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    1103. auswirken.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 253. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 17973 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts und zur Änderung der Krankenversicherung der Rentner (Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) — Drucksache 7/3336 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5449 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5365 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts) — Drucksache 7/3337 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5365 — Müller (Berlin) CDU/CSU 17973 D Biermann SPD 17975 A Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 17977 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 17978 D Dr. Pirkl, Staatsminister des Freistaates Bayern 17980 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 17982 D Kratz SPD 17985 C Arendt, Bundesminister BMA . . . . 17987 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes — Drucksachen 7/4005, 7/3729 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Kunz (Berlin), Dr. Jaeger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Rechtspflege Drucksache 7/3116 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung — Drucksa- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 che 7/3649 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/3661 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Strafverfolgung krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/3734 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer krimineller Vereinigungen — Drucksache 7/4004 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5401 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 7/5267 — Gnädinger SPD . . . . . . . . . . 17990 A Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . . 17993 D Kleinert FDP 17997 C Dr. Penner SPD . . . . . . . . . 17999 B Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 18001 B Pensky SPD 18004 A Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 18005 A Engelhard FDP 18007 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 18009 B Dürr SPD 18051 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . 18052 C, 18056 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 18055 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 7/5382 — Junghans SPD 18048 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes — Drucksache 7/5383 — Junghans SPD 18049 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts — Drucksache 7/5384 — Höcherl CDU/CSU 18049 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht — Fernunterrichtsschutzgesetz — Drucksache 7/5385 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 18051 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Drucksachen 7/3919, 7/3200 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksachen 7/5412, 7/5422 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 18058 A Thürk CDU/CSU 18061 B Kleinert FDP 18065 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 18067 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Zweiten Bericht zur Verbraucherpolitik — Drucksachen 7/4181, 7/5174 — Dr. Jens SPD . . . . . . . . . . . 18069 A Dr. Hammans CDU/CSU 18071 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 18073 D Frau Dr. Martiny SPD . . . . . . . 18075 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . . . 18078 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/1242, 7/2709, 7/5350 — Leicht CDU/CSU 18080 C Kulawig SPD 18082 C Hoppe FDP 18087 C Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . . 18088 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Fünftes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 7/5192 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 III Drucksache 7/5348 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5296 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 — Drucksache 7/5247 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5454 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5357 — Dr. Wernitz SPD . . . . . . . . . 18090 C Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . . . 18091 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses — Drucksache 7/4889 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5453 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5145 — 18092 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Lenz (Bergstraße), Gerster (Mainz), und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39) — Drucksache 7/5307 — . . . 18093 C Fragestunde — Drucksache 7/5404 vom 18. 6. 1976 — Mitverantwortung der Bundesregierung an der Verwendung eines veunreinigten Impfstoffs zur Bekämpfung der marekschen Krankheit bei Geflügel sowie Schutz der durch die Verwendung dieses Impfstoffs in ihrer Existenz bedrohten Betriebe MdlAnfr A41 18.06.76 Drs 07/5404 Ey CDU/CSU MdlAnfr A42 18.06.76 Drs 07/5404 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 18012 C, 18013 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 18012 D, 18013, A, B Bezeichnung der Bundesländer als „Fußballmannschaft" durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt Moersch MdlAnfr A90 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Fuchs CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 18013 B, D, 18014 A ZusFr Dr. Fuchs CDU/CSU . . . . . . . 