Rede:
ID0801421400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 57
    1. den: 4
    2. der: 3
    3. Herr: 2
    4. die: 2
    5. DDR: 2
    6. mit: 2
    7. Staatsminister,: 1
    8. wie: 1
    9. ist: 1
    10. Ihre: 1
    11. Auslassung: 1
    12. hinsichtlich: 1
    13. Mißbilligung: 1
    14. Kontrollen: 1
    15. durch: 1
    16. in: 1
    17. Einklang: 1
    18. zu: 1
    19. bringen: 1
    20. Auslassungen: 1
    21. des: 1
    22. Herrn: 1
    23. Staatssekretärs: 1
    24. Gaus?\n: 1
    25. Wischnewski,: 1
    26. Staatsminister:: 1
    27. Ich: 1
    28. möchte: 1
    29. hier: 1
    30. ausdrücklich: 1
    31. feststellen,: 1
    32. daß: 1
    33. Staatssekretär: 1
    34. Gaus: 1
    35. Protest: 1
    36. gegenüber: 1
    37. Behörden: 1
    38. zum: 1
    39. Ausdruck: 1
    40. gebracht: 1
    41. hat,: 1
    42. d.: 1
    43. h.,: 1
    44. Notwendigkeit: 1
    45. dieses: 1
    46. Protestes: 1
    47. stimmt: 1
    48. völlig: 1
    49. seiner: 1
    50. Auffassung: 1
    51. überein.: 1
    52. Daran: 1
    53. gibt: 1
    54. es: 1
    55. nicht: 1
    56. geringsten: 1
    57. Zweifel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/14 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 609 A Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses — Drucksache 8/103 — 609 A Beratung der Empfehlungen und Entschließungen der Nordatlantischen Versammlung bei ihrer 22. Jahrestagung in Williamsburg (Virginia, USA) vom 14. bis 19. November 1976 — Drucksache 8/27 — Mattick SPD 609 B Damm CDU/CSU 612 B Neumann SPD 619 D Handlos CDU/CSU 622 C Möllemann FDP 627 D Blumenfeld CDU/CSU 632 C Dr. Corterier SPD 635 D Jung FDP 641 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 8/79 — Luster CDU/CSU 643 D Krockert SPD 646 A Wurbs FDP 647 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund — Drucksache 8/65 — . . . . . . . . 648 B Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Europäischen Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus — Drucksache 8/63 — Sieglerschmidt SPD 648 C Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 650 A Engelhard FDP 651 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 652 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/77 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1977) — Drucksache 8/57 — 653 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1975 — Einzelplan 20 — — Drucksache 8/34 — 653 D Fragestunde — Drucksachen 8/86 vom 04.02.1977 und 8/109 vom 09.02.1977 — Überlassung des Gästebuchs der Ausstellung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin über „Photographie in Wissenschaft und Technik" an Ost-Berliner Behörden oder Organisationen DringlAnfr Cl 09.02.77 Drs 08/109 Graf Huyn CDU/CSU DringlAnfr C2 09.02.77 Drs 08/109 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 654 A, B, C, D, 655 A, B, C, D, 656 A, B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . 654 A, B, 656 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 654 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 654 C, 656 B ZusFr Dr. Mende CDU/CSU . . . . . . 654 D ZusFr Dr. Schmude SPD . . . 655 A, 656 C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 655 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 655 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 655 C ZusFr Ey CDU/CSU 655 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 656 B ZusFr Bahr SPD 656 D Besprechung der Frage der Strafverfolgung von Mordtaten an deutschen Heimatvertriebenen durch Polen zwischen dem deutschen und dem polnischen Justizminister MdlAnfr A39 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 657 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 657 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 657 C Verhinderung des Feilbietens kriegshetzerischer Veröffentlichungen MdlAnfr A40 04.02.77 Drs 08/86 Pensky SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 657 D, 658 B, C ZusFr Pensky SPD 658 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 658 C Verletzung der Menschenrechte durch kommunistische Staaten MdlAnfr A92 04.02.77 Drs 08/86 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A93 04.02.77 Drs 08/86 Spranger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 658 D, 659 A, B, C, D, 660 A, B, D, 661 A ZusFr Spranger CDU/CSU 659 A, 660 D, 661 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 659 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 659 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 659 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 659 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 660 A Regelung des Zugangs zur Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin MdlAnfr A94 04.02.77 Drs 08/86 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 661 A, C, D, 662 A, B, C, D, 663 A, B, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 661 B, C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 661 D ZusFr Schmöle CDU/CSU 661 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 662 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 662 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 662 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 662 D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 663 A ZusFr Ey CDU/CSU 663 A ZusFr Dr. Schmude SPD 663 B ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU 663 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 663 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 663 D Auffassung von Staatssekretär Günter Gaus über den Spielraum des Karlsruher Urteils zum Grundvertrag MdlAnfr A95 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 664 A, B, C, D, 665 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 664 A, B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 664 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 664 C ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 664 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 III ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 665 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 665 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 665 B Auffassung von Staatssekretär Günter Gaus über die Erfüllung des Grundvertrags durch die DDR MdlAnfr A96 04.02.77 Drs 08/86 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 665 C, D, 666 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 665 C, D ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 665 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 666 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 666 B Äußerung des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Günter Gaus, über das Ausmaß der augenblicklichen Schwierigkeiten mit der DDR MdlAnfr A97 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Abelein CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 666 B Vergangenheit des Ständigen Vertreters der DDR in der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Michael Kohl MdlAnfr A98 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Abelein CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 666 C, D, 667 A, B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . 666 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 666 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 667 A ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 667 A Äußerung von Staatssekretär Gaus über die Lösung von Staatsangehörigkeitsfragen zwischen den beiden deutschen Teilstaaten MdlAnfr A99 04.02.77 Drs 08/86 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 667 B, C, D, 668 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU 667 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 667 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 667 D ZusFr Dr. Schmude SPD . . . . . . 668 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 668 B ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . 668 B Auffassung von Staatssekretär Gaus über die Wahrnehmung der Schutzpflicht gegenüber allen Deutschen MdlAnfr A100 04.02.77 Drs 08/86 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 668 C, D, 669 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 668 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 669 A Auffassung von Staatssekretär Gaus über die Gefährdung der Normalisierung des Verhältnisses zur DDR MdlAnfr A101 04.02.77 Drs 08/86 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . 669 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 669 B, C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . 669 C ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . 669 D Äußerung von Staatssekretär Gaus über das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur DDR in einem „Spiegel"-Interview MdlAnfr A102 04.02.77 Drs 08/86 Baron von Wrangel CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 670 A, B, C, D, 671 A ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 670 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 670 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 670 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 670 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 670 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 671 A Aufklärung von Staatssekretär Gaus über die Verbindlichkeit von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts für die Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A104 04.02.77 Drs 08/86 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . 671 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 671 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 671 C ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 671 C Entwicklung der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A105 04.02.77 Drs 08/86 Lagershausen CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . 671 D, 672 A, B, C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 671 D, 672 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 672 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 672 B Zur Geschäftsordnung Rawe CDU/CSU 672 D Aktuelle Stunde betr. Deutschlandpolitik der Bundesregierung im Zusammenhang mit IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Äußerungen des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Staatssekretär Gaus Dr. Marx CDU/CSU 673 A Bahr SPD 674 A Hoppe FDP 674 C Dr. Abelein CDU/CSU 675 B Dr. Kreutzmann SPD 676 B Dr. Wendig FDP 677 C Baron von Wrangel CDU/CSU 678 B Franke, Bundesminister BMB 678 D Kunz (Berlin) CDU/CSU 680 B Dr. Schmude SPD 681 A Engelhard FDP 682 A Wehner SPD 683 A Dr. Zimmermann CDU/CSU 684 B Nächste Sitzung 685 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 687* A Anlage 2 Erfüllung des Kooperationsabkommens über die friedliche Nutzung der Kernenergie gegenüber Brasilien MdlAnfr A15 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 687* C Anlage 3 Verweigerung der Einreise nach Ost-Berlin für West-Berliner Bürger MdlAnfr A19 04.02.77 Drs 08/86 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 687* D Anlage 4 Freistellung von der Strafverfolgung auf Grund von Erkenntnissen der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter von in der DDR straffällig gewordenen Deutschen durch Abschieben in die DDR MdlAnfr A34 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 688* A Anlage 5 Einführung einer Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher und Handelsbriefe nach dem Inkrafttreten der neuen Abgabenordnung sowie Belastung der Unternehmen durch zweierlei Fristen in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abgabenordnung MdlAnfr A41 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Graf Lambsdorff FDP MdlAnfr A42 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Graf Lambsdorff FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 688* B Anlage 6 Vorlage des Berichts über die Auswirkungen der Besteuerung von Stiftungen im Verhältnis zu den Destinatären MdlAnfr A43 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 688* D Anlage 7 Beschleunigung der Bearbeitung der Anträge von Südtirolern nach dem Reparationsschädengesetz MdlAnfr A44 04.02.77 Drs 08/86 Handlos CDU/CSU MdlAnfr A45 04.02.77 Drs 08/86 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 689* A Anlage 8 Einweihung öffentlicher Gebäude des Bundes durch einen Geistlichen MdlAnfr A48 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 689* B Anlage 9 Erhöhung des lohnsteuerlichen Freibetrags für die Zahlung des Weihnachtsgeldes sowie Folgerung aus der Erhöhung des Freibetrags bei gleichzeitiger Erhöhung der Mehrwertsteuer MdlAnfr A49 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A50 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 689* C Anlage 10 Nichtabsetzbarkeit der Aufwendungen für die Ausbildung von Amateursportlern durch Bundesligavereine nach § 12 Nr. 1 KStG gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. März 1975 MdlAnfr A51 04.02.77 Drs 08/86 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 690* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 V Anlage 11 Umfang der Korrektur der vorläufigen Daten über die Auftragseingänge in der Wirtschaft durch das Statistische Bundesamt sowie Beeinflussung der amtlichen Aussagen zur Konjunkturlage durch diese Korrekturen MdlAnfr A52 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A53 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 690* C Anlage 12 Statistiken über die Einkommens- und Vermögensverteilung MdlAnfr A54 04.02.77 Drs 08/86 Simpfendörfer SPD MdlAnfr A55 04.02.77 Drs 08/86 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 691* B Anlage 13 Absinken der Lohnquote auf den Wert von 1970 und angestrebter Zielwert für 1977 MdlAnfr A56 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 692* A Anlage 14 Anteil der Kernenergie am Energieverbrauch sowie Folgen der Stillegung aller Kernkraftwerke MdlAnfr A57 04.02.77 Drs 08/86 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 692* B Anlage 15 Ausdehnung der Erstinnovationsförderung durch die Bundesminister für Wirtschaft und für Forschung und Technologie MdlAnfr A58 04.02.e Drs 08/86 Dr. Riesenhuber CDU/CSU MdlAnfr A59 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 692* D Anlage 16 Förderung des Airbus und des VFW 614 MdlAnfr A60 04.02.77 Drs 08/86 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 693* C Anlage 17 Absprache der Äußerung des nordrheinwestfälischen Wirtschaftsministers Riemer über die Verstaatlichung der Energieversorgung mit dem Bundeswirtschaftsminister sowie Überführung von Energieversorgungsunternehmen in Gemeineigentum MdlAnfr A61 04.02.77 Drs 08/86 Regenspurger CDU/CSU MdlAnfr A62 04.02.77 Drs 08/86 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 694* A Anlage 18 Neuordnung der Energiewirtschaft MdlAnfr A63 04.02.77 Drs 08/86 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 694* B Anlage 19 Übereinstimmung der Rechnungsergebnisse der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und des Bundesarbeitsministeriums sowie Anpassung der Bestandsrenten in den Jahren 1979 und 1980 MdlAnfr A67 04.02.77 Drs 08/86 Ziegler CDU/CSU MdlAnfr A68 04.02.77 Drs 08/86 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 694* B Anlage 20 Festschreibung des Kinderzuschusses in der Rentenversicherung MdlAnfr A69 04.02.77 Drs 08/86 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 694* D Anlage 21 Verteilung einer Ausarbeitung des Bundesarbeitsministers Dr. Ehrenberg über die „Sozialdemokratische Reformpolitik" an die Angehörigen seines Ministeriums MdlAnfr A70 04.02.77 Drs 08/86 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A71 04.02.77 Drs 08/86 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 695 A Anlage 22 Einbeziehung der See- und Flußfischer in das Gesetz über eine Altersversorgung der Landwirte MdlAnfr A72 04.02.77 Drs 08/86 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 695* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 23 Arbeitsplätze für Auszubildende nach Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr A73 04.02.77 Drs 08/86 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 695*C Anlage 24 Anerkennung freiwillig geleisteter Dienstzeiten beim Reichsarbeitsdienst als Ersatzzeit bei der Rentenberechnung MdlAnfr A74 04.02.77 Drs 08/86 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 695* D Anlage 25 Ansicht des Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Heinz Oskar Vetter, über das Mandat seiner Organisation MdlAnfr A75 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 696* A Die Frage A 76 — Drucksache 8/86 vom 4. 2. 77 — des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 26 Veröffentlichung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer nach regionalen Gesichtspunkten MdlAnfr A77 04.02.77 Drs 08/86 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 696* B Anlage 27 Standort für die Errichtung eines Wasserübungsplatzes für Pioniere MdlAnfr A78 04.02.77 Drs 08/86 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A79 04.02.77 Drs 08/86 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 696* C Anlage 28 Befreiung ehemaliger Angehöriger des Bundesgrenzschutzes vom Grundwehrdienst MdlAnfr A80 04.02.77 Drs 08/86 Kleinert FDP MdlAnfr A81 04.02.77 Drs 08/86 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 696* D Anlage 29 Entwicklung des Mietwohnungsbaus MdlAnfr A82 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A83 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 697* B Anlage 30 Änderung des Investitionszulagengesetzes hinsichtlich der Fertigstellungsfristen für Gebäude MdlAnfr A84 04.02.77 Drs 08/86 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 697* D Anlage 31 Errichtung der Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried MdlAnfr A85 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A86 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Wernitz SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 698* A Anlage 32 Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit angereichertem Uran MdlAnfr A87 04.02.77 Drs 08/86 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 698* C Anlage 33 Anspruch auf Leistungen des BAföG bei Trennung der Eltern und Aufenthalt eines Elternteils im Ausland MdlAnfr A88 04.02.77 Drs 08/86 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 698* D Anlage 34 Einbeziehung von Spitzensportlern in die Härtefallregelung bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen in Numerus-clausus-Fächern MdlAnfr A89 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A90 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 699* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 VII Anlage 35 Sportunterricht an berufsbildenden Schulen MdlAnfr A91 04.02.77 Drs 08/86 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 699* D Anlage 36 Einstellung ausländischer Arbeitnehmer bei mangelnder Vermittlung deutscher Fachkräfte SchrAnfr B2 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 700* A Anlage 37 Lagerung radioaktiven Mülls in der DDR nahe Helmstedt SchrAnfr B7 04.02.77 Drs 08/86 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 700* B Anlage 38 Darstellung der Ostgebiete des Deutschen Reichs im Statistischen Jahrbuch 1976 SchrAnfr B8 04.02.77 Drs 08/86 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 700* C Anlage 39 Phosphatmengen im Gewässer des Bodensees und deren Wirkung auf den Sauerstoffhaushalt SchrAnfr B9 04.02.77 Drs 08/86 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 701* A Anlage 40 Gefährdung des Einsatzes von Rettungshubschraubern beim ADAC und beim DRK, wie z. B. des in Villingen-Schwenningen stationierten, nach der Erhöhung der vom Bund in Rechnung gestellten Pauschale je Flugstunde SchrAnfr B10 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B11 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 702* A Anlage 41 Belastung der Justiz und der Polizei bei der Erzwingungshaft für zahlungsunwillige Verkehrssünder SchrAnfr B12 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 703* B Anlage 42 Einführung der 7 b-Abschreibung beim Erwerb von Altbauwohnungen und Altbauten SchrAnfr B14 04.02.77 Drs 08/86 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr B15 04.02.77 Drs 08/86 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 704* B Anlage 43 Verzicht auf Entschädigungsforderungen bei Inanspruchnahme bundeseigener Grundstücke für Versorgungs- und Entsorgungsleitungen zur Vermeidung entsprechender Forderungen privater Grundstückseigentümer SchrAnfr B16 04.02.77 Drs 08/86 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B17 04.02.77 Drs 08/86 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 704* C Anlage 44 Förderung der Sanierung des Bodensees mit Mitteln des angekündigten mittelfristigen Konjunkturprogramms SchrAnfr B18 04.02.77 Drs 08/86 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 705* A Anlage 45 Auswirkung des Tarifabschlusses in der Metallindustrie auf die Geldentwertung SchrAnfr B19 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 705* B Anlage 46 Verlängerung befristeter steuerlicher Begünstigungen seit 1969 SchrAnfr B20 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 705* D Anlage 47 Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit im ostbayerischen Grenzgebiet SchrAnfr B21 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 706* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 48 Mißbräuchliche Verwendung des Qualitätsbegriffs „Made in Germany" bei Ostimporten im Christbaumschmuck SchrAnfr B22 04.02.77 Drs 08/86 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 706* D Anlage 49 Berücksichtigung wirtschaftsschwacher Gebiete insbesondere bei Umwelt- und Gewässerschutzanlagen im angekündigten Konjunkturprogramm SchrAnfr B23 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 707* B Anlage 50 Verwaltungsmehraufwand auf Grund der Gemeinschaftsaufgabengesetze SchrAnfr B24 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 707* C Anlage 51 Versicherungslücken durch Evakuierung im zweiten Weltkrieg SchrAnfr B25 04.02.77 Drs 08/86 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 708* A Anlage 52 Herausnahme des Versehrtensportsanatoriums Isny aus dem Kurausgleich SchrAnfr B26 04.02.77 Drs 08/86 Burger CDU/CSU SchrAnfr B27 04.02.77 Drs 08/86 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 708* B Anlage 53 Zusammenfassung der drei Kreiswehrersatzämter im Saarland zu einem Großamt mit Facharztstation in Saarbrücken SchrAnfr B28 04.02.77 Drs 08/86 Peter SPD SchrAnfr B29 04.02.77 Drs 08/86 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 708* D Anlage 54 Vorlage des Untersuchungsberichts über den am 16. Mai 1976 erfolgten Zusammenstoß einer F 4 Phantom der Bundesluftwaffe mit einem Motorsegler sowie Erfüllung der Versorgungsansprüche der hinterbliebenen Familien SchrAnfr B30 04.02.77 Drs 08/86 Jung FDP SchrAnfr B31 04.02.77 Drs 08/86 Jung FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 709* D Anlage 55 Zuwendung öffentlicher Mittel an die Gesellschaft für Wehrkunde SchrAnfr B32 04.02.77 Drs 08/86 Gansel SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 710* A Anlage 56 Gewährleistung demokratischer Führungsmethoden angesichts der fortschreitenden Spezialisierung in der Bundeswehr durch Novellierung des Soldatengesetzes SchrAnfr B33 04.02.77 Drs 08/86 Ey CDU/CSU SchrAnfr B34 04.02.77 Drs 08/86 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 710* B Anlage 57 Auswirkung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Pflegesatzverordnung auf die Lage der freigemeinnützigen Krankenhäuser; Verbesserung der eigenverantwortlichen Initiative der Krankenhäuser SchrAnfr B35 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B36 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 710* D Anlage 58 Laufende Überprüfung der Autofahrer durch Sehtests und Festsetzung der Sehschärfentestgrenze auf 1,0 SchrAnfr B37 04.02.77 Drs 08/86 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 711* A Anlage 59 Entlastung des sogenannten Deutschen Ecks durch Verlegung des Schwerlastverkehrs auf die Autobahnstrecke Salzburg–Rosenheim–Kufstein SchrAnfr B38 04.02.77 Drs 08/86 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 711* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 IX Anlage 60 Verlegung der Trasse der Bundesbahnstrecke Köln—Frankfurt und deren Auswirkung auf die Stadt