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ID0802926800

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    Plenarprotokoll 8/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Glotz und des Abg Sund auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2035 A Eintritt des Abg. Lambinus und des Abg Eickmeyer in den Deutschen Bundestag . 2035 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 2035 B Wahl des Abg. Glombig als Stellvertreter im Vermittlungsausschuß . . . . . . . 2035 B Wahl des Abg. Lemp als Vertreter im Europäischen Parlament . . . . . . . . . 2035 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung — Drucksache 8/360 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz) — Drucksache 8/361 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz) — Drucksache 8/362 — Genscher, Bundesminister AA 2035 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 2037 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2040 C Dr. Bangemann FDP 2042 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 2046 C Seefeld SPD 2048 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Deutschlandpolitik — Drucksachen 8/118, 8/255 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . . . . 2050 D Dr. Kreutzmann SPD . . . . . . . 2056 A Hoppe FDP 2061 B Franke, Bundesminister BMB . 2067 D, 2116 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 Dr. Zimmermann CDU/CSU . . . . 2078 D Dr. Schmude SPD 2083 B, 2121 B Jung FDP . . . . . . . 2087 B, 2131 C Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . 2090 D Schulze (Berlin) SPD 2093 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 2095 D Büchler (Hof) SPD 2099 C Graf Huyn CDU/CSU 2103 A Friedrich (Würzburg) SPD . . 2106 A, 2124 B Dr. Gradl CDU/CSU . . . . . . . . 2111 A Kunz (Berlin) CDU/CSU 2118 B Dr. Kohl CDU/CSU . 2123 C, 2124 A, 2128 A Wehner SPD 2123 D Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 2124 C Dr. Ehmke SPD 2126 B Böhm (Melsungen) CDU/CSU 2129 A Schmöle CDU/CSU 2131 D Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . . 2133 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude — Drucksache 8/286 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/471 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses --- Drucksachen 8/453, 8/463 — Gobrecht SPD . . . . . . . 2136 A, 2139 A Dr. Voss CDU/CSU . . . . . . . . . 2137 A Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 2140 C Köster CDU/CSU 2143 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/370 — de Terra CDU/CSU . . . . . . . . 2145 D Horn SPD 2146 B Ludewig FDP 2146 D Fragestunde — Drucksache 8/458 vom 20. 05. 1977 — Umsiedlung der weißen Bevölkerung aus Südwestafrika im Falle der Machtübernahme der schwarzen Mehrheit nach Südamerika MdlAnfr A109 20.05.77 Drs 08/458 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 2072 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 2072 B Einheitliches Konzept der EG für die am 23. Mai beginnende 6. UN-Seerechtskonferenz sowie Sicherstellung der Fanggründe vor den Küsten Kanadas, Norwegens, der USA und Islands für die deutsche Fischerei nach Errichtung der 200-Seemeilen-Wirtschaftszone MdlAnfr A118 20.05.77 Drs 08/458 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU MdlAnfr A119 20.05.e Drs 08/458 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2072 C, D, 2073 A, C ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . . 2072 D, 2073 B Benachteiligung deutscher Futtermittelhersteller beim Einkauf von Magermilchpulver bei EG-Ausschreibungen durch unterschiedliche Währungsberechnungen; Verwendung von Magermilchpulver zur Kälberfütterung über einen Beimischungszwang sowie Verbilligung des Magermilchpulvers für diesen Zweck MdlAnfr A63 20.05.77 Drs 08/458 Peters (Poppenbüll) FDP MdlAnfr A64 20.05.77 Drs 08/458 Peters (Poppenbüll) FDP Antw PStSekr Gallus BML 2073 D, 2074 A, C, D ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP . . . 2074 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . . 