Plenarprotokoll 8/22
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
22. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
Inhalt:
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Abg. Dr. Gradl und Dr. Kiesinger . . . . 1423 A
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 1423 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 1423 B
Gedenkworte für die Opfer des Mordanschlags vom 7. April 1977, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Georg Wurster . . . . . . . . . 1444 B
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung
Schmidt, Bundeskanzler 1444 D
Dr. Kohl CDU/CSU 1449 C
Dr. Penner SPD 1456 D
Kleinert FDP 1462 A
Gansel SPD (Bemerkung nach § 35 GO) . 1466 A
Fragestunde
— Drucksache 8/285 vom 15.4. 1977 —
Verzicht der Bundesländer auf die Erhebung von Steuern von gemeinnützigen Amateursportvereinen
MdlAnfr A2 15.04.77 Drs 08/285 Schirmer SPD
Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1424 C, D
ZusFr Schirmer SPD . . . . . . . . 1424 D
Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und der Höhe von Zollstrafen sowie Verwaltungsvereinfachung im Zollwesen
MdlAnfr A3 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hubrig
MdlAnfr A4 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Hubrig CDU/CSU
Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1425 A, B
Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die von Ärzten und Apothekern gegen den Gesetzentwurf zum Krankenversicherungskostengesetz geführte Kampagne
MdlAnfr A5 15.04.77 Drs 08/285 Kirschner SPD
Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1425 C, D
ZusFr Kirschner SPD 1425 D
Beibehaltung der steuerlichen Förderungsintensität bei der Novellierung des Entwicklungsländersteuergesetzes
MdlAnfr A6 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU
Antw PStSekr Offergeld BMF . . 1426 A, B, C
ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 1426 B
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
Erhöhung der Abzugsgrenze für Werbegeschenke nach dem Einkommensteuergesetz
MdlAnfr A7 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
Antw PStSekr Offergeld BMF 1426 C
Schnellere Anpassung der Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz an die Beamtenbezüge
MdlAnfr Al 1 15.04.77 Drs 08/285 Conradi SPD
Antw PStSekr Offergeld BMF 1426 D; 1427 B, C
ZusFr Conradi SPD 1427 B
Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 für die lohnsteuerliche Behandlung vergleichbarer Fälle
MdlAnfr A12 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Voss CDU/CSU
Antw PStSekr Offergeld BMF 1427 C, 1428 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 1427 D, 1428 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1428 B
Verpflichtung von Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer nach Wiederverheiratung zur Beitragszahlung ohne Anspruch auf Altersgeld
MdlAnfr A13 15.04.77 Drs 08/285 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA 1428 C
ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1428 C
Modellversuche für eine Eigenbeteiligung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
MdlAnfr A14 15.04.77 Drs 08/285 Cronenberg FDP
MdlAnfr A15 15.04.77 Drs 08/285 Cronenberg FDP
Antw PStSekr Buschfort BMA. 1428 D, 1429 B ZusFr Cronenberg FDP . . . . . . . . 1429 A
Umfang der . Inanspruchnahme von Umschulungsbeihilfen sowie Anpassung der Umschulungsmaßnahmen an das Arbeitsplatzangebot
MdlAnfr A16 15.04.77 Drs 08/285 von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU
MdlAnfr A17 15.04.77 Drs 08/285 von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . ,1429 B, C, D,
1430 A, B, C
ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . .1429 D
ZusFr Ey CDU/CSU 1430 A, B
ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD .1430 B
ZusFr Braun CDU/CSU 1430 C
Überpüfung der gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten in Wiederaufbereitungsanlagen nach der Anerkennung von Leukämie als Berufskrankheit in der französischen Anlage La Hague
MdlAnfr A18 15.04.77 Drs 08/285
Kirschner SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA 1430 D, 1431 A, B
ZusFr Kirschner SPD 1431 A
ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . .1431 B Nichtbesetzung von der Bundesanstalt für Arbeit ausgegebener offener Stellen sowie
Überprüfung der Förderungs- und Unterstützungspraxis
MdlAnfr A19 15.04.77 Drs 08/285
Feinendegen CDU/CSU
MdlAnfr A20 15.04.77 Drs 08/285
Feinendegen CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .1431 B, C Berücksichtigung der seitens der Arbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte
in der Bundesrepublik Deutschland e. V. vorgetragenen Argumente in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes
MdlAnfr A21 15.04.77 Drs 08/285
Burger CDU/CSU
MdlAnfr A22 15.04.77 Drs 08/285
Burger CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1432 A, C, D,
1433 A ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . .1432 C, D ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 1432 D ZusFr von der Heydt
Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . .1433 A Konzeption der Werkstätten für Behinderte
sowie Widerstand gegen den Referentenentwurf der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes
MdlAnfr A23 15.04.77 Drs 08/285
Braun CDU/CSU
MdlAnfr A24 15.04.77 Drs 08/285
Braun CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 1433 B, C, D,
1434 A, B, C, D, 1435 A ZusFr Braun CDU/CSU . . . 1433 C, D, 1434 A ZusFr Burger CDU/CSU 1434 B, C
ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 1434 D
ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU 1434 D
Festlegung der Größe der Werkstatt auf mindestens 120 Plätze in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes sowie Anerkennung einer Werkstatt mit 15 Plätzen als Werkstatt für Behinderte durch die Entscheidung des Sozialgerichts Bremen vom 10. Mai 1976
MdlAnfr A27 15.04.77 Drs 08/285 Geisenhofer CDU/CSU
MdlAnfr A28 15.04.77 Drs 08/285 Geisenhofer CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . 1435 A, B, C, D
ZusFr Geisenhofer CDU/CSU 1435 C
ZusFr Braun CDU/CSU 1435 D
Neuregelung des § 117 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes zur Überleitung der Ansprüche von Arbeitnehmern aus einem Sozialplan bei Konkurs des Unternehmens
MdlAnfr A29 15.04.77 Drs 08/285 Jaunich SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .1436 A, B
ZusFr Jaunich SPD 1436 B
Eingliederung aller Behinderten durch Beschreibung der Aufgaben der Werkstätten für Behinderte und des aufzunehmenden Personenkreises in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes
MdlAnfr A31 15.04.77 Drs 08/285 Kuhlwein SPD
MdlAnfr A32 15.04.77 Drs 08/285 Kuhlwein SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA 1436 C, 1437 A, B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . 1436 D, 1437 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 1437 B
Zersplitterung der Kodifikation des bürgerlichen Rechts durch Regelung von Einzelmaterien in Spezialgesetzen
MdlAnfr A36 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schöfberger SPD
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . .1437 C, D
ZusFr Dr. Schöfberger SPD 1437 D
Zunahme des Handels mit und des Gebrauchs von harten Drogen (Heroin)
MdlAnfr A39 15.04.77 Drs 08/285
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
Antw PStSekr Zander BMJFG . . . .1438 A, C
ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 1438 C
Beförderung von Wein und Säften bei
Rückfahrten aus dem Ausland in den gleichen Tanks, in denen vorher Chemikalien transportiert wurden, sowie durch diese Praxis bedingte Krankheitsfälle
MdlAnfr A41 15.04.77 Drs 08/285 Spitzmüller FDP
MdlAnfr A42 15.04.77 Drs 08/285 Spitzmüller FDP
Antw PStSekr Zander BMJFG . 1438 D, 1439 B
ZusFr Spitzmüller FDP 1439 A, B
Erklärung des Deutschen Brauer-Bundes e. V. in dem Faltblatt „Hier geht es um unser Bier" im Zusammenhang mit den Kampagnen gegen den Alkoholmißbrauch
MdlAnfr A43 15.04.77 Drs 08/285 Peiter SPD
Antw PStSekr Zander BMJFG 1439 C, D, 1440 A
