Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Prof. Dr. Abelein 4. 6.
Dr. Achenbach * 4. 6.
Adams * 4. 6.
Dr. Ahrens ** 4. 6.
Dr. Aigner * 4. 6.
Amrehn 11. 6.
Dr. Artzinger * 4. 6.
Dr. Bangemann * 4. 6.
Baier 11.6.
Dr. Barzel 10. 6.
Dr. Bayerl 4. 6.
Dr. Becher (Pullach) 4. 6.
Behrendt * 4. 6.
Blumenfeld 4. 6.
Brandt (Grolsheim) 4. 6.
Prof. Dr. Burgbacher 4. 6.
Christ 4. 6.
Conradi 4. 6.
Dr. Corterier * 4. 6.
Dreyer 25.6.
Entrup 4. 6.
Prof. Dr. Erhard 11.6.
Dr. Evers 4. 6.
Fellermaier * 4. 6.
Frehsee * 4. 6.
Dr. Früh ' 4. 6.
Gerlach (Emsland) * 4. 6.
Gerster 4. 6.
Frau Grützmann 4. 6.
Härzschel * 4. 6.
Dr. Heck 4. 6.
Hoppe 4. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) ' 4. 6.
Kater 11.6.
Dr. Kempfler ** 4. 6.
Dr. Klepsch * 4. 6.
Dr. Köhler 11. 6.
Dr. Kreile 4. 6.
von Kühlmann-Stumm 4. 6.
Dr. Graf Lambsdorff 4. 6.
Lange * 4. 6.
Dr. Lauritzen 4. 6.
Lautenschlager * 4. 6.
Lemmrich ** 4. 6.
Maucher 4. 6.
Memmel * 4. 6.
Müller (Mülheim) * 4. 6.
Mursch (Soltau-Harburg) * 4. 6.
Pawelczyk 4. 6.
Picard 4. 6.
Frau Pieser 4. 6.
Dr. Probst 4. 6.
Richter ** 4. 6.
Röhner 4. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Scheu 4. 6.
Schmidt (Kempten) ** 4. 6.
Schmidt (München) * 4. 6.
Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6.
Dr. Schwörer * 4. 6.
Seibert 11.6.
Sieglerschmidt ** 4. 6.
Graf Stauffenberg 4. 6.
Suck * 4. 6.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 4. 6.
Spranger 4. 6.
Springorum * 4. 6.
Dr. Starke (Franken) * 4. 6.
Strauß 4. 6.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7.
Walkhoff * 4. 6.
Dr. Wallmann 4. 6.
Walther 11.6.
Frau Dr. Walz 4. 6.
Dr. Warnke 4. 6.
Wende 4. 6.
Dr. Wittmann (München) 4. 6.
Wohlrabe 4. 6.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen A 12 und 13) :
Haben sich die Steuerexperten der Bundesregierung - wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Haehser in der Fragestunde am 10. März 1976 angekündigt - erneut mit der steuerlichen Ungleichbehandlung von Direktversicherungen des Arbeitnehmerehegatten gegenüber Direktversicherungen zugunsten anderer Arbeitnehmer befaßt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Januar 1976 - IV R 42/73 - hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung von Direktversicherungen des Arbeitnehmerehegatten auch bei Bezugsberechtigung des Arbeitgeberehegatten oder der Kinder für den Fall des vorzeitigen Todes des Arbeitnehmerehegatten zu ziehen?
Die Bundesregierung sieht in der steuerlichen Behandlung von Direktversicherungen zugunsten des Arbeitnehmer-Ehegatten gegenüber Direktversicherungen zugunsten familienfremder Arbeitnehmer keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Vermutung, die mein Kollege Haehser in der Fragestunde am 10. März äußerte, hat sich indes bestätigt: Die Steuerexperten bleiben mit der von Ihnen angesprochenen Frage befaßt.
Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. Januar 1976 muß - das liegt sicherlich auch in Ihrem Interesse - nunmehr darauf überprüft werden, ob daraus Konsequenzen für die steuerliche Behandlung von Direktversicherungen zugunsten des Arbeitnehmer-Ehegatten zu ziehen sind.
Die Bundesregierung wird - wie üblich - die Länder an der Meinungsbildung beteiligen. Ich kann Ihnen deshalb noch keine Anhaltspunkte geben, ob die Einkommensteuer-Richtlinien geändert werden.
17672* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage A 22) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß durch eine Änderung gesetzlicher Vorschriften verhindert bzw. erschwert werden kann, daß sogenannten „Strohmännern" die Konzession zur Eröffnung und Führung eines Gaststättenbetriebs erteilt wird, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung glaubt nicht, daß der Erwerb von Gaststättenerlaubnissen durch sog. Strohmänner durch eine Änderung der bestehenden Vorschriften verhindert oder erschwert werden kann. Das Problem besteht nämlich darin, daß die Behörde in aller Regel nicht erkennen kann, ob der Antragsteller tatsächlich das Gewerbe selbst ausüben oder die Erlaubnis nur als Strohmann für einen dahinterstehenden — meist unzuverlässigen — Dritten erwerben will. Die Beweisführungslast für das Vorliegen eines Strohmannverhältnisses liegt bei der Behörde; gelingt ihr der Nachweis, wird sie allerdings die Erlaubnis verweigern.
Wie die Praxis zeigt, schieben gewerberechtlich unzuverlässige Dritte häufig ihren Ehegatten als Strohmann vor. Daher bestimmen die Verwaltungsvorschriften der Länder zum Gaststättengesetz, daß bei Antragstellung auch der Name des Ehegatten anzugeben und ein Führungszeugnis für den Antragsteller und seinen Ehegatten vorzulegen ist, aus dem etwaige Strafverfahren, Gewerbeuntersagungen und dergleichen zu ersehen sind. Sofern das Führungszeugnis des Ehegatten einschlägige Eintragungen enthält, liegt der Verdacht nahe, daß der Antragsteller lediglich als Strohmann vorgeschoben worden ist. Die daraufhin einsetzenden Nachforschungen können hier zur Aufdeckung und somit zur Versagung der Erlaubnis führen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen A 23 und 24) :
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem auch jüngste Besprechungen auf der Brüsseler Ebene im Zusammenhang mit Dumpingeinfuhren von Feinstrumpfhosen aus Italien gescheitert sind, zum Schutze der akut gefährdeten deutschen Feinstrumpfindustrie konkrete Maßnahmen gegen diese italienischen Dumpingeinfuhren zu unternehmen, und wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung außerdem bereit, angesichts italienischer Einfuhrpreise von 0,60 DM bis 0,70 DM, die nicht einmal die Materialkosten vergleichbarer deutscher Produkte ausmachen, und damit die deutsche Feinstrumpfindustrie und deren Arbeitsplätze akut gefährden, eine Kontingentierung und Mindestpreisregelung ins Auge zu fassen?
Die Bundesregierung verfolgt mit Sorge die Niedrigpreiseinfuhren von Feinstrumpfhosen aus Italien und die damit verbundenen Beschäftigungsschwierigkeiten in der deutschen Feinstrumpfindustrie. Sie hat bisher sowohl bilateral als auch über die EG-Kommission versucht, zu einer Beseitigung der aufgetretenen Schwierigkeiten zu kommen.
Die Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse in Italien durch die Kommission ist noch nicht abgeschlossen. Die italienische Regierung ist aber bereit, in der Zwischenzeit bilaterale Gespräche zur Lösung des Problems zu führen. Die Bundesregierung möchte zunächst den Ausgang dieser Verhandlungen, die Mitte Juni stattfinden sollen, abwarten, ehe sie weitere Maßnahmen in Erwägung zieht.
Im übrigen hat die Bundesregierung seit dem 22. Mai 1976 durch Verordnung die Vorlage einer Einfuhrkontrollmeldung vorgeschrieben, um Umfang und Preise der Strumpfhosenimporte aus Italien genau überwachen zu können. Die Zollämter sind angewiesen, die Verordnung sofort und strikt anzuwenden und die eingehenden Einfuhrkontrollmeldungen täglich dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft zu übermitteln.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 25) :
Wie viele Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft sind im Jahr 1975 jeweils mit welchen finanziellen Auswirkungen und zu wessen Lasten in Konkurs geraten?
Im Baugewerbe wurden 1975 insgesamt 1 537 Konkursverfahren angemeldet. Diese Zahl war um rd. 16 v. H. höher als 1974. Von diesen Konkursen entfielen 1 185 auf das Bauhauptgewerbe und 352 auf das Ausbau- und Bauhilfsgewerbe. Während der Anstieg im Bauhauptgewerbe mit rd. 8 v. H. geringer war als im Vorjahr und auch unter dem Durchschnitt des gesamten Baugewerbes lag, haben sich die Konkurse im Ausbau- und Bauhilfsgewerbe um mehr als 30 v. H. gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Die Gesamthöhe der voraussichtlichen Forderungen aufgrund von Insolvenzen hat sich im Baugewerbe 1975 gegenüber 1974 trotz des Anstieges der absoluten Zahl der Konkurse von rd. 1,4 Mrd. DM auf rd. 1,05 Mrd. DM verringert.
Über die Konkurse der Wohnungsunternehmen werden erst ab 1976 detaillierte Zahlen ausgewiesen. Lediglich für 1974 und das erste Halbjahr 1975 liegen Sonderauswertungen vor. Danach wurden 1974 von 106 Wohnungsunternehmen Konkursanträge gestellt mit einer voraussichtlichen Forderungshöhe (einschließlich 9 Vergleichsverfahren) von 524 Millionen DM. Im ersten Halbjahr 1975 waren es 75 Konkurse mit voraussichtlichen Forderungen von 445 Millionen DM. Aufgrund dieser Zahlen kann angenommen werden, daß die Insolvenzen in der Wohnungswirtschaft wie auch die voraussichtlichen Forderungen gegenüber 1974 gestiegen sind.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen A 47 und 48)
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17673*
Trifft es zu, daß — wie von dpa ans 18. Mai 1976 gemeldet -der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geäußert hat, der Bedarf an Arbeitskräften ermögliche bald eine neue Anwerbung, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Aussage mit der Erklärung im Jahreswirtschaftsbericht 1976 der Bundesregierung, die wörtlich lautet: „Als wichtigste Voraussetzung des Abbaues konjunktureller und struktureller Arbeitslosigkeit wird der Anwerbestopp - im Interesse der deutschen und der hier lebenden ausländischen Arbeitnehmer — auch mittelfristig uneingeschränkt aufrechterhalten"?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, urn bei verbesserter Konjunktur das vorhandene und zu erwartende Arbeitskräftepotential der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Wohnbevölkerung im Sinne einer Eingliederung (Integration) auszuschöpfen, bevor zusätzliche ausländische Arbeitskräfte angeworben werden?
Die von Ihnen angesprochene Pressemeldung vom 18. Mai 1976 entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe mich weder gegenüber Journalisten noch bei anderen Gelegenheiten entsprechend geäußert. In der Zwischenzeit habe ich bereits mehrfach — auch in der Presse — darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung nicht die Absicht hat, den Anwerbestopp aufzuheben. Die Lebens- und Arbeitsinteressen der deutschen Arbeitnehmer und ihrer Familien sowie die Interessen der bereits in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer haben Vorrang vor Wünschen nach einer Ausweitung der Ausländerbeschäftigung.
Zunächst darf ich feststellen, daß die Verpflichtung zur sozialen Eingliederung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien nach Auffassung der Bundesregierung von der jeweiligen konjunkturellen Lage unabhängig sein muß. Insofern bedarf es keines konjunkturellen Aufschwungs, um sich dieser besonderen Aufgabe bewußt zu werden.
Die Bundesregierung hat diese Verpflichtung in der Vergangenheit sehr ernst genommen und wird auch in ihren Integrationsbemühungen in der Zukunft nicht nachlassen.
Seit November 1973 hat die Bundesregierung ihre Eingliederungsmaßnahmen intensiviert. Das weist die Entwicklung der Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung für die Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer aus. Sie sind im Jahre 1974 um 3,5 Millionen DM auf 25,3 Millionen DM und im Jahre 1975 um 4,8 Millionen DM auf 30,1 Millionen DM erhöht worden. Auch im Rahmen der verstärkten Bemühungen um Haushaltseinsparungen für 1976 sind die Mittel für die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer in ihrer Substanz faktisch erhalten geblieben. Außerdem ist der Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" gegründet worden, der die Aufgabe hat, die Bemühungen, ausländischen Arbeitnehmern deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln, zu koordinieren und zu intensivieren.
Was die anderen Aspekte Ihrer Frage angeht, so wissen Sie, daß die Eingliederung des ausländischen Bevölkerungsteils in den Arbeitsprozeß stets unter dem Vorbehalt des gesetztlichen Vorranges deutscher Arbeitnehmer steht. Angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung die hierzu ergangenen Regelungen zu ändern.
Eine Neuanwerbung ausländischer Arbeitnehmer wird — wie im Jahreswirtschaftsbericht 1976 ausgeführt — mittelfristig nicht in Betracht gezogen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage A 49) :
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig - nachdem laut Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit in letzter Zeit sowohl die Zahl der männlichen als auch der jugendlichen Arbeitslosen rückläufig ist, wogegen die Zahl der arbeitslosen Frauen nicht zurückging, in einigen Arbeitsamtsbezirken sogar noch zunahm —, urn speziell im Bereich der arbeitslosen Frauen eine ähnlich positive Tendenz wie bei männlichen und jugendlichen Arbeitslosen herbeizuführen?