2074 D Staatliche Verbilligung von Trinkmilch für Kindergärten und Schulen MdlAnfr A65 20.05.77 Drs 08/458 Frau Geier CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 2075 A, B, C, D, 2076 A ZusFr Frau Geier CDU/CSU 2075 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 2075 B ZusFr Susset CDU/CSU 2075 C ZusFr Würtz SPD 2075 C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 2075 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2075 D Deklarationsform für Gemengeteile bei Mischfuttermitteln MdlAnfr A66 20.05.77 Drs 08/458 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2076 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 III Ermittlung der genauen Zahl der neugeschaffenen Ausbildungsplätze zur Kontrolle über die Angaben des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsausbildung MdlAnfr A43 20.05.77 Drs 08/458 Heyenn SPD MdlAnfr A44 20.05.77 Drs 08/458 Heyenn SPD Antw PStSekr Engholm BMB . . . . . 2076 C, 2077 A, B, C, D, 2078 A ZusFr Heyenn SPD . . . 2076 D, 2077 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU 2077 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 2078 A Ausnutzung der Ausbildungskapazitäten bei Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr A102 20.05.77 Drs 08/458 Walther SPD Antw PStSekr Engholm BMB . . . . 2078 B Nächste Sitzung 2147 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2149* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977 2035 29. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 5. Dr. Ahrens " 27. 5. Alber * 27. 5. Dr. Bangemann 27. 5. Dr. Bayerl * 27. 5. Dr. Becher (Pullach) 27. 5. Blumenfeld* 27. 5. Buchstaller *** 27. 5. Dr. Corterier *** 27. 5. Damm *** 27. 5. Fellermaier * 27. 5. Flämig *** 27. 5. Francke (Hamburg) 26. 5. Dr. Fuchs * 27. 5. Dr. Geßner *** 27. 5. Grüner 26. 5. Haase (Fürth) * 27. 5. von Hassel 27. 5. Dr. Hupka *** 27. 5. Dr. Jaeger *** 27. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 5. Katzer 27. 5. Dr. h. c. Kiesinger 26. 5. Dr. Klepsch*** 27. 5. Kunz (Berlin) *** 27. 5. Dr. Graf Lambsdorff 26. 5. Lange *** 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer ** 27. 5. Lücker * 27. 5. Dr. Marx *** 27. 5. Mattick *** 27. 5. Möhring *** 27. 5. Möllemann *** 27. 5. Dr. Müller ** 27. 5. Dr. Narjes 27. 5. Neuhaus 27. 5. Neumann * 27. 5. Ollesch *** 27. 5. Pawelczyk *** 27. 5. Petersen 27. 5. Picard 27. 5. Dr. Reimers 27. 5. Schmidt (München) * 27. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 5. Dr. Schöfberger 27. 5. Schreiber * 27. 5. Schwabe * 27. 5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Dr. Schwencke (Nienburg)** 27. 5. Dr. Schwörer * 26. 5. Frau Schuchardt 27. 5. Sieglerschmidt * 27. 5. Dr. Starke (Franken) * 26. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Voigt (Frankfurt) *** 27. 5. Dr. Waigel 27. 5. Dr. Wallmann 26. 5. Frau Dr. Walz * 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 26. 5. Dr. Zeitel 26. 5. Zeyer * 26. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich gehe sofort auf die Vorschläge, ,die wir für eine familienpolitische Komponente vorsehen, ein. Da schlagen wir nämlich vor, bei der Direktförderung auf das Jahr abzustellen, in dem das Kind schon da ist, oder aber, wenn der Zuschuß auf mehrere Jahre aufgeteilt werden werden sollte — das ist noch völlig offen —, dann pro Jahr den direkten Zuschuß pro Kind zu erhöhen. Furchtbar einfach!
    2142 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 29. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1977
    Frau Matthäus-Maier
    Ein zweiter Punkt spricht gegen Ihren Antrag. Sie schaffen ein neues Zuordnungsproblem. Wir haben doch alle im Ausschuß und hier im Plenum das Problem der Kinderadditive miterlebt. Wem sollen Kinderadditive bei der Scheidung zugeordnet werden? Sie schaffen hier durch den vorliegenden Antrag ein neues Problem. Wem soll z. B. eine solche Begünstigung zugeordnet werden, wenn eine Ehe geschieden wird? Was schlagen Sie da vor? Ein zusätzliches Zuordnungsproblem entsteht.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Wir gehen zunächst einmal von der intakten Ehe aus!)

