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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 247. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Tübler zum Mitglied des Vermittlungsausschusses 17505 A Abwicklung der Tagesordnung 17505 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Rahmenvorschriften für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Anpassung bundesrechtlicher Vorschriften an die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/3879 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/886 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/324 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — Susset CDU/CSU 17506 A Müller (Schweinfurt) SPD 17509 A Gallus FDP 17511 B Ertl, Bundesminister BML 17512 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) — Drucksache 7/5236 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 7/5237 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/5261 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Rücklagenbildung für Berufsausbildungsverhältnisse) — Drucksache 7/5280 — Engholm SPD 17515 D Dr. Probst CDU/CSU 17519 C Frau Schuchardt FDP 17523 B Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 17528 B Westphal SPD 17530 C Pfeifer CDU/CSU 17533 D Rohde, Bundesminister BMBW 17537 B Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 17541 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi 17545 D Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 17547 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz) — Drucksachen 7/2505, aus 7/498 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5201 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5165 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — aus Drucksache 7/498 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5165 — Berger CDU/CSU 17568 C, 17570 B, 17575 A Spillecke SPD 17568 D, 17575 C Dr. Wendig FDP 17572 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17573 C Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Leicht, Dr. Althammer, Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst — Drucksachen 7/2599, 7/5182 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 17576 C Becker (Nienberge) SPD 17578 B Kirst FDP 17579 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17581 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung — Drucksachen 7/4616, 7/5150 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 17582 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD 17584 B Dr. Abelein CDU/CSU 17586 D Hoppe FDP 17589 C Dr. Geßner SPD 17592 C Dr. Gradl CDU/CSU 17595 C Franke, Bundesminister BMB 17598 B Baron von Wrangel CDU/CSU 17599 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 7/5141 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 17601 B Dr. Graß CDU/CSU 17602 D Dr. Schöfberger SPD 17603 D Kleinert FDP 17605 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes — Drucksache 7/5108 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/5239 — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksache 7/2729 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5255 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5250 — Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . 17607 A, 17609 D, 17614 D Dr. Emmerlich SPD 17607 D Kleinert FDP 17612 C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 17612 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 17614 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz) — Drucksache 7/4575 —, Bericht des Haus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 III haltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5240 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft - Drucksache 7/5209 — Russe CDU/CSU 17615 C Wolfram (Recklinghausen) SPD 17617 A Zywietz FDP 17618 B Dr. Haack, Parl. Staatssekretär BMBau 17619 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung — Drucksache 7/2994 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5190 — 17621 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1976 — Drucksache 7/5028 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5281 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5229 — 17621 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 7/4919 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/5271 — Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 17621 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr — Drucksache 7/5060 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5241 — 17622 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern — Drucksache 7/5203 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken — Drucksache 7/5212 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/5210 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen — Drucksache 7/5211 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Oktober 1969 zur Erhaltung der lebenden Schätze des Südostatlantiks, zu dem Protokoll vom 21. Januar 1972 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee, zur Konvention vom 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten sowie zur Änderung des Seefischerei-Vertragsgesetzes 1971 — Seefischerei-Vertragsgesetz 1976 — Drucksache 7/5213 — 17623 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut — Drucksache 7/5262 — 17623 A Beratung des Ersten Berichts und des Antrags des Rechtsausschusses zu dem von den Abgeordneten Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes — Drucksachen 7/874 (neu), 7/5162 — van Delden CDU/CSU 17623 B Dr. Schöfberger SPD 17624 B Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5215 —17624 C Beratung der Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/5181 — 17624 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 betr. Haushaltsführung 1974; hier: überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Titel 681 01 — Arbeitslosenhilfe — und Titel 681 03 — Arbeitslosengeld und Berufsfürsorge für Heimkehrer —— Drucksachen 7/2596, 7/5231 17624 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 60 02 Tit. 686 02 — Humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Länder des ehemaligen Indochina —— Drucksachen 7/3607, 7/5232 — . . . . 