt, in der wir der Gefahr politischer Erpressung unterliegen, im Bundestag ein solches Gesetz einbringen und dann auch noch darauf bestehen, es durchzupeitschen, heiße ich das schlicht und einfach die Verantwortung gegenüber der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihren Bürgern mißachten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803008000
Herr Abgeordneten Wörner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Blank?

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0803008100
Bitte schön.




Bertram Blank (SPD):
Rede ID: ID0803008200
Herr Kollege Wörner, darf ich Sie so verstehen, daß Sie damit eine scharfe Kritik an der Tatsache üben, daß es in verschiedenen Ländern der NATO keine Wehrpflicht gibt?

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0803008300
Lieber Herr Blank, zunächst einmal muß ich Ihnen sagen: Wir diskutieren über die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Verteidigungsbereitschaft der Franzosen und der Engländer ist primär deren Sache.

(Zurufe von der SPD)

Ich kann Ihnen nur sagen, wir sind in der Bundesrepublik Deutschland bis jetzt in der Lage gewesen, das für die Abwehr Erforderliche zu tun. Wir von der CDU/CSU möchten nicht, daß dies preisgegeben wird, auch nicht mit der Ausrede, daß andere es schon so tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun noch ganz kurz zu einigen wenigen Punkten. Die Frage, ob dieses Gesetz die Wahlfreiheit bringt oder nicht: Herr Leber, Sie mögen hundertmal behaupten, dieses Gesetz bringe nicht die Wahlfreiheit;

(Leber [SPD] : Lesen Sie doch endlich einmal den Text!)

wenn eine bloße Karte zum Kreiswehrersatzamt ausreicht, um sich vom Dienst in der Bundeswehr freizustellen, dann wird das von den jungen Leuten draußen so verstanden, von der Presse so verstanden, von Politikern so verstanden, von Herrn Iven so gesagt, daß dies die Freiheit der Wahl zwischen Wehrdienst und Zivildienst sei. Und dann frage ich: Was hat das noch mit der allgemeinen Wehrpflicht zu tun, wenn ich die Freiheit habe, mich für das eine oder das andere zu entscheiden?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Unverantwortlich, wie Sie hier handeln!)

Noch ein Punkt. Der Kollege Würzbach hat hier ganz zu Recht von den praktischen Erwägungen gesprochen. Sehen Sie, Herr Leber, das macht mir gewaltig zu schaffen. Sie können doch gar nicht verhindern — ich will das nicht wiederholen, was er gesagt hat —, daß da nicht nach dem Gewissen entschieden wird, sondern nach praktischen Erwägungen, ob diese Karte geschrieben wird oder nicht. Damit degradieren Sie doch die Gewissensentscheidung zu einer bloßen Formel.

(Leber [SPD] : Wie war das denn bisher?)

Das muß zu diesem Verschleiß des Gewissens führen, und die echte Gewissensentscheidung desjenigen, der es damit ehrlich meint, wird dadurch abgewertet, und das sage ich in Richtung der kirchlichen Organisationen.

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Heute hat ein Journalist, Herr von Raven, einen bemerkenswerten Kommentar geschrieben. Ich will nur zwei Formulierungen daraus zitieren:
Auch im Interesse der ehrlichen Pazifisten kommt es darauf an, die Spreu der Simulanten vom Weizen der Wahrhaftigen zu trennen.

(Zuruf von der SPD: Durch wen?)

Darf der Staat eine Entwicklung fördern, die dazu treibt, daß sich respektabler Pazifismus und ordinäre Drückebergerei miteinander vermischen?
Das ist der Punkt, man kann es nicht treffender ausdrücken.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803008400
Herr Abgeordneter Dr. Wörner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Gansel?

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0803008500
Nein, ich möchte zu Ende kommen. Die Zeit ist zu knapp.

(Pawelczyk [SPD] : Wir haben Zeit! — Weitere Zurufe von der SPD)

Es ist unschwer zu erkennen — und auch das ist ein Gedanke, der am Schluß dieser Debatte noch gesagt werden muß —, daß die Bundeswehr und ihre Bedarfsdeckung in Gefahr geraten können. Ich finde, wir machen allesamt — Sie, Herr Leber, und zum Teil auch wir — einen großen Fehler: Wir diskutieren an Hand der Zahlen von gestern, vom letzten Jahr. Es mag durchaus sein, daß es im Augenblick nicht zu einer Riesenwelle von Kriegsdienstverweigerern kommt. Wir alle kennen die Stimmung, und Gott sei Dank ist die Stimmung der jungen Generation gegenüber diesem Staat und gegenüber dieser 'Bundeswehr positiver, als sie etwa vor fünf oder vier oder sechs Jahren war.