18013 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 18014 A In der Zeit vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 entstandene sowie vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 noch entstehende Kosten für Veröffentlichungen der Bundesregierung zur Darstellung (Propagierung) ihrer Politik MdlAnfr A91 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A92 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Althammer CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18014 B, 18015 B, C, D, 18016 A,B,D, 18017 A,B,C,D, 18018 A,C,D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . 18014 B, 18015 B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 18016 A ZusFr Breidbach CDU/CSU 18016 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 18016 C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 18016 D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 18017 A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 18017 C ZusFr Lenders SPD . . . . . . . . 18017 D ZusFr Dr. von Bülow SPD 18018 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 18018 C ZusFr Leicht CDU/CSU 18018 D Kosten und Auflagenhöhe der von der Bundesregierung vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 veröffentlichen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften MdlAnfr A93 18.06.76 Drs 07/5404 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A94 18.06.76 Drs 07/5404 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 18019 A Auflagenhöhe der von der Bundesregierung für die Zeit vom 19. Juni bis 3. Oktober 1976 noch vorgesehenen Anzeigen und Beilagen in Zeitungen oder Zeitschriften MdlAnfr A 95 18.06.76 Drs 07/5404 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18019 D, 18020 B, C, D, 18021 A, B, C, D, 18022 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 18020 B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . . 18020 C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 18020 D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . . 18021 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18021 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 18021 C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . 18021 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 18022 A ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 18022 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Angabe der zu Präsentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung aufgeforderten und mit Objekten beauftragten Werbeagenturen MdlAnfr A97 18.06.76 Drs 07/5404 Wohlrabe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18022 D, 18023 B, C, D, 18024 B, C, D, 18025 A, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . 18023 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . . 18023 C ZusFr Breidbach CDU/CSU . . . . . . 18023 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 18024 A ZusFr Wawrzik CDU/CSU . . . . . . . 18024 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 18024 C ZusFr Dr. von Bülow SPD . . . . . . 18024 D ZusFr Ey CDU/CSU 18024 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 18025 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 18025 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 18025 C Einsetzen eines 16seitigen hektographierten Katalogs der Veröffentlichungen des Bundespresseamts und der Bundesministerien im Rahmen der Parteiarbeit der SPD MdlAnfr A99 18.06.76 Drs 07/5404 Leicht CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 18025 D, 18026 B, C, D, 18027 A, B, C, 18028 A, C ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 18026 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) CDU/CSU . . 18026 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 18026 C ZusFr Dr. Sperling SPD 18026 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 18026 D, 18027 A ZusFr Dr. von Bülow SPD 18027 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 18027 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 18027 D ;ZusFr 'Immer (Altenkirchen) SPD . . . 18028 B ZusFr Wawrzik CDU/CSU 18028 C Anzahl der nach dem Stand vom 19. Juni 1976 noch zur Verteilung bereitliegenden sowie Kosten der vom 1. Januar bis 18. Juni 1976 angebotenen Broschüren Faltblätter, Druckschriften und ähnlichen Veröffentlichungen der Bundesregierung MdlAnfr A102 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Pieser CDU/CSU MdlAnfr A103 18.06.76 Drs 07/5404 Frau Pieser CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 18028 D, 18029 A, B, C, D, 18030 A, B, D, D ZusFr Frau Pieser CDU/CSU . . . . . . 18029 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . . 18029 B ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 18029 C ZusFr Sund SPD . . . . . . . . . . 18029 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 18030 A ZusFr Egert SPD 18030 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 18030 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 18030 C ZusFr Grobecker SPD . . . . . . . 18030 D Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 18031 A Aktuelle Stunde betr. Verwendung von Staatsgeldern für Anzeigen und Broschüren der Bundesregierung Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 18031 D Dr. von Bülow SPD . . . . . . . . 18033 A Hoppe FDP 18033 D Haehser, Parl Staatssekretär BMF 18035 A, 18044 C Dr. Althammer CDU/CSU 18036 B Esters SPD 18037 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 18038 C Gallus FDP 18039 D Frau Schlei, Parl. Staatssekretär BKA . 18040 D Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 18041 D Grobecker SPD 18043 B Haase (Kassel) CDU/CSU 18045 D Dr. Sperling SPD 18046 D Frau Funcke, Vizepräsident . . 18043 D, 18048 B Nächste Sitzung 18093 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18095* A Anlage 2 Publikationen, die nach dem 18. Juni 1976 noch zur Verteilung bereitstehen . . . . 18096* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 17973 253. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25. 6. Dr. Ahrens ** 25. 6. Dr. Aigner * 25. 6. Alber ** 25. 6. Amrehn ** 25. 6. Dr. Arnold 25. 6. Dr. Artzinger * 25. 6. Dr. Bangemann * 24. 6. Behrendt * 25. 6. Frau von Bothmer ** 25. 6. Büchler (Hof) 25. 6. Büchner (Speyer) ** 25. 6. Prof. Dr. Burgbacher 24. 6. Christ 25. 6. Dr. Corterier 25. 6. Dr. Dregger 25. 6. Dreyer 2. 7. Engelsberger 25. 6. Entrup 25. 6. Fellermaier * 25. 6. Flämig * 25. 6. Frehsee * 25. 6. Dr. Früh * 24. 6. Gerlach (Emsland) * 25. 6. Härzschel 25. 6. Hansen 25. 6. von Hassel 25. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 6. Dr. Klepsch * 25. 6. Kroll-Schlüter 25. 6. Lautenschlager * 25. 6. Lemmrich ** 25. 6. Lücker * 25. 6. Memmel * 25. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 6. Müller (Mülheim) * 25. 6. Mursch * 25. 6. Dr. Narjes 25. 6. Picard 25. 6. Rawe 25. 6. Richter ** 25. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidt (München) * 25. 6. Schmidt (Wattenscheid) 25. 6. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 25. 6. Dr. Schwörer * 25. 6. Seefeld * 25. 6. Seibert 25. 6. Spitzmüller 24. 6. Springorum * 25. 6. Dr. Starke (Franken) * 25. 6. Frau Stommel 25. 6. Strauß 25. 6. Suck * 25. 6. Frau Tübler 2. 7. Dr. Vohrer ** 25. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 25. 6. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 25. 6. Frau Dr. Wolf ** 25. 6. von Wrangel 2. 7. Wurbs 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 18096* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Anlage 2 Publikationen, die nach dem 18. 6. 1976 noch zur Verteilung bereitstehen Ressort Art der Titel Auflage Publikation 1. AA Broschüre Materialien zur Außenpolitik (8 Publikationen) 1 400 000 Sonstige Buch Außenpolitik „Im Dienst von Frieden und Sicherheit" 50 000 1 450 000 2. BMI Broschüre Verfassungsschutzbericht '74 80 000 Broschüre Werner Maihofer-Ansprachen und Reden '74/75 5 000 Broschüre Wegweiser für Heimkehrer 7 000 Broschüre Dienstrechtsreform 10 000 Sonstiges Informationsdienst Innere Sicherheit 4 000 Broschüre Bundesministerium des Innern 15 000 Broschüre Bundeskriminalamt 20 000 Broschüre Menschen unserer Zeit 500 Broschüre 3. Sportbericht der BR 55 000 196 500 3. BMJ Broschüre Ehe- und Familienrecht 1 230 000 Faltblatt Merkblatt zum § 218 100 000 Faltblatt Reiseveranstaltervertrag 50 000 Sonstige Opferentschädigung 20 000 Broschüre Der neue Strafvollzug 280 000 Broschüre Mehr Rechtsschutz für den Bürger 100 000 Faltblatt Reform des Ehe- und Familienrechts 56 000 Sonstige Verbraucherschutz 15 000 Sonstige Reform des Ehe- und Familienrechts 1 500 Sonstige Mit 18 volljährig 2 500 1 855 000 4. BMF Broschüre Der Bundeshaushalt — Unser Geld 150 000 Broschüre Körperschaftsteuerreform 300 000 Broschüre Reden und Interviews Bd. IV 10 000 Broschüre Probleme und Lösungsmöglichkeiten einer Bodenwertzuwachsbesteuerung 4 000 Broschüre Das Haushaltsdefizit im Aufschwung abbauen 15 000 Broschüre Unsere Steuern von A bis Z 53 000 Broschüre Gute Fahrt mit dem Zoll 200 000 Broschüre Die Dienste der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 1 000 Broschüre Chronik der Finanz- und Währungspolitik '75 40 000 Faltblatt Zur Finanzpolitik der BR gibt es keine Alternative 340 000 1 113 000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 18097* Ressort Art der Titel Auflage Publikation 5. BMWi Broschüre Leistung in Zahlen '75 100 000 Broschüre Mittelstand-Leistung und Wettbewerb 150 000 Broschüre Reden zur Wirtschaftspolitik V 30 000 Broschüre Der wirtschaftspolitische Kurs der BR 140 000 Broschüre Regionalpolitik 60 000 480 000 6. BML Faltblatt Soziale Sicherheit Betriebliche Investitionen Wohnhaus-Förderung 30 000 Bergbauern-Förderung Nebenerwerb-Förderung Faltblatt Soziale Sicherheit 20 000 Betriebs-Investitionen 20 000 Faltblatt Wohnhausförderung 20 000 Sonstige Bundesnaturschutzgesetz 30 000 Sonstige Leistungsbilanz 5 000 125 000 7. BMA Broschüre Mitbestimmung 300 000 Broschüre Unsere soziale Sicherung 500 000 Broschüre Jugendarbeitsschutz 100 000 Broschüre Arbeitsstättenverordnung 50 000 Broschüre Soziale Sicherung — Ein ganzes Leben lang 50 000 Faltblatt Jugendarbeitsschutz 560 000 Faltblatt Vertrauen in die Rentenversicherung 500 000 Faltblatt Das Netz der sozialen Sicherheit 1 Mio. Sonstige Schülerarbeitsheft über die Sozialpolitik 850 000 Sonstige Buch über die soziale Sicherung 50 000 Broschüre Mitbestimmung 29 000 Broschüre Sozialgesetzbuch 41 072 Broschüre Arbeitsförderungsgesetz 39 648 Broschüre Unsere soziale Sicherung 150 000 4 219 720 8. BMJFG Broschüre Sozialhilfe 60 000 Broschüre Für uns 5 000 Broschüre Bericht über Auswertung des KHG 2 000 Broschüre Große Anfrage „Krebsforschung" 2 000 Broschüre Gesundheitsbilanz 1 000 Faltblatt Naturheilmittel 15 000 Broschüre Wir tun was für