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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 239. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16719 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 16719 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16719 B Beratung des Berichts der Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 1973 — Drucksachen 7/215 (neu), 7/4121 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" — Drucksache 7/5119 — Kern SPD 16720 D Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU 16722 C Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 16726 A Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 16728 B Möllemann FDP 16730 B Picard CDU/CSU 16732 D Lattmann SPD 16735 B Moersch, Staatsminister AA 16738 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Raumordnungsbericht 1972 Raumordnungsbericht 1974 Raumordnungsprogramm für die großräumige Entwicklung des Bundesgebietes (Bundesraumordnungsprogramm) — Drucksachen VI/3793, 7/3582, 7/3584, 7/4786 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes — Drucksache 7/5108 — Ravens, Bundesminister BMBau 16743 C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 16746 C Immer (Altenkirchen) SPD 16750 D Dr. Böger FDP 16754 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffeeübereinkommen 1976 — Drucksache 7/5028 — . . . . 16756 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr — Drucksache 7/5060 — . . . 16757 A Nächste Sitzung 16757 C Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16759* A Anlage 2 Einkommensgefälle zwischen den Arbeitnehmereinkommen in strukturschwachen Gebieten insbesondere im ostbayerischen Zonenrandgebiet und denen im übrigen Bundesgebiet MdlAnfr A27 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16759* D Anlage 3 Erhöhung der Preise für Streichhölzer um 7,8 % durch Verordnung vom 31. März 1976; Steigerungssätze seit 1970 bei den übrigen administrierten Preisen MdlAnfr A28 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16760* B Anlage 4 Erlaß weiterer Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der Textilwirtschaft; Zeitpunkt der Vorlage ländereinheitlicher Berufsschulrahmenlehrpläne zu den Ausbildungsordnungen von 1971 MdlAnfr A29 30.04.76 Drs 07/5094 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A30 30.04.76 Drs 07/5094 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16760* C Anlage 5 Untersuchung der konzertierten Preiserhöhungen der Automobilbranche durch das Bundeskartellamt auf mögliche Preisabsprachen MdlAnfr A35 30.04.76 Drs 07/5094 Lambinus SPD MdlAnfr A36 30.04.76 Drs 07/5094 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16760* D Anlage 6 Senkung der Zinssätze der ERP-Kredite unter Beachtung des allgemeinen Zinsniveaus MdlAnfr A37 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16761* B Anlage 7 Verstoß des Angebots von „großen Rhodesien-Rundfahrten" und von Reisen nach Südafrika und Rhodesien der Reisegesellschaft „Karawane-Studienreisen" für den Sommer 1976 gegen die gesetzlich festgelegten Boykottbestimmungen gegenüber Rhodesien MdlAnfr A38 30.04.76 Drs 07/5094 Frau von Bothmer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16761* C Anlage 8 Umfang und Ausgleich der Verschuldung der Staatshandelsländer des Ostblocks gegenüber der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A39 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMBWi . . .16761* D Anlage 9 Verabschiedung einer Verordnung, die die wenig aussagekräftige Statistik des Warenverkehrs mit der DDR der Informationsbreite der Außenhandelsstatistik anpaßt MdlAnfr A40 30.04.76 Drs 07/5094 van Delden CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMBWi . . .16762* B Anlage 10 Bereitschaft der Bundesregierung zu . einer Wiederholung der Fusion Veba-Gelsenberg nach den bisherigen Erfahrungen MdlAnfr A41 30.04.76 Drs 07/5094 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMBWi . . .16762* C Anlage 11 Meldungen über die Unterbindung der Veröffentlichung eines Artikels von Eugene Jonesco in der internationalen Zeitschrift der UNESCO auf Grund einer sowjetischen Intervention MdlAnfr A90 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . .16762* D Anlage 12 Gründe für die Unterlassung des Abdrucks des Briefes des Bundesaußenministers in der Fassung vom 11. März 1976 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung über den Austausch der Ratifikationsurkunden zum Abkommen über die Renten- und Unfallversicherung mit Polen im Bulletin SchrAnfr B1 30.04.76 Drs 07/5094 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . .16763* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 III Anlage 13 Zeitraum für die Genehmigung der Anträge auf Ausreise von 60 000 Deutschen in Rumänien SchrAnfr B2 30.04.76 Drs 07/5094 Hösl CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . .16763* C Anlage 14 Sicherstellung der Gewährung des Rechts zur Direktwahl des Europäischen Parlaments für die Bürger West-Berlins SchrAnfr B3 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 16764* A Anlage 15 Sicherstellung der rechtzeitigen Entsendung einem Mitarbeiters für die „pädagogische Verbindungsarbeit" beim Goethe-Institut in San Francisco SchrAnfr B4 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . .16764* B Anlage 16 Klarstellung der im Artikel „Der Mensch und die Zentrale" erhobenen Vorwürfe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Interesse der deutschen Kulturarbeit SchrAnfr B5 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . .16764* C Anlage 17 Nichteinbeziehung der Beamten der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Bundesbahn in das Bundespolizeibeamtengesetz sowie gesetzliche Möglichkeiten zur Gewährung der Polizeizulage für die Fahndungsbeamten SchrAnfr B6 30.04.76 Drs 07/5094 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B7 30.04.76 Drs 07/5094 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16764* D Anlage 18 Sicherstellung der Voraussetzungen für die Finanzierung von Kernkraftwerken durch Leasing-Gesellschaften SchrAnfr B8 30.04.76 Drs 07/5094 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16765* B Anlage 19 Verhinderung der Gewährung von Fürsorgeunterstützung für illegal nach WestBerlin gekommene Palästinenser und Araber SchrAnfr B9 30.04.76 Drs 07/5094 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16765* D Anlage 20 Pressemeldungen über den Aufenthalt des portugiesischen ehemaligen Generals Spinola zu Verhandlungen über illegale Waffenkäufe in der Bundesrepublik Deutschland sowie Verhinderung einer nochmaligen Einreise Spinolas und seiner Mitverschwörer SchrAnfr B10 30.04.76 Drs 07/5094 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16766* B Anlage 21 Anteil der Diebstähle an Gegenständen sakraler und kirchlicher Kunst an der Gesamtzahl der Diebstähle an Kunstgegenständen in den letzten zehn Jahren SchrAnfr B11 30.04.76 Drs 07/5094 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16766* C Anlage 22 Bezeichnung der Strafen für Rauschmitteldelikte durch ein Frankfurter Gericht als unzureichend sowie Vorlage von Entwürfen zur Ermöglichung einer angemessenen Bestrafung des illegalen Rauschmittelhandels SchrAnfr B12 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .16766* D Anlage 23 Erhöhung der Verluste der Pfalz-Bank Kaiserslautern durch verspätetes Eingreifen des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen SchrAnfr B13 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16767* B Anlage 24 Verbesserung der Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Überwindung der Sturmflutschäden vom Januar 1976 SchrAnfr B14 30.04.76 Drs 07/5094 Dreyer CDU/CSU SchrAnfr B15 30.04.76 Drs 07/5094 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16767* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Anlage 25 Zuwendungen an den ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden der Hessischen Landesbank, Prof. Hankel, aus Mitteln eines Forschungsetats der EG SchrAnfr B16 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16768* A Anlage 26 Einbringung der zur Deckung der Deutschen Bundesbank durch den Swing im innerdeutschen Handel entstandenen Verluste notwendigen Beträge in den Entwurf des Bundeshaushalts 1977 SchrAnfr B18 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16768* B Anlage 27 Änderung des Zonenrandförderungsgesetzes zur Vermeidung der Produktionsverlagerung von im Zonenrandgebiet vorhandenen Unternehmen mit guter Ertrags- und Vermögenslage SchrAnfr B19 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16768* D Anlage 28 Initiative der Bundesregierung für ein Gemeinschaftsprogramm der Forschung und Entwicklung im Bereich der Rohstoffe innerhalb der EG sowie Versorgung mit Primärrohstoffen SchrAnfr B20 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B21 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16769* A Anlage 29 Zustandekommen und Beurteilung des zwischen den vier EG-Ländern Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, den USA und Japan geschlossenen Abkommens über Exportkredite SchrAnfr B22 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B23 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16770* B Anlage 30 Gründe für die Einleitung eines Verfahrens der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesregierung wegen Nichterfüllung ihrer Erdölbevorratungspflichten SchrAnfr B24 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B25 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16770* D Anlage 31 Nichtaufnahme der Landkreise Germersheim und Landau-Bad Bergzabern in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" sowie Änderung der Richtlinie für die Aufnahme in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" und Überprüfung der geförderten Gebiete SchrAnfr B26 30.04.76 Drs 07/5094 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B27 30.04.76 Drs 07/5094 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16771* B Anlage 32 Gründe für die Durchführung einer ergänzenden Repräsentativerhebung über Vermögens- und Kapitalstrukturen bei Unternehmen des GroB- und Einzelhandels durch das Statistische Bundesamt im Jahre 1970 sowie Termin für die Auswertung dieser Umfrageergebnisse SchrAnfr B30 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B31 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16771* C Anlage 33 Gesamtwirtschaftliche und wettbewerbspolitische Bedeutung des sogenannten Kaufscheinhandels sowie Entwicklungsaussichten dieses Vertriebssystems; Maßnahmen zur Unterbindung auftretender diskriminierender Effekte gegenüber bestimmten Nachfragern SchrAnfr B32 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jens SPD SchrAnfr B33 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16772* C Anlage 34 Ausbreitung der Tollwut seit Einstellung der Vergasung von Fuchsbauten sowie Vorrang des Schutzes der Menschen vor der Erhaltung von Tierarten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 V SchrAnfr B34 30.04.76 Drs 07/5094 Picard CDU/CSU SchrAnfr B35 30.04.76 Drs 07/5094 Picard CDUCSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 16773* A Anlage 35 Änderung der Handelsklassenregelung für Apfel, die dem Nähr- und Wirkstoffgehalt gegenüber dem Aussehen den Vorzug einräumt SchrAnfr B36 30.04.76 Drs 07/5094 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16774* A Anlage 36 Umfang der vom Bundesernährungsministerium in den Jahren 1969 bis 1972 vergebenen Forschungsaufträge SchrAnfr B37 30.04.76 Drs 07/5094 Link CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16774* B Anlage 37 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Europäischen Übereinkommen über den sozialen Schutz der Landwirte SchrAnfr B38 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16774* D Anlage 38 Einstellung der Planung allgemeiner Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der Bundesregierung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit in Gebieten mit besonders hohen Arbeitslosenquoten SchrAnfr B39 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B40 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16775* A Anlage 39 Unterzeichnung des europäischen Übereinkommens über die ,,Au-pair"-Stellung durch die Bundesregierung sowie Betreibung des Ratifikationsverfahrens SchrAnfr B41 30.04.76 Drs 07/5094 Frau von Bothmer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16775* B Anlage 40 Entwicklung der Einkommen der niedergelassenen Kassenzahnärzte in den letzten zehn Jahren in Relation zu den Arbeitnehmereinkommen SchrAnfr B42 30.04.76 Drs 07/5094 Sund SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16775* D Anlage 41 Höhe der Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen bei der Krankenversicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und Altershilfe im Rechnungsjahr 1975 SchrAnfr B43 30.04.76 Drs 07/5094 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16776* B Anlage 42 Beseitigung von Härten für arbeitslose Bezieher von Waisenrenten aus der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung nach Vollendung des 18. Lebensjahres SchrAnfr B44 30.04.76 Drs 07/5094 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16776* C Anlage 43 Pressebericht über Schießübungen von Schülern in einem Schießkino der Schlieffenkaserne in Luneburg SchrAnfr B45 30.04.76 Drs 07/5094 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16776* D Anlage 44 Übernahme des freiwerdenden Verwaltungsgebäudes des Badischen Gemeindeversicherungsverbands in Karlsruhe für das Kreiswehrersatzamt an Stelle eines Neubaus SchrAnfr B46 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16777* B Anlage 45 Pressemeldung über das Überfliegen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz, Frankreichs, Großbritanniens und Skandinaviens durch sowjetische Spionageflugzeuge SchrAnfr B47 30.04.76 Drs 07/5094 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16777* B Anlage 46 Weiteres Vorgehen der Bundesregierung nach Vorliegen des Beschlusses der „gemeinsamen Kommission für Lärmschutz und Maßnahmen aus Gründen der Flugsicher- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 heit" über die Flugplatzrandgemeinden Eckweiler und Pferdsfeld sowie Unterrichtung der betroffenen Bürger SchrAnfr B48 30.04.76 Drs 07/5094 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B49 30.04a-6 Drs 07/5094 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16777* C Anlage 47 Zahl der zum 1. August 1976 beim Marinearsenal Wilhelmshaven angenommenen Auszubildenden SchrAnfr B50 30.04.76 Drs 07/5094 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16778* B Anlage 48 Neubauplanung für das Unteroffiziersheim des Jagdgeschwaders 71 „Richthofen" in Wittmund SchrAnfr B51 30.04.76 Drs 07/5094 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16778* B Anlage 49 Erwerb der internationalen Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem durch das Deutsche Jugendherbergswerk für 500 000 DM; Höhe der aufgewendeten Steuergelder für die Errichtung der Jugendbildungsstätte sowie Verantwortliche für die nicht rechtzeitige Inbetriebnahme SchrAnfr B52 30.04.76 Drs 07/5094 Milz SPD SchrAnfr B53 30.04.76 Drs 07/5094 Milz SPD SchrAnfr B54 30.04.76 Drs 07/5094 Milz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16778* C Anlage 50 Angebot von Kuren zur Therapie von Alkoholikern durch kommerziell orientierte Kurkliniken sowie Beurteilung dieser Entwicklung unter den Gesichtspunkten der Bedarfsgerechtigkeit und des Vorhandenseins notwendigen Fachpersonals SchrAnfr B55 30.04.76 Drs 07/5094 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16779* B Anlage 51 Erkenntnisse über die Schädlichkeit der zahlreichen Rauchinhaltsstoffe sowie Maßnahmen zur Eindämmung durch das Rauchen verursachter gesundheitlicher Schäden SchrAnfr B56 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16779* D Anlage 52 Maßnahmen gegen die dem Arzneimittelmißbrauch Vorschub leistende Propagierung von Arzneimitteln in Zeitschriften SchrAnfr B57 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16780* B Anlage 53 Beurteilung der Bundesbahnstrecke KölnDieringhausen, Gummersbach—Wuppertal im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Bergischen Landes SchrAnfr B58 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16780* C Anlage 54 Ermöglichung eines kostengünstigen Versands von Zuchtschweinen mit der Bundesbahn SchrAnfr B59 30.04.76 Drs 07/5094 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16780* D Anlage 55 Einführung einer Gelbphase bei Signalanlagen für Fußgänger SchrAnfr B60 30. 04.76 Drs 07/5094 Seefeld SPD SchrAnfr B61 30.04.76 Drs 07/5094 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16781* A Anlage 56 Gründe für die Stillegung der Bundesbahnstrecke Dillenburg—Dietzhölztal—Ewersbach; Ausbau einer Ortsumgehung Eibelshausen im Verlauf der B 263 SchrAnfr B62 30.04.76 Drs 07/5094 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B63 30.04.76 Drs 07/5094 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16781* B Anlage 57 Gründe für eine Auflösung des Wasser- und Schiffahrtsamts Regensburg; Erfordernis der Einrichtung von Blinkliditanlagen mit Halbschranken an drei Bahnübergängen der Eisenbahnstrecke Nabburg—Schönsee im Be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 VII reich der Gemeinde Altendorf sowie Rückerstattung der geleisteten Anteilsbeträge an die Gemeinde SchrAnfr B64 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B65 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16781* D Anlage 58 Stand der Planung der Neckar-OdenwaldAutobahn im Bereich des Landes Baden-Württemberg sowie Berücksichtigung der Trassenführung bei anderen Verkehrs- und Infrastrukturplanungen SchrAnfr B66 30.04.76 Drs 07/5094 Baier CDU/CSU SchrAnfr B67 30.04.76 Drs 07/5094 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16782* B Anlage 59 Maßnahmen für die Sicherheit der Fußgänger in der Ortslage Kleinmaischeid im Zuge der B 413 SchrAnfr B68 30.04.76 Drs 07/5094 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16782* C Anlage 60 Anbringung von Hinweisschildern auf Campingplätze an Bundesautobahnabfahrten SchrAnfr B69 30.04.76 Drs 07/5094 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B70 30.04.76 Drs 07/5094 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16782* C Anlage 61 Zweck des Ausbaus der Bahnhofsanlage von Wartha/Werra SchrAnfr B71 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16783* A Anlage 62 Vereinbarkeit der Nichteinstellung Auszubildender bei der Ausbildungsstätte der Bundespost in Bad Kreuznach zum regulären Einstellungstermin am 1. August 1976 mit dem Sonderprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B72 30.04.76 Drs 07/5094 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16783* A Anlage 63 Maßnahmen zur Verhinderung einer Schließung der Lehrwerkstätte der Bundespost in der Piusstraße 16 in München SchrAnfr B73 30.04.76 Drs 07/5094 Schmidt (München) SPD SchrAnfr B74 30.04.76 Drs 07/5094 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16783* C Anlage 64 Benutzung der alten Ortsnamen in Verbindung mit der Gemeinde oder Stadt bei postalischen Anschriften an Stelle der Nummern des Zustellungspostamts SchrAnfr B75 30.04.76 Drs 07/5094 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 167831D Anlage 65 Zahl der nicht belegten Ausbildungsplätze in den Oberpostdirektionen Bremen und Hannover SchrAnfr B76 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16784*C Anlage 66 Benachteiligung der Angehörigen der Bundespost bei der Gewährung von Dienstbefreiung zur Ausübung ihrer politischen Mandate im kommunalen Bereich SchrAnfr B77 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16384* D Anlage 67 Einbeziehung der Verbandsgemeinde Puderbach in den Fernsprechnetz-Nahbereich Neuwied SchrAnfr B78 30.04.76 Drs 07/5094 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16785* B Anlage 68 Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten für die Deutsche Welle in El Paso SchrAnfr B79 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16785* C Anlage 69 Vereinbarkeit von Äußerungen des DDR-Verteidigungsministers Heinz Hoffmann anläßlich des 20. Jahrestags der Nationalen Volksarmee mit der Entspannungsbereitschaft SchrAnfr B80 30.04.76 Drs 07/5094 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16785* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Anlage 70 Vorlage des Ergebnisses der wissenschaftlichen Begutachtung der dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen seit dem 25. März 1975 vorliegenden Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" SchrAnfr B81 30.04.76 Drs 07/5094 Windelen CDU/CSU SchrAnfr B82 30.04.76 Drs 07/5094 Windelen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16786* C Anlage 71 Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR zur Verwirklichung von über den Grundvertrag hinausgehenden menschlichen Erleichterungen entsprechend der KSZE-Schlußakte von Helsinki SchrAnfr B83 30.04.76 Drs 07/5094 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16786* D Anlage 72 Öffnung weiterer Übergänge an der hessisch/thüringischen Zonengrenze SchrAnfr B84 30.04.76 Drs 07/5094 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16787* B Anlage 73 Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchsetzung Garchings als Standort des gewählten europäischen Forschungszentrums für Kernfusionsexperimente in der EG SchrAnfr B85 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B86 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16787* C Anlage 74 Klärung der Frage der Arbeitgeberfunktion der Fraunhofer-Gesellschaft in München für Mitarbeiter der Forschungsgruppe Limas SchrAnfr B87 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Franz CDU/CSU SchrAnfr B88 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16788* A Anlage 75 Personaleinsparungen in den der Koordinierungsstelle für Hochenergiephysik angeschlossenen Instituten auf Anweisung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie Beurteilung der möglichen Folgen für die deutsche Grundlagenphysik und insbesondere die Hochenergiephysik SchrAnfr B89 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B90 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16788* B Anlage 76 Zurverfügungstellung von Mitteln für Betriebe zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze SchrAnfr B91 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16789*A Anlage 77 Finanzielle Unterstützung des Verbands Deutscher Studentenschaften (VDS) durch den Bund SchrAnfr B92 30.04.76 Drs 07/5094 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16789* D Anlage 78 Umfang der Förderung des Baus von Luftschiffen durch die Bundesregierung; Zahlung von Millionenbeträgen an eine deutsche Firma für die Erprobung und den Bau von Luftschiffen SchrAnfr B93 30.04.76 Drs 07/5094 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B94 30.04.76 Drs 07/5094 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 16790* A Anlage 79 Eignung der Sternwarte in Bochum für einen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Datensammlung über Wasservorräte in überseeischen Trockengebieten zur Verfügung gestellten Betrag von 100 000 DM SchrAnfr B95 50.04.76 Drs 07/5094 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16790* C Anlage 80 Verankerung einer Bevorzugung von Industrieerzeugnissen aus dem Zonenrand-und Grenzgebiet bei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden Lieferungen in Kapitalhilfeabkommen SchrAnfr B96 30.04.76 Drs 07/5094 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16790* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16719 239. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 7. 5. Dr. Ahrens ** 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Alber ** 7. 5. Dr. Althammer 7. 5. Amrehn 7.5. Dr. Artzinger * 7. 5. Batz 7.5. Behrendt * 7. 5. Dr. von Bismarck 7.5. Blumenfeld 7. 5. Böhm (Melsungen) 7. 5. Frau von Bothmer ** 7. 5. Büchner (Speyer) ** 7. 5. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 7. 5. Dr. Dollinger 7. 5. Dr. Dregger 7. 5. Dr. Enders ** 7. 5. Entrup 7. 5. Dr. Evers 7. 5. Fellermaier * 7. 5. Frehsee 7. 5. Dr. Früh * 7.5. Geisenhofer 7. 5. Gerlach (Emsiand) * 7. 5. Dr. Geßner ** 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Haase (Fürth) ** 7. 5. Härzschel * 7. 5. von Hassel 7. 5. Dr. Holtz ** 7. 5. Frau Hürland 7.5. Dr. Jaeger 7. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler 7. 5. Kiechle 7. 5. Dr. Klepsch ** 7. 5. Dr. Kliesing ** 7. 5. Dr. Kreile 7. 5. Prof. Dr. Laermann 7. 5. Lagershausen ** 7. 5. Lampersbach 7. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 7. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 7. 5. Lenzer ** . 7. 5. Lücker * 7. 5. Marquardt ** 7. 5. Mattick ** 7. 5. Memmel 7. 5. Dr. Mende ** 7. 5. Dr. h. c. Mertes (Stuttgart) 7. 5. Dr. Müller-Hermann 7. 5. Dr. Müller (München) ** 7. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mursch * 7. 5. Opitz ** 7. 5. Frau Dr. Orth 21.5. Pawelczyk ** 7. 5. Richter ** 7. 5. Dr. Riedl (München) 7. 5. Röhner 7. 5. Roser 7. 5. Dr. Schäuble ** 7. 5. Scheu 7. 5. Frau Schleicher 7. 5. Schmidhuber 7. 5. Schmidt (Kempten) ** 7. 5. Schmidt (München) * 7. 5. Dr. Schneider 7. 5. Dr. Schwencke ** 7. 5. Dr. Schwörer * 7. 5. Dr. Schulz (Berlin) 14.5. Seibert 21.5. Sieglerschmidt ** 7. 5. Spilker 7. 5. Springorum * 7. 5. Dr. Starke (Franken) 7. 5. Graf Stauffenberg 7. 5. Strauß 7. 5. Stücklen 7. 5. Suck * 7.5. Dr. Vohrer ** 7. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Dr. Waigel 7. 5. Walkhoff * 7. 5. Dr. Wallmann 7. 5. Walther 14. 5. Dr. Warnke 7. 5. Wende 21.5. Frau Will-Feld 7. 5. Frau Dr. Wolf ** 7. 5. von Wrangel 7. 5. Ziegler 7. 5. Dr. Zimmermann 7.5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 27): Besteht ein Einkommensgefälle zwischen den Arbeitnehmereinkommen in den strukturschwachen Gebieten, insbesondere im ostbayerischen Zonenrandgebiet und den im übrigen Bundesgebiet, und wenn ja, sieht die Bundesregierung in der Gewährung eines Einkommensausgleichs ähnlich dem, der den Berliner Arbeitnehmern gewährt wird, einen vernünftigen Weg, solche Unterschiede zu beseitigen? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hatte als Hauptkriterien für die 1974/75 durchgeführte Neuabgrenzung . der Fördergebiete den Rückstand im Einkommensniveau und das voraussichtliche Arbeitsplatzdefizit 16760* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 einer Region festgelegt. Daher war auch für eine Reihe von Arbeitsmarktregionen ihr großer Einkommensrückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt ausschlaggebend für ihre Anerkennung als Fördergebiet. Die Gewährung eines Einkommensausgleichs für solche Regionen sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Zonenrandförderung" des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen und in Übereinstimmung mit den Länderregierungen nicht als geeignetes Förderungsmittel an. Einkommenstransfers, Steuererleichterungen, Pendlerhilfen etc. würden erhebliche öffentliche Ausgaben bzw. Steuerausfälle zur Folge haben. Bei der bekannten Haushaltslage des Bundes und der Länder müßten solche Steuerausgaben überdies ganz oder teilweise zu Lasten der bisher gezielt eingesetzten Förderungsmittel gehen. Eine solche „Gießkannenförderung" würde aber nicht zu einer dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit wirtschaftsschwacher Regionen und damit zur Erhöhung des Lebensstandards der in ihnen wohnenden Menschen führen. Bund und Länder geben daher einem finanziellen Anreizsystem den Vorzug, das Starthilfen für gewerbliche Investitionen vorsieht, damit dauerhafte Arbeitsplätze mit guten Einkommenschancen geschaffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 28) : Trifft es zu, daß durch Verordnung vom 31. März 1976 die Preise für Streichhölzer um 7,8 % heraufgesetzt worden sind, obwohl die letzte Erhöhung erst im Februar 1974 erfolgte, und wie hoch sind die Steigerungssätze seit 1970 bei den übrigen administrierten Preisen, die die Bundesregierung bestimmt bzw. auf die sie Einfluß hat? Die von Ihnen angesprochene Preisanhebung für Zündwaren, die am 1. Mai 1976 wirksam geworden ist, bezieht sich auf die Zündwarensorte „Welthölzer". Im Zusammenhang mit der Preiserhöhung werden gleichzeitig Qualitätsverbesserungen bei den Sorten „Welthölzer" und „Haushaltsware" vorgenommen. Diese sind wichtigster Teil einer von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft entwikkelten Absatz-Konzeption, deren Ziel eine Stabilisierung der ungünstigen Absatzentwicklung für Zündwaren ist. Die wichtigsten anderen von der Bundesregierung, den Landesregierungen und den Gemeinden festgesetzten oder genehmigten Preise haben sich in Relation zum Preisindex für die Lebenshaltung wie folgt entwickelt: Der Preisindex für die Lebenshaltung ist von 1970 bis März 1976 um 39,7°/o gestiegen. Die im Warenkorb enthaltenen Dienstleistungspreise haben sich um 46,1 °/o erhöht. Bei den vom Staat festgesetzten oder genehmigten, im Index erfaßten Verbraucherpreise, bei denen es sich überwiegend ebenfalls um Dienstleistungen handelt, ergab sich — verursacht durch staatliche Initiativen — eine durchschnittliche Steigerungsrate von 47,0 °/o. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 29 und 30) : Aus welchen Gründen wurden für den Bereich der Textilwirtschaft seit Erlaß der vier Ausbildungsordnungen im Jahr 1971 keine weiteren Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz erlassen, obwohl von der Textilindustrie Vorschläge für weitere Ausbildungsordnungen vorbereitet wurden? Bis wann werden voraussichtlich ländereinheitliche Berufsschulrahmenlehrpläne zu den genannten Ausbildungsordnungen von 1971 vorliegen? Zu Frage A 29: Die Textilindustrie hat dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, insbesondere von Anfang 1975 bis zum Januar 1976, eine Anzahl von Vorschlägen für weitere Ausbildungsordnungen unterbreitet, deren Bearbeitung und Abstimmung mit den Sozialpartnern noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Verzögerung der Ausbildungsordnung „Textilveredler", deren Erlaß bereits Ende 1973 vom Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung beantragt wurde, ist auf das erst im vergangenen Jahr angelaufene neue Verfahren für die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen der Berufsschulen zurückzuführen. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hatte erhebliche Mühe, die Vielzahl der Rahmenlehrplanausschüsse für die zahlreichen in den letzten zwei Jahren von Bundesseite in das Abstimmungsverfahren eingebrachten Projekte einzurichten. Das Abstimmungsverfahren für den „Textilveredler" ist jedoch zwischenzeitlich soweit abgeschlossen worden, daß der Koordinierungsausschuß von Bund und Ländern Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan noch in diesem Monat verabschieden kann. Mit dem Erlaß der Ausbildungsordnung dürfte dann bis zum Beginn der Ausbildungsperiode in diesem Jahr (1. August) zu rechnen sein. Zu Frage A 30: Die Länder beabsichtigen, die Rahmenlehrpläne zu bereits erlassenen und nicht mit den Ländern abgestimmten Ausbildungsordnungen noch im Laufe des Jahres 1976 zu verabschieden. Dies gilt auch für die Ausbildungsordnungen für die Textil- und Bekleidungsindustrie aus dem Jahre 1971. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 35 und 36) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16761* Beabsichtigt die Bundesregierung, die jüngsten konzertierten Preiserhöhungen der Automobilbranche durch das Bundeskartellamt auf mögliche Preisabsprachen untersuchen zu lassen? Sind nach Ansicht der Bundesregierung bei dem Bundeskartellamt für solche umfangreichen Untersuchungen die personellen Voraussetzungen gegeben? Zu Frage A 35: Wie die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. April 1976 dargelegt hat, überprüft das Bundeskartellamt die jüngsten Preiserhöhungen in der Automobilindustrie unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Konkrete Anhaltspunkte für eine Preisabsprache oder -abstimmung zwischen den betreffenden Unternehmen liegen nach den bisherigen Feststellungen des Bundeskartellamtes jedoch nicht vor. Zu Frage A 36: Die personelle Ausstattung des Bundeskartellamtes ist nach Verabschiedung der Kartellgesetznovelle von 1973 erheblich verstärkt worden, damit eine sachgemäße Durchführung der erweiterten Aufgaben des Amtes auch bei umfangreichen Verfahren sichergestellt ist. Daher sind auch für die kartellrechtliche Prüfung der Preiserhöhungen für Automobile die erforderlichen personellen Voraussetzungen gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zinshöhe der ERP-Kredite unter Beachtung des allgemeinen Zinsniveaus zu überprüfen und die Zinssätze weiter zu senken? Die Bundesregierung hat die ERP-Zinsen unter Beachtung des allgemeinen Zinsniveaus am 1. April 1976 um weitere 0,5 °/o-Punkte gesenkt. Die ERP-Zinsen waren bereits im April 1975 um 0,5 %-Punkte ermäßigt worden; sie betragen heute 4,5% in Berlin 5,5% im Zonenrandgebiet 6,0% für Gemeinden und Umweltschutz 6,5% im übrigen Bundesgebiet. Der ERP-Zins liegt damit wesentlich unter den Zinssätzen des freien Kapitalmarktes und ist deshalb überaus günstig. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß es sich um langfristige Mittel von bis zu 15 Jahren Laufzeit ohne bankübliche Zinsanpassungsklauseln handelt und für den Darlehensempfänger keine zusätzlichen Bankprovisionen oder -gebühren entstehen, da diese vorn ERP-Sondervermögen getragen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 38) : Verstößt das Angebot von „großen Rhodesien-Rundfahrten" und von Reisen nach Südafrika und Rhodesien der Reisegesellschaft „Karawane-Studienreisen" für den Sommer 1976 gegen die gesetzlich festgelegten Boykottbestimmungen gegenüber Rhodesien, auch wenn die laut Prospekt erhobenen Reisekosten an die United Touring Company in Blanteyre, Malawi, gezahlt werden, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Das Angebot der Reisegesellschaft „Büro für Länder- und Völkerkunde" (Karawane-Studienreisen) verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften. Nach unserem Außenwirtschaftsrecht sind Reisen nach Südrhodesien als solche keinen Beschränkungen unterworfen. Im Rahmen der allgemeinen Beschränkung des Zahlungsverkehrs mit Südrhodesien wären allerdings Zahlungen der deutschen Reisegesellschaft an Südrhodesier genehmigungsbedürftig. Nach den bisherigen Feststellungen unterhält jedoch das „Büro für Länder- und Völkerkunde" keine geschäftlichen und finanziellen Beziehungen zu Personen oder Unternehmen, die in Südrhodesien ansässig sind. Die Bundesregierung hat freilich nie ein Hehl daraus gemacht, daß ihr die Vermittlung von Südrhodesien-Reisen durch deutsche Veranstalter politisch unerwünscht erscheint. Sie hat deshalb in allen Fällen, in denen ihr solche Aktivitäten bekanntgeworden sind, die betreffenden Veranstalter gebeten, Südrhodesien-Angebote aus ihren Programmen zu streichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 39) : In welchem Umfang sind die Staatshandelsländer des Ostblocks gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verschuldet, und wie sollen diese Schulden ausgeglichen werden? Der Anteil der Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) am Gesamtvolumen der vom Bund verbürgten deutschen Ausfuhrkredite von z. Z. insgesamt 56,4 Mrd. DM beträgt rd. 25 °/o (rd. 14,3 Mrd. DM). Der entsprechende Anteil für die Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, d. h. ohne China und Nordkorea, beträgt rd. 23 °/o. Hinzuzurechnen ist der bekannte Kredit für Polen von 1 Mrd. DM. Soweit darüber hinaus deutsche Banken Kredite ohne Bundesbürgschaften gewähren, gibt es keine statistische Erfassung. Was die Risikoeinschätzung anbelangt, so haben sich alle osteuropäischen Staatshandelsländer als gute Schuldner erwiesen. Ihr einwandfreies Kreditstanding zeigt auch die Tatsache, daß sie in zunehmendem Maße in der Lage sind, an den Euro- 16762* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 märkten Kredite aufzunehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Staatshandelsländer wie in der Vergangenheit in der Lage sein werden, ihre Schulden auszugleichen. Die Entwicklung des Jahres 1975 hat gezeigt, daß einige der Staatshandelsländer bei Einkäufen in der Bundesrepublik, sicher auch zur Vermeidung einer unangemessenen Verschuldung, zurückhaltender geworden sind. So sind unsere Ausfuhren nach Ungarn, Rumänien, Polen und CSSR zurückgegangen, was unsere Überschüsse gegenüber diesen Ländern um 26 °/o verkürzt hat. Auch im laufenden Jahr entwickeln sich unsere Ausfuhren nach noch inoffiziellen Zahlen für das 1. Quartal 1976 gegenüber Rumänien, Ungarn, Bulgarien und der CSSR unterdurchschnittlich oder gehen zurück. Für eine günstige Weiterentwicklung des Osthandels wird es vor allem darauf ankommen, daß die Ostländer ihre eigenen Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland sowie in andere westliche Länder wesentlich steigern und auf diese Weise verstärkt Devisen erlösen. Hierauf hat die Bundesregierung wiederholt hingewiesen. Während die osteuropäischen Staatshandelsländer 1975 ihre Lieferungen nicht zuletzt konjunkturell bedingt, besonders schlecht entwickeln konnten (+ 1,7 °/o) und auch aus diesem Grunde besondere Bilanzprobleme in Kauf nehmen mußten, sieht ihre Situation im laufenden Jahr erheblich besser aus. So konnten sie, begünstigt durch den Lagerzyklus und dank verstärkter Verkaufsanstrengungen, im 1. Quartal 1976 nach noch inoffiziellen Zahlen eine weit überdurchschnittliche Liefersteigerung von 29,5 °/o erzielen. Besonders hoch waren die Steigerungen bei der UdSSR mit + 45,6 °/o, d. h., daß die Sowjetunion ihre Lieferungen um fast die Hälfte gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum steigern konnte. Da gleichzeitig unsere Exporte in die osteuropäischen Staatshandelsländer nur um 8,3 °/o stiegen, kommt es zu einem Abbau der Überschüsse. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 40) : Was ist der Grund dafür, daß die Bundesregierung noch keine Verordnung verabschiedet hat, die die wenig aussagekräftige Statistik des Warenverkehrs mit der DDR der Informationsbreite der Außenhandelsstatistik anpaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt im Interesse der beteiligten Wirtschaft, die Aussagefähigkeit der Statistik des innerdeutschen Handels zu verbessern und sie damit an die Informationsbreite der Außenhandelsstatistik anzunähern. Die rechtliche Prüfung der vorgesehenen Regelung ist noch nicht abgeschlossen. Wegen des Sonderstatus des innerdeutschen Handels, der kein Außenhandel ist, wird es aber leider nicht möglich sein, denselben Informationsstand wie im Außenhandel zu erreichen. Der Grund dafür liegt darin, daß das erfaßte Handelsvolumen und die Zahl der beteiligten Firmen wesentlich geringer sind als im Außenhandel, so daß die Ergebnisse wegen des Vertrauensschutzes häufig zu größeren Warengruppen zusammengefaßt werden müssen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 41): Würde die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen die Fusion Veba-Gelsenberg ein zweites Mal durchsetzen? Ja. Mit der Zusammenführung von VEBA und Gelsenberg ist die Aufsplitterung der mineralölwirtschaftlichen Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend beendet worden. Die grundlegende Veränderung der mineralölpolitischen Lage in der Welt hat die Zusammenfassung von VEBA und Gelsenberg ausgelöst. Es war notwendig geworden, einen im internationalen Maßstab interessanten deutschen Kooperationspartner zu schaffen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß dieses Ziel erreicht worden ist. Ich möchte jedoch klarstellen, Herr Kollege, daß die Bundesregierung die „Fusion" VEBA/Gelsenberg nicht „durchgesetzt" hat. Sie hat entsprechende Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der VEBA AG unterstützt, weil sich die unternehmerischen Vorstellungen der VEBA mit den energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung deckten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 90) : Treffen Meldungen zu, das durch Zuwendungen der UNESCO unterhaltene Internationale Theaterinstitut habe auf sowjetischen Druck hin die Veröffentlichung eines Artikels von Eugène Ionesco in der internationalen Zeitschrift der Organisation unterbunden, und wie hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung der UNESCO gegenüber darauf reagiert? Vorab möchte ich etwas zum Status des Internationalen Theaterinstituts sagen: Das Internationale Theaterinstitut ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Paris. Ihm gehören 50 nationale Sektionen an. Es ist von den nationalen Regierungen und auch von der UNESCO unabhängig. Die UNESCO gewährt allerdings dem Generalsekretariat in Paris einen jährlichen Zuschuß (der für das Haushaltsjahr 1975/76 100 000,— betrug) . Zu der in Ihrer Frage aufgeführten Meldung hat die Bundesregierung vom Sekretariat der deutschen Sektion folgendes erfahren: Zum Welttheatertag am 27. März wird jedes Jahr ein Aufsatz eines bekann- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16763* ten Theaterfachmanns oder Theaterschriftstellers veröffentlicht. Der Beitrag von 1976 stammte von Eugène Ionesco. Auf Einspruch von sowjetischer und arabischer Seite hat der Generalsekretär des Internationalen Theaterinstituts den Beitrag Ionescos nicht in der Vierteljahreszeitschrift des Instituts veröffentlicht. Die deutsche Sektion — sie hat ihren Sitz in Berlin (West) — hat den Beitrag im französischen Originaltext an die Deutsche Presseagentur und verschiedene Berliner Zeitungen weitergeben. Sie hat ihn ihrerseits jedoch nicht übersetzt und auch nicht veröffentlicht, weil er nach ihrer Meinung für die Belange der deutschen Theatersituation nicht von hervorragendem Interesse ist. Der Vorstand der deutschen Sektion des Internationalen Theaterinstituts wird sich am 18. Mai 1976 mit der Angelegenheit befassen. Nach Auskunft der Geschäftsstelle der deutschen Sektion besteht außerdem die Möglichkeit, daß das Exekutivkomitee des Internationalen Theaterinstituts mit der Frage befaßt wird. Die Bundesregierung bedauert, wenn von dritter Seite in unzulässiger Weise versucht wird, auf das Internationale Theaterinstitut Druck auszuüben. Sie möchte ihrerseits den Entscheidungen der deutschen Sektion oder einer möglichen späteren Entscheidung des Exekutiv-Komitees des Internationalen Theaterinstituts (das von den nationalen Sektionen gewählt worden ist) nicht vorgreifen. Sie sieht auch keine Möglichkeit gegenüber der UNESCO in dieser Angelegenheit zu intervenieren, da es sich, wie gesagt, um eine nichtstaatliche Organisation handelt. Sie wird aber ihren Botschafter bei der UNESCO bitten, die Angelegenheit mit besonderer Aufmerksamkeit weiter zu verfolgen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 1) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung unterlassen, in der Veröffentlichung über den Austausch der Ratifikationsurkunden zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung im Bulletin Nr. 34 vom 26. März 1976 den Brief des Bundesaußenministers an den polnischen Außenminister vom 9. März 1976 in der Fassung vom 11. März 1976 zu veröffentlichen, obwohl das Antwortschreiben des Außenministers der Volksrepublik Polen an den Bundesaußenminister vom 15. März 1976 enthalten ist, und ist die Bundesregierung bereit, den gesamten Briefwechsel im Bulletin abzudrucken? Im Bulletin vom 26. März 1976 wurden diejenigen Dokumente veröffentlicht, die am 24. März 1976 zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem polnischen Botschafter ausgetauscht worden sind. Die erste Fassung des Briefes des Bundesministers des Auswärtigen an den polnischen Außenminister vom 9. März 1976 war schon im Bulletin vom 11. März 1976 abgedruckt worden. Die endgültige Fassung des Briefes des Bundesministers des Auswärtigen an Außenminister Olszowski vom 9. März 1976 wurde im Bulletin Nr. 38 vom 2. April 1976 veröffentlicht. Im übrigen weise ich auf die Antwort von Staatssekretär Bölling in der Fragestunde vom 1. April 1976 hin, aus der sich ergibt, daß das Bundespresseamt eine Neuauflage der Broschüre „Die deutsch-polnischen Vereinbarungen" vorbereitet. Hierin soll auch der Briefwechsel zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem polnischen Außenminister enthalten sein. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 2) : Trifft es zu, daß 60 000 Deutsche in Rumänien ihre Ausreise in den freien Teil Deutschlands oder nach Osterreich beantragt haben, und innerhalb welchen Zeitraums ist — bejahendenfalls — anhand der bisherigen rumänischen Genehmigungspraxis und begründeter Erwartungen mit der Ausreise dieser Deutschen zu rechnen? Die Bundesregierung kann die in der Frage genannte Zahl nicht bestätigen. Die genaue Zahl der Ausreisewilligen ist erfahrungsgemäß schwer zu erfassen. Zur Entwicklung der Ausreisen ist folgendes zu sagen: Während in den Jahren 1973 und 1974 die Zahl der Ausreisen im Wege der Familienzusammenführung mit jeweils etwa 8 000 Personen besonders hoch war, ist seit Mitte 1975 ein starkes Absinken der Zahlen zu beobachten, das sich auch in den ersten Monaten des Jahres 1976 fortgesetzt hat. Der Bundesminister des Auswärtigen hat bei seinem Besuch in Bukarest am 4./5. Dezember 1975 den rumänischen Staatspräsidenten Ceausescu und seine anderen Gesprächspartner auf das Problem der Ausreise Deutscher angesprochen und nachdrücklich darum gebeten, die Zahl der Ausreisegenehmigungen wieder ansteigen zu lassen. Die rumänische Seite hat erklärt, daß sie grundsätzlich keine Auswanderungsbewegung größeren Ausmaßes wolle, aber bereit sei, die Familienzusammenführung unter humanitären Gesichtspunkten stetig weiterlaufen zu lassen. Die Bundesregierung hat seitdem die Kontakte zur rumänischen Seite in dieser Frage — auch auf hoher Ebene — ständig fortgesetzt und wiederholt darauf hingewiesen, daß sie — auch unter Hinweis auf die einschlägigen Beschlüsse von Helsinki —ein erneutes Ansteigen der Ausreisezahlen erwartet. In Anbetracht der Tatsache, daß — wie aus Berichten der Botschaft Bukarest, aus Zuschriften Betroffener und aus der Presse bekanntgeworden ist — die rumänische Seite mehr als früher die aussiedlungswilligen Deutschen von ihrer Absicht abzubringen versucht, wird die Bundesregierung diese Kontakte intensivieren. In welchem Zeitraum angesichts dieser Sachlage und der konzentrierten Bemühungen der Bundes- 16764* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 regierung mit einer Ausreise der aussiedlungswilligen Deutschen aus Rumänien gerechnet werden kann, ist gegenwärtig noch nicht zu übersehen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 3) : Ist die Bundesregierung bereit, mit Nachdruck dafür einzutreten, daß den Bürgern in West-Berlin das Redit zur Direktwahl des Europäischen Parlaments gewährt wird, zumal Berlin nach den Römischen Verträgen eindeutig zum Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft gehört? Die Frage der Einbeziehung Berlins in die Direktwahl zum Europäischen Parlament berührt unmittelbar die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte. Sie wurde daher von der Bundesregierung ausführlich mit den Drei Mächten aufgenommen. Die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland sind auf dem Vierertreffen nach Abschluß der NATO-Ministerratstagung vom 11./12. Dezember 1975 in Brüssel grundsätzlich zu der Auffassung gelangt, daß die Teilnahme der Westberliner in Anbetracht der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte nicht in der gleichen Weise erfolgen kann wie in der Bundesrepublik Deutschland. Für die im Land Berlin zu wählenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament wird daher ein besonderer Wahlmodus gelten, dessen rechtliche Festlegung im Zusammenhang mit der anstehenden Regelung der Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgen wird. Im übrigen lege ich Ihnen ein Doppel meiner heutigen Antwort an den Herrn Kollegen Roser zum selben Thema bei. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 4) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die für 1976 vorgesehene Entsendung eines Mitarbeiters für die „pädagogische Verbindungsarbeit" beim Goethe-Institut in San Francisco möglichst frühzeitig erfolgt, damit dieser Mitarbeiter zum Schuljahresbeginn einsatzbereit ist? Es wäre wünschenswert, an die Zweigstellen des Goethe-Instituts in den Vereinigten Staaten mehr Fachleute zu entsenden. Im Hinblick auf die angespannte Stellensituation hat man es jedoch bisher vorgezogen, neue Zweigstellen zu errichten und die regional für ganz Nordamerika verantwortliche Zweigstelle New York zu verstärken. Nach San Francisco kann ein Fachmann auf dem Gebiet der Pädagogik nur entsandt werden, wenn an einem anderen Ort eine entsprechende Stelle eingespart wird. Die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts hat mitgeteilt, daß sie einen solchen Weg suchen will. Heute ist aber noch nicht abzusehen, ob eine solche Stellenverlagerung bereits zum Schuljahresbeginn 1976 möglich sein wird. Das Goethe-Institut ist jedoch bemüht, diese Frage bald befriedigend zu lösen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 5) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem Artikel „Der Mensch und die Zentrale" erhobenen Vorwürfe in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 6. März 1976 im Interesse der deutschen Kulturarbeit sachgerecht klarzustellen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zu den in Frage stehenden Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts trifft derartige personalwirtschaftliche Entscheidungen in eigener Zuständigkeit. Auch die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts hat auf eine Klarstellung verzichtet, da es nicht zuletzt auch im Interesse der Betroffenen nicht der Praxis des Goethe-Instituts entspricht, Aspekte von Einzelentscheidungen im Personalbereich in der Presse zur Erörterung zu stellen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 6 und 7): Beharrt die Bundesregierung weiterhin auf ihrem Standpunkt, die Beamten der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn nicht in das Bundespolizeibeamtengesetz einzubeziehen, obwohl rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen? Welche gesetzlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch den Fahndungsbeamten der Deutschen Bundesbahn die Polizeizulage zu gewähren? Zu Frage B 6: Auch nach erneuter Prüfung hält die Bundesregierung eine Einbeziehung der hauptamtlichen Beamten der Bahnpolizei sowie der Fahndungsbeamten der Deutschen Bundesbahn in den Geltungsbereich des Bundespolizeibeamtengesetzes aus funktionaler und dienstrechtlicher Sicht weiterhin weder für notwendig noch für zweckmäßig. Die Beibehaltung der bestehenden Regelung ist insbesondere geboten, weil das für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen verwendete Personal über gründliche Kenntnisse und eingehende Erfahrungen über den Ablauf des Eisenbahndienstes verfügen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16765* und insoweit in seiner Tätigkeit mit dem praktischen Eisenbahndienst eng verzahnt bleiben muß. Deshalb werden als Anwärter für den Bahnpolizeidienst nur voll im Betriebs- und Verkehrsdienst ausgebildete Beamte verwendet. Auf die ausführliche Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, die Ihnen Herr Bundesminister Genscher mit Schreiben vom 16. Oktober 1972 — D I 2 — 211 610/36 — mitgeteilt hat, nehme ich Bezug. Die Deutsche Bundesbahn hält auch heute noch an ihrer damaligen Beurteilung der Angelegenheit fest. Zu Frage B 7: Diese Frage kann nicht isoliert behandelt werden. Derzeit liegen Forderungen auf Einbeziehung in den Empfängerkreis der Polizeizulage aus mehreren Bereichen vor. Die Erfüllung auch nur eines Teils dieser Forderungen würde weitere Anschlußforderungen zur Folge haben und die Gefahr einer nicht mehr vertretbaren Ausweitung der Zulagenregelung in sich bergen. Jede Erweiterung des Empfängerkreises der Polizeizulage würde zudem zu einer kostenverursachenden strukturellen Veränderung und Verbesserung der Bezahlung führen. Derartige Maßnahmen würden z. Z. nicht nur gegen die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung und der Länder vom 19. Dezember 1974 (Moratorium) verstoßen, sondern wären auch mit den vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur beschlossenen Sparmaßnahmen unvereinbar. Zur Problematik der Einbeziehung weiterer als der bisher erfaßten Beamtengruppen in die Polizeizulage hat der Bundesminister des Innern am 26. April 1976 in einem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages ausführlich Stellung genommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Leasing-Gesellschaften zur Finanzierung von Kernkraftwerken einer atomrechtlichen Genehmigung bedürfen und außerdem ihren Sitz im Inland haben müßten, und welche geeigneten Schritte unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um dies sicherzustellen? Nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes (AtG) bedarf einer Genehmigung, wer ein Kernkraftwerk als Anlage im Sinne dieser Vorschrift errichtet, betreibt oder sonst innehat. Im einzelnen sind differenzierte Ausgestaltungen der Rechtspositionen des Leasing-Gebers und des Leasing-Nehmers für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie für die Errichtungs- und Betriebsbefugnisse des Leasing-Nehmers denkbar. Ob der Leasing-Geber — allein oder neben dem Leasing-Nehmer — als Errichter, Betreiber oder Inhaber einer Genehmigung bedarf, läßt sich daher nur im Einzelfall nach der konkreten Ausgestaltung der Leasing-Vereinbarung ermitteln und beurteilen. Bei dieser Prüfung wird insbesondere zu klären sein, ob der Leasing-Geber als Eigentümer des Kernkraftwerkes dieses zumindest atomrechtlich „sonst innehat". Ein atomrechtliches Innehaben wird dann anzunehmen sein, wenn ein rechtlich fundierter tatsächlicher Einfluß auf die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid und möglichen späteren Aufsichtsweisungen konkretisierten atomrechtlichen Pflichten in der Weise besteht, daß ohne atomrechtlichen Zugriff gegenüber dem Träger derartiger Rechtspositionen die strikte Einhaltung und Gewährleistung dieser Pflichten nicht wirksam erzwungen werden könnte. Nach dem gleichen Grundsatz der strikten Gewährleistung des atomrechtlichen Schutzzweckes ist zu beurteilen, ob ein gegebenenfalls genehmigungspflichtiger Leasing-Geber seinen Sitz im Inland haben muß. Das wäre dann zu bejahen, wenn allein auf diese Weise notwendige Maßnahmen der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden wirksam erzwungen werden könnten. Im übrigen sind für die Prüfung der Frage, ob Leasing-Gesellschaften einer atomrechtlichen Genehmigung bedürfen und außerdem ihren Sitz im Inland haben müssen, die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung zuständig. Die Beachtung des hierfür maßgeblichen Grundsatzes der strikten Gewährleistung des atomrechtlichen Schutzzweckes wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die zuständigen Länderbehörden nach Art. 85 i. V. m. Art. 87 c GG sichergestellt. Angesichts der großen finanzwirtschaftlichen Bedeutung, die dem Leasing-Konzept künftig für Kernkraftwerke zukommen dürfte, sind zur Vorbereitung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die einheitliche Grundsätze für die Beurteilung von Leasing-Vereinbarungen für Kernkraftwerke festlegen soll, bereits Beratungen im Länderausschuß für Atomkernenergie eingeleitet worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß über Ost-Berlin zahlreiche Palästinenser und Araber illegal nach West-Berlin kommen und dort dann bis zur Entscheidung über ihre Asylersuchen von Fürsorgeunterstützung leben, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um dies zu verhindern? Hinsichtlich der Problematik der Einreise von Berlin (Ost) nach Berlin (West) und den mit dem Aufenthalt von Ausländern in Berlin (West) zu- 16766* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 sammenhängend+en Problemen nehme ich auf die Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1973 und den dort von dem Herrn Senator für Inneres in Berlin abgegebenen Bericht Bezug (Kurzprotokoll der 18. Sitzung des Innenausschusses am 1. Oktober 1973, Punkt 1 der Tagesordnung und Anlage 1). Die Zahl der Personen aus arabischen Staaten, die über Berlin (Ost) nach Berlin (West) ohne Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einreisen und sich dort als Asylbegehrende melden, ist inzwischen — auch aufgrund verschiedener Gegenmaßnahmen — erheblich zurückgegangen. In dem Zeitraum Dezember 1975 bis März 1976 ergab sich ein Rückgang von 50 °/o gegenüber dem Vergleichszeitraum Dezember 1974/März 1975. Wie ich in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Kunz (Weiden) bereits näher dargelegt habe (Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 201. Sitzung am 7. 11. 1975, S. 13908), verbleiben die sich in Berlin als Asylbegehrende meldenden Personen im übrigen nicht in Berlin. Sie werden nach der Vorschrift des § 38 des Ausländergesetzes dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zugeleitet und dort entsprechend den zwischen Bund und Ländern zur Entlastung des Sammellagers für Ausländer getroffenen Absprachen bis zum Abschluß des Asylverfahrens anteilig auf die Bundesländer verteilt. Das Land Berlin hat danach 8 °/o der verteilten Asylbewerber aufzunehmen. In welchen Fällen Asylbewerber Sozialhilfe beanspruchen können, richtet sich nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 10) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach sich der portugiesische ehemalige General Spinola Ende März in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben soll, um über illegale Waffenkäufe für einen gewaltsamen Rechtsputsch in Portugal zu verhandeln, welche Kenntnis hatte die Bundesregierung aus eigenen Quellen davon, und wird sie im Fall der Richtigkeit dieser Berichte dem ehemaligen General Spinola und seinen Mitverschwörern die nochmalige Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigern? Weder der Bundesregierung noch der zuständigen Landesregierung liegen eigene Erkenntnisse über einen Aufenthalt des ehemaligen portugiesischen Staatspräsidenten General Spinola in der Bundesrepublik vor. Ob ihm gegebenenfalls künftig die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verweigern wäre, wird die Bundesregierung entscheiden, wenn sich diese Frage stellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 11) : Wie haben sich die Zahlen der bekanntgewordenen Diebstähle an Kunstgegenständen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welchen Anteil haben daran jeweils die Diebstähle an Gegenständen sakraler und kirchlicher Kunst? In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Diebstähle von Kunstgegenständen und Gegenständen sakraler und kirchlicher Kunst nicht gesondert ausgewiesen. Ein gewisser Trend dieser Kriminalität ist lediglich aus einer in den Jahren 1973 bis 1975 erfolgten Erfassung zu ersehen, die nach den dem Bundeskriminalamt zugegangenen Meldungen folgendes Ergebnis hatte: 1973: 1 075 Diebstähle von Kunstgegenständen davon 312 Diebstähle von sakralen und kirchlichen Gegenständen 1974: 1 242 Diebstähle von Kunstgegenständen davon 312 Diebstähle von sakralen und kirchlichen Gegenständen 1975: 1 178 Diebstähle von Kunstgegenständen davon 291 Diebstähle von sakralen und kirchlichen Gegenständen Nach abgeschlossenem Aufbau der EDV-unterstützten Straftaten/Straftäter-Datei werden auch über die Diebstähle von Kunstgegenständen genauere Angaben vorliegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 12) : Trifft es zu, daß ein Frankfurter Gericht die Strafrahmen der Rauschmitteldelikte in der Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als unzureichend bezeichnet hat, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — den gesetzgebenden Körperschaften Entwürfe vorlegen, die eine angemessene Bestrafung des illegalen Rauschmittelhandels ermöglichen? Die Frage bezieht sich vermutlich auf eine Pressemeldung vom 7. April 1976 über ein Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wegen fortgesetzten gewerbsmäßigen Handels mit Heroin. Danach soll in der Urteilsbegründung u. a. erklärt worden sein, der Bundesgerichtshof binde mit einer Entscheidung über den Fortsetzungszusammenhang des Rauschgifthandels die Möglichkeiten des Gerichts, härtere Strafen zu verhängen. Das Urteil des Landgerichts liegt bisher weder der Bundesregierung noch der Landesjustizverwaltung Hessen vor. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16767* Nach dem geltenden Betäubungsmittelgesetz wird der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft (§ 11 Abs. 4 Nr. 4). Was die Frage des Fortsetzungszusammenhangs anbelangt, so hat sich das entscheidende Gericht möglicherweise auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. August 1973 — 4 StR 345/73 — bezogen. In diesem Urteil vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, „Handeltreiben" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes sei der Oberbegriff aller entfalteten Bestrebungen, aus eigennützigen Gesichtspunkten den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. So gesehen müßten verschiedene der unter § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes fallenden Einzelakte, sofern sie alle zum Handeltreiben vorgenommen würden, dann als rechtlich unselbständige Teilakte ein und derselben Straftat angesehen werden, wenn die Voraussetzungen entweder der natürlichen Handlungseinheit oder der fortgesetzten Handlung gegeben seien. Eine Kritik an dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bisher nicht bekanntgeworden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 13) : Wie hoch sind die Verluste der Pfalz-Bank Kaiserslautern, und ist es richtig, daß durch das verspätete Eingreifen des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen die Verluste sich in wenigen Wochen noch sehr stark erhöht haben? Die Verluste der Pfalz-Kredit-Bank GmbH & Co. i. L. Kaiserslautern werden in der dem Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zugrundegelegten Vermögens- und Schuldenübersicht zum 20. Februar 1976 mit rd. 100 Millionen DM angegeben. Die endgültige Höhe der Verluste steht noch nicht fest. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich folgendes: Es ist nicht richtig, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der Pfalz-Kredit-Bank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zu spät entzogen hat. Sofort nachdem sich Hinweise auf akute Risiken im Kreditgeschäft der Bank ergeben hatten, beauftragte das Bundesaufsichtsamt entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Sonderprüfung des Instituts. Als bei der Sonderprüfung ein Einzelwertberichtigungsbedarf festgestellt wurde, der das haftende Eigenkapital der Bank vollständig aufzehrte, nahm das Bundesaufsichtsamt sogleich die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zurück und ordnete die Abwicklung des Instituts an, ohne die Sonderprüfung fortsetzen zu lassen. Angesichts dieses Vorgehens werden Sie mir darin zustimmen, daß es nicht gerechtfertigt ist, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den Vorwurf verspäteten Eingreifens zu machen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 14 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Überwindung von Schäden aus Anlaß der Sturmfluten im Januar 1976 dahin gehend zu verbessern, daß die entstandenen Hausratschäden aus den Sturmflutkatastrophen vom 3/4. Januar 1976 und 20./21. Januar höher und gerechter entschädigt werden können? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Anwendung der Flutschadensbeihilfe-Richtlinien auf dem Gebiet der Schäden an Wohngebäuden und gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben bei der Schadensregulierung zu ausgesprochenen Härten führt und die entstandenen Schäden keineswegs ausreichend reguliert werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Zu Frage B 14: Die Flutschadensbeihilfe-Richtlinien sind von den vier Küstenländern gemeinsam mit dem Bund ausgearbeitet worden. Sie entsprechen im wesentlichen den Beihilferegelungen aus Anlaß der Sturmflut von 1962, enthalten jedoch zum Teil erhebliche Verbesserungen. Aufgrund einer zwischen Bund und Küstenländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung beteiligt sich der Bund mit zwei Dritteln an den Beihilfeaufwendungen der Länder. Diese Verwaltungsvereinbarung geht ebenfalls über die frühere Regelung hinaus. So erstreckt sich die Bundesbeteiligung auf Schadensbereiche, die 1962 von jeder Bundeshilfe ausgenommen waren. Dazu gehört in erster Linie der Schadensbereich „Hausrat und Bekleidung". Durch ihre Zweidrittel-Beteiligung an den Beihilfeaufwendungen der Länder für Hausratsschäden trägt die Bundesregierung in erheblichem Umfang dazu bei, daß den Hausratsgeschädigten schnell geholfen werden kann. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, darüber hinaus auf höhere Beihilfezahlungen durch die Länder hinzuwirken. Die Beihilfesätze für Hausratsschäden sind pauschaliert und nach Familiengröße gestaffelt. Außerdem sind Sonderregelungen für ausgesprochene Härtefälle vorgesehen. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Flutschadensbeihilfe-Richtlinien in der vorliegenden Fassung mit den darin enthaltenen Härteklauseln geeignet sind, den Betroffenen bei der Überwindung der Schäden aus eigener Kraft wirksam zu helfen. Eine vollständige Schadensabdeckung aus öffentlichen Mitteln ist weder für die Schadensbereiche Gewerbe, Landwirtschaft und Wohngebäude noch für Hausratsschäden beabsichtigt. Gleichwohl er- 16768* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 möglichen die Richtlinien in Abschnitt I Ziffer 4 Absatz 2 Schäden bis zu 9000 DM endgültig und bis zur vollen Schadenshöhe zu regulieren ohne Prüfung der Bedürftigkeit des Betroffenen. Nach Auskunft der Küstenländer überwiegen diese Schadensfälle. Bei Vorliegen besonderer Umstände können zur Vermeidung unbilliger Härten Beihilfen gewährt werden, die an keine Wertgrenze gebunden sind; die wirtschaftliche Existenz des Geschädigten wird somit in jedem Fall gesichert. Im übrigen beruhen die Flutschadensbeihilfe-Richtlinien auf dem verfassungsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip, wonach Beihilfen nur dann gewährt werden, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betroffenen nicht auf andere Weise beseitigt werden können. Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, daß die Richtlinien auch in den Schadensbereichen Wohngebäude, Gewerbe und Landwirtschaft wesentliche Verbesserungen gegenüber 1962 enthalten. Insbesondere wurden Teilschäden an Wohngebäuden einbezogen und Wertgrenzen erheblich heraufgesetzt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 16) : Trifft es zu, daß der ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende der Hessischen Landesbank, Prof. Henkel, aus Mitteln eines Forschungsetats der Europäischen Gemeinschaft Zuwendungen empfängt und somit auch mittelbar durch die Bundesregierung finanziert wird? Nach einem Dokument der EG-Kommission vorn 18. Juli 1975 mit dem Verzeichnis der Sonderberater, deren Verträge die Kommission zu verlängern gedenkt oder die sie 1976 einzustellen beabsichtigt, wird Prof. Wilhelm Hankel von der EG-Kommission vertraglich als Sonderberater vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1976 beschäftigt. Die Mittel hierfür sind im Rahmen der Ansätze für Sonderberater im EG-Haushalt veranschlagt. Die Verwendung dieser Mittel obliegt allein der Kommission im Rahmen ihrer eigenen Verwaltungshoheit nach Art. 205 des EWG-Vertrages. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluß. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 18) : Wird die Bundesregierung in den Entwurf für den Bundeshaushalt 1977 die Beträge einsetzen, mit denen der Deutschen Bundesbank die Verluste ersetzt werden können, die sie durch den zinslosen Swing im Interzonenhandel erleidet, der von Ost-Berlin ständig einseitig und bis zur äußersten Grenze als Dauerkredit in Anspruch genommen wird, und welche Gründe sind für die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage maßgebend? Der seit 1949 bestehende Swing im Handel mit der DDR ist 1975 durch Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der DDR für die Jahre 1976 bis 1981 verlängert und auf einen Höchstbetrag von 850 Millionen Verrechnungseinheiten (= DM) begrenzt worden. Die Deutsche Bundesbank hat sich bereiterklärt, diesen Swing auch im kommenden Jahr zu finanzieren. Es besteht daher kein Anlaß, in den Haushalt 1977 Mittel hierfür einzusetzen. Für die Haltung der Bundesregierung zum Swing sind folgende Gründe maßgebend: Der Swing fördert den Wirtschaftsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er dient nicht nur der DDR, sondern auch den Interessen unserer Wirtschaft. Solange mehr Waren von uns in die DDR geliefert werden als wir von dort beziehen, ermöglicht er unseren Unternehmern Bargeld statt Forderungen für ihre Mehrlieferungen zu bekommen. Die DDR hat den Swing in der Vergangenheit keineswegs ständig bis zur äußersten Grenze als Dauerkredit in Anspruch genommen. Die 1975 erfolgte Verlängerung des Swing ist im Rahmen der Bemühungen zu sehen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf neue Grundlagen zu stellen. Erst nachdem die Regierung der DDR ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über anstehende Probleme erklärt hatte, wie z. B. den Güter- und Straßenverkehr, den Ausbau bzw. Neubau von Straßen- und Autobahnverbindungen sowie Wasserstraßen, die langfristige Beseitigung von Abwässern und Abfallstoffen aus Berlin und andere Themen, ist die neue Vereinbarung abgeschlossen worden. Die Bundesregierung hält somit an ihrem bewährten politischen Grundsatz fest, im gesamtdeutschen Interesse den Wirtschaftsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu fördern und diese wirtschaftliche Verklammerung aufrechtzuerhalten und zu festigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei uneingeschränkter Anwendung des § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes in zunehmendem Maß im Zonenrandgebiet vorhandene Unternehmen mit guter Ertrags- und Vermögenslage Standortverlagerungen ihrer Produktion vornehmen, weil entsprechende Steueranreize und höhere Gewinnerwartungen zum Verbleib am bisherigen Standort fehlen und somit eine negative Auslese von Unternehmen bewirkt wird, und ist die Bundesregierung bereit, auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzeslage durch eine restriktive Auslegung des § 3 Abs. 4 des Zonenrandförderungsgesetzes die sogenannte Prosperitätsklausel auf äußerst seltene Ausnahmefälle zu beschränken bzw. durch eine entsprechende Gesetzesänderung die nachteiligen Auswirkungen der jetzigen Gesetzesfassung aufzuheben oder einzugrenzen? Die Finanzbehörden sind schon seit langem durch Bleichlautende Ländererlasse angewiesen, auf Grund der Prosperitätsklausel im Sinne des § 3 Abs. 4 des Zonenrandförderungsgesetzes nur solche Unterneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16769* men von den Vergünstigungen des Zonenrandförderungsgesetzes auszuschließen, deren Ertrags- und Vermögensverhältnisse nachhaltig so außergewöhnlich günstig sind, daß sie sich von der Masse der Unternehmen deutlich abheben. Die Anweisung entspricht den wiederholt geäußerten Wünschen des Deutschen Bundestages, diese Klausel nur in extremen Ausnahmefällen anzuwenden. Auf Grund dieser Anweisungen wird die Prosperitätsklausel von den Finanzbehörden allgemein sehr großzügig gehandhabt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß den besonderen Verhältnissen des Zonenrandgebiets damit hinreichend Rechnung getragen ist. Sie hält daher weitere Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen der Prosperitätsklausel nicht für erforderlich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 20 und 21): Ist die Bundesregierung bereit, sich innerhalb der EG für ein Gemeinschaftsprogramm der Forschung und Entwicklung im Bereich der Rohstoffe einzusetzen? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie es technisch und wirtschaftlich um einige wichtige Primärrohstoffe — Phosphate, Aluminium, Kupfer, Blei und Zink — bestellt ist, und kann sie mitteilen, wie es um die Versorgungssituation bzw. die Versorgungsaussichten steht? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung beteiligt sich bereits seit 1974 an den Vorbereitungen für ein Gemeinschaftsprogramm für Forschung und Entwicklung im Rohstoffbereich. Die Arbeiten werden im Rahmen des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (AWTF) der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Ein Unterausschuß „Rohstoff-Forschung und Entwicklung" des AWTF befaßt sich zur Zeit mit der Zusammenstellung und Analyse der nationalen F & E-Maßnahmen im Rohstoffbereich zur Ermittlung von Schwerpunkten eines gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramms. Der Unterausschuß hat inzwischen einige Aktionen (vgl. hierzu Anlage) zur Vorbereitung eines Gemeinschaftsprogramms vorgeschlagen, sowie Sektoren und Themen für gemeinschaftliche F & E-Maßnahmen benannt. Der AWTF hat diesen Vorschlägen zugestimmt. Für die Finanzierung dieser Arbeiten, die von den nationalen geologischen Diensten und durch Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, bemüht sich der AWTF um Bereitstellung von 250 000 RE im Jahre 1976 und mindestens 400 000 RE im Jahre 1977 aus dem Haushalt der Gemeinschaften. Zu Frage B 21: Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Situation bei den genannten Rohstoffen darf ich auf die ausführlichen Angaben in den Anlagen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidt-huber, Lenzer und der Fraktion der CDU/CSU vom 15. Dezember 1975 (BT-Drucksache 7/4479) verweisen. Die Versorgung mit den angesprochenen Rohstoffen bereitet zur Zeit keine Schwierigkeiten. Auch Versorgungsrisiken sind, zumindest was die mengenmäßige Versorgung anbetrifft, derzeit nicht zu befürchten. Mittel- und langfristig können allerdings Versorgungsschwierigkeiten bei diesen und anderen mineralischen Rohstoffen nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist bemüht, durch Anpassung und Weiterentwicklung des rohstoffpolitischen Instrumentariums einschließlich der Förderung von Forschung und Entwicklung die notwendige Vorsorge zu treffen. Anlage Empfehlungen des AWTF-Untersuchungsausschusses „Rohstoff-Forschung und Entwicklung" I. Primärrohstoffe 1. Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Unterlagen (Sammlung von geologischen, bergbaulichen, technischen und wirtschaftlichen Angaben) für wichtige Rohstoffe (zunächst Aluminium, Kupfer, Blei/Zink, Phosphate) Zweck dieser Untersuchungen: Analyse der Lage im Hinblick auf Bedarf und Ressourcen der Mitgliedstaaten zwecks Definition der auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden F & E-Maßnahmen. 2. Sektoren und Themen für gemeinschaftliche F & E-Aktivitäten - F & E auf dem Gebiet geringhaltiger Erze; durch Verbesserung der Techniken, vor allem der Erzaufbereitungsverfahren, soll die Nutzung dieser Erze, die durch eine geringe Ausbeute, zu kleine Korngrößen usw. erschwert wird, wirtschaftlich gemacht werden. — F & E auf dem Gebiet der Erzvorkommen in großen Tiefen, insbesondere Forschungsarbeiten auf dem Gebiet neuer Detektionsverfahren für solche Vorkommen. — F & E-Arbeiten, mit denen hochwertige, aber quantitativ begrenzte Vorkommen, abgebaut werden können (Technologie). — F & E auf dem Gebiet verborgener Vorkommen, die an der Oberfläche nicht sichtbar sind, die jedoch durch indirekte, geochemische oder sonstige Prospektionsmethoden aufgedeckt werden können und Verbesserung dieser Methoden. — F & E auf dem Gebiet der komplexen Erze. 16770* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 — Untersuchungen auf dem Gebiet der Vorkommen, deren Ursprung mit unterseeischem Vulkanismus in Zusammenhang steht. — Verbesserung der geochemischen Analysetechniken für Zinn und Wolfram. — Entwicklung der Quecksilbertechnologie. — Entwicklung der Abbautechniken für Vorkommen in großer Tiefe. — Gewinnung von schwerem, mineralhaltigem Sediment aus neueren Meeresablagerungen, möglicherweise als Nebenprodukt des im Bauwesen verwendeten Meersandes. — Geochemische Kartographie für die gesamte europäische Gemeinschaft. — Anwendung von Fernerkundungstechniken für Erzlagerstätten in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Vor der Festlegung konkreter F & E-Projekte sollen eingehende Studien über den derzeitigen Stand der Technik und ein Bestandsverzeichnis der einschlägigen nationalen Programme erstellt werden. Die Ergebnisse sollen als Berichte und/ oder Durchführbarkeitsstudien vorgelegt werden. II. Sekundärrohstoffe Informationssammlung zu folgenden Themen — Techniken zur Rückgewinnung von Rohstoffen aus Verbraucherabfall (z. B. Sortieren, Verbrennung) — Verbesserungsmöglichkeiten der Rückgewinnung bei einzelnen Rohstoffen Eisenmetalle Nichteisenmetalle anorganische Stoffe Papier Gummireifen Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung das zwischen den vier EG-Ländern (Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) und den USA und Japan geschlossene Abkommen über die Exportkredite? Trifft es zu, daß das Abkommen außerhalb jedes gemeinschaftlichen Verfahrens zustande kam, ohne daß die Mitgliedstaaten, die nicht an der Konferenz von Rambouillet teilgenommen hatten, und die EG-Kommission davon in Kenntnis gesetzt wurden, und wenn ja, hält die Bundesregierung das Verfahren für angebracht? Es trifft nicht zu, daß zwischen den vier EG-Ländern Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien sowie Italien und den USA und Japan ein Abkommen über Exportkredite geschlossen worden ist. Es ist deshalb auch unrichtig, daß ein derartiges Abkommen außerhalb des gemeinschaftlichen EG-Verfahrens zustande gekommen wäre. Richtig ist vielmehr, daß sich als Ergebnis einer Anfang 1974 begonnenen internationalen Diskussion ein Konsens über eine internationale Disziplin auf dem Gebiet der Exportkreditbedingungen (insbesondere Mindestzinsen, Höchstlaufzeiten und Anzahlungen) herausgebildet hat. Da es sich um einen äußerst delikaten ersten Ansatz zu einer internationalen Disziplin im Bereich der Exportkredite handelt, wird zur Zeit erwogen, ob nicht während einer Versuchsperiode unsere nationalen Gremien, die über staatliche Exportkreditversicherungen und staatlich geförderte Exportfinanzierungen zu entscheiden haben, sich entsprechend dem Vorgehen anderer Exportländer ohne völkerrechtliche Verpflichtung allein auf nationaler Ebene an eine gewisse Disziplin bei der Genehmigung von Exportkreditkonditionen halten sollten. Ein Meinungstausch über Zweckmäßigkeit und Zeitpunkt eines solchen Vorgehens ist seit einigen Wochen mit allen Mitgliedstaaten und der Kornmission im Gange. Einer internationalen Vereinbarung auf diesem Gebiet würde die Bundesregierung nur dann zustimmen, wenn sie unter Beachtung der Vorschriften des EWG-Vertrages und der vom Europäischen Gerichtshof hierzu gegebenen Auslegungen von der Gemeinschaft abgeschlossen würde. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 24 und 25) : Auf Grund welchen Tatbestands im einzelnen hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein Verfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrags gegen die Bundesregierung wegen Nichterfüllung ihrer Erdölbevorratungspflichten eingeleitet? Wie gedenkt die Bundesregierung diesen Verpflichtungen nachzukommen? Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat der Bundesregierung am 14. September 1975 mitgeteilt, daß nach den ihr vorliegenden Angaben die Bundesregierung noch nicht alle angemessenen Maßnahmen zur Erfüllung der EG-Richtlinien, die zum 1. Januar 1975 Olmindestvorräte von 90 Tagen Reichdauer vorschreiben, getroffen habe. Das Schreiben stellte die Vorstufe zur Einleitung eines förmlichen Klageverfahrens gegen die Bundesregierung gemäß Art. 169 des Vertrages dar. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort dargelegt, daß sie ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. Unter Einschluß der kommerziellen Vorräte der Mineralölwirtschaft in der Bundesrepublik bestehen bereits jetzt Mineralölvorräte für mehr als 90 Tage, auf die die Bundesregierung insbesondere auch aufgrund des Energiesicherungsgesetzes Zugriff hat. Außerdem werden die Vorräte — durch die Erhöhung der Pflichtvorräte der Mineralölwirtschaft nach dem Mineralölbevorratungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16771* Besetz ab 1. Oktober 1976 (90 Verbrauchstage für Raffineriegesellschaften, 70 Tage für konzernabhängige Importeure, Einführung einer stufenweisen Vorratspflicht für unabhängige Importeure) sowie — durch die fortlaufende weitere Einlagerung der Bundesrohölreserve (von den geplanten 4 Millionen t — nach gegenwärtiger Verbrauchssituation entspricht dies einer Vorratsdauer von knapp 11 Tagen — werden bis Jahresende 3,4 Millionen t eingelagert sein) noch erheblich aufgestockt. Die Bundesregierung hat ferner in der Fortschreibung des Energieprogramms alle Verbraucher aufgefordert, für eine ausreichende Bevorratung oder entsprechende Vorsorgemaßnahme Sorge zu tragen. Dabei hat sie den Verbrauchern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand die Anlage eines Mindestvorrats für 14 Tage empfohlen; bei den Großverbrauchern der gewerblichen Wirtschaft wird nach den vorliegenden Berichten diese Empfehlung nicht unbeträchtlich überschritten. Auch auf diese Bestände hätte die Bundesregierung im Krisenfall aufgrund des Energiesicherungsgesetzes ein Zugriffsrecht. Aufgrund dieser Stellungnahme der Bundesregierung hat die Kommission bisher keine weiteren Schritte gegen die Bundesregierung eingeleitet. Anderslautende Pressemeldungen zu Jahresbeginn sind unrichtig. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 26 und 27): Ist es richtig, daß die Landkreise Germersheim und Landau-Bad Bergzabern trotz weit über dem Bundesdurchschnitt liegender Arbeitslosigkeit nach den zur Zeit gültigen Richtlinien nicht in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" aufgenommen werden konnten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Richtlinie für die Aufnahme in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" den gegebenen Umständen angepaßt und eine Überprüfung der geförderten Gebiete auf Zweckmäßigkeit und Dringlichkeit der Förderung hin vorgenommen werden sollte? Die Gemeinden des Landkreises Landau-Bad Bergzabern gehören bis auf Barbelroth, Dierbach, Gommersheim, Hergersweiler, Niederotterbach und Oberhausen zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ; alle Gemeinden des Landkreises Germersheim sind nicht Fördergebiet. Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe hatte als Kriterien zur Bestimmung von Fördergebieten ein prognostiziertes Arbeitsplatzdefizit, einen Rückstand im Einkommensniveau und in der Infrastrukturausstattung einer Region festgelegt; als Gebietsraster dienten dabei Arbeitsmarktregionen, die aus Gemeinden zusammengesetzt sind. Bei der Verabschiedung des 5. Rahmenplans dieser Gemeinschaftsaufgabe am 15. Dezember 1975 hat der Planungsausschuß beschlossen, den methodischen und datenmäßigen Ansatz zur Bestimmung von Fördergebieten fortzuschreiben, damit inzwischen eingetretenen strukturellen und gesamtwirtschaftlichen Änderungen Rechnung getragen werden kann. Die Arbeiten sollen im Herbst 1976 vorliegen, vorausgesetzt, daß schwierige statistische Probleme, die sich aus der kommunalen Neugliederung ergeben haben, rechtzeitig gelöst werden können. Weiterhin kam der Ausschuß überein, die Vorbereitungen für die Einführung einer systematischen Erfolgskontrolle möglichst bis zur Beschlußfassung über den 6. Rahmenplan im Frühjahr 1977 abzuschließen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 30 und 31) : Ist es richtig, daß auf Grund des Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) vom I. April 1968 (BGBl. I S. 241) vom Statistischen Bundesamt im Jahr 1970 eine ergänzende Repräsentativerhebung über die Vermögens- und Kapitalstrukturen hei annähernd 90 000 ausgewählten Unternehmen des Groß- und Einzelhandels durchgeführt bzw. veranlaßt wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt ihre Auswertbarkeit trotz zur Verfügung stehender ausreichender Haushaltsmittel noch nicht sicher war, und daß die von den Unternehmen wegen der vielfach im Befragungszeitpunkt noch nicht zur Verfügung stehenden Bilanzdaten nur unter beträchtlichem Aufwand erstellten Angaben bis heute noch nicht ausgewertet wurden? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür, und was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die unter dem Druck von Bußgeldandrohungen beschafften und mit sicher nicht unbeträchtlichem Verwaltungsaufwand geprüften Umfrageergebnisse nicht sinnlos werden? Aufgrund des Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) vom 1. April 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 241) wurde eine Bundesstatistik durchgeführt, die eine allgemeine Zählung und eine ergänzende Repräsentativerhebung umfaßte. Die ergänzende Repräsentativerhebung wurde im Jahre 1970 in den Bereichen Einzelhandel, Großhandel und Gaststättengewerbe durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 des o. a. Gesetzes wurden auch Angaben über die Vermögens- und Kapitalbestände der Unternehmen (Bilanzdaten) erfragt. Dem Statistischen Bundesamt oblag die Erhebung und Aufbereitung der ergänzenden Repräsentativerhebung im Großhandel. Zum Zeitpunkt der Erhebung der Angaben für die ergänzende Repräsentativerhebung beim Einzelhandel, Großhandel und Gaststättengewerbe mußten das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter zunächst davon ausgehen, daß die erfragten Bilanzdaten auswertbar seien. Bei der Prüfung der eingehenden Antworten der Unternehmen stellte sich jedoch heraus, daß der Fragebogenabschnitt über die Vermögens- und Kapitalbestände zu einem so hohen Prozentsatz mangelhaft ausge- füllt war, daß zahlreiche zeitraubende Rückfragen vor einer maschinellen Aufbereitung hätten gestellt werden müssen. Von einer weiteren Auswertung dieses Merkmalskomplexes, der nur einen geringen Teilbereich der ergänzenden Repräsentativerhebung darstellt, wurde daher abgesehen. Die übrigen Ergebnisse dieser Erhebung wurden vom Statistischen Bundesamt und von den Statistischen Landesämtern aufbereitet und in zahlreichen Quellenbänden publiziert. Für die Nichtaufbereitung der Bilanzdaten aus der ergänzenden Repräsentativerhebung sind folgende Gründe maßgebend gewesen: In den Jahren 1967 bis 1971 sind neben den laufenden Statistiken folgende 6 Großzählungen durchgeführt worden, die sehr umfangreiche und komplizierte Erhebungs- und Tabellenprogramme hatten: Zensus im Produzierenden Gewerbe, Handwerkszählung, Handelszählung, Wohnungszählung, Volks- und Berufszählung und Landwirtschaftszählung. Dies führte um die Jahreswende 1971/1972 zu erheblichen Engpässen in der Programmierkapazität der Statistischen Ämter. Um die Hauptergebnisse der Großzählungen und die laufenden Statistiken auch nur einigermaßen termingerecht fertigstellen zu können, mußten gewisse Teile der Zählungsarbeiten zurückgestellt werden. Die Leiter der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unterbreiteten den fachlich zuständigen Ministerien Vorschläge, die helfen sollten, die Anforderungen an die Tabellenprogramme mit den bei den Statistischen Ämtern vorhandenen Kapazitäten in Einklang zu bringen. Diese Vorschläge, die sich entweder auf den Wegfall von geplanten Tabellen oder die Zurückstellung von Aufbereitungsarbeiten bezogen, wurden den zuständigen Ministerien mitgeteilt und von diesen — entsprechend der politischen Dringlichkeit ihrer Anforderungen an die Tabellenprogramme — akzeptiert oder nicht akzeptiert. Dem Bundesminister für Wirtschaft wurde die Zurückstellung der Aufbereitung der Bilanzdaten aus der Handelszählung nicht zuletzt wegen der Mangelhaftigkeit der Bilanzangaben empfohlen. Wegen der drohenden Gefährdung anderer noch wichtiger Aufbereitungsarbeiten erklärte sich der Bundesminister für Wirtschaft mit einer Zurückstellung der weiteren Aufbereitungsarbeiten der Bilanzangaben einverstanden. Nach Fertigstellung der für vordringlich bezeichneten Arbeiten bei den Großzählungen ist die Frage der Wiederaufnahme der Arbeiten an den Bilanzdaten der ergänzenden Repräsentativerhebung der Handelszählung erörtert und eingehend geprüft worden. Dabei wurde berücksichtigt, daß die bereits in den Jahren 1971/1972 bestehenden finanziellen und personellen Engpässe bei den Statistischen Ämtern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch größer geworden sind und seit einiger Zeit zu erheblichen Terminverzögerungen bei der termingerechten Durchführung zahlreicher Statistiken führen. Andererseits wurde bedacht, daß für die Aufbereitung der Bilanzdaten aus der Handelszählung 1968 noch einige Arbeiten durchgeführt, insbesondere die noch fehlenden Programme für die maschinelle Aufbereitung der Bilanzdaten erstellt und Rückfragen bei den Berichtsfirmen gestellt werden müßten. Überdies müßte die erforderliche Programmierkapazität zur Verfügung gestellt und damit von anderen Aufgaben, die vordringlich zu bearbeiten sind, abgezogen werden. Bei dieser Sachlage ist die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß die nachträgliche Aufbereitung veralteter Daten, die für die fachlichen Aufgaben des Bundesministers für Wirtschaft nicht mehr brauchbar sind, nicht vertretbar ist und deshalb darauf verzichtet werden soll. Die Arbeiten an der Aufbereitung der Bilanzdaten der Handelszählung 1968 sind aus dem gleichen Grunde nicht mehr aufgenommen worden. Anlage 33 Antwort des Par]. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 32 und 33) : Welche gesamtwirtschaftliche und wettbewerbsorientierte Bedeutung mißt die Bundesregierung dem sogenannten Kaufscheinhandel bei, und wie beurteilt sie die Entwicklungsaussichten dieses Vertriebssystems? Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um gegebenenfalls auftretende diskriminierende Effekte gegenüber bestimmten Nachfragern zu unterbinden? Zu Frage B 32: Die von Ihnen angesprochene Frage des Verkaufs von Waren an Letztverbraucher gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, wie z. B. eines „Einkaufsausweises", bezieht sich auf den Cash and Carry-Selbstbedienungsgroßhandel. Diese Vertriebsform erfüllt neben dem Zustellgroßhandel eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für kleinere und versorgungsmäßig ungünstig gelegene Einzelhandelsbetriebe. Die gesamtwirtschaftliche und wettbewerbspolitische Bedeutung wird bereits erkennbar, wenn man die Daten des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, München, betrachtet, nach denen im Jahre 1974 von den mehr als 600 Cash and Carry-Betrieben ein Nettoumsatz von 15 Milliarden DM erzielt wurde. Nicht zu verkennen sind allerdings auch Wettbewerbsverzerrungen auf der Einzelhandelsstufe, wenn Cash and Carry-Selbstbedienungsgroßhändler Einzelhandel betreiben, indem sie Umsätze an Letztverbraucher tätigen. Die Entwicklung des Cash and Carry-Selbstbedienungsgroßhandels ist angesichts des ständigen Wandels der Betriebsformen im Handel nicht mit Sicherheit einzuschätzen. In Teilbereichen sind Tendenzen zur Umwandlung von Cash and Carry-Betrieben in Verbrauchermärkte, die als Einzelhändler an Letztverbraucher verkaufen, erkennbar. Zu Frage B 33: Soweit Cash and Carry-Betriebe ihre Waren ausschließlich im Großhandel abgeben, bestehen keine Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16773* Wettbewerbsprobleme. Anders ist es jedoch, wenn unter dem Deckmantel der Großhandelseigenschaft Umsätze auch mit Letztverbrauchern getätigt werden, ohne daß dabei die für Einzelhändler geltenden Vorschriften insbesondere des Ladenschlußgesetzes und der Verordnung über Preisangaben beachtet werden. Hier ist es Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörden der Länder, derartigen zu Wettbewerbsverzerrungen führenden Verstößen entgegenzuwirken. Die Geltung der Preisauszeichnungspflicht und des Ladenschlußgesetzes auch in den Fällen, in denen Waren an Einzelhändler oder sonstige Gewerbetreibende für deren privaten Bedarf abgegeben werden, ist durch die jüngere Rechtsprechung bestätigt worden. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht bevor. Die Bundesregierung geht davon aus, daß aufgrund dieser Rechtsprechung und der Kontrolle durch die Behörden der Länder die aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 34 und 35) : Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tollwut — seit Einstellung der Vergasung von Fuchsbauten - auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebreitet? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Schutz der Menschen Vorrang vor der Erhaltung von Tierarten genießt, und will sie daraus, die Konsequenz ziehend, alles unternehmen, um die für den Menschen gefährliche Seuche Tollwut bis zur Beseitigung zu bekämpfen, auch wenn das nach den heute vorliegenden Erkenntnissen nicht anders als durch Vergasung der Fuchsbauten möglich sein sollte? Zu Frage B 34: Bei den in den Jahren 1970 bis 1973 großflächig in der Bundesrepublik Deutschland jeweils im Frühjahr neben anderen Maßnahmen durchgeführten Fuchsbaubegasungen ergaben sich in zunehmendem Maße Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchsetzbarkeit der vorgeschriebenen Maßnahmen. Diese Schwierigkeiten resultierten in der Hauptsache aus einer prinzipiellen bzw. emotionellen Ablehnung der Fuchsbaubegasungen durch bestimmte Einzelgruppen, und führten zu einer recht bemerkenswerten Diskussion in der Öffentlichkeit sowie zu Gerichtsverfahren gegen die mit der Durchführung der Maßnahmen betrauten Behörden und gegen oberste Landes- und Bundesbehörden. Auf Grund der Klage eines Jagdausübungsberechtigten wurde schließlich durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1974 der speziell die Bekämpfung der Wildtollwut regelnde § 15 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970 (BGBl. I S. 289) aus rechtlichen Gründen für nichtig erklärt. Die Entwicklung des Tollwutgeschehens seit Erlaß der Tollwut-Verordnung sowie seit Einstellung der Begasung von Fuchsbauen ist aus der nachstehenden Ubersicht ersichtlich: Jahr Zahl der angezeigten Tollwutfälle 1965 3 913 1966 3 661 1967 4 374 1968 4 449 1969 3 897 1970 2 723 1971 2 213 1972 2 692 1973 3 146 1974 4 345 1975 5 718 Hiernach ist die Zahl der Tollwutfälle mit der Anwendung konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Wildtollwut spürbar zurückgegangen, mit dem Nachlassen bzw. Aussetzen großflächiger Maßnahmen jedoch zu einer Höhe angestiegen, die die Werte vor Beginn dieser verschärften Bekämpfungsmaßnahmen erheblich übersteigt. Zu Frage B 35: Bei der Abwägung verschiedenrangiger Rechtsgüter im Rahmen der Gesetzgebung kommt dem Schutz des Menschen höchster Rang zu. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die für den Menschen gefährliche Seuche Tollwut mit scharfen Maßnahmen insbesondere beim Tier bekämpft werden muß. Aus diesem Grund gelten seit langem strenge tierseuchenrechtliche Vorschriften zum Schutz gegen die Tollwut bei Haustieren. Aus diesem Grund soll auch durch das in der parlamentarischen Beratung, z. Z. im Bundestag, befindliche Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage geschaffen werden, um alle notwendigen und gebotenen Maßnahmen gegen die Tollwut auch beim Wild vorsehen zu können. Hiermit entspricht die Bundesregierung u. a. dem Votum des Bundesgesundheitsrates, der die Auffassung vertreten hat, daß eine wirksame Bekämpfung der Tollwut ohne durchgreifende Maßnahmen gegen die Wildtollwut nicht möglich ist. Inwieweit die im Viehseuchengesetz zu schaffende Ermächtigung zum Erlaß von Maßnahmen gegen die Tollwut beim Wild ausgeschöpft werden wird, muß noch weiteren eingehenden Fachberatungen vorbehalten bleiben. Neben dem Schutz der Tiere wird auch der Schutz des Menschen von dieser gefährlichen Seuche maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Konzeption zukünftiger praktikabler Maßnahmen gegen die Tollwut sein. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretär Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 36) : Trifft es zu, daß die geltenden Handelsklassenregelungen für Äpfel dazu geführt haben, daß immer mehr äußerlich herrliche, nach dem Nähr- und Wirkstoffgehalt aber wertlose bzw. minderwertige Äpfel produziert und auf den Markt gebracht werden (vgl. Zeitschrift „Essen und Trinken", Jahrgang 1976, Heft Februar, Seite 46), und wird sich die Bundesregierung für eine andere Handelsklassenregelung einsetzen, die dem Nähr- und Wirkstoffgehalt gegenüber dem Aussehen den Vorzug einräumt, und wie lange würde eine Umstellung des Markts auf eine Neuregelung voraussichtlich dauern? Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht, daß die geltenden Handelsklassenbestimmungen die Produktion von nach dem Nähr- und Wirkstoffgehalt wertlosen bzw. minderwertigen Äpfeln fördern. Die Mindesteigenschaften der geltenden EG-Qualitätsnormen für Äpfel gewährleisten vielmehr einen ausreichenden Entwicklungszustand der Früchte, der grundsätzlich Voraussetzung für einen möglichst günstigen und ausgewogenen Gehalt an Nährund Wirkstoffen bietet. Dabei ist zu beachten, daß diese Stoffe in Abhängigkeit von den Bedingungen des Wachstums, der Lagerung und der Art des Verzehrs erheblichen Schwankungen unterliegen können. Eine gesetzliche Normierung und Überwachung muß deshalb als besonders problematisch angesehen werden. Überdies läßt das vorhandene umfangreiche Sortiment an Apfelsorten eine ausreichende Wahlmöglichkeit beim Verbrauch im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften der Sorten zu. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, das Apfelsortiment durch planmäßige Sortenzüchtung auf wissenschaftlicher Grundlage unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Erkenntnisse zu verbessern. Allerdings ist die Sortenzüchtung von Obstgehölzen sehr aufwendig und langwierig. Sie hat sich aber auch an den allgemeinen Erfordernissen des Marktes, an den ökologischen Standortbedingungen in den Anbaugebieten, sowie an den ökonomischen Anforderungen in Anbau und Absatz zu orientieren. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 37) : In welchem Umfang hat das Bundesernährungsministerium in den Jahren 1969 bis 1972 Forschungsaufträge vergeben, nach Sachgegenstand, Auftragssumme und Empfänger geordnet? In der Zeit von 1969 bis 1972 sind von meinem Hause insgesamt 1 058 Einzelvorhaben mit einer Auftragssumme von rd. 38 Millionen DM vergeben worden. Die wissenschaftlich bearbeiteten Sachgebiete und einzelnen Themenstellungen sind in sehr umfangreichen Jahresübersichten nach den bearbeitenden Instituten und Projektmitteln zusammengestellt. Diese Übersichten gehen Ihnen eben wegen ihres Umfanges mit gesonderter Post zu. Projektbearbeiter waren überwiegend Wissenschaftler an Hochschulinstituten, Bundesforschungsanstalten oder hochschulfreien Forschungseinrichtungen. Soweit in Einzelfällen wissenschaftliche Aufträge an Beamte im Ruhestand vergeben wurden, geschah dies aufgrund der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung der Bearbeiter, die eine schnelle und effiziente Erledigung gewährleisteten. An aktive oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sowie an Mitglieder des Deutschen Bundestages sind Forschungsaufträge nicht vergeben worden. Ihr Interesse, Herr Kollege Link, ist aber, wie eine Vorabveröffentlichung im Agra Europe vom 22. April 1976 zeigt, noch etwas weitergegangen. Im Hinblick auf diese Veröffentlichung halte ich daher die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den tatsächlichen Sachverhalt für unbedingt notwendig. Deshalb meine Feststellung: In den Ihnen gesondert zugehenden Übersichten mit den Empfängern der Forschungsaufträge werden Sie den Namen des Kollegen Walter Peters als Empfänger eines solchen Forschungsauftrages nicht finden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/5094 Frage 38) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem europäischen Übereinkommen über den sozialen Schutz der Landwirtschaft beizutreten, wie dies in der Empfehlung 776 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bezüglich der Lage der Landjugend in Europa erneut gefordert wird, und wenn ja, welche Gründe hinderten sie bisher daran, die Konvention zu unterzeichnen? Die Bundesregierung wird bei der Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den sozialen Schutz der Landwirte wahrscheinlich ebenso wie die Schweiz, die das — noch nicht in Kraft getretene — Übereinkommen bisher als einziger Mitgliedstaat des Europarates ratifiziert hat, nach Maßgabe des Artikels 19 einen oder zwei Vorbehalte bezüglich der Anwendung des Artikels 5 (Hilfen bei Betriebsaufgabe) geltend machen müssen. Der jedes Übereinkommen des Europarates ergänzende sogenannte Erläuternde Bericht ist hier — entgegen der gewöhnlichen Praxis — erst nach dem Beschluß, das Übereinkommen zur Zeichnung aufzulegen, im Herbst 1974 durch das Ministerkomitee gebilligt worden. Daher hat mit der Prüfung, ob das Übereinkommen unterzeichnet werden kann, bei der es vor allem auf die darin enthaltenen Auslegungsregeln ankommt, erst Ende 1974 begonnen werden können, als außer von dem Text des Übereinkommens auch von dem Erläuternden Bericht eine deutsche Fassung hergestellt worden war. Der Umfang der hier notwendigen Prüfung wird daran deutlich, daß an ihr nicht nur 8 Bundesressorts und — wegen des kultur- bzw. schulpolitischen Inhalts der in der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16775* Empfehlung 776 der Parlamentarischen Versammlung angeführten Artikel 8, 9 und 10 — die Länder zu beteiligen sind, sondern auch die Frage evtl. notwendiger Vorbehalte nach Artikel 19 Absatz 1 untersucht werden mußte. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit angeordnet haben, die weitere Planung von allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der Bundesregierung ab sofort einzustellen, sowie weitere Maßnahmen im Rahmen des Programms für jugendliche Arbeitslose nicht mehr vorzusehen, und worauf sind entsprechende Erlasse der Landesarbeitsämter vom April 1976 an die Arbeitsämter zurückzuführen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für den Fall der Mittelknappheit Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in jedem Fall auch weiterhin in Gebieten mit besonders hohen Arbeitslosenquoten durchgeführt werden sollten, und ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit entsprechende Maßnahmen sicherzustellen? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1976 rund 100 Millionen DM für zusätzliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereitgestellt. Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit berichtet, sind diese Mittel inzwischen in voller Höhe durch Anerkennungsbescheide gebunden. Deshalb können im Rahmen dieses Sonderprogramms der Bundesregierung keine weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Bundesanstalt für Arbeit stehen im Haushaltsjahr 1976 für die Anerkennung neuer' Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 385 Millionen DM zur Verfügung. Sie wurden auf die Landesarbeitsämter unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitslosenquote verteilt. Sollte sich herausstellen, daß nach Erschöpfung der Haushaltsmittel der Bundesanstalt für Arbeit trotz des konjunkturellen Aufschwungs weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen des Arbeitsmarktes oder bestimmte Regionen dringend erforderlich sind, werden Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit darüber zu beschließen haben, ob sie dafür überplanmäßige Ausgaben für erforderlich halten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 41): Wird die Bundesregierung, nachdem sie bereits des öfteren die Unterzeichnung des europäischen Übereinkommens über die „Aupair"-Stellung angekündigt hat, dies in absehbarer Zeit vollziehen, und wird sie beschleunigt das Ratifikationsverfahren betreiben? Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht, das Europäische Au-pair-Abkommen zu unterzeichnen, fest, obwohl die damit verbundenen hohen Erwartungen wegen des ausbleibenden Beitritts Großbritanniens unerfüllt bleiben werden. Die Unterzeichnung ist für die nächsten Monate vorgesehen. Als der Vertreter der Bundesregierung vor drei Jahren im Deutschen Bundestag die baldige Unterzeichnung des Abkommens ankündigte, bestand begründete Aussicht, daß es — außer von Frankreich — auch von Großbritannien, in das die weitaus überwiegende Zahl der deutschen Au-pair-Mädchen geht, unterzeichnet und ratifiziert werden würde. Wegen dieses Umstandes hatte der deutsche Vertreter im Ministerkomitee des Europarates im Herbst 1969 bei dem Beschluß, das Abkommen zur Zeichnung aufzulegen, erklärt, es werde von deutscher Seite wahrscheinlich erst unterzeichnet werden, nachdem dies zuvor durch Frankreich und Großbritannien geschehen sei. Eine rechtliche Prüfung des erst mehrere Jahre nach der Auflegung des Abkommens zur Zeichnung vom Europarat zur Ausfüllung des Artikels 6 beschlossenen Muster-Au-pair-Vertrages hat der britischen Regierung jedoch Anlaß zu neuen Überlegungen gegeben und offenbar zu dem Ergebnis geführt, von einer Unterzeichnung des Abkommens abzusehen. Vor einer späteren Ratifizierung wird abzuwägen sein, ob es — gerade wegen des weiterhin anzustrebenden britischen Beitritts — nicht zweckmäßig ist, daß sich die Bundesrepublik hier ebenso verhält wie Belgien, Luxemburg und die Schweiz, die das Abkommen zwar unterzeichnet, nicht aber ratifiziert haben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 42) : Wie traben sich in den vergangenen zehn Jahren die Einkommen der niedergelassenen Kassenzahnärzte nach Abzug der Praxiskosten, der Aufwendungen für die Altersvorsorge und die Krankenversicherung sowie der Steuern in Relation zu den Arbeitnehmereinkommen entwickelt? Die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Düsseldorf gesetzten Annahmen für die Berechnung eines durchschnittlichen Nettostundenlohns von 5,48 DM für Zahnärzte liegt mir nicht vor. Eine detaillierte Stellungnahme ist mir deshalb nicht möglich. Bedenken bestehen jedoch gegen die zugrunde gelegte Arbeitszeit von 63 Wochenstunden. Aus einer empirischen Untersuchung in Schleswig-Holstein geht hervor (Walter A. S. Koch, Strukturmerkmale ausgewählter Freier Berufe, Beiträge zur Mittelstandsforschung, Heft 14, Otto-Schwarz-Verlag. 16776* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Göttingen, 1976), daß die durchschnittliche wöchentliche Behandlungszeit der Zahnärzte am Stuhl 34,6 Stunden beträgt. Zur zweiten Frage möchte ich auf die Antwort hinweisen, die ich dem Kollegen Urbaniak am 27. August 1975 gegeben habe (vgl. Bundestagsdrucksache 7/4007). Ich habe damals ausgeführt, daß die Bruttoeinkommen der niedergelassenen Zahnärzte (nach Abzug der Praxiskosten) von 36 628 DM im Jahre 1963 auf schätzungsweise 180 000 bis 200 000 DM im Jahre 1974 gestiegen sind. Im gleichen Zeitraum ist das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit je Beschäftigten von 8 957 DM auf 24 752 DM angewachsen. Der durchschnittliche Anstieg bei den Arbeitnehmern lag demnach bei 9,7 v. H. jährlich, während bei den Zahnärzten der entsprechende Wert rund 16 v. H. betrug. Diese Zahlen sind bisher nicht bestritten worden. Aufgrund der Sonderbewegungen im Bereich des Zahnersatzes ist eine Aussage über die Einkommensentwicklung der Zahnärzte im Jahre 1975 noch nicht möglich. Die Höhe der durchschnittlichen Aufwendungen der Zahnärzte für Altersvorsorge, Krankenversicherung und Steuern sind mir nicht bekannt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 43) : Wie hoch sind im Rechnungsjahr 1975 die Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen bei der Krankenversicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Altershilfe gewesen, und kann davon ausgegangen werden, daß die Leistungen einschließlich Verwaltungskosten durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt waren? Soweit Zahlen bisher vorliegen, betrugen die Gesamtaufwendungen im Rechnungsjahr 1975 in der Krankenversicherung der Landwirte 1 598 Millionen DM, davon Verwaltungskosten 77 Millionen DM, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung 850 Millionen DM, davon Verwaltungskosten 60,3 Millionen DM, der Altershilfe für Landwirte 1 738 Millionen DM, davon Verwaltungskosten 52,3 Millionen DM. In der Krankenversicherung der Landwirte ist davon auszugehen, daß alle Aufwendungen durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt waren. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden die Aufwendungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für das Rechnungsjahr 1975 erst im Jahre 1976 durch Beiträge und Zuschüsse des Bundes abgedeckt. Soweit diese Mittel zur Dekkung der Aufwendungen nicht ausreichen, haben die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang auf vorhandene Betriebsmittel und Rücklagen zurückzugreifen ist. In der Altershilfe für Landwirte sind die Leistungen einschließlich der Verwaltungskosten durch das geltende Finanzierungssystem durch Beiträge und Zuschüsse des Bundes gedeckt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 44) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Benachteiligung von Waisen bei der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung zu beseitigen, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet, auf Grund der wirtschaftlichen Lage keine Lehrstelle erhalten und somit auch keine Waisenrente mehr beziehen können? Die Waisenrenten der Sozialversicherung werden ohne Einschränkung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes gezahlt. Volljährige Kinder erhalten diese Leistungen dagegen nur, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder infolge einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Bei diesen Ausnahmefällen werden Situationen berücksichtigt, in denen Kinder typischerweise und für eine gewisse Dauer von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und nach dem Tod eines oder beider Elternteile ein Ersatz für den weggefallenen Unterhalt geleistet werden muß. Dagegen kann die Arbeitslosigkeit vielfach kurzfristig behoben werden. Jedenfalls ist ihre Dauer im Regelfall von vornherein nicht absehbar. Diese Fälle unterscheiden sich insofern von den genannten Ausnahmen. Eine allgemeine Regelung in dem von Ihnen angesprochenen Sinne hätte im übrigen auch Auswirkungen auf andere Sozialleistungsbereiche, die Leistungen für Kinder und Waisenbezüge vorsehen. Die insgesamt hiermit verbundenen Mehraufwendungen wären bei der derzeitigen Finanz- und Haushaltslage nicht zu vertreten. Mit dem Sonderprogramm für zusätzliche Arbeitsförderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung jedoch einen wesentlichen Beitrag geleistet, gerade die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen zu verringern und zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 45): Trifft der Bericht eines Wochenmagazins zu, wonach Schiller in einem Schießkino der Schlieffenkaserne in Luneburg mit scharfer Munition auf Lebende Bilder" von Menschen schießen durften, und was wird die Bundesregierung tun, um solche Kriegsspiele mit Schülern in Zukunft zu verhüten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16777* Es trifft zu, daß Schüler in einem Schießkino der Schlieffen-Kaserne, Lüneburg, mit Kleinkaliberwaffen unter Verwendung eines Ausbildungsfilms der Bundeswehr geschossen haben. Zu der Veranstaltung waren Jugendliche eingeladen, die in Kürze zur Bundeswehr eingezogen werden, im wesentlichen der Geburtsjahrgang 1957. Bei derartigen Veranstaltungen sollen künftige Wehrpflichtige Gelegenheit erhalten, den militärischen Alltag — insbesondere Einzelheiten der Ausbildung — kennenzulernen. Diese Informationsmaßnahmen unterscheiden sich von sogenannten „Tagen der offenen Tür", die einem breiten Publikum offen stehen. Ich werte den Programmpunkt im Zusammenhang der gesamten Informationsmaßnahme als Einweisung in eine Ausbildungseinrichtung. Er kann als Teil unserer Informationspflicht und zugleich als Entscheidungshilfe für die wehrpflichtigen Jugendlichen verstanden werden. Die Kritikfähigkeit dieser Altersgruppe setze ich voraus. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß Kinder keine Gelegenheit erhalten dürfen, mit Waffen zu hantieren. Der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 22. November 1974 (VMBl 1975, S. 41) untersagt deshalb Kindern, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, den Zugang zu Handfeuerwaffen grundsätzlich. Der Erlaß reicht aus, Mißbrauch und Gefahren zu verhindern. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 46) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Gründen der Sparsamkeit der öffentlichen Haushalte auf den Neubau eines Kreiswehrersatzamts in Karlsruhe zu verzichten und statt dessen das bald freiwerdende Verwaltungsgebäude des Badischen Gemeindeversicherungsverbands in Karlsruhe zu übernehmen? Es ist funktionsgerechter und wirtschaftlicher, das Kreiswehrersatzamt Karlsruhe zusammen mit anderen Einrichtungen und Anlagen der Bundeswehr in dem geplanten Neubau auf dem hierfür bereits erworbenen Gelände an der Büchiger-Allee unterzubringen, denn die angebotene Liegenschaft ist in ihrem derzeitigen Bestand für die Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes nicht geeignet. Von einem Erwerb der angebotenen Liegenschaft wird daher abgesehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 47) : Entsprechen die in der Genfer Zeitung „24 Heures" veröffentlichten Aussagen des Schweizer Obersten Arthur Moll den Tatsachen, daß sowjetische Spionageflugzeuge vom Typ MiG 25 die Bundesrepublik Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Skandinavien in großer Höhe überfliegen und gegen sie Abwehrmaßnahmen nicht möglich sind, und welche Konsequenzen will bejahendenfalls die Bundesregierung aus dieser Verletzung des Luftraums ziehen? Die Aussagen des Schweizer Obersten Moll in der Genfer Zeitung „24 Heures" decken sich in Inhalt und Tenor mit Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Luftfahrt-Fachzeitschriften des In- und Auslands; sie entsprechen nicht den Tatsachen. Flugzeuge vom Typ MiG-25, stationiert in der DDR und in Polen, fliegen Routine-Aufklärungseinsätze im Luftraum des Warschauer Pakts. Bei diesen Einsätzen liegt zuweilen auch ein Flugkurs parallel zur innerdeutschen Grenze, aber weit innerhalb des Territoriums der DDR. Ein Teil der Flüge dient vermutlich u. a. zur Grenzaufklärung mit Hilfe von Seitensichtradar. Ein Eindringen in den Luftraum über dem Territorium der genannten NATO-und neutralen Staaten ist bisher in keinem Fall festgestellt worden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 48 und 49) : Wie gedenkt die Bundesregierung nach dem Vorliegen der Ergebnisse und des Beschlusses der „gemeinsamen Kommission für Lärmschutz und Maßnahmen aus Gründen der Flugsicherheit", über die Flugplatzrandgemeinden Eckweiler und Pferdsfeld weiter vorzugehen, und insbesondere die Frage zu beantworten, ob man die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen eines Gesetzes oder einer Verordnung durchführt? Wie will die Bundesregierung die vorliegende Zusage der Staatssekretäre Fingerhut und Schmidt erklären, wonach die betroffenen Bürger bis 1. Oktober 1976 Bescheid wissen, wenn unter „Bescheid wissen" nicht nur zu verstehen ist, daß umgesiedelt wird, sondern den betroffenen Bürgern auch bekannt ist, unter welchen finanziellen Bedingungen eine Umsiedlung erfolgt? Zu Frage B 48: Der Beschluß der Gemeinsamen Kommission für Lärmschutz und Maßnahmen aus Gründen der Flugsicherheit vom 8. April 1976 fordert die Absiedlung der beiden Gemeinden Pferdsfeld und Eckweiler wegen unzumutbarer Lärmbelastung. Die Konsequenzen dieser Ergebnisse wurden geprüft. Es steht nach den Messungen für das Bundesministerium der Verteidigung nunmehr außer Frage, daß eine unzumutbare Lärmbelästigung besteht. Dem Bundesminister der Finanzen wird ein auf Umsiedlung bzw. Entschädigung zielender Antrag zugeleitet werden, ggf. wird die Angelegenheit noch dem Bundeskabinett und den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorgelegt werden müssen. Hierüber hat jedoch dann der Bundesminister der Finanzen zu entscheiden. Bevor diese Schritte unternommen werden, läuft eine kurzfristige Prüfung darüber, ob nach dem derzeitigen Stand der Planungen nicht doch noch durch Umdislozierungen die Lärmbelastung auf ein allen 16778* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Bewohnern zumutbares Maß herabgemindert werden kann. Zu Frage B 49: Das Fluglärmgesetz sieht Umsiedlungen nicht vor. Auch die nachbarrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen lediglich eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Wohnwertes vor, wobei der derzeitige Verkehrswert der Gebäude Bemessungsgrundlage ist. Selbstverständlich wird das Bundesministerium der Verteidigung im Falle einer Umsiedlung bemüht sein, eine der Sachlage angemessene, für die Bewohner der beiden Gemeinden günstige Lösung der Entschädigungsfrage zu erreichen. Die außergewöhnliche Ausnahmesituation in den Gemeinden Pferdsfeld und Eckweiler dürfte eine solche Lösung begünstigen. Das Bundesministerium der Verteidigung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß die wesentlichen interministeriellen Entscheidungen bis 1. Oktober 1976 getroffen sein werden. Auf jeden Fall wird unverzüglich nach Vorliegen der Entscheidungen mit den Betroffenen verhandelt werden, damit auch diese sich zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt über die bestehenden konkreten Möglichkeiten informieren und ihre eigene Disposition treffen können. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 50) : Kann nunmehr verbindlich davon ausgegangen werden, daß zum 1. August 1976 beim Marinearsenal Wilhelmshaven statt bisher 70 jetzt 132 Auszubildende angenommen werden können, wie dieses anläßlich eines offiziellen Truppenbesuches durch Beamte des Bundesverteidigungsministeriums am 4. März 1976 in Aussicht gestellt worden ist? Durch Erlaß vom 16. Februar 1976 ist bereits der Abschluß von 112 Berufsausbildungsverträgen zum Einstellungstermin 1. August 1976 geregelt worden. Das Ausleseverfahren für weitere 20 Auszubildende ist im Gange. Mit dem Abschluß der Berufsausbildungsverträge ist in Kürze zu rechnen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 51) : Wieweit sind die Verhandlungen des Bundesverteidigungsministeriums mit dem Bundesfinanzministerium bezüglich des Vorziehens der Neubauplanung für das Unteroffiziersheim des Jagdgeschwaders 71 „Richthofen" in Wittmund gediehen, nachdem am 27. März 1976 das bisherige Unteroffiziersheim durch einen Brand völlig vernichtet wurde? Separate Verhandlungen des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem Bundesministerium der Finanzen über ein Vorziehen der Neubauplanung für das Unteroffiziersheim des Jagdgeschwaders 71 in Wittmund werden nicht geführt. Hingegen ist aufgrund des Ersuchens des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages beabsichtigt, in Kürze allgemeine Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen über die Festlegung neuer (gekürzter) „Raum- und Flächennormen" für Unteroffiziersheime, zu beginnen, die sich auch auf die Planung des Heimes in Wittmund auswirken werden. Aufgrund dieser Sachlage ist unter Berücksichtigung sowohl bautechnischer als auch haushaltsmäßiger Gründe mit einem Baubeginn des Unteroffiziersheimes in Wittmund vor Anfang 1977 kaum zu rechnen. Als Sofortmaßnahme sind den Unteroffizieren des Jagdgeschwaders 71 Räumlichkeiten im Sozialgebäude zur Nutzung als Unteroffiziersheim zugewiesen worden. Für die Herrichtung dieser Räume als provisorisches Unteroffiziersheim hat die Wehrbereichsverwaltung II 20 000,— DM bereitgestellt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 52, 53 und 54) : Trifft es zu, daß das Deutsche Jugendherbergswerk die internationale Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem für 500 000 DM erworben hat, und hat bereits eine Eigentumsübertragung stattgefunden? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß für die Errichtung der internationalen Jugendbildungsstätte DahlemBaasem ca. 4 Millionen DM an Steuergeldern ausgegeben worden sind, und nunmehr durch die Nichtfertigstellung während der vergangenen zwei Jahre nach Aussage des Beauftragten der Gemeinde Schmidtheim weitere 2 Millionen DM aufgewendet werden müssen, um diese Jugendbildungsstätte überhaupt in Betrieb nehmen zu können? Welche Institution, welche Behörden oder welche Personen tragen die Verantwortung dafür, daß die internationale Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden konnte? Zu Frage B 52: Beides trifft nicht zu. Von Land und Bund sind Verhandlungen mit dem Landesverband Rheinland des Deutschen Jugendherbergswerks geführt worden, die eine Übernahme der Einrichtung als Jugendherberge zum Ziel haben und erfolgversprechend verlaufen. Von seiten des Jugendherbergswerks ist eine Eigenbeteiligung von 500 000 DM in Aussicht genommen worden. Welche Vergabebedingungen im einzelnen zugrunde zu legen wären, wird vom federführenden Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen z. Z. geprüft. Zu Frage B 53: Es ist unzutreffend, daß die zur Inbetriebnahme der Einrichtung notwendigen weiteren Mittel durch die Nichtfertigstellung während der vergangenen zwei Jahre aufgewendet werden müßten. Abschließende Investitionen sind weit überwiegend deswegen er- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16779* forderlich, weil die Arbeiten der Fertigstellung des Baues noch nicht abgeschlossen wurden und die bewegliche Einrichtung sichergestellt werden muß. Welche Mittel noch zu investieren sind, wird vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ermittelt. Die notwendigen, über die bisher vergebenen 3,651 Millionen DM hinausgehenden Investitionen des Landes, des Bundes und voraussichtlich des Deutschen Jugendherbergswerks werden den Wert der Einrichtung entsprechend erhöhen. Zu Frage B 54: Zum Zeitpunkt der Mittel-Bewilligungen des Landes und des Bundes war die Entwicklung des vorgesehenen Trägers für das die fachliche Stellungnahme abgebende Land nicht erkennbar. Dieser Träger hat sich trotz Mitwirkung von Pädagogen, die in der Jugendarbeit erfahren sind, leider als unzuverlässig und nicht tragbar erwiesen, so daß die Umstellung auf einen anderen Träger erforderlich wurde. Diese nahm insbesondere wegen der geographischen Lage der Stätte und sich daraus ergebenden eingeengten Verwendungsmöglichkeiten längere Zeit in Anspruch. Gegen den Geschäftsführer des bisherigen Trägers ist ein Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue eingeleitet worden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß kommerziell orientierte Kurkliniken zunehmend Kuren zur Therapie von Alkoholikern anbieten, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Entwicklung unter den Gesichtspunkten der Bedarfsgerechtigkeit und des Vorhandenseins von notwendigem Fachpersonal, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Der Bundesregierung ist die angesprochene Entwicklung bekannt. Der „Ständige Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder" hat sich mehrfach mit dieser Problematik befaßt, wobei die Erfahrungen von örtlichen Besichtigungen berücksichtigt werden konnten. Er hat erhebliche Bedenken sowohl hinsichtlich der gewählten Standorte wie der vorhandenen personellen Ausrüstung aber auch wegen der unterschiedlichen Therapieangebote. Er hat seine Bedenken der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder zugeleitet mit der Bitte, einen gemeinsamen Beschluß der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder herbeizuführen. Mit ihm soll sichergestellt werden, daß eine öffentliche Förderung solcher Einrichtungen durch die Bundesländer künftig nur dann gewährt wird, wenn sie mit der Krankenhausbedarfsplanung und den Empfehlungen aus der Psychiatrie-Enquete abgestimmt sind, mit Fachpersonal so ausgerüstet werden, wie dies üblicherweise von stationären Therapieeinrichtungen erwartet werden muß und die Behandlung der Patienten durch die Kur soweit abgeschlossen werden kann, daß eine ambulante Anschlußbehandlung nicht mehr zwangsläufig erforderlich ist. Derzeit ist festzustellen, daß sich diese Einrichtungen vornehmlich in strukturschwachen Gebieten ansiedeln, so daß eine gemeindenahe Versorgung ebensowenig sichergestellt ist, wie die Einbindung in eine therapeutische Kette, zu der vornehmlich auch die Nachsorge zählt. Das Therapieangebot ist nicht einheitlich. Neben der Langzeitbehandlung werden Kurzzeittherapien angeboten, die wegen der nicht gesicherten, jedoch unabdingbaren Nachbehandlung negativ beurteilt werden müssen. Die Ausrüstung mit Fachpersonal erscheint insgesamt als ungenügend. Zusätzlich ist zu bedenken, daß diese wirtschaftlich orientierten Kurkliniken die empfohlene Richtgröße für derartige Einrichtungen von maximal 80 Betten teilweise übersteigen und somit eine erhebliche Bettenkapazität in strukturschwachen Gebieten schaffen, ohne die evtl. ohnehin freie Bettenkapazität zu berücksichtigen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten ist der Empfehlung gefolgt und hat das Thema auf die Tagesordnung genommen Die Bundesregierung ihrerseits wird prüfen, ob und ggf. inwieweit sie auf die Vergabe von Förderungsmitteln für strukturschwache Gebiete mit dem Ziel Einfluß nehmen kann, die derzeitige Entwicklung in dem nahegelegten Sinne positiv zu korrigieren. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 56) : Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Schädlichkeit der zahlreichen Rauchinhaltsstoffe, über praktikable Methoden zur Feststellung und zur laufenden Kontrolle der schädlichen Bestandteile vor, und für welche praktischen Maßnahmen zur Eindämmung der durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Schäden sind die vorliegenden und zu erlangenden Erkenntnisse nutzbar zu machen? Über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen der überaus zahlreichen Rauchinhaltsstoffe liegt eine Fülle nationaler und internationaler wissenschaftlicher Literatur vor, die in ihren wichtigsten Ergebnissen verdichtet und in populärer Darstellung auch der Allgemeinheit in Form von Taschenbüchern zugänglich ist. Die Bundesregierung hat sich auf die wichtigsten Erkenntnisse bei ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens — BT-Drucksachen 7/1442 vom 10. Mai 1974 und 7/2921 vom 5. Mai 1975 — bezogen. In zahlreichen Publikationen sind die unterschiedlichsten Wirkungsansätze der Schadstoffe beschrieben und diskutiert worden. Da sich die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens nicht nur auf die Entstehung bösartiger Neubildungen der Atemwege, die vornehmlich von bestimmten Teerstoffen verschuldet werden und auf die dem Nikotin zuzuschreibende Gefäßschädi- 16780* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 gungen beschränken, sondern darüber hinaus eine Vielzahl von Organschädigungen mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, müßte hierzu der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Diskussion dargelegt werden. Das würde den Rahmen dieser Antwort überschreiten. Es gibt heute keinen begründeten Zweifel mehr daran, daß Rauchen, in welcher Form auch immer, verschiedenartigste gesundheitliche Schäden verursacht. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gelten als gesichert, ohne daß im Einzelfall jeweils schon festliegt, welcher Schadstoff allein oder in Kombination mit anderen für bestimmte Organschädigungen ursächlich ist. Die quantitative Bestimmung der Rauchinhaltsstoffe Nikotin und Kondensat in Zigaretten führt in der Praxis jetzt zu keinen Schwierigkeiten mehr, da eine international anerkannte DIN-Methode für die Bestimmung dieser Rauchinhaltsstoffe vorliegt und angewandt wird. Bei der Neuregelung der Bezeichnungsvorschriften für Zigaretten soll neben einem Warnhinweis auch die Angabe der Nikotin-und Kondensatwerte vorgeschrieben und für alle inländischen und importierten Erzeugnisse in einheitlicher Form geregelt werden. Soweit neue Erkenntnisse über die schädigenden Eigenschaften bestimmter Rauchinhaltsstoffe gewonnen werden sollten, werden diese im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung Berücksichtigung finden und u. U. auch andere gezielte Maßnahmen auslösen können. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 57) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, gegen die Propagierung von Arzneimitteln in Zeitschriften, die dem Arzneimittelmißbrauch doch ganz offensichtlich Vorschub leisten — wie z. B. durch den Tip in einer renommierten bundesdeutschen Fernsehzeitschrift, die Schlaflosigkeit schon am Tage durch die Einnahme von sogenannten Tranquilizern zu bekämpfen —, Maßnahmen zu ergreifen? Die Werbung für Arzneimittel ist geregelt durch das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 11. Juli 1965 (BGBl. I S. 604). Nach § 8 Nr. 2 dieses Gesetzes darf außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht geworben werden, wenn sie vom Hersteller oder von demjenigen, der sie sonst in den Verkehr bringt, dazu bestimmt sind, beim Menschen die Schlaflosigkeit zu beseitigen. Tranquilizer enthalten verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nur unter ärztlicher Anweisung und Überwachung angewendet werden dürfen. Auch für diese Arzneimittel gilt, daß für sie außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden darf. Verstöße gegen diese Bestimmungen können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 des Heilmittelwerbegesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für die Durchführung des Heilmittelwerbegesetzes sind Behörden der Länder zuständig. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 58) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bundesbahnstrecken Köln —Dieringhausen, Gummersbach-Wuppertal im Hinblick auf die weitere Entwicklung des bergischen und oberbergischen Landes, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Stärkung der Wirtschaftskraft sind Sicherung der Arbeitsplätze in diesem Raum? Die vom Bundeskabinett eingesetzte Staatssekretärs-Arbeitsgruppe hat die Arbeiten aufgenommen und umfangreiche Erhebungen eingeleitet. Vor Abschluß der Untersuchungen zur Ermittlung eines volkswirtschaftlich notwendigen Schienennetzes ist die Bundesregierung nicht in der Lage, zu einzelnen Strecken oder Streckenabschnitten in bestimmten Regionen eine verbindliche Aussage zu machen. Die Untersuchungen der Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" umfassen auch flankierende Maßnahmen, mit deren Hilfe evtl. Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur der betroffenen Gebiete von vornherein abgesichert werden sollen. Es wird überhaupt erst dann zu Netzveränderungen kommen, wenn alle dafür notwendigen und damit in Verbindung stehenden Maßnahmen auch wirksam werden können. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 59) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß nach der Stillegung des Stückgutversands bei Zuchtschweinen und der Verteuerung des vier bis fünffachen bei Expreßgutversand ein Weg gefunden wird, den Versand von Zuchtschweinen über die Deutsche Bundesbahn einigermaßen kostengünstig zu ermöglichen? Zur Verbesserung der Kosten-Ertragssituation (Kostenunterdeckung über 200,— DM je t) im Stückgutverkehr hat sich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn für eine Konzentration dieses Beförderungsangebotes gemäß Modell 400 entschieden. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die besonders kostenintensive Beförderung von Tieren im Stückgutverkehr aufgehoben, zumal sich gezeigt hat, daß ein Bedarf nach Beförderung verpackter lebender Tiere als Stückgut nicht besteht (nur rund 100 Sendungen monatlich). Auch im Expreßgutverkehr ist in den letzten Jahren eine zunehmende Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Kosten und Erträgen eingetreten. Lediglich durch Konzentrationsmaßnahmen sowie durch eine Verbesserung der Erträge kann diese Entwicklung aufgehoben werden. Frachtzugeständnisse für Tiersendungen im Expreßgutverkehr sind daher für die Deutsche Bundesbahn wirtschaftlich nicht vertretbar. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16781* Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 60 und 61): Teilt die Bundesregierung die Feststellung „Für Fußgänger ist Farbfolge Grün—Rot—Grün. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen. — Dieses Fortsetzen ist gesetzlich angeordnete Sünde wider das Rot! Es ist psychologisch falsch und völlig unpädagogisch, das gleiche Zeichen für zwei gänzlich verschiedene Verhaltensweisen zu verwenden", wie sie kürzlich auf einer Arbeitstagung der Gesellschaft für Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen e. V. getroffen wurde? Gibt die Schätzung, daß durch diese Lichterfolge jährlich ca. 600 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu Tode kommen, Veranlassung, künftig eine Gelbphase bei Signalanlagen einzuführen? Zu Frage B 60: Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. In Übereinstimmung mit internationalen Vereinbarungen über Straßenverkehrszeichen enthalten bei uns die Lichtzeichen für Fußgänger nur „Rot" und „Grün". Hierbei ist die Schaltung so, daß Fußgänger, die bei „Grün" die Fahrbahn betreten, ausreichend Zeit zum Überqueren der Fahrbahn haben, bevor der Fahrzeugverkehr freigegeben wird. Wie die Erfahrung zeigt, ist dies auch — fast — allen Fußgängern bekannt. Zu Frage B 61: Eine Schätzung, wonach durch die Lichterfolge „Grün" — „Rot" jährlich 600 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu Tode kommen, findet in der amtlichen Statistik keine Stütze. An Fußgängerüberwegen mit Verkehrsampeln ereigneten sich 1974 174 Unfälle, bei denen Fußgänger getötet wurden. Nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden verhielten sich diese Fußgänger „falsch", d. h., sie werden in der Regel die Fahrbahn bei „Rot" betreten haben. Im Falle der Einführung einer Gelbphase vor „Rot" an Fußgängerampeln stünde zu befürchten, daß zahlreiche Fußgänger versucht sein würden, die Fahrbahn noch bei „Gelb" zu betreten, weil sie sicher sein könnten, daß der Fahrzeugverkehr während der Fußgängergelbphase noch „Rot" hätte. Die Folge davon würde ein Ansteigen der Fußgängerunfälle an diesen Ampeln sein. Deshalb und weil sie in Anbetracht des in Europa außerordentlich starken internationalen Verkehrs ein einheitliches Signalbild in allen Ampeln im Interesse der Verkehrssicherheit für dringend geboten erachtet, wird die Bundesregierung keine sogenannte Gelbphase einführen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 62 und 63) : Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Stillegung der Bundesbahnstrecke Dillenburg—Dietzhölztal—Ewersbach, und wie ist der augenblickliche Sachstand? Wie beurteilt die Bundesregierung die im Schreiben der Gemeinde Eschenburg vom 7. April 1976 an den Bundesverkehrsminister gerichteten Überlegungen hinsichtlich einer Ortsumgehung der B 263 im Verlauf der Ortslage Eibelshausen? Zu Frage B 62: Die Bundesbahnstrecke Dillenburg–Ewersbach ist in dem von der Deutschen Bundesbahn ermittelten betriebswirtschaftlich optimalen Netz nicht enthalten. Die Strecke wird im Rahmen der Überlegungen, welches Netz gesamtwirtschaftlich notwendig ist, überprüft werden. Zu Frage B 63: Der durchgehende Ausbau der B 253 zwischen Dillenburg und Biedenkopf ist in dem dem Parlament zur Zeit vorliegenden Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" vorgesehen. Dazu gehört auch die von der Gemeinde Eschenburg geforderte Umgehungsstraße von Eibelshausen. Mit einem Bau der Umgehung kann daher in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Die zuständige hessische Straßenbauverwaltung ist aber vom Bundesverkehrsministerium gebeten worden zu prüfen, ob und in welcher Weise die derzeitige Linienführungen der Straße durch eine punktuelle Maßnahme verbessert werden kann. Es hat daher bereits am 12. April 1976 eine Besprechung zwischen Vertretern der hessischen Straßenbauverwaltung und dem Bürgermeister der Gemeinde Eibelshausen an Ort und Stelle stattgefunden. Die Planung für die genannte punktuelle Maßnahme wird zur Zeit aufgestellt. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 64 und 65) : Trifft es zu, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt Regensburg aufgelöst werden soll und gegebenenfalls warum? War es erforderlich, daß auf der Eisenbahnstrecke NabburgSchönsee im Jahr 1975 im Bereich der Gemeinde Altendorf an drei Bahnübergängen Blinklichtanlagen mit Halbschranken errichtet wurden, nachdem ab 30. Mai 1976 der Personenverkehr auf dieser Strecke durch Omnibusverkehre ersetzt wird, und kann deshalb die Gemeinde mit der Rückerstattung der bereits geleisteten Anteilsbeträge rechnen? Zu Frage B 64: Im Rahmen des ersten Schrittes zur Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ist mit Wirkung vom 1. Januar 1976 die Anzahl der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSDn) von zwölf auf sechs verringert worden. Die Neuordnung der Unterinstanz (Wasser- und Schiffahrtsämter — WSÄ — mit Aufsichtsbezirken und Bauhöfen) erfolgt in einem zweiten Schritt. Zur Vorbereitung 16782* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 der Entscheidungen über die im zweiten Schritt durchzuführenden organisatorischen Maßnahmen sind die Präsidenten der WSDn beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschließlich der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung/Organisation —WSV/Org—" zu beachten. Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz und damit über die Erhaltung des Wasser- und Schiffahrtsamtes (WSA) Regensburg wird voraussichtlich Ende 1977 und die Durchführung erst ab 1978 erfolgen. Auch dieser zweite Schritt wird begleitet sein von einem Gedankenaustausch mit den Betroffenen und Beteiligten, um bei der Entscheidung über Anzahl und künftige Standorte der WSÄ alle die vorliegende Konzeption verbessernden Anregungen einbeziehen zu können. Zu Frage B 65: Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) sind die Blinklichtanlagen im Bereich der Gemeinde Altendorf, für die bereits im Jahre 1974 der Bauauftrag von der DB erteilt wurde, auch nach Einstellung des Reisezugbetriebes unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erforderlich. Nach § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten von der Deutschen Bundesbahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu je einem Drittel zu tragen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 66 und 67): Wie ist der Stand der Planung der Neckar—Odenwald-Autobahn im Bereich des Landes Baden-Württemberg, und bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Bau dieser Autobahn gerechnet werden? Ist sichergestellt, daß die Trassenführung dieser geplanten Autobahn bei anderen Verkehrs- und Infrastrukturplanungen in diesem Raum bereits jetzt mit berücksichtigt wird? Zu Frage B 66: Gegenwärtig werden von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Vorplanungen für den Bau der Neckar-Odenwald-Autobahn durchgeführt. Nach Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und Landkreisen kann voraussichtlich Ende dieses Jahres oder im Frühjahr 1977 mit der Vorlage eines Antrages der Landesstraßenbauverwaltung auf Bestimmung der Linienführung der Autobahn nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes gerechnet werden. Zu Frage B 67: Soweit dies möglich ist, wird die baden-württembergische Straßenbauverwaltung bereits jetzt für die Berücksichtigung der Trassenführung der Autobahn bei anderen Verkehrsinfrastruktur-Planungen Sorge tragen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann allerdings erst nach 1985 gerechnet werden, da die Überarbeitung des Bedarfsplanes für die auf baden-württembergischen Gebiet gelegenen Teilstrecken der Autobahn lediglich die Dringlichkeitsstufe I b bzw. „Möglicher weiterer Bedarf" ergeben hat. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 68) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Sicherheit der Fußgänger in der Ortslage Kleinmaischeid im Zuge der B 413 zu gewährleisten, nachdem dort schon mehrere schwere Unfälle geschehen sind? Der Bund hat die Fahrbahn der B 413 in der Ortsdurchfahrt Kleinmaischeid vor einigen Jahren ausgebaut. Nach § 5 Bundesfernstraßengesetz ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast für die Gehwege in der Ortsdurchfahrt. Der Bund hat demnach keine rechtliche Handhabe zur Herstellung dieser Anlagen. Anlage 60 Antwort Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 69 und 70): Welche Vorsorge hat die Bundesregierung bisher getroffen, um zu verhindern, daß Bundesautobahnparkplätze und Parkplätze vor Raststätten zu Ersatzcampingplätzen für Wohnwagengespanne werden, weil es den Besitzern dieser Gespanne u. U. nicht möglich ist, ohne Schwierigkeiten festzustellen, ob sich in der Nähe einer Bundesautobahnabfahrt ein ordnungsgemäßer Campingplatz befindet? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, vor allen in Frage kommenden Bundesautohahnabfahrten Hinweisschilder einzuführen, die den reisenden Camper auf eine Übernachtungsbzw. Ruhemöglichkeit in der Nähe der Bundesautobahn aufmerksam machen? Zu Frage B 69: Die Parkplätze an den Bundesautobahnen sind jedermann zugänglich und im Rahmen des Gemeingebrauchs dazu bestimmt, den Verkehrsteilnehmern das Einlegen von Ruhepausen zu ermöglichen. Dies gilt auch für Benutzer von Wohnwagengespannen. Die Bundesregierung hält es daher nicht für erforderlich, durch besondere Maßnahmen die Benutzung der Autobahnparkplätze durch Besitzer von Wohnwagengespannen zu reglementieren. Zu Frage B 70: Unmittelbar an Bundesautobahnen werden Schilder, mit denen auf in der Nähe gelegene Campingplätze hingewiesen werden soll, nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit, solche Hinweise in die Informationstafeln aufzunehmen, die im Bereich der Parkplätze der von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) bewirtschafteten Raststätten und Tankstellen stehen. Die GfN ist gehalten, Anträgen dieser Art stattzugeben und die Anbringung der Hinweise zu vermitteln. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 71): Welcher Zweck wird nach Kenntnis und Beurteilung der Bundesregierung mit dem Ausbau der Bahnhofsanlage von Wartha% Werra verfolgt? Dem Vernehmen nach werden zur Zeit die Gleisanlagen in den Bahnhöfen Herleshausen und Wartha sowie die Streckengleise zwischen Wommen und Eisenach instandgesetzt. Wegen Betriebsschwierigkeiten im Güterzugverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) über den Grenzübergang Gerstungen hatte sich die DB an das Ministerium für Verkehrswesen der DDR gewandt mit der Bitte, geeignete Maßnahmen für eine zügige Übernahme der Güterzüge zu treffen. Es ist nicht auszuschließen, daß die o. g. Arbeiten in diesem Zusammenhang stehen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 72): Trifft es zu, daß für die Ausbildungsstätte der Deutschen Bundespost in Bad Kreuznach für den regulären Einstellungstermin 1. August 1976 keine Auszubildenden neu eingestellt werden, und wenn ja, inwieweit hält die Bundesregierung dieses mit ihrem Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit insbesondere unter der regionalen Bewertung der derzeit schwierigen Ausbildungssituation für vereinbar, wenn der Effekt der Zusatzeinstellungen zum 1. April 1976 damit wieder aufgehoben wird? Von der Deutschen Bundespost werden im Frühjahr dieses Jahres im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen 800 Auszubildende eingestellt. Im Herbst dieses Jahres werden weitere 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk bei der Deutschen Bundespost angenommen, ohne daß ein Bedarf vorliegt. Mit dieser bildungspolitischen Maßnahme will die Deutsche Bundespost den ihr im Rahmen ihrer Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln möglichen Beitrag leisten, dem Mangel an Ausbildungsplätzen abzuhelfen. Nach Möglichkeit sollen alle Ausbildungsstätten der Deutschen Bundespost erhalten werden. Für die einzelnen Ausbildungsstätten müssen Mindesteinstellungsquoten vorgesehen werden, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten. Mit den beiden Einstellungsmaßnahmen dieses Jahres ist deshalb eine gleichmäßige Auslastung der Ausbildungsstätten anzustreben. Deshalb kann die Ausbildungsstätte in Bad Kreuz-nach bei den Einstellungen im Herbst 1976 nicht berücksichtigt werden. Der Effekt der zusätzlichen Einstellungsmaßnahme im Rahmen des Sonderprogramms wird damit auch bei regionaler Betrachtung nicht aufgehoben. In Bad Kreuznach konnten gegenüber den acht Einstellungsmöglichkeiten im vergangenen Jahr in diesem Jahr 16 Bewerber im Rahmen des o. a. Sonderprogramms angenommen werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 73 und 74): Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost für die Lehrwerkstätte in der Piusstraße 16 in München zur Zeit eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen läßt mit dem Ziel, die Lehrwerkstätte zu schließen? Ist die Bundesregierung bereit, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine solche Entscheidung, von der neben 120 Lehrlingen der Deutschen Bundespost auch über 200 Umschüler des Arbeitsamts und Fachoberschüler betroffen wären, zu verhindern? Zu Frage B 73: Bei der Verteilung der in diesem Jahr einzustellenden Auszubildenden geht die Deutsche Bundespost von dem Grundsatz aus, alle Ausbildungsstätten nach Möglichkeit zu erhalten. Aufgrund des gegenüber der Vergangenheit rückläufigen Bedarfs an Nachwuchskräften müssen die Ausbildungsmaßnahmen jedoch in einigen Fällen konzentriert werden. Dies gilt insbesondere für die Städte, in denen sich zwei oder mehrere Ausbildungsstätten befinden. Von der Oberpostdirektion München wird zur Zeit geprüft, ob die Fernmeldeschule der Oberpostdirektion, die z. Z. in zwei Mietgebäuden untergebracht ist, ganz oder teilweise mit in der Ausbildungsstätte des Fernmeldeamts 2 München — bei entsprechender Reduzierung der Ausbildungskapazität — oder in der Ausbildungsstätte des Fernmeldeamts 5 München (Piusstraße ) — bei Aufgabe der Ausbildung in diesem Amt — untergebracht werden kann. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen. Zu Frage B 74: Ihre Angaben über den ggf. betroffenen Personenkreis in der Ausbildungsstätte des Fernmeldeamts 5 München kann ich nicht bestätigen. Es laufen gegenwärtig Verhandlungen über eine im Rahmen der Nutzung freier Ausbildungskapazitäten in Aussicht genommene Umschulungsmaßnahme für ca. 20 Kräfte. Für etwa 40 Fachoberschüler soll eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt werden. Die Umschulung bzw. die fachpraktische Ausbildung der Betroffenen würde auf jeden Fall in einer anderen Ausbildungsstätte sichergestellt. Die Deutsche Bundespost wird bei ihren Entscheidungen alle Maßnahmen, die dem Abbau der Jugendarbeitslosigkeit dienen, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten unterstützen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU] (Drucksache 7/5094 Frage B 75): Warum werden in zunehmendem Maße bei postalischen Anschriften alte Ortsnamen in Verbindung mit der jeweiligen Gemeinde oder Stadt nicht mehr benutzt und durch Nummern des 16784* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Zustellungspostamts hinter dem Namen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ersetzt, oder ist es möglich, daß die vielen alten Bezeichnungen von Ortsnamen im Rahmen der Gemeindereform beibehalten werden und nicht durch nichtssagende postalische Namen ihrer traditionellen Bedeutung enthoben werden? Die postamtliche Ortsbezeichnung richtet sich nach dem von der zuständigen Landesregierung bestimmten Gemeindenamen. Im Zuge der kommunalen Neugliederung erhalten daher bisher selbständige Gemeinden, die als Ortsteile in größere Gemeinden aufgehen, auch postalisch den Namen der neuen Großgemeinde. Soweit zur Versorgung der neuen Großgemeinde mehrere Zustellpostämter erforderlich sind, werden sie durch den Gemeindenamen ergänzende arabische Ziffern bezeichnet. Die Kennzeichnung der Zustellpostämter durch arabische Ziffern ist notwendig, weil 1. die Zustellamtsbereiche vielfach nicht mit den alten Gemeindegrenzen übereinstimmen, d. h., es werden mehrere Gemeindeteile von einem Zustellamt versorgt oder aber mehrere Zustellämter sind für einen Gemeindeteil zuständig, 2. die postbetriebliche Leitung der Sendungen nicht auf die einzelnen Gemeindeteile, sondern nur auf die Zustellpostämter einer Gemeinde ausgerichtet sein kann und 3. Doppelnamen, da sie zum großen Teil 16 Schreibstellen — einschließlich Postleitzahl 20 Schreibstellen — überschreiten würden, kostenaufwendig für die moderne Datenverarbeitung wären. Schließlich macht auch die von der Deutschen Bundespost geplante Verwendung von automatischen Lesegeräten klare und kurze Anschriften erforderlich. Die Bundesregierung hat Verständnis für den Wunsch von Bürgern, historische Ortsnamen beizubehalten. Wenn Städte und Gemeinden sich jedoch aus wohlerwogenen Gründen entschließen, bei der kommunalpolitischen Neuordnung auf einen Teil solcher Ortsbezeichnungen zu verzichten, kann die Deutsche Bundespost nur ihren Betrieb auf die neuen Organisationseinheiten ausrichten. Die Postanschrift kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie in der Bestimmungsortsangabe von allen für das Leiten der Sendungen nicht erforderlichen Zusätzen freigehalten wird. Für die Bestimmungsortsangabe ist daher die alte Gemeindebezeichnung ungeeignet. Die Deutsche Bundespost ist jedoch grundsätzlich damit einverstanden, daß für die Postanschrift entbehrliche alte Gemeindenamen in einer Zeile oberhalb der Straßenbezeichnung angegeben werden. Es muß darauf hingewiesen werden, daß bei der auf Massenverkehr abgestellten Betriebsorganisation der Deutschen Bundespost jede Abweichung von der einheitlichen Gestaltung der Anschrift nicht nur für den Absender Fehlleitungen und Verzögerungen zur Folge haben können, sondern auch für die Deutsche Bundespost Mehrarbeit und umständlichere Behandlung nach sich ziehen, die alle Rationalisierungsbemühungen gerade in den stark defizitären Postdiensten zunichte machen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 76) : Wieviel Ausbildungsplätze der Deutschen Bundespost in den Oberpostdirektionen Bremen und Hannover sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belegt bzw. werden nach den Planungen der Deutschen Bundespost Anfang 1977 nicht belegt sein? Die Deutsche Bundespost verfügt in den Bezirken der Oberpostdirektionen Bremen und Hannover/ Braunschweig über 10 Ausbildungsstätten für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk mit insgesamt rd. 1900 Ausbildungsmöglichkeiten, von denen rd. 1 060 z. Z. mit Auszubildenden der Deutschen Bundespost belegt sind. Anfang 1977 werden durch die Ab- und Zugänge im Herbst 1976 ca. 1 023 Ausbildungsplätze belegt sein. Die Auslastung der Ausbildungsstätten ist unterschiedlich. Die freien Ausbildungskapazitäten in der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker stellt die Deutsche Bundespost anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur Nutzung zur Verfügung. Rd. 230 Ausbildungsplätze werden von Teilnehmern an Förderlehrgängen und Umschulungskursen sowie zur Berufsausbildung für unterschiedliche Zeiträume belegt. Für die Belegung der Ausbildungsplätze im Jahr 1977 ist die Planung noch nicht abgeschlossen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 77) : Ist der Bundesregierung die Entscheidung der Deutschen Bundespost bei der Gewährung von Dienstbefreiung zum Zweck kommunalpolitischer Arbeit bekannt, nach der die Gewährung von Dienstbefreiung für kommunalpolitische Tätigkeiten grundsätzlich durch Einsatz von Vertretern auszugleichen ist und die Erledigung dienstlicher Aufgaben neben der kommunalpolitischen Arbeit gegebenenfalls unter Anordnung bzw. Anerkennung von Überzeitarbeit zugemutet werden muß, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, damit die Angehörigen der Deutschen Bundespost in Ausübung ihrer politischen Mandate im kommunalen Bereich nicht benachteiligt werden? Die Gewährung von Sonderurlaub zum Zwecke kommunalpolitischer Arbeit ist im Bereich der Deutschen Bundespost wie folgt geregelt: 1. Grundsätzlich ist der Ausfall durch Einsatz eines Vertreters auszugleichen, sofern der Dienst nicht übertragen, d. h. die durch Beurlaubung ausfallende Arbeitszeit durch vorübergehende Aufgabenverlagerung auf andere Mitarbeiter im Rahmen des anerkannten Personalbedarfs aufgefangen werden kann. Ich möchte diese Regelung anhand eines Beispiels erläutern: Kann ein Zusteller einige Zeit vorher absehen, daß er wegen der Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung seinen Zustelldienst an einem bestimm- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16785* ten Tage nicht wird ausführen können, wird er beurlaubt; seinen Zustellbezirk übernimmt an diesem Tag ein Vertreter. 2. Ist der Einsatz eines Vertreters wegen kurzfristiger bzw. nicht vorhersehbarer Abwesenheit des Arbeitsposteninhabers nicht möglich oder wegen jeweils nur kurzzeitiger Abwesenheit des Arbeitsposteninhabers personalwirtschaftlich nicht vertretbar und Dienstübertragung nach Abs. 1 nicht möglich, so obliegt die Aufgabenerledigung dem Arbeitsposteninhaber, dem hierfür ggf. Ausgleich (Freizeit- oder Barausgleich) für geleistete Mehrarbeit gewährt wird. Ich möchte auch diesen Fall durch ein Beispiel erläutern: Ein im Verwaltungsdienst eingesetzter und mit Spezialaufgaben befaßter Beamter wird während seiner Dienstzeit kurzfristig für zwei Stunden im kommunalpolitischen Bereich tätig. Er wird in diesem Fall für zwei Stunden beurlaubt; seine Arbeit wird zurückgestellt, da es unwirtschaftlich wäre, für diese Zeit einen anderen Beamten aus einer anderen Dienststelle einzusetzen, der die Arbeit des Beurlaubten zusätzlich mit zu erledigen hätte. Sofern der Beamte nicht in der Lage ist, die während der zweistündigen Beurlaubung liegengebliebene Arbeit innerhalb seiner gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Arbeitszeit zu erledigen, erhält er den erwähnten Freizeit- oder Barausgleich. 3. Kann mit den unter 1. und 2. aufgezeigten Maßnahmen eine den betrieblichen Notwendigkeiten einerseits und den kommunalpolitischen Belangen andererseits gerechtwerdende Lösung des Personaleinsatzes nicht gefunden werden, so kann auch ein Arbeitsplatzwechsel in Betracht gezogen werden. Welche der gegebenen Lösungsmöglichkeiten jeweils gewählt wird, kann nur nach genauer Kenntnis der personellen und dienstlichen Gegebenheiten bei der jeweiligen Dienststelle entschieden werden. Eine objektive Benachteiligung von Bediensteten der Deutschen Bundespost bei der Ausübung ihrer politischen Mandate im kommunalen Bereich vermag ich nicht zu erkennen. Ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß die von mir getroffenen grundsätzlichen Regelungen eine flexible Handhabung zulassen und die Tätigkeit von Bediensteten der Deutschen Bundespost in der Kommunalpolitik begünstigen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 78): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß im Zuge der Schaffung von Nahverkehrsbereichen im Fernsprechnetz die Verbandsgemeinde Puderbach in den Nahbereich Neuwied einbezogen wird? Der vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost beschlossene Nandiensttarif sieht für jedes Fernsprechortsnetz einen Nahverkehrsbereich vor, der sich auf die unmittelbar angrenzenden sowie alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze erstreckt. Im Falle des Ortsnetzes Puderbach können künftig 20 Ortsnetze zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreicht werden. Bei der Vielzahl der zu bildenden Nahbereiche — rd. 3 800 im Bundesgebiet — ist es notwendig, einen objektiven Maßstab anzulegen. Im Gegensatz zu der Stärke politischer, wirtschaftlicher usw. Verflechtungen hat der Abstand der Entfernungsmeßpunkte den Vorteil, objektiv und nachprüfbar zu sein. Das Ortsnetz Neuwied gehört deshalb nicht zum künftigen Nahverkehrsbereich von Puderbach, weil sein Entfernungsmeßpunkt weit mehr als 20 km von dem des Ortsnetzes Puderbach entfernt ist. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 79): Was kann die Bundesregierung tun, um die Empfangsmöglichkeiten für die Deutsche Welle in El Paso zu verbessern, um damit auch die Verbindung von zahlreichen Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien mit der Heimat zu erleichtern? Für die Versorgung von Nordamerika, insbesondere der westlichen Teile und damit auch für El Paso, wird das deutschsprachige Programm der Deutschen Welle von 3.00 bis 6.50 Uhr mitteleuropäischer Zeit ausgestrahlt. Es werden Kurzwellensender der Deutschen Bundespost in den Sendestellen Jülich und Wertachtal eingesetzt, und zwar je zwei Sender zu 100 kW und zu 500 kW Leistung. Die direkte Versorgung der Westküste wird erschwert durch ionosphärische Ausbreitungsbedingungen und Störeinflüsse der sogenannten Polarlichtzone. Deshalb wird zur Verbesserung der Versorgung das Programm zusätzlich von der Relaisstation der Deutschen Welle in Malta und außerdem von Sendern des kanadischen Rundfunks abgestrahlt. Für diese befristete Ausstrahlung über die kanadischen Sender hat die Deutsche Welle ein entsprechendes Kooperationsabkommen abgeschlossen. Zur endgültigen Behebung der Versorgungsschwierigkeiten wird in der Karibischen See auf der Insel Antigua eine Relaisstation als Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Welle und der British Broadcasting Corporation London aufgebaut. Von dieser Relaisstation sollen die deutschsprachigen Programme der Deutschen Welle bereits ab Herbst 1976 ausgestrahlt werden. Dadurch wird sich die Versorgung von El Paso mit dem Programm der Deutschen Welle entscheidend verbessern. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 80) : 16786* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Treffen Pressemeldungen zu, DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann habe anläßlich des 20. Jahrestages der Nationalen Volksarmee einerseits der Auffassung widersprochen, „daß der atomare Raketenkrieg nicht mehr die Fortsetzung der Politik des Klassenkampfes darstelle" und andererseits den Standpunkt vertreten, daß sozialistische Revolution ohne Blutvergießen und ohne Kanonen nach dem bisherigen Verlauf der Geschichte nicht erfolgreich sein könne, und stehen solche Äußerungen, die zweifelsohne gegen die nichtkommunistischen Staaten gerichtet sind, nicht in schroffem Gegensatz zu der auch immer wieder seitens der Bundesregierung der DDR gegenüber bescheinigten Entspannungsbereitschaft? 1. Der Verteidigungsminister der DDR, Heinz Hoffmann, hat am 1. Dezember 1975 vor der Parteihochschule „Karl Marx" beim ZK der SED einen Vortrag anläßlich des 20. Jahrestages der Nationalen Volksarmee der DDR gehalten, dessen Text auszugsweise in der Zeitschrift „Einheit", Nr. 3, 1976, Seite 345-363 veröffentlicht worden ist. Auf diesen Vortrag beziehen sich offensichtlich die von Ihnen genannten Pressemeldungen (z. B. „Welt" vom 28. April 1976). 2. In dem Beitrag von Hoffmann heißt es im Hinblick auf mögliche Angriffshandlungen der NATO-Staaten unter anderem: „Mit einer militärischen Aggression gegen die Warschauer Vertragsstaaten würden sie sogar ihren eigenen Untergang riskieren. Denn die sozialistischen Staaten könnten und würden das nicht widerstandslos hinnehmen — sie müßten und würden schnell und vernichtend zurückschlagen. Bei allem Leid, das in diesem letzten und entscheidenden Konflikt zwischen Fortschritt und Reaktion über die Völker käme, besonders in den kapitalistischen Ländern — das wäre von unserer Seite ein gerechter Krieg. Wir teilen die Auffassung also nicht, die selbst fortschrittliche Menschen in der Friedensbewegung vertreten, im Atomzeitalter sei ein gerechter Krieg nicht mehr möglich, der Raketen-Kernwaffen-Krieg auch keine Fortsetzung der Politik der kämpfenden Klassen mehr, sondern nur noch atomares Inferno, Weltuntergang." Das Zitat bezieht sich, wie aus dem Text hervorgeht, eindeutig auf eine von Hoffmann angenommene mögliche Aggressionshandlung der NATO-Staaten gegen die DDR bzw. den Warschauer Pakt. Der „gerechte Krieg", den Hoffmann erwähnt, wird demnach als Reaktion auf eine „Aggression der NATO" hingestellt. Aus der angeblichen Vorbereitung der „NATO-Aggression" resultiert die Propaganda über die Notwendigkeit der militärischen Überlegenheit des Sozialismus. Wie aus dem Text weiter ersichtlich ist, sind die Ausführungen von Hoffmann zwar auch gegen einen möglichen Angreifer aus dem Westen gerichtet, beziehen sich jedoch in erster Linie auf angebliche Drohungen „hoher chinesischer Militärs" mit dem Einsatz von Atomraketen gegen die UdSSR. 3. An einer anderen Stelle des Artikels von Hoffmann heißt es: „Bis jetzt kennt die Geschichte ... keinen Fall, in dem eine sozialistische Revolution zum Siege geführt worden wäre, ohne daß die Kanonen ihr Machtwort gesprochen hätten oder ohne daß sie mindestens gerichtet und geladen waren". Dieses Zitat steht nicht in Zusammenhang mit den Bemerkungen über den Atomkrieg. Es läßt sich daraus deshalb auch nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß Hoffmann den Einsatz von Atomwaffen bei der sozialistischen Revolution in Erwägung ziehen könnte. 4. Überlegungen, wie sie DDR-Minister Hoffmann äußerte, selbst wenn sie an Bedingungen und Eventualitäten geknüpft sind, die in der Realität keine Entsprechung finden, dienen sicher nicht dem Prozeß der Entspannung — wenngleich ihre Bedeutung auch nicht überbewertet werden sollte. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 81 und 82) : Wann ist mit dem Ergebnis der wissenschaftlichen Begutachtung der dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bereits seit dem 25. März 1975 vorliegenden Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" zu rechnen? Durch wen erfolgt die wissenschaftliche Begutachtung? Zu Frage B 81: Die in den Jahren 1959-1975 erarbeitete Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" umfaßt in drei Aktenordnern mit 10 Kapiteln einen darstellenden Teil und in sieben Aktenordnern eine zehnbändige Dokumentation. Das Gesamtgutachten hierzu wurde Ende April 1976 fertiggestellt, nachdem ein rechtliches Teilgutachten dem Hauptgutachter ab Ende Februar 1976 zur Berücksichtigung zur Verfügung stand. Beide Gutachten werden in Kürze Herrn Minister Franke vorliegen. Vorsorglich möchte ich anmerken, daß ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Bearbeitungsprozesses nur eine der für die Entscheidung nötigen Voraussetzungen ist und daß für die Bearbeitung dieses Dokumentationsmaterials der in vergleichbaren Fällen erfahrungsgemäß notwendige Zeitaufwand zugestanden werden muß. Zu Frage B 82: Das Gesamtgutachten wurde von dem Professor für politische Wissenschaften am Geschwister SchollInstitut der Universität München, Herrn Prof. Dr. Peter Christian Ludz, das Teilgutachten von Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Regensburg erstellt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 83) : Zu welchen Einzelpunkten, in denen die Vereinbarungen des 3. Korbs der KSZE-Schlußakte von Helsinki über die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem innerdeutschen Grundvertrag hinaus Verbesserungen und menschliche Erleichterungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16787* vorsehen, hat die Bundesregierung mit der Regierung der DDR bisher Gespräche oder Verhandlungen aufgenommen, und zu welchen dieser Punkte gibt es bereits konkrete Vereinbarungen zur Verwirklichung der KSZE-Vereinbarungen? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird in Zukunft, gestützt auch auf die bilateralen Vereinbarungen mit der DDR, jede sich ihr bietende Möglichkeit benutzen, um zu Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu gelangen. Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 8. Dezember 1975 hinsichtlich der in Korb III niedergelegten Grundsätze der Schlußakte von Helsinki darf ich wiederholen, daß es eines langen Prozesses zur Realisierung dieser Erklärungen bedarf. Das Interesse der Bundesregierung an einer zufriedenstellenden und, das heißt gegenüber dem jetzigen Zustand verbesserter Regelung des Bereiches der menschlichen Erleichterungen ist Ihnen bekannt. Ich gehe weiterhin davon aus, daß es erst im Jahre 1977 in Belgrad möglich sein wird, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Wie Sie wissen, ist die Bundesregierung davon unabhängig bei ihren Verhandlungen mit der DDR bemüht, Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu erreichen. Dies geschieht in jedem der Ihnen bekannten Verhandlungsstränge mit der DDR. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 84) : Wird die Bundesregierung die bis zu drei und vier Stunden langen Wartezeiten beim Zonengrenzübergang Herleshausen/ Hessen im Rahmen des Osterverkehrs zum Anlaß nehmen, erneut bei den Behörden der DDR mit dem Ziel vorstellig zu werden, an der hessisch/thüringischen Zonengrenze weitere Übergänge zu öffnen? Wie in der Vergangenheit wird die Bundesregierung sich auch in Zukunft um die Öffnung zusätzlicher Übergänge zur DDR bemühen. Die bisherigen Erfahrungen lassen allerdings nicht erwarten, daß sich die DDR unter dem Eindruck der Engpässe während des Osterreiseverkehrs zur Öffnung eines oder mehrerer weiterer Übergänge im hessisch-thüringischen Raum bereitfinden wird. Sie hat bisher immer bestritten, daß aus Verkehrsstauungen bei außergewöhnlich hohen Spitzenbelastungen die Notwendigkeit zusätzlicher Übergänge hergeleitet werden könne. Es läßt sich in der Tat nicht in Abrede stellen, daß bei extrem starkem Verkehrsaufkommen auch anderwärts Verkehrsprobleme und Wartezeiten vor der Grenzabfertigung auftreten. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um die Verbesserung der örtlichen Verkehrseinrichtungen am Übergang Herleshausen/ Wartha in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Stellen fortsetzen. Besondere Bedeutung für die möglichst zügige Verkehrsabwicklung kommt auch organisatorischen Maßnahmen wie der Trennung des Berlin-Transitverkehrs vom Besuchsreiseverkehr in die DDR sowie der aktuellen Rundfunkinformationen der Reisenden über die Verkehrslage und Ausweichmöglichkeiten zu. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 85 und 86) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Garching als Standort des gewählten europäischen Forschungszentrums für Kernfusionsexperimente in der Europäischen Gemeinschaft durchzusetzen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, daß im Ministerrat der EG eine Entscheidung zugunsten Garchings gefällt wird? Das Institut für Plasmaphysik in Garching bei München hat sich mit meinem Einverständnis um den Standort für das plasmaphysikalische Großexperiment „Joint European Torus (JET)" beworben, dessen Durchführung im Rahmen des Programms „Fusion und Plasmaphysik" der Europäischen Gemeinschaften geplant ist. Nachdem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen ersten Bericht zur Standortfrage vorgelegt hat, sind die Beratungen im Ministerrat und zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften aufgenommen worden. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß möglichst bald ein Grundsatzbeschluß über den Bau von JET zustande kommen sollte, um den Fortgang der Arbeiten nicht zu behindern. Die Auswahl des Standorts sollte nach sachlichen Kriterien vorgenommen werden, wobei insbesondere der Erfahrung und der Infrastruktur auf dem Gebiet der Plasmaforschung Bedeutung zukommen sollte. Auf Initiative von mir hat das Institut für Plasmaphysik Garching am 5. Mai 1976 Gelegenheit gehabt, seine Qualifikation der Öffentlichkeit darzustellen. Die Verhandlungen im Rat der Europäischen Gemeinschaften sowie mit den beteiligten Mitgliedstaaten sind noch nicht soweit fortgeschritten, daß eine verläßliche Prognose über die endgültige Standortwahl möglich wäre. Insbesondere haben sich diejenigen EG-Mitgliedstaaten, die selbst keinen Standort angeboten haben, noch nicht festgelegt. Garching ist nach meiner Auffassung wegen seiner großen plasmaphysikalischen Erfahrung, der günstigen Verkehrsanbindung und des umfangreichen kulturellen wie schulischen Angebots im Großraum München hervorragend als Standort geeignet. Hierin werde ich durch die eindeutige Empfehlung des mich beratenden Fachausschusses „Energieforschung und -technik" bestärkt. Darüber hinaus wird bei der Standortentscheidung die Frage der Finanzierung eine große Rolle spielen. In jedem Fall wird vom Sitzstaat erwartet, daß er die Kosten für die Schaffung der örtlichen Infrastruktur trägt. Im Falle Garchings werden diese Aufwendungen mit etwa 55 Millionen DM veranschlagt. Die Bundesregierung hat in dieser Frage auch Kontakt mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern aufgenommen. Sie betont jedoch ausdrücklich, daß sie eine europäische Lösung anstrebt. Dies bedeutet, daß kein Mitgliedstaat sich darauf festlegen darf, nur einer Lösung zuzustimmen, in der der eigene Standort zum Zuge kommt. 16788* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Anlage 74 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 87 und 88) : Ist es zutreffend, daß die Mitarbeiter der Forschungsgruppe Limas, finanziert vom Bundesministerium für Forschung und Technologie, über die Fraunhofer-Gesellschaft derzeit in Arbeitsgerichtsverfahren klären lassen müssen, ob der Empfänger der Mittelzuwendungen, die Fraunhofer-Gesellschaft München, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitgeber ist, nachdem sich sowohl der bisherige Forschungsleiter, Herr Dr. Hoppe, wie auch die Fraunhofer-Gesellschaft in München dahin gehend erklärt haben, daß beide sich nicht als Arbeitgeber sehen und auch Herr Dr. Hoppe nicht als Vertreter der Fraunhofer-Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen für diese ausgeübt hat? Sieht sich das Bundesministerium für Forschung und Technologie außer Stande, darauf hinzuwirken, daß zumindest Arbeitnehmer von Forschungseinrichtungen, wenn schon keine materielle Sicherheit, so doch wenigstens eine rechtliche Gewißheit darüber erhalten, wer überhaupt ihr Vertragspartner ist, nachdem die Verneinung der Arbeitgebereigenschaft sowohl durch die Fraunhofer-Gesellschaft wie durch Herrn Dr. Hoppe zu dem grotesken Ergebnis geführt hat, daß sich sogar vor dein Arbeitsgericht Bonn die Fraunhofer-Gesellschaft nicht hat vertreten lassen, so daß in einem Versäumnisverfahren in einem Fall die Feststellung der Arbeitgeberschaft der Fraunhofer-Gesellschaft erfolgt ist mit gleichzeitiger Verurteilung der Fraunhofer-Gesellschaft zu Zahlungen an den betreffenden Mitarbeiter? Die Arbeiten der Forschungsgruppe LIMAS wurden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert; die Zuwendungen wurden mit der Verwaltungshilfe der Fraunhofer-Gesellschaft abgewickelt. Die Förderung lief mit Beendigung des Vorhabens am 31. März 1976 aus. Bei der Auflösung der Forschungsgruppe LIMAS ist streitig geworden, ob die bestehenden Arbeitsverhältnisse rechtswirksam beendet worden sind. Eine entscheidende Vorfrage ist dabei, ob der Leiter der Gruppe oder die Fraunhofer-Gesellschaft als Arbeitgeber anzusehen ist. Wegen dieser Streitfrage haben die betroffenen 21 Arbeitnehmer das Arbeitsgericht angerufen. Durch Vermittlung des Bundesministers für Forschung und Technologie versuchen die beteiligten Parteien zur Zeit, eine außergerichtliche Regelung zu finden und die verschiedenen streitigen Verfahren im Vergleichswege zu beenden. Bei 16 Arbeitnehmern steht ein derartiger Vergleich unmittelbar vor dem Abschluß. Bei 5 Arbeitnehmern wird noch verhandelt, wobei es sich in 4 Fällen um Arbeitnehmer mit einem abgelaufenen Zeitvertrag handelt. Bei dem von Ihnen angesprochenen Versäumnisverfahren handelte es sich um einen Gütetermin, den der Bevollmächtigte der Fraunhofer-Gesellschaft nicht wahrnehmen konnte, weil er die Benachrichtigung erst am Morgen des Verhandlungstages erhielt. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Einspruch erhoben; sie ist somit noch nicht rechtskräftig. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 89 und 90) : Trifft es zu, daß die Koordinierungsstelle für Hochenergiephysik, die ihren Sitz beim Deutschen Elektronen Synchroton (DESY) in Hamburg hat, auf Anweisung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie die angeschlossenen Institute Ende des vergangenen Jahres aufforderte, Personaleinsparungen in Höhe der zu erwartenden Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst für das Jahr 1976 vorzunehmen, alle freien und durch auslaufende Verträge freiwerdenden Stellen zu sperren und Neubesetzungen nur mit Zustimmung der Koordinierungsstelle vorzunehmen und darüber hinaus eventuell über den erwarteten Steigerungen liegende Tariferhöhungen durch zusätzliche Kündigungen erwirtschaftet werden müssen, und trifft diese Aufforderung, höhere als zunächst in den Etatansätzen vorgesehene Tariferhöhungen durch Kündigungen zu erwirtschaften, für den gesamten öffentlichen Dienst zu oder nur für bestimmte Forschungsbereiche der Grundlagenkernphysik verschiedener Universitäts- oder Technischer Hochschul-Institute? Wie beurteilt die Bundesregierung die auf Grund der notwendig werdenden Personaleinsparungen möglichen Folgen für die deutsche Grundlagenkernphysik und insbesondere die Hochenergiephysik, und wie will die Bundesregierung unter diesen Umständen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den betroffenen Instituten für die Großprojekte bei DESY, insbesondere am neuen 300-GeV-Beschleuniger beim CERN in Genf, mittel- und langfristig sichern? Zu Frage B 89: Auf ausgewählten Gebieten der Grundlagenkernforschung unterstützt die Bundesregierung Universitäten und Technische Hochschulen bei der Durchführung von Experimenten an Großforschungseinrichtungen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Investitions- und Betriebsmitteln. Die verwaltungsmäßige Abwicklung dieser Förderungsmaßnahmen und die fachliche Betreuung wird von Koordinierungsstellen ausgeführt. Das im Haushaltsjahr 1976 für diese Maßnahmen vorgesehene Volumen beträgt 18,5 Millionen DM an Investitionen und 26,4 Millionen DM an Betriebsmitteln. Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung führten auch bei der Grundlagenkernforschung zu Mittelbeschränkungen. Zum Ausgleich dieser Beschränkungen wurden die Koordinierungsstellen angewiesen, die natürliche Fluktuation im Personalbereich auszunutzen, um Einsparungen zu erzielen. Durch diese Maßnahme konnte bei maximaler Ausschöpfung der für die Grundlagenkernforschung verfügbaren Mittel die vorzeitige Beendigung von Zeitverträgen vermieden werden. Die zahlenmäßige Übereinstimmung der diesjährigen Tariferhöhungen mit der aus der Erfahrung ermittelten Fluktuationsrate ist zufällig. Es trifft nicht zu, daß die notwendig gewordenen Regelungen über die Besetzung von Projektstellen in einem direkten Zusammenhang mit Tariferhöhungen stehen. Es trifft weiterhin weder für bestimmte Bereiche der Grundlagenkernforschung noch für den gesamten öffentlichen Dienst zu, daß Tariferhöhungen durch Kündigungen erwirtschaftet werden sollen. Allerdings kann ein Mangel an Mitteln auch eine Kürzung von Projekten erfordern, was dann auch zur Beendigung von Zeitverträgen führt. Bisher sind keine Personaleinsparungen notwendig gewesen. Zu Frage B 90: Die Bundesregierung hält die derzeitige Förderung der Grundlagenkernforschung für ausgewogen. Sie sichert eine angemessene Nutzung der Großgeräte in den Großforschungszentren, wie z. B. der Beschleuniger bei DESY und CERN. Die hierfür eingesetzten Mittel dienen insbesondere der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16789* Die Bundesregierung ist bemüht, den derzeitigen Stand der Förderung beizubehalten und so die für die Grundlagenforschung unentbehrliche Kontinuität zu gewährleisten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 91) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der grundsätzlichen Bereitschaft vieler Unternehmer, über den normalen Umfang hinaus Auszubildende einzustellen, in einem zusätzlichen Sonderprogramm kurzfristig Mittel zur Verfügung zu stellen, die unmittelbar den Betrieben für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zugute kommen? Die Bundesregierung fördert mit Hilfe einer Reihe von gesetzlichen Regelungen und Programmen berufliche Bildungsmaßnahmen. Neben den hohen Aufwendungen für die individuelle und institutionelle Förderung der beruflichen Bildung aus dem Arbeitsförderungsgesetz stehen für die Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen u. a. Bundesmittel im Rahmen — des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", — des Zonenrandförderungsgesetzes, — der Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (einschließlich Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden Kosten), - des Gewerbeförderungsprogrammes der Bundesregierung und des Förderungsprogrammes „Modellvorhaben" — Landwirtschaft, — der Förderung von Modellversuchen der beruflichen Bildung und — von Programmen für überregionale Einrichtungen zur Berufsförderung und Rehabilitation zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird auch die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen finanziell gefördert. Neben diesen teilweise längerfristig angelegten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Januar 1976 ein Sonderprogramm beschlossen. Dieses Programm in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sieht 200 Millionen DM für zusätzliche arbeitsmarktpolitische und 100 Millionen DM für zusätzliche berufsbildungspolitische Maßnahmen vor. Damit soll Jugendlichen, die in 1975 oder früher ohne Ausbildungsverhältnis geblieben sind oder deren Ausbildungsverhältnis durch Betriebsstillegung beendet wurde, kurzfristig der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht werden. Die nach diesem Sonderprogramm vorgesehenen berufsbildungspolitischen Förderungsmaßnahmen befinden sich z. Z. im Stadium der Umsetzung; eine Auswertung der Ergebnisse und damit gewonnenen Erfahrungen wird in naher Zukunft möglich sein. Darüber hinaus hat die Bundesregierung nach einstimmiger Beschlußfassung des Haushaltsausschusses für „Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung" für die Jahre 1976-1979 insgesamt 400 Millionen DM — davon 60 Millionen DM für 1976 — vorgesehen. Das bedeutet, daß sich der Bund für die Dauer von vier Jahren an weiteren Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern beteiligen wird. Vorrangig sollen Investitionen gefördert werden, bei denen die Zusammenarbeit zwischen überbetrieblichen Ausbildungsstätten und beruflichen Schulen geschaffen und/oder die schulischen Einrichtungen für die überbetriebliche Ausbildung mitgenutzt werden können. Gespräche über die Vergabe der Mittel sind inzwischen aufgenommen worden. Neben diesen z. T. zeitlich begrenzten Förderungsprogrammen und Maßnahmen sieht der am 9. April vom Bundestag verabschiedete Regierungsentwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes für bestimmte Mangellagen eine Finanzierungsregelung vor, die so konzipiert worden ist, daß sie ein quantativ und qualitativ ausreichendes Ausbildungsplatzangebot sicherstellt. Selbstverständlich wird die Bundesregierung auch weiterhin wie bisher die Lage am Ausbildungsstellenmarkt beobachten und gezielte Maßnahmen dort ergreifen, wo dies im Interesse der Sache geboten sein wird. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der jüngsten ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Studentenschaften (VDS), und sieht sie sich auf Grund der Ergebnisse dieser Mitgliederversammlung veranlaßt, ihre bisherige ablehnende Haltung bezüglich der finanziellen Unterstützung des VDS zu überprüfen? Da Sie in Ihrer Anfrage von der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Studentenschaften sprechen, darf ich zunächst darauf hinweisen, daß der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) im Mai 1975 seine Auflösung beschlossen hat. Im selben Monat wurden die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) gegründet. Diesem Verband gehören Studentenschaften der Wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen an. Es handelt sich nach eigener Aussage des Verbandes nicht um eine Nachfolgeinstitution. In meiner Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. April 1976 habe ich ausgeführt, daß die Mitgliederversammlung der VDS 16790' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 noch ausgewertet werden müsse. Diese Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Erst wenn sie beendet sein wird, kann die Bundesregierung zur Frage einer etwaigen finanziellen Förderung einzelner Projekte aus Mitteln des Titels „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Organisationen und Verbände" Stellung nehmen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 93 und 94) : In welchem Umfang fördert die Bundesregierung den Bau von Luftschiffen, und welche Gutachten liegen über Sinn und Nutzen der Luftschiffe vor, und welche Aufgaben hat hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erfüllen? Trifft es zu, daß an eine deutsche Luftschiff-Firma 2,5 Millionen DM vorerst gezahlt werden sollen für die Erprobung von Luftschiffen und daß diese Firma die Erprobung in Afrika selbst durchführt und im Anschluß daran einen Betrag von 22,5 Millionen DM für den Bau von Luftschiffen erhalten soll, und welche Gründe sind für diese Entscheidung maßgebend? Zu Frage B 93: Die Bundesregierung fördert den Bau von Luftschiffen bisher nicht. Sie beabsichtigt, ein kleiners Pralluftschiff in einigen westafrikanischen Ländern im Hinblick auf Einsatzmöglichkeiten für den Lastentransport unter den besonderen Bedürfnissen und Bedingungen von Entwicklungsländern zu erproben. Über die Möglichkeit, Luftschiffe für diesen Zweck in Entwicklungsländern einzusetzen, liegen u. a. Untersuchungen und gutachtliche Äußerungen der UNESCO und der Weltbank vor. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird die zur Durchführung des Erprobungsprogramms erforderlichen Aufträge in enger Abstimmung mit anderen Ressorts (insbesondere Bundesministerium für Forschung und Technologie und Bundesministerium für Verkehr) der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) erteilen. Zu Frage B 94: Das Erprobungsprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) geleitet werden. Bei seiner Gestaltung und Durchführung werden das Bundesministerium für Verkehr und die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) mitwirken. Die Firma Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkemper KG wird im Rahmen der Erprobung nur flugtechnische Aufgaben wahrnehmen und das Erprobungsluftschiff mietweise bereitstellen. Das Entgelt für diese Leistungen wird auf 2,5 Millionen DM geschätzt und nach preisbehördlicher Prüfung vereinbart werden. Nach Auswertung der Ergebnisse der Erprobung und ergänzenden Untersuchungen wird die Bundesregierung entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Entwicklungsauftrag vergeben wird. Im übrigen wird auf die schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 31. März 1976 auf die Schriftliche Anfrage (Nr. 119) des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) verwiesen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 95) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Sternwarte in Bochum einen Betrag von 100 000 DM für die Datensammlung über Wasservorräte in überseeischen Trockengebieten zur Verfügung stellt, wie aus Pressemeldungen hervorgeht, und womit begründet gegebenenfalls die Bundesregierung die entwicklungspolitische und wissenschaftliche Relevanz dieser Maßnahme vor dem Hintergrund der laut gewordenen fachlichen Kritik an der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bochumer Sternwarte? Pressemeldungen, nach denen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Sternwarte Bochum Mittel zur Verfügung gestellt hätte, treffen in dieser Form nicht zu. Vielmehr hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit der Durchführung eines Projektes zur Erderkundung der Sahel-zone durch Satellitenbilder beauftragt. Entwicklungspolitisches Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wasserhaushalt dieser notleidenden Gebiete möglichst vollständig zu erfassen, um Empfehlungen für die regionale Entwicklung unter Nutzung der vorhandenen Wasserressourcen abzuleiten. Im meteorologischen Teil des Projekts benötigt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Satellitenbildmaterial, über das die Sternwarte Bochum verfügt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beabsichtigt dieses ergänzende Material für einen Betrag bis zu 30 000,— DM käuflich zu erwerben. Eine Beteiligung der Sternwarte Bochum an der wissenschaftlichen Interpretation der Bilder ist nicht vorgesehen. Die wissenschaftlich-technische Bearbeitung des Bildmaterials wie des gesamten Projektes erfolgt durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 96) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, ähnlich wie im Fall Berlins, bei dem Abschluß künftiger Kapitalhilfeabkommen einen Artikel zu verankern, der festhält, daß die Bundesregierung besonderen Wert darauf legt, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeugnisse der Industrie aus dem Zonenrand- und Grenzgebiet bevorzugt berücksichtigt werden? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, in völkerrechtlichen Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit (Kapitalhilfe) eine Bestimmung über die bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrand- und Grenzgebiets bei Lieferungen aufzunehmen. Bei den Entwicklungsländern würde die Parallele zum Fall Berlin wenig Verständnis finden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Immer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Klaus Immer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Bremm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Immer, ist Ihnen bekannt, daß die Fehlplanung von Rengsdorf eine Fehlplanung der Gemeinde gewesen ist und nicht eine Fehlplanung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz?