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    Plenarprotokoll 8/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 937 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 937 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 957 C, 985 D Dr. Wallmann CDU/CSU 961 B Brandt (Grolsheim) SPD 966 B Dr. Wendig FDP 970 B Spranger CDU/CSU 973 B Dr. Wernitz SPD 979 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 983 A Dr Schäfer (Tübingen) SPD 985 A Dr. Bangemann FDP 988 D Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 991 B Vizepräsident Stücklen . . . . . . . 975 C Fragestunde — Drucksache 8/168 vom 11. 03. 1977 — Schutz des Immobilienkäufers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die, Auflassungsvormerkung im Grundbuch MdlAnfr Al 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Weber (Köln) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 938 C, D, 939 A ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . 938 D Strafverfolgung der Geheimakten veröffentlichenden Personen MdlAnfr A2 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 939 B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 939 B, C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Meinung des polnischen Justizministers Bafia über die Regelung der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Interesse der weiteren Entwicklung der Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A174 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 939 D, 940 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 939 D, 940 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 940 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 940 C Auffassung des Bundesjustizministers über den Fortbestand des Deutschen Reichs und über die Staatsangehörigkeit der jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen MdlAnfr A175 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 940 D, 941 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 941 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 941 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 941 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 941 D Errichtung weiterer „Kreuzbauten" nach Art der Bundesministerien an der B 9 in Bonn MdlAnfr A3 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Luda CDU/CSU MdlAnfr A4 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Luda CDU/CSU Antw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 942 A, B Auffassung über die gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Kunststoffverpakkung für Molkereiprodukte MdlAnfr A6 11.03.77 Drs 08/168 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 942 C, 943 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 942 D, 943 A Festlegung der Höchstwerte für Bleibelastungen in Nahrungsmitteln sowie Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Bleigefährdung von Mensch und Tier MdlAnfr A9 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A10 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 943 B, D, 944 A, B, D, 945 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 943 D, 944 A, D Anstieg der Zahl der Mitarbeiter des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes sowie Nichtbesetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Stelle des Betriebsarztes MdlAnfr A11 11.03.77 Drs 08/168 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A12 11.03.77 Drs 08/168 Kittelmann CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 945 A, C, D, 946 A, B, C, D ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . . 945 B, D, 946 B, C ZusFr Luster CDU/CSU . . . . . . . 946 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 946 A Vorlage des zweiten Berichts über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe MdlAnfr A15 11.03.77 Drs 08/168 Lintner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 946 D, 947 A, B ZusFr Lintner CDU/CSU . . . . 947 A, B Anteil kleinerer und mittlerer Unternehmen an den für Forschung und Technologie im Bundeshaushalt aufgewandten Mitteln MdlAnfr A16 11.03.77 Drs 08/168 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 947 C, D ZusFr Stockleben SPD 947 D ZusFr Dr. Steger SPD 948 A Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Kohleverflüssigung MdlAnfr A17 11.03.77 Drs 08/168 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . 948 B, C, D ZusFr Stockleben SPD 948 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 948 D Wirtschaftliche Nutzung der Solarenergie MdlAnfr A18 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD MdlAnfr A19 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . . 948 D, 949 B, C, D, 950 B, C, D, 951 A ZusFr Scheffler SPD . . 949 A, B, 950 B, C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 949 C ZusFr Dr. Ahrens SPD . . . . . . . 949 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 950 C ZusFr Lenzer CDU/CSU 950 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 III Verbesserung der Arbeitsplatzlage in den Küstenländern durch Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Meerestechnologie MdlAnfr A20 11.03.77 Drs 08/168 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . 951 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 951 B Gewinnung von Uran aus dem Meer MdlAnfr A21 11.0337 Drs 08/168 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . 951 C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 951 C, D Forschungsvorhaben hinsichtlich der Rolle von Wasserstoff und Methanol als Energieträger MdlAnfr A22 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD MdlAnfr A23 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 952 A, D, 953 A, B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 952 D, 953 A ZusFr Dr. Probst CDU/CSU 953 B Beurteilung der Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer über den Ausbau der Kernenergie hinsichtlich der Dekkung des Elektrizitätsbedarfs und der Reaktorsicherheit MdlAnfr A26 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A27 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 953 C, D, 954 A, B, C, D ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU 953 D, 954 B ZusFr Benz CDU/CSU . . . . . . . . 954 B ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . . . . 954 D Beurteilung der Meinung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff über die Lagerung von Atommüll im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesinnenministers „Entsorgungsvorsorge" und den Vorstellungen zur Genehmigung von Kraftwerken; Vereinbarkeit der Feststellung von Bundesforschungsminister Matthöfer über Energiebedarfsprognosen und der Einstellung von Baugenehmigungen für Kohle- und Kernkraftwerke MdlAnfr A28 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A29 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 955 A, B, C, D, 956 A, B ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . . . 955 B, C, D, 956 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 956 A ZusFr Seiters CDU/CSU 956 B Forschungsarbeiten über die Speicherung elektrischer Energie im Megawatt-Bereich MdlAnfr A32 11.03.77 Drs 08/168 Flämig SPD MdlAnfr A33 11.03.77 Drs 08/168 Flämig SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 956 C, 957 A ZusFr Flämig SPD . . . . . . . . . 957 A Kernkraftwerksleistung in den Ländern des Comecon und in der Volksrepublik China sowie Berücksichtigung der in diesen Ländern gewonnenen Erkenntnisse über die Wiederaufbereitung und Endlagerung von Kernbrennstoff en MdlAnfr A34 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT 957 B Nächste Sitzung 993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 995* A Anlage 2 Ungleiche. finanzielle Förderung schulischer und nichtstaatlicher Berufsvorbereitungsmaßnahmen; Unterstützung von Jugendlichen während eines Berufsfindungsjahres an einer gewerblichen Schule SchrAnfr B88 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 995* B Anlage 3 Bedeutung der UN-World University als Institut einer länderbezogenen Entwicklungspolitik MdlAnfr A5 11.03.77 Drs 08/168 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 99*` A Anlage 4 Zurückbleiben der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel hinter den im nationalen Recht gestellten Anforderun- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 gen; Mißstände beim kombinierten Transport von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen MdlAnfr A7 11.03.77 Drs 08/168 Egert SPD MdlAnfr A8 11.03.77 Drs 08/168 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 996* B Anlage 5 Vorlage des Berichts über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft MdlAnfr A13 11.03.77 Drs 08/168 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 996* D Anlage 6 Ergebnisse von Meinungsumfragen über die Einstellung der Bürger zur Kernenergie MdlAnfr A24 11.03.77 Drs 08/168 Ueberhorst SPD MdlAnfr A25 11.03.77 Drs 08/168 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 997* A Anlage 7 Vorlage einer Änderung des Atomgesetzes als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie Umfang der für Forschung und Entwicklung im Bereich der Entsorgung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel MdlAnfr A30 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A31 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 997 D Anlage 8 Ersetzung der Hochspannungsleitungen durch andere Techniken SchrAnfr B147 11.03.77 Drs 08/168 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 998* C Anlage 9 Unterrichtung des Bundestages über Energieplanung und Nutzungsprobleme der Kernenergie; gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Umweltschäden durch Kraftwerke jeglicher Art SchrAnfr B148 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B149 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 999* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 937 17. Sitzung Bonn, den 16. März 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 15. Sitzung, Seite 774': Die Texte der in den Anlagen 43 und 44 abgedruckten Antworten sind gegeneinander auszutauschen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 16. 3. Alber * 17. 3. Amrehn ** 18. 3. Dr. Biedenkopf 16. 3. Blumenfeld 16. 3. Böhm (Melsungen) 18. 3. Büchner (Speyer) ** 16. 3. Engelsberger 25. 3. Fellermaier * 16. 3. Frau Dr. Focke 18. 3. Dr. Früh * 17. 3. Dr. Fuchs * 16. 3. Dr. Geßner ** 17. 3. Haase (Fürth) * 16. 3. Frau Hoffmann (Hoya) 16. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 18. 3. Katzer 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Klinker * 17. 3. Dr. Köhler 16. 3. Lange * 18. 3. Lücker * 16. 3. Dr. Mende * 17. 3. Dr. Müller ** 16. 3. Müller (Mülheim) * 18. 3. Scheu 25. 3. Schmidt (München) ' 18. 3. Schmidt (Wattenscheid) 18. 3. Schreiber * 17. 3. Schwabe * 18. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) '* 16. 3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 16. 3. Sieglerschmidt * 18. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 25. 3. Spillecke g 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Dr. Staudt 25. 3. Sybertz 18. 3. Dr. Waffenschmidt 18. 3. Frau Dr. Walz * 18. 3. Würtz * 18. 3. Zvwietz * 18. 3. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 88) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie beurteilt die Bundesregierung die ungleiche finanzielle Förderung schulischer und nichtstaatlicher Berufsvorbereitungsmaßnahmen und ist sie bereit, im Interesse der Gleichbehandlung auch die aus Sonderschulen für Lernbehinderte kommenden Jugendlichen nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu unterstützen, wenn sie an gewerblichen Schulen während eines Berufsfindungsjahrs schulisch und sozial betreut werden? Ich gehe davon aus, daß mit der gestellten Frage die Förderung des Berufsgrundbildungsjahres oder Berufsgrundschuljahres einerseits sowie die Förderung der berufsvorbereitenden Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) andererseits angesprochen sind. Die Förderung des Berufsgrundbildungs- oder Berufsgrundschuljahres richtet sich als schulische Maßnahme nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Teilnehmer an dieser Maßnahme sind in der Regel Absolventen der 9jährigen Hauptschule und damit förderungsrechtlich den Schülern der Klasse 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen gleichzustellen; sie werden daher nach § 68 Absatz 2 Nr. 3 a BAföG nur dann gefördert, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist. Eine generelle Förderung der Schüler der Klasse 10 