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ID0801719600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 937 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 937 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 957 C, 985 D Dr. Wallmann CDU/CSU 961 B Brandt (Grolsheim) SPD 966 B Dr. Wendig FDP 970 B Spranger CDU/CSU 973 B Dr. Wernitz SPD 979 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 983 A Dr Schäfer (Tübingen) SPD 985 A Dr. Bangemann FDP 988 D Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 991 B Vizepräsident Stücklen . . . . . . . 975 C Fragestunde — Drucksache 8/168 vom 11. 03. 1977 — Schutz des Immobilienkäufers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die, Auflassungsvormerkung im Grundbuch MdlAnfr Al 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Weber (Köln) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 938 C, D, 939 A ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . 938 D Strafverfolgung der Geheimakten veröffentlichenden Personen MdlAnfr A2 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 939 B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 939 B, C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Meinung des polnischen Justizministers Bafia über die Regelung der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Interesse der weiteren Entwicklung der Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A174 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 939 D, 940 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 939 D, 940 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 940 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 940 C Auffassung des Bundesjustizministers über den Fortbestand des Deutschen Reichs und über die Staatsangehörigkeit der jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen MdlAnfr A175 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 940 D, 941 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 941 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 941 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 941 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 941 D Errichtung weiterer „Kreuzbauten" nach Art der Bundesministerien an der B 9 in Bonn MdlAnfr A3 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Luda CDU/CSU MdlAnfr A4 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Luda CDU/CSU Antw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 942 A, B Auffassung über die gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Kunststoffverpakkung für Molkereiprodukte MdlAnfr A6 11.03.77 Drs 08/168 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 942 C, 943 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 942 D, 943 A Festlegung der Höchstwerte für Bleibelastungen in Nahrungsmitteln sowie Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Bleigefährdung von Mensch und Tier MdlAnfr A9 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A10 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 943 B, D, 944 A, B, D, 945 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 943 D, 944 A, D Anstieg der Zahl der Mitarbeiter des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes sowie Nichtbesetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Stelle des Betriebsarztes MdlAnfr A11 11.03.77 Drs 08/168 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A12 11.03.77 Drs 08/168 Kittelmann CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 945 A, C, D, 946 A, B, C, D ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . . 945 B, D, 946 B, C ZusFr Luster CDU/CSU . . . . . . . 946 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 946 A Vorlage des zweiten Berichts über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe MdlAnfr A15 11.03.77 Drs 08/168 Lintner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 946 D, 947 A, B ZusFr Lintner CDU/CSU . . . . 947 A, B Anteil kleinerer und mittlerer Unternehmen an den für Forschung und Technologie im Bundeshaushalt aufgewandten Mitteln MdlAnfr A16 11.03.77 Drs 08/168 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 947 C, D ZusFr Stockleben SPD 947 D ZusFr Dr. Steger SPD 948 A Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Kohleverflüssigung MdlAnfr A17 11.03.77 Drs 08/168 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . 948 B, C, D ZusFr Stockleben SPD 948 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 948 D Wirtschaftliche Nutzung der Solarenergie MdlAnfr A18 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD MdlAnfr A19 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . . 948 D, 949 B, C, D, 950 B, C, D, 951 A ZusFr Scheffler SPD . . 949 A, B, 950 B, C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 949 C ZusFr Dr. Ahrens SPD . . . . . . . 949 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 950 C ZusFr Lenzer CDU/CSU 950 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 III Verbesserung der Arbeitsplatzlage in den Küstenländern durch Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Meerestechnologie MdlAnfr A20 11.03.77 Drs 08/168 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . 951 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 951 B Gewinnung von Uran aus dem Meer MdlAnfr A21 11.0337 Drs 08/168 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . 951 C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 951 C, D Forschungsvorhaben hinsichtlich der Rolle von Wasserstoff und Methanol als Energieträger MdlAnfr A22 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD MdlAnfr A23 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 952 A, D, 953 A, B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 952 D, 953 A ZusFr Dr. Probst CDU/CSU 953 B Beurteilung der Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer über den Ausbau der Kernenergie hinsichtlich der Dekkung des Elektrizitätsbedarfs und der Reaktorsicherheit MdlAnfr A26 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A27 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 953 C, D, 954 A, B, C, D ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU 953 D, 954 B ZusFr Benz CDU/CSU . . . . . . . . 954 B ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . . . . 954 D Beurteilung der Meinung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff über die Lagerung von Atommüll im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesinnenministers „Entsorgungsvorsorge" und den Vorstellungen zur Genehmigung von Kraftwerken; Vereinbarkeit der Feststellung von Bundesforschungsminister Matthöfer über Energiebedarfsprognosen und der Einstellung von Baugenehmigungen für Kohle- und Kernkraftwerke MdlAnfr A28 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A29 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 955 A, B, C, D, 956 A, B ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . . . 955 B, C, D, 956 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 956 A ZusFr Seiters CDU/CSU 956 B Forschungsarbeiten über die Speicherung elektrischer Energie im Megawatt-Bereich MdlAnfr A32 11.03.77 Drs 08/168 Flämig SPD MdlAnfr A33 11.03.77 Drs 08/168 Flämig SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 956 C, 957 A ZusFr Flämig SPD . . . . . . . . . 957 A Kernkraftwerksleistung in den Ländern des Comecon und in der Volksrepublik China sowie Berücksichtigung der in diesen Ländern gewonnenen Erkenntnisse über die Wiederaufbereitung und Endlagerung von Kernbrennstoff en MdlAnfr A34 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT 957 B Nächste Sitzung 993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 995* A Anlage 2 Ungleiche. finanzielle Förderung schulischer und nichtstaatlicher Berufsvorbereitungsmaßnahmen; Unterstützung von Jugendlichen während eines Berufsfindungsjahres an einer gewerblichen Schule SchrAnfr B88 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 995* B Anlage 3 Bedeutung der UN-World University als Institut einer länderbezogenen Entwicklungspolitik MdlAnfr A5 11.03.77 Drs 08/168 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 99*` A Anlage 4 Zurückbleiben der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel hinter den im nationalen Recht gestellten Anforderun- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 gen; Mißstände beim kombinierten Transport von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen MdlAnfr A7 11.03.77 Drs 08/168 Egert SPD MdlAnfr A8 11.03.77 Drs 08/168 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 996* B Anlage 5 Vorlage des Berichts über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft MdlAnfr A13 11.03.77 Drs 08/168 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 996* D Anlage 6 Ergebnisse von Meinungsumfragen über die Einstellung der Bürger zur Kernenergie MdlAnfr A24 11.03.77 Drs 08/168 Ueberhorst SPD MdlAnfr A25 11.03.77 Drs 08/168 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 997* A Anlage 7 Vorlage einer Änderung des Atomgesetzes als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie Umfang der für Forschung und Entwicklung im Bereich der Entsorgung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel MdlAnfr A30 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A31 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 997 D Anlage 8 Ersetzung der Hochspannungsleitungen durch andere Techniken SchrAnfr B147 11.03.77 Drs 08/168 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 998* C Anlage 9 Unterrichtung des Bundestages über Energieplanung und Nutzungsprobleme der Kernenergie; gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Umweltschäden durch Kraftwerke jeglicher Art SchrAnfr B148 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B149 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 999* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 937 17. Sitzung Bonn, den 16. März 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 15. Sitzung, Seite 774': Die Texte der in den Anlagen 43 und 44 abgedruckten Antworten sind gegeneinander auszutauschen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 16. 3. Alber * 17. 3. Amrehn ** 18. 3. Dr. Biedenkopf 16. 3. Blumenfeld 16. 3. Böhm (Melsungen) 18. 3. Büchner (Speyer) ** 16. 3. Engelsberger 25. 3. Fellermaier * 16. 3. Frau Dr. Focke 18. 3. Dr. Früh * 17. 3. Dr. Fuchs * 16. 3. Dr. Geßner ** 17. 3. Haase (Fürth) * 16. 3. Frau Hoffmann (Hoya) 16. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 18. 3. Katzer 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Klinker * 17. 3. Dr. Köhler 16. 3. Lange * 18. 3. Lücker * 16. 3. Dr. Mende * 17. 3. Dr. Müller ** 16. 3. Müller (Mülheim) * 18. 3. Scheu 25. 3. Schmidt (München) ' 18. 3. Schmidt (Wattenscheid) 18. 3. Schreiber * 17. 3. Schwabe * 18. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) '* 16. 3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 16. 3. Sieglerschmidt * 18. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 25. 3. Spillecke g 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Dr. Staudt 25. 3. Sybertz 18. 3. Dr. Waffenschmidt 18. 3. Frau Dr. Walz * 18. 3. Würtz * 18. 3. Zvwietz * 18. 3. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 88) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie beurteilt die Bundesregierung die ungleiche finanzielle Förderung schulischer und nichtstaatlicher Berufsvorbereitungsmaßnahmen und ist sie bereit, im Interesse der Gleichbehandlung auch die aus Sonderschulen für Lernbehinderte kommenden Jugendlichen nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu unterstützen, wenn sie an gewerblichen Schulen während eines Berufsfindungsjahrs schulisch und sozial betreut werden? Ich gehe davon aus, daß mit der gestellten Frage die Förderung des Berufsgrundbildungsjahres oder Berufsgrundschuljahres einerseits sowie die Förderung der berufsvorbereitenden Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) andererseits angesprochen sind. Die Förderung des Berufsgrundbildungs- oder Berufsgrundschuljahres richtet sich als schulische Maßnahme nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Teilnehmer an dieser Maßnahme sind in der Regel Absolventen der 9jährigen Hauptschule und damit förderungsrechtlich den Schülern der Klasse 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen gleichzustellen; sie werden daher nach § 68 Absatz 2 Nr. 3 a BAföG nur dann gefördert, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist. Eine generelle Förderung der Schüler der Klasse 10 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz würde die finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Länder zur Zeit übersteigen. Für die aus Sonderschulen für Lernbehinderte kommenden Jugendlichen, die an gewerblichen Schulen während eines Berufsfindungsjahres schulisch und sozial betreut werden, gelten die Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entsprechend. Dagegen werden die Teilnehmer an berufvorbereitenden Maßnahmen im Sinne von § 40 AFG durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Aufgrund der zu § 40 AFG ergangenen Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit werden die Teilnehmer nur gefördert, soweit es sich um nicht-schulische Lehrgänge handelt. Diese Abgrenzung ergibt sich daraus, daß der Gesetzgeber die gesamte Förderung der Allgemeinbildung und der schulischen Berufsausbildung dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zugeordnet hat. Dies muß auch für neue Formen der schulischen Ausbildung gelten, die im Zuge der Weiterentwicklung des Bildungswesens entstehen. Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit haben darüber hinaus in ihrem Beitrag zu dem Bericht der Bundesregierung nach § 239 AFG zutreffend ausgeführt, daß die individuelle Förderung der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen, in denen noch nicht berufsreife Jugendliche für eine Ausbildung oder für den Übergang in das Arbeitsleben befähigt werden, „nicht eine originäre Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit" ist. Diese Aufgabe muß an sich im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens erfüllt werden. Aus diesem Grunde kann das Engagement der Bundesanstalt auf diesem Gebiet nur vorübergehender Art sein, um einen zur Zeit von den Schulen noch 996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 nicht voll gedeckten Bedarf zu decken. So lange die Bundesanstalt diese Aufgabe wahrnimmt, profitieren die von ihr betreuten Jugendlichen von der für die betriebliche Berufsausbildung bestimmten Förderung nach § 40 AFG. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, daß deshalb auch die Teilnehmer eines Berufsgrundbildungs- oder Berufsgrundschuljahres in der gleichen Weise gefördert werden müssen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 5) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der UN-World University als Institut einer länderbezogenen Entwicklungspolitik bei, und mit welchen Mitteln wird sie gegebenenfalls dieses Projekt unterstützen? Die Universität der Vereinten Nationen soll nach ihrer Satzung weltweit vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Forschung und der Wissensverbreitung wahrnehmen. Sie ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht als Institut oder Instrument anzusehen, das sich der länderbezogenen Entwicklungspolitik widmet. Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die weitere Universitätsarbeit. Dabei achtet sie u. a. auch darauf, ob sich aus den Aktivitäten zukünftig Ansätze für regionale Planungen zur Lösung konkreter Entwicklungsprobleme ergeben. Sie prüft, ob, wann und in welchem Umfang ein finanzieller Beitrag der Bundesrepublik zum Stiftungsfonds angebracht erscheint. Dabei sind ihre Prioritäten im internationalen Bereich und die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8;168 Fragen A 7 und 8) : Teilt die Bundesregierung die in der veröffentlichten Meinung häufiger vertretene Auffassung, daß die in Brüssel verabschiedete Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel hinter den im nationalen Recht (Gesamtreform des Arzneimittelrechts) gesetzten Anforderungen zurückbleibt, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls ziehen? Sind der Bundesregierung Mißstände beim kombinierten Transport von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen bekanntgeworden, hält sie diese Praxis unter gesundheitspolitischen Aspekten für bedenklich, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun? Zu Frage A 7: Diese in verschiedenen Zeitungsartikeln wiedergegebene Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Alle in der Gesamtreform des Lebensmittelrechts für kosmetische Mittel enthaltenen Verbote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung sowie das Verwendungsverbot für nicht zugelassene Stoffe, soweit sie nach §§ 48 und 49 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts verschreibungspflichtig sind, brauchen aufgrund der Kosmetik-Richtlinie nicht geändert zu werden und bleiben weiterhin gültig. Da jedoch mit Erlaß der EG-Richtlinie eine Reihe von Ermächtigungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ausgeschöpft werden können, stellt diese einen großen Schritt in Richtung auf einen optimalen Verbraucherschutz bei kosmetischen Mitteln dar. Die Richtlinie erfüllt jedoch sicherlich noch nicht sämtliche Verbraucherwünsche. Die Bundesregierung wird daher bei den künftigen Beratungen in Brüssel auf weitere Verbesserungen und Ergänzungen drängen. Zu Frage A 8: Die gesundheitlich-hygienische Problematik des wechselseitigen Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Tankfahrzeugen ist der Bundesregierung bekannt. In der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die zur Zeit vorbereitet wird, soll diese Art des Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien bundeseinheitlich geregelt werden. Es soll sichergestellt werden, daß Lebensmittel beim Transport nicht ekelerregend oder sonst nachteilig beeinflußt werden können. Aber auch schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bereits Möglichkeiten gegen diese bedenklichen Transporte vorzugehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister der Finanzen nach vorheriger Absprache mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einer am 26. April 1976 an die Oberfinanzdirektionen gerichteten „Vorläufigen Dienstanweisung für Kontrollen des Treibstoffs zum Betrieb von Dieselmotoren" u. a. eine Vorschrift dahin gehend aufgenommen hat, daß anläßlich der Kontrollen von Tanklastwagen, Tankanhängern und Sattelschleppern mit Tankaufliegern stets zusätzlich anhand des Fahrtenbuches oder sonstiger Fahrtunterlagen zu prüfen ist, ob lebensmittelrechtlich bedenklich erscheinende Wechseltransporte von Lebensmitteln und anderen Stoffen (z. B. Chemikalien) vorliegen. Im Verdachtsfall soll unverzüglich die nächstgelegene örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde unterrichtet werden. Diese Maßnahme eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit zu verstärkter Überwachung von Lebensmitteltransporten auf deren hygienische Unbedenklichkeit im Rahmen der landesrechtlichen Hygienevorschriften. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 13) : Wird die Bundesregierung für den nächsten Bericht über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft gemäß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 997* Beschluß des Bundestages vom 9. Dezember 1964 ebensoviel Zeit brauchen wie für den ersten Bericht, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Berichterstattung? Der von Ihnen erwähnte Bericht ist dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung am 14. September 1966 vorgelegt worden. Einen weiteren Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frau hat die Bundesregierung dem Bundestag am 1. August 1972 vorgelegt. Ich darf auf die Drucksache VI/ 3689 hinweisen. Da der 7. Deutsche Bundestag selbst eine Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft" eingesetzt hatte, die am 11. November 1976 einen Zwischenbericht vorgelegt hat, schien es der Bundesregierung nicht sinnvoll, in einem eigenen Bericht die gleiche Problematik zu behandeln. Es wird abzuwarten sein, ob der 8. Deutsche Bundestag der Empfehlung der Enquete-Kommission in ihrem Zwischenbericht folgt und wiederum eine entsprechende Kommission einsetzt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 24 und 25) : Welche Ergebnisse hat bisher der „Bürgerdialog Kernenergie' gebracht? Welche Ergebnisse haben bisher die Meinungsumfragen der Bundesregierung über die Einstellung der Bürger in der Bundesrepublik zur Kernenergie gebracht? Zu Frage A 24: Der „Bürgerdialog Kernenergie" steht im Zusammenhang einer umfassenden öffentlichen Diskussion über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie, über Erfordernis und Sicherheit dieser Energiequelle und über Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Energie- und Energieforschungspolitik. Dieser Diskussionsprozeß wird in seinem Verlauf und seinen Ergebnissen von vielfältigen und unterschiedlichen Faktoren beeinflußt. Die vom Bundesminister für Forschung und Technologie im Auftrag der Bundesregierung seit zwei Jahren durchgeführte Informations- und Diskussionsaktion ist einer dieser Faktoren. Ihre Wirkung und ihre Ergebnisse können — methodisch sauber — nur sehr schwer in Abgrenzung zu anderen Einflüssen und Bedingungen, unter denen die öffentliche Kernenergie-Diskussion verläuft, erfaßt und beschrieben werden. Im „Bürgerdialog Kernenergie" spiegeln sich somit die verschiedenen Einflußfaktoren zumindest im gleichhohen Maß wieder, wie diese Aktion selbst Einfluß nehmen konnte auf den bisherigen Verlauf und die Ergebnisse der öffentlichen Kernenergie-Diskussion. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung keine unmittelbare Zuständigkeit für Fragen der Standortplanung und -auswahl, der regionalen Industrie- und Strukturplanung und der konkreten Vorbereitung und Durchführung von atomrechtlichen Genehmigungsverfahren hat. Auf konkrete Standorte und Genehmigungsverfahren bezogene Aktivitäten können daher nicht Bestandteil der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durchgeführten Aktion sein. Unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs kann man folgende Ergebnisse festhalten: — ein anhaltendes und steigendes Interesse der Bürger an allen mit der Kernenergie, der Energie- — und Energieforschungspolitik zusammenhängenden Fragen; — eine steigende Bereitschaft bei allen Interessenten, die Diskussion über Nuzen und Risiken der Kernenergie nicht auf die naturwissenschaftlich-technische Seite zu begrenzen, sondern im Zusammenhang wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Problemstellungen zu sehen; — eine steigende Bereitschaft der gesellschaftlichen Gruppen, den Prozeß einer fairen Meinungs- und Willensbildung über energiepolitische Fragen in ihren eigenen Reihen und zwischen ihnen und den Bürgern zu verstärken; — eine steigende Bereitschaft der Bürger, Gesichtspunkten der Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung Rechnung zu tragen. Insgesamt hat sich der Bürgerdialog Kernenergie als ein wichtiger Beitrag zu einer breiten, öffentlichen Diskussion über Nutzung und Ausbau einer Großtechnologie erwiesen. Zu Frage A 25: Die der Bundesregierung bekannten oder von ihr in Auftrag gegebenen Untersuchungen und Meinungsumfragen über die Einstellung zur Kernenergie haben bislang ein z. T. sehr unterschiedliches Bild erbracht. Als wichtigste Trendaussagen lassen sich festhalten: 1. Die Zahl der Befürworter der Kernenergie überwiegt — bezogen auf die Gesamtbevölkerung — die Zahl derer, die die Nutzung der Kernenergie ablehnen. Dabei gibt es in fast allen Umfragen einen relativ hohen Anteil von Unentschiedenen. 2. In der Umgebung von Kernkraftwerks-Standorten nimmt die Zahl der Gegner stark zu. Hier liegt die Zahl der Gegner nur noch knapp unter der Zahl der Befürworter. 3. Soweit dieses Thema in den Untersuchungen behandelt wird, zeigt sich ein steigendes Bewußtsein im Hinblick auf Energieeinsparung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 30 und 31) : 998* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Hat es der Bundesforschungsminister jahrelang versäumt, und gegebenenfalls warum, die notwendigen Maßnahmen zur Entsorgung der Kernkraftwerke in die Wege zu leiten, und warum hat der Bundesinnenminister erst 1976 eine Änderung des Atomgesetzes als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgelegt? Welche Haushaltsmittel standen für Forschung und Entwidclung im Bereich der Entsorgung seit Anbeginn der Förderung zur Verfügung, und welche Sachgebiete, differenziert nach Auftragssumme, Auftraggeber und Auftragnehmer, wurden im einzelnen bis 1976 gefördert? Zu Frage A 30: Der erste Teil der Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Der für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zuständige Bundesminister hat die mit der Entsorgung verbundenen Fragen seit Beginn der Kernenergienutzung zu klären versucht. Als Beispiele hierfür seien genannt — deutscher Beitritt zur Europäischen Gesellschaft für die chemische Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) in Mol (Belgien) in 1959, also 2 Jahre vor der Inbetriebnahme des ersten deutschen Versuchskernkraftwerks Kahl; — 1965 Kauf und Herrichtung des früheren Salzbergwerks ASSE II für das Versuchsprogramm zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit Beginn der Einlagerung in 1967; — Durchführung umfangreicher Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Schwerpunkt bei Konditionierung und Endlagerung der Abfälle, seit 1960 bei der Gesellschaft für Kernforschung, der Kernforschungsanlage Jülich und der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung; — Errichtung und Inbetriebnahme 1971 der deutschen Versuchsanlage zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen aus den heutigen Leichtwasserreaktoren (WAK) in Karlsruhe. Schon von Anfang an war auch klar, daß die Wiederaufarbeitung Aufgabe der Industrie sein sollte. Dies drückt sich z. B. auch in der Beteiligung von rund 20 deutschen Firmen (u. a. Chemie und EVU) an der EUROCHEMIC neben dem Bund aus, sowie in der Führung des WAK-Betriebes durch eine industrielle Betreibergesellschaft und nicht durch die Gesellschaft für Kernforschung. Demgegenüber wurde schon frühzeitig die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle als Bundesaufgabe angesehen. Kauf und Betrieb der ASSE durch den Bund bzw. eine Bundesgesellschaft gaben hierfür ein Beispiel. Da diese Bundeszuständigkeit in