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    Plenarprotokoll 8/11 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 11. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 451 A Wahl der Schriftführer — Drucksache 8/83 — 451 B Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses — Drucksache 8/82 — 451 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Versetzung der Generale Krupinski und Franke in den einstweiligen Ruhestand — Drucksache 8/2 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 451 C Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 458 B Möllemann FDP 463 D Dr. Wörner CDU/CSU . . . . . . . 468 D Horn SPD . . . . . . . . . . 476 A Jung FDP 480 A Leber, Bundesminister BMVg 482 A, 486 B Dr. Kohl CDU/CSU 487 D Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . 490 B Wehner SPD 491 C Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 486 A Bemerkung nach § 35 GQ Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . . . . 493 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . 493 D Fragestunde — Drucksache 8/66 vom 28. 01. 1977 — Zurückweisung des Protestes gegen die Erteilung von Auskünften durch die Ständige Vertretung in Ost-Berlin an DDR-Bewohner sowie Protest gegen die DDR-Kontrolle von Besuchern der Vertretung MdlAnfr A93 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 495 D, 496 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 496 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 496 B ZusFr Dr. Schmude SPD . . . . . . 496 C Zurückweisung des Vorwurfs der Einmischung der Ständigen Vertretung in OstBerlin in innere Angelegenheiten der DDR; Protest gegen die Verletzung innerdeutscher Vereinbarungen durch das Verhalten der DDR gegenüber der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 MdlAnfr A96 28.01.77 Drs 08/66 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A97 28.01.77 Drs 08/66 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 496 D, 497 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 496 D, 497 A, B Protest gegen das Verhalten der DDR gegenüber der Ständigen Vertretung in OstBerlin aus Gründen der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter der Vertretung MdlAnfr A98 28.01.77 Drs 08/66 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 497 B, C, D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 497 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 497 C Versuche der DDR zur Eingrenzung des Besuchsverkehrs mit der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin MdlAnfr A99 28.01.77 Drs 08/66 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 497 D, 498 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . . . 498 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 498 A Beteiligung des Ständigen Vertreters der DDR in Bonn, Michael Kohl, an der Zerschlagung freiheitlicher Regungen in der Universität Jena im Auftrag der sowjetischen Geheimpolizei und seine Identität mit dem offiziellen Vertreter des Ministeriums für Staatssicherheit beim Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands in Weimar Anfang 1950 MdlAnfr A100 28.01.77 Drs 08/66 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A101 28.01.77 Drs 08/66 Reddemann CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . 498 B, C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . . 498 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . . 498 D Entsorgung deutscher Kernkraftwerke in den USA MdlAnfr A104 28.01.77 Drs 08/66 Schäfer (Offenburg) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 499 A, B, C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . . 499 A ZusFr Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . . 499 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 499 B ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . . 499 C Interpretation der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte durch Ost-Berlin hinsichtlich des völkerrechtswirksamen Anspruchs auf Auswanderungsfreiheit MdlAnfr A112 28.01.77 Drs 08/66 Spranger CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 499 D, 500 A, B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 500 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 500 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 500 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 500 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 500 D Zahl der seit dem Militärputsch in Argentinien inhaftierten und wieder freigelassenen deutschen Staatsbürger MdlAnfr A115 28.01.77 Drs 08/66 Coppik SPD MdlAnfr A116 28.01.77 Drs 08/66 Coppik SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 501 A, C ZusFr Coppik SPD 501 B Repressalien gegen ausreisewillige Volks- deutsche in der Sowjetunion MdlAnfr A118 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 501 C, D, 502 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 501 D, 502 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 502 C Menschenrechtswidrige Unterdrückungsmaßnahmen der Regierung der CSSR gegen die Unterzeichner der „Charta 77" MdlAnfr A119 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 502 D, 503 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 503 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 503 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 503 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 503 D Vorbereitung der KSZE-Prüfungskonferenz in Belgrad MdlAnfr A l20 28.01.77 Drs 08/66 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 504 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 504 A, B ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . 504 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 504 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 III Verweigerung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für die polnischen Staatsbürger Osmanczyk, Prof. Dr. Pilichowski und Markiewicz MdlAnfr A l21 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 504 D, 505 A, B ZusFr Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . . 505 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 505 A Ermittlung von Beiträgen an Pensionsversicherungsvereine nach dem Gesetz über die betriebliche Altersversorgung MdlAnfr A41 28.01.77 Drs 08/66 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 505 C, D, 506 A ZusFr Hasinger CDU/CSU . . 