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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 247. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Tübler zum Mitglied des Vermittlungsausschusses 17505 A Abwicklung der Tagesordnung 17505 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Rahmenvorschriften für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Anpassung bundesrechtlicher Vorschriften an die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) — Drucksache 7/3879 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/886 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/324 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5173 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 7/5171, 7/5251 — Susset CDU/CSU 17506 A Müller (Schweinfurt) SPD 17509 A Gallus FDP 17511 B Ertl, Bundesminister BML 17512 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Berufsbildung (Ausbildungsplatzförderungsgesetz) — Drucksache 7/5236 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 7/5237 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 7/5261 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Rücklagenbildung für Berufsausbildungsverhältnisse) — Drucksache 7/5280 — Engholm SPD 17515 D Dr. Probst CDU/CSU 17519 C Frau Schuchardt FDP 17523 B Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 17528 B Westphal SPD 17530 C Pfeifer CDU/CSU 17533 D Rohde, Bundesminister BMBW 17537 B Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 17541 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi 17545 D Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 17547 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz) — Drucksachen 7/2505, aus 7/498 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5201 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5165 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — aus Drucksache 7/498 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5165 — Berger CDU/CSU 17568 C, 17570 B, 17575 A Spillecke SPD 17568 D, 17575 C Dr. Wendig FDP 17572 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17573 C Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Leicht, Dr. Althammer, Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst — Drucksachen 7/2599, 7/5182 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 17576 C Becker (Nienberge) SPD 17578 B Kirst FDP 17579 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17581 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung — Drucksachen 7/4616, 7/5150 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 17582 A Dr. Arndt (Hamburg) SPD 17584 B Dr. Abelein CDU/CSU 17586 D Hoppe FDP 17589 C Dr. Geßner SPD 17592 C Dr. Gradl CDU/CSU 17595 C Franke, Bundesminister BMB 17598 B Baron von Wrangel CDU/CSU 17599 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 7/5141 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 17601 B Dr. Graß CDU/CSU 17602 D Dr. Schöfberger SPD 17603 D Kleinert FDP 17605 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes — Drucksache 7/5108 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/5239 — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksache 7/2729 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5255 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5250 — Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . 17607 A, 17609 D, 17614 D Dr. Emmerlich SPD 17607 D Kleinert FDP 17612 C Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 17612 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 17614 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz) — Drucksache 7/4575 —, Bericht des Haus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 III haltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5240 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft - Drucksache 7/5209 — Russe CDU/CSU 17615 C Wolfram (Recklinghausen) SPD 17617 A Zywietz FDP 17618 B Dr. Haack, Parl. Staatssekretär BMBau 17619 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung — Drucksache 7/2994 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5190 — 17621 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1976 — Drucksache 7/5028 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5281 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5229 — 17621 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 7/4919 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/5271 — Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 17621 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr — Drucksache 7/5060 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5241 — 17622 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern — Drucksache 7/5203 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken — Drucksache 7/5212 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/5210 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen — Drucksache 7/5211 — 17622 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Oktober 1969 zur Erhaltung der lebenden Schätze des Südostatlantiks, zu dem Protokoll vom 21. Januar 1972 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Dezember 1962 über den Schutz des Lachsbestandes in der Ostsee, zur Konvention vom 13. September 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten sowie zur Änderung des Seefischerei-Vertragsgesetzes 1971 — Seefischerei-Vertragsgesetz 1976 — Drucksache 7/5213 — 17623 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut — Drucksache 7/5262 — 17623 A Beratung des Ersten Berichts und des Antrags des Rechtsausschusses zu dem von den Abgeordneten Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes — Drucksachen 7/874 (neu), 7/5162 — van Delden CDU/CSU 17623 B Dr. Schöfberger SPD 17624 B Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/5215 —17624 C Beratung der Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/5181 — 17624 C Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 betr. Haushaltsführung 1974; hier: überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Titel 681 01 — Arbeitslosenhilfe — und Titel 681 03 — Arbeitslosengeld und Berufsfürsorge für Heimkehrer —— Drucksachen 7/2596, 7/5231 17624 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 60 02 Tit. 686 02 — Humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Länder des ehemaligen Indochina —— Drucksachen 7/3607, 7/5232 — . . . . 