ZusFr Peiter SPD 1439 D
ZusFr Picard CDU/CSU 1440 A
Änderung des Art. 3 § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes zur Ermöglichung des Eintritts in den Ruhestand für Beamte mit 62 Jahren
MdlAnfr A44 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Ahrens SPD
MdlAnfr A45 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Ahrens SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . .1440 B, C ZusFr Dr. Ahrens SPD 1440 C
Erklärungen des Deutschen Leichtathletikverbandes über die Verabreichung von Anabolika vor und während der Olympischen Spiele mit Wissen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie Klärung der Frage der Verabreichung von Anabolika an Jugendliche
MdlAnfr A46 15.04.77 Drs 08/285 Büchner (Speyer) SPD
MdlAnfr A47 15.04.77 Drs 08/285 Büchner (Speyer) SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1440 D,
1441 A, B, C
ZusFr Büchner (Speyer) SPD 1441 A, C
Einstellung von Teilzeitbeschäftigten an Stelle eines Vollbeschäftigten bei der Besetzung freier Stellen bei Behörden
MdlAnfr A48 15.04.77 Drs 08/285 Wüster SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI 1441 D, 1442 A
ZusFr Wüster SPD 1442 A
Ergebnisse der Überprüfung der Feststellung des geflüchteten CETEKA-Korrespondenten Simko über die Agententätigkeit
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
von Angehörigen der Bonner Botschaft der CSSR
MdlAnfr A52 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
MdlAnfr A53 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . 1442 B, C, D,
1443 A
ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . .1442 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1443 A
Kontakte des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands (KBW) zur Terroristenszene und vorwiegende Finanzierung des KBW durch die DDR,
MdlAnfr A57 15.04.77 Drs 08/285 Spranger CDU/CSU
MdlAnfr A58 15.04.77 Drs 08/285 Spranger CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 1443 B, C, D,
1444 A
ZusFr Spranger CDU/CSU . 1443 C, D, 1444 A
ZusFr Kühbacher SPD 1444 A
Nächste Sitzung 1466 D
Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1467* A Anlage 2
Absage eines Gesprächs des Bundeskanzlers mit dem sowjetischen Regimekritiker Amalrik
SchrAnfr B1 18.03.77 Drs 08/206 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1467* B Anlage 3
Veröffentlichung des von der Bundesregierung gemeinsam mit der niedersächsischen Staatskanzlei und der IG-Chemie, Papier, Keramik in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Fragen der Strukturpolitik
SchrAnfr B2 18.03.77 Drs 08/206 Hauser (Krefeld) CDU/CSU
SchrAnfr B3 18.03.77 Drs 08/206 Hauser (Krefeld) CDU/CSU
SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1467* C Anlage 4
Auftragsvergabe des Bundeskanzleramts gemeinsam mit der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik für ein Gutachten zu Fragen der Strukturpolitik
SchrAnfr B4 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAnfr B5 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zeitel CDU/CSU
SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 1467* D Anlage 5
Von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierte UN-Übereinkommen; von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierte vom Europarat aufgelegte Übereinkommen
SchrAnfr B13 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAnfr B14 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1468* B
Anlage 6
Steuerausfall bei Absetzbarkeit von Zeitungsabonnements im Rahmen der Werbungskosten
MdlAnfr A8 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1469* C Anlage 7
Versteuerung höherer ortsüblicher Vergleichsmieten statt der tatsächlichen Mieteinnahmen durch Hauseigentümer
MdlAnfr A9 15.04.77 Drs 08/285 Daweke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1469* D Anlage 8
Berücksichtigung der Rechte von Behinderten in der Rechtsverordnung nach § 55 des Schwerbehindertengesetzes
MdlAnfr A25 15.04.77 Drs 08/285 Frau Hürland CDU/CSU
MdlAnfr A26 15.04.77 Drs 08/285 Frau Hürland CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1470* B Anlage 9
Revidierung der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes nach der Ausübung von Druck seitens der Gewerkschaften auf die Bestellung der Arbeitsdirektoren nach dem Mitbestimmungsgesetz
MdlAnfr A30 15.04.77 Drs 08/285 Kraus CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1470* C Anlage 10
Kosten für den Transport von Bundesminister Ravens mit einer Bundeswehrmaschine
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 V
von Klagenfurt nach Bremen nach einem Skiunfall
MdlAnfr A33 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Probst CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1470* D Anlage 11
Auflage und Kosten der nach Fertigstellung eingestampften Glanzpapierbroschüre „Die Bundeswehr"
MdlAnfr A34 15.04.77 Drs 08/286 Biehle CDU/CSU
SchrAnfr A35 15.04.77 Drs 08/285 Biehle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1470* D Anlage 12
Beurteilung des Saarberg-Hölter-Verfahrens zur Entschwefelung dès Rauchgases bei Steinkohlekraftwerken
MdlAnfr A49 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jens (Voerde) SPD
MdlAnfr A50 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Jens (Voerde) SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1471* C Anlage 13
Unterstützung der bayerischen Staatsregierung bei der Vergrößerung des Ausbildungsplatzangebots der öffentlichen Hand
MdlAnfr A51 15.04.77 Drs 08/285 Regenspurger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1472* A Anlage 14
Entschädigung für in der Nähe von Außenlandestellen von Senkrechtstartern wohnende Bürger
MdlAnfr A54 15.04.77 Drs 08/285 Daweke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . .1472* B Anlage 15
Berufung des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung
MdlAnfr A55 15.04.77 Drs 08/285 Reddemann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1472* C Anlage 16
Anwendung des § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Bundesbehörden
MdlAnfr A56 15.04.77 Drs 08/285 Frau Simonis SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1472* C
Die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 8/285 vom 15.04.77 — des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Die Frage B 20 — Drucksache 8/285 vom 15. 04. 77 — des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Anlage 17
Vereinbarkeit der Verlegung der Forschungstätigkeit nicht-französischer Arzneimittelhersteller wegen finanzieller Vorteile nach Frankreich mit dem EG-Vertrag
SchrAnfr B47 15.04.77 Drs 08/285 Graf Stauffenberg CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1473* A Anlage 18
Schaffung zusätzlicher Instrumente der Exportfinanzierung
SchrAnfr B51 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Schwörer CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Rohwedder BMWi . . 1473* B Anlage 19
Zurückziehung der Zustimmung der Bundesregierung zum Gemeinsamen Fonds im Rahmen des integrierten Rohstoffprogrammes, wenn der Gemeinsame Fonds eigene Finanzierungsmittel bzw. ein eigenes Management erhält
SchrAnfr B52 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Todenhöfer CDU/CSU
SchrAnfr B53 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Todenhöfer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1473* D Anlage 20
Modellversuch für verlängerte Ladenschlußzeiten in Berlin
SchrAnfr B54 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Diederich (Berlin) SPD
SchrAnfr B55 15.04.77 Drs 08/285 Dr. Diederich (Berlin) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1474* A Anlage 21
Sicherung der Finanzverhältnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie Untersagung der Verbürgung von Umschuldungskrediten durch Kreditgarantiegemeinschaften
SchrAnfr B57 15.04.77 Drs 08/285 Hauser (Krefeld) CDU/CSU
SchrAnfr B58 15.04.77 Drs 08/285 Hauser (Krefeld) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1474* C
22. Sitzung
Bonn, den 20. Aprii 1977
Beginn: 15.01 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Ahlers 21. 4.
