Rede:
ID0802613300

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8026

  • date_rangeDatum: 12. Mai 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:45 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Präsident Carstens: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 1

  • subjectLänge: 7 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Schmidt: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) und des Abg. Thüsing in den Deutschen Bundestag 1817 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 1817 B Absetzung der Punkte 6, 7 und 8 von der Tagesordnung 1817 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1817 D Begrüßung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften . . . . 1819 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Londoner Gipfeltreffen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 1819 A Strauß CDU/CSU . . . . . . . . . 1825 A Wehner SPD 1832 C Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 1838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/165 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/351 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/337 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksachen 8/166, 8/173 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/352 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/338 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Neuntes Anpassungsgesetz KOV) — Drucksache 8/167 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/353 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/339 — Franke CDU/CSU 1842 C, 1864 D Egert SPD 1853 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1862 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . . 1865 B, 1912C, 1919 D Dr. Blüm CDU/CSU 1873 A Glombig SPD 1876 A Cronenberg FDP 1880 C, 1905 A Schedl CDU/CSU 1884 D Urbaniak SPD 1887 D Hölscher FDP 1890 A, 1896 C Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 1891 D Kratz SPD - 1894 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 1899 B Kuhlwein SPD 1902 B Höpfinger CDU/CSU 1907 B Jaunich SPD 1909 D Burger CDU/CSU 1914 D Gansel SPD 1917 C Nächste Sitzung 1920 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Mai 1977 1817 26. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1977 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 13. 5. Dr. van Aerssen * 13. 5. Dr. Aigner * 13. 5. Alber * 13. 5. Bahr 12. 5. Dr. Bangemann * 13. 5. Dr. Bayerl * 13. 5. Frau Benedix 12. 5. Blumenfeld * 13. 5. Dr. Dregger 13. 5. Fellermaier * 13. 5. Flämig * 13. 5. Dr. Früh* 13. 5. Dr. Fuchs * 13. 5. Haase (Fürth) * 13. 5. Haberl 13. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 13. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 5. Katzer 13. 5. Dr. Klepsch * 13. 5. Dr. h. c. Kiesinger 13. 5. Klinker ' 13. 5. Kunz (Berlin) * 13. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Laermann 12. 5. Dr. Graf Lambsdorff 13.5. Lange * 13.5. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.5. Lücker * 13. 5. Müller (Mülheim) * 13.5. Müller (Wadern) * 13. 5. Dr. Müller-Hermann * 13. 5. Pieroth 13. 5. Prof. Dr. Pinger 13. 5. Schmidt (München) * 13. 5. Schreiber * 13. 5. Schwabe * 13. 5. Dr. Schwörer * 13.5. Seefeld * 13. 5. Sieglerschmidt a 13. 5. Spitzmüller 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 13. 5. Dr. Staudt 27. 5. Frau Steinhauer 27. 5. Frau Tübler 27. 5. Dr. Wallmann 12.5. Frau Dr. Walz * 13.5. Wawrzik * 13. 5. Frau Will-Feld 27. 5. Dr. Wörner 12. 5. von .Wrangel 13. 5. Würtz * 13. 5. Zeyer * 13. 5. Zywietz * 13. 5.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Jaunich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Erstens, Herr Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein, eröffnen wir hier dafür nur die Möglichkeit.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Dann brauchen Sie es ja nicht zu untersuchen!)

    Wir haben überhaupt nichts gegen eine wissenschaftliche Absicherung. Aber auch Ihnen ist ja bekannt, daß es solche Versuche bereits gegeben hat, die zu dem Ergebnis gekommen sind, daß dies kostensparend ist, zwar nicht in dem Ausmaß, wie wir uns das vorstellen, aber dabei muß man auch die Versuchsbedingungen berücksichtigen einschließlich der Tatsache, daß die niedergelassenen Ärzte nicht gerade willig in einen solchen Versuch hineingehen. Das ist mir persönlich klar, und dafür gibt es ja auch Motive.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Ich wäre dankbar, wenn Sie mir diese Untersuchung einmal schickten!)

    — Ja, darüber können wir uns noch unterhalten. Aber Sie sind ja so ein bißchen außerhalb meiner Reichweite geraten; Sie sind zu Höherem in den Haushaltsausschuß berufen.