der bis dahin gültigen Fassung des Atomgesetzes nicht eindeutig gesetzlich geregelt war, mußte angesichts der Konkretisierung der Entsorgungsmaßnahmen auch die Bundeszuständigkeit eindeutig gesetzlich geregelt werden. Dies erfolgte durch die im September 1976 in Kraft getretene 4. Novelle zum Atomgesetz, in der dem Bund, vertreten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt/ Braunschweig der Auftrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle erteilt wurde. Zu Frage A 31: Insgesamt wurden für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Entsorgung einschließlich Bau und Betrieb der bisherigen Versuchsanlagen sowie der Ausbau im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet rund 800 Millionen DM bis Ende 1976 ausgegeben. Die geplante Wiederaufarbeitungsanlage selbst wird von der betroffenen Wirtschaft finanziert und betrieben. Die Kosten der Endlagerung werden über Gebühren von Betreibern der Kernkraftanlagen aufgebracht werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 147): Welche Anstrengungen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um im Zuge der Energieversorgung nach Behauptungen von Energieversorgungsunternehmungen unentbehrlichen riesigen Hochspannungsleitungen durch andere Techniken ersetzbar zu machen, um die gegenwärtig mit solchen Leistungen verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die Landschaft, in die Natur und das Grundeigentum zu vermeiden? Untersuchungen im In- und Ausland ergeben, daß die Verkabelung der elektrischen Energieübertragung über große Strecken keineswegs eine problemfreie Alternative zur Freileitung ist. Kabel in Höchstspannungsnetzen sind nicht nur betrieblich nachteilig, sondern erfordern gegenüber Freileitungen einen vielfachen finanziellen Aufwand, je nach der Spannungshöhe den 6- bis 10fachen Betrag. Die Wahl der Trasse ist durch viele Faktoren topographischer und geologischer Art (Flüsse, Rutschgebiete, Grundwasserregionen, überbaute Gebiete usw.) stark eingeschränkt. Aus technischen und betrieblichen Gründen müßte auch die Überlandkabeltrasse einige Meter Breite beanspruchen mit durchgehendem Bauverbot und eingeschränkter Bepflanzung. Aus diesen Gründen ist die Verkabelung der Hochspannungsübertragung nur über kurze Strekken sinnvoll, z. B. in Gebieten starker Verdichtung. Aus diesem Grund konzentriert sich die Förderung von Forschung und Entwicklungsvorhaben durch die Bundesregierung auf die elektrische Hoch-und Höchstleistungsübertragung in Ballungsgebieten. Zu diesem Zweck werden Untersuchungen von Hochleistungsverteilernetzen und Entwicklungen zuverlässiger Hochleistungskabel durchgeführt. Im Vordergrund steht die Entwicklung eines Kabels mit innerer Zwangskühlung durch Wasser zur Übertragung höchster elektrischer Leistungen. In Berlin ist der Bau und Test einer Versuchsstrecke vorgesehen. Ferner wird die SF-6-Kabeltechnik (Schwefel-Hexafluorid-Füllung) mit entsprechenden Schaltungen zur Hochleistungsübertragung gefördert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 999* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 148 und 149) : Was hat die Bundesregierung unternommen, daß für Forschung und Maßnahmen der Energieeinsparung, der Entwicklung umweltfreundlicher Energiequellen sowie der Verhinderung von Umweltschäden durch Kraftwerke jeglicher Art die erforderlichen Gesetze geschaffen und ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Deutschen Bundestag in allen Fragen der Energieplanung und der Probleme der Nutzung der Kernenergie umfassend zu unterrichten? Zu Frage B 148: Im Hinblick auf die international und national begrenzte Verfügbarkeit von Energieträgern und die mit der Umwandlung und Anwendung von Energie verbundenen Umweltbelastungen hat die Bundesregierung seit der Vorlage des Energieprogramms im Jahre 1973 der Energieeinsparung stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: — Einfügung des § 4 a in das Investitionszulagengesetz für eine Zulage von 7,5 °/o für energiesparende Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft sowie des § 4 b für Investitionen mit besonderer energiepolitischer Bedeutung — Beschleunigte Abschreibung energiesparender Investitionen für den bis zum Jahre 1956 erstellten Althausbaubestand (§ 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung) und Ausdehnung des § 82 a auf Maßnahmen zur Wärmedämmung ab 1. Januar 1977 — Zeitlich begrenzte Gewährung von 30%igen Zuschüssen für energiesparende Investitionen bei Altbauten im Konjunkturprogramm 1975 — Verabschiedung des Gesetzes zur Energieeinsparung in Gebäuden, das sich auf den Neubau von Gebäuden sowie auf den Betrieb der Heizanlagen erstreckt — Vorbereitung von drei Rechtsverordnungen zum Gesetz zur Energieeinsparung in Gebäuden (Anlagen-, Betriebs- und Wärmeschutzverordnung). Diese Verordnungen werden noch im März 1977 vom Bundeskabinett beraten — Förderung der Entwicklung und Verbesserung von Technologien zur rationellen Verwendung von Energie insbesondere in den Bereichen Fernwärme, Wärmekraftkoppelung, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und Wärmepumpen. Hierfür wurden im Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie im Konjunkturprogramm 1975 Mittel in Höhe von 183 Millionen DM bereitgestellt. Auch das mittelfristige Investitionsprogramm sieht für den Bereich rationelle Energieverwendung Mittel in erheblichem Umfang vor. Im Hinblick auf die Bedeutung, die dem Bereich Energieeinsparung auch weiterhin von der Bundesregierung zugemessen wird, sollen auch weitere ordnungspolitische sowie finanz- und steuerpolitische Maßnahmen geprüft werden. Die Vorbereitungen hierzu werden zur Zeit im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms getroffen. Zu Frage B 149: Die Bundesregierung hat den Bundestag von Anfang an umfassend über ihre Energieplanung unterrichtet. Das erste von einer Bundesregierung überhaupt aufgestellte Energieprogramm wurde dem Bundestag im Oktober 1973 zugeleitet. Ein Jahr darauf folgte die erste Fortschreibung, in diesem Jahr wird die Bundesregierung die zweite Fortschreibung vorlegen. In ihren Antworten auf entsprechende Anfragen des Bundestages hat die Bundesregierung sowohl ihre Energiepolitik als auch die Energieforschungspolitik umfassend dargestellt (s. vor allem BT-Drucksachen 7/2366, 7/3595, 7/5313). Die Nutzung der Kernenergie wurde ebenfalls in vielen Antworten auf Bundestagsanfragen behandelt (s. BT- Drucksachen 7/2061, 7/3871, 7/5682, 7/5763). Darüber hinaus sind die Ausschüsse des Deutschen Bundestages detailliert zu Einzelproblemen unterrichtet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeodnete Bangemann.