Dr. Ahrens ** 20. 4.
Alber * 21. 4.
Dr. Althammer 21. 4.
Amrehn 21. 4.
Batz 21. 4.
Prof. Dr. Biedenkopf 21. 4.
Buchstaller 21. 4.
Dr. Dregger 21. 4.
Prof. Dr. Erhard 21. 4.
Dr. Evers 21. 4.
Flämig * 21. 4.
Dr. Friderichs 20. 4.
Frau Geier 21. 4.
Haase (Fürth) * 21. 4.
Hauser (Krefeld) 20. 4.
Hoffmann (Saarbrücken) * 21. 4.
Katzer 20. 4.
Dr. h. c. Kiesinger 21. 4.
Koblitz 21. 4.
Lampersbach 21. 4.
Dr. Lauritzen 21. 4.
Lemp ** 20. 4.
Dr. Müller ** 20. 4.
Müller (Mülheim)* 21. 4.
Müller (Wadern) * 21. 4.
Dr. Müller-Hermann * 21. 4.
Nagel 21. 4.
Scheffler ** 20. 4.
Scheu 21. 4.
Schmidt (München) * 21. 4.
Schreiber * 21. 4.
Spillecke * 21. 4.
Dr. Spöri 21. 4.
Frau Tübler 21. 4.
Wawrzik * 21. 4.
Würtz * 21. 4.
Zever * 21. 4.
*für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 1) :
Warum hat Bundeskanzler Schmidt den sowjetischen Regimekritiker Amalrik nidit persönlich empfangen, während US-Präsident Carter mit dem sowjetischen Regimekritiker Bukowski ein Gespräch geführt hat, und muß diese Absage an Amalrik eventuell gesehen werden als Reaktion auf sein Interview mit der ,Bild"-Zeitung, in dem er die Ansicht vertreten hat, daß sich die Deutschen in ihrer Nachgiebigkeit gegenüber Moskau ,,mit falschen Hoffnungen selbst eingeschläfert" und ,,den Gedanken an die Wiedervereinigung aufgegeben" hätten, "um Ruhe vor den Sowjets zu haben", diese jedoch letztlich „die ,,Finnlandisierung" ganz Europas" erstrebten?
Ich habe zu dem gesamten Komplex meines Gespräches mit dem sowjetischen Regimekritiker Amal-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
rik vom 4. März 1977 auf Fragen der Abgeordneten Hupka und Graf Stauffenberg sowie zahlreiche Zusatzfragen weiterer Abgeordneter in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 17. März 1977 eingehend Stellung genommen.
Ich darf Sie auf meine damaligen Ausführungen, die im Stenographischen Bericht der 18. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 1042 ff. wiedergegeben sind, verweisen.
Ein Zusammenhang zwischen dem von Ihnen genannten Interview von Herrn Amalrik für die „Bild"-Zeitung und der Bitte des Bundeskanzlers an mich, das Gespräch mit Herrn Amalrik zu führen, besteht nicht.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 2 und 3) :
Ist die Bundesregierung bereit, das von ihr gemeinsam mit der niedersächsischen Staatskanzlei und der IG-Chemie, Papier, Keramik in Auftrag gegebene Gutachten zu Fragen der Strukturpolitik zu veröffentlichen, nachdem bislang in der Presse gewisse Ergebnisse dieses Gutachtens bekannt wurden, die ein zumindest sehr unterschiedliches Echo ausgelöst haben?
Ist die Bundesregierung bereit, zu den Empfehlungen dieses Gutachtens, insbesondere zu den vorgeschlagenen Instrumenten eines Sachverständigenrats zur Begutachtung der längerfristigen sektoralen und regionalen Strukturentwicklung sowie der Etablierung eines Wirtschafts- und Sozialausschusses auf Bundesebene in Weiterentwicklung der konzertierten Aktion ihre Stellungnahme abzugeben?
Zu Frage B 2:
Eine Veröffentlichung ist vertraglich nur möglich bei Zustimmung aller drei Auftraggeber. Darüber gibt es noch keine Abstimmung zwischen dem Bundeskanzleramt, der Staatskanzlei Niedersachsen und dem Hauptvorstand der IG-Chemie.
Zu Frage B 3:
Die Prüfung des Gutachtens und der darin enthaltenen Vorschläge ist noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon läßt sich sagen: Was die Bundesregierung sich in der Strukturpolitik vorgenommen hat, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der gesellschaftlichen Gruppen im Rahmen der Konzertierten Aktion, ist in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 dargelegt.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 4 und 5) :
Ist es zutreffend, daß das Bundeskanzleramt gemeinsam mit der niedersächsischen Staatskanzlei und der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik Auftraggeber Ist für ein Gutachten zu Fragen der politischen, sozialen sowie wirtschaftlichen Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Losung von Problemen der Strukturkrisen und längerfristiger Arbeitslosigkeit?
1468* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
Kann die Bundesregierung gegebenenfalls darüber Auskunft geben, aus welchen Gründen es zu einer gemischten Auftragsvergabe gemeinsam mit einer Gewerkschaft gekommen ist, welchen Anteil die betreffende Gewerkschaft am Gesamtauftrag hat, und ob die Bundesregierung bereits häufiger derartige Formen der gemischten Auftragsvergabe gewählt hat?
Zu Frage B 4:
Es ist zutreffend, daß die Prognos AG, Basel im Auftrag des Bundeskanzleramtes, der Staatskanzlei Niedersachsen und des Hauptvorstandes der IG-Chemie ein Gutachten mit folgendem Titel erstellte:
Politische, soziale sowie wirtschaftliche Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Lösung der Probleme von Strukturkrisen und längerfristiger Arbeitslosigkeit.
Zu Frage B 5:
Die Bundesregierung hat — wie im übrigen auch Landesregierungen — bei gleichgerichteten Interessen des öfteren mit anderen Institutionen in Forschungsprojekten kooperiert. Ich verweise z. B. auf eine Studie über „Management-Politik in Europa", welche 1971 ebenfalls von der Prognos AG im Auftrag der Rudolf-Poensgen-Stiftung; der Fritz-Thyssen-Stiftung, des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundeskanzleramtes erarbeitet wurde.
