Protokoll:
7257

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 257

  • date_rangeDatum: 2. Juli 1976

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:49 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 257. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 18455 D Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 18455 D Erweiterung der Tagesordnung 18493 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 18455 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und der Reichsversicherungsordnung — Drucksache 7/5480 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5560 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5559 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 7/5376 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5559 — . . . 18456 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen auf die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 7/5120, 7/5455 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 18456 D, 18488 D Genscher, Bundesminister AA 18460 C Grunenberg SPD 18467 C Dr. Narjes CDU/CSU . . . . . . . 18469 B Möllemann FDP 18473 B Dr. von Dohnanyi SPD . 18477 D, 18484 A, 18492 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU 18481 C Moersch, Staatsminister AA 18484 A Schleifenbaum FDP . . . . . . . . 18489 B Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 18491 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz) — Drucksache 7/5562 — Dürr SPD 18494 A Ansprache des Präsidenten Frau Renger zum Abschluß der 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages 18494 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18497* A Anlage 2 Verhandlungen mit der Ostberliner Regierung über die Erweiterung der Besuchsreisen von DDR-Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A57 03.06.76 Drs 07/5290 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 18497* C Anlage 3 Genehmigung der Besuchsreisen von DDR- Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland bei noch nicht erfolgter Familienzusammenführung MdlAnfr A59 03.06.76 Drs 07/5290 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB auf ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18497*D Anlage 4 Einbeziehung des Baus von Wetterschutzeinrichtungen in den Leistungskatalog des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes MdlAnfr A28 25.06.76 Drs 07/5482 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* B Anlage 5 Ausarbeitung von Plänen durch die Bundesbahn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums für eine Beschränkung des Regionalverkehrsnetzes in Westmittelfranken MdlAnfr A29 25.06.76 Drs 07/5482 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* C Anlage 6 Maßnahmen gegen Anbieter verfassungsfeindlicher, rechtsexterner Publikationen MdlAnfr A30 25.06.76 Drs 07/5482 Reiser SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* D Anlage 7 Beurteilung der Reklame für Ost-Berlin in der Bundesrepublik Deutschland verkehrenden Wagen der Deutschen Reichsbahn MdlAnfr A31 25.06.76 Drs 07/5482 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18498* D Anlage 8 Vorgriff auf die Entscheidungen über die Streckenstillegungen der Bundesbahn durch die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße bei den Vorbereitungen für den Fahrplanwechsel 1976/1977 MdlAnfr A32 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* A Anlage 9 Anpassung der Fahrpreisermäßigung der Bundesbahn für kinderreiche Familien hinsichtlich des Alters der begünstigten Kinder an die Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes MdlAnfr A33 25.06.76 Drs 07/5482 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* B Anlage 10 Änderung der „Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit" vom 25. März 1974 zugunsten der Kutterfischer MdlAnfr A34 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* C Anlage 11 Praxis der Bundesregierung hinsichtlich der Einstellung von Referendaren der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung MdlAnfr A35 25.06.76 Drs 07/5482 Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU MdlAnfr A36 25.06.76 Drs 07/5482 Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18499* D Anlage 12 Maßnahmen gegen die Berechnung von Auslandsgebühren bei Ferngesprächen zwischen Teilnehmern in der Bundesrepublik Deutschland und Ost-Berlin MdlAnfr A37 25.06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18500* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 III Anlage 13 Maßnahmen gegen die Verhaftung der Ehefrau eines aus der DDR geflüchteten Arztes bei einem Besuch in Ost-Berlin MdlAnfr A38 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18500* B Anlage 14 Veröffentlichung der im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegenden Dokumentation über die Verfolgungen in der DDR MdlAnfr A39 25.06.76 Drs 07/5482 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18501 *A Anlage 15 Bestätigung der vom Verleger Axel Springer gemachten Angaben über die Situation in den Haftanstalten der DDR durch die Bundesregierung MdlAnfr A40 25.06.76 Drs 07/5482 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A41 25.06.76 Drs 07/5482 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18501 * B Anlage 16 Rechtfertigung der Erklärung des Bundeskanzlers, die DDR sei dem Ersuchen auf Freilassung der beiden festgenommenen Beamten des Bundesgrenzschutzes „prompt gefolgt", angesichts der dreitägigen Haft der Beamten in der DDR; Aufführung der als Zuschauer bei Sportveranstaltungen und zu Besuchen bei der DKP Einreisenden in den vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen veröffentlichten Zahlen von in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden DDR-Bewohnern unterhalb des Rentenalters MdlAnfr A42 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A43 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18501* C Anlage 17 Meldungen über die Einsperrung von Regimekritikern in der DDR ins Irrenhaus MdlAnfr A44 25.06.76 Drs 07/5482 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Herold BMB 18502* A Anlage 18 Informationen über eine Veränderung des Klimas mit zunehmender Trockenheit durch die Zunahme des CO2-Gehalts in der Luft MdlAnfr A45 25.06.76 Drs 07/5482 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18502* A Anlage 19 Maßnahmen zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten durch die Einführung der Sommerzeit in den westlichen Nachbarländern sowie Termin für die Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A46 25.06.76 Drs 07/5482 Spitzmüller FDP MdlAnfr A47 25.06.76 Drs 07/5482 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18502* C Anlage 20 Festhalten an der Regelung der Besetzung der Dienstposten des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz und des THW-Direktors mit einer Person MdlAnfr A48 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18503* A Anlage 21 Widerspruch zwischen der Aussage der Bundesregierung in ihrem Werbefaltblatt über den monatlichen Bezug von 200 DM aus Guthaben in der DDR als ihr Verdienst und der Aussage im Bundestag über die vorübergehende Aussetzung der Annahme von Transferaufträgen aus Sperrguthaben MdlAnfr A49 20.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18503* B Anlage 22 Behauptungen über die Häufigkeit von Steuerprüfungen bei Klein- und Kleinstbe- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 trieben und bei Freiberuflern angesichts der personellen Unterbesetzung der Finanzämter sowie Maßnahmen zur Eintreibung der dem Bund zustehenden Steuern MdlAnfr A50 25.06.76 Drs 07/5482 Emeis fraktionslos SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18503* D Anlage 23 Hindernisse gegen die Einräumung der Spendenbescheinigungskompetenz für gemeinnützige Turn- und Sportvereine entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Sportkonferenz MdlAnfr A51 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU MdlAnfr A52 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18504* A Anlage 24 Pressemeldungen über die Überlegungen der Bundesregierung zum Stopp der Expansion von „Supermärkten auf der grünen Wiese" MdlAnfr A55 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18504* C Anlage 25 Folgerungen aus der Einkommensprognose der „Land-DATA" für die Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1975/1976 sowie Aussagen des Deutschen Bauernverbandes über das Einkommen 1976/1977 MdlAnfr A56 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A57 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 18505* A Anlage 26 Vereinfachung des Gasölverbilligungsverfahrens für die Landwirtschaft nach Einführung der Heizölkennzeichnung sowie Entwicklung des Gasölverbrauchs in den letzten zehn Jahren MdlAnfr A58 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU MdlAnfr A59 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 18505* C Anlage 27 Maßnahmen zum Schutze des Walnußbaumbestandes angesichts der zunehmenden Verwendung paarhufiger provencialischer Schwanzwipper als Haustier; Versorgungsengpässe bei Walnüssen durch das Vordringen des paarhufigen Schwanzwippers MdlAnfr A60 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A61 25.06.76 Drs 07/5482 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 18506* A Anlage 28 Beurteilung der Entwicklung und Vorführung von Schachprogrammen durch die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung im Sinne einer Aufgabenstellung entsprechenden Mittelverwendung MdlAnfr A62 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Franz CDU/CSU MdlAnfr A63 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18506* B Anlage 29 Maßnahmen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Aufwendungen für die Forschungsförderung mittlerer und kleinerer Unternehmen in den letzten zwei Jahren MdlAnfr A64 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Rehlen SPD MdlAnfr A65 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Rehlen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18506* D Anlage 30 Berücksichtigung der vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Forschungsbericht DV 75/07 ausgedrückten Zielsetzung bei der Förderung der DV-Ausbildung im 3. DV-Programm sowie Bedarf an DV-Fachkräften unterhalb des Hochschulschulabschlusses MdlAnfr A66 25.06.76 Drs 07/5482 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A67 25.06.76 Drs 07/5482 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18508* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 V Deutscher Anlage 31 Meldungen über eine Warnung des Bundeskanzlers vor der Verlegung von Behörden nach Berlin, weil dadurch „die volle wirtschaftliche Vitalisierung dieser Stadt" gestört würde MdlAnfr A68 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 18509* B Anlage 32 Aufwendung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit für Maßnahmen im In- und Ausland gegen die Propaganda über angebliche Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland sowie Aufklärung über die historischen, rechtlichen und politischen Gründe für die Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst; Einsetzung von Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland zur Erläuterung der Notwendigkeit der Nichteinstellung von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst angesichts der kommunistisch gesteuerten „Berufsverbotskampagnen" MdlAnfr A71 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU MdlAnfr A72 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU MdlAnfr A73 25.06.76 Drs 07/5482 Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 18509* B Anlage 33 Intervention zugunsten der Familienzusammenführung von Deutschen aus der Sowjetunion in jedem Einzelfall im Sinne der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A74 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18510* C Anlage 34 Austausch von Militär-Attaché-Stäben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion MdlAnfr A77 25.06.76 Drs 07/5482 Krall FDP MdlAnfr A78 25.06.76 Drs 07/5482 Krall FDP SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18510* D Anlage 35 Erschwernis der Öffentlichkeitsarbeit in den USA für die Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland durch eine Schließung des German Information Center MdlAnfr A80 25.06.76 Drs 07/5482 Picard CDU/CSU MdlAnfr A81 25.06.76 Drs 07/5482 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18511* B Anlage 36 Forderungen der Bundesregierung hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte im Iran beim Abschluß eines Kulturabkommens sowie Unterstützung der Bemühungen von amnesty international zur Entsendung unabhängiger Beobachter zu politischen Prozessen in den Iran MdlAnfr A82 25.06.76 Drs 07/5482 Schinzel SPD MdlAnfr A 83 25.06.76 Drs 07/5482 Schinzel SPD SchrAntw StMin Moersch AA 18511* D Alanlage 37 Auslegung des Menschenrechtsbegriffs in Prinzip VII des ersten Teils der KSZESchlußakte von Helsinki in Ost und West MdlAnfr A86 25. 06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18512* A Anlage 38 Beteiligung der an der Gipfelkonferenz von Rambouillet nicht vertretenen sogenannten kleinen EG-Mitgliedstaaten an künftigen vergleichbaren Konferenzen MdlAnfr A87 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18512* B Anlage 39 Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz des Lebens und Eigentums der im Mandatsgebiet Namibia lebenden Deutschen MdlAnfr A88 25.06.76 Drs 07/5482 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . l8512* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 40 Anspruch der vertriebenen Ost- und Sudetendeutschen auf Rückerstattung des ihnen widerrechtlich geraubten privaten und öffentlichen Eigentums MdlAnfr A89 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18512* D Anlage 41 Erarbeitung einer wissenschaftlich genauen Erfassung des verlorenen Privat- und Volksvermögens der ost- und sudetendeutschen Stämme und Volksgruppen MdlAnfr A90 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 18513* A Anlage 42 Intervention des Auswärtigen Amtes bei polnischen Behörden für die Ausreise deutscher Staatsangehöriger im Sinne der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht; Beendung der Diskriminierung der in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden Deutschen in ihren muttersprachlichen und kulturellen Grundrechten MdlAnfr A91 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A92 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18513* A Anlage 43 Begleitung des polnischen Parteichefs Gierek während seines Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland durch polnische Journalisten, die sich um deutsch-polnische Verständigung bemüht haben, wie z. B. Vertreter der katholischen Zeitschriften und Zeitungen MdlAnfr A93 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 18513* C Anlage 44 Gründe für die Nichtbeflaggung der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin am 17. Juni 1976 SchrAnfr B1 25.06.76 Drs 07/5482 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 18513* D Anlage 45 Möglichkeiten der Bundesregierung zur Hilfeleistung bei der Suche nach einer neuen Heimat für die in den Asean-Staaten eintreffenden vereinzelten Indochina-Flüchtlinge SchrAnfr B2 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 1 8514* A Anlage 46 Einwirkung der Bundesregierung auf die Stationierungsstreitkräfte zur Erreichung eines rechtzeitigen und wirksamen Vorgehens bei Verstößen gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, insbesondere bei schweren Delikten, wie z. B. Mord SchrAnfr B3 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Moersch AA 18514* B Anlage 47 Vorwurf der Sowjetunion gegen die Bundesregierung wegen Verletzung ihrer gegenüber den Staaten des Warschauer Pakts übernommenen Verpflichtungen durch Duldung von Radio Free Europe und Radio Liberty auf deutschem Boden SchrAnfr B4 25.07.76 Drs 07/5482 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18515* C Anlage 48 Unterrichtung der Bundesregierung durch die sowjetische Regierung über eine Teilnahme an den Berliner Festwochen SchrAnfr B5 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18515* D Anlage 49 Bemühungen der Bundesregierung um die Ratifikation der Europäischen Konsularkonvention durch die Vertragsstaaten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 VII SchrAnfr B6 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18516* A Anlage 50 Pressionsversuche der DDR, der Sowjetunion und Polens auf die Bundesrepublik Deutschland, die innerdeutsche Teilung durch völkerrechtliche Anerkennung der DDR seitens der Bundesrepublik Deutschland zu vertiefen SchrAnfr B7 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18516* B Anlage 51 Angabe der in den letzten 12 Monaten geschlossenen sowie 1976 und 1977 schließenden Auslandsinstitute des Goethe-Instituts SchrAnfr B8 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 18516* C Anlage 52 Angabe der Flughäfen ohne Ausweisung von Lärmschutzzonen für Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr B9 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18516* D Anlage 53 Ansteigen der Kriminalität in den letzten Jahren SchrAnfr B10 25.06.76 Drs 07/5482 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18517* C Anlage 54 Weisungen für die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes für die Fälle des Vordringens der DDR auf Bundesgebiet sowie Verhinderung und Handhabung dabei verübter Straftaten SchrAnfr B11 25.06.76 Drs 07/5482 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18518* A Anlage 55 Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Einhaltung der Qualitätsvorschriften für Benzin durch Tankstellen SchrAnfr B12 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAnfr B13 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 18518* C Anlage 56 Höhe der Zuwendungen des Bundes sowie des Anteils des Landes Rheinland-Pfalz für den Aufbau des Katastrophenschutzes in den Jahren 1975 und 1976 SchrAnfr B14 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B15 25.06.76 Drs 07/5482 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18519* C Anlage 57 Höhe der nach dem ERP-Wirtschaftsplangesetz für Abwasserreinigungsanlagen sowie aus dem 5-Jahres-Programm des Bundes für Maßnahmen zur Sanierung des Bodensees im Jahr 1976 zur Verfügung stehenden Mittel SchrAnfr B16 25.06.76 Drs 07/5482 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B17 25.06.76 Drs 07/5482 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18520* A Anlage 58 Zahl der Grenzverletzungen durch Angehörige der DDR-Grenzorgane in den letzten Jahren SchrAnfr B18 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 18520* D Die Frage B 19 — Drucksache 7/5482 vom 25. 06. 76 — des Abgeordneten Schedl (CDU/ CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig (Punkt 2 der TO) VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 59 Schließung des deutsch-niederländischen Grenzübergangs Herzogenrath—Kerkrade (Eygelshover Straße) anläßlich der Eröffnung des neuen Grenzübergangs Herzogenrath (Merkstein)—Kerkrade SchrAnfr B20 25.06.76 Drs 07/5482 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . .18521* A Anlage 60 Sicherung der den Bundesbürgern aus Guthaben in der DDR monatlich zustehenden Zahlungen SchrAnfr B22 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18521* B Anlage 61 Belastung der nach Frankreich exportierenden mittelständischen Unternehmen durch die Forderung Frankreichs nach Verwendung der französischen Sprache im Wirtschaftsverkehr SchrAnfr B23 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 18521* D Anlage 62 Schaffung eines neuen Fonds bei der Welternährungsorganisation (FAO), mit dessen Hilfe bisher durch andere Instanzen kontrollierte Aufgaben dieser Kontrolle entzogen werden sollen SchrAnfr B24 25.06.76 Drs 07/5482 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 18522* A Anlage 63 Beurteilung der Vorschläge des Bundesverbandes der Raiffeisen-Warengenossenschaften zur Verbesserung des Denaturierungsverfahrens für Magermilchpulver zur Verfütterung; Auslaufen der Kautionsregelung für Eiweißfuttermittel am 31. Oktober 1976 SchrAnfr B25 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU SchrAnfr B26 25.06.76 Drs 07/5482 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 18522* C Anlage 64 Aufreibende Prozedur für Entlassungen infolge der Sozialgesetzgebung SchrAnfr B27 25.06.76 Drs 07/5482 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18522* D Anlage 65 Verschiebung der Belastungen der Arbeitnehmer in der Produktions- und Verwaltungsarbeit vom physischen zum psychischen Druck; Novellierung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zwecks Gleichstellung von Arbeitspsychologen und Betriebsärzten SchrAnfr B28 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAnfr B29 25.06.76 Drs 07/5482 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18523* A Anlage 66 Fehlen eines Hinweises auf die Befreiungsmöglichkeiten auf Grund des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsschutzes im Abschnitt Krankenversicherung in der Informationsschrift der Bundesregierung „Soziale Sicherung — ein ganzes Leben lang" SchrAnfr B30 25.06.76 Drs 07/5482 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B31 25.06.76 Drs 07/5482 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 18523 *D Anlage 67 Förderung der Errichtung von Kliniken, auch privater Träger, zum Zwecke der Krebsvorsorge, Krebsbehandlung und Krebsnachbehandlung sowie Veranlassung der Sozialleistungsträger zum Abschluß der dazu notwendigen Verträge SchrAnfr B32 25.06.76 Drs 07/5482 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 18524* A Anlage 68 Bildung von Bezirkspersonalräten bei militärischen Dienststellen auf der Ebene von Mittelbehörden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 IX SchrAnfr B33 25.06.76 Drs 07/5482 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18524* B Anlage 69 Zahl der Gerichtsverfahren gegen die von den Prüfungsausschüssen nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Wehrpflichtigen sowie Zahl der rechtskräftig verurteilten und inhaftierten wehrpflichtigen Kriegsdienstverweigerer SchrAnfr B34 25.06.76 Drs 07/5482 Christ FDP SchrAnfr B35 25.06.76 Drs 07/5482 Christ FDP SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 18524* D Anlage 70 Zeitungsmeldungen über das Verschwinden einer „Förderliste" mit den Namen aller der SPD angehörenden mittleren und höheren Beamten der einzelnen Bundesministerien aus dem Panzerschrank des Ministerialdirektors Laabs vom Bundesministerium für Verteidigung SchrAnfr B36 25.06.76 Drs 07/5482 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 18525* B Anlage 71 Gewährung eines Pflegesatzes ohne Begrenzung des Einkommens und Vermögens für 100 °/o Erwerbsunfähige; Wegfall der Verpflichtung zur Rückzahlung des Pflegegeldes SchrAnfr B37 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B38 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 18525* B Anlage 72 Weitere Schwächung des Wirtschaftsraumes Ostfriesland durch die beabsichtigte Auflösung des Betriebsamts der Deutschen Bundesbahn in Emden SchrAnfr B39 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B40 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . .18526* A Anlage 73 Berücksichtigung der von Reisebüros verkauften Fahrkarten bei der Berechnung der Kapazitätsauslastung einzelner Bundesbahnstrecken SchrAnfr B41 25.06.76 Drs 07/5482 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18526* B Anlage 74 Erhaltung der Bundesbahnstrecke KölnEuskirchen—Jünkerath—Trier; Baubeginn des zweispurigen Ausbaus der A 1 von Wißkirchen bis Blankenheim sowie Höhe der hierfür bereitgestellten finanziellen Mittel SchrAnfr B42 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAnfr B43 25.06.76 Drs 07/5482 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18526* B Anlage 75 Planung einer Westumgehung Rastatts zur Entlastung der Ortsdurchfahrt der B 36—B 3 SchrAnfr B44 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B45 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 18526 *D Anlage 76 Beginn des Ausbaus der B 13 im Bereich München; Entscheidung über den Standort des Rangierbahnhofs München-Nord SchrAnfr B46 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B47 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18527* A Anlage 77 Abreißen der Schuppen- und Toilettenanlagen auf dem Bahnhofsgelände am Ortseingang Bad Marienbergs SchrAnfr B48 25.06.76 Drs 07/5482 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 18527* B X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 78 Bau des Abschnitts der B 18 zwischen Ferthofen und Leutkirch-Tautenhofen SchrAnfr B49 25.06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18527* C Anlage 79 Verbot des Rauchens in Speisewagen der DSG bzw. Bereitstellung von Speisewagenplätzen für Nichtraucher SchrAnfr B50 25.06.76 Drs 07/5482 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B51 25.06.76 Drs 07/5482 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18527* D Anlage 80 Nichtanwachsen der Bäume und Sträucher an der Bundesautobahn Bonn-Meckenheimer Kreuz infolge Bepflanzung der Grünflächen zur unrichtigen Zeit; Ausfälle bei verpfahlten und nicht verpfahlten Pflanzen sowie Kosten für die Nachbepflanzung SchrAnfr B52 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU SchrAnfr B53 25.06.76 Drs 07/5482 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18528* A Anlage 81 Schutz der Bewohner entlang der 1970 fertiggestellten Autobahnen vor Lärm SchrAnfr B54 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18528* B Anlage 82 Baubeginn der innerörtlichen Umgehung für die B 9 in Boppard mit Bahnunterführung und Gleisstellwerk; Fertigstellung der geplanten innerörtlichen Entlastungsstraße und Fußgängerunterführung in Boppard SchrAnfr B55 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAnfr B56 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 18528* C Anlage 83 Unterrichtung der Verkehrsteilnehmer über richtiges Fahrverhalten bei Kolonnenbildung insbesondere auf Autobahnen SchrAnfr B57 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 18528* D Anlage 84 Erhöhung der Zahl von Belegfehlleitungen für Gut- und Lastschriften auf Postscheckkonten SchrAnfr B58 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . .18529* A Anlage 85 Bereitstellung der rund 4 000 ungenutzten Ausbildungsplätze bei den Fernmeldeämtern der Deutschen Bundespost für die Schulabgänger 1976 SchrAnfr B59 25.06.76 Drs 07/5482 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18529* B Anlage 86 Zugang von Sportvereinen und Sportverbänden zum Postzeitungsdienst SchrAnfr B60 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18529* D Anlage 87 Beförderung der Ingenieure der Deutschen Bundespost entsprechend den Bestimmungen der Funktionsgruppenverordnung und der durch die Deutsche Bundespost ausgewiesenen tätigkeitsgerechten Wertigkeiten ihrer Arbeitsplätze SchrAnfr B61 25.06.76 Drs 07/5482 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . .18530* A Anlage 88 Einnahmeverlust der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Postreklame GmbH durch den Wegfall der Werbeanzeigen am Kopf der Deckseite der Amtlichen Fernsprechbücher und der Branchen-Fernsprechbücher Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 XI SchrAnfr B62 25.06.76 Drs 07/5482 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B63 25.06.76 Drs 07/5482 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 18530* C Anlage 89 Reaktion der Bundesregierung auf die Verweigerung der Einreise des musikwissenschaftlichen Instituts der Frankfurter Universität für eine angemeldete wissenschaftliche Exkursion zu den mitteldeutschen Bach-Stätten SchrAnfr B64 25.06.76 Drs 07/5482 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18531* A Anlage 90 Verstoß der DDR-Grenztruppen an der Zonengrenze bei Eschwege gegen die in Art. 1 des innerdeutschen Grundlagenvertrages niedergelegte Pflicht zu gutnachbarlichem Verhalten SchrAnfr B65 25.06.76 Drs 07/5482 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18531* C Anlage 91 Unterbringung politischer Gegner des OstBerliner Regimes in Nervenheilanstalten der DDR SchrAnfr B66 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 18532* A Anlage 92 Ausbesserung der herabgewirtschafteten Gleisanlagen der Sowjetzonen-Reichsbahn SchrAnfr B67 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 18532* A Anlage 93 Pressemeldungen über die Bereitschaft der Bundesregierung zur Übernahme der Wiederaufbereitung von Kernenergiebrennstoffen und zur Lagerung radioaktiver Stoffe für andere europäische Länder SchrAnfr B68 25.06.76 Drs 07/5482 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B69 25.06.76 Drs 07/5482 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 18532* B Anlage 94 Ablehnung einer finanziellen Förderung des Landeselternrats der Gesamtschulen Nordrhein-Westfalen für dessen Stellungnahme zu Gesamtschulversuchen durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft; Wahrung der Urheberrechte der Autoren SchrAnfr B70 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAnfr B71 25.06.76 Drs 07/5482 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 18532* D Anlage 95 Zahl der Studienbewerber des Fachs Medizin im Wintersemester 1975/1976 und im Sommersemester 1976, die außerhalb des Verfahrens der ZVS Dortmund bei den Verwaltungsgerichten einen Studienplatz mit der Begründung nicht ausgelasteter Kapazitäten eingeklagt und erhalten haben SchrAnfr B72 25.06.76 Drs 07/5482 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 18533* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18455 257. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 253. Sitzung, Seite 18032 D, 9. Zeile von unten, ist statt „Solidarität" zu lesen: „Solidität", und auf Seite 18089 D, Zeile 6, ist das Wort „nicht" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 2. 7. Dr. Ahrens ** 2. 7. Dr. Aigner * 2. 7. Dr. Artzinger * 2. 7. Behrendt * 2. 7. Dr. von Bismarck 2. 7. Blumenfeld * 2. 7. von Bockelberg 2. 7. Prof. Dr. Burgbacher * 2. 7. Christ 2. 7. Dr. Dregger 2. 7. Dreyer 2. 7. Prof. Dr. Ehmke 2. 7. Dr. Enders ** 2. 7. Entrup 2. 7. Fellermaier * 2. 7. Frehsee * 2. 7. Dr. Früh * 2. 7. Haase (Fürth) 2. 7. Härzschel * 2. 7. Hussing 2. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 7. Kater 2. 7. Dr. h. c. Kiesinger 2. 7. Dr. Klepsch* 2. 7. Krampe 2. 7. Dr. Kreile 2. 7. Kulawig 2. 7. Prof. Dr. Laermann 2. 7. Lautenschlager * 2. 7. Dr. Lenz (Bergstraße) 2. 7. Lücker * 2. 7. Memmel * 2. 7. Dr. Müller (München) ** 2. 7. Mursch * 2. 7. Dr.-Ing. Oetting 2. 7. Picard 2. 7. Pohlmann 2. 7. Rosenthal 2. 7. Roser 2. 7. Schedl 2. 7. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidhuber 2. 7. Schmidt (München) * 2. 7. Schmidt (Wuppertal) 2. 7. Dr. Schneider 2. 7. Schröder (Wilhelminenhof) 2. 7. Schwabe * 2. 7. Dr. Schwencke ** 2. 7. Dr. Schulz (Berlin) * 2. 7. Dr. Schwörer * 2. 7. Seefeld * 2. 7. Spranger 2. 7. Springorum * 2. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) * 2. 7. Strauß 2. 7. Stücklen 2. 7. Suck* 2.7. Sund 2. 7. Frau Tübler 2. 7. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 2. 7. Dr. Warnke 2. 7. Wawrzik 2. 7. Frau Dr. Wex 2. 7. Frau Dr. Wolf ** 2. 7. von Wrangel 2. 7. Prof. Dr. Zeitel 2. 7. Zebisch 2. 7. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) zur Frage A 57 (Drucksache 7/5290) des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (250. Sitzung, Seite 17764 B) : Seit Bestehen dieser Reisemöglichkeit für DDR-Bewohner im Nicht-Rentenalter vom 17. Oktober 1972 (einschließlich der Erweiterung vom 14. Juni 1973) GBl. II der DDR Nr. 61 S. 653 reisten in die Bundesrepublik Deutschland ein: 1972 11 421 Personen 1973 41 498 Personen 1974 38 298 Personen 1975 40 442 Personen 1976 17 438 Personen (Januar-Mai) insgesamt 149 097 Personen. Hierin enthalten sind nicht die Besucher von Berlin (West), da eine Erfassung dieser Besuche in dringenden Familienangelegenheiten in Berlin getrennt von den Rentner-Besuchen nicht erfolgt. Die Zahl der überhaupt beantragten und - aus welchen Gründen auch immer - nicht genehmigten Reisen ist hier nicht bekannt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 59 250. Sitzung, Seite 17765 B) : 18498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 In den letzten Jahren konnte die Bundesregierung in zahlreichen Fällen, die sich aus der Trennung von Familien ergaben, helfen und eine Übersiedlung nach hier ermöglichen: 1970 541 Personen 1971 860 Personen 1972 984 Personen 1973 886 Personen 1974 2 273 Personen 1975 5 499 Personen. Darüber hinaus kamen noch zahlreiche weitere Personen — vornehmlich im Rentenalter — aus der DDR nach hier, um auf Dauer hier zu wohnen. Im Jahre 1975 waren es insgesamt beispielsweise 10 274 Übersiedler aus der DDR. Die Zahl der Reisen aus der DDR nach hier betrug 1975 rund 1,33 Millionen Reisen von Personen im Rentenalter sowie rund 40 000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Diese Reisemöglichkeiten für Bewohner der DDR sind festgelegt in der „Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 17. Oktober 1972" GBl. II der DDR Nr. 61 S. 653 (Erweiterung der Möglichkeiten vom 14. Juni 1973). Darüber hinaus bestehen — von Sondergenehmigungen abgesehen — leider keine Möglichkeiten für Bewohner der DDR nach hier zu reisen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt ist oder nicht. Die Zahl derjenigen Personen im Nicht-Rentenalter (Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister), bei denen eine der Reisemöglichkeiten in dringenden Familienangelegenheiten zutrifft (Geburt, Eheschließung, Ehejubiläum, lebensgefährliche Erkrankung, Sterbefall) und die zugleich einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt haben und deshalb nicht reisen dürfen, dürfte relativ klein sein. Sie wird nicht statistisch erfaßt, zumal es hier auch kaum möglich sein dürfte, konkrete Zahlen zu erhalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — zumal bei künftig stärkerer Verkehrsbedienung der .Fläche mit dem Omnibus — der Bau von Wetterschutzeinrichtungen (Wetterhäuschen) an Omnibusstrecken in den Leistungskatalog des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes einbezogen werden sollte, und ist die Bundesregierung — gegebenenfalls — bereit, darüber im Blick auf eine Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit den Bundesländern zu verhandeln? Die Bundesregierung hält die Förderung von Wetterschutzeinrichtungen an Omnibushaltestellen grundsätzlich für wünschenswert. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist sie aber nur im Zusammenhang mit der Förderung des Verkehrsweges selbst, an dem die Wetterschutzeinrichtungen errichtet werden sollen, möglich, also nicht an Omnibusstrecken. Die Bundesregierung ist bereit, dieses berechtigte Anliegen gelegentlich einer Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit den Bundesländern zu erörtern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 29) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Pläne für eine Beschränkung des Regionalverkehrsnetzes in Westmittelfranken ausgearbeitet hat, denen zufolge u. a. der gesamte Personenzugverkehr eingestellt werden soll, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Pläne für die wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklung Westmittelfrankens von großem Schaden wäre? Der Bundesminister für Verkehr hat solche Aufträge nicht gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 30) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, etwas gegen solche Anbieter von verfassungsfeindlichen, rechtsextremen Publikationen (wie sie im Bericht des Bundesverfassungsschutzes aufgeführt werden) zu unternehmen, soweit diese Druckerzeugnisse an fahrbaren und festen Kiosken in Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn an auffälliger Stelle präsentiert werden? Die Frage der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen regelt sich nach § 86 Strafgesetzbuch. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat deshalb in den mit den Bahnhofsbuchhändlern abgeschlossenen Pachtverträgen diesen vorgeschrieben, sich von Verboten und Verkaufsbeschränkungen Kenntnis zu verschaffen und diese strikt zu beachten. Nach Auskunft der DB sind ihr bisher Verstöße nicht bekanntgeworden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 31): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18499* Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Wagen der Deutschen Reichsbahn, die in der Bundesrepublik Deutschland verkehren, Werbeschilder angebracht sind, die folgenden Text tragen: „Berlin, Hauptstadt der DDR, grüßt seine Gäste. Besuchen Sie uns in unserem Informations- und unserem Ausstellungszentrum am Fernsehturm. Wir helfen Ihnen, das sozialistische Berlin kennenzulernen.", wie beurteilt sie diesen Tatbestand, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Der Text der Werbeschilder entspricht nicht dem Verständnis der Bundesregierung vom Viermächtestatus. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sehr sorgfältig beobachten und ihrerseits Reklamen mit politischem Inhalt aus Fahrzeugen der Deutschen Reichsbahn entfernen lassen, sollte die DDR von dieser Form der politischen Auseinandersetzung nicht absehen. Diese Möglichkeit sieht ausdrücklich ein Übereinkommen zwischen den Eisenbahnen vor, wenn entsprechende Aufforderungen unbeachtet bleiben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß verschiedene Direktionen der Deutschen Bundesbahn bei ihren Vorbereitungen für den Fahrplanwechsel 1976/1977 bei einzelnen Strecken bis auf einen symbolischen Zug den gesamten Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagern wollen, und wie verträgt sich diese faktische Vorziehung der Streckenstillegung mit den Aussagen der Bundesregierung, wonach vor derartigen Entscheidungen erst die Überprüfung des gesamten Schienennetzes abgewartet werden soll? Bei Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß Sie die Planungsüberlegungen der Deutschen Bundesbahn (DB) zu dem am 26. September 1976 beginnenden Winterfahrplan 1976/77 ansprechen. Wie mir die DB erklärt hat, sind für den Winterabschnitt im Nahverkehr lediglich die üblichen Fahrplankorrekturen in Anpassung an die jahreszeitlich unterschiedlichen Reisebedürfnisse und keine gravierenden Änderungen, wie Sie sie ansprechen, vorgesehen. Insoweit ist auch ein Zusammenhang mit der derzeitigen Überprüfung des Schienennetzes der DB nicht gegeben. Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 33) : Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, daß die Fahrpreisermäßigung der Deutschen Bundesbahn für kinderreiche Familien hinsichtlich des Alters der begünstigten Kinder der Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes angepaßt wird, so daß Kinder in der Berufsausbildung über die bisherige Altersgruppe von 25 Jahren hinaus die Fahrpreisermäßigung erhalten, wenn die Ausbildung wegen Fehlens eines Studienplatzes verzögert wird? Die Fahrpreisermäßigung für Jugendliche aus kinderreichen Familien ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf einem Tarif der Deutschen Bundesbahn (DB). Ihr Wunsch auf Anhebung der Altersgrenze würde eine entsprechende Tarifänderung durch die DB voraussetzen. Angesichts des hohen Defizits im Personenverkehr sieht sich jedoch die DB dazu außerstande, neue Sozialleistungen tariflicher Art zu übernehmen. Aus denselben Gründen ist auch eine entsprechende Auflage des Bundesministers für Verkehr an die DB, die die Folge eines haushaltsmäßigen Ausgleichs nach sich zöge, nicht möglich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 34) : Ist der Bundesregierung bewußt, daß die „Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit" in der Fassung vom 25. März 1974 für die Kutterfischer eine unbillige Härte darstellt und den für zahlreiche Fischer dringend notwendigen Zuerwerb durch Angelfahrten und Fahrten mit Badegästen infrage stellt, und wenn ja, ist sie bereit, die genannte Kostenordnung dahin gehend zu ändern, daß in Zukunft eine stärkere Differenzierung der Gebühren in der Größenklasse unter 200 Registertonnen (RT) erfolgt, damit die für kleine Kutter wirksame Gebührenordnung aus dem Jahre 1975 um das Zwanzigfache wieder auf ein vertretbares Maß zurückgeführt wird? Wie für alle Kostenordnungen gilt auch für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit für die Kutterfischerei das Prinzip der möglichst weitgehenden Kostendeckung unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Nutzens der Amtshandlungen für die betroffenen Kutterfischer. Eine volle Kostendeckung ist im Bereich der Kutterfischerei noch nicht einmal erreicht, so daß von einer unbilligen Härte für diesen Wirtschaftszweig nicht gesprochen werden kann. Obwohl sich die Amtshandlungen für unterschiedliche Schiffsgrößen im wesentlichen gleichen, wird die Bundesregierung prüfen, ob im Bereich der Kutterfischerei eine Differenzierung mit geringeren Gebühren möglich ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 35 und 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihre Einstellungspraxis für Referendare der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung angesichts des früheren großen Mangels an qualifizierten Diplom-Ingenieuren auf eine öffentlich-rechtliche Zusage auf Einstellung nach bestandener Prüfung hinauslief, da Einstellungsverhandlungen und Merkblatt eine entsprechende Selbstbindung des Bundesverkehrsministers enthielten, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung darauf nicht in ihrer Antwort auf die Anfragen 58 und 59 des Abgeordneten Dreyer vom 7./8. April 1976 hingewiesen? Hält es die Bundesregierung mit ihren beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten für vereinbar, wenn sie nunmehr die betroffenen Referendarjahrgänge auf den äußerst kostspieligen und langwierigen Rechtsweg gegen sie verweist, statt für die Einstellung der betroffenen Referendare eine haushaltsmäßige Voraussetzung zu schaffen? 18500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Zu Frage A 35): Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Einstellungspraxis für Referendare der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung auf eine öffentlich-rechtliche Zusage auf Einstellung nach bestandener Prüfung hinauslief oder daß Einstellungsverhandlungen und Merkblatt eine entsprechende Selbstbindung des Bundesministers für Verkehr enthielten. Die Bundesregierung hält es mit ihren Verpflichtungen zu einer sparsamen Haushaltsführung — insbesondere im Bereich der Personalkosten — nicht für vereinbar, einen sich im Zuge der Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung erkennbar ergebenden personellen Überhang im höheren bautechnischen Dienst durch Einstellung von 21 Bauassessoren zu verstärken. Im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ist und bleibt der Bundesminister für Verkehr bemüht, den betroffenen Referendaren bei ihrer anderweitigen Unterbringung behilflich zu sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 37) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland bei Ferngesprächen mit Teilnehmern in Ost-Berlin Auslandsgebührensätze berechnet werden, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um derartigen Verletzungen der innerdeutschen Fernmeldevereinbarungen wirksam entgegenzutreten? Die Deutsche Bundespost erhebt für Ferngespräche nach Berlin (Ost) keine Auslandsgebühren. Die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) wurden bereits bisher in Analogie an die Gebührenvorschriften für den Inlandsdienst erhoben. Diese Gebührensätze wurden nunmehr unverändert in die Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juni 1976, die am 1. Juli 1976 in Kraft tritt, übernommen. Es sind keine Fälle bekannt geworden, ir. denen irrtümlich anders verfahren wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 38) : Trifft es zu, daß die Ehefrau eines Arztes, die nach dessen Flucht aus der „DDR" geheiratet hat, hei einem Besuch Ost-Berlins verhaftet wurde, ohne daß elf Tage lang die Behörden Ost-Berlins die Angehörigen oder die Behörden im freien Teil Deutschlands unterrichtet • hätten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um die Freilassung und vor allem eine Abstellung dieser Nacht- und Nebelaktionen zu erreichen? Am Freitag, dem 11. Juni 1976 zwischen 23.30 Uhr und 24.00 Uhr wurde Frau Helga Schönian, Rösselsbrünnele Str. 1, Karlsruhe-Reinstetten, in Berlin (Ost) verhaftet. Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR hat der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Note vom 22. Juni 1976 mitgeteilt: „Die zuständigen Organe der Deutschen Demokratischen Republik haben am 12. Juni 1976 die Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland Helga Schönian, geb. am 7. März 1955, Reisepaß-Nr. F 8514167, wohnhaft in Reinstetten 2, Rösselsbrünnele Str. 1, wegen des dringenden Verdachts der Ausschleusung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, strafbar gem. § 105 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik, festgenommen. Haftbefehl wurde erlassen." Herr Dr. Schönian stellte am 12. Juni 1976 um 2.30 Uhr fest, daß seine Ehefrau nicht aus Berlin (Ost) zu ihm nach Berlin (West), wo er sich zu diesem Zeitpunkt aufhielt, zurückgekehrt war. Bereits um 4.30 Uhr des gleichen Tages nahm seine zu diesem Zeitpunkt in Karlsruhe befindliche Schwester, Frau Zerbe, Kontakt zu einem Beamten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen auf. Ihr wurden sofort alle notwendigen Ratschläge und Hinweise zur Übermittlung an ihren Bruder gegeben. Herr Dr. Schönian wußte, daß seit dem 12. Juni 1976 gegen 9.00 Uhr alle Maßnahmen vorbereitet bzw. getroffen wurden, um den Verbleib von Frau Schönian zu ermitteln und ihr im Falle der Verhaftung den notwendigen Rechtsschutz zukommen zu lassen. Aufgrund anwaltlicher Kontakte konnte noch am 14. Juni 1976 in Erfahrung gebracht werden, daß gegen Frau Schönian ein Ermittlungsverfahren beim Generalstaatsanwalt der DDR in Berlin (Ost) anhängig sei. Sowohl Herr Dr. Schönian als auch die zuständigen Bundesbehörden wurden hiervon unverzüglich unterrichtet. Die verspätete offizielle Mitteilung der DDR über die Festnahme von Frau Schönian entspricht nicht der allgemeinen Praxis in derartigen Fällen. In der Regel wird die Ständige Vertretung innerhalb von etwa 6 Tagen über die Festnahme von Personen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) unterrichtet. In Einzelfällen ist diese Frist länger. Die Ständige Vertretung hat gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR wiederholt darauf gedrängt, daß sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt von Festnahmen unterrichtet wird. Mit dem gebotenen Nachdruck möchte ich betonen, daß die Bundesregierung sich zu den Schuldvorwürfen gegen Frau Schönian von seiten der DDR-Behörden und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen im Interesse der Verhafteten nicht äußert, bevor die laufenden Bemühungen noch nicht die wünschenswerte Klarheit über alle Aspekte der Angelegenheit erbracht haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18501* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 39) : Wird die Bundesregierung die im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegende Dokumentation über die Verfolgungen in der „DDR" des Kölner Publizisten Karl-Wilhelm Fricke veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht? Wie ich Herrn Kollegen Windelen bereits auf seine schriftlichen Anfragen mitgeteilt habe (244. Protokoll BT vom 19. Mai 1976 Anlage 70), sind Herrn Fricke die zu der Dokumentation in Auftrag gegebenen Gutachten der Professoren Ludz und Schroeder am 5. Mai 1976 zugeleitet worden, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Fricke erklärte hierzu am 15. Mai 1976, er werde sich infolge seiner derzeit besonders starken beruflichen Inanspruchnahme erst in einigen Wochen zu den beiden recht umfangreichen Gutachten äußern können. Dies ist bisher nicht geschehen, so daß über eine Veröffentlichung der Dokumentation im Augenblick nicht entschieden werden kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 40 und 41) : Kann die Bundesregierung die Angaben über die Situation in den Haftanstalten der „DDR", die der Verleger Axel Springer am 18. Juni 1976 in München gemacht hat („Welt" vom 19. Juni 1976), aus ihren eigenen Erkenntnissen bestätigen, insbesondere die Zahl von 7590 politischen Häftlingen in den Haftanstalten der „DDR" im Jahr 1975? Ist es zutreffend, daß es im Zuchthaus Brandenburg Zellen von 22 qm (3,5 X 7,0 m) Größe gibt, in denen 22 Menschen leben müssen, von denen einige, die die Gefängnisverwaltung unter der Bezeichnung BS = Bodenschläfer führt, auf einer Decke auf dem nackten Boden schlafen müssen? Zu Frage A 40: Die Bundesregierung kann die von Herrn Springer genannte Zahl von 7 590 politischen Häftlingen in den Haftanstalten der DDR — bezogen auf das Jahr 1975 — nicht bestätigen. Der Bundesregierung waren Ende 1975 die Namen von ungefähr 2 480 politischen Häftlingen bekannt. 1 158 davon wurden 1975 im Rahmen der besonderen Bemühungen um menschliche Erleichterungen vorzeitig entlassen. Zur Zeit sind ca. 1 500 Personen, die aus politischen Gründen verurteilt wurden und noch inhaftiert sind, namentlich erfaßt. Allerdings ist davon auszugehen, daß die tatsächliche Zahl der politischen Häftlinge höher angesetzt werden muß. Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich keine Mutmaßungen hinsichtlich einer exakten Zahl anstellen kann. Zu Frage A 41: Es ist sicherlich möglich, daß es in der Strafvollzugsanstalt Brandenburg Zellen gibt, die überbelegt sind. Exakte Informationen stehen der Bundesregierung aber nicht zur Verfügung. Dazu bedürfte es zuverlässiger Erhebungen, die von hier aus nicht angestellt werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 42 und 43) : Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Erklärung des Bundeskanzlers, die Organe der DDR seien dem Ersuchen der Bundesregierung auf Freilassung der beiden im Raum Eschwege von DDR-Organen festgenommenen Beamten des Bundesgrenzschutzes „prompt gefolgt", angesichts der Tatsache, daß diese beiden Beamten mehr als drei Tage unter Bedingungen, die denen einer Kriegsgefangenschaft entsprechen, in der DDR festgehalten wurden? Sind in den vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen veröffentlichten Zahlen von in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden DDR-Bewohnern, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, auch Einreisende enthalten, die als Zuschauer zu sportlichen Veranstaltungen (z. B. in Sportsonderzügen) und zu Besuchen bei der DKP und mit ihr zusammenarbeitenden Organisationen die innerdeutsche Grenze überschreiten? Zu Frage A 42: Die am 15. Juni 1976 von Angehörigen der DDR- Grenztruppe festgenommenen Beamten des Bundesgrenzschutzes sind am 18. Juni 1976 in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Die Freilassung der beiden Beamten ist auf die nachdrücklichen Vorstellungen der Bundesregierung gegenüber der DDR- Regierung erfolgt. Auf diesen Sachverhalt wollte der Herr Bundeskanzler mit seiner Bemerkung aufmerksam machen. Zu Frage A 43: In der jüngsten Veröffentlichung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen über Zahlen zum Reiseverkehr mit der DDR, nämlich in der Broschüre „Auskünfte zum Stand der innerdeutschen Beziehungen", 4. überarbeitete Auflage vom April 1976, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Jahre 1975 außer den rd. 1,33 Millionen Personen im Rentenalter auch rd. 40 000 Bewohner der DDR, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, in dringenden Familienangelegenheiten zu ihren Verwandten in die Bundesrepublik Deutschland (ohne Berlin [West]) reisen konnten. Auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen vom 19. Januar 1976 enthält diese Formulierung. Reisen zu sportlichen Veranstaltungen und zu Besuchen bei der DKP oder mit ihr zusammenarbeitenden Organisationen sind keine Reisen in „dringenden Familienangelegenheiten", sie sind daher nicht in der Zahl von 40 000 enthalten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 44) : Treffen Meldungen zu, wonach die DDR „Regime-Kritiker ins Irrenhaus" sperren soll, sind der Bundesregierung derartige Fälle bekannt, und sieht sie gegebenenfalls Möglichkeiten, den Betroffenen zu helfen? Ihrer Anfrage liegt offenbar eine kürzliche Äußerung des in der DDR wohnenden Wissenschaftlers und Schriftstellers Professor Havemann zugrunde, in der er im Zusammenhang mit Berufsverboten in der DDR auch über Einweisungen in psychiatrische Kliniken sprach. Die Bundesregierung kann die Behauptungen Havemanns nicht bestätigen, es liegen ihr darüber keine Erkenntnisse vor. Es trifft aber nach uns vorliegenden Informationen zu, daß in Einzelfällen Bewohner der DDR nach Einreichung von Ausreiseanträgen psychiatrisch untersucht wurden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 45) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Informationen vor, wonach sich infolge von zunehmendem CO2-Gehalt der Luft das Klima in der Welt verändert und eine zunehmende Trockenheit vorausgesagt wird, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um hier vorbeugend zu wirken, um z. B. den CO2-Gehalt der Luft herabzusetzen? Der Bundesregierung liegen eine Reihe von z. T. allerdings auch widersprüchlichen Informationen vor, die auf eine mögliche Veränderung des Klimas der Welt durch den zunehmenden CO2-Gehalt der Luft hinweisen. Sie hat deshalb bereits 1972 auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm einer Empfehlung zugestimmt, die der Weltorganisation für Meteorologie die Aufgabe zuweist, die Ursachen möglicher weltweiter Klimaveränderungen zu untersuchen. In Durchführung dieser Empfehlungen wurde 1973 vom Internationalen Rat der wissenschaftlichen Vereinigungen festgestellt, daß die Auswirkungen des zunehmenden CO2-Gehalts der Luft im Hinblick auf mögliche Klimaveränderungen nicht isoliert betrachtet und bewertet werden können. Danach ist also noch völlig offen, ob durch den zunehmenden CO2-Gehalt eine zunehmende Trockenheit verursacht wird. Die Bundesregierung unterstützt die Weltorganisation für Meteorologie bei der Durchführung ihres Programmes. Sie hat im Rahmen des Meßstellennetzes des Umweltbundesamtes 3 Stationen eingerichtet, deren Meßergebnisse monatlich an die Weltorganisation für Meteorologie übermittelt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/5482 Fragen A 46 und 47): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Unannehmlichkeiten (Fahrplanwirrwarr, Zeitunterschiede im Telefonverkehr, bei der Zollabfertigung, bei den Arbeitszeiten der vielen Grenzgänger) zu begegnen, die dadurch entstanden sind, daß unsere westlichen Nachbarländer die Sommerzeit wegen der damit verbundenen Energieeinsparung eingeführt haben? Wann kann im Hinblick auf die lange Vorbereitungszeit frühestens mit der Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden? Zur Frage A 46: Im Jahre 1976 haben vier Staaten, die der Europäischen Gemeinschaft angehören, Sommer' zeit, nämlich Großbritannien, Irland, Italien und unser Nachbarland Frankreich. Im Jahre 1977 werden außerdem Luxemburg, Belgien und die Niederlande Sommerzeit einführen. Für diese Entscheidung der genannten Länder war eine mögliche Energiesparung nur ein Motiv unter anderen. Eine unterschiedliche Stundenzählung in benachbarten Ländern führt unvermeidlich zu Unannehmlichkeiten bei den grenzüberschreitenden Tätigkeiten und Beziehungen der beiderseitigen Bewohner. Zum Teil kann diesen Unannehmlichkeiten durch Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Behörden in den Nachbarstaaten begegnet werden. So wird bei der Fahrplangestaltung die jeweils unterschiedliche Stundenzählung berücksichtigt und darauf geachtet, daß möglichst geringe Schwierigkeiten für die Reisenden beim Wechsel von einem Land in das andere auftreten. Auch bei der Zollabfertigung wird z. B. durch Anpassung der jeweiligen Dienstzeiten ein möglichst reibungsloser Ablauf angestrebt. Man kann allgemein davon ausgehen, daß die insoweit bestehenden Möglichkeiten von den deutschen Behörden voll ausgeschöpft werden und daß auch mit gutem Willen in unseren westlichen Nachbarländern gerechnet werden kann. Ein nicht geringer Rest von Schwierigkeiten läßt sich aber durch behördliche Maßnahmen oder Vorkehrungen nicht ausräumen. Zur Frage A 47: Da in der Bundesrepublik Deutschland durch das Zeitgesetz von 1893 die mitteleuropäische Zeit als gesetzliche Zeit festgelegt ist, können nur durch eine gesetzliche Neuregelung die Voraussetzungen für eine Einführung der Sommerzeit geschaffen werden. Dies soll so bald wie möglich geschehen. Zu diesem Zweck wird der Bundesminister des Innern den Entwurf eines Gesetzes erarbeiten, welches das Zeitgesetz aus dem Jahre 1893 ablösen und u. a. eine Ermächtigung für die Bundesregierung vorsehen soll, die Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung einzuführen. Die Arbeiten werden so vorangetrieben, daß der Entwurf zu Beginn der nächsten Wahlperiode dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden kann. Eine Entscheidung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18503* über die Einführung der Sommerzeit kann dann für das Jahr 1978 ergehen. Dabei werden die Schwierigkeiten an der West- und Ostgrenze bei Einführung der Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 48) : Hat die Bundesregierung die Absicht, nach dem Ausscheiden des derzeitigen Vizepräsidenten des Bundesamts für Zivilschutz und gleichzeitigen THW-Direktors aus seinem Amt am 31. August 1976 an der bewährten Regelung festzuhalten, daß diese beiden Dienstposten von einer einzigen Person, und zwar einem Dipl.-Ing. bekleidet werden, und welche Gründe sind für eine eventuelle Änderung dieser Regelung maßgebend? Nach dem organisatorischen Aufbau des Bundesamtes für Zivilschutz und seinem Stellenplan leitet der Vizepräsident stets auch eine Abteilung. Dies muß jedoch nicht zwingend die Abteilung Technisches Hilfswerk sein, die die Funktion der zentralen Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wahrnimmt. So hat z. B. der erste Vizepräsident des Bundesamtes für Zivilschutz als Volljurist eine andere Abteilung geleitet; er war also nicht zugleich Direktor des Technischen Hilfswerks. Diese Lösung hat sich ebenso bewährt wie die von Ihnen angesprochene. Welcher Lösungsmöglichkeit beim Ausscheiden des derzeitigen Vizepräsidenten der Vorzug zu geben sein wird, hängt nicht zuletzt von den in Betracht kommenden Bewerbern und ihrer fachlichen Eignung ab. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 49) : Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrem Werbefaltblatt, worin es heißt, daß es ein Verdienst der Bundesregierung sei, wenn Rentner oder Sozialhilfeempfänger aus ihrem Guthaben bei Geldinstituten in der DDR monatlich bis zu 200 DM beziehen" und der Aussage im Deutschen Bundestag am 9. Juni 1976, daß die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Bundesregierung mit Wirkung vom 1. Mai 1976 die Annahme von Transferaufträgen aus Sperrguthaben in der DDR vorübergehend hat aussetzen müssen", und wenn ja, wie erklärt sie diesen Widerspruch? Es besteht kein Widerspruch zwischen der Information der Bundesregierung in ihrem Faltblatt „Leistung verdient Vertrauen" und der Aussage in der Fragestunde am 9. Juni 1976 zur Frage der Sperrguthabenvereinbarung mit der DDR. Nach wie vor werden Transferaufträge von Bundesbürgern im Rahmen entsprechender Aufträge aus der DDR abgewickelt. So konnten im Mai dieses Jahres Transferaufträge von Bundesbürgern in Höhe von rund 1 Million DM bedient werden. Selbstverständlich sind auch im Juni Sperrguthaben überwiesen worden, deren Höhe zur Stunde noch nicht bekannt ist. Wie mein Kollege Haehser in der Fragestunde am 9. Juni 1976 dargelegt hat, mußte lediglich die Annahme neuer Transferaufträge aus Sperrguthaben in der DDR vorübergehend ausgesetzt werden. Auf die Möglichkeit solcher Verzögerungen hatte das Bundesfinanzministerium bereits in dem Merkblatt „Erste Vereinbarungen mit der DDR zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs" hingewiesen. Dort heißt es auf Seite 14: „Da sich die Überweisungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt jeweils ausgleichen müssen, kann es geschehen, daß der Kontoinhaber aus der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend auf seine Überweisung warten muß, bis nämlich entsprechende Überweisungen in der anderen Richtung getätigt worden sind." Die Sperrguthabenvereinbarung hat dazu geführt, daß bisher ein Transfervolumen von rd. 20 Millionen DM abgewickelt worden ist. Dies ist sicher ein Erfolg, zumal seit der Währungsreform bis zum Abschluß der Vereinbarung im Jahre 1974 überhaupt keine Überweisungen aus der DDR möglich waren. Welche Bemühungen die Bundesregierung unternimmt, um weitere Verbesserungen des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs zu erreichen, ist in der Fragestunde am 9. Juni erörtert worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Emeis (fraktionslos) (Drucksache 7/5482 Frage A 50) : Trifft es zu, daß, wie der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Fredersdorf, behauptet, auf Grund der personellen Unterbesetzung der Finanzämter diese bei Klein- und Kleinstbetrieben nur alle 50 bis 95 Jahre und bei Ärzten und anderen Freiberuflern nur alle 20 bis 25 Jahre eine Steuerprüfung vornehmen können und somit einen uneingetriebenen Steuerberg von ca. 22 Milliarden DM vor sich herschieben, wovon ein Drittel für den Staat als verloren angesehen werden müsse, und was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls kurzfristig gegen diesen Mißstand zu unternehmen, soweit es sich um Steuern handelt, die dem Bund zustehen? Nach dem Grundgesetz obliegt die Verwaltung der Besitz- und Verkehrsteuern den Finanzbehörden der Länder. Die Organisation und die Durchführung von steuerlichen Betriebsprüfungen fällt somit in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Landesfinanzbehörden. Der Bund kann nur koordinierend wirken und über das Bundesamt für Finanzen bei der Prüfung von Konzern- und Großbetrieben mitwirken. Eine Bund-Länder-Kommission arbeitet zur Zeit ein Konzept für eine allgemeine Rationalisierung des Betriebsprüfungsdienstes aus mit dem Ziel, Betriebsprüfungen rationeller durchzuführen und zugleich die unbefriedigenden Prüfungsabstände zu verkürzen. Der Prüfungsturnus bei Klein- und Kleinstbetrieben ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich. 18504* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Auf das Bundesgebiet bezogen wurden z. B. im Jahre 1975 von den ca. 717 000 Kleinbetrieben ca. 27 600 Betriebe (= 3,8°/o) und von den ca. 1,04 Millionen Kleinstbetrieben ca. 11 000 Betriebe (= 1 %) anläßlich einer Betriebsprüfung überprüft. Hieraus kann jedoch nicht gefolgert werden, daß die nichtgeprüften Betriebe keiner steuerlichen Nachprüfung unterliegen. Die Finanzverwaltungen der Länder haben Anweisungen erlassen, nach denen die Betriebsergebnisse der Klein- und Kleinstbetriebe stichprobenweise im Festsetzungsverfahren überprüft werden. Die von Ihnen zitierten Angaben zu dem durch Nichtprüfung von Klein- und Kleinstbetrieben bedingten Steuerausfall sind offenbar grob geschätzt. Gesichertes Zahlenmaterial liegt nicht vor. Es muß jedoch angenommen werden, daß die rechtskräftigen Nachforschungen auf Grund von Betriebsprüfungen, die im Jahre 1975 über 3,9 Milliarden DM betrugen, höher wären, wenn mehr Prüfungsbeamte eingesetzt werden könnten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 51 und 52) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, urn entsprechend den Empfehlungen der IV., VI. und VIII. Vollversammlung der Deutschen Sportkonferenz den gemeinnützigen Turn- und Sportvereinen die Spendenbescheinigungskompetenz einzuräumen? Welche Hindernisse stehen einer Verwirklichung entgegen? Aufgrund der Empfehlungen der Deutschen Sportkonferenz, entsprechender Anregungen des Deutschen Sportbundes und der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 1976 hat das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wiederholt geprüft, ob den Turn- und Sportvereinen die Spendenbescheinigungskompetenz eingeräumt werden kann. Dabei hat sich gezeigt, daß den Finanzbehörden bisher keinerlei konkrete Beschwerden gegen das geltende Verfahren bekanntgeworden sind, ein Verfahren, das übrigens auch für fast alle anderen gemeinnützigen Vereine gilt. Angesichts der großen Zahl der Vereine und der Mißbrauchsmöglichkeiten, die auch die Deutsche Sportkonferenz sieht und ausschließen möchte, müßten verstärkte Kontrollen durch die Finanzämter eingeführt werden. Dies liegt weder im Interesse der Vereine noch der Finanzverwaltung. Ich habe ohnehin Zweifel, ob die eigene Spendenbescheinigungskompetenz im wohlverstandenen Interesse der Sportvereine liegt, weil sie zusätzliche Arbeit und Kosten verursachen würde. Die Vereine müßten über sämtliche Spenden Bescheinigungen ausstellen, also auch über die große Masse der Spenden bis zu einem Betrag von 100,— DM pro Spende, für die nach geltendem Recht der Zahlungsbeleg der Post oder eines Kreditinstituts als Spendenquittung ausreicht. Die Finanzministerkonferenz hat sich im Februar des vergangenen Jahres einstimmig gegen die Spendenbescheinigungskompetenz der Sportvereine ausgesprochen. Der Bundesminister der Finanzen ist diesem Beschluß beigetreten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage A 55) : Treffen Pressemitteilungen zu, daß von den zuständigen Ressorts der Bundesregierung zur Zeit Überlegungen angestellt werden, wie der übertriebenen Expansion von „Supermärkten auf der grünen Wiese" Einhalt geboten werden kann, und wie weit sind gegebenenfalls diese Überlegungen bisher gediehen? Die von Ihnen angesprochene Frage des Vordringens von Verbrauchermärkten „auf der grünen Wiese" hat sowohl struktur- und wettbewerbspolitische als auch städtebauliche Aspekte. „Soweit sich die gegenwärtigen Strukturveränderungen im Einzelhandel aufgrund gewandelter Marktbedingungen, insbesondere veränderter Kaufgewohnheiten der Bevölkerung, in einem leistungsgerechten Wettbewerb vollziehen, ist es Wettbewerbs- und verbraucherpolitisch nicht vertretbar, in solche Marktprozesse durch staatliche Maßnahmen einzugreifen. Nur insofern, als Diskriminierungen und sonstige marktfremde Einflüsse den marktwirtschaftlichen Strukturwandel im Einzelhandel verfälschen, können wirtschaftspolitische Initiativen der Bundesregierung eine Berechtigung haben." Falls die bisherigen, in erster Linie an die Selbsthilfe der Wirtschaft anknüpfenden Maßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen nicht zum Erfolg führen, wird die Bundesregierung nicht zögern, eine Verschärfung der kartellrechtlichen Bestimmungen vorzuschlagen. Wettbewerbsverzerungen zugunsten von Großvertriebsformen des Einzelhandels haben sich auch aus der Praxis mancher Gemeinden ergeben, aus unterschiedlichsten Gründen, z. B. auch aus steuerlichen Vorteilen, die Ansiedlung solcher Handelsformen zu begünstigen. Die Ausgestaltung und Handhabung des Raumordnungs- und Städtebaurechts sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Einige Bundesländer versuchen im Rahmen des geltenden Rechts, raumordnerisch und städtebaulich negativen Auswirkungen nach Maßgabe von Verwaltungsvorschriften, die die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, entgegenzuwirken. Die am 1. Januar 1977 in Kraft tretende Novelle des Bundesbaugesetzes sieht verbesserte Möglichkeiten für entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen vor. Die Baunutzungsverordnung als maßgebendes Ausführungsrecht zum Bundesbaugesetz wird zur Zeit überarbeitet. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist auch die Lösung der von Ihnen angesprochenen Problematik, soweit das Städtebaurecht hierzu einen Bei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18505* trag leisten kann. Die Bauleitplanung ist auf städtebauliche Gesichtspunkte beschränkt, die allerdings hier nicht unwesentlich berührt werden. Investitionslenkende Maßnahmen, wie sie in Nachbarländern getroffen wurden, scheiden für die Bundesregierung aus. Am Grundsatz der Wettbewerbsneutralität des Bau- und Planungsrechts muß festgehalten werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 56 und 57): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der veröffentlichten Einkommensprognose für die deutsche Landwirtschaft der „Land-DATA" für das Wirtschaftsjahr 1975/1976, die mit +10,4 % erheblich von der Einkommensprognose der Bundesregierung von +19 % abweicht? Rechnet die Bundesregierung im Wirtschaftsjahr 1976/1977 für die deutsche Landwirtschaft mit keiner Einkommenssteigerung, sondern eher mit einer Einkommensverschlechterung, wie das aus Aussagen des Deutschen Bauernverbands ersichtlich ist? 1. Die Bundesregierung zieht die Schlußfolgerung, daß die Preis- und Mengenentwicklung in den letzten Wochen und Monaten des laufenden Wirtschaftsjahres keinen Anlaß gibt, ihre Einschätzung der Einkommensentwicklung zu revidieren. Die Land-Data hat mit Ausnahmen des Deutschen Bauernverbandes über die Erlöspreise und Verkaufsmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse gerechnet, die durch die Entwicklung im letzten Quartal des in diesen Tagen zu Ende gehenden Wirtschaftsjahres teilweise nicht bestätigt werden. Außerdem darf nicht die von Ihnen genannte Steigerungsrate des Betriebseinkommens von 10,4 % mit der Vorschätzung der Bundesregierung verglichen werden, sondern die des Beineinkommens, die von Präsident von Heereman mit 11,3 % angegeben wurde. 2. Zu der Vorschätzung des Deutschen Bauernverbandes über die Einkommensentwicklung im Wirtschaftsjahr 1976/77 kann die Bundesregierung noch keine Stellungnahme abgeben, weil sich die voraussichtlichen Veränderungen bei einer großen Zahl von Einflußfaktoren gegenwärtig noch nicht quantitativ angeben lassen. Die von der Land-Data für die Vorschätzung der Entwicklung im Wirtschaftsjahr 1976/77 angewendete Methode der Trendrechnung ist für die kurzfristige Wirtschaftsanalyse nicht brauchbar, weil hierbei nicht nur die Trends, sondern auch die saisonalen und zyklischen Veränderungen bei Mengen und Preisen in ihren Auswirkungen auf das Einkommen untersucht werden müssen. Außerdem muß die Aussage des Deutschen Bauernverbandes, im Wirtschaftsjahr 1976/77 sei mit keiner Einkommenssteigerung, sondern eher mit einer Einkommensverschlechterung zu rechnen, relativ zur Bezugsbasis gesehen werden. Steigt, wie die Bundesregierung annimmt, das Reineinkommen im laufenden Wirtschaftsjahr um 19 % an, kann sicherlich schon von einer erfolgreichen Einkommenspolitik für die Landwirtschaft gesprochen werden, wenn sich dieses hohe Einkommensniveau halten läßt. Die Versuche des Deutschen Bauernverbandes, die günstige Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft herunterzuspielen sind vielleicht verständlich, sie werden von der Öffentlichkeit angesichts der offensichtlichen Zufriedenheit bei den Landwirten aber sicher nur beiläufig zur Kenntnis genommen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 58 und 59) : Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung nach der Einführung der Heizölkennzeichnung an, um zu einer Vereinfachung des Gasölverbilligungsverfahrens für die Landwirtschaft zu kommen? Wie entwickelte sich der Gasölverbrauch in der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren, und welche Schwierigkeiten tauchten mit der Umstellung auf das „Vorauszahlungssystem" auf? Zu Frage A 58: Die intensiven Bemühungen der Bundesregierung, der Landwirtschaft die Verwendung von leichtem Heizöl als Kraftstoff zu ermöglichen, führten nicht zum Erfolg, weil ein befriedigendes Kälteverhalten von Heizöl selbst durch Beimischen z. B. von Petroleum nicht uneingeschränkt sichergestellt werden kann. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, das Verbilligungsverfahren durch eine Novellierung des Gasöl-Verwendungsgesetzes — Landwirtschaft zu vereinfachen. Die Novellierung wird z. Z. vorbereitet. Zu Frage A 59: Hierzu darf ich zunächst auf meine Antwort vom 15. November 1974 hinweisen, in der Ihnen auf Ihre entsprechende Frage Angaben über die verbilligten Gasölmengen in den Jahren 1968 bis 1974 mit Erläuterungen gemacht wurden. Diese Angaben ergänze ich für den gewünschten Zehn-Jahres-Zeitraum wie folgt: 1966: 1 248 Millionen Liter Dieselkraftstoff 1967: 1 291 Millionen Liter Dieselkraftstoff 1974: 1 318 Millionen Liter Dieselkraftstoff 1975: 1 323 Millionen Liter Dieselkraftstoff (geschätzt) Wesentliches Merkmal des derzeitigen Vorauszahlungssystems ist die Zahlung der jährlichen Verbilligungsbeträge in drei Raten, und zwar auf der Grundlage des Verbrauchs in einem um zwei Jahre zurückliegenden Referenzjahr. Diese Regelung brachte eine Reihe besonderer Schwierigkeiten mit sich, z. B. durch zahlreiche Rückforderungen in Fällen der Betriebsaufgabe und des Betriebsinhaberwechsels und damit verbundene Verwaltungsstreitverfahren sowie durch einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch Ausgleichsberech- 18506 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nungen für Mehr- oder Minderverbrauch gegenüber der bei der Festsetzung der Vorauszahlung zu Grunde gelegten Kraftstoffmenge. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) und des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 60 und 61) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zum Schutze des Walnußbaumbestands zu ergreifen in Anbetracht der zunehmenden Verwendung der paarhufigen provencialischen Schwanzwipper als Haustier? Wie beurteilt die Bundesregierung das Vordringen des paarhufigen Schwanzwippers in Anbetracht der in den letzten Jahren aufgetretenen Versorgungsengpässe bei Walnüssen, und welche Folgerungen wird sie aus ihren Erkenntnissen ziehen? Die Bundesregierung beobachtet das Vordringen des paarhufigen provencialischen Schwanzwippers (Caudamovens bi-ungulatus provincialis H. et P.) mit größtem Interesse. In städtischen Haushalten wird das Tier gern gehalten, weil es mit seinen possierlichen Bewegungen alle Familienmitglieder entzückt. Besonders beliebt ist die Unterart C. bi-ungulatus rotans, deren Schwänze in rotierende Bewegung übergehen können, was sich durch ein angenehm schnurrendes Geräusch bemerkbar macht. Tiere dieser Subspecies werden deshalb gern als Babysitter gehalten oder als Schreibtischventilator verwendet. Mit Sorge sieht die Bundesregierung allerdings, daß der paarhufige Schwanzwipper häufig dem Tierhalter entweicht, dann umherstreunt und vor allem Walnußbäume (Juglans regia L.) schädigt. Als Gegenmaßnahme bereitet mein Haus eine breit gestreute Aufklärungskampagne über das Tier und Methoden zum Wiedereinfangen vor. Folgende Maßnahme hat sich besonders bewährt: Man mische Schmierseife und Bohnerwachs im Verhältnis 3 : 1, bestreiche damit die Baumstämme und poliere sie kräftig mit einem trockenen Lappen. Um den Baumfuß stelle man mehrere im Innern auf gleiche Weise präparierte Körbe oder Wannen. Will nun der Schwanzwipper den Nußbaum erklettern oder von ihm wieder herabsteigen, so rutscht er auf dem polierten Stamm mit seinen Hufen ab und fällt in einen der Behälter. Dort kann er leicht gegriffen und wieder seinem Eigentümer zugeführt werden. Hervorzuheben ist die Umweltfreundlichkeit des Verfahrens. Bei konsequentem Vorgehen dürften alle entlaufenen Schwanzwipper bald wieder eingefangen sein und die aufgetretenen Versorgungsengpässe damit verschwinden. Direkte Bekämpfungsmaßnahmen können somit erfreulicherweise vorerst unterbleiben. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 62 und 63) : Sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Vorführung von Schachprogrammen durch die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) einen Beitrag zu den Aufgaben, die die GMD in Orientierung an den Bedürfnissen der Datenverarbeitungshersteller und der Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Einführung der Datenverarbeitung erfüllen soll? Durch welche konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, daß die GMD ihre Arbeit beständig an den Anforderungen der Industrie und der öffentlichen Verwaltung im Sinn einer der Aufgabenstellung entsprechenden Mittelverwendung ausrichtet? Zu Frage A 62: Bei einer Presseveranstaltung am 31 Mai dieses Jahres wollte die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) einigen Journalisten den direkten Kontakt zum Rechner vermitteln und bediente sich dabei als äußeren Rahmen einiger auswärts entwickelter Schachprogramme. Bei der Pressekonferenz wurden Probleme angesprochen, die in der GMD bearbeitet und für deren Lösung mathematische Modelle herangezogen werden, wie z. B. die Stundenplanerstellung und Kostenmodelle zur Abschätzung finanzieller Auswirkungen bestimmter Maßnahmen im Bildungsbereich oder im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Schließlich wurde die Unterstützung, die die GMD der öffentlichen Verwaltung durch Entwicklung und den Betrieb von Datenbanksystemen leistet, an der Vorhabendatenbank des Bundesministeriums für Forschung und Technologie demonstriert. Zu Frage A 63: Die GMD soll die öffentliche Verwaltung bei der Einführung der Datenverarbeitung (DV) unterstützen und der deutschen DV-Industrie Anregungen und Hilfen für die Weiterentwicklung der DV geben. Die GMD erarbeitet jährlich einen Forschungs- und Entwicklungsplan und ein Programmbudget, worin sie die konkreten Vorhaben des nächsten Jahres und die mittelfristige Planung darlegt. Diese Pläne bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, in dem die Bundesregierung durch Angehörige meines Hauses, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen und als Mitgesellschafter das Land Nordrhein-Westfalen vertreten sind. Eine wesentliche Maßnahme, die die GMD zur Praxisorientierung ihrer Arbeit zwingt, ist ihr Finanzierungsmodell. Danach muß die GMD einen Teil ihrer Ausgaben durch Erträge aus hereingenommenen FuE-Projekten aufbringen; die Auftraggeber haben dabei Vollkosten zu erstatten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 64 und 65) : In welcher Wiese trägt das Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mittleren und kleinen Unternehmen bei? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18507* Wie hoch waren die Aufwendungen für die Forschungsförderung von mittleren und kleinen Betrieben in den vergangenen beiden Jahren? Zu Frage A 64: Ziel der Forschungsförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) für kleine und mittlere Unternehmen ist nicht unbedingt und in jedem Falle die Steigerung der eigenen Forschungstätigkeit dieser Unternehmen, sondern generell der bessere Zugang dieser Unternehmen zu den Ergebnissen und Hilfen moderner Forschung und Technologie und die Verbesserung ihrer Innovationsfähigkeit und -bereitschaft, damit sie auch künftig leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Schließlich ist es nicht ratsam, daß jedes kleine und mittlere Unternehmen eine zeit- und kostenintensive eigene Forschung und Entwicklung aufbaut, die dann ohne ständige staatliche Hilfen nicht lebensfähig wären. Ein Aufgreifen bereits vorhandener FuE-Ergebnisse oder die Nutzung externer Vertragsforschungskapazitäten ist in vielen Fällen ein geeigneterer und insgesamt erfolgversprechenderer, aber leider noch zu wenig genutzter und bekannter Weg. Die Bundesregierung unterstützt daher FuE und Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in vielfältiger Weise und hat dies zuletzt im fünften Bundesbericht Forschung als auch im Mittelstandsbericht 76 im einzelnen dargelegt. Eine Zwischenbilanz für den BMFT zeigt: 1. Die Deutsche Wagnisfinanzierungs-Gesellschaft (WFG), hat im Herbst 1975 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Eine schrittweise Aufstockung des Startkapitals von derzeit 10 auf maximal 50 Mio DM ist vorgesehen und von der Nachfrage nach Beteiligungskapital abhängig. 2. Die neuen Förderungsbedingungen des BMFT, die sogenannten BKFT 75, enthalten eine Reihe von Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen. So kommen zum Beispiel — die Möglichkeit der Förderung marktnaher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit exklusiver Nutzung der Ergebnisse (§ 25) und — die Ausdehnung der Lizenzierungspflichten bei der „Standardförderung", vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute, da sie auf diese Weise verstärkt an den geförderten Ergebnissen partizipieren können oder, soweit sie selbst marktnahe Entwicklungen mit Fördermitteln durchführen, die Ergebnisse exklusiv verwerten können. 3. Der Aufbau einer Patentdatenbank durch die Arbeitsgruppe Patentverwertung (ARPAT) des ISI-Instituts der Fraunhofer-Gesellschaft wird fortgesetzt. Bislang hat ARPAT rund 2000 Schutzrechte aus staatlicher Förderung in die Datenbank aufgenommen. 4. Im Dezember 1974 hat die Bundesregierung ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Information und Dokumentation (IuD-Programm) verabschiedet. Dieses sieht u. a. die Errichtung von 16 Fachinformationssystemen (FIS) vor. Hierdurch werden vor allem die technischen Informationsmöglichkeiten auch der kleinen und mittleren Unternehmen verbessert. Mit dem im Aufbau befindlichen IuD-System wird es möglich sein, — gezielt nach vorhandenen oder entwicklungsfähigen neuen Technologien zu suchen, — technologische Detailinformationen zu finden sowie — auch gezielt Technologieinformationen zu vermitteln. Hierzu gehören auch Auskünfte über Themen und Inhalte laufender Forschungsarbeiten. 5. Zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten der kleineren Unternehmen hat der BMFT im Dezember 1975 eine Förderfibel herausgebracht, die Antwort auf alle wichtigen Fragen über Förderungsmöglichkeiten im technologischen Bereich gibt. Eine einseitige Ausrichtung allein auf den Gesichtspunkt der Inanspruchnahme staatlicher Zuwendungen würde der Problemlage der kleineren Unternehmen allerdings nicht gerecht. Daher wurde den Beratungs- und Informationsmöglichkeiten sowie dem Angebot der Vertragsforschung breiter Raum gewidmet. 6. Bei der Fraunhofer-Gesellschaft wurde eine finanzielle Unterstützung der Vertragsforschung und Technologieberatung für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Hierfür werden im Jahre 1976 erstmals 2,5 Millionen DM im Haushalt der FhG bereitgestellt. 7. Der BMFT unterstützt die Förderung des Bundesministers für Wirtschaft bei der industriellen Gemeinschaftsforschung, indem er solche Vorhaben in seine Förderung übernimmt, die von seinen Förderungsprogrammen abgedeckt werden. So flossen z. B. im Rahmen der Projektförderung des BMFT an Forschungsvereinigungen bzw. Institute der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) 1972 rd. 9,8 Millionen DM, 1973 10,4 Millionen DM, 1974 13,7 Millionen DM und 1975 rd. 33 Millionen DM. Ferner findet eine intensive Abstimmung mit dem Programm des BMWi zur Förderung von Erstinnovationen in der gewerblichen Wirtschaft statt. 8. Um die Innovationsbereitschaft auch kleiner und mittlerer Unternehmen sowie den branchenübergreifenden Technologie-Transfer zu verbessern, wurde auf Initiative des BMFT und in Zusammenarbeit mit der Messe AG im Rahmen der Hannovermesse 1976 der „Innovationsmarkt" veranstaltet. Er diente dem Ziel, „Produzenten von FuE-Ergebnissen" sowie „potentielle Anwender" einander näher zu bringen und dadurch den wechselseitigen Informations- und Kommu- 18508* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nikationsprozeß anzuregen. Der Erfolg des „Innovationsmarktes 1976", der als „Senkrechtstarter" bezeichnet wurde, bestätigt die Richtigkeit der vom BMFT entwickelten Konzeption, insbesondere im Hinblick auf die verstärkte Einbeziehung mittlerer und kleinerer Unternehmen in den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozeß in der Bundesrepublik Deutschland. Der BMFT hat — wie diese Beispiele zeigen — somit in den vergangenen Jahren ein vielfältiges Instrumentarium zur verstärkten Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen in seine Förderrungsmaßnahmen geschaffen. Zu Frage A 65: Wie zu Frage A 64 ausgeführt, ist die direkte Forschungsförderung nur eine von vielen Maßnahmen zur technologischen Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Anteil der mittleren und kleineren Unternehmen ist dank der Bemühungen des BMFT überproportional gewachsen. Dies zeigen im einzelnen die folgenden Zahlen: a) In den Jahren 1972 bis 1975 sind die an mittlere und kleine Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 100 Millionen DM im Jahr geflossenen Direktförderungsmittel von rd. 16 Millionen DM (1972) auf rd. 42 Millionen DM (1975) angestiegen. b) Zusätzlich wuchsen die an Forschungsvereinigungen und Institute der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) gegangenen Fördermittel von rd. 10 Millionen DM (1972) auf rd. 33 Millionen DM im Jahre (1975) an. Die einzelnen branchenorientierten Forschungseinrichtungen unterhalten z. T. eigene Forschungsinstitute, die in der betreffenden Branche gemeinsam interessierende Forschungsprobleme aufgreifen und bearbeiten. Die Ergebnisse kommen dabei vornehmlich mittleren und kleinen Unternehmen zugute. Dadurch wird es der klein- und mittelständisch strukturierten Industrie ermöglicht, durch Gemeinschaftsarbeit im Bereich von Forschung und Entwicklung Anschluß an den internationalen technologischen Standard zu gewinnen und sich dem schnellen und wirtschaftlichen Strukturwandel anzupassen. Insgesamt wuchsen damit die ausschließlich mittleren und kleineren Unternehmen zugute kommenden Fördermittel des BMFT in den Jahren 1972 bis 1975 von rd. 25 auf rd. 75 Millionen DM an. Dies entspricht insgesamt einer Verdreifachung in diesem Zeitraum. Demgegenüber sind die insgesamt an alle industriellen Zuwendungsempfänger abgeflossenen Fördermittel in dein gleichen Zeitraum nur auf das Zweifache angewachsen. c) Hinzu kommt, daß der BMFT an 23 weitere Forschungsvereinigungen, die der industriellen Gemeinschaftforschung ihrer Bedeutung nach für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen, Zuwendungen geleistet hat, die von rd. 19 Millionen DM (1972) auf rd. 39 Millionen DM (1975) an- gestiegen sind. Hierbei handelt es sich z. B. um das Deutsche Institut für Normung (DIN), vormals Deutscher Normenausschuß (DNA), Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e. V., Rechen- und Entwicklungsinstitut für EDV im Bauwesen e. V., Arbeitsgemeinschaft ChemieDokumentation e. V. oder Bundesverband der Heizungs- und Klimaindustrie e. V., um nun einige zu nennen. d) Zu berücksichtigen ist ferner, daß der Bundesminister für Wirtschaft Zuschüsse für die technologische Forschung und Entwicklung in der Industrie im Rahmen der Programme zur Förderung der — industriellen Gemeinschaftsforschung im Rahmen der AIF, — Erstinnovationen und der hierzu erforderlichen Entwicklung, — der technischen Entwicklung und der Berliner Industrie, — Förderung der Produktivität und — Förderung der Normung und Gütenkennzeichnung — Beratung in Industrie, Verkehr und sonstigem Gewerbe bereitstellt. Angaben hierzu finden sich im Mittelstandsbericht 1976 der Bundesregierung. e) In diesem Zusammenhang sollte schließlich auch nicht übersehen werden, daß die Statistik der Erstempfänger von Zuwendungen beim BMFT kein vollständiges Bild der Mitwirkung dieser Unternehmen an öffentlich geförderten FuE-Vorhaben gibt. Unterauftragsanalysen großer Förderprojekte zeigen, daß kleine und mittlere Unternehmen in großer Zahl als Unterauftragnehmer eingeschaltet werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 66 und 67): Trifft es zu, daß die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Dezember 1975 im Forschungsbericht DV 75/07 ausgedrückte Zielsetzung bei der Förderung der DV-Ausbildung im 3. DV-Programm wie überhaupt in der Förderungspraxis der Bundesregierung keinen Niederschlag gefunden hat, wie die Arbeitsgemeinschaft der DV-Bildungszentren (ADVB) festgestellt hat, und wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür? Gelten für die Bundesregierung auch in Zukunft die bisherigen Annahmen, daß auch unterhalb des Hochschulabschlusses ein erheblicher Bedarf an gut ausgebildeten DV-Fachkräften bestehen wird und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu Frage A 66: Nein, dies trifft nicht zu. Zu Frage A 67: Nach den Ergebnissen mehrerer Erhebungen zu Bedarf und Angebot an DV-Fachkräften und nach Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18509* den Ergebnissen der Arbeit des vom BMFT 1973 eingesetzten ad hoc-Ausschusses „Ausbildung von DV-Fachkräften" besteht im Bereich der DV-Ausbildung unterhalb der Hochschulen und Fachhochschulen (anders als bei Beginn des zweiten DV-Programms) quantitativ kein gravierendes Mißverhältnis mehr zwischen Bedarf und Angebot an DV-Fachkräften. Der erhobene Bedarf für den Zeitraum 1973-1978 wird allein zu 80 % von nichtherstellerspezifischen Ausbildungsstätten abgedeckt. Hinzu kommt in diesem Bereich jedoch noch ein erhebliches Ausbildungsangebot der DV-Hersteller. Das Ausbildungsangebot in diesem Bereich weist dagegen in qualitativer Hinsicht noch Mängel auf. Seit 1974 gibt es das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Innerhalb dieses Programms können auch überbetriebliche Ausbildungsstätten mit einem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Datenverarbeitung gefördert werden. Der Bundesminister für Forschung und Technologie leitete im Rahmen der erforderlichen Prioritätensetzung aus der Gegenüberstellung von Bedarf und Angebot an DV-Fachkräften im Bereich unterhalb der Hoch- und Fachhochschulen nicht die Notwendigkeit ab, neue DV-Berufsbildungszentren über eine Sonderaktivität im Dritten DV-Programm zu fördern. Vielmehr erscheint es möglich, die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze im Bereich außerhalb der Hochschul- und Fachhochschulen nunmehr auf dem normalen Weg über das Programm zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten zu erreichen. Auf diesem Weg lassen sich auch eher die qualitativen Probleme der Ausbildung in diesem Bereich lösen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 68) : Treffen Meldungen zu, der Bundeskanzler habe vor der Verlegung von Behörden nach Berlin gewarnt, weil dadurch „die volle wirtschaftliche Vitalisierung dieser Stadt" gestört würde, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls erläutern, wie es zu einer derartigen Folgewirkung kommen kann? Solche Meldungen treffen nicht zu. Der Bundeskanzler hat jedoch auf die Tatsache hingewiesen, daß die Wirtschaft bei ihren Investitionsentscheidungen sehr empfindlich auf unverhältnismäßige politische Auseinandersetzungen reagiert. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/ CSU) und Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 71, 72 und 73) : Welche Beträge aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit und zu welchen Zwecken im einzelnen hat die Bundesregierung bisher im Inland bzw. im Ausland aufgewendet, um der irreführenden oder sogar verleumderischen Propaganda über angebliche Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland überzeugend und mit der gebotenen Breitenwirkung entgegenzutreten? Zu welchen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (Inserate, Flugblätter o. ä.) zur Aufklärung über die wirklichen, historischen, rechtlichen und politischen Gründe für die Fernhaltung von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst ist die Bundesregierung bereit angesichts der Tatsache, daß sogar ihr eigenes Presse- und Informationsamt zu der Feststellung kommt, selbst zahlreichen Berichterstattern in den Medien seien diese Gründe nicht bekannt? Welche Mittel der Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland hat die Bundesregierung eingesetzt bzw. gedenkt sie einzusetzen, um insbesondere im Hinblick auf die kommunistisch gesteuerten „Berufsverbotskampagnen" die grundsätzliche Notwendigkeit der Nichteinstellung von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst sowie die rechtlichen Grundlagen hierfür zu erläutern, damit die Schädigung des deutschen Ansehens im Ausland sowie die Herabsetzung des Rechtsstaats in der inländischen öffentlichen Meinung verhindert werden? Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hat die Bundesregierung im Inland wie im Ausland eine Reihe von Maßnahmen zur Information über das sogenannte Berufsverbot ergriffen. Sie hat sowohl auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen als auch die Grundsätze der Bundesregierung für die Prüfung der Verfassungstreue dargelegt. Zunächst im Inland: 1. Das Bundesministerium des Innern brachte die Broschüre „Verfassungstreue im Rechtsstaat" heraus; sie kostete 24 000 DM bei einer Auflage von 51 500. 2. Beiträge zum Themenkomplex „Radikale im öffentlichen Dienst" erschienen im Informationsdienst des Bundesministeriums des Innern „Innere Sicherheit" ; die Kosten können nicht angegeben werden, da der Informationsdienst eine Vielzahl von anderen Darstellungen und Analysen enthält; die Kosten des Informationsdienstes betragen 5 000 DM, die Auflage: 4 000. 3. Veröffentlichungen gab es auch im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Nr. 59 und 60) ; auch hier sind die Kosten kaum gesondert zu berechnen. 4. Zusammengestelltes Informationsmaterial zur Frage der Beschäftigung Radikaler im öffentlichen Dienst mit den wichtigsten Unterlagen geltendes Recht, Beschlüsse der Regierungschefs vom 28. Januar 1972 und 20. September 1973, Gesetzentwürfe von Baden-Württemberg und Bayern sowie der Bundesregierung, Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes), das für die Presseattachés zur Weitergabe an Journalisten des jeweiligen Landes bestimmt ist, wird aus Mitteln des Presse- und Informationsamtes finanziert. Dieses Material — Auflage 500 — wird vom Presse- und Informationsamt mit eigenen Mitteln vervielfältigt. Die Kritik an unserer Praxis bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst im Ausland kam in den Anfängen etwa gleichzeitig mit der Kritik im Zusammenhang mit dem Baader-MeinhofProzeß im Frühjahr 1975 auf und überlagert dieses Thema seit einiger Zeit völlig. Die Kritik ist auf wenige Länder Europas beschränkt; vor allem Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Dänemark und Schweden. In diesen Ländern wird Kritik 18510* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nur von einzelnen Persönlichkeiten und nur in einem Teil der Presse geäußert. Inzwischen gibt es auch in diesen Ländern Stimmen, die mehr Verständnis für unsere Haltung zeigen, so z. B. in Schweden, wo die Behandlung von Extremisten im eigenen Land zum Vergleich herangezogen wird. Seit einem Jahr versuchen wir, die im Ausland an unserer Rechtsstaatlichkeit geäußerten Zweifel durch gezielte Informationsarbeit auszuräumen, durch die bisherige Berichterstattung entstandene unzutreffende Vorstellungen zu korrigieren und um Verständnis für unsere Praxis zu werben. An erster Stelle stehen dabei persönliche Gepräche mit Journalisten, die sich als das wirksamste Mittel erwiesen haben. Sie werden kontinuierlich sowohl mit hier akkreditierten Auslandskorrespondenten als auch mit Journalisten in den betreffenden Ländern selbst geführt. Dabei wirken Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz mit unseren Auslandsvertretungen eng zusammen. 1. Die zuständigen Bundesminister und Staatssekretäre, die Regierungssprecher und die Sprecher der zuständigen Bundesministerien standen und stehen der in Bonn akkreditierten Presse wie auch anreisenden Korrespondenten für Hintergrundgespräche und Interviews zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten die Korrespondenten laufend einschlägiges, für die Presse aufgearbeitetes Informationsmaterial. 2. Wichtiger Punkt unserer Informationsarbeit ist die kontinuierliche Unterrichtung der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, um sie in den Stand zu versetzen, in die Diskussion korrigierend und informierend einzugreifen. Hierzu einige Einzelheiten: — Im August 1975 wurden die Pressereferenten unserer europäischen Vertretungen zu einer mehrtägigen Tagung nach Bonn geholt, um ihnen detaillierte Kenntnisse für die Beantwortung der Kritik an unserer Rechtsstaatlichkeit zu vermitteln. — Seit August 1975 erhalten die 60 wichtigsten Vertretungen laufend Argumentations- und Informationsmaterial zur eigenen Unterrichtung und Weitergabe. — Der Informationsfunk des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung unterrichtet unsere Vertretungen kontinuierlich über besonder aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen auf diesem Gebiet. — Im Rahmen des Besucherprogramms des Presse- und Informationsamtes werden ausländische Journalisten und Persönlichkeiten, sogenannte Multiplikatoren, eingeladen, damit sie sich in unserem Lande durch eigene Eindrücke informieren können. 3. Die Bundesregierung versucht darüber hinaus, Politiker zu Vorträgen, Gesprächen mit ihren Bruderparteien und zu Veranstaltungen im Ausland zu gewinnen. Zusammenfassend ist daher festzustellen, daß die Bundesregierung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit Inland und Ausland das wichtige Thema behandelt hat und — soweit nötig — auch weiterhin behandeln wird. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 74) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der in Kraft getretenen Menschenrechtspakete der Vereinten Nationen und auf Grund der feierlichen politischen Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki in jedem Einzelfall eines Begehrens nach Familienzusammenführung zugunsten von Deutschen aus der Sowjetunion bei der Regierung der UdSSR dann zu intervenieren, wenn diese Anträge auf Ausreise nicht genehmigt werden? Die Schlußakte von Helsinki sieht in den Erklärungen zur Familienzusammenführung unter anderem vor, daß Gesuche, denen nicht stattgegeben wird, auf entsprechender Ebene erneut eingereicht werden können. Die Teilnehmerstaaten haben sich verpflichtet, diese Gesuche durch ihre Behörde in angemessen kurzen Zeitabständen von neuem prüfen zu lassen. Als unmittelbare Auswirkung dieser Bestimmung muß gewertet werden, daß in der Sowjetunion inzwischen die bisherige Wiedereinreichungsfrist für Ausreiseanträge von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt wurde. Dieses erleichterte Verfahren wird den betroffenen Ausreisewilligen zugute kommen. Unsere Vertretungen in der Sowjetunion und das Deutsche Rote Kreuz stehen darüber hinaus beratend und helfend zur Verfügung, sofern dies von den Ausreisewilligen gewünscht wird. In Härtefällen werden — wie in der Vergangenheit — selbstverständlich auch künftig Vorsprachen erfolgen, wobei nunmehr besonderes Augenmerk auch auf die Einhaltung der Erklärungen von Helsinki zu richten sein wird. Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte — auf den Sie in Ihrer Frage verweisen — eröffnet eine Interventionsmöglichkeit nur gegenüber den Mitgliedstaaten, die auch das Fakultativprotokoll zu diesem Pakt vom 19. Dezember 1966 unterzeichnet haben. Die Sowjetunion hat das Fakultativprotokoll nicht unterzeichnet. Im übrigen ist vor dem Deutschen Bundestag wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Zahl der Ausreisen aus der UdSSR im Rahmen der Familienzusammenführung gerade in diesem Jahr stark angestiegen ist. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache 7/5482 Fragen A 77 und 78) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18511* Welche Gründe haben dazu geführt, daß der bereits 1974 vereinbarte Austausch von Militär-Attaché-Stäben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion bis heute noch nicht durchgeführt worden ist? Ist im Fall einer weiteren Verzögerung des Austauschs von Militär-Attaché-Stäben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion eine Übergangs- oder Teillösung möglich? Zu Frage A 77: Der Notenwechsel vom Februar 1974, in dem der Austausch von Militärattachéstäben mit der Sowjetunion vereinbart worden war, sieht vor, daß die in Moskau und Bonn zu errichtenden Stäbe aus jeweils bis zu 12 Personen bestehen können und daß beide Seiten bei der Bereitstellung von Dienst- und Wohnräumen für die Mitarbeiter der Militärattachéstäbe die notwendige Unterstützung leisten. Vereinbart ist außerdem, daß die beiden Stäbe ihre Tätigkeit gleichzeitig aufnehmen. In Moskau sind bisher ausreichende Büro- und Wohnräume nicht zur Verfügung gestellt worden; der Austausch von Stäben war daher bisher nicht möglich. Die Bundesregierung ist weiterhin daran interessiert, den gesamten Stab zu entsenden, sobald in Moskau die räumlichen Voraussetzungen gegeben. sind. Zu Frage A 78: Um wenigstens zu einer Übergangslösung zu kommen, hat die Bundesregierung vorgeschlagen, bis zur Bereitstellung ausreichender Büro- und Wohnräume kleine Teilstäbe auszutauschen. Die für einen Teilstab mit fünf Personen notwendigen Büro- und Wohnräume stehen in Moskau jetzt zur Verfügung. Bei den Büroräumen handelt es sich allerdings noch um ein unbefriedigendes Provisorium. Die sowjetische Seite hat sich inzwischen auch grundsätzlich zum Austausch von Teilstäben bereit erklärt; zu klären ist lediglich noch die Frage der Zusammensetzung der Teilstäbe. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 80 und 81) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Schließung des German Information Center zu Anfang 1977 beschlossen hat, und wenn ja, ist dies eine Folge der Reduzierung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland, oder welche sonstigen Gründe haben die Bundesregierung zu diesem Schritt veranlaßt? Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die durch die Schließung des German Information Center eintretende Erschwernis der Öffentlichkeitsarbeit in den USA mit all den nachteiligen Folgen für die Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland und die rasche Korrektur unzutreffender oder einseitiger Darstellungen in den hauptsächlich in New York ansässigen Massenmedien der USA ausgleichen? Zu Frage A 80: Das Deutsche Informationsbüro New York (GIC) wird nicht geschlossen, sondern nach Washington verlegt. Das Informationsbüro war schon bisher organisatorisch ein Teil der Botschaft Washington, der nach New York ausgelagert war. Die Sachmittel für Presse-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in den Vereinigten Staaten werden im Zusammenhang mit der Verlegung des Informationsbüros nicht verringert. Gleiches gilt für das im operativen Bereich eingesetzte Personal. Die Zusammenlegung des Informationsbüros mit der Botschaft erfolgt in erster Linie aus politischen Gründen. Aufgabenschwerpunkt im politischen Bereich und auch im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit liegt heute überwiegend in Washington. Politisch verantwortlich für diese Arbeit war ohnehin schon bisher die Botschaft Washington. Die räumliche Zusammenlegung des Informationsbüros mit der Botschaft entspricht den veränderten Gegebenheiten in den USA und der veränderten Aufgabenstellung unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die sich stärker an die zunehmend in Washington vertretenen Medien und an den Kongreß richten soll. Zu Frage A 81: Die Öffentlichkeitsarbeit in den Vereinigten Staaten wird durch die Verlegung des Informationsbüros nicht nur nicht verringert, sondern wird sich durch Zusammenfassung des in diesem Bereich tätigen Personals und der einzusetzenden Sachmittel bei gleichen Ausgaben verbessern und intensivieren lassen. Die weit überwiegende Tätigkeit des Informationsbüros ist ohnehin vom Ort unabhängig, da es sich um redaktionelle und auf die gesamten Vereinigten Staaten bezogene Arbeit handelt. Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Stadt New York selbst ist das Generalkonsulat New York verantwortlich. Zwei bisherige Bedienstete des Informationsbüros werden vom Generalkonsulat New York übernommen und für die Aufgaben, die sich direkt auf die Stadt New York beziehen, und die normalerweise von einem vorhandenen Generalkonsulat erfüllt werden (Auskunftserteilung, Besucherbetreuung) eingesetzt. Angesichts der guten Personalausstattung des Generalkonsulats New York und der Nähe des Informationsapparats des nach Washington verlegten Informationsbüros wird auch für den Bereich der Stadt New York selbst mit der Verlegung des Informationsbüros keine Verschlechterung der Möglichkeiten unserer Öffentlichkeitsarbeit entstehen. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen A 82 und 83) : Ist die Bundesregierung bereit, mit dem Abschluß eines Kulturabkommens mit dem Iran Forderungen hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte im Iran zu stellen? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen von amnesty international zu unterstützen, unabhängige Beobachter zu politischen Prozessen in den Iran zu entsenden, was von der iranischen Regierung seit 1972 abgelehnt wird? Zu Frage A 82: Ich habe bereits in der schriftlichen Antwort vom 24. Juni 1976 auf eine ähnliche Frage festgestellt, daß 18512* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 die Bundesregierung keinen Zusammenhang erkennen kann zwischen der Abwehr von Terroristen und dem Abschluß eines Kulturabkommens. Die Frage ist deshalb mit Nein zu beantworten. Zu Frage A 83: Die Bundesregierung setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verwirklichung- der Menschenrechte ein. Tm Rahmen dieser Politik unterstützt sie auch die Ziele von amnesty international. Ich verweise auf meine Antwort vom 24. Juni. Im übrigen liegt dem Auswärtigen Amt keine Bitte von „amnesty international" vor, es möchte sich für die Entsendung von Prozeßbeobachtern zu einem zur Zeit anhängigen Verfahren einsetzen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 86) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Menschenrechtsbegriff in Prinzip VII des ersten Teils der KSZE-Schlußakte von Helsinki die freiheitlich-individuelle Menschenrechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland und der anderen Staaten der freien Welt stützt und nicht die kollektivistische Menschenrechtstheorie der sozialisischen Ostblockstaaten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ja. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 87): Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form nach der „Gipfelkonferenz" von Rambouillet den dort nicht vertretenen sogenannten kleineren Mitgliedstaaten der EG oder dem Ministerrat der EG oder der Kommission direkt oder indirekt zugesagt oder in Aussicht gestellt, daß sie sich nicht an einer Wiederholung der Einladungs- und Teilnahmeprozeduren für vergleichbare Konferenzen beteiligen werde, sofern ihre Tagesordnung Themen berührt, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaften fallen Es hat nach der Konferenz von Rambouillet keine Zusage oder Absichtserklärung der Bundesregierung gegeben, sich künftig nicht an ähnlichen Konferenzen zu beteiligen, sofern dabei Themen, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen, erörtert werden. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 88) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Erfahrungen europäischer Siedler im benachbarten Angola, Leben und Eigentum der im Mandatsgebiet Namibia lebenden Deutschen zu schützen, oder welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über das weitere Schickal dieser Volksgruppe im Fall der Unabhängigkeit des Landes? Eine solche Möglichkeit besteht darin, daß die Verfassung des neuen Staates die Existenzrechte der weißen Minderheit absichert. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit einer solchen Regelung wiederholt betont. Wie die Erfahrungen europäischer Siedler in Angola zeigen, setzt diese Absicherung einen friedlichen und geordneten Übergang des Landes in die Unabhängigkeit voraus. Die Möglichkeit, ihr Leben und Eigentum zu schützen, hängt damit auch von der Bereitschaft der in Namibia lebenden Deutschen ab, als Teil der weißen Minderheit gemeinsam mit den anderen Bevölkerungsgruppen und den politischen Kräften des Landes eine stabile politische und verfassungsrechtliche Basis für ein unabhängiges Namibia unter schwarzer Mehrheitsregierung zu schaffen. Die Bemühungen der Bundesregierung zur Lösung der Namibiafrage sind auf dieses Ziel gerichtet. Insbesondere sind hierbei zu erwähnen ihre Forderung nach Einschluß der politischen Parteien in die Verfassungsgebung und nach Einbeziehung der VN und der OAE in das zur Unabhängigkeit führende Verfahren. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 89) : Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, daß die vertriebenen Deutschen einen unabdingbaren Anspruch auf Rückerstattung des ihnen widerrechtlich geraubten privaten und öffentlichen Eigentums haben, und ist sie gewillt, diesen in verschiedenen UNO-Resolutionen anderen vertriebenen Völkern und Volksgruppen zuerkannten Anspruch grundsätzlich auch für die Ost- und Sudetendeutschen zu vertreten? Das Vermögen der Heimatvertriebenen wurde diesen bekanntlich unmittelbar im Anschluß an die Kriegsereignisse von den Staaten entzogen, die die Gebiete, aus denen die Vertreibung erfolgte, in Besitz nahmen. Die Bundesregierung hat ebenso wie ihre Vorgängerinnen keinen Zweifel daran aufkommen lassen, daß sie die Vertreibung der einheimischen Bevölkerung und die entschädigungslose Enteignung von Grund- und anderem Vermögen als völkerrechtswidrig betrachtet. Auch bei der Behandlung der Ostverträge im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung klargestellt, daß sie auf keinerlei Ansprüche verzichtet hat: diese Verträge nehmen nach ihrem eindeutigen Wortlaut weder eine Friedensregelung für ganz Deutschland vorweg, noch ersetzen sie eine solche Regelung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18513` I Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 90) : Ist die Bundesregierung bereit, eine wissenschaftlich genaue Erfassung des verlorenen Privat- und Volksvermögens der ost- und sudetendeutschen Stämme und Volksgruppen zu erarbeiten, um den staatlichen und überstaatlichen Stellen, die sich künftig mit diesem Sachverhalt zu beschäftigen haben, genaue Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Mit der Erstellung einer Dokumentation haben die beteiligten Ressorts 1968 das Bundesausgleichsamt beauftragt, das die Arbeiten hieran in Zusammenarbeit u. a. mit dem Bundesarchiv und Sachverständigen für einzelne Heimat- und Wissensgebiete durchführt. Teilergebnisse sind auf entsprechende Anfragen bereits mitgeteilt worden; ich verweise insbesondere auf die Drucksache 7/1455. Staatlichen Stellen wird die Dokumentation nach Fertigstellung im Rahmen des Gebotenen stets zur Verfügung stehen. Bei überstaatlichen und anderen Stellen muß die Bundesregierung sich von Fall zu Fall eine Prüfung vorbehalten. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen A 91 und 92) : ist das Auswärtige Amt bereit, noch in viel mehr Fällen für die Ausreise deutscher Staatsangehöriger bei den polnischen Behörden im Sinn der in der Verfassung verankerten Schutzpflicht zu intervenieren, wenn — wie das Auswärtige Amt in der Fragestunde bestätigte — „Interventionsfälle vorrangig erledigt werden", und hat das Auswärtige Amt für diese Vermehrung der Interventionen die nötigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen sowie die Erörterung dieses Themas auf der Konferenz der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in den Ostblockstaaten vorgesehen? Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung innerhalb der letzten 15 Monate bei der Regierung der Volksrepublik Polen im Sinn der grundgesetzlich aufgegebenen Schutzpflicht unternommen, um die Diskriminierung der Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten in ihren muttersprachlichen und kulturellen Grundrechten zu beenden, und welches ist das Ergebnis dieser diplomatischen Schritte? Zu Frage A. 91: Nach dem mit der polnischen Seite vereinbarten Verfahren interveniert das Auswärtige Amt in allen Fällen, in denen dies nach der Sachlage zweckmäßig erscheint. Interventionen sind selbstverständlich nicht erforderlich, in denen das Antragsverfahren reibungslos verläuft. Zur Zeit erteilen die polnischen Behörden in der überwiegenden Zahl der Fälle Ausreisegenehmigungen, ohne das eine Intervention notwendig ist. Das Auswärtige Amt hat die für eine zügige Aufbereitung der Interventionsfälle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen. Die sich mit dieser Aufgabe befassende Arbeitseinheit der Botschaft Warschau ist personell verstärkt worden. Es besteht kein Rückstand an zu übergebenden Interventionsnotizen. Zu Frage A 92: Die Bundesregierung setzt sich für die Deutschen in Polen nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Möglichkeiten ein. Die Frage der Pflege der deutschen Sprache für die in Polen verbleibenden Deutschen ist im genannten Zeitraum laufend Gegenstand der zwischen den beiden Regierungen geführten Gespräche gewesen. Sie wurde zuletzt beim Besuch des polnischen Außenministers Olszowski im April 1976 und während des Gierek-Besuches erörtert. Wie ich auf die Frage des Abgeordneten Kunz in der Fragestunde vom 24. Juni 1976 erklärt habe, verweist die polnische Seite grundsätzlich darauf, daß die polnische Verfassung jedem Bürger gleiche Rechte zusichert, jedoch keine Sonderrechte für bestimmte Gruppen vorsieht; jedoch die polnische Seite hat betont, daß sie die Kenntnis der deutschen Sprache und Kultur fördern wolle und in diesem Zusammenhang insbesondere vermehrt Schulen mit deutscher Unterrichtssprache einrichten werde. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage A 93) : Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem kürzlichen Besuch des polnischen Parteichefs Edward Gierek in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Beteiligung von polnischen Journalisten, die sich um die deutsch-polnische Verständigung bemüht haben, gegenüber der polnischen Regierung Wünsche geäußert, und trifft es zu, daß sich unter den etwa 60 journalistischen Begleitern des polnischen Parteichefs bei dessen Besuch kein einziger Vertreter der um die deutschpolnische Verständigung besonders verdienten katholischen Zeitschriften und Zeitungen (z. B. Tygodnik Powszechny — vgl. die autorisierten Interviews dieser Wochenzeitung mit Dr. Richard von Weizsäcker und Willy Brandt —, Wiez, Znak) befand? Es ist nicht üblich, daß bei einem ausländischen Regierungsbesuch der einladende Staat auf die Zusammensetzung der ausländischen Journalistendelegation Einfluß nimmt. Dies trifft auch auf die deutschen Journalistengruppen zu, die deutsche Regierungsmitglieder bei ihren Reisen ins Ausland begleiten. In der Journalistendelegation, die den polnischen Parteichef Edward Gierek bei seinem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland begleitete, befand sich eine große Anzahl prominenter Journalisten, darunter auch solche, die schon seit langem für die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen eingetreten sind. Insgesamt ist dieser Besuch in der polnischen Presse positiv kommentiert worden und spiegelt damit den gegenwärtigen Stand der deutschpolnischen Beziehungen wider. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 1) : 18514' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 War die Ständige Vertretung in Ost-Berlin in diesem Jahr zum 17. Juni 1976 wieder nicht beflaggt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Das Dienstgebäude der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik war am 17. Juni 1976 nicht beflaggt. Dies geschah aufgrund einer Entscheidung des Bundeskanzleramtes, die auf den gleichen Gründen beruht, die Ihnen der Chef des Bundeskanzleramtes in seiner Antwort vom 2. Juli 1975 auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 1975 dargelegt hat. Die damals angeführten Gründe bestehen unverändert fort. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 2) : In welcher Form ist es der Bundesregierung möglich, den jetzt vor allem in den Asean-Staaten eintreffenden vereinzelten Indochina-Flüchtlingen, die durchweg in Ländern Ostasiens keine Aufnahme mehr finden, bei der Suche nach einer neuen Heimat zu helfen? Auf Bitten des Auswärtigen Amts und Befürwortung des Bundesministeriums des Innern hat die Konferenz der Länderinnenminister im November 1975 die Aufnahme von tausend vietnamesischen Flüchtlingen aus Lagern in Südostasien und den USA beschlossen. Im Rahmen dieser Aktion werden bevorzugt solche vietnamesischen Flüchtlinge aufgenommen, die Angehörige in oder besondere Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik Deutschland haben. Die Länderinnenminister haben keine Bedenken dagegen erhoben, daß in gleicher Weise Aufnahmeanträge von Kambodschanern und Laoten, die in andere südostasiatische Länder geflohen sind, erledigt werden, sofern sie Angehörige in der Bundesrepublik Deutschland oder besondere Anknüpfungspunkte zu unserem Land haben. Andere Indochinaflüchtlinge, die sich in Südostasien aufhalten, können in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden, sofern die bewilligte Quote (1 000) nicht durch Flüchtlinge mit besonderem Anknüpfungspunkt zur Bundesrepublik Deutschland ausgeschöpft werden sollte. Bisher sind insgesamt 574 Anträge genehmigt worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie mit dieser Aktion bereits einen angemessenen Beitrag zur Lösung des Flüchtlingsproblems in Indochina geleistet hat. Sie hält es darüber hinaus nicht für opportun, auf dritte Staaten mit dem Ziel, sie zur Aufnahme von Indochina-Flüchtlingen zu veranlassen, Einfluß zu nehmen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 3) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Stationierungsstreitkräfte einzuwirken, daß bei Verstößen gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut rechtzeitig und wirksam vorgegangen wird, insbesondere dann, wenn es sich um besonders schwere Delikte, wie z. B. Mord, handelt? Ihre Frage, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, auf die Stationierungsstreitkräfte einzuwirken, daß bei Verstößen gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, insbesondere in Zusammenhang mit schweren Delikten, wie z. B. Mord, rechtzeitig und wirksam vorgegangen wird, beantworte ich wie folgt: Die Ahndung von Straftaten, die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland begehen, ist in Artikel VII des NATO- Truppenstatuts in Verbindung mit den Artikeln 18 ff. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut geregelt. Die erwähnten Bestimmungen unterscheiden zwischen ausschließlicher und konkurrierender Gerichtsbarkeit. Die ausschließliche Gerichtsbarkeit der Militärbehörden der Entsendestaaten ist bei Handlungen gegeben, die nach dem Recht der Entsendestaaten, aber nicht nach deutschem Recht strafbar sind [Art. VII Abs. (2) Buchstabe (a) NATO-Truppenstatut (NTS)]. Hingegen unterliegen Handlungen von Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte, welche nach deutschem Recht, aber nicht nach dem Recht der Entsendestaaten strafbar sind, ausschließlich der deutschen Gerichtsbarkeit [Art. VII Abs. (2) Buchstabe (b) NTS]. Im Falle der konkurrierenden Gerichtsbarkeit wird gemäß Art. VII Abs. (3) NTS diese zwischen dem Aufnahmestaat und dem Entsendestaat in der Weise verteilt, daß für alle gemeinen Straftaten, die nach dem Recht beider Staaten strafbar sind, das Recht der Strafverfolgung beiden Staaten zusteht, wobei jedoch jeweils derjenige Staat das Vorrecht zur Strafverfolgung hat, gegen dessen Rechtsgüter (Personen, Vermögen, Sicherheit) sich die strafbare Handlung richtete. Nach Maßgabe des Art. 19 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hat die Bundesrepublik Deutschland im voraus und generell auf ihr Vorrecht verzichtet. Der Verzicht kann jedoch nach Art. 19 Abs. (3) Zusatzabkommen durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden immer dann zurückgenommen werden, wenn nach Auffassung der deutschen Justizbehörden besondere Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern. Wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege können die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit insbesondere bei folgenden Straftaten erfordern: Straftaten, die zur Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes im ersten und letzten Rechtszug gehören oder deren Verfolgung der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernehmen kann, Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht wird, Raub, Notzucht, soweit sich diese Straftaten nicht gegen ein Mitglied der Truppe, eines zivilen Gefolges oder gegen einen Angehörigen eines Mitgliedes der Truppe richtet, ferner der Versuch solcher Straftaten oder die Teilnahme an ihnen (Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 19 des Zusatzabkommens). Ich nehme an, daß Ihre Frage sich auf Fälle der konkurrierenden Gerichtsbarkeit bezieht, in denen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18515* die deutsche Strafgerichtsbarkeit durch Rücknahme des Verfolgungsverzichts wiederhergestellt worden ist, und daß Sie durch einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Juni 1976 („Haftbefehle bleiben unbeachtet") zu Ihrer Frage angeregt wurden. Auf die in dem Artikel erwähnten Fälle findet Art. 22 Abs. 1 (b) des Zusatzabkommens Anwendung: „In den Fällen, in denen die deutschen Behörden die Gerichtsbarkeit ausüben, steht der Gewahrsam an Mitgliedern einer Truppe, eines zivilen Gefolges und an deren Angehörigen den Behörden des Entsendestaates nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 zu." Abs. 2 bestimmt: „(a) Haben die deutschen Behörden die Festnahme vorgenommen, so wird der Festgenommene auf Antrag den Behörden des betreffenden Entsendestaates übergeben. -- (b) Haben die Behörden eines Entsendestaates die Festnahme vorgenommen, oder ist ihnen der Festgenommene gemäß Buchstabe (a) übergeben worden, so (i) können sie den Gewahrsam jederzeit auf die deutschen Behörden übertragen; (ii) berücksichtigen sie wohlwollend Anträge auf Übertragung des Gewahrsams, die in besonderen Fällen von den deutschen Behörden gestellt werden können." In den in der FAZ erwähnten Fällen ist anscheinend nach Art. 22 Abs. 3 Zusatzabkommen verfahren worden: Steht der Gewahrsam den Behörden eines Entsendestaates nach Maßgabe von Abs. 2 zu, so verbleibt er bei diesen bis zur Entlassung oder zum Freispruch durch die deutschen Behörden oder bis zum Beginn der Strafvollstreckung. Die Behörden des Entsendestaates stellen den Festgenommenen den deutschen Behörden zur Durchführung des Ermittlungs- und des Strafverfahrens zur Verfügung und treffen alle geeigneten Maßnahmen zu diesem Zwecke und um eine Verdunkelung auszuschließen. Sie tragen jedem Wunsch der zuständigen deutschen Behörden hinsichtlich des Gewahrsams in vollem Umfang Rechnung. Das Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 22 stellt ausdrücklich fest, daß das Recht der Entsendestaaten, den Festgenommenen entweder in einer eigenen Haftanstalt oder bei ihrer Truppe in Gewahrsam zu halten, erhalten bleibt. Sie sollten den Festgenommenen möglichst in der Nähe des Sitzes der mit dem Verfahren befaßten deutschen Behörden unterbringen, sind aber nicht verpflichtet, ihn außerhalb des eigentlichen Gebietes ihrer Truppe unterzubringen. Wie sich aus den o. a. Bestimmungen des Zusatzabkommens ergibt, sind die Behörden der Streitkräfte berechtigt, einen Häftling aus ihren Reihen auch bei ihrer eigenen Truppe in Gewahrsam zu halten; welche Bewegungsfreiheit sie dem festgenommenen Mitglied der Streitkräfte zwecks Durchführung des Gewahrsams (custody) im Einzelfalle gewähren, richtet sich nach den internen Dienstvorschriften. Andererseits haben die deutschen Behörden die Möglichkeit, gemäß Art. 22 Abs. 2 b (ii) die Übertragung des Gewahrsams in deutsche Hände zu beantragen. Auch wenn die Behörden eines Entsendestaates den Festgenommenen in eigenem Gewahrsam halten, können die deutschen Behörden Wünsche hinsichtlich der Gewahrsamsbedingungen äußern, denen die Behörden der Entsendestaaten Rechnung tragen müssen. Bevor im einzelnen Falle festgestellt werden kann, ob ein Verstoß gegen das Zusatzabkommen vorliegt, muß also geprüft werden, ob die deutschen Justizbehörden von ihren vertraglichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Wenn die deutschen Justizbehörden glauben, daß ihre berechtigten Vorstellungen von den Behörden der Streitkräfte unbeachtet gelassen werden, können sie sich über das Bundesjustizministerium an das Auswärtige Amt wenden, das dann die Angelegenheit mit der Botschaft der Vereinigten Staaten erörtern würde. Mit den in dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Juni 1976 erwähnten Vorgängen ist jedoch die Bundesregierung bisher nicht befaßt worden. Dessenungeachtet wird sich das Auswärtige Amt um eine nähere Aufklärung der berichteten Sachverhalte bemühen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 4): Trifft es zu, dali die Sowjets der Bundesregierung vorwerfen, sie verletze ihre gegenüber den Staaten des Warschauer Pakts übernommenen Verpflichtungen, wenn sie Radio Free Europe und Radio Liberty auf deutschem Boden duldet, und um welche Verpflichtungen handelt es sich gegebenenfalls dabei? Die sowjetischen Medien haben wiederholt behauptet, daß die Bundesregierung durch die Tätigkeit von RFE /RL auf deutschem Boden den Moskauer Vertrag und die mit Polen und der Tschechoslowakei abgeschlossenen Verträge sowie Geist und Buchstaben der Schlußakte von Helsinki verletze. Diese Auffassung ist nach Meinung der Bundesregierung unzutreffend: Die Bundesregierung sieht in der Tätigkeit der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty weder eine Verletzung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, zu denen die Festigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gehört, noch eine Verletzung der Schlußakte von Helsinki, in der es sich die Teilnehmer zum Ziel setzen, die freiere und umfassendere Verbreitung von Informationen aller Art zu erleichtern. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 5) : Hat die sowjetische Regierung auch die Bundesregierung unmittelbar — wie den Senat von Berlin — davon unterrichtet, daß die Sowjetunion sich an den Berliner Festwochen beteiligen will, und ist — falls dies nicht der Fall ist — die Kontaktaufnahme mit nur einem Gesellschafter der veranstaltenden GmbH ein weiterer sowjetischer Vorstoß gegen die Bindungen zwischen dens Bund und dem Land Berlin? 18516* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Zu dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt möchte ich zunächst folgendes klarstellen: Am 9. Juni 1976 hat der sowjetische Generalkonsul in Berlin (West), Sharkow, dem Geschäftsführer der Berliner Festspiele GmbH, Dr. Ulrich Eckart, offiziell mitgeteilt, daß das sowjetische Kultusministerium ihn beauftragt habe, mit der Berliner Festspiele GmbH über die Teilnahme der UdSSR an den Berliner Festwochen 1976 zu verhandeln. Danach hat der sowjetische Generalkonsul anläßlich eines Essens mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin auch diesem am 15. Juni 1976 u. a. mitgeteilt, daß die UdSSR an den Berliner Festspielen 1976 teilzunehmen wünsche. Die Verhandlungen zwischen dem sowjetischen Generalkonsulat und der Berliner Festspiele GmbH als Veranstalter entsprechen dem üblichen Verfahren bei der Vorbereitung der Berliner Festwochen. Die Interessen des Bundes, der bekanntlich einer der Gesellschafter der Berliner Festspiele GmbH ist, wurden dabei ausreichend gewahrt. Ich sehe nicht, worin in diesem Verfahren ein Verstoß gegen die Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin liegen sollte. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 6) : Bemüht sich die Bundesregierung um die Ratifikation der Europäischen Konsularkonvention durch die Vertragsstaaten, und wie ist das bisherige Ergebnis der Bemühungen? Die Bundesregierung hat wiederholt mit den Verhandlungsstaaten des Europäischen Übereinkommens über konsularische Aufgaben vom 11. Dezember 1967 Fühlung genommen, um ihr Interesse an der baldigen Ratifizierung des Übereinkommens durch die Verhandlungsstaaten erkennbar zu machen. Das Ergebnis war leider weitgehend negativ. Norwegen und Italien haben zwar im vergangenen Jahr erklärt, das Ratifizierungsverfahren einleiten zu wollen, bisher hat jedoch noch kein Staat eine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Die Bundesregierung wird dennoch ihre Bemühungen fortsetzen. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 7): Trifft es zu, daß seit dem letzten Parteitag der SED die Pressionsversuche der DDR, der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen auf die Bundesrepublik Deutschland verstärkt werden, die innerdeutsche Teilung durch völkerrechtliche Anerkennung der DDR als eines von Deutschland unabhängigen souveränen deutschen Staates seitens der Bundesrepublik Deutschland zu vertiefen? Bestrebungen der DDR und anderer sozialistischer Staaten, auf eine Vertiefung der Teilung Deutschlands hinzuwirken, wo immer sich hierzu ein Anlaß bietet, sind bekannt. Insofern war es keineswegs überraschend, daß derartige Bestrebungen auch auf dem letzten Parteitag der SED sichtbar wurden. Für die Bundesregierung bleibt es bei der durch die Präambel des Grundlagenvertrages und den Brief zur Deutschen Einheit klar zum Ausdruck gebrachten Haltung, daß die nationale Frage offengehalten wurde. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 8) : Welche Auslandsinstitute des Goethe-Instituts sind in den letzten 12 Monaten geschlossen worden, und welche Auslandsinstitute werden im Jahr 1976 und 1977 geschlossen werden? In der Zeit vom 1. Juli 1975 bis 30. Juni 1976 wurden im Einvernehmen mit der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts die Zweigstelle in Bilbao und die Nebenstelle in Kavala geschlossen. Im Hinblick auf die politischen Verhältnisse im Libanon haben außerdem die Zweigstelle Beirut und die Nebenstelle Tripoli ihre Tätigkeit bis auf weiteres eingestellt. Für weitere Schließungsmaßnahmen wird zur Zeit geprüft, welche Auffang- oder Übergangsregelungen für eine angemessene Weiterführung der bisherigen Tätigkeit der Institute notwendig sind. Erst danach wird die Bundesregierung die Maßnahme im einzelnen bekanntgeben. Andererseits wurden im Lauf des vergangenen Jahres die Voraussetzungen für die Eröffnung von Zweigstellen in Atlanta und Chicago geschaffen. Verhandlungen über die im Grundsatz bereits vereinbarte wechselseitige Errichtung von Kulturinstituten in Bukarest und München werden voraussichtlich in Kürze abgeschlossen werden können. Außerdem wurden Vorbereitungen für eine Neueröffnung der zu Beginn des Nahostkonflikts in den 60er Jahren aufgegebenen Institute in Damaskus, Bagdad sowie des Instituts in Singapur eingeleitet. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 9) : An welchen Flughäfen sind noch keine Lärmschutzzonen für Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ausgewiesen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257, Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18517* Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den Vollzug des Fluglärmgesetzes mit großer Intensität betrieben. Nachdem sie zunächst die für alle Lärmschutzbereiche gleichermaßen verbindlichen wissenschaftlich-administrativen Grundlagen gelegt hatte, hat sie noch 1972 für alle zivilen und militärischen Flugplätze die Erfassung der Daten eingeleitet, die Auskunft über die voraussehbaren Verhältnisse an jedem einzelnen Flugplatz geben. Dazu verweise ich auf die im Zwischenbericht der Bundesregierung vom 20. Oktober 1972 (BT-Drucksache VI /VII-1) dargestellte Konzeption, die sich in der Zwischenzeit voll bewährt hat. Seit Frühjahr 1974 sind für folgende Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt worden: Verkehrsflughäfen: Düsseldorf Bremen Nürnberg Hannover-Langenhagen Stuttgart Köln /Bonn Hamburg (Fuhlsbüttel) Militärische Flugplätze: Leipheim Nörvenich Memmingen Gütersloh Bremgarten Erding Neuburg a. d. Donau Söllingen Hopsten Zur Zeit liegen dem Bundesrat von den zuständigen Bundesressorts verabschiedete Rechtsverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen für folgende Flugplätze vor: Verkehrsflughafen: München(Riem) Militärische Flugplätze: Ingolstadt Lechfeld Pferdsfeld Zweibrücken Jever Wittmundhafen Die Arbeiten zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche für folgende Flugplätze sind z. Z. noch nicht abgeschlossen: Verkehrsflughäfen: Frankfurt/Main Saarbrücken Militärische Flugplätze: Bitburg Büchel Brüggen Eggebeck Fürstenfeldbruck Hahn Husum Laarbruch Lahr Leck Oldenburg Ramstein Schleswig-Jagel Spangdahlem Wildenrath Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig intensiv um den weiteren Vollzug des Fluglärmgesetzes bemühen und die noch ausstehenden Lärmschutzbereiche so rasch wie möglich festsetzen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 10) : Trifft es zu, daß in den letzten Jahren die der Polizei angezeigten Straftaten um 7,1 % bzw. 6,5 % zugenommen haben, daß überdies viele Diebstähle wegen der geringen Aufklärungsguoten gar nicht mehr angezeigt werden, der Bundesinnenminister und der Präsident des Bundeskriminalamts schließlich auf die uni ein Mehrfaches größere tatsächliche Kriminalität hinweisen (8 Millionen Straftaten im Jahr gegenüber 3 Millionen angezeigten), und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung damit ihre Antwort auf meine Frage (Drucksache 7/5290 B 15), sie könne nicht bestätigen, daß die Kriminalität stark ansteige? Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre frühere Frage erklärt hat, läßt ein gewisses Ansteigen der polizeilich erfaßten Kriminalität nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf die Veränderung der wirklichen Kriminalität zu. Bei manchen Delikten ist das Dunkelfeld sehr groß und entwickelt sich gegenläufig zu der der Polizei bekannten Kriminalität. Es trifft zwar zu, daß die Gesamtzahlen der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten — das sind die Straftaten, die der Polizei bekanntgeworden sind — im Jahre 1974 gegenüber 1973 um 7,1 % im Jahre 1975 gegenüber 1974 um 6,5 % gestiegen sind (vgl. Veröffentlichung im Bulletin der Bundesregierung Nr. 67 vom 5. Juni 1976). Es muß auch davon ausgegangen werden, daß eine große Zahl von Diebstählen der Polizei nicht bekannt geworden ist, weil sie von den Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen u. a. auch wegen der geringen Aufklärungschance (Aufklärungsquote Diebstahl insgesamt 1974: 29,6; 1975: 28,8; Diebstahl unter erschwerenden Umständen insgesamt 1974: 20,4; 1975: 19,8) — nicht angezeigt wurden. Die Größe dieser Zahl läßt sich naturgemäß nicht genau bestimmen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Dunkelfeldforschung zu bestimmten Deliktsarten lassen keine konkreten Aussagen zu. Darauf haben der Bundesminister des Innern und der Präsident des Bundeskriminalamtes wiederholt hingewiesen; bei der in diesem Zusammenhang genannten Zahl von 8 Millionen Straftaten gegenüber rund 3 Millionen bekannt gewordenen Straftaten handelt es sich dementsprechend um eine Schätzung. Aus dieser unvollkommenen Schätzung läßt sich jedoch kein Trend ablesen. Anhaltspunkte dafür, daß sich die Zahl der insgesamt begangenen Straftaten in den letzten Jahren verändert hat, gibt es 18518* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nicht. Daß die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten höher geworden ist, kann am veränderten Anzeigeverhalten der Bevölkerung und an einer größeren Effektivität der polizeilichen Aufklärungsarbeit liegen. Meinungsumfragen und Opferbefragungen der jüngsten Zeit haben etwa für den Betrugsbereich ergeben, daß durch solche Hinweise viele Betroffene überhaupt erst darüber aufgeklärt wurden, daß sie Opfer eines Betruges geworden sind. Durch solche Aufklärung werden mehr Straftaten entdeckt und angezeigt, als sonst bekannt geworden wären. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 11): Welche Weisungen bestehen für die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes für die Fälle, in denen die „DDR" auf Bundesgebiet vordringt, und wie werden dabei verübte Straftaten verhindert und geahndet? Die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes sind angewiesen, Angehörige der Streitkräfte und anderer bewaffneter Organe der DDR, die auf Bundesgebiet angetroffen werden, ohne den Schutz der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen zu wollen, zum unverzüglichen Verlassen des Bundesgebietes aufzufordern. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, hat der Bundesgrenzschutz die weitergehenden Maßnahmen nach dem Zweiten Abschnitt des Bundesgrenzschutzgesetzes zu treffen. Der Bundesgrenzschutz ist danach u. a. berechtigt, — die Personalien der Betroffenen festzustellen; er darf die Betroffenen anhalten, sie ggf. zur nächsten Dienststelle mitnehmen oder auch in polizeilichen Gewahrsam nehmen — die Betroffenen auch dann in Gewahrsam zu nehmen, wenn die Grenzstörung auf andere Weise nicht beseitigt werden kann — die in Gewahrsam genommenen Personen und von ihnen mitgeführte Sachen zu durchsuchen; die Sachen dürfen auch sichergestellt und ggf. beschlagnahmt werden. Die Durchsetzung aller dieser Maßnahmen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungsrecht; einschlägig sind das Verwaltungsvollstreckungsgesetz und das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Alle diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Für die vorbeugende Verhinderung von Straftaten gilt dieselbe Rechtsgrundlage, das polizeiliche Befugnisrecht des Bundesgrenzschutzes; verübte Straftaten werden nach Strafverfolgungsrecht verfolgt und nach materiellem Strafrecht geahndet. Der Bundesgrenzschutz nimmt hierbei als Polizei des Bundes die der Polizei zugewiesenen Rechte und Pflichten wahr. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 12 und 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Großtest in Nordrhein-Westfalen ergeben hat, daß die Autofahrer an bestimmten Tankstellen immer noch damit rechnen müssen, Benzin verkauft zu erhalten, das nicht den gestiegenen Qualitätsanforderungen genügt, und was wird sie unternehmen, um, gegebenenfalls zusammen mit den Ländern, sicherzustellen, daß überall die Qualitätsvorschriften eingehalten werden? Welche Möglichkeiten des Einschreitens gegen Unternehmen, die Benzin minderer als zulässiger Qualität verkaufen, gibt es, und wird die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich dafür eintreten, daß diese Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden? Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat bereits seit dem ersten Bekanntwerden von Verstößen gegen die Benzinqualitätsangabeverordnung vom 21. Januar 1976, mit der zum ersten Mal überhaupt Qualitätsnormen für Benzin aufgestellt worden sind, alles unternommen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen. Die Überwachung nach § 5 Benzinbleigesetz ist Ländersache. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat eine verstärkte Überwachung der Qualitätsangaben für Ottokraftstoffe durchgeführt, die fortgesetzt werden soll. Hierbei soll eine repräsentative Auswahl von 5 % aller Tankstellen getroffen werden. Praktisch dürften damit auch alle Lieferanten der Tankstellenketten erfaßt werden. Bei einer Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse der im Monat Mai in Nordrhein-Westfalen entnommenen Proben mit den Stichproben im vorherliegenden ersten Zeitraum seit Inkrafttreten der Benzinqualitätsangabeverordnung ist eine deutliche Verbesserung des Qualitätsniveaus zu erkennen. Die 57 bei Markentankstellen entnommenen Proben ergaben keine Beanstandungen. Von den 143 Proben aus Großtankstellen der Verbrauchermärkte und freien Tankstellen genügten 19 nicht den Qualitätsansprüchen der DIN 51 600 für Superbenzin. Hierbei wurden die weitaus meisten Verstöße gegen Vorschriften der Qualitätsauszeichnung in der ersten Hälfte der Aktion festgestellt. Ähnlich ist die Lage auch in anderen Bundesländern, so daß heute festgestellt werden kann, daß kaum noch Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften vorkommen und der Verbraucher der DIN-Plakette vertrauen kann. Allgemein ist festzustellen, daß die Benzinqualitäten sich verbessert haben. Die zuständigen staatlichen Stellen werden dafür sorgen, daß es dabei bleibt. Die obersten Landesbehörden haben nach Besprechungen mit dem Bundesminister des Innern beschlossen, ihre verstärkten Überwachungsmaßnahmen vorerst fortzusetzen. So sind in Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18519* Nordrhein-Westfalen im Juni 1976 weitere Stichproben gemacht worden. Soweit hierbei falsche Auszeichnungen festgestellt wurden, sind Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Das primäre umweltpolitische Ziel der Rechtsetzungsmaßnahmen in diesem Bereich, nämlich die Verringerung des gesundheitsschädlichen Bleis in der Atemluft, insbesondere durch die am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Zweite Stufe des BenzinBlei-Gesetzes, ist voll erreicht worden. Erste Untersuchungen haben ergeben, daß die Bleikonzentration in der Atemluft drastisch gesunken ist. In der Innenstadt von Frankfurt, der Stadt mit dem größten Autoverkehr pro Kopf der Bevölkerung, ging die Bleikonzentration gegenüber 1975 um 65 % zurück. Sie bewegt sich jetzt in der Größenordnung der autofreien Sonntage während der Ölkrise. Es wird noch untersucht, in welchem Maße auch eine Verminderung der Kohlenwasserstoffe (unverbrannter Kraftstoffbestandteile) durch die Verringerung des Bleigehaltes erreicht worden ist. — Blei ist ja bekanntlich eine Verbrennungsbremse und nach Emissionsmessungen der staatlichen kalifornischen Laboratorien in El Monte könnte eine Verminderung dieser Stoffe, die als krebs- und smogbildend gelten, um etwa 20 % erwartet werden. Zu Frage B 13: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Benzin-Blei-Gesetzes vom 5. August 1971, zuletzt geändert am 25. November 1975 (BGBl I S. 2919), handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) die mindestens gewährleistete Qualität der angebotenen Ottokraftstoffe nicht oder nicht richtig kenntlich macht und b) den Kennzeichnungspflichtigen (über die Qualität des von ihm gelieferten Kraftstoffs) nicht oder nicht richtig unterrichtet. Die Ordnungswidrigkeit nach § 7 Abs. 2 BzBlG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Sollte der wirtschaftliche Vorteil, den der Zuwiderhandelnde dabei hat, die nach dem Benzinbleigesetz festgelegte Buße überschreiten, so bestimmt sich die Höhe der Buße nach der Bestimmung des § 17 Abs. 4 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, wonach die Buße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug) in Betracht kommen. Durch die am 20. Januar verkündete Benzinqualitätsabgabeverordnung vom 16. Januar 1976 (BGBl I S. 135) werden Form und Inhalt der Auszeichnung der angebotenen Kraftstoffe bestimmt. Wie ich bereits zu Frage 1 ausgeführt habe, werden die Besprechungen des Bundesministers des Innern mit den zuständigen obersten Länderbehörden fortgesetzt, um die Überwachungsmaßnahmen bundeseinheitlich zu gestalten. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen werden noch im Laufe dieses Jahres bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Überwachung vorgelegt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 14 und 15) : In welcher Höhe und zu welchen besonderen Bedingungen bzw. zu welchen Zwecken hat die Bundesregierung aus Haushaltsmitteln in den Jahren 1975 und 1976 dem Land Rheinland-Pfalz für den Aufbau, für die Ausstattung des Katastrophenschutzes und für die Ausbildung der Einsatzkräfte Zuweisungen zur Verfügung gestellt? Wie hoch ist der prozentuale und der absolute Anteil, den das Land Rheinland-Pfalz für Aufgaben des Katastrophenschutzes zusätzlich zu den Zuwendungen des Bundes verpflichtet ist, in den Jahren 1975 und 1976 als Komplementärmittel einzusetzen? Zu Frage B 14: Durch das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 ist ein einheitliches Instrument für Hilfeleistungen und Rettungsmaßnahmen bei Katastrophen in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall geschaffen worden. Danach wird das vorhandene Potential des friedensmäßigen Katastrophenschutzes, für den die Länder und Gemeinden zuständig sind, im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Bedürfnissen des Zivilschutzes entsprechend zusätzlich ausgestattet, ausgebildet und durch weitere Kräfte verstärkt. Die den Ländern und Gemeinden hierbei unter Beachtung des Gesetzes und der erlassenen Verwaltungsvorschriften entstehenden Kosten trägt der Bund. Weitere Bedingungen bestehen für die Kostenübernahme nicht. Im Bundeshaushalt 1976 stehen für den Katastrophenschutz Mittel in Höhe von insgesamt rd. 165 Mio. DM zur Verfügung. Dem Land Rheinland-Pfalz wurden 1975 und 1976 für den auf es entfallenden Bundesanteil am Katastrophenschutz folgende Bundesmittel zur Verfügung gestellt: 1975 1976 in Millionen DM a) für die zusätzliche Ausbildung am Standort und auf Landesebene einschl. der Unterhaltung der KatS-Landesschule Burg an der Mosel 2,1 2,1 b) für die Beschaffung und Unterhaltung der zusätzlichen Ausrüstung einschl. der Vorhaltung der KatS-Zentralwerkstätten und Kfz.-Instandhaltungsplätze 5,2 5,1 c) für die Unterbringung der KatS-Einheiten 0,9 1,3 Zu Frage B 15: In welcher Höhe das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 1975 und 1976 eigene Haushaltsmittel für den friedensmäßigen Katastrophenschutz aufgrund seiner Zuständigkeit bereitgestellt hat, ist nicht bekannt. Die Zuwendungen des Bundes bieten keinen festen Maßstab für den Einsatz von Landesmitteln. 