    (Burger [CDU/CSU] : Er bleibt in der Branche!)

    Ich meine das nur in bezug auf den Ausschuß.
    Nun, ich will fortfahren; der Zeiger hier läuft unerbittlich weiter.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das einzige, was stimmt!)

    Sie haben auch gegen jene Bestimmungen in der Reichsversicherungsordnung Einwände, die darauf abzielen, bei der belegärztlichen Tätigkeit eine Regelung zu finden, die ein angemessenes Verhältnis dieser Leistungen zum Artzanteil im Pflegesatz vorsieht. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, was Sie hier wieder hineingeheimnissen. Ein angemessenes Verhältnis! Wenn Belegarzttätigkeit in unserem Gesundheitswesen sinnvoll sein kann, dann doch nicht immer und in jedem Falle und insbesondere auch noch dort, wo sie kostenaufwendiger ist, sondern es muß doch daraus ein kostensparender Effekt erwachsen.

    (Beifall bei der SPD)

    Sonst ist das doch keine sinnvolle Regelung.
    Dann wenden Sie sich gegen die Gemeinschaftseinrichtungen, deren Ziel die wirtschaftliche Erbringung von medizinisch-technischen Leistungen ist. Mein Kollege Eckart Kuhlwein hat vorhin schon einen der Faktoren, die Kostensituation betreffend, genannt. Er hat darauf hingewiesen. Wenn wir nunmehr sagen, daß die niedergelassenen Ärzte in gemein-



    Jaunich
    schaftlichen Eigeneinrichtungen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, diese Leistungen vorhalten sollen, weil dies dann doch vernünftigerweise billiger sein muß, als wenn sich jeder hochoperativ in seiner Praxis ausstattet, dann haben Sie gegen eine solche vernünftige Regelung wiederum Bedenken.
    Sie haben in einem weiteren Änderungsantrag auf Drucksache 8/405 zu § 372 RVO Änderungen vorgeschlagen. Da wollen Sie eine Gleichberechtigung in der Verhandlungsebene zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen, obwohl diese nach der Ausschußvorlage vorliegt. Aber: was wollen Sie dort herauslassen? Da wollen Sie herauslassen die Vereinbarung von Bedingungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Mitwirkung des Vertrauensarztes und über Mitteilungen und Berichte, obwohl niedergelassene Ärzte in Diskussionen immer wieder sagen, daß es eben mit dem Überstellen von Berichten zum Krankenhaus und umgekehrt nicht so klappt und daß darin ein kostenverteuernder Faktor liegt. Dies wollen Sie also aus unseren Vorstellungen eliminiert haben. Überall dort, wo das System vernünftig verändert werden soll, haben Sie Vorhaltungen.
    Die vorstationäre Diagnostik und die nachstationäre Behandlung sind Ihnen ja ein ganz besonderer Dorn im Auge. Aber auch dies ist eine vernünftige Regelung.
    Nun zu dem Krankenhausteil! Wir haben uns die Finanzierungsregelung nicht einfach gemacht. Wir haben da wirklich lange miteinander um eine vernünftige Lösung gerungen. Wir haben in unserer Lösung eine Bestimmung aufgenommen, nach der die freien gemeinnützigen Krankenhausträger 10 % der Investitionskosten als Eigenanteil zu übernehmen haben. Das ist in der Öffentlichkeit hier und da mißdeutet worden. Ich kann nur sagen: Damit soll die Eigenverantwortlichkeit und Eigenständigkeit dieser Krankenhausträger nachdrücklich unterstrichen werden.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf des .Abg. Glombig [SPD])

    — Ja, Herr Kollege Glombig, hier enttäuscht mich allerdings die Union. An dieser Stelle hätte ich Beifall von ihr erwartet, denn ich habe mir erlaubt, hier Hans Katzer zu zitieren aus der Debatte vom 12. März 1971, als damals in erster Lesung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und den damaligen Antrag der Union beraten wurde.

    (Kirschner [SPD] : Katzer ist out!)

