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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 257. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 18455 D Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 18455 D Erweiterung der Tagesordnung 18493 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 18455 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und der Reichsversicherungsordnung — Drucksache 7/5480 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5560 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5559 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 7/5376 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5559 — . . . 18456 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen auf die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 7/5120, 7/5455 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 18456 D, 18488 D Genscher, Bundesminister AA 18460 C Grunenberg SPD 18467 C Dr. Narjes CDU/CSU . . . . . . . 18469 B Möllemann FDP 18473 B Dr. von Dohnanyi SPD . 18477 D, 18484 A, 18492 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU 18481 C Moersch, Staatsminister AA 18484 A Schleifenbaum FDP . . . . . . . . 18489 B Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 18491 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz) — Drucksache 7/5562 — Dürr SPD 18494 A Ansprache des Präsidenten Frau Renger zum Abschluß der 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages 18494 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18497* A Anlage 2 Verhandlungen mit der Ostberliner Regierung über die Erweiterung der Besuchsreisen von DDR-Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A57 03.06.76 Drs 07/5290 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 18497* C Anlage 3 Genehmigung der Besuchsreisen von DDR- Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland bei noch nicht erfolgter Familienzusammenführung MdlAnfr A59 03.06.76 Drs 07/5290 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18497*D Anlage 4 Einbeziehung des Baus von Wetterschutzeinrichtungen in den Leistungskatalog des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes MdlAnfr A28 25.06.76 Drs 07/5482 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* B Anlage 5 Ausarbeitung von Plänen durch die Bundesbahn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums für eine Beschränkung des Regionalverkehrsnetzes in Westmittelfranken MdlAnfr A29 25.06.76 Drs 07/5482 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* C Anlage 6 Maßnahmen gegen Anbieter verfassungsfeindlicher, rechtsexterner Publikationen MdlAnfr A30 25.06.76 Drs 07/5482 Reiser SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* D Anlage 7 Beurteilung der Reklame für Ost-Berlin in der Bundesrepublik Deutschland verkehrenden Wagen der Deutschen Reichsbahn MdlAnfr A31 25.06.76 Drs 07/5482 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* D Anlage 8 Vorgriff auf die Entscheidungen über die Streckenstillegungen der Bundesbahn durch die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße bei den Vorbereitungen für den Fahrplanwechsel 1976/1977 MdlAnfr A32 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* A Anlage 9 Anpassung der Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für kinderreiche Familien hinsichtlich des Alters der begünstigten Kinder an die Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes MdlAnfr A33 25.06.76 Drs 07/5482 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* B Anlage 10 Änderung der „Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit" vom 25. März 1974 zugunsten der Kutterfischer MdlAnfr A34 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* C Anlage 11 Praxis der Bundesregierung hinsichtlich der Einstellung von Referendaren der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung MdlAnfr A35 25.06.76 Drs 07/5482 Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU MdlAnfr A36 25.06.76 Drs 07/5482 Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* D Anlage 12 Maßnahmen gegen die Berechnung von Auslandsgebühren bei Ferngesprächen zwischen Teilnehmern in der Bundesrepublik Deutschland und Ost-Berlin MdlAnfr A37 25.06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18500* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 III Anlage 13 Maßnahmen gegen die Verhaftung der Ehefrau eines aus der DDR geflüchteten Arztes bei einem Besuch in Ost-Berlin MdlAnfr A38 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18500* B Anlage 14 Veröffentlichung der im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegenden Dokumentation über die Verfolgungen in der DDR MdlAnfr A39 25.06.76 Drs 07/5482 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18501 *A Anlage 15 Bestätigung der vom Verleger Axel Springer gemachten Angaben über die Situation in den Haftanstalten der DDR durch die Bundesregierung MdlAnfr A40 25.06.76 Drs 07/5482 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A41 25.06.76 Drs 07/5482 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18501 * B Anlage 16 Rechtfertigung der Erklärung des Bundeskanzlers, die DDR sei dem Ersuchen auf Freilassung der beiden festgenommenen Beamten des Bundesgrenzschutzes „prompt gefolgt", angesichts der dreitägigen Haft der Beamten in der DDR; Aufführung der als Zuschauer bei Sportveranstaltungen und zu Besuchen bei der DKP Einreisenden in den vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen veröffentlichten Zahlen von in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden DDR-Bewohnern unterhalb des Rentenalters MdlAnfr A42 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A43 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18501* C Anlage 17 Meldungen über die Einsperrung von Regimekritikern in der DDR ins Irrenhaus MdlAnfr A44 25.06.76 Drs 07/5482 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Herold BMB 18502* A Anlage 18 Informationen über eine Veränderung des Klimas mit zunehmender Trockenheit durch die Zunahme des CO2-Gehalts in der Luft MdlAnfr A45 25.06.76 Drs 07/5482 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18502* A Anlage 19 Maßnahmen zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten durch die Einführung der Sommerzeit in den westlichen Nachbarländern sowie Termin für die Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A46 25.06.76 Drs 07/5482 Spitzmüller FDP MdlAnfr A47 25.06.76 Drs 07/5482 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18502* C Anlage 20 Festhalten an der Regelung der Besetzung der Dienstposten des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz und des THW-Direktors mit einer Person MdlAnfr A48 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18503* A Anlage 21 Widerspruch zwischen der Aussage der Bundesregierung in ihrem Werbefaltblatt über den monatlichen Bezug von 200 DM aus Guthaben in der DDR als ihr Verdienst und der Aussage im Bundestag über die vorübergehende Aussetzung der Annahme von Transferaufträgen aus Sperrguthaben MdlAnfr A49 20.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18503* B Anlage 22 Behauptungen über die Häufigkeit von Steuerprüfungen bei Klein- und Kleinstbe- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 trieben und bei Freiberuflern angesichts der personellen Unterbesetzung der Finanzämter sowie Maßnahmen zur Eintreibung der dem Bund zustehenden Steuern MdlAnfr A50 25.06.76 Drs 07/5482 Emeis fraktionslos SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18503* D Anlage 23 Hindernisse gegen die Einräumung der Spendenbescheinigungskompetenz für gemeinnützige Turn- und Sportvereine entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Sportkonferenz MdlAnfr A51 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A52 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18504* A Anlage 24 Pressemeldungen über die Überlegungen der Bundesregierung zum Stopp der Expansion von „Supermärkten auf der grünen Wiese" MdlAnfr A55 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18504* C Anlage 25 Folgerungen aus der Einkommensprognose der „Land-DATA" für die Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1975/1976 sowie Aussagen des Deutschen Bauernverbandes über das Einkommen 1976/1977 MdlAnfr A56 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A57 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 18505* A Anlage 26 Vereinfachung des Gasölverbilligungsverfahrens für die Landwirtschaft nach Einführung der Heizölkennzeichnung sowie Entwicklung des Gasölverbrauchs in den letzten zehn Jahren MdlAnfr A58 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU MdlAnfr A59 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 18505* C Anlage 27 Maßnahmen zum Schutze des Walnußbaumbestandes angesichts der zunehmenden Verwendung paarhufiger provencialischer Schwanzwipper als Haustier; Versorgungsengpässe bei Walnüssen durch das Vordringen des paarhufigen Schwanzwippers MdlAnfr A60 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A61 25.06.76 Drs 07/5482 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 18506* A Anlage 28 Beurteilung der Entwicklung und Vorführung von Schachprogrammen durch die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung im Sinne einer Aufgabenstellung entsprechenden Mittelverwendung MdlAnfr A62 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A63 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18506* B Anlage 29 Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Aufwendungen für die Forschungsförderung mittlerer und kleinerer Unternehmen in den letzten zwei Jahren MdlAnfr A64 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Rehlen SPD MdlAnfr A65 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Rehlen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18506* D Anlage 30 Berücksichtigung der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Forschungsbericht DV 75/07 ausgedrückten Zielsetzung bei der Förderung der DV-Ausbildung im 3. DV-Programm sowie Bedarf an DV-Fachkräften unterhalb des Hochschulschulabschlusses MdlAnfr A66 25.06.76 Drs 07/5482 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A67 25.06.76 Drs 07/5482 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18508* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 V Deutscher Anlage 31 Meldungen über eine Warnung des Bundeskanzlers vor der Verlegung von Behörden nach Berlin, weil dadurch „die volle wirtschaftliche Vitalisierung dieser Stadt" gestört würde MdlAnfr A68 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 18509* B Anlage 32 Aufwendung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit für Maßnahmen im In- und Ausland gegen die Propaganda über angebliche Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland sowie Aufklärung über die historischen, rechtlichen und politischen Gründe für die Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst; Einsetzung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland zur Erläuterung der Notwendigkeit der Nichteinstellung von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst angesichts der kommunistisch gesteuerten „Berufsverbotskampagnen" MdlAnfr A71 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU MdlAnfr A72 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU MdlAnfr A73 25.06.76 Drs 07/5482 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 18509* B Anlage 33 Intervention zugunsten der Familienzusammenführung von Deutschen aus der Sowjetunion in jedem Einzelfall im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A74 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18510* C Anlage 34 Austausch von Militär-Attaché-Stäben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion MdlAnfr A77 25.06.76 Drs 07/5482 Krall FDP MdlAnfr A78 25.06.76 Drs 07/5482 Krall FDP SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18510* D Anlage 35 Erschwernis der Öffentlichkeitsarbeit in den USA für die Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland durch eine Schließung des German Information Center MdlAnfr A80 25.06.76 Drs 07/5482 Picard CDU/CSU MdlAnfr A81 25.06.76 Drs 07/5482 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18511* B Anlage 36 Forderungen der Bundesregierung hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte im Iran beim Abschluß eines Kulturabkommens sowie Unterstützung der Bemühungen von amnesty international zur Entsendung unabhängiger Beobachter zu politischen Prozessen in den Iran MdlAnfr A82 25.06.76 Drs 07/5482 Schinzel SPD MdlAnfr A 83 25.06.76 Drs 07/5482 Schinzel SPD SchrAntw StMin Moersch AA 18511* D Alanlage 37 Auslegung des Menschenrechtsbegriffs in Prinzip VII des ersten Teils der KSZESchlußakte von Helsinki in Ost und West MdlAnfr A86 25. 06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18512* A Anlage 38 Beteiligung der an der Gipfelkonferenz von Rambouillet nicht vertretenen sogenannten kleinen EG-Mitgliedstaaten an künftigen vergleichbaren Konferenzen MdlAnfr A87 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18512* B Anlage 39 Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz des Lebens und Eigentums der im Mandatsgebiet Namibia lebenden Deutschen MdlAnfr A88 25.06.76 Drs 07/5482 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . l8512* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 40 Anspruch der vertriebenen Ost- und Sudetendeutschen auf Rückerstattung des ihnen widerrechtlich geraubten privaten und öffentlichen Eigentums MdlAnfr A89 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18512* D Anlage 41 Erarbeitung einer wissenschaftlich genauen Erfassung des verlorenen Privat- und Volksvermögens der ost- und sudetendeutschen Stämme und Volksgruppen MdlAnfr A90 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18513* A Anlage 42 Intervention des Auswärtigen Amtes bei polnischen Behörden für die Ausreise deutscher Staatsangehöriger im Sinne der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht; Beendung der Diskriminierung der in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden Deutschen in ihren muttersprachlichen und kulturellen Grundrechten MdlAnfr A91 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A92 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18513* A Anlage 43 Begleitung des polnischen Parteichefs Gierek während seines Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland durch polnische Journalisten, die sich um deutsch-polnische Verständigung bemüht haben, wie z. B. Vertreter der katholischen Zeitschriften und Zeitungen MdlAnfr A93 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18513* C Anlage 44 Gründe für die Nichtbeflaggung der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin am 17. Juni 1976 SchrAnfr B1 25.06.76 Drs 07/5482 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 18513* D Anlage 45 Möglichkeiten der Bundesregierung zur Hilfeleistung bei der Suche nach einer neuen Heimat für die in den Asean-Staaten eintreffenden vereinzelten Indochina-Flüchtlinge SchrAnfr B2 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 1 8514* A Anlage 46 Einwirkung der Bundesregierung auf die Stationierungsstreitkräfte zur Erreichung eines rechtzeitigen und wirksamen Vorgehens bei Verstößen gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, insbesondere bei schweren Delikten, wie z. B. Mord SchrAnfr B3 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Moersch AA 18514* B Anlage 47 Vorwurf der Sowjetunion gegen die Bundesregierung wegen Verletzung ihrer gegenüber den Staaten des Warschauer Pakts übernommenen Verpflichtungen durch Duldung von Radio Free Europe und Radio Liberty auf deutschem Boden SchrAnfr B4 25.07.76 Drs 07/5482 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18515* C Anlage 48 Unterrichtung der Bundesregierung durch die sowjetische Regierung über eine Teilnahme an den Berliner Festwochen SchrAnfr B5 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18515* D Anlage 49 Bemühungen der Bundesregierung um die Ratifikation der Europäischen Konsularkonvention durch die Vertragsstaaten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 VII SchrAnfr B6 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18516* A Anlage 50 Pressionsversuche der DDR, der Sowjetunion und Polens auf die Bundesrepublik Deutschland, die innerdeutsche Teilung durch völkerrechtliche Anerkennung der DDR seitens der Bundesrepublik Deutschland zu vertiefen SchrAnfr B7 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18516* B Anlage 51 Angabe der in den letzten 12 Monaten geschlossenen sowie 1976 und 1977 schließenden Auslandsinstitute des Goethe-Instituts SchrAnfr B8 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18516* C Anlage 52 Angabe der Flughäfen ohne Ausweisung von Lärmschutzzonen für Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr B9 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18516* D Anlage 53 Ansteigen der Kriminalität in den letzten Jahren SchrAnfr B10 25.06.76 Drs 07/5482 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18517* C Anlage 54 Weisungen für die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes für die Fälle des Vordringens der DDR auf Bundesgebiet sowie Verhinderung und Handhabung dabei verübter Straftaten SchrAnfr B11 25.06.76 Drs 07/5482 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18518* A Anlage 55 Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Einhaltung der Qualitätsvorschriften für Benzin durch Tankstellen SchrAnfr B12 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAnfr B13 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 18518* C Anlage 56 Höhe der Zuwendungen des Bundes sowie des Anteils des Landes Rheinland-Pfalz für den Aufbau des Katastrophenschutzes in den Jahren 1975 und 1976 SchrAnfr B14 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B15 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18519* C Anlage 57 Höhe der nach dem ERP-Wirtschaftsplangesetz für Abwasserreinigungsanlagen sowie aus dem 5-Jahres-Programm des Bundes für Maßnahmen zur Sanierung des Bodensees im Jahr 1976 zur Verfügung stehenden Mittel SchrAnfr B16 25.06.76 Drs 07/5482 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B17 25.06.76 Drs 07/5482 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18520* A Anlage 58 Zahl der Grenzverletzungen durch Angehörige der DDR-Grenzorgane in den letzten Jahren SchrAnfr B18 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18520* D Die Frage B 19 — Drucksache 7/5482 vom 25. 06. 76 — des Abgeordneten Schedl (CDU/ CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig (Punkt 2 der TO) VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 59 Schließung des deutsch-niederländischen Grenzübergangs Herzogenrath—Kerkrade (Eygelshover Straße) anläßlich der Eröffnung des neuen Grenzübergangs Herzogenrath (Merkstein)—Kerkrade SchrAnfr B20 25.06.76 Drs 07/5482 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . .18521* A Anlage 60 Sicherung der den Bundesbürgern aus Guthaben in der DDR monatlich zustehenden Zahlungen SchrAnfr B22 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18521* B Anlage 61 Belastung der nach Frankreich exportierenden mittelständischen Unternehmen durch die Forderung Frankreichs nach Verwendung der französischen Sprache im Wirtschaftsverkehr SchrAnfr B23 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18521* D Anlage 62 Schaffung eines neuen Fonds bei der Welternährungsorganisation (FAO), mit dessen Hilfe bisher durch andere Instanzen kontrollierte Aufgaben dieser Kontrolle entzogen werden sollen SchrAnfr B24 25.06.76 Drs 07/5482 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 18522* A Anlage 63 Beurteilung der Vorschläge des Bundesverbandes der Raiffeisen-Warengenossenschaften zur Verbesserung des Denaturierungsverfahrens für Magermilchpulver zur Verfütterung; Auslaufen der Kautionsregelung für Eiweißfuttermittel am 31. Oktober 1976 SchrAnfr B25 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU SchrAnfr B26 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 18522* C Anlage 64 Aufreibende Prozedur für Entlassungen infolge der Sozialgesetzgebung SchrAnfr B27 25.06.76 Drs 07/5482 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18522* D Anlage 65 Verschiebung der Belastungen der Arbeitnehmer in der Produktions- und Verwaltungsarbeit vom physischen zum psychischen Druck; Novellierung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zwecks Gleichstellung von Arbeitspsychologen und Betriebsärzten SchrAnfr B28 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAnfr B29 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18523* A Anlage 66 Fehlen eines Hinweises auf die Befreiungsmöglichkeiten auf Grund des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsschutzes im Abschnitt Krankenversicherung in der Informationsschrift der Bundesregierung „Soziale Sicherung — ein ganzes Leben lang" SchrAnfr B30 25.06.76 Drs 07/5482 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B31 25.06.76 Drs 07/5482 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18523 *D Anlage 67 Förderung der Errichtung von Kliniken, auch privater Träger, zum Zwecke der Krebsvorsorge, Krebsbehandlung und Krebsnachbehandlung sowie Veranlassung der Sozialleistungsträger zum Abschluß der dazu notwendigen Verträge SchrAnfr B32 25.06.76 Drs 07/5482 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 18524* A Anlage 68 Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen auf der Ebene von Mittelbehörden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 IX SchrAnfr B33 25.06.76 Drs 07/5482 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18524* B Anlage 69 Zahl der Gerichtsverfahren gegen die von den Prüfungsausschüssen nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Wehrpflichtigen sowie Zahl der rechtskräftig verurteilten und inhaftierten wehrpflichtigen Kriegsdienstverweigerer SchrAnfr B34 25.06.76 Drs 07/5482 Christ FDP SchrAnfr B35 25.06.76 Drs 07/5482 Christ FDP SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 18524* D Anlage 70 Zeitungsmeldungen über das Verschwinden einer „Förderliste" mit den Namen aller der SPD angehörenden mittleren und höheren Beamten der einzelnen Bundesministerien aus dem Panzerschrank des Ministerialdirektors Laabs vom Bundesministerium für Verteidigung SchrAnfr B36 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18525* B Anlage 71 Gewährung eines Pflegesatzes ohne Begrenzung des Einkommens und Vermögens für 100 °/o Erwerbsunfähige; Wegfall der Verpflichtung zur Rückzahlung des Pflegegeldes SchrAnfr B37 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B38 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 18525* B Anlage 72 Weitere Schwächung des Wirtschaftsraumes Ostfriesland durch die beabsichtigte Auflösung des Betriebsamts der Deutschen Bundesbahn in Emden SchrAnfr B39 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B40 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . .18526* A Anlage 73 Berücksichtigung der von Reisebüros verkauften Fahrkarten bei der Berechnung der Kapazitätsauslastung einzelner Bundesbahnstrecken SchrAnfr B41 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18526* B Anlage 74 Erhaltung der Bundesbahnstrecke KölnEuskirchen—Jünkerath—Trier; Baubeginn des zweispurigen Ausbaus der A 1 von Wißkirchen bis Blankenheim sowie Höhe der hierfür bereitgestellten finanziellen Mittel SchrAnfr B42 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAnfr B43 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18526* B Anlage 75 Planung einer Westumgehung Rastatts zur Entlastung der Ortsdurchfahrt der B 36—B 3 SchrAnfr B44 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B45 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 18526 *D Anlage 76 Beginn des Ausbaus der B 13 im Bereich München; Entscheidung über den Standort des Rangierbahnhofs München-Nord SchrAnfr B46 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B47 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18527* A Anlage 77 Abreißen der Schuppen- und Toilettenanlagen auf dem Bahnhofsgelände am Ortseingang Bad Marienbergs SchrAnfr B48 25.06.76 Drs 07/5482 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 18527* B X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 78 Bau des Abschnitts der B 18 zwischen Ferthofen und Leutkirch-Tautenhofen SchrAnfr B49 25.06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18527* C Anlage 79 Verbot des Rauchens in Speisewagen der DSG bzw. Bereitstellung von Speisewagenplätzen für Nichtraucher SchrAnfr B50 25.06.76 Drs 07/5482 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B51 25.06.76 Drs 07/5482 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18527* D Anlage 80 Nichtanwachsen der Bäume und Sträucher an der Bundesautobahn Bonn-Meckenheimer Kreuz infolge Bepflanzung der Grünflächen zur unrichtigen Zeit; Ausfälle bei verpfahlten und nicht verpfahlten Pflanzen sowie Kosten für die Nachbepflanzung SchrAnfr B52 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU SchrAnfr B53 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18528* A Anlage 81 Schutz der Bewohner entlang der 1970 fertiggestellten Autobahnen vor Lärm SchrAnfr B54 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18528* B Anlage 82 Baubeginn der innerörtlichen Umgehung für die B 9 in Boppard mit Bahnunterführung und Gleisstellwerk; Fertigstellung der geplanten innerörtlichen Entlastungsstraße und Fußgängerunterführung in Boppard SchrAnfr B55 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAnfr B56 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18528* C Anlage 83 Unterrichtung der Verkehrsteilnehmer über richtiges Fahrverhalten bei Kolonnenbildung insbesondere auf Autobahnen SchrAnfr B57 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18528* D Anlage 84 Erhöhung der Zahl von Belegfehlleitungen für Gut- und Lastschriften auf Postscheckkonten SchrAnfr B58 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . .18529* A Anlage 85 Bereitstellung der rund 4 000 ungenutzten Ausbildungsplätze bei den Fernmeldeämtern der Deutschen Bundespost für die Schulabgänger 1976 SchrAnfr B59 25.06.76 Drs 07/5482 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18529* B Anlage 86 Zugang von Sportvereinen und Sportverbänden zum Postzeitungsdienst SchrAnfr B60 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18529* D Anlage 87 Beförderung der Ingenieure der Deutschen Bundespost entsprechend den Bestimmungen der Funktionsgruppenverordnung und der durch die Deutsche Bundespost ausgewiesenen tätigkeitsgerechten Wertigkeiten ihrer Arbeitsplätze SchrAnfr B61 25.06.76 Drs 07/5482 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . .18530* A Anlage 88 Einnahmeverlust der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Postreklame GmbH durch den Wegfall der Werbeanzeigen am Kopf der Deckseite der Amtlichen Fernsprechbücher und der Branchen-Fernsprechbücher Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 XI SchrAnfr B62 25.06.76 Drs 07/5482 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B63 25.06.76 Drs 07/5482 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18530* C Anlage 89 Reaktion der Bundesregierung auf die Verweigerung der Einreise des musikwissenschaftlichen Instituts der Frankfurter Universität für eine angemeldete wissenschaftliche Exkursion zu den mitteldeutschen Bach-Stätten SchrAnfr B64 25.06.76 Drs 07/5482 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18531* A Anlage 90 Verstoß der DDR-Grenztruppen an der Zonengrenze bei Eschwege gegen die in Art. 1 des innerdeutschen Grundlagenvertrages niedergelegte Pflicht zu gutnachbarlichem Verhalten SchrAnfr B65 25.06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18531* C Anlage 91 Unterbringung politischer Gegner des OstBerliner Regimes in Nervenheilanstalten der DDR SchrAnfr B66 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18532* A Anlage 92 Ausbesserung der herabgewirtschafteten Gleisanlagen der Sowjetzonen-Reichsbahn SchrAnfr B67 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18532* A Anlage 93 Pressemeldungen über die Bereitschaft der Bundesregierung zur Übernahme der Wiederaufbereitung von Kernenergiebrennstoffen und zur Lagerung radioaktiver Stoffe für andere europäische Länder SchrAnfr B68 25.06.76 Drs 07/5482 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B69 25.06.76 Drs 07/5482 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18532* B Anlage 94 Ablehnung einer finanziellen Förderung des Landeselternrats der Gesamtschulen Nordrhein-Westfalen für dessen Stellungnahme zu Gesamtschulversuchen durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft; Wahrung der Urheberrechte der Autoren SchrAnfr B70 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAnfr B71 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 18532* D Anlage 95 Zahl der Studienbewerber des Fachs Medizin im Wintersemester 1975/1976 und im Sommersemester 1976, die außerhalb des Verfahrens der ZVS Dortmund bei den Verwaltungsgerichten einen Studienplatz mit der Begründung nicht ausgelasteter Kapazitäten eingeklagt und erhalten haben SchrAnfr B72 25.06.76 Drs 07/5482 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 18533* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18455 257. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 253. Sitzung, Seite 18032 D, 9. Zeile von unten, ist statt „Solidarität" zu lesen: „Solidität", und auf Seite 18089 D, Zeile 6, ist das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 2. 7. Dr. Ahrens ** 2. 7. Dr. Aigner * 2. 7. Dr. Artzinger * 2. 7. Behrendt * 2. 7. Dr. von Bismarck 2. 7. Blumenfeld * 2. 7. von Bockelberg 2. 7. Prof. Dr. Burgbacher * 2. 7. Christ 2. 7. Dr. Dregger 2. 7. Dreyer 2. 7. Prof. Dr. Ehmke 2. 7. Dr. Enders ** 2. 7. Entrup 2. 7. Fellermaier * 2. 7. Frehsee * 2. 7. Dr. Früh * 2. 7. Haase (Fürth) 2. 7. Härzschel * 2. 7. Hussing 2. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 7. Kater 2. 7. Dr. h. c. Kiesinger 2. 7. Dr. Klepsch* 2. 7. Krampe 2. 7. Dr. Kreile 2. 7. Kulawig 2. 7. Prof. Dr. Laermann 2. 7. Lautenschlager * 2. 7. Dr. Lenz (Bergstraße) 2. 7. Lücker * 2. 7. Memmel * 2. 7. Dr. Müller (München) ** 2. 7. Mursch * 2. 7. Dr.-Ing. Oetting 2. 7. Picard 2. 7. Pohlmann 2. 7. Rosenthal 2. 7. Roser 2. 7. Schedl 2. 7. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidhuber 2. 7. Schmidt (München) * 2. 7. Schmidt (Wuppertal) 2. 7. Dr. Schneider 2. 7. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 7. Schwabe * 2. 7. Dr. Schwencke ** 2. 7. Dr. Schulz (Berlin) * 2. 7. Dr. Schwörer * 2. 7. Seefeld * 2. 7. Spranger 2. 7. Springorum * 2. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) * 2. 7. Strauß 2. 7. Stücklen 2. 7. Suck* 2.7. Sund 2. 7. Frau Tübler 2. 7. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 2. 7. Dr. Warnke 2. 7. Wawrzik 2. 7. Frau Dr. Wex 2. 7. Frau Dr. Wolf ** 2. 7. von Wrangel 2. 7. Prof. Dr. Zeitel 2. 7. Zebisch 2. 7. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) zur Frage A 57 (Drucksache 7/5290) des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (250. Sitzung, Seite 17764 B) : Seit Bestehen dieser Reisemöglichkeit für DDR-Bewohner im Nicht-Rentenalter vom 17. Oktober 1972 (einschließlich der Erweiterung vom 14. Juni 1973) GBl. II der DDR Nr. 61 S. 653 reisten in die Bundesrepublik Deutschland ein: 1972 11 421 Personen 1973 41 498 Personen 1974 38 298 Personen 1975 40 442 Personen 1976 17 438 Personen (Januar-Mai) insgesamt 149 097 Personen. Hierin enthalten sind nicht die Besucher von Berlin (West), da eine Erfassung dieser Besuche in dringenden Familienangelegenheiten in Berlin getrennt von den Rentner-Besuchen nicht erfolgt. Die Zahl der überhaupt beantragten und - aus welchen Gründen auch immer - nicht genehmigten Reisen ist hier nicht bekannt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 59 250. Sitzung, Seite 17765 B) : 18498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 In den letzten Jahren konnte die Bundesregierung in zahlreichen Fällen, die sich aus der Trennung von Familien ergaben, helfen und eine Übersiedlung nach hier ermöglichen: 1970 541 Personen 1971 860 Personen 1972 984 Personen 1973 886 Personen 1974 2 273 Personen 1975 5 499 Personen. Darüber hinaus kamen noch zahlreiche weitere Personen — vornehmlich im Rentenalter — aus der DDR nach hier, um auf Dauer hier zu wohnen. Im Jahre 1975 waren es insgesamt beispielsweise 10 274 Übersiedler aus der DDR. Die Zahl der Reisen aus der DDR nach hier betrug 1975 rund 1,33 Millionen Reisen von Personen im Rentenalter sowie rund 40 000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Diese Reisemöglichkeiten für Bewohner der DDR sind festgelegt in der „Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 17. Oktober 1972" GBl. II der DDR Nr. 61 S. 653 (Erweiterung der Möglichkeiten vom 14. Juni 1973). Darüber hinaus bestehen — von Sondergenehmigungen abgesehen — leider keine Möglichkeiten für Bewohner der DDR nach hier zu reisen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt ist oder nicht. Die Zahl derjenigen Personen im Nicht-Rentenalter (Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister), bei denen eine der Reisemöglichkeiten in dringenden Familienangelegenheiten zutrifft (Geburt, Eheschließung, Ehejubiläum, lebensgefährliche Erkrankung, Sterbefall) und die zugleich einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt haben und deshalb nicht reisen dürfen, dürfte relativ klein sein. Sie wird nicht statistisch erfaßt, zumal es hier auch kaum möglich sein dürfte, konkrete Zahlen zu erhalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — zumal bei künftig stärkerer Verkehrsbedienung der .Fläche mit dem Omnibus — der Bau von Wetterschutzeinrichtungen (Wetterhäuschen) an Omnibusstrecken in den Leistungskatalog des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes einbezogen werden sollte, und ist die Bundesregierung — gegebenenfalls — bereit, darüber im Blick auf eine Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit den Bundesländern zu verhandeln? Die Bundesregierung hält die Förderung von Wetterschutzeinrichtungen an Omnibushaltestellen grundsätzlich für wünschenswert. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist sie aber nur im Zusammenhang mit der Förderung des Verkehrsweges selbst, an dem die Wetterschutzeinrichtungen errichtet werden sollen, möglich, also nicht an Omnibusstrecken. Die Bundesregierung ist bereit, dieses berechtigte Anliegen gelegentlich einer Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit den Bundesländern zu erörtern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 29) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Pläne für eine Beschränkung des Regionalverkehrsnetzes in Westmittelfranken ausgearbeitet hat, denen zufolge u. a. der gesamte Personenzugverkehr eingestellt werden soll, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Pläne für die wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklung Westmittelfrankens von großem Schaden wäre? Der Bundesminister für Verkehr hat solche Aufträge nicht gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 30) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, etwas gegen solche Anbieter von verfassungsfeindlichen, rechtsextremen Publikationen (wie sie im Bericht des Bundesverfassungsschutzes aufgeführt werden) zu unternehmen, soweit diese Druckerzeugnisse an fahrbaren und festen Kiosken in Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn an auffälliger Stelle präsentiert werden? Die Frage der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen regelt sich nach § 86 Strafgesetzbuch. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat deshalb in den mit den Bahnhofsbuchhändlern abgeschlossenen Pachtverträgen diesen vorgeschrieben, sich von Verboten und Verkaufsbeschränkungen Kenntnis zu verschaffen und diese strikt zu beachten. Nach Auskunft der DB sind ihr bisher Verstöße nicht bekanntgeworden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 31): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18499* Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Wagen der Deutschen Reichsbahn, die in der Bundesrepublik Deutschland verkehren, Werbeschilder angebracht sind, die folgenden Text tragen: „Berlin, Hauptstadt der DDR, grüßt seine Gäste. Besuchen Sie uns in unserem Informations- und unserem Ausstellungszentrum am Fernsehturm. Wir helfen Ihnen, das sozialistische Berlin kennenzulernen.", wie beurteilt sie diesen Tatbestand, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Der Text der Werbeschilder entspricht nicht dem Verständnis der Bundesregierung vom Viermächtestatus. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sehr sorgfältig beobachten und ihrerseits Reklamen mit politischem Inhalt aus Fahrzeugen der Deutschen Reichsbahn entfernen lassen, sollte die DDR von dieser Form der politischen Auseinandersetzung nicht absehen. Diese Möglichkeit sieht ausdrücklich ein Übereinkommen zwischen den Eisenbahnen vor, wenn entsprechende Aufforderungen unbeachtet bleiben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß verschiedene Direktionen der Deutschen Bundesbahn bei ihren Vorbereitungen für den Fahrplanwechsel 1976/1977 bei einzelnen Strecken bis auf einen symbolischen Zug den gesamten Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagern wollen, und wie verträgt sich diese faktische Vorziehung der Streckenstillegung mit den Aussagen der Bundesregierung, wonach vor derartigen Entscheidungen erst die Überprüfung des gesamten Schienennetzes abgewartet werden soll? Bei Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß Sie die Planungsüberlegungen der Deutschen Bundesbahn (DB) zu dem am 26. September 1976 beginnenden Winterfahrplan 1976/77 ansprechen. Wie mir die DB erklärt hat, sind für den Winterabschnitt im Nahverkehr lediglich die üblichen Fahrplankorrekturen in Anpassung an die jahreszeitlich unterschiedlichen Reisebedürfnisse und keine gravierenden Änderungen, wie Sie sie ansprechen, vorgesehen. Insoweit ist auch ein Zusammenhang mit der derzeitigen Überprüfung des Schienennetzes der DB nicht gegeben. Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 33) : Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß die Fahrpreisermäßigung der Deutschen Bundesbahn für kinderreiche Familien hinsichtlich des Alters der begünstigten Kinder der Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes angepaßt wird, so daß Kinder in der Berufsausbildung über die bisherige Altersgruppe von 25 Jahren hinaus die Fahrpreisermäßigung erhalten, wenn die Ausbildung wegen Fehlens eines Studienplatzes verzögert wird? Die Fahrpreisermäßigung für Jugendliche aus kinderreichen Familien ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf einem Tarif der Deutschen Bundesbahn (DB). Ihr Wunsch auf Anhebung der Altersgrenze würde eine entsprechende Tarifänderung durch die DB voraussetzen. Angesichts des hohen Defizits im Personenverkehr sieht sich jedoch die DB dazu außerstande, neue Sozialleistungen tariflicher Art zu übernehmen. Aus denselben Gründen ist auch eine entsprechende Auflage des Bundesministers für Verkehr an die DB, die die Folge eines haushaltsmäßigen Ausgleichs nach sich zöge, nicht möglich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 34) : Ist der Bundesregierung bewußt, daß die „Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit" in der Fassung vom 25. März 1974 für die Kutterfischer eine unbillige Härte darstellt und den für zahlreiche Fischer dringend notwendigen Zuerwerb durch Angelfahrten und Fahrten mit Badegästen infrage stellt, und wenn ja, ist sie bereit, die genannte Kostenordnung dahin gehend zu ändern, daß in Zukunft eine stärkere Differenzierung der Gebühren in der Größenklasse unter 200 Registertonnen (RT) erfolgt, damit die für kleine Kutter wirksame Gebührenordnung aus dem Jahre 1975 um das Zwanzigfache wieder auf ein vertretbares Maß zurückgeführt wird? Wie für alle Kostenordnungen gilt auch für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit für die Kutterfischerei das Prinzip der möglichst weitgehenden Kostendeckung unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Nutzens der Amtshandlungen für die betroffenen Kutterfischer. Eine volle Kostendeckung ist im Bereich der Kutterfischerei noch nicht einmal erreicht, so daß von einer unbilligen Härte für diesen Wirtschaftszweig nicht gesprochen werden kann. Obwohl sich die Amtshandlungen für unterschiedliche Schiffsgrößen im wesentlichen gleichen, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Bereich der Kutterfischerei eine Differenzierung mit geringeren Gebühren möglich ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 35 und 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihre Einstellungspraxis für Referendare der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung angesichts des früheren großen Mangels an qualifizierten Diplom-Ingenieuren auf eine öffentlich-rechtliche Zusage auf Einstellung nach bestandener Prüfung hinauslief, da Einstellungsverhandlungen und Merkblatt eine entsprechende Selbstbindung des Bundesverkehrsministers enthielten, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung darauf nicht in ihrer Antwort auf die Anfragen 58 und 59 des Abgeordneten Dreyer vom 7./8. April 1976 hingewiesen? Hält es die Bundesregierung mit ihren beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten für vereinbar, wenn sie nunmehr die betroffenen Referendarjahrgänge auf den äußerst kostspieligen und langwierigen Rechtsweg gegen sie verweist, statt für die Einstellung der betroffenen Referendare eine haushaltsmäßige Voraussetzung zu schaffen? 18500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Zu Frage A 35): Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Einstellungspraxis für Referendare der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung auf eine öffentlich-rechtliche Zusage auf Einstellung nach bestandener Prüfung hinauslief oder daß Einstellungsverhandlungen und Merkblatt eine entsprechende Selbstbindung des Bundesministers für Verkehr enthielten. Die Bundesregierung hält es mit ihren Verpflichtungen zu einer sparsamen Haushaltsführung — insbesondere im Bereich der Personalkosten — nicht für vereinbar, einen sich im Zuge der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung erkennbar ergebenden personellen Überhang im höheren bautechnischen Dienst durch Einstellung von 21 Bauassessoren zu verstärken. Im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ist und bleibt der Bundesminister für Verkehr bemüht, den betroffenen Referendaren bei ihrer anderweitigen Unterbringung behilflich zu sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 37) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland bei Ferngesprächen mit Teilnehmern in Ost-Berlin Auslandsgebührensätze berechnet werden, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um derartigen Verletzungen der innerdeutschen Fernmeldevereinbarungen wirksam entgegenzutreten? Die Deutsche Bundespost erhebt für Ferngespräche nach Berlin (Ost) keine Auslandsgebühren. Die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) wurden bereits bisher in Analogie an die Gebührenvorschriften für den Inlandsdienst erhoben. Diese Gebührensätze wurden nunmehr unverändert in die Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juni 1976, die am 1. Juli 1976 in Kraft tritt, übernommen. Es sind keine Fälle bekannt geworden, ir. denen irrtümlich anders verfahren wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 38) : Trifft es zu, daß die Ehefrau eines Arztes, die nach dessen Flucht aus der „DDR" geheiratet hat, hei einem Besuch Ost-Berlins verhaftet wurde, ohne daß elf Tage lang die Behörden Ost-Berlins die Angehörigen oder die Behörden im freien Teil Deutschlands unterrichtet • hätten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um die Freilassung und vor allem eine Abstellung dieser Nacht- und Nebelaktionen zu erreichen? Am Freitag, dem 11. Juni 1976 zwischen 23.30 Uhr und 24.00 Uhr wurde Frau Helga Schönian, Rösselsbrünnele Str. 1, Karlsruhe-Reinstetten, in Berlin (Ost) verhaftet. Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR hat der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Note vom 22. Juni 1976 mitgeteilt: „Die zuständigen Organe der Deutschen Demokratischen Republik haben am 12. Juni 1976 die Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland Helga Schönian, geb. am 7. März 1955, Reisepaß-Nr. F 8514167, wohnhaft in Reinstetten 2, Rösselsbrünnele Str. 1, wegen des dringenden Verdachts der Ausschleusung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, strafbar gem. § 105 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik, festgenommen. Haftbefehl wurde erlassen." Herr Dr. Schönian stellte am 12. Juni 1976 um 2.30 Uhr fest, daß seine Ehefrau nicht aus Berlin (Ost) zu ihm nach Berlin (West), wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufhielt, zurückgekehrt war. Bereits um 4.30 Uhr des gleichen Tages nahm seine zu diesem Zeitpunkt in Karlsruhe befindliche Schwester, Frau Zerbe, Kontakt zu einem Beamten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen auf. Ihr wurden sofort alle notwendigen Ratschläge und Hinweise zur Übermittlung an ihren Bruder gegeben. Herr Dr. Schönian wußte, daß seit dem 12. Juni 1976 gegen 9.00 Uhr alle Maßnahmen vorbereitet bzw. getroffen wurden, um den Verbleib von Frau Schönian zu ermitteln und ihr im Falle der Verhaftung den notwendigen Rechtsschutz zukommen zu lassen. Aufgrund anwaltlicher Kontakte konnte noch am 14. Juni 1976 in Erfahrung gebracht werden, daß gegen Frau Schönian ein Ermittlungsverfahren beim Generalstaatsanwalt der DDR in Berlin (Ost) anhängig sei. Sowohl Herr Dr. Schönian als auch die zuständigen Bundesbehörden wurden hiervon unverzüglich unterrichtet. Die verspätete offizielle Mitteilung der DDR über die Festnahme von Frau Schönian entspricht nicht der allgemeinen Praxis in derartigen Fällen. In der Regel wird die Ständige Vertretung innerhalb von etwa 6 Tagen über die Festnahme von Personen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) unterrichtet. In Einzelfällen ist diese Frist länger. Die Ständige Vertretung hat gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR wiederholt darauf gedrängt, daß sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt von Festnahmen unterrichtet wird. Mit dem gebotenen Nachdruck möchte ich betonen, daß die Bundesregierung sich zu den Schuldvorwürfen gegen Frau Schönian von seiten der DDR-Behörden und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen im Interesse der Verhafteten nicht äußert, bevor die laufenden Bemühungen noch nicht die wünschenswerte Klarheit über alle Aspekte der Angelegenheit erbracht haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18501* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 39) : Wird die Bundesregierung die im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegende Dokumentation über die Verfolgungen in der „DDR" des Kölner Publizisten Karl-Wilhelm Fricke veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht? Wie ich Herrn Kollegen Windelen bereits auf seine schriftlichen Anfragen mitgeteilt habe (244. Protokoll BT vom 19. Mai 1976 Anlage 70), sind Herrn Fricke die zu der Dokumentation in Auftrag gegebenen Gutachten der Professoren Ludz und Schroeder am 5. Mai 1976 zugeleitet worden, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Fricke erklärte hierzu am 15. Mai 1976, er werde sich infolge seiner derzeit besonders starken beruflichen Inanspruchnahme erst in einigen Wochen zu den beiden recht umfangreichen Gutachten äußern können. Dies ist bisher nicht geschehen, so daß über eine Veröffentlichung der Dokumentation im Augenblick nicht entschieden werden kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 40 und 41) : Kann die Bundesregierung die Angaben über die Situation in den Haftanstalten der „DDR", die der Verleger Axel Springer am 18. Juni 1976 in München gemacht hat („Welt" vom 19. Juni 1976), aus ihren eigenen Erkenntnissen bestätigen, insbesondere die Zahl von 7590 politischen Häftlingen in den Haftanstalten der „DDR" im Jahr 1975? Ist es zutreffend, daß es im Zuchthaus Brandenburg Zellen von 22 qm (3,5 X 7,0 m) Größe gibt, in denen 22 Menschen leben müssen, von denen einige, die die Gefängnisverwaltung unter der Bezeichnung BS = Bodenschläfer führt, auf einer Decke auf dem nackten Boden schlafen müssen? Zu Frage A 40: Die Bundesregierung kann die von Herrn Springer genannte Zahl von 7 590 politischen Häftlingen in den Haftanstalten der DDR — bezogen auf das Jahr 1975 — nicht bestätigen. Der Bundesregierung waren Ende 1975 die Namen von ungefähr 2 480 politischen Häftlingen bekannt. 1 158 davon wurden 1975 im Rahmen der besonderen Bemühungen um menschliche Erleichterungen vorzeitig entlassen. Zur Zeit sind ca. 1 500 Personen, die aus politischen Gründen verurteilt wurden und noch inhaftiert sind, namentlich erfaßt. Allerdings ist davon auszugehen, daß die tatsächliche Zahl der politischen Häftlinge höher angesetzt werden muß. Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich keine Mutmaßungen hinsichtlich einer exakten Zahl anstellen kann. Zu Frage A 41: Es ist sicherlich möglich, daß es in der Strafvollzugsanstalt Brandenburg Zellen gibt, die überbelegt sind. Exakte Informationen stehen der Bundesregierung aber nicht zur Verfügung. Dazu bedürfte es zuverlässiger Erhebungen, die von hier aus nicht angestellt werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 42 und 43) : Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Erklärung des Bundeskanzlers, die Organe der DDR seien dem Ersuchen der Bundesregierung auf Freilassung der beiden im Raum Eschwege von DDR-Organen festgenommenen Beamten des Bundesgrenzschutzes „prompt gefolgt", angesichts der Tatsache, daß diese beiden Beamten mehr als drei Tage unter Bedingungen, die denen einer Kriegsgefangenschaft entsprechen, in der DDR festgehalten wurden? Sind in den vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen veröffentlichten Zahlen von in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden DDR-Bewohnern, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, auch Einreisende enthalten, die als Zuschauer zu sportlichen Veranstaltungen (z. B. in Sportsonderzügen) und zu Besuchen bei der DKP und mit ihr zusammenarbeitenden Organisationen die innerdeutsche Grenze überschreiten? Zu Frage A 42: Die am 15. Juni 1976 von Angehörigen der DDR- Grenztruppe festgenommenen Beamten des Bundesgrenzschutzes sind am 18. Juni 1976 in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Die Freilassung der beiden Beamten ist auf die nachdrücklichen Vorstellungen der Bundesregierung gegenüber der DDR- Regierung erfolgt. Auf diesen Sachverhalt wollte der Herr Bundeskanzler mit seiner Bemerkung aufmerksam machen. Zu Frage A 43: In der jüngsten Veröffentlichung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen über Zahlen zum Reiseverkehr mit der DDR, nämlich in der Broschüre „Auskünfte zum Stand der innerdeutschen Beziehungen", 4. überarbeitete Auflage vom April 1976, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Jahre 1975 außer den rd. 1,33 Millionen Personen im Rentenalter auch rd. 40 000 Bewohner der DDR, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, in dringenden Familienangelegenheiten zu ihren Verwandten in die Bundesrepublik Deutschland (ohne Berlin [West]) reisen konnten. Auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen vom 19. Januar 1976 enthält diese Formulierung. Reisen zu sportlichen Veranstaltungen und zu Besuchen bei der DKP oder mit ihr zusammenarbeitenden Organisationen sind keine Reisen in „dringenden Familienangelegenheiten", sie sind daher nicht in der Zahl von 40 000 enthalten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 44) : Treffen Meldungen zu, wonach die DDR „Regime-Kritiker ins Irrenhaus" sperren soll, sind der Bundesregierung derartige Fälle bekannt, und sieht sie gegebenenfalls Möglichkeiten, den Betroffenen zu helfen? Ihrer Anfrage liegt offenbar eine kürzliche Äußerung des in der DDR wohnenden Wissenschaftlers und Schriftstellers Professor Havemann zugrunde, in der er im Zusammenhang mit Berufsverboten in der DDR auch über Einweisungen in psychiatrische Kliniken sprach. Die Bundesregierung kann die Behauptungen Havemanns nicht bestätigen, es liegen ihr darüber keine Erkenntnisse vor. Es trifft aber nach uns vorliegenden Informationen zu, daß in Einzelfällen Bewohner der DDR nach Einreichung von Ausreiseanträgen psychiatrisch untersucht wurden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 45) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Informationen vor, wonach sich infolge von zunehmendem CO2-Gehalt der Luft das Klima in der Welt verändert und eine zunehmende Trockenheit vorausgesagt wird, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um hier vorbeugend zu wirken, um z. B. den CO2-Gehalt der Luft herabzusetzen? Der Bundesregierung liegen eine Reihe von z. T. allerdings auch widersprüchlichen Informationen vor, die auf eine mögliche Veränderung des Klimas der Welt durch den zunehmenden CO2-Gehalt der Luft hinweisen. Sie hat deshalb bereits 1972 auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm einer Empfehlung zugestimmt, die der Weltorganisation für Meteorologie die Aufgabe zuweist, die Ursachen möglicher weltweiter Klimaveränderungen zu untersuchen. In Durchführung dieser Empfehlungen wurde 1973 vom Internationalen Rat der wissenschaftlichen Vereinigungen festgestellt, daß die Auswirkungen des zunehmenden CO2-Gehalts der Luft im Hinblick auf mögliche Klimaveränderungen nicht isoliert betrachtet und bewertet werden können. Danach ist also noch völlig offen, ob durch den zunehmenden CO2-Gehalt eine zunehmende Trockenheit verursacht wird. Die Bundesregierung unterstützt die Weltorganisation für Meteorologie bei der Durchführung ihres Programmes. Sie hat im Rahmen des Meßstellennetzes des Umweltbundesamtes 3 Stationen eingerichtet, deren Meßergebnisse monatlich an die Weltorganisation für Meteorologie übermittelt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/5482 Fragen A 46 und 47): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Unannehmlichkeiten (Fahrplanwirrwarr, Zeitunterschiede im Telefonverkehr, bei der Zollabfertigung, bei den Arbeitszeiten der vielen Grenzgänger) zu begegnen, die dadurch entstanden sind, daß unsere westlichen Nachbarländer die Sommerzeit wegen der damit verbundenen Energieeinsparung eingeführt haben? Wann kann im Hinblick auf die lange Vorbereitungszeit frühestens mit der Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden? Zur Frage A 46: Im Jahre 1976 haben vier Staaten, die der Europäischen Gemeinschaft angehören, Sommer' zeit, nämlich Großbritannien, Irland, Italien und unser Nachbarland Frankreich. Im Jahre 1977 werden außerdem Luxemburg, Belgien und die Niederlande Sommerzeit einführen. Für diese Entscheidung der genannten Länder war eine mögliche Energiesparung nur ein Motiv unter anderen. Eine unterschiedliche Stundenzählung in benachbarten Ländern führt unvermeidlich zu Unannehmlichkeiten bei den grenzüberschreitenden Tätigkeiten und Beziehungen der beiderseitigen Bewohner. Zum Teil kann diesen Unannehmlichkeiten durch Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Behörden in den Nachbarstaaten begegnet werden. So wird bei der Fahrplangestaltung die jeweils unterschiedliche Stundenzählung berücksichtigt und darauf geachtet, daß möglichst geringe Schwierigkeiten für die Reisenden beim Wechsel von einem Land in das andere auftreten. Auch bei der Zollabfertigung wird z. B. durch Anpassung der jeweiligen Dienstzeiten ein möglichst reibungsloser Ablauf angestrebt. Man kann allgemein davon ausgehen, daß die insoweit bestehenden Möglichkeiten von den deutschen Behörden voll ausgeschöpft werden und daß auch mit gutem Willen in unseren westlichen Nachbarländern gerechnet werden kann. Ein nicht geringer Rest von Schwierigkeiten läßt sich aber durch behördliche Maßnahmen oder Vorkehrungen nicht ausräumen. Zur Frage A 47: Da in der Bundesrepublik Deutschland durch das Zeitgesetz von 1893 die mitteleuropäische Zeit als gesetzliche Zeit festgelegt ist, können nur durch eine gesetzliche Neuregelung die Voraussetzungen für eine Einführung der Sommerzeit geschaffen werden. Dies soll so bald wie möglich geschehen. Zu diesem Zweck wird der Bundesminister des Innern den Entwurf eines Gesetzes erarbeiten, welches das Zeitgesetz aus dem Jahre 1893 ablösen und u. a. eine Ermächtigung für die Bundesregierung vorsehen soll, die Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung einzuführen. Die Arbeiten werden so vorangetrieben, daß der Entwurf zu Beginn der nächsten Wahlperiode dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden kann. Eine Entscheidung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18503* über die Einführung der Sommerzeit kann dann für das Jahr 1978 ergehen. Dabei werden die Schwierigkeiten an der West- und Ostgrenze bei Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 48) : Hat die Bundesregierung die Absicht, nach dem Ausscheiden des derzeitigen Vizepräsidenten des Bundesamts für Zivilschutz und gleichzeitigen THW-Direktors aus seinem Amt am 31. August 1976 an der bewährten Regelung festzuhalten, daß diese beiden Dienstposten von einer einzigen Person, und zwar einem Dipl.