Angesichts der komplexen, staatliche und nichtstaatliche Institutionen betreffenden Fragestellung des von Ihnen angesprochenen Gutachtens hat sich die gemeinsame Auftragsvergabe als sinnvoll erwiesen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß eine gemeinsame Auftragsvergabe für den einzelnen Auftraggeber eine erhebliche Kostenersparnis bedeutet. Sie werden verstehen, wenn ich Sie bitte, Auskünfte über den Anteil der IG-Chemie an den Kosten des Gutachtens dort selbst einzuholen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meine Antwort an den Kollegen Dr. Riesenhuber (Stenographischer Bericht über die 16. Sitzung, S. 903*, Anlage 54) hinweisen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen
B 13 und 14) :
Welche UN-Übereinkommen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gezeichnet bzw. ratifiziert, und aus welchen Gründen?
Welche vom Europarat aufgelegten Übereinkommen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gezeichnet bzw. ratifiziert, und aus welchen Gründen?
Zu Frage B 13:
Die Beantwortung Ihrer Frage hat ergeben, daß mindestens 30 Abkommen aus dem VN-Bereich in Frage kommen. Es handelt sich überwiegend um Abkommen fachlichen Charakters. Die Gründe, weshalb die Bundesrepublik Deutschland diese Abkommen nicht unterzeichnet bzw. nicht ratifiziert hat, sind unterschiedlicher Natur und liegen teils im formalen, teils im politischen, zu einem erheblichen
Maße aber im fachlichen Bereich. Das Auswärtige Amt kann deshalb in einer Vielzahl von Fällen Ihre Frage nicht aus eigener Kenntnis beantworten, sondern muß zunächst eine Stellungnahme der jeweils zuständigen Bundesministerien einholen.
Ich bitte Sie deshalb um Verständnis dafür, daß ich Ihre Frage heute noch nicht abschließend beantworten kann. Es würde eine beschleunigte Beantwortung erleichtern, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie einen bestimmten Bereich besonders berücksichtigt wissen wollen.
Zu Frage B 14:
Auf Ihre Frage übersende ich hiermit Listen der vom Europarat aufgelegten Übereinkommen, die
A von der Bundesrepublik Deutschland noch nicht unterzeichnet worden sind;
B von der Bundesrepublik unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert bzw. durch entsprechende Erklärung endgültig angenommen worden sind.
Die Bezeichnungen sind in englischer Sprache wiedergegeben; deutsche Übersetzungen — soweit schon vorliegend — können auf Wunsch nachgereicht werden.
Die Gründe, die uns veranlaßt haben, bisher von der Unterzeichnung abzusehen, oder die dazu geführt haben, daß von uns unterzeichnete Verträge noch nicht ratifiziert sind, können von den hierfür innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesministerien jeweils dargelegt werden.
Das Auswärtige Amt ist bereit, wenn Sie dies wünschen, entsprechende Rückfragen an die beteiligten Stellen zu richten und das Ergebnis zu gegebener Zeit schriftlich zu übermitteln.
A
Europaratsübereinkommen, die von der Bundesrepublik Deutschland noch nicht unterzeichnet worden sind.
1. European Agreement concerning Programme Exchanges by means of Television Films (1958).
2. European Agreement on Travel by Young Persons on Collective Passports between the Member Countries of the Council of Europe (1961).
3. European Convention providing a uniform Law on arbitration (1966).
4. European Agreement on "au pair" Placement (1969) .
5. European Convention on the Transfer of Proceedings in Criminal Matters (1972).
6. European Convention on Social Security and Supplementary Agreement for the application of the European Convention on Social Security (1972).
7. European Convention on the non-applicability of Statutory Limitation to Crimes against Humanity and War Crimes (1974).
8. European Convention on the Social Protection of Farmers (1974) .
9. European Convention on the Legal Status of Children born out of Wedlock (1975).
10. Additional Protocol to the European Convention on Extradition (1975).
11. European Convention for the Protection of Animals kept for Farming purposes (1976).
12. European Convention on Products Liability with regard to Personal Injury and Death (1977).
Noch nicht in Kraft getreten sind Nr. 3, 5-11, 12.
B
Europaratsübereinkommen, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, also noch nicht ratifiziert worden sind.
1. European Agreement on the Exchanges of BloodGrouping Reagents (1962).
2. European Agreement on Mutual Assistance in the matter of Special Medical Treatments and Climatic Facilities (1962).
3. Convention on the Unification of Certain Points of Substantive Law on Patents for Invention (1963) .
4. European Convention on the Supervision of conditionally sentenced or conditionally released Offenders (1964).
5. European Convention on the Punishment of Road Traffic Offences (1964).
6. European Convention on Establishing of Companies (1966).
7. European Convention on the Adoption of Children (1967).
8. European Convention on Foreign Money Liabilities (1967).
9. European Convention on Consular Functions (1967).
10. European Agreement relating to persons participating in proceedings of the European Commission and Court of Human Rights (1969).
11. Convention relating to stops on bearer securities in international circulation (1970).
12. European Convention on the International Validity of Criminal Judgments (1970).
13. European Convention on the Repatriation of Minors (1970).
14. Convention on the Establishment of a Scheme of Registration of Wills (1972).
15. European Convention on State Immunity and Additional Protocol (1972).
16. European Convention on the Place of Payment of Money Liabilities (1972).
17. European Convention on the Calculation of Time-limits (1972).
18. Agreement on the Transfer of Corpses (1973).
19. European Convention on Civil Liability for Damage caused by Motor Vehicles (1973).
20. European Agreement on the Exchange of TissueTyping Reagents (1974).
21. European Convention on the Suppression of Terrorism (1977).
Noch nicht in Kraft getreten sind: Nr. 3, 6, 8, 9, 11, 13, 15-17, 19-21.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 8) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag u. a. des DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter, Zeitungsabonnements im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können, und wie hoch wäre nach der Berechnung der Bundesregierung im Falle einer Realisierung dieses Vorschlags der jährliche Steuerausfall?
Aufwendungen für den Bezug einer über das allgemeine Zeitgeschehen informierenden Tageszeitung stellen nach dem geltenden Einkommensteuerrecht typische Kosten der privaten Lebensführung dar. Sie können deshalb nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Wegen des privaten Charakters der genannten Aufwendungen hält die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, durch die die Aufwendungen zum Abzug zugelassen würden, nicht für vertretbar.
