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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8017

  • date_rangeDatum: 16. März 1977

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    Plenarprotokoll 8/17 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 17. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 937 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 937 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 957 C, 985 D Dr. Wallmann CDU/CSU 961 B Brandt (Grolsheim) SPD 966 B Dr. Wendig FDP 970 B Spranger CDU/CSU 973 B Dr. Wernitz SPD 979 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 983 A Dr Schäfer (Tübingen) SPD 985 A Dr. Bangemann FDP 988 D Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 991 B Vizepräsident Stücklen . . . . . . . 975 C Fragestunde — Drucksache 8/168 vom 11. 03. 1977 — Schutz des Immobilienkäufers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die, Auflassungsvormerkung im Grundbuch MdlAnfr Al 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Weber (Köln) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 938 C, D, 939 A ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . 938 D Strafverfolgung der Geheimakten veröffentlichenden Personen MdlAnfr A2 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 939 B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 939 B, C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Meinung des polnischen Justizministers Bafia über die Regelung der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Interesse der weiteren Entwicklung der Beziehungen zwischen Polen und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A174 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 939 D, 940 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 939 D, 940 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 940 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 940 C Auffassung des Bundesjustizministers über den Fortbestand des Deutschen Reichs und über die Staatsangehörigkeit der jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen MdlAnfr A175 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 940 D, 941 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 941 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 941 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 941 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 941 D Errichtung weiterer „Kreuzbauten" nach Art der Bundesministerien an der B 9 in Bonn MdlAnfr A3 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Luda CDU/CSU MdlAnfr A4 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Luda CDU/CSU Antw StSekr Dr. Abreß BMBau . . . 942 A, B Auffassung über die gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Kunststoffverpakkung für Molkereiprodukte MdlAnfr A6 11.03.77 Drs 08/168 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 942 C, 943 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 942 D, 943 A Festlegung der Höchstwerte für Bleibelastungen in Nahrungsmitteln sowie Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Bleigefährdung von Mensch und Tier MdlAnfr A9 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A10 11.03.77 Drs 08/168 Immer (Altenkirchen) SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 943 B, D, 944 A, B, D, 945 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 943 D, 944 A, D Anstieg der Zahl der Mitarbeiter des neuen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes sowie Nichtbesetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Stelle des Betriebsarztes MdlAnfr A11 11.03.77 Drs 08/168 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A12 11.03.77 Drs 08/168 Kittelmann CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 945 A, C, D, 946 A, B, C, D ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . . 945 B, D, 946 B, C ZusFr Luster CDU/CSU . . . . . . . 946 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 946 A Vorlage des zweiten Berichts über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe MdlAnfr A15 11.03.77 Drs 08/168 Lintner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 946 D, 947 A, B ZusFr Lintner CDU/CSU . . . . 947 A, B Anteil kleinerer und mittlerer Unternehmen an den für Forschung und Technologie im Bundeshaushalt aufgewandten Mitteln MdlAnfr A16 11.03.77 Drs 08/168 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 947 C, D ZusFr Stockleben SPD 947 D ZusFr Dr. Steger SPD 948 A Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Kohleverflüssigung MdlAnfr A17 11.03.77 Drs 08/168 Stockleben SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . 948 B, C, D ZusFr Stockleben SPD 948 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 948 D Wirtschaftliche Nutzung der Solarenergie MdlAnfr A18 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD MdlAnfr A19 11.03.77 Drs 08/168 Scheffler SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . . 948 D, 949 B, C, D, 950 B, C, D, 951 A ZusFr Scheffler SPD . . 949 A, B, 950 B, C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 949 C ZusFr Dr. Ahrens SPD . . . . . . . 949 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 950 C ZusFr Lenzer CDU/CSU 950 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 III Verbesserung der Arbeitsplatzlage in den Küstenländern durch Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Meerestechnologie MdlAnfr A20 11.03.77 Drs 08/168 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . . 951 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 951 B Gewinnung von Uran aus dem Meer MdlAnfr A21 11.0337 Drs 08/168 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . 951 C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 951 C, D Forschungsvorhaben hinsichtlich der Rolle von Wasserstoff und Methanol als Energieträger MdlAnfr A22 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD MdlAnfr A23 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 952 A, D, 953 A, B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 952 D, 953 A ZusFr Dr. Probst CDU/CSU 953 B Beurteilung der Meinung von Bundesforschungsminister Matthöfer über den Ausbau der Kernenergie hinsichtlich der Dekkung des Elektrizitätsbedarfs und der Reaktorsicherheit MdlAnfr A26 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A27 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 953 C, D, 954 A, B, C, D ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU 953 D, 954 B ZusFr Benz CDU/CSU . . . . . . . . 954 B ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . . . . 954 D Beurteilung der Meinung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hauff über die Lagerung von Atommüll im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesinnenministers „Entsorgungsvorsorge" und den Vorstellungen zur Genehmigung von Kraftwerken; Vereinbarkeit der Feststellung von Bundesforschungsminister Matthöfer über Energiebedarfsprognosen und der Einstellung von Baugenehmigungen für Kohle- und Kernkraftwerke MdlAnfr A28 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A29 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 955 A, B, C, D, 956 A, B ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . . . 955 B, C, D, 956 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . 956 A ZusFr Seiters CDU/CSU 956 B Forschungsarbeiten über die Speicherung elektrischer Energie im Megawatt-Bereich MdlAnfr A32 11.03.77 Drs 08/168 Flämig SPD MdlAnfr A33 11.03.77 Drs 08/168 Flämig SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT . 956 C, 957 A ZusFr Flämig SPD . . . . . . . . . 