17624 D Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 686 24 (Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1971) — Drucksachen 7/2851, 7/5233 — . . . . 17625 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 06 apl. Tit. 831 09 (Erwerb von VW-Aktien von der Stiftung Volkswagenwerk) — Drucksachen 7/2492, 7/5234 — . . . . 17625 A Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Haushaltsführung 1974 — Epl. 14 hier: überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 14 14 Tit. 513 02 — Fernmeldegebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen Kap. 14 14 Tit. 513 03 — Miete für die Benutzung von Fernmeldeleitungen Kap. 14 17 Tit. 522 01 — Betriebsstoff für die Bundeswehr - Drucksachen 7/2841, 7/5235 17625 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Korea über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Singapur über den Handel mit Textilerzeugnissen Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Macao über den Handel mit Textilerzeugnissen — Drucksachen 7/4854, 7/4855, 7/4830, 7/5230 — 17625 C Fragestunde Drucksache 7/5263 vom 28. 5. 1976 — Bemühungen der Bundesregierung um die Annullierung der von der DDR verfügten Ausweisung des „Spiegel"-Korrespondenten Mettke aus Ost-Berlin MdlAnfr A55 28.05.76 Drs 07/5263 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA 17548 D, 17549 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17549 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17549 C Verhandlungen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung wegen der Übergabe des Document Centers in Berlin MdlAnfr A56 28.05.76 Drs 07/5263 Hansen SPD Antw StMin Moersch AA . . 17549 D, 17550 A, B ZusFr Hansen SPD 17550 A, B Angebliche Gespräche zwischen Bonn und Budapest über „berechtigte Wiedergutmachungsforderungen" Ungarns MdlAnfr A59 28.05.76 Drs 07/5263 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17550 C, D, 17551 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 17550 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17551 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17551 A ZusFr Friedrich SPD 17551 B Bemühungen der Bundesregierung um die Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger in der Sowjetunion MdlAnfr A60 28.05.76 Drs 07/5263 Zoglmann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 V Antw StMin Moersch AA . . 17551 B, D, 17552 A ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17551 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17552 A Bemühungen der Bundesregierung um Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger in der Sowjetunion MdlAnfr A63 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A64 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 17552 B, D, 17553 B, C, 17554 A, D, 17555 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 17552 D, 17553 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17554 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17554 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17554 D Wiedereingliederung der wegen ihres Antrags auf Aussiedlung entlassenen Deutschen in Polen in ihre alten Positionen MdlAnfr A65 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17555 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU .17555 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17555 D Kampfwettbewerb der drei Berlin anfliegenden alliierten Luftfahrtgesellschaften im Bereich des Charter- und Lufttouristikverkehrs MdlAnfr A66 28.05.76 Drs 07/5263 Grimming SPD Antw StMin Moersch AA 17556 A, B ZusFr Grimming SPD . 17556 B Ermöglichung einer freien Entscheidung der Rumäniendeutschen für oder gegen ihre Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A67 28.05.76 Drs 07/5263 Zoglmann CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17556 B, D, 17557 A, B, C, D, 17558 A, B ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17556 C, D ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 17557 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 17557 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17557 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17557 D ZusFr Friedrich SPD 17558 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17558 A Auswirkungen des deutsch-polnischen Kulturabkommens MdlAnfr A68 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA . 17558 B, C, D, 17559 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17558 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17558 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17558 D Aussichten für die wissenschaftlich-kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1976/1977 MdlAnfr A69 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Moersch AA 17559 A, B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17559 B Gestaltung der gleichwertigen Teilnahme der Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten am deutsch-polnischen Kulturaustausch MdlAnfr A70 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A71 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17559 C, D, 17560 A, B, C, D, 17561 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17559 C, D, 17560 C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17560 A, 17561 A ZusFr Zoglmann CDU/CSU 17560 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 17560 B, 17561 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17561 B Zurückstellen eines im ZDF bereits angekündigten Interviews mit dem ehemaligen tschechischen General Sejna über die Tätigkeit des KGB-Spitzenagenten Udalzow auf Grund starken Drucks offizieller sowjetischer Stellen MdlAnfr A73 28.05.76 Drs 07/5263 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 17561 D, 17562 A, B, C, D, 17563 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17562 A, B ZusFr Friedrich SPD 17562 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17562 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17562 D ZusFr Dr. Kliesing CDU/CSU 17562 D Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderen Behin- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 derten im Nahverkehr von 1965 zur Vermeidung von Härten für Betroffene, die im Nahverkehrsbereich Fernlinien benutzen müssen MdlAnfr A46 28.05.76 Drs 07/5263 Pensky SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17563 B, C, D, 17564 A ZusFr Pensky SPD 17563 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17563 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 17563 D Aufnahme von Behinderten in eine AOK bei amtlicher Feststellung ihrer Schwerbehinderung nach dem 30. Juni 1976 MdlAnfr A51 28.05.76 Drs 07/5263 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A52 28.05.76 Drs 07/5263 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17564 B, C, 17565 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD . 17564 B, D, 17565 A Anrechnung einer fünfjährigen selbständigen Tätigkeit im Ausland als Ersatzzeit nach Art. 2 § 9 Abs. 2 AnVNG MdlAnfr A53 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr Ostman von der Leye SPD MdlAnfr A54 28.05.76 Drs 07/5263 Freiherr Ostman von der Leye SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 17565 B, C, D, 17566 A, B ZusFr Freiherr Ostman von der Leye SPD 17565 B, C, D, 17566 A Einhaltung der Vereinbarungen über eine Grunderneuerung der Transit-Autobahn Berlin/Helmstedt durch die DDR MdlAnfr A43 28.05.76 Drs 07/5263 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A44 28.05.76 Drs 07/5263 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 17566 B, C, D, 17567 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . 17566 C, 17567 A, B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 17566 D, 17567 B ZusFr Ey CDU/CSU 17566 D Bericht der „Quick" über Folterungen des deutschen Staatsbürgers Christian Schmidt in Gefängnissen der DDR MdlAnfr A45 28.05.76 Drs 07/5263 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 17567 B, D, 17568 A ZusFr Spranger CDU/CSU 17567 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17568 A Nächste Sitzung 17625 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17627* A Anlage 2 Berichtigungen zu dem Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 7/5165 — 17627* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 17505 247. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    17626 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juni 1976 Berichtigung 244. Sitzung, Seite VIII, rechte Spalte, ist bei Anlage 53 statt: SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU zu lesen: SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 244. Sitzung Seite 17290* ist bei Anlage 53 statt: Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60 und 61): zu lesen: Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60) und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 61): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 4. 6. Adams * 4. 6. Dr. Ahrens ** 4. 6. Dr. Aigner * 4. 6. Alber '* 3. 6. Dr. Artzinger * 4. 6. Dr. Bangemann * 4. 6. Dr. Barzel 10. 6. Baier 11.6. Behrendt * 4. 6. Brandt (Grolsheim) 4. 6. Büchner (Speyer) ** 3. 6. Prof. Dr. Burgbacher * 3. 6. Christ 4. 6. Conradi 4. 6. Dr. Corterier * 4. 6. Dreyer 25. 6. Entrup 4. 6. Prof. Dr. Erhard 11.6. Fellermaier * 4. 6. Flämig * 3. 6. Frehsee * 4. 6. Dr. Früh * 4. 6. Gerlach (Emsland) * 4. 6. Gerster 3. 6. Frau Grützmann 4. 6. Härzschel * 4. 6. Dr. Heck 4. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 6. Kater 11.6. Dr. Kempfler ** 4. 6. Dr. Klepsch * 4. 6. Dr. Köhler 11.6. Krall * 3. 6. Dr. Kreile 4. 6. von Kühlmann-Stumm 4. 6. Lange * 4. 6. Lautenschlager * 4. 6. Lemmrich ** 4. 6. Lücker * 4. 6. Memmel * 4. 6. Müller (Mülheim) * 3. 6. Dr. Müller (München) ** 3. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 4. 6. Picard 3. 6. Richter ** 4. 6. Schmidt (Kempten) ** 4. 6. Schmidt (München) * 4. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Schwabe * 4. 6. Dr. Schwörer * 4. 6. Seefeld * 3. 6. Seibert 11. 6. Sieglerschmidt ** 4. 6. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Suck * 4. 6. Dr. Frhr. Spies v. Büllesheim 4. 6. Springorum * 4. 6. Dr. Starke (Franken) * 4. 6. Strauß 4. 6. de Terra 3. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 4. 6. Walther 11.6. Frau Dr. Walz 4. 6. Dr. Warnke 4. 6. Wende 4. 6. Anlage 2 Berichtigungen zu dem Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes - Drucksache 7/5165 - 1. Im § 99 Abs. 1 Nr. 8 muß im § 21 die erste Zeile des letzten Satzes richtig lauten: „§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 3 gelten ent-" 2. Im § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe a muß die fünfte Zeile richtig lauten: „sind die §§ 36, 37, 44 Abs. 1 und 2, §§ 45 und 87 des Beam-" 3. Im § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b muß die erste Zeile richtig lauten: „In Absatz 1 Satz 2 und 3 werden die Worte § 141 a" 4. In § 99 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe a muß die erste Zeile richtig lauten: „Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung " die sechste Zeile muß richtig lauten: „dung mit § 44 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Soldaten-" 5. Im § 99 Abs. 1 Nr. 16 muß der Buchstabe a 1 ersetzt werden durch folgenden Absatz 2: „ (2) Das Übergangsgeld beträgt nach vollendeter einjähriger Wehrdienstzeit das Einfache und bei längerer Wehrdienstzeit für jedes weitere volle Jahr ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes), die der Soldat im letzten Monat erhalten hat oder erhalten hätte." 6. Im § 99 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a muß die dritte Zeile richtig lauten: „mit § 30 Abs. 3 des Soldatengesetzes' durch"
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    Rede von Hermann Spillecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der SPD gebe ich zu dem vorliegenden Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes folgende Erklärung ab. Das neue Beamtenversorgungsgesetz soll das Recht der Beamtenversorgung in Bund und Ländern vereinheitlichen. Mit diesem Gesetz macht der Bund von der ihm im Jahre 1971 übertragenen konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Besoldungs- und Versorgungsrechts Gebrauch. Nachdem im Frühjahr vorigen Jahres durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern ein für Bund und Länder einheitliches Besoldungsrecht geschaffen worden ist, ist es nur konsequent, wenn nunmehr auf dem Gebiet der Versorgung ein entsprechender Schritt getan wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß der Bund nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seine Gesetzgebungskompetenz in angemessener Frist in Anspruch nehmen muß, um zu verhindern, daß die Länder die Freiheit haben, eigene Regelungen zu verabschieden, und sich dadurch die bestehenden Unterschiede noch vergrößern.
