Rede:
ID0802613500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8026

  • date_rangeDatum: 12. Mai 1977

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ehe ich mich dem speziellen Teil „Krankenhaus" zuwende, möchte ich einige Vorbemerkungen machen, da mich sowohl Frau Kollegin Dr. Neumeister als auch Herr Kollege Dr. Becker persönlich angesprochen haben.
    Vorweg eine allgemeine Bemerkung. Ich habe vorhin schon einmal — das darf ich kurz wiederholen — festgestellt, wie sachlich die Diskussion im Ausschuß war. Da die Anträge, die hier heute begründet worden sind, auch vorhin zum Rentenversicherungsteil, ja dieselben Anträge sind, die im Ausschuß schon vorlagen, bin ich sehr überrascht, wie anders plötzlich, wie aggressiv plötzlich, wie von Verbandszeitschriften beeinflußt plötzlich diese Begründungen hier im Plenum vorgetragen worden sind, wie oft das Wort „Dirigismus", wie oft das Wort „staatlicher Eingriff", wie oft das Wort „gegen die Selbstverwaltung" heute hier verwendet worden sind, obwohl wir eigentlich im Ausschuß in vielen Fragen gerade in diesem Bereich gar nicht so weit voneinander entfernt waren und bloß feststellten, daß Sie eben — das ist das gute Recht der Opposition — da und dort nicht mitgehen können. Viele Dinge aus dem Bundesrat habe n wir gemeinsam gemacht. Es war auch klar, daß Sie das hier noch einmal beantragen würden. Nur die Art der Beantragung! Wenn ich das Telegramm lese, das ich vor wenigen Minuten vom Deutschen Ärztetag bekommen habe und in dem steht, was wir alles tun sollten, oder wenn ich das Flugblatt mit so und so vielen Unterschriften lese, das ich vor wenigen Tagen von den Ersatzkassen bekommen habe,

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Die haben sicher an ihre letzte Rede auf dem Ersatzkassentag in München gedacht!)

    so handelt es sich um Schriftstücke, die leider Gottes im Tenor dem ähnlich sind, was ich hier bedauerlicherweise gehört habe.
    Frau Dr. Neumeister, ich habe hier vorhin — das sage ich noch einmal — im Zusammenhang mit dem Vorwurf „Einheitsversicherung", mit dem Vorwurf „Einschränkung der Selbstverwaltung" — beide Vorwürfe weise ich nochmals ganz klar zurück — gesagt: Das, was die Ersatzkassen in Rundschreiben usw. veranstalten, scheint mir doch sehr interessenbetont. Dies betone ich hier noch einmal gerade deshalb, weil ich vorhin die Vertreter der Selbstverwaltung, Arbeitgeber und Gewerkschaften, als gute Zeugen für die Stärkung der Selbstverwaltung durch dieses Gesetz herangezogen habe, und gerade auch deshalb, weil ich in den letzten Jahren in manchen Diskussionen in diesem Hause, bei denen es auch um die Erhaltung der Gliederung der Kran-



    Schmidt (Kempten)