(Leber [SPD] : Das ist das, was wir sagen! Das ist doch gut!)

Was bedeutet das, Herr Leber? Erstens können Sie nicht sicher sein, daß das so ist, und wer sagt Ihnen zweitens, wie die Entwicklung in fünf, wie die Entwicklung in zehn Jahren ist? Man macht doch ein Gesetz, das eine so grundsätzliche Bedeutung hat, nicht auf den Tag und auf die Entwicklung des Tages.

(Leber [SPD]: Wir können doch die Rechtsverordnung erlassen!)

Man stellt doch die Sicherheit unseres Volkes nicht auf den guten Glauben. Ich kann nur sagen: Ein Gesetz, das so auf eine einmalige Situation zurechtgeschnitten ist, ist fehlerhaft.
Nun sagen Sie — das kam gerade in Ihrem Zwischenruf zum Ausdruck —: Wir werden das Verfahren doch wieder einführen. Man muß sich einmal überlegen, meine Damen und Herren: Man hat ein Verfahren mit so viel moralischem Aplomb eingeführt.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist das!)

Man sagt: Wir wollen die Inquisition des Gewissens beseitigen.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das ist der entscheidende Punkt!)

Sie haben einmal von „Gewissensmarter" gesprochen. Dann wollen Sie den Mut haben, herzukommen und zu sagen: Die Gewissensmarter wird wieder eingeführt, weil die Bundeswehr Bedarf hat? Das glauben Sie doch selbst nicht, Herr Leber.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Wörner
Womöglich stehen gerade Wahlen vor der Tür. Womöglich wird sich die junge Generation daran gewöhnt haben. Womöglich sind wir in einer Krise. Vielleicht hat die Stimmung gegenüber der Bundeswehr bis dahin wieder umgeschlagen. Das alles können Sie doch nicht wissen.
Über Ihre Durchsetzungkraft ist das Nötige gesagt worden. Da kann ich nur sagen: Wer wie Sie, Herr Leber, noch nicht einmal die Kraft hatte, dieses Gesetz, daß Sie nicht wollten, zu verhindern, der wird auch nicht die Kraft haben, wenn es darauf ankommt, ein solches Gesetz außer Kraft zu setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Selbst wenn Sie die bestehende Regelung wieder in Kraft setzen könnten, wäre es, so wie Sie es hier niedergelegt haben, eine bloße Farce.

(Leber [SPD] : Machen Sie sich doch keine Sorgen um unsere Sachen!)

Es ist nicht nur so, daß der Antragsteller im Zweifel als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen wäre, nein, nach Ihren Vorschriften darf die Ablehnung — meine Damen und Herren, das muß man sich einmal zu Gemüte führen — nur auf gerichtlich nachprüfbare Tatsachen gestützt werden. Wem können Sie da künftig überhaupt noch die Anerkennung versagen außer überführten Gewalttätern, für die, kann ich nur sagen, die Bundeswehr wahrhaftig keinen Bedarf hat?
Herr Leber, nehmen wir einmal an: Wir haben eine Krise, eine Spannungszeit. Jetzt müßten Sie die Verfügungsbereitschaft ausrufen, und von den Verfügungsbereiten würden plötzlich einige Tausende jene Karte zum Kreiswehrersatzamt schreiben. Nehmen wir weiter an, Sie wären dann noch Verteidigungsminister und hätten den Mut, diese Rechtsverordnung durchzuboxen und Ihre Koalition würde, wenn sie dann noch bestünde,

(Leber [SPD] : Sie besteht!)