    Der vorliegende Entwurf hat etwas im Schatten anderer Gesetzgebungsvorhaben gestanden. Ich erinnere an den dienstrechtlichen Teil des Familienlastenausgleichs und das bereits genannte Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern. Im Herbst vorigen Jahres kam dann noch das Haushaltsstrukturgesetz hinzu, das vordringlich verabschiedet werden mußte. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz sind auch die finanziellen Schwierigkeiten ange-
    *) Anlage 2



    Spillecke
    sprochen, die diesem Entwurf im Wege gestanden haben und die Ausführung der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen teilweise verhinderten.
    Der Innenausschuß hat sich veranlaßt gesehen, sowohl den in der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung und der Regierungen der Länder vom 19. Dezember 1974 über eine gemeinsame stabilitätskonforme Steuerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst zum Entwurf des Beamtenversorgungsgesetzes gemachten Einsparungsvorschlägen als auch den von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Haushaltsstrukturgesetz gemachten Empfehlungen vom 10. September 1975 zu folgen. Der Ausschuß hat demgemäß eine Reihe von Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage beschlossen, die zwar im Ergebnis zu einer starken Verringerung der durch das Beamtenversorgungsgesetz verursachten zusätzlichen Ausgaben geführt haben, aber auch zur Folge hatten, daß gewisse Änderungen der bestehenden Rechtslage, die der Ausschuß an und für sich durchaus für wünschenswert hält, bei dieser Gelegenheit nicht vorgenommen werden konnten. Das gilt z. B. für die Versorgung der sogenannten nachgeheirateten Witwen, die entgegen dem ursprünglichen Plan wegen der erheblichen Kosten nicht verbessert werden konnte.
    Der Empfehlung der Bundesregierung vom 10. September 1975 folgend, hat der Ausschuß statt des ersatzlosen Wegfalls der zehnjährigen Wartezeit beim Bund — bei den Ländern ist für den Bezug einer Pension keine Wartezeit vorgeschrieben — nunmehr allgemein die Einführung einer fünfjährigen Wartezeit beschlossen. Die Einführung einer solchen Wartezeit ist auch von der Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts empfohlen worden, die dabei u. a. die im Rentenrecht bestehende Wartezeit für den Bezug einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Auge hatte. Für die Beamten aus dem Bereich der Länder, für die bisher keine Wartezeit bestanden hat, hat der Ausschuß eine Übergangsregelung beschlossen.
    Der vorliegende Entwurf, der weitgehend an dem geltenden Versorgungsrecht des Bundes orientiert ist, hat gelegentlich günstigeres Mehrheitsrecht der Länder übernommen, Minderheitsrecht der Länder jedoch nur, wo dies sachdienlich erschien.
    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß der Innenausschuß es für richtig gehalten hat, die in dem Entwurf vorgesehenen Regelungen für in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte zu übernehmen, die günstiger als das insoweit derzeit geltende Bundesrecht sind.
    Es handelt sich hierbei einmal um die Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit durch Anrechnung von im einstweiligen Ruhestand zurückgelegten Zeiten bis zu fünf Jahren. Nach dem Grundgedanken entsprechender Länderregelungen wollte der Ausschuß hier die Tatsache berücksichtigen, daß der im einstweiligen Ruhestand befindliche Beamte verpflichtet ist, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn Folge zu leisten.
    Zum zweiten ist hier die Verbesserung der Versorgung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand auf 75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der erlangten Besoldungsgruppe während der ersten fünf Jahre zu nennen. Diese Regelung, die im Einklang mit § 70 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Mehrzahl der Länder bereits gilt, berücksichtigt die Tatsache, daß nicht nur politische Beamte von der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand betroffen sein können, sondern auch Beamte, die bei Gebietsreformen und sonstiger Auflösung oder Umbildung von Behörden entbehrlich werden, und es für solche Beamte eine große Härte darstellen würde, wenn sie plötzlich eine starke Absenkung ihrer Bezüge ohne die Möglichkeit bekämen, sich in einer Übergangszeit auf den veränderten Status einzustellen.