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz würde die finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Länder zur Zeit übersteigen. Für die aus Sonderschulen für Lernbehinderte kommenden Jugendlichen, die an gewerblichen Schulen während eines Berufsfindungsjahres schulisch und sozial betreut werden, gelten die Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entsprechend. Dagegen werden die Teilnehmer an berufvorbereitenden Maßnahmen im Sinne von § 40 AFG durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Aufgrund der zu § 40 AFG ergangenen Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit werden die Teilnehmer nur gefördert, soweit es sich um nicht-schulische Lehrgänge handelt. Diese Abgrenzung ergibt sich daraus, daß der Gesetzgeber die gesamte Förderung der Allgemeinbildung und der schulischen Berufsausbildung dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zugeordnet hat. Dies muß auch für neue Formen der schulischen Ausbildung gelten, die im Zuge der Weiterentwicklung des Bildungswesens entstehen. Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit haben darüber hinaus in ihrem Beitrag zu dem Bericht der Bundesregierung nach § 239 AFG zutreffend ausgeführt, daß die individuelle Förderung der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen, in denen noch nicht berufsreife Jugendliche für eine Ausbildung oder für den Übergang in das Arbeitsleben befähigt werden, „nicht eine originäre Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit" ist. Diese Aufgabe muß an sich im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens erfüllt werden. Aus diesem Grunde kann das Engagement der Bundesanstalt auf diesem Gebiet nur vorübergehender Art sein, um einen zur Zeit von den Schulen noch 996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 nicht voll gedeckten Bedarf zu decken. So lange die Bundesanstalt diese Aufgabe wahrnimmt, profitieren die von ihr betreuten Jugendlichen von der für die betriebliche Berufsausbildung bestimmten Förderung nach § 40 AFG. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, daß deshalb auch die Teilnehmer eines Berufsgrundbildungs- oder Berufsgrundschuljahres in der gleichen Weise gefördert werden müssen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 5) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der UN-World University als Institut einer länderbezogenen Entwicklungspolitik bei, und mit welchen Mitteln wird sie gegebenenfalls dieses Projekt unterstützen? Die Universität der Vereinten Nationen soll nach ihrer Satzung weltweit vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Forschung und der Wissensverbreitung wahrnehmen. Sie ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht als Institut oder Instrument anzusehen, das sich der länderbezogenen Entwicklungspolitik widmet. Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die weitere Universitätsarbeit. Dabei achtet sie u. a. auch darauf, ob sich aus den Aktivitäten zukünftig Ansätze für regionale Planungen zur Lösung konkreter Entwicklungsprobleme ergeben. Sie prüft, ob, wann und in welchem Umfang ein finanzieller Beitrag der Bundesrepublik zum Stiftungsfonds angebracht erscheint. Dabei sind ihre Prioritäten im internationalen Bereich und die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8;168 Fragen A 7 und 8) : Teilt die Bundesregierung die in der veröffentlichten Meinung häufiger vertretene Auffassung, daß die in Brüssel verabschiedete Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel hinter den im nationalen Recht (Gesamtreform des Arzneimittelrechts) gesetzten Anforderungen zurückbleibt, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls ziehen? Sind der Bundesregierung Mißstände beim kombinierten Transport von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen bekanntgeworden, hält sie diese Praxis unter gesundheitspolitischen Aspekten für bedenklich, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun? Zu Frage A 7: Diese in verschiedenen Zeitungsartikeln wiedergegebene Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Alle in der Gesamtreform des Lebensmittelrechts für kosmetische Mittel enthaltenen Verbote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung sowie das Verwendungsverbot für nicht zugelassene Stoffe, soweit sie nach §§ 48 und 49 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts verschreibungspflichtig sind, brauchen aufgrund der Kosmetik-Richtlinie nicht geändert zu werden und bleiben weiterhin gültig. Da jedoch mit Erlaß der EG-Richtlinie eine Reihe von Ermächtigungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ausgeschöpft werden können, stellt diese einen großen Schritt in Richtung auf einen optimalen Verbraucherschutz bei kosmetischen Mitteln dar. Die Richtlinie erfüllt jedoch sicherlich noch nicht sämtliche Verbraucherwünsche. Die Bundesregierung wird daher bei den künftigen Beratungen in Brüssel auf weitere Verbesserungen und Ergänzungen drängen. Zu Frage A 8: Die gesundheitlich-hygienische Problematik des wechselseitigen Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Tankfahrzeugen ist der Bundesregierung bekannt. In der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die zur Zeit vorbereitet wird, soll diese Art des Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien bundeseinheitlich geregelt werden. Es soll sichergestellt werden, daß Lebensmittel beim Transport nicht ekelerregend oder sonst nachteilig beeinflußt werden können. Aber auch schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bereits Möglichkeiten gegen diese bedenklichen Transporte vorzugehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister der Finanzen nach vorheriger Absprache mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einer am 26. April 1976 an die Oberfinanzdirektionen gerichteten „Vorläufigen Dienstanweisung für Kontrollen des Treibstoffs zum Betrieb von Dieselmotoren" u. a. eine Vorschrift dahin gehend aufgenommen hat, daß anläßlich der Kontrollen von Tanklastwagen, Tankanhängern und Sattelschleppern mit Tankaufliegern stets zusätzlich anhand des Fahrtenbuches oder sonstiger Fahrtunterlagen zu prüfen ist, ob lebensmittelrechtlich bedenklich erscheinende Wechseltransporte von Lebensmitteln und anderen Stoffen (z. B. Chemikalien) vorliegen. Im Verdachtsfall soll unverzüglich die nächstgelegene örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde unterrichtet werden. Diese Maßnahme eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit zu verstärkter Überwachung von Lebensmitteltransporten auf deren hygienische Unbedenklichkeit im Rahmen der landesrechtlichen Hygienevorschriften. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 13) : Wird die Bundesregierung für den nächsten Bericht über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft gemäß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 997* Beschluß des Bundestages vom 9. Dezember 1964 ebensoviel Zeit brauchen wie für den ersten Bericht, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Berichterstattung? Der von Ihnen erwähnte Bericht ist dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung am 14. September 1966 vorgelegt worden. Einen weiteren Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frau hat die Bundesregierung dem Bundestag am 1. August 1972 vorgelegt. Ich darf auf die Drucksache VI/ 3689 hinweisen. Da der 7. Deutsche Bundestag selbst eine Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft" eingesetzt hatte, die am 11. November 1976 einen Zwischenbericht vorgelegt hat, schien es der Bundesregierung nicht sinnvoll, in einem eigenen Bericht die gleiche Problematik zu behandeln. Es wird abzuwarten sein, ob der 8. Deutsche Bundestag der Empfehlung der Enquete-Kommission in ihrem Zwischenbericht folgt und wiederum eine entsprechende Kommission einsetzt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 24 und 25) : Welche Ergebnisse hat bisher der „Bürgerdialog Kernenergie' gebracht? Welche Ergebnisse haben bisher die Meinungsumfragen der Bundesregierung über die Einstellung der Bürger in der Bundesrepublik zur Kernenergie gebracht? Zu Frage A 24: Der „Bürgerdialog Kernenergie" steht im Zusammenhang einer umfassenden öffentlichen Diskussion über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie, über Erfordernis und Sicherheit dieser Energiequelle und über Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Energie- und Energieforschungspolitik. Dieser Diskussionsprozeß wird in seinem Verlauf und seinen Ergebnissen von vielfältigen und unterschiedlichen Faktoren beeinflußt. Die vom Bundesminister für Forschung und Technologie im Auftrag der Bundesregierung seit zwei Jahren durchgeführte Informations- und Diskussionsaktion ist einer dieser Faktoren. Ihre Wirkung und ihre Ergebnisse können — methodisch sauber — nur sehr schwer in Abgrenzung zu anderen Einflüssen und Bedingungen, unter denen die öffentliche Kernenergie-Diskussion verläuft, erfaßt und beschrieben werden. Im „Bürgerdialog Kernenergie" spiegeln sich somit die verschiedenen Einflußfaktoren zumindest im gleichhohen Maß wieder, wie diese Aktion selbst Einfluß nehmen konnte auf den bisherigen Verlauf und die Ergebnisse der öffentlichen Kernenergie-Diskussion. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung keine unmittelbare Zuständigkeit für Fragen der Standortplanung und -auswahl, der regionalen Industrie- und Strukturplanung und der konkreten Vorbereitung und Durchführung von atomrechtlichen Genehmigungsverfahren hat. Auf konkrete Standorte und Genehmigungsverfahren bezogene Aktivitäten können daher nicht Bestandteil der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durchgeführten Aktion sein. Unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs kann man folgende Ergebnisse festhalten: — ein anhaltendes und steigendes Interesse der Bürger an allen mit der Kernenergie, der Energie- — und Energieforschungspolitik zusammenhängenden Fragen; — eine steigende Bereitschaft bei allen Interessenten, die Diskussion über Nuzen und Risiken der Kernenergie nicht auf die naturwissenschaftlich-technische Seite zu begrenzen, sondern im Zusammenhang wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Problemstellungen zu sehen; — eine steigende Bereitschaft der gesellschaftlichen Gruppen, den Prozeß einer fairen Meinungs- und Willensbildung über energiepolitische Fragen in ihren eigenen Reihen und zwischen ihnen und den Bürgern zu verstärken; — eine steigende Bereitschaft der Bürger, Gesichtspunkten der Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung Rechnung zu tragen. Insgesamt hat sich der Bürgerdialog Kernenergie als ein wichtiger Beitrag zu einer breiten, öffentlichen Diskussion über Nutzung und Ausbau einer Großtechnologie erwiesen. Zu Frage A 25: Die der Bundesregierung bekannten oder von ihr in Auftrag gegebenen Untersuchungen und Meinungsumfragen über die Einstellung zur Kernenergie haben bislang ein z. T. sehr unterschiedliches Bild erbracht. Als wichtigste Trendaussagen lassen sich festhalten: 1. Die Zahl der Befürworter der Kernenergie überwiegt — bezogen auf die Gesamtbevölkerung — die Zahl derer, die die Nutzung der Kernenergie ablehnen. Dabei gibt es in fast allen Umfragen einen relativ hohen Anteil von Unentschiedenen. 2. In der Umgebung von Kernkraftwerks-Standorten nimmt die Zahl der Gegner stark zu. Hier liegt die Zahl der Gegner nur noch knapp unter der Zahl der Befürworter. 3. Soweit dieses Thema in den Untersuchungen behandelt wird, zeigt sich ein steigendes Bewußtsein im Hinblick auf Energieeinsparung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 30 und 31) : 998* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Hat es der Bundesforschungsminister jahrelang versäumt, und gegebenenfalls warum, die notwendigen Maßnahmen zur Entsorgung der Kernkraftwerke in die Wege zu leiten, und warum hat der Bundesinnenminister erst 1976 eine Änderung des Atomgesetzes als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgelegt? Welche Haushaltsmittel standen für Forschung und Entwidclung im Bereich der Entsorgung seit Anbeginn der Förderung zur Verfügung, und welche Sachgebiete, differenziert nach Auftragssumme, Auftraggeber und Auftragnehmer, wurden im einzelnen bis 1976 gefördert? Zu Frage A 30: Der erste Teil der Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Der für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zuständige Bundesminister hat die mit der Entsorgung verbundenen Fragen seit Beginn der Kernenergienutzung zu klären versucht. Als Beispiele hierfür seien genannt — deutscher Beitritt zur Europäischen Gesellschaft für die chemische Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) in Mol (Belgien) in 1959, also 2 Jahre vor der Inbetriebnahme des ersten deutschen Versuchskernkraftwerks Kahl; — 1965 Kauf und Herrichtung des früheren Salzbergwerks ASSE II für das Versuchsprogramm zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit Beginn der Einlagerung in 1967; — Durchführung umfangreicher Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Schwerpunkt bei Konditionierung und Endlagerung der Abfälle, seit 1960 bei der Gesellschaft für Kernforschung, der Kernforschungsanlage Jülich und der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung; — Errichtung und Inbetriebnahme 1971 der deutschen Versuchsanlage zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen aus den heutigen Leichtwasserreaktoren (WAK) in Karlsruhe. Schon von Anfang an war auch klar, daß die Wiederaufarbeitung Aufgabe der Industrie sein sollte. Dies drückt sich z. B. auch in der Beteiligung von rund 20 deutschen Firmen (u. a. Chemie und EVU) an der EUROCHEMIC neben dem Bund aus, sowie in der Führung des WAK-Betriebes durch eine industrielle Betreibergesellschaft und nicht durch die Gesellschaft für Kernforschung. Demgegenüber wurde schon frühzeitig die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle als Bundesaufgabe angesehen. Kauf und Betrieb der ASSE durch den Bund bzw. eine Bundesgesellschaft gaben hierfür ein Beispiel. Da diese Bundeszuständigkeit in der bis dahin gültigen Fassung des Atomgesetzes nicht eindeutig gesetzlich geregelt war, mußte angesichts der Konkretisierung der Entsorgungsmaßnahmen auch die Bundeszuständigkeit eindeutig gesetzlich geregelt werden. Dies erfolgte durch die im September 1976 in Kraft getretene 4. Novelle zum Atomgesetz, in der dem Bund, vertreten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt/ Braunschweig der Auftrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle erteilt wurde. Zu Frage A 31: Insgesamt wurden für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Entsorgung einschließlich Bau und Betrieb der bisherigen Versuchsanlagen sowie der Ausbau im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet rund 800 Millionen DM bis Ende 1976 ausgegeben. Die geplante Wiederaufarbeitungsanlage selbst wird von der betroffenen Wirtschaft finanziert und betrieben. Die Kosten der Endlagerung werden über Gebühren von Betreibern der Kernkraftanlagen aufgebracht werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 147): Welche Anstrengungen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um im Zuge der Energieversorgung nach Behauptungen von Energieversorgungsunternehmungen unentbehrlichen riesigen Hochspannungsleitungen durch andere Techniken ersetzbar zu machen, um die gegenwärtig mit solchen Leistungen verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die Landschaft, in die Natur und das Grundeigentum zu vermeiden? Untersuchungen im In- und Ausland ergeben, daß die Verkabelung der elektrischen Energieübertragung über große Strecken keineswegs eine problemfreie Alternative zur Freileitung ist. Kabel in Höchstspannungsnetzen sind nicht nur betrieblich nachteilig, sondern erfordern gegenüber Freileitungen einen vielfachen finanziellen Aufwand, je nach der Spannungshöhe den 6- bis 10fachen Betrag. Die Wahl der Trasse ist durch viele Faktoren topographischer und geologischer Art (Flüsse, Rutschgebiete, Grundwasserregionen, überbaute Gebiete usw.) stark eingeschränkt. Aus technischen und betrieblichen Gründen müßte auch die Überlandkabeltrasse einige Meter Breite beanspruchen mit durchgehendem Bauverbot und eingeschränkter Bepflanzung. Aus diesen Gründen ist die Verkabelung der Hochspannungsübertragung nur über kurze Strekken sinnvoll, z. B. in Gebieten starker Verdichtung. Aus diesem Grund konzentriert sich die Förderung von Forschung und Entwicklungsvorhaben durch die Bundesregierung auf die elektrische Hoch-und Höchstleistungsübertragung in Ballungsgebieten. Zu diesem Zweck werden Untersuchungen von Hochleistungsverteilernetzen und Entwicklungen zuverlässiger Hochleistungskabel durchgeführt. Im Vordergrund steht die Entwicklung eines Kabels mit innerer Zwangskühlung durch Wasser zur Übertragung höchster elektrischer Leistungen. In Berlin ist der Bau und Test einer Versuchsstrecke vorgesehen. Ferner wird die SF-6-Kabeltechnik (Schwefel-Hexafluorid-Füllung) mit entsprechenden Schaltungen zur Hochleistungsübertragung gefördert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 999* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 148 und 149) : Was hat die Bundesregierung unternommen, daß für Forschung und Maßnahmen der Energieeinsparung, der Entwicklung umweltfreundlicher Energiequellen sowie der Verhinderung von Umweltschäden durch Kraftwerke jeglicher Art die erforderlichen Gesetze geschaffen und ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Deutschen Bundestag in allen Fragen der Energieplanung und der Probleme der Nutzung der Kernenergie umfassend zu unterrichten? Zu Frage B 148: Im Hinblick auf die international und national begrenzte Verfügbarkeit von Energieträgern und die mit der Umwandlung und Anwendung von Energie verbundenen Umweltbelastungen hat die Bundesregierung seit der Vorlage des Energieprogramms im Jahre 1973 der Energieeinsparung stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: — Einfügung des § 4 a in das Investitionszulagengesetz für eine Zulage von 7,5 °/o für energiesparende Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft sowie des § 4 b für Investitionen mit besonderer energiepolitischer Bedeutung — Beschleunigte Abschreibung energiesparender Investitionen für den bis zum Jahre 1956 erstellten Althausbaubestand (§ 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung) und Ausdehnung des § 82 a auf Maßnahmen zur Wärmedämmung ab 1. Januar 1977 — Zeitlich begrenzte Gewährung von 30%igen Zuschüssen für energiesparende Investitionen bei Altbauten im Konjunkturprogramm 1975 — Verabschiedung des Gesetzes zur Energieeinsparung in Gebäuden, das sich auf den Neubau von Gebäuden sowie auf den Betrieb der Heizanlagen erstreckt — Vorbereitung von drei Rechtsverordnungen