Sie 150 000 Broschüre Adoptionsvermittlung 50 000 285 000 18098* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 Ressort Art der Titel Auflage Publikation 9. BMV Broschüre Info-Broschüre für alle Verkehrsbereiche 1 000 000 Broschüre Argumentationsbroschüre zur Verkehrspolitik 120 000 1 120 000 10. BMBau Broschüre Städtebaubericht Nachdruck 5 000 Faltblatt Wie hilft der Staat beim Bauen 100 000 Faltblatt Neues Wohnen in alten Häusern 100 000 Broschüre Wohnen in der Bundesrepublik 7 000 Faltblatt Wie hilft der Staat beim Bauen 50 000 262 000 11. BMB Fehlanzeige — — 12. BMFT Broschüre Forschung und Technologie für eine modernen Volkswirtschaft 75 000 Sonstige Maternseite „Forschung und Technik im Dienste der Gesundheit" 700 000 Sonstige Maternseite „Drittes Datenverarbeitungsprogramm" 700 000 Broschüre Forschung und Innovationen 15 000 Broschüre Schaffung menschengerechter Arbeitsbedingungen 10 000 Broschüre Damit die Arbeit menschlicher wird 50 000 Faltblatt Forschung aktuell 80 000 1 630 000 13. BMBW Broschüre Arbeiterkinder im Bildungssystem 40 000 Faltblatt Zwischenbilanz Gesamtschule 50 000 Broschüre Lehrlingszeitung 50 000 Broschüre Weiterbildung — Chance für Arbeitnehmer 20 000 160 000 14. BMZ Broschüre Politik der Partner 43 000 Broschüre Jahresbericht der BR '75 Auszug BMZ 20 000 Broschüre Entwicklungspolitik Materialien 4. Ausgaben 60 000 Broschüren Spiegel der Presse (9 Ausgaben) 67 500 Sonstige Zeitung „Weltblick" Nr. 4/76 700 000 Broschüre Journalistenpreis „Entwicklungspolitik '75" 10 000 Broschüre Durch Partnerschaft Probleme lösen 125 000 Broschüre Die neue wirtschaftliche Entspannung 15 000 Broschüre Entwicklungsprojekte 6 000 Sonstige Zeitung „Weltblick" Nr. 3/76 20 000 Sonstige Plakatreihe (6 Motive) Entwicklungspolitik 5 000 1 071 500 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 253. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1976 18099* Ressort Art der Titel Auflage Publikation 15. BMVg Broschüre Gebrauchsanweisung für die BW 350 000 Broschüre NATO — Tatsachen und Dokumente 7 000 Sonstige Kurzfassung Weißbuch 10 000 Sonstige Sicherheit und Entspannung (Auszug aus Weißbuch) 10 000 Sonstige Schrift über Bundeswehrverwaltung 10 000 Sonstige Thesen zur Sicherheitspolitik 30 000 Broschüre Weißbuch 75/76 15 000 Broschüre Verteidigung und Entspannungs-Sicherheit 5 000 Broschüre NATO-Handbuch 4 000 Sonstige Rede BM Leber vom 15. 1. 1976 500 441 500 16. BPA Broschüren Frag mal 408 500 Broschüre 109 Tips für die Frau 103 000 Broschüre Die deutsch-polnischen Vereinbarungen 50 000 Broschüre Jahresbericht der Bundesregierung '75 32 000 Broschüre Dokumentation zur Entspannungspolitik 24 000 Broschüre Tips für Arbeitnehmer 189 600 Broschüre Arbeitsbericht '76 13 500 Broschüre Vor neuen Herausforderungen 400 Broschüre Bonner Almanach 7 500 Broschüre Wohngeld '76 321 000 Broschüre Grundlagenvertrag vor dem BVG 540 Broschüre Grundwerte des sozialen Staatswesens 1 500 Broschüre Ethos und Recht in Staat und Gesellschaft 50 000 Broschüre Unser neues Mietrecht 459 000 Broschüre Tätigkeitsbericht der Bundesregierung 100 000 Faltblatt Leistung verdient Vertrauen 300 000 Faltblatt Deutschlandpolitik 75 000 2 135 540
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Gnädinger.

    (Gnädinger [SPD]: Ich verzichte! — Beifall bei der SPD)

    — Das Wort wird nicht mehr begehrt.
    Wir kommen damit zur Beschlußfassung über den Gesetzentwurf in dritter Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
    Wir haben nunmehr über den Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 und 3 abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit so angenommen.
    Wir haben dann noch die Überweisung der in Punkt 16 der Tagesordnung aufgeführten Vorlage vorzunehmen. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Rechtsausschuß vor. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.



    Vizepräsident Frau Funcke
    Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

    — Drucksachen 7/3919, 7/3200 —
    Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksachen 7/5412, 7/5422 — Berichterstatter:
    Abgeordneter Thürk
    Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin

    (Erste Beratung 187., 168. Sitzung)

    Die Berichterstatter wünschen nicht das Wort. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Däubler-Gmelin.


Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einem Dreivierteljahr haben wir uns in diesem Hause bereits mit der ersten Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurfs über Allgemeine Geschäftsbedingungen befaßt. Bereits damals haben alle Redner die grundsätzliche Bedeutung dieses Vorhabens gewürdigt. Wir Sozialdemokraten haben hervorgehoben, daß dieses Gesetz einen wichtigen Schwerpunkt unseres Bemühens darstellt, den wirtschaftlich Schwächeren im Umgang mit dem Vertragspartner besser zu stellen und den wirtschaftlich Stärkeren dazu anzuhalten, mehr als bisher die Interessen auch seines Vertragspartners zu berücksichtigen.
Wir haben weiter erklärt, wir würden nach der Verabschiedung der Abzahlungsnovelle, der Bestimmungen über die Gerichtsstandsvereinbarung und anderer verbraucherpolitisch wichtiger Regelungen jetzt alles daransetzen, auch diesen Gesetzentwurf, ergänzt durch den noch fehlenden verfahrensrechtlichen Teil, noch in der laufenden Legislaturperiode zur Verabschiedung zu bringen.