957 A Kernkraftwerksleistung in den Ländern des Comecon und in der Volksrepublik China sowie Berücksichtigung der in diesen Ländern gewonnenen Erkenntnisse über die Wiederaufbereitung und Endlagerung von Kernbrennstoff en MdlAnfr A34 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Hauff BMFT 957 B Nächste Sitzung 993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 995* A Anlage 2 Ungleiche. finanzielle Förderung schulischer und nichtstaatlicher Berufsvorbereitungsmaßnahmen; Unterstützung von Jugendlichen während eines Berufsfindungsjahres an einer gewerblichen Schule SchrAnfr B88 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 995* B Anlage 3 Bedeutung der UN-World University als Institut einer länderbezogenen Entwicklungspolitik MdlAnfr A5 11.03.77 Drs 08/168 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 99*` A Anlage 4 Zurückbleiben der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel hinter den im nationalen Recht gestellten Anforderun- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 gen; Mißstände beim kombinierten Transport von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen MdlAnfr A7 11.03.77 Drs 08/168 Egert SPD MdlAnfr A8 11.03.77 Drs 08/168 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 996* B Anlage 5 Vorlage des Berichts über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft MdlAnfr A13 11.03.77 Drs 08/168 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 996* D Anlage 6 Ergebnisse von Meinungsumfragen über die Einstellung der Bürger zur Kernenergie MdlAnfr A24 11.03.77 Drs 08/168 Ueberhorst SPD MdlAnfr A25 11.03.77 Drs 08/168 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 997* A Anlage 7 Vorlage einer Änderung des Atomgesetzes als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie Umfang der für Forschung und Entwicklung im Bereich der Entsorgung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel MdlAnfr A30 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A31 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 997 D Anlage 8 Ersetzung der Hochspannungsleitungen durch andere Techniken SchrAnfr B147 11.03.77 Drs 08/168 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 998* C Anlage 9 Unterrichtung des Bundestages über Energieplanung und Nutzungsprobleme der Kernenergie; gesetzliche Regelung zur Verhinderung von Umweltschäden durch Kraftwerke jeglicher Art SchrAnfr B148 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B149 11.03.77 Drs 08/168 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 999* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 937 17. Sitzung Bonn, den 16. März 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 15. Sitzung, Seite 774': Die Texte der in den Anlagen 43 und 44 abgedruckten Antworten sind gegeneinander auszutauschen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 16. 3. Alber * 17. 3. Amrehn ** 18. 3. Dr. Biedenkopf 16. 3. Blumenfeld 16. 3. Böhm (Melsungen) 18. 3. Büchner (Speyer) ** 16. 3. Engelsberger 25. 3. Fellermaier * 16. 3. Frau Dr. Focke 18. 3. Dr. Früh * 17. 3. Dr. Fuchs * 16. 3. Dr. Geßner ** 17. 3. Haase (Fürth) * 16. 3. Frau Hoffmann (Hoya) 16. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 18. 3. Katzer 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Klinker * 17. 3. Dr. Köhler 16. 3. Lange * 18. 3. Lücker * 16. 3. Dr. Mende * 17. 3. Dr. Müller ** 16. 3. Müller (Mülheim) * 18. 3. Scheu 25. 3. Schmidt (München) ' 18. 3. Schmidt (Wattenscheid) 18. 3. Schreiber * 17. 3. Schwabe * 18. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) '* 16. 3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 16. 3. Sieglerschmidt * 18. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 25. 3. Spillecke g 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Dr. Staudt 25. 3. Sybertz 18. 3. Dr. Waffenschmidt 18. 3. Frau Dr. Walz * 18. 3. Würtz * 18. 3. Zvwietz * 18. 3. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 88) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie beurteilt die Bundesregierung die ungleiche finanzielle Förderung schulischer und nichtstaatlicher Berufsvorbereitungsmaßnahmen und ist sie bereit, im Interesse der Gleichbehandlung auch die aus Sonderschulen für Lernbehinderte kommenden Jugendlichen nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu unterstützen, wenn sie an gewerblichen Schulen während eines Berufsfindungsjahrs schulisch und sozial betreut werden? Ich gehe davon aus, daß mit der gestellten Frage die Förderung des Berufsgrundbildungsjahres oder Berufsgrundschuljahres einerseits sowie die Förderung der berufsvorbereitenden Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) andererseits angesprochen sind. Die Förderung des Berufsgrundbildungs- oder Berufsgrundschuljahres richtet sich als schulische Maßnahme nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Teilnehmer an dieser Maßnahme sind in der Regel Absolventen der 9jährigen Hauptschule und damit förderungsrechtlich den Schülern der Klasse 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen gleichzustellen; sie werden daher nach § 68 Absatz 2 Nr. 3 a BAföG nur dann gefördert, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist. Eine generelle Förderung der Schüler der Klasse 10 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz würde die finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Länder zur Zeit übersteigen. Für die aus Sonderschulen für Lernbehinderte kommenden Jugendlichen, die an gewerblichen Schulen während eines Berufsfindungsjahres schulisch und sozial betreut werden, gelten die Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entsprechend. Dagegen werden die Teilnehmer an berufvorbereitenden Maßnahmen im Sinne von § 40 AFG durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert. Aufgrund der zu § 40 AFG ergangenen Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit werden die Teilnehmer nur gefördert, soweit es sich um nicht-schulische Lehrgänge handelt. Diese Abgrenzung ergibt sich daraus, daß der Gesetzgeber die gesamte Förderung der Allgemeinbildung und der schulischen Berufsausbildung dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zugeordnet hat. Dies muß auch für neue Formen der schulischen Ausbildung gelten, die im Zuge der Weiterentwicklung des Bildungswesens entstehen. Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit haben darüber hinaus in ihrem Beitrag zu dem Bericht der Bundesregierung nach § 239 AFG zutreffend ausgeführt, daß die individuelle Förderung der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen, in denen noch nicht berufsreife Jugendliche für eine Ausbildung oder für den Übergang in das Arbeitsleben befähigt werden, „nicht eine originäre Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit" ist. Diese Aufgabe muß an sich im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens erfüllt werden. Aus diesem Grunde kann das Engagement der Bundesanstalt auf diesem Gebiet nur vorübergehender Art sein, um einen zur Zeit von den Schulen noch 996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 nicht voll gedeckten Bedarf zu decken. So lange die Bundesanstalt diese Aufgabe wahrnimmt, profitieren die von ihr betreuten Jugendlichen von der für die betriebliche Berufsausbildung bestimmten Förderung nach § 40 AFG. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, daß deshalb auch die Teilnehmer eines Berufsgrundbildungs- oder Berufsgrundschuljahres in der gleichen Weise gefördert werden müssen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/168 Frage A 5) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der UN-World University als Institut einer länderbezogenen Entwicklungspolitik bei, und mit welchen Mitteln wird sie gegebenenfalls dieses Projekt unterstützen? Die Universität der Vereinten Nationen soll nach ihrer Satzung weltweit vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Forschung und der Wissensverbreitung wahrnehmen. Sie ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht als Institut oder Instrument anzusehen, das sich der länderbezogenen Entwicklungspolitik widmet. Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die weitere Universitätsarbeit. Dabei achtet sie u. a. auch darauf, ob sich aus den Aktivitäten zukünftig Ansätze für regionale Planungen zur Lösung konkreter Entwicklungsprobleme ergeben. Sie prüft, ob, wann und in welchem Umfang ein finanzieller Beitrag der Bundesrepublik zum Stiftungsfonds angebracht erscheint. Dabei sind ihre Prioritäten im internationalen Bereich und die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8;168 Fragen A 7 und 8) : Teilt die Bundesregierung die in der veröffentlichten Meinung häufiger vertretene Auffassung, daß die in Brüssel verabschiedete Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel hinter den im nationalen Recht (Gesamtreform des Arzneimittelrechts) gesetzten Anforderungen zurückbleibt, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls ziehen? Sind der Bundesregierung Mißstände beim kombinierten Transport von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Straßentankwagen bekanntgeworden, hält sie diese Praxis unter gesundheitspolitischen Aspekten für bedenklich, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun? Zu Frage A 7: Diese in verschiedenen Zeitungsartikeln wiedergegebene Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Alle