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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 252. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung . . . . 17881 A, D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17881 B Erweiterung der Tagesordnung 17881 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17881 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17881 D Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft betr. Entlastung des Bundesministers für Wirtschaft wegen der Rechnung für das Wirtschaftsjahr 1975 über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Drucksache 7/5416 — 17881 B Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5399 — Werner CDU/CSU 17902 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen (Wohnungsmodernisierungsgesetz) — Drucksache 7/4550 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5443 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksachen 7/5374, 7/5410 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (Wohnungsmodernisierungsgesetz) — Drucksache 7/4551 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5443 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksachen 7/5374, 7/5410 — in Verbindung mit Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Wohngeld- und Mietenbericht 1975 zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Mick, Dr. Mül- Ii Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 ler-Hermann, Höcherl und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ziele und Aufgaben der Wohnungspolitik — Drucksachen 7/4460, 7/3631, 7/5012 — Krockert SPD 17905 C Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU 17907 D Dr. Böger FDP 17910 D Ravens, Bundesminister BMBau 17913 B, 17930 D Mick CDU/CSU . . . . . . . . . 17916 C Henke SPD 17917 D Frau Meermann SPD . . . . . . . . 17918 B Nordlohne CDU/CSU . . . . . . . 17920 C Engelhard FDP 17924 C Dr. Schneider CDU/CSU . . . . . . 17926 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie zum Bundesbericht Forschung V — Drucksachen 7/3574, 7/5389 — in Verbindung mit Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30 Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation — Drucksache 7/5103 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5392 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie — Drucksache 7/5392 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft — Drucksache 7/4921 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeffermann, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Dr. Marx, Roser, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Ziele bei der Förderung der fortgeschrittenen Kernreaktoren durch den Bundesminister für Forschung und Technologie — Drucksache 7/4984 — Kern SPD 17936 A Lenzer CDU/CSU . . . . . . . 17938 D, 17959 B Dr.-Ing. Laermann FDP 17943 B Matthöfer, Bundesminister BMFT . 17947 C, 17958 A Pfeffermann CDU/CSU 17954 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 17956 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern — Drucksache 7/5203 -, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5370 — . . 17960 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundsregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken — Drucksache 7/5212 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5395 — . . 17960 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Oktober 1969 zur Erhaltung der lebenden Schätze des Südostatlantiks, zu dem Protokoll vom 21. Januar 1972 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee, zur Konvention vom 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten sowie zur Änderung des Seefischerei-Vertragsgesetzes 1971 — Seefischerei-Vertragsgesetz 1976 — Drucksache 7/5213 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5450 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/5334 — . . . . 17961 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub — Drucksache 7/4766 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5355 — . . . . . . . 17961 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter — Drucksache 7/4599 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5451 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5423 — 17961 C Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach), Dr. Narjes, von Bockelberg, Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 III derung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 7/4754 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5400 — 17961 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 9. September 1975 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/5029 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5360 — 17962 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/5210 —, Bericht und Antrag des Ausschuses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5359 — . . 17962 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen Drucksache 7/5211 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5452 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5358 — 17962 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses über die Anträge des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 sowie für das Haushaltsjahr 1973 — Einzelplan 20 — Drucksachen 7/1046, 7/2176, 7/5299 — 17962 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Ubersicht über die vorhandenen Einrichtungen nach den Anforderungen an ein modernes Rettungssystem — Ubersicht „Rettungswesen" (Soll-Ist-Vergleich) — Drucksachen 7/3815, 7/5318 — 17963 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Europäische Hochschulpolitik — Drucksachen 7/3331, 7/5288 — . . . . 17963 A Beratung des Berichts und des Antrags des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Gesamtfinanzierung der Olympischen Sommerspiele 1972 — Drucksachen 7/3066, 7/5254 — . . 17963 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" im Jahre 1974 — Drucksachen 7/4706, 7/5394 — 17963 C Beratung des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 259/68 des Rates zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften — Drucksachen 7/4883, 7/5297 — . . . 17963 C Beratung des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, EGKS, Euratom) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften Verordnung (EWG, EGKS, Euratom) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 7/2328, 7/5305 — 17963 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Zollschuld — Drucksachen 7/5080, 7/5298 — 17963 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 72/464/EWG, geändert durch die Richtlinie Nr. 74/318/EWG vom 25. Juni 1974 und Nr. 75/786/EWG vom 18. Dezember 1975, über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer — Drucksachen 7/4814, 7/5329 — . . . . 17964 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Einführung einer Beihilferegelung für die private Lagerhaltung bestimmter proteinhaltiger Erzeugnisse — Drucksachen 7/4817, 7/5301 — 17964 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine Nahrungsmittelsoforthilfe zugunsten der Zivilbevölkerung der West-Sahara durch Einschaltung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz — Drucksachen 7/4970, 7/5343 — 17964 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betr. Erneuerung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNWRA) Drucksachen 7/4972, 7/5344 — . . . . . . . 17964 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten geänderten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/4504, 7/5319 — 17964 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz — Drucksachen 7/5117, 7/5353 — . . 17964 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter — Drucksachen 7/4859, 7/5354 — 17964 C Fragestunde — Drucksache 7/5404 vom 18. 6. 1976 Grund für die Nichtvorlage des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Umsatzsteuerkürzung für Presseunternehmen durch die Bundesregierung innerhalb der durch Art. 76 Abs. 3 GG vorgeschriebenen Frist; Ermöglichung der parlamentarischen Behandlung dieses Entwurfs durch sofortige Vorlage DringlAnfr C1 22.06.76 Drs 07/5419 Dr. Häfele CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . 17882 A, B ZusFr Dr. Häfele CDU/CSU 17882 B Zwangsweiser Eintritt der Kinder jugoslawischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland in jugoslawische kommunistische Pionierkampfgruppen sowie Mißbrauch kultureller Veranstaltungen für jugoslawische Arbeitnehmer zu politischer Agitation MdlAnfr A2 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Franz CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 17882 D Betrachtung der Heimatvertriebenen als lebendige Teile des deutschen Volkes MdlAnfr A4 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . . 17883 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 17883 B, C Von der DKP gegründete, beeinflußte oder unterwanderte Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland sowie Gründe für die alleinige Nennung der DFU im Verfassungsschutzbericht MdlAnfr A5 18.06.76 Drs 07/5404 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . 17883 D, 17884 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17884 A, B Bestätigung der in der Sendung Monitor vom 31. Mai 1976 über die Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes SAVAK gemachten Angaben sowie Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Aktivitäten der SAVAK-Agenten in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A6 18.06.76 Drs 07/5404 Coppik SPD MdlAnfr A7 18.06.76 Drs 07/5404 Coppik SPD Antw PStSekr Baum BMI . 17884 B, C, D, 17885 A ZusFr Coppik SPD . . . . . . 17884 D, 17885 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 V Grundsätzliche Zubilligung der rechtmäßigen Handlungsweise für in den freien Teil Deutschlands flüchtende Deutsche und sich daraus ergebende Folgerungen für die Bundesregierung MdlAnfr A8 18.06.76 Drs 07/5404 Zoglmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 17885 B, C, D, 17886 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU . . . 17885 B, C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 17885 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 17885 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 17886 A ZusFr Spranger CDU/CSU 17886 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17886 B Zubilligung eines Notwehrrechts für Deutsche, die durch Angriff auf Leib und Leben am Verlassen der DDR gehindert werden sollen MdlAnfr A9 18.06.76 Drs 07/5404 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 17886 C, 17887 A, B, C, D ZusFr Gerlach (Obernau) CDU CSU . . 17887 A, B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 17887 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 17887 D ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17887 D Zusammenhang der Spionageaffäre in Berlin mit den im übrigen Teil der Bundesrepublik aufgedeckten Spionagefällen MdlAnfr A10 18.06.76 Drs 07/5404 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 17888 A, B, C, D ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 17888 B, C Pressemeldungen über die Finanzierung der Zeitungsbeilage „Sind Schulden vernünftig? Wie die Kreditpolitik des Bundes dem Bürger Nutzen bringt" MdlAnfr A16 18.06.76 Drs 07/5404 Leicht CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 17889 A, B, C, D, 17890 A, B ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . 17889 A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 17889 C ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 17889 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 17889 D ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 17890 A, B Pressemeldungen über die Angabe der Deutschen Bundesbank als Kunde in den Aufträgen für die Verbreitung der Beilage „Sind Schulden vernünftig? Wie die Kreditpolitik des Bundes dem Bürger Nutzen bringt" MdlAnfr A13 18.06.76 Drs 07/5404 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 17890 B, C, D, 17891 B, C ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 17890 C, D ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 17890 D ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . 17891 A ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . . 17891 B ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . . 17891 B Pressemeldungen über die Mitwirkung der Deutschen Bundesbank an der Zeitungsbeilage „Sind Schulden vernünftig? Wie die Kreditpolitik des Bundes dem Bürger Nutzen bringt" MdlAnfr A18 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 17891 C, D, 17892 A, B, C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . . 17891 D ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . 17891 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 17892 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 17892 B ZusFr Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . 17892 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . 17892 C ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 17892 C Einschaltung der Deutschen Bundesbank in die Wahlkampagne der SPD durch Bundesminister Dr. Apel und Mitwirkung der Bundesbank an einer Prospektaktion in deutschen Tageszeitungen MdlAnfr A19 18.06.76 Drs 07/5404 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . 17892 D, 17893 B, C, D, 17894 A, B, C, D ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . 17893 A, B ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 17893 C ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . . 17893 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17894 A ZusFr Dr. Graß CDU/CSU . . . . . . 17894 A ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU . . . . 17894 B ZusFr Leicht CDU/CSU . . . . . . . . 17894 C ZusFr Schmidt (München) SPD . . . . . 17894 C ZusFr Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . 17894 D Höhe des der Bundesrepublik Deutschland aus den sogenannten Koffergeschäften der Landesbank von Rheinland-Pfalz entstandenen Schadens sowie Aufnahme der Ermittlungen durch die Bankenaufsicht und Vorlage des Berichts MdlAnfr A20 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Weber (Köln) SPD MdlAnfr A21 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Weber (Köln) SPD VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 17895 A, D, 17896 A, B, C, D, 17897 A, B ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD . 17895 D, 17896 A, 17897 A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 17896 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 17896 B ZusFr Leicht CDU/CSU 17896 C ZusFr Seiters CDU/CSU . . . . . . 17896 C ZusFr Dr. Graß CDU/CSU . . . . . 17896 D ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 17897 A Regelung zur steuerlichen Freistellung eines Überschusses von jährlich 20 000 DM für gemeinnützige Vereine im Zuge der Reform der Körperschaftsteuer MdlAnfr A24 18.06.76 Drs 07/5404 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 17897 C, 17898 A, B ZusFr Tillmann CDU/CSU . . . . . . 17897 D ZusFr Frau Huber SPD . . . . . . . 17898 A ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . 17898 A Folgerungen aus der Erhebung von Umsatzsteuer für die Beförderung von Personen durch ausländische Beförderer im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen MdlAnfr A25 18.06.76 Drs 07/5404 Peiter SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 17898 B, C ZusFr Peiter SPD . . . . . . . . . 17898 C, D Steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung bei Verwirklichung des vom Deutschen Sportbund konzipierten Freizeitprogramms „Sport für alle" MdlAnfr A32 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 17899 A, B, C ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 17899 A, B ZusFr Frau Huber SPD 17899 C Gefährdung der Existenz der Tankstellenpächter durch von den Mineralölfirmen vorgeschriebene unterschiedliche Abgabepreise MdlAnfr A15 18.06.76 Drs 07/5404 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 17899 D, 17900 A, B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 17900 A, B Pressemitteilungen über die Einführung einer neuen Marktordnung für Kartoffeln MdlAnfr A35 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Logemann BML . 17900 D, 17901 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . 17900 D, 17901 A Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Futtermittelhersteller durch die Übernahme der Richtlinie des EG-Ministerrats über die Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln in nationales Recht durch die EG-Mitgliedstaaten; Haltung der Bundesregierung bei der Ministerratssitzung der EG gegenüber dem Antrag Frankreichs auf Einführung des Grenzausgleichs für Pfirsiche aus Italien MdlAnfr A36 18.06.76 Drs 07/5404 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A37 18.06.76 Drs 07/5404 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . 17901 B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 17901 B, C, D Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Partnerländer für die europäische Agrarpolitik sowie Mehraufwendungen der Verbraucher für die durch die Agrarpolitik der EG anfallenden Lebensmittel gegenüber den Aufwendungen für Lebensmittel zu Weltmarktpreisen MdlAnfr A38 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (München) SPD MdlAnfr A39 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (München) SPD Antw PStSekr Logemann BML . . . . 17902 A, C ZusFr Schmidt (München) SPD 17902 C Nächste Sitzung 17964 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17965* A Anlage 2 Anpassung der Bundesbeihilfeverordnung an den bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes erläuterten Willen des Gesetzgebers hinsichtlich der Therapiefreiheit MdlAnfr A3 18.06.76 Drs 07/5404 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 17965* C Anlage 3 Gewährleistung einer zügigen Abfertigung durch Ausbau der Abfertigungsanlagen am Grenzkontrollpunkt Helmstedt für den Lastwagenverkehr aus Richtung Berlin MdlAnfr A22 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17965* D Anlage 4 Nichtaufführung des Wertzuwachses der Deutschen Mark gegenüber dem Schweizer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 VII Franken seit Ende 1969 in der Broschüre der Bundesregierung „Leistung verdient Vertrauen" MdlAnfr A23 18.06.76 Drs 07/5404 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17966* A Anlage 5 Nichtnutzung des militärischen Sperrgebiets Wahner Heide für militärische Übungen sowie Freigabe der Wahner Heide als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung MdlAnfr A26 18.06.76 Drs 07/5404 Hansen SPD MdlAnfr A27 18.06.76 Drs 07/5404 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17966* B Anlage 6 Bewertung des Ergebnisses der Einflußnahme der Bundesregierung auf die Solidaritätsaktion der sogenannten Zehnergruppe zugunsten des britischen Pfunds sowie Bestätigung der Nichtbelastung des deutschen Steuerzahlers durch diese Aktion MdlAnfr A28 18.06.76 Drs 07/5404 Rapp (Göttingen) SPD MdlAnfr A29 18.06.76 Drs 07/5404 Rapp (Göttingen) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17966* C Anlage 7 Verbindung des Kredits an Großbritannien mit wirtschafts- und haushaltspolitischen Auflagen sowie Gründe für die Annahme des Kreditkonsortiums, Großbritannien könne den Kredit nach drei bis sechs Monaten zurückzahlen MdlAnfr A30 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Graf Lambsdorff FDP MdlAnfr A31 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Graf Lambsdorff FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17966*D Anlage 8 Menge der in den letzten fünf Monaten in der EWG vernichteten Lebensmittel sowie Höhe der hierfür zur Verfügung gestellten Mittel MdlAnfr A33 18.06.76 Drs 07/5404 Löffler SPD MdlAnfr A34 18.06.76 Drs 07/5404 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17967*B Anlage 9 Abwehr möglicher Dumpingpraktiken bei Gründung sowjetischer Tochtergesellschaften in Belgien zur Beteiligung ihrer Küstenmotorschiffe am Frachtaufkommen in der Rheinschiffahrt SchrAnfr B9 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 17967* C Anlage 10 Höhe des gesamten jährlichen Produktionswerts der deutschen Landwirtschaft sowie Zahl der Betriebe und der darin Beschäftigten; Verhältnis zwischen den Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln für die deutsche und europäische Agrarpolitik, den Mehraufwendungen der Verbraucher für die Agrarmarktordnungspreise gegenüber den Weltmarktpreisen und dem Produktswert der Landwirtschaft im Jahr SchrAnfr B31 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (München) SPD SchrAnfr B32 18.06.76 Drs 07/5404 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17967* D Anlage 11 Wiedereinführung der zweiten Buttersorte zur Verhinderung eines neuen Butterberges und zum Angebot preisgünstiger Butter; Auswirkungen des verstärkten Fleischimports Italiens aus den Ostblockländern auf den Fleischimport aus der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B33 18.06.76 Drs 07/5404 Eigen CDU/CSU SchrAnfr B34 18.06.76 Drs 07/5404 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17968* C Anlage 12 Gegenwärtige Lage der Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Agrarwirtschaft in den übrigen EG-Ländern SchrAnfr B35 18.06.76 Drs 07/5404 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17969* A Anlage 13 Anbringen notwendiger Sicherheitseinrichtungen am Reichentaler Bahnübergang der Strecke Rastatt—Freudenstadt SchrAnfr B46 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 17969* B Anlage 14 Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier SchrAnfr B47 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Stavenhagen CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 SchrAnfr B48 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 17969* C Anlage 15 Transport Schwerbehinderter im Rollstuhl mit der Deutschen Bundesbahn; Abstellen der Fahrzeuge Behinderter im Park- und Halteverbot SchrAnfr B49 18.06.76 Drs 07/5404 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B50 18.06.76 Drs 07/5404 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV . . . . . 17969* D Anlage 16 Planungen hinsichtlich der Rationalisierung und Umrüstung beim Bahnhof Bentheim bzw. beim Bahnbetriebswerk Rheine-Hauenhorst SchrAnfr B51 18.06.76 Drs 07/5404 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 17970* B Anlage 17 Stillegung der Bundesbahnstrecke Tübingen—Ammerbuch SchrAnfr B52 18.06.76 Drs 07/5404 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 17970* C Anlage 18 Sicherung eines flüssigen Verkehrsablaufs auf den Autobahnen bei Überholmanövern von Fernlastzügen mit Anhängern SchrAnfr B53 18.06.76 Drs 07/5404 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 17970* D Anlage 19 Stellungnahme der Bundesregierung zur Forderung Österreichs nach einer Transitgebühr für ausländische Lastkraftwagen ab 1977 SchrAnfr B54 18.06.76 Drs 07/5404 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Jung BMV 17971* A Anlage 20 Schutz der in der Nähe der Autobahn 52 im Bereich der Stadt Willich wohnenden Menschen vor Lärmimmissionen SchrAnfr B55 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 17971* B Anlage 21 Ausbau der B 83 nördlich von Rotenburg/ Fulda bis zur Ortslage Alheim/Heinebach SchrAnfr B56 18.06.76 Drs 07/5404 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 17971* B Anlage 22 Beachtung der deutschen Verkehrsbestimmungen durch die französischen Stationierungsstreitkräfte SchrAnfr B57 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 17971* C Anlage 23 Entscheidung über die Einführung einer Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühr für Schwerlastwagen aus der DDR SchrAnfr B65 18.06.76 Drs 07/5404 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 17971* D Anlage 24 Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen über Zuchthäuser; Möglichkeit einer Bestrafung nach § 234 a StGB bei Zusammenarbeit Westdeutscher mit den Strafverfolgungsbehörden Ost-Berlins zwecks Ergreifung eines Flüchtlings aus der DDR SchrAnfr B66 18.06.76 Drs 07/5404 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B67 18.06.76 Drs 07/5404 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 17972*A Anlage 25 Ergebnis der Verhandlungen bezüglich einer möglichen Wiedereröffnung der früheren Eisenbahnhauptstrecke KasselEichelberg—Leinefelde—Halle/Saale SchrAnfr B68 18.06.76 Drs 07/5404 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 17972* C Anlage 26 Vereinbarkeit des gegen den Flüchtling Weinhold vom Generalstaatsanwalt der DDR erlassenen „Steckbriefs" mit dem Grundvertrag und anderen zwischenstaatlichen Grundsätzen SchrAnfr B69 18.06.76 Drs 07/5404 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . 17972* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 17881 252. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 250. Sitzung, Seite 17782 B, Zeile 10, ist statt „Muschkoten" zu lesen: „Nuschkoten". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 25. 6. Alber ** 25. 6. Dr. Artzinger * 25. 6. Dr. Bayerl * 23. 6. Brandt 23. 6. Büchner (Speyer) XX 25. 6. Dreyer 2. 7. Engelsberger 25. 6. Entrup 25. 6. Frehsee * 23. 6. Dr. Früh * 24. 6. Gerlach (Emsland) * 25. 6. Hansen 25. 6. von Hassel 25. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 6. Lautenschlager 25. 6. Lemmrich ** 25. 6. Mattick *** 23. 6. Memmel * 25. 6. Prof. Dr. h. c. Dr.-Ing. e. h. Möller 25. 6. Müller (Bayreuth) 23. 6. Müller (Mülheim) * 25. 6. Mursch * 25. 6. Picard 25. 6. Rawe 25. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Schmidt (München) * 25. 6. Schulte (Unna) 23. 6. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 25. 6. Dr. Schwörer * 25. 6. Seefeld * 25. 6. Seibert 25. 6. Springorum * 25. 6. Dr. Starke (Franken) * 25. 6. Frau Stommel 25. 6. Strauß 25. 6. Suck * 25. 6. Frau Tübler 2. 7. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 25. 6. Wallmann 2. 7. Walther 2. 7. Frau Dr. Walz * 25. 6. Dr. Wendig 23. 6. Frau Dr. Wex 23. 6. Frau Dr. Wolf ** 25. 6. von Wrangel 2. 7. Wurbs 25. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage A 3) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Bundesbeihilfeverordnung dem bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes erläuterten Willen des Gesetzgebers - - die ausdrückliche Betonung der Therapiefreiheit und die Gleichberechtigung der verschiedenen therapeutischen Richtungen - - anzupassen? Nach den Beihilfevorschriften des Bundes sind die notwendigen Aufwendungen in Krankheitsfällen in angemessenem Umfang beihilfefähig, soweit sie u. a. zur Wiedererlangung der Gesundheit und zur Besserung oder Linderung von Leiden bestimmt sind. Diese Regelung trägt der Pluralität der wissenschaftlichen Lehrmeinungen in der Arzneimitteltherapie Rechnung. Beihilferechtlich stehen die Heilmittel der verschiedenen therapeutischen Richtungen voll gleichberechtigt nebeneinander. Für eine Änderung der Beihilfevorschriften, bei deren Anwendung der Bund den Grundsatz der Therapiefreiheit stets beachtet hat und auch in Zukunft beachtet wird, besteht deshalb kein Anlaß. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 22) : Wann werden die Abfertigungsanlagen am Grenzkontrollpunkt Helmstedt für den Lastwagenverkehr aus Richtung Berlin baulich und personell so ausgerüstet sein, daß unter allen Umständen eine zügige Abfertigung gewährleistet wird, nachdem der Pfingstverkehr erwiesen hat, daß die gegenwärtige Kapazität für höchstens 50 % des Spitzenbedarfs ausreicht? Im Zusammenhang mit dem Transitabkommen sind seit 1972 bei der Grenzkontrollstelle HelmstedtAutobahn für den Ausbau der Abfertigungsanlagen 9 Millionen DM investiert worden. In einem weiteren Bauabschnitt ist vorgesehen, den vorhandenen Lkw-Stauraum mit rd. 50 Abstellplätzen auf 106 Abstellplätze zu erweitern und eine zweite Beschaurampe auf der Nordseite der Autobahn zu bauen. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 2,8 Millionen DM stehen der Baubehörde zur Verfügung. Nach Beendigung dieses Bauabschnitts im Laufe des nächsten Jahres werden die Abfertigungsanlagen der Grenzkontrollstelle Helmstedt-Autobahn aus heutiger Sicht jedem Spitzenbedarf gewachsen sein. Die Stauungen sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die bei der Grenzkontrollstelle Helmstedt abgefertigten Lkw aus den Ostblockstaaten wegen des Sonntagsfahrverbots den Zollhof nicht verlassen konnten. Die Lkw stauten sich deshalb, nachdem die Stellflächen besetzt waren, auf der Fahrbahn zurück. Die Verkehrsbehörden haben inzwischen zugelassen, daß bis zur Fertigstellung der Baumaßnah- 17966* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 men bei solchen Verkehrssituationen die dem Fahrverbot unterliegenden Lkw nach der Abfertigung bis zum nächsten Parkplatz an der Autobahn weiterfahren können. Damit ist sichergestellt, daß Beeinträchtigungen des Berlin-Verkehrs künftig vermieden werden. Die Grenzkontrollstelle ist bereits jetzt personell so ausgestattet, daß der Arbeitsanfall auch in Spitzenzeiten bewältigt werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretär Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage A 23) : Um wieviel hat die Deutsche Mark gegenüber dem Schweizer Franken von Ende 1969 his Mai 1976 an Wert gewonnen, nachdem diese Zahl in der Informationsbroschüre der Bundesregierung „Leistung verdient Vertrauen" unter der Rubrik Die Deutsche Mark ist international mehr wert denn je" nicht aufgeführt ist? Der Schweizer Franken wurde Ende Mai 1976 mit 1,0512 DM gegenüber 0,9147 DM Ende September 1969 bewertet. Deshalb gehörte er nicht in die von Ihnen erwähnte Rubrik. Der Schweizer Franken ist die einzige von den 16 von der Frankfurter Börse amtlich notierten Währungen, deren Kurs noch stärker angestiegen ist, als der der DM. Vergleicht man den heutigen Wert der DM gegenüber allen Währungen der Welt mit dem Wert der DM im September 1969, ergibt sich eine Wertsteigerung der DM gegenüber der gesamten Welt in einer Größenordnung von etwa 40 %. Die Überschrift zu der von Ihnen erwähnten Rubrik „Die Deutsche Mark ist international mehr wert denn je" trifft also uneingeschränkt zu. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretär Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 26 und 27): Trifft es zu, daß das militärische Sperrgebiet Wahner Heide für militärische Übungen gar nicht oder nur in so geringem Umfang genutzt wird, daß dort ein besonders lukratives Jagdrevier entstanden ist? Ist die Bundesregierung bereit, die Wahner Heide zur Nutzung als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung im Raum Bonn/Köln aus der (nicht-)militärischen Verwendung zu entlassen? Zu Frage A 26: Der Truppenübungsplatz Wahner Heide ist aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen den belgischen Streitkräften zur Benutzung überlassen. Nach deren Auskunft trifft es nicht zu, daß der Übungsplatz gar nicht oder nur in einem geringen Umfang genutzt wird. Der Übungsplatz wird nach Mitteilung der Streitkräfte täglich — außer an Wochenenden und Feiertagen — zur Ausbildung belgischer Einheiten benutzt. Es ist auch nicht richtig, daß dort ein besonders lukratives Jagdrevier entstanden ist. Zu Frage A 27: Auf Wunsch der örtlichen deutschen Behörden haben die belgischen Streitkräfte bereits vor mehreren Jahren eine Vereinbarung mit den an den Übungsplatz angrenzenden Gemeinden über eine zivile Mitbenutzung des Platzgebietes geschlossen. Danach können zu bestimmten Zeiten, insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen, Wanderwege innerhalb des Übungsplatzes von der erholungsuchenden Bevölkerung benutzt werden. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, den Übungsplatz aus der militärischen Verwendung zu entlassen. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut verpflichtet, den belgischen Streitkräften die Benutzung des Truppenübungsplatzes Wahner Heide für die Dauer ihres Bedarfs zu gewährleisten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 28 und 29) : Hat die Bundesregierung im Vorweg auf die Solidaritätsaktion der sog. Zehnergruppe zugunsten des britischen Pfunds Einfluß genommen, und wie bewertet sie das erzielte Ergebnis? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Solidaritätsaktion der Zehnergruppe zugunsten des britischen Pfunds den Bundeshaushalt und damit den deutschen Steuerzahler nicht belastet? Zu Frage A 28: Bei der Solidaritätsaktion zugunsten des britischen Pfundes handelt es sich um einen Kredit der Notenbanken der Zehner-Gruppe, an dem auch die Deutsche Bundesbank beteiligt ist. Angesichts der politischen Tragweite dieser Aktion hat selbstverständlich eine vorherige Abstimmung zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank stattgefunden. Die Bundesregierung begrüßt die multilaterale Notenbankaktion und wertet sie als einen internationalen Vertrauensbeweis für Großbritannien. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung bestätigt, daß der Kredit an Großbritannien den Bundeshaushalt und damit den deutschen Steuerzahler nicht belastet. Der deutsche Anteil der Kreditaktion in Höhe von 800 Millionen US-$ wird von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/5404 Fragen A 30 und 31): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 17967* Ist der Kredit an Großbritannien mit wirtschafts- und haushaltspolitischen Auflagen verbunden? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe das Kreditkonsorlium zu der Annahme veranlassen, Großbritannien könne den gewährten Kredit nach drei, spätestens jedoch nach sechs Monaten zurückzahlen? Zu Frage A 30: Der kurzfristige Zahlungsbilanzkredit an Großbritannien ist nicht mit wirtschafts- und haushaltspolitischen Auflagen verbunden. Bekanntlich wurde dieser Kredit der Bank von England von den Notenbanken der sogenannten Zehnergruppe eingeräumt. Es ist zwischen Notenbanken nicht üblich, Währungskredit mit wirtschaftspolitischen Auflagen zu versehen. Zu Frage A 31: Dem Kreditkonsortium war bei der Kreditvergabe bekannt, daß Großbritannien noch umfangreiche offizielle Kreditlinien offenstehen, auf die es zurückgreifen kann, falls eine Rückzahlung des Notenbankkredits aus eigenen Reserven nicht möglich sein sollte. Im übrigen hat die britische Regierung bereits erklärt, daß bei etwaigen Rückzahlungsschwierigkeiten eine Ziehung der 2. IWF-Kredittranche beabsichtigt sei. Die IWF-Ziehung würde mit wirtschaftspolitischen Auflagen verbunden werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen A 33 und 34) : Wieviel Nahrungsmittel sind in den letzten fünf Monaten in der EWG vernichtet worden? Wieviel Geld aus gemeinschaftlichen oder nationalen Kassen sind für diese Aktionen zur Verfügung gestellt worden? Der Bundesregierung ist von einer gezielten Nahrungsmittelvernichtung in der EG in den letzten fünf Monaten nichts bekannt. Sollten Sie sich, Herr Kollege Löffler, mit ihrer Frage auf Pressemeldungen über Schwierigkeiten beim Absatz von Obst beziehen, darf ich auf folgendes hinweisen: Nach den EG-rechtlichen Bestimmungen sind im Rahmen der Obstintervention nur folgende Verwendungszwecke vorgesehen: — kostenlose Verteilung an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen; — kostenlose Verteilung an Schulkinder als Pausenäpfel; — Verarbeitung und anschließende kostenlose Verteilung der Erzeugnisse an die vorgenannten gemeinnützigen Einrichtungen; - Destillation zu Alkohol und Verfütterung. Eine Intervention zum Zwecke der Vernichtung ist dagegen nicht genannt. Das schließt jedoch nicht aus, daß empfindliche Erzeugnisse verdorben sein können, bevor sie dem Bestimmungszweck zugeführt werden konnten. Nach bisher noch nicht veröffentlichten Angaben wurden im Wirtschaftsjahr 1975/76 bis Ende April 1976 in der Gemeinschaft rund 830 000 t Tafeläpfel interveniert. Im Haushalt der Gemeinschaft ist für das Kalenderjahr 1976 für den finanziellen Ausgleich bei Obst und Gemüse ein Betrag in Höhe von 44,6 Mill. RE veranschlagt. In dieser Summe sind nicht nur die erwarteten Ausgaben für die Intervention von Obst, sondern auch die für die Intervention von Gemüse enthalten. Auch die EG-Kommission hat wiederholt Pressemeldungen zurückgewiesen, daß intervenierte Äpfel gezielt vernichtet würden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 9) : Trifft es zu, daß die Sowjets in Belgien eine Tochtergesellschaft gegründet haben, um sich auf diese Weise mit ihren Küstenmotorschiffen unter belgischer Flagge am Frachtaufkommen in der Rheinschiffahrt zu beteiligen, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, daß die Sowjets dadurch etwaige Gegenmaßnahmen gegen ihre Dumpingpraktiken unterlaufen? Nach Meldungen in der belgischen Tagespresse soll in Brüssel die belgisch-sowjetische Gesellschaft „SOBELMARINE" gegründet worden sein, die sich mit Frachtgeschäften und dem An- und Verkauf von Seeschiffen befassen will. Außerdem plant sie die Errichtung einer Reederei. Für diese Reederei ist der Bau von 12 Küstenmotorschiffen vorgesehen. Inwieweit diese Schiffe auch für den Einsatz in der Rheinschiffahrt geeignet sind, ist nicht bekannt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, im Ausland die Gründung von gemischten Gesellschaften, an denen Staatshandelsländer beteiligt sind, zu beeinflussen. Sie ist bemüht, zusammen mit den Vertragsstaaten der Mannheimer Akte eine Lösung der Probleme zu finden, die sich aus der Teilnahme der Flotten des Ostblocks am Verkehr auf dem Rhein ergeben. Im Rahmen dieser Erörterungen wird auch zu prüfen sein, wie der Gründung solcher gemischten Gesellschaften begegnet werden kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/5404 Fragen B 31 und 32) : 17968* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 Wie hoch ist der gesamte Produktionswert der deutschen Landwirtschaft pro Jahr zu veranschlagen, und von wieviel Betrieben mit wie vielen Menschen wird er erwirtschaftet? Wie ist das Verhältnis zwischen den Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln für die deutsche und europäische Agrarpolitik, die Mehraufwendungen der Verbraucher für die Agrarmarktordnungspreise gegenüber den Weltmarktpreisen und dem Produktwert der Landwirtschaft im Jahr? Zu Frage B 31: Der Produktionswert der deutschen Landwirtschaft insgesamt belief sich 1974/75 auf 46,9 Milliarden DM; in dem am 30. Juni abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 1975/76 wird der Produktionswert den Betrag von 50 Milliarden überschreiten. Im Jahr 1975 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 904 700 landwirtschaftliche Betriebe mit 1 ha LF und mehr bewirtschaftet. Zur gleichen Zeit waren in der Landwirtschaft rd. 1,2 Millionen Vollarbeitskräfte beschäftigt. Zu Frage B 32: Diese Frage kann aus mehreren Gründen nicht in rein rechnerischen Größen beantwortet werden. Der Einzelplan 10; die Agrarhaushalte der Länder sowie der Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften enthalten zwar Angaben über die jährlichen Aufwendungen im Geschäftsbereich „Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" bzw. für den Geschäftsbereich der EG-Kommission „Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft". Diese Ausgaben können jedoch nur zum Teil der deutschen und europäischen Agrarpolitik zugeordnet werden. Das wird insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sehr deutlich, wo mit Mitteln aus dem Einzelplan 10 und den Agrarhaushalten der Länder Küstenschutz, Trinkwasserversorgungs-, Kanalisations-, Hochwasserschutzanlagen u. a. gefördert werden. Ferner wird ein nicht zu unterschätzender, nicht quantifizierbarer Anteil der Aufwendungen für die Agrarpolitik eindeutig dafür aufgebracht, um den bisher erreichten Stand der europäischen Integration zu erhalten und gegen die Auswirkungen divergierender Entwicklungen der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten abzusichern. Auch die Belastungen der Verbraucher durch die Agrarpolitik können nicht — wie immer wieder versucht wird — aus der Differenz zwischen den Marktordnungspreisen einerseits und den mitunter niedrigeren Weltmarktpreisen andererseits abgeleitet werden. Die Weltmarktpreise spiegeln mit Sicherheit nicht das Preisniveau wider, zu dem die Bevölkerung der EG mit Nahrungsmitteln auf Dauer versorgt werden könnte. Abgesehen davon, daß die Weltmarktpreise von staatlichen Eingriffen verschiedenster Länder, von natürlichen und weltweiten Ertragsschwankungen sowie erheblichen Spekulationen abhängen, ist zu berücksichtigen, daß eine stärkere Nachfrage der Europäischen Gemeinschaften am Weltmarkt automatisch zu steigenden Weltmarktpreisen und damit zu steigenden Verbraucherpreisen führen würde. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 33 und 34) : Wird die Bundesregierung auf der Ministerratssitzung der EG am 22. Juni 1976 die sofortige Wiedereinführung der zweiten Buttersorte beantragen, um sowohl den Verbrauchern der EG preisgünstige Butter anzubieten wie auch einen neuen Butterberg rechtzeitig zu verhindern? Wie wirkt sich der verstärkte Fleischimport Italiens aus den Ostblockländern auf den Fleischimport aus der Bundesrepublik Deutschland aus, und kann die Bundesregierung Zahlen über diese Entwicklung im Vergleich zu 1975 nennen? Zu Frage B 33: Der Ministerrat der EG ist anläßlich der Preisbeschlüsse im März 1976 übereingekommen, noch vor der Sommerpause aufgrund entsprechender Vorschläge der Kommission über die Fortführung bestehender und die evtl. Einführung neuer Sonderabsatzmaßnahmen bei Butter zu befinden. Bei dieser Gelegenheit wird auch über die Wiedereinführung einer verbilligten zweiten Buttersorte zu entscheiden sein. Die unterschiedlichen Absatzstrukturen im Buttermarkt der Gemeinschaft haben in der Vergangenheit dazu geführt, daß von der von Ihnen angesprochenen Maßnahme im wesentlichen nur in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht worden ist. Von seiten meines Hauses sind die Dienststellen der Kommission bereits auf die noch aussstehenden Vorschläge angesprochen worden. Dabei wurde von den Dienststellen der Kommission mitgeteilt, daß ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen seien. Zu Frage B 34: Über die Fleischimporte Italiens aus Ostblockländern im Jahre 1976 liegen hier leider keine amtlichen Zahlen vor. Es ist mir deshalb nicht möglich, Aussagen über ihre Veränderungen gegenüber 1975 zu machen. Auf die Entwicklung des deutsch-italienischen Handels während der letzten Monate dürften die Fleischlieferungen der Ostblockländer nach Italien jedoch keinen nennenswerten Einfluß gehabt haben. Auch die Einfuhr Italiens aus Osteuropa ist — wie alle übrigen Importe — von der Bardepot-Regelung betroffen. Der Rückgang der deutschen Lieferungen seit Februar 1976, der vornehmlich die Exporte an lebenden Rindern und Rindfleisch betraf, lag vor allem in der zunehmendem Lira-Schwäche und der Anfang Mai in Kraft getretenen Bardepot-Regelung begründet. Nach einem besonders starken Rückgang im April und in den ersten Mai-Wochen beginnen sich die deutschen Lieferungen an lebenden Tieren und Fleisch nach Italien bereits wieder zu erholen, wenn sie auch noch nicht der Vorjahresmenge entsprechen dürften. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 17969* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/5404 Frage B 35) : Befindet sich die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig in einer Phase des „Abrüstens", während die übrigen EG-Länder ihre Agrarwirtschaften mehr oder weniger aufblähen, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Von einer Phase des Abrüstens in der deutschen Landwirtschaft kann überhaupt keine Rede sein. Wenn mit der der Frage zugrunde liegenden Behauptung gemeint sein sollte, die deutsche Landwirtschaft werde von der Bundesregierung vernachlässigt, sprechen insbesondere folgende Fakten dagegen: 1. Von 1968/69, dem ersten Jahr sozialliberaler Verantwortung in der Agrarpolitik, bis 1975/76 (vor-geschätzt) ist das Reineinkommen je Familien-AK in der Landwirtschaft um jährlich rd. 11% angestiegen. Der Anstieg des gewerblichen Vergleichslohnes lag im gleichen Zeitraum mit 10,6 % unter diesem Betrag. 2. Nachdem in früheren Jahren die Marktordnungspreise eingefroren waren, gelang es der Bundesregierung seit 1970/71, eine durchschnittliche jährliche Preisanhebungsrate von 6 % zu realisieren. 3. Die der Frage zugrunde liegende Behauptung wird auch durch die stark zunehmende Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft widerlegt. So sind im 2. Halbjahr 1975 die Investitionen bei Landmaschinen um etwa 22 % und bei Traktoren um etwa 42 % gegenüber dem 2. Halbjahr 1974 angestiegen. 4. Die Abwanderungsrate aus der Landwirtschaft ist im Wirtschaftsjahr 1974/75 auf 3 O/0 zurückgegangen; dies ist auf die gestiegenen Einkommen und die auch in konjunkturschwachen Zeiten verhältnismäßig sicheren landwirtschaftlichen Arbeitsplätze zurückzuführen. 5. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft in der EG und auf Drittlandmärkten wird schließlich durch eine Verdreifachung des deutschen Agrarexportes von 1969-1975 auf 10,4 Mrd. DM deutlich dokumentiert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 46) : Welche Gründe verzögerten bislang die Erstellung von zur Vermeidung weiterer tragischer Verkehrsunfälle dringend notwendigen Sicherungseinrichtungen am Reichentaler Bahnübergang der Strecke Rastatt—Freudenstadt (Murgtalbahn), und bis wann ist mit dem Anbringen dieser Sicherungen dort zu rechnen, nachdem die Stadt Gernsbach dies mehrfach, zuletzt unter dein 23. April 1976, nachdrücklichst von der Bundesbahndirektion Karlsruhe gefordert hat, bis dato aber nichts geschehen ist? Die Sicherungseinrichtungen am Reichentaler Bahnübergang sollen zur Erhöhung der Sicherheit verändert werden. Hierzu ist eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erforderlich. Sie wurde dem Landratsamt Rastatt von der Deutschen Bundesbahn am 27. April 1976 zur Unterzeichnung zugeleitet, diese steht bis jetzt noch aus. Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 47 und 48) : Hält die Bundesregierung nach heutigem Stand ihrer Erkenntnisse an ihrem Standpunkt fest, es gäbe keine Alternative zum Bau der Rheinstaustufe Neuburgweier, oder zeichnen sich ernst zu nehmende Alternativen ab? Wie beurteilt die Bundesregierung die Alternativen zu dem ursprünglich geplanten Standort bei Neuburgweier, und welche Chancen räumt sie insbesondere der südlichen Variante ein? Zu Frage B 47: Nach Auffassung der Bundesregierung erlaubt der Stand der Untersuchungen noch keine Aussage über eine mögliche Alternative zum Bau der Staustufe Neuburgweier. Der Ablauf der Untersuchungen kann nicht beliebig beschleunigt werden, weil — unabhängig von den Modellversuchen — die notwendigen Versuche in der Natur von der Stauerrichtung Iffezheim (1977) und dem Eintreten größerer Rheinabflüsse abhängig sind. Zu Frage B 48: Die Meinungsbildung über den endgültigen Standort der Staustufe bei Neuburgweier ist mit den betroffenen Gemeinden sowie den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz noch nicht abgeschlossen. Daher kann die südliche Variante der Standortlage noch nicht abschließend beurteilt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß Rollstuhlbehinderte nicht mit der Deutschen Bundesbahn transportiert werden können, es sei denn im Gepäckwagen, und sieht die Bundesregierung hier in absehbarer Zeit Lösungsmöglichkeiten? Müssen Pkw-fahrende Schwerbehinderte für das Abstellen ihrer Fahrzeuge im Park- oder Halteverbot in jeder einzelnen Stadt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden einholen, und wenn ja, gibt es Möglichkeiten — bzw. sind diese angestrebt — hier auf Bundesebene Abhilfe zu schaffen? Zu Frage B49: Das von Ihnen angeschnittene Problem ist bereits mehrfach behandelt worden, zuletzt in den Sitzungen des Deutschen Bundestages am 18. März 1976 sowie am 19. Mai dieses Jahres. Es wird nochmals bestätigt, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) auf Anregung der Bundesregierung in besonderem Maße um die Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse zur Erleichterung der Rehabilitation der Behinderten bemüht ist. 17970* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 Bei allen Planungen wird eine behindertenfreundliche Gestaltung auf Grund der gegebenen Möglichkeiten vorgesehen. So hat in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit ein Arbeitskreis der DB in seinen Untersuchungsergebnissen empfohlen, einen eisenbahngerechten Rollstuhl für eine Beförderung in normalen Reisezugwagen zu entwikkeln. Mit einschlägigen Herstellerfirmen hat die DB inzwischen Kontakt aufgenommen. Zu Frage B 50: Die bisherige Verwaltungspraxis war in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb dem Bundesrat eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Zustimmung zugeleitet (BR-Drucks. 400/76), die zu einer bundeseinheitlichen Regelung führen soll. Insbesondere ist vorgesehen, daß die wesentlichen Ausnahmegenehmigungen im ganzen Bundesgebiet gelten sollen. Weitere Einzelheiten bitte ich aus dem anliegenden Entwurf zu entnehmen. Der Entwurf wurde sowohl mit den zuständigen obersten Landesbehörden wie auch mit den interessierten Verbänden abgestimmt, so daß die alsbaldige Zustimmung des Bundesrates erwartet werden kann. Mit Schreiben vom 4. 6. 1976 — StV 4/36.42.00-02/4076 Va 76 — habe ich den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages entsprechend unterrichtet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 51): Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung bezüglich der Rationalisierung und Umrüstung beim Bahnhof Bentheim bzw. beim Bahnbetriebswerk Rheine-Hauenhorst, und wie und zu welchem Zeitpunkt wirken sich diese Planungen auf die dortigen Arbeitsplätze aus? Unabhängig von der geplanten Elektrifizierung der Strecke Rheine–Emden–Norddeich wird das Bahnbetriebswerk (Bw) Rheine nach Außerdienststellung der Dampflokomotiven im kommenden Jahr seine Aufgabe als Unterhaltungsdienststelle für Dampflok verlieren und als Personaleinsatzstelle erhalten bleiben. Von dieser Maßnahme werden etwa 50 Werkstättenarbeiter und 60 Betriebsarbeiter betroffen, die im Rahmen von Sozialplänen zu anderen Dienststellen umgesetzt werden können. Die im Lokomotivfahrdienst eingesetzten rd. 320 Mitarbeiter des Bw Rheine bleiben von den Rationalisierungsmaßnahmen praktisch unberührt, da fast alle der zur Zeit noch eingesetzten Lokomotivheizer Bewerber für die Lokomotivführerlaufbahn sind. Die auf der Strecke Rheine–Emden–Norddeich anstelle der Dampflok zum Einsatz kommenden Dieseltriebfahrzeuge werden dem Bahnbetriebswerk Oldenburg zugeteilt. Nach Elektrifizierung dieser Strecke sollen die elektrischen Triebfahrzeuge beim Bahnbetriebswerk Osnabrück beheimatet werden. Für den Bereich des Bahnhofs Bentheim sind z. Z. keine Rationalisierungsauswirkungen bekannt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einem konkreten Fall ein Unternehmen die Erweiterung seines Werks und damit die Errichtung neuer Arbeitsplätze im Ammertal bei Tübingen von der Zusage abhängig gemacht hat, daß die Bundesbahnstrecke von Tübingen nach Ammerbuch nicht stillgelegt wird, und ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Zusage jetzt zu geben, bzw. bis wann kann mit einer Entscheidung über eine solche Zusage gerechnet werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß eine Düngemittelfirma in Ammerbuch (Bahnstation Pfeffingen) die Erweiterung ihres Werkes von der Beibehaltung der Bundesbahnstrecke Tübingen–Gültstein abhängig gemacht hat. Die DB prüft gegenwärtig, ob die in Aussicht gestellten zusätzlichen Transporte ausreichen, die nicht zum optimalen Netz gehörende Strecke ganz oder teilweise beizubehalten. Sollte diese Prüfung negativ ausgehen, wird der Bundesminister für Verkehr im Rahmen der Überlegungen für ein gesamtwirtschaftliches Netz die Strecke betrachten. Die notwendige Analyse und Erörterung der gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ist allerdings sehr umfangreich und zeitraubend. Eine Entscheidung — auch über Einzelstrecken — kann daher z. Z. noch nicht getroffen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage B 53) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf den Autobahnen bei Überholmanövern von Fernlastzügen mit Anhängern den gesamten Verkehrsablauf flüssig zu halten, und ist dabei an ein differenziertes Überholverbot für solche Fahrzeuge gedacht? Nein. Ein generelles Überholverbot für Lastzüge — sei es auch in differenzierter Form — ist aus Gründen der Flüssigkeit des Verkehrs nicht erforderlich und auch im Hinblick auf die große volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Transportart nicht vertretbar. § 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt für alle Fahrzeugführer vor, daß nur der überholen darf, der mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Bei Beachtung dieser Vorschrift behindert ein überholender Lastzug den übrigen Verkehr nicht wesentlich mehr als die anderen Fahrzeugarten. Wo allerdings auf Steigungsstrecken mit erheblichem und schnellem Fahrverkehr den Lkw ein zügiges Überholen nicht mehr möglich ist (s. VwV-StVO zu Zeichen 277), hat die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, durch Auf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 17971' stellen des Zeichens 277 StVO ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t anzuordnen. Sollen nur die Fernlastzüge, d. h. die schweren Fahrzeuge erfaßt werden, so wird dieses durch ein Zusatzschild deutlich gemacht, auf dem ein Gewicht, wie „7,5 t", angegeben ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/5404 Frage B 54) : Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach Osterreich beabsichtigt, ah 1977 für ausländische Lastkraftwagen eine Transitgebühr zu erheben, und was gedenkt die Bundesregierung gegen derartige Vorhaben von Drittländern, für die das Beispiel der Türkei bereits besteht, zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Osterreich im Rahmen der Diskussion über eine höhere steuerliche Belastung des Lastkraftwagenverkehrs auch die Einführung einer Transitgebühr im Gespräch ist. Konkrete Pläne der österreichischen Regierung sind der Bundesregierung jedoch nicht bekannt. Die Bundesregierung wird die Entwicklung beobachten und zu gegebener Zeit prüfen, ob Anlaß zu besonderen Maßnahmen besteht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 55) : Welche Maßnahmen werden zu welchem Zeitpunkt ergriffen, um die Bürger entlang der Bundesautobahn 52 im Bereich der Stadt Willich, insbesondere in den betroffenen Straßen Memel-straße, Knickelsdorf und Bruchstraße, vor unzumutbaren Lärmimmissionen von der Autobahn her zu schützen? Im Bereich Willich wurde die A 52 im Jahre 1970 fertiggestellt. Da das Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 1. April 1974 keine Anwendung findet, können auf dieser Rechtsgrundlage insoweit auch keine Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 56) : Wann ist mit dem Ausbau der B 83 nördlich der Stadt Rotenburg/Fulda, Kreis Hersfeld/Rotenburg, bis zur Ortslage Alheim/ Heinebach zu rechnen, der unbedingt im Interesse der Verkehrssicherheit und im Interesse eines reibungslosen Verkehrsablaufs bald erfolgen muß, und wie soll der eventuelle Ausbau durchgeführt werden? Im überprüften Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist für die B 83 zwischen Bebra und Melsungen kein Ausbaubedarf nachgewiesen. Es ist jedoch vorgesehen, die B 83 im Bereich der Einmün- dung der Kreisstraße beim Hofgut Guttels auf einer Länge von etwa 1,5 km zu verbessern. Die Arbeiten sollen in Kürze beginnen. Ein Brückenbauwerk ist bereits vergeben und die Erdarbeiten werden gegenwärtig ausgeschrieben. Die erforderlichen Straßenbaumittel stehen zur Verfügung. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 57) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die französischen Stationierungsstreitkräfte zur Einhaltung der deutschen Verkehrsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Sonntagsfahrverbote, Abgasentwicklung und Laufenlassen von Motoren, zu veranlassen, um zu gewährleisten, daß die Beeinträchtigung der deutschen Bevölkerung in ähnlicher Weise verringert wird, wie dies bei Fahrzeugen der Bundeswehr und bei zivilen Fahrzeugen durch einschlägige Bestimmungen sichergestellt werden konnte? Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gelten für die Truppe der Stationierungsstreitkräfte einschließlich deren zivilen Gefolge und deren Angehörige grundsätzlich die deutschen Verkehrsvorschriften (Art. 57 [3]). Ausnahmen sind nur in engem Rahmen im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet. Die Bindung der Stationierungsstreitkräfte an die deutschen Verkehrsvorschriften schließt insbesondere die Beachtung der technischen Anforderungen an die Verkehrsmittel und der Regeln über das Verhalten im Straßenverkehr, zu denen auch das Sonntagsfahrverbot gehört, ein. Bei Mißständen wendet sich die Bundesregierung an die zuständigen Behörden der Stationierungsstreitkräfte oder auch an die Botschaft des betr. Entsendestaates mit dem Verlangen nach Abhilfe, dem in aller Regel entsprochen wird. Darüber hinaus steht der Bundesminister für Verkehr in ständigem Kontakt mit den französischen und den übrigen Stationierungsstreitkräften, um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu gewährleisten und die Beeinträchtigung der deutschen Bevölkerung durch den Straßenverkehr der Stationierungsstreitkräfte möglichst gering zu halten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 65) : Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung zu Gunsten einer Gebührenerhöhung für Straßenbenutzung von Schwerlastwagen der DDR herbeizuführen, und wenn nicht, welches sind die Gründe für das Hinausschieben einer solchen Entscheidung? In der fraglichen Angelegenheit habe ich bereits gegenüber dem Kollegen Böhm (Melsungen) am 6. Mai 1976 Stellung genommen. Die Bundesregie- 17972* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976 rung hat mehrfach erklärt, daß sie die mit dem 1. Januar 1976 wirksam gewordene Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren der DDR für Schwerlastwagen und den damit verbundenen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil des westdeutschen Güterkraftverkehrsgewerbes bedauert. Der von verschiedenen Seiten gemachte Vorschlag, die Schwierigkeiten durch Einbeziehung der DDR-Nutzfahrzeuge in die Kraftfahrzeugsteuer zu mildern, wird von der Bundesregierung eingehend geprüft. Bei dieser Prüfung geht es nicht nur um steuertechnische Fragen, es müssen auch die möglichen politischen Auswirkungen eines solchen Schrittes sehr genau in die Betrachtung einbezogen werden. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es erscheint zweifelhaft, ob es angesichts der schwierigen Abwägung des Für und Wider möglich sein wird, eine Entscheidung noch vor Abschluß dieser Legislaturperiode zu treffen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Fragen B 66 und 67): Macht sich die Bundesregierung die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen zu eigen, Zuchthäuser seien immer unmenschlich, und wie begründet sie diese Beurteilung für die im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf rechtsstaatliche Weise verhängten und vollzogenen Strafen? Hat die Bundesregierung die Bevölkerung darauf hingewiesen, daß derjenige, der mit den Strafverfolgungsbehörden Ost-Berlins auf Grund der dort jüngst ausgesetzten hohen Belohnung zusammen arbeitet und diesen bei der Ergreifung eines Flüchtlings aus der „DDR" hilft, unter Umständen nach § 234 a des Strafgesetzbuches wegen eines Verbrechens mit Freiheitsentzug bis zu 15 Jahren bestraft werden kann? Zu Frage B 66: Auf eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen) habe ich am 3. Juni 1976 in der Fragestunde erklärt: „Ich möchte Ihnen grundsätzlich sagen: Zuchthäuser sind immer unmenschlich, inhuman. Sie unterscheiden sich auf der ganzen Welt nicht. Ich bedaure jeden Menschen, der in ein Zuchthaus kommt, ganz gleich aus welchen Gründen." Mit diesen Äußerungen habe ich für mich selbstverständlich nichts anderes sagen wollen, als daß ich den. Verlust der Freiheit, aus welchen Gründen er auch immer entstanden sein mag, immer und überall als etwas Furchtbares ermessen kann, das jeweils durch die zwischen verschiedenen Staaten bestehenden Unterschiede des Strafvollzugs noch verstärkt wird. Auch ein straffällig Gewordener ist und bleibt nach unserem Rechtsverständnis ein Mensch. Von diesem sehr persönlichen Gesichtspunkt aus erübrigt es sich, auf die ethische und juristische Frage nach dem Verhältnis von Sühne und bessernder Wirkung einer Freiheitsstrafe einzugehen. Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß mit den beiden Strafrechtsänderungsgesetzen vom 4. August 1969 (BGBl. I 1065) und vom 14. August 1969 (BGBl. I 1112) die bisherigen Arten der Freiheitsstrafe zusammengefaßt wurden und es damit für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Zuchthausstrafe nicht mehr gibt. Zu Frage B 67: Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein Grund zur Vermutung, daß die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durch einen besonderen Hinweis davon abgehalten werden muß, sich an einer Verschleppung im Sinne von § 234 a StGB zu beteiligen. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, die Bevölkerung auf den in § 234 a StGB genannten Tatbestand gesondert hinzuweisen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 68) : Nachdem die Bundesregierung mir am 21. Februar 1975 in Beantwortung einer mündlichen Frage (Drucksache 7/3227 B 93) bezüglich einer möglichen Wiedereröffnung der früheren Eisenbahnhauptstrecke Kassel—Eidienberg—Leinefelde—Halle/Saale mitteilte, sie wolle in dieser Angelegenheit ihre Verhandlungskonzeption nicht erläutern, weil das in einer Phase der Verhandlungsvorbereitungen ausgeschlossen sei, frage ich jetzt die Bundesregierung, welches Ergebnis ihre Verhandlungen in dieser Angelegenheit hatte, und ob mit einer Wiedereröffnung dieser Eisenbahnstrecke zu rechnen ist? Mit der Wiedereröffnung der Strecke Kassel—Halle (Saale) ist vorerst nicht zu rechnen. Die DDR ist grundsätzlich an der Zulassung neuer Eisenbahnübergänge nicht interessiert. Im Zeichen der Rationalisierung und notwendiger Einsparungsmaßnahmen würde diese Strecke aber auch bei den Planungen der Deutschen Bundesbahn keine Priorität genießen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5404 Frage B 69) : Hält die Bundesregierung den vom Generalstaatsanwalt der „DDR" erlassenen „Steckbrief" gegen den Flüchtling Weinhold für vereinbar mit dem Grundvertrag und anderen zwischenstaatlichen Grundsätzen? Unabhängig von der politischen Bewertung dieses Falles lassen Sie mich zum Vorgehen der DDR folgendes feststellen: Die DDR hat hier ausgehend von ihrer Rechtsauffassung gehandelt. Das konnte sie auch vor dem Abschluß des Grundlagenvertrages und kann sie auch danach. Zur politischen Bewertung des Gesamtvorganges darf ich Sie auf die Stellungnahme der Bundesregierung verweisen: Die Bundesregierung sieht sich außerstande, in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. Die Bundesregierung betont nachdrücklich, daß ein Gerichtsverfahren nach den Grundsätzen unserer Rechtsordnung ohne wie auch immer geartete Einflußnahmen von außen stattfinden muß. Das berührt nicht die in der Öffentlichkeit bekannte grundsätzliche Haltung zur Gewaltanwendung an der Grenze, von wem auch immer sie ausgehen mag, und auch nicht das Mitgefühl der Bundesregierung für die Opfer.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Krockert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne diese Aussprache angesichts eines Hauses, von dem ich die Hoffnung habe, daß es sich im Verlauf der Aussprache etwas mehr füllen wird, als es gegenwärtig der Fall ist.