17624 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 686 24 (Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1971) — Drucksachen 7/2851, 7/5233 — . . . . 17625 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 06 apl. Tit. 831 09 (Erwerb von VW-Aktien von der Stiftung Volkswagenwerk) — Drucksachen 7/2492, 7/5234 — . . . . 17625 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Haushaltsführung 1974 — Epl. 14 hier: überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 14 14 Tit. 513 02 — Fernmeldegebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen Kap. 14 14 Tit. 513 03 — Miete für die Benutzung von Fernmeldeleitungen Kap. 14 17 Tit. 522 01 — Betriebsstoff für die Bundeswehr - Drucksachen 7/2841, 7/5235 17625 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Korea über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Singapur über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Macao über den Handel mit Textilerzeugnissen — Drucksachen 7/4854, 7/4855, 7/4830, 7/5230 — 17625 C Fragestunde Drucksache 7/5263 vom 28. 5. 1976 — Bemühungen der Bundesregierung um die Annullierung der von der DDR verfügten Ausweisung des „Spiegel"-Korrespondenten Mettke aus Ost-Berlin MdlAnfr A55 28.05.76 Drs 07/5263 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 17548 D, 17549 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17549 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17549 C Verhandlungen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung wegen der Übergabe des Document Centers in Berlin MdlAnfr A56 28.05.76 Drs 07/5263 Hansen SPD Antw StMin Moersch AA . . 17549 D, 17550 A, B ZusFr Hansen SPD 17550 A, B Angebliche Gespräche zwischen Bonn und Budapest über „berechtigte Wiedergutmachungsforderungen" Ungarns MdlAnfr A59 28.05.76 Drs 07/5263 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17550 C, D, 17551 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 17550 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17551 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17551 A ZusFr Friedrich SPD 17551 B Bemühungen der Bundesregierung um die Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger in der Sowjetunion MdlAnfr A60 28.05.76 Drs 07/5263 Zoglmann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 V Antw StMin Moersch AA . . 17551 B, D, 17552 A ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17551 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17552 A Bemühungen der Bundesregierung um Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger in der Sowjetunion MdlAnfr A63 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A64 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17552 B, D, 17553 B, C, 17554 A, D, 17555 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 17552 D, 17553 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17554 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17554 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17554 D Wiedereingliederung der wegen ihres Antrags auf Aussiedlung entlassenen Deutschen in Polen in ihre alten Positionen MdlAnfr A65 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17555 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .17555 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17555 D Kampfwettbewerb der drei Berlin anfliegenden alliierten Luftfahrtgesellschaften im Bereich des Charter- und Lufttouristikverkehrs MdlAnfr A66 28.05.76 Drs 07/5263 Grimming SPD Antw StMin Moersch AA 17556 A, B ZusFr Grimming SPD . 17556 B Ermöglichung einer freien Entscheidung der Rumäniendeutschen für oder gegen ihre Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A67 28.05.76 Drs 07/5263 Zoglmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17556 B, D, 17557 A, B, C, D, 17558 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17556 C, D ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 17557 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 17557 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17557 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17557 D ZusFr Friedrich SPD 17558 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17558 A Auswirkungen des deutsch-polnischen Kulturabkommens MdlAnfr A68 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA . 17558 B, C, D, 17559 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17558 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17558 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17558 D Aussichten für die wissenschaftlich-kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1976/1977 MdlAnfr A69 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 17559 A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17559 B Gestaltung der gleichwertigen Teilnahme der Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten am deutsch-polnischen Kulturaustausch MdlAnfr A70 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A71 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17559 C, D, 17560 A, B, C, D, 17561 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17559 C, D, 17560 C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17560 A, 17561 A ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17560 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 17560 B, 17561 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17561 B Zurückstellen eines im ZDF bereits angekündigten Interviews mit dem ehemaligen tschechischen General Sejna über die Tätigkeit des KGB-Spitzenagenten Udalzow auf Grund starken Drucks offizieller sowjetischer Stellen MdlAnfr A73 28.05.76 Drs 07/5263 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17561 D, 17562 A, B, C, D, 17563 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17562 A, B ZusFr Friedrich SPD 17562 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17562 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17562 D ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 17562 D Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderen Behin- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 derten im Nahverkehr von 1965 zur Vermeidung von Härten für Betroffene, die im Nahverkehrsbereich Fernlinien benutzen müssen MdlAnfr A46 28.05.76 Drs 07/5263 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17563 B, C, D, 17564 A ZusFr Pensky SPD 17563 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17563 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 17563 D Aufnahme von Behinderten in eine AOK bei amtlicher Feststellung ihrer Schwerbehinderung nach dem 30. Juni 1976 MdlAnfr A51 28.05.76 Drs 07/5263 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A52 28.05.76 Drs 07/5263 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17564 B, C, 17565 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . 17564 B, D, 17565 A Anrechnung einer fünfjährigen selbständigen Tätigkeit im Ausland als Ersatzzeit nach Art. 2 § 9 Abs. 2 AnVNG MdlAnfr A53 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr Ostman von der Leye SPD MdlAnfr A54 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr Ostman von der Leye SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17565 B, C, D, 17566 A, B ZusFr Freiherr Ostman von der Leye SPD 17565 B, C, D, 17566 A Einhaltung der Vereinbarungen über eine Grunderneuerung der Transit-Autobahn Berlin/Helmstedt durch die DDR MdlAnfr A43 28.05.76 Drs 07/5263 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A44 28.05.76 Drs 07/5263 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 17566 B, C, D, 17567 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . 17566 C, 17567 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17566 D, 17567 B ZusFr Ey CDU/CSU 17566 D Bericht der „Quick" über Folterungen des deutschen Staatsbürgers Christian Schmidt in Gefängnissen der DDR MdlAnfr A45 28.05.76 Drs 07/5263 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 17567 B, D, 17568 A ZusFr Spranger CDU/CSU 17567 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17568 A Nächste Sitzung 17625 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17627* A Anlage 2 Berichtigungen zu dem Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 7/5165 — 17627* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 17505 247. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    17626 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Berichtigung 244. Sitzung, Seite VIII, rechte Spalte, ist bei Anlage 53 statt: SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU zu lesen: SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 244. Sitzung Seite 17290* ist bei Anlage 53 statt: Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60 und 61): zu lesen: Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60) und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 61): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 4. 6. Adams * 4. 6. Dr. Ahrens ** 4. 6. Dr. Aigner * 4. 6. Alber '* 3. 6. Dr. Artzinger * 4. 6. Dr. Bangemann * 4. 6. Dr. Barzel 10. 6. Baier 11.6. Behrendt * 4. 6. Brandt (Grolsheim) 4. 6. Büchner (Speyer) ** 3. 6. Prof. Dr. Burgbacher * 3. 6. Christ 4. 6. Conradi 4. 6. Dr. Corterier * 4. 6. Dreyer 25. 6. Entrup 4. 6. Prof. Dr. Erhard 11.6. Fellermaier * 4. 6. Flämig * 3. 6. Frehsee * 4. 6. Dr. Früh * 4. 6. Gerlach (Emsland) * 4. 6. Gerster 3. 6. Frau Grützmann 4. 6. Härzschel * 4. 6. Dr. Heck 4. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 6. Kater 11.6. Dr. Kempfler ** 4. 6. Dr. Klepsch * 4. 6. Dr. Köhler 11.6. Krall * 3. 6. Dr. Kreile 4. 6. von Kühlmann-Stumm 4. 6. Lange * 4. 6. Lautenschlager * 4. 6. Lemmrich ** 4. 6. Lücker * 4. 6. Memmel * 4. 6. Müller (Mülheim) * 3. 6. Dr. Müller (München) ** 3. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 4. 6. Picard 3. 6. Richter ** 4. 6. Schmidt (Kempten) ** 4. 6. Schmidt (München) * 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Schwabe * 4. 6. Dr. Schwörer * 4. 6. Seefeld * 3. 6. Seibert 11. 6. Sieglerschmidt ** 4. 6. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Suck * 4. 6. Dr. Frhr. Spies v. Büllesheim 4. 6. Springorum * 4. 6. Dr. Starke (Franken) * 4. 6. Strauß 4. 6. de Terra 3. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 4. 6. Walther 11.6. Frau Dr. Walz 4. 6. Dr. Warnke 4. 6. Wende 4. 6. Anlage 2 Berichtigungen zu dem Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes - Drucksache 7/5165 - 1. Im § 99 Abs. 1 Nr. 8 muß im § 21 die erste Zeile des letzten Satzes richtig lauten: „§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 3 gelten ent-" 2. Im § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe a muß die fünfte Zeile richtig lauten: „sind die §§ 36, 37, 44 Abs. 1 und 2, §§ 45 und 87 des Beam-" 3. Im § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b muß die erste Zeile richtig lauten: „In Absatz 1 Satz 2 und 3 werden die Worte § 141 a" 4. In § 99 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe a muß die erste Zeile richtig lauten: „Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung " die sechste Zeile muß richtig lauten: „dung mit § 44 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Soldaten-" 5. Im § 99 Abs. 1 Nr. 16 muß der Buchstabe a 1 ersetzt werden durch folgenden Absatz 2: „ (2) Das Übergangsgeld beträgt nach vollendeter einjähriger Wehrdienstzeit das Einfache und bei längerer Wehrdienstzeit für jedes weitere volle Jahr ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes), die der Soldat im letzten Monat erhalten hat oder erhalten hätte." 6. Im § 99 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a muß die dritte Zeile richtig lauten: „mit § 30 Abs. 3 des Soldatengesetzes' durch"
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    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Hauser, ich bin Ihnen sehr dankbar, daß Sie auf die gestern in der „Süddeutschen Zeitung" bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. Aus dieser Entscheidung ergibt sich, daß unsere Gerichte und nicht nur die erstinstanzlichen Gerichte gelegentlich etwas Mühe haben, den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in dem Sinne, wie es die Väter des Grundgesetzes wollten, zu praktizieren. Diese Entscheidung und auch die Entscheidung in der Monatsschrift für Deutsches Recht, auf die wir im Bericht hingewiesen haben, macht aber auch deutlich, daß ein Einwand gegen den § 278 Abs. 3 unzutreffend ist, nämlich der, daß eine solche Regelung an sich selbstverständlich und damit überflüssig sei.