in der Gesamtreform des Lebensmittelrechts für kosmetische Mittel enthaltenen Verbote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung sowie das Verwendungsverbot für nicht zugelassene Stoffe, soweit sie nach §§ 48 und 49 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts verschreibungspflichtig sind, brauchen aufgrund der Kosmetik-Richtlinie nicht geändert zu werden und bleiben weiterhin gültig. Da jedoch mit Erlaß der EG-Richtlinie eine Reihe von Ermächtigungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ausgeschöpft werden können, stellt diese einen großen Schritt in Richtung auf einen optimalen Verbraucherschutz bei kosmetischen Mitteln dar. Die Richtlinie erfüllt jedoch sicherlich noch nicht sämtliche Verbraucherwünsche. Die Bundesregierung wird daher bei den künftigen Beratungen in Brüssel auf weitere Verbesserungen und Ergänzungen drängen. Zu Frage A 8: Die gesundheitlich-hygienische Problematik des wechselseitigen Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien in Tankfahrzeugen ist der Bundesregierung bekannt. In der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die zur Zeit vorbereitet wird, soll diese Art des Transports von flüssigen Lebensmitteln und Chemikalien bundeseinheitlich geregelt werden. Es soll sichergestellt werden, daß Lebensmittel beim Transport nicht ekelerregend oder sonst nachteilig beeinflußt werden können. Aber auch schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bereits Möglichkeiten gegen diese bedenklichen Transporte vorzugehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister der Finanzen nach vorheriger Absprache mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einer am 26. April 1976 an die Oberfinanzdirektionen gerichteten „Vorläufigen Dienstanweisung für Kontrollen des Treibstoffs zum Betrieb von Dieselmotoren" u. a. eine Vorschrift dahin gehend aufgenommen hat, daß anläßlich der Kontrollen von Tanklastwagen, Tankanhängern und Sattelschleppern mit Tankaufliegern stets zusätzlich anhand des Fahrtenbuches oder sonstiger Fahrtunterlagen zu prüfen ist, ob lebensmittelrechtlich bedenklich erscheinende Wechseltransporte von Lebensmitteln und anderen Stoffen (z. B. Chemikalien) vorliegen. Im Verdachtsfall soll unverzüglich die nächstgelegene örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde unterrichtet werden. Diese Maßnahme eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit zu verstärkter Überwachung von Lebensmitteltransporten auf deren hygienische Unbedenklichkeit im Rahmen der landesrechtlichen Hygienevorschriften. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage A 13) : Wird die Bundesregierung für den nächsten Bericht über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft gemäß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 997* Beschluß des Bundestages vom 9. Dezember 1964 ebensoviel Zeit brauchen wie für den ersten Bericht, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Berichterstattung? Der von Ihnen erwähnte Bericht ist dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung am 14. September 1966 vorgelegt worden. Einen weiteren Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frau hat die Bundesregierung dem Bundestag am 1. August 1972 vorgelegt. Ich darf auf die Drucksache VI/ 3689 hinweisen. Da der 7. Deutsche Bundestag selbst eine Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft" eingesetzt hatte, die am 11. November 1976 einen Zwischenbericht vorgelegt hat, schien es der Bundesregierung nicht sinnvoll, in einem eigenen Bericht die gleiche Problematik zu behandeln. Es wird abzuwarten sein, ob der 8. Deutsche Bundestag der Empfehlung der Enquete-Kommission in ihrem Zwischenbericht folgt und wiederum eine entsprechende Kommission einsetzt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/168 Fragen A 24 und 25) : Welche Ergebnisse hat bisher der „Bürgerdialog Kernenergie' gebracht? Welche Ergebnisse haben bisher die Meinungsumfragen der Bundesregierung über die Einstellung der Bürger in der Bundesrepublik zur Kernenergie gebracht? Zu Frage A 24: Der „Bürgerdialog Kernenergie" steht im Zusammenhang einer umfassenden öffentlichen Diskussion über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie, über Erfordernis und Sicherheit dieser Energiequelle und über Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Energie- und Energieforschungspolitik. Dieser Diskussionsprozeß wird in seinem Verlauf und seinen Ergebnissen von vielfältigen und unterschiedlichen Faktoren beeinflußt. Die vom Bundesminister für Forschung und Technologie im Auftrag der Bundesregierung seit zwei Jahren durchgeführte Informations- und Diskussionsaktion ist einer dieser Faktoren. Ihre Wirkung und ihre Ergebnisse können — methodisch sauber — nur sehr schwer in Abgrenzung zu anderen Einflüssen und Bedingungen, unter denen die öffentliche Kernenergie-Diskussion verläuft, erfaßt und beschrieben werden. Im „Bürgerdialog Kernenergie" spiegeln sich somit die verschiedenen Einflußfaktoren zumindest im gleichhohen Maß wieder, wie diese Aktion selbst Einfluß nehmen konnte auf den bisherigen Verlauf und die Ergebnisse der öffentlichen Kernenergie-Diskussion. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung keine unmittelbare Zuständigkeit für Fragen der Standortplanung und -auswahl, der regionalen Industrie- und Strukturplanung und der konkreten Vorbereitung und Durchführung von atomrechtlichen Genehmigungsverfahren hat. Auf konkrete Standorte und Genehmigungsverfahren bezogene Aktivitäten können daher nicht Bestandteil der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie durchgeführten Aktion sein. Unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs kann man folgende Ergebnisse festhalten: — ein anhaltendes und steigendes Interesse der Bürger an allen mit der Kernenergie, der Energie- — und Energieforschungspolitik zusammenhängenden Fragen; — eine steigende Bereitschaft bei allen Interessenten, die Diskussion über Nuzen und Risiken der Kernenergie nicht auf die naturwissenschaftlich-technische Seite zu begrenzen, sondern im Zusammenhang wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Problemstellungen zu sehen; — eine steigende Bereitschaft der gesellschaftlichen Gruppen, den Prozeß einer fairen Meinungs- und Willensbildung über energiepolitische Fragen in ihren eigenen Reihen und zwischen ihnen und den Bürgern zu verstärken; — eine steigende Bereitschaft der Bürger, Gesichtspunkten der Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung Rechnung zu tragen. Insgesamt hat sich der Bürgerdialog Kernenergie als ein wichtiger Beitrag zu einer breiten, öffentlichen Diskussion über Nutzung und Ausbau einer Großtechnologie erwiesen. Zu Frage A 25: Die der Bundesregierung bekannten oder von ihr in Auftrag gegebenen Untersuchungen und Meinungsumfragen über die Einstellung zur Kernenergie haben bislang ein z. T. sehr unterschiedliches Bild erbracht. Als wichtigste Trendaussagen lassen sich festhalten: 1. Die Zahl der Befürworter der Kernenergie überwiegt — bezogen auf die Gesamtbevölkerung — die Zahl derer, die die Nutzung der Kernenergie ablehnen. Dabei gibt es in fast allen Umfragen einen relativ hohen Anteil von Unentschiedenen. 2. In der Umgebung von Kernkraftwerks-Standorten nimmt die Zahl der Gegner stark zu. Hier liegt die Zahl der Gegner nur noch knapp unter der Zahl der Befürworter. 