    (Seiters [CDU/CSU] : Das hängt von Ihren Ausführungen ab!)

    Ich meine, die Wichtigkeit der Sache — Wohnungsmodernisierungsgesetz — rechtfertigt diesen Wunsch durchaus.
    Zu den beiden Vorlagen, die uns zur Beschlußfassung vorliegen, darf ich folgendes bemerken. Bei der parlamentarischen Beratung der Modernisierungsgesetzentwürfe hatten wir es mit einer Reihe von Zielkonflikten zu tun, für die jeweils ein Ausgleich zu finden war. Einmal besteht ein öffentliches Interesse an einer breiten privaten Investitionstätigkeit zur Wohnraumverbesserung, andererseits ist dem Rechts- und Sicherheitsbedürfnis ebenso vieler Mieter Rechnung zu tragen. Einmal soll die Rentabilität der Wohnraumverbesserung für den Vermieter gesichert sein, andererseits darf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mieter darüber nicht vergessen werden. Auf der einen Seite soll im Einzelfall ein möglichst hoher Verbesserungseffekt erzielt werden, auf der anderen Seite stehen nur knappe öffentliche Mittel zur Verfügung.
    Das wohnungspolitische Ziel muß möglichst breit wirksam werden. Das städtebauliche Bedürfnis erfordert häufig räumliche Konzentration des Mitteleinsatzes. Hinzu kommt noch die unterschiedliche Interessenlage der Länder und des Bundes beim Einsatz der Mittel. Darauf darf ich nur am Rande verweisen. Es wird ja bereits durch das Vorliegen zweier Entwürfe, eines Regierungs- und eines Bundesratsentwurfs, deutlich, daß man sich derselben Zielsetzung von unterschiedlichen Ansatzpunkten her nähern mußte. Wir haben uns bemüht, bei diesen jeweils im Konflikt befindlichen Zielsetzungen den gangbaren mittleren Weg zu finden.
    Es gab noch eine zusätzliche Schwierigkeit, von der ich auch reden muß: Wir befanden uns in einer parlamentarischen Beratungssituation, gegen Ende der Legislaturperiode, die eine erhöhte Bereitschaft erforderte, Konfliktstoff möglichst auszuräumen und einen Vermittlungsgang nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb sehr konzessionsbereit gezeigt und erhebliche Schritte auf den Bundesrat zu ermöglicht. Wir konnten dies deshalb tun, weil es bei alle dem nicht so sehr um eine Entscheidung im Grundsätzlichen geht, sondern nur darum, den von allen gewünschten Mitteleinsatz so rationell und praktikabel wie möglich zu gestalten.
    Dabei konnten freilich nicht alle Wünsche erfüllt werden, so berechtigt manches der vorgetragenen Anliegen war. Ich denke dabei insbesondere an die Anhörung, aber auch an so manches andere, was uns im Laufe der Beratung vorgetragen wurde. Dazu ge-



