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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 250. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Eppler auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 17719 A Eintritt des Abg. Elchlepp in den Deut- schen Bundestag . . . . . . . . . . 17719 A Wahl des Abg. Haase (Kellinghusen) zum Mitglied des Europäischen Parlaments . . 17719 A Absetzung der Punkte 3 und 4 und Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . 17719 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Nationalversammlung der Republik Tunesien . . . . . . . . . . . 17721 C Begrüßung des Präsidenten und seiner Begleitung der Nationalen Volksversammlung der Volksrepublik Kongo . . . . . 17734 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Drucksache 7/3441 —, Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/5291 — Dr. Penner SPD . . . . . . . . . . 17719 D Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . . . 17721 D von Schoeler FDP . . . . . . . . . 17724 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17726 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten — Drucksache 7/4791 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5347 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5311 — Frau Dr Lepsius SPD . . . . . . . . 17728 A Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 17730 C, 17735 C Engelhard FDP 17732 C Frau Huber SPD 17734 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17735 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) — Drucksache 7/1027 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5345 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5277 — Dr. Haenschke SPD . . . . . . . . . 17737 B Dr. Wernitz SPD 17738 D Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . . 17741 B Dr. Wendig FDP 17745 C Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . 17749 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 10. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Vorschriften des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank — Drucksache 7/5061 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5249 — . . . . . . . . 17753 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Oktober 1975 zur Änderung des Vertrages vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/4802 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/5294 — 17753 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge — Drucksache 7/5268 — 17754 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutsche Bundesbahn — Drucksachen 7/3986, 7/4656 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4676 — Dr. Jobst CDU/CSU 17754 B Wrede SPD 17756 A Ollesch FDP . . . . . . . . . . 17758 A Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 17757 C, D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes — aus Drucksache 7/1470, Drucksache 7/1722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5346 —, Dritter Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/5303, 7/5310 — Dr. Böhme (Freiburg) SPD 17794 B Pieroth CDU/CSU . . . . . . . . 17796 D Frau Funcke FDP 17799 C Rosenthal SPD 17803 A Dr. Kreile CDU/CSU 17804 C Dr. Vohrer FDP . . . . . . . . . . 17807 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 17808 D Meinike (Oberhausen) SPD . . . . . . 17811 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Bericht der Bundesregierung über die Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) — Drucksachen 7/4556, 7/5242 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5243 — Vehar CDU/CSU . . . . . . . . . . 17812 C Wiefel SPD 17815 A Hoffie FDP . . . . . . . . . . . 17816 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Mindestmotorleistung für LKW — Drucksachen 7/4205, 7/5244 — 17817 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/76 — Erhöhung des Zollkontingents für Elektrobleche — 1. Halbjahr 1976) — Drucksache 7/5260 — 17818 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1976 — Drucksachen 7/4680, 7/4681, 7/5272 — . . 17818 A Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg), Dr. Meinecke (Hamburg), Kleinert und Genossen betr. Änderung des Personenstandsgesetzes — Drucksachen 7/4940, 7/5274 — . . . 17818 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 III Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung betr. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm — Drucksachen 7/4580, 7/5321 — 17818 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Krafträdern — Drucksachen 7/4810, 7/5245 . . . . . . . 17818 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/4543, 7/5246 17818 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der von der Bundesregierung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Nahrungsmittelhilfeprogramm für 1976 — Magermilchpulver — Drucksachen 7/4856, 7/5252 — 17818 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Zuweisung der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik gestellten verfallenen Kautionen, Sicherheitsleistungen oder Garantien — Drucksachen 7/4774, 7/5253 — 17818 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksachen 7/4794, 7/4911, 7/4954 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5295 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5293 — Schäfer (Appenweier) SPD 17819 B Gerlach (Obernau) CDU/CSU 17820 C Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . 17823 B Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . 17824 B Fragestunde — Drucksache 7/5290 vom 3. 6. 1976 — Bezug von Zeitungen der Bundesrepublik Deutschland in der DDR MdlAnfr A54 03.06.76 Drs 07/5290 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17759 D, 17760 D, 17761 A, B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU . . 17760 D, 17761 A ZusFr Höhmann SPD 17761 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17761 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17761 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17761 D Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über die Ermöglichung von Zusammenkünften, Vortragsreisen und Reisen von Delegationen in der DDR im Zuge der Weiterentwicklung von Kontakten zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen MdlAnfr A55 03.06.76 Drs 07/5290 Ey CDU/CSU MdlAnfr A56 03.06.76 Drs 07/5290 Ey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17761 D, 17762 A, B, C, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 17762 A, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17762 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17762 C Verhandlungen mit der Ostberliner Regierung über die Erweiterung der Besuchsreisen von DDR-Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A57 03.06.76 Drs 07/5290 Lagershausen CDU/CSU MdlAnfr A58 03.06.76 Drs 07/5290 Lagershausen CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17762 D, 17763 A, B, C, D, 17764 A, B, C, D ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 17762 D, 17763 A, 17764 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 17763 A ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17763 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17763 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 17763 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU . . . . . 17763 D ZusFr Höhmann SPD . . . . . . . . 17763 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 17764 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17764 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 17764 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Genehmigung der Besuchsreisen von DDR-Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland bei noch nicht erfolgter Familienzusammenführung sowie Ermöglichung umfassenderer Reisen in die Bundesrepublik Deutschland aus persönlichen und beruflichen Gründen MdlAnfr A59 03.06.76 Drs 07/5290 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A60 03.06.76 Drs 07/5290 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 1e65 A, B, C, D, 1e66 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17765 B, D, 17766 A ZusFr Dr. Kreutzmann SPD 17765 C ZusFr Höhmann SPD 17765 C Ergebnis der Gespräche der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die schrittweise Senkung der Gebühren für Visa und amtliche Reisedokumente MdlAnfr A61 03.06.76 Drs 07/5290 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB , 17766 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 17766 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17766 C Gespräche zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über Kontaktaufnahme und Informationsaustausch religiöser Institutionen und Organisationen sowie Verbesserung des individuellen Tourismus von Deutschen in der DDR MdlAnfr A62 03.06.76 Drs 07/5290 Frau Pieser CDU/CSU MdlAnfr A63 03.06.76 Drs 07/5290 Frau Pieser CDU/CSU Antw StSekr Dr. Morgenstern BMB . . . 17766 D, 17767 A, B, C, D ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 17766 D, 17767 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17767 C ZusFr Ey CDU/CSU 17767 D Begutachtung eines auf Material des Ostberliner Ministeriums für Staatssicherheit basierenden Artikels für die Illustrierte „stein" durch einen Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes MdlAnfr A64 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA 17767 D, 17768 C, D, 17769 A, B, C, D, 17770 A, B ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . 17768 B, C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 17763 D ZusFr Metzger SPD 17769 A ZusFr Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . 17769 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 17769 B ZusFr Spranger CDU/CSU 17769 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17769 D ZusFr Gansel SPD 17770 A Rolle des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt und heutigen Botschafters in Wien, Grabert, bei der Vorbereitung, Formulierung und Korrektur des „Stern"-Artikels mit der Behauptung, der „Quick"-Chefredakteurs van Nouhuys sei früher DDR-Agent gewesen MdlAnfr A65 03.06.76 Drs 07/5290 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA . . 17770 B, C, D, 17771 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 17770 C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 17771 A ZusFr Metzger SPD . . . . . . . . . 17771 A ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . 17771 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU 17771 B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 17771 C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 17771 C Beziehungen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zum Ministerium für Staatssicherheit in der DDR MdlAnfr A70 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A71 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Marx CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA 17771 D, 17772 A, B, C, D, 17773 A, B, C, D, 17774 A, B, C, D, 17775 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 17771 D, 17772 A, 17773 D ZusFr Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . . 17772 A, 17773 C ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . 17772 B ZusFr Metzger SPD . . . . . 17772 C, 17774 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17772 C ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . 17772 D ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 17772 D, 17775 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU . 17773 A, 17774 C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 17773 B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . 17773 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 17773 C ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU . . . . . 17774 A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . 17774 B ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU . . 17774 D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . 17774 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 V Verbindungen zwischen dem Bundesnachrichtendienst und dem Waffenhändler Mertins; Gewährleistung der Kontrolle der finanziellen Aktivitäten des BND MdlAnfr A66 03.06.76 Drs 07/5290 Gansel SPD MdlAnfr A67 03.06.76 Drs 07/5290 Gansel SPD Antw StSekr Dr. Schüler BKA . . 17775 B, C, D, 17776 A, B, C, D, 17777 A ZusFr Gansel SPD . . . 17775 B, C, 17776 C, D ZusFr Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . . . 17775 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 17775 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 17776 A ZusFr Reiser SPD 17776 B ZusFr Dr. Sperling SPD . . . 17776 C, 17777 A Finanzielle Nachteile der Beamten des Bun- des durch Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes MdlAnfr A74 03.06.76 Drs 07/5290 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 17777 B, C, D, 17778 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 17777 C, D ZusFr von Alten-Nordheim CDU/CSU . . 17777 D Äußerung des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin gegenüber dem französischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland über Tagungen in Berlin; Pressemeldungen über die Absicht des Bundeskanzlers hinsichtlich der Ansiedlung von Bundesbehörden und der Deutschen Nationalstiftung in Berlin MdlAnfr A75 03.06.76 Drs 07/5290 Hösl CDU/CSU MdlAnfr A76 03.06 76 Drs 07/5290 03.06.76 07/5290 Hösl CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 17778 A, B, C, D, 17779 A ZusFr Hösl CDU/CSU 17778 B, C, D ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . . . . 17778 D Zusammenhang der Äußerungen des Bundesaußenministers zur innenpolitischen Lage der Republik Südafrika mit der Verhinderung der Auftragserteilung über die Lieferung von Kernkraftwerken an die deutsche Industrie MdlAnfr A77 03.06.76 Drs 07/5290 Lenzer CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17779 A, C ZusFr Lenzer CDU/CSU 17779 C Gründe für die in den ersten vier Monaten des Jahres 1976 um 3 000 hinter den Erwartungen zurückgebliebene Zahl der Aussiedler aus Polen; Zahl der seit Unterzeichnung des Warschauer Vertrages in der Volksrepublik Polen verhafteten Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie Zahl der zur Zeit in Polen inhaftierten Deutschen MdlAnfr A78 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A79 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17779 D, 17780 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17779 D, 17780 A, B, C Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU . . . . . . . . . . 17780 D Aktuelle Stunde betr. Ergebnisse der Verhandlungen mit der DDR unter dem Gesichtspunkt der KSZE-Vereinbarungen Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . . . 17781 B Mattick SPD 17782 A Hoppe FDP 17783 C Jäger (Wangen) CDU/CSU 17784 B Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 17785 B Herold, Parl. Staatssekretär BMB . . . 17786 B Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . . 17787 D Moersch, Staatsminister AA 17789 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17790 A Höhmann SPD 17791 A Windelen CDU/CSU 17792 B Mischnick FDP 17793 A Nächste Sitzung 17825 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17827* A Anlage 2 Änderung des Strafverfahrensrechts mit dem Ziel der Einführung von Untersuchungshaft für gewalttätige Kriminelle zum Schutz von Tatzeugen vor Einschüchterungsversuchen MdlAnfr A4 03.06.76 Drs 07/5290 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17827* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Anlage 3 Pläne zur Errichtung einer Akademie für den gewerblichen Rechtsschutz MdlAnfr A5 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17827* D Anlage 4 Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft des Zonenrandgebietes, insbesondere des nordostbayerischen Grenzlands MdlAnfr A19 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17828* A Anlage 5 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Existenz der freien Tankstellenhändler sowie Beurteilung der Resolution der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler vom 26. Mai 1976 MdlAnfr A20 03.06.76 Drs 07/5290 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A21 03.06.76 Drs 07/5290 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17828* B Anlage 6 Vorwurf des Bundeswirtschaftsministers gegenüber den Gemeinden wegen eines prozyklischen Verhaltens in den letzten eineinhalb Jahren MdlAnfr A22 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17828* D Anlage 7 Verweigerung der Herausgabe der Auszüge von Wertpapierdepots an die in der Bundesrepublik lebenden Berechtigten durch die DDR MdlAnfr A51 03.06.76 Drs 07/5290 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 17829* B Anlage 8 Gründe der Bundesregierung für die Aufgabe einer umfangreichen Anzeige im Wochenmagazin „Der Spiegel" MdlAnfr A68 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 17829* C Anlage 9 Beeinträchtigung der Investitionstätigkeit der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland durch die Verzögerung von Genehmigungsverfahren insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen, Chemieinvestitionen und Kernkraftwerken MdlAnfr A72 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A73 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 17829* D Anlage 10 Vereinbarkeit der „Empfehlungen" für Schulbücher, die das völkerrechtliche Verbot des gewaltsamen Gebietswandels in der deutschen Frage mißachten und die mit dem Warschauer Vertrag die Bestätigung einer Gebietsabtrennung verbinden, mit dem Grundgesetz; Zahl der nicht genehmigten Aussiedlungsanträge in den bei den polnischen Behörden seitens der Bundesregierung vorgebrachten individuellen Härtefällen MdlAnfr A80 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A81 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17830* D Anlage 11 Zusicherungen der Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion oder anderen Ostblockstaaten bezüglich Einschränkung oder Verbot der Arbeit der US-Sender Radio Free Europe und Radio Liberty MdlAnfr A82 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17831 * B Anlage 12 Chancen des deutschen Angebots für die Errichtung eines Kernkraftwerks in Südafrika MdlAnfr A83 03.06.76 Drs 07/5290 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17831 * C Anlage 13 Zunahme der sowjetischen Schikanen gegenüber deutschen Teilnehmern an internationalen Ausstellungen in der Sowjetunion MdlAnfr A84 03.06.76 Drs 07/5290 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17831 * D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 VII Anlage 14 Äußerungen des Delegationsleiters der deutschen UNCTAD-Delegation, Botschafter Jänicke, über die Entwicklungsländer MdlAnfr A85 03.06.76 Drs 07/5290 Frau von Bothmer SPD MdlAnfr A86 03.06.76 Drs 07/5290 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Moersch AA 17832* A Anlage 15 Geltung der Aussage des Bundesaußenministers über den Kolonialismus auch für die kolonialistische Ausbeutung und Unterdrückung des deutschen Volkes in der DDR durch die Sowjetunion sowie für die widerrechtliche Evakuierung, Inbesitznahme und Besiedlung deutschen Landes durch fremde Mächte MdlAnfr A87 03.06.76 Drs 07/5290 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 17832* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 17719 250. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11.6. Amrehn 11. 6. Anbuhl 11.6. Dr. Artzinger * 11. 6. Baier 11.6. Dr. Bangemann ' 11.6. Dr. Barzel 10. 6. Dr. Bayerl * 10. 6. Behrendt * 11. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 11.6. Dr. von Bismarck 11. 6. Blumenfeld * 11. 6. Christ 11.6. Dr. Corterier * 10. 6. van Delden 10. 6. Dreyer 25. 6. Engelsberger 11.6. Entrup 11. 6. Prof. Dr. Erhard 11. 6. Fellermaier * 11. 6. Flämig * 10. 6. Frehsee * 11.6. Dr. Früh * 11.6. Geiger 11.6. Gerlach (Emsland) * 11.6. Glombig 11.6. Härzschel * 11. 6. Dr. Holtz ** 11.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.6. Kater 11.6. Dr. h. c. Kiesinger 10. 6. Dr. Klepsch * 11.6. Dr. Köhler 11. 6. Krall * 11.6. Krampe 11. 6. Krockert 11. 6. Lange * 10. 6. Lautenschlager * 11. 6. Lücker * 11.6. Memmel * 11.6. Dr. Mende ** 11.6. Müller (Bayreuth) 11.6. Dr. Müller-Hermann 10. 6. Müller (Mülheim) * 10. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 11. 6. Picard 11.6. Reddemann 11. 6. Rollmann 11. 6. Prof. Dr. Schellenberg 2. 7. Scheu 10. 6. Schmidt (München) * 11.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitt (Lockweiler) 11. 