    — Aber Herr Katzer war ja nicht alleine! Er stand ja mit dieser Meinung nicht allein. Das war die Meinung der Gesamtfraktion.
    Auch der bayerische Staatsminister Herr Dr. Merck hat bei den Beratungen im Bundesrat die Bundesregierung angeklagt, sie habe die Ermächtigung, die ihr durch die Grundgesetzänderung gegeben wurde, nicht genutzt, nicht richtig genutzt:
    Die neue, umfassendere Zuständigkeit des Bundes gibt die Chance, ein Finanzierungssystem
    zu entwickeln, das über eine angemessene Eigenleistung des Krankenhausträgers, eine angemessene Beteiligung der öffentlichen Hand an den Investitionskosten und die Abdeckung der übrigen Kosten durch den Pflegesatz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser führt.
    Eine „angemessene" — da kann man vermuten, daß das noch über die 10 %, die die Union hier im Bundestag forderte, hinausgehen sollte.
    Auch im weiteren Verlauf der Beratungen in den Bundestagsausschüssen hat doch die Union einmal, nämlich im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, ihre Meinung konkretisiert und gesagt: Die Träger freier gemeinnütziger Krankenhäuser sollen 10 % der Ersteinrichtungskosten als Pauschaleigenanteil übernehmen; dabei darf der Eigenanteil der freien gemeinnützigen Träger nicht in die Berechnung der Pflegesätze eingehen. Komisch, nicht? Das wollen Sie heute alles nicht wahrhaben.

    (Beifall bei der SPD)

    Das war damals Ihre Haltung. Herr Kollege Höpfinger, wenden Sie doch einmal all die Argumente, die Sie auf das anwenden, was wir jetzt in diesem Zusammenhang vorschlagen, auf das an, was Sie seinerzeit den freien gemeinnützigen Träger zumuten wollten!

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen, weil das dem Sinn des Krankenhausfinanzierungsgesetz widersprechen würde, eben nicht, daß die Eigenbeteiligung, die wir für ein Mittel zur Steuerung der Investitionen halten, allein von ihnen verkraftet wird. Deswegen räumen wir ihnen die Möglichkeit ein, dies über die Pflegesätze zu erwirtschaften.

    (Burger [CDU/CSU] : Das ist doch keine Kostendämpfung!)

    — Herr Kollege Burger, ich komme darauf zurück. Natürlich ist das nicht heute und nicht morgen eine Kostendämpfung, das ist eine etwas längerfristig wirkende Kostendämpfung. Gerade Ihnen, den Vertretern der Union, ist ja das Steuerungsinstrument Geldbeutel doch nicht so unbekannt. Auch im Rahmen einer gesundheitspolitischen Diskussion neigen Sie ja oft dazu, zu sagen, der Patient müsse am eigenen Geldbeutel spüren, was für ihn aufgebracht wird — also Selbstbeteiligung. Welche gesundheitspolitischen Gefahren dem entgegenstehen, wissen Sie ganz genau.. Deswegen lehnen wir das ab. Im Bereich der Investitionen aber, im Krankenhausbereich — das ist nun einmal der kostenaufwendigste Bereich im ganzen Gesundheitswesen — wollen wir diesen Steuerungsmechanismus mit der Möglichkeit, die Eigenbeteiligung über den Pflegesatz zu erwirtschaften.
    Damit haben wir natürlich erreicht, daß es — abgesehen von denen, die bereit sind, hierfür die Verantwortung zu übernehmen — niemanden gibt, der diese Regelung mit Beifall bedenkt. Hätten wir keine Überwälzung auf den Pflegesatz vorgesehen, dann hätten wir sicherlich die Krankenkassen mit ihren Verbänden hinter uns, dann hätten wir die



    Jaunich
    Sozialpartner hinter uns und sicherlich noch eine Reihe anderer. Indem wir sagen: Dies können wir den Krankenhausträgern nicht zumuten, müssen wir eben riskieren, daß wir rundum in der Kritik stehen.
    Ich darf aber auch .die Deutsche Krankenhausgesellschaft an ihre Stellungnahme erinnern, die sie im Jahre 1971 abgegeben hat. Am 17. Februar 1971 hat sie in einem Telegramm an den damaligen Bundeskanzler Brandt noch einmal gefordert, daß nur die Ersterrichtungskosten durch die öffentliche Hand finanziert werden und die übrigen Kosten von den Benutzern bzw. deren Versicherungsträgern aufgebracht werden. Das heißt also, daß die Deutsche Krankenhausgesellschaft seinerzeit überhaupt nichts. gegen eine Übernahme dieser Reinvestitionskosten in voller Höhe in den Pflegesatz einzuwenden hatte, während doch viele Institutionen und Verbände aus diesem Bereich und insbesondere die Vertreter der freien gemeinnützigen Krankenhäuser aus dem kirchlichen Bereich gegen die staatliche Investitionsförderung der Krankenhäuser waren. Die hätten seinerzeit am liebsten alles über die Pflegesätze geregelt. Das wäre ja nun wirklich keine Maßnahme gewesen, die überhaupt einmal zu sozial tragbaren Pflegesätzen geführt hätte.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Haben wir die jetzt?)

