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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 20. April 1977

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    Plenarprotokoll 8/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Dr. Kiesinger . . . . 1423 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 1423 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1423 B Gedenkworte für die Opfer des Mordanschlags vom 7. April 1977, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Georg Wurster . . . . . . . . . 1444 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung Schmidt, Bundeskanzler 1444 D Dr. Kohl CDU/CSU 1449 C Dr. Penner SPD 1456 D Kleinert FDP 1462 A Gansel SPD (Bemerkung nach § 35 GO) . 1466 A Fragestunde — Drucksache 8/285 vom 15.4. 1977 — Verzicht der Bundesländer auf die Erhebung von Steuern von gemeinnützigen Amateursportvereinen MdlAnfr A2 15.04.77 Drs 08/285 Schirmer SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1424 C, D ZusFr Schirmer SPD . . . . . . . . 1424 D Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und der Höhe von Zollstrafen sowie Verwaltungsvereinfachung im Zollwesen MdlAnfr A3 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hubrig MdlAnfr A4 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1425 A, B Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die von Ärzten und Apothekern gegen den Gesetzentwurf zum Krankenversicherungskostengesetz geführte Kampagne MdlAnfr A5 15.04.77 Drs 08/285 Kirschner SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1425 C, D ZusFr Kirschner SPD 1425 D Beibehaltung der steuerlichen Förderungsintensität bei der Novellierung des Entwicklungsländersteuergesetzes MdlAnfr A6 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . 1426 A, B, C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 1426 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 Erhöhung der Abzugsgrenze für Werbegeschenke nach dem Einkommensteuergesetz MdlAnfr A7 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 1426 C Schnellere Anpassung der Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz an die Beamtenbezüge MdlAnfr Al 1 15.04.77 Drs 08/285 Conradi SPD Antw PStSekr Offergeld BMF 1426 D; 1427 B, C ZusFr Conradi SPD 1427 B Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 für die lohnsteuerliche Behandlung vergleichbarer Fälle MdlAnfr A12 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF 1427 C, 1428 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 1427 D, 1428 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1428 B Verpflichtung von Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer nach Wiederverheiratung zur Beitragszahlung ohne Anspruch auf Altersgeld MdlAnfr A13 15.04.77 Drs 08/285 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 1428 C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1428 C Modellversuche für eine Eigenbeteiligung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr A14 15.04.77 Drs 08/285 Cronenberg FDP MdlAnfr A15 15.04.77 Drs 08/285 Cronenberg FDP Antw PStSekr Buschfort BMA. 1428 D, 1429 B ZusFr Cronenberg FDP . . . . . . . . 1429 A Umfang der . Inanspruchnahme von Umschulungsbeihilfen sowie Anpassung der Umschulungsmaßnahmen an das Arbeitsplatzangebot MdlAnfr A16 15.04.77 Drs 08/285 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A17 15.04.77 Drs 08/285 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . ,1429 B, C, D, 1430 A, B, C ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . .1429 D ZusFr Ey CDU/CSU 1430 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD .1430 B ZusFr Braun CDU/CSU 1430 C Überpüfung der gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten in Wiederaufbereitungsanlagen nach der Anerkennung von Leukämie als Berufskrankheit in der französischen Anlage La Hague MdlAnfr A18 15.04.77 Drs 08/285 Kirschner SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 1430 D, 1431 A, B ZusFr Kirschner SPD 1431 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . .1431 B Nichtbesetzung von der Bundesanstalt für Arbeit ausgegebener offener Stellen sowie Überprüfung der Förderungs- und Unterstützungspraxis MdlAnfr A19 15.04.77 Drs 08/285 Feinendegen CDU/CSU MdlAnfr A20 15.04.77 Drs 08/285 Feinendegen CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .1431 B, C Berücksichtigung der seitens der Arbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland e. V. vorgetragenen Argumente in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes MdlAnfr A21 15.04.77 Drs 08/285 Burger CDU/CSU MdlAnfr A22 15.04.77 Drs 08/285 Burger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1432 A, C, D, 1433 A ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . .1432 C, D ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 1432 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . .1433 A Konzeption der Werkstätten für Behinderte sowie Widerstand gegen den Referentenentwurf der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes MdlAnfr A23 15.04.77 Drs 08/285 Braun CDU/CSU MdlAnfr A24 15.04.77 Drs 08/285 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1433 B, C, D, 1434 A, B, C, D, 1435 A ZusFr Braun CDU/CSU . . . 1433 C, D, 1434 A ZusFr Burger CDU/CSU 1434 B, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 1434 D ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU 1434 D Festlegung der Größe der Werkstatt auf mindestens 120 Plätze in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes sowie Anerkennung einer Werkstatt mit 15 Plätzen als Werkstatt für Behinderte durch die Entscheidung des Sozialgerichts Bremen vom 10. Mai 1976 MdlAnfr A27 15.04.77 Drs 08/285 Geisenhofer CDU/CSU MdlAnfr A28 15.04.77 Drs 08/285 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 1435 A, B, C, D ZusFr Geisenhofer CDU/CSU 1435 C ZusFr Braun CDU/CSU 1435 D Neuregelung des § 117 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes zur Überleitung der Ansprüche von Arbeitnehmern aus einem Sozialplan bei Konkurs des Unternehmens MdlAnfr A29 15.04.77 Drs 08/285 Jaunich SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .1436 A, B ZusFr Jaunich SPD 1436 B Eingliederung aller Behinderten durch Beschreibung der Aufgaben der Werkstätten für Behinderte und des aufzunehmenden Personenkreises in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes MdlAnfr A31 15.04.77 Drs 08/285 Kuhlwein SPD MdlAnfr A32 15.04.77 Drs 08/285 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 1436 C, 1437 A, B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . 1436 D, 1437 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 1437 B Zersplitterung der Kodifikation des bürgerlichen Rechts durch Regelung von Einzelmaterien in Spezialgesetzen MdlAnfr A36 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . .1437 C, D ZusFr Dr. Schöfberger SPD 1437 D Zunahme des Handels mit und des Gebrauchs von harten Drogen (Heroin) MdlAnfr A39 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .1438 A, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 1438 C Beförderung von Wein und Säften bei Rückfahrten aus dem Ausland in den gleichen Tanks, in denen vorher Chemikalien transportiert wurden, sowie durch diese Praxis bedingte Krankheitsfälle MdlAnfr A41 15.04.77 Drs 08/285 Spitzmüller FDP MdlAnfr A42 15.04.77 Drs 08/285 Spitzmüller FDP Antw PStSekr Zander BMJFG . 1438 D, 1439 B ZusFr Spitzmüller FDP 1439 A, B Erklärung des Deutschen Brauer-Bundes e. V. in dem Faltblatt „Hier geht es um unser Bier" im Zusammenhang mit den Kampagnen gegen den Alkoholmißbrauch MdlAnfr A43 15.04.77 Drs 08/285 Peiter SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 1439 C, D, 1440 A ZusFr Peiter SPD 1439 D ZusFr Picard CDU/CSU 1440 A Änderung des Art. 3 § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes zur Ermöglichung des Eintritts in den Ruhestand für Beamte mit 62 Jahren MdlAnfr A44 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A45 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . .1440 B, C ZusFr Dr. Ahrens SPD 1440 C Erklärungen des Deutschen Leichtathletikverbandes über die Verabreichung von Anabolika vor und während der Olympischen Spiele mit Wissen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie Klärung der Frage der Verabreichung von Anabolika an Jugendliche MdlAnfr A46 15.04.77 Drs 08/285 Büchner (Speyer) SPD MdlAnfr A47 15.04.77 Drs 08/285 Büchner (Speyer) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1440 D, 1441 A, B, C ZusFr Büchner (Speyer) SPD 1441 A, C Einstellung von Teilzeitbeschäftigten an Stelle eines Vollbeschäftigten bei der Besetzung freier Stellen bei Behörden MdlAnfr A48 15.04.77 Drs 08/285 Wüster SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 1441 D, 1442 A ZusFr Wüster SPD 1442 A Ergebnisse der Überprüfung der Feststellung des geflüchteten CETEKA-Korrespondenten Simko über die Agententätigkeit IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 von Angehörigen der Bonner Botschaft der CSSR MdlAnfr A52 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A53 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 1442 B, C, D, 1443 A ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . .1442 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1443 A Kontakte des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands (KBW) zur Terroristenszene und vorwiegende Finanzierung des KBW durch die DDR, MdlAnfr A57 15.04.77 Drs 08/285 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A58 15.04.77 Drs 08/285 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 1443 B, C, D, 1444 A ZusFr Spranger CDU/CSU . 