das mitmachen. Dann könnten Sie in der kurzen Zeit doch gar nicht mehr den Verwaltungsapparat aufbauen und die Prüfungsausschüsse besetzen, um die Prüfungen durchführen zu können. Das heißt, vor allen Dingen in einer Krise, in einer Spannungszeit — wenn es darauf ankommt — mindern Sie die Schlagkraft und damit die Abwehrkraft und die Verteidigungsfähigkeit unseres Staates in einer unerträglichen Weise.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun nur noch ein paar sehr kritische Fragen, gar keine Antworten: Was wollen Sie eigentlich tun, wenn in Zukunft große Teile gerade der Abiturienten und Studenten die Karte an das Kreiswehrersatzamt schreiben? Wie wollen Sie dann verhindern, daß sich die Bundeswehr nicht mehr aus allen Schichten der Bevölkerung gleichmäßig rekrutiert? Der Fall kommt in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht vor. Gibt es nicht auch ein Problem der qualitativen Bedarfsdeckung und nicht nur der quantitativen Bedarfsdeckung? Das berücksichtigt Ihre Gesetzesvorlage ebenfalls nicht. Herr Leber, sehen Sie nicht die drohende Gefahr einer heillosen Polarisierung, in die diese junge Generation möglicherweise hineingetrieben wird?

(Lambinus [SPD]: Durch Sie!)

Wird nicht denen das Geschäft erleichtert, die jetzt, wo doch die Karte genügt, versuchen werden, den jungen Leuten einzureden, daß der Typ des Soldaten derjenige sei, der roh, brutal und grausam sei, der nicht davor zurückscheue, einen anderen umzubringen, und den Zivildienstleistenden als denjenigen darzustellen, der karitativ denkt, der dem Nächsten helfen will? Wie wollen Sie verhindern, daß solche Strömungen, wenn nicht heute, dann morgen, in einer Atmosphäre der Wahlfreiheit Platz greifen?
Es gibt bereits erste Untersuchungen. Die „Frankfurter Rundschau" hat — es mag jetzt ein halbes Jahr her sein — eine Soziologenuntersuchung veröffentlicht, in der genau dieser Versuch unternommen wird zu rubrizieren. Derjenige, der den Wehrdienst freiwillig macht, der seine Karte nicht schreibt, das ist dann derjenige, der eben nicht diese karitative Einstellung hat.

(Zuruf des Abg. Matthöfer [SPD] — Weitere Zurufe von der SPD)

— Das ist völlig unpolemisch! — Ich sage Ihnen: Diese Polarisierung würde unserem Volk nicht nützen, sondern enorm schaden.

(Weitere Zurufe von der SPD)

Und wie wollen Sie der Gefahr einer Negativauslese steuern?
Nun, meine Damen und Herren, komme ich zur letzten Frage, zur Frage des Vertrauens.

(Zuruf des Abg. Leber [SPD])

— Herr Leber, Sie versuchen jetzt, das Ganze als eine Frage des Vertrauens in die junge Generation darzustellen.

(Zurufe von der SPD: Sehr richtig! — Das ist es! — So ist es nämlich auch!)

Ich zitiere Herrn Leber aus einem Interview von 1972. Frage: Wollen Sie das Spruchkammerverfahren, die Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer abschaffen? Leber: Ich habe gar keine Veranlassung und auch kein Recht, das abzuschaffen; im Gegenteil. — Einige Sätze weiter beschreiben Sie das, was bei der Wehrdienstverweigerung passiert, und sagen dann wörtlich:
Oft ist nicht das Gewissen ausschlaggebend, sondern es sind ganz einfach wirtschaftliche Überlegungen.

(Leber [SPD] : Bei dem Verfahren!)

Meine Damen und Herren, es ist doch ganz offenkundig — und deswegen kommt die Vorlage nicht von der Regierung, sondern von den Koalitionsfraktionen —, daß Sie, Herr Leber, das Vertrauen in die junge Generation erst dann entdeckt haben, als Sie Ihren Linken gegenüber nicht mehr den nötigen Widerstand aufgebracht haben und vor Ihnen in die Knie gegangen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Wörner
Das ist keine Sache des Vertrauens. Wir haben Vertrauen in die junge Generation,