    — Herr Kollege zu Sayn-Wittgenstein, diese Frage kann man nicht mit Ja oder Nein beanworten. Sie wissen ganz genau, daß es ein sehr differenziertes Angebot an Pflegesätzen gibt, daß es sehr hohe gibt und daß es geringe gibt. All unser Bemühen muß darauf gerichtet sein, einen Pflegesatz zu erreichen, der sozial tragbar ist für diejenigen, die das Ganze bezahlen müssen. Machen wir uns doch nichts vor. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir die vorhandene Bettenkapazität ein wenig reduzieren.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : So wie in dem Klinikum in Aachen? — Dr. Blüm [CDU/CSU] : Ein bißchen größer!)

    — Lassen Sie uns hier nicht nach Aachen ausweichen. Ich merke, daß Sie versuchen, einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen. — Ich sehe, daß die Lampe leuchtet. Ich kann also nicht mehr darauf eingehen.
    Wir sind uns wohl darüber im klaren, daß wir zu einer Stabilisierung in diesem Bereich nur dann kommen können, wenn wir die Anzahl der vorhandenen Betten reduzieren bzw. in ihrer Zweckbestimmung umwidmen. Deswegen ist für uns die Arbeit an diesem Thema mit der Verabschiedung dieses Gesetzes morgen in dritter Lesung nicht abgeschlossen, sondern dann gehen wir erneut an das Thema heran. Ich darf in diesem Zusammenhang an unseren Entschließungsantrag erinnern, der die Bundesregierung auffordert, ein umfassendes Konzept krankenhausentlastender Einrichtungen von Sozialstationen bis zur Umwidmung von Krankenhäusern in Pflegeheime vorzulegen, weil wir wissen, daß dieses Thema mit der morgigen Beschlußfassung nicht abgeschlossen ist, sondern weiterer Bearbeitung durch uns alle bedarf.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ehe ich mich dem speziellen Teil „Krankenhaus" zuwende, möchte ich einige Vorbemerkungen machen, da mich sowohl Frau Kollegin Dr. Neumeister als auch Herr Kollege Dr. Becker persönlich angesprochen haben.
    Vorweg eine allgemeine Bemerkung. Ich habe vorhin schon einmal — das darf ich kurz wiederholen — festgestellt, wie sachlich die Diskussion im Ausschuß war. Da die Anträge, die hier heute begründet worden sind, auch vorhin zum Rentenversicherungsteil, ja dieselben Anträge sind, die im Ausschuß schon vorlagen, bin ich sehr überrascht, wie anders plötzlich, wie aggressiv plötzlich, wie von Verbandszeitschriften beeinflußt plötzlich diese Begründungen hier im Plenum vorgetragen worden sind, wie oft das Wort „Dirigismus", wie oft das Wort „staatlicher Eingriff", wie oft das Wort „gegen die Selbstverwaltung" heute hier verwendet worden sind, obwohl wir eigentlich im Ausschuß in vielen Fragen gerade in diesem Bereich gar nicht so weit voneinander entfernt waren und bloß feststellten, daß Sie eben — das ist das gute Recht der Opposition — da und dort nicht mitgehen können. Viele Dinge aus dem Bundesrat habe n wir gemeinsam gemacht. Es war auch klar, daß Sie das hier noch einmal beantragen würden. Nur die Art der Beantragung! Wenn ich das Telegramm lese, das ich vor wenigen Minuten vom Deutschen Ärztetag bekommen habe und in dem steht, was wir alles tun sollten, oder wenn ich das Flugblatt mit so und so vielen Unterschriften lese, das ich vor wenigen Tagen von den Ersatzkassen bekommen habe,