    — Entschuldigen Sie, Sie können doch nicht sehenden Auges in ein Problem hineinlaufen, das wir heute kennen und für das übrigens die FDP beim Steuerpaket sehr konkrete Vorschläge gemacht hat, die Sie bisher abgelehnt haben.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Was haben wir heute abgelehnt? Haben Sie gefehlt?)

    Drittens — das ist für uns das Hauptargument —: Eine Berücksichtigung der Kinderzahl ist mit dem System von Abschreibungen nun beim besten Willen nicht zu vereinbaren. Eine Berücksichtigung von Kinderzahlen bei Abschreibung gibt es im ganzen deutschen Einkommensteuerrecht nicht. Das hat es nicht gegeben.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Warum soll man nicht einmal damit anfangen?)

    Von daher sehe ich folgende Gefahr. Wenn wir einmal zulassen, daß eine Sache anders als sonst üblich, nämlich unter Berücksichtigung der Kinderzahl, abgeschrieben werden kann, dann frage ich Sie: Was soll man dann bei anderen Abschreibungsmöglichkeiten gegen die gleiche Argumentation und gegen gleiche Wünsche entgegenhalten? Herr Köster, ich glaube, es ist kein Zufall — das wissen Sie ja auch —, daß dieser Antrag, der hier heute auf dem Tisch liegt, nicht von Ihren Steuerfachleuten gekommen und begründet worden ist — im Ausschuß übrigens auch nicht —, weil dann nämlich klar würde, daß dieser Vorschlag unter steuersystematischen Gründen Schlichtweg abenteuerlich ist.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Im Städtebauausschuß haben wir in der ersten Beratung schon darüber gesprochen!)

    Was haben wir uns vorgestellt, und was stellen wir uns vor? Die Koalition und die FDP-Bundestagsfraktion wollen eine familienpolitische Komponente.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Dann sollen sie sie doch machen!)

    Das wollen sie, und aus diesem Grunde haben wir ja den Entschließungsantrag hier vorgelegt, weil Sie nach unserer Ansicht diese familienpolitische Komponente im Rahmen einer Abschreibungsregelung nicht erreichen können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auf den SanktNimmerleins-Tag verschoben!)

    Wir meinen, daß aber bei einer Umstellung von der heutigen Abschreibungsregelung auf ein anderes Förderungssystem eine familienpolitische Komponente zu berücksichtigen wäre. Aus diesem Grunde
    haben wir die Regierung gebeten, bis Ende 1978 entsprechende Vorschläge zu machen.
    Sie wissen — ich habe das auch schon in der ersten Lesung gesagt —, daß ich persönlich eine solche Umstellung auch aus anderen Gründen sehr bevorzugen würde. Denn eines kommt in der ganzen öffentlichen Diskussion und auch bei Ihnen viel zu kurz. Herr Voss, Sie sprachen hier von bürokratischer Lenkung bei einer Umstellung. Sie müßten nun doch wirklich einmal konkret beweisen, wieso es ein Ausdruck von mehr Lenkung sein soll, wenn man statt einer Abschreibungsregelung einen direkten positiven Förderungsbetrag einführt. Ich kann z. B. unser heutiges Kindergeldsystem, das ja von einem vorherigen Kinderfreibetrag auf einen direkten Förderungsbetrag umgestellt ist, nicht für bürokratischer als das bisherige System halten. Und es ist mit Sicherheit gerechter.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Haben Sie schon einmal einen Kindergeldantrag ausgefüllt?)

    Ein wichtiger Grund für die Umstellung ist der konjunkturpolitische Effekt. Wenn eine solche Umstellung mit dem Ergebnis erfolgen würde, daß zu Beginn des Bauens das, was bisher über acht Jahre in einer Steuersubvention verteilt worden ist, aufsummiert in einem festen Zuschußbetrag gezahlt würde, würde dies zweifellos bisher Bauwillige, die aber nicht in der Lage waren, das erforderliche Eigenkapital zu Beginn des Bauens zur Verfügung zu stellen, in die Lage bringen, tatsächlich zu bauen. Wir hätten also nicht nur einen zusätzlichen vermögenspolitischen Effekt, sondern auch einen konjunkturpolitischen, weil mit der Eröffnung einer solchen Möglichkeit zusätzliche Bevölkerungskreise ein Haus bauen könnten,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bis zu welcher Einkommenshöhe?)

