Hochverehrter Herr Kollege Franke, das unterscheidet uns eben. Natürlich ist mir das nicht entgangen. Natürlich aber wissen Sie auch, daß ich mich gerade in dieser Frage ganz besonders bemüht habe. Der Unterschied zwischen Koalition und Opposition ist schlicht und ergreifend der, daß die Lernfähigkeit der Opposition weniger groß ist als die der Koalition.
Der Kollege Tillmann ist noch da. Darf ich diesen Teil meiner Ausführungen über die Aufstockung schlicht und einfach mit einem guten, alten Sauerländer-Sprichwort beenden? Wenn das in dieser Form durchgeführt würde, würde man, lieber Ferdi Tillmann, in Sundern sagen: „Das bedeutet, fetten Gänsen den Oarsch schmieren". Genau das aber wollen wir nicht.
Daß Sie nun obendrein den Gesetzentwurf, den ich, wie ich soeben ausgeführt habe, nicht für glücklich halte, noch dadurch ergänzen, daß Sie das Ganze auch noch für beitragslose Zeiten einführen, spricht für sich.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch ausdrücklich auf die lobenswerten Ausführungen von Herrn Prof. Heubeck hinweisen, die nachzulesen ich jedem, der sich mit dieser Frage beschäftigt, empfehle. Hier wird noch einmal bewiesen, daß mit sachlichen Beiträgen auch in diesem Parlament durchaus für Vernunft geworben werden kann.
Alles in allem aber betrachte ich Ihre Einstellung als nicht ganz so gefährlich, weil ich natürlich genau weiß, daß Ihre Fraktion in dieser Frage sehr gespalten ist, und weil ich den Eindruck habe, als sollte hier vordergründig pseudosoziales Verhalten demonstriert werden.
— Das ist meine Unterstellung — zugegebenermaßen —, aber, Herr Kollege Müller, Sie wissen sehr genau, daß ich mich damit nicht allzu weit von der Realität entferne.
Lassen Sie mich zum Schluß noch zu einem Problem kommen, das verschiedentlich angesprochen worden ist, für das ich aber leider noch keine perfekten Lösungsmöglichkeiten sehe. Ich meine den Beitrag für die von der Rentenversicherung befreiten Angestellten, die in Versorgungswerken und in privaten Lebensversicherungen untergebracht sind. Ich sehe dieses Problem durchaus. Ich weiß auch, daß wir hier etwas tun müssen. Nur die vielen technischen Probleme halten mich davon ab, dem Änderungsantrag der Opposition in diesem Punkt zuzustimmen. Das ist aber nicht schlimm; denn die Beratung des 21. Rentenanpassungsgesetzes läßt uns Zeit genug, hier in aller Ruhe eine systemgerechte Lösung zu finden.
Alles in allem möchte ich zum Schluß nur noch einmal kurz zum Ausdruck bringen, daß wir den Gesetzentwürfen der Koalition beruhigt zustimmen und Ihre Änderungsanträge ebenso beruhigt ablehnen können.