1443 C, D, 1444 A ZusFr Kühbacher SPD 1444 A Nächste Sitzung 1466 D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1467* A Anlage 2 Absage eines Gesprächs des Bundeskanzlers mit dem sowjetischen Regimekritiker Amalrik SchrAnfr B1 18.03.77 Drs 08/206 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1467* B Anlage 3 Veröffentlichung des von der Bundesregierung gemeinsam mit der niedersächsischen Staatskanzlei und der IG-Chemie, Papier, Keramik in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Fragen der Strukturpolitik SchrAnfr B2 18.03.77 Drs 08/206 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr B3 18.03.77 Drs 08/206 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1467* C Anlage 4 Auftragsvergabe des Bundeskanzleramts gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik für ein Gutachten zu Fragen der Strukturpolitik SchrAnfr B4 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B5 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1467* D Anlage 5 Von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierte UN-Übereinkommen; von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierte vom Europarat aufgelegte Übereinkommen SchrAnfr B13 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B14 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1468* B Anlage 6 Steuerausfall bei Absetzbarkeit von Zeitungsabonnements im Rahmen der Werbungskosten MdlAnfr A8 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1469* C Anlage 7 Versteuerung höherer ortsüblicher Vergleichsmieten statt der tatsächlichen Mieteinnahmen durch Hauseigentümer MdlAnfr A9 15.04.77 Drs 08/285 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1469* D Anlage 8 Berücksichtigung der Rechte von Behinderten in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes MdlAnfr A25 15.04.77 Drs 08/285 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A26 15.04.77 Drs 08/285 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1470* B Anlage 9 Revidierung der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes nach der Ausübung von Druck seitens der Gewerkschaften auf die Bestellung der Arbeitsdirektoren nach dem Mitbestimmungsgesetz MdlAnfr A30 15.04.77 Drs 08/285 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1470* C Anlage 10 Kosten für den Transport von Bundesminister Ravens mit einer Bundeswehrmaschine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 V von Klagenfurt nach Bremen nach einem Skiunfall MdlAnfr A33 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1470* D Anlage 11 Auflage und Kosten der nach Fertigstellung eingestampften Glanzpapierbroschüre „Die Bundeswehr" MdlAnfr A34 15.04.77 Drs 08/286 Biehle CDU/CSU SchrAnfr A35 15.04.77 Drs 08/285 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1470* D Anlage 12 Beurteilung des Saarberg-Hölter-Verfahrens zur Entschwefelung dès Rauchgases bei Steinkohlekraftwerken MdlAnfr A49 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jens (Voerde) SPD MdlAnfr A50 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1471* C Anlage 13 Unterstützung der bayerischen Staatsregierung bei der Vergrößerung des Ausbildungsplatzangebots der öffentlichen Hand MdlAnfr A51 15.04.77 Drs 08/285 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1472* A Anlage 14 Entschädigung für in der Nähe von Außenlandestellen von Senkrechtstartern wohnende Bürger MdlAnfr A54 15.04.77 Drs 08/285 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . .1472* B Anlage 15 Berufung des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr A55 15.04.77 Drs 08/285 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1472* C Anlage 16 Anwendung des § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Bundesbehörden MdlAnfr A56 15.04.77 Drs 08/285 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1472* C Die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 8/285 vom 15.04.77 — des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Die Frage B 20 — Drucksache 8/285 vom 15. 04. 77 — des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 17 Vereinbarkeit der Verlegung der Forschungstätigkeit nicht-französischer Arzneimittelhersteller wegen finanzieller Vorteile nach Frankreich mit dem EG-Vertrag SchrAnfr B47 15.04.77 Drs 08/285 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1473* A Anlage 18 Schaffung zusätzlicher Instrumente der Exportfinanzierung SchrAnfr B51 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1473* B Anlage 19 Zurückziehung der Zustimmung der Bundesregierung zum Gemeinsamen Fonds im Rahmen des integrierten Rohstoffprogrammes, wenn der Gemeinsame Fonds eigene Finanzierungsmittel bzw. ein eigenes Management erhält SchrAnfr B52 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B53 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1473* D Anlage 20 Modellversuch für verlängerte Ladenschlußzeiten in Berlin SchrAnfr B54 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAnfr B55 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1474* A Anlage 21 Sicherung der Finanzverhältnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie Untersagung der Verbürgung von Umschuldungskrediten durch Kreditgarantiegemeinschaften SchrAnfr B57 15.04.77 Drs 08/285 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr B58 15.04.77 Drs 08/285 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1474* C 22. Sitzung Bonn, den 20. Aprii 1977 Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Ahlers 21. 4. Dr. Ahrens ** 20. 4. Alber * 21. 4. Dr. Althammer 21. 4. Amrehn 21. 4. Batz 21. 4. Prof. Dr. Biedenkopf 21. 4. Buchstaller 21. 4. Dr. Dregger 21. 4. Prof. Dr. Erhard 21. 4. Dr. Evers 21. 4. Flämig * 21. 4. Dr. Friderichs 20. 4. Frau Geier 21. 4. Haase (Fürth) * 21. 4. Hauser (Krefeld) 20. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 21. 4. Katzer 20. 4. Dr. h. c. Kiesinger 21. 4. Koblitz 21. 4. Lampersbach 21. 4. Dr. Lauritzen 21. 4. Lemp ** 20. 4. Dr. Müller ** 20. 4. Müller (Mülheim)* 21. 4. Müller (Wadern) * 21. 4. Dr. Müller-Hermann * 21. 4. Nagel 21. 4. Scheffler ** 20. 4. Scheu 21. 4. Schmidt (München) * 21. 4. Schreiber * 21. 4. Spillecke * 21. 4. Dr. Spöri 21. 4. Frau Tübler 21. 4. Wawrzik * 21. 4. Würtz * 21. 4. Zever * 21. 4. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 1) : Warum hat Bundeskanzler Schmidt den sowjetischen Regimekritiker Amalrik nidit persönlich empfangen, während US-Präsident Carter mit dem sowjetischen Regimekritiker Bukowski ein Gespräch geführt hat, und muß diese Absage an Amalrik eventuell gesehen werden als Reaktion auf sein Interview mit der ,Bild"-Zeitung, in dem er die Ansicht vertreten hat, daß sich die Deutschen in ihrer Nachgiebigkeit gegenüber Moskau ,,mit falschen Hoffnungen selbst eingeschläfert" und ,,den Gedanken an die Wiedervereinigung aufgegeben" hätten, "um Ruhe vor den Sowjets zu haben", diese jedoch letztlich „die ,,Finnlandisierung" ganz Europas" erstrebten? Ich habe zu dem gesamten Komplex meines Gespräches mit dem sowjetischen Regimekritiker Amal- Anlagen zum Stenographischen Bericht rik vom 4. März 1977 auf Fragen der Abgeordneten Hupka und Graf Stauffenberg sowie zahlreiche Zusatzfragen weiterer Abgeordneter in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 17. März 1977 eingehend Stellung genommen. Ich darf Sie auf meine damaligen Ausführungen, die im Stenographischen Bericht der 18. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 1042 ff. wiedergegeben sind, verweisen. Ein Zusammenhang zwischen dem von Ihnen genannten Interview von Herrn Amalrik für die „Bild"-Zeitung und der Bitte des Bundeskanzlers an mich, das Gespräch mit Herrn Amalrik zu führen, besteht nicht. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 2 und 3) : Ist die Bundesregierung bereit, das von ihr gemeinsam mit der niedersächsischen Staatskanzlei und der IG-Chemie, Papier, Keramik in Auftrag gegebene Gutachten zu Fragen der Strukturpolitik zu veröffentlichen, nachdem bislang in der Presse gewisse Ergebnisse dieses Gutachtens bekannt wurden, die ein zumindest sehr unterschiedliches Echo ausgelöst haben? Ist die Bundesregierung bereit, zu den Empfehlungen dieses Gutachtens, insbesondere zu den vorgeschlagenen Instrumenten eines Sachverständigenrats zur Begutachtung der längerfristigen sektoralen und regionalen Strukturentwicklung sowie der Etablierung eines Wirtschafts- und Sozialausschusses auf Bundesebene in Weiterentwicklung der konzertierten Aktion ihre Stellungnahme abzugeben? Zu Frage B 2: Eine Veröffentlichung ist vertraglich nur möglich bei Zustimmung aller drei Auftraggeber. Darüber gibt es noch keine Abstimmung zwischen dem Bundeskanzleramt, der Staatskanzlei Niedersachsen und dem Hauptvorstand der IG-Chemie. Zu Frage B 3: Die Prüfung des Gutachtens und der darin enthaltenen Vorschläge ist noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon läßt sich sagen: Was die Bundesregierung sich in der Strukturpolitik vorgenommen hat, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der gesellschaftlichen Gruppen im Rahmen der Konzertierten Aktion, ist in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 dargelegt. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 4 und 5) : Ist es zutreffend, daß das Bundeskanzleramt gemeinsam mit der niedersächsischen Staatskanzlei und der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik Auftraggeber Ist für ein Gutachten zu Fragen der politischen, sozialen sowie wirtschaftlichen Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Losung von Problemen der Strukturkrisen und längerfristiger Arbeitslosigkeit? 1468* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 Kann die Bundesregierung gegebenenfalls darüber Auskunft geben, aus welchen Gründen es zu einer gemischten Auftragsvergabe gemeinsam mit einer Gewerkschaft gekommen ist, welchen Anteil die betreffende Gewerkschaft am Gesamtauftrag hat, und ob die Bundesregierung bereits häufiger derartige Formen der gemischten Auftragsvergabe gewählt hat? Zu Frage B 4: Es ist zutreffend, daß die Prognos AG, Basel im Auftrag des Bundeskanzleramtes, der Staatskanzlei Niedersachsen und des Hauptvorstandes der IG-Chemie ein Gutachten mit folgendem Titel erstellte: Politische, soziale sowie wirtschaftliche Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Lösung der Probleme von Strukturkrisen und längerfristiger Arbeitslosigkeit. Zu Frage B 5: Die Bundesregierung hat — wie im übrigen auch Landesregierungen — bei gleichgerichteten Interessen des öfteren mit anderen Institutionen in Forschungsprojekten kooperiert. Ich verweise z. B. auf eine Studie über „Management-Politik in Europa", welche 1971 ebenfalls von der Prognos AG im Auftrag der Rudolf-Poensgen-Stiftung; der Fritz-Thyssen-Stiftung, des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundeskanzleramtes erarbeitet wurde. Angesichts der komplexen, staatliche und nichtstaatliche Institutionen betreffenden Fragestellung des von Ihnen angesprochenen Gutachtens hat sich die gemeinsame Auftragsvergabe als sinnvoll erwiesen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß eine gemeinsame Auftragsvergabe für den einzelnen Auftraggeber eine erhebliche Kostenersparnis bedeutet. Sie werden verstehen, wenn ich Sie bitte, Auskünfte über den Anteil der IG-Chemie an den Kosten des Gutachtens dort selbst einzuholen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meine Antwort an den Kollegen Dr. Riesenhuber (Stenographischer Bericht über die 16. Sitzung, S. 903*, Anlage 54) hinweisen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 13 und 14) : Welche UN-Übereinkommen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gezeichnet bzw. ratifiziert, und aus welchen Gründen? Welche vom Europarat aufgelegten Übereinkommen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gezeichnet bzw. ratifiziert, und aus welchen Gründen? Zu Frage B 13: Die Beantwortung Ihrer Frage hat ergeben, daß mindestens 30 Abkommen aus dem VN-Bereich in Frage kommen. Es handelt sich überwiegend um Abkommen fachlichen Charakters. Die Gründe, weshalb die Bundesrepublik Deutschland diese Abkommen nicht unterzeichnet bzw. nicht ratifiziert hat, sind unterschiedlicher Natur und liegen teils im formalen, teils im politischen, zu einem erheblichen Maße aber im fachlichen Bereich. Das Auswärtige Amt kann deshalb in einer Vielzahl von Fällen Ihre Frage nicht aus eigener Kenntnis beantworten, sondern muß zunächst eine Stellungnahme der jeweils zuständigen Bundesministerien einholen. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis dafür, daß ich Ihre Frage heute noch nicht abschließend beantworten kann. Es würde eine beschleunigte Beantwortung erleichtern, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie einen bestimmten Bereich besonders berücksichtigt wissen wollen. Zu Frage B 14: Auf Ihre Frage übersende ich hiermit Listen der vom Europarat aufgelegten Übereinkommen, die A von der Bundesrepublik Deutschland noch nicht unterzeichnet worden sind; B von der Bundesrepublik unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert bzw. durch entsprechende Erklärung endgültig angenommen worden sind. Die Bezeichnungen sind in englischer Sprache wiedergegeben; deutsche Übersetzungen — soweit schon vorliegend — können auf Wunsch nachgereicht werden. Die Gründe, die uns veranlaßt haben, bisher von der Unterzeichnung abzusehen, oder die dazu geführt haben, daß von uns unterzeichnete Verträge noch nicht ratifiziert sind, können von den hierfür innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesministerien jeweils dargelegt werden. Das Auswärtige Amt ist bereit, wenn Sie dies wünschen, entsprechende Rückfragen an die beteiligten Stellen zu richten und das Ergebnis zu gegebener Zeit schriftlich zu übermitteln. A Europaratsübereinkommen, die von der Bundesrepublik Deutschland noch nicht unterzeichnet worden sind. 1. European Agreement concerning Programme Exchanges by means of Television Films (1958). 2. European Agreement on Travel by Young Persons on Collective Passports between the Member Countries of the Council of Europe (1961). 3. European Convention providing a uniform Law on arbitration (1966). 4. European Agreement on "au pair" Placement (1969) . 5. European Convention on the Transfer of Proceedings in Criminal Matters (1972). 6. European Convention on Social Security and Supplementary Agreement for the application of the European Convention on Social Security (1972). 7. European Convention on the non-applicability of Statutory Limitation to Crimes against Humanity and War Crimes (1974). 8. European Convention on the Social Protection of Farmers (1974) . 9. European Convention on the Legal Status of Children born out of Wedlock (1975). 10. Additional Protocol to the European Convention on Extradition (1975). 11. European Convention for the Protection of Animals kept for Farming purposes (1976). 12. European Convention on Products Liability with regard to Personal Injury and Death (1977). Noch nicht in Kraft getreten sind Nr. 3, 5-11, 12. B Europaratsübereinkommen, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, also noch nicht ratifiziert worden sind. 1. European Agreement on the Exchanges of BloodGrouping Reagents (1962). 2. European Agreement on Mutual Assistance in the matter of Special Medical Treatments and Climatic Facilities (1962). 3. Convention on the Unification of Certain Points of Substantive Law on Patents for Invention (1963) . 4. European Convention on the Supervision of conditionally sentenced or conditionally released Offenders (1964). 5. European Convention on the Punishment of Road Traffic Offences (1964). 6. European Convention on Establishing of Companies (1966). 7. European Convention on the Adoption of Children (1967). 8. European Convention on Foreign Money Liabilities (1967). 9. European Convention on Consular Functions (1967). 10. European Agreement relating to persons participating in proceedings of the European Commission and Court of Human Rights (1969). 11. Convention relating to stops on bearer securities in international circulation (1970). 12. European Convention on the International Validity of Criminal Judgments (1970). 13. European Convention on the Repatriation of Minors (1970). 14. Convention on the Establishment of a Scheme of Registration of Wills (1972). 15. European Convention on State Immunity and Additional Protocol (1972). 16. European Convention on the Place of Payment of Money Liabilities (1972). 17. European Convention on the Calculation of Time-limits (1972). 18. Agreement on the Transfer of Corpses (1973). 19. European Convention on Civil Liability for Damage caused by Motor Vehicles (1973). 20. European Agreement on the Exchange of TissueTyping Reagents (1974). 21. European Convention on the Suppression of Terrorism (1977). Noch nicht in Kraft getreten sind: Nr. 3, 6, 8, 9, 11, 13, 15-17, 19-21. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 8) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag u. a. des DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter, Zeitungsabonnements im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können, und wie hoch wäre nach der Berechnung der Bundesregierung im Falle einer Realisierung dieses Vorschlags der jährliche Steuerausfall? Aufwendungen für den Bezug einer über das allgemeine Zeitgeschehen informierenden Tageszeitung stellen nach dem geltenden Einkommensteuerrecht typische Kosten der privaten Lebensführung dar. Sie können deshalb nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Wegen des privaten Charakters der genannten Aufwendungen hält die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, durch die die Aufwendungen zum Abzug zugelassen würden, nicht für vertretbar. Der Abzug der Aufwendungen für ein Zeitungsabonnement als Betriebsausgaben oder Werbungskosten würde - grob geschätzt - zu Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 350 Mill. DM führen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Geschäftsführers des Deutschen Mieterbunds (Bericht der Welt am Sonntag vom 27. Februar 1977), daß nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuerrichtlinien tin Hauseigentümer nicht den Betrag seiner tatsächlichen Mieteinnahmen, sondern gegebenenfalls eine höhere und fer ihn erzielbare und ortsübliche Vergleichsmiete zu versteuern hat und daß dadurch eine massive Preistreiberei geweckt wird, weil die meisten Vermieter ihre Mieten auf die vom Staat veranschlagte Höhe anzuheben pflegen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und scheint ihr eine Neuregelung der entspredienden Bestimmungen geboten? Sie schneiden eine Frage an, zu der die Bundesregierung vor kurzem anläßlich zweier schriftlicher Anfragen der Kollegen Krockert und Spitzmüller Stellung genommen hat. Ich wiederhole meine Antwort an die genannten Kollegen: „Vermietet der Eigentümer eines Wohnhauses Wohnräume, so werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen angesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der tatsächlich erzielte Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Verzichtet der Hauseigentümer gegenüber einem Mieter, mit dem er nicht durch verwandtschaftliche 1470* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 oder sonstige enge persönliche Beziehungen verbunden ist, auf Mieterhöhungen, kann dies in der Regel nicht dazu führen, daß höhere Mieteinnahmen als die tatsächlichen vereinnahmten angesetzt werden. Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn die Wohnung verbilligt an Angehörige oder solche Personen überlassen wird, mit denen der Vermieter durch besondere persönliche Beziehungen verbunden ist. Ein solcher Sachverhalt ist offenbar die Grundlage des von Ihnen zitierten Berichts der „Welt am Sonntag" vom 27. Februar 1977 gewesen. In diesen Fällen schreibt § 12 Ziff. 2 EStG den Ansatz der ortsüblichen Miete vor, die für eine Wohnung vergleichbarer Ausstattung, Größe und Lage anzusetzen ist. Diese Miete wird als Einnahme für die Besteuerung unabhängig von dem tatsächlich vereinnahmten Mietzins zugrunde gelegt. Die genannte Vorschrift soll im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung aller Bürger verhindern, daß Aufwendungen für die private Lebensführung — hier der Verzicht auf Einnahmen — sich steuermindernd auswirken." Die Handhabung der Finanzverwaltung, die der Geschäftsführer des Mieterbundes nach dem von Ihnen zitierten Pressebericht beanstandet, entspricht der Rechtslage in besonders gelagerten Fällen. Sie können wohl kaum Anlaß für — ich zitiere „massive Preistreiberei" sein. Aus diesen Gründen hält die Bundesregierung eine Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen nicht für geboten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 25 und 26) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in die Rechtsverordnung nadi § 55 des Schwerbehindertengesetzes Bestimmungen aufgenommen werden sollten, die insbesondere Rechte der betroffenen Behinderten einengen oder lediglich Bestimmungen über die Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte enthalten sollten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß oftmals Behinderte nicht gemeinschaftsfähig sind und daher notwendigerweise auf kleinere Werkstätten angewiesen sind, und in welchem Umfang gedenkt sie dieser Tatsache Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in die Rechtsverordnung nach § 55 Schwerbehindertengesetz nur Bestimmungen aufgenommen werden sollen, die die Einzelheiten der Konzeption der Werkstätten für Behinderte regeln, wie sie in § 52 Schwerbehindertengesetz in ihren Grundzügen vom Gesetzgeber festgelegt worden ist, soweit § 55 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz hierzu ermächtigt. Probleme des individuellen und institutionellen Leistungsrechts können nicht Gegenstand der Verordnung sein. Zu Ihrer zweiten Frage ist zu bemerken, daß mir bislang keine Stellungnahme irgendeiner Organisation der Behinderten oder der Werkstätten bekanntgeworden ist, in der zwischen fehlender Gemeinschaftsfähigkeit des Behinderten und Größe der Werkstatt ein Zusammenhang gesehen worden wäre. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte" ist abgestimmt, daß die Werkstatt die Aufgabe hat, den Behinderten so zu fördern, daß er in die Lage versetzt wird, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen, es sei denn, daß mangelnde Gemeinschaftsfähigkeit oder ein außerordentliches Pflegebedürfnis dieser Aufgabe entgegenstehen. Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 30) : Sieht die Bundesregierung in der von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. März 1977 mitgeteilten Praxis, wonach die Gewerkschaften auf die Bestellung der Arbeitsdirektoren nach dem Mitbestimmungsgesetz Druck ausüben, um im Gesetz nicht vorgesehene Kriterien bei der Auswahl dieser Vorstandsmitglieder zur Geltung zu bringen, einen Anlaß ihre Vorstellungen von der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes zu revidieren oder gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht? Es gibt bisher noch keinen nach dem neuen Mitbestimmungsgesetz gebildeten Aufsichtsrat. Daher konnten bisher noch keine Arbeitsdirektoren im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes bestellt werden. Praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet gibt es somit noch nicht. Die im Vorfeld der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes ausgetragene öffentliche Kontroverse um die Bestellung des Arbeitsdirektors beruht weniger auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen als vielmehr auf unterschiedlichen Erwartungen hinsichtlich der künftigen Bestellungspraxis: Für die Bundesregierung besteht daher keine Veranlassung, in dieser Hinsicht zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen ins Auge zu fassen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 33) : Wie hoch waren die Kosten, die anläßlich eines Skiunfalls durch den Transport des Bundesministers Ravens mit einer Bundeswehrmaschine von Klagenfurt (Osterreich) nach Bremen entstanden? Für den Flug von Klagenfurt/Osterreich nach Bremen sind Kosten in Höhe von 13 984,50 DM entstanden. Diese Kosten werden von Bundesminister Ravens getragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 34 und 35) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 1471* Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium eine bereits von der Redaktion von Wolfgang Fechner fertiggestellte 92seitige bunte Glanzpapierbroschüre ,,Die Bundeswehr" nach der Erstellung wieder einstampfen ließ, und wie hoch waren die gedruckte Auflage und die gesamten Kosten der Broschüre? Welche Fehler auf welchen Seiten hatte die Broschüre, und wer ist für diese gesamten Kosten der eingestampften bzw. nicht verteilten Broschüre regreßpflichtig gemacht worden? Die Broschüre „Die Bundeswehr" wird seit 1965 produziert und regelmäßig korrigiert und neu aufgelegt. Bei Übernahme des Referates Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen aus dem Bundespresse- und Informationsamt erhielt das Bundesministerium der Verteidigung keine auf aktuellen Stand gebrachte Broschüre. Aus diesem Grunde hat der Leiter Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium der Verteidigung die Produktion von 400 000 Neudrucken angeordnet. Die Druckerei, Druckhaus Deutz, Köln, erklärte sich imstande, bei zügiger Abwicklung der Redaktionsarbeiten die Broschüre bis Ende 1976 auszudrucken. Wegen des Zeitdrucks wurde als Verantwortlicher ein in der Sache erfahrener Journalist, und zwar Wolfgang Fechner, als Autor mit Text, Gestaltung und Drucküberwachung beauftragt. Herr Fechner war angewiesen, ausschließlich amtliches, bereits verifiziertes Material zu benutzen. Die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte wurden unterrichtet und um Mitarbeit gebeten. Sie stimmten der schnellen Herausgabe einer überarbeiteten Broschüre zu unter dem Vorbehalt der Auflagen, die Herrn Fechner gemacht worden waren. Nach Vorlage durch den Autor wurde das Manuskript durch den Informations- und Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung geprüft und freigegeben. Dazu erhielt Herr Fechner Material für Tabellen, Graphiken und Zahlen. Die Bildarchive des Informations- und Pressestabes und des Streitkräfteamtes wurden gebeten, dem Autor bei der Bildauswahl behilflich zu sein. Die Umbruchkonzeption wurde durch den Informations- und Pressestab in der Druckerei eingesehen und genehmigt. Da der Druckerei einige technische Pannen unterliefen (u. a. zerbrach eine Walze mit Druckplatten), mußte Herr Fechner auch mit technischen Fragen belastet werden. Möglicherweise übersah er aus diesem Grunde bei der Umbruchredaktion mehrere Fehler, u. a. wurde — beim Kräftevergleich NATO—Warschauer Pakt (Seite 18) irrtümlich das veraltete Vorlagemuster statt der vom Arbeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit autorisierten Reinzeichnung mit den korrekten Weißbuchzahlen gedruckt, — beim Personalumfang der Marine ein Satzfehler übersehen (104 000 Mann statt 37 500). Diese Fehler und andere, vor allem Druckfehler, werden in einem einzuklebenden Erratum verbessert, veraltetes oder fehlerhaftes Bildmaterial in den nächsten Auflagen korrigiert. Die Kosten betrugen: — Druck- und Versandkosten der Erstauflage DM 216 773,49 — Druck von 400 000 Haftetiketten mit neuer Graphik und Erratum DM 19 980,— — Entpacken der zurückgeholten Broschüren, Einkleben der Haftetiketten, Verpacken und Versand DM 29 800,— Gesamt DM 266 553,49 — Davon Mehrkosten aufgrund der Fehler DM 49 780,— Ob und inwieweit wegen der hierfür verursachten Kosten Regreßansprüche geltend gemacht werden können, wird z. Zt. geprüft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 49 und 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung das zur Zeit in der Erprobung befindliche Saarberg-Hölter-Verfahren zur Entschwefelung des Rauchgases bei Steinkohlekraftwerken, und ist es insbesondere möglich, damit das Rauchgas bei Kraftwerken hundertprozentig zu entschwefeln und somit auf die hohen Schornsteine völlig zu verzichten? Halt die Bundesregierung die Mehrkosten bei einer hundertprozentigen Rauchgasentschwefelung nach dem Saarberg-Hölter-Verfahren für vertretbar, und wie beurteilt sie die Verwendbarkeit des anfallenden Gips als Abfallprodukt? Zunächst gestatten Sie mir einen Hinweis auf die Neutralitätspflicht, die mir bei der Beurteilung von Firmenerzeugnissen Zurückhaltung auferlegt. Das Saarberg-Hölter-Verfahren ist, wie auch andere Verfahren, für die Abgasreinigung Stand der Technik im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, konkretisiert durch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Mit den derzeit auf dem Markt angebotenen Verfahren lassen sich bei entsprechender Dimensionierung der Anlagen fast 100 % des Rauchgases entschwefeln. Mit der Festlegung der Rauchgasentschwefelung als Stand der Technik in der TA Luft hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß bei Anwendung dieser Verfahren hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragbarkeit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel unter Beachtung des Verursacherprinzips gewahrt ist. Inwieweit hohe Schornsteine weiterhin erforderlich sein werden, hängt von dem Ergebnis der Ausbreitungsrechnung mit den eventuell noch im Rauchgas verbleibenden anderen Schadstoffen ab. Gips ist ein Produkt, für das je nach Verwendungszweck unterschiedliche Qualitätsanforderungen gestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß auch für den bei der Abgasreinigung anfallenden Gips Absatzmöglichkeiten bëstehen bzw. gefunden werden. 1472* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 51): Ist die Bundesregierung bereit, die bayerische Staatsregierung (Beschluß vom 4. Mai 1976) dabei zu unterstützen, im Interesse der Ausweitung des Ausbildungsangebots der öffentlichen Hand ausbildungshemmende Rechtsvorschriften zu beseitigen? Ausbildungshemmende Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Dienstes, wie sie in der Frage genannt werden, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbildungsordnungen für Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes wurden in Abstimmung mit allen Beteiligten so gefaßt, daß eine qualitativ verbesserte Ausbildung erreicht und die Durchführung der Ausbildung in möglichst vielen Ausbildungsbehörden bzw. Ausbildungsbetrieben gefördert wird. Vom Nachweis der Ausbildereignung kann die zuständige Stelle nadi der Ausbilder-Eignungs-Verordnung öffentlicher Dienst vom 16. Juli 1976 bis zum 1. August 1981 und nach der von der Bundesregierung mit Wirkung vom 15. April 1977 beschlossenen Ausbilder-Eignungs-Verordnung für Bundesbeamte bis zum 1. Mai 1982 befreien. Sollte sich in Zukunft ergeben, daß diese Übergangsfristen nicht ausreichend bemessen sind, so wird der Verordnungsgeber die notwendigen Schritte einleiten, um ausbildungshemmende Auswirkungen im Bereich des öffentlichen Dienstes zu vermeiden. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß in Bayern spezifische Erschwernisse für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst bestehen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß die Bundesregierung alle Bemühungen um Ausweitung des Ausbildungsplatzangebots im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Immissionsschutzberichts, der Ende dieses Jahres dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll, auch zu prüfen, ob die Entschädigungsregelung für Fluglärmgeschädigte so gestaltet wird, daß Mitbürger, die in der Nähe von Außenlandestellen von Senkrechtstartern wohnen, in den Genuß der Entschädigung kommen? Die Bundesregierung ist bereit, sich im Rahmen des Immissionsschutzberichtes 1977 zu der Frage zu äußern, ob Anlieger an Außenlandesteilen von Senkrechtstartern hinsichtlich einer Entschädigung für Aufwendungen für baulichen Schallschutz den Anliegern an solchen Flugplätzen gleichgestellt werden sollen, für die nach dem Fluglärmgesetz ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 55) : Wann gedenkt der Bundesinnenminister Dr. Maihofer das Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung zu berufen? Nach § 6 Abs. 2 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 21. Juni 1974 beruft der Bundesminister des Innern auf Vorschlag der Fraktionen des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Kuratoriums. Ich habe mich an die Fraktionen des Deutschen Bundestages gewandt und um ihre Vorschläge gebeten. Sobald mir die Vorschläge aller Fraktionen vorliegen, werde ich das Kuratorium der Bundeszentrale berufen und alsbald zur konstituierenden Sitzung einladen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 56) : Trifft es zu, daß bei den technischen Behörden des Bundes und der Länder die Vorschriften des § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes nicht angewendet werden, weil sich die Bundes- und Länderfinanzminister nicht über die Finanzierungsmodalitäten einigen konnten, und was hat die Bundesregierung getan, um sicherzustellen, daß der § 16 auch im öffentlichen Dienst seine Anwendung findet? Die Bundesregierung sieht, wie sie bereits mehrfach erklärt hat, in der Verabschiedung und Verwirklichung des Arbeitssicherheitsgesetzes einen wichtigen Bestandteil der sozialen Reformpolitik. Sie hat zur Realisierung des Gesetzesauftrags nach § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes für den Bereich der öffentlichen Hand den Entwurf einer „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" erarbeitet. Zu meinem Bedauern konnte der Richtlinienentwurf vom September 1975 bisher noch nicht offiziell in Kraft gesetzt werden. Die für eine einheitliche Anwendung im öffentlichen Dienst erforderliche Abstimmung mit den Ländern ist noch nicht beendet. Das Abstimmungsverfahren gestaltet sich schwierig. und hat wegen der Einwendungen aus finanzieller Sicht bisher leider nicht zum Abschluß gebracht werden können. Die Finanzminister der Länder haben aber nunmehr am 27. Januar 1977 einen Beschluß bezüglich der Anwendung des Richtlinienentwurfs gefaßt. Der Beschluß ist den fachlich zuständigen Gremien in Bund und Ländern zugeleitet worden. Wegen einiger klärungsbedürftiger Punkte mußten Prüfungen eingeleitet werden. Ich bin jedoch zuversichtlich, daß der Meinungsbildungsprozeß nunmehr in absehbarer Zeit abgeschlossen und eine volle Realisierung des Gesetzesauftrags erreicht, d. h., daß ein den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Ar- beitsschutz im öffentlichen Dienst geschaffen wer- den kann. Unabhängig davon hat aber mein Haus schon im September 1975 mit den übrigen Bundesressorts Einvernehmen erzielt, den Richtlinienentwurf ohne Verzögerungen anzuwenden, soweit entsprechendes Personal und geeignete ärztliche und technische Einrichtungen vorhanden sind und kein zusätzlicher Personal- und Kostenaufwand entsteht. Hiernach wird in weiten Bereichen der Bundesverwaltung — und zwar auch im technischen Bereich verfahren. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nicht-französische Arzneimittelhersteller veranlaßt werden, ihre Forschungstätigkeit nach Frankreich zu verlegen, weil in Frankreich bei den staatlich kontrollierten Arzneimittelpreisen Kosten für Forschung in der Preiskalkulation nur insoweit anerkannt werden, als die Forschung in Frankreich geschieht, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Praxis für vereinbar mit dem EG-Vertrag, und — falls nicht was gedenkt sie zu tun, um vertragskonforme Bedingungen auf dem Arzneimittelmarkt innerhalb der EG zu gewährleisten? Die Bundesregierung hat von Klagen der pharmazeutischen Industrie über Schwierigkeiten deutscher Pharmahersteller in Frankreich im Zusammenhang mit dem dort geltenden Höchstpreis- bzw. Preisstoppsystem Kenntnis erhalten. Sie steht wegen dieser Schwierigkeiten mit der Industrie in Kontakt. Die Prüfung der angesprochenen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dauert noch an. Dies gilt auch für die von dem Herrn Abgeordneten erwähnte französische Regelung, wonach bei der Kalkulation der staatlichen Höchstpreise für Erzeugnisse von ausländischen Pharmaherstellern in Frankreich die Kosten für die Forschung nur insoweit als Preisbestandteile anerkannt werden sollen, als die Forschung in Frankreich erfolgt ist. Die Bundesregierung hat erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung mit dem EWG-Vertrag vereinbar wäre, da sie eine Benachteiligung der ausländischen Hersteller gegenüber den französischen Unternehmen im Preissektor bedeuten und damit die Niederlassungsfreiheit beeinträchtigen würde. Es obliegt zunächst den betroffenen Wirtschaftskreisen, bei Fällen der genannten Art die erforderlichen Nachweise zu erbringen und die geeigneten Initiativen zu ergreifen. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, nach Abklärung des Sachverhalts auch ihrerseits die sachdienlichen Schritte einzuleiten, um auf EWG-konforme Bedingungen im Arzneimittelmarkt hinzuwirken. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 51): Nachdem die Bundesregierung am 14. März 1977 im Ministerrat der EG-Richtlinie über Exportfinanzierung zugestimmt hat, frage ich, ob sie glaubt, das die bestehenden Möglichkeiten für unsere Exportindustrie ausreichen, um mit der Konkurrenz aus den EG-Staaten, Japan und den USA bestehen zu können, oder ist sie bereit, im Interesse der Vollbeschäftigung zusätzliche Instrumente der Exportfinanzierung zu schaffen? Die Bundesregierung hat im Juni 1976 eine eingehende Untersuchung zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ausfuhren veröffentlicht („Kein internationaler Wettlauf bei der staatlichen Exportförderung — Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ausfuhren und Ausfuhrfinanzierung", Der Bundesminister für Wirtschaft, Studien-Reihe, Heft 12). Darin kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, daß unser Exportfinanzierungssystem die deutsche Exportwirtschaft „insgesamt betrachtet in einem den Erfordernissen entsprechenden Umfange unterstützt und daß unser Exportversicherungssystem dem Durchschnitt der Exportförderungsmaßnahmen in den konkurrierenden Ländern keineswegs nachsteht" (Seite 14 a. a. O.). Diese Feststellung, die durch die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft unterstrichen wird, hat nach wie vor Gültigkeit. Durch die Verabschiedung der in Ihrer Frage angesprochenen EG-Richtlinie ist ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung auf eine Angleichung der Exportkreditkonditionen der großen westlichen Industrienationen und zugleich auf eine Eindämmung des schädlichen Konditionswettlaufs getan worden. In Anbetracht der bestehenden Beschäftigungsprobleme prüft die Bundesregierung zur Zeit jedoch, ob das Exportversicherungs- und Finanzierungsinstrumentarium des Bundes in verstärktem Maße zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt werden kann, ohne daß dadurch die Risikolage des Bundes wesentlich verschlechtert wird. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgenordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 52 und 53) : Trifft es zu, das die Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer bisher vertretenen Haltung, daß das .Ob und Wie' des Gemeinsamen Fonds im Rahmen des integrierten Rohstoffprogramms offenbleiben müsse bis eine Prüfung der Voraussetzungen von Einzelrohstoffabkommen erfolgt sei, auf der Tagung des Europäischen Rates in Rom grundsätzlich der Errichtung des Gemeinsamen Fonds zugestimmt hat? Ist die Bundesregierung bereit, verbindlich zu erklären, daß sie ihre grundsätzliche Zustimmung zum Gemeinsamen Fonds dann wieder zurückziehen wird, wenn der Gemeinsame Fonds eigene Finanzierungsmittel erhält bzw. der Gemeinsame Fonds nicht in Verbindung mit dem IWF oder der Weltbank errichtet wird, sondern ein eigenes selbständiges Management erhält? Zu Frage B 52: Die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten sind am 26. März 1977 in Rom übereingekommen, „dart es einen Gemeinsamen Fonds geben sollte". Damit stimmt die EG nicht der Errichtung des Gemeinsamen Fonds im Sinne des Integrierten Programms der UNCTAD grundsätzlich zu. Vielmehr sind die EG-Mitgliedstaaten bereit, einem Gemeinsamen Fonds zuzustimmen, wenn er nach Zielsetzung, Funktion und Arbeitsweise ihren Vorstellun- 1474* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 gen entspricht. Dies wird Gegenstand der künftigen Verhandlungen sein. Zu Frage B 53: Die Bundesregierung wird einem Gemeinsamen Fonds endgültig zustimmen, wenn sie am Ende der Verhandlungen zu dem Urteil kommt, daß die Gesamtheit der Regelungen unter dem Gesichtspunkt ihrer rohstoffpolitischen Zielsetzungen befriedigend ist. Eine Festlegung von bestimmten Vorbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt hält sie nicht für angebracht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 54 und 55) : Auf welche gesetzliche Grundlage gedenkt der Bundeswirtschaftsminister den angekündigten Modellversuch für verlängerte Ladenschlußzeiten in Berlin zu stützen, und liegen ihm überhaupt Erkenntnisse vor, die auf ein besonderes Bedürfnis nach verlängerten Ladenschlußzeiten schließen lassen? Liegen dem Bundeswirtschaftsminister wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse vor, ob Berlin für diesen Modellversuch mit Ladenschlußzeiten hinreichend repräsentativ ist, um zu Einsichten zu gelangen, die auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden können, und was spricht dagegen, die Mittel, die der Bundeswirtschaftsminister nach Pressemeldungen „sehr gern" für Begleituntersuchungen zur Verfügung stellen möchte, einzusetzen für die Auswertung der schon vorliegenden Erfahrungen im Rahmen der in Berlin bereits seit 1973 erteilten Ausnahmegenehmigungen für verlängerte Ladenzeiten? Zu Frage B 54: Zur Durchführung eines Modellversuchs bedarf es einer Änderung des geltenden Ladenschlußgesetzes. Dieses Gesetz wird seit seiner Verabschiedung im Jahre 1956 diskutiert. Vor allem von Verbraucherorganisationen wird immer wieder eine Verlängerung insbesondere der abendlichen Öffnungszeit gewünscht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, daß die Einkaufszeit am Abend vor allem für berufstätige Frauen zu knapp sei. Zu Frage B 55: Eine wissenschaftliche Untersuchung der Fragen, die sich mit Berlin (West) als Testgebiet für einen Modellversuch mit verlängerten Ladenöffnungszeiten ergeben würden, ist bisher nicht durchgeführt worden; immerhin stellt Berlin (West) ein räumlich geschlossenes Konsumgebiet dar. Eine solche Untersuchung scheint z. Z. auch nicht geboten, weil zunächst die erforderliche politische Entscheidung getroffen werden müßte. Die in Berlin (West) seit 1973 erteilten Ausnahmegenehmigungen für verlängerte Ladenöffnungszeiten sind bereits von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ausgewertet worden. Dabei hat sich gezeigt, daß die gewonnenen Erkenntnisse nur einen beschränkten Aussagewert haben, da die Genehmigungen ausschließlich für den Verkauf von touristischem Bedarf erteilt worden sind. Die mit diesen Genehmigungen gesammelten Erfahrungen nochmals auszuwerten wäre daher nicht sinnvoll. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 57 und 58) : Was hat die Bundesregierung bisher getan, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Konsolidierung der Finanzverhältnisse zu unterstützen? Ist es richtig, daß den Kreditgarantiegemeinschaften, die hierbei eine große Hilfe sein könnten, seit dem 1. Januar 1977 die Verbürgung von Umschuldungskrediten verwehrt wird? Zu Frage B 57: Die Bundesregierung betrachtet es als eine wichtige mittelstandspolitische Aufgabe, die Unternehmen zu einem richtigen Finanzierungsverhalten zu bringen. Sie stellt eine Reihe von Hilfen zur Verfügung, insbesondere aus dem ERP-Sondervermögen, die den Unternehmen von Anfang an eine gesunde Finanzierung ermöglichen. Sie sieht es aber nicht als Aufgabe des Staates an, betriebswirtschaftlich ungesunde Finanzierungen mit staatlichen Mitteln zu korrigieren und zu sanieren. Das würde zu einer generellen Sozialisierung der Verluste der privaten Wirtschaft führen und damit unser marktwirtschaftliches System sprengen. Auch einer gesunden Finanzierung in kleinen und mittleren Unternehmen würde mit solchen Maßnahmen kein Dienst erwiesen. Sofern in Einzelfällen ein Umschuldungsbedarf besteht, müssen diese Fälle grundsätzlich innerhalb des Bankensystems ohne staatliche Hilfe gelöst werden. Erfahrungsgemäß sind die Banken dazu auch bereit und in der Lage. Zu Frage B 58: Dies ist nicht richtig. Die geltende Rückbürgschaftsurkunde läßt die Verbürgung von Umschuldungskrediten ausdrücklich zu, soweit damit Vor- und Zwischenfinanzierungen für Investitionen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung abgelöst werden sollen. Auch Kredite zur Ablösung von Lieferantenkrediten, Verwandtendarlehen u. ä. dürfen verbürgt werden. Damit ist den Interessen der Unternehmen weitgehend Rechnung getragen. Mit den Kreditgarantiegemeinschaften bestanden allerdings Meinungsverschiedenheiten über die nachträgliche Verbürgung von Krediten, die Kreditinstitute im alleinigen Obligo gegeben haben. Die Verbürgung derartiger Kredite, die sich in einigen (nicht allen) Ländern ohne Wissen des Bundes entwickelt hatte, sollte aus den in der Antwort auf Frage 1 dargelegten Gründen nach dem 31. Dezember 1976 nur für eine Übergangszeit möglich sein. Die Bundesregierung hatte in Abstimmung mit den Kreditgarantiegemeinschaften die ursprünglich auf zwei Jahre angesetzte Übergangsfrist bereits 1974 auf drei Jahre verlängert. Die jetzige nochmalige Verlängerung der Frist um 1 Jahr auf insgesamt vier Jahre ist lediglich zur Erleichterung der Umstellung gedacht. Eine weitere Verlängerung ist nicht beabsichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Dieter Kühbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung überhaupt Erkenntnisse über die Finanzierungsmethoden des KBW, und hält sie diese Finanzierungsmethoden mit den Grundsätzen eines Rechtsstaats für vereinbar?
    von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen dazu keine näheren Auskünfte geben.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Langguth.

