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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 244. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 17249 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17249 B Fragestunde — Drucksache 7/5188 vom 14. 5. 1976 — Außerung eines Generalstaatsanwalts des Landes Baden-Württemberg zum Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen; Anwendung des genannten Bundesgesetzes im Land Baden-Württemberg gemäß dem geltenden Recht MdlAnfr Al 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 17249 D, 17250 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 17250 A Einsatz der für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses zur Verfügung gestellten Bundesmittel MdlAnfr A2 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . .17250 B, D, 17251 A ZusFr Dr. Enders SPD 17250 C, D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 17251 A Meldungen aus Ärztekreisen über einen angeblich in einigen Jahren drohenden Ärzteüberschuß; Zulassung von Bewerbern zum Medizinstudium bei Verpflichtung zu einer Tätigkeit in ärztlich unterversorgten Gebieten MdlAnfr A22 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A23 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Dr. Glotz BMBW . .17251 B, C, D, 17252 A ZusFr Dr. Ahrens SPD . 17251 C, D, 17252 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 17252 B Berechtigung der Aussage des Bundesbauministers, daß in der 7. Legislaturperiode die meisten Eigenheime gebaut wurden MdlAnfr A99 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 17252 B, D ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 17252 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Konsequenzen aus den Befürchtungen des Arbeitskreises „Sozialer Wohnungsbau" beim Bundesbauministerium über die Entwicklung des Wohnungsbaus MdlAnfr A100 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schneider CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau 17253 A, B, C, D ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . . . .17253 B, C ZusFr Nordlohne CDU/CSU 17253 D Berücksichtigung der sozialen Komponente beim Seniorenpaßangebot der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A30 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Wernitz SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . .17254 B, C, D ZusFr Dr. Wernitz SPD 17254 C Zunahme der Rinder- und Schweineimporte aus der DDR und anderen Ostblockstaaten im ersten Vierteljahr 1976 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres; Drosselung dieser Einfuhren angesichts der rapide zurückgegangenen Vieh- und Fleischexporte nach Italien MdlAnfr A3 14.05.76 Drs 07/5188 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A4 14.05.76 Drs 07/5188 Kiechle CDU/CSU Antw PtSekr Logemann BML 17254 D, 17255 A, B, C, D, 17256 B ZusFr Kiechle CDU/CSU . 17255 B, C, D, 17256 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 17255 C Zunahme der Rinder- und Schweineimporte aus der DDR insbesondere nach Bayern; Schutz der Milch- und Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland vor Marktverlusten in Italien MdlAnfr A5 14.05.76 Drs 07/5188 Eigen CDU/CSU MdlAnfr A6 14.05.76 Drs 07/5188 Eigen CDU/CSU Antw PtSekr Logemann BML . . 17256 B, C, D, 17257 B, C, 17258 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . 17256 B, C, 17257 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 17256 D ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 17257 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 17258 A Schutz der deutschen Gemüsekonservenfabriken vor den Wettbewerbsvorteilen anderer EG-Länder MdlAnfr A7 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Ritgen CDU/CSU Antw PtSekr Logemann BML . . .17258 B, C, D, 17259 A ZusFr Dr. Ritgen CDU/CSU 17258 C, D ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 17258 D ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 17259 A Sicherung eines reibungslosen Exports deutscher landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Italien insbesondere auf dem Vieh- und Fleischsektor sowie bei Milch und Milcherzeugnissen; Einführung einer Exportsicherung für deutsche Agrarexporte gemäß der Regelung in anderen EG-Ländern MdlAnfr A8 14.05.76 Drs 07/5188 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A9 14.05.76 Drs 07/5188 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . .17259 B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 17259 B, C, D Unterbindung des Überfliegens der Insel Helgoland durch Düsenjäger in niedriger Höhe MdlAnfr A18 14.05.76 Drs 07/5188 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . , 17260 B, C, D ZusFr Reiser SPD 17260 B, C ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 17260 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 17260 D Fragebogenaktion im Bundesverteidigungsministerium; Wahrung der Intimsphäre des Bürgers MdlAnfr A 19 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Pack CDU/ CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . .17261 A, B ZusFr Frau Pack CDU/CSU 17261 B Abnahme von Abschlußprüfungen und Übergabe von Zeugnissen für die zum 1. Juli zum Wehrdienst eingezogenen Abgänger der höheren Fachoberschulen FOS 12 einige Tage vor dem Einzugstermin; Befreiung vom Wehrdienst zur Ermöglichung einer Nachprüfung binnen 14 Tagen bei nicht bestandener Abschlußprüfung MdlAnfr A20 14.05.76 Drs 07/5188 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A21 14.05.76 Drs 07/5188 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 17261 C, D, 17262 A, B, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 17261 D, 17262 A, B, C Folgerungen aus dem Bericht des Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, wonach Offiziere in militärfachlicher Verwendung bis zum 60. Lebensjahr und Soldaten des Sanitäts-, Militärmusik- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 und militärgeographischen Dienstes sowie des logistischen Bereichs bis zum 65. Lebensjahr zu dienen haben MdlAnfr A87 14.05.76 Drs 07/5188 Pawelczyk SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . . 17262 D ZusFr Pawelczyk SPD . . . . . . . . 17262 D Auswirkungen der Stillegung von Bundesbahnstrecken und -nebenstrecken in dünn besiedelten peripheren Räumen auf die Frachtkosten der Wirtschaft MdlAnfr A29 14.06.76 Drs 07/5188 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 17263 B, C ZusFr Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 17263 B, C Darstellung der Ertragssituation des von der Deutschen Bundesbahn betriebenen nichtschienengebundenen Güterverkehrs im Verkehr zum schienengebundenen Güterverkehr der Bundesbahn sowie zum privatwirtschaftlichen Straßengüterfern- und -nahverkehr MdlAnfr A32 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Pack CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . . . 17263 D Wegfall der Quote der Deutschen Bundespost für die Einstellung von Auszubildenden in verschiedenen Fernmeldeämtern, z. B. auch im Fernmeldeamt Weiden im Zonenrandgebiet MdlAnfr A33 14.0536 Drs 07/5188 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP . . . . 17264 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .17264 B, C Zielsetzung der vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen getragenen Großausstellung „Zehn Jahre aktive Deutschlandpolitik" MdlAnfr A36 14.05.76 Drs 07/5188 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . 17264 D, 17265 A, B ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . . 17265 A, B Großausstellung „Zehn Jahre aktive Deutschlandpolitik" auch in Berlin MdlAnfr A37 14.05.76 Drs 07/5188 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . . 17265 C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 17265 C, D ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 17265 D Aussage des Rechtsanwalts Stroebele über einen beabsichtigten Austausch von Häftlingen der DDR-Justiz mit den in Stammheim inhaftierten Anarchisten MdlAnfr A38 14.05.76 Drs 07/5188 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 17266 A, B ZusFr Reddemann CDU/CSU 17266 A, B Nichtzustimmung der DDR-Behörden zu einer Privatreise des früher in Magdeburg tätig gewesenen katholischen Weihbischofs des Erzbistums Paderborn, Nordhues, in die DDR MdlAnfr A39 14.05.76 Drs 07/5188 Straßmeier CDU/CSU MdlAnfr A40 14.05.76 Drs 07/5188 Straßmeier CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 17266 B, C, D, 17267 A ZusFr Straßmeir CDU/CSU . 17266 C, D, 17267 A Verweigerung der Erlaubnis zum Besuch der DDR für kirchliche Würdenträger durch DDR-Behörden nach Abschluß des Grundvertrages MdlAnfr A41 14.05.76 Drs 07/5188 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . .17267 B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 17267 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17267 C Schritte der Bundesregierung zur Ermöglichung der Einreise des Weihbischofs Nord-hues in die DDR MdlAnfr A42 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Pieser CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB . . . . . . 17267 C Bilaterale Vereinbarungen mit der DDR über menschliche Erleichterungen entsprechend Korb III der KSZE-Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A43 14.05.76 Drs 07/5188 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A44 14.05.76 Drs 07/5188 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 17267 D, 17268 B, C, D, 17269 A, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . .17668 A, B, D, 17269 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 17268 C Nächste Sitzung 17269 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17271* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes 17271* C Anlage 3 Festlegung der Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder der Einigungsstelle nach § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes durch Gesetz MdlAnfr A10 14.05.76 Drs 07/5188 Pohlmann CDU/CSU MdlAnfr A11 14.05.76 Drs 07/5188 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17271* D Anlage 4 Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Sicherung einer geringen Arbeitslosenquote; Einstellung der Bundesregierung zu Arbeitszeitverkürzung, Vorziehen der Altersgrenze, Verlängerung der Bildungszeiten, Verlängerung des Urlaubs und zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit MdlAnfr A12 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU MdlAnfr A13 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17272* B Anlage 5 Verbesserung der Amtshilfe ausländischer Sozialversicherungsträger zur Realisierung von Schadensersatzansprüchen deutscher Sozialversicherungsträger nach § 1542 RVO gegen im Abkommensausland befindliche Schädiger MdlAnfr A14 14.05.76 Drs 07/5188 Geiger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17272* D Anlage 6 Eingriff der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in die bestehende Infrastruktur deutscher Heilbäder und Kurorte durch den Bau eigener Kurkliniken MdlAnfr A15 14.05.76 Drs 07/5188 Mahne SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17273* A Anlage 7 Nichtbesetzung von Zivildienstplätzen im Bereich der Kirchen und der Diakonie; Zahl der keinen Zivildienst ableistenden Wehrdienstverweigerer MdlAnfr A16 14.05.76 Drs 07/5188 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17273* C Anlage 8 Vereinheitlichung der Krankenscheine und anderer Leistungsformulare durch die Krankenversicherungsträger MdlAnfr A17 14.05.76 Drs 07/5188 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 17273* D Anlage 9 Bezeichnung des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes als Leninisten MdlAnfr A24 14.05.76 Drs 07/5188 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 17274* A Anlage 10 Gebührenerhöhung bei einer geplanten Einbeziehung von „Stoßdämpfertests" in die Untersuchungen des TÜV MdlAnfr A25 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17274* B Anlage 11 Aufwendung erheblicher Kosten für die Umrüstung der Strecke Braunschweig—Hildesheim auf elektrischen Fahrbetrieb bei gleichzeitiger Absicht, diese Strecke im Rahmen der Aktion Netzoptimierung stillzulegen; Beurteilung der Streckenstilllegungspläne der Bundesbahn innerhalb der Städte Salzgitter—Lebenstedt, Braunschweig—Salzgitter—Bad Seesen—Harzburg im Hinblick auf den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dieses Zonenrandgebiets und die Sicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze MdlAnfr A26 14.05.76 Drs 07/5188 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A27 14.05.76 Drs 07/5188 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17274* C Anlage 12 Einfluß der Bundesregierung als Gesellschafter der Flughafen München II GmbH Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 V auf die Ersatzlandbeschaffung für abzusiedelnde Landwirte MdlAnfr A28 14.05.76 Drs 07/5188 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 17274* D Anlage 13 Nichteinsatz lebensrettender Erfindungen im Automobilbau zwecks Einsparung von Patentgebühren MldAnfr A31 14.05.76 Drs 07/5188 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 17275* A Anlage 14 Gründe für die neuerdings im Postscheckverkehr benutzten gelben Umschläge mit dem Aufdruck „Im Bundesgebiet und Berlin (West) gebührenfrei" an Stelle des bisher verwendeten Textes „Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) gebührenfrei" MdlAnfr A34 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A35 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 17275* B Anlage 15 Erteilung von Sichtvermerken der tschechoslowakischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland nur bei einer viermonatigen Gültigkeit des Reisepasses vom Reisedatum an MdlAnfr A54 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 17275* C Anlage 16 Informationen der Bundesregierung über das Schicksal des in Buenos Aires verhafteten deutschen und argentinischen Staatsangehörigen Klaus Zieschank sowie des gleichfalls verhafteten deutschen Staatsangehörigen Falk MdlAnfr A55 14.05.76 Drs 07/5188 Vahlberg SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17276* A Anlage 17 Einstellung der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien zu einer Militärjunta MdlAnfr A56 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A57 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17276* C Anlage 18 Zahl der seit 1970 bis 1975 jährlich in die Bundesrepublik aufgenommenen deutschen Aussiedler aus Rumänien; Entwicklung dieser Zahl seit Abschluß der KSZE in den Monaten ab August 1975 bis Mai 1976 MdlAnfr A59 14.05.76 Drs 07/5188 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 17277* A Anlage 19 Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt, von Außenminister Genscher und von US-Außenminister Kissinger über eine Beteiligung von Kommunisten an den Regierungen Italiens oder Frankreichs MdlAnfr A60 14.05.76 Drs 07/5188 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A61 14.05.76 Drs 07/5188 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . .1/277* B Anlage 20 Beteiligung der Bundesregierung mit Millionenbeträgen an der Unterstützung des Frelimo-Regimes in Mozambique MdlAnfr A62 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17277* C Anlage 21 Zahl und Orte der seit Unterzeichnung des Warschauer Vertrages in Deutschland und Polen abgehaltenen deutsch-polnischen Wochen MdlAnfr A64 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17278* A Anlage 22 Sicherstellung der Direktwahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 1978 MdlAnfr A65 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Moersch AA 17278* B Anlage 23 Haltung der Bundesregierung zur genehmigungspflichtigen Ausfuhr eines Kernkraftwerks nach Südafrika MdlAnfr A67 14.05.76 Drs 07/5188 Hansen SPD SchrAntw StMin Moersch AA 17278* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Anlage 24 Sicherstellung aller Grundrechte Deutscher in den Oder-Neiße-Gebieten bei Abschluß eines Kulturabkommens mit Polen MdlAnfr A68 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A69 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17279* A Anlage 25 Konzeption der Bundesregierung im Rahmen ihrer auswärtigen Kulturpolitik zur Zusammenarbeit mit deutschstämmigen Minderheiten in den verschiedenen Teilen der Welt MdlAnfr A70 14.05.76 Drs 07/5188 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A71 14.05.76 Drs 07/5188 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17279* B Anlage 26 Verhinderung der Umgehung des Einfuhrverbots für Rauschgift im Zusammenhang mit der angestrebten Einführung eines europäischen Passes im Bereich der EG MdlAnfr A74 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17279* D Anlage 27 Mangelnde Kontrollen an der Grenze zur DDR wegen Personalmangels des Bundesgrenzschutzes und Eintreffen des Bundesgrenzschutzes am Tatort eine Stunde nach dem jüngsten durch Ostberliner Grenzbeobachter begangenen Mord MdlAnfr A75 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17280* A Anlage 28 Festhalten der Bundesregierung an ihrer Auffassung, daß es sich bei dem „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" um einen kommunistischen Tarnverband mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung handelt, und Beurteilung des Aufrufs für eine Demonstration in Bonn MdlAnfr A76 14.05.76 Drs 07/5188 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A77 14.05.76 Drs 07/5188 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17280* B Anlage 29 Beurteilung der Auswirkungen von Schwerpunktstreiks während des Arbeitskampfes in der Druckindustrie auf die Informations-und Meinungsfreiheit und Verhinderung einer Aushöhlung der Pressefreiheit MdlAnfr A78 14.05.76 Drs 07/5188 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17280* C Anlage 30 Schlußfolgerungen aus dem Ost-West-Einakter-Auftritt von zwei hohen Bundesgrenzschutzbeamten vor einem Rotary- und Lions-Club MdlAnfr A79 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17281* A Anlage 31 Anzahl der für den verbandspolitischen Einsatz zur Verfügung stehenden voll ausgebildeten Beamten des Bundesgrenzschutzes und Zahl der im östlichen Grenzbereich eingesetzten Beamten sowie Notwendigkeit der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen zur Erhaltung der Einsatzstärke im östlichen Grenzbereich durch die von der Bundesregierung konzipierte Ausbildung der Bundesgrenzschutzbeamten MdlAnfr A80 14.05.76 Drs 07/5188 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A81 14.05.76 Drs 07/5188 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17281* B Anlage 32 Höhe der eingesparten Verwaltungskosten bei Auszahlung des Kindergeldes über die Finanzämter MdlAnfr A82 14.05.76 Drs 07/5188 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17281* C Anlage 33 Form des Einspruchs der Vertreter des Bundes in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit Bundesbeteiligung gegen Preiserhöhungen MdlAnfr A83 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17281* D Anlage 34 Beurteilung der Wettbewerbslage der deutschen Obstverschlußbrennereien angesichts der hohen Belastung durch die Branntweinsteuer gegenüber bäuerlichen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 VII Brennereien und im Hinblick auf die zunehmende Tendenz der Vermertung ausländischen Obstes auch durch Abfindungsbrennereien MdlAnfr A84 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A85 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17282* A Anlage 35 Termin für die Vorlage der allgemeinen Richtlinien zum Artikel 106 Abs. 8 GG und für die ersten Ausgleichszahlungen für Sonderbelastungen an die betroffenen Gemeinden MdlAnfr A86 14.05.76 Drs 07/5188 Emeis fraktionslos SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17282* C Anlage 36 Entlassung ziviler Arbeitnehmer sowie Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitlose bei den britischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A89 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A90 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17282* D Anlage 37 Pressemeldungen über die Absage der zum 1. August 1976 vorgesehenen Mieterhöhung für Wohnungen für Bundesbedienstete sowie Gründe für diese Entscheidung MdlAnfr A91 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17283* B Anlage 38 Erkenntnisse über die Behandlung und Förderung von Innovations- und Lizenzmodellen aus der Studie des Ifo-Instituts sowie Umfang der Beteiligung mittelständischer Unternehmen an Innovations- und Lizenzmodellen MdlAnfr A101 14.05.76 Drs 07/5188 Ey CDU/CSU MdlAnfr A102 14.05.76 Drs 07/5188 Ey CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17283* D Anlage 39 Höhe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Hochtemperaturkernkraftwerke und der schnellen Brutreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich, Zahl der hiermit beschäftigten Personen und Folgerungen für eine deutschfranzösische Zusammenarbeit MdlAnfr A103 14.05.76 Drs 07/5188 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A104 14.05.76 Drs 07/5188 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17285* A Anlage 40 Maßnahmen der Bundesregierung zur Schließung des Internationalen Management-Instituts in Mailand sowie Fehlleitung der für das Institut bestimmten Mittel und Überprüfung der im Bundesforschungsministerium für die Kontrolle des Instituts verantwortlichen Beamten MdlAnfr A105 14.05.76 Drs 07/5188 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A106 14.05.76 Drs 07/5188 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17285* C Anlage 41 Übermittlung eines Katalogs mit allen Publikationen des Presse- und Informationsamtes an alle Gliederungen der SPD sowie Anzahl der Bestellungen und Zeitpunkt der Auslieferung SchrAnfr B1 14.05.76 Drs 07/5188 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B2 14.05.76 Drs 0375188 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 17286* A Anlage 42 Verlängerung der an Peru gegebenen Hilfen durch die EG-Kommission SchrAnfr B3 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Moersch AA 17286* C Anlage 43 Ratifizierung des deutsch-französischen „Sequesterland"-Abkommens VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 SchrAnfr B4 14.05.76 Drs 07/5188 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B5 14.05.76 Drs 07/5188 Leicht CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 17286* D Anlage 44 Folgerungen aus der Sittenwidrigkeit der Beurkundung von Verzichtserklärungen über Miteigentumsanteile an Grundstücken in den polnisch verwalteten deutschen Gebieten zum Zweck der Ausreise von Verwandten SchrAnfr B6 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17287* A Anlage 45 Haltung der Bundesregierung zur internationalen Konvention über blinde Passagiere und Stand der Überlegungen zum Brüsseler Abkommen SchrAnfr B7 14.05.76 Drs 07/5188 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17287* B Anlage 46 Anwerbung Arbeitsloser als Agenten durch die DDR SchrAnfr B9 14.05.76 Drs 07/5188 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 17287* D Anlage 47 Maßnahmen gegen zu Wucherzinsen Geld verleihende Kreditinstitute SchrAnfr B11 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17288* B Anlage 48 Strafverfolgungsbehörde, der die Lockheed-Dokumente der US-Behörden übergeben werden sollen SchrAnfr B12 14.05.76 Drs 07/5188 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 17288* C Anlage 49 Überprüfung des Familienstands bei Kindergeldzahlungen durch das Arbeitsamt sowie Schätzung zuviel gezahlten Kindergelds infolge mangelnder Kontrolle im Vergleich zum früheren Verfahren SchrAnfr B53 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B54 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 17288* D Anlage 50 Rückgang der Durchfallquoten bei der Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte in Berlin SchrAnfr B55 14.05.76 Drs 07/5188 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 17289* A Anlage 51 Zunahme der infektiösen Darmerkrankung Salmonellose in den letzten drei Jahren SchrAnfr B56 14.05.76 Drs 07/5188 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B57 14.05.76 Drs 07/5188 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 17289*C Anlage 52 Prüfungsrechtliche Abnahme der vorgeschriebenen Umsturzbügel an Schleppern durch amtlich anerkannte Werkstätten an Stelle einer TÜV-Überprüfung SchrAnfr B58 14.05.76 Drs 07/5188 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 17289* D Anlage 53 Bedeutung der Bundesbahnstrecke Freiburg-Tuttlingen-Ulm für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze des Kreises Tuttlingen; Folgen der Stillegung der Eisenbahnstrecke Rottweil-Villingen für die Entwicklung des Oberzentrums Villingen-Schwenningen; Vereinbarkeit der Streckenstilllegungspläne im Großraumverband Braunschweig mit dem Zonenrandförderungsgesetz SchrAnfr B59 14.05.76 Drs 07/5188 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B60 14.05.76 Drs 07/5188 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B61 14.05.76 Drs 07/5188 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 17290* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 IX Anlage 54 Änderung der Personenwagenverordnung der Bundesbahn zur Schaffung von mehr Nichtraucher- als Raucherabteilen in den Zügen SchrAnfr B62 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 17290* C Anlage 55 Gründe für die beabsichtigte Errichtung einer eigenen Holzverbrennungsanlage der Bundesbahn sowie Mitbenutzung vorhandener kommunaler Müllverbrennungsanlagen SchrAnfr B63 14.05.76 Drs 07/5188 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 17290* D Anlage 56 Wettbewerbsnachteile der lokalen Einzelhändler durch Einrichtung von Lebensmittelmärkten auf den Fährschiffen Puttgarden /Rodby und Werbung mit einem Sondertarif SchrAnfr B64 14.05.76 Drs 07/5188 Zywietz FDP SchrAnfr B65 14.05.76 Drs 07/5188 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 17291* A Anlage 57 Einhaltung und Beachtung der EG-Sozialordnung beim Erlaß der Rechtsverordnung zum Fahrpersonalgesetz SchrAnfr B66 14.05.76 Drs 07/5188 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17291* B Anlage 58 Auflagen der Bundesbahn an das Speditionsgewerbe hinsichtlich der Ausstattung der im Bundesbahn-Stückgut-Hausverkehr eingesetzten Fahrzeuge SchrAnfr B67 14.05.76 Drs 07/5188 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17291 * C Anlage 59 Einschränkung der Platz- und Anflugkontrolle am Flughafen Nürnberg sowie Nachteile für das periphere Nordostbayern durch Einstellung des Nachtluftpostdienstes SchrAnfr B68 14.05.76 Drs 07/5188 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17291* D Anlage 60 Berücksichtigung des Baus eines S-BahnNetzes im Nahverkehrskonzept für den Großraum Nürnberg-Fürth-Schwabach SchrAnfr B69 14.05.76 Drs 07/5188 Stücklen CDU/CSU SchrAnfr B70 14.05.76 Drs 07/5188 Stücklen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17292* A Anlage 61 Maßnahmen der Bundesbahn zur Ermöglichung einer behindertengerechten Beförderung mit ihren Verkehrsmitteln SchrAnfr B71 14.05.76 Drs 07/5188 Peter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17292* B Anlage 62 Ausbau einer Ortsumgehung der Stadt Reinheim im Zuge der B 38 mit Mitteln der dem Land Hessen für kleinere Maßnahmen zur Verfügung stehenden Globalsumme SchrAnfr B72 14.05.76 Drs 07/5188 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17292* B Anlage 63 Anwendung der Ausbauvorschriften für Bundesautobahnen auf die mit der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz zu Bundesautobahnen hochgestuften Teilstrecken von Bundesstraßen sowie Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Erfordernissen SchrAnfr B73 14.05.76 Drs 07/5188 Conradi SPD SchrAnfr B74 14.05.76 Drs 07/5188 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 17292* C Anlage 64 Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecken Bad Friedrichshall—Heidelberg, LauffenLeonbronn, Sinsheim—Eppingen und Heilbronn—Talheim SchrAnfr B75 14.05.76 Drs 07/5188 Susset CDU/CSU X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 SchrAnfr B76 14.05.76 Drs 07/5188 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 13293* A Anlage 65 Erhöhung der Diebstahls- und Fälschungssicherheit von Kfz-Kennzeichen sowie Lösung des Problems ohne Existenzgefährdung mittelständischer Autoschilderherstellungs-Betriebe SchrAnfr B77 14.05.76 Drs 07/5188 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17293* C Anlage 66 Reduzierung des Etats der Bundesverkehrswacht als Folge der Kürzung der Bundesmittel für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat sowie Zuführung von Bußgeldern der Kraftfahrer an die Organisation SchrAnfr B78 14.05.76 Drs 07/5188 Vehar CDU/CSU SchrAnfr B79 14.05.76 Drs 07/5188 Vehar CDU/CSU SchrAnfr B81 14.05.76 Drs 07/5188 Vehar CDU/CSU SchrAnfr B80 14.05.76 Drs 07/5188 Vehar CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 17293* C Anlage 67 Gründe der Bundespost für die Ablehnung des günstigen Angebots der Firma Feal System Bau GmbH für die Fassadenverkleidungsarbeiten am Neubau des Postscheckamts Karlsruhe SchrAnfr B82 14.05.76 Drs 07/5188 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 17294* C Anlage 68 Herausgabe einer Sonderbriefmarke für die Wiederaufforstung der verbrannten Waldgebiete in Niedersachsen SchrAnfr B83 14.05.76 Drs 07/5188 Sund SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 17295* A Anlage 69 Verhängung von Bußgeldern bei Verletzung der Verkehrsvorschriften in die DDR nach einem geheimen Bußgeldkatalog SchrAnfr B86 14.05.76 Drs 07/5188 Hösl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 1295* B Anlage 70 Kosten für die Erstellung und Verbreitung der Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" sowie Ergebnis der Gutachten über die Dokumentation SchrAnfr B87 14.05.76 Drs 07/5188 Windelen CDU/CSU SchrAnfr B88 14.05.76 Drs 07/5188 Windelen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 17295* C Anlage 71 Aufbau und Gliederung der Leistungspläne der Bundesministerien im Bereich von Forschung und Technik im Zwischenbericht der Bundesregierung zur Koordinierung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Vorlage von Leistungsplänen des Bundesforschungsministeriums für seine eigenen Forschungspläne SchrAnfr B89 14.05.76 Drs 07/5188 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B90 14.05.76 Drs 07/5188 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17296* A Anlage 72 Verzicht des Bundesministers für Forschung und Technologie auf ein Zehnjahresprogramm „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" sowie Koordinierung eines Forschungsprogramms für den Gesundheitssektor zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft SchrAnfr B91 14.05.76 Drs 075188 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B92 14.05.76 Drs 07/5188 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17296* C Anlage 73 Kriterien für die Förderung von Forschungsvorhaben im verkehrstechnischen Bereich durch das Bundesfinanzministerium sowie Kontrolle der Förderungsmaßnahmen zur Vermeidung von Parallelentwicklungen SchrAnfr B93 14.05.76 Drs 0775188 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B94 14.05.76 Drs 07/5188 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 17297 *A Anlage 74 Bau von Kernenergieanlagen in Bergmassiven der Bundesrepublik Deutschland sowie Untersuchung über einen Nuklearpark Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 XI in einem Schweizer Bergmassiv; Umfang der erfaßten Uran- und Thoriumreserven in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B95 14.05.76 Drs 07/5188 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B96 14.05.76 Drs 07/5188 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT 17298* B Anlage 75 Beurteilung der künftigen Arbeitsmöglichkeiten der nichtsozialistischen Studentenverbände wie z. B. des Rings Christlich-Demokratischer Studenten SchrAnfr B98 14.05.76 Drs 07/5188 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 17299* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17249 244. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 19.5. Dr. Ahrens *' 20. 5. Dr. Artzinger * 20. 5. Dr. Bangemann 19. 5. Coppik 19. 5. Conradi 20. 5. Dr. Corterier * 20. 5. Dreyer 20. 5. Entrup 20. 5. Flämig * 20. 5. Frehsee * 20. 5. Dr. Früh * 19. 5. Gerlach (Emsland) * 20. 5. Haase (Fürth) *** 20. 5. Hauser (Krefeld) 19. 5. Hussing 20. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 5. Dr. Klepsch 20. 5. Krall * 19. 5. Lautenschlager * 20. 5. Lemmrich *** 20. 5. Memmel * 20. 5. Mick 20. 5. Müller (Bayreuth) 19. 5. Dr. Müller (München) *** 20. 5. Mursch * 20. 5. Peter 20. 5. Roser 20. 5. Richter *** 20. 5. Schmidt (Kempten) *** 20. 5. Schmidt (München) * 20. 5. Dr. Schwörer * 20. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 5. Seefeld * 20. 5. Seibert 20. 5. Springorum * 20. 5. Dr. Sprung 20. 5. Suck * 20. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 5. Walkhoff * 20. 5. Walther 20. 5. Frau Dr. Walz * 20. 5. Wende 20. 5. Frau Dr. Wex 19. 5. Frau Dr. Wolf ** 19. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments sa für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ***a für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes (BGSPersG) Der Bundesrat hat in seiner 434. Sitzung am 14. Mai 1976 beschlossen, zu dem am 9. April 1976 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Ferner hat der Bundesrat folgende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat geht davon aus, daß durch die Veränderung der Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und sein Verbandscharakter nicht beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, - durch die von ihr zu erlassende Ausbildungsordnung und durch sonstige geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß mindestens die derzeitige Verbandsstärke des einsatzbereiten Personals und die Verbandsorganisation des Bundesgrenzschutzes im östlichen Grenzbereich in vollem Umfange erhalten bleiben; - sicherzustellen, daß der Bundesgrenzschutz jederzeit zur Erfüllung seiner ersten Aufgabe - des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes - uneingeschränkt mit allem dazu erforderlichen und geeigneten Material ausgerüstet bleibt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 10 und 11): Wie weit ist das von der Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 16. Februar 1972 (Drucksache VI /3149) angekündigte Vorhaben, die Festlegung der Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder der Einigungsstelle nach § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes durch Gesetz näher zu regeln, gediehen? Sieht die Bundesregierung eine Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder der Einigungsstelle auf der Basis der Rechtsanwaltsgebührenordnung für gerechtfertigt an? Die Bundesregierung hatte unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 1972 Vorarbeiten für eine gesetzliche Regelung der Entschädigung der Mitglieder der Einigungsstellen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet. Hierbei sind auch die Tarifvertragsparteien eingeschaltet worden. Aus Kreisen der Sozialpartner wurde seinerzeit die Ansicht vertreten, vor einer bundesgesetzlichen Regelung zunächst einmal Erfahrungen mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz abzuwarten. Aus diesem Grunde sind die eingeleiteten Vorarbeiten zunächst nicht weiter betrieben worden. 17272* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist wegen dieser Angelegenheit vor kurzem erneut sowohl an die Sozialpartner als auch an die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder herangetreten. Sie wurden gebeten, ihre bisherigen Erfahrungen mit den betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen, insbesondere auch hinsichtlich der Entschädigung ihrer Mitglieder mitzuteilen. Sobald die erbetenen Stellungnahmen vorliegen, wird die Bundesregierung die Frage einer gesetzlichen Regelung dieses Komplexes weiter prüfen. Was Ihre zweite Frage anbelangt, so sollte man zwar der noch ausstehenden Auswertung der bisherigen Erfahrungen nicht vorgreifen. Jedoch erscheint es der Bundesregierung sehr zweifelhaft, ob eine Vergütung auf der Basis der Rechtsanwaltsgebührenordnung nicht zu stark überhöhten Vergütungen führen würde. Die Frage, ob die Vergütung der Mitglieder der Einigungsstellen nach dem Gegenstandswert, durch einen festen Gebührenrahmen, nach dem Zeitaufwand oder gegebenenfalls durch eine Kombination dieser Gesichtspunkte bemessen werden soll, wird unter Berücksichtigung der hoffentlich bald eingehenden Erfahrungsberichte noch eingehend zu prüfen sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 12 und 13) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, angesichts des zu erwartenden Überschusses an Arbeitskräften, in den nächsten Jahren ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das dennoch eine geringe Arbeitslosenquote sichert? Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Überlegungen zu, die Arbeitszeit (Lebens-, Jahres- und Wochenarbeitszeit) zu verkürzen, etwa durch Vorziehen der Altersgrenze, Verlängerung der Bildungszeiten, Verlängerung des Urlaubs und Reduzierung der Wochenarbeitszeit? Die Gesamtpolitik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, einen möglichst hohen Beschäftigungsstand zu halten. Das gilt auch für die kommenden Jahre. Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 1976 die Maßnahmen und Entwicklungen dargelegt, die im Verlaufe des Jahres zu einem merklichen Absinken der Arbeitslosigkeit führen. Die gegenwärtige Besserung der Arbeitsmarktlage zeigt, daß dieses Ziel erreicht werden kann. Auch für die Zeit nach 1976 hat sich die Bundesregierung einen weiteren deutlichen Abbau der Arbeitslosigkeit zum Ziel gesetzt. In ihrer letzten Projektion der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 1979 wie auch im Jahreswirtschaftsbericht zeigt sie die ökonomischen Bedingungen und politischen Voraussetzungen auf, die mittelfristig die Verbesserung der Beschäftigungslage ermöglichen. Im Mittelpunkt der beschäftigungspolitischen Konzeption der Bundesregierung steht die Schaffung von neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen durch eine Verstärkung der Investitionstätigkeit. Flankierend wird die Arbeitsmarktpolitik dafür Sorge tragen, daß diese Arbeitsplätze auch besetzt werden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Einer Einschränkung des Arbeitsangebots im Wege arbeitspolitischer Maßnahmen kommt nur begrenzte Bedeutung zu. Erforderlich ist hier zunächst, daß die Unternehmenleitungen und Belegschaften vor Überschreitung der tariflichen Arbeitszeit alle Möglichkeiten zur Neueinstellung, insbesondere von Arbeitslosen, ausschöpfen. Darauf hat die Bundesregierung bereits im Jahreswirtschaftsbericht 1976 hingewiesen. Zusätzliche, über den gegebenen Trend der Arbeitszeitreduzierung hinausreichende Verkürzungen der Arbeitszeit — sei es über mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeit — müssen sich im ökonomisch vertretbaren Rahmen halten. Tarifliche Vereinbarungen sind weit eher als die vielfach geforderten gesetzlichen Regelungen geeignet, derartige Spielräume flexibel auszufüllen und darüber hinaus Branchenbesonderheiten zu berücksichtigen. Für eine Herabsetzung des Rentenalters sollten in erster Linie allgemein sozialpolitische, nicht jedoch arbeitsmarktpolitische Gründe maßgeblich sein. Die mit einer weiteren Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze verbundenen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlichen Rentenversicherung wären im übrigen derzeit nicht tragbar. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den Sozialversicherungsabkommen jeweils eine Amtshilfe vorgesehen ist, aber Krankenkassen bei der Verfolgung und Realisierung von Schadensersatzforderungen im Sinne des § 1542 RVO gegen im Ausland befindliche Schädiger keine ausreichende Hilfe der verpflichteten ausländischen Stellen erhalten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Verbesserung der Amtshilfe der ausländischen Träger zur Durchführung von Schadensersatzansprüchen nach § 1542 RVO deutscher Sozialversicherungsträger gegen im Abkommensausland befindliche Schädiger zu erreichen? Der von Ihnen genannte Sachverhalt ist in den meisten von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit geregelt. Danach gehen Schadensansprüche gegen Dritte entsprechend § 1542 Reichsversicherungsordnung auf den deutschen Versicherungsträger über, wenn der Schaden im Gebiet des anderen Vertragsstaates eingetreten ist und der deutsche Versicherungsträger die Leistungen erbracht hat. Auf Ersuchen des deutschen Versicherungsträgers hat der Träger des anderen Vertragsstaates in diesen Fällen I die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17273* Verwirklichung des Ersatzanspruches sicherzustellen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der praktischen Durchführung dieser Regelungen bei bestimmten Ländern Schwierigkeiten aufgetreten sind. Sie hat mehrfach und nachdrücklich gegenüber der anderen Seite auf Einhaltung der genannten Vorschriften bestanden und wird auch in Zukunft sich dafür einsetzen, daß die Sozialversicherungsabkommen bei Verwirklichung der Ersatzansprüche deutscher Versicherungsträger eingehalten werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in den vergangenen Jahren durch den Bau von eigenen Kurkliniken einen schwerwiegenden Eingriff in die bestehende Infrastruktur der deutschen Heilbäder und Kurorte sowie eine Existenzbedrohung der mittelständischen privaten Kurheimbetriebe bewirkt hat, und ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bei der Durchführung von Heilverfahren bisher von ihr belegte Kurheime weiterhin mit Kurpatienten belegt und auf den sehr kostenintensiven Neubau von eigenen Kurkliniken verzichtet? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in den vergangenen Jahren mehrere eigene Kurkliniken errichtet hat. Hierdurch ist nach ihrer Auffassung jedoch weder schwerwiegend in die bestehende Infrastruktur der deutschen Heilbäder eingegriffen noch die Existenz der mittelständischen privaten Kurbetriebe bedroht worden. Die Neubauten der BfA hatten allein den Zweck, dem erhöhten Bettenbedarf in den vergangenen Jahren wegen allgemeiner Erkrankungen bei ganz bestimmten Indikationen abzuhelfen. In den Jahren 1972 bis 1975 hat die BfA deshalb auch die Bettenkapazität in Vertragssanatorien (von 13 200 auf 19 700) und in Kurheimen (von 5 800 auf 7 400) kontinuierlich erhöht. Der Anteil der Betten in eigenen Kurkliniken ist trotz der Errichtung eigener Kurkliniken von 15,7 v. H. im Jahre 1972 auf 14,8 v. H. im Jahre 1975 gesunken, während er in dem gleichen Zeitraum in den Vertragssanatorien von 58,6 v. H. auf 62,0 v. H. angestiegen und in den Kurheimen nur leicht auf 23,2 v. H. zurückgegangen ist. Hieraus wird deutlich, daß der Zuwachs an Belegbetten der BfA in privat betriebenen Rehabilitationseinrichtungen stärker als der an eigenen Betten war. Es geht aber auch hieraus hervor, daß den privaten mittelständischen Kureinrichtungen weiterhin ein großes Betätigungsfeld verbleibt. Ich will damit nicht die Schwierigkeiten verkennen, in denen sich verschiedene mittelständische Kurbetriebe befinden. Dies ist jedoch im wesentlichen auf die zurückgehende Nachfrage nach Rehabilitationsmaßnahmen infolge der Wirtschaftslage sowie eine starke Ausweitung der privaten Bettenkapazität in den vergangenen Jahren zurückzuführen. Die Bundesregierung ist deshalb der Ansicht, daß eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch wieder zu einer normalen Auslastung der vorhandenen privaten Bettenkapazitäten führen wird. Eine Einwirkung auf die Belegungspraxis der BfA ist der Bundesregierung nicht möglich. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 16) : Trifft es zu, daß 40 % der Zivildienstplätze im Bereich der Kirchen und der Diakonie derzeit nicht besetzt sind, und wie hoch ist die Zahl der Wehrdienstverweigerer, die keinen Zivildienst ableisten? Die Frage bezieht sich offensichtlich auf eine zutreffende Erklärung des Diakonischen Werkes vom 11. Mai 1976, wonach von den Ende April 1976 im Bereich des Diakonischen Werkes vorhandenen 5 672 Dienstplätzen nur etwa 60 Prozent besetzt waren. Diese Relation entspricht der Situation im Zivildienst, in dem derzeit rd. 30 000 Dienstplätze vorhanden, jedoch nur ca. 15 000 besetzt sind. Auch andere Verbände, insbesondere im Bereich des Krankentransport- und Unfallrettungsdienstes, klagen über die unzureichende Belegung der Dienstplätze. Ursache für die unzureichende Belegung der Dienstplätze ist die geringe Zahl an unmittelbar heranstehenden Dienstpflichtigen. Lediglich ca. 1 500 Dienstpflichtige standen Ende April direkt für eine Einberufung zur Verfügung. Mit einer wesentlichen Änderung dieser Lage ist in nächster Zeit nicht zu rechnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 17) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei den Krankenversicherungsträgern auf eine Vereinheitlichung der Krankenscheine und anderer Leistungsformulare hinzuwirken, weil dadurch nach Auffassung des Verbands der Arztfrauen bis zu 15 % Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen und bei den Abrechnungsstellen erreicht werden könnten? In der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Ausgestaltung der für die Leistungsinanspruchnahme und Abrechnung erforderlichen Formulare zur Aufgabe der Krankenkassen und der Leistungserbringer. Für die kassenärztliche Versorgung wurde durch die Vordruckvereinbarungen zwischen den Spitzenorganisationen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bereits eine weitgehende Vereinheitlichung der Formulare erreicht. 17274" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung der Formulare wird die Einführung des Versichertenausweises für jeden Versicherten und für jeden mitversicherten Familienangehörigen mit sich bringen. Für diesen Ausweis kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung das Nähere über die Ausgestaltung und den Zeitpunkt der Einführung bestimmen. Es ist beabsichtigt, den Versichertenausweis zum Zwecke der Rationalisierung bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie bei der Abrechnung als maschinell-verarbeitbaren Datenträger auszugestalten. Der Versichertenausweis wird die jetzige Vielfalt der Krankenscheine ablösen. Die hiermit mögliche Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung durch alle Beteiligten läßt erwarten, daß der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Zunächst soll der Versichertenausweis in einem Modellversuch unter Praxisbedingungen überprüft werden. Der Modellversuch soll im Jahre 1977 stattfinden. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 24) : Bestätigt die Bundesregierung den Vorwurf, der derzeitige Präsident des Bundesgesundheitsamts sei ein Leninist, und warum hat sie, falls sie dies nicht bestätigen kann oder will, den Präsidenten des Bundesgesundheitsamts nicht in Schutz genommen, wie es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebieten wurde? Der Bundesregierung sind keine Äußerungen bekannt, in denen behauptet worden ist, der derzeitige Präsident des Bundesgesundheitsamtes sei Leninist. Auch in der Haushaltsdebatte des Bundestages wurde eine solche Behauptung nicht aufgestellt. Aus diesem Grunde bestand und besteht für die Bundesregierung kein Anlaß zu fürsorgerischen Schutzmaßnahmen für den Beamten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 25) : Beabsichtigt die Bundesregierung die Einbeziehung von „Stoßdämpfertests" in die regelmäßigen TÜV-Untersuchungen, und welche Gebührenerhöhungen wären in solchem Zusammenhang zu erwarten? Bei der obligatorischen Durchführung von Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern nach § 29 StVZO und Anlage VIII zur StVZO werden die Stoßdämpfer auf ihre Funktionstüchtigkeit bereits überprüft. Die Verwendung von Stoßdämpfer-Prüfmaschinen hierfür ist z. Z. nicht vorgesehen. Bei Verwendung von Stoßdämpfer-Prüfmaschinen würde eine Gebührenerhöhung von ca. 5,— DM pro Prüfung erforderlich werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 26 und 27) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn derzeit mit nicht unerheblichen Kosten die Strecke Braunschweig—Hildesheim auf den elektrischen Fahrbetrieb umrüstet und gleichzeitig diese Strecke laut Karte für die Streckenstillegung im Rahmen der Aktion Netzoptimierung vorsieht? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Streckenstilllegungspläne der Deutschen Bundesbahn — Linie Braunschweig/ Salzgitter—Lebenstedt /Derneburg /Kreiensen Linie Braunschweig/ Salzgitter—Bad Seesen /Kreiensen; Linie Bad Harzburg/ Salzgitter—/ Derneburg /Hildesheim — förderlich sind für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dieses Zonenrandgebiets und für die Sicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze? Zu Frage A 26: Wie die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt hat, ist die Elektrifizierung der Teilstrecke Hildesheim–Groß Gleidingen als einer wichtigen Umleitungs- und Güterbahn für den Betriebsablauf im vorhandenen Netz und in Verbindung mit der gleichzeitigen Einführung des elektrischen Betriebes auf der Strecke Lehrte–Braunschweig–Helmstedt zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll. Die Bundesregierung stimmt daher dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn zu, daß die bereits im Jahre 1974 begonnenen und weit fortgeschrittenen Elektrifizierungsarbeiten auch nach Vorlage der Untersuchungen über ein betriebswirtschaftlich optimales Netz abzuschließen waren. Zu Frage A 27: Das betriebswirtschaftlich optimale Netz der Deutschen Bundesbahn ist nicht identisch mit dem noch zu erarbeitenden volkswirtschaftlich erforderlichen Streckennetz. So sind Aussagen über den Umfang von Streckenreduzierungen in bestimmten Regionen heute noch nicht möglich. Doch darf ich Ihnen versichern, daß es erst zu Netzveränderungen kommen wird, wenn alle dafür notwendigen Vorbereitungen und die damit in Verbindung stehenden flankierenden Maßnahmen auch wirksam werden können. Damit ist gewährleistet, daß negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur der betroffenen Gebiete — auch wenn es sich um Zonenrandbereiche handelt — von vornherein ausgeschaltet werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 28) : Welchen Einfluß nimmt die Bundesregierung als Gesellschafter der Flughafen München II GmbH auf die Ersatzlandbeschaffung für abzusiedelnde Landwirte, und gedenkt die Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die planmäßige Fertigstellung des Flughafens München II sicherzustellen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17275* Der Landerwerb für den Flughafen München II wird von der Flughafen München GmbH durchgeführt. Die Bundesregierung unterstützt die Flughafengesellschaft dabei durch Gewährung von Gesellschafterdarlehen im Rahmen ihrer Beteiligung an dieser Gesellschaft. Zur Erleichterung des Grunderwerbs haben das Land Bayern und die Stadt München als Mitgesellschafter außerdem eigene Ländereien als Ersatzland für die betroffenen Landwirte an den Flughafen verkauft. Der Bund verfügt nicht über hierzu geeignetes Gelände. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorgehen des Landes und der Stadt im Sinne einer zügigen Abwicklung des als dringlich anzusehenden Flughafenprojektes. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 31) : Trifft es zu, daß — wie im „stern" Nummer 20 gemeldet -im Automobilbau in mehreren Fällen lebensrettende Erfindungen nicht in der Produktion eingesetzt wurden, um Patentgebühren zu sparen, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Maglichkeit, auf Automobilhersteller dahin gehend einzuwirken, diese bedenkliche Haltung aufzugeben und im Automobilbau Erfindungen einzusetzen, die nachweislich Menschenleben retten können und nicht erst abzuwarten, bis der Patentschutz für diese Erfindungen abgelaufen ist? Die Bundesregierung kann diese Berichte nicht bestätigen. Das Straßenverkehrsgesetz ermächtigt den Bundesverkehrsminister, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über Maßnahmen zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Wegen zu erlassen. Aufgrund dieser Ermächtigung enthält die Straßenyerkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) technische Vorschriften für Straßenfahrzeuge, die allein der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen. Die StVZO wird dem jeweiligen Stand der Technik laufend angepaßt. Auf wirtschaftliche Fragen, wie es auch die Verwertung von Patenten betrifft, kann der Bundesverkehrsminister keinen Einfluß nehmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 34 und 35) : Trifft es zu, daß im Postscheckverkehr neuerdings gelbe Umschläge mit dem Aufdruck „Im Bundesgebiet und Berlin (West) gebührenfrei" verwendet werden, während der bisherige Text „Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) gebührenfrei" lautete? Welche Gründe waren gegebenenfalls für diese Ändenung maßgebend? Auf Postscheck-Briefumschlägen wird der Vermerk „Im Bundesgebiet und Berlin (West) gebührenfrei" nicht erst neuerdings aufgedruckt. Diese Fassung des Vermerks wurde bis 1962 bereits verwendet und wird nunmehr seit 1974 wieder aufgedruckt. Die Formulierung „Bundesgebiet und Berlin (West)" trägt dem Umstand Rechnung, daß nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter dem im geographischen Sinne verwendeten Ausdruck „Bundesgebiet" nur der westliche Teil Deutschlands verstanden wird, so daß es aus Gründen der Klarheit notwendig erschien, daneben Berlin (West) besonders zu erwähnen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 54) : Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, daß die tschechoslowakische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland einen Sichtvermerk nur dann erteilt, wenn der Reisepaß vorn Reisedatum an mindestens noch vier Monate lang gültig ist, und entspricht dies der internationalen Praxis, und wenn nein, wird die Bundesregierung versuchen, eine Änderung zu erreichen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß tschechoslowakische Sichtvermerke nur dann erteilt werden, wenn der vorgelegte Paß vom Datum der Visumserteilung (nicht Datum der beabsichtigten Einreise) an gerechnet noch vier Monate gültig ist. Die Regelung der Frage, wie lange ein zu visierender Paß über die Geltungsdauer des beantragten Visums hinaus gültig sein muß, stellt einen internen administrativen Vorgang der CSSR dar, auf den wir keinen Einfluß nehmen können. Das Ausländerrecht anderer Staaten enthält ähnliche Vorschriften. Auch das deutsche Ausländerrecht kennt z. B. eine vergleichbare Bestimmung : Bei den Angehörigen von Staaten, die dem Rückkehrsichtvermerkszwang ihres eigenen Staates unterworfen sind und bei Inhabern ausländischer Fremdenpässe endet die deutsche Aufenthaltserlaubnis spätestens einen Monat vor Gültigkeitsablauf des Rückreisesichtvermerks oder des Fremdenpasses, je nachdem, welcher von beiden früher abläuft. Die amtliche Begründung für die genannte tschechische Bestimmung kennt die Bundesregierung nicht. Jedoch bietet sich folgende Erklärung an: Die tschechoslowakischen Visen werden in der Regel für höchstens einen Monat mit einer Nutzungsfrist von 3 Monaten ausgestellt. Praktisch kann der Inhaber eines visierten Passes noch am letzten Tage dieser dreimonatigen Nutzungsfrist in die CSSR einreisen und sich dann noch für die Geltungsdauer des erteilten Visums in der CSSR aufhalten. Dies setzt aber eine ausreichende Gültigkeitsdauer des Passes voraus, wobei eine Art „Sicherheitsreserve" von einem Monat durchaus angemessen erscheint. Die Bundesregierung sieht in Anbetracht dieser Umstände keine Möglichkeit, eine Änderung dieser Regelung zu erreichen. 17276' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 55) : Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über das Schicksal des am 26. März 1976 in Buenos Aires verhafteten deutschen und argentinischen Staatsangehörigen Klaus Zieschank sowie des gleichfalls verhafteten deutschen Staatsangehörigen Falk, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um bei den argentinischen Behörden die Freilassung der beiden Verhafteten zu erreichen? Der Deutsch-Argentinier Zieschank wurde nach Angaben seiner Mutter am 26. März 1976 von einer Gruppe bewaffneter Zivilisten auf dem Heimweg von seinem Arbeitsplatz in Buenos Aires abgefangen, zunächst in seine Wohnung gebracht und dann wieder mitgenommen. Die Gruppe soll hierbei Kraftfahrzeuge benutzt haben, deren Kennzeichen darauf hindeuten, daß es sich um amtliche Fahrzeuge handelte. Unsere Botschaft trat noch am selben Tage an verschiedene polizeiliche und militärische Stellen heran, um zu klären, ob Herr Zieschank verhaftet worden war und gegebenenfalls warum. Hierbei erhielt sie zunächst von einer dieser Stellen die Auskunft, Herr Zieschank befinde sich in amtlichem Gewahrsam. Diese Auskunft wurde kurz darauf als Mißverständnis dementiert. Seitdem ist von argentinischer Seite wiederholt erklärt worden, man wisse nichts über den Verbleib von Herrn Zieschank. Der deutsche Staatsangehörige Falk wurde nach Angaben aus seinem Bekanntenkreis am 2. April 1976 in seiner Wohnung in Buenos Aires von Personen in Militäruniform auf die lokale Polizeistation verbracht. Kurz darauf wurde das Haus Herrn Falks in Brand gesetzt. Von argentinischer Seite wird auch hinsichtlich des Verbleibs von Herrn Falk erklärt, man wissen nichts darüber. Unsere Botschaft in Buenos Aires ist abgesehen von sofortigen Nachforschungen bei polizeilichen und militärischen Stellen sowohl hinsichtlich des Falles Zieschank als auch hinsichtlich des Falles Falk seit Anfang April wiederholt im argentinischen Außenministerium vorstellig geworden und' hat mit Nachdruck um Aufklärung über den Verbleib der beiden Deutschen ersucht. Am 14. April führte unser Botschafter über die beiden Fälle ein Gespräch mit dem Staatssekretär des Außenministeriums, am 21. April mit dem Außenminister selbst. In der Folgezeit sprach der Botschafter u. a. mit dem Chef der argentinischen Bundespolizei sowie mit dem argentinischen Wirtschaftsminister und wurde seinerseits von Admiral Massera, einem Mitglied der Militärjunta, auf die Fälle Zieschank und Falk angesprochen. Am 29. April wurde auch der hiesige argentinische Botschafter ins Auswärtige Amt gebeten und von Staatssekretär Hermes auf die Bedeutung hingewiesen, welche die Bundesregierung der Aufklärung dieser Fälle beimißt. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen A 56 und 57) : Trifft es zu, daß — wie in der „Süddeutschen Zeitung" vom 4. April 1976 gemeldet — die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien „Hoffnungen in die Militärjunta" setzt, weil diese bereit sein soll, nicht mehr an eine Verstaatlichung der Fernmeldeabteilung der argentinischen Siemens-Filiale zu denken, über eine Klage gegen die Firma Siemens positiv zu entscheiden, Entschädigungen für die Nichterfüllung von Verträgen an die Firma Siemens zu zahlen, die Firma Siemens mit neuen Großaufträgen zu bedenken, die Dresdner Bank AG für eine Verstaatlichung und die Hermes-Versicherung für verlorengegangene Kredite zu entschädigen? Gehört es gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung zu den Aufgaben der deutschen Vertretung in Argentinien, die Wirtschaftsinteressen der Firma Siemens AG, der Dresdner Bank AG und der Hermes-Versicherung wahrzunehmen und von der Erfüllung der im Namen dieser Firmen erhobenen Forderungen die Qualität der diplomatischen Beziehungen zu einer Militärjunta und die Bereitschaft zur Förderung von Entwicklungshilfevorhaben abhängig zu machen? Zu Frage A 56: Die Pressemeldung, auf die sich die Frage bezieht, betrifft drei voneinander verschiedene Sachverhalte, die sie unter einer von der Bundesregierung nicht zu kommentierenden Überschrift zusammenfaßt. Es geht um folgendes: 1. Siemens macht Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung von Verträgen durch die staatliche argentinische Telefongesellschaft geltend. Der Rechtsstreit ist Sache der argentinischen Justiz. Die Botschaft hatte keine Veranlassung, tätig zu werden. 2. Zwei argentinische Firmen haben vor einiger Zeit ihre Zahlungen eingestellt. Daraufhin mußte der Bund, der für Exportkredite gebürgt hatte, die deutschen Gläubiger entschädigen. Der Schadensfall wird nunmehr, wie üblich, für den Bund von der Hermes-Versicherung abgewickelt. 3. Zwei deutsche Firmen sind von Enteignungsmaßnahmen betroffen, und zwar die Fernmeldeabteilung der Siemens SA und die zur Dresdner Bank gehörende deutsch-südamerikanische Bank. In beiden Fällen bemühen sich die deutschen Investoren und die argentinische Regierung schon seit geraumer Zeit in Verhandlungen eine Lösung zu finden. Dabei spielen auch Fragen der Entschädigung eine Rolle. Die Botschaft unterstützt die Bemühungen der deutschen Firmen. Die jetzige Regierung in Buenos Aires hat vor kurzem eine zügige und positive Behandlung dieser Fragen zugesagt. Ich nehme an, daß auch Sie, Herr Abgeordneter, der Meinung sind, daß eine solche Erklärung von deutscher Seite nur begrüßt werden kann. Zu Frage A 57: Es ist Aufgabe unserer Botschaft in Buenos Aires, die Interessen deutscher natürlicher und juristischer Personen „im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen" — so wörtlich das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Seit Bestehen der Bundesrepublik haben unsere Auslandsvertretungen in Tau- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17277* senden von Fällen überall auf der Welt deutsche Staatsangehörige oder Firmen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche, gerade auch bei Verstaatlichungen, unterstützt. Das wird auch in Zukunft so gehalten. Nur um eine in der Frage anklingende Behauptung nicht unwidersprochen zu lassen, füge ich hinzu: Es gibt kein Junktim zwischen dem Schutz deutscher Geschäftsinteressen und Entwicklungshilfe. Argentinien erhält im übrigen keine Kapitalhilfe. Es laufen zur Zeit nur wenige Projekte der technischen Hilfe. Von einer Hilfe für argentinische Fischereivorhaben, wie in der von Ihnen zitierten Presseveröffentlichung zu lesen ist, war nie die Rede. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 59) : Wie hoch waren die jährlichen Aussiedlerzahlen Deutscher aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland seit 1970 bis Ende 1975, und wie haben sie sich jeweils monatlich entwickelt vom Abschluß der KSZE ab August 1975 bis 1. Mai 1976? Die jährlichen Ausreisezahlen aus Rumänien lauten wie folgt: 1970 = 6 521 Personen 1971 = 2 849 Personen 1972 = 4 376 Personen 1973 = 7 589 Personen 1974 = 8 487 Personen 1975 = 5 079 Personen Die Entwicklung seit Abschluß der KSZE im August vergangenen Jahres wird durch folgende Monatszahlen gekennzeichnet: August 1975 = 519 Personen September 1975= 478 Personen Oktober 1975= 402 Personen November 1975= 391 Personen Dezember 1975= 370 Personen Januar 1976= 376 Personen Februar 1976= 263 Personen März 1976= 216 Personen April 1976= 265 Personen Anlage 19 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 60) : Wie läßt sich die Feststellung von Bundesaußenminister Genscher, „eine Beteiligung von Kommunisten an einer europäischen Regierung würde schwerwiegende Probleme für die Gemeinschaft aufwerfen", vereinbaren mit der Aussage von Bundeskanzler Schmidt, eine Beteiligung von Kommunisten an den Regierungen Italiens oder Frankreichs würde „nicht zwangsläufig eine Katastrophe bedeuten", und welche Haltung nimmt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung zu der Äußerung des US-Außenministers Kissinger, „von Kommunisten könne man keine ausschließlich prowestliche Politik erwarten, da sich in einer Krise KP-Regierungen immer auf die Seite der Sowjetunion stellen würden", ein? Der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen stimmen in der Auffassung überein, daß „eine Beteiligung von Kommunisten an einer europäischen Regierung schwerwiegende Probleme für die Gemeinschaft aufwerfen" würde. Sie teilen auch die Meinung des amerikanischen Außenministers Kissinger, von Kommunisten könne man keine ausschließlich prowestliche Politik erwarten, da sich in einer Krise KP-Regierungen immer auf die Seite der Sowjetunion stellen würden. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 62 und 63) : Treffen Meldungen zu, denenzufolge sich die Bundesregierung auf Grund der neuen Sachlage mit Millionenbeträgen an der Unterstützung des Frelimo-Regimes in Moçambique beteiligen wird? Wäre die Bundesregierung bereit, durch den Vorschlag der Kodifizierung eines international gültigen Volksgruppenrechts einen ideellen Beitrag zur Lösung der in Südafrika anstehenden Probleme zu leisten? Zu Frage A 62: Aus der Anfrage ist leider nicht ersichtlich, worauf sich die Formulierung „aufgrund der neuen Sachlage" stützt. Bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 31. März /1. April 1976 hat die Bundesregierung eine ähnliche Anfrage dahin gehend beantwortet, daß der VN-Sicherheitsrat sich einstimmig mit dem mosambikanischen Ersuchen, für die durch die Übernahme der VN-Sanktionen gegenüber Südrhodesien entstehende Einnahmeverluste entschädigt zu werden, solidarisch erklärte und alle Staaten zu umgehenden Hilfsmaßnahmen für Mosambik aufgerufen hat. Die seinerzeit erwähnte Expertengruppe hat zwar inzwischen dem Generalsekretär der VN Bericht erstattet, der Bericht ist bisher aber nur in Auszügen bekanntgeworden. Erst nach gründlichem Studium des Gesamtberichts und weiteren Konsultationen im Rahmen der Neun wird über die Empfehlung des Sicherheitsrates entschieden werden. Zu Frage A 63: Die Bundesregierung setzt sich, wo immer sie kann, für eine allgemeine Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Sie wird dies mit dem gebotenen Nachdruck auch weiterhin tun. 17278* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Ein Minderheitenschutz in dem Sinne, wie er in Europa zwischen den beiden Weltkriegen praktiziert wurde, kann jedoch die Probleme im südlichen Afrika nicht lösen, weil die tatsächliche und politische Ausgangslage dort eine völlig andere ist. Es geht dort nicht um die Sicherung der kulturellen Rechte relativ geschlossen siedelnder Volksgruppen, sondern um die menschliche und politische Gleichberechtigung der Angehörigen verschiedener Rassen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unter den nach der Bildung schwarzer Mehrheitsregierungen zu erwartenden Verhältnissen die Sicherung der Rechte der Angehörigen der in der Minderheit befindlichen Rasse in erster Linie auf dem Wege der Schaffung von Verfassungsgarantien gefunden werden muß. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 64) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele „Polnische Wochen" und an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland seit der Unterzeichnung des Warschauer Vertrags abgehalten worden oder bereits geplant sind, und wie viele „Deutsche Wochen" in demselben Zeitraum in der Volksrepublik Polen und an welchen Orten stattgefunden haben oder demnächst stattfinden werden? Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellt es Polen frei, „polnische Wochen" oder „polnische Kulturtage" überall dort zu veranstalten, wo es glaubt, hierfür Interesse zu finden. Häufig unterstützen die betroffenen Städte oder auch Bundesländer solche Veranstaltungen. Die Bundesregierung begrüßt das Interesse an engeren und vertiefteren Beziehungen zu Polen, das sich darin zeigt. Da die Städte aus eigener Zuständigkeit handeln, verfügt die Bundesregierung nicht über vollständige Informationen. Nach ihrer Kenntnis sind seit Dezember 1970 in der Bundesrepublik Deutschland 21 „polnische Wochen" und „polnische Kulturtage" durchgeführt worden. Polnische Planungen für 1976 sind der Bundesregierung nicht bekannt. Von deutschen Städten wurden im gleichen Zeitraum drei ähnliche Veranstaltungen in Polen durchgeführt. Geplant sind 1977 „Hamburger Tage" in Danzig und 1978 eine repräsentative Veranstaltung in größerem Rahmen in Warschau. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 65) : Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß es im Jahr 1978 ihren Intentionen entsprechend zu Direktwahlen zum Europäischen Parlament kommt? Am Zustandekommen des Grundsatzbeschlusses der Regierungschefs zur Einführung der Direktwahl, der im Dezember 1974 in Paris gefaßt wurde, war die Bundesregierung, wie Ihnen bekannt ist, maßgeblich beteiligt. Sie hat sich seither sowohl im Europäischen Rat und zahlreichen Ministerratstagungen, die diese Frage behandelt haben, wie in bilateralen Gesprächen mit Nachdruck für eine termingerechte Abhaltung der ersten Direktwahl im Jahre 1978 eingesetzt. Alle wesentlichen Fragen bis auf die Sitzverteilungsfrage sind inzwischen gelöst. Beim letzten informellen Treffen der Außenminister auf Schloß Senningen am 14./15. Mai 1976 konnten in dieser sehr komplexen Frage die noch divergierenden Auffassungen angenähert werden. Es steht jetzt so, daß sich den hauptsächlich noch diskutierten Vorschlägen — dem französischen und dem belgischen — jeweils acht Mitgliedstaaten anschließen können. Außerdem ist noch der französische Vorschlag in modifizierter Form (Verdoppelung der gegenwärtigen Sitzzahlen ohne Luxemburg) im Gespräch. Die Bundesregierung hofft, daß es auf der nächsten Ratstagung am 1. Juni gelingen wird, eine Einigung zu erzielen. Die Bundesregierung wird ihrerseits weiterhin darauf hinwirken, damit alle Partner einer Lösung zustimmen können. Sie hat wiederholt betont, daß sie selbst jeder Regelung zustimmen kann, auf die sich ihre acht EG-Partner einigen können, und damit, wie ich meine, als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat der Gemeinschaft eine sehr große Kompromißbereitschaft gezeigt. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 67) : Wird die Bundesregierung angesichts jüngster Äußerungen von Herrn Vorster in einem Interview mit „Newsweek", Südafrika werde sich notfalls auch mit Atombomben verteidigen und habe deshalb den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet, ihre Haltung zur genehmigungspflichtigen Ausfuhr eines Kernkraftwerks nadi Südafrika revidieren? Der Bundesregierung liegt zur Zeit kein Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Ausfuhr eines Kernkraftwerkes nach Südafrika vor. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der mündlichen Frage des Herrn Abgeordneten Schmidhuber durch den Parlamentarischen Staatssekretär Grüner am 16. Oktober 1975 (7. Wahlperiode, 193. Sitzung) und der Frau Abgeordneten von Bothmer durch den Staatsminister Wischnewski am 27. November 1975 (7. Wahlperiode, 203. Sitzung) verweisen. Da kein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung vorliegt, besteht auch kein Anlaß für die Bundesregierung, ihre Haltung in dieser Frage jetzt festzulegen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17279* Anlage 24 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU] (Drucksache 7/5188 Fragen A 68 und 69) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Abschluß eines Kulturabkommens mit Polen wegen der im Grundgesetz verankerten Pflicht, mit allen legalen Mitteln die Grundrechte Deutscher auch in den Oder-Neiße-Gebieten sicherzustellen, nur dann möglich ist, wenn die muttersprachlichen und kulturellen Rechte der Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten, ihre Meinungsfreiheit, die freie Wahl der Ausbildung in der Muttersprache und ihre freie Religionsausübung im Rahmen der kulturellen Eigenart gesichert werden? Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen über ein Kulturabkommen mit der Volksrepublik Polen darauf geachtet, was am 18. März 1976 Staatsminister Moersch dem Bundestag zugesagt hat, daß „die Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten von dem zu vereinbarenden Kulturaustausch nicht ausgeschlossen werden"? Zu Frage A 68: Die von der Bundesregierung mit dritten Staaten abgeschlossenen Kulturabkommen sind Rahmenvereinbarungen, in denen die Gebiete abgesteckt werden, auf denen sich die kulturelle Zusammenarbeit der vertragsschließenden Parteien vollziehen soll. Bilaterale Kulturabkommen dienen dagegen nicht der Regelung von Minderheitenfragen. Bei einem Kulturabkommen geht jede Seite davon aus, daß einzelne Gruppen des anderen Landes nicht vom Kulturaustausch ausgeschlossen bleiben. Die Bundesregierung erwartet daher, daß alle in der Volksrepublik Polen lebenden Bürger gemäß der von der Verfassung gewährten Rechte am Kulturaustausch teilnehmen können. Zu Frage A 69: Wie ich bereits am 18. März 1976 hier ausgeführt habe, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Deutschen in Polen gleichberechtigt mit den anderen Bewohnern Polens am Kulturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen teilhaben. Die Artikel des Kulturabkommens werden so formuliert, daß sie im Einklang stehen mit dieser Auffassung der Bundesregierung. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 70 und 71): Welches Verhalten der Bundesregierung führte dazu, daß — wie die Tageszeitung „Die Welt" meldete — 23 Verleger und Chefredakteure deutschsprachiger Zeitungen im Ausland während einer Reise durch die Bundesrepublik Deutschland im Oktober 1975 ein „niederschmetterndes Erlebnis" deswegen hatten, weil sie den Eindruck gewannen, daß die Bundesregierung sich mit ihrer auswärtigen Kulturpolitik nicht an die deutschsprechenden Menschen in den einzelnen Ländern wende und die Regierung mit ihnen keine Zusammenarbeit wünsche, und wie rechtfertigt die Bundesregierung dieses Verhalten? Welche Konzeption hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer auswärtigen Kulturpolitik zur Zusammenarbeit mit deutschstämmigen Minderheiten in den verschiedenen Teilen der Welt? Zu Frage A 70: Die von Ihnen erwähnte Gruppe von Verlegern und Chefredakteuren ist seinerzeit nicht nur vom Auswärtigen Amt sondern auch vom Herrn Bundespräsidenten sowie vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zu ausführlichen Gesprächen empfangen worden. Bei dieser Gelegenheit wurde sie umfassend über das Interesse der Bundesregierung an den deutschsprachigen Zeitungen und von Möglichkeiten der Zusammenarbeit informiert. Die Bundesregierung betrachtet kulturelle Information und die Pflege der deutschen Sprache im Ausland als wichtigen Teil ihrer auswärtigen Kulturpolitik. Da die deutschsprachigen Zeitungen sich diesen Aufgaben widmen, betrachtet die Bundesregierung sie als wichtige Multiplikatoren. Sie können allerdings nur einen Ausschnitt aus dem Adressatenkreis der auswärtigen Kulturpolitik darstellen. Immerhin stellt die Bundesregierung dieser Presse seit Jahren umfangreiches deutschsprachiges Informationsmaterial kostenlos zur Verfügung. Zu Frage A 71: Unsere auswärtige Kulturpolitik dient der internationalen Verständigung und der Friedenssicherung. Es wäre nicht mit den Zielen der Bundesregierung vereinbar, wenn sie eine speziell auf ethnische Gruppen gerichtete Kulturpolitik betriebe. Das heißt nicht, daß die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den deutschsprachigen Minderheiten ablehnt. Im Gegenteil, sie wird gerade von unseren diplomatischen und konsularischen Vertretungen sorgfältig gepflegt. Eine solche Zusammenarbeit kann jedoch immer nur einen der vielen Stränge im Geflecht der auswärtigen Kulturbeziehungen darstellen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 74): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sachverständigen, daß nach der angestrebten Einführung eines gemeinsamen europäischen Passes im Bereich der Europäischen Gemeinschaft und der damit verbundenen Einschränkung bzw. Beseitigung von Kontrollen an den Grenzen der Rauschgiftschmuggel wesentlich erleichtert werden könnte, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Fall, daß sie diese Befürchtungen teilt, um die Umgehung des Einfuhrverbots von Rauschgift möglichst zu verhindern? In Übereinstimung mit den Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geht die Bundesregierung davon aus, daß ein Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft vertretbar ist, wenn durch gleichzeitige polizeiliche und ausländerrechtliche Maßnahmen die Entstehung eines Sicherheitsdefizits ausgeschlossen wird. Das erfordert besonders die engere Zusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der inneren Sicher- 17280* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 heit, wie sie durch Gespräche des Bundesinnenministers mit den Innenministern anderer EG-Staaten und die Vorarbeiten für die Europäische Konferenz für Innere Sicherheit eingeleitet worden ist. Notwendig ist weiterhin die Harmonisierung des Ausländerrechts und der Ausländerpolitik in der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist zu den in diesem Rahmen gebotenen Maßnahmen bereit. Was beim Abbau der innergemeinschaftlichen Personenkontrollen im einzelnen erfolgen muß, wird z. Z. von einer Arbeitsgruppe geprüft. Sie wurde eingesetzt nach dem Beschluß des Europäischen Rats vom Dezember 1974 zur Schaffung einer Paßunion und besteht aus Experten aller neun Mitgliedstaaten. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, dem Europäischen Rat bis Ende des Jahres einen Bericht über die Möglichkeiten eines Abbaus der innergemeinschaftlichen Personenkontrollen vorzulegen. Die für den Abbau der Personenkontrollen genannten Sicherheitserwägungen gelten bei einer Verminderung der Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft entsprechend. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 75) : Trifft es zu, daß wegen Personalmangels die Streifentätigkeit des Bundesgrenzschutzes an der Zonengrenze nicht den tatsächlichen Anforderungen genügt und manche Abschnitte nur unregelmäßig und häufig in Abständen von mehr als zwölf Stunden kontrolliert werden, und trifft es insbesondere zu, daß es eine Stunde dauerte, bis der Bundesgrenzschutz nach dem jüngsten durch Ostberliner Grenzbeobachter begangenen Mord am Tatort eintraf? Die in Ihrer Frage geäußerten Vermutungen treffen nicht zu. Richtig ist vielmehr, daß der Bundesgrenzschutz aufgrund seiner wesentlich verbesserten Personalsituation seinen Grenzstreifendienst hat erheblich verdichten können. Auch jetzt ist es dem Bundesgrenzschutz zwar nicht möglich, ständig an jeder Stelle der Grenze durch Streifen vertreten zu sein. Die praktizierten Formen des örtlichen Einsatzes und der zeitlichen Einteilung der Streifen stellen jedoch — teilweise ergänzt durch den Streifeneinsatz von Zollverwaltung und Bayerischer Grenzpolizei — eine wirksame Grenzüberwachung sicher. Zum zweiten Teil Ihrer Frage teile ich mit, daß bereits 15 Minuten nach der Benachrichtigung des Bundesgrenzschutzes eine Streife am Tatort eintraf. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 76 und 77) : Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß es sich bei dem „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit, das für den 22. Mai 1976 eine Demonstration in Bonn plant und dazu einen Aufruf erlassen hat, um einen kommunistischen Tarnverband mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung handelt? Dient der Aufruf des Komitees nach Auffassung der Bundesregierung verfassungsfeindlichen Zielen, und ist seine Unterstützung deshalb bedenklich? Das „Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) ist unter maßgeblicher Förderung und Beteiligung der DKP am 7. Dezember 1974 in Bonn auf dem „Kongreß für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" gegründet worden. Das Komitee ist eine kommunistisch beeinflußte Organisation, die sich um eine Zusammenarbeit zwischen Kommunisten und Nichtkommunisten auf dem Gebiet der Friedens- und Abrüstungspropaganda bemüht. Diesem Zweck dient auch der Aufruf zur Demonstration am 22. Mai 1976. Die Demonstration wird als gemeinsame politische Aktion der DKP und demokratischer Kräfte durchgeführt und auch bei noch so gutgemeinten Absichten beteiligter demokratischer Kräfte letztlich die DKP stärken, deren Zielsetzung die Bundesregierung unverändert für verfassungsfeindlich hält. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von Schwerpunktstreiks und Zensurmaßnahmen während des Arbeitskampfs in der Druckindustrie auf die Informations- und Meinungsfreiheit, und welche Schritte will die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs unternehmen, um eine Aushöhlung der Pressefreiheit in Zukunft zu verhindern? Tarifpolitische Arbeitskämpfe im Pressebereich sind verfassungsrechtlich legitim. Dabei muß hingenommen werden, daß die Veröffentlichung von Informationen und Meinungen beeinträchtigt wird. Das gilt grundsätzlich auch für sogenannte Schwerpunktstreiks. Wenn Drucker und Setzer bei Verfolgung ihrer Interessen Meinungsäußerungen von Verlegern und Redakteuren in .Zeitungen verhindern, ist das unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Dabei kann der Wunsch des technischen Personals, sich gegen einen als Angriff empfundenen Artikel zur Wehr zu setzen, arbeitsrechtliche Pflichten nicht aufheben. Ein solches Ziel müßte auf presserechtlichem Wege, z. B. durch Gegendarstellung, verfolgt werden. Die Bundesregierung hält nach den Erfahrungen in den letzten Wochen die bestehende Rechtsordnung für ausreichend und sieht deshalb keinen Anlaß für weitere gesetzliche Maßnahmen. Sie vertraut hier auf das Verantwortungsbewußtsein der Tarifparteien im Pressewesen, die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit als ein konstituierendes Element eines freiheitlich-demokratischen Staates zu bewahren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17281' Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage A 79): Entspricht ein Pressebericht über den Ost-West-Einakter-Auftritt von zwei hohen Bundesgrenzschutzbeamten vor einem Rotary- und Lions-Club den Tatsachen, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Der von Ihnen genannte Pressebericht gibt ein Zerrbild des Bundesgrenzschutzes wieder und findet deshalb den entschiedenen Widerspruch der Bundesregierung. Die in dem Artikel enthaltene Schilderung des Auftritts zweier BGS-Offiziere vor Vereinigungen in Einbeck und Hameln folgt in der Tendenz der verzerrenden Darstellung des übrigen Berichts und kann darum insoweit nicht bestätigt werden. Die beiden Bundesgrenzschutzbeamten haben bei ihrem Auftritt allerdings eine nach Auffassung der Bundesregierung problematische Form für die Darstellung ihrer Auffassungen zu Fragen der Grenzsicherung gewählt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wird diese Verfahrensweise künftig unterbleiben. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 80 und 81): Wie viele voll ausgebildete Beamte des Bundesgrenzschutzes gemeint sind hiermit Polizeivollzugsbeamte, die eine Grund-, Gruppen-, Zug- und Hundertschaftsausbildung durchlaufen haben stehen zur Zeit für den verbandspolizeilichen Einsatz uneingeschränkt zur Verfügung, und wie viele befinden sich hiervon im östlichen Grenzbereich? Wird die von der Bundesregierung konzipierte Ausbildung der Bundesgrenzschutzbeamten, die eine Ausbildungsdauer von 31/e Jahren erfordert, zur Erhaltung der Einsatzstärke im östlichen Grenzbereich die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen erfordern, damit die vorhandenen Planstellen nicht von Auszubildenden blockiert werden müssen, und wie weit sind gegebenenfalls entsprechende Pläne der Bundesregierung bisher gediehen? Zu Frage A 80: Von den etwa 21 000 Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz gehören rd. 19 700 den BGS-Verbänden und etwa 1 300 dem Grenzschutzeinzeldienst an. Im östlichen Grenzgebiet befinden sich 19 Einsatzabteilungen und der BGS See. Sie werden von dort stationierten technischen und anderen Spezialeinheiten unterstützt. Naheliegende Gründe verbieten es mir, die von Ihnen erbetenen Zahlen hier mitzuteilen. Ich bin aber gerne bereit, darüber dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages in einer vertraulichen Sitzung zu berichten. Zu Frage A 81: Die Ausbildung im Bundesgrenzschutz wird künftig noch intensiver als bisher betrieben werden. Die Ausbildungsdauer soll im Mittelwert drei Jahre betragen, nämlich für Realschüler 21/2 Jahre und nur für Hauptschüler 31/2 Jahre. Diese durchschnittliche Ausbildung bewirkt keine Minderung der Einsatzstärke des Bundesgrenzschutzes. Sie wird sogar noch erhöht. Vor allem entfällt nämlich künftig die Berufsförderung. Bei einem Polizeivollzugsbeamten mit 8jähriger Dienstzeit entfallen künftig insgesamt nur 36 Monate anstelle von bisher 50 Monaten auf die Aus- und Fortbildungszeit. Auch während dieser Zeitabschnitte steht der Beamte im Bedarfsfall für Einsätze zur Verfügung. Der Entwurf der neuen BGS-Laufbahnverordnung sieht vor, Bewerber mit Hauptschulabschluß zunächst als Anwärter einzustellen. Die Überlegungen, wie das ohne Inanspruchnahme der vorhandenen Planstellen durchgeführt werden kann, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 82) : Wieviel an Verwaltungskosten könnte erspart werden, wenn das Kindergeld über die Finanzämter ausgezahlt würde? In meiner Antwort auf Fragen des Kollegen Wimmer zur Fragestunde am 15. Januar dieses Jahres hatte ich mich bereits zu der Sie interessierenden Frage geäußert. Ich hatte damals ausgeführt, daß die Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung des Kinderlastenausgleichs durch die Finanzämter bei den Beratungen der Steuerreform vom Bund und von den Ländern unterschiedlich geschätzt wurden. Wie Sie wissen, nahm die Bundesregierung seinerzeit die von den Ländern geforderte Arbeitsamtslösung in Kauf, um den Kinderlastenausgleich, und damit die gesamte Steuerreform, nicht zu gefährden. Daraufhin wurde die Diskussion über die Personal-und Kostenschätzungen nicht weiter vertieft. Es gibt deshalb keine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Auffassung darüber, welche Personal- und Sachkosten entstanden wären, wenn es zu der Finanzamtslösung gekommen wäre. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 83) : In welcher Form haben sich die Vertreter des Bundes in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit Bundesbeteiligung gegen Preiserhöhungen gestemmt, wie es Bundeskanzler Schmidt Pressemeldungen zufolge mit Blick auf die Automobilindustrie von Gewerkschaftsmitgliedern in den Unternehmensorganen verlangt? 17282* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Die Vertreter des Bundes in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung erfüllen dort ihre Aufgabe in dem ihnen durch Gesetz (Aktiengesetz, GmbH-Gesetz) und Gesellschaftssatzung gegebenen Rahmen. Einzelmaßnahmen der Geschäftspolitik unterliegen der Kompetenz des Vorstandes. Es ist andererseits das Recht jedes Aufsichtsratsmitglieds, sich über alle Fragen der Geschäftspolitik — also auch über Preiserhöhungen — zu informieren und auf mögliche Konsequenzen bestimmter unternehmerischer Entscheidungen hinzuweisen. Wie sich die Aufsichtsratsvertreter des Bundes im einzelnen verhalten haben, kann ich nicht mitteilen, weil die Aufsichtsratssitzungen nicht öffentlich sind. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 84 und 85) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbslage der deutschen Obstverschlußbrennereien die nach dem Willen des Gesetzgebers und nach den Bekundungen der Bundesregierung als mittelständische Betriebe geschützt werden sollen, angesichts einer mindest doppelt so hohen Belastung durch die Branntweinsteuer (incl. Überbrandregelung) gegenüber bäuerlichen Brennereien im In- und Ausland und die dadurch erwachsene Existenzbedrohung bzw. stärkere Abdrängung auf eine Händlerfunktion? Wie beurteilt die Bundesregierung die Markt- und Wettbewerbssituation der Obstverschlußbrennereien im Hinblick auf die bevorstehende Obsternte und die zunehmende Tendenz der Verwertung ausländischen Obstes auch durch Abfindungsbrennereien? Zu Frage A 84: Der Gesetzgeber hat seit jeher steuerliche Vergünstigungen für Klein- und Abfindungsbrenner gewährt, um die kleinbäuerliche Obstverwertung zu fördern und das Einkommen der bäuerlichen Betriebe zu verbessern. Diese Politik hat dazu geführt, daß die Steuersätze für Obstbranntwein aus bäuerlichen Kleinbrennereien zur Zeit um 21 % bei Kernobst und um 30,5 % bei Steinobst unterhalb des Regelsatzes in Höhe von 1 650 DM pro Hektoliter reiner Alkohol liegen. Die Kleinbrenner haben außerdem die Möglichkeit, sogenannte Überausbeuten steuerfrei zu verwerten. Die steuerlichen Regelungen bewirken, daß Kleinbrennereien bis zu etwa 45 % weniger Branntweinsteuer zu zahlen haben als Obstverschlußbrennereien. Die Obstverschlußbrennereien haben dadurch im Wettbewerb keinen leichten Stand. Der Gesetzgeber, und zwar alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, hat der Verwertung von Obst über Kleinbrennereien jedoch — wie gesagt — schon immer besondere Bedeutung beigemessen. Zu Frage A 85: Die Bundesregierung ist zur Zeit nicht in der Lage, die Markt- und Wettbewerbssituation der Obstverschlußbrennereien im Hinblick auf die bevorstehende Obsternte zu beurteilen, weil über die zu erwartende Obsternte dieses Jahres noch keine zuverlässigen Erkenntnisse vorliegen. Ob bei den Abfindungsbrennereien die zunehmende Tendenz besteht, ausländisches Obst zu verwerten, kann nicht gesagt werden, weil auch hierüber keine Daten verfügbar sind. Die Bundesregierung wird sich jedoch um entsprechende Feststellungen bemühen. Sollte sich herausstellen, daß die Verwertung ausländischen Obstes durch Abfindungsbrennereien zu Lasten der Obstverschlußbrennereien zunimmt, wird die Bundesregierung prüfen, ob das Brennen unter Abfindung allgemein auf selbstgewonnenes Obst zu beschränken ist. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Emeis (fraktionslos) (Drucksache 7/5188 Frage A 86) : Wann wird die Bundesregierung die in der Drucksache 7/4558 für den „Beginn des Jahres 1976" angekündigten allgemeinen Richtlinien zum Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes vorlegen, und wann werden die betroffenen Gemeinden mit ersten Ausgleichszahlungen für Sonderbelastungen zu rechnen haben, die durch vom Bund veranlaßte Einrichtungen in den Gemeinden entstanden sind? In Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf die Drucksache 7/4558. Ich schließe daraus, daß sich Ihre Frage auf Grundsteuerausfälle der Gemeinden bezieht. Die hierfür anzuwendenden Grundsätze werden entsprechend der Ankündigung der Bundesregierung in der erwähnten Drucksache so rechtzeitig vorliegen, daß alle zur Zeit gestellten Anträge noch im Laufe dieses Jahres bearbeitet werden können. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 89 und 90) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei cien britischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland einige tausend zivile Arbeitnehmer aus finanziellen Einsparungsgründen der britischen Regierung entlassen werden sollen, und wenn ja, ist sie dagegen vorstellig geworden? Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bundeskanzler beim letzen Besuch in London mit dein britischen Premierminister übereinkam, sich in verstärktem Maß dafür einzusetzen, Arbeitsplätze für ältere arbeitslose Beschäftigte zu schaffen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies bei den britischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen? Zu Frage A 89: Nach Auskunft des Hauptquartiers der britischen Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik soll aufgrund der Ergebnisse einer Untersuchung über die Verbesserung der Struktur der auf dem Gebiet der Bundesrepublik stationierten britischen Rhein- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17283* armee unter anderem auch die Zahl der dort beschäftigten zivilen Arbeitnehmer eingeschränkt werden. Diese Planungen umfassen einen Zeitraum von mehreren Jahren. Der Umfang der notwendigen Personalmaßnahmen läßt sich zur Zeit noch nicht genau abschätzen. Die Personaleinschränkungen betreffen auch zivile Arbeitnehmer britischer Staatsangehörigkeit und das britische Personal, das zum zivilen Gefolge der britischen Rheinarmee gehört. Die britischen Streitkräfte werden die Bundesregierung auch in Zukunft über Einzelheiten unterrichten. Sie haben zugesagt, notwendige Personaleinschränkungen, wenn eben möglich, über die normale Fluktuation herbeizuführen. Sollten sich dennoch Entlassungen nicht vermeiden lassen, so gilt für Arbeitnehmer, deren Entlassung infolge organisatorischer, militärisch bedingter Umgruppierungen der britischen Streitkräfte erfolgt, der Tarifvertrag zur sozialen Sicherung vom 31. August 1971, der den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer sichert, soweit sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Im übrigen bestimmen die Stationierungsstreitkräfte gemäß Artikel 56 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut die Zahl und Art der benötigten Arbeitsplätze in eigener Verantwortung. Bei Personalumsetzungen und Freisetzungen von Arbeitskräften haben sie das für die zivilen Arbeitnehmer bei der Bundeswehr geltende Arbeitsrecht zu beachten und die Betriebsvertretungen zu beteiligen. Zu Frage A 90: Der Bundeskanzler hat eingehend mit dem britischen Premierminister über das Problem der Arbeitslosigkeit gesprochen. Hierbei hat er angeregt, diese Frage innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu untersuchen. Wie bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage ausgeführt, kann die Bundesregierung auf die britischen Stationierungsstreitkräfte in dieseln Zusammenhang jedoch keinen Einfluß nehmen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage A 91) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung eine zum 1. August 1976 vorgesehene Mieterhöhung für Mietwohnungen für Bundesbedienstete abgesagt hat, sind davon alle Mietwohnungen für Bundesbedienstete betroffen, und welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgebend? Es ist richtig, daß von der zum 1. August ursprünglich einmal beabsichtigten Mieterhöhung abgesehen worden ist. Die Mietanhebung zum 1. August 1976 sollte sich auf sämtliche bundeseigenen Wohnungen beziehen, nicht jedoch auf Bundesdarlehenswohnungen. Bezüglich der Bundesdarlehenswohnungen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 15. April 1976 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion — Drucksache 7/5070 — hingewiesen. Die Gründe dafür, daß von der Mieterhöhung für bundeseigene Wohnungen abgesehen worden ist, hat Bundesminister Ravens bereits in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Kollegen Dr. Wittmann (München) für die Fragestunde am 31. März/ 1. April 1976 dargestellt. Ich wiederhole die Antwort gern noch einmal: „Die Frage der Anhebung des Mietniveaus von bundeseigenen Wohnungen wird gegenwärtig noch geprüft. Es haben sich folgende Probleme herausgestellt: — Zahlreiche Wohnungen aus der Vorkriegszeit und der unmittelbaren Nachkriegsperiode haben einen sehr niedrigen Wohnwert, so daß offensichtlich Differenzen zum örtlichen VergleichsMietenniveau kaum mehr auftreten. — Der Ausstattungszustand und der Modernisierungsgrad der Wohnungen ist unterschiedlich und bedarf vor der Entscheidung über das künftige Mietniveau einer Überprüfung. Wegen des räumlich breit gestreuten Bestands werden die eingeleiteten Prüfungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen." Anlage 38 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 101 und 102) : Hat die Bundesregierung inzwischen aus der Studie des IfoInstituts über die Behandlung und Förderung von Innovations- und Lizenzmodellen neue Erkenntnisse gewonnen? In welcher Weise und in welchem Umfang werden besonders mittelständische Unternehmen in die Lage versetzt, an neuen Innovations- und Lizenzmodellen erfolgreich und zumutbar teilzunehmen? Zu Frage A 101: Die Studie, die das Bundesministerium für Forschung und Technologie in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium der Finanzen beim Ifo-Institut in Auftrag gegeben hat, untersucht die Wirksamkeit steuerlicher Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Wirtschaft und Möglichkeiten einer verbesserten Ausgestaltung auch im Hinblick auf die besonderen Probleme kleinerer und mittlerer Unternehmen. Der Ergebnisbericht wird nicht vor Sommer dieses Jahres vorliegen. Zu Frage A 102: Die Marktnachfrage nach technologieintensiven Gütern ist für das Aufgreifen von Innovationsvorhaben sicherlich der stärkste Anreiz. Eine wesentliche Voraussetzung für die Innovationsfähigkeit ist jedoch, ob es Unternehmen ohne eigene Forschungs- 17284* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 kapazität gelingt, für ihre Innovationsvorhaben die geeigneten Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bei anderen zu finden und eine Lizenz zu erwirken. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat deswegen für seinen Geschäftsbereich dafür Sorge getragen, daß sowohl im projektgeförderten als auch im institutionell geförderten Bereich zusätzliche Maßnahmen eingeleitet worden sind, den Transfer von Technologien zu verbessern. Hierfür ist eine zentrale Ansprechstelle — genannt ARPAT — bei der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) eingerichtet worden, die alle im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie entstandenen Schutzrechte anwenderfreundlich aufbereitet und Lizenzsuchenden den Weg zu den jeweiligen Know-how-Inhabern weist. Bei den öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen war von Anbeginn an sichergestellt, daß sie Dritten Lizenzen an ihren Schutzrechten einräumen; zur Verbesserung des Technologie-Transfers wurden dort Verwertungsstellen eingerichtet. Mit den seit Juli letzten Jahres in Kraft befindlichen Bewilligungsbedingungen bei Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft ist die Pflicht, in der Regel Schutzrechte an Dritte zu lizenzieren und weiterführendes Know-how zu vermitteln, gegenüber früher verschärft worden. Für die Fälle, bei denen in der Phase der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Engpaß in der Verfügbarkeit vom risikotragenden Kapital liegt, wurde mit der Gründung der Deutschen Wagnisfinanzierungs-Gesellschaft (WFG) im Jahre 1975 — vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen — eine bis dahin bestehende Lücke geschlossen. Diese Gesellschaft, deren Kapital von zunächst 10 Millionen DM von der Kreditwirtschaft gezeichnet wurde, ist dazu ausgerüstet, sich an Unternehmen mit geeigneten Innovationsvorhaben hohen Risikos zu beteiligen. Dabei ist eine vorangegangene öffentliche Förderung in der FuE-Phase keine unabdingbare Voraussetzung. Der Bund beteiligt sich am Geschäftsrisiko der WFG durch eine Beteiligung in Höhe von 75 % an den anfänglich zu erwartenden jährlichen Verlusten; Mittel des Bundes sind in späteren gewinnbringenden Jahren zurückzuzahlen. Neben Risikokapital bietet die WFG auch Managementberatung an, eine Dienstleistung, die sich nach den Erfahrungen der ersten Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen und der Gesellschaft in der Phase der Projektdefinition und Erfolgsabschätzung als sehr nützlich erwiesen hat. Einen neuen, vielversprechenden Weg der Technologievermittlung hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie in diesem Jahr mit der Veranstaltung eines Innovationsmarktes im Rahmen der Hannover-Messe beschritten, an dem alle vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen sowie eine erfreulich große Zahl geförderter — und übrigens auch nicht geförderter — Unternehmen teilgenommen haben, um Technologien an lizenzsuchende Unternehmen anzubieten. Ergänzend wird auf die im Rahmen des IuD-Programms im Aufbau befindlichen „Fachinformationssysteme" verwiesen, mit deren Hilfe es möglich sein wird, gezielt nach vorhandenen oder entwicklungsfähigen neuen Technologien und technischen Detailinformationen zu suchen. Technologie-Transfer wird sich in aller Regel nicht in Form bloßen Aufgreifens und sofortiger Markteinführung einer neuen Technologie vollziehen. Erst ein mehr oder weniger aufwendiger Anpassungs- und Weiterentwicklungsprozeß wird die jeweils gewünschten Produktionsspezifikationen erfüllen helfen; oft wird es noch eigenständiger originärer Weiterentwicklung und gar weiter angewandter Forschung im Vorfeld bedürfen. Die Bundesregierung hat deshalb aufgrund eines Kabinettbeschlusses den Ausbau der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als Vertragsforschungseinrichtung gefördert und folgende Maßnahmen ergriffen: — Sie hat ein leistungsbezogenes Finanzierungssystem eingeführt, das die Höhe der öffentlichen Grundfinanzierung der einzelnen Institute vom Umfang ihrer Einnahmen aus Forschungsaufträgen abhängig macht. Die Einnahmen der Gesellschaft aus Vertragsforschung sind von 16 Millionen DM 1972 auf 32 Millionen DM 1975 um ca. 100 °/o gestiegen. — Die Fraunhofer-Gesellschaft wurde seit 1970 um 12 Institute (u. a. Institute für Systemtechnik und Innovationsforschung, Institut für zerstörungsfreie Prüfverfahren, Institut für Festkörpertechnologie) erweitert und die verteidigungsbezogenen Institute für Vertragsforschung geöffnet. — Das Aufgabengebiet der Gesellschaft wurde auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleinerer und mittlerer Unternehmen ausgedehnt. Sie kann zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen von kleineren und mittleren Unternehmen im gewissen Umfang einen Zuschuß gewähren, soweit diese Aufträge nicht kostendeckend abgerechnet werden können. Außerdem hat sie die Beratung von Gruppen kleinerer und mittlerer Unternehmen über die Anpassung und den Einsatz neuer Technologien übernommen. Für diesen Bereich hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie in 1976 erstmals Haushaltsmittel bereitgestellt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat darüber hinaus geprüft, wie die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbesserung des Technologie-Transfers verbessert werden kann. Zwei grundsätzliche Untersuchungen zur besseren Umsetzung von Erkenntnissen und Ergebnissen öffentlich geförderter nichtindustrieller Forschung in die Anwendung haben Wege aufgezeigt, wie durch Einsatz weniger, flexibel arbeitender Arbeitsgruppen der Transfer — vor allem auch branchenübergreifend — verbessert werden kann. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden zur Zeit mit den Vorschlägen Betroffener diskutiert. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17285* Anlage 39 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 103 und 104) : Wie hoch sind die Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Bereich der Hochtemperaturkernkraftwerke in der Bundesrekublik Deutschland und in Frankreich, wie viele Wissenschaftler und sonstiges Forschungspersonal sind hiermit beschäftigt, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für die Möglichkeit einer deutsch-französischen Zusammenarbeit? Wie hoch sind die Forschungs- und Entwicklungsausgaben für die Schnellen Brutreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich, wie viele Personen sind mit der Entwicklung in beiden Ländern beschäftigt, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus, insbesondere unter Berücksichtigung der deutschfranzösischen Vereinbarungen, für die Zusammenarbeit bei fortgeschrittenen Reaktoren aus der unterschiedlichen Entwicklung in beiden Ländern? Zu Frage A 103: Die Gesamtausgaben der deutschen öffentlichen Hände für die HTR-Entwicklung bis einschließlich 1975 liegen bei ca. 1,2 Milliarden DM, von denen ca. 1 Milliarde DM auf den Bund entfallen. Nach der geltenden Finanzplanung liegen die Ausgaben der deutschen öffentlichen Hände 1976 bei knapp 200 Millionen DM (einschließlich Finanzierung von HTR- Arbeiten über Wirtschaftsplan der KFA), der Bundesanteil hieran beträgt rd. 80 °/o. Insgesamt liegt in der Bundesrepublik die Personalstärke auf dem HTR- Gebiet bei ca. 1200, davon ca. 450 in öffentlichen Einrichtungen (KFA) . In Frankreich ist die HTR-Einrichtung in größerem Umfang erst Anfang der 70er Jahre aufgenommen worden. Die geplanten Ausgaben des Jahres 1976 belaufen sich auf ca. 45 Millionen DM (überwiegend bei CEA), die derzeitige gesamte Personalstärke liegt bei etwa 250. Frankreich will diesen Entwicklungsumfang im Rahmen internationaler Kooperation auch in Zukunft aufrechterhalten. In Anbetracht der erheblichen HTR-Aufwendungen in beiden Ländern sind die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit gegeben. Bisherige Gespräche lassen deutlich die Möglichkeit erkennen, durch Abstimmung der Arbeiten, gegenseitigen Informationsfluß etc. den erforderlichen Gesamtaufwand merklich zu senken. Hierbei wird von Frankreich die sich auch im Verhältnis des Aufwands und der Personalstärken ausdrückende führende Rolle der Bundesrepublik auf dem HTR-Gebiet anerkannt. Am 18. Mai 1976 wurden auf Regierungsebene Leitlinien für die künftige deutsch-französische Zusammenarbeit auch im HTR-Bereich verabschiedet. Zu Frage A 104: Die deutschen Forschungs- und Entwicklungsausgaben für den Schnellen Brüter beliefen sich bis Ende 1975 auf insgesamt ca. 1,8 Milliarden DM. Die deutschen öffentlichen Ausgaben betragen in den nächsten Jahren knapp 400 Millionen DM pro Jahr im Schnitt (einschließlich Wirtschaftsplan der GfK). Der Personalaufwand auf dem Schnellbrütergebiet in der Bundesrepublik liegt bei ca. 1200 Mann. Die französischen Ausgaben für die Schnellbrüterentwicklung bis einschließlich 1975 liegen in der Größenordnung von 2,5 Milliarden DM, in den nächsten Jahren sollen die mittleren Ausgaben ca. 350 Millionen DM jährlich betragen. Die Personalstärke der in Frankreich auf dem Schnellbrütergebiet Beschäftigten liegt bei 2 000-3 000 (CEA, Hersteller und Betreiber). Diese Gegenüberstellung zeigt, daß die Aufwendungen für die Schnellbrüterentwicklung in Deutschland und in Frankreich etwa ebenbürtig sind. Im Hinblick auf das Marktpotential, ganz besonders aber auf die Chancen, die Entwicklung bis zur Marktreife zu verkürzen und damit erhebliche öffentliche Mittel einzusparen, haben wir nach ca. 2jähririger Verhandlungszeit am 18. Mai 1976 auf Regierungsebene Leitlinien für eine künftige deutschfranzösische Zusammenarbeit für die Schnellbrüterentwicklung verabschiedet mit dem Ziel, über die Zusammenarbeit mit Belgien und den Niederlanden in diesem Bereich hinaus die Entwicklung aus den o. g. Gründen auf eine breitere Basis zu stellen. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen A 105 und 106): Was hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechend ihren Ankündigungen eine Schließung des Internationalen Management-Instituts in Mailand herbeizuführen, und welche Kosten werden in den nächsten Jahren von der Bundesrepublik Deutschland noch für dieses Institut zu tragen sein? Trifft es zu, daß Mittel an das Internationale Institut für das Management der Technik fehlgeleitet wurden, und wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, und was hat sie insbesondere innerhalb des Bundesforschungsministeriums getan, um die verantwortlichen Beamten für die Kontrolle dieses Instituts im Hinblick auf ihre Tätigkeit zu überprüfen? Zu Frage A 105: Die Bundesregierung hat die deutsche Mitgliedschaft beim Internationalen Institut für Führungsaufgaben in der Technik (IIMT) in Mailand am 11. Dezember 1975 mit Wirkung zum Jahresende 1976 gekündigt. Sie hat damit als erste Regierung Maßnahmen zur Beendigung der Mitgliedschaft ergriffen. Österreich hat am 21. Dezember 1975 gekündigt, ebenfalls mit Wirkung zum Jahresende 1976. Die übrigen Mitgliedstaaten, d. h. Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und wohl auch Italien als Sitzland haben bislang nicht gekündigt, werden sich voraussichtlich nunmehr jedoch der deutschen Initiative auf Liquidation anschließen. Für 1977 ist im Haushaltsvoranschlag ein Betrag von 50 000 DM für möglicherweise noch entstehende Abwicklungskosten vorgesehen. Ab 1978 fallen keine Ausgaben mehr an. Im übrigen habe ich Ihnen die Erwägungen, die zu der von der Bundesregierung eingenommenen Haltung geführt haben, in meinem Schreiben vom 12. Dezember 1975 eingehend dargelegt. 17286* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Zu Frage A 106: Es ist bisher nicht ersichtlich, daß von den Mitgliedstaaten an das Institut geleitete Beiträge oder sonstige Mittel fehlgeleitet wurden. Das Institut wies 1974 infolge von Mindereinnahmen ein Haushaltsdefizit von rund 750 000 Rechnungseinheiten auf. Es wird gegenwärtig noch geprüft, ob die dem Institut eingeräumte Kreditermächtigung für 1974 geringfügig überschritten wurde. Die Bundesregierung hat den Bundesrechnungshof gebeten, im Rechnungsprüfungsausschuß des IIMT mitzuwirken, der das Institut überprüft. Der Bundesrechnungshof überprüft außerdem die Ausübung der deutschen Mitgliedschaft beim IIMT durch die Bundesregierung. Diese Prüfung ist noch im Gange. Anlage 41 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 1 und 2) : Trifft es zu, daß allen Gliederungen der SPD, bis hinab zu den Unterbezirken und Ortsvereinen, ein 16seitiger hektographierter Katalog mit der Aufzählung aller Publikationen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung übermittelt wurde, und wenn ja, in welcher Größenordnung sind daraufhin für welche Publikationsorgane Bestellungen erfolgt? Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Auslieferung dieser Publikationsorgane? Zu Frage B 1: Es trifft nicht zu, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung allen Gliederungen der SPD bis hinab zu den Unterbezirken und Ortsvereinen einen 16seitigen hektographierten Katalog mit der Aufzählung aller Publikationen des Amtes übermittelt hat. Das Presse- und Informationsamt hat der SPD, aber auch den anderen im Bundestag vertretenen politischen Parteien auf Anfrage eine Ubersicht über wichtige Publikationen des Amtes und der Ressorts zur Verfügung gestellt. Die SPD hatte um 50 Exemplare dieser Liste gebeten und sie auch erhalten. Ich darf hinzufügen, daß dem Presse- und Informationsamt sehr daran gelegen ist, daß gerade auch politische Parteien das Informationsmaterial des Amtes bestellen und verteilen, weil auf diese Weise die Vertriebskosten außerordentlich reduziert werden können und die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes damit — auch im Interesse des Steuerzahlers — kostengünstiger erfolgen kann. Zu Frage B 2: Bei dieser politischen Parteien zur Verfügung gestellten Ubersicht handelte es sich nicht um eine Aufforderung zur Bestellung, sondern um eine Information über die Themen, die vom Presse- und Informationsamt und den Ressorts in Publikationen behandelt wurden. In einem Vorblatt wurde darauf hingewiesen, daß einige Publikationen nur in sehr geringer Auflage für Multiplikatoren zur Verfügung stehen, die an bestimmten Sachfragen interessiert sind. Das impliziert, daß ein Versand dieser Publikationen weiterhin je nach Interessengebiet der Besteller auf Einzelanfrage erfolgt. Eine zeitliche Limitierung ist nicht vorgesehen. Das Presse- und Informationsamt wird sich bemühen, im Rahmen seiner Möglichkeiten jedem Informationswunsch gerecht zu werden. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 3) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß die EG-Kommission in Brüssel die bisher an Peru gegebenen Hilfen verlängert, und ist sie gegebenenfalls bereit, in dieser Richtung initiativ zu werden? Peru hat in den letzten Jahren von der EG — abgesehen von geringfügiger Exportförderung — nur Nahrungsmittelhilfe erhalten. Für 1976 hat die Kommission Vorschläge unterbreitet, über die in Brüssel noch beraten wird. Die Bundesregierung wird sich für eine Fortsetzung der Hilfe an Peru aussprechen, sieht aber keinen Anlaß, eine Initiative in dieser Richtung zu ergreifen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 4 und 5) : Ist die Bundesregierung meiner Meinung, daß nach der schon 1964 erfolgten Ratifizierung des deutsch-französischen Vertrags durch das französische Parlament und den zwischenzeitlich von den verschiedensten Seiten unternommenen erfolglosen Vorstößen, das sogenannte „Sequesterland" den Eigentümern wieder zugänglich zu machen, ein weiteres Bemühen um Änderung des Vertrags zwecklos ist? Ist die Bundesregierung daher bereit, das deutschfranzösische Abkommen so schnell wie möglich dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung zuzuleiten? Zu Frage B 4: Die Bundesregierung kann der Auffassung, daß weiteres Bemühen um Änderung des Vertrages als zwecklos angesehen werden müsse, mindestens im jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, da die französische Regierung auf die Vorschläge der Bundesregierung noch keine endgültige Antwort erteilt hat. Der letzte Stand der Konsultationen hat ergeben, daß die französische Seite die Prüfung der Angelegenheit noch nicht abgeschlossen hat. Zu Frage B 5: In Anbetracht meiner Antwort zu Frage B 4 besteht zu einer Entscheidung im Sinne Ihrer Frage noch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17287* keine Veranlassung. Im übrigen dürfte es schwierig sein, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Anlage 44 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 6): Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß die Beurkundung von Verzichtserklärungen über Miteigentumsanteile an Grundstücken in den polnisch verwalteten deutschen Gebieten zum Zweck der Ausreise von Verwandten, die Miteigentümer sind, sittenwidrig und damit nichtig ist, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Der Grundstücksverzicht ist auch im deutschen Recht zulässig (§ 928 BGB). Sollte der Verzicht durch Täuschung oder Drohung veranlaßt sein, so ist er im allgemeinen nicht nichtig, sondern anfechtbar. Der Betroffene kann die Erklärung innerhalb bestimmter Fristen nach Beendigung der Zwangslage mit rückwirkender Kraft beseitigen. Ob ein an sich zulässiges Rechtsgeschäft sittenwidrig ist, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles von dem dazu berufenen Organ beurteilt werden. Ein Notar darf die Beurkundung, die zu seiner Amtstätigkeit gehört, nach § 14 Abs. 2 der Bundesnotarordnung, § 4 des Beurkundungsgesetzes nur versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Hat der Notar lediglich Zweifel, ob das Rechtsgeschäft wirksam ist, muß er die Parteien belehren, die Erklärung jedoch beurkunden (§ 17 des Beurkundungsgesetzes). Verweigert er die Beurkundung einer Verzichtserklärung auf ein Grundstück ohne ausreichenden Grund, so entscheidet über die Beschwerde wegen Amtsverweigerung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung eine Zivilkammer des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Bisher ist der Bundesregierung eine solche Entscheidung nicht bekannt geworden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 7) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt ein zur internationalen Konvention über blinde Passagiere, und wie ist der letzte Stand der Überlegungen zum Brüsseler Abkommen? Die Bundesregierung hat ebenso wie eine Reihe anderer Staaten das Übereinkommen lediglich unter dem Vorbehalt „ad referendum" gezeichnet und damit Bedenken gegen wesentliche Bestimmungen des Übereinkommens zum Ausdruck gebracht. Diese richten sich insbesondere gegen die Artikel 2 und 3. Hiernach soll die Verpflichtung des Kapitäns oder der Reederei, einen blinden Passagier wieder in den Staat zurückzubefördern, in dem er sich an Bord seines Schiffes eingeschlichen hat, auf den Vertragsstaat abgewälzt werden, dessen Hafen das Schiff zufällig als ersten nach der Entdeckung des blinden Passagiers anläuft. Dieser Staat soll, ungeachtet seiner Paß- und Einreisevorschriften, verpflichtet sein, jeden ihm vom Kapitän eines Schiffes übergebenen blinden Passagier in sein Staatsgebiet zu übernehmen. Diese Verpflichtung soll auch dann bestehen, wenn das Schiff auf seiner weiteren Reise wieder den Hafen des Staates anläuft, in dem sich der blinde Passagier eingeschlichen hat. Das für die Rückführung eines blinden Passagiers vorgesehene Verfahren ist sehr schwerfällig und dann undurchführbar, wenn einer der für die endgültige Übernahme des blinden Passagiers zuständigen Staaten zur Übernahme nicht bereit ist oder nicht Vertragsstaat des Abkommens ist. Die von dem Übereinkommen am meisten betroffenen Küstenländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen teilen die Bedenken der Bundesregierung. Da wichtige Seefahrtnationen wie Frankreich, Großbritannien und die Niederlande das Übereinkommen nicht ratifiziert haben und auch die Entwicklungsländer, aus denen die meisten blinden Passagiere kommen, dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, würden die deutschen Seehäfen, wenn das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich würde, bevorzugter Anlaufplatz zum Absetzen blinder Passagiere werden, ohne daß gleichzeitig ein brauchbares Verfahren bereitstünde, die blinden Passagiere in ihre Heimatoder Herkunftsländer zurückzubringen. Zum Inkrafttreten des Übereinkommens sind 10 Ratifikationen erforderlich. Bisher haben nur 7 Staaten ratifiziert. Bei dieser Sachlage halte ich eine Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland nicht für angebracht. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 9) : Wie viele Fälle sind der Bundesregierung zwischenzeitlich bekanntgeworden, in denen der SSD versuchte, Arbeitslose als Agenten anzuwerben, und wird die Bundesregierung die Bevölkerung über die Methoden aufklären, mit denen die DDR derartige Agentenwerbung betreibt? Die Nachrichtendienste der DDR versuchen seit Jahren, erste Kontakte zu Personen, die als Agenten angeworben werden sollen, auf brieflichem Wege herzustellen. Anknüpfungspunkt solcher An- 17288* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 bahnungsversuche sind häufig Stellengesuche in Zeitungen und Fachzeitschriften. Allerdings handelt es sich bei den Stellensuchenden nicht immer um Arbeitslose, sondern auch um Personen, die nach abgeschlossener Berufsausbildung eine erste Anstellung suchen, die sich beruflich verändern wollen oder eine Zweit- oder Nebenbeschäftigung anstreben u. ä. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich Ihnen hierzu Zahlen, die einen Rückschluß auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden zulassen, nicht mitteilen kann. Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit über die Bemühungen gegnerischer Nachrichtendienste um die Anwerbung von Agenten, auch über die Methode der brieflichen Anbahnung stets informiert. Ich verweise auf die jährlichen Verfassungsschutzberichte und besonders auf Hinweise im Heft 30 des Informationsdienstes „Innere Sicherheit" des Bundesinnenministeriums vom 23. Oktober 1975. Diese Hinweise haben ein breites Presseecho gefunden. Auch kürzlich erfolgte Presseveröffentlichungen über die versuchte Anwerbung arbeitsuchender Personen durch DDR-Stellen beruhen auf Informationen der Verfassungsschutzbehörden, die den Medien im Interesse der Aufklärung der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurden. Die Bundesregierung wird diese Unterrichtung fortsetzen. Die hohe Zahl der erkannten brieflichen Anbahnungsversuche ist auch im Zusammenhang mit der offenbar zunehmenden Bereitschaft der Betroffenen zu sehen, solche Vorfälle den Sicherheitsbehörden mitzuteilen. Die Bundesregierung sieht hierin einen Erfolg ihrer Bemühungen, die Öffentlichkeit über die Aktivitäten gegnerischer Geheimdienste aufzuklären und damit vorbeugenden Verfassungsschutz zu leisten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in der Bundesrepublik Deutschland Kreditinstitute gibt, die zu Wucherzinsen Geld verleihen, wodurch labile Naturen immer wieder in die Lage versetzt werden, betrügerische Geschäfte abzuschließen, die für sie meist beim Strafrichter enden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, gegen derartige Geldverleiher vorzugehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Gebiet des Kreditwesens Mißstände aufgetreten sind, denen mit den bisherigen Straftatbeständen über den Wucher nicht ausreichend begegnet werden kann. Deshalb hat die Bundesregierung in dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vorgeschlagen, die geltenden Strafvorschriften über den Wucher zu ändern. Der Regierungsentwurf, der zur Zeit im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages beraten wird, sieht vor, die Schutzgrenze beim Opfer des Bewucherten nicht erst bei einer „Notlage" zu ziehen, welche die wirtschaftliche Existenz bedroht, wie dies im geltenden Recht der Fall ist, sondern schlägt vor, diese Grenze bereits bei einer Zwangslage festzulegen. Damit werden weitere Fallgestaltungen zum Schutze des Opfers in den Tatbestand einbezogen. Außerdem soll auch die Vermittlung eines Kredits zu wucherischen Bedingungen ausdrücklich von dem Tatbestand erfaßt werden. Schließlich sollen von der strafrechtlichen Regelung auch die Fälle abgedeckt werden, in denen mehrere Personen in die Kreditvergabe eingeschaltet sind und sich dabei aus der Zusammenfassung der dem Kreditnehmer abverlangten Leistungen (neben den Zinsen: Vermittlungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Auskunftsgebühren, Versicherungsprämien u. ä.) ein Mißverhältnis von Leistungen und Gegenleistungen ergibt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit Hilfe der vorgeschlagenen Regelung, mit deren Verabschiedung noch in dieser Wahlperiode gerechnet werden kann, die Mißstände im Bereich des Kreditwuchers wirksamer als bisher bekämpft werden können. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 12) : Welcher Strafverfolgungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland sollen die Lockheed-Dokumente der US-Behörden nach dem zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Vertrag übergeben werden? Für den Fall, daß die vorgesehene Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten getroffen wird und die aufgrund dieser Vereinbarung überreichten Unterlagen Anhaltspunkte für verfolgbare strafbare Handlungen geben, werden diese Unterlagen den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden, die nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes sachlich und örtlich zuständig sind. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 53 und 54) : In welchem Umfang wird bei Kindergeldzahlungen der Familienstand der Kindergeldempfänger überprüft, und wie soll das Arbeitsamt dies im einzelnen durchführen, wenn es nicht mit entsprechenden anderen Behörden, insbesondere dem Einwohnermeldeamt, zusammenarbeitet? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ausgaben für zuviel gezahltes Kindergeld durch mangelnde Kontrolle des Familienstands bei dem jetzigen Verfahren der Kindergeldzahlung im Vergleich zu dem früheren Verfahren, bei dem jährlich in der Lohnsteuerkarte automatisch der Familienstand überprüft wurde und auch beim Lohnsteuerjahresausgleich Berücksichtigung fend? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17289* Zu Frage B 53: Die Existenz der kindergeldrechtlich zu berücksichtigenden Kinder wird bei der Entscheidung über den Kindergeldantrag einmalig und nach Bewilligung des Kindergeldes in bestimmten zeitlichen Abständen regelmäßig — je nach Fallgestaltung alle 6 Jahre oder (in Ausnahmefällen) jährlich — festgestellt, und zwar im allgemeinen auf Grund von Geburtsurkunden oder von Bescheinigungen der Einwohnermeldeämter. Zu Frage B 54: Die Fehlerquote, die sich bei dem genannten Verfahren ergibt, ist grundsätzlich nicht höher zu schätzen als die entsprechende Fehlerquote, die sich bei der Durchführung des bis Ende 1974 gültig gewesenen Systems der steuerlichen Kinderfreibeträge ergeben hat; denn in beiden Fällen beruhen bzw. beruhten die Feststellungen letztlich auf denselben Unterlagen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 55) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Durchfallquoten bei der ärztlichen Vorprüfung bzw. der ersten ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte in Berlin abweichend vom Bundesdurchschnitt von 29 % bzw. 6,5 % im Herbst 1975 auf nur 1,63 % bzw. 0,6 % im Frühjahr 1976 zurückgegangen sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung kann die von Ihnen genannten Ergebnisse der Ärztlichen Vorprüfung und des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung in Berlin im Herbst 1975 und im Frühjahr 1976 im wesentlichen bestätigen. Es liegen folgende Ergebnisse für Berlin vor: August 1975: Ärztliche Vorprüfung: nicht bestanden: 29,9 % Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: nicht bestanden: 6,5 % März 1976: Ärztliche Vorprüfung: nicht bestanden: 1,3 % Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: nicht bestanden: 0,67 % Der Bundesdurchschnitt nicht bestandener Examen betrug im August 1975: bei der Ärztlichen Vorprüfung: 14,7% beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: 4,2 % im März 1976: bei der Ärztlichen Vorprüfung: 11,7 % beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: 5,4 % Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 56 und 57): Sind Informationen zutreffend, daß sich die Salmonellose, eine infektiöse Darmerkrankung, in den letzten drei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland verdreifacht hat, und können gegebenenfalls diese Informationen mit den konkreten Zahlen der Erkrankungen belegt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und welche Maßnahmen sollten nach ihrer Meinung getroffen werden, um diese bedenkliche Entwicklung zu bremsen? Zu Frage B 56: Die Information, daß die Salmonellose in den letzten Jahren zunimmt, trifft zu. Die Zahlen für die letzten drei Jahre lauten: 1973 15 986 1974 22 243 1975 30 683. Zu Frage B 57: Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Sie hatte deswegen den Bundesgesundheitsrat bereits im vergangenen Jahr um ein Votum zu folgender Frage gebeten: „Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Hauptinfektionskette bei der Verbreitung der Salmonellose — Boden, Wasser, Futtermittel, Tier, Lebensmittel, Mensch — zu unterbrechen und das Infektionsrisiko des Menschen zu vermindern?" Der Ausschuß des Bundesgesundheitsrates teilt die Besorgnis der Bundesregierung. Es wurde aber deutlich, daß es sich bei der Salmonellose um ein sehr komplexes Seuchengeschehen handelt und daß eine Durchbrechung der Infektionskette angesichts der Vielzahl der Salmonellatypen und ihres weit verbreiteten Vorkommens sehr schwierig sein wird. Z. Z. bereitet der Ausschuß ein Votum vor, das dem Plenum des Bundesgesundheitsrates bei seiner nächsten Sitzung am 2. September 1976 vorgelegt werden soll. Zu diesem Votum wird auch ein Maßnahmenkatalog gehören, nach dessen Vorliegen zu prüfen sein wird, welche Maßnahmen im einzelnen sich durchsetzen lassen werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 58) : Ist die Bundesregierung bereit, amtlich anerkannten Werkstätten der Fahrzeuggruppe landwirtschaftliche Fahrzeuge die Berechtigung zuzuerkennen, die vorgeschriebenen Umsturzbügel an Schleppern prüfungsrechtlich abzunehmen und die entsprechende Bescheinigung über deren ordnungsgemäße Anbringung anstelle einer TÜV-Überprüfung zu bescheinigen? Die Bundesregierung ist bereit, durch Erlaß einer Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulas- 17290 *Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 sungsordnung (StVZO) von der in § 19 Abs. 2 StVZO vorgesehenen TÜV-Überprüfung des angebrachten Umsturzbügels zu befreien, wenn der Hersteller des Umsturzbügels auf Grund eines Mustergutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr die StVZO-Unbedenklichkeit bescheinigt und die ordnungsgemäße Anbringung in einer von diesem Hersteller ermächtigten Werkstatt erfolgt. Die Werkstatt hat die Anbringung in der Bescheinigung zu bestätigen und dem Fahrzeughalter auszuhändigen. Die in der Anfrage vorgeschlagene Beschränkung auf die „amtlich anerkannten Werkstätten der Fahrzeuggruppe landwirtschaftliche Fahrzeuge" erscheint zu eng; eine Reihe von Werkstätten wäre unter Umständen ausgeschlossen. Dem Erlaß der Ausnahmeverordnung geht die vorgeschriebene Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden voraus. Dies wird voraussichtlich Mitte Juni dieses Jahres abgeschlossen sein. Im Anschluß daran kann die Ausnahmeverordnung erlassen werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 59, 60 und 61) : Welche Bedeutung für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze des Kreises Tuttlingen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Bundesbahnstrecke Freiburg--Tuttlingen—Ulm, und welche Folgen für die Entwicklung des gesamten südwestdeutschen Raums hätte ein Wegfall dieses einzigen in Ost-West-Richtung durchgehenden Schienenwegs? Ist nach Meinung der Bundesregierung eine sinnvolle Entwicklung des Oberzentrums Villingen—Schwenningen möglich, wenn die einzige Eisenbahnverbindung Rottweil—Villingen stillgelegt würde? Stehen nach Auffassung der Bundesregierung die Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn innerhalb des Großraumverbands Braunschweig im Widerspruch zum Zonenrandförderungsgesetz, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Fragen B 59 und 60: Die Untersuchungen zu den gesamtwirtschaftlichen und regionalpolitischen Auswirkungen von Konzentrationsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn sind angelaufen. Erst nach deren Abschluß lassen sich Konsequenzen ziehen und auch Beurteilungen abgeben. Jede Diskussion über den Wegfall von Strecken und über die daraus erwachsenden Folgen sind heute verfrüht. Zu Frage B 61: Die betriebswirtschaftlich optimale Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn (DB) berücksichtigt die gesamtwirtschaftlichen Aufgaben der DB und dabei auch die Belange des Zonenrandgebietes nicht genügend. Bei der Ermittlung des volkswirtschaftlich notwendigen Streckennetzes der DB werden jedoch alle verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalen und strukturellen sowie auch die zonenrandbedingten Erfordernisse erfaßt und in die evtl. Umstrukturierung der regionalen Verkehrsbedienung unter Einschaltung besonderer flankierender Maßnahmen für den Zonenrandbereich einbezogen. Damit wird dem Zonenrandförderungsgesetz voll Rechnung getragen; es kommt zu keinem Widerspruch. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 62) : Ist die Bundesregierung bereit, die Personenwagenverordnung (PWV) für den Bereich der Deutschen Bundesbahn so zu andern, daß das Verhältnis von Nichtraucher- zu Raucherabteilen in den Zügen von derzeit 50 : 50 auf 2/3 : 1/3 oder auf 3/4 :1/4 festgesetzt wird? Bei den von Ihnen angesprochenen Vorschriften handelt es sich nicht um eine (Rechts-)Verordnung, für die die Zuständigkeit der Bundesregierung gegeben wäre, sondern um eine interne Dienstvorschrift der Deutschen Bundesbahn, die von ihr in eigener Zuständigkeit gestaltet und in Kraft gesetzt wird. Der Anteil der Nichtraucherplätze am gesamten Sitzplatzangebot in den Zügen der Deutschen Bundesbahn beträgt nach deren Angaben gegenwärtig 57 %. In dem ab 1. Mai 1975 geltenden Anhang VI der Reisezugwagenvorschrift (RWV) sind diese Veränderungen bereits berücksichtigt. Die Deutsche Bundesbahn wird — wie sie bestätigt hat auch weiterhin bemüht sein, sich den Gewohnheiten ihrer Kunden anzupassen und sich insbesondere auch internationalen Empfehlungen, die vom Internationalen Eisenbahnverband (UIC) derzeit erwogen werden, anschließen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 63) : Aus welchem Grund benötigt die Deutsche Bundesbahn die eigene Holzverbrennungsanlage, die sie nach dein vom Bundesverkehrsminister genehmigten Wirtschaftsplan für das schäftsjahr 1976 gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz für rund 5,2 Millionen DM zu errichten beabsichtigt, und warum werden vorhandene kommunale Müllverbrennungsanlagen von der Deutschen Bundesbahn nicht mitbenutzt? Durch die Verbrennung von rd. 28 000 t abgängigem Altholz im DB-eigenen Heizkraftwerk Frankfurt/M. kann jährlich eine etwa Bleichgroße Menge an Braunkohlebriketts eingespart werden. Da das Vorhaben für die Deutsche Bundesbahn wirtschaftlich ist und sich die umweltgerechte Erweiterung der Kesselanlage bereits nach vier Jahren voll amortisiert haben wird, ist die Deutsche Bundesbahn auf die nutzbringende Verwertung des Altholzes bei ihrer angespannten Finanzlage angewiesen. Bei einer Abgabe des Altholzes an Dritte wäre die Rendite für das Unternehmen ungleich geringer. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17291* Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 7/518e Fragen B 64 und 65) : Ist die von der Deutschen Bundesbahn getroffene Maßnahme, auf den Fährschiffen Puttgarden /Rodby Lebensmittelmärkte einzurichten und mit dem Sondertarif von 6 DM (Rückfahrkarte für den Verkauf) zu werben, unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs zwischen den lokalen Einzelhändlern tragbar? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsnachteile der lokalen Einzelhändler auszugleichen? Zu Frage B 64: Die Bewirtschaftung der auf der Vogelfluglinie zwischen Puttgarden und Rodby eingesetzten Fährschiffe der Deutschen Bundesbahn (DB) ist der Putt-gardener Fährschiff-Restaurant GmbH übertragen, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Schlafwagen- und SpeisewagenGesellschaft mbH. Wie auch andere Schiffahrtsgesellschaften betreibt sie Verkaufsstellen. Um dem Kundenbedürfnis besser zu entsprechen, sind die Läden auf den beiden DB- Fährschiffen „Deutschland" und „Theodor Heuss" kürzlich modernisiert und unter Sortimentserweiterung zu Selbstbedienungsläden umgestaltet worden. Die Geschäftstätigkeit der Puttgardener Fährschiff-Restaurant GmbH, die auch die Werbung für ihre Leistungen einschließt, bewegt sich im gesetzlichen und satzungsgemäßen Rahmen. Zu Frage B 65: Der Bundesminister für Verkehr hat unter diesen Umständen keine Veranlassung und keine Möglichkeit im Hinblick auf den Wettbewerb tätig zu werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 66) : Was ist bezüglich der vorgesehenen Rechtsverordnung zu erwarten, die international gesehen auf Grund des Fahrpersonalgesetzes erlassen werden soll, und was geschieht zur Einhaltung und Beachtung der Vorschriften bezüglich der EG-Sozialordnung? Gegenwärtig verhandeln — der Bundesverkehrsminister mit den Sozialpartnern und den Ländern über die Zusammenfassung des deutschen Sozialrechts für den Straßenverkehr in einer Fahrpersonalverordnung, — der Rat der EG über Vorschläge der EG-Kommission zur Vereinfachung und Ergänzung des EG-Sozialrechts. Die Fahrpersonalverordnung wird voraussichtlich 1977 vorliegen. Der Zeitpunkt des Erlasses der Novelle zur EG-Sozialverordnung läßt sich noch nicht bestimmen. Die einheitliche Anwendung des EG-Sozialrechts wird durch Maßnahmen der Länder und der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr und durch Bußgeldkataloge sichergestellt, die von den Exekutivbehörden beschlossen wurden. Im europäischen Bereich bereiten die unterschiedliche Mentalität und Rechtslage allerdings erhebliche Schwierigkeiten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 67) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Unternehmer, die ihre Fahrzeuge regelmäßig im Bundesbahn-Stückgut-Hausverkehr einsetzen, drängt, ihre Fahrzeuge so auszustatten, Führerhaus = kieselgrau (RAL 7032) Fahrgestell = graphitgrau (RAL 7024) Fahrzeugaufbauten = kieselgrau (RAL 7032) und erdbeerrotem, 18 cm hohem Längsstreifen (RAL 3018), DB-Emblem und perlweißer Aufschrift „Stückgut" (RAL 1013), und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, unnötige Kosten und aufwendige Auflagen für das Speditionsgewerbe und damit indirekt für die Verbraucher zu vermeiden? Eine Zuständigkeit der Bundesregierung in dieser Frage, über die der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) in eigener unternehmerischer Verantwortung entscheidet, ist nicht gegeben. Es trifft allerdings zu, daß Spediteure, die mit der DB zusammenarbeiten und die Bedienung bestimmter Bereiche im DB-Stückgut-Hausverkehr in Kenntnis der Auflagen vertraglich übernommen haben, gehalten sind, die regelmäßig für diesen Verkehr eingesetzten Fahrzeuge mit einem einheitlichen Farbanstrich und entsprechender Beschriftung zu versehen. Die DB steht im Stückgutverkehr in einem scharfen Wettbewerb und hält ein einheitliches Erscheinungsbild dieses Leistungsbereichs im Sinne einer wirksamen Werbung, die beiden Vertragspart-nere zugute kommt, für erforderlich. Wie die DB mitgeteilt hat, sind durch die Forderung nach einheitlicher farblicher Gestaltung für den Verbraucher keine zusätzlichen Belastungen entstanden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 68) : Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Flugsicherung die Platz- und Anflugkontrolle am Flughafen Nürnberg einzuschränken beabsichtigt, und wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls die daraus zu erwartenden schwerwiegenden Nachteile für das periphere Nordostbayern zu vermeiden, die sich aus einer drohenden Einstellung des wichtigen Nachtluftpostdienstes ergeben? 17292* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Hier besteht keine Absicht durch Einschränkung der Flugverkehrskontrollen den Nachtluftpostdienst einzustellen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 69 und 70): Welches Nahverkehrskonzept hat die Bundesregierung hinsichtlich des Großraums Nürnberg—Fürth—Schwabach? Denkt die Bundesregierung insbesondere an den Bau eines S-Bahn-Netzes, und wann und in welcher Weise gedenkt sie dies zu verwirklichen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Großraum Nürnberg der Ausbau der Nahverkehrseinrichtungen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes finanziell gefördert wird. Der Bundesminister für Verkehr hat die Deutsche Bundesbahn gebeten, für eine S-Bahn im Raum Nürnberg zunächst die Vorplanungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen abzuschließen; diese Untersuchungen liegen noch nicht vor. Wann und wie der Ausbau der S-Bahn verwirklicht werden soll, kann erst nach Vorliegen dieser Untersuchungen entschieden werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 71): Welche Anstrengungen hat die Deutsche Bundesbahn bisher unternommen, um eine behindertengerechte Beförderung mit ihren Verkehrsmitteln zu ermöglichen, und hält die Bundesregierung den jetzigen Stand für ausreichend? Die Bundesregierung ist in besonderem Maße um die Rehabilitation der Behinderten bemüht. Zu dem von Ihnen angesprochenen Problem wurde bereits mehrfach — zuletzt am 18. März 1976 — auf eine Frage des Herrn Kollegen Horstmeier in der 230. Sitzung des Bundestages Stellung genommen. Ergänzend hierzu kann ich Ihnen mitteilen, daß ein Arbeitskreis der Deutschen Bundesbahn (DB) in seinen Untersuchungsergebnissen empfohlen hat, einen eisenbahngerechten Rollstuhl für eine Beförderung im normalen Reisezugwagen zu entwickeln. Mit einschlägigen Herstellerfirmen hat die DB inzwischen Kontakt aufgenommen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 72): Hält die Bundesregierung die Beseitigung der gefahrenträchtigen Ortsdurchfahrt Reinheim nicht für eine dringliche Maßnahme, und könnte diese Maßnahme gegebenenfalls aus der dem Land Hessen für kleinere Maßnahmen zur Verfügung stehenden Globalsumme finanziert werden, obwohl in dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 die Umgehung der Stadt Reinheim im Zuge der B 38 nicht enthalten ist? Die Umgehungsstraße Reinheim im Zuge der B 38 kann nur im Zuge einer großräumigen Verlegung der Straße zwischen Georgenhausen und Groß-Bieberau gelöst werden. Insofern ist eine Finanzierung aus den dem Land zur Verfügung stehenden Globalmitteln nicht möglich, weil die hierfür festgelegte Höhe der Baukosten weit überschritten würde. In dem am 6. Mai 1976 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 hat der nördliche Streckenabschnitt dieses neuen Straßenzuges die Dringlichkeit I b erhalten, während südlich der B 426 die B 38 als weiterer Bedarf eingestuft wurde. Die Planung trägt diesen Terminvorstellungen Rechnung. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/5188 Fragen B 73 und 74): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die auf Grund der Novelle zum Bundesfernstraßengesetz vom 6. Mai 1976 vorgenommene Aufstufung zahlreicher Teilstrecken bisher als Fernstraßen klassifizierter Bundesstraßen zu Bundesautobahnen in den Verdichtungsräumen mit den verstärkten Bestrebungen zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verkehrstechnisch und verkehrswirtschaftlich im Sinne einer integrierten Verkehrsplanung ausreichend abgestimmt worden ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, die für Bundesautobahnen — zum Teil gesetzlich — festgelegten Ausbauvorschriften, z. B. Abstandsvorschriften, ausbautechnische Standards usw., auf die nunmehr zu Bundesautobahnen hochgestuften Bundesstraßenteilstrecken anzuwenden und mit den städtebaulichen Erfordernissen zu vereinbaren? Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985, der am 6. Mai 1976 vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung verabschiedet wurde und noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sieht eine Aufstufung von Bundesstraßen zu Bundesautobahnen nicht vor. Der dem Gesetz beigegebene Bedarfsplan unterscheidet Bundesfernstraßen nach ihrer Spurenzahl ohne festzulegen, ob diese Straßen die Eigenschaft einer Bundesstraße oder einer Bundesautobahn haben. Auf dem Bedarfsplan ist ein Hinweis angebracht, daß die Bestimmung der Straßennummern nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt bleibt. Die Abstimmung der Bundesfernstraßenplanung mit den Planungen der anderen Verkehrswege, insbesondere mit denen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), war in jeder Phase der Aufstellung des überprüften Bedarfsplanes gewährleistet. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen wird zum Bau von Bundesautobahnen in Ballungszonen bemerkt, daß solche Planungen mit den städtebaulichen Erfordernissen stets abgestimmt werden und Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17293* daß hierbei z. B. auf Wohngebiete nach Möglichkeit (§ 50 Bundesimmissionsschutzgesetz) Rücksicht genommen wird. Von erheblicher Bedeutung ist hier die gegenseitige Rücksichtnahme der verschiedenen Planungen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 75 und 76) : Hält die Bundesregierung an ihrer auf die Fragen B 35 und 36 (Drucksache 7/3737) am 12. Juni 1975 (Stenographischer Bericht, Seite 12547, Anlage 59) erteilten Antwort fest, nach der im Rahmen der von der Deutschen Bundesbahn geplanten Aktion von Streckenstillegungen eine Betriebseinstellung auf der Strecke Heilbronn—Bretten—Karlsruhe nicht beabsichtigt sei, und trifft dies auch für die Strecken Bad Friedrichshall—Heidelberg, Lauffen—Leonbronn, Sinsheim—Eppingen und Heilbronn—Talheim mit zusammen 70 km oder 45 % des derzeitigen Bundesbahn-Streckennetzes im Raum Heilbronn zu? Ist der Bundesregierung bekannt, welche strukturpolitischen Nachteile mit dieser Streckenstillegungsaktion für den ganzen Stadt- und Landkreis Heilbronn und das württembergische Unterland verbunden sein würde, in welchem Umfang die in diesem strukturschwachen Gebiet eingeleiteten Entwicklungsmaßnahmen zunichte gemacht werden könnten, und ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, alle die für die Wirtschaftsentwicklung des gesamten Raums Heilbronn schädlichen Vorhaben der Deutschen Bundesbahn zu verhindern? Zu Frage B 75: Nach der Vorlage des Ergebnisberichts zum betriebswirtschaftlich optimalen Netz der Deutschen Bundesbahn sind inzwischen die Arbeiten zur Ermittlung des künftigen gesamtwirtschaftlich notwendigen Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn angelaufen. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die genannten Strecken, die im Bericht als betriebswirtschaftlich nicht optimal gekennzeichnet sind, anhand von verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalen und strukturellen Kriterien überprüft. Erst nach Abschluß dieser Arbeiten kann eine endgültige Aussage über die Stillegung oder Beibehaltung der genannten Strecke im Hinblick auf das künftige volkswirtschaftlich optimale Netz gemacht werden. Zu Frage B 76: Weil die Bundesregierung erkannt hat, daß die betriebswirtschaftlich optimale Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn die gesamtwirtschaftlichen Aufgaben der Deutschen Bundesbahn nicht genügend berücksichtigt hat, läßt sie z. Z. von der Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" das künftig gesamtwirtschaftlich notwendige Streckennetz erarbeiten. Dabei werden den verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalen und strukturellen Erfordernissen im einzelnen Rechnung getragen, so daß bei einer Umstrukturierung in der regionalen Verkehrsbedienung gewährleistet ist, daß es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung des Raumes kommen wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 77) : Wie weit sind die Prüfungen der Bundesregierung im Hinblick auf die Erhöhung der Diebstahls- und Fälschungssicherheit von Kfz-Kennzeichen, wie sie die Bundesregierung in der Beantwortung der Fragestunde am 18. September 1975 (Stenographischer Bericht über die 185. Plenarsitzung, Seite 13075) in Aussicht gestellt hat, und wird seitens der Bundesregierung Sorge getragen, daß bei der Lösung des Problems die Existenz einer Vielzahl mittelständischer Betriebe aus dem Bereich der Autoschilderherstellung nicht gefährdet wird? Die Prüfungen im Hinblick auf die Erhöhung der Diebstahls- und Fälschungssicherheit von Kfz-Kennzeichen dauern an. Die Tatsache, daß eine nicht unerhebliche Zahl kleiner und mittlerer Betriebe (oft Familienbetriebe) die Kraftfahrzeugkennzeichen herstellen, wird bei der Lösung des Problems berücksichtigt werden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 78, 79, 80 und 81) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß infolge der Kürzung der Bundesmittel für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Haushaltsjahr 1976 um 1 Million DM, die wichtigste Mitgliedsorganisation des DVR, die Bundesverkehrswacht, ihren diesjährigen Etat von etwa 4 Millionen DM im Jahr 1975 auf etwa 3 Millionen DM reduzieren mußte, und daß dies zur Folge haben muß, daß die Bundesverkehrswacht mit ihren etwa 600 Kreis- und Ortsverkehrswachten ihre bedeutende Aufgabe, die Bekämpfung der Verkehrsunfälle auf unseren Straßen, nicht mehr in dem Maß erfüllen kann, wie dies nach dem einstimmigen Willen aller Fraktionen des Deutschen Bundestages notwendig wäre, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die von den Verkehrsteilnehmern erhobenen Bußgelder in erster Linie einer erzieherischen Aufgabe zu dienen haben, und wäre es dann nicht konsequent, wenn diese Mittel der Organisation zufließen würden, die in erster Linie auf Grund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und auf Grund der Tatsache, daß sich mehr als 100 000 Mitglieder ehrenamtlich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen, Anspruch darauf hätte? Kann die Bundesregierung die Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) bestätigen, wonach die beiden größten Bundesländer im Jahr 1975 67 Millionen DM an Bußgeldern von Autofahrern eingenommen haben, und kann die Bundesregierung Zahlen nennen, welche Einnahmen insgesamt aus Bußgeldern der Kraftfahrer dem Staat in den letzten drei Jahren zugeflossen sind, aufgeschlüsselt jeweils auf die einzelnen Jahre? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die Mittel für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Jahr 1976 um 1 Million DM gegenüber dem Jahr 1975 zu kürzen, nachdem der Deutsche Bundestag in einer einstimmig gefaßten Entschließung vor einigen Jahren die Bundesregierung aufgefordert hat, den DVR mit Bundesmitteln so auszustatten, daß er seine Aufgabe zur Hebung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen erfüllen kann? Zu Frage B 78: Es ist zutreffend, daß die Bundesmittel für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Haushaltsjahr 1976 um 1 Million DM gekürzt worden sind. Dies führte innerhalb des DVR zu einer entsprechenden Kürzung der aus Bundesmitteln stammenden Zuweisung an die Deutsche Verkehrswacht, die bei etwa 50 v. H. dieses Kürzungsbetrages lag. Bei welchen Einzelmaßnahmen der Deutschen Verkehrswacht (DVW) dies zu einer Reduzierung 17294* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 der Planung führte, unterlag der Entscheidung der DVW. Unabhängig hiervon bildet die DVW im Rahmen der Aufklärungsaktion des Bundesverkehrsministers gegen die Unfälle in geschlossenen Ortschaften in 18 zentralen Orten und in rd. 90 weiteren Gemeinden sogenannte Aktionskomitees, für die ihr neben der Zuwendung durch den DVR eine weitere Vergütung von rd. 100 000,— DM unmittelbar durch den Bundesverkehrsminister zufließt. Im übrigen wird der Bundesminister für Verkehr darauf hinwirken, daß der DVR seine Koordinierungsfunktion gegenüber seinen Mitgliedsorganisationen in stärkerem Maße wahrnimmt und auf diese Weise auch die Aufgabenerfüllung durch die DVW in dem gewünschten Umfange gewährleistet ist. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Orts- und Kreisverkehrswachten für die Durchführung ihrer Aufgaben auch Mittel aus dem Haushalt des jeweiligen Bundeslandes erhalten. Zu Frage B 79: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht. Die Einnahmen aus Bußgeldern für Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften stehen im übrigen den Ländern zu. Zu Frage B 80: Nach den der Bundesregierung zugegangenen Mitteilungen der Länder sind den beiden größten Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern aus Verstößen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs in den vergangenen Jahren folgende Bußgelder zugeflossen: 1972 51,5 Millionen DM 1973 55,5 Millionen DM 1974 60,5 Millionen DM Für 1975 liegen die entsprechenden Zahlen der Bundesregierung noch nicht vor. Der Betrag von 67 Millionen DM würde in der Größenordnung der Entwicklung in den Jahren 1972 bis 1974 entsprechen. Insgesamt haben die Länder — ohne Bremen und Saarland an Bußgeldern aus Straßenverkehrsverstößen eingenommen: 1972 80,7 Millionen DM 1973 90,9 Millionen DM 1974 102,8 Millionen DM Zahlen für das Jahr 1975 liegen noch nicht vor. Zu Frage B 81: Im Haushaltsjahr 1976 stehen für Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle (Kap. 1212 Titel 531 03) insgesamt 16 Millionen DM zur Verfügung. hiervon erhält der Deutsche Verkehrssicherheitsrat eine Zuwendung in Höhe von 6 Millionen DM. Gegenüber 1975 wurde der Titelansatz von 20 Millionen DM auf 16 Millionen DM, somit um 4 Millionen DM gekürzt. Die dem Bundesminister für Verkehr für die Durchführung seiner Verkehrsaufklärungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel wurden hiernach überproportional um 3 Millionen DM verringert, während die Zuwendung an den DVR nur um 1 Million DM gekürzt worden ist. Der DVR beteiligt sich mit verschiedenen Mitgliedern (insbesondere der Deutschen Verkehrswacht und den Automobilclubs) materiell an der im Vorjahr bereits eingeleiteten und in diesem Jahr schwerpunktmäßig fortgesetzten Großaktion des Bundesministers für Verkehr zur Bekämpfung der Unfälle in geschlossenen Ortschaften. Hierdurch erhält der DVR im Ergebnis einen stärkeren Anteil an der Gesamtverfügungssumme dieses Titels als das nach der obigen Aufteilung den Anschein hat. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 82) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost am 23. Januar 1976 mittels einer Postkarte ein Angebot der Firma Feal System Bau GmbH für die Fassadenverkleidungsarbeiten am Neubau des Postscheckamts Karlsruhe abgelehnt hat, obwohl das Angebot um 1 Million DM unter den anderen Preisangeboten lag und wenn ja, welche Gründe waren ausschlaggebend, das günstigste Angebot nicht zu berücksichtigen? Die Deutsche Bundespost hat ein Angebot der Firma Feal S. p. A. Mailand, der Mutterfirma der Firma Feal System-Bau GmbH, über Fassadenverkleidungsarbeiten am Neubau für das Postscheckamt in Karlsruhe abgelehnt, obwohl das Angebot um 1,07 Millionen DM unter dem nächst niedrigeren Angebot lag. Die Arbeiten wurden öffentlich im EWG-Bereich ausgeschrieben. Die Firma Feal bot die ausgeschriebenen Leistungen nicht an, sondern reichte — wie ausdrücklich zugelassen — einen Alternativvorschlag ein. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung aller eingegangenen Angebote wurden die drei mindestfordernden Angebote (darunter auch das Angebot der Fa. Feal) durch die hierfür zuständige Oberpostdirektion in Karlsruhe einer gründlichen Prüfung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht unterzogen. Außerdem ist wegen des Auftragsumfangs und des großen Preisunterschiedes noch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen für Fassadenkonstruktionen eingeholt worden. Dabei wirkten Experten für Statik, Konstruktion und Bauphysik mit. Es wurden auch 7 fertiggestellte Objekte der Firma Feal besichtigt. Nach dem Ergebnis dieser sehr eingehenden Prüfung war das Angebot der mindestfordernden Firma Feal schließlich auszuscheiden, da es nicht den üblichen Qualitätsanforderungen entsprach. Die Bewerberin erhielt, wie alle anderen nicht berücksichtigten Bewerber, eine Postkartenabsage. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17295* Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/5188 Frage B 83) : Ist die Bundesregierung bereit, die Ausgabe einer Sonderbriefmarke zu unterstützen, deren Zuschlagserlös der beschleunigten Wiederaufforstung der verbrannten Waldgebiete in Niedersachsen und der Wiederherstellung des zerstörten Landschaftsgefüges dienen soll? Im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen gehen laufend Anträge ein, förderungswürdige Anliegen (z. B. Freiwillige Rettungsdienste, Krebsbekämpfung, Erhaltung historischer Stadtkerne) aus Sondermarkenzuschlägen zu unterstützen. Würde die Wiederaufforstung verbrannter Waldgebiete mit dem Erlös aus Zuschlagsmarken unterstützt, müßten auch alle anderen Anliegen berücksichtigt werden. Dies scheitert daran, daß ich die Zahl der Zuschlagsmarken nicht beliebig vermehren kann. Dagegen sprechen nicht nur postbetriebliche Gründe. Ein solches Vorgehen würde auch auf den erbitterten Widerstand der Philatelisten stoßen, die einen sehr großen Teil der Käufer dieser Marken stellen. Sie müssen die Zuschlagsmarken zur Vervollständigung ihrer Sammlung kaufen und würden darin eine einseitige Belastung sehen, da sie beinahe ausschließlich das Vorhaben finanzieren würden. Schließlich wäre es kaum möglich, eine Rangordnung in der Bedeutung der vielen förderungswürdigen Vorhaben festzulegen. Außer den traditionellen Serien, den Wohlfahrtsmarken und Jugendmarken, können deshalb grundsätzlich keine zusätzlichen Zuschlagsmarken herausgebracht werden. Mit den Zuschlagserlösen aus dem Verkauf dieser beiden Serien wird besonders schutzbedürftigen Bürgern unseres Landes geholfen und die Jugendarbeit auf breiter Ebene unterstützt. Ein großer Teil der Wohlfahrtsmarken — etwa die Hälfte der Gesamtauflage — wird von freiwilligen Helfern der Wohlfahrtsverbände vertrieben, so daß ein weiter Kreis auch Nichtsammler — zu den Abnehmern dieser Marken gezählt werden muß. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 86) : Trifft es zu, daß die hohen von der Polizei in der „DDR" verhängten Bußgelder bei Verletzung der dort geltenden Verkehrsvorschriften auf einem geheimen Bußgeldkatalog beruhen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um Ost-Berlin zur Offenlegung zu veranlassen, damit Reisende auf mitteldeutschen Straßen ihre Situation wirklichkeitsgerecht einschätzen können? Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen verfügt die Volkspolizei der DDR über einen Rahmenkatalog, nach dem sie die Bußgelder festsetzt, die im Einzelfall bei einer bestimmten Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu zahlen sind. Der Katalog ist, soweit mir bekannt wurde, in der DDR bisher nicht veröffentlicht worden. Diese Verhaltensweise entspricht der Rechtsordnung der DDR, in die die Bundesregierung nicht eingreifen kann. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, die in der DDR Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen, anders behandelt werden als Bewohner der DDR. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß in dem von meinem Hause herausgegebenen Merkblatt „Reisen in die DDR" auf die wichtigsten Verkehrsregelungen in der DDR hingewiesen wird. Dadurch soll erreicht werden, daß Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland sich in der DDR verkehrsgerecht verhalten und nicht aus Unkenntnis Ordnungswidrigkeiten begehen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 87 und 88) : Welche Kosten sind bisher für die Erstellung der Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" — einschließlich eventueller Druckverbreitungskosten — entstanden? Zu welchem Ergebnis kommen die Gutachten über die Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland", und welche weiteren Voraussetzungen sind für die Entscheidung über die Veröffentlichung des genannten Werks erforderlich? Zu Frage B 87: Wie ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 5. des Monats mitgeteilt habe, handelt es sich bei der Gesamtarbeit von Herrn Fricke um ein Manuskript von insgesamt 10 Aktenordnern (mit 10 Kapiteln) und 1 200 Seiten darstellendem Teil sowie 3 Teilen und 3 000 Seiten dokumentarischem Anhang (z. B. Gesetze, Verordnungen, Urteile, Pressemeldungen, Erlebnisberichte, Berichte in westlichen Publikationen u. ä.). Zu deren Erstellung sind in etwa 16 .Jahren — im wesentlichen in den Jahren 1959 bis 1968 — Honorarkosten in Höhe von rund 140 000 DM und in den Anfangsjahren der Arbeit Herstellungskosten von rund 100 000 DM für den Satz gewisser Teile der Dokumentation gezahlt worden (Schwerpunkt der Materialien; 1945 bis 1955). Zu Frage B 88: Nach Vorliegen der Gesamtarbeit, insbesondere also nach Fertigstellung der darstellenden und erläuternden Teile ergingen Mitte 1975 die Gutachteraufträge. Im Ergebnis kamen der Hauptgutachter Prof. Dr. Peter C. Ludz, in einem längeren Gutachten, und entsprechend der Teilgutachter, Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder, zu dem 17296* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 Schluß, daß die von Herrn Fricke vorgelegte Studie eine methodisch, materiell und qualitativ sehr unterschiedlich zu bewertende Sammlung von Einzelarbeiten darstelle. Von den Gutachten werden im einzelnen erhebliche Mängel im Methodischen, im Inhaltlichen und in der Konzeption festgestellt. Ich habe Herrn Fricke zunächst beide Gutachten zugeleitet, um ihm im weiteren Prüfungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Erst wenn seine Äußerungen vorliegen und die Feststellungen der Gutachter im einzelnen geprüft und erörtert worden sind, besteht die Grundlage für die notwendigen weiteren Entscheidungen. Anlage 71 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 89 und 90) : Aus welchen Gründen sind die Leistungspläne der Bundesministerien im Bereich von Forschung und Technologie, wie sie im Zwischenbericht der Bundesregierung zur Koordinierung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten angeführt werden, nicht einheitlich gegliedert und aufgebaut, um eine Vergleichbarkeit zu erleichtern, und warum sind die entsprechenden Finanzzuweisungen nicht mit aufgeführt? Trifft es zu, daß das Bundesforschungsministerium von anderen Ministerien verlangt, Leistungspläne zu erstellen, obwohl das Bundesforschungsministerium bis heute noch keine Leistungspläne für seine eigenen Forschungspläne vorgelegt hat, ähnlich wie der ursprüngliche Leistungsplan für das zweite Datenverarbeitungsprogramm? Zu Frage B 89: Bei der angesprochenen Anlage des Zwischenberichts der Bundesregierung handelt es sich keineswegs um die Leistungspläne selbst, sondern — wie im Zwischenbericht deutlich herausgestellt wird — um eine Übersicht über deren vorläufige Gliederung. Mit dieser Übersicht sollte bereits vor dem Vorliegen der Leistungspläne die praktische Anwendung des im Zwischenbericht (Abschnitt I 1) skizzierten einheitlichen Musters für deren Gliederung gezeigt werden. Sämtliche Leistungsplangliederungen weisen die vereinbarte zielorientierte, die Vergleichbarkeit gewährleistende Zuordnung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu den drei spezifizierten, durch zunehmenden Auflösungsgrad gekennzeichneten Ebenen auf. Entsprechend dem Zweck der Übersicht waren Finanzmittel nicht mit aufzuführen. Zu Frage B 90: Die Bundesregierung hat beschlossen, daß alle Ressorts, die im Haushaltsjahr 1975 mehr als 10 Millionen DM (Soll) für Forschung und Entwicklung aufwenden, erstmalig für die Beratungen des Haushalts 1977 Leistungspläne vorlegen. Bezüglich der Leistungspläne des Ministeriums für Forschung und Technologie wird auf die Antwort zu Frage 4 der „Kleinen Anfrage" der CDU/CSU betr. Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Organisation, Planung und Förderung der Forschung — Drucksache 7/4698 — verwiesen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird in den nächsten Wochen Leistungspläne für Verkehr und sein Transportwesen und für die Elektronischen Bauelemente vorlegen. Anlage 72 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 91 und 92) : Aus welchen Gründen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie davon Abstand genommen, ein Zehnjahresprogramm „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" vorzulegen? In welchem Umfang wird ein vorgesehenes Forschungsprogramm für den Gesundheitssektor innerhalb der Bundesregierung und mit den beteiligten Institutionen in Bund und Ländern und in der Wirtschaft koordiniert, und welches sind die Ergebnisse des vom Bundesforschungsministerium schon einmal vorgelegten Forschungsprogramms „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit", das mit Gesamtausgaben von 2,3 Milliarden DM angekündigt worden war? Zu Frage B 91: Der gemeinsam vom Bundesminister für Forschung und Technologie und vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erarbeitete Entwurf für ein längerfristiges Rahmenprogramm „Forschung und Technologie im Dienst der Gesundheit" enthält Forschungsvorschläge, die eine sehr unterschiedliche Bearbeitungszeit benötigen und von denen eine Reihe mit großer Wahrscheinlichkeit die Wissenschaft über das nächste Jahrzehnt hinaus beschäftigen wird. Es trifft daher nicht zu, der Bundesminister für Forschung und Technologie habe von seiner Ab sieht ein Zehnjahresprogramm „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" vorzulegen, Abstand genommen. Zu Frage B 92: Die Ziele des Programms werden nur zu erreichen sein, wenn alle maßgeblichen Kräfte der Wissenschaft, der Praxis und des Gesundheitswesens arbeitsteilig innerhalb ihrer Zuständigkeiten zusammenwirken. Auf der Seite des Bundes werden vor allem der Bundesminister für Forschung und Technologie, der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft eng zusammenarbeiten. Der Programmentwurf stellt darüber hinaus ein Kooperationsangebot an alle übrigen für die Forschungsförderung verantwortlichen Stellen dar. Die Fragen der Kooperation sind ebenfalls Gegenstand der angelaufenen Diskussion des Programmentwurfs. Wie ich am 9. Oktober 1974 vor dem BT-Ausschuß für Forschung und Technologie ausgeführt habe, handelte es sich bei dem Förderungsschwerpunkt „Forschung und Technologie im Dienst der Gesund- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17297* heit" des Bundesministers für Forschung und Technologie um eine Zusammenfassung der Förderungsaktivitäten dieses Ministeriums auf dem Sektor der Forschung im Gesundheitsbereich und nicht um ein Forschungsprogramm im eigentlichen Sinn. Bei der gleichen Gelegenheit habe ich die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie insgesamt für die Forschungsförderung im Gesundheitsbereich im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von etwa 1,3 Milliarden DM (nicht 2,3 Millionen DM!) erwähnt. Die damals bekanntgegebene Absicht, ein längerfristiges Programm für diesen Bereich zu erarbeiten, hat ihren Niederschlag in dem jetzt vorgelegten Programmentwurf gefunden. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 7/5188 Fragen B 93 und 94) : Nach welchen Kriterien werden Forschungsvorhaben im verkehrstechnischen Bereich durch das Bundesfinanzministerium gefördert, und wie teilen sich die Förderungsmittel prozentual auf Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe auf? Kontrolliert die Bundesregierung die Förderungsmaßnahmen dahin gehend, daß Parallelentwicklungen vermieden werden und jeweils nur Vorhaben gefördert werden, die dem letzten Stand der Technik entsprechen? Zu Frage B 93: Die allgemeinen Kriterien der Forschungs- und Technologiepolitik der Bundesregierung sind bereits im Bundesbericht Forschung V grundsätzlich dargelegt. Ferner können ins einzelne gehende Informationen besonders für kleine und mittlere Unternehmen der vom Bundesminister für Forschung und Technologie herausgegebenen Förderfibel entnommen werden. Für den Teilbereich der Förderung verkehrstechnologische Forschung und Entwicklung gelten folgende besondere Überlegungen: Wegen der gesellschafts-, struktur- und wirtschaftspolitischen Schlüsselfunktion von leistungsfähigen und kostengünstigen Transport- und Verkehrsdiensten in Verbindung mit der unvermeidbaren und unbestrittenen Verantwortung des Staates für die Gesamtfunktion dieses Bereichs in unmittelbarer oder zumindest mittelbarer Form ist staatliches Engagement nicht zuletzt auch bei der Zukunftsvorsorge durch Förderung von Forschung und technologischen Entwicklungen erforderlich. Die Ziele der Forschungs- und Technologiepolitik auf dem Gebiet des Verkehrswesens sind i . Mängel und Schwachstellen des Kfz-Verkehrs, insbesondere im Hinblick auf Umweltbelastungen, Sicherheitsrisiken und Energieverbrauch entgegenzuwirken. Die Verteuerung und Verknappung des Öls erfordert außerdem die Entwicklung alternativer Kraftstoffe. 2. Verbesserung und Entwicklung von Systemen für den öffentlichen Nahverkehr. Vorrang hat dabei die Verbesserung bestehender Systeme, ergänzt um die Entwicklung neuartiger Konzepte und Systeme mit möglichst geringem Kostenaufwand, die Verbesserung von Verkehrsverbünden und die Entwicklung von flexiblen, möglichst bedarfsgerechten Einsatzformen. 3. Die Leistungsfähigkeit des spurgeführten, öffentlichen Fernverkehrs muß erhöht werden, um die Straßen zu entlasten und einen wirtschaftlicheren Betrieb der Bundesbahn zu ermöglichen. Gleichzeitig soll als Ergänzung zu Eisenbahn und Flugzeug für die Anforderungen von morgen im europäischen Rahmen ein neuartiges Transportsystem einsatzfähig vorbereitet werden. Im Hinblick auf diese Ziele sind die wichtigsten Aufgaben der Förderung — die Fortentwicklung herkömmlicher und die Entwicklung neuer Nahverkehrsmittel bis zur Einsatzreife, — die Verbesserung der Bahntechnik durch Weiterentwicklung des Rad /Schiene-Systems zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Eisenbahnwesens sowie die Untersuchungen zur Entwicklung eines spurge-führten Schnellbahnverkehrssystems in konventioneller oder neuartiger, berührungsfreier Fahrtechnik als integraler Bestandteil des künftigen europäischen Verkehrsnetzes, — die Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Energieausnutzung und der Umweltfreundlichkeit aller Verkehrsmittel, besonders aber der Kraftfahrzeuge durch Entwicklung und Einführung geeigneter technischer Hilfsmittel, - die Einleitung von und die Beteiligung an kooperativen europäischen Luftfahrtprojekten aufgrund bedarfsorientierter Untersuchungen, — die Steigerung der Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schiffbauindustrie durch gezielte technische Entwicklungsprojekte ergänzend zu dem bloß finanziellen Ausgleich rein wirtschaftlicher Wettbewerbsnachteile durch staatliche Beihilfen sowie — die Untersuchung integrierter Gesamtsysteme und Transportketten sowie ggfs. die Entwicklung neuartiger technischer organisatorischer Transport-, Umschlag- und Verteilungssysteme für Rohstoffe, Waren und Abfälle unter Beachtung von Wirtschaftlichkeits-, Sicherheits- und Umweltschutzkriterien. Die Aufteilung der Förderungsmitte auf Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe läßt sich aus den kurzfristig verfügbaren Unterlagen nicht genau ermitteln. Da entsprechend der notwendigen Schwerpunktbildung bei der Förderung vorzugweise Gemeinschaftsvorhaben oder Projekte mit Hauptauftragnehmer /Unterauftragnehmer-Struktur durchgeführt werden, kann häufig die wesentliche Mitwir- 17298* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 kung mittlerer und kleinerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nicht genügend hervorgehoben werden. Ein sehr detaillierter Überblick über alle vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Vorhaben ermöglicht der jährlich publizierte Förderungskatalog. Die Vorhaben des Bereichs Transport und Verkehr sind unter Kennziffer N aufgeführt. Zu Frage B 94: Zwischen den bei der Verkehrsforschung beteiligten Bundesressorts, vor allem dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Bundesminister für Verkehr besteht eine enge arbeitsteilige Zusammenarbeit. Die Länderressorts, die betroffenen Kommunen, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Trägerorganisationen der Verkehrsbetriebe sind ebenfalls in diese Zusammenarbeit einbezogen. Unnötige Parallelentwicklungen sind damit ausgeschlossen. Eine wechselseitige Information über die neuesten Entwicklungen wird dadurch garantiert. Im übrigen darf ich auf das Verfahren zur Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundesregierung verweisen, über das dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Frühjahr 1975 und Anfang 1976 berichtet worden ist. Anlage 74 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5188 Fragen B 95 und 96) : In welchem Umfang hat die Bundesregierung untersuchen lassen, ob Kernenergieanlagen in den Bergmassiven der Bundesrepublik Deutschland gebaut werden können, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang eine Untersuchung über einen Nuklearpark in der Schweiz in einem Bergmassiv, die vom Institut für Reaktorforschung in der Schweiz vorgelegt wurde? In welchem Umfang sind die Uran- und Thoriumreserven in der Bundesrepublik Deutschland bisher erfaßt worden, und gibt es größere Mengen von Gestein, insbesondere von Granit in der Bundesrepublik Deutschland, in denen große Mengen Uran und Thorium vorkommen? Zu Frage B 95: Die Bundesregierung läßt in mehreren Studien bereits die verschiedenen Möglichkeiten der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken analysieren. Sie hat darüber bereits in der Antwort auf die Große Anfrage betr. Friedliche Nutzung der Kernenergie, Bundestags-Drucksache 7/3871 S. 22, berichtet. In diesem Zusammenhang wird auch der Bau von Kernkraftwerken in Felskavernen geprüft. Ziel der Studien ist es, die technische Durchführbarkeit unterirdischer Bauweisen zu untersuchen und insbesondere erreichbare sicherheitstechnische Vorteile sicherheitstechnischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Nachteilen gegenüberzustellen. Ergebnisse werden für Anfang 1977 erwartet. Die Studie des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung in Würenlingen/ Schweiz wird von den deutschen auf diesem Gebiet tätigen Forschungsstellen geprüft. Die Ergebnisse werden so bald wie möglich bei deren eigenen Arbeiten berücksichtigt. Zu Frage B 96: Seit 1956 wird die Uranprospektion deutscher Unternehmen im Inland mit Bundesmitteln gefördert. Das Ziel der Untersuchungen war zunächst die Ermittlung der uranhöffigen Gebiete und eine Bestandsaufnahme der Uranvorkommen in der Bundesrepublik. Als besonders höffig wurde das ostbayerische Grundgebirge, der Schwarzwald /Odenwald und das Saar-Nahe-Gebiet erkannt. Diese Gebiete werden nacheinander durch Schwerpunktprogramme gezielt prospektiert und exploriert. Zur Zeit liegt der Schwerpunkt der Untersuchungsarbeiten im Schwarzwald und südlichen Odenwald. Die bisher festgestellten Uranvorräte sind in der Anlage aufgeführt. Aufgrund der geologisch-lagerstättenkundlichen Situation wird bei dem ständig wachsenden Uranbedarf der Versorgungsbeitrag aus inländischen Vorkommen gering sein. Als Sicherheitspolster bei Versorgungsengpässen können sie jedoch Bedeutung haben. Granitische Gesteine enthalten im Durchschnitt 4 g Uran pro Tonne. Der Urangehalt kann jedoch in besonders günstigen Fällen 100 g pro Tonne und mehr erreichen. Je geringer die Urangehalte sind, desto größer werden die technischen Schwierigkeiten und die Kosten der Aufbereitung. (Übliche Erzgehalte 2 000 g U pro Tonne.) Durch frühere Schwerpunktuntersuchungen in Ostbayern ist bekannt, daß der Falkenberger Granit hohe Urangehalte enthält. Im Rahmen eines Forschungsprogramms wird überprüft, ob die Vermutungen auf eine technisch ausbeutbare großräumige Uranlagerstätte mit niedrigen Urangehalten zutreffen. Die Ergebnisse werden Anfang 1978 vorliegen. Für Thorium zeichnen sich in absehbarer Zeit keine Versorgungsschwierigkeiten ab. Die bekannten Thoriumvorräte können den zukünftigen Bedarf decken. In der Bundesrepublik konnten abbauwürdige Thorium-Vorräte bisher nicht nachgewiesen werden. Uranvorräte in den mit Bundesmitteln geförderten Vorhaben Bundesrepublik Deutschland Baden-Württemberg Menzenschwand Die derzeit als sicher zu bezeichnenden Uranvorräte auf Gang 1 betragen bis 60 m Tiefe ca. 300 t U3O8, die zu Kosten unter 10 $/lb gewonnen werden können. Die Vorräte in dieser Preisklasse sind mit Sicherheit höher, derzeit jedoch noch nicht berechnet. Das gilt sowohl für den Gang 1 als auch für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Mai 1976 17299* den übrigen Lagerstättenteil. Es ist anzunehmen, daß in Menzenschwand mehr als 1 000 t U:308 gewonnen werden können. Geroldsau Hier liegen noch keine gesicherten Vorräte vor, die vermuteten Vorräte können mit >300 t U3O8 angesetzt werden. Betrachtungen über Gewinnungsmöglichkeiten sind noch nicht vorgenommen worden. Bayern Stockheim Die Vorratsberechnung der Uranerzbergbau kommt zu dem Ergebnis, daß im Flözbereich der aufgelassenen Grube 1 300 t U308 mit 0,1 % U:3O8 nachgewiesen sind. Bei einem mittleren Gehalt von 0,074 % U308 beträgt der Gesamtvorrat ca. 2 000 t U308. Wegen aufbereitungstechnischer Schwierigkeiten (max. Ausbringen 75 %) ließen sich die Vorräte mit durchschnittlich 0,1 % U308 im günstigsten Fall zu Kosten von ca. 19 $/lb (Stand Ende 1973) gewinnen. Mähring Die wahrscheinlichen Vorräte werden mit einigen hundert t U:308 bei durchschnittlich < 0,1 % U308 angegeben. Eine exakte Berechnung liegt unseres Wissens nicht vor. Poppenreuth Ähnlich wie bei Mähring werden die wahrscheinlichen Vorräte mit einigen 100 t U:308 angenommen. Auch hier fehlen unseres Wissens Berechnungen. Falkenberger Granit Die Vorräte bei Tirschenreuth betragen zwischen 200 und 500 t U:308 bei Gehalten von 300 bis 400 g/t. Betrachtungen über die Vorratsklassifizierung und Gewinnungskosten fehlen. Granit von Rudolfstein /Fichtelgebirge Die nachgewiesenen Vorräte wurden mit 50 bis 60 t U308 bei ca. 600 g/t angegeben. Die derzeit günstigsten Aussichten einer wirtschaftlichen Gewinnung bieten die Vorkommen Menzenschwand und Geroldsau. Die sicheren, wahrscheinlichen und vermuteten Uranvorräte in der Kostenklasse bis 20 $/lb U308 für die gesamte Bundesrepublik können mit 2 000 his 5 000 t U:308 angegeben werden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5188 Frage B 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftigen Arbeitsmöglichkeiten der nichtsozialistischen Studentenverbände wie z. B. des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), deren Finanzmittel des Bundes für politische Bildungsarbeit urn ca. 25 Prozent gekürzt werden sollen und keine Beiträge aus der „DDR" erhalten? Die Verminderung der Förderung der politischen Bildungsarbeit der Studentenverbände über die Studentische Zentralstelle beträgt im Haushaltsjahr 1976 etwa 17 % und nicht 25 %. Angesichts der akuten Notlage von berufsunreifen, lernschwachen und arbeitslosen Jugendlichen, jugendlichen Aussiedlern und jungen ausländischen Arbeitnehmern sowie Kindern aus Gastarbeiterfamilien, müßten die Programme für diese Jugendlichen eine wirksame Verstärkung erfahren. Da zusätzliche Mittel für die genannten Schwerpunktaufgaben nicht bereit gestellt werden konnten, blieb keine andere Möglichkeit, als diese Mittel durch entsprechende Kürzungen an anderen Stellen aufzubringen. Dies ist nicht nur durch Kürzung der Mittel für die Förderung der politischen Bildungsarbeit der Studentenverbände, sondern auch an anderen Stellen geschehen. Soweit die Studentenverbände jedoch Träger von Aktivitäten sind, die den genannten Schwerpunktaufgaben entsprechen, wird das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sich auch für solche Projekte um eine wirksame Förderung bemühen. Damit werden Projekte, die bislang im Rahmen der politischen Bildung gefördert wurden, in Zukunft aus den eigentlich im Bundesjugendplan dafür vorgesehenen Programmen gefördert. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich auf diese Weise der Prozentsatz der Kürzung wesentlich, nämlich auf unter 10 % vermindert. Die zukünftigen Arbeitsmöglichkeiten der Studentenverbände beurteile ich daher nicht pessimistisch.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage.


Rede von Dr. Karl Ahrens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird die Bundesregierung gegebenenfalls bei den Landesregierungen vorstellig werden, um eine Sonderquote für Studienbewerber, die in ärztlich unterversorgten Gebieten tätig werden wollen, durchzusetzen?
Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ahrens, ich habe versucht, dies in meiner zweiten Antwort zu sagen. Die Diskussion hierüber ist auch innerhalb der Bundesregierung noch im Gange. Es wird durchaus auch die Auffassung vertreten, dieses Problem erledige sich durch die steigende Zahl der Ärzte. Darüber, daß die Zahl der Ärzte steigt, besteht gar kein Zweifel. Selbstverständlich wird aber auch die andere Auffassung vertreten, daß wir das Problem „Landarzt" ohne eine solche Sonderquote nicht lösen können. Sie wissen, daß es darüber auch innerhalb der Ärzteschaft Diskussionen gibt, wobei die Frage „Dirigismus, ja oder nein?" im Vordergrund steht. Diese Diskussionen sind nicht endgültig abgeschlossen. Ich möchte zu diesem Zeitpunkt hier auch keine endgültige Auffassung der Bundesregierung vortragen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ey.