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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 250. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Eppler auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 17719 A Eintritt des Abg. Elchlepp in den Deut- schen Bundestag . . . . . . . . . . 17719 A Wahl des Abg. Haase (Kellinghusen) zum Mitglied des Europäischen Parlaments . . 17719 A Absetzung der Punkte 3 und 4 und Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . 17719 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Nationalversammlung der Republik Tunesien . . . . . . . . . . . 17721 C Begrüßung des Präsidenten und seiner Begleitung der Nationalen Volksversammlung der Volksrepublik Kongo . . . . . 17734 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 7/3441 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/5291 — Dr. Penner SPD . . . . . . . . . . 17719 D Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . . . 17721 D von Schoeler FDP . . . . . . . . . 17724 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17726 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten — Drucksache 7/4791 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5347 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5311 — Frau Dr Lepsius SPD . . . . . . . . 17728 A Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 17730 C, 17735 C Engelhard FDP 17732 C Frau Huber SPD 17734 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17735 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) — Drucksache 7/1027 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5345 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5277 — Dr. Haenschke SPD . . . . . . . . . 17737 B Dr. Wernitz SPD 17738 D Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . . 17741 B Dr. Wendig FDP 17745 C Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . 17749 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 10. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Vorschriften des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank — Drucksache 7/5061 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5249 — . . . . . . . . 17753 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Oktober 1975 zur Änderung des Vertrages vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/4802 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5294 — 17753 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 7/5268 — 17754 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Bundesbahn — Drucksachen 7/3986, 7/4656 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4676 — Dr. Jobst CDU/CSU 17754 B Wrede SPD 17756 A Ollesch FDP . . . . . . . . . . 17758 A Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 17757 C, D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes — aus Drucksache 7/1470, Drucksache 7/1722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5346 —, Dritter Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5303, 7/5310 — Dr. Böhme (Freiburg) SPD 17794 B Pieroth CDU/CSU . . . . . . . . 17796 D Frau Funcke FDP 17799 C Rosenthal SPD 17803 A Dr. Kreile CDU/CSU 17804 C Dr. Vohrer FDP . . . . . . . . . . 17807 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 17808 D Meinike (Oberhausen) SPD . . . . . . 17811 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) — Drucksachen 7/4556, 7/5242 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5243 — Vehar CDU/CSU . . . . . . . . . . 17812 C Wiefel SPD 17815 A Hoffie FDP . . . . . . . . . . . 17816 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Mindestmotorleistung für LKW — Drucksachen 7/4205, 7/5244 — 17817 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/76 — Erhöhung des Zollkontingents für Elektrobleche — 1. Halbjahr 1976) — Drucksache 7/5260 — 17818 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1976 — Drucksachen 7/4680, 7/4681, 7/5272 — . . 17818 A Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg), Dr. Meinecke (Hamburg), Kleinert und Genossen betr. Änderung des Personenstandsgesetzes — Drucksachen 7/4940, 7/5274 — . . . 17818 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 III Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung betr. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm — Drucksachen 7/4580, 7/5321 — 17818 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Krafträdern — Drucksachen 7/4810, 7/5245 . . . . . . . 17818 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/4543, 7/5246 17818 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der von der Bundesregierung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Nahrungsmittelhilfeprogramm für 1976 — Magermilchpulver — Drucksachen 7/4856, 7/5252 — 17818 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Zuweisung der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik gestellten verfallenen Kautionen, Sicherheitsleistungen oder Garantien — Drucksachen 7/4774, 7/5253 — 17818 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksachen 7/4794, 7/4911, 7/4954 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5295 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5293 — Schäfer (Appenweier) SPD 17819 B Gerlach (Obernau) CDU/CSU 17820 C Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . 17823 B Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . 17824 B Fragestunde — Drucksache 7/5290 vom 3. 6. 1976 — Bezug von Zeitungen der Bundesrepublik Deutschland in der DDR MdlAnfr A54 03.06.76 Drs 07/5290 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17759 D, 17760 D, 17761 A, B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU . . 17760 D, 17761 A ZusFr Höhmann SPD 17761 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17761 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17761 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17761 D Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über die Ermöglichung von Zusammenkünften, Vortragsreisen und Reisen von Delegationen in der DDR im Zuge der Weiterentwicklung von Kontakten zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen MdlAnfr A55 03.06.76 Drs 07/5290 Ey CDU/CSU MdlAnfr A56 03.06.76 Drs 07/5290 Ey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17761 D, 17762 A, B, C, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 17762 A, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17762 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17762 C Verhandlungen mit der Ostberliner Regierung über die Erweiterung der Besuchsreisen von DDR-Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A57 03.06.76 Drs 07/5290 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A58 03.06.76 Drs 07/5290 Lagershausen CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17762 D, 17763 A, B, C, D, 17764 A, B, C, D ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 17762 D, 17763 A, 17764 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 17763 A ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17763 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17763 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 17763 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU . . . . . 17763 D ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . . 17763 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 17764 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17764 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 17764 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Genehmigung der Besuchsreisen von DDR-Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland bei noch nicht erfolgter Familienzusammenführung sowie Ermöglichung umfassenderer Reisen in die Bundesrepublik Deutschland aus persönlichen und beruflichen Gründen MdlAnfr A59 03.06.76 Drs 07/5290 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A60 03.06.76 Drs 07/5290 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 1e65 A, B, C, D, 1e66 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17765 B, D, 17766 A ZusFr Dr. Kreutzmann SPD 17765 C ZusFr Höhmann SPD 17765 C Ergebnis der Gespräche der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die schrittweise Senkung der Gebühren für Visa und amtliche Reisedokumente MdlAnfr A61 03.06.76 Drs 07/5290 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB , 17766 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 17766 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17766 C Gespräche zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über Kontaktaufnahme und Informationsaustausch religiöser Institutionen und Organisationen sowie Verbesserung des individuellen Tourismus von Deutschen in der DDR MdlAnfr A62 03.06.76 Drs 07/5290 Frau Pieser CDU/CSU MdlAnfr A63 03.06.76 Drs 07/5290 Frau Pieser CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17766 D, 17767 A, B, C, D ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 17766 D, 17767 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17767 C ZusFr Ey CDU/CSU 17767 D Begutachtung eines auf Material des Ostberliner Ministeriums für Staatssicherheit basierenden Artikels für die Illustrierte „stein" durch einen Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes MdlAnfr A64 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA 17767 D, 17768 C, D, 17769 A, B, C, D, 17770 A, B ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . 17768 B, C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 17763 D ZusFr Metzger SPD 17769 A ZusFr Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . 17769 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 17769 B ZusFr Spranger CDU/CSU 17769 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17769 D ZusFr Gansel SPD 17770 A Rolle des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt und heutigen Botschafters in Wien, Grabert, bei der Vorbereitung, Formulierung und Korrektur des „Stern"-Artikels mit der Behauptung, der „Quick"-Chefredakteurs van Nouhuys sei früher DDR-Agent gewesen MdlAnfr A65 03.06.76 Drs 07/5290 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA . . 17770 B, C, D, 17771 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 17770 C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 17771 A ZusFr Metzger SPD . . . . . . . . . 17771 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . 17771 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 17771 B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 17771 C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 17771 C Beziehungen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zum Ministerium für Staatssicherheit in der DDR MdlAnfr A70 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A71 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Marx CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA 17771 D, 17772 A, B, C, D, 17773 A, B, C, D, 17774 A, B, C, D, 17775 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 17771 D, 17772 A, 17773 D ZusFr Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . . 17772 A, 17773 C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 17772 B ZusFr Metzger SPD . . . . . 17772 C, 17774 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17772 C ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . 17772 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 17772 D, 17775 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 17773 A, 17774 C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 17773 B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . 17773 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 17773 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU . . . . . 17774 A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . 17774 B ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU . . 17774 D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . 17774 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 V Verbindungen zwischen dem Bundesnachrichtendienst und dem Waffenhändler Mertins; Gewährleistung der Kontrolle der finanziellen Aktivitäten des BND MdlAnfr A66 03.06.76 Drs 07/5290 Gansel SPD MdlAnfr A67 03.06.76 Drs 07/5290 Gansel SPD Antw StSekr Dr. Schüler BKA . . 17775 B, C, D, 17776 A, B, C, D, 17777 A ZusFr Gansel SPD . . . 17775 B, C, 17776 C, D ZusFr Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . . 17775 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17775 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 17776 A ZusFr Reiser SPD 17776 B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 17776 C, 17777 A Finanzielle Nachteile der Beamten des Bun- des durch Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes MdlAnfr A74 03.06.76 Drs 07/5290 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 17777 B, C, D, 17778 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 17777 C, D ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU . . 17777 D Äußerung des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin gegenüber dem französischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland über Tagungen in Berlin; Pressemeldungen über die Absicht des Bundeskanzlers hinsichtlich der Ansiedlung von Bundesbehörden und der Deutschen Nationalstiftung in Berlin MdlAnfr A75 03.06.76 Drs 07/5290 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A76 03.06 76 Drs 07/5290 03.06.76 07/5290 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 17778 A, B, C, D, 17779 A ZusFr Hösl CDU/CSU 17778 B, C, D ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . 17778 D Zusammenhang der Äußerungen des Bundesaußenministers zur innenpolitischen Lage der Republik Südafrika mit der Verhinderung der Auftragserteilung über die Lieferung von Kernkraftwerken an die deutsche Industrie MdlAnfr A77 03.06.76 Drs 07/5290 Lenzer CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17779 A, C ZusFr Lenzer CDU/CSU 17779 C Gründe für die in den ersten vier Monaten des Jahres 1976 um 3 000 hinter den Erwartungen zurückgebliebene Zahl der Aussiedler aus Polen; Zahl der seit Unterzeichnung des Warschauer Vertrages in der Volksrepublik Polen verhafteten Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie Zahl der zur Zeit in Polen inhaftierten Deutschen MdlAnfr A78 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17779 D, 17780 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17779 D, 17780 A, B, C Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU . . . . . . . . . . 17780 D Aktuelle Stunde betr. Ergebnisse der Verhandlungen mit der DDR unter dem Gesichtspunkt der KSZE-Vereinbarungen Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . . . 17781 B Mattick SPD 17782 A Hoppe FDP 17783 C Jäger (Wangen) CDU/CSU 17784 B Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 17785 B Herold, Parl. Staatssekretär BMB . . . 17786 B Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . . 17787 D Moersch, Staatsminister AA 17789 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17790 A Höhmann SPD 17791 A Windelen CDU/CSU 17792 B Mischnick FDP 17793 A Nächste Sitzung 17825 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17827* A Anlage 2 Änderung des Strafverfahrensrechts mit dem Ziel der Einführung von Untersuchungshaft für gewalttätige Kriminelle zum Schutz von Tatzeugen vor Einschüchterungsversuchen MdlAnfr A4 03.06.76 Drs 07/5290 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17827* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Anlage 3 Pläne zur Errichtung einer Akademie für den gewerblichen Rechtsschutz MdlAnfr A5 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17827* D Anlage 4 Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft des Zonenrandgebietes, insbesondere des nordostbayerischen Grenzlands MdlAnfr A19 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17828* A Anlage 5 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Existenz der freien Tankstellenhändler sowie Beurteilung der Resolution der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler vom 26. Mai 1976 MdlAnfr A20 03.06.76 Drs 07/5290 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A21 03.06.76 Drs 07/5290 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17828* B Anlage 6 Vorwurf des Bundeswirtschaftsministers gegenüber den Gemeinden wegen eines prozyklischen Verhaltens in den letzten eineinhalb Jahren MdlAnfr A22 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17828* D Anlage 7 Verweigerung der Herausgabe der Auszüge von Wertpapierdepots an die in der Bundesrepublik lebenden Berechtigten durch die DDR MdlAnfr A51 03.06.76 Drs 07/5290 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 17829* B Anlage 8 Gründe der Bundesregierung für die Aufgabe einer umfangreichen Anzeige im Wochenmagazin „Der Spiegel" MdlAnfr A68 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 17829* C Anlage 9 Beeinträchtigung der Investitionstätigkeit der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland durch die Verzögerung von Genehmigungsverfahren insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen, Chemieinvestitionen und Kernkraftwerken MdlAnfr A72 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A73 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 17829* D Anlage 10 Vereinbarkeit der „Empfehlungen" für Schulbücher, die das völkerrechtliche Verbot des gewaltsamen Gebietswandels in der deutschen Frage mißachten und die mit dem Warschauer Vertrag die Bestätigung einer Gebietsabtrennung verbinden, mit dem Grundgesetz; Zahl der nicht genehmigten Aussiedlungsanträge in den bei den polnischen Behörden seitens der Bundesregierung vorgebrachten individuellen Härtefällen MdlAnfr A80 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A81 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17830* D Anlage 11 Zusicherungen der Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion oder anderen Ostblockstaaten bezüglich Einschränkung oder Verbot der Arbeit der US-Sender Radio Free Europe und Radio Liberty MdlAnfr A82 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17831 * B Anlage 12 Chancen des deutschen Angebots für die Errichtung eines Kernkraftwerks in Südafrika MdlAnfr A83 03.06.76 Drs 07/5290 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17831 * C Anlage 13 Zunahme der sowjetischen Schikanen gegenüber deutschen Teilnehmern an internationalen Ausstellungen in der Sowjetunion MdlAnfr A84 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17831 * D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 VII Anlage 14 Äußerungen des Delegationsleiters der deutschen UNCTAD-Delegation, Botschafter Jänicke, über die Entwicklungsländer MdlAnfr A85 03.06.76 Drs 07/5290 Frau von Bothmer SPD MdlAnfr A86 03.06.76 Drs 07/5290 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Moersch AA 17832* A Anlage 15 Geltung der Aussage des Bundesaußenministers über den Kolonialismus auch für die kolonialistische Ausbeutung und Unterdrückung des deutschen Volkes in der DDR durch die Sowjetunion sowie für die widerrechtliche Evakuierung, Inbesitznahme und Besiedlung deutschen Landes durch fremde Mächte MdlAnfr A87 03.06.76 Drs 07/5290 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 17832* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 17719 250. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.6. Amrehn 11. 6. Anbuhl 11.6. Dr. Artzinger * 11. 6. Baier 11.6. Dr. Bangemann ' 11.6. Dr. Barzel 10. 6. Dr. Bayerl * 10. 6. Behrendt * 11. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 11.6. Dr. von Bismarck 11. 6. Blumenfeld * 11. 6. Christ 11.6. Dr. Corterier * 10. 6. van Delden 10. 6. Dreyer 25. 6. Engelsberger 11.6. Entrup 11. 6. Prof. Dr. Erhard 11. 6. Fellermaier * 11. 6. Flämig * 10. 6. Frehsee * 11.6. Dr. Früh * 11.6. Geiger 11.6. Gerlach (Emsland) * 11.6. Glombig 11.6. Härzschel * 11. 6. Dr. Holtz ** 11.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.6. Kater 11.6. Dr. h. c. Kiesinger 10. 6. Dr. Klepsch * 11.6. Dr. Köhler 11. 6. Krall * 11.6. Krampe 11. 6. Krockert 11. 6. Lange * 10. 6. Lautenschlager * 11. 6. Lücker * 11.6. Memmel * 11.6. Dr. Mende ** 11.6. Müller (Bayreuth) 11.6. Dr. Müller-Hermann 10. 6. Müller (Mülheim) * 10. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 11. 6. Picard 11.6. Reddemann 11. 6. Rollmann 11. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Scheu 10. 6. Schmidt (München) * 11.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitt (Lockweiler) 11. 6. Schmitz (Baesweiler) 11. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 11.6. Schwabe * 10. 6. Dr. Schwörer * 11. 6. Seefeld * 10. 6. Seibert 11. 6. Springorum ' 11. 6. Dr. Starke (Franken) 11. 6. Strauß 11.6. Suck 11.6. Dr. Vohrer " 11.6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff ' 11. 6. Walther 11. 6. Frau Dr. Walz * 11.6. Wimmer (Eggenfelden) 11. 6. Wolfgramm (Göttingen) 10. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 4) : Wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Strafverfahrensrechts vorlegen mit dem Ziel, gewalttätige Kriminelle in Untersuchungshaft zu nehmen, wenn sie versuchen, Tatzeugen einzuschüchtern, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, falls sie dies verneint, anderenfalls notwendig werdende Freisprüche aus Mangel an Beweisen, die auf eingeschüchterte Zeugen zurückzuführen sind? Um das im ersten Teil der Frage angesprochene Ziel zu erreichen, bedarf es keiner Änderung der Strafprozeßordnung. Nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO darf gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen sein Verhalten den dringenden Verdacht begründet, er werde auf Zeugen in unlauterer Weise einwirken, und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde. Ein Beschuldigter, der versucht, Zeugen einzuschüchtern, wirkt nach § 112 StPO „in unlauterer Weise" auf sie ein. Der zweite Teil der Frage ist danach gegenstandslos. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 5) : Welche Pläne bestehen, eine Akademie für den gewerblichen Rechtsschutz zu errichten? Keine. 17828* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der außergewöhnlichen vor allem in der Rezession zutage getretenen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Zonenrandgebiets, insbesonders des nordostbayerischen Grenzlands, Maßnahmen ins Auge zu fassen, die auf eine Förderung hinauslaufen, die ähnlich ist, wie sie den Berliner Arbeitnehmern und der Berliner Wirtschaft gewährt wird? Bei der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes im Jahre 1971 waren sich Bundesregierung und Parlament darüber einig, daß ein Gefälle in der Förderung zwischen Berlin (West) und dem Zonenrandgebiet erhalten bleiben muß. Auch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen, die im Jahre 1974 das Zonenrandgebiet bereist hat, hat in ihrem Reisebericht, den sie dem Parlament im Dezember 1975 vorlegte (Drucksache 7/4422), nichts vorgeschlagen, was auf eine Änderung des Präferenzgefälles zwischen Berlin und dem Zonenrandgebiet hinausliefe. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht veranlaßt, die Präferenzierung Berlins gegenüber dem Zonenrandgebiet zu ändern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/5290 Fragen A 20 und 21): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit und Existenz der freien Tankstellenhändler zu erhalten, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Resolution der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler vom 26. Mai 1976? Gibt es konkrete Anzeichen, daß Mitgliedsfirmen des o. a. Verbands „zur Kapitulation, d. h. zur Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit", gedrängt werden, und ist die Versorgung mit Importware nicht möglich? Zu Frage A 20: Die Bundesregierung beobachtet sehr sorgfältig die Entwicklung auf dem Benzinmarkt und eventuelle Auswirkungen auf die vorhandene ausgewogene Marktstruktur, die die Existenz der Gruppe der Freien Tankstellen mit einschließt. Sie steht im Gespräch auch mit den Freien Tankstellen und wird diese Gespräche fortsetzen. Die gegenwärtigen Probleme der unabhängigen Gruppe des Benzinhandels resultieren nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie aus einer Marktentwicklung, die auch international durch eine generelle Verknappung des Benzinangebots insbesondere für Superbenzin gekennzeichnet ist und die mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes zeitlich zusammengetroffen ist. Die Bundesregierung sieht in dieser Marktentwicklung und weniger im Benzinbleigesetz die wichtigste Ursache für die gegenwärtigen Schwierigkeiten, sie sieht deshalb auch keine Veranlassung, die zweite Stufe des Benzinbleigesetzes auszusetzen, wie es in der Resolution des Bundesverbandes Freier Tankstellen gefordert wird. Hauptursache für die Marktentwicklung ist die ungleichgewichtige Nachfrageentwicklung bei Benzin einerseits und leichtem und schwerem Heizöl andererseits, die die Raffineriegesellschaften nicht nur in der Bundesrepublik zwingt, mit gedrosselten Kapazitäten zu fahren. Aufgrund der Gegebenheiten der Kuppelproduktion bestimmen die weniger gut absetzbaren Produkte, wie das schwere Heizöl, die Auslastung und damit auch das zur Verfügung stehende Benzinangebot. Die sich belebende Chemiekonjunktur und die damit verbundene starke Nachfrage nach Rohbenzin hat zu einer weiteren Verminderung des Benzinangebotes beigetragen. Andererseits wird eine im Zusammenhang mit der konjunkturellen Belebung zu erwartende steigende Nachfrage nach Heizölen auch eine bessere Auslastung der Raffinerien und damit eine größere Benzinproduktion erlauben. Zu Frage A 21: Konkrete Anzeichen dafür, daß Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Freier Tankstellen „zur Kapitulation, d. h. zur Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit" gedrängt worden sind, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Versorgung der Freien Tankstellen erfolgt zum größeren Teil (60 %) aus inländischer Verarbeitung. Ein Teil davon wiederum ist durch langfristige Lieferverträge abgesichert. Da die Rotterdam-Preisnotierungen wegen der geschilderten Marktentwicklung in den letzten Monaten stark angezogen haben, sind Benzinimporte weniger rentabel und damit schwieriger geworden, aber keinesfalls zum Erliegen gekommen. In der Zeit von Januar bis April 1976 sind die Benzinimporte um —25 % zurückgegangen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß im Hinblick auf mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes erwartete Schwierigkeiten die Vorräte zu Beginn des Jahres ungewöhnlich hoch waren. Außerdem hatte das Bezugsjahr 1975 eine außergewöhnliche Steigerungsrate der Benzinimporte (+ 43,2 %) gebracht. Der Anteil des unabhängigen Handels an diesen Importen hat sich dabei im übrigen nicht wesentlich verändert (Januar bis April 1976: 57,6 %, Januar bis April 1975: 62 %, Gesamtjahr 1975: 53,3 %). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 22) : Trifft es zu, daß der Bundeswirtschaftsminister gegenüber den Gemeinden den Vorwurf erhoben hat, sie hätten sich in den letzten eineinhalb Jahren prozyklisch verhalten, und wenn ja, wie ist er zu verstehen, und wie hätten die Gemeinden sich nach Ansicht der Bundesregierung richtig verhalten sollen? Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 17829* Es trifft zu, daß der Bundeswirtschaftsminister erklärt hat, die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Aufschwungs sei teilweise durch das Verhalten der öffentlichen Haushalte, insbesondere auch der Gemeinden, in den letzten anderthalb Jahren erschwert worden. Die besondere Hervorhebung der Gemeinden erklärt sich schon daraus, daß rd. 2/3 der öffentlichen Sachinvestitionen von den Gemeinden getätigt werden. Von daher kommt den Gemeinden eine besondere konjunkturpolitische Bedeutung zu. Aus diesem Grunde haben auch Bund und Länder gemeinsam sowohl im Rahmen der beiden Sonderprogramme vom Februar und September 1974 als auch des Konjunkturprogramms vom August 1975 den Gemeinden erhebliche Mittel für Investitionszwecke zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Wie sich allerdings herausgestellt hat, konnte damit die deutliche Abschwächung der kommunalen Investitionen im Jahr 1975 allenfalls abgemildert, nicht aber verhindert werden. Die Gemeinden haben zwar, wie insbesondere die Zunahme der Verschuldung 1975 zeigt, auch erhebliche Eigenanstrengungen unternommen. Der finanzielle Spielraum hierfür war jedoch vor allem wegen der starken Ausgabenexpansion in den Jahren bis 1974 einschließlich erheblich eingeschränkt. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wäre eine im Zeitverlauf ausgeglichenere Entwicklung der kommunalen Investitionstätigkeit vorteilhafter gewesen. Die Äußerung des Bundeswirtschaftsministers war im übrigen mehr als eine Feststellung denn als Vorwurf zu verstehen. Sie wird auch von der Deutschen Bundesbank geteilt, die in ihrem Monatsbericht vom April 1976 feststellte, daß die Gemeinden 1975 auf die starke Verlangsamung des Einnahmenflusses wieder vor allem mit einer Drosselung der Investitionsausgaben reagierten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 51) : Warum verweigert die DDR den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Berechtigten die Herausgabe von Auszügen sogar solcher Wertpapierdepots, die Aktien von Gesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland enthalten und daher für die DDR wertlos sind, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dieses schikanöse Verhalten von DDR-Stellen künftig auszuschließen? Ihre Frage verstehe ich so, daß es sich um Wertpapierdepots handelt, die bereits bei Kriegsende bestanden. Hierzu muß festgestellt werden, daß nach Kriegsende alle im heutigen Gebiet der DDR befindlichen Geld- und Kreditinstitute aufgrund eines Befehls der sowjetischen Militäradministration geschlossen und deren Unterlagen beschlagnahmt worden sind. Aus Mitteilungen von betroffenen Depotinhabern ist bekannt geworden, daß die Staatsbank der DDR unter Berufung auf diesen Sachverhalt sich außer Stande erklärt hat, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übersenden. Die Bundesregierung hat gleichwohl aufgrund von Anfragen mehrerer betroffener Depotinhaber diese Frage der Erteilung von Depotauszügen durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR ansprechen lassen mit dem Ziel, daß die erwünschten Auskünfte und Unterlagen erteilt werden. In einigen Fällen hat die DDR mitgeteilt, daß Unterlagen nicht verfügbar seien und Auskünfte daher nicht erteilt werden könnten. In weiteren Fällen steht die Antwort noch aus. Nach den bisher gemachten Erfahrungen ist anzunehmen, daß in den Fällen, in denen der Berechtigte aus der DDR geflüchtet ist, Auskünfte aufgrund dieser Tatsache generell verweigert werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 68) : Aus welchen Gründen und zu welchem Preis hat die Bundesregierung in dem Wochenmagazin „Der Spiegel" (Nr. 22 vom 24. Mai 1976) eine umfangreiche Anzeige aufgegeben? Die Bundesregierung hat sich zu der Anzeige im „Spiegel" entschlossen, um, wie ich schon bei anderen Anfragen im Deutschen Bundestag begründen konnte, die Bürger über die Arbeit und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Sie erfüllt ihre vorgeschriebene Pflicht, wie sie u. a. im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Juli 1966 sowie in der Vorbemerkung zu Kapital 0403 im Einzelplan 04 des Bundeshaushaltsplans beschrieben ist. Zu Ihrer Frage nach den Kosten kann ich Ihnen sagen, daß dafür 82 658,60 DM erforderlich waren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Fragen A 72 und 73) : In welchem Umfang wird die Investitionstätigkeit der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland in zunehmendem Maß durch die Verzögerung von Genehmigungsverfahren insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen und Chemieinvestitionen beeinträchtigt? Welche Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens sind in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren insbesondere bei der Genehmigung von Kernkraftwerken aufgetreten, und welche Vorschriften gelten für die Genehmigung eines Kernkraftwerks? Es ist bekannt, daß die Wirtschaft über Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke klagt. 17830* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Bevor jedoch auf die Verzögerungen im einzelnen eingegangen wird, muß vorausgeschickt werden, daß aufgrund von bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland die Bearbeitung eines atomrechtlichen Genehmigungsantrages einschließlich Erstellung und Prüfung der Gutachten bis zur ersten Teilerrichtungsgenehmigung ein bis zwei Jahre in Anspruch nimmt. Deshalb sollte man erst bei längeren Verfahrenszeiten von Verzögerungen sprechen. Es gibt keinen einzigen Reaktor, der deshalb nicht genehmigt worden ist, weil der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Zustimmung zur Genehmigung in Verzug gewesen wäre. Das Bundesministerium des Innern hat vielmehr die Errichtung einer Leitstelle zur Koordinierung der Technischen Überwachungsvereine veranlaßt und ein Frühwarnsystem eingeführt, das Herstellern die Möglichkeit geben soll, ihre Unterlagen dem Innenministerium sehr frühzeitig vorzulegen. Verzögerungen sind auf folgende Ursachen zurückzuführen: 1. Standortschwierigkeiten, die ihre Ursache eher außerhalb und vor allem im Vorlauf zum konkreten Genehmigungsverfahren in politischen Bereichen finden, wie z. B. im Falle Wyhl, das bereits fast 3 Jahre im Verzug ist. Als künftige Abhilfe wird erneut auf die Notwendigkeit der frühzeitigen Integration der Standorte für Kraftwerke in die Landesplanungen unter Beteiligung aller Betroffenen schon in der Planungsphase hingewiesen. Dies ist allerdings Aufgabe der Länder im Rahmen des Bundesraumordnungsgesetzes und der Landesentwicklungsplanung. 2. Schwierigkeiten bei den erforderlichen sicherheitstechnischen Nachweisen in Genehmigungsverfahren, die erfahrungsgemäß sowohl in der vorlaufenden Phase des Verfahrens zur ersten Teilerrichtungsgenehmigung als auch in der baubegleitenden Phase des Verfahrens im Rahmen der nachfolgenden Teilerrichtungsgenehmigungen auftreten können. Diese Kategorie von Nachweisschwierigkeiten hat beispielsweise in der Nachfolge des schweren Störfalles am Kernkraftwerk Würgassen im Frühjahr 1972 zu erheblichen Verzögerungen in verschiedenen Stadien des Genehmigungsverfahrens bei 6 Siedewasserreaktoren geführt. Hier handelt es sich um unvermeidbare Verzögerungen, weil die Entwicklung der relativ jungen Technologie der Kernenergie und hier insbesondere die Erkenntnisse auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit eben noch im Fluß sind. Durch eine Standardisierung und das Abgehen von maßgeschneiderten Anlagen für jeden Einzelfall, um das sich die Wirtschaft im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden bemüht, könnten bei konsequenter Durchführung Lösungen für einzelne sicherheitstechnische Probleme projektübergreifend allen im Verfahren oder in der Planung befindlichen Anlagen des gleichen Standards zugute kommen. Dies wäre ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Rationalisierung der Genehmigungsverfahren. Der im Rahmen des Energieprogramms erfolgende (I gesteigerte Einsatz der Kernenergie hat im übrigen in den letzten Jahren zunehmend personelle und organisatorische Engpässe bei allen Beteiligten erkennen lassen. Die notwendigen Abhilfemaßnahmen sind allseits eingeleitet. Ein Beispiel hierfür ist die Bildung der zentralen Koordinierungsstelle bei den Technischen Überwachungsvereinen, die den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Landesregierungen als unabhängige Sachverständige dienen. Im übrigen bleibt die Bundesregierung nach Kräften weiter bemüht, vermeidbare Genehmigungsschwierigkeiten durch planungsfreundliche Gestaltung der Verfahren im volkswirtschaftlichen Interesse zu beheben bzw. zu vermeiden, denn jede Verzögerung führt bei der Größe der Anlagen zu beträchtlichen, unproduktiven Mehrkosten für die Investition. Abstriche an der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden zugunsten einer Beschleunigung der Verfahren stehen jedoch nicht zur Diskussion. Hier gilt unverrückbar das Bekenntnis der Bundesregierung zum Vorrang des Schutzgedankens vor wirtschaftlichen, Erwägungen, selbst wenn die Investitionstätigkeit der Wirtschaft fallweise durch unvermeidliche Verzögerungen beeinträchtigt werden sollte. Auf die geltenden Vorschriften für die Genehmigung eines Kernkraftwerks möchte ich hier im einzelnen nicht eingehen. Eine kurze Zusammenstellung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Kriterien, Regeln und Richtlinien werde ich Ihnen schriftlich nachreichen. Abschließend weise ich darauf hin, daß der Bundesregierung bei den anderen Energieerzeugungsanlagen sowie im Bereich der Chemie keine größeren Vorhaben bekannt sind, deren Realisierung gegenwärtig durch den Ablauf von Genehmigungsverfahren verzögert wird. Soweit Investitionen durch gerichtliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt werden, hat die Bundesregierung auf die Dauer des Verfahrens keinen Einfluß. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Fragen A 80 und 81): Sind „Empfehlungen" für Schulbücher, die das völkerrechtliche Verbot des gewaltsamen Gebietswandels in der deutschen Frage mißachten und übergehen und mit dem Warschauer Vertrag die Bestätigung einer Gebietsabtretung verbinden, mit dem Grundgesetz vereinbar und dürfen völkerrechts- und grundgesetzwidrige Empfehlungen, als wissenschaftliche Arbeitsergebnisse getarnt, mit Unterstützung von Staatsorganen verbreitet oder sogar „in die Praxis des Unterrichts eingeführt werden" (vgl. FAZ vom 28. Mai 1976, Seite 3), nachdem das Bundesverfassungsgericht als oberstes Verfassungsorgan die vor dem Grundgesetz allein zulässige diesbezügliche Auslegung der Ostverträge durch die Entscheidung vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 im Einklang mit dem Völkerrecht verbindlich festgestellt hat? Wie viele der seit Jahren seitens der Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorgebrachten 20 000 offiziellen Interventionen zugunsten individueller Härtefälle Deutscher haben bis zum 1. Mai 1976 entgegen der behaupteten Normalisierungstendenzen noch nicht zur Ausreise der Betroffenen nach vielfacher Ablehnung ihrer Anträge geführt, und in wie vielen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 17831` dieser Härtefälle handelt es sich im Widerspruch zum Kernbereich der Grundrechte Deutscher und der Menschenrechte um die Trennung von Ehegatten oder von unmündigen Kindern von einen Elternteil? Zu Frage A 80: Ich habe in diesem Hause schon mehrfach ausgeführt, daß die Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen Ergebnisse von Gesprächen von Wissenschaftlern beider Länder darstellen. Die darin zum Ausdruck gebrachten Vorschläge und Aussagen haben keinen amtlichen Charakter. Weder die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen in der Bundesrepublik Deutschland haben auf die Arbeit der Wissenschaftler in irgendeiner Form Einfluß genommen. Die Bundesregierung nimmt daher auch keine Stellung zu dem von unabhängigen Wissenschaftlern erarbeiteten Inhalt der Empfehlungen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang insbesondere auf meine Ausführungen in der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Januar 1976 verweisen, in der der Standpunkt der Bundesregierung zu diesem Thema ausführlich dargelegt worden ist. Zu Frage A 81: Unsere Botschaft in Warschau erfaßt seit dem 1. November 1975 statistisch die Fälle, die nach einer Intervention im polnischen Außenministerium durch Erteilung der für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Sichtvermerke erledigt worden sind. Dies sind bis zum 31. Mai 1976 insgesamt 3 880 Personen, was etwa einem Drittel sämtlicher in dem fraglichen Zeitraum erteilten Ausreisegenehmigungen entspricht. Daraus geht hervor, daß Interventionsfälle vorrangig erledigt werden, weil ihr Prozentsatz bei den Ausreisewünschen insgesamt wesentlich niedriger ist als ein Drittel. Ihre weitergehende Frage, bei welchen der noch ungelösten Interventionsfälle es sich um die Trennung von Ehegatten oder um die Trennung von Kindern von einem Elternteil handelt, läßt sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht beantworten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 82) : Hat die Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion oder anderen Ostblockstaaten zu irgendeiner Zeit offiziell oder inoffiziell Hoffnungen gemacht, Zusicherungen gegeben oder Vereinbarungen getroffen, die in den nächsten fünf Jahren auf eine Einschränkung der Arbeit der beiden US-Sender Radio Free Europe und Radio Liberty oder gar auf deren Verbot hinauslaufen? Die Bundesregierung kann die in der Frage genannten Sender nicht zum Gegenstand von Vereinbarungen oder von Zusicherungen machen. Sie hat auch wiederholt darauf hingewiesen, daß die Meinungsfreiheit nicht nur für deutsche, sondern auch für ausländische Rundfunkanstalten auf deutschem Boden gilt. Das schließt nicht aus, daß sie grundsätzlich bereit sein muß, bei konkreten Beschwerdefällen im Hinblick auf einzelne Sendungen vermittelnd tätig zu werden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 83) : Trifft es zu, daß das ehedem favorisierte deutsche Angebot für die Errichtung eines Kernkraftwerks in der Republik Südafrika kaum noch Beachtung fand, seit sich die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika abkühlten, und wie rechtfertigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die dadurch entgangene Beschäftigung von 30 000 Arbeitnehmern für ein Jahr als Folge ihrer Afrikapolitik? Der südafrikanische Wirtschaftsminister Heunis hat am 31. Mai 1976 folgendes erklärt: „Politische Überlegungen haben überhaupt keine Rolle gespielt bei dem Entschluß von ESCOM (Electricity Supply Commission), die französische Offerte zu akzeptieren. Es handelt sich um einen Kontrakt zwischen ESCOM und der anderen Partei ohne Einmischung der südafrikanischen Regierung." Der Botschafter der Republik Südafrika hat diese Auffassung seiner Regierung in einem Gespräch am 3. Juni 1976 gegenüber dem Bundesminister des Auswärtigen bestätigt. Die südafrikanische Botschaft hat außerdem am 4. Juni 1976 folgende Presse-Erklärung abgegeben: „Angesichts der erheblichen Spekulationen in der bundesdeutschen Presse in Zusammenhang mit der Begründung des Entschlusses der südafrikanischen Elektrizitätswerke — electricity supply commission (ESCOM) — um das Angebot eines französischen Konsortiums zu akzeptieren, für den Bau Südafrikas ersten Atomkraftwerkes bei Koeberg, in der Nähe von Kapstadt, betont die südafrikanische Botschaft zu Bonn, daß der Entschluß der südafrikanischen Elektrizitätswerke rein wirtschaftlich bedingt war." Die Botschaft weist dann auf die von mir bereits eingangs erwähnte Stellungnahme des Wirtschaftsministers Südafrikas vom 31. Mai 1976 hin. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Auskünfte der südafrikanischen Regierung. Sie tritt mit Entschiedenheit allen Versuchen entgegen, die Glaubwürdigkeit dieser Erklärung der südafrikanischen Regierung in Zweifel zu ziehen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 84) : 17832* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Trifft es zu, daß die ublichen sowjetischen Schikanen gegenüber deutschen Teilnehmern an internationalen Ausstellungen in der Sowjetunion sich häufen, und daß sogar die Streichung des Wortes „deutsch" im Firmennamen erzwungen wird, und wird daraufhin — bejahendenfalls — die Bundesregierung der sowjetischen Regierung unmißverständlich klarmachen, daß die Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen, an der die Sowjetunion und ihre Satelliten ein dringendes Interesse haben, die Respektierung, Beachtung und Anwendung geltenden Rechts voraussetzt, insbesondere was Deutschland als Ganzes und Berlin anbelangt? Die generelle Feststellung, deutsche Teilnehmer an Ausstellungen in der Sowjetunion seien sich häufenden Schikanen ausgesetzt, trifft nicht zu. Schon die hohe Beteiligung deutscher Firmen an derartigen Veransaltungen ist ein Hinweis dafür, daß die deutschen Aussteller selbst sich nicht diskriminiert fühlen. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, daß deutsche Aussteller gezwungen wurden, das Wort „deutsch" aus ihren Firmennamen zu streichen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/5290 Fragen A 85 und 86) : Kann die Bundesregierung versichern, daß der Delegationsleiter der deutschen UNCTAD-Delegation, Botschafter Jänicke, sich über Entwicklungsländer nicht in der Weise geäußert hat, wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 1. Juni 1976 berichtet? Ist die Bundesregierung bereit, durch Äußerungen des Herrn Jänicke eventuell aufgekommene Mißverständnisse gegenüber den Betroffenen richtigzustellen? Zu Frage A 85: Botschafter Jaenicke hat gegenüber der Bundesregierung erklärt, daß er sich nicht in dem von der Frankfurter Rundschau behaupteten Sinne geäußert hat. Zu Frage A 86: Botschafter Jaenicke hat vor Journalisten die deutsche Haltung auf der IV. VN-Konferenz für Handel und Entwicklung erläutert. Mißverständnisse über diese deutsche Haltung sind nicht aufgetreten, sie brauchten deshalb auch nicht korrigiert werden. Die Ausführungen von Botschafter Jaenicke, die er auf der internationalen Pressekonferenz machte, sind darüber hinaus auch — soweit ersichtlich — von den übrigen in- und ausländischen Presseorganen im wesentlichen korrekt wiedergegeben worden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 87): Gilt die Aussage des Bundesaußenministers, „die Tage des Kolonialismus sind gezählt", auch für die kolonialistische Ausbeutung und Unterdrückung des deutschen Volkes in der „DDR" durch die Sowjetunion sowie für die widerrechtliche Evakuierung, Inbesitznahme und Besiedlung deutschen Landes durch fremde Mächte? Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hatte vor der 30. Generalversammlung der Vereinten Nationen festgestellt: „Nur in wenigen Gebieten klammert sich noch die überholte Ordnung des Kolonialismus fest. Aber ihre Tage sind gezählt. Wir hoffen, daß sie auch im südlichen Afrika ohne Gewalt und Zerstörung zu Ende gehen." Diese Aussage bezieht sich, wie das vollständige Zitat zeigt, auf den auslaufenden Prozeß der Dekolonisierung in der Dritten Welt. Was das Schicksal der Deutschen in der DDR betrifft, so hat die Bundesregierung sich stets für die uneingeschränkte Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts auch in Deutschland eingesetzt und wird das auch in Zukunft tun. Ich darf darauf verweisen, daß der Bundesminister des Auswärtigen in der bereits erwähnten Rede vor der 30. Generalversammlung ausdrücklich erklärt hatte, daß es unser Ziel ist, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
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    Rede von Dr. Rolf Böhme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Bundestag wird heute mit der Körperschaftsteuerreform ein Gesetz zur Entscheidung vorgelegt, welches von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist.
    Entsprechend eindrucksvoll ist auch die Vorgeschichte dieser Vorlage. Wenige Gesetze sind in der Öffentlichkeit durch Publikationen, wie z. B. die
    Gutachten der Steuerreformkommission oder des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen, durch politische Stellungnahmen, Verbandsanhörungen oder durchgeführte Planspiele so vorbereitet worden wie das neue Körperschaftsteuergesetz, dieses Grundgesetz der Unternehmensbesteuerung, welches die Besteuerung der wichtigsten Wirtschaftssubjekte regelt, nämlich aller Kapitalgesellschaften von der kleinen GmbH bis hin zur großen Aktiengesellschaft, welches aber auch die daseinsvorsorgenden Eigenbetriebe der Gemeinden oder die Stadiongaststätten eines Sportvereins umfaßt.
    Alle diese Betriebe werden sich künftig mit dem neuen Körperschaftsteuerrecht auseinandersetzen müssen. Für die Bundesregierung und die sozialliberale Koalition ist das neue Recht das Schlußstück im Programm der groß angelegten Steuerreform. Allen Schwierigkeiten und Spekulationen zum Trotz ist damit ein Konzept verwirklicht worden, welches eindrucksvoll die politische Stabilität, Zuverlässigkeit und Ausdauer der sozialliberalen Koalition bestätigt.
    Die einzelnen Stadien dieses Steuerreformprogramms sind bekannt. 1972 wurde das Außensteuergesetz verabschiedet, welches das Ziel hatte, die Steuerflucht in das Ausland zu unterbinden. 1974 wurde die Reform der einheitswertabhängigen Steuern, nämlich Grundsteuer und Erbschaftsteuer, durchgeführt. 1975 kam dann die Reform der Einkommen-und Lohnsteuer, welche den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen Steuerentlastungen in Höhe von rund 14 Milliarden DM, den Beziehern hoher Einkommen dagegen vertretbare Mehrbelastungen brachte. Vor allem mit der Neuregelung des Kindergeldes wurde ein entscheidender Durchbruch zu mehr sozialer Gerechtigkeit erzielt. Neben die Reform des materiellen Steuerrechts trat die Reform der Reichsabgabenordnung, die in der Neufassung zum 1. Januar 1977 in Kraft tritt und eine Verbesserung des Besteuerungsverfahrens insgesamt bewirken wird.
    Zum gleichen Zeitpunkt — 1. Januar 1977 — soll auch das neue Körperschaftsteuerrecht in Kraft treten. Das Gesetz stellt die Unternehmensbesteuerung auf eine neue Grundlage und beendet damit für unser Land eine jahrelange, auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft geführte Debatte darüber, welcher Lösung bei einer Reform der Körperschaftsteuer der Vorzug zu geben ist. Die sicher nur Fachleuten verständlichen Stichworte Klassisches System, Teilhabersteuer, Betriebsteuer, Dividendenabzugsverfahren, gespaltener Steuersatz, Teilanrechnungsverfahren, Vollanrechnungsverfahren usw. verdeutlichen die Bandbreite der Auseinandersetzung über die richtige Körperschaftsteuer und beweisen, daß jede Lösung offenbar Vor- und Nachteile hat.
    In der Tat wagt sich der Gesetzentwurf mit der Einführung des sogenannten Vollanrechnungsverfahrens für die Bundesrepublik in steuerpolitisches Neuland, wo Chancen und Risiken verteilt sind. Ich meine damit nicht so sehr die Technik des Anrechnungsverfahrens. Gemeint ist, ob die mit der Reform verbundenen Ziele Wirklichkeit werden und



