- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
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Ich möchte mich zunächst noch weiter mit der Zwischenfrage des Kollegen Schmidt, für die ich dankbar bin, auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Weiteres sagen. Die Träger der Sozialhilfe — das sind die Kommunen — haben bei der Sachverständigenanhörung auf die Gefahr hingewiesen, die sich ergibt, wenn wir in dieser Art Rentenkürzungen vornehmen; sie haben darauf hingewiesen, daß sich für die Träger der Sozialhilfe zusätzliche Belastungen in Höhe von zwei bis vier Milliarden DM ergeben. Dies sind die nackten Zahlen. Aber, Herr Kollege Schmidt, was verbindet sich denn außerdem noch damit? Wir halten es für unerträglich, nach einem erfüllten Arbeitsleben bei 40 Beitragsjahren oder etwas weniger bei niedriger Rente einer Witwe zuzumuten, den Rest ihres Lebensunterhalts in der Sozialhilfe zu suchen.
Das verträgt sich nicht mit unserer Philosophie und mit den sich aus dieser Philosophie ergebenden Handlungen, wie wir sie 1956 und 1957 bei der Rentengesetzgebung vorgenommen haben. Wir wollten alle am Arbeitsleben Beteiligten, die über langjährige Beitragszahlungen verfügen, in den Stand versetzen, mit dem Erreichten einen würdigen Lebensabend zu verbringen, und wir wollen sie nicht vor den Sozialämtern Schlange stehen lassen, um sich den Rest ihres Lebensunterhalts dort zu holen oder holen zu lassen.