Der Abzug der Aufwendungen für ein Zeitungsabonnement als Betriebsausgaben oder Werbungskosten würde - grob geschätzt - zu Steuermindereinnahmen in Höhe von rd. 350 Mill. DM führen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 9) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Geschäftsführers des Deutschen Mieterbunds (Bericht der Welt am Sonntag vom 27. Februar 1977), daß nach Abschnitt 123 Abs. 4 der Einkommensteuerrichtlinien tin Hauseigentümer nicht den Betrag seiner tatsächlichen Mieteinnahmen, sondern gegebenenfalls eine höhere und fer ihn erzielbare und ortsübliche Vergleichsmiete zu versteuern hat und daß dadurch eine massive Preistreiberei geweckt wird, weil die meisten Vermieter ihre Mieten auf die vom Staat veranschlagte Höhe anzuheben pflegen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und scheint ihr eine Neuregelung der entspredienden Bestimmungen geboten?
Sie schneiden eine Frage an, zu der die Bundesregierung vor kurzem anläßlich zweier schriftlicher Anfragen der Kollegen Krockert und Spitzmüller Stellung genommen hat.
Ich wiederhole meine Antwort an die genannten Kollegen:
„Vermietet der Eigentümer eines Wohnhauses Wohnräume, so werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen angesetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der tatsächlich erzielte Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.
Verzichtet der Hauseigentümer gegenüber einem Mieter, mit dem er nicht durch verwandtschaftliche
1470* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
oder sonstige enge persönliche Beziehungen verbunden ist, auf Mieterhöhungen, kann dies in der Regel nicht dazu führen, daß höhere Mieteinnahmen als die tatsächlichen vereinnahmten angesetzt werden.
Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn die Wohnung verbilligt an Angehörige oder solche Personen überlassen wird, mit denen der Vermieter durch besondere persönliche Beziehungen verbunden ist. Ein solcher Sachverhalt ist offenbar die Grundlage des von Ihnen zitierten Berichts der „Welt am Sonntag" vom 27. Februar 1977 gewesen. In diesen Fällen schreibt § 12 Ziff. 2 EStG den Ansatz der ortsüblichen Miete vor, die für eine Wohnung vergleichbarer Ausstattung, Größe und Lage anzusetzen ist. Diese Miete wird als Einnahme für die Besteuerung unabhängig von dem tatsächlich vereinnahmten Mietzins zugrunde gelegt. Die genannte Vorschrift soll im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung aller Bürger verhindern, daß Aufwendungen für die private Lebensführung — hier der Verzicht auf Einnahmen — sich steuermindernd auswirken."
Die Handhabung der Finanzverwaltung, die der Geschäftsführer des Mieterbundes nach dem von Ihnen zitierten Pressebericht beanstandet, entspricht der Rechtslage in besonders gelagerten Fällen. Sie können wohl kaum Anlaß für — ich zitiere „massive Preistreiberei" sein.
Aus diesen Gründen hält die Bundesregierung eine Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen nicht für geboten.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland
(CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 25 und 26) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in die Rechtsverordnung nadi § 55 des Schwerbehindertengesetzes Bestimmungen aufgenommen werden sollten, die insbesondere Rechte der betroffenen Behinderten einengen oder lediglich Bestimmungen über die Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte enthalten sollten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß oftmals Behinderte nicht gemeinschaftsfähig sind und daher notwendigerweise auf kleinere Werkstätten angewiesen sind, und in welchem Umfang gedenkt sie dieser Tatsache Rechnung zu tragen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in die Rechtsverordnung nach § 55 Schwerbehindertengesetz nur Bestimmungen aufgenommen werden sollen, die die Einzelheiten der Konzeption der Werkstätten für Behinderte regeln, wie sie in § 52 Schwerbehindertengesetz in ihren Grundzügen vom Gesetzgeber festgelegt worden ist, soweit § 55 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz hierzu ermächtigt. Probleme des individuellen und institutionellen Leistungsrechts können nicht Gegenstand der Verordnung sein.
Zu Ihrer zweiten Frage ist zu bemerken, daß mir bislang keine Stellungnahme irgendeiner Organisation der Behinderten oder der Werkstätten bekanntgeworden ist, in der zwischen fehlender Gemeinschaftsfähigkeit des Behinderten und Größe der
Werkstatt ein Zusammenhang gesehen worden wäre. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte" ist abgestimmt, daß die Werkstatt die Aufgabe hat, den Behinderten so zu fördern, daß er in die Lage versetzt wird, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen, es sei denn, daß mangelnde Gemeinschaftsfähigkeit oder ein außerordentliches Pflegebedürfnis dieser Aufgabe entgegenstehen.
Anlage 9
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 30) :
Sieht die Bundesregierung in der von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. März 1977 mitgeteilten Praxis, wonach die Gewerkschaften auf die Bestellung der Arbeitsdirektoren nach dem Mitbestimmungsgesetz Druck ausüben, um im Gesetz nicht vorgesehene Kriterien bei der Auswahl dieser Vorstandsmitglieder zur Geltung zu bringen, einen Anlaß ihre Vorstellungen von der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes zu revidieren oder gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen, und wenn nein, warum nicht?
Es gibt bisher noch keinen nach dem neuen Mitbestimmungsgesetz gebildeten Aufsichtsrat. Daher konnten bisher noch keine Arbeitsdirektoren im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes bestellt werden. Praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet gibt es somit noch nicht.
Die im Vorfeld der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes ausgetragene öffentliche Kontroverse um die Bestellung des Arbeitsdirektors beruht weniger auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen als vielmehr auf unterschiedlichen Erwartungen hinsichtlich der künftigen Bestellungspraxis: Für die Bundesregierung besteht daher keine Veranlassung, in dieser Hinsicht zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen ins Auge zu fassen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 33) :
Wie hoch waren die Kosten, die anläßlich eines Skiunfalls durch den Transport des Bundesministers Ravens mit einer Bundeswehrmaschine von Klagenfurt (Osterreich) nach Bremen entstanden?
Für den Flug von Klagenfurt/Osterreich nach Bremen sind Kosten in Höhe von 13 984,50 DM entstanden. Diese Kosten werden von Bundesminister Ravens getragen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen A 34 und 35) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977 1471*
Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium eine bereits von der Redaktion von Wolfgang Fechner fertiggestellte 92seitige bunte Glanzpapierbroschüre ,,Die Bundeswehr" nach der Erstellung wieder einstampfen ließ, und wie hoch waren die gedruckte Auflage und die gesamten Kosten der Broschüre?
Welche Fehler auf welchen Seiten hatte die Broschüre, und wer ist für diese gesamten Kosten der eingestampften bzw. nicht verteilten Broschüre regreßpflichtig gemacht worden?
Die Broschüre „Die Bundeswehr" wird seit 1965 produziert und regelmäßig korrigiert und neu aufgelegt. Bei Übernahme des Referates Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen aus dem Bundespresse- und Informationsamt erhielt das Bundesministerium der Verteidigung keine auf aktuellen Stand gebrachte Broschüre.
Aus diesem Grunde hat der Leiter Öffentlichkeitsarbeit im Bundesministerium der Verteidigung die Produktion von 400 000 Neudrucken angeordnet. Die Druckerei, Druckhaus Deutz, Köln, erklärte sich imstande, bei zügiger Abwicklung der Redaktionsarbeiten die Broschüre bis Ende 1976 auszudrucken. Wegen des Zeitdrucks wurde als Verantwortlicher ein in der Sache erfahrener Journalist, und zwar Wolfgang Fechner, als Autor mit Text, Gestaltung und Drucküberwachung beauftragt. Herr Fechner war angewiesen, ausschließlich amtliches, bereits verifiziertes Material zu benutzen.