    Insofern, verehrter Herr Kollege Berger, möchte ich nach dieser detaillierten Begründung zu dem von mir vorgetragenen Gegenstand auch etwas zu dem Antrag der CDU/CSU in Drucksache 7/5287 sagen. Die Kosten des Vorschlags der Koalitionsfraktionen, die auch im Bericht des Innenausschusses an das Plenum angesprochen werden, sind von geringer Bedeutung. Die Kosten, die aus dem § 7 resultieren, belaufen sich in Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt auf 220 000 DM, und die aus § 14 resultierenden Kosten machen ganze 110 000 DM aus. Die Koalitionsfraktionen waren der Auffassung, daß man hier ebenfalls zu einer Vereinheitlichung kommen sollte. Wenn dieses Gesetz dem Prinzip der Vereinheitlichung dienen soll, dann, so meinten wir, darf der Bereich der politischen Beamten nicht ausgeschlossen bleiben. Um später auf eine Begründung der ablehnenden Haltung der Koalitionsfraktionen gegenüber Ihrem Antrag verzichten zu können, darf ich schon in diesem Zusammenhang sagen: die Koalitionsfraktionen werden Ihren Antrag aus den von mir dargelegten Gründen ablehnen.
    Während der Beratungen ist an den Ausschuß das Problem der Aufwendungen von Versorgungsempfängern in Altersheimen herangetragen worden. Mit diesem Problem hat sich der Ausschuß eingehend beschäftigt. Wegen der Vielschichtigkeit des Problems hat der Ausschuß jedoch keine gesetzliche Regelung beschlossen, sondern die Bundesregierung ersucht, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche dienstrechtlichen Möglichkeiten bestehen, über die geltenden Regelungen hinaus Versorgungsempfängern zu helfen, die in ein Altersheim aufgenommen werden müssen und deren Versorgungsbezüge zur Bestreitung der Kosten nicht ausreichen. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf andere Personenkreise und Rechtsgebiete untersucht werden.
    Bei der Beratung des Beamtenversorgungsgesetzes hat sich auch die Frage gestellt, ob man den dienstrechtlichen Teil des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung — im Hinblick auf die Nachversicherung von unversorgt ausgeschiedenen Beamten, Richtern und Berufssoldaten bei einer Zusatzversorgungseinrichtung in das Beamtenversorgungsge-



    Spillecke
    setz einarbeiten sollte. Wie aus dem Bericht des für das Betriebsrentengesetz federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 22. November 1974 hervorgeht — hier ist die Bundestagsdrucksache 7/2843, Seite 6 zu vergleichen —, sollten diese Vorschriften in einen das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes betreffenden Gesetzentwurf übernommen werden. Der Innenausschuß hat jedoch beschlossen, diese Übernahme für das vorliegende Gesetz noch nicht vorzuschlagen.
    Dem Ausschuß hat bei seinen Beratungen auch das vom Bundesminister des Innern angeforderte Gutachten der Treuarbeit AG über einen Vergleich des beamtenrechtlichen Versorgungssystems mit den Versorgungssystemen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der privaten Wirtschaft vorgelegen. Der Ausschuß war der Meinung, daß die in diesem Gutachten angesprochenen Probleme nicht im Beamtenversorgungsgesetz geregelt werden können, sondern einer besonderen Prüfung im Rahmen von späteren Maßnahmen zur Reform des öffentlichen Dienstrechts bedürfen, zumal hier Probleme der Krankenversorgung und der Besteuerung von Versorgungsbezügen eine besondere Rolle spielen.
    Mit Rücksicht auf den allgemeinen Wunsch der Länder nach einer gewissen Anlaufzeit hat der Ausschuß das Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes nicht auf den von der Bundesregierung empfohlenen Zeitpunkt, nämlich den 1. Juli 1976, sondern auf den 1. Oktober 1976 festgelegt. Damit soll den Versorgungsverwaltungen insbesondere im Länderbereich eine gewisse Zeitspanne gegeben werden, innerhalb derer sie sich mit dem für sie neuen Recht vertraut machen können.