6. Schmitz (Baesweiler) 11. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 11.6. Schwabe * 10. 6. Dr. Schwörer * 11. 6. Seefeld * 10. 6. Seibert 11. 6. Springorum ' 11. 6. Dr. Starke (Franken) 11. 6. Strauß 11.6. Suck 11.6. Dr. Vohrer " 11.6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff ' 11. 6. Walther 11. 6. Frau Dr. Walz * 11.6. Wimmer (Eggenfelden) 11. 6. Wolfgramm (Göttingen) 10. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 4) : Wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Strafverfahrensrechts vorlegen mit dem Ziel, gewalttätige Kriminelle in Untersuchungshaft zu nehmen, wenn sie versuchen, Tatzeugen einzuschüchtern, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, falls sie dies verneint, anderenfalls notwendig werdende Freisprüche aus Mangel an Beweisen, die auf eingeschüchterte Zeugen zurückzuführen sind? Um das im ersten Teil der Frage angesprochene Ziel zu erreichen, bedarf es keiner Änderung der Strafprozeßordnung. Nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO darf gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen sein Verhalten den dringenden Verdacht begründet, er werde auf Zeugen in unlauterer Weise einwirken, und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde. Ein Beschuldigter, der versucht, Zeugen einzuschüchtern, wirkt nach § 112 StPO „in unlauterer Weise" auf sie ein. Der zweite Teil der Frage ist danach gegenstandslos. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 5) : Welche Pläne bestehen, eine Akademie für den gewerblichen Rechtsschutz zu errichten? Keine. 17828* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der außergewöhnlichen vor allem in der Rezession zutage getretenen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Zonenrandgebiets, insbesonders des nordostbayerischen Grenzlands, Maßnahmen ins Auge zu fassen, die auf eine Förderung hinauslaufen, die ähnlich ist, wie sie den Berliner Arbeitnehmern und der Berliner Wirtschaft gewährt wird? Bei der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes im Jahre 1971 waren sich Bundesregierung und Parlament darüber einig, daß ein Gefälle in der Förderung zwischen Berlin (West) und dem Zonenrandgebiet erhalten bleiben muß. Auch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen, die im Jahre 1974 das Zonenrandgebiet bereist hat, hat in ihrem Reisebericht, den sie dem Parlament im Dezember 1975 vorlegte (Drucksache 7/4422), nichts vorgeschlagen, was auf eine Änderung des Präferenzgefälles zwischen Berlin und dem Zonenrandgebiet hinausliefe. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht veranlaßt, die Präferenzierung Berlins gegenüber dem Zonenrandgebiet zu ändern. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/5290 Fragen A 20 und 21): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit und Existenz der freien Tankstellenhändler zu erhalten, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Resolution der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler vom 26. Mai 1976? Gibt es konkrete Anzeichen, daß Mitgliedsfirmen des o. a. Verbands „zur Kapitulation, d. h. zur Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit", gedrängt werden, und ist die Versorgung mit Importware nicht möglich? Zu Frage A 20: Die Bundesregierung beobachtet sehr sorgfältig die Entwicklung auf dem Benzinmarkt und eventuelle Auswirkungen auf die vorhandene ausgewogene Marktstruktur, die die Existenz der Gruppe der Freien Tankstellen mit einschließt. Sie steht im Gespräch auch mit den Freien Tankstellen und wird diese Gespräche fortsetzen. Die gegenwärtigen Probleme der unabhängigen Gruppe des Benzinhandels resultieren nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie aus einer Marktentwicklung, die auch international durch eine generelle Verknappung des Benzinangebots insbesondere für Superbenzin gekennzeichnet ist und die mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes zeitlich zusammengetroffen ist. Die Bundesregierung sieht in dieser Marktentwicklung und weniger im Benzinbleigesetz die wichtigste Ursache für die gegenwärtigen Schwierigkeiten, sie sieht deshalb auch keine Veranlassung, die zweite Stufe des Benzinbleigesetzes auszusetzen, wie es in der Resolution des Bundesverbandes Freier Tankstellen gefordert wird. Hauptursache für die Marktentwicklung ist die ungleichgewichtige Nachfrageentwicklung bei Benzin einerseits und leichtem und schwerem Heizöl andererseits, die die Raffineriegesellschaften nicht nur in der Bundesrepublik zwingt, mit gedrosselten Kapazitäten zu fahren. Aufgrund der Gegebenheiten der Kuppelproduktion bestimmen die weniger gut absetzbaren Produkte, wie das schwere Heizöl, die Auslastung und damit auch das zur Verfügung stehende Benzinangebot. Die sich belebende Chemiekonjunktur und die damit verbundene starke Nachfrage nach Rohbenzin hat zu einer weiteren Verminderung des Benzinangebotes beigetragen. Andererseits wird eine im Zusammenhang mit der konjunkturellen Belebung zu erwartende steigende Nachfrage nach Heizölen auch eine bessere Auslastung der Raffinerien und damit eine größere Benzinproduktion erlauben. Zu Frage A 21: Konkrete Anzeichen dafür, daß Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Freier Tankstellen „zur Kapitulation, d. h. zur Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit" gedrängt worden sind, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Versorgung der Freien Tankstellen erfolgt zum größeren Teil (60 %) aus inländischer Verarbeitung. Ein Teil davon wiederum ist durch langfristige Lieferverträge abgesichert. Da die Rotterdam-Preisnotierungen wegen der geschilderten Marktentwicklung in den letzten Monaten stark angezogen haben, sind Benzinimporte weniger rentabel und damit schwieriger geworden, aber keinesfalls zum Erliegen gekommen. In der Zeit von Januar bis April 1976 sind die Benzinimporte um —25 % zurückgegangen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß im Hinblick auf mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes erwartete Schwierigkeiten die Vorräte zu Beginn des Jahres ungewöhnlich hoch waren. Außerdem hatte das Bezugsjahr 1975 eine außergewöhnliche Steigerungsrate der Benzinimporte (+ 43,2 %) gebracht. Der Anteil des unabhängigen Handels an diesen Importen hat sich dabei im übrigen nicht wesentlich verändert (Januar bis April 1976: 57,6 %, Januar bis April 1975: 62 %, Gesamtjahr 1975: 53,3 %). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 22) : Trifft es zu, daß der Bundeswirtschaftsminister gegenüber den Gemeinden den Vorwurf erhoben hat, sie hätten sich in den letzten eineinhalb Jahren prozyklisch verhalten, und wenn ja, wie ist er zu verstehen, und wie hätten die Gemeinden sich nach Ansicht der Bundesregierung richtig verhalten sollen? Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 17829* Es trifft zu, daß der Bundeswirtschaftsminister erklärt hat, die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Aufschwungs sei teilweise durch das Verhalten der öffentlichen Haushalte, insbesondere auch der Gemeinden, in den letzten anderthalb Jahren erschwert worden. Die besondere Hervorhebung der Gemeinden erklärt sich schon daraus, daß rd. 2/3 der öffentlichen Sachinvestitionen von den Gemeinden getätigt werden. Von daher kommt den Gemeinden eine besondere konjunkturpolitische Bedeutung zu. Aus diesem Grunde haben auch Bund und Länder gemeinsam sowohl im Rahmen der beiden Sonderprogramme vom Februar und September 1974 als auch des Konjunkturprogramms vom August 1975 den Gemeinden erhebliche Mittel für Investitionszwecke zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Wie sich allerdings herausgestellt hat, konnte damit die deutliche Abschwächung der kommunalen Investitionen im Jahr 1975 allenfalls abgemildert, nicht aber verhindert werden. Die Gemeinden haben zwar, wie insbesondere die Zunahme der Verschuldung 1975 zeigt, auch erhebliche Eigenanstrengungen unternommen. Der finanzielle Spielraum hierfür war jedoch vor allem wegen der starken Ausgabenexpansion in den Jahren bis 1974 einschließlich erheblich eingeschränkt. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wäre eine im Zeitverlauf ausgeglichenere Entwicklung der kommunalen Investitionstätigkeit vorteilhafter gewesen. Die Äußerung des Bundeswirtschaftsministers war im übrigen mehr als eine Feststellung denn als Vorwurf zu verstehen. Sie wird auch von der Deutschen Bundesbank geteilt, die in ihrem Monatsbericht vom April 1976 feststellte, daß die Gemeinden 1975 auf die starke Verlangsamung des Einnahmenflusses wieder vor allem mit einer Drosselung der Investitionsausgaben reagierten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 51) : Warum verweigert die DDR den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Berechtigten die Herausgabe von Auszügen sogar solcher Wertpapierdepots, die Aktien von Gesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland enthalten und daher für die DDR wertlos sind, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dieses schikanöse Verhalten von DDR-Stellen künftig auszuschließen? Ihre Frage verstehe ich so, daß es sich um Wertpapierdepots handelt, die bereits bei Kriegsende bestanden. Hierzu muß festgestellt werden, daß nach Kriegsende alle im heutigen Gebiet der DDR befindlichen Geld- und Kreditinstitute aufgrund eines Befehls der sowjetischen Militäradministration geschlossen und deren Unterlagen beschlagnahmt worden sind. Aus Mitteilungen von betroffenen Depotinhabern ist bekannt geworden, daß die Staatsbank der DDR unter Berufung auf diesen Sachverhalt sich außer Stande erklärt hat, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übersenden. Die Bundesregierung hat gleichwohl aufgrund von Anfragen mehrerer betroffener Depotinhaber diese Frage der Erteilung von Depotauszügen durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR ansprechen lassen mit dem Ziel, daß die erwünschten Auskünfte und Unterlagen erteilt werden. In einigen Fällen hat die DDR mitgeteilt, daß Unterlagen nicht verfügbar seien und Auskünfte daher nicht erteilt werden könnten. In weiteren Fällen steht die Antwort noch aus. Nach den bisher gemachten Erfahrungen ist anzunehmen, daß in den Fällen, in denen der Berechtigte aus der DDR geflüchtet ist, Auskünfte aufgrund dieser Tatsache generell verweigert werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 68) : Aus welchen Gründen und zu welchem Preis hat die Bundesregierung in dem Wochenmagazin „Der Spiegel" (Nr. 22 vom 24. Mai 1976) eine umfangreiche Anzeige aufgegeben? Die Bundesregierung hat sich zu der Anzeige im „Spiegel" entschlossen, um, wie ich schon bei anderen Anfragen im Deutschen Bundestag begründen konnte, die Bürger über die Arbeit und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Sie erfüllt ihre vorgeschriebene Pflicht, wie sie u. a. im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Juli 1966 sowie in der Vorbemerkung zu Kapital 0403 im Einzelplan 04 des Bundeshaushaltsplans beschrieben ist. Zu Ihrer Frage nach den Kosten kann ich Ihnen sagen, daß dafür 82 658,60 DM erforderlich waren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Fragen A 72 und 73) : In welchem Umfang wird die Investitionstätigkeit der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland in zunehmendem Maß durch die Verzögerung von Genehmigungsverfahren insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen und Chemieinvestitionen beeinträchtigt? Welche Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens sind in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren insbesondere bei der Genehmigung von Kernkraftwerken aufgetreten, und welche Vorschriften gelten für die Genehmigung eines Kernkraftwerks? Es ist bekannt, daß die Wirtschaft über Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke klagt. 17830* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Bevor jedoch auf die Verzögerungen im einzelnen eingegangen wird, muß vorausgeschickt werden, daß aufgrund von bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland die Bearbeitung eines atomrechtlichen Genehmigungsantrages einschließlich Erstellung und Prüfung der Gutachten bis zur ersten Teilerrichtungsgenehmigung ein bis zwei Jahre in Anspruch nimmt. Deshalb sollte man erst bei längeren Verfahrenszeiten von Verzögerungen sprechen. Es gibt keinen einzigen Reaktor, der deshalb nicht genehmigt worden ist, weil der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Zustimmung zur Genehmigung in Verzug gewesen wäre. Das Bundesministerium des Innern hat vielmehr die Errichtung einer Leitstelle zur Koordinierung der Technischen Überwachungsvereine veranlaßt und ein Frühwarnsystem eingeführt, das Herstellern die Möglichkeit geben soll, ihre Unterlagen dem Innenministerium sehr frühzeitig vorzulegen. Verzögerungen sind auf folgende Ursachen zurückzuführen: 1. Standortschwierigkeiten, die ihre Ursache eher außerhalb und vor allem im Vorlauf zum konkreten Genehmigungsverfahren in politischen Bereichen finden, wie z. B. im Falle Wyhl, das bereits fast 3 Jahre im Verzug ist. Als künftige Abhilfe wird erneut auf die Notwendigkeit der frühzeitigen Integration der Standorte für Kraftwerke in die Landesplanungen unter Beteiligung aller Betroffenen schon in der Planungsphase hingewiesen. Dies ist allerdings Aufgabe der Länder im Rahmen des Bundesraumordnungsgesetzes und der Landesentwicklungsplanung. 2. Schwierigkeiten bei den erforderlichen sicherheitstechnischen Nachweisen in Genehmigungsverfahren, die erfahrungsgemäß sowohl in der vorlaufenden Phase des Verfahrens zur ersten Teilerrichtungsgenehmigung als auch in der baubegleitenden Phase des Verfahrens im Rahmen der nachfolgenden Teilerrichtungsgenehmigungen auftreten können. Diese Kategorie von Nachweisschwierigkeiten hat beispielsweise in der Nachfolge des schweren Störfalles am Kernkraftwerk Würgassen im Frühjahr 1972 zu erheblichen Verzögerungen in verschiedenen Stadien des Genehmigungsverfahrens bei 6 Siedewasserreaktoren geführt. Hier handelt es sich um unvermeidbare Verzögerungen, weil die Entwicklung der relativ jungen Technologie der Kernenergie und hier insbesondere die Erkenntnisse auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit eben noch im Fluß sind. Durch eine Standardisierung und das Abgehen von maßgeschneiderten Anlagen für jeden Einzelfall, um das sich die Wirtschaft im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden bemüht, könnten bei konsequenter Durchführung Lösungen für einzelne sicherheitstechnische Probleme projektübergreifend allen im Verfahren oder in der Planung befindlichen Anlagen des gleichen Standards zugute kommen. Dies wäre ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Rationalisierung der Genehmigungsverfahren. Der im Rahmen des Energieprogramms erfolgende (I gesteigerte Einsatz der Kernenergie hat im übrigen in den letzten Jahren zunehmend personelle und organisatorische Engpässe bei allen Beteiligten erkennen lassen. Die notwendigen Abhilfemaßnahmen sind allseits eingeleitet. Ein Beispiel hierfür ist die Bildung der zentralen Koordinierungsstelle bei den Technischen Überwachungsvereinen, die den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Landesregierungen als unabhängige Sachverständige dienen. Im übrigen bleibt die Bundesregierung nach Kräften weiter bemüht, vermeidbare Genehmigungsschwierigkeiten durch planungsfreundliche Gestaltung der Verfahren im volkswirtschaftlichen Interesse zu beheben bzw. zu vermeiden, denn jede Verzögerung führt bei der Größe der Anlagen zu beträchtlichen, unproduktiven Mehrkosten für die Investition. Abstriche an der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden zugunsten einer Beschleunigung der Verfahren stehen jedoch nicht zur Diskussion. Hier gilt unverrückbar das Bekenntnis der Bundesregierung zum Vorrang des Schutzgedankens vor wirtschaftlichen, Erwägungen, selbst wenn die Investitionstätigkeit der Wirtschaft fallweise durch unvermeidliche Verzögerungen beeinträchtigt werden sollte. Auf die geltenden Vorschriften für die Genehmigung eines Kernkraftwerks möchte ich hier im einzelnen nicht eingehen. Eine kurze Zusammenstellung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Kriterien, Regeln und Richtlinien werde ich Ihnen schriftlich nachreichen. Abschließend weise ich darauf hin, daß der Bundesregierung bei den anderen Energieerzeugungsanlagen sowie im Bereich der Chemie keine größeren Vorhaben bekannt sind, deren Realisierung gegenwärtig durch den Ablauf von Genehmigungsverfahren verzögert wird. Soweit Investitionen durch gerichtliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt werden, hat die Bundesregierung auf die Dauer des Verfahrens keinen Einfluß. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Fragen A 80 und 81): Sind „Empfehlungen" für Schulbücher, die das völkerrechtliche Verbot des gewaltsamen Gebietswandels in der deutschen Frage mißachten und übergehen und mit dem Warschauer Vertrag die Bestätigung einer Gebietsabtretung verbinden, mit dem Grundgesetz vereinbar und dürfen völkerrechts- und grundgesetzwidrige Empfehlungen, als wissenschaftliche Arbeitsergebnisse getarnt, mit Unterstützung von Staatsorganen verbreitet oder sogar „in die Praxis des Unterrichts eingeführt werden" (vgl. FAZ vom 28. Mai 1976, Seite 3), nachdem das Bundesverfassungsgericht als oberstes Verfassungsorgan die vor dem Grundgesetz allein zulässige diesbezügliche Auslegung der Ostverträge durch die Entscheidung vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 im Einklang mit dem Völkerrecht verbindlich festgestellt hat? Wie viele der seit Jahren seitens der Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorgebrachten 20 000 offiziellen Interventionen zugunsten individueller Härtefälle Deutscher haben bis zum 1. Mai 1976 entgegen der behaupteten Normalisierungstendenzen noch nicht zur Ausreise der Betroffenen nach vielfacher Ablehnung ihrer Anträge geführt, und in wie vielen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 17831` dieser Härtefälle handelt es sich im Widerspruch zum Kernbereich der Grundrechte Deutscher und der Menschenrechte um die Trennung von Ehegatten oder von unmündigen Kindern von einen Elternteil? Zu Frage A 80: Ich habe in diesem Hause schon mehrfach ausgeführt, daß die Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen Ergebnisse von Gesprächen von Wissenschaftlern beider Länder darstellen. Die darin zum Ausdruck gebrachten Vorschläge und Aussagen haben keinen amtlichen Charakter. Weder die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen in der Bundesrepublik Deutschland haben auf die Arbeit der Wissenschaftler in irgendeiner Form Einfluß genommen. Die Bundesregierung nimmt daher auch keine Stellung zu dem von unabhängigen Wissenschaftlern erarbeiteten Inhalt der Empfehlungen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang insbesondere auf meine Ausführungen in der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Januar 1976 verweisen, in der der Standpunkt der Bundesregierung zu diesem Thema ausführlich dargelegt worden ist. Zu Frage A 81: Unsere Botschaft in Warschau erfaßt seit dem 1. November 1975 statistisch die Fälle, die nach einer Intervention im polnischen Außenministerium durch Erteilung der für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Sichtvermerke erledigt worden sind. Dies sind bis zum 31. Mai 1976 insgesamt 3 880 Personen, was etwa einem Drittel sämtlicher in dem fraglichen Zeitraum erteilten Ausreisegenehmigungen entspricht. Daraus geht hervor, daß Interventionsfälle vorrangig erledigt werden, weil ihr Prozentsatz bei den Ausreisewünschen insgesamt wesentlich niedriger ist als ein Drittel. Ihre weitergehende Frage, bei welchen der noch ungelösten Interventionsfälle es sich um die Trennung von Ehegatten oder um die Trennung von Kindern von einem Elternteil handelt, läßt sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht beantworten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 82) : Hat die Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion oder anderen Ostblockstaaten zu irgendeiner Zeit offiziell oder inoffiziell Hoffnungen gemacht, Zusicherungen gegeben oder Vereinbarungen getroffen, die in den nächsten fünf Jahren auf eine Einschränkung der Arbeit der beiden US-Sender Radio Free Europe und Radio Liberty oder gar auf deren Verbot hinauslaufen? Die Bundesregierung kann die in der Frage genannten Sender nicht zum Gegenstand von Vereinbarungen oder von Zusicherungen