3. Soweit dieses Thema in den Untersuchungen behandelt wird, zeigt sich ein steigendes Bewußtsein im Hinblick auf Energieeinsparung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Fragen A 30 und 31) : 998* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 Hat es der Bundesforschungsminister jahrelang versäumt, und gegebenenfalls warum, die notwendigen Maßnahmen zur Entsorgung der Kernkraftwerke in die Wege zu leiten, und warum hat der Bundesinnenminister erst 1976 eine Änderung des Atomgesetzes als Voraussetzung für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgelegt? Welche Haushaltsmittel standen für Forschung und Entwidclung im Bereich der Entsorgung seit Anbeginn der Förderung zur Verfügung, und welche Sachgebiete, differenziert nach Auftragssumme, Auftraggeber und Auftragnehmer, wurden im einzelnen bis 1976 gefördert? Zu Frage A 30: Der erste Teil der Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Der für Fragen der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zuständige Bundesminister hat die mit der Entsorgung verbundenen Fragen seit Beginn der Kernenergienutzung zu klären versucht. Als Beispiele hierfür seien genannt — deutscher Beitritt zur Europäischen Gesellschaft für die chemische Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) in Mol (Belgien) in 1959, also 2 Jahre vor der Inbetriebnahme des ersten deutschen Versuchskernkraftwerks Kahl; — 1965 Kauf und Herrichtung des früheren Salzbergwerks ASSE II für das Versuchsprogramm zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit Beginn der Einlagerung in 1967; — Durchführung umfangreicher Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Schwerpunkt bei Konditionierung und Endlagerung der Abfälle, seit 1960 bei der Gesellschaft für Kernforschung, der Kernforschungsanlage Jülich und der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung; — Errichtung und Inbetriebnahme 1971 der deutschen Versuchsanlage zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen aus den heutigen Leichtwasserreaktoren (WAK) in Karlsruhe. Schon von Anfang an war auch klar, daß die Wiederaufarbeitung Aufgabe der Industrie sein sollte. Dies drückt sich z. B. auch in der Beteiligung von rund 20 deutschen Firmen (u. a. Chemie und EVU) an der EUROCHEMIC neben dem Bund aus, sowie in der Führung des WAK-Betriebes durch eine industrielle Betreibergesellschaft und nicht durch die Gesellschaft für Kernforschung. Demgegenüber wurde schon frühzeitig die sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle als Bundesaufgabe angesehen. Kauf und Betrieb der ASSE durch den Bund bzw. eine Bundesgesellschaft gaben hierfür ein Beispiel. Da diese Bundeszuständigkeit in der bis dahin gültigen Fassung des Atomgesetzes nicht eindeutig gesetzlich geregelt war, mußte angesichts der Konkretisierung der Entsorgungsmaßnahmen auch die Bundeszuständigkeit eindeutig gesetzlich geregelt werden. Dies erfolgte durch die im September 1976 in Kraft getretene 4. Novelle zum Atomgesetz, in der dem Bund, vertreten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt/ Braunschweig der Auftrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle erteilt wurde. Zu Frage A 31: Insgesamt wurden für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Entsorgung einschließlich Bau und Betrieb der bisherigen Versuchsanlagen sowie der Ausbau im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet rund 800 Millionen DM bis Ende 1976 ausgegeben. Die geplante Wiederaufarbeitungsanlage selbst wird von der betroffenen Wirtschaft finanziert und betrieben. Die Kosten der Endlagerung werden über Gebühren von Betreibern der Kernkraftanlagen aufgebracht werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/168 Frage B 147): Welche Anstrengungen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um im Zuge der Energieversorgung nach Behauptungen von Energieversorgungsunternehmungen unentbehrlichen riesigen Hochspannungsleitungen durch andere Techniken ersetzbar zu machen, um die gegenwärtig mit solchen Leistungen verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die Landschaft, in die Natur und das Grundeigentum zu vermeiden? Untersuchungen im In- und Ausland ergeben, daß die Verkabelung der elektrischen Energieübertragung über große Strecken keineswegs eine problemfreie Alternative zur Freileitung ist. Kabel in Höchstspannungsnetzen sind nicht nur betrieblich nachteilig, sondern erfordern gegenüber Freileitungen einen vielfachen finanziellen Aufwand, je nach der Spannungshöhe den 6- bis 10fachen Betrag. Die Wahl der Trasse ist durch viele Faktoren topographischer und geologischer Art (Flüsse, Rutschgebiete, Grundwasserregionen, überbaute Gebiete usw.) stark eingeschränkt. Aus technischen und betrieblichen Gründen müßte auch die Überlandkabeltrasse einige Meter Breite beanspruchen mit durchgehendem Bauverbot und eingeschränkter Bepflanzung. Aus diesen Gründen ist die Verkabelung der Hochspannungsübertragung nur über kurze Strekken sinnvoll, z. B. in Gebieten starker Verdichtung. Aus diesem Grund konzentriert sich die Förderung von Forschung und Entwicklungsvorhaben durch die Bundesregierung auf die elektrische Hoch-und Höchstleistungsübertragung in Ballungsgebieten. Zu diesem Zweck werden Untersuchungen von Hochleistungsverteilernetzen und Entwicklungen zuverlässiger Hochleistungskabel durchgeführt. Im Vordergrund steht die Entwicklung eines Kabels mit innerer Zwangskühlung durch Wasser zur Übertragung höchster elektrischer Leistungen. In Berlin ist der Bau und Test einer Versuchsstrecke vorgesehen. Ferner wird die SF-6-Kabeltechnik (Schwefel-Hexafluorid-Füllung) mit entsprechenden Schaltungen zur Hochleistungsübertragung gefördert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1977 999* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/168 Fragen B 148 und 149) : Was hat die Bundesregierung unternommen, daß für Forschung und Maßnahmen der Energieeinsparung, der Entwicklung umweltfreundlicher Energiequellen sowie der Verhinderung von Umweltschäden durch Kraftwerke jeglicher Art die erforderlichen Gesetze geschaffen und ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Deutschen Bundestag in allen Fragen der Energieplanung und der Probleme der Nutzung der Kernenergie umfassend zu unterrichten? Zu Frage B 148: Im Hinblick auf die international und national begrenzte Verfügbarkeit von Energieträgern und die mit der Umwandlung und Anwendung von Energie verbundenen Umweltbelastungen hat die Bundesregierung seit der Vorlage des Energieprogramms im Jahre 1973 der Energieeinsparung stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: — Einfügung des § 4 a in das Investitionszulagengesetz für eine Zulage von 7,5 °/o für energiesparende Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft sowie des § 4 b für Investitionen mit besonderer energiepolitischer Bedeutung — Beschleunigte Abschreibung energiesparender Investitionen für den bis zum Jahre 1956 erstellten Althausbaubestand (§ 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung) und Ausdehnung des § 82 a auf Maßnahmen zur Wärmedämmung ab 1. Januar 1977 — Zeitlich begrenzte Gewährung von 30%igen Zuschüssen für energiesparende Investitionen bei Altbauten im Konjunkturprogramm 1975 — Verabschiedung des Gesetzes zur Energieeinsparung in Gebäuden, das sich auf den Neubau von Gebäuden sowie auf den Betrieb der Heizanlagen erstreckt — Vorbereitung von drei Rechtsverordnungen zum Gesetz zur Energieeinsparung in Gebäuden (Anlagen-, Betriebs- und Wärmeschutzverordnung). Diese Verordnungen werden noch im März 1977 vom Bundeskabinett beraten — Förderung der Entwicklung und Verbesserung von Technologien zur rationellen Verwendung von Energie insbesondere in den Bereichen Fernwärme, Wärmekraftkoppelung, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung und Wärmepumpen. Hierfür wurden im Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie im Konjunkturprogramm 1975 Mittel in Höhe von 183 Millionen DM bereitgestellt. Auch das mittelfristige Investitionsprogramm sieht für den Bereich rationelle Energieverwendung Mittel in erheblichem Umfang vor. Im Hinblick auf die Bedeutung, die dem Bereich Energieeinsparung auch weiterhin von der Bundesregierung zugemessen wird, sollen auch weitere ordnungspolitische sowie finanz- und steuerpolitische Maßnahmen geprüft werden. Die Vorbereitungen hierzu werden zur Zeit im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms getroffen. Zu Frage B 149: Die Bundesregierung hat den Bundestag von Anfang an umfassend über ihre Energieplanung unterrichtet. Das erste von einer Bundesregierung überhaupt aufgestellte Energieprogramm wurde dem Bundestag im Oktober 1973 zugeleitet. Ein Jahr darauf folgte die erste Fortschreibung, in diesem Jahr wird die Bundesregierung die zweite Fortschreibung vorlegen. In ihren Antworten auf entsprechende Anfragen des Bundestages hat die Bundesregierung sowohl ihre Energiepolitik als auch die Energieforschungspolitik umfassend dargestellt (s. vor allem BT-Drucksachen 7/2366, 7/3595, 7/5313). Die Nutzung der Kernenergie wurde ebenfalls in vielen Antworten auf Bundestagsanfragen behandelt (s. BT- Drucksachen 7/2061, 7/3871, 7/5682, 7/5763). Darüber hinaus sind die Ausschüsse des Deutschen Bundestages detailliert zu Einzelproblemen unterrichtet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine zweite Vorbemerkung. Es ist in diesen Tagen gelegentlich die Antithese Atomstaat — Rechtsstaat beschworen worden, dies auch von einigen nicht unprominenten Mitbürgern in unserem Lande. Vor einer solchen Gegenüberstellung möchte ich gleichwohl warnen,