    Dr. Böhme (Freiburg)

    die vielfältigen ökonomischen und sozialen Wirkungen eintreten, die sich nach der Intention des Gesetzes aus der Beseitigung der Doppelbelastung ergeben sollen.
    Welches sind nun die inhaltlichen Schwerpunkte des neuen Gesetzes? Die wichtigste Änderung ist die Beseitigung der Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits. Wesentliche Änderungen sind daneben die Erhöhung der Steuersätze für ausgeschüttete Gewinne und für einbehaltene Gewinne sowie die Gewährung eines Freibetrages für kleinere Körperschaften, wodurch vor allem die Masse der Sportvereine begünstigt wird.
    Kernstück der Reform ist die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer der Anteilseigner. Die Bedeutung dieser Änderung zeigt sich bei einem Vergleich mit dem geltenden Recht. Bisher wurden die Gewinne, welche die Kapitalgesellschaften ihren Anteilseignern ausschütteten, doppelt besteuert — einmal bei der Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer und anschließend beim Anteilseigner zusätzlich mit Einkommensteuer. Das jetzt eingeführte sogenannte Anrechnungsverfahren beseitigt diese Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften werden weiterhin zur Körperschaftsteuer herangezogen. Die erhobene Körperschaftsteuer wird jedoch in Zukunft den Anteilseignern voll auf ihre Einkommensteuer angerechnet. Hat der Anteilseigner keine Einkommensteuer zu zahlen, wird ihm die Körperschaftsteuer voll vergütet.
    Meine Damen und Herren, dieses im Grundsatz einfache Anrechnungsverfahren wirft jedoch in Theorie und Praxis eine Fülle von Problemen auf. Wie funktioniert z. B. das Anrechnungsverfahren in der Praxis und in seinen ökonomischen sowie sozialen Wirkungen? Welches sind die verteilungspolitischen Folgen einer allgemeinen Verbesserung der Aktienrendite? Welches sind die Konsequenzen für Anteilseigner, die nicht einkommensteuerpflichtig sind und somit keine Anrechnungsmöglichkeit haben — wie z. B. die gewerblichen Betriebe der öffenlichen Hand oder die Unternehmungen im Auslandsbesitz?
    Die Ziele und Wirkungen des Gesetzes sind im Bericht im einzelnen dargestellt. Ich will mich hier auf einige wesentliche politische Fragen beschränken. Für die politische Entscheidung besteht die Kernaussage des neuen Gesetzes darin, daß die ausgeschütteten Gewinne künftig gegenüber den im Unternehmen einbehaltenen, sogenannten thesaurierten, Gewinnen begünstigt werden. Es ist die erklärte Absicht und Philosophie des Gesetzes, die Ausschüttung von der steuerlichen Doppelbelastung freizustellen und dadurch die Dividende zu erhöhen, um dem Publikum Anreiz zu geben, in diese Anlageform Geld zu investieren. Durch dieses sogenannte „Schütt-aus-hol-zurück-Prinzip" soll die Eigenfinanzierung der Unternehmen erleichtert werden. In der Tat wird die Eigenfinanzierung billiger, und damit werden neue Kapitalbildungen für Wachstum, Innovation, Branchenstrukturwandel und damit auch langfristig für die Arbeitsplatzsicherung in unserer Volkswirtschaft erreicht. Wer künftig von einer Verbesserung der Investitionskraft der Unternehmen spricht, wird daher das jetzige Gesetz nicht vergessen dürfen, welches gerade auch von der Wirtschaft für notwendig erachtet und voll unterstützt wurde. Man hätte im übrigen die Investitionskraft der Wirtschaft auch dadurch fördern können, indem man gerade umgekehrt die einbehaltenen Gewinne gegenüber den Ausschüttungen begünstigt hätte. Das Stichwort „Schwedisches Modell" zeigt die Richtung der Debatte, die jetzt allerdings mit dem Gesetzentwurf in diesem Punkte entschieden ist.
    Ausgehend von dieser Grundentscheidung stellte sich jedoch gleich für den Gesetzgeber und für uns im Ausschuß das weitere Problem, welche verteilungspolitischen Folgen das Anrechnungsverfahren im Rahmen der Körperschaftsteuerreform hat; denn durch die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wird die Rendite der Aktie höher. Wem kommt dieses Ergebnis verteilungspolitisch zugute?
    Nach der Intention des Gesetzes soll eine Besserstellung der Aktionäre mit niedrigerem Einkommen im Verhältnis zu denjenigen mit höherem Einkommen erzielt werden. Dieses Ergebnis wird auch erreicht, wenn der künftige Ertrag pro Aktie angesehen wird; denn künftig wird nur die Höhe der Einkommensteuer über die endgültige Besteuerung mit der Wirkung enscheiden, daß die Nettorendite der Aktien bei den Beziehern niedriger Einkommen am stärksten ist, weil die Einkommensteuer progressiv gestaffelt ist, während die Körperschaftsteuer bei allen Anteilseignern in derselben Höhe angerechnet wird. Allerdings ist hinzuzufügen, daß trotz dieser Begünstigung der Kleinaktionäre durch das Anrechnungsverfahren für alle Aktionäre eine Besserstellung eintritt. Diese Erhöhung der Aktienrendite für alle Aktienbesitzer war im Hinblick auf die Verteilung des Aktienbesitzes, nämlich dessen starke Konzentration, ein Grund dafür, daß die Körperschaftsteuerreform nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf in ein Konzept der überbetrieblichen Vermögensbildung eingebunden war.
    Nachdem die überbetriebliche Vermögensbildung in dieser Legislaturperiode aus anderen Gründen, die hier nicht weiter abzuhandeln sind, nicht verabschiedet werden konnte, bleibt der Auftrag für den Gesetzgeber, die Vermögensbildung weiter voranzutreiben. Das neue Körperschaftsteuergesetz bringt infolge des Anrechnungsverfahrens für den Kleinaktionär den höchsten Nettoertrag und macht damit die Aktie gerade für Kleinaktionäre und Belegschaftsaktionäre attraktiver; denn der Nettoertrag pro Aktie ist um so größer, je geringer die Einkommensteuerbelastung ist, und jede Körperschaftsteuerbelastung entfällt künftig. Dadurch ist die neue Körperschaftsteuer geeignet, eine Vermögenspolitik zu unterstützen, die darauf abzielt, breitere Bevölkerungskreise zum Erwerb von Aktien und damit zur Beteiligung am Produktivvermögen der Wirtschaft anzuregen.



    Dr. Böhme (Freiburg)

    In Anbetracht der oben geschilderten kapitalmäßigen Konzentration des Aktienbesitzes müssen aber für die Zukunft weitere vermögenspolitische Maßnahmen hinzutreten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu gerade in der letzten Zeit neue Initiativen entwickelt. Das neue Körperschaftsteuergesetz gibt dem Thema der Vermögensbildung wieder besondere aktuelle Bedeutung.
    Eine positive Wirkung des neuen Gesetzes ist, daß von der Besteuerung künftig kein besonderer Einfluß mehr auf die Wahl der Unternehmensform ausgehen wird, weil durch das Anrechnungsverfahren die Kapitalgesellschaften in der steuerlichen Belastung den Personalgesellschaften gleichgestellt werden. Diese erwünschte sogenannte Neutralität der Unternehmensbesteuerung hat sicher auch die Folge, daß die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gestärkt wird. Dies ist zu unterstützen; die Kapitalgesellschaft bietet gegenüber Personenunternehmen u. a. die Vorteile der besseren Publizität und der Einführung der Mitbestimmung von Arbeitnehmern. Zugleich wird durch die Rechtsform der Kapitalgesellschaft eine breitere Streuung des Produktivvermögens besser ermöglicht als durch Personengesellschaften. Dies war einer der Punkte, weshalb das Konzept der überbetrieblichen Vermögensbildung zurückgestellt werden mußte, weil das Problem der Bewertung nicht börsengängiger Anteile bisher nicht gelöst ist.
    Im Ausschuß waren die Unternehmungen ein besonderes Problem, die nicht vom Anrechnungsverfahren erfaßt werden. Dies sind vor allem die gewerblichen Betriebe der öffentlichen Hand, aber auch z. B. die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder die Wirtschaftsbetriebe von im übrigen steuerbefreiten Körperschaften, wie die berühmte Stadiongaststätte eines Sportvereins. Würde man diese Betriebe dem Normalsatz von 56 % unterwerfen, so bestünde gegenüber dem geltenden Recht eine erhebliche Schlechterstellung. So sind die kommunalen Eigenbetriebe zur Zeit mit 50,5 % einschließlich Ergänzungsabgabe belastet. Durch eine Heraufsetzung des Steuersatzes, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, auf 56 % hätte sich der Belastungsunterschied zu den kommunalen Eigengesellschaften, die künftig auch nur mit 44 % besteuert werden, fast verdoppelt. Bei diesem Belastungsunterschied von 12 Punkten hätte jede Gemeinde fragen müssen, ob sie ihre Eigenbetriebe nicht in Kapitalgesellschaften umgründen muß. Eine solche Umgründungswelle allein aus steuerlichen Gründen ist jedoch nicht erwünscht. Der Ausschuß hat daher auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, daß Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur mit 50 % besteuert werden und daß diese Regelung auch für andere inländische Unternehmungen gilt, die nicht am Anrechnungsverfahren teilnehmen. Zur Stärkung des Kommunalkredites sollen ferner Sparkassen künftig statt mit 46 %, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, nur mit 44 % besteuert werden.
    Soweit im übrigen für ausländische Beteiligungen Änderungen erforderlich werden, sollen diese durch
    Doppelbesteuerungsabkommen erreicht werden. Der Finanzausschuß hat dazu eingehende Beratungen durchgeführt und eine Entschließung gefaßt, die dem Parlament zur Entscheidung vorliegt und auf die ich wegen der Einzelheiten verweisen möchte.
    Schließlich hat der Finanzausschuß auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, Aufsichtsratsvergütungen lediglich zur Hälfte als Betriebsausgaben absetzbar zu machen. Nach geltendem Recht sind Aufsichtsratsvergütungen überhaupt nicht abzugsfähig. Nach der Regierungsvorlage war eine volle Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit vorgesehen. Die jetzt vorgesehene Begrenzung auf die Hälfte der Abzugsfähigkeit ist nach unserer Auffassung ausreichend, aber auch geeignet, das Interesse an überhöhten Aufsichtsratsvergütungen zu mindern. Außerdem können dabei Steuerausfälle, die durch andere Anträge entstanden sind, zum Teil wieder ausgeglichen werden. Immerhin bringt die Änderung gegenüber der Regierungsvorlage eine Mehreinnahme von 75 Millionen DM. Die Ablehnung der Opposition in diesem Punkt mit dem Argument, daß diese Maßnahme nicht vereinbar sei mit dem Geist des Mitbestimmungsgesetzes, ist unverständlich. Als wenn die Mitbestimmung etwas mit Tantiemen zu tun hätte! Daran zeigt sich deutlich, daß die Opposition das gesellschaftspolitische Anliegen der Mitbestimmung bis heute noch nicht verstanden hat.
    Meine Damen und Herren, mit der Körperschaftsteuer ist, wie eingangs bemerkt, das Schlußstück im Steuerreformprogramm der Bundesregierung erreicht worden. Wir alle haben während dieser Debatten gelernt, daß die Steuerreform nicht in einem Akt durchzuziehen ist, sondern prozeßhaften Charakter hat und eine ständige Aufgabe darstellt. Die Suche nach richtigen steuerrechtlichen Antworten auf die Fragen eines guten Funktionierens unserer Wirtschaft, der Arbeitsplatzsicherung, der Verteilungspolitik oder der Struktur- und Regionalpolitik ist auch nach diesem Gesetz nicht beendet.
    In diesem Sinne stimmt die SPD-Bundestagsfraktion diesem Gesetzentwurf heute zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Pieroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elmar Pieroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Christlich-Demokratische Union forderte 1968 auf ihrem Parteitag in Berlin die steuerliche Erleichterung des Beteiligungssparens, 1971 in Düsseldorf die Beseitigung der Doppelbelastung des Gewinns von juristischen Personen. Im selben Jahr, 1971, sprach sich die SPD auf ihrem Godesberger Parteitag, bei dem ja bekanntlich nicht alle Tassen im Schrank geblieben sind, gegen die Körperschaftsteuerreform aus. Wir sind sehr froh, trotz der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus einen Teil dieser unserer Vorstellungen heute verwirklichen zu können.
    Ich will mich in meinen Ausführungen allein auf die eine Frage beschränken: Welche Bedeutung