(Dr. Langguth [CDU/CSU] : Hat sich erledigt!)

Meine Damen und Herren, wir stehen am Schluß der Fragestunde.

(Die Anwesenden erheben sich)

Meine Damen und Herren, bevor wir in die weitere Tagesordnung eintreten, möchte ich der Opfer des Mordanschlags vom vergangenen Gründonnerstag gedenken. Wir alle, die Mitglieder des Deutschen Bundestags, haben unsere tiefe Erschütterung über den brutalen Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizhauptwachtmeister Georg Wurster noch nicht überwunden.
Die Persönlichkeit Siegfried Bubacks und sein Eintreten für unseren Staat sowie auch der Einsatz der beiden Männer, die an seiner Seite bei der Ausübung ihres Dienstes von den Kugeln tödlich getroffen wurden, sind anläßlich des Staatsakts am vergangenen Mittwoch in Karlsruhe in Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten und der Repräsentanten der anderen Verfassungsorgane gewürdigt worden. Zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestags nahmen an dem Trauerakt teil.
Mich drängt es, von dieser Stelle ein Wort des Gedenkens und der Besinnung zu sagen. Siegfried Buback wurde ermordet, weil er die Bürger dieses Landes vor erpresserischer Geiselnahme und brutaler Gewalt zu schützen suchte, weil er die ganze Kraft seiner starken Persönlichkeit in den Dienst des Amtes stellte, das ihm von der frei gewählten Regierung unseres Staates zu unser aller Schutz übertragen worden war. Die tödlichen Kugeln galten Siegfried Buback als dem Mann, dessen Name wie kaum ein anderer für die erfolgreiche Bekämpfung und Eingrenzung des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland steht und der deshalb in besonderem Maße den Haß fanatischer Gewaltverbrecher auf sich zog.
Aber die Kugeln der Mörder haben uns alle getroffen. Sie galten allen Bürgern dieses Landes, die entschlossen sind, diesen freiheitlichen Rechtsstaat, in dem wir leben, zu verteidigen. Sie galten all denen, die selbst bereit sind, demokratische Mehrheitsentscheidungen zu respektieren und Minderheiten den Schutz unseres Grundgesetzes zuteil werden zu lassen. Sie galten damit auch und in besonderem Maße dem Parlament, den frei gewählten Vertretern des Volkes.
Die Kugeln der Mörder trafen ein Volk, das sich nach 1945 diesen Staat aus Trümmern als einen freiheitlichen Rechtsstaat aufgebaut hat und das —daran sollte kein Zweifel aufkommen — jederzeit die Vernunft und die Kraft aufbringen wird, diesen Staat gegen seine Feinde zu schützen.
In diesem Sinne wird unsere Solidarität mit Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Georg Wurster ihren Ausdruck in unser aller Entschlossenheit finden, die zuständigen staatlichen Organe bei der Ausübung ihrer Sicherheitsfunktionen zu unterstützen. Wir, die parlamentarischen Vertreter des deutschen Volkes, sollten darüber hinaus an uns selbst die Frage richten, ob wir die Bekämpfung des Terrorismus noch wirksamer gestalten und das Betätigungsfeld der Terroristen noch weiter einschränken können.
Der Deutsche Bundestag wird den Opfern des Mordanschlags ein ehrendes Andenken bewahren. Ihren Angehörigen gilt unser aller tiefempfundenes Beileid.
Sie haben sich zu Ehren der Toten von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich rufe dann den zusätzlich vereinbarten Punkt unserer Tagesordnung auf:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung
Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat der Herr Bundeskanzler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat soeben durch den Mund des Bundestagspräsidenten, aber die einmütigen Abgeordneten aller drei Fraktionen und die Bundesregierung umfassend, die Erschütterung geteilt und den Abscheu geteilt, den 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Mördern des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster empfinden; vielleicht sollte man sagen, daß eine Welle der Empörung über diesen



    Bundeskanzler Schmidt
    erneuten grauenvollen und hinterhältigen Akt von
    Gewaltkriminalität durch das Land gegangen ist.
    Der Bundestagspräsident hatte recht, als er zum Ausdruck brachte, daß die Bürger unseres Landes einen Anspruch darauf haben, daß wir sie und unseren gemeinsamen Staat nach besten Kräften schützen, einen Anspruch darauf, daß wir in gemeinsamer Anstrengung die terroristischen Gewalttäter hinter Schloß und Riegel bringen. Sie haben auch Anspruch darauf, daß wir uns nicht im Affekt oder um des augenblicklichen Effektes willen zur Abkehr von unseren freiheitlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verleiten lassen.
    Max Güde, unser früherer Kollege, fünfeinhalb Jahre lang Leiter der Bundesanwaltschaft, einer von Siegfried Bubacks Amtsvorgängern, schrieb am 15. April einen Nachruf. Darin hieß es:
    Härte allein, ohne menschliches Maß, ist kein wirksames Heilmittel gegen Verbrechen. Im Übermaß ist sie schädliches Gift. Nicht die Härte allein verbürgt den Frieden im Staat, sondern die wohlüberlegte, gleichmäßige Gerechtigkeit, die sich in ihrem Maß auf das Notwendige beschränkt, so daß sie in ihrer Vernunft auch dem Schuldigen glaubwürdig sein kann.
    Weiter sagt er in dem Nachruf auf Siegfried Buback, es sei
    uralte Weisheit, daß die größte Härte nicht etwa die wirksamste Gerechtigkeit verbürgt. Gerechtigkeit hängt entscheidend vom rechten Maß ab.
    Es ist diese Suche nach dem rechten Maß, meine Damen und Herren, nach dem adäquaten, dem angemessenen rechtsstaatlichen Mittel, die auch den Kampf der Bundesregierungen gegen den Terrorismus seit Jahren kennzeichnet.
    Uns allen sind die Gefährlichkeit wie auch die internationale Dimension der politisch motivierten Gewaltkriminalität spätestens seit dem spektakulären Überfall auf die israelische Mannschaft bei den Olympischen Spielen 1972 in München bewußt. Die Entführung unseres Kollegen Peter Lorenz im Februar 1975, der Anschlag auf die deutsche Botschaft in Stockholm im April 1975, der Überfall auf die in Wien tagenden OPEC-Minister im Dezember 1975, die Entführung der Air-France-Maschine nach Uganda im Juni 1976 — und viele andere Vorfälle könnte man noch nennen — haben nicht nur uns, sondern auch anderen Regierungen schwerwiegende Entscheidungen abverlangt.
    Diese Beispiele und andere Überfälle und Geiselnahmen und Morde in vielen Teilen der Welt machen deutlich, daß der Terrorismus ein Problem zahlreicher Staaten ist, daß kein freiheitlich verfaßtes Land über Nacht mit ihm fertigwerden kann und daß übrigens selbst Militärdiktaturen dies nicht können.
    Die Bundesregierung hat das Problem frühzeitig auf zwei Ebenen in Angriff genommen. Erstens mußte innerhalb unseres Staates das Instrumentarium zum Schutz der inneren Sicherheit ausgebaut werden, und zweitens mußte die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung verbessert werden. Wir haben auf beiden Gebieten vieles vorangebracht. Leugnen könnte das nur jemand, der sich oder anderen über das Ausmaß des schnell Erreichbaren bei der Bekämpfung terroristischer Verbrechen Illusionen macht. In der gemeinsamen Sitzung des Innen- und des Rechtsausschusses letzte Woche ist nach dem Vortrage der Fachleute der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes keine Frage oder Rüge in dieser Richtung ausgesprochen worden.
    Unser Rechtsstaat ist keineswegs ohnmächtig. Er ist im Laufe der letzten Jahre wehrhafter geworden. Er kann sich wehren, und er wehrt sich in der Tat.
    Auf dem internationalen Felde hat die Bundesregierung auf weltweite Maßnahmen gegen den Terrorismus abgezielt; denn man hat sich ja in manchen Teilen der Welt über die verhängnisvollen Folgen des Terrorismus täuschen lassen. Ereignisse wie der Anschlag auf die OPEC in Wien oder das Geiseldrama in Entebbe lassen immer deutlicher werden, in welchem Ausmaß der Terrorismus international die Ordnung und die Sicherheit, ja selbst das Funktionieren internationaler Beziehungen bedroht.
    Es hat auf diesem Felde inzwischen erste, aber — wie ich hinzufüge — noch keineswegs ausreichende Erfolge gegeben. Die Mitglieder des Europarats haben in Straßburg mit großer Mehrheit eine Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus angenommen. Wir treten für eine baldige Ratifizierung dieser Konvention sowie für ein zusätzliches Abkommen unter den neun EG-Staaten ein.
    In der ersten Erklärung, die die Bundesregierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen abgegeben hat, sind wir dafür eingetreten, daß sich die nächste Generalversammlung mit dem Thema des Terrorismus befasse; das ist auch geschehen. Sie hat die Ausarbeitung einer internationalen Konvention gegen Geiselnahme gefordert. Damit haben wir in den Vereinten Nationen eine politische Bewegung in Gang gebracht, die uns hoffen läßt, daß die Gefahren des Terrorismus stärker ins internationale Bewußtsein rücken und daß die internationale Kooperation bei dessen Bekämpfung zunimmt.
    Auf nationaler Ebene, d. h. innerhalb der Bundesgrenzen, haben Bundesregierung und Bundestag den personellen und den technischen Ausbau der Sicherheitsorgane des Bundes energisch und beharrlich vorangetrieben. Das Bundeskriminalamt z. B. ist in einem nicht dagewesenen Umfange verstärkt worden. Die Zahl der dort Tätigen ist vom Jahre 1969 bis heute auf nahezu das Dreifache angestiegen. Die jährliche Finanzausstattung des Bundeskriminalamts ist im selben Zeitraum' auf das Siebenfache angestiegen.
    Natürlich ist für die Bekämpfung des Terrorismus im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern von ganz großer Bedeutung. Ich habe deshalb in der Sicherheitsdebatte des Bundestages am 13. März vor zwei Jahren ein Höchtsmaß an Koopera-