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Die haben sicher an ihre letzte Rede auf dem Ersatzkassentag in München gedacht!)

    so handelt es sich um Schriftstücke, die leider Gottes im Tenor dem ähnlich sind, was ich hier bedauerlicherweise gehört habe.
    Frau Dr. Neumeister, ich habe hier vorhin — das sage ich noch einmal — im Zusammenhang mit dem Vorwurf „Einheitsversicherung", mit dem Vorwurf „Einschränkung der Selbstverwaltung" — beide Vorwürfe weise ich nochmals ganz klar zurück — gesagt: Das, was die Ersatzkassen in Rundschreiben usw. veranstalten, scheint mir doch sehr interessenbetont. Dies betone ich hier noch einmal gerade deshalb, weil ich vorhin die Vertreter der Selbstverwaltung, Arbeitgeber und Gewerkschaften, als gute Zeugen für die Stärkung der Selbstverwaltung durch dieses Gesetz herangezogen habe, und gerade auch deshalb, weil ich in den letzten Jahren in manchen Diskussionen in diesem Hause, bei denen es auch um die Erhaltung der Gliederung der Kran-



    Schmidt (Kempten)

    kenversicherung ging, sehr gekämpft habe. Ich gedenke, weiter so zu kämpfen. Aber in diesen Fragen sehe ich keinen Eingriff. Wir Freien Demokraten sehen hier die Stärkung der Selbstverwaltung.
    Eine Bemerkung zum gesundheitspolitischen Programm, weil der Kollege Dr. Becker aus meiner Rede in Frankfurt und auch aus der Präambel zitiert hat. Einzelheiten, wieviel aus diesem Programm in diesem Gesetzentwurf steht, hat Herr Kollege Cronenberg hier vorgetragen. Ich möchte empfehlen, einmal eine Synopse von Kostendämpfungsgesetz und Gesundheitsprogramm der FDP zu erstellen; vielleicht können wir das tun. Dann würden Sie sehr schnell feststellen, daß die Grundsätze, die wir damals festgelegt haben und die vom Grundwert der Freiheit des Menschen in unserem Gesundheitswesen ausgehen, durchgängig in das Kostendämpfungsgesetz übergegangen sind, und daß ich meine Einbringungsrede, die ich damals gehalten habe, genauso wieder morgen oder übermorgen halten und sagen könnte: Hier haben wir im Kostendämpfungsgesetz diese und jene liberale Maßnahme auf der einen Seite zur Stärkung des gesamten gegliederten Systems und auf der anderen Seite zur Kostendämpfung in diesem System niedergelegt.
    Nun aber zum Krankenhausbereich, mit dem ich mich an sich allein beschäftigen wollte. Herr Kollege Höpfinger, was Sie sagten, klang natürlich nach einem der Briefe, die man von Interessenten aus diesem Bereich bekommt. Wenn Sie das, was hier an Vorstellungen zur Kostendämpfung niedergelegt ist, mit Parteivorstellungen in einem Orientierungsrahmen vergleichen, dann sind wohl die Vorstellungen in diesem Orientierungsrahmen richtig gewesen; denn auch Sie wollten bei der konzertierten Aktion einen Orientierungsrahmen, Orientierungsdaten, wenn ich das richtig sehe. So steht es nämlich in Ihrem Antrag dazu. Aber wenn andere von Orientierungsdaten reden, ist das natürlich etwas anderes. Es ist doch auch merkwürdig, Herr Kollege Höpfinger, daß bei aller differenzierten Beurteilung des Kostendämpfungsgesetzes durch die Ärzteschaft der Marburger Bund noch auf dem Ärztetag dem Krankenhausteil, nachdem der Ausschuß auch noch den Beirat zur Stärkung des wirtschaftlichen Überblicks wieder eingeführt hat, sein volles Plazet gegeben hat. Dies sind ja immerhin die Ärzte, die an den Krankenhäusern tätig sind. Wenn das alles so wäre, wie Sie hier behaupten, hätten doch wohl kaum diese Ärzte, die an allen Krankenhäusern tätig sind, zugestimmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — Lesen Sie bitte, was am vorigen Sonntag oder Montag vom Marburger Bund verabschiedet worden ist. Ich habe mich gerade noch einmal bei jemandem erkundigt, der dabei war und der auch hier ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Soll das Generalabsolution für Sie sein?)