Wesseling/Rhein SchrAnfr B39 04.02.77 Drs 08/86 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAnfr B40 04.02.77 Drs 08/86 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 711* D Anlage 61 Planung der Trassenführung für die Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau—Mannheim SchrAnfr B41 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 712* A Anlage 62 Bundesmittel für den Ausbau der Ingolstädter Straße in München SchrAnfr B42 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 712* B Anlage 63 Beginn des Baus der Autobahn Würzburg—Ulm im Bereich Biebelried sowie der Bauarbeiten beim Feuchtwanger Kreuz SchrAnfr B43 04.02.77 Drs 08/86 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 713* B Anlage 64 Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Betrieb des Flughafens StuttgartEchterdingen bis zur Einführung eines neuen Landeverfahrens sowie Ausbau der Start-und Landebahnen für den Allwetterflugbetrieb der Betriebsstufe II SchrAnfr B44 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B45 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B46 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B47 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 713* C Anlage 65 Auflösung der Bahnhöfe Unterelbe, Tempowerk und Hausbruch bei einem Ausbau der Hamburger S-Bahnstrecke SchrAnfr B48 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 713* C Anlage 66 Ausbau der Kreisstraße 37/31 bei Sinzheim/ Baden mit Beseitigung eines schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesbahnstrecke Baden-Baden—Bühl SchrAnfr B49 04.02.77 Drs 08/86 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 713* D Anlage 67 Einschränkung des Überfliegens von Raffinerien und anderen Produktionsstätten, die Äthyle gewinnen, aus Sicherheitsgründen SchrAnfr B50 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 714* A Anlage 68 Herabsetzung des Straßenverkehrslärms durch Geschwindigkeitsbeschränkungen SchrAnfr B51 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 714* B Anlage 69 Angleichung gewerblicher Presseerzeugnisse, wie z. B. der „Wandzeitung für Verkehrserziehung", in Aufmachung und Impressum an amtliche Presseorgane der Bundesregierung SchrAnfr B52 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 714* C Anlage 70 Berücksichtigung des Baus einer neuen Bahnhofsanlage in Wilhelmshaven im angekündigten Investitionsprogramm SchrAnfr B53 04.02.77 Drs 08/86 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 714* D Anlage 71 Ausbau der Bundesautobahn von Olpe bis Bad Hersfeld SchrAnfr B55 04.02.77 Drs 08/86 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 715* A Anlage 72 Anhörung von Bundestagsabgeordneten zur Stillegung von Bundesbahnstrecken in ihren Wahlkreisen SchrAnfr B56 04.02.77 Drs 08/86 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 715* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 73 Höhe der Einnahmen und Ausgaben für die Bundesbahnstrecke Grafenwöhr–Eschenbach/Oberpfalz SchrAnfr B57 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B58 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 715* C Anlage 74 Einreisebeschränkung für deutsche LKW durch italienische Abfertigungsbehörden am Brenner und dadurch verursachter Verkehrsstau am deutsch-österreichischen Grenzübergang Kiefersfelden–Kufstein SchrAnfr B59 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B60 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 715* D Anlage 75 Zusammenfassung der entwicklungsbedürftigen Regionen Westmittelfranken und Hohenlohe-Franken zu einer raumordnungsmäßigen Gebietseinheit SchrAnfr B67 04.02.77 Drs 08/86 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 716* B Anlage 76 Stand der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung in der Bundesrepublik Deutschland und den USA SchrAnfr B69 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B70 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw .BMin Matthöfer BMFT . . . . 717* C Anlage 77 Einstellung der restriktiven Personalpolitik des Bundes auf dem Sektor Forschung und Wissenschaft und Bewilligung von Mitteln für die Bundesforschungsanstalt in Braunschweig; Stellenanforderungen der Bundesforschungsanstalten in den Jahren 1970 bis 1977 SchrAnfr B71 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B72 04.02.77 Drs 08/86 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 717* C Anlage 78 Zahl und berufliche Struktur der Benutzer des Berufsbildungspasses SchrAnfr B73 04.02.77 Drs 08/86 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B74 04.02.77 Drs 08/86 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 718* A Anlage 79 Forderung des DGB-Vorsitzenden Vetter, durch einen Untersuchungsausschuß „die Praktiken deutscher Investitoren in Westafrika untersuchen" zu lassen und an die Regierung in Südafrika keine Kredite und Darlehen mehr zu gewähren SchrAnfr B75 04.02.77 Drs 08/86 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 718* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 609 14. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 11. Sitzung, Seite 504 D: In der letzten Zeile sind die Worte „Nürnberger Verhandlungen" in Anführungsstriche zu setzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 10. 2. Dr. van Aerssen * 10. 2. Dr. Ahrens *** 10. 2. Dr. Aigner * 10. 2. Alber * 10. 2. Arendt 10. 2. Dr. Bangemann * 10. 2. Dr. Bayerl * 10. 2. Prof. Dr. Biedenkopf 10. 2. Blumenfeld * 10. 2. Buchstaller 10. 2. Dr. Dollinger 10. 2. Fellermaier * 10. 2. Flämig * 10. 2. Dr. Früh * 10. 2. Dr. Fuchs * 10. 2. Haase (Fürth) * 10. 2. Hösl 10. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 10. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 2. Dr. Kiesinger 10. 2. Dr. Klepsch * 10. 2. Klinker * 10. 2. Dr. Kreile 10. 2. Kunz (Berlin) * 10. 2. Lange * 10. 2. Lenzer ** 10. 2. Lorenz 10. 2. Lücker * 10. 2. Dr. Müller-Hermann * 10. 2. Müller (Mülheim) * 10. 2. Müller (Wadern) * 10. 2. Pohlmann 10. 2. Dr. Schwarz-Schilling 10. 2. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 10. 2. Schmidt (München) * 10. 2. Schreiber * 10. 2. Schulte (Unna) 10. 2. Schwabe * 10. 2. Dr. Schwörer * 10. 2. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 10. 2. Seefeld * 10. 2. Sieglerschmidt * 10. 2. Spillecke * 10. 2. Dr. Starke (Franken) * 10. 2. Dr. Staudt 10. 2. Strauß 10. 2. Frau Dr. Walz * 10. 2. Wawrzik * 10. 2. Würtz * 10. 2. Zeyer * 10. 2. Zywietz * 10. 2. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 15) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost rechtskräftig verurteilt worden ist, für über 10 000 in der Sowjetunion beschlagnahmte Postsendungen Schadensersatz (in welcher Höhe) zu leisten, und was unternimmt die Bundesregierung, um an der Sowjetunion Regreß zu nehmen? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 28. Oktober 1976 rechtskräftig entschieden, daß die Deutsche Bundespost für 49 Einschreibsendungen Schadenersatz zu leisten hat. Es handelt sich um Einschreibsendungen, die an jüdische Empfänger in der Sowjetunion gerichtet waren und bei denen die Deutsche Bundespost auf Grund von Mitteilungen der sowjetischen Postverwaltung der Überzeugung ist, daß die Sendungen durch sowjetische Behörden beschlagnahmt worden sind. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Deutsche Bundespost habe den Beweis für eine Beschlagnahme der Sendungen nicht erbracht. Nach den Bestimmungen des Weltpostvertrages für Einschreibsendungen haftet diejenige Postverwaltung, der die Sendungen nachweislich übergeben worden sind. Die Deutsche Bundespost wird daher den an den Kläger gezahlten Ersatzbetrag in Höhe von rund 2 000 DM der sowjetischen Postverwaltung in Rechnung stellen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 19) : Trifft es zu, daß Ost-Berlin Einwohnern von West-Berlin immer häufiger die Einreise verweigert, so daß die Zahl der Zurückweisungen im Januar bis jetzt schon höher ist als in den ersten drei Monaten des vergangenen Jahrs, und zu welchen Schlußfolgerungen gibt dies - bejahendenfalls - der Bundesregierung Anlaß? Es trifft zu, daß die Anzahl der Fälle, in denen DDR-Behörden Einwohnern von Berlin (West) die Einreise verweigerten, im Januar 1977 höher war als die Zahl der Zurückweisungen von Westberlinern während der ersten drei Monate des Jahres 1976. Der Berliner Senat prüft alle Fälle, in denen Westberlinern die Einreise nach Ost-Berlin oder in die DDR verweigert worden ist; die einzelnen Fälle werden ggf. in den Beauftragtengesprächen auf der Grundlage der Reise- und Besuchervereinbarung gegenüber der DDR-Regierung angesprochen. 688' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 34) : Erwägt die Bundesregierung, Deutsche aus der .DDR" wegen in der „DDR" begangener Straftaten nicht mehr zu verfolgen und sie nach einer Festnahme wieder in die ,,DDR" abzuschieben, und wenn ja, will die Bundesregierung auf diese Weise die Betroffenen einerseits der Strafverfolgung der „DDR"-Behörden unter Umständen wegen völlig anderer Delikte ausliefern und andererseits von der Strafverfolgung auf Grund von Erkenntnissen der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter freistellen? Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (Grundlagenvertragsurteil) hat jeder Deutsche, der „in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, — solange er nicht darauf verzichtet — einen Anspruch darauf, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland vor deren Gerichten sein Recht zu suchen". Damit sind auch die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Gewährung von Rechts- und Amtshilfe auf strafrechtlichem Gebiet abgesteckt; zugleich würdigt die Entscheidung mit dieser Feststellung die bisherige Praxis der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland in der Anwendung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953. Nach diesem Gesetz ist eine Zulieferung, keine Auslieferung, von Straftätern an die Strafverfolgungsbehörden der DDR auf deren Ersuchen nur nach Maßgabe des § 2 des Gesetzes zulässig. § 2 des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 1974 ausdrücklich als geltendes verfassungsrechtlich nicht zu beanstandendes Recht bestätigt worden. Die Bundesregierung erwägt keine Änderung des Gesetzes. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 8/86 Fragen A 41 und 42) : Trifft es zu, daß durch die neue Abgabenordnung die bis 1976 geltenden Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren für Handelsbücher und sieben für Handelsbriefe durch Verknüpfung mit anderen Fristen so relativiert wurden, daß heute eine Maximalfrist nicht errechnet werden kann, auf die sich die deutschen Unternehmen verlassen können, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls, eine entsprechende Aufbewahrungsfrist einzuführen, die die notwendige Rechtssicherheit gewährleistet? Trifft es zu, daß die deutschen Unternehmen in der Übergangszeit von der alten auf die neue Abgabenordnung durch zweierlei Fristen ihre Organisation doppelspurig einrichten müssen — und zwar für die der alten Fristenregelung unterliegenden Handelsbücher und Handelsbriefe aus der Zeit vor dem 1. Januar 1977 und für die neuen Handelsbücher und -briefe aus der Zeit nach dem 1. Januar 1977 —, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Entlastung der Unternehmen zu treffen? Zu Frage A 41: Die neue Abgabenordnung hat die Aufbewahrungsfrist von bisher 7 Jahren auf 6 Jahre verkürzt. Schon bisher war es üblich, daß Vorgänge, die noch für eine Betriebsprüfung oder ein Rechtsmittelverfahren benötigt wurden, bis zum Ende dieses Verfahrens aufbewahrt wurden. Diese Praxis hat der Gesetzgeber bei der neuen Abgabenordnung zur gesetzlichen Regel erklärt, um Beweisschwierigkeiten für die Steuerpflichtigen wie für die Finanzverwaltung zu beheben. Nach der neuen Vorschrift endet die Aufbewahrungsfrist nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist. Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt 4 Jahre. In der Regel wird daher der Ablauf der 6jährigen Aufbewahrungsfrist durch die 4jährige Festsetzungsfrist nicht beeinträchtigt. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich also z. B., wenn der Steuerpflichtige seine Erklärung besonders spät abgegeben hat oder wenn kurz vor Ende der Festsetzungsfrist eine Betriebsprüfung stattfindet. Die betroffenen Vorgänge sind weiterhin aufzubewahren. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, in Kürze die Verbände zu den angeblichen Schwierigkeiten zu hören und wird sodann mit den obersten Finanzbehörden der Länder klären, ob und ggf. welche Vereinfachungsregelung getroffen werden kann. Zu Frage A 42: Der Gesetzgeber mußte eine Bestimmung treffen, für welches aufbewahrungspflichtige Schriftgut die Neuregelungen anzuwenden ist. Er hat entschieden, daß die Neuregelung für solche Unterlagen gilt, die nach dem 1. Januar 1977 anfallen. Daß in einer Übergangszeit unterschiedliches Recht anzuwenden ist, folgt aus der notwendigen Abgrenzung zwischen neuer und alter Regelung. Konkrete Erschwernisse in der Organisation der Betriebe sind dem Bundesministerium der Finanzen bisher nicht vorgetragen worden. Sollten Ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung stehen, wäre ich Ihnen für eine Mitteilung dankbar. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekrtärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 43) : Wann wird die Bundesregierung entsprechend dem Auftrag des Bundestages vom 10. Juni 1976 den Bericht über die Auswirkungen der Besteuerung von Stiftungen im Verhältnis zu den Destinatären vorlegen? Die Bundesregierung ist bemüht, den Bericht so bald wie möglich vorzulegen. Die notwendigen Ressortgespräche über die zu klärenden Fragen sind noch nicht abgeschlossen. Im Anschluß daran ist eine Anhörung der interessierten Verbände vorgesehen. Nach der Anhörung und ihrer Auswertung wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis berichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 689* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 44 und 45) : Wie viele Südtiroler haben bisher Anträge nach dem Repara tionsschädengesetz eingereicht, und wie viele der Antragsteller sind bereits gestorben, ohne daß bisher entschieden wurde? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine schnellere Bearbeitung und Verabschiedung der Anträge sicherzustellen? Zu Frage A 44: Nach Mitteilung des für die Durchführung des Reparationsschädengesetzes zuständigen Bundesausgleichsamtes haben etwa 4 600 Südtiroler Anträge nach dem Reparationsschädengesetz gestellt. Wie viele der Antragsteller bereits gestorben sind, ohne daß über ihre Anträge entschieden wurde, kann nicht festgestellt werden. Statistische Erhebungen werden insoweit von der Ausgleichsverwaltung nicht angestellt. Der Tod eines Antragstellers nach Antragstellung wird ebenfalls von den Ausgleichsämtern statistisch nicht besonders erfaßt. Derartige statistische Erhebungen würden die Arbeit der Ausgleichsverwaltung im Hinblick darauf, daß fast 8 Millionen Personen Vermögensschäden im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes geltend gemacht haben, über Gebühr verzögern und erschweren. Zu Frage A 45: Das Reparationsschädengesetz wird wie alle Lastenausgleichsgesetze im Bereich des Bundes vom Bundesausgleichsamt und im Bereich der Länder von den Landesausgleichsämtern und von den örtlichen Ausgleichsämtern auf Kreisebene durchgeführt. Der Bundesregierung steht keine Sachaufsicht über die Ausgleichsverwaltung zu. Das Bundesausgleichsamt hat aber die Ausgleichsverwaltung mit allen für die Entscheidungen wesentlichen Weisungen versehen. Im übrigen nehmen die Südtiroler innerhalb der durch den Krieg und seine Folgen Geschädigten keine Sonderstellung ein. Sie werden so behandelt wie alle anderen — etwa 8 Millionen — Betroffenen. Ich werde Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, das Bundesausgleichsamt um beschleunigte Abwicklung zu bitten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 48) : Wird die Bundesregierung aus gegebenem Anlaß darauf hinwirken, daß bei Inbetriebnahme öffentlicher Gebäude des Bundes und seiner Behörden den Geistlichen der Kirchen die Möglichkeit gegeben werden sollte, ein kurzes Segensgebet zu sprechen, insbesondere in Gebieten, in denen die Bevölkerung der Religion sehr eng verbunden ist? Die Veranstaltung von Einweihungsfeiern im Rahmen der Bauübergabe öffentlicher Gebäude des Bundes ist im einzelnen nicht geregelt, da sie auch nur selten stattfinden. In den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen ist dazu ausgeführt, daß die Durchführung und der Umfang von Einweihungsfeiern von der zuständigen obersten Bundesbehörde bestimmt wird. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß bei der Ausgestaltung derartiger Feiern das regionale Brauchtum und die ortsüblichen Gepflogenheiten Berücksichtigung finden. Das schließt die Teilnahme von Geistlichen ein. Soweit bekannt, verfahren die Bundesländer in gleicher Weise. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 49 und 50) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den zu Recht mit immer größerem Nachdruck vorgebrachten Forderungen nachzukommen und dem Bundestag eine zeitgemäße Erhöhung des seit 20 Jahren festgeschriebenen lohnsteuerlichen Freibetrags von 100 DM für die Zahlung des Weihnachtsgelds vorzulegen, um damit nicht nur der inzwischen eingetretenen Geldwertentwicklung sondern auch der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die Zahlung des Weihnachtsgelds in immer größerem Umfang tarifvertraglich abgesichert worden ist? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eine angemessene Erhöhung des lohnsteuerlichen Freibetrags in Verbindung mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht zu dem notwendigen Entlastungseffekt führen könnte, weil die Lohnsteuerzahler bei einer derartigen Regelung durch höhere Mehrwertsteuerzahlungen, denen sie nicht ausweichen können, einen etwa verbleibenden höheren Teil des Weihnachtsgelds aus eigener Tasche finanzieren würden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? 1. Den Weihnachtsfreibetrag von 100 DM erhalten alle Arbeitnehmer, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Weihnachtszuwendung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das hat zur Folge, daß eine Verdoppelung des Weihnachtsfreibetrages zu Steuermindereinnahmen von 720 Millionen DM jährlich und eine Erhöhung auf 500 DM sogar zu Steuermindereinnahmen von rd. 2,8 Mrd. DM führen würde. Wie ich bereits Herrn Dr. Jobst auf seine entsprechende Anfrage zur Fragestunde für die Woche ab 17. Januar 1977 mitgeteilt habe, haben diese Zahlen die Bundesregierung davon abgehalten, in den Katalog der in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vorgesehenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen auch die Anhebung des WeihnachtsFreibetrages aufzunehmen. Im übrigen sollte nicht übersehen werden, daß erst im Jahre 1975 mit der Steuerreform steuerliche Entlastungen von ca. 15 Mrd. DM in Kraft getreten sind, die insbesondere Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen zugute gekommen sind. Damals wurde auch der Arbeitnehmer-Freibetrag 690* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 von 240 DM auf 480 DM erhöht, der dem Weihnachts-Freibetrag in etwa vergleichbar ist. 2. Hiervon unabhängig ist die beabsichtigte Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 1978. Die Bundesregierung strebt damit zwei Ziele an: Die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern müssen dauerhaft konsolidiert werden, um den erforderlichen Handlungsspielraum wiederzugewinnen. Mit einem Teil des Mehraufkommens sollen Verbesserungen beim Kindergeld, bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie im Bereich der ertragsunabhängigen Steuern finanziert werden. Da eine Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages in diesem Katalog nicht vorgesehen ist, erübrigt sich eine Untersuchung der damit verbundenen Entlastungswirkung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 51) : Kennt die Bundesregierung das Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IR 148/73) vom 12. März 1975, wonach Aufwendungen für die Ausbildung von Amateursportlern bei Vereinen, die eine Fußballizenzspielerabteilung unterhalten, unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 KStG fallen, und hält die Bundesregierung es für sachlich gerechtfertigt, daß danach zwar Spenden von Bundesligavereinen an andere Vereine nach § 11 Nr. 5 a KStG abzugsfähig sein können, nicht aber die Zuschüsse an die eigenen Amateurabteilungen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun? Der Bundesregierung ist das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1975 bekannt. Die Entscheidung enthält keine neuen Grundsätze, sondern entspricht der langjährigen Übung der Finanzverwaltung. Danach dürfen bei der Ermittlung des Einkommens aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Lizenzspielervereins Ausgaben nur insoweit abgezogen werden, als sie mit steuerpflichtigen Einkünften in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ausgaben für die Ausbildung von Amateurspielern gehören dagegen bei einem gemeinnützigen Sportverein bereits zu den satzungsmäßigen Aufgaben und sind daher nicht abziehbar. Auch unter dem Gesichtspunkt des Spendenabzugs kommt ein Abzug derartiger Aufwendungen nicht in Betracht. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins ist kein selbständiges Steuersubjekt. Eine Spende ist eine Zuwendung an einen Dritten. Spenden an sich selbst sind nicht möglich und können daher auch nicht abgezogen werden. Dieser Grundsatz gilt für alle Fälle der partiellen Steuerpflicht. So dürfen z. B. auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts Spenden an die öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht von ihrem Gewinn absetzen. Die Gleichstellung der Gewinnverwendung einer gemeinnützigen Einrichtung für ihre eigenen gemeinnützigen Zwecke mit Spenden an dritte Personen, die Ihnen, Herr Kollege, offenbar vorschwebt, liefe aber genau darauf hinaus. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, die bestehende Rechtslage zu ändern. Sollten Sie aufgrund meiner Ausführungen an wechselseitige Spenden denken, so muß ich Sie darauf hinweisen, daß dies nach meiner Auffassung eine unzulässige rechtliche Gestaltung wäre. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 52 und 53) : In welchem Umfang wurden die vorläufigen Daten über die Auftragseingänge in der Wirtschaft und in den einzelnen Branchen in den Monaten Juni, Juli, August, September, Oktober, November auf Grund der endgültigen Angaben für die jeweiligen Monate durch das Statistische Bundesamt korrigiert? Wie erklären sich gegebenenfalls die großen Korrekturen, und inwieweit sind die amtlichen Aussagen zur Konjunkturlage hierdurch beeinflußt worden? Zu Frage A 52: Eine nach Branchen gegliederte Übersicht über die vom Statistischen Bundesamt im 2. Halbjahr 1976 vorgenommenen Korrekturen der vorläufigen Auftragseingangsindices durch endgültige Angaben ist sehr umfangreich. Sofern Sie es wünschen, werde ich Ihnen eine detaillierte Tabelle hierüber selbstverständlich zusenden. Beim Gesamtindex lag in den Monaten von Juni bis November 1976 die Korrektur im September knapp über 3 % und in allen übrigen Monaten unter 2 %. Zu Frage A 53: Zur Methode und damit zu den möglichen Korrektursachen ist folgendes zu bemerken: Die Auftragswerte sind in dem von Ihnen genannten Zeitraum monatlich bei rund 18 000 Betrieben der verarbeitenden Industrie mit in der Regel 25 und mehr Beschäftigten erhoben worden. Die branchenweise zum Bundesergebnis aggregierten Werte wurden auf Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten hochgeschätzt und etwa 4 Wochen nach Berichtsmonat als vorläufige Indexzahlen veröffentlicht. Da die für die Hochschätzung erforderlichen Umsatzangaben zum „vorläufigen" Indextermin noch nicht vorliegen, mußten die für die Weiterrechnung erforderlichen Daten zunächst behelfsmäßig ermittelt werden. Eine weitere Korrekturursache lag darin, daß der Berichtseingang für das Vorab-Ergebnis mehr oder weniger unvollständig war, weil die Firmen die Zusammenstellung ihrer Daten primär an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten orientieren und nicht an Kriterien der amtlichen Statistik. Erschwert werden termingerechte Meldungen der Firmen außerdem dadurch, daß mit dem Einsatz von EDV-Anlagen eine flexible Anpassung der Datenausgabe sowohl in zeitlicher als auch fachlicher Hinsicht an die Belange der Statistik nicht mehr Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 691* ohne weiteres möglich ist. Nicht zuletzt wird durch die in zunehmendem Maße vergebenen Großaufträge für Gesamtanlagen, die oft mehrere Branchen betreffen, eine möglichst schnelle, fachlich gegliederte Auftragsstatistik vor erhebliche methodische Probleme gestellt. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß an der frühzeitigen Terminstellung im Hinblick auf die Bedeutung des Auftragsindex als Konjunkturindikator nichts geändert werden sollte, solange einzelne Statistische Landesämter trotz der aufgezeigten Schwierigkeiten in der Lage sind, die bisher vorgegebenen Termine einzuhalten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß die mit der Hochschätzung verbundenen Schwierigkeiten entfallen, wenn ab Berichtsmonat Januar 1977 die Auftragseingangsstatistik bei allen Betrieben von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten durchgeführt wird und damit die konjunkturanfällige Aufschätzung der Auftragseingangszahlen mit Hilfe des Umsatzes nicht mehr erforderlich ist. Die amtlichen Aussagen der Bundesregierung zur Konjunkturlage sind durch Revisionen vorläufiger Ergebnisse der Auftragseingangs-Statistik nicht wesentlich beeinflußt worden. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der konjunkturellen Bewertung dieser Daten stets, daß es sich dabei um zunächst noch korrekturanfällige Werte handelt. Sie betont dies auch regelmäßig bei der Bekanntgabe der neuesten Auftragseingangs-Daten in der Presse. Außerdem orientiert sie sich bei der Beurteilung der Konjunkturlage nicht an Ergebnissen eines einzelnen Monats, sondern vielmehr an der Entwicklung in einem Mehrmonatszeitraum. Darüber hinaus stützt sich jede umfassende Konjunkturanalyse nicht auf eine einzelne Größe wie etwa den Auftragseingang, sondern auf eine ganze Reihe von Indikatoren. Das bedeutet auch, daß Korrekturen an einem Indikator das Gesamtbild jeweils nur in engen Grenzen beeinflussen können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen A 54 und 55) : Hat die Bundesregierung im Verlauf der Legislaturperiode bald oder später die Absicht, durch ausreichende Statistiken über die Einkommens- und Vermögensverteilung die Grundlage für eine vorurteilsfreie Diskussion und eine vernünftige Verteilungspolitik zu schaffen? Aus welchen Gründen ist eine derartige Grundlage bisher nicht geschaffen worden? Zu Frage A 54: Im Hinblick auf die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Verteilungsdiskussion ist die Bundesregierung zusammen mit den Sozialpartnern und sonstigen interessierten Stellen seit langem bemüht, die über die Einkommens- und Vermögensverteilung vorhandenen Daten soweit wie möglich zu ergänzen und zu verbessern. Zu dem auch vom Sachverständigenrat wiederum gemachten Vorschlag, eine Statistik der Einkommensteuererklärungen einzuführen, ist allerdings zu bemerken, daß — nachdem bei einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung im Jahr 1968 der Einspruch des Bundesrats im Bundestag nicht zurückgewiesen wurde und somit das Gesetz nicht zustande kam — ersatzweise die inzwischen vom Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Länderfinanzministerien in die Wege geleitete Statistik der maschinellen Veranlagungen weiter verfolgt wird. Ferner wird im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angestrebt, die regelmäßig veröffentlichte funktionelle Aufgliederung durch eine personelle Einkommensverteilung für den Sektor „private Haushalte" zu ergänzen und zu verfeinern. Dabei ist zunächst eine Aufgliederung des verfügbaren Einkommens privater Haushalte nach sozialen Gruppen und nach Einkommensgrößenklassen vorgesehen. Erste Ergebnisse beabsichtigt das Statistische Bundesamt in diesem Frühjahr vorzulegen. Branchenspezifische Angaben über die Ertragslage bzw. die Gewinnentwicklung bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können allerdings aus den globalen Aggregaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht abgeleitet werden, wenn auch die Auswertung der aufgrund des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 6. November 1975 erstmalig 1976 für 1975 durchgeführten Jahreserhebung zusätzliche Anhaltspunkte über die Ertragslage der Unternehmen in diesem Bereich erwarten läßt. Für den angestrebten Zweck müßten vielmehr adäquate, statistisch auswertbare Unterlagen in Form einheitlicher Bilanzdaten bei den Unternehmen erst geschaffen werden. Denn die geltenden Vorschriften der Rechnungslegung sind für eine zuverlässige gesamtwirtschaftliche Auswertung nicht geeignet, da sie in erster Linie auf die speziellen Verhältnisse des Einzelunternehmens zugeschnitten und nicht auf überbetriebliche Information unter gesamtwirtschaftlicher Zielsetzung ausgerichtet sind. Für die Analyse der Vermögensbildung und -verteilung legt die Bundesregierung ebenso großen Wert auf eine Vervollständigung des verfügbaren Zahlenmaterials. Wenn die vorhandenen Statistiken im wesentlichen Teilbereiche erfassen, so liefern sie gleichwohl wichtige Ausgangsdaten zur gegenseitigen Ergänzung für weiterführende wissenschaftliche Untersuchungen sowie zur Erstellung eines Gesamtüberblicks, wie sie die Vermögensrechnung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung darstellt. Zu Frage A 55: Zu dieser Frage ist anzumerken, daß die Bundesregierung unter Berücksichtigung der bereits genannten Schwierigkeiten der Auffassung ist, daß die für die Verteilungsdiskussion erforderlichen Informationen nicht durch weitere zusätzliche statistische Erhebungen geschaffen werden können, sondern vielmehr eher durch eine schrittweise, sorgfältige Auswertung des vorhandenen Materials zu verbessern sind. 692* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 56) : Wertet die Bundesregierung — wie in der Süddeutschen Zeitung vom 1. Februar 1977 auf Seite 15 behauptet — den Rückmarsch" der Lohnquote auf den Wert von 1970 (61,7 %) als Schritt in die richtige Richtung, und welchen Zielwert strebt die Bundesregierung für 1977 an? Die Lohnquote des Jahres 1976 ist zu beurteilen auf dem Hintergrund einer mehrjährigen Entwicklung. Während z. B. die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen von 1970 bis 1975 um insgesamt 30 % stiegen, betrug die Zunahme der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit rd. 61 %, war also doppelt so hoch. Im gleichen Zeitraum stieg die unbereinigte Lohnquote von 66,7 auf 71,4 %. Die bereinigte Lohnquote (mit konstanter Beschäftigungsstruktur des Jahres 1960) kletterte von 61,7 % im Jahre 1970 auf immerhin 65,2 % im Jahre 1975. An der Jahreswende 1975/1976 herrschte angesichts vorhandener Arbeitslosigkeit und Investitionsschwäche die einhellige Auffassung vor, daß im Jahre 1976 die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen deutlich stärker als die Lohneinkommen steigen müßten (SVR, Forschungsinstitute, Konzertierte Aktion, Jahreswirtschaftsbericht). Tatsächlich hielt sich die Einkommensentwicklung 1976 mit + 7 % für die Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (Jahresprojektion 1976: + 6 1/2 bis + 7 1/2%) und + 14 % für die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Jahresprojektion 1976: + 12 bis + 14 °/o) im projektierten Rahmen. Wie für die vorangegangenen Jahre gibt die Bundesregierung auch 1977 keine bestimmte Lohnquote als Ziel an. Im Jahreswirtschaftsbericht 1977 hat sie eine Zunahme des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit von 8 bis 9 %, des Bruttoeinkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen von 9 bis 10 % als mit den angestrebten Zielen für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Preisstabilisierung vereinbar erklärt. Dies würde bedeuten, daß eine allenfalls leichte Rückbildung der bereinigten Lohnquote erfolgt, daß sie aber weiter erheblich über dem Niveau des Jahres 1970 bleiben würde. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 57) : Wie hoch ist der Anteil der Kernenergie am Gesamtenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundesländern, und welche Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Stillegung sämtlicher in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke? Im Jahre 1975 betrug die Stromerzeugung aus Kernenergie 21,4 TWh; das entspricht einem Brennstoffverbrauch von 7 Millionen t SKE. Der Gesamtenergieverbrauch belief sich auf 347,7 Millionen t SKE. Demnach betrug der Anteil der Kernenergie am Gesamtenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland 2,0 %. Für das Jahr 1976 liegen noch keine endgültigen Werte vor. Die Stromerzeugung aus Kernenergie wird auf 24,3 TWh entsprechend 8 Millionen t SKE geschätzt. Der Gesamtenergieverbrauch der Bundesrepublik wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen mit vorläufig 370,7 Millionen t SKE angegeben, so daß der entsprechende Anteil leicht auf 2,2 % zugenommen hat. Diese Relation zwischen Stromerzeugung aus Kernenergie und Gesamtenergieverbrauch hat allerdings nur einen bedingten Aussagewert. Dem gesamten Energieverbrauch als Summe der einzelnen Verbrauchsbereiche entspricht die gesamte Energieerzeugung als Summe der einzelnen Primärenergieträger. Der Primärenergieträger Kernenergie und damit die Sekundärenergie Strom ist aber hinsichtlich des Energieverbrauchs in den einzelnen Verbrauchssektoren nur zu einem sehr geringen Teil durch andere Primärenergieträger substituierbar. Eine Substitution ist vielmehr bei der Stromerzeugung durch einen höheren Brennstoffeinsatz in konventionellen Kraftwerken denkbar. Entsprechende Werte für die einzelnen Bundesländer sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es werden auch noch nicht für alle Bundesländer Energiebilanzen erstellt, aus denen diese Relationen zu entnehmen wären. Gegenwärtig sind in der Bundesrepublik Deutschland 13 Kernkraftwerke mit rd. 6 500 MW in Betrieb. Davon sind allein im Laufe des Jahres 1976 knapp 3 000 MW in Betrieb gegangen, so daß die Gesamtleistung nicht voll während des vergangenen Jahres zur Stromerzeugung zur Verfügung stand. Eine Stillegung sämtlicher in Betrieb befindlichen Kernkraftwerksanlagen hätte zur Folge, daß diese Kapazitätslücke von rd. 40 TWh durch den zusätzlichen Primärenergieeinsatz von rd. 13 Millionen t SKE behoben werden müßte. Eine Stillegung sämtlicher in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke würde auf die im Bau und in der konkreten Planung befindlichen Kernkraftwerke durchschlagen. Auch diese Anlagen müßten durch konventionelle Kraftwerke ersetzt werden, die nach Lage der Dinge mit Öl, Gas oder Steinkohle befeuert werden. Setzte man Öl oder Gas ein, so würde das Ziel der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der deutschen Volkswirtschaft von Importenergien zu mindern, durchkreuzt. Ein verstärkter Zubau von Steinkohlekraftwerken bringt aus Umweltschutzgesichtspunkten größere Probleme mit sich. Auf das Beispiel des Kraftwerkes Voerde wird verwiesen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 58 und 59) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 693' Was hat die Bundesregierung unternommen, um die positiven Erfahrungen im Bereich der Erstinnovationsförderung des Bundeswirtschaftsministers in anderen Bereichen der marktnahen Förderung von Forschung und Entwicklung zu berücksichtigen, und wie beurteilt sie insbesondere den relativ geringen Verwaltungsaufwand beim Bundeswirtschaftsminister im Bereich der Erstinnovationsförderung im Vergleich zu dem hohen Verwaltungsaufwand bei verschiedenen Projekten des Bundesforschungsministers? Gedenkt die Bundesregierung, eine Ausweitung der Erstinnovationsförderung durch den Bundeswirtschaftsminister in den nächsten Jahren durchzuführen, und welche Mittel an Forderungen sind auf Grund der bisherigen Antragstellungen in den nächsten Jahren notwendig, um das Programm weiter expansiv abzuwickeln? Zu Frage A 58: Die Bundesregierung begrüßt die in der Frage zum Ausdruck kommende positive Beurteilung des Programmes zur Förderung von technologischen Erstinnovationen. Diese positive Einstellung deckt sich im übrigen sowohl mit dem Jahresgutachten des SVR als auch den Aussagen im Gutachten der Kommission für Wirtschaftlichen und Sozialen Wandel. Die Erfahrungen mit diesem im Jahre 1971 vom Bundesministerium für Wirtschaft ins Leben gerufenen völlig neuartigen Förderungsinstrument haben die damit verbundenen Erwartungen bestätigt. Es hat sich nämlich gezeigt, daß es mit diesem Programm erstmals möglich war, das insbesondere bei mittelständischen Unternehmen vorhandene Innovationspotential zu aktivieren, ohne dabei ihre Initiative und Verantwortung für die Durchführung und Verwertung zu beeinträchtigen. Mit seiner Hilfe ist es gelungen, in den vergangenen 5 Jahren insgesamt 117 technologische Erstinnovationen von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit einem Gesamtvolumen von ca. 120 Millionen DM zu fördern. Der von Ihnen zu Recht hervorgehobene relativ geringe Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung dieses Programmes erklärt sich zum einen daraus, daß die Antragsteller im Rahmen der durch die Förderungsrichtlinien und die Grundsätze des Haushaltsrechts gesetzten Grenzen weitgehende Entscheidungs- und Handlungsfreiheiten bei der Abwicklung ihres Vorhabens behalten. Hinzu kommt, daß dieses Programm von vornherein so konzipiert wurde, daß die Bundesländer bei der Beratung der Antragsteller, bei der Beurteilung der Anträge und, im Falle einer positiven Entscheidung, auch bei der Projektabwicklung eingeschaltet sind. Es liegt auf der Hand, daß sich dieses Verfahren nicht ohne weiteres auf andere Förderungsprojekte mit anderer Zielsetzung und mit anderen Größenordnungen übertragen läßt. Sofern der BMFT Projekte fördert, die nach Art und Umfang denen des Erstinnovationsprogrammes entsprechen, hält sich der dortige Verwaltungsaufwand in vergleichbarem Rahmen. Zu Frage A 59: Die Bundesregierung hat unter Ziffer 19 ihrer Regierungserklärung ihre Absicht mitgeteilt, ein Gesamtkonzept für Forschungs- und Technologiepolitik für kleine und mittlere Unternehmen vorzulegen, um das gerade bei diesen Unternehmen vorhandene Innovationspotential zu aktivieren. Es versteht sich von selbst, daß das Erstinnovationsförderungsprogramm des Bundesministers für Wirtschaft in dieser Konzeption eine wesentliche Rolle spielen wird. Nach der derzeitigen Finanzplanung sollen die Mittel für dieses Programm von 10 Millionen DM im Jahre 1976 auf rd. 15 Millionen DM im Jahre 1980 ansteigen. Eine Korrektur dieser Finanzplanung müßte gegebenenfalls dann in Erwägung gezogen werden, wenn, z. B. aufgrund einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, der Bekanntheitsgrad dieses Förderungsinstrumentes weiter steigt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Tatsache hinweisen, daß die positiven Erfahrungen mit diesem Programm inzwischen in einigen Bundesländern (Niedersachsen, Baden-Württemberg) zu ähnlichen Förderungskonzeptionen geführt haben. Weitere Maßnahmen in anderen Bundesländern (Bayern) sind in Vorbereitung. Bund- und Ländermaßnahmen wirken somit im Sinne Ihrer Fragestellung expansiv. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 60) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren Förderung des Airbus und des VFW 614, und wie gedenkt sie sicherzustellen, daß europäische Luft- und Raumfahrtprodukte bei internationalen Ausschreibungen nicht diskriminiert werden. Die Bundesregierung unterstützt den Airbus und die VFW 614 vor allem durch Absatzfinanzierungshilfen sowie durch Verbürgung der Kredite zur Finanzierung der Serienfertigung. Damit wird die Industrie in die Lage versetzt, ihre Flugzeuge zu gleichen Konditionen anzubieten wie ihre Konkurrenz am Weltmarkt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die vorgesehenen Hilfen durchaus ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flugzeughersteller auf dem Weltmarkt sicherzustellen. Was die Förderung in Form politischer Flankierung angeht, glaube ich, daß es wohl keinen anderen Industriezweig gibt, dessen Produkte mit ähnlicher Intensität Gegenstand von Weisungen und Berichterstattungen zwischen Bonn und den Auslandsvertretungen sind. Auch bei bilateralen Treffen auf politischer Ebene werden die Produkte der deutschen LRI bei jeder sich bietenden Gelegenheit ins Gespräch gebracht. Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist mir nicht ersichtlich, ob Sie hier an ganz bestimmte Fälle einer bereits eingetretenen Diskriminierung denken; bei Airbus und VFW 614 ist der Bundesregierung kein konkreter Fall von Diskriminierung bei internationalen Ausschreibungen bekannt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß auf EG-Ebene zur Verstärkung der Marktbasis für europäische Hersteller u. a. eine Verpflichtung der Regierungen erwogen wird, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nationalen Luftverkehrsgesellschaften wettbewerbsfähigen europäischen Flugzeugen eine angemessene Chance einräumen. 694* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 61 und 62) : Ist die Äußerung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers Dr. Riemer, daß durch eine Verstaatlichung der Elektrizitätsversorgung eine Verbesserung der Versorgung mit elektrischer Energie sowohl hinsichtlich günstiger Preise für den Verbraucher als auch hinsichtlich einer größeren Versorgungssicherheit erreicht werden könne, mit dem der gleichen Partei angehörenden Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs abgestimmt oder auf noch nicht veröffentlichte Pläne oder Studien im Bundeswirtschaftsministerium zurückzuführen? Zieht die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum Energiewirtschaftsgesetz die Überführung von Energieversorgungsunternehmen in Gemeineigentum in Betracht, oder kann die Bundesregierung mit Verbindlichkeit erklären, daß derartige Pläne und Vorstellungen in keiner Weise erwogen werden? Die Bundesregierung beantwortet beide Fragen mit Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes insbesondere die Aufsicht über die Versorgungswirtschaft zu straffen und mögliche Wettbewerbselemente im Bereich der leitungsgebundenen Energien zu stärken. Damit wird auch eine Verbesserung der Lage auf dem Energiemarkt bezweckt. Überlegungen zu einer Verstaatlichung der Energiewirtschaft oder von Teilbereichen werden dabei nicht angestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 63) : Verspricht sich die Bundesregierung durch eine Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft eine nachhaltige Verbesserung der Lage auf dem Energiemarkt, vor allem im Hinblick auf die Sicherung der zukünftigen Energieversorgung, und wenn ja, wie sollte eine solche Neuordnung aussehen, denkt die Bundesregierung eventuell daran, in ihre Überlegungen eine Verstaatlichung der Energiewirtschaft mit einzubeziehen, wie sie vom Landesminister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in Nordrhein-Westfalen, Dr. Riemer, angeregt wurde? Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes insbesondere die Aufsicht über die Versorgungswirtschaft zu straffen und mögliche Wettbewerbselemente im Bereich der leistungsgebundenen Energien zu stärken. Damit wird auch eine Verbesserung der Lage auf dem Energiemarkt bezweckt. Überlegungen zu einer Verstaatlichung der Energiewirtschaft oder von Teilbereichen werden dabei nicht angestellt. Anlage 19 Antwort dés Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 67 und 68) : Trifft es zu, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte festgestellt hat, zum ersten Mal seit längerer Zeit sei es wieder möglich gewesen, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu gleichen Rechnungsergebnissen zu kommen, und aus welchen Gründen war dies — bejahendenfalls — von wann bis wann nicht möglich? Trifft es zu, daß die Bundesregierung allen ihren Berechnungen und Planungen lediglich eine nettolohnbezogene Anpassung der Bestandsrenten um jeweils 6,1 % in den Jahren 1979 und 1980 zugrundelegt, während der Bundeskanzler und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, es sei noch offen, ob es nur zu einer solchen Mindestanpassung oder einer höheren komme, und wenn ja, warum entspricht die Selbstdarstellung der Bundesregierung nicht ihrem tatsächlichen Verhalten? Zu Frage A 67: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat seine Vorausberechnungen über die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Versicherungsträgern abgestimmt. Dies ist auch in früheren Jahren geschehen; unterschiedliche Ergebnisse ergaben sich dabei aus unterschiedlichen Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung und die künftige Regelung der Krankenversicherung der Rentner. Zu Frage A 68: Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß die Renten auch in Zukunft auf der Grundlage der Bruttolöhne errechnet werden. Sollte es die wirtschaftliche Entwicklung erforderlich machen, ist für die laufenden Renten in den Jahren 1970 und 1980 eine Anpassung der Renten unterhalb der Bruttolöhne möglich, aber mindestens entsprechend der Steigerung der verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer. Es trifft daher nicht zu, daß die Bundesregierung allen ihren Berechnungen und Planungen eine Anpassung der Bestandsrenten in den Jahren 1979 und 1980 entsprechend der Entwicklung der verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer unterstellt. Für die Bundesregierung kommt eine Anpassung der Bestandsrenten in den Jahren 1979 und 1980 an die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer nur für den Fall in Betracht, daß dies notwendig ist, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu gewährleisten. Der Rentenanpassungsbericht 1977, der in Kürze dem Parlament zugeleitet wird, wird über die Berechnungen der Bundesregierung im einzelnen Auskunft geben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 69) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den Kinderzuschuß in der Rentenversicherung auf den jetzigen Betrag von monatlich 152,90 DM festzuschreiben und nicht — wie bisher — zu dynamisieren? Nach dem im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erstellten Referentenentwurf ist vorgesehen, den Kinderzuschuß in der gesetzlichen Rentenversicherung auf dem gegenwärtigen Stand festzuhalten. Dies hat Herr Bundesminister Dr. Ehrenberg in der Aussprache über die Regierungserklä- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 695* rung dem Hohen Haus bereits mitgeteilt. Soweit bei den Zugangsrenten des Jahres 1977 der Kinderzuschuß höher ist als bei den Bestandsrenten, soll ein Schutz des Besitzstandes vorgesehen werden. Die Bundesregierung wird ihre Entscheidung hierüber im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Entwurfs des 20. Rentenanpassungsgesetzes treffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 70 und 71) : War die dienstliche Zuleitung eines 13 Seiten starken Papiers des Bundesarbeitsministers Dr. Ehrenberg, das mit dem Satz "Sozialdemokratische Reformpolitik sichern" überschrieben ist, an alle Angehörigen des Bundesarbeitsministeriums als amtliche Weisung gedacht, oder handelt es sich einfach um die Verteilung einer sozialdemokratischen Werbeschrift? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zuleitung des genannten Papiers unter den Angehörigen des Bundesarbeitsministeriums Unruhe und die Besorgnis weiterer Parteipolitisierung dieses Bundesarbeitsministeriums ausgelöst hat, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Das von Ihnen zitierte Papier enthält — wie bereits sein Titel „Programm zur Konsolidierung der sozialen Sicherung" aussagt — eine ausführliche Darstellung und politische Begründung der Koalitionsbeschlüsse zur Renten- und Krankenversicherung. Diese vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung unter seinem Namen herausgegebene Argumentation dient der Unterrichtung einer breiten Öffentlichkeit. Sie ist deshalb auch am 21. Januar 1977 der gesamten Presse übergeben worden. Es ist nicht sinnvoll, die Mitarbeiter des Ministeriums von solchen wichtigen Informationen, die für deren unmittelbare Facharbeit von Nutzen sind, auszuschließen. Diese Argumentation ist deshalb auch den Fachabteilungen des Ministeriums zur Verfügung gestellt worden. Ihre Unterstellung, daß diese Information unter den Angehörigen des Ministeriums „Unruhe und Besorgnis" ausgelöst habe, entspricht nicht den Tatsachen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 72): Wann ist damit zu redenen, daß die See- und Flußfischer in das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) einbezogen werden? Die Zugehörigkeit zur Altershilfe für Landwirte ist u. a. davon abhängig, daß das landwirtschaftliche Unternehmen eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende Existenzgrundlage bildet. Das Merkmal der Bodenbewirtschaftung hat der Gesetzgeber gerade deshalb gewählt, um dieses Sicherungssystem auf die eigentliche Landwirtschaft zu begrenzen. Ob eine Aufnahme der Fluß- und Seefischer in die Altershilfe für Landwirte unter Berücksichtigung insbesondere sozialpolitischer Gesichtspunkte gerechtfertigt wäre, bedarf noch einer eingehenden Prüfung und Abklärung. Dabei wird u. a. zu berücksichtigen sein, daß der hier angesprochene Personenkreis seit dem Rentenreformgesetz des Jahres 1972 sowohl die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung als auch der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, der die Küstenschiffer und Küstenfischer ohnehin schon seit langem als Pflichtversicherte angehören. Die Durchbrechung der in der Bodenbewirtschaftung liegenden Abgrenzung müßte aber auch dazu führen, daß andere Personengruppen die Aufnahme in dieses zu einem hohen Prozentsatz vom Bund finanzierte Alterssicherungssystem fordern würden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes negativ auf die Bereitstellung von Stellen für Auszubildende ausgewirkt hat? Eine nachweisbar negative Auswirkung des neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes auf das Angebot an Ausbildungsplätzen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 74) : Entspricht es der rechtlichen Grundlage, daß freiwillig geleistete Dienstzeiten beim Reichsarbeitsdienst in den dreißiger Jahren nicht als Ersatzzeiten bei der Rentenberechnung anerkannt werden, und wenn ja, sind Änderungen vorgesehen? Zeiten eines Arbeitsdienstes können bei Vorliegen der im Gesetz bestimmten versicherungsmäßigen Voraussetzungen als Ersatzzeiten angerechnet werden, wenn der Arbeitsdienst aufgrund einer gesetzlichen Dienstpflicht oder während eines Krieges geleistet worden ist. Das Bundessozialgericht und ihm folgend die Versicherungsträger haben darüber hinaus die Anrechnung freiwilliger Arbeitsdienstzeiten zugelassen, wenn hierdurch die Dienstpflicht nach dem Reichsarbeitsdienstgesetz als erfüllt galt und der Versicherte einem Jahrgang angehört, der tatsächlich zur Ableistung des Reichsarbeitsdienstes herangezogen worden ist; dies war bei den Jahrgängen 1915 und jünger der Fall. 696* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Eine allgemeine Anrechnung der Zeiten eines freiwilligen Arbeitsdienstes als Ersatzzeiten ist damit nicht möglich. In vielen Fällen werden diese Zeiten jedoch, wenn nicht ganz, so doch teilweise, durch die Anrechnung der sogenannten Ausfallzeitenpauschale rentensteigernd berücksichtigt. Eine Gesetzesänderung, durch die eine allgemeine Anrechnung der Zeiten eines freiwilligen Arbeitsdienstes als Ersatzzeiten ermöglicht würde, wird von der Bundesregierung nicht erwogen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 75) : Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der Ansicht des Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Heinz Oskar Vetter, gebildet, der nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 19. Januar 1977 „für seine Organisation ein allgemeines politisches Mandat in Anspruch" nimmt, „vergleichbar dem der politischen Parteien", und wenn ja, welche Meinung ist dies, und haben sich Vertreter der Bundesregierung bereits dazu geäußert? Die Bundesregierung kennt den Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 19. Januar 1977. Der volle Wortlaut der erwähnten Rede des Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes liegt jedoch nicht vor. Es ist daher schwer zu beurteilen, in welchem Zusammenhang die von Ihnen zitierten Ausführungen gemacht worden sind. Von der Bundesregierung wird allerdings die Auffassung geteilt, daß die Gewerkschaften in ihrer Aufgabenstellung nicht darauf beschränkt sind, als Tarifpartner die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder zu regeln. Vielmehr sind sie unbestritten legitimiert, sich zu allen Fragen zu Wort zu melden, die die Gesamtheit der Arbeitnehmer und ihrer Lebensbereiche berühren. Der Gesetzgeber hat die Repräsentanz der Gewerkschaften für die Interessen der Arbeitnehmerschaft insgesamt seit Jahrzehnten anerkannt und ihnen deswegen zahlreiche Mitsprache-, Benennungs- und Entsenderechte für die Arbeitnehmer übertragen. Insofern haben die Gewerkschaften ein allgemeines politisches Mandat. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung bereit, die bislang veröffentlichte jährliche Bundesstatistik über die Zahl der Kriegsdienstverweigerer — analog der Arbeitslosenstatistik — in Zukunft auch nach regionalen Gesichtspunkten erstellen und veröffentlichen zu lassen? Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß es zur Kriegsdienstverweigerung „keine veröffentlichte jährliche Bundesstatistik" im Sinne des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke gibt. Es werden jedoch einschlägige Daten auf Bundesebene durch das Bundesministerium der Verteidigung ermittelt und durch den Informations- und Pressestab der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, darüber hinaus auch Regionalzahlen über das Aufkommen an Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu veröffentlichen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen 78 und 79): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium auf der Errichtung eines Wasserübungsplatzes für Pioniere in einer der landschaftlich reizvollsten Gegenden Frankens — der Mainschleife bei Nordheim — besteht, obwohl durch diese Maßnahme Belange des Landschaftschutzes verletzt würden und dem Bundesverteidigungsministerium bereits andere Standorte angeboten worden sind, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, erneut in die Diskussion über die bereits bekannten bzw. über neu von der bayerischen Staatsregierung vorzuschlagende Standorte einzutreten? Zu Frage A 78: Es trifft zu, daß das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei an der Garnisonsplanung Volkach und der Errichtung eines Pionier-Wasserübungsplatzes für diese Garnison in Nordheim festhält. Die Prüfung aller alternativen Geländevorschläge hat ergeben, daß allein bei Nordheim die Gewässer- und Geländeverhältnisse die Forderungen erfüllen, die hinsichtlich Ausbildung und Sicherheit für einen Pionier-Wasserübungsplatz wesentlich sind. Das Bundesministerium der Verteidigung wird jedoch — wie mehrfach erklärt — den Geländebedarf auf das Mindestmaß beschränken und den Wünschen nach einer dem Landschaftsbild angepaßten Bebauung und Bepflanzung weitmöglichst Rechnung tragen. Zu Frage A 79: Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keinen Anlaß, in eine erneute Diskussion der bekannten Standorte einzutreten. Neue Standorte sind dem Bundesministerium der Verteidigung von der Bayerischen Staatskanzlei nicht vorgeschlagen worden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/86 Fragen A 80 und 81) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 697* Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der letzten Zeit mehrere Kreiswehrersatzämter ehemalige Angehörige des Bundesgrenzschutzes, die dort eine zweijährige Dienstzeit abgeleistet haben, zum Grundwehrdienst (für neun Monate) einziehen, obwohl nach früherem Recht diese zweijährige Dienstzeit im Gegensatz zur nunmehr geltenden Regelung von drei Jahren vom Grundwehrdienst befreite und der betroffene Personenkreis bei Dienstantritt beim Bundesgrenzschutz auf die Befreiung vom Wehrdienst vertraute, und welche Maßnahmen will sie ergreifen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung vereinbar, bei einer erkennbar fehlenden Übergangsregelung zu der Änderung von § 42 des Wehrpflichtgesetzes, sich einfach auf eine Gesetzeslücke zu berufen und selbst im Widerspruchsverfahren keine Abhilfe zu schaffen? Wehrpflichtige, die nach dem 30. Juni 1974 für zwei Jahre in den Vollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes eingestellt wurden — und nur um diese geht es —, haben in keinem Fall einen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst erhalten. Lediglich ein Kreiswehrersatzamt hat in einigen Fällen die Einberufung vorsoglich angekündigt. Dieses Kreiswehrersatzamt hat aber den vorgesetzten Stellen über die rechtliche Problematik berichtet. Der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister des Innern sind daraufhin am 31. Januar 1977 übereingekommen, die in Betracht kommenden Wehrpflichtigen nicht zum Grundwehrdienst heranzuziehen. Die Wehrersatzbehörden sind entsprechend angewiesen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 82 und 83) : Kann die Bundesregierung den in einer Wohnungsmarktuntersuchung des Nürnberger Städtebauinstituts festgestellten Zusammenhang zwischen den fehlenden attraktiven Mietwohnungen in den Städten und der zunehmenden „Stadtflucht" bestätigen, wie beurteilt die Bundesregierung generell die Lage und die künftigen Entwicklungsaussichten des Mietwohnungsbaus? Kann die Bundesregierung insbesondere auch den immer wieder in der Bau- und Wohnungswirtschaft festgestellten Zusammenhang zwischen dem praktischen Erliegen des privaten Mietwohnungsbaus und der Gesetzgebung auf dem Mietwohnungssektor bestätigen, auf welche Gründe sonst führt die Bundesregierung die mangelnde Bereitschaft privater Investoren zurück, sich noch im Mietwohnungsbau zu engagieren? Zu Frage A 82: Selbstverständlich spielt die Tatsache, daß die Mietwohnungsbestände in den Innenbereichen der Städte nicht nur durch den normalen Alterungsprozeß, sondern auch durch Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes an Attraktivität verloren haben, bei der anhaltenden Abwanderung aus den Innenbereichen der Städte in das Stadtumland eine wesentliche Rolle. Mindestens ebenso bedeutsam sind jedoch die steigenden Wohnflächen pro Kopf und der vor allem in den Mittelschichten festzustellende Drang ins Eigenheim, der schon infolge des Einflusses der Bodenpreise im allgemeinen zur Übersiedlung ins Stadtumland führt. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß in den Städten der Bau neuer Mietwohnungen — auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues — nach wie vor notwendig ist. Dabei spielt der Ersatzwohnungsbau in Sanierungsgebieten eine besondere Rolle. Daneben ist die Modernisierung des Altwohnungsbestandes bedeutsam. Durch konsequente Modernisierung können in den Innenstädten wieder attraktive Mietwohnungen entstehen. Auch in diesem Zusammenhang wird die geplante erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für den Erwerb alter Häuser und Wohnungen die Entwicklung in den Städten positiv beeinflussen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Lage des Mietwohnungsbaues ungünstig. Im Gegensatz zum Eigenheimbau bewegt sich der Geschoßwohnungsbau auf niedrigem Niveau. 1976 sind rund 120 000 Wohnungen in neu zu errichtenden Mehrfamilienhäusern zum Bau genehmigt worden. Die Statistik gibt keine Auskunft darüber, zu welchen Anteilen es sich dabei um Mietwohnungen und Eigentumswohnungen handelt. Schätzt man den Anteil der Eigentumswohnungen an den genehmigten Geschoßbauten für 1977 auf rund 50 %, so verbleibt für den Mietwohnungsbau eine Zahl von rund 60 000 Wohnungen. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen dürfte auf den sozialen Wohnungsbau entfallen. Daß der freifinanzierte Mietwohnungsbau besonders stark zurückgegangen ist, liegt auf der Hand, weil für freifinanzierte Mietwohnungen bei der heutigen Marktkonstellation nur Mieten zu erzielen sind, die weit unter der Kostenmiete liegen. Das gegenwärtige Verhältnis zwischen den laufenden Kosten neuer freifinanzierter Wohnungen und den am Markt bei verschärftem Anbieterwettbewerb erzielbaren Mieten erklärt die geringe Investitionsbereitschaft im Mietwohnungsbau. Die künftigen Entwicklungsaussichten des Mietwohnungsbaues lassen sich heute noch nicht genau vorausschätzen. Sie werden jedenfalls abhängig sein von der Nachfrage, die in den nächsten Jahren zweifellos ansteigen wird. Zu Frage A 83: Erst wenn sich die in der Beantwortung Ihrer ersten Frage geschilderte Marktlage gewandelt hat, kann mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, ob auch die mietrechtlichen Regelungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes zu einer Dämpfung der Investitionbereitschaft im Mietwohnungsbau geführt haben. Hierzu wird im übrigen die Bundesregierung im nächsten Jahr in einem Bericht Stellung nehmen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Änderung des Investitionszulagengesetzes die Fertigstellungsfristen bei Gebäuden so zu ändern, daß bauliche Verzögerungen auf Grund einer anhaltend schlechten Wetterlage im Einzelfall noch berücksichtigt werden können? 698' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Die für die Gewährung einer Investitionszulage nach § 4 b Investitionszulagengesetz maßgebende Fertigstellung für Gebäude endet grundsätzlich am 30. Juni 1977. Bei Fertigstellung nach Ablauf dieser Frist kommt jedoch eine Begünstigung der bis zum 30. Juni 1977 aufgewendeten Teilherstellungskosten in Betracht, wenn das Gebäude bis zum 30. Juni 1978 fertiggestellt wird. Diese Nachfrist von einem Jahr gewährleistet eine hinreichende Flexibilität für die Anwendung der Vorschrift. Die Bundesregierung hält die bisherigen Witterungsverhältnisse nicht für so ungewöhnlich, daß eine Verlängerung der Fristen durch eine Gesetzesänderung angezeigt wäre. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen A 85 und 86) : Ist die Bundesregierung auch nach der Zuordnung des HSBProjekts zum Bundesministerium für Forschung und Technologie entschlossen, die geplante Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried zu errichten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Donauried von seiten der bayerischen Staatsregierung für den Fall der Nichtverwirklichung des HSB-Projekts bei den Standortüberlegungen für künftige Atomkraftwerke eine Rolle spielen soll, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 85: Unabhängig von einer Zuständigkeitsverlagerung zwischen dem Bundesminister für Verkehr (BMV) und dem Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT), über die derzeit verhandelt wird, besteht Einigkeit zwischen den Ressorts, daß die geplante „Versuchsanlage für Verkehrstechniken" für die langfristig orientierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Verkehrswesen und damit für maßgebliche Beiträge zur zukunftssicheren Gestaltung des spurgeführten Verkehrs von großer Bedeutung ist. Die Bundesregierung hält als Standort für eine etwaige Anlage das Donauried nach wie vor für geeignet. Nach Abschluß des Raumordnungsverfahrens im April 1976 konnten allerdings keine weiteren konkreten Fortschritte bei der Errichtung der Versuchsanlage erzielt werden, da die erforderlichen Finanzmittel, die im Einzelplan 12 für 1976 veranschlagt waren, durch das Parlament qualifiziert gesperrt waren. Eine Aufhebung dieser Sperre konnte bis Ende 1976 nicht erreicht werden. Aufgrund der vom BMV vorgeschlagenen Zusammenfassung der mit der langfristig orientierten bahntechnologischen Forschung und Entwicklung zusammenhängenden Aktivitäten beim BMFT ist auf eine Veranschlagung von Mitteln im Regierungsentwurf für den Einzelplan 12 für 1977 ff. verzichtet worden. Angesichts der angespannten Finanzlage konnten auch im Einzelplan 30 für 1977 keine Mittel für diesen Zweck eingestellt werden. Zu Frage A 86: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß im Donauried neben dem vorhandenen Kernkraftwerk Gundremmingen I und der im Bau befindlichen Ausbaustufe II weitere Kernkraftwerke errichtet werden sollen. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage A 87) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit angereichertem Uran, und wie beurteilt sie insbesondere die jüngsten Schwierigkeiten beim Bau von Anlagen nach dem GUZ-Verfahren im Rahmen des deutschbritisch-niederländischen Abkommens? Um die Versorgung der Bundesrepublik mit angereichertem Uran sicherzustellen, fördert die Bundesregierung die Prospektion und Exploration von Uranvorkommen im Inland und insbesondere im Ausland sowie die Technologie der Urananreicherung insbesondere nach dem Gaszentrifugenverfahren. Die Prototyp-Versuchsanlagen nach diesem Verfahren sind seit 2 Jahren in Betrieb und haben die Zuverlässigkeit des Verfahrens erwiesen. Die ersten Stufen der Demonstrationskapazität von 2 X 200 jato UTA (Urantrennarbeit) sind z. Z. in Almelo und Capenhurst im Bau. Für die nächsten Ausbauschritte ist die Planung im Gange. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit wurden hervorgerufen durch das Ausscheiden der niederländischen Industriepartner aus der niederländischen UCN und daraus entstehende organisatorische und finanzielle Probleme. Es wird angestrebt, durch Verhandlungen auf Regierungs- und Industrieebene zu einer Behebung der Schwierigkeiten zu kommen. Im übrigen wird durch die geringen Bauzeiten für Zentrifugenanlagen eine kurzfristige Erweiterung bestehender oder die Errichtung neuer Kapazitäten ermöglicht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 88) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß auch solche Kinder Leistungen des BAföG in Anspruch nehmen zu können, deren Eltern getrennt leben, ein Elternteil für die Familie aber unerreichbar ist, weil der im Ausland lebt und für die Berechnung von Einkommen und Vermögen nicht herangezogen werden kann? Die Bundesregierung hält daran fest, daß bei der Berechnung der Leistungen nach dem BAföG grundsätzlich Einkommen und Vermögen auch der Eltern bzw. des Elternteils zu berücksichtigen sind, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes le- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 699* ben. Deshalb muß sie darauf bestehen, auch diese Eltern anzuhalten, die für die Berechnung notwendigen Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen; andernfalls könnte hier bald eine Fallgruppe entstehen, in der ungerechtfertigterweise elternunabhängig gefördert wird: Andererseits weiß sie, daß die das Gesetz ausführenden deutschen Stellen auf diese Eltern nicht mit den Zwangsmitteln der Verwaltung einwirken können. Den von dieser Sach- und Rechtslage betroffenen Auszubildenden, die leicht in die Lage geraten können, ihre Ausbildung abbrechen zu müssen, kann nur durch eine Änderung des BAföG geholfen werden. Die Bundesregierung hat hierüber bereits mit den Ländern beraten und wird einen Formulierungsvorschlag bei sich bietender Gelegenheit vorlegen oder zur Verfügung stellen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen A 89 und 90) : Welches sind die genauen Voraussetzungen für die Anerkennung von Spitzensportlern als Härtefälle bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen in Numerus-clausus-Fächern? Trifft es zu, daß bei der Einbeziehung von Spitzensportlern in die Härtefallregelung bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen in Numerus-clausus-Fächern bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen nur solche Spitzensportler berücksichtigt werden, deren schulische Leistungen in den letzten Jahren vor dem Abitur nachgelassen haben, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Regelung angesichts der Tatsache, daß für die Beurteilung von Leistungsveränderung durch Konzentration auf den Spitzensport heranzuziehende frühere Vergleichsbenotung ebenfalls schon durch einen hohen sportlichen Trainingsaufwand des Schülers beeinflußt war? Zu Frage A 89: Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Spitzensportlern als Härtefälle bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen in Numerus-claususFächern sind in den Richtlinien des Verwaltungsausschusses der ZVS für Entscheidungen der Zentralstelle über Härtefallanträge nach § 10 Abs. 4 der Vergabeverordnung definiert. Diese Richtlinien sind im „ZVS-Info" abgedruckt. Eine Härtefallanerkennung von Spitzensportlern ist nach den Fallgruppen II und III möglich. Als Spitzensportler sind dabei die Sportler definiert, die mindestens ein Jahr lang in ununterbrochener Folge zu den A-, B- oder C-Kadern der Bundessportfachverbände gehört haben. Die Fallgruppe II soll einen Ausgleich möglich machen für besondere Umstände des Bewerbers, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verschlechterung der Durchschnittsnote oder Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben, ohne die er über die Rangliste „Eignung und Leistung" mit hoher Wahrscheinlichkeit zuzulassen wäre; hierfür wird ergänzend gefordert, daß die Zugehörigkeit zu den A-, B- oder C-Kadern während der letzten .3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bestanden haben muß. Nach Fallgruppe III ist ein Härteausgleich bei der Wartezeit möglich. Zu Frage A 90: Zwar trifft es zu, daß Spitzensportler, die eine Anerkennung als Hältefall beantragen, nachweisen müssen, daß sich ihre schulischen Leistungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den A-, B- oder C-Kadern der Bundessportfachverbände in den letzten Jahren vor dem Abitur verschlechtert haben, doch ist kein bestimmter Zeitraum für den Notenvergleich vorgeschrieben. Die Härtefallrichtlinien der ZVS legen zwar fest, daß ein Härteausgleich bei der Feststellung der Durchschnittsnote nur möglich ist, wenn der Bewerber während der letzten 3 Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein Jahr lang ununterbrochen den A-, B- oder C-Kadern der Bundessportfachverbände angehört hat, doch ist mit dieser Feststellung nicht gesagt, daß zur Beurteilung des durch den Leistungssport verursachten Abfalls der schulischen Leistungen nur Noten aus dem 3-Jahreszeitraum vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung herangezogen werden dürfen. Die Härtefallrichtlinien der ZVS stehen also einem Verfahren nicht entgegen, das auf eine frühere Vergleichsbenotung zurückgreift. Selbstverständlich wird sich hier jedoch eine Grenze ergeben, die von den Härtefallkommissionen der Hochschulen bei der Beurteilung des Einzelfalles gefunden werden muß. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/86 Frage A 91) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Tatsache, daß an berufsbildenden Schulen Sportunterricht nur in geringem Umfang erteilt wird, und was unternimmt die Bundesregierung, um im Zusammenwirken mit den Bundesländern an allen berufsbildenden Schulen obligatorischen Sportunterricht einzuführen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Sportunterricht in den Schulen für alle Jugendlichen von großer Bedeutung für ihre physische und psychische Entwicklung ist. Dies gilt in besonderem Maße gerade auch für die in der Berufsausbildung befindlichen Jugendlichen. Für viele von ihnen trägt der Sportunterricht in der Berufsschule dazu bei, die in der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit einseitig auftretenden Belastungen durch sportliche Betätigung auszugleichen und Anregungen zu weiterer individueller sportlicher Aktivität zu geben. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich deshalb die Bundesregierung dafür ein, daß Sportunterricht an beruflichen Schulen — die in die Zuständigkeit der Länder fallen — für alle Jugendlichen erteilt wird. Die Bundesregierung wird Ihre Anfrage zum Sportunterricht in den beruflichen Schulen an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder mit der Bitte weiterleiten, zur Situation des Sportunterrichts in beruflichen Schulen ausführlich Stellung zu nehmen. 700* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 2) : Ist die Bundesregierung bereit, in konkreten Fällen, in denen vom Arbeitsamt einem Betrieb binnen eines Jahrs keine deutschen Fachkräfte vermittelt werden können, ausländischen Arbeitnehmern trotz Anwerbestopp eine Arbeitserlaubnis erteilen zu lassen? In seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat der Herr Bundeskanzler bekräftigt, daß der Anwerbestopp beibehalten wird. Dabei verkennt die Bundesregierung nicht, daß der Anwerbestopp für bestimmte Betriebe und Wirtschaftsbereiche Probleme aufwirft. Diese an sich unerwünschte Auswirkung muß jedoch in Kauf genommen werden, um zu verhindern, daß die Probleme des Arbeitsmarktes und die bereits aufgetretenen Engpässe in der sozialen Infrastruktur durch die Neueinreise ausländischer Arbeitnehmer verstärkt werden. Im übrigen zeigen die an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gerichteten Eingaben, daß es Betrieben, die sich um Ausländer bemühen, nicht so sehr an Fachkräften mangelt. Vielmehr haben sie in der Regel Schwierigkeiten, Arbeitnehmer für weniger angenehme und vielfach auch gering bezahlte Hilfstätigkeiten zu finden. Die Vermittlungsbemühungen müssen sich demnach auf die am inländischen Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitnehmer konzentrieren. In diesem Zusammenhang kommt dem arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung vom 10. November 1976 eine besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung erwartet, daß die dort vorgesehenen Vermittlungshilfen (Mobilitäts- und Eingliederungshilfen) einen verbesserten Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bewirken werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretär von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 7): Treffen Informationen zu, wonach in der DDR beabsichtigt ist, gegenüber Helmstedt radioaktiven Müll zu lagern, und wenn ja, welches Gefährdungspotential ergibt sich daraus auch für die Bundesrepublik Deutschland? Die DDR hat ihre Pläne zur Herrichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle im März 1976 anläßlich eines Symposiums der Internationalen Atomenergie-Kommission (IAEA) bekannt gemacht. Danach ist beabsichtigt, das ehemalige Salzbergwerk Bartensleben, etwa 5-10 km östlich der DDR-Grenze bei Helmstedt, nach dem Modell „Asse" zu einem Endlager für schwach- bis mittelaktive Abfälle umzurüsten; bisher wurden, soweit bekannt, noch keine radioaktiven Abfälle eingelagert. Die DDR ist vertraglich verpflichtet, abgebrannte Brennelemente aus ihren Kernkraftwerken in der UdSSR aufarbeiten zu lassen, so daß in der DDR kein hochaktiver Aufarbeitungsabfall anfällt. Es kann davon ausgegangen werden, daß Bartensleben zur Endlagerung radioaktiver Abfälle aus der Isotopenanwendung und dem Kernkraftwerksbetrieb verwendet werden wird. Damit wäre diese grenznahe DDR-Anlage vergleichbar mit unserer Versuchsanlage Asse bei Wolfenbüttel, die ebenfalls nur wenige Kilometer von der DDR-Grenze entfernt liegt. Von der DDR-Anlage ist ebensowenig wie von der Versuchsanlage Asse zu befürchten, daß dadurch die unmittelbare oder weitere Entfernung gefährdet wird. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 8) : Warum sind im neuen Statistischen Jahrbuch 1976 die Ostgebiete des deutschen Reichs nicht mehr ausgewiesen, und warum werden diese Gebiete als Ausland gerechnet? Statistische Angaben über die Ostgebiete des Deutschen Reichs sind letztmals im Statistischen Jahrbuch 1970 enthalten. Neuere Zahlen ließen sich aus methodischen und technischen Gründen nicht mehr darstellen, insbesondere wegen der fehlenden Vergleichbarkeit zu den früheren deutschen Kreisen, Regierungsbezirken und Provinzen. Von der bis 1970 üblichen Veröffentlichung einiger weniger, in der Gebietsabgrenzung und im Aussagewert unsicherer Zahlen aus der polnischen Bevölkerungsstatistik sowie der Darstellung einer Tabelle über den Güterumschlag mit den ehemals deutschen Ostseehäfen wurde daher Abstand genommen. In den Erläuterungen zum Statistischen Jahrbuch (vgl. beispielsweise Ausgabe 1972, S. XV) ist ein entsprechender Hinweis gegeben. Das Fehlen deckungsgleicher Angaben in den Tabellen des Statistischen Jahrbuches hat die Bundesregierung auch veranlaßt, im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Statistischen Jahrbuches ab 1975 auf die noch verbliebenen geografischen Angaben zu verzichten. Bezüglich des zweiten Teils Ihrer Frage bemerke ich, daß in den Allgemeinen Vorbemerkungen zu den Internationalen Übersichten des Statistischen Jahrbuches darauf hingewiesen ist, daß die dort enthaltenen Angaben sich auf die Gebietseinheiten beziehen, die sich aufgrund der gegenwärtigen tatsächlichen (de facto) Grenzen ergeben. Diese Form der Darstellung schließt in keiner Weise eine Bestätigung oder Anerkennung des politischen Status eines Landes oder der Grenzen seines Gebietes ein (vgl. hierzu Statistisches Jahrbuch 1976, S. 581). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 701* Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 9) : Liegen neuere Forschungsergebnisse vor, welche Phosphatmengen, von wem und mit welchem jeweiligen Prozentanteil dem Bodensee jährlich zugeführt werden, und wie ist deren Wirkung auf den Sauerstoffhaushalt des Bodensees zu beurteilen? Ein unmittelbar vor der Veröffentlichung stehender Bericht der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee über „Die Belastung des Bodensees mit Phosphor-, Stickstoff- und organischen Verbindungen im Abflußjahr 1971/72" bringt neue Daten über die dem See zugeführten Phosphormengen. Der jährliche Frachteintrag in den Obersee wird aufgrund von Untersuchungsergebnissen und statistischen Erhebungen auf 2 200 Tonnen geschätzt. Davon sind 800 Tonnen an Flußschwebestoffe gebunden; dieser Anteil scheidet, da er sich im wesentlichen am Seeboden ablagert, als Eutrophierungskomponente aus. Der Frachteintrag in den Untersee wird mit 570 Tonnen angegeben, davon beträgt der an Flußschwebstoffe gebundene Anteil 110 Tonnen. Nach dem gleichen Bericht werden die Phosphoranteile, die aus kommunalen Einleitungen mit den Abwässern in den See gelangen, für den Obersee auf zwei Drittel, für den Untersee auf drei Viertel der jeweiligen Gesamtfracht geschätzt. Die Anteile aus natürlichen Bodenabschwemmungen und Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen betragen danach ein Drittel im Obersee und ein Viertel im Untersee. Diese Angaben berücksichtigen jedoch noch nicht die Verringerung der Phosphorbelastung durch dritte Reinigungsstufen in einer großen Zahl von Kläranlagen, die auf deutscher Seite im Rahmen des Sonderprogramms zur Sanierung von Rhein und Bodensee auch von der Bundesregierung gefördert und in den Jahren seit 1972 in Betrieb genommen wurden, sowie entsprechenden Anlagen insbesondere im schweizerischen Einzugsgebiet. Ich darf erwähnen, daß in den Jahren 1972-1976 für Abwasseranlagen im Einzugsgebiet des Bodensees an Zuschüssen aus dem genannten Sonderprogramm (75 Millionen DM) und an Krediten aus dem ERP-Sondervermögen (rd. 45 Millionen DM) allein insgesamt rund 120 Millionen DM an Bundesmitteln bereitgestellt wurden und daß dadurch ein Mehrfaches an Investitionen — zum Teil zeitlich vorgezogen — verwirklicht werden konnte. Neben den von der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zur Abschätzung der weiteren Entwicklung in Aussicht genommenen ergänzenden Untersuchungen wird zur weiteren Klärung der speziellen Fragestellung für den Bodensee, insbesondere 'im Hinblick auf die noch nicht hinreichend erforschten Fragestellungen des Phosphoreintrages durch die landwirtschaftliche Nutzung, im Auftrag des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes BadenWürttemberg derzeit ein Forschungsauftrag von der Landesanstalt für Umweltschutz in Verbindung mit landwirtschaftlichen Fachstellen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen im Sommer 1978 vorliegen und für die weitere Gesamtbeurteilung der Situation am Bodensee herangezogen werden. Die Erkenntnis, daß sich vor allem der Phosphoreintrag durch Abwassereinleitungen auf den Gewässerzustand und den Sauerstoffhaushalt des Bodensees nachteilig ausgewirkt hat, führte zu dem international vereinbarten Programm des Kläranlagenbaues mit dritten Reinigungsstufen. Trotz der dadurch inzwischen eingetretenen Verbesserung der Gewässerqualität, insbesondere in den früher besonders stark belasteten Uferzonen, weisen die Fachleute darauf hin, daß mit einer grundlegenden Verbesserung der Verhältnisse im gesamten See erst langfristig gerechnet werden kann, nämlich dann, wenn sich die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen der Phosphatelimination einige Jahre ausgewirkt haben. Ich kann darauf hinweisen, daß ich mich mit Nachdruck dafür einsetze, daß das Programm zur Sanierung des Bodensees auch künftig mit Bundesmitteln gefördert wird. Im Zusammenhang mit Ihrer Frage darf ich Sie schließlich darüber unterrichten, daß ich den Hauptausschuß „Phosphate und Wasser" der Fachgruppe Wasserchemie in der Gesellschaft Deutscher Chemiker Ende 1976 beauftragt habe, eine sogenannte „Phosphatstudie" zu erarbeiten, um für das Bundesgebiet insgesamt zu einer besseren Beurteilung des Phosphatanfalles und seiner Auswirkungen auf die Umwelt zu kommen. Die Studie wird den Phosphorfluß, beginnend bei Import und Produktherstellung, die weitere Verwendung in einer Reihe von Bereichen bis hin zum Verbleib darstellen und versuchen, auch evtl. Möglichkeiten einer Wiederverwendung aufzuzeigen. Ich verspreche mir von dieser Studie, die im übrigen nach Abstimmung mit dem BMFT grundsätzlich auch Fragen der Rohstoffsicherung behandelt, wesentliche Anregungen sowohl für weitere branchenbezogene Untersuchungen als auch für regionale bzw. flußgebietsweise Erhebungen; letztere würden — wie für den Bodensee — wieder im besonderen Interesse der Länder liegen. Im übrigen haben die von mir geförderten umfangreichen Untersuchungen über die Umweltverträglichkeit eines neuen Phosphatersatzstoffes schon zu positiven Ergebnissen geführt. Damit dürfte die Voraussetzung gegeben sein, den Phosphatanteil in Wasch- und Reinigungsmitteln in absehbarer Zeit zu beschränken (§ 4 Abs. 2 des Waschmittelgesetzes) ; eine entsprechende Rechtsverordnung ist in Vorbereitung. Dritte Reinigungsstufen am Bodensee behalten trotzdem ihre Bedeutung. Einerseits können vorerst nur 50 % der Waschmittelphosphate ersetzt werden, zum anderen bleibt in jedem Falle der aus den Fäkalien stammende Phosphatanteil zu eliminieren. Im übrigen wird eine solche Regelung für die anderen Gewässer, für die nicht allgemein eine weitergehende Abwasserbehandlung gefordert wird, zu einer spürbaren Entlastung führen. 702* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 10 und 11) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die vom Bund in Rechnung gestellte Pauschale von 650 DM je Flugstunde für Rettungshubschrauber des ADAC und DRK im November 1976 um mehr als 20 Prozent auf 800 DM erhöht worden ist? Nimmt die Bundesregierung in Kauf, daß durch diese starke prozentuale Erhöhung die segensreiche Tätigkeit der Rettungshubschrauber unter Umständen eingestellt werden muß, wie dies voraussichtlich mit dem in Villingen-Schwenningen stationierten Rettungshubschrauber „Christoph 11" der Fall ist? 1. Ihre Frage gibt mir zunächst Anlaß zu dem Hinweis, daß das Rettungswesen, zu dem auch der Luftrettungsdienst gehört, ausschließlich in der Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz der Länder liegt. Das geltende Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht setzt daher den Möglichkeiten des Bundes für eine finanzielle Unterstützung des Luftrettungsdienstes enge Grenzen. Trotzdem hat die Bundesregierung unter großzügigster Ausnutzung dieser Möglichkeiten — die wegen des humanitären Zweckes vertretbar erschien — durch personelle und materielle Unterstützung den Aufbau des Luftrettungsdienstes ermöglicht, und sie trägt nach wie vor die Hauptlast für den Betrieb dieses Systems: Der Bund trägt die gesamten Investitionskosten für die Beschaffung der Hubschrauber und die Kosten für die Nach- und Umrüstung; er hat dafür bisher über 50 Millionen DM aufgewendet. Dies wurde dadurch ermöglicht, daß der Bund diese Hubschrauber im Rahmen seiner Zuständigkeit für die zivile Verteidigung als Ausrüstungsgegenstände des Katastrophenschutzes vorhält und den Ländern ohne Kostenersatz für die friedensmäßige Nutzung im Luftrettungsdienst zur Verfügung stellt. Der Bund stellt weiterhin — ohne Kostenerstattung — das für den Flugbetrieb und die Wartung benötigte Personal des Bundesgrenzschutzes zur Verfügung, was ihn — ohne Berücksichtigung der hohen Aufwendungen für die Ausbildung — mit jährlichen Personalkosten von über 150 000 DM pro Luftrettungsstation belastet. 2. Aufgrund dieser Hilfestellung konnten in verhältnismäßig kurzer Zeit bisher 14 Luftrettungsstationen mit Hubschraubern des Katastrophenschutzes eingerichtet werden. Die Errichtung von 4 weiteren Luftrettungsstützpunkten ist in den Jahren 1977 und 1978 vorgesehen. Beim Betrieb der bisherigen 14 Stationen fallen für den Bund Personalkosten von rd. 2,2 Millionen DM jährlich an. Von den Leistungen des Bundes für die Luftrettung ist ferner hervorzuheben, daß 5 zusätzliche Luftrettungsstationen ständig mit Rettungshubschraubern der Bundeswehr betrieben werden und Bundeswehr und Bundesgrenzschutz außerdem bei Bedarf jederzeit Reservemaschinen für die Luftrettung einsetzen. 3. Konnte auf diese Weise den Ländern die gesamte Last der Investitions- und Personalkosten für den Flugbetrieb des Luftrettungssystems abgenommen werden, so ist der Bund durch zwingendes Haushaltsrecht gehalten, von den Trägern der Luftrettung die Erstattung der sog. beweglichen Betriebskosten zu verlangen, die durch den Luftrettungsdienst entstehen. Dies geschieht in Form einer Kostenpauschale je Flugstunde. Doch auch diese laufenden Betriebskosten werden an die Träger nicht in voller Höhe weitergegeben. Der Bund trägt — wiederum unter Anlegung großzügiger Maßstäbe — davon 25,7 v. H. als sog. verteidigungsfallbezogene Vorhaltekosten selbst und stellt den Trägern nur 74,3 v. H. der durch sie veranlaßten Betriebskosten in Rechnung. 4. Ich wende mich jetzt der von Ihnen angesprochenen Erhöhung dieser Kostenpauschale zu: Bei der früheren Berechnung dieser Betriebskosten im Jahr 1973 für die Hubschrauber des Typs BO 105 ging man von einem Betrag von DM 875,—pro Flugstunde aus; die Träger der Luftrettung hatten somit eine Flugstundenpauschale von DM 650,—an den Bund zu entrichten. Eingehende spätere Überprüfungen ergaben, daß die Betriebskosten in Wirklichkeit bereits zum 1. August 1975 DM 1 212,—pro Flugstunde betragen haben. Die Richtigkeit dieser Berechnung wird von keiner Seite, auch nicht von den Ländern oder den Trägern des Luftrettungsdienstes, bestritten. Die Notwendigkeit der Neufestsetzung der Kostensätze ergibt sich nicht nur durch allgemeine Kostensteigerungen, sondern auch aus Erfahrungen, die sich erst aus dem laufenden praktischen Betrieb ergeben haben: — Die Hubschrauber unterliegen im Laufe ihrer Betriebszeit unterschiedlichen periodischen Kontrollen, bei denen durch weitgehende Erneuerung vieler Teile Kosten in einem Ausmaß anfallen, wie es 1973 nicht erwartet werden konnte. — Der Kurzstreckenbetrieb in der Luftrettung hat sich als besonders kostenaufwendig erwiesen, weil z. B. die Lebensdauer der Triebwerke nicht nur von den Flugstunden insgesamt, sondern auch von der Zahl der Anlaßvorgänge abhängt. Bei Betriebskosten von 1 212,— DM pro Flugstunde entfällt auf die Träger der Luftrettung ein Kostenanteil von DM 900,— (= 74,3 % von DM 1 212,—). Zur besonderen Unterstützung der Luftrettung hat der Bund die Regelung getroffen, daß a) der Kostenanteil der Träger der Luftrettung erst ab 1. Januar 1977 erhöht wurde, b) die Erhöhung in zwei Stufen erfolgt: vom 1. Januar bis 31. Dezember 1977 DM 800,—, ab 1. Januar 1978 DM 900,—. Diese Regelung enthält folgende weitere Leistungen des Bundes zugunsten der Luftrettung: a) Der Bund zahlt in den Jahren 1975 und 1976 von den Betriebskosten pro Flugstunde tatsächlich einen Anteil von DM 562,— (= 46,4 % von DM 1 212,—) . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 703* b) Während des Jahres 1977 übernimmt er noch einen Anteil von DM 412,— (= 34 % von DM 1 212,—) und geht dann erst ab 1. Januar 1978 auf seinen üblichen Anteil von DM 312,(= 25,7 % von DM 1 212,—) zurück. 5. Eine Gefahr für Fortbestand und Ausbau der Luftrettung kann ich in der notwendigen Erhöhung der Flugstundenpauschale nicht sehen. Für das gesamte Rettungswesen tragen die Länder die sachliche und finanzielle Verantwortung. Dementsprechend haben sie in Rettungsdienstgesetzen oder auf sonstige Weise bestimmt, wer für die Investitions- und Betriebskosten der Luftrettungsstationen aufzukommen hat; soweit die Leistungsfähigkeit der Kostenträger nicht ausreicht, geben sie Zuschüsse. Dieses allgemeine Prinzip läßt sich am Beispiel Villingen-Schwenningen wie folgt konkretisieren: Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Rettungsdienstgesetz vom 10. Juni 1975 u. a. festgelegt, daß Patient und Sozialversicherungsträger für jeden Notfalleinsatz ein Benutzungsentgelt entrichten müssen, das die Betriebskosten (und damit auch die Erstattungsforderungen des Bundes) ausreichend deckt. Soweit sich die Träger der Sozialversicherung mit den Trägern der Luftrettung über die Höhe der Benutzungsentgelte nicht einigen können, entscheidet eine Schlichtungsstelle. Außerdem ist die Landesregierung von Baden-Württemberg ermächtigt, Benutzungsentgelte durch Rechtsverordnung festzusetzen. Schließlich ist mir bekannt, daß das Land Baden-Württemberg bereits im Jahr 1976 zusätzlich Betriebskostenzuschüsse für die Luftrettungsstation Villingen-Schwenningen geleistet hat. Der Bund kann deshalb — wie auch die bisher mit den Ländern geführten Erörterungen über die Luftrettung zeigen — davon ausgehen, daß das Land BadenWürttemberg entsprechend seiner Zuständigkeit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Mitteln für den uneingeschränkten Fortbestand der Luftrettungsstation Villingen-Schwenningen Sorge trägt, wobei ihm gerade der Bund durch seine — Ihnen als Antwort zu Ihrer Frage 1 näher dargelegten — Leistungen in erheblichem Umfang zu Hilfe kommt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung die großen Belastungen, die der Justiz und der Polizei bei der Erzwingungshaft für zahlungsunwillige Verkehrssünder entstehen, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Es trifft zu, daß sich die Zahl der Fälle, in denen bei der Vollstreckung der Geldbuße wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten die Erzwingungshaft beantragt und angeordnet worden ist, in den letzten Jahren ganz erheblich vergrößert hat. Dies zeigt die nachstehende Ubersicht, die sich allerdings auf sämtliche Bußgeldentscheidungen in der Bundesrepublik — also nicht nur solche wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten — erstreckt: 1971 1972 1973 1974 1975 Erzwingungshaftanträge 28 337 42 228 57 305 84 183 106 666 Anordnung der Erzwingungshaft 19 068 27 894 36 905 54 566 69 871 Ablehnung der Erzwingungshaft 865 1 455 1 504 2 284 3 945 Erledigung auf andere Weise 8 404 12 879 18 896 27 333 32 850 Darüber, in wieviel Fällen die Erzwingungshaft vollstreckt oder unter Einschaltung der Polizei der Versuch dazu gemacht worden ist, liegen der Bundesregierung jedoch keine Zahlen vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß schon der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft einen großen Teil der Betroffenen dazu veranlaßt, die Geldbuße zu zahlen, wie der Spalte „Erledigung auf andere Weise" entnommen werden kann. Nach der praktischen Erfahrung kann weiterhin unterstellt werden, daß ein großer Teil der Betroffenen die Geldbuße nach Anordnung der Erzwingungshaft oder jedenfalls dann zahlt, wenn die Vorführung zur Vollstreckung der Erzwingungshaft droht, so daß es wohl nur in einem geringen Teil der Fälle zur Vollstreckung der Erzwingungshaft unter Einschaltung der Polizei kommt. Der Anstieg der Erzwingungshaftverfahren, der die Justiz sicher belastet, ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, daß sich die Zahl der Bußgeldentscheidungen, die zur Zeit in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten jährlich über 3 Millionen beträgt, in den angegebenen Zeiträumen infolgen einer intensiveren Verkehrsüberwachung (Einsatz von technischen Überwachungsgeräten wie Rotlichtkameras, Radargeräten u. a.) und einer rationelleren Bearbeitung (Einsatz von datenverarbeitenden Einrichtungen) nahezu sprunghaft vergrößert (in einzelnen Ländern mehr als verdoppelt) hat. Im übrigen muß wohl angenommen werden, daß sich die Zahlungsmoral verschlechtert hat. Ob Presseverlautbarungen über vereinzelte Äußerungen von Gerichten, daß die Erzwingungshaft verfassungswidrig sei, die Zahlungsbereitschaft zusätzlich gemindert und deshalb zu einem weiteren Ansteigen der Vollstrekkungsverfahren beigetragen haben, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens in einer kürzlich ergangenen Entscheidung eindeutig klargestellt, daß die Regelung über die Erzwingungshaft verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG v. 9. November 1976, 2 BvL 1/76). Die Beseitigung der Möglichkeit, die Erzwingungshaft anzuordnen oder ihre Anordnung einzuschrän- 704* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 ken, würde zwar zu einer Entlastung der Justiz beitragen, jedoch die Zahlungsbereitschaft der Betroffenen erheblich abschwächen. Nach der praktischen Erfahrung ist schon die Möglichkeit der Anordnung der Erzwingungshaft, erst recht deren Anordnung oder deren bevorstehende Vollstreckung ein sehr wirksames Mittel, zahlungsunwillige Betroffene zur Zahlung zu veranlassen. Dadurch kann ein ganz erheblicher Aufwand an Personal- und Sachmitteln erspart werden, der sonst in dem üblichen Vollstrekkungsverfahren entstehen würde (so die Pfändung und Versteigerung beweglicher Sachen, der Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Gericht nach erfolglosem Pfändungsversuch, der Erlaß eines Haftbefehls zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, wenn der Betroffene in dem Termin nicht erscheint, die anschließende Pfändung des Arbeitsentgelts usw.). Der staatliche Aufwand an Personal- und Sachmitteln, der bei einer Beseitigung oder Einschränkung der Erzwingungshaft entstehen würde, könnte deshalb um ein Mehrfaches vergrößert werden. Im übrigen haben die Bundesländer die Möglichkeit, durch Weisungen an die zuständigen Verwaltungsbehörden darauf hinzuwirken, daß Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft in einem geringeren Umfange gestellt werden, wenn sich in der Praxis ergeben sollte, daß die Vollstreckung der Geldbuße im Ergebnis mit einem geringeren Aufwand an staatlichen Mitteln in dem sonst üblichen Verfahren zur Einziehung von Geldforderungen durchgeführt werden kann. Daß auf diese Weise eine bewegliche Anwendung der gesetzlichen Regelung durchführbar ist, zeigt der Umstand, daß in einzelnen Ländern die Zahl der Erzwingungshaftverfahren in den Zeiträumen, die in der Übersicht angegeben sind, nur unwesentlich angestiegen oder sogar zurückgegangen ist. Die Bundesregierung sieht aus diesen Gründen keinen Anlaß, eine Änderung der gesetzlichen Regelung vorzuschlagen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatski (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 14 und 15) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die 7 bAbschreibung auch für den Erwerb von Altbauwohnungen/Altbauten einzuführen? An welche Voraussetzungen wird — bejahendenfalls — die Möglichkeit zur Nutzung der 7 b-Abschreibung beim Erwerb von Altbauwohnungen/Altbauten gebunden sein, und wann (auch rückwirkend?) ist mit einer gesetzlichen Regelung zu rechnen? Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung im Dezember 1976 angekündigt, daß die Bundesregierung die Abschreibungsvergünstigung des § 7 b EStG auf Altbauten ausdehnen möchte. An einem entsprechenden Gesetzentwurf wird derzeit mit Nachdruck gearbeitet. Nach dem Gesetzentwurf wird die Herstellung und jeder Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die zu mehr als 662/30/0 Wohnzwecken dienen, ohne Rücksicht auf das Alter der Gebäude begünstigt. Die Abschreibungshöchstbeträge, der Abschreibungssatz und die Dauer der Abschreibung bleiben gegenüber dem bisherigen Recht unverändert. Die Bundesregierung strebt an, die Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 1977 wirksam werden zu lassen. Wie ich bereits dem Kollegen Dr. Häfele in der Fragestunde am 2./3. Februar 1977 mitgeteilt habe, hängt allerdings die Entscheidung über den Gesetzentwurf insgesamt und die Möglichkeit, ihn rückwirkend in Kraft zu setzen, von den gesetzgebenden Körperschaften ab. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 16 und 17) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine eindeutige Stellungnahme dafür Sorge zu tragen, daß die Bundesvermögensverwaltungen dann, wenn Versorgungs- und Entsorgungsleitungen durch die Kommunen durch Grundstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, geleitet werden müssen, für solche Inanspruchnahme bundeseigener Grundstücke keine finanziellen Durdileitungsentsthädigungen zu fordern? Ist die Bundesregierung bereit, bei ihrer Stellungnahme die Befürchtungen der Abwasserverbands Bayerische Bodenseegemeinden zu berücksichtigen, daß, wenn der Bund für die Durchleitung eines überörtlichen Abwasserkanals durch ein ihm gehörendes Grundstück Durchleitungsentschädigung verlangt, auch die privaten Grundstückseigentümer, die bisher auf solche Entschädigung verzichtet haben, künftig finanzielle Forderungen stellen würden und damit die Kosten für solche Anlagen sich erheblich verteuern würden? Die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen hat nach der durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigten Auffassung grundsätzlich eine Minderung des Grundstückswertes zur Folge. Im Hinblick hierauf ist der Bund nach dem Prinzip der Erhaltung des Bundesvermögens — das in hier einschlägigen Geboten der Bundeshaushaltsordnung seinen Niederschlag gefunden hat — grundsätzlich gehalten, Leitungsrechte an bundeseigenen Grundstücken nur gegen einen angemessenen Ausgleich einzuräumen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Träger der Maßnahme ein privates Unternehmen oder die öffentliche Hand ist. Bei der umgekehrten Fallgestaltung, nämlich wenn sich der Bund Leitungsrechte an fremden Grundstücken einräumen läßt, muß auch er eine angemessene Entschädigung zahlen. Dabei wird zwischen privaten Unternehmen und öffentlicher Hand ebenfalls nicht unterschieden. Eine Ausnahme von dem Gebot der Entgeltlichkeit kann nach der Bundeshaushaltsordnung nur dann zugelassen werden, wenn der Wert gering ist oder ein dringendes Bundesinteresse besteht. Ob diese Voraussetzungen in dem von Ihnen angesprochenen Fall des Abwasserverbandes Bayerische Bodenseegemeinden erfüllt sind, wird zur Zeit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 705* geprüft; ebenso, ob eine zwischen dem Verband und dem Bund bereits getroffene Entschädigungsvereinbarung ohne Verstoß gegen das Haushaltsrecht zugunsten des Verbandes abgeändert werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie sobald wie möglich unterrichten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 18) : Kann die Aussage des Bundesfinanzministers Dr. Apel in der letzten Sendung der Fernsehreihe „Journalisten fragen — Politiker antworten", daß mit Mitteln des in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigten mittelfristigen Konjunkturprogramms die Sanierung des Bodensees gefördert werden soll, mit Hinweisen über die Höhe der Förderung präzisiert werden? Das in der Regierungserklärung angekündigte mehrjährige öffentliche Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge („Programm für Zukunftsinvestitionen") ist in seinen Grundzügen im Jahreswirtschaftsbericht 1977 der Bundesregierung umrissen worden. Bei dem Programm handelt es sich um die Konzipierung einer längerfristigen Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die sorgfältig zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vorbereitet und abgestimmt werden muß. Dabei kommt es entscheidend auf die Bereitschaft der Länder (Gemeinden) zur Mitfinanzierung an. Dies gilt auch für das von Ihnen erwähnte Projekt der Sanierung des Bodensees. Das erste Gespräch mit den Bundesländern auf politischer Ebene findet am 11. Februar zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder statt. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich Ihnen im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Auskünfte zu Einzelheiten des mehrjährigen Investitionsprogramms, insbesondere über die Höhe der Förderung eines bestimmten Projektes, geben kann. Sollten Sie nach Verabschiedung des Programms weitere Fragen haben, bin ich gern zu ihrer Beantwortung bereit. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 19) : Welche Auswirkungen hat der Tarifabschluß in der Metallindustrie auf die Geldentwertung, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Beurteilungen durch den Bundeswirtschaftsminister und den Bundesarbeitsminister, sowie die zwei gegensätzlichen Äußerungen des Bundesfinanzministers? Der erste Teil Ihrer Frage, welche Auswirkungen der Tarifabschluß in der Metallindustrie auf die Geldentwertung hat, läßt sich nicht unmittelbar beantworten. Ein Tarifabschluß kann eine Reihe von Auswirkungen haben — und zwar nicht nur auf die Entwicklung der Preise, sondern zum Beispiel auch auf die Beschäftigungslage. Welche Auswirkungen ein Tarifabschluß im einzelnen hat und in welcher Stärke, hängt jedoch von den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und deren weiterer Entwicklung ab. Dazu zählen: die Höhe des Anteils der Lohnkosten, die Frage der Überwälzbarkeit von Lohnsteigerungen, die nationale und internationale Wettbewerbssituation der jeweiligen Branche, die Geldpolitik der Notenbank, die Konjunkturlage insgesamt und anderes mehr. Wesentlich für die Auswirkungen des Tarifabschlusses in der Metallindustrie ist auch, ob dieser Abschluß in seiner Höhe Signalfunktion für Abschlüsse in anderen Tarifbereichen hat. Die unterschiedlichen Äußerungen des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft zum Tarifabschluß in der Metallindustrie beruhen darauf, daß bereits in den Fragestellungen unterschiedliche Belastungszahlen unterstellt wurden. Der Bundesminister der Finanzen gab auf die Frage: „Was hält der Wirtschaftspolitiker Hans Apel vom Tarifabschluß in der Metallindustrie in der Größenordnung von 6,9 Prozent?" die Antwort: „Wenn dieses die Zahlen sind, dann ist es ein sehr guter Tarifabschluß." Den kritischen Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft lagen dagegen Zahlen zur Gesamtbelastung in der Metallindustrie für 1977 zugrunde. In der ZDF-Sendung „Journalisten fragen — Politiker antworten" am 27. Januar 1977 wurde dem Bundeswirtschaftsminister nämlich die Frage gestellt, was er im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht von Nachrichten über einen bevorstehenden Schlichtungsvorschlag in der Metallindustrie hielte, der insgesamt „über 8 %" läge. Äußerungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zum Tarifabschluß in der Metallindustrie sind mir nicht bekannt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 20) : Welche steuerlichen Begünstigungen, die befristet waren, sind seit 1969 verlängert worden und hinsichtlich welcher dieser Begünstigungen sind vor der Verkündung des entsprechenden Gesetzes oder der entsprechenden Verordnung Anweisungen an die Finanzbehörden ergangen, daß für die Bemessung der Vorauszahlungen von einer Verlängerung der Begünstigung ausgegangen werden könne? Seit 1969 sind die folgenden steuerlichen Begünstigungen verlängert worden: 706* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 § 13 Abs. 3 EStG — Freibetrag für Land- und Forstwirte, § 14 a EStG — Freibetrag bei der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einzelner land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, § 34 a EStG 1971 — Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn, § 75 EStDV — Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenanstalten, § 76-78 EStDV — Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter durch Land- und Forstwirte, § 80 EStDV — Bewertungsabschlag für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ausländischer Herkunft, § 81 EStDV — Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau, § 82 a EStDV — Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für Anlagen und Einrichtungen bei Wohngebäuden, § 82 f EStDV — Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge, § 82 g EStDV — Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen i. S. des Städtebauförderungsgesetzes, § 19 Außensteuer- — Übergangsregelung für die Besetz Auflösung von Zwischengesellschaften, Entwicklungshilfe-Steuergesetz, § 32 Kohlegesetz, Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen, Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder vom 30. Mai 1951, Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmer-Erfindungen vom 6. Juni 1951, Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. Februar 1957, Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken. Anweisungen an die Finanzbehörden, für die Bemessung der Vorauszahlungen von einer Verlängerung der Begünstigung auszugehen, sind nicht ergangen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 21): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die besonders hohe Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten, z. B. im ostbayerischen Grenzgebiet, wirksam abzubauen? Das ostbayerische Grenzgebiet wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert. Nach dem Regionalen Aktionsprogramm „Ostbayerisches Fördergebiet" des 5. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe sind für den Zeitraum 1976 bis 1979 insgesamt 238,8 Millionen DM an Investitionszulagen und 232,4 Millionen DM an GA-Mitteln eingeplant. Die Investitionszulage und ein Teil der GA-Mittel dienen der Förderung privater Investitionen und damit der Schaffung neuer und der Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Weiterhin wird mit Hilfe der GA-Mittel der Ausbau der regionalen und überregionalen Infrastruktur gefördert, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ansiedlungs- und Fremdenverkehrspolitik zu schaffen. Im Planungszeitraum 1976 bis 1979 sollen insgesamt 40 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 13 300 vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Im Zonenrandgebiet dieses Aktionsraumes sollen allein 40 300 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Dabei kommt es insbesondere darauf an, daß ein möglichst breitgefächertes Angebot an Arbeitsplätzen entsteht. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 22) : Trifft es zu, daß bei Ostimporten im Christbaumschmuck (Rohartikel) durch Veredelungsmaßnahmen der Qualitätsbegriff ,Made in Germany" mißbräuchlich verwendet wird, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Die Bundesregierung hat bisher keine konkreten Hinweise erhalten, daß die Angabe „Made in Germany" nach (im Inland durchgeführter) Veredelung von Christbaumschmuck, der im Rohzustand aus dem Osten eingeführt wurde, mißbräuchlich verwendet wird. Es kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß eine mißbräuchliche Verwendung der Angabe „Made in Germany" immer dann vorliegt, wenn die im Inland durchgeführten Veredelungsarbeiten an Importerzeugnissen nicht ausreichen, den Endprodukten den deutschen Ursprung zu verleihen. In Anlehnung an Art. 5 der Verordnung (EWG) über Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 707* die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung vom 28. Juni 1968 ist dies immer dann zu bejahen, wenn eine wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung vorgenommen wurde, die zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Ob nun bestimmte Veredelungsarbeiten bei Ostimporten von Christbaumschmuck diese Kriterien erfüllen, müßte anhand des konkreten Falles geprüft werden. Um die mißbräuchliche Verwendung der Angabe „Made in Germany" zu unterbinden, räumt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Verbraucherverbänden, Wettbewerbern und Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen die Möglichkeit ein, den Vertreiber von irreführend gekennzeichneten Waren auf Unterlassung zu verklagen. Die Zollbehörden können außerdem solche Waren im Falle ihrer Ein- oder Ausfuhr beschlagnahmen, um die irreführenden Kennzeichnungen zu entfernen und, wenn dies nicht möglich ist, einzuziehen. Konkreten Hinweisen, die auf eine mißbräuchliche Verwendung der Angabe „Made in Germany" schließen lassen, werden die zuständigen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachgehen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 23) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Ausarbeitung des Konjunkturprogramms die wirtschaftsschwachen Gebiete besonders zu berücksichtigen, vor allem bei Anlagen des Umwelt- und Gewässerschutzes, um damit die Belastung dünn besiedelter Gebiete nicht über die der Ballungsgebiete ansteigen zu lassen? Der Erfolg des von der Bundesregierung vorgesehenen mehrjährigen Investitionsprogramms zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge hängt in starkem Maße von der Mitwirkung der Länder und Gemeinden ab. Um dies sicherzustellen, soll die konkrete Ausgestaltung des Programms in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden erfolgen. Da die entsprechenden Beratungen erst in dieser Woche aufgenommen werden, kann die Bundesregierung Art und Inhalt des Programms gegenwärtig nur global umreißen. Die Bundesregierung mißt allerdings einem Programmteil Umweltschutz und insbesondere Gewässerschutz hohe Bedeutung bei. Für die regionale Verteilung entsprechender Projekte wären dabei neben arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Kriterien vor allem auch wasserwirtschaftliche Prioritäten zu beachten. In jedem Fall wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß mit den Maßnahmen des mehrjährigen Investitionsprogramms den Zielen der regionalen Förderpolitik nicht entgegengewirkt wird. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 24) : Welche Verwaltungsüberlagerungen und Zuständigkeitsverflechtungen, die Verfahrensverzögerungen zur Folge haben, ergeben sich aus den Gemeinsdiaftsaufgabengesetzen, in welchem Umfang entsteht dadurch Verwaltungsmehraufwand gegenüber einer ausschließlichen Verwaltung der Mittel durch den Bund oder ein Land, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Verwaltungsmehraufwand zu verringern? Nach Art. 91 a GG wirkt der Bund bei der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben durch Beteiligung an der Rahmenplanung und an der Finanzierung mit. Gemäß Art. 91 a Abs. 3 GG ist das Nähere „über das Verfahren und die Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung" in den Ausführungsgesetzen (Gemeinschaftsaufgabengesetzen) geregelt. Danach melden die Länder bis zum 1. März eines jeden Jahres die von ihnen für die gemeinsame Rahmenplanung vorgesehenen Maßnahmen an. Aufgrund dieser Anmeldungen stellen dann nach Vorarbeiten in Unterausschüssen oder Arbeitsgruppen die für die jeweiligen Gemeinschaftsaufgaben bestehenden Planungsausschüsse aus Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierungen die Rahmenpläne auf. Dieses im Grundsatz durch die Verfassung und in Einzelheiten durch einfaches Recht vorgeschriebene Zusammenwirken von Bund und Ländern bringt zwangsläufig Mehrarbeit gegenüber einem Verfahren mit sich, in dem Bund und Länder ihre Aufgaben allein und ohne Abstimmung mit der anderen Seite erfüllen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß in einem Bundesstaat eine völlig isolierte Aufgabenwahrnehmung der verschiedenen staatlichen Ebenen nicht denkbar ist und eine Zusammenarbeit von Zentralstaat und Gliedstaaten und auch der Gliedstaaten untereinander in vielfältigen Formen und in den verschiedensten Aufgabenbereichen erfolgen muß. So gab es in den Bereichen der heutigen Gemeinschaftsaufgaben bereits vor der Einführung durch die Finanzreform 1969 ein Zusammenwirken von Bund und Ländern. Dieses führte aber häufig nicht zu einer ausreichenden Koordinierung der Maßnahmen. Außerdem vollzog sich die Mitwirkung des Bundes teilweise in Formen, die der Eigenstaatlichkeit der Länder nicht genügend Rechnung trugen. Die Finanzreform 1969 hat diese Zusammenarbeit von Bund und Ländern in verfassungsrechtlich geordnete Bahnen gelenkt. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, eine Initiative zur Änderung der Gemeinschaftsaufgabengesetze zu ergreifen. Sie wird darin bestärkt durch die Ergebnisse der Beratungen der vom 6. und 7. Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission für Verfassungsreform, die sich eindeutig zu der Notwendigkeit von Bund-Länder-Rahmenplanungen und gemeinsamen Finanzierungen bekannt hat. Die Vorschläge der Kommission zur „gemeinsamen Rahmenplanung und Investitionsfinanzierung" sollen im Falle ihrer Verwirklichung nach dem ausdrücklich erklärten Willen der Kommission nicht zu einer unmittelbaren Aufhebung der Gemeinschaftsaufgaben führen. 308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Fällen der Evakuierung während des zweiten Weltkriegs heute Lücken im Versicherungsleben auftreten, die häufig nur durch umfangreiche Recherchen oder gar nicht geschlossen werden können, und hat die Bundesregierung einen Überblick, wie hoch die Zahl der betroffenen Versicherten ist? Bei der von Ihnen angesprochenen Frage kann es sich um Versicherte handeln, die a) innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnort wechseln mußten oder b) aus dem ehemaligen Reichsgebiet in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kamen oder c) von außerhalb des ehemaligen Reichsgebietes in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertrieben wurden. Darüber hinaus sind bei einzelnen Versicherungsträgern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Versicherungsunterlagen ganz oder teilweise vernichtet worden, so daß insoweit die Notwendigkeit, Versicherungsunterlagen wiederherzustellen, von der Evakuierung unabhängig ist. Über die Größe des betroffenen Personenkreises stehen mir Zahlen nicht zur Verfügung. Exakte Zahlen hierüber dürften auch kaum zu ermitteln sein, da die Versicherungsträger nicht sagen können, wieviel betroffene Personen im Versichertenbestand latent vorhanden sind. Trotzdem bin ich gerne bereit, Ihrer Frage bei den Versicherungsträgern soweit wie möglich nachzugehen, wäre Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie den Sie interessierenden Personenkreis näher umreißen könnten. Um der Beweisnot in den von Ihnen angesprochenen Fällen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Glaubhaftmachung von Versicherungszeiten zugelassen, die auch durch Zeugenaussagen oder eine eidesstattliche Versicherung des Versicherten selbst erfolgen kann. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 26 und 27): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob beabsichtigt ist, das Versehrtensportsanatorium Isny aus dem Kurausgleich herauszunehmen, und welche Gründe im einzelnen haben zu einer solchen Maßnahme geführt? Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Fortführung dieses bewährten Sanatoriums für heilgymnastische Kuren Schwerbehinderter für die Zukunft gewährleistet werden kann? Die Bundesregierung hat feststellen müssen, daß die Bereitschaft von Kriegsbeschädigten, heilgymnastische Kuren durchzuführen, von Jahr zu Jahr abnimmt und auch in immer geringerem Maße von den begutachtenden Ärzten solche Kuren erstmalig verordnet werden. Das hat Überkapazitäten für heilgymnastische Kuren zur Folge. Die Ursachen hierfür liegen nicht allein in der durch die fortschreitende Alterung der Kriegsbeschädigten bedingten verringerten Bereitschaft, Sport zu treiben. Sie sind vor allem darauf zurückzuführen, daß bei der modernen Form der Kurdurchführung in allen versorgungseigenen und Vertragshäusern, entsprechend den heutigen Erkenntnissen der Medizin, die aktive Mobilisierung des Kurpatienten absolut im Vordergrund steht. Hierzu gehören auch vor allem sportliche Übungen in allen Formen. Selbst Häuser — vor allem für die Behandlung von Verletzungsfolgen —, die nicht speziell heilgymnastische Kuren unter diesem Namen durchführen, haben heute neben Krankengymnasten auch Sportlehrer, Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen und Sportplätze. Dem Träger des Sportsanatoriums Isny, dem Verein für Schwerbeschädigten Sportheime e. V. Isny, wurde deshalb angeraten, aus dieser Entwicklung die Konsequenzen zu ziehen und eine Eingliederung seines Hauses in die benachbarte Behinderteneinrichtung Stephanuswerk anzustreben, wenn es dem Verein nicht gelingt, andere Gruppen von Kurteilnehmern als bisher für Isny zu erschließen. Um dem Verein die Chance einzuräumen, entsprechende Verhandlungen zu führen, wurde eine weitere Platzzuteilung im Wege des Kurenausgleichs im Rahmen des Möglichen bis zum 31. März 1978 zugesagt. Mit einer Verlängerung ist nicht zu rechnen. Die aufgezeigte Entwicklung, verbunden mit einem Rückgang der Zahl der Kriegsbeschädigten und der fortschreitenden Alterung dieses Personenkreises, läßt in Zukunft eine ausreichende Belegung des Sportsanatoriums Isny mit Kriegsbeschädigten leider nicht mehr zu. Im übrigen ist die Angelegenheit mit Vertretern des Vereins in einem ausführlichen Gespräch erörtert worden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen B 28 und 29) : Plant die Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer bisherigen Haltung nunmehr doch die Zusammenfassung der drei Kreiswehrersatzämter im Saarland zu einem Großamt mit Facharztstation in Saarbrücken, und wenn ja, welche Gründe veranlassen die Bundesregierung dazu, und bis zu welchem Zeitpunkt ist die Einrichtung eines Großamts vorgesehen? Hält die Bundesregierung die Auflösung der Kreiswehrersatzämter Saarlouis und St. Wendel mit der vom Saarland geforderten Bundespräsenz für vereinbar, und wird die durch die Auflösung dieser beiden Kreiswehrersatzämter in ihren jetzigen Zuständigkeitsbereichen zu befürchtende Verschlechterung des Arbeitsplatzangebots in Kauf genommen bzw. werden die Belange der Wehrpflichtigen durch ein Großamt ausreichend berücksichtigt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 709' Die eingehenden Untersuchungen über die Neuorganisation der Kreiswehrersatzämter im Saarland konnten jetzt abgeschlossen werden. Dabei hat sich ergeben, daß nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen die drei Kreiswehrersatzämter im Saarland zu einem Großamt mit Facharztstationen (Musterungszentrum) in Saarbrücken zusammenzulegen sind. Die infrastrukturellen Voraussetzungen werden bis zum Jahre 1982 geschaffen. Ausgangspunkt der Überlegungen waren Anregungen von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, das Wehrersatzwesen in bestimmten Gebieten durch Zusammenlegung mehrerer Kreiswehrersatzämter zu rationalisieren. Darüber hinaus fordert der Bundesrechnungshof aufgrund des Ergebnisses seiner örtlichen Erhebungen bei den Kreiswehrersatzämtern in Saarbrücken, Saarlouis und St. Wendel die Zusammenfassung dieser Ämter zu einem Großamt mit Facharztstationen in Saarbrücken. Die vorgesehenen organisatorischen Änderungen tragen den Anregungen und der Forderung des Bundesrechnungshofes Rechnung. Die Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter im Saarland entspricht der Notwendigkeit, eine rationelle Verwaltung sicherzustellen. Größere Behörden ermöglichen eine weitgehende Spezialisierung der Bearbeiter, stellen eine einheitliche Verwaltungspraxis für einen größeren Bereich sicher und sind bei Krankheit und Urlaub der Beschäftigten nicht so störanfällig wie kleine Behörden. Des weiteren erzielen größere Behörden ein günstigeres Verhältnis zwischen Leistung und Betriebskosten. Die in Aussicht genommene Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Saarbrücken, Saarlouis und St. Wendel zu einem Kreiswehrersatzamt mit Facharztstationen in Saarbrücken für ein Gebiet mit etwa 1,1 Millionen Einwohnern bringt eine Verbesserung und Straffung der Organisationsform des gesamten Wehrersatzwesens im Saarland mit sich. Es werden bei der Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Personalkosten, Material- und Sachkosten sowie Bewirtschaftungskosten eingespart. Das „neue" Kreiswehrersatzamt in Saarbrücken wird nach der Einwohnerzahl und nach der Zahl der in Wehrüberwachung stehenden Wehrpflichtigen größenmäßig den Ämtern in Nürnberg und Frankfurt entsprechen. Ihre weitere Frage, ob die Auflösung der Kreiswehrersatzämter Saarlouis und St. Wendel mit der vom Saarland geforderten Bundespräsenz vereinbar sei, ob die Zusammenlegung der Wehrersatzbehörden eine Verschlechterung der Arbeitsmarktlage darstelle und ob die Belange der Wehrpflichtigen bei der Zentralisierung ausreichend berücksichtigt seien, beantworte ich wie folgt: Durch die Zusammenlegung der drei Kreiswehrersatzämter zu einem Kreiswehrersatzamt mit Facharztstationen in Saarbrücken werden keine Kompetenzen auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens aus dem Saarland verlagert. Die Zentralisierung bedeutet deshalb keine Verminderung der Bundespräsenz. Bei der beabsichtigten Neuorganisation braucht kein Angehöriger der drei Kreiswehrersatzämter um seinen Arbeitsplatz bei der Bundeswehr zu fürchten. Freiwerdende Beschäftigte werden unter Berücksichtigung der berechtigten individuellen Interessen bei dem neuen Großamt oder bei anderen Dienststellen und Einheiten eingesetzt. Durch die Zentralisierung des Musterungsverfahrens in Saarbrücken werden zusätzliche Arbeitsplätze für Ärzte und medizinisches Hilfspersonal geschaffen. Die Belange der Wehrpflichtigen werden bei einer Zusammenfassung der drei Ämter nicht beeinträchtigt. Ihre An- und Rückreise zur Musterung und auch zur Eignungs- und Verwendungsprüfung beim Kreiswehrersatzamt Saarbrücken ist bei den derzeitigen Verkehrsverhältnissen an einem Tag gewährleistet. Mit der Zentralisierung des Musterungsverfahrens werden die organisatorischen Voraussetzungen für eine Verbesserung der ärztlichen Untersuchungen der Wehrpflichtigen sichergestellt. Dies wird in erster Linie durch eine erhebliche Verstärkung des ärztlichen Dienstes erreicht. Es werden Fachärzte verschiedener Fachrichtungen eingesetzt. Zudem erhalten die Musterungszentren eine wesentlich verbesserte Geräteausstattung, die den modernsten Erkenntnissen Rechnung trägt, so daß das bisherige, mit hohen Kosten verbundene Verfahren der Facharztüberweisungen weitgehend entfallen kann. In Anbetracht dieser Vorteile ist den in den Randgebieten wohnenden Wehrpflichtigen eine etwas längere Anreise bei etwas größerem Zeitaufwand zu ihrem Kreiswehrersatzamt durchaus zuzumuten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/86 Fragen B 30 und 31) : Weshalb nehmen die Untersuchungen über den Unfall am 16. Mai 1976, bei dem eine F 4 Phantom der Bundesluftwaffe einen Motorsegler rammte, einen so außergewöhnlich langen Zeitraum in Anspruch, obwohl das Luftfahrtbundesamt schon gleich nach dem Unfall feststellte, daß die Luftwaffen-Phantom nicht die in RAC 3.3.2 veröffentlichte Mindestflughöhe für militärische Strahlflugzeuge von 5 000 ft eingehalten und deshalb den vorschriftsmäßig in 3 500 ft fliegenden Motorsegler von rechts hinten gerammt hat? Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß durch unverzügliche Vorlage des Berichts die Versorgungsanspüche der hinterbliebenen Familien möglichst rasch erfüllt werden können, oder wird sie für den Fall, daß die Berichtsvorlage noch nicht absehbar ist, durch angemessen hohe Vorauszahlungen die Notlage der Hinterbliebenen mildern? Die Untersuchung des Flugunfalls vom 16. Mai 1976 bei Diepholz ist noch nicht abgeschlossen, weil über die üblichen Ermittlungen hinausgehend wissenschaftlich untersucht wird, welche Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen sind, um auch bei hoher Annäherungsgeschwindigkeit Zusammenstöße von nach Sicht fliegenden Luftfahrzeugen zu vermeiden. Der abschließende Untersuchungsbericht wird in etwa vier Wochen vorliegen. Er wird keine Feststellung zur Schuldfrage treffen, die dem zuständigen Gericht vorbehalten ist, sondern sich in seinen Schlußfolgerungen auf eine Feststellung der wahrscheinlichen Unfallursachen und auf Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Unfälle beschränken. 710* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 I Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 32) : Erhält die Gesellschaft für Wehrkunde direkt oder indirekt öffentliche Mittel und wenn ja, zu welchen Zwecken und in welcher Höhe? Die Gesellschaft für Wehrkunde e. V. wurde seit 1953 bis 1973 aus Kapitel 0403 — Titel 531 02 — und ab 1974 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen aus einem eigenen Ansatz bei Kapitel 0403 — Titel 685 03 — institutionell gefördert. Dies ergibt sich aus den Erläuterungen in den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre bei Kapitel 0403 — Titel 685 03 —. Die Zuwendung betrug 1976 284 000 DM; für 1977 sind 282 000 DM veranschlagt. Die Zuwendungen werden der Gesellschaft gewährt für die verteidigungs- und sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit der ca. 100 aktiven Sektionen, die in Form von Vorträgen, Seminaren und Truppenbesuchen durchgeführt wird. Die Aktivitäten sind auf Verlangen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in den letzten Jahren verstärkt auf Multiplikatoren aus dem Bildungsbereich ausgerichtet worden. Im 1. Halbjahr 1976 fanden 628 Veranstaltungen mit ca. 29 483 Teilnehmern statt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 33 und 34) : Kann die Bundesregierung die fortschreitende Spezialisierung der Führungsfunktionen in modernen Streitkräften konkretisieren, die eine stärkere Entwicklung zu Kooperation und beratender Mitwirkung bei Führungsstil und Führungsverfahren nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich macht? Hält die Bundesregierung zur Demokratisierung der Bundeswehr eine Gesetzesinitiative zur Novellierung oder eine inhaltlich neue Auslegungspraxis des Soldatengesetzes für geboten? Der Prozeß der Auffächerung der Führung in verschiedene Aufgabenbereiche unterhalb der Verantwortung des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt beginnt bereits im 19. Jahrhundert. In dem Maße, in dem die Technik Zugang in die Streitkräfte findet, die Waffen zu komplizierten Waffensystemen entwickelt, die Kampfverbände mechanisiert und die Operationen weiträumiger und schneller geführt werden, müssen Führungsaufgaben von einer immer größeren Zahl von Führungsgehilfen und Spezialisten wahrgenommen werden. Dies führt zu einem Wandel des Führungsstils und der Führungsverfahren; je weniger der Vorgesetzte in der Lage ist, alle Einzelheiten seines Verantwortungsbereiches persönlich zu kennen, um so mehr sieht er sich genötigt, seinen Mitarbeitern auf ihrem Führungsgrundgebiet bzw. Sachgebiet begrenzte Verantwortung zu übertragen. Diese Delegation hat den Zweck, die Entscheidung des in ungeteilter Verantwortung stehenden Führers auf gesicherte Grundlagen zu stellen. Zwei Voraussetzungen sind hierfür notwendig. Einmal muß die Kooperation der Mitarbeiter die Sachkunde jedes einzelnen zur Geltung bringen, und zum anderen hat der Vorgesetzte den Rat seiner Führungsgehilfen und Spezialisten kritisch zu würdigen und im Sinne des Ganzen seines Auftrages zu beachten. Dieser Rat ist allein der Sache verpflichtet und bezieht seine Autorität aus der Sachentsprechung. Führungsstil und Führungsverfahren stärker auf Kooperation und beratende Mitwirkung hin zu entwickeln, meint nur dies: Unter den sich verändernden Bedingungen in den Streitkräften sind die Formen und Verfahren zu bestimmen, die gewährleisten, daß die Sachkunde der Mitverantwortlichen im Entscheidungsprozeß hinreichende Beachtung findet. Das Prinzip von Befehl und Gehorsam wird hiervon nicht berührt. Die Bundesregierung beabsichtigt keine Gesetzesinitiative zur Novellierung und keine inhaltlich neue Auslegungspraxis des Soldatengesetzes. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 35 und 36) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Dr. Spiegelhalter, Finanzdirektor des Deutschen Caritasverbands, daß „die Auswirkungen des geltenden Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung" sich immer mehr als ein Instrument zur „Erdrosselung" der freigemeinnützigen Krankenhäuser statt zu deren Förderung erweisen, und daß die Verlagerung aller wichtigen Investitionsentscheidungen auf behördliche zentrale Planungsstellen sowie die Vernichtung der Eigensubstanz freier Träger jede Initiative lähme, dadurch eine schnelle Anpassung an den sich ändernden Bedarf verhindert wird und in vielfacher Weise die sogenannte Kostenexplosion verstärkt werde, die letztlich zu Lasten des Patienten geht? Hat die Bundesregierung Ideen, um die eigenverantwortliche Initiative der Krankenhäuser zu verbessern und eine vorrangige Förderung mittelfristiger Investitionen, die der Rationalisierung und Kostensenkung dienen, zu gewährleisten? Die Bundesregierung teilt nicht die von Ihnen zitierte Auffassung von Dr. Spiegelhalter. Gegenüber der Ausgangslage vor Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind den in einem Krankenhausbedarfsplan aufgenommenen Krankenhäusern seit 1972 mehr als 14 Milliaden DM, also jährlich mehr als 3 Millarden DM, zugeflossen. Dieser Betrag übersteigt um ein vielfaches die Beträge, die von den Krankenhäusern vor 1972 über den Pflegesatz zur Finanzierung von Investitionen jährlich zur Verfügung standen. Im übrigen habe ich zu diesem Fragenkomplex bereits zu einer inhaltlich weitgehend identischen Frage von Herrn Abg. Dr. Hermann Schmitt-Vockenhausen in der Woche vom 17.-21. Januar 1977 wie folgt Stellung genommen: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 711* Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser sind z. Zt. Gegenstand von Beratungen der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit im Rahmen eines Gesetzentwurfs zu den von ihr für vordringlich erachteten Problemen der Krankenhausfinanzierung Stellung nehmen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/86 Frage B 37): Ist die Bundesregierung bereit, die Konsequenzen aus dem auf dem 15. Verkehrsgerichtstag in Goslar vorgelegten Gutachten von Professor Müller-Limmroth zu ziehen, und gegebenenfalls welche, wonach zur Sicherheit im Straßenverkehr eine Neufestsetzung der Sehschärfentestgrenze auf 1,0 und eine laufende Überprüfung der Autofahrer durch Sehtests notwendig sei? Ein Referentenentwurf zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sieht vor, daß der Anhaltewert für die Tagessehschärfe — mit oder ohne Augengläser — auf 0,7 festgesetzt wird, soweit es um die Fahrerlaubnisklassen 1, 3, 4 und 5 geht. Für die Fahrerlaubnisklasse 2 ist ein Wert von 1,0 vorgesehen. Zwar liegen auch im Bereich von 0,7 bis 1,0 Visusminderungen vor, die möglicherweise auf Augenerkrankungen beruhen und augenärztlicher Behandlung bedürfen. Indessen ist bisher weder hierfür noch für den Umstand, daß eine mögliche Visuskorrektur auf 1,0 ggf. unterbleibt, ausreichend und überzeugend dargetan, daß und in welchem Grad darin eine unfallrelevante Gefahr liegt. Eine andere Beurteilung kann sich bei der Fahrerlaubnisklasse 2 ergeben. Bei dieser Gruppe handelt es sich in der Regel um Personen, die das Führen von Kraftfahrzeugen als Beruf erwählen und eine weit höhere Jahreskilometerleistung als der durchschnittliche Autofahrer aufweisen. Der Entwurf wird z. Z. erörtert. Vom Ergebnis der Diskussion wird auch abhängen, ob und in welcher Weise — abgesehen vom bereits bestehenden Sehtest für Fahrerlaubnisbewerber — weitere Sehtests notwendig sein sollten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 38) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Transitabkommen mit der Republik Osterreich dahin gehend zu ändern, daß der Schwerlastverkehr zukünftig über die Autobahnstrecke Salzburg—Rosenheim—Kufstein geleitet und das sog. Deutsche Eck vom Durchgangsverkehr weitgehend entlastet wird? Herr Kollege Engelsberger, Sie hatten sich in dieser Sache bereits am 20. Dezember 1976 unmittelbar an den Bundesminister für Verkehr gewandt. Sein Antwortschreiben vom 24. Januar 1977 liegt Ihnen inzwischen vor. Darin war im einzelnen dargelegt worden, warum es zur Zeit noch nicht zu übersehen ist, ob österreichischen Straßenfahrzeugen beim — wesentlich längeren — Transit über die genannten Bundesautobahn-Abschnitte dieselben zolltechnischen und andere z. T. sehr weitgehenden Erleichterungen zugestanden werden könnten, wie es auf den seit 1955 vertraglich festgelegten kurzen Durchfahrten durch das sog. Deutsche Eck möglich ist. Im übrigen haben bisher weder die Republik Österreich noch der Freistaat Bayern den Bundesminister für Verkehr ersucht, Verhandlungen im Sinne von Artikel 19 des deutsch-österreichischen Vertrages vom 14. September 1955 aufzunehmen mit dem Ziel, Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung hinsichtlich der Transitwege vorzubereiten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 39 und 40) : Wie steht die Bundesregierung zu den Planungen der Deutschen Bundesbahn, die auf eine Trassenverlegung für die Strecke Köln—Frankfurt abzielen, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Planungen? In welchem Umfang ist die Stadt Wesseling/Rhein von den Planungen der Deutschen Bundesbahn betroffen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Planung einer Trassenführung durch die Stadt Wesseling/Rhein im Gegensatz zur Ausführung von Alternativplanungen? Aufgrund der Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) erarbeitet die DB alternativ zur sogenannten Westerwaldtrasse zur Zeit andere Lösungen zur Verbesserung der Verbindung Köln–Frankfurt/ Main. Die Rheinquerung im Raum Wesseling/Porz ist nur als eine von mehreren Lösungen anzusehen. Die Bauwürdigkeit und gegebenenfalls die Wahl der zweckmäßigsten Trasse hängen vom Ergebnis der Bewertungen der verschiedenen von der DB zur Zeit untersuchten Lösungen ab. Ergebnisse hierzu werden im Laufe des Jahres 1977 erwartet. 712• Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 41) : Wie ist der Stand der Planungen durch die Deutsche Bundesbahn im Hinblick auf die Trassenführung der Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau—Mannheim, und hat die Bundesregierung alles getan, um insbesondere auch die ökologischen Gesichtspunkte bei diesen Planungen im gebührenden Maße zu berücksichtigen? Aufgrund der Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) erarbeitet die DB alternativ zur sogenannten Westerwaldtrasse andere Lösungen zur Verbesserung der Verbindung Köln-Frankfurt/M., wobei ökologische Gesichtspunkte eingehen. Hierbei werden insbesondere die Untersuchungen der Trassenstudie über die Verknüpfung der Neubaustrecke Köln-Groß-Gerau mit dem vorhandenen Schienennetz im Rhein-Main-Gebiet sowie die Weiterführung nach Mannheim mit einbezogen. Die Ergebnisse sind im Laufe des Jahres 1977 zu erwarten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 42) : In welchem Umfang beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Ausbaus der Ingolstädter Straße in München zwischen Heidemannstraße und Stadtgrenze? Dem BMV sind die Vorstellungen der Stadt München, wie diese die erwähnte Straßenbaumaßnahme zu finanzieren beabsichtigt, nicht bekannt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatsekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 43) : Kann nach Ansicht des Bundesverkehrsministers wie geplant noch im Jahr 1977 mit dem Bau der Autobahn Würzburg—Ulm im Bereich Biebelried begonnen werden, und wird der Bundesverkehrsminister für den Fall, daß dies entgegen den Erwartungen nicht der Fall sein würde, ersatzweise den Beginn der Bauarbeiten beim Feuchtwanger Kreuz veranlassen? Aus der Sicht des Bundesverkehrsministers kann der Abschnitt Biebelried-Gollhofen der Bundesautobahn Würzburg-Ulm (A 7) — wie vorgesehen — im Jahre 1977 begonnen werden. Die Bundesautobahn Würzburg-Ulm ist im Bereich des „Feuchtwanger Kreuzes" als „möglicher weiterer Bedarf" im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesen. Hier können somit vorerst noch keine Bauarbeiten anlaufen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 44, 45, 46 und 47) : Ist der Bundesverkehrsminister wegen der besonderen Lage des Flughafens Stuttgart-Echterdingen, die eine Erfüllung der Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen auf Verkehrsflughäfen nicht möglich macht, bereit, seine im Jahr 1971 bis auf weiteres erteilte Ausnahmegenehmigung zu verlängern, z. B. bis zur Einführung eines neuen Landeverfahrens, welches das jetzt noch praktizierte Instrumentenlandesystem (ILS) ablösen soll? Ist es richtig, daß weder die vorhandene Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Stuttgart-Echterdingen noch die mit dem sogenannten 4-Phasen-Plan max. vorgeschlagene Verlängerung der Bahn um 1 380 m nach Osten den ICAO-Sicherheitsregeln entspricht und deshalb nur eine völlige Verlegung der Bahn den ICAO-Sicherheitsregeln entsprechen würde, und bestehen hier nach nationalen Vorschriften noch strengere Anforderungen? Wird der Bundesverkehrsminister für den Fall, daß die Ausnahmegenehmigung nicht verlängert wird, für den Verkehrsflughafen Stuttgart-Echterdingen die von der ICAO festgelegte Hindernisfreiheitsfläche von 1 : 40 anordnen, oder welche Anstiegsflächensteigerung wird er zulassen? Warum müssen nach Auffassung des Bundesverkehrsministers stets die Forderungen nach Hindernisfreiheit für die Betriebsstufe I erfüllt sein, auch wenn von vornherein die Einrichtung eines ILS der Betriebsstufe II geplant sein sollte, und ist es richtig, daß der Bundesverkehrsminister die Zielsetzung hat, bei allen deutschen Verkehrsflughäfen den Allwetterflugbetrieb der Betriebsstufe II einzuführen, nachdem die Betriebsstufe I bei allen deutschen Flughäfen erreicht worden ist, jedoch in StuttgartEchterdingen nur für Landungen von und Starts nach Osten und nachdem der IFR-Luftverkehr auch in Zukunft überwiegend nach Betriebsstufe I des Allwetterflugbetriebs durchgeführt werden wird? Zu Frage B 44: Die luftrechtliche Genehmigung von Flughäfen ist in Bundesauftragsverwaltung Ländersache. Der BMV konnte deshalb auch keine Ausnahmegenehmigung für den Flughafen Stuttgart erteilen. Die genehmigungsrechtliche Verantwortung für die Ausnahmesituation am Flughafen Stuttgart trägt vielmehr die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes Baden-Württemberg. Im Jahre 1971 hat der BMV in Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesauftragsverwaltung dem Baden-Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr mitgeteilt, daß er die unbefriedigende Hindernissituation am Flughafen Stuttgart angesichts der von dort angestrebten baulichen Verbesserungen weiterhin — jedoch nicht auf Dauer — tolerieren werde. Im März wird die Sicherheitssituation von einer Sachverständigenkommission erneut daraufhin Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 713' überprüft werden, ob die Entwicklung des Flug- betriebes über die bestehenden flugbetrieblichen Einschränkungen hinaus weitere erforderlich macht. Die international angestrebte Einführung neuer Verfahren für Instrumentenlandesysteme wird nach derzeitigem Erkenntnisstand das Hindernisproblem Weidacher Höhe nicht beseitigen. Zu Frage B 45: Die hier bekannte Ausbauplanung für den Flughafen Stuttgart erfüllt nicht die Hindernisfreiforderung der ICAO-Flugplatzvorschriften. Sie ist jedoch geeignet, Voraussetzungen für eine vertretbare Dauerausnahme von den oben genannten Vorschriften zu schaffen, die trotz der dann immer noch unzureichenden Hindernisfreiheit den Einsatz der Standardanflughilfen (Anflugbefeuerung mit Gleitwinkelbefeuerung und Präzisionsanflugverfahren) sowie einwandfreie Abflugverhältnisse nach Westen ermöglicht. Zu Frage B 46: Der BMV hat keine unmittelbare AnordnungsKompetenz für den Flughafen Stuttgart. Hierfür zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Landes Baden-Württemberg. Die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Anhang 14 des Abkommens geforderte Hindernisfreifläche für An- und Abflüge steigt im Verhältnis 1 : 50 und nicht, wie in Ihrer Frage angenommen, im Verhältnis 1 : 40 an. Die Anforderungen gelten für alle Planungen. Zu Frage B 47: Das Instrumentenlandesystem (ILS) der Betriebsstufe 1 ist das Standard-Präzisions-Anflugverfahren, das international eingeführt ist und einen sicheren nationalen und internationalen Luftverkehr gewährleisten soll. Das ILS der Betriebsstufe 2 ist eine Weiterentwicklung des Standard-ILS der Betriebsstufe 1, das vor allem einer größeren Regelmäßigkeit des Luftverkehrs bei sehr niedrigen Wolkenhöhen und Landebahnsichten dient. Das ILS der Betriebsstufe 2 erfordert einen hohen technischen Aufwand nicht nur am Boden (flughafenseitig), sondern auch im Flugzeug, in der Instandhaltung der Flugzeuge sowie in der Ausbildung der Piloten. Das erklärt, warum nur wenige Luftfahrtunternehmen (vor allem Linienunternehmen) in der Lage sind und sein werden, Anflüge nach Betriebsstufe 2 durchzuführen. Weiterhin muß aus Sicherheitsgründen bei Ausfall von Systemträgern des ILS der Betriebsstufe 2 (boden- und bordseitig) ein Anflug nach Betriebsstufe 1 beendet werden können. Aus diesen Gründen sind auch bei Betriebsstufe 2 die Voraussetzungen der Betriebsstufe 1 unverzichtbar. Es ist richtig, daß seitens des Bundesministers für Verkehr die Länder aufgefordert wurden, für die Einrichtung der flughafenseitigen Voraussetzungen für die Betriebsstufe 2 zu sorgen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 48) : Treffen Zeitungsberichte zu, wonach bei einem Ausbau der Hamburger S-Bahnstrecke von Hamburg-Mitte bis Neugraben die Bahnhöfe Unterelbe, Tempowerke und Hausbruch aufgelöst und für die Einpendler nach Hamburg aus Richtung Stade-Buxtehude in Neugraben ein gebrochener Zugverkehr mit erheblichem Zeitverlust entsteht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Nach den zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bundesbahn (DB) für den Ausbau der S-Bahn von Hamburg Hbf über Harburg nach Neugraben abgestimmten Planung sollen die bisherigen Haltestellen Unterelbe, Tempo-Werk und Hausbruch aufgelassen werden. Dafür sind in günstigerer Lage zu den Schwerpunkten des Verkehrsaufkommens zwischen Neugraben und Bahnhof Harburg 3 neue Haltestellen vorgesehen, und zwar Neuwiedenthal, Heimfeld und HarburgMitte. Mit Inbetriebnahme dieser S-Bahnverbindung werden aus Cuxhaven immer noch Eilzüge nach Hamburg Hbf verkehren. Darüber hinaus sollen in den Hauptverkehrszeiten Nahverkehrszüge aus dem Raum Stade über Neugraben, Harburg nach Hamburg Hbf fahren. Im übrigen ist vorgesehen, zwischen Stade und Buxtehude nach Neugraben einen Pendelverkehr einzurichten. Der Umsteigevorgang in Neugraben soll am gleichen Bahnsteig stattfinden. Da die Fahrpläne aufeinander abgestimmt werden sollen und das Kopfmachen im Bahnhof Hamburg-Harburg entfällt, kann insgesamt von einer Verkürzung der Fahrzeit ausgegangen werden, abgesehen davon, daß ohne weiteres Umsteigen in Hamburg Hbf die Innenstadt von Hamburg erreicht werden kann. Die Bundesregierung hat daher keine Veranlassung, auf eine Änderung des zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bundesbahn abgestimmten Konzeptes, das insgesamt auch für den Raum Stade eine Verbesserung bringen wird, hinzuwirken. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 49) : 714* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Wie ist der Stand der Planungen für den Ausbau der Kreisstraße 37/31 bei Sinzheim/Baden mit Beseitigung eines schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesbahn Baden-BadenBühl, insoweit der Bund beim Genehmigungsverfahren dieser Maßnahme beteiligt ist? Der Bundesminister für Verkehr ist im Zusammenhang mit der Beseitigung von Bahnübergängen für die Genehmigung der von den Beteiligten (Straßenbaulastträger und Deutsche Bundesbahn) geschlossenen Vereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zuständig, sofern die kreuzungsrechtliche Kostenmasse 3 Millionen DM übersteigt. Eine derartige Genehmigung für die Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der K 3731 in Sinzheim/Baden wurde bisher nicht beantragt. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn liegt bisher für die hier angesprochene Maßnahme weder eine Planfeststellung noch eine Kreuzungsvereinbarung vor. Die Planungen werden vom Straßenbauamt Karlsruhe als Straßenbaulastträger durchgeführt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 50) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Überfliegen von Raffinerien und anderen Firmen, die in großem Umfang Äthylene gewinnen, in ähnlicher Weise, wie das bei Atomkraftwerken aus Sicherheitsgründen der Fall ist, zu beschränken, um besondere zusätzliche Gefahren zu vermeiden? Die Bundesanstalt für Flugsicherung stellt durch entsprechende Festlegung der An- und Abflugverfahren sicher, daß im Bereich der Verkehrsflughäfen Raffinerien der von Ihnen genannten Art nicht überflogen und damit besondere zusätzliche Gefahren vermieden werden. Dies setzt voraus, daß an Verkehrsflughäfen entsprechende „navigatorische" Anlagen zur Verfügung stehen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/86 Frage B 51): Wann werden die erforderlichen technischen Untersuchungen abgeschlossen sein, die einer Novellierung der StraßenverkehrsOrdnung zur Klarstellung in § 45 Abs. 1 im Hinblick auf die Möglichkeit, zur Herabsetzung des Straßenverkehrslärms Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen, vorausgehen? Die technischen Untersuchungen über die Auswirkungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Straßenverkehrslärm sind bei der Bundesanstalt für Straßenwesen abgeschlossen. Deren Ergebnisse sind bereits in zwei Richtlinien des Bundesministers für Verkehr, die sich mit der Minderung des Straßenverkehrslärms befassen, verwertet worden. Im Bund-Länderfachausschuß für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei — StVO — soll am 15./16. März 1977 erörtert werden, ob es in Anbetracht der gewonnenen technischen Ergebnisse sinnvoll und juristisch überhaupt erforderlich ist, in § 45 StVO ausdrücklich die Möglichkeit vorzusehen, Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes anzuordnen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 52) : Was unternimmt die Bundesregierung gegen gewerbliche Presseerzeugnisse, deren Impressum und Aufmachung den Eindruck vermitteln, als handle es sich um amtliche oder halbamtliche Organe der Bundesregierung, wie z. B. die „Wandzeitung für Verkehrserziehung", wodurch sich gutgläubige Inserenten bereit finden, für darin erscheinende Anzeigen unangemessen hohe Preise zu bezahlen? Die „Wandbildzeitung für Verkehrsbelehrung", die im Auftrage der „Gesellschaft zur Förderung der Verkehrserziehung m. b. H." herausgegeben und vom Zimmer-Verlag KG Lindenfels/Odenwald verlegt wird, ist der Bundesregierung bekannt. Die fachliche Beratung der „Gesellschaft zur Förderung der Verkehrserziehung m. b. H." erfolgt z. B. durch Mitarbeiter des „Verkehrspädagogischen Instituts" in Schorndorf. Als für den Bundesminister für Verkehr erkennbar wurde, daß ohne seine Zustimmung im Impressum der Wandbildzeitung auf das VerkehrssicherheitsProgramm der Bundesregierung hingewiesen wurde, sorgte er über den zuständigen Fachberater für Abhilfe, um mögliche Mißverständnisse über den Charakter der Veröffentlichung auf jeden Fall auszuschließen. Es ist dem Bundesminister für Verkehr bisher kein Fall bekannt, in dem Inserenten sich über den Charakter der Wandbildzeitung getäuscht und deshalb unangemessen hohe Anzeigenpreise gezahlt hätten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 53) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 715' Ist seitens der Bundesregierung daran gedacht, im angekündigten Investitionsprogramm der Bundesregierung wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Bereich Wilhelmshaven und Friesland die Schaffung einer neuen Bahnhofsanlage in der Stadt Wilhelmshaven zu berücksichtigen? Die Bundesregierung bereitet z. Z. ein mehrjähriges Programm zur wachstumspolitischen und umweltpolitischen Vorsorge vor. Welche Einzelmaßnahmen im Bereich der Deutschen Bundesbahn finanziert werden können, läßt sich derzeit noch nicht voraussehen, da die Beratungen zwischen den Ressorts und den Ländern noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung den schnellstmöglichen Ausbau der Bundesautobahn von Olpe bis Bad Hersfeld, der für die Entwicklung dieses Raums von außerordentlicher Bedeutung ist? Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen richtet sich nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 und dem diesem Gesetz als Anlage beigefügten, 1975 unter Mitwirkung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages überprüften Bedarfsplan. Für die A 4 von Olpe bis Bad Hersfeld (Hattenbach) sind folgende Dringlichkeiten ausgewiesen: Abschnitt Gerlingen (Sauerlandlinie) bis B 54: Dringlichkeitsstufe I b Abschnitt B 54 bis B 480: Erste Fahrbahn: Dringlichkeitsstufe I b Zweite Fahrbahn: möglicher weiterer Bedarf Abschnitt B 480 bis Hattenbach: möglicher weiterer Bedarf Mit dem Bau der in Dringlichkeitsstufe I b eingereihten Abschnitte kann nach den derzeitigen finanziellen Perspektiven voraussichtlich erst nach 1985 begonnen werden. Gemäß der Forderung des Deutschen Bundesrates werden gegenwärtig die Maßnahmen des möglichen weiteren Bedarfs daraufhin untersucht, ob tatsächlich ein Bedarf gegeben ist und in welche Dringlichkeitsstufe ggf. die einzelne Maßnahme einzureihen wäre. Das Ergebnis der Überprüfung ist abzuwarten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 56) : Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß vor Abschluß der Beratungen der Staatssekretärskommission über die Verringerung des Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn den betroffenen Abgeordneten des Deutschen Bundestages Gelegenheit gegeben wird, zum Schicksal der durch ihren Wahlkreis führenden Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Kommission angehört zu werden? Der zuständige Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Bundestages wird in den nächsten Tagen über den ersten Entwurf des Staatssekretärberichtes informiert. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 57 und 58) : Wie hoch liegen die Einnahmen und Ausgaben für die Bundesbahnstrecke Grafenwöhr—Eschenbach/Oberpfalz? Wie hoch sind die einzelnen Positionen für die Bundesbahnstrecke Grafenwöhr—Eschenbadi für Betrieb (aufgeschlüsselt nach Personal- und reinen Betriebskosten), Streckenunterhalt und Verwaltung? Die Streckenrechnungen der Deutschen Bundesbahn beruhen auf einer Gegenüberstellung der Kosten- und Ertragsänderungen und nicht der Einnahmen und der Ausgaben der jeweiligen Strecke. Die hier vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung weist die Ergebnisse der gesamten Strecke Pressath—Eschenbach aus. Nach ergänzenden Angaben der Deutschen Bundesbahn betragen die Kostenminderungen für die Einstellung des Güterzugbetriebes der Teilstrecke Grafenwöhr—Eschenbach 278 000 DM/Jahr. Davon entfallen 25 % auf Personalkosten und 75 % auf sachliche Kosten der Betriebsführung sowie die Vorhaltung von Fahrzeugen und Bahnanlagen. Dem stehen Ertragsverluste von 140 000 DM/Jahr gegenüber. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen B 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es am deutsch-österreichischen Grenzübergang Kiefersfelden—Kufstein (Landkreis Rosenheim) sowohl im Pkw-Verkehr wie auch im Lkw-Verkehr wiederholt zu kilometerlangen Stauungen und zu stundenlangen Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise (Pkw bis zu dreieinhalb Stunden, Lkw bis zu vierzig Stunden) kommt, und trifft es zu, daß der Lkw-Stau u. a. dadurch entsteht, daß die italienischen Abfertigungsbehörden am Brenner nur soviel deutsche Lkw einreisen lassen, wie sich italienische Lkw zur jeweiligen Zeit in der Bundesrepublik Deutschland befinden, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Was kann die Bundesregierung tun, um in Zusammenarbeit mit den zuständigen bayerischen, österreichischen und italienischen Behörden diesen Mißständen alsbald abzuhelfen? 716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 Ein Teil der ausreisenden Lastkraftwagen muß am Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein in der Regel lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Für die wartenden Lkw steht genügend Parkraum zur Verfügung, so daß es nicht zu Stauungen auf der Autobahn kommt. Der eingehende Lkw-Verkehr sowie der Pkw-Verkehr in beiden Richtungen werden normalerweise zügig abgefertigt. Vorübergehende Stauungen und kürzere Wartezeiten können in Ausnahmefällen saisonbedingt (z. B. Ferienende, Skiwochenenden) entstehen. Der deutsch/italienische Straßengüterverkehr ist — ebenso wie der Straßengüterverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland unid nahezu allen europäischen Staaten — durch ein Kontingent von Transportgenehmigungen geregelt, das entsprechend internationalen Gepflogenheiten von beiden Seiten in gleicher Höhe in Anspruch genommen werden kann. Das derzeitige Kontingent reicht auf deutscher Seite nicht aus, um die Nachfrage nach Genehmigungen voll zu befriedigen. Dies ist der Grund für die Wartezeiten der in Richtung Italien fahrenden deutschen Lastkraftwagen. Die Bundesregierung ist bemüht, in Verhandlungen mit dem italienischen Verkehrsministerium eine Erhöhung des Kontingents zu vereinbaren. Die Verhandlungen sind für den 23. und 24. Februar 1977 vorgesehen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nachweisbare Strukturschwäche Westmittelfrankens und Hohenlohe-Frankens wegen der im Bundesraumordnungsprogramm vorgenommenen Aufrechnung mit den Strukturdaten der Wirtschaftsräume Nürnberg und Heilbronn/Stuttgart in der Praxis nicht angemessen berücksichtigt wird, und wird die Bundesregierung Bemühungen unterstützen, die beiden entwiddungsbedürftigen Regionen Westmittelfranken und Hohenlohe-Franken zu einer raumordnungsmäßigen Gebietseinheit zusammenzufassen? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die nachweisbare Strukturschwäche West-Mittel-Frankens und von Hohenlohe—Franken wegen der im Bundesraumordnungsprogramm vorgenommenen Aufrechnung mit den Strukturdaten der Wirtschaftsräume Nürnberg und Heilbronn—Stuttgart nicht zur Ausweisung von Schwerpunkträumen mit Schwächen in der Erwerbsstruktur für diejenigen Gebieteinheiten des Bundesraumordnungsprogramms (Gebietseinheit 30 „Neckar—Franken" und Gebietseinheit 31 „Ansbach—Nürnberg"), in denen diese Gebiete liegen, geführt hat. Das bedeutet indessen nicht, daß diese Strukturschwäche „nicht angemessen berücksichtigt" worden ist, denn das gesamte Gebiet von WestMittel-Franken und das Hohenloher Gebiet ist in die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingeschlossen und es nimmt ebenfalls an der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" teil. Auch bei anderen Förderungsmaßnahmen des Bundes, wie z. B. der Städtebauförderung, sind diese Gebiete gebührend berücksichtigt worden. 2. Die Gebietseinheiten des Bundesraumordnungsprogramms sind das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Bund und Ländern. Auf die daraus sich ergebenden Probleme für strukturschwache Teilgebiete von Gebietseinheiten hat die Bundesregierung bereits im Raumordnungsbericht 1974 (Bundestagsdrucksache 7/3582, Seite 106) hingewiesen: „Das einheitliche Raumraster des Bundesraumordnungsprogramms sind 38 nach dem Funktionalprinzip abgegrenzte Gebietseinheiten. Bei der Abgrenzung war es unvermeidlich, daß die unterschiedlichen Auffassungen der Länder ihren Niederschlag im Zuschnitt der Gebietseinheiten fanden. So konnten z. B. in einzelnen Fällen nach Maßgabe der strukturellen Verflechtungen Landesgrenzen überschritten werden, in anderen Fällen, wie zum Beispiel bei der Gebietseinheit Neckar—Franken (30), war dies nicht möglich mit der Konsequenz, daß gewisse schwach strukturierte Randräume in Nordbaden und Hohenlohe einem expandierendeh Verdichtungsraum (Stuttgart) zugeschlagen wurden, mit dem nur geringe funktionale Verflechtungen bestehen." Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Meinung, daß erhebliche ländergrenzüberschreitende Verflechtungsbeziehungen bei der Abgrenzung von Gebietseinheiten berücksichtigt werden müssen. Bei der Fortschreibung der Abgrenzung der Gebietseinheiten (vgl. Bundesraumordnungsprogramm vom 14. Februar 1975, Abschnitt IV, 2) wird sich erweisen, inwieweit die Länder Bayern und Baden-Württemberg diese Belange berücksichtigen werden. 3. Die Größenordnung der Gebietseinheiten hat bei der parlamentarischen Diskussion des Bundesraumordnungsprogramms eine wesentliche Rolle gespielt und zu der vom Bundestag beschlossenen Aufforderung geführt, „die innergebietliche Differenzierung der Gebietseinheiten ... bei der Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms besonders (zu) berücksichtigen" sowie eine „Aktualisierung der Datenbasis, eine Verfeinerung des analytischen Instrumentariums sowie die Verbesserung des Katalogs der Sozialindikatoren" vorzunehmen. Mit der Verfeinerung des Raumrasters und des analytischen Instrumentariums wird es möglich sein, nicht nur die großräumigen Disparitäten, die in erster Linie der Ansatzpunkt des Bundesraumordnungsprogramms sind, sondern auch die sogenannten innergebietlichen Disparitäten festzustellen. Im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird zur Zeit an diesen Aufgaben gearbeitet. Im übrigen befaßt sich der Datenausschuß der Ministerkonferenz für Raumordnung mit der Weiterentwick- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 717* lung des Indikatorensystems zur Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms. Dabei soll die Analyse auf der Grundlage eines mehrstufigen räumlichen Bezugssystems unterhalb der Ebene von Gebietseinheiten durchgeführt werden. Auf diese Weise werden bei der Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms durch die Analyse der Raumstruktur, die ja Grundlage für programmatische Aussagen sein muß, auch Strukturschwächen für Teilräume von Gebietseinheiten dargestellt werden können. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 69 und 70) : Kann die Bundesregierung Auskunft über den Stand der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung in der Bundesrepublik Deutschland und den USA geben? Kann damit gerechnet werden, daß in absehbarer Zeit zur Ergänzung der Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung mit der Kohlehydrierung begonnen wird, und wenn nicht, was sind die Gründe? Zu Frage B 69: Kohleverflüssigungsanlagen werden weder in der Bundesrepublik noch in den Vereinigten Staaten in großtechnischem Maßstab betrieben. Mit dem Rahmenprogramm Energieforschung wurden in der Bundesrepublik Untersuchungen zu den beiden Verflüssigungsmethoden, Fischer-Tropsch-Synthese und direkte Hydrierung, aufgenommen. Beide Verfahrenswege werden heute im Labormaßstab erprobt. Über den Stand der verschiedenen Arbeiten zur Kohleverflüssigung wird regelmäßig im Jahresbericht zum Rahmenprogramm Energieforschung Auskunft erstattet, den ich Ihnen gerne gesondert übersende. Der Bau von Pilotanlagen zur Kohleverflüssigung ist in der Bundesrepublik geplant. Er wird voraussichtlich noch 1977 oder 1978 in Angriff genommen werden. Neben den vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Maßnahmen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen den Bau und Betrieb einer Laboranlage zur Entwicklung eines Verflüssigungsverfahrens. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird an einer Reihe unterschiedlicher Verfahren zur Kohleverflüssigung gearbeitet. Ein entscheidender Durchbruch bei der Verfahrensentwicklung ist allerdings auch dort bis jetzt noch nicht gelungen. Mit Unterstützung der Bundesregierung wurde es einer deutschen Firmengruppe ermöglicht, mit einem amerikanischen Partner zusammenzuarbeiten, der die am weitesten entwickelte Pilotanlage zur Kohleverflüssigung betreibt. Dabei sollen unter anderem Erfahrungen für den Aufbau einer Anlage in der Bundesrepublik gesammelt werden. Zu Frage B 70: Kohleverflüssigung wird auf absehbare Zeit bei Fortbestehen der gegenwärtigen Randbedingungen in der Bundesrepublik nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Heute wären Flüssigprodukte aus Kohle etwa noch doppelt so teuer wie die entsprechenden Mineralölprodukte. Techniken zur Kohleverflüssigung erfordern außerdem lange Entwicklungszeiten bis zur kommerziellen Reife. Die Bundesregierung hält jedoch die begonnenen und geplanten Maßnahmen zur Sicherung der zukünftigen Energieversorgung und zur Verbreitung der Rohstoffbasis der chemischen Industrie für notwendig. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Fragen B 71 und 72) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß auf dem Sektor der Arbeit von Forschung und Wissenschaft im Verantwortungsbereich des Bundes seit Jahren eine restriktive Personalpolitik betrieben wird, obwohl der wirtschaftliche Fortschritt und die soziale Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend von den Ergebnissen der Arbeit von Forschung und Wissenschaft abhängig sind, und ist die Bundesregierung bereit, ihre bisherige Personalpolitik auf diesem Sektor einzustellen und für das Haushaltsjahr 1978 die Mittel in den Etat einzusetzen, die erforderlich sind, z. B. die Bundesforschungsanstalten in Braunschweig in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlich festgelegten Forschungs- und Wissenschaftsauftrag nachzukommen? Ist die Bundesregierung bereit, eine Aufstellung über die Stellenanforderungen der Bundesforschungsanstalten und die Bewilligungen bzw. Ablehnungen dieser Anforderungen durch die Bundesregierung für die Jahre 1970 bis 1977 vorzulegen? Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zur Verringerung des hohen Zuwachses an Personalausgaben unter Zustimmung des Deutschen Bundestages, dessen Vorstellungen sogar zum Teil weiter gingen, insgesamt eine zurückhaltende Linie im Personalbereich verfolgt. Das hat nicht nur zu einer Beschränkung des Ausgabenzuwachses in diesem Bereich, sondern auch zu einer Überprüfung der Aufgaben und des tatsächlichen Personalbedarfs mit strengeren Maßstäben als in früheren Jahren geführt. Die Bundesregierung teilt nicht die von Ihnen vertretene Auffassung, daß dadurch die Erfüllung von Bundesaufgaben gefährdet sei. Das gilt auch für Forschung und Wissenschaft, denen die Bundesregierung große Bedeutung zumißt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes wurden die in Betracht kommenden Forschungseinrichtungen personell so ausgestattet, daß die Erfüllung der Aufgaben weiterhin gewährleistet ist. Notwendigem Mehrbedarf an Personal in einzelnen Bereichen wird die Bundesregierung — wie der Haushaltsentwurf 718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 1977 z. B. für die physikalisch-technische Bundesanstalt in Braunschweig vorsieht — auch in Zukunft Rechnung tragen. Daneben werden vom Bund auf den Gebieten Forschung und Wissenschaft Aktivitäten in sehr großem Umfang über Zuwendungsempfänger gefördert. Auch in diesen Bereichen wurde darauf geachtet, daß zur Erfüllung der Aufgaben das notwendige Personal vorhanden ist. Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß Haushaltsanforderungen, sei es von Einrichtungen des Bundes oder von Bundesministerien, grundsätzlich nicht im einzelnen veröffentlicht werden. Die Vorstellung der Bundesregierung über den notwendigen Personalbedarf ergeben sich aus den Regierungsentwürfen für die jeweiligen Haushaltsjahre. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/86 Fragen B 73 und 74) : Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in bezug auf die Zahl und berufliche Struktur der Benutzer des Berufsbildungspasses? Welche Informationen bezieht die Bundesregierung darüber, welche Bildungseinrichtungen ihre Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate auf eine Einfügung und Nutzung im Rahmen des Berufsbildungspasses abgestellt haben? Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Berufsbildungspaß (BBP) durch die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 25. Oktober 1974 eingeführt wurde. In den BBP können Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Lehrgänge und/oder Prüfungen) nach einem bestimmten Kriterienkatalog eingetragen werden. Der BBP besteht aus der Paßhülle, dem Stammblatt und sog. Maßnahmeblättern (standardisierte Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen) . Der BBP beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d. h., der Erwerb des BBP ist dem einzelnen freigestellt, und die Eintragung erfolgt nur auf Wunsch des Teilnehmers. Außerdem gibt es für die Weiterbildungsveranstalter keine rechtliche Verpflichtung, eintragungsfähige Veranstaltungen auch tatsächlich einzutragen. Druck und Vertrieb des BBP erfolgen durch einen Verlag, der den Paß auf Grund von Bestellungen an einzelne Interessenten oder an Weiterbildungsträger, Verbände etc. auf eigene Rechnung und Risiko veräußert. Der vom Bundesausschuß für Berufsbildung empfohlene Vertrieb des BBP erfolgt also auf rein privatrechtlicher Basis. Statistiken der von Ihnen angesprochenen Art werden daher nicht geführt. Es besteht deshalb weder ein Überblick über die Zahl und die berufliche Struktur der Benutzer des BBP noch darüber, welche Bildungseinrichtungen in welcher Form vom BBP tatsächlich Gebrauch machen. Es liegen lediglich Informationen über die insgesamt verkauften Berufsbildungspässe vor. Nach neuestem Stand sind dies ca. 20 500 Pässe. Über das Verhältnis von eigenen Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen der Träger zu den entsprechenden Maßnahmeblättern des BBP hat sich der Bundesausschuß für Berufsbildung nicht ausdrücklich geäußert. Durch die Empfehlung sollte allerdings die einheitliche Einführung und Anwendung des BBP in allen Bereichen sichergestellt werden. Dieses Ziel der Empfehlung hat der Bundesausschuß im Jahre 1976 noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Ob Weiterbildungsträger ihre Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen ganz auf die BBP-Formulare umgestellt haben, ist mir im einzelnen nicht bekannt. Auf Grund der mir vorliegenden Informationen gibt es jedoch Bildungseinrichtungen, die zwar den BBP generell eingeführt haben, aber neben dem BBP noch eigene Teilnahme- und Prüfungsformulare verwenden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/86 Frage B 75) : Stimmt die Bundesregierung mit der Forderung des DGB-Vorsitzenden Vetter überein, durch einen Untersuchungsausschuß „die Praktiken deutscher Investitoren in Westafrika untersuchen" zu lassen und an die Regierung in Südafrika keine Kredite und Darlehen mehr zu gewähren, da die schwarzen Arbeitnehmer nicht weiter „von Unternehmern ausgebeutet" werden dürften, obwohl andererseits an Polen, wo sich die Ausbeutung und Unterdrüdcung der Arbeiter bereits sehr deutlich in Demonstrationen und Streiks offenbart, ein Milliardenkredit gewährt worden ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? 1. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß deutschen, in der Republik Südafrika tätigen Unternehmen, verantwortungsloses Verhalten bei der Behandlung und Bezahlung ihrer schwarzen Arbeitskräfte vorgeworfen werden könnte. Die ihr vorliegenden Berichte zeigen im Gegenteil, daß sich diese Unternehmen aktiv um einen Abbau von Diskriminierungen bemühen. Soweit von hier ein Einblick möglich ist, läßt sich sagen, daß die nichtweißen Arbeitnehmer in den Niederlassungen deutscher Firmen in der RSA in finanzieller und sozialer Hinsicht einen Standard haben, der nicht nur über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen hinausgeht, sondern in vielen Fällen auch für Südafrika beispielhaft ist. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, näher auf die von Herrn Vetter erhobene Forderung einzugehen. 2. Die Bundesregierung hat an die Regierung der Republik Südafrika keine Kredite gewährt. Soweit im Zusammenhang mit Exportgeschäften deutscher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Februar 1977 719* Unternehmen Finanzierungen erforderlich waren, wurden diese von den deutschen Exporteuren selbst oder von Kreditinstituten durchgeführt. Die Bundesregierung übernimmt wohl im Rahmen der ihr im Haushaltsgesetz eröffneten Möglichkeiten Bundesdeckungen für Ausfuhrgeschäfte nach Südafrika. Bei der Entscheidung über die an sie herangetragenen Bürgschafts- und Garantieanträge läßt sie sich von den Richtlinien leiten, die für die Indeckungnahme von Ausfuhrgeschäften allgemein entwickelt worden sind. Die Gewährung von Ausfuhrbürgschaften ist dabei als eine Maßnahme der Exportförderung zu verstehen. Ausfuhrbürgschaften werden demzufolge entsprechend den Erfordernissen unserer Exportwirtschaft und unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft, insbesondere der weiteren Verschuldungsfähigkeit, des Bestellerlandes eingesetzt. Die derzeitige Wirtschaftslage Südafrikas rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung die weitere Übernahme von Bundesdeckungen für deutsche Exporte in dieses Land.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Frage des Herrn Abgeordneten Ey.


Rede von Richard Ey
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatsminister, wie ist Ihre Auslassung hinsichtlich der Mißbilligung der Kontrollen durch die DDR in Einklang zu bringen mit den Auslassungen des Herrn Staatssekretärs Gaus?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Was soll das?)

Wischnewski, Staatsminister: Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß Herr Staatssekretär Gaus den Protest gegenüber den Behörden der DDR zum Ausdruck gebracht hat, d. h., die Notwendigkeit dieses Protestes stimmt völlig mit seiner Auffassung überein. Daran gibt es nicht den geringsten Zweifel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Frage des Herrn Abgeordneten Schmude.