    kenversicherung ging, sehr gekämpft habe. Ich gedenke, weiter so zu kämpfen. Aber in diesen Fragen sehe ich keinen Eingriff. Wir Freien Demokraten sehen hier die Stärkung der Selbstverwaltung.
    Eine Bemerkung zum gesundheitspolitischen Programm, weil der Kollege Dr. Becker aus meiner Rede in Frankfurt und auch aus der Präambel zitiert hat. Einzelheiten, wieviel aus diesem Programm in diesem Gesetzentwurf steht, hat Herr Kollege Cronenberg hier vorgetragen. Ich möchte empfehlen, einmal eine Synopse von Kostendämpfungsgesetz und Gesundheitsprogramm der FDP zu erstellen; vielleicht können wir das tun. Dann würden Sie sehr schnell feststellen, daß die Grundsätze, die wir damals festgelegt haben und die vom Grundwert der Freiheit des Menschen in unserem Gesundheitswesen ausgehen, durchgängig in das Kostendämpfungsgesetz übergegangen sind, und daß ich meine Einbringungsrede, die ich damals gehalten habe, genauso wieder morgen oder übermorgen halten und sagen könnte: Hier haben wir im Kostendämpfungsgesetz diese und jene liberale Maßnahme auf der einen Seite zur Stärkung des gesamten gegliederten Systems und auf der anderen Seite zur Kostendämpfung in diesem System niedergelegt.
    Nun aber zum Krankenhausbereich, mit dem ich mich an sich allein beschäftigen wollte. Herr Kollege Höpfinger, was Sie sagten, klang natürlich nach einem der Briefe, die man von Interessenten aus diesem Bereich bekommt. Wenn Sie das, was hier an Vorstellungen zur Kostendämpfung niedergelegt ist, mit Parteivorstellungen in einem Orientierungsrahmen vergleichen, dann sind wohl die Vorstellungen in diesem Orientierungsrahmen richtig gewesen; denn auch Sie wollten bei der konzertierten Aktion einen Orientierungsrahmen, Orientierungsdaten, wenn ich das richtig sehe. So steht es nämlich in Ihrem Antrag dazu. Aber wenn andere von Orientierungsdaten reden, ist das natürlich etwas anderes. Es ist doch auch merkwürdig, Herr Kollege Höpfinger, daß bei aller differenzierten Beurteilung des Kostendämpfungsgesetzes durch die Ärzteschaft der Marburger Bund noch auf dem Ärztetag dem Krankenhausteil, nachdem der Ausschuß auch noch den Beirat zur Stärkung des wirtschaftlichen Überblicks wieder eingeführt hat, sein volles Plazet gegeben hat. Dies sind ja immerhin die Ärzte, die an den Krankenhäusern tätig sind. Wenn das alles so wäre, wie Sie hier behaupten, hätten doch wohl kaum diese Ärzte, die an allen Krankenhäusern tätig sind, zugestimmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — Lesen Sie bitte, was am vorigen Sonntag oder Montag vom Marburger Bund verabschiedet worden ist. Ich habe mich gerade noch einmal bei jemandem erkundigt, der dabei war und der auch hier ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Soll das Generalabsolution für Sie sein?)