    Pieroth
    kann die Reform der Körperschaftsteuer für die Eigentumspolitik haben? Diese Frage kann man sich am besten exemplarisch verdeutlichen, indem man sich vorstellt, welche Funktion z. B. die Aktie von ihrer Grundkonstruktion her für die Eigentumsordnung und Eigentumspolitik haben könnte, welche sie bisher tatsächlich hatte und welche sie durch die heutige Änderung erhalten kann.
    Natürlich ist die heutige Körperschaftsteuerreform nicht nur für die Aktiengesellschaft wichtig, sondern auch für die GmbH. Ich werde mich aber vorwiegend auf die AG konzentrieren, weil sich an ihrem Beispiel einige allgemeine Auswirkungen des Steuerrechts auf die Eigentumspolitik und die Eigentumsordnung aufzeigen lassen.
    Ich meine natürlich die Bedeutung der Körperschaftsteuerreform für eine Eigentumspolitik nach unseren Vorstellungen, also nicht für die sogenannte Eigentumspolitik, in der Funktionäre anonyme Kollektivfonds verwalten, die durch Zwangsabgaben zusammengeballt werden, in der Arbeitnehmer per Bezugschein mit zweitklassigen Papieren abgespeist werden, die ihnen kaum Rendite bringen, weil die Fonds-Bürokratie alles wieder auffrißt. Es sollte nicht vergessen werden: Ein solches abenteuerliches Unterfangen wollte Minister Maihofer uns schon 1972 unter dem Namen Eigentumspolitik verkaufen. Es ist um so unverständlicher, wieso trotz eindeutiger Ablehnung durch Wirtschaft, Sachverständige, Wissenschaft und Mehrzahl der Verbände FDP und SPD an diesem gefährlichen Plan einer überbetrieblichen Vermögensabgabe festhalten, wenn auch verschlüsselt, wie es der FDP-Wahlparteitag und eine SPD-Erklärung von vorgestern gezeigt haben. Peter Velte schreibt deshalb heute im „General-Anzeiger" ganz zu Recht — ich darf zitieren —:
    Es ist erkennbar, daß die überbetriebliche Vermögensbildung vorläufig nur vertagt ist.
    Dabei spricht er von der FDP und nicht von den Sozialdemokraten.
    Wir, meine Damen und Herren, meinen eine Eigentumspolitik, die jedem Bürger; besonders den Arbeitnehmern, freien Zugang zu privatem Eigentum eröffnet, zu Eigentum, über das er selber verfügen kann und das genau so gutes Eigentum ist, wie es heute die Anteilseigner der deutschen Unternehmen haben. Das ist unsere Eigentumspolitik. Sie allein verdient auch den Namen „Eigentum für alle". Was uns die Koalition statt dessen an Vermögenspolitik bisher anbietet, sollte eher heißen: „Kollektiveigentum für Funktionäre".