18520* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 16 und 17) : Welche Mittel stehen nach dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 1976 für Abwasserreinigungsanlagen im Jahr 1976 zur Verfügung, und wie sollen sie verteilt werden? Welche Mittel aus dem 5-Jahres-Programm des Bundes zur Sanierung von Rhein und Bodensee stehen im Jahr 1976 für Sanierungsmaßnahmen des Bodensees zur Verfügung, und wie sollen sie eingesetzt werden? Zu Frage B 16: Im Entwurf des ERP-Wirtschaftsplagnesetzes 1976 sind zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abwasserreinigung 200 Millionen DM veranschlagt. Hiervon konnten im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen (Konjunktursonderprogramm 1975) bereits 170 Millionen DM zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur 1975 im Vorgriff auf das Aufkommen 1976 bereitgestellt werden. Der Restbetrag von 30 Millionen DM steht noch zur Verfügung. Wie in den vergangenen Jahren werden vornehmlich die Bauvorhaben in den Verschmutzungsschwerpunkten gefördert. Etwa 60-70 °Io der bereitstehenden Mittel entfallen auf das Einzugsgebiet des Rheins. Diese Mittel kommen damit auch schwerpunktmäßig der Sanierung des Bodensees zugute. Zu Frage B 17: Aus dem 5-Jahres-Programm der Bundesregierung zur Sanierung des Rheins und des Bodensees (1972-1976) mit Zuwendungen von insgesamt 150 Millionen DM sind im Haushaltsjahr 1976 zur Spitzenfinanzierung kommunaler Abwasserreinigungsanlagen von überregionaler Bedeutung im Bereich des Bodensees als Restbetrag 4 Millionen DM zur Bewilligung und Zahlung vorgesehen. Wie diese Mittel im einzelnen eingesetzt werden sollen, wird sich erst aus den von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern noch zu übersendenden abgestimmten Jahresanträgen für 1976 ergeben. Darüber hinaus stehen im Haushaltsjahr 1976 für den Bereich Bodensee noch bereits bewilligte Mittel in Höhe von 12 Millionen DM zur Auszahlung zur Verfügung. Diese Mittel sind im Jahre 1975 im Rahmen des Konjunktursonderprogramms 1975 im Vorgriff auf 1976 gewährt worden und werden wie folgt verwendet: Baden-Württemberg Abwasseranlagen 1. AZV Hegau-Süd, Sitz: Singen 800 000 DM 2. Stadt Radolfzell 1 450 000 DM 3. Stadt Konstanz 700 000 DM AZV Überlinger See, Sitz: Überlingen 1 120 000 DM 4. AZV Unteres Schussental, Sitz Tettnang 630 000 DM 5. Stadt Friedrichshafen 400 000 DM 6. ÖRV Wangen 2 570 000 DM 8. Stadt Bad Waldsee 220 000 DM 9. Stadt Aulendorf 750 000 DM 10. Stadt Bad Schussenried 1 940 000 DM 11. AZV KreßbronnLangenargen 220 000 DM 10 800 000 DM Bayern Abwasseranlagen 1. Stadt Lindau 704 000 DM 2. AV Bayerische Bodenseegemeinden (Stadt Lindau) 496 000 DM 1 200 000 DM 12 000 000 DM Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 18) : Wie oft sind im letzten und in diesem Jahr Angehörige der DDR-Grenzorgane in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingedrungen, und wie ist von seiten der Bundesregierung auf solche Grenzverletzungen reagiert worden? 1975 wurde dem Bundesminister des Innern in acht Fällen bekannt, daß Angehörige der DDR- Grenzsicherungsorgane das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betreten haben. In sieben Fällen betrug die Eindringtiefe weniger als 10 m, einmal wurde etwa 30 m von der Grenze zur DDR entfernt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Aufsicht und Bewachung durch einen Offizier und vier Soldaten der DDR-Grenztruppe ein Baum gefällt. Gegen dieses Verhalten der DDR-Grenztruppe wurde dreimal seitens des Bundesgrenzschutzes bzw. Grenzzolldienstes mündlicher Protest am Ort eingelegt, in einem Fall protestierte das Grenzschutzkommando Mitte fernschriftlich beim Grenzkommando Mitte der DDR. 1976 betraten bisher nach vorliegenden Meldungen neunmal Angehörige der DDR-Grenzsicherungsorgane kurzzeitig Bundesgebiet; in allen Fällen betrug die Eindringtiefe weniger als 10 m. Hiergegen wurde unsererseits in zwei Fällen mündlich am Ort durch eigene Grenzsicherungsorgane, in weite- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18521* ren zwei Fällen durch das Grenzschutzkommando beim zuständigen Grenzkommando der DDR protestiert. In einem Falle legte die Bundesregierung bei der Ständigen Vertretung der DDR Protest ein. Die Grenzüberschreitungen wurden durch eigene Grenzsicherungsorgane (Bundesgrenzschutz, Grenzzolldienst), in einzelnen Fällen auch durch die Bevölkerung im grenznahen Raum beobachtet. Über die genannten besonderen Proteste hinaus sind die Einzelfälle des Grenzübertritts von Angehörigen der DDR-Grenztruppe der ständigen Übung entsprechend in der Grenzkommission angesprochen und beanstandet worden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 20): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der deutschniederländische Grenzübergang Herzogenrath—Kerkrade (Eygelshover Straße), den im Monat durchschnittlich 86 000 Personen und täglich 14 Linienbusse passieren, anläßlich der Eröffnung des neuen Grenzübergangs Herzogenrath (Merkstein)—Kerkrade geschlossen werden soll, und daß dadurch der betroffenen Bevölkerung beiderseits der Grenze auf Grund der ungünstigen Verkehrslage zu den Betrieben und Wohngebieten erhebliche Nachteile entstehen werden, und was will die Bundesregierung tun, um den bestehenden Grenzübergang, der im Gegensatz zu dein neu eröffneten Übergang alle Grenzabfertigungsanlagen besitzt und der sich durch lange Jahre der Beziehungen zwischen den Nachbarstädten Kerkrade und Herzogenrath als idealer Übergang für alle Pendler und Grenzgänger erwiesen hat, weiterhin als Dauerübergang erhalten bleibt, damit den Bedürfnissen der Bewohner beiderseits der Grenze Rechnung getragen wird? Der Grenzübergang Herzogenrath—Eygelshovener Straße wird auch nach Eröffnung des neuen Übergangs Herzogenrath—Kirchrather Straße ' weiterhin für den Verkehr geöffnet bleiben. Es ist lediglich vorgesehen, die drei Übergänge in Herzogenrath an der Eygelshovener, Aachener und Kirchrather Straße organisatorisch zu einem Zollamt zusammenzufassen, um die Verwaltungsarbeit so wirtschaftlich wie möglich erledigen zu können. Für die Grenzbevölkerung ergeben sich daraus keinerlei Nachteile, weil nach der Eröffnung des neuen Übergangs Herzogenrath—Kirchrather Straße auch die beiden anderen Grenzübergänge in Herzogenrath weiterhin für den Grenzübertritt zur Verfügung stehen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 22) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit Bundesbürger aus Guthaben in der DDR monatlich ihnen zustehende Zahlungen wirklich erhalten, ohne daß die Auszahlungen aus von dem einzelnen Bundesbürger nicht zu vertretenden Gründen so lange verzögert werden, bis sich das entsprechende Guthaben in der DDR durch Steuerabschreibungen selbst aufgezehrt hat? Die Bundesregierung hat stets betont, daß die bisherigen Zahlungsvereinbarungen nur ein erster Schritt zur Normalisierung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs mit der DDR sein können. Es konnten zunächst die Regelungen getroffen werden, die unter sozialen Gesichtspunkten vordringlich waren. Die Sperrguthabenvereinbarung hat dazu geführt, daß bis jetzt immerhin ein Transfervolumen von rd. 20 Millionen DM abgewikkelt worden ist. Der gegenwärtige Stand der Abwicklung der Transferaufträge von Bewohnern der Bundesrepublik ist ohne Zweifel unbefriedigend. Die Bundesregierung befindet sich deswegen in Gesprächen mit der DDR, um die Voraussetzungen für den erforderlichen Ausgleich der Überweisungen zu verbessern. Ein abschließendes Ergebnis konnte bisher noch nicht erzielt werden. Zur Besteuerung von Sperrguthaben in der DDR kann sich die Bundesregierung nicht äußern, weil sie hierauf keinen Einfluß hat. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 23) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, daß die nach Frankreich exportierenden mittelständischen Unternehmen, die bisher die französische Sprache im Wirtschaftsverkehr nicht verwandt haben, weil sie z. B. ins Elsaß exportierten, nunmehr ab 1. Januar 1977 im Wirtschaftsverkehr die französische Sprache benutzen werden müssen, sowohl ihre sämtlichen Prospekte, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gebrauchsanweisungen, Garantiezusagen usw. zusätzlich in französischer Sprache drucken lassen als auch zusätzlich Fremdsprachenkorrespondenten beschäftigen müssen, was für einzelne Firmen, bei denen der durchschnittliche Umsatzanteil des Frankreichexportes bei 10 % liegt, eine erhebliche wirtschaftliche Belastung in diesem Sektor bedeutet, mit der Feststellung in ihrer Antwort zu meiner Frage vom 2. Juni 1976 (Frage 25 Drucksache 7/5263 Teil B), sie erwarte keine wesentlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes, auch nicht für die mittelständische Exportwirtschaft? Es dürfte zutreffen, daß durch das Gesetz über die Verwendung der französischen Sprache auch die Exporte und Exporteure in das Elsaß betroffen sein werden. Allerdings fehlen — wie bereits mit Antwort vom 2. Juni 1976 hervorgehoben wurde — noch die konkreten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz. Inwieweit durch sie Ausnahmen zugelassen werden, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorauszusehen. Unabhängig davon hat die Bundesregierung über die Deutsche Botschaft Paris vor der Anwendung des Gesetzes mit den zuständigen französischen Stellen Kontakt aufgenommen, um zu prüfen, ob Ausnahmen, insbesondere für Exporte in das Elsaß, von der Gesetzesregelung möglich sind. Ich werde Sie zur gegebenen Zeit über das Ergebnis dieser Gespräche unterrichten. 18522* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 24) : Trifft es zu, daß bei der Welternährungsorganisation (FAO) ein neuer Fonds geschaffen werden soll, mit dessen Hilfe bisher durch andere Instanzen kontrollierte Aufgaben dieser Kontrolle entzogen werden sollen, und von welchen Erwägungen geht die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung in dieser Frage aus, wird sie insbesondere den Aufwand berücksichtigen, den der neue Generaldirektor hinsichtlich seines Dienstraums treibt? Es trifft nicht zu, daß bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ein neuer Fonds geschaffen werden soll, mit dessen Hilfe bisher durch andere Instanzen kontrollierte Aufgaben dieser Kontrolle entzogen werden sollen. Der seit 1. Januar 1976 amtierende neue Generaldirektor Saouma schlägt vielmehr dem Rat der FAO ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Tätigkeit der Organisation im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel stärker auf die Praxis auszurichten. Zu diesen gehören: 1. Verstärkte Förderung von Investitionen auf dem landwirtschaftlichen Sektor, 2. Einrichtung eines Programms für technische Zusammenarbeit, 3. Dezentralisierung unter gleichzeitiger Stärkung der FAO-Repräsentanz auf Länderebene, 4. beachtliche Reduzierung der vorgesehenen Sitzungen, der bereits genehmigten Stellen sowie der Veröffentlichungen. Das Programm für technische Zusammenarbeit soll nach den Vorstellungen von Generaldirektor Saouma die FAO in Ergänzung der Arbeit anderer Organisationen in die Lage versetzen, schnell und flexibel Schäden in der Ernährung und Landwirtschaft aufgrund von Ernte- und Naturkatastrophen zu lindern, Investitionsvorhaben in der Landwirtschaft zu ergänzen und die Investitionsmittel auszudehnen sowie Ausbildungsmaßnahmen für die Praxis zu finanzieren. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen aus Einsparungen nach Umstrukturierung des bereits genehmigten Haushaltsvolumens finanziert werden. Sie unterliegen damit der Kontrolle des Rates und der Konferenz der FAO. Die Vorschläge Saoumas sind seine Antwort auf den ihm von der 18. FAO-Konferenz erteilten Auftrag, das Arbeitsprogramm 1976-77, die Struktur und die Politik der FAO zu überprüfen. Sie sind zugleich seine Antwort auf die Kritik, die von verschiedener Seite in den letzten Jahren gegenüber der FAO geäußert wurde. Die Bundesregierung hat sich auf der 18. FAO- Konferenz dafür ausgesprochen, daß sich die Tätigkeit der FAO angesichts der nach wie vor ungünstigen Welternährungslage auf die Steigerung der Erzeugung von Nahrungsmitteln in den Entwicklungsländern konzentriert. Sie begrüßt daher grundsätzlich die Leitlinie des neuen Generaldirektors Saouma für die von ihm vorgenommene Überprüfung des Arbeitsprogramms 1976-77. Die Vorschläge des Generaldirektors werden zur Zeit im einzelnen von der Bundesregierung sorgfältig geprüft. Sie wird sich bei ihrer Stellungnahme hierzu auf der bevorstehenden Sitzung des FAO-Rates in Rom weiterhin von dem Grundgedanken leiten lassen, daß Doppelarbeit und Überschneidungen in der Tätigkeit der verschiedenen internationalen Organisationen vermieden werden müssen. Die von Generaldirektor Saouma verfügte Renovierung seines Arbeitszimmers steht in keinem sachlichen Zusammenhang zu seinen Vorschlägen für eine Umstrukturierung des Arbeitsprogramms und Zweijahreshaushalts 1976-77 der FAO. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesverbands der Raiffeisen-Warengenossenschaften zu einer Verbesserung des Denaturierungsverfahrens für Magermilchpulver zur Verfütterung, und ist sie gegebenenfalls bereit, die Verbesserungsvorschläge für das gesamte Problem „Kautionsregelung-Magermilchpulverbeimischung" der EG-Kommission vorzulegen? Kann die Wirtschaft nach Meinung der Bundesregierung sicher damit rechnen, daß die Kautionsregelung für Eiweißfuttermittel wie vorgesehen am 31. Oktober 1976 beendet wird, und wie soll der Übergang geregelt werden? Die Bundesregierung beurteilt die Vorschläge des Bundesverbandes der Raiffeisen-Warengenossenschaften e. V. zur Verbesserung der Denaturierungs- und Beimischungsverfahren positiv und hat deshalb beantragt, die Verordnung (EWG) Nr. 753/76 entsprechend zu ändern. Die Kommission der EG hat kurzfristige Prüfung zugesagt. Die bisher bereits durch die Verordnungen (EWG) Nr. 1131/76 und Nr. 1409/76 erfolgten Vereinfachungen der Denaturierungs- und Beimischungsbestimmungen sind im wesentlichen auf Betreiben der deutschen Delegation im Verwaltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse erfolgt. Die Kommission der EG hat erklärt, daß sie sich vorbehalte, dem Rat eine Fortführung der Maßnahme über den 31. Oktober 1976 hinaus für den Fall vorzuschlagen, daß die vorgesehene Menge von 400 000 t Magermilchpulver nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgenommen sein sollte. Die zu treffenden Übergangsregelungen befinden sich noch im Stadium eingehender Beratungen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 27): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18523* Trifft es zu, daß die Prozedur der Entlassungen infolge der Sozialgesetzgebung so aufreibend geworden ist, daß die Unternehmensleitungen es — mit Billigung der Gewerkschaftsvertreter in deren Betriebsräten — vorziehen, Überstunden machen zu lassen und zu bezahlen, statt neues Personal anzuwerben, —wie aus Industriekreisen verlautet — und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Unternehmer wegen der Sozialgesetzgebung statt Neueinstellung Überstunden machen lassen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 28 und 29): Verfügt die Bundesregierung über gesicherte Erkenntnisse über die Verschiebung der Belastungen der Arbeitnehmer in der Produktions- und Verwaltungsarbeit von physischer zu psychischer Belastung, und was wird sie unternehmen, um das Arbeitsschutzrecht dieser Entwicklung anzupassen? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit und Möglichkeit, das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu novellieren. um die Arbeitspsychologen den Betriebsärzten gleichzustellen? Im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Forschungsprojekte zur Ermittlung von Belastungsschwerpunkten am Arbeitsplatz vergeben. Aus der Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (Saarbrücken) „Ermittlung und Analyse von Schwerpunkten bei der Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse" geht hervor, daß in den Betrieben die Arbeitsumgebungsbelastungen (Staub, Dämpfe, Gase, klimatische Bedingungen, Lärm) als vorrangiges Problem angesehen werden. Die Belastungsanalyse zeigt ferner, daß immer noch große Gruppen der arbeitenden Bevölkerung trotz der schnellen Entwicklung unserer Technik und des Einsatzes zahlreicher technischer Hilfsmittel Verschleißprozessen durch rein physische Belastungen ausgesetzt sind. Die psychischen Belastungen nehmen nach Auffassung der Betriebspraktiker und der Betriebsräte erst den dritten Platz ein. In der Untersuchung wird vor allem auf die erheblichen psychischen Beanspruchungen durch hohes Arbeitstempo, Hektik und Zeitdruck infolge hoher Leistungsanforderungen durch Akkordarbeit und kurze Taktzeiten in Betrieben mit zergliederten Fertigungsverfahren hingewiesen. Während für die Ermittlung der Beanspruchung durch Arbeitsumgebungseinflüsse und physische Belastungen ein differenziertes arbeitswissenschaftliches Instrumentarium zur Verfügung steht, fehlen Ermittlungsmethoden zur Objektivierung psychischer und psychomentaler Belastungen nahezu völlig. Zur besseren Erfassung psychischer Beanspruchungen wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Forschungsprojekt „Möglichkeiten einer Arbeitsplatzbewertung bei vornehmlich psychomentaler Belastung" vergeben. Es soll an Arbeitsplätzen verschiedener Art die psychomentale Beanspruchung durch ein neu entwickeltes Verfahren gemessen werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob Beanspruchungsgrenzwerte für psychomentale Belastungen entwickelt werden können. Die in jüngster Zeit erlassenen Arbeitsschutzvorschriften berücksichtigen bereits die im Arbeitsleben auftretenden unterschiedlichen Belastungsformen. So verpflichtet z. B. § 3 der Arbeitsstättenverordnung den Arbeitgeber, die Arbeitsstätte nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einzurichten und zu betreiben. Vergleichbare Bestimmungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstoffverordnung und im Arbeitssicherheitsgesetz enthalten. Spezielle Vorschriften zum Abbau psychischer Belastungen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Bestimmte Tätigkeiten des im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgabenkatalogs für den Betriebsarzt können nur durch einen approbierten Arzt wahrgenommen werden, z. B. die Untersuchung, die arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer. Der Betriebsarzt kann deshalb nicht durch einen Arbeitspsychologen ersetzt werden. Die Frage des Einsatzes von Arbeitspsychologen im Betrieb wurde bei den Beratungen im Deutschen Bundestag sehr eingehend erörtert. Aus Gründen der Praktikabilität ist auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung Absatz 2 zum § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes eingefügt worden. Danach kann die Behörde zulassen, daß anstelle eines Sicherheitsingenieurs ein Arbeitspsychologe bestellt wird. Auf die Ausführungen zum § 7 in der Bundestagsdrucksache 7/1085 Seite 6 nehme ich besonders Bezug. Soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, sind arbeitspsychologische Fragen vom Betriebsarzt und vom Sicherheitsingenieur mit zu berücksichtigen. Das Gebiet der Arbeitspsychologie wird bei der Ausbildung der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit behandelt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist damit den Forderungen der Praxis in ausreichender Form Rechnung getragen. Eine Novellierung des Arbeitssicherheitsgesetzes ist nicht beabsichtigt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 30 und 31) : Warum hat die Bundesregierung in der Informationsschrift Soziale Sicherung — ein ganzes Leben lang" im Abschnitt Krankenversicherung auf die Befreiungsmöglichkeiten auf Grund des Bestehens eines privaten Krankenversicherungsschutzes nicht hingewiesen? Ist die Bundesregierung bereit, in künftige Informationsschriften eine derartige Information aufzunehmen? 18524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Die Möglichkeiten der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur für einen begrenzten Personenkreis. Eine Informationsschrift wie „Soziale Sicherung — Ein ganzes Leben lang" hat nur die Aufgabe, den Bürgern einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Fakten der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland zu geben. Dabei muß in Kauf genommen werden, daß nicht alle gesetzlichen Tatbestände bis in die Einzelheiten dargestellt werden können. In der ausführlichen Publikation des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung „Übersicht über die soziale Sicherung" ist selbstverständlich auf die Befreiungsmöglichkeiten hingewiesen worden. Bei einer Neuauflage der Schrift „Soziale Sicherung — Ein ganzes Leben lang" wird geprüft werden, ob und inwieweit noch auf Befreiungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung hingewiesen werden kann. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 32) : Wird die Bundesregierung die Errichtung von Kliniken, auch privater Träger, zum Zwecke der Krebsvorsorge, Krebsbehandlung und Krebsnachbehandlung fördern und dafür Sorge tragen, daß die Sozialleistungsträger die dazu notwendigen Verträge abschließen? Die Bundesregierung weist darauf hin, daß die Förderung der Errichtung von Kliniken zum Zwecke der Krebsvorsorge, der Krebsbehandlung und der Krebsnachbehandlung, soweit es sich um förderungsfähige Einrichtungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz handelt, in die Zuständigkeit der Länder fällt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes. Bei dieser Aufnahme wird von den Ländern geprüft, ob eine Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in Betracht kommt und ein Bedarf für die betreffende Einrichtung besteht. Auch die Förderung nach § 23 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz setzt voraus, daß die in Betracht kommenden Einrichtungen in den Krankenhausbedarfsplan des jeweiligen Landes aufgenommen worden sind. Mittel für eine Förderung außerhalb des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung ist für den Abschluß von Verträgen der Sozialleistungsträger mit den Kliniken nicht zuständig. Dies ist Sache der Selbstverwaltungskörperschaften, die über den Abschluß solcher Verträge zu entscheiden haben. Anlage 68 Antwort des Parl, Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 33) : Aus welchen Gründen hat der Bundesverteidigungsminister in seiner Rechtsverordnung vom 22. Januar 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 234) Bezirkspersonalräte nicht bei weiteren militärischen Dienststellen auf der Ebene von Mittelbehörden vorgesehen, z. B. bei den Korps, dem Luftflotten- und dem Flottenkommando, dem Streitkräfteamt, dem Personalstammamt sowie den Ämtern für Sicherheit und für Fernmeldewesen der Bundeswehr? Anders als im Bereich ziviler Verwaltungen einschließlich der Bundeswehrverwaltung werden bei den für die Errichtung von Bezirkspersonalräten in Betracht kommenden 18 militärischen Dienststellen der Streitkräfte, wenn überhaupt. nur wenige Maßnahmen getroffen, die der Mitbestimmung, Mitwirkung oder sonstigen Einschaltung eines Bezirkspersonalrats bedürfen. Die einer Beteiligung der Personalvertretung unterliegenden Angelegenheiten fallen überwiegend in die Zuständigkeit von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, des Ministeriums oder der militärischen Unterbehörden. Durch die Rechtsverordnung vom 22. Januar 1976 sollen deshalb diejenigen militärischen Dienststellen ausgewählt und festgelegt werden, bei denen die Bezirkspersonalräte wenigstens ein gewisses Betätigungsfeld innerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenkreises haben. Bei der Auswahl der für die Errichtung eines Bezirkspersonalrats in Frage kommenden militärischen Dienststellen ist dieser Gesichtspunkt beachtet worden. Die Verordnung vom 22. Januar 1976 erfaßt daher Kommandobehörden und Ämter, die vornehmlich militärische Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und von denen in gewissem Umfang mitbestimmungs- und mitwirkungsbedürftige Anordnungen an die ihnen unterstellten Dienststellen ausgehen. Von der Bildung eines Bezirkspersonalrats sind dagegen diejenigen Dienststellen ausgenommen worden, die überwiegend Einsatz- und militärische Führungsaufgaben haben (Korps, Luftflottenkommando, Flottenkommando) sog. mobile Truppe — sowie bestimmte Ämter (Streitkräfteamt, Amt für Sicherheit der Bundeswehr, Personalstammamt der Bundeswehr, Amt für Fernmeldewesen der Bundeswehr). Diese Dienststellen sind mit Angelegenheiten, die der Beteiligung des Bezirkspersonalrats unterliegen würden, grundsätzlich nicht befaßt, weil diese nicht zu ihren Aufgaben gehören. In diesen Fällen werden die betreffenden Entscheidungen von den nachgeordneten Dienststellen getroffen, an denen die örtlichen Personalvertretungen beteiligt sind. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/5482 Fragen B 34 und 35) : Gegen wie viele Wehrpflichtige, die von den Prüfungsausschüssen nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind und den Dienst mit der Waffe bei der Bundeswehr unter Berufung auf ihre Überzeugung verweigert haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gerichtsverfahren z. Z. anhängig? Wie hoch ist die Zahl dieser Wehrpflichtigen, die rechtskräftig verurteilt und derzeit inhaftiert sind? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18525* Wie bereits in mehreren Fragestunden des Deutschen Bundestages ausgeführt wurde, wird eine gesonderte Meldung oder Auswertung der Dienstvergehen der Soldaten, welche einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, aber noch nicht anerkannt bzw. abgelehnt sind, im Ministerium nicht vorgenommen. Der Soldat wird nicht wegen seiner Kriegsdienstverweigerung gemaßregelt, sondern nur wegen der jeweiligen Dienstvergehen, erfahrungsgemäß vor allem wegen der Gehorsamsverweigerung. Eine solche Statistik führen weder die Teilstreitkräfte noch die Kommandobehörden. Es ist auch nicht geplant, eine solche Statistik zu erstellen. Soweit Soldaten, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, über den noch nicht rechtskräftig entschieden war, wegen einer militärischen Straftat durch ein ordentliches Gericht verurteilt worden sind und eine Freiheitsstrafe verbüßen oder verbüßt haben, ist aus den Unterlagen bei der Truppe der Zusammenhang der Straftat mit dem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in der Regel nicht erkennbar. Eine Ermittlungsaktion bei der Truppe würde deshalb kein verwendbares Ergebnis bringen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 36) : Trifft es zu, daß es eine „Förderliste" mit den Namen aller der SPD angehörenden mittleren und höheren Beamten der einzelnen Bundesministerien gab oder gibt, die — wie „Die Welt" vom 19. Juni 1976 meldete — aus dem Panzerschrank des Ministerialdirektors Laabs verschwunden ist, und wenn ja, welchen Zwecken diente diese Liste? Ihre Frage, trifft es zu, daß es eine „Förderliste" mit den Namen aller der SPD angehörenden mittleren und höheren Beamten der einzelnen Ministerien gab oder gibt, die — wie die „Welt" vom 19. Juni 1976 meldete — aus dem Panzerschrank des Ministerialdirektors Laabs verschwunden ist, und wenn ja, welchen Zwecken dient diese Liste, beantworte ich wie folgt: Die Meldung in der Zeitung „Die Welt" vom 19. Juni 1976 entbehrt jeglicher Grundlage. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 37 und 38) : Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Regelung hinzuwirken, die es erlaubt, 100 % Erwerbsunfähigen, die voll auf fremde Hilfe angewiesen sind, ebenfalls wie den Blinden das Pflegegeld ohne Einkommens- und Vermögensbegrenzung zu gewähren? Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, ebenso wie bei den Blinden die Rückzahlungsverpflichtung des Pflegegelds aus dem Gesetz zu streichen, weil gerade dadurch bei dem Personenkreis der Schwerstbehinderten die Neigung besteht, lieber auf das notwendige Pflegegeld zu verzichten, als die eigenen Familienangehörigen über den Todesfall hinaus mit Rückzahlungsforderungen der öffentlichen Hand zu belasten? Zu Frage B 37: Nach dem Bundessozialhilfegesetz, für das der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt, ist sowohl die Blindenhilfe als auch das Pflegegeld für erhöht pflegebedürftige Personen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, vom Vorliegen bestimmter einkommens- und vermögensmäßiger Voraussetzungen abhängig. Gleichartige Leistungen ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen und Vermögen beruhen auf landesrechtlichen Vorschriften und gehen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vor. Sie werden in den meisten Ländern nur an Blinde gewährt, in Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz auch an andere Schwerstbehinderte. Bei Besprechungen mit den obersten Landessozialbehörden hat sich gezeigt, daß — nicht zuletzt auch wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen (monatliche Blindenhilfe ab 1. Juli 1976: 599 DM) — im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussicht besteht, die Länderregelungen, soweit sie sich nur auf Blinde beziehen, auf alle Schwerstbehinderten zu erstrecken. Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keine Möglichkeit, zu einer sicherlich wünschenswerten — Vereinheitlichung der Länderregelungen ihrerseits beizutragen. Zu Frage B 38: Was den Ersatz von Sozialhilfekosten durch den Erben betrifft, so gilt hier hinsichtlich der Blindenhilfe keine Sonderregelung. Nach § 92 c des Bundessozialhilfegesetzes ist ganz allgemein der Erbe eines Hilfeempfängers oder seines Ehegatten, falls dieser vor dem Hilfeempfänger stirbt, zum Ersatz der innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Erbfall aufgewendeten Sozialhilfekosten verpflichtet. Diese Ersatzpflicht gehört zu den Nachlaßverbindlichkeiten, wobei der Erbe nur mit dem Nachlaß haftet. Teile des Nachlasses sind darüber hinaus freigestellt, insbesondere, wenn der Erbe der Ehegatte des Hilfeempfängers ist. Diese gesetzliche Regelung, die ein Absehen von der Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs u. a. auch in besonderen Härtefällen vorsieht, erscheint sachgerecht; denn es ist nicht einzusehen, daß besonders den Erben, die dem Hilfeempfänger nicht nahegestanden haben, nur deshalb zu Lasten der Allgemeinheit Vermögen zuwachsen soll, weil zuvor dem Hilfeempfänger und seinen nächsten Angehörigen selbst aus Gründen, die in ihrer Person lagen, die Verwertung oder der Einsatz dieses Vermögens nicht zugemutet worden ist (so auch die amtliche Begründung des Regierungsentwurfs für die 2. Bundessozialhilfegesetz-Novelle) . 18526e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 39 und 40) : Treffen Informationen zu, nach denen die Deutsche Bundesbahn die Absicht hat, nach der Auflösung der Generalvertretung im Jahr 1974 nun auch das Betriebsamt Emden aufzulösen und die bisherigen Aufgaben von einem anderen Betriebsamt außerhalb Ostfrieslands wahrnehmen zu lassen? Sieht die Bundesregierung durch diese Maßnahme nicht die Gefahr einer weiteren Schwächung des Wirtschaftsraumes Ostfriesland, und ist sie nicht mit mir der Auffassung, daß im Hinblick auf den geplanten Ausbau des Dollarthafens die Aufgaben der Deutschen Bundesbahn in Ostfriesland künftig nicht weniger, sondern mehr werden, und darum eine Auflösung des Betriebsamts Emden unter allen Umständen verhindert werden sollte? Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (DB), die über Organisationsmaßnahmen in der Ämterebene in eigener Zuständigkeit entscheidet, hat erklärt, daß bisher kein konkreter Plan besteht, das Bundesbahn-Betriebsamt Emden aufzulösen. Nach dem Auftrag des Bundesbahngesetzes zu wirtschaftlicher Betriebsführung (§ 28 BbG) stellt die Bundesbahndirektion Hannover — wie alle anderen Bundesbahndirektionen im übrigen auch — Internüberlegungen darüber an, wie das Wirtschaftsergebnis der DB u. a. auch durch Konzentration ihrer Dienststellen verbessert werden kann. Die DB hat versichert, daß sie sich bei diesen Überlegungen nicht nur von eigenwirtschaftlichen Interessen leiten läßt, sondern auch mögliche Auswirkungen auf allgemeine wirtschaftliche und planerische Gegebenheiten prüft und würdigt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU ) (Drucksache 7/5482 Frage B 41) : Trifft es zu, daß bei der Berechnung der Kapazitätsauslastung von einzelnen Bundesbahnstrecken lediglich die an den Bahnschaltern verkauften Fahrkarten berücksichtigt und nicht diejenigen, die von den Reisebüros verkauft werden? Die Kapazität einer Bundesbahnstrecke wird durch die rechnerisch ermittelte Höchstzahl der Züge ausgedrückt, mit der sie belastet werden kann. Zur Ermittlung des Auslastungsgrades wird die Zahl der tatsächlich gefahrenen Züge dieser Zahl gegenübergestellt. Der Ausnutzungsgrad einzelner Züge wird durch besondere Zählungen in den Zügen ermittelt. Auf die Zahlen verkaufter Fahrkarten wird dabei nicht zurückgegriffen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 42 und 43) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Bundesbahnstrecke Köln—Euskirchen—Jünkerath—Trier in absehbarer Zeit von Stillegungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn nicht betroffen wird? Wann kann. nachdem das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen überarbeitet worden ist, definitiv mit dem Baubeginn des zweispurigen Ausbaus der A 1 von Wißkirchen bis Blankenheim gerechnet werden, und welche finanziellen Mittel sind im einzelnen für die nächsten Jahre dafür bereitgestellt? Zu Frage B 42: Entscheidungen über künftige Streckenstillegungen werden erst nach Festlegung des volkswirtschaftlich notwendigen Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn getroffen. Die Untersuchungen dazu werden gegenwärtig durchgeführt. Eine Aussage zu der Strecke Köln–Euskirchen–Jünkerath–Trier kann daher z. Z. nicht getroffen werden. Zu Frage B 43: Die Bauarbeiten sollen sofort nach abschließender planerischer und verfahrensmäßiger Vorbereitung begonnen werden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind ab 1977 entsprechende Beträge vorgesehen und zwar (3 + 6 + 14 + 20) somit bis 1980 zusammen 43 Millionen DM. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/5482 Fragen B 44 und 45) : Trifft es zu, daß die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Planung der B 36 — B 3 ab Einfädelung der B 462 in Richtung Süden jetzt, unter der Voraussetzung einer Einigung der Gemeinden Durmersheim, Bietigheim und Otigheim auf eine Ostumgehung, in Angriff genommen hat, und kann die Bundesregierung darüber informieren, ob zur Entlastung der Ortsdurchfahrt der B 36 — B 3 durch Rastatt eine Westumgehung geplant ist? Wird bei der künftigen Planung einer Umgehung Rastatts sichergestellt, daß der beteiligte Verkehrsträger Deutsche Bundesbahn sowohl planerisch wie finanziell schon deshalb eingeschaltet wird, weil die Bundesbahnunterführung in Rastatt-Nord nadelöhrförmig zweispurig verläuft und zugleich auch der für Unterführungen vorgeschriebenen Höhe nicht entspricht? Zu Frage B 44: Für einen Ausbau in der vorhandenen Linie der Bundesstraße 3/36 südlich Rastatt laufen für den Bereich Einmündung Berliner Ring — Bahnüberführung — Einmündung B 462 — Abzweigung B 3/B 36 zur Zeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Planungen. Die Kostentragung für den dabei erforderlichen Umbau der Eisenbahnbrücke richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen. Die notwendigen Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn sind noch nicht abgeschlossen. Eine möglichst baldige Baudurchführung wird angestrebt. Die Gemeinden Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim sind davon nicht betroffen. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist ferner eine Verlegung der B 36 westlich Rastatt als möglicher weiterer Bedarf enthalten. Damit ist über Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18527* die Realisierung noch nicht entschieden. Hierfür soll zunächst eine umfassende Verkehrsuntersuchung in diesem Raum durchgeführt werden, die noch in diesem Jahr anläuft. Ferner ist die in den nächsten Jahren vorgesehene generelle Überprüfung des möglichen weiteren Bedarfs abzuwarten. Unabhängig vom Ergebnis dieser Überprüfung ist aus Finanzierungsgründen mit einer Realisierung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Planungen, die über generelle Linienüberlegungen hinausgehen, sind bei dem gegebenen Sachstand nicht vertretbar. Zu Frage B 45: Die bestehende Bundesbahnüberführung nördlich Rastatt wird von den möglichen Trassen einer Verlegung der B 36 im Bereich Rastatt nicht berührt. Diesbezüglich besteht somit für eine planerische und finanzielle Beteiligung der Deutschen Bundesbahn keine Veranlassung. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 46 und 47) : Wird die Bundesregierung den Ausbau der B 13 im Bereich München (Ingolstädter Straße) fördern, und wann ist mit diesem Ausbau zu rechnen? Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister in diesem Jahr über den Standort des Rangierbahnhofs München-Nord nicht mehr entscheiden wird, und wenn ja, warum nicht? Zu Frage B 46: Weder dem Land Bayern noch dem Bundesminister für Verkehr liegt ein Antrag der Stadt München auf Förderung der o. a. Maßnahme vor. Die Bundesregierung kann insoweit Ihre Frage nicht beantworten. Zu Frage B 47: Der Bundesminister für Verkehr wird über den Standort des Rangierbahnhofs für den Raum München entscheiden, sobald die einschlägigen Untersuchungen — auch unter Berücksichtigung der Arbeiten der Behördenkommission unter Leitung von Herrn Staatssekretär a. D. Wittrock — dies erlauben. Wann das der Fall sein wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 48) : Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß die zerfallenen Schuppen- und Toilettenanlagen auf dem Bahnhofsgelände am Ortseingang der Fremdenverkehrsstadt Bad Marienberg abgerissen werden? Forderungen dieser Art sind an die Deutsche Bundesbahn (DB) als der verantwortlichen Stelle bisher nicht herangetragen worden. Die DB sieht keine Veranlassung zum Abbruch von Gebäuden auf dem Bahnhofsgelände in Bad Marienberg /Westerwald, da die angesprochenen Gebäude vermietet sind und sich nach ihrer Auffassung keineswegs in baufälligem Zustand befinden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 49) : Wann wird nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Bundesregierung mit dem Bau des Abschnitts der Bundesautobahn begonnen werden können, der die heutige B 18 zwischen der baden-württembergischen Landesgrenze bei Ferthofen und Leutkirch-Tautenhofen ersetzen soli, und rechnet die Bundesregierung mit weiteren Verschiebungen dieses Termins für den Baubeginn? Nach dem Bauprogramm für den Autobahnneubau ist der Baubeginn der A 96 im Bereich FerthofenLeutkirch im Jahr 1979 vorgesehen. Aus heutiger Sicht werden auch keine besonderen Verzögerungen erwartet, so daß mit einer Verschiebung des vorgenannten Baubeginns nicht gerechnet wird. Der Abschnitt Memmingen–Ferthofen (L 260) wird auf bayerischem Gebiet noch in diesem Jahr begonnen und soll 1979/80 fertiggestellt werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 50 und 51): Teilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Forderung, in Speisewagen das Rauchen grundsätzlich zu verbieten oder Nichtrauchern gesonderte Abteile zur Verfügung zu stellen? Welche Maßnahmen kann und wird die Bundesregierung ergreifen, um die DSG als Tochterunternehmen der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, solche Nichtraucherplätze für Speisewagenbenutzer zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung ist in den Fragen des Nichtraucherschutzes sehr bemüht. Ich darf auf das Gesamtprogramm „Nichtraucherschutz" verweisen. Zu Ihren speziellen Fragen ist jedoch zu sagen, daß die Deutsche Schlaf- und Speisewagengesellschaft (DSG) ebenso wie die stationären gastronomischen Betriebe die Gewohnheiten ihrer Gäste zu respektieren hat, d. h., sie muß nicht nur die Interessen der Nichtraucher, sondern auch die der Raucher berücksichtigen. Da bei der Mehrzahl der Wagentypen eine Unterteilung in zwei getrennte Gasträume konstruktiv nicht möglich ist, müßte in allen Speisewagen ein Rauchverbot erlassen werden, was jedoch 18528* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 nicht möglich ist, solange nicht das Rauchen in der Offentlichkeit allgemein untersagt ist. Bereits heute ist aber ein großer Teil der Speisewagen voll klimatisiert, so daß dadurch eine mögliche Rauchbelästigung auf ein Minimum reduziert wird. Außerdem bittet die DSG auf allen Speisekarten um Zurückhaltung bei den Rauchern. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 52 und 53) : Warum sind die Grünflächen der Bundesautobahn Bonn—Mekkenheimer Kreuz (km 17,2 bis km 23,2) in diesem Jahr zur Unzeit mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt worden, so daß diese Pflanzen nicht angewachsen sind und die Ausfälle nun zu Lasten des Steuerzahlers gehen? Wie hoch sind die eingetretenen Ausfälle bei verpfahlten und bei nicht verpfahlten Pflanzen, und welche Kosten werden durch die Nachbesetzung entstehen? Mit der Bepflanzung wurde im Oktober 1975 eine Firma beauftragt. Sie hat die Arbeiten innerhalb der Pflanzperiode bis Mitte Mai 1976 durchgeführt. Vertragsgemäß obliegt ihr zugleich die Anwuchspflege und die Entwicklungspflege für die folgenden beiden Jahre. Die Ausfälle bei der Bepflanzung ----- an Südböschungen bis zu 50 %, an Nordböschungen etwa 15 % — sind auf unzureichende Vertragserfüllung der Firma zurückzuführen. Für die aufgetretenen Schäden hat die ausführende Firma aufzukommen. Anlage 81 Antwort des Parl Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 54) : Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage Nr. 55 vom 18. Juni 1976, Drucksache 7/5404, daß Bewohner an einer im Jahr 1970 fertiggestellten Bundesautobahn auf Dauer dem Autobahnlärm ohne Schutzvorrichtung ausgesetzt sein werden, während Anwohnern an Autobahnen, die nach dem 1. April 1974 fertiggestellt wurden, der gleiche Lärm auf Kosten des Staates durch Lärmschutzvorrichtungen weitgehend gemindert wird? Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen, die nach dem 1. April 1974 fertiggestellt werden, erfolgt bekanntlich aufgrund des BundesImmissionsschutzgesetzes. Dieses Gesetz enthält keine Regelung über den Schallschutz an bestehenden Straßen. Die Bundesregierung ist jedoch auch um die Lösung der aus dem Verkehrslärm an vorhandenen Straßen sich ergebenden Probleme ernsthaft bemüht. Sie kann dabei aber nicht allein die Bundesfernstraßen berücksichtigen, weil dieselben Probleme auch bei Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bestehen. Wegen der sehr weitgehenden finanziellen Konsequenzen für alle Straßenbaulastträger in Milliardengröße sind noch eingehende Überlegungen und umfangreiche Ermittlungen unter Beteiligung der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände erforderlich, bis in Einzelfällen eine Entscheidung getroffen werden kann. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 55 und 56) : Trifft es zu, daß sich der erste Bauabschnitt der innerörtlichen Umgehung für die B 9 in Boppard mit Bahnunterführung und Gleisstellwerk, die den Nordteil mit dem Südteil der Stadt verbinden soll, bis Ende 1978 hinziehen soll? Wann wird mit dem Bau der geplanten innerörtlichen Entlastungsstraße und Fußgängerunterführung in Boppard begonnen, und wann soll dieses Projekt fertig sein, da die jetzige Verkehrssituation bei nur teilweiser Durchführung des 1. Bauabschnitts sehr belastend und unfallträchtig ist? Zu Frage B 55: Mit den Bauarbeiten für die Herstellung der Bahnunterführung im Zuge der L 209/210 (Angertstraße) in Boppard wird noch in diesem Jahr begonnen. Mittel dafür sind im Straßenbauplan 1976 vorgesehen. Die Bautermine stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Fahrplan 1977/1978 eingeplanten Langsamfahrstrecke der Deutschen Bundesbahn (DB). In dieser Zeit müssen die Hauptgleise sowie das Stellwerk verlegt werden. Das neue Leitstellwerk ist bereits im Bau. Nach den derzeitigen Terminplanungen soll der Kreuzungsbereich Angertstraße Ende 1978 fertiggestellt sein. Zu Frage B 56: Da die bestehende Fußgängerunterführung im Zuge der L 209/210 (Angertstraße), bedingt durch den Umbau der Kreuzung, in Wegfall kommt, soll mit der neuen Fußgängerunterführung im Bahnhofsbereich möglichst noch Ende dieses Jahres, spätestens Anfang 1977 begonnen werden. Die Arbeiten werden von der DB durchgeführt, die zur Zeit die Bauvorbereitungen dafür trifft. Es ist beabsichtigt, den 2. Bauabschnitt der Verlegung der B 9 in Boppard von der Angertstraße bis zum Ortsausgang-Nord in der Zeit von 1977 bis 1981 zu bauen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 57): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18529* Sind der Bundesregierung die Veröffentlichungen über das Verhalten der Verkehrsteilnehmer bei Stauungen im Straßenverkehr, insbesondere auf den Autohahnen (ReißverschlußSystem) in der Fernseh-Sendung „Der 7. Sinn" vom 26. März 1976 und in der ADAC-Motorwelt vom Juni 1976 bekannt und ist sie für den Fall, daß sie die dort gegebenen Empfehlungen für unzutreffend oder für mißverständlich hält, bereit, die Verkehrsteilnehmer in geeigneter Form über das richtige Fahrverhalten bei Kolonnenbildung zu unterrichten, damit bei dem bevorstehenden starken Reiseverkehr Stauungen vermieden oder wenigstens gemildert werden? Der Bundesregierung sind die erwähnten Veröffentlichungen bekannt. Sie hält sie weder für unzutreffend noch für mißverständlich. Die Bundesregierung hat unabhängig davon bereits in ihrer Aufklärungsbroschüre „Mehr Sicherheit ist Pflicht" sowie in dem Ferienfaltblatt „Autourlaub 76" auf das richtige Verhalten beim Reißverschlußverfahren hingewiesen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten über das Reißverschlußverfahren aufklären. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 58) : Ist es richtig, daß sich die Anzahl von Belegfehlleitungen für Gutschriften und Lastschriften auf Postscheckkonten erhöht hat, und welche Maßnahmen können gegebenenfalls ergriffen werden, urn eine Normalisierung zu erreichen? Es trifft grundsätzlich nicht zu, daß die Zaht der fehlgeleiteten Belege und Belegabschnitte des Postscheckdienstes (PSchD) zugenommen hat. Lediglich während der Umstellung des Buchungsbetriebs der Postscheckämter (PSchÄ) auf ein rationelleres Verfahren unter Verwendung moderner EDV-Anlagen hat die Zahl der falsch einsortierten und verpackten Belege und Belegabschnitte geringfügig zugenommen. Diese Zunahme ist auf menschliche Unzulänglichkeit während der Umstellungsphase zurückzuführen. Nach Beendigung der Umstellungsmaßnahmen sind die Schwierigkeiien behoben. Das Personal wird unter Hinweis auf die Folgen von Belegfehlleitungen im Kundenbereich periodisch zu einer sorgfältigen und fehlerfreien Arbeitsweise angehalten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/5482 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Jahreshauptversammlung der Deutschen Postgewerkschaft bekannt, nach dem die rund 4 000 zur Zeit ungenutzten Ausbildungsplätze bei den Fernmeldeämtern der Deutschen Bundespost noch in diesem .lahr unbürokratisch und schnell den Schulabgängern 1976 zur Verfügung gestellt werden sollen, und gedenkt die Bundesregierung diesen Vorschlag aufzugreifen? In den Fragestunden des Deutschen Bundestages ist bereits mehrfach erörtert worden, warum die Deutsche Bundespost in cien letzten Jahren nicht die gesamte jährliche Ausbildungskapazität nutzen konnte. Die Deutsche Bundespost hat seit 1975 keinen Bedarf mehr an Auszubildenden im Fernmeldehandwerk. Um den Mangel an Ausbildungsplätzen zu mindern, hat die Deutsche Bundespost jedoch unter Inkaufnahme einer finanziellen Belastung von rd. 165 Millionen DM 1975 rd. 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen und wird eine gleich hohe Anzahl auch 1976 einstellen. Tin Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen hat sie weitere 800 Ausbiiclungsverträge mit Jugendlichen aus den Schulentlassungsjahren 1975 und früher, vorwiegend in strukturschwachen Gebieten, abgeschlossen. Ferner bietet die Deutsche Bundespost seit dem Frühjahr 1975 freie Ausbildungskapazität in der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker Dritten zur Nutzung gegen Kostenerstattung an. Dadurch wurden 1975 im Jahresdurchschnitt ca. 800 Ausbildungsplätze belegt. Darüber hinaus sollen zum Herbst dieses Jahres noch etwa 2 000 Auszubildende eingestellt werden. Damit übernimmt die D latsche Bundespost weitere finanzielle Belastungen, Um diese Quote auf die einzelnen Ausbildungsstätten zu verteilen, sind noch Einzelentscheidungen der Unternehmensleitung sowie Abstimmungsgespräche mit der Personalvertretung erforderlich. Die Einstellungsquoten für die einzelnen Ausbildungstätten werden voraussichtlich Anfang Juli bekanntgegeben. Darüber hinaus werden auch 1976 Ausbildungskapazitäten durch Dritte gegen Kostenerstattung genutzt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Zugang zum Postzeitungsdienst grundsätalich auch Sportvereinen und Sportverbänden offensteht, daß die einschränkenden Bestimmungen der Postzeitungsordnung und ihrer Ausführungsbestimmungen die Zulassung zum Postzeitungsdienst aber auch darüber hinaus von drucktechnischen Bedingungen abhängig machen (Erscheinungsbild einer Schreibmaschinenschrift als Verhinderungsgrund), die den Ausschluß zahlreicher Vereinszeitschriften vom Postzeitungsdienst bedeuten, und ist die Bundesregierung bereit, auf eine Änderung der Postzeitungsordnung und ihrer Ausfiihrungsbestimmungen hinzuwirken, die auch den Vereinszeitschriften den Zuqanq zum Postzeitungsdienst eröffnet, die mit dem Erscheinungsbild einer Schreibmaschinenschrift hergestellt werden? Zum Postzeitungsdienst werden nur Druckschriften zugelassen, die in einem Hochdruckverfahren oder gleichwertig in einen Flach- oder Tiefdruckverfahren hergestellt sind; dabei darf das Schriftbild weder tatsächlich noch dein Anschein nach die Wiedergabe einer mit der Hand oder mit der Schreibmaschine geschriebenen Vorlage sein. Die Unterscheidungskriterien zwischen Druckschriften und anderen Vervielfältigungen müssen eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar sein. 18530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 Diesem Erfordernis des Massenbetriebs der Deutschen Bundespost entsprechen die geltenden Rechtsvorschriften. Jede andere Regelung würde 1. die Prüfarbeiten wesentlich erschweren, 2. den Postzeitungsdienst mit Vervielfältigungen überschwemmen. Beide Folgen würden zu höherem Personalaufwand führen und die Kostenunterdeckung von jährlich 600 Millionen DM weiter erhöhen. Damit würde jedoch die Funktionsfähigkeit des Postzeitungsdienstes in Frage gestellt. Trotz aller Würdigung der Arbeit von Sportvereinen und -verbänden kann daher dem in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Wunsch nicht entsprochen werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 61): Trifft es zu, daß einseitig einer einzigen Behörde, nämlich der Deutschen Bundespost, die beantragten und berechtigten Planstellen aus der Funktionsgruppenverordnung in der Fassung vom 30. April 1974 vorenthalten werden, und wenn ja, hält die Bundesregierung dies für richtig, und vertretbar, und was gedenkt sie zu tun, um die Ingenieure der Deutschen Bundespost entsprechend den Bestimmungen der Funktionsgruppenverordnung und der durch die Deutsche Bundespost ausgewiesenen tätigkeitsgerechten Wertigkeiten ihrer Arbeitsplätze zu befördern? Nach § 26 Bundesbesoldungsgesetz darf der Anteil der Beförderungsämter an der Gesamtzahl aller Planstellen der jeweiligen Laufbahngruppe die dort genannten prozentualen Obergrenzen nicht übersteigen. Die Bundesregierung kann jedoch durch Rechtsverordnung für bestimmte Funktionsgruppen höhere Obergrenzen festsetzen, soweit dies nach den Grundsätzen sachgerechter Bewertung erforderlich ist. Dies ist durch die 2. Funktionsgruppen-Verordnung vom 30. April 1974 für bestimmte Funktionen — vor allem des technischen Dienstes — geschehen. Bei voller Ausschöpfung dieser Obergrenzen hätten sich im Bereich der Deutschen Bundespost rund 9 400, bei der Deutschen Bundesbahn rund 13 000 sowie weitere Beförderungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Bundesverwaltung ergeben. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage des Bundes wurde die o. a. Verordnung sowohl bei der Deutschen Bundespost als auch bei der Bundesbahn und der Bundesverwaltung zunächst nur teilweise durchgeführt; hierbei wurden für den Bereich der Bundespost rund 4 500 Hebungen und für den Bereich der Bundesbahn eine etwa gleich große Zahl von Hebungen freigegeben. In den Jahren 1975 und 1976 wurden die restlichen Stellenhebungen nach der o. a. Verordnung in allen Bereichen erneut zurückgestellt, weil die Bundesregierung inzwischen beschlossen hatte, allgemein keine Stellenhebungen in der Bundesverwaltung zuzulassen. Davon betroffen waren z. B. auch die Hebungen, die nach dem in 1975 in Kraft getretenen 2. Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern möglich gewesen wären. Maßgebend für diese Entscheidung war die Erwägung, angesichts der verschlechterten Arbeitsmarktlage könne eine Beförderungswelle im öffentlichen Dienst nicht vertreten werden. Diese Überlegungen hatten bereits Ende 1974 zu der gemeinsamen Erklärung der Regierungschefs von Bund und Ländern (sogenanntes Moratorium) geführt, bis Ende 1976 keine strukturellen Verbesserungen im öffentlichen Dienst zuzulassen. Die Bundesregierung wird bei der Entscheidung über den Entwurf des Bundeshaushalts 1977 prüfen, ob sich die Verhältnisse inzwischen soweit geändert haben, daß das allgemeine Stellenhebungsverbot künftig nicht mehr erforderlich ist. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch auf die spezifischen Besonderheiten einer Betriebsverwaltung hinweisen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 62 und 63) : Welcher Einnahmeverlust ist der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Postreklame GmbH durch den Wegfall der Werbeanzeigen am Kopf der Deckelseite der Amtlichen Fernsprechbücher und der Branchen-Fernsprechbücher entstanden, und wer hat das veranlaßt? Welcher Nutzen steht dem finanziellen Schaden gegenüber, und erschöpft sich der Nutzen in dem Wert der Gleichschaltung aller Fernsprechbücher? Zur besseren Unterrichtung der Teilnehmer über den Geltungsbereich des amtlichen Fernsprechbuchs und zur Entlastung der Auskunft wurden die verbalen Angaben des Außentitels ab Augsabe 1970/71 durch die skizzenhafte Darstellung des Geltungsbereichs ergänzt. Bis zur Ausgabe 1975/76 war der Außentitel des amtlichen Fernsprechbuchs in 20 mm Werbefläche, 175 mm amtliche Angaben und 81 mm Werbefläche (— 276 mm bedruckte Fläche) aufgeteilt. Die Erfahrungen des Betriebes (Auskunft) und die Hinweise der Teilnehmer verlangten noch bessere kartenmäßige Darstellungen auf den amtlichen Fernsprechbüchern /Branchenfernsprechbüchern. Dies konnte ab Ausgabe 1976/77 verwirklicht werden. Vor allem sind dabei Anregungen der Benutzer, die angrenzenden Geltungsbereiche eindeutig erkennen zu können, berücksichtigt worden. Da die amtlichen Fernsprechbücher und Branchenfernsprechbücher nicht nur im jeweiligen Geltungsbereich verwendet werden, sondern auch ins Ausland zu liefern sind (1975 wurden mehr als 40 000 amtliche Fernsprechbücher mit und ohne Branchenfernsprechbücher ins Ausland versandt), mußte auf eine einheitliche Gestaltung der Titelseite Wert gelegt werden. Die wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Deutschen Postreklame (DPR) konnten, dank der nun besseren Gestaltung der Titelseiten, voll berücksichtigt werden. So ist für die weggefallene Kopfleiste von 20 mm eine Vergrößerung der unteren Werbefläche auf 90 mm vorgenommen worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18531* Durch die neue Aufteilung des Außentitels werden 2/3 für die Titelangaben und 1/3 für Werbung verwendet. Diese Fläche ist besser aufzuteilen und anzugliedern, zumal vorher immer wieder Flächen nicht vermietet werden konnten. Ich weise darauf hin, daß ausländische Fernmeldeverwaltungen mehr und mehr dazu übergehen, die Titelseiten ohne Werbung zu gestalten. Es wird das Bestreben der Deutschen Bundespost sein, die Titelangaben auch in den nächsten Jahren noch aussagefähiger zu machen, um dadurch den Gebrauchswert der Bücher zu steigern und Anfragen bei der Fernsprechauskunft zu verhindern. Eine informative Gestaltung der Titelseiten der amtlichen Fernsprechbücher und Branchenfernsprechbücher führt zu einem häufigeren Gebrauch der Fernsprechbücher. Die dadurch erreichte Entlastung der Auskunft wiegt die finanzielle Einbuße aus der geringfügigen Verkleinerung der Werbeflächen bei weitem auf. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 64) : Trifft es zu, daß dem musikwissenschaftlichen Institut der Frankfurter Universität für eine seit Monaten vorbereitete und angemeldete wissenschaftliche Exkursion zu den mitteldeutschen Bach-Stätten die Einreisegenehmigung ohne Angabe von Gründen verweigert wurde, und daß von seiten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen auf eine entsprechende Information hin nicht die geringste Reaktion erfolgte, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung auf dieses neuerliche den Grundvertrag und die Vereinbarungen von Helsinki verletzende Verhalten Ost-Berlins reagieren? Der Plan einer wissenschaftlichen Exkursion des Musikwissenschaftlichen Instituts der Frankfurter Universität ist mir seit November 1975 bekannt und mein Haus hat sich bemüht, bei der Ausführung dieses Projektes behilflich zu sein. Anfang Juni teilte Prof. Hoffmann-Erbrecht mit, daß die Einreise verweigert worden sei. Die Nachfrage meines Mitarbeiters nach den näheren Umständen der Absage hat sich ganz offensichtlich mit dem Leserbrief von Prof. Hoffmann-Erbrecht an die FAZ gekreuzt. Soweit mir jetzt bekannt ist, ist dieses Projekt vorerst daran gescheitert, daß die DDR diese Reise auf Touristenbasis (nach § 2 der Anordnung der DDR über Einreisen vom 17. Oktober 1972) abwikkein wollte. Dabei spielen offensichtlich auch Unterbringungsschwierigkeiten eine Rolle. Mir sind Fälle bekannt, in denen bei ähnlichen Exkursionen die Schwierigkeiten beseitigt werden konnten, und so betrachte ich den vorliegenden Fall auch noch nicht als abgeschlossen. Die KSZE-Dokumente enthalten Absichtserklärungen zur Durchführung konkreter Maßnahmen. Um das zu verdeutlichen, zitiere ich die entsprechenden Passagen: „Bekunden zu diesem Zwecke ihre Absicht, insbesondere ... zur Erleichterung von Reisen von Wissenschaftlern, Lehrern und Studenten zwischen den Teilnehmerstaaten zu Studien-, Lehr-und Forschungszwecken sowie zur Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis ihrer Leistungen in Bildung, Kultur und Wissenschaft beizutragen ..." Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, diese Absichtserklärungen soweit wie möglich auch in der Zusammenarbeit mit der DDR auszufüllen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 65) : Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung dagegen getroffen, daß die DDR-Grenztruppen weiterhin ein gegen die in Artikel 1 des innerdeutschen Grundlagenvertrags niedergelegte Pflicht zu gutnachbarlichem Verhalten verstoßendes feindseliges Verhalten an den Tag legen, wie es jüngst bei dem Vorfall an der Zonengrenze bei Eschwege der Fall war? Die Bundesregierung hat mehrfach gegen das unberechtigte Festhalten der beiden Beamten des Bundesgrenzschutzes bei der DDR protestiert. Die Regierung der DDR hat durch die Freilassung gezeigt, daß sie den Ernst und die Dringlichkeit unserer Vorstellungen in Ost-Berlin und Bonn richtig eingeschätzt hat. Die Bundesregierung hat mehrfach durch Erklärungen deutlich gemacht, daß das Verhalten der DDR in Zusammenhang mit dem Grenzzwischenfall bei Eschwege nicht dem Bestreben nach Schaffung eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses entspricht. Auch nach der Freilassung bleibt der Standpunkt der Bundesregierung unverändert, daß es im Interesse der Verbesserung der innerdeutschen Beziehungen wäre, wenn die DDR der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Praxis folgen würde, an der Grenze diensttuende Beamte, die sich — versehentlich oder nicht — auf das Territorium des anderen Staates begeben, aufzufordern, sich zurückzuziehen, ohne daß dabei Gewalt oder Repressalien angewendet werden. Der Bundesgrenzschutz fordert einen Angehörigen der Grenztruppe der DDR, der auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kommt, falls er nicht den Wunsch äußert, in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben, zum schnellstmöglichen Verlassen des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland auf. Ferner sollte es selbstverständlich sein, daß man bei solchen Vorfällen die andere Seite sofort unterrichtet und nicht erst viele Stunden vergehen läßt, ehe man eine Mitteilung macht. Die Bundesregierung wird diese ihre Haltung auch weiterhin gegenüber der DDR in geeigneter Form vertreten. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 66): Trifft es zu, daß das Ostberliner Regime politische Gegner genauso wie die Sowjets in Nervenheilanstalten sperrt, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung gegen diese Menschenrechtsverletzung unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Regimekritiker in der DDR in psychiatrische Kliniken eingewiesen werden oder eingewiesen worden sind. Es trifft aber nach uns vorliegenden Informationen zu, daß Bewohner der DDR nach Einreichung von Ausreiseanträgen psychiatrisch untersucht wurden. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 67) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf Ost-Berlin mit dem Ziel einzuwirken, daß die herabgewirtschafteten Gleisanlagen der Sowjetzonen-Reichsbahn in einen Unfälle ausschließenden Zustand gebracht werden? Ich gehe davon aus, daß Ihre Anfrage in Zusammenhang mit dem Eisenbahnunglück bei Eisenach am 23. Juni 1976 steht. Die Untersuchungen seiner Ursachen ist seitens der DDR noch nicht abgeschlossen; auch vorläufige Ergebnisse liegen hier noch nicht vor. Bisher gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß das Unglück durch Mängel an. den Gleisanlagen verursacht wurde. Grundsätzlich ist es Sache jeder Eisenbahnverwaltung in eigener Verantwortung, für den ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahnanlagen Sorge zu tragen. Es gibt keine Anzeichen, daß die Deutsche Reichsbahn ihre für die Betriebssicherheit notwendigen Anlagen unzureichend in Stand hält oder wartet. Sollte sich als Ursache des Unglücks jedoch ein solches Versäumnis herausstellen, so behält sich die Bundesregierung geeignete Schritte vor, zumal es sich hier uni eine dem Transitverkehr von und nach Berlin dienende Strecke handelt. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7 '5482 Fragen B 68 und 69) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Staatssekretär Haunschild vom Bundesministerium für Forschung und Technologie am 5. Mai 1976 in einem Gespräch mit Vertretern der dänischen Atomenergiekommission die Möglichkeit offengelassen hat, daß die Bundesrepublik Deutschland die Wiederaufbereitung von Kernenergiebrennstoffen und die Lagerung radioaktiver Stoffe für andere europäische Länder übernehmen könnte, bzw. welche Erklärungen haben die Vertreter des Bundesministeriums zu dieser Frage im einzelnen abgegeben? Kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß die Bundesrepublik Deutschland für andere Staaten keine Wiederaufbereitung oder Lagerung von Brennelementen oder radioaktiven Stoffen übernehmen wird? Zur Frage B 68: Zu dem Gespräch mit dänischen Regierungsvertretern am 5. Mai 1976, das auf dänischen Wunsch stattfand, wurde von den Vertretern meines Hauses unmißverständlich dargelegt, daß eine Entsorgung, also Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Behandlung und Lagerung der radioaktiven Abfälle, ausländischer Kernkraftwerke im künftigen deutschen Entsorgungszentrum nicht in Aussicht gestellt werden könne. Die anderslautenden diesbezüglichen Pressemeldungen treffen nicht zu. Bundesminister Matthöfer hat zu diesen Pressemitteilungen am 22. Juni 1976 erklärt: „Eine Wiederaufarbeitung oder Endlagerung von Brennelementen oder radioaktiven Abfällen aus dänischen Kernkraftwerken wurde weder zugesagt, noch wurden Verhandlungen darüber vereinbart." Zur Frage B 69: Bundesminister Matthöfer hat zu den von Ihnen angesprochenen Problemen bereits am 22. Juni 1976 erklärt: „Zusagen für Wiederaufarbeitung und Endlagerung sind gegenüber keinem anderen Land als Luxemburg (Remerschen) erfolgt oder beabsichtigt." Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Fragen B 70 und 71): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft es einerseits abgelehnt hat, dem Landeselternrat der Gesamtschulen Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Förderung für dessen Stellungnahme zu Gesamtschulversuchen (LER-Dokunrentation) zu gewähren, andererseits aber nunmehr in seinem Faltblatt Zwischenbilanz Gesamtschulen jedem Interessenten den Bezug eines Nachdrucks des Dokumentationsmanuskripts für 2 DM anbietet? Trifft es weiter zu, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft weder die urheberrechtliche Genehmigung für die Vervielfältigung besitzt noch sich mit den Autoren über die Art der Wiedergabe sowie über die finanziellen Bedingungen verständigt hat, und was gedenkt die Bundesregierung zur Wahrung der Urheberrechte zu tun? Zu Frage B 70: Der Landeselternrat der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich am 27. November 1974 an den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt mit der Bitte, die „Stellungnahme des Landeselternrats der Gesamtschulen Nordrhein-Westfalen zum Schulversuch integrierte und differenzierte Gesamtschule NW" als „zusätzliche Diskussionsplattform auf Bundesebene", zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und ggf. „gemeinsam mit anderen vorliegenden Berichten über Gesamtschulversuche" zu veröffentlichen. Im gleichen Sinne bat die Vorsitzende des Gesamtschulausschusses im Bundeselternrat, die gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrats Gesamtschule NW ist, mit Schreiben vom 3. Dezember 1974 an den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft um eine „Veröffentlichung im größeren Zusammenhang auf Bundesebene". Eine finanzielle Förderung der LER-Dokumentation über die Ermöglichung der Veröffentlichung (Druck) und Verbreitung (Versand) hinaus wurde weder erbeten noch zugesagt oder abgelehnt. Die vom Landeselternrat Gesamtschule NW erbetene bundesweite Veröffentlichung hat der Verlag Gersbach & Sohn, München, übernommen. Dieser fordert für Verpackung und Versand einen Unkostenbeitrag (Selbstkostenpreis) von 2,— DM in Briefmarken. Die Herstellung der zu verteilenden Exemplare erfolgt durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, ist also für den Landeselternrat der Gesamtschulen NW kostenlos. Zu Frage B 71: Aus den vorerwähnten Briefen ergibt sich eindeutig die Bitte des Landeselternrats der Gesamtschulen NW um Veröffentlichung seines Manuskripts. Das Urheberrecht ist mithin gewahrt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5482 Frage B 72): Wie viele Studienbewerber des Fachs Medizin haben im Wintersemester 1975/1976 und im Sommersemester 1976 außerhalb des Verfahrens der ZVS Dortmund einen Studienplatz dadurch erhalten, daß sie diesen vor den Verwaltungsgerichten mit der Begründung nicht ausgelasteter Kapazitäten eingeklagt haben, und hält es die Bundesregierung für vertretbar, dali diese Studienbewerber auf diese Weise kurzfristig einen Studienplatz erhalten, während andere über die Leistungs- und Warteliste der ZVS oft jahrelang warten müssen? Leider ist eine vollständige Übersicht der erbetenen Art zur Zeit nicht verfügbar. Da Klagen auf Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Fächern, sofern sie sich auf den Nachweis nicht ausgelasteter Kapazitäten an einzelnen Hochschulen stützen, gegen die Hochschule selbst zu richten sind, hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen keine vollständige Sammlung dieser Entscheidungen. Auch die Westdeutsche Rektorenkonferenz ist derzeit nicht in der Lage, die hierzu erforderlichen Zahlenangaben zu liefern. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird daher in einer Umfrage bei den Kultusministerien der Länder die gewünschten Informationen zu beschaffen suchen und sie zu gegebener Zeit mitteilen. Die Frage nach der Vertretberkeit einer Zulassung zum Medizinstudium aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit. der Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Die Rechtslage bezüglich einer solchen erstrittenen Zulassung ist nach zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Klagen auf Zuteilung von Studienplätzen, die in einem Studienfach mit Zulassungsbeschränkung freigeblichen sind, nicht schon wegen der ungünstigen Rangziffer des klagenden Bewerbers abgewiesen werden dürfen, und es hat darüber hinaus in einem weiteren Beschluß klargestellt, daß Klagen auf Zulassung zum Studium wegen nachweislich frei gebliebener Plätze in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung gegen die jeweilige Hochschule zu richten sind, solange der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt. Es ist nicht Sache des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, diese Rechtsprechung zu bewerten.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0725700000
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die gegenüber Portugal anwendbare Zollbehandlung
Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die unter die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal (Drucksache 7/5389)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Verordnung des Rates
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Island zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist
zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/76 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz zur Änderung der Liste A, die dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Anhang beigefügt ist (Drucksache 7/5516)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 126/76 für das Jahr 1976 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 7/5541)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft Bericht der Kommission an den Rat über den Stand der
Hopfenerzeugung und -vermarktung der Ernte 1975
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1975
Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen zur Stabilisierung des Hopfenmarktes (Drucksache 7/5518)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Verordnung (EWG-Euratom-EGKS) des Rates zur Anpassung bzw. Änderung der Verordnung 2/71 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften (Drucksache 7/5519)
überwiesen an den Haushaltsausschuß
Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr nach Italien von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Taiwan (Drucksache 7/5520)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft
Mitteilung an den Rat betreffend die Unterzeichnung und den Abschluß eines Rahmenabkommens über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kanada und den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 7/5521)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1267/69 zur Festlegung der Sonderbestimmungen, die bei der Einfuhr von unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallenden Waren aus Griechenland in die Gemeinschaft anwendbar sind (Drucksache 7/5552)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung von Zollpräferenzen in Form von teilweisen Aussetzungen der Zollsätze für Fertigwaren aus Jute mit Ursprung in Indien, Thailand und Bangladesch und für Fertigwaren aus Kokosfasern mit Ursprung in Indien und Sri Lanka (Drucksache 7/5553)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2757/75 hinsichtlich der Beitrittsausgleichsbeträge und deren Koeffizienten für Getreide (Drucksache 7/5554)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Meine Damen und Herren, für die Große Anfrage betreffend Auswirkungen der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Tagesordnungspunkt 74 — ist nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Dauer der Aussprache auf vier Stunden festgelegt. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. — Das ist der Fall; es ist so beschlossen.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung zu dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 1976 betreffend Sportpolitik — Drucksache 7/5435 — soll nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem Sportausschuß überwiesen werden. Ich frage, ob sich gegen die vorgeschlagene Überweisung Widerspruch erhebt. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und der Reichsversicherungsordnung sowie um die zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir diese Zusatzpunkte jetzt sofort behandeln. — Ich rufe daher jetzt diese Zusatzpunkte auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und der Reichsversicherungsordnung
— Drucksache 7/5480 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/5560 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens (Emstek)

