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    Plenarprotokoll 8/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Inhalt: Rückblick auf die europäische Entwicklung aus Anlaß des 20. Jahrestages des Abschlusses der Römischen Verträge am 25. März 1957 1257 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 1257 D Beratung des Jahresgutachtens 1976/77 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 7/5902 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1977 der Bundesregierung — Drucksache 8/72 — Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 1258 D, 1337 D Strauß CDU/CSU 1267 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 1279 D Dr. Apel, Bundesminister BMF 1288 B Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . . 1315 B Lenders SPD 1325 A Angermeyer FDP 1330 D Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU . . . . 1332 C. Dr. Vohrer FDP 1336 C Beratung der Sammelübersicht 1 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 13. Dezember 1976 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/202 — 1315 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksachen 8/134, 8/169 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/228 —Rühe CDU/CSU 1343 C Vogelsang SPD 1345 D Frau Schuchardt FDP 1347 D Rohde, Bundesminister BMBW 1350 B Dr. Müller CDU/CSU 1352 A Lattmann SPD 1354 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht — Drucksache 8/161 — Helmrich CDU/CSU . . . . . . . . . 1355 C Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . . . . 1356 C Gattermann FDP 1358 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 23. Juli 1975 über den vorläufigen Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/170 — . . . . . . . . 1360 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/172 — . . . . . . . . 1360 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Mai 1975 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel andererseits — Drucksache 8/175 — 1360 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975 — Drucksache 8/171 — 1360 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit - Drucksache 8/194 — . . . . . . . . 1360 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Auslandskostengesetzes — Drucksache 8/176 — 1360 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut — Drucksache 8/174 — 1360 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik im Güterkraftverkehr 1978 — Drucksache 8/177 1360 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen, zu den Europäischen Zusatzübereinkommen vom 1. Mai 1971 zu diesen Übereinkommen sowie zum Protokoll vom 1. März 1973 über Straßenmarkierungen — Drucksache 8/178 — . . . . . . . . 1360 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/77 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche —1. Halbjahr 1977) — Drucksachen 8/57, 8/197 — 1360 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/76 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1976 für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/77 — Zollkontingent 1977 für Bananen) — Drucksachen 8/7, 8/102, 8/198 — . . . 1361 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Siebenunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung Zweiunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Sechsundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz =- Siebenundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —Achtundfünfzigsten Verordnung zur Anderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/67, 8/68, 8/6, 8/69, 8/70, 8/199 — 1361 A Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission an den Rat über die Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Sao Tomé und Principe bzw. Kap-Verde im Hinblick auf deren Beitritt zum AKP-EWG-Abkommen von Lomé Mitteilung der Kommission an den Rat über den Beitritt von drei früheren überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) zum AKP/ EWG-Abkommen von Lomé und Vorschläge für verschiedene diesbezügliche Rechtsakte Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Abweichung von Artikel 1 des den Abkommen zwischen der EWG und den EFTA-Staaten als Anlage beigefügten Protokolls Nr. 3 im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Artikels 23 auf die in der dem genannten Protokoll als Anlage beigefügten Liste C genannten Waren — Drucksachen 7/5780, 7/5850, 7/5807, 8/200 — 1361 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG- Kommission für eine(n) Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien über den Handel mit Kokoserzeugnissen Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien über den Handel und die Zusammenarbeit im Handel mit Juteerzeugnissen Richtlinie des Rates zur Beseitigung der Systeme der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit Drittländern Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die zulässigen Skalen von Nennfüllmengen bestimmter Erzeugnisse in Fertigpackungen Beschluß des Rates zur Festlegung eines technologischen Forschungsprogramms für den Schuhsektor Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1977/1978) — Drucksachen 7/5600, 8/44, 7/5795, 7/5711, 7/5720, 8/74, 8/201 — 1361 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zulassung von Wasserfahrzeugen und Bordausrüstung — Drucksachen 7/5722, 8/203 — . . . . 1361 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung — Drucksache 8/222 — 1362 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt — Drucksache 8/223 — . . . . . . . . 1362 C Fragestunde — Drucksache 8/206 vom 18. 03. 1977 — Zweck des Besuchs von Staatsminister Wischnewski bei SED-Generalsekretär Honecker MdlAnfr A138 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zimmermann CDU/CSU MdlAnfr A139 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zimmermann CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 1294 B, C, D ZusFr Dr. Zimmermann CDU/CSU 1294 B, C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 1294 D Unterbreitung von Wünschen der DDR hinsichtlich der Haltung der Bundesregierung auf der KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad sowie Angebot von Gegenleistungen an die Bundesrepublik Deutschland anläßlich des Besuchs von Staatsminister Wischnewski bei SED-Generalsekretär Honecker MdlAnfr A140 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jaeger CDU/CSU MdlAnfr A141 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jaeger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . 1295 A, B ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 1295 A, B Vertrieb der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 als verfassungswidrig festgestellten Publikationen IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 und Umfang der im Bundeshaushalt 1977 für Öffentlichkeitsarbeit vorgesehenen, vom Bundesverfassungsgericht als ungerechtfertigt angesehenen Beträge MdlAnfr A147 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A148 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 1295 C, 1296 B, C, D, 1297 B, C, D, 1298A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . . 1297 B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . 1295 D, 1298 A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 1296 A, 1297 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 1296 B ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 1296 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1296 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 1297 C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 1297 D Vertretung von Volksgruppen bzw. ethnischen Minderheiten im Europäischen Parlament MdlAnfr A152 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1298 B, C, D, 1299 A ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 1298 B, C ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . 1298 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 1298 D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . 1299 A Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen mit osteuropäischen Ländern MdlAnfr A153 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A154 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1299 B, C, D, 1300 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 1299 C, 1300 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 1299 D, 1300 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 1300 D Kürzung des Aufenthalts des Verteidigungsausschusses der WEU in den USA sowie Zusammenarbeit mit Vertretern marxistisch-leninistischer Parteien in den Ausschüssen der WEU MdlAnfr A155 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Müller CDU/CSU MdlAnfr A156 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Müller CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 1300 D, 1301 A, C, D, 1302 A ZusFr Dr. Müller CDU/CSU . . . 1301 A, B, C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 1301 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 1301 D ZusFr Sieglerschmidt SPD 1302 A Auffassung der DDR über eine Äußerung des Bundeskanzlers im Zusammenhang mit der Frage des Standorts für die Deutsche Nationalstiftung hinsichtlich des Widerstandes gegen Angriffe auf den Status von Berlin MdlAnfr A157 18.03.77 Drs 08/206 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1302 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1302 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 1302 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1302 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1302 D Vorgehen der westlichen Schutzmächte gegen die Einbeziehung Ost-Berlins in die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren MdlAnfr A158 18.03.77 Drs 08/206 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1303 A, B, C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 1303 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1303 B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . . 1303 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . . . 1303 D Beschuldigung des Bundesverfassungsgerichts durch Rundfunk und Presse in Polen und in der DDR MdlAnfr A162 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1304 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 1304 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1304 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1304 C Auswirkungen der Kairoer Beschlüsse der arabisch-afrikanischen Gipfelkonferenz auf den europäisch-arabischen Dialog und die deutsche Afrikapolitik MdlAnfr A163 18.03.77 Drs 08/206 Voigt (Frankfurt) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1304 D, 1305 A, B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 1305 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 V Verbot der Anwendung des Unkrautbekämpfungsmittels Tormona aus der Luft MdlAnfr A32 18.03.77 Drs 08/206 Wüster SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 1305 C, D, 1306 A ZusFr Wüster SPD . . . . . 1305 D, 1306 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 1306 A Vorlage des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes mit der Ermächtigung zur Festlegung von Mindestanforderungen an Pflanzenschutzgeräte MdlAnfr A33 18.03.77 Drs 08/206 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Gallus BML 1306 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 1306 B, C Forderung der DDR nach Entgasung entladener Tankschiffe MdlAnfr A41 18.03.77 Drs 08/260 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 1306 D, 1307 B ZusFr Schmöle CDU/CSU 1307 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 1307 B Beantwortung der Fragen betr. Lärmschutzmaßnahmen am Emscherschnellweg MdlAnfr A46 18.03.77 Drs 08/206 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 1307 C, D, 1308 A, B ZusFr Schmöle CDU/CSU 1307 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 1308 A ZusFr Mahne SPD . . . . . . . . 1308 B Fahrkartenverkauf in der sogenannten Flughafenbahn Frankfurt durch den Kontrolleur MdlAnfr A47 18.03.77 Drs 08/206 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Wrede BMV 1308 C, D, 1309 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 1308 C, D ZusFr Ollesch FDP 1309 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 1309 B Konkurrenz zwischen Sportsonder- und Jugendmarken sowie Herausgabe von Berlin-Werten für Jugendmarken MdlAnfr A57 18.0337 Drs 08/206 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A58 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 1309 C, 1310 A ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU 1309 D ZusFr Tillmann CDU/CSU . . . . . . 1310 A Verkauf von Sportsondermarken und Jugendmarken im Jahre 1976 sowie Höhe des erzielten Erlöses MdlAnfr A59 18.03.77 Drs 08/206 Weber (Heidelberg) CDU/CSU MdlAnfr A60 18.03.77 Drs 08/206 Weber (Heidelberg) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . . 1310 A, B Gründe für die Herausgabe von Sportsondermarken für 1978 in den Werten 50 + 25 Pf und 70 + 35 Pf sowie vorgesehene Motive MdlAnfr A61 18.03.77 Drs 08/206 Tillmann CDU/CSU MdlAnfr A62 18.03.77 Drs 08/206 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . 1310 B, C, D, 1311 A, B, C, D, 1312 A ZusFr Tillmann CDU/CSU . 1310 D, 1311 A, B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 1311 B ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . 1311 B, 1312 A ZusFr Lampersbach CDU/CSU 1311 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 1311 D ZusFr Weber (Heidelberg) CDU/CSU . . 1312 A Einführung eines Nahverkehrsbereichs mit Zeittakt in Berlin MdlAnfr A63 18.03.77 Drs 08/206 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 1312 B, C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 1312 B, C Mißhandlung eines wegen Verbots seiner Einreise in die DDR auf einer Begründung bestehenden Reisenden aus dem Landkreis Kassel durch DDR-Grenzpolizisten am Grenzkontrollpunkt Gerstungen MdlAnfr A69 18.03.77 Drs 08/206 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 1312 D, 1313 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1313 A Äußerung des SED-Generalsekretärs Honecker auf der Leipziger Messe über die Entwicklung der ökonomischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR MdlAnfr A72 18.03.77 Drs 08/206 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . 1313 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1313 C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anstieg der Kosten für Materialerhaltung und -instandsetzung bei der Bundesmarine auf 600 Millionen DM MdlAnfr A116 18.03.77 Drs 08/206 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 1314 C, 1315 A ZusFr Jungmann SPD . . . . 1314 D, 1315 A Nächste Sitzung 1362 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1363* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 8/206 vom 18. 03. 1977 werden in einem N a c h t r a g zum Stenographischen Bericht über die 21. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1257 21. Sitzung Bonn, den 24. März 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 18. Sitzung, Seite 1031 A: In Zeile 10 ist statt „1. April 1977" zu lesen: „1. Juli 1977". 20. Sitzung, Seite I (Inhalt); linke Spalte: Hinter Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas — Drucksache 8/ 152 — ist einzufügen: Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksache 8/221 — Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 3. Dr. van Aerssen * 24. 3. Dr. Aigner * 24. 3. Alber * 24. 3. Dr. Arnold 24. 3. Dr. Bangemann* 24. 3. Dr. Bayerl * 24. 3. Dr. Biedenkopf 24. 3. Blumenfeld * 24. 3. Engelsberger 24. 3. Fellermaier * 24. 3. Flämig * 24. 3. Dr. Früh */ 24. 3. Dr. Fuchs * 24. 3. Haase (Fürth) * 24. 3. Haberl 24. 3. Hoffie 24. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 24. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 3. Katzer 24. 3. Dr. h. c. Kiesinger 24. 3. Dr. Klepsch * 24. 3. Klinker * 24. 3. Kunz (Berlin) * 24. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 24. 3. Löffler 24.3. Lüdcer * 24. 3. Müller (Mülheim) * 24. 3. Müller (Remscheid) 24. 3. Müller (Wadern) * 24. 3. Dr. Müller-Hermann * 24. 3. Scheu 24. 3. Schmidt (München) * 24. 3. Schmidt (Wattenscheid) 24. 3. Schreiber* 24. 3. Schwabe * 24. 3. Dr. Schwörer * 24. 3. Seefeld' 24. 3. Sieglerschmidt * 24. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 24. 3. Spillecke * 24. 3. Dr. Starke (Franken) ' 24. 3. Dr. Staudt 24. 3. Sybertz 24. 3. de Terra 24. 3. Frau Tübler 24. 3. Dr. Wallmann 24. 3. Frau Dr. Walz * 24. 3. Wawrzik * 24. 3. von Wrangel 24. 3. Würtz * 24. 3. Zebisch 24. 3. Zeyer * 24. 3. Zywietz * 24. 3. Plenarprotokoll 8/21 (Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, 24. März 1977 Inhalt: Anlage 2 Aufkommen von Sonderabgaben auf Grund von Bundesgesetzen SchrAnfr B38 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1365* A Anlage 3 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Anpassung der unterschiedlichen Vorschriften über die Duldungspflicht der Mieter auf Grund der §§ 541 a BGB und 20 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes MdlAnfr Al 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1365* B Anlage 4 Bedeutung von Erfahrungswerten über die Wirkung energiesparender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Durchführungsverordnungen zum Energieeinsparungsgesetz und Auswirkung der vorgesehenen Energieeinsparungsmaßnahmen auf die bauliche Gestaltungsfreiheit MdlAnfr A2 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1365* D Anlage 5 Ausgabenrest aus den der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Haushaltsjahr 1976 zur Verfügung stehenden Kassenmitteln MdlAnfr A34 18.03.77 Drs 08/206 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A35 18.03.77 Drs 08/206 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 1366* A Anlage 6 Verstärkung der Sicherheitsvorschriften für den Bau und den Betrieb von Tankschiffen zur Eindämmung von Unfällen mit Ölverschmutzungsgefahr MdlAnfr A36 18.03.77 Drs 08/206 Zywietz FDP MdlAnfr A37 18.03.77 Drs 08/206 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1366* C Anlage 7 Überhöhte Zigarettenpreise in D-Zügen der Bundesbahn MdlAnfr A38 18.03.77 Drs 08/206 Sick CDU/CSU MdlAnfr A39 18.03.77 Drs 08/206 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1367* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 8 Abschaffung der in Bayern, Hamburg und Niedersachsen verwendeten Schilderkombination Tempo 80 „bei Nässe" MdlAnfr A40 18.03.77 Drs 08/206 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1367* C Anlage 9 Erhaltung der privaten Lotsenstationen am Mittelrhein MdlAnfr A42 18.03.77 Drs 08/206 Hanz CDU/CSU MdlAnfr A43 18.03.77 Drs 08/206 Hanz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1367* C Anlage 10 Sicherung der Existenz der privaten Lotsendienste in der Binnenschiffahrt MdlAnfr A44 18.03.77 Drs 08/206 Frau Verhülsdonk CDU/CSU MdlAnfr A45 18.03.77 Drs 08/206 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1367* D Die Frage A 48 — Drucksache 8/206 vom 18. 03. 1977 — der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) ist von der Fragestellerin zurückgezogen. Anlage 11 Bekanntgabe der nach der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen verbleibenden 31 Wasser- und Schiffahrtsämter MdlAnfr A49 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1368* A Anlage 12 Benachteiligung der Bevölkerung des ländlichen Raums durch Anhebung der Fahrgebühren und Nichtanerkennung des Seniorenpasses auf den durch Omnibusverkehr ersetzten Bahnstrecken MdlAnfr A50 18.03.77 Drs 08/206 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A51 18.03.77 Drs 08/206 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1368* B Anlage 13 Stillegung der Bundesbahnstrecke Opladen—Remscheid—Lennep; Bau einer SBahnverbindung Ruhrgebiet—Düsseldorf Köln sowie weiterer Ausbau der S-Bahnverbindung Langenfeld—Leverkusen--Köln MdlAnfr A52 18.03.77 Drs 08/206 Wiefel SPD MdlAnfr A53 18.03.77 Drs 08/206 Wiefel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1368' C Anlage 14 Planung und Aufbau der technischen Einrichtungen für den Zeittakt und die Nahverkehrsbereiche MdlAnfr A54 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1368* D Anlage 15 Weiterer Ausbau des technischen Kommunikationssystems; Auseinandersetzung um die neue Telekommunikationstechnik des Bildschirmtextes und den Begriff des Rundfunks, insbesondere über die Zuständigkeit der Bundespost für den sendetechnischen Bereich des Rundfunks MdlAnfr A55 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Klein (Göttingen) CDU /CDU MdlAnfr A56 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1369* A Anlage 16 Äußerung von Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Kohl, im Zusammenhang mit der Verweigerung der Einreise in die DDR für Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A71 18.03.77 Drs 08/206 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1369* C Anlage 17 Auffassung der DDR über legal in den Westen übersiedelte Bürger MdlAnfr A73 18.03.77 Drs 08/206 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1369' D Anlage 18 Anpassung der Wertgrenze für Werbegeschenke an die wirtschaftliche Entwicklung MdlAnfr A76 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1370* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 III Anlage 19 Steuerausfälle durch die Aussetzung der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für Altbaumodernisierung MdlAnfr A77 18.0337 Drs 08/206 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1370* C Anlage 20 Zügigere Auszahlung der erhöhten Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz durch eine automatische Anpassung dieser Renten entsprechend den Besoldungserhöhungen MdlAnfr A78 18.03.77 Drs 08/206 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1370* D Anlage 21 Besteuerung der in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Lastkraftwagen der DDR MdlAnfr A79 18.03.77 Drs 08/206 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1371* B Anlage 22 Beschleunigung der Lkw-Abfertigung am Autobahnzollamt Kiefersfelden MdlAnfr A80 18.03.77 Drs 08/206 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1371* C Anlage 23 Erfüllung der im Finanzbericht 1977 gemachten Zusagen MdlAnfr A81 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1371* D Anlage 24 Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer über die Notwendigkeit von Kernenergie und von Kraftwerken MdlAnfr A82 18.03.77 Drs 08/206 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A83 18.03.77 Drs 08/206 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1372* B Anlage 25 Beitrag des Bundesforschungsministers zum Thema Kernenergie „Wie wollen wir in Zukunft leben"; Einfluß des Wachstums des Sozialprodukts auf den Elektrizitätsbedarf MdlAnfr A84 18.03.77 Drs 08/206 Benz CDU/CSU MdlAnfr A86 18.03.77 Drs 08/206 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1372* C Anlage 26 Prognose von Bundesforschungsminister Matthöfer über die Kernkraftwerkskapazität bis 1985; Deckung des voraussichtlichen Elektrizitätsbedarfs der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Kraftwerkskapazität MdlAnfr A86 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Riesenhuber CDU/CSU MdlAnfr A87 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1.373* B Anlage 27 Meinung des Bundesforschungsministers Matthöfer und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff über die Nutzung der Kernenergie und den Bau von Kern- und Kohlekraftwerken MdlAnfr A88 18.03.77 Drs 08/206 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A89 18.03.77 Drs 08/206 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1373* D Anlage 28 Beitrag von Kohlekraftwerken zur Elektrizitätsversorgung bis 1990 sowie die hierzu erforderliche Kraftwerkskapazität; Meinung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff über den Energieverbrauch MdlAnfr A90 18.03.77 Drs 08/206 Frau Dr. Walz CDU/CSU MdlAnfr A91 18.03.77 Drs 08/206 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1374* B Anlage 29 Meinung des Bundesforschungsministers Matthöfer und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff über die Notwendigkeit der Kernenergie und den Bau von Kern- und Kohlekraftwerken MdlAnfr A92 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Probst CDU/CSU MdlAnfr A93 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1374* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 30 Sicherstellung einer Vollbeschäftigung für Bergleute sowie Nutzung der heimischen Energiequellen MdlAnfr A94 18.03.77 Drs 08/206 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A95 18.03.77 Drs 08/206 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1375* B Anlage 31 Schnellere Genehmigung von Kohlekraftwerken sowie Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Umweltbeeinflussung durch ältere Kohlekraftwerke MdlAnfr A96 18.03.77 Drs 08/206 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A97 18.03.77 Drs 08/206 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1375* D Anlage 32 Berücksichtigung der regionalen Struktur der Elektrizitätsversorgung bei der Berechnung der notwendigen Kernkraftwerkskapazität sowie Auswirkungen der Entwicklung der Elektrizitätspreise in den einzelnen Bundesländern auf die Ansiedlung neuer Industriezweige MdlAnfr A98 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A99 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1376* A Anlage 33 Preise für sowjetische Rohstofflieferungen an die DDR sowie Preise der DDR für die Lieferung von Fertigwaren an die Sowjetunion; Äußerung des Botschafters Abrassimow über die Vorzüge der sozialistischen internationalen Arbeitsteilung MdlAnfr A100 18.03.77 Drs 08/206 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A101 18.03.77 Drs 08/206 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1376* D Anlage 34 Schwächung der konfessionellen und freigemeinnützigen Krankenhäuser durch das beabsichtigte Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz; Folgerungen aus der Auferlegung einer Selbstkostentragungspflicht MdlAnfr A102 18.03.77 Drs 08/206 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A103 18.03.77 Drs 08/206 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1377* A Anlage 35 Anpassung des Merkblatts für Schwerbeschädigte an die Regelung in § 39 des Bundessozialhilfegesetzes MdlAnfr A104 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1377* B Anlage 36 Schlußfolgerungen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 1976, nach dem der Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und weiblicher Arbeitnehmer zu den Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft gehört MdlAnfr A105 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1377* D Die Frage A 107 — Drucksache 8/206 vom 18. 03. 1977 — des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 37 Ergebnis des von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführten Vergleichs des Panzers Leopard II mit der amerikanischen Entwicklung XM 1 MdlAnfr A108 18.03.77 Drs 08/206 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1378* B Anlage 38 Bewohnung der in den Lärmschutzbereichen I für militärische Flugplätze gelegenen Ortschaften sowie Höhe der in Anspruch genommenen und der für 1977 bereitgestellten Mittel für Lärmschutzmaßnahmen MdlAnfr A109 18.03.77 Drs 08/206 Milz CDU/CSU MdlAnfr A110 18.03.77 Drs 08/206 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1378* C Anlage 39 Heimatnahe Ausbildung von Wehrpflichtigen MdlAnfr A111 18.03.77 Drs 08/206 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A112 18.03.77 Drs 08/206 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1378e D Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 V Anlage 40 Widerspruch zwischen der Darstellung des Chefs des Militärischen Abschirmdienstes zu der Affäre um die Bespitzelung von Piloten der Luftwaffe vor dem Verteidigungsausschuß und dem Protokoll einer MAD- Chefbesprechung MdlAnfr A113 18.03.77 Drs 08/206 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1379* A Anlage 41 Nachsuchen um Ergebenheitsbekundungen bei Untergebenen durch den Chef des Militärischen Abschirmdienstes MdlAnfr A114 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1379* B Anlage 42 Abhängigkeit der Einsatzbereitschaft der Bundesmarine von der Bereitstellung privatwirtschaftlicher Kapazitäten für Materialerhaltung und -instandsetzung MdlAnfr A115 18.03.77 Drs 08/206 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1380* A Anlage 43 Deckung der sogenannten Reparaturlücke für die für die Einsatzbereitschaft der Bundesmarine notwendigen Reparaturen MdlAnfr A117 18.03.77 Drs 08/206 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1380* C Anlage 44 Heimatnahe Ausbildung von Wehrpflichtigen MdlAnfr A118 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Enders SPD MdlAnfr A119 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1380* D Anlage 45 Ablösung der Fluglotsen der Royal Air Force durch Bundeswehrsoldaten MdlAnfr A120 18.03. 77 Drs 08/206 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1381* A Anlage 46 Unterschiedliche Ausrüstung der Panzer innerhalb der NATO und Übernahme des überlegenen Panzers nach einem Wettbewerb zwischen amerikanischen und deutschen Panzern MdlAnfr A121 18.03.77 Drs 08/206 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1381* C Anlage 47 Vorlage des Berichts über die Auswirkungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes MdlAnfr A122 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1382* A Anlage 48 Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichung geheimer Vorgänge im Fall Traube" MdlAnfr A125 18.03.77 Drs 08/206 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr A126 18.03.77 Drs 08/206 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1382* B Anlage 49 Verständnis von Bundesjustizminister Dr. Vogel für die polnische Forderung nach Aufgabe der Auffassung über die „Fiktion" des Fortbestandes des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 MdlAnfr A128 18.03.77 Drs 08/206 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1382* D Anlage 50 Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts MdlAnfr A129 18.03.77 Drs 08/206 Frau Karwatzki CDU/CSU MdlAnfr A130 18.03.77 Drs 08/206 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1383* A Anlage 51 Verbot des Süßstoffs Sacharin in den USA MdlAnfr A132 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1383* B Anlage 52 Positive Veränderungen der Bundesjugendspiele MdlAnfr A133 18.03.77 Drs 08/206 Scheffler SPD MdlAnfr A134 18.03.77 Drs 08/206 Scheffler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1383* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 53 Vorbereitung der neuen Arzneimittelprüfrichtlinie MdlAnfr A135 18.03.77 Drs 08/206 Fiebig SPD MdlAnfr A136 18.03.77 Drs 08/206 Fiebig SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1384* B Anlage 54 Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Schlafmitteln MdlAnfr A137 18.03.77 Drs 08/206 Marschall SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1384* D Anlage 55 Kosten für die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 genannten Faltblätter des Bundespresseamtes MdlAnfr A142 18.03.77 Drs 08/206 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 1385* B Anlage 56 Höhe der Auflage der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 genannten Publikationen des Bundespresseamtes MdlAnfr A143 18.03.77 Drs 08/206 Frau Tübler CDU/CSU MdlAnfr A144 18.0337 Drs 08/206 Frau Tübler CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA. 1385* C Anlage 57 Finanzierung von Publikationen der Bundesregierung mit Steuermitteln im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr A145 18.03.77 Drs 08/206 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU MdlAnfr A146 18.03.77 Drs 08/206 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 1385* D Anlage 58 Folgerungen aus den Angaben des CETEKA über die Spionagetätigkeit von Angehörigen der tschechoslowakischen Botschaft in Bonn MdlAnfr A151 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1386* C Anlage 59 Klärung der Schicksale der in Argentinien vermißten deutschen Staatsangehörigen Falk, Wettengel und Zieschank MdlAnfr A160 18.03.77 Drs 08/206 Coppik SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1386* D Anlage 60 Verhalten der deutschen Botschaft in bezug auf die im „Stern" geschilderten Vorgänge in der „Colonia Dignidad" in Chile MdlAnfr A165 18.03.77 Drs 08/206 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1387* A Anlage 61 Gesamtauflage und Leserzahl der Tageszeitungen und Zeitschriften mit Veröffentlichungen der als verfassungswidrig festgestellten Anzeigen und des Faltblattes der Bundesregierung SchrAnfr B6 18.03.77 Drs 08/206 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B7 18.03.77 Drs 08/206 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 1387* B Anlage 62 Ablösung von Berufskonsulaten durci Honorarkonsulate SchrAnfr B8 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1387* D Anlage 63 Nachversicherung der Tätigkeitsdauer eines beurlaubten deutschen Lehrers an einer deutschen Schule im Ausland in der Rentenversicherung; Rechtliche Gleichstellung der. an deutschen Schulen oder kulturellen Einrichtungen im Ausland arbeitenden Deutschen mit den Angehörigen des auswärtigen Dienstes SchrAnfr B9 18.03.77 Drs 08/206 Picard CDU/CSU SchrAnfr B10 18.03.77 Drs 08/206 Picard CDU/CSU SchrAnfr Bi 1 18.03.77 Drs 08/206 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1388* B Anlage 64 Behandlung der den Deutschen durci kommunistische Regierungen vorenthaltenen Menschenrechte durci die Menschenrechts- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 VII kommission der Vereinten Nationen in Genf SchrAnfr B12 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1389* D Anlage 65 Zuerkennung des Vertriebenenstatus an Aussiedler aus Polen SchrAnfr B15 18.0177 Drs 08/206 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1390* B Anlage 66 Kulturelle Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ostblockstaaten (UdSSR, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien) SchrAnfr B16 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1390' C Anlage 67 Alternativen zur Errichtung einer Kernenergieaufbereitungsanlage und Atommülldeponie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B17 18.03.77 Drs 08/206 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 1391' A Anlage 68 Berichtigung des Abtretungstages für OstOberschlesien im Runderlaß des Bundesinnenministeriums vom 20. Dezember 1976 SchrAnfr B18 18.03.77 Drs 08/206 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1392* A Anlage 69 Antrag der Vereinigungskirche (Mun-Sekte) auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts SchrAnfr B19 18.03.77 Drs 08/206 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAnfr B20 18.03.77 Drs 08/206 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1392* B Anlage 70 Ausgestaltung der deutschen und französischen Sicherheitsvorschriften für den Bau von Kernkraftwerken SchrAnfr B21 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B22 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1392* C Anlage 71 Schlechterstellung von Beamten verschiedener Besoldungsgruppen in den Pensionsbezügen bei Eintritt in den Ruhestand nach dem 30. November 1973 SchrAnfr B23 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1393* A Anlage 72 Zahl der Toten und Verletzten bei Ausübung des Drachenflugsports sowie Malnahmen zur Einschränkung weiterer Unfälle SchrAnfr B24 18.03.77 Drs 08/206 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1393* C Anlage 73 Benachrichtigung der von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz Betroffenen durch den Datenschutzbeauftragten SchrAnfr B25 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 1393* D Anlage 74 Atomkraftwerke in der Sowjetunion, Polen, der CSSR und der DDR SchrAnfr B26 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1394* B Anlage 75 Anpassung der Rechtsvorschriften des öffentlichen Dienstleistungsbereichs an das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen SchrAnfr B27 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B28 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1394* C Anlage 76 Äußerung von Generalbundesanwalt Buback über die Handlungsfähigkeit der Spionageabwehr angesichts der Geheimdiensttätigkeit Ost-Berlins SchrAnfr B29 18.03.77 Drs 08/206 Engelsberger CDU/CSU SchdAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1395* B Anlage 77 Notarielle Beglaubigung von Israel-Boykotterklärungen deutscher Firmen SchrAnfr B30 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1395* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 78 Errichtung von Zentralen Meldestellen für Kindesmißhandlungen SchrAnfr B31 18.03.77 Drs 08/206 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 1396* A Anlage 79 Finanzierung des „öffentlichen Programms für Zukunftsinvestitionen" auf seiten der Gemeinden. aus Kreditmarktmitteln SchrAnfr B32 18.03.77 Drs 08/206 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1396* B Anlage 80 Gründe für die Streichung des Abzugs von Schuldzinsen als Sonderausgaben SchrAnfr B33 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1397* A Anlage 81 Schätzung der den Betrieben durch Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Sozialabgaben entstehenden Kosten SchrAnfr B34 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1397' B Anlage 82 Schätzung der den Betrieben durch statistische Erhebungen für staatliche Stellen entstehenden Kosten SchrAnfr B35 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 1397* C Anlage 83 Einhaltung der in der EG verbindlich geregelten Amtshilfe durch die Mitgliedstaaten SchrAnfr B36 18.03.77 Drs 08/206 Hauck SPD SchrAnfr B37 18.03.77 Drs 08/206 Hauck SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1397* C Anlage 84 Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie strukturschwacher und konjunkturell benachteiligter Gebiete im mittelfristigen Investitionsprogramm SchrAnfr B38 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1398* A Anlage 85 Voranbringen der Wirtschafts- und Währungsunion zur Verwirklichung der Bemühungen um Vollbeschäftigung und Stabilität in der Europäischen Gemeinschaft SchrAnfr B39 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 1398* B Anlage 86 Höhe des Staatsverbrauchs auf allen öffentlichen Ebenen, bezogen auf das Bruttosozialprodukt 1977; Belastung des Staatsverbrauchs mit Umsatzsteuer nach einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes SchrAnfr B40 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Voss CDU/CSU SchrAnfr B41 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 1398* D Anlage 87 Verbrauch der Uranvorräte SchrAnfr B42 18.03.77 Drs 08/206 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1399* B Anlage 88 Bau zusätzlicher Stromleitungen zum Stromtransport nach Süddeutschland sowie Einsatz von Steinkohlenkraftwerken in diesem Raum SchrAnfr B43 18.03.77 Drs 08/206 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B44 18.03.77 Drs 08/206 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1400* A Anlage 89 Maßnahmen gegen Dumpingpraktiken der Sowjetunion SchrAnfr B45 18.03.77 Drs 08/206 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 1400* C Anlage 90 Einhaltung der Wärmeschutzverordnung zum Energieeinsparungsgesetz SchrAnfr B46 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B47 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1400* C Anlage 91 Maßnahmen der CSSR zur Eindämmung der in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleppten Tollwut SchrAnfr B48 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1401* A Anlage 92 Kontrolle der Obst- und Gemüseimporte gemäß den Bestimmungen des Lebensmittelrechts SchrAnfr B49 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1401* D Anlage 93 Anwendung der obligatorischen Intervention bei Backweizen SchrAnfr B50 18.03.77 Drs 08/206 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B51 18.03.77 Drs 08/206 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 1402* B Anlage 94 Gewährung besonderer Leistungen zur Förderung der Mobilität an beruflich nicht qualifizierte Jugendliche und Schulabgänger SchrAnfr B52 18.03.77 Drs 08/206 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1402* D Anlage 95 Mangelnder Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Handwerk als Folge der §§ 4 und 6 des Schwerbehindertengesetzes SchrAnfr B53 18.03.77 Drs 08/206 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1403* A Anlage 96 Verzicht von Arbeitnehmern auf berufliche Fortbildung wegen des niedrigen Unterhaltsgeldes nach § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr B54 18.03.77 Drs 08/206 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1403* C Anlage 97 Benachteiligung von Zeitsoldaten durch die Unterhaltsgeldregelung gemäß § 46 Abs. 1 les Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr B55 18.03.77 Drs 08/206 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1404* A Anlage 98 Zusammenarbeit zwischen Institutionen der Bundesregierung und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen SchrAnfr B56 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1404* C Anlage 99 Krankengeldanspruch eines Schwerbeschädigten nach dem Wegfall der Lohnfortzahlung SchrAnfr B57 18.03.77 Drs 08/206 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1405* A Anlage 100 Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in der 8. Legislaturperiode SchrAnfr B58 18.03.77 Drs 08/206 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1405* B Anlage 101 Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs „Näherin in der Polstermöbelindustrie" SchrAnfr B59 18.03.77 Drs 08/206 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1405* C Anlage 102 Übernahme der Kosten der Lehrlingsausbildung durch den Ausbildungsbetrieb; Einstellen der Lehrlingsausbildung durch mittelständische Betriebe bei der Einführung der Berufsausbildungsabgabe SchrAnfr B60 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B61 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1406* C Anlage 103 Vorlage von Gesetzentwürfen über den Beruf des Rettungssanitäters und über den Krankentransport SchrAnfr B62 18.03.77 Drs 08/206 Biehle CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1407* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 104 Möglichkeiten der Förderung von Existenzgründungen SchrAnfr B63 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1407* B Anlage 105 Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Heirat weiblicher Versicherter SchrAnfr B64 18.03.77 Drs 08/206 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B65 18.03.77 Drs 08/206 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1407* D Anlage 106 Fluglärm durch tieffliegende Düsenflugzeuge über Marburg SchrAnfr B66 18.03.77 Drs 08/206 Möllemann FDP SchrAnfr B67 18.03.77 Drs 08/206 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1408* A Anlage 107 Stillegung des Heeresinstandsetzungswerks 800 in Jülich SchrAnfr B68 18.03.77 Drs 08/206 Koblitz SPD SchrAnfr B69 18.03.77 Drs 08/206 Koblitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1408* C Anlage 108 Grunderwerb für die Panzerteststrecke des Heeresinstandsetzungswerks 860 St. Wendel SchrAnfr B70 18.03.77 Drs 08/206 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B71 18.03.77 Drs 08/206 Zeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1409* A Anlage 109 Verweigerung der Zurückstellung wehrpflichtiger Studenten bei Aufnahme eines Medizinstudiums in Rumänien innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Jahr nach dem Abitur SchrAnfr B72 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1409* C Anlage 110 Berücksichtigung des dicht bevölkerten Wohngebiets bei der Anlage der An- und Abflugschneisen für die auf dem Flugplatz Giebelstadt stationierten Hubschrauber der amerikanischen Streitkräfte SchrAnfr B73 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 1410* A Anlage 111 Arzneimittelpreisvergleiche in Form des Transparenztelegramms SchrAnfr B74 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B75 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Vohrer FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 1410* B Anlage 112 Sammelstelle für Daten über Verkehrsverstöße ausländischer Lkw-Fahrer SchrAnfr B76 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1410* C Anlage 113 Aufnahme des Ausbaus der Bundesstraße B 66 n im Raum Bielefeld in das Investitionsprogramm als dringende Straßenbauinvestition SchrAnfr B77 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAnfr B78 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1410* D Anlage 114 Beteiligung von Kraftradfahrern als Verursacher an Unfällen und Aufnahme der Unfallverursachung in die Schadenstatistik SchrAnfr B79 18.03.77 Drs 08/206 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1411* A Anlage 115 Verteilung der von Bundesbahn und Bundespost angebotenen zusätzlichen Ausbildungsstellen SchrAnfr B80 18.03.77 Drs 08/206 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV/BMP . . . 