(Zurufe von der SPD)

aber, meine Damen und Herren, Vertrauen haben heißt nicht, daß man die junge Generation vor die Wahl zwischen einer Pflicht und einer Verlockung zum Mißbrauch stellen muß. Das hat mit Vertrauen nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sage Ihnen, die verheerendste Auswirkung jenseits aller praktischen Gründe — und das mag der Schluß sein — wird die sein, daß in unserem Volke das Bewußtsein dafür schwinden muß, daß es in einer Demokratie grundsätzlich Pflicht jedes jungen Mannes ist, sein Volk und seinen Staat zu verteidigen, daß Wehrdienstleisten die Regel und Wehrdienstverweigern die Ausnahme bleiben muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Bewußtsein ist der Kern der Verteidigungsgemeinschaft.
Lassen Sie mich im übrigen sagen: Wer verteidigt eigentlich das Recht derer, die Wehrdienst verweigern, wenn nicht diejenigen, die die Uniform anziehen und Wehrdienst leisten, meine Damen und Herren?

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

Sehen Sie, diese Gesetzesvorlage reiht sich würdig in eine Reihe anderer Gesetze dieser Koalition ein, bis hin zur sogenannten Liberalisierung des Demonstrationsrechts. So, wie diese Gesetze die innere Sicherheit zum Schaden unserer Bürger beeinträchtigt haben, so wird das vorliegende Gesetz unsere äußere Sicherheit gefährden; denn dahinter steht ein Staats- und Gesellschaftsverständnis, das „liberalistisch" mit „liberal" verwechselt, das den Konflikt zwischen Freiheitsrecht des einzelnen und Gemeinschaftspflicht auf Kosten der Gemeinschaft und damit letztlich des einzelnen löst.
Das ist nicht unsere Auffassung, nicht die Auffassung der CDU/CSU. Wir haben den Mut, auch unpopuläre Pflichten einzufordern und durchzusetzen, auch bei der jungen Generation, um die Rechte, die unser Staat gewährt, schützen zu können. Der allgemeinen Wehrpflicht verdanken wir nicht zuletzt die Sicherheit und den Frieden. Sie verlassen den Weg der allgemeinen Wehrpflicht. Sie tun das gegen unseren Willen, gegen unseren Widerstand und gegen unsere Stimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803008600
Das Wort hat der Abgeordnete Möllemann.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein bedeutender Experte!)


Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0803008700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hochgeschätzten Kollegen der Opposition haben ihre Beiträge hier unter die Leitworte ihres großen Vorsitzenden gestellt

(Zuruf von der SPD: Nicht groß!)

— ihres langen Vorsitzenden gestellt; das ist egal —, die ich hier zitieren möchte; es war schnell erkennbar, welche. Frau Verhülsdonk hatte das Leitwort, das Herr Kohl in der „Quick" am 7. Mai 1975 verkündet hat: „Was nützt die beste Sozialpolitik, wenn die Kosaken kommen!"

(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Das ist doch von Bebel!)

Herr Wörner und Herr Würzbach hatten das Leitwort aus der „Zeit" 2. Juni 1976: „Wir wollen den Sozialismus bekämpfen — zu Lande, zu Wasser und" — so Herr Wörner eben — „in der Luft".

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Herr Kohl hat sich gestern in seiner natürlichen Art ganz unbefangen zu dem Thema geäußert, und zwar unter dem Leitwort, das er sich selber in der „Welt am Sonntag" vom 8. August 1976 gegeben hat: „Noch heute kann ich an keinem Stall vorbeigehen, ohne hineinzuschauen. Natur wird bei uns ganz groß geschrieben." So klang das auch.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

— Lieber versuche ich, hier eine — sagen wir mal
— gewisse Auflockerung hereinzubringen, als im Kasernenhofton die Kollegen anzubrüllen, wie es der Herr Kollege Würzbach veranstaltet hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Der Herr Kollege Würzbach hat in seiner zackigen Rede darauf hingewiesen, daß ich bei den Beratungen im Verteidigungsausschuß ausgeführt habe, daß hier in der Tat keine konsequente Lösung geschaffen wird. Sie haben das verkürzt in den Raum gestellt. Sie sind sogar auf die Zusatzfrage Ihres Kollegen Biehle hereingefallen, der gesagt hat, ich hätte dort die Position vertreten, damit werde die Wehrpflicht abgeschafft.
Was ich gesagt habe und was hier festzuhalten bleibt, ist: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kompromiß, und zwar der notwendige Kompromiß, der uns durch das Grundgesetz vorgegeben wird. Im Grundgesetz stehen nämlich zwei Bestimmungen, die in bestimmten Fällen in Kollision miteinander geraten. Darüber diskutieren wir die ganze Zeit. Das Grundgesetz sagt, daß jeder einzelne das Grundrecht hat, den „Kriegsdienst" — so steht es im Grundgesetz; das ist also keine Erfindung von Herrn Leber — mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Das Grundgesetz sieht zugleich die Verteidigung mit einer bewaffneten Streitmacht vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803008800
Herr Kollege, einen Augenblick! Meine Damen und Herren, da wir gerade zur namentlichen Abstimmung läuten, werden jetzt noch viele Kolleginnen und Kollegen in den Saal kommen. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie Platz nehmen würden, damit der Redner im Haus verständlich bleibt.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0803008900
Danke schön.
Es wäre einfach unehrlich, hier den Eindruck erwecken zu wollen, man könne eine klare, nicht kom-



