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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 256. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 18325 A Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 18325 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung 18325 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -- Drucksache 7/4122 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5457 — Gansel SPD 18325 C, D Müller (Berlin) CDU/CSU 18327 D Schmidt (Kempten) FDP 18330 A Arendt, Bundesminister BMA 18331 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 7/5121 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5467 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5414 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Burger, Braun, Dr. Hammans, Geisenhofer, Frau Dr. Neumeister, Schröder (Lüneburg), Frau Hürland, Rollmann, Frau Schleicher, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 7/5062 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5467 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5414 — Egert SPD 18333 C Burger CDU/CSU 18334 B Frau Lüdemann FDP 18335 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 über das Apothekenwesen — Drucksache 7/4281 Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit Drucksache 7/5420 Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18336 D, 18338 A Jaunich SPD 18336 D Spitzmüller FDP 18339 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hürland, Weber (Heidelberg), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung des Behindertensports Drucksache 7/5308 — Frau Hürland CDU/CSU 18340 C Jaschke SPD 18342 B Frau Lüdemann FDP 18343 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Köhler (Wolfsburg), Geisenhofer, Dr. Gölter, Dr. Jenninger, Dr. Althammer, Benz, Dr. Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der künstlerischen Berufe und Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 7/4997 — Pfeifer CDU/CSU 18344 B Arendt, Bundesminister BMA 18346 B Baum, Parl. Staatssekretär BMI 18348 A Lattmann SPD 18348 D Möllemann FDP 18350 D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 18351 D Dr. Böhme (Freiburg) SPD 18353 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 7/5376 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes und der Reichsversicherungsordnung — Drucksache 7/5480 — Gansel SPD 18354 B Burger CDU/CSU 18355 B Spitzmüller FDP 18356 A Beratung des Sozialberichts 1976 der Bundesregierung — Drucksache 7/4953 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Berichten der Bundesregierung nach § 238 des Arbeitsförderungsgesetzes a) Winterbaubericht 1973 b) Winterbaubericht 1974 c) Winterbaubericht 1975 — Drucksachen 7/1623, 7/3508, 7/4621, 7/5351 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — Drucksachen 7/2365, 7/5352 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung nach § 239 des Arbeitsförderungsgesetzes (Arbeitsförderungsbericht), zu dem Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zum Arbeitsförderungsbericht der Bundesregierung — Drucksachen 7/403, 7/911, 7/5356 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Löher, Frau Dr. Wolf, Hussing, Müller (Remscheid), Dr. Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer — Drucksachen 7/2469, 7/5379 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht 1974) Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) — Drucksachen 7/2622, 7/4668, 7/5380 — Arendt, Bundesminister BMA 18357 C Müller (Remscheid) CDU/CSU 18360 D Glombig SPD 18365 B Maucher CDU/CSU 18368 B Schmidt (Kempten) FDP 18368 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dreiunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29, 39, 74 Nr. 4 a) — Drucksachen 7/4958, 7/5101, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den i. Juli 1976 III 7/5307 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5491 — Dr. Arndt (Hamburg) SPD 18384 D Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 18387 B Dr. Wendig FDP 18387 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 18389 C Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18390 C Kleinert FDP 18392 B Collet SPD 8392 D Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI 18393 D Mischnick FDP . . . . . . . . . . 18395 A Namentliche Abstimmungen . . 18395 D, 18398 D Beratung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4295 — Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 18397 C Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18397 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2204 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5302 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksachen 7/5143, 7/5322 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes — Drucksache 7/2203 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5315 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5312 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes — Drucksache 7/1643 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5312 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes — Drucksache 7/2205 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5494 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5493 — Berger CDU/CSU 18400 C Schäfer (Appenweier) SPD 18403 B Dr. Wendig FDP 18406 B Baum, Parl. Staatssekretär BMI 18407 B Eilers (Wilhelmshaven) CDU/CSU 18409 B Röhlig SPD 18410 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 18412 D Gnädinger SPD 18413 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages — Drucksache 7/5525 — Kunz (Berlin) CDU/CSU 18415 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 18416 C Engelhard FDP 18417 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht über den Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland — Grundlagen und Ziele — Drucksachen 7/3840, 7/5403 —Haase (Fürth) SPD 18419 B Engelsberger CDU/CSU 18421 C Dr. Böger FDP 18424 C Vehar CDU/CSU 18426 A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von Bockelberg, Kleinert, Metzger, Dr. Weber (Köln), Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksachen 7/5402, 7/5413 — Metzger SPD 18428 A von Bockelberg CDU/CSU 18429 A Engelhard FDP 18431 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) — Drucksachen 7/4824, 7/5102 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5474 — 18431 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt — Drucksache 7/4557 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5373 — . . . 18431 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über Psychotrope Stoffe — Drucksache 7/4957 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5468 1V Deutscher Bundestag.— 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5398 — 18432 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/5030 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5377 — 18432 C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude — Drucksache 7/2552 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5546 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5523 — 18432 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes — Drucksache 7/4601 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5547 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5524 — 18433 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes — Drucksache 7/4285 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/5471 — 18433 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt — Drucksache 7/4966 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/5472 — . . . 