    Zusammenfassend möchte ich sagen, daß der Ihnen vorliegende Entwurf dem Verfassungsauftrag des Art. 74 a des Grundgesetzes in der zur Zeit möglichen Weise nachkommt. Meine Fraktion wird dem Entwurf daher zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Berger.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU mißt der angemessenen Versorgung ehemaliger Beamter, Richter und Soldaten eine ganz wesentliche Bedeutung bei. Ich habe namens meiner Fraktion schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs darauf hinweisen können, daß die Versorgung der aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Beamten, Richter und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen zur erdienten Gegenleistung für ein Berufsleben im Staatsdienst gehört, auf die dem Grunde und der angemessenen Höhe nach ein verfassungsrechtlicher Anspruch entsteht. Dem modernen Rechts- und Verwaltungsstaat, der mit der Loyalität seiner Richter, seiner Beamten und seiner Soldaten steht und fällt, muß umgekehrt auch die loyale Erfüllung des Anspruchs auf die erdiente Gegenleistung, also auf die Versorgung, selbstverständlich sein. Geradedie pensionierten Staatsdiener, die ihre Leistung an dem Staat schon voll erbracht haben, und ihre Hinterbliebenen sind auf diese Loyalität des Staates in besonderem Maße angewiesen. In einer Krisenzeit der öffentlichen Finanzen, wie wir sie nach sieben Regierungsjahren der derzeitigen Regierungskoalition heute erleben, gehört es ferner zu den unverzichtbaren Grundsätzen, daß die Lasten auf alle Betroffenen gleichmäßig verteilt werden — unter Einschluß von politischen Lieblingskindern; ich werde auf diesen Punkt noch zurückkommen.
    In dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vor uns liegt, möchte ich politisch drei Komplexe unterscheiden:
    Erstens. Die formelle Vereinheitlichung einer umfangreichen und komplizierten Gesetzesmaterie, die schon bisher der Sache nach im Bund und in den elf Ländern in vielen Punkten gleich geregelt war, die aber formell über das Bundesbeamtengesetz, das Beamtenrechtsrahmengesetz des Bundes und elf Landesbeamtengesetze verstreut war. Von den 88 Druckseiten des Gesetzentwurfs entfallen sicherlich 70 bis 80 Seiten auf diese formelle Vereinheitlichung. Das bedeutet keine sachliche Fortentwicklung, aber eine gesetzestechnische Vereinfachung, an der meine Fraktion im Innenausschuß und in seinem Unterausschuß Beamtenversorgungsrecht, dem vorzusitzen ich die Ehre hatte, engagiert mitgearbeitet hat. Meine Fraktion ist bereit, diesen Komplex innerhalb des Gesetzentwurfs voll und ganz mitzutragen.
    Als zweiten Komplex, der vielleicht fünf bis zehn Seiten innerhalb des Gesetzentwurfs ausmacht, sehe ich die sachliche Vereinheitlichung von Punkten, die bisher im Bundesdienst und in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt waren. Hier hat sich die öffentliche Finanzkrise dahin ausgewirkt, daß für 99 % aller Versorgungsempfänger der Versuch einer Vereinheitlichung nach oben, also mit der Tendenz zur jeweils günstigsten der bisherigen Einzelregelungen, von vornherein aussichtslos war. Die Vereinheitlichung war im allgemeinen bestenfalls in der Mitte möglich, so daß sich im Bund und in den einzelnen Ländern teils Verbesserungen und teils Verschlechterungen ergaben, die sich gegenseitig zumindest die Waage halten. Manchmal werden aber auch die Verbesserungen durch Verschlechterungen erheblich überkompensiert. So wurde z. B. die von Herrn Kollegen Spillecke eben schon angesprochene zehnjährige Wartezeit vor Erwerb eines Versorgungsanspruchs, die allein im Bund galt, zwar für den Bund auf fünf Jahre herabgesetzt; dafür mußte sie aber als fünfjährige Wartezeit für alle elf Länder neu eingeführt werden. Mit Mühe und Not ist es uns bei den Ausschußberatungen gelungen, wenigstens den Rechtsstand für Beamte, die unter den bisherigen Landesgesetzen in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, zu wahren. Die CDU/CSU war und ist dazu der Ansicht, daß der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch im öffentlichen Dienstrecht erheblich mehr Beachtung verdient, als es Regierung und Koalition hier zunächst praktizieren wollten und in anderen Fällen schon praktiziert haben.



    Berger
    Die Mindestzeit in Beförderungsämtern, von der früher im Bund und in einer Minderheit der Länder die versorgungsrechtliche Berücksichtigung von Beförderungen abhängig war, wurde reaktiviert und auf alle Länder ausgedehnt sowie gleichzeitig noch auf zwei Jahre verdoppelt. Die empfindliche Verschlechterung durch das Haushaltsstrukturgesetz wurde damit auf Dauer einheitlich festgeschrieben.
    Verbesserungen des Versorgungsrechts, wie sie in den 50er und 60er Jahren in vielen Punkten Schritt für Schritt möglich gewesen sind, mußten nahezu völlig unterbleiben. Dabei wäre eine Fortentwicklung im positiven Sinne heute nötiger denn je, allein schon um der wachsenden Belastung durch Kaufkraftschwund, Entwertung der Spargelder, Steuerprogression und steigende Krankheits-
    und Krankenversicherungskosten zu begegnen. Es war nicht möglich, wie seit langem vorgesehen und von der Regierung ursprünglich für dieses Gesetz angekündigt, den sogenannten nachgeheirateten Witwen das volle Witwengeld zu gewähren.