    (Zustimmung des Abg. Wehner [SPD])

    wenn sie so begründet wird, wie dies zum Teil geschehen ist.

    (Beifall bei der FDP)

    Dabei möchte ich über das Wort „Atomstaat" zunächst nicht streiten, ein Wort, das ohne Zweifel griffig ist, aber wohl die Wirklichkeit nicht ganz zutreffend beschreibt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD) Solange in dieser Gegenüberstellung nur die Forderung steckt, moderne und gefährliche Technologien dürften die Substanz des Rechtsstaats nicht berühren, nicht minimieren, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil.


    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    Dies ist in der Tat eine der Forderungen, die der
    moderne Rechtsstaat in unserer Zeit zu erfüllen hat.
    Aber diese Forderung bezieht sich im übrigen nicht allein auf den Bereich der Kernenergie. Ähnliche Gefährdungen sind auch im Bereich anderer moderner Technologien denkbar und akut. Es wird hier vielfach verkannt, daß der moderne Industriestaat mit seiner modernen Technologie in vielen Bereichen unsere Umwelt verändern kann mit der Folge, daß man auf bisher nicht gekannte Gefährdungssituationen eine rechtsstaatliche Antwort suchen und finden muß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich nenne hier als ein Beispiel nur die Problematik des Datenschutzes,

    (Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

    über die wir an dieser Stelle vor wenigen Monaten ausgiebig debattiert haben. Wir wissen doch alle, daß mit dem Datenschutzgesetz noch längst nicht alle Fragen gelöst sind.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Es kommt hier wie überall zunächst darauf an, moderne Technologien in unser rechtsstaatliches System einzupassen.

    (Zustimmung des Abg. Wehner [SPD])

    Wenn ich heute schon erkläre, der Rechtsstaat habe vor dem Atomstaat kapituliert, so erschwere ich im Grunde das Bemühen, moderne Technologie und Rechtsstaat auf die Dauer zur Deckung zu bringen, und das ist doch unsere Aufgabe.

    (Beifall — Wehner [SPD]: Sehr wahr! — Dr. Wallmann [CDU/CSU] : So ist es!)

    Es tut uns zur Zeit in diesen Bereichen nichts mehr not als eine nüchterne Diskussion dieser Probleme mit dem Bürger auf breitester Basis. Alles an-andere nützt hier nichts.

    (Zustimmung des Abg. Wehner [SPD])

    Ich vermag nun in der Regierungserklärung des Bundesinnenministers — damit komme ich zum Thema zurück — keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen, daß hier der Rechtsstaat vor tatsächlichen oder vermeintlichen naturwissenschaftlichen Zwängen kapituliert habe. Die Regierungserklärung macht deutlich, mit welch hohem Maß an Verantwortung gegenüber Bürger und Verfassung diese Güterabwägung, von der ich vorhin sprach, vorgenommen worden ist.
    Wenn man nun dagegen einwendet, dies möge in der Theorie vielleicht stimmen, sei heute aber nicht mehr relevant, weil es in der fraglichen Angelegenheit jetzt am letzten Beweis fehle, verschiebt man, meine Damen und Herren, wie ich meine, die zeitliche Dimension, in der wir zu entscheiden und zu