18433 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften — Drucksache 7/4324 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5492 — . . . 18434 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1977 (Handwerkszählungsgesetz 1977) — Drucksache 7/5228 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 7/5545 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5375 — 18434 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 7/5268 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5548 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5477 — 18434 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1973 über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) — Drucksache 7/4820 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/5475 — 18434 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung — Drucksache 7/3468 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. freiwillige Aufstockung von Rentenversicherungsbeiträgen von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten für die Vergangenheit — Drucksache 7/3467 — 18435 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 7/5366 — 18435 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern — Drucksache 7/5378 — . . . . 18435 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 7/5448 — . . 18435 B Beratung der Sammelübersicht 60 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1976 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/5478 — Deutscher Bundestag 7 — Wahlperiode 256. Sitzung. Bonn, den 1. Juli 1976 V in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 61 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5488 — . . . . . . . 18435 B Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Erhaltung der Pressevielfalt — Drucksachen 7/2633, 7/5507 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5549 — Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU 18435 C Frau Huber SPD 18437 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 18438 D Kleinert FDP 18440 A Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dollinger, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. gesetzmäßige Behandlung der Personalangelegenheiten in der Bundesverwaltung — Drucksachen 7/3926, 7/5386 — Dr. Miltner CDU/CSU 18441 C Spillecke SPD 18443 D Dr. Wendig FDP 18445 C Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft betr. Entlastung des Bundesministers für Wirtschaft wegen der Rechnung für das Wirtschaftsjahr 1975 über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Drucksachen 7/5416, 7/5550 — 18446 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1976 — Drucksachen 7/5224, 7/5421 — . . . . . 18446 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof betr. Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 BHO über die Betätigung des Bundes bei der Olympia-Baugesellschaft mbH (OBG) und über Zuwendungen des Bundes zu den Kosten der Spiele der XX. Olympiade 1972 — Drucksachen 7/4297, 7/5424 — 18446 C Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sprung, Höcherl, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Errichtung eines Fonds zum Ausgleich für soziale Härtefälle bei den Besitzern niedrig verzinslicher Rentenpapiere — Drucksachen 7/2322, 7/5508 — . . . . . 18446 C Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten — Drucksachen 7/5331, 7/5522 — . . 18446 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Kern, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Bardens, Egert, Jaunich, Dr. Lohmar, Frau Lüdemann, Möllemann, Spitzmüller und der Fraktionen der SPD, FDP und zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Neumeister, Alber und der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Kern, Egert, Dr. Bardens, Spitzmüller und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Krebsforschung — Drucksachen 7/5330, 7/5336, 7/5459 — . . . 18447 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und Genossen betr. friedliche Nutzung der Kernenergie, Brennstoffkreislauf — Drucksachen 7/3827, 7/5466 — 18447 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 7/5259, 7/5289, 7/5460 — . . 18447 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/76 — Erhöhung des Zollkontingents für Elektrobleche — 1. Halbjahr 1976) — Drucksachen 7/5260, 7/5461 — . . . . . 18447 C Beratung der Ubersicht 19 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/5470 — 18447 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregie- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 rung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend das Inverkehrbringen von Ammoniumnitrat- Einnährstoffdüngemittel — Drucksachen 7/4589, 7/5381 — 18447 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für Kartoffeln — Drucksachen 7/4665, 7/5473 — . . . . . 18447 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen — Drucksachen 7/5110, 7/5484 — . . . . . 18448 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates über die Weiterführung der von Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über den Rinderbestand — Drucksachen 7/5112, 7/5485 — . . . . 18448 A Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie zur Koordinierung der Bedingungen für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse Sechste Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des EWG-Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind in bezug auf den Inhalt, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts der bei der Zulassung der von diesen Gesellschaften begebenen Wertpapiere zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist — Drucksachen 7/4828, 7/4831, 7/5367 — . 18448 A Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der die direkte Schadenversicherung betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs im Versicherungswesen — Drucksachen 7/4649, 7/5387 — . . 18448 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, EGKS, Euratom) des Rates zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Verordnung (EWG, EGKS, Euratom) des Rates zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — Drucksachen 7/4738, 7/5388 — 18448 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwendung von Heizölen mit dem Ziel der Verringerung von Schwefelemissionen — Drucksachen 7/4647, 7/5396 — . . . . . . . 18448 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Entschließung des Rates betreffend die Festlegung von Kriterien für Schwefeldioxid und Schwebeteilchen in der Atmosphäre von „Ballungsgebieten" Richtlinie des Rates über Gesundheitsschutznormen für Schwefeldioxid und Schwebeteilchen in der Atmosphäre von Ballungsgebieten — Drucksachen 7/4857, 7/5397 — . . . . 18448 D Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind — Drucksachen 7/5200, 7/5445 — 18448 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256 Sitzung Bonn Donenerstag, den 1. Juli 1976 VII Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Versenkung von Abfällen im Meer — Drucksachen 7/4639, 7/5495 — 18448 D Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entschließung des Rates zur Fortschreibung und Durchführung der Umweltpolitik und des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz — Drucksache 7/5063, 7/5514 — 18449 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür — Drucksachen 7/5077, 7/5369 — 18449 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Geänderten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Mayonnaise, Soßen aufgrund von Mayonnaisen und andere emulgierte Gewürzsoßen — Drucksachen 7/4425, 7/5368 — 18449 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan — Drucksachen 7/5147, 7/5464 — . . . . . . . 