-Ing. bekleidet werden, und welche Gründe sind für eine eventuelle Änderung dieser Regelung maßgebend? Nach dem organisatorischen Aufbau des Bundesamtes für Zivilschutz und seinem Stellenplan leitet der Vizepräsident stets auch eine Abteilung. Dies muß jedoch nicht zwingend die Abteilung Technisches Hilfswerk sein, die die Funktion der zentralen Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wahrnimmt. So hat z. B. der erste Vizepräsident des Bundesamtes für Zivilschutz als Volljurist eine andere Abteilung geleitet; er war also nicht zugleich Direktor des Technischen Hilfswerks. Diese Lösung hat sich ebenso bewährt wie die von Ihnen angesprochene. Welcher Lösungsmöglichkeit beim Ausscheiden des derzeitigen Vizepräsidenten der Vorzug zu geben sein wird, hängt nicht zuletzt von den in Betracht kommenden Bewerbern und ihrer fachlichen Eignung ab. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 49) : Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrem Werbefaltblatt, worin es heißt, daß es ein Verdienst der Bundesregierung sei, wenn Rentner oder Sozialhilfeempfänger aus ihrem Guthaben bei Geldinstituten in der DDR monatlich bis zu 200 DM beziehen" und der Aussage im Deutschen Bundestag am 9. Juni 1976, daß die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Bundesregierung mit Wirkung vom 1. Mai 1976 die Annahme von Transferaufträgen aus Sperrguthaben in der DDR vorübergehend hat aussetzen müssen", und wenn ja, wie erklärt sie diesen Widerspruch? Es besteht kein Widerspruch zwischen der Information der Bundesregierung in ihrem Faltblatt „Leistung verdient Vertrauen" und der Aussage in der Fragestunde am 9. Juni 1976 zur Frage der Sperrguthabenvereinbarung mit der DDR. Nach wie vor werden Transferaufträge von Bundesbürgern im Rahmen entsprechender Aufträge aus der DDR abgewickelt. So konnten im Mai dieses Jahres Transferaufträge von Bundesbürgern in Höhe von rund 1 Million DM bedient werden. Selbstverständlich sind auch im Juni Sperrguthaben überwiesen worden, deren Höhe zur Stunde noch nicht bekannt ist. Wie mein Kollege Haehser in der Fragestunde am 9. Juni 1976 dargelegt hat, mußte lediglich die Annahme neuer Transferaufträge aus Sperrguthaben in der DDR vorübergehend ausgesetzt werden. Auf die Möglichkeit solcher Verzögerungen hatte das Bundesfinanzministerium bereits in dem Merkblatt „Erste Vereinbarungen mit der DDR zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs" hingewiesen. Dort heißt es auf Seite 14: „Da sich die Überweisungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt jeweils ausgleichen müssen, kann es geschehen, daß der Kontoinhaber aus der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend auf seine Überweisung warten muß, bis nämlich entsprechende Überweisungen in der anderen Richtung getätigt worden sind." Die Sperrguthabenvereinbarung hat dazu geführt, daß bisher ein Transfervolumen von rd. 20 Millionen DM abgewickelt worden ist. Dies ist sicher ein Erfolg, zumal seit der Währungsreform bis zum Abschluß der Vereinbarung im Jahre 1974 überhaupt keine Überweisungen aus der DDR möglich waren. Welche Bemühungen die Bundesregierung unternimmt, um weitere Verbesserungen des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs zu erreichen, ist in der Fragestunde am 9. Juni erörtert worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Emeis (fraktionslos) (Drucksache 7/5482 Frage A 50) : Trifft es zu, daß, wie der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Fredersdorf, behauptet, auf Grund der personellen Unterbesetzung der Finanzämter diese bei Klein- und Kleinstbetrieben nur alle 50 bis 95 Jahre und bei Ärzten und anderen Freiberuflern nur alle 20 bis 25 Jahre eine Steuerprüfung vornehmen können und somit einen uneingetriebenen Steuerberg von ca. 22 Milliarden DM vor sich herschieben, wovon ein Drittel für den Staat als verloren angesehen werden müsse, und was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls kurzfristig gegen diesen Mißstand zu unternehmen, soweit es sich um Steuern handelt, die dem Bund zustehen? Nach dem Grundgesetz obliegt die Verwaltung der Besitz- und Verkehrsteuern den Finanzbehörden der Länder. Die Organisation und die Durchführung von steuerlichen Betriebsprüfungen fällt somit in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Landesfinanzbehörden. Der Bund kann nur koordinierend wirken und über das Bundesamt für Finanzen bei der Prüfung von Konzern- und Großbetrieben mitwirken. Eine Bund-Länder-Kommission arbeitet zur Zeit ein Konzept für eine allgemeine Rationalisierung des Betriebsprüfungsdienstes aus mit dem Ziel, Betriebsprüfungen rationeller durchzuführen und zugleich die unbefriedigenden Prüfungsabstände zu verkürzen. Der Prüfungsturnus bei Klein- und Kleinstbetrieben ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. 18504* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Auf das Bundesgebiet bezogen wurden z. B. im Jahre 1975 von den ca. 717 000 Kleinbetrieben ca. 27 600 Betriebe (= 3,8°/o) und von den ca. 1,04 Millionen Kleinstbetrieben ca. 11 000 Betriebe (= 1 %) anläßlich einer Betriebsprüfung überprüft. Hieraus kann jedoch nicht gefolgert werden, daß die nichtgeprüften Betriebe keiner steuerlichen Nachprüfung unterliegen. Die Finanzverwaltungen der Länder haben Anweisungen erlassen, nach denen die Betriebsergebnisse der Klein- und Kleinstbetriebe stichprobenweise im Festsetzungsverfahren überprüft werden. Die von Ihnen zitierten Angaben zu dem durch Nichtprüfung von Klein- und Kleinstbetrieben bedingten Steuerausfall sind offenbar grob geschätzt. Gesichertes Zahlenmaterial liegt nicht vor. Es muß jedoch angenommen werden, daß die rechtskräftigen Nachforschungen auf Grund von Betriebsprüfungen, die im Jahre 1975 über 3,9 Milliarden DM betrugen, höher wären, wenn mehr Prüfungsbeamte eingesetzt werden könnten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 51 und 52) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, urn entsprechend den Empfehlungen der IV., VI. und VIII. Vollversammlung der Deutschen Sportkonferenz den gemeinnützigen Turn- und Sportvereinen die Spendenbescheinigungskompetenz einzuräumen? Welche Hindernisse stehen einer Verwirklichung entgegen? Aufgrund der Empfehlungen der Deutschen Sportkonferenz, entsprechender Anregungen des Deutschen Sportbundes und der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 1976 hat das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wiederholt geprüft, ob den Turn- und Sportvereinen die Spendenbescheinigungskompetenz eingeräumt werden kann. Dabei hat sich gezeigt, daß den Finanzbehörden bisher keinerlei konkrete Beschwerden gegen das geltende Verfahren bekanntgeworden sind, ein Verfahren, das übrigens auch für fast alle anderen gemeinnützigen Vereine gilt. Angesichts der großen Zahl der Vereine und der Mißbrauchsmöglichkeiten, die auch die Deutsche Sportkonferenz sieht und ausschließen möchte, müßten verstärkte Kontrollen durch die Finanzämter eingeführt werden. Dies liegt weder im Interesse der Vereine noch der Finanzverwaltung. Ich habe ohnehin Zweifel, ob die eigene Spendenbescheinigungskompetenz im wohlverstandenen Interesse der Sportvereine liegt, weil sie zusätzliche Arbeit und Kosten verursachen würde. Die Vereine müßten über sämtliche Spenden Bescheinigungen ausstellen, also auch über die große Masse der Spenden bis zu einem Betrag von 100,— DM pro Spende, für die nach geltendem Recht der Zahlungsbeleg der Post oder eines Kreditinstituts als Spendenquittung ausreicht. Die Finanzministerkonferenz hat sich im Februar des vergangenen Jahres einstimmig gegen die Spendenbescheinigungskompetenz der Sportvereine ausgesprochen. Der Bundesminister der Finanzen ist diesem Beschluß beigetreten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 55) : Treffen Pressemitteilungen zu, daß von den zuständigen Ressorts der Bundesregierung zur Zeit Überlegungen angestellt werden, wie der übertriebenen Expansion von „Supermärkten auf der grünen Wiese" Einhalt geboten werden kann, und wie weit sind gegebenenfalls diese Überlegungen bisher gediehen? Die von Ihnen angesprochene Frage des Vordringens von Verbrauchermärkten „auf der grünen Wiese" hat sowohl struktur- und wettbewerbspolitische als auch städtebauliche Aspekte. „Soweit sich die gegenwärtigen Strukturveränderungen im Einzelhandel aufgrund gewandelter Marktbedingungen, insbesondere veränderter Kaufgewohnheiten der Bevölkerung, in einem leistungsgerechten Wettbewerb vollziehen, ist es Wettbewerbs- und verbraucherpolitisch nicht vertretbar, in solche Marktprozesse durch staatliche Maßnahmen einzugreifen. Nur insofern, als Diskriminierungen und sonstige marktfremde Einflüsse den marktwirtschaftlichen Strukturwandel im Einzelhandel verfälschen, können wirtschaftspolitische Initiativen der Bundesregierung eine Berechtigung haben." Falls die bisherigen, in erster Linie an die Selbsthilfe der Wirtschaft anknüpfenden Maßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen nicht zum Erfolg führen, wird die Bundesregierung nicht zögern, eine Verschärfung der kartellrechtlichen Bestimmungen vorzuschlagen. Wettbewerbsverzerungen zugunsten von Großvertriebsformen des Einzelhandels haben sich auch aus der Praxis mancher Gemeinden ergeben, aus unterschiedlichsten Gründen, z. B. auch aus steuerlichen Vorteilen, die Ansiedlung solcher Handelsformen zu begünstigen. Die Ausgestaltung und Handhabung des Raumordnungs- und Städtebaurechts sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Einige Bundesländer versuchen im Rahmen des geltenden Rechts, raumordnerisch und städtebaulich negativen Auswirkungen nach Maßgabe von Verwaltungsvorschriften, die die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, entgegenzuwirken. Die am 1. Januar 1977 in Kraft tretende Novelle des Bundesbaugesetzes sieht verbesserte Möglichkeiten für entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen vor. Die Baunutzungsverordnung als maßgebendes Ausführungsrecht zum Bundesbaugesetz wird zur Zeit überarbeitet. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist auch die Lösung der von Ihnen angesprochenen Problematik, soweit das Städtebaurecht hierzu einen Bei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18505* trag leisten kann. Die Bauleitplanung ist auf städtebauliche Gesichtspunkte beschränkt, die allerdings hier nicht unwesentlich berührt werden. Investitionslenkende Maßnahmen, wie sie in Nachbarländern getroffen wurden, scheiden für die Bundesregierung aus. Am Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Bau- und Planungsrechts muß festgehalten werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 56 und 57): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der veröffentlichten Einkommensprognose für die deutsche Landwirtschaft der „Land-DATA" für das Wirtschaftsjahr 1975/1976, die mit +10,4 % erheblich von der Einkommensprognose der Bundesregierung von +19 % abweicht? Rechnet die Bundesregierung im Wirtschaftsjahr 1976/1977 für die deutsche Landwirtschaft mit keiner Einkommenssteigerung, sondern eher mit einer Einkommensverschlechterung, wie das aus Aussagen des Deutschen Bauernverbands ersichtlich ist? 1. Die Bundesregierung zieht die Schlußfolgerung, daß die Preis- und Mengenentwicklung in den letzten Wochen und Monaten des laufenden Wirtschaftsjahres keinen Anlaß gibt, ihre Einschätzung der Einkommensentwicklung zu revidieren. Die Land-Data hat mit Ausnahmen des Deutschen Bauernverbandes über die Erlöspreise und Verkaufsmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse gerechnet, die durch die Entwicklung im letzten Quartal des in diesen Tagen zu Ende gehenden Wirtschaftsjahres teilweise nicht bestätigt werden. Außerdem darf nicht die von Ihnen genannte Steigerungsrate des Betriebseinkommens von 10,4 % mit der Vorschätzung der Bundesregierung verglichen werden, sondern die des Beineinkommens, die von Präsident von Heereman mit 11,3 % angegeben wurde. 2. Zu der Vorschätzung des Deutschen Bauernverbandes über die Einkommensentwicklung im Wirtschaftsjahr 1976/77 kann die Bundesregierung noch keine Stellungnahme abgeben, weil sich die voraussichtlichen Veränderungen bei einer großen Zahl von Einflußfaktoren gegenwärtig noch nicht quantitativ angeben lassen. Die von der Land-Data für die Vorschätzung der Entwicklung im Wirtschaftsjahr 1976/77 angewendete Methode der Trendrechnung ist für die kurzfristige Wirtschaftsanalyse nicht brauchbar, weil hierbei nicht nur die Trends, sondern auch die saisonalen und zyklischen Veränderungen bei Mengen und Preisen in ihren Auswirkungen auf das Einkommen untersucht werden müssen. Außerdem muß die Aussage des Deutschen Bauernverbandes, im Wirtschaftsjahr 1976/77 sei mit keiner Einkommenssteigerung, sondern eher mit einer Einkommensverschlechterung zu rechnen, relativ zur Bezugsbasis gesehen werden. Steigt, wie die Bundesregierung annimmt, das Reineinkommen im laufenden Wirtschaftsjahr um 19 % an, kann sicherlich schon von einer erfolgreichen Einkommenspolitik für die Landwirtschaft gesprochen werden, wenn sich dieses hohe Einkommensniveau halten läßt. Die Versuche des Deutschen Bauernverbandes, die günstige Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft herunterzuspielen sind vielleicht verständlich, sie werden von der Öffentlichkeit angesichts der offensichtlichen Zufriedenheit bei den Landwirten aber sicher nur beiläufig zur Kenntnis genommen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 58 und 59) : Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung nach der Einführung der Heizölkennzeichnung an, um zu einer Vereinfachung des Gasölverbilligungsverfahrens für die Landwirtschaft zu kommen? Wie entwickelte sich der Gasölverbrauch in der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren, und welche Schwierigkeiten tauchten mit der Umstellung auf das „Vorauszahlungssystem" auf? Zu Frage A 58: Die intensiven Bemühungen der Bundesregierung, der Landwirtschaft die Verwendung von leichtem Heizöl als Kraftstoff zu ermöglichen, führten nicht zum Erfolg, weil ein befriedigendes Kälteverhalten von Heizöl selbst durch Beimischen z. B. von Petroleum nicht uneingeschränkt sichergestellt werden kann. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, das Verbilligungsverfahren durch eine Novellierung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft zu vereinfachen. Die Novellierung wird z. Z. vorbereitet. Zu Frage A 59: Hierzu darf ich zunächst auf meine Antwort vom 15. November 1974 hinweisen, in der Ihnen auf Ihre entsprechende Frage Angaben über die verbilligten Gasölmengen in den Jahren 1968 bis 1974 mit Erläuterungen gemacht wurden. Diese Angaben ergänze ich für den gewünschten Zehn-Jahres-Zeitraum wie folgt: 1966: 1 248 Millionen Liter Dieselkraftstoff 1967: 1 291 Millionen Liter Dieselkraftstoff 1974: 1 318 Millionen Liter Dieselkraftstoff 1975: 1 323 Millionen Liter Dieselkraftstoff (geschätzt) Wesentliches Merkmal des derzeitigen Vorauszahlungssystems ist die Zahlung der jährlichen Verbilligungsbeträge in drei Raten, und zwar auf der Grundlage des Verbrauchs in einem um zwei Jahre zurückliegenden Referenzjahr. Diese Regelung brachte eine Reihe besonderer Schwierigkeiten mit sich, z. B. durch zahlreiche Rückforderungen in Fällen der Betriebsaufgabe und des Betriebsinhaberwechsels und damit verbundene Verwaltungsstreitverfahren sowie durch einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch Ausgleichsberech- 18506 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nungen für Mehr- oder Minderverbrauch gegenüber der bei der Festsetzung der Vorauszahlung zu Grunde gelegten Kraftstoffmenge. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) und des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 60 und 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zum Schutze des Walnußbaumbestands zu ergreifen in Anbetracht der zunehmenden Verwendung der paarhufigen provencialischen Schwanzwipper als Haustier? Wie beurteilt die Bundesregierung das Vordringen des paarhufigen Schwanzwippers in Anbetracht der in den letzten Jahren aufgetretenen Versorgungsengpässe bei Walnüssen, und welche Folgerungen wird sie aus ihren Erkenntnissen ziehen? Die Bundesregierung beobachtet das Vordringen des paarhufigen provencialischen Schwanzwippers (Caudamovens bi-ungulatus provincialis H. et P.) mit größtem Interesse. In städtischen Haushalten wird das Tier gern gehalten, weil es mit seinen possierlichen Bewegungen alle Familienmitglieder entzückt. Besonders beliebt ist die Unterart C. bi-ungulatus rotans, deren Schwänze in rotierende Bewegung übergehen können, was sich durch ein angenehm schnurrendes Geräusch bemerkbar macht. Tiere dieser Subspecies werden deshalb gern als Babysitter gehalten oder als Schreibtischventilator verwendet. Mit Sorge sieht die Bundesregierung allerdings, daß der paarhufige Schwanzwipper häufig dem Tierhalter entweicht, dann umherstreunt und vor allem Walnußbäume (Juglans regia L.) schädigt. Als Gegenmaßnahme bereitet mein Haus eine breit gestreute Aufklärungskampagne über das Tier und Methoden zum Wiedereinfangen vor. Folgende Maßnahme hat sich besonders bewährt: Man mische Schmierseife und Bohnerwachs im Verhältnis 3 : 1, bestreiche damit die Baumstämme und poliere sie kräftig mit einem trockenen Lappen. Um den Baumfuß stelle man mehrere im Innern auf gleiche Weise präparierte Körbe oder Wannen. Will nun der Schwanzwipper den Nußbaum erklettern oder von ihm wieder herabsteigen, so rutscht er auf dem polierten Stamm mit seinen Hufen ab und fällt in einen der Behälter. Dort kann er leicht gegriffen und wieder seinem Eigentümer zugeführt werden. Hervorzuheben ist die Umweltfreundlichkeit des Verfahrens. Bei konsequentem Vorgehen dürften alle entlaufenen Schwanzwipper bald wieder eingefangen sein und die aufgetretenen Versorgungsengpässe damit verschwinden. Direkte Bekämpfungsmaßnahmen können somit erfreulicherweise vorerst unterbleiben. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 62 und 63) : Sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Vorführung von Schachprogrammen durch die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) einen Beitrag zu den Aufgaben, die die GMD in Orientierung an den Bedürfnissen der Datenverarbeitungshersteller und der Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Einführung der Datenverarbeitung erfüllen soll? Durch welche konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, daß die GMD ihre Arbeit beständig an den Anforderungen der Industrie und der öffentlichen Verwaltung im Sinn einer der Aufgabenstellung entsprechenden Mittelverwendung ausrichtet? Zu Frage A 62: Bei einer Presseveranstaltung am 31 Mai dieses Jahres wollte die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) einigen Journalisten den direkten Kontakt zum Rechner vermitteln und bediente sich dabei als äußeren Rahmen einiger auswärts entwickelter Schachprogramme. Bei der Pressekonferenz wurden Probleme angesprochen, die in der GMD bearbeitet und für deren Lösung mathematische Modelle herangezogen werden, wie z. B. die Stundenplanerstellung und Kostenmodelle zur Abschätzung finanzieller Auswirkungen bestimmter Maßnahmen im Bildungsbereich oder im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Schließlich wurde die Unterstützung, die die GMD der öffentlichen Verwaltung durch Entwicklung und den Betrieb von Datenbanksystemen leistet, an der Vorhabendatenbank des Bundesministeriums für Forschung und Technologie demonstriert. Zu Frage A 63: Die GMD soll die öffentliche Verwaltung bei der Einführung der Datenverarbeitung (DV) unterstützen und der deutschen DV-Industrie Anregungen und Hilfen für die Weiterentwicklung der DV geben. Die GMD erarbeitet jährlich einen Forschungs- und Entwicklungsplan und ein Programmbudget, worin sie die konkreten Vorhaben des nächsten Jahres und die mittelfristige Planung darlegt. Diese Pläne bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, in dem die Bundesregierung durch Angehörige meines Hauses, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen und als Mitgesellschafter das Land Nordrhein-Westfalen vertreten sind. Eine wesentliche Maßnahme, die die GMD zur Praxisorientierung ihrer Arbeit zwingt, ist ihr Finanzierungsmodell. Danach muß die GMD einen Teil ihrer Ausgaben durch Erträge aus hereingenommenen FuE-Projekten aufbringen; die Auftraggeber haben dabei Vollkosten zu erstatten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 64 und 65) : In welcher Wiese trägt das Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mittleren und kleinen Unternehmen bei? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18507* Wie hoch waren die Aufwendungen für die Forschungsförderung von mittleren und kleinen Betrieben in den vergangenen beiden Jahren? Zu Frage A 64: Ziel der Forschungsförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) für kleine und mittlere Unternehmen ist nicht unbedingt und in jedem Falle die Steigerung der eigenen Forschungstätigkeit dieser Unternehmen, sondern generell der bessere Zugang dieser Unternehmen zu den Ergebnissen und Hilfen moderner Forschung und Technologie und die Verbesserung ihrer Innovationsfähigkeit und -bereitschaft, damit sie auch künftig leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Schließlich ist es nicht ratsam, daß jedes kleine und mittlere Unternehmen eine zeit- und kostenintensive eigene Forschung und Entwicklung aufbaut, die dann ohne ständige staatliche Hilfen nicht lebensfähig wären. Ein Aufgreifen bereits vorhandener FuE-Ergebnisse oder die Nutzung externer Vertragsforschungskapazitäten ist in vielen Fällen ein geeigneterer und insgesamt erfolgversprechenderer, aber leider noch zu wenig genutzter und bekannter Weg. Die Bundesregierung unterstützt daher FuE und Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in vielfältiger Weise und hat dies zuletzt im fünften Bundesbericht Forschung als auch im Mittelstandsbericht 76 im einzelnen dargelegt. Eine Zwischenbilanz für den BMFT zeigt: 1. Die Deutsche Wagnisfinanzierungs-Gesellschaft (WFG), hat im Herbst 1975 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Eine schrittweise Aufstockung des Startkapitals von derzeit 10 auf maximal 50 Mio DM ist vorgesehen und von der Nachfrage nach Beteiligungskapital abhängig. 2. Die neuen Förderungsbedingungen des BMFT, die sogenannten BKFT 75, enthalten eine Reihe von Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen. So kommen zum Beispiel — die Möglichkeit der Förderung marktnaher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit exklusiver Nutzung der Ergebnisse (§ 25) und — die Ausdehnung der Lizenzierungspflichten bei der „Standardförderung", vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute, da sie auf diese Weise verstärkt an den geförderten Ergebnissen partizipieren können oder, soweit sie selbst marktnahe Entwicklungen mit Fördermitteln durchführen, die Ergebnisse exklusiv verwerten können. 3. Der Aufbau einer Patentdatenbank durch die Arbeitsgruppe Patentverwertung (ARPAT) des ISI-Instituts der Fraunhofer-Gesellschaft wird fortgesetzt. Bislang hat ARPAT rund 2000 Schutzrechte aus staatlicher Förderung in die Datenbank aufgenommen. 4. Im Dezember 1974 hat die Bundesregierung ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD-Programm) verabschiedet. Dieses sieht u. a. die Errichtung von 16 Fachinformationssystemen (FIS) vor. Hierdurch werden vor allem die technischen Informationsmöglichkeiten auch der kleinen und mittleren Unternehmen verbessert. Mit dem im Aufbau befindlichen IuD-System wird es möglich sein, — gezielt nach vorhandenen oder entwicklungsfähigen neuen Technologien zu suchen, — technologische Detailinformationen zu finden sowie — auch gezielt Technologieinformationen zu vermitteln. Hierzu gehören auch Auskünfte über Themen und Inhalte laufender Forschungsarbeiten. 5. Zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten der kleineren Unternehmen hat der BMFT im Dezember 1975 eine Förderfibel herausgebracht, die Antwort auf alle wichtigen Fragen über Förderungsmöglichkeiten im technologischen Bereich gibt. Eine einseitige Ausrichtung allein auf den Gesichtspunkt der Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen würde der Problemlage der kleineren Unternehmen allerdings nicht gerecht. Daher wurde den Beratungs- und Informationsmöglichkeiten sowie dem Angebot der Vertragsforschung breiter Raum gewidmet. 