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    Plenarprotokoll 8/16 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 16. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Inhalt: Verzicht des Abg. Lorenz auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 793 A Eintritt des Abg. Dr. Pfennig in den Deutschen Bundestag 793 A Erweiterung der Tagesordnung 793 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 793 B Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksache 8/100 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1976 bis 1980 — Drucksache 8/101 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Neue Eckwerte zum Jahreswirtschaftsbericht — Drucksache 8/133 — Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . . 793 D Westphal SPD 802 D Hoppe FDP 808 D Leicht CDU/CSU . . . . . . . . . 813 C Löffler SPD 819 D, 873 B Gärtner FDP . . . . . . 824 B, 874 B Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 829 A Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . 837 C Dr. Böhme (Freiburg) SPD . . . . . 843 D Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 846 B Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 850 C Esters SPD 853 C Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 855 B Dr. Dollinger CDU/CSU 859 A Dr. Sperling SPD 860 B Grobecker SPD . . . . . . . . . 863 B Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . 865 A Blank SPD 868 A Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 870 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 874 C Simpfendörfer SPD 876 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes — Drucksache 8/151 — . . . . . . . . 828 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Nächste Sitzung 878 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 879* A Anlage 2 Kohleeinsatz in Kernkraftwerken im Jahr 1977 sowie Kapazität und Modernisierung der Steinkohlekraftwerke MdlAnfr A17 25.02.77 Drs 08/129 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A18 25.02.77 Drs 08/129 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 879* C Anlage 3 Registrierung und Wirksamkeit von Gammaglobulin-Präparaten und Hyper-Immunseren sowie anderen Arzneimitteln MdlAnfr A42 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A43 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 880* B Anlage 4 Stellungnahme der Bundesländer zum Bericht der Sachverständigenkommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland sowie Einschränkung der Kampagne „Menschen wie wir" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über psychisch Kranke und Behinderte MdlAnfr A44 25.02.77 Drs 08/129 Eimer (Fürth) FDP MdlAnfr A45 25.02.77 Drs 08/129 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 881* A Anlage 5 Kindergeld und Krankenversicherungsschutz für arbeitsunfähig erkrankte Kinder MdlAnfr A46 25.02.77 Drs 08/129 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A47 25.02.77 Drs 08/129 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 881* C Anlage 6 Anstieg der Zahl der Rauschgifttoten und Rauschgiftdelikte im Jahr 1976 MdlAnfr A48 25.02.77 Drs 08/129 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 881* D Anlage 7 Heranziehung der Studenten zu ausbildungsfremden Arbeitsleistungen während der Ableistung des praktischen Jahres im Medizinstudium MdlAnfr A49 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU MdlAnfr A50 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 882* A Anlage 8 Aufklärung werdender Mütter über die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Gesundheit ihres Kindes MdlAnfr A51 25.01. 77 Drs 08/129 Dr. Geßner SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 882* B Anlage 9 Einbringung des Gesetzentwurfs über den nichtärztlichen Psychotherapeuten angesichts der Weigerung der Ersatz- und der Ortskrankenkassen, Honorarforderungen von Psychologen zu erstatten MdlAnfr A52 25.02.77 Drs 08/129 Frau Erler SPD MdlAnfr A53 25.02.77 Drs 08/129 Frau Erler SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 882* D Anlage 10 Weiterzahlung des Kindergeldes gemäß § 3 Satz 2 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes an ersatzweise freiwillig sozialen Dienst ableistende Zivildienstpflichtige MdlAnfr A54 25.02.77 Drs 08/129 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 883* A Anlage 11 Kritik des Diakonischen Werks am Heim-und am Kostendämpfungsgesetz MdlAnfr A55 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 883* B Anlage 12 Erfassung und Überprüfung aller Hauswasserversorgungsanlagen durch die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz auf Grund der Trinkwasserverordnung vom 31. Januar 1975 MdlAnfr A56 25.02.77 Drs 08/129 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 883* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 III Anlage 13 Bedeutung und Förderung energiesparender Wärmepumpen MdlAnfr A67 25.02.77 Drs 08/129 Picard CDU/CSU MdlAnfr A68 25.02.77 Drs 08/129 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 884* A Anlage 14 Auslastung der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie finanzierten Plattform Nordsee; Abneigung der Kraftwerkserbauer und -betreiber gegen den Hochtemperaturreaktor MdlAnfr A69 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Steger SPD MdlAnfrA70 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 884* D Anlage 15 Nutzung des Kernkraftwerks bei Kalkar nach der Fertigstellung MdlAnfr A71 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jens (Voerde) SPD MdlAnfr A72 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 885* C Anlage 16 Aufgaben des Weltraumlabors und Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an Unternehmen und Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Projekts MdlAnfr A73 25.02.77 Drs 08/129 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A74 25.02.77 Drs 08/129 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 886* B Anlage 17 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am schnellen Brüter „Superphénix" in Creys Malville in Frankreich angesichts von Initiativen zur Einstellung der Bauarbeiten für dieses Projekt MdlAnfr A75 25.02.77 Drs 08/129 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A76 25.02.77 Drs 08/129 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 886* C Anlage 18 Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch den Werbebrief von Burschenschaften an Erstsemester-Studenten an der Universität Hohenheim MdlAnfr A77 25.02.77 Drs 08/129 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 886* D Anlage 19 Mißbrauch des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durch Inanspruchnahme der Studienförderung mit fingierten Studienanmeldungen von Abiturienten MdlAnfr A78 25.02.77 Drs 08/129 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 887* B Anlage 20 Berufschancen der juristischen Absolventen in den nächsten Jahren MdlAnfr A79 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 887* C Anlage 21 Äußerung von Bundesminister Rohde über die Höhe des monatlichen Förderungsbetrages der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geförderten Studenten MdlAnfr A80 25.02.77 Drs 08/129 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 888* B Anlage 22 Reaktion der Bundesregierung auf das Verlangen der DDR nach einer verbrieften Grenzvereinbarung MdlAnfr A81 25.0237 Drs 08/129 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 888* C Anlage 23 Schutz der Grenzbevölkerung, insbesondere an der deutsch-schweizerischen Grenze, vor immissionsträchtigen Anlagen im benachbarten Ausland MdlAnfr A82 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Nothhelfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 888* D Anlage 24 Interventionen der Bundesregierung gegen die Grundwasserversalzung im Oberrheintal durch die staatlichen französischen Kali-Minen bei Mülhausen im Interesse der Trinkwasserversorgung MdlAnfr A83 25.02.77 Drs 08/129 Josten CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 MdlAnfr A84 25.02.77 Drs 08/129 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 889* C Anlage 25 Uberprüfung des Flugverkehrs über dem Kernkraftwerk Biblis im Spätsommer 1976 MdlAnfr A85 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU MdlAnfr A86 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 890* D Anlage 26 Auffassung des Bundesministers Dr. Ehrenberg über das Berufsbeamtentum MdlAnfr A87 25.02.77 Drs 08/129 Berger CDU/CSU MdlAnfr A88 25.02.77 Drs 08/129 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 891* A Anlage 27 Forderung des Bundesinnenministers nach Einführung plebiszitärer Verfahren für den Bau von Kernenergieanlagen und andere schwerwiegende Entscheidungen MdlAnfr A89 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 891* C Anlage 28 Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel über die Mitwirkung der Verfassungsschutzämter bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst MdlAnfr A90 25.02.77 Drs 08/129 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 891* D Anlage 29 Kapazität der in Remerschen/Luxemburg und Cattenom/Frankreich geplanten Kernkraftwerke, Wärmebelastung der Mosel durch den Kühlwasserbedarf und Gefährdung der Anlagen durch das Munitionsdepot in Eft-Hellendorf sowie Abstimmung der Standorte für Kernkraftwerke innerhalb der EG MdlAnfr A91 25.02.77 Drs 08/129 Müller (Wadern) CDU/CSU MdlAnfr A92 25.02.77 Drs 08/129 Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 892* A Anlage 30 Verbot von Fluorkohlenwasserstoffen angesichts ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht der Erde MdlAnfr A93 25.02.77 Drs 08/129 Hoffie FDP MdlAnfr A94 25.02.77 Drs 08/129 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 893* A Anlage 31 Auszeichnung von behinderten Sportlern mit dem Silbernen Lorbeerblatt MdlAnfr A95 25.02.77 Drs 08/129 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 894* A Anlage 32 Ausrichtung von Förderungsmaßnahmen auf die Renovierung und den Ausbau vorhandener Sportanlagen MdlAnfr A96 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 894* B Anlage 33 Dynamisierung der Entschädigung für Mehrarbeitsstunden gemäß § 36 a des Bundesbesoldungsgesetzes MdlAnfr A97 25.02.77 Drs 08/129 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 895* B Anlage 34 Beobachtung iranischer Studentengruppen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Aktivitäten des SAVAK in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A98 25.02.77 Drs 08/129 Hansen SPD MdlAnfr A99 25.02.77 Drs 08/129 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 895* C Anlage 35 Wirksamkeit des Rheinschutzabkommens für die Verhinderung einer weiteren Versalzung des großen Trinkwasserreservoirs am Oberrhein MdlAnfr A100 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 895* D Anlage 36 Mißbrauch des diplomatischen Status durch tschechoslowakische Botschaftsangehörige Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 V für Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A101 25.02.77 Drs 08/129 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 896* B Anlage 37 Beteiligung der Bundesregierung an der Standortentscheidung für eine Entsorgungsanlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Niedersachsen MdlAnfr A102 25.0237 Drs 08/129 Dr. Riesenhuber CDU/CSU MdlAnfr A103 25.0237 Drs 08/129 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 896* C Anlage 38 Auffassung des Bundesministers Dr. Ehrenberg über die Beteiligung der Beamten an dem Arbeitsmarktrisiko der gewerblichen Arbeitnehmer MdlAnfr A104 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A105 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 896* D Anlage 39 Verwendung der Abkürzung „BRD" durch die Landeszentrale für politische Bildung von Nordrhein-Westfalen sowie Sicherstellung der korrekten Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland in allen amtlichen Verlautbarungen des Bundes und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten MdlAnfr A106 25.02.77 Drs 08/129 Milz CDU/CSU MdlAnfr A107 25.02.77 Drs 08/129 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 897* A Anlage 40 Bedeutung der Mietspiegel für die Mietenentwicklung in den Gemeinden MdlAnfr A108 25.0237 Drs 08/129 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 897* D Anlage 41 Orientierung öffentlicher Versorgungsunternehmen an den Kriterien des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verbraucherschutz MdlAnfr A109 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Penner SPD MdlAnfr A110 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 898* B Anlage 42 Verbot von Spielautomaten mit der Simulierung einer tödlichen Autojagd auf Fußgänger MdlAnfr A111 25.02.77 Drs 08/129 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A112 25.02.77 Drs 08/129 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 899* A Anlage 43 Verletzung von Strafvorschriften durch Verbreitung von Anleitungen zur Vorbereitung von Gewaltdemonstrationen MdlAnfr A113 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 899* C Anlage 44 Vorstellungen des polnischen Justizministers über die Anpassung von Rechtsbestimmungen und juristischen Interpretationen in der Bundesrepublik Deutschland an den Warschauer Vertrag MdlAnfr A114 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 900* B Anlage 45 Strafverfolgung namentlich bekannter Mörder von Deutschen in Polen; Wiedergutmachung gemäß Art. 103 StGB für den „Stern"-Artikel vom 10. Februar 1977 über Papst Paul VI. MdlAnfr A115 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A116 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 900* D Anlage 46 Sicherheitsbedingungen auf dem Nürburgring bei internationalen Veranstaltungen MdlAnfr A121 25.02.77 Drs 08/129 Büchner (Speyer) SPD MdlAnfr A122 25.02.77 Drs 08/129 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 901* A Anlage 47 Schutz der deutschen Grenzbevölkerung vor Immissionen des Großflughafens ZürichKloten durch künftige Ausbaumaßnahmen VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 MdlAnfr A123 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Nothhelfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 901* B Anlage 48 Benachteiligung mittelständischer Brauereien durch günstige Beförderungstarife der Deutschen Bundesbahn für Großbrauereien MdlAnfr A124 25.02.77 Drs 08/129 Glos CDU/CSU MdlAnfr A125 25.02.77 Drs 08/129 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 901* C Anlage 49 Festsetzung der Immissionswerte für den Schallschutz auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Behinderung von Straßenbauvorhaben mangels entsprechender Regelungen MdlAnfr A126 25.02.77 Drs 08/129 Braun CDU/CSU MdlAnfr A127 25.02.77 Drs 08/129 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 901* D Anlage 50 Anhörung der Bundestagsabgeordneten vor der Entscheidung der Staatssekretärskonferenz über die Trassenführung von Bundesbahnstrecken durch ihren Wahlkreis MdlAnfr A128 25.02.77 Drs 08/129 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 902* A Anlage 51 Ursachen für die Verschiebung der Inbetriebnahme der EUROCONTROL-Zentrale in Karlsruhe MdlAnfr A129 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Corterier SPD MdlAnfr A130 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Corterier SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 902* B Anlage 52 Verlagerung des Massengütertransports von der Straße auf die Schiene sowie Versuche mit dem Containertransport von Kies und Sand MdlAnfr A131 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A132 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 902* B Anlage 53 Intervention gegen die Agententätigkeit tschechoslowakischer Diplomaten und Auslandskorrespondenten in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A164 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A165 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 902` D Anlage 54 Vergabe des gleichen Gutachtens an die Prognos AG durch das Bundeskanzleramt, die niedersächsische Staatskanzlei und den Hauptvorstand der IG Chemie SchrAnfr B3 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B4 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 903* A Anlage 55 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes beim Verbot totalitärer Parteien durch die Alliierte Kommandantur in Berlin SchrAnfr B20 25.0237 Drs 08/129 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 903* C Anlage 56 Zunahme der Zahl nebenberuflicher Waffenhändler SchrAnfr B21 25.02.77 Drs 08/129 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B22 25.02.77 Drs 08/129 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 903* C Anlage 57 Entwicklung der deutsch-sowjetischen Sportbeziehungen sowie Beteiligung erfahrener deutscher Unternehmen an den Baumaßnahmen für die XXII. Olympischen Sommerspiele 1980 in Moskau und Tallinn SchrAnfr B23 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B24 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 904* C Anlage 58 Asylgewährung an 1976 über die Zonen- und Sektorengrenze ins Bundesgebiet geflohene Ausländer sowie Gefährdung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 VII inneren Sicherheit durch auf diesem Wege einreisende Terroristen SchrAnfr B25 25.02.77 Drs 08/129 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 905* C Anlage 59 Umsiedlung der Ortschaft Niederbolheim nach Festlegung des Lärmschutzbereichs für den Militärflugplatz Nörvenich SchrAnfr B26 25.02.77 Drs 08/129 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 905* D Anlage 60 Darstellung eines Verstoßes gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung des für das ZDF arbeitenden Journalisten Vladimir Vesely in einer Sendung des Staatlichen Tschechoslowakischen Fernsehens SchrAnfr B27 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 906* A Anlage 61 Öffnung des Grenzübergangs „Kleine Wacht" bei Aachen für auf niederländischem Hoheitsgebiet wohnende deutsche Schulkinder SchrAnfr B28 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 906* B Anlage 62 Berücksichtigung der Diplome von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien gemäß § 36 Abs. 3 und 4 der Bundeslaufbahnverordnung SchrAnfr B29 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B30 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 906* C Anlage 63 Finanzausstattung des Technischen Hilfswerks in den Jahren 1977 und 1978 SchrAnfr B31 25.02.77 Drs 08/129 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 907* A Anlage 64 Bau von Kernkraftwerken in Remerschen (Luxemburg) und Cattenom (Frankreich) sowie Rechtsmittel deutscher Staatsbürger gegen diese Vorhaben SchrAnfr B32 25.02.77 Drs 08/129 Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAnfr B33 25.02.77 Drs 08/129 Müller (Wadern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 90T B Anlage 65 Änderung der Kantinenrichtlinien des Bundes zur Gewährung eines Essenszuschusses an Kanalarbeiter und andere wegen ihrer Arbeitskleidung aus hygienischen Gründen von der Gemeinschaftsverpflegung ausgeschlossene Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B34 25.02.77 Drs 08/129 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 907* D Anlage 66 Modifizierung des Moratoriums für Strukturverbesserung im öffentlichen Dienst unter besonderer Berücksichtigung des Polizeivollzugsdienstes SchrAnfr B35 25.02.77 Drs 08/129 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 908* A Anlage 67 Verringerung der Salzlast des Rheins über die Bestimmungen des Chlorid-Abkommens hinaus zum Schutz des Grundwasserbeckens am Oberrhein für die Trinkwasserversorgung SchrAnfr B36 25.02.77 Drs 08/129 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 908* B Anlage 68 Folgerungen aus der niederländischen Studie über die Entstehung von Gaswolken und die Auswirkungen auf Industrie- und Hafengebiete SchrAnfr B37 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B38 25.02. 77 Drs 08/129 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B39 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 908* D Anlage 69 Für den Verantwortungsbereich des Bundesjustizministers bedeutsame deutsch-polnische Vereinbarungen seit dem 7. Dezember 1970 SchrAnfr B43 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 909* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Anlage 70 Sicherheitsverwahrung für Delinquenten mit einer Tendenz zu Tötungsdelikten SchrAnfr B44 25.02.77 Drs 08/129 Rainer CDU/CSU SchrAnfr B45 25.02.77 Drs 08/129 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 909* C Anlage 71 Forderung des polnischen Justizministers nach Änderung des Status der Vertriebenen und nach Anerkennung der zwangsweise an Deutsche jenseits von Oder und Neiße verliehenen polnischen Staatsangehörigkeit SchAnfr B46 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B47 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 910* A Anlage 72 Änderung der achtjährigen Berlin-Bindung bei Schiffsbauten SchrAnfr B48 28.02.77 Drs 08/129 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 910* C Anlage 73 Besteuerung von Kraftfahrzeugen aus der DDR und den übrigen Ostblockstaaten bei der Straßenbenutzung im Bundesgebiet SchrAnfr B49 25.02.77 Drs 08/129 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 910* D Anlage 74 Verlegung der Bundesvermögensabteilung Saarbrücken zur Oberfinanzdirektion Koblenz SchrAnfr B50 25.02.77 Drs 08/129 Peter SPD SchrAnfr B51 25.02.77 Drs 08/129 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 911* B Anlage 75 Stundung oder Erlaß der Steuerschuld bei einer Überforderung durch ertragsunabhängige Steuern SchrAnfr B52 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B53 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 912* A Anlage 76 Steuerentlastung der Arbeitnehmereinkommen angesichts der steuerfreien Sozialhilfeleistungen in vergleichbarer Höhe SchrAnfr B54 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 912* D Anlage 77 Förderung des Autobahnbaus im westlichen Mittelfranken durch Sondermittel zur Belebung der Investitionstätigkeit SchrAnfr B55 25.02.77 Drs 08/129 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 913* A Anlage 78 Konjunkturförderung in der Region Schweinfurt und anderen Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote SchrAnfr B56 25.02.77 Drs 08/129 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 913* B Anlage 79 Anpassung der Eingangsentlastung der Lohnsummensteuer an die der Gewerbeertragsteuer SchrAnfr B57 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 913* D Anlage 80 Steuerliche Absetzung von Paketen und Päckchen in die DDR und die Vertreibungsgebiete SchrAnfr B58 25.02.77 Drs 08/129 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 914* A Anlage 81 Festsetzung des Ausbeutesatzes für Kernobst auf 3,8 v. H. für die Abfindungsbrennereien in Baden-Württemberg SchrAnfr B59 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 914* C Anlage 82 Abbau des Ölschiefervorkommens und Ausbau der Infrastruktur im Raum Braunschweig SchrAnfr B60 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B61 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 914* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 IX Anlage 83 Zahl der Arbeitsplätze im Kernanlagenbau und bei seinen Zulieferern sowie Auswirkungen eines Baustopps für Kernkraftwerke auf die Exportchancen deutscher Hersteller SchrAnfr B66 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Ahrens SPD SchrAnfr B67 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 915* D Anlage 84 Konsequenzen aus der französischen Studie über den Bedarf an verschiedenen Bohrinseltypen in den einzelnen geographischen Lagen SchrAnfr B73 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 916* B Anlage 85 Lieferung von 75 000 Tonnen steuerlich subventionierter Butter in die Sowjetunion SchrAnfr B76 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 916* C Anlage 86 Höhe der den Sozialversicherungsträgern dadurch entstehenden Beitragsmindereinnahmen, daß über 63 Jahre alte Arbeitnehmer nicht oder nur zum Teil beitragspflichtig sind SchrAnfr B77 25.02.77 Drs 08/129 Eimer (Fürth) FDP SchrAnfr B78 25.02.77 Drs 08/129 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 917* A Anlage 87 Vorlage der Wahlordnung gemäß § 39 des Mitbestimmungsgesetzes, insbesondere Regelung der Schlichtung im Fall von Zuordnungsschwierigkeiten auf den Wählerlisten SchrAnfr B79 25.02.77 Drs 08/129 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 917* D Anlage 88 Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz in den Bundesländern SchrAnfr B80 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 918* A Anlage 89 Verminderung der Zahl der Arbeitsplätze und Rückgang der Zahl der Arbeitslosen von 1973 bis 1976; Zunahme der Zahl der Berufsanfänger in den kommenden Jahren; Abbau der Arbeitslosigkeit bis 1979 auf 600 000 Arbeitslose; Vorlage eines Programms zur Erreichung einer 8%igen jährlichen Investitionsrate SchrAnfr B81 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B82 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B83 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B84 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 918* C Anlage 90 Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse über gesundheitliche Gefährdungen durch PVC-Materiale und Vinylchloridgase in gesetzgeberische Maßnahmen SchrAnfr B85 25.02.77 Drs 08/129 Schreiber SPD SchrAnfr B86 25.02.77 Drs 08/129 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 919* B Anlage 91 Konkursanmeldungen zur Sicherung des Konkursausfallgeld für die Belegschaft SchrAnfr B87 25.02.77 Drs 08/129 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 919* D Anlage 92 Einführung der erweiterten Mitbestimmung bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts SchrAnfr B89 25.02.77 Drs 08/129 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 920* B Anlage 93 Neubau von 69 Wohnungen für Familien von Angehörigen der US-Armee im Truppenübungsgelände statt in der Gemeinde Wildflecken SchrAnfr B90 25.02.77 Drs 08/129 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B91 25.02.77 Drs 08/129 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 920* C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Anlage 94 Bau einer Behelfsüberquerung des Mains durch die Bundeswehr in Würzburg SchrAnfr B92 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 920* D Anlage 95 Fluglärmbelästigung der Ortschaft Niederbolheim durch den NATO-Flugplatz Nörvenich SchrAnfr B93 25.02.77 Drs 08/129 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 921* B Anlage 96 Alternativen zur Erweiterung des Standortübungsplatzes Lerchenfeld, insbesondere Übernahme des Truppenübungsplatzes Münsingen in die deutsche Zuständigkeit SchrAnfr B94 25.02.77 Drs 08/129 Werner CDU/CSU SchrAnfr B95 25.02.77 Drs 08/129 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 921* C Anlage 97 Errichtung der kooperativen Gesamthochschule bis 1979 und der integrierten Gesamthochschule bis 1984 an der Hochschule der Bundeswehr in Hamburg; Vermittlung gesellschaftswissenschaftlicher Grundlagen im Rahmen des Studiums des Offiziers/OA sowie Wahrung des akademischen Prinzips der Selbstverantwortung SchrAnfr B96 25.02.77 Drs 08/129 Pawelczyk SPD SchrAnfr B97 25.02.77 Drs 08/129 Pawelczyk SPD SchrAnfr B98 25.02.77 Drs 08/129 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 921* D Anlage 98 Selbstmordrate in der Bundeswehr SchrAnfr B99 25.02.77 Drs 08/129 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 922* D Anlage 99 Flüge von Bundeswehrmaschinen ohne Abstimmung mit der Flugsicherung auf den von Verkehrsflugzeugen benutzten Luftstraßen SchrAnfr B100 25.02.77 Drs 08/129 Spitzmüller FDP SchrAnfr B101 25.02.77 Drs 08/129 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 923* A Anlage 100 Unterbindung der weiteren Verwendung des Medikamentes Diaethylstilboestrol (DES) SchrAnfr B102 25.02.77 Drs 08/129 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 924* A Anlage 101 Angabe einer Schlüsselnummer an Stelle des Preises auf Arzneimittelpackungen SchrAnfr B103 25.02.77 Drs 08/129 Hasinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 924* D Anlage 102 Anerkennung von Grippeimpfungen als öffentlich empfohlene Impfungen und Entschädigung etwa auftretender Impfschäden SchrAnfr B104 25.02.77 Drs 08/129 Burger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 925* A Anlage 103 Gesundheitsschädliche Wirkung von Sprays, PCB-Stoffen und des Farbstoffs Amaranth SchrAnfr B105 25.02.77 Drs 08/129 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 925* B Anlage 104 Fahrpreisermäßigungen für Besitzer des Seniorenpasses in Linienbussen von Bahn und Post SchrAnfr B106 25.02.77 Drs 08/129 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 926* B Anlage 105 Verkehrsplanungen im Raume DüsseldorfNeuss—Meerbusch SchrAnfr B107 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Husch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 926* B Anlage 106 Stärkung der Wettbewerbsposition der deutschen Güterfernverkehrsteilnehmer SchrAnfr B108 25.02.77 Drs 08/129 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 926* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 XI Anlage 107 Ausschöpfung des Ausbildungsplatzangebots bei Bundesbahn und Bundespost SchrAnfr B109 25.02.77 Drs 08/129 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 926* D Anlage 108 Neuregelung der Abstände für die Bebauung an Wasserstraßen SchrAnfr B110 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 927* D Anlage 109 Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers bei der Bewertung von Verkehrsverstößen, insbesondere bei der Tilgung von Strafpunkten in der „Verkehrssünderkartei" SchrAnfr B111 25.0277 Drs 08/129 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 927* D Anlage 110 Kosten der Beigabe von Geschiebe in den Rhein an der Staustufe Iffezheim und Folgen dieses Naturgroßversuches SchrAnfr B112 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B113 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 928* B Anlage 111 Verantwortlichkeit für die Fehlinvestition von ca. 30 Millionen DM bei der Verkehrsplanänderung des sogenannten Angerbogen-Projekts in Duisburg-Süd SchrAnfr B114 25.02.77 Drs 08/129 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B115 25.02.77 Drs 08/129 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 928* D Anlage 112 Zweckentfremdung von Bundesmitteln bei Fehlplanungen am sogenannten Angerbogen-Projekt SchrAnfr B116 25.02.77 Drs 08/129 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr B113 25.02.77 Drs 08/129 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 929* A Anlage 113 Sicherheitsmaßnahmen im Bereich des Driftsether Dammes an der Bundesautobahn A 27 Bremerhaven—Cuxhaven SchrAnfr B118 25.02.77 Drs 08/129 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 929* B Anlage 114 Ersatzlose Streichung der Parallelautobahn A 43 im Abschnitt Leverkusen—Schwelm/ Gevelsberg SchrAnfr B119 25.02.77 Drs 08/129 Braun CDU/CSU SchrAnfr B120 25.02.77 Drs 08/129 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 929* D Anlage 115 Vermeidung des Überfliegens von Äthylene gewinnenden Raffinerien im Bereich des Flughafens Frankfurt SchrAnfr B121 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 929* D Anlage 116 Entlastung von Ortsdurchfahrten der B 12 und B 18 im Allgäu SchrAnfr B122 25.02.77 Drs 08/129 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B123 25.02.77 Drs 08/129 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 930* B Anlage 117 Aufschub des Baus einer Staustufe Neuburgweier bis 1980 durch Geschiebezugabe; Auswirkungen der Inbetriebnahme der neuen Staustufe Iffezheim auf die betroffenen Gemeinden SchrAnfr B124 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B125 25.0237 Drs 08/129 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 930* C Anlage 118 Aufgabe der Pläne zur Errichtung einer Versuchsanlage für Verkehrstechnik im Donauried SchrAnfr B126 25.02.77 Drs 08/129 Lemmrich CDU/CSU SchrAnfr B127 25.02.77 Drs 08/129 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 931* A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Anlage 119 Hilfe für die Oberweser-Passagierschiffahrt SchrAnfr B128 25.02.77 Drs 08/129 Walther SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 931* B Anlage 120 Anschnallpflicht für Autofahrer SchrAnfr B129 25.02.77 Drs 08/129 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 931* D Anlage 121 Erhaltung von 500 Arbeitsplätzen der Deutschen Bundesbahn im Bereich Weiden SchrAnfr B130 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 932* A Anlage 122 Streckenstillegungen im Regierungsbezirk Kassel SchrAnfr B131 25.02.77 Drs 08/129 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 932* B Anlage 123 Hochwasserfreier Ausbau der B 42 im Raum Neuwied SchrAnfr B132 25.02.77 Drs 08/129 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 932* B Anlage 124 Steuerliche Behandlung von Wohnbesitzwohnungen SchrAnfr B137 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 932* C Anlage 125 Gleichstellung von Mobilheimen mit Wohnwagen, insbesondere Aufstellung auf Campingplätzen ohne Baugenehmigung SchrAnfr B138 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 933* A Anlage 126 Nichterwähnung deutscher Hersteller im ESA-Dokument IPS (76) 80; zukünftige Nutzung der Forschungsplattform Nordsee SchrAnfr B141 25.02.77 Drs 08/129 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B142 25.02.77 Drs 08/129 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 933* B Anlage 127 Benachteiligung kontinuierlich ausbildender Betriebe durch niedrigere Zuschüsse aus der Berufsbildungsabgabe SchrAnfr B143 25.02.77 Drs 08/129 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 933* D Anlage 128 Regelungen für Fachwechsler im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes SchrAnfr B144 25.02.77 Drs 08/129 Dr. George CDU/CSU SchrAnfr B145 25.02.77 Drs 08/129 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 934* B Anlage 129 Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze bei Bundesbahn und Bundespost SchrAnfr B146 25.02.77 Drs 08/129 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 935* A Anlage 130 Mängel beim Bau der von der Bundesregierung geförderten Straße Taiz—Sanaa und Störung des Vertrauens der Republik Jemen in das Leistungsvermögen deutscher Firmen SchrAnfr B147 25.02.77 Drs 08/129 Höffkes CDU/CSU SchrAnfr B148 25.02.77 Drs 08/129 Höffkes CDU/CSU SchrAnfr B149 25.02.77 Drs 08/129 Höffkes CDU/CSU SchrAnfr B150 25.02.77 Drs 08/129 Höffkes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 935* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 793 16. Sitzung Bonn, den 3. März 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In der 14. Sitzung, Seite IV, ist unter Anlage 2 statt „Erfüllung des Kooperationsabkommens über die friedliche Nutzung der Kernenergie gegenüber Brasilien" zu lesen: „Schadenersatz der Deutschen Bundespost für in der Sowjetunion beschlagnahmte Postsendungen". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 3. 3. Dr. Ahrens *** 3. 3. Dr. Aigner * 3. 3. Alber * 3. 3. Dr. Becher (Pullach) 3. 3. Blumenfeld * 3. 3. Böhm (Melsungen) 3. 3. Buchstaller 3. 3. Damm 3. 3. Dr. Dregger 3. 3. Fellermaier * 3. 3. Flämig * 3. 3. Dr. Früh * 3. 3. Haase (Fürth) *** 3. 3. Hösl 3. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 3. 3. Dr. Jaeger *** 3. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Katzer 3. 3. Dr. Kiesinger 3. 3. Dr. Klepsch *** 3. 3. Klinker * 3. 3. Kunz (Berlin) * 3. 3. Dr. Kunz (Weiden) 3. 3. Lange * 3. 3. Lemmrich 3. 3. Lenzer *** 3. 3. Lücker * 3. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 3. 3. Möhring *** 3. 3. Dr. Müller 3. 3. Müller (Bayreuth) 3. 3. Müller (Mülheim) * 3. 3. Müller (Wadern) * 3. 3. Dr. Müller-Hermann * 3. 3. 011esch *** 3. 3. Pawelczyk *** 3. 3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 3. 3. Schmidt (München) * 3. 3. Schreiber * 3. 3. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwenke (Nienburg) ** 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Seefeld * 3. 3. Sieglerschmidt 3. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 3. 3. Spillecke * 3. 3. Dr. Starke (Franken) * 3. 3. Dr. Staudt 25. 3. Strauß 3. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Walther 25. 3. Frau Dr. Walz * 3. 3. Dr. Warnke 3. 3. Wawrzik * 3. 3. Windelen 3. 3. Dr. Wörner *** 3. 3. Würtz * 3. 3. Zeyer * 3. 3. Zywietz * 3. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 17 und 18) : Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Elektrizitätswirtschaft und dem Steinkohlenbergbau über den KohleeinSatz in Kraftwerken im Jahr 1977, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß die in der Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz für die Jahre 1976 und 1977 vorgesehenen Einsatzmengen erreicht werden? Wieviel Steinkohlenkraftwerke erzeugen zur Zeit Strom, wie ist ihr Alter und wieviel Kraftwerke müßten eigentlich in absehbarer Zeit durch neue, moderne und vor allem umweltfreundlichere Kraftwerke ersetzt werden? Zu Frage A 17: Die Gespräche über den Steinkohleneinsatz in den Kraftwerken für das Jahr 1977 zwischen der Elektrizitätswirtschaft und dem Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus sind noch nicht abgeschlossen. Eine weiteres Gespräch zwischen den Beteiligten hat am 1. März 1977 stattgefunden. Der gegenwärtige Stand der Gespräche ist folgender: Die öffentliche Elektrizitätswirtschaft hatte sich zunächst bereit erklärt, gegenüber dem Steinkohlenbergbau unter der Voraussetzung eines Stromverbrauchszuwachses von 7 % für 1977 eine inländische Steinkohlenmenge von 20 Millionen t SKE abzunehmen. Hinzuzurechnen sind die Abnahmen der industriellen Stromerzeuger, sofern sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, und die der Deutschen Bundesbahn mit zusammen etwa 6 Millionen t SKE. Möglicherweise wird der tatsächliche Steinkohleneinsatz in 1977 noch darüber liegen; die gesamte Kraftwirtschaft hat nämlich bei ihren Meldungen an das BAW eine Einsatzzahl von 27 bis 28 Millionen t SKE genannt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 2. März 1977 über diese Fragen des Steinkohleneinsatzes ein weiteres Gespräch mit der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft geführt, das in der nächsten Woche fortgesetzt werden soll. Bei diesem neuen Gespräch wird auch über den Einsatz im Jahre 1977 weiter verhandelt werden. Zu Frage A 18: In der Bundesrepublik Deutschland werden z. Z. in der öffentlichen Versorgung 95 Steinkohle- und 880* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Steinkohlemischfeuerungsanlagen, bei der Industrie — einschließlich Deutsche Bundesbahn — 100 Kraftwerke mit einer Leistung größer als 1 MW zur Stromerzeugung eingesetzt. Außerdem gibt es bei der Industrie eine Anzahl Kraftwerksanlagen mit einer Leistung kleiner als 1 MW, deren Gesamtzahl statistisch nicht erfaßt ist. Im Jahre 1975 betrug die Leistung dieser Steinkohlenkraftwerke einschließlich der Mischfeuerungsanlage in der Bundesrepublik Deutschland 28 435 MW. Im Jahre 1976 wurde diese Leistung im wesentlichen durch die beiden großen Steinkohlenblöcke Wilhelmshaven und Weiher erhöht. Aussagen zur Altersstruktur der deutschen Steinkohlenkraftwerke wurden von verschiedenen Institutionen anhand des Betriebsbeginns dieser Anlagen gemacht. Derartige Angaben sind jedoch nur bedingt aussagekräftig, da spätere Erneuerungen und Ersatzinvestionen nicht berücksichtigt werden. Der Bundeswirtschaftsminister hat zur Klärung dieses Sachverhalts im Dezember 1976 dem Technischen Überwachungsverein Rheinland Auftrag für eine Pilotstudie erteilt. Wegen der überaus schwierigen Materie liegt noch kein Zwischenergebnis vor. Im übrigen verweise ich auf BT-Drucksache 7/5487 vom 25. Juni 1976, in der näher auf die Frage der Altersstruktur eingegangen wurde. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 42 und 43): Welche Gammaglobulin-Präparate und Hyper-Immunseren sind zur Zeit vorn Bundesgesundheitsamt entsprechend der Arzneimittelprüfrichtlinie registriert, und für welche der angegebenen Indikationen wurde der Nachweis der Wirksamkeit entsprechend der Prüfrichtlinie durch übereinstimmende, einwandfrei randomisierte, stratifizierte, drop-out-freie kontrollierte klinische Versuche unter besonderer Berücksichtigung der eventuellen Vortäuschung eines Therapieerfolgs durch einen Aufschubeffekt erbracht, und wo sind diese Ergebnisse publiziert? Sind der Bundesregierung Arzneimittel bekannt, deren Erfolgswahrscheinlichkeit nach der Methodenlehre der klinischen Statistiken definiert und durch übereinstimmende Publikationen verifiziert werden konnte, wie es im Gutachten Ehmke/Westermann grundsätzlich für alle Arzneimittel gefordert wurde, und inwieweit decken sich die Vertrauensbereiche bei wiederholter Prüfung, und wo sind diese Erfolgswahrscheinlichkeiten veröffentlicht? Zu Frage A 42: Vom Bundesamt für Sera und Impfstoffe in Frankfurt/Main sind folgende Immunglobulinen zugelassen worden: An allgemeinen Immunglobulinen, für die keine Wirksamkeit gegen einen bestimmten Erreger zahlenmäßig deklariert wird, Intraglobin f Rhodiglobin Immunglobulin human i. v. Als spezielle Immunglobuline „Anti-d " : Rhesoneutral Rhesogam Rhogam Hyprho-d. Der Wirksamkeitsbeweis hierfür ist in der DFG-Studie „Forschungsbericht Rhesusfaktor negativ", erschienen im Harold Boldt Verlag KG., Boppard 1973, aufgeführt. Als Tetanus Immunglobuline: Hyper-Tet Tetanobulin Tetanus Immunglobulin Human. Die Wirksamkeit ist durch jahrzehntelange Erfahrungen gesichert. Als Tollwut-Immunglobulin Human: Hyperab. Die Wirksamkeit ergibt sich aus dem Vergleich des Präparates mit dem WHO-Standard. Alle Immunglobuline — außer dem letztgenannten Tollwut-Immunglobulin — sind gegen Viruskrankheiten — wie Hepatitis B, Masern, Mumps, Pocken, Röteln, Zeckenencephalitis, Varizellen — noch nicht zugelassen, weil einwandfreie, randomisierte, stratifizierte, drop-out-freie kontrollierte klinische Versuche unter besonderer Berücksichtigung der eventuellen Vortäuschung eines Therapieerfolges durch einen Aufschubeffekt noch nicht vorliegen. Zur Frage A 43: Eine grundsätzliche Forderung des Inhalts, daß die Erfolgswahrscheinlichkeit aller Arzneimittel nach der Methodenlehre der klinischen Statistik definiert und durch übereinstimmende Publikationen verifiziert werden muß, ist in dem Gutachten Ehmke/ Westermann nicht aufgestellt. Das Gutachten enthält zurückhaltendere Formulierungen: Jeder Nachweis der Wirksamkeit am Menschen sei statistischer Art, jede Prüfmethode müsse wissenschaftlich sein, die Prüfergebnisse müßten — frei von Lehrmeinungen — beweisbar unter definierten Bedingungen reproduzierbar und damit nachprüfbar sein. Diese wissenschaftlichen Forderungen liegen dem Arzneimittelgesetz 1976 prinzipiell zugrunde. Das wird am deutlichsten an der gesetzlichen Forderung des Wirksamkeitsnachweises als Voraussetzung der Zulassung neuer Arzneimittel. Eine wesentliche Voraussetzung ist danach die hinreichende Begründung der therapeutischen Wirksamkeit nach dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis. Ob die Wirksamkeit eines Arzneimittels hinreichend begründet ist, läßt sich nur auf der Grundlage statistischer Ergebnisse beantworten, die im Einzelfall differenziert beurteilt werden müssen. In der jüngsten Vergangenheit hat das Bundesgesundheitsamt, um einige Beispiele zu nennen, folgende Arzneimittel auf Grund der vor der Registrie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 881* rung vorgelegten Dokumentation als hinreichend wirksam angesehen: Nomifensin, Mianserin, Bunitrolol. Diese Wirksamkeitsbewertung erfolgte auf Grund der Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln aus dem Jahre 1971. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 8/129 Fragen A 44 und 45): Welche Bundesländer haben bisher ihre Stellungnahme zum Bericht der Sachverständigenkommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland abgegeben, und von welchen Ländern steht diese Stellungnahme noch aus, die Voraussetzung für die überfällige Stellungnahme der Bundesregierung ist, da die Ergebnisse der Psychiatrie-Enquete — geschätzte Kosten 2 Milliarden DM — auf Erhebungen des Jahrs 1973 basieren und daher ständig an Aussagewert verlieren? Mit welcher Begründung wird die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführte Kampagne „Menschen wie wir" zur Aufklärung und Information der Bevölkerung über psychisch Kranke und Behinderte gerade jetzt eingeschränkt, zu einem Zeitpunkt, da vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit versichert wird, daß die Lage der Psychiatrie eine vordringliche gesundheitspolitische sei? Zu Frage A 44: Die Stellungnahme der Bundesländer zum Bericht der Sachverständigenkommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland mußte bei der nahezu ausschließlichen Zuständigkeit der Länder langfristig terminiert werden. Der Grund dafür ist in der besonderen Schwierigkeit zu sehen, einen derart weitreichenden, die gesundheitliche Versorgung in einem Teilgebiet der Medizin weitgehend neu ordnenden und damit überaus kostenträchtigen Vorschlag sachgerecht zu beurteilen. Die Bundesländer sind gebeten, ihre Stellungnahmen in der ersten Hälfte dieses Jahres abzugeben. Bislang liegt dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit noch keine Stellungnahme vor. Die für die Enquete benutzte Haupterhebung aus dem Jahre 1973 hat Orientierungsdaten geliefert, die der Erarbeitung eines gegliederten Systems der Versorgung psychisch kranker Menschen in den verschiedenen Bereichen — wie Jugendpsychiatrie, Suchtkranke — und auf verschiedenen Ebenen dienten. Insofern trifft Ihre Annahme nicht zu, daß die Aussagen der Enquete an Wert durch Zeitablauf verlören. Im weiteren möchte ich auf die Antwort verweisen, die auf eine gleichgezielte Frage des Abgeordneten Picard in der Fragestunde am 3. Februar 1977 gegeben worden ist. Zu Frage 45: Die Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Menschen wie wir" ist nicht eingeschränkt worden. Sie ist auf mehrere Jahre mit sich ergänzender Aufgabenstellung angelegt. Der Mittelbedarf für 1977 beträgt 1,36 Millionen DM. Die Kampagne wird mit neuen Medien und etwas veränderter Zielrichtung im Haushaltsjahr 1977 voll weitergeführt. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 46 und 47): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gesetzesbestimmungen des § 2 Abs. 4 a BKGG und des § 204 RVO widersprüchlich sind, da einerseits Eltern für gesunde, aber arbeitslose Kinder, die keine Arbeitslosenunterstützung beziehen, Kindergeld nach § 2 Abs. 4 a BKGG und zusätzlich eine Familienhilfe nach § 205 RVO erhalten, andererseits aber — sofern das Kind arbeitsunfähig krank wird — sowohl das Kindergeld entzogen wird als auch der Krankenversicherungsschutz des § 205 RVO entfällt und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sachgerechter ist, gerade bei arbeitsunfähig erkrankten Kindern den Krankenversicherungsschutz nach § 205 RVO zu gewährleisten, und beabsichtigt sie gegebenenfalls diesen Widerspruch auszuräumen? Nach § 2 Abs. 4 a des Bundeskindergeldgesetzes wird seit dem 1. September 1976 Kindergeld auch für Kinder gezahlt, die das 18., aber noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben, keinen Ausbildungs-und keinen Arbeitsplatz haben, weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe beziehen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Seit demselben Zeitpunkt sind diese Kinder nach § 205 Abs. 3 Satz 5 der Reichsversicherungsordnung in die Familienkrankenhilfe einbezogen. Nach ihrem wohlverstandenen Sinn erfassen diese Vorschriften auch solche Kinder, die während des Kindergeldbezuges nach § 2 Abs. 4 a des Bundeskindergeldgesetzes krank werden und dadurch der Arbeitsvermittlung vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Der von Ihnen vermutete Widerspruch besteht somit nicht. Die Bundesregierung wird die mit der Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes betrauten Stellen in Kürze durch ein Rundschreiben auf diese Rechtslage besonders hinweisen, um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 48): Trifft es zu, daß die Zahl der durch Einnahme von Rauschgift ums Leben Gekommenen 1976 im Bundesgebiet um 137 auf 325 und daß die Zahl der Rauschgiftdelikte um fast 10 % gestiegen ist, und zu welchen Maßnahmen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? Ihre Annahme trifft zu. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung mit Besorgnis. Die mit der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs befaßten Behörden in der Bundesrepublik haben ihre Bemühungen weiter intensiviert. Da nationale Maßnahmen zur Eindämmung des Zustroms illegaler Drogen allein jedoch nicht ausreichen, hat die Bundesregierung auf internationaler Ebene bei den Vereinten Nationen, bei Interpol und im Rahmen der spezifischen Kooperation der EG-Länder zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs alle Möglichkeiten zu gemeinsamen Maßnahmen genutzt. Die Bundesregierung wird 1977 — vorbe- 882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 haltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages — erneut einen Beitrag in Höhe von DM 500 000,— an den Sonderfonds der Vereinten Nationen zahlen und damit die Einschränkung des Anbaus von Schlafmohn, von indischem Hanf und anderer Pflanzen unterstützen. Besonderes Gewicht wird auf die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Polizei- und Zollkräfte gelegt, um den Schmuggel sowie den illegalen Handel mit diesen Drogen noch stärker zu unterbinden. Die Aufgriffserfolge und Festnahmen belegen, daß diese Maßnahmen wirksam sind. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 49 und 50) : Sind der Bundesregierung die Probleme in der Durchführung des inzwischen angelaufenen praktischen Jahrs im Medizinstudium bekannt, wonach z. B. in Gießen und Köln die Studenten in solchem Umfang zu Arbeitsleistungen herangezogen werden, daß ohne die Studenten die stationäre Versorgung der Patienten leiden oder gar zusammenbrechen würde, und welche Folgerungen wird sie daraus gegebenenfalls ziehen? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der zur Zeit von ihr vorbereiteten Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wirksame Vorkehrungen gegen einen solchen rechtswidrigen Einsatz der Studenten im praktischen Jahr zu treffen, oder will sie, angesichts dieser von sachkundiger Seite vorausgesagten Entwicklung, sich jetzt auch ihrerseits für eine angemessene tarifvertragliche Absicherung der betroffenen Studenten einsetzen soweit diese tatsächlich zu ausbildungsfremden Arbeitsleistungen herangezogen werden? Zu Frage A 49: Der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt. Auch in den Ländern sind solche Feststellungen nicht getroffen worden. Zu Frage A 50: § 3 Absatz 4 Satz 5 der Approbationsordnung für Ärzte sagt ausdrücklich, daß der Studierende nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden darf, die seine Ausbildung nicht fördern. Die Frage betrifft die Durchführung der Approbationsordnung, für die die Länder zuständig sind. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für eine Änderung der Vorschriften über die Durchführung der praktischen Ausbildung im letzten Jahr des Medizinstudiums. Sie vertritt nach wie vor die Auffassung, daß eine tarifvertragliche Absicherung der Studierenden während dieser Ausbildungsphase außer Betracht bleiben muß. Es handelt sich bei dieser Ausbildung um einen Teil des Medizinstudiums. Hieran muß festgehalten werden, um eine wirkliche Ausbildung am Krankenbett zu erreichen und den in den EG-Richtlinien für Ärzte festgelegten Anforderungen zu genügen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 51): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Konsum von alkoholischen Getränken werdende Mütter die Gesundheit ihres künftigen Kindes aufs Spiel setzen, mit der Folge, daß den Krankenkassen und Sozialämtern daraus finanzielle Belastungen in erheblichem Umfang entstehen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, beispielsweise durch Verstärkung ihrer Öffentlichkeitsarbeit, werdende Mütter stärker als bisher vor dieser Gefahr zu warnen? Eine allein durch den chronischen Mißbrauch alkoholischer Getränke während der Schwangerschaft bedingte Störung der gesunden Entwicklung des heranwachsenden Kindes ist erst seit relativ kurzer Zeit bekannt. Eine fachliche Bewertung der Schwere dieser Befunde und der sich durch sie ergebenden Konsequenzen steht noch aus. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat versucht, sich durch eine Umfrage bei genetischen Instituten einen Überblick über die Häufigkeit des „Alkoholsyndroms" zu verschaffen. Dies ist jedoch nur unvollständig gelungen, da sehr unterschiedlich registriert wird. Es ist vorgesehen, zunächst mit einer Expertise den Sachverhalt weiter zu erschließen. Ergebnisse daraus werden zum Ende des Jahres erwartet. Unabhängig von der weiterhin noch ungeklärten Situation über Häufigkeit und Schwere der Entwicklungsstörungen wird diese Tatsache im Rahmen der laufenden Programme zur gesundheitlichen Aufklärung über die Gefahren des Mißbrauchs alkoholischer Getränke herausgestellt werden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 52 und 53) : Warum verzögern sich die Vorarbeiten für den Gesetzentwurf des nichtärztlichen Psychotherapeuten bis Ende 1978 (Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Zander in der Fragestunde am 2. Februar 1977)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Entscheidung des „Verbands der Angestelltenkrankenkassen" vom August 1976, in Anlehnung an die „Allgemeinen Ortskrankenkassen" unter Hinweis auf die ausstehende Gesetzesregelung Kosten für Psychotherapie — soweit von Psychologen durchgeführt — nicht mehr zu erstatten, eine ernstliche Lücke in der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung entstanden ist, so daß die Einbringung eines Gesetzentwurfs nun keinen Aufschub mehr duldet? ZuFrage A52: Bei dem Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des nichtärztlichen Psychotherapeuten handelt es sich um ein besonders schwieriges Gesetzesvorhaben, in dessen Rahmen zahlreiche Fragen, die wie die Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs, die Zusammenarbeit mit den Ärzten, Fragen der Ausbildung sowie die Konzeption für die Übergangsregelungen, noch der Klärung bedürfen. Es wird erwartet, daß die derzeit durchgeführte Auswertung der Materialien und die Ergebnisse eines parallel zu den Arbeiten des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit laufenden Forschungsvorhabens wesentlich zur Klärung dieser Fragen beitragen. Angesichts der Schwierigkeit des Gesetzesvorhabens kann mit einem früheren Zeitpunkt der Gesetzesvorlagen als angegeben nicht gerechnet werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 883* Zu Frage A 53: Der Bundesregierung ist, unabhängig von dem von Ihnen angesprochenen Problem, die Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens bewußt und hat dies immer wieder zum Ausdruck gebracht. Auch die Länder und die Verbände halten eine bundesgesetzliche Regelung für notwendig. Die Bundesregierung ist bemüht, das Vorhaben zügig voranzutreiben. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung bereit zu überprüfen, ob das Bundeskindergeldgesetz dahin gehend geändert werden kann, daß für die Personen, die an Stelle des Zivildienstes einen freiwilligen, sozialen Dienst etwa bei der Aktion Sühnezeichen o. ä. Organisationen ableisten, eine entsprechende Weiterzahlung des Kindergeldes gemäß der jetzigen Regelung des § 3 Satz 2 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes erfolgt, und sieht die Bundesregierung die bisherige gesetzliche Regelung, die Kindergeldzahlung für diesen Personenkreis auszuschließen, obwohl der freiwillige, soziale Dienst dem Zivildienst gleichgestellt ist, als gerechte Lösung an, oder stellt diese gesetzliche Regelung nicht vielmehr eine Erschwerung der anerkennenswerten Tätigkeiten entsprechender Organisationen dar? Die Bundesregierung ist bereit, die von Ihnen gewünschte Überprüfung vorzunehmen. Erst danach ist eine Äußerung darüber möglich, ob die geltende Kindergeldregelung in der von Ihnen genannten Richtung erweitert werden muß. Dies wird u. a. davon abhängen, ob die wirtschaftliche Lage der Dienstleistenden, um die es Ihnen geht, der wirtschaftlichen Lage der Kinder gleichzusetzen ist, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten und kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Die Prüfung kann sich nicht nur auf die kindergeldrechtliche Seite beschränken; sie muß vielmehr auch andere Leistungsbereiche einschließen, in denen an die typischerweise bestehende wirtschaftliche Abhängigkeit der Kinder angeknüpft wird, z. B. das Recht der Waisenbezüge und des sozialversicherungsrechtlichen Familienausgleichs. Ich werde Sie von dem Ergebnis der Überprüfung unterrichten. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 55) : Wie nimmt die Bundesregierung zu der vom Präsidenten des Diakonischen Werks erhobenen Kritik am Heimgesetz, insbesondere hinsichtlich des Entwurfs eines Kostendämpfungsgesetzes, Stellung, und zu welchen Maßnahmen gibt ihr diese Anlaß? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf ein Interview bezieht, daß der Präsident des Diakonischen Werks am 25. Februar 1977 der Deutschen Zeitung gewährt hat. Gegenstand dieses Interviews sind die Auswirkungen des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Kostendämpfungsgesetzes im Gesundheitswesen auf kirchliche Krankenhäuser. Unter dieses Gesetz fallen jedoch keine Einrichtungen nach dem Heimgesetz. Soweit in dem Interview Kritik am Heimgesetz geübt wurde, zielt sie pauschalierend in die Richtung, daß der Staat im Wege von Anforderungen und Verfahrensvorschriften in den Bereich der freien Wohfahrtspflege eindringe. Die Bundesregierung hält eine solche Kritik für nicht gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß der Deutsche Bundestag im Interesse eines verbesserten Schutzes der Heimbewohner das Heimgesetz einstimmig verabschiedet hat. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 56): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz auf Grund der Trinkwasserverordnung vom 31. Januar 1975 eine Erfassung aller einzelnen Hauswasserversorgungsanlagen ohne Rücksicht auf das Hauptquellgebiet vornimmt und gegenüber den Eigentümern bekundet, daß in Zukunft eine jährliche Überprüfung mit einem Mindestkostenaufwand von 800 bis höchstens 1 000 DM durchgeführt werden müsse, und ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß die Untersuchungen und Kosten derart in Grenzen gehalten werden, damit nicht Kosten für den Eigentümer entstehen, die die Anschlußkosten für eine öffentliche Wasserversorgung bei weitem übersteigen? Nach § 6 der Trinkwasser-Verordnung vom 31. Januar 1975 unterliegen Eigenversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser oder aus denen Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe entnommen wird, den Vorschriften dieser Verordnung. Als Eigenversorgungsanlage ist jede Anlage zu verstehen, die aus einer eigenen Quelle bzw. Brunnen Wasser fördert. Das gilt für alle Eigenversorgungsanlagen, auch wenn diese einem gemeinsamen Hauptquellgebiet entspringen. Bei den vorgeschriebenen Untersuchungen kommt es auf die Ermittlung der örtlichen Verhältnisse an, die aus den mannigfaltigsten Gründen stark differieren können. Ich erwähne hier nur die Existenz von Sickergruben oder Tierweiden im Einzugsbereich von Eigenversorgungsanlagen. Die Erfassung aller einzelnen Hauswasserversorgungsanlagen in Rheinland-Pfalz entspricht also den Intentionen der Verordnung. Die Kosten für die Untersuchungen treten in der Regel nicht alljährlich auf, weil — wie im zweiten Teil Ihrer Frage vorgeschlagen — der Verordnungsgeber in der TrinkwasserVerordnung bereits Ausnahmeregelungen getroffen hat. Danach kann die zuständige Behörde zulassen, daß die physikalischen, physikalisch-chemischen und chemischen Untersuchungen in größeren als jährlichen Abständen vorgenommen werden, wenn die Konzentrationen der untersuchten Stoffe die Hälfte der in der Verordnung angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Bei kleineren Anlagen kann der Untersuchungsabstand bis auf fünf Jahre verlängert werden. Es ist also dafür Sorge getragen, daß nicht häufiger untersucht wird, als es aus Gründen des Gesundheitsschutzes erforderlich ist. 884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 67 und 68): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung Wärmepumpem als Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei, und wie gedenkt sie gegebenenfalls die Verwendung von Wärmepumpen zu fördern? Welche Gründe spielen nach Kenntnis der Bundesregierung dabei eine Rolle, daß Wärmepumpen bis jetzt nur sehr zögernd als kosten- und energiesparende Ergänzung zu den traditionellen Heizanlagen — besonders im Wohnungsbau — Verwendung finden, obwohl jüngst ein großes deutsches Elektrizitätswerk die inzwischen von einigen Unternehmen zur Serienreife entwickelte Wärmepumpe nachdrücklich empfohlen und als „Geburtsstunde für ein möglicherweise revolutionäres Heizsystem" bezeichnet hat? Zu Frage 67: Mit Hilfe von Wärmepumpen kann die in der Umgebung enthaltene Wärmeenergie niedriger Temperatur oder die Abwärme auf ein für die Nutzung zur Raumheizung oder Warmwasserbereitung ausreichendes Temperaturniveau gehoben werden. Der Bedarf an Niedertemperaturwärme erreicht nahezu 50 % des gesamten Endenergieverbrauchs. Die Energie-Einsparungsmöglichkeiten durch Wärmepumpen ergeben sich daraus, daß nur 20-40 % der dargebotenen Heizenergie in Form von elektrischer oder sonstiger Antriebsenergie aufzuwenden sind. Vom Bundesministerium für Forschung und Technologie wird daher die Entwicklung und Erprobung von Wärmepumpen schwerpunktmäßig gefördert. Große Bedeutung wird der Entwicklung noch nicht marktreifer, fossil betriebener Wärmepumpen beigemessen, deren Energie-Nutzungsgrad besonders günstig ist. Bei der Erprobung der Wärmepumpen wird geprüft, wie die Umgebungswärme am günstigsten gewonnen werden kann und welche Auswirkungen auf die Umwelt dadurch zu erwarten sind. Die Offentlichkeit wird über das Ergebnis dieser Arbeiten sowie über die Grundlagen der Wärmepumpentechnik durch die Bundesregierung informiert. Die Bundesregierung begünstigt außerdem nach § 4 a des Investitionszulagengesetzes und im Rahmen der üblichen Wohnungsbauförderung die Errichtung von Wärmepumpenanlagen. Die Bundesregierung prüft außerdem gegenwärtig, ob Wärmepumpen mit Ölantrieb steuerlich dadurch begünstigt werden können, daß das dafür benötigte Dieselöl nicht mit Mineralsteuer, sondern nur mit Heizölsteuer belastet wird. Zu Frage A 68: Für die verhältnismäßig zögernde Einführung der Wärmepumpen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mehrere Gründe: — Die für die breite Einführung dieser neuen Heiztechnik erforderlichen Voraussetzungen sind bisher nur in unvollkommener Weise gegeben: — Die Öffentlichkeit ist über Möglichkeiten und Grenzen der Wärmepumpen noch nicht ausreichend informiert. — Es gibt zu wenig Architekten und beratende Ingenieure, die eine Wärmepumpenanlage planen können. — Das Installationshandwerk verfügt noch nicht über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiete des Einbaus und der Wartung von Wärmepumpen. — Auch in der Industrie sind die Kapazitäten für eine Massenfertigung von Wärmepumpen noch nicht aufgebaut. — Wärmepumpen erfordern wesentlich höhere Investitionen als konventionelle Anlagen. Das gilt besonders für den nachträglichen Einbau in bestehende Gebäude. — Bei den bisher am stärksten verbreiteten elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit Außenluft als Wärmequelle ergibt sich bei Vollbeheizung das Problem hoher Anschlußwerte und demzufolge hoher Grundgebühren. Die Alternative einer „bivalenten" Heizung mit einem konventionellen Heizsystem als Reserve für kalte Tage erfordert zusätzliche Investitionen. — Es liegen bisher noch keine ausreichenden Erfahrungswerte über die Wirtschaftlichkeit und die Umwelteinflüsse von Wärmepumpen vor. Befürchtungen über schädliche Nebenwirkungen führten in einigen Fällen zu einer restriktiven Genehmigungspraxis für Grundwasser-Wärmepumpen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die einer breiten Einführung der Wärmepumpen entgegenstehenden Widerstände durch die unter A 67 angegebenen Maßnahmen zu verringern. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 69 und 70) : Treffen Presseberichte zu, wonach die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie finanzierte Plattform Nordsee nur etwa zur Hälfte ausgelastet ist und, wenn ja, welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um eine sinnvolle Auslastung zu gewährleisten? Worauf führt die Bundesregierung die offenkundig werdende Abneigung der Kraftwerkserbauer und Kraftwerksbetreiber gegen den Hochtemperaturreaktor zurück, und welche Mittel will die Bundesregierung einsetzen, um sicherzustellen, daß ohne Erhöhung der öffentlichen Fördermittel die Entwicklung dieser Reaktorlinie ohne Zeitverzögerung erfolgt? Zu Frage A 69: Die 40 Seemeilen nordwestlich von Helgoland errichtete Forschungsplattform ist seit September 1975 in Betrieb und bisher im Mittel zu etwa 50 bis 60 % ausgelastet. Sie wird genutzt von der meerestechnischen Industrie für Untersuchungen zum Belastungsverhalten derartiger Bauwerke in der offenen See sowie zur Durchführung von Erprobungen neu entwickelter Meßinstumente und von Bojen. Ferner führen Institute von Technischen Universitäten ingenieurwissenschaftliche Grundlagenuntersuchungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 885* durch z. T. in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen des Bundes (z. B. Bundesanstalt für Wasserbau). Nach dem Abschluß der meßtechnischen Ausrüstung in diesem Jahr sollen langjährig angesetzte Forschungsarbeiten begonnen werden. Es handelt sich dabei um naturwissenschaftliche wie ingenieurwissenschaftliche Untersuchungen, die nur von einer im Meer feststehenden Arbeitsplattform aus durchgeführt werden können. An diesen Arbeiten beteiligen sich die Universitäten Aachen, Bochum, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel und München neben Firmen der meerestechnischen Industrie und Forschungsinstitutionen. Darüber hinaus beabsichtigen andere Bundesressorts die Forschungsplattform ab März/April dieses Jahres zu benutzen. Nach dem heutigen Stand der Einsatzplanung wird ab Mitte März dieses Jahres eine volle Auslastung der Forschungsplattform erreicht werden. Zu Frage A 70: Es ist nach Einschätzung der Bundesregierung nicht gerechtfertigt, von einer Abneigung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) sowie der beteiligten Reaktorhersteller gegen den Hochtemperaturreaktor (HTR) zu sprechen. Beide Gruppierungen erkennen nach wie vor die besondere Bedeutung dieses Reaktorsystems an und würden seine weitere Entwicklung und Markteinführung begrüßen. Es ist jedoch unverkennbar, daß sowohl Betreiber wie Hersteller im Hinblick auf die Langfristigkeit und die hohen wirtschaftlichen Risiken nur ein begrenztes finanzielles Engagement bei der Entwicklung und Einführung dieser neuen Technologie einzugehen bereit sind. Die Zurückhaltung gegenüber neuen Entwicklungen dürfte — vor allem auf der Betreiberseite — durch die derzeitige generelle Diskussion um die Kernenergie eher verstärkt worden sein. Eine erhebliche Verzögerung bei der Markteinführung des HTR-Systems ist 1975 durch die Stornierung bzw. Rückgabe aller kommerziellen Aufträge für HTR-Kraftwerke in den USA eingetreten. Dies hat wegen der bestehenden engen wissenschaftlichen und industriellen Zusammenarbeit auch erhebliche Rückschläge für die deutsche HTR-Entwicklung ausgelöst. In dieser vorgegebenen Situation bemüht sich die Bundesregierung auf dem HTR-Gebiet, durch Straffung der Aktivitäten und durch anhaltende Bemühungen um eine breite internationale Zusammenarbeit bei der HTR-Weiterentwicklung die erforderlichen Aufwendungen der deutschen öffentlichen Hand möglichst niedrig zu halten. Hinsichtlich der Kostenbelastungen in den nächsten Jahren muß darauf hingewiesen werden, daß nur sehr begrenzt Möglichkeiten bestehen, beim Bau des Prototyp-HTR-Kraftwerks THTR-300 den Anfall von Mehrkosten zu vermeiden, die überwiegend durch Genehmigungsauflagen bedingt sind. Im übrigen wird daran gearbeitet, die HTR-Arbeiten auf ein möglichst einheitliches technisches Grundkonzept für das nukleare Wärmeerzeugungssystem auszurichten, das hinsichtlich der Anwendung für Stromerzeugung oder Prozeßwärme flexibel ist und mit möglichst geringem Zusatzaufwand jeweils für die eine oder andere Anwendungsform weiterentwickelt werden kann. Die Ingenieurkapazitäten der an der HTR-Entwicklung beteiligten Stellen (Hersteller und Kernforschungszentren) sollen organisatorisch noch enger als bisher zusammengeführt werden, um die Effektivität der Entwicklungsarbeiten weiter zu steigern. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (Voerde) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 71 und 72): Wird die Bundesregierung das in Bau befindliche Kernkraftwerk bei Kalkar, den sogenannten schnellen Brüter, auch während des Baus auf seinen gesamtwirtschaftlichen Nutzen laufend überprüfen, und wie beurteilt sie z. Z. die Effektivität des Projekts im Vergleich zu anderen Elektrizitätskraftwerken? Ist es richtig, daß der sogenannte schnelle Brüter bei Kalkar nach Fertigstellung gar nicht „brüten" kann, sondern mehr spaltbares Material verbrauchen wird als er selbst produziert? Zu Frage A 71: Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den Regierungen der Niederlande und Belgiens das Projekt SNR-300. Der Sinn dieses Prototypreaktors ist es, die Möglichkeit der Realisierung des Prinzips im großtechnischen Maßstab zu demonstrieren, nicht jedoch das kommerzielle Verhalten eines solchen Kraftwerkes. Das ist allein schon deshalb nicht möglich, weil eine erste Anlage dieser Art, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit im Zuge der Genehmigung mit außerordentlichen Belastungen belegt wird, weil die industrielle Infrastruktur zur kommerziellen Errichtung einer solchen Anlage noch nicht vorhanden ist und weil viele der einzelnen Komponenten dieser Anlage noch mit hohen Entwicklungskosten belastet sind. Es ist evident, daß eine in Einzelfertigung gebaute, neuartige technische Anlage nicht von vornherein ihre Wirtschaftlichkeit demonstrieren kann. Zu Frage A 72: Schnelle Brutreaktoren werden in allen großen Industrieländern mit hohen Aufwendungen entwikkelt, weil sie eine im Vergleich zu den heute marktreifen Leichtwasserreaktoren ca. 60fach bessere Ausnutzung der verfügbaren Kernbrennstoffe ermöglichen. Das äußert sich auch darin, daß sie während des Betriebes nichtspaltbares Uran 238 in spaltbares Plutonium umwandeln, und zwar in einer Menge, die der des von der Anlage selbst benötigten Brennstoffes entspricht oder sie übersteigt. In welchem Verhältnis die Strom- und Spaltstoffproduktion bei Brutreaktoren zueinander steht — ob also jeweils mehr Strom oder mehr Spaltstoff produziert wird —ist in gewissen Grenzen von der Auslegung des Reaktorkerns abhängig. Der SNR-300 ist so konstruiert, daß er bei geeigneter Beladung mit Brenn-und Brutelementen „brüten", also mehr als die ein- 886e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 gesetzte Spaltstoffmenge erzeugen kann. Er wird dies jedoch in seiner ersten Betriebsphase nicht tun, weil dies aus Kostengründen (höhere Betriebseinnahmen durch höhere Stromausbeute) und aus Mangel an Bedarf an Plutonium, welches aus dem Betrieb von Leichtwasserreaktoren zunächst ausreichend vorhanden ist, nicht gewünscht wird. Diese Beladungsstrategie für den Prototypreaktor SNR300, die vorübergehend bewirkt, daß die sogenannte Brutrate bei eins liegt, hat in den vergangenen Jahren durch Mißverständnisse dieser Maßnahme Diskussionen ausgelöst. Die Änderung in der Zusammensetzung des Reaktorkerns, der übrigens im jährlichen Rhythmus gewechselt wird, besteht darin, daß man eine bestimmte Anzahl sogenannter Brutelemente durch Brennelemente ersetzt. Der Effekt dieser Maßnahme besteht darin, daß das Kraftwerk von Anfang an in der Lage ist, eine höhere Menge Elektrizität zu erzeugen, deren Verkauf den Versuchsbetrieb dieses vorwiegend mit öffentlichen Mitteln errichteten Kraftwerkes verbilligen kann. Bei Verringerung der Anzahl der Brutelemente wird folgerichtig die Menge des erbrüteten Plutoniums und damit die sogenannte Brutrate verringert. Die Konstruktion des Reaktors erlaubt es, die beschriebene Änderung jederzeit bei einer Neubeladung des Reaktors wieder rückgängig zu machen und damit den Brutfaktor heraufzusetzen. Auch bei einer Brutrate um eins ist die Brennstoffausnutzung dieses Reaktortyps erheblich besser als die von Leichtwasserreaktoren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 73 und 74): Welche Aufgaben soll das im Rahmen der europäischen Weltraumforschung geförderte Weltraumlabor erfüllen? Welcher Anteil der bisher für das Projekt Weltraumlabor aufgewandten Mittel aus dem Bundeshaushalt fließt an Unternehmen und Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland? Das bemannte Weltraumlabor Spacelab ist aufgrund seiner technischen Konzeption geeignet, für Aufgaben der Biomedizin, der Atmosphären-, Sonnen- und Plasmaphysik, der Astronomie, der Erdbeobachtung, der Werkstofforschung und Verfahrenstechnik sowie ganz allgemein der technologischen Grundlagenforschung und Anwendung eingesetzt zu werden. Für den ersten Spacelab-Einsatz 1980, der gemeinsam von NASA und ESA durchgeführt wird, sind insgesamt 77 solcher Experimente vorgesehen, von denen Europa 61 übernehmen wird. Aus der Werkstofforschung und Verfahrenstechnik, für die mit Spacelab die besonderen Bedingungen des Weltraums systematisch erschlossen werden können, liegen allein 39 Experimente vor. Dies unterstreicht auch die anwendungsbezogenen Einsatzmöglichkeiten des neuen Systems. Sie werden auch den Schwerpunkt für die weiteren Einsätze darstellen, deren Vorbereitung angelaufen ist. Im übrigen sei hierzu noch auf das Weltraumprogramm der Bundesregierung 1976-1979 hingewiesen. Zu Frage A 74: Bei einem deutschen Beitragsanteil von 53,34 % an einer Gesamtsumme von 396 Millionen RE (Preisstand 1975, 1 RE = 3,05 DM) werden von den gesamten Industrieaufträgen in Höhe von 270 Millionen RE voraussichtlich 51 % an deutsche Unternehmen zurückfließen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 75 und 76): In welchem Umfang ist die Bundesrepublik Deutschland am Projekt schneller Brüter „Superphénix" in Creys Malville (Frankreich) mit direkter und indirekter staatlicher Finanzierung von Forschung, Entwicklung und industrieller Durchführung beteiligt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Generalräte der französischen Departements Savoie und Isère von der Zentralregierung die Einstellung der Bauarbeiten am schnellen Brüter — Projekt „Superphénix" in Creys Malville gefordert haben, und daß der französischen Nationalversammlung ein Resolutionsentwurf vorliegt, der die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Befassung mit den technischen und Umweltrisiken dieses Projekts vorsieht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 75: Die Bundesregierung beabsichtigt, für eine Beteiligung am Projekt Super Phénix 55 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Zu Frage A 76: Der Bundesregierung sind die in Ihrer Frage genannten Vorgänge bekannt. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung zu innenpolitischen Erörterungen dieser Art im Nachbarland keine Stellungnahme abgeben kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 77) : Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen Erstsemester-Studenten an der württembergischen Universität Hohenheim fast gleichzeitig mit dem ZVS-Bescheid einen Werbebrief der Hohenheimer Burschenschaften „Hohenheimia" und „Württembergia" erhielten, und sieht die Bundesregierung in diesem Vorgang einen Bruch des Datenschutzgesetzes und, bejahendenfalls, sind die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen worden? Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat das Land Baden-Württemberg und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um Auskunft über den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gebeten. Wir werden Sie schriftlich informieren, sobald uns entsprechende Auskünfte vorliegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 887* Hinsichtlich der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes weise ich allerdings vorbehaltlich der Antwort auf die Frage, ob im vorliegenden Fall ein Datenschutzproblem gegeben ist, bereits jetzt darauf hin, daß die Mehrzahl der Bestimmungen dieses Gesetzes erst am 1. Januar 1978 in Kraft treten wird. Darüber hinaus ist das Datenschutzgesetz des Bundes nach § 7 Abs. 2 von den Ländern nur insoweit anzuwenden, als sie Bundesrecht ausführen. Das ist jedoch bei der Tätigkeit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nicht der Fall. Ich möchte ergänzend noch darauf hinweisen, daß die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes in § 7 Abs. 2 ausdrücklich unter den weiteren Vorbehalt gestellt wird, daß der Datenschutz nicht durch Landesrecht geregelt ist. Da ein entsprechendes Datenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg in Vorbereitung ist, müßten zukünftig ähnliche Fälle gegebenenfalls an einem solchen Landesgesetz gemessen werden. Im übrigen wird die Bundesregierung grundsätzlich in ihrem Verantwortungsbereich Personaldaten für die Werbung von privatrechtlich konstituierten Vereinigungen nicht zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für studentische Verbindungen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 78): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Mißbrauch des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unter anderem auf folgende Weise praktiziert wird, daß manche Abiturienten, die gar nicht die Absicht haben zu studieren, sich für ein Studium anmelden, auf Antrag für ein Jahr bis zu 500 DM und mehr monatlich Studienförderung beziehen, obwohl sie inzwischen berufstätig sind, und erst zum Zeitpunkt der Neuanträge nach zwölf Monaten aus der Förderung herausfallen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Mißbrauchsmöglichkeiten im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu unternehmen? Fälle des in der Frage beschriebenen Mißbrauchs sind der Bundesregierung nicht bekannt; sie sind allerdings auch nicht völlig auszuschließen. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß der Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz u. a. vom Nachweis der ordentlichen Immatrikulation an einer Hochschule abhängig ist. Bei der Antragstellung werden die Einkünfte des Auszubildenden abgefragt, er wird gleichzeitig darüber informiert, daß er Änderungen seiner Einkommenssituation unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung anzeigen muß. Macht ein Auszubildender bei der Antragsstellung über sein Einkommen bewußt falsche Angaben, um in den Genuß einer höheren Ausbildungsförderung zu kommen oder unterläßt er zu diesem Zweck eine Änderungsmitteilung gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung, wenn er während des Bewilligungszeitraums etwa aus einer Berufstätigkeit Einkünfte erzielt, so ist damit der Betrugstatbestand i. S. des § 263 Strafgesetzbuch erfüllt. Ich weise darauf hin, daß bei Bekanntwerden eines derartigen Falles die gezahlte Ausbildungsförderung nach § 20 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz zurückgefordert wird. Die Bundesregierung ist danach der Auffassung, daß die im Rahmen der Rechtsordnung insgesamt gegebenen Sanktionen einen ausreichenden vorbeugenden Schutz gegen die in der Frage angesprochene Mißbrauchsmöglichkeit gewährleisten. Die Bundesregierung wird jedem bekanntwerdenden Fall nachgehen und darauf hinwirken, daß durch Einschaltung der zuständigen Staatsanwaltschaft und durch Rückforderung von zuviel gezahlter Ausbildungsförderung die gegebenen Instrumente genutzt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 79): Hält die Bundesregierung die Schätzungen des Ausschusses für Juristenausbildung der Konferenz der Justizminister und -senatoren der Länder für richtig, wonach in den nächsten Jahren bis zu fünfzig Prozent der juristischen Absolventen ohne Berufschance sein werden? 1. Der Ausschuß der Juristenkonferenz für die Reform der Juristenausbildung (Reformausschuß) hat Ende 1976 eine Trendschätzung über die voraussichtliche Entwicklung des Angebots und Bedarfs an Juristen im Staatsdienst vorgelegt. Gegenüber vorangegangenen ähnlichen Untersuchungen berücksichtigt diese Schätzung eine inzwischen eingetretene erhebliche Zunahme der Zahl der Studienanfänger im Fach Rechtswissenschaft. Während die Studienanfängerzahlen insgesamt (1. Hochschulsemester) im Zeitraum von 1970 bis 1975 um 34 % zunahm, erhöhte sich die Zahl der Studienanfänger der Rechtswissenschaft (1. Fachsemester) von 5 508 im Jahr 1970 auf 11 795 im Jahr 1974, d. h. um gut 100 0/o. Im Jahre 1975 ging diese Zahl jedoch um 500 zurück und hat sich seither kaum verändert. Die starke Zunahme der Studienanfängerzahlen wirkt sich naturgemäß auf der Angebotsseite aus und würde bei gleichbleibendem bzw. sich nur geringfügig verändernden Bedarf mittelfristig in den traditionellen Juristenberufen zu einer wesentlichen Veränderung der Beschäftigungschancen für Juristen führen. Die in der Fragestellung implizierte Behauptung, wonach „in den nächsten Jahren" bis zu 50 % der juristischen Absolventen ohne Berufschancen sein werden, ist in dieser Form nicht haltbar und wurde auch von dem Reformausschuß nicht so aufgestellt. Nach der mittleren Variante der Berechnungen des Ausschusses wird bis zum Jahre 1980 nur ein unwesentlicher Angebotsüberhang bestehen. Bei den weiter in der Zukunft liegenden Jahren ab 1980 zeichnet sich dagegen lt. Annahme des 888* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Reformausschusses ein möglicher Angebotsüberhang ab. 2. Bedarfsprognosen können aus einer Reihe von Gründen nicht als absolut verläßliche Voraussagen gewertet werden; sie beruhen auf für die Vergangenheit festgestellten Trends, orientieren sich an herkömmlichen Berufsbildern und können die Möglichkeit neuer Beschäftigungsbereiche in Tätigkeiten außerhalb des Staatsdienstes, die bei der großen Flexibilität der Juristen aufgrund der multivalent angelegten Studiengänge eher möglich sind, nur beschränkt berücksichtigen. Daher können längerfristige Bedarfsprognosen die voraussichtliche Entwicklung nur innerhalb relativ großer Bandbreiten angeben, wie beispielsweise die von der HIS-GmbH im Jahre 1975 vorgelegte Untersuchung, die bei einer Schwankungsbreite der voraussichtlichen Entwicklung von 85 000 — bezogen auf die im Jahr 1990 benötigten Juristen — sowohl die Möglichkeit eines Angebotsüberschusses als auch eines Angebotsdefizits offenläßt. 