Die Arbeitslosigkeit bei den Männern ist im Verlaufe der nun hinter uns liegenden Rezession zwischen September 1973 und September 1975 um ein Drittel stärker angestiegen als bei den Frauen. Hier wirkte sich die starke Konjunkturabhängigkeit der Bau- und Metallberufe aus, in denen vornehmlich Männer tätig sind. Im Zuge der wirtschaftlichen Wiedererholung war zu erwarten, daß in diesen Berufen auch ein überproportionaler Rückgang der Arbeitslosigkeit einsetzen würde. Bei den Bauberufen wirkten sich im Frühjahr überdies die bekannten Saisonfaktoren aus. Die arbeitslosen Frauen kommen demgegenüber häufig aus Berufen, in denen sich wie zum Beispiel bei den Textil- und Bekleidungsberufen sowie den Büroberufen ein Strukturwandel vollzieht. Auch wünschen rd. ein Drittel der weiblichen Arbeitslosen ausschließlich eine Teilzeitarbeit, vor allem in den Vormittagstunden. Gerade diese Arbeitsplätze werden nur selten zur Vermittlung angeboten. Gleichwohl ist davon auszugehen, daß während des Jahres 1976 im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs ein nachhaltiger Abbau der Arbeitslosigkeit bei den Frauen einsetzen wird. Der Dienstleistungssektor mit seinem hohen Anteil an beschäftigten Frauen wird zudem weitere Arbeitskräfte aufnehmen.
Ich sehe unter diesen Umständen keinen Anlaß, für arbeitslose Frauen spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchzuführen. Das vorhandene Instrumentarium der Arbeitsförderung muß allerdings auch zugunsten der arbeitslosen Frauen voll ausgeschöpft werden, insbesondere dort, wo sich die Probleme regional konzentrieren.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 50) :
Warum hat die Ausländerbeschäftigung — wie die am 21. Mai 1976 von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Zahlen ausweisen — trotz Anwerbestopp und trotz Anweisung, ein abgelaufenes Arbeitsverhältnis nicht zu verlängern, wenn der Arbeitsplatz mit einem Deutschen oder dem Angehörigen eines EG-Staates besetzt werden kann, nicht stärker abgenommen, obwohl etwa doppelt so viele ausländische Arbeitnehmer beschäftigt werden, wie es deutsche Arbeitslose gibt, und die ausländischen Arbeitnehmer überwiegend aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern stammen?
Seit Verhängung des Anwerbestopps ist die Zahl der im Bundesgebiet beschäftigten ausländi-
17674* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
schen Arbeitnehmer von 2 595 000 (Stichtag: 30. September 1973) auf 2 039 000 (Stichtag: 30. September 1975) um 556 000 zurückgegangen. Hierin sind die arbeitslosen ausländischen Arbeitnehmer nicht enthalten. Ihre Zahl belief sich am 30. September 1973 auf 15 700, am 30. September 1975 auf 132 700.
In der Beschäftigtenzahl der ausländischen Arbeitnehmer sind sowohl EG-Angehörige, die keiner Arbeitserlaubnis bedürfen, als auch ausländische Arbeitnehmer enthalten, denen die Arbeitserlaubnis unabhängig von der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erteilen ist. Das sind Arbeitnehmer, die entweder mit einem Deutschen verheiratet sind oder die 5 Jahre ununterbrochen unselbständig im Bundesgebiet tätig sind. Beide Personenkreise umfassen mehr als die Hälfte aller im Bundesgebiet beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer.
Bei den übrigen ausländischen Arbeitnehmern sind sind für die Erteilung der Arbeitserlaubnis die einschlägigen Erlasse des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit maßgebend. Danach richtet sich bei Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bei dem bisherigen Arbeitgeber die Verlängerung der Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes. Hierbei sind jedoch die Verhältnisse des einzelnen Falles entsprechend zu berücksichtigen. Die damit verbundene Problematik macht ein behutsames Vorgehen erforderlich. Im Hinblick darauf, daß das regionale Angebot an deutschen Arbeitskräften und die beruflichen Erfordernisse für den von einem Ausländer besetzten Arbeitsplatz häufig auseinanderfallen, muß die entsprechende Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles häufig dazu führen, daß ausländischen Arbeitnehmern für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 57):
Wie beurteilen Bundeskanzler und Bundeskanzleramt die sowjetischen Äußerungen aus Anlaß des Deutschland- und Berlinbesuchs des amerikanischen Vizepräsidenten, die nicht nur die Bindungen zwischen dem Land Berlin und dem Bund leugnen, sondern sogar generell seine Bindungen an den Westen bestreiten, und wie begegnet die Bundesregierung der ständigen, hier in einem weiteren Bereich vorgetragenen Infragestellung des Statuts von Berlin durch die Sowjetunion?
Es ist ständige Übung der Bundesregierung, zu ausländischen Presse- oder Rundfunkkommentaren nicht Stellung zu nehmen. Für die Bundesregierung sind die international üblichen amtlichen Wege des Meinungsaustauschs zwischen Regierungen maßgeblich.
Im übrigen besteht kein Zweifel daran, daß sich die Bundesregierung auch weiterhin dafür einsetzen wird, daß das Viermächteabkommen vom 3. September 1971 strikt eingehalten und voll angewendet wird. Dazu gehört auch, daß — wie es das Viermächteabkommen ausdrücklich feststellt — „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden".
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage A 58) :
Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung 275 der Westeuropäischen Union ausgedrückte Auffassung, daß im Rahmen einer bestehenden europäischen Organisation ein Europäisches Institut für Meereskunde geschaffen werden sollte, und in welcher Weise strebt sie gegebenenfalls die Verwirklichung dieses Vorhabens an?
Nein, die Bundesregierung sieht in Übereinstimmung mit ihren europäischen Partnern keine Notwendigkeit für die Errichtung eines „Europäischen Instituts für Meereskunde". Eine regelmäßige, den sachlichen Erfordernissen entsprechende Abstimmung europäischer Länder auf dem Gebiet der Meeresforschung erfolgt im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft und kann je nach Bedarf ausgebaut werden. Im einzelnen verweise ich auch die Antwort des WEU-Rats auf Empfehlung Nr. 275.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 61) :
Trifft es zu, daß deutsche Staatsbürger, die Heimatvertriebene sind, in ihren Vertreibungsländern nicht im diplomatischen Dienst der Bundesrepublik Deutschland tätig sein dürfen?
Die Antwort auf Ihre Frage lautet „Nein".
Es gibt kein generelles Verbot für Deutsche, deren Heimat außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes liegt, in ihren Ursprungsländern im Auswärtigen Dienst tätig zu sein. Das schließt nicht aus, daß in Einzelfällen nach sorgfältiger Prüfung von einer Versetzung eines solchen Angehörigen des Auswärtigen Dienstes in sein Ursprungsland abgesehen wird. Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn der Bedienstete noch familiäre oder ähnliche Beziehungen zu seinem Heimatland hat. Das Auswärtige Amt sieht dann vor allem im Interesse des Bediensteten selbst von einer Versetzung ab.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 62) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17675*
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kandidatur eines Mitglieds der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bei der Neuwahl des italienischen Parlaments auf der kommunistischen Liste?
Die Schlußfolgerungen aus seiner Kandidatur für die italienischen Parlamentswahlen auf der kommunistischen Liste hat Herr Spinelli bereits selbst gezogen. Er hat sich von seinen amtlichen Funktionen als Kommissar der Europäischen Gemeinschaft beurlauben lassen, weil seine Entscheidung mit der weiteren Ausübung seiner Tätigkeit als EG-Kommissar nicht vereinbar ist.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 72) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die von dem Sowjetsender RFF am 21. Mai 1976 in deutscher Sprache gemachten beleidigenden Äußerungen über eine deutsche Nationalstiftung im Hinblick auf die „Erklärung" der Sowjetregierung über eine Verbesserung der deutsch-sowjetischen Beziehungen, und hat sie zur Wahrung der nationalen Ehre den deutschen Botschafter in Moskau angewiesen, gegen diese Ausfälle zu protestieren?
In der heutigen Fragestunde habe ich bereits zur Frage des Kollegen Hösl darauf hingewiesen, daß es nicht Sache der Bundesregierung ist, zu ausländischen Presse- oder Rundfunkkommentaren Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird sich nicht auf Polemiken mit ausländischen Kommentatoren einlassen.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 1) :
Hat die Bundesregierung die wegen der Versetzung des Leiters des Goethe-Instituts in San Francisco, Dr. Eugen Vetter, in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe geprüft, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat die wegen der Versetzung des Leiters des Goethe-Instituts in San Francisco, Dr. Eugen Vetter, in der Öffentlichkeit gegen das Goethe-Institut erhobenen Vorwürfe geprüft. Sie ist hierbei zu der Erkenntnis gekommen, daß das Goethe-Institut in dieser Frage im Rahmen seines Ermessens korrekt gehandelt hat.
Die vom Goethe-Institut angeführten, Herrn Dr. Vetter zur Kenntnis gebrachten, von ihm zunächst in ergebnislosen Verfahren vor dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht München angefochtenen Entscheidungsgründe müssen anerkannt werden. Herr Dr. Vetter selbst hatte sich mit Telegramm an das Goethe-Institut vom 27. Oktober 1975 bereit erklärt, die ihm angebotenen neuen Vertragsbedingungen anzunehmen.
Zur gleichen Zeit zielten zahlreiche beim Goethe-Institut und beim Auswärtigen Amt eingegangene Interventionen sowie einzelne in der Presse erschienene Meldungen und Glossen auf eine Aufhebung der Versetzung von Herrn Dr. Vetter ab. Das Goethe-Institut hielt aus gesamtpersonalwirtschaftlichen, wie auch dem Einzelfall zu Grunde liegenden sachlichen Erwägungen, an seiner Entscheidung fest. Das Auswärtige Amt teilt diese Auffassung des in derartigen Personalfragen eigenverantwortlich handelnden Goethe-Instituts.
Wegen der Notwendigkeit einer zeitnahen und wirksamen Institutsführung im Ausland wie auch aus sozialen und personalwirtschaftlichen Gründen muß die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts eine regelmäßige Personalrotation anstreben. Auch im vorliegenden Fall kann daher eine Abberufung nach annähernd sechsjähriger Tätigkeit in San Francisco nicht als unangemessen betrachtet werden.
Die Angestellten des Goethe-Instituts können Einzelwünsche im Rahmen eines eingespielten institutsinternen Ausschreibungsverfahrens, in das auch der Betriebsrat des Goethe-Instituts eingeschaltet ist, geltend machen. Bei einem Unternehmen, das neben der Zentralverwaltung über 112 Zweigstellen im Ausland und 18 Unterrichtsstätten im Inland verfügt, ist es aus naheliegenden Gründen, vor allem aber auch im Interesse aller Mitarbeiter, nicht immer möglich, jedem individuellen Wunsch in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 2) :
Wie viele deutsche Arbeitnehmer werden bzw. waren bei internationalen Organisationen beschäftigt, und wie viele davon wurden durch die Bundesanstalt für Arbeit vermittelt, und wie viele Beschäftigungsverhältnisse kamen auf andere Weise zustande?
Nach dem Stande vom 15. Mai 1976 sind bei den öffentlich-rechtlichen internationalen Organisationen, deren Mitglied die Bundesrepublik ist, — besonders den Europäischen Gemeinschaften, den koordinierten Organisationen (NATO, OECD, Europarat, Westeuropäische Union, ESA) und den zur Familie der Vereinten Nationen zählenden Organisationen insgesamt 2 464 Deutsche als Stabspersonal, Feldexperten oder beigeordnete Sachverständige tätig.
Für die Vergangenheit ist es nicht möglich, genaue Zahlen anzugeben, da die unmittelbar von den internationalen Organisationen eingestellten Bediensteten früher nicht zentral erfaßt wurden.
Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat seit 1969 — davon seit 1971 über eine spezielle Arbeitseinheit, das Büro Führungskräfte zu internationalen Organisationen (BFIO) — insgesamt 853 Deutsche an internationale Organisation vermittelt.
17676e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 3) :
Verbindet die polnische Seite mit dein Vorwurf, deutscherseits würde Polen gegenüber „keine aktive Kreditpolitik" betrieben, die Forderung nach zinsverbilligten Krediten, und wird die Bundesregierung den Hinweis darauf, daß andere Lander Polen bessere Konditionen einräumten, zum Anlaß nehmen, auf ein abgestimmtes Verhalten aller Mitglieder des Nordatlantischen Bündnisses hinzuwirken?
Wenn auch in der Vergangenheit Hinweise auf die unterschiedliche Kreditpolitik der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen westlichen Ländern mit dem Wunsch nach zinsverbilligten Krediten vereinzelt von polnischer Seite verbunden worden sind, so sind doch in letzter Zeit die Polen auf diese Wünsche nicht mehr zurückgekommen.