18449 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Errichtung einer Europäischen Ausfuhrbank — Drucksachen 7/4882, 7/5486 — . . . . 18449 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malaysia über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Japan über den Handel mit Textilerzeugnissen — Drucksachen 7/4973, 7/5116, 7/5465 — . 18449 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in der Republik Korea eine Verordnung (EWG) des Rates über den Aufschub der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nr. 88/76, 90/76, 91/76 und 92/76 festgesetzten Richtplafonds für die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in einigen EFTA-Ländern einen Beschluß des Assoziationsrates EWG-Malta zur Abweichung vom Begriff „Ursprungserzeugnisse" für Empfangsgeräte der Nummer 85.15 des Brüsseler Zolltarifschemas Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Malta zur Abweichung vom Begriff „Ursprungserzeugnisse" für Empfangsgeräte der Nummer 85.15 des Brüsseler Zolltarifschemas eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Bedingung, der die Einfuhr bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Marokko und Tunesien in die Gemeinschaft gemäß den geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und jedem der beiden Länder unterliegt eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien (1976) VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Algerien hinsichtlich der Einfuhr von Fruchtsalaten mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko hinsichtlich der Einfuhr von Fruchtsalaten mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik hinsichtlich der Einfuhr von Fruchtsalaten mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Tunesien über die Einfuhr von Kleie und anderen Rückständen mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der in der Verordnung (EWG) Nr. 3328/75 vorgesehenen Einfuhrregelung für Rindfleisch mit Ursprung in bestimmten Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren — Drucksachen 7/5199, 7/5013, 7/5079, 7/5114, 7/5118, 7/5186, 7/5115, 7/5207, 7/5257, 7/5462 — 18449 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Schriftwechsels zur Änderung der Tabellen I und II im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Osterreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten (1976/1977) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Waren der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (Jahr 1976/1977) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1976/1977) Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1976) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 IX Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs und über die Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte Einfuhren von Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 3 bis 4 Gewichtshundertteilen — Drucksachen 7/5258, 7/5176, 7/5256, 7/5205, 7/5198, 7/5113, 7/5148, 7/5208, 7/5463 — 18450 C Fragestunde — Drucksache 7/5482 vom 25. 6. 1976 — Beurteilung der Kostensituation im Bereich der Krankenhäuser nach Einführung des vollpauschalierten Pflegesatzes sowie Sicherstellung einer Leistungs- und Kostentransparenz bei Aufrechterhaltung des vollpauschalierten Pflegesatzes MdlAnfr A16 25.06.76 Drs 07/5482 Burger CDU/CSU MdlAnfr A17 25.06.76 Drs 07/5482 Burger CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 18370 B, C, D, 18371 A, B, C, D ZusFr Burger CDU/CSU . 18370 C, D, 18371 A, B ZusFr Jaunich SPD 18370 D, 18371 D ZusFr Egert SPD 18371 C Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch Bund und Länder aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sowie Folgerungen aus den sich aus den auslegungsbedürftigen Begriffen des KHG ,,Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit des Krankenhauses" für die Anwendung des KHG und der Bundespflegesatzverordnung ergebenden Schwierigkeiten MdlAnfr A18 25.06.76 Drs 07/5482 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU MdlAnfr A19 25.06.76 Drs 07/5482 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU /CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 18372 A, B, C, D, 18373 A, B, C ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18372 A, B, C, D ZusFr Egert SPD 18373 A ZusFr Hauck SPD 18373 B ZusFr Jaunich SPD 18373 C Rechtfertigung der Aussage im Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze über das Verhältnis von Kosten und Nutzung MdlAnfr A20 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 18373 D, 18374 A, B ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 18374 A ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18374 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 18374 B Beurteilung der Gefahr des Verlustes von Ausbildungsplätzen an Krankenpflegeschulen nach dem 31. Dezember 1981 MdlAnfr A21 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 18374 C, D, 18375 A ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 18374 C ZusFr Egert SPD 18374 D ZusFr Hauck SPD 18374 D ZusFr Jaunich SPD 18374 D Eignung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und sozial tragbarer Pflegesätze sowie Infragestellung der Rechtsansprüche der Krankenhausträger durch Artikel 34 des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur MdlAnfr A22 25.06.76 Drs 07/5482 Köster CDU/CSU MdlAnfr A23 25.06.76 Drs 07/5482 Köster CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 18375 A, C, D, 18376 A, B ZusFr Köster CDU/CSU 18375 C, 18376 A, B ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . 18375 D ZusFr Jaunich SPD 18375 D Gründe für die Nichtvorlage der Verordnungen zum Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie Inhalt der fehlenden Verordnungen MdlAnfr A24 25.06:76 Drs 07/5482 Braun CDU/CSU MdlAnfr A25 25.06.76 Drs 07/5482 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 18376 C, 18377 A, B, C, D, 18378 A ZusFr Braun CDU/CSU . 18376 C, 18377 A, B, C ZusFr Hauck SPD 18377 D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18377 D, 18378 A X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 Vorschlag des Deutschen Ärztetages über partnerschaftliche Strukturen für den krankenhausärztlichen Dienst als Beitrag zur Kostendämpfung im Krankenhauswesen sowie Förderung moderner Krankenhausstrukturen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung MdlAnfr A26 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU MdlAnfr A27 25.06.76 Drs 07/5482 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . 18378 A, B, C, D, 18379 A, B, C ZusFr Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 18378 B, D, 18379 A ZusFr Hauck SPD 18378 C ZusFr Egert SPD 18379 B ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein CDU/CSU 18379 B ZusFr Köster CDU/CSU 18379 C Pressemeldungen über eine Erklärung des Bundeskanzlers anläßlich einer SPD-Fraktionssitzung in Berlin, daß weitere Bundesbehörden nicht in Berlin errichtet werden sollen MdlAnfr A69 25.06.76 Drs 07/5482 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 18379 D, 18380 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . 18379 D, 18380 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 18380 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18380 B Gefahr einer Mißdeutung der Worte des Bundeskanzlers durch die Sowjetunion als Verzicht auf den Anspruch der Bundesrepublik Deutschland auf Errichtung von Bundesbehörden in Berlin nach dem Viermächteabkommen MdlAnfr A70 25.06.76 Drs 07/5428 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . 18380 B, C, D, 18381 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 18380 C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 18380 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 18381 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 18381 A Scheitern der Ausreise von Aussiedlern nach erteilter Genehmigung an der Verweigerung der Übernahme landwirtschaftlichen Besitzes durch den polnischen Staat MdlAnfr A76 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 18381 C, D, 18382 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18381 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18381 D Forderung der Volkszugehörigkeitsangabe mit „polnisch" von Aussiedlern als Voraussetzung für die Erteilung der Ausreisegenehmigung durch polnische Behörden MdlAnfr A79 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 18382 A, B , C, D, 18383 A, B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 18382 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 18382 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 18382 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18383 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 18383 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 18383 C Durchführung der vereinbarten jährlichen deutsch-polnischen Konferenzen MdlAnfr A84 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 18383 D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18383 D Veröffentlichung der Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz im Bulletin der Bundesregierung oder in der Wochenzeitung „Das Parlament" MdlAnfr A85 25.06.76 Drs 07/5482 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 18384 A, B, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18384 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 18384 C Nächste Sitzung 18451 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18453* A Anlage 2 Erklärung der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) gemäß § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes — Drucksache 7/4089 — . . 18453* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 18325 256. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1976 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 251. Sitzung, Seite 17851 C, 2. Absatz, Zeile 8, ist statt „1976" zu lesen: „1956"; 255. Sitzung, Seite 18307 A ist in den Zeilen 3 bis 6 statt „Ebenso bitte ich, die Einleitungsformeln, die ich wegen der Kürze der Zeit zu Protokoll geben möchte, anzunehmen." zu lesen: „Ebenso bitte ich, die Anpassung der Einleitungsformeln der im Einführungsgesetz genannten Gesetze an die zwischenzeitlichen Änderungen zu genehmigen." Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 7. Dr. Aigner * 2. 7. Dr. Artzinger * 2. 7. Dr. Bayerl * 1. 7. Behrendt * 2. 7. Dr, Dr. h. c. Birrenbach 1. 7. Dr. von Bismarck 2. 7. Blumenfeld * 2. 7. Prof. Dr. Burgbacher * 2. 7. Dr. Corterier * 1. 7. Dreyer 2. 7. Prof. Dr. Ehmke 2. 7. Dr. Enders ** 2. 7. Entrup 2. 7. Fellermaier * 2. 7. Flämig * 1. 7. Frehsee * 2. 7. Dr. Früh * 2. 7. Gerlach (Emsland) * 1. 7. Gewandt 1. 7. Haase (Kellinghusen) * 1. 7. Härzschel * 2. 7. Dr. Holtz ** 1. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 7. Junghans 1. 7. Kater 2. 7. Dr. h. c. Kiesinger 2. 7. Dr. Klepsch * 2. 7. Krall * 1. 7. Dr. Kreile 2. 7. Kulawig 2. 7. Lange * 1. 7. Lampersbach 1. 7. Lautenschlager * 2. 7. Lücker * 2. 7. Memmel * 2. 7. Milz 1. 7. Dr. Mende ** 1. 7. Müller (Mülheim) * 1. 7. Dr. Müller (München) ** 2. 7. Mursch * 2. 7. Picard 2. 7. Frau Pieser 1. 7. Schedl 2. 7. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidt (München) * 2. 7. Schmidt (Wuppertal) 2. 7. Schwabe * 2. 7. Dr. Schwencke ** 2. 7. Dr. Schulz (Berlin) * 2. 7. Dr. Schwörer * 2. 7. Seefeld * 2. 7. Solke 1. 7. Springorum * 2. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) * 2. 7. Suck * 2. 7. Sund 2. 7. Frau Tübler 2. 7. Dr. Vohrer ** 1. 7. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 2. 7. Dr. Wörner 1. 7. Frau Dr. Wolf ** 2. 7. von Wrangel 2. 7. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) gemäß § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes (Drucksache 7/4089) Der Gesetzentwurf ist in seiner jetzigen, stark abgeänderten Fassung für die Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte) nicht mehr akzeptabel. Es war und ist nach wie vor ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen, zur besseren Versorgung besonders in strukturschwachen Gebieten die gemeinsame Berufsausübung von Ärzten in Gruppenpraxen oder Praxisgemeinschaften zu fördern. Voraussetzung für eine solche gemeinsame Berufsausübung von Ärzten ist aber in jedem Fall, daß die bisher auch vom Gesetzgeber anerkannten Grundsätze für die ärztliche Berufsausübung und die Ausgestaltung des individuellen Arzt-Patienten-Verhältnisses gewahrt bleiben. Genau dies ist aber bei der jetzt vorliegenden Fassung des Partnerschaftsgesetzentwurfs nicht mehr der Fall. Der Entwurf trägt den besonderen Belangen der Heilberufe in keiner Weise mehr Rechnung. In seiner ursprünglichen Fassung war noch in § 2 Abs. 3 der wichtige Hinweis enthalten, daß bei einer Partnerschaft von Ärzten die Verpflichtung zur Angabe der Namen aller Partner besteht. Die Begründung dazu führte aus, daß diese Sonderregelung für ärztliche Partnerschaften notwendig sei, „um gegenüber den Patienten die freie Arztwahl sicherzustellen, die eine essentielle Voraussetzung für das Arzt-Patienten-Verhältnis darstellt. Würde nur der Name eines Partners im Namen der Partnerschaft auftauchen, so würden sich alle Patienten an diesen Arzt wenden, der sicherlich nicht in der Lage wäre, alle Patienten zu behandeln. Daher sei es notwendig, die Namen aller Ärzte aufzuführen". Dieser gesundheitspolitisch wesentliche Hinweis auf die Ausgestaltung des Arzt-Patienten-Verhältnisses und die freie Arztwahl ist in der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs nicht mehr enthalten. Ebenso fehlt der allgemeine Vorbehalt zu- 18454* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juli 1976 gunsten der Anwendung von Normen des Standes- und Berufsrechts. Gerade das Berufsrecht der Ärzte ist durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Facharztwesen und die jüngste darauf beruhende Gesetzgebung der Länder in seinen Grundzügen bestätigt worden. Als Gesundheitspolitikerin, die moderne Formen ärztlicher Zusammenschlüsse zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung für dringend erforderlich hält, kann ich diesem Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht erteilen, weil er für die Heilberufe nicht nur aus den genannten Gründen ungeeignet, sondern sogar schädlich ist, da er das Recht des Patienten auf freie Arztwahl, d. h. auf Inanspruchnahme des Arztes seines Vertrauens, nicht berücksichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister Moersch.
