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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 246. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Löbbert 17433 A Erweiterung der Tagesordnung 17433 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 17433 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17433 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Ergebnisse der 4. UN-Weltkonferenz für Handel und Entwicklung Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . . . 17453 B, 17479 A Bahr, Bundesminister BMZ . . . . . . . 17456 A Dr. Narjes CDU/CSU . . . . . . . . . 17458 B Dr. von Dohnanyi SPD . . . . . . . . 17463 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . . 17465 D Schmidt, Bundeskanzler . . . . 17469 B, 17477 B Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 17474 C Roser CDU/CSU . . . . . . . . . . 17482 B Wischnewski, Staatsminister AA . 17485 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . . . . 17486 C Dr. Holtz SPD 17488 A Schleifenbaum FDP . . . . . . . . 17491 B Fragestunde — Drucksache 7/5263 vom 28. 5. 1976 — Erfahrungen über die gerichtliche Praxis des Miethöhengesetzes, insbesondere in Hamburg MdlAnfr Al 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schneider CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 17434 D, 17435 A ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . 17434 D, 17435 A Auswirkungen der italienischen Bardepotregelung auf die Preisgestaltung deutscher Agrarprodukte vor allem im süddeutschen Raum MdlAnfr A3 28.05.76 Drs 07/5263 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . 17435 B, D, 19436 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU . 17435 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17436 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 17436 B Höhe des Aufkommens der pauschalierten Abwasserabgabe durch die Bevölkerung im II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 ländlichen Raum sowie damit finanzierte Investitionen für Kläranlagen etc. MdlAnfr A9 28.05.76 Drs 07/5263 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . 17436 C, 17437 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . 17436 D, 17437 A Finanzielle Leistungen des Bundes seit 1971 für die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder, insbesondere Bayerns, sowie Bewertung dieses Beitrags zur Verbesserung der inneren Sicherheit MdlAnfr A10 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Baum BMI . 17437 B, D, 17438 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . . 17437 D, 17438 A ZusFr Maucher CDU/CSU . . . . . . 17438 A ZusFr Ey CDU/CSU 17438 B Vereinbarkeit der Besetzung von Stellen deutscher Arbeitnehmer mit amerikanischen Staatsbürgern bei den US-Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland mit den Bestimmungen des NATO-Statuts MdlAnfr A11 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 17438 C, 17439 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 17439 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 17439 B Verstoß der Landesbank Rheinland-Pfalz, Girozentrale, Mainz, gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch den Verkauf genehmigungspflichtiger Wertpapiere an Ausländer MdlAnfr A14 28.05.76 Drs 07/5263 Reuschenbach SPD Antw PStSekr Haehser BMF 17439 C, D, 17440 A, B, C, D, 17441 A, B ZusFr Reuschenbach SPD 17439 D ZusFr Dr. Graf Lambsdorff FDP 17440 A ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 17440 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 17440 B ZusFr Maucher CDU/CSU 17440 C ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 17440 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 17440 D ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 17441 B Angaben über die der Landesbank von Rheinland-Pfalz erteilten Genehmigungen zum Verkauf festverzinslicher Wertpapiere an Ausländer gem. § 23 Außenwirtschaftsgesetz in der Zeit der Genehmigungspflicht (1972-1974) MdlAnfr A15 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . 17441 B, C, D ZusFr Dr. Jens SPD 17442 D ZusFr Dr. Graf Lambsdorff FDP 17441 C ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 17441 D Verwirklichung der von der Bundesregierung geplanten Mehrwertsteuererhöhung MdlAnfr A16 28.05.76 Drs 07/5263 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 17442 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 17442 A ZusFr Maucher CDU/CSU 17442 B ZusFr Biehle CDU/CSU 17442 C Änderung der Verordnung über die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft vom 1. Juli 1974 angesichts der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr A17 28.05.76 Drs 07/5263 Milz CDU/CSU MdlAnfr A18 28.05.76 Drs 07/5263 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 17443 A, C, D, 17444 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU . . 17443 B, C, 17444 A, B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 17444 B Ursachen des Rückgangs ausländischer Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland und des Anstiegs deutscher Investitionen im Ausland im Jahr 1975 sowie Wirkungen des Kostenniveaus in der Bundesrepublik Deutschland auf die Wahl der Investitionsstandorte MdlAnfr A19 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A20 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 17444 C, 17445 A, B, C, D, 17446 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . 17445 A, D, 17446 A ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . . 17445 B Feststellung einer Verschärfung der Investitionslücke und Verschlechterung des realen Ergebnisses der Wirtschaftstätigkeit in Berlin in dem Jahresbericht 1975 der Landeszentralbank in Berlin MdlAnfr A21 28.05.76 Drs 07/5263 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 17446 B, D, 17447 B ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . 17446 D, 17447 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 III Einführung neuer Zahlenwerte und Einheiten bei der Blutdruckmessung MdlAnfr A34 28.05.76 Drs 07/5263 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 17447,C, D, 17448 A ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 17447 D, 17448 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17448 A Bereitstellung von zwei Panzern, einem Hubschrauber und einigen anderen Fahrzeugen durch die Bundeswehr für eine geplante Waffenschau der Reservekameradschaft Unterschwaningen zum 1. Mai 1976 MdlAnfr A26 28.05.76 Drs 07/5263 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17448 C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 17448 C, D Folgen des Zusammenstoßes einer Phantom mit einem Motorsegler im Raum Diepholz auf den im Zusammenhang mit der Neuordnung des Luftraums mit dem Deutschen Aero-Club vereinbarten Großversuch MdlAnfr A27 28.05.76 Drs 07/5263 Wiefel SPD MdlAnfr A28 28.05.76 Drs 07/5263 Wiefel SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 17448 D, 17449 A, B, C ZusFr Wiefel SPD 17449 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 17449 C Erfassung aller im Zusammenhang mit Kriegsdienstverweigerung vor oder während ihrer Dienstzeit bekanntgewordenen Bundeswehrangehörigen durch den MAD MdlAnfr A29 28.05.76 Drs 07/5263 Marschall SPD MdlAnfr A30 28.05.76 Drs 07/5263 Marschall SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 17449 D Kennzeichnung der DDR in dem Prospekt der Bundesregierung „Auto-Urlaub 1976" MdlAnfr A37 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . 17450 B, C, D, 17451 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17450 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 17450 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17450 D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 17450 D Zulassung von Dampflokomotiven privater Eigentümer auf Bundesbahnstrecken nach der 1977 vorgesehenen Einstellung des Dampfbetriebs MdlAnfr A38 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU MdlAnfr A39 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . 17451 A, B, C, D ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU .17451 B, C Arbeitslosenversicherung der im Bereich der Oberpostdirektion Freiburg in einem Teilzeitarbeitsverhältnis unter 20 Wochenstunden beschäftigten weiblichen Angestellten und Arbeiter MdlAnfr A40 28.05.76 Drs 07/5263 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A41 28.05.76 Drs 07/5263 Frau Dr. Lepsius SPD Antw PStSekr Jung BMP . 17451 D, 17452 A, B, D, 17453 A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD . 17452 A, D, 17453 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 17492 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17493* A Anlage 2 Beachtung des § 9 der Rechtsverordnung geprüfte Sekretärin / geprüfter Sekretär vom 17. Januar 1975 durch Industrie- und Handelskammern SchrAnfr B79 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B80 06.02.76 Drs 07/4707 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . 17493* C Anlage 3 Besetzung der nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts den Arbeitnehmern des Aufnahmestaates vorbehaltenen Stellen bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland durch amerikanische Arbeitnehmer SchrAnfr B40 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 17493* D Anlage 4 Entwicklung des Volumens an Bietungs-, Ausführungs-, Teilzahlungs- und Garantiebürgschaften und der Gewährleistungszeit IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 im Metallverarbeitungssektor in der Wirtschaft und bei öffentlichen Aufträgen in den letzten zwei Jahren sowie Maßnahmen gegen die Verschärfung der Liquiditätsprobleme im Metallverarbeitungssektor SchrAnfr B28 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr B29 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17494* A Anlage 5 Schutz der deutschen Gemüsekonservenfabriken vor den Wettbewerbsvorteilen anderer EG-Länder MdlAnfr A7 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Ritgen CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Logemann BML auf ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 17495* A Anlage 6 Verbot der Legekäfige für Hühner wegen Tierquälerei MdlAnfr A2 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 17496* B Anlage 7 Einbau methanolresistenter Elastomeren in Kraftfahrzeuge zur Förderung des umweltfreundlichen Einsatzes von Methanol MdlAnfr A4 28.05.76 Drs 07/5263 Geldner FDP SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17497* C Anlage 8 Zumutbarer Eigenanteil der Versorgungsempfänger an den steigenden Krankheits- bzw. Krankenversicherungskosten MdlAnfr A5 28.05.76 Drs 07/5263 Berger CDU/CSU MdlAnfr A6 28.05.76 Drs 07/5263 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 17498* A Anlage 9 Jährliche Aufwendungen des Bundes für Krankheitsbeihilfen an Versorgungsempfänger MdlAnfr A7 28.05.76 Drs 07/5263 Volmer CDU/CSU MdlAnfr A8 28.05.76 Drs 07/5263 Volmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 17498* D Anlage 10 Rückgang der Aktivitäten im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerks durch Kürzung der Förderungsmittel MdlAnfr A31 28.05.76 Drs 07/5263 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 17499* B Anlage 11 Anspruch des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn angesichts seiner gesellschaftspolitischen Forderungen MdlAnfr A32 28.05.76 Drs 07/5263 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 17499* C Anlage 12 Erlaß einer Verordnung über die Begrenzung des Vinylchloridgehalts in Polyvinylchlorid MdlAnfr A33 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Haenschke SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 17499* D Anlage 13 Gewährleistung der Anonymität der Bürger bei der vom Institut für Sozialforschung Brög in München durchgeführten Befragung zum Verkehrsverhalten MdlAnfr A35 28.05.76 Drs 07/5263 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A36 28.05.76 Drs 07/5263 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 17500 *A Anlage 14 Benachteiligung freier Journalisten gegenüber Zeitungsverlagen bei den Tarifermäßigungen der Fernschreib-Standleitungen durch die Bundespost MdlAnfr A42 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Jung BMP 17500* B Anlage 15 Anspruch der im Dritten Reich Zwangssterilisierten auf Entschädigung SchrAnfr B14 28.05.76 Drs 07/5263 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17500* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 V Anlage 16 Schaffung einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Auflage zur Regulierung von Sturmflutschäden zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern SchrAnfr B17 28.05.76 Drs 07/5263 Frehsee SPD SchrAnfr B18 28.05.76 Drs 07/5263 Frehsee SPD SchrAnfr B19 28.05.76 Drs 07/5263 Frehsee SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17501* A Anlage 17 Feststellungen der Deutschen Bundesbank aus dem April-Monatsbericht über die finanzielle Entwicklung der Gemeinden; Erreichen der besseren Koordination von Fach- und Finanzplanung für alle Gebietskörperschaften SchrAnfr B20 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17502* A Anlage 18 Einheitliche Handhabung der Praxis der Wehrverwaltungen bei Zurückstellung der in Ausbildung stehenden Zollbeamten des Grenzaufsichtsdienstes vom Grundwehrdienst SchrAnfr B22 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17502 *B Die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/5263 vom 28. 5. 76 — des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Die Frage B 30 — Drucksache 7/5263 vom 28. 5. 76 — des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig (Punkt 30 der TO). Anlage 19 Verstärkung des Mövenbergdeichs bei List auf der Insel Sylt SchrAnfr B53 28.05.76 Drs 07/5263 Dr. Lauritzen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17502* C Anlage 20 Eintragung der Fernsprechteilnehmer aus Kirchherten und Grottenherten /Erftkreis im örtlichen Fernsprechbuch Bergheim sowie Aufnahme unter Titz und Bedburg in den amtlichen Fernsprechbüchern SchrAnfr B62 28.05.76 Drs 07/5263 Milz CDU/CSU SchrAnfr B63 28.05.76 Drs 07/5263 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMP . . . . . 17503* A Anlage 21 Reaktion der Bundesregierung auf die auf dem 9. Parteitag der SED bezogene Position über die deutsche Frage SchrAnfr B67 28.05.76 Drs 07/5263 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 17503* B Anlage 22 Umfang der Nutzung der Abwärme aus Kraftwerken, insbesondere im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht, sowie Förderung von Forschungsvorhaben zur Verstärkung der Abwärmenutzung im Agrarbereich SchrAnfr B68 28.05.76 Drs 07/5263 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B69 28.05.76 Drs 07/5263 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17503* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 17433 246. Sitzung Bonn, den 2. Juni 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 4. 6. Adams * 4. 6. Alber * 3. 6. Dr. Artzinger * 4. 6. Dr. Bangemann * 4. 6. Dr. Barzel 10. 6. Baier 11.6. Behrendt * 4. 6. Büchner (Speyer) ** 3. 6. Bühling 2. 6. Prof. Dr. Burgbacher 2. 6. Conradi 4. 6. Dr. Corterier * 4. 6. Dreyer 25. 6. Entrup 4. 6. Dr. Eppler 2. 6. Fellermaier * 4. 6. Flämig * 3. 6. Frehsee * 2. 6. Dr. Früh ' 4. 6. Gerlach (Emsland) * 4. 6. Härzschel 2. 6. Dr. Heck 4. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 4. 6. Kater 11.6. Dr. Klepsch * 4. 6. Dr. Köhler 11. 6. Krall * 3. 6. Kroll-Schlüter 2. 6. von Kühlmann-Stumm 4. 6. Lange * 4. 6. Lautenschlager * 4. 6. Memmel ' 4. 6. Dr. Müller (München) ** 3. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 4. 6. Picard 3. 6. Richter ** 4. 6. Schmidt (Kempten) * 3. 6. Schmidt (München) * 4. 6. Schmidt (Wattenscheid) 2. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 4. 6. Dr. Schwörer * 4. 6. Seefeld * 3. 6. Seibert 11. 6. Sieglerschmidt * 4. 6. Suck * 4. 6. Dr. Frhr. Spies v. Büllesheim 4. 6. Springorum * 4. 6. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 2. 7. Walkhoff * 4. 6. Walther 11.6. Frau Dr. Walz 4. 6. Wende 4. 6. Frau Dr. Wex 2. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4707, Fragen B 79 und 80, 222. Sitzung, Seite 15503*, Anlage 65) : Zu Ihren Fragen vom 3. Februar 1976 (Nrn. B 79/80, Drucksache 7/4707) teile ich Ihnen in Ergänzung meines Schreibens vom 12. Februar 1976 (MB/ III A 3 0104 - 7 - 335/76) hinsichtlich der Förderung von Teilnehmern an Sekretärinnenlehrgängen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Frage B 80) folgendes mit: Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich bereiterklärt, bis auf weiteres auch die Teilnehmer zu fördern, deren Prüfung an der Fortbildungsstätte nicht gleichgestellt wird (§ 9 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Sekretärin /Geprüfter Sekretär" vom 17. Januar 1975) und die auch keine Möglichkeit haben, als Externe eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abzulegen. Voraussetzung ist allerdings, daß neben den sonstigen Förderungsvoraussetzungen die Maßnahme insbesondere die Anforderungen nach § 34 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz erfüllt. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4827, Frage B 40, 228. Sitzung, Seite 15936*, Anlage 31) : Das amerikanische Hauptquartier hat mitgeteilt, daß nach dem Stand von Ende Februar 1976 bei den US-Dienststellen innerhalb des Bundesgebietes 62 873 deutsche bzw. nicht-amerikanische Staatsangehörige, 11 208 amerikanische zivile Arbeitnehmer in Stellen, die in US-Stellen umgewandelt wurden, beschäftigt sind. Die Frage der Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger in Stellen, die früher für zivile Ortskräfte vorgesehen waren, ist zunächst zwischen dem beteiligten Bundesministerium der Finanzen und dem amerikanischen Hauptquartier erörtert worden und sodann 1975 Gegenstand eines Verbalnotenwechsels zwischen dem Auswärtigen Amt und der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika gewesen. Dabei hat sich herausgestellt, daß einer einvernehmlichen Regelung unterschiedliche Rechtsauffassungen entgegenstehen. Daher hat sich der Staatssekretär im Auswärtigen Amt mit Schreiben vom 13. April 1976 an den Botschafter der Ver- 17494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 einigten Staaten gewendet und ihn gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen. Die Bundesregierung hofft, daß diese Initiative dazu beiträgt, die amerikanischen Streitkräfte zu einem Entgegenkommen zu bewegen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 28 und 29) : Wie hat sich während der letzten zwei Jahre im Metallverarbeitungssektor zum einen das Volumen an Bietungs-, Ausführungs-, Teilzahlungs- und Garantiebürgschaften und zum anderen die Gewährleistungszeit (z. B. von zwei Jahren nach VOB über fünf auf zehn Jahre) in der Wirtschaft und bei öffentlichen Aufträgen entwickelt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den sich hier abzeichnenden Tendenzen zu einer weiteren Verschärfung der Liquiditätsprobleme im Metallverarbeitungssektor durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken? Zu Fragen B 28: Klagen, die sich auf ein überhöhtes Sicherheitsverlangen der Auftraggeber beziehen, sind dem Bundesministerium für Wirtschaft vor allem aus dem Bereich der Bauwirtschaft bekannt. Ob sich allerdings in den letzten zwei Jahren die Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in bezug auf das Volumen der Bürgschaften und auf die Entwicklung der Gewährleistungszeit zuungunsten der Auftragnehmer nennenswert verschoben haben, kann vom Bundesministerium für Wirtschaft mangels entsprechender Aussageverpflichtungen der Unternehmen nicht im einzelnen festgestellt werden. Bekannt ist mir allerdings, daß es im Ausfuhrbereich allgemein für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend schwieriger wird, die für die Erlangung des Auftrages notwendigen Bietungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien zu erhalten. Der Grund für diese Entwicklung liegt hauptsächlich darin, daß einerseits wegen der erheblich zurückgegangenen Inlandsnachfrage auch kleine und mittlere Unternehmen zunehmend zum Export übergegangen sind, daß aber andererseits die Banken vielfach nicht bereit sind, ihnen einen Kreditspielraum zu gewähren, der für die Gesamtheit der im Auslandsgeschäft erforderlichen Garantien ausreicht. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß einer Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse und damit auch der Kostensituation der Unternehmen auf dem Baumarkt besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. In diesem Zusammenhang ist die Beachtung der Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) von Bedeutung, da diese ein im Verhältnis der Auftraggeber zu den Unternehmen der Bauwirtschaft ausgewogene Regelwerk darstellt. Ich habe daher im vergangenen Jahr an die Ministerpräsidenten der Länder und an die anderen Bundesminister den Appell gerichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die VOB eingehalten wird. Insbesondere habe ich darum gebeten, daß keine überhöhten Sicherheitsleistungen gefordert werden, damit die Unternehmen nicht mehr als von der Sache notwendig mit Kosten belastet werden. Ferner ist im Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesbauministerium der Gesprächskreis zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt gegründet worden. Dort wirken die öffentlichen Auftraggeber von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die am Baugeschehen beteiligten Verbände und Organisationen der Wirtschaft mit. Der Gesprächskeis wird auch die Frage angemessener Sicherheitsleistungen und Garantiezeiten eingehend erörtern. Zu Frage B 29: Die Frage der Kapitalstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen ist von einer Arbeitsgruppe untersucht worden, der Vertreter des Bundesministers für Wirtschaft, einiger Länderwirtschaftsministerien, der Deutschen Bundesbank und mehrerer Banken angehört haben. Die Arbeitsgruppe hat geprüft, ob sich eine empirisch belegbare generelle Aussage über die Eigenkapitalverhältnisse kleiner und mittlerer Unternehmen machen läßt. Sie stützte sich daher vor allem auf die Bilanzanalysen der Deutschen Bundesbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Sparkassenorganisation. Aufgrund dieser Untersuchungen kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, daß die Verhältnisse in den einzelnen Branchen so unterschiedlich sind, daß eine globale Aussage über die Kapitalstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen nicht möglich ist. Die vielfach aufgestellte Behauptung, daß kleine und mittlere Unternehmen generell ein geringeres Eigenkapital als Großunternehmen aufzuweisen hätten, läßt sich danach jedenfalls nicht belegen. Besonders auf diesen Unternehmenskreis dürften sich die von der Bundesregierung ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage positiv auswirken. Als erstes ist hier auf den auf 5 Millionen DM je Steuerpflichtigen begrenzten einjährigen Verlustrücktrag hinzuweisen. Diese Maßnahme dürfte die Liquiditäts- und Finanzierungssituation bei den vorübergehend in eine Verlustzone geratenen kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern. Im Rahmen der Körperschaftsteuerreform dürfte durch die Einführung des Anrechnungsverfahrens die bisherige steuerliche Erschwerung der Investitionsfinanzierung durch neues haftendes Kapital beseitigt werden. Es wird damit zur Erhöhung des bereitgestellten Investitionskapitals führen. Mit der Verabschiedung des Reformgesetzes durch den Bundestag wird für Anfang Juni gerechnet, so daß von seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 1977 ausgegangen werden kann. Ferner prüft die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern z. Z., ob den mittelständischen Unternehmen die Stellung der im Auslandsgeschäft erforderlichen Garantien durch ein besonderes Rückbürgschaftsinstrument erleichtert werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 17495* Anlage 5 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) zur Frage A 7 des Abgeordneten Dr. Ritgen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188, 244. Sitzung, Seite 17259 A) : Entsprechend Ihrer Bitte übersende ich Ihnen anliegend eine Aufstellung über die Anbau-Entwicklung der Freilandgemüsearten seit dem Jahre 1971. Gemüsearten mit relativ geringen Anbauflächen sind hierin nicht enthalten. Ihre Gesamtanbaufläche im Bundesgebiet betrug 1975 ca. 5 500 ha. Des weiteren füge ich eine Gegenüberstellung der Anbauflächen für den Vertragsanbau der bedeutendsten Gemüsearten für die Jahre 1972 und 1975 bei. Der Vertragsanbau wird nur alle 3 Jahre statistisch erhoben. Ergänzend ist zu der Entwicklung der Anbauflächen noch zu bemerken, daß die für das Bundesgebiet aufgezeigten positiven oder negativen AnbauTendenzen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stärker oder schwächer ausgeprägt sind. Auch ist zu beobachten, daß bei bestimmten Gemüsearten in einigen Bundesländern im Gegensatz zu einer Anbauverringerung im Bundesgebiet in den letzten Jahren sogar eine Anbauausweitung erfolgt ist. Ferner übersende ich eine Aufstellung über die Entwicklung des Freilandgemüseanbaues zur Konservenerzeugung in Frankreich für die Jahre 1970 bis 1972. Neuere statistische Daten hat das statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (SAEG) leider noch nicht vorgelegt. Gesamt-Anbau von Freilandgemüse in der Bundesrepublik Deutschland in ha 1971 1972 1973 1974 1975 Zu- bzw. Abnahme 1975 gegenüber 1974 Herbstweißkohl 3 326 3 212 3 416 2 676 2 745 +2,6 °/o Dauerweißkohl 3 006 2 869 2 989 2 861 2 527 —11,7 °/o Herbstrotkohl 842 972 1 023 868 912 +5,1 °/o Dauerrotkohl 1 950 1 807 1 598 1 423 1 223 —7,0 % Frühjahrsspinat 935 1 062 1 082 1 179 1 148 —2,6% Herbstspinat 2 103 1 958 2 207 2 252 1 932 —1,4 % Möhren und Karotten 5 884 5 068 5 303 4 681 4 993 +6,7 % Frischerbsen 7 231 5 472 5 420 5 175 4 884 —5,6 % Buschbohnen 7 269 5 941 5 648 5 997 5 815 —3,0 % Einlegegurken 1 539 1 500 1 465 1 019 1 096 +7,5 % Sellerie 1 665 1 523 1 516 1 412 1 355 — 4,0 % Rosenkohl 987 1 019 744 686 739 +7,7 % Dicke Bohnen 1 536 1 278 1 269 1 316 1 175 —10,7 % Grünkohl 1 114 925 989 1 023 905 —11,5 % Kopfsalat 4 450 4 568 4 369 3 960 4 051 +2,3 % Tomaten 484 412 401 379 376 — 0,8 % Spargel 4 317 4 356 4 371 4 144 3 746 —9,6 % Wirsingkohl 2 334 2 323 2 133 2 249 1 806 —19,7 % Blumenkohl 3 810 3 958 4 120 3 638 3 747 + 3,0 % Kohlrabi 1 764 1 659 1 708 1 609 1 539 —4,3 % Porree 1 655 1 624 1 507 1 523 1 481 — 2,7 % 17496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 0 in der Bundesrepublik Deutschland Vertragsanbau der bedeutendsten Gemüsearten 0 in ha 1972 1975 Zu- bzw. Abnahme 1975 gegenüber 1972 Herbst- und Dauerweißkohl 3 381 2 975 — 12% Herbst- und Dauerrotkohl 846 802 -5% Spinat 2 432 2 578 + 6% Karotten und Möhren 2 678 2 988 +11,5 % Frischerbsen 5 046 4 693 — 7% Buschbohnen 5 149 5 234 +1,7 % Einlegegurken 1 025 764 — 25% Gemüseanbau (Freiland) für Konserven in Frankreich 1 000 ha 1970 1971 1972 Insgesamt 81,3 84,0 83,1 darunter: Gemüseerbsen 42,9 46,8 45,9 Grüne Bohnen und andere Gemüsebohnen 21,6 22,0 22,7 Tomaten 7,4 6,5 6,1 Spargel 2,2 2,0 1,8 Artischocken 2,2 2,6 2,4 Gurken 1,1 1,1 0,9 Spinat 1,3 0,8 0,8 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch entsprechende gesetzliche Regelungen Legekäfige für Hühner, die bekanntlich von den Tierschutzverbänden wegen Tierquälerei abgelehnt werden, verboten werden sollten, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Die Bundesregierung kennt die dringlichen tierschutzrelevanten Fragen, die sich bei der heutigen Haltung von Legehennen in Käfigen stellen. Nachdem die Bundesregierung in den letzten Jahren rund zwanzig analoge Fragen in der Fragestunde dieses Hohen Hauses sowie eine Kleine Anfrage ausführlich beantwortet hat, bedauert sie, daß mit der heutigen, so vereinfachten Fragestellung im Lande der Eindruck entstehen kann, die Lösung dieses Problems sei allein eine Angelegenheit der Auffassung, d. h. hier der Einsicht der Bundesregierung und ihrer Initiative. Wer die Dinge so sieht oder sehen will, gibt sich einer Täuschung hin bzw. läßt eine solche zu. Übrigens hat zu diesen Fragen vor fast genau einem Jahr schon einmal der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Hohen Hauses sehr eingehend Stellung genommen. Ich darf auf den Stenographischen Bericht — 65/24 ff. — sowie die Pressemitteilung des Vorsitzenden dieses Ausschusses vom 15. Mai 1975 hierzu hinweisen. Den Überlegungen der Bundesregierung zur Lösung dieses Problems liegt heute folgende Sachlage zugrunde: 1. Von 1969 bis 1974 haben auf Veranlassung der Bundesregierung 18 namhafte Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis — unter ihnen Verhaltenswissenschaftler — die Frage einer tierschutzgerechten Nutzgeflügelhaltung geprüft. Sie haben ihre Auffassungen, die in wesentlichen Aussagen weit auseinandergehen, in einem zweiteiligen Gutachten niedergelegt. Eine tragende, wissenschaftlich ausreichend abgesicherte Meinung zu den strittigen Fragen wurde nicht erreicht. Eine solche ist jedoch Voraussetzung für die Regelung dieser Materie in einer Rechtsvorschrift, da eine solche auch richterlicher Nachprüfung standhalten muß. Ein interdisziplinär zusammengesetzter Kreis von Wissenschaftlern beim Senat der Bundesforschungsanstalten des BML — darunter sechs namhafte Ver haltenswissenschaftler hat in diesen Tagen das Konzept für die Inangriffnahme einer forschungsmäßigen Bearbeitung der strittigen Fragen einvernehmlich fertiggestellt. Die heute noch fehlenden Einblicke und Erkenntnisse zum Komplex „Wohlbefinden der Legehenne" dürften in überschaubarer Zeit für die Rechtsetzung zur Verfügung stehen. 2. Das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 geht nach dem einhelligen Willen dieses Hohen Hauses von einer Wohlausgewogenheit der wichtigen ethischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Gesichtspunkte aus. Die volkswirtschaftliche Größenordnung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft liegt derzeit bei ca. 3,5 Mrd. DM pro Jahr. Ein derart schwerwiegender Eingriff, wie ihn das angesprochene, ausschließlich nationale tierschutzrechtliche Verbot der Legehennenkäfighaltung ganz sicher darstellt, würde einmal dieser Grundvorstellung des Tierschutzgesetzes zuwiderlaufen und zum anderen zu einer untragbaren Wettbewerbsverzerrung für die deutsche Eiererzeugung führen. Der Schutz der Legehenne an sich, um den es bei dieser Thematik doch eigentlich geht, würde so keineswegs verbessert. Entweder würde die nationale Eiererzeugung, da sie im Geltungsbereich des deutschen Tierschutzrechtes dann kostenungünstiger produzieren müßte, auf Produktionsstätten in den Mitgliedstaaten der EG, wo derartige tierschutzrechtliche Beschränkungen keineswegs bestehen, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 17497* ausweichen. Oder die Legehennenkäfighaltung in den anderen Mitgliedstaaten der EG würde auf der Grundlage des gemeinsamen Agrarmarktes binnen kurzem noch mehr und so intensiviert, daß sie da kostengünstiger produzierend — in absehbarer Zeit eine wirtschaftliche nationale Legehennenhaltung — derzeitiger Bedarf rd. 18 Mrd. Eier pro Jahr — vom Markt verdrängen und schließlich zum Erliegen bringen würde. In Kenntnis dieser Zusammenhänge hat das Hohe Haus bei der Verabschiedung des TierSchG am 21. Juni 1972 wohl auch bestimmt, daß Entwürfe späterer Tierschutz-Rechtsverordnungen zu Fragen der Nutztierhaltung vor Einbringen in den Bundesrat dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Rechtsausschuß des Hauses zur Kenntnis zuzuleiten sind. 3. Bereits bei der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf eines Tierschutzgesetzes am 8. Februar 1972 durch den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Innenausschuß wurde erkennbar, daß sich das Problem „Tierschutz/ Massentierhaltung" nur über eine innergemeinschaftliche bzw. internationale Rechtsharmonisierung wirksam lösen läßt. Demzufolge hat sich die Bundesregierung in der Zwischenzeit nachdrücklich für die zügige Durchführung einer solchen Rechtsharmonisierung sowohl beim Europarat in Straßburg wie beim Ministerrat der EG in Brüssel eingesetzt. Sie hat so einen entscheidenden Beitrag bei der Erarbeitung des „Europäischen Übereinkommens über den Schutz der Tiere in landwirtschaftlichen Tierhaltungen" leisten können. Dieses zweite Europäische Tierschutz-Übereinkommen liegt z. Z. zur Unterschrift durch die Mitgliedstaaten auf. Die EG führt z. Z. Verhandlungen zum Beitritt der Gemeinschaft als solcher zu diesem Übereinkommen des Europarates. Die Bundesregierung wird nach der Unterzeichnung alsbald das erforderliche Ratifikationsgesetz vorlegen. Nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens werden dann die rechtlichen und volkswirtschaftlichen Voraussetzungen für eine internationale bzw. inner-gemeinschaftliche Normierung von Tierschutzmindestforderungen u. a. für die Haltung von Nutzgeflügel in neuzeitlichen Haltungssystemen gegeben sein. Eine so ausgerichtete Fortentwicklung des Tierschutzrechtes bietet nach dem Urteil der Bundesregierung im Problemkreis „Tierschutz /Massentierhaltung" allein die Gewähr für die unerläßliche Beachtung der Wohlausgewogenheitsforderung des Tierschutzgesetzes. Aus diesen Darlegungen ergibt sich, daß die Bundesregierung ein ausschließlich nationales tierschutzrechtliches Verbot der Legehennen-Käfighaltung nicht für vertretbar hält. Die von ihr in dieser Frage seit längerem entwickelten nachdrücklichen Initiativen sind in besonderem Maße auf eine innergemeinschaftliche bzw. internationale Harmonisierung der betreffenden tierschutzrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Das kürzlich vom Europarat, Straßburg, zur Unterschrift ausgelegte „Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen" beweist nicht zuletzt den Erfolg dieser besonderen Bemühungen der Bundesregierung. Dieses Übereinkommen zeigt den nach Auffassung der Bundesregierung allein gangbaren Weg zu einer praktikablen rechtlichen Regelung dieser Materie auf. Der Hintergrund von rund zwanzig Fragen zu dieser Materie in den Fragestunden des Hohen Hauses in jüngerer Zeit weist auf ein besonders engagiertes Interesse des Bürgers nach sachlicher und genauer Information hin. Eine gekürzte Darstellung wäre diesem berechtigten Informationanspruch nicht gerecht geworden. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/5263 Frage A 4) : Gedenkt die Bundesregierung, zukünftig die Einsätze von Methanol, als umweltfreundlich und die Rohstoffbasis für die Herstellung von Vergaserstoffen verbreiternde Komponente, zu unterstützen und daher die Kraftfahrzeughersteller zu veranlassen, bei allen — und nicht nur hei einigen — Fahrzeugtypen, wie in früheren Jahren üblich, wo technisch notwendig, methanolresislente Elastomere (Gummi- und Kunststoffteile) einzubauen? Die Bundesregierung fördert im Hinblick auf eine Verbreiterung des Energieangebotes Forschung und technologische Entwicklungen zur Erzeugung von Synthesegas aus verschiedenen Energierohstoffen und zur Anwendung von Methanol im Kraftfahrzeug. In einem Feldversuch mit 45 Fahrzeugen wird z. Z. das Verbrauchs-, Emissions- und Fahrverhalten von Personenkraftwagen untersucht, die mit einem Gemisch aus 85 Teilen Vergaserkraftstoff und 15 Teilen Methanol betrieben werden. Die notwendige Umrüstung der Fahrzeuge betraf im wesentlichen den Austausch nicht alkoholfester Bauteile im kraftstofführenden System. Die bisher vorliegenden Ergebnisse lassen den Schluß zu, daß bei einem Methanolanteil von 15 % im Kraftstoff keine besonderen Probleme auftreten, nicht umfangreich anderes Material eingesetzt werden muß und insbesondere der Verbrauch und die Abgasemissionen günstig beeinflußt werden. Höhere Anteile an Methanol und der Betrieb mit einem Methylkraftstoff erfordern allerdings zusätzliche Änderungen an der Gemischaufbereitung und in der Motorabstimmung. Die Automobilindustrie ist an den laufenden Untersuchungen beteiligt. Die Einführung neuer Kraftstoffe hat heute nur noch dann Aussicht auf eine wirksame Verbreitung in der Praxis, wenn sie von der Europäischen Gemeinschaft mitgetragen wird. Die Bundesregierung hält eine Bündelung der verschiedenen nationalen Bemühungen auf diesem Sektor durch ein abge- 17498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 stimmtes gemeinsames Vorgehen innerhalb der EG für eine unabdingbare Voraussetzung. Die Energieeinsparung und Energiediversifikation im Verkehrsbereich ist — wie die rationelle Energienutzung insgesamt — Gegenstand intensiver Koordinierung innerhalb der EG. Die Bundesregierung prüft, in welchem Umfang die dort ausgesprochenen Empfehlungen in der Bundesrepublik umgesetzt werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen A 5 und 6) : Auf welchen Erkenntnissen beruht die Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 22. März 1976 (Drucksache 7/4920, zu Frage 6), der von den Versorgungsempfängern selbst zu tragende Anteil an den steigenden Krankheits- bzw. Krankenversicherungskosten werde im allgemeinen als zumutbar angesehen? Welche Belastung, in festen Beträgen oder als Vomhundertsatz der Brutto- oder Nettovcrsorgungsbezüge, sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als zumutbar an, und besitzt sie Unterlagen darüber, ob diese zumutbare Belastung auch nach dem enormen Anstieg der Krankheits- und Krankenversicherungskosten, vor allem für ältere Menschen, noch eingehalten wird? Zu Frage A 5: Die Aussage der Bundesregierung, der von den Versorgungsempfängern für die Krankenvorsorge zu tragende Anteil werde allgemein als zumutbar angesehen, beruht auf der Kenntnis der durchschnittlich zu entrichtenden Versicherungsbeiträge. Hierbei ist von den Beiträgen für beihilfekonforme, d. h. restkostendeckende Versicherungen auszugehen. Diese brauchen in den hier interessierenden Fällen lediglich 15 bis 40 Prozent der Aufwendungen abzudecken. Dementsprechend gestaltet sich der Versicherungstarif. Zu Frage A 6: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird in den Dienst- bzw. Versorgungsbezügen ein Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung gestellt. Es wird erwartet, daß dieser Betrag zum Abschluß einer Krankenversicherung verwendet wird. Die Beihilfevorschriften sind so konzipiert, daß sie in der Regel zusammen mit den Leistungen der Krankenversicherung die Aufwendungen in Krankheitsfällen abdecken. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. November 1964 ausgeführt, daß der Gesetzgeber ein weitgehendes Ermessen bei der Bestimmung desjenigen Anteils der Besoldung hat, der der Deckung der zu den Lebenshaltungskosten zählenden durchschnittlichen Aufwendungen in Krankheitsfällen dienen soll und daß die Konkretisierung der durch die Fürsorgepflicht gebotenen ergänzenden Hilfe dem Ermessen des Dienstherrn überlassen bleibt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Überschreitung des Ermessens nur dann bejaht werden, wenn die durch die Beihilferegelung dem Beamten zugemutete Selbstvorsorge derart hohe Ausgaben erfordert, daß der Beamte sie ohne Beeinträchtigung seines standesgemäßen Lebensunterhaltes nicht mehr aufbringen kann. Hieraus folgt, daß es nicht möglich und auch nicht notwendig ist, die Höhe der zumutbaren Belastung rechnerisch genau zu bestimmen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei einem Vergleich mit den in anderen Bereichen zu erbringenden Versicherungsbeiträgen die Belastung für Beamte und Versorgungsempfänger zumutbar ist. In diesem Zusammenhang kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in den unteren Einkommensgruppen einen Beitrag in Höhe von etwa 11 Prozent zu leisten haben. Auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Krankheits- und Krankenversicherungskosten wird die Beitragsbelastung als zumutbar angesehen. Dies um so mehr, als der Bund im Jahre 1975 den Bemessungssatz für Versorgungsempfänger allgemein um 10 Punkte angehoben hat, so daß dieser Personenkreis dadurch eine nicht unerhebliche Entlastung erfahren hat. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5264 Fragen A 7 und 8): Trifft es zu, daß einerseits nach der Antwort der Bundesregierung vom 22. März 1976 (Drucksache 7/4920, zu Frage 3 a) der Bund an Krankheitsbeihilfen je Versorgungsempfänger nur rund 800 DM im Jahr aufgewendet hat, während andererseits in der Krankenversicherung der Rentner mit durchschnittlichen Aufwendungen von etwa 2 500 DM im Jahr gerechnet wird, die teils von den Rentenversicherungsträgern, teils von der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten aufgebracht werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß auch für Versorgungsempfänger Krankheitskosten in der durchschnittlichen Größenordnung von 2 500 DM im Jahr entstehen, und wenn ja, wird sie die Beteiligung des Dienstherrn mit dem Ziel ihrer Erhöhung überprüfen? Zu Frage A 7: Es trifft nicht zu, daß der Bund im Jahre 1975 an Beihilfen je Versorgungsempfänger nur rund 800 DM aufgewendet hat. Dieser Betrag ergibt sich zwar, wenn man die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage unter Ziffer 3 Buchst. a genannten Beihilfeleistungen in Höhe von rund 211 Millionen DM durch die Anzahl der rund 262 000 anspruchsberechtigten Versorgungsempfänger dividiert. Bei der Ermittlung der durchschnittlich an Versorgungsempfänger gezahlten Beihilfen ist jedoch die Zahl der anspruchsberechtigten Versorgungsempfänger zu bereinigen, da zahlreiche Versorgungsempfänger als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Benutzung von Krankenscheinen (Sachleistungen) Beihilfen nicht erhalten. Über die Anzahl dieser Personen liegen zwar gesicherte Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 17499* Erkenntnisse nicht vor, sie ist jedoch nicht unerheblich. Als Ergebnis ist festzuhalten, daß die durchschnittlich jährlich an Versorgungsempfänger geleistete Beihilfe weit höher als 800 DM liegen muß. Ich kann auch nicht bestätigen, daß 1975 in der Krankenversicherung der Rentner durchschnittliche Aufwendungen in Höhe von 2 500 DM je Rentner erbracht worden sind. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich 1975 Aufwendungen in Höhe von durchschnittlich ca. 1 900 DM (ohne Verwaltungskosten) ergeben. Im übrigen ist es nicht möglich, die Beihilfeausgaben mit den Aufwendungen der Krankenversicherung der Rentner in Vergleich zu setzen, da die Beihilfen als zusätzliche ergänzende Leistung des Dienstherrn nur in einem Vomhundertsatz der Aufwendungen gewährt werden. Es kann davon ausgegangen werden, daß die tatsächlichen Aufwendungen je Versorgungsempfänger in etwa denen entsprechen, die von der Krankenversicherung der Rentner je Versicherten zu tragen sind. Zu Frage A 8: Bei Beantwortung dieser Frage braucht im Hinblick auf die zuvor erfolgten Klarstellungen lediglich darauf hingewiesen zu werden, daß — unbeschadet der jeweiligen Durchschnittssätze — der Dienstherr den Versorgungsempfängern mit den Bezügen einen Betrag zur Verfügung stellt, der der Deckung der durchschnittlichen Aufwendungen in Krankheitsfällen dienen soll. Dieser Betrag reicht regelmäßig aus, um eine restkostendeckende Krankenversicherung abzuschließen, so daß der Versorgungsempfänger zusammen mit der Beihilfe in aller Regel eine volle Erstattung seiner Krankheitsaufwendungen erhalten kann. Für weitergehende Leistungen des Dienstherrn besteht somit gegenwärtig kein Anlaß. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 31) : Trifft es zu, daß neuerdings fast alle Anträge auf Förderung von Begegnungen im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerks aus finanziellen Gründen gekürzt, wenn nicht sogar abgelehnt werden, und wie hoch ist der hierdurch verursachte Rückgang der Aktivitäten im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerks? Ihre Annahme trifft nicht zu. Es ist allerdings richtig, daß das Volumen der jährlichen Anträge die Förderungsmöglichkeiten des deutsch-französischen Jugendwerkes übersteigt, und daß es daher natürlich auch Anträge gibt, die zwar die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch mangels entsprechender Mittel unberücksichtigt bleiben müssen. Das ist jedoch eine Erscheinung, die für alle Förderungsbereiche gleichermaßen gilt und nicht auf das deutsch-französische Jugendwerk beschränkt ist. Von einem Rückgang der Aktivitäten des deutschfranzösischen Jugendwerks kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein. Im Jahre 1976 stehen dem deutsch-französischen Jugendwerk Förderungsmittel in unveränderter Höhe wie 1975 zur Verfügung, so daß auch ebenso von einer unveränderten Gesamtzahl der Austauschprogramme ausgegangen werden kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5263 Frage A 32) : Ist ein Beamter, dem berechtigterweise nachgesagt wird, seine Forderungen hätten eine Änderung der Gesellschaftsordnung in der Errichtung einer leninistischen Umprägung zur Folge, unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn schutzbedürftig, und wenn ja, was wird die Bundesregierung auf Grund dieser Einschätzung hinsichtlich des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes unternehmen? Die Frage stützt sich offensichtlich, wie Ihre vorangegangene in der Fragestunde am 19. Mai 1976, auf ein Zitat des Herrn Abgeordneten Dr. Carstens (Fehmarn) in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 11. Mai 1976 aus dem „Deutschen Ärzteblatt". Die Bundesregierung sieht die aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu schützenden Interessen des Beamten durch die zitierte Konjunktiv-Formulierung als nicht verletzt an, so daß sie Maßnahmen zum Schutz des Beamten nicht für erforderlich hält. Im übrigen weist sie die in der Frage enthaltene Unterstellung zurück, dem Beamten werden die zitierten Ausführungen berechtigt nachgesagt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage A 33) : Wann gedenkt die Bundesregierung die angekündigte Verordnung über die Begrenzung des Vinylchloridgehalts in Polyvinylchlorid zu erlassen, und welche Gründe stehen einer solchen Regelung angesichts der nachgewiesenen Karzinogenität und des Standes der Technik bei den deutschen PVC-Herstellern noch entgegen? Eine Verordnung über die Begrenzung des Vinylchloridgehalts im Polyvinylchlorid kann aufgrund des § 35 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen werden. Diese Ermächtigung hat der Bundestag in konsequenter Anwendung des Vorsorgegrundsatzes in Ergänzung des Regierungsentwurfs in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. 17500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 Das Bundesministerium des Innern hat einen Verordnungsentwurf vorbereitet, nach dem der Gehalt an Vinylchlorid im PVC soweit gesenkt wird, daß keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu besorgen sind. Zur Zeit wird der Entwurf unter den Ressorts abgestimmt. Nach Anhörung der beteiligten Kreise gemäß § 51 Bundes-Imissionsschutzgesetz soll der Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß der Informationsvereinbarung vom 5. März 1973 zur Einleitung einer EG-einheitlichen Regelung vorgelegt werden. Der Bundesminister des Innern als das federführende Ressort ist um beschleunigte Vorlage bemüht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen A 35 und 36) : Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der kontinuierlichen Befragung zum Verkehrsverhalten, wie sie durch das Institut für Sozialforschung Brög in München für die Bundesregierung durchgeführt wird, in Zukunft garantieren, daß die Anonymität der Befragung gewährleistet wird? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die kürzlich versandten Fragebogen dieses Instituts insoweit in der vorliegenden Form in den persönlichen Bereich der Bürger eingreifen, als hier erwartet wird, daß der befragte Bürger fur einige Tage wahrheitsgemäß und genau jede Adresse nennt, die er in diesen Tagen aufsucht? Bei der Abwicklung der kontinuierlichen Verkehrsbefragung in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß die Anonymität gewährleistet ist und daß in den persönlichen Bereich des Bürgers nicht eingegriffen wird. Im übrigen ist festzustellen, daß bei Verkehrserhebungen im allgemeinen stets Quell- und Zieladressen erfragt werden, um Fahrten nach Zeit, Ort und Fahrtzweck aufnehmen und im Rahmen der Planungen berücksichtigen zu können. Insoweit stellt diese Befragung keine Besonderheit dar. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage A 42) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost bei den Tarifermäßigungen der Fernschreib-Standleitungen freie Journalisten schlechter behandelt als Zeitungsverlage, und wenn ja, welche sachlichen Erwägungen veranlaßten sie dazu, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß damit Wettbewerbsverzerrungen entstehen? Wie bereits in der schriftlichen Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 6. Mai 1976 dargelegt, stellen nach Auffassung der Bundesregierung die mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 12. Februar 1974" gegenüber den Nachrichtenagenturen u. a. für die Nachrichtenübermittlung an Zeitungsunternehmen gewährten Vergünstigungen keine wirtschaftliche Benachteiligung der freien Journalisten durch die Deutsche Bundespost dar. Zeitungsverlage erhalten solche Vergünstigungen nicht. Die Pressepräferenzen werden nur Nachrichtenagenturen gewährt. Das bedeutet eine Einschränkung gegenüber großen Verlagshäusern und Zeitungsgruppen, weil in solchen Überlassungsfällen nicht auszuschließen ist, daß betriebsinterne Informationen übermittelt werden, die nicht ausschließlich dem für die Öffentlichkeit bestimmten Nachrichtendienst dienen. Die Gebührenvergünstigungen für die Nachrichtenagenturen, die für die Gesamtpresse Nachrichten sammeln und weiterleiten, kommt damit vornehmlich kleinen und mittleren Presseunternehmen zugute. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 14) : Hat die Bundesregierung politisch und rechtlich die Frage geprüft, inwieweit die während des Dritten Reichs Zwangssterilisierten Anspruch auf Entschädigung haben, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen, und wann gedenkt sie, eine gesetzliche Regelung zu treffen? Nach geltendem Recht erhalten Personen, die aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, Schadenersatz für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn die Sterilisation über die Unfruchtbarmachung hinaus zu Schäden geführt hat (Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts). Darüber hinaus stehen Personen, die aus Verfolgungsgründen sterilisiert worden sind, Entschädigungsansprüche nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) zu. An Personen, die ohne vorausgegangenes gerichtliches Verfahren sterilisiert worden sind, werden nach dem BEG Härteleistungen gewährt. Die Frage, ob Personen, die aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes sterilisiert worden sind, durch Gesetz weitere Entschädigungsansprüche gewährt werden sollen, ist in den vergangenen Jahren auf der Grundlage der Gutachten mehrerer anerkannter Sachverständiger eingehend und gründlich von der Bundesregierung, von dem früheren Wiedergutmachungsausschuß des Deutschen Bundestages und einer von den Gesundheitsministern (-senatoren) der Länder eingesetzten Länderkommission geprüft worden. Die vielfältigen Prüfungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß bei Abwägung aller bekannten Gesichtspunkte eine neue Entschädigungsregelung nicht getroffen werden kann. Hierfür waren rechtliche, medizinische, humanitäre und finanzielle Überlegungen maßgebend. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2 Juni 1976 17501* Es besteht insbesondere die Gefahr, daß wegen der praktischen Schwierigkeiten bei der Durchführung einer Entschädigungsregelung, der eintretenden zeitlichen Verzögerung der Entscheidung, der möglichen unterschiedlichen Beurteilung der Gutachter in gleichliegenden Fällen neue Ungerechtigkeiten herbeigeführt und damit trotz einer Ausweitung im Ergebnis immer noch zahlreiche Härtefälle offengelassen und neue geschaffen würden. Das Ergebnis wäre damit ein verstärkter Unwille und eine neue Unruhe bei dem betroffenen Personenkreis. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Frehsee (SPD) (Drucksache 7/5263 Fragen B 17, 18 und 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung für Sturmflutschäden, wie sie Baden-Württemberg schon seit 1971 hat, bundeseinheitlich allen Versicherern und Versicherten aufzuerlegen? Wieweit sind Verhandlungen über ein Gesetz, das möglicherweise eine freiwillige Versicherung im Sinne eines „Versicherungspakets für Elementargewalten" vorsehen könnte, fortgeschritten? Beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß in Zukunft der Versicherungsschutz und die Hilfeleistungen zusammen den Bedarf aus der Katastrophe decken? 