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    Plenarprotokoll 8/15 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 15. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 721 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 721 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 721 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/11 — Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 8/87 — . . . . . . . . 721 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 141 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung — Drucksache 8/10 — Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/90 — 722 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung überplanmäßige Haushaltsausgabe im Haushaltsjahr 1976 bei Kap. 09 02 Tit. 698 02 — Drucksachen 7/5925, 8/96 — 722 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung überplanmäßige Haushaltsausgabe im Haushaltsjahr 1976 bei Kap. 09 02 Tit. 697 04 — Drucksachen 8/15, 8/97 - 722 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung außerplanmäßige Ausgaben bei Kap. 11 11 — Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und gleichartige Leistungen — Titel apl. 681 51 — Mobilitätshilfen — Titel apl. 681 52 — Eingliederungshilfen —— Drucksachen 8/16, 8/98 — 722 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 896 02 — Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Gemeinschaften —— Drucksachen 8/23, 8/99 — 722 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/108 — 722 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachen- und grundbuchrechtlicher Vorschriften sowie von Vorschriften der Zivilprozeßordnung, des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und der Kostenordnung — Drucksache 8/89 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 723 A Dr. Eyrich CDU/CSU 724 C Dr. Emmerlich SPD 725 B Kleinert FDP 725 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksache 8/100 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1976 bis 1980 — Drucksache 8/101 — Dr. Apel, Bundesminister BMF 726 D Fragestunde — Drucksache 8/129 vom 25. 02. 1977 — Verletzung des Viermächte-Status von Berlin durch Erweiterung des sowjetischen Sektors um einen zusätzlichen Bezirk MdlAnfr A147 25.02.77 Drs 08/129 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 737 C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 737 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 737 D Beschränkung der Niederlassungsfreiheit in Dänemark durch Grunderwerbsverbot für Angehörige der übrigen EG-Mitgliedstaaten MdlAnfr A150 25.02.77 Drs 08/129 Gobrecht SPD MdlAnfr A151 25.02.77 Drs 08/129 Gobrecht SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 738 A, B Einschränkung der Berichterstattung über die gegenwärtigen Verhältnisse in der CSSR bei der Erteilung von Einreisegenehmigungen für Journalisten MdlAnfr A152 25.02.77 Drs 08/129 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 738 C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 738 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 738 D Ausweisung von Vertretern der Gesellschaft für Menschenrechte aus Jugoslawien MdlAnfr A154 25.02.77 Drs 08/129 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 739 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 739 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 739 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 739 D Unterstützung des US-Präsidenten Carter bei seinem öffentlichen Eintreten für Bürgerrechtler in der UdSSR und in anderen kommunistisch beherrschten Staaten MdlAnfr A159 25.02.77 Drs 08/129 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 739 D, 740 A, B, C, D, 741 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 740 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 740 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 740 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 740 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 741 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 741 B Veranlassung der tschechoslowakischen Regierung zur großzügigen Handhabung der Ausreise von Deutschen MdlAnfr A160 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 III Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 741 B, C, D, 742 A • ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 341 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 741 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 742 A Aufforderung an die Ministerpräsidenten der Länder zur Mitwirkung an der Erfüllung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen MdlAnfr A161 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 742 B, C, D, 743 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 742 B, C, D ZusFr Kühbacher SPD 742 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 743 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 743 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 743 C Entbehrlichkeit der ministeriellen Sachverständigenkommission zur Begutachtung der Besteuerung der Landwirtschaft angesichts der Beratungen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten MdlAnfr Al 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A2 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 743 D, 744 A, B ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . 744 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 744 B Berücksichtigung der Verschlußbrennereien und der landwirtschaftlichen Obstabfindungsbrennereien in einer europäischen Alkoholmarktordnung MdlAnfr A6 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A7 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 744 B, C, D, 745 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 744 C, 745 A ZusFr Dr. Sperling SPD 745 B Umfrage der Commerzbank über die Personalplanung der Unternehmen im Jahr 1977 MdlAnfr A5 25.02.77 Drs 08/129 Voigt (Frankfurt) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 745 C, D, 746 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 745 D ZusFr Dr. Steger SPD 746 A Erfüllung der Forderung nach verstärkter Tätigkeit der Verbraucherzentralen auf dem Gebiet der Rechtsberatung MdlAnfr All 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD MdlAnfr A l2 25.02.77 Drs 08/129 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 746 B, C, D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 746 B, C, D Export von Saarkohle nach Frankreich MdlAnfr A13 25.02.77 Drs 08/129 Peter SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 747 A, B ZusFr Peter SPD .........747 A, B Ausdehnung des Investitionszulagengesetzes auf im Zonenrandgebiet und anderen förderungsbedürftigen Gebieten tätige Leasing-Unternehmen MdlAnfr A14 25.02.77 Drs 08/129 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 747 C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 747 D Berücksichtigung von Strukturproblemen der Luft- und Raumfahrtindustrie bei der Fortschreibung des „Grünen Berichts" MdlAnfr A15 25.02.77 Drs 08/129 Würtz SPD MdlAnfr A16 25.02.77 Drs 08/129 Würtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 747 D, 748 A, B, C, D ZusFr Würtz SPD 748 A, B ZusFr Grobecker SPD ........748 B ZusFr Scheffler SPD .........748 C ZusFr Dr. Gölter CDU/CSU ......748 C Kontakte zu Frankreich und der deutschen Luftfahrtindustrie über die Wiederaufnahme der Produktion der Transall C 160 MdlAnfr A19 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Gölter CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 748 D, 749 B ZusFr Dr. Gölter CDU/CSU . . . . . . 749 A 1V Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Auswirkungen von Investitionen und Konjunkturzyklen auf die Arbeitsplatzbeschaffung bzw. die Freisetzung von Arbeitsplätzen in Großunternehmen MdlAnfr A20 25:02.77 Drs 08/129 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A21 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 749 B, D, 750 A, C ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . . 749 D, 750 A ZusFr Dr. Steger SPD 750 B Entwicklung des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der niedergelassenen Ärzte von 1963 bis 1976 im Vergleich zum Anstieg der Bruttoentgelte der Arbeitnehmer MdlAnfr A26 25.02.77 Drs 08/129 Egert SPD MdlAnfr A27 25.02.77 Drs 08/129 Egert SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 750 D, 751 A, B ZusFr Egert SPD 750 D ZusFr Sund SPD 751 B Entwicklung der durchschnittlichen Bruttoeinkommen einzelner Fachgruppen niedergelassener Ärzte sowie Bewertung des Behandlungsboykotts von Kassenärzten MdlAnfr A24 25.02.77 Drs 08/129 Glombig SPD MdlAnfr A25 25.02.77 Drs 08/129 Glombig SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 751 B, D, 752 A, B, C, D, 753 A, B ZusFr Glombig SPD . . . . 751 D, 752 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 751 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 751 D ZusFr Egert SPD 752 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 752 B ZusFr Sund SPD 752 D ZusFr Hansen SPD 753 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . 753 B ZusFr Gansel SPD 753 B Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 1976 an niedergelassene Ärzte und Zahnärzte und ihr Anteil an den Gesamtleistungen der Krankenversicherungsträger MdlAnfr A28 25.02.77 Drs 08/129 Sieler SPD MdlAnfr A29 25.02.77 Drs 08/129 Sieler SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 753 C, D, 754 A, B ZusFr Sieler SPD 753 D ZusFr Frau Simonis SPD 753 D ZusFr Gansel SPD 754 A Bruttoeinkommen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte von 1963 bis 1976 MdlAnfr A32 25.02.77 Drs 08/129 Urbaniak SPD MdlAnfr A33 25.02.77 Drs 08/129 Urbaniak SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 754 C, D, 755 A, B, C ZusFr Urbaniak SPD 754 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 754 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 754 D ZusFr Kleinert FDP 755 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 755 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 755 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 755 C Entwicklung des Rentendefizits bis 1990 MdlAnfr A34 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 755 D Azaleen-Fest der NATO in Norfolk MdlAnfr A36 25.02.77 Drs 08/129 Frau Simonis SPD MdlAnfr A37 25.02.77 Drs 08/129 Jungmann SPD MdlAnfr A38 25.02.77 Drs 08/129 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 756 B, C, D, 757 A, B, C ZusFr Frau Simonis SPD 756 C, D ZusFr Jungmann SPD ........756 D ZusFr Ey CDU/CSU .........757 A ZusFr Gansel SPD 757 A ZusFr Dr. Sperling SPD 757 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 757 C ZusFr Hansen SPD 757 C Nächste Sitzung 757 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 759* A Anlage 2 Denunzierung sozialdemokratischer Studenten bei der sowjetischen Besatzungsmacht durch den Ständigen Vertreter der DDR in Bonn, Dr. Michael Kohl, in den Jahren 1949/1950 MdlAnfr A103 04.02.77 Drs 08/86 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 759* C Anlage 3 Tragbarkeit des Ständigen Vertreters der DDR in Bonn, Dr. Michael Kohl, angesichts der Denunziation sozialdemokratischer Studenten in den Jahren 1949/1950 MdlAnfr A106 04.02.77 Drs 08/86 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 759* C Anlage 4 Protest der Sowjetunion gegen den Aufenthalt des Bundesministers des Auswärtigen im Land Berlin anläßlich des Besuchs des französischen Außenministers und des amerikanischen Vizepräsidenten MdlAnfr A107 04.02.77 Drs 08/76 Hösl CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 759* D Anlage 5 Bedenken der Vereinigten Staaten von Amerika gegen die Lieferung einer Wiederaufbereitungsanlage für Atomkraftwerke an Brasilien MdlAnfr A108 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jens (Voerde) SPD MdlAnfr A109 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 760* A Anlage 6 Deutsche Exporte im Bereich der Kernenergie MdlAnfr A110 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Spöri SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 760* D Anlage 7 Internationale Regelung zum Schutz der Meere vor Verunreinigung MdlAnfr A111 04.02.77 Drs 08/86 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 761* A Anlage 8 Deutschsprachige Rundfunksendungen aus Ostblockländern MdlAnfr A112 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A113 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 761* B Anlage 9 Störungen von Sendungen der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks durch sowjetrussische, bulgarische oder tschechoslowakische Funkstationen MdlAnfr A114 04.02.77 Drs 08/86 Kraus CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 761* C Anlage 10 Deutschsprachige Rundfunksendungen des Ostblocks über innerdeutsche Verhältnisse MdlAnfr A115 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin. Dr. von Dohnanyi AA . . 761* D Anlage 11 Sowjetische Angriffe gegen Sendungen der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks über innenpolitische Verhältnisse der Sowjetblockländer MdlAnfr A116 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 761* D Anlage 12 Gewährleistung der ungestörten Rundfunkübertragung wahrheitsgemäßer Informationen gemäß den Bestimmungen der KSZE MdlAnfr A117 04.02.77 Drs 08/86 Klein (München) CDU/CSU. SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 762* A Anlage 13 Nichterwähnung der Probleme der Familienzusammenführung und der Heiratserlaubnis in den Erklärungen der Bundesregierung „Zehn Jahre diplomatische Beziehungen mit Rumänien" MdlAnfr A118 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 762* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 14 Deutsche Kulturpolitik in Namibia; Rassenintegration an deutschen Schulen in Südafrika MdlAnfr A119 04.02.77 Drs 08/86 Frau von Bothmer SPD MdlAnfr A l20 04.02.77 Drs 08/86 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 762* C Anlage 15 Erfüllung des Kooperationsabkommens über die friedliche Nutzung der Kernenergie gegenüber Brasilien MdlAnfr A l22 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 673* B Anlage 16 Proteste der UdSSR gegen die Anwesenheit des Bundesaußenministers in Berlin und gegen die Ermittlungen des Generalbundesanwalts im Zusammenhang mit der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz in Berlin MdlAnfr A l23 04.02.77 Drs 08/86 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 673* B Anlage 17 Teilnahme von Guerillaführern der kommunistisch beeinflußten „Südwestafrikanischen Volksorganisation" (SWAPO) an Lehrgängen für Unteroffiziere und Offiziere der NVA in Magdeburg MdlAnfr A l24 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr Al25 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 763* D Anlage 18 Proteste der UdSSR gegen die Anwesenheit des Bundesaußenministers in Berlin und gegen die Ermittlungen des Generalbundesanwalts im Zusammenhang mit der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz in Berlin MdlAnfr A l26 04.0237 Drs 08/86 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A l27 04.02.77 Drs 08/86 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 764* A Anlage 19 Änderung des deutsch-brasilianischen Nuklearvertrages MdlAnfr Al28 04.02.77 Drs 08/86 Niegel CDU/CSU MdlAnfr Al29 04.02.77 Drs 08/86 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 764* B Anlage 20 Verknüpfung von Wirtschaftsabkommen mit Ostblockstaaten mit gleichwertigen politischen und humanitären Gegenleistungen MdlAnfr A130 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 764* C Anlage 21 Einhaltung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen durch die Vertragspartner MdlAnfr A131 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 764* D Anlage 22 Deutsch-rumänische Beziehungen angesichts der Ausreise- und Besuchsverweigerungen für Deutsche SchrAnfr B1 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 765* A Anlage 23 Schaffung eines Zusatzabkommens zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinsichtlich des Asylrechts für politische Flüchtlinge SchrAnfr B3 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 766* A Anlage 24 Polnische Einwände gegen den Status der Gebiete jenseits von Oder und Neiße SchrAnfr B4 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 766* C Anlage 25 Ratifizierung der internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale, kulturelle, bürgerliche und politische Rechte SchrAnfr B5 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 766* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 VII Anlage 26 Ubertragung des der Kommission der Europäischen Gemeinschaft . erteilten Mandats zur Verhandlung über Fischereirechte mit der Sowjetunion an die britische Regierung SchrAnfr B6 04.02.76 Drs 08/86 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 767* B Anlage 27 Ergebnis der Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ermordung von Joachim Peiper in Traves/Frankreich sowie Hilfe für dessen Hinterbliebene SchrAnfr B13 04.02.77 Drs 08/86 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 768* B Anlage 28 Geplante Verkehrsinvestitionen im LahnDill-Kreis SchrAnfr B54 04.02.77 Drs 08/86 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 768* D Anlage 29 Auswirkung der erhöhten Freibeträge für über 18jährige Kinder bei auswärtiger Ausbildung und Unterbringung MdlAnfr A3 25.02.77 Drs 08/129 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . , . . 770* A Anlage 30 Auswirkungen des Ablaufs der Geltungsdauer der §§ 13 Abs. 3 und 14 a EStG sowie der §§ 76 bis 78 EStDV auf die Betroffenen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft MdlAnfr A4 25.02.77 Drs 08/129 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 770* B Anlage 31 Empfehlung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen zur Durchführung von Aufsichtsratssitzungen bundeseigener Gesellschaften in Berlin MdlAnfr A10 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 770* C Anlage 32 Abwanderung freiwillig versicherter Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und der Ersatzkassen in die privaten Krankenversicherungen im Jahre 1976 und ihre Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung MdlAnfr A22 25.02.77 Drs 08/129 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A23 25.02.77 Drs 08/129 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 770* D Anlage 33 Vergleich der durchschnittlichen Arbeitszeit und der Bruttoeinkommen von niedergelassenen Ärzten und Arbeitnehmern MdlAnfr A30 25.02.77 Drs 08/129 Kratz SPD MdlAnfr A31 25.02.77 Drs 08/129 Kratz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 771* B Anlage 34 Weigerung des Bundesverteidigungsministers zur Unterbringung von Polizeieinheiten in Einrichtungen der Bundeswehr anläßlich der Demonstration gegen den Kernkraftwerkbau in Brokdorf MdlAnfr A35 25.02.77 Drs 08/129 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 771* C Anlage 35 Zurückstellung von Auszubildenden vom Grundwehrdienst bis zum Abschluß einer unmittelbar an das Abitur anschließenden Lehre MdlAnfr A39 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 772* A Anlage 36 Reise Willy Brandts in einem Flugzeug der Bundeswehr zur Teilnahme am Parteitag der Israelischen Arbeiterpartei MdlAnfr A40 25.02.77 Drs 08/129 Röhner CDU/CSU MdlAnfr A41 25.02.77 Drs 08/129 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 772* B Anlage 37 Ursachen für die Schwierigkeiten der Deutschen Bau- und Bodenbank MdlAnfr A57 25.0237 Drs 08/129 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 772* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 38 Stützung der Deutschen Bau- und Bodenbank im Jahre 1976 durch den Bund MdlAnfr A58 25.02.77 Drs 08/129 .Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 773* B Anlage 39 Beleihungspraxis der Deutschen Bau- und Bodenbank MdlAnfr A59 25.02.77 Drs 08/129 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 773* C Anlage 40 Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat für die Geschäftsverluste der Deutschen Bau- und Bodenbank MdlAnfr A60 25.02.77 Drs 08/129 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 773* D Anlage 41 Stützung der Deutschen Bau- und Bodenbank in den nächsten Jahren MdlAnfr A61 25.02.77 Drs 08/129 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 774* A Anlage 42 Bodenvorratspolitik der Deutschen Bau- und Bodenbank MdlAnfr A62 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 774* B Anlage 43 Abwehr nachteiliger Folgen für Mieter und Bauherren aus der Liquiditätslage der Deutschen Bau- und Bodenbank MdlAnfr A63 25.02.77 Drs 08/129 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . .. 