Die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte wurden unterrichtet und um Mitarbeit gebeten. Sie stimmten der schnellen Herausgabe einer überarbeiteten Broschüre zu unter dem Vorbehalt der Auflagen, die Herrn Fechner gemacht worden waren.
Nach Vorlage durch den Autor wurde das Manuskript durch den Informations- und Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung geprüft und freigegeben. Dazu erhielt Herr Fechner Material für Tabellen, Graphiken und Zahlen. Die Bildarchive des Informations- und Pressestabes und des Streitkräfteamtes wurden gebeten, dem Autor bei der Bildauswahl behilflich zu sein. Die Umbruchkonzeption wurde durch den Informations- und Pressestab in der Druckerei eingesehen und genehmigt.
Da der Druckerei einige technische Pannen unterliefen (u. a. zerbrach eine Walze mit Druckplatten), mußte Herr Fechner auch mit technischen Fragen belastet werden. Möglicherweise übersah er aus diesem Grunde bei der Umbruchredaktion mehrere Fehler, u. a. wurde
— beim Kräftevergleich NATO—Warschauer Pakt (Seite 18) irrtümlich das veraltete Vorlagemuster statt der vom Arbeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit autorisierten Reinzeichnung mit den korrekten Weißbuchzahlen gedruckt,
— beim Personalumfang der Marine ein Satzfehler übersehen (104 000 Mann statt 37 500).
Diese Fehler und andere, vor allem Druckfehler, werden in einem einzuklebenden Erratum verbessert, veraltetes oder fehlerhaftes Bildmaterial in den nächsten Auflagen korrigiert.
Die Kosten betrugen:
— Druck- und Versandkosten der
Erstauflage DM 216 773,49
— Druck von 400 000 Haftetiketten
mit neuer Graphik und Erratum DM 19 980,—
— Entpacken der zurückgeholten
Broschüren, Einkleben der Haftetiketten, Verpacken und Versand DM 29 800,—
Gesamt DM 266 553,49
— Davon Mehrkosten aufgrund
der Fehler DM 49 780,—
Ob und inwieweit wegen der hierfür verursachten Kosten Regreßansprüche geltend gemacht werden können, wird z. Zt. geprüft.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen A 49 und 50) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das zur Zeit in der Erprobung befindliche Saarberg-Hölter-Verfahren zur Entschwefelung des Rauchgases bei Steinkohlekraftwerken, und ist es insbesondere möglich, damit das Rauchgas bei Kraftwerken hundertprozentig zu entschwefeln und somit auf die hohen Schornsteine völlig zu verzichten?
Halt die Bundesregierung die Mehrkosten bei einer hundertprozentigen Rauchgasentschwefelung nach dem Saarberg-Hölter-Verfahren für vertretbar, und wie beurteilt sie die Verwendbarkeit des anfallenden Gips als Abfallprodukt?
Zunächst gestatten Sie mir einen Hinweis auf die Neutralitätspflicht, die mir bei der Beurteilung von Firmenerzeugnissen Zurückhaltung auferlegt.
Das Saarberg-Hölter-Verfahren ist, wie auch andere Verfahren, für die Abgasreinigung Stand der Technik im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, konkretisiert durch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Mit den derzeit auf dem Markt angebotenen Verfahren lassen sich bei entsprechender Dimensionierung der Anlagen fast 100 % des Rauchgases entschwefeln.
Mit der Festlegung der Rauchgasentschwefelung als Stand der Technik in der TA Luft hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß bei Anwendung dieser Verfahren hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragbarkeit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel unter Beachtung des Verursacherprinzips gewahrt ist.
Inwieweit hohe Schornsteine weiterhin erforderlich sein werden, hängt von dem Ergebnis der Ausbreitungsrechnung mit den eventuell noch im Rauchgas verbleibenden anderen Schadstoffen ab.
Gips ist ein Produkt, für das je nach Verwendungszweck unterschiedliche Qualitätsanforderungen gestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß auch für den bei der Abgasreinigung anfallenden Gips Absatzmöglichkeiten bëstehen bzw. gefunden werden.
1472* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 51):
Ist die Bundesregierung bereit, die bayerische Staatsregierung (Beschluß vom 4. Mai 1976) dabei zu unterstützen, im Interesse der Ausweitung des Ausbildungsangebots der öffentlichen Hand ausbildungshemmende Rechtsvorschriften zu beseitigen?
Ausbildungshemmende Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Dienstes, wie sie in der Frage genannt werden, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbildungsordnungen für Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes wurden in Abstimmung mit allen Beteiligten so gefaßt, daß eine qualitativ verbesserte Ausbildung erreicht und die Durchführung der Ausbildung in möglichst vielen Ausbildungsbehörden bzw. Ausbildungsbetrieben gefördert wird.
Vom Nachweis der Ausbildereignung kann die zuständige Stelle nadi der Ausbilder-Eignungs-Verordnung öffentlicher Dienst vom 16. Juli 1976 bis zum 1. August 1981 und nach der von der Bundesregierung mit Wirkung vom 15. April 1977 beschlossenen Ausbilder-Eignungs-Verordnung für Bundesbeamte bis zum 1. Mai 1982 befreien. Sollte sich in Zukunft ergeben, daß diese Übergangsfristen nicht ausreichend bemessen sind, so wird der Verordnungsgeber die notwendigen Schritte einleiten, um ausbildungshemmende Auswirkungen im Bereich des öffentlichen Dienstes zu vermeiden.
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß in Bayern spezifische Erschwernisse für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst bestehen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß die Bundesregierung alle Bemühungen um Ausweitung des Ausbildungsplatzangebots im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen wird.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 54) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Immissionsschutzberichts, der Ende dieses Jahres dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll, auch zu prüfen, ob die Entschädigungsregelung für Fluglärmgeschädigte so gestaltet wird, daß Mitbürger, die in der Nähe von Außenlandestellen von Senkrechtstartern wohnen, in den Genuß der Entschädigung kommen?
Die Bundesregierung ist bereit, sich im Rahmen des Immissionsschutzberichtes 1977 zu der Frage zu äußern, ob Anlieger an Außenlandesteilen von Senkrechtstartern hinsichtlich einer Entschädigung für Aufwendungen für baulichen Schallschutz den Anliegern an solchen Flugplätzen gleichgestellt werden sollen, für die nach dem Fluglärmgesetz ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/285 Frage A 55) :
Wann gedenkt der Bundesinnenminister Dr. Maihofer das Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung zu berufen?
Nach § 6 Abs. 2 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 21. Juni 1974 beruft der Bundesminister des Innern auf Vorschlag der Fraktionen des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Kuratoriums.