Um jedoch einem ruinösen Konkurrenzkampf zu begegnen und die Wettbewerbssituation der deutschen Exportwirtschaft zu verbessern, bemüht sich die Bundesregierung seit über 2 Jahren um eine internationale Disziplin auf dem Gebiet der Exportkreditbedingungen, und zwar weltweit, d. h. nicht beschränkt auf Mitglieder des Nordatlantischen Bündnisses. Bereits im Herbst 1974 gelang es auf unsere Initiative hin, für langfristige, staatlich unterstützte Exportkredite den Mindestzins von bis dahin ca. 6,5 % auf 7,5 % anzuheben. Gegenwärtig ist zu hoffen, daß alle wichtigen Exportländer diesen Mindestzins in Kürze nochmals erhöhen, obgleich die Marktzinsen seit 1974 weltweit spürbar gesunken sind. Auch auf anderen Teilgebieten der Exportfinanzierung wie Kreditlaufzeiten und Anzahlungen ist mit einer Ausrichtung der nationalen Praktiken an gewissen Höchstwerten zu rechnen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 4 und 5) :
Hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit für die durch Zuflüsse giftiger Abwässer aus DDR-Gebiet in die Leine (Februar 1974) und in die Jeetzel hervorgerufenen Fischsterben die geforderte Entschädigung von 145 000 DM von der DDR erhalten (siehe meine schriftliche Anfrage — Drucksache 7/4138), und sind die Geschädigten entschädigt worden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Anfang Mai durch eine „Havarie" eines grenznahen DDR-Werks Phenol, ein stark wirkendes Fischgift, in die Oker eingedrungen ist, von dem der gesamte Fischbestand betroffen ist, und was hat sie bisher in dieser Angelegenheit unternommen?
Zu Frage B 4:
Meine Antwort vom 16. Oktober 1975 (Anlage 45 des Sitzungsprotokolls über die 193. Sitzung) auf Ihre Schriftliche Anfrage ist durch die Entwicklung in der Zwischenzeit in folgenden Punkten zu ergänzen:
Die Untersuchungen über die Schadensursache sowie über die Schadenshöhe sind nunmehr auch für
das Fischsterben in der Jeetzel, das sich Ende September 1975 ereignet hatte, abgeschlossen worden. Die Unterlagen sind nach Zuleitung durch das Land Niedersachsen in diesem Monat unserer Ständigen Vertretung bei der DDR übermittelt worden, um den Schadensersatzanspruch, der sich auf rund 60 000 DM beläuft, gegenüber der DDR geltend zu machen. Als Ursache für das Fischsterben konnte die Einleitung von hochbelasteten, sauerstoffzehrenden Substanzen ermittelt werden, wie sie unter anderem in Abwässern aus Zuckerfabriken anzutreffen sind.
Der Schadensersatzanspruch wegen des Fischsterbens in der Leine im Februar 1974 ist der DDR mit allen notwendigen Unterlagen bereits im Mai 1974 (nicht 1975, wie in der Antwort auf Ihre Frage B 19, Drucksache 7/4138, irrtümlich angegeben; vgl. Protokoll vom 16. Oktober 1975, S. 13431/32) übermittelt worden. Er war inzwischen Gegenstand mehrerer Besprechungen unserer Ständigen Vertretung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR. Die DDR hat sich bisher zur Schadensregulierung nicht bereit gefunden. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen, den Fischereiausübungsberechtigten die ihnen zustehende Entschädigung seitens der Verantwortlichen in der DDR zukommen zu lassen, weiterhin in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen nachdrücklich fortsetzen.
Zu Frage B 5:
Über diesen Fall ist der Bundesregierung aufgrund einer am 2. März 1976 von der DDR übermittelten Schadensmeldung bekannt, daß der Fluß Ilse, ein Zufluß der Oker, durch phenolhaltiges Wasser verunreinigt wurde. Die zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen sind z. Z. mit Einzelheiten dieses Falles, insbesondere mit der Ermittlung der Höhe des auf unserer Seite eingetretenen Schadens befaßt.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 6) :
Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, den § 85 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes in dem Sinn zu ändern, daß die Vorschrift nur auf die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses nach dem 31. Dezember 1965 anzuwenden ist, da die Vorschrift in der Praxis zu großen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten geführt hat?
§ 85 a BRRG ist ebenso wie § 160 a BBG durch das Dritte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 31. August 1965 eingeführt worden. Der entsprechende Entwurf der Bundesregierung sah eine Beschränkung der Vorschrift auf die nach dem 31. Dezember 1965 begründeten Beamtenverhältnisse nicht vor. Der Innenausschuß des Bundestages wollte jedoch nicht in bestehende Rechtsverhältnisse, wie sie sich nach dem bis dahin geltenden Recht entwickelt hatten, ändernd eingreifen. Er beschloß daher, die Ruhensregelung
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17677*
1 nur auf zukünftige Beamte anzuwenden, „d. h. auf Beamte, deren Beamtenverhältnis, aus dem sie in den Ruhestand treten, nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begründet wird". Diese Empfehlung ist vom Bundesgesetzgeber übernommen worden. Die Beschränkung der Vorschrift auf die nach dem 31. Dezember 1965 begründeten Beamtenverhältnisse hatte also den ausschließlichen Zweck, den Rechtsstand der bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger und die Exspektanz der vorhandenen Beamten aus den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beamtenverhältnissen zu wahren. Aus Beamtenverhältnissen, die erst nach dem 31. Dezember 1965 begründet worden sind, konnten weder Rechtsstände noch Exspektanzen nach altem Recht entstanden sein, gleich ob es sich um die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses handelt oder ob früher schon ein anderes Beamtenverhältnis bestanden hat. Es erscheint daher nicht vertretbar, Beamte, deren Beamtenverhältnis nach dem 31. Dezember 1965 begründet worden ist, hinsichtlich der Ruhensvorschrift unterschiedlich zu behandeln, je nachdem ob früher ein anderes Beamtenverhältnis bestanden hat oder nicht. Eine derartige Differenzierung ist auch in der entsprechenden Vorschrift (§ 55) des Entwurfs eines Beamtenversorgungsgesetzes — BeamtVG — (Bundestags-Drucksache 7/5165), das für Bund und Länder einheitlich gelten wird, nicht enthalten.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß z. B. eine Reaktivierung oder die Wiederwahl eines Beamten auf Zeit im Sinne der genannten Vorschriften nicht als Begründung eines neuen, sondern als Fortsetzung des bisherigen Beamtenverhältnisses gilt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 7 und 8) :
Trifft es zu, daß die vor kurzem im Bundesinnenministerium erfolgte Versetzung des Referenten OS 2 nach OS 1 während des Urlaubs des betreffenden Beamten und ohne dessen vorherige Unterrichtung bzw. Zustimmung erfolgte, so daß der Eindruck entstehen konnte, das Revirement werde nur dazu benutzt, um einen insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der „Vereinigung Demokratischer Juristen" unliebsamen Beamten abzuschieben?
Wie ist die Tatsache, daß das bisherige Referat des betreffenden Beamten (OS 2) über vier Hilfsreferenten und drei Sachbearbeiter verfügte, das neue Referat (OS 1) aber jetzt nur einen Hilfsreferenten und zwei Sachbearbeiter hat, mit der Erklärung des Bundesinnenministers anläßlich der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag vom 12. Mai 1976 zu vereinbaren, der Beamte sei „aufgestiegen", wenn man berücksichtigt, daß die Zahl der Hilfsreferenten einen wichtigen Hinweis darauf gibt, welche Bedeutung die Leitung eines Ministeriums einem Referat zubilligt?
Zu Frage B 7:
Nein, es trifft keineswegs zu, daß der von Ihnen erwähnte frühere Leiter des Referates OS 2 des Bundesministeriums des Innern während seines Urlaubs und ohne vorherige Unterrichtung zum Leiter des Referates ÖS 1 bestellt worden ist. Ich verweise auf
die Ausführungen von Herrn Minister Maihofer in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages, in der Sitzung am 12. Mai 1976 (vgl. Protokoll über die 241. Sitzung — BT-Protokoll S. 16979 —).
Die Umsetzung des Beamten war im übrigen Teil eines seit längerem vorbereiteten größeren Revirements in der Abteilung „Öffentliche Sicherheit", das insgesamt der Verstärkung dieses Aufgabenbereiches diente und von dem noch mehrere andere Referenten der Abteilung betroffen waren.
Zu Frage B 8:
Der Beamte ist in der Tat aufgestiegen, denn er ist zum Grundsatzreferenten der gesamten Abteilung bestellt worden. Die Bedeutung, die einem Referat beigemessen wird, ist im übrigen von der Zahl der ihm zugewiesenen Mitarbeiter unabhängig.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 9) :
Wird die Bundesregierung den Vorschlag aufgreifen, ein Dokumentationszentrum zur deutschen Geschichte in Bonn einzurichten, das dazu beiträgt, dem Geschichtsunterricht in den Schulen einen höheren Stellenwert zu geben und das Geschichtsbewußtsein in der Öffentlichkeits zu stärken?
Das Vorhaben, in der Bundeshauptstadt ein Dokumentationszentrum für die Deutsche Geschichte einzurichten, ist, wie Sie wissen, bereits Gegenstand des städtebaulichen Wettbewerbs „Bauten des Bundes und ihre Integration in die Stadt Bonn" gewesen, den die Bundesregierung in Verbindung mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bonn durchgeführt hat. Die Einrichtung könnte dem Zweck dienen, durch eine ständige Ausstellung sowie durch wechselnde Ausstellungen die historische Entwicklung, die zur Gründung der Bundesrepublik geführt hat, darzustellen. Besonders könnte die Geschichte der deutschen parlamentarischen Demokratie den zahlreichen Besuchern der Bundeshauptstadt nahegebracht werden.
Der Gedanke, eine solche Einrichtung zu schaffen, entspringt der Initiative des Bundesministeriums des Innern. Sie wollen daraus entnehmen, daß mir auch weiterhin ein solches Vorhaben wünschenswert erscheint. Indessen läßt sich Näheres über eine demnächstige Verwirklichung derzeit nicht sagen, zumal die Überlegungen über die Gestaltung des Parlaments- und Regierungsviertels, in dem das Dokumentationszentrum seinen Standort zu finden hätte, noch im Gange sind.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 10 und 11):
17678* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
In welchem Umfang hat die Bundesregierung Vorhaben der Fremdenverkehrsinfrastruktur für eine Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vorgeschlagen, und inwieweit wurde diesen Anträgen entsprochen?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die vorgeschlagenen Vorhaben für geeignet, aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mitfinanziert zu werden?
Die Bundesregierung hat der EG-Kommission seit Inkrafttreten der Verordnung des Rates über den EG-Regionalfonds insgesamt 27 Vorhaben der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorgeschlagen, an denen sich der Fonds nach Art. 4 Abs. 1 b der Verordnung mit 13,3 Millionen DM beteiligen soll. Im einzelnen handelt es sich um Erschließungsmaßnahmen sowie den Neu- und Ausbau von 11 Kureinrichtungen, 6 Hallen- und Freibädern, 7 Freizeitanlagen und 3 Ferienzentren. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser Vorhaben beträgt 44,3 Millionen DM.
Von einer Ausnahme abgesehen, wurden diese Vorhaben der Kommission bereits im August 1975 vorgelegt. Die Kommission hat jedoch bisher nur einem der deutschen Anträge entsprochen und einer Beteiligung des Fonds von 0,4 Millionen DM an der Entschließung eines Geländes für ein Ferienzentrum bewilligt. Bezüglich aller übrigen Anträge steht die Entscheidung der Kommission noch aus.
Bei den Vorhaben, die die Bundesregierung im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Landesregierungen der Kommission vorgelegt hat, handelt es sich ausnahmslos um Maßnahmen innerhalb der in den Regionalen Aktionsprogrammen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" genannten Fremdenverkehrsgebiete. Ihnen kommt nach Auffassung der beteiligten Dienststellen in Bund und Ländern ein hoher Struktureffekt in den betroffenen Gebieten zu. Jedes dieser Vorhaben für sich ist geeignet, dem Fremdenverkehr an seinem Standort einen besonderen Impuls zu geben, in dem es die Ausnutzung bereits bestehender oder projektierter gewerblicher Kapazitäten des Fremdenverkehrs gewährleistet oder die Voraussetzung für die Erweiterung derartiger Kapazitäten schafft.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 12 und 13) :
Treffen Meldungen zu, denen zufolge auf Staatssekretärsebene zwischen Bund und Ländern eine Rahmenvereinbarung ausgehandelt wurde, derzufolge Werbeeinnahmen der Rundfunk- und Fernsehanstalten auf das die Werbeblöcke umgebende Programm angerechnet werden können, und wie hoch ist die sich daraus ergebende Steuermindereinnahme?
Mit welchen Überlegungen begründet die Bundesregierung eine solche Maßnahme?
Es ist richtig, daß die Besteuerung der Rundfunkanstalten Gegenstand der Erörterung in einer vom Bund und den Ländern gebildeten StaatssekretärsKommission war. Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge liegen zur Zeit den Regierungschefs des Bundes und der Länder zur Billigung vor. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, daß ich wegen des Steuergeheimnisses davon absehen muß, die Vorschläge und die sie auslösenden Momente im inzelnen darzulegen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhlig (SPD) (Drucksache 7/5263 Fragen B 15 und 16) :
Welches sind die Ursachen dafür, daß sich der Personalbestand des Betriebsprüfungsdienstes beim Bundesamt für Finanzen seit 1970 bis zum jetzigen Zeitpunkt um ca. 20 % vermindert hat, obwohl die Bundesregierung noch am 28. März 1974 eine Personalverstärkung im Hinblick auf die notwendige intensivere Bekämpfung von Steuerflucht und Steuermißbrauch angekündigt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß qualifizierte Betriebsprüfer zu einem Wechsel von Ländersteuerverwaltungen in den Bundesdienst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu bewegen sind, weil diese Betriebsprüfer in den Bundesländern bessere Aufstiegschancen haben als im Bundesdienst, und weil auch die Außendiensttätigkeit in den Bundesländern besser vergütet wird?