machen. Sie hat auch wiederholt darauf hingewiesen, daß die Meinungsfreiheit nicht nur für deutsche, sondern auch für ausländische Rundfunkanstalten auf deutschem Boden gilt. Das schließt nicht aus, daß sie grundsätzlich bereit sein muß, bei konkreten Beschwerdefällen im Hinblick auf einzelne Sendungen vermittelnd tätig zu werden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 83) : Trifft es zu, daß das ehedem favorisierte deutsche Angebot für die Errichtung eines Kernkraftwerks in der Republik Südafrika kaum noch Beachtung fand, seit sich die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika abkühlten, und wie rechtfertigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die dadurch entgangene Beschäftigung von 30 000 Arbeitnehmern für ein Jahr als Folge ihrer Afrikapolitik? Der südafrikanische Wirtschaftsminister Heunis hat am 31. Mai 1976 folgendes erklärt: „Politische Überlegungen haben überhaupt keine Rolle gespielt bei dem Entschluß von ESCOM (Electricity Supply Commission), die französische Offerte zu akzeptieren. Es handelt sich um einen Kontrakt zwischen ESCOM und der anderen Partei ohne Einmischung der südafrikanischen Regierung." Der Botschafter der Republik Südafrika hat diese Auffassung seiner Regierung in einem Gespräch am 3. Juni 1976 gegenüber dem Bundesminister des Auswärtigen bestätigt. Die südafrikanische Botschaft hat außerdem am 4. Juni 1976 folgende Presse-Erklärung abgegeben: „Angesichts der erheblichen Spekulationen in der bundesdeutschen Presse in Zusammenhang mit der Begründung des Entschlusses der südafrikanischen Elektrizitätswerke — electricity supply commission (ESCOM) — um das Angebot eines französischen Konsortiums zu akzeptieren, für den Bau Südafrikas ersten Atomkraftwerkes bei Koeberg, in der Nähe von Kapstadt, betont die südafrikanische Botschaft zu Bonn, daß der Entschluß der südafrikanischen Elektrizitätswerke rein wirtschaftlich bedingt war." Die Botschaft weist dann auf die von mir bereits eingangs erwähnte Stellungnahme des Wirtschaftsministers Südafrikas vom 31. Mai 1976 hin. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Auskünfte der südafrikanischen Regierung. Sie tritt mit Entschiedenheit allen Versuchen entgegen, die Glaubwürdigkeit dieser Erklärung der südafrikanischen Regierung in Zweifel zu ziehen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 84) : 17832* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 250. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Juni 1976 Trifft es zu, daß die ublichen sowjetischen Schikanen gegenüber deutschen Teilnehmern an internationalen Ausstellungen in der Sowjetunion sich häufen, und daß sogar die Streichung des Wortes „deutsch" im Firmennamen erzwungen wird, und wird daraufhin — bejahendenfalls — die Bundesregierung der sowjetischen Regierung unmißverständlich klarmachen, daß die Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen, an der die Sowjetunion und ihre Satelliten ein dringendes Interesse haben, die Respektierung, Beachtung und Anwendung geltenden Rechts voraussetzt, insbesondere was Deutschland als Ganzes und Berlin anbelangt? Die generelle Feststellung, deutsche Teilnehmer an Ausstellungen in der Sowjetunion seien sich häufenden Schikanen ausgesetzt, trifft nicht zu. Schon die hohe Beteiligung deutscher Firmen an derartigen Veransaltungen ist ein Hinweis dafür, daß die deutschen Aussteller selbst sich nicht diskriminiert fühlen. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, daß deutsche Aussteller gezwungen wurden, das Wort „deutsch" aus ihren Firmennamen zu streichen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/5290 Fragen A 85 und 86) : Kann die Bundesregierung versichern, daß der Delegationsleiter der deutschen UNCTAD-Delegation, Botschafter Jänicke, sich über Entwicklungsländer nicht in der Weise geäußert hat, wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 1. Juni 1976 berichtet? Ist die Bundesregierung bereit, durch Äußerungen des Herrn Jänicke eventuell aufgekommene Mißverständnisse gegenüber den Betroffenen richtigzustellen? Zu Frage A 85: Botschafter Jaenicke hat gegenüber der Bundesregierung erklärt, daß er sich nicht in dem von der Frankfurter Rundschau behaupteten Sinne geäußert hat. Zu Frage A 86: Botschafter Jaenicke hat vor Journalisten die deutsche Haltung auf der IV. VN-Konferenz für Handel und Entwicklung erläutert. Mißverständnisse über diese deutsche Haltung sind nicht aufgetreten, sie brauchten deshalb auch nicht korrigiert werden. Die Ausführungen von Botschafter Jaenicke, die er auf der internationalen Pressekonferenz machte, sind darüber hinaus auch — soweit ersichtlich — von den übrigen in- und ausländischen Presseorganen im wesentlichen korrekt wiedergegeben worden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5290 Frage A 87): Gilt die Aussage des Bundesaußenministers, „die Tage des Kolonialismus sind gezählt", auch für die kolonialistische Ausbeutung und Unterdrückung des deutschen Volkes in der „DDR" durch die Sowjetunion sowie für die widerrechtliche Evakuierung, Inbesitznahme und Besiedlung deutschen Landes durch fremde Mächte? Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hatte vor der 30. Generalversammlung der Vereinten Nationen festgestellt: „Nur in wenigen Gebieten klammert sich noch die überholte Ordnung des Kolonialismus fest. Aber ihre Tage sind gezählt. Wir hoffen, daß sie auch im südlichen Afrika ohne Gewalt und Zerstörung zu Ende gehen." Diese Aussage bezieht sich, wie das vollständige Zitat zeigt, auf den auslaufenden Prozeß der Dekolonisierung in der Dritten Welt. Was das Schicksal der Deutschen in der DDR betrifft, so hat die Bundesregierung sich stets für die uneingeschränkte Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts auch in Deutschland eingesetzt und wird das auch in Zukunft tun. Ich darf darauf verweisen, daß der Bundesminister des Auswärtigen in der bereits erwähnten Rede vor der 30. Generalversammlung ausdrücklich erklärt hatte, daß es unser Ziel ist, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
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    Rede von Dr. Heinz Eyrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der dritten Lesung des ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird man einige Bemerkungen widerspruchslos machen können, nämlich u. a. die, daß es weiterhin nicht mehr vertretbar sein kann, daß Wirtschaftsverbrechen risikolos und höchst einträglich ist, risikoloser als Raub und Diebstahl. Man wird mit Sicherheit die weitere Bemerkung anfügen dürfen, daß, gleichgültig welche Zahl genau zutrifft, zumindest über 20 Milliarden DM jährlich erschwindelt werden. Andere reden von Zahlen bis zu 50 Milliarden DM. Wie das auch immer sei, man wird gleichermaßen die einhellige Meinung hinzufügen dürfen, daß dem Treiben dieser Verbrecher im weißen Kragen das Handwerk so schnell und so gründlich wie möglich gelegt werden muß.
    Auf einen einfachen Nenner gebracht heißt das: darin, daß es gesetzlicher Normen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bedarf, waren sich von



    Dr. Eyrich
    Anfang an alle Parteien dieses Hauses und darüber hinaus alle Länderregierungen einig. Wir alle erinnern uns noch daran, wie einhellig und zustimmend die öffentliche Meinung zu dem nun vorliegenden Gesetz gewesen ist. Indessen sollten wir uns auch daran erinnern, daß die Diskussion darüber nicht immer frei von ideologischen Überlegungen gewesen ist. Während die einen das Gesetz als ein Instrument der Gängelung der Wirtschaft, als ein Mittel zur Erstickung unternehmerischen Risikos und als eine Diskriminierung der Wirtschaft angesehen haben, fehlten freilich auch jene Stimmen nicht, die in der Häufigkeit der Verbrechen und dem Ausmaß des angerichteten Schadens einen willkommenen Anlaß sahen, über die notwendigen Schritte hinaus Maßnahmen zu fordern, die im Ergebnis wirklich das Ende einer sozialen Marktwirtschaft bedeutet hätten. Weder das, was die einen befürchten und auch noch in der Anhörung der Sachverständigen im Deutschen Bundestag vortrugen, nämlich ein Gesetz zur Diskriminierung der Wirtschaft, noch ein Gesetz, das das Ende der sozialen Marktwirtschaft oder auch nur deren Gefährdung bedeutet hätte, würde je unsere Zustimmung finden.
    Um was es uns als Opposition gegangen ist, läßt sich kurz so darstellen. Ein Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität muß hinreichend klare Normen haben, an deren Bestimmtheit kein Zweifel bestehen kann. Es muß, für jedermann verständlich, deutlich machen, was strafbar ist und was nicht. Ein Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität muß erwarten lassen, daß es den Strafverfolgungsbehörden eine wirksame Hilfe bei der Verfolgung dieser Straftaten bietet. Es muß der Zersetzung des Leistungswettbewerbs entgegentreten, weil dadurch das Vertrauen in die Redlichkeit des Wirtschaftsverkehrs sowie einzelner Berufs- und Handelszweige zerstört werden würde. Es muß schließlich der weitverbreiteten Meinung glaubwürdig entgegentreten, daß lediglich die Kleinen bestraft und die Großen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
    Wirtschaftskriminalität — das ist eine Erkenntnis, die wir immer wieder betonen sollten — ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein in hohem Maße sozialschädliches Verhalten, das der Ahndung bedarf. Ein solches Gesetz richtet sich nicht gegen einen Berufsstand, nicht gegen große oder kleinere Unternehmer, nicht gegen Banken oder Kreditinstitute, sondern einzig und allein gegen die Außenseiter dieser Gruppen oder gegen solche, die den Namen und das Ansehen dieser Gruppen zu ihren strafbaren Handlungen mißbrauchen. Daß die Bekämpfung sozialschädlichen Verhaltens durch entsprechende Gesetze, durch höhere Strafen und durch Erleichterung der Verfolgung leichter gemacht wird, ist eine Erkenntnis, die wir immer nahtlos vertreten haben, die mit der gleichen Konsequenz allerdings auf manchen anderen Gebieten von der Bundesregierung hätte befolgt werden können. Und ich darf hinzusetzen: Es sind und waren Rechtsgüter, die den hier zu behandelnden in keiner Weise nachstehen. Aber ich glaube, wir sollten diese Diskussion an einer anderen Stelle grundsätzlich fortsetzen.