bb) Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 7/5559 —Berichterstatter:
Abgeordneter Burger

(Erste Beratung 256. Sitzung)

b) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
— Drucksache 7/5376 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 7/5559 —
Berichterstatter: Abgeordneter Burger (Erste Beratung 256. Sitzung)

Ich frage die Berichterstatter, ob eine Ergänzung der Berichte gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich bedanke mich bei den Berichterstattern. Wir treten in die zweite Beratung ein. — Das Wort wird nicht begehrt.
Ich rufe Art. 1 bis 4 in der Fassung des Ausschußantrags mit Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt.
Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle fest, daß das Gesetz einstimmig angenommen worden ist.
Es liegen noch zwei Ausschußanträge vor. Wer dem Ausschußantrag II.1 auf Drucksache 7/5559, den Gesetzentwurf des Bundesrats Drucksache 7/5376 abzulehnen — das ist die Konsequenz aus der dritten Beratung — zuzustimmen -wünscht den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wer dem Ausschußantrag II.2 auf Drucksache 7/5550 — es handelt sich um eine Entschließung — zuzustimmen wünscht, den bitte ich ebenfalls um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 74 der Tagesordnung auf: Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen auf die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland
— Drucksachen 7/5120, 7/5455 —
In die Beratung dieses Punktes führen wir auch den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP Drucksache 7/5557 ein.
Zur Begründung der Großen Anfrage hat sich Herr Abgeordneter Dr. Mertes (Gerolstein) zu Wort gemeldet.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0725700100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU- Fraktion hat als erste und als einzige Fraktion dieses Hohen Hauses die in unserem Lande weithin unbekannte Bedeutung der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen mehrfach hervorgehoben, einer Veranstaltung, die in Wirklichkeit Meeresaufteilungskonferenz heißen müßte. Unter dem Eindruck der Entwicklung in Caracas hat sie bereits im Herbst 1974 in höchst sachlicher Form eine umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Sie hat Berichte der Regierung im Auswärtigen Ausschuß und im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit veranlaßt. Sie hat Journalisten und Vertreter der politischen Bildungsarbeit darauf hingewiesen, wie falsch die Meinung ist, es handele sich bei der Seerechtskonferenz um eine abgelegene Materie für Marinespezialisten oder um unpolitischen juristischen Formelkram — um einen Ausdruck zu gebrauchen, der nach 1969 bei der SPD so beliebt war.
Die CDU/CSU will mit ihrer letzten Großen Anfrage, die wir heute beraten, zum Abschluß dieser Legislaturperiode noch einmal die deutsche Öffentlich auf das ganze Ausmaß dessen hinweisen, was für unser Land bei dieser Meeresaufteilungskonferenz auf dem Spiel steht. Wir haben uns bei der Anfrage nicht nur von der kritischen Haltung leiten lassen, die Pflicht der Oppostion ist und die natürlich auch heute ihren Ausdruck finden muß. Wir haben vielmehr mit unseren Einzelfragen erneut eine staatspolitisch bewußt konstruktive Einstellung — das



Dr. Mertes (Gerolstein)

kann jeder schwarz auf weiß nachlesen -- bewiesen, von der wir erwarten, daß die Verantwortlichen der Bundesregierung sie auch drei Monate vor der Bundestagswahl ausdrücklich würdigen. Das gleiche gilt für unseren Entschließungsantrag.
Unsere Sorge bezieht sich auf einige wesentliche Elemente der bisherigen Konferenzentwicklung. Diese Sorge hat auch die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage nicht ausgeräumt. Nach eingehender Prüfung können wir bei unserem Informationsstand den Optimismus keineswegs teilen — unabhängig von ihren richtigen Sachaussagen, die wir begrüßen --, den diese Antwort verbreitet. Meine Kollegen werden Sorgen und Bedenken noch im einzelnen vortragen.
Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat den sogenannten Nord-Süd-Konflikt immer wieder zum Anlaß genommen, um die ständig zunehmende Bedeutung dieses Feldes unserer gesamten Außenpolitik hervorzuheben. Herr Bundesminister des Auswärtigen, ich glaube, es muß viel stärker darauf geachtet werden, daß die gesamtpolitischen Elemente der Wirtschaftspolitik in diesem Felde und die Entwicklungspolitik den umfassenderen Gesichtspunkten der Außenpolitik untergeordnet werden, als das derzeit der Fall ist.
Dem Nord-Süd-Konflikt ist weitgehend auch die Seerechtskonferenz zuzuordnen. Ihr politischer Zusammenhang mit der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung — Stichwort Nairobi — und mit den Plänen für eine neue, für eine dirigistische Weltwirtschaftsordnung ist unverkennbar. Die Konferenz stellt gleichzeitig die politische Koordinationskraft der Europäischen Gemeinschaft und des Atlantischen Bündnisses auf eine Bewährungsprobe. Sie wird — positiv oder negativ — europapolitische Rückwirkungen haben.
Seit der Erdölkrise im Herbst 1973 wächst in unserer Bevölkerung immer mehr die Erkenntnis, daß zu der Ost-West-Spannung, die in unmittelbarer Weise die Freiheitsinteressen des ganzen deutschen Volkes und die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland trifft, die Nord-Süd-Spannung getreten ist. Sie berührt in den kommenden Jahren in wachsendem Maße von außen her die Grundlagen unserer wirtschaftlichen, unserer sozialen und politischen Existenz.
Das Verständnis für die Rechte der Staaten und Völker der Dritten Welt ist hierzulande stetig gewachsen, nicht zuletzt dank der intensiven Erziehungsarbeit der christlichen Kirchen. Aber es wäre eine falche Vorstellung von internationaler Gerechtigkeit, wenn mit den Bemühungen um eine bessere Ordnung der Rechte an den Weltmeeren eine Schwächung unserer wirtschaftlichen Potenz einherginge.
Unsere konstruktiven Intentionen gelten der nächsten Sitzungsperiode der Meeresaufteilungskonferenz in New York im August und im September dieses Jahres. Wenn unsere Delegation dort auf die gründliche Beachtung der abschließenden Konferenzentwicklung durch die parlamentarische Opposition in Bonn hinweisen kann, so kann dies die deutsche Verhandlungsposition nur stärken. Die Opposition nimmt hier eine spezifisch außenpolitische Aufgabe des Parlamentes überhaupt wahr; denn es obliegt dem Parlament nicht nur, zu einem Verhandlungsergebnis ja oder nein zu sagen, sondern es obliegt ihm auch, die Regierung rechtzeitig mit Kontrolle, Kritik, Sorge und Rat zu begleiten. Als konstruktiv sollte die Bundesregierung auch die Tasache werten, daß unsere Fragen sehr verantwortungsbewußt und sorgfältig abgewogen sind, und keines der noch offenen Themen zu Lasten der deutschen Interessen präjudizieren. Wir haben dabei den Sachauskünften der Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage und in den Ausschüssen, soweit diese Informationen abträgliche Entwicklungen zu deutschen Lasten erkennen lassen, durchaus Rechnung getragen. Der Bitte der Regierung, bestimmte heikle Gegenstände den Ausschußberatungen zuzuweisen, werden wir entgegenkommen.
Meine Damen und Herren, angesichts der inhaltlichen Bedeutung und langfristigen Tragweite der Schlußdokumente der Seerechtskonferenz gehen wir davon aus, daß diese der Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedürfen. Darauf sollte auch die deutsche Verhandlungsdelegation deutlich genug hinweisen.
Meine Damen und Herren, warum ist diese Meeresaufteilungskonferenz für unsere deutschen Interessen, für den internationalen Frieden, für den Wohlstand aller Völker von so außerordentlicher Bedeutung? Warum haben wir die Sorge, daß im Falle unausgereifter Schlußdokumente, etwa durch kautschukartige Begriffe wie „friedliche Durchfahrt" durch Küstenzonen oder Meerengen oder infolge von Formelkompromissen, die bleibenden Gegensätze und Unstimmigkeiten nur verschleiert werden, daß also diese Konferenz die Gefahren neuer Konfliktfelder in den internationalen Beziehungen schafft?
Eines der Fundamente unseres Wohlstandes und
ich wiederhole das — unserer Fähigkeit zur Beteiligung am Abbau des Nord-Süd-Gefälles, zu der wir verpflichtet sind, ist die Freiheit der Meere. Sie soll auf dieser Konferenz teilweise ganz abgeschafft, teilweise stark eingeschränkt werden:

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Ein toller Fortschritt!)