    — Nein, ich habe mich nur noch einmal erkundigt, weil ich es erfahren hatte, und wollte es genau wissen. Es stimmt.
    Herr Kollege Höpfinger, ich habe Verständnis dafür, daß Sie aus Ihrer früheren Tätigkeit als Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag natürlich die Landeskompetenz im Krankenhausbereich mit allen Mitteln verteidigten. Ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn Sie das, was hier vorgelegt wird und was zur besseren Planung in diesem Bereich, zur Kostendämpfung dient, nun so beurteilen, daß es ein dirigistischer Eingriff in das Krankenhaus sei. Was muß denn in diesem Bereich geschehen, meine Damen und Herren? Ich habe heute früh schon kurz darauf hingewiesen. Wie haben denn die Länder das Krankenhausfinanzierungsgesetz bisher ausgeführt? Sie haben gesagt: versprochen und nicht gehalten. Die Länder haben dieses Krankenhausfinanzierungsgesetz bisher einseitig ausgenutzt, aber die gleichzeitig notwendige Bedarfsplanung nicht auf den notwendigen Bedarf abgestellt. Herr Kollege Höpfinger, jetzt will ich es einmal ein bißchen deutlicher sagen. Ich habe es Ihnen auch schon im Ausschuß gesagt. Wenn nach dem Krankenhausgesetz jedes Krankenhaus unter 300 Betten als nicht förderungswürdig gilt und damit der größte Teil der Krankenhäuser in der Fläche mit dem kw-Vermerk versehen wird, sobald in der Kreisstadt die Bettenburg gebaut ist, dann ist doch die Planung nicht in Ordnung. Wenn wir gleichzeitig von jedem Landesminister hören, wir haben zu viele Betten, wenn wenn wir selbst von den Krankenhausträgern hören, wir haben zu viele Betten, dann hat man doch hier am Bedarf vorbeigebaut. Im Haushaltsstrukturgesetz haben wir in Bonn eben die Konsequenz gezogen und haben gesagt: Soviel darf nicht mehr neu gebaut werden, solange nicht eine echte Planung vorhanden ist, die vom echten Bedarf ausgeht. Was haben einige Länder — leider auch Bayern und Baden-Württemberg, bei anderen weiß ich es nicht so genau — gemacht? Die haben sofort gesagt: Vom Bund kommt weniger Geld, dann stocken wir aus eigenen Mitteln auf, damit wir unsere falschen Pläne weiterverfolgen können. So ist es zumindest in Bayern und Baden-Württemberg geschehen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Herr Kollege Höpfinger, Sie waren selbst noch im Landtag und haben das wahrscheinlich mitgemacht. Soll ich Ihnen noch das Beispiel Augsburg im einzelnen erzählen? Wir werden uns noch über das Großklinikum Augsburg mit seinen 1 400 Betten unterhalten. Darauf können Sie sich verlassen. Wir werden das nämlich dann tun, wenn vier kleine Krankenhäuser, von denen drei modern ausgestattet sind, deshalb in wenigen Jahren geschlossen werden, weil Sie vorher nicht in der Lage waren, die Bedarfsplanung zu bremsen.
    Deshalb ist es notwendig, daß in diesem Bereich durch die Kostenträger die Kostenbremse angezogen wird, nicht durch den Staat, sondern durch diejenigen, die mit den Krankenhäusern verhandeln müssen. Deshalb ist in diesem Gesetz auch die Eigenbeteiligung bei den Investitionen angesprochen, nicht damit nun fleißig weitergebaut wird, sondern als Bremse, damit die Dinge überprüft werden.



    Schmidt (Kempten)

    Ich will Ihnen ein Beispiel sagen. Mein eigener Oberbürgermeister hat mir gesagt, sie wollten auch schon wieder für 45 Millionen DM anbauen. Ich habe ihm daraufhin gesagt: Überlege dir einmal, wo du dann die 4,5 Millionen DM hernimmst, die du jetzt nämlich nicht mehr so ohne weiteres als Zuschuß bekommst. Darauf hat er gesagt: Verflixt noch mal, dann muß ich mir doch überlegen, ob wir das nicht kleiner oder ob wir nicht vielleicht etwas anderes machen können.
    Dort muß man ansetzen, vor der Planung muß man sich überlegen, ob überhaupt gebaut werden soll. Man muß erst einmal den Bettenbedarf prüfen, die Krankenhäuser gewissermaßen nach Schwerpunkten abtasten, erst einmal die Konkurrenz zwischen zwei Häusern nebeneinander abbauen und kooperieren und sollte erst dann wieder, wenn notwendig, investieren. Das sind doch Dinge, die nur über eine Beschränkung der Kosten möglich sind.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Aber doch nicht bei den staatlichen Häusern, Herr Kollege Schmidt!)

    — Herr Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein, es ist hier mehrmals gesagt worden, aber ich sage es gern noch einmal: Die Eigenbeteiligung ist im Gesetz so konstruiert, daß sie nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung für andere Häuser führen kann. Ich habe die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition im Ausschuß darum gebeten, mir einen Beweis dafür zu liefern, daß die Regelung, wie wir sie noch in letzter Minute formuliert haben, weil uns die anderen Regelungen nicht ganz so sicher erschienen, geändert werden müßte. Denn eines ist klar — das sage ich hier für die Freien Demokraten —: Die Eigenbeteiligung darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Refinanzierung muß voll und ganz über den Pflegesatz erfolgen. Dies wird aber durch das Gesetz abgedeckt. Das ist völlig klar.

    (Burger [CDU/CSU] : Das wohl nicht, Herr Schmidt!)