    Dr. Wendig
    urteilen haben. Rechtsgründe, die zur Rechtfertigung herangezogen werden, sind immer vom Standpunkt ex ante zu bewerten, d. h. mit anderen Worten: Konnte und mußte der Bundesinnenminister in der konkreten Situation um die Jahreswende 1975/76 bestimmte Maßnahmen als erforderlich ansehen? Für die Beurteilung der anstehenden Frage ist nur das entscheidend und nicht die heute möglicherweise erkennbare Tatsache, daß nichts herausgekommen ist. Das berührt in keiner Weise das Problem, wie ich mich nach dem heutigen Erkenntnisstand gegenüber dem Betroffenen zu verhalten habe. Das ist eine andere Frage.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wenn ich nun noch einmal kurz die Situation Ende 1975 nach dem OPEC-Überfall in Erinnerung rufe und in Verbindung setze mit den Beziehungen des Betroffenen zu bestimmten Personen, wird deutlich, daß mit einer die Allgemeinheit bedrohenden Aktion sehr konkret gerechnet werden konnte, ja, wie ich meine, werden mußte: die Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann, die Entführung Herrn Lorenz' in Berlin, der Überfall auf die Botschaft in Stockholm, Anschlag auf Kernkraftwerke unter Teilnahme deutscher Terroristen, schließlich der OPEC-Überfall in Wien und anderes mehr. Ich habe den Eindruck — auch auf Grund der Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers daß auch der Betroffene rückblickend — wohlgemerkt rückblickend — diese Verstrickung durchaus sieht, wobei diese Feststellung keinen Aussagewert bezüglich der Frage einer Rehabilitation weder nach der einen noch nach der anderen Seite hat.
    Hier ist ein Wort zu den unterschiedlichen Rechts- und Aufgabenbereichen der Strafverfolgungsbehörden auf der einen und des Verfassungsschutzes auf der anderen Seite am Platze; einiges ist dazu schon gesagt worden. Der Verfassungsschutz beginnt im Vorfeld. Er muß verhindern, daß es überhaupt zu einer Situation kommt, in der sich real begründete Befürchtungen zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen verdichten. Das ist doch die Frage.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Man darf indessen auch nicht übersehen, daß die Geheimhaltungspflicht des Verfassungsschutzes auch den Interessen des Betroffenen dient, ein richtig funktionierender Verfassungsschutz also auch eine echte Schutzfunktion gegenüber dem Bürger wahrzunehmen hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Das war die Situation, und niemand hat überzeugend begründen können, wie sich der Bundesinnenminister unter der damaligen Konstellation anders hätte verhalten sollen.
    Was zu beanstanden ist und was unsere Aufmerksamkeit neben anderen Punkten herausfordert, ist die Tatsache, daß — ich nenne es einmal so — Verständigungsschwierigkeiten zwischen Amt und Ministerium möglich waren.

    (Wehner [SPD]: Sehr wahr!)

    Zwar hat — das ist eine entscheidende sachliche Voraussetzung für meine Begründung — der Bundesinnenminister am 29. Dezember 1975, also einen Tag vor der Anordnung des 30. Dezember 1975, in einem Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär angesichts der sich an diesem Tage ergebenden Konstellation äußerste Maßnahmen — ich nenne es einmal so — materiell gebilligt. Für die Arbeit des Verfassungsschutzes und damit für das Verhältnis von Bundesamt und Ministerium ist aber ohne jede Einschränkung zu fordern, daß derartige Mißverständnisse in der Zukunft ein für allemal ausgeschaltet werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dennoch ging es am 29./30. Dezember 1975 um eine Maßnahme, die, wie uns begründet und überzeugend vorgetragen worden ist, absoluten Ausnahmecharakter besitzt. Das führt zu der Überlegung, wie der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Umstände im Hinblick auf die künftige Rechtsentwicklung reagiert. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen, welche Maßnahmen der Gesetzgeber aus Anlaß dieser Angelegenheit in der nächsten Zeit zu treffen hat. Darauf wird mein Kollege noch eingehen; ich möchte, um Wiederholungen zu vermeiden, nichts vorwegnehmen. In diesem Zusammenhang aber nur die eine Bemerkung: Wenn ich Ausnahmefall sage und das nochmals unterstreiche, zugleich aber eine andere künftige Situation als theoretisch möglich nicht ausschließe, so hebe ich den Ausnahmecharakter erneut hervor, nicht aber schränke ich ihn ein. Eine Einschränkung läge erst dann vor, wenn eine künftige Gesetzgebung eine solche Überlegung in ihren Normenkatalog einbezöge. Das erst würde den Ausnahmefall zu einem vom Gesetzgeber vorgesehenen Normalfall machen.

    (Wehner: [SPD] : Sehr wahr!)

    Eine solche Lösung will, wenn ich die Meinungsäußerungen der letzten Tage, auch der Mitglieder dieses Hauses, zusammenfasse, in diesem Hause und in unserem Lande wohl niemand.

    (Wehner [SPD] : Hoffentlich!)

    — Hoffentlich. — Das kann für den Gesetzgeber aber meines Erachtens nur bedeuten, daß eine künftige Regelung etwa an das in Art. 10 des Grundgesetzes vorgesehene Verfahren in irgendeiner Weise anknüpft, was nicht heißt, daß die politische Verantwortung des Ministers damit aufgehoben wird. Im Gegenteil, ich halte den Fortbestand der politischen Verantwortung des Ministers bei jeder Maßnahme, die wir de lege lata treffen, für unverzichtbar.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Der Ausnahmecharakter einer jeden möglichen Maßnahme bleibt dabei — ich betone es noch einmal — ausdrücklich aufrechterhalten.
    Sicher kann ein solches Ergebnis nicht jeden voll befriedigen, wie auch keine gesetzliche Regelung von vornherein garantieren kann, daß bestimmte tatsächliche Verhältnisse niemals Wirklichkeit werden; das kann doch niemand behaupten.
    Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren. Ein Gesichtspunkt ist in all den Erörterungen hier und in den letzten Wochen, soweit ich sehe, von kei-



    Dr. Wendig
    ner Seite näher erwähnt worden. Die sicherste Garantie, daß Fälle wie dieser Ausnahme bleiben, d. h. sich nicht wiederholen, ist ein Höchstmaß an politischer und gesellschaftlicher Stabilität. Ich meine dies nicht etwa statisch im Sinne einer Erstarrung, sondern durchaus dynamisch. Nur eine Staats- und Gesellschaftsordnung, die sich ständig auch im Blick auf notwendige Entwicklungen überprüft und überprüfen läßt, bleibt flexibel und daher auf die Dauer stabil. Dies ist zwar weder ein Patentrezept noch ein Alibi für eine legislative Zurückhaltung, es ist aber eine der wichtigsten Aufgaben der praktischen Politik.
    Soviel Anlaß, meine Damen und Herren, die Angelegenheit zu kritischer und manchmal sehr kritischer Überlegung nach vielen Seiten auch bietet, so bleibt für mich und meine Fraktion doch die Feststellung bestehen, daß die Maßnahme des Bundesinnenministers — dabei unterstreiche ich nochmals ihren Ausnahmecharakter — nach der gegebenen Konstellation vom Dezember 1975 geboten war. Ich unterstreiche daher nochmals abschließend, daß dem Bundesinnenminister für den Zeitpunkt der Entscheidung die volle Unterstützung dieses Hauses zugebilligt werden muß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat Herr Abgeordneter Spranger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fall Maihofer hat unsere politische Landschaft — wohl für noch längere Zeit — in Bewegung gebracht. Dabei geht es nicht nur um das Verhalten des Bundesinnenministers. Die Bürger unseres Landes zweifeln vielmehr, ob diese Regierung der Herausforderung gewachsen war bzw. ist, die sich aus den in diesem Fall enthaltenen Problemen der Beachtung der Grundrechte, der inneren Sicherheit, der Bekämpfung der Feinde dieses Staates und der Arbeit unserer Staatsschutzbehörden ergeben. Unsere Bürger zweifeln, ob diese Regierung und die ihr unterstellten Behörden mit Öffentlichkeit und Parlament, mit Verfassung und Recht in der Weise umgegangen sind, wie es unserer demokratischen Grundordnung entspricht.
    Deswegen bestehen CDU/CSU nicht nur auf einer gründlichen Aufklärung dieses Lauschmitteleinsatzes. Wir wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, endlich auch wissen, wie der Verrat umfangreicher geheimer Akten an den „Spiegel" passieren konnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist in Wirklichkeit der wahre Skandal.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU) Vorangestellt sei jedoch zweierlei.