505 D, 506 A Anhebung der Arbeitsverdienste für die Berechnung der Verletzten- und Hinterbliebenenrenten in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft MdlAnfr A42 28.01.77 Drs 08/66 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 506 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 506 B Überarbeitung des Maschinenschutzgesetzes sowie Informierung der Verbraucher über die Sicherheit von Maschinen, Geräten und Spielzeug durch die Hersteller MdlAnfr A44 28.01.77 Drs 08/66 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A45 28.01.77 Drs 08/66 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 506 C, D, 507 B, C, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 507 B, C, D Streichung des § 1249 RVO hinsichtlich der Aberkennung der vor dem 1. Januar 1924 erbrachten Versicherungszeiten MdlAnfr A47 28.01.77 Drs 08/66 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . 508 A, B, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 508 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . . 508 C Errechnung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Neurenten ab 1. Januar 1978 MdlAnfr A48 28.01.77 Drs 08/66 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A49 28.01.77 Drs 08/66 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 508 D, 509 A,B,C,D, 510A ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . 509 A, B, C, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . 509 D ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . . 510 A Einberufung von Teilnehmern an Berufsförderungsmaßnahmen in Rehabilitationszentren während der Umschulung zur Ableistung von Wehrübungen MdlAnfr A52 28.01.77 Drs 08/66 Schlaga SPD MdlAnfr A53 28.01.77 Drs 08/66 Schlaga SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 510 B, D ZusFr Schlaga SPD . . . . . . . . . 510 D Zustellung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland an den Bundestag MdlAnfr A54 28.01.77 Drs 08/66 Picard CDU/CSU MdlAnfr A55 28.01.77 Drs 08/66 Picard CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 511 A, B, D ZusFr Picard CDU/CSU . . . . 511 A, C, D Gewährleistung der Zuordnung ärztlichpsychologischer Dienste im Rahmen der Ausgestaltung des Adoptionsvermittlungsgesetzes MdlAnfr A56 28.01.77 Drs 08/66 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A57 28.01.77 Drs 08/66 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 512 A, B, C ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . 512 A, C Zulassung von Stichproben an Stelle jährlicher Untersuchung selbstgenutzter Wasserquellen MdlAnfr A58 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU MdlAnfr A59 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 512 C, D, 513 A, B ZusFr Dr. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (CDU/CSU) 513 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 513 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 Nachweisbarkeit der Wirksamkeit von Arzneimitteln bei allen behandlungsbedürftigen Erkrankungen MdlAnfr A60 28.01.77 Drs 08/66 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 513 C, D ZusFr Fiebig SPD 513 C Arzneimittelsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A61 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 514 A, B ZusFr Dr. Ahrens SPD 514 B Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung über die selbständige Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche Psychotherapeuten MdlAnfr A62 28.01.77 Drs 08/66 Brandt (Grolsheim) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . 514 B, C, D ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 514 C Nächste Sitzung 514 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 515* A Anlage 2 Veröffentlichung des Beitrags eines Bediensteten einer obersten Bundesbehörde in einer der DKP nahestehenden Zeitschrift MdlAnfr A5 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 515* B Anlage 3 Genehmigung für die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Isar in Ohu bei Landshut MdlAnfr All 28.01.77 Drs 08/66 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 515* D Anlage 4 Ausweitung der staatlichen Garantie für Exporte MdlAnfr A24 28.01.77 Drs 08/66 Reuschenbach SPD MdlAnfr A25 28.01.77 Drs 08/66 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 516* B Anlage 5 Bezug von Kindergeld durch ausländische Arbeitnehmer für ihre in der Heimat lebenden Kinder MdlAnfr A34 28.01.77 Drs 08/66 Frau Funcke FDP MdlAnfr A35 28.01.77 Drs 08/66 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 516* C Anlage 6 Stellungnahme der Selbstverwaltungsorgane der Träger der Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit vor der Pressekonferenz des Bundesarbeitsministers am 14. Januar 1977 zu den dort verkündeten Maßnahmen MdlAnfr A36 28.01.77 Drs 08/66 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 516* D Anlage 7 Anspruch schwerbehinderter Kinder zwischen vier und sechs Jahren auf eine kostenlos zu befördernde Begleitperson im Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A37 28.01.77 Drs 08/66 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 517* B Anlage 8 Besetzung der Arbeitsplätze für Behinderte MdlAnfr A38 28.01.77 Drs 08/66 Löher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 517* C Anlage 9 Schärfere Kontrolle der Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenunterstützung im Hinblick auf deren Bereitschaft zur Übernahme eines zumutbaren Arbeitsplatzes MdlAnfr A39 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A40 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 518* A Anlage 10 Versorgung ländlicher Regionen mit Ärzten MdlAnfr A43 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 518* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 V Anlage 11 Verlegung des Arbeitsbeginns für jugendliche Auszubildende im Fleischerhandwerk von 7 auf 6 Uhr MdlAnfr A46 28.01.77 Drs 08/66 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 518* D Anlage 12 Verlegung des bisher im Rastätter Schloß untergebrachten Wehrgeschichtlichen Museums ins Rheinland MdlAnfr A51 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 519* A Anlage 13 Bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung von Rettungssanitätern MdlAnfr A63 28.01.77 Drs 08/66 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 519* B Anlage 14 Rheumaerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland; Deklarierung des Jahres 1977 zum Internationalen Rheuma-Jahr MdlAnfr A64 28.0137 Drs 08/66 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A65 28.01.77 Drs 08/66 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 519* C Anlage 15 Notwendigkeit einer immunbiologischen Behandlung bei Wiederholungspockenschutzimpfungen MdlAnfr A66 28.01.77 Drs 08/66 Jaunich SPD MdlAnfr A67 28.01.77 Drs 08/66 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 520* A Anlage 16 Erforderliche Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung und dem Pflegesatzwesen MdlAnfr A68 28.01.77 Drs 08/66 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU MdlAnfr A69 28.01.77 Drs 08/66 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 520* B Anlage 17 Revision der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen MdlAnfr A70 28.01.77 Drs 08/66 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 520* C Anlage 18 Verlängerung der Zeiträume zwischen den Untersuchungen selbstgenutzter Wasserquellen sowie Senkung der Kosten des Untersuchungsverfahrens MdlAnfr A71 28.01.77 Drs 08/66 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD MdlAnfr A72 28.01.77 Drs 08/66 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 521* A Anlage 19 Verweigerung der Einreise nach Ost-Berlin insbesondere zur Verhinderung von Besuchen bei Ausreisewilligen MdlAnfr A92 28.01.77 Drs 08/66 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 521* B Anlage 20 Verhinderung besserer Beziehungen zwischen den innerdeutschen Sportorganisationen durch die DDR MdlAnfr A95 28.01.33 Drs 08/66 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 521* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 451 11. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 4. 2. Ahrendt 11. 2. Dr. Aigner * 4. 2. Alber * 4. 2. Dr. Althammer 3. 2. Dr. Bangemann * 3. 2. Dr. Bayerl * 3. 2. Blumenfeld * 4. 2. Fellermaier * 4. 2. Flämig * 3. 2. Dr. Früh * 3. 2. Dr. Fuchs * 4. 2. Haase (Fürth) * 4. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 3. 2. Graf Huyn 4. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 2. Dr. Klepsch * 3. 2. Klinker * 4. 2. Kunz (Berlin) * 4. 2. Lücker * 4. 2. Milz 4. 2. Schmidt (München) * 4. 2. Schreiber * 3. 2. Schwabe * 4. 2. Dr. Schwörer * 4. 2. Seefeld * 4. 2. Sieglerschmidt * 3. 2. Spillecke * 4. 2. Dr. Starke (Franken) * 4. 2. Dr. Staudt 11.2. Frau Dr. Walz * 4. 2. Wawrzik * 4. 2. Würtz * 3. 2. Zeyer * 4. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 5) : Billigt es die Bundesregierung, daß ein Bediensteter einer obersten Bundesbehörde unter Angabe seiner dienstlichen Stellung einen Beitrag in einer Zeitschrift veröffentlicht, die das Sprachrohr einer Vereinigung ist, welche vom Bundesinnenminister bezeichnet wird als „eine von linksradikalen Gruppierungen, insbesondere von der DKP gegründete und maßgeblich beeinflußte Hilfsorganisation, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes steht", und die in einem DKP-gesteuerten Verlag erscheint, obwohl dieser Beitrag ersichtlich nicht der politischen Auseinandersetzung mit der Zeitschrift, der Vereinigung oder dem Verlag dient? Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG gilt auch für Beamte. Desgleichen genießen sie den Grundrechtsschutz der Wis- Anlagen zum Stenographischen Bericht senschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG. Darum unterliegt ihre schriftstellerische Tätigkeit im Verhältnis zum Dienstherrn keiner Genehmigungspflicht. Sie sind jedoch auch bei der Ausübung von Grundrechten den mit Verfassungsrang aus Art. 33 Abs. 5 GG herzuleitenden Beschränkungen unterworfen, die sich aus ihren besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und den damit verbundenen dienstlichen Pflichten ergeben. Zu den gesetzlichen Vorschriften, die den genannten Grundrechten bei Beamten Schranken setzen können, gehört namentlich § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes. Danach ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Bei außerdienstlichen Veröffentlichungen eines Beamten kann Anlaß zur Mißbilligung seines Verhaltens oder zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen nur dann bestehen, wenn die Veröffentlichung nach Inhalt oder Form eine Verletzung der genannten beamtenrechtlichen Pflicht darstellt. Die in Ihrer Frage enthaltenen Angaben reichen nicht aus, um auf ihrer Grundlage eine solche Beurteilung vorzunehmen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die bayerische Landesregierung vor dem Ausschuß für Umweltfragen des bayerischen Landtags mitgeteilt hat, daß die Erteilung für die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Isar in Ohu bei Landshut von der Aufklärung des Störfalls im Kernkraftwerk Gundremmingen abhängig gemacht wird, und ist die Bunderegierung gegebenenfalls bereit klarzustellen, daß die Genehmigung vielmehr von der von der Bundesregierung - zuletzt in der Regierungserklärung - angekündigten Klärung der Entsorgung abhängig ist? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Vertreter der bayerischen Landesregierung vor dem Ausschuß für Umweltfragen des bayerischen Landtages erklärt hat, daß die Erteilung der Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Isar von der Aufklärung des Störfalles im Kernkraftwerk Gundremmingen abhängig gemacht wird. Ergebnisse von Störfalluntersuchungen werden grundsätzlich immer auf ihre Relevanz für andere Anlagen geprüft. Es werden dann gegebenenfalls Konsequenzen für diese Anlagen gezogen. Dies gilt insbesondere auch für den Störfall im Kernkraftwerk Gundremmingen. Der derzeitige Stand der laufenden Untersuchungen läßt für das Kernkraftwerk Isar insbesondere wegen des andersartigen Aufbaus der Anlage, keine unmittelbaren Konsequenzen erwarten. Es wird jedoch sichergestellt, daß die aus dem Störfall in Gundremmingen gewonnenen Erkennt 516* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 nisse auch hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf das Kernkraftwerk Isar geprüft werden, und zwar vor dessen Inbetriebnahme. Zur Frage nach der Entsorgung nehme ich wie folgt Stellung: Der weitere Betrieb von Kernkraftwerken ist nur gesichert, wenn für den Verbleib bestrahlter Brennelemente rechtzeitige und umfassende Vorsorge getroffen wird. Die Bundesregierung hat hierzu die Konzeption eines Entsorgungssystems vorgelegt. Die Bundesregierung hat schon durch Kabinettbeschluß vom 9. Juni 1976 deutlich gemacht, daß das Verursacherprinzip auf die Vorsorge vor Gefahren bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie, insbesondere auch auf die Entsorgung anzuwenden ist. Sie hat die Industrie aufgefordert, die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Maßnahmen zügig zu verwirklichen. Sie wird dieser Forderung weiterhin durch Genehmigungsanforderungen und Auflagen bei den Kernkraftwerken Nachdruck verleihen. Die Bundesregierung hat dies in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 nochmals bekräftigt, indem sie ausgeführt hat, daß — sie gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen will, daß die Erichtung neuer Kernkraftwerke nur noch dann genehmigt wird, wenn für sie die Entsorgung hinreichend sichergestellt ist, und daß — bei schon in Bau oder in Betrieb befindlichen Anlagen die gesicherte Entsorgung in angemessener Frist sichergestellt werden muß. Letztere Aussage gilt u .a. für das Kernkraftwerk Isar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen A 24 und 25) : Trifft es zu, daß der Ermächtigungsrahmen für Exportgarantien in Höhe vor rd. 75 Millionen DM ausgeschöpft ist, und welche darüber hinausgehende wichtige Exportabschlüsse können deshalb nicht abgesichert werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Ausweitung des staatlichen Garantierahmens nötig ist, um den wirtschaftlichen Gesundungsprozeß außenwirtschaftlich abzusichern, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Zu Frage A 24: Der Ermächtigungsrahmen von 75 Milliarden DM für die Verbürgung von Exportkrediten ist im vergangenen Jahr von der deutschen Industrie kräftig in Anspruch genommen worden. Es ist bis jetzt (Stand Ende 1976) mit 69,9 Milliarden DM ausgenutzt, so daß bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplanes 1977 noch 5,1 Milliarden DM für Bundesbürgschaften und -garantien zur Verfügung stehen. Deckungen für Exportgeschäfte sind bisher wegen Erschöpfung oder zu knapper Ausstattung des Ermächtigungsrahmens in keinem Einzelfall verweigert worden. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, daß dies auch in Zukunft nicht eintritt. Zu Frage A 25: Die Bundesregierung ist ohne Einschränkung der Auffassung, daß die Leistungen der deutschen Exportwirtschaft einen entscheidenden Anteil am gesamtwirtschaftlichen Gesundungsprozeß und der konjunkturellen Aufwärtsentwicklung haben. Sie hält es für geboten, Exporteure auch in Zukunft durch Gewährung von Deckungen zu unterstützen. Sie wird sich deshalb auch im Parlament bei der Ausgestaltung des Haushalts 1977 für eine ausreichende Aufstockung des Ermächtigungsrahmens einsetzen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/66 Fragen A 34 und 35) : Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß Kinder von Ausländern für den Bezug des Kindergelds als in der Bundesrepublik Deutschland lebend gemeldet sind, obwohl sie tatsächlich in ihrem Heimatland leben? Wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die tatsächliche Anwesenheit der Kinder — soweit im schulpflichtigen Alter — über die Schulbehörden feststellen zu lassen, um die Höhe der Zahlungen in den gesetzlich erforderlichen Grenzen zu halten? Die Bundesregierung ist insbesondere durch die mit der Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes beauftragte Bundesanstalt für Arbeit darauf hingewiesen worden, daß Kinder ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zum Bezug des Kindergeldes gemeldet sind, obwohl diese tatsächlich im Heimatland leben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Zur Vermeidung unrechtmäßiger Kindergeldzahlungen ist die Bundesregierung mit der Bitte an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder herangetreten, zu prüfen, ob die Schulbehörden für ausländische Kinder im schulpflichtigen Alter — für die Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt wird — eine „Schulbescheinigung" ausstellen können. Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat diese Anregung aufgegriffen und eine Überprüfung entsprechender Möglichkeiten veranlaßt. Von dem Ergebnis werde ich Sie zu gegebener Zeit gern unterrichten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 36) : Welchen Selbstverwaltungsorganen der Träger der Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit hat die Bundesregierung vor der Pressekonferenz des Bundesarbeitsministers am 14. Januar 1977 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den dort verkündigten Maßnahmen gegeben, bzw. welche Mitglieder dieser Organe hat sie wann mit welchem Ergebnis konsultiert? Der Vorschlag, die Empfänger von Leistungen auf Grund des Arbeitsförderungsgesetzes in die Versi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 517* cherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen und die Bundesanstalt für Arbeit für sie Beiträge entrichten zu lassen, ist Teil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Vor Aufstellung dieser Konzeption hat die Bundesregierung Gespräche mit zahlreichen Persönlichkeiten aus allen politisch relevanten Bereichen geführt. Der im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erstellte Referentenentwurf, der diese Gesamtkonzeption enthält, wurde inzwischen den Stellen, die an der Vorbereitung von Gesetzentwürfen beteiligt werden, zugeleitet und wird mit ihnen in dieser Woche erörtert. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit sowie ihre Selbstverwaltungsorgane haben hierbei Gelegenheit, ihre Auffassungen zu dem Gesamtkonzept und zu den einzelnen Punkten dieses Konzepts darzulegen. Dieses Verfahren ist üblich und entspricht der Geschäftsordnung der Bundesregierung. Wegen der Bedeutung, die dem hier in Rede stehenden Vorschlag für die gesetzliche Rentenversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit zweifellos zukommt, hat die Bundesregierung ihre zwischenzeitlichen Zusammenkünfte mit Vertretern der Geschäftsführungen und Selbstverwaltungsorgane dieser Bereiche dazu benutzt, ihre Motive und Zielsetzungen im einzelnen darzulegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 37): Trifft es zu, daß Schwerbehindertenausweise mit dem Vermerk der Notwendigkeit einer Begleitperson für Kinder erst ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr ausgestellt werden, mit der Folge, daß schwerbehinderte Kinder zwischen vier und sechs Jahren im Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn keinen Anspruch auf eine kostenlos zu befördernde Begleitperson haben, und wenn ja, wodurch ist die unterschiedliche Behandlung von Kindern zwischen vier und sechs Jahren einerseits und älteren schwerbehinderten Kindern andererseits zu erklären bzw. zu rechtfertigen, und ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Ausweise für Schwerbehinderte werden ohne altersmäßige Begrenzung an Schwerbehinderte ausgestellt. Schwerbehinderte, die die Voraussetzung für die Freifahrt im Nahverkehr aufgrund des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 erfüllen, können indessen den besonders gekennzeichneten Ausweis erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten, da nach § 2 des Gesetzes Blinde und Schwerkörperbehinderte erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres freifahrtberechtigt sind. Unentgeltlich wird auch die Begleitperson im Nahverkehr befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis vermerkt ist. Die altersmäßige Begrenzung hat ihre Begründung u. a. darin, daß auch nichtbehinderte Kinder unter 6 Jahren in der Regel öffentliche Verkehrsmittel nicht ohne Begleitung benutzen. Nach dem von der Bundesregierung Ende 1974 beschlossenen und dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (Bundesratsdrucksache 736/74) sollte die Altersgrenze auf das 4. Lebensjahr herabgesetzt werden. Wie Ihnen bekannt sein