Zu Frage B 15:
Die Bundesregierung hat sich gemäß ihrer Ankündigung vom 28. März 1974 durch entsprechende Gesuche an die Bundesländer und durch Stellenausschreibungen um Personalverstärkung des Bundesbetriebsprüfungsdienstes bemüht. Die Länder sahen sich jedoch infolge der angespannten Personalsituation in der eigenen Steuerverwaltung nicht in der Lage, die erforderliche Anzahl an erfahrenen Betriebsprüfern zur Verfügung zu stellen. In jüngster Zeit zeichnet sich eine Besserung der Situation ab.
Es wird erwartet, daß die für den Bereich der Betriebsprüfung zur Verfügung stehenden Planstellen in absehbarer Zeit besetzt werden können. Voraussetzung ist allerdings, daß auf diese Stellen nicht für die neu hinzukommenden Aufgaben auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer zurückgegriffen werden muß.
Zu Frage B 16:
Die Landessteuerverwaltungen haben die Beförderungsmöglichkeiten für ihre Betriebsprüfer weitgehend denen des Bundes angepaßt. Hinzu kommt, daß die Reisetätigkeit der Bundesbetriebsprüfer sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt, die Landes-prüfertätigkeit dagegen nur auf das jeweilige Bundesland. Bei dieser Sachlage sind erfahrene Prüfer weniger bereit, die mit der Reisetätigkeit im Bundesdienst verbundene längere Trennung von der Familie in Kauf zu nehmen. Das Bundesamt für Finanzen trägt dieser Tatsache Rechnung, indem es seine Werbung auch auf jüngere Prüfer ausdehnt, die allerdings noch in den Prüfdienst der Konzerne und Großbetriebe eingearbeitet werden müssen.
Zu der Vergütung der Außendiensttätigkeit der Betriebsprüfer ist folgendes zu sagen:
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17679*
Die Betriebsprüfer beim Bundesamt erhielten bis 31. Mai 1972 für Dienstgänge am Dienst- oder Wohnort und für Dienstreisen, für die Tagegeld nicht gewährt wird, eine monatliche Pauschalvergütung von 58 DM. Im Rahmen einer Überprüfung ist festgestellt worden, daß diese Beamten die Voraussetzungen für eine monatliche Pauschalvergütung nicht erfüllen, weil sie fast nur Dienstreisen ausführen, für die sie mit Tagegeldern abgefunden werden. Für gelegentliche andere Dienstreisen und für Dienstgänge am Dienst- oder Wohnort über die Mittagszeit wird eine Aufwandsvergütung gewährt.
Die Gegebenheiten bei den Bundesländern sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Bei den Betriebsprüfern in den Bundesländern dürfte der Anteil des Außendienstes, der auf Dienstreisen ohne Tagegeld und auf Dienstgänge entfällt, jedoch größer sein als bei den Betriebsprüfern des Bundesamtes. Daraus können sich Unterschiede in der Vergütung der Außendiensttätigkeit ergeben.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 21) :
Welche Auswirkungen auf die deutschen Agraralkoholproduzenten haben die in jüngster Zeit festzustellenden hohen Einfuhren von Agraralkohol zu Niedrigstpreisen aus Italien in die Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen diese Einfuhren?
Seit der Aufhebung des Einfuhrverbotes für unverarbeiteten Athylalkohol aus den Mitgliedstaaten der EG sind etwa 60 000 hl Alkohol aus Italien in die Bundesrepublik eingeführt worden. Während die Alkoholeinfuhren aus Frankreich nach Festsetzung einer Ausgleichsabgabe durch die Verordnung (EWG) Nr. 851/76 vom 9. April 1976 zurückgegangen sind, weisen die Einfuhren aus Italien eine steigende Tendenz auf, da italienischer Alkohol nicht der Ausgleichsabgabenregelung unterliegt.
Die Bundesregierung hat in der Zwischenzeit die EG-Kommission auf die erheblichen Gefahren hingewiesen, die sich für die deutsche Brennereiwirtschaft bei einem weiteren Ansteigen der Alkoholeinfuhren aus Italien ergeben können und sofortige Schutzmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene gefordert. Darüber hinaus wird z. Z. geprüft, ob den zunehmenden Einfuhren von italienischem Alkohol durch eine weitere Senkung des Alkoholverkaufpreises der Bundesmonopolverwaltung wirksam begegnet werden kann.
Bislang haben sich die Alkoholeinfuhren auf die deutsche Agraralkoholproduktion nicht negativ ausgewirkt. Sollte der Zufluß von billigem italienischen Alkohol auf den deutschen Markt aber weiterhin anhalten, ließen sich Auswirkungen auf den Umfang der Erzeugung nicht ausschließen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 23) :
Nach welchen Kriterien findet die Aufteilung der EWG-Kontingente in der Strickstrumpfindustrie statt, und hält die Bundesregierung die sich daraus ergebenden Quoten für die einzelnen Mitgliedsländer der EWG für gerechtfertigt?
Die Höhe der im Rahmen von Textil-Selbstbeschränkungsabkommen gebildeten Exportquoten orientiert sich, wie im Welttextilabkommen vorgesehen, an den Einfuhren einer bestimmten Referenzperiode. Für die deutschen Strickstrumpfquoten, die gegenüber Süd-Korea und Taiwan bestehen, wurden die Einfuhren des Jahres 1974 (Süd-Korea 42,1 Millionen Paar, Taiwan 13,4 Millionen Paar) zugrundegelegt. Die deutsche Quote für 1976 liegt bei Süd-Korea um 2,6 % über diesem Basiswert, bei Taiwan sogar darunter. Überziehungen des von der EG gegenüber Korea 1975 autonom festgelegten Kontingents werden auf die Quote 1976 angerechnet.
Bei den genannten Quoten handelt es sich um Regionalbeschränkungen in fünf bzw. sechs Mitgliedstaaten. In den übrigen Ländern der Gemeinschaft unterliegt die Einfuhr von Strickstrümpfen keinen mengenmäßigen Beschränkungen. Eine Gemeinschaftsquote, die auf die einzelnen Mitgliedstaaten aufzuteilen gewesen wäre, besteht somit nicht.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 24) :
Ist die Bundesregierung angesichts der vor allem im Zonenrandgebiet herrschenden Jugendarbeitslosigkeit und wegen des dort besonders fühlbaren Mangels an Ausbildungsplätzen bereit, den Katalog der Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet auf die Verwendung der Zonenrandförderungsmittel für zusätzliche Anreize bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auszudehnen, und wird sie gegebenenfalls dem Bundestag entsprechende Vorschläge vorlegen?
Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Jahreswirtschaftsbericht (BT-Drucksache 7/4677) angekündigt, daß sie im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit den Ländern erörtern werde, wie im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen gefördert werden könne. Über die verschiedenen Möglichkeiten einer Förderung von Ausbildungsplätzen ist im Unterausschuß der o. g. Gemeinschaftsaufgabe bereits ausführlich diskutiert worden. Auf Grund der Ergebnisse dieser Diskussion wird die Bundesregierung den Ländern demnächst einen Vorschlag zur Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Rahmen der o. g. Gemeinschaftsaufgabe, die sich auch auf das Zonenrandgebiet bezieht, unterbreiten.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 25) :
Was ist der Bundesregierung über französische Bestrebungen bekannt, auf Teilgebieten des Exports nach Frankreich, und zwar insbesondere für die Bezeichnung der Produkte, für Angebote, Aufmachungen, Gebrauchsanweisungen, Garantiezusagen, Werbetexte, Rechnungen und Quittungen, die Verwendung der französischen Sprache und französischer Begriffe zwingend vorzuschreiben, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls derartige französische Absichten, insbesondere in ihren Auswirkungen für mittelständische deutsche Exportfirmen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, zu einer Änderung derartiger französischer Absichten zu kommen?
Es trifft zu, daß Anfang dieses Jahres in Frankreich das Gesetz über die Verwendung der französischen Sprache in Kraft getreten ist. Danach soll künftig die Benutzung der französischen Sprache auch im Wirtschaftsleben vorgeschrieben sein. Dies gilt u. a. für die Bezeichnung von Produkten, für Angebote, Aufmachungen, Gebrauchsanweisen, Garantiezusagen, Werbetexte, Rechnungen und Quittungen. Allerdings hat der französische Gesetzgeber bis Anfang 1977 eine Übergangsfrist eingeräumt. Auch fehlen noch die Ausführungsbestimmungen zu dem neuen Gesetz, so daß noch keine konkreten Erfahrungen aus der Praxis vorliegen.
Die Bundesregierung erwartet von dem Gesetz keine wesentlichen Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft, auch nicht für die mittelständische Exportwirtschaft. Schon bisher wenden deutsche Firmen aus absatzwirtschaftlichen Überlegungen beim Vertrieb ihrer Produkte in der Regel die Sprache desjenigen Landes an, in das sie exportieren. Dies gilt auch im Wirtschaftsverkehr mit Frankreich. Der Bundesregierung sind auch bis auf vereinzelte Ausnahmen keine Klagen aus der deutschen Wirtschaft bekannt geworden, die nach Einführung der neuen französischen Maßnahmen zusätzliche Schwierigkeiten erwarten lassen.
Die Bundesregierung wird jedoch die Entwicklung aufmerksam beobachten und gegebenenfalls bilateral oder über die Kommission in Brüssel für die Beseitigung von etwa auftretenden Hemmnissen Sorge tragen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/5263 Frage B 26) :
Ist der Bundesregierung bekannt, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu unternehmen, daß ein deutscher Mineralölkonzern, an dem der Bund mittelbar erheblich beteiligt ist, seit dem Jahr 1971 mit seinen Pächtern sogenannte Tankstellendienstverträge schließt, die, auch bei Öffnungszeiten von über 100 Stunden pro Woche, in vielen Fällen nicht mehr das Existenzminimum ermöglichen, weil von der Provision in Höhe von 5,4 Pf je Liter folgende Abzüge zu machen sind: für die Umsatzpacht 4 % von 7,50 DM je 100-Liter-Verkauf, Versicherungen von 0,045 Pf je Liter, Kosten der ständig heraufgesetzten Warenkaution, die Löhne, Gehälter und Sozialleistungen der Mitarbeiter, Berufskleidung der Mitarbeiter, Stromverbrauch der Leuchten und Reklame, Ersatz der vorgenannten Beleuchtungskörper, das Heizöl, die Oberflächenentwässerung sowie für die Beseitigung der sonstigen Abwässer (Kanalgebühren)?
Nach den Informationen der Bundesregierung schließt die von Ihnen genannte Mineralölgesellschaft seit 1968 mit ihren Tankstellenpächtern zwei sogenannte „Tankdienststellenverträge" ab: ein Handelsvertretervertrag regelt die Rechtsbeziehungen hinsichtlich des im Namen und für Rechnung der Mineralölgesellschaft erfolgenden Verkaufs der sogenannten Agenturware Benzin und Ö1. Ein Pachtvertrag enthält im wesentlichen die Vereinbarung eines Pachtzinses für die Nutzung des Pachtgrundstücks und der sonstigen Einrichtungen (Verkaufsraum, Waschanlage) im Rahmen des Eigengeschäfts des Tankstellenpächters. Beide Verträge schreiben keine Öffnungszeiten vor. Bei der Pacht hat der Pächter die Wahl zwischen
— einer sogenannten Umsatzpacht von 4 % (ohne Kraftstoffverkauf, Provision und Mehrwertsteuer), die pauschal von einem Folgemarkt-Verkauf in Höhe von 7,50 DM je 100 l Motorenbenzin-Verkauf ausgeht und
— einer Individualregelung, die sich an der effektiven Ertragssituation der jeweiligen Tankstellen orientiert.
Von den meisten Pächtern wird die erste Möglichkeit bevorzugt. Die genannte Versicherung von 0,045 Pf/1 ist ein Angebot der Mineralölgesellschaft. Jedem Pächter steht es frei, eine andere Versicherung nach eigenem Wunsch abzuschließen.
Die Warenkaution wird mit der Tatsache begründet, daß die Pächter die aus dem Verkauf der Agenturware erzielten Erlöse erst nach Wiederauffüllung des Agenturbestandes abführen. Ihre Höhe richtet sich daher nach dem Umfang des Kraftstoffabsatzes. Da dieser im Verlauf der letzten Jahre je Tankstelle im Durchschnitt beträchtlich gestiegen ist, hat dies die Höhe der Warenkaution entsprechend beeinflußt.
Die Bemessung der Provision richtet sich nach der Höhe des Jahresabsatzes. Für Bedienungstankstellen der angesprochenen Mineralölgesellschaft liegt sie in der Umsatzklasse bis zu 1,2 Millionen 1 p.a. bei 6,4 Pf/1, in der Klasse 1,2 bis 2,4 Millionen 1 p.a. bei 5,4 Pf/1, so daß der von Ihnen genannte Provisionssatz nur für die umsatzstärkeren Tankstellen gilt.