1) Das nationale Küstenmeer soll zugunsten der Küstenländer von drei auf zwölf Seemeilen ausgedehnt werden;
2) darüber hinaus soll eine exklusive Wirtschaftszone zugunsten der Küstenländer von wenigstens 200 Seemeilen geschaffen werden;
3) der übrige Teil der Meeresschätze soll einem internationalen Meeresbodenregime unterstellt werden, dessen Struktur und dessen Befugnisse in entscheidenden Punkten noch ungeklärt sind. Gerade auch hier verbieten sich Formelkompromisse, die schwerwiegende Dissense nur verdecken.
Zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland zeichnen sich folgenschwere Verschlechterungen in allen diesen Bereichen ab. Die heraufkommenden Gefahren
1845R

Dr. Mertes (Gerolstein)

für die Zukunft unseres Landes sind der deutschen Öffentlichkeit kaum bewußt. Die Bundesregierung hat es versäumt, auf die fundamentale Bedeutung der Meeresaufteilungskonferenz der Öffentlichkeit gegenüber mit dem nötigen Nachdruck hinzuweisen. Wir können das Selbstlob der Bundesregierung auf unsere diesbezügliche Frage 17 nicht als berechtigt anerkennen.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Wir fordern, daß die notwendige Neuordnung des Meeresvölkerrechts mit ihren Auswirkungen auf Jahrzehnte für alle Beteiligten ökonomisch sinnvoll gestaltet wird und die Tür zu künftigen Verbesserungen offenläßt. Das heißt, daß es nicht durch emotional-ideologisch geprägte Mehrheitsbeschlüsse zu abschließenden Entscheidungen kommt, die statt Fortschritt in Wirklichkeit Rückschritt, statt vernünftigen Interessenausgleichs in Wirklichkeit institutionalisierten Streit, statt Recht Unrecht mit sich bringen.
Meine Damen und Herren, der Gedanke, das Meer sei ein gemeinsames Erbe der Menschheit — in knapper Rechtsformel: ein res omnium, nicht eine res nullius —, sollte — so hieß er — die 3. Seerechtskonferenz beherrschen. Es gehört zu den Ironien und zu den Ungereimtheiten der Entwicklung der letzten Jahre, daß diese Konferenz in Wirklichkeit aber vom Gedanken rein nationaler Souveränitätsrechte und Wirtschaftsinteressen bestimmt wird. Ihm frönen vor allem die Staaten, die durch ihre langen Küsten bisher ohnehin schon von der Natur begünstigt waren. Sie sind es, die ein Maximum an Küstenmeer, an Wirtschaftszone, an Festlandsockel fordern, hingegen den benachteiligten Staaten — und dazu gehört vor allem die Bundesrepublik Deutschland eindeutig — ein Minimum an verbleibender Freiheit der Schiffahrt, des Rohstoffzugangs, des Fischfangs und der Meeresforschung gestatten wollen.
In merkwürdigem Gegensatz zu diesem Wirtschaftsnationalismus steht die Tatsache, daß der Gedanke des gemeinsamen Menschheitserbes reduziert wurde auf die Hohe See und auf den Meeresboden außerhalb der 200-Seemeilenzone, und zwar in denaturierten, d. h. dirigistischen Vorstellungen.
Dazu kommt folgendes: Für die 113 Länder der Dritten Welt — und dabei handelt es sich teilweise um Ministaaten, die im Gegensatz zu uns praktisch überhaupt keinen Beitrag zu den materiellen Grundlagen der Tätigkeit der Vereinten Nationen leisten — ist die Neugestaltung der Nutzungsrechte am Meer auch ein Feld, auf dem sie ihre Vorstellungen einer neuen, einer gelenkten Weltwirtschaftsordnung durchsetzen wollen, die auch in Nairobi eine so zentrale Rolle spielt.
Während dieser Debatte wird der Deutsche Bundestag zu prüfen haben, wie auf der Konferenz mit Unterstützung durch dieses Parlament und die öffentliche Meinung die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die wohlverstandenen Interessen der internationalen Staatengemeinschaft — ich denke dabei besonders an die Europäische Gemeinschaft, aber eben auch an die Dritte Welt - noch wirksamer gewahrt werden können.
Wir gehören zu den geographisch benachteiligten Staaten dieser Konferenz. Wir haben nur eine kurze Küste, sind aber als einer der stärksten Industrie- und Handelsstaaten der Welt und als rohstoffarmes Land auf den freien Zugang zu den Weltmeeren angewiesen. Wir benötigen angesichts unseres großen Außenhandelsvolumens und der dazugehörenden Handelsflotte, also ganz wesentlicher Grundlagen unserer wirtschaftlichen und auch sozialen Leistungsfähigkeit,

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr gut!)

einen ungehinderten Seeverkehr sowie einen freien Zugang zu den Fischgründen der Fernfischerei.
Die geplanten Wirtschaftszonen der Küstenstaaten würden die Möglichkeiten der deutschen Fernfischerei sowie die der deutschen Meeresforschung bedeutend einengen. Der freie und ökonomisch sinnvolle Zugang zu den Rohstoffen auf dem Meeresboden ist für unsere rohstoffabhängige Wirtschaft zur Zeit in seiner kapitalen Wichtigkeit gar nicht hoch genug einzuschätzen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Dies wird ein Dauerthema der nächsten Jahrzehnte sein.
Sie werden bemerkt haben, daß die einleitende Kritik in unserer Großen Anfrage deutlich zwischen dem politisch verantwortlichen Kabinett einerseits und der vor Ort tatsächlich verhandelnden deutschen Delegation andererseits unterscheidet. Diese Unterscheidung ist nicht taktisch gemeint, sondern sie läßt den Kern unserer eigentlichen politischen Kritik als Opposition erkennen. Sie richtet sich an die Adresse des Bundeskanzlers und des Kabinetts einschließlich des Staatsministers Moersch, der zwar seit 1975 dem Namen nach der sogenannte Leiter der deutschen Delegation ist,

(Zuruf von der FDP: Was soll das denn?!) aber der Konferenz nur sporadisch beiwohnte


(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

und der dabei gegenüber der Presse die kritischkonstruktive Haltung der Opposition leider wenig sachgerecht würdigte.

(Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

Die Reaktion der Bundesregierung auf unsere kürzlichen Anmerkungen beantwortet nicht die folgenden Fragen, Herr Kollege Stahl, passen Sie genau auf. Ich glaube, Sie werden mir sogar zustimmen. Ich höre, daß auch bei Ihnen über das Thema der außenpolitischen Gewichtung der Seerechtskonferenz durch das Kabinett durchaus kritisch diskutiert wird.

(Weiterer Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

Erste Frage: Warum hat sich das Kabinett intensiv mit der Seerechtskonferenz ernsthaft erst seit kurz vor der 4., also der kürzlichen, New Yorker Sitzungsperiode befaßt?

(Stahl [Kempen] [SPD] : Das stimmt doch gar nicht!)




Dr. Mertes (Gerolstein)

Die Antwort ist offenkundig: Das Kabinett — Herr Kollege, Sie werden dem in Ihrem Herzen wahrscheinlich sogar zustimmen — hat die Tragweite der Konferenz nicht erkannt und ihr demgemäß nicht jene politische Bedeutung zugemessen, die sie spätestens seit der politischen Blockbildung der Dritten Welt in den Jahren seit 1973 nun einmal hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nächste Frage: Warum ließ die Zusammenarbeit der westlichen Industriestaaten, insbesondere der amerikanischen Delegation, aber auch der Länder der Europäischen Gemeinschaft, mit der deutschen Delegation in entscheidenden Phasen der Konferenz so sehr zu wünschen übrig?
Auch hier liegt die Erklärung auf der Hand: Die Nichtbehandlung oder ungenügende Behandlung der Konferenz durch das Kabinett führte dazu, daß das wirtschaftliche und politische Gewicht der Bundesrepublik Deutschland in entscheidenden Phasen nicht angemessen in die Waagschale der Sondierungsgespräche und Verhandlungen geworfen werden konnte.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Es ist nun einmal Aufgabe der politischen Verantwortungsträger, also des Kabinetts, in schwierigen Fragen den politischen Willen unseres Landes zu artikulieren und zur Geltung zu bringen -- sei es gegenüber europäischen Ländern wie etwa Großbritannien, sei es gegenüber bestimmten Schlüsselstaaten der Dritten Welt; gegenüber wem auch immer. Ob und wie das Gewicht unserer bilateralen Leistungen gegenüber bestimmten Staaten oder unseres wirtschaftlichen Potentials überhaupt ins Spiel gebracht werden soll, das ist eine eminent politische Entscheidung, die nur von Regierungschef zu Regierungschef oder von Außenminister zu Außenminister oder zumindest von Fachminister zu Fachminister zu verwirklichen ist.
Dritte Frage, die wir uns stellen müssen: Warum könnte sich die deutsche Seite nicht stärker auf den Standpunkt stellen, daß sie mit der bestehenden Rechtsordnung aus eigener Interessensicht noch durchaus zufrieden sein kann d. h., daß konkrete Gegenleistungen erbracht werden müssen nach dem Prinzip do ut des, wenn sie Forderungen der Dritten Welt und ihrer europäischen Sympathisanten auf Veränderungen des Status quo zustimmen soll?

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Die Antwort ist klar: Nur das Gewicht unmißverständlicher politischer Willensbekundungen des Kabinetts gegenüber den Regierungen der betreffenden Staaten hätte den deutschen Delegierten den Rücken gestärkt. Diese Rückenstärkung erfolgte entweder nicht oder sie erfolgte nicht intensiv genug und nicht rechtzeitig genug.
Die CDU/CSU-Fraktion legt andererseits Wert darauf, bei dieser Gelegenheit die Leistungen unserer deutschen Delegation in Caracas, Genf und New York ausdrücklich zu würdigen. Anerkennung und Dank des ganzen Hauses gebühren insbesondere Herrn Botschafter Karl-Hermann Knoke, dem tatsächlichen Leiter der deutschen Delegation in den letzten Jahren. In der ihm eigenen Sachlichkeit gelang es ihm, unsere Delegation straff zu führen; eine Aufgabe, die angesichts der heterogenen Ressortzusammensetzung, der Vielschichtigkeit unserer Interessen und der schwer überschaubaren Zahl materieller und prozeduraler Probleme ganz besonders schwer ist. Wir möchten auch den Rechtsberater der Delegation, Herrn Professor Günther Jaenicke, mit Dank hervorheben, der als international anerkannter Fachmann zur Konsistenz und zur Ausdauer der deutschen Delegation erheblich beigetragen hat. Diese namentliche Nennung bedeutet keine Minderung der Leistung der Gesamtheit der deutschen Delegation.
Ich weiß, wovon ich spreche, wenn ich sage: Hätten die Herren Willy Brandt und Egon Bahr in den ersten sechs Monaten der SPD /FDP-Regierung, als die Weichen der neuen Ostpolitik gestellt wurden, bei den Verhandlungen mit den Staaten des Warschauer Paktes nur die Hälfte des Rates loyaler und erprobter Sachkenner entgegengenommen, auf die sich die Regierung jetzt ausschließlich stützt, ohne ihnen genügend politischen Rückhalt zu geben, so wäre dem deutschen Volk viel Schaden, viel Unfrieden und viel Bitterkeit erspart geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein kurzes Wort noch zu den sicherheitspolitischen Aspekten der Konferenz. Die Ausdehnung der Küstengewässergrenze von drei auf zwölf Seemeilen schafft 116 neue Meerengen im rechtlichen Sinn.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

Zahlreiche dieser Meerengen und ihre Durchfahrtsrechte sind wichtig für die Bewegungsfreiheit der deutschen und verbündeten Seestreitkräfte, von denen in hohem Maße die Friedenssicherung abhängt. Die Sowjetunion und ihre Verbündeten haben zwar ein ähnliches materielles Interesse. Aber das rechtfertigt noch lange nicht vordergründige Bemerkungen der Art, wie sie Staatsminister Moersch kürzlich im ZDF machte, wo er wörtlich sagte -- ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
Wir können darauf vertrauen, — hören Sie genau zu —
daß die Interessengemeinschaft der Sowjetunion und der USA in diesem Falle auch Regelungen hervorbringt, die allgemein unseren Verteidigungsinteressen entsprechen.
Welche mechanistische, welche unpolitische, welche ahistorische Vorstellung von Sicherheit spricht aus solchen Worten!

(Lachen bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Echt Moersch! — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Die eher beschreibende als politisch wertende Antwort der Regierung auf unsere Frage 4

(Wehner [SPD] : Sie erleben heute Ihren großen Tag!?)

— Ihr Gelächter werte ich als Zustimmung, Herr
Kollege Wehner — konnte unsere Sorgen nur verstärken. Ganz und gar fehlt dabei die Würdigung



Dr. Mertes (Gerolstein)

derjenigen Aspekte, die — neben der Bewegungsfreiheit der Seestreitkräfte — das politisch entscheidende Element darstellen. Der britische NATO-Botschafter Sir John Killick hat auf der Wehrkundetagung in München 1976 auf die sicherheitspolitischen Einflüsse von Staaten außerhalb der NATO und des Warschauer Paktes auf die weltweiten Interessen der westlichen Welt hingewiesen. Er schließt — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
Obwohl die Teilnehmer der UNO-Seerechtskonferenz auf den Schutz ihrer nationalen und strategischen Interessen geachtet haben dürften, scheint es nicht so, also ob die möglichen Auswirkungen auf das Bündnis oder die Ost-West-Beziehungen hinreichend erörtert oder durchdacht worden seien.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr interessant!)

Aus dem Munde eines vorsichtigen britischen Diplomaten sind das sehr starke, sehr bedenkenswerte, sehr ernst zu nehmende Worte.
Ich brauche nur auf die Zusammenhänge zwischen Seemacht, Seerecht und Versorgung im Krisenfall oder im Ernstfall, zwischen der innenpolitischen Entwicklung einiger Staaten der Dritten Welt und der sowjetischen Stützpunktpolitik, zwischen den erstrebten Verfügungsrechten der Dritten Welt und den Einflußkanälen der Sowjetunion hinzuweisen, um das ganze Ausmaß an Risiken kurz anzuleuchten, das mit den Ergebnissen dieser Konferenz auf uns zukommt. Risiko aber ist das Gegenteil von Sicherheit.
Lassen Sie mich abschließend sagen: in der nächsten Sitzungsperiode der Meeresaufteilungskonferenz wird darauf zu achten sein, daß sich die in Nairobi zutage getretenen politischen Schwächen der Industriestaaten nicht fortsetzen. Wir wollen ausgereifte, nicht unter Zeitdruck stehende Dokumente mit klaren Inhalten, die nicht zu Auslegungskonflikten führen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Wer will das nicht?)

-- Um so besser, Herr Kollege Stahl.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sie tun nur so!)

--- Lesen Sie doch die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage, dann werden Sie sehen, daß diese Sorge auch dort zum Ausdruck kommt.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Das bedarf einer geistigen Anstrengung!)

Wir brauchen neue Regelungen, die nicht einer abstrakten Gerechtigkeitsideologie, geboren aus politischem Ressentiment und wirtschaftlicher Unvernunft, nachlaufen, sondern die der Tatsache Rechnung tragen,

(Zurufe von der FDP)

daß der Abbau des Nord-Süd-Gefälles nur stattfinden kann, wenn die aus kreativer Freiheit erwachsende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer
Volkswirtschaft weiterhin angemessen erhalten bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wünschen Regelungen, die die Namen des Rechtes und der Vernunft wirklich verdienen. Kommt es nicht so, wird diese Konferenz böse Auswirkungen haben, auch wenn die Opfer dieser Folgen heute noch für das blind sind, was hier auf dem Spiele steht.

(Beifall bei der CDU/CSU Zurufe von der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0725700200
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Bundesaußenminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0725700300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ankündigung des Kollegen Mertes, einen sachlichen Beitrag zu liefern, ist wie bei der Betrachtung aller internationaler Konferenzen der letzten Zeit der Versuch gefolgt, für all das, was nicht erwartungsgemäß verläuft, allein die Bundesregierung verantwortlich zu machen,

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die Regierung trägt laut Grundgesetz die Hauptverantwortung in der auswärtigen Politik!)

als hätte sie die Stabsführung auf Konferenzen, an denen 150 Staaten teilnehmen.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Der Kanzler redet doch immer von der wirtschaftlichen Großmacht!)

Meine verehrten Kollegen von der Opposition, ich habe manchmal den Eindruck, daß Sie bei der Einschätzung von Möglichkeiten auf internationalen Konferenzen den Grundsatz „Viel Feind, viel Ehr" dem Versuch vorziehen, unsere Interessen beharrlich und nüchtern durchzusetzen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — van Delden [CDU/CSU]: In Wirklichkeit nutzen Sie sie nicht einmal! — Dr. Marx [CDU/ CSU] : Wir vertreten nur unsere Interessen; das wissen Sie! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Es lohnt sich wirklich, einmal die Liste der internationalen Konferenzen der letzten zwei Jahre vorzunehmen, bei denen Sie uns jeweils als einzigem Staat Nichtzustimmung empfohlen haben. Ob es die Konferenz in Nairobi war, ob es die 7. Sondergeneralversammlung war, ob es die KSZE war: wo stünden wir heute, wenn wir nicht überall konstruktive Verhandlungsführung eingesetzt und den Zustand der Isolation bevorzugt hätten?

(Beifall bei der FDP und der SPD -- Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wir warnen nur rechtzeitig! -- Wehner [SPD]: Zurück in die Hallstein-Zeit! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das war ein echter Wehner! Wehner [SPD] : Natürlich!)




Bundesminister Genscher
Deshalb sollte man auch in einer Wahlkampfphase in einer Großen Anfrage darauf verzichten können, so etwas schriftlich niederzulegen:
Sie
- nämlich die Bundesregierung —
hat auch in der Vorbereitung der gegenwärtigen Konferenzrunden die deutschen Interessen in ganz unzulänglicher Weise behandelt und verteidigt.
Wer einmal in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage, Herr Kollege Mertes, die unterschiedlichen Interessenlagen auch unserer engsten Freunde und Verbündeten, die wir dort bewußt einmal aufgezeigt haben, gelesen hat, der wird erst erkannt haben, daß es nicht ein Lager hier, ein Lager dort gibt,

(Wehner [SPD] : Sehr wahr! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist uns bekannt!)

sondern daß die Interessenlagen von Problem zu Problem immer wieder unterschiedlich sind. Meine verehrten Kollegen, es ist eben doch nicht so, daß die 200-Seemeilen-Zone eine Erfindung nur der Entwicklungsländer ist. Unser Hauptverbündeter hat bereits durch Gesetzgebungsakt diese Zone in Kraft gesetzt. Das müssen wir auch mit berücksichtigen.

(Zustimmung bei Abgeordneten der Regierungsparteien — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das wissen auch wir! — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Der vertritt eben seine Interessen besser!)

M_ ine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal über den Inhalt der Antwort der Bundesregierung hinaus die Position der Bundesregierung heute, genau einen Monat vor Beginn der 5. Session der 3. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, darlegen. In dieser Verhandlungsphase wird die Erörterung der vorliegenden Verhandlungstexte, die in der 4. Session im Frühjahr dieses Jahres begonnen hat, fortgesetzt und vertieft werden. Ihr kommt daher auch dann große Bedeutung zu, wenn wir noch nicht mit Sicherheit erwarten können, daß sie schon zu einem Abschluß der Konferenz durch eine Einigung führt.
Die Bundesregierung begrüßt es deshalb, daß sie durch die Große Anfrage die Gelegenheit hat, in diesem Stadium ihre Position zu den Fragen darzulegen, mit denen sich diese Konferenz auseinandersetzt und die insbesondere für die Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind. Wir wissen alle und wahrlich nicht nur eine Fraktion dieses Hauses, daß es hier um erhebliche politische und wirtschaftliche Interessen unseres Landes geht. Weil das so ist, hat sich die Bundesregierung von Anfang an mit allen Kräften darum bemüht, durch konstruktive Arbeit und Mitarbeit in der Konferenz auf deren heute im einzelnen noch nicht klar abzusehende Auswirkungen in einer Weise Einfluß zu nehmen, die die Befriedigung dieser unserer Interessen in höchstmöglichem Maße sicherstellen soll.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die Frage ist immer nur, was möglich ist!)

Diese Zielsetzung wird auch im weiteren Verlauf der Verhandlungen die Haltung der Bundesregierung bestimmen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich wiederhole, meine Damen und Herren: Wir befinden uns im Verlauf der Verhandlungen. Wir haben das zu berücksichtigen, wenn wir unsere Haltung auf der Konferenz öffentlich darlegen. Die legitime parlamentarische Beratung würde ihres Sinnes beraubt, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Verhandlungsposition führen würde. Deshalb wird die Bundesregierung wie in der Vergangenheit auch in Zukunft die darüber hinausgehenden notwendigen Informationen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages erteilen und dort auch die notwendige Detaildiskussion führen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Mit dieser Methode sind wir einverstanden!)

Zweitens. Die offenkundige Schwierigkeit der Verhandlungen hat ihren Grund darin, daß es sich nicht nur um komplizierte Interessenlagen, sondern auch um äußerst komplexe Sachverhalte handelt.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das haben wir selbst gesagt!)

Die Bundesregierung hat sich deshalb von Anfang an darum bemüht, bei der Erarbeitung ihrer Verhandlungspositionen die Interessen and Auffassungen derjenigen zu berücksichtigen, die in der jeweils anstehenden Frage unmittelbar und in ähnlicher Weise betroffen sind. Wir haben die vier Küstenländer der Bundesrepublik Deutschland frühzeitig in den Prozeß der amtlichen Meinungsbildung einzuschalten versucht. Als ihr Wortführer hatte Schleswig-Holstein nicht nur die Möglichkeit der Teilnehme an Ressortbesprechungen sondern auch die Möglichkeit der Entsendung eines Beraters als Mitglied der deutschen Delegation. Ich muß hier allerdings, Herr Kollege Narjes — vielleicht sollten Sie das in Schleswig-Holstein einmal sagen —, beklagen, daß von dieser Mitwirkung nur unzureichend Gebrauch gemacht wurde und eine Mitreise angeblich aus Kostengründen unterbleiben mußte.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Das war es auch!)

Nach meiner Überzeugung wäre eine stärkere Einschaltung des Vertreters der Küstenländer sehr wohl nützlich gewesen. An der Bundesregierung hat es jedenfalls nicht gelegen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Todenhöfer [CDU/CSU])

Die Bundesregierung legt auch weiterhin Wert auf einen ständigen Meinungs- und Informationsaustausch mit den Küstenländern. Ich möchte dieses Angebot hier heute noch einmal wiederholen und auch für die Zukunft unsere Bereitschaft zu jeder Form des Meinungsaustausches und der Abstimmung zusichern.
Die Bundesregierung hat ferner — und auch das ist wichtig — in konstruktiver Zusammenarbeit mit den einschlägigen Verbänden ein klares Bild von der Interessenlage der unmittelbar Betroffenen zu ge-



Bundesminister Genscher
winnen und deren Sachverstand zu nutzen versucht. Bereits zur Session in Caracas standen Verbandsvertreter der Verhandlungsdelegation als Berater zur Verfügung. Ich nenne hier nur den Verband Deutscher Reeder, den Verband der deutschen Hochseefischereien, die Arbeitsgemeinschaft für meerestechnisch gewinnbare Rohstoffe. Die Verbände beurteilen die Lage auf der Seerechtskonferenz und, meine verehrten Kollegen, auch die Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland auf dieser Konferenz ebenso nüchtern wie die Bundesregierung selbst.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sehr richtig!)

Sie stellen sich schon heute in ihren Dispositionen darauf ein, daß das Ergebnis der Konferenz in vieler Hinsicht eine neue Lage schaffen wird. Die Bundesregierung schuldet deshalb den Verbänden Dank für konstruktives und weitsichtiges Mitwirken und ihre nützlichen Vorschläge bei der Ausarbeitung der deutschen Verhandlungsposition.
Drittens. Vergegenwärtigen wir uns, worum es bei der 3. Seerechtskonferenz im Grunde geht. Das, meine Damen und Herren, ist nicht möglich, ohne diese Konferenz in eine historische Perspektive einzuordnen. In der Themenstellung der Konferenz offenbart sich in sehr konkreter Weise ein geschichtlicher Wandel, der unsere Zeit insgesamt kennzeichnet. Die Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere die letzten Jahre haben fundamentale Veränderungen in den technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen der Völker dieser Welt und ihres Zusammenlebens gebracht. Nicht zuletzt die Bevölkerungsexplosion, aber auch die steigende wirtschaftliche Entwicklung haben der Welt vor Augen geführt, daß ihre Ressourcen begrenzt sind und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, die bestehenden und die steigenden Bedürfnisse zu befriedigen.
Das Meer, bisher in erster Linie als Transportweg und als Fischgrund begriffen, wird heute als reale Möglichkeit gänzlich neuer Nutzungen erkannt. Vor allem in den letzten Jahren sind wir Zeuge einer außerordentlichen Entwicklung von Technologien gewesen, die es dem Menschen erlauben, die im Meer liegenden Ressourcen unter ökonomischen Bedingungen zu erschließen. Das Meer stellt sich eben nicht mehr nur als Wasseroberfläche für die Schifffahrt oder als Fischgrund dar. Vielmehr rücken neue Territorien unter Wasser mit einem außerordentlichen und heute eben erschließbaren Reichtum an Naturschätzen in die Interessensphären der Staaten ein. Wir können davon ausgehen, daß dabei noch längst nicht alle Möglichkeiten erforscht sind.
Gleichzeitig sind wir der Schutzbedürftigkeit des Meeres gewahr geworden. Ich nenne den gesteigerten Schiffsverkehr, hier insbesondere die Gefahr von Tankerkatastrophen, ich meine aber auch die Gefahr des Überfischens.
Zuletzt, aber entscheidend, die neue politische Dimension, mit der wir es zu tun haben. Wenn die unermeßlichen Ressourcen des Meeres heute technisch zugänglich geworden sind, so stellt sich die Frage, wem sie zugänglich sein müssen und wer über sie verfügen kann, nicht mehr unter den Vorzeichen, unter denen sich die Frage der Nutzung der Hohen See vor 300 Jahren gestellt hat, nämlich als eine Frage, die von einer beschränkten Zahl klassischer Schiffahrtsländer im Sinne der Freiheit der Meere, also des Gemeingebrauchs, entschieden worden ist, die als allgemein anerkanntes Ordnungsprinzip bis heute gilt.
Jene Frage stellt sich heute in einer gewandelten Welt von mehr als 150 Staaten, die im Verhältnis der Gleichberechtigung zueinander leben und — das wollen wir ausdrücklich anerkennen — die alle gleichermaßen das Recht in Anspruch nehmen, an den Ressourcen unserer enger werdenden Welt teilzuhaben.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das bestreitet ja von uns niemand!)

Dabei machen sich Tendenzen bemerkbar, die es ablehnen, das Prinzip des Gemeingebrauchs auf die neuartigen Nutzungen in vollem Umfang zu übertragen. Vielmehr wird gefordert, bei diesen Nutzungen bestimmten Mitgliedern der Staatengemeinschaft mit besonderen Bedürfnissen eine Vorzugsstellung einzuräumen und diese mit dem Gebot einer gerechteren Verteilung zu begründen. Mit solchen Tendenzen und mit ihren Motiven haben wir uns auseinanderzusetzen. Dabei sollte es keines Hinweises bedürfen — darüber müssen wir uns, glaube ich, alle im klaren sein —, daß hier ein neues, außerordentliches Konfliktpotential entstanden ist.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Genau das sagen wir ja gerade!)

Wir wollen uns daran erinnern, daß das Seevölkerrecht, wie es sich vor 300 Jahren herausgebildet hat, das Produkt heftiger bewaffneter Auseinandersetzungen gewesen ist.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Aber es gibt doch eine Fortschreibung!)

Legten wir die Maßstäbe der Vergangenheit an, so könnte uns niemand garantieren, daß uns nicht auch die neue Lage in schwere Konflikte führen würde.
Wir sollten es deshalb als einen ermutigenden Vorgang begreifen, wenn sich heute 147 Staaten zusammentun und den Versuch unternehmen, der neuartigen Problematik auf dem rationalen Weg des einvernehmlichen Interessenausgleichs durch Schaffung einer neuen rechtlichen Ordnung Herr zu werden.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das haben wir ausdrücklich begrüßt!)

Wir sollten die heute im Seevölkerrecht festzustellende Tendenz begrüßen, nicht nur solche Gebiete zu reglementieren, die im Sinne eines geordneten Gemeingebrauchs um der Gefahrenabwehr willen einer Ordnung bedürfen, sondern grundsätzlich alle Arten der Nutzung der Hohen See in einer kodifizierten Form zu normieren, damit es gelingt, die verschiedenen Nutzungen des Meeres miteinander in Einklang zu bringen.
Es geht jetzt darum, für den Seeverkehr in einer den Geboten des Schutzes der Meeresumwelt ge-



Bundesminister Genscher
recht werdenden Weise grundlegende Freiheiten zu sichern. Es gilt, den Tiefseebergbau in einer vernünftigen, die Interessen aller Länder dieser Erde berücksichtigenden Weise zu regeln.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das sagen wir auch!)

Es geht also bei dieser Seerechtskonferenz nicht, wie vielfach vordergründig gemeint wird, nur um die Ausdehnung des Küstenmeeres auf zwölf Seemeilen und die Bildung einer 200 Seemeilen umfassenden Wirtschaftszone oder um die Veränderung von Fischereirechten. Es geht um die weltweite und die friedliche Lösung eines für die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller Länder hochbedeutsamen Problemkomplexes.

(Beifall bei der FDP und der SPD -Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Genau das habe ich erklärt!)

--- Um so leichter, Herr Kollege, sollte es Ihnen fallen, der Bundesregierung zuzustimmen.

(Wehner [SPD] : Sehr gut!)

Viertens. Ich wiederhole: Es ist ermutigend, daß der Versuch einer einvernehmlichen Etablierung einer Ordnung unternommen wird. Ob ihm Erfolg beschieden ist, ob eine solche Ordnung von allen als gerecht betrachtet werden und ob sie daher dauerhaft sein kann, wird allerdings davon abhängen, welche Regelungen zu den einzelnen Fragen gefunden werden. Es kann bei der Ausgangslage nicht verwundern, wenn sehr verschiedene Vorstellungen zum Ausdruck gebracht werden. Die Neuartigkeit des Problems erfordert einen Lernprozeß, der für keinen der Beteiligten leicht ist und der von jedem eine politische und psychologische Einstellung verlangt.
Das zeigt sich auch an der Entwicklung der VNSeerechtskonferenzen. Die ersten beiden Konferenzen, die 1958 und 1960 in Genf stattfanden, waren vornehmlich von der Tradition überkommener Regeln geprägt. Die erste Konferenz endete mit der Verabschiedung von vier Konventionen, nämlich über das Küstenmeer, die Hohe See, den Festlandssockel und die Fischerei. Die zweite Konferenz endete ergebnislos, weil eine Einigung über die 1958 offengebliebene Frage der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres nicht erreicht werden konnte. Rasch änderten sich die Voraussetzungen seit 1960. Der Tiefseebergbau trat als neue Meeresnutzung in den Bereich des Möglichen. Neue Staaten entstanden. Die in der „Gruppe der 77" zusammengeschlossenen 112 Entwicklungsländer fordern, an der Schaffung eines neuen Seevölkerrechts mitzuwirken. 1967 wurde der Meeresbodenausschuß der Vereinten Nationen eingesetzt. Im Dezember 1970 beschloß die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu einstimmig, daß der Meeresboden jenseits der nationalen Jurisdiktion als gemeinsames Erbe der Menschheit einem Sonderregime und einer internationalen Behörde unterstellt werden soll. Zugleich wurde der Aufgabenbereich des Meeresbodenausschusses um die allgemeinen Fragen des Seevölkerrechts, den Schutz der Meeresumwelt, die wissenschaftliche Meeresforschung und den Transfer mariner Technologie erweitert.
Schließlich wurde am 16. Februar 1973 die jetzt laufende 4. VN-Seerechtskonferenz durch Beschluß der Generalversammlung zur 1. Session im Dezember 1973 nach New York einberufen, der die Sessionen in Caracas, in Genf und im Frühjahr dieses Jahres in New York folgten. Die in bezug auf den materiellen Inhalt einer zukünftigen Seerechtskonvention bedeutungsvolle 5. Session beginnt, wie ich schon erwähnte, am 2. August in New York; sie soll bis zum 17. September dauern.
Fünftens. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß bei gutem Willen aller die 3. VN-Seerechtskonferenz zu konkreten Ergebnissen führen kann. Die Bundesregierung steht mit dieser Auffassung nicht allein.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Führen kann ! Die Opposition teilt diese Auffassung! -Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Führen könnte !)

Es herrscht unter den Beteiligten Übereinstimmung, daß der nach der 4. Session vorgelegte revidierte Verhandlungstext gegenüber dem ursprünglichen Verbesserungen enthält. Ich betone: Hier ist eine hinnehmbare Grundlage für ernsthafte Verhandlungen gegeben. Ich wäre dankbar, wenn wir auch hier eine Übereinstimmung feststellen könnten.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Das ist aber jetzt sehr schwer!)

Ich sage dabei nicht, daß dieser Text nicht in vielen Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig sei; im Gegenteil, Sie werden aus unserer Antwort auf die Große Anfrage und auch aus meinen Ausführungen an dieser Stelle genau das entnehmen können. Wichtig aber ist — und das ist nicht zuletzt auch auf unsere Mitwirkung an dieser Konferenz zurückzuführen , daß eine Grundlage dafür geschaffen wurde, in vertieften Verhandlungen die großen Probleme, denen wir, unsere Partner und die Staatengemeinschaft sich gegenübergestellt sehen, meistern zu können.
Sechstens. Ich möchte diese grundsätzlicheren Betrachtungen abschließen, indem ich auf ein Thema eingehe, das mit den schon angesprochenen fundamentalen strukturellen Veränderungen in unserer Zeit zu tun hat. Unleugbar spielen die Länder der Dritten Welt auf der Seerechtskonferenz eine nicht weniger bedeutende Rolle als anderswo. Ebenso unleugbar verfolgen sie dort ihre eigenen, besonderen Interessen. Es kann niemanden verwundern, daß die Seerechtskonferenz von vielen Beteiligten, insbesondere eben aus dem Kreis der Entwicklungsländer, im Lichte der Bestrebungen um eine neue Weltwirtschaftsordnung gesehen wird. Nach unserer Auffassung kann und soll die Seerechtskonferenz indessen der Erwartung im Bereich der UNCTAD nicht vorgreifen und sie auch nicht präjudizieren.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Gut, daß Sie das sagen!)

Sie braucht das auch nicht, um zu Ergebnissen zu kommen, die für alle annehmbar sein sollten.
Siebtens. Lassen Sie mich nunmehr auf Einzelbereiche der Problematik der Konferenz eingehen.



Bundesminister Genscher
Die Bundesregierung ist von jeher gegen eine monopolistische internationale Meeresbodenbehörde gewesen. Sie hat, meine Damen und Herren — das kann schon heute als Verhandlungserfolg abgehakt werden —, zusammen mit anderen Staaten erreicht, daß im revidierten Verhandlungstext vom Behördenmonopol abgegangen worden ist und daß jetzt auch private Unternehmen die Chance haben sollen, in Konkurrenz zur Meeresbodenbehörde Tiefseerohstoffe zu nutzen. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Fortschritt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU /CSU] : Aber die entscheidenden Texte sagen das nicht ganz klar!)

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, die Befugnisse der Behörde an marktwirtschaftlichen Prinzipien orientiert auszugestalten. Das stellt uns aber auch vor die Frage, eine mit der Deklaration des internationalen Meeresbodens zum gemeinsamen Erbe der Menschheit zu vereinbarende, den Interessen aller Länder gerecht werdende Lösung zu finden.
Die Opposition hat in ihrem Pressedienst vom 15. März 1976 verlangt, die Zuständigkeit der internationalen Meeresbodenbehörde dürfe sich nur auf den Meeresboden, nicht jedoch auf die Wassersäule und auf den Luftraum erstrecken. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat diese Forderung von Anfang an — also vor der Genfer Session — erhoben.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Freuen Sie sich über unsere Unterstützung oder nicht?)

Es ist ihr -- und auch das halte ich für einen Erfolg — im Verein mit anderen Staaten gelungen, die Zuständigkeit der internationalen Meeresbodenbehörde im revidierten Verhandlungstext auf den Meeresboden zu beschränken.
Die Bundesregierung hat entsprechend ihrer bereits vor Genf erarbeiteten Position zusammen mit anderen Staaten erreicht, daß die Aktivitäten der internationalen Meeresbodenbehörde im revidierten Verhandlungstext auf die Exploration und die Exploitation beschränkt wurden — gegen den Widerstand vor allem der „Gruppe der 77", aber z. B. auch unseres EG-Partners Irland.
Die Exploration des Meeresbodens aus der Zuständigkeit der internationalen Meeresbodenbehörde ausnehmen zu wollen erscheint angesichts der Mehrheitsverhältnisse auf der Konferenz und der wirtschaftlichen Bedeutung der Exploration unrealistisch. Andererseits ist es gelungen, eine Koordinierungs- und Harmonisierungskompetenz der internationalen Meeresbodenbehörde für die wissenschaftliche Meeresforschung, wie sie noch im Genfer Verhandlungstext vorgesehen war, im revidierten Verhandlungstext von New York zu eliminieren.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung tritt in konstruktiver Haltung zur Dritten Welt und in realistischer Einschätzung der Konferenzsituation sowie der politischen und wirtschaftspolitischen Konstellation in den Vereinten Nationen wie für die Berücksichtigung der eigenen auch für die Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer ein. Die von ihr geforderte Ausgestaltung des Meeresboden-regimes sieht eine angemessene Berücksichtigung der Entwicklungsländer bei der Vergabe und bei der Reservierung von Gebieten zum Meeresbergbau vor. Die Bundesregierung erörtert auch eine angemessene Berücksichtigung der Entwicklungsländer hinsichtlich des Einkommens aus dem Tiefseebergbau. Die Nutzung des Meeresbodens darf ja auch nicht zu einer weiteren Verzerrung im Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten zwischen Industrienationen und Staaten der Dritten Welt führen.
Die Bundesregierung bemüht sich seit der Genfer Session zusammen mit den Industriestaaten der westlichen Welt darum, den Entscheidungsmechanismus der internationalen Meeresbodenbehörde so zu gestalten, daß unseren Interessen, den Interessen eines potentiellen Produzenten und Verbrauchers mariner Rohstoffe, Rechnung getragen wird. Die Bundesregierung hat sich immer gegen einen Modus gewandt, mit dem sich die Dritte Welt über die Interessen der westlichen Industrienationen hinwegsetzen könnte. Auf Grund der Bemühungen der Bundesregierung und der Regierungen von Staaten mit gleicher Interessenlage erscheint es heute als gesichert, daß das zu schaffende Streitbeilegungsergan unabhängig und nicht weisungsgebunden sein wird. Auch das, meine Damen und Herren, ist gegenüber den Aussichten bei Konferenzbeginn ein erheblicher Erfolg. Ich erwähne das nicht, um hier die Leistungen der Bundesregierungen in besonderer Weise herauszustellen, sondern einfach um die Bundesregierung gegen den Vorwurf zu verwahren, sie habe die deutschen Interessen nicht in ausreichender Weise wahrgenommen.
Achtens. Die Bundesregierung hat im Verein mit den EG-Partnern und anderen europäischen Staaten zumindest erreicht, daß die Beachtung eines objektiven Kriteriums im revidierten Verhandlungstext bei der Festsetzung der Höchstfangmengen durch Zugrundelegung wissenschaftlicher Daten vorgesehen wird.
Was aber -- so müssen wir uns fragen, meine Damen und Herren hat die Entwicklungsländer dazu geführt, die Forderung nach einer 200 Seemeilen messenden Wirtschaftszone zu erheben? Im Zugriff auf die biologischen Ressourcen einer 200 Seemeilen ausmachenden Wirtschaftszone vor ihren Küsten glauben diese Länder ihrem zum Teil katastrophalen Eiweißmangel abhelfen zu können. Wir sollten dabei die Möglichkeiten zur Kooperation, zur Weiterentwicklung unserer Fischereitechnologie und zur Bereitstellung unseres Know-how, die uns gegeben sind, nicht übersehen.
Es sind aber nicht nur die Entwicklungsländer, die die 200-Seemeilen-Wirtschaftszone fordern, sondern auch Langküstenstaaten der entwickelten Welt machen sich diese Forderung zu eigen.

(Zuruf des Abg. Dr. Todenhöfer [CDU/CSU])




Bundesminister Genscher
Selbst die USA haben die 200-Seemeilen-Fischereizone durch Gesetzgebungsakt des Kongresses mi i
Wirkung vom 1. März 1977 einseitig in Kraft gesetzt.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Ist uns nicht unbekannt! — Dr. Todenhöfer [CDU/ CSU] : Die vertreten ihre nationalen Interessen!)

- Wenn Sie sagen, Herr Todenhöfer: „Die nehmen ihre nationalen Interessen besser wahr als wir" -
das war doch Ihr Einwurf , dann sage ich nur: Da sehen Sie, mit welcher Konfliktstrategie Sie in eine solche Verhandlung und Konferenz hineingingen.

(Beifall bei der FDP und der SPD -Stahl [Kempen] [SPD] : Der Todenhöfer ist und bleibt der kleine Elefant!)

Es wird argumentiert, die Fischbestände seien namentlich von Fernfischerei betreibenden Nationen in den Schelfgewässern vor ihren Küsten so gelichtet worden, daß dem Küstenstaat das Fischereimanagement in einer ausgedehnten Küstenzone zur Erhaltung der Fischarten übertragen werden muß. Meine Damen und Herren, es muß an dieser Stelle der deutschen Hochseefischerei bescheinigt werden, daß sie auch dort, wo sie modernste Schiffe eingesetzt hat, durch Verwendung genügend weitmaschiger Netze stets für das Überleben der Jungfische gesorgt hat. Vorwürfe der Ausplünderung der Meeresschätze vermögen die deutsche Hochseefischerei nicht zu treffen. Diese Vorwürfe scheinen an die Adresse von Nationen gerichtet zu sein, die im Vergleich zu uns mehr als das Zwanzigfache an Tonnengewicht fischen. Diese Position wird es uns ermöglichen, in den von uns angestrebten Verhandlungen z. B. mit den Vereinigten Staaten und Kanada unsere Fischereiinteressen auch in diesen Gebieten für die Zukunft zu wahren. Auch das war übrigens Gegenstand der von manchen für überflüssig erklärten Zusammenkunft in Puerto Rico.
Die Alternative zur nationalen Wirtschaftszone mit nationalem Management hätte im Ausbau internationaler globaler und regionaler Fischereikommissionen gefunden werden können. Zu einer solchen Lösung bestand leider bei den Staaten, die auf Bildung einer Wirtschaftszone drängen, keine Neigung.
Nicht nur Entwicklungsländer, sondern auch entwickelte Länder streben nach Ausdehnung ihrer Souveränität. Auch die 51 Mitglieder zählende Gruppe der Binnenstaaten und der geographisch benachteiligten Staaten kann nicht etwa gegen die Wirtschaftszone mobilisiert werden, nachdem sich 13 afrikanische Binnenstaaten auf dem Gipfeltreffen der Organisation für afrikanische Einheit im Juni 1974 zum Gedanken der Wirtschaftszone bekannt haben.
Wir müssen versuchen, die Einengung der Bewegungsfreiheit unserer Hochseefischerei im Zuge der Seerechtskonferenz durch Anwendung der gemeinsamen Fischereipolitik der EG mit. ihrem Recht des gleichen Zugangs zu den künftigen Wirtschaftszonen der EG-Staaten zu mindern. Aber auch das, meine Damen und Herren, wird innerhalb der EG nicht unerhebliche Probleme schaffen. Ich möchte darauf schon jetzt hingewiesen haben.
Außerdem müssen wir versuchen, in bilateralen Abkommen mit Drittstaaten weiteren Ausgleich zu finden. Ich habe hier schon auf die Gespräche mit Kanada und den Vereinigten Staaten hingewiesen. Noch liegt die Verhandlungskompetenz bei der Bundesregierung. Sie wird im Zuge der Vergemeinschaftung der Wirtschafts- bzw. Fischereizonen später auf die EG übergehen. Bei diesem Abkommen können wir jetzt -- oder später die EG — unsere fischereiwissenschaftlichen Kenntnisse, unser Knowhow und unsere Technologie sowie unsere Ausbildungsmöglichkeiten nutzbringend einsetzen. Freilich müssen wir uns darüber klar sein, daß derlei Abkommen nur mit solchen Staaten möglich sein werden, die Überschüsse aufzuweisen haben.
Neuntens. Im Zusammenhang mit der Europäischen Gemeinschaft fordert die Opposition im Pressedienst vom 22. April 1976 und auch im Deutschland-Union-Dienst:
Von entscheidender Bedeutung ist, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als eine Einheit auftreten und die Konvention auch von der EG-Kommission unterzeichnet wird.
Diese Forderung hat die Bundesregierung seit Beginn der Seerechtskonferenz verfolgt. Allein in der
. Session in New York haben deshalb nicht weniger als 80 Koordinierungssitzungen im EG-Rahmen stattgefunden. Schon zuvor und seither wurden zwischen den Sessionen regelmäßige EG-Koordinierungen durchgeführt. Dank intensiver Bemühungen
aller Partnerländer ist es gelungen, eine gemeinsame Position zum Wirtschaftszonenkonzept, zu den Fischereiartikeln der Konvention, zu den Hohe-SeeArtikeln, zu den halbgeschlossenen Meeren, zum Archipelstaaten-Sonderregime, zur wissenschaftschaftlichen Meeresforschung, zum Transfer mariner Technologie und zur EG-Klausel zu erarbeiten. Beim internationalen Meeresbodenregime und beim Schutz der Meeresumwelt gegen von Schiffen ausgehende Verschmutzungen konnten die Positionen angenähert werden. Ihre vollständige Harmonisierung wird weiter angestrebt.
Zehntens. Lassen Sie mich nun etwas zu der Freiheit des zivilen und militärischen Seeverkehrs sagen. Seine Freiheit von Hindernissen ist ein Anliegen, das der Bundesregierung ebenso wie den Regierungen ihrer Bündnispartner am Herzen liegt. Übrigens geht -- dies als Interessengleichlage hervorzugehen ist ja nicht falsch das Interesse der Warschauer-Pakt-Staaten in die gleiche Richtung, wenn auch mit unterschiedlichen Vorstellungen in der Sache;

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Zu unterschiedlichen Gesamtzusammenhängen!)

das ändert nichts daran, daß auf Konferenzen jede Stimme wichtig ist.
Der zivile Seeverkehr, der 85 % unseres zwischenstaatlichen Güterverkehrs erfaßt, ist für die Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer Abhängig-



Bundesminister Genscher
keit vom Außenhandel von lebenswichtiger Bedeutung. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß sich der internationale Seeverkehr in der Nähe der Küsten vollzieht. Die Ausdehnung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen und die Errichtung von 200-Seemeilen-Wirtschaftszonen dürfen nicht zur Behinderung des deutschen Seeverkehrs führen. Der Grundsatz der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer muß aufrechterhalten werden. Darüber hinaus muß in den internationalen Wasserstraßen, die durch Ausdehnung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen künftig in das Küstenmeer von Anrainerstaaten fallen, ebenso wie in der Wirtschaftszone gänzlich freie Durchfahrt bzw. freier Überflug herrschen.
Sowohl der Genfer Verhandlungstext wie der revidierte New Yorker Verhandlungstext kommen diesen Forderungen nahe. Gefährdet werden könnte unsere Seeschiffahrt durch zu weitreichende Befugnisse der Küstenstaaten auf dem Gebiet des Meeresumweltschutzes, wenn diese Bestimungen nämlich sinnwidrig zur Durchsetzung anderer Ziele angewandt würden.
Die Bundesregierung hält die Regelung des revidierten New Yorker Verhandlungstextes, was den Schutz gegen Gefahren aus der Versenkung von Abfallstoffen und gegen Gefahren z. B. des Ablassens von 01 durch Schiffe anbelangt, für einen tragfähigen Kompromiß. Er sucht den beiden Faktoren, nämlich Schiffahrt auf der einen Seite und Erhaltung der Meeresumwelt auf der anderen Seite, in etwa Rechnung zu tragen. Ein besonderes Problem stellt die sogenannte Versorgungsschiffahrt, d. h. die Schiffahrt zur Versorgung von Bohrinseln und ähnlichem, in den Wirtschaftszonen dar. Hier machen sich schon heute Tendenzen breit, diese Art der Schiffahrt der nationalen Schiffahrt vorzubehalten.
Elftens. Die wissenschaftliche Meeresforschung wird sich damit abfinden müssen, daß sie, soweit sie ressourcenbezogen ist, in der künftigen Wirtschaftszone nur noch mit Genehmigung des jeweiligen Küstenstaates vor sich gehen wird. Diese Regelung ist die logische Folge der Ressourcenhoheit des Küstenstaates. Nicht dagegen befriedigt ein Kostenregime auch für die Grundlagenforschung, wie es im revidierten Verhandlungstext vorgesehen oder noch vorgesehen ist.
Die Bundesregierung wird sich im Verein mit den Regierungen der 18 Hauptforschungsstaaten für eine Änderung dieser Regelung auf der 5. Session einsetzen. Sie sieht es nicht als ausreichend an, daß die Genehmigung zur Grundlagenforschung im Regelfall erteilt werden soll.
Beim Transfer mariner Technologie wird darauf zu achten sein, daß kein Zwangstransfer stattfindet, insbesondere keine patentierte Technologie ohne Einwilligung privater Patentinhaber übertragen wird.
Zwölftens. Zum Abschluß noch ein grundsätzlicher Gedankengang zur Streitregelung. Wenn, was wir alle hoffen, eine Neuordnung des Seerechts als ein von einer großen Mehrheit von Staaten getragener Kompromiß zustande kommt, ist damit das Konfliktpotential als solches nicht beseitigt. Es wird lediglich in eine Ordnung gefügt. Streitfälle, die schon jetzt vorausgesehen werden können und die natürlich entstehen werden, bedürfen innerhalb dieser Ordnung und zur Erhaltung derselben einer Streitregelung. Diese Streitregelung muß nach Auffassung der Bundesregierung eine durchgehende, d. h. alle Kapitel der künftigen Seerechtskonvention erfassende, obligatorische Streitregelung sein. Wir erachten dies schon aus dem Grunde für notwendig, weil nur durch eine Streitregelung verbleibende Rechte der Staatengemeinschaft in der Wirtschaftszone ebenso wie Rechte von Staaten und Unternehmen aus der Betätigung am internationalen Meeresboden geschützt werden können. Andernfalls würden wir es erleben, daß Küstenstaaten ihre Rechte in der Wirtschaftszone einseitig ausweiteten mit dem Ergebnis, daß die Wirtschaftszone schließlich nicht mehr von einem Küstenmeer von 200 Seemeilen Ausdehnung zu unterscheiden wäre.
Dreizehntens. Ich möchte vorab noch einen Gedanken aufnehmen, der in der Großen Anfrage — z. B. in Frage 8 — auftaucht: die Frage, ob es der Bundesrepublik Deutschland möglich wäre, sich gegebenenfalls von der Seerechtskonferenz zurückzuziehen.
Meine Darren und Herren, Sie wissen, daß die verschiedenen Materien der Seerechtskonferenz als Paket behandelt werden. Ein Zurückziehen der Bundesrepublik von der Konferenz würde zunächst einmal den Gang der Dinge nicht aufhalten, sondern allenfalls in einer uns unangenehmen Richtung beschleunigen. Die Seerechtskonferenz dürfte nach allem menschlichen Ermessen zu konkreten Ergebnissen kommen. Würde eine isolierte Bundesrepublik Deutschland einer Seerechtskonvention nicht zustimmen, würde sie sich außerordentlichen Schwierigkeiten nach dem Inkraftsetzen der Konvention durch die Vertragsstaaten ausgesetzt sehen. Die Anwendung der Konvention durch die große Mehrheit der Vertragsstaaten würde eine Staatenpraxis zur Folge haben, die auf die Dauer die Gefahr mit sich brächte, in ihren Grundfragen der Bundesrepublik Deutschland als Völkergewohnheitsrecht entgegengehalten zu werden. Wir würden uns der Möglichkeiten des weiteren Mitgestaltens etwa beim Meeresbodenregime, beim Umweltschutz, beim Fischereiregime usw. begeben.
Ein Scheitern der Seerechtskonferenz insgesamt ist nicht abzusehen. Trotzdem will ich auch dieser Frage, was geschehen könnte, wenn die Konferenz scheiterte, hier einige Aufmerksamkeit widmen. Ein Scheitern auch nur in Teilbereichen würde eine Kette einseitiger, in jedem Falle für uns nachteiliger Maßnahmen auf dem Gebiet des Völkerrechts in Gang setzen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

Das hätte zur Folge, daß das Konfliktpotential größer würde und daß es zu anarchischen Zuständen käme. Ein Kurzküstenstaat wie die Bundesrepublik Deutschland hätte darunter besonders zu leiden.