Rede von Dr. Martin Bangemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Theodor Eschenburg hat in einer Anmerkung zu den Geschehnissen, die wir hier diskutieren, gesagt:
Verfassung und Rechtssicherheit lassen sich nicht nach parteipolitischen Kriterien messen.
Ich glaube, das ist richtig.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Das gilt für alles, was die Opposition dazu zu
sagen hat. Das gilt auch für alles, was die Mitglieder der Regierungsfraktionen dazu sagen können.
Ich will hier zunächst ausdrücklich vorausschikken, daß ich nicht für meine Fraktion spreche, sondern in meinem eigenen Namen und nur für mich.
I Es hat in dieser Debatte wie auch in der öffentlichen Diskussion Stimmen und Aspekte gegeben, die mich zutiefst beunruhigt haben. Deswegen habe ich mich hier in dieser Debatte zu Wort gemeldet.



Dr. Bangemann
Ich finde es z. B. gespenstisch, wenn wir uns angesichts solcher Geschehnisse, wie sie hier vorgekommen sind, statt uns mit verfassungsrechtlichen Aspekten zu befassen, darüber unterhalten, wie die Qualität des Verfassungsschutzes verbessert werden kann. Ich finde es gespenstisch, daß wir uns in allgemeinen Erörterungen ergehen, statt uns über den konkreten Fall zu unterhalten. Ich halte nichts von Politik und Politikern, die sich nicht an ihren Taten messen lassen, sondern an ihren großen Worten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es ist nicht allein in diesem Zusammenhang, sondern auch in anderen Zusammenhängen die Rede davon gewesen, daß der Bürger sein Vertrauen in Parteien und Parlamente verliert, daß er seine Zuflucht suchen muß bei Bürgerinitiativen.
Wenn wir uns selber beurteilen, dann muß jeder zugeben, daß wir ein gerüttelt Maß Schuld daran tragen. Gerade in Augenblicken wie diesem kommt es darauf an, daß sich jemand als Abgeordneter seiner Verantwortung bewußt wird und nach dieser Verantwortung handelt, die ihm niemand abnehmen kann, weder seine Fraktion noch seine Partei noch sonst jemand. Der Parlamentarismus leidet auch darunter, daß wir uns oft nach Maßstäben der Fraktion, der Partei, der Opposition, der Regierung ausrichten und nicht nach dem Maßstab eines freien Bürgers.
Es ist richtig: wer den Rechtsstaat schützen will, muß bis an die Grenzen dessen gehen, was der Rechtsstaat erlaubt. Ich bin der Meinung, daß der Innenminister mit dem, was er getan hat, die Grenzen des Rechtsstaates überschritten hat. Ich erkläre deswegen hier, daß ich nicht bereit bin, eine parlamentarische oder politische Verantwortung mitzutragen, die zu übernehmen er bereit ist.
Der Art. 13 Abs. 3 des Grundgesetzes, auf den sich der Innenminister beruft, geht davon aus, daß bei einer gemeinen Gefahr das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden kann. Ich bin der Meinung, daß diese gemeine Gefahr nicht vorhanden war und daß sie erkennbar nicht vorhanden war. Ich bin der Meinung, daß die Unsicherheit darüber, ob eine solche Gefahr vorhanden ist oder nicht, niemanden dazu veranlassen kann, in ein Haus einzudringen und dort durch Anbringung welcher technischer Einrichtung auch immer die Persönlichkeitssphäre zu verletzen.
Der Innenminister hat in seinem Bericht vom 1. März vor dem Innenausschuß selber erklärt: „Es lagen keine gerichtsverwertbaren Beweise für eine Beteiligung von Herrn Traube an einer terroristischen Vereinigung vor, die ausgereicht hätten, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten oder gar seine Verhaftung zu betreiben." Ich weiß, daß es einen Unterschied einerseits zwischen dem strafrechtlichen Bereich und den Möglichkeiten geben muß, die der Richter oder Staatsanwalt in diesem Bereich hat, und andererseits einem Vorfeld, in dem Staatsschutzmaßnahmen anzusiedeln sind. Es ist sicher richtig, daß der Verfassungsschutz schon tätig werden darf, wenn die
Polizei noch nicht tätig sein darf und auch der Richter noch nicht tätig sein muß. Aber aus diesem Vorfeld des Tätigkeitsbereichs des Verfassungsschutzes ergibt sich nicht, daß der Verfassungsschutz Maßnahmen anwenden darf, die selbst die Polizei nicht anwenden darf, wenn es um strafrechtliche Ermittlungen geht.
Eine Gefahr — davon geht der Art. 13 Abs. 3 ganz klar aus — muß zunächst einmal durch Umstände begründet sein, die erkennbar sind. Eine Katastrophe ist als Gefahr vorhanden. Nur dann kann man in der Ungewißheit, ob weiterer Schaden entsteht, handeln. Hier war nichts bekannt. Es war nicht bekannt und es hat sich auch im nachhinein herausgestellt, daß es nicht bekannt sein konnte, daß eine solche Gefahr bestand.
Ich glaube auch nicht, daß es richtig ist, sich rechtlich auf einen übergesetzlichen Notstand zu berufen. Ich bin der Meinung, daß dieser Begriff im Zusammenhang mit staatsrechtlichen Erwägungen, verfassungsrechtlichen Erwägungen überhaupt nichts zu suchen hat. Er setzt aber auch voraus, daß eine gewissenhafte Abwägung zwischen zwei Rechtsgütern vorgenommen worden ist. Ich glaube nicht an diese gewissenhafte Abwägung in dem vorliegenden Fall. Was bedeutet es, wenn jemand am 29. Dezember sagt: „Wenden Sie das Äußerste an!" Was ist das Äußerste? Gibt es über das Äußerste so große Klarheit, daß es ausreicht, davon zu sprechen, ohne im einzelnen zu sagen, was man meint?
Wenn ein solcher Fall vorgelegen hätte — von dem ich zunächst in meiner Beurteilung auch ausgegangen bin —, ein Fall, singulär, ausnahmehaft, einzigartig, noch nie dagewesen und vielleicht nie wiederkommend — warum hat der Innenminister dann, nachdem dieser Fall abgewickelt worden ist, sich aufgelöst hatte, nachdem die Verdächtigungen sich als unberechtigt herausgestellt hatten, nicht irgend jemand davon in Kenntnis gesetzt und gesagt: „Unser Staat hat sich in einer einzigartigen Gefahr befunden, ich habe nicht anders gekonnt, als so zu handeln, wie ich handeln mußte. Nun beurteilen Sie das! Ich stelle mich diesem politischen Urteil."