    Krockert
    hört etwa der Wunsch, über den bloßen Einsatz von Förderungsmitteln hinaus die gesetzliche Grundlage für eine breit angelegte Modernisierungspolitik zu schaffen und diese systematisch mit einem erneuerten Konzept staatlicher Wohnungsbaupolitik zu verzahnen, das von Bund und Ländern gemeinsam zu entwickeln wäre.
    Nun bin ich zwar überzeugt, daß es zu einem solchen Konzept kommen muß und wird; es wäre aber nicht ratsam, mit einer gesetzlichen Regelung der Modernisierungsförderung so lange warten zu wollen, bis all die schwierigen Voraussetzungen für ein solches Konzept geschaffen sind. Wir meinen, dieses Gesetz kann und soll jetzt entstehen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es verbaut nichts, und es ist jederzeit ergänzungsfähig.
    Begreiflich ist auch das von anderer Seite vorgetragene Anliegen, das Modernisierungsgesetz gewissermaßen in Ergänzung zum Städtebauförderungsgesetz so auszustatten, daß es für die Gemeinden ein zusätzliches Instrument ihrer Städtebaupolitik darstellt. Die Einbeziehung vorbereitender Untersuchungen etwa und gemeindlicher Infrastrukturmaßnahmen würde die Gemeinden in der gegenwärtigen Finanzlage aber erheblich belasten. Bund und Länder sind andererseits zur Zeit nicht imstande, den Gemeinden dafür zusätzliche Mittel in Aussicht oder gar zur Verfügung zu stellen. So muß es zunächst bei der Schwerpunktregelung dieses Gesetzes bleiben. Die Länder haben die Möglichkeit, denjenigen Gemeinden einen Vorrang einzuräumen, die sich in ihren Schwerpunkten zusätzlich engagieren.
    Ich komme zu einem weiteren Punkt. Er betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümern und Mietern, das ebenfalls abgewogen werden mußte. Der Regierungsentwurf sah in dieser Hinsicht ursprünglich eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Danach sollte der Mieter einer verschärften Duldungspflicht unterworfen werden, wenn eine Verbesserung der Wohnung vorgenommen wird. Gegen diese Änderung der Rechtslage der Mieter haben sich bei uns erhebliche Bedenken erhoben. Das Ziel war sicher, die private Investitionsbereitschaft zur Verbesserung von Wohnraum auch da zu wecken, wo keine öffentlichen Förderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es wird auch zutreffen, daß diese Investitionsbereitschaft nicht selten darunter gelitten hat, daß die Duldung einzelner Mieter nur schwer zu erreichen war. Wir Sozialdemokraten meinen im übrigen auch gar nicht, daß das private Investitionsgeschehen ausschließlich durch öffentliche Förderungsmittel beeinflußt werden soll; das ist ja bekannt. Wenn aber in die Rechte betroffener Dritter eingegriffen werden soll, halten wir äußerste Vorsicht für geboten. Wir glauben nicht, daß das Recht der Mieter ohne weiteres den investitionspolitischen Zielen unterworfen werden sollte, selbst um den Preis eines wirtschaftlichen Verdrängungseffekts. Darum haben wir die verstärkte Duldungspflicht auf die geförderte Modernisierung beschränkt. Sie, die geförderte Modernisierung, setzt nämlich der Verbesserung einen gewissen Rahmen, und dieser Rahmen wird auch der Interessenlage
    des Mieters bis zu einem gewissen Grade schon vorab gerecht.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Funcke)