Bundesminister Genscher
Vierzehntens. Uns leiten auf dieser Konferenz wichtige Interessen, die ich noch einmal zusammenfasse:
Wir wünschen den freien, rechtlich geordneten und nicht diskriminierten Zugang zu den Rohstoffen des Tiefseebodens.
Wir brauchen den ungehinderten Seeverkehr.
Uns liegt an der Sicherung unserer Eiweißversorgung aus dem Meer sowie an den Möglichkeiten zum Einsatz und zur Weiterentwicklung unseres Know-how, unserer Technologie und der Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Fischereisektor.
Wir wollen eine internationale Regelung des Meeresumweltschutzes unter Ausschluß von Mißbrauchsmöglichkeiten.
Unsere wissenschaftliche Meeresforschung muß sich betätigen können.
Insgesamt kann festgestellt werden: auch der Bundesrepublik Deutschland wie ihren Bürgern muß der ihnen zukommende Freiheitsspielraum gesichert bleiben.
Für die Wahrung dieser Interessen setzt sich die Bundesregierung auf der Seerechtskonferenz mit aller Energie ein. Deshalb arbeitet die Bundesregierung auf dieser Konferenz konstruktiv mit, um so dazu beizutragen, daß eine von der überwiegenden Mehrheit der Völkergemeinschaft getragene und für uns vollziehbare Neuregelung der seerechtlichen Fragen möglich wird. Nur durch ein Gelingen der Seerechtskonferenz kann Anarchie vermieden werden, die als Folge von Alleingängen und durch Anwendung des Rechts des Stärkeren oder des örtlich Näheren unweigerlich eintreten würde. Die zu schaffende Neuordnung wird sicherlich nicht in allen Punkten unseren Idealvorstellungen entsprechen. Insofern wird unsere Situation nicht anders sein als die der anderen 146 Teilnehmerstaaten auch. Wenn 147 Länder — jedes mit seinen eigenen Interessen — zu einer Einigung zu kommen suchen, wird diese Einigung immer nur als Kompromiß denkbar sein.
Diese Konferenz unterscheidet sich außerdem dadurch, daß sie sich von Problem zu Problem jeweils unterschiedlich zusammengesetzten Interessengruppierungen gegenübersieht.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ist uns bekannt!)

Das macht die Arbeit nicht leichter. Wir haben auch darüber in unserer Antwort auf die Große Anfrage ausführlich Auskunft gegeben.
Ich darf wiederholen, meine Damen und Herren: Mit der 5. Session der Seerechtskonferenz beginnt ein entscheidendes Stadium. Die Bundesregierung wird sich ihrer Verantwortung, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dieser Konferenz zu wahren, auch in dieser Phase mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten stellen. Wir sind der Meinung, daß auch hier die konstruktive Mitarbeit der Politik des „Alles oder Nichts" vorzuziehen ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0725700400
Das
Wort hat der 1-lerr Abgeordnete Grunenberg.

Horst Grunenberg (SPD):
Rede ID: ID0725700500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein geringerer als der amerikanische Außenminister hat die Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen als eine der umfassendsten und wichtigsten Konferenzen der Weltgeschichte bezeichnet. Worum geht es? Zwei Weltkriege haben die Machtverhältnisse auf der Erde entscheidend verändert. Das koloniale Zeitalter ist zu Ende gegangen. Der Fortschritt mariner Technologien, die noch vor wenigen Jahren undenkbar schienen, machte es möglich, die Schätze, insbesondere des Meeresbodens und des Meeresunterbodens, in großem Umfange auszubeuten. Öl und Gas, Manganknollen, interessant wegen ihres Gehalts an Nickel, Kupfer und Kobalt, aber auch Erzsände, Erzschlemme und -seifen gewinnen angesichts der Verknappungstendenzen bei terrestrischen Vorkommen und wachsendem Bedarf der Welt immer größere Bedeutung. Der Bevölkerungszuwachs in zahlreichen Ländern macht die Ressourcen lebender Art zu einer bedeutenden zusätzlichen Nahrungsquelle. Manche Länder haben in dem Fischreichtum vor ihren Küsten ihren fast einzigen Reichtum. Angesichts der manchmal recht ungehemmt betriebenen Fischerei einzelner Nationen — trotz internationaler Vereinbarungen — wurden die Fischbestände in manchen Bereichen stark reduziert. Einzelne Arten sind fast ausgerottet. So ist es denn kein Wunder, daß sich Völker, die in ihrer Technologie noch nicht so weit fortgeschritten sind, gegen eine ungeregelte Ausbeutung des Meeres wehren.
Vor diesem Hintergrund beurteilt die SPD-Fraktion das Bestreben der internationalen Staatengemeinschaft, eine konfliktverhütende Neuregelung der Rechte auf, in und unter den Meeren herbeizuführen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wer tut das nicht?)

Sie allein kann der Gefahr einer Anarchie, einer Anarchie durch buntscheckige und einseitig erklärte Ansprüche, wie sie schon von mehr als 20 Staaten ausgesprochen sind und von anderen angestrebt werden, entgegensteuern und eine weltweit gültige und verbindliche Lösung der nationalen und internationalen Rechte am Meer und am Meeresboden herbeiführen.
Zwei Problemgruppen stehen dabei im Vordergrund.
Erstens. Für die Küstenvorfelder steht fest: der Küstenstaat erhält bevorrechtigte Nutzung. Ebenso gehört hierher das Problem von 120 neuen „juristischen" Meerengen, die durch die Verbreiterung des Küstenmeeres von drei auf zwölf Seemeilen entstehen. Auf die Probleme, die sich aus der Einrichtung von Wirtschaftszonen und der Nutzung des Festlandsockels ergeben, komme ich im einzelnen noch zurück.
Zweitens der Tiefseeboden. Er enthält unermeßliche Schätze an Mineralien, die auf der Erde teilweise so selten sind, daß sie als strategische Mine-
18468 Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode 257. Sitzung. Bonn, Freitag, cien 2. Juli 1976
Grunenberg
ralien bezeichnet, werden konnten. Nur eine kleine Gruppe von Industriestaaten besitzt die Technologie, in Tausenden von Metern Wassertiefe diese Vorkommen auszubeuten. Ihr gegenüber steht die geschlossene Gruppe der Entwicklungsländer, die selbst nicht abbauen können, zum Teil aber als Landproduzenten Konkurrenz fürchten und daher eine Internationalisierung des Meeresbodenbergbaus fordern. Sie sehen nicht ein — und manche ihrer Argumente sind verständlich —, daß eine Handvoll reicher und technologisch fortgeschitlener Staaten diese Schätze, die einmal als „Erbteil der Menschheit" bezeichnet worden sind, um das der Erbenstreit nun auf der Konferenz geführt wird, ausbeuten dürfen, ohne daß die überwältigende Mehrheit der Staaten daraus Nutzen ziehen kann.
Vor diesem Hintergrund muß das Verhandlungspaket der Seerechtskonferenz gesehen und politisch gewertet werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es ist schier unmöglich, die Interessengruppen und Koalitionen der Konferenz im einzelnen darzustellen, die im Hintergrund die Fäden gezogen und Sonderinteressen und Gruppeninteressen miteinander und gegeneinander abgeklärt haben. Die Gruppe der von der Natur begünstigten Staaten mit langen Küsten hat es zum Beispiel in jahrelanger, ja jahrzehntelanger Kleinarbeit verstanden, eine Mehrheit für ihre Forderungen zu finden.
Diese Forderungen sind: Neben der Verbreiterung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen soll eine daran anschließende Wirtschaftszone von insgesamt 188 Seemeilen den Küstenstaaten zur bevorrechtigten, vielleicht sogar exklusiven Nutzung zugesprochen werden. Auch der Festlandsockel soll unter bestimmten Bedingungen bevorrechtigt vom Küstenstaat genutzt werden können.
Aus dieser zu erwartenden Regelung ergibt sich ein ganzes Bündel von Problemen. Einige seien genannt: Das Durchfahrt- und Überflugrecht durch und über 120 neue juristische Meerengen, die durch die Küstenmeerverbreiterung entstehen, muß geregelt werden. Es stellt sich die Frage, welche Rechte der Küstenstaat sowohl in der Wirtschaftszone als auch über den Festlandsockel ausüben darf. Welche Forderungen sind an den Meeresumweltschutz zu stellen und welche Schiffssicherheitsbestimmungen darf der Küstenstaat etwa einseitig verfügen und damit internationale Standards entweder überoder unterschreiten? Solche und eine Unmenge anderer Fragen berühren den Weltseeverkehr empfindlich und bedürfen einer umfassenden und zweifelsfreien Beantwortung.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sehr richtig.)

Man ist ihr näher gekommen. Die beiden Supermächte haben auf diesem Feld von Anfang an dargetan, daß sie hier keine Unklarheiten dulden werden. Für sie war eine konventionsrechtliche Regelung, die die Interessen ihrer zivilen und militärischen Schiffahrt nicht berücksichtigt, einfach nicht annehmbar. Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, daß eine Regelung zustande kommt, die die Schiffahrtsfreiheit weitgehend aufrechterhält.
Während es in der Frage der Neuordnung im küstennahen Bereich zu Interessenkoalitionen zwischen Nord, Süd, Ost und West gekommen ist, waren in der Frage des Tiefseebergbaus die Fronten über Jahre hinweg verhärtet. Hier ist die Dritte Welt in der Gruppe der 77 solidarisch organisiert. Mit etwa 110 Mitgliedern verfügt sie über eine Zweidrittelmehrheit. Sie forderte lange Zeit eine Nutzungsordnung des Tiefseebodens mit einer internationalen Meresbodenbehörde. Diese sollte ein Nutzungsmonopol der Tiefseeschätze, das bis zur Verhüttung und Vermarktung gehen sollte, erhalten.
Die Industrieländer — westliche wie östliche hielten dem entgegen, daß allein sie über Kapital und Technologie verfügten, um Meeresbodenbergbau zu betreiben. Allerdings erkannten sie schon bald, daß ihr Ziel, eine internationale Meeresbodenbehörde auf den Rang eines Bergamts herabzudrücken, das Lizenzen vergibt, nicht durchzusetsen war.
Inzwischen bahnt sich ein Kompromiß an. Die Vereinigten Staaten schlugen schon im vergangenen Jahr durch Henry Kissinger ein Mischsystem vor, das die Richtung festlegte, in der eine Kompromißlösung herbeizuführen ist. Demnach kann eine künftige Meeresbodenbehörde mit technologischer und Kapitalhilfe der Industriestaaten selber Tiefseebergbau betreiben, während dafür Unternehmen und Staaten der Meeresbergbau zu praktikablen Bedingungen ermöglicht wird.
Die Bundesrepublik Deutschland ist vielleicht zu spät in die UNO gekommen; ein Jahr eher wäre besser gewesen. Eine ganze Anzahl von Vorentscheidungen zur Seerechtsproblematik waren zu diesem Zeitpunkt schon gefallen. Trotzdem hat die Bundesregierung rechtzeitig ihre Interessenschwerpunkte festgelegt. Sie werden heute noch einmal in der Entschließung der Koalitionsfraktionen nachdrücklich unterstrichen und gelten weiterhin:
Erstens die Freiheit des See- und Luftverkehrs. Hier hat die Bundesrepublik an der Seite der Hauptschiffahrtsnationen einschließlich der Supermächte große Chancen, eine künftige Konvention ur Schiffahrtsfreiheit, die allen Ländern dient, zur Verabschiedung zu bringen.
Zweitens der Tiefseebodenbergbau. Freier, geordneter, nicht diskriminierender Zugang zu den Ressourcen des Tiefseebodens ist für ein Land wie die Bundesrepublik, das 10 % der Weltbergbauproduktion der wichtigsten Mineralien verbraucht und nur 1 % selbst zu fördern vermag, vordringlich. Der Kompromiß, der sich abzeichnet, rechtfertigt Investitionen, die von der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland getätigt und von der Bundesregierung mit erheblichen Mitteln gefördert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der deutschen Interessen ist die deutsche Fernfischerei. Sie wird durch künftige Wirtschaftszonen hinsichtlich ihrer traditionellen Fanggründe Einbußen hinnehmen müssen. sie werden aber durch gemeinsame Nutzung eines künftigen EG-Meeres gemildert werden können. Die SPD-Fraktion unterstützt die nachdrücklichen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, cien 2. Juli 1976 18469
Grunenberg
Bemühungen der Bundesregierung, ei tie gemeinsame Fischereiordnung der EG beschleunigt zu erreichen. Darüber hinaus ist es notwendig, der Fernfischerei traditionelle Fanggründe auch durch bilaterale Abkommen zu erhalten und neue hinzuzugewinnen. Dabei sind Know-how, Fangtechnologie und Ausbildungskapazitäten im Fischereisektor wichtige Trümpfe in unserer Hand.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Forschungsexpeditionen nach neuen Fanggründen und die überaus erfolgreiche Expedition in die Antarktis zur Erschließung der größten Eiweißreserve der Erde eröffnen wichtige Ausweichmöglichkeiten für die Zukunft. Das Seefischereivertragsgesetz, das der Bundestag in der letzten Woche einstimmig verabschiedet hat, gehört ebenfalls in diesen Zusammenhang. Die Meeresforschung, die de iure eingeschränkt werden soll, ist tatsächlich zusammen mit dem hohen, weltweit anerkannten Stand der deutschen Meerestechnologie ein Kapital, das es der Bundesrepublik ermöglicht, in Wirtschaftszonen und Festlandssockeln von Drittstaaten über gemeinsame Unternehmungen und eine Vielzahl von Kooperationsformen tätig zu werden.
Die sozialdemokratische Fraktion des Deutschen Bundestages ist der Meinung, daß die Handels-, Schiffahrts-, Rohstoff- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland durch eine weltweit akzeptierte Neuordnung, die einseitig erklärte und willkürlich begründete Ansprüche ausschließt, am ehesten gesichert werden. Die Ablehnung eines neuen Meeresvölkerrechts, auch wenn es in manchen Punkten nicht unseren Idealvorstellungen entsprechen sollte, würde uns gegen den Rest der Welt ins Abseits stellen.
Der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der Bundesregierung und der Delegation, der für ihre bisherige Verhandlungsführung auf der Seerechtskonferenz Dank und Anerkennung gebührt, bei den zukünftigen Verhandlungen zum Wohle der Bundesrepublik Deutschland von überaus großem Nutzen sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0725700600
Ich
weise darauf hin, daß mit der Drucksache 7/5561 inzwischen ein weiterer Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU eingebracht und im Hause verteilt worden ist.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Narjes.

Dr. Karl-Heinz Narjes (CDU):
Rede ID: ID0725700700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesaußenminister hat — um damit anzufangen — in seiner Rede die Koordinierung der norddeutschen Küstenländer und die Rolle Schleswig-Holsteins angesprochen. Ich beklage wie Sie, daß die letzte Sitzung ohne einen Beobachter aus Norddeutschland ablief. Ich darf aber darauf hinweisen, daß die Finanzierung dieses Beobachters nach meiner Information durch die vier Küstenländer gemeinschaftlich erfolgen sollte und daß die Finanzierungsverabredung für diese Sitzung nicht zustande kam, weil die beiden weltoffenen Hansestädte, also die beiden sozialdemokratisch geführten Städte Bremen und Hamburg, nicht in der Lage bzw. bereit waren, sich an dieser Finanzierung zu beteiligen.

(Wehner [SPD]: Weltpolitisches Kleinklein! -Weitere Zurufe von der SPD)

– Ich antworte auf Fragen und Bemerkungen, die die Bundesregierung, die von Ihnen gestützt wird, Herr Kollege Wehner, vorgebracht hat.

(Wehner [SPD] : Sie, der Sie sagen: Außer Spesen nichts gewesen!)

In diesem Zusammenhang sollte ich auch darauf hinweisen, Herr Bundesaußenminister, daß mir nicht bekannt ist, daß zu irgendeinem Zeitpunkt zu diesem Thema ein politisches Gespräch etwa der Länderministerpräsidenten Norddeutschlands mit der Bundesregierung stattgefunden hat.
Zweitens. Herr Bundesminister, Sie haben von der Haltung oder der Auffassung der Opposition über deutsche Konferenzmöglichkeiten eine Karikatur gezeichnet, indem Sie uns unterstellen, wir hätten eine Art deutsche Alleinverantwortung für alles behauptet, was auf diesen Konferenzen geschieht. Herr Bundesaußenminister, wir kennen die Grenzen der deutschen Möglichkeiten, wir leiden nicht an Großmannssucht, und wir sind auch nicht bereit, eine Sprache zu akzeptieren, wie diese Regierung sie gebraucht und die uns im Ausland seit Monaten angekreidet wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Das ist aber eine ganz neue Einsicht!)

Wir kennen aber auch unsere Möglichkeiten und unsere Mitverantwortung für alles, was auf diesen Konferenzen geschieht. Wir werden Sie allein, aber auch in vollem Umfang daran messen, ob Sie diesen Möglichkeiten und dieser Mitverantwortung gerecht geworden sind.
Meine dritte Vorbemerkung. Herr Bundesaußenminister, ich glaube, wenn die Bundesregierung sich 1972/73 nur einmal politisch so viel um diese Konferenz gekümmert hätte wie jetzt, nachdem unsere Große Anfrage sie dazu zwingt, hätte die Konferenz einen anderen Verlauf genommen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sie kriegen gleich einen Orden verliehen!)

Die Themen der heutigen Debatte sind durch eine Reihe von Besonderheiten gekennzeichnet, die schon angeklungen sind. Die erste ist, daß es sich hier um eine der wichtigsten Konferenzen handelt, die je stattgefunden haben. Die amerikanische Presse vergleicht sie mit SALT, mit der Weltbevölkerungskonferenz oder den anderen großen Konferenzen. Für 70 % der Oberfläche dieses Planeten werden Macht- und Rechtsverhältnisse neu geordnet.
Die zweite Besonderheit ist, daß die komplizierte Gemengelage von sicherheits-, außen-, entwicklungs-, außenwirtschafts-, energie-, wissenschaftspolitischen und anderen Einzelthemen und Einzelinteressen zum Ende dieser Legislaturperiode uns allen ein Signal für die weitere Entwicklung der Weltpolitik zu einer höchst unvollkommenen Weltinnen-



Dr. Narjes
politik mit einer wachsenden Zahl von Konfliktstoffen setzt, die wir noch längst nicht unter Kontrolle haben. Wir haben sehr wohl bemerkt, Herr Bundesaußenminister, wie häufig Sie das Wort Anarchie in Ihrem Vortrag wie auch in der Beantwortung der Anfrage gebraucht haben. In der Tat droht sie uns als Gefahr.
Die dritte Besonderheit ist, daß diese Debatte vor Abschluß der Konferenz stattfindet und deshalb Möglichkeiten eröffnet, auf das Verhalten der deutschen Delegation und damit auf den Verhandlungsablauf Einfluß zu nehmen.
Viertens legen die Tragweite der Probleme und die Schwierigkeiten ihrer Lösung von Anfang an die Feststellung nahe, daß kein Partner dieser Verhandlungen an einem ungebührlichen Zeitdruck interessiert sein sollte; das sollte schon gar nicht Deutschland sein. Die Qualität der Kompromisse und vor allem die friedensichernde Lösung der Probleme sollten Vorrang vor allen innenpolitischen Erwägungen haben, mit denen diese Konferenz von einigen Teilnehmern nicht immer verantwortungsvoll unter Druck gesetzt wird.
Das Konferenzergebnis wird die bisher tragende Völkerrechtsregel der Freiheit der Meere nachhaltig beeinträchtigen. Um ein Beispiel zu wählen: wenn bisher bei einem Abstand zweier Küsten von 1000 Kilometern davon nur 6 Seemeilen Hoheitsgewässer waren, also nur 1 % der Gesamtdistanz, besteht jetzt die Gefahr, daß je nach Ausgestaltung der Wirtschaftszonen 400 Meilen — das sind mehr als 740 Kilometer — irgendwelchen nationalen Hoheitsbefugnissen unterworfen sein können, und der verbleibende Rest von wenig mehr als 250 Kilometern, also ein Viertel der ursprünglich allein der hohen See unterworfenen Strecke, könnte sogar noch weiter dadurch beschränkt werden, daß eine Kontinentalschelfregelung über 200 Seemeilen hinausgeht.
In der emotionalisierten Debatte über diese Nationalisierung der hohen See ist sogar die historische Ausgangslage verfälscht worden. Die Freiheit der Meere ist — um im Jargon der heutigen Zeit zu sprechen — kein postkolonialistischer Restbestand der alten Seefahrernationen, sondern geht zurück auf die berechtigten Forderungen der kleinen Seefahrernationen des 17. und 18. Jahrhunderts auf eine durch die großen Seefahrernationen nicht behinderte diskriminierungsfreie Nutzung der hohen See.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Völlig richtig!)

Aus dem Interview des Staatsministers Moersch vom Auswärtigen Amt habe ich indessen den Eindruck gewonnen, daß auch er diesen historischen Zusammenhang nicht mehr erkannt hat. Hugo Grotius hat für die Rechte des kleinen Holland gegen England, Spanien und Frankreich gekämpft. An sich sollte man meinen, daß dieselbe Interessenlage auch heute noch manchen Entwicklungsländern eher entspricht als eine Beseitigung der Freiheit der Meere.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die wirtschaftliche Bedeutung des freien Seeverkehrs ergibt sich am besten daraus, daß wir feststellen, daß 85 % cies Welthandelsvolumens über See abgewickelt werden. Jede Diskriminierung, Behinderung oder willkürliche Verteuerung des Seetransports müßten also automatisch den Welthandel insgesamt treffen.
Aber auch das sollte gesagt werden: Die Freiheit der Meere ist die einer liberalen Weltwirtschaftsordnung angemessenste Regelung der Rechtsverhältnisse auf einem möglichst weit ausgedehnten Bereich der hohen See. Wir haben die Freiheit der Meere leider viel zu lange als eine Selbstverständlichkeit des Weltseeverkehrs betrachtet mit der Folge, daß sich niemand mehr für diesen Grundsatz politisch verantwortlich fühlte, geschweige denn bereit war, seine Verletzungen zu bekämpfen. Die heutige Situation wäre sicherlich zufriedenstellender, hätte die Serie der einseitigen Verletzungen des Grundsatzes der Freiheit der Meere namentlich seit 1945 insbesondere durch die Staaten Nord- und Südamerikas ernsthafteren Widerstand gefunden.
Nur so hat sich die unbillige Situation entwickeln können, daß etwa in den Bereichen der freien Seefahrt oder Fischerei heute viele Staaten mit der Forderung auf einen entschädigungslosen Verzicht auf ihre traditionellen Rechte konfrontiert werden und sie nicht mehr selbst wirksam schützen können. Dies gilt auch für die Forderung nach einem entschädigungslosen Verzicht auf die nach bisherigem Recht mögliche freie Nutzung der Meeresbodenschätze. Die Unvollkommenheit der Weltvölkerrechtsgemeinschaft und die mangelnde ordnungspolitische Verantwortungsbereitschaft für Bestand und Entwicklung der liberalen Weltwirtschaftsordnung spielen sich also in diesen Zumutungen und in der äußerst komplizierten Konferenzlage zum Nachteil aller, nicht zuletzt auch des Weltfriedens wider.
So wie in den letzten 30 Jahren eine vielfach unbedachte Verfolgung begrenzter Interessen das Recht der Freiheit der Meere nachhaltig geschwächt hat, so sehr geschwächt hat, daß die Alternative zum Scheitern dieser Konferenz nur Anarchie sein soll, so droht auch heute auf dieser Konferenz die Überbetonung materieller Einzelinteressen den Blick dafür zu versperren, daß dort insgesamt zahllose kriegsfähige — wenn ich mich so ausdrücken darf — Konfliktstoffe geschaffen werden, deren Risiken in keinem Verhältnis zum materiellen Nutzen der Betreiber dieser Änderungen stehen. Die blutige Geschichte der Menschheit zeigt uns, wieviel Unglück die Folge von Grenzstreitigkeiten gewesen ist.
Wer sagt uns, daß die möglichen Streitigkeiten um die zahllosen neuen Seegrenzen nicht künftig ebenfalls wieder Konfliktstoffe dieser Art liefern? Es muß nicht immer bei den Rammversuchen und dem Kappen der Fangleinen bleiben, mit denen unter dem Schutz kleiner Kanonen der beklagenswerte britisch-isländische Fischereikrieg geführt wird. Wir würden die Gesamtlage falsch interpretieren, wenn wir diesen Streit unserer beiden NATO-Partner als eine rein lokale Besonderheit deuten würden.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)




Dr. Narjes
Er ist vielmehr symptomatisch für die Zunahme der Rechtlosigkeit auf See. Ein Blick in die explosiven Komplikationen der griechisch-türkischen Auseinandersetzung um die Ägäis macht dies ebenso deutlich wie ein Studium der schwierigen Seegrenzprobleme in Südostasien.
Überdies schafft allein die Ausdehnung des Küstenmeeres auf 12 Meilen mehr als 100 neue Meerengen. Wer die Macht- und Kriegsgeschichte um die wenigen schon bestehenden Meerengen im Auge hat, wird sich nur schweren Herzens mit dem Gedanken abfinden können, daß hier ohne Not mehr als 100 weitere Meeresengen zusätzlich geschaffen worden sind.
Aus diesen Erwägungen ergibt sich für uns zwingend das deutsche Interesse, die Ausweitung der Hoheitsgebiete so klein wie möglich zu halten und sie dort, wo ihre Ausweitung unvermeidlich ist, so präzise wie nur irgend denkbar zu beschreiben und zu begrenzen. Jeder nationale Ermessensspielraum schafft Vorwände für Willkür, Diskriminierung und damit Konfliktstoffe. Dies gilt für das Küstenmeer, besonders aber auch für die Ausdehnung der Nutzungsrechte auf die sogenannte Wirtschaftszone. Aus ihr sollte kein allgemeiner Hoheitsanspruch abgeleitet werden können, damit das Recht der hohen See die Regel und seine Einschränkungen die Ausnahme bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, welch ein Interesse eine verantwortliche Regierung an einer anderen Lösung haben könnte, sofern — dieser Gesichtspunkt scheint mir bei dem, was bisher zur Konferenz gesagt worden ist, nicht genügend beachtet geworden zu sein — die militärische Sicherheit, die allgemeine Sicherheit der Anlagen in den Wirtschaftszonen garantiert ist
Aus dem Vorgesagten ergibt sich des weiteren aber auch unser Interesse, Schelfgebiete jenseits der Wirtschaftszone nicht auch noch hoheitsmäßig aufzuteilen. Dies wäre der Anfang der Totteilung aller Meere und liefe unseren Sicherheitsinteressen zuwider. Wenn ich richtig unterrichtet bin, würde eine solche hoheitsmäßige Schelflösung dazu führen, daß 45 % der Arktis in sowjetisches Hoheitsgebiet umgewandelt würden. Schließlich sollte eine solche Ausdehnung auch den Interessen der Entwicklungsländer zuwiderlaufen; denn durch sie würde der Anwendungsbereich des vorgesehenen Meeresbodenregimes eingeengt und folglich auch ihre Hoffnung auf Erlöse aus diesem Regime gemindert werden.
Indessen, so klar unser Interesse gegen die Ausdehnung einer hoheitsrechtlich konzipierten Wirtschaftszone auf den Schelfbereich spricht, so deutlich sollte auch erkannt werden, daß es einen Zusammenhang zwischen diesem unserem Interesse und der praktischen Ausgestaltung des Meeresbodenregimes gibt. Sollte ein solches Regime in Erfüllung einiger Extremforderungen rein dirigistischen Entwicklungen und der Bildung von Rohstoffmonopolen Vorschub leisten, könnte für unsere Delegation ein unerwünschter Zielkonflikt entstehen, der in Abwägung unserer überragenden Bedenken gegen jeden Dirigismus zu einer anderen Beurteilung unserer Interessenlage führen müßte. Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, bewertet die Bundesregierung diese Interessenlage etwa ähnlich. Es wird deshalb Aufgabe unserer Delegation sein, bei den Verhandlungen über das Meeresbodenregime deutlich auf den Zusammenhang zwischen seiner liberalen Ausgestaltung und seinem geographischen Anwendungsbereich hinzuweisen.
Es ist für uns bei dem gegenwärtigen Informationsstand leider nicht erkennbar, warum die Kornmission der Europäischen Gemeinschaften in ihren Vorschlägen an den Ministerrat, die leider zu dieser Debatte hier nicht vorliegen, der Ausweitung der hoheitsmäßig konzipierten Wirtschaftszone auf den Kontinentalschelf nicht widersprochen hat.
Eine besondere Gefahr der anstehenden Lösung liegt in den vielen Mißbrauchsmöglichkeiten, die mit der Einräumung aller möglichen Kontroll- und Eingriffsbefugnisse im erweiterten Küstenmeer und in der Wirtschaftszone verbunden sein können. Es sind unterschiedliche Bau-, Bemessungs-, Ausrüstungsvorschriften denkbar, unterschiedliche Standards der Verschmutzung. Aus diesem Kontrollrecht — darauf kommt es an — können Wettbewerbsverzerrungen und Vorwände für das Anhalten und die Inspektion von Schiffen herauskonstruiert werden. Was das wirtschaftlich bedeutet — das sollte ich hervorheben —, leuchtet am besten ein, wenn man sich vergegenwärtigt, daß für die modernsten Container-Schiffe die Tageskosten mittlerweile 100 000 DM erreichen dürften.
Was immer in den im Augenblick noch nicht vorliegenden Streitschlichtungstexten enthalten sein mag — wir befürworten eine möglichst obligatorische und wirksame Streitregelung —: ihre praktische Wirksamkeit wird davon abhängen, wieweit im Falle von Rechtsverstößen mit Sanktionen bewehrte Urteile durchgesetzt werden können. Vermutlich wird sich doch wie bisher der militärisch und wirtschaftlich stärkere mit allem durchsetzen können, sofern er nur ein Minimum an rabulistischer Fassade zu errichten sich bemüht.
Wenn dies, wie ich leider fürchten muß, richtig ist, so ergibt sich daraus auch der ganze Rückschritt der neuen Rechtsordnung im Vergleich zum bisherigen Völkerrecht. Es besteht die Gefahr, daß das Recht des Stärkeren praktisch stärker prämiert wird, als es bisher der Fall war.
Hat eigentlich jemand auch schon einmal — ich möchte diese Frage hinzufügen — darüber nachgedacht, daß die Erhebung von Kontrollgebühren bei Inspektionen leicht zur Erhebung von modernen Wegelagerergebühren umfunktioniert werden kann oder daß die Hoheitsrechte für Flaggendiskriminierung und Ladungslenkung mißbraucht werden können? Auch diese Gesichtspunkte sollten in die Konferenz einfließen.
Wir werden und müssen das Konferenzergebnis im übrigen nicht zuletzt auch daran messen, wie es sich auf den freien Seeverkehr für Handels- und Kriegsschiffe insbesondere in der Nord- und Ostsee auswirkt. Glasklare, eindeutige Rechtsverhältnisse müssen — gerade im Blick auf die Ostsee — die unverzichtbare Voraussetzung für die Billigung des



Dr. Narjes
Verhandlungsergebnisses durch dieses Haus sein. Insoweit enthält die Antwort auf die Große Anfrage noch sehr viel Zukunftserwartungen, aber wenig Konkretes. Wir hoffen, daß jene glasklare Präzision am Ende der Konferenzserie erreichbar ist.
Was die anderen Streitpunkte — ich beziehe mich hier auf die Freiheit der Meere — anbelangt, so haben wir in der Antwort keine gravierenden Unterschiede entdeckt.
Was nun die Bestimmungen über das Meeresbergbau-Regime angeht, so sind wir uns alle darüber einig, daß sie von welttragender und präjudizierender Wirkung sind. Die entdeckten und vermuteten Mengen werden im Falle vieler Rohstoffe von überragender Bedeutung für die Entwicklung von Angebot und Preisen über Jahrzehnte hin sein können. Es gibt deshalb ein vitales deutsches Interesse daran, daß die Zugangsregelungen der Seerechtskonferenz den Marktmechanismus im Hinblick auf diese Rohstoffe nicht verzerren, manipulieren oder gar ganz ausschalten.
Es war deshalb richtig, daß die Delegation der Bundesrepublik ein marktwirtschaftliches Lizenzsystem vertreten hat und sich unter dem Druck der Verhandlungsereignisse nur widerwillig dem Gedanken eines Mischsystems zugewandt hat. Unsere Vorbehalte sind um so größer, als noch nicht einmal gesichert zu sein scheint, daß die Abbaufelder im Verhältnis von 50 : 50 aufgeteilt werden. Jedes dirigistische Behördenmonopol über den Meeresbergbau ist jedenfalls prinzipiell abzulehnen. Ich freue mich, daß insoweit zwischen Regierung und Opposition keine Meinungsverschiedenheit besteht.
Dasselbe gilt aber auch für alle Bestimmungen und Möglichkeiten, mit denen vor allem Fördermengen, Förderzeitpunkt und Preise für Bergbauprodukte außerhalb des Marktgeschehens beeinflußt werden sollen, oder gar — wie gelegentlich erörtert — für marktregulierende Interventionsinstrumente einer solchen Behörde. Es ist auch nicht erkennbar, warum eine solche Behörde internationalen Rohstoffabkommen beitreten sollte.
Uns geht es um funktionsfähige Märkte und nicht um wohlstandsfeindliche und damit letztlich unsoziale politische Machtpositionen. Wir fordern den freien Zugang zu allen Rohstoffen auf dem Meeresboden. Auch hier stehen wir wieder vor der eigenartigen, geradezu absurden Situation, daß ein Teil der Entwicklungsländer, der weder Öl noch Rohstoffe produziert, hartnäckig gegen sein eigenes wohlverstandenes Interesse stimmt, ohne dafür von anderen Entwicklungsländern auch nur im geringsten eine Kompensation zu erhalten. Ist es blockinterner Terror, oder ist es nur ein massenpsychologisches Phänomen? Eine Fortsetzung solcher Politik würde jedenfalls nahezu alle davon betroffenen Staaten an den Rand des Abgrundes bringen müssen.
Angesichts dieser grundsätzlichen Position vermögen wir nun für eine Meldung keine Rechtfertigung zu erkennen. Es heißt, daß für 20 Jahre die Mengen der Erzproduktion vom Meeresboden begrenzt sein und sich am Wachstum des Nickelverbrauchs orientieren sollten. Wir wären insbesondere dem Bundeswirtschaftsministerium sehr dankbar für eine präzise Information über die Entstehungsgeschichte, die Motive und die Bedeutung dieses Rezepts, das mir eher aus einer dirigistischen Giftküche zu kommen scheint, als das es auf eine liberale Grundhaltung zurückgeführt werden kann.
Im übrigen wollte ich nicht unterlassen, die Diskussion über Meeresbergbau und die Förderung von Kohlenwasserstoffen auch dadurch zu ergänzen, daß beides — Fördertechnik für Meeresrohstoffe und Kohlenwasserstoffe — ein industriepolitisches Anliegen allergrößter Bedeutung für deutsche Wissenschaft, deutsche Technik und deutsche Wirtschaft ist.
Zum Schluß einige Worte zur Europäischen Gemeinschaft. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß eine geschlossene Position der Europäischen Gemeinschaft wünschenswert gewesen wäre. Sie hätte, rechtzeitig begonnen, das Gesamtinteresse der Gemeinschaft so formulieren können, daß die regionalen Einzelinteressen darin sinnvoll aufgefangen worden wären. Das ist aus vielen Gründen zu spät und zu zaghaft begonnen worden; die üblichen Gründe der Handlungsschwäche der Europäischen Gemeinschaft haben auch dieses Thema nicht verschont. Vor allen Dingen hat die Europäische Gemeinschaft — das richtet sich an alle Ministerratsteilnehmer — diese Konferenz viel zu lange als ein Fischereithema behandelt.
Ich muß aber auch hinzufügen, daß manches reibungsloser und besser in der Gemeinschaft abgelaufen wäre, wenn bei Gelegenheit der Beitrittsverhandlungen, spätestens bei den Renegociations, diesen Themen, jedenfalls in ihren Grundzügen, als Verhandlungsgegenstand mehr Aufmerksamkeit geschenkt worden wäre. Wir können heute nur hoffen, daß insbesondere Großbritannien sich zu einer Fischereipolitik durchringt, die mit Geist und Buchstaben der Römischen Verträge vereinbar ist. Bei aller Berücksichtigung nationaler und regionaler Besonderheiten und legitimer Interessen darf die Gemeinschaft nicht zu einer Einbahnstraße der Leistungen umgebaut werden.
Wir gehen im übrigen davon aus und haben mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß die Konferenz-Akte eine befriedigende EG-Klausel enthält und von den zuständigen Gemeinschaftsorganen unterschrieben wird. Wir erwarten aber auch, daß die Gemeinschaft, sollte die Konferenz positiv beendet werden, unverzüglich verhandlungsbereit ist in den Fischereiproblemen, die dann dringender Lösung bedürfen. Sollte in der Sache allerdings eine befriedigende Gemeinschaftsposition nicht zu erreichen sein, so müßte die Bundesregierung noch deutlicher als bisher versuchen, unsere Interessen im Verband mit den geographisch benachteiligten Staaten zu verfolgen.
Wir verkennen nicht, daß unter den Bedingungen und im Verlaufe der Konferenz sich eine Situation ergeben hat, die auf eine Serie von Kompromissen in Paketverhandlungen hin drängt. Wir bezwei-



Dr. Narjes
fein, daß die politischen Daten, die im Konferenzverlauf für die Deutschland interessierenden Probleme gesetzt wurden, optimal ausgefallen sind. Der darin liegende Vorwurf richtet sich — ich wiederhole, was Herr Kollege Mertes gesagt hat — nicht an die deutsche Delegation unter der hervorragenden Führung des Botschafters Knoke, sondern an die Bundesregierung, die dieses Thema jahrelang mit politischer Gleichgültigkeit begleitet hat. Alle Nachweise von Fleiß und Geschäftigkeit können diesen Vorwurf nicht entkräften.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Delegation hat unser Vertrauen, und ich lege Wert auf die Feststellung, daß sie auch in der nächsten Runde während des deutschen Wahlkampfes nicht unter irgendeinem tagespolitischen Erfolgsoder Zeitdruck steht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In der Sprache alter Konferenzhasen gibt es den Begriff des Hardliners, des konsequenten Verhandlers. Die Delegation sollte schon heute wissen, daß sie niemand tadeln wird, wenn sie als Hardliner der praktischen Vernunft und einer verantwortlichen Friedenspolitik dem einen oder anderen auch einmal unbequem wird. Die Solidität und Qualität der Konferenzlösungen haben Vorrang vor allen anderen Erwägungen. Die Delegation sollte indessen auch über Rückfallpositionen und Alternativen nachdenken, falls die Konferenz ganz oder teilweise — etwa im Bereich des Meeresbodenregimes —scheitert.
Wir bedauern, daß die öffentliche Meinung von dieser für das 21. Jahrhundert wie für unsere Zeit so wichtigen Konferenz keine Notiz nimmt. Offensichtlich werden die Massenmedien mit dem Stoff nicht fertig. Der nächste Bundestag hat daher viel Anlaß, den Fragen der Seefahrt, des Meeresbergbaus, der Erschließung der Ozeane höhere politische Qualität und Priorität einzuräumen, als das bisher der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0725700800
Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0725700900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst, um auf den historischen Exkurs von Herrn Narjes einzugehen, etwas zum historischen Hintergrund dieser Frage sagen. Denn ich hatte den Eindruck, daß Sie dabei im Zusammenhang mit Grotius eine falsche Darstellung gewählt haben. Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, daß sich Grotius damals für die Niederlande eingesetzt hat, für einen Staat, der heute wohl in der Tat nicht zu den großen gerechnet werden kann. Zu dem Zeitpunkt aber, als er den Grundsatz aufgestellt hatte, die Souveränität eines jeden Landes solle nicht weiter reichen als die Schußkraft seiner Kanonen — das waren damals drei Seemeilen —, waren die Niederlande die bei weitem stärkste See- und Handelsmacht. Und dieser Grundsatz hatte damals überhaupt nicht den Zweck, die kleinen, damals unbedeutenden Seemächte zu schützen, sondern ganz im Gegenteil, er sollte die Kolonial- und Handelsinteressen der Niederlande auch in Ostindien schützen. Ich finde, man sollte diese Zusammenhänge nicht verkehren, wenn Sie hier schon einen historischen Ansatz suchen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Der Kollege Holtz von der SPD hat das in einer Presseerklärung der SPD richtiger dargestellt! Zuruf von der SPD: Richtig! Dr. Narjes [CDU/CSU]: Ich darf auf die gegenteiligen Ansichten der Völkerrechtswissenschaft verweisen!)

Der geschichtliche Hintergrund, Herr Kollege Narjes, ist auch wichtig, wenn man die vehementen Forderungen gerade der jungen Staaten der Dritten Welt nach einem nicht aus der Kolonialzeit stammenden Seevölkerrecht beurteilen will. Dies hat, denke ich, auch etwas mit Psychologie zu tun.

(Dr. Narjes [CDU/CSU] : Kann aber rational überwunden werden!)

— Ja, Herr Kollege Narjes, wenn Sie jedes psychologische Hemmnis mit Rationalität überwinden könnten, sähe es mit Ihrer politischen Aussage und mit dem politischen Handeln Ihrer Fraktion sicherlich ganz anders aus.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich möchte, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, darüber hinaus mein Unverständnis über Tonart und Tendenz, wie sie den gesamten Text Ihrer Anfrage, einige Ihrer Bemerkungen hier und noch mehr allerdings die publizierten Äußerungen mehrerer Sprecher Ihrer Fraktion kennzeichnen, zum Ausdruck bringen. Sie bringen an der Sache vorbeigehende, bewußt Unsicherheit suggerierende Formulierungen und fördern damit natürlich überhaupt nicht die Lösung eines derart schwierigen Problems, das ohnehin schon ausreichend emotional belastet und von sehr divergierenden Einzelinteressen gekennzeichnet ist. Ihre hier vorgebrachten Töne, aber auch die Töne in Ihren Presseverlautbarungen passen meines Erachtens nicht zu jemandem, der in diesem Lande politische und damit eben auch außenpolitische Verantwortung übernehmen möchte — aber nicht wird.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Möllemann, der Prophet!)

— Na gut, wir warten ab, wie es am 3. Oktober ausgehen wird, Herr Mertes. Ich habe nur ähnliche Prophezeiungen sehr selbstsicherer Art von Ihnen gehört;

(Zuruf von der CDU/CSU: Die stimmen dann aber!)

ich bin da ganz anderer Meinung.
Es geht jedenfalls, meine ich, nicht an, daß Sie bei einer internationalen Verhandlungsrunde, an der mehr als 140 Staaten beteiligt sind, hier mit einer derartigen säbelrasselnden Kraftmeierei auftreten und so salopp die Interessen ganzer Gruppen



Möllemann
von Staaten beiseiteschieben wollen, wie Sie das hier versucht haben.

(Eigen [CDU/CSU]: Nicht mit dem Kanzler verwechseln! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Es spricht der Außenpolitiker Möllemann!)

— Herr Kollege Mertes, Ihre sachlichen Beiträge, mit denen ich mich auseinandersetzen wollte und möchte, haben mich an sich eher gereizt, etwas zu dazu sagen, als Ihre jetzigen Kommentare.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die Sie provoziert haben!)

Wir Freien Demokraten wollen von daher jetzt auch nicht spekulativ im Vorgriff auf die fünfte Verhandlungsphase im August jubilieren oder resignieren — dazu ist es jetzt zu früh —, sondern wir vertrauen den Mitgliedern unserer Delegation ebenso, wie Sie dies getan haben, die natürlich unter der politischen Führung dieser Regierung und nach den politischen Maximen dieser Regierung das umzusetzen haben, was politisch gesetzt wird.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Aber parlamentarische Rückenstärkung ist notwendig!)

Und ich muß Ihnen sagen, mir erscheint Ihre Argumentation nicht nur in diesem Bereich etwas eigenartig. Was haben Sie sich eigentlich gedacht, als Sie in Frage 7 formuliert haben:
Hat die Bundesregierung klare Vorstellungen über die Grenzen der deutschen Konzessionsmöglichkeiten hinsichtlich der Interessen mit „herausragender politischer Bedeutung"? Wo liegen diese?

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das will die Regierung im Ausschuß beantworten, Herr Möllemann!)

— Sie haben eine Anfrage eingebracht und haben nicht dazugeschrieben, dies möge man bitte im Ausschuß beantworten; Sie haben dies in der Antwort auf die Anfrage beantwortet haben wollen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die Regierung hat geantwortet, und wir akzeptieren das!)

Wer so fragt, muß sich doch wirklich sagen lassen, daß es ein abenteuerliches Verständnis von Politik und politischen Verhandlungsmöglichkeiten ist, das dadurch zum Ausdruck kommt.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD — Zuruf von der SPD)

Was von Ihnen an sachlichen und konstruktiven Beiträgen zu erwarten ist, ist in der Tat — darauf muß ich noch einmal verweisen — daran deutlich geworden, daß Sie offenbar kein besonderes Interesse daran hatten, Einfluß auf das zu nehmen, was in diesen Verhandlungen zur Sprache gebracht wird;

(Zuruf des Abg. Dr. Marx [CDU/CSU] — Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

denn wie ist es sonst zu erklären, daß der Schleswigholsteinische Wirtschaftsminister, den nun einmal Ihre Partei stellt, der CDU-Wirtschaftsminister Westphal, die Teilnahme an der Arbeit der Delegation abgelehnt — „aus Kostengründen",

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das hat Herr Narjes doch korrigiert!)

was ohnehin schon ein Witz ist —, dann aber anschließend mit großem Gefolge nach Houston fährt? Das war wahrscheinlich wichtiger.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Dafür war Geld da! — Zurufe von der CDU/CSU)

Dafür also gab es Geld, für die so konsequenzenreiche Seerechtskonferenz anscheinend nicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0725701000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Narjes?

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0725701100
Gern.

Dr. Karl-Heinz Narjes (CDU):
Rede ID: ID0725701200
Herr Kollege, sind Sie so freundlich, zur Kenntnis zu nehmen, daß es sich hier um einen Vertreter der vier Küstenländer handelt, für die Schleswig-Holstein die Federführung hat, und daß das Reisebudget nicht zustande gekommen ist, wie ich schon einmal erklärt habe?

(Stahl [Kempen] [SPD] : Dies ist doch keine Entschuldigung, Herr Narjes!)


Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0725701300
Wenn man mir sagt, daß der Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins aus Gründen des Reisebudgets nicht dorthin fahren kann,

(Dr. Narjes [CDU/CSU]: Der vier! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Der vier Länder!)

gleichzeitig aber in der Lage ist, mit einer großen Delegation nach Houston in Texas zu fahren, kann ich den darin liegenden Widerspruch in der Tat nicht verstehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Es hat wahrscheinlich politische Gründe, daß es möglich ist, daß die Bundesregierung mit den Vertretern der betroffenen Länder entschieden besser kooperieren kann und mit ihnen zu einem weitsichtigen Konzept mit längerfristigen Perspektiven gekommen ist. Wir sind auch ganz sicher, daß die sachliche Zusammenarbeit auf dieser Ebene sich positiv auf unsere Verhandlungsposition auswirken wird.
Ich möchte auch noch einmal unterstreichen, was vom Bundesaußenminister hier gesagt wurde, weil die Fraktion der Freien Demokraten diese Position teilt. Wir halten es wirklich für ein unverantwortliches und gefährliches Spiel mit den Interessen der Bundesrepublik, wenn Sie uns in Frage 8 den Gedanken mehr oder weniger nahelegen, uns in einer



Möllemann
bestimmten Situation aus dieser Verhandlungsrunde zurückzuziehen.

(Dr. Narjes [CDU/CSU]: Gespensterschau! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das ist eine Gespensterschau!)

Dieser Vorschlag, der in Ihrer Frage unmißverständlich zum Ausdruck kommt, ist unseren Interessen diametral entgegengesetzt.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Das ist das Schattenboxen der Opposition!)

Wir setzten uns unendlich größeren Schwierigkeiten — sprich: vielleicht auch Sanktionen — aus, wollten wir uns selbst ausschließen. Ein Nichtunterzeichnen der von uns mit Zuversicht erwarteten Ergebnisse isoliert uns sukzessive auch sonst auf dem internationalen Parkett. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie dies wollen. Die Anwendung der Konvention durch die große Mehrheit der Vertragsstaaten hätte eine Staatenpraxis zur Folge, die auf die Dauer die Gefahr mit sich brächte, in ihren Grundfragen der Bundesrepublik Deutschland als Völkergewohnheitsrecht entgegengehalten zu werden. Wie wollen Sie unter den dann unvermeidlich eintretenden Umständen auch nur irgendetwas, zum Beispiel auf dem Felde der Meeresbodenforschung oder -ausbeutung, erreichen? Welche Chancen der Mitgestaltung blieben uns denn, wenn wir uns dieser Möglichkeit begäben?
Wir unterstreichen die Auffassung, daß am Ende einer solchen Politik, die möglicherweise dann sogar leider Nachahmer fände, tatsächlich das übrig bleibt, was hier als „Anarchie" bezeichnet wurde.
Das Scheitern dieser Konferenz provozierte eine endlose Kette einseitiger protektionistischer Maßnahmen, die für Staaten, die ähnlich wie wir geographisch benachteiligt sind, besonders große Nachteile mit sich brächte und besonders schmerzliche Folgen hätte. Wir sind — ich glaube, da unterscheiden wir uns — nicht so verhandlungsblind, daß wir glauben, wir könnten unsere Idealvorstellungen durchsetzen. In diesen Idealvorstellungen unterscheiden wir uns nämlich gar nicht. Diese sind wahrscheinlich naturgemäß uns allen gemeinsam.
Aber ich glaube, wir unterscheiden uns darin, daß wir eine realistischere Einschätzung bezüglich der Möglichkeiten und der notwendigen Kompromisse, die eben bei einer solch großen Verhandlungsrunde notwendig sind, vornehmen. Bei dieser Seerechtskonferenz kommt — das ist ja wohl niemandem entgangen — erschwerend hinzu, daß sie sich von anderen Konferenzen dadurch unterscheidet, daß je nach den zu behandelnden Problemen immer neue Konstellationen und Koalitionen zwischen verschiedenen Staaten und Staatengruppen auftreten. Von daher lassen sich Pauschalrezepte, wie wir sie gehört haben, nicht umsetzen, und von daher hilft allein die Abstimmung mit unseren europäischen Partnern hier auch nicht weiter, sosehr wir sie auch für notwendig halten und betreiben.
Ich möchte nun zu einigen wesentlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland kommen, die durch die Hauptmaterie in der Konferenz auf einigen Gebieten berührt werden.
Unser Interesse an einem möglichst freien Zugang zu den Rohstoffen des Meeresbodens stößt, was die Vorkommen auf und unter dem Tiefseeboden außerhalb nationaler Jurisdiktion angeht, auf die Forderung der Entwicklungsländer, aber auch einer Reihe von Ländern, die dieselben Rohstoffe auf dem Land fördern, ihre Verwaltung und Ausbeutung einem monopolistischen supranationalen Regime, nämlich einer zu schaffenden Internationalen Meeresbodenbehörde, zu unterstellen. Ein ebenfalls zu schaffendes behördeneigenes Unternehmen soll dann eventuell das ausschließliche Recht haben, die Ressourcen des Tiefseebodens zu fördern und zu vermarkten.
Diese extremen Forderungen werden von der Bundesregierung, wie hier vorgetragen worden ist, und von allen hochindustrialisierten Staaten mit großem Rohstoffbedarf, insbesondere denjenigen, die zum Meeresbergbau schon befähigt sind, abgelehnt. Wir halten das auch für richtig. Die terrestrischen Förderländer könnten, wenn die Behörde nach ihren Vorstellungen strukturiert würde, zusammen mit den Entwicklungsländern durch Mehrheitsentscheidungen in der Behörde die Ausbeutung des Tiefseebodens in dem von ihnen gewünschten Ausmaß unterbinden, um die Konkurrenz des Meeresbergbaus niederzuhalten. Mit den übrigen am Meeresbergbau interessierten Ländern sind wir jedoch der festen Auffassung, daß der Zugang zum Tiefseeboden zur Vermeidung von Konflikten zwar geregelt werden, dabei aber grundsätzlich frei sein muß.
In dieser Frage gibt es übrigens eine eindeutige Nord-Süd-Frontstellung. Bislang traten leider alle Entwicklungsländer — sie haben auf der Konferenz die Zweidrittelmehrheit — ohne Rücksicht auf die im einzelnen abweichenden nationalen Interessen — hier teile ich Ihre Auffassung — geschlossen und solidarisch für eine Monopolstellung der Meeresbodenbehörde ein. Hier liegt in der Tat der kardinale Punkt, wo die Konferenz im weiteren Verhandlungsablauf in Schwierigkeiten kommen könnte. Allerdings haben wir bei sorgfältigem Studium der vorgelegten Zwischenergebnisse die Hoffnung, daß in dieser Frage des Zugangs staatlicher und privater Unternehmen zu den Tiefseeressourcen ein sich allmählich abzeichnender Kompromiß gesichert werden kann.
Der Festlandsockel ist vor allem seiner Erdöl- und Erdgasvorkommen wegen interessant. Nach geltendem Völkerrecht ist deren Ausbeutung bereits bis zu einer Wassertiefe von 200 m oder, soweit technologisch ausbeutbar, dem Küstenstaat vorbehalten.
Eine Reihe von Staaten, z. B. Kanada, Australien, Argentinien, Großbritannien, treten nun dafür ein, daß die Festlandsockelrechte des Küstenstaats bis zum natürlichen Außenrand des Sockels, dem sogenannten outer edge, ausgedehnt werden sollen.



Möllemann
Das würde z. B. bedeuten, daß Kanada stellenweise bis zu 665 Seemeilen in die See hinaus Festlandsokkelrechte haben würde.
Das Sockelrandkonzept hat bereits in den informellen Verhandlungstext Eingang gefunden. Andere Länder, vor allem solche mit schmalem Sockel und die geographisch benachteiligten, vom Meer abgeschnittenen Staaten, sind der Auffassung, daß die Festlandsockelrechte an der 200-SeemeilenGrenze ihr Ende finden sollten mit der Folge, daß das über diese Linie hinausgehende Sockelstück in den Zuständigkeitsbereich der Internationalen Meeresbodenbehörde fallen würde.
Bei der Abwägung dieser beiden Positionen muß man sich vor Augen halten, daß die Vorkommen an Kohlenwasserstoffen auf dem Sockel zwischen der 200-Seemeilen-Linie und seinem äußersten Rand auf 40 Milliarden t geschätzt werden; das sind 13 % der Gesamtlagerstätten in der Welt. Ein wesentlicher Teil davon befindet sich auf den Sockeln verbündeter — wie Kanada — oder befreundeter Staaten. Von daher drängt sich für mich die Frage auf, ob wir diese für unsere Energieversorgung wichtigen Vorkommen nicht besser in den Händen dieser Länder, mit denen wir bilaterale Abkommen treffen könnten, wissen als in der Zuständigkeit der Behörde. Die Bundesregierung — das ist bekannt - hat sich gerade in dieser Frage des freien Zugangs zu den Rohstoffen des Meeres die größte Mühe gegeben, ihre Haltung überall bekannt und verständlich zu machen. Herr Kollege Mertes, daß Sie das jetzt nicht jubilierend unterstützen können, geht schon aus Ihrer taktischen Ausgangslage hervor. Aber Sie werden uns doch zubilligen, daß wir diese Bemühungen der Bundesregierung zu diesem Teil des Gesamtproblems nachdrücklich herausstreichen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wir haben einer ganzen Menge zugestimmt! Das haben Sie nur noch nicht gemerkt!)

In zahlreichen bilateralen Gesprächen und multilateral in Koordinierungssitzungen, auf die hier hingewiesen worden ist, ist der Standpunkt der Bundesrepublik Deutschland immer wieder dargelegt worden. Wir haben mittlerweile aus unseren Gesprächen und Informationen den Eindruck, daß es dank dieser Bemühungen in der letzten Zeit gelungen ist, in dieser Frage um einiges weiterzukommen.
Die Freiheit der Schiffahrt wird einmal durch die bevorstehende Erweiterung des Küstenmeeres auf 12 Seemeilen eingeengt. In den auf diese Weise erheblich ausgedehnten Küstenmeeren wird sich räumlich der überwiegende Teil des Seeverkehrs abspielen. Im Küstenmeer hat aber der Küstenstaat schon nach klassischem Völkerrecht volle Hoheitsbefugnisse, die im wesentlichen nur durch das Recht auf friedliche Durchfahrt eingeschränkt sind. 116 internationale Wasserstraßen, die heute noch hohe See mit völliger Freiheit der Schiffahrt sind, würden, wenn sich die jetzige Tendenz durchsetzte — was noch offen ist -- wohl Küstenmeer der Anliegerstaaten werden.
Auf diesem Gebiet — hier möchte ich auf das eingehen, was Herr Staatsminister Moersch gesagt hat — sind wie auch in einem anderen Punkte unsere Interessen mit denen der Hauptschiffahrtsnationen, darunter sowohl die USA als auch die Sowjetunion, identisch. Das war wohl das, was Staatsminister Moersch sagen wollte. So verstehe ich jedenfalls seine Äußerung, daß es ja nicht notwendig sei, daß wir uns in jeder Frage zum Vorreiter bestimmter Anliegen machen und uns aus dem Fenster hängen müßten,

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wir haben ihn verstanden! Er wird sich selbst interpretieren!)

wenn schon andere da sind, die hier bestimmte Interessen vertreten. Es könnte ja auch sein, daß in den internationalen Verhandlungsrunden die Bundesrepublik sehr schnell den Eindruck eines permanenten Querulanten macht, wenn sie meint, in jedem einzelnen Anliegen, bei jedem einzelnen Punkt die erste sein zu müssen, die auf den Tisch haut.
Meine Damen und Herren! Über die Interessen der deutschen Fernfischerei und die Probleme, die sich aus dem möglichen Ablauf der Konferenz ableiten lassen, ist bereits gesprochen worden, darauf ist bereits hingewiesen worden. Nun trifft die zu erwartende seerechtliche Veränderung unsere Seefischerei nicht unvorbereitet. Das Bundesernährungsministerium hat im vorigen Jahr eine Konzeption seiner Fischwirtschaftspolitik vorgelegt, in der die zu erwartenden Veränderungen schon in Rechnung gestellt worden sind. Die Regierung ist also darauf eingerichtet, flexibel zu reagieren, wie sie das ja im allgemeinen ist.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Flexibilität als Prinzip!)

Wir halten es für vernünftig, durch eine vorsichtige Förderungspolitik eine Mindestfangkapazität zu erhalten, damit es nicht zu unnötigen Versorgungsengpässen kommt. Wir sind zuversichtlich, daß sich auch in Zukunft Fangmöglichkeiten für die deutsche Seefischerei ergeben werden — in den Gemeinschaftsgewässern ebenso wie auch in den Wirtschaftszonen von Drittländern; denn viele Drittländer werden mittelfristig gar nicht in der Lage sein, die Fischvorkommen vor ihren Küsten selbst optimal zu nutzen. Wir sehen deshalb durchaus Chancen für vertragliche Vereinbarungen über Fangrechte oder für Kooperationsabkommen. Die deutsche Hochseefischerei ist wegen ihres hohen technischen Standes sicherlich ein attraktiver Kooperationspartner, und dies ist wiederum nicht zuletzt wegen der gezielten Förderungspolitik der Bundesregierung der Fall.
Wir begrüßen es, daß sich die Bundesregierung eindeutig dafür ausgesprochen hat, daß die Europäische Gemeinschaft mit ihrem wirtschaftspolitischen Gewicht die notwendigen Verhandlungen über Fischereirechte führen soll. Hier gilt es allerdings in der Tat, rasch zu handeln.
Einige Worte zur wissenschaftlichen Meeresforschung. In der Wirtschaftszone und am Festlandsockel ist mit Einschränkungen für die deutsche For-



Möllemann
schung zu rechnen. Am Tiefseeboden der hohen See soll nach den Vorstellungen der Gruppe 77 die sogenannte Internationale Meeresbodenbehörde Regelungsbefugnisse erhalten. Für Wirtschaftszone und Festlandsockel beanspruchen die meisten Küstenstaaten die Forschungshoheit. Die Folge wäre eine Genehmigungspflicht für jede Forschungstätigkeit Dritter. Hier muß sich zum Schutze unserer Interessen ebenfalls — aber das wird wahrscheinlich auch das Maximum sein — ein Differenzierungskonzept durchsetzen lassen: Genehmigungspflicht für ressourcenbezogene Forschung, Freiheit für Nicht-Ressourcen-Forschung; gegebenenfalls wird diese mit Auflagen verbunden sein. Im Bereich des Tiefseebodens der hohen See erscheint es nicht ausgeschlossen, daß es möglich sein wird, die Forschungsfreiheit zu erhalten.
Wir begrüßen es, daß die Koordinierung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft seit der Genfer Session im Mai 1975 auf den Ebenen der Delegationsleiter und Sachverständigen noch intensiver geworden ist. Der gemeinschaftliche Vorschlag einer EG-Klausel, durch die es der EG ermöglicht werden soll, Vertragspartei der zu erwartenden Konvention zu werden, und sichergestellt werden soll, daß die Konvention der Anwendung des EG-Rechts unter den Neun nicht entgegensteht, zeichnet sich ja erfreulicherweise deutlich ab. Die Aussichten, zu einer gemeinschaftlichen Haltung zur Wirtschaftszone, insbesondere zu Fischerei- und anderen Fragen, und möglicherweise auch zum Fragenkreis der Festlandsockelabgrenzung zu gelangen, erscheinen uns nicht ungünstig. Auch Großbritannien hat inzwischen keinen Vorbehalt mehr gegen eine EG- Klausel.
Ein für alle EG-Mitglieder akzeptables, internes Fischereiregime ist aber die Voraussetzung dafür, daß im Hinblick auf die Fischerei eine EG-Wirtschaftszone entsteht. Was den breiten britischen und irischen Festlandsockel angeht, so besteht nach unserer Auffassung zu ihm Zugang auf Grund der EG-Niederlassungsfreiheit. Wenn wir zu einem EG- Fischmeer und zu einer Vergemeinschaftung des EG-Festlandsockels gelangen, entfällt auf wichtigen Gebieten unsere geographische Benachteiligung. Sie bleibt allerdings hinsichtlich unserer verkehrswirtschaftlichen Interessen weiter bestehen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß sich wie immer das Ergebnis der Konferenz im Detail aussehen wird, die Nutzung des Meeres in vieler Hinsicht den Verhältnissen auf dem festen Land annähern wird: Wer sich außerhalb seines eigenen Gebietes wirtschaftlich oder sonst betätigen will, bedarf entweder einer Erlaubnis oder muß sich zumindest Beschränkungen gefallen lassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat durch ihre Bundesregierung -- im Zusammenwirken mit der Kommission — die Probleme und die in ihrer Auswirkung auch auf künftige Generationen sicherlich große Bedeutung dieser Konferenz von Anfang an erkannt und sich darauf entsprechend eingestellt. Sie hat die Fragen der Seerechtskonferenz systematisch zum Gesprächsgegenstand fast aller bilateralen Gespräche gemacht. Sie hat die größten Anstrengungen unternommen, im Rahmen der EG zu gemeinsamen Positionen zu kommen,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Leider sehr spät!)

sie mit den NATO-Partnern abzustimmen und innerhalb der WEOG, deren Vorsitz sie eine Zeitlang hatte, Gegensätze auszugleichen.
Nur auf diese Weise können unsere vielfältigen Interessen wirkungsvoll vertreten werden. Wir gehen davon aus, daß die sozialliberale Bundesregierung auch in der nächsten Session und für den Fall, daß dies nicht die abschließende sein wird, auch in der übernächsten im nächsten Jahr mit Nachdruck für unsere Interessen eintreten wird. Wir wissen und unterstreichen, daß dies nur in enger Abstimmung mit unseren Partnern geschehen kann. Wir wissen auch, welche von uns auch nicht mit verbalen Kraftakten zu verschiebenden — Grenzen unseren eigenen politischen und ökonomischen Interessen in diesem Bereich gesetzt sind. Aber wir sind sicher, daß niemand mehr als diese sozialliberale Bundesregierung diesen Interessen gerecht zu werden imstande ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725701400
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Dohnanyi.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725701500
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich ein Versäumnis gutmachen. Wir sprechen hier an diesem Tag über das Meer. Dabei sollte man berücksichtigen, daß man das Meer nicht nur zum Befahren, zum Fischen und zum Bergbauen benutzen kann, sondern auch zum Schwimmen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Dem können wir zustimmen!)

Zur Sache. Es liegt eine umfassende Antwort der Bundesregierung vor. Der Außenminister hat sie noch einmal in historische Perspektiven gebracht und ergänzt. Die Kollegen der Koalition haben viel zur Sache gesagt.
Der Beitrag der Union ist, so scheint mir in diesem Zeitpunkt, im wesentlichen mit zweierlei zu charakterisieren. Der Kollege Mertes hat — ein bißchen spät — die Konferenz umgetauft in eine Meeresaufteilungskonferenz.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Dem, was ich damit sage, stimmt die Bundesregierung doch zu!)

Das ist sie von der Sache her. Aber wir brauchen ja wohl den Namen nicht zu ändern.
Das Seerecht ist im übrigen, wie hier schon gesagt worden ist, natürlich aus Gründen der Entwicklung der Technik und anderen Entwicklungen neu zu formulieren und zu regeln.
Herr Kollege Narjes, Sie haben nach meinem Eindruck im wesentlichen über historische Machtverschiebungen geklagt. Mit solchen haben wir es in der Tat zu tun. Sie haben aber, scheint mir, nichts Neues über die deutschen Interessen sagen können,



Dr. von Dohnanyi
die wir ja in der Perspektive wohl fast gleich sesen. Sie haben wenig, zu wenig über die Interessen anderer gesagt, aus denen ja die Konflikte entstehen. Sie haben gar nichts Konkretes dazu gesagt, Herr Kollege Narjes, wie unsere Interessen angesichts dieser Konflikte besser gewahrt werden können. Hier gab es also keinen konkreten Beitrag.
Wie durch die Antwort und durch die heutigen Einlassungen — auch des Bundesaußenministers —deutlich geworden ist, hat die Regierung die Entwicklungen in keiner Weise unterschätzt. Die Regierung hat in ihrer Antwort zu Recht darauf hingewiesen, daß — das haben auch Sie aufgegriffen -die Entwicklung im Grunde 1945 eingesetzt hat und daß es 1958 eine Konferenz gab, bei der zwar der Festlandsockel festgeschrieben wurde, aber die Fischereizonen noch nicht etabliert werden konnten. Die Machtverhältnisse haben sich seitdem weiter verschoben. Wir haben es daher auch heute mit einer Situation zu tun, die konkret behandelt werden muß und bei der Klagen über die Schwierigkeiten, Herr Kollege Narjes, nicht ausreichen.
Das Kabinett hat sich mit den Problemen befaßt. Hier ist behauptet worden, es habe sich zu spät damit befaßt. Herr Kollege Mertes, die Lage und die Interessen waren eben so klar, daß es zusätzlicher ausdrücklicher Kabinettsbeschlüsse in dieser Angelegenheit gar nicht bedurfte.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das war nicht unsere Frage, und darauf bezog sich nicht meine Kritik!)

Es war ganz klar, auf welcher Linie und auf welcher Grundlage die Verhandlungen zu führen waren.
Daß es schwierig ist, innerhalb der eigenen Europäischen Gemeinschaft und der Partner innerhalb der NATO auf einen Nenner zu kommen, ist hier ja allgemein anerkannt worden.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Es handelte sich doch nur um das politische Gewicht, das einzubringen ist!)

— Ich habe gehört ich weiß nicht, ob die Nachricht stimmt; ich will sie hier einfach wiedergeben —, Herr Kollege Mertes, daß Frankreich am kommenden Montag die 200-Seemeilen-Wirtschaftszone erklären werde. Wenn das zutrifft, sieht man daraus, wie die Entwicklungen laufen trotz der Bemühungen und Anstrengungen, die wir unternehmen und die von Ihnen damit kommentiert werden, daß Herr Narjes sagt, der Bundeskanzler hätte nicht zu der Besprechung nach Puerto Rico fahren, sondern absagen sollen. So ist die Lage.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das hat er so nicht gesagt!)

lnnerhalb dessen, was hier möglich ist, gibt es gemeinsame EG-Positionen zu Forschung, Technologie, Transfer und im Fischerei-Bereich. Das ist alles gesagt worden. Ich begrüße es für meine Fraktion ausdrücklich, daß der Bundesaußenminister nochmals darauf aufmerksam gemacht hat, daß nicht nur nach außen der Versuch der Koordinierung mit den Partnern gemacht worden ist, sondern daß man auch mit den Verbänden bei uns im Land gesprochen hat. Herr Kollege Mertes und Herr Kollege Narjes, diese Verbände haben offenbar eine viel realistischere Sicht dessen, was hier möglich ist, als Sie den Leuten manchmal weismachen wollen.
Die Regierung hält in Fragen der Weltwirtschaftsordnung an einem klaren Kurs fest. Die Regierung hat an verschiedenen Stellen gesagt, daß diese Weltwirtschaftsordnung gerechter gestaltet werden muß. Ich möchte auch noch einmal unterstreichen, Herr Kollege Narjes, daß dabei unsere Vernunft natürlich nicht immer die Vernunft ist, die von allen anderen auch anerkannt wird, unsere Positionen, unsere Interessen nicht immer die sind, mit denen alle anderen auch einverstanden sein müssen. Hier ist die Regierung sehr klar: Sie unterstreicht nicht nur, was die Bundesrepublik Deutschland will, sondern sie kennt und sieht auch die Interessen und Auffassungen der anderen.
Herr Kollege Narjes, Entwicklungsländer haben leider auch das Recht auf historische Irrtümer. Um so wichtiger war es, daß von seiten der Bundesregierung in Puerto Rico noch einmal auf die Auswirkungen bestimmter Rohstoffregelungen hingewiesen worden ist,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Zu spät! Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Dem haben wir doch ausdrücklich zugestimmt!)

und zwar mit Hilfe eines Rechenmechanismus, von dem man das ablesen konnte.
— Herr Kollege Todenhöfer, was heißt „zu spät", es wäre ja noch später gewesen, wenn man gar nicht nach Puerto Rico hätte fahren können. Sie haben doch gesagt, wir sollten absagen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Nein, die Bundesregierung sieht die Probleme, sieht die Konflikte, und sie will verhandeln. Die CDU/CSU redet von Kooperation, und sie will gar nicht verhandeln. Das ist doch der wirkliche Unterschied.

(Beifall bei der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein [CDU/CSU] : Das glauben Sie doch selber nicht! Sie sind doch sonst seriös!)

— Ich glaube das deswegen, Herr Mertes, weil ich Ihre Positionen, die Sie zu den verschiedenen Verhandlungen, die wir international führen müssen, öffentlich beziehen, immer wieder verfolgen kann. Deswegen glaube ich, daß das, was ich gesagt habe, richtig ist.
Wir werden unsere Interessen nur wahrnehmen können, wenn wir die Interessen anderer auch berücksichtigen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist eine Binsenwahrheit!)

Das gilt für die Welthandelskonferenz, das gilt für die Seerechtskonferenz, und das gilt für andere Bereiche internationaler Verhandlungen. Die Opposition macht hier immer wieder denselben Fehler:



Dr. von Dohnanyi
Sie will, wie der Bundesaußenminister zum Schluß seiner Rede sagte, eine Politik des Alles oder Nichts verfolgen. Herr Kollege Mertes — ich sage das auch noch einmal ausdrücklich dem Kollegen Todenhöfer, der ja wohl auch noch sprechen wird —, nur wenn man keine Prinzipienreiterei betreibt, nur dann kann man zu einem praktischen Ergebnis kommen.

(Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Ein weiser Ausspruch!)

Dogmen dürfen auf keiner Seite zu einem Prestige gemacht werden, weder auf der Seite der Entwicklungsländer noch aber auch auf unserer Seite.

(Dr. Carstens Fehmarn [CDU/CSU]: Das sagen Sie einmal Ihren Kollegen von der Bildungspolitik, Herr Kollege!)

— Herr Kollege, ich bedaure wirklich, daß wir diese Debatte nicht aufnehmen können. Nach dem Unsinn, der von Ihrer Partei, von Ihrer Fraktion vor einigen Tagen in der Debatte über die Probleme der jungen Leute in unserem Land verbreitet worden ist, täte ich das gerne, Herr Carstens. Darauf würde ich ja gerne einmal eingehen.

(Beifall bei der SPD Rawe [CDU/CSU] : Fragen Sie einmal die Handwerksmeister, was die über Ihre Verordnungen denken!)

Gemessen an diesem Maßstab, an dem, was wir an eigenen Interessen wahren können, wenn wir die Interessen der anderen sehen, hat die Bundesregierung Erhebliches durchgesetzt. Wir sind eben nur ein Land unter neun Ländern in der EWG und nur ein Staat unter den 15 wichtigen Industriestaaten und
— der Bundesaußenminister hat mit Recht darauf hingewiesen — nur eine Nation unter 150 Nationen. Wir dürfen uns hier nicht überschätzen.
Herr Kollege Mertes, mit dem schönen lateinischen Spruch — ich weiß ja nicht, was das auf sich hat; Sie sprechen in letzter Zeit immer mehr Latein; Franz Josef Strauß hat das ja hier eingeführt, er setzt sich jetzt offenbar auch bei der Sprache durch — „do ut des", mit alledem ist das nicht mehr zu machen. Die Europäer sind eben nicht mehr allein. Wir müssen uns mit den Interessen auseinandersetzen, die in den letzten 20, 25 Jahren nicht nur Interessen, sondern auch zu Mächten geworden sind. Sie glauben ja immer, daß, wenn man einen harten Trompetenton ausstößt — in welchem Bereich der Politik auch immer —, die Mauern von Jericho schon fallen werden. Aber damit ist es eben nicht gemacht.

(Eigen [CDU/CSU] : Das sagen Sie mal Ihrem Kanzler Schmidt!)

- Nein, das ist ein großer Unterschied. Der Bundeskanzler spricht offen über die Situation in verschiedenen Ländern. Aber er realisiert auch die Interessen der anderen, wenn er unsere eigenen in die Diskussion bzw. Verhandlung einbringt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Kollege Mertes -- wir haben uns darüber ja schon manchmal an anderer Stelle unterhalten —, es ist ein historischer Fehler der deutschen Rechten, daß sie immer wieder geglaubt hat — im Laufe unserer Geschichte an vielen Punkten zu beweisen --, der Alleingang, die Stärke seien das wirklich Entscheidende und Wichtige, und daß sie aus der Lage Deutschlands im Laufe unserer Geschichte nie ausreichend erkannt hat, wie notwendig und wie produktiv der Kompromiß sein kann. Es ist auch ein zentraler Unterschied zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition in diesem Hause, daß wir realistischer einschätzen, was die wirklichen Interessen unseres Landes sind, während Sie diese Interessen zu einem formalen Fetisch erheben.

(Beifall bei der SPD und der FDP) Deswegen, Herr Kollege Mertes,


(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— lassen Sie mich diesen Gedanken bitte zu Ende bringen, — war es wichtig, daß die erste Regierungserklärung mit dem Satz endete: Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn, nach innen und nach außen, sein. Das ist eine andere Politik, als Sie sie anstreben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725701600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725701700
Aber gerne, Herr Kollege Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0725701800
Herr Kollege von Dohnanyi, teilen Sie meine Auffassung, daß es einen legitimen Streit in diesem Hause darüber geben kann und oft sogar geben muß, was denn nun realistische Politik ist, und ist Ihnen bekannt, welche und wie viele internationale Verträge in 20 Jahren CDU-Regierungspolitik erfolgreich ausgehandelt worden sind?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725701900
Herr Kollege Mertes, das ist richtig, und ich bestreite nicht, daß die Auseinandersetzung über die Interessen verschiedene Einschätzungen bedeutet. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Ich bestreite Ihnen nicht Ihre gute Absicht; aber die deutsche Rechte hat in der Geschichte unseres Landes einen kontinuierlichen Fehler in der Einschätzung gemacht, was die wirklichen Interessen unseres Landes sind. Sie setzen diesen Fehler heute fort.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Rawe [CDU/CSU] : Sie nehmen für sich in Anspruch, grundsätzlich alles besser zu wissen!)

Das galt für die Entspannungspolitik, wo Sie jetzt
versuchen, auf unser Boot zu steigen, und das gilt
leider auch für die Fragen des Nord-Süd-Konfliktes.
Herr Kollege Mertes, Sie sagen übrigens, seit der Ölkrise reden wir über den Nord-Süd-Konflikt.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das habe ich so nicht gesagt!)




Dr. von Dohnanyi
Die Sozialdemokraten haben das schon im Godesberger Programm stehen, und es war in der ersten Regierungserklärung des damaligen Bundeskanzlers Brandt enthalten. Wir haben nicht auf die Ölkrise warten müssen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Lesen Sie bitte nach, was ich gesagt habe! Sie polemisieren gegen etwas, was ich gar nicht gesagt habe!)

— Ich habe es so in Erinnerung; aber ich bin gern bereit, das zu korrigieren, wenn das Protokoll es anders ausweist.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sie müssen besser zuhören!)

Ich will keine unnötige Schärfe in die Debatte des letzten Tages bringen;

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Das haben Sie doch getan!)

aber ich frage mich wirklich manchmal, was schlimmer wäre: wenn Sie an Ihre Illusionen wirklich glauben, oder wenn Sie diese Illusionen, mit denen Sie heute Thesen der Ostpolitik, Thesen der Lösung von Nord-Süd-Konflikten zu begründen suchen, nur vortragen, um den Wähler zu täuschen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und Sie wollen keine Schärfe hineinbringen!)

Ich fürchte — ich halte das für das Schlimmere , Sie glauben leider an diese Illusionen.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Sie haben wohl parteiintern große Schwierigkeiten!)

-- Nein, die habe ich eigentlich nicht, Herr Kollege Müller-Herrmann; das kann man nicht sagen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Warum schauen Sie so bitter drein? — Rawe [CDU/CSU]: Warten Sie den 3. Oktober ab!)

— Auf den 3. Oktober warten wir alle mit Seelenruhe, Herr Kollege. Wir werden dann schon sehen, daß Sie weiter in Ihrer Rolle der Opposition und hoffentlich etwas produktiver sein werden als heute.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich will meine These —

(Rawe [CDU/CSU] : Ich dachte an die Situation Ihrer Person in Ihrem Landesverband! Aber das wollen Sie nicht so gern hören!)

— Ich bin lieber auf dem 13. Platz auf der richtigen Seite als auf dem ersten bei der falschen.

(Beifall bei der SPD — Rawe [CDU/CSU]: Nur hilft Ihnen der 13. Platz nichts!)

Ich will meine These an der Frage aufnehmen: was geschieht, wenn nichts geschieht? Diese Frage ist hier schon aufgeworfen worden und der Bundesaußenminister hat dargelegt, was passieren würde, wenn die Konferenz scheiterte, welche chaotischen Folgen damit verbunden sein könnten, wie sich das Gewohnheitsrecht gegen uns entwickeln würde. Wir haben z. B. in der Frage des Mischsystems Einfluß gehabt. Wir alle hatten das Monopol gefürchtet; aber das Mischsystem ist auf unsere Verhandlungsführung zurückzuführen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Da ist noch vieles sehr unklar!)

— Herr Kollege Mertes, diesen Einfluß konnten wir nur geltend machen, weil wir an diesen Verhandlungen teilnehmen konnten. Als der Meeresbodenausschuß der UNO in den Jahren 1970 bis 1973 tagte, waren wir nur Beobachter. Wenn ich mir das Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 1973 ansehe, stelle ich fest, daß Herr Kollege Mertes, Herr Kollege Narjes und der wohl noch auf der Rednerliste gemeldete Kollege Todenhöfer gegen den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen gestimmt haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wie sollten wir eigentlich unsere Interessen wahren, wenn wir nicht einmal in den Vereinten Nationen wären? Das ist letzten Endes Ihre Politik, und darunter muß man einmal eine Bilanz ziehen.

(Beifall bei der SPD und der FPD — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Sie nehmen doch unsere Interessen gar nicht wahr!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725702000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) ?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725702100
Gerne.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0725702200
Herr Kollege von Dohnanyi, teilen Sie meine geschichtliche Feststellung, daß von 1949 bis 1969 alle Parteien dieses Hauses den Beitritt zu den Vereinten Nationen aus deutschlandpolitischen Gründen abgelehnt haben?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725702300
Herr Kollege Mertes, ich teile Ihre Auffassung, dies ist die Tatsache. Nur hat die Bundesregierung 1969, die Koalition aus Freien Demokraten und Sozialdemokraten, eine Öffnungspolitik möglich gemacht, die den Eintritt in die Vereinten Nationen für uns sinnvoll erscheinen ließ. Sie wollten das, als es deutlich sinnvoll wurde, immer noch verhindern.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Übrigens hat es vier Gegenstimmen gegeben: Dr. Blüm, Dr. Hornhues, Herr Kiep und Dr. Klein (Stolberg) haben damals für den Beitritt zu den Vereinten Nationen gestimmt; sie waren damals eine kleinste Minderheit . Die Spaltung in Ihrer Partei in Fragen der Vernunft ist offenkundig.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Sie verwechseln das mit dem Grundlagenvertrag! — Dr. Carstens [Fehmann] [CDU/CSU] : Sie unterrichten das Haus falsch! Die Mehrheit der CDU/ CSU-Fraktion hat dafür gestimmt! Nehmen Sie einmal das richtige Protokoll! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Siehe die untenstehende Berichtigung dieser Angabe durch Abg. Dr. von Dohnanyi (S. 18484 A).

Dr. von Dohnanyi

— Das würde mich jetzt sehr wundern, denn ich habe hier das Protokoll mit der Debatte über den Beitritt zu den Vereinten Nationen vorliegen.
Die Politik der Isolierung, die darauf hinauslaufen würde, daß man, wie Herr Narjes sagt, sogar Konferenzen absagt, ist nicht die Politik, die die Bundesregierung verfolgt und verfolgen kann. Regierungsverantwortung in dieser Zeit ist kein Amt für Trotzköpfe, sondern eine Aufgabe der Bereitschaft zum Kompromiß. Auf dieser Linie folgen wir der Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich für meine Fraktion — —

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wir sind doch alle für einen Kompromiß!)

— Nicht so unruhig, Herr Kollege Mertes, nur weil es trifft. Sie haben sich so verhalten, wie ich es dargestellt habe. Das wissen Sie selbst besser.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei den Verhandlungen

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Mit der Aufforderung zur Nachgiebigkeit!)

und bei der Fortführung der Verhandlungen auf der bisherigen Linie. Ich halte es übrigens für einen schlechten Stil, Herr Kollege Mertes, die Beamten zu loben und dann der Regierung zu sagen, was die Beamten getan haben, hat die Regierung gewissermaßen nicht zu verantworten. Seit wann können wir eigentlich trennen?

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das habe ich nicht gesagt! Sie entstellen meine Aussage!)

— Sie haben gesagt: Die Beamten haben fabelhafte Arbeit geleistet, aber die Regierung habe sich politisch nicht darum gekümmert.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das habe ich so nicht gesagt!)

— Aber so mußte man es doch verstehen. So war es doch auch gemeint. Sie wollten doch einen Keil zwischen die Delegation und die Bundesregierung treiben. Da gibt es doch gar keinen Zweifel.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir unterstützen also die Verhandlungen in dem Sinne, wie es von der Bundesregierung konzipiert ist und wie sie von der Delegation entsprechend den Richtlinien geführt werden. Unser Interesse ist es, unter den gegebenen, Herr Kollege Mertes, nicht unter den erträumten Machtverhältnissen optimale Kompromisse zu erreichen. Unser Interesse ist es, unter den gegebenen Tendenzen in der Welt — auch darauf hat der Herr Außenminister hingewiesen — Probleme des Umweltschutzes, des Überfischens, auch Nutzungsrechte zu identifizieren, damit verhindert werden kann, daß solche Tendenzen weiterhin in dieser Welt Schwierigkeiten schaffen. Wir müssen diese Schwierigkeiten beseitigen.
Unser nationales Interesse wird von dieser Koalition und von dieser Bundesregierung in den Fragen der Seerechtskonferenz ausgezeichnet wahrgenommen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist Ihre Meinung!)

Wir können die Bundesregierung nur ermutigen, die Verhandlungen auf gleicher Linie fortzuführen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725702400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Todenhöfer.

(Zuruf von der SPD: Muß das sein?)


Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0725702500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr von Dohnanyi, Sie haben die Rechnungen gepriesen, die der Bundeskanzler in Puerto Rico vorgelegt hat. Ich meine, diese kam ein halbes Jahr zu spät. Wenn diese Rechnungen vorher präsentiert worden wären und wenn sich der Bundeskanzler vorher mit dieser Materie befaßt hätte, wäre es nicht zu den Ergebnissen von Nairobi gekommen.
Herr Bundesaußenminister, ich weiß nicht, wie Sie sich in der Regel mit Ihrem Staatsminister Moersch abstimmen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Gar nicht!)

Ich habe nur mit einigem Erstaunen Ihre positive Darstellung des Verhandlungsstandes zur Kenntnis genommen, nachdem selbst Thr Staatsminister Moersch mehrfach erklärt hat, wir gehörten leider zu den Verlierern dieser Seerechtskonferenz. Irgend etwas klappt da in der Abstimmung zwischen den beiden Herren nicht.
Meine Damen und Herren, die internationale Seerechtskonferenz ist — und über diese Frage müssen wir uns hier völlig klar werden — dabei, ein Stück traditioneller Freiheit und Menschheit, nämlich die Freiheit der Meere zu beseitigen. Das Entscheidende ist, daß sie sich damit in die fast unübersehbare Kette internationaler Konferenzen ähnlicher Zielrichtung einreiht. Die kürzlich beendete Welthandelskonferenz in Nairobi, deren Hauptgegenstand die Beseitigung des freien Rohstoffmarktes war, und die 6. und 7. Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen,-auf denen die UNO-Mehrheit eine vom Mißtrauen gegen die Freiheit geprägte Neue Weltwirtschaftsordnung forderte, sind nur einige dieser Konferenzen gegen die Freiheit.
Gegenüber dieser Generaloffensive auf die Freiheit der internationalen Wirtschaftsbeziehungen hat die Bundesregierung — das ist unser Vorwurf -eine bemerkenswert gleichgültige Haltung eingenommen,

(Stahl [Kempen] [SPD]: Das ist aber nur Ihre eigene Meinung!)

obwohl wir wie kaum ein anderes Industrieland, Herr Kollege Stahl, auf den freien Handel und die freie Schiffahrt angewiesen sind und obwohl unsere wirtschaftliche Zukunft davon abhängt, wie die Frage Weltplanwirtschaft oder freie Weltwirtschaftsordnung international entschieden wird. Es reicht nicht aus, von Zeit zu Zeit in einer Grundsatzrede



Dr. Todenhöfer
— das sage ich an Ihre Adresse, Herr Bundesaußenminister — ein feierliches Ja zur Freiheit zu sagen, um sich dieses Ja dann auf internationalen Konferenzen scheibchenweise wieder abringen zu lassen.

(Werner [CDU/CSU] : Leider wahr!)

Kleinere Länder können sich vielleicht aus dieser weltweiten Auseinandersetzung herausstehlen; die Bundesrepublik Deutschland kann dies nicht. Sie muß, wenn sie jenes freiheitliche System verteidigen will, dem sie ihren Wohlstand verdankt, auch in unerfreulichen und schwierigen Konferenzsituationen

(Dr. Holtz [SPD]: Sich isolieren!)

— und dies ist eine schwierige Konferenzsituation — Stehvermögen zeigen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Und stramme Haltung, Herr Todenhöfer!)

Daran hat die Bundesregierung es jedoch leider nicht nur auf der Welthandelskonferenz in Nairobi und auf der Seerechtskonferenz in New York, sondern auch auf vielen anderen Konferenzen fehlen lassen. Sie hat bis heute keine Strategie gegenüber den inhaltlichen Angriffen auf die Freiheit der Meere und die Freiheit der Weltwirtschaftsordnung vorgelegt, und sie hat vor allem kein Konzept gegen die Strategie des planwirtschaftlichen Blocks der Dritten Welt gefunden, der versucht, die Industrieländer mit einer Lawine von Konferenzen zu überrollen, um sie von Konferenz zu Konferenz immer weiter in die Defensive zu drängen.

(Dr. Holtz [SPD]: Die Entwicklungsländer wollen mehr Wohlstand, was Sie nicht zu interessieren scheint!)

Für die Seerechtskonferenz beispielsweise gibt es bis heute keine vom Kabinett festgelegte klare Verhandlungsstrategie. Wer sich die Dimension dieser größten UN-Konferenz seit Bestehen der Vereinten Nationen vor Augen führt, wer sich vor Augen führt, daß hier 70 % der Erdoberfläche zum Teil in einer Art Freibeuteraktion verteilt werden, wer sich vor Augen führt, daß hier nach Schätzungen die 4 000fache Menge an Mangan oder die 1 500f ache Menge an Nickel liegen — um nur einige Zahlen zu nennen —, kann dies bei der fast völligen Importabhängigkeit der Bundesrepublik bei diesen Rohstoffen nur fassungslos zur Kenntnis nehmen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Aber Sie leben doch nicht im Himmel, Herr Todenhöfer!)

Herr Außenminister, es reicht bei einer derartigen Konferenz nicht aus, von Zeit zu Zeit einen — ich sage das einmal vorsichtig — nicht immer sehr gut vorbereiteten Staatsminister nach New York zu schicken, der dort mit der Gelassenheit des Desinteressierten feststellt, wir gehörten eben nun einmal zu den großen Verlierern dieser Konferenz. Wir würden auf keiner Konferenz zu den großen Verlierern zählen,

(Lachen bei der SPD -Stahl [Kempen] [SPD]: Dann müßten Sie schon sagen: „ich", nicht „wir" !)

wenn die Bundesregierung und dieser Bundeskanzler die nationalen deutschen Interessen mit derselben Härte und derselben Zähigkeit verteidigten, wie sie heute ihr Amt verteidigen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Werner [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, die Pflicht eines deutschen Bundeskanzler ist es, nicht nur Tagesentscheidungen mit Entschlossenheit zu treffen, sondern sich auch Problemen zu stellen, die über den Wahltag hinausreichen und die das Schicksal unseres Landes in den nächsten Jahren und in den nächsten Generationen entscheidend bestimmen werden.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Dies tut er auch, Herr Dr. Todenhöfer! Nur sollten Sie das einmal zur Kenntnis nehmen!)

— Dies tut er leider nicht, denn die Vorbereitung der Bundesregierung auf die Seerechtskonferenz war — ähnlich wie die auf der Welthandelskonferenz in Nairobi — völlig unzureichend. Man kann sich auf eine Konferenz von dieser geschichtlichen Dimension nicht nur beiläufig, unverbindlich und dann auch noch außerhalb der Tagesordnung einer Kabinettssitzung vorbereiten. Daß dabei keine Konzeption und keine Strategie entstehen kann, wissen auch der Bundeskanzler und die sozialdemokratische Fraktion. Diese Nachlässigkeit bei der Wahrung fundamentaler deutscher Interessen begründet gerade den Vorwurf der Opposition gegenüber Bundeskanzler Schmidt. Ich bestreite auch hier nicht die Tüchtigkeit des Kanzlers im politischen Tagesgeschäft. Die fast ausschließliche Orientierung dieser Tüchtigkeit auf den 3. Oktober darf aber nicht dazu führen, daß wesentliche langfristige Interessen unseres Landes verspielt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat darüber hinaus in ihrem taktischen und strategischen Vorgehen eine Reihe schwerwiegender Fehler gemacht. Sie hat es insbesondere versäumt, sich stärker mit der Gruppe der geographisch benachteiligten Länder zu verbünden, die immerhin die Möglichkeit einer Sperrminorität besitzen. Da die Bundesregierung eine eindeutige politische Marschroute nicht für notwendig hielt, schwankte sie zwischen EG-Koordinierung, Zusammenarbeit mit den USA und Mitarbeit in der Gruppe der geographisch benachteiligten Länder hin und her. Das Resultat war, daß die Bundesregierung sich in kaum einem wesentlichen Punkt durchsetzen konnte und heute in vielen Punkten zwischen allen Stühlen sitzt. Das hat den Bundeskanzler und auch den Bundesaußenminister nicht daran gehindert, das Ergebnis der 4. Sitzungsperiode der Seerechtskonferenz durch den Regierungssprecher Bölling als — so wörtlich —„zufriedenstellend" bezeichnen zu lassen — eine Feststellung, bei der sich selbst die Mitglieder der deutschen Verhandlungsdelegation ungläubig die Augen reiben werden. Herr Botschafter Knoke, es muß für Sie, der Sie heute ja anwesend sind, ein Erfolgserlebnis ganz besonderer Art sein, solch bedrückende Zwischenergebnisse mit nach Hause nehmen zu müssen, um dann aus dem Mund des Regie-



Dr. Todenhöfer
rungssprechers zu erfahren, diese Ergebnisse, die Sie selbst als im Kern bedrückend empfinden müssen, seien zufriedenstellend.

(Wehner [SPD] : Was ist denn das für eine Art, hier Diplomaten zu zitieren?)

— Ich zitiere niemanden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725702600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. von Dohnanyi?

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0725702700
Bitte schön.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725702800
Herr Kollege Todenhöfer, würden Sie nicht zugeben, daß sich die Frage, ob ein Ergebnis zufriedenstellend ist oder nicht, nur unter dem Maßstab dessen beantworten läßt, was unter den gegebenen Umständen hätte erwartet werden können? Ist es nicht wahrscheinlich, daß der Sprecher der Bundesregierung in diesem Falle — im Gegensatz zur Opposition das im Auge hatte, was erreichbar ist, und daß er das Ergebnis, gemessen an diesem Maßstab, zwar nicht für ein Ergebnis, über das man in Freude und Heiterkeit ausbrechen kann, wohl aber für ein zufriedenstellendes Ergebnis hält?

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0725702900
Dieses Ergebnis kann nur der als zufriedenstellend bezeichnen, der die single negotiation texts nicht gelesen und sich mit den Zwischenergebnissen und der Materie der Konferenz nicht befaßt hat.
Meine Damen und Herren, dies ist die altbekannte Sprache der Verharmlosung, die die Bundesregierung schon auf der 7. Sondergeneralversammlung, auf der Welthandelskonferenz in Nairobi und auch bei anderen Konferenzen benutzt hat, auch dann, wenn von ihren nationalen Interessen nichts mehr übriggeblieben war.
Auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur Seerechtskonferenz, die übrigens in einem erstaunlichen Widerspruch zu den Berichten steht, die wir aus New York haben, wird das ganze Ausmaß des für die Zukunft unseres Landes schlicht und einfach katastrophalen Konferenzverlaufes heruntergespielt und verschwiegen. Ich beschränke mich hier auf ein Beispiel. In ihrer Antwort vom 28. November 1974 auf unsere Kleine Anfrage hatte die Bundesregierung noch erklärt — ich zitiere —:
Die Bundesregierung hat seit Jahren die wirtschaftspolitische Notwendigkeit erkannt, der deutschen Industrie den freien, geordneten und nichtdiskriminierenden Zugang zu den Rohstoffen der Tiefsee zu wirtschaflichen Bedingungen zu eröffnen.
Heute hat die Bundesregierung de facto jedoch bereits eine dirigistische — ich betone: dirigistische — Meeresbodenbehörde akzeptiert, die weitgehende Rechte der Rohstoffreglementierung haben wird — ich darf nur an Art. 9 des Annexes erinnern - und von der jeder weiß, daß sie, wenn sie einmal geschaffen ist, eine Wirtschaftsbürokratie schlimmsten Ausmaßes sein wird, die unter Ausschaltung des freien Marktes nicht nach wirtschaftlicher Vernunft, sondern nach politischen Gesichtspunkten entscheiden wird. Wahrhaftig eine bemerkenswerte Verteidigung des freien, geordneten und nichtdiskriminierenden Zugangs zu den Rohstoffen der Tiefsee!
Diese Meeresbodenbehörde, wie sie sich jetzt abzeichnet, wenn man diesen Art. 9 des Annexes zur Kenntnis nimmt, ist übrigens ein anschauliches Beispiel für den dirigistischen Geist der Neuen Weltwirtschaftsordnung, der zunehmend auch die Seerechtskonferenz bestimmt. Das ist kein Vorwurf an die Regierung, aber eine Feststellung, die sie zu mehr Aktivität schon zu Anfang hätte zwingen müssen. Zwangsläufig drängt sich die Parallele zum gemeinsamen Fonds des integrierten Rohstoffprogramms von Nairobi auf. Meine Damen und Herren, man darf gespannt sein — und hierüber wird ja in diesem Hause eines Tages wieder debattiert werden , welche der beiden Bürokratien als erste das Licht der Welt erblicken wird, und mit Zuversicht darf dann der Vorschlag erwartet werden, beide Bürokratien zu einer weltweiten internationalen Rolistoffbehörde zusammenzuschließen, es sei denn, diese Entwicklung würde endlich aufgehalten.
Meine Damen und Herren, wir müssen leider mit großer Sorge feststellen — und deswegen haben wir auch auf dieser Debatte noch in dieser Legislaturperiode bestanden —, daß die Bundesregierung durch ihre — das ist der entscheidende Punkt — gleichgültige Haltung diese Entwicklung entscheidend begünstigt hat. Dem für die Rohstoffpolitik federführenden Wirtschaftsminister und Verfasser des Buches „Mut zum Markt" fehlt in der politischen Praxis offensichtlich gerade jener Mut zum Markt, von dem er -- bis Nairobi — so gerne gesprochen hat, und auch der Bundeskanzler, der sich mit PrinzHeinrich-Mütze so gerne die Attitüde des Seefahrers gibt, ist offenbar nicht in der Lage, in dieser lebenswichtigen Frage für d e n klaren Kurs zu sorgen, von dem die Zukunft unseres Landes mehr, als es die Offentlichkeit bis heute weiß, abhängt. Im Gegenteil: der Bundeskanzler hinterläßt in der Frage der freien Weltwirtschaftordnung und in der Frage der Freiheit der Meere der kommenden Bundesregierung ein unendlich schwieriges Erbe. Ich sage dies nicht gerne, aber es muß in dieser letzten Bundestagsdebatte gesagt werden: Der Bundeskanzler hat dort, wo es um die Verteidigung des freiheitlichen Systems der internationalen Wirtschaftsbeziehungen ging, durch seine Gleichgültigkeit und durch sein Desinteresse diesem Lande und seiner Zukunft erheblichen Schaden zugefügt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Das war aber eine schwache Abschiedsrede, Herr Todenhöfer!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725703000
Zu einer ganz kurzen Einlassung hat der Herr Abgeordnete von Dohnanyi das Wort.




Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725703100
Frau Präsident! Meine Damen und Herren von der Opposition! Ich wollte einen Irrtum, den ich vorhin begangen habe, nicht länger stehen lassen als unbedingt notwendig. Ich hatte in der Tat die falsche Seite ergriffen, Herr Kollege Mertes. Für Sie galt mein Zitat, für Herr Todenhöfer und für Herrn Narjes nicht. Die CDU/CSU hat mit Mehrheit gegen den Beitritt gestimmt, aber eine immerhin 99 Stimmen umfassende Minderheit hat dafür gestimmt. Ich habe mich geirrt, und ich bitte, daß ich das im Protokoll entsprechend korrigieren darf.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Wenn Lehrstunden, dann müssen sie stimmen!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725703200
Das Wort hat der Herr Staatsminister Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725703300
Meine Damen und Herren!

(Fellermaier [SPD] : Nun ziehen Sie dem Jungen mal die Hosen aus!)

Nachdem der Kollege Todenhöfer hier sozusagen pflicht- oder erwartungsgemäß aufgetreten ist, hatte ich eigentlich am Schluß den Eindruck, Herr Todenhöfer, Sie hätten noch einen markigen Satz sprechen sollen, z. B.: Sozialismus zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Oder Sie hätten als Admiral endlich einmal die Flotte auslaufen lassen sollen, um diese deutschen Belange durchzusetzen.

(Heiterkeit bei der FDP und der SPD)

Aber da Sie möglicherweise bei der Marine nicht gedient haben und deswegen ins Schwimmen gekommen sind, wird das so leicht nicht gelingen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie schwimmen, Herr Moersch!)

Herr Todenhöfer, das war eine Vorstellung, die Ihre Kollegen mit großer Zurückhaltung aufgenommen haben. Vielleicht ist Ihnen das nicht aufgefallen. Aber Sie werden sicher noch Gelegenheit haben, dem deutschen Volk einmal mitzuteilen, wie Sie es nun eigentlich meinen und wie man endlich die Welt zu Todenhöfer bekehren kann, denn dies offensichtlich haben Sie vor.
Ich muß mich nachträglich darüber freuen, daß ich Ihnen mit zwei oder drei Zitaten Gelegenheit gegeben habe, zum Seerechtsexperten zu werden. Denn ohne daß diese Zitate in der Presse erschienen wären, hätten Sie sich möglicherweise mit der Sache nicht so sehr auseinandergesetzt.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Da ist zum ersten das Wort von den „Verlierern". Herr Todenhöfer, ich muß die Antwort wiederholen, die ich darauf schon einmal gegeben habe. Erstens einmal habe ich auf Fragen von sachkundigen Korrespondenten in New York festgestellt: Wenn eine 200-Seemeilen-Wirtschaftszone eingerichtet wird, kann die Bundesrepublik Deutschland dabei nichts gewinnen, weil die Nordsee bereits aufgeteilt ist. Und wenn — so habe ich gesagt — diese 200Seemeilen-Wirtschaftszone mit den Fischereirechten für Island, Norwegen, Kanada und USA eingerichtet wird, wird die Bundesrepublik Deutschland Fischgründe verlieren, die sie bisher frei nutzen konnte.
Nun kann es ja sein, daß man das ungern hört, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß Herr Todenhöfer in der Lage sein sollte, sprachlich herauszufinden, daß man dann, wenn man etwas verloren hat, Gewinner sein sollte.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Insofern war das, was ich gesagt habe, wohl nicht falsch.
Ich habe aber auch gesagt — das ist natürlich weniger interessant gewesen, aber ich kann es hier wiederholen —, daß wir auf Grund unserer technischen Möglichkeiten beim Meeresbodenbergbau eine Rolle spielen werden, wenn ein Meeresbodenregime geschaffen ist, und daß wir dabei Chancen haben. Und ich habe gesagt, daß wir auf Grund unserer hockentwickelten Fischereiwirtschaft auf andere Weise Ausfälle ersetzen können, die wir in traditionellen Fanggründen hatten. Und ehe Herr Todenhöfer überhaupt gemerkt hat, daß dies ein Thema ist, habe ich darüber längst mit mehreren Ländern verhandelt und gesprochen; ich will das nachher gern einmal zitieren. — Soviel zum Tatsächlichen.
Aber, wie gesagt, Horror muß sein, wenn Todenhöfer spricht; also wird die Bundesregierung sozusagen für alles und jedes verantwortlich gemacht. Und dann kommen beim Kollegen Todenhöfer Passagen vor, die außenpolitisch außerordentlich „nützlich" sind; ich betone die Anführungszeichen, Herr Todenhöfer, damit Sie nicht wieder falsch zitieren. Wenn Sie vom „planwirtschaftlichen Block der Dritten Welt" oder von den „Freibeutern der Meere" und anderem sprechen, erinnert das viele Leute in der Welt an die germanischen Untugenden, die man in diesem Lande nach zwei Weltkriegen eigentlich hätte ablegen sollen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Sie stehen in einer merkwürdigen Weise in der Kontinuität unserer Geschichte, die ich eigentlich am liebsten aufgegeben hätte.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Sagen Sie das dem Bundeskanzler! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Da müssen Sie sich einmal an den Kanzler wenden! — Wie war das mit dem „Feldwebel" ?)

Ach, es ist ja ein Glück, daß Sie diese Gelegenheit zu solchen Zwischenrufen haben. — Ich habe nicht den Eindruck, daß alle Ihre Kollegen in der CDU/ CSU dieses markige Germanentum, das hier jeweils in entwicklungspolitischen Fragen produziert wird, besonders schätzen. Es gibt nämlich in Ihrer Fraktion einige, die schon einmal außenpolitisch aktiv tätig gewesen sind, und die wissen ja, daß Außenpolitik nicht darin besteht, daß man sich im Bundes-



Staatsminister Moersch
tag hinstellt und die Welt Mores lehrt, sondern darin, daß man sich mit den Interessen anderer befaßt und sich darauf einstellt. Und diese Kollegen haben geschwiegen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich muß auch den Kollegen von der CDU/CSU — die CSU hat sich ja nicht beteiligt; sie ist in diesem Zusammenhang wohl etwas landlocked --, ich muß also den Kollegen von der CDU doch sagen, daß es in der Frage, wie die Verhandlungsrichtlinien einer Regierung zustande kommen, verschiedene Möglichkeiten gibt. Es ist natürlich ein Märchen — wie anderes ein Märchen war —, es habe keine Verhandlungsrichtlinien und keine Verhandlungsposition der Bundesregierung gegeben. Seit es diese Fragen gibt, gibt es keine klare Verhandlungsrichtlinie und keine klare Verhandlungsposition. Die Delegation hat sie selbstverständlich schriftlich bekommen. Durch eine gemeinsame Abstimmung aller Ressorts der Bundesregierung, die daran beteiligt waren, ist diese Verhandlungsrichtlinie als Richtlinie der Bundesregierung entstanden; das entspricht völlg der Verfassung. Die Lektüre des Gesetzestextes klärt manche Zweifel. Diese Richtlinie ist geschaffen worden, bevor in Genf die eigentliche Vorbereitungskonferenz begonnen hat, nämlich vor dem 28. Februar 1975. Und sie ist offensichtlich sehr klar.
Ich möchte noch ergänzen, was der Kollege von Dohnanyi hier gesagt hat. Sehen Sie, es freut mich sehr, daß die Opposition die beamteten Mitglieder der Verhandlungsdelegation heute gelobt hat. Das ist mit vollem Recht geschehen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich frage mich nur, wer eigentlich dafür verantwortlich ist, daß so fähige Leute in die Verhandlungsdelegation berufen wurden.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Wahrscheinlich die Opposition, nehme ich an; das wäre natürlich ein neuer Zustand. Aber man mußte das sozusagen heraushören.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] Da haben Sie Falsches herausgehört! Aber das mußten Sie nicht!)

— Herr Mertes weiß das sicherlich alles viel besser. Das ist mir schon klar.
Wenn Sie Ausflüge in die Geschichte machen, muß ich darauf zurückkommen. Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel aus unserer deutschen Geschichte — nicht immer der erfreulichsten Seite — berichten, das eigentlich dieses Thema ein für allemal geklärt hat. Als nämlich Hindenburg in den 20er Jahren von einem Reporter der „Vossischen Zeitung" gefragt wurde, wie es nun eigentlich mit der Geschichte der Schlacht von Tannenberg sei, ob da der Ludendorff gewonnen habe, weil der ein großer Stratege war, wie wir alle wissen, oder ob es doch Hindenburg war, da hat der alte Hindenburg in einer klaren Antwort, die ich der Opposition zum Nachdenken empfehle — denn Hindenburg steht Ihnen ja sicher noch relativ nahe, wenn ich hier einige reden höre —,

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

gesagt: „Wenn sie verloren gegangen wäre, wäre ich es gewesen." Soviel zur Verantwortlichkeit gegenüber Delegationen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Werner [CDU/CSU]: Das ist mehr als plump! — Dr. Hupka [CDU/CSU] : Warum zitieren Sie Hindenburg? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Herr Werner, die Freie Reichsstadt Ulm hat schon geistvollere Zwischenrufer hervorgebracht, als Sie das sind. Verlassen Sie sich darauf!

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Holtz [SPD] : Studienrat!)

Da ist schon einmal einer in die Donau gefallen und hat dabei viel gelernt!
Noch ein Wort zur Geschichte.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Zur Sache!)

Der Kollege Mertes hat mir heute das hat mich
getroffen; das will ich ganz offen sagen — ahistorisches Verhalten vorgeworfen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ahistorisches Verständnis des Sicherheitsbegriffs!)

— Gut. Kollege Mertes, das hat mich deswegen so überrascht, weil Sie mich kürzlich irrtümlich für einen Historiker gehalten haben, wenn ich mich recht entsinne.

(Heiterkeit)

Nun werde ich mich ja entscheiden müssen, was ich bin. Ich habe nicht Geschichte studiert, wie Sie wissen.

(Zuruf des Abg. Dr. Hupka [CDU/CSU])

— Herr Hupka merkt das; denn seine Geschichtsbetrachtung ist in der Tat nicht die meine. Ich würde mich auch schämen, wenn das so wäre.

(Beifall bei der FDP und der SPD) Nein, die Sache ist ganz anders.


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725703400
Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Werner?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725703500
Aber sicher.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0725703600
Herr Staatsminister, da Sie versuchen, das Ganze durch historische Reminiszenzen ein bißchen zu würzen — dafür habe ich natürlich Verständnis —, darf ich Sie fragen, ob Sie eigentlich nicht wissen — Sie geben sich ja so historisch beschlagen —, daß es Hoffmann beim Generalstabschef war, der die Pläne ausgearbeitet hat, die zu dem führten, was wir gemeinhin „Tannenberg" nennen?