Daß wir heute so weit sind — zum Erstaunen vieler, die wohl das Gegenteil befürchtet oder auch erhofft hatten —, zeigt auch hier wieder — und darauf bin ich stolz —, daß Sozialdemokraten Wort halten, wenn es darum geht, mehr Gerechtigkeit und mehr Bewegungsfreiheit für den wirtschaftlich Schwächeren zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich weiß ich, meine Damen und Herren, daß wir vieles in diesem Gesetz mit den Stimmen der Opposition im Rechtsausschuß beschlossen haben,

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Wir hatten doch den besseren Entwurf!)

und ich freue mich auch darüber, daß der Entwurf heute im Plenum wohl nicht auf grundsätzlichen Widerstand stoßen wird. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann diese Zusammenarbeit um so deutlicher hervorheben, als wir gerade auf Grund unserer eigenen Leistungen bei diesem Gesetz das nötige Selbstbewußtsein aufbringen, um anzuerkennen, daß auch andere Gutes und Richtiges dazu beigetragen haben.
Wir anerkennen dies gern, auch wenn einzelne Stimmen aus der Opposition schon wieder den Eindruck zu erwecken suchen — so grotesk und töricht dies auch ist —, daß die Mehrheitsfraktionen in diesem Hause bei diesem Gesetz nur dazu nütze gewesen seien, die hehren Grundsätze der Opposition im Ausschuß abzulehnen — Herr Gerster würde sagen: niederzuwalzen —, um dann dort, wo unsere geistigen Gaben dies eben noch erlauben, einzelnen guten Einfällen der Opposition zur Mehrheit zu verhelfen. Da kann man nur sagen: Wohl dem, der eine solche Opposition hat; bleiben Sie es möglichst lange!
Auch zum Erstgeburtsrecht an diesem Gesetz will ich hier nicht weiter Stellung nehmen. Mein Dank gilt heute denjenigen, die uns bei den Bemühungen tatkräftig unterstützt haben, einen ausgewogenen und vernünftigen Verfahrensteil in den Regierungsentwurf einzufügen. Und mein Dank gilt hier den Mitarbeitern des Rechtsausschusses, die dazu beigetragen haben, die nicht immer ganz unproblematische organisatorische Seite des Vorhabens zu einem guten Abschluß zu bringen.
Meine Damen und Herren, wie sich der Regierungsentwurf der ja die Grundlage unserer Beratungen bildete, im Zuge dieser Beratungen verändert hat, können Sie im einzelnen aus dem Ihnen vorliegenden Bericht ersehen. Ich will einige Schwerpunkte herausgreifen, an Hand derer sich die Bedeutung dieses Gesetzes für den einzelnen Bürger ablesen läßt.
Nehmen wir zunächst die Frage: Warum ist überhaupt ein Gesetz erforderlich oder vorteilhaft? In der ersten Lesung haben alle Seiten ausgeführt, warum Allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem heutigen, durch Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken sind. Gründe dafür sind ihre im Vergleich zu Gesetzen höhere Anpassungsfähigkeit an spezielle Vertragsgestaltungen ebenso wie — und hier wird es für uns interessant — die Möglichkeit, die sie dem einzelnen Unternehmer bieten, abseits von den Vorschriften des bürgerlichen Rechts seine Interessen zu Lasten des Vertragspartners zu betonen. Dies gilt und galt insbesondere für solche Unternehmen, die eine Monopolstellung oder monopolähnliche Stellung auf dem Markt innehaben. Doch auch dort, wo es Wettbewerb gibt, wirkt sich das nicht unbedingt zugunsten des schwächeren Vertragspartners aus; denn auch da, wo Konditionenkartelle nicht existieren, bestehen durchaus gegenläufige Interessen.
Verhindert die Konkurrenz möglicherweise auf der einen Seite ein zu einseitiges Durchsetzen eigener Interessen in bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so fördert der konkurrenzbedingte Kostendruck dies möglicherweise wieder. Zwar ist es richtig, daß die Rechtsprechung diese einseitige Interessendurchsetzung gerade in den letzten Jahren in verstärktem Maß zu durchkreuzen versuchte, aber dieses Richterrecht wirkt unmittelbar eben nur im jeweiligen Einzelfall. Hat



Frau Dr. Däubler-Gmelin
beispielsweise ein Herr A in seinem Prozeß erreicht, daß eine Bestimmung für ungültig erklärt wurde, so nützt dieses Herrn B unmittelbar überhaupt nichts, nicht einmal gegenüber demselben Verwender. Auch Herr B muß klagen, und das von ihm angerufene Gericht kommt womöglich zu einer anderen Einschätzung der gleichen Sachlage.
All das führte zu der Notwendigkeit, dieses privat gesetzte Nebenrecht an die gesetzliche Leine zu nehmen und es am Rechtsgütersystem des Grundgesetzes auszurichten.