    So wird in diesem Gesetz gefordert, daß der Gebrauchswert der Wohnung dadurch nachhaltig erhöht werden muß. Dies ist ja schließlich nicht bei jeder Verbesserung von Wohnraum der Fall. Es wird weiter gefordert, daß diese Erhöhung des Gebrauchswertes in einem vernünftigen Verhältnis zur Lebenserwartung des Gebäudes stehen muß. Es wird außerdem gefordert, daß eine Erhöhung der Miete, die unumgänglich ist, doch tragbar bleibt. Durch die Anrechnung der Förderung wird im übrigen sichergestellt, daß die Weitergabe des Subventionseffekts an den Mieter dabei zum Tragen kommt.
    Damit sind also Art und Umfang der Verbesserung ebenso unter Kontrolle wie die Auswirkungen auf die Miete. Wir halten es daher auch für gerechtfertigt, dem Mieter in diesem Rahmen eine stärkere Duldungsverpflichtung aufzuerlegen. Wir halten es aber nicht für gerechtfertigt, eine solche verstärkte Duldungspflicht für alle Arten von Verbesserung von Wohnraum einzuführen und damit Folgen auszulösen, die wir nicht in der ganzen Extension, die wir verursachen, übersehen und kontrollieren können.
    Ich gehe damit gleichzeitig auf einen der Ihnen vorliegenden Änderungsanträge ein; denn unsere Bedenken, die wir gegen die ursprüngliche Fassung des Regierungsentwurfes an dieser Stelle gehabt haben, beziehen sich auch auf den Änderungsantrag der Opposition, der zum Ziel hat, unsere auf die Wohnraummodernisierung beschränkte Regelung nun doch wieder in das Bürgerliche Gesetzbuch und damit in das allgemeine Vertragsrecht einzufügen. Wir sind der Meinung, daß die Duldungspflicht des Mieters bei Verbesserungsmaßnahmen nicht undifferenziert auf alle Fälle ausgedehnt werden darf, selbst wenn dabei, wie das in Ihrem Änderungsantrag der Fall ist, auch die Auswirkung auf die Miete berücksichtigt wird. Verbesserung von Wohnraum an sich ist nicht in jedem Falle so wunderschön und so wünschenswert, daß sie immer den Mieterinteressen vorgeordnet werden könnte. Die Gefahr eines Herausmodernisierens von Mietern ist nicht von der Hand zu weisen.
    Nach unserer Konzeption wird die Duldungspflicht des Mieters nur dort ausgedehnt, wo öffentliche Mittel zur Modernisierung eingesetzt worden sind. Das hat folgende Vorteile. Erstens. Nach der Modernisierung wird die Erhöhung der Miete geringer sein als bei ausschließlich privater Finanzierung, da die durch öffentliche Mittel gedeckten Kosten der Modernisierung nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Zweitens. Es handelt sich nur um solche Modernisierungsmaßnahmen, die wohnungspolitisch sinnvoll sind. Drittens. Wegen des Einsatzes öffentlicher Mittel kann die Verwaltung die Mietpreisgestaltung zugunsten des gegenwärtigen Mieters, in gewissem Sinne sogar auch für die künftigen Mieter unter Kontrolle behalten.



    Krockert
    Ich komme damit zu einem weiteren Änderungsantrag der Opposition, den Sie auf Drucksache 7/5425 finden. Es handelt sich um einen neu einzufügenden § 20 a, der überschrieben ist: „Kündigung des Mietverhältnisses". Wir meinen, daß auch dieser Änderungsantrag abgelehnt werden muß. Er bezweckt, dem Vermieter in solchen Fällen ein Kündigungsrecht zu geben, in denen der Mieter Modernisierungsmaßnahmen wegen ihrer unzumutbaren Auswirkungen auf die Miete nicht hinzunehmen braucht. Auf dem Wege dieses Spezialgesetzes wird dem Vermieter also gewissermaßen ein Kündigungsweg gewiesen, der im Bürgerlichen Gesetzbuch für ganz andere Fälle vorgesehen ist. Eine solche Kündigungsmöglichkeit, wie sie der Änderungsantrag der CDU/CSU anstrebt, darf es nach unserer Auffassung nicht geben; ansonsten könnte das vom Gesetz vorgesehene ausgewogene Verhältnis zwischen berechtigten Vermieterinteressen einerseits und den berechtigten Mieterinteressen andererseits nicht gewahrt werden.
    Der Vermieter könnte nämlich dem Mieter von vornherein sagen: Die Modernisierung, die Verbesserung von Wohnraum kann ich ja doch in jedem Falle durchsetzen. Du, mein lieber Mieter, mußt sie entweder hinnehmen, oder du mußt mit der Kündigung nach dem BGB rechnen. Viele Mieter würden sich deshalb auf Modernisierungen einlassen, die sie nach dem Willen des Gesetzgebers nicht hinzunehmen bräuchten.
    Damit widerspricht dieser Änderungsantrag auch dem, was wir im Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 18. Dezember 1974 beschlossen haben. Dort wurde nämlich geregelt, daß eine Kündigung des Vermieters nicht der Möglichkeit dienen soll, vom Nachmieter eine höhere Miete zu erzielen. Der Änderungsantrag würde diesen Grundsatz umgehen. Eine durch die Modernisierung bedingte hohe Miete, die der gegenwärtige Mieter nicht mehr zahlen kann, wäre dann vom Nachmieter zu zahlen.
    Der Änderungsantrag würde überdies zu einem unpraktikablen Ergebnis führen. In dem Räumungsprozeß müßte nämlich geklärt werden, ob die Modernisierung dem Mieter zuzumuten gewesen wäre. War sie ihm zuzumuten, dann ging die Kündigung ins Leere; die Räumungsklage ist abzuweisen. Da ist die Lösung des gegenwärtigen Rechts praktikabler, nämlich daß vor Gericht nicht über das Bestehen oder Nichtbestehen des Mietverhältnisses gestritten wird, sondern allein zur Diskussion steht, ob der Mieter bestimmte Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden hat.
    Ich muß noch auf einen weiteren Änderungsantrag eingehen. Ich tue es ganz kurz, weil meine Zeit abläuft. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes — Sie finden das in dem auf rotem Papier vervielfältigten Änderungsantrag zu § 25 auf Drucksache 7/5427 — und die Änderung des Wohnungsbauprämiengesetzes — wofür nach der Drucksache 7/5428 ein neuer § 25 a eingefügt werden soll — sind etwas, worüber wir an sich diskutieren könnten. Wir haben ja auch im Fachausschuß unsere Bereitschaft dazu zu erkennen gegeben.
    Wir sind aber auf das Veto des Finanzausschusses gestoßen. Nach Lage der Dinge ist ein solches Veto selbst dann unüberwindlich, wenn wir als Wohnungspolitiker bei einzelnen Argumenten, mit denen das Veto vorgetragen wurde, aus anderen Prioritäten möglicherweise zu anderen Schlüssen kämen. Wir nehmen zur Kenntnis, daß der Finanzausschuß jedenfalls in Aussicht gestellt hat, daß im Zuge einer Weiterführung der Steuerreform auf dieses Problem zurückgekommen werden kann. Wir rechnen damit. Wir verlassen uns darauf. Wir sind deshalb bereit, gegenwärtig auf eine Weiterverfolgung derartiger Pläne zu verzichten. Wir meinen deswegen, daß es besser ist, den Entwurf jetzt so anzunehmen, wie er den Fachausschuß verlassen hat,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr schade!)