wird, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Bundesrat aus finanziellen Erwägungen abgelehnt. Die Bundesregierung wird die Frage der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr neu beraten und dabei prüfen, wann den gesetzgebenden Körperschaften ein entsprechender Gesetzentwurf zugeleitet werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 38) : Trifft die Behauptung, die der Bund Deutscher Hirnbeschädigter in seinem Pressedienst vom 6. Januar 1977 aufstellt, zu, wonach die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, statt der vom Gesetz geforderten 40 000 Pflichtplätze für Behinderte nur 20 000 Behinderte beschäftigt und für die fehlenden 20 000 Plätze 24 Millionen DM Bußgeld zahlt, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Mißstand zu beheben? Den vom Bund Deutscher Hirnbeschädigter in seinem Pressedienst vom 6. Januar 1977 veröffentlichten Zahlen über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei den Dienststellen des Bundes liegt das im Bericht der Bundesregierung vom 13. Juli 1976 (Bundestagsdrucksache 7/5585) bekanntgemachte Material zugrunde, das sich auf den Stichtag 1. Oktober 1975 bezieht. Danach sind bei der Deutschen Bundespost über 9 000, bei der Deutschen Bundesbahn über 11 000 Schwerbehinderten-Pflichtplätze unbesetzt. Alle übrigen Dienststellen des Bundes haben zusammen mehr als 6 v. H. ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt. Aus dem Haushalt der Bundespost sind für das Jahr 1975 11 115 931,65 DM, aus dem Haushalt der Bundesbahn 13 452 062,23 DM an Ausgleichsabgabe und nicht — wie Sie in Ihrer Frage unterstellten — an Bußgeld gezahlt worden. Der Bundeshaushalt 1976 ist dagegen nicht mit Ausgleichsabgabe belastet. Die Gründe der unzureichenden Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei Bahn und Post hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Braun genannt. Darin ist auch dargelegt, welche Maßnahmen in diesen Bereichen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht getroffen worden sind. Ich darf insofern auf die Antwort des Kollegen Jung vom 22. September 1976 (Bundestagsdrucksache 7/5761) verweisen. Selbst wenn man aber Bahn, Post und die übrigen Bundesdienststellen als eine Einheit sehen würde, läge der Bund mit einem Erfüllungsstand von ins- 518* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 gesamt 4,4 v. H. erheblich über dem etwa des Landes Baden-Württemberg oder des Landes SchleswigHolstein mit je 3,0 v. H. Im übrigen ist damit zu rechnen, daß bei der diesjährigen Erhebung der Anteil der Schwerbehinderten an den Beschäftigten beim Bund deutlich höher liegen wird als bei der letzten Erhebung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen aus der Wirtschaft, daß zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld offenbar nicht an der Annahme eines zumutbaren Arbeitsplatzes interessiert sind, und daß es aus diesem Grund oft nur unter Schwierigkeiten möglich ist, trotz einer relativ hohen Zahl von vermittlungsfähigen Arbeitslosen, offene Arbeitsplätze zu besetzen? Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen bzw. im Deutschen Bundestag Vorschläge zu unterbreiten, die eine schärfere Kontrolle der Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe im Hinblick auf ihre Bereitschaft zur Übernahme eines offenen Arbeitsplatzes zum Ziel haben? Nach Auffassung der Bundesregierung ist die große Mehrheit der Arbeitslosen, die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) beziehen, an der baldigen Aufnahme einer Arbeit interessiert. Das beweisen die hohen monatlichen Vermittlungszahlen. Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Arbeitsstellen ergeben sich in erster Linie in solchen Fällen, in denen die Arbeitslosen nicht den Anforderungen der freien Arbeitsplätze entsprechen. Gerade deshalb ist — wie das arbeitsmarktpolitische Programm vom November 1976 zeigt — die Bundesregierung in ihrer Arbeitsmarktpolitik nachhaltig bemüht, die Mobilität und Eingliederung der Arbeitslosen zu fördern. Dies schließt nicht aus, daß es auch Arbeitslose geben kann, die nicht die erforderliche Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme besitzen. Die Bundesregierung — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — teilt Ihre Auffassung, daß alles getan werden muß, um einen Mißbrauch der Arbeitslosenversicherung zu verhindern. Durch das vor einem Jahr in Kraft getretene Haushaltsstrukturgesetz ist der Kreis der Tätigkeiten, die dem Arbeitslosen zugemutet werden, näher abgegrenzt worden. Danach darf — ohne Nachteile — ein Arbeitsloser eine Arbeit beispielsweise nicht schon deshalb ablehnen, weil die Arbeitsbedingungen in bestimmten Punkten ungünstiger sind als bei der bisherigen Beschäftigung. Diese Regelung hält die Bundesregierung für ausreichend. Die Arbeitsämter können allerdings die Bestimmungen nur dann voll ausschöpfen, wenn die Arbeitgeber auch bereit sind, dem Arbeitsamt die tatsächlichen Gründe dafür mitzuteilen, warum die vom Arbeitsamt vorgeschlagenen Arbeitslosen nicht eingestellt wurden. Die Bundesanstalt für Arbeit ist daher bei der Bekämpfung von Leistungsmißbrauch auch auf die Mitwirkung der Arbeitgeber angewiesen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 43) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen bzw. dem Bundestag in Form eines Gesetzentwurfs vorzulegen, die geeignet sind, die Situation der Bundesrepublik Deutschland, in der laut Erhebung des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden, für je 519 Bundesbürger durchschnittlich ein Arzt zur Verfügung steht, auf die ländlichen Regionen, die bekanntlich mit bis zu mehr als 10 °/o darunter liegen, zu übertragen? Am 1. Januar 1977 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts in Kraft getreten, das auf einen von der Bundesregierung im Jahre 1974 eingebrachten Entwurf zurückgeht. Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz im wesentlichen drei Gruppen von Regelungen vor: 1. eine Bedarfsplanung für die kassenärztliche Versorgung; 2. einen Ausbau des Sicherstellungsinstrumentariums, das die Kassenärztlichen Vereinigungen in die Lage versetzen soll, die notwendigen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in für den Bürger zumutbarer Entfernung zu gewährleisten; 3. besondere Maßnahmen, die ermöglichen sollen, daß einer drohenden oder bereits eingetretenen Unterversorgung wirksam begegnet werden kann. Die Länder sowie die Selbstverwaltung von Kassenärzten und Krankenkassen sind dabei, das Gesetz zu vollziehen. Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es daher keiner weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 46) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der in § 14 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes festgelegte 7 Uhr Arbeitsbeginn für jugendliche Auszubildende im Fleischerhandwerk mit den üblichen Betriebs- und Produktionsbedingungen nicht in Einklang zu bringen ist und auch unter Berücksichtigung der Wünsche der Verbraucher als nicht zumutbar angesehen werden muß, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer an Berufsbild- und Ausbildungsrahmenplan für das Fleischerhandwerk orientierten Ausbildung durch eine Ausnahmeverordnung nach § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, daß Jugendliche in Fleischereien entgegen § 14 Abs. 1 bereits ab 6 Uhr beschäftigt werden dürfen? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüft zur Zeit, welcher Arbeitsbeginn im Fleischerhandwerk in den einzelnen Bundesländern üblich ist und welche Fragen bei der Ausbildung Jugendlicher in Fleischereien entstehen, wenn sie erst ab 7 Uhr beschäftigt werden. Es hat die zuständigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände um Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 519* Stellungnahme zu diesen Fragen gebeten. Nach Eingang der Stellungnahmen wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung entscheiden, ob die Beschäftigung Jugendlicher in Fleischereien ab 6 Uhr im Interesse ihrer Ausbildung nach § 21 Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zugelassen werden kann. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 51) : Sind die Konzeptionen des Wehrgeschichtlichen Museums und der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen der deutschen Geschichte, die zur Zeit beide im Rastatter Schloß untergebracht sind, derart aufeinander abgestimmt, daß bei der Befriedigung des vorhandenen zusätzlichen Raumbedarfs des Wehrgeschichtlichen Museums der Teil, der heute im Schloß untergebracht ist, dort verbleiben kann, oder trifft ein Bericht von „Bundeswehr aktuell" zu, wonach eine Verlegung des Wehrgeschichtlichen Museums ins Rheinland ins Auge gefaßt ist? Es zeichnet sich ab, daß die im Schloß Rastatt bislang für Ausstellungszwecke des Wehrgeschichtlichen Museums zur Verfügung und in Aussicht stehenden Räume nicht ausreichen, wenn — in Rastatt das Ausstellungsgut zusammengefaßt werden soll, das zur Thematik des Wehrgeschichtlichen Museums gehört und zur Aufnahme in dieses Museum an anderen Orten bereitsteht beziehungsweise bereits in Rastatt eingelagert ist und — die Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte entsprechend den vorliegenden fachlichen Empfehlungen und Vorschlägen erweitert wird und — das Land Baden-Württemberg seine Absicht verwirklicht, im Schloß Rastatt eine Gedenkstätte für die Opfer der Gewaltherrschaft einzurichten. Das Bundesministerium der Verteidigung erwägt deshalb, das Wehrgeschichtliche Museum erforderlichenfalls von Rastatt wegzuverlegen. Wenn hierbei vom Rheinland die Rede war, so sollte damit zum Ausdruck kommen, daß der neue Standort möglichst zentral in der Bundesrepublik liegen sollte. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 63) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß eine bundeseinheitliche Regelung der Ausbildung von Rettungssanitätern notwendig ist, und sind hierzu bereits Vorarbeiten geleistet worden? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft derzeit unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des im Deutschen Bundestag in der 7. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beratenen Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters die Notwendigkeit und die Möglichkeiten für eine Ausbildungsregelung, die sowohl den Gegebenheiten bei den Verbänden und Hilfsorganisationen als auch dem Erfordernis Rechnung trägt, die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Die Bundesregierung wird diese Frage mit den Ländern und Verbänden weiter klären. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen A 64 und 65) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Rheumaerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland zu, bzw. hat sie einen Überblick über den Umfang der Schäden und deren Kosten? Inwieweit wird die Bundesregierung den Anliegen der Internationalen Rheumaliga Rechnung tragen, die das Jahr 1977 zum Internationalen Rheuma-Jahr erklärt hat? Zu Frage A 64: Die Bundesregierung hat zu dem Problem der Rheuma-Erkrankungen am 14. März 1975 auf eine Kleine Anfrage Stellung genommen und hierbei ausführlich dargestellt, welche Bedeutung sie den Krankheiten des rheumatischen Formenkreises auch im Hinblick auf damit in Zusammenhang stehende volkswirtschaftliche Kosten beimißt. Ich darf mich insoweit auf die Darlegungen in Drucksache Nr. 7/3370 beziehen. Die Basis für die Analyse der Situation hat sich seitdem im wesentlichen nicht verändert. Zu Frage A 65: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister für Forschung und Technologie haben in ihrem am 28. April 1976 veröffentlichten gemeinsamen Programmentwurf, der den Rahmen für zukünftige Schwerpunkte und Maßnahmen der Forschungsförderung im Gesundheitsbereich konkretisiert, der Erforschung von Ursachen und Verlauf der rheumatischen Erkrankungen einen den Verhältnissen entsprechenden Rang eingeräumt. Hierbei stehen Untersuchungen zur Ätiologie und Pathogenese rheumatischer Erkrankungen, die Entwicklung von Grobscreening-Verfahren zur Früherkennung rheumatischer Erkrankungen und die Entwicklung diagnostischer Kriterien und therapeutischer Richtlinien zur Verbesserung der Betreuung von Kranken durch die niedergelassenen Ärzte am Wohnort neben zahlreichen weiteren Maßnahmen im Vordergrund. Die Bundesregierung unterstützt hierdurch die Aktivitäten sowohl der internationalen als auch der deutschen Rheumaliga. Sie wird die langfristige Realisierung dieser Zielvorstellungen in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachgremien und -institutionen anstreben. 520* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 66 und 67): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß immunbiologische Behandlungen bei Wiederholungspockenschutzimpfungen generell oder im Einzelfall medizinisch notwendig sein können, und wenn ja, sieht sie dann diese immunbiologische Behandlung als Teil der Impfung im Sinne des § 3 des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976 an? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Auffassung vertritt, daß auch eine als medizinisch notwendig anzusehende immunbiologische Vorbehandlung bei Wiederimpfungen nicht als eine Maßnahme, die aus dem Gesetz über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976 folgt, anzusehen ist, und wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls darauf hinzuwirken, zu einer einheitlichen Rechtsauslegung zu gelangen? Zu Frage A 66: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Wiederholung von Pockenschutzimpfungen eine immunbiologische Behandlung im Einzelfall erforderlich sein kann. Im Gesetz über die Pockenschutzimpfung vom 18. Mai 1976 ist die immunbiologische Behandlung bei Wiederholungsimpfungen nicht ausdrücklich geregelt. § 3 dieses Gesetzes, wonach die immunbiologische Behandlung als Bestandteil der Erstimpfung gilt, spricht für die Auffassung, daß der Gesetzgeber diese Behandlung bei Wiederholungsimpfungen nicht als Bestandteil der Impfung ansieht. Zu Frage A 67: Die Auffassung des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Da aber Meinungsunterschiede — wie sich aus meiner Antwort zu der vorangegangenen Frage ergibt — nicht bestehen, bedarf es offenbar keiner Initiative zu einer einheitlichen Rechtsauslegung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Fragen A 68 und 69) : Wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die offensichtliche Fehlplanung beim Neubau des Klinikums Aachen mit seinen exorbitanten Bau- und Betriebskosten sicherstellen, daß die Forderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nach „sozial tragbaren" Pflegesätzen in solchen Fällen künftig auch tatsächlich eingehalten werden kann? Welche konkreten Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung und dem Pflegesatzwesen überhaupt für erforderlich? Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser sind z. Zt. Gegenstand von Beratungen der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit im Rahmen eines Gesetzentwurfs zu den von ihr für vordringlich erachteten Problemen der Krankenhausplanung und -finanzierung Stellung nehmen. Im übrigen ist die Durchführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, insbesondere auch hier der Krankenhausplanung, Aufgabe der Länder. Dies gilt ebenso für die Abstimmung der Krankenhausbedarfsplanung. Planung und Finanzierung von Hochschulkliniken erfolgen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nach Artikel 91 a GG auf der Grundlage des Hochschulbauförderungsgesetzes. Auch in diesem Bereich ist die Durchführung des Rahmenplanes für den Hochschulbau Sache der Länder. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes sind auf eine Rahmenplanung begrenzt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/66 Frage A 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die durch eine Analyse der Gesetzgebungs- und Verordnungspraxis auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts im Verbraucherdienst, Ausgabe B, Heft 11/ 1976, hervorgerufenen Forderungen des Hauptverbands des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels vom 7. Januar 1977 nach einer grundsätzlichen Revision der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, weil die Einzelhandelsbetriebe nicht mehr in der Lage seien, die vielfältigen Bestimmungen zu übersehen und deshalb ständig Gefahr liefen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, und wird sie diese Forderungen zum Anlaß nehmen, gesetzliche Maßnahme zu ergreifen? Der Bundesregierung ist die Auffassung des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels nach einer grundsätzlichen Revision der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bekannt. Zu der Forderung ist allerdings festzuhalten, daß von den jeweils betroffenen Wirtschaftskreisen und -verbänden bislang die auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts erlassenen Regelungen für notwendig angesehen worden sind. Andererseits kann nicht verkannt werden, daß die Interessenlage des Lebensmitteleinzelhandels nicht immer deckungsgleich mit der der Lebensmittelhersteller sein wird. Die Bundesregierung ist bemüht, diese Interessen gerecht gegeneinander abzuwägen, wobei jedoch der Verbraucherschutz Vorrang haben muß. In jedem Fall strebt die Bundesregierung an, die bestehenden und künftigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen möglichst einfach und damit auch für den Handel überschaubar zu gestalten. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß die Vielzahl der Besonderheiten, die den einzelnen Lebensmitteln und Lebensmittelgruppen eigen sind, eine allzu grobe Vereinfachung nicht gestatten und auch im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise nicht erwünscht sein dürften. Es kann weiterhin auch nicht übersehen werden, daß manche Regelung in diesem Bereich durch die Rechtsangleichung in der EWG bedingt ist. Aber auch insoweit richten sich die Bemühungen der Bundesregierung darauf, künftig eine Vereinfachung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen herbeizuführen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Februar 1977 521* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. DäublerGmelin (SPD) (Drucksache 8/66 Fragen A 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Ausführung der Trinkwasser-Verordnung vom 31. Januar 1975 durdi Landesbehörden nicht nur solche Quellen zu jährlichen mikrobiologischen, physikalischen und chemischen Untersuchungen herangezogen werden, aus denen Trinkwasser oder Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe entnommen wird, sondern auch reine Eigenversorgungsanlagen, hält die Bundesregierung diese qualifizierten Untersuchungen für unabdingbar notwendig, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Besitzern von Quellen zur reinen Eigenversorgung durch diese Untersuchungen Kosten von jährlich 700 DM bis 1 000 DM entstehen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zu verordnen bzw. darauf hinzuwirken, daß die Zeiträume zwischen den Untersuchungen verlängert und die Kosten des Untersuchungsverfahrens entscheidend gesenkt werden können? Zu Frage A 71: Ausführungsbestimmungen der Länder zur Trinkwasser-Verordnung vom 31. Januar 1975 mit dem von Ihnen beschriebenen Inhalt sind der Bundesregierung nicht bekannt. Wenn aus den Eigenversorgungsanlagen jedoch Trinkwasser oder Brauchwasser für Lebensmittel entnommen wird, dann unterliegen sie allerdings gemäß § 6 Nr. 2 ebenfalls der Verordnung. Zu Frage A 72: Ihre Berechnung könnte sich nur dann ergeben, wenn eine Anlage auf alle Stoffe, die von der Verordnung erfaßt sind, untersucht werden muß. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein, weil die Trinkwasser-Verordnung Ausnahmen dann zuläßt, wenn die einmal ermittelten Werte weniger als die Hälfte der in der Verordnung angegebenen Grenzwerte betragen. Für kleinere Anlagen kann die zuständige Behörde ferner zulassen, daß die Untersuchungen in größeren als jährlichen Abständen vorgenommen werden. Es ist also dafür Sorge getragen, daß nicht häufiger untersucht wird, als es aus Gründen des Gesundheitsschutzes erforderlich ist. Die von Ihnen errechneten Beträge stellen daher für kleinere Quellen Höchstbeträge dar, die nur bei ganz ungünstigen, dann allerdings auch dringend überwachungsbedürftigen Anlagen in voller Höhe anfallen können. Da die Sicherung der menschlichen Gesundheit gegen mögliche Schäden in jedem Fall den Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen besitzt, muß jede einzelne in die Trinkwasserversorgung einbezogene Quelle untersucht werden; Stichprobenuntersuchungen in einem bestimmten Gebiet tragen diesem Erfordernis keine Rechnung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 92) : Trifft es zu, daß sich während des Wochenendes vom 15./16. Januar die Zahl der Einreiseverweigerungen durch die Ostberliner Behörden in ungewöhnlichem Maß gehäuft hat, wobei insbesondere Besuche bei Personen verhindert werden sollten, die einen Antrag auf Ausreise aus der „DDR" gestellt hatten, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um eine weitere Aushöhlung des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin sowie des in den Verträgen mit Ost-Berlin und den Vereinbarungen von Helsinki angestrebten Zustands in Deutschland zu verhindern? In den letzten Wochen hat sich die Zahl der Fälle erhöht, in denen die DDR-Behörden von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, Anträge auf Einreise in die DDR abzulehnen. Außerdem sind Personen zurückgewiesen worden, obwohl sie im Besitz von Einreisegenehmigungen waren. Betroffen waren Deutsche aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West). Die DDR-Behörden haben ihre Maßnahmen nicht begründet. Nach unseren Feststellungen waren häufig solche Personen betroffen, die 1. in den letzten Jahren aus der DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) übergesiedelt sind; 2. Verlobte oder Angehörige in der DDR haben, die ihre Übersiedlung in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) beantragt haben; 3. in der DDR inhaftiert waren. In anderen Fällen sind die Gründe für die DDR- Maßnahmen nicht erkennbar. Alle Fälle werden gegenüber der Regierung der DDR angesprochen. Dies geschieht durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, sofern Reisende aus dem Bundesgebiet betroffen sind. Bei Reisenden aus Berlin (West) erfolgt dies in den Beauftragtengesprächen, die 'in der Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs vorgesehen sind. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/66 Frage A 95): Wie läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, daß die DDR auch 1977 eine Verbesserung der Beziehungen der innerdeutschen Sportorganisationen verhinderte, mit der Entspannungspolitik und dem sogenannten Geist von Helsinki in Einklang bringen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Haltung der DDR ziehen? Die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Annahme, daß die DDR auch 1977 eine Verbesserung der Beziehungen der innerdeutschen Sportorganisationen verhinderte, trifft nicht zu. Im Wettkampfkalender für 1977, der entsprechend dem Sportprotokoll vom 8. Mai 1974 zwischen dem DSB und dem DTSB vereinbart und am 10. Januar 1977 bekanntgegeben wurde, ist die Zahl von 68 Begegnungen vorgesehen. Dies bedeutet gegenüber den Vorjahren eine Steigerung. Zum Vergleich darf ich Ihnen die in den drei Wettkampfkalendern der Jahre 1974, 1975 und 1976 vereinbarten Sportwettkämpfe nennen: Es waren 40, 62 und wiederum 62 Treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Udo Fiebig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Folgt die Bundesregierung den Kritikern des neuen Arzneimittelrechtes, die, wie z. B. der „Arzneimittelbrief" Nr. 12 vom Dezember 1976 auf Seite 73, behaupten, es seien ganze „Volksstämme" von Statistikern bekannt, welche die Wahrscheinlichkeit der Wirkung eines Arzneimittels in verläßlichen Zahlen errechnen können?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, ich nehme an, daß sich die Bemerkung, die Sie soeben zitiert haben, auf die Ziffer 2 im letzten Absatz des § 25 des Gesetzes bezieht, wo geregelt ist, daß die Zulassung nicht deshalb versagt werden darf, weil therapeutische Ergebnisse nur in einer beschränkten Zahl von Fällen erzielt worden sind. Die Bundesregierung kann dieser Auffassung, die Sie zitiert haben, deswegen nicht folgen, weil es sich hierbei um eine Vorschrift handelt, die ausdrücklich auf die Zahl der Fälle und nicht auf die Zahl von Patienten abhebt. Diese Vorschrift brauchen wir, und der Gesetzgeber hat sie deshalb vorgesehen, weil es Erkrankungen gibt, die nur in sehr großen Abständen auftreten, also etwa drei oder vier Fälle in einem Jahrzehnt, und hier kann die Anwendung eines Arzneimittels bzw. seine Zulassung nicht davon abhängig gemacht werden, daß man ein Jahrhundert abwartet, um eine ausreichende Zahl von Fällen untersucht haben zu können. Hier muß man mit einer solchen Vorschrift schon früher ein Arzneimittel zur Anwendung am Patienten bereitstellen können. Daran ist gedacht, und so wird dieses Gesetz sicher auch gehandhabt. Deshalb ist die zitierte Behauptung abwegig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Ahrens auf:
    Teilt die Bundesregierung die im Gutachten der Vereinigung deutscher Wissenschaftler zur Arzneimittelversorgung in der Bundesrepublik Deutschland enthaltene Behauptung, daß es um die Arzneimittelsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor schlecht bestellt sei und sich eine Katastrophe wie im Fall Contergan leicht wiederholen könne, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun?



    Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ahrens, die Bundesregierung hält die von Ihnen zitierte Behauptung für falsch. Bereits die im Jahre 1971 vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erlassene Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln hat die Vorschriften für die formelle Registrierung von Arzneimitteln verschärft. Mit dem Arzneimittelgesetz von 1976, auf das das von Ihnen zitierte Gutachten in keiner Weise eingeht, sind wesentliche Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit getroffen worden, z. B. durch das materielle Zulassungsverfahren, bei dem Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels nachgewiesen werden müssen, durch die Vorschrift zur umfassenden Aufklärung des Patienten über Nutzen und Risiken der Arzneimittel und durch die erhebliche Verbesserung der Beobachtung und Kontrolle der Arzneimittel auch nach der Zulassung.
    Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß es keine absolute Arzneimittelsicherheit geben kann und daß sich auch durch das beste Arzneimittelgesetz Unglücksfälle nicht mit absoluter Sicherheit vermeiden lassen. Aus diesem Grunde enthält das neue Arzneimittelgesetz auch Regelungen über die Entschädigung bei Arzneimittelschäden, die trotz aller denkbaren Vorsichtsmaßnahmen entstehen könnten.