Die Bestimmungen unseres Gesetzes geben auf die in der Rechtsprechung nicht durchgehend einheitlich entschiedenen Fragen eine Antwort, nämlich darauf, wann Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen, wie und wann sie Vertragsbestandteil werden, daß als Grundsatz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer auch die Interessen des Vertragspartners berücksichtigt werden müssen.
Unser Gesetz enthält weiter einen gut lesbaren und auch verständlich formulierten Katalog von Klauseln, die überhaupt nicht als AGB verwendet werden dürfen, weil sie immer die Interessen des Vertragspartners zu kurz kommen lassen. Das Gesetz führt an Hand einer ganzen Reihe von Beispielen auf, daß bestimmte Klauseln nur dann zulässig sind, wenn im Einzelfall auf die Interessen beider Vertragspartner Rücksicht genommen wird.
In diesem Aufgreifen von Rechtsprechung, ihrem Herausheben aus der Einzelfallentscheidung und in der Verallgemeinerung für alle vergleichbaren Fälle liegt ein wesentliches Moment für die Bedeutung dieses Gesetzes. Ein weiteres wesentliches Moment liegt darin, daß wir in vielen Fällen den von der Rechtsprechung aufgezeigten Weg ein gutes Stück weitergegangen sind. Rechtssicherheit, mehr Rechtsklarheit und mehr Rechte charakterisieren somit den materiellen Teil unseres Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Aber häufig wird der Einwand erhoben, dies gelte ja alles nur für einen Teilbereich, weil solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der Geltung des Gesetzes ausgenommen seien, die durch Gesetz, durch Rechtsverordnung oder durch Satzung erlassen seien. Richtig ist, daß wir im Rechtsausschuß beschlossen haben, Leistungsbeschreibungen auf Grund von Rechtsnormen der Inhaltskontrolle nach dem neuen Gesetz vorgehen zu lassen. Aber es ist auch richtig, daß gleichwohl sichergestellt werden muß, daß vergleichbare Fälle mit solchen Bedingungen nach gleichen Grundsätzen behandelt werden müssen.
Insbesondere im Bereich des Beförderungswesens — hier stehen Bahn und Post den übrigen Verkehrsunternehmungen gegenüber — oder auf dem Gebiet der Energielieferung muß die Geltung unserer Grundsätze sichergestellt sein. Denn warum sollte für Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Lieferung von Heizöl prinzipiell anderes gelten als bei der Lieferung von Strom? Über dieses Ziel bestehen keinerlei Meinungsunterschiede. Wir haben dies im Gesetz für die Bereiche der Versorgung mit Wasser, Strom, Fernwärme und Gas klargestellt,
und wir gehen davon aus, daß auch die anderen öffentlichen Unternehmungen ihre Bedingungen an unsere neuen Maßstäbe anpassen.
Bei der Beratung stellte eine weitere Gruppe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen als problematisch heraus, nämlich diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von staatlichen Aufsichtsämtern schon heute genehmigt werden müssen. Hier war die Frage, ob solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen — Versicherungsbedingungen oder etwa Bausparkassenbedingungen — nach der Genehmigung überhaupt in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden sollten oder ob man damit nicht nur neue unnötige Belastungen schaffe. Wir haben uns entschieden, diese Bedingungen einzubeziehen, und zwar, wie ich meine, aus gutem Grund: Die Praxis der Gerichte hat uns nämlich immer wieder gezeigt, daß auch bereits genehmigte Bedingungen wegen Rechtswidrigkeit für unwirksam erklärt werden mußten. Verwunderlich ist dies freilich nur für den, der nicht weiß, daß die Genehmigungskriterien der Aufsichtsämter keineswegs immer greifen und auch keineswegs ausschließlich oder wenigstens überwiegend aus dem Bereich des Verbraucherschutzes stammen. Dennoch leuchtet ein, daß die staatliche Genehmigung unter den neuen inhaltlichen Vorgaben unseres Gesetzes neu durchdacht werden sollte.
Um ein Auseinanderlaufen oder Nebeneinanderherlaufen möglichst zu vermeiden, haben wir — nicht jedoch der Oppositionsentwurf, der diesen Punkt wohl nur für die heute bereits genehmigten, nicht aber für neue Bedingungen für wichtig hält — Verzahnungsvorschriften in den Verfahrensteil eingebaut: Beim Bundeskartellamt wird eine Registerabteilung damit beauftragt, mindestens die von uns gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über Prozesse und ungültige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu sammeln. Diese Informationen werden den mit AGB-Klagen befaßten Gerichten übermittelt und stehen auch Verbänden und Einzelpersonen zur Verfügung. Weiter haben wir vorgesehen, daß in solchen Verfahren, in denen es um die Gültigkeit bereits staatlich genehmigter AGB geht, das Bundesaufsichtsamt gehört werden muß, das die Klausel genehmigt hat.