Möllemann
promißartige Regelung finden, ohne eine dieser beiden Grundgesetzbestimmungen zu ändern. Da wir eine solche Grundgesetzänderung nicht wollen, müssen wir einen Kompromiß finden.
Er liegt hier vor. Er findet, wie gesagt, seinen Niederschlag darin, daß die Aufhebung der bisherigen Regelung nur für jene gilt, die vor der Einberufung stehen, und daß die bisherige Regelung in modifizierter Form für jene weiter gelten wird, die bei der Bundeswehr sind, sowie für die Reservisten.
Lassen Sie mich ein kurzes Wort zu dem sagen, was hier im Hinblick auf ein ganz entscheidendes Kapitel dieses Gesetzentwurfs unterstellt worden ist. Die Koalitionsfraktionen haben in dieses Gesetz geschrieben, daß sie entschlossen sind, das geänderte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, wenn die Verteidigungsfähigkeit nicht anders gewährleistet werden kann. Den Vorwurf, wir seien dazu nicht in der Lage, weise ich als eine erkennbare böswillige Unterstellung zurück.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0803009000
Das ist kein singulärer Fall. Ich rechne es meiner Fraktion und der Koalition hoch an, daß sie in der Lage ist, nach einem Diskussionsprozeß zu Meinungsänderungen zu kommen. Sie können uns doch nicht vorwerfen, es sei etwas Schlechtes, wenn die Koalition nach einer sachlichen Debatte zu einem sachlichen Ergebnis kommt, wie es Ihnen hier vorliegt. Jedenfalls bei uns ist das möglich.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein weiterer Punkt. Hier wird in erkennbarer Absicht versucht, den Eindruck zu erwecken, die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und des Bündnisses sei nicht gewährleistet. Wir können heute feststellen, daß die Bundeswehr nach den Feststellungen aller NATO-Partner bisher noch nie auf einem so hohen, leistungsfähigen Stand wie heute gewesen ist — ein Verdienst der Sicherheitspolitik dieser Koalition und nicht Ihrer Seite.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Würzbach [CDU/CSU] : Warum ist er Ihnen zu hoch?)