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Warum ist das nicht geschehen?
In diesem Zusammenhang muß man auch die Veröffentlichung durch den „Spiegel" sehen. Die Tatsache, daß Mitglieder der Opposition glauben, daß man diesen Vorgang ebenfalls strafrechtlich beurteilen sollte, zeigt, wie sehr wir in der Beurteilung dieser Geschehnisse auf einer abschüssigen Bahn sind. Wenn man das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen kann, dann kann man auch das Grundrecht der Pressefreiheit in Zweifel ziehen. Wenn man das Grundrecht der Persönlichkeitssphäre nicht achtet, dann nimmt man Anstoß daran, daß in einem demokratischen Staat ein Presseorgan das Recht und die Pflicht hat, einen solchen Fall darzustellen. Ich verteidige nicht die Beamten, die das herausgegeben haben. Das ist sicher eine strafbare Handlung, und sie ist zu verfolgen. Aber daß ein Presesorgan in einem solchen



Dr. Bangemann
Fall, wenn niemand vorher davon gesprochen hat, uns diesen Fall zur Beurteilung unterbreitet, das finde ich normal in einer Demokratie.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Für mich sind aber die Zukunftsaspekte in diesem Fall wichtiger. Wenn wir die Interpretationen stehenlassen, die hier verwandt worden sind, wenn wir die Maßstäbe, die zum Maßstab unserer eigenen Diskussion geworden sind, auch in Zukunft anwenden, dann haben wir, das Parlament, unsere politische Verantwortung nicht richtig wahrgenommen. Deswegen ist für mich der Zukunftsaspekt wichtig.
Im Bericht vom 1. März stand — ich zitiere —, daß man von folgender Rechtslage ausgehen mußte:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in § 3 ausdrücklich die Befugnis übertragen bekommen, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Dabei wurde die Art dieser Mittel wie die Weise ihrer Anwendung bewußt offengehalten.
Es heißt dann weiter auf Seite 13 dieses Berichts:
Es stellte sich die Frage, ob der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, hier von Abhörgeräten in der Wohnung Dr. Traubes, durch die verfassungsmäßigen Einschränkungen dieses Grundrechts gedeckt war.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß ein Verfassungsschutz, der sich solcher Mittel bedient, die rechtswidrig sind, nichts dazu beirägt, die Sicherheit des Bürgers zu erhöhen, nichts dazu beiträgt, daß die Freiheit des einzelnen größer wird, und nichts dazu beiträgt, daß die Verfassung in unserem Lande geschützt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das ist kein blauäugiger Standpunkt.