    Bundeskanzler Schmidt
    tion zwischen Bund und Ländern gefordert und die Erwartung zum Ausdruck gebracht, daß das gemeinsam entwickelte Instrumentarium fortwährend überprüft und das mögliche Verbesserungen unverzüglich durchgeführt würden. Seither wurde und wird die Zusammenarbeit schrittweise ausgebaut und verbessert. Nach den einen Monat später ergangenen Beschlüssen der Innenminister der Länder unid des Bundes hat Bundesminister Maihofer im Bundeskriminalamt eine besondere Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus eingerichtet, der die zentrale Auswertung sowie die Informations- und Ermittlungssteuerung bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund unid Ländern obliegt. Allein in dieser Abteilung arbeiten über 200 Spezialisten, die in vorbildlicher Weise ihre Pflicht tun — unid mehr als das.
    Dem war eine sehr lange Entwicklung vorangegangen. Schon im Jahre 1971 hatte der damalige Bundesinnenminister Genscher das Bundeskriminalamt erstmalig mit den Ermittlungen gegen anarchistische Gewalttäter beauftragt. 1972 hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ein Verfahren der Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung anarchistischer Gewalttäter verständigt. 1974 beschloß die Innenministerkonferenz „Grundsätze für die polizeiliche Fahndung nach politisch motivierten Gewalttätern". Im April 1975 wurden dann, wie erwähnt, endlich sämtliche „Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung politisch motivierter Gewaltkriminalität" in einem umfassenden Beschluß einmütig zwischen Bund und Ländern festgelegt.
    Diese Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden hat dazu geführt, daß alle Erkenntnise, die für die Bekämpfung politisch motivierter Straftäter wesentlich sind, gleichmäßig allen mit dieser Sache befaßten Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen.
    Durch die im vorigen Jahr geschaffene Erstzuständigkeit des Generalbundesanwalts für die Strafverfolgungsaufgaben bei terroristischen Vereinigungen ist ein weiterer Schritt zur Konzentration der Terrorismusbekämpfung getan worden.
    Die aufopferungsvolle Arbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz, die unseren Dank, unsere Loyalität und unseren Respekt verdienen, hat inzwischen durchaus beachtliche Erfolge erzielt: Bisher sind insgesamt 123 terroristische Gewalttäter oder deren Helfer rechtskräftig verurteilt worden. Gegen 60 weitere liegen Urteile vor, die noch nicht rechtskräftig sind. Anklage ist gegen 85 weitere Personen erhoben. Gegenwärtig befinden sich 103 solcher Personen in Haft, darunter viele der gefährlichsten Rädelsführer früherer Terroraktionen. Gegenwärtig laufen gegen 240 Personen Ermittlungsverfahren, weit überwiegend bei den Staatsanwaltschaften der Länder. Gegenwärtig wird nach 35 Personen auf Grund richterlicher Haftbefehle gefahndet.
    Ich will aber hier gleich auch die Zahl der Opfer nennen. 17 Personen sind bisher durch terroristische Gewalttäter um ihr Leben gebracht worden, darunter vier Angehörige der Justiz, vier Angehörige der
    Polizei, zwei Angehörige unseres auswärtigen Dienstes und vier amerikanische Soldaten. Bisher haben 13 Personen das Schicksal der Geiselnahme erlitten. 88 Personen wurden durch Sprengstoffattentate und Schießereien verletzt. Gleichzeitig sind dabei 10 terroristische Gewalttäter selber zu Tode gekommen.
    Diese Liste der Opfer ist insgesamt eine schlimme Bilanz, die die Bundesregierung und den Bundestag als Gesetzgeber mehrmals schon in den vergangenen Jahren veranlaßt hat, auch die gesetzlichen Voraussetzungen zur wirksamen Bekämpfung krimineller Vereinigungen und terroristischer Gewalttaten zu verbessern. So haben wir die Bildung und die Förderung terroristischer Vereinigungen mit schärferen Strafen belegt. Wir haben die Anzeigepflicht erweitert. Wir haben das Haftrecht verschärft, die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts erweitert und die Überwachung des schriftlichen Verteidigerverkehrs eingeführt. Daneben ist durch neu gefaßte Strafvorschriften auch die Anleitung, die Billigung und die Befürwortung bestimmter schwerer Gewalttaten in weiterem Umfange unter Strafe gestellt worden.
    Mit besonderer Sorge hat die Bundesregierung das Verhalten einiger weniger Rechtsanwälte in Strafverfahren beobachtet, die terroristische Gewaltakte zum Gegenstand hatten. In einigen Fällen besteht der dringende Verdacht, daß hier aus Organen der Rechtspflege in Wahrheit Helfershelfer von Gewalttätern geworden sind. Bei dem ehemaligen Rechtsanwalt Haag z. B. wurden zur Zeit seiner Festnahme Geldscheine gefunden, die aus zwei Banküberfällen stammten. Deshalb können seit 1975 Verteidiger, die dringend verdächtigt sind, den Verkehr mit ihren inhaftierten Mandanten zur Begehung von Straftaten zu mißbrauchen, aus dem Strafverfahren ausgeschlossen werden. Hinzugekommen ist seither die gesetzliche Möglichkeit der Überwachung des schriftlichen Verteidigerverkehrs, um es Mitgliedern terroristischer Vereinigungen unmöglich zu machen, mit Hilfe von Verteidigerpost — wie offensichtlich in der Vergangenheit geschehen — aus ihrer Zelle heraus terroristische Vereinigungen zu steuern.
    Diesen Abschnitt zusammenfassend stelle ich fest: Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt gezögert, dem Bundestag Vorschläge zur Ergänzung oder Änderung von Gesetzen zu unterbreiten, wenn und soweit dies zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung notwendig oder geboten war. Wir haben uns dabei nie aus momentaner Erbitterung in gesetzgeberischen Aktionismus hineindrängen lassen. Auch Siegfried Buback war sich dieser Notwendigkeit bewußt, als er in einem Presseinterview sagte — es ist noch nicht so lange her —:
    Wenn man jede Situation, mit der man nicht fertigzuwerden meint, durch neue Gesetze meistern will, so ist das ein schlechter Weg.
    Die Bundesregierung hatte allerdings auch vorgeschlagen, unter bestimmten Voraussetzungen auch den mündlichen Verkehr zwischen Häftlingen und ihren Verteidigern zu überwachen. Für meine Person vertrete ich diese Meinung heute noch. Das



    Bundeskanzler Schmidt
    Parlament hat anders entschieden. Es hat für seine Haltung ebenfalls gute Gründe gehabt, nachdem im Anhörungsverfahren des Rechtsausschusses von Fachleuten bestritten worden war, daß der Aufklärungs- und Schutzwert der Maßnahme in einem akzeptablen Verhältnis zur Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Grundsätze stehe.
    Im übrigen halte ich es für unsere gemeinsame Pflicht, fortwährend zu prüfen, ob es neue Tatsachen, neue Erkenntnisse und damit neue Grundlagen für die nötigen Abwägungen in der Gesetzgebung gibt. Nur muß ich nochmals betonen, daß dies nicht aus augenblicklicher Empörung oder Erregung geschehen sollte, sondern es handelt sich um eine ständig uns aufgegebene rechtsstaatliche Pflicht, immer wieder unsere Instrumente auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und neuen Herausforderungen gegebenenfalls mit neuen Mitteln zu begegnen. Dies verlangen die Bürger von uns, und mit Recht.
    Die Opposition hat angekündigt, daß sie ein Gesetz zum Schutze des Gemeinschaftsfriedens erneut vorschlagen wolle. Hier gilt es, zwei verschiedene Erscheinungen auseinanderzuhalten.
    Das eine sind Gewaltaktionen am Rande von Demonstrationen — und zum Teil die Demonstrationen zu ihrer Deckung ausnutzend —, wie sie z. B. an der Baustelle in Brokdorf oder in Grohnde stattgefunden haben. Diese Gewaltakte waren weder tatsächlich noch waren sie rechtlich Demonstrationen, sondern das war Landfriedensbruch, in einzelnen Fällen auch schwere Körperverletzung und versuchter Totschlag. Diese Vorgänge können auch im Zusammenhang mit dem Vorfeld des anarchistischen Terrorismus gesehen werden. Deshalb widmet die Bundesregierung diesen Erscheinungen große Aufmerksamkeit. Die beiden Landesregierungen und die ihnen unterstehenden und unterstellten Polizeikräfte der Länder und des Bundes haben in Brokdorf und in Grohnde auf der Grundlage der geltenden Gesetze gezeigt, daß der Staat durch Gewalttätigkeiten nicht erpreßt werden kann.
    Zum anderen gibt es bei friedlichen Demonstrationen gelegentlich einzelne strafbare Handlungen. Zu deren Bekämpfung reicht nun ganz gewiß das geltende Recht aus. Terroristen sollten nicht Anlaß geben, das im Grundgesetz verbürgte Demonstrationsrecht anzutasten.

    (Beifall bei der SPD)

    Der bisherige Vorschlag der Opposition, jedenfalls so, wie er öffentlich angekündigt ist, hätte allerdings zur Folge, daß auch nicht gewalttätige Teilnehmer an einer Demonstration, aus der heraus einzelne Gewaltat üben, beispielsweise nicht gewalttätige Teilnehmer aus Kreisen der Bürgerinitiativen, bestraft werden könnten, ja, nach dem Legalitätsprinzip bestraft werden müßten. Damit würde aber dann das Gegenteil von dem erreicht, was für den Erfolg des Kampfes gegen den Terrorismus notwendig ist. Nötig ist nämlich die moralische Isolierung der Terroristen,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    und nötig ist die moralische Ernüchterung auch der letzten Sympathisanten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Diese letzten Sympathisanten müssen endlich begreifen, daß ihre Sympathien und daß ihr moralischer Beistand Mördern gelten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Nicht erst seit Karlsruhe!)