    Es war nicht möglich, wie von der Regierung ursprünglich angekündigt, den Ausgleich für die frühere Altersgrenze der Soldaten und Polizeibeamten an die Geldentwertung anzupassen. Im Gegenteil bleibt es sogar bei der Kürzung, die im Haushaltsstrukturgesetz erfolgt ist und die in sehr bedenklicher Weise in den Rechtsstand vieler schon im Dienst befindlicher Beamten und Soldaten eingegriffen hatte.
    Es war nicht möglich, das Problem der außerordentlich gestiegenen Belastungen bei Unterbringung in einem Alten- oder Altenpflegeheim in diesem Gesetz zu lösen.
    Es scheiterte sogar die Regelung der Nachversicherung in der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, also die Mitnahme der vollen erdienten Versorgungsanwartschaft beim Ausscheiden — eine Frage, die für den Bereich der privaten Unternehmungen längst gelöst ist. Leider ist dies keineswegs der einzige Fall, wo die Koalition bei der Belastung von privaten Unternehmen und öffentlicher Hand unterschiedliche Maßstäbe anlegt, wo sie glaubt, die öffentliche Hand von Lasten verschonen zu müssen, die vorher der privaten Wirtschaft mit großer Selbstverständlichkeit aufgebürdet wurden. Hier bestätigt sich nachträglich, wie falsch es war, bei der Einführung des Betriebsrentengesetzes den privaten und den öffentlichen Bereich zu trennen, anstatt die zusammengehörende Problematik politisch als ein zusammengehörendes Paket zu behandeln und beides gleichzeitig zu regeln.
    Nicht möglich war schließlich jegliches Eingehen auf das Gutachten der Treuarbeit zur Beamtenversorgung, das in gravierenden Punkten eine Fehlentwicklung zu Lasten der Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten belegt hat. Auf den Ergebnissen dieses Gutachtens hätte das politische Schwergewicht liegen müssen, wenn das Gesetz nicht nur Vereinheitlichung, sondern auch inhaltliche Fortentwicklung zum Gegenstand hätte haben sollen.
    Ich sage allerdings ganz offen, daß zur Zeit auch die Opposition nicht in der Lage ist, hierzu konkrete Verbesserungen zu beantragen, weil wir das Geld, das die Koalition verwirtschaftet hat, nicht im Handumdrehen wieder herbeischaffen können.

    (Seiters [CDU/CSU] : So ist es! — Beifall bei der CDU/CSU)

    Trotzdem wird an dieser Stelle am allerdeutlichsten, daß das Gesetz dort, wo sachliche Fortentwicklungen anzusprechen wären, nichts aufweist als eine große weiße Fläche.
    Meine Damen und Herren, ich habe bewußt diese Bilanz der Fehlanzeigen und mein Bedauern darüber so eingehend dargestellt, damit der Kontrast zum dritten Komplex um so deutlicher wird. Ich habe Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, eingeräumt, daß wir die von Ihnen gründlichst ausgeleerten öffentlichen Kassen nicht im Handumdrehen füllen können und deshalb die Konsequenzen zur Zeit hinnehmen müssen. Dies setzt aber voraus, daß allen gleich geschieht. Und damit komme ich zum dritten Komplex.
    Eine massive Vereinheitlichung nach oben mit durchschlagenden finanziellen Verbesserungen findet sich allein bei der Regelung des einstweiligen Ruhestandes für politische Beamte. Weit entfernt von dem finanziellen Rigorismus, der die übrigen 99 % des Gesetzentwurfs beherrscht

    (Zuruf von der SPD: 99,5 %!)

    ich greife das gern auf und unterstreiche das: der die übrigen 99,5 % des Gesetzentwurfs beherrscht —, soll hier, nur an dieser Stelle, der Gesetzgeber das ganze Füllhorn seiner Großzügigkeit ausschütten. Die Vereinheitlichung folgt buchstäblich dem Rosinenprinzip. Das heißt, aus den sehr unterschiedlichen Regelungen des Bundes und der elf Länder werden jeweils die günstigsten Einzelelemente herausgenommen und zu einer Sammlung von Wohltaten kombiniert, die in dieser Großzügigkeit bisher kaum irgendwo gegolten hat. Es handelt sich um zwei Einzelpunkte:
    Erstens geht es um eine verbesserte Ruhegehaltsregelung für die ersten fünf Jahre des einstweiligen Ruhestandes. Ich räume gerne ein, daß sich eine gewisse Mindestregelung hierfür in allen Gesetzen bereits befand und daß das einen guten Grund hat. Ein Beamter, der gegen seinen Willen und unter Durchbrechung des Lebenszeitprinzips plötzlich in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, darf nicht von heute auf morgen den größeren Teil seines Einkommens verlieren. Das Bundesbeamtengesetz und ein Teil der Landesbeamtengesetze sahen deshalb für die ersten fünf Jahre einen Mindestsatz von 50 % als Ruhegehalt vor, andere Landesbeamtengesetze staffelten je nach Dienstzeit zwischen 50 % und 75 °/o, und ein Teil der Länder gewährte auch bei sehr kurzen Dienstzeiten stets den Höchstsatz von 75 %. Diese Höchstregelung soll nun für alle Länder und den Bund übernommen werden, d. h. im Bund ergibt sich für politische Beamte, die



    Berger
    nach dem 1. Oktober 1976, also dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Zwei Tage vor der Bundestagswahl!)