    (Dr. Hauser [Sasbach] [CDU/CSU] : Sehr richtig, Herr Kollege! Beifall des Abg. Kleinert [FDP])

    Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß durch derartige Überraschungsurteile nicht nur der Grundsatz des rechtlichen Gehörs und der Fairneß verletzt wird, sondern durch solche Urteile wird der Streit der Parteien in die Rechtsmittelinstanz verlagert und den Gerichten und Parteien eine zusätzliche, aber unnötige Arbeitsbelastung aufgebürdet. Last not least erwecken solche Überraschungsurteile bei den Rechtsuchenden den Eindruck, von den Gerichten, wenn nicht geprellt, so doch überfahren worden zu sein. Die Parteimaxime wird durch diese Regelung des § 278 Abs. 3 keineswegs aufgegeben. Es ist auch nicht zutreffend, daß die Gerichte fortan vor der Entscheidung jede Überlegung offenbaren müssen, mit der sie ihre Entscheidung begründen wollen, oder daß auf jede Rechtsnorm hingewiesen werden muß, die angewendet wird. Solche Gesichts-



    Dr. Emmerlich
    punkte, die von auch nur einer Partei vorgebracht oder erörtert worden sind, scheiden von vornherein aus, aber auch solche, die die tragenden Grundlagen der Entscheidung nicht berühren. Von den die Entscheidung tragenden Gesichtspunkten sind nur solche zu erörtern, die die Parteien für das Gericht erkennbar übersehen und für unerheblich gehalten haben. Somit ist nicht ernsthaft zu besorgen, daß die Gerichte gezwungen werden, eine schlampige Prozeßführung auszubügeln oder daß das notwendige Rechtsgespräch zwischen dem Gericht und den Parteien ins Uferlose ausgedehnt und jede, auch die kleinste und feinste Verästelung des Streitstoffs und der Entscheidungsgründe dabei erfaßt werden muß.
    Gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einige Bemerkungen zum Mahnverfahren. Seine Reform ist schon wegen des starken Anstiegs dieser Verfahren unabweislich, wenn sein Charakter als Schnellverfahren erhalten bleiben soll. Wir müssen deshalb die Voraussetzung für den Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen schaffen. Das geht nicht ohne eine tiefgreifende Umgestaltung dieser Verfahrensart. Wir haben dafür gesorgt, daß der erforderliche Schutz des Schuldners in diesem notwendigerweise summarischen Verfahren — beim Übergang zur Datenverarbeitung wird der summarische Charakter noch verstärkt nicht vernachlässigt, sondern in dem gebotenen Umfang verstärkt wird. So braucht in Änderung des Regierungsentwurfs für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid kein Formular verwandt zu werden. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist der Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbefehls zulässig. Mit dem Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbefehls ist die Erklärung zu verbinden, ob und welche Zahlungen auf den Mahnbescheid geleistet worden sind. Es wird also verhindert, daß sich eine Unredlichkeit oder eine Nachlässigkeit des Antragstellers wegen der Automatik des Verfahrens zum Nachteil des Antraggegners auswirken kann. Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid ist auf zwei Wochen verlängert worden.
    Wegen weiterer Verbesserungen des Rechtsschutzes für den Bürger, z. B. beim Versäumnisurteil, bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit, wegen der Erleichterung für die Gerichte bei der Urteilsabfassung und der Urteilszustellung möchte ich auf den Bericht des Rechtsausschusses verweisen.
    Der Abschluß der Beratung dieses umfangreichen Gesetzes sowie die ca. 120 Änderungen des Regierungsentwurfs, von denen wir hoffen, daß sie Verbesserungen darstellen, sind erleichtert, vielleicht sogar ermöglicht worden

    (Dr. Hauser [Sasbach] [CDU/CSU] : Es sind sogar Verbesserungen, nicht nur Änderungen! Parl. Staatssekretär Dr. de With: Wird konzediert, Herr Hauser!)

    — ich hoffe, daß es Verbesserungen sind —

    (Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU] : Seid nett zueinander!)

    durch die Bildung der Arbeitsgruppe, von der Herr
    Kollege Hauser schon sprach und die aus den beiden Berichterstattern und dem Herrn Kollegen Kleinert bestand. Herr Kollege Hauser hatte in dieser Arbeitsgruppe den Vorsitz übernommen. Er hat nicht nur die technischen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe sichergestellt, sondern auch für eine sachbezogene Beratung gesorgt.

    (Beifall)

    Dafür danke ich ihm sehr herzlich. Das tue ich um so lieber, als Herr Kollege Hauser auf eigenen Wunsch nicht erneut zum Bundestag kandidiert und seinen großen Verdiensten um die Rechtspolitik mit der Verabschiedung dieser Reform ein besonderer Schlußpunkt hinzugefügt wird.