    Die Fragen 7 und 8 der Abgeordneten Frau von Bothmer sind zurückgezogen worden. Die übrigen nicht behandelten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
    Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
    Mein Damen und Herren, ich rufe nun Punkt 19 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dreiunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29, 39, 74 Nr. 4 a)

    Drucksachen 7/4958, 7/5101, 7/5307 —
    Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 7/5491 —Berichterstatter:
    Abgeordneter Erhard (Bad Schwalbach) Abgeordneter Dr. Arndt (Hamburg) Abgeordneter Dr. Stienen
    Abgeordneter Dr. Klein (Göttingen)


    (Erste Beratung 235., 240., 253. Sitzung)

    Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Arndt.


Rede von Prof. Dr. Claus Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter kann ich hier natürlich nur den Ausschußantrag zugrunde legen. Dennoch ist mir als



Dr. Arndt (Hamburg)

Mitglied dieses Hauses natürlich bekannt, daß ein interfraktioneller Antrag vorliegt, den Gesetzentwurf in der Fassung des Rechtsausschusses in zwei Teile zu zerlegen. Ich werde mich hier ohne Berücksichtigung der Drucksache 7/5527 auf die Änderungen der Art. 29 und 39 in der Fassung beschränken, die Ihnen der Rechtsausschuß anzunehmen empfohlen hat. Mit anderen Worten: Ich werde nicht über den Teil berichten, der sich mit Art. 74 des Grundgesetzes befaßt.
Zunächst zu Art. 29. Die Neufassung dieses Artikels des Grundgesetzes, der sich mit der Neugliederung des Bundesgebiets befaßt, ist außerordentlich sorgfältig vorbereitet worden. Die Daten der Ihnen vorliegenden Drucksache täuschen daher.
Um die Einstimmigkeit des Beschlusses dieser Verfassungsänderung zu erreichen, wurden schon im vorparlamentarischen Raum 1975 die ersten umfangreichen Besprechungen aufgenommen. Es wurde ein interfraktioneller Gesprächskreis gebildet, dem alle Fraktionen dieses Hauses einschließlich der Landesgruppe der CSU angehörten und in dem ferner der Bundesrat und durch Bundesminister Maihofer die Bundesregierung vertreten waren. Von seiten der Länder haben an diesem interfraktionellen und interorganiellen Kreis insbesondere die Staatssekretäre Professor Dr. Herzog von Rheinland-Pfalz und Dorenburg von Schleswig-Holstein teilgenommen. Auch das Land Baden-Württemberg ist intensiv vertreten gewesen, meist durch Herrn Ministerialdirigent Dr. Bulling. Dort wurde in anderthalb Jahren ein sorgfältig austarierter Kompromiß erarbeitet.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Auch die Parteien waren darin vertreten!)

— Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Schäfer. Ich kann in der Tat ergänzend sagen, daß in diesem Gesprächskreis außer den Fraktionen dieses Hauses auch die politischen Parteien besonders vertreten waren. Diese Ergänzung zeigt Ihnen deutlich, wie sorgfältig und nach allen Seiten hin abgesichert die Vorbereitung dieses Entwurfs stattgefunden hat und daß nicht nur die Zeiten, die in der Drucksache angegeben sind, die maßgeblichen für die Vorbereitungen gewesen sind.
Diese Sorgfalt wurde aber weiterhin auch auf die Fassung angewandt, die der Rechtsausschuß jetzt beschlossen hat und die noch etwas von den vorparlamentarischen Beschlüssen und von den Beschlüssen des Innenausschusses dieses Hauses abweicht. Was ist nun der Gegenstand der Neuregelung von Art. 29 des Grundgesetzes?