6. Bei der Fraunhofer-Gesellschaft wurde eine finanzielle Unterstützung der Vertragsforschung und Technologieberatung für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Hierfür werden im Jahre 1976 erstmals 2,5 Millionen DM im Haushalt der FhG bereitgestellt. 7. Der BMFT unterstützt die Förderung des Bundesministers für Wirtschaft bei der industriellen Gemeinschaftsforschung, indem er solche Vorhaben in seine Förderung übernimmt, die von seinen Förderungsprogrammen abgedeckt werden. So flossen z. B. im Rahmen der Projektförderung des BMFT an Forschungsvereinigungen bzw. Institute der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) 1972 rd. 9,8 Millionen DM, 1973 10,4 Millionen DM, 1974 13,7 Millionen DM und 1975 rd. 33 Millionen DM. Ferner findet eine intensive Abstimmung mit dem Programm des BMWi zur Förderung von Erstinnovationen in der gewerblichen Wirtschaft statt. 8. Um die Innovationsbereitschaft auch kleiner und mittlerer Unternehmen sowie den branchenübergreifenden Technologie-Transfer zu verbessern, wurde auf Initiative des BMFT und in Zusammenarbeit mit der Messe AG im Rahmen der Hannovermesse 1976 der „Innovationsmarkt" veranstaltet. Er diente dem Ziel, „Produzenten von FuE-Ergebnissen" sowie „potentielle Anwender" einander näher zu bringen und dadurch den wechselseitigen Informations- und Kommu- 18508* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nikationsprozeß anzuregen. Der Erfolg des „Innovationsmarktes 1976", der als „Senkrechtstarter" bezeichnet wurde, bestätigt die Richtigkeit der vom BMFT entwickelten Konzeption, insbesondere im Hinblick auf die verstärkte Einbeziehung mittlerer und kleinerer Unternehmen in den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozeß in der Bundesrepublik Deutschland. Der BMFT hat — wie diese Beispiele zeigen — somit in den vergangenen Jahren ein vielfältiges Instrumentarium zur verstärkten Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen in seine Förderrungsmaßnahmen geschaffen. Zu Frage A 65: Wie zu Frage A 64 ausgeführt, ist die direkte Forschungsförderung nur eine von vielen Maßnahmen zur technologischen Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Anteil der mittleren und kleineren Unternehmen ist dank der Bemühungen des BMFT überproportional gewachsen. Dies zeigen im einzelnen die folgenden Zahlen: a) In den Jahren 1972 bis 1975 sind die an mittlere und kleine Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 100 Millionen DM im Jahr geflossenen Direktförderungsmittel von rd. 16 Millionen DM (1972) auf rd. 42 Millionen DM (1975) angestiegen. b) Zusätzlich wuchsen die an Forschungsvereinigungen und Institute der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) gegangenen Fördermittel von rd. 10 Millionen DM (1972) auf rd. 33 Millionen DM im Jahre (1975) an. Die einzelnen branchenorientierten Forschungseinrichtungen unterhalten z. T. eigene Forschungsinstitute, die in der betreffenden Branche gemeinsam interessierende Forschungsprobleme aufgreifen und bearbeiten. Die Ergebnisse kommen dabei vornehmlich mittleren und kleinen Unternehmen zugute. Dadurch wird es der klein- und mittelständisch strukturierten Industrie ermöglicht, durch Gemeinschaftsarbeit im Bereich von Forschung und Entwicklung Anschluß an den internationalen technologischen Standard zu gewinnen und sich dem schnellen und wirtschaftlichen Strukturwandel anzupassen. Insgesamt wuchsen damit die ausschließlich mittleren und kleineren Unternehmen zugute kommenden Fördermittel des BMFT in den Jahren 1972 bis 1975 von rd. 25 auf rd. 75 Millionen DM an. Dies entspricht insgesamt einer Verdreifachung in diesem Zeitraum. Demgegenüber sind die insgesamt an alle industriellen Zuwendungsempfänger abgeflossenen Fördermittel in dein gleichen Zeitraum nur auf das Zweifache angewachsen. c) Hinzu kommt, daß der BMFT an 23 weitere Forschungsvereinigungen, die der industriellen Gemeinschaftforschung ihrer Bedeutung nach für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen, Zuwendungen geleistet hat, die von rd. 19 Millionen DM (1972) auf rd. 39 Millionen DM (1975) an- gestiegen sind. Hierbei handelt es sich z. B. um das Deutsche Institut für Normung (DIN), vormals Deutscher Normenausschuß (DNA), Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e. V., Rechen- und Entwicklungsinstitut für EDV im Bauwesen e. V., Arbeitsgemeinschaft ChemieDokumentation e. V. oder Bundesverband der Heizungs- und Klimaindustrie e. V., um nun einige zu nennen. d) Zu berücksichtigen ist ferner, daß der Bundesminister für Wirtschaft Zuschüsse für die technologische Forschung und Entwicklung in der Industrie im Rahmen der Programme zur Förderung der — industriellen Gemeinschaftsforschung im Rahmen der AIF, — Erstinnovationen und der hierzu erforderlichen Entwicklung, — der technischen Entwicklung und der Berliner Industrie, — Förderung der Produktivität und — Förderung der Normung und Gütenkennzeichnung — Beratung in Industrie, Verkehr und sonstigem Gewerbe bereitstellt. Angaben hierzu finden sich im Mittelstandsbericht 1976 der Bundesregierung. e) In diesem Zusammenhang sollte schließlich auch nicht übersehen werden, daß die Statistik der Erstempfänger von Zuwendungen beim BMFT kein vollständiges Bild der Mitwirkung dieser Unternehmen an öffentlich geförderten FuE-Vorhaben gibt. Unterauftragsanalysen großer Förderprojekte zeigen, daß kleine und mittlere Unternehmen in großer Zahl als Unterauftragnehmer eingeschaltet werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 66 und 67): Trifft es zu, daß die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Dezember 1975 im Forschungsbericht DV 75/07 ausgedrückte Zielsetzung bei der Förderung der DV-Ausbildung im 3. DV-Programm wie überhaupt in der Förderungspraxis der Bundesregierung keinen Niederschlag gefunden hat, wie die Arbeitsgemeinschaft der DV-Bildungszentren (ADVB) festgestellt hat, und wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür? Gelten für die Bundesregierung auch in Zukunft die bisherigen Annahmen, daß auch unterhalb des Hochschulabschlusses ein erheblicher Bedarf an gut ausgebildeten DV-Fachkräften bestehen wird und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu Frage A 66: Nein, dies trifft nicht zu. Zu Frage A 67: Nach den Ergebnissen mehrerer Erhebungen zu Bedarf und Angebot an DV-Fachkräften und nach Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18509* den Ergebnissen der Arbeit des vom BMFT 1973 eingesetzten ad hoc-Ausschusses „Ausbildung von DV-Fachkräften" besteht im Bereich der DV-Ausbildung unterhalb der Hochschulen und Fachhochschulen (anders als bei Beginn des zweiten DV-Programms) quantitativ kein gravierendes Mißverhältnis mehr zwischen Bedarf und Angebot an DV-Fachkräften. Der erhobene Bedarf für den Zeitraum 1973-1978 wird allein zu 80 % von nichtherstellerspezifischen Ausbildungsstätten abgedeckt. Hinzu kommt in diesem Bereich jedoch noch ein erhebliches Ausbildungsangebot der DV-Hersteller. Das Ausbildungsangebot in diesem Bereich weist dagegen in qualitativer Hinsicht noch Mängel auf. Seit 1974 gibt es das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Innerhalb dieses Programms können auch überbetriebliche Ausbildungsstätten mit einem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Datenverarbeitung gefördert werden. Der Bundesminister für Forschung und Technologie leitete im Rahmen der erforderlichen Prioritätensetzung aus der Gegenüberstellung von Bedarf und Angebot an DV-Fachkräften im Bereich unterhalb der Hoch- und Fachhochschulen nicht die Notwendigkeit ab, neue DV-Berufsbildungszentren über eine Sonderaktivität im Dritten DV-Programm zu fördern. Vielmehr erscheint es möglich, die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze im Bereich außerhalb der Hochschul- und Fachhochschulen nunmehr auf dem normalen Weg über das Programm zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten zu erreichen. Auf diesem Weg lassen sich auch eher die qualitativen Probleme der Ausbildung in diesem Bereich lösen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 68) : Treffen Meldungen zu, der Bundeskanzler habe vor der Verlegung von Behörden nach Berlin gewarnt, weil dadurch „die volle wirtschaftliche Vitalisierung dieser Stadt" gestört würde, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls erläutern, wie es zu einer derartigen Folgewirkung kommen kann? Solche Meldungen treffen nicht zu. Der Bundeskanzler hat jedoch auf die Tatsache hingewiesen, daß die Wirtschaft bei ihren Investitionsentscheidungen sehr empfindlich auf unverhältnismäßige politische Auseinandersetzungen reagiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/ CSU) und Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 71, 72 und 73) : Welche Beträge aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit und zu welchen Zwecken im einzelnen hat die Bundesregierung bisher im Inland bzw. im Ausland aufgewendet, um der irreführenden oder sogar verleumderischen Propaganda über angebliche Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland überzeugend und mit der gebotenen Breitenwirkung entgegenzutreten? Zu welchen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (Inserate, Flugblätter o. ä.) zur Aufklärung über die wirklichen, historischen, rechtlichen und politischen Gründe für die Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst ist die Bundesregierung bereit angesichts der Tatsache, daß sogar ihr eigenes Presse- und Informationsamt zu der Feststellung kommt, selbst zahlreichen Berichterstattern in den Medien seien diese Gründe nicht bekannt? Welche Mittel der Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland hat die Bundesregierung eingesetzt bzw. gedenkt sie einzusetzen, um insbesondere im Hinblick auf die kommunistisch gesteuerten „Berufsverbotskampagnen" die grundsätzliche Notwendigkeit der Nichteinstellung von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst sowie die rechtlichen Grundlagen hierfür zu erläutern, damit die Schädigung des deutschen Ansehens im Ausland sowie die Herabsetzung des Rechtsstaats in der inländischen öffentlichen Meinung verhindert werden? Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hat die Bundesregierung im Inland wie im Ausland eine Reihe von Maßnahmen zur Information über das sogenannte Berufsverbot ergriffen. Sie hat sowohl auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen als auch die Grundsätze der Bundesregierung für die Prüfung der Verfassungstreue dargelegt. Zunächst im Inland: 1. Das Bundesministerium des Innern brachte die Broschüre „Verfassungstreue im Rechtsstaat" heraus; sie kostete 24 000 DM bei einer Auflage von 51 500. 2. Beiträge zum Themenkomplex „Radikale im öffentlichen Dienst" erschienen im Informationsdienst des Bundesministeriums des Innern „Innere Sicherheit" ; die Kosten können nicht angegeben werden, da der Informationsdienst eine Vielzahl von anderen Darstellungen und Analysen enthält; die Kosten des Informationsdienstes betragen 5 000 DM, die Auflage: 4 000. 3. Veröffentlichungen gab es auch im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Nr. 59 und 60) ; auch hier sind die Kosten kaum gesondert zu berechnen. 4. Zusammengestelltes Informationsmaterial zur Frage der Beschäftigung Radikaler im öffentlichen Dienst mit den wichtigsten Unterlagen geltendes Recht, Beschlüsse der Regierungschefs vom 28. Januar 1972 und 20. September 1973, Gesetzentwürfe von Baden-Württemberg und Bayern sowie der Bundesregierung, Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes), das für die Presseattachés zur Weitergabe an Journalisten des jeweiligen Landes bestimmt ist, wird aus Mitteln des Presse- und Informationsamtes finanziert. Dieses Material — Auflage 500 — wird vom Presse- und Informationsamt mit eigenen Mitteln vervielfältigt. Die Kritik an unserer Praxis bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst im Ausland kam in den Anfängen etwa gleichzeitig mit der Kritik im Zusammenhang mit dem Baader-MeinhofProzeß im Frühjahr 1975 auf und überlagert dieses Thema seit einiger Zeit völlig. Die Kritik ist auf wenige Länder Europas beschränkt; vor allem Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Dänemark und Schweden. In diesen Ländern wird Kritik 18510* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nur von einzelnen Persönlichkeiten und nur in einem Teil der Presse geäußert. Inzwischen gibt es auch in diesen Ländern Stimmen, die mehr Verständnis für unsere Haltung zeigen, so z. B. in Schweden, wo die Behandlung von Extremisten im eigenen Land zum Vergleich herangezogen wird. Seit einem Jahr versuchen wir, die im Ausland an unserer Rechtsstaatlichkeit geäußerten Zweifel durch gezielte Informationsarbeit auszuräumen, durch die bisherige Berichterstattung entstandene unzutreffende Vorstellungen zu korrigieren und um Verständnis für unsere Praxis zu werben. An erster Stelle stehen dabei persönliche Gepräche mit Journalisten, die sich als das wirksamste Mittel erwiesen haben. Sie werden kontinuierlich sowohl mit hier akkreditierten Auslandskorrespondenten als auch mit Journalisten in den betreffenden Ländern selbst geführt. Dabei wirken Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz mit unseren Auslandsvertretungen eng zusammen. 1. Die zuständigen Bundesminister und Staatssekretäre, die Regierungssprecher und die Sprecher der zuständigen Bundesministerien standen und stehen der in Bonn akkreditierten Presse wie auch anreisenden Korrespondenten für Hintergrundgespräche und Interviews zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten die Korrespondenten laufend einschlägiges, für die Presse aufgearbeitetes Informationsmaterial. 2. Wichtiger Punkt unserer Informationsarbeit ist die kontinuierliche Unterrichtung der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, um sie in den Stand zu versetzen, in die Diskussion korrigierend und informierend einzugreifen. Hierzu einige Einzelheiten: — Im August 1975 wurden die Pressereferenten unserer europäischen Vertretungen zu einer mehrtägigen Tagung nach Bonn geholt, um ihnen detaillierte Kenntnisse für die Beantwortung der Kritik an unserer Rechtsstaatlichkeit zu vermitteln. — Seit August 1975 erhalten die 60 wichtigsten Vertretungen laufend Argumentations- und Informationsmaterial zur eigenen Unterrichtung und Weitergabe. — Der Informationsfunk des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung unterrichtet unsere Vertretungen kontinuierlich über besonder aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen auf diesem Gebiet. — Im Rahmen des Besucherprogramms des Presse- und Informationsamtes werden ausländische Journalisten und Persönlichkeiten, sogenannte Multiplikatoren, eingeladen, damit sie sich in unserem Lande durch eigene Eindrücke informieren können. 3. Die Bundesregierung versucht darüber hinaus, Politiker zu Vorträgen, Gesprächen mit ihren Bruderparteien und zu Veranstaltungen im Ausland zu gewinnen. Zusammenfassend ist daher festzustellen, daß die Bundesregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit Inland und Ausland das wichtige Thema behandelt hat und — soweit nötig — auch weiterhin behandeln wird. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 74) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der in Kraft getretenen Menschenrechtspakete der Vereinten Nationen und auf Grund der feierlichen politischen Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki in jedem Einzelfall eines Begehrens nach Familienzusammenführung zugunsten von Deutschen aus der Sowjetunion bei der Regierung der UdSSR dann zu intervenieren, wenn diese Anträge auf Ausreise nicht genehmigt werden? Die Schlußakte von Helsinki sieht in den Erklärungen zur Familienzusammenführung unter anderem vor, daß Gesuche, denen nicht stattgegeben wird, auf entsprechender Ebene erneut eingereicht werden können. Die Teilnehmerstaaten haben sich verpflichtet, diese Gesuche durch ihre Behörde in angemessen kurzen Zeitabständen von neuem prüfen zu lassen. Als unmittelbare Auswirkung dieser Bestimmung muß gewertet werden, daß in der Sowjetunion inzwischen die bisherige Wiedereinreichungsfrist für Ausreiseanträge von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt wurde. Dieses erleichterte Verfahren wird den betroffenen Ausreisewilligen zugute kommen. Unsere Vertretungen in der Sowjetunion und das Deutsche Rote Kreuz stehen darüber hinaus beratend und helfend zur Verfügung, sofern dies von den Ausreisewilligen gewünscht wird. In Härtefällen werden — wie in der Vergangenheit — selbstverständlich auch künftig Vorsprachen erfolgen, wobei nunmehr besonderes Augenmerk auch auf die Einhaltung der Erklärungen von Helsinki zu richten sein wird. Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte — auf den Sie in Ihrer Frage verweisen — eröffnet eine Interventionsmöglichkeit nur gegenüber den Mitgliedstaaten, die auch das Fakultativprotokoll zu diesem Pakt vom 19. Dezember 1966 unterzeichnet haben. Die Sowjetunion hat das Fakultativprotokoll nicht unterzeichnet. Im übrigen ist vor dem Deutschen Bundestag wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Zahl der Ausreisen aus der UdSSR im Rahmen der Familienzusammenführung gerade in diesem Jahr stark angestiegen ist. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache 7/5482 Fragen A 77 und 78) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18511* Welche Gründe haben dazu geführt, daß der bereits 1974 vereinbarte Austausch von Militär-Attaché-Stäben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion bis heute noch nicht durchgeführt worden ist? Ist im Fall einer weiteren Verzögerung des Austauschs von Militär-Attaché-Stäben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion eine Übergangs- oder Teillösung möglich? Zu Frage A 77: Der Notenwechsel vom Februar 1974, in dem der Austausch von Militärattachéstäben mit der Sowjetunion vereinbart worden war, sieht vor, daß die in Moskau und Bonn zu errichtenden Stäbe aus jeweils bis zu 12 Personen bestehen können und daß beide Seiten bei der Bereitstellung von Dienst- und Wohnräumen für die Mitarbeiter der Militärattachéstäbe die notwendige Unterstützung leisten. Vereinbart ist außerdem, daß die beiden Stäbe ihre Tätigkeit gleichzeitig aufnehmen. In Moskau sind bisher ausreichende Büro- und Wohnräume nicht zur Verfügung gestellt worden; der Austausch von Stäben war daher bisher nicht möglich. Die Bundesregierung ist weiterhin daran interessiert, den gesamten Stab zu entsenden, sobald in Moskau die räumlichen Voraussetzungen gegeben. sind. Zu Frage A 78: Um wenigstens zu einer Übergangslösung zu kommen, hat die Bundesregierung vorgeschlagen, bis zur Bereitstellung ausreichender Büro- und Wohnräume kleine Teilstäbe auszutauschen. Die für einen Teilstab mit fünf Personen notwendigen Büro- und Wohnräume stehen in Moskau jetzt zur Verfügung. Bei den Büroräumen handelt es sich allerdings noch um ein unbefriedigendes Provisorium. Die sowjetische Seite hat sich inzwischen auch grundsätzlich zum Austausch von Teilstäben bereit erklärt; zu klären ist lediglich noch die Frage der Zusammensetzung der Teilstäbe. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 80 und 81) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Schließung des German Information Center zu Anfang 1977 beschlossen hat, und wenn ja, ist dies eine Folge der Reduzierung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland, oder welche sonstigen Gründe haben die Bundesregierung zu diesem Schritt veranlaßt? Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die durch die Schließung des German Information Center eintretende Erschwernis der Öffentlichkeitsarbeit in den USA mit all den nachteiligen Folgen für die Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland und die rasche Korrektur unzutreffender oder einseitiger Darstellungen in den hauptsächlich in New York ansässigen Massenmedien der USA ausgleichen? Zu Frage A 80: Das Deutsche Informationsbüro New York (GIC) wird nicht geschlossen, sondern nach Washington verlegt. Das Informationsbüro war schon bisher organisatorisch ein Teil der Botschaft Washington, der nach New York ausgelagert war. Die Sachmittel für Presse-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in den Vereinigten Staaten werden im Zusammenhang mit der Verlegung des Informationsbüros nicht verringert. Gleiches gilt für das im operativen Bereich eingesetzte Personal. Die Zusammenlegung des Informationsbüros mit der Botschaft erfolgt in erster Linie aus politischen Gründen. Aufgabenschwerpunkt im politischen Bereich und auch im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit liegt heute überwiegend in Washington. Politisch verantwortlich für diese Arbeit war ohnehin schon bisher die Botschaft Washington. Die räumliche Zusammenlegung des Informationsbüros mit der Botschaft entspricht den veränderten Gegebenheiten in den USA und der veränderten Aufgabenstellung unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die sich stärker an die zunehmend in Washington vertretenen Medien und an den Kongreß richten soll. Zu Frage A 81: Die Öffentlichkeitsarbeit in den Vereinigten Staaten wird durch die Verlegung des Informationsbüros nicht nur nicht verringert, sondern wird sich durch Zusammenfassung des in diesem Bereich tätigen Personals und der einzusetzenden Sachmittel bei gleichen Ausgaben verbessern und intensivieren lassen. Die weit überwiegende Tätigkeit des Informationsbüros ist ohnehin vom Ort unabhängig, da es sich um redaktionelle und auf die gesamten Vereinigten Staaten bezogene Arbeit handelt. Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadt New York selbst ist das Generalkonsulat New York verantwortlich. Zwei bisherige Bedienstete des Informationsbüros werden vom Generalkonsulat New York übernommen und für die Aufgaben, die sich direkt auf die Stadt New York beziehen, und die normalerweise von einem vorhandenen Generalkonsulat erfüllt werden (Auskunftserteilung, Besucherbetreuung) eingesetzt. Angesichts der guten Personalausstattung des Generalkonsulats New York und der Nähe des Informationsapparats des nach Washington verlegten Informationsbüros wird auch für den Bereich der Stadt New York selbst mit der Verlegung des Informationsbüros keine Verschlechterung der Möglichkeiten unserer Öffentlichkeitsarbeit entstehen. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 82 und 83) : Ist die Bundesregierung bereit, mit dem Abschluß eines Kulturabkommens mit dem Iran Forderungen hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte im Iran zu stellen? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen von amnesty international zu unterstützen, unabhängige Beobachter zu politischen Prozessen in den Iran zu entsenden, was von der iranischen Regierung seit 1972 abgelehnt wird? Zu Frage A 82: Ich habe bereits in der schriftlichen Antwort vom 24. Juni 1976 auf eine ähnliche Frage festgestellt, daß 18512* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 die Bundesregierung keinen Zusammenhang erkennen kann zwischen der Abwehr von Terroristen und dem Abschluß eines Kulturabkommens. Die Frage ist deshalb mit Nein zu beantworten. Zu Frage A 83: Die Bundesregierung setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verwirklichung- der Menschenrechte ein. Tm Rahmen dieser Politik unterstützt sie auch die Ziele von amnesty international. Ich verweise auf meine Antwort vom 24. Juni. Im übrigen liegt dem Auswärtigen Amt keine Bitte von „amnesty international" vor, es möchte sich für die Entsendung von Prozeßbeobachtern zu einem zur Zeit anhängigen Verfahren einsetzen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 86) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Menschenrechtsbegriff in Prinzip VII des ersten Teils der KSZE-Schlußakte von Helsinki die freiheitlich-individuelle Menschenrechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland und der anderen Staaten der freien Welt stützt und nicht die kollektivistische Menschenrechtstheorie der sozialisischen Ostblockstaaten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ja. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 87): Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form nach der „Gipfelkonferenz" von Rambouillet den dort nicht vertretenen sogenannten kleineren Mitgliedstaaten der EG oder dem Ministerrat der EG oder der Kommission direkt oder indirekt zugesagt oder in Aussicht gestellt, daß sie sich nicht an einer Wiederholung der Einladungs- und Teilnahmeprozeduren für vergleichbare Konferenzen beteiligen werde, sofern ihre Tagesordnung Themen berührt, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaften fallen Es hat nach der Konferenz von Rambouillet keine Zusage oder Absichtserklärung der Bundesregierung gegeben, sich künftig nicht an ähnlichen Konferenzen zu beteiligen, sofern dabei Themen, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen, erörtert werden. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 88) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Erfahrungen europäischer Siedler im benachbarten Angola, Leben und Eigentum der im Mandatsgebiet Namibia lebenden Deutschen zu schützen, oder welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über das weitere Schickal dieser Volksgruppe im Fall der Unabhängigkeit des Landes? Eine solche Möglichkeit besteht darin, daß die Verfassung des neuen Staates die Existenzrechte der weißen Minderheit absichert. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer solchen Regelung wiederholt betont. Wie die Erfahrungen europäischer Siedler in Angola zeigen, setzt diese Absicherung einen friedlichen und geordneten Übergang des Landes in die Unabhängigkeit voraus. Die Möglichkeit, ihr Leben und Eigentum zu schützen, hängt damit auch von der Bereitschaft der in Namibia lebenden Deutschen ab, als Teil der weißen Minderheit gemeinsam mit den anderen Bevölkerungsgruppen und den politischen Kräften des Landes eine stabile politische und verfassungsrechtliche Basis für ein unabhängiges Namibia unter schwarzer Mehrheitsregierung zu schaffen. Die Bemühungen der Bundesregierung zur Lösung der Namibiafrage sind auf dieses Ziel gerichtet. Insbesondere sind hierbei zu erwähnen ihre Forderung nach Einschluß der politischen Parteien in die Verfassungsgebung und nach Einbeziehung der VN und der OAE in das zur Unabhängigkeit führende Verfahren. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 89) : Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, daß die vertriebenen Deutschen einen unabdingbaren Anspruch auf Rückerstattung des ihnen widerrechtlich geraubten privaten und öffentlichen Eigentums haben, und ist sie gewillt, diesen in verschiedenen UNO-Resolutionen anderen vertriebenen Völkern und Volksgruppen zuerkannten Anspruch grundsätzlich auch für die Ost- und Sudetendeutschen zu vertreten? Das Vermögen der Heimatvertriebenen wurde diesen bekanntlich unmittelbar im Anschluß an die Kriegsereignisse von den Staaten entzogen, die die Gebiete, aus denen die Vertreibung erfolgte, in Besitz nahmen. Die Bundesregierung hat ebenso wie ihre Vorgängerinnen keinen Zweifel daran aufkommen lassen, daß sie die Vertreibung der einheimischen Bevölkerung und die entschädigungslose Enteignung von Grund- und anderem Vermögen als völkerrechtswidrig betrachtet. Auch bei der Behandlung der Ostverträge im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung klargestellt, daß sie auf keinerlei Ansprüche verzichtet hat: diese Verträge nehmen nach ihrem eindeutigen Wortlaut weder eine Friedensregelung für ganz Deutschland vorweg, noch ersetzen sie eine solche Regelung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18513` I Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 90) : Ist die Bundesregierung bereit, eine wissenschaftlich genaue Erfassung des verlorenen Privat- und Volksvermögens der ost- und sudetendeutschen Stämme und Volksgruppen zu erarbeiten, um den staatlichen und überstaatlichen Stellen, die sich künftig mit diesem Sachverhalt zu beschäftigen haben, genaue Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Mit der Erstellung einer Dokumentation haben die beteiligten Ressorts 1968 das Bundesausgleichsamt beauftragt, das die Arbeiten hieran in Zusammenarbeit u. a. mit dem Bundesarchiv und Sachverständigen für einzelne Heimat- und Wissensgebiete durchführt. Teilergebnisse sind auf entsprechende Anfragen bereits mitgeteilt worden; ich verweise insbesondere auf die Drucksache 7/1455. Staatlichen Stellen wird die Dokumentation nach Fertigstellung im Rahmen des Gebotenen stets zur Verfügung stehen. Bei überstaatlichen und anderen Stellen muß die Bundesregierung sich von Fall zu Fall eine Prüfung vorbehalten. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 91 und 92) : ist das Auswärtige Amt bereit, noch in viel mehr Fällen für die Ausreise deutscher Staatsangehöriger bei den polnischen Behörden im Sinn der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht zu intervenieren, wenn — wie das Auswärtige Amt in der Fragestunde bestätigte — „Interventionsfälle vorrangig erledigt werden", und hat das Auswärtige Amt für diese Vermehrung der Interventionen die nötigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen sowie die Erörterung dieses Themas auf der Konferenz der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in den Ostblockstaaten vorgesehen? Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung innerhalb der letzten 15 Monate bei der Regierung der Volksrepublik Polen im Sinn der grundgesetzlich aufgegebenen Schutzpflicht unternommen, um die Diskriminierung der Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten in ihren muttersprachlichen und kulturellen Grundrechten zu beenden, und welches ist das Ergebnis dieser diplomatischen Schritte? Zu Frage A. 91: Nach dem mit der polnischen Seite vereinbarten Verfahren interveniert das Auswärtige Amt in allen Fällen, in denen dies nach der Sachlage zweckmäßig erscheint. Interventionen sind selbstverständlich nicht erforderlich, in denen das Antragsverfahren reibungslos verläuft. Zur Zeit erteilen die polnischen Behörden in der überwiegenden Zahl der Fälle Ausreisegenehmigungen, ohne das eine Intervention notwendig ist. Das Auswärtige Amt hat die für eine zügige Aufbereitung der Interventionsfälle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen. Die sich mit dieser Aufgabe befassende Arbeitseinheit der Botschaft Warschau ist personell verstärkt worden. Es besteht kein Rückstand an zu übergebenden Interventionsnotizen. Zu Frage A 92: Die Bundesregierung setzt sich für die Deutschen in Polen nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Möglichkeiten ein. Die Frage der Pflege der deutschen Sprache für die in Polen verbleibenden Deutschen ist im genannten Zeitraum laufend Gegenstand der zwischen den beiden Regierungen geführten Gespräche gewesen. Sie wurde zuletzt beim Besuch des polnischen Außenministers Olszowski im April 1976 und während des Gierek-Besuches erörtert. Wie ich auf die Frage des Abgeordneten Kunz in der Fragestunde vom 24. Juni 1976 erklärt habe, verweist die polnische Seite grundsätzlich darauf, daß die polnische Verfassung jedem Bürger gleiche Rechte zusichert, jedoch keine Sonderrechte für bestimmte Gruppen vorsieht; jedoch die polnische Seite hat betont, daß sie die Kenntnis der deutschen Sprache und Kultur fördern wolle und in diesem Zusammenhang insbesondere vermehrt Schulen mit deutscher Unterrichtssprache einrichten werde. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 93) : Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem kürzlichen Besuch des polnischen Parteichefs Edward Gierek in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Beteiligung von polnischen Journalisten, die sich um die deutsch-polnische Verständigung bemüht haben, gegenüber der polnischen Regierung Wünsche geäußert, und trifft es zu, daß sich unter den etwa 60 journalistischen Begleitern des polnischen Parteichefs bei dessen Besuch kein einziger Vertreter der um die deutschpolnische Verständigung besonders verdienten katholischen Zeitschriften und Zeitungen (z. B. Tygodnik Powszechny — vgl. die autorisierten Interviews dieser Wochenzeitung mit Dr. Richard von Weizsäcker und Willy Brandt —, Wiez, Znak) befand? Es ist nicht üblich, daß bei einem ausländischen Regierungsbesuch der einladende Staat auf die Zusammensetzung der ausländischen Journalistendelegation Einfluß nimmt. Dies trifft auch auf die deutschen Journalistengruppen zu, die deutsche Regierungsmitglieder bei ihren Reisen ins Ausland begleiten. In der Journalistendelegation, die den polnischen Parteichef Edward Gierek bei seinem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland begleitete, befand sich eine große Anzahl prominenter Journalisten, darunter auch solche, die schon seit langem für die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen eingetreten sind. Insgesamt ist dieser Besuch in der polnischen Presse positiv kommentiert worden und spiegelt damit den gegenwärtigen Stand der deutschpolnischen Beziehungen wider. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 1) : 18514' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 War die Ständige Vertretung in Ost-Berlin in diesem Jahr zum 17. Juni 1976 wieder nicht beflaggt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Das Dienstgebäude der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik war am 17. Juni 1976 nicht beflaggt. Dies geschah aufgrund einer Entscheidung des Bundeskanzleramtes, die auf den gleichen Gründen beruht, die Ihnen der Chef des Bundeskanzleramtes in seiner Antwort vom 2. Juli 1975 auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 1975 dargelegt hat. Die damals angeführten Gründe bestehen unverändert fort. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 2) : In welcher Form ist es der Bundesregierung möglich, den jetzt vor allem in den Asean-Staaten eintreffenden vereinzelten Indochina-Flüchtlingen, die durchweg in Ländern Ostasiens keine Aufnahme mehr finden, bei der Suche nach einer neuen Heimat zu helfen? Auf Bitten des Auswärtigen Amts und Befürwortung des Bundesministeriums des Innern hat die Konferenz der Länderinnenminister im November 1975 die Aufnahme von tausend vietnamesischen Flüchtlingen aus Lagern in Südostasien und den USA beschlossen. Im Rahmen dieser Aktion werden bevorzugt solche vietnamesischen Flüchtlinge aufgenommen, die Angehörige in oder besondere Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik Deutschland haben. Die Länderinnenminister haben keine Bedenken dagegen erhoben, daß in gleicher Weise Aufnahmeanträge von Kambodschanern und Laoten, die in andere südostasiatische Länder geflohen sind, erledigt werden, sofern sie Angehörige in der Bundesrepublik Deutschland oder besondere Anknüpfungspunkte zu unserem Land haben. Andere Indochinaflüchtlinge, die sich in Südostasien aufhalten, können in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden, sofern die bewilligte Quote (1 000) nicht durch Flüchtlinge mit besonderem Anknüpfungspunkt zur Bundesrepublik Deutschland ausgeschöpft werden sollte. Bisher sind insgesamt 574 Anträge genehmigt worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie mit dieser Aktion bereits einen angemessenen Beitrag zur Lösung des Flüchtlingsproblems in Indochina geleistet hat. Sie hält es darüber hinaus nicht für opportun, auf dritte Staaten mit dem Ziel, sie zur Aufnahme von Indochina-Flüchtlingen zu veranlassen, Einfluß zu nehmen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 3) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Stationierungsstreitkräfte einzuwirken, daß bei Verstößen gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut rechtzeitig und wirksam vorgegangen wird, insbesondere dann, wenn es sich um besonders schwere Delikte, wie z. B. Mord, handelt? Ihre Frage, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, auf die Stationierungsstreitkräfte einzuwirken, daß bei Verstößen gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, insbesondere in Zusammenhang mit schweren Delikten, wie z. B. Mord, rechtzeitig und wirksam vorgegangen wird, beantworte ich wie folgt: Die Ahndung von Straftaten, die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland begehen, ist in Artikel VII des NATO- Truppenstatuts in Verbindung mit den Artikeln 18 ff. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut geregelt. Die erwähnten Bestimmungen unterscheiden zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gerichtsbarkeit. Die ausschließliche Gerichtsbarkeit der Militärbehörden der Entsendestaaten ist bei Handlungen gegeben, die nach dem Recht der Entsendestaaten, aber nicht nach deutschem Recht strafbar sind [Art. VII Abs. (2) Buchstabe (a) NATO-Truppenstatut (NTS)]. Hingegen unterliegen Handlungen von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte, welche nach deutschem Recht, aber nicht nach dem Recht der Entsendestaaten strafbar sind, ausschließlich der deutschen Gerichtsbarkeit [Art. VII Abs. (2) Buchstabe (b) NTS]. Im Falle der konkurrierenden Gerichtsbarkeit wird gemäß Art. VII Abs. (3) NTS diese zwischen dem Aufnahmestaat und dem Entsendestaat in der Weise verteilt, daß für alle gemeinen Straftaten, die nach dem Recht beider Staaten strafbar sind, das Recht der Strafverfolgung beiden Staaten zusteht, wobei jedoch jeweils derjenige Staat das Vorrecht zur Strafverfolgung hat, gegen dessen Rechtsgüter (Personen, Vermögen, Sicherheit) sich die strafbare Handlung richtete. Nach Maßgabe des Art. 19 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hat die Bundesrepublik Deutschland im voraus und generell auf ihr Vorrecht verzichtet. Der Verzicht kann jedoch nach Art. 19 Abs. (3) Zusatzabkommen durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden immer dann zurückgenommen werden, wenn nach Auffassung der deutschen Justizbehörden besondere Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern. Wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege können die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit insbesondere bei folgenden Straftaten erfordern: Straftaten, die zur Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes im ersten und letzten Rechtszug gehören oder deren Verfolgung der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernehmen kann, Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht wird, Raub, Notzucht, soweit sich diese Straftaten nicht gegen ein Mitglied der Truppe, eines zivilen Gefolges oder gegen einen Angehörigen eines Mitgliedes der Truppe richtet, ferner der Versuch solcher Straftaten oder die Teilnahme an ihnen (Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 19 des Zusatzabkommens). Ich nehme an, daß Ihre Frage sich auf Fälle der konkurrierenden Gerichtsbarkeit bezieht, in denen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18515* die deutsche Strafgerichtsbarkeit durch Rücknahme des Verfolgungsverzichts wiederhergestellt worden ist, und daß Sie durch einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Juni 1976 („Haftbefehle bleiben unbeachtet") zu Ihrer Frage angeregt wurden. Auf die in dem Artikel erwähnten Fälle findet Art. 22 Abs. 1 (b) des Zusatzabkommens Anwendung: „In den Fällen, in denen die deutschen Behörden die Gerichtsbarkeit ausüben, steht der Gewahrsam an Mitgliedern einer Truppe, eines zivilen Gefolges und an deren Angehörigen den Behörden des Entsendestaates nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zu." Abs. 2 bestimmt: „(a) Haben die deutschen Behörden die Festnahme vorgenommen, so wird der Festgenommene auf Antrag den Behörden des betreffenden Entsendestaates übergeben. -- (b) Haben die Behörden eines Entsendestaates die Festnahme vorgenommen, oder ist ihnen der Festgenommene gemäß Buchstabe (a) übergeben worden, so (i) können sie den Gewahrsam jederzeit auf die deutschen Behörden übertragen; (ii) berücksichtigen sie wohlwollend Anträge auf Übertragung des Gewahrsams, die in besonderen Fällen von den deutschen Behörden gestellt werden können." In den in der FAZ erwähnten Fällen ist anscheinend nach Art. 22 Abs. 3 Zusatzabkommen verfahren worden: Steht der Gewahrsam den Behörden eines Entsendestaates nach Maßgabe von Abs. 2 zu, so verbleibt er bei diesen bis zur Entlassung oder zum Freispruch durch die deutschen Behörden oder bis zum Beginn der Strafvollstreckung. Die Behörden des Entsendestaates stellen den Festgenommenen den deutschen Behörden zur Durchführung des Ermittlungs- und des Strafverfahrens zur Verfügung und treffen alle geeigneten Maßnahmen zu diesem Zwecke und um eine Verdunkelung auszuschließen. Sie tragen jedem Wunsch der zuständigen deutschen Behörden hinsichtlich des Gewahrsams in vollem Umfang Rechnung. Das Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 22 stellt ausdrücklich fest, daß das Recht der Entsendestaaten, den Festgenommenen entweder in einer eigenen Haftanstalt oder bei ihrer Truppe in Gewahrsam zu halten, erhalten bleibt. Sie sollten den Festgenommenen möglichst in der Nähe des Sitzes der mit dem Verfahren befaßten deutschen Behörden unterbringen, sind aber nicht verpflichtet, ihn außerhalb des eigentlichen Gebietes ihrer Truppe unterzubringen. Wie sich aus den o. a. Bestimmungen des Zusatzabkommens ergibt, sind die Behörden der Streitkräfte berechtigt, einen Häftling aus ihren Reihen auch bei ihrer eigenen Truppe in Gewahrsam zu halten; welche Bewegungsfreiheit sie dem festgenommenen Mitglied der Streitkräfte zwecks Durchführung des Gewahrsams (custody) im Einzelfalle gewähren, richtet sich nach den internen Dienstvorschriften. Andererseits haben die deutschen Behörden die Möglichkeit, gemäß Art. 22 Abs. 2 b (ii) die Übertragung des Gewahrsams in deutsche Hände zu beantragen. Auch wenn die Behörden eines Entsendestaates den Festgenommenen in eigenem Gewahrsam halten, können die deutschen Behörden Wünsche hinsichtlich der Gewahrsamsbedingungen äußern, denen die Behörden der Entsendestaaten Rechnung tragen müssen. Bevor im einzelnen Falle festgestellt werden kann, ob ein Verstoß gegen das Zusatzabkommen vorliegt, muß also geprüft werden, ob die deutschen Justizbehörden von ihren vertraglichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Wenn die deutschen Justizbehörden glauben, daß ihre berechtigten Vorstellungen von den Behörden der Streitkräfte unbeachtet gelassen werden, können sie sich über das Bundesjustizministerium an das Auswärtige Amt wenden, das dann die Angelegenheit mit der Botschaft der Vereinigten Staaten erörtern würde. Mit den in dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Juni 1976 erwähnten Vorgängen ist jedoch die Bundesregierung bisher nicht befaßt worden. Dessenungeachtet wird sich das Auswärtige Amt um eine nähere Aufklärung der berichteten Sachverhalte bemühen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 4): Trifft es zu, dali die Sowjets der Bundesregierung vorwerfen, sie verletze ihre gegenüber den Staaten des Warschauer Pakts übernommenen Verpflichtungen, wenn sie Radio Free Europe und Radio Liberty auf deutschem Boden duldet, und um welche Verpflichtungen handelt es sich gegebenenfalls dabei? Die sowjetischen Medien haben wiederholt behauptet, daß die Bundesregierung durch die Tätigkeit von RFE /RL auf deutschem Boden den Moskauer Vertrag und die mit Polen und der Tschechoslowakei abgeschlossenen Verträge sowie Geist und Buchstaben der Schlußakte von Helsinki verletze. Diese Auffassung ist nach Meinung der Bundesregierung unzutreffend: Die Bundesregierung sieht in der Tätigkeit der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty weder eine Verletzung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, zu denen die Festigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gehört, noch eine Verletzung der Schlußakte von Helsinki, in der es sich die Teilnehmer zum Ziel setzen, die freiere und umfassendere Verbreitung von Informationen aller Art zu erleichtern. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 5) : Hat die sowjetische Regierung auch die Bundesregierung unmittelbar — wie den Senat von Berlin — davon unterrichtet, daß die Sowjetunion sich an den Berliner Festwochen beteiligen will, und ist — falls dies nicht der Fall ist — die Kontaktaufnahme mit nur einem Gesellschafter der veranstaltenden GmbH ein weiterer sowjetischer Vorstoß gegen die Bindungen zwischen dens Bund und dem Land Berlin? 18516* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Zu dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt möchte ich zunächst folgendes klarstellen: Am 9. Juni 1976 hat der sowjetische Generalkonsul in Berlin (West), Sharkow, dem Geschäftsführer der Berliner Festspiele GmbH, Dr. Ulrich Eckart, offiziell mitgeteilt, daß das sowjetische Kultusministerium ihn beauftragt habe, mit der Berliner Festspiele GmbH über die Teilnahme der UdSSR an den Berliner Festwochen 1976 zu verhandeln. Danach hat der sowjetische Generalkonsul anläßlich eines Essens mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin auch diesem am 15. Juni 1976 u. a. mitgeteilt, daß die UdSSR an den Berliner Festspielen 1976 teilzunehmen wünsche. Die Verhandlungen zwischen dem sowjetischen Generalkonsulat und der Berliner Festspiele GmbH als Veranstalter entsprechen dem üblichen Verfahren bei der Vorbereitung der Berliner Festwochen. Die Interessen des Bundes, der bekanntlich einer der Gesellschafter der Berliner Festspiele GmbH ist, wurden dabei ausreichend gewahrt. Ich sehe nicht, worin in diesem Verfahren ein Verstoß gegen die Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin liegen sollte. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 6) : Bemüht sich die Bundesregierung um die Ratifikation der Europäischen Konsularkonvention durch die Vertragsstaaten, und wie ist das bisherige Ergebnis der Bemühungen? Die Bundesregierung hat wiederholt mit den Verhandlungsstaaten des Europäischen Übereinkommens über konsularische Aufgaben vom 11. Dezember 1967 Fühlung genommen, um ihr Interesse an der baldigen Ratifizierung des Übereinkommens durch die Verhandlungsstaaten erkennbar zu machen. Das Ergebnis war leider weitgehend negativ. Norwegen und Italien haben zwar im vergangenen Jahr erklärt, das Ratifizierungsverfahren einleiten zu wollen, bisher hat jedoch noch kein Staat eine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Die Bundesregierung wird dennoch ihre Bemühungen fortsetzen. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 7): Trifft es zu, daß seit dem letzten Parteitag der SED die Pressionsversuche der DDR, der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen auf die Bundesrepublik Deutschland verstärkt werden, die innerdeutsche Teilung durch völkerrechtliche Anerkennung der DDR als eines von Deutschland unabhängigen souveränen deutschen Staates seitens der Bundesrepublik Deutschland zu vertiefen? Bestrebungen der DDR und anderer sozialistischer Staaten, auf eine Vertiefung der Teilung Deutschlands hinzuwirken, wo immer sich hierzu ein Anlaß bietet, sind bekannt. Insofern war es keineswegs überraschend, daß derartige Bestrebungen auch auf dem letzten Parteitag der SED sichtbar wurden. Für die Bundesregierung bleibt es bei der durch die Präambel des Grundlagenvertrages und den Brief zur Deutschen Einheit klar zum Ausdruck gebrachten Haltung, daß die nationale Frage offengehalten wurde. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 8) : Welche Auslandsinstitute des Goethe-Instituts sind in den letzten 12 Monaten geschlossen worden, und welche Auslandsinstitute werden im Jahr 1976 und 1977 geschlossen werden? In der Zeit vom 1. Juli 1975 bis 30. Juni 1976 wurden im Einvernehmen mit der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts die Zweigstelle in Bilbao und die Nebenstelle in Kavala geschlossen. Im Hinblick auf die politischen Verhältnisse im Libanon haben außerdem die Zweigstelle Beirut und die Nebenstelle Tripoli ihre Tätigkeit bis auf weiteres eingestellt. Für weitere Schließungsmaßnahmen wird zur Zeit geprüft, welche Auffang- oder Übergangsregelungen für eine angemessene Weiterführung der bisherigen Tätigkeit der Institute notwendig sind. Erst danach wird die Bundesregierung die Maßnahme im einzelnen bekanntgeben. Andererseits wurden im Lauf des vergangenen Jahres die Voraussetzungen für die Eröffnung von Zweigstellen in Atlanta und Chicago geschaffen. Verhandlungen über die im Grundsatz bereits vereinbarte wechselseitige Errichtung von Kulturinstituten in Bukarest und München werden voraussichtlich in Kürze abgeschlossen werden können. Außerdem wurden Vorbereitungen für eine Neueröffnung der zu Beginn des Nahostkonflikts in den 60er Jahren aufgegebenen Institute in Damaskus, Bagdad sowie des Instituts in Singapur eingeleitet. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 9) : An welchen Flughäfen sind noch keine Lärmschutzzonen für Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ausgewiesen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257, Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18517* Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den Vollzug des Fluglärmgesetzes mit großer Intensität betrieben. Nachdem sie zunächst die für alle Lärmschutzbereiche gleichermaßen verbindlichen wissenschaftlich-administrativen Grundlagen gelegt hatte, hat sie noch 1972 für alle zivilen und militärischen Flugplätze die Erfassung der Daten eingeleitet, die Auskunft über die voraussehbaren Verhältnisse an jedem einzelnen Flugplatz geben. Dazu verweise ich auf die im Zwischenbericht der Bundesregierung vom 20. Oktober 1972 (BT-Drucksache VI /VII-1) dargestellte Konzeption, die sich in der Zwischenzeit voll bewährt hat. Seit Frühjahr 1974 sind für folgende Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt worden: Verkehrsflughäfen: Düsseldorf Bremen Nürnberg Hannover-Langenhagen Stuttgart Köln /Bonn Hamburg (Fuhlsbüttel) Militärische Flugplätze: Leipheim Nörvenich Memmingen Gütersloh Bremgarten Erding Neuburg a. d. Donau Söllingen Hopsten Zur Zeit liegen dem Bundesrat von den zuständigen Bundesressorts verabschiedete Rechtsverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen für folgende Flugplätze vor: Verkehrsflughafen: München(Riem) Militärische Flugplätze: Ingolstadt Lechfeld Pferdsfeld Zweibrücken Jever Wittmundhafen Die Arbeiten zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche für folgende Flugplätze sind z. Z. noch nicht abgeschlossen: Verkehrsflughäfen: Frankfurt/Main Saarbrücken Militärische Flugplätze: Bitburg Büchel Brüggen Eggebeck Fürstenfeldbruck Hahn Husum Laarbruch Lahr Leck Oldenburg Ramstein Schleswig-Jagel Spangdahlem Wildenrath Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig intensiv um den weiteren Vollzug des Fluglärmgesetzes bemühen und die noch ausstehenden Lärmschutzbereiche so rasch wie möglich festsetzen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 10) : Trifft es zu, daß in den letzten Jahren die der Polizei angezeigten Straftaten um 7,1 % bzw. 6,5 % zugenommen haben, daß überdies viele Diebstähle wegen der geringen Aufklärungsguoten gar nicht mehr angezeigt werden, der Bundesinnenminister und der Präsident des Bundeskriminalamts schließlich auf die uni ein Mehrfaches größere tatsächliche Kriminalität hinweisen (8 Millionen Straftaten im Jahr gegenüber 3 Millionen angezeigten), und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung damit ihre Antwort auf meine Frage (Drucksache 7/5290 B 15), sie könne nicht bestätigen, daß die Kriminalität stark ansteige? Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre frühere Frage erklärt hat, läßt ein gewisses Ansteigen der polizeilich erfaßten Kriminalität nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf die Veränderung der wirklichen Kriminalität zu. Bei manchen Delikten ist das Dunkelfeld sehr groß und entwickelt sich gegenläufig zu der der Polizei bekannten Kriminalität. Es trifft zwar zu, daß die Gesamtzahlen der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten — das sind die Straftaten, die der Polizei bekanntgeworden sind — im Jahre 1974 gegenüber 1973 um 7,1 % im Jahre 1975 gegenüber 1974 um 6,5 % gestiegen sind (vgl. Veröffentlichung im Bulletin der Bundesregierung Nr. 67 vom 5. Juni 1976). Es muß auch davon ausgegangen werden, daß eine große Zahl von Diebstählen der Polizei nicht bekannt geworden ist, weil sie von den Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen u. a. auch wegen der geringen Aufklärungschance (Aufklärungsquote Diebstahl insgesamt 1974: 29,6; 1975: 28,8; Diebstahl unter erschwerenden Umständen insgesamt 1974: 20,4; 1975: 19,8) — nicht angezeigt wurden. Die Größe dieser Zahl läßt sich naturgemäß nicht genau bestimmen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Dunkelfeldforschung zu bestimmten Deliktsarten lassen keine konkreten Aussagen zu. Darauf haben der Bundesminister des Innern und der Präsident des Bundeskriminalamtes wiederholt hingewiesen; bei der in diesem Zusammenhang genannten Zahl von 8 Millionen Straftaten gegenüber rund 3 Millionen bekannt gewordenen Straftaten handelt es sich dementsprechend um eine Schätzung. Aus dieser unvollkommenen Schätzung läßt sich jedoch kein Trend ablesen. Anhaltspunkte dafür, daß sich die Zahl der insgesamt begangenen Straftaten in den letzten Jahren verändert hat, gibt es 18518* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nicht. Daß die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten höher geworden ist, kann am veränderten Anzeigeverhalten der Bevölkerung und an einer größeren Effektivität der polizeilichen Aufklärungsarbeit liegen. Meinungsumfragen und Opferbefragungen der jüngsten Zeit haben etwa für den Betrugsbereich ergeben, daß durch solche Hinweise viele Betroffene überhaupt erst darüber aufgeklärt wurden, daß sie Opfer eines Betruges geworden sind. Durch solche Aufklärung werden mehr Straftaten entdeckt und angezeigt, als sonst bekannt geworden wären. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 11): Welche Weisungen bestehen für die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes für die Fälle, in denen die „DDR" auf Bundesgebiet vordringt, und wie werden dabei verübte Straftaten verhindert und geahndet? Die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes sind angewiesen, Angehörige der Streitkräfte und anderer bewaffneter Organe der DDR, die auf Bundesgebiet angetroffen werden, ohne den Schutz der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen zu wollen, zum unverzüglichen Verlassen des Bundesgebietes aufzufordern. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, hat der Bundesgrenzschutz die weitergehenden Maßnahmen nach dem Zweiten Abschnitt des Bundesgrenzschutzgesetzes zu treffen. Der Bundesgrenzschutz ist danach u. a. berechtigt, — die Personalien der Betroffenen festzustellen; er darf die Betroffenen anhalten, sie ggf. zur nächsten Dienststelle mitnehmen oder auch in polizeilichen Gewahrsam nehmen — die Betroffenen auch dann in Gewahrsam zu nehmen, wenn die Grenzstörung auf andere Weise nicht beseitigt werden kann — die in Gewahrsam genommenen Personen und von ihnen mitgeführte Sachen zu durchsuchen; die Sachen dürfen auch sichergestellt und ggf. beschlagnahmt werden. Die Durchsetzung aller dieser Maßnahmen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungsrecht; einschlägig sind das Verwaltungsvollstreckungsgesetz und das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Alle diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Für die vorbeugende Verhinderung von Straftaten gilt dieselbe Rechtsgrundlage, das polizeiliche Befugnisrecht des Bundesgrenzschutzes; verübte Straftaten werden nach Strafverfolgungsrecht verfolgt und nach materiellem Strafrecht geahndet. Der Bundesgrenzschutz nimmt hierbei als Polizei des Bundes die der Polizei zugewiesenen Rechte und Pflichten wahr. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 12 und 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Großtest in Nordrhein-Westfalen ergeben hat, daß die Autofahrer an bestimmten Tankstellen immer noch damit rechnen müssen, Benzin verkauft zu erhalten, das nicht den gestiegenen Qualitätsanforderungen genügt, und was wird sie unternehmen, um, gegebenenfalls zusammen mit den Ländern, sicherzustellen, daß überall die Qualitätsvorschriften eingehalten werden? Welche Möglichkeiten des Einschreitens gegen Unternehmen, die Benzin minderer als zulässiger Qualität verkaufen, gibt es, und wird die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich dafür eintreten, daß diese Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden? Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat bereits seit dem ersten Bekanntwerden von Verstößen gegen die Benzinqualitätsangabeverordnung vom 21. Januar 1976, mit der zum ersten Mal überhaupt Qualitätsnormen für Benzin aufgestellt worden sind, alles unternommen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen. Die Überwachung nach § 5 Benzinbleigesetz ist Ländersache. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat eine verstärkte Überwachung der Qualitätsangaben für Ottokraftstoffe durchgeführt, die fortgesetzt werden soll. Hierbei soll eine repräsentative Auswahl von 5 % aller Tankstellen getroffen werden. Praktisch dürften damit auch alle Lieferanten der Tankstellenketten erfaßt werden. Bei einer Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse der im Monat Mai in Nordrhein-Westfalen entnommenen Proben mit den Stichproben im vorherliegenden ersten Zeitraum seit Inkrafttreten der Benzinqualitätsangabeverordnung ist eine deutliche Verbesserung des Qualitätsniveaus zu erkennen. Die 57 bei Markentankstellen entnommenen Proben ergaben keine Beanstandungen. Von den 143 Proben aus Großtankstellen der Verbrauchermärkte und freien Tankstellen genügten 19 nicht den Qualitätsansprüchen der DIN 51 600 für Superbenzin. Hierbei wurden die weitaus meisten Verstöße gegen Vorschriften der Qualitätsauszeichnung in der ersten Hälfte der Aktion festgestellt. Ähnlich ist die Lage auch in anderen Bundesländern, so daß heute festgestellt werden kann, daß kaum noch Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften vorkommen und der Verbraucher der DIN-Plakette vertrauen kann. Allgemein ist festzustellen, daß die Benzinqualitäten sich verbessert haben. Die zuständigen staatlichen Stellen werden dafür sorgen, daß es dabei bleibt. Die obersten Landesbehörden haben nach Besprechungen mit dem Bundesminister des Innern beschlossen, ihre verstärkten Überwachungsmaßnahmen vorerst fortzusetzen. So sind in Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18519* Nordrhein-Westfalen im Juni 1976 weitere Stichproben gemacht worden. Soweit hierbei falsche Auszeichnungen festgestellt wurden, sind Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Das primäre umweltpolitische Ziel der Rechtsetzungsmaßnahmen in diesem Bereich, nämlich die Verringerung des gesundheitsschädlichen Bleis in der Atemluft, insbesondere durch die am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Zweite Stufe des BenzinBlei-Gesetzes, ist voll erreicht worden. Erste Untersuchungen haben ergeben, daß die Bleikonzentration in der Atemluft drastisch gesunken ist. In der Innenstadt von Frankfurt, der Stadt mit dem größten Autoverkehr pro Kopf der Bevölkerung, ging die Bleikonzentration gegenüber 1975 um 65 % zurück. Sie bewegt sich jetzt in der Größenordnung der autofreien Sonntage während der Ölkrise. Es wird noch untersucht, in welchem Maße auch eine Verminderung der Kohlenwasserstoffe (unverbrannter Kraftstoffbestandteile) durch die Verringerung des Bleigehaltes erreicht worden ist. — Blei ist ja bekanntlich eine Verbrennungsbremse und nach Emissionsmessungen der staatlichen kalifornischen Laboratorien in El Monte könnte eine Verminderung dieser Stoffe, die als krebs- und smogbildend gelten, um etwa 20 % erwartet werden. Zu Frage B 13: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Benzin-Blei-Gesetzes vom 5. August 1971, zuletzt geändert am 25. November 1975 (BGBl I S. 2919), handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) die mindestens gewährleistete Qualität der angebotenen Ottokraftstoffe nicht oder nicht richtig kenntlich macht und b) den Kennzeichnungspflichtigen (über die Qualität des von ihm gelieferten Kraftstoffs) nicht oder nicht richtig unterrichtet. Die Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 2 BzBlG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Sollte der wirtschaftliche Vorteil, den der Zuwiderhandelnde dabei hat, die nach dem Benzinbleigesetz festgelegte Buße überschreiten, so bestimmt sich die Höhe der Buße nach der Bestimmung des § 17 Abs. 4 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, wonach die Buße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug) in Betracht kommen. Durch die am 20. Januar verkündete Benzinqualitätsabgabeverordnung vom 16. Januar 1976 (BGBl I S. 135) werden Form und Inhalt der Auszeichnung der angebotenen Kraftstoffe bestimmt. Wie ich bereits zu Frage 1 ausgeführt habe, werden die Besprechungen des Bundesministers des Innern mit den zuständigen obersten Länderbehörden fortgesetzt, um die Überwachungsmaßnahmen bundeseinheitlich zu gestalten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen werden noch im Laufe dieses Jahres bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Überwachung vorgelegt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 14 und 15) : In welcher Höhe und zu welchen besonderen Bedingungen bzw. zu welchen Zwecken hat die Bundesregierung aus Haushaltsmitteln in den Jahren 1975 und 1976 dem Land Rheinland-Pfalz für den Aufbau, für die Ausstattung des Katastrophenschutzes und für die Ausbildung der Einsatzkräfte Zuweisungen zur Verfügung gestellt? Wie hoch ist der prozentuale und der absolute Anteil, den das Land Rheinland-Pfalz für Aufgaben des Katastrophenschutzes zusätzlich zu den Zuwendungen des Bundes verpflichtet ist, in den Jahren 1975 und 1976 als Komplementärmittel einzusetzen? Zu Frage B 14: Durch das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 ist ein einheitliches Instrument für Hilfeleistungen und Rettungsmaßnahmen bei Katastrophen in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall geschaffen worden. Danach wird das vorhandene Potential des friedensmäßigen Katastrophenschutzes, für den die Länder und Gemeinden zuständig sind, im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Bedürfnissen des Zivilschutzes entsprechend zusätzlich ausgestattet, ausgebildet und durch weitere Kräfte verstärkt. Die den Ländern und Gemeinden hierbei unter Beachtung des Gesetzes und der erlassenen Verwaltungsvorschriften entstehenden Kosten trägt der Bund. Weitere Bedingungen bestehen für die Kostenübernahme nicht. Im Bundeshaushalt 1976 stehen für den Katastrophenschutz Mittel in Höhe von insgesamt rd. 165 Mio. DM zur Verfügung. Dem Land Rheinland-Pfalz wurden 1975 und 1976 für den auf es entfallenden Bundesanteil am Katastrophenschutz folgende Bundesmittel zur Verfügung gestellt: 1975 1976 in Millionen DM a) für die zusätzliche Ausbildung am Standort und auf Landesebene einschl. der Unterhaltung der KatS-Landesschule Burg an der Mosel 2,1 2,1 b) für die Beschaffung und Unterhaltung der zusätzlichen Ausrüstung einschl. der Vorhaltung der KatS-Zentralwerkstätten und Kfz.-Instandhaltungsplätze 5,2 5,1 c) für die Unterbringung der KatS-Einheiten 0,9 1,3 Zu Frage B 15: In welcher Höhe das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 1975 und 1976 eigene Haushaltsmittel für den friedensmäßigen Katastrophenschutz aufgrund seiner Zuständigkeit bereitgestellt hat, ist nicht bekannt. Die Zuwendungen des Bundes bieten keinen festen Maßstab für den Einsatz von Landesmitteln. 18520* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 16 und 17) : Welche Mittel stehen nach dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 1976 für Abwasserreinigungsanlagen im Jahr 1976 zur Verfügung, und wie sollen sie verteilt werden? Welche Mittel aus dem 5-Jahres-Programm des Bundes zur Sanierung von Rhein und Bodensee stehen im Jahr 1976 für Sanierungsmaßnahmen des Bodensees zur Verfügung, und wie sollen sie eingesetzt werden? Zu Frage B 16: Im Entwurf des ERP-Wirtschaftsplagnesetzes 1976 sind zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abwasserreinigung 200 Millionen DM veranschlagt. Hiervon konnten im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen (Konjunktursonderprogramm 1975) bereits 170 Millionen DM zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur 1975 im Vorgriff auf das Aufkommen 1976 bereitgestellt werden. Der Restbetrag von 30 Millionen DM steht noch zur Verfügung. Wie in den vergangenen Jahren werden vornehmlich die Bauvorhaben in den Verschmutzungsschwerpunkten gefördert. Etwa 60-70 °Io der bereitstehenden Mittel entfallen auf das Einzugsgebiet des Rheins. Diese Mittel kommen damit auch schwerpunktmäßig der Sanierung des Bodensees zugute. Zu Frage B 17: Aus dem 5-Jahres-Programm der Bundesregierung zur Sanierung des Rheins und des Bodensees (1972-1976) mit Zuwendungen von insgesamt 150 Millionen DM sind im Haushaltsjahr 1976 zur Spitzenfinanzierung kommunaler Abwasserreinigungsanlagen von überregionaler Bedeutung im Bereich des Bodensees als Restbetrag 4 Millionen DM zur Bewilligung und Zahlung vorgesehen. Wie diese Mittel im einzelnen eingesetzt werden sollen, wird sich erst aus den von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern noch zu übersendenden abgestimmten Jahresanträgen für 1976 ergeben. Darüber hinaus stehen im Haushaltsjahr 1976 für den Bereich Bodensee noch bereits bewilligte Mittel in Höhe von 12 Millionen DM zur Auszahlung zur Verfügung. Diese Mittel sind im Jahre 1975 im Rahmen des Konjunktursonderprogramms 1975 im Vorgriff auf 1976 gewährt worden und werden wie folgt verwendet: Baden-Württemberg Abwasseranlagen 1. AZV Hegau-Süd, Sitz: Singen 800 000 DM 2. Stadt Radolfzell 1 450 000 DM 3. Stadt Konstanz 700 000 DM AZV Überlinger See, Sitz: Überlingen 1 120 000 DM 4. AZV Unteres Schussental, Sitz Tettnang 630 000 DM 5. Stadt Friedrichshafen 400 000 DM 6. ÖRV Wangen 2 570 000 DM 8. Stadt Bad Waldsee 220 000 DM 9. Stadt Aulendorf 750 000 DM 10. Stadt Bad Schussenried 1 940 000 DM 11. AZV KreßbronnLangenargen 220 000 DM 10 800 000 DM Bayern Abwasseranlagen 1. Stadt Lindau 704 000 DM 2. AV Bayerische Bodenseegemeinden (Stadt Lindau) 496 000 DM 1 200 000 DM 12 000 000 DM Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 18) : Wie oft sind im letzten und in diesem Jahr Angehörige der DDR-Grenzorgane in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingedrungen, und wie ist von seiten der Bundesregierung auf solche Grenzverletzungen reagiert worden? 1975 wurde dem Bundesminister des Innern in acht Fällen bekannt, daß Angehörige der DDR- Grenzsicherungsorgane das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betreten haben. In sieben Fällen betrug die Eindringtiefe weniger als 10 m, einmal wurde etwa 30 m von der Grenze zur DDR entfernt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Aufsicht und Bewachung durch einen Offizier und vier Soldaten der DDR-Grenztruppe ein Baum gefällt. Gegen dieses Verhalten der DDR-Grenztruppe wurde dreimal seitens des Bundesgrenzschutzes bzw. Grenzzolldienstes mündlicher Protest am Ort eingelegt, in einem Fall protestierte das Grenzschutzkommando Mitte fernschriftlich beim Grenzkommando Mitte der DDR. 1976 betraten bisher nach vorliegenden Meldungen neunmal Angehörige der DDR-Grenzsicherungsorgane kurzzeitig Bundesgebiet; in allen Fällen betrug die Eindringtiefe weniger als 10 m. Hiergegen wurde unsererseits in zwei Fällen mündlich am Ort durch eigene Grenzsicherungsorgane, in weite- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18521* ren zwei Fällen durch das Grenzschutzkommando beim zuständigen Grenzkommando der DDR protestiert. In einem Falle legte die Bundesregierung bei der Ständigen Vertretung der DDR Protest ein. Die Grenzüberschreitungen wurden durch eigene Grenzsicherungsorgane (Bundesgrenzschutz, Grenzzolldienst), in einzelnen Fällen auch durch die Bevölkerung im grenznahen Raum beobachtet. Über die genannten besonderen Proteste hinaus sind die Einzelfälle des Grenzübertritts von Angehörigen der DDR-Grenztruppe der ständigen Übung entsprechend in der Grenzkommission angesprochen und beanstandet worden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 20): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der deutschniederländische Grenzübergang Herzogenrath—Kerkrade (Eygelshover Straße), den im Monat durchschnittlich 86 000 Personen und täglich 14 Linienbusse passieren, anläßlich der Eröffnung des neuen Grenzübergangs Herzogenrath (Merkstein)—Kerkrade geschlossen werden soll, und daß dadurch der betroffenen Bevölkerung beiderseits der Grenze auf Grund der ungünstigen Verkehrslage zu den Betrieben und Wohngebieten erhebliche Nachteile entstehen werden, und was will die Bundesregierung tun, um den bestehenden Grenzübergang, der im Gegensatz zu dein neu eröffneten Übergang alle Grenzabfertigungsanlagen besitzt und der sich durch lange Jahre der Beziehungen zwischen den Nachbarstädten Kerkrade und Herzogenrath als idealer Übergang für alle Pendler und Grenzgänger erwiesen hat, weiterhin als Dauerübergang erhalten bleibt, damit den Bedürfnissen der Bewohner beiderseits der Grenze Rechnung getragen wird? Der Grenzübergang Herzogenrath—Eygelshovener Straße wird auch nach Eröffnung des neuen Übergangs Herzogenrath—Kirchrather Straße ' weiterhin für den Verkehr geöffnet bleiben. Es ist lediglich vorgesehen, die drei Übergänge in Herzogenrath an der Eygelshovener, Aachener und Kirchrather Straße organisatorisch zu einem Zollamt zusammenzufassen, um die Verwaltungsarbeit so wirtschaftlich wie möglich erledigen zu können. Für die Grenzbevölkerung ergeben sich daraus keinerlei Nachteile, weil nach der Eröffnung des neuen Übergangs Herzogenrath—Kirchrather Straße auch die beiden anderen Grenzübergänge in Herzogenrath weiterhin für den Grenzübertritt zur Verfügung stehen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 22) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit Bundesbürger aus Guthaben in der DDR monatlich ihnen zustehende Zahlungen wirklich erhalten, ohne daß die Auszahlungen aus von dem einzelnen Bundesbürger nicht zu vertretenden Gründen so lange verzögert werden, bis sich das entsprechende Guthaben in der DDR durch Steuerabschreibungen selbst aufgezehrt hat? Die Bundesregierung hat stets betont, daß die bisherigen Zahlungsvereinbarungen nur ein erster Schritt zur Normalisierung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs mit der DDR sein können. Es konnten zunächst die Regelungen getroffen werden, die unter sozialen Gesichtspunkten vordringlich waren. Die Sperrguthabenvereinbarung hat dazu geführt, daß bis jetzt immerhin ein Transfervolumen von rd. 20 Millionen DM abgewikkelt worden ist. Der gegenwärtige Stand der Abwicklung der Transferaufträge von Bewohnern der Bundesrepublik ist ohne Zweifel unbefriedigend. Die Bundesregierung befindet sich deswegen in Gesprächen mit der DDR, um die Voraussetzungen für den erforderlichen Ausgleich der Überweisungen zu verbessern. Ein abschließendes Ergebnis konnte bisher noch nicht erzielt werden. Zur Besteuerung von Sperrguthaben in der DDR kann sich die Bundesregierung nicht äußern, weil sie hierauf keinen Einfluß hat. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 23) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, daß die nach Frankreich exportierenden mittelständischen Unternehmen, die bisher die französische Sprache im Wirtschaftsverkehr nicht verwandt haben, weil sie z. B. ins Elsaß exportierten, nunmehr ab 1. Januar 1977 im Wirtschaftsverkehr die französische Sprache benutzen werden müssen, sowohl ihre sämtlichen Prospekte, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gebrauchsanweisungen, Garantiezusagen usw. zusätzlich in französischer Sprache drucken lassen als auch zusätzlich Fremdsprachenkorrespondenten beschäftigen müssen, was für einzelne Firmen, bei denen der durchschnittliche Umsatzanteil des Frankreichexportes bei 10 % liegt, eine erhebliche wirtschaftliche Belastung in diesem Sektor bedeutet, mit der Feststellung in ihrer Antwort zu meiner Frage vom 2. Juni 1976 (Frage 25 Drucksache 7/5263 Teil B), sie erwarte keine wesentlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes, auch nicht für die mittelständische Exportwirtschaft? Es dürfte zutreffen, daß durch das Gesetz über die Verwendung der französischen Sprache auch die Exporte und Exporteure in das Elsaß betroffen sein werden. Allerdings fehlen — wie bereits mit Antwort vom 2. Juni 1976 hervorgehoben wurde — noch die konkreten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz. Inwieweit durch sie Ausnahmen zugelassen werden, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorauszusehen. Unabhängig davon hat die Bundesregierung über die Deutsche Botschaft Paris vor der Anwendung des Gesetzes mit den zuständigen französischen Stellen Kontakt aufgenommen, um zu prüfen, ob Ausnahmen, insbesondere für Exporte in das Elsaß, von der Gesetzesregelung möglich sind. Ich werde Sie zur gegebenen Zeit über das Ergebnis dieser Gespräche unterrichten. 18522* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 24) : Trifft es zu, daß bei der Welternährungsorganisation (FAO) ein neuer Fonds geschaffen werden soll, mit dessen Hilfe bisher durch andere Instanzen kontrollierte Aufgaben dieser Kontrolle entzogen werden sollen, und von welchen Erwägungen geht die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung in dieser Frage aus, wird sie insbesondere den Aufwand berücksichtigen, den der neue Generaldirektor hinsichtlich seines Dienstraums treibt? Es trifft nicht zu, daß bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ein neuer Fonds geschaffen werden soll, mit dessen Hilfe bisher durch andere Instanzen kontrollierte Aufgaben dieser Kontrolle entzogen werden sollen. Der seit 1. Januar 1976 amtierende neue Generaldirektor Saouma schlägt vielmehr dem Rat der FAO ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Tätigkeit der Organisation im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel stärker auf die Praxis auszurichten. Zu diesen gehören: 1. Verstärkte Förderung von Investitionen auf dem landwirtschaftlichen Sektor, 2. Einrichtung eines Programms für technische Zusammenarbeit, 3. Dezentralisierung unter gleichzeitiger Stärkung der FAO-Repräsentanz auf Länderebene, 4. beachtliche Reduzierung der vorgesehenen Sitzungen, der bereits genehmigten Stellen sowie der Veröffentlichungen. Das Programm für technische Zusammenarbeit soll nach den Vorstellungen von Generaldirektor Saouma die FAO in Ergänzung der Arbeit anderer Organisationen in die Lage versetzen, schnell und flexibel Schäden in der Ernährung und Landwirtschaft aufgrund von Ernte- und Naturkatastrophen zu lindern, Investitionsvorhaben in der Landwirtschaft zu ergänzen und die Investitionsmittel auszudehnen sowie Ausbildungsmaßnahmen für die Praxis zu finanzieren. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen aus Einsparungen nach Umstrukturierung des bereits genehmigten Haushaltsvolumens finanziert werden. Sie unterliegen damit der Kontrolle des Rates und der Konferenz der FAO. Die Vorschläge Saoumas sind seine Antwort auf den ihm von der 18. FAO-Konferenz erteilten Auftrag, das Arbeitsprogramm 1976-77, die Struktur und die Politik der FAO zu überprüfen. Sie sind zugleich seine Antwort auf die Kritik, die von verschiedener Seite in den letzten Jahren gegenüber der FAO geäußert wurde. Die Bundesregierung hat sich auf der 18. FAO- Konferenz dafür ausgesprochen, daß sich die Tätigkeit der FAO angesichts der nach wie vor ungünstigen Welternährungslage auf die Steigerung der Erzeugung von Nahrungsmitteln in den Entwicklungsländern konzentriert. Sie begrüßt daher grundsätzlich die Leitlinie des neuen Generaldirektors Saouma für die von ihm vorgenommene Überprüfung des Arbeitsprogramms 1976-77. Die Vorschläge des Generaldirektors werden zur Zeit im einzelnen von der Bundesregierung sorgfältig geprüft. Sie wird sich bei ihrer Stellungnahme hierzu auf der bevorstehenden Sitzung des FAO-Rates in Rom weiterhin von dem Grundgedanken leiten lassen, daß Doppelarbeit und Überschneidungen in der Tätigkeit der verschiedenen internationalen Organisationen vermieden werden müssen. Die von Generaldirektor Saouma verfügte Renovierung seines Arbeitszimmers steht in keinem sachlichen Zusammenhang zu seinen Vorschlägen für eine Umstrukturierung des Arbeitsprogramms und Zweijahreshaushalts 1976-77 der FAO. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesverbands der Raiffeisen-Warengenossenschaften zu einer Verbesserung des Denaturierungsverfahrens für Magermilchpulver zur Verfütterung, und ist sie gegebenenfalls bereit, die Verbesserungsvorschläge für das gesamte Problem „Kautionsregelung-Magermilchpulverbeimischung" der EG-Kommission vorzulegen? Kann die Wirtschaft nach Meinung der Bundesregierung sicher damit rechnen, daß die Kautionsregelung für Eiweißfuttermittel wie vorgesehen am 31. Oktober 1976 beendet wird, und wie soll der Übergang geregelt werden? Die Bundesregierung beurteilt die Vorschläge des Bundesverbandes der Raiffeisen-Warengenossenschaften e. V. zur Verbesserung der Denaturierungs- und Beimischungsverfahren positiv und hat deshalb beantragt, die Verordnung (EWG) Nr. 753/76 entsprechend zu ändern. Die Kommission der EG hat kurzfristige Prüfung zugesagt. Die bisher bereits durch die Verordnungen (EWG) Nr. 1131/76 und Nr. 1409/76 erfolgten Vereinfachungen der Denaturierungs- und Beimischungsbestimmungen sind im wesentlichen auf Betreiben der deutschen Delegation im Verwaltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse erfolgt. Die Kommission der EG hat erklärt, daß sie sich vorbehalte, dem Rat eine Fortführung der Maßnahme über den 31. Oktober 1976 hinaus für den Fall vorzuschlagen, daß die vorgesehene Menge von 400 000 t Magermilchpulver nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgenommen sein sollte. Die zu treffenden Übergangsregelungen befinden sich noch im Stadium eingehender Beratungen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 27): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18523* Trifft es zu, daß die Prozedur der Entlassungen infolge der Sozialgesetzgebung so aufreibend geworden ist, daß die Unternehmensleitungen es — mit Billigung der Gewerkschaftsvertreter in deren Betriebsräten — vorziehen, Überstunden machen zu lassen und zu bezahlen, statt neues Personal anzuwerben, —wie aus Industriekreisen verlautet — und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Unternehmer wegen der Sozialgesetzgebung statt Neueinstellung Überstunden machen lassen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 28 und 29): Verfügt die Bundesregierung über gesicherte Erkenntnisse über die Verschiebung der Belastungen der Arbeitnehmer in der Produktions- und Verwaltungsarbeit von physischer zu psychischer Belastung, und was wird sie unternehmen, um das Arbeitsschutzrecht dieser Entwicklung anzupassen? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit und Möglichkeit, das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu novellieren. um die Arbeitspsychologen den Betriebsärzten gleichzustellen? Im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Forschungsprojekte zur Ermittlung von Belastungsschwerpunkten am Arbeitsplatz vergeben. Aus der Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (Saarbrücken) „Ermittlung und Analyse von Schwerpunkten bei der Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse" geht hervor, daß in den Betrieben die Arbeitsumgebungsbelastungen (Staub, Dämpfe, Gase, klimatische Bedingungen, Lärm) als vorrangiges Problem angesehen werden. Die Belastungsanalyse zeigt ferner, daß immer noch große Gruppen der arbeitenden Bevölkerung trotz der schnellen Entwicklung unserer Technik und des Einsatzes zahlreicher technischer Hilfsmittel Verschleißprozessen durch rein physische Belastungen ausgesetzt sind. Die psychischen Belastungen nehmen nach Auffassung der Betriebspraktiker und der Betriebsräte erst den dritten Platz ein. In der Untersuchung wird vor allem auf die erheblichen psychischen Beanspruchungen durch hohes Arbeitstempo, Hektik und Zeitdruck infolge hoher Leistungsanforderungen durch Akkordarbeit und kurze Taktzeiten in Betrieben mit zergliederten Fertigungsverfahren hingewiesen. Während für die Ermittlung der Beanspruchung durch Arbeitsumgebungseinflüsse und physische Belastungen ein differenziertes arbeitswissenschaftliches Instrumentarium zur Verfügung steht, fehlen Ermittlungsmethoden zur Objektivierung psychischer und psychomentaler Belastungen nahezu völlig. Zur besseren Erfassung psychischer Beanspruchungen wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Forschungsprojekt „Möglichkeiten einer Arbeitsplatzbewertung bei vornehmlich psychomentaler Belastung" vergeben. Es soll an Arbeitsplätzen verschiedener Art die psychomentale Beanspruchung durch ein neu entwickeltes Verfahren gemessen werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob Beanspruchungsgrenzwerte für psychomentale Belastungen entwickelt werden können. Die in jüngster Zeit erlassenen Arbeitsschutzvorschriften berücksichtigen bereits die im Arbeitsleben auftretenden unterschiedlichen Belastungsformen. So verpflichtet z. B. § 3 der Arbeitsstättenverordnung den Arbeitgeber, die Arbeitsstätte nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einzurichten und zu betreiben. Vergleichbare Bestimmungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstoffverordnung und im Arbeitssicherheitsgesetz enthalten. Spezielle Vorschriften zum Abbau psychischer Belastungen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Bestimmte Tätigkeiten des im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgabenkatalogs für den Betriebsarzt können nur durch einen approbierten Arzt wahrgenommen werden, z. B. die Untersuchung, die arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer. Der Betriebsarzt kann deshalb nicht durch einen Arbeitspsychologen ersetzt werden. Die Frage des Einsatzes von Arbeitspsychologen im Betrieb wurde bei den Beratungen im Deutschen Bundestag sehr eingehend erörtert. Aus Gründen der Praktikabilität ist auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung Absatz 2 zum § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes eingefügt worden. Danach kann die Behörde zulassen, daß anstelle eines Sicherheitsingenieurs ein Arbeitspsychologe bestellt wird. Auf die Ausführungen zum § 7 in der Bundestagsdrucksache 7/1085 Seite 6 nehme ich besonders Bezug. Soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, sind arbeitspsychologische Fragen vom Betriebsarzt und vom Sicherheitsingenieur mit zu berücksichtigen. Das Gebiet der Arbeitspsychologie wird bei der Ausbildung der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit behandelt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist damit den Forderungen der Praxis in ausreichender Form Rechnung getragen. Eine Novellierung des Arbeitssicherheitsgesetzes ist nicht beabsichtigt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 30 und 31) : Warum hat die Bundesregierung in der Informationsschrift Soziale Sicherung — ein ganzes Leben lang" im Abschnitt Krankenversicherung auf die Befreiungsmöglichkeiten auf Grund des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsschutzes nicht hingewiesen? Ist die Bundesregierung bereit, in künftige Informationsschriften eine derartige Information aufzunehmen? 