    da sie ja dann das erforderliche Startkapital hätten. Und schließlich wäre eine solche Umstellung wegen der nicht mehr vorhandenen Progressionswirkung auch sozial gerechter. Das kann man, glaube ich, nicht bestreiten.
    Ein letztes zu diesem Punkt: Die FDP-Fraktion ist in der Frage des Ob einer Umstellung und des Wie einer Umstellung noch offen und unentschieden. Wir werden dies entscheiden, wenn bis Ende des Jahres 1978 von der Regierung entsprechende Alternativvorschläge und -berechnungen vorgelegt werden.
    Sie haben auch beantragt, die Aussetzung des
    7 b für das Jahre 1973 rückgängig zu machen. Meine Damen und Herren, konjunkturpolitische Maßnahmen wie die genannte Aussetzung des § 7 b haben das Ziel, die Bürger durch staatliche Anreize oder durch das Weglassen von Anreizen zu einem bestimmten Verhalten zu motivieren. Konjunkturpolitische Maßnahmen würden in Zukunft völlig unglaubwürdig, wenn der Bürger darauf hoffen könnte, ein konjunkturpolitisch unerwünschtes Verhalten später dadurch honoriert zu bekommen, daß die Regierung später eine solche Maßnahme rückgängig machen würde. Das heißt, konjunkturpolitische Maß-



    Frau Matthäus-Maier
    nahmen würden in Zukunft ins Leere laufen, wenn wir sie nachträglich wieder rückgängig machen würden.
    Ein weiteres: Keines der Ziele die die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf verfolgt, würde durch eine nachträgliche Gewährung des § 7 b für die Bürger, die im Jahre 1973 den Bauantrag gestellt haben, erreicht. Zum Beispiel würde das eigentums-
    und wohnungspolitische Ziel nicht erreicht, denn diese Leute haben ja bereits 1973 gebaut und sind Eigentümer geworden. Auch das konjunkturpolitische Ziel dieses Gesetzes würde nicht erreicht, denn der Bau steht ja bereits und soll nicht etwa erst gebaut werden. Auch die mobilitätspolitische Zielsetzung würde überhaupt nicht zum Tragen kommen, denn entweder fühlen sich die Bürger in dem 1973 gebauten Haus wohl und wollen auch dort bleiben — dann brauchen sie keinen mobilitätspolitischen Anreiz —, oder sie wollen umziehen; dann können sie das immer noch, denn wer damals gebaut hat, hat nicht den § 7 b verloren, sondern kann ihn für ein anderes Bau- oder Erwerbsobjekt in Anspruch nehmen.

    (Conradi [SPD] : Das ist vielleicht eine Begründung!)