    — Nein, ich habe mich nur noch einmal erkundigt, weil ich es erfahren hatte, und wollte es genau wissen. Es stimmt.
    Herr Kollege Höpfinger, ich habe Verständnis dafür, daß Sie aus Ihrer früheren Tätigkeit als Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag natürlich die Landeskompetenz im Krankenhausbereich mit allen Mitteln verteidigten. Ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn Sie das, was hier vorgelegt wird und was zur besseren Planung in diesem Bereich, zur Kostendämpfung dient, nun so beurteilen, daß es ein dirigistischer Eingriff in das Krankenhaus sei. Was muß denn in diesem Bereich geschehen, meine Damen und Herren? Ich habe heute früh schon kurz darauf hingewiesen. Wie haben denn die Länder das Krankenhausfinanzierungsgesetz bisher ausgeführt? Sie haben gesagt: versprochen und nicht gehalten. Die Länder haben dieses Krankenhausfinanzierungsgesetz bisher einseitig ausgenutzt, aber die gleichzeitig notwendige Bedarfsplanung nicht auf den notwendigen Bedarf abgestellt. Herr Kollege Höpfinger, jetzt will ich es einmal ein bißchen deutlicher sagen. Ich habe es Ihnen auch schon im Ausschuß gesagt. Wenn nach dem Krankenhausgesetz jedes Krankenhaus unter 300 Betten als nicht förderungswürdig gilt und damit der größte Teil der Krankenhäuser in der Fläche mit dem kw-Vermerk versehen wird, sobald in der Kreisstadt die Bettenburg gebaut ist, dann ist doch die Planung nicht in Ordnung. Wenn wir gleichzeitig von jedem Landesminister hören, wir haben zu viele Betten, wenn wenn wir selbst von den Krankenhausträgern hören, wir haben zu viele Betten, dann hat man doch hier am Bedarf vorbeigebaut. Im Haushaltsstrukturgesetz haben wir in Bonn eben die Konsequenz gezogen und haben gesagt: Soviel darf nicht mehr neu gebaut werden, solange nicht eine echte Planung vorhanden ist, die vom echten Bedarf ausgeht. Was haben einige Länder — leider auch Bayern und Baden-Württemberg, bei anderen weiß ich es nicht so genau — gemacht? Die haben sofort gesagt: Vom Bund kommt weniger Geld, dann stocken wir aus eigenen Mitteln auf, damit wir unsere falschen Pläne weiterverfolgen können. So ist es zumindest in Bayern und Baden-Württemberg geschehen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Herr Kollege Höpfinger, Sie waren selbst noch im Landtag und haben das wahrscheinlich mitgemacht. Soll ich Ihnen noch das Beispiel Augsburg im einzelnen erzählen? Wir werden uns noch über das Großklinikum Augsburg mit seinen 1 400 Betten unterhalten. Darauf können Sie sich verlassen. Wir werden das nämlich dann tun, wenn vier kleine Krankenhäuser, von denen drei modern ausgestattet sind, deshalb in wenigen Jahren geschlossen werden, weil Sie vorher nicht in der Lage waren, die Bedarfsplanung zu bremsen.
    Deshalb ist es notwendig, daß in diesem Bereich durch die Kostenträger die Kostenbremse angezogen wird, nicht durch den Staat, sondern durch diejenigen, die mit den Krankenhäusern verhandeln müssen. Deshalb ist in diesem Gesetz auch die Eigenbeteiligung bei den Investitionen angesprochen, nicht damit nun fleißig weitergebaut wird, sondern als Bremse, damit die Dinge überprüft werden.



    Schmidt (Kempten)

    Ich will Ihnen ein Beispiel sagen. Mein eigener Oberbürgermeister hat mir gesagt, sie wollten auch schon wieder für 45 Millionen DM anbauen. Ich habe ihm daraufhin gesagt: Überlege dir einmal, wo du dann die 4,5 Millionen DM hernimmst, die du jetzt nämlich nicht mehr so ohne weiteres als Zuschuß bekommst. Darauf hat er gesagt: Verflixt noch mal, dann muß ich mir doch überlegen, ob wir das nicht kleiner oder ob wir nicht vielleicht etwas anderes machen können.
    Dort muß man ansetzen, vor der Planung muß man sich überlegen, ob überhaupt gebaut werden soll. Man muß erst einmal den Bettenbedarf prüfen, die Krankenhäuser gewissermaßen nach Schwerpunkten abtasten, erst einmal die Konkurrenz zwischen zwei Häusern nebeneinander abbauen und kooperieren und sollte erst dann wieder, wenn notwendig, investieren. Das sind doch Dinge, die nur über eine Beschränkung der Kosten möglich sind.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Aber doch nicht bei den staatlichen Häusern, Herr Kollege Schmidt!)