    Was bringt das neue Gesetz? Herr Kollege Penner hat die wichtigsten Bestimmungen genannt. Ich möchte es aus meiner Sicht darstellen. Dieses Gesetz hat im wesentlichen vier Schwerpunkte.
    Der Subventionsbetrug, der gerade im Bereich der Europäischen Gemeinschaften vorkommt, soll besser erfaßt werden können. Bisher ist es den Strafverfolgungsbehörden in vielen Fällen nicht gelungen, das Vorliegen eines Betruges nachzuweisen. Die Fassung des Betrugstatbestands ist so gestaltet, daß eine ganze Kette von Bedingungen vorliegen muß, um jemanden des Betruges zu überführen. Diese Bestimmung enthält so viele subjektive Elemente, daß der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns schwer zu führen ist. Der komplizierte Vermögensbegriff des § 263 des Strafgesetzbuches tut ein Übriges.
    Die neue Vorschrift geht nun davon aus, daß bereits derjenige bestraft werden kann, der zur Erlangung einer Subvention falsche Angaben über solche Umstände macht, die für die Bewilligung der Subvention erheblich sind. Bereits in einem Stadium, in dem ein Schaden noch nicht eingetreten zu sein braucht, wird sich jener strafbar machen, der falsche Angaben, der gefälschte Papiere vorlegt oder der sonst die Behörden täuscht. Dies sind die typischen Erscheinungen des Subventionsschwindels. Mit der neuen Vorschrift ist eine wirksame Bekämpfung möglich.
    Wir wissen, daß einen nicht unerheblichen Teil der Wirtschaftskriminalität der Kreditbetrug ausmacht. Oft werden Kredite unter Vorlage unvollständiger Unterlagen, frisierter Bilanzen oder ähnlichem in großer Höhe erschwindelt. Auch hier muß man feststellen, daß mit den Mitteln des bisherigen Betrugstatbestandes eine wirksame Verbrechensbekämpfung nicht möglich war. Auch hier hat man durch Vorverlegen der Strafbarkeit ein sicher wirksameres Mittel gefunden.
    Im Bereich des Wuchers hat man durch eine einheitliche Vorschrift für alle bisher in Einzelbestimmungen festgehaltenen Erscheinungen des Wuchers eine wünschenswerte Klarheit herbeiführen können. Es soll in Zukunft mit dieser Bestimmung u. a. auch verhindert werden — das ist nicht unwichtig in unserer Zeit —, daß z. B. Gastarbeiter und Studierende von gewissenlosen Vermietern ausgebeutet werden. Schließlich sind die Konkursstraftatbestände einer Klarheit zugeführt worden. Ich werde darauf nachher noch zurückkommen.
    Meine Damen und Herren, ich habe zu Beginn gesagt, daß die Opposition dieses Gesetz daran mißt, wieweit es Klarheit, Bestimmtheit und auch Verständlichkeit bringt. Mindestens in diesem Punkte kann ich die Bundesregierung nicht von dem Vorwurf freisprechen, daß sie diesen Erfordernissen nicht in jedem Punkte genügt hat. Die Vorlage der Bundesregierung war nicht in jedem Punkte geeignet, demjenigen, der Subventionen beantragt, klar zu sagen, worauf es dem Staat ankommt, wenn er Subventionen gewährt. Die Opposition hat von Anfang an darauf hingewiesen, daß es einer Regierung — gleich welcher Zusammensetzung, gleich von wem sie getragen wird — nicht anheimgestellt sein



    Dr. Eyrich
    kann, im Einzelfall zu bestimmen, was eine Subvention ist oder nicht.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Der Bürger muß sicher sein, daß es dafür gleiche Maßstäbe gibt und es nicht von den Maßnahmen einer Regierung abhängt, ob sie etwas als eine Subvention ansieht oder nicht. Der Ausschuß hat deshalb auf unseren Vorschlag hin einstimmig eine gesetzliche Definition der Subvention vorgesehen, die die erforderliche Klarheit schaffen wird.
    Die sehr gute Zusammenarbeit im Ausschuß —das muß ich auch an die Adresse der Kollegen sagen — hat ein weiteres Ergebnis gebracht, eine Neuerung, die dem Schutz des Antragstellers einer Subvention in gleichem Maße dient wie der Erleichterung des Nachweises strafbaren Verhaltens. Das Gesetz bestimmt nunmehr, daß die Behörden ganz deutlich sagen müssen, welche Angaben des Antragstellers sie für unbedingt erforderlich erachten, unter welchen Bedingungen sie eine Subvention geben. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ist das sicherlich eine nicht zu unterschätzende Verbesserung, die der Ausschuß herbeigeführt hat. Wie oft wurde nicht in den Verfahren vor den Gerichten geltend gemacht, der Antragsteller sei sich die über subventionserheblichen Tatsachen nicht im klaren gewesen! Wie oft mußten deshalb Verfahren eingestellt oder ohne Erfolg abgebrochen werden! Wenn man dann noch bedenkt, daß die Bundesregierung bei der ursprünglichen Unsicherheit darüber, was eine subventionserhebliche Tatsache ist, auch die leichtfertige Begehungsweise für strafbar erklärte, — unter anderen Umständen zu Recht —, dann ist die jetzt gefundene Lösung im Interesse aller Beteiligten, nicht zuletzt der Verfolgungsorgane, zweifellos zu begrüßen. Diese Verbesserung dient aber auch dem Schutz des Antragstellers einer Subvention. Er wird in Zukunft genau erkennen können, welchen Anforderungen er gerecht werden muß.
    Unser gemeinsames Bemühen hat auch hinsichtlich des Begriffs „öffentliche Mittel" zur wünschenswerten Klarheit geführt. Nach § 264 tritt ausdrücklich auch in den Fällen eine Strafbarkeit ein, in denen aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft Leistungen gewährt werden. Das steht. nunmehr zweifelsfrei fest.
    Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung zum Subventionsbetrug machen. Es ist von verschiedenen Seiten immer wieder darauf hingewiesen worden, daß im Bereich der sogenannten Sozialsubventionen ebenfalls die Notwendigkeit bestehe, bessere gesetzliche Normen zu schaffen, um die Unzahl von Betrügereien im Bereich der Kindergeldanträge, der Studienförderungsmittel, der Unterstützungsleistungen, des Schlechtwettergeldes und ähnlicher staatlicher Leistungen besser erfassen zu können. Unter einem Gesichtspunkt wäre die Einbeziehung solcher Taten bestimmt zu rechtfertigen gewesen: nach der Höhe des auch hier angerichteten Schadens. Er geht mit Sicherheit — das hat die Anhörung zweifelsfrei ergeben — in die Millionen. Allein in der Hansestadt Hamburg — so hat uns ein Sachverständiger dargestellt — tritt durch solche Betrügereien jährlich ein Schaden in Höhe von 1,4 Millionen DM auf. Auch hier ist es das Geld des Steuerzahlers, das durch betrügerische Handlungen erschwindelt wird.
    Wenn wir schließlich dem Vorschlag zugestimmt haben, nur solche Subventionen zu erfassen, die Unternehmen und Betrieben gewährt werden, dann nicht, um für sie ein Sonderstrafrecht zu schaffen, sondern deshalb, weil die Betrügereien im sozialen Subventionsbereich mit der Bestimmung des bisherigen Betrugstatbestandes hinreichend sicher zu erfassen sind.
    Ein Wort noch zum Kreditbetrug: Hier ist die Ausgangssituation ähnlich wie beim Subventionsbetrug; auch hier scheiterte eine wirksame Bekämpfung bisher häufig an unüberwindlichen Beweisschwierigkeiten. Das Gesetz bringt hier eine wünschenswerte Verbesserung. Eines indessen darf im Bereich auch des Kreditbetruges nicht übersehen werden: Es kann und darf natürlich nicht der bestraft werden, der ein kalkulierbares Risiko eingeht. Es wird sich in der Wirtschaft nicht vermeiden lassen, daß ein Unternehmer einen Kredit aufnimmt, um sein Unternehmen auf eine solide Basis stellen zu können, sei es, daß er Rationalisierungsmaßnahmen durchführt, sei es, um ein Geschäft abzuschließen, das ihm Gewinn verspricht, sei es, um Arbeitsplätze zu erhalten. Hier müssen wir sehen, daß es einen Freiraum für das unternehmerische Risiko geben muß. Wir können dann, wenn dieses Geschäft durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand nicht zustande gekommen ist, ihm das nicht hinterher als eine strafbare Handlung zurechnen.
    Ich bin froh darüber, daß gerade in dieser Hinsicht in die Vorlage der Bundesregierung die notwendige Klarheit hineingekommen ist, daß dem einen sein Teil bleibt, der andere aber strafbar ist, wenn er bestimmte Handlungen, die in diesem Punkte klar umschrieben sind, begeht.
    Die Neufassung der Konkursbestimmungen ist, wie wir wissen, schon öfter erfolglos versucht worden, zuletzt bei den Arbeiten am Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. Daß sie nunmehr verabschiedet werden konnte, ist zu begrüßen. Aber auch in diesem Bereich kam es darauf an, Bestimmungen zu schaffen, die nicht eine ungebührliche Unsicherheit bei vielen Betrieben herbeiführen würden. Die jetzige Fassung der Bestimmung des § 283 gewährleistet, daß das Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen nur dann strafbar ist, wenn das Unternehmen in eine erkennbare Krisensituation geraten ist. Das entspricht einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Die Erfahrung zeigt, daß Krisensituationen oftmals sehr schwer feststellbar sind und daß eine nur drohende Überschuldung noch kein Grund ist, ein bestimmtes Verhalten unter Strafe zu stellen.
    Schließlich war es angesichts der immer mehr um sich greifenden Wucherhandlungen erforderlich, eine bessere Verfolgung zu gewährleisten. Dadurch, daß es in Zukunft genügen soll, daß eine Zwangslage — statt bisher eine Notlage — eines Menschen ausgebeutet wird, wird denen Einhalt geboten werden können, die oft gerade sozial schwächere, unerfah-



    Dr. Eyrich
    rene Menschen schamlos übervorteilt und manchmal der letzten Spargroschen beraubt haben.
    Aber lassen Sie mich doch noch einige andere Bemerkungen hinzufügen. So richtig es ist, daß mit diesem verbesserten Gesetz die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität geschaffen worden sind, so richtig ist es auch, daß eine gute Rechts- und Kriminalpolitik nicht allein in der Veränderung von Paragraphen bestehen darf. Was für das Strafvollzugsgesetz gegolten hat, trifft auch hier zu: Ohne ergänzende, man ist versucht zu sagen: ohne flankierende Maßnahmen ist das Gesetz nur Stückwerk. Die Länder haben auf diesem Gebiet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten ausnahmslos bereits vorbildliche Arbeit geleistet. Die Einrichtung von besonderen polizeilichen Abteilungen, von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Wirtschaftskammern sei hier beispielhaft hervorgehoben.
    Es wird aber auch in Zukunft nicht ausbleiben können, noch mehr als bisher zu tun. Die personellen und sachlichen Voraussetzungen müssen dem zu bekämpfenden Verbrechen adäquat sein. Nicht nur das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Justiz, sondern auch die Verhinderung immensen Schadens rechtfertigen bei allen Schwierigkeiten, die wir sehen, am Ende den Einsatz noch höherer staatlicher Mittel. Das gilt im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung der mit dieser Aufgabe betrauten Beamten, das gilt bei der qualifizierten Besetzung von Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften und Gerichten. Mit der qualifizierten Besetzung dieser mit der Verfolgung betrauten Organe steht und fällt die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Dem spezialisierten Wirtschaftsverbrecher muß der spezialisierte Ermittlungsbeamte gegenüberstehen.
    Ebenso — und das ist an die Adresse des Herrn Bundesjustizministers gerichtet — ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden wichtig. Ich weiß, daß die Bundesregierung Anstrengungen unternommen hat, auf diesem Gebiete zu einer Beschleunigung zu kommen. Der Mobilität der Verbrecher, die auf internationaler Basis arbeiten und die Grenzen mühelos überschreiten können, muß die Zusammenarbeit der einzelnen staatlichen Verfolgungsbehörden gegenüberstehen. Ich weiß, daß über eine Beschleunigung der Rechtshilfe zwischen den einzelnen Staaten schon lange verhandelt wird. Wir ersuchen die Bundesregierung, verstärkt auf eine baldige Ratifizierung solcher Bestimmungen zu drängen. Nicht nur die Beschleunigung, sondern auch die Vereinfachung der Rechtshilfe ist erforderlich. Es muß doch wenigstens im Rahmen der Gemeinschaft möglich sein, nicht nur, wie im letzten Jahrzehnt, 15 000 Verordnungen und Richtlinien allein auf dem Sektor der Agrarpolitik zu verabschieden, sondern auch gemeinsame Anstrengungen zur Verhinderung von so großem Schaden zu unternehmen.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses zustimmen, weil er eine wirksame Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ermöglicht, weil er der Wirtschaft und dem seriösen Unternehmer keine unzumutbaren Beschränkungen auferlegt und ihn nicht zu diskriminieren geeignet ist und weil er schließlich dem Schutze der Allgemeinheit dient.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Schoeler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Das heute zur Abstimmung stehende Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt ein Muster an Gründlichkeit und Ausführlichkeit bei Vorbereitung und parlamentarischer Beratung eines Gesetzes dar. Von einer ausführlichen Rechtstatsachenforschung über die Vorarbeiten der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigenkommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bis zur Erstellung des Regierungsentwurfes ist eine hervorragende Vorarbeit geleistet worden. Wir haben uns bemüht, dieses Maß an Gründlichkeit und Qualität auch bei den Sachverständigenanhörungen und Beratungen des Strafrechtssonderausschusses fortzusetzen.
    Ich erwähne dies, obwohl meine Herren Vorredner bereits darauf hingewiesen haben, auch deshalb, weil ich daran den ausdrücklichen Dank der Fraktion der Freien Demokraten an alle Gutachter und Sachverständigen, das Bundesjustizministerium und seine Vertreter ebenso wie an diejenigen, die aus Strafrechtspraxis und Wissenschaft dieses Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet haben, anschließen will. Ohne diese Vorarbeit und ohne diese Hilfe bei den Beratungen wäre eine Verabschiedung dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode nicht möglich gewesen.
    Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß am Ende dieses Gesetzgebungsverfahrens die Zustimmung aller Fraktionen zu einem Gesetz steht, das einen ersten wirkungsvollen Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität darstellt und sich in unsere Bemühungen um eine Reform unseres Strafrechts nahtlos einfügt. Gerade auf den letzten Aspekt hinzuweisen, scheint mir notwendig zu sein, weil da und dort auch schon der Vorwurf erhoben wurde, die Schaffung neuer Tatbestände im Bereich der Wirtschaftskriminalität widerspreche der Grundkonzeption der Strafrechtsreform. So kann jedoch nur argumentieren, wer Strafrechtsreform als Streichung von Straftatbeständen mißversteht. Uns ging es und geht es bei der Strafrechtsreform jedoch darum, das Mittel des Strafrechts — das schärfste, das dem Gesetzgeber überhaupt zur Verfügung steht — nur als das letzte Mittel bei der Bekämpfung sozialschädlichen Verhaltens einzusetzen. Deshalb haben wir uns beim Demonstrationsstrafrecht, bei der Reform des Sexualstrafrechts oder des § 218 dazu entschlossen, Strafandrohungen da zurückzuziehen, wo ihre Existenz mehr weltanschaulicher



    von Schoeler
    oder ideologischer Überzeugung als kriminalpolitischer Notwendigkeit entsprach.
    Aus dem gleichen Grunde mußten wir aber im Bereich der Wirtschaftskriminalität der Notwendigkeit neuer, den modernen Formen der Kriminalität entsprechenden Straftatbestände gerecht werden. Denn während in anderen Bereichen des Strafrechts das Strafrecht ausufernd auch nicht sozialschädliches Verhalten erfaßte, war es eben im Bereich der „Weißen-Kragen-Kriminalität" genau umgekehrt; nicht alle sozialschädlichen Verhaltensweisen wurden auch strafrechtlich erfaßt. So falsch ist der Satz eben nicht, daß eine Gaunerei nur groß genug sein müsse, um nicht oder nur schwer verfolgt werden zu können.
    Der Staat des 19. Jahrhunderts kannte beispielsweise die Subventionierung Privater durch den Staat kaum. Das Strafgesetzbuch des Jahres 1871 in seinem Betrugstatbestand kann daher keine wirkungsvolle Handhabe gegen Subventionsschwindeleien bieten. Wie hätte man sich damals schon die Planung solch komplizierter Verbrechen wie Luftoder Karusselgeschäfte vorstellen können? Gerade im Bereich der Subventionskriminalität wird deutlich, wie notwendig die Schaffung eines modernen Strafrechts hier ist. Deshalb war es notwendig, über die bestehenden Tatbestände des Betruges, der Untreue oder der Unterschlagung hinaus in das Vorfeld des Betruges mit neuen Straftatbeständen hineinzugehen.
    Aus diesen Gründen haben wir Freien Demokraten immer die Schaffung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gefordert. Genauso eindeutig haben wir uns aber auch dazu bekannt, daß die strengen Prinzipien unseres Schuldstrafrechts dabei nicht angetastet werden dürfen. Wir haben nicht über Jahre hinweg für die Entfernung aller Ideologien aus dem Strafrecht gekämpft, um nun in anderen Bereichen neue Ideologien hineinzunehmen. Wir wissen uns in diesem Willen mit beiden anderen Fraktionen einig.