    (Beifall auf allen Seiten)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren, darf ich zusammenfassen: Das Instrumentarium der Gerichte zur Sicherung eines fairen, durchsichtigen und schnellen Verfahrens wird durch dieses Gesetz verbessert. Wir erwarten, daß die Gerichte und auch die Rechtsanwälte die damit gegebene Chance zur Verbesserung des Rechtsschutzes der Bürger nutzen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Kollege Dr. Hauser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
    Über die Möglichkeiten einer Beschleunigung und Vereinfachung des Gerichtsverfahrens sind längst der Worte genug gewechselt. Der Gesetzgeber muß jetzt handeln. Die vorliegende Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Einzelheiten noch überdacht werden müssen.
    So faßte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" den Auftrag an das Hohe Haus zusammen, als der Gesetzentwurf im Dezember 1974 eingebracht war. Der Auftrag ist ausgeführt. Das Ergebnis liegt Ihnen vor.
    Was in unseren Tagen oft beklagt wird: daß viele Rechtsstreite zu lange dauern, das Prozessieren zu viel Geduld erfordert, die Gerichte von zu vielen Prozessen überschwemmt werden, ist nicht erst eine Sorge von heute. Schon vor der Jahrhundertwende wurden Attacken geritten gegen das „Schreckgespenst Prozeßverschleppung" und die „Verlotterung des Prozesses", wie es damals hieß. Ja, sogar die Verfahrensgesetze wurden hierfür verantwortlich gemacht. So der streitbare Wiener Rechtslehrer Anton Menger, als er in seiner kritischen Schrift „Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Klassen" vor 80 Jahren schrieb, die Prozeßordnung gleiche einem verdorbenem Uhrwerk, welches fortwährend gestoßen und geschüttelt werden müsse, um wieder für kurze Zeit in Gang zu kommen.
    So suchte jede Generation, nicht erst die unsrige, nach Wegen, wie man einen zügigen Prozeßverlauf erreichen könnte. Interessant ist, dabei festzustellen, wie die eine Gruppe das Hohelied der Münd-



    Dr. Hauser (Sasbach)

    lichkeit pries, während die nächste von der Schriftlichkeit im Prozeß das Allheilmittel erhoffte. Für uns heute stehen statt dieser überholten Merkposten die Begriffe der Amts- und der Parteimaxime und der Dispositions- und der Untersuchungsgrundsätze im Vordergrund, die in etwa inhaltlich die früheren Begriffe präzisieren.
    Gewarnt wurde aber damals bereits, daß die Beschleunigung des Prozesses nicht ein Selbstzweck werden dürfe, der Gerichtshof nicht zur Rennbahn werden dürfe wie es in der bilderreichen Sprache jener Tage hieß —, auf der die Gerechtigkeit auf Kurierpferden durchreitet und nur den an ihr teilnehmen läßt, der die flüchtige Gottheit zufällig bei den Flügeln faßt.
    Nein, es galt stets — diese Aufgabe ist uns heute nicht weniger gestellt — um des Rechtsfriedens willen in unserem Staat der Gefahr zu begegnen, daß das Ziel der Verfahrensbeschleunigung die Suche nach der richtigen Entscheidung überlagert. Denn richtig bleibt, Herr Emmerlich, was auch einmal gesagt wurde: Ein mehrere Jahre dauernder Prozeß braucht noch nicht verschleppt zu sein; ein halbjähriger kann es aber bereits sein.
    Dieser kleine Exkurs in die Historie zeigt nur, daß schon frühere Generationen vor genau den gleichen Problemen standen wie wir heute, immer wieder mit dem gleichen Ernst sie zu lösen versuchten und doch kein absolutes Rezept dafür fanden. Liegt doch eine entscheidende Ursache für diese so beklagten Prozeßmängel nicht im Verfahrensrecht, wie es in der nun hundertjährigen Zivilprozeßordnung verzeichnet ist, sondern vielmehr im Verfahrensgang, wie er sich in unserem Alltag abwickelt. Hier die notwendigen Maßstäbe zu setzen, die richtigen Leitlinien zu finden und bekannte Mängel möglichst auszuräumen, war die Aufgabe, die dem Hohen Haus, unserer Arbeitsgruppe und dem Rechtsausschuß insgesamt gestellt war. Ich bin der Überzeugung, mit den Ihnen, meine Damen und Herren, nun vorliegenden Vorschlägen des Rechtsausschusses wurde ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, um das Wort der FAZ nochmals aufzugreifen.
    Was mit dieser Novelle angestrebt wird, ist zunächst — Sie haben ja schon darauf hingewiesen, Herr Kollege Emmerlich —, das verpönte „Prozessieren auf Raten", bei dem fünf und mehr Gerichtstermine in derselben Sache keine Seltenheit sind und lediglich Schriftsätze ausgetauscht werden, bei dem sich also Richter und Anwälte immer wieder erneut mit dem gleichen Prozeßstoff zu befassen haben, auszuschalten, das Verfahren also wirklich zu straffen und zu konzentrieren. So hat die Novelle das Ziel, wie es in § 272 Abs. 1 der Vorlage ausdrücklich normiert wurde, in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung, in einem Haupttermin, einen Rechtsstreit abzuschließen.
    Zwei unterschiedliche Wege sind hierfür vorgesehen: die Anberaumung eines frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung oder aber die Anordnung eines sogenannten schriftlichen Vorverfahrens. Beide Verfahrensgestaltungen stehen miteinander nicht in einem unvereinbaren Gegensatz. Auch der frühe erste Termin widerstreitet nicht dem Gesetzesauftrag, die mündliche Verhandlung umfassend vorzubereiten. Denn einmal lassen sich damit die einfach gelagerten Sachen durch Versäumnis-und Anerkenntnisurteil, durch Verzicht oder Vergleich ausscheiden. Aber auch die nicht echt streitigen Prozesse lassen sich mit diesem ersten frühen Termin erledigen, wenn der Beklagte, ausdrücklich dazu aufgefordert, keine Erklärung über seine Verteidigungsabsicht abgibt oder die Klageerwiderungsfrist verstreichen läßt und damit sein Desinteresse an dem Prozeß dokumentiert. Zum anderen läßt sich bei einem solchen frühen Termin unter Mitwirkung des Gerichts der Prozeßstoff entsprechend sichten und eingrenzen. So soll eine Konzentration des Prozeßstoffes schon im Stadium der Vorbereitung, also frühzeitig, bewirkt werden.
    Noch ein zweites, ganz entscheidendes Ziel wird mit dieser Novelle angesteuert: den Prozeß für alle Beteiligten durchsichtiger zu machen. Im üblichen Zivilkammerverfahren bisheriger Schule war es gang und gäbe, daß die Anwälte in den Gerichtsterminen allein auftraten und auf ihre gewechselten Schriftsätze Bezug nahmen, daß die Parteien, Kläger und Beklagter, nie bei einem Termin waren und den Ausgang des Prozesses nur vom Anwalt erfuhren. Wer dann gewonnen hat, fragt nicht nach den Gründen, und wer verliert, versteht nicht warum.