    Erstens. Lauschmitteleingriff und Geheimnisverrat können wir nur nach den uns bis heute bekanntgewordenen Informationen beurteilen. Einschlägige Erfahrungen mit dieser Bundesregierung — nicht nur hier — zwingen uns zu der Befürchtung, daß neue
    Tatsachen und Entwicklungen nicht auszuschließen sind und daß diese dann neue Bewertungen zur Folge haben könnten.
    Zweitens. Bei aller nötigen Kritik ist anzuerkennen, daß Bundesminister Maihofer die Verantwortung für seine Fehler nicht auf die Beamten ablud, sondern sie behielt, was bei dieser Regierung ebenfalls nicht selbstverständlich ist. Wir erwarten, daß dies auch zukünftig so bleiben wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Fall Maihofer muß unter vielen Aspekten beleuchtet werden. Herr Wallmann hat soeben die rechtliche und verfassungsrechtliche Problematik dargestellt. Lassen Sie mich ergänzend die Reaktionen von SPD und FDP und das Verhalten des Bundesinnenministers in der eigentlichen Abhöraktion bewerten.
    Unmittelbar nach dem ersten „Spiegel"-Bericht geriet der unermüdliche Prediger der falschen These „Im Zweifel für die Freiheit"

    (Zuruf von der FDP: Ist die wirklich falsch?)

    — ich glaube, Bundesinnenminister Maihofer hat nie begriffen, daß unabdingbare Voraussetzung für die Freiheit vor allem die Sicherheit der Allgemeinheit ist — in schwere Turbulenzen. Die linken Flügel in SPD und FDP waren nicht bereit, diesen in ihren Augen schweren ideologischen Sündenfall hinzunehmen. Über Nacht wurde aus dem Freiheitsfreund der Freiheitsfeind.
    Schon am 28. Februar 1977 sah der Bundesvorstand der Jusos für den Minister nur eine Alternative: entweder Distanzierung oder Rücktritt. Wenige Tage später ließen ihm andere SPD-Mitglieder nicht einmal diese Alternative, sondern sie forderten rigoros den Rücktritt, so die Juso-Vorsitzende Wieczorek-Zeul, der Unterbezirk Bremen und ähnliche Organisationen. Zum Teil unerträgliche Kommentare begleiteten diese Forderungen.
    Für die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen in Bremen war die „Wanzenaktion" eine „eklatante Verletzung der Verfassung und der Gesetze unseres Landes, für die es keine Rechtfertigung gibt".
    Frau Wieczorek-Zeul sah im Verhalten der Bundesregierung „einen niederschmetternden Beweis für den Verlust von rechtsstaatlichem Bewußtsein in der Bundesrepublik Deutschland".
    Dafür ratifizierten dann schon am 2. März SPD und FDP im Innenausschuß einen Persilschein für den Minister. Da kannten sie allerdings noch nicht seine heutigen Erklärungen. Sie bestätigten, daß der Innenausschuß umfassend unterrichtet worden sei. Wie voreilig angesichts des wenig später folgenden zweiten „Spiegel"-Berichts! Weiter hieß es, die Abhöraktion sei notwendig und gerechtfertigt gewesen. Diese vom Obmann der SPD im Innenausschuß vorgelegte und gegen die Bedenken der CDU/CSU begründete gemeinsame Erklärung der Koalitionsabgeordneten wurde schon am nächsten Tag vom gleichen Obmann höchstpersönlich widerlegt, als er öffentlich erklärte:



    Spranger
    Die Abhöraktion ist jedoch als durch die bestehenden Gesetze nicht zweifelsfrei gedeckt anzusehen.
    Erst nach mühseligem Hin und Her wurde aus der Bölling-Erklärung vom 28. Februar — „Der Kanzler hat gewisses Verständnis für die Maßnahmen von Minister Maihofer gezeigt" - jene unbehagliche Solidarität, auf der die Koalition von heute beruht. Wer die Reden von Herrn Wendig und Herrn Brandt soeben mitverfolgt hat, konnte den ungeheuren Unterschied in der Beurteilung ebenfalls sehen.
    Diese Reaktionen lassen mehrere Schlußfolgerungen zu.
    Erstens. Für linke Systemveränderer ist der Schutz unserer Bürger vor Terroristen und Verfassungsfeinden kein drängendes Problem. Auf ihrem Marsch zur Systemveränderung nehmen sie vielmehr die Schwächung der von ihnen als systemerhaltend betrachteten Institutionen auf Kosten der allgemeinen Sicherheit zumindest in Kauf.

    (Conradi [SPD] : Miese Unterstellung, Herr Spranger!)

    Zweitens. Die linken Systemveränderer haben SPD/FDP auch in dieser fundamentalen Frage des Schutzes unseres Landes vor seinen Feinden heillos gespalten. Wer vor der Wahl den sicherheitspolitischen Versprechungen dieser Regierung vertraut, muß damit rechnen, nach der Wahl dem Unsicherheitsverständnis der Linken ausgeliefert zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Drittens. In Krisenzeiten pflegt die Regierung die Solidarität der Demokraten zu beschwören. Auf Grund der hier erlebten Reaktionen muß man die Parteiführer von SPD und FDP auffordern: Stellt zuerst einmal in diesen Grundsatzfragen der Nation die Solidarität in Euren eigenen Reihen her!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wie wir auch von Herrn Kollegen Brandt heute erfahren haben, beruhten die Reaktionen sicherlich auf zahlreichen Fehlern des Bundesinnenministers, die Zweifel erwecken, ob er seinem Amt überhaupt gewachsen ist. Herr Brandt hat es zwar nicht ausdrücklich gesagt, aber seinen Ausführungen war es eindeutig zu entnehmen. Ich betrachte es allerdings als eine Unverschämtheit, wenn er uns in die Verantwortung für die Handlungsweise des Ministers mit einbeziehen will.
    Der Lauschmitteleingriff war weder persönlich noch konkret noch vorher vom Minister angeordnet worden. Wir müssen davon ausgehen, daß er die Aktion erst im nachhinein am 15. Januar billigte, Die von ihm immer wieder betonte, heute total widerrufene Einmaligkeit und Gefährlichkeit des Falles hätte es jedoch erfordert, daß Anordnungen persönlich, konkret und vorher durch ihn erteilt werden. Der dreifache Fehler ist unentschuldbar, zumal dies den falschen Verdacht schürte, der Verfassungsschutz habe ihn hintergangen. Dadurch hat der Innenminister der Kampagne gegen die Angehörigen des Verfassungsschutzes Vorschub geleistet.
    Der Lauschmittelangriff selbst soll, weil die Anlage angeblich versagte, ein Schlag ins Wasser gewesen sein, jedenfalls nach Meinung von Herrn Wehner, der im „Spiegel" über die Angehörigen des Verfassungsschutzes sagte: „Diese Leute haben von Konspiration keine Ahnung."