Mineralölgesellschaften und Tankstellenverbände sind in der Frage, ob die geltenden Vereinbarungen ein ausreichendes Einkommen sichern, unterschiedlicher Auffassung. In diesem Zusammenhang machen die Vertreter des Tankstellengewerbes auf die auch von Ihnen erwähnten gestiegenen Kosten für Löhne, Gehälter, Sozialleistungen u. a. aufmerksam, während die Mineralölgesellschaften auf die infolge des höheren durchschnittlichen Benzinabsatzes pro Tankstelle (seit 1968 mehr als verdoppelt) gestiegenen Einnahmen aus der Provision verweisen.
In den laufenden Gesprächen, die die Bundesregierung mit beiden Seiten führt, ist deutlich geworden, daß bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation beide Seiten von unterschiedlichen Grunddaten ausgehen und daß insbesondere den Tankstellenverbänden repräsentatives Zahlenmaterial fehlt. Die
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17681e
Bundesregierung hat sich deshalb in den letzten Monaten bemüht, hier ein Gleichgewicht herzustellen. Eine gemeinsame Informationsbasis wird nach Auffassung der Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung zur Versachlichung der gegenwärtigen Diskussion über die Situation des Tankstellengewerbes darstellen. Entsprechende Verhandlungen stehen vor dem Abschluß.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 27) :
Welches waren nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an den Bayerischen Elektrizitätswerken (BEW) durch die zum RWE-Konzern gehörenden Lech-Elektrizitätswerke AG (LEW), und wie beurteilt die Bundesregierung die Zustimmung und die Auflagen des Bundeskartellamtes, von denen in Presseberichten die Rede ist?
Die Deutsche Bank AG war seit vielen Jahren — zuletzt mit 50 % — Großaktionär der Bayerischen Elektrizitätswerke (BEW), entschloß sich jedoch im vergangenen Jahr, diese Beteiligung abzugeben. Welche Gründe die Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG (RWE) bewogen haben, ein entsprechendes Kaufangebot der Deutschen Bank AG durch ein Konzernunternehmen annehmen zu lassen, ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Die Bundesregierung macht jedoch darauf aufmerksam, daß der RWE-Konzern bereits seit einigen Jahren mit 35 °/o ebenfalls Großaktionär der BEW war, mit der Deutschen Bank AG hinsichtlich der BEWBeteiligung zusammenarbeitete und für das größte BEW-Versorgungsgebiet (Neu-Ulm) einziger Stromlieferant der BEW ist.
Die uneingeschränkte Übernahme der BEW durch den RWE-Konzern hätte nach Auffassung des Bundeskartellamtes die marktbeherrschende Stellung dieses weitaus größten deutschen Elektrizitätsunternehmens schon deswegen verstärkt, weil dessen Versorgungsgebiet durch die Einbeziehung der BEWeigenen Versorgungsgebiete Berchtesgaden und Schäftersheim erweitert worden wäre. Deswegen hat der RWE-Konzern das ursprünglich angemeldete Vorhaben dahin gehend eingeschränkt, daß die beiden Versorgungsgebiete unverzüglich — d. h. nach Durchführung der dafür notwendigen aktienrechtlichen Maßnahmen — an Dritte verkauft werden. Die Aktiengesellschaft für Licht- und Kraftversorgung, München (LuK), hat sich auch gegenüber dem Bundeskartellamt bereit erklärt, diese beiden Versorgungsgebiete zu übernehmen. Der Erwerb des dritten BEW-Versorgungsgebietes (Neu-Ulm) erfüllt im vorliegenden Fall ebensowenig die Untersagungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 1 GWB wie die Übernahme zweier Versorgungsgebiete, die der RWE-Konzern von LuK im Tausch gegen die BEWGebiete Berchtesgaden und Schäftersheim erhalten soll, da alle erworbenen Gebiete von BEW bzw. LuK bisher bereits mit Strom aus dem RWE-Netz
versorgt worden sind und alternative Bezugsmöglichkeiten nicht bestehen.
Entsprechend der Weisung des Bundesministers für Wirtschaft vom 24. März 1976 sind die Einzelheiten der getroffenen Regelung im Bundesanzeiger Nr. 94 vom 19. Mai 1976 bekanntgemacht worden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 31) :
Ist es zutreffend, daß sich die Zahl der arbeitslosen weiblichen Schwerbehinderten in der Bundesrepublik Deutschland von April 1975 bis April 1976 um 104 % erhöht hat und die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Männer um 60 % gestiegen ist, und welche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang innerhalb der Bundesregierung angestellt?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Zahlen standen Anfang April 1976 etwa 900 000 registrierte Schwerbehinderte im Erwerbsleben. Ausgehend von dieser Zahl beträgt die Arbeitslosenquote bei den Schwerbehinderten Ende April knapp 4,1 %. Der Vergleich mit der zu diesem Stichtag festgestellten allgemeinen Arbeitslosenquote von 4,8 % zeigt, daß die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten noch deutlich unter der allgemeinen Arbeitslosigkeit liegt.
Es ist jedoch zutreffend, daß die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter insgesamt von April 1975 bis April 1976 um 14 705, d. h. um 66,7 % angestiegen ist. Bei den schwerbehinderten Frauen betrug der Anstieg 4 102, d. h. 107,6 %, bei den schwerbehinderten Männern 10 603, d. h. 58,2 %.
Eine Analyse des vorhandenen Zahlenmaterials zeigt allerdings, daß dieser Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten überwiegend darauf zurückzuführen ist, daß nach Inkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes am 1. Mai 1974 bis Ende März 1976 444 621 Personen sich erstmalig als Schwerbehinderte anerkennen ließen, davon allein 106 067 im ersten Quartal dieses Jahres. Hieraus erklärt sich auch, daß der Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen im Verhältnis zu dem schwerbehinderter Männer erheblich höher liegt. Unter den berufstätigen schwerbehinderten Frauen befinden sich nämlich wesentlich weniger Kriegs-und Arbeitsopfer, die bereits nach dem alten Schwerbeschädigtengesetz geschützt waren, als unter den schwerbehinderten Männern. Nach den bisherigen Erfahrungen der Bundesregierung ist davon auszugehen, daß die arbeitlosen Behinderten in stärkerem Umfang als die beschäftigten Behinderten sich amtlich als Schwerbehinderte anerkennen lassen, weil sie sich dadurch bessere Aussichten auf Vermittlung in einen Dauerarbeitsplatz versprechen.
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ein vordringliches Anliegen darstellt. Sie hat daher schon vor einiger Zeit gemeinsam mit dem Beirat für die Rehabilitation die mit der Durchführung
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des Schwerbehindertengesetzes betrauten Stellen und die Arbeitgeber aufgefordert, die in diesem Gesetz enthaltenen Möglichkeiten voll zugunsten der Schwerbehinderten auszuschöpfen. So sind die Hauptfürsorgestellen gebeten worden, strenge Maßstäbe in Kündigungsschutzverfahren zugunsten der Schwerbehinderten anzulegen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist gebeten worden, nachhaltig auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu achten. An die Arbeitgeber wurde appelliert, daß sie auch in einer schwierigen Beschäftigungssituation nicht auf die Ausgleichsabgabe ausweichen, sondern ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen. Weitere Einzelheiten sind der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Maucher u. a. vom 21. Januar 1976 (Bundestagsdrucksache 7/4608) zu entnehmen.
Die Bundesregierung hofft im übrigen zuversichtlich, daß die von ihr und der Deutschen Bundesbank eingeleiteten konjunkturwirksamen Maßnahmen und die flankierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sich auch nützlich auf die Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten auswirken werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 32) :
In welcher Weise ist bei der Befriedigung der Nachfrage nach geeigneten Arbeitskräften die Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch zwischen benachbarten Arbeitsämtern, insbesondere bei der gegebenen Arbeitsmarktsituation, sichergestellt?
Nach den Weisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit haben benachbarte Arbeitsämter alle in Betracht kommenden Stellenangebote, die im eigenen Bezirk nicht unverzüglich erledigt werden können, auszutauschen. Das gleiche gilt für die Bewerberangebote.
Die Informationen über die Angebote werden durch formlose Schreiben, fernmündlich oder fernschriftlich zwischen den unmittelbar angrenzenden Arbeitsämtern — unabhängig davon, ob diese dem gleichen oder einem anderen Landesarbeitsamtsbezirk angehören — übermittelt.
Die Dienststellen der Bundesanstalt dehnen im Bedarfsfall ihre Vermittlungsbemühungen auch landesweit (Arbeitsämter eines Landesarbeitsamtsbezirks) oder bundesweit (Arbeitsämter verschiedener Landesarbeitsamtsbezirke) aus. Dieser überregionale Austausch von Stellenangeboten erfolgt im allgemeinen über besondere Ausgleichsstellen sowie für das gesamte Bundesgebiet auch durch Veröffentlichung im Zentralen Stellenanzeiger.
Für Angehörige bestimmter Berufe, z. B. Akademiker, Künstler, Hotel- und Gaststättenpersonal, wird die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter durch besondere überörtlich arbeitende Fachvermittlungsstellen ergänzt. Diese Fachvermittlungsstellen bemühen sich, Angebot und Nachfrage überregional abzudecken.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 33) :
Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland Eigentümer von nicht bebautem und ungenutztem Land auch dann Beiträge an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zu entrichten haben, wenn die Eigentümer weder haupt- noch nebenberuflich Landwirte sind, noch sonstwie Land wirtschaftlich nutzen, aber bei Unfällen, die bei der aus Umweltgründen gebotenen Kultivierung des Landes geschehen, trotz Beitragsleistung keinen Anspruch gegen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft geltend machen können, und wenn ja, hält die Bundesregierung eine solche Regelung für änderungsbedürftig?
Zur Frage der Beitragspflicht von Grundstückseigentümern zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist allgemein zu bemerken, daß grundsätzlich weder Beiträge zu zahlen noch Leistungen zu erbringen sind, wenn es sich bei den Grundstücksflächen nicht um landwirtschaftliche Unternehmen oder Teile eines solchen handelt.
Es wäre allerdings Sache der zu Beiträgen Herangezogenen, Veränderungen in der Bewirtschaftung von Grundstücksflächen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften anzuzeigen, damit sie bei der Feststellung der Beitragspflicht berücksichtigt werden können.
Eine Änderung der gesetzlichen Regelung in dieser Frage ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wendt (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 34) :
Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, den Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer zu lockern?
Die von Ihnen angesprochene Pressemeldung vom 18. Mai 1976 entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe mich weder gegenüber Journalisten noch bei anderen Gelegenheiten entsprechend geäußert. In der Zwischenzeit habe ich bereits mehrfach — auch in der Presse — darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung nicht die Absicht hat, den Anwerbestopp aufzuheben. Die Lebens- und Arbeitsinteressen der deutschen Arbeitnehmer und ihrer Familien sowie die Interessen der bereits in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer haben Vorrang vor Wünschen nach einer Ausweitung der Ausländerbeschäftigung.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 35) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17683*
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ursachen für relativ hohe Arbeitslosenquoten in einigen Arbeitsamtsbezirken des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 1975 — so z. B. in Mayen — im Vergleich zum Bundesdurchschnitt?
Die im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittlichen Arbeitslosenquoten in verschiedenen Arbeitsamtbezirken von Rheinland-Pfalz haben neben konjunkturellen auch strukturelle Ursachen. Der Strukturschwäche dieser Gebiete wird dadurch Rechnung getragen, daß sämtliche rheinland-pfälzische Arbeitsamtsbezirke, deren Arbeitslosigkeit über dem Bundesdurchschnitt liegt und welche die maßgeblichen Kriterien erfüllen, in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" einbezogen sind.
Die erheblichen Mittel, die für strukturverbessernde Maßnahmen bereitgestellt werden, haben in den in die Gemeinschaftsaufgabe einbezogenen strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz gerade während der zurückliegenden Rezession aufs Ganze gesehen eine relative Stabilisierung der Beschäftigungssituation bewirkt. In Bad Kreuznach und Trier nahm im Zeitraum September 1974/75 die Arbeitslosigkeit kaum stärker zu als im Bundesgebiet. In Trier, Mayen und Pirmasens lag der Anstieg der Arbeitslosigkeit wesentlich unter dem Durchschnitt. Nur Neuwied verzeichnete einen deutlich ausgeprägteren Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 36) :
Treffen Meldungen zu, nach denen der Einsatz des Alpha-Jets wesentlich geringere Lärmimmissionen im Bereich der Flughäfen erwarten läßt als andere vergleichbare im Einsatz befindliche Maschinen der Bundeswehr, und sind bei Flugplätzen, die für eine Belegung mit Alpha-Jets vorgesehen sind, Neuberechnungen der Lärmimmissionen vorgenommen worden oder ist dies in Aussicht genommen?
Ihre Frage, ob Meldungen zutreffen, nach denen der Einsatz des Alpha-Jet wesentlich geringere Lärm-Immissionen im Bereich der Flughäfen erwarten läßt als andere, vergleichbare, im Einsatz befindliche Maschinen der Bundeswehr, und ob bei Flugplätzen, die für eine Belegung mit Alpha-Jet vorgesehen sind, Neuberechnungen der Lärm-Immissionen vorgenommen worden sind oder dies in Aussicht genommen ist, beantworte ich wie folgt:
Verschiedene Militär-Flugplätze sind aufgrund des neuen Dislozierungskonzepts der Luftwaffe künftig für einen Flugbetrieb mit Flugzeugen des Musters Alpha-Jet vorgesehen. Neueste Überprüfungen haben ergeben, daß entgegen ursprünglichen Erwartungen die künftige endgültige Version des Flugzeugmusters Alpha-Jet nicht eine gleichartige Lärmabstrahlung wie das Flugzeugmuster Phantom, sondern wie das leisere Flugzeugmuster Fiat G 91 haben wird. Das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr in Frankfurt a. M. wurde nach Vorliegen dieser gesicherten Erkenntnis unverzüglich beauftragt, für diese Flugplätze die bereits vorliegenden Daten auf der Grundlage des Lärmbildes des Musters Fiat G 91 zu überarbeiten.
Sollte sich die Annahme bestätigen, daß aufgrund dieser überarbeiteten Daten von einer wesentlich geringeren Lärmbelastung in der Umgebung der mit dem Muster Alpha-Jet beflogenen Flugplätze auszugehen ist als nach den bisherigen Prognosen, wird dies bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche durch den Bundesminister des Innern berücksichtigt werden können, bzw. im Fall des Flugplatzes Leipheim zu einer Neufestsetzung des bereits bestehenden Lärmschutzbereiches führen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 37) :
Kann die Bundesregierung erklären, wie es am Sonntag, dem 16. Mai 1976, zu dem Flugzeugzusammenstoß im Landkreis Diepholz zwischen einer Phantom der Bundesluftwaffe mit einem Motorsegler des AERO-Clubs Schweinfurt kommen konnte, obwohl die Zivilflieger die für sie vorgeschriebene Höhe eingehalten hatten?
Auf Bitten des Führungsstabes des Heeres stellte die Luftwaffe am 16. Mai 1976 für einen Tag der offenen Tür, zugleich Flugtag auf dem Heeresflug- platz Celle 2 Formationen, eine mit 4 Flugzeugen vom Typ F-4F Phantom des JG 71, Wittmund, und eine mit 4 Flugzeugen des Typs G-91 des leKG 43, Oldenburg, für einen Überflug.
Der Flugauftrag für die 4 F-4F des JG 71 wurde den Vorschriften entsprechend erteilt. Die Höhe für den Überflug Celle wurde mit 1 000 ft festgelegt. Da an Sonn- und Feiertagen Tiefflüge nur in besonderen Fällen mit gesondertem Auftrag erlaubt sind, durften auf der Strecke 1 500 ft über Grund nicht unterschritten werden. Aus Gründen der Lärmbelastung wurde entsprechend den militärischen Vorschriften eine Reiseflughöhe von 5 000 ft über Grund festgelegt. Da der Flug jedoch wegen des auf der Strecke tatsächlich angetroffenen Wetters oberhalb einer Flughöhe von 3 500 ft über Grund nach den vorgeschriebenen Sichtflugregeln nicht durchführbar war, wurde er ordnungsgemäß in dieser, der richtigen Halbkreisflugfläche entsprechenden Flughöhe fortgesetzt. Wäre der Flug bis unterhalb 1 500 ft über Grund nicht durchführbar gewesen, hätte er vor Unterschreiten dieser Höhe als Sichtflug abgebrochen werden müssen.
Die Flugzeuge der Luftwaffe befanden sich damit im Rahmen eines genehmigten Ausbildungsvorhabens in einer entsprechend ihren Vorschriften zulässigen Flughöhe.
Eine abschließende Gesamtbewertung der Unfallursachen kann naturgemäß erst nach Vorlage des Berichts der Untersuchungskommission erfolgen,
17684* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 38) :
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, der Fischereiwirtschaft Schäden zu ersetzen, die durch Wrackteile der Bundeswehr entstehen, auch wenn die Bergung dieser Wrackteile für die Bundeswehr ohne Interesse ist?
Ihre Frage nach dem Ersatz der Schäden, die der Fischereiwirtschaft durch die Bergung von Wrackteilen, die für die Bundeswehr ohne Interesse sind, entstehen, habe ich dahin verstanden, daß sie sich auf die Bergung jeden Wehrmaterials der Bundeswehr und nicht nur auf Wrackteile von See- oder Luftfahrzeugen bezieht.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist schon 1960 angeordnet worden, daß die Bundeswehrverwaltung Fischern für die Bergung eines Torpedos eine Belohnung gewähren kann. Diese Weisung wurde 1969 auf Wehrmaterial schlechthin ausgedehnt, sofern an der Bergung dieses Materials ein besonderes Interesse besteht. Hierbei war vornehmlich an Fahrzeugwrackteile gedacht, die nach Unfällen Aufschluß über die möglichen Ursachen geben können. Die Rechtslage erlaubt es indessen nicht, bei Fehlen eines Aufklärungsinteresses einen Bergelohn zu zahlen, der die — den besonderen Verhältnissen der Seefahrt bereits Rechnung tragenden — gesetzlich festgelegten Grenzen (Handelsgesetzbuch, Strandungsordnung) übersteigt.
Bei allem Verständnis für die Belange der deutschen Fischereiwirtschaft muß ich Ihnen mitteilen, daß es bei der derzeitigen Lage nicht geboten erscheint, eine Änderung der geltenden Bestimmungen vorzunehmen und im Haushalt des Bundesministers der Verteidigung für weitergehende Zahlungen entsprechende Mittel einzuplanen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 39) :
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß bei einer Berichtigung der Ruhegehaltsberechnung für einen Beamten — wie im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums geschehen — allein Portokosten in Höhe von 1,50 DM anfallen, wenn es sich bei der Korrektur und der einmaligen Einbehaltung des zuviel gezahlten Gehalts um 0,01 DM handelt?
Ihre Frage, ob es gerechtfertigt ist, eine Gehaltsbescheinigung zu versenden, wenn es sich nur um die Korrektur und die einmalige Einbehaltung von einem Pfennig bei der Berechnung eines Ruhegehalts handelt und dadurch Portokosten in Höhe von 1,50 DM anfallen, beantworte ich wie folgt:
Durch das Haushaltsstrukturgesetz wurden wesentliche besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften geändert. Hiervon wurden die Bezüge fast aller Gehalts- und Versorgungsempfänger betroffen. Die kurzfristige Umstellung der Bezüge konnte nur durch weitestgehende Ausnutzung aller Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung durchgeführt werden. Trotzdem konnte nicht verhindert werden, daß die März-Bezüge bei 11,6 °/o der Empfänger fehlerhaft berechnet wurden. Es zeigte sich, daß komplizierte besoldungs- und versorgungsrechtliche Änderungen, die sich auf den Einzelfall, d. h. auf die persönlichen Verhältnisse des einzelnen Besoldungs- und Versorgungsempfängers auswirken, auch mit modernen EDV-Anlagen nicht immer kurzfristig zu erfassen sind. Erstmalig mußten daher die Bezüge ein zweites Mal maschinell berechnet werden. Die 2. Aufbereitung der Bezüge wurde mit der 1. Aufbereitung verglichen. Ergab der Vergleich eine Minderzahlung, so wurden Beträge ab 10,— DM durch eine Sonderzahlung auf die Konten der Empfänger überwiesen; Beträge unter 10,— DM wurden mit den April-Bezügen ausgezahlt. Bei einer festgestellten Überzahlung wurden die entsprechenden Beträge von den April-Bezügen einbehalten. Die für die Durchführung des Vergleichs erforderlichen Programme wurden getestet. Hierbei ist bei der Berechnung der Versorgungsbezüge eine Rundungsdifferenz zwischen der 1. und 2. Aufbereitung nicht erkannt worden.
Aus Gründen der Fürsorge wird jeder Gehalts-und Versorgungsempfänger über Änderungen seiner Bezüge unterrichtet. Während die Gehaltsempfänger ggf. über ihre Truppenteile/Dienststellen unmittelbar über Fehler in ihrer Gehaltsabrechnung unterrichtet werden können, muß die Aufklärung bei Versorgungsempfängern durch die Gehaltsbescheinigung erfolgen. Daher wird aufgrund eines entsprechenden Programms bei jeder Änderung der Netto-Bezüge eine Gehaltsbescheinigung geschrieben. So wurde in dem vorliegenden Fall — weil eine Differenz von DM 0,01 nicht vorhersehbar war und bei den Testfällen auch nicht festgestellt wurde — eine Gehaltsbescheinigung maschinell gefertigt, kuvertiert und auf dem Postweg zugestellt.
Als die Differenz bekannt wurde, war die maschinelle Zahlungsaufbereitung der April-Bezüge abgeschlossen. Auch die Gehaltsbescheinigungen der Versorgungsempfänger waren bereits geschrieben, kuvertiert und abgesandt. Bei Kenntnis des Fehlers vor der Absendung wäre eine Aussonderung der betreffenden Gehaltsbescheinigungen nicht zweckmäßig gewesen, weil der Verwaltungsaufwand für das Öffnen Tausender von Briefumschlägen, Sortieren, Aussondern und erneute Kuvertieren der Gehaltsbescheinigungen im Vergleich zu den Portokosten noch aufwendiger gewesen wäre.
Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen bitte ich um Ihr Verständnis für die in einer Ausnahmesituation getroffene Maßnahme. Es wird mein Bestreben sein, durch entsprechende Programme zu verhindern, daß sich ähnliche Fehler in der Zukunft wiederholen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17685*
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 40) :
Wie hat sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den letzten fünf Jahren entwickelt, und inwieweit haben insbesondere Rentner und Familien mit Kindern zusätzlich zu ihrer Rente bzw. ihren Einkommen Sozialhilfe erhalten?
Die Zahl der Empfänger von Sozialhilfe hat sich in den Jahren 1969 bis 1973 von 1 479 000 auf 1 730 000 erhöht. Die Erhöhung ist vor allem auf Leistungsverbesserungen zurückzuführen. Angaben über die Anzahl der Empfänger von Sozialhilfe in den Jahren 1974 und 1975 liegen noch nicht vor.
Bei dem zweiten Teil der Frage wird davon ausgegangen, daß er sich auf die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht. Aus den vom Statistischen Bundesamt für 1973 veröffentlichten Ergebnissen zur Sozialhilfe ergibt sich folgendes:
Die Zahl der Personen, die zu ihrer Rente laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wird nur repräsentativ ermittelt. Danach erhielten 1973 etwa 285 000 Rentner zusätzlich zu ihren Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. In dieser Zahl sind auch die Rentenempfänger enthalten, die entsprechende Sozialhilfeleistungen in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen erhielten.
Die Zahl der Familien mit Kindern (Ehepaare und Elternteile mit Kindern), die über sonstiges Einkommen verfügen und laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielten, betrug 1973 etwa 90 000.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 41 und 42) :
Für welche vom Paul-Ehrlich-Institut begutachteten zugelassenen und im Verkehr befindlichen Sera und Impfstoffe ist der geforderte Nachweis der Wirksamkeit durch mehrere übereinstimmende, kontrollierte klinische Versuche belegt bzw. durch wenigstens einen kontrollierten Versuch und für welche Sera und Impfstoffe dagegen auf Grund nichtkontrollierter, epidemiologischer Studien oder sonstiger ärztlicher Beobachtungen?
Für welche Sera und Impfstoffe wird die Wirksamkeit auf Grund von biologischen oder biochemischen Versuchen am Menschen bzw. von tierexperimentellen Befunden ohne Verifikation am Menschen angenommen, und für welche Sera und Impfstoffe wird die Wirksamkeit auf Grund von Analogieschlüssen angenommen?
Zu Frage B 41:
Für folgende Sera und Impfstoffe ist der geforderte Nachweis der Wirksamkeit durch kontrollierte klinische Versuche belegt:
Poliomyelitis-Impfstoff, lebend und inaktiviert Influenza-Impfstoff (jährlich)
Masern-Impfstoff, lebend und inaktiviert Röteln-Impfstoff, lebend
Mumps-Impfstoff,
Mischimpfstoffe
Masern-Mumps und Masern-Mumps-Röteln Diphtherie-Serum
Tetanus-Serum
Tollwut-Serum.
Folgende Impfstoffe sind auf Grund epidemiologischer Erfahrungen zugelassen:
Tetanus-Impfstoff Tollwut-Impfstoff Diphtherie-Impfstoff.
Zu Frage B 42:
Dies trifft bislang für keine Sera und Impfstoffe zu.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 43 und 44) :
Trifft es zu, daß es keine verbindlichen Grenzwerte für die Straßenverkehrslärmimmission gibt, und wenn ja, warum?
Beabsichtigt die Bundesregierung aus Gründen des Umweltschutzes dafür zu sorgen, daß solche Grenzwerte erstellt und eingeführt werden, und wenn ja, bis wann kann damit gerechnet werden?
Zu Frage B 43:
Es trifft zu, daß zur Zeit keine rechtlich verbindlichen Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm existieren, weil das Bundes-Immissionsschutzgesetz solche Grenzwerte nicht festgesetzt hat und eine entsprechende Verordnung noch nicht ergangen ist.