774* B Anlage 44 Existenzberechtigung der Deutschen Bau- und Bodenbank angesichts der Konkurrenz von Geschäftsbanken MdlAnfr A64 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 774* C Anlage 45 Ausrüstung deutscher Kutterfischer mit Funkanlagen zur Meldung des Ein- und Auslaufens in die Wirtschaftszone Norwegens und der wöchentlichen Fangmenge MdlAnfr A118 25.02.77 Drs 08/129 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 774* D Anlage 46 Abwicklung der landwirtschaftlichen Dürreschäden des Jahres 1976 MdlAnfr A119 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Enders SPD MdlAnfr Al20 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 775* C Anlage 47 Verluste der Deutschen Bundespost in der Paketbeförderung durch die Konkurrenz des „United Parcel Service" und des „Deutschen Paket-Dienstes" MdlAnfr A133 25.02.77 Drs 08/129 Löffler SPD MdlAnfr A134 25.02.77 Drs 08/129 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 776* B Anlage 48 Schaffung eines einheitlichen Ortsnetzes für alle in der neu gebildeten Stadt Lahn zusammengefaßten Gemeinden MdlAnfr A135 25.02.77 Drs 08/129 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 776* D Anlage 49 Konzeption für die Beseitigung der sogenannten Hochhausabschattung des Fernsehempfangs MdlAnfr A136 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A137 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 777* A Anlage 50 Zusammenfassung der Fernsprechteilnehmer aus verschiedenen Ortsnetzen nach kommunalen Neugliederungen in einem Fernsprechverzeichnis MdlAnfr A138 25.02.77 Drs 08/129 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A139 25.02.77 Drs 08/129 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 777* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 IX Anlage 51 Verhandlungen über Flugrechte der DDR-Fluggesellschaft Interflug für Linienflüge zwischen Berlin-Schönefeld und Zürich MdlAnfr A140 25.02.77 Drs 08/129 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 777* D Anlage 52 Folgerungen aus der Verletzung des Viermächteabkommens über Berlin durch Zurückweisung von Besuchern durch Ost-Berliner Behörden MdlAnfr A141 25.02.77 Drs 08/129 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 778* A Anlage 53 Darstellung der Zonengrenze auf im Bundesgebiet in Verkehr gebrachten Landkarten MdlAnfr A142 25.02.77 Drs 08/129 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 778* C Anlage 54 Zahlungsforderung der DDR nach Wiederinbetriebnahme von Berliner Bahnhöfen für den Interzonenverkehr MdlAnfr A143 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 778* D Anlage 55 Einbeziehung aller nach der kommunalen Neugliederung außerhalb liegender Gemeindeteile in das Zonenrandgebiet; Zahlung eines Begrüßungsgeldes an Besucher aus der DDR in Hessen MdlAnfr A144 25.02.77 Drs 08/129 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A145 25.02.77 Drs 08/129 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 779e A Anlage 56 Förderung der Gesellschaft für Wehrkunde e. V. MdlAnfr A146 25.02.77 Drs 08/129 Gansel SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 779* C Anlage 57 Zahl der Ausreiseverweigerungen für heiratswillige Rumänen deutscher Abstammung sowie Beseitigung dieser Praxis durch eine Initiative auf der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad MdlAnfr A148 25.02.77 Drs 08/129 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU MdlAnfr A149 25.02.77 Drs 08/129 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 779* D Anlage 58 Verurteilung eines slowenischen Priesters zu zwei Jahren Gefängnis MdlAnfr A153 25.02.77 Drs 08/129 Lintner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 780* A Anlage 59 Schutz deutscher Missionare und Missionsschwestern in den afrikanischen Spannungsgebieten sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu den Morden an Missionsangehörigen in Rhodesien MdlAnfr A155 25.02.77 Drs 08/129 von Hassel CDU/CSU MdlAnfr A156 25.02.77 Drs 08/129 von Hassel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 780* B Anlage 60 Informationen über die Mörder deutscher Missionsangehöriger in Rhodesien sowie Pläne zur Evakuierung deutscher Missionare aus Spannungsgebieten oder Kampfzonen MdlAnfr A157 25.02.77 Drs 08/129 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A158 25.02.77 Drs 08/129 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 780* D Anlage 61 Vorwürfe der Sowjetunion gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Spionagetätigkeit des ehemaligen Chefs der schweizerischen Luftschutztruppen MdlAnfr A162 25.02.77 Drs 08/129 Rainer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 780* D Anlage 62 Ausdehnung der Souveränität der DDR auf West-Berliner Wasserstraßen MdlAnfr A163 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 781* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 63 Verhinderung von Repressalien gegen Verfasser kritischer Eintragungen im Gästebuch der Fotoausstellung in Ost-Berlin SchrAnfr B1 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 781* B Anlage 64 Nichtbeteiligung des Personalrats an der Auflösung der Abteilung 5 des Bundespresseamts SchrAnfr B2 25.02.77 Drs 08/129 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 781* C Anlage 65 Abbau der Viermächte-Verantwortlichkeiten für Berlin durch Delegierung sowjetischer Aufgaben bei Militärzügen zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet auf die DDR SchrAnfr B5 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 781* D Anlage 66 Beurteilung der Zuverlässigkeit Indiens durch die Konferenz der deutschen Südasien-Botschafter SchrAnfr B6 25.02.77 Drs 08/129 Schreiber SPD SchrAnfr B7 25.02.77 Drs 08/129 Schreiber SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 782* B Anlage 67 Verstoß der Sowjetunion gegen die Vereinbarungen von Helsinki durch erneute Verfolgung eines Bürgerrechtlers SchrAnfr B8 25.02.77 Drs 08/129 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 782* C Anlage 68 Ausreise von wegen Paßvergehens zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilten Deutschen aus der Sowjetunion SchrAnfr B9 25.02.77 Drs 08/129 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 782* C Anlage 69 Einreise der Peking-Oper Nationalchinas für Auftritte in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B10 25.02.77 Drs 08/129 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 782* D Anlage 70 Verfolgung von Beobachtern der Einhaltung der Vereinbarungen von Helsinki in der Sowjetunion sowie Weigerung der VN-Menschenrechtskommission zur Anhörung von Zeugenaussagen über sowjetische Verletzungen der Bürgerrechte SchrAnfr B11 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAnfr B12 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 783* B Anlage 71 Zahl der durch das deutsch-brasilianische Abkommen langfristig gesicherten Arbeitsplätze in der Kernenergiewirtschaft sowie Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Brasilien SchrAnfr B13 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B14 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 783* C Anlage 72 Abstimmung der Beratungen über die KSZE-Abschlußakte für die Belgrader Konferenz mit den übrigen Mitgliedstaaten der EG SchrAnfr B15 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B16 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 783* D Anlage 73 Auflösung des deutschen Konsulats für die östlichen Niederlande in Enschede SchrAnfr B17 25.02.77 Drs 08/129 Seiters CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 784* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 XI Anlage 74 Protest der Sowjetunion bei den alliierten Schutzmächten in West-Berlin gegen die Genehmigung der Fluglinie Berlin–Zürich SchrAnfr B18 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 784* C Anlage 75 Einschränkung der Berichterstattung von Radio Liberty durch eine Direktive mit elf sowjetischen Forderungen SchrAnfr B19 25.02.77 Drs 08/129 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 784* D Anlage 76 Erkenntnisse aus der Sichtung des Lookheed-Materials SchrAnfr B40 25.02.77 Drs 08/129 Klein (Dieburg) SPD SchrAnfr B41 25.02.77 Drs 08/129 Klein (Dieburg) SPD SchrAnfr B42 25.02.77 Drs 08/129 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 784* D Anlage 77 Auswirkungen der Kältekatastrophe in den USA auf die Konjunktur-, Energie- und Preispolitik in Europa Anfr B62 25.02.77 Drs 08/129 Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 785* B Anlage 78 Erhöhung der Eichgebühren zur Finanzierung zusätzlicher Personalkosten der Länder nach Änderung der Fertigpackungsverordnung SchrAnfr B63 25.0237 Drs 08/129 Wuwer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 785* C Anlage 79 Ausdehnung der Präferenzen für das Zonenrandgebiet auf den Landkreis Passau SchrAnfr B64 25.02.77 Drs 08/129 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 385* D Anlage 80 Ausdehnung der Fernwärmekapazitäten und -netze SchrAnfr B65 25.02.77 Drs 08/129 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 786* C Anlage 81 Abnahme von Saarkohle durch Frankreich seit dem 1. Januar 1976 Entwicklung der Steinkohlehalden im Saarland, Fertigstellung des geplanten Zweiten Kraftwerkblocks sowie Absatz- und Beschäftigungslage der Saarbergwerke AG SchrAnfr B68 25.02.77 Drs 08/129 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B69 25.02.77 Drs 08/129 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B70 25.02.77 Drs 08/129 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B71 25.02.77 Drs 08/129 Zeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 786* D Anlage 82 Äußerung des Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft über die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst SchrAnfr B72 25.02.77 Drs 08/129 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 787* C Anlage 83 Berücksichtigung der energiepolitischen Vorstellungen des Landes Nordrhein-Westfalen beim Energieprogramm der Bundesregierung SchrAnfr B74 25.02.77 Drs 08/129 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 787* D Anlage 84 Unkooperatives Verhalten britischer Minister bei Sitzungen des EG-Ministerrates; Wert der häufigen Treffen zwischen dem Bundeskanzler und dem britischen Premierminister SchrAnfr B75 25.02.77 Drs 08/129 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 788* B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 85 Stempelaufdruck auf einem Brief des Europäischen Parlaments an einen deutschen Journalisten SchrAnfr B133 25.02.77 Drs 08/129 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 788* C Anlage 86 Herausgabe einer Sonderbriefmarke zur 1200-Jahrfeier der Stadt Haiger SchrAnfr B134 25.02.77 Drs 08/129 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 789* 13 Anlage 87 Sonderpostwertzeichenplanung der Deutschen Bundespost für 1977; Ausgabe der Sonderbriefmarke „50 Jahre Nürburgring" SchrAnfr B135 25.02.77 Drs 08/129 Josten CDU/CSU SchrAnfr B136 25.02.77 Drs 08/129 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 790* A Anlage 88 Zusammenführung der Familie eines Schriftstellers SchrAnfr B139 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 791* B Anlage 89 Freilassung eines Ost-Berliners, der für seine Ausreise demonstriert hatte SchrAnfr B140 25.02.77 Drs 08/129 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 791* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 721 15. Sitzung Bonn, den 2. März 1977 Beginn: 10.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode - 15, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 759* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 3. 3. Dr. Ahrens*** 3. 3. Böhm (Melsungen) 3. 3. Buchstaller 3. 3. ' Damm 3. 3. Dr. Dregger 3. 3. Dr. Enders ** 2. 3. Fellermaier * 3. 3. Flämig * 3. 3. Dr. Fuchs * 2. 3. Haase (Fürth) *** 3. 3. von Hassel 2. 3. Hösl 3. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 3. 3. Dr. Jaeger *** 3. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 3. 3. Katzer 3. 3. Dr. Kiesinger 3. 3. Dr. Klepsch *** 3. 3. Klinker 3. 3. Dr. Kunz (Weiden) 3. 3. Lange * 3. 3. Lemmrich ** 2. 3. Dr. Lenz (Bergstraße) 2. 3. Lenzer *** 3. 3. Lücker * 3. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 3. 3. Möhring *** 3. 3. Dr. Müller 3. 3. Müller (Mülheim) * 3. 3. 011esch *** 3. 3. Pawelczyk *** 3. 3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 3. 3. Schmidt (München) * 3. 3. Schreiber * 3. 3. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 3. 3. Schwabe * 3. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 3. 3. Dr. Schwörer * 3. 3. Seefeld * 3. 3. Sieglerschmidt 3. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 3. 3. Spillecke * 3. 3. Dr. Staudt 25. 3. Strauß 3. 3. Walther 25. 3. Dr. Wörner *** 3. 3. Würtz * 3. 3. Zywietz * 3. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 103) : Ist die Bundesregierung in der Lage, die Behauptung des Leiters der Berlin-Abteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen, Hermann Kreutzer, zu bestätigen daß der DDR-Vertreter in Bonn, Dr. Michael Kohl, in den Jahren 1949/50 „dem NKWD der sowjetischen Besatzungsmacht sozialdemokratische Studenten denunziert" .habe, die später in Lagern und Zuchthäusern ums Leben gekommen seien und ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, die Regierung in Ost-Berlin zur Abberufung ihres Vertreters in Bonn aufzufordern? Bereits in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 3. Februar 1977 habe ich ausgeführt, daß es nicht den Gepflogenheiten entspricht, über die Person des offiziellen Vertreters eines anderen Staates im Parlament des Empfangsstaates zu diskutieren. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 106) : Empfände die Bundesregierung einen Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn als Provokation, wenn sich herausstellen sollte, daß er als Spitzel des Staatssicherheitsdienstes bzw. der Sowjets Studenten in der DDR denunziert hat, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie ziehen? Bereits in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 3. Februar 1977 habe ich ausgeführt, daß es nicht den Gepflogenheiten entspricht, über die Person des offiziellen Vertreters eines anderen Staates im Parlament des Empfangsstaates zu diskutieren. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 107): Trifft es zu, daß die Sowjets den Aufenthalt des Bundesministers des Auswärtigen Im Land Berlin anläßlich der Besuche des französischen Außenministers und des amerikanischen Vizepräsidenten als „Aktion zur klaren Verletzung" des Viermächteabkommens über Berlin bezeichnet haben, und was hat die Bundesregierung - bejahendenfalls - gegen diese ihrerseits eine Verletzung des Abkommens darstellende Haltung der östlichen Signatarmacht unternommen? Es trifft zu, daß die Sowjetunion bei den Drei Mächten vorstellig geworden ist, weil der Bundesaußenminister den amerikanischen Vizepräsidenten Mondale und den französischen Außenminister de Guiringaud bei deren kürzlichen Besuchen in Berlin (Mondale am 26. Januar 1977, de Guiringaud am 20. Januar 1977) begleitet hat. 760* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Als Nicht-Signatar des Viermächteabkommens kann sich die Bundesrepublik Deutschland zur Auslegung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, und darum geht es hier, nicht autoritativ äußern. Sie können davon ausgehen, daß die Drei Mächte in ihren Gesprächen mit der Sowjetunion nicht nur ihre eigenen Rechte, sondern aufgrund ihrer laufenden Konsultationen mit der Bundesregierung auch die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wahren. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (Voerde) (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen A 108 und 109) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit und von der Regierung der Vereinigten Staaten vorgetragenen Bedenken gegen die Lieferung einer Wiederaufbereitungsanlage für Atomkraftwerke in Brasilien? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, die Genehmigung auf Lieferung einer Wiederaufbereitungsanlage an Brasilien zu überprüfen? Zu Frage A 108: Die Bundesregierung bestätigt hier ihre Auffassung, daß dieses Abkommen den Zielen einer wirkungsvollen Nichtverbreitungspolitik wie auch den Erfordernissen einer weltweiten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie voll Rechnung trägt. Die Verknappungen und Engpässe im traditionellen Energiebereich haben zu einer ständig wachsenden Nachfrage nach Kernenergie geführt. Dies ist eine irreversible Entwicklung. Wissenschaft und Technologie haben darüber hinaus die Voraussetzungen geschaffen, die Kernenergie industriell zu nutzen. Die Frage der Teilnahme von zunehmend industrialisierten Ländern, wie z. B. Brasilien an diesem Prozeß ist nicht eine solche des „ob", sondern ausschließlich des „wann". Der Drang dieser Länder, aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen an diesem Prozeß zu partizipieren, ist nicht aufhaltbar. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß es im Interesse einer wirksamen und langfristigen Nichtverbreitungspolitik liegt, zunehmend industrialisierte Länder wie Brasilien in die internationale Zusammenarbeit und das internationale Kontrollsystem zu integrieren. Die Bundesregierung hält daher Bedenken für nicht gerechtfertigt und ist bemüht, Mißverständnisse richtigzustellen. Die Bundesregierung wird auch im deutschamerikanischen Meinungsaustausch deutlich machen, daß — die Sicherungsmaßnahmen nach dem Stand heutiger Erkenntnis optimal sind (nämlich über NV- Vertrag und auch die Richtlinien der Suppliers Conferences hinausgehend), — verantwortungsbewußten Staaten auf dem Wege zur Industrialisierung — selbst wenn man dieses politisch wollte — moderne Technologien nicht auf Dauer vorenthalten werden können und — nur im Wege einer vertrauensvollen und nichtdiskriminatorischen Zusammenarbeit mit diesen Staaten diese in die gemeinsame Verantwortung und in das weltweite Sicherungssystem der Nichtverbreitung eingebunden werden können. Zu Frage A 109: Der Bundesregierung liegt lediglich ein Antrag auf Genehmigung der Ausfuhr von Fertigungsunterlagen für eine Pilotanlage zur Wiederaufarbeitung vor. Es geht zur Zeit lediglich um die Lieferung von Technologie in Form von Dokumenten und nicht um Ausrüstungsgegenstände oder gar eine ganze Anlage. Die Bundesregierung hat bei ihrer Entscheidung im 'Jahre 1975, mit Brasilien auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie zusammenzuarbeiten, — den Weltenergiebedarf, — die besondere Lage der aufkommenden Industrienationen der 3. Welt, — die Weiterentwicklung und Fertigung der Nichtverbreitungspolitik wie sie insbesondere von der sogenannten Londoner Suppliers Conference unter Beteiligung aller wichtigen nuklearen Lieferländer formuliert wurde, berücksichtigt. Die Bundesregierung ist bereit und hat schon begonnen, mit befreundeten Regierungen, auch mit der Regierung der Vereinigten Staaten, über die Aspekte zu beraten. Überzeugende Gründe, von der bisherigen Linie abzuweichen, hat sie bisher nicht erkennen können. Die Bundesregierung ist im übrigen gegenüber Brasilien aus dem deutsch-brasilianischen Abkommen und gegenüber der deutschen Industrie nach dem Außenwirtschaftsgesetz verpflichtet, derartige Exportgenehmigungen zu erteilen, wenn die notwendigen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 110) : Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt die Entscheidung der französischen Regierung, künftig keine ,,sensitiven" Anlagen mehr zu exportieren, begrüßt hat, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung für ihre künftige Haltung beim deutschen Exportgeschäft im Bereich der Kernenergie? Die Bundesregierung begrüßt alle Entscheidungen, die einer umfassenden weltweiten Nichtverbreitungspolitik förderlich sind. Größte Zurückhaltung zu üben beim Export sog. sensitiver Anlagen ist Bestandteil der Exportpolitik der Bundesregierung. Sie weiß sich darin einig mit allen nuklearen Hauptlieferländern. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 761* Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche . Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 111) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Umweltschutz der Meere eine übernationale Aufgabe ist, und was wird sie gegebenenfalls unternehmen, um — unter Umständen gemeinsam mit anderen Regierungen in Europa — auf die italienische Regierung einzuwirken, umgehend mit der Bergung der bereits im Juli 1974 vor der apulischen Küste mit dem Schiff „Cavtat gesunkenen giftigen Bleitetraäthylfässer zu beginnen, um der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer Vergiftung der gesamten Adria zu begegnen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Umweltschutz der Meere auch eine internationale Aufgabe ist. Im Falle des jugoslawischen Frachters „Cavtat" besteht allerdings eine ausschließlich nationale (italienische) Zuständigkeit für die Bergung der Fässer. Wegen der Gefahr, die deutschen Adriaurlaubern bei einem Auslaufen drohen könnte, steht die Bundesregierung seit beinahe zwei Jahren mit den zuständigen italienischen Behörden in engem Kontakt. Nach jetzt vorliegenden Informationen ist mit einem Beginn der Bergungsarbeiten bis spätestens zum 28.. Februar 1977 zu rechnen. Der italienische Ministerrat hat bereits 10 Mrd. Lire für die Bergung bereitgestellt. Eine vollständige Beseitigung der Gefahr ist demnach vor Beginn der nächsten Badesaison zu erwarten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 112 und 113) : Welche Rundfunkstationen verbreiten täglich von den Ländern des Ostblocks aus Sendungen in deutscher Sprache? In welchem Verhältnis steht die Wochenstundenzahl der Auslandssendungen von Radio Moskau zur Wochenstundenzahl der Auslandssendungen der Deutschen Welle? Zu Frage A 112: Alle Rundfunkstationen in den Hauptstädten der Ostblockländer verbreiten täglich ein deutschsprachiges Programm, das nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern auch für Osterreich und die DDR bestimmt ist. Es handelt sich demnach um Radio Moskau, Warschau, Prag, Budapest, Bukarest, Sofia und Tirana. Hinzu kommen in der Sowjetunion noch die Sender „Frieden und Fortschritt" und Radio Kiew. Zu Frage A 113: Das Gesamtvolumen der Auslandssendungen von Radio Moskau ist hier nicht bekannt. Die deutschsprachigen Sendungen von Radio Moskau, Radio „Frieden und Fortschritt" und Radio Kiew zusammen erreichen etwa 38 Wochenstunden. Die Auslandssendungen der Deutschen Welle belaufen sich auf 80 Stunden täglich und 553 Stunden wöchentlich (Stand 31. Dezember 1976). Die Sendungen in russischer Sprache nehmen hierbei täglich 2 Stunden und 40 Minuten ein. Das ergibt ein Verhältnis von etwa 2 : 1. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 114) : Welche Sendungen der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks werden von sowjetrussischen, bulgarischen oder tschechoslowakischen Funkstationen gestört? Sendungen des Deutschlandfunks werden nach unseren Feststellungen nicht gestört. Auch gegen Sendungen der Deutschen Welle sind keine sowjetischen Störaktionen nachweisbar. Dagegen werden die Sendungen der Deutschen Welle in bulgarischer, tschechischer und slowakischer Sprache von Bulgarien und der Tschechoslowakei gestört. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 115) : Kann die Bundesregierung feststellen, ob sich die von den Sendern des Sowjetblocks ausgehenden deutschsprachigen Sendungen in die Innerdeutschen Verhältnisse einmischen oder nicht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den deutschsprachigen Auslandssendungen der kommunistischen Länder Osteuropas, (die auch für die DDR und Osterreich bestimmt sind) häufig einseitig, unzutreffend und/oder polemisch über die Bundesrepublik Deutschland berichtet oder kommentiert wird. Aus der Sicht der Bundesregierung ist jedoch Kritik in den Medien keine Einmischung. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche. Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 116) : Ist die Bundesregierung gewillt, sowjetische Angriffe abzuwehren, die den Sendungen der Deutschen Welle oder des Deutschlandfunks Eingriffe in die inneren Verhältnisse der Sowjetblockländern vorwerfen, obwohl sie selbst deutschsprachige Sendungen durchführen, die sich permanent in die innenpolitischen Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einmischen? Die Bundesregierung will die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und der in diesen Anstalten tätigen Journalisten. Sie ist daher nicht 762* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 gewillt, Kritik oder Druck, von welcher Seite sie auch kommen, nachzugeben und in die Zuständigkeiten der „Deutschen Welle" und des „DeutschLandfunks" einzugreifen. Gemäß dem im Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. 11. 1960 festgelegten Grundsatz der Staatsfreiheit dieser beiden Sender ist der Intendant „verantwortlich für die gesamten Geschäfte der Anstalt einschließlich der Gestaltung des Programms" unter Beteiligung des Rundfunks bzw. des Verwaltungsrats entsprechend den Bestimmungen des genannten Gesetzes. Die Bundesregierung hat bisher diese gesetzlichen Bestimmungen strikt beachtet und sieht keine Veranlassung, von dieser Haltung abzugehen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 117): Vertritt die Bundesregierung die Anschauung, daß die ungestörte Übertragung wahrheitsgemäßer Informationen durch Rundfunksendungen jenen Bestimmungen der KSZE entspricht, die sich unter dem Titel der Zusammenarbeit „in humanitären und anderen Bereichen" dem Thema der freien Information widmet? Ja. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die freie und umfassende Verbreitung von Informationen aller Art auch die ungestörte Übertragung wahrheitsgemäßer Informationen durch Rundfunksendungen umfaßt. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 118) : Was hat die Bundesregierung bewogen, in ihren Erklärungen „Zehn Jahre diplomatische Beziehungen mit Rumänien" — Telegramm und Aufsatz des Bundesaußenministers (Bulletin Nr. 8/ 1977) — die so schwierige und zum Nachteil der Betroffenen ungelöste Frage der Familienzusammenführung und Heiratserlaubnis nicht offen beim Namen zu nennen? Gegenstand der von Ihnen angesprochenen Erklärungen war eine allgemeine Würdigung der Entwicklung seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit Rumänien vor 10 Jahren. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Rumänien war ein Anfang einer Politik des Abbaus von Spannungen und wachsender Zusammenarbeit zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in Europa. In der Entwicklung der deutsch-rumänischen Beziehungen sind beträchtliche Fortschritte auf allen Gebieten, auch im humanitären Bereich, erzielt worden. In den 27 Jahren von 1950 bis 1976 sind insgesamt 58 393 Aussiedler etc. aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland gekommen, davon ca. 16 000 in den 17 Jahren, in denen die CDU den Außenminister stellte. Seit aber Sozialdemokraten oder Freie Demokraten an der Spitze des Auswärtigen Amts stehen, seit 10 Jahren also, sind über 42 000 Menschen aus Rumänien zu uns ausgereist, das sind pro Jahr 4 200, im Gegensatz zu den jährlich 1 000 Aussiedlern davor. Die Bundesregierung bestreitet keineswegs, daß weiterhin Schwierigkeiten bestehen und daß kontinuierlich Bemühungen erforderlich sind, um diese Schwierigkeiten zu überwinden. Auch im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Erklärungen zum 10. Jahrestag der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Rumänien hat die Bundesregierung ihren Willen zur- Lösung vorhandener Probleme bekräftigt. Allerdings hält die Bundesregierung den Austausch von Grußtelegrammen nicht für einen geeigneten Anlaß, humanitäre Anliegen konkret und wirksam zu fördern. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen A 119 und 120) : Stimmt die Bundesregierung darin mit mir überein, daß die politischen Verhältnisse in Namibia sich so weitgehend geändert haben und ändern, daß die lang diskutierten Fragen, Schließung des Konsulats, allmählicher Entzug der finanziellen Unterstützung für die deutsche Schule in Windhuk und Kündigung der Gültigkeit des südafrikanischen Kulturabkommens für Namibia in diesem Sinn entschieden werden könnten? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, in Südafrika eine ähnliche Einrichtung zu schaffen, wie sie die katholische Kirche mit Rücksicht auf ihre Schulen verwirklicht hat, nämlich die unbehinderte Aufnahme schwarzer Kinder zu gewähren? Zu Frage A 119: Auch nach Auffassung der Bundesregierung bewegt sich die innere Entwicklung in Namibia auf eine neue Phase zu. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam und nicht ohne Besorgnis Informationen über die geplante Bildung einer Interimsregierung. Welche Folgen diese Entwicklung hinsichtlich der von Ihnen angeschnittenen Einzelfragen haben kann, wird in die Überlegungen über unsere NamibiaPolitik sorgfältig einbezogen werden müssen. Einer der hierbei zu berücksichtigenden Aspekte muß es bleiben, den Schutz der Deutschen in Namibia ohne Unterbrechung sicherzustellen. Die deutsche Schule in Windhuk sollte im Stande sein, eine integrierende Aufgabe zu erfüllen. Die Gestaltung der kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Namibia wird Gegenstand von Gesprächen mit einer unabhängigen namibischen Regierung sein müssen. Die Bundesregierung hat im übrigen die südafrikanische Regierung sowohl in ihrem bilateralen Dialog wie auch gemeinsam mit ihren EG-Partnern wiederholt auf die Erfordernisse für eine international akzeptable Lösung des Namibia-Problems hingewie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 763* sen und sie aufgefordert, diese Voraussetzungen zu schaffen. Um ihrer Forderung erneut Nachdruck zu verschaffen, haben die Neun am 7. Februar 1977 durch den britischen Botschafter in Kapstadt eine Demarche bei der südafrikanischen Regierung durchgeführt. In dieser Demarche haben die Neun ihre Haltung bekräftigt, daß die Erfordernisse für eine Regelung der Namibia-Frage mit internationaler Unterstützung unverändert geblieben sind. Zu Frage A 120: Die deutschen Schulen in Südafrika werden von privaten Schulträgern örtlichen Rechts betrieben und sind Teil des südafrikanischen Schulsystems. Sie führen daher zum landesüblichen Abschluß, dem Matrik. Ihre Struktur und Lehrverfassung ist jedoch auf deutschsprachige Schüler zugeschnitten, deren Mehrzahl sogar deutsche Staatsangehörige sind (Johannesburg 37 % Deutsche, Kapstadt 67 % Deutsche, Pretoria 42 % Deutsche, Hermannsburg 30 % Deutsche). Die Schulen erfüllen also in erheblichem Umfang eine Dienstleistungsfunktion für Deutsche im Ausland. Obwohl dieser Unterschied zu den privaten Schulen kirchlicher oder anderer Träger, die sich an englisch- oder afrikaanssprachige Kinder wenden, berücksichtigt werden muß, wenn an die Möglichkeit der Öffnung der deutschen Schulen in der Republik Südafrika gedacht wird, möchte ich zugleich feststellen, daß es seit langem das Ziel der Bundesregierung ist, jede Rassendiskriminierung in den deutschen Schulen in Südafrika, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel und der besonderen Aufgaben dieser Schulen, so schnell wie möglich zu beenden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 122) : Trifft es zu, daß durch den deutsch-brasilianischen Vertrag 250 000 Arbeitsplätze langfristig gesichert werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um die ordnungsgemäße Erfüllung . der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen? Die Bundesregierung hat errechnet, daß durch die privatwirtschaftlichen Industrieverträge im Rahmen des deutsch-brasilianischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie für die Laufzeit des Abkommens (15 Jahre) etwa 20 000 hochqualifizierte Arbeitsplätze pro Jahr gesichert werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 123) : Trifft es zu, daß der sowjetische Botschafter Ost-Berlins bei den drei Schutzmächten gegen die Anwesenheit des Bundesministers des Auswärtigen in Berlin aus Anlaß der Besuche des französischen Außenministers und des amerikanischen Vizepräsidenten vorstellig geworden ist und ferner beanstandet hat, daß der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden führt, und teilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Auffassung, daß die Sowjetunion damit erneut das Viermäditeabkommen verletzt, das die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin ausdrücklich vorsient? Es trifft zu, daß die Sowjetunion bei den Drei Mächten vorstellig geworden ist, weil der Bundesaußenminister den amerikanischen Vizepräsidenten Mondale und den französischen Außenminister de Guiringaud bei deren kürzlichen Besuchen in Berlin (Mondale am 26. Januar 1977, de Guiringaud am 20. Januar 1977) begleitet hat. Es trifft ebenfalls zu, daß die Sowjetunion bei den Drei Mächten im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren vorstellig geworden ist, welches die Bundesanwaltschaft gegen die Personen führt, die beschuldigt sind, an der Entführung des Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Peter Lorenz, beteiligt gewesen zu sein. Als Nicht-Signatar des Viermächte-Abkommens kann sich die Bundesrepublik Deutschland zur Auslegung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, und darum geht es hier, nicht autoritativ äußern. Sie können davon ausgehen, daß die. Drei Mächte in ihren Gesprächen mit der Sowjetunion nicht nur ihre eigenen Rechte, sondern aufgrund ihrer laufenden Konsultationen mit der Bundesregierung auch die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wahren. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 124 und 125) : . Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen (Deutsche Tagespost vom 28./29. Januar 1977, Sonntagsbeilage Seite 3) bestätigen, nach denen Guerillaführer der kommunistisch beeinflußten „Südwestafrikanischen Volksorganisation" (SWAPO) seit Monaten an Lehrgängen für Unteroffiziere und Offiziere der NVA in Magdeburg teilnehmen, nach denen ferner Pläne bestehen, bei einer militärischen Aktion gegen die Hauptstadt von Südwestafrika, Windhuk, zwei Panzerregimenter der NVA mit entsprechender infanteristischer und artilleristischer Unterstützung einzusetzen, und nach denen sich schließlich Stäbe dieses neuen deutschen Afrikakorps bereits in Luanda etabliert haben? Was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls im Hinblick auf ihre Verantwortung für die in Südwestafrika lebenden deutschen Staatsangehörigen in dieser Angelegenheit zu unternehmen?. Zu Frage A 124: Die Bundesregierung besitzt zu der zitierten Pressemeldung keine gesicherten Erkenntnisse. Zu Frage A 125: Die Bundesregierung sieht sich nicht veranlaßt, zu diesen Fragen hypothetische Überlegungen anzustellen. 764* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 18 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 126 und 127): Hat die Regierung der UdSSR bei der Alliierten Kommandantur in Berlin dagegen protestiert, daß der amerikanische Vizepräsident, Walter Mondale, bei seinem Berlin-Besuch durch den Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, begleitet wurde? Existieren offizielle Proteste der sowjetischen Regierung gegen die Ermittlungen, die Generalbundesanwalt Siegfried Buback nach der Entführung des Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Peter Lorenz, vorgenommen hat? Es trifft zu, daß die Sowjetunion bei den Drei Mächten vorstellig geworden ist, weil der Bundesaußenminister den amerikanischen Vizepräsidenten Mondale bei seinem Besuch in Berlin am 26. Januar 1977 begleitet hat. Es trifft ebenfalls zu, daß die Sowjetunion bei den Drei Mächten im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren vorstellig geworden ist, welche die Bundesanwaltschaft gegen die Personen führt, die beschuldigt sind, an der Entführung des Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Peter Lorenz, beteiligt gewesen zu sein. Als Nicht-Signatar des Viermächteabkommens kann sich die Bundesrepublik Deutschland zur Auslegung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, und darum geht es hier, nicht autoritativ äußern. Ich kann für die Bundesregierung aber feststellen, daß die in den sowjetischen Demarchen zum Ausdruck kommende Tendenz, die restriktive Auslegung des Viermächteabkommens, nicht neu ist. Es geht um Gespräche unter den Vier Mächten zu diesen Fragen. Ich bedauere, daß ich auf Einzelheiten der vertraulichen Gespräche der Vier Mächte zu diesen Vorgängen — es geht ja um Gespräche auf diplomatischer Ebene zwischen dritten Staaten — nicht eingehen kann. Sie können davon ausgehen, daß die Drei Mächte in ihren Gesprächen mit der Sowjetunion nicht nur ihre eigenen Rechte, sondern aufgrund ihrer laufenden Konsultationen mit der Bundesregierung auch die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wahren. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 128. und 129) : Wird die Bundesregierung die im Nuklearvertrag vom 27. Juni 1975 Brasilien gegenüber übernommenen Verpflichtungen voll und ganz erfüllen, einschließlich der Lieferung der Anreicherungsanlage und der Wiederaufbereitungsanlage? Trifft es zu, daß die Staatssekretäre Dr. Hermes vom Auswärtigen Amt und Haunschild vom Bundesministerium für Forschung und Technologie in Kürze nach Washington reisen werden, um über die Änderung des deutsch-brasilianischen Nuklearvertrags oder einen eventuellen Zusatzvertrag zu verhandeln? Zu Frage A 128: Die Bundesregierung wird alle von ihr abgeschlossenen Verträge honorieren und hat dies sowohl der amerikanischen wie der brasilianischen Regierung mitgeteilt. Dies schließt nicht aus, daß sie in enger Abstimmung mit ihren Verbündeten und Vertragspartnern für die Zukunft weitere Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie trifft. Zu Frage A 129: Es trifft zu, daß Staatssekretär Hermes nach Washington reist (Staatssekretär Haunschild ist erkrankt). Ziel der Reise ist, einen detaillierten Gedankenaustausch mit der neuen amerikanischen Administration über aktuelle Fragen der nuklearen Exportpolitik zu pflegen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 130) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die auch der frühere amerikanische Außenminister Kissinger nunmehr geäußert hat ("Spiegel" vom 31. Januar 1977, Seite 90), „daß Wirtschaftsprogramme, die an bestimmte außenpolitische Projekte gekoppelt sind, die Möglichkeit bieten, spezifische außenpolitische Abkommen auch zu treffen, Anreize zur Zusammenarbeit, Anreize zur Zurückhaltung darstellen", daß also Wirtschaftsabkommen mit Ostblockstaaten auch mit gleichwertigen politischen und humanitären Gegenleistungen zu verknüpfen sind? In der Außenpolitik besteht immer ein Zusammenhang zwischen den Handlungen in den verschiedenen Bereichen. Die Interpretation der Äußerungen des früheren amerikanischen Außenministers Kissinger durch den Fragesteller ist jedoch unzutreffend. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 131): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966 jeden Vertragsparter berechtigen, die Einhaltung ihrer Bestimmungen von jedem anderen Vertragspartner gegenüber allen Menschen in dessen Machtbereich unabhängig von den Verfahrensvorschriften dieser Pakte zu fordern, und wenn ja, verhält sich die Bundesregierung entsprechend? Die Bundesregierung wird wie bisher alle ihre politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verwirklichung von Menschenrechten zu ermöglichen. Sie wird sich dabei — wie in der Vergangenheit — in erster Linie danach richten, ob dies für die betroffenen Menschen etwas zu bewirken vermag. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 765* Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 1) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung eine ,,zufriedenstellende Bilanz* der deutsch-rumänischen Beziehungen sieht, und wie rechtfertigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung dies angesichts der Verletzungen der Vereinbarungen von Helsinki durch Rumänien, insbesondere angesichts der Ausreise- und Besuchsverweigerungen für Deutsche? Die in Ihrer Frage wiedergegebene Bewertung ist offenbar den Kommentaren der deutschen Presse zum 10. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien entnommen. In diesen Kommentaren wird ein insgesamt positives Bild der deutsch-rumänischen Beziehungen wiedergegeben, in dem jedoch auch die bestehenden humanitären Probleme keineswegs fehlen. Auch die Bundesregierung beurteilt die Bilanz der deutsch-rumänischen Beziehungen seit 1967 insgesamt positiv. Ich verweise Sie dazu auf die Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen aus Anlaß des 10jährigen Bestehens der deutsch-rumänischen diplomatischen Beziehungen, die im Bulletin Nr. 8 vom 1. Februar 1977 wiedergegeben wurden. 10 Jahre diplomatische Beziehungen mit Rumänien Am 31. Januar 1977 Der Bundesminister des Auswärtigen übermittelte dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Republik Rumänien, Gheorghe Macovescu, am 31. Januar 1977 folgendes Telegramm: Sehr geehrter Herr Außenminister, heute vor 10 Jahren haben die Bundesrepublik Deutschland und die Sozialistische Republik Rumänien diplomatische Beziehungen zueinander aufgenommen. Dieser Schritt hat sich als wichtig und vorteilhaft nicht nur für unsere bilateralen Beziehungen erwiesen, sondern war zugleich ein Markstein für die Entwicklung in Europa. Seit 1967 haben sich die deutsch-rumänischen Beziehungen in einer Weise entfaltet, daß sie in vieler Hinsicht als beispielhaft für die Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung gelten können. Wir können mit Befriedigung auf das breite Spektrum der bereits erreichten Zusammenarbeit blicken. Gleichzeitig wollen wir diese Zusammenarbeit noch weiter ausbauen und vorhandene Probleme auf der Basis der freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Staaten und der Schlußakte von Helsinki lösen. Ich benutze den Anlaß dieses Jahrestages, um Ihnen die Bereitschaft meiner Regierung zu versichern, zusammen mit der rumänischen Regierung die weitere fruchtbare Entwicklung unserer Beziehungen zum gegenseitigen Nutzen unserer beiden Völker nach Kräften zu fördern. Hans-Dietrich Genscher Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland Der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher , richtete an die Leser der in Rumänien verbreiteten Zeitschrift „Prisma" aus Anlaß des 10jährigen Bestehens der deutschrumänischen diplomatischen Beziehungen am 31. Januar 1977 nachstehendes Grußwort: Vor 10 Jahren, am 31. Januar 1967, haben die Bundesrepublik Deutschland und die Sozialistische Republik Rumänien diplomatische Beziehungen aufgenommen. Mit diesem Schritt haben sie eine Entwicklung eingeleitet, die in vieler Hinsicht beispielhaft für die Beziehungen von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung war und wesentlichen Einfluß auf das politische Klima in Europa gehabt hat. Gemessen an den raschen Veränderungen, an die sich unsere Welt gewöhnt hat, sind 10 Jahre eine lange Zeit. In diesem Zeitraum haben sich die politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern stetig vertieft und vervielfältigt. In der Politik kommt es nicht nur auf materielle Ergebnisse an. Wenn wir dies bei der Bewertung unseres bilateralen Verhältnisses berücksichtigen, so läßt sich sagen: In den vergangenen Jahren hat sich auf vielen Gebieten eine heute als selbstverständlich empfundene Zusammenarbeit entwickelt. Ich denke dabei an die beispielhafte wirtschaftliche Kooperation und den umfangreichen Handelsaustausch zwischen unseren beiden Ländern und die nützlichen offiziellen Konsultationen zwischen den Führungsspitzen, aber auch an die Entfaltung der kulturellen Beziehungen und des Tourismus. Für besonders wichtig halte ich die persönliche Begegnung der Menschen unserer beiden Länder sowie die Verbesserung der gegenseitigen Kenntnisse über das andere Land durch umfassende Informationsmöglichkeiten. Seit 1967 sind in unserem bilateralen Verhältnis die Voraussetzungen für eine Verstärkung der menschlichen Begegnungen entstanden und gewachsen. Aber noch wichtiger erscheint mir die Tatsache, daß der Gedanke ihrer Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit inzwischen Wurzel gefaßt hat, kräftig weiterwirkt und auch in Zukunft eine treibende Kraft für den Gedankenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern bleiben wird. Im Einklang mit der vor 10 Jahren eingeleiteten Entwicklung der deutsch-rumänischen Beziehungen und mit der Schlußakte von Helsinki wird die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit der rumänischen Regierung darum bemüht bleiben, die Kontakte zwischen den Bürgern beider 766* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Länder zu erleichtern und zur Lösung humanitärer Probleme beizutragen. Leitgedanke der seit 1967 erfreulich intensivierten und für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit bleibt auch weiterhin das gemeinsame Streben nach der Erhaltung des Friedens in Europa und der Welt sowie nach einer weiteren Verbesserung der Lebensverhältnisse unserer Völker. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 3) : Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus vom 10. November 1976 und der Asylresolution des Ministerkomitees des Europarats über Asyl für Personen in Gefahr vor Verfolgung" vom 29. Juni 1976, im Europarat auf die Schaffung eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 bzw. einer eigenständigen Asylkonvention mit dem Ziel der Verankerung eines individuellen Asylrechts für politische Flüchtlinge hinzuwirken, die als Modell für eine weltweite Asylkonvention dienen könnte? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf die Schaffung eines Abkommens über Territoriales Asyl im Rahmen des Europarats hinzuwirken. Das „Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus" vom 10. November 1976 bietet hierfür keine Veranlassung. Der Beschluß des Ministerkomitees des Europarats vom 29. Juni 1967 über „Asyl für Personen in Gefahr vor Verfolgung" stellt einen Schritt auf dem Wege dar, der zur Einberufung einer Staatenkonferenz der Vereinten Nationen in Genf vom 10. Januar bis zum 4. Februar 1977 geführt hat. Der Konferenz war das Ziel gesetzt worden, ein weltweites Abkommen über Territoriales Asyl zu erarbeiten und zu verabschieden. Die Konferenz hat ihre Arbeiten jedoch nicht zum Abschluß bringen können. Die Bundesregierung hat sich auf dieser Konferenz mit Nachdruck dafür eingesetzt, daß entsprechend dem deutschen Recht (Artikel 16 Abs. 2 GG) Asylbewerbern ein Rechtsanspruch auf die Gewährung territorialen Asyls eingeräumt wird. Für dieses Bestreben hat die Bundesregierung bei ihren europäischen Partnern zwar Verständnis, aber nur begrenzte Unterstützung gefunden. Nach dem Ergebnis der Verhandlungen in Genf hält es die Bundesregierung deshalb nicht für erfolgversprechend, im Rahmen des Europarats eine neue Initiative für ein Abkommen mit dem Ziel der Verankerung eines subjektiven Rechts auf Asyl zu ergreifen. Die Zeit hierfür ist noch nicht gekommen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 4) : Hat die Regierung der Volksrepublik Polen angesichts der ständigen Angriffe in den polnischen amtlichen Medien (vgl. z. B. BPA/Ostinformationen Radio Warschau am 28. Januar 1977) gegen die alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland bindenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Ostverträgen und dem kürzlichen Urteil des Bundessozialgerichts, daß die Gebiete jenseits von Oder und Neiße midst Ausland sind, Vorstellungen bei der Bundesregierung erhoben, wenn ja, mit welchem Inhalt und mit welcher Reaktion der Bundesregierung? Wie die Bundesregierung seit Abschluß des Warschauer Vertrages wiederholt erklärt hat, bedeutet die in Art. I Abs. 1 dieses Vertrages enthaltene Grenzaussage, daß ,die Bundesrepublik Deutschland die Oder/Neiße-Linie als Westgrenze Polens nicht mehr in Frage stellt. Ich verweise auf die Erläuterungen zum Warschauer Vertrag, die im Bulletin der Bundesregierung vom 8. Dezember 1970 veröffentlicht wurden (Bulletin der Bundesregierung vom 8. Dezember 1970, S. 1819) und die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1975 zitiert, sowie auf die Denkschrift der Bundesregierung zum Warschauer Vertrag. Darin wird klargestellt, daß die Bundesregierung nur für die Bundesrepublik Deutschland handelt und ein wiedervereinigtes Deutschland durch den Vertrag nicht binden kann. Speziell zu Art. I wird dargelegt, daß die dort enthaltene Feststellung die Bundesrepublik Deutschland vom Inkrafttreten des Vertrages an bindet und sie ihre Haltung nicht davon abhängig macht, wann eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland zustande kommt. Die Bundesregierung vermag keinen Widerspruch zwischen dieser Auffassung und der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 enthaltenen Interpretation, das auch das Bundessozialgericht in dem von Ihnen erwähnten Urteil anführt, zu sehen. Dies hat die Bundesregierung auch gegen— über der polnischen Regierung auf entsprechende Rückfrage bestätigt. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 5) : Welche Staaten haben den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Redite vom 16. Dezember 1966 und den internationalen Pakt über bürgerliche Redite vom 16. Dezember 1966 sowie die jeweils dazugehörigen Protokolle bis jetzt ratifiziert? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 767* Derzeitige Vertragsparteien des Internationalen Pakts vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte aufgrund von Ratifikation oder Beitritt sind: Bundesrepublik Deutschland Deutsche Demokratische Republik Barbados Bulgarien Chile Costa Rica Dänemark Ecuador Finnland Irak Iran Jamaika Jordanien Jugoslawien Kanada Kenia Kolumbien Libanon Libyen Madagaskar Mali Mauritius Mongolei Norwegen Ruanda Rumänien Schweden Sowjetunion Ukraine Weißrußland Syrien Tansania Tschechoslowakei Tunesien Ungarn Uruguay Vereinigtes Königreich Zaire Zypern. Derzeitige Vertragsparteien des dazugehörigen Fakultativ-Protokolls sind: Barbados Costa Rica Dänemark Ecuador Finnland Jamaika Kanada Kolumbien Madagaskar Mauritius Norwegen Schweden Uruguay Zaire. Derzeitige Vertragsparteien des Internationalen Pakts vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgrund von Ratifikation oder Beitritt sind: Bundesrepublik Deutschland Deutsche Demokratische Republik Australien Barbados Bulgarien Chile Costa Rica Dänemark Ecuador Finnland Irak Iran Jamaika Jordanien Jugoslawien Kanada Kenia Kolumbien Libanon Libyen Madagaskar Mali Mauritius Mongolei Norwegen Philippinen Ruanda Rumänien Schweden Sowjetunion Ukraine Weißrußland Syrien Tansania Tschechoslowakei Tunesien Ungarn Uruguay Vereinigtes Königreich Zaire Zypern. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 6) : Trifft es zu, daß der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft das der Kommission der Europäischen Gemeinschaft erteilte Mandat zur Verhandlung mit dritten Ländern über Fischereirechte für die Verhandlungen mit der Sowjetunion der britischen Regierung übertragen und diese sogar zur Lizenzerteilung ermächtigt hat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls ihre Mitwirkung an diesem — eine Einmischung in die inneren Verhältnisse der Europäischen Gemeinschaft darstellenden — Zugeständnis an die Sowjetunion? 1. Es trifft nicht zu, daß der Ministerrat der EG das der Kommission erteilte Mandat zu Verhandlungen mit dritten Ländern über Fischereirechte für die Verhandlungen mit der Sowjetunion der britischen Regierung übertragen hat. Nachdem der Gemeinschaft der Sowjetunion — wie auch anderen Staaten — mehrfach die Aufnahme von Fischereiverhandlungen vorgeschlagen hatte, hat die Sowjetunion in Beantwortung des jüngsten Verhandlungsangebots der Gemeinschaft am 1. Februar 1977 der britischen Regierung gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, Verhandlungen mit Großbritannien — dem Land das z. Z. den Vorsitz im EG-Rat ausübt — „als Vertreter von Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft" aufzunehmen. Für die Verhandlungen mit der Sowjetunion wurde im Rahmen der Gemeinschaft eine Lösung ausgearbeitet, die der Tatsache voll Rechnung trägt, daß in der Gemeinschaft die Kommission für die Führung von Verhandlungen mit Drittländern auf diesem Gebiet zuständig ist. Die EG-Kommission hat dieser Regelung zugestimmt. Danach wird für die Fischereiverhandlungen mit der Sowjetunion eine Gemeinschaftsdelegation gebildet, in deren Rahmen 768* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 der Standpunkt der Gemeinschaft von den Vertretern der EG-Kommission vorgetragen wird. 2. Hinsichtlich der Lizenzerteilung bezieht sich Ihre Frage offenbar auf die vom EG-Rat im schriftlichen Verfahren am 28. Januar 1977 verabschiedete „Verordnung des Rates vom 28. Januar 1977 zur Festlegung bestimmter Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gegenüber Schiffen, die die Flagge Polens, der DDR und der UdSSR führen" (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 25/46 vom 29. Januar 1977). Gegenstand dieser Verordnung ist insbesondere die Einführung eines Lizenzverfahrens für die Fangtätigkeit der betreffenden Drittländer in den EG- Gewässern. Zwar sieht Art. 2 der VO die Mitwirkung der Behörden der jeweiligen Ratsmacht bei der Lizenzerteilung vor; dies kann aber nicht — wie Ihre Frage offensichtlich unterstellt — als eine Ermächtigung der britischen Regierung verstanden werden, in eigener Zuständigkeit sachlich über die Vergabe von Lizenzen zu entscheiden. Vielmehr sind alle Sachfragen bereits in der VO selbst geregelt, nämlich — Fangmenge, — Fanggebiete, — die in den einzelnen sog. ECES-Zonen zulässige Höchstzahl der Schiffe, — Größe der Schiffe, — Angaben, die bei der Lizenzbeantragung zu machen sind. Der jeweiligen Ratsmacht kommt somit lediglich eine administrative Hilfsfunktion zu, wie dies auch in Art. 2 der VO eindeutig zum Ausdruck kommt, wonach die Lizenzen von den „Behörden" der Ratsmacht „für die Gemeinschaft" „ausgestellt" werden. Diese Regelung war notwendig, weil die Kommission sich organisatorisch und personell nicht in der Lage sieht, diese administrativen Aufgaben schon jetzt zu übernehmen. Bei dieser Sachlage ist die Ansicht unbegründet, daß es sich um ein „Zugeständnis an die Sowjetunion" handele. Durch die vorgesehene administrative Hilfestellung der Behörden der Ratsmacht konnte vielmehr die Einführung eines gemeinschaftlichen Lizenzverfahrens überhaupt erst ermöglicht werden. Ein solches Verfahren war aber gerade deshalb notwendig, um die Fischereirechte der Gemeinschaft auch und insbesondere gegenüber der Sowjetunion durchsetzen zu können. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 13) : Welches Ergebnis haben die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ermordung von Joachim Peiper in Traves/Frankreich gehabt, und was hat die Bundesregierung unternommen, um den Hinterbliebenen zu helfen? Maßnahmen der zuständigen französischen Behörden zur Ermittlung der mutmaßlichen Mörder des deutschen Staatsangehörigen Joachim Peiper haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Für die Bundesregierung besteht keine rechtliche Möglichkeit, sich in das Ermittlungsverfahren einzuschalten. Dagegen bemüht sich die Bundesregierung seit geraumer Zeit mit Nachdruck darum, daß das französische Verfahren zur Identifizierung der vermutlichen Leiche Herrn Peipers endlich abgeschlossen und die Leiche den Hinterbliebenen zur Beerdigung übergeben wird. Dies ist zur Zeit offenbar das Hauptanliegen der Hinterbliebenen. Die Bemühungen der Bundesregierung erfolgten nicht nur über unser Generalkonsulat in Lyon unmittelbar bei den zuständigen französischen Behörden, sondern auch über unsere Botschaft in Paris beim französischen Außenministerium; die französischen Behörden begründen die außergewöhnlich lange Dauer des Identifizierungsverfahrens mit dem Hinweis, daß die Leiche völlig verkohlt ist. Zuletzt wurde der Fall Peiper auf hoher Ebene auch am Rande der deutsch-französischen Konsultationen zur Sprache gebracht, die in der vergangenen Woche stattgefunden haben. Von französischer Seite ist hierbei erneut zugesagt worden, sich des Falles anzunehmen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 54) : Welche Verkehrsinvestitionen sind in den nächsten Jahren im Bereich des Lahn-Dill-Kreises geplant? Für den Straßenbaubereich sind in den Jahren 1977 bis 1980 für den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen Investitionen in Höhe von rd. 190 Millionen DM vorgesehen. Davon sind für kleinere Um- und Ausbaumaßnahmen rd. 50 Millionen DM und für größeren Neu- und Ausbau rd. 140 Millionen DM eingeplant. . An größeren Maßnahmen sind zu nennen: Autobahn (A 48) Abschnitt Gießen—Reiskirchen Autobahn (A 45) Abschnitt Gambach—Hanau Autobahn (A 49) Umgehung Lollar Bundesstr. (B 277) Umgehung Herborn Bundesstr. (B 277) Ausbau in Dillenburg Bundesstr. (B 277) Ausbau zwischen Dillenburg und Herborn Bundesstr. (B 277) Verlängerung der Westtangente Wetzlar Bundesstr. (B 253) Verlegung nordwestlich Dillenburg Bundesstr. (B 429) Bau der Südtangente Gießen Für den Bundesbahnbereich füge ich Ihnen als Anlage eine besondere Übersicht der Investitionsvorhaben bei. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 769* Anlage 41.411 lh (Inf 1977) vom 09.02.1977 Investitionen im Lahn-Dill-Kreis (Wetzlar—Gießen) Beträge in TDM (nur DB-Anteile) Bezeichnung des Vorhabens 1977 1978 1979 1980 1981 1982 und später 1. Bahnübergänge Gießen—Fulda, B 3/B 49 Frankfurter Straße 800 900 300 Köln—Gießen, Katzenfurt, km 139,3 2 BÜ 500 300 Gießen—Gelnhausen und Köln—Gießen Blilo u. Büs. 72 D 1 200 1 000 1 000 E = 6,000 Millionen DM 2 500 2 200 300 1 000 — — 2. Brücken Ksl—Ffm, km 125,732, Bf Lollar, Erneuerung 4 Überbauten 1 000 950 Haiger—Gießen, km 119,417, Randbalkenerneuerung an gewölbten Brücken 400 Dillbrecht—Haiger, km 121,395 und 124,200 Randbalkenerneuerung an gewölbten Brük- ken 500 Betzdorf—Haiger, km 117,386 Erneuerung und Hebung des Überbaues 200 200 Betzdorf—Haiger, km 118,594 Erneuerung und Hebung des Überbaues 200 330 E = 3,780 Millionen DM 1 000 950 400 1 430 — — 3. Fernmeldeanlagen ITS 1 500 400 Zugbahnfunk 1 000 E = 2,900 Millionen DM 2 500 400 — — — — 4. Signalanlagen Wetzlar _ — — 2 000 4 000 4 000 5 000 Gießen 3 000 5 000 5 000 17 000 Dillenburg 2 000 5 000 13 000 E = 65,000 Millionen DM — — 5 000 11 000 14 000 35 000 5. Oberbauanlagen E = 6,000 Millionen DM 1 000 1 000 1 000 1 000 1 000 1 000 Pauschal im Streckennetz 6. Streckenausbau E = 0,500 Millionen DM 500 — — — — Gießen—Friedberg; Einbau von Einrichtungen für den Gleiswechselbetrieb EE = 84,180 Millionen DM 7 000 5 050 6 700 14 430 15 000 36 000 770* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 3): Besitzt die Bundesregierung inzwischen gesicherte Daten über die Auswirkung der Steuerreform durch das Heraufsetzen der Freibeträge für über 18jährige Kinder in Ausbildung von 1200 DM auf 2 400 DM bzw. 4 200 DM bei auswärtiger Unterbringung pro Jahr, und was gedenkt die Bundesregierung gesetzgeberisch zu tun, damit in Zukunft vermieden wird, daß Bezieher mittlerer und höherer Einkommen unverhältnismäßige Vorteile fortgeschrieben erhalten? Gesicherte Daten über die Anzahl von über 18jährigen Kindern, für die ab 1. Januar 1977 Ausbildungsfreibeträge von 2 400 DM und bei auswärtiger Unterbringung zur Berufsausbildung von 4 200 DM gewährt werden, liegen für 1977 noch nicht vor. Geht man von der für 1975 ermittelten Anzahl der Studenten von 792 000 und einer für 1977 auf 190 000 zu schätzenden Zahl über 18 Jahre alter Schüler aus, dann ergibt sich 1977 ein Steuerausfall von etwa 440 Millionen DM. Die unterschiedlichen steuerlichen Entlastungen durch die Ausbildungsfreibeträge sind durch den Abzug von der Bemessungsgrundlage und die progressive Gestaltung des Einkommensteuertarifs bedingt. Sie wirken sich je nach Höhe des Einkommens unterschiedlich aus, und zwar entsprechend dem Aufbau des Einkommensteuertarifs mit 22 bis 56 %. Die höchstmögliche Entlastung beträgt im Kalenderjahr beim Ausbildungsfreibetrag von 2 400 DM 1 344 DM und beim Ausbildungsfreibetrag von 4 200 DM 2 353 DM. Demgegenüber beläuft sich der höchstmögliche Zuschuß nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Zeit auf monatlich 370 DM, also jährlich 4 400 DM. Er soll nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab April 1977 auf monatlich 430 DM, jährlich 5 160 DM, angehoben werden. Die höchstmögliche steuerliche Entlastung beträgt also gegenwärtig kaum mehr als die Hälfte des höchtsmöglichen Zuschusses nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und nach der vorgesehenen Anhebung der Bedarfssätze weniger als die Hälfte dieser Zuschüsse. Die Freibetragsregelung geht auf einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses zurück, dem alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung vorzuschlagen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 4) : Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Nichtverlängerung der Geltungsdauer des § 13 Abs. 3 EStG (Freibetrag für Land- und Forstwirte), des § 14 a EStG (Freibetrag bei der Veräußerung des Betriebs oder einzelner land-und forstwirtschaftlicher Grundstücke) und der §§ 76 bis 78 EStDV (Begünstigung bel der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter durcis Land- und Forstwirte) auf die verschiedenen Gruppen der Steuerpflichtigen im Bereich der Land-und Forstwirtschaft? Bekanntlich hat die Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission eingesetzt, die die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft untersuchen soll. Die Kommission hat sich inzwischen konstituiert. Sie wird auch zu den von Ihnen gestellten Fragen Stellung nehmen. Sobald das Gutachten der Kommission vorliegt, wird die Bundesregierung sich eine abschließende Meinung bilden. Die Bundesregierung erwartet das Gutachten noch im Herbst dieses Jahres. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 10): Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen sich dafür ausgesprochen hat, daß die Aufsichtsräte von bundeseigenen Gesellschaften in verstärktem Maß Sitzungen in Berlin abhalten, und warum — bejahendenfalls — ist diese Empfehlung erst jetzt gegeben worden? Es trifft zu, daß ich mich in einem Schreiben an die Aufsichtsratsvorsitzenden und Vorstände der Industrie-Konzerne, an denen der Bund beteiligt ist, dafür ausgesprochen habe, in verstärktem Maße Aufsichtsratssitzungen in Berlin abzuhalten. Die Verlegung von Sitzungen nach Berlin ist nur eine von vielen Berlin-Aktivitäten, die von Bundesunternehmen entfaltet werden. Damit wird auch einer langen und Ihnen, Herr Kollege, aus Ihrer Amtszeit bekannten Tradition entsprochen, mit dem industriellen Bundesvermögen die Wirtschaft Berlins zu unterstützen. An das Berlin-Anliegen der Bundesregierung werden die industriellen Bundesunternehmen immer wieder erinnert. Der Frage, warum „diese Empfehlung erst jetzt gegeben worden" ist, fehlt daher die Basis. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 22 und 23) : Kann die Bundesregierung Angaben über die Zahl der im Jahr 1976 abgewanderten freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und der Ersatzkassen in die privaten Krankenversicherungen machen, und wie ist gegebenenfalls der Vergleich gegenüber den Jahren 1973 bis 1975? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen derartige Abwanderungen auf die Solidarhaftung und die Beitragsentwicklung in den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen haben? Aus der Statistik der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung läßt sich die gestellte Frage nicht beantworten. Es liegen insofern nur Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung vor, die aber von der Bundesregierung nicht nachgeprüft werden können. Nach diesen Angaben er- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 771* geben erste Schätzungen der privaten Krankenversicherung für 1976, daß ca. 200 000 Personen zur privaten Krankenversicherung übergetreten und 180 000 Personen von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung übergewechselt sind. Übertritte von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung sind vor allem auf die jährliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zurückzuführen. Zwischen 1970 und 1973 sollen die Übertritte zur gesetzlichen Krankenversicherung die Übertritte zur privaten Krankenversicherung überwogen haben. Erstmalig erzielte nach den Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung die private Krankenversicherung 1974 einen geringen Wanderungsgewinn, der sich 1975 und 1976 auf rund 20 000 Personen pro Jahr erhöhte. Zu Ihrer zweiten Frage ist folgendes zu bemerken. Ob es sich bei den Übertritten zur privaten Krankenversicherung — bei einer Lebenszeitbetrachtung — um günstige oder ungünstige Risiken handelt, läßt sich nicht sagen. Heute gute Risiken können in späteren Zeiten besonders schlechte Risiken werden. Ähnlich verhält es sich mit den Übertritten zur gesetzlichen Krankenversicherung, so daß über positive oder negative Auswirkungen auf die Solidarhaftung und die Beitragsentwicklung in den gesetzlichen Krankenkassen keine Aussagen gemacht werden können. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kratz (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 30 und 31): Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Arbeitszeit der niedergelassenen Ärzte im Vergleich zur durchschnittlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer? Verfügt die Bundesregierung — auch unter Verwendung von statistischem Material der ärztlichen Standesorganisationen — über Hinweise darauf, daß dem im Vergleich zu den Arbeitnehmereinkommen überproportionalen Anstieg der durchschnittlichen Bruttoeinkommen der niedergelassenen Ärzte, der in den letzten Jahren zu beobachten war, eine entsprechende Verlängerung der durchschnittlichen Arbeitszeit der niedergelassenen Ärzte gegenübersteht? Zur Frage A 30: Der Bundesregierung liegen bezüglich der Arbeitszeit niedergelassener Ärzte keine repräsentativen Statistiken für die gesamte Bundesrepublik vor, sondern nur Einzeluntersuchungen für unterschiedliche Kassenarztbereiche und Bundesländer sowie unterschiedliche Jahre. Nach diesen Erhebungen einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen hatten zum Beispiel die Kassenärzte Hessens 1970 eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Verwaltungsarbeiten und Fortbildung von 58,9 Stunden. Erhebungen in Niedersachsen für das Jahr 1972 ergaben für praktische Ärzte eine wöchentliche Arbeitszeit von 64,8 Stunden und für Fachärzte eine wöchentliche Arbeitszeit von 59,6 Stunden einschließlich Verwaltungsarbeiten und Fortbildung. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Niedersachsen die geringste Arztdichte des Bundesgebietes hat, so daß es sich um Maximalwerte handeln kann. Eine Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung in Schleswig-Holstein für das Jahr 1974 weist eine Arbeitszeit von durchschnittlich 47,7 Wochenstunden für niedergelassene Ärzte ohne Verwaltungsarbeiten und Fortbildung aus. Aus diesen drei Jahresangaben läßt sich wegen der geringen Repräsentativität der jeweiligen Regionalergebnisse keine hinreichend verläßliche Zeitreihe bilden. Im Vergleich zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der Kassenärzte betrug die Arbeitszeit der insgesamt Erwerbstätigen 43,0 Wochenstunden im Jahr 1970, 41,7 Wochenstunden im Jahre 1972 und 40,6 Wochenstunden im Jahre 1974. Zu Frage A 31: Die Bundesregierung verfügt über keine Hinweise dafür, daß dem im Vergleich zu den Arbeitnehmereinkommen höheren Anstieg der Einkommen niedergelassener Ärzte eine entsprechende Verlängerung der durchschnittlichen Arbeitszeit niedergelassener Ärzte gegenübersteht. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 35) : Trifft es zu, daß der Bundesverteidigungsminister sich geweigert hat, für die Unterbringung und Verpflegung der zwecks Verhinderung zu befürchtender Straftaten anläßlich der Demonstrationen gegen den Kernkraftwerkbau in Brokdorf zusammengezogenen Polizeieinheiten Einrichtungen der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, und welche zusätzlichen Aufwendungen und Kosten werden — bejahendenfalls — durch diese verweigerte Amtshilfe verursacht? Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister der Verteidigung sich geweigert hat, das Land Schleswig-Holstein im Wege der Amtshilfe bei der Unterbringung von Polizeikräften verschiedener Bundesländer zu unterstützen. Vielmehr hat sich der Bundesminister der Verteidigung in einem Schreiben an den Bundesminister des Innern im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten grundsätzlich zur Hilfeleistung bereit erklärt. Er hat allerdings gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Amtshilfe eine Unterstützung durch die Bundeswehr nur zulässig ist, wenn die zuständigen Behörden alle eigenen Mittel der Unterbringung der Polizeikräfte in Notunterkünften wie Schulen, Turnhallen usw. ausgeschöpft haben. Die Bereitstellung von Verpflegung ist nicht verlangt worden. Ausführungen zur Kostenfrage erübrigen sich meines Erachtens daher. 772* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 39): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß diejenigen Wehrpflichtigen, die unmittelbar nach dem Abitur nachweislich eine Lehre aufnehmen können, bis zum Abschluß ihrer Ausbildung vom Wehrdienst zurückgestellt werden können? Die Bundesregierung hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1976 bereits ausführlich zu dem Problem der sog. Abiturientenlehrlinge Stellung genommen. Sie hat dabei die Auffassung vertreten, daß eine generelle Zurückstellung dieses Personenkreises, die einer Änderung des Wehrpflichtgesetzes bedürfte, aus Gleichheitsgründen nicht vertretbar sei. Im einzelnen hat die Bundesregierung u. a. ausgeführt, daß eine Zurückstellung von Wehrpflichtigen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife, die im übrigen neben einer betrieblichen Ausbildung folgerichtig auch das Studium als eine erste Berufsausbildung einbeziehen müßte, diese Wehrpflichtigen in nicht zu vertretender Weise bevorzugen würde. Denn diese Regelung käme ausschließlich denen zugute, die durch bessere Bildungsvoraussetzungen ohnehin über die besseren Berufsaussichten verfügen. Eine Bevorzugung wäre schon deswegen gegeben, weil die Wahrscheinlichkeit der Heranziehung zum Grundwehrdienst mit zunehmendem Alter aus vielerlei Gründen geringer wird. Schließlich könnte dadurch auch die personelle Bedarfsdeckung der Streitkräfte erschwert, wenn nicht in Frage gestellt werden. Im übrigen bleibt nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die vertraglich gesicherte Ausbildungsstelle selbst dann erhalten, wenn der Wehrpflichtige durch die Einberufung an der Aufnahme der Ausbildung zunächst gehindert wird. Die Bundesregierung hält an dieser Auffassung unverändert fest. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 40 und 41): Auf Grund welcher Vorschriften und Erwägungen und auf wessen Veranlassung wurde dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Sozialistischen Internationale, Willy Brandt, für seine Reise nach Israel zwecks Teilnahme am Parteitag der Israelischen Arbeiterpartei ein Flugzeug der Bundeswehr zur Verfügung gestellt, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die der Bundeswehr hierdurch entstanden? In welcher Höhe hat sich die Bundesregierung von der SPD bzw. der Sozialistischen Internationale diese Kosten erstatten lassen, und würde die Bundesregierung andere Parteivorsitzende sowohl hinsichtlich der Zurverfügungstellung eines Flugzeugs als auch hinsichtlich der Kostenberechnung genauso behandeln? In Anbetracht schwerer sicherheitsmäßiger Bedenken, die von der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes gegen die Benutzung von Linienmaschinen durch den Vorsitzenden der SPD, Herrn Willy Brandt, sowie den Senatspräsidenten, Herrn Hans Koschnick, für die Reise nach Israel erhoben wurden, hat Bundesminister Leber der Bereitstellung einer Maschine der Flugbereitschaft BMVg zugestimmt. Da die Voraussetzungen für die Anwendung der Kostensätze für Amtshilfe und für den Einsatz im Katastrophenfall nicht gegeben sind, läßt sich das Bundesministerium der Verteidigung die Kosten der Ersten Klasse des öffentlichen Linienverkehrs in Höhe von DM 18 284,— (DM 2 162,— pro Person) erstatten. Flugzeuge der Flugbereitschaft BMVg können jedem Parteivorsitzenden zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, wenn aufgrund von Bedenken des Bundeskriminalamtes ähnliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 57): Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die Schwierigkeiten der Deutschen Bau- und Bodenbank und treffen Pressemitteilungen (vgl. „Frankfurter Rundschau" und „Die Welt" vom 10. Februar 1977) zu, wonach die Schwierigkeiten des Unternehmens auf riskante Geschäftsgebaren zurückzuführen sind? 1. Die Ursachen für die Schwierigkeiten der Deutschen Bau- und Bodenbank AG sind folgende: Die Kredite der Deutschen Bau- und Bodenbank dienen — unmittelbar oder mittelbar — nahezu ausschließlich dazu, Investitionen der Wohnungswirtschaft zu fördern und zu finanzieren. Durch die ungewöhnlich tiefgreifende und lang anhaltende Rezession, in die vor allem dieser Wirtschaftszweig geraten ist, haben sich für viele der Kreditnehmer finanziell existenzbedrohende Schwierigkeiten ergeben. Hierbei handelt es sich — abgestellt auf die Empfänger der notleidenden Kredite — zu 77 % um freie, private Wohnungsunternehmen, und zwar ganz überwiegend um Betriebe im mittelständischen Bereich, zu 1,3 % um gemeinnützige Wohnungsgesellschaften und zu 10% um sonstige Kunden. Wären diesen Unternehmen die Kredite der Bank entzogen worden, so hätte dies in zahlreichen Fällen zu ihrem Konkurs und zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Wohnungswirtschaft und in der Bauwirtschaft geführt. Dies gilt nach wie vor. Die Zwangsläufigkeiten, die sich für die Bank hieraus ergaben und ergeben, konnten auch auf ihre eigene Lage nicht ohne Auswirkungen bleiben. Die Auszehrungsprozesse und Zusammenbrüche im Bereich der Wohnungswirtschaft mußten notwendigerweise auch die Bank in Mitleidenschaft ziehen. Hinzu kommt, daß die Deutsche Bau- und Bodenbank im Vergleich zu anderen Geschäftsbanken unter Wettbewerbsnachteilen leidet, die sich aus der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 773* Art und Struktur des Unternehmens ergeben. Diese sind: a) Die Bank ist ein Spezialinstitut, dessen Geschäftstätigkeit allein auf die Wohnungs- und die Bauwirtschaft ausgerichtet ist. Andere Geschäftszweige, die das Risiko dieser Einseitigkeit ausgleichen können, fehlen ihr. b) Die Bank hat nicht die Möglichkeit, ihr Aktivgeschäft aus Emmissionen oder — in einem nennenswerten Umfang — aus Einlagen originär zu refinanzieren. Sie ist darauf angewiesen, das benötigte Geld bei anderen Kreditinstituten oder Kapitalsammelstellen aufzunehmen. c) Die Bank besitzt auch nicht den Status einer öffentlichen Bank mit den Vorteilen, die sich aus der Gewährträgerschaft öffentlicher Einrichtungen ergeben. Langfristige, deckungsstockpflichtige Geldaufnahmen sind ihr nur möglich, wenn sie durch Bürgschaften öffentlicher Körperschaften abgesichert werden. Diese strukturellen Nachteile sind in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung lange Zeit über zurückgetreten. Unter den heutigen Umständen fallen sie jedoch besonders ins Gewicht. 2. Pressemeldungen, nach denen die Schwierigkeiten der Deutschen Bau- und Bodenbank angeblich auf „riskante Geschäftsgebaren" zurückzuführen sind, treffen nicht zu. Die Deutsche Bau- und Bodenbank AG ist ein Unternehmen, das den Bestimmungen der §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes unterliegt. Ihre Abschlußprüfer sind daher beauftragt, im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, d. h. festzustellen, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für den Vorstand geführt worden sind. Kein Prüfungsbericht hat je Feststellungen enthalten, die auf ein „riskantes Geschäftsgebaren" hingewiesen hätten. Auch sonst sind der Bundesregierung keine Tatsachen bekannt, die eine solche Behauptung rechtfertigen würden. Die Umstände, die zu den Schwierigkeiten der Bank geführt haben, sind — wie unter 1) ausgeführt — anderer Art. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 58) : Treffen die Pressemitteilungen zu, wonach der Bund 1976 175 Millionen DM aus Steuergeldern aufgewendet hat, um die Überschuldung der Deutschen Bau- und Bodenbank, an der der Bund mit 67 0/o und das Land Nordrhein-Westfalen mit 25 0/o beteiligt sind, zu verhindern? Die Bundesregierung hat bereits am 10. Februar 1977 bestätigt, daß der Bund der Deutschen Bau- und Bodenbank AG ein eigenkapitalähnliches Darlehen in Höhe von 175 Millionen DM gegeben hat. Das Darlehen wurde gewährt, um es der Bank zu ermöglichen, auch im Geschäftsjahr 1976 einen ausgeglichenen Jahresabschluß zu erzielen. Die Vorlage eines solchen Jahresabschlusses bedeutet, daß die offenen Rücklagen, die stillen Reserven und auch das Grundkapital der Bank ungeschmälert sind und daß sie nach wie vor voll zur Verfügung stehen. Das gleiche gilt für das haftende Eigenkapital im Sinne des Kreditwesengesetzes. Von einer Überschuldung der Deutschen Bau- und Bodenbank konnte nie die Rede sein; sie wäre auch ohne das Darlehen des Bundes nicht eingetreten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 59) : Sind von der Deutschen Bau- und Bodenbank Beleihungen bis zu 100 0/o vorgenommen worden, wenn ja, in welchem Umfang und bei welcher Art von Grundstücksgeschäften? Soweit dies im Geschäft der Vor- und Zwischenfinanzierung von Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau branchenüblich ist, hat in Ausnahmefällen auch die Deutsche Bau- und Bodenbank Beleihungsobjekte bis zu 100 % ihres Marktwertes beliehen. Dies pflegen Banken z. B. dann zu tun, wenn die Bonität des Kreditnehmers außer Zweifel steht. Im Kreditgeschäft der Deutschen Bau- und Bodenbank haben derartige Beleihungen aber nie einen größeren Umfang erreicht. Auch unter den risikobehafteten Krediten entfällt auf sie nur ein kleiner Teil. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatsskretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 60) : Inwieweit sind Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bau- und Bodenbank für die hohen Geschäftsverluste verantwortlich? In der Antwort auf die Frage Nr. 57 des Herrn Kollegen Schneider sind ausführlich und eingehend die Ursachen genannt worden, die nach Auffassung der Bundesregierung zu den Schwierigkeiten der Deutschen Bau- und Bodenbank geführt haben. Diese Ursachen sind die Lage der Wohnungswirtschaft sowie strukturelle Wettbewerbsnachteile der Bank. Zugleich wurde betont, daß der Bundesregierung keine Tatsachen bekannt sind, die Anlaß geben könnten, von einem riskanten Geschäftsgebaren zu reden. Im übrigen ist es nicht so, daß Wertberichtigungen — jedenfalls in ihrem vollen Umfang — notwendigerweise zu endgültigen Verlusten führen müßten. Dies ist in der Öffentlichkeit nicht immer richtig dargestellt worden. 774* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 61) : Welche weiteren Zahlungen durch den deutschen Steuerzahler sind in den nächsten Jahren für die Deutsche Bau- und Bodenbank zu erwarten? In der Antwort auf die Frage Nr. 58 des Herrn Kollegen Dr. Sprung wurde ausgeführt, daß der Bund der Deutschen Bau- und Bodenbank ein eigenkapitalähnliches Darlehen gewährt hat, um es der Bank zu ermöglichen, auch im Geschäftsjahr 1976 einen ausgeglichenen Jahresabschluß zu erzielen. Die Vorlage eines solchen Jahresabschlusses bedeutet nicht nur, daß Kapital und Rücklagen der Bank ungeschmälert erhalten sind; sie besagt zugleich, daß für alle erkennbaren Risiken eine ausreichende Vorsorge bereits getroffen wurde. Darüber hinaus 'ist in dem Darlehen ein sehr erheblicher Teilbetrag enthalten, der auf Empfehlung der Abschlußprüfer aufgenommen wurde, um als eine zusätzliche Risikovorsorge zu dienen. Im übrigen wird es für die künftige Ertragskraft der Deutschen Bau- und Bodenbank — neben der Entwicklung der Wohnungswirtschaft im allgemeinen — entscheidend darauf ankommen, daß die Bank in Ruhe arbeiten kann. Die teils falschen, teils irreführenden Meldungen haben zu einer erheblichen Verunsicherung von Kunden geführt. Welche Schäden hieraus entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen können, ist nicht abzusehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 62) : Kann die Bundesregierung nähere Angaben über die Bodenvorratspolitik der Deutschen Bau- und Bodenbank machen? Die Deutsche Bau- und Bodenbank betreibt keine Bodenvorratspolitik und hat eine solche auch nie betrieben. Die Bank hat jedoch wie jede andere Bank auch Kredite für Grundstücksankäufe und Erschließungen gegeben. Der Anteil dieser Kredite am gesamten Kreditgeschäft ist aber im Jahresdurchschnitt immer unter einem Drittel geblieben. Derzeit liegt er noch wesentlich niedriger. Im übrigen sind derartige Kredite vielfach der geschäftliche Einstieg in die Folgefinanzierung und deshalb für die Bank betriebsnotwendig. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 63) : Wie will die Bundesregierung auf Dauer sicherstellen, daß die Liquiditätslage der Deutschen Bau- und Bodenbank weder für die Bauherren noch für die Mieter zu einem finanziellen Schaden führt? Es trifft zu, daß heute auch Geschäftsbanken die Vor- und Zwischenfinanzierung von Wohnbauten betreiben. In der Antwort auf die Frage Nr. 57 des Herrn Kollegen Schneider wurde jedoch festgestellt, daß viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, zumal solche im mittelständischen Bereich, in Konkurs geraten wären, wenn ihnen die Deutsche Bau- und Bodenbank ihre Kredite entzogen hätte. Ein Konkurs dieser Unternehmen hätte zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Bau- und in der Wohnungswirtschaft geführt. Dies gilt nach wie vor. Die Deutsche Bau- und Bodenbank trägt infolgedessen zur Stützung der Wohnungswirtschaft und der Bauwirtschaft wesentlich bei. Ihre weitere Funktionsfähigkeit ist jetzt und auf absehbare Zeit wohnungspolitisch notwendig. Deshalb wird die Bundesregierung stets um Verbesserungen, auch organisatorischer Art, bemüht bleiben. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 64): Trifft es zu, daß die ursprünglichen Aufgaben der Deutschen Bau- und Bodenbank heute weitgehend von Geschäftsbanken wahrgenommen werden, und welche Konsequenzen sind nach Auffassung der Bundesregierung hieraus zu ziehen? Die Zahlungsbereitschaft der Deutschen Bau- und Bodenbank hat nie in Frage gestanden. Sie war und ist uneingeschränkt gegeben. Weder aus diesem Grund noch aus einem anderen haben Bauherren oder Mieter Anlaß zu befürchten, sie könnten einen finanziellen Schaden erleiden. Im Gegenteil war und ist die Geschäftspolitik dieser Bank darauf gerichtet, Einzelbauherren, Käufer und Kaufanwärter sowie Mieter vor Einbußen zu bewahren. Die Bank hat hier — lange bevor es den § 34 c der Gewerbeordnung gab — Pionierarbeit geleistet. In ihrem Bereich hat es Schadensfälle der angesprochenen Art so gut wie überhaupt nicht gegeben. Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, daß die Deutsche Bau- und Bodenbank auch in Zukunft eine Geschäftspolitik beibehält, die den vorgenannten Personenkreis in besonderem Maße schützt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 118): Wird die Bundesregierung in Anbetracht der norwegischen Forderung, daß deutsche Kutterfischer das Ein- und Auslaufen in die 200-sm-Wirtschaftszone Norwegens sowie wöchentlich die Fangmenge melden müssen, dafür Sorge tragen, daß die deutschen Kutterfischer eine auf norwegische Verhältnisse ausgerichtete Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 775* Funkanlage erhalten, oder ist die Bundesregierung andernfalls bereit, ein Schiff in den entsprechenden Gewässern zu stationieren, das die Meldungen sammelt und weiterleitet, und welche Kosten würden für ein solches Projekt entstehen? I. Die norwegische Regierung hat mit der Errichtung der 200 Seemeilen Wirtschaftszone am 1. Januar 1977 für fremde Fischereifahrzeuge ein Meldesystem eingeführt, mit dessen Hilfe die Fangaktivitäten ausländischer Flotten in der Fischereizone überwacht werden können. Für die Fischerei in der norwegischen 200 Seemeilen Zone handelt es sich im wesentlichen um folgende Meldepflichten: 1. Jedes Fischereifahrzeug muß den Beginn und das Ende seiner Fangtätigkeit dem Fischereidirektorat in Bergen anzeigen. 2. Über die Fänge (Menge, Arten, Fanggebiete) ist wöchentlich Bericht zu erstatten, und zwar sollen die nördlich des 62. Breitengrades fischenden Fahrzeuge einzeln direkt nach Bergen berichten, während für die südlich des 62. Breitengrades fischenden Fahrzeuge eine gesammelte Meldung abgegeben werden soll. Für die deutschen Fischereifahrzeuge wird diese Sammelmeldung über die Reedereien bzw. Verbände an das Bundesernährungsministerium in Bonn und von dort an das Fischereidirektorat in Bergen geleitet. II. Die vorstehende Regelung gilt auch für die vor der norwegischen Küste operierende deutsche Kutterfiotte. Die auf den Kutterfahrzeugen vorhandenen Sendeanlagen sind aber nicht stark genug, um die geforderten Fangmeldungen auf dem Seefunkwege sicherzustellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es grundsätzlich Sache der betreffenden Wirtschaftskreise ist, die Voraussetzungen für die Einhaltung bestehender Vorschriften selbst zu schaffen. Sie ist sich im klaren, daß die deutsche Kutterfischerei auf die Fanggründe vor der norwegischen Küste weitgehend angewiesen ist, und hält es aus politischen Gründen für notwendig, daß die Kutterfischer die norwegischen Auflagen sorgfältig beachten. Sie ist bereit, die Kuttereigner hierbei nach Möglichkeit zu unterstützen. III. Die von Ihnen, Herr Abgeordneter Grunenberg, angeregte Ausrüstung der Kutterfahrzeuge mit starken Funkanlagen würde darauf hinauslaufen, daß 124 deutsche Kutter, die möglicherweise in der norwegischen Wirtschaftszone fischen werden, umgerüstet werden müßten. Die Bundesregierung ist jedoch der Meinung, daß es ausreichen würde, wenn nur ein Teil dieser Fahrzeuge eine entsprechende Funkanlage erhält und dieser Teil die Meldungen für die Kutter mit weniger starken Sendern mit übernimmt. Die Kosten für die Anschaffung und Installierung einer Bordfunkstation würden sich auf ca. 30 000,— DM belaufen. Diese Kosten sind im Rahmen der geltenden Förderungsrichtlinien des Bundes für die Kutterfischerei förderungswürdig. Der Vorschlag, ein Meldeschiff vor der norwegischen Küste zu stationieren, würde bedeuten, daß die Bundesregierung zwei Fahrzeuge mit entsprechender Funkausrüstung chartern müßte, die im Wechseldienst die laufende Übermittlung der Meldungen sicherstellen könnten. Die Charterkosten für einen entsprechend ausgerüsteten Kutter betragen pro Tag ca. 1 500,— DM. Für zwei Schiffe würden somit an jährlichen Charterkosten ca. 1 100 000,— DM entstehen. Hierzu kämen noch die Personalkosten für die Funker, Treibstoffkosten, Hafengebühren usw. Die einmaligen Kosten für die Ausrüstung von 15 bis 20 Kuttern mit starken Sendeanlagen sind die wirtschaftlichere und auch den Bundeshaushalt weniger belastende Lösung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 119 und 120) : In welchem Maß wurden von Landwirten Dürreschäden des vergangenen Jahrs geltend gemacht, und wann kann mit der Abwicklung der Anträge gerechnet werden? Wie gedenkt die Bundesregierung die Härtefälle der Landwirte mit weniger als 20 Hektar Fläche zu behandeln, die bei einem Nebenverdienst von über 12 000 DM im Jahr 1976 keine Hilfe für Dürreschäden beantragen konnten, während Inhaber größerer Betriebe mit einem Nebeneinkommen bis zu 30 000 DM noch berücksichtigt werden? Zu Frage A 119: Für Hilfsmaßnahmen bei witterungsbedingten Schäden sind nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Nur bei Katastrophen nationalen Ausmaßes kann der Bund auf der Rechtsgrundlage seiner Zuständigkeit für Maßnahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation Hilfe leisten In Anbetracht des Umfangs der eingetretenen Schäden hat die Bundesregierung für die durch die Trockenheit des letzten Jahres existenzgefährdeten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 45 Millionen DM für Zinsverbilligung von Betriebsmittelkrediten sowie 15 Millionen DM für besondere betriebsbezogene Maßnahmen in Härtefällen bereitgestellt. Die Länder stellen für die Zinsverbilligungsmaßnahmen anteilig ebenfalls 45 Millionen DM zur Verfügung. Diese Maßnahme wird auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung vom 3. September 1976 von den Landesbehörden durchgeführt. Daher besitzt der Bund gegenwärtig noch keine Angaben über Zahl und Abwicklung der aufgrund von Trockenschäden von Landwirten tatsächlich gestellten Anträge. Von den 45 Millionen DM Bundesmitteln sind noch im Haushaltsjahr 1976 44,7 Millionen DM von den Ländern abgerufen worden. Den Ländern war zugebilligt worden, ihre Beteiligung ganz oder teilweise durch Fortführung der Maßnahmen aus Landesmitteln im Haushaltsjahr 1977 zu erbringen. Zur Milderung von Härtefällen wurden 15 Millionen DM Bundesmittel der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank (DSLB) zur Verfügung gestellt. Nach den Richtlinien vom 8. November 1976 erfolgt 776* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 auch hier die Antragstellung bei den Ländern. Bis zum 28. Februar 1977 wurden von den 15 Millionen DM 6,108 Millionen DM bewilligt. Zu Frage A 120: Die Gewährung von Zinsverbilligungszuschüssen für Betriebsmittelkredite sowie von Finanzierungshilfen über die DSLB ist an den Nachweis einer Existenzgefährdung aufgrund der Trockenheit des letzten Jahres gebunden. Nach dem Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung vom 3. September 1976 wie auch nach den Richtlinien vom 8. November 1976 liegt die Existenzgefährdung „in der Regel vor", wenn der bereinigte Betriebsertrag im Wirtschaftsjahr 1976/77 als Folge der Trockenheit um 30 v. H. (nach den Richtlinien um 55 v. H.) unter dem durchschnittlichen bereinigten Betriebsertrag in den vorausgegangenen zwei Wirtschaftsjahren liegen wird, bereits in zumutbarem Umfang auf verfügbares Betriebs- und Privatvermögen zurückgegriffen worden ist und „die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe unter 20 ha LF im Jahre 1976 keine außerlandwirtschaftlichen Einkünfte von mehr als 12 000,— DM, ansonsten 600,— DM/ha LF und höchstens 30 000,—DM haben werden". Mit der Einschränkung hinsichtlich der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte wird erreicht, daß die Hilfsmaßnahmen auf Antragsteller beschränkt bleiben, deren wirtschaftliche Existenz im wesentlichen von der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs abhängt. Höhere Schwellenwerte in den größeren Betrieben sind vertretbar, weil dort zur Deckung der festen Kosten des landwirtschaftlichen Betriebs teilweise auch außerlandwirtschaftliche Einkünfte in größerem Umfang herangezogen werden müssen. Im übrigen ist nach dem Wortlaut der in der Frage angesprochenen Regelungen den Ländern für etwaige Härtefälle ein ausreichender Ermessensspielraum eingeräumt. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für eine nachträgliche Korrektur der mit den Ländern abgestimmten Regelungen. Von Länderseite ist ihr bisher das Anliegen auch nicht vorgetragen worden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen A 133 und 134) : Für wie hoch hält die Bundesregierung volumen- und einnahmenmäßig die Ausfälle, die der Deutschen Bundespost durch die Konkurrenz der beiden im Bundesgebiet mit der Paketbeförderung befaßten Unternehmen ,,United Parcel Service" und „Deutscher Paket-Dienst" entstehen? Trifft es zu, daß die beiden Paketdienste nur die rentablen Verkehrsverbindungen bedienen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese gegebenenfalls ungleiche Konkurrenzsituation zu verändern? Zu Frage A 133: Von den Konkurrenzunternehmen „United Parcel Service" und „Deutscher Paketdienst" liegen keine offiziellen Verlautbarungen zu deren Geschäftsumfang vor. Presseberichten ist zu entnehmen, daß der „United Parcel Service" im Januar 1977 werktäglich (ohne Samstag) rd. 10 000 Sendungen befördert haben soll; der „Deutsche Paketdienst" rechnet mit einem Aufkommen von knapp 3 Millionen Sendungen für das 1. Geschäftsjahr. Die von den Mitwettbewerbern beförderten Sendungen können nur zum Teil dem bisherigen Marktanteil der Deutschen Bundespost von einem Drittel am gesamten Kleingutverkehr zugerechnet werden. Die der Deutschen Bundespost durch die Privatkonkurrenz entstehenden Ausfälle können deshalb nicht eindeutig beziffert werden. Zu Frage A 134: Für die genannten Paketdienste besteht keine gesetzliche Bedienungspflicht, so daß sie sich auf rentable Verkehrsverbindungen beschränken können. Ihr tatsächliches Verhalten ist bisher nicht mit hinreichender Sicherheit bekannt. Die Frage von marktordnenden Maßnahmen wegen der durch die Bedienungspflicht bestehenden Wettbewerbsverzerrungen wird untersucht. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 135) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die durch die hessische Gebietsreform neu gebildete Stadt Lahn (Zusammenschluß von Gießen, Wetzlar und weiteren 14 Gemeinden) mit einem einheitlichen telefonischen Ortsnetz zu versehen, und wenn ja, wann kann mit der Realisierung gerechnet werden? Eine Anpassung des Fernsprechnetzes an jeweilige kommunale Neugliederungen ist wegen des erforderlichen finanziellen Aufwands nicht realisierbar. Ein einheitliches Ortsnetz für die durch die hessische Gebietsreform neu gebildete Stadt Lahn kann daher leider nicht unmittelbar in Aussicht gestellt werden. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat jedoch die Einführung des Nahverkehrstarifs beschlossen, um die Schwierigkeiten, die sich aus kommunalen Neuordnungen ergeben, zu beseitigen. Dieser Tarif sieht für jedes Fernsprechortsnetz einen Nahverkehrsbereich vor, welcher sich auf die unmittelbar angrenzenden und alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze erstreckt. Auf die neue Lahnstadt bezogen bedeutet dies, daß die einzelnen Stadtteile zwar an ihre jetzigen Ortsnetze angeschlossen bleiben, zwischen ihnen werden aber nicht mehr Ferngespräche, sondern Nahgespräche zur Ortsgesprächsgebühr geführt werden können. Der Zeitpunkt der Umstellung der Netzbereiche, zu denen die neu gebildete Stadt Lahn gehört, auf den Nandienst steht noch nicht fest. Am 15. März 1977 wird der Nahbereichsverkehr in sechs dafür geeigneten Knotenvermittlungsstellenbereichen ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 777* suchsweise aufgenommen, um die betrieblichen und verkehrsmäßigen Auswirkungen des neuen Tarifs und des 8-Minuten-Taktes zu erproben. Sobald die Ergebnisse des Versuchsbetriebes vorliegen, spätestens jedoch nach einem Jahr, wird die Einführungsreihenfolge nach technischen, wirtschaftlichen und raumordnerischen Kriterien festgelegt werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 136 und 137): Wie sieht die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Dübber — Plenarprotokoll 8/12 der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Februar 1977, S. 546 f' — erwähnte, vom Bundespostministerium erarbeitete Konzeption zur Lösung des Problems der Störung des Fernsehempfangs durch die sog. Hochhausabschattung im einzelnen aus, und mit welchen Bundesländern ist sie bisher diskutiert worden? Bis wann glaubt die Bundesregierung, zu einer Lösung der von ihr als „immer dringlicher" erkannten Probleme zu kommen, und wie stellt sie sich das weitere Procedere vor? Zu Frage A 136: Die vom Bundespostministerium erarbeitete Konzeption zur Sicherung des Hörfunk- und Fernsehempfanges bei unterschiedlich hoher Bebauung — sogenannter Hochhausabschattung — geht davon aus, daß die bauliche Gestaltung der Hochhäuser den ersten Schritt zur Lösung des Abschattungsproblems darstellen muß. Dies gilt nicht nur in kleineren Reflexions-Störungsfällen — wie bei Verkleidungen von Stahlbetonfassaden — sondern auch für bauliche Vorkehrungen, die das Aufstellen von Gemeinschafts-Empfangsanlagen auf Hochhäusern erst ermöglichen. Daß die technisch einzig wirksame Maßnahme eine Gemeinschaftsantennenanlage mit einer Breitbandverkabelung des Störbereichs ist, ist rein zufällig und nur als zweiter Schritt zur Lösung des Problems anzusehen. Daraus dürfte keine Kompetenz des Bundes gemäß Art. 73 Nr. 7 GG herzuleiten sein. Die Deutsche Bundespost hat ihr bauordnungsrechtliches Konzept Mitte 1976 an die Fachkommission Bauaufsicht der „Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder" (ARGEBAU) herangetragen. Außerdem haben die Staatskanzleien der Länder eine aus vier Rundfunkreferenten bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die Lösungsvorschläge zur Behebung des Problems erarbeiten soll. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundespost mit einzelnen Ländern und Landtagsfraktionen ihr Konzept bilateral verhandelt. Zu Frage A 137: Präzise Terminangaben kann die Bundesregierung nicht machen, da sie bei der in die Kompetenz der Länder fallenden baurechtlichen Lösung nicht allein Herr des Verfahrens ist. Die Bundesregierung wird sich jedoch ihrerseits um eine zügige Fortsetzung der Arbeiten bemühen. Das weitere Procedere kann vor allem im Zusammenwirken mit der Arbeitsgruppe ,Hochhausabschattung" der Staats- und Senatskanzleien erfolgversprechend werden. Ein erster Gedankenaustausch im Rahmen dieser Arbeitsgruppen hat kürzlich stattgefunden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 138 und 139) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, diejenigen Fernsprechteilnehmer, die in einer neugegliederten politischen Gemeinde leben, sich aber im Fernsprechverkehr in bis zu zehn verschiedenen Ortsnetzen befinden, wenigstens in einem Fernsprechverzeichnis der jeweiligen politischen Gemeinde zusammenzufassen? Ist bejahendenfalls die Deutsche Bundespost bereit, diese Eintragungen mit Angabe der jeweiligen Vorwahlnummern für die Teilnehmer kostenfrei vorzunehmen? Zu Frage A 138: Bereits seit 1971 besteht die Möglichkeit, die Einträge der Teilnehmer in einer Gemeinde, die an Vermittlungsstellen verschiedener Ortsnetze angeschlossen sind, unter bestimmten Voraussetzungen in den amtlichen Fernsprechbüchern unter dem Gemeindenamen zusammenzufassen. Zu Frage A 139: In diesen Fällen wird das jeweilige Ortsnetz in abgekürzter Form angegeben. Die Angabe der jeweiligen Vorwahlnummern ist hingegen nicht zweckmäßig. Wenn neben einer Rufnummer auch die Ortsnetzkennzahl aufgeführt wird, wählen viele Fernsprechkunden die Ortsnetzkennzahl ihres eigenen Ortsnetzes mit. Es läßt sich technisch nicht vermeiden, daß diese Gespräche nicht wie Ortsgespräche mit nur einer Gebühreneinheit, sondern wie Ferngespräche berechnet werden. Außerdem werden durch die irrtümliche Wahl der Ortsnetzkennzahl die technischen Einrichtungen der Fernwahlebene belastet, was zu unnötigen Blockierungen führen kann. Die Abkürzungen des jeweiligen Ortsnetzes und die dazugehörigen Ortsnetzkennzahlen werden in den amtlichen Fernsprechbüchern im Kopfeintrag der Gemeinde und in den Kopfleisten der Fernsprechbuchseiten erläutert. Diese Regelung hat sich bisher bewährt. Anlage 51 Antwort des Pari. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 140): 778* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Gibt es zur Zeit Gespräche oder Verhandlungen der Bundesregierung mit den Alliierten oder mit der DDR über Überflug-rechte der DDR-Fluggesellschaft Interflug über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland für eine Fluglinie Berlin-Schönefeld-Zürich? Es trifft zu, daß die DDR Anfang November 1976 Überflugrechte über das Bundesgebiet zur Einrichtung einer Fluglinie Berlin—Schönefeld—Zürich beantragt hat. Die Antwort der Bundesregierung wird zur Zeit in Absprache mit den Drei Mächten vorbereitet. Wie schon Anfang Dezember 1976 vom Sprecher der Bundesregierung erklärt, käme eine Gewährung der beantragten Überflugrechte nur bei einer angemessenen Gegenleistung der DDR in Betracht. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 141) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Weigerung Ost-Berlins, von der gehäuften vertragswidrigen Zurückweisung von Besuchern Abstand zu nehmen, indem die Ostberliner Behörden beanspruchen, über Einreisegenehmigungen in freiem Ermessen entscheiden zu können, und zu welchen Aktivitäten gegenüber den westlichen Schutzmächten als Signataren des dadurch im Kern getroffenen Viermächteabkommens über Berlin gibt dies der Bundesregierung Anlaß? Über die bedauerliche Tatsache, daß in den letzten Wochen zahlreichen Westdeutschen und Westberlinern die Einreise in die DDR von den dortigen Behörden verweigert worden ist, habe ich den Deutschen Bundestag unterrichtet. Ihre Frage bezieht sich nur auf Westberliner — ich erinnere deshalb an die mündliche Erklärung des DDR-Staatssekretärs Kohrt, die dieser am 20. Dezember 1971 anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs abgegeben hat. Hiernach ist für die Genehmigung von Einreisen in die DDR Voraussetzung, daß der Einreisende nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen hat. Gleichwohl wird nach den bisherigen Erkenntnissen des Senats zahlreichen Westberlinern die Einreise in die DDR verweigert, die nicht gegen die dort geltenden Gesetze verstoßen haben. Die Erklärung des Staatssekretärs Kohrt bildete eine Grundlage für den Abschluß der Reise- und Besuchervereinbarungen. Diese Erklärung ist nach wie vor gültig. Den Drei Westmächten sind die Einreiseverweigerungen bekannt. Die Bundesregierung steht in ständigen Konsultationen mit dem Senat einerseits und den Drei Mächten andererseits. Alle Fälle werden gegenüber der DDR-Regierung angesprochen. Dies geschieht durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in OstBerlin, sofern Reisende aus dem Bundesgebiet betroffen sind. Bei Reisenden aus Berlin (West) erfolgt dies in den Beauftragtengesprächen, die in der Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs vorgesehen sind. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 142) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, daß die im Bundesgebiet in den Verkehr gebrachten Landkarten die. Zonengrenze entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum, Grundvertrag in einer Weise kennzeichnen, wie die Grenze zwischen zwei Bundesländern — und nicht wie die zu dritten Staaten — und daß die farbliche Kennzeichnung Deutschlands in den Grenzen von 1937 einerseits dessen Zusammengehörigkeit und andererseits der Unterscheidung von dem Gebiet dritter Staaten Rechnung trägt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die öffentliche Hand mit untadeligem Beispiel voranzugehen hat, um unter Hinweis auf das eigene Verhalten auch privaten Herstellern eine dem Verfassungsgerichtsurteil entsprechende Gestaltung empfehlen zu können? Landkarten haben je nach ihrer Funktion die Aufgabe, die darzustellenden Gegebenheiten wiederzugeben. Die Art der Darstellung wird deshalb insbesondere im Hinblick auf den beabsichtigten Darstellungszweck unterschiedlich sein können. Daraus folgt, daß es eine einheitliche, zwingend vorgeschriebene Darstellungsweise für alle Karten nicht geben kann. Die kartographische Darstellung ist weder ein Kriterium des besonderen Rechtscharakters der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten noch ein Mittel zur Änderung des Rechtscharakters dieser Beziehungen. Zum Schlußteil Ihrer Frage darf ich bemerken, daß das Bundeskabinett im Jahre 1971 die bis dahin bestehenden Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien aufgehoben hat. Sie hat damit einen Zustand wiederhergestellt, wie er in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung üblich und zweckmäßig ist. Die Bundesregierung hält auch heute daran fest: Die Festlegung von Bezeichnungen ist kein geeignetes Mittel der Politik und schon gar kein Ersatz für Politik. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 143) : Trifft es zu, daß Ost-Berlin im Zusammenhang mit den für den Interzonenverkehr wieder in Betrieb genommenen Berliner Bahnhöfen neue zusätzliche Zahlungsforderungen erhebt, und wie nimmt — bejahendenfalls — die Bundesregierung dazu unter rechtlichen und politischen Gesichtspunkten Stellung? Es trifft zu, daß die Deutsche Reichsbahn gegenüber Vertretern des Berliner Senats Mehraufwendungen geltend gemacht hat. Die Beamten des Senats haben klargestellt, daß sie für Zahlungsangelegenheiten nicht zuständig sind. Gegenüber Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 779* der Bundesregierung sind zusätzliche Zahlungsforderungen nicht erhoben worden. Für solche Forderungen sieht die Bundesregierung auch keinen Raum, da bei den Absprachen vom 19. Dezember 1975 Festpreise vereinbart worden sind. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 144 und 145) Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, aus der kommunalen Neugliederung Schlußfolgerungen für die Abgrenzung des Zonenrandgebiets mit dem Ziel zu ziehen, daß künftig die Grenze des Zonenrandgebiets nicht einzelne der neugebildeten Großgemeinden durchtrennt, sondern alle Gemeinden, von denen Stadt- bzw. Gemeindeteile zum Zonenrandgebiet gehören, insgesamt in das Zonenrandgebiet einbezogen werden? Hat die Bundesregierung erneut und in welcher Form auf die hessische Landesregierung eingewirkt mit dem Ziel, daß auch in Hessen den Besuchern aus der DDR (Rentner und in dringenden Familienangelegenheiten) ein Begrüßungsgeld gezahlt wird, wie es in den anderen Bundesländern üblich ist? Zu Frage A 144: Als Zonenrandgebiet gelten gemäß § 9 Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 alle Gebiete, die am 1. Januar 1971 zu den in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Stadt- und Landkreisen gehörten. Eine Änderung dieser Abgrenzung des Zonenrandgebietes ist nur durch eine Novellierung des Zonenrandförderungsgesetzes, nicht durch einen bloßen Verwaltungsakt der Bundesregierung möglich. Auf eine ähnliche Frage hat Ihnen Herr Parlamentarischer Staatssekretär Herold bereits im Dezember 1974 mitgeteilt, daß diese gesetzliche Festlegung nach eingehenden Beratungen im Innerdeutschen Ausschuß des Deutschen Bundestages und der interfraktionellen Arbeitsgruppe Zonenrandförderung mit Zustimmung aller beteiligten Abgeordneten getroffen worden ist, um die Gebiets- und Verwaltungsreformen in den Zonenrandländern nicht durch sachfremde Erwägungen zu beeinträchtigen. (Vgl. Protokoll der 139. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages vom 19. Dezember 1974, Anlage 78, Seite 9670). In Bayern wird ein Abschluß dieser Reform erst zum 1. Mai 1978 erwartet. Der entsprechende Termin für Niedersachsen kann noch nicht festgestellt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, vor Abschluß der Gebietsreform eine Initiative zur Änderung der Gebietsabgrenzung des Zonenrandförderungsgesetzes zu ergreifen. Zu Frage A 145: Die hessische Landesregierung gewährt wie die anderen Bundesländer Besuchern aus der DDR und aus Berlin (Ost) eine Bargeldhilfe für die ersten beiden Besuche in einem Kalenderjahr. Die Zahlung macht sie indessen davon abhängig, daß der jeweilige Gastgeber Sozialhilfeempfänger oder Empfänger von Kriegsopferfürsorge ist. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung des Landes Hessen bedauert. Auf diese seit dem 1. Januar 1976 unveränderte Sachlage hat der Parlamentarische Staatssekretär Herold auf Ihre entsprechende schriftliche Anfrage bereits in seiner Antwort vom 9. April 1976 hingewiesen (vgl. Protokoll der 236. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages vom 9. April 1976 — Anlage 86). Der Bundesregierung fehlt die Möglichkeit, die hessische Landesregierung zu einer Änderung ihrer Haltung zu veranlassen; sie hat daher davon abgesehen, die hessische Landesregierung erneut um eine Änderung ihrer differenzierenden Regelung bei der Gewährung von Bargeldhilfen zu bitten. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/129 Frage A 146) : Wird die Bundesregierung die Gesellschaft für Wehrkunde weiterhin finanziell fördern, Nachdem diese — einer Mitteilung der Sektion Düsseldorf zufolge — im Sinn des verstorbenen Generalleutnants a. D. Engel „weiter wirken" will? Die Gesellschaft für Wehrkunde e. V. hat nach der Zweckbestimmung des Zuwendungstitels im Haushaltsplan die Aufgabe, das Verständnis für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Inland zu vertiefen. Hierfür hat sie 1976 eine Zuwendung von 284 000,— DM aus Kapitel 04 03 Titel 685 03 des Bundeshaushalts erhalten. Im Haushaltsentwurf 1977 sind für den gleichen Zweck 282 000,- DM vorgesehen. Der von Ihnen angesprochene Generalleutnant a. D. Engel war von 1958 bis zu seinem Tode im Dezember 1976 Landesbeauftragter der Gesellschaft für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen. Die Sektion Düsseldorf, deren Mitglied er war, hat die von Ihnen zitierte Mitteilung offenbar im Hinblick auf diese langjährige Tätigkeit für die Gesellschaft und sein Ableben gemacht. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 148 und 149) : Wieviel Fälle von verweigerter Familienzusammenführung und verweigerten Ausreisegenehmigungen verlobter oder beiratswilliger rumänischer Staatsangehöriger deutscher Abstammung sind der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren vorgetragen beziehungsweise bekanntgeworden? Wird die Bundesregierung diese Fälle zum Anlaß nehmen, auf der Belgrader Folgekonferenz zu Helsinki auf Abschaffung einer den Beschlüssen des Korbes III zuwiderlaufenden Praxis zu drängen, und welche Maßnahmen hat sie unternommen, dem in Frage 148 genannten Personenkreis die Ausreise zu ermöglichen? 780* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 1. Über die Zahl der Fälle, in denen rumänischen Staatsangehörigen deutscher Volkszugehörigkeit Heiratsgenehmigungen verweigert wurden, kann die Bundesregierung keine Angaben machen, da sie ihre Unterlagen nicht auf die Volkszugehörigkeit des rumänischen Partners abstellen kann. Es handelt sich übrigens nicht um Familienzusammenführung im engeren Sinne. Was die bisherige Entwicklung bei der Erteilung von Heiratsgenehmigungen zwischen deutschen und rumänischen Staatsangehörigen angeht, darf ich Sie auf meine Antwort vom 18. Januar 1977 auf die Frage 159 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka verweisen (Protokoll des Deutschen 'Bundestages, 9. Sitzung, 21. Januar 1977, S. 387). Die Bundesregierung geht davon aus, daß das 1976 wieder stärker in Gang gekommene Genehmigungsverfahren von den rumänischen Behörden fortgeführt wird. 2. Die Bundesregierung hat sich schon bisher gegenüber der rumänischen Regierung für eine befriedigende Lösung der von Ihnen angesprochenen humanitären Probleme eingesetzt. Sie wird dies auch künftig bei jeder geeigneten Gelegenheit tun. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 153) : Trifft es zu, daß in der Slowakei ein Priester zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, weil er Radio Vatikan gehört und die Zahl der „religiösen Aktivisten unter den Laien" vermehrt hat, und zu welchen Aktivitäten gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Vereinbarungen von Helsinki Anlaß? Die Bundesregierung verfügt nicht über Informationen, die es ihr ermöglichen zu beurteilen, ob der in Ihrer Frage angesprochene Sachverhalt zutrifft. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Roser vom 22. November 1976 verweisen (Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/5948). Anlage 59 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Hassel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 155 und 156) : Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den Schutz für deutsche Missionare und Missionsschwestern in den afrikanischen Spannungsgebieten zu verbessern? Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Verantwortlichen für die Mordaktion in Rhodesien abgegeben? Zu Frage A 155: Für die bei Krisenfällen im Ausland für alle deutschen Staatsangehörigen zu treffenden Schutz- und Hilfsmaßnahmen besteht ein Krisenplan des Auswärtigen Amts. Da ein Krisenablauf nicht im einzelnen vorhersehbar ist, kann der Krisenplan nur Rahmenrichtlinien für die notwendigen Bereitschaftsmaßnahmen und für das Verhalten in Spannungs- und Krisenfällen geben. Die im Rahmen der Krisenvorsorge zu treffenden Schutzmaßnahmen werden laufend verbessert, Sollte es sich als .notwendig erweisen, bedrohte Deutsche aus Spannungsgebieten oder Kampfzonen zu evakuieren, wird die Bundesregierung alle dazu geeigneten Maßnahmen treffen. Zu Frage A 156: Die Bundesregierung hat am 9. Februar folgende Erklärung abgegeben: „Die Bundesregierung hat mit großer Bestürzung davon Kenntnis genommen, daß bei einem Überfall auf die nordöstlich von Salisbury gelegene Missionsstation Musami vier Ordensschwestern und drei Missionare ermordet wurden. Drei der Schwestern waren Deutsche. Die Bundesregierung bedauert diese Grausamkeiten zutiefst. Wieder einmal sind Unschuldige die Opfer schwelender politischer Konflikte geworden, die nach einer baldigen friedlichen und gewaltlosen Lösung verlangen." Anlage 60 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Fragen A 157 und 158) : Besitzt die Bundesregierung konkrete Informationen über die Mörder dreier deutscher Missionsangehöriger in Rhodesien? Besitzt die Bundesregierung Pläne, um bedrohte deutsche Missionare im Notfall aus Spannungsgebieten oder Kampfzonen evakuieren zu können? Zu Frage A 157: Die Bundesregierung besitzt keine konkreten Informationen über die Mörder dreier deutscher Missionsangehöriger in Rhodesien. Zu Frage A 158: Zum gleichen Problemkreis habe ich auch eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Kai-Uwe von Hassel beantwortet. Ich darf Ihr Einverständnis voraussetzen, daß ich Sie auf diese Antworten verweise. Anlage 61 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage A 162): Trifft die Meldung der „Neuen Zürcher Zeitung" vom 25. Februar 1977 zu, die Sowjets versuchten, die Spionagetätigkeit des ehemaligen Chefs der schweizerischen Luftschutztruppen für sie zu leugnen, und beschuldigten die Bundesrepublik Deutschland, die Affäre angezettelt zu haben, und hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung die sowjetische Regierung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das jeder Grundlage entbehrende sowjetische Verhalten den Beziehungen zwischen Bonn und Moskau abträglich ist? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 781* Die von Ihnen erwähnten Meldungen in der sowjetischen Presse über eine angebliche Beteiligung deutscher Dienste an der Affäre Jeanmaire entbehren jeglicher Grundlage. Die Bundesregierung pflegt nicht, sich mit solchen Presseäußerungen auseinanderzusetzen. Antwort 62 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Augeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/129 Frage A 163) : Trifft es zu, daß die Sozialistische Einheitspartei für das SED- Regime die Souveränität auf den Westberliner Wasserstraßen und Eisenbahnanlagen reklamiert, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, damit diese haltlosen Ansprüche zurückgewiesen werden? Es trifft zu, daß verschiedene Stellen der DDR von Zeit zu Zeit versuchen, auf den Bahnanlagen und den Wasserstraßen in Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, die über die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Betriebsrechte hinausgehen. Die Hoheitsrechte über die Verkehrswege in Berlin gehören in den Bereich, den sich die Vier Mächte in der Nachkriegszeit vorbehalten haben. Die alliierte Kommandantur hat verschiedene Stellen in der DDR damit beauftragt, unter ihrer Oberhoheit bestimmte Betriebsrechte auf dem Reichsbahngelände und den Wasserstraßen wahrzunehmen. Demzufolge hat die alliierte Kommandantur alle Ansprüche der DDR auf Gebietshoheit über das Bahngelände und die Wasserstraßen in Berlin (West) stets zurückgewiesen. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 1): Trifft es zu, daß das Gästebuch der Fotoausstellung in OstBerlin dem kommunistischen Kulturbund übergeben werden soll, und wie hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung sichergestellt, daß den Verfassern kritischer Eintragungen hinsichtlich der Lebensverhältnisse unter der SED-Herrschaft keine Nachteile entstehen? Bei dem Gästebuch der Ausstellung „Fotografie in Wissenschaft und Technik" in Ost-Berlin handelte es sich um ein Gästebuch des Kulturbundes der DDR, der von seiten der DDR als Veranstalter aufgetreten ist. Das Gästebuch war während und blieb nach der Ausstellung im Besitz seines Eigentümers. Der Kulturbund hat das Gästebuch lediglich vorübergehend unserer Ständigen Vertretung zur Auswertung überlassen. Die Eintragungen im Gästebuch sind nicht von einer Art, durch die Besucher der Ausstellung sich selber gefährdet hätten. Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Balling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 2): Trifft es zu, daß Im Zusammenhang mit der Auflösung der Abteilung 5 des Bundespresseamts § 78 Abs. 1 Nr. 1 und 2, §§ 72, 69 und 66 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht beachtet wurden, und somit der Personalrat nicht entsprechend beteiligt wurde, und wenn ja, welche Gründe haben den Staatssekretär des Presse- und Informationsamts zu diesem Verhalten veranlaßt? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat unter Beachtung der Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes den Personalrat des Amtes in folgender Weise beteiligt: Die Vorsitzende des Personalrats ist am 16. Dezember 1976 von mir in einem persönlichen Gespräch über die beabsichtigte Organisationsveränderung unterrichtet worden. Am 17. Dezember 1976. haben der Stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes und der für Personal und Organisation zuständige Abteilungsleiter das Plenum des Personalrates unterrichtet und die beabsichtigte Maßnahme mit ihm erörtert. Am 20. Dezember 1976 ist dann der Organisationserlaß ergangen, der zum 1. Januar 1977 die Auflösung der Abteilung V (Produktion) vorsah. Am 22. Dezember 1976 sind von dem Stellvertretenden Chef des Presse- und Informationsamtes und dem Leiter der Abteilung I — Allgemeine Verwaltung — die auf Grund des Erlasses beabsichtigten personellen Folgemaßnahmen mit dem Plenum des Personalrates erörtert worden. Nachdem der Personalrat bei dieser Gelegenheit und mit Schreiben vom 28. Dezember 1976 seine Auffassung dargelegt hatte, sind am 30. Dezember 1976 die personellen Folgemaßnahmen mit Wirkung zum 1. Januar 1977 angeordnet worden. Am 1. Januar 1977 sind der Organisationserlaß über die Auflösung der Abteilung V (Produktion) und die personellen Folgemaßnahmen wirksam geworden. Anlage 65 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 5): Trifft es zu, daß die östliche Seite die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in einem weiteren Punkt abbauen will, indem die Sowjets neuerdings die ,,DDR" als Partner der drei Westmächte für die Militärzüge zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet auftreten lassen wollen, und zu welchen Überlegungen gibt dies bejahendenfalls der Bundesregierung Anlaß? Sie beziehen sich vermutlich auf Pressemeldungen der jüngsten Zeit, die besagen, daß die DDR eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Alliierten Militärzüge wünsche, die zwischen dem Bundesgebiet und Berlin verkehren. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen. 782* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Im November des vergangenen Jahres hat sich die Deutsche Reichsbahn an die Deutsche Bundesbahn gewandt. Beide Bahnen rechnen untereinander auch die Entgelte für den Alliierten Zugverkehr zwischen Berlin und dem Bundesgebiet ab. Die Reichsbahn bat die Bundesbahn, ab dem 1. Februar 1977 bei der Abrechnung dieses Verkehrs höhere Sätze zugrunde zu legen und die Frachtzahler, das heißt die Drei Mächte, zu unterrichten. Die Bundesbahn hat diese Bitte abgelehnt, da die Behandlung von Tariffragen, welche die Deutsche Reichsbahn und die in Berlin stationierten Streitkräfte betreffen, nicht in ihre Zuständigkeit fällt. Daraufhin richtete die Deutsche Reichsbahn ihre Bitte an die Drei Mächte. Diese haben die Deutsche Reichsbahn an die Sowjetunion verwiesen, da die Tarife für den Alliierten Militärverkehr auf Vereinbarungen der Vier Mächte aus der frühen Nachkriegszeit beruhen und deshalb Gesprächspartner der Drei Mächte in dieser Angelegenheit nur die Sowjetunion sein kann. Diese Reaktion der Drei Mächte war — ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information vertraulich behandeln würden — Gegenstand der laufenden Konsultationen der Bundesregierung mit den Drei Mächten in allen Fragen, welche Deutschland als Ganzes und Berlin betreffen. Über die Motivation der Deutschen Reichsbahn läßt sich noch keine endgültige Aussage machen. Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, daß die unter den Vier Mächten vereinbarten Tarife, nach denen die Deutsche Reichsbahn den Alliierten Militärverkehr abrechnet, aus dem Jahr 1946 stammen und seitdem nicht erhöht worden sind. Dagegen hat die Bundesbahn die Tarife für denselben Verkehr im Bundesgebiet von der Grenze der DDR bis zu den jeweiligen Endpunkten bei den Hauptquartieren der Drei Mächte mehrfach der Kostensituation folgend angehoben. Anlage 66 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 6 und 7): Geben Pressemeldungen nach der jüngsten Konferenz der deutschen Südasien-Botschafter die Auffassung der Bundesregierung zutreffend wieder, daß die Bundesregierung Indien wegen seiner Vormachtstellung auf dem asiatischen Subkontinent und durch die im Ausnahmezustand gewonnene Stabilität als einen „interessanteren und verläßlicheren" Partner betrachtet? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung angesichts der innenpolitischen Lage in Indien diese außerordentlich positive Beurteilung? Pressemeldungen nach der jüngsten Konferenz der deutschen Botschafter in Südasien, wonach die Bundesregierung Indien wegen seiner Vormachtstellung auf dem asiatischen Subkontinent und durch die im Ausnahmezustand gewonnene Stabilität als einen „interessanteren und verläßlicheren" Partner betrachtet, geben die Auffassung der Bundesregierung nicht wieder. Sie sind auch in bezug auf die genannte Konferenz sowie auf die Auffassungen, die auf ihr vertreten wurden, unrichtig. Anlage 67 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 8): Trifft es zu, daß die Sowjets gegenüber einem Mitglied der Bürgerrechtsbewegung erneut das Recht auf Freiheit und auf den Wohnsitz verletzt sowie ein Strafverfahren eingeleitet haben, und teilt die Bundesregierung — bejahendenfalls — die Auffassung, daß die Sowjets damit wiederum gegen die Vereinbarung von Helsinki verstoßen haben? Es gibt Meldungen, die derartige Fälle berichten. Die Bundesregierung kann die Richtigkeit dieser Meldungen nicht nachprüfen. Sie vermag deshalb auch nicht dazu Stellung zu nehmen, ob in dem konkreten Fall eine Verletzung der Absichtserklärungen der KSZE-Schlußakte vorliegt. Anlage 68 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 9) : Trifft es zu, daß Deutsche in der Sowjetunion. denen die Ausreise in den freien Teil Deutschlands vorenthalten wird, jetzt auch noch — unter dem Vorwand von Paßvergehen — zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden sind, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um sie vor dem Strafvollzug zu bewahren und ihnen die Ausreise zu ermöglichen? Der Bundesregierung sind seit längerem Meldungen bekannt, wonach ausreisewillige Volksdeutsche ihrem Anliegen durch Rückgabe ihrer Pässe an die sowjetischen Behörden Nachdruck zu verleihen versuchen. Von sowjetischer Seite wird und wurde dieses Verhalten in einigen uns bekannt gewordenen Fällen zum Anlaß von Verhaftungen und Verurteilungen zu Haftstrafen genommen. Um Wiederholungen von entsprechenden Antworten der Bundesregierung zu vermeiden, darf ich im übrigen auf die Antwort zu einschlägigen Fragen vom 20. Januar und 3. Februar 1977 verweisen. Anlage 69 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 10) : Aus welchen Gründen verweigert das Auswärtige Amt der kulturell bedeutsamen Peking-Oper Nationalchinas die Einreise und das Auftreten in der Bundesrepublik Deutschland, obwohl diese in Schweden und Österreich gastierte, und wie läßt sich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 783* das in Einklang bringen mit der Tatsache, daß das Auswärtige Amt gleichzeitig der rotchinesischen Peking-Oper die Möglichkeit von kommunistischen Propaganda-Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland einräumt? Mit der von Ihnen angesprochenen „Peking-Oper Nationalchinas" ist offenbar das Opernensemble aus Taiwan „Chinesische Oper Taiwan" gemeint, das im Herbst 1976 in einigen europäischen Staaten gastiert hat. Auf die Gründe, die dafür maßgebend waren, daß den Mitgliedern dieses Opernensembles Einreisesichtvermerke für die Bundesrepublik Deutschland nicht erteilt werden konnten, ist die Bundesregierung im Deutschen Bundestag wiederholt eingegangen. Ich darf auf den Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 165. Sitzung vom 18. April 1975 (S. 11585) und auf den Stenographischen Bericht über die 230. Sitzung vom 18. März 1976 (S. 16038/16039) Bezug nehmen. Ferner möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die schriftliche Antwort von Herrn Staatsminister Wischnewski vom 22. November 1976 auf eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Hupka lenken (Drucksache 7/5948 vom 13. Dezember 1976). Die Bundesregierung hat dabei darauf hingewiesen, daß für ihre Entscheidung nur die außenpolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland maßgebend waren. Unsere EG-Partner haben in dieser Frage, wie ebenfalls bereits dargelegt wurde, für ihre Bereiche die gleiche Haltung eingenommen wie die Bundesrepublik Deutschland. Die Reise der Peking-Oper aus der Volksrepublik China erfolgte im Rahmen eines Austausches von Gastspielen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China, mit der die Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu Taiwan diplomatische Beziehungen unterhält. Anlage 70 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 11 und 12) : Trifft es zu, daß die Sowjets nach dem Vorsitzenden der entsprechenden ukrainischen Gruppe nunmehr den Vorsitzenden der Bürgergruppe verhaftet haben, die sich der Beobachtung, ob die Vereinbarungen von Helsinki in der gesamten Sowjetunion eingehalten werden, widmet, und was unternimmt die Bundesregierung - bejahendenfalls — gegen derartige, die Vereinbarungen von Helsinki verletzende, Maßnahmen? Trifft es zu, daß die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sich geweigert hat, Zeugenaussagen über die Verletzungen der Bürgerrechte in der Sowjetunion zu hören, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung sich in dieser Angelegenheit verhalten? Zu Frage B 11: Der Bundesregierung sind die Meldungen bekannt, wonach einige Mitglieder der von Ihnen angesprochenen Bürgerrechtlergruppe verhaftet worden sind. Sie sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Richtigkeit dieser Information im einzelnen nachzuprüfen und zu bestätigen. Zur allgemeinen Frage, was die Bundesregierung zur Verwirklichung der Menschenrechte im Rahmen der KSZE-Schlußakte unternimmt, erlauben Sie mir den Verweis auf die eingehenden Stellungnahmen vor dem Deutschen Bundestag zu dieser Frage, zuletzt am 10. Februar 1977. Zu Frage B 12: Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, deren 33. Tagung vom 7. Februar bis 11. März 1977 in Genf stattfindet, ist mit der Frage der Verletzung von Bürgerrechten in der Sowjetunion bisher offiziell nicht befaßt worden. Die Überlegungen, ob und in welcher Form die Kommission diese Frage behandeln kann, dauern z. Zt. noch an. Die Bundesregierung wird auch in diesem Fall in Übereinstimmung mit ihrer wiederholt und unmißverständlich erklärten Haltung handeln, für die objektive Behandlung von Menschenrechtsverletzungen in allen Teilen der Welt einzutreten. Anlage 71 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 13 und 14) : Welche Berechnungen liegen der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage Nummer 122 (Drucksache 8/86) zugrunde, und wie erklärt die Bundesregierung, daß in den beteiligten Wirtschaftskreisen die Zahl der langfristig durch das deutsch-brasilianische Abkommen gesicherten Arbeitsplätze in der Kernenergiewirtschaft zwölfmal so hoch veranschlagt wird? Warum hat die Bundesregierung den zweiten Teil meiner an sie gerichteten Anfrage Nummer 122 (Drucksache 8/86) nicht beantwortet, und wie beantwortet die Bundesregierung nunmehr meine Frage, was sie unternimmt, um die ordnungsgemäße Erfüllung der gegenüber Brasilien eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen? Das deutsch-brasilianische Abkommen hat vielfältige und in die verschiedensten Bereiche hineinreichende Aspekte, auf die im Rahmen der Fragestunde einzugehen eine zu starke Vereinfachung notwendig machen müßte. Die Bundesregierung ist in diesen Wochen damit beschäftigt, in den Fachausschüssen des Bundestages und in den Arbeitskreisen der Fraktionen ihre Auffassung ausführlich darzulegen. Anlage 72 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 15 und 16) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Beratung der Abschlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für die Belgrader Konferenz gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EG den Inhalt des Korbs V zum zentralen Thema der Diskussion zu erheben? Ist die Bundesregierung bereit, die sozioökonomischen, die sicherheitstechnischen und die humanistischen Aspekte der Stellungnahme mit den Mitgliedstaaten der EG so abzustimmen, daß die Gemeinschaft mit einer Stimme spricht? 784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 1. Die Bundesregierung strebt im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für das Belgrader Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eine ausgewogene Überprüfung der Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki an und wird dabei den Beschlüssen des Korbes III den ihnen gebührenden Platz zukommen lassen. 2. Im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit finden laufend Konsultationen der neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft statt, an denen auch die Europäische Kommission als Vertreterin der Gemeinschaft als solche teilnimmt, sofern Fragen behandelt werden, die in ihre Zuständigkeit fallen. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten werden daher wie bei den KSZE-Verhandlungen auch in Belgrad abgestimmte gemeinsame Positionen vertreten. Anlage 73 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 17) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, das deutsche Konsulat für die östlichen Niederlande in Enschede — trotz der Tatsache, daß dieses Grenzland besondere Brückenfunktion hat — nicht wieder zu besetzen und die Zuständigkeit für dieses Gebiet auf das deutsche Konsulat in Amsterdam zu übertragen? Der frühere Honorarkonsul in Enschede, Herr Dr. Simon, ist im Alter von 74 Jahren zum 31. Dezember 1976 auf eigenen Antrag' aus dem Amt ausgeschieden. Aus den nachstehenden Gründen wurde kein Nachfolger ernannt: Durch die Berichterstattung der übergeordneten berufskonsularischen Vertretung (Generalkonsulat in Amsterdam) war bekannt, daß die Geschäftsbelastung des Honorarkonsuls in Enschede sehr gering war. Insbesondere die Inanspruchnahme des Honorarkonsuls durch deutsche Staatsangehörige mit der Bitte um Rat und Beistand nach dem Konsulargesetz, die Hauptaufgabe eines Honorarkonsuls, war — wie auch die geringen Gebühreneinnahmen von monatlich durchschnittlich knapp über 100g DM beweisen — sehr selten. Die im Umfang geringen Aufgaben eines Honorarkonsuls können ohne Schwierigkeiten vom Generalkonsulat in Amsterdam wahrgenommen werden. Diese berufskonsularische Vertretung dürfte hierzu aufgrund des fachkundigen Personals auch qualifizierter in der Lage sein, als ein neu zu ernennender Honorarkonsul. Angesichts des geringen Aufgabenbereichs eines Honorarkonsuls im grenznahen Enschede erschien es auch aufgrund der Haushaltslage des Bundes und der Einsparungsauflagen geboten, den bis zum Ausscheiden von Honorarkonsul Dr. Simon gezahlten Verwaltungskostenzuschuß von zuletzt monatlich 2 100,— DM einzusparen. Anlage 74 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 18) : Wie wertet die Bundesregierung den sowjetischen Protest bei den alliierten Schutzmächten gegen die Genehmigung der Fluglinie Berlin—Zürich, wobei die Sowjets die Benutzung der Berliner Luftkorridore auf die Versorgung der Garnisonen der drei Schutzmächte in West-Berlin beschränken, und welche Folgen hat das sowjetische Verhalten auf die deutsch-sowjetischen Luftfahrtbeziehungen? Der Luftverkehr von und nach Berlin (West) durch die drei Luftkorridore unterliegt einem besonderen Regime. Dieses gibt den Drei Mächten das ausschließliche Recht zum Luftverkehr von und nach Berlin durch die drei Korridore. Die Bundesrepublik Deutschland hat bekanntlich insoweit keine Zuständigkeiten. Wie die Drei Mächte der Bundesregierung mit geteilt haben, vertreten sie die Auffassung, daß der sowjetische Protest nicht begründet ist. Die Bundesregierung schließt sich dieser Auffassung an. Wie sich aus der eingangs dargelegten Rechtslage ergibt, besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit den deutsch-sowjetischen Luftfahrbeziehungen. Anlage 75 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 19) : Trifft es zu, daß Radio Liberty in seinen Sendungen eine Direktive berücksichtigt, die elf Punkte umfaßt, die sowjetischen Forderungen entsprechen, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um eine freie und uneingeschränkte Berichterstattung und Kommentierung aller im Geltungsbereich des Grundgesetzes arbeitenden Sender sicherzustellen? Radio Liberty ist ein amerikanischer Sender. Die Bundesregierung übt keine Einflußnahme auf den Sender aus und behindert seine freie und uneingeschränkte Berichterstattung und Kommentierung in keiner Weise. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/129 Fragen B 40, 41 und 42): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei der Sichtung des Lockheedmaterials, das ihr von der Regierung der USA zur Auswertung zur Verfügung gestellt wurde, jetzt — vier Monate nach der Übergabe — gewinnen können? Falls die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann werden die Sichtungsarbeiten beendet sein? In welcher Form wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die dabei gewonnenen Erkenntnisse unterrichten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 785* Zu Frage B 40: Der Bundesminister der Justiz hat eine unabhängige Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, die vom Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika übersandten und am 16. November 1976 bzw. 13. Januar 1977 im Bundesministerium der Justiz eingegangenen Dokumente zu sichten, zit ordnen und das Material unter allen rechtlichen Gesichtspunkten auszuwerten. Die Arbeitsgruppe wird dem Bundesminister der Justiz Bericht erstatten und Vorschläge für die weitere Behandlung, insbesondere hinsichtlich der Weiterleitung von Dokumenten an Stellen mit Rechtspflegeaufgaben, unterbreiten. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 41: Es ist noch nicht abzusehen, wann die Arbeitsgruppe ihren Bericht vorlegen kann. Zu Frage B 42: Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag über den Abschluß der Arbeiten der Arbeitsgruppe unterrichten. Über Form und Inhalt dey Unterrichtung im einzelnen kann erst zu gegebener Zeit entschieden werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 62): Wie beurteilt die Bundesregierung die konjunktur- und energiepolitischen Auswirkungen der Kältekatastrophe in den Vereinigten Staaten von Amerika, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, die auf Europa übergreifenden Auswirkungen der zum Teil spekulativen Preiserhöhungen (wie sie etwa im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 4. Februar 1977 beschrieben wurden) wirksam entgegenzuwirken? Die konjunkturellen Auswirkungen der extremen Winterwitterung im Januar und Februar 1977 in den USA sind derzeit noch kaum hinreichend abzuschätzen. Angesichts der in der Grundlinie aufwärtsgerichteten Konjunktur in den USA kann erwartet werden, daß die Kälteperiode überwiegend nur temporäre Wirkungen haben wird. Die Konjunkturprognosen für die USA gehen durchweg von einer Fortsetzung des Aufschwungs aus. Die Regierung schätzt derzeit für 1977 ein reales Wachstum des BSP von rd. 5 1/2%, die OECD von 5 %. Auswirkungen der Kältekatastrophe in den Vereinigten Staaten von Amerika auf die Energiepreise in der Bundesrepublik Deutschland sind kaum erkennbar. Von Oktober 1976 bis Ende Januar 1977 war die Preisentwicklung für Rohöl nahezu konstant. Bei den Produkten war die Entwicklung nicht einheitlich. Während die Preise für Benzin sogar gefallen sind, waren die Preise für leichtes Heizöl in den letzten besonders schweren Wochen des Kälteeinbruchs insgesamt unverändert. Im gesamten Zeitraum von Oktober 1976 bis Februar 1977 war in Rotterdam ein Anstieg von 8 % gegenüber 23 % im US-Golf zu verzeichnen. Für den Preisanstieg bei schwerem Heizöl sind vor allem konjunkturelle Gründe und nicht die amerikanische Situation verantwortlich. Schweres Heizöl spielt in den USA, anders als in der Bundesrepublik, kaum eine Rolle. Bei Gas konnten keine Preiserhöhungen aufgrund der amerikanischen Kältekatastrophe festgestellt werden. Weitere Auswirkungen auf unsere Energiepreise sind nicht zu erwarten, da die Kälte in den USA inzwischen abgeklungen ist. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 63): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Änderung der Fertigpackungsverordnung zusätzliche Aufgaben auf die Länder zukommen, die eine Verstärkung des Personalbestandes notwendig machen, und hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zum Ausgleich eine Erhöhung der Eichgebühren für erforderlich? Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes und die Vierte Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung sind die Vorschriften über Fertigpackungen zum 1. Juli 1977 erweitert worden. Damit kommen auf die Eichbehörden der Länder neue Aufgaben zu. Gleichzeitig werden aber gemeinsame Vorschriften der EG über die gegenseitige Anerkennung der Kontrolle von Fertigpackungen wirksam, die zu einer Entlastung der Eichbehörden bei der Überwachung von Importen führen. Durch diese Entlastung dürfte die Belastung mit den neuen Aufgaben voll ausgeglichen werden, so daß nach Auffassung der Bundesregierung eine Verstärkung des Personalbestandes der Eichbehörden nicht erforderlich ist. Diese Auffassung ist von den Eichverwaltungen der Länder bestätigt worden. Eine Erhöhung der Eichgebühren im Hinblick auf die Änderung der Vorschriften über Fertigpackungen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich, da die Gebühren für die einzelne Amtshandlung erhoben werden und eine wider Erwarten eintretende Mehrbelastung von selbst zu höheren Gebühreneinnahmen führen würde. Unabhängig davon ist beabsichtigt, die Eichgebühren demnächst generell anzuheben, um der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/129 Frage B 64) : 786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Welche gesetzlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen hinsichtlich der Schaffung einer Pufferzone z. B. im Landkreis Passau, damit die Bevorzugungspräferenzen für Zonenrandgebiete auch dort gelten und nicht die Vergaberichtlinien („Bayerischer Staatsanzeiger" vom 4. Mai 1976) Anwendung finden? Auf die von Ihnen angesprochene Problematik sind PStS Herold, Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, mit Schreiben vom 23. November 1976 und das Bundesministerium für Wirtschaft mit Schreiben vom 3. Dezember 1976 an das Mitglied des Deutschen Bundestages, Herrn Friedrich Gerstl, bereits eingegangen. Die Richtlinien der Bundesregierung für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind 1975 neu gefaßt worden. Die Neufassung war zur Berücksichtigung des neuen Schwerbehindertengesetzes notwendig, das eine Bevorzugung von Schwerbehinderten- und Blindenwerkstätten bei öffentlichen Aufträgen vorsieht. Die Richtlinien beruhen für den Bereich des Zonenrandgebiets auf § 2 Nr. 3 des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971. Nach dieser Vorschrift soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Zonenrandgebiet bevorzugt berücksichtigt werden. Welche Landkreise bzw. Gebietsteile von Landkreisen und Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte zum Zonenrandgebiet gehören, ist in der Anlage zu § 9 des Zonenrandförderungsgesetzes gesetzlich festgelegt. Für die Richtlinien, die den Rechtscharakter einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift haben, ist diese gesetzliche Abgrenzung des Zonenrandgebiets maßgebend. Die Einführung einer Puffer-Zone ist daher ohne Gesetzesänderung nicht möglich. Im übrigen hat die Bundesregierung — zuletzt im Jahreswirtschaftsbericht 1977 — klargestellt, daß das Zonenrandgebiet wie bisher auch in Zukunft bevorzugt gefördert wird. Die Bevorzugung von Unternehmen des Zonenrandgebiets bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wichtiges und wirksames Mittel der Regionalpolitik. Daß es in angrenzenden, nicht begünstigten Gebieten zu einer gewissen Negativwirkung kommt, muß in Kauf genommen werden. Denn die Zurücknahme der Bevorzugungsgrenze würde den Druck des Förderungsgefälles nur auf die dann aus der Förderung insoweit ausscheidenden Teile des Zonenrandgebiets verlagern. Damit wäre ein erster, dem gesetzlichen Auftrag des Zonenrandförderungsgesetzes (§§ 1, 2 Ziffer 3, 9) widersprechender Schritt in Richtung auf eine Differenzierung von Gebietsteilen des Zonenrandgebiets gemacht. Dieser muß — auch im Hinblick auf andere Berufungsfälle — unbedingt vermieden werden. Soweit es sich bei den an das Zonenrandgebiet angrenzenden Gebieten, wie z. B. beim Landkreis Passau, um Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" handelt, sind diese einer weit geringeren Belastung durch die Förderungspolitik für das angrenzende Zonenrandgebiet ausgesetzt als andere, nicht präferenzierte Anrainer. Darüber hinaus enthalten die Bevorzugtenrichtlinien in erheblichem Umfang SollVorschriften. Die Vergabestellen haben daher bei der Ausschreibung wie dem Zuschlag einen Ermessensspielraum, der es gestattet, besonderen Ausnahmefällen mit der nötigen Flexibilität begegnen zu können. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 65) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Energiepolitik im Bereich der Fernwärme auch darauf zu orientieren, daß nicht nur neue Fernwärmeschienen gefördert und errichtet werden, sondern daß mehr als bisher geschieht, um vorhandene Fernwärmekapazitäten und -netze optimal auszunutzen? Die energiepolitische Bedeutung der Fernwärmeversorgung wurde u. a. in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms und in der Großen Anfrage zur sparsamen und rationellen Energieverwendung dargelegt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß das vorhandene wirtschaftliche Fernwärmepotential der Ballungsgebiete — möglichst unter weiterer Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung — erschlossen werden muß. Das beinhaltet selbstverständlich mit besonderem Schwergewicht die Nutzung des Potentials vorhandener Fernwärmekapazitäten und -netze. Daher fördert die Bundesregierung den Ausbau der Fernwärmeversorgung seit Ende 1974 mit einer Investitionszulage in Höhe von 7,5 °/o. Die Förderung erfolgt dabei unabhängig von der Netzgröße; Voraussetzung ist, daß die Fernwärmeversorgung überwiegend durch Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt. Beim Bau von Kohle-Heizkraftwerken wird zusätzlich der Investitionskostenzuschuß nach dem 3. Verstromungsgesetz gewährt. Darüber hinaus soll der Ausbau der Fernwärmeversorgung in, städtischen Schwerpunktgebieten auch im Rahmen des Investitionsprogramms begünstigt werden; die Verhandlungen, auch mit den Ländern, laufen derzeit noch, so daß Abschließendes noch nicht gesagt werden kann. Ob und ggf. welche weiteren staatlichen Maßnahmen für die Fernwärme sinnvoll und notwendig sind, wird im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms zu entscheiden sein. Dabei werden auch die Ergebnisse der vom Bundesminister für Forschung und Technologie vergebenen FW-Studien und sonstigen Forschungsprojekte, wie z. B. der FW-Schienen, berücksichtigt werden. Ich hoffe, meine Ausführungen verdeutlichen, daß die Bundesregierung bemüht ist, die Energiepolitik auch für diesen Bereich ausgewogen zu gestalten. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 68, 69, 70 und 71): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1973 787* In welchem Umfang erfüllt Frankreich seit dem 1. Januar 1976 die in Artikel 83 Abs. 1 des deutschfranzösischen Vertrags vom 27. Oktober 1956 eingegangene Verpflichtung, ein Drittel der vertragsfähigen Saarkohleförderung abzunehmen? Welche Menge an Steinkohle (einschließlich der nationalen Steinkohlereserve) lagen im Saarland im Februar 1977 auf Halde, und mit welchen Haldenmengen muß bis Ende 1977 bzw. Ende 1978 gerechnet werden? Was hat die Bundesregierung — auch als Mehrheitsaktionär der Saarbergwerke AG — konkret getan, um den im fortgeschriebenen Energieprogramm vom 30. Oktober 1974 vorgesehenen Zweiten Kraftwerksblock termingerecht zu verwirklichen? Wie beurteilt die Bundesregierung abschließend die Absatz- und Beschäftigungslage der Saarbergwerke AG bis Ende 1978? Zu Frage B 68: Aufgrund der veränderten Lage auf dem Energie- und Kohlemarkt mußten den französischen Abnehmern bereits seit Jahren Zugeständnisse sowohl hinsichtlich des Preises als auch bezüglich der nach dem Saarvertrag abzunehmenden Mengen gemacht werden. Dies gilt auch für 1976. Während die Koks- und Kokskohlenlieferungen längerfristig kommerziell geregelt sind, gelang es bei der Kraftwerkskohle erst nach Verhandlungen auf Regierungsebene mit einer Menge von 500 000 t die Fortsetzung der Lieferungen an die französische Elektrizitätswirtschaft zu erreichen. Da auch die Hausbrandlieferungen stark zurückgegangen sind, betrugen die Minderlieferungen 1976 nach Rechnung der Saarbergwerke ca. 0,9 Mio. t. Über die Kraftwerkskohlenlieferungen 1977 wird zur Zeit noch verhandelt, wobei es um Preis und Menge geht. Zu Frage B 69: Nach Angaben der Saarbergwerke AG lagen am 25. Februar 1977 bei diesen ca. 1,3 Mio. t Kohle auf Halde; hinzu kommen noch rd. 1,3 Mio. t, die von den Saarbergwerken in die Steinkohlenreserve eingeliefert worden sind. Die Saarbergwerke rechnen damit, daß sich die Halden bis Ende 1977 um 0,9 Mio. t und bis Ende 1978 um weitere 0,3 Mio. t erhöhen könnten, wobei die Lieferungen von Kraftwerkskohle nach Frankreich mit jährlich ca. 0,5 Mio. t vorausgesetzt sind. Zu Frage B 70: Der Bund unterstützt auch als Mehrheitsaktionär grundsätzlich die Pläne der Saarbergwerke zum Bau eines weiteren Kraftwerksblocks. Durch das 3. Verstromungsgesetz sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein neues Kraftwerk geschaffen worden. Verhandlungen über den Stromabsatz und über eine Reihe weiterer Einzelfragen laufen zwischen den beteiligten Unternehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst führt in diesen Tagen weitere Gespräche mit der Kraftwirtschaft über Kohleeinsatz und Kraftwerkszubau. Zu Frage B 71: Angesichts der konjunkturellen Entwicklung in ,den letzten zwei Jahren und der daraus resultierenden verminderten Kohlenachfrage im Stahl- und Energiebereich sind absatzbedingte Schwierigkeiten des deutschen Steinkohlenbergbaus insgesamt und der Saarbergwerke auch im laufenden Jahr 1977 nicht auszuschließen. Die Bergbauunternehmen werden sich im Rahmen ihrer unternehmensspezifischen Planungen hierauf einzustellen haben. Der konjunkturelle Aufschwung läßt jedoch erwarten, daß im Jahre 1978 Produktion und Absatz von Steinkohle wieder in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden können. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 72): Stellt die Auffassung des Staatssekretärs des Bundesministeriums für Wirtschaft, die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst solle wenigstens 6 % betragen, die offizielle Meinung der Bundesregierung dar, und' wie beurteilt die Bundesregierung diese im Widerspruch zu sonstigen Gepflogenheiten stehende Einmischung in schwebende Tarifverhandlungen vorbei an dem für die Verhandlungsführung seitens der Bundesregierung zuständigen Kabinettsmitglied? Die Bemerkung von Herrn Staatssekretär Dr. Schlecht, auf die sich Ihre Frage bezieht, war eine ausdrückliche persönliche Randbemerkung in einem längeren Interview des Südwestfunks vom 20. Februar 1977 zu konjunkturpolitischen Fragen. In diesem Interview hatte sich Herr Staatssekretär Dr. Schlecht u. a. zu den Eckdaten des Jahreswirtschaftsberichts und in diesem Zusammenhang auch zu der Gratwanderung in der Lohnpolitik zwischen zuviel Kosten und zuwenig Nachfrage geäußert. In der Presse wurde die von Ihnen angesprochene Bemerkung zum Teil jedoch aus dem Zusammenhang gerissen und daher verzerrt wiedergegeben. Von einer Einmischung in laufende Tarifverhandlungen kann keine Rede sein: Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 74): In welchem Umfang werden die energiepolitischen Vorstellungen des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem Energieprogramm der Bundesregierung berücksichtigt, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung insbesondere zur Möglichkeit der vermehrten Lieferung von Strom aus Steinkohle in revierferne Bundesländer, und gedenkt sie, hier eigene Initiativen zu entwickeln? Die Bundesregierung steht bei der Erarbeitung der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene in einem intensiven Meinungsaustausch mit allen Bundesländern. Beispielhaft wird auf die Besprechung zwischen Bundesregierung und Länderministerpräsidenten am 11. Februar 1977, den vorn Bundeskabinett eingesetzten Staatssekretärsausschuß unter Beteiligung der Bundesländer und schließlich mehrere Bund-/Länderarbeitskreise über energiepolitische Einzelbereiche verwiesen. 788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 Für die Bundesregierung sind die energiepolitischen Vorstellungen der Bundesländer und damit auch Nordrhein-Westfalens wichtige Beiträge zur Entscheidungsfindung. Die Bundesregierung hat im Dritten Verstromungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, Zuschüsse für den Transport von Steinkohlestrom zu gewähren. Hiervon wird in erheblichem Maße Gebrauch gemacht. Nicht zuletzt unter Umweltgesichtspunkten stößt die Kohlestromerzeugung in Ballungsgebieten wie gerade dem Steinkohlenbergbaurevier an der Ruhr, auf Grenzen (s. Voerde). Hinzu kommt, daß auch der Bau von zusätzlichen Leitungen, insbesondere nach Süden, wie er für einen Stromtransport bei einer Leitungskonzentration im Ruhrgebiet erforderlich wäre, bereits heute auf Schwierigkeiten u. a. aus Gründen des Landschaftsschutzes stößt. Die Bundesregierung wirkt daher seit langem auf die in Frage kommenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen insbesondere im süddeutschen Raum ein, den Anteil ihrer Kraftwerksleistung auf Basis Steinkohle zu erhöhen. Sie wird diese Frage auch im Rahmen der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms behandeln. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 75): Trifft es zu, daß die unkooperative Amtsführung des britischen Landwirtschaftsministers als Vorsitzender des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft eine weitere Sitzung des Ministerrats in der Besetzung der Agrarminister unmöglich gemacht hat — wie ähnliches auch beim britischen Außenminister in der Fischereifrage zu beobachten ist —, und welchen Wert mißt angesichts dessen die Bundesregierung den häufigen Treffen zwischen dem Bundeskanzler und dem britischen Premierminister bei, deren letztes erst kurz zuvor stattgefunden hatte? Der Vorwurf einer unkooperativen Amtsführung des britischen Landwirtschaftsministers als derzeitiger Vorsitzender des Agrarrates ist völlig ungerechtfertigt. Die für den 24./25. Januar 1977 geplante Sitzung des Agrarrates wurde von Minister Silkin nach Absprache und im Einvernehmen mit allen Partnerländern abgesagt, nachdem klar zu erkennen war, daß die erhoffte Einigung über das Aktionsprogramm Milch trotz intensiver bilateraler Kompromißgespräche zwischen Kommissar Gundelach und den Mitgliedstaaten nicht zustande kommen würde. Die übrigen Punkte auf der für die JanuarSitzung vorgesehenen Tagesordnung machten eine Ratstagung nicht zwingend erforderlich. Auch der für 28. Februar/1. März 1977 vorgesehene Ratstermin wurde mit Zustimmung aller Ratsmitglieder verschoben, um den Mitgliedstaaten Gelegenheit zu geben, die Preisvorschläge der Kommission intensiv zu überprüfen. .Die Voraussetzungen für eine vertiefte Sachdiskussion über das Preispaket werden dadurch verbessert. Die Bundesregierung mißt den Treffen zwischen dem Bundeskanzler und dem britischen Premierminister sowie mit anderen Regierungschefs große Bedeutung zu. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/129 Frage B 133) : Welchen Zweck hat der Stempelaufdruck „Kein Zollgut nach § 14 Abs. 1 Postzollbuch — Frei zur Zustellung" auf einem Brief, der vom Europäischen Parlament in Luxemburg am 3. Februar 1977 an einen deutschen Journalisten in Frankfurt gesendet wurde, und auf welche Bestimmung begründet sich diese Maßnahme? Die Deutsche Bundespost ist nach § 6 des Zollgesetzes verpflichtet, alle aus dem Ausland eingehenden Postsendungen mit Zollgut unverzüglich und unverändert der zuständigen Zollstelle zu gestellen. Von dieser Regelung sind allein die in § 6 Abs. 2 der Allgemeinen Zollordnung genannten Sendungen ausgenommen (siehe Anlage). Auf der Grundlage dieser Bestimmungen prüfen die Postämter die aus dem Ausland eingehenden Briefsendungen nach äußerlichen Merkmalen, ob sie zu gestellen sind oder nicht. Von der Gestellung befreite Sendungen erhalten gemäß § 14 Postzollbuch einen Gummistempelabdruck, der die Sendung als von der Gestellung befreit ausweist. Einen solchen Stempelabdruck hat auch die von Ihnen beschriebene Briefsendung erhalten. Die Kennzeichnung ist bei dem auf Massenverkehr eingestellten Postbetrieb erforderlich, um die Sendungen für den gesamten Beförderungsweg als von der Gestellung befreit zu charakterisieren; anderenfalls würden solche Briefsendungen u. U. dem Verzollungspostamt erneut zur Begutachtung zugeleitet und damit zwangsläufig verzögert werden. Anlage § 6 Allgemeine Zollordnung Einfuhr als Freigut (1)... (2) Im Postverkehr werden nicht Zollgut 1. Briefe und Wertbriefe, die nur Mitteilungen, Wertpapiere, Akten, Urkunden, Manuskripte oder andere Schriftstücke, Korrekturbogen oder Waren des Buchhandels (nicht jedoch Antiquitäten) enthalten, 2. Päckchen, die nur Akten, Urkunden, Manuskripte oder andere Schriftstücke, Korrekturbogen oder Waren des Buchhandels (nicht jedoch Antiquitäten) enthalten, 3. Sendungen, die nur gültige Zahlungsmittel — nicht jedoch Goldmünzen - enthalten, 4. Postkarten, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —.15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 789* 5. Briefe und Wertbriefe, die Briefmarken enthalten, wenn der Inhalt des einzelnen Briefes oder Wertbriefes nicht mehr als 50 Deutsche Mark wert ist, 6. Drucksachen, ausgenommen Drucksachen mit Antiquitäten, Originalgraphiken oder Kunstdrucken sowie Drucksachen in besonderen Beuteln, 7. Zeitungen und Zeitschriften, deren Bezug die Deutsche Bundespost nach dem Postzeitungsabkommen zum Weltpostvertrag oder aufgrund besonderer Vereinbarungen oder Verträge vermittelt, 8. Sendungen mit Akten, Dienstpapieren und dergleichen, die unter amtlichem Siegel oder Stempel einer staatlichen Behörde, einer ausländischen diplomatischen Vertretung oder Konsularvertretung oder einer amtlichen internationalen Organisation für eine entsprechende Stelle oder ihren Beauftragten eingehen, 9. Blindensendungen, 10. andere Sendungen, die nach § 54 zollfrei sind, 11. Sendungen, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ohne Erlaß, Erstattung oder Vergütung von Zoll ausgeführt wurden und entweder unverändert durch das Zollausland oder ein Zollfreigebiet befördert worden sind oder als unzustellbar an den Absender zurückgehen. (3) Ein Betrieb wird vom Zollgebiet aus bewirtschaftet (Absatz i Nr. 3 und 4), wenn seine Wohn- und Wirtschaftsgebäude im wesentlichen im Zollgebiet liegen und alles zur Bewirtschaftung Erforderliche vom Zollgebiet aus auf die außerhalb gelegenen Grundstücke gebracht wird. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 ist weitere Voraussetzung, daß der Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes vor der Einfuhr Anmeldepflichten erfüllt, wenn ihm das Hauptzollamt solche auferlegt hat. (4) Die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Waren und Sendungen werden Zollgut, wenn Zweifel daran bestehen, ob die Voraussetzungen für ihre Einfuhr als Freigut erfüllt sind. Waren, die Verboten und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze unterliegen, werden stets Zollgut. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 134) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Schreiben des Magistrats der Stadt Haiger vom 14. Februar 1977 an den Bundespostminister bezüglich der Herausgabe einer Sonderbriefmarke zur 1200-Jahrfeier der Stadt? Der Magistrat der Stadt Haiger hat seinen Vorschlag leider zu spät eingereicht, so daß er für das Postwertzeichen-Programm 1978 nicht mehr berücksichtigt werden kann. Die Herausgabe von Sonderpostwertzeichen bedarf einer längeren Vorbereitungszeit. Diese Tatsache zwingt die Deutsche Bundespost, die jeweilige Jahresplanung frühzeitig abzuschließen. Wie im Amtsblatt Nr. 78 vom 10. Juni 1975 bekanntgemacht wurde, mußten Anträge auf Ausgabe von Sonderpostwertzeichen für das Jahr 1978 bis spätestens Ende 1976 vorliegen. Eine Abänderung des Ausgabeprogramms 1978 im Sinne der Anregung des Magistrats der Stadt Haiger ist deshalb leider nicht möglich. Anlage Verfügungen Postwesen Nr. 436/1975 Sonderpostwertzeichen-Planung der Deutschen Bundespost Zur AmtsblVfg Nr. 291/1972, S. 698 Es besteht Veranlassung, an die mit o. a. AmtsblVfg getroffene Grundsatzregelung zu erinnern. Sie besagt, daß die Deutsche Bundespost ihre Sonderpostwertzeichen-Planungen im Januar des dem Ausgabejahr vorangehenden Jahres aufstellt. Über das Ausgabeprogramm 1976 ist daher bereits im Januar 1975 endgültig entschieden worden. Anträge auf Ausgabe von Sonderpostwertzeichen für das Jahr 1977 müssen bis spätestens Ende 1975, für das Jahr 1978 bis spätestens Ende 1976 usw. beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen vorliegen. Auf Einhaltung der Einreichungsfrist muß bestanden werden. Anträge können von jedermann formlos eingereicht werden. Berücksichtigt werden vorzugsweise solche Vorschläge, die — wichtige nationale oder internationale Anlässe von herausragender allgemeiner Bedeutung — die Bekundung der Mithilfe der Bundesrepublik Deutschland an internationalen sozialen und kulturellen Bestrebungen, Werken und Institutionen — die Ehrung berühmter in- und ausländischer Persönlichkeiten aus wichtigen Anlässen zum Gegenstand der Würdigung haben. Schon einmal gewürdigte Themen sollen in der Regel nicht vor 20 Jahren wiederkehren. Im Regelfall erscheint für jeden Anlaß nur ein Sondermarken-Wert. Bei der Entscheidung über die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen der Deutschen Bundespost wirkt ein „Beirat zur Bestimmung der Anlässe für die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag" (Programmbeirat der Deutschen Bundespost) mit. Ihm gehören je ein Mitglied der drei im Deutschen Bundestag bestehenden Fraktionen und je ein Vertreter der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Deutschen Presserates, des Bundes Deutscher Phila- 790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 telisten e. V., des Bundesministers des Innern und der Deutschen Bundespost an. Dieses Gremium unterstützt den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bei der Festlegung des jeweiligen Jahresprogramms für Sonderpostwertzeichen, wählt aus den vorliegenden Themenanregungen die herausragendsten aus und schlägt sie dem Bundespostminister zur Annahme vor. 998-7 2040-1 AmtsblNr. 78 vom 10. Juni 1975, S. 832 Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Fragen B 135 und 136) : Wird die Sonderpostwertzeichenplanung der Deutschen Bundespost für das Jahr 1977 wie vorgesehen ausgeführt? Ab wann kann mit der Ausgabe der Sonderbriefmarke ,,50 Jahre Nürburgring" gerechnet werden? Zu Frage B 135: Das Sonderpostwertzeichen-Programm 1977 wird nach dem beigefügten Plan ausgeführt. Zu Frage B 136: Das Thema „Nürburgring" bleibt für die Sonderpostwertzeichen-Planung der Deutschen Bundespost vorgemerkt. Dabei wird lediglich auf das Jubiläum nicht mehr Bezug genommen werden können. Eine Berücksichtigung des Themas ist frühestens 1979 möglich. Über die Sondermarken-Ausgabeplanung 1979 wird der Programmbeirat der Deutschen Bundespost Anfang 1978 beraten. Sonderpostwertzeichenplanung der Deutschen Bundespost für das Jahr 1977 Ausgabetag Anlaß Zahl Freimachungswert/ der Werte Zuschlag 13. Januar Übergabe des neuen „Palais de l'Europe" an den 1 E Europarat in Straßburg 13. Januar Till Eulenspiegel 1 B 16. Februar Jugendstil 3 P, A, L in einem Block 16. Februar Jean Monnet, Ehrenbürger von Europa 1 B 14. April Jugendmarken 1977 mit Zuschlägen zugunsten der 4 D, P, B, A Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. zuzüglich je 50 v. H. Zu- schlag 14. April 25 Jahre Bundesgartenschau (Stuttgart) 1 B 14. April Stauferjahr 1977 1 P 14. April 200. Geburtstag von Carl Friedrich Gauß 1 P 17. Mai Europa-Marken 1977 2 P, B 17. Mai 400. Geburtstag von Peter Paul Rubens 1 D 17. Mai 600-Jahrfeier der Grundsteinlegung des Ulmer 1 P Münsters 17. Mai 500 Jahre Universität Mainz 1 B 17. Mai 450 Jahre Universität Marburg 1 B 13. Juli 200. Geburtstag von Phillipp Otto Runge 1 D 1 13. Juli 100. Todestag von Wilhelm Emanuel von Ketteler 1 B 13. Juli 100. Geburtstag von Friedrich von Bodelschwingh 1 B 16. August Archäologisches Kulturgut 3 D, B 1, Pn Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1977 791* noch: Sonderpostwertzeichenplanung der Deutschen Bundespost für das Jahr 1977 Ausgabetag Anlaß Zahl Freimachungswert/ der Werte Zuschlag 16. August 500 Jahre Universität Tübingen B 13. Oktober Wohlfahrtsmarken 1977 mit Zuschlägen zugunsten 4 D, P, B, A der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zuzüglich je 50 v. H. Zuschlag 13. Oktober 100 Jahre Fernsprecher in Deutschland 1 B 13. Oktober Tag der Briefmarke 1977 1 10 Pfennig 10. November 250. Todestag von Doktor Johann Andreas Eisenbarth 1 B 10. November 150. Todestag von Wilhelm Hauff 1 P 10. November Weihnachtsmarke 1977 1 B als Block zuzüglich 50 v. H. Zuschlag Erläuterungen der Nennwerte: B 1 = Brief über 50-100 g D = Drucksache A = Auslandsbrief (bis 20 g) D 1 = Drucksache über 50-100 g L = Luftpostleichtbrief P = Postkarte Pn = Päckchen B = Brief E = Einschreibgebühr Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 139) : Trifft es zu, daß die SED-Machthaber die Zusammenführung der Familie eines Schriftstellers verweigern, dem für den Fall der Rückkehr in die „DDR" eine Gefängnisstrafe von „nur" zwei Jahren angedroht wurde, und teilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Auffassung, daß Ost-Berlin damit erneut gegen die Vereinbarungen von Helsinki verstößt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein junger Schriftsteller aus der DDR während eines Auslandsaufenthaltes zur Ausbürgerung von Wolf Biermann und zum Ausschluß Reiner Kunzes aus dem Schriftstellerverband spontan einen schriftlichen Protest an den Generalsekretär der SED, Erich Honnecker, richtete und später nicht in die DDR zurückgekehrt ist, weil er mit seiner Verhaftung rechnete. Der Bundesregierung wurde weiter bekannt, daß der Schriftsteller nun um Familienzusammenführung bemüht ist. In seinem Interesse und im Interesse seiner Angehörigen bitte ich um Verständnis, wenn ich mich hier vorerst einer Bewertung enthalte. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/129 Frage B 140) : Trifft es zu, daß ein Ostberliner, der dort für Freiheit und Menschenrechte sowie seine Ausreise demonstriert hatte, von der Polizei festgenommen worden ist, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unter Hinweis auf die Vereinbarungen von Helsinki und die Menschrechtskonventionen der Vereinten Nationen unternommen, damit der Betreffende freigelassen wird und den Herrschaftsbereich der SED-Machthaber verlassen darf? Die Bundesregierung hat bisher keine Bestätigung für den Ihrer Frage zugrundeliegenden Sachverhalt. Falls Ihnen genauere Angaben vorliegen, wäre die Bundesregierung dankbar, wenn Sie ihr diese Angaben unverzüglich übermitteln könnten. Ich darf Ihnen versichern, daß die Bundesregierung in diesem wie auch jedem anderen gleichgelagerten Fall alles in ihren Möglichkeiten Stehende tut, um das Los der Betroffenen zu erleichtern. Ich teile die Ihrer Frage zugrundeliegende Auffassung, daß die Ausreisefreiheit ein Prinzip ist, dem nicht nur formal, sondern auch tatsächlich gefolgt werden sollte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? — Keine Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage 152 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
    Trifft es zu, daß die Prager Regierung die künftige Erteilung von Visa für Journalisten von einer beschönigenden Berichterstattung über die gegenwärtigen Verhältnisse in der Tschechoslowakei abhängig macht, und was unternimmt gegebenenfalls die Bundesregierung gegen derartige Praktiken?
    Bitte sehr, Herr Staatsminister.
    Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, der Bundesregierung sind keine offiziellen Äußerungen der tschechoslawischen Seite bekannt, die den in Ihrer Frage dargelegten Sachverhalt bestätigen würden.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Graf Stauffenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatsminister, bedeutet die Einschränkung, daß keine „offiziellen Stellungnahmen" bekannt sind, daß die Bundesregierung doch damit rechnet, daß die entsprechenden Meldungen in der Tagespresse tatsächlich zutreffend sind?
    Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Es trifft zu, Herr Kollege, daß die zuständigen tschechoslowakischen Behörden in einigen Fällen die Erteilung von Einreisevisa für deutsche Journalisten verweigert haben. Gründe für die Verweigerung sind in diesen Fällen nicht genannt worden.