18524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Die Möglichkeiten der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur für einen begrenzten Personenkreis. Eine Informationsschrift wie „Soziale Sicherung — Ein ganzes Leben lang" hat nur die Aufgabe, den Bürgern einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Fakten der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland zu geben. Dabei muß in Kauf genommen werden, daß nicht alle gesetzlichen Tatbestände bis in die Einzelheiten dargestellt werden können. In der ausführlichen Publikation des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung „Übersicht über die soziale Sicherung" ist selbstverständlich auf die Befreiungsmöglichkeiten hingewiesen worden. Bei einer Neuauflage der Schrift „Soziale Sicherung — Ein ganzes Leben lang" wird geprüft werden, ob und inwieweit noch auf Befreiungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen werden kann. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 32) : Wird die Bundesregierung die Errichtung von Kliniken, auch privater Träger, zum Zwecke der Krebsvorsorge, Krebsbehandlung und Krebsnachbehandlung fördern und dafür Sorge tragen, daß die Sozialleistungsträger die dazu notwendigen Verträge abschließen? Die Bundesregierung weist darauf hin, daß die Förderung der Errichtung von Kliniken zum Zwecke der Krebsvorsorge, der Krebsbehandlung und der Krebsnachbehandlung, soweit es sich um förderungsfähige Einrichtungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz handelt, in die Zuständigkeit der Länder fällt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes. Bei dieser Aufnahme wird von den Ländern geprüft, ob eine Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in Betracht kommt und ein Bedarf für die betreffende Einrichtung besteht. Auch die Förderung nach § 23 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz setzt voraus, daß die in Betracht kommenden Einrichtungen in den Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Landes aufgenommen worden sind. Mittel für eine Förderung außerhalb des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung ist für den Abschluß von Verträgen der Sozialleistungsträger mit den Kliniken nicht zuständig. Dies ist Sache der Selbstverwaltungskörperschaften, die über den Abschluß solcher Verträge zu entscheiden haben. Anlage 68 Antwort des Parl, Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 33) : Aus welchen Gründen hat der Bundesverteidigungsminister in seiner Rechtsverordnung vom 22. Januar 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 234) Bezirkspersonalräte nicht bei weiteren militärischen Dienststellen auf der Ebene von Mittelbehörden vorgesehen, z. B. bei den Korps, dem Luftflotten- und dem Flottenkommando, dem Streitkräfteamt, dem Personalstammamt sowie den Ämtern für Sicherheit und für Fernmeldewesen der Bundeswehr? Anders als im Bereich ziviler Verwaltungen einschließlich der Bundeswehrverwaltung werden bei den für die Errichtung von Bezirkspersonalräten in Betracht kommenden 18 militärischen Dienststellen der Streitkräfte, wenn überhaupt. nur wenige Maßnahmen getroffen, die der Mitbestimmung, Mitwirkung oder sonstigen Einschaltung eines Bezirkspersonalrats bedürfen. Die einer Beteiligung der Personalvertretung unterliegenden Angelegenheiten fallen überwiegend in die Zuständigkeit von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, des Ministeriums oder der militärischen Unterbehörden. Durch die Rechtsverordnung vom 22. Januar 1976 sollen deshalb diejenigen militärischen Dienststellen ausgewählt und festgelegt werden, bei denen die Bezirkspersonalräte wenigstens ein gewisses Betätigungsfeld innerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenkreises haben. Bei der Auswahl der für die Errichtung eines Bezirkspersonalrats in Frage kommenden militärischen Dienststellen ist dieser Gesichtspunkt beachtet worden. Die Verordnung vom 22. Januar 1976 erfaßt daher Kommandobehörden und Ämter, die vornehmlich militärische Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und von denen in gewissem Umfang mitbestimmungs- und mitwirkungsbedürftige Anordnungen an die ihnen unterstellten Dienststellen ausgehen. Von der Bildung eines Bezirkspersonalrats sind dagegen diejenigen Dienststellen ausgenommen worden, die überwiegend Einsatz- und militärische Führungsaufgaben haben (Korps, Luftflottenkommando, Flottenkommando) sog. mobile Truppe — sowie bestimmte Ämter (Streitkräfteamt, Amt für Sicherheit der Bundeswehr, Personalstammamt der Bundeswehr, Amt für Fernmeldewesen der Bundeswehr). Diese Dienststellen sind mit Angelegenheiten, die der Beteiligung des Bezirkspersonalrats unterliegen würden, grundsätzlich nicht befaßt, weil diese nicht zu ihren Aufgaben gehören. In diesen Fällen werden die betreffenden Entscheidungen von den nachgeordneten Dienststellen getroffen, an denen die örtlichen Personalvertretungen beteiligt sind. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/5482 Fragen B 34 und 35) : Gegen wie viele Wehrpflichtige, die von den Prüfungsausschüssen nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind und den Dienst mit der Waffe bei der Bundeswehr unter Berufung auf ihre Überzeugung verweigert haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gerichtsverfahren z. Z. anhängig? Wie hoch ist die Zahl dieser Wehrpflichtigen, die rechtskräftig verurteilt und derzeit inhaftiert sind? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18525* Wie bereits in mehreren Fragestunden des Deutschen Bundestages ausgeführt wurde, wird eine gesonderte Meldung oder Auswertung der Dienstvergehen der Soldaten, welche einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, aber noch nicht anerkannt bzw. abgelehnt sind, im Ministerium nicht vorgenommen. Der Soldat wird nicht wegen seiner Kriegsdienstverweigerung gemaßregelt, sondern nur wegen der jeweiligen Dienstvergehen, erfahrungsgemäß vor allem wegen der Gehorsamsverweigerung. Eine solche Statistik führen weder die Teilstreitkräfte noch die Kommandobehörden. Es ist auch nicht geplant, eine solche Statistik zu erstellen. Soweit Soldaten, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, über den noch nicht rechtskräftig entschieden war, wegen einer militärischen Straftat durch ein ordentliches Gericht verurteilt worden sind und eine Freiheitsstrafe verbüßen oder verbüßt haben, ist aus den Unterlagen bei der Truppe der Zusammenhang der Straftat mit dem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in der Regel nicht erkennbar. Eine Ermittlungsaktion bei der Truppe würde deshalb kein verwendbares Ergebnis bringen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 36) : Trifft es zu, daß es eine „Förderliste" mit den Namen aller der SPD angehörenden mittleren und höheren Beamten der einzelnen Bundesministerien gab oder gibt, die — wie „Die Welt" vom 19. Juni 1976 meldete — aus dem Panzerschrank des Ministerialdirektors Laabs verschwunden ist, und wenn ja, welchen Zwecken diente diese Liste? Ihre Frage, trifft es zu, daß es eine „Förderliste" mit den Namen aller der SPD angehörenden mittleren und höheren Beamten der einzelnen Ministerien gab oder gibt, die — wie die „Welt" vom 19. Juni 1976 meldete — aus dem Panzerschrank des Ministerialdirektors Laabs verschwunden ist, und wenn ja, welchen Zwecken dient diese Liste, beantworte ich wie folgt: Die Meldung in der Zeitung „Die Welt" vom 19. Juni 1976 entbehrt jeglicher Grundlage. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 37 und 38) : Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Regelung hinzuwirken, die es erlaubt, 100 % Erwerbsunfähigen, die voll auf fremde Hilfe angewiesen sind, ebenfalls wie den Blinden das Pflegegeld ohne Einkommens- und Vermögensbegrenzung zu gewähren? Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, ebenso wie bei den Blinden die Rückzahlungsverpflichtung des Pflegegelds aus dem Gesetz zu streichen, weil gerade dadurch bei dem Personenkreis der Schwerstbehinderten die Neigung besteht, lieber auf das notwendige Pflegegeld zu verzichten, als die eigenen Familienangehörigen über den Todesfall hinaus mit Rückzahlungsforderungen der öffentlichen Hand zu belasten? Zu Frage B 37: Nach dem Bundessozialhilfegesetz, für das der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt, ist sowohl die Blindenhilfe als auch das Pflegegeld für erhöht pflegebedürftige Personen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, vom Vorliegen bestimmter einkommens- und vermögensmäßiger Voraussetzungen abhängig. Gleichartige Leistungen ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen und Vermögen beruhen auf landesrechtlichen Vorschriften und gehen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vor. Sie werden in den meisten Ländern nur an Blinde gewährt, in Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz auch an andere Schwerstbehinderte. Bei Besprechungen mit den obersten Landessozialbehörden hat sich gezeigt, daß — nicht zuletzt auch wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen (monatliche Blindenhilfe ab 1. Juli 1976: 599 DM) — im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussicht besteht, die Länderregelungen, soweit sie sich nur auf Blinde beziehen, auf alle Schwerstbehinderten zu erstrecken. Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keine Möglichkeit, zu einer sicherlich wünschenswerten — Vereinheitlichung der Länderregelungen ihrerseits beizutragen. Zu Frage B 38: Was den Ersatz von Sozialhilfekosten durch den Erben betrifft, so gilt hier hinsichtlich der Blindenhilfe keine Sonderregelung. Nach § 92 c des Bundessozialhilfegesetzes ist ganz allgemein der Erbe eines Hilfeempfängers oder seines Ehegatten, falls dieser vor dem Hilfeempfänger stirbt, zum Ersatz der innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Erbfall aufgewendeten Sozialhilfekosten verpflichtet. Diese Ersatzpflicht gehört zu den Nachlaßverbindlichkeiten, wobei der Erbe nur mit dem Nachlaß haftet. Teile des Nachlasses sind darüber hinaus freigestellt, insbesondere, wenn der Erbe der Ehegatte des Hilfeempfängers ist. Diese gesetzliche Regelung, die ein Absehen von der Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs u. a. auch in besonderen Härtefällen vorsieht, erscheint sachgerecht; denn es ist nicht einzusehen, daß besonders den Erben, die dem Hilfeempfänger nicht nahegestanden haben, nur deshalb zu Lasten der Allgemeinheit Vermögen zuwachsen soll, weil zuvor dem Hilfeempfänger und seinen nächsten Angehörigen selbst aus Gründen, die in ihrer Person lagen, die Verwertung oder der Einsatz dieses Vermögens nicht zugemutet worden ist (so auch die amtliche Begründung des Regierungsentwurfs für die 2. Bundessozialhilfegesetz-Novelle) . 18526e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 39 und 40) : Treffen Informationen zu, nach denen die Deutsche Bundesbahn die Absicht hat, nach der Auflösung der Generalvertretung im Jahr 1974 nun auch das Betriebsamt Emden aufzulösen und die bisherigen Aufgaben von einem anderen Betriebsamt außerhalb Ostfrieslands wahrnehmen zu lassen? Sieht die Bundesregierung durch diese Maßnahme nicht die Gefahr einer weiteren Schwächung des Wirtschaftsraumes Ostfriesland, und ist sie nicht mit mir der Auffassung, daß im Hinblick auf den geplanten Ausbau des Dollarthafens die Aufgaben der Deutschen Bundesbahn in Ostfriesland künftig nicht weniger, sondern mehr werden, und darum eine Auflösung des Betriebsamts Emden unter allen Umständen verhindert werden sollte? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (DB), die über Organisationsmaßnahmen in der Ämterebene in eigener Zuständigkeit entscheidet, hat erklärt, daß bisher kein konkreter Plan besteht, das Bundesbahn-Betriebsamt Emden aufzulösen. Nach dem Auftrag des Bundesbahngesetzes zu wirtschaftlicher Betriebsführung (§ 28 BbG) stellt die Bundesbahndirektion Hannover — wie alle anderen Bundesbahndirektionen im übrigen auch — Internüberlegungen darüber an, wie das Wirtschaftsergebnis der DB u. a. auch durch Konzentration ihrer Dienststellen verbessert werden kann. Die DB hat versichert, daß sie sich bei diesen Überlegungen nicht nur von eigenwirtschaftlichen Interessen leiten läßt, sondern auch mögliche Auswirkungen auf allgemeine wirtschaftliche und planerische Gegebenheiten prüft und würdigt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU ) (Drucksache 7/5482 Frage B 41) : Trifft es zu, daß bei der Berechnung der Kapazitätsauslastung von einzelnen Bundesbahnstrecken lediglich die an den Bahnschaltern verkauften Fahrkarten berücksichtigt und nicht diejenigen, die von den Reisebüros verkauft werden? Die Kapazität einer Bundesbahnstrecke wird durch die rechnerisch ermittelte Höchstzahl der Züge ausgedrückt, mit der sie belastet werden kann. Zur Ermittlung des Auslastungsgrades wird die Zahl der tatsächlich gefahrenen Züge dieser Zahl gegenübergestellt. Der Ausnutzungsgrad einzelner Züge wird durch besondere Zählungen in den Zügen ermittelt. Auf die Zahlen verkaufter Fahrkarten wird dabei nicht zurückgegriffen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 42 und 43) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Bundesbahnstrecke Köln—Euskirchen—Jünkerath—Trier in absehbarer Zeit von Stillegungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn nicht betroffen wird? Wann kann. nachdem das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen überarbeitet worden ist, definitiv mit dem Baubeginn des zweispurigen Ausbaus der A 1 von Wißkirchen bis Blankenheim gerechnet werden, und welche finanziellen Mittel sind im einzelnen für die nächsten Jahre dafür bereitgestellt? Zu Frage B 42: Entscheidungen über künftige Streckenstillegungen werden erst nach Festlegung des volkswirtschaftlich notwendigen Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn getroffen. Die Untersuchungen dazu werden gegenwärtig durchgeführt. Eine Aussage zu der Strecke Köln–Euskirchen–Jünkerath–Trier kann daher z. Z. nicht getroffen werden. Zu Frage B 43: Die Bauarbeiten sollen sofort nach abschließender planerischer und verfahrensmäßiger Vorbereitung begonnen werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind ab 1977 entsprechende Beträge vorgesehen und zwar (3 + 6 + 14 + 20) somit bis 1980 zusammen 43 Millionen DM. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 44 und 45) : Trifft es zu, daß die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Planung der B 36 — B 3 ab Einfädelung der B 462 in Richtung Süden jetzt, unter der Voraussetzung einer Einigung der Gemeinden Durmersheim, Bietigheim und Otigheim auf eine Ostumgehung, in Angriff genommen hat, und kann die Bundesregierung darüber informieren, ob zur Entlastung der Ortsdurchfahrt der B 36 — B 3 durch Rastatt eine Westumgehung geplant ist? Wird bei der künftigen Planung einer Umgehung Rastatts sichergestellt, daß der beteiligte Verkehrsträger Deutsche Bundesbahn sowohl planerisch wie finanziell schon deshalb eingeschaltet wird, weil die Bundesbahnunterführung in Rastatt-Nord nadelöhrförmig zweispurig verläuft und zugleich auch der für Unterführungen vorgeschriebenen Höhe nicht entspricht? Zu Frage B 44: Für einen Ausbau in der vorhandenen Linie der Bundesstraße 3/36 südlich Rastatt laufen für den Bereich Einmündung Berliner Ring — Bahnüberführung — Einmündung B 462 — Abzweigung B 3/B 36 zur Zeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Planungen. Die Kostentragung für den dabei erforderlichen Umbau der Eisenbahnbrücke richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen. Die notwendigen Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn sind noch nicht abgeschlossen. Eine möglichst baldige Baudurchführung wird angestrebt. Die Gemeinden Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim sind davon nicht betroffen. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist ferner eine Verlegung der B 36 westlich Rastatt als möglicher weiterer Bedarf enthalten. Damit ist über Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18527* die Realisierung noch nicht entschieden. Hierfür soll zunächst eine umfassende Verkehrsuntersuchung in diesem Raum durchgeführt werden, die noch in diesem Jahr anläuft. Ferner ist die in den nächsten Jahren vorgesehene generelle Überprüfung des möglichen weiteren Bedarfs abzuwarten. Unabhängig vom Ergebnis dieser Überprüfung ist aus Finanzierungsgründen mit einer Realisierung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Planungen, die über generelle Linienüberlegungen hinausgehen, sind bei dem gegebenen Sachstand nicht vertretbar. Zu Frage B 45: Die bestehende Bundesbahnüberführung nördlich Rastatt wird von den möglichen Trassen einer Verlegung der B 36 im Bereich Rastatt nicht berührt. Diesbezüglich besteht somit für eine planerische und finanzielle Beteiligung der Deutschen Bundesbahn keine Veranlassung. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 46 und 47) : Wird die Bundesregierung den Ausbau der B 13 im Bereich München (Ingolstädter Straße) fördern, und wann ist mit diesem Ausbau zu rechnen? Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister in diesem Jahr über den Standort des Rangierbahnhofs München-Nord nicht mehr entscheiden wird, und wenn ja, warum nicht? Zu Frage B 46: Weder dem Land Bayern noch dem Bundesminister für Verkehr liegt ein Antrag der Stadt München auf Förderung der o. a. Maßnahme vor. Die Bundesregierung kann insoweit Ihre Frage nicht beantworten. Zu Frage B 47: Der Bundesminister für Verkehr wird über den Standort des Rangierbahnhofs für den Raum München entscheiden, sobald die einschlägigen Untersuchungen — auch unter Berücksichtigung der Arbeiten der Behördenkommission unter Leitung von Herrn Staatssekretär a. D. Wittrock — dies erlauben. Wann das der Fall sein wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 48) : Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß die zerfallenen Schuppen- und Toilettenanlagen auf dem Bahnhofsgelände am Ortseingang der Fremdenverkehrsstadt Bad Marienberg abgerissen werden? Forderungen dieser Art sind an die Deutsche Bundesbahn (DB) als der verantwortlichen Stelle bisher nicht herangetragen worden. Die DB sieht keine Veranlassung zum Abbruch von Gebäuden auf dem Bahnhofsgelände in Bad Marienberg /Westerwald, da die angesprochenen Gebäude vermietet sind und sich nach ihrer Auffassung keineswegs in baufälligem Zustand befinden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 49) : Wann wird nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Bundesregierung mit dem Bau des Abschnitts der Bundesautobahn begonnen werden können, der die heutige B 18 zwischen der baden-württembergischen Landesgrenze bei Ferthofen und Leutkirch-Tautenhofen ersetzen soli, und rechnet die Bundesregierung mit weiteren Verschiebungen dieses Termins für den Baubeginn? Nach dem Bauprogramm für den Autobahnneubau ist der Baubeginn der A 96 im Bereich FerthofenLeutkirch im Jahr 1979 vorgesehen. Aus heutiger Sicht werden auch keine besonderen Verzögerungen erwartet, so daß mit einer Verschiebung des vorgenannten Baubeginns nicht gerechnet wird. Der Abschnitt Memmingen–Ferthofen (L 260) wird auf bayerischem Gebiet noch in diesem Jahr begonnen und soll 1979/80 fertiggestellt werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 50 und 51): Teilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Forderung, in Speisewagen das Rauchen grundsätzlich zu verbieten oder Nichtrauchern gesonderte Abteile zur Verfügung zu stellen? Welche Maßnahmen kann und wird die Bundesregierung ergreifen, um die DSG als Tochterunternehmen der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, solche Nichtraucherplätze für Speisewagenbenutzer zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung ist in den Fragen des Nichtraucherschutzes sehr bemüht. Ich darf auf das Gesamtprogramm „Nichtraucherschutz" verweisen. Zu Ihren speziellen Fragen ist jedoch zu sagen, daß die Deutsche Schlaf- und Speisewagengesellschaft (DSG) ebenso wie die stationären gastronomischen Betriebe die Gewohnheiten ihrer Gäste zu respektieren hat, d. h., sie muß nicht nur die Interessen der Nichtraucher, sondern auch die der Raucher berücksichtigen. Da bei der Mehrzahl der Wagentypen eine Unterteilung in zwei getrennte Gasträume konstruktiv nicht möglich ist, müßte in allen Speisewagen ein Rauchverbot erlassen werden, was jedoch 18528* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nicht möglich ist, solange nicht das Rauchen in der Offentlichkeit allgemein untersagt ist. Bereits heute ist aber ein großer Teil der Speisewagen voll klimatisiert, so daß dadurch eine mögliche Rauchbelästigung auf ein Minimum reduziert wird. Außerdem bittet die DSG auf allen Speisekarten um Zurückhaltung bei den Rauchern. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 52 und 53) : Warum sind die Grünflächen der Bundesautobahn Bonn—Mekkenheimer Kreuz (km 17,2 bis km 23,2) in diesem Jahr zur Unzeit mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt worden, so daß diese Pflanzen nicht angewachsen sind und die Ausfälle nun zu Lasten des Steuerzahlers gehen? Wie hoch sind die eingetretenen Ausfälle bei verpfahlten und bei nicht verpfahlten Pflanzen, und welche Kosten werden durch die Nachbesetzung entstehen? Mit der Bepflanzung wurde im Oktober 1975 eine Firma beauftragt. Sie hat die Arbeiten innerhalb der Pflanzperiode bis Mitte Mai 1976 durchgeführt. Vertragsgemäß obliegt ihr zugleich die Anwuchspflege und die Entwicklungspflege für die folgenden beiden Jahre. Die Ausfälle bei der Bepflanzung ----- an Südböschungen bis zu 50 %, an Nordböschungen etwa 15 % — sind auf unzureichende Vertragserfüllung der Firma zurückzuführen. Für die aufgetretenen Schäden hat die ausführende Firma aufzukommen. Anlage 81 Antwort des Parl Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 54) : Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage Nr. 55 vom 18. Juni 1976, Drucksache 7/5404, daß Bewohner an einer im Jahr 1970 fertiggestellten Bundesautobahn auf Dauer dem Autobahnlärm ohne Schutzvorrichtung ausgesetzt sein werden, während Anwohnern an Autobahnen, die nach dem 1. April 1974 fertiggestellt wurden, der gleiche Lärm auf Kosten des Staates durch Lärmschutzvorrichtungen weitgehend gemindert wird? Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen, die nach dem 1. April 1974 fertiggestellt werden, erfolgt bekanntlich aufgrund des BundesImmissionsschutzgesetzes. Dieses Gesetz enthält keine Regelung über den Schallschutz an bestehenden Straßen. Die Bundesregierung ist jedoch auch um die Lösung der aus dem Verkehrslärm an vorhandenen Straßen sich ergebenden Probleme ernsthaft bemüht. Sie kann dabei aber nicht allein die Bundesfernstraßen berücksichtigen, weil dieselben Probleme auch bei Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bestehen. Wegen der sehr weitgehenden finanziellen Konsequenzen für alle Straßenbaulastträger in Milliardengröße sind noch eingehende Überlegungen und umfangreiche Ermittlungen unter Beteiligung der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände erforderlich, bis in Einzelfällen eine Entscheidung getroffen werden kann. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 55 und 56) : Trifft es zu, daß sich der erste Bauabschnitt der innerörtlichen Umgehung für die B 9 in Boppard mit Bahnunterführung und Gleisstellwerk, die den Nordteil mit dem Südteil der Stadt verbinden soll, bis Ende 1978 hinziehen soll? Wann wird mit dem Bau der geplanten innerörtlichen Entlastungsstraße und Fußgängerunterführung in Boppard begonnen, und wann soll dieses Projekt fertig sein, da die jetzige Verkehrssituation bei nur teilweiser Durchführung des 1. Bauabschnitts sehr belastend und unfallträchtig ist? Zu Frage B 55: Mit den Bauarbeiten für die Herstellung der Bahnunterführung im Zuge der L 209/210 (Angertstraße) in Boppard wird noch in diesem Jahr begonnen. Mittel dafür sind im Straßenbauplan 1976 vorgesehen. Die Bautermine stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Fahrplan 1977/1978 eingeplanten Langsamfahrstrecke der Deutschen Bundesbahn (DB). In dieser Zeit müssen die Hauptgleise sowie das Stellwerk verlegt werden. Das neue Leitstellwerk ist bereits im Bau. Nach den derzeitigen Terminplanungen soll der Kreuzungsbereich Angertstraße Ende 1978 fertiggestellt sein. Zu Frage B 56: Da die bestehende Fußgängerunterführung im Zuge der L 209/210 (Angertstraße), bedingt durch den Umbau der Kreuzung, in Wegfall kommt, soll mit der neuen Fußgängerunterführung im Bahnhofsbereich möglichst noch Ende dieses Jahres, spätestens Anfang 1977 begonnen werden. Die Arbeiten werden von der DB durchgeführt, die zur Zeit die Bauvorbereitungen dafür trifft. Es ist beabsichtigt, den 2. Bauabschnitt der Verlegung der B 9 in Boppard von der Angertstraße bis zum Ortsausgang-Nord in der Zeit von 1977 bis 1981 zu bauen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 57): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18529* Sind der Bundesregierung die Veröffentlichungen über das Verhalten der Verkehrsteilnehmer bei Stauungen im Straßenverkehr, insbesondere auf den Autohahnen (ReißverschlußSystem) in der Fernseh-Sendung „Der 7. Sinn" vom 26. März 1976 und in der ADAC-Motorwelt vom Juni 1976 bekannt und ist sie für den Fall, daß sie die dort gegebenen Empfehlungen für unzutreffend oder für mißverständlich hält, bereit, die Verkehrsteilnehmer in geeigneter Form über das richtige Fahrverhalten bei Kolonnenbildung zu unterrichten, damit bei dem bevorstehenden starken Reiseverkehr Stauungen vermieden oder wenigstens gemildert werden? Der Bundesregierung sind die erwähnten Veröffentlichungen bekannt. Sie hält sie weder für unzutreffend noch für mißverständlich. Die Bundesregierung hat unabhängig davon bereits in ihrer Aufklärungsbroschüre „Mehr Sicherheit ist Pflicht" sowie in dem Ferienfaltblatt „Autourlaub 76" auf das richtige Verhalten beim Reißverschlußverfahren hingewiesen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten über das Reißverschlußverfahren aufklären. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 58) : Ist es richtig, daß sich die Anzahl von Belegfehlleitungen für Gutschriften und Lastschriften auf Postscheckkonten erhöht hat, und welche Maßnahmen können gegebenenfalls ergriffen werden, urn eine Normalisierung zu erreichen? Es trifft grundsätzlich nicht zu, daß die Zaht der fehlgeleiteten Belege und Belegabschnitte des Postscheckdienstes (PSchD) zugenommen hat. Lediglich während der Umstellung des Buchungsbetriebs der Postscheckämter (PSchÄ) auf ein rationelleres Verfahren unter Verwendung moderner EDV-Anlagen hat die Zahl der falsch einsortierten und verpackten Belege und Belegabschnitte geringfügig zugenommen. Diese Zunahme ist auf menschliche Unzulänglichkeit während der Umstellungsphase zurückzuführen. Nach Beendigung der Umstellungsmaßnahmen sind die Schwierigkeiien behoben. Das Personal wird unter Hinweis auf die Folgen von Belegfehlleitungen im Kundenbereich periodisch zu einer sorgfältigen und fehlerfreien Arbeitsweise angehalten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Jahreshauptversammlung der Deutschen Postgewerkschaft bekannt, nach dem die rund 4 000 zur Zeit ungenutzten Ausbildungsplätze bei den Fernmeldeämtern der Deutschen Bundespost noch in diesem .lahr unbürokratisch und schnell den Schulabgängern 1976 zur Verfügung gestellt werden sollen, und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorschlag aufzugreifen? In den Fragestunden des Deutschen Bundestages ist bereits mehrfach erörtert worden, warum die Deutsche Bundespost in cien letzten Jahren nicht die gesamte jährliche Ausbildungskapazität nutzen konnte. Die Deutsche Bundespost hat seit 1975 keinen Bedarf mehr an Auszubildenden im Fernmeldehandwerk. Um den Mangel an Ausbildungsplätzen zu mindern, hat die Deutsche Bundespost jedoch unter Inkaufnahme einer finanziellen Belastung von rd. 165 Millionen DM 1975 rd. 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen und wird eine gleich hohe Anzahl auch 1976 einstellen. Tin Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen hat sie weitere 800 Ausbiiclungsverträge mit Jugendlichen aus den Schulentlassungsjahren 1975 und früher, vorwiegend in strukturschwachen Gebieten, abgeschlossen. Ferner bietet die Deutsche Bundespost seit dem Frühjahr 1975 freie Ausbildungskapazität in der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker Dritten zur Nutzung gegen Kostenerstattung an. Dadurch wurden 1975 im Jahresdurchschnitt ca. 800 Ausbildungsplätze belegt. Darüber hinaus sollen zum Herbst dieses Jahres noch etwa 2 000 Auszubildende eingestellt werden. Damit übernimmt die D latsche Bundespost weitere finanzielle Belastungen, Um diese Quote auf die einzelnen Ausbildungsstätten zu verteilen, sind noch Einzelentscheidungen der Unternehmensleitung sowie Abstimmungsgespräche mit der Personalvertretung erforderlich. Die Einstellungsquoten für die einzelnen Ausbildungstätten werden voraussichtlich Anfang Juli bekanntgegeben. Darüber hinaus werden auch 1976 Ausbildungskapazitäten durch Dritte gegen Kostenerstattung genutzt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Zugang zum Postzeitungsdienst grundsätalich auch Sportvereinen und Sportverbänden offensteht, daß die einschränkenden Bestimmungen der Postzeitungsordnung und ihrer Ausführungsbestimmungen die Zulassung zum Postzeitungsdienst aber auch darüber hinaus von drucktechnischen Bedingungen abhängig machen (Erscheinungsbild einer Schreibmaschinenschrift als Verhinderungsgrund), die den Ausschluß zahlreicher Vereinszeitschriften vom Postzeitungsdienst bedeuten, und ist die Bundesregierung bereit, auf eine Änderung der Postzeitungsordnung und ihrer Ausfiihrungsbestimmungen hinzuwirken, die auch den Vereinszeitschriften den Zuqanq zum Postzeitungsdienst eröffnet, die mit dem Erscheinungsbild einer Schreibmaschinenschrift hergestellt werden? Zum Postzeitungsdienst werden nur Druckschriften zugelassen, die in einem Hochdruckverfahren oder gleichwertig in einen Flach- oder Tiefdruckverfahren hergestellt sind; dabei darf das Schriftbild weder tatsächlich noch dein Anschein nach die Wiedergabe einer mit der Hand oder mit der Schreibmaschine geschriebenen Vorlage sein. Die Unterscheidungskriterien zwischen Druckschriften und anderen Vervielfältigungen müssen eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar sein. 18530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Diesem Erfordernis des Massenbetriebs der Deutschen Bundespost entsprechen die geltenden Rechtsvorschriften. Jede andere Regelung würde 1. die Prüfarbeiten wesentlich erschweren, 2. den Postzeitungsdienst mit Vervielfältigungen überschwemmen. Beide Folgen würden zu höherem Personalaufwand führen und die Kostenunterdeckung von jährlich 600 Millionen DM weiter erhöhen. Damit würde jedoch die Funktionsfähigkeit des Postzeitungsdienstes in Frage gestellt. Trotz aller Würdigung der Arbeit von Sportvereinen und -verbänden kann daher dem in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Wunsch nicht entsprochen werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 61): Trifft es zu, daß einseitig einer einzigen Behörde, nämlich der Deutschen Bundespost, die beantragten und berechtigten Planstellen aus der Funktionsgruppenverordnung in der Fassung vom 30. April 1974 vorenthalten werden, und wenn ja, hält die Bundesregierung dies für richtig, und vertretbar, und was gedenkt sie zu tun, um die Ingenieure der Deutschen Bundespost entsprechend den Bestimmungen der Funktionsgruppenverordnung und der durch die Deutsche Bundespost ausgewiesenen tätigkeitsgerechten Wertigkeiten ihrer Arbeitsplätze zu befördern? Nach § 26 Bundesbesoldungsgesetz darf der Anteil der Beförderungsämter an der Gesamtzahl aller Planstellen der jeweiligen Laufbahngruppe die dort genannten prozentualen Obergrenzen nicht übersteigen. Die Bundesregierung kann jedoch durch Rechtsverordnung für bestimmte Funktionsgruppen höhere Obergrenzen festsetzen, soweit dies nach den Grundsätzen sachgerechter Bewertung erforderlich ist. Dies ist durch die 2. Funktionsgruppen-Verordnung vom 30. April 1974 für bestimmte Funktionen — vor allem des technischen Dienstes — geschehen. Bei voller Ausschöpfung dieser Obergrenzen hätten sich im Bereich der Deutschen Bundespost rund 9 400, bei der Deutschen Bundesbahn rund 13 000 sowie weitere Beförderungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Bundesverwaltung ergeben. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage des Bundes wurde die o. a. Verordnung sowohl bei der Deutschen Bundespost als auch bei der Bundesbahn und der Bundesverwaltung zunächst nur teilweise durchgeführt; hierbei wurden für den Bereich der Bundespost rund 4 500 Hebungen und für den Bereich der Bundesbahn eine etwa gleich große Zahl von Hebungen freigegeben. In den Jahren 1975 und 1976 wurden die restlichen Stellenhebungen nach der o. a. Verordnung in allen Bereichen erneut zurückgestellt, weil die Bundesregierung inzwischen beschlossen hatte, allgemein keine Stellenhebungen in der Bundesverwaltung zuzulassen. Davon betroffen waren z. B. auch die Hebungen, die nach dem in 1975 in Kraft getretenen 2. Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern möglich gewesen wären. Maßgebend für diese Entscheidung war die Erwägung, angesichts der verschlechterten Arbeitsmarktlage könne eine Beförderungswelle im öffentlichen Dienst nicht vertreten werden. Diese Überlegungen hatten bereits Ende 1974 zu der gemeinsamen Erklärung der Regierungschefs von Bund und Ländern (sogenanntes Moratorium) geführt, bis Ende 1976 keine strukturellen Verbesserungen im öffentlichen Dienst zuzulassen. Die Bundesregierung wird bei der Entscheidung über den Entwurf des Bundeshaushalts 1977 prüfen, ob sich die Verhältnisse inzwischen soweit geändert haben, daß das allgemeine Stellenhebungsverbot künftig nicht mehr erforderlich ist. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch auf die spezifischen Besonderheiten einer Betriebsverwaltung hinweisen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 62 und 63) : Welcher Einnahmeverlust ist der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Postreklame GmbH durch den Wegfall der Werbeanzeigen am Kopf der Deckelseite der Amtlichen Fernsprechbücher und der Branchen-Fernsprechbücher entstanden, und wer hat das veranlaßt? Welcher Nutzen steht dem finanziellen Schaden gegenüber, und erschöpft sich der Nutzen in dem Wert der Gleichschaltung aller Fernsprechbücher? Zur besseren Unterrichtung der Teilnehmer über den Geltungsbereich des amtlichen Fernsprechbuchs und zur Entlastung der Auskunft wurden die verbalen Angaben des Außentitels ab Augsabe 1970/71 durch die skizzenhafte Darstellung des Geltungsbereichs ergänzt. Bis zur Ausgabe 1975/76 war der Außentitel des amtlichen Fernsprechbuchs in 20 mm Werbefläche, 175 mm amtliche Angaben und 81 mm Werbefläche (— 276 mm bedruckte Fläche) aufgeteilt. Die Erfahrungen des Betriebes (Auskunft) und die Hinweise der Teilnehmer verlangten noch bessere kartenmäßige Darstellungen auf den amtlichen Fernsprechbüchern /Branchenfernsprechbüchern. Dies konnte ab Ausgabe 1976/77 verwirklicht werden. Vor allem sind dabei Anregungen der Benutzer, die angrenzenden Geltungsbereiche eindeutig erkennen zu können, berücksichtigt worden. Da die amtlichen Fernsprechbücher und Branchenfernsprechbücher nicht nur im jeweiligen Geltungsbereich verwendet werden, sondern auch ins Ausland zu liefern sind (1975 wurden mehr als 40 000 amtliche Fernsprechbücher mit und ohne Branchenfernsprechbücher ins Ausland versandt), mußte auf eine einheitliche Gestaltung der Titelseite Wert gelegt werden. Die wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Deutschen Postreklame (DPR) konnten, dank der nun besseren Gestaltung der Titelseiten, voll berücksichtigt werden. So ist für die weggefallene Kopfleiste von 20 mm eine Vergrößerung der unteren Werbefläche auf 90 mm vorgenommen worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18531* Durch die neue Aufteilung des Außentitels werden 2/3 für die Titelangaben und 1/3 für Werbung verwendet. Diese Fläche ist besser aufzuteilen und anzugliedern, zumal vorher immer wieder Flächen nicht vermietet werden konnten. Ich weise darauf hin, daß ausländische Fernmeldeverwaltungen mehr und mehr dazu übergehen, die Titelseiten ohne Werbung zu gestalten. Es wird das Bestreben der Deutschen Bundespost sein, die Titelangaben auch in den nächsten Jahren noch aussagefähiger zu machen, um dadurch den Gebrauchswert der Bücher zu steigern und Anfragen bei der Fernsprechauskunft zu verhindern. Eine informative Gestaltung der Titelseiten der amtlichen Fernsprechbücher und Branchenfernsprechbücher führt zu einem häufigeren Gebrauch der Fernsprechbücher. Die dadurch erreichte Entlastung der Auskunft wiegt die finanzielle Einbuße aus der geringfügigen Verkleinerung der Werbeflächen bei weitem auf. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 64) : Trifft es zu, daß dem musikwissenschaftlichen Institut der Frankfurter Universität für eine seit Monaten vorbereitete und angemeldete wissenschaftliche Exkursion zu den mitteldeutschen Bach-Stätten die Einreisegenehmigung ohne Angabe von Gründen verweigert wurde, und daß von seiten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen auf eine entsprechende Information hin nicht die geringste Reaktion erfolgte, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung auf dieses neuerliche den Grundvertrag und die Vereinbarungen von Helsinki verletzende Verhalten Ost-Berlins reagieren? Der Plan einer wissenschaftlichen Exkursion des Musikwissenschaftlichen Instituts der Frankfurter Universität ist mir seit November 1975 bekannt und mein Haus hat sich bemüht, bei der Ausführung dieses Projektes behilflich zu sein. Anfang Juni teilte Prof. Hoffmann-Erbrecht mit, daß die Einreise verweigert worden sei. Die Nachfrage meines Mitarbeiters nach den näheren Umständen der Absage hat sich ganz offensichtlich mit dem Leserbrief von Prof. Hoffmann-Erbrecht an die FAZ gekreuzt. Soweit mir jetzt bekannt ist, ist dieses Projekt vorerst daran gescheitert, daß die DDR diese Reise auf Touristenbasis (nach § 2 der Anordnung der DDR über Einreisen vom 17. Oktober 1972) abwikkein wollte. Dabei spielen offensichtlich auch Unterbringungsschwierigkeiten eine Rolle. Mir sind Fälle bekannt, in denen bei ähnlichen Exkursionen die Schwierigkeiten beseitigt werden konnten, und so betrachte ich den vorliegenden Fall auch noch nicht als abgeschlossen. Die KSZE-Dokumente enthalten Absichtserklärungen zur Durchführung konkreter Maßnahmen. Um das zu verdeutlichen, zitiere ich die entsprechenden Passagen: „Bekunden zu diesem Zwecke ihre Absicht, insbesondere ... zur Erleichterung von Reisen von Wissenschaftlern, Lehrern und Studenten zwischen den Teilnehmerstaaten zu Studien-, Lehr-und Forschungszwecken sowie zur Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis ihrer Leistungen in Bildung, Kultur und Wissenschaft beizutragen ..." Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, diese Absichtserklärungen soweit wie möglich auch in der Zusammenarbeit mit der DDR auszufüllen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 65) : Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung dagegen getroffen, daß die DDR-Grenztruppen weiterhin ein gegen die in Artikel 1 des innerdeutschen Grundlagenvertrags niedergelegte Pflicht zu gutnachbarlichem Verhalten verstoßendes feindseliges Verhalten an den Tag legen, wie es jüngst bei dem Vorfall an der Zonengrenze bei Eschwege der Fall war? Die Bundesregierung hat mehrfach gegen das unberechtigte Festhalten der beiden Beamten des Bundesgrenzschutzes bei der DDR protestiert. Die Regierung der DDR hat durch die Freilassung gezeigt, daß sie den Ernst und die Dringlichkeit unserer Vorstellungen in Ost-Berlin und Bonn richtig eingeschätzt hat. Die Bundesregierung hat mehrfach durch Erklärungen deutlich gemacht, daß das Verhalten der DDR in Zusammenhang mit dem Grenzzwischenfall bei Eschwege nicht dem Bestreben nach Schaffung eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses entspricht. Auch nach der Freilassung bleibt der Standpunkt der Bundesregierung unverändert, daß es im Interesse der Verbesserung der innerdeutschen Beziehungen wäre, wenn die DDR der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Praxis folgen würde, an der Grenze diensttuende Beamte, die sich — versehentlich oder nicht — auf das Territorium des anderen Staates begeben, aufzufordern, sich zurückzuziehen, ohne daß dabei Gewalt oder Repressalien angewendet werden. Der Bundesgrenzschutz fordert einen Angehörigen der Grenztruppe der DDR, der auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kommt, falls er nicht den Wunsch äußert, in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben, zum schnellstmöglichen Verlassen des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland auf. Ferner sollte es selbstverständlich sein, daß man bei solchen Vorfällen die andere Seite sofort unterrichtet und nicht erst viele Stunden vergehen läßt, ehe man eine Mitteilung macht. Die Bundesregierung wird diese ihre Haltung auch weiterhin gegenüber der DDR in geeigneter Form vertreten. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 66): Trifft es zu, daß das Ostberliner Regime politische Gegner genauso wie die Sowjets in Nervenheilanstalten sperrt, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung gegen diese Menschenrechtsverletzung unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Regimekritiker in der DDR in psychiatrische Kliniken eingewiesen werden oder eingewiesen worden sind. Es trifft aber nach uns vorliegenden Informationen zu, daß Bewohner der DDR nach Einreichung von Ausreiseanträgen psychiatrisch untersucht wurden. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 67) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf Ost-Berlin mit dem Ziel einzuwirken, daß die herabgewirtschafteten Gleisanlagen der Sowjetzonen-Reichsbahn in einen Unfälle ausschließenden Zustand gebracht werden? Ich gehe davon aus, daß Ihre Anfrage in Zusammenhang mit dem Eisenbahnunglück bei Eisenach am 23. Juni 1976 steht. Die Untersuchungen seiner Ursachen ist seitens der DDR noch nicht abgeschlossen; auch vorläufige Ergebnisse liegen hier noch nicht vor. Bisher gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß das Unglück durch Mängel an. den Gleisanlagen verursacht wurde. Grundsätzlich ist es Sache jeder Eisenbahnverwaltung in eigener Verantwortung, für den ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahnanlagen Sorge zu tragen. Es gibt keine Anzeichen, daß die Deutsche Reichsbahn ihre für die Betriebssicherheit notwendigen Anlagen unzureichend in Stand hält oder wartet. Sollte sich als Ursache des Unglücks jedoch ein solches Versäumnis herausstellen, so behält sich die Bundesregierung geeignete Schritte vor, zumal es sich hier uni eine dem Transitverkehr von und nach Berlin dienende Strecke handelt. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7 '5482 Fragen B 68 und 69) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Staatssekretär Haunschild vom Bundesministerium für Forschung und Technologie am 5. Mai 1976 in einem Gespräch mit Vertretern der dänischen Atomenergiekommission die Möglichkeit offengelassen hat, daß die Bundesrepublik Deutschland die Wiederaufbereitung von Kernenergiebrennstoffen und die Lagerung radioaktiver Stoffe für andere europäische Länder übernehmen könnte, bzw. welche Erklärungen haben die Vertreter des Bundesministeriums zu dieser Frage im einzelnen abgegeben? Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß die Bundesrepublik Deutschland für andere Staaten keine Wiederaufbereitung oder Lagerung von Brennelementen oder radioaktiven Stoffen übernehmen wird? Zur Frage B 68: Zu dem Gespräch mit dänischen Regierungsvertretern am 5. Mai 1976, das auf dänischen Wunsch stattfand, wurde von den Vertretern meines Hauses unmißverständlich dargelegt, daß eine Entsorgung, also Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Behandlung und Lagerung der radioaktiven Abfälle, ausländischer Kernkraftwerke im künftigen deutschen Entsorgungszentrum nicht in Aussicht gestellt werden könne. Die anderslautenden diesbezüglichen Pressemeldungen treffen nicht zu. Bundesminister Matthöfer hat zu diesen Pressemitteilungen am 22. Juni 1976 erklärt: „Eine Wiederaufarbeitung oder Endlagerung von Brennelementen oder radioaktiven Abfällen aus dänischen Kernkraftwerken wurde weder zugesagt, noch wurden Verhandlungen darüber vereinbart." Zur Frage B 69: Bundesminister Matthöfer hat zu den von Ihnen angesprochenen Problemen bereits am 22. Juni 1976 erklärt: „Zusagen für Wiederaufarbeitung und Endlagerung sind gegenüber keinem anderen Land als Luxemburg (Remerschen) erfolgt oder beabsichtigt." Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 70 und 71): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft es einerseits abgelehnt hat, dem Landeselternrat der Gesamtschulen Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Förderung für dessen Stellungnahme zu Gesamtschulversuchen (LER-Dokunrentation) zu gewähren, andererseits aber nunmehr in seinem Faltblatt Zwischenbilanz Gesamtschulen jedem Interessenten den Bezug eines Nachdrucks des Dokumentationsmanuskripts für 2 DM anbietet? Trifft es weiter zu, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft weder die urheberrechtliche Genehmigung für die Vervielfältigung besitzt noch sich mit den Autoren über die Art der Wiedergabe sowie über die finanziellen Bedingungen verständigt hat, und was gedenkt die Bundesregierung zur Wahrung der Urheberrechte zu tun? Zu Frage B 70: Der Landeselternrat der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich am 27. November 1974 an den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt mit der Bitte, die „Stellungnahme des Landeselternrats der Gesamtschulen Nordrhein-Westfalen zum Schulversuch integrierte und differenzierte Gesamtschule NW" als „zusätzliche Diskussionsplattform auf Bundesebene", zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und ggf. „gemeinsam mit anderen vorliegenden Berichten über Gesamtschulversuche" zu veröffentlichen. Im gleichen Sinne bat die Vorsitzende des Gesamtschulausschusses im Bundeselternrat, die gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrats Gesamtschule NW ist, mit Schreiben vom 3. Dezember 1974 an den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft um eine „Veröffentlichung im größeren Zusammenhang auf Bundesebene". Eine finanzielle Förderung der LER-Dokumentation über die Ermöglichung der Veröffentlichung (Druck) und Verbreitung (Versand) hinaus wurde weder erbeten noch zugesagt oder abgelehnt. Die vom Landeselternrat Gesamtschule NW erbetene bundesweite Veröffentlichung hat der Verlag Gersbach & Sohn, München, übernommen. Dieser fordert für Verpackung und Versand einen Unkostenbeitrag (Selbstkostenpreis) von 2,— DM in Briefmarken. Die Herstellung der zu verteilenden Exemplare erfolgt durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, ist also für den Landeselternrat der Gesamtschulen NW kostenlos. Zu Frage B 71: Aus den vorerwähnten Briefen ergibt sich eindeutig die Bitte des Landeselternrats der Gesamtschulen NW um Veröffentlichung seines Manuskripts. Das Urheberrecht ist mithin gewahrt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 72): Wie viele Studienbewerber des Fachs Medizin haben im Wintersemester 1975/1976 und im Sommersemester 1976 außerhalb des Verfahrens der ZVS Dortmund einen Studienplatz dadurch erhalten, daß sie diesen vor den Verwaltungsgerichten mit der Begründung nicht ausgelasteter Kapazitäten eingeklagt haben, und hält es die Bundesregierung für vertretbar, dali diese Studienbewerber auf diese Weise kurzfristig einen Studienplatz erhalten, während andere über die Leistungs- und Warteliste der ZVS oft jahrelang warten müssen? Leider ist eine vollständige Übersicht der erbetenen Art zur Zeit nicht verfügbar. Da Klagen auf Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Fächern, sofern sie sich auf den Nachweis nicht ausgelasteter Kapazitäten an einzelnen Hochschulen stützen, gegen die Hochschule selbst zu richten sind, hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen keine vollständige Sammlung dieser Entscheidungen. Auch die Westdeutsche Rektorenkonferenz ist derzeit nicht in der Lage, die hierzu erforderlichen Zahlenangaben zu liefern. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird daher in einer Umfrage bei den Kultusministerien der Länder die gewünschten Informationen zu beschaffen suchen und sie zu gegebener Zeit mitteilen. Die Frage nach der Vertretberkeit einer Zulassung zum Medizinstudium aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit. der Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Die Rechtslage bezüglich einer solchen erstrittenen Zulassung ist nach zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Klagen auf Zuteilung von Studienplätzen, die in einem Studienfach mit Zulassungsbeschränkung freigeblichen sind, nicht schon wegen der ungünstigen Rangziffer des klagenden Bewerbers abgewiesen werden dürfen, und es hat darüber hinaus in einem weiteren Beschluß klargestellt, daß Klagen auf Zulassung zum Studium wegen nachweislich frei gebliebener Plätze in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung gegen die jeweilige Hochschule zu richten sind, solange der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt. Es ist nicht Sache des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, diese Rechtsprechung zu bewerten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann.





Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider sind nicht alle Auslassungen von seiten der Regierungskoalition, wie ich meine, der Sache angemessen gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das war Wahlkampfstil und Polemik, die zu diesem ernsthaften Thema einfach nicht gehört hätten.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sie sollten aber auch Ihre eigenen Kollegen ansprechen!)

Ich möchte zum Abschluß dieser Debatte festhalten, daß es in der Beurteilung der Situation doch auch ein ganz gehöriges Stück an Übereinstimmung gibt, bei auch vorhandenen Meinungsverschiedenheiten in der Bewertung des einzuschlagenden Wegs und auch in der Bewertung der Aufbereitungs- und Vorbereitungsarbeit der Regierung.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Das müssen Sie aber auch einmal Ihrem Kollegen Todenhöfer darlegen!)

Es besteht gar kein Zweifel, daß der Bundeskanzler und, ich glaube, auch der Herr Bundesaußenminister die existentielle Bedeutung der auf der Seerechtskonferenz zur Entscheidung anstehenden Fragen in ihrer Substanz einfach nicht richtig erkannt haben.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Das stimmt doch nicht, Herr Müller-Hermann!)

Das äußert sich auch daran — Herr Minister Genscher, Sie werden mir das bestätigen müssen —, daß in der für die Koordination zuständigen Abteilung Ihres Amtes ein ständiges Wechseln von Personen stattgefunden hat, so daß schon von daher eine Kontinuität der Verhandlungsführung nicht gewährleistet werden konnte.

(Bundesminister Genscher: Die Verhandlungen liefen doch gut!)

— Ich spreche von der Koordinierungsstelle in Ihrem Hause, die sich durch einen ständigen personellen Wechsel alle paar Monate ausgezeichnet hat. Damit konnte eine Kontinuität in der Beobachtung und bei der Aufbereitung der Konferenz nicht genügend gewährleistet werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch bemängeln, daß erst sehr spät intensive Gespräche mit der amerikanischen Verhandlungsdelegation aufgenommen worden sind. Eine frühzeitige und damit rechtzeitige Abstimmung hätte uns bei einer vielfältigen Übereinstimmung der Interessen manches Problem leichter lösen lassen, als das jetzt der Fall ist. Ein weiterer Punkt der Kritik ist sicherlich der, daß die fehlende Ministerrepräsentanz auf der europäischen Ebene wie auch auf der Seerechtskonferenz selbst verhindert hat, die Koordinierungsgespräche von vornherein auf einer höheren Ebene zu führen. Und daß Herr Kollege Moersch, der offizielle Delegationsleiter, zuletzt in New York gewesen ist, war mit Sicherheit der Ausdruck einer Statistenrolle und keine hilfreiche Unterstützung der auf der Konferenz selbst amtierenden Verhandlungsdelegation.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Da kann man nur pfui sagen!)

Ich glaube, in diesem Hause besteht völlige Übereinstimmung darüber, daß wir als ein Staat unter 150 Staaten natürlich nicht alleine unsere nationalen Interessen werden durchsetzen können. Niemand sollte so naiv argumentieren — wie das von verschiedenen Seiten geschehen ist —, wir verträten eine Alles-oder-Nichts-Position. Natürlich wissen wir, daß Kompromisse gefunden werden müssen und daß man sie um so eher im Interesse unserer eigenen Wünsche erreicht, je mehr Partner man findet, die ihre Positionen auf der gleichen Linie vertreten. Darum geht es: ob da nicht früher und in klügerer Weise das Nötige an Vorkehrungen hätte getroffen werden müssen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stahl?