1411* A Anlage 116 Übernahme eines Betriebskostenzusdiusses durch die Bundesregierung zur Aufrechter- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 XI haltung des Fährbetriebs zwischen St. Goar und St. Goarshausen bis zum Bau der geplanten Rheinbrücke SchrAnfr B81 18.03.77 Drs 08/206 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1416* A Anlage 117 Beteiligung der Denkmalschutzbehörden vor Veränderungen am Bahnhof Frankfurt (Main)-Süd SchrAnfr B82 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1416* A Anlage 118 Genehmigung von Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen für den Transport von Frischobst und -gemüse SchrAnfr B83 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B84 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1416* B Anlage 119 Erhaltung des Bundesbahnbetriebsamts Emden SchrAnfr B85 18.03.77 Drs 08/206 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B86 18.03.77 Drs 08/206 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1416* C Anlage 120 Einführung des Prüfungsfachs Energieersparnis in die Führerscheinprüfung SchrAnfr B87 18.03.77 Drs 08/206 Amling SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1416* D Anlage 121 Bau der BAB A 98 von Singen-Nord bis Bietingen SchrAnfr B88 18.03.77 Drs 08/206 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1417* A Anlage 122 Volkswirtschaftlicher Schaden durch Unfälle in Höhe von 50 Milliarden DM jährlich SchrAnfr B89 18.03.77 Drs 08/206 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1417* B Anlage 123 Voraussetzungen für die Genehmigung von zwei Anschlußstellen im Zuge des Ausbaus der B 29 im Bereich Remshalden SchrAnfr B90 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1417* C Anlage 124 Errichtung einer Lärmschutzvorrichtung an der B 42 im Stadtteil Neuwied-Block; Beibehaltung der Bahnmeisterei in Betzdorf /Sieg SchrAnfr B 91 18.03.77 Drs 08/206 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B92 18.03.77 Drs 08/206 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1417* C Anlage 125 Vorrichtungen zur Erleichterung des Ein- und Aussteigens für alte und behinderte Menschen in Zügen der Bundesbahn SchrAnfr B93 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B94 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1417* D Anlage 126 Anhörung der Bundestagsabgeordneten vor der Entscheidung der Staatssekretärskonferenz über die Trassenführung von Bundesbahnstrecken durch ihren Wahlkreis; Entlastung von Ortsdurchfahrten der B 12 und B 18 im Allgäu SchrAnfr B95 18.03.77 Drs 08/206 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B96 18.03.77 Drs 08/206 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1418* A Anlage 127 Aufrechterhaltung des Güterverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Grafenwöhr-Eschenbach SchrAnfr B97 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1418* C Anlage 128 Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Bundesbahn in Weiden als Ersatz für die durch Abzug des Bundesbahnbetriebsamtes Weiden eingesparten Arbeitsplätze SchrAnfr B98 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU XII Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 SchrAnfr B99 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 1419* A Anlage 129 Verbesserung der Unterbringung und der pädagogischen Betreuung der Auszubildenden in der Ausbildungsstelle der Bundesbahn in Gelsenkirchen-Buer SchrAnfr B100 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 1419* C Anlage 130 Kosten für die Versuche mit dem AchtMinuten-Takt im Telefonverkehr SchrAnfr B101 18.03.77 Drs 08/206 Damm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 1419* D Anlage 131 Verzögerung der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 1977 wegen Fehlens von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes SchrAnfr B102 18.03.77 Drs 08/206 Ibrügger SPD SchrAnfr B103 18.03.77 Drs 08/206 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 1420* A Anlage 132 Interesse der Jugend an den von der Europa-Union Deutschland veranstalteten Seminaren und an deutschlandpolitischen Veranstaltungen SchrAnfr B104 18.03.77 Drs 08/206 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B105 18.03.77 Drs 08/206 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1420* B Anlage 133 Verhandlungen mit der DDR mit dem Ziel der Öffnung des Grenzübergangs Duderstadt für den Waren- und Güterverkehr SchrAnfr B106 18.03.77 Drs 08/206 Curdt SPD SchrAnfr B107 18.03.77 Drs 08/206 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 1420* D Anlage 134 Versuche der ERDA zur wirtschaftlichen Gewinnung von ûl aus Ölschiefer sowie Investitionskosten und Umweltschutzmaßnahmen für den Abbau der Ölschiefervorkommen im Raum Schandelah SchrAnfr B108 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B109 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B110 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 1421* B Anlage 135 Vorlage des Berichts über eine gemeinsam mit den Ländern koordinierte Dokumentation des Modellversuchsprogramms im Bildungswesen SchrAnfr B111 18.03.77 Drs 08/206 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1421* D Anlage 136 Anstieg der Zahl der Analphabeten und Benachteiligung lernschwächerer Schüler durch die Verwissenschaftlichung des Unterrichts SchrAnfr B112 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Möller CDU/CSU SchrAnfr B113 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 1422* A Anlage 137 Förderung der von Professor Ofosu-Appiah, Ghana, geleiteten Projekts einer afrikanischen Enzyklopädie SchrAnfr B114 18.03.77 Drs 08/206 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1422* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1971 1365* Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 38) : Welche Abgaben, die dein Kohlepfennig, der Schwerbeschädigtenabgabe, der Feuerwehrabgabe, der Frischfleischabgabe, der Altölabgabe, der Ausgleichsabgabe nach dem Benzinbleigesetz, der Abgabe zur Finanzierung des Konkursausfallgeldes und der Filmabgabe vergleichbar sind, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Bundesgesetzen, und welches Aufkommen erbringen diese Sonderabgaben im einzelnen? Neben den in Ihrer schriftlichen Anfrage bezeichneten Abgaben werden folgende vergleichbare Sonderabgaben, die auf Bundesgesetzen beruhen, erhoben (in Klammern das Aufkommen in 1976) : — Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz (95 Millionen DM) — Abgabe für den Stabilitätsfonds Wein (11 Millionen DM) — Umlage nach dem Milch- und Fettgesetz (41 Millionen DM) — Förderung des Fischabsatzes (4 Millionen DM) — Umlage für die produktive Winterbauförderung (775 Millionen DM) — Beiträge der Arbeitgeber zur Durchführung der Insolvenzsicherung gem. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (160 Millionen DM) Ergänzend weise ich darauf hin, daß die in Ihrer Aufzählung enthaltene - Feuerwehrabgabe nicht auf Bundesgesetz beruht, — die Frischfleischabgabe im Jahr 1970 durch Bundesgesetz mit der Maßgabe aufgehoben worden ist, daß sie bis Ende des Jahres 1976 degressiv ausläuft und daß — die Schwerbeschädigtenabgabe sowie das Konkursausfallgeld den sozialversicherungsrechtlichen Beiträgen zuzurechnen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 1): Bis wann ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Anpassung der unterschiedlichen Vorschriften über die Duldungspflicht der Mieter bei der Modernisierung von Mietwohnungen auf Grund des § 541 a BGB und des § 20 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes vorzulegen? Mit der Entschließung des Bundesrates vom 29. Juli 1976 (Bundesrats-Drucksache 507/76 — Beschluß) hält die Bundesregierung die durch das Wohnungsmodernisierungsgesetz in seiner von den gesetzgebenden Körperschaften verabschiedeten Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Fassung herbeigeführte unterschiedliche Regelung der Pflicht des Mieters zur Duldung von Verbesserungsmaßnahmen für Fälle einer mit Mitteln öffentlicher Haushalte geförderten und solche einer freifinanzierten Modernisierung an .sich für verbesserungsfähig. Auch der Bundesregierung' erscheint daher die Rückkehr zu einer für alle Modernisierungsfälle einheitlichen Lösung erstrebenswert, die zugleich der wohnungspolitischen Zielsetzung, die Modernisierung zu erleichtern, besser als § 541 a BGB Rechnung trägt. Eine solche Regelung sollte jedoch nach Auffassung der Bundesregierung nicht als Einzelmaßnahme angegangen werden. Dies erscheint schon — nicht zuletzt im Hinblick auf die Belastung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages — aus arbeitsökonomischen Gründen untunlich. Dagegen spricht aber auch die selbst mit einer beschränkten Maßnahme auf dem Gebiet des Mietrechts notwendig verbundene Verunsicherung und Beunruhigung weiter Kreise der sich als Vermieter oder Mieter betroffen fühlenden Bevölkerung. Die damit für das partnerschaftliche Verhältnis der Mietvertragsparteien drohenden schädlichen Folgen dürfte der durch ein isoliertes Aufgreifen des Problems zu erwartende Vorteil nicht aufwiegen. Allerdings wird die Bundesregierung die Frage der Duldungspflicht des Mieters bei nächster von der mietrechtlichen Sachthematik her sich anbietenden und geeigneten Gelegenheit gesetzgeberisch aufgreifen, spätestens im Zusammenhang mit dem anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vom Deutschen Bundestag geforderten Mietrechtsbereinigungsgesetz. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs, Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 2) : Von welchen Erfahrungswerten über die durchschnittlichen Bau- und Mietkostensteigerungen einerseits und die Ersparnis des Einzel- und Gesamtenergieverbrauchs andererseits durch energiesparende Maßnahmen geht die Bundesregierung bei der Vorbereitung der Durchführungsverordnungen zum Energieeinsparungsgesetz aus, und inwieweit wird durch die vorgesehenen Energiesparungsmaßnahmen die bauliche Gestaltungsfreiheit eingeschränkt? Über Baukosten und Mieterhöhungen aufgrund der Entwürfe der Verordnungen nach dem Energieeinsparungsgesetz lassen sich keine allgemein geltenden Angaben machen. Eine Reihe von Bauarten und Baustoffen führen zu keinen oder nicht nennenswerten Baukostenerhöhungen, da sie bereits heute die vorgeschlagenen Anforderungen erfüllen. Im allgemeinen rechnet die Bundesregierung mit Erhöhungen der Gebäudekosten, die bereits in der Begründung des Energieeinsparungsgesetzes mit rd. 2 % bis 4 % beziffert worden sind. Der Architekt hat es wesentlich in der Hand, durch entspre- 1366* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 chend günstige Auswahl der Wärmeschutzmaßnahmen die Baukostenerhöhungen niedrig zu halten. Im Einzelfall ist eine Heizenergieeinsparung zwischen 25 °/o und 35 °Io gegenüber dem bisher üblichen baulichen Wärmeschutz zu erwarten. Diese Einsparungen können sich insbesondere durch eine gute Regelungstechnik, die in der HeizungsanlagenVerordnung vorgesehen ist, weiter erhöhen. Die Gesamtenergieeinsparung für die Bundesrepublik wird aufgrund der Entwürfe der Verordnungen bis zum Jahre 1985 in Höhe von bis zu 150 Millionen t SKE abgeschätzt. Diese Einsparungen betreffen in erster Linie den Mineralölbereich. Nach dem Jahre 1985 ergeben sich kumulierend wegen des weiteren Zuwachses an Neubauten stärker wachsende Gesamteinsparungen. Der Entwurf der Wärmeschutzverordnung stellt nicht Anforderungen an einzelne Bauteile, sondern global an die gesamte Gebäudehüllfläche. Damit hat der Architekt Gestaltungsmöglichkeiten und die freie Wahl der Baustoffe. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 34 und 35) : Trifft es zu, daß im Haushaltsjahr 1976 von den in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zur Verfügung stehenden Kassenmitteln ein erheblicher Teil von den Ländern nicht ausgegeben werden konnte? Wie hoch ist der Gesamtausgabenrest, und wie hoch sind die Ausgabenreste in den einzelnen Bundesländern? Zu Frage A 34: Im Jahre 1976 standen für die Gemeinschaftsaufgabe Kassenmittel in Höhe von 1 326 Millionen DM zur Verfügung, davon waren 1 210 Millionen DM für den Rahmenplan 1976 in Kapitel 10 03 veranschlagt. Weitere 116 Millionen DM konnten zur Dekkung von Ausgaberesten aus dem Jahre 1975 durch Einsparungen im Einzelplan 10 bereitgestellt werden. Die IstAusgaben beliefen sich auf 1 271 Millionen DM, so daß ein Betrag von 55 Millionen DM nicht ausgegeben wurde. Dies entspricht einem relativen Anteil von 4,1 %. In Anbetracht der Tatsache, daß die Mittel zur Deckung von Ausgaberesten erst im letzten Quartal 1976 bereitgestellt werden konnten, kann nicht davon gesprochen werden, daß ein erheblicher Teil nicht ausgegeben wurde. Zu Frage A 35: Die Länder haben als Ausgabereste, die in das Haushaltsjahr 1977 übertragen werden sollen, einen Betrag von 47,132 Millionen DM angemeldet. Die Ausgabereste der einzelnen Länder betragen: Hamburg 0,482 Millionen DM Niedersachsen 7,455 Millionen DM Nordrhein-Westfalen 17,126 Millionen DM Hessen 9,485 Millionen DM Rheinland-Pfalz 6,609 Millionen DM Saarland 2,447 Millionen DM Baden-Württemberg 3,093 Millionen DM Bayern 0,224 Millionen DM Berlin 0,209 Millionen DM. Für den Differenzbetrag (47,132 Millionen DM zu 55,0 Millionen DM) in Höhe von 7,928 Millionen DM ist die Zahlungsverpflichtung entfallen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) Drucksache 8/206 Fragen A 36 und 37): Hält die Bundesregierung es für richtig, bevor auf europäischer oder darüber hinausgehend internationaler Ebene Konventionen zur Eindämmung von Tankerunfällen erarbeitet werden, auf nationaler Ebene die Sicherheitsvorschriften für den Bau und Betrieb von Tankschiffen zu erhöhen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich? Welche Vorsorge ist derzeit getroffen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um im Fall von Tankerunfällen mit erheblicher Ölverschmutzungsgefahr schnell und wirkungsvoll derartige Gefahrenherde eindämmen oder beseitigen zu können? Zu Frage A 36: Die Bundesregierung hält es nicht für richtig, erhöhte nationale Sicherheitsvorschriften für den Bau und Betrieb von Tankschiffen zu erlassen. In Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1976 (Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP — BT-Drucksache 7/5537) setzt sich die Bundesregierung auf der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen dafür ein, daß für Schiffe aller Flaggen in der internationalen Fahrt nur internationale Vorschriften zur Anwendung kommen. Die Auswertung von Tankerunfällen im In- und Ausland über eine Reihe von Jahren hat ergeben, daß in nahezu allen Fällen nicht Mängel der Bau- und Sicherheitsvorschriften im schiffstechnischen, nautischen oder betrieblichen Bereich für solche Unfälle ursächlich waren, sondern ihre unzulängliche Beachtung. Für Schiffe unter der Bundesflagge ist die Überwachung und regelmäßige Kontrolle dieser Vorschriften gewährleistet. Andererseits ist die Bundesregierung im Rahmen der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation (IMCO) ständig darum bemüht, daß die bestehenden internationalen Schiffssicherheitsbestimmungen und die Spezialvorschriften für Tanker weiter entwickelt und zügig in Kraft gesetzt werden. In Fällen, in denen die Übernahme von Verbesserungen international beschlossener Standards dringend erschien, hat die Bundesregierung den oft langwierigen Prozeß des völkerrechtlichen Inkraftretens von Übereinkommen nicht abgewartet, sondern die frühere nationale An- Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1367* wendung beschlossen, sie wird dieses Verfahren erforderlichenfalls auch künftig anwenden. Zu Frage A 37: Über die Bekämpfung von Ölunfällen wurde am 23. Mai 1975 ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den. Küstenländern abgeschlossen, das die Organisation und Kostentragung von Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen als gemeinsame Aufgabe regelt. Die Maßnahmen zur Ölbekämpfung befinden sich in allen Ländern noch in der Entwicklung. Z. Z. stehen folgende technische Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Leichterung eines havarierten Tankers 2. Abschöpfung von ausgelaufenem 01 3. Auflösung von Öllachen durch Dispergatoren Zu 1.: Der gemeinsame Ölunfallausschuß See/ Küste untersucht unter Auswertung von amerikanischen Erfahrungen diese Möglichkeit. Geprüft wird der Aufbau eines Leichterungssystems (Vorhaltung von Tank- und Tankschiffskapazität) gemeinsam mit den Nachbarstaaten. Zu 2.: Die Abschöpfung von Öl, nach der Leichte-rung das wirksamste Mittel, steht noch am Anfang der Entwicklung. Abschöpfgeräte sind nur bei einem Seegang bis Stärke 3 einsetzbar. Ein erstes selbstfahrendes Abschöpfgerät mittlerer Größe soll 1978 zur Verfügung stehen. Zu 3.: Die Ölbekämpfung mit Chemikalien ist 'die am weitesten entwickelte Methode, die allerdings die Ölverschmutzung nicht unmittelbar beseitigt. Die Chemikalien bewirken, daß die Öllachen ihren Zusammenhalt verlieren und durch Wind und Strömung auseinandergetrieben werden. Seit 1976 werden an der deutschen Küste nach und nach mehrere Bundesfahrzeuge mit einem Sprühsystem zum Aufbringen des Chemikals ausgerüstet. Zur Lagerung der Dispergatoren läuft ein Beschaffungsprogramm von Kunststofftanks, die einsatzbereit in 5 Nordsee- und 2 Ostseehäfen lagern und im Einsatzfalle komplett an Bord übernommen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 38 und 39) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach in D-Zügen der Deutschen Bundesbahn ein Päckchen Zigaretten, weldies handesüblich 2,75 DM kostet, nach angeblich amtlich sanktionierter Preisliste 3,45 DM kostet? Wenn dies zutrifft, wer hat es und mit welcher Begründung veranlaßt? Angebliche Pressemeldungen, wonach in den DZügen der Deutschen Bundesbahn ein Päckchen, das handelsüblich 2,75 DM kostet, nach sogenannter sanktionierter Preisliste 3,45 DM kosten soll, treffen nicht zu. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 40) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die in Bayern, Hamburg und Niedersachsen verwendete Schilderkombination Tempo 80 bei Nässe" abzuschaffen? Nein. Die Anordnung von Verkehrszeichen ist eine ausschließliche Angelegenheit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die weitere Unterhaltung der Lotsenstationen am Mittelrhein durch private Lotsen infolge der verschlechterten Einkommenslage gefährdet ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß trotz geringerer Inanspruchnahme der Lotsen im Interesse der Verkehrssicherheit der Rheinschiffahrt — vor allem beim Transport gefährlicher Güter — ein weiterer Abbau des Lotsendienstes nicht möglich ist? Zu Frage A 42: Ja, dies ist der Bundesregierung bekannt. Zu Frage A 43: Seit Dezember 1976 ist die gesamte Mittelrheinstrecke auf mindestens 80 m nutzbarer Fahrwasserbreite ausgebaut. Mit fortschreitendem Ausbau bis auf 120 m wird die Sicherheit noch weiter erhöht werden. Die Nachfrage nach Lotsenhilfe wird dann zwangsläufig geringer sein. Im übrigen schreiben die Fahrregeln auf der schmalen Strecke die strikte Rechtsfahrt, auf der weiter ausgebauten Gebirgsstrecke die Begegnung Backbord an Backbord vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 44 und 45) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß bei einem Wegfall der privaten Lotsendienste der Bund mit eigenen Lotsen einspringen muß, und wenn ja, wie veranschlagt sie dabei die anfallenden Kosten? Ist die Bundesregierung bereit, die weitere Existenz der privaten Lotsendienste im gebotenen Umfang durch geeignete Hilfen zu sichern? 1368* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Zu Frage A 44: Der fortschreitende Ausbau der Gebirgsstrecke des Rheins zwischen Bingen und St. Goar wird voraussichtlich in absehbarer Zeit den Lotsendienst entbehrlich machen. Schon jetzt nimmt die Schiffahrt die Lotsenhilfe nur noch verhältnismäßig selten in Anspruch. Daher der Einkommensrückgang bei den Lotsen, obwohl sich deren Zahl innerhalb der letzten fünf Jahre um die Hälfte verringert hat. Zu Frage A 45: Da die Lotsendienste entbehrlich wurden, sieht die Bundesregierung leider keine Möglichkeit, die Existenz der Lotsendienste zu sichern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 49) : Bis wann kann damit gerechnet werden, daß die Standorte der nach der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen verbleibenden 31 Wasser- und Schiffahrtsämter in der Bundesrepublik Deutschland bekanntgegeben werden? Die Präsidenten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen sind beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschließlich der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 50 und 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auflassungen bzw. Umstellungen von Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn und die im Zusammenhang damit erfolgende Verkehrsbedienung durch Omnibusse vorwiegend im ländlichen Raum die Fahrgebühren im Straßenverkehr der Omnibusse anheben oder dabei teils auch der Seniorenpaß nicht in Anspruch genommen werden kann und damit die Bevölkerung des ländlichen Raums erneut benachteiligt wird? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um solche Teuerungen von der ländlichen Bevölkerung abzuwenden und den Gleichheitsgrundsatz auch in den Gebühren wiederherzustellen? In allen Fällen, in denen anstelle von Schienenfahrzeugen Straßenomnibusse verwendet werden, handelt es sich um eine Umstellung des Verkehrs. Damit ist in der Regel ein qualitativ besseres Angebot durch vermehrte Fahrten und zusätzliche Haltestellen verbunden. Die Tarif-Disparität zwischen Bus und Schiene wird in einem weiteren Schritt bei der zum 1. Mai 1977 vorgesehenen Tariferhöhung im Regeltarif und für Schülerfahrscheine vermindert mit dem Ziel, die Parität zwischen Schienenpersonentarif und Bahnbustarif schrittweise wiederherzustellen. Die Deutsche Bundesbahn prüft gegenwärtig, unter welchen finanziellen Voraussetzungen das Sonderangebot Senioren-Paß” auch auf den gesamten Bahnbusverkehr ausgedehnt werden kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretär Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wiefel (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen A 52 und 53) : Trifft es •zu, daß bei den von der Deutschen Bundesbahn geplanten Stredcenstillegungen auch die Stredce von Opladen nach Remscheid-Lennep (Fahrplanstrecke 411) betroffen wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine gut funktionierende S-Bahnverbindung vom Ruhrgebiet über Düsseldorf in den Ballungsraum Köln unbedingt notwendig ist, und wann kann mit dem weiteren Ausbau der S-Bahn von Langenfeld über Leverkusen nach Köln gerechnet werden? Zu Frage A 52: Nach dem DB-Konzept zählt die Strecke nicht zum betriebswirtschaftlichen optimalen Netz; vor Abschluß der gesamtwirtschaftlichen Netzermittlungen kann im übrigen keine Aussage über Stillegung oder Beibehaltung der Strecke gemacht werden. Zu Frage A 53: Die Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen sehen u. a. die Verlängerung der S-Bahn von Langenfeld über Leverkusen nach Köln vor. Voraussetzung ist eine ausgewogene Aufgabenteilung Schiene/ Straße. In der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes 1976-1980 sind für die Maßnahme keine Mittel eingeplant. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 54) : Welche Planungen und welche Aufträge oder Absprachen mit der Industrie hat der Bundespostminister im Hinblick auf die erheblichen Vorlaufzeiten bei Planung und Aufbau der technischen Einrichtungen für den Zeittakt und die Nahverkehrsbereiche getroffen, um, sobald die Versuchsergebnisse vorliegen, spätestens nach Ablauf eines Jahrs im Bundesgebiet die Nahbereiche einzuführen? Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat die Einführung des Nandienstes 1971 beschlossen. Die Einführung sollte, vom 1. Januar 1975 an gerechnet, spätestens in 10 Jahren beendet sein. Die Deutsche Bundespost hat daher ab 1974 Investitionen zur Aufnahme des durch die Schaffung von Nahbereichen zu erwartenden zusätzlichen Fernsprechverkehrs vorgenommen. Die technischen Einrichtungen für die Einführung der Ortszeitzählung sind fertig entwickelt. Es sind Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1369* keine Lieferungen oder Lieferabsprachen mit der Industrie über die Maßnahmen in den 6 Probebetriebsbereichen hinaus erfolgt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 55 und 56) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Antwortschreiben des Bundespostministers vom 7. Januar 1977 auf das Schreiben der Ministerpräsidenten der Lander zum weiteren Ausbau des technischen Kommunikationssystems und insbesondere zur Argumentation über die von der Kommission für den Ausbau technischer Kommunikationssysteme vorgeschlagenen Pilotprojekte? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung für die Auseinandersetzung um die neue Telekommunikationstechnik des Bildschirmtextes und darüber hinaus für den Begriff des Rundfunks aus der Feststellung des Bundespostministers, daß nach dem Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts der sendetechnische Bereich des Rundfunks zum Post- und Fernmeldewesen gehört und mithin die ,Zuständigkeit für das Errichten und Betreiben von Rundfunkversorgungsnetzen und damit die politische Verantwortung hierfür bei der Deutschen Bundespost" liegt? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung stimmt den Schlußfolgerungen zu, die der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in seinem Schreiben vom 7. Januar 1977 den Ministerpräsidenten der Länder hinsichtlich der von der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems vorgeschlagenen Pilotprojekte mitgeteilt hat: 1. Die Länder haben bisher keine Entscheidung über zusätzliche Rundfunkprogramme in Pilotprojekten sowie über die Organisation des Rundfunkprogrammbereichs in Pilotprojekten getroffen. Nur in Kenntnis derartiger Entscheidungen kann die Bundesregierung jedoch die Netzplanung für die erste Ausbaustufe, d. h. ohne Rückkanaldienste, vorantreiben. 2. Im Interesse einer Kostensenkung für den Netzausbau von Pilotprojekten ist die Deutsche Bundespost in Übereinstimmung mit j 1 des Fernmeldeanlagengesetzes zur Errichtung und zum Betrieb der Pilotprojekte prädestiniert. Für die Deutsche Bundespost sprechen die bereits vorhandene Fernmeldeinfrastruktur, die mitbenutzt werden kann, und die unbestrittene Netzneutralität. Die Bundesregierung bewertet es positiv, daß der federführende Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz in seinem Schreiben vom 3. März 1977 angegeben hat, die unterschiedlichen Meinungen zu gegebener Zeit zum Gegenstand gemeinsamer Erörterungen zwischen Bund und Ländern zu machen. Zu Frage A 56: Die Feststellung in dem zitierten Antwortschreiben vom 7. Februar 1977, daß die politische Verantwortung für das Errichten und Betreiben von Rundfunkversorgungsnetzen bei der Deutschen Bundespost liegt, ist eine Interpretation des Fernsehurteils des Bundesverfassungsgerichts und bezieht sich nach dem Gesamtzusammenhang des Schreibens nur auf die z. Z. vorhandene Rundfunkversorgung. Allerdings würde etwa für Kabelfernseh-Pilotprojekte nichts grundsätzlich anderes gelten. Auswirkungen auf den Rundfunkbegriff, wie er von den Ländern in den.Staatsverträgen zur Regelung des Rundfunkgebührenwesens formuliert worden ist, ergeben sich durch diese Feststellungen nach Ansicht der Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung hält die neue Telekommunikationsform Bildschirmtext nicht für Rundfunk, während die Länder sie dem Rundfunkbegriff zuordnen. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, Bildschirmtext als neuen Fernmeldedienst der, Post einzuführen. Wegen des Prinzips der Trennung von Netz- und Nutzungsbereich darf sie jedoch Textinhalte nicht selbst gestalten oder auswählen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zum Nutzungsbereich von Bildschirmtext ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 71): Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung von Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Kohl, der im Zusammenhang mit der Verweigerung der Einreise für Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR, das Verhalten der DDR als Belastung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten bezeichnet hat, und welche Konsequenzen wird sie aus dieser Beurteilung ziehen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Staatsminister Wischnewski, wonach die jüngsten Einreiseverweigerungen eine Belastung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR darstellen. Aufgrund dieser Beurteilung der Lage hat auch der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Gaus, gegen die zahlreichen Einreiseverweigerungen der jüngsten Zeit bei der DDR-Regierung protestiert. Im übrigen gehen Bundesregierung und Berliner Senat sorgfältig jedem Fall von Einreiseverweigerung nach; jeder einzelne Fall wird, sofern der Betroffene dies wünscht, gegenüber der DDR-Regierung angesprochen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 73) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der DDR, daß Bürger, die legal in den Westen übersiedeln, zuvor in der DDR Unruhe gestiftet und sich gegen den Staat erklärt" hätten und Anträge auf Familienzusammenführung eine .strafbare Handlung" sind, und was gedenkt die Bundesregierung im Falle der 1370* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Verneinung zu tun, um Einreiseverweigerungen für Westberliner, die unter diesem Vorwand erfolgen, zu verhindern? Ihre Frage zielt offenbar auf Pressemitteilungen über den Inhalt der Beauftragtengespräche zwischen Vertretern des Berliner Senats und der DDR- Regierung. Am 15. März 1977 hat ein weiteres Beauftragtengespräch stattgefunden; außerdem sind die Einreiseverweigerungen in der Zwischenzeit von unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR zur Sprache gebracht worden. Aufgrund dieser Gespräche auf beiden Arbeitsebenen ergibt sich folgendes Bild: Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR hat gegenüber unserer Ständigen Vertretung erklärt, daß Zurückweisungen ausschließlich in dem persönlichen Verhalten der Einreisewilligen begründet lägen. Die Tatsache, daß jemand übersiedlungswillige Angehörige in der DDR habe oder selber legal aus der DDR übergesiedelt sei, stelle für sich allein keinen Umstand dar, der als solcher bereits einen Grund für die Verweigerung der Einreise sein könnte. In den Beauftragtengesprächen hat die DDR erklärt, daß die Haftentlassenen gegen die Gesetze der DDR verstoßen hätten und ihnen daher aufgrund der „Kohrt-Erklärung" die Einreise nicht gestattet werden könne. Auch den übrigen Fällen von Einreiseverweigerungen lägen nach dem Recht der DDR strafbare Handlungen der Reisewilligen zugrunde, nämlich u. a. versuchte Abwerbungen. Die DDR hat jedoch nicht erklärt, daß generell niemand mehr in die DDR einreisen dürfe, dessen in der DDR wohnhafter Angehöriger oder Verlobte die Genehmigung zur Übersiedlung beantragt hätten oder die selber mit Genehmigung der DDR- Behörden übergesiedelt seien. Im übrigen vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übersiedlung aus einem Staat in den anderen oder der Antrag auf Genehmigung einer solchen Übersiedlung weder eine strafbare Handlung noch ein Verhalten darstellt, das gegen den Staat gerichtet ist, aus dem die Ausreise begehrt wird. Ferner weise ich darauf hin, daß Bundesregierung und Senat gegen die Einreiseverweigerungen von Westdeutschen und Westberlinern protestiert haben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Begrenzung von Werbegeschenken auf 50 DM in § 4 Abs. 5 EStG nach der Erhöhung zahlreicher Kostenfaktoren die Werbeartikel-Hersteller im Jahr 1977 und in folgenden Jahren vor große wirtschaftliche Probleme stellt, und ist die Bundesregierung bereit, eine Anpassung der Wertgrenze von 50 DM an die wirtschaftliche Entwicklung vorzunehmen? Die Wertgrenze für Werbegeschenke nach § 4 Abs. 5 EStG ist bei den Beratungen zur Steuerreform im Jahre 1974 eingehend erörtert worden. Nachdem in der Regierungsvorlage zunächst eine Wertgrenze von nur 10 DM für das einzelne Geschenk vorgesehen war, ist die Wertgrenze im Verlauf der parlamentarischen Beratung auf 50 DM je Empfänger und Wirtschaftsjahr festgelegt worden. Die steuerpolitischen Gründe für eine niedrige Wertgrenze bestehen fort, auch wenn gewisse Kostensteigerungen inzwischen eingetreten sind. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, von der Wertgrenze von 50 DM abzugehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 77) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, was eine Rüdcgängigmachung der durdi die Dritte Konjunkturverordnung vom 7. Juni 1973 angeordneten Aussetzung der erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG an Steuerausfällen nach sich ziehen würde? Statistische Angaben über die während der Geltung der 3. Konjunkturverordnung in der Zeit vom 9. 5. — 31. 12. 1973 gestellten Bauanträge liegen nicht vor. Statistisch erfaßt werden nur die Baugenehmigungen. Auf dieser Grundlage könnte eine grobe Schätzung der Zahl der Bauherren, die keine Vergünstigung nach § 7 b EStG beanspruchen konnten, durchgeführt werden. Unterstellt man danach, daß rd. 96 000 Bauherren die Steuervergünstigung nach § 7 b EStG nicht in Anspruch nehmen konnten, ergeben sich (ohne Eigentumswohnungen) Stenermindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 170 Mill. DM jährlich. Da für die während der Aussetzung des § 7 b EStG entgegen der 3. Konjunkturverordnung errichteten Wohngebäude von 1977 ab bis 1981 noch eine Abschreibungsmöglichkeit von 5 Jahren bestehen würde, ergäbe sich bei einer Rückgängigmachung der genannten Maßnahme ein Gesamtsteuerausfall von schätzungsweise etwa 800-900 Mill. DM. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 78) : Welche Hindernisse stehen einer zügigeren Auszahlung der Rentenerhöhungen nach dem Bundesentsdiädigungsgesetz durch eine automatische Anpassung, dieser Renten entsprechend den Besoldungserhöhungen nach dem Bundesbesoldungserhöhungsgesetz anstelle des bisherigen Verfahrens, bei dem diese Renten nach einer gesondert zu erlassenden Rechtsverordnung in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1371* zeitraubender und personalaufwendiger Arbeit einzeln umgestellt werden müssen, entgegen? Eine Möglichkeit, entsprechend Ihrer Anregung die nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlten Renten automatisch zu erhöhen, sehe ich nicht. Wie Ihnen Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser schon mit Schreiben vom 19. Oktober 1976 mitgeteilt hat, sind die nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlten Renten mit den Dienst- und Versorgungsbezügen der Bundesbeamten gekoppelt und werden dann erhöht, wenn die Beamtenbezüge angehoben werden. Es gibt jedoch keine unmittelbare Rentendynamik wie bei den Rentenerhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr muß auf Grund gesetzlicher Vorschrift die jeweilige Erhöhung der Dienstbezüge der Bundesbeamten auf das andersartige System des Bundesentschädigungsgesetzes bezogen und entsprechend umgerechnet werden. Sodann sind die sich daraus ergebenden Erhöhungswerte in Rechtsverordnungen der Bundesregierung festzulegen. Die Verzögerungen beim Erlaß der .entsprechenden Rentenerhöhungsverordnungen beruhen nur zu einem geringen Teil auf der Berechnung der neuen Rententabellen durch das Bundesministerium der Finanzen. Sie ergeben sich in erster Linie aus dem langwierigen Verfahren zur Anhörung der Verbände der Verfolgten. Diese fordern lange Erklärungsfristen und legen regelmäßig sehr umfangreiche Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den Verordnungsentwürfen vor. Diese Wünsche erfordern meist zeitraubende Prüfungen, insbesondere wegen der Verflechtung mit anderen Rechtsgebieten. Das Bundesministerium der Finanzen und die Länder, denen die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes obliegt, bemühen sich, alle Maßnahmen zu treffen, um die Rentenerhöhungsbeträge beschleunigt auszuzahlen. So haben die Länder in den letzten Jahren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit diesen Auszahlungen bereits zu einem Zeitpunkt begonnen, in dem die Entwürfe der Rentenerhöhungsverordnung vom Bundeskabinett gerade beschlossen waren. Noch weiter können die Zahlungen nicht vorgezogen werden, da das Angleichungsverfahren durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben worden ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU] (Drucksache 8/206 Frage A 79) : Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, nachdem die DDR erneut in ungerechtfertigter Weise Straßenbenutzungsgebühren für die nach Ost-Berlin einreisenden Kraftfahrzeuge beansprucht, im Wechselverkehr einreisende DDR-Lkw der Besteuerung zu unterwerfen? Die Einbeziehung der DDR-Fahrzeuge in die Kraftfahrzeugbesteuerung ist im Rahmen einer von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereiteten größeren Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu entscheiden. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe müssen sowohl von der Konferenz der Länderfinanzminister als auch vom Bundeskabinett gebilligt werden. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich diesen Entscheidungen nicht vorgreifen kann. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekreträs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 80) : Ist die Bundesfinanzverwaltung bereit, sich im Benehmen mit den übrigen beteiligten Behörden mit Nachdruck für eine Verbesserung und Beschleunigung der Lkw-Abfertigung am Autobahnzollamt Kiefersfelden einzusetzen und die hierfür gegebenenfalls notwendigen baulichen Maßnahmen zu treffen? Die Bundesfinanzverwaltung hat beim Grenzübergang Kiefersfelden-Autobahn durch organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen beteiligten Behörden, sowie durch eine entsprechende personelle Besetzung eine möglichst reibungslose Abfertigung der ein- und ausfahrenden Lkw ermöglicht. Sie plant darüber hinaus bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsführung vor und innerhalb der Abfertigungsanlage; mit diesen baulichen Maßnahmen soll im Jahr 1977 begonnen werden. Bei der Ausfahrt von Lkw kommt es insbesondere dann zu Schwierigkeiten, wenn die zur Weiterfahrt nach Italien für deutsche Lkw erforderlichen Transportgenehmigungen erschöpft sind oder in Osterreich Fahrverbote für Lkw, z. B. an Feiertagen, bestehen. Die Bundesregierung hat in Verhandlungen mit Italien inzwischen eine angemessene Erhöhung der Transportgenehmigungen erreicht; dies dürfte in nächster Zeit zu einer Entlastung führen. Im übrigen ist die Abfertigungsanlage bei Kiefersfelden grundsätzlich ausreichend, um, das derzeitige Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Auf Ausnahmesituationen, z. B. auf Verkehrsbehinderungen im Ausland durch Naturkatastrophen, Streiks oder Fahrverbote, kann die Größe der Abfertigungsanlagen von • Grenzübergängen nicht ausgelegt werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 81) : Wo im neuen Finanzbericht 1977 hat die Bundesregierung ihre Zusage erfüllt, welche sie anläßlich der Verabschiedung der sogenannten Steuerreform gegeben hat (113. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Juli 1974, Stenographischer Bericht Seite 7643) : „Die Bundesregierung wird im Rahmen des Finanzberichts über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Ausgaben und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte berichten und darlegen, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen sie daraus zieht."