    — Ich habe die Damen und Herren von der Opposition ein paarmal gebeten: Sagt mir einmal eine andere Formulierung, die das besser absichert. Es ist keine einzige andere Formulierung gekommen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Sie können morgen früh gern noch einen Antrag stellen, dieses oder jenes Wort anders zu formulieren, um die Sache noch sicherer zu machen. Ich wäre sofort bereit, ja dazu zu sagen. Aber bisher haben Sie nichts dazu gesagt. Sie haben nur nein gesagt. Dies muß hier noch einmal gesagt werden.
    Wenn sie dann mit einem Ihrer Änderungsanträge den Gewinn- und Verlustausgleich wiederherstellen wollen, dann ist doch der letzte Anreiz für ein Haus, wirtschaftlicher zu arbeiten, dahin. Selbst die Krankenhausträger, die Vertreter der Krankenhausgesellschaft, haben mir in meinem Zimmer, wo immer wir uns unterhalten haben, gesagt: Das müßte allerdings weg; zumindest der Anreiz, daß man das immer „ausmauscheln" kann — es lohnt sich offenbar nicht, wirtschaftlicher zu arbeiten —, den das Krankenhausfinanzierungsgesetz in diesem Punkt bietet, muß weg. Das wollen Sie aber auch nicht. Also heißt dies: es geht einfach so weiter sie bisher.
    Ich habe die Sorge, daß es trotz der zweijährigen Diskussion draußen — all diese Dinge bezüglich des Krankenhauses habe ich hier schon vor anderthalb Jahren einmal gesagt — und trotz der Erkenntnis, wir müßten eigentlich ein bißchen besser planen, angesichts des kommunalen und sonstigen Ehrgeizes: Unser Krankenhaus muß das größte sein, des Ehrgeizes der Chefärzte: Ich muß alles haben, obwohl ich es gar nicht das ganze Jahr über brauche, so weitergeht wie bisher. Das hat uns doch diese Kostenentwicklung gebracht, das hat doch dazu geführt, daß, wie wir in diesem Bereich sehen, am Bedarf vorbei investiert, gebaut worden ist. Das müssen wir in den Griff bekommen. Ich bin der Meinung, hier ist ein Ansatzpunkt dazu gegeben natürlich im Zusammenspiel mit den Ländern, natürlich im Zusammenspiel mit den Krankenhausträgern —, vom Kostenträger her durch Partnerschaft stärker auf diese Dinge hinwirken zu können.
    Nur dann, meine Damen und Herren, werden wir meines Erachtens dem Anspruch gerecht werden, dem wir alle gerecht werden wollen, dieses Gesundheitswesen in seiner Struktur und seiner Gliederung zu erhalten, es aber kostenmäßig entwicklungsmäßig so zu gestalten, daß wir es auch weiter finanzieren können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur zweiten Beratung des Krankenversicherungs-Kostensenkungsgesetzes liegen mir nicht vor. Es ist vereinbart worden, daß die Abstimmung morgen stattfindet.
Wir kommen dann zur zweiten Beratung des Neunten Anpassungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung. Hier ist vorgeschlagen worden, daß die vier Artikel des Gesetzentwurfs, Art. 1, 1 a, 2 und 3, und sämtliche vorliegenden Änderungsanträge in den Drucksachen 420, 421, 422, 423 und 424 gemeinsam beraten werden. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, daß das Haus damit einverstanden ist.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Burger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Wehner [SPD] : Reden wir dennoch wie ein Mühlrad weiter!)

    — Herr Abgeordneter Wehner, ob ich wie ein Mühlrad rede — —

    (Wehner [SPD]: „Wir" habe ich gesagt!) — Entschuldigung, ich habe Sie mißverstanden.


    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Das Thema ist auch zu ernst!)

    — Ja, das ist richtig.



    Burger
    Ich wollte sagen: Zu später Stunde behandeln wir nun auch das Kriegsopfergesetz. Das ist ein weiterer Beweis dafür, mit welcher Hektik wir diese wichtigen Gesetze, die für 85 %, 90 % unserer Bevölkerung von großer Bedeutung sind, eben doch durchpeitschen. Auch im Kriegsopfergesetz geht es doch immerhin um weit über 2 Millionen Betroffene mit Angehörigen mehrere Millionen Menschen.
    Ich meine, es ist beinahe unwürdig, diese Probleme in dieser Hektik heute abend zu besprechen. Aber, wie gesagt, die Planung läuft so. Wir müssen versuchen, dies in der gebotenen Kürze zu tun.
    Meine Damen und Herren, ich möchte die fünf Anträge gemeinsam behandeln. Da es sich um Probleme handelt, die mit dem Bereich der Rentenversicherung sehr verzahnt sind, muß ich natürlich auch auf die allgemeinen, grundsätzlichen Entscheidungen, die heute und morgen gefällt werden, eingehen.
    Die Rentensanierung macht auch vor den Kriegsopferrenten nicht halt. Die Koalition aus SPD und FDP will mit einem redaktionellen Kunstgriff im Kriegsopferrecht und damit im gesamten sozialen Entschädigungsrecht eine entscheidende Weichenstellung vornehmen. Dies geschieht gleichsam auf leisen Sohlen, unbemerkt von vielen Versorgungsberechtigten und kaum registriert von der Öffentlichkeit.
    Die Koalition will mit der Neufassung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes nicht nur die vorgezogene Rentenanpassung rückgängig machen, sondern gleichzeitig auch die Bezugswerte für künftige Anpassungen zementieren. Damit geht sie noch wesentlich über das hinaus, was mit den Stimmen der Koalition bezüglich der künftigen Rentenerhöhungen in der Sozialversicherung morgen beschlossen werden wird.
    Ohne irgendwelche weiteren Diskussionen wird damit der Weg für die wahlweise Nettoanpassung im Kriegsopferrecht geöffnet. Diese ungenügend durchdachte Weichenstellung ist aus rechtssystematischen Gründen absolut falsch und sollte unter allen Umständen verhindert werden.
    Im festen Vertrauen auf Regierung und Parlament begrüßten die Kriegsbeschädigten, die Wehrdienstopfer und die Witwen die vom Bundestag seinerzeit einmütig beschlossene zeitgleiche und wertgleiche Anpassung der Versorgungsrenten mit den Versicherungsrenten. Grundlage — und dies ist entscheidend, meine Damen und Herren — dieser jährlichen Anpassung — so war es verstanden für alle Zeiten, so war es gesagt, so war es auch im Kriegsopferrecht klar und eindeutig versprochen — sollte das bewährte System der bruttolohnbezogenen Rentenversicherung sein. Nun soll das alles mit einem neuen § 56 des Bundesversorgungsgesetzes auf eine unsichere Basis gestellt werden.
    Für die betroffenen Kriegsopfer, für die Frauen, die in jungen Jahren ihren Mann verloren haben, für die Beschädigten, die schwerwiegende Gesundheitsschäden davongetragen haben, bringt diese Verschlechterung — das muß eindeutig festgehalten werden — eine weitere Unsicherheit für die Lebensplanung.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Kommt der Aufschwung wirklich? Wird die Arbeitslosigkeit beseitigt? Vermindert die Steuerlast die Nettoeinkommen? Wie hoch werden die Preise steigen? Meine Damen und Herren, das werden die bangen Fragen der Betroffenen in der Zukunft, an die Zukunft, hinsichtlich der Entwicklung sein.
    Da helfen — in Gottes Namen — auch die beruhigenden Worte des Herrn Sozialministers Ehrenberg nicht weiter. Wer vor der Bundestagswahl versicherte, die Rentner könnten beruhigt schlafen, dessen Vertrauen ist eben heute dahin.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei: Die Koalition ist für die Hektik veranwortlich, mit der diese Verschlechterungen im Sozial- und Versorgungsrecht durchgepeitscht werden. Ich bleibe dabei: Diese hundert entscheidenden Veränderungen werden, wie ich meine, ein wenig einsam nur vom Bundestag diskutiert. Es war ja gar nicht möglich, den Sachverstand der Basis draußen und der Gruppen in der Partei einzusetzen. Sie fühlen sich überrannt und überrollt. Sie haben einmal gesagt: Wir wollen mehr Demokratie wagen. Aber es war ja technisch gar nicht möglich, diesen Sachverstand und dieses Mehr an Demokratie in den Parteibasen durchzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Wir haben sehr gründlich beraten!)