Dritter und letzter Punkt in diesem Bereich: wir haben uns sehr überlegt, ob und wieweit wir Kaufleute und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen in das neue Gesetz einbeziehen sollten. Unter dem Gesichtspunkt der Hilfe und Unterstützung für den wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner sind ja durchaus Fallgestaltungen denkbar, in denen etwa ein Einzelhändler von seinem Grossisten oder ein kleinerer Zulieferbetrieb von seinem Großabnehmer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bedrängt wird. Das sprach dafür, Kaufleute grundsätzlich in den Schutzbereich einzubeziehen.
Weil uns aber allen bekannt ist, daß es gerade im kaufmännischen Bereich auch ganz anders gelagerte Interessenkonstellationen gibt, in denen sich der Betroffene wirklich selber helfen kann und dies auch selbst will, haben wir uns stärker als der Entwurf der Opposition für eine erhöhte Flexibilität in



Frau Dr. Däubler-Gmelin
diesem Bereich entschieden. Wir haben den Grundsatz des angemessenen Interessenausgleichs voll für anwendbar erklärt, während der Katalog der stets unwirksamen Klauseln auf jeden Fall, die Aufzählung der beispielhaften Klauseln mit Wertungsspielraum insoweit keine Anwendung finden sollen, als sie einer Prüfung jeder Klausel im Einzelfall an den Voraussetzungen der Generalklausel entgegenstehen. Gleichzeitig haben wir hinzugefügt, daß dort, wo ausschließlich zwischen Kaufleuten verwendete AGB in Rede stehen, die jeweiligen Handelsbräuche berücksichtigt werden sollten. Soweit die Schwerpunkte.
Lassen Sie mich jetzt noch an Hand einiger Beispiele verdeutlichen, was die einzelne Vertragspartei konket gewinnt. Nehmen wir an, ein Herr A als einer von Zehntausenden kaufe ein Auto von einem Großkonzern mit eigener Händlerkette und eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Was macht Herr A? Zunächst liest er hoffentlich einmal das Kleingedruckte. Damit das aber Vertragsbestandteil wird, muß er wissen, daß es so etwas gibt, er muß die Möglichkeit haben, die Klauseln zur Kenntnis zu nehmen; diese müssen also ausreichend groß und deutlich und nicht in zu schlimmem Juristenchinesisch abgefaßt sein. Dann muß Herr A noch irgendwie kundgeben, daß er mit dem einverstanden ist, was dort steht. Wird dies durch das Gesetz klargestellt, so gilt jetzt auch, daß Hinweis und Möglichkeit der Kenntniserlangung per se nicht ausreichen, um auf das Einverständnis zu schließen. Stellt Herr A nach Vertragsabschluß fest, daß eine dieser Voraussetzungen fehlte oder daß sie zwar vorliegen, aber eine Klausel so untypisch ist, daß er nicht mit ihr zu rechnen brauche — um in unserem Beispiel zu bleiben: wenn etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel versteckt war, nach der Herr A zusammen mit seinem Auto zugleich eine bestimmte Menge von Motoröl mit zu kaufen habe —, dann ist diese Klausel nicht Teil des mit ihm abgeschlossenen Vertrags geworden; er besteht vielmehr ohne sie weiter. Galt dies bisher nur für den Einzelfall — die Rechtsprechung bewertete dies nicht immer ganz einheitlich so —, so stellt das Gesetz dies nunmehr generell klar.
Ein weiteres Beispiel: Wird Herr A, der sein Auto erst nach einigen Monaten Lieferfrist erhalten soll, beispielsweise nach zwei Monaten durch die Autofirma oder den Händler unter Hinweis auf eine Preiserhöhungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgefordert, 5 % mehr zu zahlen, dann wird er auf dem heutigen Rechtszustand möglicherweise wütend werden, aber er wird wahrscheinlich zahlen. Denn wer hat schon als Normalverbraucher die Möglichkeit, zu prüfen, ob, unter welchen Voraussetzungen welche Gerichte — einheitlich oder nicht —, eine solche Klausel noch für zulässig halten? Und wer wird bei einer Summe dieser mittleren Größenordnung Risiken eingehen wollen oder können, die möglicherweise erheblich höher sind? In Zukunft wird Herr A im Katalog der stets unzulässigen Klauseln nachschlagen und dann wissen, daß er nicht zu zahlen braucht.
Darüber hinaus gilt Vergleichbares auch dann, wenn man ihm etwa seinen Gewährleistungsanspruch durch die AGB verkürzen will oder ihm auf diesem Weg eine Vertragsstrafe aufbrummen will oder sich durch AGB einfach vorbehält, den Auftrag weiterzuverkaufen. Erhält Herr A indessen einen Brief der Autofirma, die ihn unter Bezug auf AGB wie „freibleibend" oder „richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten" oder „solange Vorrat reicht" oder „Lieferfähigkeit vorbehalten" erklärt, sie löse hiermit den Vertrag, so konnte Herr A nach heutigem Recht nicht immer damit rechnen, durch die Gerichte zu seinem Recht und damit zu seinem gekauften Auto zu kommen. Nach dem neuen Gesetz wird er feststellen, daß derartige Klauseln und der bloße Hinweis auf sie allein nicht mehr ausreichend sind. Sie sind es vielmehr nur dann, wenn die Firma zusätzlich einen sachlichen Grund nennt und es Herrn A ermöglicht, sein eigenes Risiko und die Haltung der Firma im voraus abzuschätzen.