    (Beifall bei allen Fraktionen) Diese Lücke gilt es zu schließen.

    Sicherlich, die nun geforderte gründlichere schriftliche Vorbereitung eines entscheidenden Haupttermins, der möglichst den Prozeß abschließen soll, er fordert zwangsläufig eine bessere mündliche Erörterung, zudem grundsätzlich in Anwesenheit beider Parteien. Diese Konzentration auf eine einzige mündliche Verhandlung verlangt auch vom Gericht, seine Rechtsauffassung offen darzulegen,

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr wahr!)

    zumindest, wie Professor Hinz einmal sagte, um der günstigeren Vergleichschancen willen, weshalb nun der neue § 279 dem Gericht die Auflage gibt, in jeder Lage des Verfahrens darauf Bedacht zu nehmen. Insoweit ist sicherlich der Weg zu einer intensiveren Darstellung des Streitstoffes als bisher eröffnet.
    Und doch ist keine Partei dagegen gefeit, daß das ergehende Urteil plötzlich auf rechtlichen oder tatsächlichen Elementen aufbaut, die nie erörtert oder für völlig unerheblich erachtet wurden. Daß dieser Hinweis nicht zu fern liegt, zeigt die erst jüngst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die eine Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt, weil eine entscheidungserhebliche Frage in der mündlichen Verhandlung unerörtert geblieben ist. Wenn, wie hier geschehen, eines unserer Obergerichte schlankweg über den fundamentalen Grundsatz des rechtlichen Gehörs hinweggeht, obwohl gerade diese Frage im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Modell in der juristischen Literatur nicht mehr aus der Diskussion gekommen war, zeigt dies deutlich, wie wenig der schon im Jahre 1915 vom Reichsgericht aufgestellte, von dem großen Prozeß-



    Dr. Hauser (Sasbach)

    rechtler Rosenberg herausgehobene und noch immer gültige Leitsatz in unseren Gerichten wirklich Beachtung gefunden hat. Einer, der es aus einer langjährigen richterlichen Erfahrung wissen muß, der Senatspräsident Bender, der Vater des Stuttgarter Verfahrens, nannte bei unserer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses Überraschungsurteile den Krebsschaden unserer Justiz, der nur durch eine entscheidend verstärkte — und zwar institutionalisierte — richterliche Aufklärungspflicht vermieden werden könne, und er fordert ein striktes Verbot, Urteile auf Gesichtspunkte zu stützen, die weder die Parteien noch das Gericht angesprochen haben. Und was im Strafprozeß längst gesetzliche Verpflichtung ist, sollte auch im Zivilprozeß nicht mehr länger nur als Leitsatz gelten, sondern gesetzlich verbindlich sein.
    Längst auch haben gewichtige Stimmen im Rechtsbereich in Anbetracht des Prozeßgrundrechts des Art. 103 des Grundgesetzes, daß vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör hat, die Forderung nach einer ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung dieses Mitwirkungsrechts der Parteien am Gerichtsverfahren — ein Wort, das Adolf Arndt schon Ende der 50er Jahre ausgesprochen hat — erhoben, woraus die Pflicht zum Rechtsgespräch im Prozeß abgeleitet wird.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr richtig!)

    Sie stellten diese Forderung, weil die allgemeine Aufklärungspflicht, wie sie die Zivilprozeßordnung bis dahin vom Richter fordert, nicht überall so gesehen wurde, daß dieser Justizgewährungsanspruch eine umfassende Besprechung des Streitstoffes erfordert und Überraschungsurteile ausschließt.
    Wo angesichts von General- und Billigkeitsklauseln die Parteien oft nicht wissen, auf welche Tatsachen es dem Gericht ankommt,

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Genauso ist es!)

    wo sich die richterliche Rechtsbildung immer mehr an Grundsätzen und immer weniger an Normen orientiert, muß diese Erörterung zwischen Gericht und Parteien nicht nur die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Seite mit einschließen. Mit anderen Worten: insgesamt muß die mündliche Verhandlung wieder in den Mittelpunkt des Prozesses gerückt, zum Kern des Verfahrens gemacht werden, und es muß dabei der maßgebliche Prozeßstoff auch erschöpfend zur Sprache gekommen sein.
    Deshalb die Bestimmung, die Sie vorhin nannten, in § 278 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung, daß eben Überraschungsurteile ausgeschlossen sind. Und was bisher in der ZPO als nobile officium für den Richter gegolten hat, wird damit, Herr Emmerlich, nunmehr zu einer verbindlichen Bestimmung abgerundet.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Sehr richtig!)

    Es ist deshalb verwunderlich, ja unverständlich, wenn der Deutsche Richterbund in seiner jüngsten Information hiergegen den Stachel stellt und erklärt, diese Vorschrift müsse verhindert werden, und dies, obwohl immer zahlreichere Gerichte, die das „Stuttgarter Modell" anwenden, längst genauso praktizieren, und zwar mit vollem Erfolg. (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Jaeger)

    Trifft auf die Initiatoren dieser Erklärung jene etwas bissige Frage von Jürgen Baumann und Gerhard Fezer in ihrer Schrift „Beschleunigung des Zivilprozesses" zu, die da lautet: Sollte hier — bei diesen Initiatoren, so füge ich ein — ein gewisser Hochmut oder ein falsch verstandenes Autoritätsdenken walten, etwa in dem Sinne, es würde sich ja nicht lohnen, darüber — ich setze ergänzend hinzu: mit den Parteien — überhaupt noch nachträglich zu reden?

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Eine berechtigte Frage!)

    Baumann und Fezer setzen hinzu: Es lohnt. Und Sie haben recht. Wenn nämlich so das Schwergewicht des Prozesses in die erste Instanz verlagert wird, sinkt unweigerlich die Zahl der Berufungen. Senatspräsident Bender stellte für die Kammer des Landgerichts Stuttgart, die er ehedem leitete, 25 % weniger Berufungen, gemessen am Bundesdurchschnitt, fest. Selbst wenn dann gelegentlich ein zusätzlicher Termin erforderlich wird, weil dem Richter erst nachträglich — trotz der besonderen Prozeßförderungspflicht der Parteien, trotz einer umfassenden Vorbereitung des Termins und einer persönlichen Anhörung der Parteien, trotz eines eingehenden Rechtsgesprächs mit den Beteiligten — eine neue Urteilsgrundlage in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht erkennbar wurde, dann ist die Verzögerung durch einen nochmaligen Termin immer noch das geringere Übel im Vergleich zu dem Berufungsverfahren, das mit Sicherheit auf ein Überraschungsurteil folgt.
    Wenn das Gericht nunmehr den Prozeßparteien noch einmal besonders Gelegenheit zur Außerung zu geben hat, weil das Urteil auf bisher noch nicht erörterte Gesichtspunkte gestützt werden soll, so handelt es sich auch nicht um eine Verstärkung — Sie sprachen schon davon — der Untersuchungsoder Amtsmaxime, wie, sehr oberflächlich, in einer hingeworfenen Glosse in der gleichen Richterzeitung vom Mai zu lesen ist. In Wirklichkeit verstärkt diese neue Vorschrift nur die Partei- und Verhandlungsmaxime,

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr richtig!)

    verbleibt doch die Entscheidung über den vorzutragenden Prozeßstoff unverkürzt in den Händen der Prozeßparteien! Ihnen werden aber, vor allem den anwaltlichen nicht vertretenen Parteien, nur die Augen darüber geöffnet, was sie noch vortragen können, ohne sie aber hierzu zu zwingen. Das bereits in den 50er Jahren von Adolf Arndt immer wieder geforderte Rechtsgespräch zwischen Gericht und Parteien wird auf diese Weise gefördert und dient nur dazu, schon in der ersten Instanz die richtige Entscheidung zu finden.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr wahr!)

    Noch ein Wort zu der völlig aus der Luft gegriffenen, zudem unrichtigen Behauptung im gleichen Beitrag der Richterzeitung, daß diese neue Vorschrift von einer Standesorganisation der Anwälte stamme. Herr Emmerlich, Sie werden mir es bestätigen, ich kann nur sagen: Der Rechtsausschuß des Deutschen



    Dr. Hauser (Sasbach)

    Bundestages ist und bleibt eine Institution, die sehr wohl eigene Gedanken zu entwickeln und auch zu formulieren pflegt.

    (Allgemeiner Beifall)

    Kennt der Schreiber dieser ohne die geringste Berechtigung in die Welt gesetzten Behauptung denn nicht die ganze Literatur, die sich mit der Frage der Wiederbelebung des dialektischen Prinzips im Zivilprozeß befaßt? Kennt er nicht bei den als unerläßliche Voraussetzung der Verfahrenskonzentration geforderten strengen Präklusionsvorschriften das große Risiko für die Parteien, auf einmal alle irgendwie erheblichen Tatsachen vortragen und damit den Prozeßstoff auch auf ganz unwesentliche Sachverhalte ausweiten zu müssen, um später nicht mit einem ergänzenden Vortrag abgewiesen zu werden, was dann nur auf Kosten der Richtigkeit der Entscheidung gehen kann? Galt es nicht zu verhüten, daß die längst tot geglaubte Eventualmaxime fröhliche Urstände feiert, wie dies Professor Stein in seinem Grundriß des Zivilprozeß- und Konkursrechtes bereits 1921 prophezeit hat? Hier mußte einfach ein Regulativ geschaffen werden aus der Erkenntnis heraus: Wenn schon der Richter vor oder gar im Haupttermin erhebliche Punkte nicht gesehen und angesprochen hat, wie kann man das dann von den Parteien verlangen?

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Sehr richtig! Genauso ist es! Jawohl!)

    Mit diesen Hinweisen sind die wichtigsten Fragen angesprochen, die zu lösen waren. Sollte doch mit
    dieser Vereinfachungsnovelle eine Rationalisierung des Verfahrens erreicht werden, durch Vereinfachung, Beschleunigung und Konzentration, um so die Gerichte zu entlasten. Im einzelnen verweise ich auf den Bericht zu der Vorlage.
    Wir versuchten, gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf hier ein in sich geschlossenes Ganzes zustande zu bringen. Dabei ging der Rechtsausschuß von den Erkenntnissen aus, die im „Bericht der Kommission zur Vorbereitung der Zivilgerichtsbarkeit" schon 1961 skizziert waren. Dort hieß es:
    Die Kommission hat die Grenzen nicht übersehen, die gesetzgeberischen Maßnahmen gezogen sind. Mit allzu strengen gesetzlichen Regelungen wird nichts zu gewinnen sein. Sie können der Mannigfaltigkeit der Tatbestände nicht gerecht werden, bilden eine über das unvermeidliche Maß hinausgehende Gefahr für die Gerechtigkeit und vermögen sich in der Praxis nicht durchzusetzen.
    Zum Schluß verbleibt mir nur, beiden Herren aus unserer Arbeitsgruppe zu danken, Ihnen, lieber Herr Emmerlich, und Ihnen, lieber Herr Kleinert. Ein ganz besonderer Dank gebührt darüber hinaus Ihnen, Frau Sedemund-Treiber, und Ihren Kollegen des Justizministeriums sowie den Mitarbeitern des Rechtsausschusses, die wirklich keine Mühe gescheut haben, diese Vorlage mit uns gemeinsam heute zum Abschluß zu bringen.
    Die CDU-Fraktion stimmt der Verabschiedung der Novelle ohne Vorbehalt zu, in der Erwartung, daß die so oft beklagten Mängel im Gerichtsverfahren damit in etwa behoben werden können.

    (Allseitiger Beifall)