— Sie brauchen gar nicht zu widersprechen. Ich kann ja Ihren Kollegen Mertes zitieren, der in seinem Vortrag im Rheinhotel Dreesen gesagt hat, er stimme der Sicherheitspolitik von Herrn Leber zu, da sie im großen und ganzen sehr vernünftig sei. Sie können Herrn Mertes ja einmal überzeugen, daß das nicht richtig ist.
Meine Damen und Herren, zwei Problembereiche, die Sie hier angesprochen haben, kann man, finde ich, nicht so leicht abtun.
Das ist einmal die Frage, wie Sie unterschwellig noch immer die Zivildienstleistenden behandeln, nämlich als Leute zweiter Kategorie. Das Wort „Drückebergerei" ist hier mehrfach gefallen. Das ist doch das, was Ihnen im Kopf herumgeht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein weiteres: Ich habe Herrn Wörner überhaupt nicht verstehen können, als er sagte, dieses Gesetz schaffe Dienstungerechtigkeit. Mit diesem Gesetz werden unter dem Strich künftig mehr junge Leute der entsprechenden Generationen Dienst leisten müssen als vorher. Wo dort eine Ungerechtigkeit liegen soll, ist mir nicht erkennbar.
Weiter ist hier ein Punkt angesprochen worden, der wahrscheinlich für Ihre Haltung ein ganz zentraler ist. Herr Wörner, Sie haben ihn an den Schluß gestellt, nämlich die Frage des Vertrauens. Sie sind mit den Argumentationen, deren Sie sich hier bedient haben, dabei, Mißtrauen zu säen. Sie reden geradezu eine Wehrunwilligkeit herbei, indem Sie laufend unterstellen, dieses Gesetz provoziere so etwas. Stellen Sie sich doch hier her und appellieren Sie mit uns an die betroffenen Jahrgänge, weiterhin verstärkt für den Dienst in der Bundeswehr zur Verfügung zu stehen! Einem solchen Appell, der auch unser Appell ist, dient man nicht mit der Schwarzmalerei, die Sie hier betrieben haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Hier sind die Begriffe „liberalistisch" und „liberal" ausgerechnet von Herrn Wörner genannt worden. Daß es mich als Liberalen besonders reizt, dazu etwas zu sagen, werden Sie verstehen. Einer meiner Kollegen hat mir vorhin, als Herr Würzbach redete, gesagt, solche Reden brauche man ab und zu, damit die Koalition wieder wisse, daß es zu ihr keine Alternative gebe.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich kann Ihnen nur sagen: Solche Reden zum Liberalismusverständnis Ihrerseits machen mir deutlich, wie breit der Graben zwischen Liberalismus unserer Definition und dem ist, was Sie als solchen vorgeben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein weiteres: Sie, Herr Wörner, haben geradezu exemplarisch gesagt, das Demonstrationsrecht und auch dieser Gesetzentwurf seien so ein Beispiel für liberalistisches Verständnis gewesen. Ganz genau! Genau das sind die Beispiele, bei denen der Ordnungsanspruch des Staates oder Ansprüche des Staates überhaupt auf Rechtsansprüche des einzelnen treffen. Genau hier! Jedesmal, in all diesen Fällen entscheiden Sie sich gegen den einzelnen und für den Ordnungsanspruch des Staates. Wir entscheiden uns im Zweifel für den einzelnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD) Deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu.


(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0803009100
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache in der zweiten Beratung.
Ich rufe Art. 1 bis 8, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung zuzu-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
stimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten nun in die
dritte Beratung
ein. Das Wort zur Aussprache wird nicht begehrt.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wer mit Ja stimmen will, benutzt die blaue Karte, wer mit Nein stimmen will, die rote. Wer sich der Stimme enthalten will, benutzt die weiße Karte.
Meine Damen und Herren, ich frage, ob ein Mitglied des hohen Hauses seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat.
Ich schließe die namentliche Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, daß wir die Beratung dieses Tagesordnungspunktes während der Auszählung unterbrechen und in der Tagesordnung fortfahren. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, weil es nur dann möglich ist, in der Tagesordnung fortzufahren.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung zu Punkt 8 der Tagesordnung fort:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude
— Drucksache 8/286 —
a) Bericht des Hauhaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/471 — Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksachen 8/453, 8/463 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Gobrecht Abgeordneter Dr. Voss

(Erste Beratung 23. Sitzung)

Ich danke den Herren Berichterstattern. Die Aussprache einschließlich der Begründungen zu den Änderungsanträgen hat gestern stattgefunden, so daß wir mit den Abstimmungen in der zweiten Beratung fortfahren können.
Ich rufe Art. 1 Nr. 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU/CSU auf Drucksache 8/479 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

— Meine Damen und Herren, wenn Sie den Wunsch haben, bin ich gern bereit, auszählen zu lassen, damit ich Ihnen noch eine Freude mache. — Das wollen Sie offensichtlich doch nicht.