1. Im Land Baden-Württemberg sind alle Gebäudeeigentümer gesetzlich verpflichtet, für ihre Gebäude eine Gebäudefeuerversicherung bei einer für sie örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Monopolanstalt abzuschließen. Es handelt sich also um eine Zwangsversicherung, die nach dem Willen des Landesgesetzgebers einer öffentlichen Aufgabe dient, der Sicherung des Gebäudebestandes. Aufgrund des Baden-württembergischen Elementarschädengesetzes vom 7. März 1960 und des Änderungsgesetzes zum Elementarschädengesetz vom 14. Dezember 1971 wird im Rahmen dieser Zwangsversicherung auch Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdfall und Erdbeben gewährt. Die Finanzierung dieser umfassenden Elementarschadensversicherung erfolgt nicht — wie bei privatrechtlichen Verträgen —durch risikogerecht kalkulierte Prämien, sondern durch die Erhebung einer sich nach der jeweiligen Gebäudeversicherungssumme richtenden einheitlichen Umlage, ohne Rücksicht darauf, ob der einzelne Gebäudeeigentümer auch tatsächlich durch alle versicherten Risiken gefährdet ist. Diese Regelung ist auf Bundesebene nicht erreichbar. Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1976 weist Artikel 74 Nr. 11 des Grundgesetzes dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung lediglich für das „privatrechtliche Versicherungswesen" zu. Das öffentlich-rechtliche Versicherungswesen, das auch die bestehenden landesrechtlichen Gebäudeversicherungsmonopole einschließt, soll demgegenüber — abgesehen von der Sonderregelung über die Sozialversicherung in Artikel 74 Nr. 12 des Grundgesetzes — nicht Gegenstand der Gesetzgebung des Bundes sein können und damit gemäß Artikel 70 Abs. 1 des Grundgesetzes der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder unterliegen. Der Gesetzgeber des Bundes darf darum z. B. Hochwasser- und Überschwemmungsgefahren nicht als öffentliche Aufgabe einem Versicherungszwang unterwerfen. Die Ausdehnung der baden-württembergischen Regelung durch Bundesgesetz auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist darum aus Rechtsgründen nicht möglich. 2. Verhandlungen über ein Gesetz, das eine freiwillige Versicherung im Sinne eines „Versicherungspakets für Elementargewalten" vorsehen könnte, haben auf Bundesebene nicht stattgefunden und sind auch nicht beabsichtigt. Schon rechtliche Gründe sprechen hiergegen. Privatrechtliche (freiwillige) Versicherungsverträge kommen nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zustande. Es muß daher den Vertragspartnern überlassen bleiben, welche Risiken sie zu einer tragbaren Prämie für versicherbar halten. Der Gesetzgeber hat auch im Rahmen der staatlichen Versicherungsaufsicht keine rechtliche Handhabe, die beaufsichtigten privaten Unternehmen zu zwingen, Versicherungsschutz für solche Gefahren anzubieten, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nicht für versicherbar gehalten werden. Hierzu gehören z. B. auch Hochwasser- und Überschwemmungsschadenversicherungen. Derartige Versicherungen würden nach den Ermittlungen der Versicherungswirtschaft und des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen freiwillig nur von solchen Personen abgeschlossen, deren Wohngebäude und Hausrat in dem (kleinen) hochwasser- und überschwemmungsgefährdeten Teil der Bundesrepublik liegen. Wegen des fehlenden Versicherungsinteresses und mangels Risikostreuung könnte eine Elementarschadenversicherung daher nicht zu einer für den einzelnen Versicherten tragbaren Prämie angeboten werden. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß von seiten der Versicherungswirtschaft das Problem der Versicherung von Elementarschäden aus Anlaß der Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophe dieses Jahres erneut eingehend aus kalkulatorischer und versicherungspolitischer Sicht untersucht wird und das Anstrengungen unternommen werden, um hier eine Lösung zu finden. Konkrete Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen noch nicht vor und sind kurzfristig auch nicht zu erwarten. 3. Es ist nicht beabsichtigt, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, wie Sie sie in Ihrer Frage Nr. 19 ansprechen. Eine gesetzliche Regelung würde verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Sie wäre zudem nicht erforderlich. Denn der Bund wird auch in Zukunft — wie schon bei der Sturmflutkatastrophe 1962 und bei den Sturmfluten Anfang dieses Jahres — im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit nach dem subsidiären Grundsatz „Hilfeleistung zur Selbsthilfe" mit Beihilfen aus dem Bundeshaushalt einspringen. Voraussetzung für diese Bundeszuständigkeit ist allerdings, daß es sich um Katastrophen nationalen Ausmaßes handelt. 17502* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 20): Sind der Bundesregierung die Feststellungen der Deutschen Bundesbank aus dein April-Monatsbericht über die finanzielle Entwicklung der Gemeinden bekannt, und ist sie bereit, gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, daß eine bessere Koordination von Fach- und Finanzplanung für alle Gebietskörperschaften erreicht wird? Der Bundesregierung sind die Feststellungen der Deutschen Bundesbank aus dem April-Monatsbericht über die finanzielle Entwicklung der Gemeinden bekannt. Das Problem der Koordinierung von Fach- und Finanzplanung der Gebietskörperschaften ist in dem Bericht nicht angesprochen. Die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex in der Antwort zur Großen Anfrage der CDU/CSU vom 22. Juli 1974 (Drucksache 7/2409), ist unverändert. Die Bundesregierung hat in ihrer damaligen Antwort darauf hingewiesen, daß verschiedene Versuche zur Lösung dieses Problems mit Hilfe einer umfassenden Bedarfsermittlung für Bund, Länder und Gemeinden durchgeführt worden sind, u. a. von einer Arbeitsgruppe des Finanzplanungsrates. Die Untersuchungen dieser Arbeitsgruppe haben aber nicht zu in der Praxis verwertbaren Ergebnissen geführt. Im übrigen ist auch von den Vertretern der CDU/ CSU geführten Bundesländer im Finanzplanungsrat bisher ein konkreter Vorschlag für eine bessere Koordination von Fach- und Finanzplanung für alle Gebietskörperschaften nicht gemacht worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 22) : Hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit dem Bundesverteidigungsministerium inzwischen sichergestellt, daß die Praxis der Wehrverwaltungen bei Zurückstellung der in Ausbildung stehenden Zollbeamten des Grenzaufsichtsdienstes vom Grundwehrdienst einheitlich gehandhabt ist, und wie sieht diese Regelung gegebenenfalls aus? Die Verfahrensweise der Wehrerfassungsbehörden sieht nach der in diesen Tagen gegebenen Darstellung des Bundesministers der Verteidigung einheitlich vor, daß Beamte im Vorbereitungsdienst des Grenzzolldienstes, zu denen die Beamten der Grenzaufsicht gehören, im Regelfall — Einstellung unmittelbar nach Realschulabschluß — gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 3 c des Wehrpflichtgesetzes vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden. Beamte, die erst nach einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung in den Grenzzolldienst eingestellt worden sind, können gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 3 a Wehrpflichtgesetz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zurückgestellt werden, wenn mindestens ein Drittel des Vorbereitungsdienstes, also ein Zeitraum von sechs Monaten, geleistet ist. Meiner Anregung, bereits die Teilnahme am Einführungslehrgang als weitgehende Förderung im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen, konnte der Bundesminister der Verteidigung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht folgen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 7/5263 Frage B 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit einigen Jahren der Mövenbergdeich bei List auf der Insel Sylt, der im Eigentum des Bundes steht, in einem derartigen Zustand ist, daß dieser Deich keinen ausreichenden Schutz mehr bietet, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls vorgesehen, damit die dringend erforderliche Verstärkung des Mövenbergdeichs ohne Verzögerung in die Wege geleitet werden kann? Der Möwenbergdeich auch Außendeich in List genannt — wurde 1937 bis 1938 vom Deutschen Reich aus militärischen Gründen errichtet. Eigentümer der Deichgrundstücke sind der Bund (3,7 ha) und das Land (0,8 ha). Nach Ansicht des Bundes handelt es sich um einen Landesschutzdeich im Sinne des § 58 a des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. F. vom 7. Juni 1971 (LWG). Der Bund bemüht