Zu Frage B 44:
Die Bundesregierung hat den Auftrag des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Erlaß von Schallschutzverordnungen ohne Verzug aufgegriffen. Die in einer Reihe von Punkten divergierenden Meinungen von Bund, Ländern und Gemeinden gestalten die Arbeit schwierig. Ein Zeitpunkt für die Verabschiedung der Verordnungen ist gegenwärtig nicht mit Bestimmtheit anzugeben.
17686* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 45) :
Welche Ergebnisse hatten die Lärmmessungen beim Anflug des Überschallverkehrsflugzeugs Concorde am 24. April 1976 auf dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus für künftige An- und Abflüge dieses Flugzeugtyps ziehen?
Die Lärmmessungen an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg am 24. und 25. April 1976 bei Start und Landungen einer Concorde der Air France haben folgendes ergeben:
Im Vergleich zu den Langstreckenflugzeugen Boeing 707 und McDonnel-Douglas DC-8, die als laute Flugzeuge gelten, war der Lärmpegel beim Landeanflug etwas höher, beim Startsteigflug annähernd gleich, und der seitliche Lärm beim Start um etwa 10 Dezibel höher, was einer Verdoppelung gleichkommt.
Die durchgeführten ad hoc veranlaßten Messungen weichen vom offiziellen ICAO-Meßverfahren ab. Es wurden andere Meßpunkte gewählt, die Concorde besaß nicht das volle Abfluggewicht, daher wurde die Triebwerksleistung reduziert, der Wettereinfluß wurde nicht berücksichtigt. Aus vorgenannten Gründen ist ein qualitativer Vergleich mit den Werten nicht möglich, die sich aus Anhang 16 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ergeben.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß es sich bei den Einflügen der Concorde um Einzelfälle zu Demonstrationszwecken handelte. Soweit solche Flüge nicht geduldet werden müssen, weil internationale Verpflichtungen nicht entgegenstehen, wird die Bundesregierung bei der Genehmigung von Anträgen auf Einflugerlaubnis restriktiv verfahren. Sie wird darum bemüht sein, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation darauf hinzuwirken, daß auch für Überschall-Flugzeuge Lärmgrenzwerte festgelegt werden, die diejenigen für herkömmliche Flugzeuge nach Anhang 16 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt nicht überschreiten. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung Flüge mit Überschallgeschwindigkeit über dem Bundesgebiet untersagt worden sind.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 46) :
Wie stellt sich die Bundesregierung nach ihren bisherigen Erfahrungen mit der einseitigen Ausnutzung des freien WettBewerbs im Bereich der Binnenschiffahrt und mißbräuchlicher Dumpingpraktiken durch die Flotten des Ostblocks im freien Teil Europas zu den Uberlegungen in den Niederlanden und in Belgien, die Freiheit der Schiffahrt auf dem Rhein durch ein Lizenzsystem zu ersetzen, oder sollte nicht vielmehr der existierende freie Wettbewerb unter vergleichbaren Startbedingungen notfalls durch Fernhaltung der Staatshandelsländer aufrechterhalten werden?
Die Bundesregierung ist bemüht, zusammen mit den Vertragsstaaten der Mannheimer Akte eine Lösung des Problems zu finden, wie unter Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs in der Rheinschiffahrt eine Teilnahme der Flotten des Ostblocks am Verkehr auf dem Rhein zum wechselseitigen Warenaustausch gestattet werden kann. Inwieweit ein Lizenzsystem helfen kann, dieses Ziel zu erreichen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft. Die Bundesregierung hält nach wie vor daran fest, daß etwaige Befahrens- und Beförderungsrechte für Schiffe von Staatshandelsländern auf deutschen Wasserstraßen nur auf der Grundlage bilateraler Verträge gewährt werden.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/5263 Frage B 47) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn unverantwortlich und pflichtwidrig handelt, wenn sie nichts dagegen unternimmt, daß der stillgelegte Bahnhof Groß-Zimmern mit total verwüsteten, teilweise baufälligen und von Ratten bevölkerten Gebäuden — auch als „Abenteuerspielplatz" mißbraucht — eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt sowie wegen der Ansiedlung von Ungeziefer und der Ablagerung von Unrat gegen das Bundesseuchengesetz verstößt, und was gedenkt die Bundesregierung zur Beseitigung dieses unhaltbaren Zustandes der Verwahrlosung zu tun, nachdem die Deutsche Bundesbahn stillgelegte Bahnhofsgebäude seit Jahren ohne Pflege und Aufsicht gelassen hat?
Die Deutsche Bundesbahn hat mit dem Abbruch bereits begonnen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 48 und 49) :
Für welchen Zeitpunkt ist der Ausbau der Ersatz-Bundesstraße 59 im Kölner Raum, Abschnitt Stommeln bis in das Stadtgebiet Köln, geplant, und welche Daten ergeben sich hieraus für die einzelnen Planungsstadien?
Welche genaue Linienführung, welche Breite und welche Kreuzungspunkte sind nach dem jetzigen Planungsstand für die EB 59 im Bereich der Orte Pulheim—Geyen und der Kölner Stadtteile Widdersdorf, Bocklemünd, Vogelsang und Bickendorf vorgesehen, und inwieweit ist in die Planung die EB 55 einbezogen?
Der Ausbau der B 59 n zwischen Stommeln und dem Stadtgebiet Köln ist im überarbeiteten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen mit vorerst nur
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17687'
2 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe I b ausgewiesen. Die Maßnahme wird sich nach den derzeitigen finanziellen Perspektiven voraussichtlich erst nach 1985 verwirklichen lassen. Zu den einzelnen Planungsstadien können daher z. Z. noch keine näheren Angaben gemacht werden.
Die Linienführung der B 59n wurde im Jahre 1970 durch den Bundesminister für Verkehr vom Grundsatz her nach § 16 Fernstraßengesetz (FStrG) bestimmt. Die geplante Trasse verläuft zwischen Pulheim und Geyen, trifft nördlich der Kreuzung mit der A 1 auf die B 59 alt, umgeht Bocklemünd im SüdWesten und endet nördlich Bickendorf an der Baulastgrenze mit der Stadt Köln. Weitere technische Einzelheiten bleiben der entwurfs- und verfahrensmäßigen Vorbereitung der Maßnahme vorbehalten.
Zwischen Rommerskirchen und Pulheim wird eine Überlagerung der B 59 n mit der A 54 (EB 55 möglicher weiterer Bedarf) in Erwägung gezogen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 50) :
Wann wird das leerstehende, langsam zerfallende und von der Bevölkerung als Schandfleck empfundene Bahnhofsgebäude in Groß-Zimmern, Kreis Dieburg, beseitigt, auch damit vagabundierenden Personen die Möglichkeit genommen wird, sich in diesem Gebäude aufzuhalten?
Die Deutsche Bundesbahn hat mit dem Abbruch bereits begonnen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/5263 Fragen B 51 und 52) :
Welche neuen Teilabschnitte der Bundesautobahnen werden im laufenden Jahr an welchen Terminen für den Verkehr freigegeben?
Wie lang sind diese Abschnitte, und welche Baukosten sind zu erwarten?
Die beigefügte Liste über die vollzogenen bzw. voraussichtlichen Verkehrsübergaben von Autobahnen im Jahre 1976, Stand: 1. April 1976, enthält als Roteintragung die bisher bekannten genauen Freigabetermine. Die nicht vorhersehbaren Witterungsverhältnisse lassen eine genaue Terminierung der Verkehrsfreigaben auf längere Sicht leider nicht zu.
Länge und Kosten der einzelnen für die Freigabe im Jahre 1976 vorgesehenen Abschnitte sind ebenfalls in der Liste enthalten.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/5263 Fragen B 54 und 55) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der im Land Berlin gebräuchliche Schwerbeschädigtenausweis B — Drucksachen-Nr. KOV 1142 Schwerbeschädigtenausweis Zivil — neben anderen Vergünstigungen auch den Anspruch auf Fahrpreisermäßigungen im S-Bahn-Verkehr und bei Fahrten auf der Deutschen Reichsbahn gewährt, diese Vergünstigungen aber nicht bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn gewährt werden, und worauf führt die Bundesregierung dies zurück?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Maßnahmen zu treffen oder einzuleiten, um Inhabern des Schwerbeschädigtenausweises B auch Vergünstigungen bei der Fahrt mit der Deutschen Bundesbahn zu gewähren?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Schwerbeschädigtenausweis B des Landes Berlin gewisse Fahrpreisermäßigungen im S-Bahn-Verkehr der Deutschen Reichsbahn gewährt.
Dieser Ausweis gilt auch für die Inanspruchnahme von Fahrpreisvergünstigungen bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn.
Der Umfang der Fahrpreisermäßigungen entspricht in seiner Höhe denen, die für das Bundesgebiet ausgegeben werden.
Art und Umfang der Fahrpreisermäßigungen sind von Land zu Land verschieden. Sie sind daher nicht miteinander vergleichbar.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 56 und 57):
Wann gedenkt die Bundesregierung klare Aussagen über den endgültigen Verlauf der Trassenführung der B 404/207 zwischen Geesthacht und Schwarzenbek und den Zeitpunkt einer Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen zu machen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Eigentümern jener Grundstücke, die infolge der in Frage 56 genannten langjährigen Unklarheiten über die Trassenführung nicht genutzt werden konnten, eine Nutzungsausfallentschädigung zu gewähren?
Zu Frage B 56:
Der Bundesregierung ist von einer Verwirrung, die auf Grund der Änderung des Planungskonzeptes für die Linienführung der B 404/B 207 zwischen Geesthacht und Schwarzenbek ausgelöst worden sein soll, nichts bekannt. Eine Aussage über den endgültigen Trassenverlauf kann im übrigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Zu Frage B 57:
Die genannten Grundstücke konnten bisher von den Eigentümern genutzt werden. Die Zahlung einer sog. Nutzungsausfallentschädigung durch den Bund kommt daher nicht in Betracht.
17688* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 58) :
In welcher Höhe sind im Jahr 1975 Bundesmittel für den Straßenbau nach Rheinland-Pfalz gegangen, und mit welchen Zuweisungen ist hier für das Jahr 1976 zu rechnen?
Die Istausgaben des Landes Rheinland-Pfalz an Bundesmitteln für den Straßenbau betrugen im Jahre 1975 — 781,4 Millionen DM. Darin sind enthalten die Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Mittel aus den Sonderprogrammen der Bundesregierung (regionale und lokale Abstützung der Beschäftigung [Kap. 6093], zusätzliche Bundesausgaben zur Förderung der Konjunktur [Kap. 6094] und Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen [Kap. 6095]).
Gegenüber dem Sollansatz im Straßenbauplan 1975 lagen die Istausgaben in Rheinland-Pfalz um 39,6 Millionen DM niedriger. Im Haushaltsjahr 1976 sind für das Land Rheinland-Pfalz aus Bundesmitteln 641,6 Millionen DM vorgesehen. Darin sind ebenfalls enthalten die Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Mittel aus den Sonderprogrammen der Bundesregierung.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 59 und 60) :
Hält die Bundesregierung die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn, die Haltestelle Greene der Bundesbahnstrecke Kreiensen—Holzminden aufzuheben — auch im Hinblick auf die Anstrengungen zur Förderung des Fremdenverkehrs im Bereich der Burg Greene, des Greener Waldes und des Einbecker Forstes — für gerechtfertigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme der Deutschen Bundesbahn, die Gemeinde Kreiensen im Landkreis Gandersheim mit Schreiben vom 13. Mai 1976 (Posteingang erst am 21. Mai 1976) zu informieren, daß mit Wirkung vom 31. Mai 1976 der Haltepunkt Greene der Bundesbahnstrecke Kreiensen—Holzminden aufgehoben werde?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) stützt sich bei der Gestaltung der Reisezugfahrpläne auf Ergebnisse ihrer Verkehrszählungen. Sie entscheidet danach in eigener Zuständigkeit über ihre Fahrpläne. Nach § 48 Bundesbahngesetz (BbG) gibt sie den Ländern bei der Bearbeitung der Reivsezugfahrpläne Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bundesregierung ist nicht in den Dialog zwischen der DB und den Ländern eingeschaltet und auch nicht aufgerufen, Einzelheiten des Fahrplanes zu beurteilen.
Wie die DB auf Anfrage mitteilt, sind nach einer Verkehrszählung im Februar 1976 in Greene bei vier an Werktagen haltenden Zügen jeweils nur an einem Tag ein bzw. zwei Reisende aus- oder eingestiegen. Bei vier an Sonntagen haltenden Zügen wurden in drei Zügen keine und in einem Zug zwei Reisende für Greene gezählt.
Bei diesen Gegebenheiten sah sich die DB aus wirtschaftlichen Erwägungen und im Interesse einer zügigeren Beförderung der übrigen Reisenden veranlaßt, auf Zughalte in Greene zu verzichten, zumal der Ort auch weiterhin durch Kraftomnibusse an die Schiene angebunden bleibt.
Im übrigen weist die DB darauf hin, daß nach § 6 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) die Änderung von Tarifen zwei Wochen vor dem Inkrafttreten zu veröffentlichen ist. Der Wegfall des Schienenverkehrs-Haltepunktes Greene wurde im Tarif- und Verkehrsanzeiger (TVA) Nr. 665 vom 17. Mai 1976 veröffentlicht. Bei dem von Ihnen erwähnten Schreiben der DB vom 13. Mai 1976 handelt es sich um eine zusätzliche Unterrichtung.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 61) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Scheinexporte im Schiffahrtsbereich, durch die inländische Güter über die Beneluxländer exportiert und die gleichen Güter wieder nach Norddeutschland reimportiert werden, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu ergreifen?
Die Frage von Frachtumgehungen im Binnenschiffsverkehr von deutschen Ladeplätzen nach deutschen Löschplätzen, bei denen ausländische Streckenanteile durchfahren werden, sind vom Bundesverkehrsministerium eingehend geprüft worden. Der Fragenkomplex ist auch bereits mehrfach Gegenstand der Fragestunden des Deutschen Bundestages gewesen.
Unter anderem am Niederrhein wird häufig Kies und Sand von deutschen Ladestellen durch eine ausländische Firma gekauft und an eine deutsche Firma wieder verkauft. Hierbei handelt es sich um handelsübliche Geschäfte, die nicht beanstandet werden können. Das gilt auch für den Fall, daß der ausländische Zwischenhändler die Ware ohne Umladung, allerdings mit neuen Frachtabfertigungspapieren, befördern läßt. Hierfür gelten die auf Grund der §§ 21 ff. des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr gebildeten Festfrachten nicht, da es sich bei dem geschilderten Vorgang formell um grenzüberschreitenden Verkehr handelt.
Die Frachtenkontrollorgane der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung sind angewiesen, auch zukünftig gerade die von Ihnen beanstandeten Fälle zu überprüfen und feststellbare Verstöße, die als Umgehung im Sinne des § 42 a des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr anzusehen sind, unnachgiebig zu ahnden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976 17689*
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 64) :
Wann ist mit dem Erlaß einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrags für Aufwendungen baulicher Schallschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zu rechnen?
Wie die Bundesregierung bereits auf Ihre mündliche Anfrage in der Fragestunde am 28./29. Januar 1976 ausgeführt hat, sind die Vorbereitungen zum Erlaß einer Verordnung zur Änderung des Erstattungshöchstbetrages nach § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes weit vorangeschritten. Wegen der haushaltsmäßigen Auswirkungen konnte allerdings die Ressortabstimmung leider noch nicht abgeschlossen werden. Es ist zu hoffen, daß bald die Lösung gefunden und der Verordnungsentwurf dann dem Bundesrat zugeleitet werden kann.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 65 und 66) :
Treffen Pressemeldungen zu, denenzufolge der Bundeskanzler im Kanzleramtsneubau die Decken- und Wandverkleidungen in einigen Räumen der Kanzleretage wieder entfernen lassen will und noch weitere Umbauarbeiten plant, wenn ja, womit begründet die Bundesregierung diese nachträglichen Maßnahmen, und welche Ausgaben entstehen dadurch?
Wie hoch belaufen sich die Ausgaben für die Anschaffung von Bildern und Plastiken für das neue Bundeskanzleramt?
Zu Frage B 65:
Pressemeldungen, denen zufolge der Bundeskanzler im Kanzleramtsneubau die Decken- und Wandverkleidungen in einigen Räumen der Kanzleretage wieder entfernen lassen will und noch weitere Umbauarbeiten plant, treffen nicht zu.
Zu Frage B 66:
Die Kosten für künstlerische Leistungen, die im Rahmen der Neubaumaßnahmen erbracht worden sind, belaufen sich auf 1,185 Millionen DM; sie entsprechen der aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1950 aufgestellten Richtlinie „Kunst am Bau". Der Betrag ist in den genehmigten Baukosten enthalten. Zusätzlich sind aus Einrichtungsmitteln 40000 DM als Wandschmuck für rd. 300 Dienstzimmer und Sitzungssäle aufgewandt worden.
Die Kanzleretage wird zur Zeit mit einer Reihe von Bildern deutscher expressionistischer Maler ausgestaltet, die in der Zeit bis 1945 verfemt waren. Die Gemälde sind Leihgaben aus den Nachlässen
der Maler und wurden in dankenswerter Weise durch Professor Dr. Leopold Reidemeister, Berlin, vermittelt.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 70 und 71):
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzutreten, daß angesichts der ärztlichen Unterversorgung ländlicher Räume eine Auflockerung des Numerus clausus für diejenigen Bewerber zum Medizinstudium erfolgt, die sich für eine spätere Tätigkeit in ärztlich unterversorgten Gebieten verpflichten, und welche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang innerhalb der Bundesregierung zur Überwindung des Arztmangels in bestimmten Regionen angestellt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Arztpraxen im ländlichen Raum auslaufen, weil zur Übernahme der Praxis bereite Ärzte nicht in genügender Zahl vorhanden sind und Kinder der im ländlichen Raum praktizierenden Ärzte durch den Nummerus clausus ohne Berücksichtigung der besonderen Lage ärztlich unterversorgter Räume am Arztstudium gehindert sind?
In § 32 Abs. 2 Nr. 2 Hochschulrahmengesetz (HRG) ist eine Sonderquote an Studienplätzen für Bewerber vorgesehen, die sich aufgrund besonderer Vorschriften verpflichtet haben, ihren späteren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Diese Rahmenregelung muß durch Rechtsverordnungen ausgefüllt werden, für deren Erlaß zunächst die Länder zuständig sind. Dabei könnte in den Rechtsverordnungen der Länder auch eine Sonderquote für Studienbewerber vorgesehen werden, die sich für eine mehrjährige Tätigkeit als Arzt in unterversorgten Gebieten verpflichten. Die Vorarbeiten für die Vergabeverordnungen sind gegenwärtig in den Gremien der Kultusministerkonferenz und der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen im Gange.
Die Einführung einer entsprechenden Sonderquote würde erst in etwa 8 bis 10 Jahren wirksam werden, da dieser Zeitraum regelmäßig zwischen Studienbeginn und Abschluß der ärztlichen Aus-und Weiterbildung vergeht. Angesichts der steigenden Zahlen für die Studienanfänger in der Medizin ist in den kommenden Jahren mit einer stärkeren Arztdichte zu rechnen. Durch eine Mobilisierung sämtlicher Kapazitäten im Hochschulbereich und bei Berücksichtigung einer sog. Überlastquote bei der Kapazität als „Notzuschlag auf Zeit" wird diese Entwicklung in den nächsten Jahren noch verstärkt werden. Dadurch dürften viele Ärzte zu ärztlichen Tätigkeiten auch in solchen Bereichen bereit sein, die derzeit noch häufig gemieden werden.
Auch hat die Bundesregierung zur Verbesserung der kassenärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, mit dem Entwurf eines Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 7/3336) Vorschläge zur Entwicklung des Kassenarztrechts eingebracht, die darauf abzielen, daß auch künftig den Versicherten und
17690* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 248. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Juni 1976
ihren Familienangehörigen eine bedarfsgerechte und gleichmäßige ärztliche Versorgung in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen soll. Dazu werden im wesentlichen vorgesehen: Bedarfsplanung für die kassenärztliche Versorgung, Ausbau des Sicherstellungs-Instrumentariums der kassenärztlichen Vereinigungen, Absicherung von besonderen Maßnahmen bei drohender oder eingetretener ärztlicher Unterversorgung. Dieser Entwurf wird zusammen mit einem Entwurf des Bundesrats (Drs. 7/3337), der die gleichen Ziele verfolgt, gegenwärtig in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags beraten.
Da bei Einführung einer Landarzt-Sonderquote im Rahmen des Rechts der Hochschulzulassung damit zu rechnen wäre, daß sich erheblich mehr Interessenten bewerben werden als Studienplätze zur Verfügung stehen, würde sich auch hier das Problem der Auswahlkriterien unter den Bewerbern stellen. Erhebliche Probleme würde auch die Absicherung einer Verpflichtung eines Studienanfängers zur späteren Tätigkeit als Arzt in ärztlich unterversorgten Gebieten bereiten.
Diese Erwägungen legen es nahe, zunächst einmal die o. g. kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der landärztlichen Versorgung im Rahmen des Krankenversicherungsrechts zu treffen. Die Überlegungen innerhalb der Länder und zwischen Bund und Ländern zu den bei einer zusätzlichen Absicherung über das Recht der Hochschulzulassung entstehenden Fragen sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 72) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Amts für Ausbildungsförderung der Universität Tübingen, wonach die Vergünstigung des § 18 a BAföG (Erlaß eines Betrages von 2000 DM bei Bestehen der Abschlußprüfung vor dem Ende der Förderungshöchstdauer) für Studenten verlorengeht, deren Prüfungstermin — ohne jedes eigene Zutun — vom Prüfungsamt auch nur einen Tag in das Semester hinein verlegt wird, mit dem die Förderungshöchstdauer abläuft, und was beabsichtigt sie bejahendenfalls zu unternehmen, um den Ungerechtigkeiten abzuhelfen, die eine solche Auslegung des Gesetzes für Studenten nach sich ziehen kann?
Die in der Frage berichtete Auskunft des Amtes für Ausbildungsförderung der Universität Tübingen entspricht voll der Rechtslage:
Nach § 18 a BAföG gilt für jedes Semester, um das ein Auszubildender die Ausbildung mit Bestehen der Abschlußprüfung oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, nach den Ausbildungsvorschriften planmäßig vor dem Ende der Förderungshöchstdauer beendet, das Darlehen um den Betrag von 2 000 DM als erlassen. Dieser Teilerlaß des Darlehens ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur
dann möglich, wenn der Auszubildende sein Studium einschließlich aller Prüfungen ein volles Semester früher abschließt, als die Förderungshöchstdauerverordnung für den jeweiligen Studiengang vorsieht. Ist diese Bedingung nicht gegeben, so kann ein Teilerlaß — unabhängig davon, ob den Auszubildenden ein Verschulden trifft — nicht erfolgen. Der Gesetzgeber hat die Berücksichtigung individueller Besonderheiten (z. B. Krankheit oder eine unverschuldete Prüfungsverlängerung) bei der Feststellung des Teilerlasses nicht zugelassen.
Die Bundesregierung versteht, daß die strikte Erlaßregelung gerade in den Fällen, in denen die Prüfung erst wenige Tage nach Beginn des neuen Semesters abgeschlossen werden kann, von dem Betroffenen — wie bei geringfügiger Überschreitung jede Ausschlußfrist — als Härte empfunden wird. Sie ist aber der Auffassung, daß das mit dieser Regelung von den gesetzgebenden Körperschaften angestrebte Ziel, für Auszubildende und Ausbildungsstätten einen Anreiz für eine unnötige Verzögerungen vermeidende Durchführung der Ausbildung einschließlich der Prüfungen zu schaffen, wesentlich schwerer erreicht würde, wenn das Gesetz geändert und Ausnahmen zugelassen würden. Es wird vor allem Aufgabe der Hochschulen sein, das Prüfungsverfahren so zu konzentrieren, daß die geförderten Studenten die Vergünstigung des Gesetzes wahrnehmen können.
Nach den Feststellungen der Bundesregierung hat die Regelung in § 18 a BAföG an einigen Hochschulen bereits dazu geführt, daß die Prüfungen so frühzeitig begonnen und konzentriert durchgeführt werden, daß die Auszubildenden sie rechtzeitig genug abschließen können, um in den Genuß des Teilerlasses zu kommen. Unter ausdrücklichem Hinweis auf die Regelung des § 18 a BAföG hat auch das Kultusministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 19. Dezember 1975 die Universitäten des Landes „gebeten, in den Fällen, in denen ein Teilerlaß möglich ist, nach Möglichkeit den Termin für den letzten Prüfungsteil (§ 15 a Abs. 3 BAföG) nicht über den letzten Monat des Semesters (Verwaltungssemester) hinaus festzusetzen".
Die Bundesregierung begrüßt, daß das mit der Erlaßregelung angestrebte Ziel offenbar zunehmend erreicht wird und sieht sich trotz erkennbarer Härten für den einzelnen, die u. U. eintreten können, nicht in der Lage, eine Änderung des BAföG vorzuschlagen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 73) :
Trifft es zu, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die Übernahme der Frachtkosten für die Lieferung von Magermilchpulver, das vom Internationalen Caritas-Verband und dem Weltkirchenrat im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe in einer Menge von 23 000 t für die Ernährung von zwei Millionen Menschen in 43 Ländern verteilt werden soll, diesen Organi-
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sationen gegenüber abgelehnt hat, und somit das Vorhaben in Frage gestellt würde und deshalb diese hochwertige Nahrung aus finanziellen und administrativen Gründen nicht zu den Menschen gebracht werden könnte, die sie dringend brauchen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegenüber den zuständigen Organen der EG zu tun, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu veranlassen, doch noch auf die Forderungen der beiden kirchlichen Hilfsorganisationen hinsichtlich der Übernahme der genannten Frachtkosten einzugehen?
Der Internationale Caritas-Verband (Caritas Internationalis) und der Weltrat der Kirchen haben sich an die EG-Kommission gewandt und um Berücksichtigung bei der Aufteilung des im März vom EG-Rat beschlossenen Aufstockungsprogramms für
EG-Milchpulverhilfe gebeten. Ein offizieller Vorschlag der EG-Kommission für die Aufteilung dieses Programms an einzelne Empfängerländer und -organisationen und die anzuwendenden Konditionen liegt der Bundesregierung bisher nicht vor; er ist jedoch demnächst zu erwarten.
Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag unter Einbeziehung des Interesses der genannten Organisationen an einer erfolgreichen Durchführung ihrer Hilfsprogramme sorgfältig prüfen.