    Selbstverständlich sind mit dieser Regelung Härten im Einzelfall verbunden. Doch Härten entstehen auch für jene Bürger, die im August, September oder Oktober des vorigen Jahres einen Altbau erworben haben und nicht in den Genuß des § 7 b gekommen sind. Dies kann also keine Begründung für eine Aussetzung sein.
    Ich will nicht verschweigen, daß bei der jetzigen Regelung des § 7 Probleme offengeblieben sind, die wir unter Umständen in Zukunft durch Novellierung behandeln müssen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. In dem Gesetzentwurf ist wie im geltenden Recht geregelt, daß der Anteil an einem Objekt zum Objektverbrauch am gesamten Objekt führt. Dies gilt nicht für Ehegatten, solange die Ehe besteht, da diese zweimal den § 7 b in Anspruch nehmen können und zwar auch für Häuser, die gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten sind. Aber es kann folgende Situation eintreten, die wir im Finanzausschuß diskutiert haben. Wenn beide Ehepartner den § 7 b in Anspruch nehmen wollen, dann können sie es in einer intakten Ehe nebeneinander oder hintereinander tun. Das ist unproblematisch. Es kann jedoch der Fall eintreten, daß, nachdem ein Ehepaar den § 7 b einmal in Anspruch genommen hat, nach der Scheidung der Ehe der § 7 b nicht zum zweitenmal in Anspruch genommen werden kann, weil durch den Anteil an dem Objekt Objektverbrauch für beide insgesamt eingetreten ist. Das würde mit Sicherheit im Einzelfall zu erheblichen Härten führen. Denn dies würde nur bei gemeinschaftlichem Eigentum der Ehegatten eintreten. Aber eigentlich wünschen wir ja gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten, weil es Ausdruck der partnerschaftlichen Beziehungen in einer Ehe ist. Wir von der SPD haben dies zwar im Ausschuß angesprochen, meinen aber, daß eine Lösung dieses Problems außerordentlich kompliziert ist. Falls sich Unzuträglichkeiten einstellen, müssen wir darauf zurückkommen.
    Mein letztes Wort gilt der Berlin-Regelung des § 7 b. Herr Gobrecht hat die Anträge der CDU/CSU zu Berlin im einzelnen mit der zutreffenden Begründung zurückgewiesen. Ich möchte nur noch hinzufügen: Wenn Sie so sehr für Berlin eintreten wollen, dann ist uns völlig unerklärlich, warum der Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen in seiner Sitzung in Berlin das zwischen dem Senat von Berlin und der Bundesregierung abgestimmte Förderungskonzept für die Altbausanierung e i n s t i mm i g gebilligt hat. Sie müssen doch wissen, was Sie wollen! Wenn der Innerdeutsche Ausschuß einstimmig meint, das sei so in Ordnung, dann wird Berlin doch wohl ausreichend berücksichtigt worden sein.
    Ich komme zum Schluß. Nach dem Rentenpaket, nach dem Gesetz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen und mit dem morgen zu verabschiedenden Gesetzentwurf zur Abschaffung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer verwirktlicht der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf zu § 7 b und zur Grunderwerbsteuererleichterung einen wichtigen Programmpunkt aus der Regierungserklärung der sozialliberalen Koalition vom Dezember 1976. Dies zeigt, daß die sozialliberale Koalition nach einem — wie ich finde — etwas schlechten Start Tritt gefaßt hat und dabei ist, die Gesetzesvorhaben, die sie sich vorgenommen hat, zügig durchzuführen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Grandiose Reformen sind das!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Köster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gottfried Köster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Zu so später Stunde ist es notwendig, über einige Punkte unseres Änderungsantrags zu sprechen und in Erinnerung zu rufen, daß die Mehrheit des Finanzausschusses den Versuch der CDU/ CSU-Fraktion, dem § 7 b eine familienfreundliche Ausprägung zu geben, mit der — heute wiederholten — Begründung abgelehnt hat, aus steuersystematischen Gründen könnten im gegenwärtigen System des § 7 b familiäre Kriterien keinen Platz und keine Berücksichtigung finden. Die Vordergründigkeit dieser Argumentation ist auch daran erkennbar, daß dieselbe Mehrheit den Wunsch der CDU/ CSU ablehnte, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, ob die Berücksichtigung einer familienfreundlichen Komponente auch ohne Systemumstellung im Rahmen des geltenden § 7 b möglich ist.
    Ich bedanke mich bei Herrn Staatssekretär Offergeld, daß er heute abend nochmals prüfen will, ob die Ausdehnung unseres Antrags auf Berlin möglich ist. Wir haben dann einen der wesentlichen Punkte, die Herr Gobrecht vorgebracht hat, beseitigt.
    Die SPD/FDP-Koalition hat also verhindert, daß das Finanzministerium tätig werden konnte, einen vollständigen Vorschlag auszuarbeiten, der den Familien auf andere Weise als durch bloße Erhöhung der Höchstbeträge hätte helfen können. Wir haben uns trotzdem entschlossen, einen Änderungsantrag — also eine wirkliche Alternative, nach der ja



    Köster
    immer geschrien wird — zu stellen, der systemgerecht und familienfreundlich ist. Der von der CDU/CSU zuerst im Ausschuß gemachte Vorschlag der Erhöhung der Höchstbeträge für kinderreiche Familien mit drei und mehr Kindern sollte den Charakter einer Sofortmaßnahme haben. Von einer Soforthilfemaßnahme kann man nicht die familienpolitische Ausfeilung und Ausprägung erwarten, die im Interesse auch finanzschwacher Familien wünschenswert war.
    Der heute vorgelegte Änderungsantrag erfüllt die Bedingungen einer familienfreundlichen Ausprägung des § 7 b. Ein gerechter Familienlastenausgleich, wo immer er zum Tragen kommt, kann auf eine duale Struktur nicht verzichten. Ein gerechter Familienlastenausgleich muß einerseits die Existenzsicherung von finanzschwachen Familien mit Kindern gewährleisten, andererseits aber auch das Engagement einer finanziell leistungsfähigeren Familie für ihre Kinder angemessen berücksichtigen. Familienlastenausgleich in einem leistungsorientierten, sozial geprägten Staat kann weder auf das Instrument einer Sockelgarantie verzichten, wie es beim Kindergeld, Wohngeld, in der Sozialhilfe, im BAföG oder bei der Wohnungsbauprämie angewandt wird, noch darauf verzichten, daß finanziell leistungsfähige Familien mit Kindern gegenüber Familien gleicher Leistungsfähigkeit ohne Kinder durch Freibeträge einen Ausgleich für ungleiche steuerliche Belastungsfähigkeit erhalten.
    Wenn wir diese Grundsätze für eine familienfreundliche Gestaltung des § 7 b anwenden, müssen wir die Familien berücksichtigen, die finanziell unabhängiger sind und durch Mehraufwendungen für ihre Kinder sich den notwendigen Wohnraum selber beschaffen können, dürfen aber auch und vor allem diejenigen Familien nicht aus den Augen verlieren, die wegen ihrer Kinderzahl und der damit verbundenen Finanzschwäche nicht in der Lage sind, steuerliche Vergünstigungen durch erhöhte Aufwendungen in Anspruch zu nehmen. Wer bei einer familienfreundlichen Gestaltung Familien mit Kindern vergißt, die eben nicht in der Lage sind, 150 000 DM für den Neubau oder den Erwerb eines Altbaus für ihren Wohnbedarf bereitzustellen, genügt den Anforderungen eines gerechten Familienausgleichs nicht.
    Die Wirklichkeit sieht doch so aus, daß viele Familien den notwendigen Wohnraum für ihre Kinder dadurch bereitstellen, daß sie durch hohe Selbsthilfe beim Neubau oder durch Selbsthilfe bei Reparaturen nicht zu teurer Altbauten ihr Ziel zu erreichen suchen. Der Wert der eigenen Arbeitsleistung aber gehört nicht zu den begünstigten Herstellungskosten. Dieser Leistung kann man nur dadurch gerecht werden, daß man den Begünstigungszeitraum verlängert: für ein oder zwei Kinder um ein Jahr usw., wie es in unserem Antrag vorgesehen ist, im Höchstfall — also bei sechs und mehr Kindern — um vier Jahre. Die Verlängerung des Begünstigungszeitraumes für Familien mit Kindern hat den Charakter eines Freibetrages, der um so besser wirksam wird, als Familien mit und ohne Kinder — und das ist von der Koalition nie erwähnt worden — seit dem 1. Januar 1975 bei gleichem Einkommen gleiche Einkommen- oder Lohnsteuer zu zahlen haben.
    Unser Vorschlag ist steuersystematisch nicht anfechtbar. Herr Gobrecht hat ein wenig überheblich unseren Vorschlag als unausgegoren, unvernünftig bezeichnet, „kein Sachverstand". So etwas sagt man nicht ohne Begründung, wenn man fair mit dem politischen Gegner umgeht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir begrenzen die Anwendbarkeit der von uns vorgeschlagenen Regelung auf selbst genutztes Wohneigentum. Es wird also nur der Personenkreis berücksichtigt, der auch unter § 21 a des Einkommensteuergesetzes fällt. Ist Ihnen bekannt, daß bis vor wenigen Jahren der § 7 b als Instrument auch auf eigengenutzte Wohnungen eingeschränkt war? Derjenige, der § 21 a in Anspruch nehmen kann, ist berechtigt, den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung mit 1,4 % des Einheitswertes jährlich abzugelten. Unabhängig davon, ob diese Vorschrift nun sinnvoll ist oder nicht, erlaubt sie dem Eigentümer einer eigengenutzten Wohnung wegen des niedrig bemessenen Nutzwertes die zusätzliche Abschreibung nach § 7 b, die er acht Jahre lang in Anspruch nehmen kann. Was also Frau Matthäus eben so klug gesagt hat — daß alles dem Abschreibungsgrundsatz unterstellt werden müsse —, ist falsch, denn derjenige, der eine eigengenutzte Wohnung bewohnt und § 7 b in Anspruch nimmt, schreibt 140 % ab. Wenn das so ist, ist die Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeit für Familien mit Kindern durch Verlängerung der Abschreibungszeit in dieser Beziehung also keine Abweichung im System, sondern nur eine Abweichung einer Meßzahl. Statt 8 Zwanzigstel von den Herstellungs- und Erwerbskosten zusätzlich abschreiben zu können, wird auch nach unserem Vorschlag eine Familie mit Kindern 9, 10, 11, im Höchstfalle 12 Zwanzigstel über die volle Abschreibung hinaus abschreiben können. Das scheint Herr Gobrecht noch nicht verstanden zu haben.
    Unsere Lösung macht auch keine weiteren Feststellungen durch die Finanzverwaltungen erforderlich als die, die schon in jeder Einkommensteuererklärung zu machen sind. Die Kinderzahl ist wegen der Kinderadditive und der Kirchensteuer festzustellen. Es ist Gerede, wenn man sagt, daß dieses eine sachfremde, in der Einkommensteuererklärung nicht vorhandene Feststellung sei. Eine Kontrolle über die Jahre der Abschreibung ist sowieso zu führen. Ob die Wohnung eigengenutzt ist, ergibt sich aus der Angabe über den Nutzungswert. Wir haben keine Abweichung von der Systematik des bisherigen § 7 b feststellen können.
    Auch in der Verbindung mit eigengenutzten Häusern mit Einliegerwohnungen halten sich die Veränderungen im Rahmen der bisherigen Toleranzgrenzen auf die Abschreibungszeit. Bei Inanspruchnahme des § 7 b wird die normale Abschreibungszeit eines Gebäudes von 50 Jahren auf 48 Jahre, d. h. um zwei Jahre verkürzt. In unserem Falle würde die Abschreibungszeit bei Familien mit mehr als sechs Kin-