sich daher seit längerer Zeit, das Land Schleswig-Holstein zu bewegen, gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages die Unterhaltungsverpflichtung für den Deich zu übernehmen. Das Land hat dies bisher unter Hinweis darauf abgelehnt, daß es sich nicht um einen Landesschutzdeich handele. Selbst bei dieser Rechtsauffassung hat der Bund nur die Unterhaltungsverpflichtung nach § 59 LWG. Danach hat er lediglich „den Deich in seinem bisherigen Umfang zu festigen und zu sichern". Diese Verpflichtung hat der Bund in der Vergangenheit stets erfüllt, denn die Wasserbehörde hat den Zustand des Deiches nicht beanstandet. Nach der Sturmflut im Januar 1976 hat die Wasserbehörde frühere Planungen zur Erhöhung und Verstärkung des Deiches wieder aufgegriffen und Gutachten über die Kosten erstellen lassen. Solche Maßnahmen gehen über die Unterhaltsverpflichtung des Bundes im Rahmen des § 59 LWG hinaus. Sie sind vielmehr Aufgabe der Länder. Der Bund wirkt bei deren Erfüllung lediglich im Rahmen des Artikels 91 a GG mit und trägt nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1573) einen Teil der Kosten. Einzelheiten über die geplante Erhöhung und Verstärkung des Deiches und über den Zeitpunkt der Durchführung kann Ihnen nur das Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kiel mitteilen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 17503* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 62 und 63) : Ist es möglich, daß die Fernsprechteilnehmer aus Kirchherten und Grottenherten /Erftkreis wenigstens im örtlichen Fernsprechbuch der Ausgabe Bergheim, das vom Greven's Adreßbuch-Verlag in Köln herausgegeben wird, eingetragen werden, zumal schon ein Anschluß an das Ortsnetz Bedburg aus technischen Gründen nicht zu verwirklichen ist und diese Teilnehmer und auch die Stadt Bedburg ein großes Interesse daran haben, und wenn nein, warum nicht? Ist das Bundespostministerium bereit, den Interessen der Fernsprechteilnehmer aus den Stadteilen Kirchherten und Grottenherten in der Weise gerecht zu werden, daß, falls im amtlichen Fernsprechbuch sowohl unter „Titz" als auch unter „Bedburg" eine gemeinsame Eintragung nicht möglich ist, eine Eintragung im amtlichen Fernsprechbuch unter „Titz" und im örtlichen Fernsprechbuch unter „Bedburg" angestrebt wird? Zu Frage B 62: Es ist möglich, die Teilnehmer aus den Gemeindeteilen Kirchherten und Grottenherten der Stadt Bedburg im amtlichen Fernsprechbuch und damit auch im örtlichen Fernsprechbuch für den Bereich Bergheim Erft unter dem Namen der Stadt und des Ortsnetzes Bedburg aufzuführen. Dafür entfällt der Eintrag unter dem zuständigen Ortsnetz Titz. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die betroffenen Teilnehmer mit dieser Regelung einverstanden sind und deren eventuelle Einsprüche von der Stadt vorher ausgeräumt werden. Diese Regelung hat sich schon in vielen Fällen sehr gut bewährt. Zu Frage B 63: Die von der Stadt Bedburg gewünschte Doppeleintragung der Teilnehmer aus den Gemeindeteilen Kirchherten und Grottenherten unter dein zuständigen Ortsnetz Titz und unter dem Namen der Stadt und des Ortznetzes Bedburg ist nicht möglich, weil Doppeleinträge wegen der damit verbundenen Vermehrung des Seitenumfangs der Fernsprechbücher nicht zugestanden werden können. Auch die vorgeschlagene Regelung, die Teilnehmer aus den oben genannten Gemeindeteilen im amtlichen Fernsprechbuch unter dem Ortsnetz Titz, im örtlichen Fernsprechbuch aber unter dem Namen der Stadt Bedburg aufzuführen, kann nicht verwirklicht werden, weil eine Telefonnummer suchende Fernsprechkunden keine systemgerechte Orientierungsmöglichkeit mehr hätten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Frage B 67) : Wie wird die Bundesregierung der vom Generalsekretär der SED auf dem 9. Parteitag der SED erneut bezogenen Position, die deutsche Frage sei nicht mehr offen, begegnen? Erich Honecker hat am 18. Mai 1976 im Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED gesagt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird weiterhin alle Versuche reaktionärer und revanchistischer Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland zurückweisen, die auf der ebenso überlebten wie aussichtslosen These eines „Offenhaltens der deutschen Frage" beharren. Da ist nichts mehr offen. Die Geschichte hat längst ihr Wort gesprochen. Mit der sozialistischen Revolution und der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR wurden, wie es in unserem Parteiprogramm heißt, Grundlagen, Inhalt und Formen des nationalen Lebens qualitativ verändert." Dazu hat noch am gleichen Tage Bundesminister Egon Franke unter anderem folgendes erklärt: „Die schon im Grundlagenvertrag bekundete Nichtübereinstimmung zur nationalen Frage wird durch die Ausführungen Honeckers ein weiteres Mal bestätigt. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wird dadurch nicht berührt. Die deutsche Frage offenzuhalten, ist und bleibt die grundlegende Absicht unserer Deutschlandpolitik. Das erreichte Mehr an Verbindungen und Kontakten hilft der Nation, sich in ihrem Zusammenhalt zu bewahren." Anlage 22 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5263 Fragen B 68 und 69) : In welchem Umfang wird die Abwärme aus Kraftwerken bisher in der Bundesrepublik Deutschland genutzt, insbesondere im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht? Welche Forschungsvorhaben werden seitens der Bundesregierung gefördert, um die Abwärmenutzung im Agrarbereich zu verstärken und insbesondere auch bei neuen Kraftwerken modellhaft die Abwärmenutzung als Instrument der Nahrungsmittelproduktion zu verstärken? Zu Frage B 68: Die Bundesregierung fördert folgende Vorhaben zur Erhöhung der Produktivität der Fischzucht durch Kraftwerksabwärme: — Kraftwerk Niederaussem: Aufzucht von Aalen, Welsen, Karpfen, Forellen usw. in 22 größeren Versuchsbecken. Erprobt werden verschiedene Fütterungssysteme und die Anbindung an den Kühlkreislauf des Kraftwerks. Projektkosten: knapp 1,2 Millionen DM (davon 50 % BMFT, 50 % RWE). — Kraftwerk Emden: Aufzucht von Aalen, Regenbogenforellen usw. im Vorfluter des Kraftwerks durch die Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Hamburg. Projektkosten: von 1974-1978 ca. 680000,— DM Förderungsmittel des BMFT. 17504* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 246. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juni 1976 — Kraftwerk Kiel Ost: Das Institut für Meereskunde an der Universität Kiel erprobt Aufzuchtbedingungen von Forellen, Muscheln usw. im Ausstrom des Kraftwerks. Projektkosten: 80000,— DM pro Jahr Förderungsmittel des BMFT. Zu Frage B 69: Zur Abwärmenutzung im Agrarbereich fördert die Bundesregierung das Projekt Agrotherm, das aus den folgenden Teilvorhaben besteht: — Großversuchsanlage Neurath: Unter Beteiligung der August Thyssen Hütte AG, der Preussag AG, der Landwirtschaftskammer Rheinland und der RWE wird auf einem 7 ha großen Versuchsgelände der Einfluß der Bodenheizung durch einen geschlossenen Kühlwasser-Kreislauf auf das Ernteergebnis untersucht. — Versuch Grundremmingen: Entsprechende Untersuchungen wie in Neurath, aber mit offenem Kühlsystem sowie unter anderen Klima- und Bodenbedingungen, durchgeführt von der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau. Die Versuchsfläche beträgt 4,7 ha. — Modellversuch in Auweiler /Köln und Haus Riswick bei Kleve: Die Landwirtschaftskammer Rheinland prüft im Modellversuch über ölbeheizte Kesselanlagen, welche Kulturen und Sorten unter verschiedenen Bedingungen für eine Aufzucht bei Bodenheizung geeignet sind. Zur Verfügung stehen 3 ha Land in der Versuchsanstalt für Gemüsebau Auweiler und ca. 2,5 ha in der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung Haus Riswick. — Systemstudien: Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) ermittelt durch Modellrechnungen die optimale Auslegung von Rohrsystemen für die Bodenheizung. - Experimentalprogramm: Auf 5 000 m2 sollen in Auweiler die Ergebnisse der MBB-Studien experimentell überprüft werden. Die Projektkosten betragen ca. 12,3 Millionen DM (BMFT 94 %, Thyssen 6 %).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Opitz?


Rede von Prof. Dr. Uwe Holtz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Opitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Holtz, sind Sie bereit, der Opposition mitzuteilen, daß ich Herrn Professor Carstens im Auftrag von Herrn Bundeswirtschaftsminister Friderichs gefragt habe, ob er gestatte, daß Herr Minister Friderichs sich zu einer polnischen Delegation begebe, die seit 15 Uhr auf ihn warte, und daß Herr Carstens mir gesagt hat: Selbstverständlich! und Herrn Friderichs freundliche Grüße ausgerichtet hat?

    (Wehner [SPD] : Das ist Doppeltsrategie! — Zurufe von der CDU/CSU)