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Vielleicht sollte sich Herbert Wehner dem Verfassungsschutz als Berater zur Verfügung stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Oho-Rufe von der SPD)

    Nach Abschluß der Abhöraktion hat der Bundesinnenminister Maßnahmen unterlassen, um solcher bei Traube angenommenen Gemeingefahr wenigstens zukünftig zu begegnen. Tatenlos ließ er die Zeit ins Land gehen, obwohl er als Rechtslehrer die rechtliche Problematik hätte erkennen und ernst nehmen müssen. Als Politiker mußte er die Brisanz sehen. Als Demokrat durfte er nicht darauf vertrauen, daß die ganze Sache unauffällig verstaube. Wenn der Minister nunmehr Überlegungen über eine Novellierung des G-10-Gesetzes anstellt, dann bestätigt er den Vorwurf, diese Überlegungen nicht unverzüglich angestellt zu haben. Seine Untätigkeit ist unverzeihlich angesichts der vorhersehbaren Wirkung, die die „Spiegel"-Berichte auslösten.
    Weiter hat er die ausreichende Information parlamentarischer Gremien vernachlässigt. Wenn schon der weniger schwerwiegende Eingriff in das Post-und Fernmeldegeheimnis im G-10-Ausschuß zu behandeln ist, dann muß erst recht der schwerwiegende Eingriff in Art. 2 und Art. 13 des Grundgesetzes parlamentarisch erörtert werden, auch wenn dafür eine formelle Verpflichtung zur Zeit nicht besteht.
    Wenn der Fall Traube tatsächlich so einmalig und brisant war, wie uns immer wieder vorgeredet wurde, dann hätte die große Gefährdung der bundesdeutschen Sicherheit eine solche Information und die Absicherung der rechtlich riskanten Abhöraktion erfordert. Seine Verantwortung, die ja nicht nur in Schönwetterzeiten besteht, hätte er damit nicht delegiert. Es stellt sich doch die Frage: In welchem Zustand muß sich das Kabinett Schmidt befinden, wenn solche entscheidenden Dinge dort nicht mehr besprochen werden?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Bundesinnenminister hätte mit einer Unterrichtung von vornherein auch den Verdacht des Geheimnisvoll-Unzulässigen, des Zwielichtig-Verfassungswidrigen beseitigen können. Insofern ist der Minister für viele schädliche Überreaktionen auf Grund der „Spiegel"-Berichte zusätzlich verantwortlich.
    Die Fehler des Innenministers setzen sich in der Zeit nach dem ersten „Spiegel"-Bericht fort. Anstatt rückhaltlos, widerspruchsfrei und in vollem Umfang Öffentlichkeit und Parlament zu informieren, hat er falsche Eindrücke erweckt. Zusätzlich verschuldete er im „Spiegel" neue Widersprüche. Der „Spiegel"-Redakteur Lersch mußte in „Monitor" die Unrichtigkeit der Ausführungen von Herrn Maihofer in manchen Dingen deutlich machen.



    Spranger
    Ich glaube, wir sollten uns nun aber dem zweiten Schwerpunkt, der in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen — ob bewußt oder unbewußt — in den Hin-, tergrund gedrängt wurde, hier im Parlament intensiv zuwenden, nämlich dem Verrat geheimer Akten. Ohne Zweifel ist dies ein schwerer Schlag gegen Sicherheit und Schutz unseres Staates und seiner Bürger gewesen. Er beeinträchtigt in hohem Maße die zukünftige Tätigkeit unserer Staatsschutzbehörden, insbesondere in ihrer notwendigen Zusammenarbeit untereinander und mit befreundeten Diensten. CDU und CSU warten immer noch auf eine klare Antwort auf die Frage, wer wann auf welche Weise Akten an den „Spiegel" gab. Das ist doch schlichtweg ein Skandal.

    (Wehner [SPD] : Wir warten schon seit „Quick" !)

    — Herr Wehner, auf die Sache „Quick" komme ich auch noch zu sprechen.

    (Wehner [SPD] : Das ist sehr gut! Sehr schön!)

    Da lassen sich sehr interessante Vergleiche ziehen. Herr Wehner, es ist ein Skandal, wenn ganze Aktenbündel mit geheimen und — nach unseren In, formationen — nur wenigen Personen zugänglichen Unterlagen aus den dem Bundesinnenminister unterstehenden Behörden verschwinden können, ohne daß nach Wochen der Täter auch nur am Horizont sichtbar wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Wie bei „Quick" !)

    Nachdem wohl keine Zweifel daran bestehen — und Herr Wehner wird mich hier sicherlich bestätigen können —, daß dem „Spiegel" sowohl Akten aus dem Innenministerium als auch Akten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Kenntnis gelangt sind und daß dem „Spiegel" neben den Akten auch geheime Informationen zugegangen sein dürften, ergeben sich folgende Fragen, auf die wir von der Bundesregierung endlich Antwort verlangen:
    Erstens. Sind Akten aus dem Innenministerium entwendet und dem „Spiegel" zur Verfügung gestellt worden?
    Zweitens. Hat sich der Innenminister davon überzeugt, ob nicht entwendete Akten auf Grund eines zweiten, im Bundesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Exemplars rekonstruiert wurden und ob auf diese Weise eine Vervollständigung der Akten möglich war?
    Drittens. Sind Akten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz, die nachträglich rekonstruiert und ergänzt wurden, entwendet worden?
    Viertens. Oder sind dem „Spiegel" Akten im Original oder auch in Kopie zur Verfügung gestellt worden?
    Und schließlich — und das ist für zukünftige Entwicklungen vielleicht mit die interessanteste Frage —: Hat der „Spiegel" noch Originalakten oder Fotokopien über vergleichbare Fälle?
    Meine Damen und Herren, darauf wollen wir Antworten, und es wäre wünschenswert, daß der Bundesinnenminister sich hier und heute in seiner Erwiderung noch einmal ganz klipp und klar dazu äußert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unsere Bürger wollen auch wissen, welche politischen oder persönlichen Motive und Absichten hier im Spiel sein könnten, welche Hintergründe und Ursachen in Betracht kommen. Viele unserer Bürger beunruhigt die Tatsache, daß das im Spionageskandal Guillaume so unrühmlich auffällig gewordene Gespann Wehner/ Nollau

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Na, na, na!)

    in einer Vielzahl von einander ergänzenden Erklärungen und Zeitungsinterviews mit Andeutungen, Verdächtigungen und Vermutungen die Arbeit des Verfassungsschutzes ins Zwielicht setzt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie sind ein Lump! — Beifall bei Abgeordneten der SPD — Weitere Zurufe von der SPD: Unverschämt! — Unruhe bei der CDU/CSU)