? 1372' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Bei Ihrer Frage gehen Sie offenbar von dem Ergebnis des 1. Vermittlungsverfahrens zum Einkommensteuerreformgesetz aus. In diesem Verfahren hatte die Bundesregierung auf den Antrag des Bundesrates, jährlich im September einen Tarifbericht zu erstatten, die Absicht, im Rahmen des Finanzberichts entsprechend zu berichten. Wie Sie sich erinnern werden, hatte der Bundesrat seinerzeit dem Ergebnis des 1. Vermittlungsverfahrens nicht zugestimmt und damit ein 2. Vermittlungsverfahren erforderlich gemacht. Als dessen Ergebnis wurde schließlich u. a. der § 56 EStG angenommen, der mit folgendem Wortlaut die vorhin erwähnte Erklärung der Bundesregierung überholt hat: Mit Wirkung ab 1. Januar 1978 soll ein Einkommensteuertarif mit durchgehendem Progressionsverlauf in Kraft gesetzt werden; über die dazu bestehenden Möglichkeiten wird die Bundesregierung zum 1. Januar 1977 dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht ist von der Bundesregierung am 27. Januar 1977 vorgelegt worden (BT-Drucksache 8/62). Eine knappe Aussage zu der Sie interessierenden Frage finden Sie im übrigen in den Finanzberichten 1976 und 1977. Die Bundesregierung hat z. B. im Finanzbericht 1977, S. 41, dargelegt, „daß die Lohnsteuerelastizität nach Steuerreform sowohl für 1976 als auch für 1977 noch unter der vor der Steuerreform für 1974 liegt. Dies gilt auch für die Lohnsteuerquote". Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) Drucksache 8/206 Fragen A 82 und 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Bundesforschungsminister Hans Matthöfer: „Die Frage, ob wir Kernenergie brauchen, ob wir bereit sind, die damit verbundenen Risiken zu tragen, läßt sich nur beantworten, wenn man weiß, welches Wachstum ahne Kernenergie möglich ist und wie dann die Energieversorgungsstruktur aussieht" (SPD-Pressedienst vom 16. Dezember 1976) im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung für möglich gehaltenen Entwidklung des Elektrizitätsbedarfs in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990, und welches sind die entscheidenden Annahmen, die dieser Bedarfsprognose der Bundesrepublik zugrunde liegen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Bundesforschungsminister Hans Matthöfer: „Weder rotes Licht für den Bau und die Entwicklung von Kernkraftwerken noch ein bedingungsloses Ja, sondern alle Anstrengungen für rationellere und sparsamere Energieausnutzung" (Bulletin vom 6. Februar 1976) im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Energieersparnis, insbesondere der Elektrizitätsersparnis, und in welchem Umfange hat die Bundesregierung diese Einsparungsmöglichkeiten bei der Prognose des Energie- bzw. Elektrizitätsverbrauchs berücksichtigt, und ist im einzelnen eine Rückkoppelung mit politischen Maßnahmen zur Verstärkung der Energieersparnis vorhanden? Zu Frage A 82: Die Bundesregierung erwartet bis 1985 und auch bis 1990 eine Abflachung der Stromzuwahsraten. In der für die Bundesregierung erstellten Basisprognose der wirtschaftswissenschaftlichen Institute (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Essen) wird der Stromzuwachs bis 1985 auf 6,2 % p. a. geschätzt. Die Bundesregierung wird ihre Stromzuwachsprognose einschließlich der zugrunde liegenden Annahmen in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms dem Parlament vorlegen. Zu Frage A 83: Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur rationellen und sparsamen Energierverwendung (Drucksache 7/3595) ausgeführt, daß die Energieeinsparung geeignet ist, das Spannungsverhältnis zwischen energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten und den Erfordernissen des Umweltschutzes zu verringern. Dies gilt auch im Hinblick auf den Einsatz der Kernenergie. Die Bundesregierung wird die quantitativen Auswirkungen der wirtschaftlich realisierbaren Einsparmöglichkeiten auf den Energieverbrauch im Rahmen der beabsichtigten Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms voll berücksichtigen. Hierbei werden auch die gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen zur Energieeinsparung einbezogen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 84 und 85) : Was sind die Gründe dafür, daß in einem Beitrag des Bundesforschungsministers zum Thema Kernenergie (SPD-Pressedienst vom 16. Dezember 1976) mit dem Thema "Wie wollen wir in Zukunft leben?" keine einzige sachliche Aussage, sondern nur Fragen angeführt werden, und gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf diese Fragen des Bundesforschungsministers zu klären, welchen Einfluß insbesondere die Annahme über die Wachstumsrate des Sozialprodukts auf die Schätzung des Elektrizitätsbedarfs hat, und gibt es eine eindeutige Beziehung zwischen Wachstumsraten des Sozialprodukts und der Elektrizitätswachstumsrate? Wie entwidcelt sich nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Fragen von Bundesforschungsminister Matthöfer in dem Beitrag Wie wollen wir in Zukunft leben? (SPD-Pressedienst vom 16. Dezember 1976) der Elektrizitätsbedarf in den Jahren bis 1990 bei den von der Bundesregierung bisher angenommenen Zuwachsraten für die Wachstumsrate des Sozialprodukts, die auch bei den Rechnungen im Bereich der Rentenversicherung zugrunde gelegt wird und gegebenenfalls um bis zu 50 Prozent nach oben und unten unterschritten werden kann? Zu Frage A 84: Die Verfügbarkeit von Energie und insbesondere von elektrischem Strom ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Aktivität. Insoweit besteht ein enger Zusammenhang zwischen Sozialprodukt und Energie- bzw. Strombedarf. Die vorhandenen Beziehungen sind jedoch ihrer Natur nach nicht starr. Veränderungen können sich insbesondere durch Einwirkungen des technologischen Fortschritts, durch Änderung der Preisrelationen durch auftretende Sättigungstendenzen und vor allem durch Maßnahmen zu einer rationellen Energieverwendung ergeben. Das Verhältnis zwischen den Wachtumsraten von Primärenergieverbrauch und Bruttosozialprodukt betrug in den Jahren zwischen 1960 und 1973 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1373* rund 1, das Verhältnis zwischen Zuwachs von Stromverbrauch und Bruttosozialprodukt ca. 1,63. Für die Zukunft erwartet die Bundesregierung, daß sich diese Relationen im Sinne eines abnehmenden spezifischen Energiebedarfs fortentwickeln werden. Die Bundesregierung wird den Zusammenhang zwischen Sozialprodukt und Elektrizitätsbedarf in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms darlegen. Zu Frage A 85: Die Bundesregierung hält im Rahmen ihrer Perspektivprognose bis 1985 ein gesamtwirtschaftliches Wachstum von 4 % p. a. für notwendig und auch für realisierbar. Dieselben Wachtumsannahmen liegen der für die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung erstellten Basisprognose der wirtschaftswissenschaftlichen Institute (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln, Rheinisch-westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Essen) zugrunde. Auf Fragen des künftigen Elektrizitätsbedarfs wird die Bundesregierung in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms sowie bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion CDU/CSU des Deutschen Bundestages Nr. 8/156 eingehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 86 und 87) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer (Bulletin vom 12. April 1975) : .Die Bundesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, die Kernenergieerzeugung von vier Millionen Tonnen SKE im Jahre 1973 auf 40 Millionen Tonnen SKE im Jahre 1980 zu verzehnfachen. Für das Jahr 1985 ist eine weitere Verdoppelung auf 81 Millionen Tonnen SKE angestrebt", im Zusammenhang mit ihren Prognosen über die Kernkraftwerkskapazität in MW — 1973 Energieprogramm 45 000 — 1974 Fortschreibung des Energieprogramms 40 000 — 30. November 1976 Bundesminister Friderichs 38 000 — 4. Februar 1977 im Bundestag 20 600 und welche Verläßlichkeit mißt sie derartigen Aussagen zu? Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer: Das Energieprogramm der Bundesregierung, das den Zeitraum bis 1985 erfaßt, baut im Bereich der Kernenergie nahezu ausschließlich auf den Leichtwasserreaktor (Bulletin vom 15. März 1975, S. 367), und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Deckung des voraussichtlichen Elektrizitätsbedarfs der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Kraftwerkskapazität, und wie hoch sollte diese im einzelnen sein? Zu Frage A 86: Die Bundesregierung hält, wie sie in der Regierungserklärung am 16. Dezember 1976 erklärt hat, den Ausbau der Kernenergie für unverzichtbar. Dabei ist ihr Beitrag auf den zur Deckung des vorhersehbaren Strombedarfs notwendigen Umfang zu beschränken. Die Bundesregierung hat als erforderliche Ausbauziele für die Kernenergie im Energieprogramm 1973 eine Zahl von 40 000 MW und in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms 1974 eine Zahl von 45 000 MW genannt. Auf 20 600 MW ist die erforderliche Kernkraftwerkskapazität hingegen von der Bundesregierung niemals beziffert worden, auch nicht — wie auf S. 561 des Stenographischen Berichts über die 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Februar 1977, nachlesbar ist. Richtig ist, daß sich durch die unerwartet scharfe Rezession der Jahre 1974/75 der Anstieg des Energieverbrauchs ermäßigt hat. Damit sinkt auch die vorhersehbare notwendige Stromerzeugungskapazität aus Kernenergie. Die Bundesregierung wird in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms konkrete Angaben machen, die dieser Entwicklung Rechnung tragen. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dem Ausbau der Kernenergie auch künftig eine wesentliche Rolle bei der Verringerung der Abhängigkeit von importiertem 01 zukommt. Im Zusammenhang mit der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms prüft die Bundesregierung derzeit die Frage der Deckung des voraussichtlichen Elektrizitätsbedarfes der Bundesrepublik Deutschland durch entsprechende Kraftwerkskapazitäten. Dabei steht in der Tat für den Ausbau der Kernkraftwerkskapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland bis 1985 praktisch nur der Leichtwasserreaktor zur Verfügung. Im übrigen wird Ihre Frage in der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU des Deutschen Bundestages Drucksache 8/156 „Energiebedarf und friedliche Nutzung der Kernenergie" gestellt, auf deren Beantwortung verwiesen werden darf. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 88 und 89) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Staatssekretär Dr. Hauff: Insbesondere ist bislang unter den vorgeschlagenen neuen Energiequellen keine echte Alternative zur Kernenergie zu sehen" (Bulletin vom 26. Februar 1974, S. 263), im Zusammenhang mit ihrem Energieprogramm, und wie gedenkt die Bundesregierung den Elektrizitätsbedarf der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen, wenn sie durch ihre Maßnahmen mit dazu beiträgt, daß nur nodi die im Bau befindliche Kernkraftwerkskapazität fertiggestellt wird, so daß 18 000 anstelle der zuletzt noch angenommenen 38 000 MW errichtet werden, und wie gedenkt sie diese Versorgungslücke bei Kraftwerken zu schließen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht von Bundesforschungsminister Matthöfer: An der steigenden Nutzung der Kernenergie kommen wir nicht vorbei" (Flensburger Tageblatt vom 22. November 1976), und in welchem Umfange kann durch den Bau von Kohlekraftwerken die voraussichtliche Kraftwerkslücke in den achtziger Jahren geschlossen werden, und welche Anforderungen ergeben sich hieraus auf die Genehmigung von Kohlekraftwerken? Zu Frage A 88: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß bis 1985 neue Energiequellen wie Sonne, Wind, Geothermik u. a. voraussichtlich keinen wesentlichen Beitrag insbesondere zur Stromerzeugung werden leisten können. In der langfristigen Entwicklung 1374* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 sind jedoch die Chancen alternativer Energiequellen wesentlich optimistischer zu beurteilen. Deshalb fördert die Bundesregierung in ihren Forschungsprogrammen auch die Entwicklung neuer, nichtnuklearer Energiegewinnungstechnologien nachhaltig. Diese Politik ist bereits in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Herbst 1974 dargelegt und begründet worden. Zu Fragen alternativer Primärenergiequellen hat die Bundesregierung im übrigen zuletzt am 4. Juni 1976 bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP ausführlich Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 7/5313). Im Gegensatz zu der in Ihrer Frage enthaltenen Annahme sind alle Maßnahmen der Bundesregierung bei voller Beachtung der Sicherheitserfordernisse auf einen stetigen und zügigen Ausbau der Kernenergie und insbesondere darauf gerichtet, das Entstehen einer Stromversorgungslücke durch nicht ausreichende Kraftwerkskapazitäten zu vermeiden. Zu Frage A 89: Die Bundesregierung teilt die Ansicht von Bundesminister Matthöfer, daß wir an einer steigenden Nutzung der Kernenergie nicht vorbeikommen. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung aber auch die Bedeutung der Kohlekraftwerke für die Deckung des künftigen Energiebedarfes. Für die Genehmigung von Kohle- und Kernkraftwerken gilt gleichermaßen, daß neben den Belangen der Stromversorgung auch die des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind. Aus den bisher vorliegenden Vorausschätzungen über den Bedarf an Kraftwerkskohle ergibt sich aus heutiger Sicht keine Notwendigkeit, die Förderkapazität des deutschen Steinkohlenbergbaues zu erhöhen. Im übrigen werden diese Fragen in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms behandelt bzw. bei der Beantwortung der Großen Anfragen der Fraktionen des Deutschen Bundestages beantwortet werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 90 und 91) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung insbesondere über den Beitrag von Kohlekraftwerken zur Elektrizitätsversorgung bis 1990, und welche Kraftwerkskapazität ist hierzu im einzelnen in den einzelnen Jahren erforderlich, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Meinung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff (Bulletin vom 28. Februar 1974, S. 265) : „Mit Kohle oder Öl beheizte Kraftwerke stoßen in beträchtlichem Umfange Schadstoffe aus . bei Berücksichtigung der Häufung von Kraftwerken sowie der Existenz anderer Schadstoffemittenten die zulässigen Grenzwerte in Ballungsgebieten bereits erheblich überschritten werden"? Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Staatssekretär Dr. Hauff (Bulletin vom 28. Februar 1974, S. 262) : „Wir brauchen Energie in ausreichender Menge, mit möglichst großer Versorgungssicherheit, so umweltfreundlich wie möglich und so preisgünstig wie möglich" im Zusammenhang mit dem Bau von Kohlekraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland, und was will sie unternehmen, um deren Einsatz zu sichern? Zu Frage A 90: Die Veränderungen auf dem Energiesektor haben die Bundesregierung veranlaßt, die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang werden auch die von Ihnen angesprochenen Fragen über den zur Elektrizitätsversorgung erforderlichen künftigen Beitrag von Kohlekraftwerken behandelt werden. Daneben werden diese Fragen auch bei Beantwortung der Großen Anfragen der Fraktionen des Deutschen Bundestages abgehandelt. Zu dem von Ihnen angeführten Zitat des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff ist zu sagen, daß für Umweltbelastung und potentielle Gefährdung des Menschen maßgebend sind — die Struktur und die Mengen der Energieerzeugung und des -verbrauchs, — die damit verbundenen Schadstoffemissionen sowie — das Ausmaß der technischen Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Ob ein Kohlekraftwerk an einem vorgesehenen Standort gebaut werden kann, hängt daher sowohl von den — technisch weitgehend beherrschbaren — Emissionen des Kraftwerks selbst als auch von der etwaigen Vorbelastung des Einzugsbereichs des Kraftwerkes aus sonstigen Emissionsquellen ab. Zu Frage A 91: Auch diese Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff deckt sich mit den Vorstellungen der Bundesregierung. Über den Bau weiterer Kohlekraftwerke und die Sicherung ihrer Beschäftigung wird sich die Bundesregierung in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms äußern. Im übrigen wird auch diese Frage in den Großen Anfragen der Fraktionen angesprochen, so daß auf die hierzu ergehende Antwort verwiesen werden darf. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen 92 und 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer: Ohne die Kernenergie wäre die Wirtsdiaft gefährdet" (Südwestpresse vom 22. November 1976) im Zusammenhang mit dem mangelnden Bau von Kraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland, und mit der Tatsache, daß durch die neueren Verschiebungen beim Genehmigungsverfahren sowohl Arbeitsplätze bei den Kraftwerksherstellern„ den Elektrizitätsversorgungsunternehmen als auch bei den Industriezweigen, die auf die Benutzung von Strom angewiesen sind, gefährdet sind? Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung von Staatssekretär Dr. Hauff (Bulletin vom 28. Februar 1974) „Die Erstellung der gesamten zusätzlichen Kraftwerkskapazität auf Kohlebasis erscheint mir unmöglich", im Zusammenhang mit ihrem Energieprogramm, und wieviel neue Kohlekraftwerke sind bisher beantragt, bei wieviel ist die Errichtung verzögert? Zu Frage A 92: Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Bundesminister Matthöfer, „ohne die Kernenergie wäre Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1375* die Wirtschaft gefährdet". Ein längerer Baustopp beim weiteren Ausbau der Kraftwerke durch wesentliche Verzögerungen bei der Standortbestimmung und bei der Durchführung der Genehmigungsverfahren würde Arbeitsplätze sowohl bei den Kraftwerksherstellern und ihrer Komponenten-Zuliefererindustrie als auch in der Industrie gefährden, die auf die Benutzung von elektrischer Energie angewiesen ist. Zu Frage A 93: Neben rd. 1 800 MW Steinkohlekraftwerken, die in der Bundesrepublik Deutschland im Bau sind, liegen derzeit für rd. 4 000 MW (einschl. Voerde) Steinkohlekraftwerksleistung Investitionsbeschlüsse vor. Von den 4 000 MW sind rd. 1 700 MW aufgrund von Gerichtsbeschlüssen, die mit Umweltbeeinträchtigungen begründet sind, in ihrem weiteren Fortschritt verzögert. Zu der Frage, ob und inwieweit Kernenergie durch Kohlekraftwerke ersetzt werden könnte, hat sich die Bundesregierung mehrfach, zuletzt in Beantwortung der mündlichen Anfragen der Abgeordneten Harald B. Schäfer, SPD-Fraktion, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 9./10. Februar und der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ludwig Gerstein für die Fragestunde am 2./3. Februar 1977 geäußert. Sie wird bei Beantwortung der Großen Anfragen der Fraktionen auch zu diesem Thema Aussagen machen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen A 94 und 95) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Zeiten einer sich verstärkt abzeichnenden Energielücke im deutschen Steinkohlenbergbau im Jahr 1977 an zehn Arbeitstagen nicht gefördert wird und die Bergleute Kurzarbeit hinnehmen müssen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der Aktualisierung ihres Energieprogramms zu ziehen, damit mittelfristig sichergestellt wird, daß die sicherste, heimische Energiequelle einen ständig höheren Versorgungsbeitrag leisten kann? Wie will die Bundesregierung weiterhin sicherstellen, daß die Bergleute mit Vollbeschäftigung rechnen können und neue Arbeitsplätze im Bergbau geschaffen werden? Die soeben von der Ruhrkohle AG beschlossene Kurzarbeit kann keinesfalls unter dem Aspekt einer längerfristig eintretenden Lücke in der Gesamtenergiebereitstellung gewertet werden, sondern muß unter dem Gesichtspunkt notwendiger Anpassung dieses Wirtschaftszweiges an die derzeitige konjunkturelle Lage im Bereich der Stahlindustrie gesehen werden. Die deutsche und europäische Stahlindustrie nimmt ca. 50 % der deutschen Steinkohlenproduktion ab. Absatzeinbußen bei der Stahlindustrie schlagen daher unmittelbar und unvermeidlich auf den Steinkohlenbergbau durch. Die weltweit rückläufige Beschäftigung in der Stahlindustrie führte bereits in den Jahren 1975 und 1976 zu erheblichen Absatzschwierigkeiten für den Steinkohienbergbau, die sich auch in das Jahr 1977 hinein fortsetzen. Der Minderabsatz an Kohle für die Stahlindustrie wird für 1977 mit ca. 8 Mio. t veranschlagt. Der Bergbau hat bereits jetzt Haldenbestände von über 18 Mio. t ohne die ca. 10 Mio. t nationale Kohlenreserve,. Einer weiteren Aufhaldung sind daher sehr enge Grenzen gezogen. Die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus müssen in dieser Lage wie andere Unternehmen auch ihre Produktion temporär zurücknehmen. Dabei läßt sich auch Kurzarbeit nicht vermeiden. Die Bundesregierung hat bereits in der 1. Fortschreibung ihres Energieprogramms die Notwendigkeit betont, die in unserem Lande vorhandenen Steinkohlenreserven für die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland optimal zu nutzen. Sie stützt ihre Kohlepolitik durch eine Vielzahl finanzieller Maßnahmen ab und geht davon aus, daß bei einem künftig wieder erreichten ausgeglichenen Verhältnis zwischen Produktion und Absatz die Vollbeschäftigung der z. Z. im Steinkohlenbergbau tätigen Bergleute und eines entsprechenden bergmännischen Nachwuchses gesichert ist. Die Bundesregierung wird noch in dieser Woche die Leitlinien für die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms vorlegen, in der auch zur künftigen Rolle der Steinkohle im Rahmen der Energieversorgung aus heutiger Sicht im einzelnen Stellung genommen werden wird. Anlage 31 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 96 und 97): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine schnellere Genehmigung von Kohlekraftwerken zu gewährleisten, und welche Vorstellungen hat sie hinsichtlich der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß sowohl die Umweltbeeinflussung als auch der spezifische Kohleverbrauch bei den älteren Kohlekraftwerken höher ist als bei den neuen, aber neue Kohlekraftwerke nicht genehmigt und gebaut werden, weil der Gesetzgeber nicht die entsprechenden Vorkehrungen trifft? Zu Frage A 96: Durch die am 1. März 1977 in Kraft getretene Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird das Verfahren zur Genehmigung von Kohlekraftwerken vereinfacht und beschleunigt. Die Bundesregierung wird überdies — in enger Fühlungnahme mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen — prüfen, durch welche gesetzgeberischen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen die Unsicherheit beseitigt werden kann, die wegen der geltenden Umweltgesetze im Hinblick auf die Errichtung und Erweiterung von Kohlekraftwerken in Verdichtungsgebieten entstehen kann. Dies soll weder zu einer Verschärfung der gegenwärtig nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft geltenden Anforderungen noch zu einer Verschlechterung des Immissionsschutzes führen. 1376* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Zu Frage A 97: Umweltfreundlichkeit und spezifischer Kohleverbrauch sind für den Neubau von Kohlekraftwerken nicht allein maßgebend. Das Ausmaß, in dem vorhandene Kapazitäten ersetzt werden, und der zeitliche Rahmen der Ersatzinvestitionen wird entscheidend durch energie- und betriebswirtschaftliche Aspekte, z. B. die Entwicklung der Stromnachfrage, die Art und Zusammensetzung der Kapazität, das Verhältnis zu anderen Energieträgern, bestimmt. Zur Zeit geht es weniger darum, alte Kapazitäten aus Gründen des Umweltschutzes stillzulegen und durch moderne Anlagen zu ersetzen, sondern darum, zusätzliche Kapazitäten auf Steinkohlebasis zu schaffen, um die weiterhin ansteigende Nachfrage nach Elektrizität auch künftig zu decken. Dieser Aspekt wird auch durch die bekannten Schwierigkeiten im Nuklearbereich deutlich. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 98 und 99) : In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung die regionale Struktur der Elektrizitätsversorgung bei der Berechnung der notwendigen Kernkraftwerkskapazität, und wie gedenkt sie sicherzustellen, daß in den revierfernen Bundesländern das Elektrizitätspreisniveau sich in Zukunft nicht nodi stärker von den Elektrizitätspreisen in Nordrhein-Westfalen unterscheidet? Welche Auswirkungen hat die stark unterschiedliche Entwidclung des Elektrizitätspreises in den einzelnen Bundesländern auf die Ansiedlung neuer Industriezweige? Zu Frage A 98: Bei ihren Überlegungen über den künftigen Elektrizitätsbedarf und seine Deckung geht die Bundesregierung zunächst von Prognosen und Zielvorstellungen aus, die auf das Bundesgebiet als Ganzes bezogen sind. Die konkrete Kraftwerksplanung obliegt den jeweils in den einzelnen, Ländern tätigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach Maßgabe ihrer eigenen Nadifragevorausschauen und der ihnen obliegenden Versorgungspflicht. Sie unterstehen dabei der Energieaufsicht der Landesbehörden. Die Bundesregierung nimmt daher keinen Einfluß darauf, ob im Einzelfall ein Kernkraftwerk oder ein konventionelles Kraftwerk errichtet wird. Bei den im Energieprogramm und seiner jeweiligen Aktualisierung genannten Zahlen für Kernenergie sind jedoch die regionalen Planungen und Kraftwerksstrukturen global berücksichtigt. Die Fragen der regionalen Struktur der Elektrizitätsversorgung und das Problem regionaler Strompreisdisparitäten werden u. a. im Arbeitskreis „Regionale Aspekte der Energiemarktentwicklung" zwischen Bund und Ländern diskutiert. Der Arbeitskreis arbeitet derzeit an einer Analyse der wichtigsten regionalen Disparitäten auf dem Energiesektor. Die Strompreise nehmen hierbei eine zentrale Stellung ein. Die Bundesregierung wird das Problem der regionalen Strompreisdisparitäten auch in der zweiten Fortschreibung ihres Energieprogramms ansprechen. Zu Frage A 99: Bei der Ansiedlung. neuer Industriezweige spielt auch der Preis für den vom Unternehmen benötigten Strom eine wichtige Rolle. Maßgebend für die Standortwahl sind aber auch verschiedene andere Faktoren, wie z. B. das verfügbare Arbeitskräftepotential, die vorhandene Infrastruktur, aber auch Restriktionen aus ökologischen Gesichtspunkten. Bei Betrieben, die aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen sehr stromintensiv sind, oder bei Unternehmen, die in besonders hartem Wettbewerb stehen, kann der Strompreis für die Standortwahl sogar entscheidend sein. Der Bundesregierung sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen die Ansiedlung von Industriebetrieben ausschließlich aufgrund von zu hohen Strompreisen gescheitert ist. Die Bundesregierung wird sich jedoch weiter darum bemühen, durch einen Abbau der vorhandenen Strompreisdisparitäten die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der stromintensiven Wirtschaftszweige zu verbessern. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 100 und 101): « Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Preise die Sowjetunion der DDR für Rohstofflieferungen z. B. für die Energieträger Erdgas und Schweröl oder für Zellstoff berechnet, und welche Preise die DDR für ihre in die Sowjetunion gelieferten Fertigwaren wie Schmiede- und Pressenausrüstungen, Krananlagen, Dieselantriebe, Landmaschinen und Eisenbahnmaterial erzielt, ausgedrückt in Dollar oder in den währungsneutralen, international vergleichbaren Indexzahlen der Facharbeiterstundenlöhne? Kann die Bundesregierung entsprechend ihren eigenen Erkenntnissen die von Botschafter Abrassimow am 11. März auf einer Pressekonferenz in Ost-Berlin geäußerte Meinung bestätigen, die dahin geht, daß die .Vorzüge der sozialistischen internationalen Arbeitsteilung" auf einer — vom sowjetischen Standpunkt aus betrachtet — .uneigennützigen Grundlage" beruhen und dem Handel der DDR mit der Sowjetunion größere Vorteile bringen als die Handelsbeziehungen mit westlichen Handelspartnern? Zu Frage A 100: Der Bundesregierung liegen keine exakten Erkenntnisse darüber vor, welche Preise die Sowjetunion und die DDR untereinander vereinbart haben. Aus Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist aber bekannt, daß in den Jahren 1973/74 die RGW-Mitgliedstaaten von den allgemeinen Preissteigerungen auf den Weltrohstoffmärkten nur wenig betroffen wurden, da die Außenhandelspreise im RGW-Bereich festgeschrieben waren. Anfang 1975 wurde allerdings eine jährliche Preisneufestsetzung innerhalb. des RGW beschlossen. Die Sowjetunion soll infolgedessen 1975 die Preise für Energielieferungen in die übrigen RGW-Länder, also einschließlich DDR, um Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1377* durchschnittlich 90 % heraufgesetzt haben. Diese Rohstoffpreissteigerungen konnten teilweise durch Preiserhöhungen bei den eigenen Exportgütern ausgeglichen werden. Durchschnittlich sollen die übrigen RGW-Staaten gegenüber der Sowjetunion ihre Exportpreise in 1975 um 15-20 %erhöht haben. Zu Frage A 101: Ich möchte diese Äußerung nicht bewerten. Anlage 34 Antwort des Purl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU CSD) (Drucksache 8/206 Fragen A 102 und 103): Trifft es zu, den als Folge des von der Bundesregietunq erarbeiteten Entwurfs eines Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgrsezes die rund 1200 konfessionellen und freigemeinnützigen Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschlend, die etwa 37 Prozent des Bettenbedafs der Bevölkerung decken, in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Situation zusätzlich geschwächt werden und die geplante Eigenbeteiligung zu einer triebsetnstetlunq dieser Krenkenhiluser führen wird, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den Entwurf entsprechend zu ändern? Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Auferlegung exner Selbstkostentragungspflicht einen Verstob gegen Artikel 14 Grundgesetz und qegen die verfassunqsrechtlirchen Garantien kirchlchen Eigentums bedeutet und welche Folgerungen seht sie gegebenefalls hieraus? Eine Eigenbeteiligung der Krankenhausträger an den Investitionskosten ist von der Bundesregierung in dem Entwurf eines Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vorgeschlagen worden, um die Krankenhausträger bei der Vornahme von Neu- und Ersatzinvestitionen zu erhöhten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zu veranlassen. Sie hält den auch in anderen Bereichen öffentlicher Förderung geltenden Gedanken der Eigenbeteiligung auch im Krankenhausbereich für ein geeignetes Mittel, das Ziel einer sparsamen Mittelverwendung zu erreichen. Die Bundesregierung teilt deshalb die in Ihrer Frage zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen nicht. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Bundesregierung auch die Vereinbarkeit der vorgesehenen Vorschriften mit der Eigentumsgarantie des Artikels 14 des Grundgesetzes geprüft hat. Sie ist der Auffassung, daß die Regelungen nicht gegen die Verfassung verstoßen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 104): Ist der Bundearegierung bekannt, (tat ned dem Merkblatt zum Ausweis fur Schwerbeschädigte nur solche Schwerbeschädigte den Ausweis erhalten, die infolge der körperbehinderung erheblich gehbehindert sind", wahrend durch 39 des Bundessozialhillfegetetzes die .geistig oder seelich wesentlich" Behinderten den körperbehinderten gleichgestellt werden und kt die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, deß des Merkblatt zurr Ausweis (für Schwebreschädigte der neuen Regelung in 39 des Bundessozialhilfefegesetzes angepaßt wird? Das Merkblatt zum Schwerbeschädigtenausweis geht von der derzeitigen Rechtslage des Gesetze über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs-und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 aus. Dabei ist für die Abgrenzung des Personenkreises der Körperbehinderter, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, nach allgemeiner Auffassung, die von der Rechtsprechung bestätigt worden ist, § 3-9 Absatz 1 Nr. 1 Bundessozialhilfegesetz in der Fassung vom 18. September 1969 heranzuziehen und nicht in der von Ihnen genannten neuen Fassung. Der Personenkreis der Freifahrtberechtigten ist also nicht entsprechend dieser neuen Regelung des Bundessozialhilfegesetzes erweitert worden. Der Grund hierfür ist, daß schon bei der Änderung des Bundessozialhilfegesetzes eitre umfassende Neuregelung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung vorbereitet wurde. Diesen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung auch im November 1974 beschlossen. Da der Bundesrat ihm aus finanziellen Erwägungen nicht zustimmte, wurde er parlamentarisch nicht weiter behandelt. Die Bundesregierung wird das Thema der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr in dieser Legislaturperiode aber erneut aufgreifen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß es außer dem von Ihnen angesprochenen Schwerbeschädigtenausweis, der unter anderem zur Freifahrt berechtigt, auch noch eine Reihe anderer Ausweise für Schwerbehinderte gibt, die als Grundlage unterschiedlicher Vergünstigungen dienen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 105): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregterung gut dam Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Derfrenne Sabena vorn 8. April 1976, wonach der in Artikel 119 des EWG- Vertrags aufgestellte Grundsatz der Gleichteit des Arbeitsentgelts männlicher er und weiblicher Arbeitnehmer zu Grundlagen der Gemeinschaft gehöt und sich die Betroffenen darein vor den innerstaatlichen Gerichten brufen können, ohne deb dieser Schutz den vorherigen Erlaß vo-n innerstaatlichen Durchführungsbestimmungen oder Soldren der Gemeinschatt voraussetzte 7 Das von Ihnen angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt für die Bundesrepublik Deutschland keine neue Rechtslage. In dem Urteil wird festgestellt, daß der in Artikel 119 des EWG-Vertrags aufgestellte Grundsatz des gleichen Entgelts fur Männer und Frauen hei glei- cher Arbeit in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Redit ist. In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Grundsatz bereits verwirklicht. Das Benachteiligungsverbot der weiblichen Arbeitnehmer folgt aus Artikel 3 des Grundgesetzes und § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes. In der Praxis- des Arbeitslebens ist durch die Einklagbarkeit Vorsorge dafür getroffen, daß die strikte Anwendung dieses Grundsatzes gerichtlich nachgeprüft und gegebenenfalls durchgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Grundsatz der Lohngleichheit auch in den Tarifverträgen verwirklicht ist. Meinungsverschiedenheiten bestehen zwischen einigen Tarifvertragsparteien nur darüber, ob die in einer Reihe von Tarifverträgen enthaltenen unteren Lohngruppen zu einer versteckten Diskriminierung der Frauen bei gleichwertiger Arbeit führen. Die Bundesregierung hat bereits mehrere Untersuchungen durchführen lassen und dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse berichtet (Bundestags-Drucksachen V/3782, VI/1702, 7/90, 7/3267). Auf Grund der letzten dem Deutschen Bundestag vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Professoren Rohmert und Rutenfranz haben sich die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite inzwischen bereit erklärt, für die Umsetzung der Untersuchungsergebnisse in die Tarifpraxis nach Möglichkeit zu sorgen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gartner (FDP) (Drucksache 8/206 Frage A 108) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der von den Streitkraften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführte bewertende Vergleich der Panzer Leopard II und der entsprechenden amerikanischen Entwicklung XM 1 zu einem negativen Ergebnis far das von der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Waffensystem geführt hat? Die Pressemeldungen treffen nicht zu; denn die vergleichende Bewertung XM1/Leopard 2 hat auf Wunsch der US-Seite noch nicht stattgefunden. Die Presseverlautbarungen beruhen auf einer US-internen, einseitigen Bewertung, die durch eine Nachlässigkeit in den USA an die Presse gelangte. Die Kriterien und Gewichtung der einzelnen Punkte sind bei dem dazu verwendeten Bewertungsverfahren der deutschen Seite nicht bekanntgegeben worden. Ebenso erfolgte die Auswahl der zu bewertenden Punkte einseitig durch die US-Army. Die US-Seite hat sich inzwischen für diesen Vorfall bei Minister Leber anläßlich seines jüngsten USA-Besuches in der vergangenen Woche entschuldigt. Als Ergebnis der Erprobung des Leopard 2 in den USA kann vielmehr festgestellt werden, daß der deutsche Panzer eine mindestens gleichwertige — in wesentlichen Bereichen wie der Treffleistung und der Beweglichkeit sogar überlegene — Bewertung erzielt hat. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 109 und 110) : Inwieweit sind die in den Lärmschutzzonen I für militärische Flugplätze gelegenen Ortschaften, ausweislich der den jeweiligen Verordnungen beigefügten Lagekarten, beute noch bewohnt bzw. noch vorhanden? In welchem Umfang wurden bisher von den Betroffenen Mittel für Lärmschutzmaßnehmen in Anspruch genommen, und welche Mittel stehen nodi für das Jahr 1977 bereit? Zu Frage A 109: Bisher wurden Lärmschutzbereiche für 16 militärische Flugplätze festgesetzt. Vor etwa 10 Jahren wurden 3 Gemeinden aus Flugsicherheitsgründen umgesiedelt (darunter Oberbolheim). Alle sonst in den Lärmschutzzonen 1 für militärische Flugplätze gelegenen Ortschaften sind heute noch vorhanden und bewohnt. Zu Frage A 110: Erst im letzten Quartal 1976 wurden die ersten 3 Anträge bei den dafür zuständigen Landratsämtern bzw. den Bezirksregierungen eingereicht. Die für 1976 bereitgestellten Haushaltsmittel für die Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen wurden noch nicht in Anspruch genommen. Für 1977 sind in der Erwartung einer vermehrten Antragstellung 2 Millionen DM in Ansatz gebracht. Anlage 39 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 111 und 112): Welche Gründe veranlassen das Bundesverteidigungsministerium, im Widerspruch zum Grundsatz der heimatnahen Ausbildungsmöglichkeit, immer häufiger Wehrpflichtige aus dem Raum Bayern zur Ausbildung nach Hessen und in das Saarland zu beordern? Ist bei zwingender Notwendigkeit dieser Einberufungspraxis Gewigheit gegeben, daß familiare und soziale Harten Berücksichtigung finden und in diesen Fallen heimatnahe Stationierung ermöglicht wird? Im Wehrbereich VI waren bis Ende vergangenen Jahres das Aufkommen an Wehrpflichtigen und der Personalbedarf der dort stationierten Truppeneinheiten einigermaßen ausgeglichen; zu einigen Einberufungsterminen bestand sogar ein geringes Fehl an verfügbaren Wehrpflichtigen. Seit dem Einberufungstermin Januar 1977 hat sich dies geändert. Das Aufkommen im Wehrbereich übersteigt den Bedarf um mehr als 10 v. H. Dieser Überhang mußte in den im Norden angrenzenden Wehrbereich IV, der die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland umfaßt, einberufen werden. Eine Einberufung in den westlich gelegenen Wehrbereich V war nicht möglich, weil dort ebenfalls ein Überhang an Wehrpflichtigen vorhanden war. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1339* Die Wehrpflichtigen haben hinreichend Gelegenheit, bestimmte Standortwünsche anzumelden. Hierüber werden sie bei der Musterung belehrt. Gleichzeitig werden sie darauf hingewiesen, daß solche Wünsche nur im Rahmen der Eignung, der vorhandenen Stellen und der berechtigten Belange anderer Wehrpflichtiger berücksichtigt werden können. Je früher Standortwünsche vorgetragen werden, um so mehr Aussicht besteht auf entsprechende Verwendung. Familiäre und soziale Härten werden dabei von den Wehrersatzbehörden in angemessener Weise berücksichtigt. Treten nach Diensteintritt Umstände ein, die eine heimatnahe Verwendung angezeigt erscheinen lassen, hat der Soldat die Möglichkeit, seine Versetzung zu beantragen. Anlage 40 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 113) : Aus welchen Gründen hat der Chef des Militärischen Abschirmdienstes dem Verteidigungsaussthuß eine Darstellung zu der Affäre um die Bespitzelung von Piloten der Luftwaffe gegeben, die in wesentlichen Punkten der in einem von ihm abgezeichneten Protokoll einer MAD-Chefbesprediung widerspricht? Am 22. November 1976 fand im Amt für Sicherheit der Bundeswehr eine sogenannte Chef-Besprechung statt. Hierüber wurde durch einen Bediensteten des Amtes, der aushilfsweise eingesetzt war, ein Protokoll gefertigt. Unter Punkt 4. dieses Protokolls ist u. a. vermerkt: Ich zitiere: Amtschef-Gespräch mit Inspekteur der Luftwaffe Amtschef folgte der Einladung zu einem vertraulichen Gespräch im kleinen Kreise. a) Inspekteur der Luftwaffe bereitet die Einstellung der Piloten zur abschlägigen Entscheidung über die Erhöhung der Sonderzulage nicht nur Sorgen, sondern er sieht darin eine Gefährdungssituation und demzufolge die Zuständigkeit des Militärischen Abschirmdienstes. Amtschef begegnet der Aussage mit der Staatssekretär-Entscheidung, daß der MAD nur aufgrund eines konkreten Auftrages tätig werden kann. Zweifellos handelt es sich bei dieser Problematik um eine Angelegenheit, die in den Disziplinarbereich fällt. Diese Erläuterungen des Amtschefs sind nicht korrekt wiedergegeben. Anhand von Notizen des Leiters der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des MAD und eigenen Notizen des Amtschefs ergibt sich, daß der Gesprächsverlauf beim Inspekteur der Luftwaffe am 16. November 1976 wie folgt war: Inspekteur der Luftwaffe bereitet die Einstellung zur abschlägigen Entscheidung über die Erhöhung der Sonderzulagen Sorgen, die jedoch den MAD nicht berühren. Eine mögliche Gefährdungssituation im Sinne des MAD könnte durch Außenstehende eintreten, die zerstörerische Ziele verfolgen. Amtschef erläuterte einige solcher Möglichkeiten für sicherheitsgefährdende Kräfte von außen. Es bestand Übereinstimmung, daß der MAD nur auf Antrag der Luftwaffenführung bei Staatssekretär Fingerhut tätig wird; auftragswidrige Hilfen für Disziplinarvorgesetzte sind ausgeschlossen. Wegen der am 23. November 1976 beginnenden mehrtägigen Konferenz der Führungskräfte des MAD unterblieb eine genaue Kontrolle des Protokolls. Zwischenzeitlich hatte der Amtschef einen förmlichen Berichtigungsvermerk niedergelegt. Die Erläuterungen von Brigadegeneral Scherer vor dem Verteidigungsausschuß beruhen auf seinen Handaufzeichnungen über das Gespräch vom 16. November 1976 und entsprachen damit dem tatsächlichen Verlauf. Es trifft deshalb nicht zu, daß der Chef des Militärischen Abschirmdienstes im Verteidigungsausschuß am 9. und 11. Februar 1977 eine dem tatsächlichen Geschehnisablauf widersprechende Darstellung gegeben habe. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordineten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 114): In welcher Form und aus welchem Anlaß hat der Chef des Militärischen Abschirmdienstes bei ihm Untergebenen um Ergebenheitsbekundungen nachgesucht, und welchen Erfolg hatte das Unternehmen? Der Amtschef des Amtes für Sicherheit der Bun-wehr hat am 10. Februar 1977 ein Fernschreiben an das Führungspersonal des Militärischen Abschirmdienstes gerichtet. In diesem Fernschreiben wird unter Hinweis auf die am nächsten Tag stattfindende weitere Sitzung des Verteidigungsausschusses darauf hingewiesen, daß seit Monaten durch Preisgabe vertraulicher Dienstgeheimnisse versucht wird, den MAD ins Zwielicht zu bringen. Dadurch drohe die unter großen Mühen aller Mitarbeiter aufgebaute Vertrauensbasis des Militärischen Abschirmdienstes abzubröckeln. Als jüngsten Versuch dieser Art führt der Amtschef den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf der angeblichen Bespitzelungen von Piloten durch den Militärischen Abschirmdienst an. Der Amtschef ging bei der Herausgabe des Fernschreibens von der Überlegung aus, daß er zu Angriffen gegen seine Person nicht für sich selbst sprechen könne und wolle. Seine Absicht war, dem Personal des Dienstes Gelegenheit zur Äußerung über seine Tätigkeit als Chef des Dienstes zu geben. 138*` Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Er hoffe damit, für die 2. Sitzung des Verteidigungsausschusses Klarheit zu gewinnen, ob Vertrauen zur Führung des Dienstes noch vorhanden war oder nicht. Die erbetenen Stellungnahmen sollten auf rein freiwilliger Grundlage abgegeben werden. Damit war. klargestellt, daß es sich bei diesem Unternehmen nicht um das Einfordern dienstlicher Meldungen handelt, sondern um eine persönliche Maßnahme des Brigadegenerals Scherer. Zum Ergebnis dieses Unternehmens ist festzustellen: Ein Mitarbeiter äußerte Zustimmung zu dem Vorwurf angeblich parteipolitisch beeinflußter Personalführung. Etwa ein Drittel gab keine Erklärungen ab. Die Mehrheit brachte zum Ausdruck, daß die Presse-Veröffentlichungen keinen Vertrauensverlust gegenüber dem Chef des Dienstes bewirkt hätten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/206 Frage 115) : Wieweit ist die Einsatzbereitschaft der Bundesmarine von der Bereitstellung privatwirtsdiaftlicher Kapazitäten für Materialerhaltung und -instandsetzung abhängig, und welche Konsequenzen ergeben sich für Planvorgabe, Auftragsvergabe und Arbeitsverteilung zwischen Bundesmarine und privaten Unternehmen? Die Materialerhaltungsstufen 1 und 2 werden im gesamten Bereich der Bundeswehr von der Truppe durchgeführt. Für die Durchführung von Arbeiten der Materialerhaltungsstufen 3 bis 5 in den Gewerken Schiffbau, Schiffsmaschinenbau und Schiffselektrotechnik stützt sich die Bundesmarine weitgehend auf privatwirtschaftliche Kapazitäten. Arbeiten der Materialerhaltungsstufen 3 bis 5 für Schiffswaffen- und Schiffsoperationsanlagen erfolgen in Einrichtungen des Rüstungsbereichs: den Arsenalbetrieben Wilhelmshaven und Kiel. Weil deren Kapazitäten jedoch nur etwa ein Drittel des Bedarfs abdecken, müssen auch auf diesem Sektor privatwirtschaftliche Leistungen im großen Umfang in Anspruch genommen werden. Die Marine ist also zur Erhaltung ihrer Einsatzbereitschaft ganz wesentlich auf die Bereitstellung privatwirtschaftlicher Kapazitäten angewiesen. Infolgedessen ist die Schiffbauindustrie durch Instandsetzungsrahmenverträge zur Bereitstellung entsprechender Instandsetzungskapazitäten verpflichtet worden. Um sie in die Lage zu versetzen, die Materialerhaltungsvorhaben der Marine umfangs- und termingerecht einplanen zu können, wird ihr der Jahreserhaltungsplan auszugsweise jeweils im Vorjahr zur Verfügung gestellt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis- (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 117) : Welche Vorschläge wird die Bundesregierung zur Deckung der sogenannten Reparaturlüdke in Höhe von 270 Millionen DM machen, um die für die Einsatzbereitschaft der Bundesmarine erforderlichen Reparaturen in diesem Haushaltsjahr vornehmen zu können? Es trifft nicht zu, daß in diesem Haushaltsjahr eine Reparaturlücke von 270 Millionen DM besteht. Nach dem Haushaltsentwurf 1977 stehen für die Materialerhaltung der Schiffe und Boote 435,5 Millionen DM zur Verfügung; das bedeutet eine Steigerung von 65,5 Millionen DM gegenüber den Istausgaben 1976. Die Istausgaben 1976 enthalten allerdings eine üpl. Ausgabe von 30 Millionen DM. Wie ich schon in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Jungmann dargelegt habe, besteht für den Zeitraum des 10. Finanzplanes 1976 bis 1980 ein überhöhter Verpflichtungsstand von 190 Millionen DM. Ob und inwieweit ein Mehrbedarf begründet ist, wird bei der Aufstellung des nächstjährigen Finanzplanes geprüft. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen A 118 und 119) : Sollte nach Ansidit der Bundesregierung dem Wunsch der Wehrpflichtigen nadi Einberufung in einen heimatnahen Standort entsprochen werden? Wie gedenkt die Bundesregierung, die Härten für die Wehrpflichtigen zu mindern, die nadi der Einberufung in einen heimatfernen Standort erhöhte Zeit- und Kostenaufwendungen für die Heimfahrten zu tragen haben? Zu Frage A 118: Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, wenn ein möglichst hoher Anteil an Wehrpflichtigen heimatnah einberufen wird. Es ist dies einer der Grundsätze, von denen die Wehrersatzbehörden bei der Einplanung zum Grundwehrdienst ausgehen. Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch eingeschränkt durch die Notwendigkeit, das regionale Wehrpflichtigen-Aufkommen möglichst gleichmäßig auszuschöpfen. Da Aufkommen und Personalbedarf in keinem Wehrbereich deckungsgleich sind, ist ein Ausgleich unter den Wehrbereichen mit der Folge auch heimatfernerer Verwendung unvermeidbar. Hiervon besonders betroffen sind die Wehrpflichtigen aus den Ballungsgebieten des Wehrbereichs III. Zu Frage A 119: Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst leisten, erhalten monatlich eine Freifahrt auf der Deutschen Bundesbahn in der 2. Kl. zwischen Standort und Wohnort. Bei unzureichender Eisenbahnverbindung werden die Kosten der Benutzung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1381* sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel erstattet. Für weitere beliebige Fahrten auf allen inländischen Eisenbahnen ist nur der halbe Fahrpreis zu zahlen. Die Freifahrten auf der Deutschen Bundesbahn werden von den Grundwehrdienstleistenden nur zu rd. 40 v. H. in Anspruch genommen. Im übrigen richtet die Truppe bei fehlender öffentlicher Verkehrsverbindung für Wochenendurlauber Sammeltransporte zum Bahnhof ein. Außerdem sind die Einheitsführer gehalten, durch Dienstbefreiung den Grundwehrdienstleistenden zu helfen, bei Familienheimfahrten den Zuganschluß zu erreichen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 120) : Trifft es zu — wie in der Pressemeldung der Rheinischen Post vom 16. März 1977 behauptet —, daß eine Ablösung der Fluglotsen der Royal Air Force durch Bundeswehrsoldaten geplant ist und dies erhebliche Nachteile für die Flugsicherheit bedeuten würde, und wie gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls solche Nachteile zu mindern? In der von Ihnen zitierten Pressemeldung wird in unzulässiger Weise eine Verbindung hergestellt zwischen der Sicherheit im Luftraum und dem Einsatz von Fluglotsen der Bundeswehr. Es entspricht den Tatsachen, daß beabsichtigt ist, Flugleiter der Bundeswehr in der Regionalstelle Düsseldorf zum Einsatz zu bringen. Dies geht zurück auf den Auftrag des Bundeskanzlers von 1973 und die Planung der Bundesregierung, das sogenannte „Bremer Modell" in den 4 Zentralen Bremen, Düsseldorf, Frankfurt und München zu verwirklichen. Nachdem der Einsatz militärischen Flugsicherungspersonals in der Zentrale München ab Juli 1976 am Widerstand der zivilen Lotsen scheiterte, haben sich Verkehrsminister und Verteidigungsminister am 1. Mai 1977 darauf geeinigt, zunächst das in Düsseldorf tätige Flugsicherungspersonal der Royal Air Force durch Personal der Bundeswehr zu ersetzen. Diese Maßnahme erfolgt im Einvernehmen mit der Royal Air Force Germany, deren Betriebsverfahren durch die Bundeswehr-Kontrolleiter unverändert weitergeführt werden. Es ist daher nicht ersichtlich, wie aus dieser Tatsache geschlossen werden kann, daß der Luftraum um Düsseldorf bei Einsatz von englischem Flugsicherungspersonal sicher und das Betriebsklima mit englischen Soldaten gut sei, bei Einsatz von Bundeswehrpersonal jedoch schwerwiegende Nachteile eintreten würden. Es ist weiterhin abwegeg, der Bevölkerung einzureden, der Einsatz der Bundeswehrlotsen würde verhindern, daß Maßnahmen zur Lärmentlastung der Anlieger verwirklicht werden könnten. Die Pressemeldung greift — in gleicher Weise wie bei Fragen der Fastzusammenstöße — die Argumente der zivilen Fluglotsen auf, die bekanntermaßen Sicherheitsbedenken gegen eine Integration des zivilen und deutschen militärischen Flugsicherungspersonals erheben. Die Bundesregierung sieht in dem gemeinsamen Betrieb von Flugsicherungszentralen nur Vorteile und hat keinen Anlaß, aufgrund der Bedenken der Fluglotsen die Planungen für Düsseldorf zu verändern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Krone- Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 121) : Hält die Bundesregierung es für einen Beitrag zur Waffenstandardisierung innerhalb der Nato, wenn künftig 1/3 der Panzer in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Kanonen und Motoren ausgerüstet werden, und halt die Bundesregierung an der 1974 getroffenen Vereinbarung fest, daß nach einem Wettbewerb zwischen amerikanischen und deutschen Panzern der überlegenere Panzer von beiden Verbündeten übernommen wird? In einem Memorandum of Understanding (MoU) waren im Dezember 1974 das United States Departement of the Army und das Bundesministerium der Verteidigung u. a. übereingekommen: a) Im Rahmen der nationalen Forderungen für die nächste Kampfpanzer-Generation, also für den Leopard 2 und den XM 1, ein Höchstmaß an Standardisierung zu erreichen. b) Die US-Seite bekräftigt ihre Absicht, einen vom BMVg entsprechend den US-Forderungen formgeänderten Leopard 2 zu erproben und eine vergleichbare Bewertung beider Panzer durchzuführen. Eine gegenseitige Verpflichtung des jeweils anderen Partners, abhängig vom Ausgang der Bewertung, den anderen Panzer zu übernehmen, bestand und besteht nicht. Vielmehr sind die Bemühungen darauf ausgerichtet, möglichst viele Komponenten einheitlich zu haben. Gemäß den Vereinbarungen sollte die Entscheidung über die gemeinsame Hauptwaffe im Januar 1977 erfolgen. — Da die Entscheidung anhand vorhandener Waffen gefällt werden soll, kommt als einziger Kandidat die deutsche Kanone im Kaliber 120 mm mit glattem Rohr in Frage. — Wegen des Wechsels in der Administration konnte die US-Seite diesen Termin nicht einhalten und wird sich erst im Dezember dieses Jahres über die Wahl einer 120 mm Kanone entscheiden. Wir hoffen fest, daß die USA sich unserer Entscheidung anschließen werden. Auch für die Auswahl der Turbine des XM 1 durch Deutschland ist noch kein Zeitverzug eingetreten; denn es ist vereinbart, daß wir Fertigung und Einbau erst dann übernehmen, wenn die Serienreife gegeben ist und die Einbauuntersuchungen einschließlich der Untersuchung der Systemverträglichkeit der Turbine mit dem Leopard 2 positav abgeschlossen sein werden. Eine Turbine für 1382• Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 diese Untersuchungen wird das Bundesverteidigungsministerium im Sommer dieses Jahres erhalten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 122) : Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung getroffen, damit dem Deutschen Bundestag der Bericht über die Auswirkungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes rechtzeitig vorgelegt wird? Zur Vorbereitung des von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag 1979 zu erstattenden Berichts hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nach Abstimmung mit den beteiligten Bundesministerien zwei empirische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Inhalt der Aufträge sind neben bestimmten Vorermittlungen eine umfassende Befragung von Vermietern und Mietern, die Aufschluß über die praktischen Auswirkungen der Einzelaspekte des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes geben sollen. Die Untersuchungen sind zeitlich so angelegt, daß sie rechtzeitig für die Verwertung in dem Bericht abgeschlossen werden. Neben den angeführten Untersuchungen ist beabsichtigt, bei ausgewählten, für die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt repräsentativen Gerichten eine Auswertung mietprozessualer Akten vornehmen zu lassen. Der Fragebogen für eine solche Aktenanalyse wird zur Zeit im Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Im Hinblick auf die zeitliche Verzögerung, mit der mit Rechtsstreitigkeiten aufgrund der am 1. Januar 1975 eingetretenen neuen Rechtslage gerechnet werden konnte, sowie mit Rücksicht auf die Dauer von Rechtsstreitigkeiten soll die Auswertung soweit als möglich an das Ende der nach der Entschließung des Deutschen Bundestages vorgesehenen vierjährigen Beobachtungsphase gerückt werden. Die für eine solche Auswertung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf 1977 für das Bundesministerium der Justiz eingeplant. Die Bundesregierung beobachtet im übrigen selbstverständlich die Rechtsprechung zum Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz anhand der veröffentlichten Gerichtsentscheidungen sowie die einschlägigen Veröffentlichungen zu dem Fragenkreis in der Fachliteratur. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 125 und 126) : Bei welchen Staatsanwaltschaften sind Ermittlungsverfahren wegen der Offenbarung und Veröffentlichung geheimer Vorgänge im Fall „Traube' anhängig? Welche Straftatbestände könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch die Offenbarung und Veröffentlichung von Vorgängen im Fall „Traube' erfüllt sein? Zu Frage A 125: Wegen der Offenbarung und Veröffentlichung geheimer Vorgänge im Zusammenhang mit Aktionen der Sicherheitsbehörden gegen Herrn Dr. Traube sind mehrere Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bonn anhängig. Über weitere, bei anderen Staatsanwaltschaften anhängige Ermittlungsverfahren ist der Bundesregierung nichts bekannt. Zu Frage A 126: Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Komplexes laufen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Sie werden Verständnis dafür haben, daß sich die Bundesregierung im Hinblick auf diese laufenden Verfahren auch einer Stellungnahme zur strafrechtlichen Bewertung der Sachverhalte, die Gegenstand dieser laufenden Verfahren sind, zu enthalten hat. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des. Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 128) : Trifft es zu, daß Bundesjustizminister Vogel dem polnischen Justizminister Bafia bei dessen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland sein Verständnis für die polnische Forderung ausgedrückt hat, die deutsche Gesetzgebung müsse den internationalen Verträgen in der Weise „angepaßt" werden, daß man die „Fiktion" des Fortbestandes des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 und damit die Auffassung aufgeben müsse, die Gebiete jenseits von Oder und Neiße seien im rechtlichen Sinne kein Ausland und die dort wohnenden Deutschen nach wie vor deutsche Staatsangehörige, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des polnischen Verlangens und des Verhaltens von Bundesminister Vogel? Nach dem allein maßgeblichen Text der gemeinsamen Erklärung der beiden Minister vom 11. Februar 1977 (Bulletin S. 133 f.) hat der Bundesminister der Justiz gegenüber dem polnischen Verlangen nach Anpassung von Rechtsetzung und Rechtspraxis darauf hingewiesen, „daß die Bundesrepublik dabei an ihre Verfassung und die Gesamtheit ihrer vertraglichen Verpflichtungen gebunden sei". Wenn trotzdem der polnische Justizminister in einem Interview mit der polnischen Wochenzeitung „Polityka" vom 5. März 1977 auf ein „gewisses Verständnis" im Sinne Ihrer Frage glaubte schließen zu können, so ist dies einseitig. Die vom Bundesminister der Justiz abgegebenen Erklärungen wahren den Rechtsstandpunkt der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1383* Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 129 und 130): Wird — und wenn ja, wann — die Bundesregierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 6. September 1974 (Drucksache 7/2526) dem 8. Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlußfassung vorlegen? Wenn ja, wird dies in der ursprünglichen Form (Drucksache 7/2526) erfolgen, oder wie wird der Vorschlag aussehen? Die Fragen beziehen sich auf den von der Bundesregierung im April 1974 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts. Die in diesem Entwurf enthaltenen Gesetzesvorschläge sind mit Ausnahme von zwei Punkten im Gesetz zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts aufgegangen, das am 1. Januar 1975 in Kraft getreten ist. Bei den im Gesetzgebungsverfahren anhängig gebliebenen Punkten handelt es sich um Vorschläge für die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter sowie für eine Regelung über die Auswahl des Pflichtverteidigers durch den Beschuldigten. Diese Vorschläge sind bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages wegen der Vordringlichkeit anderer Regelungen, die Anfang 1975 in Kraft treten sollten, zurückgestellt und bis zum Ende der 7. Legislaturperiode nicht mehr aufgegriffen worden. Die Bundesregierung hat über die Frage einer Wiedereinbringung noch nicht entschieden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 132) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Food and Drug Administration ein Verbot des künstlichen Süßstoffs Sacharin für die USA angekündigt hat, und wird die Bundesregierung ebenfalls ein Verbot in die Wege leiten? Die Food and Drug Administration (FDA) hatte in einer Ankündigung von Anfang März bekanntgegeben, daß aufgrund von kanadischen Versuchen mit Sacharin bei Ratten beabsichtigt sei, in den USA den Süßstoff Sacharin im Juli 1977 zu verbieten. Innerhalb von 30 Tagen nach dieser ersten Veröffentlichung soll nach dem FDA-Verfahren die entsprechende offizielle Bekanntmachung der Verbots-Absicht veröffentlicht und danach eine 60 Tage-Frist für die Anhörung der interessierten Kreise eingeräumt werden. Bis dahin dürfen in den USA weiterhin Sacharin und mit Sacharin versetzte Lebensmittel im Verkehr bleiben und in den Verkehr gebracht werden. Die FDA hat ausdrücklich betont, daß insoweit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bestünde, einen Nachweis, daß beim Menschen durch Sacharin, das seit 80 Jahren als Süßstoff benutzt wird, Tumore erzeugt würden, gäbe es nicht. Das vorgesehene Verbot beruht auf Tierversuchen, bei denen durch die Verabreichung von Futter mit hohen Dosen Sacharin über eine lange Zeit hinweg bei Ratten Tumore in der Blase erzeugt worden sein sollen. Nach Angabe der FDA vom 9. März 1977 war die Sacharinmenge so groß, daß im Vergleich dazu ein Mensch täglich 800 Flaschen eines Diätgetränks von 0,35 1 lebenslang trinken müßte, um die gleiche Menge Sacharin wie die Versuchstiere aufzunehmen. Die FDA stützt ihr Verbot auf die sogenannte Delaney-Klausel, nach der ein Lebensmittelzusatzstoff auf jeden Fall dann zu verbieten ist, wenn er irgendwie durch welche Bedingungen auch immer eine krebserregende Wirkung bei Mensch oder Tier zeigt. In der Bundesrepublik ist Sacharin, nachdem schon 1970 im Zusammenhang mit dem Süßstoff Cyclamat einmal der Verdacht einer krebserregenden Wirkung bei Tierversuchen aufgetaucht war, in jahrelangen Untersuchungen im Bundesgesundheitsamt und im Krebsforschungszentrum Heidelberg geprüft worden, ohne daß sich Anhaltspunkte für eine Krebserregung gezeigt hätten. Nach Bekanntwerden der amerikanischen Veröffentlichung hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit umgehend die Beschaffung der Versuchsunterlagen bzw. des entsprechenden Protokolls in die Wege geleitet. Wenn das zugesagte Material vorliegt, wird es eingehend vom Bundesgesundheitsamt und vom Krebsforschungszentrum geprüft werden, um festzustellen, ob die Ergebnisse eine Einschränkung des Zusatzes von Sacharin zu Lebensmitteln oder ein Verbot des Stoffes erfordern können. Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen A 133 und 134) : Welche positiven Veränderungen in inhaltlicher und organisatorischer Gestaltung sowie zahlenmäßiger Teilnahme an den Bundesjugendspielen haben sich nach der Erkenntnis der Bundesregierung seit der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses und des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1970 ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, weitere Initiativen mit dem Ziel zu entwickeln, die Bundesjugendspiele in verstärktem Maß zu einem durchgängigen und sportlich vielfältigen System zur Entwicklung und Entfaltung sportlicher Interessen und Neigungen der Schüler auszugestalten, und in welcher Form kann dies nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls geschehen? Zu Frage A 133: Die von Ihnen zitierte Anhörung hat seinerzeit Anstoß zu einer neuen Entwicklungsphase der Bundesjugendspiele gegeben. Die Übungen wurden stärker auf den durchschnittlich begabten Jugendlichen ausgerichtet, die Erfolgschancen und die damit zusammenhängende Motivation der Teilnehmer erhöht. Die Programmteile wurden stärker differenziert, Alternativangebote gemacht, neue Übungen einbezogen. Ferner wurde das Wahlprinzip weiter 1384* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 entwickelt und der Wertungsprozeß durch neue leicht zu handhabende Tabellen objektiviert. Inzwischen sind auch die Acht- und Neunjährigen am Wettkampf beteiligt. Für die Einbeziehung der noch Jüngeren , laufen Erprobungen. Gleichzeitig wurde die Teilnahme der Behinderten an den Spieler. ermöglicht. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vorgeschlagen, mit dem Deutschen Sportbund eine Vereinbarung über die Koordinierung der jugendsportlichen Veranstaltungen zu treffen. Dieses Konzept ist im wesentlichen heute realisiert. Die Teilnehmerzahlen sind bei allen Unterschieden in den einzelnen Ländern seit 1970 mit über 4 Millionen insgesamt gesehen konstant geblieben. Zu Frage A 134: Ohne die ständige Fortentwicklung und Anpassung der Bundesjugendspiele an die jeweils neuesten Erkenntnisse des Sports im allgemeinen und des Schulsports im besonderen würden sich die hohen Teilnehmerzahlen dieser größten Jugendsportveranstaltung nicht halten lassen. In der Sitzung des Kuratoriums für die Bundesjugendspiele im vorigen Jahre ist ein Ad-hoc-Ausschuß berufen worden, in dem der Bund mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Sportbund die Grundkonzeption und Organisationsstruktur• der Bundesjugendspiele neu durchdenkt. Insbesondere soll eine noch engere Kooperation mit der Kultusministerkonferenz erzielt werden. Ich hoffe, daß die strukturellen und inhaltlichen Ergebnisse dieser Arbeit so ausfallen werden, daß die Fortentwicklung der Bundesjugendspiele langfristig sichergestellt ist. Dies ist um so mehr erforderlich, weil die Bundesjugendspiele weit überwiegend in den Schulen durchgeführt werden. Deshalb ist die Mitarbeit der Länder unentbehrlich und die Bundeskompetenz insoweit wesentlich eingeschränkt. Anlage 53 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen A 135 und 136) : Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Vorbereitung der neuen Arzneimittelprüfrichtlinie ergriffen, um festzustellen, welche bisherigen Prüfvorschriften für die vorklinische und klinische Untersuchung von Arzneimitteln in ihrer Aussagefähigkeit durch einwandfreie statistische Untersuchungen mit Präzisierung ihrer Erfolgswahrscheinlichkeiten und Vertrauensgrenzen unbestritten belegt und als ethisch und rechtlich unbedenklich ausgewiesen sind, so daß durch Aussonderung der unbewiesenen Methoden die Arzneimittelentwicklungskosten im Interesse der Kostendämpfung verringert werden können? Für welche Methoden zur vorklinischen und klinischen Prüfung von Arzneimitteln gedenkt die Bundesregierung noch weitere Auskünfte hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit einzuholen, und welche Methoden haben sich als unbestritten und uneingeschränkt anerkannt erwiesen? Zu Frage A 135: Der Entwurf einer Arzneimittelprüfrichtlinie, die als Verwaltungsvorschrift gemäß § 26 Arzneimittelgesetz 1976 nach Anhörung von Sachverständigen erlassen wird, befindet sich zur Zeit in Vorbereitung. Grundlage für die Vorbereitung ist die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Arzneispezialitäten, die zu transformieren die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist. Diese Richtlinie wird im wesentlichen — mit Ausnahme der Analytik — bereits durch die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit am 11. Juni 1971 im Bundesanzeiger Nr. 113 bekanntgemachte Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln bei der Registrierung neuer Arzneistoffe angewandt. Die Anforderungen der Richtlinie sind allgemeiner Natur und müssen für das einzelne Arzneimittel durch den für die Prüfung Verantwortlichen konkretisiert werden. Nach den bisherigen Erfahrungen des Bundesgesundheitsamtes bei der Bewertung der gemäß der Richtlinie von 1971 vorgelegten Untersuchungsergebnisse erscheint es z. Z. weder notwendig noch zweckmäßig, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Zur Frage A 136: Im Rahmen der Vorbereitungen zu der nach § 26 zu erlassenden Arzneimittelprüfrichtlinie werden jedoch selbstverständlich auch die Fragen nach der Aussagefähigkeit der Methoden geprüft und insbesondere auch Gegenstand der vorgeschriebenen Sachverständigenanhörungen sein. Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 137) : Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse über die schädlichen Auswirkungen von Schlafmitteln in bezug auf Störungen des normalen Schlafrhythmus und in bezug auf zwanghafte Dauereinnahme durch Entzug von Tiefschlaf bekannt, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Verbraucher vor der Verwendung soldier Schlafmittel zu schützen? Die heute gebräuchlichen Arzneimittel zur Behandlung von Schlafstörungen bewirken in der Regel eine Änderung des physiologischen Schlafrhythmus, insbesondere eine Unterdrückung der sogenannten Tief- oder Rem-Schlafphase. Es ist gegenwärtig noch ungeklärt, welche Bedeutung dieser Eingriff für die Körperfunktionen und das psychische Verhalten hat. Es ist bekannt, jedoch nicht unbestritten, daß Zusammenhänge zwischen Unterdrükkung des Rem-Schlafes und der Ausbildung einer Schlafmittelabhängigkeit bestehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1385* Der überwiegende Teil der Schlafmittel unterliegt der Verschreibungspflicht, d. h., die Dauer der Anwendung wird vom behandelnden Arzt unter Berücksichtigung von Nutzen-Risiko-Abschätzung bestimmt. Bei den nicht der Verschreibungspflicht unterstehenden Schlafmitteln vom Typ der bromierten Harnstoffverbindungen schreibt die aufgrund des § 38 a des Arzneimittelgesetzes erlassene Rechtsverordnung vom 14. November 1973 vor, daß sie nur mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden dürfen, nicht längere Zeit oder in höheren Dosen ohne ärztlichen Rat angewendet zu werden. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist in dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, das am 1. Januar 1978 in Kraft tritt, die Ermächtigung zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht erweitert worden. Danach können Arzneimittel auch dann der Verschreibungspflicht unterstellt werden, wenn sie häufig in erheblichem Umfange nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden und dadurch die Gesundheit unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden kann. Dies trifft für die genannten Arzneimittel zu. Es kann damit gerechnet werden, daß die von mir eben genannten bromierten Harnstoffverbindungen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nur noch auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 142) : Wie hoch waren die Personalkosten für die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) genannten Faltblätter, und wie viele Bedienstete des Bundes sind wie lange mit diesen Faltblättern befaßt gewesen? Bereits in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. März 1977 habe ich auf eine ähnliche Frage des Herrn Abgeordneten Gerlach dargelegt, daß sich die Ausgaben für das Personal, das bei einzelnen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt worden ist, nicht feststellen lassen. Ich wiederhole daher, daß diese Kosten im Verhältnis zu den Herstellungs- und Streukosten unerheblich gewesen sein dürften. Zunächst muß gesagt werden, daß in aller Regel mit der Gestaltung und Produktion von Broschüren, Faltblättern oder Anzeigen Agenturen beauftragt werden, bei denen dann der größte Teil der Arbeit liegt. Die Bediensteten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder der Referate für Öffentlichkeitsarbeit in den Ministerien befassen sich bei solchen Maßnahmen der 'Öffentlichkeitsarbeit hauptsächlich mit der Konzeption, der Korrektur der von den Agenturen gemachten Vorschläge, der Abstimmung mit zu beteiligenden Stellen sowie der Überwachung und haushaltsmäßigen Abwicklung der Produktion. Bereits diese Aufzählung zeigt, daß mit jedem einzelnen Projekt eine ganze Reihe von Beamten und Angestellten auf verschiedenen Ebenen in Berührung kommt bis hin zur politischen Leitung des jeweiligen Hauses, die letztverantwortlich über das Projekt zu entscheiden hat. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/ CDU) (Drucksache 8/206 Fragen A 143 und 144) : Wie hoch war die Auflage und die Leserzahl des unter V. 2. a) aa) der Gründe des Urteils vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) genannten Faltblattes des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (,Leistung verdient Vertrauen. Eine Bilanz nach sieben Jahren sozialliberaler Regierung")? Wie hoch war die Auflage und die Leserzahl der unter V. 2. a) bb) der Gründe des Urteils vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) aufgeführten Publikationen „Arbeitsbericht '76" des Bundespresseamts und Unsere soziale Sicherung" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung? 1. Das Faltblatt „Leistung verdient Vertrauen. Eine Bilanz nach sieben Jahren sozial-liberaler Regierung" hatte eine Auflage von 491 250 Exemplaren. Die Zahl der Leser läßt sich nicht ermitteln. 2. Die Broschüre „Arbeitsbericht '77" hatte eine Auflage von 485 760 Exemplaren. Die Broschüre „Unsere soziale Sicherung" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung erschien in einer Auflage von 2,1 Millionen Exemplaren. Bei beiden Broschüren ist die Leserzahl ebenfalls nicht feststellbar. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen A 145 und 146) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, auch im Hinblidc auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Informationspolitik der Bundesregierung, die Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer „aus Bonn" durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auch künftig über die allgemeinen Informationen hinaus herauszugeben und aus Steuermitteln zu finanzieren, oder ist es nicht vielmehr eine Aufgabe der autonomen Gruppen der Gesellschaft — und in diesem Falle hauptsächlich der Gewerkschaften —, die Arbeitnehmer über ihre Belange in Politik und Gesetzgebung zu informieren, wie dies auch dem Selbstverständnis freier Verbände entspricht? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere hinsichtlich der laufenden Publikationen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zu ziehen, soweit diese gezielt bestimmte Personengruppen ansprechen und unbestreitbar nach Inhalt und Aufmachung vielfach mehr der Selbstdarstellung der Politik der sozialliberalen Regierung als der sachlichen Information dienten? 1. Die Bundesregierung hält es auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur für vertretbar, sondern auch für notwendig, den Informationsdienst für Arbeitnehmer „aus Bonn" herauszugeben. 1386* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Das Presse- und Informationsamt ist der Auffassung, daß dieser Dienst ein geeignetes Mittel ist, sachbezogene Informationen an die Arbeitnehmer heranzutragen. Wenn dieser Dienst dabei das Verständnis für . notwendige, auch für unpopuläre Maßnahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik zu wekken sucht und über den Inhalt von Gesetzen und die aus ihnen erwachsenden Rechte und Pflichten aufklärt, so entspricht das genau dem, was das Bundesverfassungsgericht (S. 27-29) nicht nur als zulässige, sondern expressis verbis als notwendige Aufgabe der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit beschrieben hat. Der Dienst wird nicht über die Gewerkschaften vertrieben. Er wird vielmehr in erster Linie an einzelne Betriebs- und Personalräte verschickt; nicht damit sie ihn weiter verteilen, wozu die Auflage von ca. 40 000 Stück auch kaum ausreichen würde, sondern um diese Personen, die in den Betrieben unmittelbar mit Arbeitnehmerfragen befaßt sind, mit den notwendigen Informationen aus der Sicht der Bundesregierung zu versorgen. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß es ausschließlich Aufgabe der sogenannten autonomen Gruppen der Gesellschaft ist, ihre Mitglieder über die sie betreffenden Belange in Politik und Gesellschaft zu informieren. Auch ein Verfassungsorgan, wie die Bundesregierung, hat das Recht und die Pflicht, die Bevölkerung aus ihrer Sicht über ihre Politik und die von ihr getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt. 2. Ich gehe davon aus, daß mit „laufenden Publikationen" Periodika gemeint sind und nicht Broschüren, die in Abständen neu aufgelegt werden. Neben den Informationen für Arbeitnehmer „aus Bonn" gibt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ein paar weitere Informationsdienste heraus, die jedoch in wesentlich geringerer Auflagenhöhe erscheinen. So die beiden wöchentlichen Periodika „Sozialpolitische Rundschaü" mit einer Auflage von 3 000 Exemplaren und „Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik" mit einer Auflage von 1 500 -Exemplaren, die jedoch nicht bestimmte Personengruppen ansprechen, sondern im wesentlichen an die für Sozial- und Wirtschaftspolitik zuständigen Redaktionen von Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen verschickt werden. Außerdem erscheint noch in einer Auflage von 500 Stück der monatliche Dienst „Informationen für Werkredakteure", deren begrenzter Bezieherkreis schon aus dem Titel zu erkennen ist. Nach Auffassung der Bundesregierung dienen diese Informationsdienste der sachlichen Unterrichtung und nicht der Selbstdarstellung der Politik der Bundesregierung, es sei denn, man wollte die Information über politische Maßnahmen und die Erläuterung von Zusammenhängen aus der Sicht der Bundesregierung a priori als parteilich gefärbte Selbstdarstellung qualifizieren. Es ist deshalb nicht zu sehen, wie hier restriktive Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen werden sollten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage A 151) : Welche Folgerungen zieht oder hat die Bundesregierung aus der Überprüfung der Angaben gezogen, die der ehemalige Korrespondent des CETEKA, Svetozar Simko, über die Spionage- und Sabotagetätigkeit von 17 Angehörigen der tschechoslowakischen Botschaft in Bonn machte? Wie ich bereits zu den von Ihnen und Herrn Kollegen Gerlach für die Fragestunde am 3. März 1977 gestellten und von mir schriftlich beantworteten Fragen ausgeführt habe — ich beziehe mich auf die Anlagen 36 und 53 des Stenographischen Berichts über die 16. Sitzung —, wird derzeit sehr sorgfältig geprüft, welche Folgerungen aus den Angaben des ehemaligen Korrespondenten der tschechoslowakischen Nachrichtenagentur CTK, Simko, zu ziehen sind. Ich kann nur noch einmal wiederholen, daß die zuständigen Behörden Hinweisen auf Aktivitäten tschechoslowakischer oder anderer Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland mit allen zu Gebote stehenden Mitteln nachgehen. Sollte hierbei festgestellt werden, daß Mitarbeiter amtlicher Vertretungen anderer Länder mit ihrem Status nicht zu vereinbarenden Tätigkeiten nachgehen, wird die Bundesregierung, dessen dürfen Sie sicher sein, in der gleichen Weise reagieren, wie es auch frühere Bundesregierungen für angemessen und zweckmäßig gehalten haben. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 160) : Wie ist der derzeitige Stand der Bemühungen der Bundesregierung, eine endgültige Klärung der Schidcsale der in Argentinien vermißten deutschen Staatsangehörigen Peter Falk, Maximo Ricardo Wettengel und Klaus Zieschank durch die argentinischen Behörden zu erwirken, und welche Schritte wird die Bundesregierung gegebenenfalls zur endgültigen Klärung der Vermißtenschicksale einleiten? Das Schicksal der deutschen Staatsangehörigen Dieter Falk, Max Wettengel und Klaus Zieschank ist nach wie vor noch unaufgeklärt. Die Botschaft in Buenos Aires wird wegen dieser Fälle regelmäßig im argentinischen Außenministerium vorstellig. Obwohl Herr Wettengel und Herr Zieschank neben der deutschen auch die argentinische Staatsangehörigkeit haben, hat die argentinische Regierung der Botschaft nicht das Recht bestritten, sich um die Fälle Wettengel und Zieschank zu kümmern. Dies ist als Zeichen guten Willens zu werten. Die Bundesregierung gibt sich allerdings mit der von den argentinischen Behörden immer wiederholten Auskunft, wonach diesen der Verbleib der Herren Wettengel und Zieschank ebenso wie der Verbleib Herrn Falks unbekannt ist, nicht zufrieden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1387* Die argentinische Regierung hat jedoch ebenfalls immer wieder zugesichert, daß die Nachforschungen nach den drei Vermißten weitergehen. Welches die nächsten Schritte der Bundesregierung in dieser Angelegenheit sein werden, möchte ich hier nicht gern öffentlich ankündigen, da solche Ankündigungen erfahrungsgemäß die Wirksamkeit der fraglichen Schritte beeinträchtigen. Ich bitte Sie vielmehr, sich insoweit mit einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme, die Ihnen in Kürze zugeht, zufriedenzugeben. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/206 Frage A 165) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im „stern" Nr. 13 vom 17. März 1977 geschilderten Vorgänge in der „Colonia Dignidad' in Chile und das Verhalten der deutschen Botschaft? Die Bundesregierung bittet um Verständnis dafür, daß auf diese Frage heute keine endgültige Antwort erteilt werden kann. Die Bundesregierung hatte Hinweise über gewisse Zustände und hatte deswegen den Botschafter gebeten, sich um Aufklärung zu bemühen. Die erneut — wie es scheint — nicht unbegründet gegen die „Colonia Dignidad" in Chile erhobenen Vorwürfe sind jedoch so schwerwiegend, daß eine eingehende Untersuchung unbedingt erforderlich ist. Bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine abschließende Stellungnahme noch nicht vorgelegt werden. Die erneut eingeleitete Prüfung wird aber intensiv fortgeführt. Uber das Ergebnis wird die Bundesregierung so bald wie möglich berichten. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 6 und 7) : Wie hoch war die Gesamtauflage und die Leserzahl der Tageszeitungen und Zeitschriften, in denen die Bundesregierung die unter V. 1. der Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) als verfassungswidrig festgestellten Anzeigen veröffentlichen ließ? Wie hoch war die Leserzahl der Tageszeitungen, denen in 7,5 Millionen Exemplaren das unter V. 2. a) aa) der Grande des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76) genannte Faltblatt beigelegt wurde? Zu Frage B 6: Die Gesamtauflage der Tageszeitungen, in denen die Bundesregierung im Frühsommer 1976 Anzeigen über ihre Arbeit und Ziele veröffentlichte, variierte — je nach Anzeigeninhalt und materieller Ausstattung der beteiligten Ressorts — zwischen 2,7 und 12,5 Millionen Exemplaren. Die Auflage der „Bunten Illustrierten", in der das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ebenfalls im Frühsommer 1976 Anzeigen brachte, betrug rund 1,8 Millionen Exemplare; die des „Spiegel" knapp 1 Million Exemplare. Die Auflagen der Funk- und Fernseh-Zeitschriften in denen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung anläßlich der Anhebung der Renten zum 1. Juli 1976 fünf Anzeigen schaltete, betrugen 11 Millionen Exemplare. Die Leserzahl der genannten Medien kann auf Grund der in der Wirtschaft gebräuchlichen Analysen nur grob angegeben werden: Demzufolge betrug die Leserzahl der Tageszeitungen, in denen die Bundesregierung Anzeigen veröffentlichte, zwischen rund 6 Millionen und 30 Millionen; die der „Bunten Illustrierten" liegt bei 5, die des „Spiegel" bei 4,7 Millionen und die der Funk- und Fernseh-Zeitschriften bei 30 Millionen. 