    Und wenn Sie mir heute abend ins Gesicht sagen können, daß die Abgeordneten im Ausschuß alle wichtigen und wesentlichen Eingaben sorgfältig studiert, gelesen und auch berücksichtigt haben, dann habe ich Respekt vor ihnen. Aber ich glaube kaum, daß viele Abgeordneten die Zeit hatten, diese Eingaben sorgfältig zu lesen.

    (Lutz [SPD]: Nicht alle Abgeordneten!)

    -- Ich kann nicht etwas behaupten, was ich nicht beweisen kann. Aber ich halte das für fast unmöglich.
    Wenn die Auswirkungen dieser Beschlüsse in ihrem ganzen Ausmaß in den kommenden Jahren von den Betroffenen erkannt und verspürt werden, dann wird sich vielleicht Herr Ehrenberg wie einst Herr Apel vom Pferd getreten fühlen. Doch dann wird es leider zu spät sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Kriegsopfer werden durch die Auswirkungen der nun gefaßten Beschlüsse mehrfach betroffen. Das ist vielleicht noch gar nicht erkannt worden. Einmal geht es um die Rentenversicherung. Die Sozialversicherungsrenten werden ja mit den Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz verrechnet. Zum zweitenmal werden die Kriegsopfer in der Kriegsopferversorgung betroffen. Und sie werden auch durch die Auswirkungen des Kostendämpfungsgesetzes betroffen.



    Burger
    Die als Aktualisierung getarnte Manipulation an der Rentenformel und die erklärte Absicht der Bundesregierung, die Bestandsrenten zunächst 1979 und 1980 an die Entwicklung der Nettoentgelte anzupassen, werden von uns nachdrücklich abgelehnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Durch die Neufassung des § 56 bekämen diese Rechtsverschlechterungen auch für die Kriegsopferversorgung Geltung. Dadurch würden sich auf die Dauer beträchtliche Leistungsverminderungen ergeben, und das Rentenniveau müßte absinken. Wir lehnen deshalb die Neufassung des § 56 ab, weil diese automatisch alle künftigen Korrekturen an der Rentenformel der Sozialrenten auch auf die Versorgungsrenten übertragen würde.
    Die CDU/CSU will die Beibehaltung der Bruttolohnbezogenheit der Renten und deshalb auch die Sicherung künftiger entsprechender Rentenanpassungen im Kriegsopferrecht. Jede Verschlechterung oder Verbesserung dieses Prinzips würde die Schere zwischen den Renten der Kriegsopfer und dem Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer weiter öffnen.
    Die Kriegsopferrenten sind in den letzten Jahren eben nicht stärker gestiegen als die Einkommen der Erwerbstätigen.

    (Lutz [SPD] : Aber sicher!)

    — Herr Kollege, das Zahlenspiel der Propagandamaschine der Bundesregierung hat die Öffentlichkeit getäuscht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Eine wissenschaftliche Untersuchung ergab, daß der Abstand zwischen der Vollrente eines zu 100 % Kriegsbeschädigten und dem durchschnittlichen Einkommen aller Erwerbstätigen sich zwischen 1960 und 1975 von 22 % auf 50,5 % vergrößert hat.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Da kann man doch nicht sagen, daß die Kriegsopferrenten sich hinsichtlich der Steigerung mehr verbessert hätten als die Einkommen der Erwerbstätigen.

    (Zuruf von der SPD: Ab 1969 rechnen!)

    Der Rausch der Prozentzahlen hält der Realität nicht stand.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn dies trotz Dynamisierung so geschehen ist, wie wird es in einigen Jahren aussehen, wenn wir diese Dynamisierung bremsen?