(Heiterkeit — Beifall bei der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, wer dem Art. 1 Nr. 1 in der Ausschußfassung zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Art. 1 Nr. 2 bis 5 und Art. 2 bis 5 der Ausschußfassung sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
— Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Wird das Wort zur Aussprache begehrt? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen?
— Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Wer den Beschlußempfehlungen unter Nr. 2 und Nr. 3 auf der Seite 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Mit Mehrheit so beschlossen. Damit sind auch die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt erklärt.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)

— Drucksache 8/457 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Verteidigungsausschuß
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Das Wort zur Begründung der Vorlage wird von der Bundesregierung nicht gewünscht. Ich frage, ob das Wort zur Aussprache gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage dem Innenausschuß — federführend —, dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und dem Verteidigungsausschuß zur Mitberatung, und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit
— Drucksache 8/194 —



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

—Drucksache 8/435 —Berichterstatter: Abgeordneter Kratz (Erste Beratung 21. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine Ergänzung des Berichtes wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung. Ich rufe auf Art. 1, 2, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Leistungen für Arbeitslose
— Drucksache 8/259 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/442 —
Berichterstatter: Abgeordneter Kratz (Erste Beratung 25. Sitzung)

Ich danke Herrn Abgeordneten Kratz für seinen Bericht. Auf eine Ergänzung des schriftlichen Berichts wird verzichtet. Zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ich verbinde die zweite Beratung mit der Schlußabstimmung und rufe auf Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung und Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich von dem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen fest. Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975
— Drucksache 8/171 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/436 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Remscheid)


(Erste Beratung 21. Sitzung)

Ich danke Herrn Abgeordneter Müller (Remscheid) sehr herzlich für die Berichterstattung. Eine
Ergänzung des Berichtes wird nicht gewünscht. Zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ich rufe auf Art. 1, 2, 3, 3 a, 4, 5, Einleitung und Überschrift. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Damit, meine Damen und Herren, ist auch dieses Gesetz einstimmig gebilligt.
Ich rufe nunmehr Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 8. Juli 1976 zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung
— Drucksache 8/260 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/440 —
Berichterstatter: Abgeordneter Zink (Erste Beratung 25. Sitzung)

Ich danke Herrn Abgeordneten Zink für seinen schriftlichen Bericht. Das Wort wird zur Ergänzung des Berichts nicht gewünscht. Zu einer Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ich rufe auf Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung und der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle auch hier einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung sowie den Zusatzpunkt auf:
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache 8/366 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Auswärtiger Ausschuß
16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Düngemittelstatistik
— Drucksache 8/371 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Zusatzpunkt:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
— Drucksache 8/466 —



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Das Wort wird nicht begehrt. Ich bitte, die Überweisungsvorschläge des Ältestenrats aus der Tagesordnung zu entnehmen, aber folgende Änderungen zu beachten: Bei dem Gesetzentwurf über eine Düngemittelstatistik soll zusätzlich der Innenausschuß mitbeteiligt werden. Bei dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes sollen der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend —, der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend — und der Haushaltsausschuß, wie bereits vorgesehen, nach § 96 der Geschäftsordnung beteiligt werden. — Ich sehe und höre zu den Vorschlägen, die hier ergänzt worden sind, keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 8/364 —
Berichterstatterin ist die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Berger (Berlin), der ich für den Bericht danke.
Wer dem Vorschlag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung auf:
18. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung
Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesh über den Handel mit Juteerzeugnissen
Empfehlung einer Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten über den Handel mit Textilerzeugnissen
Empfehlung für eine Verordnung des Rates betreffend Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Handel mit Textilerzeugnissen
Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren
Empfehlung für eine Verordnung des Rates
über den Abschluß des Abkommens zwischen
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses Nr. 2/76 des Gemischten Ausschusses EWG/Israel über eine Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen EWG-Israel hinsichtlich der Ursprungsregeln
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksachen 8/4, 8/30, 8/158, 8/157, 8/20, 8/182, 8/355 —
Berichterstatter: Abgeordneter Angermeyer
19. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß von Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien
Empfehlung für einen Beschluß des Rates, mit dem die Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien und Syrien zwecks Abschluß von Interimsabkommen zu eröffnen
Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten
Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Inte-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen rimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien
Vorschlag einer Empfehlung für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik
Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen mit der Libanesischen Republik über den Abschluß eines Interimsabkommens zu eröffnen
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel
Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel
— Drucksachen 7/5919, 8/50, 8/179, 7/5943, 8/356 —
Berichterstatter: Abgeordneter Angermeyer
Ich frage, ob jemand der Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall. Auch zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ich schlage Ihnen vor, daß wir der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen auf den Drucksachen 8/355 und 8/356. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich kehre nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung mit dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung in dritter Beratung zurück, zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes, Drucksache 8/434. An der Abstimmung haben sich 467 Abgeordnete und 21 Kolleginnen und Kollegen aus Berlin beteiligt. Mit Ja haben 241 Mitglieder des Hauses und 10 Berliner Kollegen gestimmt, mit Nein 226 und 11 Berliner Kollegen.
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 467 und 21 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 241 und 10 Berliner Abgeordnete
nein: 226 und 11 Berliner Abgeordnete
Ja
SPD
Dr. Ahrens
Amling
Dr. Apel
Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Dr. Bayerl
Becker (Nienberge) Biermann
Bindig Blank
Dr. Böhme (Freiburg) Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Brück
Buchstaller
Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fiebig Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Friedrich (Würzburg) Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner
Glombig
Gobrecht
Grobecker
Grunenberg
Gscheidle
Dr. Haack
Haar
Haase (Fürth)