Erstens. Der Verfassungsauftrag wird durch die Ermächtigung ersetzt, eine Neugliederung des Bundesgebietes durchzuführen. Es wird also — um es einmal in einer etwas legereren Sprache auszudrükken — aus Art. 29 Abs. 1 eine Kann-Bestimmung gemacht. Art. 29 sollte in seiner ursprünglichen Fassung die Bindestrich-Länder, die nach 1945 durch Besatzungsbefehl geschaffen worden waren, nach Wiedererlangung der deutschen Souveränität insoweit nach deutschen Vorstellungen korrigieren. Diese Zielsetzung ist inzwischen historisch überholt. Nach 30 Jahren bestehen heute die Länder auch in dem Bewußtsein der Menschen so stark, daß ihnen eine echte Staatsqualität auch dann zugewachsen ist, wenn sie erst 1945 in dieser Form ins Leben getreten sind.
Zweitens. Das Ziel der Neugliederung soll es heute sein, Länder zu schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dies ist das Ziel der künftig möglichen Neugliederung nach Art. 29. Der Föderalismus als wirksamste Gewaltenteilung und damit Machtbalance ist allerdings nur haltbar, wenn er auch in den Augen der Bevölkerung in diesem Lande erkennbar funktioniert. Bei den zu berücksichtigenden Zusammenhängen hat daher — ohne Veränderung des zunächst genannten Zieles — der Rechtsausschuß gerade wegen dieser psychologischen Komponente die landsmannschaftlichen Verbundenheiten sowie die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge vor die Problemkreise mehr technisch-rationaler Art wie die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit oder die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung gestellt. Dies ist eine der Änderungen, die der Rechtsausschuß in der letzten Beratung noch vorgenommen hat.
Außerdem erfolgt in Zukunft die Neugliederung durch Bundesgesetz, das durch Volksentscheid bestätigt werden muß. Dabei wird Art. 29 neuer Fassung jetzt von dem Grundsatz beherrscht, daß keine Neugliederung ohne Zustimmung der betroffenen Bevölkerung stattfinden soll. Dies ist einer der zentralen Punkte der Grundgesetzänderung. Das Oktroi-Prinzip des bisherigen Art. 29 — niedergelegt in Art. 29 Abs. 5 Satz 3 — wird abgeschafft; dies war die Bestimmung, daß der Volksentscheid dann im ganzen Bundesgebiet stattzufinden hatte, wenn die unmittelbar betroffene Bevölkerung die Neugliederung abgelehnt hatte. Die einzige Ausnahme von diesem neuen Grundsatz der Abschaffung des Oktroi-Prinzips, also von dem Grundsatz, daß die betroffene Bevölkerung der Neugliederung immer zustimmen muß, ist die Bagatellklausel in Abs. 7 der Neufassung. Hier ist vorgesehen, daß die Landeszugehörigkeit von Gebieten, in denen nicht mehr als 10 000 Menschen wohnen, auch ohne deren unmittelbare Mitwirkung verändert werden kann. Auch an dieser Stelle hat der Rechtsausschuß wieder eine Umstellung vorgenommen. Wir meinen, daß hier in erster Linie, weil davon primär die Länder betroffen sind, Staatsverträge das geeignete rechtliche Mittel sind, um die Landeszugehörigkeit zu verändern, und daß erst in zweiter Linie Bundesgesetze mit dem Quorum der absoluten Mehrheit in diesem Hause das Mittel sein sollen, mit dem diese Veränderungen herbeigeführt werden.
Schließlich ist ein Wort über die Beschlüsse des Rechtsausschusses zu den erforderlichen Mehrheiten zu sagen. Beim Volksentscheid müssen zustimmen: erstens die Mehrheit im künftigen Gebiet des neuen oder neu umgrenzten Landes und zweitens die Mehrheit in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit in gleichem Sinne geändert werden soll. Im gleichen Sinne bedeutet: aus dem gleichen Land in das



Dr. Arndt (Hamburg)

gleiche neue Land. Dabei ist die Mehrheit durch Zusammenzählen aller Stimmen zu erzeichnen, wenn die Gebietsteile bisher einem Lande zugehörten und in dasselbe andere Land überwechseln sollen. Oder umgekehrt ausgedrückt: Auch wenn die in dieser Weise wechselnden Landesteile nicht aneinander grenzen, wird die erforderliche Mehrheit bei ihnen doch gemeinsam errechnet, nicht in jedem Einzellandesteil.
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß das Recht zur Initiative für eine Gebietsänderung nach den Beschlüssen des Rechtsausschusses in einem Raum in Zukunft 10 % der zum Bundestag Wahlberechtigten zusteht, wenn der betreffende Raum, dessen Gebietszugehörigkeit geändert werden soll, erstens zusammenhängend ist, zweitens ein abgegrenztes Siedlungs- und Wirtschaftsgebiet darstellt, drittens in mehreren Ländern liegt und viertens und letztens mindestens eine Million Einwohner hat.
Das Mittel, mit dem die Initiative der Bevölkerung dieses so betroffenen Gebietes zum Ausdruck gebracht wird, ist das Volksbegehren. Wenn ein solches Volksbegehren stattgefunden hat, muß innerhalb von zwei Jahren ein Bundesgesetz ergehen, das entweder die Änderung — entsprechend dem Ergebnis des Volksbegehrens — festlegt oder aber eine Volksbefragung vorschreibt, wobei der Bundesgesetzgeber an das Ergebnis dieser Volksbefragung rechtlich nicht gebunden ist. Dieser Begriff der Volksbefragung taucht damit zum erstenmal ausdrücklich in unserem Grundgesetz auf.