    Köster
    dern auf 52 Jahre verlängert. Das sind auch nur 4 % Abweichung von der Abschreibungszeit, wenn man den Restwert 40 Jahre lang mit 2,5 % abschreiben kann. Auch hier haben wir also keinen Übergang geschaffen, der holpriger wäre als der, der bereits durch die vorhandene Gesetzgebung existiert, wenn man sich als Norm an einer 2 %igen Abschreibung in 50 Jahren orientiert.
    Die Feststellung der Kinderzahl im achten Jahr der Anwendung des § 7 b erlaubt es, wie eben schon zitiert wurde, jungen Familien, in den Wohnraum hineinzuwachsen. Ich möchte als familienpolitisch interessierter Politiker darauf hinweisen, daß sich vielfach nach unserer Gesetzgebung erst dann der Fall der Sozialberechtigung, der Unterstützung kinderreicher Familien ergibt, wenn ihre Wohnungen überbelegt sind. Ich möchte bewirken, daß durch eine vernünftige Familienplanung erreicht werden kann, daß Familien gemäß ihrer Größe in Wohnungen hineinwachsen und daß sie keinen Zeitpunkt erleben müssen, wo sie in einer überbelegten Wohnung sitzen. Frau Matthäus hat diese Probleme sicher nicht erkannt. In meinem Wahlkreis, in dem ich mit Erfolg kandidiert habe und sie auch kandidiert hat, wird sie Gelegenheit haben, diese Probleme bei den Familien zu studieren, die solche Probleme haben.

    (Möllemann [FDP] : Das kann dazu führen, daß sie erfolgreicher kandidiert; Sie verlieren den Wahlkreis!)

    Mir scheint — und das möchte ich Frau Matthäus zugestehen —, daß man darüber streiten kann, ob man für die Festsetzung des Verlängerungszeitraums das achte oder das erste Jahr heranziehen soll.