(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

— Ich stehe hier nicht als jemand, der nicht anerkennt, daß es Notwendigkeiten gibt, Herr Wehner, einen Rechtsstaat mit Mitteln zu verteidigen, mit denen ein normaler Bürger in seinem menschlichen und alltäglichen Leben sicher nicht umgehen würde.

(Wehner [SPD] : Das ist Ihre Stunde!)

— Herr Wehner, wenn das meine Stunde ist und nicht Ihre, dann ist das Ihre eigene Schuld!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich stehe hier als jemand, der weiß, daß wir einen Verfassungschutz brauchen. Ich stehe hier aber auch als jemand, der weiß, daß die Grenzen des Rechtsstaats von niemandem und durch nichts verrückt werden dürfen, wenn der Verfassungsschutz in einem Rechtsstaat seinen Sinn behalten soll. Ein Rechtsstaat, der nach der Methode handelt „Der Zweck heiligt die Mittel", hat für mich keinen Sinn mehr, und ihn zu verteidigen lohnt sich nicht mehr, Herr Wehner.

(Zuruf von der SPD: Ist alles gesagt worden! — Zuruf von der SPD: Das war gar nicht das Problem! — Zuruf von der CDU/ CSU: Bravo!)

In diesem Zusammenhang wird das Wort „Lauschangriff" oder „Lauschoperation" benutzt.
Ich will noch folgendes einfügen: Mir ist es gleichgültig, von wem ich in diesem Zusammenhang Beifall bekomme, auch wenn ich von der falschen Seite Beifall bekomme.

(Wehner [SPD]: Hauptsache Beifall! — Heiterkeit bei der SPD — Dr. Kohl [CDU/ CSU] : Das ist beleidigend!)

— Herr Wehner, wenn es mir um den Beifall ginge, würde ich das hier nicht sagen.

(Wehner [SPD] : Natürlich!)

Aber das, was Ihre politische Karriere und Ihre Laufbahn ausgezeichnet hat, ist folgendes; ich darf Ihnen das jetzt einmal sagen.

(Wehner [SPD] : Da bin ich sehr gespannt! Vielleicht kriegen Sie wieder Beifall von der CSU!)

Sie haben doch immer gesagt, Sie hätten einen langen Weg zur Demokratie zurückgelegt. Zur Demokratie gehört aber auch, daß man zuhören kann.

(Dr. Kohl [CSU/ CSU]: Sehr gut!)

Vielleicht hören Sie mir jetzt einmal zu. Ich will nämlich etwas sagen, was Ihnen vielleicht noch niemand — oder jedenfalls kein Angehöriger einer anderen Partei — öffentlich gesagt hat und was Sie von mir vielleicht nicht erwarten: Ich habe große Hochachtung vor Ihnen. Ich habe noch niemals daran gezweifelt, daß Sie das, was Sie sagen, deshalb sagen, weil Sie es für politisch richtig halten. Aber bitte gestehen Sie das anderen Menschen auch zu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Dr. Althammer [CDU/CSU] : Beifall bei der SPD!)

Lassen Sie mich noch etwas ansprechen, was in diesem Zusammenhang, glaube ich, gesagt werden muß, weil in der Diskussion gefährliche Töne angeklungen sind. Es wird gesagt, die Wirklichkeit der Freiheit bewähre sich dann, wenn man die Freiheit eines einzelnen einschränken könne, um die Freiheit der vielen zu sichern. Ich halte das für falsch. Ich glaube, daß die Freiheit der vielen immer auch die Freiheit der vielen einzelnen sein muß. Ich halte das nicht für einen Gegensatz.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Das hat auch niemand gesagt!)

— Ich behaupte nicht, daß das jemand in dieser Debatte gesagt hat, sondern ich gehe darauf ein, weil das in der öffentlichen Debatte gesagt worden ist. Ich sage das z. B., weil im „Rheinischen Merkur" in diesem Zusammenhang geschrieben worden ist — ich zitiere das —:
Man kann das Bedürfnis rechtsstaatlicher Sicherung auch übertreiben. Die große Mehrzahl der Bundesbürger übermittelt mit Hilfe des Telefons keine Nachrichten, deren Bekanntwerden strafrechtliche Folgen haben könnten. Daher verstehen die meisten auch gar nicht, warum gerade um das Abhören von Telefonen durch Po-



Dr. Bangemann
lizei und Verfassungsschutz so viel Wesens gemacht wird. Wahrscheinlich wären die meisten Staatsbürger mit mehr und erfolgreicherem Abhören ganz einverstanden, falls dadurch mehr Verbrechen aufgeklärt oder verhindert werden würden.
Meine Damen und Herren, wenn wir alle dieses Verfassungsverständnis haben, wenn das wirklich das ist, was in dieser Debatte, auch in der öffentlichen Debatte gesagt werden muß, dann habe ich große Angst um unsere Verfassung. Ich schließe mich diesen Äußerungen nicht an. Ich widersprche ihnen.
Ich bin auch der Meinung, daß es keinen Unterschied zwischen Verfassungsdenken und Verfassungswirklichkeit geben darf, zwischen dem, was Politiker in Sonntagsreden sagen, und dem, was sie in ihrer Alltagspraxis tun. Ich bekenne mich dazu. Deswegen darf ich zum Schluß dessen, was ich gesagt habe und was ich zum Ausdruck bringen wollte, Friedrich Naumann zitieren:
Es kommt nicht bloß darauf an, daß das Recht für alle gleich ist, sondern auch und in noch viel höherem Grade darauf, worin das gleiche Recht besteht. Ein gleiches politisches Recht, welches in der Praxis unwirksam ist, ist eine nur geringe Erfüllung der Freiheitshoffnungen. Das gleiche Recht muß wirksames Recht sein. Ein schlecht regierter liberaler Staat bietet dem Wohlsein der Menschen trotz allem Liberalismus nur geringe Garantien. Ist deshalb der Rechtsliberalismus bis zu einer gewissen Reife gediehen, so müssen seine Träger positive Regierungsideale gewinnen, wenn ihr eigenes Werk nicht versanden soll. Der Gedanke der Freiheit muß sich in ein Arbeits- und Lebensideal umsetzen, von dem aus Gesetzgebung und Verwaltung beeinflußt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus.