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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 245. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Inhalt: Eintritt des Abg. Herbers in den Deutschen Bundestag 17301 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 17301 A Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1976 (Haushaltsgesetz 1976) — Drucksachen 7/4100, 7/4629, 7/5031 bis 7/5058 —, Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung — Drucksache 7/5199 — Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller SPD . . . 17301 B Leicht CDU/CSU 17309 C Kirst FDP 17318 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . 17324 D, 17362 C Dr. Zeitel CDU/CSU 17331 B Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 17336 A Brandt SPD 17337 B Dr. Mikat CDU/CSU . . . . . . . . 17347 A Hoppe FDP . . . . . . . . . . . 17353 D Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . 17356 A Wehner SPD . . . . . . . . . . 17359 D Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . . . 17363 D Dr. Bußmann SPD 17364 D Stahl (Kempen) SPD 17365 C Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 17366 C Schleifenbaum FDP . . . . . . . . 17367 B Namentliche Abstimmung . . . . . . 17368 C Beratung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — Drucksache 7/5193 — Sieglerschmidt SPD . . . . . . . . . 17370 B Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . . 17370 D Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . . 17371 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU (Bemerkung nach § 35 GO) . . . . . . . . . . . 17371 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . 17371 C Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes — Drucksache 7/5204 — Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 17373 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 17376 D Dr. Schneider CDU/CSU 17378 A Dr. Böger FDP 17381 D Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 17382 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) — Drucksachen 7/2272, aus 7/1088 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5161 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksachen 7/5088, 7/5183 —Konrad SPD . . . . . . . . 17383 B, 17392 B Biechele CDU/CSU . . . . . . . . . 17384 D Wolfgramm (Göttingen) FDP . . . . . . 17387 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 17388 B Kiechle CDU/CSU . . . . . . . . . . 17391 B Dr. Gruhl CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 17393 A Dr. Vohrer FDP . . . . . . . . . 17394 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 17395 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Burger, Braun, Dr. Hammans, Geisenhofer, Frau Nr. Neumeister, Schröder (Lüneburg), Frau Hürland, Rollmann, Frau Schleicher, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 7/5062 —in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 7/5121 — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 17395 C Glombig SPD 17397 A Frau Lüdemann FDP . . . . . . . . 17399 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 — Drucksache 7/5247 — 17399 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Fünftes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 7/5192 — . . . . 17400 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gebühren des Pa- tentamts und des Patentgerichts — Drucksachen 7/3939, 7/4023 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5178 — in Verbindung mit Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Gesetz über internationale Patentübereinkommen) — Drucksache 7/3712 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5180 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5179 — Frau Dr. Rehlen SPD 17400 C Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 17402 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 17404 D Gnädinger SPD 17405 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17405 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Norditalien — Drucksache 7/5170 — . . . . . 17408 B Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Einspruch des Dr. Richard Bünemann, Plön (Holstein), vom 5. Dezember 1975 gegen seine Nichtberufung als Listenbewerber — Drucksache 7/5185 — . . 17408 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung gemeinsamer Normen für den Wassergehalt in Schlachtkörpern von gefrorenen und tiefgefrorenen Hühnern, Hähnen und Hähnchen — Drucksachen 7/4500, 7/4917 — . . 17408 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine fünfte Entscheidung des Rates über die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in dritten Ländern Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 III fünfte Entscheidung des Rates über die Gleichstellung von in dritten Ländern erzeugtem Saatgut Entscheidung des Rates zur Änderung der zweiten Entscheidung 75/370/EWG über die Gleichstellung von in dritten Ländern erzeugten Pflanzkartoffeln — Drucksachen 7/4675, 7/5144 — . . . . 17408 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2133/74 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste Richtlinie des Rates zur vierten Änderung der Richtlinie 73/241 /EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für zur Ernährung bestimmte Kakao- und Schokoladeerzeugnisse Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Konfitüren, Gelee, Marmeladen und Maronenkrem Richtlinie des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die spezifischen Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen — Drucksachen 7/3952, 7/3967, 7/4012, 7/4196, 7/5168 — Dr. Hammans CDU/CSU 17409 A Nächste Sitzung 17409 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17411*A Anlage 2 Erklärung des Abg. Niegel (CDU/CSU) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes — Drucksache 7/5204 — 17411* C Anlage 3 Äußerungen des Bundeskanzlers über Auftragseingänge bei der Automobilindustrie MdlAnfr A45 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 17412* A Anlage 4 Auflagenhöhe der im Ausland verteilten Farbdruckschrift des Bundespresse- und Informationsamts „Bundesrepublik Deutschland" ; Gründe für den Verzicht der Darstellung Deutschlands als Ganzes entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 MdlAnfr A46 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 17412* B Anlage 5 Vorgehen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung gegen unbequeme Redakteure und Meinungsäußerungen katholicher Kirchenzeitungen MdlAnfr A47 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Zimmermann CDU/CSU MdlAnfr A48 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 17412* C Anlage 6 Verwendung polnischer Ortsbezeichnungen für Orte in deutschen Ostgebieten in der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für Aussiedler herausgegebenen Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr A49 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 17413* A Anlage 7 Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „neuen Staat" in der an Aussiedler verteilten Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr A50 14.05.76 Drs 07/5188 Freiherr von Fircks CDU/CSU MdlAnfr A51 14.05.76 Drs 07/5188 Freiherr von Fircks CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 17413* C Anlage 8 Verwendung polnischer Ortsbezeichnungen für Orte in deutschen Ostgebieten in der vom Presse- und Informationsamt der Bun- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 desregierung für Aussiedler herausgegebenen Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland"; Verzicht auf die Darstellung Deutschlands als Ganzes entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 MdlAnfr A52 14.05.76 Drs 07/5188 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU MdlAnfr A53 14.05.76 Drs 07/5188 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 17414* A Anlage 9 Pressemeldungen über den von Bundeskanzler Schmidt angestellten Vergleich der Regierungsbeteiligung von Kommunisten in Frankreich und Italien mit der Position von Kommunisten in Regierungsämtern in Portugal und Island MdlAnfr A61 14.05.76 Drs 07/5188 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 17414* C Anlage 10 Bekundung unserer engen Verbundenheit mit den USA in der Öffentlichkeit aus Anlaß der 200jährigen Wiederkehr der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika MdlAnfr A66 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Moersch AA .....17414*D Anlage 11 Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Pauschalierung der steuerlich abzugsfähigen Raumgrößen und Einrichtungen im Bereich der Arztpraxen MdlAnfr A88 14.05.76 Drs 07/5188 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . 17415* B Anlage 12 Einwirken auf die Automobilindustrie zur Lieferung des „Sicherheitspakets" beim Autokauf ohne Aufpreis MdlAnfr A92 14.05.76 Drs 07/5188 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17415* D Anlage 13 Maßnahmen gegen die Preiserhöhungen für Benzin und generell gegen Preissteigerungen auf Märkten mit nicht funktionierendem Wettbewerb MdlAnfr A93 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Jens SPD MdlAnfr A 94 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17416* A Anlage 14 Pressemeldungen über die Errichtung von Einrichtungen des Bundes ohne Berücksichtigung der Randgebiete sowie Art und Standorte dieser Einrichtungen MdlAnfr A95 14.05.76 Drs 07/5188 Büchler (Hof) SPD MdlAnfr A96 14.05.76 Drs 07/5188 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17416* C Anlage 15 Vertretung der Interessen der deutschen Kugellagerindustrie in Brüssel gegen Dumpingangebote sowie Konsequenzen aus den Äußerungen des Bundeskanzlers über die Marktwirtschaft für die Kugellagerindustrie MdlAnfr A97 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU MdlAnfr A98 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17416* D Anlage 16 Erhöhung des Geburtendefizits im Jahre 1975 SchrAnfr B8 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . 17417* B Anlage 17 Eingriff in die Pressefreiheit durch die Weigerung des technischen Personals von Zeitungen, ihm mißliebige Kommentare abzudrucken, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechts auf freie Information SchrAnfr B10 14.05.76 Drs 07/5188 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . 17417* D Anlage 18 Abbau steuerlicher Hemmnisse zur Verhinderung des Abflusses privater Kapitalmittel in wirtschaftlich fragwürdige Objekte zum Teil im Ausland SchrAnfr B13 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17418* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 V Anlage 19 Maßnahmen gegen die Zurückweisung deutschen Alkohols an der französischen Grenze und gegen die Preisdifferenz zwischen Inlandspreis in Frankreich und Exportpreis SchrAnfr B14 14.05.76 Drs 07/5188 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17418* B Anlage 20 Maßnahmen gegen die Benachteiligung der Obstverschlußbrennereien durch die Branntweinsteuernovelle im Vergleich zu den anderen Verschlußbrennereien SchrAnfr B15 14.05.76 Drs 07/5188 Schäfer (Appenweier) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17418* C Anlage 21 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in bezug auf den Straßengüterverkehr und Vertretbarkeit der Zahlung einer hohen Kraftfahrzeugsteuer durch deutsche Unternehmer im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrungen SchrAnfr B 16 14.05.76 Drs 07/5188 Milz CDU/CSU SchrAnfr B17 14.05.76 Drs 07/5188 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17418* D Anlage 22 Bewertung landwirtschaftlicher Wohnteile für die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte bzw. landwirtschaftlicher Wohnhäuser als Grundvermögen SchrAnfr B18 14.05.76 Drs 07/5188 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17419* B Anlage 23 Abbau der im Jahr 1975 um rund 20 % gestiegenen Steuerrückstände; Höhe des Zinsverlustes für Bund, Länder und Gemeinden durch nicht entrichtete 1975 fällig gewesene Steuern SchrAnfr B19 14.05.76 Drs 07/5188 Röhling SPD SchrAnfr B20 14.05.76 Drs 07/5188 Röhling SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17419* C Anlage 24 Ausdehnung der Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 UStG auf Sportunterricht in Sportvereinen und Höhe des Umsatzsteueranfalls SchrAnfr B21 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B22 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 17420* B Anlage 25 Pressemeldung über eine Befürwortung des Engagements der hessischen Landesbank bei der Genfer Privatbank „Banque de Crédit International" durch Herrn Brandt während seiner Amtszeit als Bundeskanzler SchrAnfr B23 14.05.76 Drs 07/5188 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17420* B Anlage 26 Vermeidung von Kostensteigerungen für den Fall, daß die EG ihre Entscheidung, das internationale Einheitssystem im medizinischen Bereich einzuführen, nicht revidiert SchrAnfr B24 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17420* C Anlage 27 Benachteiligung der ländlichen Gebiete bei der Vergabe von Darlehen für Abwasserbeseitigung aus dem ERP-Vermögen und Änderung der Richtlinien für die Vergabe von ERP-Mitteln zugunsten der ländlichen Räume SchrAnfr B25 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17420* D Anlage 28 Schärfere Handhabung der Mißbrauchsaufsicht gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen im Pressebereich SchrAnfr B26 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17421 * B Anlage 29 Schlüsse aus dem vom amerikanischen Kongreß verabschiedeten „Energy Policy and Conservations Act" zur Energieeinsparung durch Verminderung des Benzinverbrauchs für die deutsche Energieversorgung sowie VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 gemeinsames Vorgehen innerhalb der EG im Bereich der Energieversorgung SchrAnfr B27 14.05.76 Drs 07/5188 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B28 14.05.76 Drs 07/5188 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17421* C Anlage 30 Anerkennung der Lebensmittelbetriebe im Zonenrandgebiet als bevorzugte Bewerber mit Mehrpreisstaffel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge SchrAnfr B29 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17422* C Anlage 31 Senkung des Zinssatzes bei ERP-Krediten, insbesondere beim ERP-Gemeindeprogramm, unter 6 0/o SchrAnfr B30 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 17422* D Anlage 32 Auswirkung des Verkaufs von Schweinen unter Zollverschluß aus der DDR nach Holland und von dort in die Bundesrepublik Deutschland auf Markt und Marktstatistik in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B31 14.05.76 Drs 07/5188 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17423* B Anlage 33 Beeinträchtigung sinnvoller Erweiterungen landwirtschaftlicher Betriebe durch eine perfektionierte Umweltschutzgesetzgebung SchrAnfr B32 14.05.76 Drs 07/5188 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17423* C Anlage 34 Zahlung eines Ausgleichs aus nationalen Mitteln an die französische Landwirtschaft für den von der EG beschlossenen „Beimischungszwang" von Magermilchpulver bei Futtermitteln SchrAnfr B33 14.05.76 Drs 07/5188 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 17424* A Anlage 35 Bewährung des Gesetzes über die Schülerunfallversicherung trotz Belastung der Gemeinden durch enorme Kostensteigerung sowie Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Kostenexplosionen SchrAnfr B34 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B35 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17424* B Anlage 36 Zahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang im häuslichen Bereich und in der Freizeit im Jahr 1975 sowie deren Entwicklung im Verhältnis zu früheren Jahren; Maßnahmen zur Unfallverhütung und -aufklärung SchrAnfr B36 14.05.76 Drs 07/5188 Härzschel CDU/CSU SchrAnfr B37 14.05.76 Drs 07/5188 Härzschel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17424* C Anlage 37 Soziale Absicherung der in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehenden freien journalistischen Mitarbeiter von Tageszeitungen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes SchrAnfr B38 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17425* B Anlage 38 Bezuschussung der Krankenversicherungsbeiträge hinterbliebener Ehefrauen und unverheirateter Kinder landwirtschaftlicher Unternehmer sowie Gewährung des Witwenaltersgeldes unabhängig vom Alter der Berechtigten SchrAnfr B39 14.05.76 Drs 07/5188 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17425* D Anlage 39 Ansteigen der Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter sowie Maßnahmen gegen die Zunahme von Freistellungsanträgen der Unternehmen SchrAnfr B40 14.05.76 Drs 07/5188 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17426* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 VII Anlage 40 Schlußfolgerungen für die Lärmschutzgesetzgebung aus der Gefahr eines künftigen Ansteigens der Zahl von Hörgeschädigten SchrAnfr B41 14.05.76 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17427* A Anlage 41 Erwerb des Verwaltungsgebäudes des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes für die Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes an Stelle eines Neubaus SchrAnfr B42 14.05.76 Drs 07/5188 Benz CDU/CSU SchrAnfr B43 14.05.76 Drs 07/5188 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17427* C Anlage 42 Pressemeldung über vorsätzliche „schrottreife" Demolierung von Bundeswehrfahrzeugen sowie Ahndung aufgetretener Dienstpflichtverletzungen SchrAnfr B44 14.05.76 Drs 07/5188 Löher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17427* D Anlage 43 Bericht des Arbeitsamts Göppingen über die Kündigung junger Männer nach Abschluß ihrer Ausbildung im Fall noch bevorstehender Ableistung ihres Wehrdienstes sowie Maßnahmen gegen eine solche Entwicklung SchrAnfr B45 14.05.76 Drs 07/5188 Werner CDU/CSU SchrAnfr B46 14.05.76 Drs 07/5188 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17428* B Anlage 44 Gründe für die Nichterrichtungen des geplanten Sanitätsdepots in Zülpich-Rövenich SchrAnfr B47 14.05.76 Drs 07/5188 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17428* D Anlage 45 Pressemeldung über eine mutwillige Zerstörung von Bundeswehrmotorrädern zum Zwecke der Ausmusterung sowie Ahndung durch disziplinar- und strafrechtliche Maßnahmen SchrAnfr B48 14.05.76 Drs 07/5188 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B49 14.05.76 Drs 07/5188 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17429* A Anlage 46 Pressemeldungen über eine Wiederaufnahme der Serienfertigung des deutsch/ französischen Militärtransporters Transall C — 160 SchrAnfr B50 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Gölter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17429*13 Anlage 47 Beurteilung des in der Bildzeitung vom 5. Mai 1976 geschilderten Verhaltens der Flugzeugführer des Jagdgeschwaders 71 „Richthofen" anläßlich eines Dienstbesuchs des kommandierenden Generals der Luftwaffe SchrAnfr B51 14.05.76 Drs 07/5188 Würtz SPD SchrAnfr B52 14.05.76 Drs 07/5188 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . 17429* D Anlage 48 Inanspruchnahme der für Demonstrativbauvorhaben vorgesehenen Mittel auch für Forschungsvorhaben zur Schaffung sozialen Wohnraums in alten Stadtkernen durch Umbau vorhandener Gebäude SchrAnfr B84 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 17430* A Anlage 49 Beschleunigte Erteilung von Baugenehmigungen im Interesse der Bauherren und der Beschäftigung im Baugewerbe SchrAnfr B85 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 17430* C Anlage 50 Abstimmung der Ferienordnungen in den EG-Staaten zur Verbesserung der Voraussetzungen für Begegnungen junger Menschen aus allen Bereichen der EG zumindest in der Osterzeit SchrAnfr B97 14.05.76 Drs 07/5188 Kater SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . .. 17431* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17301 245. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 244. Sitzung, Seite V, rechte Spalte, ist bei Anlage 19 zu streichen: MdlAnfr A61 14.05.76 Drs 07/5188 Engelsberger CDU/CSU Bei Anlage 20 ist einzufügen: MdlAnfr A63 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 5. Dr. Ahrens ** 20. 5. Dr. Aigner 20. 5. Dr. Artzinger * 20. 5. Blumenfeld 20. 5. Dr. Böger 20.5. Conradi 20. 5. Dr. Corterier * 20. 5. Dreyer 20. 5. Engelsberger 20. 5. Entrup 20. 5. Flämig * 20. 5. Frehsee * 20. 5. Gerlach (Emsland) * 20. 5. Haase (Fürth) *** 20. 5. Härzschel * 20. 5. Dr. Hupka 20. 5. Hussing 20. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 5. Dr. Klepsch 20. 5. Dr. Köhler (Duisburg) 20. 5. Dr. Kreile 20. 5. Lange * 20. 5. Lautenschlager * 20. 5. Lemmrich *** 20. 5. Lücker * 20. 5. Memmel * 20. 5. Mick 20. 5. Dr. Müller (München) *** 20. 5. Mursch * 20. 5. Peter 20. 5. Roser 20. 5. Richter *** 20. 5. Schmidt (Kempten) *** 20. 5. Schmidt (München) * 20. 5. Frau Schroeder 20. 5. Dr. Schwörer * 20. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 5. Seefeld * 20. 5. Seibert 20. 5. Springorum * 20. 5. Dr. Sprung 20. 5. Dr. Starke (Franken) * 20. 5. Suck * 20. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 5. Walkhoff * 20. 5. Frau Dr. Walz * 20. 5. Wende 20. 5. Walther 20. 5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes - Drucksache 7/5204 - Die Novelle zum Bundesbaugesetz hat nunmehr das Vermittlungsverfahren hinter sich. Bei der Beurteilung dieser Novelle in der jetzigen Fassung sind Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Die Novelle bringt zweifellos Verbesserungen auf dem Gebiet des Bauens im Innenbereich und im Außenbereich (§§ 34 und 35). So ist es der CDU/CSU im Ausschuß gelungen - und ich habe mich dafür besonders eingesetzt -, daß gegen den Widerstand zahlreicher SPD-Mitglieder im § 35 - Bauen im Außenbereich erweiterte Möglichkeiten für Nutzungsänderungen, bauliche Erweiterungen oder Ersatzbauten und z. T. nachträgliche Errichtungen von Altenteilerhäusern geschaffen wurden. Ferner ist zu begrüßen, daß im Vermittlungsausschuß der umstrittene Planungswertausgleich gestrichen wurde, gegen dessen Einführung ich von Anfang an auf allen Ebenen gekämpft habe. Ich kann aber trotzdem aus ordnungspolitischen Gründen dem jetzigen Kompromiß des Vermittlungsausschusses meine Zustimmung nicht geben, da in ihm ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, die nahezu grenzenlose Ausdehnung des Vorkaufsrechts sowie ein nahtlos ineinandergreifender Gebotskatalog noch enthalten sind. Alle Bedenken, die gegen die Einführung eines Planungswertausgleiches sprechen, sprechen auch gegen ein preislimitiertes Vorkaufsrecht. Für weite Teile des Gemeindegebietes steht künftig den Gemeinden ein Vorkaufsrecht zu. Ein preislimitiertes Vorkaufsrecht bedeutet für diese Gebiete die Einführung einer Preiskontrolle, die zu einem teilweisen Preisstopp führen kann. Dies ist ein unvertretbarer Einbruch in die marktwirtschaftliche Ordnung. Ein preislimitiertes Vorkaufsrecht führt zu einer Verunsicherung und Lähmung des Grundstücksverkehrs. Auch wenn ein Rücktrittsrecht des Verkäufers eingeräumt wird, dürfte er bei Anwendung des preislimitierten Vorkaufsrechts keinen Käufer mehr finden, da der Markt praktisch ausgeschaltet wird. Außerdem wird die Bewertungsbürokratie eine nicht zu verantwortende Ausdehnung bzw. Aufblähung erfahren. Die sozialistischen Bodenreformer sehen ein preislimitiertes Vorkaufsrecht als einen Schlüssel für ihre Zielsetzungen an, zumal Minister Ravens dieser Tage erklärte, für die SPD seien ihre Ziele nicht vom Tisch. Das preislimitierte Vorkaufsrecht ist ein Stück „Salamitaktik" mit Hebelwirkung in Richtung „sozialistisches Bodenrecht". Die Einführung des preislimitierten Vorkaufsrechts stellt einen Planungswertausgleich durch die Hintertüre dar. 17412e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Außer den ordnungspolitischen Gründen sprechen auch rechtspolitische Gründe dagegen. Wegen der Preislimitierung rückt das Vorkaufsrecht an die Enteignung heran, ohne daß die Kriterien für die Enteignung erfüllt sein müssen. Eine klare Abgrenzung zwischen Enteignung und Vorkaufsrecht wird verwischt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 45) : Trifft es zu, daß der Bundeskanzler die Meinung vertreten hat, der bessere Auftragseingang bei der Automobilindustrie sei eine Dauererscheinung, so daß die Betriebsräte für die Einrichtung neuer Arbeitsplätze zu sorgen hätten, statt der Leistung von Überstunden zuzustimmen, und wenn ja, aus welchen Tatsachen oder auf Grund welcher sachverständiger Äußerungen kommt er dazu? Die Äußerung des Bundeskanzlers ist in der Fragestellung nicht richtig wiedergegeben. Der Bundeskanzler hat in seiner Rede auf der zentralen Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 1. Mai in München die Betriebsräte aufgefordert, überall dort, wo sie — die Betriebsräte nämlich —, wie z. B. in der Automobilindustrie, den Eindruck gewinnen, daß der Auftragseingang dauerhaft ansteigt, gemeinsam mit ihren Geschäftsleitungen dafür zu sorgen, „daß dann auch neue Dauerarbeitsplätze eingerichtet und nicht dauernd Überstunden eingelegt werden!". Es wurde damit keine Branchenprognose abgegeben. Der Hinweis auf die Automobilwirtschaft bezog sich also auf den Eindruck, der bei den Beteiligten selbst besteht. Der Bundeskanzler hat deshalb folgerichtig und in aller Freundlichkeit die Beteiligten auf ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Personalplanung gemäß § 92 Betriebsverfassungsgesetz aufmerksam gemacht. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 46) : In welcher Auflage und in welchen Staaten wird die Farbdruckschrift des Bundespresse- und Informationsamts „Bundesrepublik Deutschland" im Ausland verteilt, und warum hat man darin verzichtet, Deutschland als Ganzes entsprechend der Verfassung und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 darzustellen? Das Bildheft „Bundesrepublik Deutschland" ist in einer Auflage von 250 000 Exemplaren in elf Sprachen erschienen. Die Broschüre wird in den Ländern verteilt, die sich nach Auffassung unserer Auslandsvertretungen dafür eignen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Zu den zentralen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit im Ausland gehört die Information über die Bundesrepublik Deutschland in ihren verschiedenen Lebensbereichen. Dieser Informationsaufgabe dient die Broschüre. Aus dieser Aufgabenstellung ergibt sich auch die Beschränkung der Darstellung auf die Bundesrepublik Deutschland. Ich vermag weder dem Grundgesetz noch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 eine Verpflichtung zu entnehmen, in jedem Einzelfall in derartige Darstellungen die DDR oder die Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 einzubeziehen. Es steht für mich allerdings außer Zweifel, daß es zu den Aufgaben der politischen Öffentlichkeitsarbeit im Ausland gehört, auch das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur DDR in geeigneter Form zu behandeln. In der Broschüre, nach der Sie fragen, ist das auf Seite 24 geschehen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 47 und 48) : Trifft es zu, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gegen unbequeme Redakteure und Meinungsäußerungen katholischer Kirchenzeitungen so vorgegangen ist, wie dies in der „Deutschen Tagespost" vom 30. April 1976 dargestellt ist, und wenn ja, hält die Bundesregierung dieses Vorgehen für angemessen und rechtmäßig, und bis zu welchem Ergebnis oder Zeitpunkt gedenkt sie diese Aktion fortzusetzen? Welche „Stellungnahmen" sind gegebenenfalls seit Anordnung der Aktion bis zum Erscheinen des genannten Artikels an welche Kirchenzeitungen geschickt worden, und wer hat dazu jeweils die Weisung erteilt? Es gibt keine Aktion des Presse- und Informationsamtes gegen Redakteure und Meinungsäußerungen der Kirchenpresse, wie es in dem Artikel der „Deutschen Tagespost" unterstellt wird. Ich möchte diesen Artikel nicht weiter bewerten. Sieht man von der polemischen Verpackung ab, bleibt die gänzlich unsensationelle Nachricht, daß das Presse- und Informationsamt in den letzten Monaten einige Leserbriefe an Bistumsblätter und andere konfessionell gebundene Presseorgane geschrieben hat. In diesen Briefen wurde zu solchen Themen der Bundespolitik, die in diesen Blättern behandelt worden sind, die Auffassung der Bundesregierung dargelegt. Es ist jahrzehntelange Praxis, daß das Presse-und Informationsamt der Bundesregierung im Sinne seines Auftrags, die Bürger über die Politik der Bundesregierung zu informieren, in Leserbriefen zu Themen der Regierungspolitik, die in Zeitungen und Zeitschriften behandelt worden sind, Stellung nimmt. Eine „Aktion" gibt es also nicht — das würde meinem Verständnis von Pressefreiheit widersprechen —, es gibt damit weder ein Datum für den Beginn noch für das Ende. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17413* Da die katholische Presse in letzter Zeit einzelne bundespolitische Themen besonders breit behandelt hat, wurden seit Dezember 1975 insgesamt 17 Leserbriefe an Bistumsblätter und andere katholische Presseorgane geschrieben. Davon sind acht abgedruckt worden. Falls der Wunsch besteht, kann eine Aufstellung über die Briefe zugeleitet werden. Zu Ihrer Frage, wer jeweils die „Weisung" zu einem Brief erteilt, kann ich sagen, daß dafür, das entspricht dem Geschäftsverteilungsplan des Presseamtes, der Leiter der Abteilung „Inland" oder sein Vertreter zuständig ist. Der wöchentliche „Spiegel der Kirchenpresse", der ähnlich wie Nachrichtenspiegel und Kommentarübersichten seit vielen Jahren zusammengestellt wird, dient in erster Linie der Unterrichtung der Abteilungsleitung. Diese leitet ihn an Fachreferate nur dann weiter, wenn zu einzelnen Artikeln eine Reaktion des Amtes erforderlich scheint. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 49) : Welche. Gründe waren bestimmend, daß die Bundesregierung den in Friedland eintreffenden Aussiedlern eine Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland" überreicht, in der einmal die DDR in der gleichen grauen barbe wie das Aasland und zum anderen die Oder-Neiße-Gebiete nicht nur nicht in ihrer ganzen geographischen Ausdehnung, sondern die Städte zuerst mit ihren polnischen Benennungen dargestellt werden, so daß den Aussiedlern ein unzutreffendes Bild von ganz Deutschland geboten wird? Die im Lager Friedland eintreffenden Aussiedler werden mit Informationsmaterial ausgestattet, das ihnen das Einleben in ihrer neuen Umgebung erleichtern soll. Hierzu gehört u. a. auch die Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland". Wer sie in der Hand gehabt hat, wird zugeben, daß sie in übersichtlicher Form auf leicht lesbare Weise und auf kurzem Raum unseren Staat und seine Lebensverhältnisse beschreibt. Es handelt sich nicht um eine amtliche Dokumentation, sondern um ein Projekt eines Münchener Verlags. Die Broschüre wurde mit Unterstützung des Presseamtes während der Olympischen Spiele im Jahre 1972 an Besucher aus aller Welt verteilt und wird seitdem, weil es Anklang gefunden hat, aktualisiert für ähnliche Zwecke verwendet. Naturgemäß kann eine solche Broschüre, die lediglich mit Unterstützung des Presseamtes erarbeitet worden ist, nicht allen Informationsansprüchen genügen. Die Kenntnisse der Umsiedler über die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht immer auf aktuellem Stand. Die Broschüre soll diese Informationslücke bei der Ankunft der Aussiedler füllen, ohne sie zu überfordern. Klar ist dabei, daß eine Unterrichtung über die für Außenstehende komplizierten deutschen Rechtspositionen nicht Aufgabe dieser Broschüre sein kann. Fünf Karten veranschaulichen Themen, die mit Worten nur umständlich zu erklären sind, wie Bundesländer, Bevölkerungsdichte, die TEE- und Intercity-Strecken der Deutschen Bundesbahn und die Bundesautobahnen. Zur Verdeutlichung ist die Fläche der Bundesrepublik Deutschland, um deren Lebensverhältnisse es geht, farblich hervorgehoben, das übrige Gebiet ist aus eben diesem Grund einfarbig gehalten. Der Einfärbung kommt, wie bei allen thematischen Karten, weder rechtliche noch politische Bedeutung zu. Die sechste Karte im Anhang zeigt einen Ausschnitt aus der Europa-Karte, die die geographische Situation der Bundesrepublik Deutschland erkennbar machen soll, in die die Aussiedler oder Besucher kommen. Inhalt der Broschüre ist — wie bereits die Gliederung erkennen läßt —, was man wissen muß, um sich in unserem Lande bewegen zu können. Daß unsere Geschichte und die politische Lage berücksichtigt worden sind, weisen die Seiten 10 bis 15 aus. Eine Karte der verwendeten Art ist ungeeignet, die rechtliche Position in Bezug auf die Wiedervereinigung wiederzugeben. Ihr kommt, wie ich bereits sagen konnte, keine politische oder rechtliche Bedeutung zu. Anlage 7 Antwort des Staatsekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 50 und 51): Warum wird in der an die Aussiedler amtlich verteilten Broschüre „Willkommen in Deutschland" bei der Darstellung von Verfassung, Aufbau und Grundgesetz mit keinem Wort erwähnt, daß das gesamte deutsche Volk aufgefordert bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden und den Verfassungsauftrag nach innen wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten? Warum wird in der an die Aussiedler amtlich verteilten Broschüre die Bundesrepublik Deutschland als „neuer Staat" bezeichnet und verschwiegen, daß ihr Staatsgebiet als nicht abtrennbarer Teil zum einheitlichen Staatsgebiet „Deutschland" (Deutsches Reich) gehört, nachdem „mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert" wurde? Zu Frage A 50: Sinngemäß gilt meine Antwort auf die Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auch für Ihre Frage. Zwar trifft es zu, daß in der Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland" bei der Darstellung von Verfassung, Aufbau und Grundgesetz nicht die in der Präambel zum Grundgesetz enthaltene Forderung nach Wiedervereinigung des deutschen Volkes wörtlich wiedergegeben ist. Dieser Gedanke ist jedoch auf Seite 14 in dem Kapitel „Deutsche Politik heute" berücksichtigt. Hier heißt es bei den Ausführungen über den Grundvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten u. a.: „Das Vertragswerk hält die Wiedervereinigung Deutschlands offen. Auch jetzt ist die DDR für die Bundesrepublik Deutschland kein Ausland. Bis zu einer Friedensregelung bestehen die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes und Berlin fort." 17414* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Diese Formulierung trägt der in der Präambel zum Grundgesetz enthaltenen Forderung nach Wiedervereinigung des deutschen Volkes Rechnung. Zu Frage A 51: In dem Kapitel „Verfassung und Aufbau", Seite 16 der Broschüre, heißt es wörtlich: „Im September konstituierten sich nach freien, allgemeinen und geheimen Parlamentswahlen in der Bundeshauptstadt Bonn die Organe des neuen Staates: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung." Das ist eine Formulierung, die gegenüber dem NS-Regime den demokratischen, rechtsstaatlichen — eben den in diesem Sinne „neuen" Charakter der Bundesrepublik Deutschland unterstreicht. Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973, daß die Bundesrepublik nicht als „ein neuer westdeutscher Staat gegründet" worden ist, wird durch diese Formulierung in der Broschüre selbstverständlich nicht berührt. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 52 und 53) : Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar oder entspricht es vielmehr nur der polnischen Propaganda, wenn in der vom Presse-und Informationsamt der Bundesregierung für die Verteilung an die Aussiedler aufgelegten Broschüre (Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland) in den deutschen Ostgebieten polnische Ortsbezeichnungen verwendet werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht verbindlich für alle Staatsorgane festgestellt hat, daß den Ostverträgen „nicht die Wirkung beigemessen werden kann ..., die Gebiete östlich von Oder und Neiße aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der territorialen sowie personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion end Polens endgültig unterstellt" zu haben? Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn in einer Karte dieser Broschüre entsprechend der polnischen Propaganda die Grenzen Deutschlands nicht so dargestellt werden, wie es im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und 7. Juli 1975 steht, wonach die Gebiete östlich von Oder und Neiße aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland nicht entlassen sind und alle Staatsorgane der Bunresrepublik Deutschland verpflichtet werden, alle Rechtspositionen des ganzen Deutschland nach innen wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten? Was den Zweck der Broschüre betrifft, so beziehe ich mich auf meine Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka. Zusätzlich weise ich darauf hin, daß die Karten unterschiedlichen Aufgaben dienen: z. B. Übersicht über Bundesländer, Bevölkerungsdichte oder Straßennetz. Deshalb ist die Art der Darstellung unterschiedlich. Die Karten sind in diesem Sinne Gebrauchskarten, die ja nach ihrer Funktion geographische oder andere Gegebenheiten darstellen sollen. In der Frage der polnischen Ortsbezeichnungen, denen die deutschen beigestellt sind, vermag ich keine Verletzung des Grundgesetzes zu sehen; gewiß ist darin auch kein Hinweis zu finden, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Gebiete östlich der Oder und Neiße aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland zu entlassen. Zu Ihrer Frage nach der Kennzeichnung der Grenzlinien in Deutschland verweise ich auf die Auskünfte, die Staatsminister Wischnewski am 7. April 1976 auf die entsprechenden Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages gegeben hat. Er hat — zusammenfassend — erklärt, daß Landkarten, die einem allgemeinen Informationszweck dienen, entsprechend der allgemein anerkannten Völkerrechtslehre und internationalen Praxis nicht den Inhalt eines förmlich niedergelegten zwischenstaatlichen Vertrages — wie z. B. des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. 12. 1970 — ändern können, also keinen präjudiziellen Charakter haben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 61) : Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt in einem Interview mit dem amerikanischen Nachrichtenmagazin „Time" die mögliche kommunistische Regierungsbeteiligung in Italien oder Frankreich verglichen hat mit der Position von Kommunisten als Minister oder höhere Regierungsbeamte in Portugal und Island, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Meinung, daß ein solcher Vergleich auf Grund der wesentlich größeren politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Italiens oder Frankreichs nicht zutreffend ist? Der Bundeskanzler hat nicht die in ihrer nationalen Bedeutung durchaus unterschiedlichen kommunistischen Parteien miteinander gleichgesetzt. Er hat vielmehr unter Hinweis auf das Beispiel Portugal und Island deutlich gemacht, daß die Leistungsfähigkeit der demokratischen Kräfte eines Landes in dem die kommunistische Partei Regierungsbeteiligung erreicht hat, nicht unterschätzt werden darf. Die ernste Sorge, die eine Regierungsbeteiligung einer kommunistischen Partei in einem europäischen Partnerland der Bundesregierung bereiten würde, wird durch den von Ihnen wiedergegebenen Interviewteil nicht relativiert. Der Bundeskanzler hat vielmehr in den weiteren Ausführungen anläßlich desselben Interviews, die allerdings in Ihre Fragestellung nicht aufgenommen worden sind, dargelegt, daß er in keiner Regierung eines EG-Partners die kommunistische Partei erleben möchte. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 66) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen und wird sie noch treffen, um ihrerseits dazu beizutragen, daß gerade aus Anlaß der 200jährigen Wiederkehr der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten unsere enge Verbundenheit mit unserem wichtigsten Verbündeten vor der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland sichtbar zum Ausdruck kommt? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17415' Der Aufruf des Präsidenten der Vereinigten Staaten an die Bundesregierung vom 2. Juli 1972, sich an Veranstaltungen zum Gedenken an die amerikanische Revolution von 1776 zu beteiligen, hat in der Bundesrepublik Deutschland ein breites Echo hervorgerufen. Die über 4 000 Aktivitäten von Bundesländern, Städten und Gemeinden, Organisationen und von einzelnen Bürgern deuten auf das enge und tiefverwurzelte Verhältnis zu Amerika hin. Nach dem Motto der 200-Jahr-Feier from people to people" gibt es kein spektakuläres Einzelgeschenk der Bundesregierung, sondern ein breites Spektrum von Beiträgen aus den verschiedensten Bereichen. Ich kann nur einzelne Beiträge beispielhaft erwähnen: 1. Die neu gegründete „John J. McCloy-Stiftung” soll jungen Politikern, Vertretern freier Berufe, jungen Gewerkschaftlern und Vertretern von Arbeitgeber-Verbänden Informationsreisen und die Teilnahme an Seminaren ermöglichen. 2. Im akademischen Bereich wurden eine Gastprofessur (an der Georgetown University, Washington) und ein Lehrstuhl (an New School for Social Research, New York) eingerichtet, die sich mit den deutsch-amerikanischen Beziehungen befassen. 3. Um die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im Zeitalter der Raumfahrt zu demonstrieren, wird dem neu errichteten Luft- und RaumfahrtMuseum in Washington ein hochmoderner Planetariumsprojektor geschenkt, der u. a. auch zur Simulation von Raumfahrten benutzt werden kann. Das Planetarium wird durch den Herrn Bundeskanzler am 15. Juli 1976 eingeweiht. Bei dieser Feierstunde wird auch die Komposition „Sirius" von Professor Stockhausen uraufgeführt. 4. Neben diesen offiziellen Beiträgen hat die Bundesregierung eine Reihe von weiteren Maßnahmen vorbereitet, so die Entsendung der Deutschen Oper Berlin im letzten Jahr, verschiedene Publikationen und Ausstellungen, Teilnahme des Schulschiffes der Bundesmarine „Gorch Fock" an der Opsail 1976 und die Herausgabe eines Sonderpostwertzeichens mit dem Kopfbild von Carl Schurz am 13. Mai dieses Jahres. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 88) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in Zukunft steuerlich abzugsfähige Raumgrößen und Einrichtungen im Bereich der Arztpraxen zu pauschalieren, weil dadurch bei Ärzten und Finanzbehörden der Verwaltungsaufwand erheblich verringert werden könnte? Abschnitt 14 der Einkommensteuer-Richtlinien — EStR —, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden sind, gibt nähere Anweisungen an die Finanzverwaltung, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück oder ein Grundstücksteil zu einem Betriebsvermögen zu rechnen ist. Diese Ausführungen gelten auch für die Zugehörigkeit von Grundstücken zu einer Arztpraxis. Weitere Anweisungen sind in Abschnitt 164 b EStR enthalten. Danach ist der Nutzungswert der Räume eines Einfamilienhauses, die der Eigentümer selbst zu Wohnzwecken nutzt, nach § 21 a EStG festzustellen. Die auf die übrigen Räume — also z. B. die Praxisräume — entfallenden Einkünfte sind dagegen nach den allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln. Anweisungen, in denen steuerlich abzugsfähige Raumgrößen festgelegt werden, können nach Auffassung der Bundesregierung nicht gegeben werden. Die Verhältnisse bei den einzelnen Ärzten sind zu unterschiedlich. Ein Arzt, der ein großes Labor mit vielen Angestellten unterhält, hat einen anderen Raumbedarf als ein Arzt, der nur eine Sprechstundenhilfe beschäftigt. Der Bedarf an Einrichtungsgegenständen ist bei den einzelnen Ärzten ebenfalls sehr unterschiedlich. Nach Auffassung der Bundesregierung würde daher eine Pauschalierungsregelung auch in diesem Bereich keine ins Gewicht fallende Verminderung des Verwaltungsaufwands herbeiführen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 92) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die deutsche Automobilindustrie dazu zu veranlassen, daß das ,,Sicherheitspaket" ohne besonderen Aufpreis zur Grundausstattung der Pkw in Zukunft gehört, zumal die Neuwagenpreise in den letzten Jahren um mehr als 20 % gestiegen sind? Über den Begriff „Sicherheitspaket" besteht keine einheitliche Auffassung. Im Straßenverkehrsrecht wird er nicht verwendet. Soweit Teile oder Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen von der Bundesregierung als für die Verkehrssicherheit notwendig erachtete werden, wird dies durch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zwingend vorgeschrieben. Die Einführung neuer Sicherheitselemente erfolgt jeweils nach genauer Prüfung und und hat heute nur noch dann Aussicht auf eine wirksame Verbreitung in der Praxis, wenn sie im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften mitgetragen wird. Harmonisierte Ausrüstungsvorschriften der EG gewinnen immer mehr an Bedeutung und werden die rein nationalen Bestimmungen zurückdrängen. An der Schaffung der harmonisierten EG-Vorschriften arbeitet die Bundesregierung intensiv mit. Es versteht sich von selbst, daß bei den oft unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten mancher Kompromiß geschlossen werden muß. Alles was von der Automobilindustrie über die bestehenden Sicherheitsvorschriften hinaus an Ausrüstungselementen für den Pkw zusätzlich angeboten wird, ist 17416* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 eine Sache des Wettbewerbs auf einem hart umkämpften Markt. Das gilt auch für die Preisgestaltung. In diesen Wettbewerb kann die Bundesregierung nicht eingreifen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen A 93 und 94) : Hält die Bundesregierung die jetzt vollzogenen erneuten Preiserhöhungen für Vergaserkraftstoffe - bei denen die Aral AG als Vorreiter auftrat — auf zum Teil über eine DM für gerechtfertigt, und wenn nein, was gedenkt sie dagegen zu tun? Was kann nach Ansicht der Bundesregierung generell gegen Preissteigerungen auf Märkten unternommen werden, auf denen der Preiswettbewerb überhaupt nicht oder nur unzureichend funktioniert? Zu Frage A 93: Die jüngste Benzinpreiserhöhung ist unter Verbraucheraspekten und aus stabilitätspolitischen Überlegungen sicher nicht zu begrüßen. Auf der anderen Seite gibt es Gründe, die die Mineralölindustrie für die Preiserhöhung ins Feld führen kann. Sie weist vor allem auf ihre nach wie vor ungenügende Ertragslage hin, für die insbesondere auch der starke Anstieg der Rohöleinstandskosten seit 1973'74 verantwortlich sei. Ausreichende Erträge sind jedoch Voraussetzung für die von der Mineralölindustrie zu tätigenden erheblichen Investitionen, die dazu beitragen, unsere zukünftige Energieversorgung zu sichern. Die gegenwärtigen Benzinpreissteigerungen sind darüber hinaus nicht auf die Bundesrepublik beschränkt, sondern auch in anderen Ländern zu verzeichnen, insbesondere auf dem für unsere Versorgung wichtigen Rotterdamer Markt. Dies hat dazu geführt, daß bereits von Importeuren auf Schwierigkeiten einer preisgerechten Versorgung in Rotterdam hingewiesen wurde. Zu den Gründen für diesen Preisanstieg gehört das international beschränkte Benzinangebot. Dieses ist zurückzuführen auf die gegenwärtig geringe Raffinerieauslastungsmöglichkeit, für die der schlechte Absatz der bei der Rohölverarbeitung neben Benzin anfallenden Heizöle verantwortlich ist. Zu einer Verminderung des Angebots von Fahrbenzin trägt darüber hinaus die Belebung der Chemie-Konjunktur und die dadurch verstärkte Nachfrage nach Rohbenzin bei, das nicht nur als Chemie-Rohstoff, sondern gleichzeitig als Grundprodukt für die Herstellung von Vergaserkraftstoffen dient. Wie europäische Preisvergleiche der letzten Zeit zeigen, liegt die Bundesrepublik trotz allem bei den Tankstellenpreisen für Benzin immer noch in einer relativ günstigen Position. Daran dürften auch die jetzt vorgenommenen Preiserhöhungen kaum etwas ändern. Aus diesen Gründen sah sich auch das Bundes kartellamt bisher lediglich veranlaßt, bei Mineralölunternehmen Daten zur neuen Preisstruktur, insbesondere zu den regional unterschiedlichen Tankstellenpreisen zu erfragen. Zu Frage A 94: Gegen mißbräuchliche Preisfestsetzungen, die von marktbeherrschenden Unternehmen vorgenommen werden, steht dem Bundeskartellamt das Instrument der kartellrechtlichen Mißbrauchsaufsicht zur Verfügung. Darüber hinausgehende behördliche Preiskontrollbefugnisse lehnt die Bundesregierung ab, vor allem weil — wie alle Beispiele zeigen — solche Kontrollen bei großem administrativen Aufwand nicht effizient sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen A 95 und 96): Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß die Bundesregierung in jüngster Zeit 17 zentrale Einrichtungen des Bundes errichtet hat und keine davon in den Randgebieten der Bundesrepublik Deutschland? Um welche Einrichtungen des Bundes kann es sich dabei gegebenenfalls handeln, und in welchen Städten wurden sie angesiedelt? Zu Frage A 95: Zeitungsmeldungen, wonach die Bundesregierung in jüngster Zeit 17 Zentraleinrichtungen des Bundes errichtet hat, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie sind in jedem Fall unzutreffend. In den letzten zwei Jahren sind lediglich das Umweltbundesamt in Berlin (1974) und das Bundesamt für Finanzen in Bonn (1975) geschaffen worden. Das Bundesamt für Finanzen ist aus einer Zusammenfassung mehrerer Dienststellen im Bonner Raum entstanden. Zu Frage A 96: Im Bundesraumordnungsbericht 1974 (Bundestagsdrucksache 7/3582) findet sich eine Aufstellung „Beabsichtigte Verlagerung und Neugründung von Bundeseinrichtungen". Sie könnte die Quelle der von Ihnen zitierten Zeitungsmeldung sein. Diese Aufstellung bezieht sich indessen nicht nur auf zentrale, sondern auch auf regionale Stellen. In den dort aufgeführten Fällen handelt es sich überwiegend um die Umorganisation bestehender Einrichtungen und um Verlagerungen innerhalb desselben Raumes. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 97 und 98) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17417 Hat die Bundesregierung die Interessen der deutschen Kugellagerindustrie in Brüssel mit dein erforderlichen Nachdruck vertreten, und kann sie ein Zwischenergebnis ihrer Bemühungen in Brüssel gegen Dumpingangebote vorlegen? Trifft es zu, daß der Bundeskanzler gesagt hat, „Preise haben gefälligst auf dem Umweg über den Markt die Kosten zum Ausdruck zu bringen. Und wenn die Kosten nicht gleich sind, dürfen die Preise nicht gleich sein. Ein Markt, auf dem die Preise gleich sind, obwohl die Kosten verschieden sind, da soll die Produktion mit zu hohen Kosten aus dem Markt herauskonkurriert werden. Und das darf nicht durch staatliche Planung — national wie international — verhindert werden." („Wirtschaftswoche vom 7. Mai 1976), und wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus für die Kugellagerindustrie in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 97: Die Bundesregierung ist über die Problematik, die sich aus den Importen von Kugellagern insbesondere aus Japan ergibt, seit langem unterrichtet. Ob diese Einfuhren im Einzelfall oder in größerem Umfang zu Dumping-Preisen erfolgen, ist aufgrund des bislang bekannten Tatsachenmaterials umstritten. Da handelspolitische Abwehrmaßnahmen gegen Dumping-Praktiken allein in die Zuständigkeit der EG-Kommission fallen, haben die Herstellerverbände in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft in einem Memorandum die Auswirkungen der Einfuhren aus Japan dargestellt. Sie haben gebeten, daß handelspolitische Abwehrmaßnahmen zum Schutze der Industrie in der Gemeinschaft eingeleitet werden. Das Memorandum ist am 14. Mai in Brüssel von Vertretern der Herstellerverbände übergeben worden. Die Kommission wird sich mit dem Anliegen zu befassen haben. Die Bundesregierung wird im Rahmen von Konsultationsgesprächen Gelegenheit haben, die Interessen der deutschen Kugellagerindustrie in Brüssel zu vertreten. Zu Frage A 98: Die in der „Wirtschaftswoche" vom 7. Mai 1976 wiedergegebenen Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers schließen nach den EWG-Vorschriften zulässige Maßnahmen gegen Dumping-Preise nicht aus. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 8) : Trifft es zu, daß das Geburtendefizit sich 1975 weiter vergrößert hat, und zu welchen Schlußfolgerungen gibt dies — bejahendenfalls — der Bundesregierung Anlaß? Das Geburtendefizit hat sich im ersten Vierteljahr 1976 erstmals seit mehreren Jahren nicht weiter vergrößert, sondern ist im Vergleich zu der entsprechenden Entwicklung des Vorjahres sogar kleiner geworden (1. Vierteljahr 1976: —40 600; 1. Vierteljahr 1975: —53 600) . Im einzelnen liegen dieser Entwicklung folgende statistische Angaben zugrunde: Nach den Ergebnissen der vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern durchgeführten Statistik der Bevölkerungsbewegung betrug die Zahl der Lebendgeborenen im ersten Vierteljahr 1976 rd. 152 400; im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurden 150 500 Lebendgeborene registriert. Bei der Zahl der Geburten ist somit im Unterschied zu der Entwicklung der vorangegangenen Jahre ein Anstieg um +1,3 % festzustellen. Die Zahl der Gestorbenen betrug im ersten Vierteljahr 1976 193 000 und lag damit um rd. 5,4 % unter der entsprechenden Vergleichszahl des Jahres 1975 (204 000 Gestorbene). Die Bundesregierung sieht in dieser Entwicklung noch kein Anzeichen für eine grundsätzliche Änderung des generativen Verhaltens. Das geringere Geburtendefizit resultiert aus der Tatsache, daß die starken Geburtsjahrgänge aus den Jahren um 1960 in das heiratsfähige Alter gelangen. Hinsichtlich der Gründe des langfristig beobachteten Geburtenrückgangs sowie der daraus abzuleitenden Schlußfolgerungen geht die Bundesregierung nach wie vor von den in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Situation der Kinder in Deutschland (Drucksache 7/3340, Fragen 1 und 2) dargelegten Auffassung aus. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 10) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung als De-factoZensur ein verfassungswidriger Eingriff in die Pressefreiheit, wenn sich das technische Personal von Zeitungen, wie geschehen, weigert, ihm mißliebige Kommentare abzudrucken, und wenn ja, wird die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs gegebene Möglichkeiten nutzen, durch entsprechende Maßnahmen oder Initiativen das Recht des Journalisten und Redakteurs sowie des Lesers auf freie Information sicherzustellen? Tarifpolitische Arbeitskämpfe im Pressebereich sind verfassungsrechtlich legitim. Dabei muß hingenommen werden, daß die Veröffentlichung von Informationen und Meinungen beeinträchtigt wird. Das gilt grundsätzlich auch für sogenannte Schwerpunktstreiks. Wenn Drucker und Setzer bei Verfolgung Ihrer Interessen Meinungsäußerungen von Verlegern und Redakteuren in Zeitungen verhindern, ist das unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Dabei kann der Wunsch des technischen Personals, sich gegen einen als Angriff empfundenen Artikel zur Wehr zu setzen, arbeitsrechtliche Pflichten nicht aufheben. Ein solches Ziel müßte auf presserechtlichem Wege, z. B. durch Gegendarstellung, verfolgt werden. Die Bundesregierung hält nach den Erfahrungen in den letzten Wochen die bestehende Rechtsordnung für ausreichend und sieht deshalb keinen Anlaß für weitere gesetzliche Maßnahmen. Sie vertraut hier auf das Verantwortungsbewußtsein der 17418* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Tarifparteien im Pressewesen, die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit als ein konstituierendes Element eines freiheitlich-demokratischen Staates zu bewahren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß erhebliche private Kapitalmittel, die derzeit allein aus steuerlichen Gründen in wirtschaftlich oft fragwürdige Objekte (z. T. im Ausland) fließen, zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen im Kommunalbereich (z. B. Umweltschutzanlagen) zur Verfügung gestellt würden, wenn der Verwirklichung entsprechender Finanzierungsmodelle nicht steuerliche Hemmnisse entgegenstünden, und ist die Bundesregierung bereit, Vorschläge zum Abbau dieser steuerlichen Hemmnisse zu machen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß steuerliche Hemmnisse für die Anlage von Kapital in kommunalen Investitionen bestehen. Sie besitzt keine Anhaltspunkte dafür, daß private Kapitalmittel von wirtschaftlich oft fragwürdigen Objekten weg in kommunale Investitionen gelenkt würden, wenn besondere steuerliche Anreize für derartige Beteiligungen gewährt würden. Sie hat es immer abgelehnt, kommunalen Investitionen, für die privates Kapital mobilisiert werden soll, besondere Steuervergünstigungen einzuräumen. Hieran hält die Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen und steuersystematischen Gründen fest. Maßstab für die Beurteilung von Investitionsmaßnahmen müssen die für alle geltenden steuerlichen Vorschriften sein, z. B. § 7 d EStG für Umweltschutzmaßnahmen. Daß sich auch die Modelle zur Finanzierung kommunaler Anlagen im Rahmen der allgemein geltenden Vorschriften halten müssen, kann die Bundesregierung nicht als steuerliches Hemmnis ansehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 14) : Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die Zurückweisung deutschen Alkohols an der französischen Grenze und gegen die Preisdifferenz Inlandpreis Frankreich 4,12 fr. zu 1,12 fr. bei Export in die Bundesrepublik Deutschland? Die EG-Kommission hat am 12. April 1976 auf Veranlassung der Bundesregierung gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet. Der französische Exportpreis wird seit dem 15. April 1976 durch eine von der EG-Kommission festgesetzte Ausgleichsabgabe auf das deutsche Preisniveau heraufgeschleust. Das wird voraussichtlich dazu führen, daß die Einfuhren aus Frankreich merklich zurückgehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 15) : Ist es zutreffend, daß die Obstverschlußbrennereien im Vergleich zu den anderen Verschlußbrennereien als Folge der jüngst vom Bundestag beschlossenen Branntweinsteuernovelle steuerlich benachteiligt werden, wenn ja, wie wirkt sich diese Benachteiligung aus, und was gedenkt die Bundesregierung zur Behebung dieses Tatbestands zu unternehmen? Es trifft nicht zu, daß Obstverschlußbrennereien im Vergleich zu Verschlußbrennereien, die andere Rohstoffe verarbeiten, steuerlich benachteiligt sind. Das am 18. März 1976 beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol sieht für Alkohol zu Trinkzwecken einen einheitlichen Steuersatz von 1 650 DM pro Hektoliter reiner Alkohol vor. Das bedeutet, daß der Branntwein aus Obstverschlußbrennereien steuerlich genauso hoch belastet ist wie z. B. der Branntwein aus einer kornverarbeitenden Verschlußbrennerei. Selbstvermarktende Kornbrennereien erhalten von der Bundesmonopolverwaltung einen Zuschuß, der gewährt wird, weil Kornalkohol durch Erzeugungskontingente und andere einschränkende Regelungen eng an das Monopol gebunden ist und wegen seiner monopolbedingt hohen Kosten mit eingeführtem Agraralkohol nicht konkurrieren kann. Seit dem 23. Februar 1976 ist es nämlich möglich, preiswerten Alkohol aus anderen EG-Staaten einzuführen, nachdem der Europäische Gerichtshof durch Urteile vom 17. Februar 1976 die bisherigen Einfuhrbeschränkungen für unzulässig erklärt hat. Die Beihilfemaßnahmen für die Kornbrenner gleichen im Prinzip den Unterschied zwischen dem von der Bundesmonopolverwaltung errechneten kostendeckenden Erzeugerpreis und auf dem freien Markt erzielbaren Preis aus. Beihilfemaßnahmen ähnlicher Art kommen für den Branntwein aus Obstverschlußbrennereien nicht in Frage. Dieser Branntwein hat in der Vergangenheit keinen monopolrechtlichen Beschränkungen unterlegen und steht auch in keiner unmittelbaren Konkurrenz mit eingeführtem Agraralkohol. Obstbranntwein aus EG-Staaten konnte bisher schon frei eingeführt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 16 und 17): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Straßengüterverkehr erneut steuerlich zu belasten, und ist in diesem Zusammenhang an die Neuauflage des Leber-Pfennigs bzw. der Straßengüterverkehrsteuer gedacht? Wann ist mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in bezug auf den Straßengüterverkehr und der dazu in Aussicht genommenen Durchführungsverordnung zu rechnen, und ist für deutsche Unternehmer im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrungen die Zahlung einer sehr hohen Kraftfahrzeugsteuer zu vertreten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17419* Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, die Ende 1971 ausgelaufene Straßengüterverkehrsteuer wieder einzuführen oder den Straßengüterverkehr zusätzlich mit einer anderen spezifischen Abgabe zu belasten. In der Frage einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat ein Meinungsaustausch zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der Konferenz der Landesfinanzminister in den vergangenen Monaten zu folgendem Ergebnis geführt: Eine grundlegende Reform der Kraftfahrzeugsteuer läßt sich nach übereinstimmender Ansicht in dieser Legislaturperiode nicht mehr verwirklichen. Deshalb soll als vordringliche Vorwegmaßnahme das geltende Bescheidverfahren verbessert werden. Hierzu ist Anfang Mai 1976 eine BundLänder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministers der Finanzen eingesetzt worden. Art und Umfang der in Betracht kommenden Maßnahmen hängen weitgehend von den Besprechungsergebnissen der Arbeitsgruppe ab. Beabsichtigt sind im wesentlichen verfahrensmäßige Vereinfachungen und Verbesserungen. Diese Vorwegmaßnahmen sollten zu Beginn der nächsten Legislaturperiode dem Bundestag zugeleitet werden können. In diesem Zusammenhang ist auch noch offen, ob schon jetzt durch eine Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung die Besteuerung ausländischer über die DDR einfahrender Fahrzeuge ermöglicht werden soll. Eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge kann nicht in Aussicht gestellt werden. Eine auf den grenzüberschreitenden Verkehr beschränkte Vergünstigung ließe sich nicht mit dem EWG-Recht vereinbaren. Eine allgemeine Senkung würde nach Ansicht der Bundesregierung zu einer nicht tragbaren Verschiebung der Wettbewerbsverhältnisse zwischen den Binnenverkehrsträgern führen und ließe sich haushaltswirtschaftlich nicht vertreten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 18) : Welche Vorstellungen bestehen innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich der Bewertung landwirtschaftlicher Wohnteile für die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte bzw. hinsichtlich einer Bewertung landwirtschaftlicher Wohnhäuser als Grundvermögen, und wenn ist mit der nächsten Hauptfeststellung zu rechnen? 1. Wohnhäuser bzw. Wohnteile von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sollten auch zukünftig nach den gleichen Grundsätzen bewertet werden wie vergleichende Gebäude beim Grundvermögen. So wurde auch bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 verfahren. Dies erscheint im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Bewertung und der sich daraus ergebenden steuerlichen Folgen geboten. Es kann zunächst dahingestellt bleiben, ob die Werte für die landwirtschaftlichen Wohngebäude auch in Zukunft als Teil des landwirtschaftlichen Einheitswerts festgestellt werden, der sich nach geltendem Recht aus Wirtschaftsteil und Wohnteil zusammensetzt. Als Alternative könnte in Betracht gezogen werden, die landwirtschaftlichen Wohngebäude als besondere wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zu bewerten. 2. Die Einheitswerte 1964 sind erst zum 1. Januar 1974 steuerlich wirksam geworden. Der Zeitpunkt der nächsten Hauptfeststellung steht daher noch nicht fest. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhling (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen B 19 und 20) : Hat die Bundesregierung die Absicht, über ihre bisherigen Bemühungen hinaus dafür Sorge zu tragen, daß die im Jahre 1975 erneut um rund 20 % auf 9,9 Milliarden DM gestiegenen Steuerrückstände abgebaut werden? Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Zinsverlust, der dem Bund, den Ländern und den Gemeinden dadurch entsteht, daß in 1975 fällig gewesene Steuern in Höhe von 9,9 Milliarden DM nicht entrichtet worden sind? Die Bundesregierung beobachtet das ständige Ansteigen der Steuerrückstände mit großer Sorge, sieht jedoch kaum eine Möglichkeit, von sich aus unmittelbar Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Entwicklung einzuleiten. Die Verwaltung einschließlich der Beitreibung der Besitz- und Verkehrsteuern ist Sache der Länder und insoweit der unmittelbaren Einflußnahme durch den Bundesminister der Finanzen entzogen. Der Bundesfinanzminister hat bereits im vergangenen Jahr die Länderfinanzminister (-senatoren) auf das bedrohliche Ansteigen der Steuerrückstände im Jahre 1974 hingewiesen und gebeten, den Ursachen dieser Entwicklung nachzugehen und nach Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu suchen. Erst vor kurzem hat der Bundesfinanzminister dieses Thema auf der Finanzministerkonferenz am 29. April 1976 in Berlin wiederum angesprochen. Nach Auffassung der Konferenzteilnehmer ist das Ansteigen der Steuerrückstände insbesondere auf die konjunkturelle Entwicklung des vergangenen Jahres zurückzuführen. Dem weiteren Anstieg der Steuerrückstände soll durch geeignete Maßnahmen der Länder entgegengewirkt werden. Die Sitzungsteilnehmer waren ferner der Auffassung, daß in den Steuerrückständen keine nennenswerten Haushaltsreserven für die kommenden Jahre gesehen werden. Die Frage nach dem durch die Steuerrückstände bei Bund, Ländern und Gemeinden entstehenden fiktiven Zinsverlust läßt sich außerordentlich schwer beantworten. Von den gesamten Rückständen in Höhe von 9,9 Milliarden DM entfallen auf gestundete Beträge 1,697 Milliarden DM und auf ausgesetzte Beträge 2,268 Milliarden DM. Für die danach 17420* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 verbleibenden sogenannten echten Steuerrückstände in Höhe von 5,943 Milliarden DM sind für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge in Höhe von monatlich 1 % verwirkt. Dies entspräche einem Zinssatz von rd. 13 % im Jahr. Vergleicht man diesen Zinssatz mit den derzeitigen Kreditzinsen von etwa 8 % im Jahr, würde sich bei einer Gegenrechnung mit den Säumniszuschlägen nominell für die Steuerberechtigten kein Zinsverlust, sondern ein Zinsgewinn ergeben. Hierbei muß jedoch berücksichtigt werden, daß ein großer Teil der verwirkten Säumniszuschläge ebenso wie ein großer Teil der Steuerrückstände voraussichtlich nicht wird beigetrieben werden können. Auf die gestundeten oder ausgesetzten Beträge entstehen nach geltendem Recht regelmäßig weder Säumniszuschläge noch Zinsen. Der auf diese Beträge entfallende Zinsverlust kann auf etwa 300 bis 400 Millionen DM beziffert werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß nach der Abgabenordnung 1977 generell auf gestundete Beträge sowie auf Beträge, deren Vollziehung ausgesetzt ist, künftig Zinsen erhoben werden. Abschließend gestatten Sie mir nochmals den Hinweis, daß es verfehlt wäre, die Rückstände und ggf. Zinsverluste als eine Art „Haushaltsreserve" anzusehen, wie dies hin und wieder geschieht. Die Rückstände sind nicht kurzfristig zu realisieren. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 21 und 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Belastung von Sportunterricht in Sportvereinen mit Umsatzsteuer eine erhebliche Behinderung des Breitensports darstellt, und ist die Bundesregierung bereit, die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 UStG auch auf derartige Veranstaltungen auszudehnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umsatzsteueranfall im Fall einer Erweiterung der Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 UStG auf Sportunterricht in den Sportvereinen? Soweit Leistungen von Sportvereinen durch Mitgliedsbeiträge abgegolten werden — was die Regel ist — unterliegen diese Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Ihre Anfrage betrifft daher wohl nur Leistungen, für die Sonderentgelte erhoben werden. Die Frage wird mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 23) : Trifft es zu, daß — wie in der FAZ vom 22. April 1976 gemeldet — Herr Brandt während seiner Amtszeit als Bundeskanzler das Engagement der Hessischen Landesbank bei der völlig überschuldeten Genfer Privatbank „Banque de Crédit International" sehr befürwortete? Die Meldung der FAZ vom 22. April 1976 ist nicht zutreffend. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 24) : Was kann die Bundesregierung tun, um für den Fall, daß die EG ihre Entscheidung auf Einführung des internationalen Einheitensystems im medizinischen Bereich nicht revidieren sollte, sicherzustellen, gegebenenfalls durch Übergangsvorschriften, daß es nicht zu Verwirrungen und Kostensteigerungen führt? Auf Vorschlag der Bundesregierung wird in der EG-Richtlinie über Einheiten im Meßwesen die Übergangsfrist für das Auslaufen einiger Einheiten — u. a. der zur Blutdruckmessung — vom 31. Dezember 1977 bis zum 31. Dezember 1979 verlängert werden. Dabei soll die EG-Kommission vom Ministerrat den Auftrag erhalten, sofort mit der Weltgesundheitsorganisation in Genf Verbindung aufzunehmen mit dem Ziel, im Bereich der Medizin eine einheitliche Anwendung des Internationalen Einheitensystems vorzubereiten und durchzusetzen. Sollte dazu die Übergangsfrist bis Ende 1979 nicht ausreichen, kann eine weitere Verlängerung in Betracht kommen. Der Ministerrat wird sich auf jeden Fall vor Ende 1979 mit weiteren Auslauffristen für Einheiten befassen müssen, die in Zukunft aufzugeben sind. Die aus Kreisen der Medizin befürchteten Verwirrungen oder Kostensteigerungen können auch deshalb nicht auftreten, weil für den Bereich der Blutdruckmessung zunächst bis Ende 1985 vorgesehen ist, daß die Meßgeräte sowohl nach den alten als auch nach den neuen Einheiten anzeigen können. Dies geschieht durch Einführung einer doppelten Ableseskala. Darüber wurde, wie ich Sie schon mit Schreiben vom 12. März 1976 unterrichtete, eine Einigung mit den Kreisen der Medizin anläßlich einer Anhörungsbesprechung am 13. Januar 1976 im Bundesministerium für Wirtschaft erzielt. Die Einführung von Doppelskalen wird erst dann erfolgen, wenn die Übergangsfrist für die alte Einheit im Bereich der Blutdruckmessung, also vorerst der 31. Dezember 1979, abgelaufen ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatsserketärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ländlichen Gebiete bei den Darlehen für Abwasserbeseitigung aus dem ERP-Vermögen benachteiligt sind, weil es nur für Kläranlagen und nicht für die Sammler Darlehen gibt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Richtlinien für die Vergabe von ERP-Mitteln zugunsten der ländlichen Räume zu ändern, weil ein Hinweis auf Möglichkeiten der regionalen Förderung nicht stichhaltig wäre, da Mittel aus diesem Programm für diese Zwecke nur in geringem Umfang vorhanden sind und ausschließlich für die Erschließung von Industriegelände eingesetzt werden? Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 1971 die ERP-Darlehen für den Umweltschutz erheblich verstärkt; trotzdem reichen die Mittel nicht aus, um den Bedarf für Abwasserreinigungsanlagen auch nur annähernd zu decken. Im Interesse einer möglichst Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17421* effizienten Verwendung der leider zu knappen Mittel müssen die ERP-Darlehen auf den Bau von Kläranlagen konzentriert werden. Dabei haben naturgemäß die Gebiete mit starker Wasserverschmutzung Vorrang. In ländlichen Gebieten dürfte dieses im allgemeinen weniger zutreffen. In diesem Sinne hat Ihnen Herr Minister Friderichs bereits am 12. März 1976 geschrieben. Er hat dabei aber auch darauf hingewiesen, daß im Programm zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen vom 27. August 1975 aus konjunkturellen Gründen eine Ausnahme von dem eingeschränkten Verwendungszweck zugelassen wurde. Aus den für das Konjunkturprogramm bereitgestellten 500 Millionen DM ERP-Mitteln konnten auch Sammler und Kanalisationen berücksichtigt werden. Die Länder haben im großen Umfang derartige Projekte in das Programm einbezogen. Abwasserbeseitigungsanlagen wurden und werden daneben aus Mitteln der Gemeinschaftsabgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finanziert. Ich kann mich daher Ihrem Einwand nicht anschließen, die GA-Mittel würden ausschließlich für die Erschließung von Industriegelände eingesetzt und stünden für die Abwasserbeseitigung nur in geringem Umfang zur Verfügung. Vielmehr werden für diesen Zweck erhebliche Beträge bereitgestellt. Im 5. Rahmenplan (Drucksache 7/4742 S. 13 Tz 3.1.4 und S. 139 Ziff. 5 der Ubersicht) sind speziell zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur rd. 360 Millionen DM vorgesehen. Allerdings obliegt es den Ländern, die in Betracht kommenden Objekte nach ihrer Dringlichkeit auszuwählen. Ich darf Sie um Verständnis bitten, daß sich die Bundesregierung im Interesse einer möglichst effizienten Verwendung der für Umweltschutzmaßnahmen bestimmten ERP-Mittel leider nicht in der Lage sieht, die Finanzierung von Sammlern in das Abwasserreinigungsprogramm einzubeziehen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatsserketärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 26) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf behördlich bisher nicht aufgegriffene Fälle eines Mißbrauchs der Marktmacht von Presseunternehmen auf die Kartellbehörden im Sinne einer schärferen Handhabung der Mißbrauchsaufsicht gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen im Pressebereich einzuwirken, und welchen Gebrauch beabsichtigt sie gegebenenfalls von solchen Möglichkeiten zu machen? Marktbeherrschende Stellungen von Presseverlagen sind im wesentlichen im regionalen und lokalen Bereich anzutreffen. Die Verfolgung der mißbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung der regional und lokal tätigen Presseunternehmen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, sondern ist regelmäßige Aufgabe der Kartellbehörden der Länder (§ 44 GWB). Das Bundeskartellamt ist an den Verfahren der Landeskartellbehörden beteiligt. Zur Zeit ist bei der Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen ein Mißbrauchsverfahren gemäß § 22 GWB gegen die WAZ-Verlagsgruppe anhängig. Diese Zeitungsgruppe hat auf dem überwiegenden Teil der Lokalmärkte im Ruhrgebiet eine marktbeherrschende Stellung sowohl auf dem Anzeigenals auch auf dem Lesermarkt. Nach Auffassung der Landeskartellbehörde besteht der Verdacht, daß diese Zeitungsgruppe ihre marktbeherrschende Stellung dazu ausnutzt, gegenüber den verbliebenen Wettbewerbern eine gezielte Verdrängungsstrategie zu betreiben. Das Bundeskartellamt unterstützt im Rahmen seiner Verfahrensbeteiligung die Landeskartellbehörde. Im übrigen hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits auf der Tagung der Kartellreferenten des Bundes und der Länder im Oktober 1974 auf das Problem mißbräuchlicher Verhaltensweisen im Pressewesen hingewiesen und eine Intensivierung der durch die Zweite GWB-Novelle verbesserten Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen angeregt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen B 27 und 28) : Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung angesichts der fortdauernden Schwierigkeiten in der Energieversorgung aus den vom amerikanischen Kongreß im Dezember vergangenen Jahres verabschiedeten „Energy Policy and Conservations Act", mit dem Energieeinsparungen durch Absenkungen des Kraftstoffverbrauchs bis zu 40 % erzielt werden sollen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierung der Republik Italien Verhandlungen mit ihren nationalen Automobilherstellern aufgenommen hat, um die wie in den Vereinigten Staaten von Amerika angestrebten Ergebnisse zu erzielen, und erscheint es nicht sinnvoll, die verschiedenen nationalen Bemühungen durch ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu bündeln? Zu Frage B 27: Der Energieverbrauch von Kraftfahrzeugen wird von einer Anzahl grundverschiedener Einflußfaktoren bestimmt. So kann der Kraftstoffverbrauch allein infolge unterschiedlichen Fahrverhaltens bis zu 50 °/o schwanken. Mit dem vom amerikanischen Kongreß beschlossenen „Energy Policy and Conservation Act" sollen im Verkehrsbereich vor allem konstruktive Verbesserungen von Automotoren und eine Verringerung ihrer durchschnittlichen Größe erreicht werden. Jeder Automobilhersteller muß folgende Standards einhalten: Modelljahr 1978 18 miles per gallon =13 1/100 km Modelljahr 1979 19 miles per gallon =12,4 1/100 km Modelljahr 1980 20 miles per gallon =11,8 1/100 km Modelljahr 1985 27,5 miles per gallon = 8,61/100 km Von diesen Standards können Ausnahmen vorgesehen werden, wenn ein Hersteller nachweisen kann, daß sie mit „vernünftiger Technologie" nicht erreichbar sind. 17422* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Der von den USA für 1980 angestrebte Verbrauchswert von 11,8 1/100 km wird von den in der Bundesrepublik hergestellten Automobilen im gewogenen Mittel schon heute unterschritten. Die Hersteller arbeiten an weiteren konstruktiven Verbesserungen, nicht zuletzt deshalb, weil der Benzinpreis in der Bundesrepublik höher ist als in den USA und damit einem niedrigeren Benzinverbrauch als Verkaufsargument wachsende Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung sieht daher z. Z. keinen Anlaß, Energieverbrauchsstandards für Automobile gesetzlich festzulegen. Sie fördert Energieeinsparungen im Verkehrsbereich vor allem durch Informationen der Autofahrer über energiesparendes Fahrverhalten, durch die Empfehlung von Richtgeschwindigkeiten, durch Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel und der Verkehrsinfrastruktur sowie durch die Unterstützung von Forschung und Entwicklung für einen rationellen Energieeinsatz im Verkehr. Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hält eine Bündelung der verschiedenen nationalen Bemühungen durch ein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften für sehr sinnvoll. Die Energieeinsparung im Verkehrsbereich ist daher wie die rationelle Energienutzung insgesamt Gegenstand intensiver Koordinierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat am 4. Mai 1976 fünf Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur rationellen Energienutzung verabschiedet, von denen zwei den Verkehrsbereich betreffen: Die „Empfehlung über rationelle Nutzung der von Straßenfahrzeugen verbrauchten Energie durch Verbesserung des Fahrverhaltens" empfiehlt u. a. — den Herstellern, Privatwagen mit Vorrichtungen auszustatten, durch die der Fahrer über das wirtschaftlichste Fahrverhalten informiert wird, und in die Betriebsanleitungen klare Anweisungen zur regelmäßigen Einstellung von Zündung und Vergaser aufzunehmen; — den Mitgliedstaaten, die Fahrzeugtypen einem standardisierten Treibstoffverbrauchstest zu unterziehen. Die „Empfehlung über die rationelle Nutzung der im Personennahverkehr verbrauchten Energie" sieht vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel und der Verkehrsinfrastruktur vor. Nähere Einzelheiten können dem „Ersten periodischen Bericht über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung" (Bundestagsdrucksache 7/4700) entnommen werden. Die Bundesregierung prüft in welchem Umfange die vorgenannten Empfehlungen in der Bundesrepublik umgesetzt werden können. Sie setzt sich für eine Fortsetzung und Intensivierung der in der EG abgestimmten Bemühungen ein. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 29) : Wie gedenkt die Bundesregierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch die im Lebensmittelbereich schwer ringenden Betriebe des Zonenrandgebiets mit ihren gefährdeten Arbeitsplätzen als bevorzugten Bewerber mit Mehrpreisstaffel anzuerkennen? Die Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten grundsätzlich auch für Aufträge für Lebensmittel. Unternehmen der Lebensmittelbranche können danach in den Genuß der Mehrpreisstaffel kommen, sofern die Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 dieser Richtlinien vorliegen. Bei den Beschaffungen für die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz, die den überwiegenden Anteil an den gesamten öffentlichen Aufträgen an Lebensmitteln ausmachen, liegen jedoch besondere Verhältnisse vor. Für die Beschaffung steht nur ein festgelegter Verpflegungssatz zur Verfügung, dessen Gegenwert von den Verpflegungsteilnehmern getragen werden muß. Dem Wehrpflichtigen wird die Verpflegung in Höhe dieses Satzes unentgeltlich als Naturalbezug zur Verfügung gestellt, dem Berufssoldaten und dem Soldaten auf Zeit wird er als Sachbezug in die Dienstbezüge angerechnet. Da über das festgelegte Verpflegungsgeld hinaus keine Haushaltsmittel vorgesehen sind, können bevorzugten Bewerbern keine Mehrpreise nach den genannten Richtlinien zugestanden werden. Die Naturalkosten für die Tagesverpflegung eines Soldaten betragen zur Zeit 4,00 DM. Diese Kosten sind aufgrund der im Bundesgebiet gegebenen Preissituation errechnet worden. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat dem zugestimmt. Eine Vergabe von Lebensmitteln zu höheren Preisen als es der Verpflegungssatz zuläßt, würde zunächst zu Lasten des Soldaten gehen. Eine andere Möglichkeit, Firmen aus dem Zonenrandgebiet künftig bevorzugt zu behandeln, bestünde darin, die zusätzlichen Mehrkosten aus dem Bundeshaushalt zu bestreiten. Bei den für den Bundesgrenzschutz aufzuwenden Beträgen handelt es sich um Mittel der Verpflegungsteilnehmer. Auch für diese kommt eine Anwendung der Richtlinie für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet nicht in Betracht. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, bei künftig anstehenden Zinssenkungen der ERP-Kredite, insbesondere beim ERP-Gemeindeprogramm, angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinden den Zinssatz unter 6 % zu senken? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17423* In Ergänzung meiner mündlichen Antwort vom 7. Mai 1976 (zur Drucksache 7/5094, Frage A 37) beantworte ich namens der Bundesregierung Ihre weitere Anfrage nach einer künftigen Senkung der Zinsen im ERP-Gemeindeprogramm wie folgt: Sofern die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und damit die Refinanzierungsbedingungen künftig eine nochmalige Verbesserung der Zinsen für ERP-Darlehen zuläßt, wird die Bundesregierung auch das Gemeindeprogramm angemessen berücksichtigen. Ob dann allerdings eine zusätzliche Bevorzugung der Gemeindeinvestitionen vertretbar wäre, erscheint mir angesichts der schwierigen Kostenlage unserer kleinen und mittleren Gewerbebetriebe zumindest aus heutiger Sicht fraglich. Mit einem Zinssatz von 6 % bei einer Auszahlung von 100 % liegen die Konditionen der ERP-Gemeindedarlehen bereits auf dem Niveau der Vorzugskonditionen für das Zonenrandgebiet, bei denen das für Darlehen an Gewerbebetriebe bestehende Disagio mit in Rechnung gestellt werden muß. Während der Beratungen des ERP-Wirtschaftsplans in der „Arbeitsgruppe ERP" des Wirtschaftsausschusses des Bundestages ist empfohlen worden, bei einer evtl. weiteren Zinssenkung zu prüfen, ob zunächst das Disagio gestrichen werden kann. Ich darf Ihnen für Ihr Verständnis danken, daß Konditionenänderungen bei ERP-Darlehen nicht in raschen Schritten, sondern erst dann vorgenommen werden sollten, wenn die Refinanzierung nicht zu sehr belastet wird. Nur auf diese Weise kann das Volumen der ERP-Programme mittels Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt so verstärkt werden, daß die Förderung kontinuierlich fortgesetzt und im Einzelfall die Investition mit einem möglichst hohen ERP-Anteil finanziert werden kann. Dies ist für das Gemeindeprogramm besonders wichtig, in dem die Mitfinanzierung aus ERP-Mitteln stets höher als in anderen Programmen lag. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 31) : Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, daß Schweine unter Zollverschluß aus der DDR nach Holland und von dort in die Bundesrepublik Deutschland verkauft werden, und welche Auswirkung könnte eine solche Praktik auf Markt und Marktstatistik in der Bundesrepublik Deutschland haben? Es trifft zu, das Schweine aus der DDR im Transitweg durch die Bundesrepublik Deutschland nach den Niederlanden verbracht worden sind. Exporte aus der DDR in Länder der EG werden mit Ausnahme der Bezüge der Bundesrepublik Deutschland in den anderen Mitgliedstaaten als Drittinlandseinfuhren behandelt, d. h., diese Einfuhren werden unter Erhebung von Abschöpfungsbeträgen zum freien Verkehr in der Gemeinschaft abgefertigt. Für Waren, die sich im freien Verkehr der Gemeinschaft befinden, gibt es keine innergemeinschaftlichen Beschränkungen. Insoweit ist eine Kontrolle des Warenursprungs der Einfuhren von Schweinen aus den Niederlanden nicht möglich. Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte darüber vor, daß die aus der DDR stammenden Schweine aus den Niederlanden in die Bundesrepublik verkauft werden. Die Einfuhr von Schweinen aus den Niederlanden hat sich in den ersten vier Monaten dieses Jahres auf rund 550 000 Stück verringert gegenüber 609 000 Stück im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 32) : Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch eine perfektionierte Umweltschutzgesetzgebung Initiativen im landwirtschaftlichen Sektor auf sinnvolle Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe blockiert werden, und in welcher Form gedenkt man, die Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Bereichs entschädigungsgemäß auszugleichen? Die Umweltschutzgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich dadurch aus, daß sie sich in der Regel auf breite Mehrheiten über alle Parteigrenzen hinweg, häufig sogar auf einstimmige Beschlüsse der gesetzgebenden Körperschaften, stützen kann. Dabei hat eine sorgfältige Abwägung zwischen den Erfordernissen des Umweltschutzes und den wirtschaftlichen Auswirkungen, wobei auch speziell die landwirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden, stattgefunden. Ich erinnere dazu beispielsweise an die erst kürzlich abgeschlossenen Beratungen des Gesetzentwurfs über Naturschutz und Landschaftspflege im Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages. Nach Ansicht der Bundesregierung werden durch die schon geschaffene und die noch in Vorbereitung befindliche Umweltschutzgesetzgebung die Initiativen im landwirtschaftlichen Sektor auf sinnvolle Erweiterung landwirtschaftliche Betriebe nicht blockiert. Wenn durch die Umweltschutzgesetzgebung Auflagen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich von Umweltbelastungen geschaffen werden, dann sind die zu ihrer Beachtung möglicherweise notwendigen Aufwendungen grundsätzlich vom Verursacher dieser Umweltbelastungen zu tragen. Das Verursacherprinzip ist im nationalen Bereich — wiederum nach mehrheitlicher Auffassung aller Parteien — in der EG und auch im internationalen Bereich als wirkungsvolles Instrument der Umweltpolitik anerkannt. Um Anpassungsschwierigkeiten zu vermeiden, gewährt die Bundesregierung jedoch Finanzierungshilfen. Im landwirtschaftlichen Bereich können z. T. auch Investitionen zugunsten des Umweltschutzes im Rahmen des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms gefördert werden. Für eine weitergehende Entschädigungsregelung zum Ausgleich gesetzlicher Auflagen, die Sie mit Ihrer Frage wohl ansprechen wollten, besteht kein Anlaß. Eine solche Regelung, die zur 17424* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Folge hätte, daß Unterlassungen von Umweltbelastungen entschädigt würden, wäre außerdem aus der Sicht der Bundesregierung nicht vertretbar. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 33) : Hat die Bundesregierung dafür Hinweise, daß der französischen Landwirtschaft aus nationalen Mitteln ein teilweiser Ausgleich für den von der EG beschlossenen „Beimischungszwang" von Magermilchpulver bei Futtermitteln gezahlt wird, und wenn ja, wird sie ähnliche Maßnahmen ergreifen? Ihre Anfrage betrifft offensichtlich die vom EG-Agrarministerrat beschlossene sogenannte Kautionsregelung, die den Ankauf denaturierten Magermilchpulvers sichern soll. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die französische Landwirtschaft aus nationalen Mitteln auch nur teilweise einen Ausgleich für die aus der erwähnten Kautionsregelung erwachsenden Mehrkosten der Fütterung erhält. Die Bundesregierung wird das Problem im Auge behalten. Die Gewährung nationaler Beihilfen wäre sicher nicht gemeinschaftskonform und würde von der Bundesregierung nicht hingenommen werden können. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 34 und 35) : Hat sich nach Meinung der Bundesregierung das Gesetz über die Schülerunfallversicherung bewährt, trotz der enormen Kostensteigerung (bis zum 8fachen des Betrags von 1971), die die Etats der Gemeinden belastet? Ist mit einem weiteren großen Anstieg der Beiträge für die Gemeinden zu rechnen, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die einer weiteren Kostenexplosion Einhalt gebieten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch die Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes auf Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten zu den wesentlichen Leistungen der Sozialpolitik in den vergangenen Jahren gehört. Das machen nicht zuletzt die ständig steigenden Aufwendungen insbesondere für die Unfallverhütung, Heilverfahren, Rehabilitation und Renten deutlich. Im Jahre 1972 betrugen die Gesamtaufwendungen der Schüler-Unfallversicherung rd. 75 Millionen DM. Diese sind für 1975 auf 168 Millionen DM oder auf das 2,3fache des Betrages von 1972 gestiegen. Das Jahr 1971 ist zu Vergleichszwecken nicht geeignet, weil die Schüler-Unfallversicherung erst am 1. April 1971 in Kraft getreten ist und Aufwendungen nur für den Zeitraum von 9 Monaten entstanden sind. Die Kostenerhöhung hängt damit zusammen, daß sich die Zahl der gemeldeten Unfälle, die 1972 rd. 540 000 betrug, im Jahre 1975 auf rd. 681 000 erhöht hat und auch die Fallkosten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation in dieser Zeit ständig gestiegen sind. Wie die Beitragsbelastung der Gemeinden — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — sich in Zukunft entwickeln wird, ist von einer Reihe Faktoren abhängig, auf die die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß nehmen kann. So kommt es entscheidend auf die Zahl und Schwere der Unfälle an, aber auch darauf, in welchem Ausmaß die Kosten für medizinische und berufliche Rehabilitation steigen. Die Kostenentwicklung im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation hängt zu einem wesentlichen Teil auch von Vereinbarungen der Verbände der Versicherungsträger und der Ärzteschaft ab. Obwohl die Bundesregierung auf diese Vereinbarungen unmittelbar ebenfalls keinen Einfluß nehmen kann, wirken sich ihre allgemeinen Bemühungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen auch hier positiv aus. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 36 und 37) : Wieviel Unfälle mit tödlichem Ausgang hat es im Jahr 1975 im häuslichen Bereich und in der Freizeit gegeben, und wie hat sich diese Zahl im Verhältnis zu früheren Jahren entwickelt? Was hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zusätzlich zur Unfallverhütung und -aufklärung in diesem Bereich getan? Die Ermittlung der tödlichen Unfälle im Bereich Heim und Freizeit stützt sich auf die Erhebungen einiger statistischer Landesämter. Die dort erfaßten Unfallzahlen können aber auf das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet werden. Für das Jahr 1975 sind die Erhebungen der Landesämter noch nicht abgeschlossen. Damit ist erst im Herbst 1976 zu rechnen. In den Vorjahren betrug die Zahl der tödlichen Unfälle aufgrund von Hochrechnungen rund: 1974 10 700 1973 11 500 1972 10 900 1971 10 800 1970 11 000 1969 11 100 Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Bundesregierung wegen der weitgehend fehlenden Rechtsgrundlagen nur begrenzte Möglichkeiten der unmittelbaren Einflußnahme auf die Unfallsituation im häuslichen Bereich hat. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung wurden jedoch voll genutzt. Auf dem Gebiet des Maschinenschutzes ist die sicherheitstechnische Normung bei den Haushalts-, Bastel-, Sport- und Spielgeräten — für Spielzeug Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17425* auch auf europäischer Ebene — mittlerweile voll angelaufen. Regeln und Richtlinien mit sicherheitstechnischem Inhalt und eine ausreichende Zahl unabhängiger Prüfstellen, die für den Haushalt und für die verschiedenen Freizeitbeschäftigungen bestimmte Maschinen und Geräte sicherheitstechnisch abnehmen können, sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bezeichnet worden. Von der freiwilligen Prüfmöglichkeit wird auf Betreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung von den Herstellern und Einführern von Haushalts-, Bastel-, Sport- und Spielgeräten zum Nutzen der Verbraucher zunehmend Gebrauch gemacht. Die Kontrollen sind verschärft worden. Allein in den letzten Jahren durften 426 in sicherheitstechnischer Hinsicht mangelhafte Maschinen und Geräte für den häuslichen Bereich aufgrund von behördlichen Untersagungsverfügungen nach dem Maschinenschutzgesetz nicht mehr ausgestellt oder in den Verkehr gebracht werden. Über die Auswirkungen der Maßnahmen auf dem Gebiet des Maschinenschutzes finden sich im einzelnen Ausführungen im letzten Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/4668 S. 71 ff.), auf die ich hiermit hinweisen möchte. Auch durch die Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund mit dem Unfallschutz in Heim und Freizeit, konnte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im positiven Sinne auf die Unfallsituation in den Haushalten und bei den Freizeitbeschäftigungen einwirken. In der Zwischenzeit hat die Bundesanstalt den häuslichen Bereich nicht nur in ihr Unfallforschungsprogramm einbezogen — erste Ergebnisse liegen vor —, sondern auch ihren aktiven Beitrag bei der Verbesserung der sicherheitstechnischen Verhältnissen, z. B. in Kindergärten, geleistet. Daneben arbeitet die Bundesanstalt bei der Erstellung von sicherheitstechnischen Regeln und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Möglichkeit der Unfallverhütung im Heim und in der Freizeit mit. Über die vielfältigen Bemühungen um mehr Sicherheit im häuslichen Bereich enthält der genannte Unfallverhütungsbericht über die Jahre 1974/ 1975 (S. 106 ff.) einen ausführlichen Beitrag. Daraus wird auch ersichtlich, welche Bedeutung die Bundesregierung der Unfallverhütung in diesem so wichtigen Bereich beimißt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 38) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß der mit der Novellierung des Tarifvertragsgesetzes (TVG) bekundete Wille nach sozialer Absicherung des in § 12 e TVG umrissenen Personenkreises, der in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehenden freien journalistischen Mitarbeiter von Tageszeitungen, auch verwirklicht wird, und sieht sie gegebenenfalls in einer Einschaltung einer Bundesschiedsstelle unter Beachtung der Bestimmungen des Tarifvertragsrechts und des Prinzips der Tarifhoheit der Sozialpartner eine Möglichkeit dazu? Der seit dem 1. November 1974 geltende § 12 a des Tarifvertragsgesetzes hat Selbständigen und freiberuflich Tätigen, die von ihren Auftraggebern wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind und daher vom Gesetz als arbeitnehmerähnliche Personen bezeichnet werden, einen Weg zur kollektiven Selbsthilfe eröffnet. Dadurch haben namentlich die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehenden freien journalistischen Mitarbeiter von Tageszeitungen die Möglichkeit erhalten, ihre Beschäftigungsbedingungen und damit auch ihre soziale Sicherung durch Tarifvertrag zu regeln. § 12 a Tarifvertragsgesetz konnte freilich nur die — in ihm näher bezeichneten — Voraussetzungen für den Abschluß solcher Tarifverträge schaffen. Es liegt nun in der Hand der betreffenden Personengruppen, mit den im Rahmen der Tarifautonomie den Sozialpartnern zum Ausgleich ihrer Interessen zur Verfügung stehenden Mitteln, d. h. durch Verhandlungen und notfalls durch Ausübung von Druck und Gegendruck, zum Abschluß von Tarifverträgen zu gelangen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in dem von Ihnen angesprochenen Bereich bisher noch nicht zum Abschluß von Tarifverträgen gekommen ist. Sie bedauert dies, ist jedoch der Auffassung, daß die gegenwärtigen, nicht nur in diesem Bereich aufgetretenen Anfangsschwierigkeiten, die unter anderem bei der Abgrenzung des zu erfassenden Personenkreises aufgetreten sind, in absehbarer Zeit durch die zuständigen Tarifpartner überwunden werden können. In diesem Zusammenhang ist auf die zwischen dem Hessischen Journalistenverband und dem Hessischen Rundfunk auf der Grundlage des § 12 a Tarifvertragsgesetz geschlossenen Tarifverträge hinzuweisen. Die Bundesregierung sieht insbesondere in der Einrichtung einer Bundesschiedsstelle kein wirksames Mittel, um die sozialpolitische Zielsetzung des § 12 a Tarifvertragsgesetz zu fördern. Die Aufstellung von Schieds- und Schlichtungsregelungen ist in erster Linie Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Mit Rücksicht auf die durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gewährleistete Tarifautonomie können diesbezügliche Regelungen immer nur subsidiär gelten, d. h., wenn die betreffende staatliche Stelle von den beteiligten Tarifparteien angerufen wird. Deshalb haben die wenigen bestehenden Regelungen dieser Art, wie das Kontrollratsgesetz Nr. 35 und einige Landesgesetze, die jeweils eine staatliche Schlichtung auf Landesebene vorsehen, auch bisher keine praktische Bedeutung erlangt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 39) : 17426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, in bestimmten Härtefällen — bei einem Unfalltod des landwirtschaftlichen Unternehmers müssen Ehefrau und unverheiratete Kinder an die Krankenversicherung höhere Unternehmerbeiträge entrichten als vorher — Beihilfen des Staates zur Krankenversicherung zu zahlen, und wird auch in Zukunft das Witwenaltersgeld nur dann unabhängig vom Alter der Witwe gezahlt werden, wenn der verstorbene Ehemann altersgeldberechtigt war? Die Witwen und die Waisen eines landwirtschaftlichen Unternehmers sind, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen auf ihre Rechnung geht, als landwirtschaftliche Unternehmer in der Krankenversicherung der Landwirte versicherungspflichtig. Sie haben Beiträge nach den Beitragsklassen zu entrichten, die durch die Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach dem Einheitswert des Unternehmens, dem Arbeitsbedarf oder einem anderen angemessenen Maßstab festgesetzt werden. Das gilt auch für den Fall, daß die Witwe und die Kinder Mitunternehmer sind. Wäre in dem von Ihnen geschilderten Fall allein die Witwe landwirtschaftliche Unternehmerin im Sinne des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) und daher versicherungspflichtig, kämen für den Krankenversicherungsschutz der Kinder z. B. folgende Möglichkeiten in Betracht: Unter den Voraussetzungen des § 32 KVLG besteht für unterhaltsberechtigte Kinder Anspruch auf Familienhilfe, ohne daß ein besonderer Beitrag entrichtet zu werden braucht. Wären die Kinder dagegen mitarbeitende Familienangehörige nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 KVLG, unterlägen sie der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte. Die Beiträge für diesen Personenkreis sind von den landwirtschaftlichen Unternehmern aufzubringen. Sie betragen zwei Drittel des Unternehmerbeitrags, für mitarbeitende versicherungspflichtige Familienangehörige, die als Auszubildende beschäftigt sind, ein Drittel des Unternehmerbeitrags. In der Altershilfe für Landwirte haben Witwen Anspruch auf Altersgeld, wenn der verstorbene Ehegatte schon Altersgeld bezogen hatte; darüber hinaus besteht ein solcher Anspruch, wenn die Witwe 60 Jahre alt oder aber erwerbsunfähig ist. Den besonderen Verhältnissen in der Landwirtschaft wird in der Altershilfe dadurch Rechnung getragen, daß eine Witwe die Möglichkeit hat, nach dem Tode ihres Mannes durch Zahlung eigener Beiträge die etwa noch fehlenden beitragsrechtlichen Voraussetzungen für ein Witwenaltersgeld zu erfülllen. Die Beiträge des Verstorbenen und die Beiträge der Witwe werden zusammengerechnet. Diese Regelung ist anläßlich der in der Altershilfe für Landwirte in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen ausführlich erörtert worden; der Gesetzgeber hat danach von einer Änderung abgesehen. Als besonders regelungsbedürftig sind die Fälle jüngerer Witwen mit zu versorgenden Kindern angesehen worden. Um hier eine sozialpolitisch gebotene Hilfe zu gewähren, ist inzwischen in der Altershilfe für Landwirte ab 1. Januar 1975 das Waisengeld eingeführt worden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 40) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter gemessen an der allgemeinen Entwicklung der Arbeitslosigkeit unverhältnismäßig stark zugenommen hat und die Tendenz sich immer mehr verstärkt, daß Unternehmen sich durch Freistellungsanträge davon freikaufen, Schwerbehinderte zu beschäftigen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Zahlen standen Anfang April 1976 etwa 900 000 registrierte Schwerbehinderte im Erwerbsleben. Ausgehend von dieser Zahl beträgt die Arbeitslosenquote bei den Schwerbehinderten Ende April knapp 4,1 Prozent. Der Vergleich mit der zu diesem Stichtag festgestellten allgemeinen Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent zeigt, daß die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten noch deutlich unter der allgemeinen Arbeitslosigkeit liegt. Es ist jedoch zutreffend, daß in der letzten Zeit die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ansteigt. Während diese am Jahresende 1975 noch bei 31 938 lag, betrug sie Ende April 1976 36 737. Dagegen ist die allgemeine Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum von 1 223 396 auf 1 093 693 gesunken. Eine Analyse des vorhandenen Zahlenmaterials zeigt allerdings, daß dieser Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten überwiegend darauf zurückzuführen ist, daß im ersten Quartal dieses Jahres die Zahl der nach dem Schwerbehindertengesetz neu anerkannten Schwerbehinderten die Rekordhöhe von 106 067 erreicht hat. Nach den bisherigen Erfahrungen der Bundesregierung ist davon auszugehen, daß die arbeitslosen Behinderten in stärkerem Umfang als die beschäftigten Behinderten sich amtlich als Schwerbehinderte anerkennen lassen, weil sie sich dadurch bessere Aussichten auf Vermittlung in einen Dauerarbeitsplatz versprechen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ein vordringliches Anliegen darstellt. Die Bundesregierung hat daher schon vor einiger Zeit gemeinsam mit dem Beirat für die Rehabilitation die mit der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes betrauten Stellen und die Arbeitgeber aufgefordert, die in diesem Gesetz enthaltenen Möglichkeiten voll zugunsten der Schwerbehinderten auszuschöpfen. So sind die Hauptfürsorgestellen gebeten worden, strenge Maßstäbe im Kündigungsschutzverfahren zugunsten der Schwerbehinderten anzulegen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist gebeten worden, nachhaltig auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu achten. An die Arbeitgeber wurde appelliert, daß sie auch in einer schwierigen Beschäftigungssituation nicht auf die Ausgleichsabgabe ausweichen, sondern ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen. Weitere Einzelheiten sind der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Maucher u. a. vom 21. Januar 1976 (Bundestagsdrucksache 7/4608) zu entnehmen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17427* Die in Ihrer Frage als vorhanden unterstellte Möglichkeit, als Arbeitgeber von der Beschäftigungspflicht freigestellt zu werden, ist im Schwerbehindertengesetz nicht vorgesehen. Insbesondere entbindet die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Arbeitgeber nicht von der Pflicht, Schwerbehinderte entsprechend der vorgeschriebenen Pflichtquote zu beschäftigen. Unabhängig hiervon hat die Bundesregierung aber auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die Arbeitgeber in verstärktem Umfange ihre Schwerbehinderten-Pflichtplätze nicht besetzen. Erst wenn die zur Zeit noch laufende Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit abgeschlossen ist, können Aussagen darüber gemacht werden, in welchem Umfang die Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Dies wird frühestens im Spätsommer dieses Jahres möglich sein. Die Bundesregierung hofft im übrigen zuversichtlich, daß die von ihr und der Deutschen Bundesbank eingeleiteten konjunkturwirksamen Maßnahmen und die flankierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sich auch günstig auf die Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten auswirken wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 41) : Trifft es zu, daß die Gefahr besteht, in Zukunft werde bald jeder fünfte statt wie derzeit jeder zehnte hörgeschädigt sein, und welche Schlußfolgerungen sind — bejahendenfalls - daraus für die Lärmschutzgesetzgebung zu ziehen? Genaue Angaben über die Zahl der durch den Lärm am Arbeitsplatz gefährdeten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die bekannten Schätzungen beruhen auf Aussagen der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften, die seit 1970 in verstärktem Maße die Lärmarbeitsplätze erfassen und überwachen. Danach muß damit gerechnet werden, daß über 2 Millionen Arbeitnehmer in Bereichen arbeiten, in denen der Lärm zu Gehörschäden führen kann, wenn keine Schutzmaßnahmen getroffen werden. Bei diesen Zahlen geht man davon aus, daß die Arbeitnehmer ständig einem Lärm ausgesetzt sind, der zu einem Beurteilungspegel von 90 dB (A) führt. Die Fachwelt hält diesen 90-dB(A)-Wert für die gerade noch vertretbare Lärmgrenze. Legt man den von vielen Seiten vorgeschlagenen, aus arbeitsmedizinischer Sicht wünschenswerten, Grenzwert von 85 dB (A) zugrunde, ist mit einer höheren Zahl von gefährdeten Arbeitnehmern zu rechnen. Genaue Angaben hierüber sind allerdings nicht bekannt. Die Lärmschutzgesetzgebung hat aus der Entwicklung der zunehmenden Lärmschwerhörigkeit bereits die Konsequenzen gezogen. Im Jahre 1970 wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Lärmschutzrichtlinie und im Jahre 1974 von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung eine „Unfallverhütungsvorschrift Lärm" erlassen. Ab 1. Mai 1976 ist die Arbeitsstättenverordnung in Kraft, die zum ersten Mal Lärmgrenzwerte verbindlich vorschreibt. Danach sind als oberste Grenze für die typischen Lärmarbeitsplätze 85 dB (A) vorgeschrieben. Dieser Wert darf nur dann um 5 dB (A) überschritten werden, wenn er nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise nicht einzuhalten ist. Zur Abwendung anderer möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen sind darüber hinaus für überwiegend geistige Tätigkeiten 55 dB (A) und für einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeiten 70 dB (A) als Grenzwerte vorgeschrieben. Zur Verbesserung des Lärmschutzes werden seit 1973 aus dem Bundeshaushalt Forschungsmittel für Projekte zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz vergeben; dabei werden sowohl Grundprobleme des Lärmschutzes erforscht als auch Untersuchungen finanziert, wie bestimmte Maschinentypen leiser gebaut werden können. Ergänzende Einzelheiten sind im Unfallverhütungsbericht '76 (Bundestagsdrucksache 7/4668) enthalten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 42 und 43) : Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein Erwerb des Verwaltungsgebäudes des Badischen Gemeindeversicherungsverbands für die Unterbringung des Kreiswehrersatzamts vernünftiger ist und dem Gebot der Sparsamkeit der öffentlichen Haushalte entspräche, als ein Neubau auf einem in Aussicht genommenen Grundstück, das sechs Kilometer von der Statdmitte entfernt liegt? Bis wann ist mit einer Entscheidung über das Angebot des Badischen Gemeindeversicherungsverbands zu rechnen? Die Eignung des Verwaltungsgebäudes des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes für die Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes Karlsruhe wurde geprüft. Es ist funktionsgerechter und wirtschaftlicher, das Kreiswehrersatzamt Karlsruhe zusammen mit anderen Einrichtungen und Anlagen der Bundeswehr in dem geplanten und für die Bundeswehrfachschule bereits begonnenen Neubau auf dem hierfür erworbenen Gelände an der Büchiger Allee unterzubringen. Die Entscheidung, daß bei dieser Sachlage ein Erwerb der angebotenen Liegenschaft des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes nicht vorgesehen ist, wurde bereits getroffen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 44) : 17428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 Trifft es zu, daß Fahrzeuge der Bundeswehr vorsätzlich „schrottreif" demoliert wurden, wie in der Zeitung „Express" vom 26. April 1976 gemeldet wurde, und welche Maßnahmen wurden bejahendenfalls ergriffen, um die aufgetretenen Dienstpflichtverletzungen zu ahnden sowie ähnliche Vorkommnisse künftig auszuschalten? Die Meldung der Zeitung „Express" vom 26. April 1976 geht vermutlich auf einen Artikel im „Spiegel" vom gleichen Datum zurück. Die hier geschilderte Beschädigung von Krädern bei der 1. Kompanie des Transportbataillons 801 entspricht den Tatsachen. Die Kräder wurden im Juli 1975 zur Aussonderung vorgeschlagen, konnten jedoch nicht als aussonderungswürdig bezeichnet werden. Vermutlich weil die benötigten Ersatzteile wegen eines Engpasses nicht vorhanden waren, wurde der Versuch unternommen, die Kräder so zu beschädigen, daß ihre Aussonderung möglich wurde. Bei einem erneuten Versuch, die Aussonderung zu erreichen, wurde die mutwillige Beschädigung entdeckt und aktenkundig gemacht. Das Bataillon hat unverzüglich disziplinare Maßnahmen gegen zwei beteiligte Soldaten ergriffen. Als dem Territorialkommando Nord, als aufsichtsführender Kommandobehörde, die mutwillige Beschädigung bekannt wurde, wurden im Januar 1976 durch den Rechtsberater umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Sie haben den Zweck, den Initiator und alle Beteiligten zu ermitteln. Durch zwischenzeitliche Entlassungen gestalten sich die Untersuchungen zeitraubend, sie werden jedoch bald abgeschlossen sein. Erst dann können endgültige strafrechtliche bzw. disziplinare Würdigungen erfolgen. Die Tatsache, daß die mutwilligen Beschädigungen im Rahmen der dienstlichen Überprüfungen entdeckt worden sind, erste Disziplinarmaßnahmen sofort ergriffen wurden und die zuständige Kommandobehörde eine eingehende Untersuchung bereits vier Monate vor der Zeitungsmeldung angeordnet hat, zeigt, daß die bestehenden Befehle und dienstlichen Kontrollen ausreichen, ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 45 und 46) : Trifft es zu, daß das Arbeitsamt Göppingen — wie die „Neue Württembergische Zeitung" vom 22. April 1976 gemeldet hat — in einem Bericht festgestellt hat, daß jungen Männern nach Abschluß ihrer Ausbildung trotz zum Teil guter Leistungen der Arbeitsplatz gekündigt wird, wenn sie noch ihren Wehrdienst ah-leisten müssen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellung? Hat die Bundesregierung entsprechende Meldungen — u. a. im Zusammenhang mit dem von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zum Ausbau des Kündigungsschutzes für Wehrpflichtige — auch aus anderen Teilen des Bundesgebiets erhalten, und welche Maßnahmen will sie gegen diese Entwicklung ergreifen? Es ist richtig, daß Fälle bekanntgeworden sind, in denen Berufsanfänger im Anschluß an ihre Berufsausbildung offensichtlich deshalb keinen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten haben, weil sie noch ihren Grundwehrdienst leisten müßten. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber liegt in diesen Fällen nicht vor, weil das Berufsausbildungsverhältnis auf einem befristeten Ausbildungsvertrag beruht und mit dem Abschluß der Berufsausbildung automatisch endet. Eine Verpflichtung, mit dem Ausgebildeten einen unbefristeten Anschluß-Arbeitsvertrag zu schließen, besteht für den Arbeitgeber nicht. Andernfalls wäre der Arbeitgeber gezwungen, Arbeitnehmer einzustellen, für die er unter Umständen keine Beschäftigung hat. Dies hätte zur Folge, daß die Betriebe nur so viele Auszubildende einstellen würden, wie sie nach abgeschlossener Lehre selbst weiterbeschäftigen könnten — was zu einer weiteren Verringerung der ohnehin schon knappen Ausbildungsplätze führen würde. Eine derartige Verpflichtung wäre im übrigen mit der bestehenden Vertragsfreiheit nicht vereinbar. Für Ausgebildete, die noch ihren Wehrdienst leisten müssen, gilt insoweit keine Sonderregelung. Gleichwohl prüft die Bundesregierung seit längerer Zeit, welche gesetzlichen Maßnahmen unter Abwägung aller Interessen es vermeiden, daß Arbeitgeber unter dem Eindruck der noch ausstehenden Wehrpflichtzeit den Abschluß eines Arbeitsvertrages ablehnen. In dem von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurf zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist allgemein eine Erweiterung des Kündigungsschutzes für wehrpflichtige Arbeitnehmer, nicht aber das besondere Problem der ungedienten Berufsanfänger angesprochen. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 47) : Trifft es zu, daß die vom Bundesverteidigungsministerium getroffene Entscheidung, das geplante Sanitätsdepot in ZülpichRövenich zu errichten, endgültig aufgegeben worden ist, und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgebend? Die Planung für den Neubau eines Sanitätsdepots bei Zülpich-Rövenich ist endgültig aufgegeben worden, da das Depot in Euskirchen verbleibt. Maßgebend für diese Entscheidung war, daß — die Kapazitätsforderung für das Depot von 3 000 t auf 1 000 t herabgesetz wurde, — das in Euskirchen vorhandene bundeseigene Objekt „Bertha-Hütte" weiter genutzt werden wird und sich der Umfang des Neubaues verringert, — dadurch rd. 15 Millionen DM Haushaltsmittel eingespart werden und — die Zivilbediensteten am Ort verbleiben können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17429* Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 7/5188 Fragen B 48 und 49) : Trifft es zu, daß — wie kürzlich in Presseberichten geschildert wurde — Bundeswehrmotorräder zum Zwecke der Ausmusterung mutwillig zerstört wurden, und wenn ja, sieht die Bundesregierung dies als Einzelfall an oder sind ihr weitere Fälle bekannt? Ist die Bundesregierung bereit, in dem konkreten Fall alle disziplinar- und strafrechtlichen Mittel auszuschöpfen und etwaigen ähnlichen Fällen in geeigneter Weise vorzubeugen? Presseberichte nach denen Bundeswehrmotorräder zum Zwecke der Aussonderung mutwillig zerstört wurden, treffen zu. Dieser Fall muß jedoch als Einzelfall gewertet werden. Die fraglichen Kräder waren im Juli 1975 zur Aussonderung vorgeschlagen, konnten aber nicht als aussonderungswürdig bezeichnet werden. Da die benötigten Ersatzteile fehlten, wurde der Versuch unternommen, die Kräder durch mutwillige Zerstörungen unbrauchbar und damit aussonderungswürdig zu machen. Bei dem folgenden Vorschlag zur Aussonderung wurde die mutwillige Beschädigung aber entdeckt und aktenkundig gemacht. Das Transportbataillon 801 hat in diesem Zusammenhang unverzüglich disziplinare Maßnahmen gegen zwei beteiligte Soldaten ergriffen. Die aufsichtsführende Kommandobehörde, Territorialkommando Nord, hat nach Bekanntwerden im Januar 1976 in diesem Zusammenhang umfangreiche Ermittlungen eingeleitet und den Rechtsberater mit den Gesamtermittlungen beauftragt. Diese Untersuchungen gestalteten sich zeitraubend, da beteiligte Soldaten inzwischen aus der Bundeswehr ausgeschieden sind. Strafrechtliche bzw. disziplinarische Würdigungen sind erst nach Abschluß der Ermittlungen möglich. Die Tatsache, daß die mutwilligen Beschädigungen im Rahmen dienstlicher Überprüfungen entdeckt worden sind, bereits zu diesem Zeitpunkt disziplinarische Maßnahmen ergriffen wurden und eingehende Untersuchungen von der aufsichtsführenden Kommandobehörde bereits vier Monate vor den Presseberichten ihren Anfang nahmen, zeigt, daß die praktizierten Befehle und dienstlichen Kontrollen ausreichen, derartigen Vorkommnissen vorzubeugen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 50) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen Aerospatiale von der Regierung in Paris beauftragt worden sei, mit ihren deutschen Partnern VFW-Fokker und Messerschmidt-Bölkow-Blohm die Serienfertigung des deutsch/französischen Militärtransporters Transall C - 160 in einem Umfang von zunächst 75 Maschinen wieder anlaufen zu lassen, und wird die Bundesregierung dieserhalb mit der französischen Regierung Kontakt aufnehmen? Pressemeldungen, nach denen Aérospatial einen Auftrag von der französischen Regierung zur Verhandlung mit den Firmen VFW-Fokker und MBB über die Wiederaufnahme der Fertigung von zunächst 75 Flugzeugen des Typs Transall C-160 erhalten habe, können nicht bestätigt werden. Die Bemühungen der am bilateralen Programm Transall C-160 beteiligten Firmen um eine Wiederaufnahme der Serienfertigung gehen auf eine Firmeninitiative zur Auslastung der Kapaziäten in der Luft- und Raumfahrtindustrie zurück. Die Firmen halten eine Wiederaufnahme der Serienfertigung nur bei einer Stückzahl von mindestens 75 Flugzeugen für vertretbar. Kontaktgespräche der Präsidenten des deutschfranzösischen Arbeitsausschusses Transall C-160 mit den Firmen haben stattgefunden. Die französische Seite hat dabei ihre Überlegungen über eine mögliche Nachbeschaffung von etwa 25 Flugzeugen von dem Ergebnis der Exportbemühungen und von der Wirtschaftlichkeit der Wiederaufnahme der Serienfertigung abhängig gemacht. Da Ergebnisse konkreter Verkaufsgespräche von den interessierten Firmen bislang nicht nachgewiesen werden konnten, müssen die Möglichkeiten einer Fertigungswiederaufnahme sorgfältig abgewogen werden. Dies gilt um so mehr, als ein Bedarf an weiteren Flugzeugen des Typs Transall C-160 seitens der Bundeswehr nicht besteht und auch die französische Luftwaffe einen sogenannten Initialauftrag nicht in Aussicht gestellt hat, so daß die Abdeckung der erheblichen Anlaufkosten, für die eine Mittelbereitstellung nicht erwartet werden kann, nicht gesichert sein dürfte. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen B 51 und 52) : Trifft es zu, daß sich die Flugzeugführer des Jagdgeschwaders 71 „Richthofen" anläßlich eines Dienstbesuchs des kommandierenden Generals der Luftflotte so verhalten haben, wie von der Bildzeitung vom 5. Mai 1976 geschildert, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten? Wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungen angestellt bzw. Disziplinarmaßnahmen ergriffen? Die von Ihnen zitierte Pressemeldung entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist vielmehr folgender Sachverhalt: Während seiner fliegerischen Inübungshaltung beim Jagdgeschwader 71 Richthofen hielt sich der Kommandierende General der Luftflotte, Generalleutnant Krupinski, in der Nacht vom 9. zum 10. Dezember 1975 mit mehreren Offizieren des Geschwaders, darunter dem Kommodore, Oberst Rentel, zu einem zwanglosen Umtrunk im Offiziersheim auf. Gegen 02.00 Uhr morgens führte dieser Kreis im Nebenraum der Bar eine lebhafte Diskussion über verschiedene Themen, darunter auch das „Tactical Fighter Concept", die von den in der Bar anwesenden Offizieren mitgehört werden konnte. Als wäh- 17430* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 rend der Diskussion zwei Offiziere ihre Gläser zu Boden fallen ließen, wurde dies als alkoholbedingte Reaktion gewertet. Eine demonstrative Absicht war jedenfalls weder für Generalleutnant Krupinski noch Oberst Rentel erkennbar. Richtigerweise maßen sie daher dem Vorfall keine besondere Bedeutung bei. Die zerbrochene Lanze ist Oberst Rentel bei anderer Gelegenheit von seinem Ordonnanzoffizier überreicht worden. Es wurden daher in diesem Zusammenhang weder Ermittlungen angestellt noch Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 84) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für Demonstrativbauvorhaben vorgesehenen Mittel, die nur für Neubauten eingesetzt werden können, über eine Änderung der Richtlinien auch für Forschungsvorhaben, die die Schaffung von sozialem Wohnraum in bestehenden alten Stadtkernen durch entsprechenden Umbau von vorhandenen Gebäuden zum Gegenstand haben, einzusetzen? Bei den im Rahmen der angewandten Ressortforschung meines Hauses durchgeführten Demonstrativbauvorhaben steht die Förderung von Neubauvorhaben im Mittelpunkt. Die Förderung des Umbaus von Wohnräumen ist jedoch nach den geltenden wohnungsbau- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Im einzelnen darf ich hierzu auf folgendes hinweisen: Die im Einzelplan meines Hauses (Einzelplan 25 für Demonstrativbauvorhaben ausgewiesenen Darlehensmittel unterliegen der Rückflußbindung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) und dürfen demgemäß nur zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues eingesetzt werden. Nach der Legaldefinition von § 2 II. WoBauG ist auch der Ausbau bestehender Gebäude dem Wohnungsbau zuzurechnen. Gemäß § 17 II. WoBauG ist unter Ausbau der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen zu verstehen, wenn die Wohnräume infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind und den veränderten Wohngewohnheiten angepaßt werden sollen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1971 ist bei einem Umbau der Bauaufwand den Kosten nach dann als wesentlich anzusehen, wenn er etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwandes erreicht. An das Erfordernis der Änderung der Wohngewohnheiten werden von der Rechtsprechung großzügige Maßstäbe angelegt. Aus den vorstehenden Darlegungen wird deutlich, daß es der Prüfung des Einzelfalles vorbehalten bleiben muß, ob die — nur begrenzt verfügbaren — Haushaltsmittel für Demonstrativbauvorhaben auch zur Förderung von Umbauten eingesetzt werden können. Bei Umbaumaßnahmen im Rahmen von Demonstrativbauvorhaben muß jeweils eine forschungsrelevante Aufgabenstellung im Vordergrund stehen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß für den Umbau und ähnliche Maßnahmen mit den in meinem Einzelplan ausgebrachten Haushaltsmitteln für Modernisierungszwecke u. U. geeignetere Instrumente zur Verfügung stehen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/5188 Frage B 85) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sich erneut für eine notwendige Beschleunigung bei der Erteilung von Baugenehmigungen im Interesse der Bauherren und der Beschäftigung im Baugewerbe nachdrücklich einzusetzen? Die Gesetzgebung über das Baugenehmigungsverfahren liegt in der Kompetenz der Länder, die Durchführung der Verfahren obliegt den Ländern und Gemeinden. Die Bundesregierung hat sich deshalb anläßlich der letzten Programme zur Belebung der Konjunktur im Interesse der Bauherren und der Bauwirtschaft erneut an die Länder und kommunalen Spitzenverbände gewandt mit der Bitte, nach Möglichkeit für eine Beschleunigung der Verfahren Sorge zu tragen. Länder und kommunale Spitzenverbände haben ihre Unterstützung zugesagt. Kurzfristig geht es dabei um die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die die Organisation eines geeigneten Verwaltungs- und büromäßigen Verfahrensablaufs bietet. Die hierfür getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen mußten und müssen die bestehende Haushalts- und Personalsituation berücksichtigen. Darüber hinaus erörtert der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gemeinsam mit den für das Bauwesen zuständigen Landesressorts, welche praktikablen Möglichkeiten für eine Reform des Baugenehmigungsverfahrens bestehen. Dabei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, daß bei Erteilung einer Baugenehmigung alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft werden und die Zahl und Bedeutung dieser Vorschriften sowie der mit ihnen verfolgten gesellschaftspolitischen Belange durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern ständig erhöht werden. Bei der Überprüfung des zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Baugenehmigungsverfahrens werden auch die Erfahrungen einbezogen, die in den benachbarten Staaten der Europäischen Gemeinschaft mit den vergleichbaren behördlichen Verfahren und anderen Einrichtungen gesammelt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 245. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Mai 1976 17431* Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 97): Welche Möglichkeiten sieht und hat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften eine Abstimmung der bestehenden Ferienordnungen im gemeinsamen Interesse erfolgt, und wird die Bundesregierung sich darum besonders bemühen, daß durch eine entsprechende Abstimmung der Ferienordnungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaften die Voraussetzungen dafür verbessert werden, daß es zumindest in der Osterzeit ermöglicht wird, Begegnungen junger Menschen aus allen Bereichen der Europäischen Gemeinschaften zu verwirklichen? Die Regelung der Schulferien ist ein kompliziertes Problem, bei dessen Lösung die Länder dauernden Kontakt mit der Bundesregierung halten. Bund und Länder bemühen sich darüber hinaus intensiv darum, die wesentlichen Ferientermine unter Berücksichtigung der verschiedenen Gesichtspunkte weitgehend mit den europäischen Nachbarländern abzustimmen. Die von den Kultusministern der Länder vereinbarte Planung der Sommerferien der Schulen in der Bundesrepublik für die Schuljahre 1973/74 bis 1978/79 ist nach Anhörungen der Betroffenen und eingehenden Beratungs- und Abstimmungsverfahren erfolgt. Derzeit werden Vorbereitungen für den Zeitraum bis 1985 getroffen. Für die übrigen Ferienabschnitte (sogenannte kleine Ferien) wurden von den Kultusministerien im Jahre 1973 Grundsätze aufgestellt, die neben den Sommerferien einen weiteren Ferienabschnitt von mindestens dreiwöchiger Dauer vorsehen, der noch näher zu bestimmen ist. Die Belange des Jugendaustausches und der jugendpolitischen Zusammenarbeit wurden und werden auch im internationalen Rahmen mitbedacht. Zur Überwindung etwa auftretender Schwierigkeiten in bestimmten Fällen wurde die Möglichkeit individueller Regelungen aufgezeigt. Die Bundesregierung ist dennoch bereit, zu gegebener Zeit mit den Ländern zu prüfen, ob eine Erörterung der von Ihnen angeschnittenen Frage auch im Rahmen der im Rat der Europäischen Gemeinschaften vereinigten Minister für Bildungswesen angestrebt werden sollte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lorenz Niegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es sehr kurz. Ich möchte nur sagen, daß ich auch diesem Kompromiß aus ordnungspolitischen Gründen meine Zustimmung nicht geben kann, da trotz allem ein preislimitiertes Vorkaufsrecht eingeführt wurde und in ihm noch die nahezu grenzenlose Ausdehnung des Vorkaufsrechts sowie ein nahtlos ineinander greifender Gebotskatalog enthalten ist. Alle Bedenken, die gegen die Einführung eines Planungswertausgleiches sprechen, sprechen auch gegen ein preislimitiertes Vorkaufsrecht.
    Im einzelnen verweise ich auf meine schriftliche Begründung, die ich als persönliche Erklärung zu Protokoll geben möchte.)


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Über den Antrag des Vermittlungsausschusses muß gemeinsam abgestimmt werden. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit ohne Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines
Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von
Anlage 2



Vizepräsident Dr. Jaeger
Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz — AbwAG)

— Drucksachen 7/2272, aus 7/1088 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/5161 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksachen 7/5088, 7/5183 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Biechele
Abgeordneter Konrad
Abgeordneter Wolfgramm (Göttingen)


(Erste Beratung 57./122. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern — für den Haushaltsausschuß dem Abgeordneten Dr. Riedl (München), für den Innenausschuß den Abgeordneten Biechele, Konrad und Wolfgramm (Göttingen) — für ihre Berichte.
Ich rufe in zweiter Beratung §§ 1 bis 18, Einleitung und Überschrift sowie den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/5238 auf. Gehe ich richtig davon aus, daß Sie zuerst eine allgemeine Aussprache wünschen?

(Lenders [SPD] : Ja!) — Das ist der allgemeine Wunsch.

Dann eröffne ich in zweiter Lesung die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Konrad.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Konrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des heute zur Beratung anstehenden Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer trägt deutlich die Spuren vieler und tiefgreifender Kompromisse. Aus dem von der Bundesregierung eingebrachten besonderen Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes und aus einer Reihe von Paragraphen des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Innenausschuß auf Grund der Empfehlungen seiner Arbeitsgruppe „Wassergesetze" einen in vielfacher Hinsicht neuen Entwurf erarbeitet. Die Grundzüge, also der Abgabetatbestand, die Bewertungsgrundlage, ausgehend von der Schädlichkeit des Abwassers, und die Zweckbindung des Abgabeaufkommens für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte, die sich schon im Regierungsentwurf finden, sind aber beibehalten worden.
    Das Abwasserabgabengesetz ist von Anbeginn in der Öffentlichkeit mit kritischen, teilweise sogar mit ausfallenden Äußerungen begleitet worden. Schon am 10. Oktober 1973 überschrieb die im Umweltschutz besonders engagierte „Süddeutsche Zeitung", deren Sachkunde anzuerkennen ist, eine besorgte Betrachtung mit den Worten „Verhinderungskoalition gegen Umweltschutzgesetze" . Heute sind noch deutlicher abwertende Kommentare zu lesen. Ich beschränke mich darauf, die „Zeitung für kommunale Wirtschaft" zu zitieren, die mit dem Willen, einen Scherz zu machen und dennoch im Bilde zu bleiben, die Überschrift „Gewässerschutz geht baden" beisteuert.
    Die Objektivität gebietet allerdings, anzumerken, daß der Inhalt der vielen und im allgemeinen kritischen Stellungnahmen der Öffentlichkeit ausgewogener ist, als die Überschriften vermuten lassen. Ich muß aber schon hier und ganz allgemein darauf hinweisen, daß dem Inhalt und den Auswirkungen des Abwasserabgabengesetzes bei den jetzt im Vordergrund stehenden Äußerungen nicht immer Gerechtigkeit widerfährt.
    Bei der noch nicht lange zurückliegenden Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist schon darauf verwiesen worden, daß das sogenannte klassische Instrumentarium der Wassergütewirtschaft dringend der Ergänzung durch eine Abwasserabgabe bedarf. Ohne eine solche müßten die Erlaubnisse zum Einleiten wesentlich strenger und damit ebenfalls kostensteigernder gefaßt werden, als es bei einer Kombination zwischen einer Erlaubnis unter Berücksichtigung der neuen Vorschrift des § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes und einer Abwasserabgabe der Fall ist. Es besteht im Grunde genommen auch gar kein Streit darüber, daß sich die Abwasserabgabe marktkonform finanzieller Anreize bedient und nur wenig in einzelwirtschaftliche und innerbetriebliche Prozesse eingreift. Sie setzt Rahmenbedingungen und überläßt es dem Einleiter, wie er die Schädlichkeit des Abwassers vermindert, um der Abgabe in möglichst großem Umfang zu entgehen.
    Es ist hier nicht der Ort und die Stunde, um im einzelnen auf die Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen einzugehen und sich mit ihnen und den Ergebnissen der Anhörungen, die sowohl der Innenausschuß im Jahre 1971 als auch das Bundesinnenministerium im Herbst 1973 durchgeführt haben, zu beschäftigen. Es ist nichts unbeachtet geblieben, was die Sachverständigen und die Verbände der von einer Abwasserabgabe betroffenen kommunalen und industriellen Unternehmungen vorgebracht haben. Doch mußte bei der Beratung nicht nur auf das Interesse der Bürger unseres Landes an sauberem Wasser und auf das Kosteninteresse der Betroffenen, sondern besonders auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und die konjunkturellen Aussichten Bedacht genommen werden.
    Eine der ins Auge fallenden Veränderungen des vorliegenden Entwurfs gegenüber den früheren Entwürfen betrifft den Zeitpunkt, in dem die Abgabe zum erstenmal erhoben wird. Wenn es das Jahr 1981 ist, so ist dieser auf den ersten Blick späte Termin darauf zurückzuführen, daß die Abwasserabgabe nunmehr grundsätzlich an den Erlaubnisbescheid anknüpft. Die Bundesländer müssen nicht nur ihre Wassergesetze dem neuen Wasserhaushaltsgesetz und dem Abwasserabgabengesetz anpassen, sondern auch durch die Wasserbehörden die Um-



    Konrad
    stellungen der Erlaubnisbescheide und soweit möglich auch der Bewilligung vornehmen.
    Der neue § 4 des Entwurfs wiederum entspringt der Einsicht, daß der Verwaltungsaufwand bei den Ländern nur dann geringer gehalten werden kann, als ursprünglich zu erwarten war, wenn sich die Höhe der Abwasserabgabe in erster Linie nach dem Bescheid und nicht nach Messungen bestimmt.
    Daß aber 1981 entgegen früheren Vorstellungen die Abwasserabgabe mit 12 DM einsetzt und erst 1986 die Höhe von 40 DM je Schadeinheit erreicht, entspricht zwar Anregungen aus der Wirtschaft, ist aber keineswegs von vornherein — jetzt muß auch ich mich einmal eines Bildes bedienen — ein Schlag ins Wasser. Wiederum unter Verzicht auf Zahlenbeispiele beschränke ich mich auf die Feststellung, daß es Industriezweige gibt, bei denen wirksame Verminderungen der Schädlichkeit des Abwassers kostenmäßig pro Schadeinheit günstiger liegen als der erste Abgabesatz von 12 DM im Jahre 1981. Die Schere zwischen den Vermeidungskosten und der Abwasserabgabe öffnet sich in jedem darauffolgenden Jahr weiter.
    Dem Ihnen vorliegenden Bericht ist jedoch zu entnehmen, was ich nicht verschweigen will, daß im kommunalen Bereich die Reinigungskosten nur bei großen Anlagen niedriger sein werden als die Abwasserabgabe. Gerade im kommunalen Bereich müssen aber die Möglichkeiten im Auge behalten werden, die sich wenigstens vorläufig noch aus den Finanzierungshilfen des ERP-Programms und der Gemeinschaftsaufgaben ergeben.
    Ich möchte mich, da sich der vorliegende Bericht über die Einzelheiten der Abgabevorschriften ausführlich äußert, auf diese wenigen grundsätzlichen Bemerkungen beschränken. Nur ein Wort möchte ich noch an die Adresse der Länder richten. Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz. Ich unterlasse jede Klage darüber, daß es nicht zur Grundgesetzänderung und damit zu größerer Einheitlichkeit nach innen und zu einer wirkungsvolleren Vertretung der Ansichten der Bundesrepublik Deutschland nach außen gekommen ist. Die Länder haben es aber demgemäß jetzt in der Hand, den vorgegebenen Rahmen auszufüllen und insbesondere den Wünschen der großen Abwasserverbände bei der Verwendung der Abwasserabgabe Rechnung zu tragen. Einmal mehr verabschieden wir heute ein Gesetz, das Zeugnis ablegt von den gemeinsamen Bemühungen im Hause und von den gemeinsamen Bemühungen des Bundes und der Länder im Umweltschutz. Es kommt nun darauf an, daß der Vollzug den Bemühungen im Gesetzgebungsverfahren nicht nachsteht.
    Damit bin ich bei der angenehmen Aufgabe angekommen, Dank zu sagen. Es ist mehr als eine Geste der Höflichkeit, wenn ich zuerst die Vertreter der Bundesländer und der „Länderarbeitsgemeinschaft Wasser" nenne. Wir in der Arbeitsgruppe „Wassergesetze" waren auf ihre sachkundige Mitarbeit schon deshalb sehr angewiesen, weil der Bundesrat selbst als Gesetzgebungsorgan keinen oder einen nur wenig hilfreichen Beitrag zum Abwasserabgabengesetz geleistet hatte. Der Dank erstreckt sich selbstverständlich auf die Bundesregierung und in besonders herzlicher Form auf die Damen und Herren der zuständigen Abteilung im Hause des Innenministers. Sie haben zuverlässig mit den Kollegen aus anderen Ministerien Zweifelsfragen geklärt und in einer Art Fließbandarbeit Formulierungshilfen gefertigt, gelegentlich sogar in solchem Umfang angedient, daß die Mitwirkung und Mitverantwortung der Bundesregierung für unser Werk nie in Zweifel geraten konnte. Dann sollen auch die Mitarbeiter unseres Ausschusses, denen soviel abgefordert wurde, und mein Freund Otto Wittmann, der vielgeplagte Vorsitzende der Arbeitsgruppe, nicht vergessen werden.
    Das Abwasserabgabengesetz stellt einen vorläufigen Abschluß im Recht der Wasserwirtschaft dar. Da mag es erlaubt und gerechtfertigt sein, an einen Beschluß des Bundesrates aus seiner Sitzung vom 25. April 1952 zu erinnern. Er lautet:
    Die Bundesregierung wird ersucht, von ihrem Recht zum Erlaß von Rahmenbestimmungen auf dem Gebiet des Wasserhaushaltes gemäß Art. 75 Nr. 4 GG baldmöglichst Gebrauch zu machen.
    Aus der Begründung dieses Beschlusses ist der letzte Satz interessant:
    Der Begriff „Rahmenvorschriften" soll so weitgehend wie verfassungsrechtlich irgend möglich gedeutet werden.
    An diese Richtschnur haben wir uns bei der Beratung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Abwasserabgabengesetzes gehalten, ohne die spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1954 aus den Augen zu verlieren.
    Es hat fast 25 Jahre gedauert, bis dem im Jahre 1952 allgemeinen Verlangen nach einer möglichst bundeseinheitlichen Gesetzgebung für den Wasserhaushalt voll entsprochen werden konnte. Nunmehr werden die Bürger der Bundesrepublik mit berechtigten Erwartungen darauf achten, wie sich die beiden Gesetze dieses Jahres auf den Wasserhaushalt in der Bundesrepublik auswirken werden.
    Die sozialliberale Koalition hat ihren Beitrag geleistet und steht dazu. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)