zum Gesetz zur Energieeinsparung in Gebäuden (Anlagen-, Betriebs- und Wärmeschutzverordnung). Diese Verordnungen werden noch im März 1977 vom Bundeskabinett beraten — Förderung der Entwicklung und Verbesserung von Technologien zur rationellen Verwendung von Energie insbesondere in den Bereichen Fernwärme, Wärmekraftkoppelung, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und Wärmepumpen. Hierfür wurden im Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie im Konjunkturprogramm 1975 Mittel in Höhe von 183 Millionen DM bereitgestellt. Auch das mittelfristige Investitionsprogramm sieht für den Bereich rationelle Energieverwendung Mittel in erheblichem Umfang vor. Im Hinblick auf die Bedeutung, die dem Bereich Energieeinsparung auch weiterhin von der Bundesregierung zugemessen wird, sollen auch weitere ordnungspolitische sowie finanz- und steuerpolitische Maßnahmen geprüft werden. Die Vorbereitungen hierzu werden zur Zeit im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms getroffen. Zu Frage B 149: Die Bundesregierung hat den Bundestag von Anfang an umfassend über ihre Energieplanung unterrichtet. Das erste von einer Bundesregierung überhaupt aufgestellte Energieprogramm wurde dem Bundestag im Oktober 1973 zugeleitet. Ein Jahr darauf folgte die erste Fortschreibung, in diesem Jahr wird die Bundesregierung die zweite Fortschreibung vorlegen. In ihren Antworten auf entsprechende Anfragen des Bundestages hat die Bundesregierung sowohl ihre Energiepolitik als auch die Energieforschungspolitik umfassend dargestellt (s. vor allem BT-Drucksachen 7/2366, 7/3595, 7/5313). Die Nutzung der Kernenergie wurde ebenfalls in vielen Antworten auf Bundestagsanfragen behandelt (s. BT- Drucksachen 7/2061, 7/3871, 7/5682, 7/5763). Darüber hinaus sind die Ausschüsse des Deutschen Bundestages detailliert zu Einzelproblemen unterrichtet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation Ende des Jahres 1975 stellte sich für den Bundesinnenminister nach den Überfällen in Stockholm und Wien, nach der Lorenz-Entführung, nach der Ermordung von Herrn Drenkmann und angesichts der Furcht vor weiteren terroristischen Angriffen als sehr schwierig dar; denn wäre ein weiterer oder sogar noch gefährlicherer Angriff oder Überfall gelungen, dann hätte man ihn mit Recht intensiv danach gefragt, ob von seiten des Staates alles nur Erdenkliche unternommen worden sei, um solche Gefahren abzuwehren. Angesichts dieser Situation ist mir das Verhalten von Werner Maihofer verständlich, erklärbar und subjektiv entschuldbar. Ich nehme ihm persönlich ab, gerade auch nach langen Diskussionen in den letzten Wochen, daß er sich die Sache nicht leichtgemacht hat. Wer Werner Maihofer kennt, wird mir darin zustimmen. Wer das übersieht und hier heute pathetische Erklärungen
    abgibt, setzt sich der Gefahr aus, wie ein Pharisäer dazustehen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Gerade deswegen muß es erlaubt sein, die Frage nach der objektiven Rechtmäßigkeit des Vorgehens hier zu stellen.
    Nun gibt es zwar — wie meist in der Juristerei — auch in dieser Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen, und ich freue mich, daß wir hier die Möglichkeit hatten, darauf einzugehen. Ich hatte gehofft, daß dies etwas mehr auch von der Seite Werner Maihofers gekommen wäre. Ich bin persönlich der, festen Überzeugung, daß es für das Eindringen des Verfassungsschutzes in die Wohnung von Herrn Traube und für das Anbringen einer Wanze keine Rechtsgrundlage gibt, so daß das Verhalten des Verfassungsschutzes objektiv nicht gerechtfertigt ist. Ich weiß, daß mehrere Fraktionskollegen meine Meinung teilen.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

    Ich halte Art. 13 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht für eine geeignete Rechtsgrundlage, und zwar schon nicht in seiner ersten Alternative „Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen". Ich möchte hier nicht darauf eingehen. Ich glaube, dies ist heute ausreichend dargelegt worden. Das Risiko der Ungewißheit, und sei sie noch so quälend, wie sie im vorliegenden Fall vorhanden war und wie sie Werner Maihofer sicher gequält hat, kann nicht Ersatz für das Tatbestandsmerkmal „gemeine Gefahr" sein. Ich halte auch die zweite Alternative nicht für gegeben — um das hier nur kurz zu sagen —; denn sie setzt voraus, daß der Eingriff auf Grund eines Gesetzes erfolgt. § 3 des Verfassungsschutzgesetzes ist mit Sicherheit nicht eine solche gesetzliche Bestimmung. Denn der Verfassungsschutz hat nach dem für ihn zuständigen Gesetz keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse.
    Lassen Sie mich aber zu einem anderen Gesichtspunkt kommen. Nach meiner Ansicht verletzten das heimliche Eindringen des Verfassungsschutzes in die Wohnung und das Anbringen einer „Wanze" auch ein anderes Grundrecht, über das heute, glaube ich, noch zu wenig gesprochen worden ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts garantiert nämlich das Gebot der Menschenwürde in Art. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Hauptfreiheitsrecht in Art. 2 des Grundgesetzes auf Achtung der ureigenen Intimsphäre eines Menschen. Ich frage mich sehr ernstlich: Was für einen Wert soll eigentlich dieses Grundrecht haben, wenn der Bürger befürchten muß, in der persönlichsten Privatsphäre, die es gibt, nämlich in seinen eigenen vier Wänden, vom Verfassungsschutz über Wochen hinweg heimlich belauscht, abgehört und auf ein Tonband aufgenommen zu werden? Dieser Eingriff ist doch viel stärker als die Telefonüberwachung, die bei der Notstandsgesetzgebung so umstritten war und, wie ich finde, heute immer noch zu Recht umstritten ist. Dabei stellt doch das Telefonieren nur einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt aus dem Bereich der Privatsphäre dar, so daß auch die Telefonüberwachung wiederum nur einen kleinen Ausschnitt des



    Frau Matthäus-Maier
    menschlichen Lebens erfaßt. Das heimliche Belauschen und damit die Kontrolle der gesamten Gespräche und aller sonstigen Vorgänge in einer Wohnung, auch der intimsten Vorgänge, lassen dem einzelnen nach meiner Ansicht nicht mehr die geringste Chance, sich in eine ureigene Privatsphäre, in einen ureigenen Freiheitsraum zurückzuziehen.
    Die nächste Frage: Ist man sich eigentlich darüber im klaren, daß durch ein solches Vorgehen nicht nur in die Intimsphäre derjenigen Person eingedrungen wird, die sich möglicherweise einem Verdacht ausgesetzt hat, sondern daß von dieser Belauschung auch andere betroffen werden, die Familie, Besucher, Hausangestellte? Sie alle sind von einer Belauschung betroffen, die sie vielleicht in ihren persönlichsten Äußerungen und Gesprächen erfaßt. Es muß nach meiner Ansicht in den eigenen vier Wänden eine persönliche Intimsphäre geben, in die der Verfassungsschutz nicht durch Lauschangriffe dieser Art eindringen darf. Entsprechend weist der bekannte Grundgesetzkommentar von Maunz-Dürig in seiner Kommentierung zu Art. 1 und 2 des Grundgesetzes darauf hin, daß das Recht auf Intimsphäre auch den Schutz und die „große Hilfe gegen den Mißbrauch der modernen Nachrichtenmittel" darstellt, z. B. das heimliche Tonbandaufnehmen, u. a. mit dem Hinweis darauf, daß weder traditioneller Kriminalschutz noch neuzeitlicher Verfassungsschutz dies rechtfertigen könnten. Insbesondere — so wörtlich — dürften die Usancen irgendwelcher Abwehrdienste verfassungsrechtlich auf keinen Fall berücksichtigt werden.
    Als Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Verfassungsschutzes kommt meiner Ansicht nach auch nicht der Rechtsgedanke des übergesetzlichen Notstandes oder des Gemeinwohlvorbehalts in Betracht. Ein solches Institut eines zusätzlichen Rechtfertigungsgrundes für die Verletzung von Grundrechten über die in den einzelnen Grundrechtsbestimmungen enthaltenen Einschränkungsmöglichkeiten hinaus kennt unsere Rechtsordnung nicht.
    Rechtsstaat ist keine quantitative Angelegenheit von möglichst vielen Normen und Gesetzen. Das Charakteristische unseres liberalen Rechtsstaates ist es vielmehr, daß sich der Bürger darauf verlassen kann, verlassen können muß, daß in seine Rechte, insbesondere in seine Grundrechte, von Staats wegen nur auf Grund klarer Ermächtigungsgrundlagen und dann auch nur durch die zuständigen Exekutivorgane — zu denen der Verfassungsschutz nicht gehört; er ist kein Exekutivorgan — eingegriffen werden kann. Das Handeln des Staates muß für den Bürger voraussehbar und berechenbar sein. Und das ist es nicht mehr, wenn der generelle Vorbehalt gilt, daß ein Staatsorgan über die in Gesetz und Verfassung niedergelegten Eingriffsbefugnisse hinaus oder gar gegen Gesetz und Verfassung tätig werden kann.
    Was Gemeinwohl bedeutet und welches Gewicht bei der Spannung zwischen Freiheitsrechten des einzelnen auf der einen Seite und Gemeinwohl auf der anderen Seite dem einen oder dem anderen bei der Güterabwägung zukommt, ist meiner Ansicht nach ausschließlich auf der Grundlage der Verfassung zu
    entscheiden. Diese Entscheidung ist in Art. 13 und Art. 2 des Grundgesetzes getroffen.
    Eine andere Denkweise paßt nicht in unsere Rechtsordnung. Sie ist vielmehr Kennzeichen des absoluten Staates, in welchem dem Monarchen die sogenannte Prärogative zustand, d. h. — so hat es Locke formuliert —, die Gewalt, nach freier Entscheidung für das öffentliche Wohl zu handeln, ohne Rechtsvorschrift und manchmal sogar gegen das Recht. Eine solche Denkweise ist unserer Verfassung fremd. Über dem Gesetz steht in unserem Staate niemand, auch ein Minister nicht und erst recht nicht der Verfassungsschutz!
    Wenn es anders sein sollte, wenn die Grundrechte unter Berufung auf einen übergesetzlichen verfassungsrechtlichen Notstand gebrochen werden könnten, warum hat man uns dann die Notstandsgesetze aufgezwungen, die doch angeblich gerade verhindern sollten, daß in einem übergesetzlichen Notstand dies die Stunde der Exekutive sei?

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Was heißt aufgezwungen? Das Parlament hat sie beschlossen!)

    — Eben, deswegen kann es doch jetzt nicht zusätzlich den Rechtfertigungsgrund eines allgemeinen Gemeinwohlvorbehalts oder eines übergesetzlichen verfassungsrechtlichen Notstandes geben; denn sonst hätten wir die Gesetze nicht gebraucht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sie sagten, die Notstandsgesetzgebung sei uns aufgezwungen worden! Wer hat uns die denn aufgezwungen?)

    — Daß die FDP dem nicht zugestimmt hat, wird Ihnen auch bekannt sein.

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Rechtsstaatlichkeit erschöpft sich meiner Ansicht nach auch nicht darin, im Normalfall, d. h. in den meisten Fällen, von den meisten Staatsorganen und gegenüber den meisten Bürgern angewandt zu werden. Auch in Staaten, die den Rechtsstaat nicht so hoch halten wie wir, ist es doch so, daß im Normalfall Recht und Gesetz auch gegenüber dem Bürger eingehalten werden. Das Maß und der Umfang an Rechtsstaatlichkeit mißt sich vielmehr gerade an Ausnahmefällen, an äußersten Grenzfällen. Und ich finde, gerade bei der Betrachtung der äußersten Grenzfälle muß man diese Meßlatte sehr scharf anlegen.