Bringen diese Bestimmungen dem Herrn A Vorteile an Rechtssicherheit, so gilt es in gleichem Maße für die Autofirma. Auch sie weiß in Zukunft, was in ihren AGB stehen darf und was nicht. Und damit sie ihre AGB ohne Schwierigkeiten anpassen kann, wo dies erforderlich ist, haben wir das Datum des Inkrafttretens erst auf den 1. April 1977 festgelegt. Im übrigen bleibt auch hier noch festzuhalten, daß die neuen Regelungen helfen werden, in Zukunft Prozesse einzusparen. Auch das ist ein Gewinn.
Doch nun zu den gerichtlichen Verfahren selbst. Ich erwähnte schon, daß wir einen Verfahrensteil eingefügt haben. Dieser läßt die Rechte des Herrn A gegen die Automobilfirma, aus dem Kaufvertrag zu klagen, völlig unberührt.
Neben diesen in der ZPO geregelten Anspruchssystemen wird indes ein neues Instrument geschaffen, die Verbandsklage: Rechtsfähige Verbände oder ihnen gleichgestellte Organisationen, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, also Verbraucherverbände oder beispielsweise die Aktion Bildungsinformationen (ABI) oder auch Arbeitnehmerorganisationen, die entweder korporative Mitglieder oder mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder haben, weiter rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, öffentlich-rechtliche Berufsvereinigungen und Kammern wie die in § 13 Nr. 3 aufgeführten Beispiele, alle diese Vereinigungen können einen Klauselverwender vor dem Oberlandesgericht auf Unterlassung einer Klausel verklagen, oder sie können, falls es sich um Klauseln handelt, deren Verwendung beispielsweise von einer Branchenorganisation empfohlen wurde, sich mit einer Klage auf Widerruf gegen diese Empfehlung wenden. Dringen sie durch, so kann sich jeder Betroffene auf dieses Urteil berufen. Gestützt auf die Informations-und Mitteilungspflichten erhalten wir so die Breitenwirkung, an der es bisher fehlte.
Zum Abschluß gilt es, hier noch einige kleinere Punkte zu erörtern: Wäre es nicht sinnvoller gewesen, das Verfahren des CDU-Entwurfs zu übernehmen und jedem betroffenen einzelnen die Unterlas-

Frau Dr. Däubler-Gmelin
sungsklage zuzusprechen? Ich meine, nein; denn auch wenn man einmal unterstellt, der einzelne werde regelmäßig das anfallende Risiko auf sich nehmen, so ergeben sich dennoch aus seinem Recht, bis zum Ende des Prozesses die Klage zurückzunehmen, auch Schwierigkeiten, neue Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, die einem klaren, schnellen und wirksamen Verfahren mit Sicherheit entgegenstehen.
Und wäre der Rechtsschutz des einzelnen nicht noch intensiver, wenn wir als Beginn des Instanzenzuges das Landgericht vorgesehen hätten? Auch das glaube ich nicht, denn in der von uns vorgesehenen besonderen Unterlassungsklage geht es um Rechtsfragen, nicht um Tatfragen, und die sind beim Oberlandesgericht effektiver und mit größerer Übersichtsmöglichkeit besser untergebracht.
Ein Punkt des CDU-Entwurfs hingegen war für uns überhaupt nicht diskutabel, die Vorschrift nämlich, daß Verbände, um überhaupt klagen zu können, erst einmal besonders zugelassen und dann auch noch speziell überwacht werden müssen, und zwar durch die jeweils sachlich zuständige oberste Landesbehörde. Zu diesem Punkt bin ich der Auffassung, daß hier wieder einmal die Lust am Überwachen und Genehmigen Blüten treibt, denn das gerechtfertigte Anliegen, Querulanten und Grauzonenverbände am Klagen zu hindern, kann man doch mit unseren Vorschlägen viel besser und freiheitlicher erreichen.

(Zuruf des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] )

— Ich weiß, Herr Dr. Lenz, Sie sind ja darin Spezialist.
Ein letztes: Wir haben eine Höchstgrenze für den Streitwert vorgesehen. Auch wenn man davon ausgeht, daß der Streitwert unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Umstände auf beiden Seiten des Prozesses festgesetzt wird und daß er im Einzelfall auch herabgesetzt werden kann, kann man natürlich über diese Grenze genau wie über jede andere Höchstgrenze durchaus verschiedener Meinung sein.
Insgesamt gesehen wird sich dieser Schwerpunkt unserer Verbraucherpolitik sehr nachhaltig und, ich bin sicher, sehr positiv auswirken.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Thürk.