    und das übrige späteren Beratungen zu überlassen.
    Abschließend darf ich Sie bitten, dem Entwurf, wie er jetzt aus dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gekommen ist, zuzustimmen. Wir halten ihn für ausgewogen und praktikabel, und das ist das Äußerste, was in der gegenwärtigen Situation von einem solchen Gesetzentwurf zu erwarten war.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Klein (Stolberg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Josef Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausführung des Kollegen Krockert reizen in mehreren Punkten zur direkten Erwiderung. Kollege Krokkert, ich werde versuchen, bei den einzelnen abzuhandelnden Punkten darauf zu erwidern. Ich weiß sehr genau, daß an entscheidenden Stellen, wo die Union aus wohnungspolitischer Verantwortung Alternativen und Verbesserungsvorschläge vorgelegt hat, Sie mit Ihrem Herzen auf unserer Seite sind. Wir wissen alle, wie Sie als Wohnungsbaufachleute von denen, die in Ihrer Fraktion politisch stärker als Sie sind, zugunsten sachfremder und ungenügender Lösungen gebremst worden sind.
    Wir stehen vor einer Lage, in der eine gesetzliche Regelung sicher dringend notwendig ist. Wir von der Union haben das Thema der Modernisierung zu Anfang dieser Legislaturperiode auf den Tisch gelegt, und wir haben es auf dem Tisch gehalten. Ich darf daran erinnern, daß wir schon ganz am Anfang des Jahres 1973 als Fraktion eine entsprechende Anfrage im Bundestag eingebracht haben, die anschließend recht unbefriedigend beantwortet wurde. Wir wissen alle, eine wie schwere Geburt dieses Modernisierungsgesetz in den Reihen der Regierung war. Wenn Sie, Herr Kollege Krockert, davon sprechen, daß wir am Ende der Legislaturperiode unter einen gewissen Zeitdruck gekommen sind und daß ein hohes Maß an Kompromißbereitschaft notwendig war, um hier miteinander über die Runden zu kommen, dann kann ich Ihnen nur zustimmen. Allerdings den bedauernden Unterton, der bei Ihnen mitklang, müßte man auf Ihre eigenen Reihen zurückfallen lassen. Denn es war eben eine



    Dr. Klein (Stolberg)

    jahrelange Schwergeburt, und — um in diesem Bild zu bleiben — am Ende wurde dann aus dieser Schwergeburt eine Sturzgeburt. Wir hätten gewünscht, daß die Beratungen in einer ruhigeren Atmosphäre hätten erfolgen können und daß dann auch Sie noch in der Lage gewesen wären, vielleicht das eine oder andere noch besser zu machen, als es uns hier heute vorliegt.
    Etwa sechs Millionen Wohnungen in diesem Lande genügen nicht den Anforderungen zeitgemäßer Wohnbedürfnisse. Wir wissen alle: Der Boom des Bauens auf der grünen Wiese ist vorbei. Es geht darum, die gewachsenen Stadt- und Gemeindestrukturen auf einem zeitgemäßen Niveau lebensfähig zu erhalten, höhere Lebensqualität für die Bewohner älterer Wohnquartiere zu erreichen. Dies ist sicher eine der großen gesellschaftspolitischen Aufgaben, die in den nächsten Jahren angepackt werden müssen. Wenn dafür von Bund und Ländern in diesem Jahr nur 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, dann sieht man daran: Dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, den die öffentliche Hand hier zur Verfügung stellt.
    Es kommt ganz wesentlich darauf an, die Wohnungsmodernisierung auf eine bessere Grundlage für diejenigen zu stellen, die aus freier Initiative bereit und in der Lage sind, Wohnungen zu modernisieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nur so kann es gelingen, Wohnungsmodernisierung zu einem wohnungspolitischen Massenphänomen zu machen. Dies ist sicher notwendig, wenn wir unserer Zielsetzung gerecht werden wollen. Dazu schafft der Regierungsentwurf, so wie er uns hier vorliegt, leider nicht die notwendigen Voraussetzungen. Die Unionsfraktion wird dieses Gesetz daher ablehnen, sofern Sie den Anträgen, die wir hier vorgelegt haben, nicht Ihre Zustimmung geben.
    Übrigens läßt sich am Beispiel dieses Gesetzes die typische Denk- und Handlungsweise der Regierungskoalition nachweisen: einerseits Überbetonung des Bereichs, in den die öffentliche Hand selber handelnd eingreift, andererseits Vernachlässigung, ja, Hemmung staatsfreier Initiativen. Mehr als 80 % aller Modernisierungsmaßnahmen werden auch in Zukunft ohne Zuschüsse und ohne Darlehen des Staates erfolgen müssen. Hier private Initiative zu erleichtern ist unabdingbar, wenn Modernisierung im Interesse der Bewohner unserer älteren Wohnquartiere, d. h. vor allen Dingen im Interesse sozial nicht gerade starker Mieter,

    (Dr. Schneider [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    ausgedehnt werden soll. Dazu trägt dieser Gesetzentwurf leider ungenügend bei. Er sieht nämlich lediglich Regelungen für die Fälle vor, in denen Modernisierung durch Zuschüsse und Darlehen staatlich direkt subventioniert wird, also für die Minderheit, für höchstens 10 bis 20 % aller Fälle.
    Es ist von unserer Seite anzuerkennen, daß die Koalition, allerdings — ich glaube, das müssen auch Sie offen bestätigen — weitgehend unter dem Druck der Unionsargumente, wenigstens in dem engen Bereich der öffentlich direkt subventionierten Fälle
    nach und nach auf den Weg der Vernunft gebracht werden konnte.

    (Dr. Schneider [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Was war denn da ursprünglich alles vorgesehen? Da war ursprünglich vorgesehen, vor allen Dingen die Wohnungsaufsicht auszudehnen: Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen, ein zweites Modernisierungsgebot noch neben dem Modernisierungsgebot des Bundesbaugesetzes, Unbewohnbarkeitserklärung. Alle diese Dinge waren vorgesehen. Mittlerweile haben Sie, meine Damen und Herren, selber eingesehen — und wir beglückwünschen Sie dazu —, daß dies im Grunde bürokratischer Unfug war. Für diese Bereiche gibt es Rechtsvorschriften gesetzlicher Natur und Verwaltungsvorschriften der Länder. Aber war es eigentlich notwendig, frage ich, daß wir uns so lange mit diesem Unfug herumgeplagt haben, der nur zu einer weiteren Bürokratisierung und Verwaltungsaufblähung geführt hätte?
    Die Vorwürfe einer Bürokratisierung sind ja in der Öffentlichkeit mehrfach und zu Recht erhoben worden, auch in einem anderen Zusammenhang, nämlich in der Frage der Belegungsbindungen und der Einkommensgrenzen. Diesbezügliche Behördenkontrollen sollten auf solche Mieter zukommen, die nach der Modernisierung neu in eine modernisierte Wohnung einziehen würden.
    Ich habe das einmal mit Leuten durchgespielt, die aus der Verwaltungspraxis kommen und tagtäglich damit zu tun haben. Da hatte man den Eindruck, daß man hier 50 oder 100 Tage lang Beamte fahnden lassen müsse, um vielleicht einen oder zwei Fälle zu erfahren. In der Tat kann auch ich mir nicht vorstellen, daß es hier jemand begrüßen würde, wenn etwa nach einer Modernisierung das berühmte alte Mütterchen ausziehen und dafür jemand in die modernisierte Wohnung einziehen würde, der ein Großverdiener ist. In der Praxis kommt dieser Fall wahrscheinlich sowieso so gut wie gar nicht vor. Aber ist es notwendig, für diesen einen Fall, der auf Zigtausende einmal vorkommt, ein Beamtenheer zu beschäftigen? Dies ist doch eine Unangemessenheit der Mittel. Sie haben sehr, sehr lange gebraucht, ehe Sie das kapiert und uns in dieser Frage recht gegeben haben.
    Nehmen wir einen anderen Bereich. Die Regierung hatte vor, die Förderungsmittel fast ausschließlich auf Schwerpunkte zu konzentrieren, also auf zusammenhängende Gemeindegebiete. Diese sollten von obersten Landeshörden bestimmt werden. Das ist ein ganz deutlich zentralistischer Ansatz mit unangemessener Benachteiligung gerade der Mittelstädte und der kleineren Gemeinden und all der Vermieter und Mieter, die modernisierungswillig sind, aber das Unglück haben, außerhalb von Schwerpunkten zu wohnen. Auch dies ist auf den Druck der Unionsfraktion positiv verändert worden. Unser Motto heißt: Schwerpunktförderung ja, aber in ausgewogenem Verhältnis zur Förderung außerhalb der Modernisierungszentren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das Gesetz sieht nunmehr vor, die Förderungsmittel je zur Hälfte innerhalb und außerhalb von



    Dr. Klein (Stolberg)

    Schwerpunkten zu verwenden. Wir haben es immerhin auch geschafft, die Bildung von Schwerpunkten zur Sache der Gemeinden und nicht mehr in erster Linie der obersten Landesbehörden zu machen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Bürgernah!)