    Aus ähnlichem Grunde steht die Bundesregierung dem Vorschlage skeptisch gegenüber, bestimmte Organisationen, die ja teilweise auch als politische Parteien bei Wahlen auftreten, zu verbieten. Mir erscheint es klüger, daß die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger extremistischen politischen Gruppen bei jeder Wahl eine klare Abfuhr bereiten, als daß wir sie durch Verbot in den Untergrund drücken und ihnen die Chance geben, sich selbst als Märtyrer aufzuspielen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Soweit sie als extremistische Gruppen Straftaten begehen, werden sie ohnehin zur Verantwortung gezogen. Ich weiß übrigens, daß die Regierungen der Länder dies jedenfalls bisher ähnlich sehen und deshalb von ihrem Antragsrecht auf diesem Felde bisher keinen Gebrauch gemacht haben.
    In unserem Staat hat jeder die Möglichkeit, seine politische Auffassung im Rahmen des Grundgesetzes zur Geltung zu bringen. Er hat aber keineswegs ein Recht oder gar ein sogenanntes Widerstandsrecht, auf Grund dessen er sich gegen Verfassung, gegen Gesetz und demokratische Mehrheitsentscheidung, die im Einklang mit der Verfassung zustande gekommen sind, mit Gewalt auflehnen dürfte. Im Gegenteil — ich darf einen Satz aus meiner Karlsruher Rede hier wiederholen —:
    Wir anderen, die wir die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes mit Zähnen und mit Klauen verteidigen wollen — wir, die große, überwältigende Mehrheit der Deutschen, wir haben das Grundgesetz und das Recht und die Grundwerte und die sittliche Pflicht auf unserer Seite.
    Gewalttaten gegen Personen wie auch Gewalt gegen Sachen sind Verstöße gegen unsere freiheitliche rechtsstaatliche Grundordnung.
    Nun ist ein höheres Strafmaß für Gewalttaten in der Diskussion. Ich bezweifle, daß damit entschlossene Mörder abgeschreckt würden. Wenn die Opposition dies dennoch will, so kann sie niemand daran hindern. Die Bundesregierung bleibt dabei: Gegenüber Terroristen, die sich in bewußter Willensentscheidung aus Haß gegen unsere rechtsstaatliche Ordnung auflehnen, muß der strafrechtliche Grundgedanke der Abschreckung versagen. Hier hilft keine Erhöhung des Strafrahmens. Vielleicht sollte aber auch darauf hingewiesen werden, daß der Gesetzgeber nur den Straf rahmen setzt, innerhalb dessen dann die Richter ihre Entscheidung über das Straf m a ß zu treffen haben.
    In diesem Zusammenhang muß mir ein politisches Wort an den Führer der Opposition erlaubt sein.



    Bundeskanzler Schmidt
    Herr Abgeordneter Kohl hat gestern behauptet, ich sei nicht bereit, mit der Opposition über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu diskutieren. Dies ist unwahr. Ich bin im Gegenteil dazu durchaus bereit; deshalb nicht nur unsere heutige Regierungserklärung, die ja eine Debatte auslösen wird und soll, sondern auch meine an Sie, Herr Abgeordneter Kohl, und an andere ergangene Einladung zu einem grundsätzlichen Gespräch über die Fragestellung, ob uns Gesetzesänderungen in diesem Felde bessere Chancen einräumen könnten.
    Es ist ebenso unwahr, wenn Herr Abgeordneter Kohl gestern veröffentlichen ließ, ich riefe nach der „Solidarität der Demokraten", wenn die Regierung angeblich nicht weiterwisse. Diesen Sprachgebrauch habe ich bisher vornehmlich vom Abgeordneten Kohl selbst immer wieder gehört, zuletzt im „Deutschland-Union-Dienst" am 14. April. Erlauben Sie mir zu sagen, daß ich übrigens dieses Wort von der Solidarität der Demokraten, das sehr wohl seine Berechtigung hat, deshalb nicht gerne höre, weil es immer wieder aus einer politischen Richtung kommt, deren Vertreter erst vorgestern wieder das Handeln des Bundeskanzlers, übrigens auch das Handeln des SPD-Parteivorsitzenden „als einzig und allein im Interesse Moskaus" liegend diffamiert hat.

    (Pfui-Rufe von der SPD)

    Das paßt schlecht zum Gebrauch des Wortes von der „Solidarität der Demokraten".

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es ist drittens unwahr, wenn man uns von seiten der Opposition unterstellt hat, wir überlegten, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen. Auf Mord steht lebenslänglich . und bitte unterlassen Sie die Unterstellung, daß wir dies ändern wollten!

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Wahr ist demgegenüber — und dies wiederhole ich —, daß wir die Gesetze vielfältig geändert haben und daß wir das weiterhin tun wollen, wo dies notwendig oder zweckmäßig erscheint. So ist z. B. ein Gesetzentwurf, welcher der Beschleunigung der Strafverfahren dienen soll, wie Sie wissen, zwischen Ländern und Bund in gemeinsamer Vorbereitung. Vielleicht sollte man an dieser Stelle seine Genugtuung darüber aussprechen, daß in Stuttgart-Stammheim die Bundesanwaltschaft in den letzten Tagen ihre Schlußplädoyers gehalten hat und daß morgen die Pflichtverteidiger plädieren sollen. Zum Beispiel ist auch zu prüfen, ob nicht die Strafvorschriften über unerlaubten Besitz von Maschinenpistolen zu verschärfen sind. Und so gibt es manche Beispiele, die gegenwärtig in der öffentlichen Diskussion keine große Rolle spielen, die aber der Erörterung auch wert und würdig sind.
    Ich will auf diese weiteren Beispiele verzichten, eines aber doch betonen: Jedermann hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Gesetzesverfahren. Ein Sonderprozeßrecht für Terroristen darf es nicht geben. Der Raubmörder und der terroristische Mörder müssen nach dem gleichen Recht, auch nach dem
    gleichen Verfahrensrecht, vor Gericht gezogen werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Allerdings denken wir, daß jede rechtsstaatliche Möglichkeit der Konzentration und der Beschleunigung der Strafverfahren genutzt werden sollte.
    Aber ich wiederhole auch: Mit Gesetzgebung allein schaffen wir den Terrorismus nicht aus der Welt. Wir müssen ihm jeden geistigen Nährboden entziehen. Dazu ist es nötig, unseren Bürgern, zumal den jüngeren, die Einmaligkeit des liberalen Rechtsstaates in unserer nationalen Geschichte stärker erlebbar, stärker bewußt zu machen, als das bisher geschehen ist. Was die faschistische NS-Diktatur tatsächlich an gewaltsamer Vernichtung angerichtet hat und was sie anrichten wollte, muß jenen Menschen deutlich gemacht werden, jenen jungen Menschen, denen von Terroristen gesagt wird, man kämpfe gegen einen angeblich faschistischen Staat, während tatsächlich diese Menschen gleichzeitig dieselben Methoden benutzen wie viele Faschisten auf der Welt.
    Die Intellektuellen in unserer Gesellschaft sollten den politisch Verantwortlichen im Prozeß der Aufklärung solcher junger Deutscher helfen, die noch ein unklares Urteil über Terroristen, über deren Motive und über deren scheinbare Rechtfertigung haben. Ich richte diesen Aufruf zumal an jene Universitätslehrer, Wissenschaftler, 'Philosophen, Schriftsteller, auf deren Stimmen die junge Generation damals, in der zweiten Hälfte der 60er Jahre in der APO-Zeit so sehr gehört hat. Jene bedeutenden und einflußreichen Intellektuellen, die am Anfang viele junge Menschen mit ihren Vorstellungen beeindruckt haben und die sich dabei doch keinen Augenblick lang die Möglichkeit solcher schrecklichen Verbrechen vorgestellt haben, sollten ihre besondere Verpflichtung und Chance erkennen.
    Diese Aufklärung gelingt allerdings nicht mit den Mitteln der Einschüchterung, sondern kann nur gelingen 'durch argumentative Wahrhaftigkeit. Es geht ja nicht darum, das freie Denken einzuschränken, sondern darum, denen die bisher kein klares Urteil haben, die Trennungslinie zum Terrorismus zu verdeutlichen und ihren Willen zur Verantwortung zu schärfen.
    Die Identifikation mit unserem freiheitlichen Rechtsstaat kann freilich nur gelingen, wenn wir dessen Grundsätze in der staatlichen Wirklichkeit auch tatsächlich bewahren. Dazu muß gerade der jungen Generation gesagt werden, daß wir uns nicht von der Brutalität eines in Wahrheit doch verlorenen Haufens verleiten lassen wollen, uns zu jener Parole des Obrigkeitsstaates zurückzuflüchten, die da gebot, Ruhe sei die erste Bürgerpflicht, sondern das Recht auf Widerspruch, das Recht auf abweichende Meinung, das Recht auf deren Äußerung darf auch unter dem Eindruck verbrecherischer Anschläge gegen unsere liberale Ordnung nicht deformiert werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wer will denn das?)




    Bundeskanzler Schmidt
    Wir haben unseren Staat nach den Erfahrungen der ersten deutschen Republik, der Weimarer Republik, auf ein Grundgesetz gebaut und mit Gesetzen ausgestattet, die uns erlauben, die demokratische und soziale, die rechtsstaatliche freiheitliche Grundordnung, die Grundwerte, auf die es uns ankommt, wehrhaft und offensiv zu verteidigen. Jene anderen aber, die unseren Staat, die die Bürger und die Diener dieses Staates und die Gemeinschaft insgesamt mit schwerster Gewalttat bekämpfen, können nicht auf einen Staat rechnen, der sie als verlorene Söhne behandelt.
    Wo nach ruhigem Abwägen durch Politiker, durch Juristen, durch Fachleute der inneren Sicherheit die Instrumente nicht wirksam genug erscheinen, dort sollen sie verbessert und ergänzt werden. Wir müssen aber der Versuchung widerstehen, ein Geflecht von Gesetzen herzustellen, hinter dem eines Tages die Freiheit unsichtbar wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wer einer falschen und verhängnisvollen Solidarisierung mit Desperados von großer krimineller Energie entgegenwirken will

    (Zuruf von der CDU/CSU: Immer noch nicht begriffen!)

    und wer die Täter von der Gemeinschaft total isolieren will, darf dabei nicht riskieren, daß die Freiheit der Person zu einem Ausstellungsstück wird, das nicht mehr berührt, sondern nur noch in der Vitrine besichtigt werden kann.

    (Zurufe von der CDU/CSU)


    (V o r sitz : Vizepräsident Frau Renger)

    Wir haben in Wahrheit zwei Aufgaben zu leisten. Zum ersten: den Terrorismus ohne Wenn und ohne Aber und ohne jede sentimentale Verklärung der Tätermotive zu verfolgen, bis er aufgehört haben wird, ein Problem zu sein. Aber die andere Aufgabe muß es sein, die Meinungsfreiheit kämpferisch und entschlossen zu verteidigen und über jeden Zweifel klarzumachen, daß Kritik an den vielerlei Obrigkeiten nicht nur statthaft ist, sondern daß sie für jeden demokratischen Staat prinzipiell erwünscht ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Solche Kritik freilich legitimiert sich allein durch das vorbehaltlose Bekenntnis zu eben diesem freiheitlichen Rechtsstaat unseres Grundgesetzes, der den Wettbewerb der Ideen und Argumente garantiert. Für die Werte und Rechte des Grundgesetzes stehen wir alle im Bundestag. Keiner sollte dem anderen unterstellen, dessen Wille zum Gehorsam gegen das Grundgesetz oder dessen Wille zum Dienst an unserer freiheitlichen Ordnung sei geringer als der eigene. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland erwarten dies von uns. Sie erwarten von uns nicht Rechthaberei, sondern äußerste Anstrengungen unserer Fähigkeiten. Ich bedanke mich.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD — Beifall bei der FDP)