Haehser
Hansen
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff
Henke Heyenn Höhmann
Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach)
Dr. Holtz
Horn
Frau Huber
Huonker
Ibrügger
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jaunich Dr. Jens Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein (Dieburg)

Koblitz
Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lattmann Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller (Bayreuth)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Neumann Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn Porzner
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim) Ravens
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Scheu
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (München) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Schreiber Schulte (Unna)

Schwabe
Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade)



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Seefeld Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl (Kempen)

Dr. Staudt
Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes
Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weißkirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting)

Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich (Berlin) Dr. Dübber
Egert
Löffler
Männing
Frau Schlei
Schulze (Berlin) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer
Baum
Cronenberg
Eimer (Fürth)

Engelhard
Ertl
Dr. Friderichs
Frau Funcke
Gärtner Gallus
Gattermann
Genscher Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Hölscher Hoffie
Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Dr. Graf Lambsdorff Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer Frau Matthäus-Maier Mischnick
Möllemann
Paintner
Peters (Poppenbüll) Schmidt (Kempten)
von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen
Alber
Dr. Althammer
Dr. Arnold
Dr. Barzel Bayha
Dr. Becker (Frankfurt) Frau Benedix
Benz
Berger
Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. von Bismarck
Dr. Blüm
Böhm (Melsungen)

Dr. Bötsch
Braun
Breidbach Broll
Bühler (Bruchsal)

Burger
Carstens (Emstek) Carstens (Fehmarn) Conrad (Riegelsberg)
Dr. Czaja Daweke Dr. Dollinger
Dr. Dregger
Dreyer Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers Ey
Eymer (Lübeck)

Dr. Eyrich Feinendegen
Frau Fischer
Francke (Hamburg) Franke
Dr. Friedmann
Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Geier
Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George
Gerlach (Obernau) Gerstein
Gierenstein
Glos
Dr. Gölter Dr. Gruhl Haase (Kassel)

Haberl
Dr. Häfele Dr. Hammans
Handlos
Hanz

(BonnBad Godesberg)

Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr, Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr. Jaeger Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Münster)

Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München) Klinker
Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Dr. Kohl
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner Dr. Laufs Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller
Müller (Remscheid) Müller (Wadern)
Dr. Müller-Hermann
Dr. Narjes Neuhaus Frau Dr. Neumeister
Niegel
Nordlohne
Dr. Nothhelfer Frau Pack
Pfeffermann Pfeifer
Pieroth
Dr. Pinger
Pohlmann
Prangenberg Dr. Probst
Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger Dr. Reimers
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Riesenhuber Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose
Rühe
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz (Trier) Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte (Schwäbisch
Gmünd)
Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger
Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen)

Dr. Starke (Franken)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Stommel
Strauß
Stücklen
Stutzer
Susset
de Terra
Tillmann
Dr. Todenhöfer Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Düren) Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Wallmann Frau Dr. Walz Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber (Heidelberg) Weiskirch (Olpe)
Dr. von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex Frau Dr. Wilms



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Wimmer

(Mönchengladbach) Windelen

Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Dr. Zeitel Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger (Berlin) Dr. Gradl
Kittelmann Kunz (Berlin) Luster
Müller (Berlin)

Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Damit ist das Gesetz in dritter Beratung angenommen worden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich gehe davon aus, daß das Haus auch den übrigen Beschlußempfehlungen des Ausschusses unter Ziffer 2 bis 4 zustimmt. — Das ist der Fall.
Wir sind damit am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 15. Juni, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.