Ich habe mich an die Fraktionen des Deutschen Bundestages gewandt und um ihre Vorschläge gebeten. Sobald mir die Vorschläge aller Fraktionen vorliegen, werde ich das Kuratorium der Bundeszentrale berufen und alsbald zur konstituierenden Sitzung einladen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/285 Frage A 56) :
Trifft es zu, daß bei den technischen Behörden des Bundes und der Länder die Vorschriften des § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes nicht angewendet werden, weil sich die Bundes- und Länderfinanzminister nicht über die Finanzierungsmodalitäten einigen konnten, und was hat die Bundesregierung getan, um sicherzustellen, daß der § 16 auch im öffentlichen Dienst seine Anwendung findet?
Die Bundesregierung sieht, wie sie bereits mehrfach erklärt hat, in der Verabschiedung und Verwirklichung des Arbeitssicherheitsgesetzes einen wichtigen Bestandteil der sozialen Reformpolitik. Sie hat zur Realisierung des Gesetzesauftrags nach § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes für den Bereich der öffentlichen Hand den Entwurf einer „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" erarbeitet.
Zu meinem Bedauern konnte der Richtlinienentwurf vom September 1975 bisher noch nicht offiziell in Kraft gesetzt werden. Die für eine einheitliche Anwendung im öffentlichen Dienst erforderliche Abstimmung mit den Ländern ist noch nicht beendet. Das Abstimmungsverfahren gestaltet sich schwierig. und hat wegen der Einwendungen aus finanzieller Sicht bisher leider nicht zum Abschluß gebracht werden können. Die Finanzminister der Länder haben aber nunmehr am 27. Januar 1977 einen Beschluß bezüglich der Anwendung des Richtlinienentwurfs gefaßt. Der Beschluß ist den fachlich zuständigen Gremien in Bund und Ländern zugeleitet worden. Wegen einiger klärungsbedürftiger Punkte mußten Prüfungen eingeleitet werden. Ich bin jedoch zuversichtlich, daß der Meinungsbildungsprozeß nunmehr in absehbarer Zeit abgeschlossen und eine volle Realisierung des Gesetzesauftrags erreicht, d. h., daß ein den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Ar-
beitsschutz im öffentlichen Dienst geschaffen wer- den kann.
Unabhängig davon hat aber mein Haus schon im September 1975 mit den übrigen Bundesressorts Einvernehmen erzielt, den Richtlinienentwurf ohne Verzögerungen anzuwenden, soweit entsprechendes Personal und geeignete ärztliche und technische Einrichtungen vorhanden sind und kein zusätzlicher Personal- und Kostenaufwand entsteht. Hiernach wird in weiten Bereichen der Bundesverwaltung — und zwar auch im technischen Bereich verfahren.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 47):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nicht-französische Arzneimittelhersteller veranlaßt werden, ihre Forschungstätigkeit nach Frankreich zu verlegen, weil in Frankreich bei den staatlich kontrollierten Arzneimittelpreisen Kosten für Forschung in der Preiskalkulation nur insoweit anerkannt werden, als die Forschung in Frankreich geschieht, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Praxis für vereinbar mit dem EG-Vertrag, und — falls nicht was gedenkt sie zu tun, um vertragskonforme Bedingungen auf dem Arzneimittelmarkt innerhalb der EG zu gewährleisten?
Die Bundesregierung hat von Klagen der pharmazeutischen Industrie über Schwierigkeiten deutscher Pharmahersteller in Frankreich im Zusammenhang mit dem dort geltenden Höchstpreis- bzw. Preisstoppsystem Kenntnis erhalten. Sie steht wegen dieser Schwierigkeiten mit der Industrie in Kontakt. Die Prüfung der angesprochenen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dauert noch an.
Dies gilt auch für die von dem Herrn Abgeordneten erwähnte französische Regelung, wonach bei der Kalkulation der staatlichen Höchstpreise für Erzeugnisse von ausländischen Pharmaherstellern in Frankreich die Kosten für die Forschung nur insoweit als Preisbestandteile anerkannt werden sollen, als die Forschung in Frankreich erfolgt ist.
Die Bundesregierung hat erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung mit dem EWG-Vertrag vereinbar wäre, da sie eine Benachteiligung der ausländischen Hersteller gegenüber den französischen Unternehmen im Preissektor bedeuten und damit die Niederlassungsfreiheit beeinträchtigen würde.
Es obliegt zunächst den betroffenen Wirtschaftskreisen, bei Fällen der genannten Art die erforderlichen Nachweise zu erbringen und die geeigneten Initiativen zu ergreifen. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, nach Abklärung des Sachverhalts auch ihrerseits die sachdienlichen Schritte einzuleiten, um auf EWG-konforme Bedingungen im Arzneimittelmarkt hinzuwirken.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Rohwedder auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Frage B 51):
Nachdem die Bundesregierung am 14. März 1977 im Ministerrat der EG-Richtlinie über Exportfinanzierung zugestimmt hat, frage ich, ob sie glaubt, das die bestehenden Möglichkeiten für unsere Exportindustrie ausreichen, um mit der Konkurrenz aus den EG-Staaten, Japan und den USA bestehen zu können, oder ist sie bereit, im Interesse der Vollbeschäftigung zusätzliche Instrumente der Exportfinanzierung zu schaffen?
Die Bundesregierung hat im Juni 1976 eine eingehende Untersuchung zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ausfuhren veröffentlicht („Kein internationaler Wettlauf bei der staatlichen Exportförderung — Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ausfuhren und Ausfuhrfinanzierung", Der Bundesminister für Wirtschaft, Studien-Reihe, Heft 12). Darin kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, daß unser Exportfinanzierungssystem die deutsche Exportwirtschaft „insgesamt betrachtet in einem den Erfordernissen entsprechenden Umfange unterstützt und daß unser Exportversicherungssystem dem Durchschnitt der Exportförderungsmaßnahmen in den konkurrierenden Ländern keineswegs nachsteht" (Seite 14 a. a. O.).
Diese Feststellung, die durch die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft unterstrichen wird, hat nach wie vor Gültigkeit. Durch die Verabschiedung der in Ihrer Frage angesprochenen EG-Richtlinie ist ein weiterer wesentlicher Schritt in Richtung auf eine Angleichung der Exportkreditkonditionen der großen westlichen Industrienationen und zugleich auf eine Eindämmung des schädlichen Konditionswettlaufs getan worden.
In Anbetracht der bestehenden Beschäftigungsprobleme prüft die Bundesregierung zur Zeit jedoch, ob das Exportversicherungs- und Finanzierungsinstrumentarium des Bundes in verstärktem Maße zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt werden kann, ohne daß dadurch die Risikolage des Bundes wesentlich verschlechtert wird.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgenordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 52 und 53) :
Trifft es zu, das die Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer bisher vertretenen Haltung, daß das .Ob und Wie' des Gemeinsamen Fonds im Rahmen des integrierten Rohstoffprogramms offenbleiben müsse bis eine Prüfung der Voraussetzungen von Einzelrohstoffabkommen erfolgt sei, auf der Tagung des Europäischen Rates in Rom grundsätzlich der Errichtung des Gemeinsamen Fonds zugestimmt hat?