In Abs. 6 hat der Rechtsausschuß schließlich die von der Bundesregierung und vom Innenausschuß empfohlenen Fristen gestrichen, binnen deren ein Verfahrensgesetz erlassen werden muß. Wir schaffen damit zwar eine constitutio imperfecta, eine nicht vollständige Verfassungsnorm, aber der Rechtsausschuß war der Meinung, daß die Aufnahme von Daten und Fristen in die Verfassung schlechter verfassungsrechtlicher Stil ist. Verfassungsbestimmungen müssen dem Gedanken nach ad infinitum gelten und sollten keine Fristen enthalten, die nach kurzer Zeit überholt sind. Der Rechtsausschuß meinte, der politische Zwang eines erfolgreichen Wollens der Bevölkerung reiche hier aus, um dieses Haus dazu zu bestimmen, das entsprechende Gesetz zu verabschieden.
Schließlich hat der Rechtsausschuß, weil Länderinteressen elementar berührt werden — was hier keiner näheren Begründung bedarf —, beschlossen, die Länder ausdrücklich an dem Verfahren zu beteiligen, und einen entsprechenden Satz in Abs. 2 des neuen Art. 29 eingefügt. Dabei wollte der Rechtsausschuß nicht in Landesverfassungsrecht eingreifen. Die Länder sollen vielmehr nach eigenem Recht selbst bestimmen, welches Organ dieses Landes diese Äußerung vornimmt. Dabei lag dem Rechtsausschuß nichts ferner, als die Landtage bei der Mitwirkung auszuschalten, obwohl er das Wort „Landtage" durch das Wort „Länder" ersetzt hat. Nur der Respekt vor der Eigenstaatlichkeit der Länder war das Motiv für diese Veränderung. Der Rechtsausschuß hat mich beauftragt, hier ausdrücklich festzustellen, daß die Einschaltung der Landtage sogar ausgesprochen erwünscht ist. Nur meinten wir, von Verfassungs wegen nicht gehalten zu sein, den Ländern vorzuschreiben, daß es die Landtage sein müssen. — So viel zur Neufassung des Art. 29 des Grundgesetzes.
Weiter habe ich Ihnen noch über die Neufassung des Art. 39 des Grundgesetzes zu berichten. Hier ist zunächst das politische Ziel, das bisher nach der gegenwärtigen Verfassungslage notwendigerweise gegebene Interregnum zwischen zwei Wahlperioden zu beseitigen. Dieses Interregnum ist zwar kein rechtliches Interregnum, aber doch ein politisches Problem. In aller Regel war der Zeitraum zwischen dem Ablauf einer Legislaturperiode und dem Neuzusammentritt des Bundestages nur sehr kurz. Welches politische Problem dennoch entsteht, ersehen Sie allein aus dem faktischen Ablauf in diesem Jahre 1976: Der neue Bundestag wird am 3. Oktober dieses Jahres gewählt, während der gegenwärtig amtierende Bundestag noch bis zum 13. Dezember 1976 in Amt und Recht ist, so daß der am 3. Oktober 1976 neu gewählte Bundestag frühestens am 14. Dezember zusammentreten kann.
Ein solcher Fristablauf ist zumindest verfassungspolitisch unerwünscht. Es ist sinnvoll, die Zeit, die zwischen der Wählerentscheidung und deren praktischer Wirksamkeit im Staatsleben liegt, zu verkürzen, und zwar auf 30 Tage. Diese Zeit ist erforderlich, damit das neue Parlament sich auf seine Konstituierung vorbereiten kann.
Auch dieser Entwurf zu Art. 39 des Grundgesetzes geht auf jahrelange intensive Beratungen zurück. In diesem Fall haben sie in der Enquetekommission für Verfassungsreform stattgefunden. Wenn Ihnen in diesem Herbst der Abschlußbericht dieser Kommission nach sechs Jahren Arbeit vorliegt, werden Sie sehen, daß dort der Vorschlag noch umfassender ist und insbesondere auch für die Auflösung des Bundestags eine Neufassung vorsieht. Hier liegt Ihnen heute nur das Kernstück der Ergebnisse der Beratungen der Enquetekommission für Verfassungsreform vor, nämlich die Beseitigung dieses Interregnums.
Diese Neufassung wird von dem Prinzip beherrscht, daß die Neuwahl des Bundestags jeweils zwischen dem 45. und dem 47. Monat nach Beginn der Wahlperiode stattfinden muß und daß der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach seiner Wahl zusammentreten muß und dann durch sein Zusammentreten die vorangegangene Legislaturperiode beendet. Der Rechtsausschuß war sich darüber einig, daß nach der gefundenen Formulierung und ihrem systematischen Aufbau auch bei der Auflösung des Bundestags die Wahlperiode und damit die rechtliche Existenz des aufgelösten Bundestags im Gegensatz zur geltenden Verfassungslage ebenfalls erst mit dem Zusammentreten des neuen Bundestags endet. Es kann also in Zukunft denkgesetzlich keine parlamentslose Zeit mehr geben.