'Nach den in der Vergangenheit durch das Presse-und Informationsamt durchgeführten demoskopichhen Erfolgskontroll-Messungen haben gut ein Viertel der Leser dieser Medien Anzeigen der Bundesregierung gesehen. Zu Frage 7: Die Leserzahl der Tageszeitungen, als deren Beilage das Faltblatt des Auswärtigen Amtes „Gemeinsam für weltweite Partnerschaft" vertrieben worden ist, kann nur geschätzt werden. Bei der Streuung des Faltblattes ging man von einem Erfahrungswert von 2,7 als Multiplikator je Zeitungsexemplar aus; das ergäbe bei einer Gesamtauflage von 7,5 Millionen ca. 20 Millionen Leser. Anlage 62 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 8) : Inwieweit sind an die Stelle von Berufskonsulaten Honorarkonsulate getreten, bei denen Beamte des Auswärtigen Amtes konsularische Tätigkeiten ausüben, und ist vorgesehen, länderweise zu prüfen, in welchem Umfang diese Maßnahmen erweitert werden können? Den Erfordernissen der Personaleinsparung folgend und im Einklang mit der Empfehlung der Reformkommission für den Auswärtigen Dienst überprüft das Auswärtige Amt seit einigen Jahren, welche Konsulate geschlossen werden können. Starker Arbeitsanfall und große Entfernung der nächsten berufskonsularischen Vertretung verbieten jedoch meist einen so radikalen Abbau. Wenn eine Schließung arbeitsmäßig und politisch möglich ist, bieten sich drei Ersatzkonstruktionen an: Konsularische Außenstelle, Honorarkonsul mit 1388' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Bediensteten des Auswärtigen Amts und Honorarkonsul ohne Bedienstete des Auswärtigen Amts. Die Zuteilung von Bediensteten des Auswärtigen Amts zu Honorarkonsuln ist, wie die Erfahrung zeigt, arbeitsrechtlich und psychologisch nicht unproblematisch. Diese Lösung wurde deshalb bisher nur dann gewählt, wenn der Arbeitsanfall für einen Honorarkonsul mit nur selbst angestelltem Personal zu groß, wegen der repräsentativen Aufgaben oder aus optisch/politischen Gründen aber eine Außenstelle nicht ausreichend war. Die bisherigen Fälle sind: Bregenz, Klagenfurt und Linz in Osterreich, Maastricht in den Niederlanden, Malaga in Spanien und Perth in Australien. Es wird weiterhin geprüft, ob andere Berufskonsulate durch Honorarkonkuln oder Außenstellen ersetzt werden können. Andererseits gibt es aber Orte, an denen der Arbeitsanfall bei der Betreuung der Deutschen im Ausland so gestiegen ist, daß er von einem Honorarkonsul nicht mehr bewältigt werden kann und den Einsatz mehrerer voll tätiger Bediensteter erfordert. Auf diese Weise sah sich das Auswärtige Amt gezwungen, in den letzten zwei Jahren neue Außenstellen in Santa Cruz de Tenerife, Las Palma de Gran Canaria und in Miami /USA einzurichten. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 9, 10 und 11) : Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß die Tätigkeit eines für diesen Zweck beurlaubten deutschen Lehrers an einer deutschen Schule im Ausland nach den geltenden Rentenversicherungsgesetzen als ,Beschäftigung im Ausland" angesehen und deshalb für die Dauer der Tätigkeit an einer deutschen Auslandsschule eine Nachversicherung nicht vorgenommen wird, sofern der betreffende Lehrer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, da eine .Beschäftigung im Ausland nicht der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt", und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Sieht die Bundesregierung die in Frage 9 bezeichnete Bestimmung nicht als eine der zu beseitigenden Benachteiligungen deutscher Lehrer an deutschen Auslandsschulen gegenüber z. B. Beamten des auswärtigen Dienstes, wie sie auch bei der Verweigerung des Wahlrechts für deutsche Lehrer im Ausland zum Ausdruck kommt? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Deutschen, die an deutschen Schulen oder deutschen kulturellen Einrichtungen im Ausland arbeiten, die rechtliche Gleichstellung mit den Angehörigen des auswärtigen Dienstes und deutschen Mitarbeitern bei internationalen oder europäischen Institutionen zu gewähren, und welche Gründe standen dem bisher entgegen? Zu Frage B 9: Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Anfrage auf die in der Auslandskulturarbeit tätigen Personen bezieht, die von inländischen Institutionen in das Ausland vermittelt oder entsandt werden und deren Tätigkeit durch Zuwendungen gem. § 44 BHO aus dem Kulturhaushalt des Einzelplans 05 finanziell gefördert wird. Es handelt sich hierbei um a) Lehrer, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an Schulen im Ausland vermittelt werden, b) wissenschaftliche Lehrkräfte, die der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) an Hochschulen im Ausland vermittelt, c) Angestellte des Goethe-Instituts, die es an seine Zweigstellen im Ausland entsendet, d) Angestellte des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), die dieser an seine Außenstellen im Ausland entsendet. Eine rechtliche Gleichstellung mit den Angehörigen des auswärtigen Dienstes und den deutschen Mitarbeitern bei internationalen oder europäischen Institutionen kommt für die in c) und d) genannten Angestellten schon deshalb nicht in Betracht, weil Goethe-Institut und DAAD Vereine privaten Rechts sind. Im Einklang mit dem Bericht der Enquete-Kommission für auswärtige Kulturpolitik des Deutschen Bundestages beabsichtigt die Bundesregierung nicht, diesen Rechtszustand zu ändern. Das gilt auch für die in b) genannten wissenschaftlichen Lehrkräfte, die vom privatrechtlichen DAAD vermittelt werden und in ein Dienstverhältnis mit der ausländischen Hochschule treten. Eine rechtliche Gleistellung mit den Angehörigen des auswärtigen Dienstes etc. ist auch für die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Lehrer nicht möglich. Hierzu hat die Bundesregierung bereits am 9. Mai 1974 auf die Frage des Abgeordneten Kaffka geantwortet. Die Grundlage für die Vermittlung der Auslandslehrer ist in der „Vereinbarung über die rechtliche Behandlung der Auslandslehrer" gemäß Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 4. Februar 1965 (GMBl. 1965, Seite 72) gegeben. Die Auslandslehrer sind danach aus dem inländischen Schuldienst unter Fortfall ihrer Dienstbezüge beurlaubte Landesbeamte, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an eine Auslandsschule vermittelt sind. Sie schließen einen Dienstvertrag mit dem ausländischen Schulträger, und zwar zu den in seinem Bereich geltenden Bedingungen. Da die von den Schulträgern im Ausland gezahlten Vergütungen jedoch der Tatsache, daß die Lehrer aus der Bundesrepublik dorthin vermittelt sind,. nicht oder nicht ausreichend Rechnung tragen, hat sich der Bund bereit erklärt, ihnen durch die Zentralstelle Ausgleichszulagen zu gewähren, die ihnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage im Gastland und der innerdeutschen Besoldungsverhältnisse eine ihrer Aufgabe entsprechende finanzielle Stellung gewährleisten sollen. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die ihnen unmittelbar aus dem Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts nach §44 BHO gezahlt werden. Mit der Vermittlung durch die Zentralstelle erwerben die Auslandslehrer somit die Rechtsstellung der Empfänger von Zuwendungen. Da die Lehrer also im Dienst ausländischer Schulträger stehen und Empfänger von Bundeszuwendungen sind, können sie rechtlich nicht den Beamten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1389* des Auswärtigen Dienstes oder den Angehörigen internationaler oder europäischer Institutionen gleichgestellt werden. Ungeachtet dessen bemüht sich das Auswärtige Amt laufend, im Rahmen des Kulturhaushalts die Zuwendungen so zu gestalten, daß alle vier Personengruppen einerseits im Vergleich zu den Bundesbeamten finanziell angemessen ausgestattet und andererseits hinsichtlich ihres laufenden Einkommens im Ausland trotz ihres unterschiedlichen Status gleichbehandelt werden. Letzteres ist jetzt dadurch erreicht worden, daß ab 1. Januar 1977 der Tarifvertrag für die Angestellten des GoetheInstituts, sinngemäß angewandt auf die Angestellten des DAAD, und die entsprechenden Richtlinien für die Auslandslehrer und für die wissenschaftlichen Lehrkräfte Auslandsbezüge in Höhe der gesetzlichen Auslandsbesoldung bzw. der tariflichen Auslandsvergütung nach BAT garantieren. Wenn nicht in rechtlicher, so ist doch in tatsächlicher Hinsicht hier die Gleichbehandlung herbeigeführt worden. Im Ergebnis kann festgestellt werden, daß die in Ihrer Frage 1 erwähnten Personengruppen, gemessen an den von ihnen erwarteten Leistungen einerseits und an der Lage vergleichbarer Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland andererseits, so großzügig ausgestattet sind, daß weitergehende Erwartungen sachlich ungerechtfertigt wären. Zu Frage B 10: Es ist nicht ohne weiteres ersichtlich, welche Bestimmungen Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, hier im Auge hatten. Von einer Verweigerung des Wahlrechts für Lehrer im Ausland oder andere Personen durch die Bundesregierung kann jedenfalls keine Rede sein. Der gegenwärtige Rechtszustand in dieser Hinsicht beruht vielmehr auf dem Bundeswahlgesetz. Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, für diese Gruppen, die nicht im Wahlgebiet wohnen und nicht unter § 12 des Bundeswahlgesetzes fallen, eine Ausweitung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag zu erreichen, haben keinen Erfolg gehabt, weil die Mehrheit des Parlaments dies aus wohlerwogenen Gründen nicht will. Laut Bundestagsdrucksache 7/2063 hat dementsprechend der Innenausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 7. Mai 1974 vielmehr beschlossen, das Wahlrecht nicht auf weitere, nicht im Bundesgebiet wohnende Deutsche auszudehnen. Speziell für den Fall der Auslandslehrer hat daher in der 237. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Mai 1976 (Drucksache 7/5094 Frage A 13) der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schmude darauf hingewiesen, daß von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz nur die Angehörigen des öffentlichen Dienstes ausgenommen sind, die auf Anordnung ihres Dienstherrn ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genommen haben, und daß zu diesem Personenkreis die deutschen Lehrer an Auslandsschulen nicht gehören. Dasselbe gilt für die Auslandsangestellten des Goethe-Instituts und des DAAD sowie für die vom DAAD an Auslandshochschulen vermittelten wissenschaftlichen Lehrkräfte. Zu Frage B 11: Die Bundesregierung hält es nicht für gerechtfertigt, daß die Zeit der Tätigkeit eines Lehrers an einer deutschen Schule im Ausland, sofern der betreffende Lehrer aus seinem deutschen Beamtenverhältnis ausscheidet, in der Rentenversicherung nicht nachversichert werden kann. Nach langjährigen Bemühungen zur Beseitigung dieses Zustandes war im Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Rentenversicherung vom 31. August 1970 (Rentenversicherungsbericht) — Drucksache VI /1126 — unter Ziffer E. 1 c auf Seite 43 eine diesbezügliche Änderung des Rentenversicherungsgesetzes angeregt worden. Das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 hat die Fragen dann leider doch nicht geregelt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat sogar letzthin mit Schreiben vom 12. Januar 1977 die Kultusminister (Senatoren) der Länder ausdrücklich auf die rentenversicherungsrechtlichen Folgen hingewiesen, die Auslandslehrer im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis zu gewärtigen haben. Obwohl danach nicht mit einer baldigen Gesetzesinitiative zu rechnen ist, bemüht sich das Auswärtige Amt weiterhin um eine Regelung für die allerdings geringe Zahl derartiger Fälle. Anlage 64 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 12) : In welcher Weise hat die Bundesregierung die den Deutschen durch kommunistische Regierungen vorenthaltenen Menschenrechte während der Sitzungswochen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf zur Sprache gebracht? Auf der 33. Tagung der VN-Menschenrechtskommission in Genf vom 7. Februar bis zum 11. März 1977 standen in erster Linie die Fragen einer stärkeren Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Entwicklungsländer im Vordergrund, die hierin eine elementare Voraussetzung für einen wirksamen Menschenrechtsschutz in ihrem Bereich sehen. Ein weiterer wesentlichen Teil der Tagung war den vertraulichen Diskussionen über akute und schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte in bestimmten Regionen der Dritten Welt gewidmet. Darüber hinaus gelang es jedoch erstmalig,. im Rahmen der allgemeinen Diskussion über Menschenrechtsverletzungen in allen Teilen der Welt aufgrund einer amerikanischen Initiative auch die Lage der Bürgerrechtler in der Sowjetunion anzusprechen. Eine Vertiefung der Diskussion hierüber scheiterte allerdings an dem entschiedenen Widerstand der Ostblockländer, die sich auf den Grundsatz der 1390* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Nichteinmischung beriefen, und an dem Bemühen der über die Mehrheit verfügenden Länder der Dritten Welt, die eine Wiederbelebung der Ost-West-Auseinandersetzung in den VN-Gremien als Ablenkung von ihren eigenen dringenden wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Belangen betrachten und ablehnen. Immerhin unterstützten einige gemäßigte Länder der Dritten Welt jedoch den westlichen Standpunkt, daß sich kein VN-Mitgliedstaat angesichts langdauernder und schwerer Menschenrechtsverletzungen in seinem eigenen Land auf den Grundsatz der Nichteinmischung berufen könne. In diesem durch die Mehrheitsverhältnisse abgesteckten Rahmen hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland mit aller Entschiedenheit den von der Bundesregierung wiederholt bekräftigten Standpunkt vertreten, Schutz und Förderung der Menschenrechte dürften nicht auf einige wenige Regionen der Welt beschränkt werden; Menschenrechtsverletzungen müßten vielmehr von der VN-Menschenrechtskommission in allen Teilen der Welt überprüft werden. Wir würden es daher begrüßen, wenn gerade diejenigen Länder, die so oft ihre große Besorgnis über die Entwicklung der Menschenrechte in Chile, Südafrika und in anderen Teilen der Welt ausgesprochen hätten, eine ähnlich verantwortungsbewußte Haltung gegenüber der menschenrechtlichen Situation in ihrem eigenen Bereich zeigen würden. An anderer Stelle, bei der Erörterung des Themas „Selbstbestimmungsrecht für Völker unter kolonialer und rassistischer Herrschaft" hat unsere Delegation hervorgehoben, das Selbstbestimmungsrecht müsse auch für Mitteleuropa und für das deutsche Volk gelten. Der DDR-Beobachter erwiderte hierauf in Ausübung des Antwortrechts, sein Land habe sich „für immer" für den Sozialismus entschieden. Wenn auch eine eingehendere Diskussion der menschenrechtlichen Lage in den Ostblock-Ländern auf der diesjährigen Tagung der VN-Menschenrechtskommission unter den gegebenen Umständen nicht erreicht werden konnte, ist doch bemerkenswert, daß eine — wenn auch überwiegend prozedurale — Diskussion über Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion überhaupt zustande kam. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt diese Entwicklung. Sie wird sich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Beachtung der jeweiligen bilateralen Interessen mit dem gebotenen Nachdruck weltweit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte — insbesondere, soweit Deutsche betroffen sind — einsetzen. Anlage 65 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 15) : Trifft es zu, daß in früheren Jahren die Volksrepublik Polen 400 000 deutsche Aussiedler ausreisen ließ, ohne damals die ihnen nach dem freiheitlichen deutschen innerstaatlichen Recht zustehende Zuerkennung des Vertriebenenstatus zu beanstanden? Die polnische Seite hat schon in früheren Jahren darauf hingewiesen, daß sie als problematisch ansieht, daß Personen, die aufgrund eines Ausreiseantrages in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln, als Vertriebene behandelt werden. Soweit die polnische Seite diese Frage in Regierungsgesprächen angesprochen hat, ist ihr seitens der Bundesregierung erläutert worden, daß die Aussiedler mit den Vertriebenen rechtlich gleichgestellt werden, damit sie in den Genuß der mit dieser Rechtsstellung verbundenen Vorteile gelangen. Anlage 66 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 16) : Welche kulturellen Beziehungen gibt es gegenwärtig zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ostblockstaaten (UdSSR, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien)? Die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Staaten UdSSR, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien sind vielfältig. Grundlage der kulturellen Beziehungen zu diesen Ländern sind Kulturabkommen und Vereinbarungen zwischen Wissenschaftsinstitutionen beider Seiten. Kulturabkommen wurden bisher abgeschlossen mit: UdSSR, Rumänien, Bulgarien, Polen. Das Abkommen mit Polen ist noch nicht in Kraft getreten. Ein Abkommen mit Ungarn ist paraphiert. Kulturelle Beziehungen gibt es mit allen Ländern in folgenden Bereichen: Wissenschaft, Gastspiele und Ausstellungen, Medien, Sprachförderung, gesellschaftliche Gruppen. Im Schulbereich gibt es dagegen nur mit einigen wenigen Ländern eine Zusammenarbeit. Die Beziehungen im Wissenschaftsbereich erstrecken sich auf lang- und kurzfristigen Stipendienaustausch, Professorenaustausch, Ferienkursstipendien, Universitätspartnerschaften, Studentenkontakte u. a. Im Gastspielbereich werden Ensembles, Solisten, Gastregisseure, Gastdirigenten u. a. ausgetauscht. Im Ausstellungssektor erstreckt sich der Austausch auf Kunst- und auf Informationsausstellungen. Im Medienbereich ist das Buch bei unseren Maßnahmen am stärksten beteiligt. Die Kontakte im Bereich gesellschaftlicher Gruppen umfassen vor allem die Zusammenarbeit zwischen Erwachsenenbildungs- und Berufsbildungsinstitutionen. Im Bereich Sprachförderung ist das GoetheInstitut mit einem umfangreichen Stipendienangebot für Deutschkurse tätig. Nur langsam laufen die Kontakte auf dem Gebiet des Jugendaustausches an. Umfangreicher ist der Austausch auf dem Gebiet des Sports. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1391* Die kulturellen Beziehungen mit den genannten Staaten erstrecken sich, wie ich oben dargelegt habe, auf den gesamten Bereich unserer kulturellen Aktivitäten. Anlage 67 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 17) : Welche Alternativen zur Errichtung einer Kernenergieaufbereitungsanlage und Atommülldeponie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung bisher geprüft, und welche Möglichkeiten in dieser Hinsicht zieht sie noch in Betracht? Die Bundesregierung verfolgt alle ihr zugänglichen Informationen über ausländische und internationale Pläne zur Einrichtung von Wiederaufarbeitungs- und Atomabfallanlagen unter dem Gesichtspunkt, inwieweit sie zur Entsorgung deutscher Kernkraftwerke ggf. beitragen können. Dabei hat sich die Aufmerksamkeit der Bundesregierung in Anbetracht der engen Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie naturgemäß auf das westliche Ausland, insbesondere auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und auf Nordamerika, sowie auf die internationalen Kernenergieorganisationen konzentriert. Die zum Teil in intensiven Gesprächen und Besuchen am Ort betriebenen Erkundungen und Prüfungen der Bundesregierung haben ergeben, daß auf absehbare Zeit kein Land willens oder in der Lage wäre, eine längerfristige oder gar definitive Lagerung von radioaktiven Abfällen hoher Aktivität zu übernehmen, die bei der Bestrahlung von Kernbrennstoff in deutschen Kernkraftwerken anfallen. Insbesondere haben die USA, aber auch Frankreich, Großbritannien, die anderen EG-Staaten, andere westeuropäische Länder oder Kanada noch kein Konzept entwickelt, das dem deutschen Konzept annähernd vergleichbar wäre und Aussichten auf Verwirklichung innerhalb der überschaubaren Zukunft böte. Auch aufgrund der die meisten Staaten erfassende Kernenergiediskussion wäre kein Land bereit, zusätzlich zu den Abfallmengen, die in eigenen Kernkraftwerken entstehen, noch eine langfristige (über die Lebensdauer der Kernkraftwerke gesicherte) Garantie für die endgültige Lagerung aus dem Ausland stammender hochaktiver Abfälle zu übernehmen. Hinsichtlich der Wiederaufarbeitung bestrahlten Kernbrennstoffs der in deutschen Kernkraftwerken üblichen Art ist zur Zeit nur eine größere Anlage in Betrieb, die für den zivilen Bereich Wiederaufarbeitungsdienst zu übernehmen in der Lage und auch bereit ist, nämlich die französische Anlage in Cap de la Hague. Eine kleinere Anlage in Japan steht kurz vor der Inbetriebnahme, eine weitere Anlage in Großbritannien soll in einigen Jahren fertiggestellt werden. Im übrigen bestehen nur einige kleinere Prototyp- oder Pilotanlagen der Art, wie sie auch die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe darstellt und die für eine Entsorgung von nur etwa tausend Megawatt Kernkraftwerksleistung ausreichen und daher für eine internationale Betrachtung ausscheiden. In den USA ist die Inbetriebnahme der zum größten Teil fertiggestellten Wiederaufarbeitungsanlagen größeren Zuschnitts durch die von der neuen Administration eingeleitete Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Wiederaufarbeitung unter amerikanischen Bedingungen, d. h. insbesondere unter dem Eindruck großer Bestände und Reserven von frischen Brennstoffen (zum Teil unter Nutzung der für das US-Kernwaffenprogramm geschaffenen Kapazitäten) auf längere Sicht in Frage gestellt, die Schaffung neuer Kapazitäten, die von der Menge auch für die Entsorgung nichtamerikanischer Kernkraftwerke in Betracht kämen, vorerst sogar ausgeschlossen. Insgesamt ist also weiterhin ein großer Engpaß bei der Bereitstellung von Wiederaufarbeitungskapazitäten vorhanden. Dies gilt in noch stärkerem Maße für die Endlagermöglichkeiten; in USA z. B. werden Pilotanlagen nicht vor Mitte der 80er Jahre zur Verfügung stehen. Die multilateralen Überlegungen über die Schaffung internationaler, • ggf. regionaler Brennstoffkreislaufzentren, wie sie insbesondere in der weltweiten Internationalen Atomenergie-Organisation angestellt werden, sind noch in einem frühen Stadium und lassen — auch angesichts der auf der Hand liegenden Probleme wie etwa lange Transportwege für gefährliches Material, physischer Schutz von Anlagen in internationaler Verantwortung, multilaterale Finanzierung und nicht zuletzt Standortversuche — noch keine Aussagen über ihre Verwirklichungschance oder erst recht keine über einen möglichen Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme zu. Die Bundesregierung beteiligt sich jedoch aktiv an diesen Überlegungen und Untersuchungen. Unter diesen Umständen müssen sich die Anstrengungen der Bundesregierung im Zusammenwirken mit der interessierten deutschen Energiewirtschaft und Kernenergieindustrie darauf konzentrieren, bis zur Schaffung einer eigenen deutschen Entsorgungsanlage zu Vereinbarungen mit bereits bestehenden (Cap de la Hague) und in den nächsten Jahren in Betrieb gehenden Entsorgungseinrichtungen zu wenigstens vorübergehender Bereitstellung ausländischer Wiederaufarbeitungsdienste und in diesem Zusammenhang ausländischer Zwischenlagerkapazitäten für hochaktive Abfälle zu gelangen. Dabei steht die Weiterentwicklung der bereits vor Jahren zwischen deutschen, britischen und französischen Unternehmen begonnenen Zusammenarbeit im Rahmen der United Reprocessors GmbH im Vordergrund, die auf den Grundsätzen der gleichberechtigten und gleichverpflichtenden Partnerschaft und Gegenseitigkeit beruht. Überhaupt ist davon auszugehen, daß eine auch nur vorübergehende Entlastung bei Engpässen in der Entsorgung deutscher Kernkraftwerke durch Rückgriff auf technisch, wirtschaftlich und politisch beschränkte ausländische Kapazitäten nur dadurch erreicht werden kann, daß per Saldo ein Ausgleich durch deutsche Mithilfe bei der Deckung des Entsorgungsbedarfs der betreffenden anderen Staaten in Aussicht gestellt wird. 1392* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 18) : Weshalb hat die Bundesregierung für die Eintragung von Geburtsorten in Pässe, die für Reisen in die Volksrepublik Polen benötigt werden, in ihrem Runderlaß (BMI vom 22. 12. 76-22. 1125. 308-29) nicht beachtet, daß der Abtretungstag für Ost-Oberschlesien nicht der 11. November 1918 (Inkrafttreten des Waffenstillstands), sondern der 12. Juli 1922 (Abtretungstag) war, und ist sie zu einer Änderung des oben genannten Runderlasses bereit? Die in dem erwähnten Rundschreiben meines Hauses getroffenen Regelungen beruhen auf einer Absprache zwischen dem Auswärtigen Amt und dem polnischen Außenministerium. Dabei sind beide Seiten davon ausgegangen, daß die deutsche oder polnische Schreibweise von Geburtsorten in den vom Versailler Vertrag betroffenen Gebieten an nur einen Stichtag — 11. November 1918 — geknüpft werden sollte. Die Beurteilung der Frage, welche Schreibweise anzuwenden ist, im Zusammenhang mit dem jeweiligen tatsächlichen Datum des Gebietsübergangs würde zu Schwierigkeiten führen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß eine Ergänzung des Rundschreibens im Sinne Ihrer Frage, insbesondere zur Vermeidung von Härten für die betroffenen Bürger, aber auch im Interesse der Praktikabilität der Regelung und der Arbeitserleichterung für die deutschen Paßbehörden nicht beabsichtigt ist. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob Informationen zutreffen, daß die Vereinigungskirche (Mun-Sekte) die Verleihung der Redite einer Körperschaft des öffentlichen Redits beantragt habe, und das Ergebnis ihrer Prüfung mitzuteilen? Falls die Informationen zutreffen, ist die Bundesregierung bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen und Kenntnisse über die Vereinigungskirche, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sein können, der für die etwaige Verleihung zuständigen Behörde mitzuteilen? Zu Frage B 19: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die „Vereinigungskirche" am 11. Februar 1976 einen Antrag auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Hessischen Kultusminister gerichtet hat. Dieser hat im Juli 1976 den Antrag abgelehnt. Aufgrund Ihrer Anfrage ist bei den Bundesländern Rückfrage gehalten worden, ob die „Vereinigungskirche" inzwischen einen erneuten Antrag gestellt hat. Nach dem Ergebnis der bisher eingegangenen Antworten liegt ein solcher neuer Antrag nicht vor. Für den Fall, daß mir noch etwas Gegenteiliges mitgeteilt wird, werde ich Sie gerne darüber unterrichten. Zu Frage B 20: Für den Fall, daß die „Vereinigungskirche" erneut einen Antrag auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt haben sollte, werde ich den Ländern vorschlagen, daß die zuständigen Bundes- und Landesdienststellen vor einer Entscheidung über einen derartigen Antrag ihre neuesten Erkenntnisse über die „Vereinigungskirche" austauschen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 21 und 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung Behauptungen aus Kreisen deutscher Umweltschützer, daß die Sicherheitsvorschriften für den Bau von Kernkraftwerken in Frankreich weniger streng seien als in der Bundesrepublik Deutschland, und daß sich aus dieser unterschiedlichen Strenge der Sicherheitsbedingungen Gefahren für die deutsche Bevölkerung im Grenzgebiet zu Frankreich ergeben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß von Umweltschutzgruppen in Frankreich umgekehrt behauptet wird, daß sich Gefahren für die französische Bevölkerung aus der Tatsache ergeben, daß die deutschen Sicherheitsbestimmungen weniger streng gefaßt sind als die französischen, und kann man diesen Dissens dahin gehend erklären, daß bei unterschiedlicher Ausgestaltung der französischen und deutschen Sicherheitsbestimmungen im einzelnen der Grad der Sicherheit von Kernkraftwerken in beiden Ländern etwa gleich hoch zu veranschlagen ist, oder bestehen im Endergebnis wesentliche qualitative und quantitative Unterschiede? Zu Frage B 21: Die Bundesregierung hat aus ihrer Zusammenarbeit mit den Behörden Frankreichs Kenntnis von den französischen Sicherheitsanforderungen und den entsprechenden Sicherheitsauslegungen französischer Kernkraftwerke. Dies bezieht sich insbesondere auf die grenznahe französische Anlage Fessenheim. Der TUV Stuttgart hat gemeinsam mit dem TUV Baden soeben eine Untersuchung abgeschlossen, in welcher ein sicherheitstechnischer Vergleich der französischen Anlage Fessenheim mit dem deutschen Kernkraftwerk Neckarwestheim vorgenommen wurde. Diese Untersuchung war auch Gegenstand von Beratungen in der Deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes (DFK). Hierbei zeigte sich, daß die an beide Anlagen gestellten . sicherheitstechnischen Anforderungen, wenn auch im Detail unterschiedlich, so doch im wesentlichen durchaus vergleichbar sind, die zu ihrer Erfüllung gewählten Wege und technischen Einzellösungen sich jedoch voneinander unterscheiden. Dies erschwert eine Bewertung von einzelnen Sicherheitsmaßnahmen. Für die verglichenen Anlagen kann jedoch unter Berücksichtigung der Vielzahl von Maßnahmen im technischen, organisatorischen und nicht zuletzt im Bereich der Qualitätsgewährleistung und Kontrolle zusammenfassend festgestellt werden, daß bei beiden der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren gewährleistet ist. Dieser Schutz beruht auf vorbeugenden Schutzmaßnahmen, die das Auftreten schwerer Störfälle unwahrschein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1393* lich machen sowie andererseits auf zuverlässigen und redundanten Sicherheits- und Schutzsystemen. Gefahren für die deutsche Bevölkerung im Grenzgebiet durch den Betrieb der französischen Anlage können somit verneint werden. Zu Frage B 22: Derartige Behauptungen französischer Umweltschutzgruppen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie würden auch nicht zutreffend sein. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 23) : Hält es die Bundesregierung für sachlich vertretbar und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz für vereinbar, daß Beamte verschiedener Besoldungsgruppen, z. B. der Besoldungsgruppe A 5, die nach dem 30. November 1973 in den Ruhestand traten, bei sonst gleichen rechtlichen Voraussetzungen (Ernennungszeitpunkt, Beförderungszeitpunkt, Dienstalter) eine geringere Pension erhalten als Kollegen, die vor dem 30. November 1973 (u. U. sogar vorzeitig) in den Ruhestand traten, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Schlechterstellung auszugleichen? Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall bis zum 30. November 1973 eingetreten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Erhöhungszuschlag von 10 v. H. bzw. 6 v. H. zu dem den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Grundgehalt. Die vorgenannten Erhöhungszuschläge stellen einen finanziellen Ausgleich dafür dar, daß diese Versorgungsempfänger als aktive Beamte nicht mehr an den Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse teilnehmen konnten, die sich insbesondere durch Änderungen des Stellenschlüssels oberhalb des ersten Beförderungsamtes der jeweiligen Laufbahngruppe und durch Schaffung von neuen Spitzenämtern ergeben hatten. Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall nach dem 30. November 1973 eingetreten ist, erhalten keinen Erhöhungszuschlag, weil allgemein die Gründe für die Gewährung eines solchen Erhöhungszuschlages weggefallen sind. Es ist davon auszugehen, daß die nach dem 30. November 1973 in den Ruhestand getretenen Beamten während ihrer aktiven Dienstzeit unmittelbar durch Beförderung an den Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse teilgenommen haben oder teilnehmen konnten und daher nach Sinn und Zweck der Regelung von den Erhöhungszuschlägen auszuschließen sind. Diese Stichtagsregelung kann dazu führen, daß sonst vergleichbare Versorgungsempfänger unterschiedlich hohe Versorgungsbezüge erhalten. Die Bundesregierung ist aber der Auffassung, daß die Stichtagsregelung über die Gewährung von Erhöhungszuschlägen sachorientiert und damit sachlich gerechtfertigt ist. Denn sie mußte sicherstellen, daß Versorgungsempfänger, die bereits als aktive Beamte an den Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse teilhatten, nicht auch noch einen Erhöhungszuschlag erhalten. Die Regelung verletzt auch nicht Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Versorgungsempfänger. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß Stichtagsregelungen in Einzelfällen zu gewissen Härten führen können. Wenn jedoch eine Stichtagsegelung aus sachlichen Gründen erforderlich ist, müssen solche Härten in Kauf genommen werden. Diese Auffassung vertritt auch das Bundesverfassungsgericht. Es hat durch Beschluß vom 3. Januar 1977 in einem einschlägigen Fall die Verfassungsbeschwerde eines Versorgungsempfängers nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, dem Gesetzgeber eine Änderung der genannten Regelung vorzuschlagen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 24) : Wie viele Tote und Verletzte gab es in Ausübung des Drachenflugsports in den letzten Jahren, und welche gesetzlichen oder anderen Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um weitere Unfälle bei dieser Flugsportart möglichst einzuschränken? Der Betrieb von Hängegleitern (Drachenfliegern) hat in der Bundesrepublik Deutschland seit 1974 9 Tote und 24 Verletzte gefordert. Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt seine Richtlinien für den Betrieb von Hängegleitern vom 27. Februar 1975 zu verschärfen und eine Betriebserlaubnispflicht für Hängegleiter durch Ergänzung der Luftverkehrs-Ordnung vorzuschreiben. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 25) : Gehört nach Auffassung der Bundesregierung zu den Kontrollaufgaben der Datenschutzbeauftragten und -aufsichtsbehörden die Benachrichtigung der Betroffenen, wenn Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz ohne deren Wissen aufgedeckt werden, um gegebenenfalls eine Strafverfolgung durch die Betroffenen zu ermöglichen? Wie Ihnen Herr Kollege von Schoeler auf Ihre Mündliche Frage A 60 für die Fragestunden am 16./17. März 1977 bereits mitgeteilt hat, obliegt die Strafverfolgung bei aufgedeckten Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Antragsdelikte nach § 41 Abs. 3) ausschließlich den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Dabei wird der Staats- anwalt in der Regel erst tätig, wenn ein ordnungsgemäßer Strafantrag vorliegt; hält er eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse für geboten und ist die Straftat oder das Antragserfordernis dem Antragsberechtigten offenbar noch unbekannt, so kann es angebracht sein, ihn von der Tat zu unterrichten 1394* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 und anzufragen, ob ein Strafantrag gestellt wird (Nr. 6 Abs. 1, 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 1. Januar 1977 — BAnz 1976, Nr. 245). Zur Unterrichtung des Antragsberechtigten gesetzlich verpflichtet ist der Staatsanwalt nur in dem Falle, daß bereits ein Haftbefehl erlassen worden ist und ein Strafantrag noch nicht vorliegt (§ 130 StPO). Für den Bundesdatenschutzbeauftragten und die Datenschutz-Aufsichtsbehörden ist im Bundesdatenschutzgesetz eine Verpflichtung zur entsprechenden Unterrichtung des antragsberechtigten Betroffenen weder generell noch in bestimmten Einzelfällen vorgesehen. Man wird aber auch für diese öffentlichen Stellen im Interesse der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zur Kontrolle der Ausführung des Datenschutzrechts die Befugnis zur Unterrichtung des antragsberechtigten Betroffenen in solchen Fällen annehmen können, in denen in besonders schwerwiegender Weise gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde oder die Durchführung des Strafverfahrens das letzte Mittel ist, um einen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften zu beenden oder einen rechtswidrigen Zustand oder dessen Folgen zu beseitigen. Diese Ausführungen gelten in gleicher Weise für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten; auch hier wird trotz gewisser zwischen ihm und der datenverarbeitenden Stelle bestehender Treupflichten in begrenzten Ausnahmefällen auf die Unterrichtung des antragsberechtigten Betroffenen nicht verzichtet werden können. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 26) : Wieviel Atomkraftwerke sind in der Sowjetunion, der Volksrepublik Polen, der CSSR und der DDR bereits in Betrieb, in Bau, in fortgeschrittener Planung? In der Sowjetunion sind 24 Kernkraftwerke (5 216 MW) in Betrieb, 28 Kernkraftwerke (26 380 MW) im Bau oder in Planung. In der Deutschen Demokratischen Republik werden 3 Kernkraftwerke (879 MW) betrieben; 10 Kernkraftwerke (4 400 MW) werden gebaut oder geplant. Die CSSR betreibt 1 Kernkraftwerk (110 MW) ; gebaut werden derzeit weitere 4 Kernkraftwerke (1 870 MW). In Polen ist 1 Kernkraftwerk (408 MW) geplant. Diese Zahlen sind den Angaben im Jahrbuch für Atomwirtschaft und Unterlagen der Internationalen Atomenergie-Organisation entnommen. Wieweit die Kernkraftwerke in der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik erst geplant oder bereits im Bau sind, läßt sich aufgrund dieser Unterlagen nicht beantworten. Im übrigen wird auf die Antwort des Herrn Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens in der 17. BT-Sitzung vom 16. März 1977, S. 957 verwiesen. Anlage 75 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 27 und 28) : Ist die Bundesregierung bereit, und wenn ja, was hat sie bisher unternommen, um die Rechtsvorschriften des öffentlichen Dienstleistungsbereichs zumindest im Verantwortungsbereich des Bundes an das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen? Welche Vorschriften des öffentlichen Dienstleistungsbereichs kommen nach Ansicht der Bundesregierung im einzelnen für eine derartige Anpassung in Betracht, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Anpassung auch außerhalb ihres unmittelbaren Verantwortungsbereichs bei Ländern, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Unternehmungen herbeizuführen? Zu Frage B 27: Die Bundesregierung hält es für geboten und ist in ihrem Verantwortungsbereich bereit, die Rechtsvorschriften des öffentlichen Dienstleistungsbereichs an die Gerechtigkeitsmaßstäbe anzupassen, die den rechtspolitischen Anstoß zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben haben. Dies bedeutet, daß der Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der im öffentlichen Dienstleistungsbereich gegebenen Besonderheiten wie z. B. Anschluß- und Benutzungszwang, Tarifgebundenheit und jederzeitige Leistungsbereitschaft, auch im Rahmen der durch Gesetz oder Verordnung geregelten Leistungs- oder Versorgungsverhältnisse zu verwirklichen ist. Der Bundesminister der Justiz hat deshalb anläßlich der Verkündung des AGB-Gesetzes am 15. Dezember 1976 die einzelnen Bundesminister sowie die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes schriftlich und unter Hinweis auf die jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen aufgefordert, sich in ihren Geschäftsbereichen für eine baldige Angleichung der für öffentliche Leistungen an den Bürger maßgeblichen Bedingungen an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes einzusetzen. Die Initiative des Bundesministers der Justiz, der in keiner der betreffenden Angelegenheiten selbst federführend ist, hat dazu geführt, daß die zuständigen Stellen in eine Überprüfung der in Betracht kommenden Vorschirften eingetreten sind. So bereitet der Bundesminister für Wirtschaft schon seit einiger Zeit in Zusammenarbeit mit Vertretern der Verbraucher und der Energieversorgungswirtschaft eine Verordnung vor, durch die die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas den heutigen technischen und rechtlichen Gegebenheiten und insbesondere auch den Erfordernissen eines angemessenen Verbraucherschutzes angepaßt werden sollen. Ferner ist beabsichtigt, eine sich an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes anlehnende Regelung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme und Wasser ebenfalls im Verordnungswege innerhalb der durch das AGB-Gesetz gesetzten Dreijahresfrist (§ 28 Abs. 3) folgen zu lassen. Der Bundesminister des Innern hat die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundeslän- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1395* der gebeten, die Anpassung der Mustersatzungen für die Gemeinden an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes als Beratungspunkt für die nächste Sitzung des Arbeitskreises III „Kommunale Angelegenheiten" vorzumerken. Zu Frage B 28: Einer Überprüfung in bezug auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen von Treu und Glauben bedürfen die schon erwähnten Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas, die Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, die Benutzungsbedingungen in den verschiedenen Dienstleistungsbereichen der Bundespost und die Beförderungsbedingungen der Eisenbahnen und sonstigen Linienverkehre (Straßenbahnen, Obus und Kraftfahrzeuge im Linienverkehr). Auf der Ebene der kommunalen Satzungen kommen für eine Überprüfung z. B. Satzungen für die Entwässerung sowie Friedhofssatzungen in Betracht. Darüber hinaus werden die zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder zu prüfen haben, ob weitere Benutzungs- und Leistungsbedingungen der öffentlichen Hände bzw. die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften Anlaß für eine Harmonisierung mit den Grundsätzen des AGB-Gesetzes geben. In meiner Antwort zu Ihrer vorangehenden Frage habe ich bereits auf die Initiativen des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers des Innern hingewiesen. Auch der Deutsche Landkreistag hat dem Bundesminister der Justiz zugesagt, die Bestrebungen zur Angleichung der kommunalen Be-nutzungs- und Anschlußbedingungen an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes zu unterstützen. Ich darf ferner auf die oben genannten Schreiben des Bundesministers der Justiz an die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Bezug nehmen, mit denen die Bundesregierung außerhalb ihres unmittelbaren Verantwortungsbereichs auf eine Angleichung der öffentlich-rechtlichen AGB an die Grundsätze des AGB-Gesetzes hinzuwirken versucht. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 29) : Kann die Bundesregierung die Aussage vorn Generalbundesanwalt Buback im Zusammenhang mit dem neuesten Spionagefall bestätigen, daß bald der Punkt erreicht sein", könne, ,wo unsere Handlungsfähigkeit gelähmt ist", nachdem ,in einer so guten Lage wohl selten ein Geheimdienst" wie der Ost-Berlins gewesen sei, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, zumal auch SED-Chef Honecker erklärt hat, daß ,die DDR weit bessere Agenten als die Bundesrepublik" habe? Der Generalbundesanwalt hat mir zwar auf Anfrage bestätigt, daß er sinngemäß gegenüber der Presse die in Ihrer Anfrage angesprochene Äußerung getan habe. Er hat mir jedoch gleichzeitig mitgeteilt, er sei der Meinung, daß mit der in den Jahren 1974 bis 1977 gelungenen Enttarnung von Agenten, mit der Verfeinerung der Abwehrmethoden und der von den zuständigen Behörden mit Nachdruck betriebenen Strafverfolgung und Strafvollstreckung eine Entwicklung eingeleitet sei, die diese Sorgen nicht aktuell werden lassen würde. Dieser Meinung des Generalbundesanwalts schließt sich die Bundesregierung an. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 30) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von arabischer Seite deutschen Firmen aufgezwungenen Israel-Boykotterklärungen ungeachtet der Mißbilligung durdi die Bundesregierung und ungeachtet der §§ 4, 40 Abs. 2 des Beurkundungsgesetzes, § 14 Abs. 2 der Bundesnotarordnung in ständiger Praxis von deutschen Notaren beglaubigt und von deutschen Gerichtspräsidenten überbeglaubigt werden, so daß diese Behörden laufend Einnahmen aus dem Israel-Boykott erzielen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf eine gemeinsame Aktion der Landesjustizverwaltungen hinzuwirken, mittels derer die genannten Behörden auf die Bedenken gegen diese Praxis hingewiesen werden? Die Erklärungen, die arabische Abnehmer von deutschen Firmen verlangen und deren Ablehnung die Bundesregierung bereits in der Antwort vom 4. Februar 1977 auf Ihre schriftliche Frage (Steno-Bericht S. 560 B) deutlich gemacht hat, müssen der Rechtslage im internationalen Urkundsverkehr entsprechend durch die zuständige Auslandsvertretung oder eine andere Behörde des arabischen Landes, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, legalisiert werden. Zur Vorbereitung der Legalisation bedarf die notariell beglaubigte Urkunde in der Regel einer Zwischenbeglaubigung durch den zuständigen Präsidenten des Landgerichts. Durch die Beglaubigung der Unterschrift übernimmt der Notar oder der Präsident des Landgerichts keine Verantwortung für den Inhalt der Urkunde. Die Urkundstätigkeit darf nur aus den in § 4 des Beurkundungsgesetzes zugelassenen Versagungsgründen abgelehnt werden. Der zu dieser Vorschrift vorliegenden Literatur und Rechtsprechung lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß dem Notar oder einer anderen Urkundsperson die Pflicht auferlegt wäre, die Beglaubigung der Unterschrift unter eine der in Rede stehenden Erklärungen zu verweigern. In diesem Zusammenhang ist auch zu bemerken, daß — wie bereits in der angeführten Antwort auf Ihre Anfrage und in der Antwort von Staatssekretär Dr. Rohwedder auf eine Anfrage des Abgeordneten Zoglmann (BT-Drucksache 7/5868 S. 11) dargelegt — kein gesetzliches Verbot besteht, eine derartige Erklärung abzugeben. Ob einer Firma, die sich der Forderung ihres Abnehmers beugt, subjektive Unredlichkeit vorgeworfen werden kann, wird sich kaum allgemein beantworten lassen. Im Streitfall steht die Entscheidung auch den unabhängigen Gerichten zu, die von den Beteiligten angerufen werden können. Im übrigen ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie häufig die Beglaubigung derartiger Erklärungen 1396* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 verlangt wird. Jedoch kann nicht davon gesprochen werden, daß die Notare und Behörden laufend Einnahmen aus dem Israel-Boykott erzielen, zumal die Gebühr sowohl für die notarielle Beglaubigung wie für die Zwischenbeglaubigung durch den Präsidenten des Landgerichts nur ein Viertel der vollen Gebühr, höchstens jedoch 250 DM (§ 45 Kostenordnung; Anlage 1 Buchst. a, bb der Justizverwaltungskostenordnung) beträgt. Da die Notare und die Präsidenten der Landgerichte, die mit der Beglaubigung der in Frage stehenden Erklärungen befaßt werden können, im Zuständigkeitsbereich der Länder tätig sind, werde ich Ihre Anfrage und meine Antwort den Landesjustizverwaltungen zur Kenntnis bringen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 31) : Sieht die Bundesregierung in der Errichtung von Zentralen Meldestellen für Kindesmißhandlungen eine Möglichkeit zur Überwindung des derzeit herrschenden Zuständigkeitswirrwarrs bei Meldungen über Kindesmißhandlungen, und ist sie gegebenenfalls bereit, solche Initiativen zu unterstützen oder selbst anzuregen? Die Tatsache, daß je nach Sachlage verschiedene Stellen zur Entgegennahme von Meldungen über Kindesmißhandlungen zuständig sein können (Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Vormundschaftsrichter, Jugendamt), bedeutet nach meiner Ansicht nicht, daß man von einem „Wirrwarr" sprechen müßte. Denn die Zuständigkeiten der Behörden und Gerichte sind nach sachlichen Gesichtspunkten sinnvoll abgegrenzt. Ich verstehe Ihre Frage deshalb nicht dahin, daß diese Zuständigkeiten zugunsten zentraler Meldestellen beseitigt oder eingeschränkt werden sollten. Wenn Ihre Anregung auf eine Koordinierung des Schutzes gefährdeter Kinder und eine Verbesserung der gegenseitigen Unterrichtung abzielt, so teile ich ihre Auffassung, daß derartige Möglichkeiten geprüft werden sollten. Für das Strafverfahren ist eine Verpflichtung zur Unterrichtung des Jugendamtes und des Vormundschaftsrichters für bestimmte Fälle bereits in Nummer 36 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vorgesehen. Ich bin gern bereit, die von Ihnen aufgeworfene Frage mit den zuständigen Bundesressorts zu erörtern. Falls Sie mich Ihre Vorstellungen über Organisation und Aufgabenbereich zentraler Meldestellen wissen lassen würden, könnten diese in die Erörterungen einbezogen werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 ■Frage B 32) : Ist die Bundesregierung tatsächlich der ihr zugeschriebenen Ansicht, daß das „öffentliche Programm für Zukunftsinvestitionen" auf seiten der Gemeinden aus Kreditmarktmitteln finanziert werden solle, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß durch eine solche Finanzierungspolitik die teilweise schon bedenkliche Verschuldung der Städte und Gemeinden weiter erhöht wird, und wie will die Bundesregierung die Gemeinden an diesem Programm beteiligen, die keine ausreichende Neuverschuldung mehr vornehmen können? Die Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, das dafür notwendige Wirtschaftswachstum und der verstärkt spürbare Strukturwandel erfordern in den nächsten Jahren nicht nur deutlich höhere private Investitionen, sondern auch besondere Anstrengungen zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Umweltbedingungen. Die Bundesregierung bereitet daher ein mehrjähriges öffentliches Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge („Programm für Zukunftsinvestitionen") vor. Für die Finanzierung dieses Programms stellt der Bund 8,2 Milliarden DM zur Verfügung; die Länder sollen sich mit 3,4 Milliarden DM und die Gemeinden mit 2,1 Milliarden DM beteiligen. Insgesamt sind damit 13,7 Milliarden DM für zusätzliche öffentliche Investitionen vorgesehen. Die zur Durchführung des Programms notwendigen Mittel wird sich der Bund auf dem Kapitalmarkt beschaffen; die Bundesregierung erwartet, daß Länder und Gemeinden die auf sie entfallenden zusätzlichen Investitionsausgaben mittragen und im Ergebnis ebenfalls aus Krediten finanzieren. Die sparsame Haushaltsführung der Gemeinden im vergangenen Jahr führte bei einer Zuwachsrate der Ausgaben von rund 5 v. H. und der Einnahmen von rund 12 v. H. — darunter Steuern + 12,5 v. H. — zu einer Verringerung der Nettokreditaufnahme von 6,8 Milliarden DM in 1975 auf rund 5,5 Milliarden DM in 1976. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß die Gemeinden in der Lage sein werden, ihren Beitrag zum Programm zu leisten. Wenn es in Einzelfällen überschuldete Gemeinden geben sollte, die sich am Programm nicht beteiligen können, so wäre es der Bundesregierung nicht möglich, eine Beteiligung zu gewährleisten. Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe der Länder, eine ausreichende Finanzausstattung ihrer Gemeinden sicherzustellen. Bei den Programmen nach Art. 104 a Abs. 4 GG berücksichtigen die Länder durch eine entsprechende Gestaltung der Zuschüsse die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden. Im übrigen enthält der Programmteil „Wasserwirtschaftliche Zukunftsvorsorge", auf den rund die Hälfte der vorgesehenen zusätzlichen, anteilig mit eigenen Mitteln zu finanzierenden Investitionsausgaben der Gemeinden entfällt, fast ausschließlich Maßnahmen, deren Refinanzierung über Gebühren und Beiträge erfolgt. Auch der zweite wesentliche Teil des gemeinsamen Programms („Verbesserung der Wohnumwelt"), in dem der Bund rund 1 Milliarde DM zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zur Verfügung zu stellen beabsichtigt, sieht für die Kommunen überwiegend die günstigen Zuschußquoten nach dem Städtebauförderungsgesetz — die Gemeinden erhalten Zuweisungen von zwei Dritteln der Kosten von Bund und Ländern — als Finanzhilfen vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1397* Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 33) : Sind die Gründe, die die Bundesregierung 1973 für die Streichung des Abzugs von Schuldzinsen als Sonderausgaben angeführt hat, nämlich „der angestrebte konjunkturelle Effekt' einer „Dämpfung der Nachfragesteigerung" nach ihrer Auffassung auch heute noch gegeben, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, falls sie dies verneint, vorschlagen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Abzug von Schuldzinsen als Sonderausgaben wieder einzuführen. Für die Streichung des Schuldzinsenabzugs durch das Steueränderungsgesetz 1973 waren nicht nur konjunkturpolitische, sondern auch steuerpolitische Gründe maßgebend. Die Bundesregierung hielt es in Übereinstimmung mit dem Gutachten der Steuerreformkommission aus dem Jahre 1971 nicht mehr für gerechtfertigt, Schuldzinsen aus Verbindlichkeiten, die zum Bereich der privaten Lebensführung oder zur einkommensteuerrechtlich nicht relevanten Vermögenssphäre gehören — z. B. Kredite zur Anschaffung von privaten Vermögensgegenständen oder zur Finanzierung von Spielschulden —, zum Abzug zuzulassen. Darüber hinaus sollte ausgeschlossen werden, daß der Sonderausgabenabzug von Schuldzinsen in bestimmten Fällen zu Vertragsgestaltungen mit unangemessenen Steuervorteilen ausgenutzt wurde. Soweit Schuldzinsen mit Verbindlichkeiten in Zusammenhang stehen, die dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wie z. B. Schulden zur Finanzierung von Krankheitskosten, können die Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 34) : Auf welchen Betrag schätzt die Bundesregierung die Kosten, die den Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland durch die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Sozialabgaben entstehen? Der Bundesregierung liegen keine Daten für eine einigermaßen verläßliche Schätzung der Kosten vor, die den Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland durch die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und der Sozialabgaben entstehen. Diese Kosten gehen aber in der Regel in die Kalkulation ein. Sie sind bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abziehbar und mindern damit die ertragsteuerliche Belastung. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 35) : Auf welchen Betrag schätzt die Bundesregierung die Kosten, die den Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland durch statistische Erhebungen für staatliche Stellen entstehen? Die Bundesregierung hat keine Schätzungen über die Kosten durchgeführt, die den Betrieben und sonstigen Personen oder Institutionen bei der Beantwortung der durch Gesetz oder Verordnung ausgelösten Bundesstatistiken entstehen. Zu dem angesprochenen Fragenbereich hat sich die Bundesregierung eingehend in der 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Februar 1976 (vgl. Stenographischer Bericht, S. 15526*, Anlage 5) geäußert. Die dort wiedergegebenen Ausführungen treffen in vollem Umfang auch auf die aus der Durchführung von Bundesstatistiken entstehenden Kosten bei Betrieben zu. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauck (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen B 36 und 37) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Grenzspeditionen, die als Hauptverpflichtete im Rahmen des Zollgutversands beim grenzüberschreitenden Warenverkehr in der Europäischen Gemeinschaft (EG) tätig sind, oder deutsche Abgangszollstellen keine oder nur eine ungenügende Amtshilfe von den Bestimmungszollstellen aus Frankreich, Großbritannien und Italien bei Nachforschungen nach dem Verbleib des Zollguts wegen Ausbleibens des Rückscheins erhalten, und was kann die Bundesregierung tun, um bei Beschwerden sicherzustellen, daß die in der EG verbindlich geregelte Amtshilfe von den Mitgliedern eingehalten wird? Ist die Bundesregierung bereit, an sie herangetragenen Einzelfällen nachzugehen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich für Speditionsfirmen, die als Hauptverpflichtete im Rahmen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens tätig werden, im Einzelfall Schwierigkeiten ergeben können, wenn das Versandverfahren wegen Ausbleibens der Empfangsbestätigung der Bestimmungszollstelle (des sog. Rückscheins) nicht abgeschlossen werden kann. Um die Klärung solcher Fälle zu erleichtem, hat der Versandausschuß der EG bereits 1972 ein Suchverfahren festgelegt, das beim Ausbleiben des Rückscheins anzuwenden ist. Zeitliche Verzögerungen bei der Erledigung der Suchverfahren lassen sich jedoch nicht immer vermeiden, weil zur Klärung des Sachverhalts oft umfangreiche Ermittlungen erforderlich werden. In der Vergangenheit aufgetretene Schwierigkeiten bei Versandverfahren insbesondere nach Frankreich, Großbritannien und Italien sind im Versandausschuß der EG mit dem Ergebnis erörtert worden, daß die Zahl der offenstehenden Fälle sehr zurückgegangen ist. Hierzu dürfte auch beigetragen haben, daß die Hauptverpflichteten mehr als früher von der 1398* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Möglichkeit Gebrauch machen, sich von der Bestimmungszollstelle eine sog. Eingangsbescheinigung ausstellen zu lassen, für die ein besonderer Vordruck besteht. Um dieses Verfahren noch weiter zu verbessern, soll der Vordruck künftig in die Versandanmeldung eingedruckt und damit sichergestellt werden, daß jeder Warenführer eine Eingangsbescheinigung der Bestimmungszollstelle erhalten kann. Offenstehende Versandverfahren, die auf das Ausbleiben des Rückscheins zurückzuführen sind, können hierdurch wesentlich schneller geklärt werden. Das Bundesfinanzministerium ist Schwierigkeiten bei der Abwicklung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens in begründeten Fällen nachgegangen. Es wird sich auch weiter dafür einsetzen, daß die Versandverfahren zügig abgewickelt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 38) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Durchführung des von ihr angekündigten mittelfristigen Investitionsprogramms die kleinen und mittleren Unternehmen und auch die strukturschwachen und konjunkturell benachteiligten Gebiete bevorzugt zu berücksichtigen, um damit etwas an sektoralen und regionalen Schwachstellen zu verbessern? Die Bundesregierung hält nach wie vor an dem Ziel der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft fest; sie unterstützt deshalb alle zweckdienlichen stabilitätsorientierten Maßnahmen, die auf dieses Ziel gerichtet sind. Die seit Jahren anhaltenden Divergenzen in der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten lassen es jedoch zweifelhaft erscheinen, ob die Wirtschafts- und Währungsunion so schnell vollendet werden kann, wie ursprünglich geplant. Diese unbefriedigende Lage in der Gemeinschaft hat Bundesminister Dr. Apel in Hamburg angesprochen, als er darauf hinwies, daß Fortschritte auf dem Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion eine deutliche Annäherung der wirtschafts-, finanz- und gesellschaftspolitischen Grunddaten erfordern. Die Bundesregierung mißt verstärkten Konsultationen zur engeren Koordinierung der Politik in diesen Bereichen besondere Bedeutung bei. Sie ist der Auffassung, daß in dem vom Rat am 14. März einstimmig gebilligten Vierten Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik konkrete Ansatzpunkte für einen besseren Zusammenhalt in der Gemeinschaft enthalten sind. Anlage 85 Antwort des Parl. Statssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 39) : Ist die Bundesregierung nicht ebenfalls der Meinung, wie sie im Programm zur mittelfristigen Wirtschaftspolitik von der Europäischen Kommission vertreten und vom Europäischen Parlament unterstützt wird, daß alles getan werden muß, um die Wirtschafts- und Währungsunion voranzubringen, weil sonst die Bemühungen um Vollbeschäftigung und Stabilität in der Europäischen Gemeinschaft nicht zu verwirklichen sind? Bereits in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat der Bundeskanzler angekündigt, daß die Maßnahmen im Zuge des mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramms zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge („Programm für Zukunftsinvestitionen") insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten durchgeführt werden. Dies findet seinen Ausdruck in den Projektvorschlägen der Bundesressorts, die dem Kabinett am 23. März 1977 zur Entscheidung vorgelegt worden sind. Die Verbesserung „sektoraler Schwachstellen" ist ebenfalls erklärtes Ziel der Bundesregierung, die in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1977 ausführte, daß von dem Programm unmittelbare zusätzliche Beschäftigungswirkungen vor allem in der Bauwirtschaft erwartet werden. Nach Zusammenstellung der Ressortvorschläge entfallen von der primären Auftragsentwicklung 1977 in Höhe von etwa 3,5 Milliarden DM auf den Hochbau und den eigentlichen Tiefbau je rund ein Drittel, 15 v. H. gehen in den Tiefbaubereich, der hinsichtlich seiner Arbeitsplatzstruktur dem Hochbau nahesteht. Von der Durchführung des „Programms für Zukunftsinvestitionen" sind nicht nur unmittelbar zusätzliche Beschäftigungswirkungen — vor allem in der Bauwirtschaft — zu erwarten, sondern es werden davon auch multiplikative Einkommens- und Nachfragewirkungen auf die gesamte Wirtschaft, und damit auch auf kleine und mittlere Unternehmen, ausgehen. Durch das Programm werden darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die mittelfristigen Erwartungen aller Unternehmen verbessert und ihre Dispositionen hinsichtlich ihrer eigenen Investitionen erleichtert. Dadurch werden die Voraussetzungen für eine anhaltende Wirtschaftsexpansion nachhaltig gestärkt. Da es sich im übrigen bei dem Programm um ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur handelt, werden private Investitionen nur dann gefördert, wenn die betreffenden Projekte eindeutig im öffentlichen Interesse liegen (z. B. Ausbau der Fernwärme durch Versorgungsunternehmen). Das Programm ist kein Konjunkturprogramm mit gezieltem Einsatz in konjunkturell benachteiligten Gebieten. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 40 und 41) : Wie hoch ist, bezogen auf das Bruttosozialprodukt 1977, der Staatsverbrauch auf allen öffentlichen Ebenen insgesamt und aufgeteilt auf diese Ebenen? Wie hoch ist der Staatsverbrauch in der vorstehenden Unterteilung absolut und prozentual im Verhältnis zum Umsatzsteueraufkommen (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) mit Umsatzsteuer belastet, und welche Mehrbelastung ergibt sich für die öffentlichen Ebenen, wenn der Umsatzsteuersatz von 11 auf 13 v. H. bzw. von 5,5 auf 6,5 v. H. erhöht wird? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1399* Zu Frage B 40: Der Staatsverbrauch, bezogen auf das Bruttosozialprodukt, beträgt nach der Jahresprojektion der Bundesregierung in 1977 etwa 20 1/2 %. Eine genaue Aufteilung auf die einzelnen Ebenen liegt nicht vor, weil bei Vorausschätzungen mangels ausreichender Daten keine solche Aufteilung vorgenommen werden kann. Für das Jahr 1976 betrug nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes der Staatsverbrauch bezogen auf das Bruttosozialprodukt für die einzelnen Ebenen (in %) : Bund 4,5 Länder 6,5 Gemeinden 3,4 Gebietskörperschaften 14,3 Sozialversicherung 6,4 Staat insgesamt 20,7 Zu Frage B 41: Von den Ausgaben der Gebietskörperschaften sind nur Sach- und Investitionsausgaben mit der Umsatzsteuer belastet, wobei bestimmte Sach- und Investitionsausgaben ermäßigt besteuert (z. B. Bundeswehrverpflegung) bzw. steuerfrei (z. B. Grundstückskäufe) sind. Der Staatsverbrauch schließt auch Löhne und Gehälter ein und ist insoweit für die Umsatzsteuerbelastung der öffentlichen Hand nicht relevant. Für 1978 — das Jahr der geplanten Umsatzsteuererhöhung — werden die Sach- und Investitionsausgaben aller Gebietskörperschaften schätzungsweise mit knapp 10 % Umsatzsteuer belastet sein. Vom gesamten Umsatzsteueraufkommen werden etwa 15 % von den Gebietskörperschaften erbracht. Das entspricht im Jahre 1978 bei einer Erhöhung der Umsatzsteuersätze von 11 % auf 13 % bzw. 5,5 % auf 6,5 % Mehrbelastungen der Gebietskörperschaften in einer Größenordnung von 1,8 bis 2 Milliarden DM. Eine Aufgliederung dieser Mehrbelastungen ist zur Zeit, wie bereits gesagt, auf Grund unzureichender statistischer Daten nicht möglich. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 42) : Treffen die von Presse und Fernsehen im Rahmen der Diskussionen um die Kernenergie getroffenen Feststellungen zu, daß die Uranvorräte schneller verbraucht sind als das Erdöl, und wenn ja, welches verbindliche Zahlenmaterial liegt der Bundesregierung darüber vor? Der Bundesregierung liegen über die Vorräte der beiden Rohstoffe die folgenden Daten vor: 1. Uranvorräte der westlichen Welt mit Gewinnungskosten bis 30 US $ / lb U3O8 (nach Erhebungen der OECD vom Dezember 1975) : Sichere Vorräte 1,8 Millionen t U wahrscheinliche Vorräte in bestimmten Lagerstätten 1,7 Millionen t U vermutete Vorräte in bestimmten Regionen ca. 6 Millionen t U Uranbedarf der westlichen Welt kumuliert: bis 1993: ca. 1,7-1,9 Millionen t U bis 2000: ca. 3,6-3,8 Millionen t U bis 2025: ca. 10 Millionen t U (Der hierbei weltweit zugrunde gelegte Kernkraftwerksausbau wird sich voraussichtlich nicht so schnell durchführen lassen.) Unter der Voraussetzung, daß die Reserven dem Bedarf entsprechend abgebaut werden können, werden bis 1993 die sicheren Uranvorräte, bis 2000 die wahrscheinlichen und bis 2025 die z. Z. vermuteten Vorräte ausreichen. Diese Rechnungen basieren auf den mit den heutigen Technologien wirtschaftlich ausbeutbaren Vorräten. Es ist zu vermuten, daß mit fortschreitender Entwicklung der Gewinnungstechnologie auch Armerze und in beschränktem Umfang das im Meerwasser enthaltene Uran zur Deckung des Bedarfs beitragen können. 2. Erdölvorräte der Welt: nachgewiesene und technischwirtschaftlich gewinnbare Vorräte ca. 100 Milliarden t vermutete Vorräte in bestimmten Regionen ca. 190 Milliarden t Erdölförderung weltweit in 1976: 2,85 Milliarden t Rein rechnerisch ergibt sich daraus bei gleichbleibendem Bedarf bzw. gleichbleibender Förderung eine Lebensdauer von 35 Jahren für die nachgewiesenen Reserven und von etwa 100 Jahren bei Einbeziehung der noch vermuteten Vorräte. Erheblich geringere Lebensdauern ergeben sich unter der Annahme von Fördersteigerungen: jährlicher Förderzuwachs 2 v. H. 4 v. H. 6 v. H. nachgewiesene Reserven Erdöl 26 21 18 Jahre Gesamtreserven Erdöl 55 40 33 Jahre (nachgewiesene + vermutete) 3. Unter den angenommenen Verbrauchsentwicklungen werden also die heute bekannten und die in bestimmten Regionen vermuteten, wirtschaftlich nutzbaren Uranvorräte der westlichen Welt bis zum Jahr 2025 und die weltweiten Erdölvorräte je nach jährlichem Verbrauchszuwachs bei 2 v. H. bis 2030, bei 4 v. H. bis 2020 und bei 6 v. H. bis 2010 ausreichen. 1400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 43 und 44) : Auf Grund welcher Erkenntnisse kommt die Bundesregierung zu der Schlußfolgerung (meine Anfrage, Teil B, Nr. 74 Drucksache 8/129, Antwort am 2. März 1977), daß „auch der Bau von zusätzlichen Leitungen, insbesondere nach Süden, wie er für einen Stromtransport bei einer Leitungskonzentration im Ruhrgebiet erforderlich wäre, bereits heute auf Schwierigkeiten unter anderem aus Gründen des Landschaftsschutzes stößt, und was ist zu unternehmen, um gegebenenfalls die Hindernisse, die vorhanden sind, zu beseitigen? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den Einsatz von Steinkohlenkraftwerken im süddeutschen Raum, und ist es wirtschaftlich nicht sinnvoller, Strom anstelle von Kohle in den süddeutschen Raum zu transportieren? Zu Frage B 43: Die Probleme für die Trassierung einer Hochspannungsleitung liegen im wesentlichen darin, daß eine Vielzahl von Gemeinden, Wald- und Grundstückseigentümern sowie Naturschützern bei einem Planfeststellungsverfahren für ein solches Projekt angesprochen sind. Die Schwierigkeiten und Hindernisse sind in erster Linie in unserem eng besiedelten Raum begründet. Aufgrund der gegebenen Verwaltungszuständigkeit hat die Bundesregierung keinen Einfluß auf eine Abkürzung insbesondere der Planfeststellungsverfahren. Als Beispiel für die Schwierigkeiten beim Bau einer 380-kV-Trasse wird von der Elektrizitätswirtschaft das Projekt Großkrotzenburg-Urberach angeführt. Die Bemühungen für dieses Projekt laufen seit 1970 und es konnte trotz mehrfach seitens der Elektrizitätswirtschaft angebotener Alternativtrassen bis heute keine endgültige Planfeststellung erzielt werden. Diese Leitung hätte für die Elektrizitätswirtschaft insofern Bedeutung, als damit der Engpaß der Nord-Süd-Trassen im Frankfurter Raum gemildert wird. Die Störung am 13. April 1976, derzufolge aufgrund einer Verquickung mehrerer anderer ungünstiger Umstände weite Teile Süddeutschlands bis zu 2 Stunden spannungslos waren, hätte nach Ansicht der Fachleute diese Folge nicht gehabt, wenn zu dieser Zeit die obengenannte Leitung in Betrieb gewesen wäre. Zu Frage B 44: In Gesprächen mit den süddeutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen bemüht sich die Bundesregierung seit Jahren, diese zu einem höheren Einsatz von Steinkohle in ihren Kraftwerken zu bewegen. Sie hat nicht zuletzt mit der Novellierung des Dritten Verstromungsgesetzes die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Angesichts der bekannten Schwierigkeiten beim Kernkraftwerksbau ist sie ferner der Auffassung, daß ein höherer Steinkohleneinsatz durch den Zubau weiterer Steinkohlenkraftwerke in diesem Raum trotz der damit auch verbundenen Schwierigkeiten notwendig ist. Verstärkter Stromtransport aus den Revieren ist aufgrund der oben dargelegten Engpässe in der Leitungskapazität und auch im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten nur begrenzt möglich. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 45) : Was unternimmt die Bundesregierung gegen Dumpingpraktiken der Sowjetunion, die den bestehenden Seeverkehr zwisdien Hamburg und Marokko, der durch die Oldenburg-Portugiesisdie Dampfschiff-Reederei und die marokkanische Schiffahrtsgesellsdiaft durchgeführt wird, gefährden? Die Bundesregierung untersucht z. Z. die Auswirkungen der Teilnahme östlicher Staatsreedereien am Seeverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittländern sowie Maßnahmen zum Schutz der deutschen Seeverkehrsinressen. Der neue sowjetische Liniendienst zwischen deutschen und marokkanischen Häfen gehört zu diesem Problemkreis. Es ist beabsichtigt, in Verhandlungen mit den sowjetischen Stellen den Drittlandverkehr (CrossTrade) auf eine beiderseitig befriedigende Grundlage zu stellen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 46 und 47): In welchem Umfang wurde die Wärmeschutzverordnung zum Energieeinsparungsgesetz mit Verbänden und betroffenen Firmen vor endgültiger Abfassung besprochen, und wie erklärt es sich dann, da$ beim Einsatz fugendichter Fenster für die Heizung ein Raumleistungsverhältnis von 4 cbm pro kW vorgeschrieben ist und dies die Aufstellung von dezentralen Heizungssystemen entscheidend behindert? In welchem Umfang wird durch die Wärmeschutzverordnung insbesondere in § 1 der Einsatz von Gasheizungssystemen in Zukunft verhindert, weil durch die vorgeschriebenen fugendichten Fenster die notwendige Luftmenge nicht mehr für die Gasheizung zur Verfügung steht? Zu Frage B 46: Bis zur endgültigen Fassung des Entwurfs der Wärmeschutz-Verordnung haben die federführenden Ressorts BMWi und BMBau den Text mehr als ein Jahr lang mit Vertretern aus Wissenschaft, Verwaltung, Technik und den betroffenen Wirtschaftsverbänden — darunter auch der DVGW, die FIGAWA, dem BGW und der VdZ — beraten. Neben einer großen Anzahl bilateraler schriftlicher und persönlicher Kontakte haben zwei offizielle Anhörungen der Fachverbände stattgefunden. Bei der letzten Anhörung am 28. Februar 1977/1. März 1977 hat nochmals eine intensive Diskussion auch der von Ihnen angesprochenen Frage stattgefunden. Das Ergebnis dieser Erörterung hat die endgültige Formulierung der Wärmeschutz-Verordnung entscheidend beeinflußt. Danach enthält die Wärmeschutz-Verordnung keine zahlenmäßigen Festlegungen oder sonstige exakte Limitierungen des Raumleistungsverhältnisses oder des Luftwechsels und bringt nunmehr im Wortlaut zum Ausdruck, daß „zur Gewährleistung einer aus Gründen der Hygiene und Beheizung erforder- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1401* lichen Lufterneuerung ... bestimmte Lüftungseinrichtungen zulässig sind". Das von Ihnen angenommene Raumleistungsverhältnis von 4 ms pro kW ist nicht vorgeschrieben. Zu Frage B 47: Wie bereits aus der Antwort zu § 1 ersichtlich, stehen auch die vorgeschlagenen Vorschriften über fugendichte Fenster dem Einbau und dem Betrieb dezentraler Gasheizungssysteme nicht entgegen. Die Wärmeschutz-Verordnung stellt sicher, daß Lüftungseinrichtungen zugelassen sind, die eine u. a. für die Beheizung erforderliche Lufterneuerung gewährleisten. Im übrigen weise ich darauf hin, daß bei der Begrenzung der Fugendurchlässigkeit der Fenster in der Wärmeschutz-Verordnung lediglich der Stand der Technik im Fensterbau festgeschrieben worden ist, wie er in DIN 18055, Blatt 2, Ausgabe August 1973, niedergelegt ist. Die auf dem Gebiet des Fensterbaus vorhandenen Überwachungsgemeinschaften haben ihre Gütebedingungen auf die o. g. Norm abgestimmt. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 48): Wird die Bundesregierung angesichts der sich immer mehr ausbreitenden Tollwut in Landkreisen, die an die CSSR grenzen, darauf hinwirken, daß in der CSSR, aus der diese Seuche durch erkrankte Tiere offenbar eingeschleppt wird, die erforderlichen Gegenmaßnahmen ergriffen werden? Die Bekämpfung der Tollwut ist ein internationales Problem, gleichwohl ist sie von den betroffenen Staaten in eigener Verantwortlichkeit durchzuführen. Das schließt selbstverständlich inter- und supranationale Kontakte nicht aus, im Gegenteil, solche Kontakte werden in größerem Rahmen gefördert und von der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch intensive Mitarbeit in einschlägigen internationalen Gremien gepflegt. So hat sich insbesondere das Internationale Tierseuchenamt in Paris wiederholt mit Fragen der Toliwutbekämpfung befaßt, zuletzt in der Konferenz der Regionalkommission für Europa, die im September 1971 in Prag stattgefunden hat, und anläßlich der 44. Generalversammlung im Mai 1976 in Paris. Die Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der Tschechoslowakei tritt in erster Linie bei Wildtieren auf und wird insbesondere vom Fuchs verbreitet; die Haustiertollwut spielt bei der Verbreitung der Seuche eine untergeordnete Rolle. Was die Verbreitung der Tollwut in beiden Ländern anbelangt, darf ich Ihnen folgende Darstellung geben: 1. In der Bundesrepublik Deutschland sind 1975 = 5 718 Tiere und 1976 = 8 634 Tiere als mit Tollwut befallen festgestellt worden; die Zunahme der Tollwut beträgt von 1975 zu 1976 = 51 %. 2. Es grenzen 12 Kreise an die CSSR an, in denen 1975 = 158 und 1976 = 184 Tollwutfälle (Zahl der Tiere) festgestellt wurden; das entspricht einer Steigerung der Tollwut in diesen 12 Kreisen von nur 16,5 %. 3. In der CSSR sind nach den hier verfügbaren Unterlagen 1975 = 360 Neuausbrüche (Zahl der Tiere) und 1976 = 433 Neuausbrüche registriert worden, was einer Zunahme von etwa 20 % entspricht. Die hier aufgezeigten Relationen geben m. E. keinen Hinweis dafür, daß das Tollwutgeschehen in den Gebieten entlang der Grenze zur CSSR durch Einschleppungen aus der CSSR gravierend beeinflußt wird. Ich möchte vielmehr annehmen, daß die absolute Zunahme der Tollwutfälle in der Bundesrepublik Deutschland wie in den genannten Grenzkreisen auf die in den Jahren 1975 und 1976 nicht mehr so konsequent durchgeführte Bekämpfung der Tollwut beim Fuchs zurückzuführen ist. Mit dem Inkraftsetzen der neuen Tollwutbekämpfungsvorschriften (Verordnung vom 11. März 1977 — BGB1. I S. 444) am 19. März 1977 wird nunmehr wieder eine verstärkte Tollwutbekämpfung durch geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Fuchspopulation möglich sein. Die Einfuhr von Tieren, mit denen die Tollwut eingeschleppt werden könnte, wird selbstverständlich kontrolliert. So müssen Hunde und Hauskatzen, die aus der CSSR in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, nach entsprechender amtstierärztlicher Untersuchung von Gesundheitsbescheinigungen oder Impfnachweisen begleitet sein. Wie jedoch bereits dargelegt, ist eine Verschleppung der Tollwut durch Hunde und Hauskatzen im internationalen Verkehr zahlenmäßig von ausgesprochen geringer Bedeutung. Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß Wildtiere, insbesondere Füchse, über die gemeinsame Grenze mit der CSSR wechseln und daß sich unter diesen Tieren auch tollwutinfizierte befinden, die die Seuche von der einen Seite der Grenze zur anderen tragen können. Dies aber kann nur durch verstärkte Bekämpfungsmaßnahmen auf beiden Seiten der Grenze vermindert werden, von deren Notwendigkeit auch der Veterinärdienst der CSSR, wie ich aus häufigen Kontakten mit diesem weiß, überzeugt ist. Ich werde auch im Rahmen künftiger internationaler Begegnungen auf das Problem der Tollwutbekämpfung insbesondere in Grenzgebieten immer wieder hinweisen. Anlage 92 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 49) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren ergriffen, um eine wirksamere Kontrolle der Importe für Obst und Gemüse gemäß den Bestimmungen des Lebensmittelrechts sicherzustellen? 1402* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts Verbindung mit den für die Durchführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zuständigen obersten Landesbehörden aufgenommen, um Material für eine auf § 49 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) gestützte Verordnung zur Verbesserung der Überwachung eingeführter Lebensmittel, aber auch anderer dem LMBG unterfallender Erzeugnisse, zu sammeln. Hierbei hat sich gezeigt, daß die Kontrolle von Obst- und Gemüseimporten nach den Erfahrungen der obersten Landesbehörden wirksam durchgeführt wird. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, daß auf Anregung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit der Bundesminister der Finanzen eine Dienstanweisung erlassen hat, wonach die zollrechtlichen Einlaßstellen unverzüglich jede Abfertigung größerer Importe von Obst und Gemüse den zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung unter Angabe des Absenders und Empfängers sowie der Art und Menge der Waren mitzuteilen haben. Dies ermöglicht den Lebensmittelüberwachungsbehörden die rasche Untersuchung der leicht verderblichen Waren, bevor diese in den Verkehr gebracht werden. Davon abgesehen hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in mehreren Fällen, in denen der Verdacht bestand, daß Obst und Gemüse, das nicht den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprach, in größeren Mengen eingeführt würde, die obersten Landesbehörden hiervon unterrichtet und gebeten, die betreffenden Lebensmittel in verstärktem Maße zu kontrollieren. Darüber hinaus sind in einigen Fällen die zuständigen Behörden der Exportländer von den Beanstandungsfällen unterrichtet worden mit der Bitte, darauf hinzuwirken, daß die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften künftig beachtet werden. Außerdem hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Gespräch mit dem Zentralverband des deutschen Früchte-Import- und Großhandels e. V. Möglichkeiten aufgezeigt, wie von seiten der Importeure die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelrechts besser gewährleistet werden kann. Dieses Gespräch hat nicht zuletzt zu dem Aufbau privater Untersuchungsringe geführt, d. h., die hierfür zusammengeschlossenen Importeure haben gemeinsam Möglichkeiten geschaffen, die von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland verbrachten Lebensmittel regelmäßig untersuchen zu lassen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 50 und 51) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die obligatorische Intervention von Backweizen auch zukünftig anzuwenden, und welche vorbereitenden Arbeiten hat sie hierzu gegebenenfalls in die Wege geleitet? Welche exakten Kriterien müssen, sofern die fakultative Intervention von Backweizen eintritt, geschaffen werden, nach denen sich alle am Markt Beteiligten richten können vor allem im Hinblick auf Preise und Termine? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß der Preis für Backweizen auch im Rahmen des im vorigen Jahr vom Ministerrat beschlossenen Referenzpreissystems durch möglichst wirkungsvolle Maßnahmen gestützt wird. Sie hat deshalb in Brüssel vorgeschlagen, daß — während der ersten drei Monate des Wirtschaftsjahres und — am Ende des Wirtschaftsjahres, falls sich Überschüsse zeigen, die Preisstützung ähnlich der bisherigen obligatorischen Intervention durchgeführt wird. Die hierfür zuständige EG-Kommission hat neuerdings ihre Bereitschaft erkennen lassen, Maßnahmen im Sinne des Vorschlages der Bundesregierung zu treffen. Nach der im Vorjahr beschlossenen Marktregelung sind die Marktpreise für Backweizen im Hinblick auf den Referenzpreis zu stützen. Als Referenzqualität hat die EG-Kommission für das Wirtschaftsjahr 1977/78 eine Mindestqualität vorgesehen, für die der auch in der Bundesrepublik bereits angewandte Teigtest maßgeblich ist. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Praxis die Richtlinien des Bundesarbeitsministers zur Gewährung vdn besonderen Leistungen zur Förderung der Mobilität vom 10. November 1976 beruflich nicht qualifizierten Jugendlichen — hier vor allem den Schulabgängern — nur selten zugute kommen, da dieser Personenkreis mit Ausnahme des § 5 Abs. 1 Nr. 1 a. a. O. die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllen kann, und was gedenkt sie zu tun, den Schulabgängern den Start ins Berufsleben zu erleichtern? Die Richtlinien zur Gewährung von besonderen Leistungen zur Förderung der Mobilität an Arbeitslose vom 10. November 1976 sollen die Wiedereingliederung seit längerer Zeit arbeitslos gemeldeter Arbeitsuchender in das Berufsleben fördern; sie stellen deswegen nicht besonders auf die berufliche Lage von jugendlichen Arbeitsuchenden und Schulabgängern ab, obwohl auch dieser Personenkreis Leistungen nach den Richtlinien erhalten kann, wenn er ihre Voraussetzungen erfüllt. Der Start der Schulabgänger in das Berufsleben wird vor allem durch die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen an Teilnehmer berufsvorbereitender Maßnahmen und an Auszubildende in einer betrieblichen Berufsausbildung aufgrund von § 40 Arbeitsförderungsgesetz und der dazu ergangenen Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung erleichtert. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat am 16. Dezember 1976 eine Änderung dieser Anord- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1403* nung beschlossen und mit Wirkung zum 1. April 1977 die Bedarfsätze sowie die Freibeträge vom Einkommen der Eltern erhöht. Der Ausbildungsstellensituation wurde dabei durch eine überdurchschnittliche Erhöhung des Freibetrags, der bei einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses zusätzlich gewährt wird, Rechnung getragen. Der Bedarf für den Lebensunterhalt von Auszubildenden, die in einem Wohnheim oder Internat oder beim Ausbildenden untergebracht sind, wird außerdem durch einen Zuschlag von 100 DM für sonstige Bedürfnisse überdurchschnittlich erhöht (bisher 50 DM Taschengeld). Damit soll es den Jugendlichen und ihren Eltern erleichtert werden, sich — falls notwendig — für eine Ausbildung außerhalb ihres Wohnorts zu entscheiden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 6 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes — nach dieser Vorschrift zählen als Arbeitsplätze u. a. alle Stellen, auf denen Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden — ausbildungsfähigen Betrieben, insbesondere aber solchen des Handwerks, die durch eine Einstellung von Auszubildenden beschäftigungspflichtig gem. § 4 würden, keinen Anreiz gibt, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, und ist sie bereit, im Interesse der zahlreichen ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen dazu beizutragen, die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, indem sie § 6 Abs. 1 entsprechend ändert? Das Schwerbehindertengesetz vom 29. April 1974 hat die Arbeitgeber in § 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 nicht nur zur Beschäftigung Schwerbehinderter auf Arbeitsplätzen, sondern auch zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Jugendliche verpflichtet. Diese Regelung ist, obwohl sie nach eingehender Erörterung im Gesetzgebungsverfahren schließlich mit Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und aller Bundesländer zustande gekommen ist, nach Inkrafttreten des Gesetzes immer wieder in Frage gestellt worden. Die Bundesregierung hat dazu mehrfach gegenüber dem Deutschen Bundestag Stellung genommen, ausführlich in der Antwort vom 26. Juli 1976 auf eine Kleine Anfrage vom 1. Juli 1976 (Drucksache 7/5225). Der darin eingenommene Standpunkt gilt unverändert. Die gesetzliche Regelung erscheint nach wie vor dringend notwendig, um schwerbehinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu verschaffen, zumal ihre Zahl sich in den nächsten Jahren entsprechend der stark anwachsenden Zahl von Schulabgängern, die in die Berufsausbildung eingegliedert werden müssen, noch vergrößern wird. Dies gilt um so mehr nach den bisherigen Erfahrungen mit dem „Sonderprogramm von Bund und Ländern zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte". Obwohl dieses Programm sich im allgemeinen sehr gut bewährt, konnten mit seiner Hilfe nur 171 auszubildende schwerbehinderte Jugendliche (= 8,6 %) auf einen Ausbildungsplatz vermittelt werden. Dies ist um so überraschender, als Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze für junge Schwerbehinderte zur Verfügung stellen, mit der Zahlung eines Betrages von 15 000 DM aus diesem Programm in besonderer Weise unterstützt werden. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gewährung von Unterhaltsgeld gem. § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes in Höhe von 58 v. H. des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts im Sinne des § 112 in vielen Fällen nidit ausreicht, einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten und daher eine große Anzahl fortbildungswilliger Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 nicht erfüllt, von einer zweckmäßigen und notwendigen beruflichen Fortbildung Abstand nimmt, zumal das Unterhaltsgeld in nicht wenigen Einzelfällen nicht einmal die Sätze der Sozjalhilfe erreicht, und wenn ja, wird sie den § 44 Abs. 2 a ändern und damit die berufliche Fortbildung erleichtern? Die von Ihnen genannte Regelung betrifft vor allem Bildungsmaßnahmen, die dem beruflichen Aufstieg dienen und deshalb in der Regel zu einem höheren Arbeitseinkommen des Teilnehmers führen. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den Kosten erschien deshalb vertretbar. Das Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes reicht in den meisten Fällen aus, um den angemessenen Lebensunterhalt des Antragstellers für eine begrenzte Zeit sicherzustellen ebenso wie die Arbeitslosenhilfe, die mit ebenfalls 58 v. H. des Nettoarbeitsentgelts nicht höher liegt. Daß die Weiterbildungsbereitschaft von Arbeitnehmern, deren Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme nicht die Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes für den höheren Förderungssatz von 80 v. H. erfüllt, nachgelassen hat, liegt nicht zuletzt daran, daß viele Arbeitnehmer zur Zeit nicht bereit sind, ihren Arbeitsplatz — wenn auch nur vorübergehend — aufzugeben, um an einer Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Auch ist darauf hinzuweisen, daß sich die Vermittlungsaussichten in den hier in Betracht kommenden Aufstiegsberufen in den letzten Monaten zum Teil erheblich verschlechtert haben. Daß das Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes in einzelnen Fällen unter denen der Sozialhilfe liegen kann, beruht darauf, daß die genannten Sozialleistungen unterschiedlichen Prinzipien folgen. Im Unterschied zur Sozialhilfe, die sich an dem individuellen Bedarf orientiert, bemißt sich das Unterhaltsgeld ebenso wie alle anderen Lohnersatzleistungen nach dem zuletzt verdienten oder erzielbaren Arbeitsentgelt. Ein Vergleich der beiden Leistungen ist daher nur bedingt möglich. Im übrigen kann die Sozialhilfe in diesen Fällen immer zum Ausgleich herangezogen werden, so daß den Betroffenen kein Nachteil entsteht. 1404* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Eine erhebliche Verbesserung der Situation der Bezieher von Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes wird sich jedoch in nächster Zeit aus einer zu erwartenden Änderung der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung ergeben. Auf Anregung der Bundesregierung beabsichtigt der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit, den Höchstbetrag der erstattungsfähigen Lehrgangsgebühren von 2,20 DM je Teilnehmer und Unterrichtsstunde auf 3,00 DM anzuheben. Der Verwaltungsrat wird einen entsprechenden Beschluß Voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung fassen. Ich nehme an, daß diese wichtige Änderung zum 1. Juli 1933 in Kraft treten kann. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 46 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes die Zeitsoldaten benachteiligt, da diese nidit innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwei Jahre lang eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung ausgeübt haben und auch nach § 46 Abs. 2 kein Unterhaltsgeld beziehen können, und war diese Benachteiligung gegebenenfalls beabsichtigt, und welche Begründung hatte die Bundesregierung dafür? Es trifft zu, daß seit der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes durch das am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Haushaltsstrukturgesetz Leistungen zur Förderung der beruflichen Förderung und Umschulung grundsätzlich Zeitsoldaten nicht mehr gewährt werden können, da diese in den letzten drei Jahren vor Beginn der Bildungsmaßnahme nicht mindestens zwei Jahre lang eine die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründende Beschäftigung ausgeübt haben (§ 46 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes). Anders als für Grundwehrdienstleistende, die vor ihrer Einberufung Arbeitnehmer waren, werden für Soldaten auf Zeit während der Dienstzeit keine Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit entrichtet. Ehemaligen Soldaten auf Zeit, die unmittelbar nach Beendigung ihres Wehrdienstes oder kurz danach in eine Bildungsmaßnahme eintreten, können jedoch Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gewährt werden, wenn sie wegen Veränderung ihrer persönlichen Verhältnisse oder aus sonstigen Gründen gezwungen sind, eine Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen — dies wird bei der Entlassung aus dem Wehrdienst generell unterstellt werden können — und ohne die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme keinen Arbeitsplatz finden (§ 46 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes). Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob die soziale Sicherung der Soldaten auf Zeit, die infolge der Kürze ihrer Dienstzeit keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erwerben, durch Einbeziehung in die Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz verbessert werden kann. Sie würden dann Anspruch auf alle beitragsabhängigen Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und damit auch auf die in diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung erhalten. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 56) : Welche Zusammenarbeit besteht zwischen Institutionen der Bundesregierung und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen? Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen wurde durch Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (ABl. der EG Nr. L 139/1 vom 30. Mai 1975) im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften errichtet und übt ihre Tätigkeit im Rahmen des Gemeinschaftsrechts aus. Sie ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Die Bundesregierung hat einen Vertreter, Herrn Professor Fitting, Abteilungsleiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, in den Verwaltungsrat, dem Leitungsorgan der Stiftung, entsandt. Mitglieder des Verwaltungsrates sind je 9 Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmerorganisationen, sowie 3 Vertreter der Kommission. Durch die Repräsentanz der Bundesregierung und der Tarifparteien im Leitungsorgan der Stiftung sind im institutionellen Bereich gute Voraussetzungen für eine fruchtbare Zusammenarbeit der Stiftung mit Institutionen des Bundes und anderer öffentlicher Einrichtungen und den betroffenen Organisationen und Verbänden geschaffen. Damit wird der Stiftung ihre Aufgabe erleichtert, „so eng wie möglich mit den spezialisierten Instituten, Stiftungen und Stellen", in den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Dabei obliegt der Stiftung insbesondere, „die Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens zu erleichtern" (vgl. Artikel 3 der Stiftungsverordnung) . Mit welchen Institutionen des Bundes und anderer Einrichtungen in der Bundesrepublik die Stiftung im konkreten Fall zusammenarbeiten wird, ist zur Zeit noch nicht abzusehen. Die Stiftung hat die Phase ihrer Einrichtung (Bestellung der Organe, Ausstattung mit Personal und sächlichen Mitteln usw.) noch nicht abgeschlossen. Sie kann erst im Laufe dieses Jahres ihre eigentliche Tätigkeit aufnehmen. Der Verwaltungsrat der Stiftung ist dabei, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1405* das Jahresprogramm für 1977 und das Vier-JahresProgramm zu verabschieden. Für 1977 plant der Verwaltungsrat folgende Schwerpunkte zu setzen: Schichtarbeit, Bedeutung der Arbeitsablauforganisation, Vergleich der Überwachungspraxis in den EG-Ländern sowie (möglicherweise) Auswirkungen der Informatik auf die Arbeitsbedingungen. Die Bundesregierung erwartet und wird sich dafür einsetzen, daß die Verwirklichung der Arbeitsprogramme zu einer engen Zusammenarbeit der betroffenen Institutionen und Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland führen wird. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 57) : Hat ein Schwerbeschädigter, der na& 4 176 c der Reichsversicherungsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt und zum Zeitpunkt des Beitritts zwar arbeitsunfähig ist, aber in einem Arbeitsverhältnis steht, Anspruch auf Krankengeld nach dem Wegfall der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, und wenn nein, wird die Bundesregierung entsprechende Konsequenzen ziehen? Grundsätzlich hat jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte Anspruch auf Krankengeld, auch der Schwerbehinderte, der nach § 176 c Reichsversicherungsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied beigetreten ist. Die Satzung der betreffenden Krankenkasse kann jedoch für freiwillig Versicherte den Anspruch auf Krankengeld ausschließen. Von dieser Möglichkeit machen die Krankenkassen im allgemeinen jedoch nur in solchen Fällen Gebrauch, in denen bei Krankheit ein Verdienstausfall nicht eintritt. Ob dies in dem von Ihnen angesprochenen Fall erfolgt ist, könnte nur durch Rückfrage bei der Krankenkasse geklärt werden, der ein solcher Schwerbehinderten angehört. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 58) : Hat die Bundesregierung die Absicht, ihren Gesetzentwurf über die Sozialversichenung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversichierungsgesetz — KSVG) in der 8. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag einzubringen, und bis wann ist gegebenenfalls mit der Einbringung zu rechnen? Es wird zur Zeit geprüft, ob der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag unverändert vorgelegt werden kann oder ob er noch überarbeitet werden muß. Zum Zeitpunkt der Einbringung kann ich derzeit noch keine genauen Angaben machen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 59) :. Ist die Bundesregierung bereit, die Forderung der Industrie- und Handelskammer Coburg nach Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs als Näherin in der Polstermöbelindustrie' zu unterstützen und das in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür Notwendige zu tun, um damit zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit beizutragen und ausbildungswilligen Jugendlichen eine praktische Berufsausbildung zu ermöglichen? Die Forderung der Industrie- und Handelskammer Coburg nach Anerkennung eines neuen Ausbildungsberufes „Näherin in der Polstermöbelindustrie" ist sowohl dem nach § 25 Berufsbildungsgesetz zuständigen Bundesminister für Wirtschaft als auch den für die Beantragung zuständigen Spitzenorganisationen der Wirtschaft, dem Deutschen Industrie- und Handelstag und dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, bisher nicht bekannt. Deshalb kann zur Zeit noch keine Aussage über die Notwendigkeit eines neuen Ausbildungsberufes gemacht werden. Die Anerkennung eines Ausbildungsberufes setzt nach dem Berufsbildungsgesetz u. a. voraus, daß 1. eine breit angelegte berufliche Grundbildung möglich ist sowie 2. die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt werden können. Der frühere Bundesausschuß für Berufsbildung hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 1975 die anliegenden Kriterien für die Anerkennung und Aufhebung von Ausbildungsberufen beschlossen. Diese Kriterien werden bei der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von neuen Ausbildungsberufen zugrunde gelegt. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen um die Neuordnung von Ausbildungsberufen. So ist eine größere Anzahl von neuen Ausbildungsordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft bereits erlassen worden. Weitere Ausbildungsordnungen befinden sich in Vorbereitung und in der Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Kultusminister der Länder. Bei dieser Neuordnung der Berufsausbildung werden nach Möglichkeit die Ausbildungsmöglichkeiten und die Ausbildungsbereitschaft der Ausbildungsbetriebe sowie das Ausbildungsplatzangebot für die ausbildungswilligen Jugendlichen berücksichtigt. Empfehlung betr. Kriterien und Verfahren für die Anerkennung und Aufhebung von Ausbildungsberufen I. Präambel Gemäß § 25 BBiG werden Ausbildungsberufe durch Rechtsverordnung der zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft staatlich anerkannt bzw. Anerkennungen aufgehoben sowie für die Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen. 1406* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung hat im Rahmen seiner Aufgabe Inhalte und Ziele der Berufsbildung zu ermitteln, materielle Grundlagen für die Anerkennung und Aufhebung von Ausbildungsberufen und den Erlaß von Ausbildungsordnungen zu schaffen. Vorarbeiten in dieser Hinsicht von Antragstellern sind zu prüfen und zu berücksichtigen. Anträge auf Anerkennung oder Aufhebung von Ausbildungsberufen können bei den zuständigen Bundesministerien stellen: Bundesausschuß für Berufsbildung, unternehmerische oder gewerkschaftliche Fachorganisationen sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, zuständige Stellen gemäß BBiG sowie deren Dachorganisationen. Bei der Anerkennung bzw. Aufhebung eines Ausbildungsberufes sind bildungspolitische, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische sowie berufspädagogische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Um dem Antragsteller entsprechende Überlegungen zu ermöglichen,.sollen die im folgenden festgelegten Kriterien von der Bundesregierung veröffentlicht werden. II. Kriterien Kriterien für die Anerkennung und die Beibehaltung anerkannter Ausbildungsberufe sind: — Hinreichender Bedarf an entsprechenden Qualifikationen, der zeitlich unbegrenzt und einzelbetriebsunabhängig ist — Ausbildung für qualifizierte, eigenverantwortliche Tätigkeiten auf einem möglichst breiten Gebiet — Anlage auf dauerhafte, vom Lebensalter unabhängige berufliche Tätigkeit — Breit angelegte berufliche Grundbildung — Möglichkeit eines geordneten Ausbildungsganges — Ausreichende Abgrenzung von anderen Ausbildungsberufen — Operationalisierbarkeit der Ausbildungsziele — Ausbildungsdauer zwischen zwei und drei Jahren — Grundlage für Fortbildung und beruflichen Aufstieg — Erwerb von Befähigung zum selbständigen Denken und Handeln bei der Anwendung von Fertigkeiten und Kenntnissen III. Verfahren Bei der Prüfung von Anträgen und der Vorbereitung von Initiativen der zuständigen Bundesministerien zur Anerkennung bzw. Aufhebung von Ausbildungsberufen sind rechtzeitig die Spitzenorganisationen der Unternehmer und der Gewerkschaften und das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung einzuschalten. Dies gilt entsprechend für den Erlaß von Ausbildungsordnungen. Zeigen sich bei der Prüfung besondere Probleme, für deren Lösung der Kriterienkatalog nicht ausreicht, ist der Bundesausschuß für Berufsbildung von den zuständigen Bundesministerien zu hören. Die Prüfung, ob neue Ordnungsmaßnahmen notwendig sind, sollte spätestens ein Jahr nach Antragstellung abgeschlossen sein. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 60 und 61) : Ist es angesichts der Tatsache, daß für die akademische Ausbildung jährlich riesige Beträge von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden, um für einen kostenlosen Ausbildungsbetrieb zu sorgen, mit der Gleichbehandlung der Bürger zu vereinbaren, daß die Kosten der Lehrlingsausbildung voll vom Betrieb getragen werden müssen, und wäre es nicht gerecht, wenn wenigstens ein Teil der Kosten den Ausbildungsbetrieben ersetzt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine große Zahl von mittelständischen Betrieben bei der Einführung der Berufsausbildungsabgabe aus Kostengründen die Lehrlingsausbildung aufgeben müssen, weil die Kosten der Ausbildung plus Ausbildungsabgabe weit höher liegen als die Unterstützung aus dem Berufsausbildungsabgabefonds? Zu Frage B 60: Die Art der Finanzierung der Kosten der beruflichen Ausbildung wurde sowohl bei den Beratungen der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes als auch bei der Vorbereitung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes eingehend diskutiert. Die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen haben dabei den Standpunkt vertreten, daß die betriebliche Berufsausbildung im Rahmen des dualen Systems eine von den Unternehmen wahrgenommene Aufgabe ist, deren Kosten von der Wirtschaft zu tragen sind. Dementsprechend ist die Berufsausbildungsfinanzierung im Ausbildungsplatzförderungsgesetz als Umlagefinanzierung konzipiert. Darüber hinaus werden laufend erhebliche Haushaltsmittel bereitgestellt, um die Berufsausbildung zu fördern. Zur Erweiterung des Netzes überbetrieblicher Ausbildungseinrichtungen, die der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bis zu 80 v. H. der förderungsfähigen Investitionsausgaben fördert, wurden bisher 350 Millionen DM für ca. 19 000 Ausbildungsplätze bereitgestellt. Für den Ausbau der beruflichen Schulen in den Jahren 1976-1979 werden aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern von der Bundesregierung Finanzzuweisungen in Höhe von 400 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Auch in dem vor der Verabschiedung stehenden Strukturprogramm wird die Bundesregierung einen Anteil für die Finanzierung der beruflichen Bildung vorsehen. Zu Frage B 61: Die in dieser Frage zum Ausdruck gebrachte Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1407* Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz enthält eine Umlagefinanzierung, die die Masse der Ausbildungsbetriebe nicht zusätzlich belastet, sondern von ihren Ausbildungskosten teilweise entlastet. Die vorgesehene Freibetragsregelung begünstigt insbesondere die kleinen und mittleren Ausbildungsbetriebe. Aus statistischen Angaben des Deutschen Industrie- und Handelstages ergibt sich z. B., daß etwa 2/3 aller kleinen und mittleren Ausbildungsbetriebe von der Abgabe völlig freigestellt werden. Im Handwerksbereich und im Bereich der freien Berufe wird dieser Prozentsatz sogar noch höher sein. Die Belastung des einzelnen Betriebes hängt entscheidend von seiner Ausbildungsintensität ab. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß die Berufsausbildungsabgabe als Betriebsausgabe von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden kann und daß die finanziellen Hilfen nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz steuerfrei gewährt werden sollen. Anlage 103 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit von Gesetzen über den Beruf des Rettungssanitäters sowie über den Krankentransport, und wann ist bei positiver Beurteilung mit der Vorlage neuer Entwürfe zu rechnen? Zur Frage der Notwendigkeit eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 3. Februar 1977 (Protokoll des Deutschen Bundestages vom 3. Februar 1977, Seite 519) auf die Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim). Wann die Bundesregierung erneut den Entwurf eines Rettungssanitätergesetzes vorlegen wird, hängt daher u. a. davon ab, ob die Möglichkeit besteht, bundeseinheitliche Ausbildungsregelungen zu verwirklichen. Der Entwurf eines Gesetzes über die Beförderung von Personen mit Krankenkraftwagen wurde bisher nicht eingebracht, weil die Kostenauswirkungen eines solchen Gesetzes auf die Bundesländer nicht hinreichend bekannt sind. Wegen der Neuorganisation des Rettungswesens in den Bundesländern auf Grund der neuen Landesrettungsgesetze lassen sich Kostenerhebungen z. Z. nicht überall zuverlässig durchführen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 63) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Förderungsmöglichkeiten von Existenzgründungen für Interessierte besser darzustellen? Zur Finanzierung von Existenzgründungen des unternehmerischen Nachwuchses aus Handel, Handwerk, Kleingewerbe sowie Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe stellt die Bundesregierung im Rahmen des ERP-Existenzgründungsprogramms langfristige und zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Um den besonderen Bedürfnissen der Existenzgründer Rechnung zu tragen, wird der sonst bei öffentlichen Fördermaßnahmen übliche Finanzierungsanteil weit überschritten: Mit ERP-Darlehen können hier die Investitionskosten bis zu 50 % übernommen werden; darüber hinaus kann der Existenzgründer ergänzende Darlehen der Lastenausgleichsbank erhalten. Bei Absicherungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, die einer Kreditgarantiegemeinschaft in Anspruch zu nehmen. Diese günstigen Finanzierungsmöglichkeiten haben zu einer überaus starken Nachfrage geführt. Von 1970 bis 1976 konnten nahezu 16 000 Gründungsvorhaben gefördert werden, davon allein in den Jahren 1975 und 1976 rund 7 200. In den ersten 21/2 Monaten des laufenden Jahres sind bereits rund 1 100 Zusagen erteilt worden. Die Entwicklung verdeutlicht den hohen Bekanntheitsgrad der Fördermöglichkeiten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß deren Darstellung die Interessierten erreicht. Wie bisher wird auf dieses Programm durch — die Veröffentlichung der Richtlinien im Bundesanzeiger — die jährliche Herausgabe der ERP-Broschüre sowie — die Mittelstandsfibel aufmerksam gemacht. Bei Berufsverbänden und Kammern, denen diese Broschüren vorliegen, finden darüber hinaus Informationsgespräche und Vorträge unter Mitwirkung des BMWi und der Lastenausgleichsbank, die mit der Durchführung des Programms beauftragt ist, statt. Die Lastenausgleichsbank hat ferner in Zusammenarbeit mit den Verbänden des Handwerks und des Handels eine besondere Broschüre für Existenz- gründer herausgebracht. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen B 64 und 65) : Kann die Bundesregierung verbindlich mitteilen, welche Beträge aus der Heiratserstattung nach O 83 des Angestelltenversidzerungsgesetzes für Angestellte und nach § 1304 RVO für Arbeiterinnen von 1954 bis zum Auslaufen der Vorschriften über Beitragserstattungen bei Heirat weiblicher Versicherter nach dem Finanzänderungsgesetz 1967 insgesamt ausgezahlt wurden? Ist es der Bundesregierung möglich, anhand der Beitragserstattung bei Heirat weiblicher Versicherter, Angaben über den Gesamtbetrag des bei den Versicherungsanstalten (BVA, LVA) stehengebliebenen Arbeitgeberanteils zu machen, und welche Höhe würde dieser Gesamtbetrag bei entsprechender Dynamisierung der Renten zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen? 1408* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Nach Kriegsende wurden alle Vorschriften über Beitragserstattungen anläßlich der Eheschließung aufgehoben, mit Ausnahme in Rheinland-Pfalz und im Regierungsbezirk Südbaden. Heiratserstattungen wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1957 im gesamten Bundesgebiet eingeführt und ab 1. Januar 1968 durch das Finanzänderungsgesetz wieder gestrichen. In der Zeit vom 1. Januar 1957 bis 31. Dezember 1967 ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 3 132 038 698 DM (Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung) ausgezahlt worden. Hierbei handelt es sich um die Arbeitnehmeranteile. Die Arbeitgeberanteile in gleicher Höhe verblieben den Versicherungsträgern für die Risikotragung. Eine Hochrechnung dieses Betrages entspricht nicht dem System der Beitragserstattung, die nicht in Bezug gesetzt werden kann zu Entwicklungen auf dem Sektor des Leistungsrechtes. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/206 Fragen B 66 und 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Stadtgebiet von Marburg trotz anders lautender Vorschriften wiederholt dem Fluglärm von tieffliegenden Düsenflugzeugen ausgesetzt ist, und daß darüber hinaus die Zieldarstellung für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Einheiten der Tannenberg-Kaserne gefährdet wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Verstöße durch Piloten nicht nur der Luftwaffe der Bundeswehr zu unterbinden, um den Schutz der Marburger Bevölkerung, vor allem der vielen Patienten in den Universitätskliniken am Ort, vor unzulässiger Lärmbelästigung zu gewährleisten? Der Bundesregierung ist die Fluglärmsituation im Raum Marburg bekannt. Während zusammenhängende Stadtgebiete mit über 100 000 Einwohnern von tieffliegenden Strahlflugzeugen der Bundeswehr bzw. ihrer Alliierten nicht überflogen werden dürfen, sehen die geltenden Bestimmungen für unsere Mittelstädte (unterhalb der Einwohnerzahl von 100 000) ein solches Überflugverbot nicht vor. Diese sind jedoch nach Möglichkeit zu umfliegen. Unbeabsichtigte Überflüge sind wegen der hohen Geschwindigkeit und der entsprechend weiten Kurvenradien nicht immer zu vermeiden. Das trifft insbesondere dann zu, wenn aus Einsatz- bzw. Wettergründen oder aufgrund besonderer Gegegebenheiten vom vorgeschriebenen Kurs abgewichen werden muß. Ihre Befürchtung, tieffliegende Strahlflugzeuge der NATO könnten im Raum Marburg die von zivilen Unternehmen durchgeführten Zieldarstellungsflüge für das in Marburg stationierte HeeresFlaBtl 310 gefährden, wird von der Bundesregierung nicht geteilt, da diese Flüge ausschließlich unter Sichtflugbedingungen stattfinden und mithin durch die Flugzeuge ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Alle Flugzeugführer haben bei Verstößen mit Bestrafung zu rechnen. Wie stichprobenartig durchgeführte Kontrollen zeigen, sind Verstöße jedoch sehr selten. Deshalb ist nicht die gelegentliche Übertretung eines Verbotes, sondern vielmehr die Durchführung des notwendigen militärischen Flugbetriebes als Ursache für die beanstandete Fluglärmentwicklung anzusehen. Der Schutz der Marburger Bevölkerung, insbesondere der vielen Patienten, ist nach Auffassung der Bundesregierung dadurch gewährleistet, daß Städte der Größenordnung Marburgs nach Möglichkeit zu umfliegen sind. Das bedeutet, daß sie bei Planung und Durchführung militärischer Tiefflüge auszusparen sind. Gerade aufgrund der wenigen Überflüge über Stadtgebiete wie Marburg kommt es erfahrungsgemäß zu Lärmbeschwerden der Bevölkerung, die aus der relativen Unbehelligtheit ihrer Wohnorte die Vermutung eines grundsätzlichen Überflugverbots ableitet. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen B 68 und 69) : Bestehen die Befürchtungen der Belegschaft des Heeresinstandsetzungswerks 800 in Jülich zu Recht, daß seitens des Bundesyerteidigungsministers die Stillegung dieses Werks betrieben wird, und ist sich der Bundesverteidigungsminister darüber im klaren, was dies für die Arbeitsmarktsituation in diesem Raum bedeuten würde? Aus welchen Gründen ist vom Bundesverteidigungsminister im Heeresinstandsetzungswerk 800 in Jülich ein Stopp für alle baulichen Maßnahmen einschließlich der Ausbildungsstätte verhängt worden, und warum werden nur solche Investitionen davon ausgenommen, die der Erhaltung der baulichen Substanz dienen? Um die Streitkräfte auch in Zukunft mit modernen, der Bedrohung entsprechenden Waffen und Geräten ausrüsten zu können, ist es erforderlich, den Investitionsanteil am Verteidigungshaushalt mindestens auf der gegenwärtigen Höhe zu halten. Das ist nur zu erreichen durch Nutzung aller Möglichkeiten der Rationalisierung im Betrieb der Bundeswehr. In diesem Zusammenhang ist auch das Bemühen um eine möglichst kosteneffektive Instandsetzung des Wehrmaterials zu sehen. Eine der Maßnahmen, die diesem Ziele dienen, kann die Zusammenlegung von Instandsetzungskapazitäten sein. Entscheidungen hierzu sind noch nicht gefallen. Das gilt auch für das Heeresinstandsetzungswerk 800 in Jülich. Sollte es zu Zusammenlegungen kommen, wird die Bundesregierung selbstverständlich, in Jülich oder anderswo, ihrer Pflicht zur Fürsorge gegenüber ihren Arbeitnehmern nachkommen. Dabei werden sozial absichernde Maßnahmen und Hilfen, die über das übliche Maß hinausgehen, dann erforderlich werden, wenn Regionen betroffen sind, die in ihrer Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur besonders schwach sind. Was die von Ihnen angesprochene Weisung, in Jülich zur Zeit nur solche baulichen Maßnahmen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1409* durchzuführen, die der Erhaltung der baulichen Substanz dienen, betrifft, darf ich darauf hinweisen, daß das Heeresinstandsetzungswerk 800 in einer Liegenschaft arbeitet, die nicht der Bundesrepublik Deutschland, sondern dem Land Nordrhein-Westfalen gehört und über deren Ankauf durch den Blind noch nicht entschieden ist. Diese Tatsache ist von den zuständigen Stellen bei der Bearbeitung aller Fragen, die Infrastrukturinvestitionen und sonstige bauliche Maßnahmen in Jülich betreffen, zu berücksichtigen. Die von Ihnen angesprochene Weisung folgt zwingend aus dieser Lage, die sie zum einen verhindert, daß infrastrukturelle Investitionen durch den Bund getätigt werden, deren Nutzen überwiegend dem Vermieter zugute kommt und zum anderen sicherstellt, daß durch die Erhaltung der baulichen Substanz der Vermieter nicht geschädigt wird. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 70 und 71) : Wie weit ist der Grunderwerb für die Panzerteststrecke des Heeresinstandsetzungswerks 860 St. Wendel gediehen, und bis wann kann mit dem Beginn der Bauarbeiten für die Teststrecke gerechnet werden? Weldie Mittel stehen in diesem und in den kommenden Jahren für den Bau der Panzerteststrecke zur Verfügung, und bis wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Das Bundesministerium der Verteidigung hatte die zuständige Oberfinanzdirektion Saarbrücken im November 1975 mit der Sicherstellung des für den Bau einer Prüfstrecke für Kettenfahrzeuge beim Heeresinstandsetzungswerk 860 St. Wendel benötigten Geländes beauftragt. Nach dem Ergebnis der von der Oberfinanzdirektion geführten Verhandlungen kann davon ausgegangen werden, daß die Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt St. Wendel, der Deutschen Bundesbahn und eines Industriebetriebes befinden, freihändig zu erwerben sind. Mit den zahlreichen Eigentümern landwirtschaftlich genutzter Grundstücke ließ sich hingegen keine Einigung erzielen. Die Oberfinanzdirektion war deshalb gehalten, bei der Enteignungsbehörde des Ministeriums des Innern des Saarlandes die Einleitung von Enteignungsverfahren gegen die Grundstückseigentümer zu beantragen. Über den Verkehrswert des im Eigentum einer Erbengemeinschaft befindlichen, gewerblich genutzten Grundstückes Hotelanwesen „Concordia" ist vor kurzem ein betriebswirtschaftliches Gutachten fertiggestellt worden. Das Bundesministerium der Verteidigung ist bemüht, nach Auswertung des Gutachtens im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen sobald wie möglich über den Entschädigungsvorschlag der Oberfinanzdirektion zu entscheiden. Ob freihändiger Erwerb möglich ist oder ein Enteignungsverfahren beantragt werden muß, bleibt dem Ergebnis der mit der Erbengemeinschaft noch zu führenden Verhandlungen vorbehalten. Unter. der Voraussetzung, daß alle für die Prüfstrecke benötigten Grundstücke rechtzeitig sichergestellt :werden können, ist in Aussicht genommen, mit den Bauarbeiten noch im 4. Quartal 1977 zu beginnen. Für die Baumaßnahme sind 1978 und 1979 je 2,0 Millionen DM und 1980 ein Restbetrag von 0,9 Millionen DM eingeplant. Mit der Fertigstellung der Prüfstrecke ist Ende des Jahres 1979 zu rechnen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 72) : Aus welchen Gründen wird durch die Bundesregierung einem wehrpflichtigen Studenten die Zurückstellung vom Wehrdienst dann verweigert, wenn er innerhalb der vorgesehenen Frist von einem halben Jahr nach dem Abitur sein Medizinstudium in Rumänien .aufnimmt, nachdem er von keiner Universität in der Bundesrepublik Deutschland die Zulassung zum Studium erhalten hat? Abiturienten, die beabsichtigen, Medizin oder Zahnmedizin zu studieren, sind für den Grundwehrdienst erst nach ihrer Approbation vorgesehen, und zwar in militärfachlicher Verwendung als Sanitätsoffizier. Allerdings muß davon ausgegangen werden können, daß der angehende Mediziner die Voraussetzungen für eine solche Verwendung bei regelmäßigem Verlauf des Studiums noch vor Vollendung des 32. Lebensjahres erfüllt. Die zeitweilige Nichtheranziehung kommt mithin nur dann in Betracht, wenn der spätere Einsatz als Sanitätsoffizier möglich ist. Bei Wehrpflichtigen, die ihr Medizinstudium in Rumänien absolvieren, ist eine spätere Verwendung als Sanitätsoffizier jedoch ausgeschlossen. Zwar wird eine ausländische Approbation nach § 3 Abs. 3 Bundesärzteordnung stets dann anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gewährleistet ist. Von einer dahin gehenden Verwendung bei der Bundeswehr muß aus Sicherheitsgründen dennoch Abstand genommen werden. Der hierfür erforderliche Sicherheitsbescheid kann beim Vorliegen auch von unverschuldeten Sicherheitsrisiken, zu denen der längere Aufenthalt im kommunistischen Machtbereich außer im amtlichen Auftrag gehört, nicht erteilt werden. Diese Regelung liegt sowohl im Interesse der Bundeswehr als auch im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen. Da somit ein Einsatz als Sanitätsoffizier ausscheidet, kann der Wehrpflichtige nur so behandelt werden wie andere Abiturienten auch; diese werden in der Regel nach dem Abitur und vor Beginn des beabsichtigten Studiums zum Grundwehrdienst herangezogen. 1410* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 2i. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 73) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der ursprünglich gegebenen Zusagen, auf die Dienststellen der amerikanischen Streitkräfte dahin gehend einzuwirken, daß die An- und Abflugschneisen der auf dem Flugplatz Giebelstadt stationierten Hubschrauber so gelegt werden, daß sie nicht über dicht bevölkertes Wohngebiet führen, um die Belästigung der Einwohner so gering wie möglich zu halten? Die seit kurzem auf dem Flugplatz Giebelstadt stationierte US-Heeresfliegereinheit befliegt. diesen Platz mit Kampfhubschraubern, bis jetzt während der Tagesstunden an Werktagen nach Sichtflugregeln. Hierfür und für einen später geplanten Instrumentenflugverkehr liegen Anträge zur Einrichtung von Sicht- und Instrumentenanflugverfahren vor. Diese werden grundsätzlich vom Amt für Flugsicherung der Bundeswehr in enger Zusammenarbeit mit der Zentralstelle der Bundesanstalt für Flugsicherung und der US-Army nach einem fest vorgeschriebenen Verfahren erarbeitet und festgelegt. Dabei findet die Vermeidung von Lärmbelästigungen für die umwohnende Bevölkerung besondere Berücksichtigung. Auch im Falle des Flugplatzes Giebelstadt werden die An- und Abflugverfahren so erarbeitet, daß dicht bevölkerte Wohngebiete umflogen werden, um die Lärmbelästigung so niedrig wie möglich zu halten. Anlage 111 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/206 Fragen B 74 und 75) : Warum blieb es bislang der privaten Initiative eines einzelnen Arztes überlassen, Arneimittelpreisvergleiche in Form des Transparenztelegramms aufzustellen, um der Arzteschaft die Einbeziehung des Kostenfaktors bei ihrer Verschreibungspraxis zu ermöglichen, obwohl die Bundesregierung hierfür das Bundesgesundheitsamt als schlagkräftige Institution zur Verfügung hätte stellen können? Bis wann können die Empfehlungen der laut Kabinettsbeschluß vom Oktober 1975 einzusetzenden Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt nach Ansicht der Bundesregierung frühestens kostendämpfende Wirkungen entfalten? Das Bundesgesundheitsamt konnte bei der Fülle der zur Zeit dort zu bewältigenden Arbeiten, insbesondere der großen Zahl von Anträgen zur Registrierung von Arzneimitteln, nicht in der Lage sein, das für die sachgemäße Erledigung dieser schwierigen Aufgabe erforderliche qualifizierte Personal für die Erstellung von Preisvergleichen freizustellen. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß Bundesregierung und Bundestag wegen der hohen Verantwortung, die mit solchen Preisvergleichen verbunden ist, die Einsetzung der Transparenz-Kommission beschlossen haben. Die Zusammenarbeit mit dieser Kommission wird deshalb als eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe angesehen. Die Transparenz-Kommission kann erst dann ihre Aufgabe aufnehmen, wenn die beim Bundesgesundheitsamt zu errichtende Geschäftsstelle funktionsfähig ist. Dies setzt voraus, daß die notwendigen Personal- und Sachmittel haushaltsmäßig zur Verfügung stehen. Das kann voraussichtlich Mitte dieses Jahres der Fall sein. Gleichwohl habe ich die Vorbereitung für die Berufung der Sachverständigen bereits eingeleitet. Die Bundesregierung wird auf eine möglichst schnelle Veröffentlichung der Listen hinwirken. Kostendämpfende Wirkungen werden wegen der notwendigen Verhaltensänderungen und eintretenden Wettbewerbsprozesse mit Sicherheit eine gewisse Zeit brauchen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 76) : Gibt es im Verantwortungsbereich des Bundes eine Sammelstelle, die Daten über Verkehrsverstöße ausländischer Lkw-Fahrer, auch wenn sie nicht verfolgt werden, festhält, weil sich in der Bevölkerung der Eindruck verstärkt, daß gegen ausländische Lkw-Fahrer nicht genügend vorgegangen wird? Eine derartige Sammelstelle gibt es nicht. Die Verwertung nicht verfolgter und damit in der Regel auch nicht aufgeklärter Verkehrsverstöße für Maßnahmen gegen den Betroffenen begegnet zudem rechtsstaatlichen Bedenken. Im übrigen ergibt sich aus den vorhandenen statistischen Unterlagen nicht, daß ausländische Lkw-Fahrer wesentlich stärker an Straßenverkehrsunfällen im Bundesgebiet beteiligt sind als inländische Lkw-Fahrer. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 77 und 78): Wird die Bundesregierung in ihr angekündigtes kreditfinanziertes Investitionsprogramm als dringende Straßenbauinvestition den Ausbau der Bundesstraße B 66 n in Bielefeld-Hillegossen und des Kreuzungspunkts mit der Bundesautobahn sowie der Verlängerung der B 66 n als Umgehungsstraße bis zur Stadtgrenze aufnehmen? Wann ist mit einer Entscheidung über diese Baumaßnahme zu rechnen? Die B 66n im Bereich Bielefeld—Hillegossen kann nicht kurzfristig baureif vorbereitet werden. Damit erfüllt diese Maßnahme nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Programm für Zukunftsinvestitionen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1411* Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 79): Hat die Bundesregierung statistisches Material darüber, in welchem Umfang die an vielen Unfällen beteiligten Kraftradfahrer auch die Verursacher der Unfälle sind, und ist gegebenenfalls daran gedacht, in der Schadenstatistik neben der Unfallbeteiligung künftig auch die Unfallverursachung aufzunehmen, und welche Konsequenzen könnte dies möglicherweise für die Kfz-Versicherungen haben? Es liegen ausführliche veröffentlichte statistische Angaben vor, die darüber Aufschluß geben, in welchem Umfang die an Unfällen beteiligten Kraftradfahrer auch die Verursacher der Unfälle sind. Die Daten werden der Verkehrsunfallanzeige entnommen. Sie stehen den Kraftfahrzeugversicherungen ebenfalls zur Verfügung. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 80) : Wie verteilen sich die von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 1975 und 1976 angebotenen zusätzlichen Ausbildungsstellen regional auf die einzelnen Arbeitsamtsbereiche? Der Bundesminister für Verkehr hat im Januar 1975 die Bundesbahn gebeten, die für den Eigenbedarf nicht benötigten Ausbildungskapazitäten anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist dieser Anregung gefolgt und hat die Bundesbahndirektionen angewiesen, wegen der Vermittlung der 1975 vorhandenen 592 freien Ausbildungsstellen (vgl. Anlage 1) Verbindung mit den zuständigen Arbeitsämtern aufzunehmen. Im September 1976 betrug die Zahl der freien Ausbildungsstellen 909. Sie hat sich nach dem Stand vom 1. Februar 1977 auf 961 erhöht. Die Verteilung dieser Stellen auf die Ausbildungsstätten der Deutschen Bundesbahn und die zuständigen Arbeitsamtsbezirke ergibt sich aus der beiliegenden Aufstellung (vgl. Anlage 2). Darüber hinaus sind im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung vom 21. Januar 1976 500 freie Ausbildungsstellen über den Eigenbedarf hinaus besetzt worden. Die Deutsche Bundespost hat in ihren 87 Ausbildungsstätten für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk im Jahr 1975 insgesamt 1 807 Auszubildende und im Jahr 1976 insgesamt 4 696 Auszubildende eingestellt, ohne daß ein Eigenbedarf vorlag. Die Zahl der in den beiden Jahren bei den einzelnen Ausbildungsstätten eingestellten Auszubildenden geht aus der anliegenden Ubersicht hervor. Von den betreffenden Oberpostdirektionen sind die Einstellungsmöglichkeiten den zuständigen Arbeitsämtern mitgeteilt worden. Ausbildungsberufe Bundesland Bundesbahndirektion Maschinensclosser Kraftfahrzeugschlosser Elektroanlageninstallateur sonstige Zusammen Voll- TeilAus- Ausbil- bildung dung Voll- TeilAus- Ausbil- bildung dung Voll- TeilAus- Ausbil- bildung dung Voll- TeilAus- Ausbil- bildung dung Voll- TeilAus- Ausbil- bildung dung BadenWürttemberg Karlsruhe Stuttgart — 15 — 10 5 35 — — — 15 5 60 10 105 5 75 1 — 10 I 5 35 1 — — I 10 120 Bayern München 33 — 9 — — — 5 — 47 — Nürnberg Regensburg 15 — 6 — 8 — — — 29 — — — — — — 15 — — — 15 48 — I 15 — 8 15 1 5 — I 76 15 Bremen Hannover 9 2 I — 1 I — — I— — I 9 3 Hamburg Hamburg 10 — — — I — — I — — 10 — Hessen Frankfurt 25 — I -- — I — — 1 — 26 — Niedersachsen Hannover 45 35 I 6 — 9 23 I — — 60 58 NordrheinWestfalen Hannover Essen 15 3 — — 8 — — — 23 3 Köln 22 — 3 — 11 — — — 36 — — 3 — — — 38 — — — 41 37 6 1 3 — 19 38 g — — 59 44 Rheinland-Pfalz Saarbrücken 16 22 — — I — — — — 16 22 Saarland Saarbrücken 28 10 j — — I 5 — — — I 33 10 Schleswig-Holstein Hamburg 16 — I — — I 5 — — — 21 — Zusammen 239 150 ( 24 11 I 51 111 ( 6 — I 320 272 *) Holzmechaniker **) Vermessungstechniker 1412* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 2 Zusammenstellung der freien Ausbildungsplätze bei den Bundesbahndirektionen (BD) Stand: 1. Februar 1977 BD Ausbildungsstelle Maschinensehlos_ Elektroanlageninstallateur Kfz.Sehlosser Dreher Bauzeichner VermesBungs Tediniker Elektromaschinenwidrler Holzmedianiker Bundesland Arbeitsamtsbezirk ser 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Essen AW Duisburg- 15 NRW Duisburg Wedau AW Paderborn 11 NRW Paderbom AW Witten 5 NRW Hagen Bw Bestwig 7 NRW Meschede Bw Bielefeld 5 NRW Bielefeld Bw Gelsenkirchen- 6 NRW Gelsenkirchen Bismarck Bw Hagen-Eckesey 9 NRW Hagen Bw Hamm 6 8 NRW Hamm Bw Oberhausen- 6 3 NRW Oberhauser Osterfeld Bw Siegen 9 NRW Siegen Flm Duisburg 4 4 NRW Duisburg Bw Dortmund 7 NRW Dortmund Flm Hagen 9 NRW Hagen Flm Münster 7 NRW Münster Flm Siegen 7 NRW Siegen 83 45 128 Frank- AW Darmstadt 10 Hessen Darmstadt furt/Main AW Fulda 10 Hessen Fulda AW Kassel 14 Hessen Kassel AW Limburg 10 5 Hessen Limburg Bw Bebra 7 Hessen Bad Hersfeld Bw Darmstadt 15 Hessen Darmstadt Bw Gießen Hessen Gießen Bw Hanau 15 Hessen Hanau Flm Fulda Hessen Fulda Flm Hanau 10 Hessen Hanau Flm Kassel Hessen Kassel Flm Wetzlar 7 Hessen Wetzlar Flm Mainz 7 Rheinland- Pfalz Mainz 88 21 109 Hamburg AW Hamburg- Hamburg Hamburg Harburg 15 Bw Hamburg- 15 Hamburg Hamburg Ohlsdorf AW Neumünster 5 SchleswigHolstein Neumünstei Bw Hamburg- 5 Hamburg Hamburg Ohlsdorf BD Hamburg 7 Hamburg Hamburg 40 7 47 Han- AW Bremen 25 Bremen Bremen nover Bw Göttingen 5 Niedersachsen Göttingen Bw Minden 14 NRW Herford Bw Oldenburg . 