Rede:
ID0802614600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8026

  • date_rangeDatum: 12. Mai 1977

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    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Gansel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dies kann ich nicht bestätigen; denn jedermann in diesem Hause weiß, daß Sie es 1972 nicht durchsetzen konnten, da Sie in diesem Haus nicht über die Mehrheit verfügten. Das war die sozialliberale Koalition.

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Da irren Sie! In dem Punkt hatten wir die Mehrheit!)

    Auf das Thema der Kleinrentner bin ich noch einmal eingegangen, weil sich nicht nur hier, sondern auch in der Kriegsopferversorgung und anderswo zeigt, daß die Opposition durchaus lernfähig ist, und das ist ein optimistischer Ausklang am späten Abend, den man hinreichend würdigen muß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ihr lernt nichts dazu?)

    Sie haben eine Reihe von Anträgen gestellt, von denen drei nur bloße Wiederholungen von Bundesratsanträgen sind. Wir haben sie im Ausschuß beraten, wir haben darüber abgestimmt. Wir werden sie hier mit der gleichen Begründung wie im Ausschuß ablehnen; sie hat sich nicht geändert. Ich darf wegen der Einzelheiten auf den Ausschußbericht verweisen.
    Folgendes scheint mir jetzt bemerkenswert zu sein. Erstens: Wenn Sie heute verlangen, daß die Regelung aus dem Bundeskindergeldgesetz, nämlich die Verlängerung der Bezugsmöglichkeiten über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 23. Lebensjahr, wenn kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf das Kriegsopferrecht übertragen werden soll, so akzeptieren Sie damit, daß dieser unser Vorschlag richtig ist. Damals haben Sie ihn heftig kritisiert, Sie forderten Arbeitslosenhilfe, und Sie forderten einen Bezug bis zum 27. Lebensjahr. Wenn Sie sich heute auf diese unsere Grundposition stellen, so ist das ein Fortschritt. Sie haben gelernt, und das ist in Ordnung. Sie übersehen dabei allerdings, daß Ihr Vorschlag zum § 33 b im wesentlichen nur die Bezieher von Versorgungsleistungen betrifft, die im Ausland wohnen, und gerade dort gilt das Argument der Jugendarbeitslosigkeit, auf Grund derer wir sie innerhalb der Bundesrepublik zu lösen und zu lindern versuchen, nicht mit der Begründung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das trifft die Pflegezulagenempfänger!)

    Wenn Sie schließlich im § 45 b eine besondere Regelung für die Waisen fordern, so ist das ein Vorschlag, dem wir grundsätzlich offen gegenüberstehen. Wir haben ihn aber seinerzeit im Rahmen der Reform des Bundeskindergeldgesetzes nicht aufnehmen können, und zwar im wesentlichen — das wissen Sie wie wir — aus Gründen der Kosten. Wenn wir jetzt eine Sonderregelung im Kriegsopferrecht einführen, so hat dies unbedingt Konsequenzen auf die Rentenversicherung und auf die Unfallversicherung. Dies ist zur Zeit nicht machbar; aber das Anliegen ist im Grunde berechtigt.
    Es bestätigt noch einmal unsere Lösung aus dem Sommer letzten Jahres.
    Zweitens: Der andere Punkt, in dem Sie dazugelernt haben, ist § 48. Dabei geht es um die Frage, unter welchen Umständen eine Witwen- oder Waisenbeihilfe gewährt werden soll, wenn der Versorgungsberechtigte nicht an den Folgen seiner Kriegsbeschätligung gestorben ist. Wir haben diesen Paragraphen im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes geändert. Damals haben Sie vor allen Dingen angegriffen, daß wir die sogenannte Bedürftigkeitsgrenze herabgesetzt haben. Diese Bedürftigkeitsgrenze betrug damals — das war im Januar 1976 — bei Witwen 2 760 DM monatlich. Wir haben dann durchgesetzt, daß es damals auf 1 530 DM herabgesetzt wurde. Heute liegt diese Grenze bei 2 125 DM. Sie haben diese Grenze, die Sie damals so heftig attackiert haben, heute akzeptiert. Sie haben gelernt. Das ist in Ordnung, und wir sollten das anerkennen.
    Wenn Sie jetzt die Erleichterung des Bezuges dieser Leistung fordern, so übersehen Sie dabei, daß die gesetzliche Fiktion des § 48, die Sie hier erweitern wollten, auch Auswirkungen auf andere, ähnliche Versorgungsleistungen haben müßte. Es ist aber akzeptabel, daß dann, wenn eine Versorgungsleistung erbracht wird, wenn der Versorgungsberechtigte nicht an den Folgen seiner Beschädigung verstorben ist, wenn er also auch andere Versorgungsansprüche hat, eine Einzelfallprüfung möglich sein muß. Im übrigen haben wir damals eine Reihe von Ausnahmen geschaffen. Sie gelten weiter fort. Im Grunde genommen habe ich den Eindruck — ich will nicht gehässig sein —, daß ein Stückchen Rechthaberei darinsteckt, dieses Thema noch einmal zu aktualisieren. Vielleicht ist es auch nur eine Pflichtleistung gegenüber Ihrem und unserem alten Kollegen Eugen Maucher, der sich bei diesem Paragraphen immer besonders engagiert hat.



    Gansel
    Drittens: Ein anderer Punkt, bei dem Sie gelernt haben, ist § 56. Mit Ihrem Änderungsantrag bezwecken Sie zweierlei: Zum einen wollen Sie die Höhe der regelmäßigen Anpassung der Kriegsopferrenten anders regeln als im Regierungsentwurf.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist das schlimm?)

    Darüber kann man ja diskutieren. Nun, wir haben seinerzeit die Dynamisierung mit dem ausdrücklichen Argument durchgesetzt, eine Gleichbehandlung mit den Rentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen. Wenn genau diese Gleichbehandlung mit einem wortwörtlichen Verweis auf die Anpassungssätze der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt erstmalig im Gesetz festgeschrieben wird, dann ist dies jetzt endgültig und voll festgeschrieben, so wie wir es seinerzeit alle verlangt haben. Ich verstehe also nicht, warum Sie hier einen anderen Anpassungssatz festschreiben wollten, als er für die Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist.
    Zum anderen wollen Sie den Anpassungstermin auf den 1. Januar festschreiben. Damit kommen Sie der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen voll entgegen. Denn genau dies — nicht nur wertgleiche, sondern auch zeitgleiche Anpassung an die gesetzliche Rentenversicherung — war unser Vorschlag. Wir haben damals die hochtönenden Worte, die von Ihren Kollegen vor Verbänden und anderswo gesprochen worden sind, verfolgt

    (Burger [CDU/CSU] Sind sie gesprochen worden?)

    — ich habe Ihre Äußerungen, Herr Kollege Burger, weniger in Erinnerung als die des Kollegen Geisenhofer —, und wir stellen jetzt ein Stückchen Einsicht fest. Auch das empfinde ich als ein Beispiel Ihrer Lernfähigkeit: daß nach der sehr demagogischen Debatte über die Kriegsopferversorgung im März jetzt ein sachlicher Beitrag gekommen ist. Sie haben, wie gesagt, gelernt, und das sollte man anerkennen.
    Im übrigen, Herr Burger, bleiben Sie sich jetzt wenigsten teilweise treu, da Sie schon in vergangenen Jahren hier im Bundestag — ich darf zitieren, Herr Präsident — gefordert haben:
    Es wäre mit den Grundsätzen eines sozialen Rechtsstaats nicht vereinbar, wenn nicht auch für die Kriegsopfer die Leistungsverbesserungen zum gleichen Zeitpunkt einträten. Die Übernahme der Rentendynamisierung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in die Kriegsopferversorgung ab Januar 1970 beinhaltet ja nicht nur ein mathematisches System, sondern meint vor allen Dingen Zweck und Ziel einer fortschrittlichen Regelung. Wir fordern deshalb eine nicht nur wertgleiche, sondern auch zeitgleiche Anpassung der Versorgungsrenten.
    So der Abgeordnete Burger vor wenigen Jahren im Deutschen Bundestag, so exakt die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen heute.

    (Burger [CDU/CSU] : Aber nicht auf der Grundlage der bruttolohnbezogenen Rente! Das war die Geschäftsgrundlage!)

    Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen. Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuß dem Plenum eine Entschließung vorgelegt, die wir sicherlich einstimmig verabschieden werden. Auch da erweist sich die Opposition als lernfähig, die darauf verzichtet hat, einen eigenen, unrealistischen Antrag vorzulegen. Wir haben gefordert, daß im Hinblick auf die Entlastung des Bundeshaushalts durch die Verschiebung des Rentenanpassungstermins in der Kriegsopferversorgung so bald wie möglich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll,

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Was heißt denn „so bald wie möglich", wenn die Mittel in der Finanzplanung gestrichen sind?)

    der notwendige strukturelle Leistungsverbesserungen im Bereich des Bundesversorgungsgesetzes zum Gegenstand hat, und wir haben gefordert, die für diese Verbesserung erforderlichen Mittel in die Haushalts- und Finanzplanung des Bundes aufzunehmen. „So bald wie möglich" heißt: spätestens mit dem nächsten Anpassungsgesetz. Darüber ist im Ausschuß sachlich diskutiert worden. Wir haben uns im Ausschuß auch ganz sachlich darüber unterhalten können, daß die Bundesregierung bei der mittelfristigen Finanzplanung an ihre eigenen Gesetzesvorlagen gebunden ist. Deshalb war es für den Finanzminister nicht möglich, jetzt Mittel in die Planung hineinzustellen, die von uns ausgabenmäßig in den nächsten Jahren ja erst beansprucht werden müssen.
    Wir werden uns dafür einsetzen, daß die Kriegsopfer wie in der Vergangenheit auch in Zukunft das Ihre bekommen. Wir werden dabei die Verbände — „die Basis", wie Sie gesagt haberl — gebührend berücksichtigen. Wir werden mit ihnen die Einzelheiten diskutieren. Deshalb ist es auch sinnvoll, diese Strukturmaßnahmen in aller Ruhe und Gründlichkeit zu beraten. Mit einem kurzfristigen Profilprogramm, das die Opposition jetzt auf den Tisch gelegt hat, ist nicht geholfen. Den Kriegsopfern helfen wir durch eine solide, kontinuierliche Sozialpolitik.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Gansel sehr ausführlich die Gründe dargestellt und doch sehr deutlich klargestellt hat, wie sich gerade in dieser Frage die Opposition lernfähig zeigt, und ich auch schon bei meinem ersten Auftreten heute früh einiges gesagt habe, möchte ich nur drei Bemerkungen machen.
    Erstens. Herr Kollege Burger, ich halte es nicht für gut, in diesem Zusammenhang von einem Kunstgriff zu reden. Es ist in diesem Bereich, in dem wir immer versucht haben, das Bestmögliche zu tun, kein schöner Begriff. Darüber, daß es hier darum ging und geht, die Verzahnung mit der Rentenversiche-



    Schmidt (Kempten)

    rung, auch wenn es einmal etwas schlechter geht, voll beizubehalten, ist genügend gesagt worden.
    Man sollte zweitens auch nicht vom „Schröpfen" der Kriegsopfer reden. Dann käme ich nämlich in Versuchung, an das Haushaltsjahr zu denken, als der Kollege Katzer seinem Finanzminister Strauß nach vielen Mühen die Mittel für die Kriegsopferversorgung wieder aus den Klauen nehmen mußte, die in der Finanzplanung schon gar nicht mehr enthalten waren.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Das war 1968/69; die Kollegen erinnern sich noch an das, was damals geplant war. Ich möchte solche Ausdrücke nicht gebrauchen, und ich möchte auch die gute Debatte, die sich hier ergeben hat, nicht zum Schluß noch verschärfen.
    Die dritte Bemerkung: Ich habe für die Freien Demokraten bereits im Ausschuß klar zum Ausdruck gebracht, daß auch wir der Auffassung sind, daß es von dem Augenblick an, wo durch die Verschiebung des Termins in einem Haushaltsjahr — und das ist dann praktisch mit dem nächsten Anpassungsgesetz möglich — Mittel frei werden — denn es werden Haushaltsmittel frei —, notwendig ist, darüber nachzudenken, wo bezüglich bestimmter Strukturverbesserungen Härteregelungen angesetzt werden können, wobei ich persönlich heute früh schon einmal den Bereich der Witwenversorgung angesprochen habe; da gibt es einiges, was man tun müßte. Ich möchte aber gleichzeitig hinzufügen — und der Kollege Cronenberg hat das ja durch eine Zwischenfrage schon etwas klargestellt —: Es kann natürlich nicht so sein, daß 425 Millionen DM über Verbesserungen — ich darf es einmal so hart sagen — in einem Gesetz verfrühstückt werden und dann schön in den Bundeshaushalt für die nächsten 10 oder 20 Jahre eingehen. Ich glaube aber, Sie meinen das auch nicht so. Wir müssen hier vielmehr klar dosiert sehen, was für die fortlaufende Zeit aus diesen freiwerdenden Mitteln möglich ist, und ich bin sicher, da werden wir uns auch einigen können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)