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung redet bei jeder Gelegenheit darüber, was sie alles für die Kriegsopfer und Wehrdienstopfer getan hat. Von den Belastungen und Aufwendungen aber, die den Betroffenen immer wieder abverlangt werden, von ihren Beschwernissen und Schmerzen und den tagtäglich zu bringenden Opfern spricht sie nicht. Noch kürzlich wurde in der öffentlichen Diskussion die Zahl der Versorgungsberechtigten mit 2,4 Millionen angegeben. Im Januar 1977 waren noch 2,184 Millionen Kriegsopfer rentenberechtigt. Die Zahl ist also in drei Jahren um rund 200 000 zurückgegangen.
    Mit diesem Rückgang mindert sich natürlich auch die Summe der Staatsausgaben. Trotzdem wurden seinerzeit bereits im Haushaltsstrukturgesetz Leistungskürzungen beschlossen. Heute und morgen werden die Kriegsopfer erneut geschröpft.
    Als Ausgleich für diese künftigen Kürzungen im Kriegsopferhaushalt beantragt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erstens die Gewährung eines Kinderzuschlags nach § 33 b BVG bei Arbeitslosigkeit von Jugendlichen über 18 Jahren. Diese Regelung entspricht der gleichen Bestimmung wie beim Kindergeldgesetz. Kostenpunkt 100 000 DM per anno.
    Zweitens beantragen wir die Gewährung von Waisenrenten durch eine Änderung des § 45 BVG für Waisen, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden. Kostenpunkt etwa 1 Million pro Jahr.
    Drittens beantragen wir eine Verbesserung der Witwenbeihilfe gemäß § 48 Abs. 1 BVG, ein altes Anliegen von uns, das heftig umstritten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Kollege Gansel, Sie werden mit alten Argumenten wieder Ihre Position verteidigen. Aber ich möchte ganz klar sagen: Es geht uns nicht darum, die Einkommensgrenze zu ändern. Die Einkommensgrenze soll bleiben. Es geht einzig darum, den 70-, 80- und 90 %igen wieder die Rechtsposition zu geben, wie sie vor dem Haushaltsstrukturgesetz gegeben war. Darum geht es einzig und allein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wollen viertens eine Änderung des § 56 Abs. 1 BVG, die sicherstellen soll, daß die Rentenanpassungen wie bisher nach den gestiegenen Bruttolöhnen erfolgen können. Wir nehmen natürlich die Hinausschiebung des Anpassungstermins um ein halbes Jahr hin. Das wird akzeptiert.
    Fünftens und letztens beantragen wir eine Änderung des § 89 Abs. 3 BVG. Damit soll sichergestellt werden, daß im Falle des Härteausgleichs laufende Leistungen vom Antragsmonat an gewährt werden, wie das auch früher immer der Fall war. Da geht es auch um eine Härte, die im Haushaltsstrukturgesetz beschlossen worden war.
    Im Gegensatz zur Koalition, die lediglich mit einem Entschließungsantrag strukturelle Verbesserungen in Aussicht stellen will, beantragt die CDU/ CSU hier und heute konkrete Maßnahmen. Eine bloß platonische Liebeserklärung genügt uns eben nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Regierung und Koalition handeln im übrigen unglaubwürdig; denn der Finanzminister hat die eingesparten bzw. in den kommenden Jahren pro Jahr einzusparenden 420 Millionen DM bereits heute in der mittelfristigen Finanzplanung gekürzt. Das ist schlicht gesagt ein sozialpolitischer Vertrauensbruch.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Position der CDU/CSU im Bereich der Kriegsopferversorgung ist eindeutig. Sie trägt die Verschiebung der Anpassung mit, aber hält an der bewährten Rentenformel fest. Sie beantragt struktu-



    Burger
    relie Verbesserungen und Abbau von Härten zum Ausgleich der erheblichen Einsparungen im Kriegsopferetat.