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, es sind folgende fünf Vorteile der Aktie, die sie zu einer exemplarischen Eigentumsform neben anderen machen können.
    Erstens die kleine Stückelung des Unternehmenskapitals. Sie ist eigentumspolitisch bedeutsam, weil wir die Teilhabe an Wirtschaftsunternehmen auch Bürgern ermöglichen wollen, die nicht gleich große Millionenbeträge erwerben können, z. B. die Arbeitnehmer in ihren eigenen Unternehmen. Auf diese
    Weise können dann viele Bürger Eigentümer der Vermögenswerte unserer Unternehmen werden. Eine solche Eigentumspolitik ist das Ziel der Eigentumspolitik der Union. Diesem Ziel waren wir, die Union, bis 1969 nachweislich schon ein Stück nähergekommen, wie die Untersuchung des Krelle-Schülers Professor Siebke 1971 aufgezeigt hat. Wenn wir jetzt von einer solchen Eigentumsordnung weiter entfernt sind als 1969, ist das allein die Schuld der vermögenspolitischen Untätigkeit und des wirtschaftspolitischen Versagens dieser amtierenden Bundesregierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der zweite Vorteil ist die Fungibilität der Aktie, ihre leichte Erwerb- und Veräußerbarkeit. Das macht den Kapitalerwerb zum einen für alle leicht. Am gewohnten Schalter der Sparkasse oder der Bank kann jeder seine Aktie kaufen. Zum anderen aber macht diese Fungibilität die Aktie zu dem Eigentum, das wir wollen, nämlich zu frei verfügbarem. Jeder kann seine Aktie kaufen und verkaufen. Er braucht keinen Antrag bei einer Bürokratie auf einen Bezugsschein für ein Zertifikat eines kollektiven Vermögensfonds zu stellen, wie Sie von der Koalition ihn uns bescheren wollen. Eine solche Entmündigung des Bürgers lehnt die Union ab.
    Drittens ist die Transparenz der Wertentwicklung bei der Aktie besonders hoch. Jeder Eigentümer kann an der Kursentwicklung jederzeit sehen, welchen Wert sein Eigentum tatsächlich hat. Er kann darauf reagieren. Beim Geldsparen kann er das nicht. Da ist er heute der enormen Spargeldvernichtung ausgeliefert.
    Und was auch noch die Transparenz angeht: Während ein Blick in die Tageszeitung jedem Bürger zeigt, was seine Aktie wert ist, könnte wohl kein Wirtschaftsprofessor mit dem Computer täglich ausrechnen, was denn die Zertifikate wert wären, die nach dem Willen der Koalition den Arbeitnehmern aus dem bunt zusammengewürfelten Kollektivfonds von Aktien, GmbH- und KG-Anteilen, Bargeld und Beteiligungen an Personengesellschaften zugeteilt werden sollten.
    Vierter Vorteil: die Übernahme von Risiko, Haftung und ihre Prämiierung durch eine interessante Rendite. Meine Damen und Herren, unsere Eigentumsordnung braucht möglichst viele teilnehmende Wirtschaftsbürger, die Chancen verfolgen, ergreifen, Risiko abwägen, Risiko eingehen, Haftung übernehmen. Damit wird zum einen das Risiko auf viele Schultern verteilt; zum anderen schafft das eine stärkere Identifikation von mehr Bürgern mit unserer Eigentumsordnung. Viele Millionen Aktiensparer, die wenigstens einmal im Monat ihre Aktienkurse mit dem Interesse studieren, das viele von ihnen montags für den Tabellenplatz ihres Fußballvereins zeigen, sollen unsere freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung absichern.
    Fünfter Vorteil: die Wertbeständigkeit der Aktie gegenüber dem Spargeld und die Beteiligung an der Wertentwicklung einer wachsenden Wirtschaft. Unter einer Regierung, die das Kontensparen zur Beteiligung an enormen Inflationsverlusten gemacht



    Pieroth
    hat, ist die Möglichkeit einer Beteiligung am beständigeren und sogar wachsenden Wert der Unternehmen besonders wichtig. Diese Beteiligung erhöht auch die Motivation vieler, zu einer positiven Wertentwicklung durch rationales Verhalten auf den verschiedenen Märkten beizutragen. Wenn sich z. B. unsere deutschen Arbeitnehmer wie in diesem Jahr in der Barlohnentwicklung zurückhalten, würde diese ihre Zurückhaltung automatisch durch eine positive Wertentwicklung ihres Unternehmens honoriert, an dem sie Aktien besitzen. Das wäre eine natürliche Folge der geringeren Kostenbelastung, und das wäre gerade heute ein sehr wünschenswerter Ausgleich, der der Masse der deutschen Arbeitnehmer in diesem Jahr nur deshalb vorenthalten wird, weil diese Koalition jahrelang unsere Eigentumspolitik blockiert hat.

    (Sehr richtig! und Hört! Hört! bei der CDU/ CSU)

    Meine Damen und Herren, nun werden mir viele von Ihnen entgegnen, daß nur sehr wenige Anleger und Unternehmen bisher von diesen Vorteilen der Aktie Gebrauch gemacht haben. Diese geringe Attraktivität der Aktie insbesondere für Kleinverdiener hat im wesentlichen drei Ursachen, die allesamt auf die Doppelbesteuerung zurückgehen, erstens die geringe Höhe der Bruttoausschüttung und damit der Dividende als Folge des Einbehaltungsinteresses der ausschlaggebenden Großaktionäre, für die die Thesaurierung eben weniger Steuern kostet als die Ausschüttung, zweitens die noch geringere Höhe der Nettorendite als direkte Folge der Doppelbesteuerung und drittens das hohe Risiko und die hohe Konjunkturempfindlichkeit der Aktie.
    Wegen der hohen steuerlichen Belastung des Eigenkapitals durch diese Doppelbesteuerung finanzieren viele Unternehmen ihre Investitionen eher aus Fremdkapital. Fremdkapital muß aus dem Gewinn vorab zu festen Zinsen bedient werden. In Zeiten schwächerer Konjunktur bleibt dann von dem meist geringeren Gewinn für die Bedienung des Eigenkapitals desto weniger übrig, je mehr im Verhältnis dazu Fremdkapital zuvor bedient werden mußte; daher die Labilität der Dividenden und — zum Teil als Folge davon — die Labilität der Kurse.
    Sie beklagen so gern die Tatsache der unbefriedigenden Vermögensstreuung und lehnen gleichzeitig die Mittel ab, die diesen Zustand verbessern könnten, oder behandeln diese Fragen zumindest sehr zögerlich. Und dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen: Auch auf diese drei steuerbedingten Ursachen muß man die Konzentration des Eigentums an Aktien zurückführen.
    Den Folgen für die Eigentumsordnung aus der steuerlichen Diskriminierung des Eigenkapitals möchte ich noch eine — nur eine! — wachstumspolitische Konsequenz anfügen. Eine Wirtschaft, die wachsen soll, profitiert sicher nicht davon, wenn sie vorwiegend fremdfinanziert wird; denn dieses Fremdkapital wird jedenfalls der Tendenz nach eher unter Sicherheitsauflagen, unter Sicherheitsaspekten, von großen und damit unvermeidlicherweise bürokratisierten Organisationen des Kapitalmarkts verwaltet. Dagegen könnte Eigenkapital in der Hand persönlich engagierter Besitzer und Unternehmer größere Bereitschaft zu Risikoübernahme und damit mehr Spielraum für Innovationen entfalten helfen, auf die wir doch wachstumspolitisch so dringend angewiesen sind.
    Gegenüber den bisherigen negativen Folgen bringt die jetzige Reform für die Eigentumspolitik erstens den Vorteil, daß mit der Beseitigung der Doppelbelastung der steuerlich bedingte Interessengegensatz zwischen Groß- und Kleinaktionären abgebaut wird. Die Kleinaktionäre — das sind über vier Millionen in unserem Land — kommen zu ihrem Recht. Wir erhoffen von dieser Besserstellung, daß die Zahl der Aktiensparer größer wird. Wir glauben auch, daß sich die Zahl der Unternehmer, die ihren Mitarbeitern Gesellschaftsaktien anbieten, erhöhen wird.
    Auch von dieser Stelle aus will ich sagen, daß —neben dem Wunsch vieler Unternehmer, die Arbeitnehmer zu Partnern zu machen — immer mehr Unternehmer und ihre Betriebsräte verstehen: Das sicherste Mittel, auch auf lange Sicht die Einführung von marktwirtschaftswidrigen, funktionärsgesteuerten Vermögensbildungsfonds zu verhindern, ist die Beteiligung vieler Millionen Arbeitnehmer am Gewinn und Kapital ihres eigenen Unternehmens.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der zweite Vorteil: Wir hoffen auch, daß in Zukunft die Beteiligungsfinanzierung der Fremdfinanzierung mehr und mehr vorgezogen wird und damit die Eigenkapitalausstattung unserer Unternehmen sich verbessert. Viele Unternehmen hätten mit mehr Eigenkapital die Wirtschaftskrise der letzten Jahre überleben können. Deshalb begrüßen wir diese Reform. Wir aber wollen darüber hinaus die volle Beseitigung der steuerrechtlichen Diskriminierung, wie sie gegenüber anderen Beteiligungsformen ja noch besteht. Wir werden nicht lockerlassen. Die generelle Diskriminierung des Produktiveigentums ist abzubauen. Alle Formen des Produktiveigentums sind mindestens mit anderen Eigentumsformen im Konsumbereich, im Haus- und Grundbesitz gleichzustellen. Wer als Unternehmer oder Arbeitnehmer sein Vermögen in der Wirtschaft einsetzt, soll dafür gegenüber anderen Verwendungsformen des Vermögens nicht zusätzlich besteuert werden. Die Wirtschaft braucht das Kapital.
    Zur Verwirklichung dieser Gleichstellung haben wir nun zum zweiten Mal einen Antrag eingebracht — Drucksache 7/3664 —, wie auch im 6. Deutschen Bundestag 1972. Die Koalition scheint unseren Antrag diesmal wieder ablehnen zu wollen, obwohl er in konsequenter Weiterentwicklung der Körperschaftsteuerreform nichts anderes will, als alle steuerrechtlichen Hemmnisse gegen die Eigentumspolitik abzubauen, sowohl für die Aktie als auch für alle übrigen Beteiligungsformen, insbesondere im Bereich der Personengesellschaften.
    Meine Damen und Herren hüben und drüben in der Regierungskoalition: Wenn Sie heute nicht lediglich einen Koalitionskompromiß halben Herzens tragen würden, wenn Sie es ernst meinen würden,



    Pieroth
    wie Sie, Herr Böhme, es vorhin zu erklären versuchten, mit steuerrechtlichen Erleichterungen für die Vermögensbildung der Arbeitnehmer, dann würden Sie gleichzeitig auch unserem Antrag hier zustimmen! Aber Ihre ganzen Beteuerungen in der Eigentumspolitik können nicht darüber hinwegtäuschen, daß Sie mit der langen Verschleppung der Körperschaftsteuerreform alle Nachteile unnötig lange aufrechterhalten haben, daß Sie zur Eigentumspolitik selbst nichts vorzutragen haben als kollektivistische Pläne, die in einer Sozialen Marktwirtschaft dann eben doch nicht realisierbar sind. Gleichzeitig lehnen Sie den einzig praktikablen Vorschlag ab, den es heute zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer gibt, nämlich den CDU/CSU-Antrag zur betrieblichen Vermögensbildung.

    (Zuruf von der SPD: O je!)

    Diese Eigentumsfeindlichkeit — Sie können ja zustimmen, dann kommen Sie von Ihrem „O je!" herunter — können Sie nicht durch ein paar Leerformeln auf dem FDP-Wahlparteitag in Freiburg, auch nicht durch die soeben gehörte phänomenale Ankündigung von neuen SPD-Initiativen durch den Kollegen Böhme vertuschen. Was ist denn die neue SPD-Initiative? Die Einsetzung einer SPD-Kommission, die Sie mit Plänen beauftragt haben, natürlich erst wieder für die nächste Legislaturperiode.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Der arme Kollege Rosenthal! Die wievielte Kommission ist das inzwischen schon! Und aus allen ist nichts herausgekommen. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, Sie reden doch so gern von Humanität und Solidarität. Beides müssen Sie jetzt im Umgang mit Ihrem vermögenspolitischen Sprecher endlich mal beweisen.
    Noch ein letztes, von mir aus sehr ernstes Wort. Man hört in Ihren Reihen oft gegen die Großkapitalisten und gegen die Konzentration des Produktivvermögens wettern. Wenn aber dann ein praktikabler Vorschlag wie der unsrige hier vorgelegt wird, der die Arbeitnehmer tatsächlich zu Teilhabern an den Unternehmen machen will; dann reden Sie verächtlich von Kleinkapitalistenmentalität, die dahinterstecke und die man doch nicht züchten dürfe. Da ist doch wohl die Frage berechtigt: Was wollen Sie denn wirklich. Großkapitalisten sind Ihnen nicht recht, aber Kleinkapitalisten auch nicht. So bleibt doch nur der Schluß, den zumindest ein Teil der SPD längst gezogen hat: die Abschaffung des Privateigentums am Produktionskapital überhaupt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Staatskapitalismus!)

    Dann haben Sie weder Klein- noch Großkapitalisten, sondern nur Staatskapitalismus und vermögenslose Untertanen. Ihre Unfähigkeit, sich von dieser auf Marx zurückgehenden Grundeinstellung zu lösen, erklärt auch, warum die Mehrheit von Ihnen unfähig zu einer freiheitlichen Eigentumspolitik ist.

    (Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] : Deshalb machen wir heute dieses Gesetz, Herr Pieroth!)

    — Ich habe ja gesagt, was Sie hätten zusätzlich mit verabschieden müssen, und Ihr Verhalten im Finanzausschuß ist ja bekannt.
    Merken Sie sich deshalb zum Schluß noch: Die Union ist die einzige Partei, die nicht die überbetriebliche Kollektivvermögensbildung im Programm stehen und zum Ziel hat. Sie ist die einzige Fraktion, die für unsere freie Eigentumsordnung bisher politisch etwas getan hat. Es wird höchste Zeit, daß die von der Union begonnene und von dieser Koalition unterbrochene Politik des Eigentums für alle wieder fortgesetzt werden kann. Dafür werden wir mit den deutschen Wählern am 3. Oktober sorgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)