25 NiederSachsen Oldenburg Bw Rheine 11 NRW Rheine Flm Braunschweig g 6 Niedersachsen Braunschweig Flm Bremen 15 Bremen Bremen Flm Göttingen 12 NiederSachsen Göttingen Flm Hannover 11 Niedersachsen Hannover Flm Löhne 16 NRW Herford Flm Osnabrück 30 Niedersachsen Osnabrück Stm Oldenburg 14 NiederSachsen Oldenburg Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1413* BD Ausbildungsstelle Maschinenschlosser Elektroanlageninstallateur Kfz.- her Bauzeich ner VermessungsTechniker Elektromaschinenwickler Holzmechaniker Bundesland Arbeitsamtsbezirk Sehlosser 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Kbw Braunschweig 11 Niedersachsen Braunschweig Kbw Hannover 13 Niedersachsen Hannover Kbw Osnabrück 15 Niedersachsen Osnabrück BD Hannover 8 Niedersachsen Hannover 89 104 39 I 8 240 Kartsruhe Bw Haltungen 12 I Baden-Württemberg Lörrach 12 12 BD Ausbildungsstelle Maschinenschlosser Elektroanlageninstallateur .Kfz.- Dreher Bauzeichner VermessungsTechniker Elektromaschinenwickler Nachrichtengerätemedianiker Bundesland Arbeitsamtbezirk Sehlosser 1 2 I 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Köln AW Opladen 5 3 NRW Leverkusen Flm Aachen 5 4 NRW Aachen Bw Gremberg 9 20 NRW Köln Bw Köln-Nippes 12 8 1 NRW Köln Bw Wuppertal 14 NRW Wuppertal Flm Köln-Eifeltor 15 NRW Köln Flm Krefeld 10 NRW Krefeld Flm Wuppertal 15 NRW Wuppertal Kbw Köln 4 NRW Köln BD Köln 2 NRW Köln Sigw Wuppertal 10 NRW Wuppertal 45 72 4 4 2 10 137 Ausbildungsstelle Maschinenschlosser Elektroanlageninstallateur Kfz.- Dreher Bauzeichner VermessungsTechniker Elekschinenwickler Holzmechniker Bundesland Arbeitsamtbezirk Schlosser 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 5 Saarland Saar- brücken AW SaarbrückenBurbach Saarbrücken AW Kaiserslautern 5 Rheinland- Pfalz Kaisers-lautern Bw Trier 9 Rheinland- Pfalz Trier Bw St. Wendel 5 Saarland Neunkirchen Hbm Saarbrücken 5 Saarland Saarbrücken BD Saarbrücken 3 Saarland Saarbrücken 24 1 I I 5 3 1 I 32 Stuttgart WAbt. Kornwestheim 10 8aden-Würt- temberg Ludwigsburg Flm Ulm 6 Baden-Würt- temberg Ulm 16 16 Nürnberg AW Nürnberg 10 15 Bayern Nürnberg AW Weiden 15 Bayern Weiden Bw Hof 10 Bayern Hof Bw Nürnberg 15 Bayern Nürnberg Bw Plattling 10 Bayern Deggendorf Bw Regensburg 10 Bayern Regensburg Bw Aschaffenburg 10 Bayern Aschaffenburg Bw Bamberg 25 Bayern Bamberg Bw Würzburg 15 Bayern Würzburg Flm Regensburg 10 Bayern Regensburg 1414* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 BD Ausbildungsstelle Maschinenschlosser Elektroanlageninstallateur Kfz.- Dreher Bauzeichner VermessungsTechniker Elektromaschinenwickler Holzmechaniker Bundesland Arbeitsamtsbezirk Schlosser 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Stm Weiden I Bayern Weiden BD Nürnberg 15 Bayern Nürnberg 70 91 15 I 176 München Bw Freilassing 5 Bayern Traunstein Bw Garmisch- 12 Bayern Weilheim/ Partenkirchen Ob. Bw Kempten 2 Bayern Kempten Bw Mühldorf 2 Bayern Pfarrkirchen Bw Nördlingen 16 Bayern Donauwörth AW MünchenFreimann 5 4 Bayern München AW MünchenNeuaubing 5 5 Bayern München Kbw München 3 Bayern München 47 5 3 1 I 1 4 5 64 961 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1415* Zeichenerklärung Übersicht über die genehmigten Einstellungsquoten für Auszubildende im Fernmeldehandwerk Einstellung 70 Einstellung 1975 120 1976 OPD Sa I Von der Gesamtquote je Bezirk (Spalte b) entfallen auf die Ausbildungsstätte in a b c d e f g h i j k 70 Bln Berlin 120 70 120 Brm 60 Bremen Olden- Osna- I burg brück 160 36 56 12 56 12 48 108 Dtmd Bochum Dortmund Hagen Meschede Siegen 232 24 48 36 72 24 60 12 36 12 16 Dssd 144 FA 3 Dssd FA 4 Dssd Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Wuppertal 448 72 120 40 12 56 12 72 12 40 12 40 24 80 Ffm 192 FA 2 Ffm Hanau FA Heusenst. Darmstadt Fulda Gießen Kassel Wiesbaden Taunus 452 84 104 12 44 20 48 16 48 12 48 12 40 12 40 12 48 12 32 Frb 96 Freiburg Konstanz Offenburg Ravensburg Rottweil 338 16 96 16 56 16 52 16 57 32 77 140 Hmb FA 2 Hmb Fa 5 Hmb Lübeck Elmshorn 240 64 96 64 88 32 12 24 H/BS 108 FA 3 Han Uelzen Hildesheim FA 2 Han Braunschweig Goslar Göttingen 302 48 126 12 26 12 26 12 52 12 24 12 48 Klrh 104 Heidelb. Karlsruhe Mann- Neustadt Kaiserslautern heim 324 20 40 20 74 20 80 28 90 16 40 Kiel 56 Kiel Eutin Flensburg Heide 112 24 24 8 24 12 24 12 40 Kblz 52 Koblenz Mainz B. Kreuznach Trier 170 16 50 16 56 8 28 12 36 120 FA 3 Kln Aachen Bonn Hennef Köln Düren 240 12 52 12 44 12 24 72 88 12 32 Mchn 144 FA 2 FA 5 Augsburg Kempten Traunstein München München 374 60 192 24 66 24 64 12 20 24 32 Mstr 108 Münster Rheine Bielefeld Minden Gelsenkirchen 258 24 72 12 48 36 66 12 24 24 48 Nbg 86 Ansbach Bamberg Bayreuth Nürnberg Würzburg 252 10 40 10 40 10 40 36 92 20 40 Rgsb 44 Landshut Regensburg Weiden 120 14 40 20 48 10 32 Sbr 24 Saarbrücken 56 24 56 Stgt 151 Böblingen FA 3 Schwäb. Heilbronn 10 Heilbronn Göppingen Ulm Ulm Reutlingen Stuttgart Hall (Hdh) 498 20 60 40 98 10 48 20 64 (Lsb) 60 15 42 10 74 10 26 16 26 1807 4696 1416* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 81) : Ist die Bundesregierung unter der Voraussetzung, daß das Land Rheinland-Pfalz sich beteiligt, bereit, ebenfalls einen Betriebskostenzuschuß zur Verlängerung der Fahrzeiten der Rheinfähre zwischen St. Goarshausen und St. Goar (Verbindung B 42—B 9) bis zum Bau der geplanten Rheinbrücke zu übernehmen? Wegen fehlender Zuständigkeit für die Rheinfähren ist die Bundesregierung nicht in der Lage, einen Betriebskostenzuschuß für die Rheinfähre zwischen St. Goarshausen und St. Goar zu übernehmen. Anlage 117 Antwort des Parl Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 82) : Ist die Bundesregierung auf Grund des Rechtsstreits um die Eintragung des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Frankfurt (Main)-Süd in die vorläufige Denkmalliste bereit, sicherzustellen, daß vor Veränderungen an Bauten der Deutschen Bundesbahn die Beteiligung der Denkmalschutzbehörden im Sinne einer gutachtlichen Stellungnahme nach den jeweiligen Landesgesetzen gegeben ist? Die Deutsche Bundesbahn wird die zuständige Denkmalschutzbehörde im Planfeststellungsverfahren zur Umgestaltung des Bahnhofs Frankfurt/M.- Süd beteiligen und die Interessen des Denkmalschutzes nach Abwägung mit ihren Betriebsbelangen (§ 4 BbG) und in den Grenzen ihrer Wirtschaftsführungsgrundsätze (§ 28 BbG) berücksichtigen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 83 und 84) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die sich aus dem Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen in der Hauptferienzeit für den Transport leicht verderblicher Güter wie zum Beispiel Frischobst und -gemüse vom Erzeuger zum Verbraucher ergeben, und ist die Bundesregierung bereit, diesen Schwierigkeiten durch eine Verbesserung der Regelungen über die Erlangung von Ausnahmegenehmigungen abzuhelfen? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Lastzüge und Sattelaufleger, wie sie für den Transport von Frischmilch gegeben wird, auszudehnen auf den Transport auch anderer leicht verderblicher Güter wie zum Beispiel Frischobst und -gemüse? Die Beförderung von frischem Obst und Gemüse während des Lkw-Fahrverbots ist durch Lkw unter 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht ohne Beschränkung und durch einzelfahrende Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Ausnahmegenehmigungen sichergestellt. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 85 und 86) : Hat die Bundesregierung die Absicht, dem Antrag der Bundesbahndirektion Hannover auf Auflösung des Bundesbahnbetriebsamts Emden zu entsprechen, oder ist sie bereit, mit Rücksicht auf die katastrophale Arbeitsmarktlage im Raum Emden einerseits und im Hinblick auf das durch Industrieansiedlung und Bau des Dollarthafens zu erwartende stärkere Verkehrsaufkommen, die Erhaltung des Bundesbahnbetriebsamts Emden anzuordnen? Ist die Bundesregierung bereit, die Zielvorgabe des Bundesverkehrsministers zur Neuordnung der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn dahin gehend zu beeinflussen, daß neben den Aspekten des Verkehrs (notwendige Schwerpunktbildung usw.) auch strukturpolitische Argumente zur Entscheidung herangezogen werden, und falls ja, ist sie dann nicht mit mir der Auffassung, daß es unter Umständen richtiger ist, andere Verwaltungen nach Emden zu verlegen, als das Bundesbahnbetriebsamt Emden dem Bundesbahnbetriebsamt Oldenburg zuzuordnen? Die Deutsche Bundesbahn muß mit Rücksicht auf ihre finanzielle Situation jede Möglichkeit zur Rationalisierung nutzen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob ihre innerbetriebliche Organisation noch den geänderten Erfordernissen des Verkehrsmarktes entspricht. Über Reformmaßnahmen in der Organisationsebene der Betriebsämter entscheidet die Deutsche Bundesbahn in eigener Zuständigkeit. Eine Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr sieht das Bundesbahngesetz nicht vor. Zur Zeit prüft der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, in welcher Weise die Organisation der Ämter im nordwestlichen Bereich der Bundesbahndirektion Hannover gestrafft und effizienter gestaltet werden kann. Die Deutsche Bundesbahn hat dazu versichert, daß dabei neben struktur- und personalpolitischen Gesichtspunkten (Sozialverträglichkeit) auch die sich z. B. durch den, Bau des Dollarthafens abzeichnenden Veränderungen in die Überlegungen einbezogen werden. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 87): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich bei der theoretischen Führerscheinprüfung das Fach Energieersparnis zu den Prüfungsfächern zählt, und ist sie gegebenenfalls bereit, auf Grund der dort gewonnenen Erfahrungen auch in der Bundesrepublik Deutschland dieses Prüfungsfach einzuführen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in Frankreich das Fach „Energieersparnis" zur theoretischen Führerscheinprüfung zählt. Sie wird die notwendigen Auskünfte einholen und dann auf diese Angelegenheit zurückkommen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 88) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1417* Ist die Bundesregierung bereit, Mittel im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen dafür zur Verfügung zu stellen, daß die BAB A 98 als einbahniger Neubau von Singen-Nord bis Bietingen (Schweizer Grenze) in der Dringlichkeit I a zusammenhängend gebaut werden kann, damit die zur Zeit noch vorgesehene Lücke zwischen Singen-Nord und Hilzingen geschlossen wird und der verkehrspolitische Wert dieses Autobahnneubaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt in vollem Umfang erreicht wird? Die Schließung der noch vorhandenen Lücke im Zuge der A 98 zwischen dem Autobahnkreuz bei Singen und der Bundesstraße 314 bei Hilzingen ist der Bundesregierung gleichfalls ein besonderes Anliegen. Daher ist dieser Abschnitt einbahnig als Umgehung Singen in den Entwurf des „Programms für Zukunftsinvestitionen" aufgenommen worden. Damit kann vom Autobahnkreuz bei Singen bis zur schweizerischen Grenze bei Bietingen zusammenhängend ein einbahniger Neubau verwirklicht und der angestrebte Verkehrswert zum frühestmöglichen Zeitpunkt erreicht werden. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 89) : Sind Informationen zutreffend, daß durch Unfälle aller Art nach einer Untersuchung des Wirtschaftswissenschaftlers Stefan Jokl der Bundesrepublik Deutschland alljährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 50 Milliarden DM entsteht, und aus welchen Anteilen setzt sich dieser Gesamtschaden zusammen? Auf Grund von Forschungsarbeiten, die u. a. für den Bereich der Arbeitswelt von der dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nachgeordneten Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung vergeben worden sind, haben Wissenschaftler für die Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1974 einen volkswirtschaftlichen Schaden durch Unfälle in Höhe von etwa 50 Milliarden DM angegeben. Diese Gesamtsumme wird unterteilt in ca. 24 Milliarden DM für Berufsunfälle, ca. 18 Milliarden DM für Verkehrsunfälle, ca. 8 Milliarden DM für Heim- und Freizeitunfälle. Die Unfallkosten werden zusammengefaßt aus Unfalleinzelkosten für Personen- und Sachschäden sowie Betriebsausfall und Unfallgemeinkosten für Verwaltung, Rechtsfolge, Polizei u. ä. Anlage 123 Antwort des 'Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 90) : Welches sind die Voraussetzungen, unter denen der Bundesverkehrsminister beim Ausbau der Bundesstraße 29 im Bereich Remshalden zwei Anschlußstellen genehmigen könnte, und wäre in diesem Zusammenhang die Abstandsvergrößerung zwischen den West- und Mittelanschlüssen, wie sie im abgelehnten Planentwurf enthalten sind — etwa durch Wegfall der Westanschlußrampen in Richtung Schwäbisch Gmünd —, ausreichend? Die Abstimmung der Planung für den Ausbau der Bundesstraße 29 bzw. der A 87 bei Remshalden mit der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg und den Gemeindeverwaltungen ist noch im Gang. Dabei zeichnet sich eine Lösung ab, die sowohl den Wünschen der Gemeinde Remshalden gerecht werden .kann, außerdem aber auch einen aus Granden der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendigen Anschlußstellenabstand aufweist. Der Wegfall der Anschlußrampen in Richtung Schwäbisch Gmünd allein wäre als Basis für eine Kompromißlösung nicht ausreichend. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen B 91 und 92) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, der Errichtung einer Lärmschutzvorrichtung im Zuge der Bundesstraße 42 entlang der angrenzenden Siedlung des Stadtteils Neuwied-Block zuzustimmen, nachdem der Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz die Berechtigung der Anliegerbeschwerden anerkannt hat? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, im Sinne des im Bundesraumordnungsprogrammes formulierten Grundsatzes der „dezentralisierten Konzentration" beim Bundesbahnvorstand darauf hinzuwirken, daß bei der Konzentration von zwei Bahnmeistereien im Bereich der Bundesbahndirektion Essen der bisherige Standort Betzdorf/Sieg beibehalten wird, damit die Bedeutung dieses zentralen Orts nicht weiter geschwächt wird? Zu Frage B 91: Nach der gegenwärtigen Rechtslage besteht kein Anspruch der betroffenen Anlieger auf Lärmschutzvorrichtungen an der B 42 im Bereich des Stadtteils Block der Stadt Neuwied. Der Bund ist deshalb auch nicht in der Lage, solchen Maßnahmen zuzustimmen. Zu Frage B 92: Im Bereich des Bundesbahnbetriebsamtes Siegen bestehen z. Z. sieben Bahnmeistereien. Die Deutsche Bundesbahn prüft derzeit im Rahmen ihrer Eigenzuständigkeit unter Beteiligung der Personalvertretungen, vor allem die verwaltungsdienstlichen Teile dieser Bahnmeistereien auf zwei Großbahnmeistereien zu konzentrieren. Dabei dürfte Betzdorf/Sieg als Standort eines künftigen Baubezirks bestehen bleiben, wobei damit der überwiegende Anteil des Personals am Ort verbleibt. Mit dem in Ihrer Frage genannten Grundsatz stehen diese Maßnahmen nicht im Widerspruch. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 93 und 94) : 1418e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Bis wann kann damit gerechnet werden, daß alle Bürger, auch alte oder behinderte, bei Zügen der Deutschen Bundesbahn einoder aussteigen können, ohne hierzu besonders turnerisch ausgebildet zu sein? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundesbahn zumindest auf den Haupt- und Umsteigebahnhöfen Elevatoren für Behinderte zum Ein- und Aussteigen bereitstellt? Der von der Deutschen Bundesbahn (DB) eingesetzte Arbeitskreis, der die Benutzung der DB-Einrichtungen durch Behinderte untersuchte, hat auch die verschiedensten z. T. in Erprobung befindlichen Einstieghilfen wie Hubwagen, schiefe Ebenen und Fahrtreppen überprüft. Eine universell zu verwendende Lösung, die auch mögliche Unfallgefahren ausschließt und keine zusätzlichen Personal- und Bedienungsprobleme aufwirft, konnte bislang noch nicht gefunden werden. Das Bundesbahnzentralamt Minden wertet derzeit die Erfahrungen aus, die bei den niederländischen Staatsbahnen (NS) mit einer Einstieghilfe gemacht wurden. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 95 und 96) : Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung veranlassen. mit dem Hinweis, daß die Abgeordneten nach Vorliegen konkreter Vorschläge zu den einzelnen Streckenabschnitten der Deutschen Bundesbahn ,selbstverständlich die entsprechenden Informationen erhalten werden (Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages 8/16, Anlage 50), meiner konkreten Frage auszuweichen, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor der Fertigstellung endgültiger Entwürfe der Staatssekretärskonferenz zum Streckennetz der Deutschen Bundesbahn zum Schicksal der durch ihren jeweiligen Wahlkreis führenden Bahnstrecken angehört werden, und muß dieses Ausweichen als Ablehnung der Durchführung solcher Anhörungen verstanden werden? Wie kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Fragen B 122 und 123 (Drucksache 8/129) zu der Feststellung, daß durch den abschnittweisen Ausbau der A 96 und der A 98 der ,Bevölkerung der von Ortsdurchfahrten betroffenen Städte Wangen, Leutkirch und Isny sowie der Gemeinde Aichstetten/ Altmannshofen keine besonderen Verkehrsgefahren drohen, angesichts der Tatsache, daß diese abschnittweise Fertigstellung nicht nach der Priorität vorhandener Engpässe, sondern jeweils im Anschluß an bereits fertiggestellte Autobahnabschnitte erfolgt, so daß nach der Lebenserfahrung die 1979 vorhandenen durchgehenden Autobahnverbindungen bis Ferthofen bzw. bis Weitnau einen unverhältnismäßig größeren Verkehrsstrom als bisher auf die B 18 bzw. B 12 leiten werden? Zu Frage B 95: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages können jederzeit in Angelegenheiten der Streckenprobleme der Deutschen Bundesbahn Stellung nehmen. Es ist aber verfrüht, einzelne Streckenprobleme erörtern zu wollen, solange nicht ein Vorschlag für das gesamtwirtschaftlich notwendige Streckennetz als Ausgangsbasis für gezielte Diskussion vorliegt. In diesem Sinne sollten die Untersuchungsergebnisse abgewartet werden. Der Entwurf des vorläufigen Berichtes der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe über die Ergebnisse in 7 ausgewählten Testräumen wird zur Zeit mit den Ländern erörtert. Der Entwurf ist auch den Mitgliedern des Bundestagsverkehrsausschusses zugegangen. Zu Frage B 96: Der Bau neuer Autobahnstrecken mußte schon bisher fast ausnahmslos in Teilabschnitten erfolgen, weil dies der Planungsstand, die meist sehr zahlreichen Einsprüche im Planfeststellungsverfahren, die Finanzierungsmöglichkeiten und auch die Einstufung im Bedarfsplan nicht anders zuließen. Dabei hat es sich immer wieder gezeigt, daß diese Neubaustrekken erst nach Herstellung des Netzzusammenhanges vom Durchgangsverkehr angenommen wurden. Diese Erfahrung wird mit Sicherheit auch für den Neubau der BAB A 96 zwischen Memmingen und Lindau sowie der BAB A 98 zwischen Wangen und Kempten Gültigkeit haben. Hiervon unabhängig wird sich der Bundesminister für Verkehr darum bemühen, daß im Einvernehmen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder Baden-Württemberg und Bayern alle Möglichkeiten zur Behebung örtlicher Schwierigkeiten ausgeschöpft werden. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 97) : Ist die Bundesregierung bereit, wegen der Bahnlinie Grafenwöhr—Eschenbach (Bundesbahndirektion Nürnberg) in Verhandlungen mit den betroffenen Kommunen einzutreten mit dem Ziel, den Güterverkehr auf dieser Strecke aufrechtzuerhalten, nachdem sich der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und die Wirtschaft des Raums bereit erklärt haben, für einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 10 000 bzw. 7 000 DM für die erforderlichen Reparaturen des dortigen Bahnkörpers zur Verfügung zu stellen? Wegen des geringen Verkehrsaufkommens (im werktäglichen Durchschnitt 28 t) für die 6 km lange Strecke hat der Bundesminister für Verkehr am 13. Februar 1976 der dauernden Einstellung des Gesamtbetriebes der Teilstrecke Grafenwöhr—Eschenbach zugestimmt. Obwohl in Eschenbach in einem neu ausgewiesenen Industriegelände Firmen angesiedelt wurden, ist das Verkehrsaufkommen rückläufig. Da außerdem das Industriegebiet nach Aussage der Deutschen Bundesbahn (DB) abseits der Eisenbahn angelegt wurde (der Bau von Gleisanschlüssen scheidet deshalb aus), konnte die Ablehnung des Stillegungsantrages mit der Folge von Ausgleichszahlungen nach § 28 a Bundesbahngesetz nicht in Erwägung gezogen werden. Die Bundesregierung sieht sich angesichts der Bedeutungslosigkeit des Verkehrs nicht in der Lage, die Wiederherstellung der Bahnanlagen dieses Streckenabschnittes mit zu finanzieren. Die Bundesregierung empfiehlt, die von den regionalen Stellen angebotenen Zuschüsse den Eisenbahnkunden zur Abdeckung der Mehrkosten für das Ausweichen nach dem nahegelegenen Bahnhof Grafenwöhr zur Verfügung zu stellen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1419* Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 98 und 99) : Welche Überlegungen oder Planungen gibt es zur Zeit bei der Deutschen Bundesbahn für die nächsten sechs Jahre bezüglich der Arbeitsplätze im Raum Weiden, das heißt, wo und bis wann muß nach dem Abzug des Bundesbahnbetriebsamts mit weiteren Einsparungen durch Rationalisierung und Konzentration gerechnet werden? Welche Überlegungen gibt es bei der Deutschen Bundesbahn, um den einschneidenden Abbau von Arbeitsplätzen im Bereich der Bundesbahn Weiden wenigstens teilweise wieder wettzumachen, das heißt, ist die Deutsche Bundesbahn bereit, Maßnahmen zu treffen oder wenigstens intensive Überlegungen anzustellen, um die durch Rationalisierung und Konzentration dem Zonenrandgebiet verlorengegangenen Arbeitsplätze wieder zu schaffen, wenn ja, wo und in welchem Zeitraum? Die Deutsche Bundesbahn (DB) beabsichtigt — zur Verbesserung ihres Wirtschaftsergebnisses den Verkehrs-, Betriebs- und Unterhaltungsdienst im gesamten Bundesgebiet künftig in sog. Schwerpunktdienststellen zu konzentrieren, — die Zahl der örtlichen Dienststellen entsprechend der Nachfrage nach Transportleistungen weiter zu reduzieren und — die derzeitigen Überkapazitäten im personellen und Anlagenbereich dem Arbeitsaufkommen unter Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit der einzelnen Maßnahmen anzupassen. Für den Raum Weiden zeichnen sich nach Mitteilung der DB folgende organisatorische Veränderungen ab: 1. Im Rahmen der Neuordnung des bautechnischen Außendienstes soll in jedem Betriebsamtsbezirk langfristig nur eine Zentralbahnmeisterei (Bm) und eine Signalmeisterei verbleiben. In jedem Falle wird es also zur Zusammenlegung der Bm 1 und der Bm 2 Weiden kommen. Die Entscheidung, wo diese Dienststellen endgültig ihren Sitz haben werden, wird voraussichtlich erst 1978 fallen. 2. Im maschinen- und elektrotechnischen Dienst ist beabsichtigt, das Bahnbetriebswerk (Bw) und die Starkstrommeisterei Weiden in einer Dienstelle zu vereinigen und den derzeitigen Personalüberhang im Bw von rd. 175 Personen abzubauen. Der künftige Personalbedarf dürfte insgesamt bei etwa 300 Mitarbeitern liegen. 3. Eine Schließung des Ausbesserungswerkes Weiden ist von der DB nicht beabsichtigt. Der Personalbestand im Werkstättenbereich muß aber dem rückläufigen Arbeitsaufkommen angepaßt werden. Personalüberhänge bestehen wie in allen anderen Werken auch in Weiden. Der Vorstand der DB, der über die vorgenannten Einzelmaßnahmen in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung entscheiden kann und hierfür nicht die Zustimmung des Bundesministers für Verkehr benötigt, ist im übrigen bemüht, die Arbeitsplätze im Raum Weiden, soweit vertretbar, zu erhalten. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 100) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine bessere Unterbringung und pädagogische Betreuung der Auszubildenden in der Ausbildungsstelle Gelsenkirchen-Buer der Deutschen Bundespost zu gewährleisten? Für die Unterbringung von Auszubildenden des Fernmeldeamtes Recklinghausen hat die Oberpostdirektion Münster seit 1970 Plätze im St.-BarbaraHeim in Gelsenkirchen-Buer angemietet, in dem es bisher nur 3- und 4-Bettzimmer gab. Die Ausstattung ließ — nach heutigen Maßstäben — zu wünschen übrig. Im Oktober vorigen Jahres erklärte die Oberpostdirektion dem Heimträger, den Unterbringungsvertrag nur dann fortführen zu können, wenn die Unterbringungsverhältnisse verbessert würden. Aufgrund der vorgebrachten Beanstandungen wurden zum 1. Januar 1977 Verbesserungen durchgeführt. Den 12 Auszubildenden der Deutschen Bundespost stehen jetzt sechs 2-Bettzimmer zu je 18 qm in einem abgeschlossenen Teil des Hauses zur Verfügung. Die Ausstattung und die Möblierung der Räume ist verbessert worden. Jeder Raum ist in eine Wohn- und eine Schlafeinheit unterteilt. Die Waschbecken sind mit Warmwasserspeichern ausgestattet. Spiegelleuchten mit Rasierstecker und Trennvorhänge wurden angebracht. Die Räume wurden mit Teppichböden ausgelegt. Jeder Heimbewohner, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf Wunsch einen Hausschlüssel. Die Deutsche Bundespost zahlt ab 1. Januar 1977 ein höheres Nutzungsentgelt. Neben einem Ballspielplatz im Freien stehen den Heimbewohnern im St.-Barbara-Heim an Freizeiträumen zur Verfügung: 3 Fernseh- und Gemeinschaftsräume, 1 Hobbyraum, 1 Fittneß-Raum, 1 Gesellschaftsraum mit Diskothek, 1 Raum mit Tischtennisplatte und Fußballkicker. In den Unterbringungsverträgen hat sich das St.-Barbara-Heim verpflichtet, für das leibliche, geistige und seelische Wohl der untergebrachten Heimbewohner — entsprechend den Forderungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes — zu sorgen. Das Heim untersteht — wie alle Jugendwohnheime — der Aufsicht des Landesjugendamtes. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 101) : 1420* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Welche Kosten entstehen bzw. sind entstanden für die Vorbereitung und Einrichtung der Versuche mit dein Acht-MinutenTakt im Telefonverkehr? Zur Aufnahme des durch die Schaffung der Nahbereiche zu erwartenden zusätzlichen Fernsprechverkehrs wurden für die Erweiterungen der technischen Einrichtungen und für die Ausrüstung der Ortsvermittlungsstellen in den 6 Versuchsbereichen ca. 10 Millionen DM aufgewendet. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen B 102 und 103) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß z. B. im Land Nordrhein-Westfalen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Bewilligungsbehörden auf Kreisebene keine Verfahrensvorschriften für die Antragstellung und Bewilligung vorliegen, und kann davon ausgegangen werden, daß wegen fehlender Antragsmöglichkeiten die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 1977 hinausgezögert wird? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine zügige Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes in den Ländern zu fördern? Seit 1974 fördern Bund und Länder in gemeinsamen jährlichen Programmen die Modernisierung von Wohnungen. Durch das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz — WoModG) ist die Förderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Gemäß §§ 6 und 7 WoModG muß das Gesetz noch um eine vom Bund und den Ländern zu treffende Verwaltungsvereinbarung ergänzt werden; über ihren Inhalt konnte anläßlich einer Konferenz am 4. März 1977 mit den für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Ministern (Senatoren) der Länder eine grundsätzliche Einigung herbeigeführt werden. Mit einer formellen Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern ist für Mitte bis Ende April 1977 zu rechnen. Nach der im Grundgesetz geregelten Aufgabenteilung obliegt die Förderung der Modernisierung, wie die Förderung des Wohnungsbaus überhaupt, den Ländern. Die eigentliche Bewilligungstätigkeit im Rahmen des Modernisierungsprogramms 1977 kann erst beginnen, wenn die Länder auf Grund der oben erwähnten Verwaltungsvereinbarung — ihrer Durchführungskompetenz entsprechend — Durchführungsrichtlinien erarbeitet haben. Schließlich müssen auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung der öffentlichen Mittel geschaffen sein. Soweit ich unterrichtet bin, sind die Länder mit der Vorbereitung der Durchführungsrichtlinien befaßt. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 104 und 105) : Steht den Seminaren, die die Europa-Union Deutschland im Verband der Aktion Europäischer Föderalisten unter Gymnasiasten durchgeführt und die durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gefördert werden, ein Interesse der Jugend gegenüber, und wie stark werden sie besucht? Wie hat sich das Interesse der Jugend an deutschlandpolitischen Veranstaltungen entwickelt, und wie sehen die Perspektiven des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen für die Zukunft aus? Zu Frage B 104: Den Seminaren, die die Europa-Union Deutschland über ihre Landesverbände mit Gymnasiasten durchführt, und durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gefördert werden, steht ein unvermindert starkes Interesse der Jugend gegenüber. Die Förderung der Seminare erfolgt im Rahmen der deutschlandpolitischen Aufgaben meines Hauses und deckt einen Teilbereich der weiter-gefaßten bildungspolitischen Interessen und Zielsetzungen der Europa-Union ab. Im Jahre 1976 wurden von der Europa-Union insgesamt 76 deutschlandpolitische Bildungsmaßnahmen mit 2 217 Teilnehmern durchgeführt. Zu Frage B 105: Das Interesse der Jugend an deutschlandpolitischen Veranstaltungen findet seinen Ausdruck in politischen Bildungsveranstaltungen, Begegnungen und Informationsfahrten. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen fördert diese Maßnahmen und unterstützt die vielfältigen Bemühungen der freien Träger zusätzlich durch geeignete Arbeitsmaterialien, die auch im deutschlandpolitischen Unterricht an Schulen verwendet werden und eine gesteigerte Nachfrage erfahren haben. Im Rahmen der vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen geförderten Veranstaltungen ist ein zunehmendes Interesse der jugendlichen Teilnehmer an deutschlandpolitischen Fragen festzustellen, was sich u. a. in den steigenden Teilnehmerzahlen ausdrückt. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 8/206 Fragen B 106 und 107): Ist die Bundesregierung bereit, mit der Regierung der DDR Verhandlungen mit dem Ziel der Öffnung des Grenzübergangs Duderstadt für den Waren- und Güterverkehr aufzunehmen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Öffnung des Grenzübergangs Duderstadt für den Waren- und Güterverkehr zugleich auch zu einer wirtschaftlichen Stärkung des eigenen Grenzraums führt und die strukturellen Schwierigkeiten lindern hilft? Zu Frage B 106: In einem Briefwechsel zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 hat die DDR die Bundesregierung darüber informiert, vier neue Grenzübergänge, nämlich Salzwedel, Worbis, Meiningen und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 1421* Eisfeld, für den Personenverkehr zu öffnen. In Verhandlungen mit der DDR über die Gestaltung des grenznahen Verkehrs sind Vertreter der Bundesregierung wiederholt mit der Frage an die andere Seite herangetreten, ob diese Übergänge nicht auch vom gewerblichen Güterverkehr benutzt werden könnten, nachdem in einem Einzelfall ein Transport für dringend benötigte Ersatzteile über den Grenzübergang Duderstadt/Worbis von den DDR-Behörden gestattet worden war. Bisher hat die DDR keine Bereitschaft erkennen lassen, auf den von unserer Seite vorgebrachten Wunsch einzugehen. Der wichtigste Grund für die bisher ablehnende Haltung der DDR dürfte darin liegen, daß die Abfertigungsanlagen auf seiten der DDR nur für den Personenverkehr und nicht für den Güterverkehr gebaut und geeignet sind. In der gegenwärtigen Situation bestehen keine Aussichten auf Erfolg, wenn diese Frage von der Bundesregierung in Verhandlungen eingeführt werden würde. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit jedoch erneut aufgreifen, sobald eine Chance für eine positive Reaktion der DDR in dieser Frage erkennbar wird. Zu Frage B 107: Ja, ich teile Ihre Auffassung, daß die Öffnung des Grenzüberganges Duderstadt für den Waren- und Güterverkehr zugleich auch zu einer wirtschaftlichen Stärkung im grenznahen Bereich führen und die strukturellen Schwierigkeiten lindern helfen würde. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 108, 109 und 110) : Welche genauen Daten liegen der Bundesregierung vor, die den Schluß zulassen, daß nach Retortenversuchen der ERDA 01 aus Ölschiefer auf derzeitiger Basis der derzeitigen Ölpreise wirtschaftlich gewonnen werden kann, nach dem die Bundesregierung mir in ihrer Antwort auf meine Frage über Energieversorgung durch Kohlehydrierung (Drucksache 8/86, Fragen 69 und 70) antwortete, daß „Flüssigprodukte aus Kohle etwa noch doppelt so teuer wie entsprechende Mineralölprodukte" seien? Welche Investitionskosten wären für den Beginn des Abbaus und die wirtschaftliche Verwertung von Ölschiefer im Raum Sdiandelah notwendig? Welche Umweltschutzmaßnahmen wären nach bisherigen Erkenntnissen für den Abbau und die Aufbereitung der Ölschiefervorkommen im Raum Schandelah notwendig? Zu Frage B 108: Nach Angaben der US-ERDA (energy research and development administration) sowie der Firmen Paraho Ltd. und Union Oil of California ist eine wirtschaftliche Schieferölgewinnung bei einem Öl-preis von etwa 12 Dollar pro barrel (1 barrel entspricht 159 Liter) möglich. Diese Zahlen wurden Vertretern der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, bei Gesprächen mit Vertretern dieser Firmen und der ERDA vor Ort in den USA Ende 1975 genannt. Die angegebenen Preise beziehen sich jedoch auf US-amerikanisches Schieferöl aus den untersuchten Formationen und sind nicht auf andere Gebiete mit abweichenden Verhältnissen übertragbar. Von den Kosten für die Herstellung flüssiger Produkte aus Kohle kann nicht auf Kosten für die Gewinnung von Öl aus Ölschiefer geschlossen werden. Bei der Kohleverflüssigung werden erhebliche Mengen an Wasserstoff benötigt, dessen Herstellung maßgeblich in die Gestehungskosten eingeht, während Ölschiefer nur einer Schwelung zum Austreiben der KohlenWasserstoffe unterworfen werden muß, ein Prozeß, der in den Grundzügen der Kokserzeugung aus Kohle vergleichbar ist. Zu Frage B 109: Die Bundesregierung fördert bei den Braunschweigischen Kohlebergwerken (BKB) ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm mit dem Ziel, die bisher nur in Umrissen bekannten Lagerstätten- und Vorratsdaten zu erkunden, im Labor gewonnenes Schieferöl auf seine Einsetzbarkeit in der petrochemischen Industrie zu prüfen sowie vorhandene Schwelverfahren auf ihre technische, und wirtschaftliche Realisierbarkeit unter Einschluß von Umweltschutzaspekten zu untersuchen. Aus dem laufenden Programm und seinen bisherigen Ergebnissen können die Investitionskosten für den Beginn des Abbaus und die wirtschaftliche Verwertung von Ölschiefer im Raum Schandelah nicht abgeschätzt werden. Abschätzungen dieser Art fallen primär in den Bereich der Unternehmensplanung der BKB. Zu Frage B 110: Umweltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ölschiefertagebau umfassen — den Bereich der Bergbaumaßnahmen und — den Bereich der Aufbereitung und Verschwelung zur Gewinnung von Schieferöl. Für Maßnahmen im Bereich des Bergbaus sind die bergrechtlichen Vorschriften anzuwenden, für den Bereich der Aufbereitung und Verschwelung sind neben raumordnungsrechtlichen Regelungen insbesondere die Vorschriften und Regelungen für den Immissionsschutz zu beachten. Die im einzelnen im Falle eines Abbaus zu treffenden Umweltschutzmaßnahmen hängen von der Entscheidung über technische Detailfragen ab, die erst nach Abschluß der laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und ergänzender künftiger Untersuchungen getroffen werden können. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/206 Frage B 111) : 1422* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1977 Kann die Bundesregierung mitteilen, aus welchen Gründen der von ihr für den 1. Dezember 1976 zugesagte Bericht über eine gemeinsam mit den Ländern koordinierte Auswertung und Dokumentation des Modellversuchsprogramms im Bildungswesen noch nicht vorgelegt wurde, und wann mit seinem Erscheinen gerechnet werden kann? Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft als Fachminister hat den gewünschten Bericht zum 1. Dezember 1976 dem Bundesminister der Finanzen übersandt. Der Bundesminister der Finanzen hat mit Rücksicht auf die Konstituierung des 8. Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse von einer Weiterleitung an den Haushaltsausschuß zunächst. Abstand genommen und eine Übersendung zum 28. Februar 1977 geplant. Durch Belastungen infolge der Haushaltsberatungen 1977 hat sich die Übersendung erneut verzögert; sie soll nun in Kürze erfolgen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird den Bericht gleichzeitig dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft übersenden. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/206 Fragen B 112 und 113) : Welche Lehren sind nach Ansicht der Bundesregierung aus amerikanischen Erfahrungen zu ziehen (vgl. General-Anzeiger vom 24. Februar 1977), nach denen eine lange Phase "verwissenschaftlichten" Unterrichts u. a. eine steigende Zahl von Analphabeten hervorgebracht hat? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht vieler Fachleute im In- und Ausland, durch die Verwissenschaftlichung des Unterrichts würden gerade die lernschwächeren Schüler benachteiligt? Zu Frage B 112: Wegen der gegebenen Verteilung der Zuständigkeit war die Bundesregierung mit diesem Problem bisher insoweit befaßt, als sie im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b im Jahre 1973 gemeinsam mit den Ländern dem Bildungsgesamtplan zugestimmt hat, dessen Ziel für den Sekundarbereich I u. a. ist, die „Sicherung einer allgemeinen wissenschaftsorientierten Grundbildung für alle" zu gewährleisten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß „wissenschaftsorientierte Grundbildung " keinen Verzicht auf das Erlernen der üblichen Kulturtechniken bedeutet. Die Bundesregierung hat daher keinen Anlaß, Entwicklungen, wie sie im Artikel des Generalanzeigers vom 24. Februar 1977 dargestellt sind, zu befürchten. Sie hielte es auch für problematisch, einen Zeitungsbericht über bildungspolitische Probleme der USA zum Gegenstand einer Betrachtung ganz anders gelagerter Verhältnisse in der Bundesrepublik zu machen. Zu Frage B 113: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die sogenannte „Verwissenschaftlichung des Unterrichts" so mißverstanden wird, daß lernschwächere Schüler dadurch benachteiligt werden. Sie möchte im übrigen darauf verzichten, auf eine Frage im einzelnen einzugehen, die nach Lage der Dinge durch die Länder zu beantworten wäre. Ich darf anheimstellen, eine entsprechende Frage an die Kultusministerkonferenz heranzutragen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/206 Frage B 114) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das von dem ghanaischen Gelehrten Professor Ofosu-Appiah geleitete Projekt einer afrikanischen Enzyklopädie im Rahmen der Entwicklungshilfe oder einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern? Der Bundesregierung liegt bisher kein Antrag vor, die Herausgabe einer afrikanischen Enzyklopädie durch den ghanaischen Wissenschaftler Professor Ofosu-Appiah zu fördern; auch sind Ziel, geplanter Inhalt und Zielgruppe dieser Veröffentlichung nicht bekannt. Deswegen kann nichts darüber gesagt werden, ob dieses Vorhaben gemäß der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung förderungswürdig ist. Dies würde geprüft werden, falls die ghanaische Regierung einen offiziellen Antrag stellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Schwarz-Schilling, würden Sie die Freundlichkeit haben, davon Kenntnis zu nehmen, daß wir zur Zeit eine Debatte im Deutschen Bundestag führen?

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Christian Schwarz-Schilling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Graf Lambsdorff, ich wollte nur verhindern, daß hier falsche koalitionspolitische Erklärungen von Ihnen bezüglich der Kommunalwahl im Raum stehenbleiben; die sind ja von Ihnen angeführt worden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich wollte Ihnen in Ihrem Interesse nur sagen, daß
Sie vielleicht auch die Frage stellen sollten, ob es
dieser allerletzten Verweise des Bürgers bedarf;
denn das könnte für Ihre Partei -- das täte mir leid -- sehr gefährlich werden. Aus diesem Grunde fragt man sich natürlich auch, wie hier der Konsens zwischen dem, was wir im Orientierungsrahmen der SPD lesen, auf der einen Seite und Ihren Vorstellungen auf der anderen Seite hergestellt werden soll. Dann monieren Sie eine Rede von Dr. Kohl in Ahlen, oder es werden hier die Fragen der katholischen Soziallehre bemüht. Die Positionen sind doch klar. Vernebeln Sie die Positionen nicht! Sehen Sie, wohin die Zukunft führt! Darm bedarf es keines allerletzten Verweises! Dazu möchte ich Sie auffordern. .

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vohrer.,