3. Unter Berücksichtigung der prognostischen Unsicherheit kann man im Einvernehmen mit dem Ausschuß für die Reform der Juristenausbildung folgende Aussagen treffen: — gut qualifizierte Juristen werden auch in der Zukunft gute Berufsaussichten haben — dagegen muß Hochschulberechtigten, die ein Studium der Rechtswissenschaft nur als Ausweichfach oder als eine mögliche Studienalternative beginnen wollen, geraten werden, ihre Eignung und Neigung für dieses Studium und für den angestrebten juristischen Beruf sorgfältig zu prüfen. Diese Ansichten werden von der Bundesregierung geteilt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 80) : Treffen die Pressemeldungen zu, nach denen Bundesminister Rohde behauptet hat, daß ein nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geförderter Student bei Vollförderung durch zusätzliche Hilfen (z. B. Familienheimfahrten) auf einen Förderungsbetrag von monatlich insgesamt 670 DM kommen würde, und wenn ja, auf welchen Berechnungen beruht diese Aussage, und wie groß ist der Prozentsatz der geförderten Studenten, die in den Genuß dieses Betrags von monatlich 670 DM kommen? Es trifft zu, daß vom Bildungsministerium auf Fragen von der Presse nach den öffentlichen Förderungen insgesamt auf die Tatsache hingewiesen wurde, daß Auszubildende, die den Höchstbetrag nach dem BAföG erhalten, nach den gesetzlichen Vorschriften auf Leistungen von insgesamt 670 DM monatlich kommen können. Dem Bedarfssatz von 580 DM für den auswärts untergebrachten Studenten sind im Falle des Vorliegens der individuellen Voraussetzungen hinzuzurechnen: — 12 DM für die Aufwendungen zur Krankenversicherung, — bis zu 45 DM bei höheren Mietaufwendungen, — ein nach den individuellen Aufwendungen festzusetzender Erstattungsbetrag für Fahrten sowie Lern- und Arbeitsmittel, — zumindest ein Betrag von 50 DM nach dem Bundeskindergeldgesetz, der nach dem 18. Lebensjahr mit Rücksicht auf die Ausbildung weiter gewährt wird. Bei wievielen Auszubildenden die Gesamtleistung der öffentlichen Hand 670 DM im Monat erreicht oder überschreitet, läßt sich vor Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes, die zu dieser Leistungshöhe führt, nicht darlegen. Anhaltspunkte hierfür lassen sich aber aus den statistischen Angaben für das Jahr 1975 entnehmen. Damals wurden von den geförderten Studenten rd. 20 v. H. voll gefördert und erhielten daneben namhafte zusätzliche Leistungen nach der Härteverordnung sowie Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 81) : Will die Bundesregierung dem Verlangen der DDR nach einer verbrieften Grenzvereinbarung entgegenkommen? Die Frage bezieht sich offensichtlich auf ein Interview, das bereits am 10. Februar Gegenstand eingehender Erörterungen im Deutschen Bundestag gewesen ist. Schon am 28. September 1976 ist durch meinen Kollegen Dr. Schmude auf Fragen von Herrn Kollegen Spranger klargestellt worden: Es ist „nicht die Aufgabe der Grenzkommission, einen Grenzvertrag zu erarbeiten". vgl. Drucksache 7/5825, S. 7 ff. (S. 9). Die Bundesregierung wird sich bei der Entscheidung darüber, wie die Arbeiten der Grenzkommission abgeschlossen und die Ergebnisse von den Regierungen der beiden deutschen Staaten bestätigt werden sollen, auf die Rechtsgrundsätze stützen, die hier bereits wiederholt dargelegt worden sind. Zuletzt ist dies ausführlich durch meinen Kollegen von Schoeler in der Antwort auf vier Fragen des Kollegen Dr. Mertes am 21. Januar 1977 geschehen (Sitzungsprotokoll vom 21. Januar 1977, S. 390). Ich darf den Schlußsatz zitieren: „In jedem Fall muß der nichtkonstitutive Charakter der Grenzfeststellung unberührt bleiben." Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nothhelfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 82) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 889* Hält die Bundesregierung die Bevölkerung der deutschen Grenzgebiete, insbesondere des deutsch-schweizerischen Grenzgebiets, rechtlich für ausreichend geschützt gegen immisssionsträchtige Anlagen, die im benachbarten Ausland unmittelbar an die Grenze gebaut werden und — verneinendenfalls — welche konkreten Verbesserungsmöglichkeiten erwägt sie? Mit Ihrer Frage berühren Sie komplexe und sehr umstrittene Probleme des internationalen Nachbarrechts. Schwierigkeiten ergeben sich vor allem deshalb, weil die Durchsetzungskraft raumbezogener öffentlich-rechtlicher Normen mit der Hoheitsgewalt endet, d. h. grundsätzlich an der Grenze des jeweiligen Staates. Der Problematik der grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung wird seit der Verabschiedung der Stockholmer UN-Deklaration über die Umwelt des Menschen im Jahre 1972 in der internationalen Zusammenarbeit große Aufmerksamkeit gewidmet. Prinzip 21 dieser Deklaration besagt, daß Vorkehrungen getroffen werden sollen, damit Aktivitäten auf dem Gebiet eines Staates keinen Umweltschaden in einem anderen Staat verursachen. Im Umweltprogramm der Europäischen Gemeinschaften erkennen die Mitgliedstaaten an, daß über wichtige Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung von Industrieanlagen im Grenzbereich, die betroffenen Staaten Konsultationen durchzuführen und ihre Maßnahmen aufeinander abzustimmen haben. Auch im Rahmen der O. E. C. D. werden z. Z. konkrete Beteiligungsverfahren ausgearbeitet. Die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaften um eine Harmonisierung der Umweltschutzanforderungen in den Mitgliedstaaten werden längerfristig dazu führen, daß bei allen potentiell umweltbelastenden Anlagen in der Gemeinschaft gleiche oder jedenfalls annähernd gleiche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen. Bilaterale Raumordnungskommissionen, nach denen potentiell umweltbelastende Anlagen, die unmittelbar an der Grenze gebaut werden, grundsätzlich gegenseitig abzustimmen sind, bestehen außer mit den Niederlanden, Belgien und Osterreich auch mit der Schweiz. Die deutsch-schweizerische Raumordnungskommission hat u. a. Empfehlungen zu den Energieplanungen im gemeinsamen Grenzraum beschlossen. Gegenwärtig befaßt sie sich mit Fragen des Fluglärms im gemeinsamen Grenzraum. Für das Grenzgebiet am Oberrhein wurde im November 1975 eine deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Zusammenarbeit eingesetzt. In ihrem Rahmen befaßt sich eine Arbeitsgruppe Umwelt schwerpunktmäßig mit der Erfassung insbesondere von Luftverschmutzungen und ihren Quellen im Vertragsgebiet, um Umweltschutzerfordernisse bei Planungen und Entwicklungen im Grenzgebiet zu berücksichtigen. Die Bundesregierung beabsichtigt schließlich, ein Abkommen über die gegenseitige Beteiligung bei der Ansiedlung von Kernanlagen abzuschließen. Das Strahlenschutzrecht der Schweiz entspricht den Euratom-Normen; hier ist also eine Rechtsvereinheitlichung bereits weitgehend erreicht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 83 und 84): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, nachdem jetzt durch eine langjährige Untersuchung des Rheinwassers bekannt wurde, daß die Hauptverursacher der Grundwasserversalzung im Oberrheintal die staatlichen französischen Kali-Minen bei Mülhausen sind? Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung getroffen, damit das Rheinwasser auch zukünftig für Millionen von Bürgern als Trinkwasser verwendet werden kann? Zu Frage A 83: Mit der Versalzung des Grundwassers im Oberrheintal hat sich vor kurzem eine Arbeitsgruppe beim Europarat befaßt. Danach ist es in der Tat so, daß aus Abwässern der elsässischen Kaliindustrie im Raum Mülhausen salzhaltiges Wasser in den Untergrund versickert ist. Ausgangspunkt der Versickerung waren die undichten Pufferbecken auf der Insel Fessenheim. Hierdurch hat sich in tieferen Grundwasserschichten eine, wenn auch noch örtlich begrenzte, Grundwasserzone mit beträchtlich erhöhtem Salzgehalt gebildet, die die Trinkwasserqualität beeinträchtigt hat, ohne allerdings eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit darzustellen. Dies hat die Bundesregierung veranlaßt, von der französischen Seite die Außerbetriebnahme der Speicherbecken für Salzsole (Pufferbecken) zu fordern. Dies ist inzwischen geschehen. Es trifft also nicht zu, daß — wie in der Offentlichkeit in den letzten Tagen behauptet worden ist — Frankreich das soeben abgeschlossene Chlorid-Abkommen unterlaufen hätte. Nach dem Chlorid-Übereinkommen ist Frankreich verpflichtet, die Ableitung von Chlorid-Ionen in den Rhein bis zum 1. Januar 1980 schrittweise um 60 kg/s zu verringern. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch in Zeiten geringer Wasserführung die Chlorid-Belastung des Rheins spürbar verringert sein. In einer Übergangszeit bis etwa 1980 können als Folge der Stillegung der Pufferbecken weiterhin geringfügig erhöhte Chlorid-Konzentrationen im Rhein vorübergehend vorkommen. Sie sind nach Ansicht der Bundesregierung jedoch im Interesse des Grundwasserschutzes im Oberrheingebiet vertretbar. Zu Frage A 84: Die Güte des Rheinwassers im Hinblick auf seine vielfältigen Nutzungen, auch und gerade zur Trinkwasserversorgung für 8 Millionen Bürger — davon für 3 Millionen aus dem Bodensee — zu verbessern, ist Ziel der nationalen und internationalen Maßnahmen der Bundesregierung. Die Bundesregierung geht dabei ebenso wie der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen davon aus, daß die Rheinsanierung in erster Linie eine deutsche Aufgabe ist. In diesem Sinne hat sie seit Jahren hohe Aufwendungen zum Schutz des Rheines aufgebracht und durch Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz flankierend für verstärkte Sanierungsmaßnahmen gesorgt. Die Gesamtinvesti- 890* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 tionen der Kommunen und der Industrie im Einzugsgebiet des Rheins belaufen sich inzwischen für Abwasseranlagen auf rd. 20 Mrd. DM, davon für Kläranlagen auf annähernd 10 Mrd. DM. Zusätzlich zu diesen nationalen Maßnahmen sind internationale Vereinbarungen getroffen worden: Ohne das Problem der Chlorid-Belastung, also der Salzfracht im Rhein, schmälern zu wollen, sieht die Bundesregierung die eigentliche Gefahr in der chemischen Verunreinigung des Rheins. Die erfolgreiche Verabschiedung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Eindämmung der Ableitung gefährlicher Stoffe am 8. Dezember 1975 durch den Umweltministerrat in Brüssel und das am 3. Dezember 1976 unterzeichnete Chemieübereinkommen der Rheinanliegerstaaten sind wesentliche Schritte zur Lösung dieses für den Schutz des Rheins vitaleren Problems. Nach dem Chemieübereinkommen dürfen gefährliche Stoffe nur nach vorheriger Genehmigung und unter Beachtung einheitlicher Auflagen in den Rhein abgeleitet werden. Für die Ableitung besonders schädlicher Stoffe einer sogenannten schwarzen Liste in die Flüsse des Rheineinzugsgebiets werden Emissionsgrenzwerte für Abwässer aus Industrie und Kommunen erarbeitet und strenge Reinigungsanforderungen nach dem Stand der Technik festgesetzt. Über die Ableitung von relativ weniger gefährlichen Stoffen einer sogenannten grauen Liste stellt jede Regierung innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens Programme zur Reduzierung der Belastung des Rheins auf, die vor ihrer Festlegung international zu harmonisieren sind. Das Chemieübereinkommen entspricht damit der Konzeption der genannten EG-Richtlinie zur Eindämmung der Ableitung gefährlicher Stoffe, so daß wirksame Maßnahmen zur Verringerung der chemischen Belastung des Rheins nach einheitlichen europäischen Anforderungen getroffen sind. Zu den positiven Auswirkungen des Chlorid-Übereinkommens auf das Grundwasservorkommen im Oberrheintal und auf den Zustand des Rheins habe ich in meiner Antwort auf Ihre erste Frage bereits hingewiesen. In einer ersten Stufe werden in Kürze 20 kg/s Chlorid-Ionen mit einem Kostenaufwand von 132 Millionen Francs in tiefe Speichergesteine verpreßt und damit täglich 1 730 Tonnen Chloride vom Rhein ferngehalten. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich mit 30 % an den Investitionskosten, weil Salzeinleitungen auf deutschem Gebiet nicht mit vergleichbarem finanziellen Aufwand verringert werden können. Über die technische Durchführung und Finanzierung der weiteren Stufen, die schließlich bis 1980 zu einer Verpressung von 60 kg/s Chlorid-Ionen führen werden, wird auf der Grundlage eines von Frankreich demnächst vorzulegenden Gesamtkonzeptes entschieden werden. Die Bundesregierung wird in Ergänzung zu diesen Regelungen im Rahmen des vorgesehenen Programms für Zukunftsinvestitionen in den Jahren 1977 bis 1980 in beachtlichem Umfang Mittel zur Sanierung des Rheins zur Verfügung stellen. In Fortsetzung des Sanierungsprogramms Rhein/Bodensee — die Bundesregierung hat in den letzten 5 Jahren hierfür 150 Millionen DM an Zuschüssen bereitgestellt — sollen erheblich höhere Bundesmittel als bisher für Abwasseranlagen bereitgestellt werden; die Förderung soll auch auf Schwerpunkte an den Nebenflüssen des Rheins ausgedehnt werden. Die Höhe der Bundeszuschüsse hängt noch von der angemessenen Beteiligung der Länder ab, mit denen Verhandlungen inzwischen aufgenommen wurden. Der Zustand des Rheins hat sich nach Inbetriebnahme einiger Kläranlagen-Großprojekte, wie dem der BASF und der Städte Düsseldorf, Köln, Koblenz und Mainz sowie der Emschermündungskläranlage, in mancher Hinsicht bereits verbessert. Die Bundesregierung sieht in dem Zusammenwirken einer verstärkten Förderung von Abwasseranlagen und den neuen nationalen Regelungen und internationalen Vereinbarungen eine echte Chance dafür, daß der Zustand des Rheins in absehbarer Zeit auch den Anforderungen aus der Sicht der Trinkwasserversorgung noch besser gerecht wird. Sie hofft, daß entsprechende Anstrengungen in gleichem Maß auch von den anderen Rheinanliegerstaaten unternommen werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 85 und 86) : Trifft es zu, daß im Spätsommer 1976 der Flugverkehr über dem Kernkraftwerk Biblis überprüft worden ist, und wenn ja, welches Ergebnis hatte diese Überprüfung? Sind der Bundesregierung von anderer Seite Mitteilungen über Überfliegungen des Kernkraftwerkes Biblis zugegangen, und entsprechen diese Meldungen den eigenen Feststellungen der Bundesregierung? Aufgrund einer Vereinbarung zwischen BMVg und BMI hat die Bundesluftwaffe einen Meßtrupp an den Standort Biblis entsandt, um dort in der Zeit vom 4. bis 29. Oktober 1976 mit entsprechendem technischen Gerät den Flugverkehr im Tiefflugbereich quantitativ zu erfassen und zu dokumentieren. Die Messungen hatten folgendes Ergebnis: Über das Kernkraftwerk selbst flogen 31 Luftfahrzeuge, davon 18 Strahlflugzeuge, 3 Militärhubschrauber sowie 10 Zivil- oder Polizei-Luftfahrzeuge. Weitere 46 Luftfahrzeuge flogen in einem Abstand bis zu 500 m am Kernkraftwerk vorbei, darunter 19 Strahlflugzeuge, 16 Propellerflugzeuge und 11 Hubschrauber. Darüber hinaus bis zu einem Halbmesser von 5 km wurden 203 Luftfahrzeuge (112 Strahlflugzeuge, 64 Propellermaschinen, 27 Hubschrauber) im Tiefflugbereich registriert (150 m— 450 m). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 891* Auch der Betreiber des Kernkraftwerks Biblis führt seit Mitte 1974 systematisch Beobachtungen des Flugverkehrs von schnellen Militärmaschinen über dieser Anlage durch. Die Angaben stimmen mit obengenannten nicht voll überein. Sie liegen z. Z. darüber. Dies ist auf die vom Betreiber angewandte Beobachtungsmethode zurückzuführen, die rein visueller Art ist und deshalb stark subjektiv bestimmt ist. Eine meßtechnische Überprüfung durch den Betreiber hat stattgefunden. Ungeachtet der geringen Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes auf vitale Stellen eines Kernkraftwerks ist der BMI mit dem BMVg in Verhandlungen über mögliche Maßnahmen zu einer effektiven Verringerung des militärischen Flugverkehrs bzw. einer Tiefflugsperre im Bereich des Kernkraftwerks Biblis. Er folgt dabei dem Grundsatz, daß ein wenn auch geringes Restrisiko nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Mittel weiter vermindert werden soll. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 87 und 88) : Teilt die Bundesregierung die vom Bundesarbeitsminister, Dr. Ehrenberg, in der Sendung „Im Brennpunkt" am 2. Februar 1977 geäußerte Ansicht, daß man in der Bundesrepublik Deutschland „aus schlechten Gründen" vor rd. 30 Jahren das Berufsbeamtentum „in die Verfassung dieses Landes geschrieben" hat, und geben die seit 1949 vorliegenden Erfahrungen nach Meinung der Bundesregierung Anlaß zu dieser negativen Beurteilung des Berufsbeamtentums? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit ihre auch in der Regierungserklärung zum Ausdruck gekommene Auffassung über das Berufsbeamtentum in der Offentlichkeit nicht unglaubwürdig wird, wenn in Einzelfällen ein Bundesminister eine abweichende Meinung äußert? Die Bundesregierung hat ihre Position in dieser wichtigen staatspolitischen Grundsatzfrage verbindlich festgelegt. So enthält das am 19. Mai 1976 beschlossene Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform die klare, jeden Zweifel ausschließende Feststellung, daß bei allen Reformmaßnahmen die verfassungsrechtlich gewährleistete gesetzliche Regelung, der Funktionsvorbehalt des Artikels 33 Abs. 4 GG und die inhaltliche Bindung des Beamtenrechts an die Grundsätze des Artikels 33 Abs. 5 GG unberührt bleiben. In der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976, die Grundlage der Regierungspolitik für die 8. Legislaturperiode ist, wird diese eindeutige Aussage, worauf Sie in Ihrer Frage auch hinweisen, ausdrücklich bekräftigt. Danach erfolgen Reformen des öffentlichen Dienstes im Rahmen des schon genannten Aktionsprogramms und auf den gesicherten Grundlagen der Verfassung. Zu diesen gesicherten Grundlagen gehört unstreitig insbesondere die verfassungsrechtlich garantierte Institution des Berufsbeamtentums. Herr Minister Ehrenberg hat seine Äußerung in einem Zusammenhang getan, der allein die mögliche Beteiligung der Beamten am allgemeinen Arbeitsplatzrisiko betraf. Er hat sich nicht etwa für die Abschaffung des Berufsbeamtentums ausgesprochen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 89): Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesinnenministers nach Einführung plebiszitärer Verfahren bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie über die Kernenergie, zu eigen (vgl. „Neue Westfälische", Ausgabe Bielefeld, vom 14. Februar 1977), wenn ja, warum ist dann eine so grundlegende Änderung des Grundgesetzes nicht im Entwurf eines Arbeitsprogramms des Bundesjustizministeriums für die 8. Wahlperiode enthalten? Prof. Maihofer hat sich in den Veranstaltungen, über die in dem von Ihnen zitierten Artikel berichtet worden ist, nicht für die Einführung plebiszitärer Verfahren ausgesprochen, die eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich machten. Ihm ging es im Gegenteil darum, deutlich zu machen, daß das Parlament als repräsentatives Verfassungsorgan mit dem höchsten Grad demokratischer Legitimation stärker in den Entscheidungsprozeß über grundlegende Fragen, etwa über die Wahl des Standortes von Kernkraftwerken, einbezogen werden sollte. Damit würde nicht nur größere Transparenz geschaffen, sondern zugleich die Legitimationsbasis für solche Entscheidungen verbreitert und die Funktion des Parlaments als des eigentlichen Integrationsfaktors im repräsentativen demokratischen System erweitert. Zum andern muß — auch dies war Gegenstand der Ausführungen von Prof. Maihofer — dafür gesorgt werden, daß bei der Entscheidung im Einzelfall die Interessen der Bürger durch frühzeitige Information und Beteiligung gewahrt werden. Dies kann durch verstärkte Bürgeranhörungen, aber auch, wo möglich und notwendig, durch eine Erweiterung bestehender Einspruchsmöglichkeiten geschehen. Für bestimmte Bereiche ist daher die Beteiligung von Verbänden in Verwaltungsverfahren und die Verbandsklage vorgesehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 90) : Welche gesetzgeberischen oder andere Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 13. Januar 1977, Az. IV E 497/76, daß die Mitwirkung der Ämter für Verfassungsschutz bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht Rechtens sei, in dem Bemühen ziehen, daß nur verfassungstreue Bewerber in den öffentlichen Dienst eingestellt werden? 892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Die Bundesregierung ist unterrichtet, daß das Land Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 13. Januar 1977 Berufung eingelegt hat, über die der Verwaltungsgerichtshof Kassel noch nicht entschieden hat. Bei diesem Verfahrensstand hält es die Bundesregierung nicht für angezeigt, zu der Auffassung des Gerichts erster Instanz ihrerseits öffentlich Stellung zu nehmen. Sie hält im gegenwärtigen Zeitpunkt gesetzgeberische Initiativen oder andere Maßnahmen nicht für veranlaßt. Der rechtskräftige Abschluß des Verwaltungsstreitverfahrens wird abzuwarten sein. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 91 und 92) : Welche Kernkraftkapazität soll in Remerschen bzw. Cattenom errichtet werden, und hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, welche Einwirkungen von diesen Kernkraftwerken auf die Bevölkerung im grenznahen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgehen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Kühlwasserkapazität, die sich bei Einhaltung deutscher Aufheizungsgrenzwerte für die Mosel ergeben und die Gefährdung im Zusammenhang mit dem Munitionsdepot in EftHellendorf? Was hat die Bundesregierung unternommen, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine Harmonisierung der Standorte für Kraftwerke, insbesondere für Kernkraftwerke, zu erlangen, und wie weit sind insbesondere die Verhandlungen mit Luxemburg bzw. Frankreich in dieser Richtung gediehen? Zu Frage A 91: Die vorgesehenen Ausbaukapazitäten betragen: — für Kernkraftwerk Remerschen (Luxemburg) zunächst 1 200 MWe (Endphase 2 400 MWe) — für Kernkraftwerk Cattenom (Frankreich) zunächst 2 X 900 MWe (Gesamtplanung 4 500 MWe) Hinsichtlich des Kernkraftwerks Remerschen hat die Regierung des Großherzogtums Luxemburg gegenüber der Bundesregierung verbindlich ihre Absicht erklärt, die für deutsche Kernkraftwerke geltenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Strahlenschutz und Umweltbelastung voll zu übernehmen. Sie hat der Bundesregierung alle Antragsunterlagen des Antragstellers und alle Gutachten zur Kenntnis gegeben. Es ist sichergestellt, daß die zu errichtende Anlage, die weitgehend baugleich mit dem deutschen Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ausgeführt wird, so ausgelegt ist, daß alle z. Z. in der Bundesrepublik in Betracht zu ziehenden Störfälle sicher beherrscht werden und daß alle sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen des Kraftwerks hinreichend gegen Einwirkungen von außen geschützt sind. Der Planungsstand der Anlage Cattenom läßt noch keine abschließende Aussage über diese Anlage zu. Die Bundesregierung wird über die französische Planung laufend im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes informiert. Insbesondere ist vorgesehen, wichtige Si- cherheitseigenschaften der Anlage und mögliche Beeinträchtigungen der Umgebung des Standorts im Vergleich mit deutschen Anlagen zu erörtern. Bei der Beurteilung der möglichen äußeren Einwirkungen auf Kernkraftwerke werden Munitionsdepots in der Umgebung des Standorts grundsätzlich sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Frankreich bei der Auslegung der Anlage berücksichtigt. Bezüglich der speziellen Gefährdung des Kernkraftwerkes Remerschen im Zusammenhang mit dem Munitionsdepot in Eft-Hellendorf werden die möglichen Einwirkungen auf die Anlage bei der Auslegung des Kraftwerkes berücksichtigt. Die Fragen der Aufwärmung der Mosel werden in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung behandelt. Die Beratungen über einen Wärmelastplan, der die Begrenzung der Wärmeeinleitungen zum Ziel hat, wie sie auch von deutscher Seite akzeptiert werden können, sind im Gange. Für die Kraftwerke Cattenom und Remerschen sind Kühltürme vorgesehen. Die großen Verdunstungsmengen durch den Betrieb der Naßkühltürme sind allerdings — gegenüber der Aufwärmung — wegen der geringen Wasserführung der Mosel das größere Problem. Durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch den im franz. Einzugsgebiet der Mosel geplanten Bau eines Wasserspeichers, muß eine ausreichende Wasserführung der Mosel auch zu Niedrigwasserzeiten gewährleistet werden. Zu Frage A 92: Die Bundesregierung erörtert seit längerer Zeit Standortfragen mit Nachbarstaaten in einer Reihe bi- und trilateraler Gremien: — Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission — Deutsch-Österreichische Raumordnungskommission — Deutsch-Schweizerische Raumordnungskommission — Commission Tripartite (Bundesrepublik Deutschland/Frankreich/Schweiz) — Mosel-Saar Kommission (Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg) — Internationale Kommission zur Reinhaltung des Rheins (Rheinanlieger) — Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen — Deutsch-Schweizerische Gespräche über Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes Neben den formalisierten Kontakten bestehen im Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Kontakte zu den zuständigen Behörden der Nachbarstaaten — Niederlande — Dänemark — Luxemburg Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 893* Bei allen Kontakten werden die betroffenen Behörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Die bestehenden Kontakte konnten zwar nach Lage der Dinge nicht mehr zu einer gemeinsamen Vorsorgeplanung von Standorten für Kernkraftwerke führen, jedoch werden Fragen von gemeinsamen Interessen aus den Bereichen Raumordnung, Umweltschutz, Sicherheit und Strahlenschutz erörtert und Abstimmungen bei Interessenkonflikten angestrebt. Bezüglich der Deutsch-Luxemburgischen Gemeinschaftsanlage Remerschen verweise ich auf die Beantwortung der Frage A 91. Bezüglich der Verhandlungen mit Frankreich fand anläßlich des deutsch-französischen Gipfelgesprächs ein Meinungsaustausch zwischen dem Bundeskanzler und dem französischen Staatspräsidenten und gleichzeitig auf der Ebene der Außenminister zur Frage der Standortplanung in grenznahem Raum statt. Dabei wurde beschlossen, künftig Fragen der Energie- und Standortplanung in einer zu schaffenden bilateralen Regierungskommission zu behandeln. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/129 Fragen A 93 und 94) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher bekanntgewordenen Ergebnisse der international geführten Forschungsarbeiten zur Frage der Schädlichkeit von Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) für die Ozonschicht der Erde, und teilt sie die in fast allen diesen Studien aufgezeigte Schlußfolgerung, daß die große Sorge um die FKW legitim ist und wegen deren für die gesamte Biosphäre bedrohlichen Schädlichkeit umgehend ernsthafte Maßnahmen gegen die Verwendung dieser Stoffe (z. B. bei Spraydosen, Kühlsystemen) ergriffen werden müssen? Ist die Bundesregierung bereit, national einen Plan zum schrittweisen Verbot der Verwendung von FKW zu erarbeiten und — um die Effektivität einer solchen Maßnahme überhaupt zu gewährleisten — auch international mit den uns z. B. in der EG, Nato, OECD verbundenen Ländern, auch im Rahmen der Vereinten Nationen, auf die sukzessive Beschränkung der Verwendung von FKW bis hin zu deren generellem Verbot hinzuwirken? Zu Frage A 93: Nach den heute vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht sowohl in den Vereinigten Staaten wie innerhalb der EG-Mitgliedsländer als den wichtigsten Hersteller- und Verbraucherländern von Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) Übereinstimmung darüber, daß die weitere Verwendung von FKW langfristig zu einer Schädigung der Ozonschicht führen kann. Zur Zeit wird davon ausgegangen, daß eine unveränderte FKW-Emission zu einer Ozon-Reduzierung von lediglich 0,07 % pro Jahr führen wird. Große Unsicherheiten bestehen jedoch noch über das genaue Ausmaß der Schädigung und über die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt. Zur Verminderung dieser Unsicherheiten wird voraussichtlich ein Zeitraum von etwa 2 Jahren benötigt, innerhalb dessen die notwendigen weiteren wissenschaftlichen Arbeiten durchgeführt werden sollen. Hieran wird sich auch die Bundesregierung beteiligen, die bereits 1975 ein umfangreiches Forschungsprogramm begonnen und bis 1979 ca. 5,5 Millionen DM hierfür ausgeben wird. Zur Koordinierung der internationalen Forschungsaktivitäten haben die Vereinten Nationen (UNEP) zu einem Expertentreffen in der Zeit vom 1. bis 9. März 1977 nach Washington eingeladen. Im Rahmen einer Besprechung von Sachverständigen bei der EG-Kommission herrschte in Übereinstimmung mit den Schlußfolgerungen in der Studie der National Academy of Science in Washington zu diesem Punkt die weit überwiegende Auffassung vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine überstürzenden Maßnahmen im Hinblick auf Verwendungsbeschränkungen für FKW in Spraydosen, Kühlsystemen usw. zu ergreifen. Vielmehr wird die weitere Marktentwicklung beobachtet. Dies zeigt, daß die Produktion an FKW 1974/1975 sowohl weltweit wie auch in der Bundesrepublik Deutschland um etwa 15 % zurückgegangen ist. Dies ist u. a. auf den vermehrten Einsatz von Ersatzprodukten (z. B. Pumpensprüher, Kohlendioxid) zurückzuführen. Zu Frage A 94: Da die Beeinflussung der Stratosphäre durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe mit ihren möglichen Folgewirkungen für die menschliche Gesundheit ein weltweites Problem darstellt, kann diesem auch nur durch weltweit koordinierte Maßnahmen begegnet werden. Daher haben die USA als größtes Hersteller- und Verbraucherland die übrigen Industrieländer, u. a. auch die Bundesrepublik Deutschland, für Ende April 1977 zu einer Konferenz eingeladen, bei der Notwendigkeiten und Möglichkeiten für Verwendungsbeschränkungen diskutiert werden sollen. Es wird dann gegebenenfalls Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel sein, einheitliche Vorschriften für alle Mitgliedsländer vorzubereiten. Hieran würde sich die Bundesregierung aktiv beteiligen. Die Bundesregierung ist in der günstigen Lage, in § 35 BImSchG eine Verordnungsermächtigung zu haben, auf deren Grundlage sofort eine Rechtsverordnung über das Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen erlassen werden könnte. Wenn es sich als notwendig erweisen sollte, wird die Bundesregierung nicht zögern, die Einschränkung des Verbrauchs von FKW oder ein Verbot ins Auge zu fassen. Darüber hinaus erwägen wir z. Z. im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft, das Verbraucherbewußtsein auf diesem Sektor z. B. durch besondere Kennzeichnung auf den Spraydosen zu wecken und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, festzustellen, welche Spraydosen mit umweltfreundlichen Ersatzstoffen arbeiten. Auch die Rückkehr zum Pumpensprüher könnte teilweise eine Alternative sein. Wie in einem Bericht der OECD vom 7. Februar 1977, den ich gerne zur Verfügung stellen werde, zu entnehmen ist, bestehen z. Z. in keinem OECD-Mitgliedsland Vorschriften über Verwendungsbeschränkungen. Die jüngste Pressemeldung über ein Spraydosenverbot im US-Bundesstaat Oregon 894• Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 konnte bisher nicht bestätigt werden. Ich bin jedoch gerne bereit, dieser Frage nachzugehen und Sie baldmöglichst über das Ergebnis meiner Bemühungen zu informieren. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 95) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einbeziehung von Behindertensportlern in den Kreis der Sportler, die mit dem Silbernen Lorbeerblatt ausgezeichnet werden können, eine gerechte Anerkennung von sportlichen Leistungen behinderter Mitbürger wäre, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenwirken mit dem Deutschen Sportbund und dem Deutschen Behindertensportverband den Herrn Bundespräsidenten zu ersuchen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß in Zukunft auch Behindertensportler mit dem Silbernen Lorbeerblatt ausgezeichnet werden können? Die Bundesregierung stellt derzeit Überlegungen für eine besondere Auszeichnung von Leistungen im Behindertensport an. Die beteiligten Sportverbände, der DSB und der Deutsche Behindertensportverband, haben sich allerdings dagegen ausgesprochen, das Silberne Lorbeerblatt als solche Auszeichnung auszugestalten. Die Verbände führen vor allem 2 Gründe an: a) Die unterschiedliche Zielsetzung der Auszeichnung von Sportlern allgemein und behinderten Sportlern: Das Silberne Lorbeerblatt dient zur Auszeichnung absoluter sportlicher Höchstleistungen. Besondere Leistungen von Behindertensportlern sollen — dem Zweck der Auszeichnung nach —im Grunde aber nicht wegen einer erbrachten Höchstleistung an sich, sondern wegen der auf hervorragende Weise dokumentierten Fähigkeit verliehen werden, körperliche Behinderungen zu überwinden. b) Es wäre bedenklich, wenn durch die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes ein breit wirkender Anreiz zu sportlichen Höchstleistungen von Behinderten entstehen würde, weil nicht auszuschließen ist, daß im Einzelfall das Streben nach einer besonderen sportlichen Leistung zur Steigerung von vorhandenen oder zu neuen körperlichen Behinderungen führt. Deshalb wird zu überlegen sein, ob für behinderte Sportler eine andere Form der Auszeichnung vorgesehen werden soll. Diese Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 96) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der insgesamt hohen Zahl neugebauter Sportstätten in der Bundesrepublik Deutschland der Schwerpunkt der Förderung in den nächsten Jahren vorwiegend in der Renovierung und dem Ausbau der vorhandenen Anlagen liegen muß, was vor allem auch für die Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen von großer Bedeutung ist, und ist die Bundesregierung bereit, die Bundesländer auf die Notwendigkeit von verstärkten Förderungsmaßnahmen zur Renovierung und zum Ausbau von Sportanlagen hinzuweisen und sich gegebenenfalls — auch unter Berücksichtigung der Bedeutung solcher Maßnahmen für das mittelständische Baugewerbe — an Förderungsmaßnahmen dieser Art zu beteiligen? Nach Artikel 30 des Grundgesetzes ist die Sportförderung und die Förderung des Sportstättenbaus grundsätzlich Angelegenheit der Länder. Für den Bund besteht lediglich in beschränktem Umfang eine Finanzierungskompetenz für den Sportstättenbau. Eine Zuständigkeit für den Bund besteht insbesondere — bei der Finanzierung von Sportanlagen für den Hochleistungssport — bei der Finanzierung von Sportstätten im Zonenrandgebiet. Daneben hat sich der Bund an der Finanzierung des allgemeinen Sportstättenbaues im Rahmen des sogenannten „Goldenen Plans" beteiligt. Dieser ist mit Ablauf des Jahres 1974 aufgrund der Vereinbarungen im Rahmen der Finanzreform im Jahre 1969 leider ausgelaufen. Die Bundesregierung kann Maßnahmen jetzt nur im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit für den Sportstättenbau treffen. Eine Beantwortung der Anfrage kann deshalb nur insoweit erfolgen, als eine Zuständigkeit des Bundes für den Bau von Sportstätten begründet ist. a) Im Bereich des Hochleistungssports hat die Bundesregierung die Errichtung von 26 Bundesleistungszentren finanziell gefördert. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß damit das Programm zur Errichtung von Bundesleistungszentren im wesentlichen abgeschlossen sei. Sie wird deshalb ihre Förderungsmaßnahmen in diesem Bereich auf Maßnahmen — der Bauunterhaltung — der Erweiterung — der Modernisierung von Bundesleistungszentren konzentrieren. b) Bei der Errichtung von Landesleistungszentren, d. h. von Sportanlagen für den Hochleistungssport auf regionaler Ebene, befindet sich die Bundesregierung derzeit in der Abstimmung mit den Ländern, in welchem Umfang Landesleistungszentren in den einzelnen Bundesländern noch errichtet werden sollen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Errichtung von Landesleistungszentren nur noch in beschränktem Umfang stattfinden solle. Eine pauschale Feststellung, daß der Bedarf von neuen Anlagen abgedeckt sei, kann nicht getroffen werden. So besteht beispielsweise ein erheblicher Bedarf nach wie vor im Bereich der Kunsteisanlagen (Eislauf, Eiskunstlauf). Es Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 895' wird die Bundesregierung auch weiterhin mit Zuschüssen an die Länder darauf einwirken, daß neue Anlagen entstehen. Da es sich in diesem Fall aber um Anlagen handelt, die überwiegend im Interesse der Länder errichtet werden, ist die Frage des Unterhalts und der Renovierung Angelegenheit der Länder bzw. der Gemeinden. c) Im Rahmen der Förderung des Hochleistungssports auf örtlicher Ebene (Ausbau von Stützpunkten) wird sich die Bundesregierung von Fall zu Fall am Ausbau vorhandener Sportanlagen beteiligen. d) Beim Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist der Bedarf neuer Sportanlagen noch nicht voll abgedeckt. Dies ergibt sich aus den jährlichen Anmeldungen der Zonenrandländer auf Zuteilung von Bundesmitteln zur Förderung des Sportstättenbaues im Zonenrandgebiet. Die Beteiligung des Bundes an Einrichtungen dieser Art beträgt in der Regel 20 Prozent der zuschußfähigen Kosten. Die Durchführung von Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen obliegt dem Eigentümer bzw. dem Träger der Anlagen. Aus den bereits dargestellten verfassungsrechtlichen Gründen vermag die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern eine Erklärung des des Inhalts nicht abzugeben, daß im Bereich des Sportstättenbaues der Renovierung vorhandener Anlagen gegenüber der Errichtung neuer Anlagen der Vorzug zu geben sei. Aus denselben Gründen kann die Bundesregierung auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Maßnahmen für das mittelständische Baugewerbe sich nicht an der Renovierung und am Ausbau von Sportanlagen für den Breitensport beteiligen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 97): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die nach § 36 a des Bundesbesoldungsgesetzes und der dazu ergangenen Rechtsverordnung vom 26. April 1972 zu zahlenden Entschädigung für Mehrarbeitsstunden dynamisiert und der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt werden soll, und wenn ja, wann ist mit der Änderung der Rechtsverordnung von seiten der Bundesregierung zu rechnen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Sätze der Mehrarbeitsvergütung für Beamte an die allgemeine Besoldungsentwicklung anzupassen sind. Der Entwurf einer Änderungsverordnung ist in Vorbereitung; er wird zusammen mit dem Entwurf eines Sechsten Besoldungserhöhungsgesetzes vorgelegt werden. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, daß die Änderungsverordnung der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Die Mehrheit der Länder hat sich in den letzten beiden Jahren aus finanziellen Gründen nicht in der Lage gesehen, den jeweiligen Anpassungsvorschlag des Bundes zu unterstützen. Die Bundesregierung rechnet jedoch damit, daß die Länder in diesem Jahr zu einer Anpassung bereit sind. Ein entsprechender Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder liegt bereits vor. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 98 und 99): Wessen Erkenntnisse legt das Bundesamt für Verfassungsschutz der Entscheidung zur Beobachtung bestimmter iranischer Studentengruppen in der Bundesrepublik zugrunde? Hält die Bundesregierung alle Aktivitäten des SAVAK in der Bundesrepublik Deutschland mit den Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung für vereinbar? Zu Frage A 98: Das Bundesamt für Verfassungsschutz legt der Beobachtung eigene Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende Bestrebungen zugrunde. Bezugs- und Anknüpfungspunkt dabei ist nicht eine mögliche Tätigkeit gegen den Iran, sondern sind allein Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Sicherheit des Bundes gerichtet sind. Zu Frage A 99: Ich habe bereits am 23. Juni 1976 in der 252. Sitzung des Deutschen Bundestages auf die Frage des Herrn Kollegen Coppik ausgeführt, daß sich im Bundesgebiet keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße gegen unsere Rechtsordnung durch Angehörige des iranischen Nachrichtendienstes ergeben haben, denen im einzelnen nachgegangen werden könnte. Sollten nachweislich Tätigkeiten festgestellt werden, die mit unserer Rechtsordnung unvereinbar sind oder die den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen, wird die Bundesregierung — wie in anderen Fällen geschehen — unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 100) : Sind der Bundesregierung beim Abschluß des Rheinabkommens über Maßnahmen zur Verringerung der Salzbelastung des Rheins (Chlorid-Übereinkommen) die Ergebnisse des geologischen Landesamts Baden-Württemberg bekannt gewesen, wonach das Grundwasserbecken am Oberrhein bereits heute so stark versalzen ist, daß das Wasser teilweise nicht mehr als Trinkwasser verwendet werden kann, und wenn ja, hält die Bundesregierung die Maßnahmen nach dem Chlorid-Übereinkommen für ausreichend, um eine weitere Versalzung des großen Trinkwasserreservoirs am Oberrhein abzuwenden? 896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Die Bundesregierung hat schon während der Verhandlungen über das Chloridübereinkommen im Rahmen der Internationalen Rheinschutzkommission stets darauf gedrungen, daß die von der französischen Kaliindustrie bei Fessenheim betriebenen Speicherbecken für Salzsole stillgelegt werden. Diese Becken wurden damals schon als Gefahr für das Grundwasser im Oberrheintal angesehen. Die Untersuchungsergebnisse des Geologischen Landesamtes Baden-Württemberg im Rahmen einer Arbeitsgruppe beim Europarat bestätigen diese Befürchtungen für eine örtlich begrenzte Grundwasserzone. Die Stillegung der undichten Solebecken und die von Frankreich im Chloridübereinkommen eingegangene Verpflichtung, in Stufen bis zu 60 kg Chloridionen je Sekunde in tiefe Speichergesteine einzubringen, dürfte die akute Gefährdung für das Grundwasser durch die französische Kaliindustrie beseitigen. Aus der Sicht der Bundesregierung sind die nach dem Chloridübereinkommen zu treffenden Maßnahmen ein ausreichender Schutz des großen Grundwasserkörpers im Oberrheingraben vor Versalzung. Auf die umfassende Darstellung der Gewässerschutzmaßnahmen im Rheineinzugsgebiet in der Antwort auf die Fragen des Herrn Kollegen Josten (A 83, 84) darf im übrigen hingewiesen werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 101) : Was hat die Bundesregierung gegen die Spionagetätigkeit des Prager Regimes auf deutschem Boden unternommen, und wird sie insbesondere diejenigen, die ihren diplomatischen Status dazu mißbraucht haben, unverzüglich ausweisen? Sie können versichert sein, daß die für die Spionageabwehr zuständigen Behörden Hinweisen auf Aktivitäten tschechoslowakischer Nachrichtendienste mit allen zu Gebote stehenden Mitteln und mit derselben Intensität nachgehen, wie bei der Bekämpfung der gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten oder auf ihrem Territorium unerlaubt unternommenen Tätigkeiten anderer gegnerischer und fremder Geheimdienste. Dies gilt auch für den in der Offentlichkeit bekanntgewordenen Bericht des tschechoslowakischen Journalisten Simko, auf die Sie sich offenbar beziehen wollen. Die Bundesregierung prüft alle in diesem Zusammenhang verfügbaren Informationen sehr sorgfältig. Sofern als Ergebnis dieser Prüfung festzustellen sein sollte, daß Mitarbeiter amtlicher Vertretungen anderer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland Tätigkeiten nachgehen, die mit ihrem Status nicht zu vereinbaren sind, wird die Bundesregierung hierauf in der gleichen Weise reagieren, wie sie frühere Bundesregierungen — auch von der CDU/CSU geführte — für angemessen und zweckmäßig gehalten haben. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 102 und 103) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung den Bund entgegen der in der Fachzeitschrift ,,atomwirtschaft" (Nr. 2 1977, Seite 65) geäußerten Ansicht nicht für verpflichtet hält, im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Wiederaufbereitungsanlage und der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Niedersachsen den Standort (Entsorgungsanlage) selbst zu bestimmen und die Genehmigung selbst oder durch eine Bundesanstalt zu beantragen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls den Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland über eine Bundesanstalt oder ein bundeseigenes Unternehmen selbst zu bestimmen und damit zu gewährleisten, daß die Bundesregierung voll in die Verantwortung für die Festlegung eines Standorts für das Entsorgungszentrum mit einbezogen wird? Zu Frage A 102: Bei der Verwirklichung des Entsorgungskonzeptes für Kernkraftwerke (Einrichtung eines Entsorgungszentrums) bestehen insbesondere für die Standortauswahl enge Verflechtungen zwischen der dem Bund als eigene Aufgabe obliegenden Sicherstellung der Endlagerung radioaktiver Abfälle, den vom betroffenen Lande im Wege der Bundesauftragsverwaltung durchzuführenden Genehmigungsverfahren (insbesondere für die Wiederaufarbeitungsanlage) und dem Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle sowie verschiedenen in landeseigener Verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben (insbesondere Fragen der Raumordnung, der regionalen Struktur, des Wasserhaushaltes und der Landschaftspflege). Dies erfordert ein enges kooperatives Vorgehen zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen; demgemäß ist ein einseitiges Handeln sowohl auf seiten des Bundes als auch auf seiten des Landes Niedersachsen ausgeschlossen. Die notwendigen Verwaltungsverfahren für einen unter Berücksichtigung der berührten Belange geeigneten Standort werden von der Industrie und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Braunschweig, durch die gesetzlich vorgesehenen Anträge eingeleitet, sobald die erforderlichen Klärungen abgeschlossen sind. Zu Frage A 103: Die Bundesregierung wird aufgrund ihrer energiepolitischen und atomrechtlichen Verantwortung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf eine baldige Klärung der Standortfrage hinwirken. Der Bund wird sich bei seinen Entscheidungen durch den Grundsatz leiten lassen, daß die Entsorgung in nationaler Verantwortung unter Wahrung der Unabhängigkeit der Bundesrepublik gelöst werden muß. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 104 und 105) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 897* Teilt die Bundesregierung die in der DFS-Sendung „Im Brennpunkt" am 2. Februar 1977 zum Ausdruck gekommene Meinung des Bundesministers Dr. Ehrenberg, daß die Beamten an dem Arbeitsmarktrisiko der gewerblichen Arbeitnehmer zu beteiligen seien, oder stimmt sie mit Bundesminister Dr. Maihofer überein, der bei den Beteiligungsgesprächen für die Besoldungsgespräche 1977 am 14. Februar eine Sonderbelastung der Beamten ablehnte, und womit begründet sie ihre Auffassung? Hält die Bundesregierung eine Sondersteuer oder einen Beitrag zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung, aus dem den Beamten keine Ansprüche gegen die Versicherungsträger erwachsen können, für zulässig? Es ist nicht möglich — dafür bitte ich um Ihr Verständnis —, zu dem grundsätzlichen verfassungsrechtlichen sowie beamten- und sozialpolitischen Thema Ihrer Fragen im Rahmen einer Fragestunde abschließend und mit der gebotenen Gründlichkeit Stellung zu nehmen. Ich muß mich daher auf den Hinweis beschränken, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für den Bereich der Sozialversicherung eine sachgerechte Verknüpfung zwischen den Begünstigungen und Belastungen bestehen muß. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Landeszentrale für politische Bildung eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Wo ist was" herausgegeben hat, in der die Bundesrepublik Deutschland nur mit der Abkürzung „BRD" genannt ist, während Staaten wie Dänemark, Polen und Ungarn mit dem vollen Namen abgedruckt sind und wenn ja, wird die Bundesregierung diesen Sachverhalt in den gemeinsamen Konferenzen mit den Ländern aufgreifen, um zu einer einheitlichen, dem Grundgesetz entsprechenden, Bezeichnung unseres Staates zu kommen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß zukünftig in allen amtlichen Verlautbarungen des Bundes und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer ganzen Bezeichnung erscheint oder höchstens mit der Abkürzung BR Deutschland? Zu Frage A 106: Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben sich bereits am 31. Mai 1974 dafür ausgesprochen, daß im amtlichen Sprachgebrauch für unseren Staat die volle Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwendet werden sollte. Darauf hat die Bundesregierung bei der Beantwortung von Bundestagsanfragen schon mehrfach hingewiesen. Im einzelnen nehme ich insbesondere auf die Antworten Bezug, die in den Stenographischen Berichten über die 165. und 177. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages (S. 11575 bzw. S. 12414 und 12415) und über die 12. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages (S. 553) abgedruckt sind. Dem Besprechungsergebnis vom 31. Mai 1974 im Landesbereich Geltung zu verschaffen, fällt in die Zuständigkeit und Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Zu Frage A 107: Für das Bundesministerium des Innern und seinen nachgeordneten Geschäftsbereich sind interne Anordnungen ergangen, vom Gebrauch der Abkürzung „BRD" abzusehen. Den anderen Bundesressorts hat mein Haus empfohlen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend zu verfahren. Im übrigen verweise ich auf die Antwort, die Herr Kollege Dr. Schmude in der Fragestunde des 7. Deutschen Bundestages am 11. Juni 1975 auf Ihre damalige Frage gegeben hat. Soweit in Sendungen der Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland das Kürzel „BRD" verwendet wird, sollte nicht übersehen werden, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des Bundes und der Länder in ihrer Programmgestaltung autonom und von staatlicher Einflußnahme freizuhalten sind. Das notwendige Korrelat dieser Autonomie der Rundfunkanstalten ist die Selbstverantwortung, die durch die Organe der Rundfunkanstalten wahrgenommen wird. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus und wird hierin durch zahlreiche Anfragen und Zuschriften bestärkt, daß die Praxis der staatlichen Organe, unseren Staat korrekt als „Bundesrepublik Deutschland" zu bezeichnen, auch hier wie in der Bevölkerung Auswirkungen zeigt. Ich darf hierzu auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen Nordlohne Bezug nehmen, die als Anlage 32 zum Stenographischen Bericht über die 12. Sitzung dieses Hohen Hauses am 4. Februar 1977 abgedruckt ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 108) : Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der ihr bisher vorliegenden Erfahrungen die Bedeutung und Wirkung der in den Gemeinden aufgestellten Mietpreisspiegel für die Mietenentwicklung in den Gemeinden, trifft es insbesondere zu, daß die Mietpreisspiegel vielfach wegen ihrer großen Spannweite nicht geeignet sind, den ihnen zugedachten gesetzlichen Zweck zu erfüllen, und daß sie daher auch nicht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als prozessuale Beweismittel anerkannt werden? Nach der Entschließung des 7. Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 1974 soll die Bundesregierung nach Ablauf von vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum den gesetzgebenden Körperschaften über die Auswirkungen dieses Gesetzes berichten. Die bisher vorliegenden Materialien — es handelt sich im wesentlichen um veröffentlichte gerichtliche Entscheidungen und juristische Abhandlungen — reichen nach Auffassung der Bundesregierung nicht aus, auch nur vorläufige Schlußfolgerungen zu ziehen. Wegen der Frage der Spannweite in Mietpreisspiegeln allgemein darf ich auf den Bericht der Bundesregierung vom Mai 1976 betreffend die Ermöglichung einer vermehrten Aufstellung von Mietspiegeln durch die Gemeinden — Bundestags-Drucksache 7/5160 — und die diesem Bericht beigefügten „Hinweise für die Aufstellung von Mietspiegeln" verweisen. In diesen Hinweisen ist im einzelnen 898e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 dargestellt, daß und warum die Mietangaben in Mietspiegeln gewisse Spannbreiten ausweisen müssen, wie die Spannbreiten zu wählen sind und welche Möglichkeiten bestehen, zu große Spannbreiten zu vermeiden und bei Verwendung solcher Spannbreiten durch zusätzliche Erläuterungen zum Mietspiegel dessen Anwendbarkeit zu erleichtern. Nach Auffassung der Bundesregierung ist bei Anwendung dieser Grundsätze die Aufstellung zweckentsprechender und geeigneter Mietspiegel gewährleistet. Enthält der Mietspiegel eine Mietpreisspanne, wird dadurch allerdings für den Vermieter die Begründungspflicht erweitert; er muß nämlich neben der Bezugnahme auf den Mietspiegel darlegen, inwieweit nach den tatsächlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung besonderer, im Grobraster des Mietspiegels nicht erfaßter Merkmale der von ihm konkret geforderte Betrag innerhalb der Spanne gerechtfertigt ist. Dazu wird er aber bei einer Aufstellung des Mietspiegels entsprechend den erwähnten Hinweisen aufgrund der dem Mietspiegel beigegebenen Erläuterungen in der Lage sein. Zur prozessualen Verwendung von Mietspiegeln ist darauf hinzuweisen, daß nach der gesetzlichen Ausgestaltung auch einem gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegel an sich keine Beweiskraft für die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zukommt. Die Richtigkeit insbesondere des Zahlenwerks oder einzelner Teile davon kann also von einer interessierten Partei bestritten werden. Daraus ergibt sich gegebenenfalls für das Gericht die Notwendigkeit, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu erheben. Diese Notwendigkeit kann sich natürlich auch ergeben, wenn zwischen den Parteien Streit über die Einordnung der Wohnung innerhalb der von der Tabelle ausgewiesenen Spannbre besteht. Der Wert der Miettabelle als solcher, deren Hauptzweck in der Ermöglichung und Erleichterung einer vorprozessualen Einigung der Mietvertragsparteien sowie für den Vermieter darüber hinaus in der Erleichterung der Begründungslast für sein Erhöhungsverlangen als Voraussetzung einer gerichtlichen Durchsetzung des Zustimmungsanspruchs besteht, wird dadurch nicht in Frage gestellt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 109 und 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Erwartungen des Rechtsausschusses bei der Verabschiedung des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erfüllt haben, daß auch öffentliche Versorgungsunternehmen bei der Gestaltung ihrer Rechtsnormen sich an den Kriterien des AGB zum Verbraucherschutz orientieren? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf öffentliche Versorgungsunternehmen in diesem Sinne einzuwirken? Der Bundesminister der Justiz hat anläßlich der Verkündung des AGB-Gesetzes am 15. Dezember 1976 die einzelnen Bundesminister sowie die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes schriftlich und unter Hinweis auf die jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen aufgefordert, sich in ihren Geschäftsbereichen für eine baldige Angleichung der von den öffentlichen Händen verwendeten AGB und sonstigen für öffentliche Leistungen an den Bürger maßgeblichen Bedingungen an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes einzusetzen. Dabei wurde u. a. auch auf Regelungen im Bereich der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas, im Bereich von Post und Bahn sowie auf Mustersatzungen der Gemeinden hingewiesen, die dem im AGB-Gesetz statuierten Grundsatz eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen Leistungsträger und Benutzer teilweise noch nicht entsprechen. Die Initiative des Bundesministers der Justiz, der in keiner der betreffenden Angelegenheiten selbst federführend ist, hat überwiegend ein positives Echo gefunden. So bereitet der Bundesminister für Wirtschaft schon seit einiger Zeit in Zusammenarbeit mit Vertretern der Verbraucher und der Energieversorgungswirtschaft eine Verordnung vor, durch die die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas den heutigen technischen und rechtlichen Gegebenheiten und insbesondere auch den Erfordernissen eines angemessenen Verbraucherschutzes angepaßt werden sollen. Ferner ist beabsichtigt, eine sich an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes anlehnende Regelung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme und Wasser ebenfalls im Verordnungswege innerhalb der durch das AGB-Gesetz gesetzten Dreijahresfrist (§ 28 Abs. 3) folgen zu lassen. Der Bundesminister des Innern hat die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer gebeten, die Anpassung der Mustersatzungen für die Gemeinden an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes als Beratungspunkt für die nächste Sitzung des Arbeitskreises III „Kommunale Angelegenheiten" vorzumerken. Eine Reihe weiterer Bundesministerien, die insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe von Leistungen mit vorformulierten Vergabebedingungen arbeiten, hat sich vorbehaltlos zur Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung ihrer Vergabebedingungen an die Standards des AGB-Gesetzes bereit erklärt. Auch der Deutsche Landkreistag hat dem Bundesminister der Justiz zugesagt, die Bestrebungen zur Angleichung der kommunalen Benutzungs- und Anschlußbedingungen an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes zu unterstützen. Insgesamt geben die bisherigen Reaktionen der vom Bundesminister der Justiz angesprochenen Stellen Anlaß zu der Hoffnung, daß öffentlich-rechtliche AGB in absehbarer Zeit mit den Maßstäben des AGB-Gesetzes in Einklang gebracht werden, soweit die Besonderheiten der betreffenden Leistungs- und Versorgungsverhältnisse dies ermöglichen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 899* Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 111 und 112) Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten aus, das Aufstellen von Spielautomaten in Spielhallen, Gaststätten usw. zu unterbinden, bei denen das Totfahren von Fußgängern mit dem Auto simuliert und als Spielerfolg gewertet wird („Menschen wie Hasen jagen und zur Strecke bringen") ? Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß Automaten dieser Art, die in den USA angeblich hohe Gewinne einspielen, in die Bundesrepublik eingeführt werden sollen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Das öffentliche Aufstellen von Spielautomaten, die das Überfahren von Fußgängern mit einem Auto zum Gegenstand des Spiels und Erfolges machen, wäre als eine Belästigung der Allgemeinheit anzusehen, die nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bedroht ist. Das Anbieten einer Spieleinrichtung, deren Regeln darin bestehen, daß simulierend „Menschen wie Hasen zu jagen und zur Strecke zu bringen sind", muß als eine „grob ungehörige Handlung" im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden. Wer das Leben des Menschen in dieser Weise auch nur zum Gegenstand des Spiels machen läßt, mißachtet Grundwerte der Gemeinschaftsordnung. Ein derartiges Verhalten ist auch, wie der genannte Tatbestand weiter voraussetzt, geeignet, die Allgemeinheit zu belästigen oder sogar zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß eine Spieleinrichtung der geschilderten Art von der Allgemeinheit als höchst abstößig, ja widerwärtig empfunden wird. Auch die Eignung einer Gefährdung der Allgemeinheit muß wohl bejaht werden, da das Angebot zu einer derartigen Spielbetätigung bei einzelnen Spielern eine versteckte Neigung erwecken oder fördern kann, sich auch im tatsächlichen Verkehrsgeschehen zumindest aggressiv zu verhalten. Schließlich ist auch die Eignung einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung zu bejahen. Ein Spiel, welches simulierend das Verbrechen zum Erfolg des Spieltriebes macht, widerspricht so sehr den Grundwerten der Gemeinschaftsordnung, daß das öffentliche Aufstellen solcher Einrichtungen diese Grundwerte geradezu öffentlich mißachtet. Im Rahmen der Gefahrenabwehr obliegt es den zuständigen Behörden, die Begehung von Straftaten und auch von Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Zwar steht die Entscheidung, ob der Tatbestand der Belästigung der Allgemeinheit verwirklicht ist, letztlich den Gerichten zu. Sollten sie den Tatbestand des § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten nicht als erfüllt ansehen, so könnte in dem Aufstellen derartiger Automaten zumindest ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des Polizeirechts gesehen werden, der die Ordnungsbehörden auf Grund der polizeilichen Generalklausel zum Einschreiten berechtigen würde. Nach herkömmlicher Definition umfaßt die öffentliche Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Beachtung nach der jeweils herrschenden Auffassung als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander der Menschen angesehen wird. Die Bundesregierung geht aus den dargelegten Gründen davon aus, daß die zuständigen Behörden einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung annehmen werden, falls derartige Spielautomaten öffentlich aufgestellt werden sollten. Anhaltspunkte dafür, daß derartige Automaten in der Bundesrepublik eingeführt werden sollen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Auskunft des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie ist auch dem Verband und seinen Mitgliedsfirmen nicht bekannt, daß derartige Spielautomaten in die Bundesrepublik eingeführt worden sind. Dabei kann nach Ansicht des Verbandes davon ausgegangen werden, daß eine solche Einfuhr dem Verband oder seinen Mitgliedsfirmen mit Sicherheit nicht verborgen geblieben wäre. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 113) : Inwieweit werden Strafvorschriften dadurch verletzt, daß zur Vorbereitung von Gewaltdemonstrationen entsprechende Anleitungen verbreitet, Geräte (z. B. sogenannte Krähenfüße, Aludrachen, Wurfhaken, Molotowcocktails) hergestellt sowie einige Personen für Gewalthandlungen (z. B. Schweißer, Angreifer) bestimmt werden, und gedenkt die Bundesregierung verneinendenfalls, alsbald Gesetzesentwürfe vorzulegen, die derartige Handlungen unter Strafe stellen? Ihre Frage, die die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen für gewalttätige Demonstrationen betrifft, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern wie folgt: 1. Das Strafgesetzbuch enthält eine Reihe von Vorschriften, die, je nach den Umständen des Einzelfalles, zur Anwendung kommen können: Nach der im vergangenen Jahr in das Strafgesetzbuch eingeführten Strafvorschrift des § 130 a ist die Anleitung zu den in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten Taten mit Strafe bedroht. Insbesondere ist an Anleitungen zu den in § 125 a StGB genannten besonders schweren Fällen des Landfriedensbruchs zu denken. Daneben bedroht das Waffengesetz die Anleitung zur Herstellung von Molotowcocktails mit Strafe. Keiner näheren Ausführung bedarf es, daß das Strafgesetzbuch außerdem die Aufforderung zu Straftaten sowie den Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen und die Verabredung zu einem Verbrechen mit Strafe bedroht. 2. Nach dem Waffengesetz ist die Herstellung von Stahlruten, Totschlägern, Schlagringen oder Molotowcocktails mit Strafe bedroht. Dem Herstellen stehen sonstige Vorbereitungshandlungen wie das Bearbeiten, Instandsetzen, Erwerben oder Besitzen gleich. 3. Der Umgang mit Krähenfüßen, Alu-Drachen oder Wurfhaken ist dann mit Strafe bedroht, wenn sie im Zusammenhang mit einem Straftatbestand 900* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 verwandt werden: In Frage kommen Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung. 4. Das Steigenlassen eines Drachens kann darüber hinaus den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr erfüllen, wenn die Sicherheit von Flugkörpern, z. B. von Hubschraubern, gefährdet wird. Weiter stellt das Steigenlassen über eine Höhe von 100 Metern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Luftverkehrsgesetz dar. Die Herstellung und der Besitz von Krähenfüßen sowie von Alu-Drachen und Wurfhaken sind nicht strafbar. Solche Handlungen können auch schwerlich mit Strafe bedroht werden. Bei den Alu-Drachen und Wurfhaken handelt es sich um Gegenstände, die ihrer Art nach für sportliche oder technische Zweck verwendet werden. Als Krähenfüße werden u. a. vorgefertigte Elemente zur Verbindung von Armierungsstahl verwendet. Sie sind unter der Bezeichnung „Krähenfüße" nicht eindeutig bestimmbar und deshalb einem Verbot nicht zugänglich. Hinzuweisen ist jedoch darauf, daß nach den Polizeigesetzen der Länder eine Sicherstellung im allgemeinen zulässig ist, wenn dies erforderlich ist, um eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, oder eine bereits eingetretene Störung zu beseitigen. Unter diesen Umständen hält die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen nicht für erforderlich. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 114) : Warum und in welcher Weise sollen entsprechend den Wünschen des polnischen Justizministers Professor Dr. Bafia Rechtsbestimmungen und juristische Interpretationen in der Bundesrepublik Deutschland „an den Buchstaben und den Geist des Vertrags vom 7. Dezember 1970" angepaßt werden? Die Frage bezieht sich offenbar auf eine Passage in der „Gemeinsamen Erklärung" vom 11. Februar 1977 anläßlich des Besuchs des Justizministers der Volksrepublik Polen, Professor Dr. Jerzy Bafia, in der Bundesrepublik Deutschland vom 7. bis 11. Februar 1977. Diese Passage lautet jedoch anders, als in der Frage unterstellt wird. Wörtlich lautet sie vielmehr wie folgt: Minister Prof. Dr. Bafia wies auf die Notwendigkeit hin, die Rechtsbestimmungen und juristische Interpretation an den Buchstaben und den Geist des Vertrages vom 7. Dezember 1970 anzupassen gemäß dem allgemein anerkannten Prinzip des übergeordneten Charakters des internationalen Rechtes und betonte die Bedeutung dieses Problems für den weiteren Fortschritt im Normalisierungsprozeß der gegenseitigen Beziehungen. Bundesminister Dr. Vogel unterstrich den Gedanken der Berücksichtigung international anerkannter Prinzipien, wie sie beispielsweise auch in der Schlußakte von Helsinki ihren Niederschlag gefunden haben, bei der nationalen Rechtssetzung und Rechtspraxis. Er wies darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland dabei an ihre Verfassung und die Gesamtheit ihrer vertraglichen Verpflichtungen gebunden sei. Wie sich aus dieser Formulierung ergibt, ist der in bezug genommene Passus als zusammenfassende Wiedergabe von Darlegungen von Minister Prof. Dr. Bafia ausgestaltet. Die in der Frage unterstellte Schlußfolgerung kann aus diesem Text nicht abgeleitet werden. Anschließend an die Auffassung von Minister Prof. Dr. Bafia ist die Auffassung von Bundesminister Dr. Vogel wiedergegeben, die ebenfalls ersichtlich als einseitige Darstellung ausgestaltet ist. Nichts gibt bei diesen Ausführungen den geringsten Anhalt für die in der Frage anklingende Unterstellung, Bundesminister Dr. Vogel könnte sich die in Rede stehende Auffassung des polnischen Justizministers etwa zu eigen gemacht haben. Das ist in der Tat auch nicht der Fall. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 115 und 116): Liegt der Antwort der Bundesregierung, wonach die Strafverfolgung namentlich bekannter Täter, denen mehrhundertfache Mordtaten an Deutschen nachgewiesen wurden und die sich im Jurisdiktionsbereich polnischer Gerichte befinden, „nicht sinnvoll sein dürfte", eine „sinnlose Sache" und „außenpolitisch nicht sinnvoll" sei (Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages S. 657), eine Feststellung zur tatsächlichen Lage in der Justiz und in der Außenpolitik der Volksrepublik Polen oder der Bundesrepublik Deutschland zugrunde, nach dem die Verfolgung von NS-Mordtaten keineswegs sinnlos ist? Welche Maßnahmen der Wiedergutmachung hält die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Artikels 103 des Strafgesetzbuches zu dem das Staatsoberhaupt des Vatikans, Paul VI., beleidigenden Artikel im Stern vom 10. Februar 1977 für angemessen, nachdem in diesem Artikel das Staatsoberhaupt einer in engem Vertragsverhältnis zu Deutschland stehenden Macht, deren moralische Bedeutung weltweit bekannt ist, in einer Weise behandelt wird, die an die Angriffe gegen das Papsttum und die katholische Kirche aus der Zeit des Nationalsozialismus erinnert? Zu Frage A 115: Meiner Antwort in der Fragestunde vom 10. Februar 1977 lag eine Feststellung über die Rechtslage in Polen zugrunde, die es entbehrlich erscheinen läßt, Untersuchungen über die Lage der polnischen Justiz oder der polnischen Außenpolitik anzustellen. Zu Frage A 116: Die Frage hebt offensichtlich auf Strafverfolgungsmaßnahmen ab, wenn von Maßnahmen der Wiedergutmachung gesprochen wird. Die Strafverfolgung nach § 103 des Strafgesetzbuches (Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts) setzt u. a. ein Strafverlangen der ausländischen Regierung voraus. Ein solches liegt bisher nicht vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 901* Für eine ebenfalls mögliche Strafverfolgung nach § 195 ff. StGB ist gleichfalls ein Strafantrag des Beleidigten erforderlich. Dieser ist bisher ebenfalls nicht gestellt worden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 121 und 122) : Wir beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsbedingungen — insbesondere für Formel-I-Veranstaltungen — auf dem Nürburgring und die damit verbundenen Voraussetzungen, daß diese Rennstrecke auch langfristig in die internationale Veranstaltungsreihe des Motorsports einbezogen bleibt? Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung dafür maßgebend, daß der Nürburgring auch nach den umfassenden Baumaßnahmen unter Sicherheitsaspekten immer wieder im Zentrum der Kritik von Rennsportlern und der Fachpresse steht, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Sicherheitsbedingungen des Nürburgrings sind den jeweils neuesten Forderungen der internationalen Sicherheitsorganisation (CSI) laufend angepaßt worden. Alle Maßnahmen haben dabei sowohl dem technischen Fortschritt der Rennfahrzeuge als auch der topographischen Lage des Nürburgrings unter anderem durch Verbreiterung der Strecke, durch Anlage von Sicherheitsstreifen, durch Fangzäune und Leitplanken Rechnung getragen. Die Standpunkte, die die Fachpresse sowie die Rennfahrer zum Nürburgring, insbesondere unter Sicherheitsaspekten, einnehmen, sind zwar unterschiedlich, aber überwiegend positiv. Negative Äußerungen aus dem Kreise der Veranstalter und Rennfahrer, die sich nicht mit der Formel I befassen, sind nicht bekannt. Maßgebend für die Kritik ist, daß hinsichtlich der angestrebten immer höheren Geschwindigkeiten der Nürburgring wegen seiner topographischen Gestaltung für Rennen der Formel I höhere Anforderungen an das fahrerische Können und insbesondere an die eingesetzten Fahrzeuge stellt als FlachKurz- und Rundstrecken. Die jeweilige Entscheidung, ob und wo der Große Preis in der Bundesrepublik Deutschland ausgetragen wird, hängt im übrigen allein davon ab, ob und zu welchen Bedingungen sich der hierfür allein zuständige Veranstalter AvD mit der Vereinigung der Konstrukteure und Fahrer einigt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen für 1977 steht — im Gegensatz zu den in letzter Zeit verbreiteten Pressemitteilungen — noch aus. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nothhelfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 123) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der deutschschweizerischen Vertragsverhandlungen über den Großflughafen Zürich/Kloten auch sicherzustellen, daß künftige Ausbaumaßnahmen dieses Flughafens von vornherein so durchgeführt werden, daß nicht schon von der Anlage der Start- und Landebahnen her der überwiegende Teil der Immissionen ins deutsche Grenzgebiet exportiert wird, und weiter sicherzustellen, daß die bereits bestehenden Nord-Süd-Pisten in Zukunft nicht so benutzt werden, daß zur Schonung des Großraums Zürich die deutsche Grenzbevölkerung weit mehr als flugtechnisch unbedingt notwendig belästigt wird? In den Gesprächen mit der schweizerischen Luftfahrtverwaltung über die Nutzung deutschen Luftraumes für die Abwicklung der An- und Abflüge des Flughafens Zürich-Kloten verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Beeinträchtigung der deutschen Bevölkerung im Raume Hochrhein/Südschwarzwald durch Fluglärm und Triebwerksabgase des Züricher Flugbetriebes auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 124 und 125): In welchem Umfang wurden seit 1969 von der Deutschen Bundesbahn und ihr zugeordneten Institutionen Verträge mit mittelständischen Brauereien durch Abschlüsse mit Großbrauereien ersetzt, bzw. bei neuen Geschäftsbeziehungen mittelständische Brauereien nicht berücksichtigt, und was hat die Bundesregierung getan bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um die Deutsche Bundesbahn zu einer Vergabepolitik zu veranlassen, die mit den Ausführungen des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung und sonstigen Bekundungen der Bundesregierung an die Adresse des Mittelstands übereinstimmt? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn ihre aus der allgemeinen Beförderungspflicht erwachsenden Verpflichtungen dadurch verletzt, daß sie Großbrauereien bevorzugt und mittelständische Brauereien mit der Begründung benachteiligt, sie müsse das größere Verkehrsaufkommen seitens der Großbrauereien honorieren, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um derartige Praktiken abzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Versicherungen, die sie im Zusammenhang mit der Benachteiligung der mittelständischen Brauereien durch die zentrale Beschaffungsorganisation für die Bundeswehrkantinen abgegeben hat? Die Deutsche Bundesbahn ist nach dem Willen der gesetzgebenden Körperschaften wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen. Angaben darüber, in welchem Umfang seit 1969 die Deutsche Bundesbahn Verträge mit mittelständischen Brauereien durch Abschlüsse mit Großbrauereien ersetzt hat, liegen mir nicht vor. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 126 und 127) : Wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob die Festsetzung der Immissionswerte bei der Regelung des Schallschutzes aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen einer Verordnung oder durch eine gesetzliche Regelung erfolgt? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Straßenbauvorhaben nicht durchgeführt oder begonnen werden konnten, weil eine Schallschutzregelung fehlt? 902* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Zu Frage A 126: Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung am 16. Dezember 1976 bekundet, daß die Bundesregierung ihre Arbeit auch auf die Bekämpfung des Verkehrslärms konzentrieren wird. Die zuständigen Ressorts prüfen z. Z. die Einzelheiten der notwendigen normativen Regelungen. Zu Frage A 127: Ja, dies ist der Bundesregierung bekannt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 128) : Muß aus der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage vom 4. Februar 1977 (Drucksache 8/86, Nr. 56) der Schluß gezogen werden, daß es die Bundesregierung ablehnt, dafür einzutreten, daß die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Schicksal der durch ihren Wahlkreis führenden Strecken der Deutschen Bundesbahn angehört werden, ehe die Staatssekretärskonferenz ihren endgültigen Entwurf für das künftige Streckennetz fertigstellt, oder welche Haltung nimmt die Bundesregierung verneinendenfalls in dieser Frage ein? Sobald konkrete Vorschläge zu einzelnen Strekkenabschnitten vorliegen, erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages selbstverständlich die entsprechenden Informationen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 129 und 130) : Welche technischen Ursachen sind dafür maßgebend, daß die Inbetriebnahme der Flugsicherungszentrale Eurocontrol in Karlsruhe verschoben wurde? Trifft eine Meldung der Tageszeitung „Die Welt" vom 18. Februar 1977, Seite 2, zu, daß wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesverteidigungsministerium über den zwischen sich kreuzenden Verkehrs- und Militärflugzeugen einzuhaltenden Sicherheitsabstand eventuell weitere Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Karlsruher Zentrale zu befürchten sind? Die technischen und betrieblichen Schwierigkeiten konnten in der Zwischenzeit behoben werden. Die Zentrale Karlsruhe ging in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 1977 in Betrieb. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 131 und 132): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Transport von Massengütern (z. B. von Kies oder Sand) stärker von der Straße auf die Schiene zu verlagern? Sind in der Vergangenheit entsprechende Versuche mit Containertransporten gemacht worden, wenn ja, welche Ergebnisse haben sie erbracht, und wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, bei bestimmten Großprojekten (z. B. Autobahn- oder Bundesfernstraßenbau) weitere Modellversuche mit Containertransport auf der Schiene zu finanzieren? Zu Frage A 131: Im Bundesfernstraßenbau werden für die Baustofftransporte in allen geeigneten Fällen die in Frage kommenden Transportarten (Straße bzw. Schiene) alternativ ausgeschrieben und dem Wettbewerb unterstellt. Einzelheiten hierzu sind im übrigen in einem Rundschreiben vom 21. Juni 1974 geregelt, das vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt wurde. Zu Frage A 132: Die Deutsche Bundesbahn führt derzeit Untersuchungen über die notwendig werdenden Investitionen für Umschlageinrichtung und Beschaffung offener Container durch. In diesem Rahmen laufen auch Gespräche mit den interessierten Verladern und Wirtschaftsverbänden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 164 und 165) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen Diplomaten und Auslandskorrespondenten zu treffen, die sich nach Angaben des nach England geflüchteten Mitglieds der tchechoslowakischen Botschaft in Bonn, Swetosar Simko, als Einrichter von Sabotagetrupps und anderer gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gerichteter Aktionen betätigen? Hält die Bundesregierung die Akkreditierung des Personals der tschechoslowakischen Botschaft in Bonn für tragbar, wenn sich nach Angaben des nach England geflüchteten Swetosar Simko 17 Mitglieder dieser Botschaft allein mit Spionage betätigen und der Chef dieser Botschaft, Jiri Götz, nach den Angaben Josef Froliks, eines ehemaligen Majors des Prager Geheimdienstes, selbst Mitglied dieses Geheimdienstes war bzw. ist? Zu Frage A 164: Wie ich bereits zur Frage des Herrn Kollegen Gerlach — Frage 101 — ausgeführt habe, prüft die Bundesregierung alle im Zusammenhang mit dem Bericht des tschechoslowakischen Journalisten Simko verfügbaren Informationen sehr sorgfältig. Sofern dabei festgestellt wird, daß Mitarbeiter amtlicher Vertretungen anderer Staaten im Bundesgebiet Tätigkeiten nachgehen, die mit ihrem Status nicht vereinbar sind, wird die Bundesregierung in der angemessenen Weise reagieren. Zu Frage A 165: Im Zusammenhang mit einem Bericht der Zeitung „Die Welt" vom 22. Juli 1976 hat die Bundesregierung am gleichen Tage durch einen Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärt, daß ihr keine Anhaltspunkte für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 903' Botschafters der CSSR in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Jiri Götz, vorliegen. Sie kann dies heute nur wiederholen. Zum ersten Teil der Frage darf ich auf meine Antwort auf die Frage Nr. 164 verweisen Anlage 54 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 3 und 4) : Trifft die Meldung des „Handelsblatts" vom 1. Februar 1977 zu, daß das Bundeskanzleramt, die niedersächsisdie Staatskanzlei und der Hauptvorstand der IG Chemie der Prognos AG ein Gutachten über die Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Lösung von Strukturkrisen in Auftrag gegeben hatten, und wenn ja, zu welchen Preisen und zu welchem Termin ist die Auftragsvergabe erfolgt? Seit wann ist es üblich, daß staatliche Stellen gemeinsam mit Gewerkschaften ein Gutachten bestellen, wie erfolgte im genannten Fall die Auftragserteilung, und welche Kosten sind bei den Beteiligten entstanden? Zu Frage B 3: Die Prognos AG, Basel hat im Auftrag des Bundeskanzleramtes, der Staatskanzlei Niedersachsen und des Hauptvorstandes der IG Chemie ein Gutachten mit folgendem Titel erstellt: Politische, soziale sowie wirtschaftliche Risiken und Chancen unterschiedlicher Steuerungsinstrumente zur Lösung der Probleme von Strukturkrisen und längerfristiger Arbeitslosigkeit. Das Gutachten ist seitens des Bundeskanzleramtes am 27. April 1976 in Auftrag gegeben worden. Die Gesamtkosten betrugen DM 240 000,—. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat — wie im übrigen auch Landesregierungen — bei gleichgerichteten Interessen des öfteren mit anderen Institutionen in Forschungsprojekten kooperiert. Ich verweise z. B. auf eine Studie über „Management-Politik in Europa", welche 1971 ebenfalls von der Prognos AG im Auftrag der Rudolf-Poensgen-Stiftung, der Fritz-Thyssen-Stiftung, des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundeskanzleramtes erarbeitet wurde. Angesichts der komplexen, staatliche und nichtstaatliche Institutionen betreffenden Fragestellung des von Ihnen angesprochenen Gutachtens hat sich die gemeinsame Auftragsvergabe als sinnvoll erwiesen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß eine gemeinsame Auftragsvergabe für den einzelnen Auftraggeber eine erhebliche Kostenersparnis bedeutet. Im konkreten Fall betrugen die anteiligen Kosten für das Bundeskanzleramt DM 90 000,—. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 20) : Wird die Bundesregierung den drei Schutzmächten empfehlen, im Falle von Verboten totalitärer Parteien oder von deren Veranstaltungen durch die Alliierte Kommandantur in Berlin den Gleichheitsgrundsatz zu beachten und keine Unterschiede zwischen Rechts- und Linkstotalitären zu machen? Die Frage des Verbots extremistischer Parteien in Berlin stellt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Vielmehr haben sich die drei Schutzmächte darauf beschränkt, jeweils bevorstehende Parteitagsveranstaltungen des Landesverbandes Berlin der NPD zu verbieten. Bei dem Verbot von Veranstaltungen extremistischer Parteien handeln die drei Westmächte in Berlin in Ausübung ihrer obersten Gewalt und innerhalb des ihnen ausschließlich vorbehaltenen Bereichs der Sicherheit. Anlage 56 Antwort des Parl .Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 21 und 22): Trifft es zu, daß das neue Waffenrecht dazu geführt oder mindestens nicht verhindert hat, daß die Zahl der nebenberuflichen Waffenhändler nicht unerheblich gewachsen ist? Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Gefahren durch den Waffenbesitz zahlreicher unausgebildeter Kleinhändler, und was beabsichtigt sie gegebenenfalls gegen solche Gefahren zu unternehmen? Es trifft nicht zu, daß das neue Waffenrecht dazu geführt hat, daß die Zahl der nebenberuflichen Waffenhändler nicht unerheblich gewachsen ist. Hierbei gehe ich davon aus, daß Ihre Frage Personen betrifft, die den Waffenhandel nicht gewerbsmäßig, sondern zu dem Zweck betreiben, aufgrund der Waffenhandelserlaubnis sich selbst oder einem begrenzten Personenkreis (z. B. Mitgliedern einer schießsportlichen oder jagdlichen Vereinigung) Schußwaffen oder Munition zu verschaffen. Nach mir vorliegenden Feststellungen der Industrie- und Handelskammern, die nach dem Waffenrecht für die Abnahme der Waffenhandelsprüfung zuständig sind, hat dieses Problem nach dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 1972 wegen der Verschärfung der Vorschriften über den privaten Erwerb von Schußwaffen und Munition zunächst eine gewisse Rolle gespielt; es hat inzwischen jedoch keine nennenswerte Bedeutung mehr. Dieses positive Ergebnis ist im wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen: 1. Die Prüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammern stellen bei der Prüfung zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel verhältnismäßig strenge Anforderungen an die Bewerber. Im Jahre 1976 haben 45 °/o, im Jahre 1975 sogar mehr als die Hälfte der Prüfungs- 904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 teilnehmer die Fachkundeprüfung nicht bestanden. 2. Die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Erlaubnisbehörden der Länder sind in Nr. 8.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ausdrücklich angewiesen worden, im Erlaubnisverfahren zu prüfen, ob der Antragsteller das Gewerbe, für das er die Erlaubnis beantragt, tatsächlich betreiben will. Diese Frage ist in der Regel zu verneinen, wenn der Antragsteller nicht über die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Betriebs- oder Geschäftsräume verfügt. Die im Waffengesetz für den Zugang zum Waffenhandel vorgesehenen persönlichen Anforderungen und die dem Waffenhändler auferlegten Pflichten für die Ausübung seines Gewerbes erscheinen ausreichend, um die Allgemeinheit vor den sich aus dem Waffenhandel ergebenden Gefahren zu schützen. Weitere Beschränkungen, die allein auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Waffenhändler abzielen, insbesondere eine Bedürfnisprüfung, wären mit Art. 12 des Grundgesetzes (Berufs- und Gewerbefreiheit) nicht vereinbar. Die zweite Frage geht davon aus, daß zahlreiche unausgebildete Kleinhändler — gemeint ist offensichtlich auf legalem Wege — in den Besitz von Schußwaffen gelangen. Dies ist jedoch bei Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften nicht möglich. Nach § 7 des Waffengesetzes darf die Erlaubnis zum Waffenhandel nur erteilt werden, wenn der Antragsteller und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen. Die Fachkunde für den Waffenhandel ist entweder durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder durch eine dreijährige praktische Tätigkeit oder Ausbildung im Handel mit Schußwaffen nachzuweisen. Bei Erfüllung dieser persönlichen Anforderungen sowie dem Vorhandensein der erforderlichen Geschäftsräume geht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber davon aus, daß für die Allgemeinheit aus dem Waffenbesitz auch von Kleinhändlern keine unzumutbaren Gefahren entstehen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß der Gesetzgeber bei Erlaß des Waffengesetzes das Erlöschen der vor dem 1. Januar 1973 erteilten Waffenherstellungs- und Waffenhandelserlaubnisse mit dem Ziel angeordnet hat, die Zuverlässigkeit und Fachkunde der Erlaubnisinhaber erneut zu überprüfen. Diese Überprüfung und die erforderliche Umstellung auf neue Erlaubnisse sind von den zuständigen Landesbehörden inzwischen vorgenommen worden. Dabei ist eine gewisse Anzahl von Erlaubnissen nicht wieder erneuert worden. Unter den dargelegten Umständen hält die Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen im Bereich des Waffenhandels für erforderlich. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 23 und 24): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der deutschsowjetischen Sportbeziehungen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um eine Ausweitung dieser Beziehungen zu erreichen? In welchem Umfang besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung bzw. Institutionen und Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland, die die Verwertung der Erfahrung und Erkenntnis der XX. Olympischen Spiele 1972 in München und Kiel bzw. eine Beteiligung deutscher Unternehmen an den Baumaßnahmen für die XXII. Olympischen Sommerspiele 1980 in Moskau und Tallinn zum Ziel haben? Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat mit der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 19. Mai 1973 ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen, in dem die Vertragsparteien vereinbarten, die Zusammenarbeit und den Austausch auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen zu ermutigen. Die Ausfüllung dieser Vereinbarung erfolgt durch die Organisationen des Sports in der UdSSR und in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sportbeziehungen zur Sowjetunion, die sich seither stetig und in beide Richtungen ausgewogen entwickelt haben, werden von der Bundesregierung positiv beurteilt. Der Deutsche Sportbund, dem genaue zahlenmäßige Angaben nicht zur Verfügung stehen, rechnet mit jährlich ca. 130 bis 160 Begegnungen auf dem gesamten Sportsektor. Als Anhaltspunkt kann dienen, daß die Deutsche Botschaft in Moskau 1973 1 003, 1974 1 401 und im Jahre 1975 1 290 sowjetischen Sportlern und Sportfunktionären Einreisesichtvermerke erteilt hat. Von 1973 bis 1976 förderte das Auswärtige Amt aus den Mitteln des Kulturfonds 38 bilaterale Sportveranstaltungen mit der Sowjetunion auf mittlerer und unterer Ebene, von denen 20 in der Bundesrepublik Deutschland und 18 in der Sowjetunion stattfanden. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt damit, wie auch der sowjetische Sportminister Pawlow während seines gerade zu Ende gegangenen sechstätigen Besuchs mehrfach erklärt hat, unter allen westlichen Ländern mit Abstand den ersten Platz im Sportverkehr mit der Sowjetunion ein. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die sportliche Zusammenarbeit mit der Sowjetunion in naher Zukunft noch erweitert werden kann. Nach dem Verlauf der Verhandlungen, die in der Zeit vom 23. Februar bis 1. März 1977 zwischen dem sowjetischen Sportminister und dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes in der Bundesrepublik Deutschland geführt wurden, kann nach Angaben des DSB erwartet werden, daß die jahrelangen Verhandlungen zum Abschluß einer Vereinbarung über die sportliche Zusammenarbeit zwischen den Organisationen des Sports bei der für Ende März 1977 in Moskau vorgesehenen nächsten Verhandlungsrunde durch die Unterzeichnung eines bereits ausgearbei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 905* teten Protokolls über die Aufstellung von Jahresplänen zu einem erfolgreichen Abschluß kommen. Die Bundesregierung wird die auf eine Ausweitung der deutschsowjetischen Sportbeziehungen gerichteten Bemühungen des Deutschen Sportbundes auch künftig voll unterstützen und zur Förderung der Sportbegegnungen besondere finanzielle Zuwendungen aus dem Kulturfonds des Auswärtigen Amtes zur Verfügung stellen. Zu Frage B 24: Bereits bei der im Jahre 1974 erfolgten Wahl Moskaus zum Austragungsort der XXII. Olympischen Spiele 1980 hat der Präsident des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland und ehemalige Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees, Herr Willi Daume, dem sowjetischen Sportminister Pawlow angeboten, die Erfahrungen und Erkenntnisse der Mitarbeiter des Organisationskomitees für die XX. Olympischen Spiele 1972 in München den Moskauer Organisatoren zugänglich zu machen und in jeder gewünschten Weise Beratung und personelle Hilfe bei der Planung und Organisation der Olympischen Spiele 1980 in Moskau zu gewähren. Aufgrund dieses Angebots hat sich inzwischen ein intensiver Erfahrungsaustausch auf verschiedenen Gebieten entwickelt. Die Bundesregierung gewährt dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland für die Finanzierung des Aufenthalts sowjetischer Delegationen in der Bundesrepublik Deutschland und zur Entsendung deutscher Fachleute in die Sowjetunion Mittel aus dem Kulturfonds des Auswärtigen Amtes. Informationsgespräche sind auch auf staatlicher Ebene mit Herren des Bundesministeriums des Innern und den zuständigen Stellen in Bayern, z. B. dem Polizeipräsidenten in München (Ordnungsbeauftragter bei den Olympischen Spielen 1972 in München) geführt worden. Darüber hinaus hat die deutsch-sowjetische Kornmission für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Juni 1975 beschlossen, Beauftragte für die deutsch-sowjetische Kooperation im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 1980 in Moskau einzusetzen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat Herrn Daume hierzu berufen. Von sowjetischer Seite ist der 1. Stellvertretende Vorsitzende des sowjetischen Organisationskomitees, Herr W. G. Smirnow, eingesetzt worden. Die Beauftragten sind inzwischen wiederholt zusammengetroffen. Sie haben u. a. die Beratung durch deutsche Fachleute auf den verschiedensten Gebieten vereinbart und die Beteiligung deutscher Unternehmen an mehreren Projekten in Moskau (Ausbau des Flughafens Scheremetjewo, Hotelbauten u. a.) eingeleitet. Die auch mit Großfirmen in Berlin (West) hergestellten Geschäftskontakte haben teilweise zu konkreten Firmengesprächen geführt, bei denen Aufträge in Aussicht stehen bzw. bereits Vorverträge abgeschlossen worden sind. Ein deutscher Sportartikelhersteller schloß inzwischen einen Vertrag als offizieller Ausrüster der Spiele. Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Verantwortlichen der Olympischen Spiele 1972 in München und den Moskauer Organisatoren für die Olympischen Spiele 1980 war auch Gesprächsthema bei dem Treffen des NOK-Präsidenten Daume mit dem sowjetischen Sportminister Pawlow anläßlich dessen Deutschland-Aufenthalts am 25. Februar 1977 in Dortmund. Nach einer Erklärung des NOK-Präsidenten Daume sind beide Seiten mit dieser Zusammenarbeit sehr zufrieden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 25) : Wie viele (absolut und prozentual) von den Ausländern, die 1976 über die Zonen- und Sektorengrenze ins Bundesgebiet gelangt sind, haben die Asylgewährung als politischer Flüchtling beantragt und erhalten, und wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß auf diese Weise Terroristen und Angehörige von Zusammenschlüssen ins Bundesgebiet gelangen, deren Tätigkeit gegen Verfassung und Strafgesetze gerichtet ist, bzw. wie begegnet sie dieser Gefahr? Im Jahre 1976 sind bei den Übergangsstellen an der Grenze zur DDR 752 833 ins Bundesgebiet einreisende Ausländer gezählt worden; dabei konnte nicht unterschieden werden, ob sie aus Berlin (West), Berlin (Ost) oder aus der DDR kamen. In Berlin (West) unterliegt der Verkehr über die Sektorengrenzen innerhalb Berlins aufgrund des Viermächte-Status Groß-Berlins keiner polizeilichen Kontrolle. Bei dieser Sachlage kann die Zahl der von Berlin (Ost) nach Berlin (West) reisenden Ausländer nicht genau erfaßt werden. Unter den 752 833 Ausländern waren 1976 — soweit festgestellt werden konnte — 3 847 Asylbewerber, was etwa 0,5 % entspricht. Die Zahl der abgeschlossenen Asylverfahren und damit die Zahl der Personen, die Asyl erhalten haben, kann ohne aufwendige und zeitraubende Erhebungen nicht festgestellt werden. Konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr, wie sie in der Fragestellung beschrieben ist, haben sich bisher jedenfalls nicht ergeben. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 26) : Ist die Bundesregierung bereit, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 in der Weise zu ändern, daß nach der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich vom 28. Oktober 1974 eine globale Umsiedlung der Ortschaft Niederbolheim erreicht werden kann? Die Frage, ob neben Beschränkungen der baulichen Nutzung und Aufwendungsersatz für baulichen Schallschutz auch Umsiedlungsmaßnahmen 906* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 im Fluglärmgesetz vorgesehen werden sollten, hat bei der Beratung des Gesetzes in den parlamentarischen Gremien eine wesentliche Rolle gespielt. Nach eingehender Erörterung hat der Gesetzgeber — nicht zuletzt im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen — davon abgesehen. Die Bundesregierung wird im Rahmen des Immissionsschutzberichts, der Ende dieses Jahres vorgelegt werden wird, über ihre Erfahrungen mit dem Fluglärmgesetz berichten. Sie wird in dem Bericht auch zu der Frage Stellung nehmen, ob das Fluglärmgesetz verbessert werden sollte. Sie wird dabei die Probleme, die sich für die Bewohner der Ortschaft Niederbolheim aus der erheblichen Belastung durch Fluglärm ergeben haben, in ihre Überlegungen einbeziehen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung der Inhalt einer vierteiligen Sendung des Staatlichen Tschechoslowakischen Fernsehens vom 6., 7., 8. und 9. Januar 1977 bekannt, in der u. a. offen eingestanden wird, daß sich ein Offizier der tschechoslowakischen Kontraspionage — die Skizze der Wohnung des für das ZDF arbeitenden Journalisten Vladimir Vesely beschaffen und — Kopien von in dieser Wohnung befindlichen Schriftstücken anfertigen und schicken ließ, und ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, gegen diesen Verstoß der Unverletzlichkeit der Wohnung und die Art der öffentlichen Darstellung etwas zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Tschechoslowakische Fernsehen eine Sendung zu diesem Thema ausgestrahlt hat. Der von Ihnen dargelegte Sachverhalt wird z. Z. von der zuständigen Polizeibehörde geprüft. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 28) : Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Verhandlungen mit der königlich niederländischen Regierung eine Übereinkunft darüber zu schließen, daß für die vielen auf niederländischem Hoheitsgebiet wohnenden deutschen Schulkinder wenigstens morgens und mittags der Grenzübergang „Kleine Wacht" — zwischen dem Ortsteil Aachen Vaalserquartier und der niederländischen Gemeinde Vaals — geöffnet wird, um den Kindern den erheblichen Umweg über die verkehrsgefährdete Bundesstraße zu ersparen? Die Bundesregierung hält es für zweckmäßig, daß die in der niederländischen Gemeinde Vaals wohnenden deutschen Schulkinder den Grenzübergang Kleine Wacht zum Besuch der im Ortsteil Aachen Vaalserquartier gelegenen Schule benutzen können. Sie wird mit den beteiligten Stellen, insbesondere der königlich niederländischen Regierung, in Verbindung treten, um alsbald die erforderliche Übereinkunft über die Modalitäten der Regelung für den Grenzübertritt herbeizuführen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 29 und 30): In welchem Umfang hat die Regelung in § 36 Abs. 3 und 4 der Bundeslaufbahnverordnung über die Berücksichtigung des Nachweises besonderer fachlicher Kenntnisse durch das Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie zu praktischen Ergebnissen geführt, und hält die Bundesregierung damit eine ausreichende Berücksichtigung der durch diese Form der freiwilligen Fortbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für gewährleistet? Bestehen Absprachen zwischen Bund und Ländern über ein gleichartiges Vorgehen in dieser Frage, oder in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, auf ein abgestimmtes Vorgehen hinzuwirken? Zu Frage B 29: Nach § 36 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sind Beamte, die ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Fortbildung nachweislich gesteigert haben, zu fördern; vor allem ist Ihnen nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, ihre Fachkenntnisse in höher bewerteten Dienstgeschäften anzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignung nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse wird in § 36 Abs. 4 BLV ausdrücklich das Diplom einer Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie genannt. Bei Beförderungen und bei der Zulassung zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist von der zuständigen Behörde im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Beamten zu entscheiden. Die laufbahnund damit besoldungsmäßige Förderung setzt mithin auch bei Inhabern des Diploms einer Wirtschafts-und Verwaltungsakademie eine gesteigerte Leistung und praktische Bewährung voraus. Der Umfang praktischer Ergebnisse der Regelungen in § 36 Abs. 3 und 4 BLV, fußend auf der Feststellung eines unmittelbaren Zusammenhanges zwischen Diplomerwerb und Verbesserung der laufbahnmäßigen Position, läßt sich deshalb in Zahlen nicht bestimmen. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß in zahlreichen Fällen Leistungssteigerungen von Beamten, die ein Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie erworben hatten, die obersten Dienstbehörden dazu veranlaßt haben, beim Bundespersonalausschuß Abkürzungen der in der BLV vorgeschriebenen sogenannten Mindestbewährungszeit vor der Verleihung herausgehobener Ämter zu beantragen. Der Bundespersonalausschuß hat solche Fortbildungsbemühungen in zahlreichen Einzelentscheidungen positiv gewürdigt. Die Bundesregierung hält die Regelungen des § 36 Abs. 3 und 4 BLV, die einen Anreiz für die berufliche Fortbildung der Beamten darstellen, für sach- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 907* gerecht. Die angemessene Berücksichtigung der durch die Fortbildung gesteigerten Qualifikation wird durch eine an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientierte Personalsteuerung gewährleistet. Zu Frage B 30: Besondere Absprachen zwischen dem Bund und den Ländern in dieser Frage sind nicht getroffen worden und auch nicht geboten. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Laufbahnrechts sind durch Fortbildung erreichte Qualifikationssteigerungen der Beamten stets im Rahmen fördernder Personalentscheidungen positiv zu würdigen. Diese Einzelfallentscheidungen entziehen sich einer generalisierenden Absprache. Das Laufbahnrecht der meisten Länder enthält im übrigen Regelungen, die denen des § 36 Abs. 3 und 4 BLV entsprechen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 31) : Welche Mittel stehen dem Technischen Hilfswerk 1977 voraussichtlich im einzelnen zur Verfügung, und ist damit zu rechnen, daß in den Jahren 1977 und 1978 eine finanzielle Besserstellung gegenüber den Jahren 1975 und 1976 erfolgt? Nach dem vom Bundeskabinett am 26. Januar 1977 verabschiedeten Haushaltsentwurf 1977 sind für das Technische Hilfswerk (THW) im Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung — insgesamt 19 710 000,— DM vorgesehen. Das ist gegenüber dem Haushaltsansatz für 1976 von 16 150 000,— DM eine Steigerung von 3 560 000,— DM oder rd. 22 %. Die Finanzplanung für 1978 sieht eine weitere Erhöhung der Haushaltsmittel um 1 370 000,— DM (= 7 %) auf 21 080 000,—DM vor und liegt damit rd. 30 °/o über dem Ansatz des Haushalts 1976. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (W adern) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 32 und 33) : Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dem Bau von Kernkraftwerken in Remerschen (Luxemburg) und Cattenom (Frankreich) an der deutsch-luxemburgischen bzw. deutschfranzösischen Grenze, und in welchem Umfang ist sie von den beteiligten Regierungen unterrichtet, und welche Folgerungen hat sie hieraus für die Standortplanung der Bundesrepublik Deutschland gezogen? Haben deutsche Staatsbürger im Fall der geplanten Kernkraftwerke in Remerschen bzw. Cattenom analog zum deutschen Recht die Möglichkeit einer Verwaltungsklage, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls Rechtshilfe diesen deutschen Staatsbürgern zu leisten? Zu Frage B 32: Die Bundesregierung hat in der Frage der Kernkraftwerke Remerschen und Cattenom engen Kontakt zu den luxemburgischen und französischen Behörden. Sie wirkt im Rahmen dieser Kontakte auf einen höchstmöglichen Sidierheitsstandard aller nahe der deutschen Grenze gelegenen Kernkraftwerke hin. Wie bereits in der Antwort auf Ihre Mündliche Frage A 91 für die Fragestunde am 2. März 1977 angeführt, wird die Anlage Remerschen voll den deutschen Sicherheits-, Strahlenschutz- und Umweltanforderungen entsprechen. Bezüglich des Kraftwerksprojekts Cattenom finden hierzu Beratungen im Rahmen der deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes (DFK) statt. Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes kann hier noch kein endgültiges Urteil gefällt werden. Die Bundesregierung wird jedoch auch hier ihre Möglichkeiten nutzen, um jede unzulässige Gefährdung der im grenznahen Raum lebenden deutschen Bevölkerung auszuschließen. Hinsichtlich der Folgerungen für die Standortplanung in der Bundesrepublik Deutschland an der Mosel wird die Vorbelastung der Umwelt durch die Anlagen Remerschen und Cattenom bei möglichen künftigen Projekten derart berücksichtigt werden, daß die in Deutschland festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Zu Frage B 33: Die Tatsache, daß sich Anlagen, die in einem Staat genehmigt werden, auch im Gebiet benachbarter Staaten auswirken können, hat zu Überlegungen geführt, wie der Rechtsschutz für die in dem Nachbarstaat betroffenen Personen gewährleistet werden kann. Das Problem stellt sich insbesondere bei Staaten, deren Rechtsordnungen vom sogenannten Territorialprinzip ausgehen, nach dem raumbezogene Verwaltungsmaßnahmen grundsätzlich nur innerhalb der Staatsgrenzen Rechtswirkungen entfalten, wie dies z. B. bei Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Über diese Problematik finden seit längerem internationale Erörterungen, insbesondere im Rahmen der OECD statt, deren Ziel die Vereinbarung zwischenstaatlicher Empfehlungen ist. Die Bundesregierung wird dabei alle Regelungen unterstützen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu einer Stärkung der Rechtsposition Deutscher führen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 34) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Reform des öffentlichen Dienstes die Bundeskantinenrichtlinie so zu ändern, daß die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die aus hygienischen Gründen in ihrer Arbeitskleidung keine Lokalitäten betreten dürfen, wie z. B. Kanalarbeiter, und deshalb keinen Zuschuß für warme Mahlzeiten erhalten, in Zukunft nicht mehr unterprivilegiert werden? 908* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Nach den Kantinenrichtlinien des Bundes können vollbeschäftigte Bundesbedienstete mit durchgehender Arbeitszeit an jedem Arbeitstag eine verbilligte Hauptmahlzeit erhalten. Die Berechtigung zur Teilnahme an dieser Hauptmahlzeit hat der Bedienstete gegenüber der Kantine durch Vorlage einer Essenmarke nachzuweisen. Entsprechendes gilt bei Einnahme einer Hauptmahlzeit in Vertragsgaststätten. Die Kantinenrichtlinien enthalten keinerlei Vorschriften, wonach dem von Ihnen genannten Personenkreis die Teilnahme am Kantinenessen untersagt ist. Soweit in der Praxis in Einzelfällen aus hygienischen oder anderen Gründen anders verfahren wird — mir sind solche Fälle nicht bekannt , sollten die zuständigen Dienststellen Möglichkeiten finden, auch diesen Bediensteten Gelegenheit zur Einnahme einer verbilligten Hauptmahlzeit zu geben. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 35) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Moratorium für Strukturverbesserung im öffentlichen Dienst zu modifizieren, und ist sie bereit, den Verbesserungen für den Polizeivollzugsdienst dabei eine besondere Priorität einzuräumen? Das auf zwei Jahre befristete sogenannte „Moratorium" der Regierungen in Bund und Ländern ist am 31. Dezember 1976 ausgelaufen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben vorgeschlagen, die Geltungsdauer des Moratoriums übergangsweise bis zum 30. April 1977 zu verlängern und während dieser Übergangsfrist eine neue Verabredung auszuarbeiten. Die Bundesregierung hat hierüber noch nicht entschieden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 36): Strebt die Bundesregierung weitergehende Schutzmaßnahmen an als sie im Rheinabkommen über Maßnahmen zur Verringerung des Salzaufkommens des Rheins (Chlorid-Abkommen) vorgesehen sind, um die, wie im Gutachten des Geologischen Landesamts Baden-Württemberg über die Versalzung des Grundwasserbekkens am Oberrhein festgestellte, Versalzung des Grundwassers und damit die Gefahr in der Trinkwasserversorgung zu verringern, und ist die Bundesregierung bereit, die Untersuchungsergebnisse des Geologischen Landesamts in der Commission Tripartie zur Sprache zu bringen? Ich darf Bezug nehmen auf die Beantwortung der beiden Mündlichen Fragen der Kollegen Josten (A 83/84) und Dr. Böhme (A 100) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. März 1977. Danach weist das Gutachten des Geologischen Landesamtes im Grundwasser des Oberrheingrabens örtlich stark erhöhte Chloridkonzentrationen nach. Die Ursache hierfür ist hauptsächlich in den von der französischen Kaliindustrie bei Fessenheim betriebenen undichten Pufferbecken für Salzsole zu sehen. Diese Becken sind inzwischen stillgelegt, nachdem die Bundesregierung schon während der Verhandlungen über das Chloridübereinkommen hierauf gedrängt hatte. Die Bundesregierung sieht in dem am 3. Dezember 1976 in Bonn unterzeichneten Chloridabkommen einen wichtigen Schritt zur Verringerung der Chlorid-Belastung des Rheins. Danach ist Frankreich verpflichtet, die Ableitung von Chlorid-Ionen in den Rhein bis zum 1. Januar 1980 schrittweise um 60 kg/s zu verringern. Die Salzsole wird in Speichergesteine in Tiefen von 1 500 bis 2 000 Metern verpreßt. Diese Maßnahmen dürften ausreichen, die akute Gefährdung für das Grundwasser durch die französische Kaliindustrie zu beseitigen und die Chlorid-Belastung des Rheins spürbar zu verringern. Da die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung sich schließlich auch weiterhin intensiv mit dem Schutz der Grundwasservorkommen am Oberrhein befassen wird, ist nicht beabsichtigt, diese Frage auch in der Kommission Tripartite zur Sprache zu bringen, die nachbarschaftliche Probleme nur insoweit behandelt, als sie von anderen kompetenten Institutionen nicht wahrgenommen werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 37, 38 und 39) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das niederländische Sozialministerium im Jahr 1974 eine Reichskommission für Sicherheitsfragen auf dem LNG-Sektor eingesetzt hat mit dem Auftrag, eine Risikoanalyse durchzuführen und die ihrerseits die TNO (Technische Naturwissenschaftliche Untersuchungen) mit der Erstellung einer Studie über die Entstehungsmöglichkeiten einer Gaswolke und die zu erwartenden Auswirkungen auf Industrie-und Hafengebiete sowie deren Bekämpfung beauftragte, die inzwischen abgeschlossen sein soll, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie zunutze machen? Welche Ergebnisse dieser Untersuchung sind der Bundesregierung inzwischen bekannt, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Ist die Bundesregierung in der Lage, mitzuteilen, wann der Abschlußbericht vorgelegt werden soll? Zu Frage B 37: Der Bundesregierung ist bekannt, daß das niederländische Institut TNO eine Studie über das genannte Thema in engem Kontakt mit ausländischen, auch deutschen Stellen (u. a. Physik. Technische Bundesanstalt) erstellt hat. Diese Studie ist von dem Institut allerdings erst vor wenigen Tagen dem Niederländischen Sozialministerium vorgelegt worden. Dieses wurde vom Bundesinnenministerium inzwischen um Übersendung einer Berichtsausfertitung gebeten. Sofern die Schlußfolgerungen in der Studie für eine Übernahme geeignet erscheinen, wird sich die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie zunutze machen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 909* Zu Frage B 38: Die bisher vorgelegten Zwischenberichte sind sehr allgemein und lassen konkrete Schlußfolgerungen noch nicht zu. Zu Frage B 39: Die Publikation des TNO-Berichts ist für das Jahr 1977 vorgesehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 43) : Welche seit dem 7. Dezember 1970 mit der Volksrepublik Polen getroffenen Vereinbarungen haben Bedeutung für den Verantwortungsbereich des Bundesjustizministers? Ihre Frage bezieht sich offenbar auf einen Passus der „Gemeinsamen Erklärung" vom 11. Februar 1977 (Bulletin S. 123 f.) anläßlich des Besuchs des Justizministers der Volksrepublik Polen, Professor Dr. Jerzy Bafia, in der Bundesrepublik Deutschland vom 7. bis 11. Februar 1977. Dieser Passus hat folgenden Wortlaut: „Beide Minister machten Ausführungen zu der Frage, welche Bedeutung der Vertrag vom 7. Dezember 1970 und die seitdem getroffenen Vereinbarungen für den Verantwortungsbereich der Justizminister besitzen." Dieses Zitat zeigt deutlich, daß die Frage den Teil der Erklärung, der sich auf die im Gefolge des Vertrages vom 7. Dezember 1970 abgeschlossenen Vereinbarungen 'bezieht, aus dem gedanklichen Zusammenhang herausnimmt. Mit den im Gefolge des Warschauer Vertrages geschlossenen Vereinbarungen sind erkennbar die deutsch-polnischen Vereinbarungen vom 9. Oktober 1975 gemeint. Das sind vor allem — das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung und die Vereinbarung über die pauschale Abgeltung von Rentenansprüchen sowie das Abkommen über die Gewährung eines Finanzkredits, — das Ausreiseprotokoll. Es bedarf wohl keiner näheren Ausführungen, daß diese in einem faktischen, politischen und auch rechtlichen Zusammenhang stehenden Vereinbarungen beispielsweise zu vermehrten Rechtshilfeersuchen und familienrechtlichen Fragestellungen führen, die den Verantwortungsbereich der Justizminister berühren. Schließlich darf ich auf die „Gemeinsame Erklärung" des Bundeskanzlers und des Ersten Sekretärs ,des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei vom 11. Juni 1976 (Bulletin S. 670) hinweisen, die eine Vielzahl zweiseitiger Vorhaben ankündigt, deren rechtliche Aspekte gegebenenfalls von den Justizministerien mitzuprüfen sind. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 44 und 45) : Gibt es beim Menschen Merkmale, die auf eine Tendenz zu Tötungsdelikten schließen lassen, ohne daß nach geltendem Recht durch Sicherungsverwahrung Vorsorge getroffen werden kann, und zu welchen Überlegungen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? Trifft es zu, daß die geltende Höchstgrenze der Verwahrungszeit in den meisten Fallen nicht ausreicht, um eine innere Wandlung des Delinquenten herbeizuführen, und zu welchen Überlegungen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? Zu Frage B 44: Es ist nur in einer begrenzten Zahl von Fällen möglich, bei einem Menschen eine Disposition festzustellen, die dafür spricht, daß er später ein Tötungsdelikt begehen wird. Diese Fälle sind im geltenden Recht berücksichtigt. Schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Täter können in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Straftäter, bei dem eine Disposition zu Tötungsdelikten erkennbar ist, untergebracht werden. Bei anderen gefährlichen Täter kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Sicherungsverwahrung kann — unter bestimmten weiteren Voraussetzungen — verhängt werden, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, für die Allgemeinheit gefährlich ist. Zu diesen Straftaten gehören auch die Tötungsdelikte. Eine Erweiterung der genannten Vorschriften auf andere Straftäter würde gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Schließlich darf die von Ihnen angeschnittene Problematik nicht nur unter strafrechtlichen Aspekten gesehen werden. So können beispielsweise Geisteskranke, die eine gegenwärtige Gefahr für andere Menschen darstellen — was bei einer Neigung zu Tötungsdelikten der Fall ist — nach Landesrecht untergebracht werden, auch wenn sie keine Straftaten begangen haben. Die Unterbringungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Ländern jeweils etwas anders gefaßt. Ihre Änderung wäre Sache des jeweiligen Landes. Zu Frage B 45: Ihre zweite Frage dürfte sich in erster Linie auf die Sicherungsverwahrung und auf den Strafvollzug beziehen. Die Dauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung darf 10 Jahre nicht übersteigen. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Beschränkung geben keinen Anlaß, gegenwärtig eine Änderung des Gesetzes vorzuschlagen. 910* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Ob es gelingt, einen Straftäter im Vollzug der Freiheitsstrafe zu befähigen, nach der Entlassung straffrei zu bleiben, hängt von zahlreichen Faktoren im Einzelfall ab, wie z. B. von der Persönlichkeit des Täters, seiner Einstellung zur Tat, seiner Einsichtsfähigkeit, seinen sozialen Bindungen und auch von den personellen und sonstigen Möglichkeiten der Vollzugsanstalt, dem einzelnen Gefangenen die notwendigen Hilfen zu geben. Nach den bisherigen Erfahrungen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die in den Strafnormen vorgesehenen Strafrahmen generell den Anforderungen der Resozialisierung nicht entsprächen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 46 und 47) : Hat der polnische Justizminister bei den Bonner Gesprächen die Änderung des Status der Vertriebenen auf Grund des Bundesvertriebenengesetzes der Bundesrepublik Deutschland gefordert (vgl. Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 12. Februar 1977), obwohl nach der UNO-Charta eine Gesetzgebung, die nicht gegen die Menschenrechte verstößt, „ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates" gehört, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dieser dann nach dem Völkerrecht vorliegenden Einmischung in die inneren Angelegenheiten zu begegnen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach 1945 vorgenommene Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit an deutsche Staatsangehörige in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf angebliche Forderung des polnischen Justizministers (vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 12. Februar 1977) ausdrücklich anzuerkennen, obwohl die Schranken des Völkerrechts die staatliche Freiheit bei der Verleihung der Staatsangehörigkeit durch eine Verwaltungsmacht eingrenzen, obwohl die Verleihung sehr oft unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang erfolgte (vgl. Dokumentation des Deutschen Roten Kreuzes „Gesucht wird...") und der Heimatstaat im Sinne des verfassungsmäßigen Schutzes deutscher Staatsangehöriger der Wirksamkeit solcher „Verleihungen" anzufechten hätte? Zu beiden Fragen ergibt sich die Antwort aus der gemeinsamen Erklärung, die nach dem Besuch des Justizministers der Volksrepublik Polen, Prof. Dr. Jerzy Bafia, in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht wurde (vgl. Bulletin vom 15. Februar 1977 Seite 123). Darin wird folgendes mitgeteilt: „Beide Minister machten Ausführungen zu der Frage, welche Bedeutung der Vertrag vom 7. Dezember 1970 und die seitdem getroffenen Vereinbarungen für den Verantwortungsbereich der Justizminister besitzen. Minister Prof. Dr. Bafia wies auf die Notwendigkeit hin, die Rechtsbestimmungen und juristische Interpretation an den Buchstaben und den Geist des Vertrages vom 7. Dezember 1970 anzupassen gemäß dem allgemein anerkannten Prinzip des übergeordneten Charakters des internationalen Rechtes und betonte die Bedeutung dieses Problems für den weiteren Fortschritt im Normalisierungsprozeß der gegenseitigen Beziehungen. Bundesminister Dr. Vogel unterstrich den Gedanken der Berücksichtigung international anerkannter Prinzipien, wie sie beispielsweise auch in der Schlußakte von Helsinki ihren Niederschlag gefunden haben, bei der nationalen Rechtssetzung und Rechtspraxis. Er wies darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland dabei an ihre Verfassung und die Gesamtheit ihrer vertraglichen Verpflichtungen gebunden sei." Ein nach Abschluß eines zwischenstaatlichen Gesprächs erarbeitetes Kommuniqué enthält eine Zusammenstellung der Punkte, die nach Auffassung der Gesprächspartner als wesentlich betrachtet werden. Ich sehe keinen Anlaß, dieser Darstellung der gemeinsamen Erklärung etwas hinzuzufügen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 48) : Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Berlin-Bindung bei Schiffsbauten, die nach den jetzigen Bestimmungen acht Jahre beträgt, in der Zukunft zu verändern, insbesondere zu verkürzen? Die Inanspruchnahme der 75 %igen Abschreibungsvergünstigung des § 14 BerlinFG und der Investitionszulagenbegünstigung des § 19 BerlinFG war ursprünglich für Schiffe wie für alle anderen beweglichen Anlagegüter davon abhängig, daß diese mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in einer Berliner Betriebsstätte verblieben. Diese dreijährige Berlin-Bindung hat sich jedoch für Schiffe als zu kurz herausgestellt, denn sie führte dazu, daß unter Ausnutzung dieser Vergünstigungen in einem nicht vertretbaren Ausmaß Binnenschiffe mit der Absicht angeschafft oder hergestellt wurden, sie nach Ablauf der dreijährigen Berlinbindung zur Erzielung einer besseren Rentabilität im übrigen Bundesgebiet und im EG-Raum einzusetzen. Dadurch drohten Überkapazitäten zu entstehen, die sich auf die gesamte deutsche Binnenschiffahrt nachteilig auswirken würden. Um dieser Gefahr zu begegnen, ist auf Vorschlag des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages die Mindestfrist für das Verbleiben von Schiffen in Berliner Betriebstätten durch das Steueränderungsgesetz 1973 vom 26. Juni 1973 (BGB1 I S. 676) auf acht Jahre verlängert worden (Vgl. hierzu den Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 zu Artikel 1 a Nummern 3 und 4 — Drucksache 7/592 —). Die Gründe für die Einführung einer Verbleibensfrist von acht Jahren für Schiffe gelten unverändert weiter. Die Bundesregierurng ist deshalb der Auffassung, daß eine Änderung, insbesondere eine Kürzung dieser Frist nicht in Betracht kommen kann. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 49) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 911* Wann beabsichtigt die Bundesregierung, Kraftfahrzeuge aus der DDR und den übrigen Ostblockstaaten bei Benutzung der Verkehrsstraßen der Bundesrepublik Deutschland der Kfz-Besteuerung zu unterwerfen? Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, werden bei vorübergehendem Aufenthalt im Bundesgebiet beim Grenzübergang zur Kraftfahrzeugsteuer herangezogen. Dies galt schon bisher auch für die Fahrzeuge aus Ostblockstaaten. Nur wenn ausländische Fahrzeuge über die DDR ins Bundesgebiet gelangten oder auf dem Rückweg aus dem Bundesgebiet über die DDR, wurde die Steuer nicht erhoben, weil die Grenzkontrollstellen an der Grenze zur DDR nicht zu Erhebung der Steuer befugt waren. Seit dem 1. Oktober 1976 werden aufgrund einer entsprechenden Regelung in der Verordnung vom 27. August 1976 zur Änderung d er Kraftfahrzeugsteuerdurchführungsverordnung (BGB1 I S. 2389) auch an der Grenze zur DDR ausländische Fahrzeuge — und mit ihnen Fahrzeuge aus den Ostblockstaaten — von den Grenzkontrollstellen zur Kraftfahrzeugsteuer herangezogen. Zur Einbeziehung der DDR-Fahrzeuge in die Besteuerung bedarf es eines Gesetzes. Die Frage ist im Rahmen einer von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereiteten größeren Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu entscheiden. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe müssen sowohl von der Konferenz der Landesfinanzminister als auch vom Bundeskabinett gebilligt werden. Ich bitte um Verständnis, daß ich diesen Entscheidungen nicht vorgreifen kann. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 50 und 51) : Hält der Bundesfinanzminister an seiner Entscheidung fest, die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung Saarbrücken der Oberfinanzdirektion Koblenz zu übertragen, und wenn ja, liegt dieser Entscheidung eine Prüfung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 30. April 1971 zugrunde, wonach Aufgaben der Bundesverwaltung nur aus Gründen der Verbesserung und Erleichterung ihres Vollzugs — demnach nicht aus fiskalischen Gründen wie Stelleneinsparungen etc. — einer anderen Oberfinanzdirektion übertragen werden können, und ist bei dieser Prüfung auch berücksichtigt worden, welche Schwierigkeiten aus der Auflösung der Bundesvermögensabteilung in Saarbrücken im Vollzuge derjenigen Aufgaben eintreten können, an denen die saarländische Landesregierung zu beteiligen ist? Hat der Bundesfinanzminister geprüft, ob eine gegebenenfalls durch Zusammenlegung von Abteilungen der Bundesfinanzverwaltung zu erwartende Straffung des Aufgabenvollzugs nicht auch durch Zusammenlegung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung mit der Bundesvermögensabteilung bei einer Oberfinanzdirektion erreicht werden kann, und wenn nein, hält es der Bundesfinanzminister nicht für zweckmäßig, einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes des Inhalts einzubringen, daß bei Bundesländern mit nur einer Oberfinanzdirektion die Zusammenlegung von Abteilungen der Bundesfinanzverwaltung innerhalb der Oberfinanzdirektion des jeweiligen Bundeslandes vorzusehen ist? Auf Ihre erste Frage teile ich Ihnen mit, daß der Bundesminister der Finanzen an seiner Absicht festhält, die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken der Oberfinanzdirektion Koblenz zu übertragen. Das Vorhaben muß nach den Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes noch mit der bereits unterrichteten Personalvertretung erörtert werden. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) wurden vor Einleitung des Vorhabens eingehend mit positivem Ergebnis geprüft. Die Beispiele bereits vollzogener Zusammenlegungen (Düsseldorf/Köln und Freiburg/Karlsruhe) haben gezeigt, daß der Vollzug der Aufgaben durch Bildung einer großen Bundesvermögensabteilung bei einer Oberfinanzdirektion wesentlich verbessert und erleichtert wird. Mit weniger Personal lassen sich die Funktionen der Bundesvermögensabteilung als Mittelinstanz sowohl gegenüber den Ministerien als auch gegenüber den nachgeordneten Behörden besser wahrnehmen. Dies wird insbesondere durch folgende Feststellungen belegt: — Grundsätzliche und allgemeine Angelegenheiten können in einer vereinigten Bundesvermögensabteilung für einen größeren Bereich und damit rationeller bearbeitet werden. — Es entfällt der Zwang, sehr unterschiedliche Aufgabengebiete bei einem Sachbearbeiter bzw. in einem Referat zusammenzufassen. - Durch eine Zusammenlegung wird die notwendige Flexibilität erreicht, um schwerpunktmäßig anfallende und meist eilige Aufgaben mit dem vorhandenen Personal kurzfristig erledigen sowie Personalausfälle ohne allzu große Schwierigkeiten auffangen zu können. — Eine vereinigte Bundesvermögensabteilung verfügt über einen größeren Spielraum beim Einsatz der Haushaltsmittel. Die Mittelbewirtschaftung wird dadurch einfacher. — Größere Abteilungen verfügen wegen ihres umfangreicheren nachgeordneten Bereichs über mehr Erfahrungen und einen besseren Überblick. Die Prüfung der Auswirkungen der Zusammenlegung auf die unmittelbaren dienstlichen Kontakte der Bundesvermögensabteilung in Saarbrücken zur saarländischen Landesregierung hat ergeben, daß keine Verschlechterung zu befürchten ist. Die dienstlichen Kontakte sind selten und lassen sich auch von der OFD Koblenz aus weiterführen. Für die Zusammenarbeit mit sonstigen Landesbehörden verbleibt als Ortsbehörde in Saarbrücken das Bundesvermögensamt. Ihre weitere Frage nach einer Straffung des Aufgabenvollzuges gegebenenfalls auch durch Zusammenlegung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung mit der Bundesvermögensabteilung bei einer Oberfinanzdirektion ist vom Gesetzgeber seinerzeit beim Erlaß des Finanzverwaltungsgesetzes geprüft und durch die Regelung des § 8 FVG mit der Bestätigung selbständiger Abteilungen negativ beantwortet worden. Eine Änderung dieser zuletzt durch das Finanzanpassungsgesetz vom 31. August 1971 (BGB1 I S. 390) neu gefaßten gesetzlichen Zuständigkeitsregelung ist auch aus heutiger Sicht nicht zweckmäßig, da die Aufgabenstruktur der beiden Dienstzweige der Bundesfinanzverwaltung zu unterschiedlich ist. Bei einer Zusammenfassung der Bundesab- 912* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 teilungen einer OFD würden die im Abschnitt I dieses Schreibens dargestellten Rationalisierungseffekte nicht eintreten. Während die Zollverwaltung hoheitlich oder ordnend im hergebrachten Sinne des Verwaltungsrechts tätig wird, unterliegt das Handeln der Bundesvermögensverwaltung fast ausschließlich privatrechtlichen Normen. Für die Fachbereiche der beiden Abteilungen ergeben sich demnach sehr wenig sachliche Berührungspunkte. Die Bediensteten der beiden Dienstzweige werden unterschiedlich ausgebildet und sind im jeweils anderen Fachbereich nicht ohne weiteres einsetzbar. Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte mithin nicht zu dem gewünschten Erfolg führen. Das Beispiel der Bundeswehrverwaltung, die ebenfalls nicht in jedem Bundesland eine Wehrbereichsverwaltung eingerichtet hat, zeigt darüber hinaus, daß die Organisation der Bundesverwaltung in der Mittelinstanz sich nicht notwendigerweise an der Zahl der vorhandenen Bundesländer ausrichten muß. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 52 und 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, bei einer Überforderung durch ertragsunabhängige Steuern biete sich das Instrument der Stundung oder des Erlasses an, um offensichtliche Unbilligkeiten im Einzelfall abzuwenden („Handelsblatt" vom 8. Februar 1977), und wird die Bundesregierung bejahendenfalls im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder dafür Sorge tragen, daß von diesem Instrument häufiger als bisher Gebrauch gemacht wird? Wieviel Fälle sind der Bundesregierung bisher bekanntgeworden, in denen Steuern gestundet oder erlassen worden sind, um eine Überforderung durch ertragsunabhängige Steuern abzuwenden? Zu Frage B 52: Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Stundung und den Erlaß von Steuern sind auch auf die ertragsunabhängigen Steuern anzuwenden. Billigkeitsmaßnahmen aus sachlichen Gründen kommen bei diesen Steuern jedoch grundsätzlich nicht schon dann in Betracht, wenn sie nicht mehr aus dem Ertrag des Vermögens bestritten werden können. Dies gilt z. B. für die Fälle, in denen Steuerpflichtige Bauerwartungsland horten oder über wertvolle Sammlungen von Gemälden oder anderen Kunstgegenständen verfügen. Andererseits sieht aber § 33 des Grundsteuergesetzes für bestimmte Grundstücke bei wesentlicher Ertragsminderung einen Erlaß der Steuer vor. Im übrigen sind Billigkeitsmaßnahmen aus sachlichen Gründen bei allen Steuern nur insoweit durch die Vorschriften der Abgabenordnung gedeckt, als nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber, hätte er die zu entscheidende Frage geregelt, sie im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte. Billigkeitsmaßnahmen wegen persönlicher Unbilligkeit dürften in der Regel bei den ertragsunabhängigen Steuern ausscheiden, weil davon ausgegangen werden kann, daß der Steuerpflichtige über entsprechendes Vermögen verfügt und ihm daher zuzumuten ist, die Mittel zur Bezahlung der Steuern aus dem Vermögen zu entnehmen oder durch Aufnahme eines Kredits zu beschaffen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn durch die Erhebung der Steuern die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wäre, indem ihm die Vermögenssubstanz entzogen wird, die er für seinen Lebensunterhalt oder für die Erhaltung eines Betriebes benötigt. Zu Frage B 53: Das Bundesfinanzministerium hat hinsichtlich der ertragsunabhängigen Steuern, die den Ländern bzw. den Gemeinde zufließen und daher nicht im Auftrag des Bundes verwaltet werden (Art. 108 Abs. 3 GG), kein Mitwirkungsrecht; es wird auch nicht bei Billigkeitsmaßnahmen eingeschaltet. Die Länder können allgemeine Weisungen über Billigkeitsmaßnahmen ohne Zustimmung des Bundesfinanzministers treffen. Fälle, in denen diese Steuern gestundet oder erlassen worden sind, sind der Bundesregierung daher nicht bekannt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die steuerfreien Sozialhilfeleistungen (einschließlich Mietbeihilfen, Krankenkassen-Beitrag und Beihilfen von Fall zu Fall), derzeit bei einem Alleinstehenden bis zu 809 DM monatlich, bei einem Verheirateten mit zwei Kindern bis zu 2036 DM monatlich betragen können und daß bei Bleichhohem Bruttolohn ein unverheirateter Arbeitnehmer monatlich über 70 DM, ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern monatlich fast 240 DM Lohnsteuer zu zahlen hat, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Steuerbelastung zu tun? Die Bundesregierung ist sich der von Ihnen angesprochenen Problematik bewußt. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 auf die Bedeutung der staatlichen Geldleistungen für die Einkommenslage der privaten Haushalte hingewiesen. Er hat angekündigt, daß eine Transfer-Enquête-Kommission den Einfluß staatlicher Transfereinkommen auf die insgesamt verfügbaren Einkommen verschiedener Haushalte ermitteln und Vorschläge zu einer sachgerechten Abstimmung zwischen staatlichen Geldleistungen und Belastungen mit Steuern und Abgaben machen soll. Die Einkommensteuerreform hat 1975 zu einer erheblichen Steuerentlastung gerade der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen geführt und damit die Problematik wesentlich abgemildert. Die Bundesregierung bereitet ein Steueränderungsgesetz 1977 vor, das in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wird. Es enthält weitere Steuerentlastungen, die auch den Arbeitnehmern zugute kommen werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 913* Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 55) : In welchem Umfang wird die Bundesregierung zur Belebung der Investitionstätigkeit im Bundesgebiet finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, und kann im westmittelfränkischen Raum damit gerechnet werden, daß derartige Mittel, insbesondere auch im Rahmen des Autobahnbaus, als Sonderleistungen des Bundes zur Verfügung gestellt werden? Das in Ihrer Anfrage offensichtlich angesprochene mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge („Programm für Zukunftsinvestitionen") wird voraussichtlich ein Gesamtvolumen von 10 bis 12 Milliarden DM umfassen; dies hat die Bundesregierung bereits mehrfach erkennen lassen. Im Hinblick auf die endgültige Aufnahme einzelner Projekte, das Volumen einzelner Programmpunkte, die regionale Streuung u. ä. können noch keine konkreten Angaben gemacht werden, da sich das Programm gegenwärtig im Stadium der Konkretisierung und der Festlegung sachlicher Prioritäten befindet. Ziel des Programms ist eine längerfristige Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sorgfältig vorbereitet und abgestimmt werden muß, da es zum Teil gemeinsam finanziert werden soll. Es handelt sich dabei im Verkehrsbereich im wesentlichen um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Bund wird mit den Länderwirtschafts- und -finanzministern am 4. März 1977 in Verhandlungen über die Programmpunkte eintreten, nachdem erste vorklärende Gespräche zwischen dem BMF/BMWi und den beteiligten Ressorts über die Vorschläge zur Aufstellung des Programms „Zukunftsinvestitionen" stattgefunden haben. Angesichts des Planungsstadiums und der noch offenen Probleme bitte ich daher um Ihr Verständnis, daß ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine detaillierteren Auskünfte geben kann. Sollten Sie nach Verabschiedung des Programms weitere Fragen haben, bin ich gerne zu ihrer Beantwortung bereit. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 56) : Gedenkt die Bundesregierung, unverzüglich und unbürokratisch Konjunkturförderungsmittel für solche Regionen bereitzustellen, die eine überdurchschnittliche hohe Arbeitslosenquote aufweisen, wie z. B. die Region Schweinfurt, wo die Quote laut einer Meldung des „Schweinfurter Tagblattes" vom 8. Februar 1977 bei 9,3 % liegt? Von seiten der Bundesregierung ist stets darauf hingewiesen worden, daß das „Programm für Zukunftsinvestitionen" auf eine längerfristige Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten, abzielt und somit kein Konjunkturprogramm darstellt, das nur auf kurzfristige Beschäftigungswirkungen hin angelegt ist. Gleichwohl ist bereits im „Jahreswirtschaftsbericht 1977 der Bundesregierung" zum Ausdruck gebracht worden, daß von dem mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge positive Wirkungen auf die künftige Beschäftigungsentwicklung erwartet werden. Insbesondere ist im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage beabsichtigt, bereits in der ersten Phase des Programms nachhaltige Auftrags- und Beschäftigungseffekte auszulösen. Da das Programm zum Teil von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam finanziert werden soll, sind u. a. Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften notwendig. Die dabei zu beachtenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen erfordern naturgemäß einen gewissen Zeitbedarf. Konkrete Angaben über Einzelprcjekte des Programms und ihre regionale Streuung können gegenwärtig noch nicht gemacht werden, da sich das Programm im Stadium der Konkretisierung und der Festlegung sachlicher Prioritäten befindet. Sollten Sie nach Verabschiedung des Programms weitere Fragen haben, bin ich gerne zu ihrer Beantwortung bereit. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 57): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Eingangsentlastung der Lohnsummensteuer, die in ihrer derzeitigen Form insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, Handwerk und sonstige Gewerbetreibende benachteiligt, derjenigen der Gewerbeertragsteuer anzugleichen? Die Bundesregierung teilt Ihre Ansicht, daß bei der Lohnsummensteuer entsprechend der Regelung bei der Gewerbeertragsteuer eine Eingangsentlastung vorgesehen werden sollte. Nach der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 ist im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 1978 auch eine Ermäßigung der Gewerbesteuerbelastung mit Schwerpunkt bei den ertragsunabhängigen Teilen dieser Steuer in Aussicht genommen. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes vor, wonach der geltende Freibetrag bei der Lohnsummensteuer in Höhe von 9 000 DM auf 60 000 DM angehoben werden soll. Die bisher auf 24 000 DM festgesetzte Höchstgrenze für die Inanspruchnahme des Freibetrags soll ersatzlos entfallen. Eine ähnliche Maßnahme ist bei der Gewerbekapitalsteuer geplant, wo die derzeitige Freigrenze von 6 000 DM in einen Freibetrag umgewandelt und auf 60 000 DM erhöht werden soll. Auch der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften bei der Gewerbeertragsteuer, der bereits mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 1975 von 7 200 DM auf 15 000 DM angehoben worden ist, soll nochmals, und zwar auf 24 000 DM, erhöht werden. Mit Rücksicht darauf sollen die Stufen mit ermäßigten Steuermeßzahlen künftig entfallen. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 16. März 1977 über die vorgesehenen Änderungen des Gewerbesteuergesetzes entscheiden. Die beabsichtigte Entlastung bei der Gewerbesteuer kann jedoch nicht für sich allein betrachtet werden. Sie ist nur bei einer gleichzeitigen Anhebung der Umsatzsteuersätze zu verwirklichen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 58) : Hält die Bundesregierung daran fest, daß die bei der Einkommen- und Lohnsteuer geltend zu machenden Pauschale für Pakete und Päckchen in die DDR und die Vertreibungsgebiete keine Höchstgrenze darstellen, sondern darüber hinaus ein einzelner Nachweis möglich ist (wenn der Betrag der Pauschale überschritten wird) und daß keine Prüfung der Bedürftigkeit des Empfängers vorgenommen wird? Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR, in Berlin (Ost) oder in den ost- und südosteuropäischen Vertreibungsgebieten werden als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen, höchstens jedoch 3 000 DM im Kalenderjahr, für jede unterhaltene Person einkommensmindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, von denen nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Einkommensteuer verwaltet wird, sind aus Vereinfachungsgründen pauschal für jedes versandte Paket ein Betrag von 30 DM und für jedes versandte Päckchen ein Betrag von 20 DM zugelassen worden. Erwachsen einem Steuerpflichtigen tatsächlich höhere Aufwendungen, die er nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kann, so kann er sie über die Pauschbeträge hinaus geltend machen. Nach Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 25. März 1966 — Bundessteuerbl. Teil III S. 534) entsprechen, ist die Bedürftigkeit der bezeichneten Personen nicht zu prüfen, es sei denn, daß der Unterhaltsempfänger Einkünfte in der Bundesrepublik hat. Anlage 81 Antwort des Pari. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 59): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die baden-württembergischen Hauptzollämter gemäß §§ 124 und 125 BO im Jahr 1976 für die Abfindungsbrennereien mit 3,8 v. H. den höchsten Ausbeutesatz für Kernobst in der Bundesrepublik Deutschland festgesetzt haben, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Höchstsatz gegenüber anderswo bis 2,0 v. H. (I 122 BO) herab festgelegten Sätzen, und welche Steuerbelastung haben die Stoffbesitzer in Baden-Württemberg 1977 zu erwarten? Es trifft zu, daß die Hauptzollämter in Baden-Württemberg für die Verarbeitung von Kernobst in Abfindungsbrennereien einen besonderen Ausbeutesatz von 3,8 1 Weingeist (1W) je 100 1 Maische festgesetzt haben. Die Festsetzung eines besonderen Ausbeutesatzes wurde erforderlich, weil die tatsächlich erzielten durchschnittlichen Ausbeuten beträchtlich über dem regelmäßigen Ausbeutesatz nach § 122 BO von 2 1W je 100 1 Maische lagen. Die Ausbeuteermittlungen für die Kernobsternten der Jahre 1970 bis 1975 haben ergeben, daß die Abfindungsbrennereien im Bundesgebiet bei der Verarbeitung von Kernobst und Kernobstmost eine Durchschnittsausbeute von 5,1 1W erzielen. Die in Baden-Württemberg erzielten Ausbeuten liegen dabei über dem Bundesdurchschnitt. Das Brennen unter Abfindung ist ein besonderes Verfahren der pauschalen Besteuerung, bei dem die Branntweinsteuer unter Verzicht auf den amtlichen Verschluß der Brennereianlage bereits vor Gewinnung des Branntweins aus der zur Verarbeitung angemeldeten Rohstoffmenge und den amtlichen Ausbeutesätzen berechnet wird. Die diesem System zugrunde liegenden amtlichen Ausbeutesätze müssen sich deshalb nach den tatsächlich erzielbaren Ausbeuten richten. Da Überausbeuten nicht zur Versteuerung herangezogen werden können, würden Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer bei einem zu niedrigen amtlichen Ausbeutesatz ungerechtfertigte zusätzliche Steuervorteile erzielen. Dies ist 1973 vom Bundesrechnungshof beanstandet worden. Nach den ersten, noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen liegt die tatsächliche Ausbeute bei der Verarbeitung von Kernobst und Kernobstmost der Ernte 1976 in Baden-Württemberg durchschnittlich bei 5,6 1W. Die endgültigen Ergebnisse der amtlichen Ausbeuteermittlungen werden im Mai 1977 vorliegen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 60 und 61): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse aus der deutschen Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung des Ölschiefers vor, die den Abbau vorhandener Ölschiefervorkommen, z. B. im Raum Braunschweig, möglich machen könnten, nachdem ähnliche Forschungen in den USA bisher zu keinem Ergebnis geführt haben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 915* Ist damit zu rechnen, daß auf Grund vorliegender Erkenntnisse die Planungen für die Infrastruktur dieses Raums abgeschlossen und mit den für erforderlich gehaltenen Baumaßnahmen begonnen wird? Zu Frage B 60: Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Energieforschungsprogramms seit 1957 Projekte der Ölschieferforschung in der Bundesrepublik. Die Zuschüsse beliefen sich bis Ende 1976 auf insgesamt 5,7 Millionen DM. Eines der größten Vorhaben ist das von den Braunschweigischen Kohlen-Bergwerken (BKB) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe durchgeführte Programm über die „wirtschaftliche Gewinnung und Verwertung von Posidonienschiefer des Untersuchungsgebietes Schandelah". Die bisherigen Forschungen haben ergeben: — Die Vorräte an Ölschiefer im Raum Schandelah betragen nach letzten Schätzungen 2 Milliarden t; die darin enthaltenen Ölvorräte belaufen sich auf rd. 100 Millionen t. Diese Vorräte sind damit um ca. 25 Millionen t größer als die Summe aller derzeit gewinnbaren Erdölreserven der Bundesrepublik Deutschland; ein Abbau der Vorkommen würde also die gewinnbaren Ölvorräte der Bundesrepublik mehr als verdoppeln. - In den Schiefern sind außerdem Wertmetalle (Vanadium, Molybdän, Kupfer, Kobalt, Nickel, Uran, Thorium, seltene Erden) von über 1 Million (Metallgehalt) enthalten; ihre Gewinnung kann zur Sicherung der Versorgung der Bundesrepublik mit mineralischen Rohstoffen beitragen. An der Extraktion der Wertmetalle wird gearbeitet. — Lagerstättenkundliche und bodenphysikalische Untersuchungen ergaben keine nachteiligen Fakten für eine Gewinnung der Schiefer im Tagebau. - Von hydrogeologischer Seite sind nach dem vorliegenden Kenntnisstand keine gravierenden Probleme für den Abbau und die Ablagerung der Rückstände zu erwarten. — Eine Rekultivierung abgebauter Flächen wirft keine fachlichen Probleme auf. — Der von der BKB in Zusammenarbeit mit der Veba-Chemie AG und der Lurgi durchgeführte erste Schwelversuch mit 20 t Ölschiefer verlief erfolgreich und erbrachte rd. 1 t staubarmes Ö1. — Außerdem zeichnen sich Möglichkeiten ab, die Rückstände aus der Schieferschwelung als Baumaterial zu nutzen, wie es bereits seit längerer Zeit in ähnlicher Weise in Dotternhausen (Baden-Württemberg) praktiziert wird. Aufgrund dieser Ergebnisse hält es die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen um die Energiesicherung und die Verringerung der Importabhängigkeit bei Erdöl für geboten, die Untersuchungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und technischen Realisierbarkeit des Vorhabens fortzusetzen. Sie wird hierin auch durch die in den USA erzielten Ergebnisse bestärkt: Dort werden zur Zeit 5 große Versuchsanlagen zur Verarbeitung von Ölschiefer betrieben, darunter eine von der staatlichen Energy Research and Development Administration (ERDA). Retortenversuche mit bis zu 1 000 t Ölschieferdurchsatz pro Tag sind erfolgreich abgeschlossen. Die Versuche lassen den Schluß zu, daß dort 01 aus Ölschiefer auf der Basis der derzeitigen Ölpreise wirtschaftlich gewonnen werden kann. Zu Frage B 61: Die Planung der Infrastruktur des angesprochenen Raumes fällt primär in die Zuständigkeit der niedersächsischen Landesregierung. Nach unseren Informationen sind die Probleme, die sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn nach Wolfsburg ergeben haben, soweit behoben, daß aus diesem Grunde der Durchführung dieses Vorhabens keine Hinderungsgründe entgegenstehen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort der niedersächsischen Landesregierung vom 6. Oktober 1976 (Landtags-Drucksache 1843) auf eine Anfrage des Abgeordneten Reinemann, die ich auszugsweise als Anlage beifüge. Anlage Auszug aus der Antwort der niedersächsischen Landesregierung vom 6. Oktober 1976 auf die Anfrage des Abgeordneten Reinemann (Landtags-Drucksache 1843) ... Nachdem die Braunschweigischen KohlenBergwerke als Konzessionsnehmer beim Bergamt einen entsprechenden Rahmenbetriebsplan vorgelegt haben, hat der Präsident des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig auf Anregung der Bergbehörde ein Raumordnungsverfahren gemäß § 14 NROG eingeleitet. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob die bergbaulichen Planungen mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung vereinbar sind. Dabei werden auch die planerischen Belange der umliegenden Gemeinden berücksichtigt werden. Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse hat es den Anschein, daß der Abbau des Vorkommens mit den Planungen der Gemeinde Lehre in Einklang gebracht werden kann. ... Nach Auffassung der Landesregierung muß zunächst das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens abgewartet werden, weil gerade dieses Verfahren dazu berufen ist, die raumbeanspruchenden Planungen aufeinander abzustimmen. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, daß dem Vorkommen im Hinblick auf sein Ölinhalt auf längere Sicht nicht nur regionale Bedeutung beizumessen ist . . . Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 66 und 67): 916* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Über wieviel Arbeitsplätze verfügt die Kernkraftwerke bauende Industrie in der Bundesrepublik Deutschland für Inlands- und Auslandsaufträge einschließlich der Arbeitsplätze bei den Vorlieferanten? In welcher Weise würde sich nach Meinung der Bundesregierung ein — wenn auch nur vorübergehender — Baustopp für Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland auf die Exportchancen der deutschen Kernkraftwerkshersteller auswirken? Zu Frage B 66: Nach einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin, von Mitte 1976 werden in der Kernkraftwerke bauenden Industrie gegenwärtig fast 20 000 Erwerbstätige unmittelbar beschäftigt. Die Zahl der Personen, die in den Sektoren mit direkten Vorleistungen beschäftigt sind, wird auf über 30 000 und in den Wirtschaftszweigen, die indirekt vom Kernkraftwerksbau abhängig sind, auf weitere fast 30 000 geschätzt. Werden die im privaten Verbrauch zusätzlich induzierten Effekte mit berücksichtigt, so dürfte der Beschäftigungseffekt insgesamt gegenwärtig etwa 115 000 bis 120 000 Personen umfassen. Der Brennstoffkreislauf ist bei dieser Betrachtung nicht mit einbezogen (nach Angaben der Industrie etwa 5 000 Personen). Zu Frage B 67: Ein Baustopp für Kernkraftwerke kann zur Freisetzung und Abwanderung von zum Teil hochqualifizierten Kräften und zu einer Beeinträchtigung der Weiterentwicklung der Kernkraftwerkstechnik führen. Mit zunehmender Dauer eines Baustopps würde der im Exportgeschäft wichtige Bezug auf InlandReferenzanlagen immer weniger dem Stand der internationalen Technik entsprechen. Im übrigen ist nicht auszuschließen, daß auch ein nur vorübergehender Baustopp für Kernkraftwerke von Exportkunden zum Anlaß genommen wird, um Zweifel an der Bonität der angebotenen Kernkraftwerkstechnik zu hegen. Die Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland beheimateten Kernkraftwerksindustrie ist offensichtlich. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 73): Welche forschungs-, wirtschafts- und finanzpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der vom französischen Petroleuminstitut ausgearbeiteten zweibändigen Studie The World Market for Offshore Mobile Drilling Rigs — the present position and prospects, 1978-1985", die eine Analyse des kurzfristigen und langfristigen Bedarfs der verschiedenen Bohrinseltypen in den einzelnen geographischen Lagen enthält? Die von Ihnen genannte Studie ist eine von vielen Studien, die gegenwärtig weltweit zu diesem Fragenkreis erstellt werden. Ihre Ergebnisse sind in erster Linie für die deutsche meerestechnische Industrie sowie für die Rohöl- und Gaswirtschaft von Interesse. Die Studie ist im Industriebereich bekannt. Eine Ausrichtung der im Rahmen des Gesamtprogramms Meeresforschung und Meerestechnik geförderten Entwicklungsarbeiten, zu denen auch schwimmende Bohreinrichtungen gehören, an den Markterfordernisse ist vorgenommen; hierbei bestehen insbesondere laufende Kontakte zur Deutschen Erdölversorgungsgesellschaft mbH — DEMINEX, die bekanntlich zahlreiche Offshore-Aktivitäten hat. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß die deutschen Belange berücksichtigt werden. Anlage 85 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 76) : Trifft es zu, daß französische Exportfirmen die Lieferung von 75 000 Tonnen Butter in die Sowjetunion vorbereiten, was die europäischen Steuerzahler zusätzliche 450 Millionen DM Exportsubventionen kosten würde, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung dagegen unternommen. Vorab möchte ich darauf hinweisen, daß die Kompetenz der Verwaltung des Marktes und damit für die Festsetzung der Erstattung bei der EG-Kommission liegt. Deshalb hat die Bundesregierung, als in der vorletzten Februarwoche bekannt wurde, daß in der Gemeinschaft ansässige Exporteure über die Ausfuhr größerer Mengen Butter (etwa 75 000 t) in Drittländer verhandelt haben, unverzüglich fernmündlich Kontakte mit Kommissar Gundelach aufgenommen. Dabei ist er gebeten worden, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, daß vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Angelegenheit beraten worden ist. Ein Fernschreiben mit gleicher Zielrichtung habe ich am 18. Februar 1977 an Kommissar Gundelach abgesandt. Am 24. Februar hat der Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung der Marktdirektoren die Kommission aufgefordert, wegen der politischen Bedeutung eines Exports in dieser Größenordnung eine Erörterung im Rat herbeizuführen und bis dahin die Exporterstattungen auszusetzen. Die Kommission hat daraufhin die Vorfixierungsmöglichkeiten für Exporterstattungen bei Butter für die Zeit vom 28. Februar bis 2. März 1977 einschließlich ausgesetzt, um Zeit für weitere Überlegungen zu gewinnen. Inzwischen hat sich herausgestellt, was der Bundesregierung noch nicht bekannt war, daß bereits in der Vorwoche, das heißt vor Aussetzung der Vorausfixierung, 36 000 t Butter für die Ausfuhr in dritte Länder vorausfixiert worden waren. Die Kommission hatte in den zwischenzeitlich erfolgten Verhandlungen zugesagt, geeignete Anschlußregelungen zu ergreifen. Sie berät heute darüber. Neben dieser Sachverhaltsdarstellung darf ich auf folgendes Grundsätzliche hinweisen: Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß bei der derzeitigen Situation auf dem Butter- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 917* markt auch in Zukunft Exporte zu Weltmarktkonditionen erforderlich sein werden. Sie berücksichtigt dabei auch, daß verschiedene Länder in der Gemeinschaft zu den klassischen Exportländern für Milchprodukte gehören, denen dieser Export aus Gründen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und aus Gründen ihrer Zahlungsbilanz nicht verwehrt werden kann. Dieser Sachverhalt hat seinen Niederschlag auch im geltenden Gemeinschaftsrecht gefunden. Die Bundesregierung hat aber kein Verständnis dafür, daß die Gemeinschaftsmittel vorrangig für Exporte zur Verfügung gestellt werden. Sie betont vielmehr, daß mit Hilfe der Gemeinschaftsmittel ein Gleichgewicht zwischen den Absatzmaßnahmen im Export und im Inneren ermöglicht werden muß. Dies ist — neben den Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Marktsituation auf dem Milchsektor gefordert werden — in allen Gesprächen gegenüber der Kommission vertreten worden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 8/129 Fragen B 77 und 78): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Arbeitnehmer älter als 63 Jahre und wie viele älter als 65 Jahre sind? Kann die Bundesregierung die Höhe der Beitragseinnahmen beziffern, die der Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit dadurch entstehen, daß diese Arbeitnehmer nicht oder nur zum Teil beitragspflichtig sind? Zu Frage B 77: Nach den Mikrozensusergebnissen des Statistischen Bundesamtes vom Mai 1975, den aktuellsten verfügbaren Daten, befanden sich unter den beschäftigten Arbeitern und Angestellten 372 000, die 63 bzw. 191 000, die 65 Jahre und älter waren. Zu Frage B 78: Exakte Angaben über Beitragsmindereinnahmen, welche sich aufgrund besonderer Vorschriften zur Beitragspflicht älterer Arbeitnehmer in der Sozialversicherung ergeben, können mangels geeigneter Feststellungen bei den Versicherungsträgern von der Bundesregierung derzeit nicht gemacht werden. Es ist zu beachten, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung derartige Beitragsmindereinnahmen nicht eintreten, da es hier keine an eine Altersgrenze gebundene Beitragsbefreiung gibt. Jede versicherungspflichtige Beschäftigung begründet grundsätzlich eine Beitragspflicht. Hinsichtlich der Bundesanstalt für Arbeit sind gemäß § 169 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz Arbeitnehmer beitragsfrei, die das 63. Lebensjahr vollendet haben. Von dieser Regelung wird die Leistungsgewährung nicht berührt. Die Beitragsmindereinnahmen für diesen Personenkreis können nur annähernd geschätzt werden, da Unterlagen zur Schichtung der Arbeitsentgelte oder Angaben zum Durchschnittsentgelt dieser älteren Arbeitnehmer nicht verfügbar sind. Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelts der Versicherten im Jahre 1975 von 21 808 DM und im Jahre 1976 von 23 400 DM und wegen des Umstands, daß ältere Arbeitnehmer durchschnittlich in geringerem Maße Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Teilzeit-, Aushilfstätigkeit) beziehen, wären die Beitragsmindereinnahmen bei der Bundesanstalt für Arbeit derzeit auf rund 190 bis 210 Millionen DM jährlich zu beziffern. Um die Beitragsmindereinnahmen der Rentenversicherung abschätzen zu können, sind Aufschlüsse über das Zusammentreffen von Renteneinkommen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei den genannten Arbeitnehmergruppen erforderlich. Aus der amtlichen Statistik sind diese Informationen nicht zu erhalten. Nach Auskunft des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ist es jedoch unter Umständen möglich, mittels der Unterlagen der Rentenversicherungsträger diese Beitragsmindereinnahmen einzugrenzen. Diese Feststellungen können leider nicht in dem zu Verfügung stehenden Zeitraum getroffen werden. Ich werde mich bemühen, möglichst rasch diese Informationen zu erhalten und werde Sie umgehend unterrichten. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 79): Wann gedenkt die Bundesregierung, die Wahlordnung gemäß § 39 des Mitbestimmungsgesetzes vorzulegen, und wird diese Wahlordnung eine Schlichtungsstelle für den Fall von Zuordnungsschwierigkeiten auf den Wählerlisten enthalten? Die Arbeiten an den umfangreichen und rechtstechnisch nicht einfachen drei Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz sind noch nicht abgeschlossen, so daß ich Ihnen heute noch nicht den genauen Termin für den Erlaß dieser Rechtsverordnungen angeben kann. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, die Wahlordnungen so rechtzeitig zu erlassen, daß die Masse der unter das Mitbestimmungsgesetz fallenden Unternehmen, die das Gesetz erst im Jahre 1978 erstmalig anwenden wird, die Aufsichtsratswahlen bereits auf Grund der Wahlordnungen durchführen kann. Ob die Wahlordnungen zur vorgerichtlichen Klärung von Schwierigkeiten im Wahlvorstand über die Eingruppierung der Arbeitnehmer in die Wählerlisten eine Schlichttungs- oder Schiedsstelle enthalten werden, kann ich ebenfalls noch nicht beantworten. Die Entscheidung hierüber hat das Bundeskabinett bei der Verabschiedung der Wahlordnungen zu treffen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich dieser Entscheidung nicht vorgreifen kann. 918e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3, März 1977 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 80) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Maß die Bundesländer ihrer Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz nachkommen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die im Schwerbehindertengesetz vorgesehene Beschäftigungsquote in allen Bundesländern zu erreichen? Über den Umfang, in dem die Bundesländer im Bereich des öffentlichen Dienstes die Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfüllen, liegt mir ein Bericht der Bundesanstalt für Arbeit vor, der auf einer vorläufigen Auswertung der Anzeigen gemäß § 10 des Schwerbehindertengesetzes für das Jahr 1975 beruht. Danach sind die die Bundesländer der ihnen obliegenden Beschäftigungspflicht am Stichtag 1. Oktober 1975 wie folgt nachgekommen: Schleswig-Holstein 3,0 vom Hundert Hamburg 3,7 vom Hundert Niedersachsen 6,4 vom Hundert (nur Ministerien und Staatskanzlei, ohne nachgeordnete Dienststellen) Bremen 4,6 vom Hundert Nordrhein-Westfalen 3,9 vom Hundert Hessen 3,7 vom Hundert Rheinland-Pfalz 4,7 vom Hundert Saarland 3,2 vom Hundert Baden-Württemberg 3,0 vom Hundert Bayern 3,6 vom Hundert Berlin 6,3 vom Hundert. Zahlen für das Jahr 1976 stehen mir noch nicht zur Verfügung. Die Anzeigen der Arbeitgeber für diesen Zeitraum werden derzeit eingeholt; sie sind bis zum 31. März 1977 an die Arbeitsämter zu erstatten. Das Ergebnis der Auswertung dieser Anzeigen kann frühestens Ende 1977 erwartet werden. Die Bundesregierung hält es angesichts der unbefriedigenden Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten für vordringlich, auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst hinzuwirken. Sie geht davon aus, daß die Länder und Kommunen diese Bemühungen aus eigener Verantwortung nachhaltig unterstützen. Die Ergebnisse der vorläufigen Auswertung der Anzeigen für das Jahr 1975 haben dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister des Innern Veranlassung gegeben, gemeinsam die Gründe für die unzureichende Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst zu analysieren und nach Wegen zur Abhilfe zu suchen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden zusammen mit konkreten Vorschlägen und Anregungen so bald wie möglich unterbreitet werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 81, 82, 83 und 84) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich die Zahl der Arbeitsplätze von 1973 bis 1976 ständig vermindert hat und daß der zeitweise Rückgang der Zahl der Arbeitslosen ausschließlich auf der Abwanderung von Ausländern und auf dem Ausscheiden sonstiger Personen aus dem Erwerbsleben beruht? Trifft es zu, daß die Zahl der Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland stärker zurückgegangen ist als die der Arbeitslosen und daß wir 1976 eine halbe Million weniger Arbeitsplätze hatten als 1973? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen, daß in den kommenden Jahren die Zahl der Personen, die das Rentenalter erreichen, Jahr für Jahr um mindestens 100 000 geringer ist als die Zahl der jungen Menschen, die ins Berufsleben eintreten? Kann die Bundesregierung angesichts der labilen konjunkturellen Lage und der dadurch verringerten Wachstumserwartung und angesichts großer struktureller Schwierigkeiten weiterhin an ihrer Projektion festhalten, die Arbeitslosigkeit bis 1979 auf 600 000 Arbeitslose abzubauen, und wann wird sie ein Programm vorlegen, um die vom Bundeswirtschaftsminister für Notwendigkeit angesehene jährliche 8%ige Investitionsrate auch wirklich zu erreichen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Die Zahl der abhängig Beschäftigten, die der Zahl der von Arbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze entspricht, ist zwischen 1973 und 1976 schätzungsweise um 1,31 Millionen auf 21,25 Millionen zurückgegangen. Im selben Zeitraum hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 787 000 auf 1,06 Millionen (Jahresdurchschnitt 1976) erhöht. Die Abnahme der Beschäftigtenzahl war im genannten Zeitraum deshalb größer als die Zunahme der Arbeitslosenzahl, weil die Zahl der deutschen und der ausländischen Erwerbspersonen insgesamt rückläufig war. Dabei ist der Rückgang der ausländischen Erwerbsbevölkerung hauptsächlich eine Folge des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Staaten vom November 1973. Die Konsolidierungspolitik im Bereich der Ausländerbeschäftigung wurde von der Bundesregierung mit dem Ziele eingeleitet, die soziale Infrastruktur und den Arbeitsmarkt — auch im Interesse der in der Bundesrepublik arbeitenden Ausländer — zu entlasten. Im Verlaufe des Jahres 1976 hat sich die Arbeitsmarktlage gebessert. So liegen seit Mai 1976 die monatlichen Arbeitslosenzahlen unter und die der offenen Stellen über dem jeweiligen Vorjahresstand. Die Zahl der abhängig Beschäftigten und damit der besetzten Arbeitsplätze lag im November 1976 um schätzungsweise knapp 250 000 über dem Stand von Februar 1976. Die deutsche Erwerbspersonenzahl wird — überwiegend demographisch bedingt — bis 1980 um rund 350 000 und bis 1985 um weitere 450 000 zunehmen. Wenngleich die hieraus resultierende Belastung für den Arbeitsmarkt durch einen weiteren Rückgang der Ausländerbeschäftigung teilweise kompensiert werden dürfte, ist vor allem die Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze notwendig, um die aus der gegenwärtigen Arbeitslosigkeit und der zunehmenden Erwerbsbevölkerung resultierenden Beschäftigungsprobleme nachhaltig zu verringern. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 919' Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung bleibt deshalb darauf abgestellt, unter Beachtung der Stabilitätserfordernisse private und öffentliche Erweiterungsinvestitionen im notwendigen Umfange zu ermöglichen. Insbesondere das in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 angekündigte und derzeit in Vorbereitung befindliche mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge wird diesem Ziele dienen. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Bemühungen der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung werden wirksam von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur vorübergehenden Unterbringung von Arbeitslosen, zur Eingliederung von schwer vermittelbaren Personen und zur Steigerung der beruflichen wie der regionalen Mobilität der Erwerbspersonen flankiert. Die bildungspolitischen Bemühungen der Bundesregierung sind an der Aufgabe orientiert, den nunmehr in das Erwerbsleben tretenden geburtenstarken Jahrgängen in engem Zusammenwirken mit Wirtschaft und Bundesländern ein ausreichendes Angebot an betrieblichen und schulischen Ausbildungsmöglichkeiten zu sichern. Die Entwicklung der Zahl der registrierten Arbeitslosen ist von mehreren Faktoren abhängig. Neben der Konjunkturentwicklung spielt auch die Beteiligung der Bevölkerung am Erwerbsleben (Veränderung der Erwerbsquote) sowie die Veränderung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmer eine erhebliche Rolle. Nach dem derzeitigen Informationsstand können — bei allen Unsicherheiten im einzelnen — die Eckdaten der Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 1980 (Bundestags-Drucksache 8/101) aufrechterhalten werden. Die Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftspolitik, welche die in der Projektion angestrebte Wirtschaftsentwicklung unterstützt, hat die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1977 (Bundestags-Drucksache 8/72) ausführlich dargelegt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneter Schreiber (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 85 und 86): Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen, z. B. in Schweden und in den USA, über die direkt und indirekt (längerfristig) auftretenden gesundheitlichen Gefährdungen durch PVC-Materiale und Vinylchloridgase am Arbeitsplatz und im Haushalt bekannt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Haben gegebenenfalls die Erkenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet in den angeführten Ländern zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt, und wenn ja, inwieweit wird die Bundesregierung ebenfalls gesetzgeberisch tätig werden? Der Bundesregierung ist aus verschiedenen Veröffentlichungen bekannt, daß im europäischen und nichteuropäischen Ausland Ende der sechziger Jahre bei Beschäftigten in der VC- und PVC-Herstellung berufsbedingte Erkrankungen, nämlich Fälle von Akroosteolyse (Zerstörungsprozeß in den Knochen der Fingerendglieder) und Raynaudsches Syndrom (Durchblutungsstörungen an den Händen), aufgetreten sind. Zu Beginn des Jahres 1972 wurde die Akroosteolyse auch in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Im Jahr 1974 traten erstmals — insbesondere in den USA — in vereinzelten Fällen bösartige Erkrankungen an der Leber (Angiosarkome) bei. Personen auf, die am Arbeitsplatz besonders VC-Gas-exponiert waren. In bezug auf Gegenstände im Haushalt ist aus internationalen Untersuchungsberichten bekannt, der Rest-VC-Gehalt im PVC möglichst gering sein sollte, sofern derartige Bedarfsgegenstände mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Nachdem der Zusammenhang zwischen den genannten Erkrankungen und der Einwirkung von Vinylchlorid-Gas bei der VC/PVC-Herstellung erkannt worden war, wurden unverzüglich Gegenmaßnahmen zur Risikominderung an den Arbeitsplätzen ergriffen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden beim Umgang mit VC in den von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie unter Mitwirkung von Vertretern der Gewerbeaufsicht erarbeiteten „Vinylchlorid-Richtlinien" zusammengefaßt. Nach diesen Richtlinien müssen die Luftverhältnisse in den Betrieben ständig überprüft und die Produktionsstätten entsprechend belüftet werden. Außerdem sind beim Reinigen der Druckbehälter besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Ferner sind laufende Überwachungsuntersuchungen vorgeschrieben. Zur Unterrichtung über weitere Einzelheiten zu diesem Fragenkreis weise ich auf den Unfallverhütungsbericht 1976 der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 7/4668, Seiten 77 bis 81) hin. Hinsichtlich des Haushaltsbereiches ist noch zu ergänzen, daß in den USA zur Zeit eine gesetzliche Regelung über Bedarfsgegenstände aus PVC, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, vorbereitet wird. Schweden hat einen Höchstgehalt an VC in Lebensmitteln, die mit dem Kunststoff PVC in Berührung kommen, gesetzlich festgelegt. Die Bundesregierung wird die von der EG-Kommission dem Rat bereits als Vorschlag vorgelegte Richtlinie über Vinylchlorid enthaltende Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unverzüglich in deutsches Recht umsetzen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 87): ist der Bundesregierung bekannt, daß viele unersetzliche Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen dadurch verlorengehen, daß in Krisen geratene Unternehmen gezwungen sind, Sanierungsverhandlungen zwecks Erhaltung von Arbeitsplätzen abzubrechen und Konkurs anzumelden, um so die Erlangung des Konkursausfallgelds für die Belegschaft zu gewährleisten, und was denkt die Bundesregierung bejahendenfalls dagegen zu tun? 920S Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen Sanierungsverhandlungen abgebrochen und Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt werden mußte, um den Arbeitnehmern den Anspruch auf Konkursausfallgeld zu ermöglichen. Sie würde jedoch auch keine Möglichkeit sehen, solche Schwierigkeiten durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften über das Konkursausfallgeld zu vermeiden. Ein Anspruch auf Konkursausfallgeld besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das ihm zustehende Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig erhält, weil der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist. Die Zahlungsunfähigkeit steht aber in den weitaus überwiegenden Fällen erst dann zweifelsfrei fest, wenn das Konkursgericht dem Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens stattgegeben oder ihn mangels Masse abgewiesen hat. Konkursausfallgeld kann dagegen nicht bereits dann gezahlt werden, wenn der Betrieb Sanierungsverhandlungen führt. In diesem Fall würde das Konkursausfallgeld der Vorfinanzierung von Ansprüchen der Arbeitnehmer auf Arbeitsentgelt bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers, also bei bloßen Zahlungsverzögerungen, dienen. Das entspricht nicht dem ausschließlichen Ziel der Konkursausfallversicherung, die Arbeitnehmer gegen das Risiko eines endgültigen Lohnausfalls zu sichern. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 89): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeiten, auch bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit ihre Aufgabe überwiegend wirtschaftlichen Zwecken gewidmet ist (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau), die erweiterte Mitbestimmung einzuführen, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen? Wirtschaftliche Unternehmen in der Rechtsform von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich auf andere Zwecke ausgerichtet als Unternehmen in einer privatrechtlichen Rechtsform. Sie sind Teil der öffentlichen Verwaltung und haben auf diese Weise der Versorgung der Bürger zu dienen. Die für die Mitbestimmung in privatrechtlichen Unternehmen maßgeblichen Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit sind so bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen nicht festzustellen. In öffentlich-rechtlichen Unternehmen sind die Verwaltungsräte durchweg mit Mitgliedern besetzt, die demokratisch legitimiert sind, der parlamentarischen Verantwortlichkeit unterliegen oder als Sachverständige von Organen oder Institutionen bestellt werden, die ihrerseits der parlamentarischen Verantwortlichkeit unterliegen. Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Notwendigkeit, hier eine erweiterte Mitbestimmung nach den Grundsätzen des Mitbestimmungsgesetzes einzuführen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 90 und 91): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Zuge des Austauschprogramms ihre Zustimmung für den Neubau von 69 Wohnungen für Familien von Angehörigen der US-Armee im Truppenübungsplatzgelände in Wildflecken gegeben hat und nicht, wie von zivilen Stellen erbeten, im Gemeindebereich von Wildflekken, und welches waren gegebenenfalls die Gründe dafür? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinde Wildflecken im Hinblick auf die geplanten Wohnbaumaßnahmen finanziell aufwendige Erschließungen vorgenommen und auch Gelände außerhalb des Truppenübungsplatzes zur Verfügung gestellt hat, um die mit Steuergeldern erbauten Erschließungsanlagen (Kanal, Wasser, Straße usw.) auch sinnvoll auszulasten, und will man diesem Umstand noch Rechnung tragen? Zu Frage B 90: Es trifft zu, daß die Bundesregierung im Zuge des US-Ersatzwohnungsbaus ihre Zustimmung für den Neubau von 69 Wohnungen für Familien von Angehörigen der US-Armee auf dem Truppenübungsplatzgelände in Wildflecken gegeben hat. Für diese Entscheidung waren zwei Gründe maßgebend: a) Die von der Oberfinanzdirektion Nürnberg durchgeführten Untersuchungen der wirtschaftlichsten Lösung haben ergeben, daß eine Bebauung des Grundstückes an der Reußendorfer Straße wegen zusätzlich erforderlicher Versorgungseinrichtungen, Kanal- und Straßenarbeiten gegenüber einer Errichtung auf dem Truppenübungsplatzgelände Mehrkosten in Höhe von rd. 436 000 DM für den Bund verursachen würde. b) Die US-Streitkräfte haben sich mit einer Bebauung außerhalb des Truppenübungsplatzgeländes nicht einverstanden erklärt, weil eine Betreuung der dort Wohnenden und die Unterhaltung der Gebäude für sie unwirtschaftlich ist, da sämtliche Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen sich auf dem Truppenübungsplatzgelände befinden. Zu Frage B 91: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Gemeinde Wildflecken Erschließungsmaßnahmen für den Bau von 72 Bundesdarlehenswohnungen an der Reußendorfer Straße durchgeführt hat, für die u. a. eine Bundesfinanzhilfe gewährt worden ist (Zuschuß von 168 000 DM und ein Darlehen in Höhe von 400 000 DM mit einem Zins- und Tilgungssatz von je 3 %) . Darüber hinaus ist der Gemeinde eine Zusage über den Bau weiterer Wohnungen nicht gegeben worden. Der Bund hat aus diesem Grund auch die Erweiterung der Versorgungsanlagen nicht gefordert. Anlage 94 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 92) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 921* Treffen Pressemeldungen zu, daß in der Stadt Würzburg zwischen der Feggrube und Heidingsfeld eine Behelfsüberquerung des Mains von der Bundeswehr geplant ist, und ist der Bundesregierung bekannt, daß durch eine solche Maßnahme eines der wenigen stadtnahen Erholungsgebiete der Stadt Würzburg in erheblichem Umfang betroffen würde? In der Verteidigungsplanung der NATO sind in bestimmten Bereichen der großen Flüsse für militärische, aber auch für zivile Zwecke Ersatzübergangsstellen vorgesehen, weil im Verteidigungsfall mit dem Ausfall von Brücken gerechnet werden muß. Eine solche Ersatzübergangsstelle, die im wesentlichen aus einer etwa 10 m breiten Rampe als Uferbefestigung der beiden Uferböschungen und je einer Verbindungsstraße zur nächsten Hauptstraße besteht, soll auch in Würzburg-Heidingsfeld, etwa bei Fluß-Km 255,47 gebaut werden. Insoweit treffen die Pressemeldungen zu. Ihre Befürchtung, durch die Ersatzübergangsstelle werde eines der wenigen stadtnahen Erholungsgebiete in erheblichem Umfange betroffen, ist jedoch unbegründet. Durch die o. g. Tiefbaumaßnahmen wird das Erholungsgebiet nicht beeinträchtigt. Nach Abschluß der Baumaßnahmen werden die Ufer wieder begrünt und bepflanzt, so daß der gesamte Uferbereich der Offentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung steht. Die beiden Straßen zu den Mainufern werden als öffentliche Straßen u. a. auch als Zufahrt zum geplanten Sportgelände an der Feggrube genutzt werden können. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 93) : Ist die Bundesregierung bereit, zu veranlassen, eine Ortsbesichtigung der Ortschaft Niederbolheim vornehmen zu lassen, um sich so ein genaues Bild über die Beeinträchtigungen durch die Fluglärmbelästigung des NATO-Flugplatzes Nörvenich zu verschaffen, wenn nein, warum nicht? Mit Schreiben vom 26. November 1976 und 13. Januar 1977 wurden Ihnen die Gründe dargelegt, die einer globalen Umsiedlung der Ortschaft Niederbolheim entgegenstehen. Anläßlich Ihres Besuches am 7. Februar 1977 beim IP-Stab wurden diese Gründe nochmals eingehend erörtert. Aufgrund der Rechtslage verspricht sich die Bundesregierung von einer Ortsbesichtigung keine neuen Erkenntnisse. Dies schließt jedoch ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem weiteren Gespräch „vor Ort" beim JaboG 31, wie das am 7. Februar 1977 von Ihrer Besuchergruppe gewünscht wurde, nicht aus. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 94 und 95) : Ist die Bundesregierung bzw. das Bundesverteidigungsministerium angesichts der Schwierigkeiten, die sich aus der geplanten Erweiterung des Standortübungsplatzes Lerchenfeld (Alb-DonauKreis) ergeben, bereit, Verhandlungen mit der französischen Regierung mit dem Ziel aufzunehmen, den Truppenübungsplatz Münsingen in die deutsche Zuständigkeit zu übernehmen und die Brigade 28 gegebenenfalls von ihrem derzeitigen Standort nach Münsingen zu verlegen? Hat das Bundesverteidigungsministerium bei der Ausarbeitung der Pläne über die Erweiterung des Lerchenfelds umfassend nach Alternativstandorten für die Brigade 28 bzw. Teile davon gesucht und gründlich geprüft, ob die Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Münsingen (letzterer insbesondere nach Abzug von französischen Einheiten aus dem Raum Tübingen-Horb) stärker für Ausbildung und Übungen auch von kleineren Einheiten der genannten Brigade benützt werden können? Die Frage einer Übernahme des TrÜbP1 Münsingen stellt sich für das Bundesministerium der Verteidigung gegenwärtig nicht, weil durch die dann notwendige Mitbenutzung durch die französischen Streitkräfte die derzeitige Nutzung durch das Heer nicht nennenswert zu verbessern wäre. Durch das Fehlen eines Standortübungsplatzes (StOÜbP1) in Münsingen sind die dort stationierten Verbände ohnehin schon auf den TrÜbP1 angewiesen. Eine weitergehende Nutzung des TrÜbP1 als StOÜbP1 ist wegen der geringen Zahl von TrÜbP1 nicht zu vertreten. Unabhängig davon ist die Verlegung der Dornstädter Teile der Brig 28 nach Münsingen nicht möglich, da dieser Standort überbelegt ist und Zubauten in absehbarer Zeit nicht zu realisieren sind. Vor Aufstellung der Brig 28 — und das gleiche galt schon zuvor für das PzRgt 200 — wurden Alternativstandorte gesucht, aber nicht gefunden. Das Problem liegt in erster Linie am Mangel an für Kettenfahrzeuge geeigneten Standorten/Standortübungsplätzen im gesamten Heeresbereich. Zur Mitbenutzung der TrÜbP1 Grafenwöhr und Münsingen durch Einheiten der Brig 28 ist festzustellen, daß diese Plätze im Rahmen von Mitbenutzungsvereinbarungen von Heereseinheiten generell intensiv genutzt werden und die Brig 28 adäquat beteiligt ist. In Münsingen stehen der Brig 28 nach Absprache mit der dortigen Kommandantur kleinere Flächen für Ausbildungsvorhaben zur Verfügung, die normalerweise auf StOÜbP1 durchzuführen sind. Diese Flächen zu vergrößern, ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich, es sei denn, es würde auf dem TrUbP1 nicht scharf geschossen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 96, 97 und 98) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Bestimmungen des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesverteidigungsminister und der Behörde für 922* Deutscher -Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Wissenschaft und Kunst der Freien und Hansestadt Hamburg vom 25. Juni 1976 entsprechend die kooperative Gesamthochschule bis spätestens 1979 und die integrierte Gesamthochschule bis spätestens 1984 in Hamburg zu errichten? Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, daß alle Maßnahmen unterstützt und gefördert werden müssen, die dem Konzept eines Studiums an den Hochschulen der Bundeswehr dienen, wie es in dem Gutachten der Bildungskommission an den Bundesverteidigungsminister 1971 — Neuordnung der Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr — niedergelegt worden ist, wo es heißt, daß im Rahmen des Studiums des Offiziers/OA gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen und Erkenntnisse vermittelt werden müssen, und daß dies der Vorbereitung auf den Beruf des Offiziers ebenso wie dem Verständnis für den Zusammenhang des jeweiligen Studiengangs mit den übergreifenden sozialen Gegebenheiten und Entwicklungen dient? Hält die Bundesregierung nach wie vor an der einhelligen Meinung des Gründungsausschusses der Hochschule der Bundeswehr Hamburg fest, wonach eine denkbare Konfrontation zwischen dem akademischen Prinzip der Selbstverantwortung und dem militärischen Prinzip von Befehl und Gehorsam auf den Ebenen der Hochschulorganisation sowie der Studiengestaltung eindeutig zugunsten der akademischen Freiheitsgrenze zu lösen sei? Zu Frage B 96: Die Gesamthochschule Hamburg wird nicht von der Bundesrepublik Deutschland, sondern von der Freien und Hansestadt Hamburg errichtet. Rechtliche Grundlage für die Errichtung einer Gesamthochschule Hamburg auf der Basis des Hochschulrahmengesetzes wird das neue Hamburgische Hochschulgesetz sein, das nach den Planungen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg etwa 1979 in Kraft treten soll. Die Beteiligung des Bundesministers der Verteidigung und der Hochschule der Bundeswehr Hamburg an der Fortentwicklung des Hochschulgesetzes ist durch das von Ihnen erwähnte Verwaltungsabkommen vom 25. Juni 1976 sichergestellt. Weitere Maßnahmen sind erst nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich. Zu Frage B 97: Das Studium an den Hochschulen der Bundeswehr ist nach dem Vorschlag im Gutachten der Bildungskommission des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. Mai 1971 ein auf curricularer Grundlage beruhendes dreijähriges wissenschaftliches Fachstudium mit erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Bestandteilen. Durch die Einbeziehung von erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Elementen in die einzelnen Fachstudiengänge soll der Bezug zum späteren Tätigkeitsfeld als Offizier ebenso wie im Zivilberuf hergestellt werden. An diesem Ziel wird festgehalten. Das Konzept des Studiums wird bis zum Abschluß der Aufbauphase schrittweise realisiert. Zu Frage B 98: Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 6. September 1972 wurden mit Zustimmung des Deutschen Bundestages Hochschulen der Bundeswehr in Hamburg und München für ein Studium im Rahmen der Offizierausbildung errichtet. Sie sind als wissenschaftliche Hochschulen von der Freien Hansestadt Hamburg und vom Freistaat Bayern anerkannt worden. Nach den Rahmenbestimmungen gelten für Organisation und Studienbetrieb der Hochschulen der Bundeswehr die Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes. Danach ist eine Konfrontation zwischen dem akademischen Prinzip der Selbstverantwortung und dem militärischen Prinzip von Befehl und Gehorsam nicht denkbar. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 99) : Ist die Selbstmordrate in der Bundeswehr höher als in der übrigen Bevölkerung, wenn ja, welche vorbeugenden Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen? Die Selbsttötungsrate ist in besonderem Maße geschlechts- und altersabhängig. Zu einem Vergleich mit den Streitkräften sind daher von der Gesamtbevölkerung nur die vergleichbaren Altersgruppen der übrigen männlichen Bevölkerung heranzuziehen: Selbsttötungsraten bei Soldaten und männlichen Einwohnern insgesamt sowie bei 20-25- und 20-60jährigen (auf 100 000 der zugehörigen Ist-Stärke) insgesamt 20-25jährige 20-60jährige Jahre I männliche Soldaten männliche Soldaten I männliche Soldaten Einwohner I Einwohner Einwohner 1957/60 17,8 25,8 16,1 22,8 . . 1956/65 16,4 26,4 14,8 24,5 . 1966/70 15,6 28,2 13,1 26,2 14,3 35,9 1971/75 18,8 (27,4) ') 16,6 (28,9) 1) 16,9 (34,4) 1) 1) = vorläufige Ziffer (ohne 1975) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 923* Die Gegenüberstellung weist aus, daß die Selbsttötungsrate bei den Soldaten der Bundeswehr bisher stets niedriger lag als bei den übrigen männlichen Einwohnern der Bundesrepublik. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/129 Fragen B 100 und 101): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß sich Vorfälle, wie ani 23. Februar 1977 im Luftraum über Landshut, nicht wiederholen, wo im kontrollierten Luftraum beinahe eine australische Verkehrsmaschine mit drei Militärmaschinen der Deutschen Bundeswehr kollidiert wäre? Treffen Meldungen zu — und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Bereich unternehmen —, daß bestimmte Flüge der Luftwaffe ohne Abstimmung mit der Flugsicherung auch im kontrollierten Luftraum durchgeführt werden dürfen, also auf den von Verkehrsflugzeugen benutzten Luftstraßen, und stimmt es, daß die Leitstellen der Luftstreitkräfte nicht über die nötigen Geräte verfügen, um die von der zivilen Flugsicherung übermittelten Daten zu verarbeiten und ihre eigenen Flugzeuge entsprechend einzuweisen? Zu Frage B 100: Die Bemühungen um die Sicherung des Deutschen Luftraumes mit dem vorrangigen Ziel, einen Zusammenstoß nach menschlichem Ermessen auszuschließen, sind ein ständiges Anliegen der verantwortlichen Ministerien. Durch die im Februar letzten Jahres vorgelegte „Konzeption der Bundesminister für Verkehr und der Verteidigung für die Erhöhung der Sicherheit im Luftraum und die Organisation der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland" wurden Maßnahmen festgelegt, deren bisherige Verwirklichung den fraglichen Luftraum spürbar sicherer gemacht haben. Besonders augenfällig ist dabei die drastische Reduzierung der Fastzusammenstöße mit Beteiligung von Militärmaschinen im Luftraum oberhalb 3 000 m. In diesem Luftraum sind Flüge nach Sichtflugregeln verboten. Neben dem von der Flugsicherung geführten Luftverkehr werden Luftverteidigungsflüge in diesem Raum gemäß einer Vereinbarung zwischen BMV und BMVg vom 21. Dezember 1970 durchgeführt. Der bei dem Vorfall vom 23. Februar 1977 im Raum München beteiligte Luftverteidigungsflug wird zur Zeit bei einer Institution der Bundesanstalt der Flugsicherung (BFS) — dem Air Miss Commitee — untersucht. Soweit beim BMVg aus den bisherigen Unterlagen ersichtlich ist, war eine Gefährdung der Linienmaschine nicht gegeben. Um sicherzustellen, daß auch weiterhin kritische Situationen im Luftraum reduziert und möglichst ausgeschlossen werden, müssen mit Nachdruck die Maßnahmen aus der Konzeption realisiert werden. Im Zusammenhang mit Luftverteidigungsflügen können die sehr aufwendigen technischen Maßnahmen nur langfristig abgeschlossen werden. Unabhängig davon hat die Luftwaffe aber bereits einseitig sofort realisierbare Sicherheitsmaßnahmen befohlen und eingeführt. Wesentlichster Teil dieser Maßnahmen ist die ständige Abstrahlung einer bestimmten Kennung mittels Transponder, mit der jedes militärische Luftfahrzeug ständig nach Position, Höhe und Zugehörigkeit den Flugsicherungsstellen kenntlich gemacht werde kann. Weitere Maßnahmen der Luftwaffe sind die Einführung eines Sicherheitspuffers bei der Anwendung von Vertikalstaffelung und die befohlene Erprobung von Koordinationsverbindungen zwischen Luftverteidigungs- und Flugsicherungsstellen. Alle Maßnahmen zusammengenommen lassen derzeit größtmögliche Sicherheit erwarten und erscheinen geeignet — bei uneingeschränkter Verwendung der angebotenen Daten durch die Flugsicherung — mögliche Risiken auszuschließen. Zu Frage B 101: Die Festlegung kontrollierten Luftraums besagt zunächst noch nicht, daß alle Flüge, die in diesem Raum durchgeführt werden, mit der Flugsicherung abgestimmt werden müssen. So darf sich jedes Sportflugzeug — Sichtflugbedingungen vorausgesetzt — bis 3 000 m ohne Kontakt mit bzw. Genehmigung durch Flugsicherungsstellen frei bewegen. Über Höhen von 3 000 m gelten die Bestimmungen für das Beschränkungsgebiet ED-R9; d. h., Flüge in diesem Bereich werden nach Instrumentenflugregeln durchgeführt und bedürfen einer Genehmigung durch die Flugsicherungsstellen. Flüge im Rahmen der NATO-Luftverteidigung erfolgen unter ständiger Radarkontrolle durch Luftverteidigungsstellen aufgrund der Vereinbarung BMV-BMVg vom 21. Dezember 1970. Eine Überwachung des Luftverteidigungsverkehrs durch zivile Flugsicherungsstellen kann aufgrund deren Aufgaben und wegen des Auftrags der Luftverteidigung nicht realisiert werden. Diese Flüge erfolgen jedoch mit Auflagen, die eine sichere Abwicklung unter den heutigen technischen und betrieblichen Gegebenheiten gewährleisten. Die Radarleitstellen der Luftverteidigung arbeiten mit eigenständigem Gerät zur Darstellung der gesamten Luftlage. Ein Rechnerverbund von Luftverteidigungsstellen und Flugsicherungsstellen wird angestrebt, ist jedoch aufgrund des finanziellen und technischen Projektumfanges noch nicht vorhanden. Heute werden von den Flugsicherungsstellen bestimmte Flugplandaten von zivilen Instrumentenflügen mittels Fernschreiber an Luftverteidigungsstellen übermittelt. Diese Daten sind nur zur Identifizierung verwertbar. Verbesserungen hinsichtlich der Aktualität von Flugdaten wurden dadurch erreicht, daß die Luftwaffe den Flugsicherungsstellen die Position, Höhe und die kontrollierende Radarstelle der Luftverteidigung aller Luftverteidigungsflüge mittels Sekundärradar anzeigt und somit einwandfreie Identifizierung ermöglicht. Bei konsequenter Nutzung dieser Daten durch die Flugsicherung können so rechtzeitig Kontrollanweisungen gegeben werden, daß gefährliche Situationen vermieden werden. Die Besatzungen der am 23. Februar 1977 über Landshut beteiligten F-4F-Flugzeuge hatten das Se- 924* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 kundärradar auf die befohlene Kodierung eingestellt. Da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, ist noch keine Aussage darüber möglich, ob die Münchner Flugsicherungsstelle von diesen Daten Gebrauch gemacht hat, um durch Kontrollanweisung an den Jumbo oder durch Koordination mit der führenden Luftverteidigungsstelle eine vermeintlich drohende Gefahr rechtzeitig abzuwenden. Anlage 100 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/129 Frage B 102): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegen die weitere Verwendung von Diaethylstilböstrol (DES) zu unternehmen, nachdem auf Grund einer Mitteilung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft dieses im Handel unter Verschreibung befindliche Medikament als Krebs- und Mißbildungen auslösend erkannt worden ist? Am 16. Februar 1977 fand beim Bundesgesundheitsamt im Institut für Arzneimittel eine Sachverständigensitzung statt, auf der die Anwendung von Diäthylstilböstrol unter Berücksichtigung der vermeidbaren unerwünschten Wirkungen diskutiert wurde. Aufgrund der Aussagen der Sachverständigen kommt das Bundesgesundheitsamt zu folgenden Empfehlungen: 1. Wegen der möglichen Risiken soll die systemische Anwendung von Diäthylstilböstrol bzw. Fosfestrol auf die Behandlung von hormonabhängigen Tumoren, insbesondere Prostatacarcinom beschränkt werden. Diese Therapie sollte von Leberfunktionsprüfungen begleitet werden. Von der systemischen Anwendung von Diäthylstilböstrol bei anderen Indikationen wird abgeraten. 2. Für die externe Anwendung von Diäthylstilböstrol und verwandten Stoffen gibt es keine vertretbaren Indikationen mehr, vielmehr kann Diäthylstilböstrol als Inhaltstoff ausnahmslos durch andere Wirkstoffe vom Typ der Steroidöstrogene ersetzt werden. 3. Bei der vaginalen Anwendung sollte ebenfalls eine Umstellung von Diäthylstilböstrol auf Östrogene mit Steroidstruktur angestrebt werden. Solange solche Präparate noch verfügbar sind sollten die Indikationen eingeschränkt werden auf Kraurosis vulvae (krankhafte Veränderungen an den Schamlippen) sowie Colpitis senilis (Scheidenschleimhautentzündung). Als Kontraindikation gilt die Schwangerschaft. Diese Empfehlungen werden ausgesprochen auf der Basis von Tierexperimenten, die kanzerogene Eigenschaften des Diäthylstilböstrols erkennen ließen, sowie der aus dem Ausland bekanntgewordenen Tatsache, daß junge Frauen, deren Mütter während der Schwangerschaft hohe Dosen von Diäthylstilböstrol erhalten hatten, Veränderungen an der Vaginalschleimhaut sowie bestimmte Anomalien des Zervixepithels gezeigt hatten. Die Bedeutung dieser Befunde für eine mögliche Krebsentstehung beim Menschen ist noch unklar. In der Bundesrepublik sind bisher keine Fälle von Krebs bekanntgeworden, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der therapeutischen Anwendung von Diäthylstilböstrol stehen. Die getroffenen Maßnahmen sind deshalb als vorbeugend anzusehen. Durch sie soll ein mögliches Risiko für Patienten verhindert werden. Die dem Diäthylstilböstrol chemisch nahe verwandten Stoffe mit hormoneller Wirkung bedürfen der weiteren Prüfung. Patienten, die mit diesen Stoffen behandelt werden, sollten regelmäßig überwacht und über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Ostrogene Hormone gleich welcher Struktur sollten generell nur unter sorgfältiger ärztlicher Indikationsstellung angewendet werden. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß die von Ihnen genannte Mitteilung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt Nr. 3 vom 20. Januar 1977 in Absprache mit dem Bundesgesundheitsamt erfolgte. Sie sollte die Ärzte zur besonderen Vorsicht bei der Anwendung dieser bei bestimmten Krankheiten bisher unersetzbaren Präparate bewegen. Anlage 101 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 103) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Beeinträchtigung der Transparenz, die für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch eintritt, daß bei Arzneimitteln häufig nicht mehr der Preis, sondern nur noch eine Schlüsselnummer auf der Packung angegeben wird, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Arzneimittel, die in der Apotheke auf Rezept abgegeben werden, an Stelle der Preisangabe eine Schlüsselnummer tragen. Bei der von Ihnen erwähnten „Schlüsselnummer" könnte es sich ggfs. um die Registrier-Nummer handeln, die vom Bundesgesundheitsamt bei der Eintragung in das Spezialitätenregister erteilt wird. Evtl. könnte diese „Schlüsselnummer" auch eine Produktionsnummer des Herstellers sein, die jedoch nichts mit dem Preis des Arzneimittels zu tun hat. Auch für Arzneimittel gilt die Verordnung über Preisangaben vom 10. März 1973 (BGBl. I S. 461). Nach dieser Verordnung sind Waren, die sichtbar ausgestellt werden und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, durch Preisschilder oder Beschriftung der Waren selbst auszuzeichnen. Waren, die nicht sichtbar im Verkaufsraum zum Verkauf bereitgehalten werden, können auch dadurch ausgezeichnet werden, daß die Behältnisse oder Regale, in denen sich die Wa- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 925* ren befinden, beschriftet werden oder daß Preisverzeichnisse angebracht oder zur Einsichtnahme aufgelegt werden. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Preisangabe besteht für Waren, für die auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt wird. Auf dem Arzneimittelsektor entfällt somit die Preisauszeichnungspflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie für Arzneimittel, die zur Beseitigung der Schlaflosigkeit bestimmt sind. Anlage 102 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 104) : Zählen Grippeimpfungen noch zu den gemäß j 51 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesseuchengesetzes als von einer zuständigen Behörde öffentlich empfohlenen Impfungen, und werden etwa auftretende Impfschäden entschädigt? Die Gruppeimpfung ist in allen Bundesländern öffentlich empfohlen, in Rheinland-Pfalz allerdings nur für Risikopersonen und bestimmte Schlüsselberufe. Dementsprechend werden etwaige Impfschäden nach § 51 des Bundesseuchengesetzes entschädigt. Anlage 103 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 105): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen oder sind beabsichtigt, um der eventuell gesundheitsschädlichen Wirkung von Sprays (Ozonvernichtung), PCB-Stoffen und dem Farbstoff Amaranth Rechnung zu tragen? Die Belastung mit den genannten Umweltchemikalien (Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle u. a.) sind der Bundesregierung seit langem bekannt. Deshalb sind Maßnahmen zur Verminderung der Belastung bereits im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 sowie erneut im Umweltbericht 76 der Bundesregierung, insbesondere im Kapitel „Umweltchemikalien", behandelt worden. In dem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im März 1976 herausgegebenen Bericht der interministeriellen Projektgruppe „Umweltchemikalien" mit dem Titel „Umweltchemikalien, Probleme — Situation — Maßnahmen" sind die von der Bundesregierung auf dem Gebiet der Umweltchemikalien bis dahin durchgeführten umfangreichen gesetzgeberischen Maßnahmen u. a. auf den Seiten 10-32, die FKW- und PCB-Problematik auf den Seiten 62-64 dargestellt. Zur Frage der möglichen Gesundheitsgefährdung durch FKW (Spraytreibgase) habe ich am 20. Juni 1975 sowie am 9. April 1976 Bundestagsanfragen beantwortet, worauf ich verweisen möchte (vgl. Stenographische Berichte der 182. und der 236. Sitzung des Deutschen Bundestages — 7. Wahlperiode). Die laufenden Forschungsmaßnahmen, die in einem großen Umfang von der Bundesregierung und in den USA eingeleitet worden sind, werden weitere Aufklärung über das Ausmaß der Wirkung der FKW auf die Stratosphäre erbringen. Nähere Einzelheiten bitte ich auch der Antwort des Bundesministers des Innern auf die mündlichen Fragen des Herrn Abgeordneten Hoffie zu diesem Thema anläßlich der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 2. März 1977 zu entnehmen. Wegen der aus der weltweiten Anwendung von PCB resultierenden Umweltbelastung haben die in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vertretenen Staaten bereits am 13. Februar 1973 eine Empfehlung über die Einschränkung der Verwendung und des Verbrauchs von PCB angenommen. Die Bundesregierung hat die Erstellung dieser Empfehlung tatkräftig unterstützt. Die Europäischen Gemeinschaften haben die OECD-Empfehlung übernommen und inhaltlich zum Gegenstand a) einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen vom 27. Juli 1976 (Amtsblatt der EG Nr. L 262 vom 27. Sept. 1976, S. 201) sowie b) einer Richtlinie des Rates über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle vom 6. April 1976 (Amtsblatt der EG Nr. L 108 vom 26. April 1976, S. 41) gemacht. Die Bundesregierung wird diese Richtlinien innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums in nationales Recht umsetzen. Abgesehen davon ist für die Bundesrepublik Deutschland festzustellen, daß auf der Grundlage einer freiwilligen Selbstbeschränkung der Industrie die Anwendung dieser Stoffe in allen „offenen Systemen", wie in Farben, Kunststoffen, Weichmachern, Papier, Imprägniermitteln praktisch bereits seit Jahren eingestellt worden ist. Der Farbstoff Amaranth ist auf Grund der Farbstoff-Richtlinie der EG unter der Nummer E 123 in den EG-Mitgliedstaaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, zum Färben von Lebensmitteln zulässig. In den USA ist dieser Farbstoff von der FDA (Food and Drug Administration) auf Grund von Fütterungsversuchen, die die FDA selbst durchgeführt hat, am 23. Januar 1976 verboten worden. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der EG, dem von deutscher Seite Prof. Franck vom Bundesgesundheitsamt und Prof. Marquardt angehören, hat sich am 27. Februar 1976 nach gründlicher Prüfung der amerikanischen Unterlagen mit der Frage befaßt, ob im Lichte der amerikanischen Berichte 926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1973 seine Stellungnahme vom Juni 1975, wonach Amaranth weiter als Lebensmittelfarbstoff benutzt werden könne, aufrecht zu erhalten sei. Der Ausschuß bejahte dies; er erkannte den temporären ADI-Wert (täglich akzeptable Dosis) von 0,75 mg Farbstoff/kg Körpergewicht an und forderte bis zum 31. Dezember 1978 weitere Langzeit- und Reproduktions-Versuche. Nach der ausführlichen Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes vom 1. Juni 1976 über Amaranth sind Maßnahmen im Sinne einer Anwendungsbeschränkung derzeit nicht erforderlich. Ebenso hat die Farbstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Vorsitzender Prof. Schmähl, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg) keinen Anlaß gesehen, auf Grund der amerikanischen Untersuchungen zu empfehlen, Amaranth nicht weiter als Lebensmittelfarbstoff zu verwenden. Aufgrund obiger Stellungnahmen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hinsichtlich Amaranth derzeit keine Maßnahmen erforderlich sind. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 106) : Trifft es zu, daß Fahrpreisermäßigungen für Besitzer des Seniorenpasses für Strecken der Deutschen Bundesbahn nicht in Linienbussen der Deutschen Bundespost oder der freien Unternehmer, die im Auftrag der Deutschen Bundesbahn — jedoch nicht im Schienenersatzverkehr — fahren, gewährt werden, und wenn ja, denkt die Bundesregierung daran, auch hier die entsprechende Ermäßigung für diesen Personenkreis einzuführen? Es trifft zu, daß Fahrpreiserhöhungen für Besitzer des Seniorenpasses nicht in Linienbussen der Deutschen Bundespost oder freier Unternehmer, die im Auftrag der Deutschen Bundesbahn (DB) — jedoch nicht im Schienenersatzverkehr — fahren, gewährt werden. Bei dem Sonderangebot „Senioren-Paß" handelt es sich nicht um eine sozialpolitische Maßnahme, sondern um ein kommerzielles Angebot der DB, welches ausschließlich den Zweck hat, vorhandene Kapazitäten im Schienenverkehr zu füllen. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 107): Welche Vorstellungen hat der Bundesverkehrsminister über die im Bau befindliche Rheinbrücke Flehe-Uedesheim hinaus zur Beendigung der täglichen mehrstündigen Verkehrsstaue im Raume Düsseldorf—Neuss—Meerbusch hinsichtlich Planung, Ausführung, Finanzierung und zeitlichem Ablauf? Für den weiträumigen Ost-West-Verkehr im Bereich Düsseldorf—Neuss—Meerbusch sieht der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen je eine Rheinbrücke im Zuge der A 46 bei Flehe und der A 44 bei Kaiserswerth vor. Mit der Fertigstellung der im Bau befindlichen Rheinbrücke Flehe voraussichtlich im Jahre 1980 wird bereits eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht. Der Rheinübergang im Zuge der A 44 (Dringlichkeitsstufe Ib) wird nach den derzeitigen finanziellen Perspektiven voraussichtlich nicht vor 1985 in Angriff genommen werden können. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 108) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Zusage von Bundesminister Gscheidle auf dem Jahreskongreß des Bundesverbands des deutschen Güterfernverkehrs zu verwirklichen, „daß man ein Instrumentarium suchen werde, das geeignet sei, die Wettbewerbsposition der deutschen Verkehrsunternehmen zu stärken"? Die Bundesregierung wird in bilateralen Verhandlungen mit den Staaten, die dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe angehören, versuchen, zu geeigneten Vereinbarungen zu kommen, um die Wettbewerbsstellung der deutschen Verkehrsunternehmen zu stärken. Notfalls kann die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den gleichfalls betroffenen westlichen Nachbarstaaten von den Möglichkeiten des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch machen, um schwerwiegenden Wettbewerbsverfälschungen durch die Verkehrsunternehmen der Staatshandelsländer zu begegnen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 109) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung haben als sie auf dem Ausbildungsstellenmarkt anbieten, und wird sie Maßnahmen ergreifen, die die Ausnutzung aller Ausbildungsmöglichkeiten bei der Bundesbahn und bei der Bundespost ermöglichen? Die Nachwuchsplanung und Ausbildung im Bereich der Deutschen Bundesbahn (DB) fällt in die Zuständigkeit des Vorstandes der DB. Der Bedarf an Auszubildenden muß an der Verpflichtung der DB zur sparsamsten Wirtschaftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen (§ 28 Bundesbahngesetz) ausgerichtet bleiben. Da sich die DB gegenwärtig in einer einschneidenden Phase der Rationalisierung und damit verbundenen Personal- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 927* abbaus befindet, kann das nicht ohne Auswirkungen auf die Nachwuchsplanung sein. Eine Ausbildung über den dadurch verminderten Eigenbedarf ist deshalb nur vertretbar, wenn der DB die hierfür notwendigen Kosten erstattet werden. Für den Bereich der DB werden z. Z. in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz 961 Ausbildungsplätze nicht genutzt. Angesichts der schwierigen Situation für Jugendliche, einen Ausbildungsplatz zu finden, hat der Bundesminister für Verkehr schon im Jahre 1975 den Vorstand der DB gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die im Bereich der DB nicht genutzten Ausbildungskapazitäten anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Anregung hat der Vorstand der DB voll unterstützt und die Bundesbahndirektionen angewiesen, zur Vermittlung der freien Ausbildungsplätze Verbindung mit den Landesregierungen, Arbeitsämtern und Handwerksorganisationen aufzunehmen. Was den Bereich der Deutschen Bundespost (DBP) anbetrifft, so gilt folgendes: Im Hinblick auf die immer dringender werdende Notwendigkeit, bildungs- und arbeitsmarktpolitisch vernünftige Übergänge vom Ausbildungssystem in das Beschäftigungssystem zu gewährleisten, hat sich die DBP entschlossen, ihr Ausbildungsangebot insoweit umzuschichten, daß sie verstärkt Ausbildungsmöglichkeiten im Postbereich anbietet. Sie wird daher 1977 Ausbildungsmöglichkeiten für 3 025 Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst anbieten, was gegenüber 1976 (1 988) eine Steigerung um mehr als 50 % bedeutet. Daneben wird sie für den mittleren Postdienst 500 Nachwuchskräfte (1976 =0) und für den gehobenen Postdienst 131 Nachwuchskräfte (1976 = 104) einstellen. Alle diese Kräfte haben die Möglichkeit, nach erfolgreich beendeter Ausbildung ihren Arbeitsplatz bei der DBP zu finden. Die vorhandene Ausbildungskapazität von rund 200 Ausbildungsplätzen im Elektromechanikerhandwerk wird auch 1977, ebenso wie in den Vorjahren, voll genutzt. Im Fernmeldehandwerk hat die Deutsche Bundespost auch 1977 keinen Eigenbedarf an Nachwuchskräften. Gleichwohl stellt die DBP 4 000 Ausbildungsmöglichkeiten im Fernmeldehandwerk, einem hochqualifizierten und recht mobilen Berufsbild, zur Verfügung. Diese Maßnahme belastet den Haushalt des Unternehmens auf eine dreijährige Ausbildung bezogen mit rund 350 Millionen DM. Es darf dabei aber nicht übersehen werden, daß diese 4 000 Auszubildenden, ebenso wie die in den Jahren 1975 und 1976 bereits ohne Eigenbedarf eingestellten Auszubildenden, grundsätzlich keine Aussicht haben, von der DBP in ein ihrer Ausbildung entsprechendes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Soweit in Ausbildungsstätten für das Fernmeldehandwerk noch freie räumliche und personelle Kapazitäten vorhanden sind, werden diese auch 1977 anderen Ausbildungsträgern zur Nutzung gegen Kostenerstattung angeboten werden. Diese Maßnahme hat sich 1975 und 1976 außerordentlich gut bewährt und andere Ausbildungsträger (Arbeitsämter, Berufsfortbildungswerke der Gewerkschaften, Kirchen u. ä.) in die Lage versetzt, besonders benachteiligte Jugendliche in berufsvorbereitende und berufsfördernde Maßnahmen mit hohem Sozialisierungswert einzubeziehen. Die Bemühungen zur Nutzung freier Ausbildungskapazitäten werden verstärkt fortgesetzt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, daß durch diese Nutzung freier Kapazitäten und durch eigene Ausbildungsmaßnahmen die Ausbildungsmöglichkeiten im Fernmeldehandwerk voll genutzt werden. Insgesamt erhöht die Deutsche Bundespost damit 1977 ihr Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten um ca. 12 v. H. und leistet damit einen beachtlichen Beitrag zur Linderung der Ausbildungsnot und Jugendarbeitslosigkeit. Sie wird auch weiterhin in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen ihren Beitrag zum Abbau des Mangels an Ausbildungsmöglichkneiten beisteuern und alle entsprechenden Maßnahmen unterstützen. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 110): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Neuregelung der Abstände für die Bebauung an Wasserstraßen, die möglicherweise durch neuere Entwicklungen (Schubverkehr, Nutzung als Naherholungsbereich) notwendig werden könnten? Es gibt keine bundesrechtlichen Baubeschränkungen an Bundeswasserstraßen. Es ist daher Sache der nach Bundesbaugesetz zuständigen Planungsträger (Gemeinden), aus örtlichen Erfordernissen Einzelregelungen über die Abstände für die Bebauung an Wasserstraßen zu treffen. Die heutige Entwicklung des Binnenschiffsverkehrs (Größe der Schiffsgefäße, Fahrgeschwindigkeiten, Motorleistungen) gibt z. Z. auch keine Veranlassung, den Fragenkreis bundesrechtlich zu regeln. Bei dieser Entscheidung sind sowohl die Erfordernisse der Binnenschiffahrt selbst als auch ihre Einflüsse auf die Umwelt einbezogen worden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abg. Menzel (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 111) : 928' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ADAC, daß die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers bei der Bewertung von Verkehrsverstößen durch den Drang nach Vereinheitlichung (System der Vergabe von Strafpunkten) zu kurz komme, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf eine Änderung der entsprechenden Vorschriften hinzuwirken, damit künftig die Tilgung von Strafpunkten in der „Verkehrssünderkartei" nicht schon unterbleibt, wenn kurz vor Ablauf der Zweijahresfrist nur ein einziger Punkt wegen einer verkehrsrechtlichen Bagatellsache hinzukommt? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Verwaltungsbehörde hat beim Entzug der Fahrerlaubnis alle Gesichtspunkte und Tatsachen im Hinblick auf die Eignung des Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu würdigen. Dies gilt auch für die Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Punktsystem). § 1 Abs. 1 dieser Vorschrift bestimmt, daß auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem aufgrund einer „eingehenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers" erfolgt. In diesem Rahmen wird das Punktsystem praktiziert, welches — im Interesse der Gleichbehandlung gleichartiger Tatbestände — auch dafür sorgt, daß z. B. ein leichtes Verkehrsdelikt überall als leichter Verstoß gewertet bzw. bepunktet wird. Eine Änderung der Zwei-Jahresfrist für die Tilgung von Verkehrsverstößen sowie der Regelung über die Tilgungshemmung, falls während dieser Zeit neue Verstöße hinzukommen, ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Frist ist ohnehin schon relativ knapp bemessen und bezweckt gerade — im Interesse der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit — die Beurteilung des Betroffenen hinsichtlich seines Verhaltens über einen gewissen Zeitraum. Im übrigen ist die Eintragung von verkehrsrechtlichen Bagatellsachen im Verkehrszentralregister unzulässig: geringfügige Ordnungswidrigkeiten fallen in den Verwarnungs- und Bußgeldbereich bis 40,— DM (§ 56 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 27 Straßenverkehrsgesetz) ; sie werden nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen (§ 28 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz). Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 112 und 113): Auf welche Höhe werden sich die Kosten belaufen, die durch die Beigabe von Geschiebe in den Rhein an der Staustufe Iffezheim, wodurch eine schädliche Erosion der Rheinsohle verhindert werden soll, entstehen, und mit welchen weiteren Nebenkosten ist im Rahmen des Naturgroßversuchs zu rechnen? Durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, daß das Anlegen weiterer Kiesentnahmestellen in Verbindung mit der Geschiebebeigabe die Rheinebene nicht verunstaltet und der Grundwasserhaushalt nicht nachteilig beeinflußt wird? Zu Frage B 112: Die Kosten einer Geschiebezugabe im Unterwasser der Staustufe Iffezheim hängen weitgehend von den Abflüssen und damit von der Stärke der Erosionswirkung des Rheins ab. Neben den veränderlichen Kosten für Lieferung und Einbau des Kieses entstehen noch Kosten für Kontroll- und Verkehrssicherungsarbeiten (Nebenkosten). Bei einer zeitlich bis 1980 begrenzten Geschiebezugabe, bei welcher der Kiesbedarf von den oberrheinischen Kieswerken gedeckt werden kann, ist mit Gesamtkosten von — durchschnittlich 5,0 Millionen DM/Jahr, — maximal 6,5 Millionen DM/Jahr zu rechnen, wovon jeweils etwa 1,5 Millionen DM/ Jahr auf Nebenkosten entfallen. Zu Frage B 113: Durch eine kontinuierliche Zugabe von Geschiebe wird weitgehend ein Absinken des Rheinwasserspiegels und damit des Grundwasserspiegels verhindert. Außerdem ist vorsorglich vorgesehen, wie in der Stauhaltung Iffezheim den Altrheinzug als Stützgewässer auszubauen. Eine nachteilige Beeinflussung des Grundwasserhaushalts ist somit nicht zu befürchten. Bei einer zeitlich begrenzten Geschiebezugabe ist es nicht notwendig, neue Kiesentnahmestellen anzulegen. Im Falle einer Geschiebezugabe als Dauerlösung müßten dagegen Entnahmestellen erschlossen werden, so daß dann gewisse Eingriffe in die Landschaft der Rheinebene nicht zu vermeiden wären. Deshalb sind für die Anwendung einer Geschiebezugabe als langfristige Lösung zur Verhinderung der Erosion noch eingehende Untersuchungen in volkswirtschaftlicher und landespflegerischer Hinsicht notwendig. Diese Untersuchungen werden in Abstimmung mit den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie mit der betroffenen Region durchgeführt. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 114 und 115) : Wie wird sich der Bundesminister für Verkehr gegen den vom Duisburger Oberstadtdirektor, Caumanns, öffentlich erhobenen Vorwurf — der Bundesminister für Verkehr trage die Schuld und somit logischerweise auch die Verantwortung für die „Fehlplanung" des Angerbogen-Projekts — zur Wehr setzen? Wie erklärt sich der Bundesminister für Verkehr die Behauptung des Oberstadtdirektors von Duisburg, Laumanns, in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" und in der „Rheinischen Post", Lokalteil Duisburg, vom 23. November 1976, wonach durch Verkehrsplanänderung des sog. Angerbogen-Projekts dem Bundesminister für Verkehr eine Fehlinvestition von ca. 30 Millionen DM entstanden sei, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie in der Antwort auf Ihre im Dezember 1976 eingereichte Frage bereits im einzelnen erläutert, kann gar keine Rede davon sein, der Bundesminister für Verkehr sei für Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Angerbogen-Projekt verantwortlich. Insofern hat der Bundesminister für Verkehr auch überhaupt keinen Anlaß, eine Erklärung zu den angeblichen Äußerungen des Oberstadtdirektors der Stadt Duisburg abzugeben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 929* Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen 116 und 117): Hat die Bundesregierung das sogenannte Angerbogen-Projekt in Duisburg-Süd gefördert, und wenn ja, teilt sie die Auffassung, daß es sich dabei um eine Fehlplanung in der Größenordnung von ca. 30 Millionen DM handelt, und welche Folgerungen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Trifft es zu, daß bei der Durchführung des genannten Projektes durch nachweisbare Fehlplanungen Bundesmittel zweckentfremdet verwandt worden sind, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, bisher geleistete Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für das Angerbogen-Projekt zurückzufordern? Die Bundesregierung hat dem Land Nordrhein-Westfalen für das Stadtbahnprojekt DuisburgHuckingen (Angerbogen) in den Jahren 1971 bis 1973 Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von rd. 13 Millionen DM gewährt. Das entspricht einem zuwendungsfähigen Bauvolumen von 23 Millionen DM. Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste des Landes für den Stadtbahnausbau als „sehr dringlich erforderlich" eingestuft und erfüllte somit die Förderungsvoraussetzungen nach § 3 GVFG. Mit Rücksicht auf ein geplantes Neubaugebiet wurde die Strecke mit 2 Haltestellen abschnittweise in Hochlage geführt. Die Anerkennung der Mehrkosten für diese Hochlage wurde 1970 davon abhängig gemacht, daß das Neubaugebiet innerhalb von 3 bis 5 Jahren begonnen wird. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Länder verwalten die GVFG-Mittel in eigener Zuständigkeit. Die Entscheidung darüber, ob bei dem Projekt Duisburg—Huckingen etwa eine fehlerhafte Mittelverwendung vorliegt und ob gewährte Zuwendungen zurückzufordern sind, obliegt somit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Diese hat bisher die Frage einer Fehlplanung verneint, weil das Siedlungsprojekt Angerbogen nicht aufgegeben worden ist. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 118): Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß ein öffentliches Interesse daran besteht, daß im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn A 27 Bremen—Cuxhaven im Bereich des Driftsether Dammes alles getan werden muß, um voraussehbare Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden, nachdem durch den schweren Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn-Umgehung Bremerhaven deutlich geworden ist, daß die bisherigen viehwehrenden Maßnahmen nicht ausreichend sind und daß es nicht angehen kann, die jeweiligen Anlieger allein für die Herstellung der notwendigen Zäune verantwortlich zu machen und dieses unkontrolliert zu lassen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Sinne treffen? Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß voraussehbare Gefahren, die durch das Ausbrechen von Weidetieren entstehen können, abzuwenden sind. Die erforderlichen Maßnahmen haben jedoch die Tierhalter zu treffen. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Bundesgerichtshof haben in grundlegenden Entscheidungen hervorgehoben, daß es nicht Aufgabe des Trägers der Straßenbaulast ist viehabwehrende Zäune entlang der Bundesfernstraßen zu errichten. Dabei wird darauf verwiesen, daß für die Gefahr des Ausbrechens von Vieh nicht der Betrieb der Straße ursächlich ist, es sich vielmehr um Einwirkungen handelt, die von Nachbargrundstücken auf die Straße ausgehen. Die Kosten der Einzäunung hat der Träger der Straßenbaulast dann zu entschädigen, wenn das Weidegebiet eines Eigentümers als Folge der Inanspruchnahme von Gelände für den Straßenbau durchschnitten wird. In diesem Fall sind die Aufwendungen ausschließlich durch die Landinanspruchnahme bedingt; sie wären sonst dem Eigentümer von Weidegrundstücken nicht entstanden. Den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr werde ich in seiner Eigenschaft als oberste Landesstraßenbaubehörde bitten, über die zuständigen Behörden Einfluß auf Tierhalter zu nehmen, wenn Mängel in der Einzäunung von Weiden in dem von Ihnen genannten Bereich der A 27 bekannt werden. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 119 und 120) : Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß bei der weiteren Bedarfsplanung für Bundesfernstraßen die Parallelautobahn A 43 (früher B 51 n/A 160) zur Ruhrtangente A 1 im Abschnitt Leverkusen—Schwelm/Gevelsberg ersatzlos gestrichen wird? Wird die Bundesregierung auf baldige Entscheidung hinwirken, nachdem Ende 1972 das Verfahren nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes auf Landesebene durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen angehalten wurde, damit die betroffenen Gemeinden — wie Burscheid, Wermelskirchen und Radevormwald — realistische Flächennutzungspläne aufstellen können? Die A 43 ist im gesetzlich verbindlichen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeitsstufe I b ausgewiesen. Auf die Maßnahme kann daher nicht verzichtet werden. Da die Finanzierung des Vorhabens aus heutiger Sicht jedoch voraussichtlich erst nach 1985 möglich sein wird, bleibt noch genügend Zeit, die Planung auf Orts- und Landesebene ausreifen zu lassen. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 121): Stehen dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main entsprechende ,,navigatorische" Anlagen zur Verfügung, um sicherzustellen, daß im Bereich des Flughafens Raffinerien, die im großen Umfang Äthylene gewinnen, nicht überflogen und damit besondere zusätzliche Gefahren vermieden werden? 930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Dem Flughafen Frankfurt/Main stehen wie an jedem internationalen Großflughafen dieser Art eine Vielzahl von Navigationsanlagen für den An-und Abflug sowie für den Landevorgang zur Verfügung. Am Flughafen Frankfurt/Main sind gegenwärtig insbesondere folgende Systeme installiert: — 4 UKW-Drehfunkfeuer (VOR) — 3 Instrumentenlandesysteme (ILS) — optische Landehilfen (VASIS und Anflugbefeuerung) Darüber hinaus werden die An- und Abflüge mit Hilfe des Flughafenrundsichtradars (ASR) überwacht und gelenkt. Hier ist allerdings wegen der fehlenden Zustimmung der örtlich zuständigen Stellen der aus Flugsicherungsgründen dringend notwendige Ersatz der auf der Nordseite des Flughafens bestehenden Anlage durch einen Neubau auf der Südseite bislang nicht möglich. Der Aufbau eines zusätzlichen, vierten Instrumentenlandesystems für Anflüge aus westlicher Richtung auf die Südbahn des Flughafens ist seitens des Bundes gesichert. Eine Realisierung kann erst nach einer positiven Entscheidung über den Flughafenausbau erfolgen. Optische Landehilfen für diese Anflüge sind in Vorbereitung. Unabhängig davon wird bei ordnungsgemäßer Flugdurchführung durch die Flugzeugführer bereits durch die vorhandenen Anlagen und die darauf aufbauenden An- und Abflugverfahren sichergestellt, daß die CALTEX-Raffinerie in Raunheim nicht überflogen wird. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 122 und 123) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Land Baden-Württtemberg und den betroffenen Gemeinden ergreifen, um für die Zeit nach der vorgesehenen Inbetriebnahme des Abschnitts Memmingen-Ferthofen der A 96 etwa 1980 (s. Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 1976 auf meine Anfrage Drucksache 7/5482 Teil B Frage 49) und vor der Fertigstellung des Streckenabschnitts Ferthofen—BAB-Kreuz Esseratsweiler derselben A 96, mit dessen Bau 1979 begonnen werden soll (s. oben genannte Antwort der Bundesregierung), die zu erwartende über das jetzt feststellbare Ausmaß weit hinausgehende Belastung der Ortsdurchfahrten der B 18 in den Gemeinden Aichstetten (einsdiließlidh Altmannshofen), Leutkirch (einschließlich Niederhofen) und Wangen im Allgäu seitens des Durchgangsverkehrs zu vermeiden und die zu erwartenden Gefahren von der betroffenen Bevölkerung abzuwehren? Bedeutet die Antwort der Bundesregierung vom 1. Februar 1977 auf meine Anfrage, Drucksache 8/66 Teil B Frage 94, daß die Bundesregierung dem Problem der drohenden Verstopfung der Ortsdurchfahrt Isny der B 12 nach einer Fertigstellung der A 98 zwischen Kempten und Weitnau kein Gewicht beimißt, oder welche Maßnahmen plant die Bundesregierung verneinendenfalls, um die der Stadt Isny drohenden Verkehrsgefahren abzuwenden? Für das Interesse der betroffenen Bevölkerung an den Bundesstraßen 18 und 12 im Raum LeuthkirchWangen—Isny an einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse habe ich Verständnis. Dieses Ziel wird seitens der Straßenbauverwaltung durch den Neubau der Autobahn A 96 und 98 in diesen Bereichen verfolgt. Eine möglichst baldige Fertigstellung dieser beiden Autobahnstrecken wird nach wie vor angestrebt. Einer Beschleunigung der entsprechenden Maßnahmen sind jedoch durch die gesetzlichen Festlegungen des Bedarfsplans und die erforderliche Zeit für die Bauvorbereitungen — wie bereits früher dargelegt — Grenzen gesetzt. Zwischenzeitliche Verbesserungen werden — soweit erforderlich, örtlich begrenzt möglich und wirtschaftlich vertretbar — von der Landesstraßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes in eigener Zuständigkeit geprüft und durchgeführt. Dem Bundesminister für Verkehr, der daran nicht zu beteiligen ist, liegen die für eine Auskunft über einzelne Maßnahmen erforderlichen Unterlagen nicht vor. Ich teile nicht die Auffassung, daß durch den abschnittsweisen Neubau der genannten Autobahnstrecken etwa besondere Verkehrsgefahren für die betroffene Bevölkerung drohen. Linienführungen und Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen 18 und 12, die den Ortskundigen bekannt und den Weitfahrenden in den Straßenkarten erkennbar sind, bilden keinen Anreiz für zusätzlichen Durchgangsverkehr nach Fertigstellung nur von Teilstrecken der jeweiligen Autobahn. Anlage 117 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 124 und 125) : Kann die Bundesregierung die Ergebnisse eines „untersuchungsbegleitenden Arbeitskreises" von Experten des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Region über den Aufschub des Baus einer Staustufe Neuburgweier bis 1980 durch Geschiebezugabe veröffentlichen, nachdem die letzte Sitzung dieses Expertengremiums am 17. Januar 1977 stattgefunden hat und bereits Verhandlungen mit dem französischen Vertragspartner über eine Aussetzung des Baubeginns einer Staustufe bis 1980 angekündigt wurden? Welche Garantien kann die Bundesregierung gemeinsam mit der Landesregierung dafür übernehmen, daß die mit der Inbetriebnahme der neuen Staustufe Iffezheim einsetzende Erosion durch Geschiebezugabe risikolos für die betroffenen Gemeinden, wie z. B. Rastatt, aufgehalten werden kann, bis der für 1980 erwartete Abschluß der wissenschaftlichen Untersuchungen eine endgültige Entscheidung über den Bau weiterer Staustufen oder bauliche Alternativen ermöglicht? Zu Frage B 124: Der „Untersuchungsbegleitende Arbeitskreis" hat am 24. Februar 1977 den Bericht mit seinen Empfehlungen verabschiedet. Der Bericht wird alsbald dem Bundesministerium für Verkehr und den beteiligten Länderministerien von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden. Zu Frage B 125: Durch eine kontinuierliche Zugabe von Geschiebe als zeitlich begrenzte provisorische Maßnahme bis 1980 im Unterwasser der Staustufe Iffezheim wird weitgehend ein Absinken des Rheinwasserspiegels und damit des Grundwasserspiegels verhindert. Außerdem ist vorsorglich vorgesehen, wie in der Stauhaltung Iffezheim den Altrheinzug in diesem Bereich als Stützgewässer auszubauen. Auf diese Weise wird erreicht, daß durch die Erosion keine nachteiligen Auswirkungen für die betroffenen Gemeinden entstehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 931* Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lemmerich (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 126 und 127) : Wann wird die Bundesregierung den Baustab für die Errichtung der Versuchsanlage für Verkehrstechnik im Donauried, der in Augsburg seinen Sitz hat, auflösen? Sind damit die Pläne aufgegeben, eine Versuchsanlage für spurgeführte Verkehrstechniken zu bauen und zu betreiben? Zu Frage B 126: Es ist beabsichtigt, die Errichtung der Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried im Interesse einer Konzentration forschungspolitischer Maßnahmen vom Bundesminister für Verkehr an den Bundesminister für Forschung und Technologie zu übergeben. Über den Zeitpunkt einer Kündigung der zwischen dem BMV und der Deutschen Bundesbahn bestehenden „Vereinbarung über Planung und Bau einer Versuchsanlage zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr" ist noch nicht entschieden worden. Zu Frage B 127: Unabhängig von einer Verlagerung der Zuständigkeiten zwischen Bundesverkehrsministerium und Bundesministerium für Forschung und Technologie, über die z. Z. verhandelt wird, besteht Einigkeit zwischen den Ressorts, daß von den Ergebnissen langfristig orientierter bahntechnologischer Forschung und Entwicklung wesentliche Impulse für die Lösung technisch-wirtschaftlicher Probleme im Verkehrsbereich zu erwarten sind und in diesem Rahmen die geplante Versuchsanlage für Verkehrstechniken von großer Bedeutung ist. Die Bundesregierung hält das Donauried als Standort für diese Anlage nach wie vor für geeignet. Aufgrund der vorgesehenen Konzentration langfristig orientierter bahntechnologischer Forschung und Entwicklung beim Bundesministerium für Forschung und Technologie wurde im Regierungsentwurf des Haushalts 1977 auf eine Veranschlagung von Haushaltsmitteln für die Versuchsanlage im EP 12 verzichtet. Wegen der angespannten Haushaltslage konnten auch im EP 30 keine Finanzmittel bereitgestellt werden. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 128) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten besonderer Hilfe für die nahezu in jedem Sommer notleidende, für den Fremdenverkehr wichtige Oberweser-Passagierschffahrt, z. B. durch wirtschaftliche Hilfen, durch Oberweserkanalisierung oder durch den Einbau von Staustufen, wodurch z. B. auch eine Entlastung des Edersees möglich würde? Der Bundesminister für Verkehr sieht keine Möglichkeit, die Personenschiffahrt auf der Oberweser zu unterstützen. Bei der Aufstellung des Entwurfs für das koordinierte Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 1985 (Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes) konnte im Hinblick auf die in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel und wegen der Prioritäten anderer Wasserstraßen des Bundes der Ausbau der Oberweser zwischen Hann.-Münden und Minden nicht berücksichtigt werden. In den Sommermonaten wird bereits der Schiffahrt auf der Oberweser durch die Abgabe von Zuschußwasser aus der Edertalsperre geholfen. Diese Hilfe ist jedoch nur in begrenztem Umfang möglich, da einerseits der Wasservorrat der Edertalsperre gerade in Trockenjahren ebenfalls gering ist und andererseits die Fremdenverkehrsverbände im Bereich der Edertalsperre auf eine ausreichend gefüllte Talsperre drängen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 129): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom ADAC getroffene Feststellung, es würden sich weniger Autofahrer als früher mit Sicherheitsgurten anschnallen und deshalb sei eine Zunahme von Unfällen mit Todesausgang zu befürchten, und beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Kampagnen für das Anlegen der Sicherheitsgurte zu verstärken, und plant sie Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Anschnallpflicht? Die vom ADAC getroffene Feststellung auf die Sie sich beziehen, wird von den Untersuchungen bestätigt, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen über das Gurtanlegeverhalten von Fahrern regelmäßig durchgeführt werden. Der im Rückgang der Anlegequote zum Ausdruck kommende Verzicht der Kraftfahrer auf die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes hat zur Folge, daß ein dem Rückgang der Anlegequote entsprechender Teil der Unfälle erheblich schwerere Auswirkungen hat. Die Befürchtung des ADAC, daß Unfälle mit tödlichem Ausgang zunehmen, trifft insoweit zu. Die Bundesregierung wird dieser ungünstigen Entwicklung mit einer Aufklärungsaktion im Jahre 1977 entgegentreten und — dabei an die bereits durchgeführte Gurtaktion anknüpfend — erneut für die Bereitschaft werben, den Sicherheitsgurt anzulegen. Die Bundesregierung hat bislang davon abgesehen, das Nichtanlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte mit einem Bußgeld zu ahnden. Sie kann diesen Standpunkt jedoch nur dann aufrechterhalten, wenn ihr der Kraftfahrer zu erkennen gibt, daß er das in ihn gesetzte Vertrauen rechtfertigt, im eigenem Interesse sicherheitsbewußt zu handeln. Die Antwort der Kraftfahrer auf die geplante Aufklärungsaktion wird hierüber Aufschluß geben. 932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 130) : Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich, die nach einer Pressemeldung in der Zeitung „Der neue Tag", Weiden, vom 22. Februar 1977 von der Deutschen Bundesbahn im Bereich Weiden „sofort abgestoppt" werden, und welche neuen Überlegungen hat die Bundesbahndirektion Frankfurt für diesen Bereich, um die dort gefährdeten 500 Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) sind ihr im Bereich Weiden keine konkreten Maßnahmen bekannt, die „sofort abgestoppt" werden. In mehreren Gesprächen mit Vertretern des öffentlichen Lebens aus dem Raum Weiden und in zahlreichen Stellungnahmen hat die DB immer wieder die Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen zu verdeutlichen versucht. Sie hat dabei keinen Zweifel daran gelassen, daß sich die Zahl der Mitarbeiter bei den Dienststellen in Weiden längerfristig vermindern wird. Gleichwohl wird sich die DB in einem von ihr noch vertretbaren Rahmen bemühen, Arbeitsplätze im Bereich Weiden zu erhalten. Die Befürchtung, 500 Arbeitsplätze im Bereich Weiden seien gefährdet, wird von der DB nicht geteilt. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 131) : Welches Ergebnis hatte die Uberprüfung der Streckenstillegungsabsichten der Deutschen Bundesbahn im ländlichen Raum des hessischen Regierungsbezirks Kassel, und welche Strecken sollen zu welchem Zeitpunkt nunmehr stillgelegt werden? Der ländliche Raum des Regierungsbezirks Kassel gehörte nicht zu den sieben Testräumen und Strecken, die von der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Entscheidungsverfahrens untersucht worden sind. Selbst diese Testuntersuchungen haben noch keine endgültigen Ergebnisse für die Räume gebracht, sondern Informationen und methodische Erkenntnisse geliefert, die auch auf andere Netzteile übertragen werden sollen, Entscheidungen über Beibehaltung oder Stilllegungen von Strecken konnten und können bisher noch nicht getroffen werden. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 132) : Wann wird mit dem schon vor mehr als zehn Jahren geplanten hochwasserfreien Ausbau der B 42 im Raum Neuwied begonnen, die bei der derzeitigen Trassenführung immer wieder durch Hochwasser des Rheins überflutet wird mit der Folge, daß der Verkehr nur unter sehr schwierigen Bedingungen umgeleitet werden kann? Bei der Planung für den hochwasserfreien Ausbau der B 42 auf dem Abschnitt Frahr-Irlich haben sich sehr große Schwierigkeiten ergeben. Durch Einsprüche im Planfeststellungsverfahren ist eine Neubearbeitung des Projektes und dadurch auch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren erforderlich geworden. Nach vorangegangenen langwierigen Verhandlungen mit den Betroffenen werden diese Arbeiten zur Zeit durchgeführt. Um mit den Bauarbeiten beginnen zu können, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden — soweit möglich — schon jetzt die Gebäude erworben die wegen des Ausbaues der B 42 abgebrochen werden müssen. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 137) : Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung inzwischen im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachressorts der Länder die Frage der steuerlichen Behandlung der Wohnbesitzwohnungen überprüft, in welcher Weise hat sich bisher die Tatsache auf die Errichtung von Wohnbesitzwohnungen ausgewirkt, daß ihre steuerliche Behandlung immer noch ungeklärt ist, obwohl das am 1. April 1976 in Kraft getretene Gesetz gerade darauf abzielte, den Wohnbesitzberechtigten die bisher nur den Eigentümern zugutekommenden steuerlichen Vergünstigungen zukommen zu lassen? Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Inanspruchnahme der degressiven Gebäude-Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes, an die die Finanzverwaltung gebunden ist, hat leider die Finanzierung im sozialen Wohnungsbau mittels sog. geschlossener Immobilienfonds im allgemeinen und für den Bereich der Wohnbesitzwohnungen im besonderen für die Zukunft erschwert. Für bereits begonnene Fondsobjekte wurde diesen Schwierigkeiten durch eine auf die Fertigstellung der Wohnungen bezogene und auf die Veranlagungszeiträume bis spätestens zum 31. Dezember 1978 befristete Übergangsregelung Rechnung getragen. Damit steht die erforderliche Zeit zur Verfügung, die steuerrechtliche Problematik für den gesamten Bereich der geschlossenen Immobilienfonds eingehend zu überprüfen und befriedigende Lösungen zu finden. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Errichtung neuer Wohnbesitzwohnungen gegenwärtig durch die zu klärenden Rechtsfragen beeinträchtigt wird. Für die steuerliche Begünstigung von Wohnbesitzwohnungen kommt es auch auf die Ausgestaltung der vorgesehenen Vertragsmuster an. Die hierfür zuständigen Länder streben einheitliche Musterverträge an. Es handelt sich hierbei um ein umfassendes Vertragswerk, das gegenwärtig von einer Kommission aus Vertretern der Länder und des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erarbeitet wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 933' Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 138) : Ist die Bundesregierung bereit, sogenannte Mobilheime den Wohnwagen gleichzustellen und darauf hinzuwirken, daß Mobilheime zum Zwecke der Naherholung auf Campingplätzen bzw. Naherholungsplätzen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen? Die Frage, ob und welche baulichen Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die Gesetzgebungskompetenz steht insoweit allein den Ländern zu. Die Zulässigkeit baulicher Anlagen auf Campingplätzen regeln die von den Ländern erlassenen sogenannten Campingplatzverordnungen. Hiernach sind allgemein auf Campingplätzen nur Zelte sowie Wohnwagen und die dazugehörigen Kraftfahrzeuge zulässig. Anlagen, die wie Mobilheime längere Zeit ortsfest genutzt werden, sind auf Campingplätzen unzulässig. Aufgrund der mit Mobilheimen verbundenen Nutzung müssen an deren Standplätze nach ihrer Lage und Ausstattung andere, auch höhere Anforderungen als an Campingplätze gestellt werden. Soweit es erforderlich ist, weisen die Gemeinden in Bauleitplänen aufgrund des Bundesbaugesetzes Wochenendplatzgebiete als Sondergebiete aus. Hier ist nach den getroffenen Festsetzungen die Aufstellung von Mobilheimen zulässig. In der Novelle zur Baunutzungsverordnung, die z. Z. vorbereitet wird, ist vorgesehen, Wochenendplatzgebiete als Sondergebiete nunmehr ausdrücklich zu erwähnen. Mobilheime dürfen auch in Wochenendhausgebieten aufgestellt werden, wenn sie den für diese Gebiete getroffenen Festsetzungen entsprechen. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 141 und 142) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im ESA-Dokument IPC (76) 80 vom 15. Oktober 1976 kein deutscher Hersteller von elektronischen Bauelementen die entsprechende Qualifikation erreicht, und welche Maßnahmen hat sie dazu ergriffen? Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Forschungsplattform Nordsee, die einmal als zentrale Station eines Umweltmeßnetzes geplant war? Zu Frage B 141: Die Liste der Bauteile im Anhang zur Sitzungsunterlage IPC (76) 80 des Industriepolitik-Ausschusses der Europäischen Weltraumorganisation ESA beinhaltet lediglich Bauteile, die bis zum 15. Oktober 1976 für die Verwendung in Raumfahrtprojekten noch nicht qualifiziert waren. Es handelt sich ausschließlich um Bauteile nichtdeutscher Hersteller. Die Bauteile deutscher Hersteller sind dagegen längst qualifiziert und in vielen deutschen (HELIOS, SYMPHONIE usw.) und europäischen Raumfahrtprojekten erfolgreich eingesetzt worden und für den Einsatz, insbesondere beim SPACELAB, vorgesehen. Zu Frage B 142: Die auf der Position 54° 42' 9,3" Nord, 7° 10' 7,4"E errichtete Forschungsplattform NORDSEE ist schwerpunktmäßig nicht als zentrale Station eines Umweltnetzes geplant worden, sondern für Untersuchungen folgender Art: 1. Erprobungsstation für Testaufgaben bei technischen Komponenten und Systemen unter natürlichen maritimen Bedingungen; 2. ingenieurwissenschaftliche Forschungsarbeiten zum Belastungsverhalten von Offshore-Bauwerken in der offenen See; 3. naturwissenschaftliche Forschungsarbeiten zu speziellen Problemen der Ozeanographie und Meteorologie. Mit der Inbetriebnahme der Plattform im September 1975 sind die Forschungsarbeiten angelaufen; sie werden durchgeführt von der meerestechnischen Industrie und von Technischen Universitäten, zum Teil im Zusammenwirken mit Forschungseinrichtungen des Bundes. Der Abschluß der meßtechnischen Ausrüstung in diesem Jahr soll die Durchführung von langjährig angesetzten Untersuchungsarbeiten in erweitertem Umfang ermöglichen. Insbesondere wird die Forschungsplattform NORDSEE auch für die Belange anderer Bundesministerien eingesetzt. Die naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Vorhaben werden durchgeführt von den Universitäten Aachen, Bochum, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel und München neben Firmen der meerestechnischen Industrie und Forschungsinstitutionen des Bundes und der Länder. Diese Arbeiten können nur von einer im Meer feststehenden Arbeitsplattform aus vorgenommen werden. Die bisher angemeldeten Forschungsaktivitäten führen zu einer vollen Auslastung der Forschungsplattform NORDSEE ab Mitte März dieses Jahres. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 143): Teilt die Bundesregierung die Auffassung (s. Veröffentlichung im Handelsblatt Nr. 17 vom 25. Januar 1977 „Höhere Ausbildungsabgabe ist programmiert — kontinuierlich ausbildende Betriebe werden durch niedrigere Zuschüsse bestraft"), daß die Erhebung der Berufsausbildungsabgabe und die unterschiedlichen Relationen für die Staffelung der Zuschüsse für zusätzliche und wieder besetzte Ausbildungsplätze nach Maßgabe des Berufsbildungsberichts im Hinblick auf die zu erwartende Benachteiligung der Ausbildungsbetriebe, die schon bisher kontinuierlich und in starkem Umfang ausgebildet haben, mit der Zielsetzung des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes nicht vereinbar ist, und — wenn ja — was gedenkt sie dagegen zu tun? 934* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Weder durch eine Erhebung der Berufsausbildungsabgabe noch durch unterschiedliche Relationen für die Staffelung von Zuschüssen für zusätzliche und wiederbesetzte Ausbildungsplätze werden kontinuierlich und in starkem Umfang ausbildende Betriebe benachteiligt. Durch die Berufsausbildungsabgabe würden die Mittel erhoben werden, die erforderlich sind, um den Ausbildungsbetrieben einen Beitrag zu den Ausbildungskosten zu leisten. Betriebe, die in einem angemessenen Umfang ausbilden, werden dementsprechend nicht belastet, sondern entlastet werden, wenn die Finanzierung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß durch den vorgesehenen Freibetrag von DM 400 000 ca. 90 % aller Betriebe von der Abgabepflicht gänzlich befreit werden, und daß gerade in diesem Bereich besonders intensiv ausgebildet wird. Die bisher im Entwurf des Berufsbildungsberichts genannten Relationen (1 : 5 und 1 : 3) sind nur Vorschläge, die z. Z. von den beteiligten Gruppen im Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung diskutiert werden. Dabei ist heute noch offen, welche Relation endgültig festgelegt wird. Eine höhere Dotierung zusätzlicher Ausbildungsplätze ist jedoch erforderlich, da diese Plätze Kosten verursachen, die bei einer Wiederbesetzung bestehender Ausbildungsplätze nicht anfallen. Diesem Tatbestand muß eine kostenorientierte Ausbildungsplatzförderung Rechnung tragen. Hinzu kommt, daß in diesem Fall durch die Höhe des Zuschusses ein Anreiz für den Betrieb geschaffen werden muß, seine bisherigen Ausbildungsanstrengungen zu steigern. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. George (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 144 und 145) : Hält die Bundesregierung die im Haushaltsstrukturgesetz getroffene Regelung für Fachwechsler im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes noch für sinnvoll? Ist die Bundesregierung bereit, die ursprüngliche Gesetzesform wieder herzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund, daß es sinnvoll ist, daß Studenten in Fächern mit schlechten Berufsaussichten in Fächer mit besseren Berufschancen wechseln? Zu Frage B 144: Durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 3091) wurde in § 17 Abs. 3 Nr. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bestimmt, daß für eine andere Ausbildung nach einem Fachrichtungswechsel oder nach dem Abbruch der Ausbildung Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen geleistet wird, wenn der Abbruch der Ausbildung oder der Wechsel der Fachrichtung nach dem Ende des zweiten Studiensemesters erfolgt. Diese Regelung entspricht der allgemeinen hochschulpolitischen Zielsetzung, daß sich die Auszubildenden möglichst frühzeitig über ihr endgültiges Studienfach schlüssig werden. Allerdings bleibt ein Wechsel der Fachrichtung nach wie vor möglich, wenn ein wichtiger Grund gemäß § 7 Abs. 3 BAföG geltend gemacht werden kann. Jede Hinauszögerung des Fachrichtungswechsels würde zu einer unnötigen, weil vermeidbaren Inanspruchnahme von individueller Ausbildungsförderung und institutionellen Aufwendungen für eine Ausbildung, die der Auszubildende häufig nicht abschließen will. Ziel der im Haushaltsstrukturgesetz geregelten Darlehensförderung bei einem Fachrichtungswechsel nach dem Ende des zweiten Studiensemesters ist es, den Auszubildenden zu einer möglichst frühzeitigen Entscheidung über einen erwogenen Fachrichtungswechsel und damit zu einer sinnvollen Inanspruchnahme der staatlichen Ausbildungsförderung zu motivieren. Zu Frage B 145: Nach § 7 Abs. 3 BAföG wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn der Auszubildende aus wichtigem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. An dieser Bestimmung hat sich durch das Haushaltsstrukturgesetz nichts geändert. Auszubildende, die zunächst eine Fachrichtung mit schlechten Berufsaussichten gewählt hatten, können nach einem Wechsel in eine Fachrichtung mit besseren Berufsaussichten danach nur gefördert werden, wenn bessere Berufsaussichten als wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG vom 25. August 1976 (Gemeinsames Ministerialblatt 1976 S. 385) eine wesentliche Verschlechterung der künftigen beruflichen Arbeits-und Verdienstmöglichkeiten nicht als wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel im Sinne § 7 Abs. 3 BAföG anerkannt. Hierbei hat sie sich maßgeblich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1976 (Az.: BVerwG V C 29.75) gestützt. In der Entscheidung wird zur Frage des Fachrichtungswechsels aus arbeitsmarktorientierten Gründen u. a. folgendes ausgeführt: „Negative Tendenzen wirtschaftlicher Prosperität, konjunkturbedingte Schwankungen beruflicher Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten und Kapazitätseinschränkungen auf dem Arbeitsmarkt können gewiß tiefgreifende Auswirkungen auf die Ausbildungskonzeption schlechthin und die Entschließungsfreiheit der Auszubildenden haben. Aber erst eine nachvollziehbare konkrete und eindeutig individuell geprägte Verknüpfung mit einem bestimmten Ausbildungsverhältnis würde es rechtfertigen, für einen Fachrichtungswechsel die Bejahung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG in Betracht zu ziehen — es sei denn, die wirtschaftlichen Auswirkungen würden einen Strukturwandel für den in Betracht kommenden Berufszweig nach sich ziehen, der alsbald ein tatsächliches Austrocknen dieses Berufsfeldes bewirken würde." Die Bundesregierung erwägt daher keine Änderung der gesetzlichen Regelung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 935e Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 146) : Ist die Bundesregierung, gegebenenfalls im Rahmen eines weiteren Sonderprogramms, grundsätzlich bereit, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost gezielte Zuwendungen dafür zu geben, daß sie über ihren eigenen Personalbedarf hinaus unter Ausnutzung aller Ausbildungskapazitäten zusätzliche Berufsausbildungsverhältnisse eingehen können? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch die bei Bahn und Post vorhandenen Ausbildungskapazitäten voll ausgeschöpft werden müssen, weil alle an der Berufsausbildung Beteiligten zur Sicherung der Ausbildungschancen der jungen Generation beitragen müssen. Über die bei Bahn und Post dazu ergriffenen Maßnahmen hat Sie der Bundesminister für Verkehr unterrichtet. Zur Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots enthält das Ausbildungsplatzförderungsgesetz eine Finanzierungsregelung, die. finanzielle Hilfen bei der Begründung von neuen Ausbildungsverhältnissen vorsieht. Zur Zeit wird im Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung von allen an der Berufsausbildung beteiligten Gruppen anhand des Entwurfs des Berufsbildungsberichts nach § 5 des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes gemeinsam geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Berufsausbildungsfinanzierung erfüllt sind. Wenn die Bundesregierung auf der Grundlage des Berufsbildungsberichts nach § 2 des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes eine Inkraftsetzung der Ausbildungsfinanzierung beschließt, werden die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost — wie alle übrigen Ausbildenden -- finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie neue Ausbildungsverhältnisse begründen. Die Frage, ob darüber hinaus ein Sonderprogramm durchgeführt werden muß, stellt sich zur Zeit nicht. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 147, 148, 149 und 150) : Trifft es zu, daß in der Arabischen Republik Jemen eine von der Bundesregierung geförderte ca. 250 km lange Straße von Taiz nach Sanaa bereits bei der Einweihung 1975 so erhebliche Mängel aufwies, daß zu Reparaturzwecken weitere Millionenbeträge nachbewilligt werden mußten und auch die Nacharbeiten zu keinem zufriedenstellenden Erfolg geführt haben sollen? Ist der Bundesrepublik bejahendenfalls ein finanzieller Schaden entstanden, gegebenenfalls in welcher Höhe, und sind Regreßansprüche mit Erfolg geltend gemacht worden? Was hat bzw. gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um gleichartige Vorfälle zukünftig auszuschließen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer ca. 50 Millionen umfassenden Ausschreibung der Arabischen Republik Jemen Anbieter aus der Bundesrepublik nicht zum Zuge kamen, obwohl Preise anderer europäischer und nahöstlicher Konkurrenten unterboten worden sein sollen, weil die Republik Jemen das Vertrauen in Leistungen aus der Bundesrepublik durch die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Straßenbau Taiz-Sanaa verloren haben soll, bejahendenfalls was hat oder gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Vertrauen der Republik Jemen in das Leistungsvermögen deutscher Firmen wiederherzustellen oder zu stärken? Zu Frage B 147: Es ist zutreffend, daß sich an der Straße seit 1975 Schäden gezeigt haben, die ca. 5 % der Gesamtstraßenfläche betreffen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) kam zu der Auffassung, daß die aufgetretenen Mängel auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Planungsfehler des deutschen Consultants, Ausführungsmängel der mit der Durchführung beauftragten deutsch-britischen Arbeitsgemeinschaft, außergewöhnliche Regenfälle sowie ---von der Regierung der arabischen Republik Jemen geduldete und zu vertretende — überhöhte LkwAchslasten. Im Rahmen der insgesamt bereitgestellten Kapital-hilfemittel wurde die jemenitische Regierung in die Lage versetzt, zusätzliche Arbeiten zur Verbesserung der Straße (Auslegung für stärkeren Verkehr) durchzuführen und Reparaturen vorzufinanzieren. Diese Arbeiten werden voraussichtlich im Sommer 1977 abgeschlossen sein. Es ist daher nicht zutreffend, daß die „Nacharbeiten zu keinem zufriedenstellenden Erfolg geführt haben sollen". Zu Frage B 148: Bauherr der Straße ist die jemenitische Regierung. Sie hat die Straße aus Darlehen finanziert, die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt wurden. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ausführenden Firmen bestehen keine Rechtsbeziehungen. Aufgrund der Regierungsvereinbarungen und der Darlehensverträge sind keine Regreßansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland entstanden. Die jemenitische Regierung hat die ihr als Auftraggeber und Bauherr gegen die beteiligten Firmen zustehenden Regreßansprüche diesen gegenüber geltend gemacht. Entsprechende Verhandlungen oder vertraglich vorgesehene Schiedsverfahren wurden von ihr eingeleitet. Im Rahmen der vertrauensvollen Entwicklungszusammenarbeit haben die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre guten Dienste bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Ermittlung der Schadensursachen und der Rechtsfolgen zur Verfügung gestellt. Zu Frage B 149: Mangelhafte Leistungen deutscher und ausländischer Firmen bei der Ausführung von Aufträgen anderer Regierungen können von der Bundesregierung prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Soweit es sich um Projekte handelt, die aus Krediten finanziert werden, die von der Bundesrepublik im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden, bleibt die Bundesregierung ständig bemüht, durch intensive Projektprüfung, internationale Ausschreibung zur Gewinnung qualifizierter Firmen, Einschaltung erfahrener Consultants und laufende 936* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1977 Fortschrittskontrollen im Rahmen der Kapitalhilferichtlinien derartige Mängel zu minimieren. Zu Frage B 150: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß bei einer ca. 50 Millionen umfassenden Ausschreibung der Arabischen Republik Jemen deutsche Anbieter wegen der genannten Mängel beim Straßenbau Sanaa—Taiz nicht zum Zuge gekommen sein sollen. Die Bundesregierung hat die gute und vertrauensvolle bilaterale Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Jemen trotz der aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Straße Sanaa—Taiz intensiviert und weiter ausgebaut. Nach Auffassung der Bundesregierung liegt es im ureigenen Interesse deutscher Firmen, den guten Ruf der deutschen Wirtschaft durch einwandfreie Leistungen in den Entwicklungsländern zu erhalten und zu festigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Althammer?


Rede von Klaus Gärtner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Aber gern, Herr Althammer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege, wollen Sie bestreiten, daß für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Bundesrepublik, also die Bundesregierung, zuständig ist?