    Von diesen Grundsätzen her haben wir in den Ausschußberatungen Veränderungen des Regierungsentwurfs vorgenommen. Auf einige von diesen will ich hier eingehen. Im Bereich der Subventionsschwindelei oder des Subventionsbetruges sind wir, der Grundkonzeption des Regierungsentwurfs folgend, in das Vorfeld des Betrugstatbestandes gegangen. Wir haben für die notwendige Bestimmtheit dieses Tatbestandes zusätzlich dadurch gesorgt, daß wir ergänzend zum Regierungsentwurf eine Definition des Subventionsbegriffes in das Gesetz aufgenommen haben. Wir begrüßen diese Änderung ausdrücklich. Daß nach dem Gesetz nun eine Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen nur strafbar ist, wenn die subventionserheblichen Tatsachen gesetzlich oder auf Grund eines Gesetzes festgelegt oder dem Subventionsempfänger vorher von der Vergabestelle mitgeteilt worden sind, wird einen heilsamen Zwang für die Subventionsvergabestellen mit sich bringen, für mehr Klarheit im Vergabeverfahren zu sorgen. Dies ist die wesentlichste Änderung, die wir in den Ausschußberatungen in Ergänzung des Regierungsentwurf vorgenommen haben. Sicherlich ist bei dieser Änderung auch nicht die Warnfunktion zu unterschätzen, die solche Mitteilungen der Behörde gegenüber dem Subventionsempfänger haben; dadurch ist eine präventive Wirkung im Vorfeld dieses Tatbestandes gegeben.
    Gleichzeitig sind durch diese Änderungen alle eventuell vorhanden gewesenen Bedenken gegen das Kernstück des Subventionsbetruges, nämlich die Strafbarkeit der leichtfertigen Begehungsweise, ausgeräumt worden. Wir begrüßen es, daß wir gerade bei diesem Punkt zu einer Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen kommen konnten.
    Die zweite Änderung, auf die ich eingehen will, betrifft den Bereich des Konkursstrafrechts. Es ist nicht zu verkennen, daß das Konkursstrafrecht in der Fassung, in der es der Strafrechtssonderausschuß Ihnen nunmehr zur Entscheidung vorlegt, rechtsstaatlichen Erfordernissen besser gerecht wird als die geltenden Strafvorschriften in der Konkursordnung. Gleichzeitig wird das Konkursstrafrecht in Zukunft so gefaßt sein, daß es die effektivere Bekämpfung von Konkursstraftaten ermöglicht, als es bei früheren, im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlägen der Fall war.
    Mit der einschränkenden Definition der Krisensituation im Rahmen des § 283 des Strafgesetzbuches ist darüber hinaus sichergestellt, daß auch bei diesem Tatbestand die notwendige Bestimmtheit und Klarheit ebenso gewährleistet sind, wie die Arbeit der Ermittlungsorgane nicht durch allzu große Schwierigkeiten erschwert wird.
    Die dritte Änderung, auf die ich eingehen will, betrifft den § 39 des Handelsgesetzbuches. Hier haben wir abweichend von dem Regierungsentwurf darauf verzichtet, die Pflicht zur Vorlage der Bilanz innerhalb einer bestimmten Frist vorzusehen. Wir haben dies nicht etwa deshalb getan, weil wir der Bundesregierung bei den Bemühungen um die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in irgend etwas nachstehen wollten, sondern deshalb, weil wir uns auf der Grundlage des Hearings des Strafrechtssonderausschusses mit der Tatsache konfrontiert gesehen haben, daß der Vorschlag des Entwurfs das angestrebte Ziel nicht zu erreichen geeignet war. Denn offensichtlich hat der Kaufmann, der nicht laufend während des Geschäftsjahres einen Überblick über seinen Vermögensstand besitzt, auch nichts davon, wenn er ihn neun Monate nach Abschluß des Geschäftsjahres gewinnt. Dadurch wird sicherlich die notwendige Warnfunktion, die das Erkennen des Hineinschlitterns in die Krise vermitteln soll, nicht erreicht.
    Ich möchte ausdrücklich betonen, daß die dargelegten Verbesserungen des Gesetzentwurfs keine Veränderung der Grundkonzeption des Entwurfs der Bundesregierung darstellen. Vielmehr sind wir in den Kernpunkten den Vorschlägen der Regierung gefolgt.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Der Kommission!)

    — Dieser ebenfalls, Herr Vogel. Wir sind uns so
    einig heute, man muß den Augenblick richtig genie-



    von Schoeler
    ßen, wo wir uns zwischen allen Fraktionen so einig sind, und deswegen sollten wir uns nicht noch einmal zusätzlich streiten.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Das fällt Ihnen schwer, nicht wahr?)

    — Ja, bei manchen fällt es mir schwer, das gebe ich Ihnen zu.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Es wird jetzt notwendig sein, die von uns ergriffenen strafrechtlichen Maßnahmen durch weitere Unterstützung der Strafverfolgungsorgane bei ihrer Arbeit zu ergänzen. Die Bildung von Schwerpunktdezernaten bei den Staatsanwaltschaften, die Einstellung von Wirtschaftsreferenten und die verstärkte Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zeigen bereits, daß wir auf dem Weg zu einer effektiveren Tätigkeit der Verfolgungsorgane wichtige Schritte getan haben. Auf diesem Weg müssen wir weitergehen. Dieser Hinweis auf die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen bei der Strafverfolgung ist sicherlich erforderlich.
    Genauso notwendig ist es aber auch, von dieser Stelle aus allen Staatsanwälten und Richtern, die heute zwar mit unzureichenden Mitteln und veralteten Gesetzen, dennoch aber zunehmend erfolgreich gegen die Täter mit dem weißen Kragen vorgehen, unseren Dank und unsere Anerkennung auszusprechen.
    Wenn wir uns über die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane unterhalten, möchte ich zu dieser Diskussion folgende Anregung machen: Wir alle sollten uns fragen, ob nicht international organisierte Wirtschaftskriminalität auch eine zentrale Instanz bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in der Bundesrepublik erfordert. Es wäre dankenswert, wenn sich Bund und Länder darüber unterhalten wurden, ob uns die Erscheinungsformen moderner Wirtschaftskriminalität nicht über kurz oder lang dazu bringen müssen, im Bundeskriminalamt auch für diesen Bereich zentrale Kompetenzen zu schaffen.
    Bei den Diskussionen über dieses Gesetz hat man oft einen — ich möchte sagen — Kleinkinderglauben an die abschreckende Kraft scharfer Strafdrohungen angetroffen. Weil dies zu sonstigen Diskussionen über die Möglichkeiten und die Grenzen der Wirksamkeit des Strafrechts in Widerspruch steht, möchte ich bei dieser Gelegenheit ein paar Worte dazu sagen. Es ist ein verblüffendes Phänomen, daß große Erwartungen in die Abschreckungskraft von Strafnormen im Bereich der Wirtschaftskriminalität gerade von jenen gehegt werden, die in anderen Bereichen die generalpräventive Wirkung von Strafnormen gering achten. Zwar ist nicht zu bestreiten, daß wir im Bereich der Wirtschaftskriminalität — —

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Wen meinen Sie?)

    — Herr Vogel, ich will Ihnen sagen, wen ich nicht meine. Ich meine niemanden hier im Hause. Aber Sie alle kennen doch das Phänomen, daß gerade Leute, die für andere Bereiche sagen, das Strafrecht helfe sowieso nichts, im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder des Umweltstrafrechts mit der Schaffung neuer Straftatbestände und mit der Verschärfung der Strafnormen große Erwartungen verknüpfen.

    (Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU])

    Ich will diese Gelegenheit nur benutzen, dieser Erscheinung gegenüber etwas Skepsis zu artikulienen und etwas Wasser in den Wein zu gießen. Es ist nicht zu bestreiten, daß wir es im Bereich der Wirtschaftskriminalität häufiger als in anderen Bereichen mit einem Straftäter zu tun haben, der mit dem Gesetzbuch unter dem Arm Strafrechtslücken aussucht und sich geschickt durch die Paragraphen hindurchmogelt. Dennoch bleibt meine Skepsis gegen die abschreckende Wirkung von Straftatbeständen im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht wesentlich geringer als in anderen Bereichen des Strafrechts.
    Die Wirksamkeit dieses Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird daher auch nicht im Bereich der Abschreckung liegen. Vielmehr liegt die Wirksamkeit dieses Gesetzes darin, daß in weiten Teilen erstmals ausreichende Straftatbestände geschaffen werden, um strafwürdiges Verhalten auch strafrechtlich erfassen zu können. Die Wirksamkeit dieses Gesetzes wird aber auch darin liegen, daß Umgehungen des Strafrechts, die bisher allzu leicht möglich waren, wenn nicht von vornherein unmöglich gemacht, so doch entscheidend erschwert werden. Die Wirksamkeit dieses Gesetzes wird auch darin liegen, daß die Tätigkeit der Ermittlungs- und der Verfolgungsorgane durch einfachere Tatbestände ganz erheblich erleichtert wird. Dies wird nicht nur zu einer Verkürzung der Ermittlungsverfahren führen, sondern auch eine ganz erhebliche Entlastungswirkung bei den Staatsanwaltschaften zur Folge haben.
    Aus diesen Gründen stimmen wir Freien Demokraten dem vorgelegten Gesetzentwurf zu.

    (Allgemeiner Beifall)