(Lachen bei der FDP und der SPD)





Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725703700
Wissen Sie, Herr Werner, ich möchte hier offen bekennen: es gibt einen Teil der Geschichte, mit dem ich mich nicht intensiv befaßt habe: das ist die Militär- und Schlachtengeschichte, weil nämlich im Gegensatz zu manchem, der hier im Saal ist, mein Bedarf an kriegerischen Erkenntnissen durch eigene Erfahrungen in fast drei Jahren völlig gedeckt war.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Aber ich möchte hinzufügen, falls Sie das als Landsmann beruhigt, daß es einen gewissen General Groener gab, der die ursprüngliche Planung für den Feldzug mit entworfen hatte. Der war aus Ludwigsburg, deswegen weiß ich das zufällig.

(Heiterkeit — Werner [CDU/CSU] : Dann müssen Sie anders zitieren!)

— Ich werde bei Ihnen, Herr Studienrat, darüber Nachhilfeunterricht nehmen; denn Sie sind staatlich geprüft auf diesem Gebiet, das kann ich nicht vorweisen.

(Dr. Grass [CDU/CSU] : Zum Nachhilfeunterricht kann man Sie noch empfehlen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Nach Niveau hatten Sie eigentlich noch nie Bedürfnis, wenn ich Sie hier reden gehört habe. Das ist etwas völlig Neues.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD — Reddemann [CDU/CSU] : Daß Sie unverschämt sind, weiß jeder! Daß Sie von der Sache nichts verstehen, wissen wir! Warum müssen Sie sich derart benehmen!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725703800
Herr Staatsminister, würden Sie bitte zum Thema zurückkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725703900
Ich bin gern bereit, Frau Präsident, zum Thema zurückzukommen. Ich höre nur gerade mit großer Aufmerksamkeit die wesentlichen Zwischenrufe des Herrn Fraktionsgeschäftsführers der CDU. Das wollte ich mir nicht entgehen lassen, wie Sie verstehen werden.
Ich möchte zur historischen Betrachtungsweise etwas sagen, weil es hier falsch dargestellt und vielleicht auch mißverständlich aufgefaßt wurde. Richtig ist, daß die Holländer im Streit mit den Engländern ihre Seerechtsvorstellungen durchgesetzt haben. Aber richtig ist auch ohne jeden Zweifel, daß damals die Länder, die sich heute um die Schätze des Meeres bemühen, nicht vorhanden gewesen sind, sondern Kolonialgebiete der Holländer und der Engländer gewesen sind. Daher ist die Frage berechtigt, ob das, was im 17. und 18. Jahrhundert als Meeresrecht, als Seerecht entstanden ist und sich weiterentwickelt hat, von den anderen eigentlich jemals als ein für sie verbindliches Recht betrachtet worden ist. Das ist eben nicht der Fall. Deswegen ist es zu dieser Konferenz gekommen.
Ein anderer ehemaliger Kolonialstaat hat nach 1945 den ersten Schritt getan. Es wird die Opposition möglicherweise überraschen, wenn ich das jetzt mitteile. Es handelt sich nämlich um den jetzt 200 Jahre alten Staat USA. Die USA haben sich nach 1945 die Wirtschaftszonenvorstellung zu eigen gemacht, weil es ihnen damals als, wenn ich es recht sehe, einzigem Staat möglich war, Kohlenwasserstoffe im Schelf vor der Küste zu gewinnen. Das war der Ausgangspunkt für eine Reaktion der lateinamerikanischen Staaten, die sich wiederum gewissermaßen als Kolonialerben der spanischen Seehoheitsvorstellungen ihrerseits ein neues Hoheitsgebiet schaffen wollten.
Die Länder der Dritten Welt, von denen Herr Todenhöfer hier eben so abfällig gesprochen hat, sind daran — im engen Sinne des Wortes — überhaupt nicht beteiligt gewesen, sondern das war eine Sache, die aus der europäischen Rechtsgeschichte entstanden ist.
Ich muß hier einen weiteren Punkt anmerken. Es betrifft die Interessengemeinschaften der Großmächte. Diese Bemerkung wird nicht dadurch falsch, daß ich sie gemacht habe. Es ist doch so gewesen, daß ich gefragt wurde, ob wir denn nicht die Vorreiter in der Frage der neuen Meerengen- und der Durchfahrtsregelung sein müßten. Wer halb zitiert, hat ganz gewonnen. Jedoch werden Sie, nachdem sie nur halb zitiert haben, erst dann gewonnen haben, wenn das hier ohne Widerspruch hingenommen wird.
Tatsache ist, daß wir darauf hingewiesen haben, daß diese Frage sowohl von den USA als auch von der Sowjetunion in der Seerechtskonferenz schon eindeutig beantwortet worden war, wenn auch noch keine Regelung getroffen war, nämlich in dem Sinne, daß sie sagten: Eine Konvention verpflichtenden internationalen Charakters werden wir beide — die USA und die Sowjetunion — nicht unterzeichnen, wenn sie nicht diese Durchfahrtsrechte in vollem Umfang sichert.
An die Bundesregierung wurde die Frage gerichtet: Müssen denn wir, wenn die USA und die Sowjetunion so eindeutig Stellung genommen haben, die Speerspitze übernehmen, um diese Auffassung als Hauptsache sich zu eigen zu machen, nachdem sich andere schon so engagiert hatten? Da habe ich gesagt: Nein, wir wollen unsere Kräfte auf die Fragen konzentrieren, die für uns in besonderer Weise bedeutsam sind, z. B. das Meeresbodenregime. Ich meine, das war richtig.
Nun kann ich Herrn Kollegen Narjes sehr deutlich noch eine Frage beantworten. Er fragte, warum hier die Nickelfrage aufgekommen sei. Antwort: durch Chile. Es gibt Länder, darunter Chile — es gibt auch noch andere Nickelproduzenten in der Welt —, die es zur Bedingung des Eingehens auf den im wesentlichen von Brasilien und Singapur getragenen Kompromiß gemacht haben, daß innerhalb der nächsten 20 Jahre die Nickelgewinnung vom Meeresboden nicht höher sein soll als der Verbrauchszuwachs in der Welt. Das ist eine Regelung, die wir nicht etwa unterstützt haben; damit das ganz klar
Deutschei Bundestag — 7. Wahlperiode — 257. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18487
Staatsminister Moersch
ist. Aber die USA haben bei der Abwägung ihrer Interessen bis jetzt offensichtlich die Meinung vertreten, daß man darüber reden könne; wohlgemerkt: die USA.
Wir haben immer den Standpunkt vertreten, daß solche Abhängigkeitsbedingungen nicht geschaffen werden sollten. Ich werde in den nächsten Tagen Gelegenheit haben, mit den Chilenen in Santiago u. a. über diese Frage zu sprechen, nämlich am nächsten Montag. Das ist mir eine sehr wichtige Frage.
Damit komme ich nun zu dem Thema, wie sich eine Delegationsleitung eigentlich offiziell abspielt. Die CDU hat darüber offensichtlich merkwürdige Vorstellungen. Ich will Ihnen ganz offen gestehen: Ich hatte nie die Absicht, im Kreis von 146 Delegationschefs Verhandlungen über Einzelthemen zu führen, sondern ich hatte die Absicht, die politische Funktion gegenüber den fachlichen der Herrn Botschafters Knoke so auszuüben, daß ich mit möglichst vielen Regierungen und Staaten der Welt zwischen den Konferenzen über solche Einzelpunkte spreche, wie etwa mit Chile über Nickel. Das habe ich in mehreren Dutzend Fällen getan, ohne die Opposition zu informieren; das mache ich mir allerdings zum Vorwurf.
Hinzu kommt, daß sich die Opposition für dieses Thema überhaupt nie interessiert hat.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Wie bitte?!)

Ich habe im Auswärtigen Ausschuß wiederholt eine Unterrichtung angeboten. Zweimal mußte die Unterrichtung ausfallen, weil sich die Oppositionsabgeordneten schlagartig verflüchtigt hatten, als dieser Tagungsordnungspunkt aufgerufen wurde. Das heißt, es war nämlich überhaupt kein Interesse dafür vorhanden.

(Dr. Mertens [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das stimmt doch gar nicht, das ist doch nur eine Karikatur!)

— Das ist keine Karikatur, das ist die Wahrheit! Herr Mertes, wenn Sie damit nicht angefangen hätten, würde ich hier nichts aus dem Nähkästchen erzählen. Diesen Sachverhalt weist das Protokoll des Auswärtigen Ausschusses ganz eindeutig aus. Ihr Interesse an dieser Frage kam erst hoch, als Herr Todenhöfer sah,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Das ist doch eine Büttenrede! — Zuruf des Abg. Dr. Marx [CDU/CSU])

daß man daraus möglicherweise durch kontroverse Presseerklärungen Honig saugen könnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725704000
Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725704100
Bitte schön, Herr Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0725704200
Herr Kollege Moersch! Ist Ihnen bekannt, daß wir im Herbst 1974 eine Kleine Anfrage mit 26 Einzelfragen eingereicht haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725704300
— Nachdem diese erschöpfend behandelt worden waren, war Ihr Informationsbedürfnis offensichtlich völlig befriedigt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Den Eindruck hatte ich, weil ich im Auswärtigen Ausschuß wiederholt angeboten hatte, über weitere Entwicklungen zu informieren.

(Beifall bei der FDP und der SPD. — Reddemann [CDU/CSU] : Was sind denn das für Redensarten, Herr Moersch?)

Ich will zum Festlandsockel noch auf ein Problem hinweisen, das Herr Narjes ebenfalls angeschnitten hat. Herr Kollege Narjes, wir sind uns völlig darüber einig, daß wir hier die Position zu wahren haben, die wir von Anfang an eingenommen haben. Aber ich möchte Sie bitten, in Ihrer Fraktion doch einmal zu klären, wie wir nun eigentlich Verhandlungen führen und wie wir vorgehen sollten. Der Herr Kollege Todenhöfer hat wieder markige Worte über die Möglichkeit der Gruppe der 51 gesprochen. Er hat überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, daß etwa 13 von den 51 — das wurde ja schon gesagt — inzwischen ganz andere Positionen einnehmen; so z. B. darin, was etwa die Frage der Wirtschaftszone und möglicherweise den Festlandsockel betrifft.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Es sind jetzt 52, Herr Staatsminister!)

— Liechtenstein ist bisher der 51. Staat gewesen.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Es sind jetzt 52!)

— Gut, dann zählen Sie es nach.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Nicht einmal das wissen Sie!)

Tatsache ist, daß jedenfalls eine geschlossene Position in der Frage der Wirtschaftszone nicht zu erreichen war und am Ende möglicherweise auch gar nicht unseren Interessen entsprochen hätte. Wir müssen z. B. in der Frage der gemeinsamen EG-Position doch berücksichtigen, wie unsere Partner darüber denken. Herr Narjes! Sie als Mann, der mit den EG-Fragen besonders vertraut ist, wissen doch, daß wesentliche Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft in der Frage der Ausdehnung des Festlandsockels über die 200 Seemeilen hinausgehen wollen. Sie wissen doch sicherlich auch, daß die wesentlichen Partner in der Atlantischen Gemeinschaft eine andere Haltung einnehmen, als sie hier zum Teil empfohlen worden ist. Ich meine Kanada, die USA — übrigens auch Dänemark —, Norwegen und andere. Für uns sollte unstrittig sein, daß wir in dieser Frage endgültig erst Antwort geben können, wenn wir die Ausgestaltung des Meeresbodenregimes genau kennen.
Es ist doch überhaupt kein Zweifel darüber möglich, daß wir unter Umständen mit Staaten wie Ka-



Staatsminister Moersch
nada, USA, vor allem Dänemark, Norwegen bilaterale Lizenzverhandlungen über die Ausbeutung von Kohlenwasserstoffen leichter führen können als etwa mit einer internationalen Behörde. Wie das Gesamtpaket aussieht, hängt also davon ab, wie man die deutschen Interessen am besten wahren kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725704400
Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Narjes?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725704500
Ja, bitte!

Dr. Karl-Heinz Narjes (CDU):
Rede ID: ID0725704600
Herr Kollege Moersch, sind Sie so liebenswürdig, davon Kenntnis zu nehmen, daß ich in Würdigung aller der von Ihnen eben beschriebenen Umstände sehr deutlich zwischen der hoheitsmäßigen Ausdehnung von Zonen und der Ausdehnung von Nutzungsrechten unterschieden habe, um genau dem Dilemma, das sie beschrieben haben, zu entgehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0725704700
Herr Kollege Narjes, ich nehme das zur Kenntnis, und ich habe mit großer Aufmerksamkeit gehört, was Sie gesagt haben. Nur möchte ich die Opposition einfach bitten, einmal zu klären, wer denn nun für die Opposition gesprochen hat.

(Beifall bei der SPD)

Was Herr Todenhöfer gesagt hat — und wie er das dargestellt hat —, steht in einem Widerspruch zu dem, was Herr Narjes eben in der Zwischenfrage noch einmal bestätigt hat. Es wäre für die Bundesregierung u. a. schon nützlich, einmal zu wissen, wie sich eigentlich die Opposition die Verhandlungen internationaler Art auf diesem Gebiet denkt. Wenn wir mit Herrn Todenhöfer sagen, nationale Positionen über alles, über alles in der Welt, dann ist der Fall ziemlich einfach zu lösen.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Reden Sie doch keinen Schmarren! — Reddemann [CDU/CSU] : Wer hat Ihnen denn das erzählt? — Dr. Marx [CDU/CSU] : Das ist unerträglich!)

Wenn wir aber sagen, wir wollen eine EG-Position, dann müssen wir mit den übrigen Staaten der Europäischen Gemeinschaft zusammen Kompromisse finden.

(Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

— Herr Reddemann! Es wird Ihnen nicht gelingen, mich durch Ihre Zwischenrufe zu stören. Verlassen Sie sich darauf.

(Reddemann [CDU/CSU] : Ich will Sie gar nicht stören! Dafür sind Sie gar nicht interessant genug!)

Diese Tatsache müssen Sie meiner Ansicht nach zur Kenntnis nehmen. Wir haben uns jedenfalls bisher aus verhandlungstaktischen Gründen sehr genau angesehen, wie wir zu einer gemeinsamen EG-Position kommen können. Und es ist wiederum ein Widerspruch in den Darstellungen der Opposition,
wenn sie uns durch Herrn Todenhöfer empfiehlt, streng auf die Gruppe der 51 zu setzen,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : 52!)

andererseits aber eine gemeinsame EG-Position verlangt; denn die Mitglieder der EG sind — mit Ausnahme von Luxemburg, Belgien und uns — keine Mitglieder der Gruppe der 51. Auch dies muß man sehen.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU] : Es gibt verschiedene Kommissionen!)

— Nein, Herr Todenhöfer, das Rätsel können Sie wahrscheinlich nicht lösen; Sie können es hier nur stellen.
Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen. Meine Damen und Herren, es kann nicht zweifelhaft sein, daß die Bundesregierung in den ganzen Jahren dieser Diskussion gut beraten war, mit großer Behutsamkeit, aber auch mit großem Nachdruck die Gesamtwirkungen einer neuen Seerechtskonvention in sehr vielen bilateralen Gesprächen in der Welt darzustellen. Es war ja bisher völlig unbestritten, daß es über die Definition der Interessen der Bundesrepublik Deutschland gar keine unterschiedlichen Meinungen und Zweifel geben kann. Sonst hätten die Küstenländer nicht so mitgearbeitet, wie sie das getan haben.
Ich habe allerdings den Eindruck gewonnen — heute haben Sie das durch Herrn Mertes und Herrn Narjes ein bißchen zurückgenommen, aber bei Herrn Todenhöfer kam das wieder auf —, daß dann, wenn es nach Meinung von Sprechern der CDU wie Herrn Todenhöfer geht, die Probleme zunächst einmal dadurch gelöst werden müßten, daß man beschließt, die Bundesrepublik Deutschland sozusagen zu verlegen und zu einem Langküstenstaat zu machen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Da Sie sich mehrheitlich wohl darüber im klaren sind, daß dies nicht gelingen wird, sind wir gut beraten, wenn wir unsere Verhandlungen in der gleichen sachlichen Weise weiterführen, wie wir es bisher getan haben, und den Lärm dazu einigen wenig kompetenten Oppositionssprechern überlassen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725704800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Mertes (Gerolstein).

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0725704900
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur zwei kurze Klarstellungen.
Die erste: Herr Kollege von Dohnanyi hat uns hier ex cathedra in Gute und Böse, in realistische und unrealistische CDU-Abgeordnete eingeteilt. Ein Teil der CDU/CSU-Fraktion hat dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen zugestimmt, und zwar unter der von der Bundesregierung ausdrücklich zugesagten Voraussetzung, ja Absicht, daß sie erstens in allen Gremien der UNO das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und das Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands im Sinne des Grundgesetzes und des
Deutscher Bundestag — .Wahlperiode - 257 Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juli 1976 18489
Dr. Mertes (Gerolstein)

Briefes zur Deutschen Einheit aktiv vertreten werde und daß zweitens — dies ist ein ganz entscheidender Punkt — Berlin (West) in der UNO eindeutig von der Bundesrepublik Deutschland vertreten wird. Ich erinnere mich sehr genau an die Antwort des Bundeskanzlers Brandt auf eine entsprechende Frage des Kollegen Kliesing.
Ein anderer Teil der CDU/CSU-Fraktion hatte im Hinblick auf die dieser Auffassung bis dahin jedenfalls entgegenstehende und allgemein bekannte Haltung der Sowjetunion Zweifel an der Durchführung dieser Zusage und sagte deshalb — das geht aus den Bundestagsprotokollen ganz klar hervor — nein zum Beitritt. Sie selbst können inzwischen beurteilen, ob und wieweit die Zusagen der Bundesregierung Brandt /Scheel eingehalten wurden oder eingehalten werden konnten.
Die zweite Klarstellung bezieht sich auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Moersch zum Thema Informationsbedürfnis. Herr Staatsminister, wir haben niemals kritisiert, daß wir zuwenig Einzelinformationen bekommen haben. Im Gegenteil, wir möchten in bezug auf die Seerechtskonferenz ausdrücklich anerkennen, daß die Regierung kooperativ war, wenn wir uns als Fraktion oder als Ausschußmitglieder sachkundig machen wollten; die entsprechenden Sachinformationen sind uns bzw. dem Parlament nicht versagt worden. Strittig sind hier nicht Einzelheiten, sondern strittig ist hier die politische Gesamtwertung des Verhaltens der politisch Verantwortlichen in der Bundesregierung. Nichts anderes stand und steht hier zur Debatte.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Holtz [SPD] : Der Teufel steckt im Detail!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725705000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schleifenbaum.

Eckhard Schleifenbaum (FDP):
Rede ID: ID0725705100
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein erster Eindruck heute morgen, als ich die Rednerriege der Opposition hier vorfand, war: Oeuf, Oeuf, que lac je, ei, ei, was sehe ich? Ich seh' recht: Kollege Todenhöfer spricht zum Seerecht, nachdem er am Mittwoch hinten runtergefallen war und nicht sprechen durfte,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Was!)

sondern sich durch Franz Josef Strauß vertreten ließ,

(Zurufe von der CDU/CSU)

der sich bei dieser Gelegenheit wohl auch als Entwicklungshilfeminister empfehlen wollte.

(Erneute Zurufe von der CDU/CSU)

Nun ist Kollege Todenhöfer wieder vom Meeresboden aufgetaucht, aber nach seiner heutigen Abschiedsvorstellung wird die Union wohl selbst dafür sorgen, daß sich die Wogen bald wieder über ihm glätten werden.

(Reddemann [CDU/CSU] : Da irren Sie! Ich habe den Eindruck, Ihre Partei schickt alle zur abschließenden Vorstellung, nämlich Sie und Herrn Moersch! Sie kommen doch beide nicht wieder!)

— Na ja, da es hier um das Seerecht geht, würde ich Ihnen gewissermaßen konzedieren, daß wir insofern in einem Boot sitzen.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Nun ja, Sie müssen damit rechnen, daß Ihnen mit gleicher Münze heimgezahlt wird! — Reddemann [CDU/ CSU] : Dann sollten Sie aber nicht bohren, Herr Schleifenbaum!)

Im übrigen: Wo ist denn der Herr Strauß heute? Er hat den Heubl-Schnupfen.

(Rawe [CDU/CSU]: Das ist eine billige Geschichte! Wo ist denn der Herr Friderichs heute? Wo sind denn Herr Ertl und Herr Friderichs? — Dr. Marx [CDU/CSU] : Er hat seine Gags genau eingebaut!)

Die Opposition will der Öffentlichkeit mit Ihrer Großen Anfrage suggerieren -- —

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

— Frau Präsident, ich hoffe, daß die Störungen nicht von meiner Redezeit abgehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725705200
Herr Abgeordneter, fahren Sie doch bitte in Ihrer Rede fort.

Eckhard Schleifenbaum (FDP):
Rede ID: ID0725705300
Die Opposition will der Öffentlichkeit mit ihrer Großen Anfrage suggerieren, daß die Bundesregierung die nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der Seerechtskonferenz ungenügend vertritt. Dies ist heute durch den Bundesaußenminister, den Staatsminister und auch durch die Antwort der Bundesregierung überzeugend entkräftet worden. Es hat sich herausgestellt, daß die Bundesregierung seit Jahren Positionen vertritt, die die Union jetzt der staunenden Öffentlichkeit zum Patent anmelden will. Ich frage mich allerdings, ob die Union die nationalen Interessen wahrt, wenn Sie hier auch vor der internationalen Öffentlichkeit die Verhandlungsposition der Bundesregierung auf der 5. Session der 3. Seerechtskonferenz sezieren wollen. Für ein außenpolitisches Lob, wie Sie, Herr Mertes, es hier für Ihre Union gefordert haben, ist überhaupt kein Anlaß. Sie greifen hier eine Verhandlungsführung der Bundesregierung an, die, wie sich ergeben hat, durch jahrelange bilaterale Gespräche und in zahlreichen Ausschußsitzungen innerhalb der EG und auf den Sessionen der Seerechtskonferenz schon mehr erreicht hat, als die Opposition überhaupt angemeldet hatte.
Nun wollen Sie die Latte noch ein bißchen höher legen, selbst auf die Gefahr hin, daß die Konferenz scheitert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer sagt denn das? — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Du gleichst dem Geist, den Du begreifst, nicht mehr mir!)

Todenhöfer ist in den „Husumer Nachrichten" vom 29. April in dieser Art zitiert worden. Damit gebe ich Ihnen konkret an, wer das sagt. Es scheint ja überhaupt Ihre außenpolitische Lieblingsbeschäftigung in den letzten Jahren gewesen zu sein, zu versuchen, internationale Konferenzen an der Bun-



Schleifenbaum
desrepublik scheitern zu lassen. Ich finde es unverantwortlich von Ihnen, immer wieder den Versuch zu machen, die Bundesrepublik Deutschland in die Rolle des internationalen Störenfrieds zu drängen. Wie tief sind Sie gesunken! Adenauer hat es verstanden, Außenpolitik auf der Grundlage der Verständigung mit anderen Völkern aufzubauen, wenn er sich auch leider dabei schwerpunktmäßig nur dem Westen zuwandte.

(Zuruf von der SPD)

Aber was machen Sie? Sie haben selbst der Isolation der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Westen das Wort geredet.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Haben Sie gesehen, wer in Hannover auf unserem Parteitag alles bei uns war? Leo Tindemans, Margret Thatcher, Jean Lecanuet, Tans, Fanfani und etliche andere!)

Sie haben die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland behindert. Sie haben eine Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland behindert, die in vollem Consensus und auf ausdrücklichen Wunsch unserer Alliierten zur weltweiten Entspannung beitragen soll. Sie haben die Konferenz in Helsinki zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa scheitern lassen wollen und ein Konferenzergebnis abgelehnt, dem selbst der Vatikan zustimmte.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Auch der Papst kann politisch irren! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Sie haben hier die Polen-Verträge abgelehnt.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Das Rückzugsgefecht im Bundesrat hat Ihre Konzeptionslosigkeit entlarvt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Sie haben das Scheitern der IV. Welthandelskonferenz in Nairobi riskieren wollen, indem Sie von der Bundesregierung eine Position verlangten, die nicht einmal für unsere Partner in der Europäischen Gemeinschaft kompromißfähig gewesen wäre.
Wo bleibt eigentlich Ihr konkreter Beitrag zum europäischen Gemeinschaftsgeist, den Sie in Ihrer Anfrage zur Seerechtskonferenz wieder so scheinheilig beschwören? Sie haben der Bundesregierung eine Absage auf die Einladung des US-Präsidenten Ford zur Konferenz von Puerto Rico zumuten wollen. Sie haben das Konferenzergebnis von Puerto Rico hier am Mittwoch in einer Weise abgehandelt, daß es eine Ohrfeige für die daran Beteiligten verbündeten Industrieländer ist.
Ihre Außenpolitik ist ein einziger Torso.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Unter dem Vorwand, nationale Interessen zu vertreten,

(Reddemann [CDU/CSU]: Da ist ja der Moersch noch gut dagegen!)

behindern Sie unsere Außenpolitik. Ich glaube, daß
unsere nationalen Interessen durch die Schaffung
gemeinsamer Positionen mit unseren wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partnern am besten gewahrt werden. Dabei können unsere eigenen Interessen dort natürlich nicht immer voll durchgesetzt werden, wo sie mit den Interessen dieser Partner kollidieren. Außenpolitik des Friedens war immer nur erfolgreich, wenn Sie einen für alle tragbaren Interessenausgleich zum Ziel hatte.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Eine Binsenwahrheit!)

Außenpolitik der unnachgiebigen Konfrontation, wie Sie sie betreiben, ist uns Deutschen noch nie gut bekommen. Es ist auch nicht einzusehen, was sie uns auf der Seerechtskonferenz einbringen könnte. Sie tun so, als ob die Bundesregierung nur entsprechende Verhandlungsrichtlinien an die fleißige Delegation zu geben brauche und schon alles nach unserem Wunsch laufe. Aus welcher Einschätzung deutscher Omnipotenz nehmen Sie eigentlich diese Erwartung?
Der beste Rat, den ich Ihnen geben kann, ist: Verlangen Sie doch eine längere Küste und einen ferneren Festlandsockel für die Bundesrepublik Deutschland!

(Reddemann [CDU/CSU] : Da waren sogar Sie noch besser, Herr Staatsminister Moersch!)

Ich finde, daß die Bundesregierung mit viel Verhandlungsgeschick auf dem besten Weg ist, auf dieser Seerechtskonferenz mehr herauszuholen, als nach unserer geographischen Situation und auch in Anbetracht der ungewohnten Fronten unter den Ländern dieser Erde in diesen Fragen zu erwarten wäre.
Die Bilanz der Außenpolitik der Union ist ein einziger Offenbarungseid. Sie haben eine Menge Porzellan zerschlagen.

(Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

Ich bin zuversichtlich, daß der Wähler am 3. Oktober verhindern wird, die Bundesrepublik Deutschland dem Risiko christdemokratischer Isolationspolitik auszusetzen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Es gibt nur wenige Regionen dieser Erde, in denen die Außenpolitik der Union kein Risiko für die Bundesrepublik Deutschland wäre.

(Reddemann [CDU/CSU] : Wollen Sie hier Ihren Antrag auf Aufnahme in die SPD formulieren?)

Dazu gehört im Fadenkreuz 160 Grad westlicher Länge und 10 Grad südlicher Breite die Union Islands; dazu gehört im Fadenkreuz 60 Grad östlicher Länge und 80 Grad nördlicher Breite das FranzJosef-Land.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725705400
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann.




Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0725705500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider sind nicht alle Auslassungen von seiten der Regierungskoalition, wie ich meine, der Sache angemessen gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das war Wahlkampfstil und Polemik, die zu diesem ernsthaften Thema einfach nicht gehört hätten.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sie sollten aber auch Ihre eigenen Kollegen ansprechen!)

Ich möchte zum Abschluß dieser Debatte festhalten, daß es in der Beurteilung der Situation doch auch ein ganz gehöriges Stück an Übereinstimmung gibt, bei auch vorhandenen Meinungsverschiedenheiten in der Bewertung des einzuschlagenden Wegs und auch in der Bewertung der Aufbereitungs- und Vorbereitungsarbeit der Regierung.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Das müssen Sie aber auch einmal Ihrem Kollegen Todenhöfer darlegen!)

Es besteht gar kein Zweifel, daß der Bundeskanzler und, ich glaube, auch der Herr Bundesaußenminister die existentielle Bedeutung der auf der Seerechtskonferenz zur Entscheidung anstehenden Fragen in ihrer Substanz einfach nicht richtig erkannt haben.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Das stimmt doch nicht, Herr Müller-Hermann!)

Das äußert sich auch daran — Herr Minister Genscher, Sie werden mir das bestätigen müssen —, daß in der für die Koordination zuständigen Abteilung Ihres Amtes ein ständiges Wechseln von Personen stattgefunden hat, so daß schon von daher eine Kontinuität der Verhandlungsführung nicht gewährleistet werden konnte.

(Bundesminister Genscher: Die Verhandlungen liefen doch gut!)

— Ich spreche von der Koordinierungsstelle in Ihrem Hause, die sich durch einen ständigen personellen Wechsel alle paar Monate ausgezeichnet hat. Damit konnte eine Kontinuität in der Beobachtung und bei der Aufbereitung der Konferenz nicht genügend gewährleistet werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch bemängeln, daß erst sehr spät intensive Gespräche mit der amerikanischen Verhandlungsdelegation aufgenommen worden sind. Eine frühzeitige und damit rechtzeitige Abstimmung hätte uns bei einer vielfältigen Übereinstimmung der Interessen manches Problem leichter lösen lassen, als das jetzt der Fall ist. Ein weiterer Punkt der Kritik ist sicherlich der, daß die fehlende Ministerrepräsentanz auf der europäischen Ebene wie auch auf der Seerechtskonferenz selbst verhindert hat, die Koordinierungsgespräche von vornherein auf einer höheren Ebene zu führen. Und daß Herr Kollege Moersch, der offizielle Delegationsleiter, zuletzt in New York gewesen ist, war mit Sicherheit der Ausdruck einer Statistenrolle und keine hilfreiche Unterstützung der auf der Konferenz selbst amtierenden Verhandlungsdelegation.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Da kann man nur pfui sagen!)

Ich glaube, in diesem Hause besteht völlige Übereinstimmung darüber, daß wir als ein Staat unter 150 Staaten natürlich nicht alleine unsere nationalen Interessen werden durchsetzen können. Niemand sollte so naiv argumentieren — wie das von verschiedenen Seiten geschehen ist —, wir verträten eine Alles-oder-Nichts-Position. Natürlich wissen wir, daß Kompromisse gefunden werden müssen und daß man sie um so eher im Interesse unserer eigenen Wünsche erreicht, je mehr Partner man findet, die ihre Positionen auf der gleichen Linie vertreten. Darum geht es: ob da nicht früher und in klügerer Weise das Nötige an Vorkehrungen hätte getroffen werden müssen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725705600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stahl?

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0725705700
Bitte.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0725705800
Herr Kollege Müller-Hermann, Ihren letzten Sätzen ist voll zuzustimmen. Aber wäre es dann nicht zweckmäßig, daß Sie wenigstens innerhalb Ihrer Fraktion einmal einen Konsens herstellen um zu verhindern, daß der Kollege Todenhöfer den Standpunkt vertritt, den er soeben vorgetragen hat und der doch der deutschen Position — siehe Nairobi — sicherlich mehr schadet als nützt?

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0725705900
Sehr verehrter Kollege, es wird Ihnen nicht gelingen, einzelne Kollegen gegen die Fraktion auszuspielen; wir stehen hinter dem Kollegen Todenhöfer.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Das ist aber interessant!)

Zum zweiten sind wir uns sicherlich auch darüber im klaren, daß wir uns in einem Prozeß gewaltiger weltweiter struktureller Veränderungen befinden und daß die sogenannten Entwicklungsländer natürlich ihren Anspruch anmelden — das ist aus ihrer Sicht ein völlig legitimer Anspruch —, an den Gütern dieser Welt angemessen beteiligt zu werden. Aber ich glaube, wir sollten mit guten Gründen und aus voller Überzeugung davon ausgehen, daß sich die Ordnungsprinzipien einer weltfreien Weltwirtschaftsordnung eines freien Welthandels, einer freien Schiffahrt und der Freiheit der Meere bewährt haben und es einer Schizophrenie gleichkommt, wenn wir in einer Welt, die zusammenwachsen soll und muß, überall neue nationale Protektionismen und neue nationale Zuständigkeiten schaffen. Das muß im Endergebnis zu einer Wirtschaftsordnung in der Welt führen, die es uns sicherlich nicht leichter macht, für alle Menschen in dieser Welt einen angemessenen Lebensstandard und Wohlstand zu



Dr. Müller-Hermann
errreichen. Das ist die Grundposition, von der wir ausgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD] : Aber Sie werden anderen auch etwas mehr an Rechten einräumen wollen!)

Wir haben Ihnen eine Entschließung vorgelegt, die, wie Sie mir bestätigen werden, ganz bewußt sehr ausgewogen, sehr konstruktiv und als eine zusätzliche Hilfestellung für die Bundesregierung in einer schwierigen Verhandlungsposition gedacht ist.

(Wehner [SPD] : Na!)

— Herr Kollege Wehner, lesen Sie sich bitte einmal diese Entschließung genau durch!

(Reddemann [CDU/CSU] : Seerechtsexperte Wehner!)

Sehr verehrter Herr Wehner, Sie sind ja jetzt auch in einem fortgeschrittenen Alter und müssen auch einmal lernen, daß es in einer parlamentarischen Demokratie sehr wohl ein ausgewogenes Wechselspiel zwischen Regierung und Opposition geben könnte, wenn nicht ein Mann wie Wehner sagen würde: Wir brauchen diese Opposition nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Verbreiten Sie diese Lüge auch noch einmal, obwohl sie hier widerlegt worden ist?! — Dr. Marx [CDU/CSU] : Es gibt gute Archive, Herr Wehner! — Reddemann [CDU/CSU] : Aber die Praxis von Wehner zeigt doch, daß er die Opposition am liebsten ins Pfaffenland wünscht! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

— Wenn das eine falsche Darstellung ist, nehme ich das gern zur Kenntnis.

(Wehner [SPD]: Schönen Dank!)

Wenn wir gemeinsam der Überzeugung sind, daß bei den künftigen Sessionen der Seerechtskonferenz unsere Bundesregierung bei der Vertretung der nationalen Interessen in einer sehr schwierigen Verhandlungsposition ist, wäre es um so wünschenswerter und notwendiger gewesen, wenn diese Bundesregierung bei ihren zukünftigen Verhandlungen auf eine einstimmig angenommene und einmütig vorbereitete Entschließung dieses Hohen Hauses hätte zurückgreifen können.

(Beifall bei der CDU/CSU Stahl [Kempen] [SPD] : Das haben wir bei der UNCTAD genauso versucht!)

Ich empfinde es als ein Armutszeugnis, daß von seiten der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung hier nicht der geringste Versuch gemacht worden ist, ein Feld der Übereinstimmung zu finden, das im Grunde — wenn man die Substanz der beiden Entschließungsanträge vergleicht — vorhanden gewesen wäre. So kommen wir jetzt zu zwei Entschließungen, und eine wird hier angenommen werden. Das ist weder der notwendige parlamentarische Stil

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Aber das ist Wehner-Stil!)

noch entspricht dieser Zustand den Gegebenheiten, die gerade im Blick auf eine so wichtige Konferenz wie die Seerechtskonferenz notwendig wären.
Unserer Entschließung liegen drei Zielsetzungen zugrunde. Einmal wollen wir der Bundesregierung für die Vertretung bestimmter Positionen den Rükken stärken, zum zweiten wollen wir der Regierung noch einmal konkrete Aufträge geben, alles daranzusetzen, daß wir eine gemeinsame Haltung der Europäischen Gemeinschaft zu den Grundfragen der Seerechtskonferenz finden und am Ende der Verhandlungen die Europäische Gemeinschaft als ein selbständiger Partner der Schlußakte der Seerechtskonferenz ihre Unterschrift geben kann, weil wir nicht zuletzt auch eine Stärkung der Position der einzelnen Mitgliedstaaten darin sehen würden, wenn es gelänge, eine gemeinsame Haltung der Europäischen Kommission, der Europäischen Gemeinschaft zu erreichen und auch ein europäisches Meer zu etablieren, das im Geben und Nehmen mit anderen Partnern auch die bundesrepublikanische Position etwa bei der Frage der Fischereirechte sicherlich erleichtern könnte.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Drittens geht es bei der Entschließung darauf hinaus, daß wir der Regierung die Grenzen deutlich machen wollten, über die sie nicht hinausgehen darf, wenn sie eines Tages für das Verhandlungsergebnis die Unterstützung und Zustimmung des Parlaments brauchen wird.
Mein sehr verehrten Damen und Herren, nachdem meine Kollegen zu den einzelnen Positionen das Nötige gesagt haben, möchte ich das nicht wiederholen. Ich möchte abschließend anmerken: Es geht bei den Fragen dieser Seerechtskonferenz um Grundpositionen und Grundentscheidungen, von denen nicht nur wir, sondern auch künftige Generationen so oder so, im Nutzen oder Schaden die Folgewirkungen zu tragen haben. Da ist es um so notwendiger, daß in dem Bemühen, einen möglichst großen Consensus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und im Lager der Industrienationen zu finden, die Bundesregierung unsere deutschen nationalen Interessen kraftvoll vertritt, aber eben auch bemüht bleibt, eine Übereinstimmung zu finden, die auch den berechtigten Anliegen der Entwicklungsländer entgegenkommt.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Aber dies hat doch der Bundesaußenminister klar erklärt!)

Aber die Grundposition der Freiheit unserer Weltwirtschaftsordnung und der Freiheit der Meere, des Rechts auf freien Zugang aller zu den Schätzen des Meeres, das muß unter allen Umständen gesichert bleiben. Das ist unser Anliegen, das ist unser Auftrag an die Regierung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725706000
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Dohnanyi.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0725706100
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Antrag der Opposition. Herr Kollege Müller-Hermann, natürlich



Dr. von Dohnanyi
gibt es eine Vielzahl von Punkten in Ihrer Entschließung, die mit den Punkten übereinstimmen, die in der Entschließung der Koalitionsfraktionen enthalten sind. Unsere Kritik geht einmal dahin, daß dies eine sehr lange Entschließung ist — sie ist doppelt so lang wie die unsere —

(Lachen — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ein tolles Argument!)

mit einer Vielzahl von Worten, worunter eben leider auch falsche Worte sind. Ich will sagen, wo die falschen Worte sind.
Da heißt es einmal unter III:
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, folgende politische Grundpositionen . . .
Das stimmt gar nicht, denn eine Reihe dieser Positionen hat die Bundesregierung längst vertreten. Das ist auch heute wieder deutlich geworden.
Dann gibt es kritische Bedenken gegen Ihren Entschließungsantrag unter III B 2, wo doch eben gerade, weil Sie so umfassend und umfangreich formulieren, dann auch Worte enthalten sind wie „Schritt zu einer planwirtschaftlichen Neuen Weltwirtschaftsordnung" oder „kein Spielraum für Willkürentscheidungen"

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die FDP-Fraktion würde das mitmachen können!)

Dieses alles sind Dinge, die interpretierbar sind. Da ist also eine härtere und klarere Abgrenzung notwendig, wie sie sich in einer kürzeren Entschließung, in einem kürzeren Antrag ermöglichen läßt.
Als dritten Punkt möchte ich folgenden nennen. Sie haben eben gesagt, die Bundesregierung müsse in der Entschließung gewissermaßen ganz hart die Grenzen erkennen, über die man nicht hinausgehen könne. Ich finde es nicht gut, einen Entschließungsantrag so zu formulieren, indem man gewissermaßen Verhandlungspositionen so absteckt, daß man entweder sagt, die sind so weit zurückgenommen, daß dann wirklich Ende ist, oder sagt, notfalls muß man doch wieder darüber hinausgehen. Hier wird noch verhandelt. Der Bundesaußenminister hat das auch gesagt. Die Grenzen sollten eben gerade nicht so hart abgesteckt werden, denn die Regierung braucht ja den Spielraum für die Verhandlungen.
Da können wir natürlich auch nicht ganz vergessen, Herr Müller-Hermann, was Sie wohl am 18. Februar als Ergebnis einer Besprechung oder sogar eines Beschlusses — ich weiß es nicht genau — Ihres Fraktionsvorstandes gesagt haben, worin es die Formulierung gibt:
Die möglichen Nachteile
— ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin —
aus dem Scheitern der Seerechtskonferenz wären nicht größer als die beabsichtigten Regelungen.
Das bezieht sich auf das Problem des Meeresbodenregimes. Das ist ein wichtiges Problem. Dennoch ist
eine solche Formulierung nicht im Einklang mit
dem, was hier von seiten der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung gesagt wurde, und zeigt eine Tendenz an, die wir in Ihrer Entschließung leider wiedererkennen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ist begründet worden. Ich brauche das also nicht mehr im einzelnen zu tun. Weil aber der Kollege Müller-Hermann noch einmal gesagt hat, der Bundeskanzler habe hier seinen. Verpflichtungen nicht ausreichend entsprochen, möchte ich das im Namen meiner Fraktion noch einmal ausdrücklich zurückweisen

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und gerade deswegen auch auf dem letzten Absatz bestehen, der lautet: Der Deutsche Bundestag dankt der Bundesregierung und ihrer Delegation für ihre Verhandlungsführung auf der Konferenz und gibt der Erwartung Ausdruck, daß ein befriedigendes Ergebnis erreicht werden kann.
Mit dieser Begründung, meine Damen und Herren, bitte ich um Annahme der Entschließung der Koalitionsfraktionen. Herr Kollege Müller-Hermann, ich glaube, bei einer nüchternen Betrachtung hätte die CDU/CSU die Möglichkeit, dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Er ist knapper, er ist präziser, er grenzt die Verhandlungen nicht ein, er übt keine unangemessene Kritik an der Bundesregierung. Wenn Ihnen an einer gemeinsamen Position so gelegen ist: diese neutral abgefaßte Entschließung ist eine Chance für diese gemeinsame Position.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725706200
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratungen und kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge.
Ich lasse zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP auf Umdruck 7/5557 abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/5561. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung noch ergänzt werden um die
Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz — BeamtVG)
— Drucksache 7/5562 — Berichterstatter: Abgeordneter Dürr



Präsidentin Frau Renger
Das Haus ist damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch.
Das Wort hat der Herr Berichterstatter.

Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0725706300
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat zu dem vom Bundestag am 3. Juni 1976 verabschiedeten Gesetz am 25. Juni den Vermittlungsausschuß angerufen.
Er schlug zunächst vor, in § 48 Abs. 1 Satz 1 das Wort „Berufsfeuerwehr" durch das Wort „Feuerwehr" zu ersetzen.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Damit soll klargestellt werden, daß vom Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen auch die hauptberuflichen Feuerwehrleute betroffen werden sollen, die in Gemeinden mit freiwilliger Feuerwehr die ständigen Wachen besetzen. Der Vermittlungsausschuß hält diese Klarstellung des vom Bundestag Gewollten für sachdienlich und schlägt eine entsprechende Änderung vor.
Der Bundestag hat das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Oktober 1976 beschlossen. Der Bundesrat sprach sich für das Inkrafttreten am 1. Januar 1977 mit der Begründung aus, die mit dem Gesetz gewollte Vereinheitlichung sei verwaltungsmäßig schwierig und brauche eine etwas längere Anlaufzeit. Auch dieser Ansicht hat sich der Vermittlungsausschuß angeschlossen.
Die übrigen Vorschläge sind Folgeänderungen, die sich aus dem späteren Inkrafttreten ergeben.
Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0725706400
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/5562 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, daß ich am Ende dieser Beratung noch einige Worte zu dem Hohen Hause sage.
Anläßlich der heutigen, der letzten Sitzung des Bundestages vor Eintritt in die Sommerpause, mit der die eigentliche Gesetzgebungsarbeit des Bundestages abschließt, erlaube ich mir — guter parlamentarischer Tradition folgend — eine ganz kurze Bilanz der vergangenen vier Jahre zu ziehen.
Das Arbeitspensum dieses 7. Bundestages war —ich brauche es nicht ausdrücklich zu betonen — außerordentlich umfangreich. Statistische Angaben können das Ausmaß der parlamentarischen Arbeit nur unzureichend belegen. In 257 Plenarsitzungen wurden 658 Gesetzentwürfe behandelt und 515 Gesetze verabschiedet. Die Zahl der Sitzungen von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betrug mehr als 2 140. Die Zahl der Großen Anfragen in der 7. Wahlperiode betrug 24, die der Kleinen Anfragen 438. In den Fragestunden wurden in diesem Zeitraum 17 295 Fragen gestellt. Die Bundesregierung hat dem Bundestag zwölfmal im Rahmen der Kurzinformationen aus dem Kabinett Bericht erstattet. Achtzehnmal wurden Aktuelle Stunden abgehalten. Auch die Zahl der Petitionen stieg erheblich und lag z. B. im Jahr 1975 bei 11 400.
Darüber hinaus sind auch in dieser Wahlperiode wiederum Sitzungen von Ausschüssen des Bundestages und von Fraktionsgremien in Berlin abgehalten worden. Insgesamt waren es 158, davon 63 Sitzungen von Ausschüssen und Unterausschüssen, 31 Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen sowie 64 Arbeitskreis- und Arbeitskreisgruppensitzungen der Fraktionen. Hinzu kommen noch Tagungen der europäischen und internationalen Gremien. Auch darin ist ein Beitrag des Bundestages zur engeren Bindung Berlins mit dem Bund zu sehen.
Nimmt man diese Zahlen als Maßstab, so darf wohl gesagt werden, daß das Parlament der Bundesrepublik Deutschland sowohl auf dem Gebiet der Gesetzgebung als auch in seiner Funktion der Kontrolle von Regierung und Verwaltung sowie als Forum der öffentlichen Diskussion seinen Aufgaben voll nachgekommen ist.
Es ist keineswegs so, daß im Bereich der Gesetzgebung Regierungsmehrheit und Opposition stets unterschiedlicher Auffassung sind, wie dies in der Öffentlichkeit häufig angenommen wird. 482 Gesetze sind einmütig verabschiedet worden. Bei 33 Gesetzentwürfen — in der 6. Legislaturperiode waren es 15 von 333 verabschiedeten Gesetzen — erfolgte die Verabschiedung im Plenum gegen die Stimmen der Opposition. Es sollte nicht verschwiegen werden, daß zu diesen kontroversen Gesetzentwürfen gerade einige politisch gewichtige Gesetzesvorhaben gehörten.
Eine gewisse Erschwerung bedeutet es auch immer noch, daß die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen immer wieder zu unterschiedlichen Interpretationen geführt hat. Sicherlich kann keine Rede davon sein, daß der durch manche Plenardebatten in der Offentlichkeit entstandene Eindruck einer unversöhnlichen Konfrontation für die praktische Parlamentsarbeit charakteristisch war. Parlamentarische Arbeit ist ungeachtet gegensätzlicher Auffassungen und Zielsetzungen und trotz mancher Schärfen nicht nur Auseinandersetzung, sondern auch Zusammenarbeit und Zusammenwirken. Ich gestehe, um so schmerzlicher habe ich es empfunden, daß in einigen Debatten der Eindruck entstehen konnte, auch gemeinsame Grundüberzeugungen seien in Frage gestellt.
Angesichts des bevorstehenden Wahlkampfes möchte ich an Sie, meine Kolleginnen und Kollegen — und an mich selbst auch —, appellieren, diese fundamentalen Gemeinsamkeiten nicht aufzugeben. Keinesfalls dürfen aus politischen Widersachern Feinde werden.

(Dr. Hammans [CDU/CSU] : Sehr gut!)




Präsidentin Frau Renger
In diesem Hause müssen wir uns immer wieder zu fairer parlamentarischer Arbeit zusammenfinden können.
Die Tage des Rückblicks auf das 25jährige Bestehen des Grundgesetzes gewinnen ihre ganze Bedeutung erst vor dem Hintergrund der Ergebnisse, die auf der Grundlage unserer Verfassung und unseres parlamentarischen Systems erzielt wurden: nämlich ein zuvor nicht gekanntes Maß an Freiheit, sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit. Daran haben alle im Bundestag vertretenen Fraktionen ihren Anteil.
Im Zusammenhang mit dieser Aufbauleistung verdient die Ausstellung im Reichstagsgebäude in Berlin Erwähnung, die die Kontinuität der Demokratie in Deutschland dokumentiert, eine Kontinuität demokratischer Kräfte und Bestrebungen trotz schwerer Rückschläge und Belastungen. Daß die Deutschen auf eine lange demokratische Tradition zurückblicken können und Geschichtsbewußtsein besitzen, macht gerade diese Ausstellung deutlich, die sich regen Zuspruchs aus der Bevölkerung, vor allem auch von seiten der Jugend, erfreut.
Auf die Schwierigkeiten, die darin bestehen, daß das Parlament und seine Mitglieder verschiedenen Aufgaben gleichzeitig gerecht werden müssen, habe ich bereits bei Antritt dieses Amtes hingewiesen. Hierzu gehören die Kommunikation zwischen Bürger und Parlament, die Vermittlung des politischen Geschehens an die Bevölkerung sowie die Erfüllung der vielfältigen parlamentarischen und politischen Aufgaben. Lassen Sie mich insbesondere auf den ersten Aspekt eingehen.
Die ständige Aufgabe, der wir uns gegenüberstehen, besteht darin, die Distanz zwischen der Bevölkerung und dem Parlament zu überwinden, das Parlament im Bewußtsein der Wähler präsent zu machen und Verständnis für seine Aufgaben bei der Bevölkerung zu wecken. Diesem Anliegen haben auch die Bürgergespräche gedient, die ich in allen Teilen des Bundesgebiets führen konnte. Den gleichen Zweck hatten die Kontakte, die zwischen dem Bundestag und den Landesparlamenten durch meine Besuche in den Landeshauptstädten geknüpft wurden.
Schließlich darf auch nicht vergessen werden, daß sich in den hohen Zahlen von Besuchern im Bundeshaus niederschlägt, in welch großem Maß bei den Bürgern Interesse an der Arbeit des Bundestages besteht. Insgesamt haben in dieser Legislaturperiode rund 850 000 Personen den Deutschen Bundestag besucht.

(Dr. Hammans [CDU/CSU]: Das ist sehr viel!)

Das Bemühen um Kommunikation zwischen Abgeordneten und Wählern steht leider oft auch unter dem Zwang, als Abgeordneter überall präsent zu sein. Vielleicht sollte an dieser Stelle einmal deutlich gesagt werden, daß es eine Überforderung des Abgeordneten bedeutet, wenn er praktisch an jedem Wochenende in Ausübung seines Mandats unterwegs sein muß. Auch Parlamentarierfamilien haben ein Recht auf den in Bonn tätigen Vater oder die Mutter.

(Beifall)

Vielleicht darf ich hier den Gedanken aufgreifen, daß Abgeordnete wenigstens an zwei Wochenenden im Monat eine Ruhepause haben sollten.

(Dr. Hammans [CDU/CSU]: Ihr Wort in Gottes Ohr!)

Um die internationalen Probleme kennenzulernen und an der Lösung mitarbeiten zu können, ist der Erfahrungsaustausch mit anderen Parlamenten und die Begegnung mit Abgeordneten anderer Länder außerordentlich wichtig. Nicht zuletzt macht auch die Zusammenarbeit in internationalen Organisationen solche Begegnungen dringend notwendig. Manche offenen Fragen im internationalen Bereich konnten dadurch zügiger behandelt und manche Streitpunkte aus der Welt geschafft werden.
Wir haben in dieser Legislaturperiode Parlamentsdelegationen aus zahlreichen Ländern bei uns empfangen können, ebenso wie Delegationen des Deutschen Bundestages ausländischen Parlamenten Besuche abgestattet haben. Einen gewissen Höhepunkt in diesem Bereich bildet die Konferenz der europäischen Parlamentspräsidenten, die vom 8. bis 10. Juli 1976 hier in Bonn stattfinden wird.
Es ist zu bedauern, daß vor Eintritt des Bundestages in die Sommerpause einige Gesetzesvorhaben nicht mehr verabschiedet werden konnten. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen der Parlamentsreform angestrebte Revision der Geschäftsordnung für dieses Hohe Haus. Ich glaube, wir stimmen darin überein, daß Arbeitsstil und Arbeitsbedingungen, unter denen wir Parlamentarier unserer Aufgabe nachkommen, kontinuierlich den sich verändernden Gegebenheiten angepaßt werden müssen. Interesse findet das Parlament bei seiner Arbeit nämlich nur dann, wenn die Debatten kurz und prägnant ausfallen und erkennbar zur politischen Willensbildung beitragen. Es muß in unser aller Interesse liegen, die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu verstärken und die parlamentarische Arbeit rationeller zu gestalten. Um die Arbeit des nächsten Parlaments zu erleichtern, möchte ich die dringende Bitte aussprechen, daß das Hohe Haus noch in der laufenden Legislaturperiode die allen Fraktionen vorliegenden Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung des Bundestages verabschiedet.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Meine Damen und Herren, Parlamentsreform heißt aber nicht nur, die Geschäftsordnung geänderten Verhältnissen anzupassen, sondern auch, die Arbeitsmöglichkeiten für die Abgeordneten und ihre Hilfskräfte, d. h. unsere Mitarbeiter, zu verbessern, indem auch ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Diese sind in ihrem augenblicklichen Zustand zum Teil unerträglich.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Hammans [CDU/CSU] : Sehr richtig! — Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr wahr! Da fehlt es hinten und vorn!)




Präsidentin Frau Renger
in diesem Zusammenhang möchte ich anfügen, daß die Neubauten für das Parlament dringend notwendig sind, wobei sich unser parlamentarisches System in der Zuordnung und im architektonischen Ausdruck dieser Neubauten manifestieren sollte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß Worte des Dankes sagen denjenigen unserer Kolleginnen und Kollegen, die mit Ende dieser Legislaturperiode von der Arbeit im Deutschen Bundestag Abschied nehmen, aber sicherlich im politischen Leben weiter ihre Rolle spielen, Dank sagen meinen Kollegen, die als Mitglieder des Präsidiums und des Ältestenrates — also hier im besonderen den Geschäftsführern — am reibungslosen
Ablauf des parlamentarischen Geschehens mitgewirkt und ihn entscheidend beeinflußt haben, sowie auch allen Mitarbeitern dieses Hauses für die geleistete Arbeit.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen allen einen — wahrscheinlich kurzen — erholsamen Urlaub und einen Wahlkampf, dem bei aller Härte ein Schuß Humor nichts schaden kann.

(Lebhafter Beifall)

Die Sitzung ist geschlossen.