    — Herr Kollege Prinz zu Sayn-Wittgenstein, es ist hier mehrmals gesagt worden, aber ich sage es gern noch einmal: Die Eigenbeteiligung ist im Gesetz so konstruiert, daß sie nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung für andere Häuser führen kann. Ich habe die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition im Ausschuß darum gebeten, mir einen Beweis dafür zu liefern, daß die Regelung, wie wir sie noch in letzter Minute formuliert haben, weil uns die anderen Regelungen nicht ganz so sicher erschienen, geändert werden müßte. Denn eines ist klar — das sage ich hier für die Freien Demokraten —: Die Eigenbeteiligung darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Refinanzierung muß voll und ganz über den Pflegesatz erfolgen. Dies wird aber durch das Gesetz abgedeckt. Das ist völlig klar.

    (Burger [CDU/CSU] : Das wohl nicht, Herr Schmidt!)

    — Ich habe die Damen und Herren von der Opposition ein paarmal gebeten: Sagt mir einmal eine andere Formulierung, die das besser absichert. Es ist keine einzige andere Formulierung gekommen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Sie können morgen früh gern noch einen Antrag stellen, dieses oder jenes Wort anders zu formulieren, um die Sache noch sicherer zu machen. Ich wäre sofort bereit, ja dazu zu sagen. Aber bisher haben Sie nichts dazu gesagt. Sie haben nur nein gesagt. Dies muß hier noch einmal gesagt werden.
    Wenn sie dann mit einem Ihrer Änderungsanträge den Gewinn- und Verlustausgleich wiederherstellen wollen, dann ist doch der letzte Anreiz für ein Haus, wirtschaftlicher zu arbeiten, dahin. Selbst die Krankenhausträger, die Vertreter der Krankenhausgesellschaft, haben mir in meinem Zimmer, wo immer wir uns unterhalten haben, gesagt: Das müßte allerdings weg; zumindest der Anreiz, daß man das immer „ausmauscheln" kann — es lohnt sich offenbar nicht, wirtschaftlicher zu arbeiten —, den das Krankenhausfinanzierungsgesetz in diesem Punkt bietet, muß weg. Das wollen Sie aber auch nicht. Also heißt dies: es geht einfach so weiter sie bisher.
    Ich habe die Sorge, daß es trotz der zweijährigen Diskussion draußen — all diese Dinge bezüglich des Krankenhauses habe ich hier schon vor anderthalb Jahren einmal gesagt — und trotz der Erkenntnis, wir müßten eigentlich ein bißchen besser planen, angesichts des kommunalen und sonstigen Ehrgeizes: Unser Krankenhaus muß das größte sein, des Ehrgeizes der Chefärzte: Ich muß alles haben, obwohl ich es gar nicht das ganze Jahr über brauche, so weitergeht wie bisher. Das hat uns doch diese Kostenentwicklung gebracht, das hat doch dazu geführt, daß, wie wir in diesem Bereich sehen, am Bedarf vorbei investiert, gebaut worden ist. Das müssen wir in den Griff bekommen. Ich bin der Meinung, hier ist ein Ansatzpunkt dazu gegeben natürlich im Zusammenspiel mit den Ländern, natürlich im Zusammenspiel mit den Krankenhausträgern —, vom Kostenträger her durch Partnerschaft stärker auf diese Dinge hinwirken zu können.
    Nur dann, meine Damen und Herren, werden wir meines Erachtens dem Anspruch gerecht werden, dem wir alle gerecht werden wollen, dieses Gesundheitswesen in seiner Struktur und seiner Gliederung zu erhalten, es aber kostenmäßig entwicklungsmäßig so zu gestalten, daß wir es auch weiter finanzieren können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)