    Auch folgendes darf man einmal deutlich sagen. Gegen den hinhaltenden Widerstand der Koalition konnte durchgesetzt werden, daß die praktische Vernunft auch noch in zwei anderen Bereichen Platz griff. Hier hat man sich von Ihrer Seite zunächst dagegen gewehrt, daß notwendige Instandsetzungsmaßnahmen in die Förderung einbezogen werden konnten. Im Ausschuß habe ich einmal gesagt: Die Förderung der Instandsetzung ist sicher unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten in einer gewissen Weise problematisch. Aber wenn wir Modernisierung auf die Schiene bringen wollen, wenn wir Modernisierung wirklich wollen, dann müssen wir die Realität akzeptieren, daß es ohne die Förderung notwendiger Instandsetzung überhaupt nicht geht, weil einer, der modernisieren will, vor allem in problematischen Altstadtgebieten, in Großstädten, zunächst einmal den Berg der Instandsetzung zu überwinden hat, ehe er sich überhaupt dem Problem der Modernisierung widmen kann.
    Auch in einem anderen Bereich mußte unsererseits etliches getan werden, nämlich die notwendigen Verbesserungen in der unmittelbaren Grundstücksumgebung in der Förderung einzubeziehen, etwa für private Kinderspielplätze, für Grünflächen, für Stellplätze usw.
    Schließlich sind wir von unserer Seite stolz darauf, daß wir dazu beigetragen haben, daß die Mietpreisbindung, wie sie in § 15 Abs. 2 vorgesehen war, durch eine neue Bestimmung ersetzt worden ist, in der wir ein Maximum an Vertragsfreiheit durchgesetzt haben.
    Ich darf an dieser Stelle, an der ich mich vor allem auch mit dem auseinandergesetzt habe, was in den Ausschußberatungen an Verbesserungen erarbeitet worden ist, einmal sehr herzlich den Kollegen Ihrer Fraktion danken — das sollte man auch einmal im Plenum tun —, insonderheit den Kollegen Krockert und Henke, daß sie gemeinsam mit uns diesen Weg der Vernunft gegangen sind. Allerdings — ich muß sagen: leider — sind sie auf diesem Weg nicht weit genug gegangen, sozusagen unverhofft vor dem Ziel — ich will nicht sagen: stehengeblieben, wahrscheinlich wohl nicht freiwillig stehengeblieben — wohl zum Stehen gebracht worden.
    Nüchtern betrachtet haben wir mit dem, was erreicht worden ist, lediglich erreicht, daß aus diesem Gesetz kein Wohnungsmodernisierungsverhinderungsgesetz geworden ist. Das bedeutet aber noch lange nicht, daß dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist. Dazu wäre es nämlich unabdingbar erforderlich, daß man sich auch etwas für das Gros aller Modernisierungsfälle hätte einfallen lassen, nämlich für die mehr als 80 % der Fälle, in denen modernisiert werden müßte, ohne daß mit staatlichen Subventionen zu rechnen ist. Wie anders kann Modernisierung zum wohnungspolitischen Massenphänomen werden, wenn der Staat nur spärliche Finanzmittel zur Verfügung stellt, in diesem Jahr ganze 300 Millionen DM bei mehr als 6 Millionen modernisierungswürdiger Wohnungen in diesem Lande?
    Wir haben uns mit unseren Änderungsanträgen gerade auf den Bereich der freien Modernisierung, wie ich sie einmal nennen möchte, ausgerichtet. Herr Kollege Krockert hat versucht, unsere Anträge ein bißchen in das Licht der Mieterfeindlichkeit zu rükken. Herr Krockert, ich weiß ganz genau, daß Sie dies mit gutem Gewissen nicht tun können.

    (Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Aber er hat es getan, und er ist Pfarrer!)

    — Vielleicht ist das bei einem Pfarrer besonders schlimm; aber die Beichte gibt es bei evangelischen Pfarrern, soviel ich weiß, nicht. Insofern sei ihm das verziehen.

    (Dr. Schneider [CDU/CSU] : Sünder sind wir allzumal!)

    Aber Spaß beiseite, ich glaube, wir müssen uns über diesen wichtigen Punkt sehr ernsthaft auseinandersetzen. Herr Kollege Krockert, Sie sind von einem Interessenkonflikt ausgegangen: auf der einen Seite das Modernisierungsinteresse, auf der anderen Seite das Mieterinteresse. Dieser Denkansatz ist, in dieser Schärfe gestellt, sicherlich falsch. Er verstellt den Blick für die gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Im Normalfall ist Modernisierungsinteresse und Mieterinteresse auf einer Linie, und nur in Ausnahmefällen kann es hier Spannungen und Kontroversen geben. Für diese Ausnahmefälle müssen wir Regelungen haben. Aber wer hat für diese Ausnahmefälle eine Regelung vorgeschlagen? Sie lassen dies so laufen, während wir hier einen Antrag eingebracht haben, dessen Berechtigung und dessen Sachgerechtigkeit Sie hier nicht in Frage stellen konnten.
    Das menschenwürdige Wohnen liegt doch wohl vor allen Dingen im Interesse der Mieter als Gesamtheit. Wenn das so ist, muß künftig verhindert werden, daß notwendige Modernisierungsmaßnahmen wie bisher am Widerstand einzelner Mieter, wobei dann das Interesse der Mieter als Gesamtheit gegen das Interesse eines einzelnen Mieters steht, scheitern können, es sei denn — dies betone ich —, der Mieter hat sehr schwerwiegende Gründe.
    Wir schlagen deshalb vor, den § 541 a BGB so zu ändern, daß dem Anliegen der Modernisierung mehr Raum als auf der bisherigen Rechtsgrundlage gegeben wird, daß aber gleichzeitig in Fällen unzumutbarer Härte für einzelne Mieter ein Riegel gegen unzumutbare bauliche Auswirkungen für den Mieter und gegen unzumutbare Mieterhöhungen vorgeschoben wird. Was wir hier vorgelegt haben, ist die Lösung, um zu verhindern, daß eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung von etwa 70 oder 80 DM auf 300 oder 350 DM erfolgt. Genau dies zu verhindern, war aber doch Ihr erster Vorschlag, nämlich der Regierungsvorschlag, nicht imstande. Deswegen schlagen wir vor, eine Duldungspflicht des Mieters im Interesse der Modernisierung und damit im Interesse des Großteils der Mieter grundsätzlich
    17910 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 252, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1976
    Dr. Klein (Stolberg)

    einzuführen, es sei denn—ich zitiere wörtlich—, „daß deren Durchführung oder bauliche Auswirkung oder Auswirkung auf die Miete für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde". Hier ist doch der Riegel gegen jedes mieterfeindliche Verhalten vorgeschoben. Das ist doch ganz deutlich. Ausgeschlossen ist die Duldungspflicht also im Fall der Härte auf Grund von Mieterhöhungen, wobei dann allerdings eine Abwägung unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters oder anderer Mieter stattfinden muß.
    Leider hat die Koalition in dieser wichtigen Frage bisher nichts zu bieten gehabt außer einem unverständlichen Zickzackkurs zwischen extrem mieterfeindlichen und extrem modernisierungsfeindlichen Lösungen. Hier muß man doch einmal deutlich herausstellen, was Sie selber gesagt und geschrieben haben — Sie haben es nicht unbedacht gesagt, sondern in der Begründung des Gesetzentwurfs geschrieben —: „Die Ziele des Gesetzes" — ich zitiere jetzt wörtlich — „können nur verwirklicht werden, wenn ... eine ausgewogene gesetzliche Regelung über die Duldung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter vorhanden ist ..." Was hatten Sie denn vorgeschlagen? Sie hatten vorgeschlagen, einen Paragraphen zu schaffen, nach dem der Mieter gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen überhaupt nicht geschützt wäre, ganz im Gegenteil. Nach Ihren Vorstellungen sollte es möglich bleiben, daß eine Mieterhöhung von 70 oder 80 DM auf 300 oder 350 DM vorgenommen wird. Von dieser extrem mieterfeindlichen Position sind Sie in das andere Extrem, nämlich in das der totalen Untätigkeit in dieser Frage, verfallen und haben nichts geschaffen. Sie lassen es bei dem gegenwärtigen § 541 a des Bürgerlichen Gesetzbuches, der eben modernisierungsfeindlich ist und damit auch nicht im Interesse der Mieter liegt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zu den weiteren Änderungsanträgen sagen.
    Von uns ist zur Absicherung für den Mieter ein § 20 a vorgeschlagen, der die Gemeinden in die Pflicht nehmen soll, wenn unter Umständen in einzelnen Fällen Mietern nach einer Modernisierung gekündigt wird, weil der Vermieter auf Grund des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes einen Grund nachweisen kann. Sowohl auf der Basis Ihrer gesetzlichen Regelung als auch auf der Basis der von uns vorgeschlagenen Regelung wird es auf Grund des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, das hier ja gar nicht zur Diskussion steht, immer solche Fälle geben. Für diese Fälle haben wir eine sozialpolitische Absicherung für den Mieter gefordert. Wir bedauern, daß Sie hier dies ablehnen.
    Vor allen Dingen aber bedauern wir, daß hier unter dem Diktat Ihrer Finanzausschußmehrheit abgelehnt wird, daß endlich auch Bausparverträge von Mietern prämien- und steuerunschädlich zur Modernisierung verwendet werden können. Wir brauchen doch privates Kapital zur Modernisierung, es sei denn, der Finanzausschuß und Ihre Koalitionsmehrheit sagen am morgigen Tag, sie sorgten nicht für 300 Millionen DM, sondern sie hätten gezaubert und
    schafften 1 Milliarde oder 1 1/2 Milliarden DM für die Modernisierung von Wohnungen herbei. Das ist aber Utopie. Wir brauchen deswegen privates Kapital. Privates Kapital für die Modernisierung ist bei Mietern weitgehend vorhanden. Sie wären vielfach bereit — der Deutsche Mieterbund hat es uns gesagt; wir wissen es also von Mietern bzw. denjenigen, die für die Interessen der Mieter offiziell das Wort nehmen, wie sinnvoll es wäre, dies den Mietern zu ermöglichen —, auch für Modernisierungsmaßnahmen mit ihren Bausparverträgen hier einzuspringen, um ihre Wohnung in einen besseren Zustand zu bringen und sich damit selber eine höhere Lebensqualität zu sichern.
    Ich kann nur sagen, wir bedauern es zutiefst, daß Sie gerade zu diesen im Interesse der Mieter von uns formulierten Änderungsanträgen nein sagen. Wir können nur hoffen, daß Sie möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode die wohnungspolitischen Interessen in Ihrer Fraktion besser durchzusetzen in der Lage sein werden, als dies heute der Fall war.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Vielleicht können wir ihnen das abnehmen! — Dr. Schneider [CDU/CSU] : Das walte Gott!)