    Schließlich meine ich, daß der Frage, ob die Berufung auf einen solchen übergesetzlichen Notstand verfassungsrechtlich möglich ist, eine sehr große Bedeutung über den konkreten Fall hinaus zukommt. Denn wenn man eine solche Argumentation als zulässig erachtet, hat das unübersehbare Folgen: Wo liegen eigentlich die Grenzen staatlichen Handelns? Wer kann garantieren, daß nicht noch andere Eingriffe in Grundrechte auf Grund eines solchen übergesetzlichen Notstandes möglich sein sollen? Was wird man uns später unter Hinweis auf die Staatsraison und diesen ersten Fall möglicherweise noch an rechtswidrigen Maßnahmen zumuten?



    Frau Matthäus-Maier
    Nehmen wir z. B. an, der Verfassungsschutz wäre
    auf den Gedanken gekommen — was ja möglich ist —, mit Hilfe moderner Psychopharmaka, am Rande einer Party dem Herrn Traube in ein Glas geschüttet, diesen zum Plaudern zu bringen.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist eine tolle Phantasie!)

    Dann stellt sich die Frage: Wie soll dem entgegengetreten werden, wenn wir erst einmal zulassen, daß Grundrechte unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand außer Kraft gesetzt werden?

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Ich frage auch: Welche gedanklichen und juristischen Barrieren gibt es denn eigentlich noch gegen Überlegungen, wie sie der niedersächsische Ministerpräsident Albrecht in Sachen Folter angestellt hat?
    Am 15. Mai 1968 hat der Abgeordnete Busse für die FDP in der Notstandsdebatte bei der Diskussion über die Einschränkung der Art. 10 und 19 des Grundgesetzes folgendes gesagt — ich zitiere —:
    Natürlich erleben wir es immer wieder, daß bei allen möglichen Regelungen gesagt wird: Nun, in diesem Fall ist das nicht so wichtig, in diesem Fall kann man es jedenfalls machen. Aber wir wollen nicht verkennen, daß hier der erste Schritt getan wird ... Man weiß nicht, welche Staatsnotwendigkeiten wiederum in den kommenden Jahren auftauchen werden und ob man dann nicht sagen wird: damals habt ihr es ja auch schon getan. Wer will uns dann sagen, wo
    die Grenzen sind, wenn wir nicht bei dem ersten Schritt bereits alle Überlegungen anstellen, ob tatsächlich die Durchlöcherung dieses Prinzips in diesem Falle erforderlich ist?
    Ich glaube, diese Worte müssen auch heute noch Geltung haben.
    Meine Damen und Herren, weil das Vorgehen des Verfassungsschutzes nach alledem objektiv rechtswidrig war, kann es auch keinen Präzedenzfall schaffen. Darauf kommt es mir persönlich am meisten an. Dies muß nach meiner Ansicht so deutlich festgestellt werden, damit das Vertrauen des Bürgers wiederhergestellt wird, daß er in seinen eigenen vier Wänden nicht über Wochen hinaus vom Verfassungsschutz abgehört wird, damit die Furcht, in dieser Intimsphäre belauscht zu werden, nicht auftaucht, zumindest aber sich nicht weiter verbreitet. Aus diesem Grunde darf es meiner Meinung nach zu keiner Wiederholung einer solchen Aktion kommen. Für den Fall, daß ein solches Problem noch einmal auftauchen sollte, muß den verantwortlichen Personen klar sein, daß in den Koalitionsfraktionen keine Mehrheit dafür besteht, ein solches Vorgehen als objektiv rechtmäßig anzusehen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wer sich in einem Wiederholungsfall — dies wissend, also in Kenntnis der objektiven Rechtswidrigkeit — auf den Fall Traube berufen will, nimmt in Kauf, daß er für seine subjektive Entschuldigung dann keine parlamentarische Rückendeckung erhält.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein letzter Punkt. Auf jeden Fall muß der Versuch zurückgewiesen werden, für die Zukunft eine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen wie im Fall Traube zu schaffen. Einem Ermächtigungsgesetz in Sachen Wanzen dürfte meiner Ansicht nach auf keinen Fall zugestimmt werden. Im übrigen bin ich der festen Überzeugung, daß ein solches Gesetz, wenn es jemand wollte — von Teilen der CDU/CSU-Fraktion ist es ja gefordert worden —, verfassungswidrig wäre und auch vom Bundesverfassungsgericht nicht akzeptiert werden würde.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : W i r akzeptieren nicht!)

    Es gibt Urteile, auf die man sich berufen kann.

    (Wehner [SPD] : Sie haben eine sehr hohe Meinung vom Bundesverfassungsgericht! — Heiterkeit bei der SPD — Dr. Kohl [CDU/ CSU] : Sie nicht, Herr Wehner? — Wehner [SPD]: Lieber nicht probieren!)

    — Ich habe diese hohe Meinung in diesem Falle unter anderem deswegen, weil es klare Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes hierzu gibt. Wer das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes zur Einschränkung von Art. 10 des Grundgesetzes gelesen hat, wer sich klarmacht, daß bereits damals drei Richter gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser sehr viel weniger weitgehenden Einschränkung von Art. 10 gestimmt haben, muß damit rechnen, daß das Bundesverfassungsgericht eine solche, möglicherweise beabsichtigte Gesetzesinitiative nicht passieren lassen würde. Im Minderheitenvotum wurde bereits damals auf die Gefahr hingewiesen, daß unter Berufung auf die damalige Verfassungsänderung weitere Grundrechte eingeschränkt werden könnten. Dabei wurde ausdrücklich vor einer Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Geheimmikrophone gewarnt. Sorgen wir dafür, daß diese Warnung keine erschreckende Aktualität bekommt.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir stehen damit am Ende der Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung für morgen, Donnerstag, den 17. März 1977, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.