Ist die Bundesregierung bereit, verbindlich zu erklären, daß sie ihre grundsätzliche Zustimmung zum Gemeinsamen Fonds dann wieder zurückziehen wird, wenn der Gemeinsame Fonds eigene Finanzierungsmittel erhält bzw. der Gemeinsame Fonds nicht in Verbindung mit dem IWF oder der Weltbank errichtet wird, sondern ein eigenes selbständiges Management erhält?
Zu Frage B 52:
Die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten sind am 26. März 1977 in Rom übereingekommen, „dart es einen Gemeinsamen Fonds geben sollte". Damit stimmt die EG nicht der Errichtung des Gemeinsamen Fonds im Sinne des Integrierten Programms der UNCTAD grundsätzlich zu. Vielmehr sind die EG-Mitgliedstaaten bereit, einem Gemeinsamen Fonds zuzustimmen, wenn er nach Zielsetzung, Funktion und Arbeitsweise ihren Vorstellun-
1474* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1977
gen entspricht. Dies wird Gegenstand der künftigen Verhandlungen sein.
Zu Frage B 53:
Die Bundesregierung wird einem Gemeinsamen Fonds endgültig zustimmen, wenn sie am Ende der Verhandlungen zu dem Urteil kommt, daß die Gesamtheit der Regelungen unter dem Gesichtspunkt ihrer rohstoffpolitischen Zielsetzungen befriedigend ist. Eine Festlegung von bestimmten Vorbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt hält sie nicht für angebracht.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/285 Fragen B 54 und 55) :
Auf welche gesetzliche Grundlage gedenkt der Bundeswirtschaftsminister den angekündigten Modellversuch für verlängerte Ladenschlußzeiten in Berlin zu stützen, und liegen ihm überhaupt Erkenntnisse vor, die auf ein besonderes Bedürfnis nach verlängerten Ladenschlußzeiten schließen lassen?
Liegen dem Bundeswirtschaftsminister wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse vor, ob Berlin für diesen Modellversuch mit Ladenschlußzeiten hinreichend repräsentativ ist, um zu Einsichten zu gelangen, die auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden können, und was spricht dagegen, die Mittel, die der Bundeswirtschaftsminister nach Pressemeldungen „sehr gern" für Begleituntersuchungen zur Verfügung stellen möchte, einzusetzen für die Auswertung der schon vorliegenden Erfahrungen im Rahmen der in Berlin bereits seit 1973 erteilten Ausnahmegenehmigungen für verlängerte Ladenzeiten?
Zu Frage B 54:
Zur Durchführung eines Modellversuchs bedarf es einer Änderung des geltenden Ladenschlußgesetzes.
Dieses Gesetz wird seit seiner Verabschiedung im Jahre 1956 diskutiert. Vor allem von Verbraucherorganisationen wird immer wieder eine Verlängerung insbesondere der abendlichen Öffnungszeit gewünscht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, daß die Einkaufszeit am Abend vor allem für berufstätige Frauen zu knapp sei.
Zu Frage B 55:
Eine wissenschaftliche Untersuchung der Fragen, die sich mit Berlin (West) als Testgebiet für einen Modellversuch mit verlängerten Ladenöffnungszeiten ergeben würden, ist bisher nicht durchgeführt worden; immerhin stellt Berlin (West) ein räumlich geschlossenes Konsumgebiet dar. Eine solche Untersuchung scheint z. Z. auch nicht geboten, weil zunächst die erforderliche politische Entscheidung getroffen werden müßte.
Die in Berlin (West) seit 1973 erteilten Ausnahmegenehmigungen für verlängerte Ladenöffnungszeiten sind bereits von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ausgewertet worden. Dabei hat sich gezeigt, daß die gewonnenen Erkenntnisse nur einen beschränkten Aussagewert haben, da die Genehmigungen ausschließlich für den Verkauf von touristischem Bedarf erteilt worden sind. Die mit diesen Genehmigungen gesammelten Erfahrungen nochmals auszuwerten wäre daher nicht sinnvoll.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/285 Fragen B 57 und 58) :
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Konsolidierung der Finanzverhältnisse zu unterstützen?
Ist es richtig, daß den Kreditgarantiegemeinschaften, die hierbei eine große Hilfe sein könnten, seit dem 1. Januar 1977 die Verbürgung von Umschuldungskrediten verwehrt wird?
Zu Frage B 57:
Die Bundesregierung betrachtet es als eine wichtige mittelstandspolitische Aufgabe, die Unternehmen zu einem richtigen Finanzierungsverhalten zu bringen. Sie stellt eine Reihe von Hilfen zur Verfügung, insbesondere aus dem ERP-Sondervermögen, die den Unternehmen von Anfang an eine gesunde Finanzierung ermöglichen. Sie sieht es aber nicht als Aufgabe des Staates an, betriebswirtschaftlich ungesunde Finanzierungen mit staatlichen Mitteln zu korrigieren und zu sanieren. Das würde zu einer generellen Sozialisierung der Verluste der privaten Wirtschaft führen und damit unser marktwirtschaftliches System sprengen. Auch einer gesunden Finanzierung in kleinen und mittleren Unternehmen würde mit solchen Maßnahmen kein Dienst erwiesen. Sofern in Einzelfällen ein Umschuldungsbedarf besteht, müssen diese Fälle grundsätzlich innerhalb des Bankensystems ohne staatliche Hilfe gelöst werden. Erfahrungsgemäß sind die Banken dazu auch bereit und in der Lage.
Zu Frage B 58:
Dies ist nicht richtig. Die geltende Rückbürgschaftsurkunde läßt die Verbürgung von Umschuldungskrediten ausdrücklich zu, soweit damit Vor- und Zwischenfinanzierungen für Investitionen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung abgelöst werden sollen. Auch Kredite zur Ablösung von Lieferantenkrediten, Verwandtendarlehen u. ä. dürfen verbürgt werden. Damit ist den Interessen der Unternehmen weitgehend Rechnung getragen.
Mit den Kreditgarantiegemeinschaften bestanden allerdings Meinungsverschiedenheiten über die nachträgliche Verbürgung von Krediten, die Kreditinstitute im alleinigen Obligo gegeben haben. Die Verbürgung derartiger Kredite, die sich in einigen (nicht allen) Ländern ohne Wissen des Bundes entwickelt hatte, sollte aus den in der Antwort auf Frage 1 dargelegten Gründen nach dem 31. Dezember 1976 nur für eine Übergangszeit möglich sein.
Die Bundesregierung hatte in Abstimmung mit den Kreditgarantiegemeinschaften die ursprünglich auf zwei Jahre angesetzte Übergangsfrist bereits 1974 auf drei Jahre verlängert. Die jetzige nochmalige Verlängerung der Frist um 1 Jahr auf insgesamt vier Jahre ist lediglich zur Erleichterung der Umstellung gedacht. Eine weitere Verlängerung ist nicht beabsichtigt.