Während alle Entscheidungen und Formulierungen zu Art. 29 und zu Art. 39, die ich Ihnen bisher vorgetragen habe, vom Rechtsausschuß einstimmig beschlossen wurden, gab es im Rechtsausschuß
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 256. Sitzung. Bonn. Donnerstag, den 1. Juni. 1976 18387
Dr. Arndt (Hamburg)

eine Kontroverse über das Inkrafttreten des neuen Art. 39. Während die oppositionellen Mitglieder die Neufassung sofort wirksam werden lassen wollten, schlägt Ihnen die Mehrheit des Rechtsausschusses vor, diesen Artikel erst zum 14. Dezember 1976, also nach dem Ende der 7. Wahlperiode, in Kraft zu setzen. Mehrheit und Minderheit im Rechtsausschuß waren sich zwar einig, daß eine Selbstverlängerung der Legislaturperiode in jedem Fall, auch mit den Mitteln der Verfassungsänderung, verfassungswidrig wäre. Die Mehrheit des Rechtsausschusses hielt es außerdem für zwar im Rechtssinne nicht unzulässig, aber verfassungspolitisch in hohem Maß unerwünscht, daß ein Bundestag seine eigene Wahlperiode manipuliert, und sei es durch eine Verkürzung. Überdies kann nach Meinung der Mehrheit des Rechtsausschusses hierin auch ein Verstoß gegen Art. 68 gesehen werden, der die Auflösung des Bundestags abschließend regelt.
Logischerweise können nunmehr alle Grundgesetzvorschriften, die bisher die Probleme der parlamentarischen Präsenz zwischen den Wahlperioden regelten, ersatzlos aufgehoben werden, weil es eine solche Zeit nicht mehr geben wird. Dies ist ein bemerkenswerter Vorgang insofern, als diese Grundgesetzänderung zu den wenigen zählt, die das Grundgesetz kürzer machen und straffen.
Der Rechtsausschuß bittet Sie einstimmig, die vorgeschlagenen Änderungen des Art. 29 und des Art. 39 zu billigen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Er hat schon darauf hingewiesen, daß wir auf dem Umdruck 7/5527 einen interfraktionellen Änderungsantrag vorliegen haben. Es geht darum, das Gesetz in ein Dreiunddreißigstes und ein Vierunddreißigstes Änderungsgesetz aufzuteilen. Ich darf annehmen, daß eine Begründung nicht mehr erforderlich ist.
    Wer diesem interfraktionellem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wir kommen nunmehr zur zweiten Beratung des Dreiunddreißigsten Gesetzes. Es geht um die Art. 29 und 39 des Grundgesetzes.
    Das Wort hat Herr Professor Klein.
    Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU]: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 27 Jahren besteht das Gebot unserer Verfassung, das Bundesgebiet neu zu gliedern. Es hat seinerzeit in das Grundgesetz Aufnahme gefunden, weil die Verfassungsväter nicht ohne Grund der Auffassung waren, die in der Zeit nach 1945 oft recht künstlich gezogenen Grenzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland bedürften nicht nur in Details, sondern im Ganzen der Korrektur. Die Gründe, aus denen es, vom Sonderfall Baden-Württemberg abgesehen, in der Folgezeit zu einer Neugliederung des Bundesgebiets nicht gekommen ist, sind sicherlich vielschichtig. Trotz kluger, die Realitäten des politischen Lebens freilich nicht immer richtig einschätzender Neugliederungspläne überwog die Kraft der Beharrung, und dies gewiß nicht nur der Bequemlichkeit der Beteiligten wegen. Was hier zur Geltung kam, war vielmehr auch — ich meine: wesentlich — die Einsicht, daß die Länder der Bundesrepublik Deutschland, zum Teil sicher entgegen ursprünglichen Erwartungen, durch ihre Leistung und Selbstdarstellung ein Maß an historischer Identität erlangt haben, welches es verbietet, den verfassungsrechtlichen Zwang zu ihrer mindestens teilweisen Beseitigung aufrechtzuerhalten.
    Die Bundesrepublik Deutschland, nicht eben reich an Traditionen, hat Anlaß, mit den wenigen stabilisierend wirkenden Faktoren ihres politischen Lebens sorgsam umzugehen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Die Länder noch länger zwingend zur Disposition eines vordergründigen Effektivitätsstrebens zu stellen, hieße, wie ich meine, die politische Rationalität gewachsener Ordnungen unterschätzen.
    Deshalb begrüßt es meine Fraktion, meine Damen und Herren, daß mit der vorgesehenen Verfassungsänderung der Zwang zur Neugliederung entfällt. Die Möglichkeit einer Neugliederung bleibt bestehen. An ihr sind sowohl die Länder als auch die betroffene Bevölkerung maßgeblich beteiligt, ohne daß sie ihnen allerdings allein überlassen bliebe oder überlassen bleiben könnte, denn im Bundesstaat bedürfen Änderungen größeren Maßstabs im Gebietsbestand der Gliedstaaten allemal der Mitwirkung des Gesamtstaates, da sie seine Indentität nicht unberührt lassen.
    Die Neufassung sieht wiederum vor, daß die Initiative zu einer Neugliederung vom Volke ausgehen kann. Auch die bisherige Fassung enthielt die Möglichkeit des Volksbegehrens. Daß wir sie beibehalten haben, wenngleich in anderer Form, ist sachgerecht.
    Schließlich ist es zu begrüßen, daß Art. 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in der neuen Fassung die Möglichkeiten erweitert, in direktem Kontakt, d. h. vermittels Staatsvertrag, zwischen den beteiligten Ländern kleinere Grenzkorrekturen vorzunehmen, ohne dabei die Bundeskompetenz zu eliminieren. Die Obergrenze von 10 000 Einwohner zu überschreiten, wie es verschiedentlich angeregt und gewünscht wurde, war aus dem genannten Grund — Berührung der Identität des Gesamtstaates — nicht möglich.
    Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU wird der vorgesehenen Änderung des Art. 29 des Grundgesetzes zustimmen.

    (Beifall der CDU/CSU)