    in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden sollten, eine Verbesserung von mindestens 50 % auf 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge, also glatt um die Hälfte.
    Zweitens geht es um die Berechnung des Ruhegehaltes nach Ablauf der ersten fünf Jahre im einstweiligen Ruhestand. Eine Minderheit von Ländern kannte die Regelung, daß während der ersten fünf Jahre des einstweiligen Ruhestandes die ruhegehaltsfähige Dienstzeit weiterläuft, so daß für die anschließende Zeit, in der an sich das normale erdiente Ruhegehalt gezahlt wird, dieses Ruhegehalt sich um fünf anrechenbare Dienstjahre erhöht, d. h. in vielen Fällen um 10 % der aktiven Dienstbezüge. Bei einer nicht allzu langen Dienstzeit des betroffenen Beamten erhöht sich damit der Ruhegehaltssatz von 35 % auf 45 % der aktiven Dienstbezüge, also fast um ein Drittel des bisher vorgesehenen Ruhegehaltes. Auch hier ist der Bund wieder unter denen, denen die Verbesserung voll zugute kommt.
    Meine Damen und Herren, derart massive Verbesserungen zugunsten der politischen Beamten in einem Gesetz, das für die übrigen 99 % aller Versorgungsempfänger geradezu mit dem Rotstift geschrieben ist, sind schlechterdings unerträglich. Sie verletzen in elementarer Weise unsere Forderung, daß die Lasten, die wir der Politik der letzten Jahre zu verdanken haben, auf alle Schultern gleichmäßig verteilt werden müssen. Sie fügen sich darüber hinaus ein in einen schleichenden Prozeß der Abwertung der großen Masse der Fachbeamten und der Aufwertung einer neuen fragwürdigen Eliteschicht von parteipolitisch gebundenen und parteipolitisch geförderten Beamten. Wir sehen und beklagen diese Erscheinung in der Personalpolitik des Bundes, wo sich die parteipolitische Besetzung von Spitzenpositionen in erschreckendem Maße ausgebreitet hat mit der Folge, daß die Fachleute weiterhin die Arbeit tun müssen, aber nicht entsprechend besoldet werden. Die parteipolitisch nicht geförderten Fachleute müssen erleben, daß sie auf immer breiterer Front von einer fachlich wenig erfahrenen, aber eindeutig parteiorientierten jungen Garde überholt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir sozusagen die versorgungsrechtliche Verlängerung dieser Tendenz vor uns. Wo für die große Masse der Fachbeamten und ihrer Witwen Sparsamkeit und Kostenneutralität oberstes Gesetz waren, soll für politische Beamte keine Vergünstigung zu teuer sein.
    Meine Fraktion lehnt diese Umkehrung der richtigen Verhältnisse mit der größten Entschiedenheit ab und bittet Sie, dem entsprechenden Änderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Präsident, darf ich zugleich noch zu Nr. I2 des Ausschußantrags sprechen? — Meine Fraktion ist gegen die vom Ausschuß vorgeschlagene teilweise Ablehnung des Gesetzentwurfs Drucksache 7/498. Es geht darum, daß vor allem Beamte des mittleren und des gehobenen Dienstes, die schon vor Vollendung ihres 27. Lebensjahres ihre Probezeit abgeleistet haben und endgültig mit verantwortlichen Aufgaben betraut werden, auch vor dem 27. Lebensjahr zu Beamten auf Lebenszeit berufen werden können. Zunächst soll die Grenze auf das 25. Lebensjahr gesenkt werden.
    Daß der Vorschlag sachlich vernünftig ist und dem Gang der Entwicklung entspricht, ist unbestritten. Wenn ihn die Ausschußmehrheit trotzdem mehrmals mit allen Zeichen der Verlegenheit — so kann man wohl sagen — verschleppt hat und ihn jetzt ablehnt, dann allein aus optischen Gründen: weil das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes naturgemäß die beamtenrechtliche Lebenszeitregelung nicht hat und wohl auch nicht haben kann, weil man aber diesen sachlich bedingten Unterschied möglichst nicht erwähnen möchte. In der Konsequenz führt das zur gegenseitigen Blockade von Beamtenrecht und Tarifrecht. Wir lehnen diese Denkweise ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU)