Protokoll:
7239

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 239

  • date_rangeDatum: 7. Mai 1976

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:58 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 239. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16719 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) zum Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 16719 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16719 B Beratung des Berichts der Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 1973 — Drucksachen 7/215 (neu), 7/4121 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" — Drucksache 7/5119 — Kern SPD 16720 D Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU 16722 C Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 16726 A Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 16728 B Möllemann FDP 16730 B Picard CDU/CSU 16732 D Lattmann SPD 16735 B Moersch, Staatsminister AA 16738 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Raumordnungsbericht 1972 Raumordnungsbericht 1974 Raumordnungsprogramm für die großräumige Entwicklung des Bundesgebietes (Bundesraumordnungsprogramm) — Drucksachen VI/3793, 7/3582, 7/3584, 7/4786 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes — Drucksache 7/5108 — Ravens, Bundesminister BMBau 16743 C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 16746 C Immer (Altenkirchen) SPD 16750 D Dr. Böger FDP 16754 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffeeübereinkommen 1976 — Drucksache 7/5028 — . . . . 16756 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr — Drucksache 7/5060 — . . . 16757 A Nächste Sitzung 16757 C Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16759* A Anlage 2 Einkommensgefälle zwischen den Arbeitnehmereinkommen in strukturschwachen Gebieten insbesondere im ostbayerischen Zonenrandgebiet und denen im übrigen Bundesgebiet MdlAnfr A27 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16759* D Anlage 3 Erhöhung der Preise für Streichhölzer um 7,8 % durch Verordnung vom 31. März 1976; Steigerungssätze seit 1970 bei den übrigen administrierten Preisen MdlAnfr A28 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16760* B Anlage 4 Erlaß weiterer Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der Textilwirtschaft; Zeitpunkt der Vorlage ländereinheitlicher Berufsschulrahmenlehrpläne zu den Ausbildungsordnungen von 1971 MdlAnfr A29 30.04.76 Drs 07/5094 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A30 30.04.76 Drs 07/5094 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16760* C Anlage 5 Untersuchung der konzertierten Preiserhöhungen der Automobilbranche durch das Bundeskartellamt auf mögliche Preisabsprachen MdlAnfr A35 30.04.76 Drs 07/5094 Lambinus SPD MdlAnfr A36 30.04.76 Drs 07/5094 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16760* D Anlage 6 Senkung der Zinssätze der ERP-Kredite unter Beachtung des allgemeinen Zinsniveaus MdlAnfr A37 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16761* B Anlage 7 Verstoß des Angebots von „großen Rhodesien-Rundfahrten" und von Reisen nach Südafrika und Rhodesien der Reisegesellschaft „Karawane-Studienreisen" für den Sommer 1976 gegen die gesetzlich festgelegten Boykottbestimmungen gegenüber Rhodesien MdlAnfr A38 30.04.76 Drs 07/5094 Frau von Bothmer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16761* C Anlage 8 Umfang und Ausgleich der Verschuldung der Staatshandelsländer des Ostblocks gegenüber der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A39 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMBWi . . .16761* D Anlage 9 Verabschiedung einer Verordnung, die die wenig aussagekräftige Statistik des Warenverkehrs mit der DDR der Informationsbreite der Außenhandelsstatistik anpaßt MdlAnfr A40 30.04.76 Drs 07/5094 van Delden CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMBWi . . .16762* B Anlage 10 Bereitschaft der Bundesregierung zu . einer Wiederholung der Fusion Veba-Gelsenberg nach den bisherigen Erfahrungen MdlAnfr A41 30.04.76 Drs 07/5094 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMBWi . . .16762* C Anlage 11 Meldungen über die Unterbindung der Veröffentlichung eines Artikels von Eugene Jonesco in der internationalen Zeitschrift der UNESCO auf Grund einer sowjetischen Intervention MdlAnfr A90 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . .16762* D Anlage 12 Gründe für die Unterlassung des Abdrucks des Briefes des Bundesaußenministers in der Fassung vom 11. März 1976 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung über den Austausch der Ratifikationsurkunden zum Abkommen über die Renten- und Unfallversicherung mit Polen im Bulletin SchrAnfr B1 30.04.76 Drs 07/5094 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . .16763* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 III Anlage 13 Zeitraum für die Genehmigung der Anträge auf Ausreise von 60 000 Deutschen in Rumänien SchrAnfr B2 30.04.76 Drs 07/5094 Hösl CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . .16763* C Anlage 14 Sicherstellung der Gewährung des Rechts zur Direktwahl des Europäischen Parlaments für die Bürger West-Berlins SchrAnfr B3 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . 16764* A Anlage 15 Sicherstellung der rechtzeitigen Entsendung einem Mitarbeiters für die „pädagogische Verbindungsarbeit" beim Goethe-Institut in San Francisco SchrAnfr B4 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . .16764* B Anlage 16 Klarstellung der im Artikel „Der Mensch und die Zentrale" erhobenen Vorwürfe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Interesse der deutschen Kulturarbeit SchrAnfr B5 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . .16764* C Anlage 17 Nichteinbeziehung der Beamten der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Bundesbahn in das Bundespolizeibeamtengesetz sowie gesetzliche Möglichkeiten zur Gewährung der Polizeizulage für die Fahndungsbeamten SchrAnfr B6 30.04.76 Drs 07/5094 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B7 30.04.76 Drs 07/5094 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16764* D Anlage 18 Sicherstellung der Voraussetzungen für die Finanzierung von Kernkraftwerken durch Leasing-Gesellschaften SchrAnfr B8 30.04.76 Drs 07/5094 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16765* B Anlage 19 Verhinderung der Gewährung von Fürsorgeunterstützung für illegal nach WestBerlin gekommene Palästinenser und Araber SchrAnfr B9 30.04.76 Drs 07/5094 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16765* D Anlage 20 Pressemeldungen über den Aufenthalt des portugiesischen ehemaligen Generals Spinola zu Verhandlungen über illegale Waffenkäufe in der Bundesrepublik Deutschland sowie Verhinderung einer nochmaligen Einreise Spinolas und seiner Mitverschwörer SchrAnfr B10 30.04.76 Drs 07/5094 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16766* B Anlage 21 Anteil der Diebstähle an Gegenständen sakraler und kirchlicher Kunst an der Gesamtzahl der Diebstähle an Kunstgegenständen in den letzten zehn Jahren SchrAnfr B11 30.04.76 Drs 07/5094 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . .16766* C Anlage 22 Bezeichnung der Strafen für Rauschmitteldelikte durch ein Frankfurter Gericht als unzureichend sowie Vorlage von Entwürfen zur Ermöglichung einer angemessenen Bestrafung des illegalen Rauschmittelhandels SchrAnfr B12 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .16766* D Anlage 23 Erhöhung der Verluste der Pfalz-Bank Kaiserslautern durch verspätetes Eingreifen des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen SchrAnfr B13 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16767* B Anlage 24 Verbesserung der Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Überwindung der Sturmflutschäden vom Januar 1976 SchrAnfr B14 30.04.76 Drs 07/5094 Dreyer CDU/CSU SchrAnfr B15 30.04.76 Drs 07/5094 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16767* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Anlage 25 Zuwendungen an den ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden der Hessischen Landesbank, Prof. Hankel, aus Mitteln eines Forschungsetats der EG SchrAnfr B16 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16768* A Anlage 26 Einbringung der zur Deckung der Deutschen Bundesbank durch den Swing im innerdeutschen Handel entstandenen Verluste notwendigen Beträge in den Entwurf des Bundeshaushalts 1977 SchrAnfr B18 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16768* B Anlage 27 Änderung des Zonenrandförderungsgesetzes zur Vermeidung der Produktionsverlagerung von im Zonenrandgebiet vorhandenen Unternehmen mit guter Ertrags- und Vermögenslage SchrAnfr B19 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16768* D Anlage 28 Initiative der Bundesregierung für ein Gemeinschaftsprogramm der Forschung und Entwicklung im Bereich der Rohstoffe innerhalb der EG sowie Versorgung mit Primärrohstoffen SchrAnfr B20 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B21 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16769* A Anlage 29 Zustandekommen und Beurteilung des zwischen den vier EG-Ländern Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, den USA und Japan geschlossenen Abkommens über Exportkredite SchrAnfr B22 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B23 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16770* B Anlage 30 Gründe für die Einleitung eines Verfahrens der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesregierung wegen Nichterfüllung ihrer Erdölbevorratungspflichten SchrAnfr B24 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B25 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16770* D Anlage 31 Nichtaufnahme der Landkreise Germersheim und Landau-Bad Bergzabern in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" sowie Änderung der Richtlinie für die Aufnahme in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" und Überprüfung der geförderten Gebiete SchrAnfr B26 30.04.76 Drs 07/5094 Leicht CDU/CSU SchrAnfr B27 30.04.76 Drs 07/5094 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16771* B Anlage 32 Gründe für die Durchführung einer ergänzenden Repräsentativerhebung über Vermögens- und Kapitalstrukturen bei Unternehmen des GroB- und Einzelhandels durch das Statistische Bundesamt im Jahre 1970 sowie Termin für die Auswertung dieser Umfrageergebnisse SchrAnfr B30 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B31 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16771* C Anlage 33 Gesamtwirtschaftliche und wettbewerbspolitische Bedeutung des sogenannten Kaufscheinhandels sowie Entwicklungsaussichten dieses Vertriebssystems; Maßnahmen zur Unterbindung auftretender diskriminierender Effekte gegenüber bestimmten Nachfragern SchrAnfr B32 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jens SPD SchrAnfr B33 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16772* C Anlage 34 Ausbreitung der Tollwut seit Einstellung der Vergasung von Fuchsbauten sowie Vorrang des Schutzes der Menschen vor der Erhaltung von Tierarten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 V SchrAnfr B34 30.04.76 Drs 07/5094 Picard CDU/CSU SchrAnfr B35 30.04.76 Drs 07/5094 Picard CDUCSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 16773* A Anlage 35 Änderung der Handelsklassenregelung für Apfel, die dem Nähr- und Wirkstoffgehalt gegenüber dem Aussehen den Vorzug einräumt SchrAnfr B36 30.04.76 Drs 07/5094 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16774* A Anlage 36 Umfang der vom Bundesernährungsministerium in den Jahren 1969 bis 1972 vergebenen Forschungsaufträge SchrAnfr B37 30.04.76 Drs 07/5094 Link CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16774* B Anlage 37 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Europäischen Übereinkommen über den sozialen Schutz der Landwirte SchrAnfr B38 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16774* D Anlage 38 Einstellung der Planung allgemeiner Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der Bundesregierung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit in Gebieten mit besonders hohen Arbeitslosenquoten SchrAnfr B39 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B40 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16775* A Anlage 39 Unterzeichnung des europäischen Übereinkommens über die ,,Au-pair"-Stellung durch die Bundesregierung sowie Betreibung des Ratifikationsverfahrens SchrAnfr B41 30.04.76 Drs 07/5094 Frau von Bothmer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16775* B Anlage 40 Entwicklung der Einkommen der niedergelassenen Kassenzahnärzte in den letzten zehn Jahren in Relation zu den Arbeitnehmereinkommen SchrAnfr B42 30.04.76 Drs 07/5094 Sund SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16775* D Anlage 41 Höhe der Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen bei der Krankenversicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und Altershilfe im Rechnungsjahr 1975 SchrAnfr B43 30.04.76 Drs 07/5094 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16776* B Anlage 42 Beseitigung von Härten für arbeitslose Bezieher von Waisenrenten aus der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung nach Vollendung des 18. Lebensjahres SchrAnfr B44 30.04.76 Drs 07/5094 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16776* C Anlage 43 Pressebericht über Schießübungen von Schülern in einem Schießkino der Schlieffenkaserne in Luneburg SchrAnfr B45 30.04.76 Drs 07/5094 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16776* D Anlage 44 Übernahme des freiwerdenden Verwaltungsgebäudes des Badischen Gemeindeversicherungsverbands in Karlsruhe für das Kreiswehrersatzamt an Stelle eines Neubaus SchrAnfr B46 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16777* B Anlage 45 Pressemeldung über das Überfliegen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz, Frankreichs, Großbritanniens und Skandinaviens durch sowjetische Spionageflugzeuge SchrAnfr B47 30.04.76 Drs 07/5094 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16777* B Anlage 46 Weiteres Vorgehen der Bundesregierung nach Vorliegen des Beschlusses der „gemeinsamen Kommission für Lärmschutz und Maßnahmen aus Gründen der Flugsicher- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 heit" über die Flugplatzrandgemeinden Eckweiler und Pferdsfeld sowie Unterrichtung der betroffenen Bürger SchrAnfr B48 30.04.76 Drs 07/5094 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B49 30.04a-6 Drs 07/5094 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16777* C Anlage 47 Zahl der zum 1. August 1976 beim Marinearsenal Wilhelmshaven angenommenen Auszubildenden SchrAnfr B50 30.04.76 Drs 07/5094 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16778* B Anlage 48 Neubauplanung für das Unteroffiziersheim des Jagdgeschwaders 71 „Richthofen" in Wittmund SchrAnfr B51 30.04.76 Drs 07/5094 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16778* B Anlage 49 Erwerb der internationalen Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem durch das Deutsche Jugendherbergswerk für 500 000 DM; Höhe der aufgewendeten Steuergelder für die Errichtung der Jugendbildungsstätte sowie Verantwortliche für die nicht rechtzeitige Inbetriebnahme SchrAnfr B52 30.04.76 Drs 07/5094 Milz SPD SchrAnfr B53 30.04.76 Drs 07/5094 Milz SPD SchrAnfr B54 30.04.76 Drs 07/5094 Milz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16778* C Anlage 50 Angebot von Kuren zur Therapie von Alkoholikern durch kommerziell orientierte Kurkliniken sowie Beurteilung dieser Entwicklung unter den Gesichtspunkten der Bedarfsgerechtigkeit und des Vorhandenseins notwendigen Fachpersonals SchrAnfr B55 30.04.76 Drs 07/5094 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16779* B Anlage 51 Erkenntnisse über die Schädlichkeit der zahlreichen Rauchinhaltsstoffe sowie Maßnahmen zur Eindämmung durch das Rauchen verursachter gesundheitlicher Schäden SchrAnfr B56 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16779* D Anlage 52 Maßnahmen gegen die dem Arzneimittelmißbrauch Vorschub leistende Propagierung von Arzneimitteln in Zeitschriften SchrAnfr B57 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16780* B Anlage 53 Beurteilung der Bundesbahnstrecke KölnDieringhausen, Gummersbach—Wuppertal im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Bergischen Landes SchrAnfr B58 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16780* C Anlage 54 Ermöglichung eines kostengünstigen Versands von Zuchtschweinen mit der Bundesbahn SchrAnfr B59 30.04.76 Drs 07/5094 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16780* D Anlage 55 Einführung einer Gelbphase bei Signalanlagen für Fußgänger SchrAnfr B60 30. 04.76 Drs 07/5094 Seefeld SPD SchrAnfr B61 30.04.76 Drs 07/5094 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16781* A Anlage 56 Gründe für die Stillegung der Bundesbahnstrecke Dillenburg—Dietzhölztal—Ewersbach; Ausbau einer Ortsumgehung Eibelshausen im Verlauf der B 263 SchrAnfr B62 30.04.76 Drs 07/5094 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B63 30.04.76 Drs 07/5094 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16781* B Anlage 57 Gründe für eine Auflösung des Wasser- und Schiffahrtsamts Regensburg; Erfordernis der Einrichtung von Blinkliditanlagen mit Halbschranken an drei Bahnübergängen der Eisenbahnstrecke Nabburg—Schönsee im Be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 VII reich der Gemeinde Altendorf sowie Rückerstattung der geleisteten Anteilsbeträge an die Gemeinde SchrAnfr B64 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B65 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16781* D Anlage 58 Stand der Planung der Neckar-OdenwaldAutobahn im Bereich des Landes Baden-Württemberg sowie Berücksichtigung der Trassenführung bei anderen Verkehrs- und Infrastrukturplanungen SchrAnfr B66 30.04.76 Drs 07/5094 Baier CDU/CSU SchrAnfr B67 30.04.76 Drs 07/5094 Baier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16782* B Anlage 59 Maßnahmen für die Sicherheit der Fußgänger in der Ortslage Kleinmaischeid im Zuge der B 413 SchrAnfr B68 30.04.76 Drs 07/5094 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16782* C Anlage 60 Anbringung von Hinweisschildern auf Campingplätze an Bundesautobahnabfahrten SchrAnfr B69 30.04.76 Drs 07/5094 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B70 30.04.76 Drs 07/5094 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16782* C Anlage 61 Zweck des Ausbaus der Bahnhofsanlage von Wartha/Werra SchrAnfr B71 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16783* A Anlage 62 Vereinbarkeit der Nichteinstellung Auszubildender bei der Ausbildungsstätte der Bundespost in Bad Kreuznach zum regulären Einstellungstermin am 1. August 1976 mit dem Sonderprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr B72 30.04.76 Drs 07/5094 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16783* A Anlage 63 Maßnahmen zur Verhinderung einer Schließung der Lehrwerkstätte der Bundespost in der Piusstraße 16 in München SchrAnfr B73 30.04.76 Drs 07/5094 Schmidt (München) SPD SchrAnfr B74 30.04.76 Drs 07/5094 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16783* C Anlage 64 Benutzung der alten Ortsnamen in Verbindung mit der Gemeinde oder Stadt bei postalischen Anschriften an Stelle der Nummern des Zustellungspostamts SchrAnfr B75 30.04.76 Drs 07/5094 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 167831D Anlage 65 Zahl der nicht belegten Ausbildungsplätze in den Oberpostdirektionen Bremen und Hannover SchrAnfr B76 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16784*C Anlage 66 Benachteiligung der Angehörigen der Bundespost bei der Gewährung von Dienstbefreiung zur Ausübung ihrer politischen Mandate im kommunalen Bereich SchrAnfr B77 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16384* D Anlage 67 Einbeziehung der Verbandsgemeinde Puderbach in den Fernsprechnetz-Nahbereich Neuwied SchrAnfr B78 30.04.76 Drs 07/5094 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16785* B Anlage 68 Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten für die Deutsche Welle in El Paso SchrAnfr B79 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV/BMP . . . 16785* C Anlage 69 Vereinbarkeit von Äußerungen des DDR-Verteidigungsministers Heinz Hoffmann anläßlich des 20. Jahrestags der Nationalen Volksarmee mit der Entspannungsbereitschaft SchrAnfr B80 30.04.76 Drs 07/5094 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16785* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Anlage 70 Vorlage des Ergebnisses der wissenschaftlichen Begutachtung der dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen seit dem 25. März 1975 vorliegenden Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" SchrAnfr B81 30.04.76 Drs 07/5094 Windelen CDU/CSU SchrAnfr B82 30.04.76 Drs 07/5094 Windelen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16786* C Anlage 71 Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR zur Verwirklichung von über den Grundvertrag hinausgehenden menschlichen Erleichterungen entsprechend der KSZE-Schlußakte von Helsinki SchrAnfr B83 30.04.76 Drs 07/5094 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16786* D Anlage 72 Öffnung weiterer Übergänge an der hessisch/thüringischen Zonengrenze SchrAnfr B84 30.04.76 Drs 07/5094 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB . . . . . 16787* B Anlage 73 Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchsetzung Garchings als Standort des gewählten europäischen Forschungszentrums für Kernfusionsexperimente in der EG SchrAnfr B85 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B86 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16787* C Anlage 74 Klärung der Frage der Arbeitgeberfunktion der Fraunhofer-Gesellschaft in München für Mitarbeiter der Forschungsgruppe Limas SchrAnfr B87 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Franz CDU/CSU SchrAnfr B88 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16788* A Anlage 75 Personaleinsparungen in den der Koordinierungsstelle für Hochenergiephysik angeschlossenen Instituten auf Anweisung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sowie Beurteilung der möglichen Folgen für die deutsche Grundlagenphysik und insbesondere die Hochenergiephysik SchrAnfr B89 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B90 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16788* B Anlage 76 Zurverfügungstellung von Mitteln für Betriebe zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze SchrAnfr B91 30.04.76 Drs 07/5094 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16789*A Anlage 77 Finanzielle Unterstützung des Verbands Deutscher Studentenschaften (VDS) durch den Bund SchrAnfr B92 30.04.76 Drs 07/5094 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16789* D Anlage 78 Umfang der Förderung des Baus von Luftschiffen durch die Bundesregierung; Zahlung von Millionenbeträgen an eine deutsche Firma für die Erprobung und den Bau von Luftschiffen SchrAnfr B93 30.04.76 Drs 07/5094 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B94 30.04.76 Drs 07/5094 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 16790* A Anlage 79 Eignung der Sternwarte in Bochum für einen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Datensammlung über Wasservorräte in überseeischen Trockengebieten zur Verfügung gestellten Betrag von 100 000 DM SchrAnfr B95 50.04.76 Drs 07/5094 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16790* C Anlage 80 Verankerung einer Bevorzugung von Industrieerzeugnissen aus dem Zonenrand-und Grenzgebiet bei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden Lieferungen in Kapitalhilfeabkommen SchrAnfr B96 30.04.76 Drs 07/5094 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16790* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16719 239. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 7. 5. Dr. Ahrens ** 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Alber ** 7. 5. Dr. Althammer 7. 5. Amrehn 7.5. Dr. Artzinger * 7. 5. Batz 7.5. Behrendt * 7. 5. Dr. von Bismarck 7.5. Blumenfeld 7. 5. Böhm (Melsungen) 7. 5. Frau von Bothmer ** 7. 5. Büchner (Speyer) ** 7. 5. Prof. Dr. Carstens (Fehmarn) 7. 5. Dr. Dollinger 7. 5. Dr. Dregger 7. 5. Dr. Enders ** 7. 5. Entrup 7. 5. Dr. Evers 7. 5. Fellermaier * 7. 5. Frehsee 7. 5. Dr. Früh * 7.5. Geisenhofer 7. 5. Gerlach (Emsiand) * 7. 5. Dr. Geßner ** 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Haase (Fürth) ** 7. 5. Härzschel * 7. 5. von Hassel 7. 5. Dr. Holtz ** 7. 5. Frau Hürland 7.5. Dr. Jaeger 7. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler 7. 5. Kiechle 7. 5. Dr. Klepsch ** 7. 5. Dr. Kliesing ** 7. 5. Dr. Kreile 7. 5. Prof. Dr. Laermann 7. 5. Lagershausen ** 7. 5. Lampersbach 7. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 7. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 7. 5. Lenzer ** . 7. 5. Lücker * 7. 5. Marquardt ** 7. 5. Mattick ** 7. 5. Memmel 7. 5. Dr. Mende ** 7. 5. Dr. h. c. Mertes (Stuttgart) 7. 5. Dr. Müller-Hermann 7. 5. Dr. Müller (München) ** 7. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mursch * 7. 5. Opitz ** 7. 5. Frau Dr. Orth 21.5. Pawelczyk ** 7. 5. Richter ** 7. 5. Dr. Riedl (München) 7. 5. Röhner 7. 5. Roser 7. 5. Dr. Schäuble ** 7. 5. Scheu 7. 5. Frau Schleicher 7. 5. Schmidhuber 7. 5. Schmidt (Kempten) ** 7. 5. Schmidt (München) * 7. 5. Dr. Schneider 7. 5. Dr. Schwencke ** 7. 5. Dr. Schwörer * 7. 5. Dr. Schulz (Berlin) 14.5. Seibert 21.5. Sieglerschmidt ** 7. 5. Spilker 7. 5. Springorum * 7. 5. Dr. Starke (Franken) 7. 5. Graf Stauffenberg 7. 5. Strauß 7. 5. Stücklen 7. 5. Suck * 7.5. Dr. Vohrer ** 7. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Dr. Waigel 7. 5. Walkhoff * 7. 5. Dr. Wallmann 7. 5. Walther 14. 5. Dr. Warnke 7. 5. Wende 21.5. Frau Will-Feld 7. 5. Frau Dr. Wolf ** 7. 5. von Wrangel 7. 5. Ziegler 7. 5. Dr. Zimmermann 7.5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 27): Besteht ein Einkommensgefälle zwischen den Arbeitnehmereinkommen in den strukturschwachen Gebieten, insbesondere im ostbayerischen Zonenrandgebiet und den im übrigen Bundesgebiet, und wenn ja, sieht die Bundesregierung in der Gewährung eines Einkommensausgleichs ähnlich dem, der den Berliner Arbeitnehmern gewährt wird, einen vernünftigen Weg, solche Unterschiede zu beseitigen? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hatte als Hauptkriterien für die 1974/75 durchgeführte Neuabgrenzung . der Fördergebiete den Rückstand im Einkommensniveau und das voraussichtliche Arbeitsplatzdefizit 16760* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 einer Region festgelegt. Daher war auch für eine Reihe von Arbeitsmarktregionen ihr großer Einkommensrückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt ausschlaggebend für ihre Anerkennung als Fördergebiet. Die Gewährung eines Einkommensausgleichs für solche Regionen sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Zonenrandförderung" des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen und in Übereinstimmung mit den Länderregierungen nicht als geeignetes Förderungsmittel an. Einkommenstransfers, Steuererleichterungen, Pendlerhilfen etc. würden erhebliche öffentliche Ausgaben bzw. Steuerausfälle zur Folge haben. Bei der bekannten Haushaltslage des Bundes und der Länder müßten solche Steuerausgaben überdies ganz oder teilweise zu Lasten der bisher gezielt eingesetzten Förderungsmittel gehen. Eine solche „Gießkannenförderung" würde aber nicht zu einer dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit wirtschaftsschwacher Regionen und damit zur Erhöhung des Lebensstandards der in ihnen wohnenden Menschen führen. Bund und Länder geben daher einem finanziellen Anreizsystem den Vorzug, das Starthilfen für gewerbliche Investitionen vorsieht, damit dauerhafte Arbeitsplätze mit guten Einkommenschancen geschaffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 28) : Trifft es zu, daß durch Verordnung vom 31. März 1976 die Preise für Streichhölzer um 7,8 % heraufgesetzt worden sind, obwohl die letzte Erhöhung erst im Februar 1974 erfolgte, und wie hoch sind die Steigerungssätze seit 1970 bei den übrigen administrierten Preisen, die die Bundesregierung bestimmt bzw. auf die sie Einfluß hat? Die von Ihnen angesprochene Preisanhebung für Zündwaren, die am 1. Mai 1976 wirksam geworden ist, bezieht sich auf die Zündwarensorte „Welthölzer". Im Zusammenhang mit der Preiserhöhung werden gleichzeitig Qualitätsverbesserungen bei den Sorten „Welthölzer" und „Haushaltsware" vorgenommen. Diese sind wichtigster Teil einer von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft entwikkelten Absatz-Konzeption, deren Ziel eine Stabilisierung der ungünstigen Absatzentwicklung für Zündwaren ist. Die wichtigsten anderen von der Bundesregierung, den Landesregierungen und den Gemeinden festgesetzten oder genehmigten Preise haben sich in Relation zum Preisindex für die Lebenshaltung wie folgt entwickelt: Der Preisindex für die Lebenshaltung ist von 1970 bis März 1976 um 39,7°/o gestiegen. Die im Warenkorb enthaltenen Dienstleistungspreise haben sich um 46,1 °/o erhöht. Bei den vom Staat festgesetzten oder genehmigten, im Index erfaßten Verbraucherpreise, bei denen es sich überwiegend ebenfalls um Dienstleistungen handelt, ergab sich — verursacht durch staatliche Initiativen — eine durchschnittliche Steigerungsrate von 47,0 °/o. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 29 und 30) : Aus welchen Gründen wurden für den Bereich der Textilwirtschaft seit Erlaß der vier Ausbildungsordnungen im Jahr 1971 keine weiteren Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz erlassen, obwohl von der Textilindustrie Vorschläge für weitere Ausbildungsordnungen vorbereitet wurden? Bis wann werden voraussichtlich ländereinheitliche Berufsschulrahmenlehrpläne zu den genannten Ausbildungsordnungen von 1971 vorliegen? Zu Frage A 29: Die Textilindustrie hat dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, insbesondere von Anfang 1975 bis zum Januar 1976, eine Anzahl von Vorschlägen für weitere Ausbildungsordnungen unterbreitet, deren Bearbeitung und Abstimmung mit den Sozialpartnern noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Verzögerung der Ausbildungsordnung „Textilveredler", deren Erlaß bereits Ende 1973 vom Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung beantragt wurde, ist auf das erst im vergangenen Jahr angelaufene neue Verfahren für die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen der Berufsschulen zurückzuführen. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hatte erhebliche Mühe, die Vielzahl der Rahmenlehrplanausschüsse für die zahlreichen in den letzten zwei Jahren von Bundesseite in das Abstimmungsverfahren eingebrachten Projekte einzurichten. Das Abstimmungsverfahren für den „Textilveredler" ist jedoch zwischenzeitlich soweit abgeschlossen worden, daß der Koordinierungsausschuß von Bund und Ländern Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan noch in diesem Monat verabschieden kann. Mit dem Erlaß der Ausbildungsordnung dürfte dann bis zum Beginn der Ausbildungsperiode in diesem Jahr (1. August) zu rechnen sein. Zu Frage A 30: Die Länder beabsichtigen, die Rahmenlehrpläne zu bereits erlassenen und nicht mit den Ländern abgestimmten Ausbildungsordnungen noch im Laufe des Jahres 1976 zu verabschieden. Dies gilt auch für die Ausbildungsordnungen für die Textil- und Bekleidungsindustrie aus dem Jahre 1971. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 35 und 36) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16761* Beabsichtigt die Bundesregierung, die jüngsten konzertierten Preiserhöhungen der Automobilbranche durch das Bundeskartellamt auf mögliche Preisabsprachen untersuchen zu lassen? Sind nach Ansicht der Bundesregierung bei dem Bundeskartellamt für solche umfangreichen Untersuchungen die personellen Voraussetzungen gegeben? Zu Frage A 35: Wie die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. April 1976 dargelegt hat, überprüft das Bundeskartellamt die jüngsten Preiserhöhungen in der Automobilindustrie unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Konkrete Anhaltspunkte für eine Preisabsprache oder -abstimmung zwischen den betreffenden Unternehmen liegen nach den bisherigen Feststellungen des Bundeskartellamtes jedoch nicht vor. Zu Frage A 36: Die personelle Ausstattung des Bundeskartellamtes ist nach Verabschiedung der Kartellgesetznovelle von 1973 erheblich verstärkt worden, damit eine sachgemäße Durchführung der erweiterten Aufgaben des Amtes auch bei umfangreichen Verfahren sichergestellt ist. Daher sind auch für die kartellrechtliche Prüfung der Preiserhöhungen für Automobile die erforderlichen personellen Voraussetzungen gegeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zinshöhe der ERP-Kredite unter Beachtung des allgemeinen Zinsniveaus zu überprüfen und die Zinssätze weiter zu senken? Die Bundesregierung hat die ERP-Zinsen unter Beachtung des allgemeinen Zinsniveaus am 1. April 1976 um weitere 0,5 °/o-Punkte gesenkt. Die ERP-Zinsen waren bereits im April 1975 um 0,5 %-Punkte ermäßigt worden; sie betragen heute 4,5% in Berlin 5,5% im Zonenrandgebiet 6,0% für Gemeinden und Umweltschutz 6,5% im übrigen Bundesgebiet. Der ERP-Zins liegt damit wesentlich unter den Zinssätzen des freien Kapitalmarktes und ist deshalb überaus günstig. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß es sich um langfristige Mittel von bis zu 15 Jahren Laufzeit ohne bankübliche Zinsanpassungsklauseln handelt und für den Darlehensempfänger keine zusätzlichen Bankprovisionen oder -gebühren entstehen, da diese vorn ERP-Sondervermögen getragen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 38) : Verstößt das Angebot von „großen Rhodesien-Rundfahrten" und von Reisen nach Südafrika und Rhodesien der Reisegesellschaft „Karawane-Studienreisen" für den Sommer 1976 gegen die gesetzlich festgelegten Boykottbestimmungen gegenüber Rhodesien, auch wenn die laut Prospekt erhobenen Reisekosten an die United Touring Company in Blanteyre, Malawi, gezahlt werden, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Das Angebot der Reisegesellschaft „Büro für Länder- und Völkerkunde" (Karawane-Studienreisen) verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften. Nach unserem Außenwirtschaftsrecht sind Reisen nach Südrhodesien als solche keinen Beschränkungen unterworfen. Im Rahmen der allgemeinen Beschränkung des Zahlungsverkehrs mit Südrhodesien wären allerdings Zahlungen der deutschen Reisegesellschaft an Südrhodesier genehmigungsbedürftig. Nach den bisherigen Feststellungen unterhält jedoch das „Büro für Länder- und Völkerkunde" keine geschäftlichen und finanziellen Beziehungen zu Personen oder Unternehmen, die in Südrhodesien ansässig sind. Die Bundesregierung hat freilich nie ein Hehl daraus gemacht, daß ihr die Vermittlung von Südrhodesien-Reisen durch deutsche Veranstalter politisch unerwünscht erscheint. Sie hat deshalb in allen Fällen, in denen ihr solche Aktivitäten bekanntgeworden sind, die betreffenden Veranstalter gebeten, Südrhodesien-Angebote aus ihren Programmen zu streichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 39) : In welchem Umfang sind die Staatshandelsländer des Ostblocks gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verschuldet, und wie sollen diese Schulden ausgeglichen werden? Der Anteil der Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) am Gesamtvolumen der vom Bund verbürgten deutschen Ausfuhrkredite von z. Z. insgesamt 56,4 Mrd. DM beträgt rd. 25 °/o (rd. 14,3 Mrd. DM). Der entsprechende Anteil für die Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, d. h. ohne China und Nordkorea, beträgt rd. 23 °/o. Hinzuzurechnen ist der bekannte Kredit für Polen von 1 Mrd. DM. Soweit darüber hinaus deutsche Banken Kredite ohne Bundesbürgschaften gewähren, gibt es keine statistische Erfassung. Was die Risikoeinschätzung anbelangt, so haben sich alle osteuropäischen Staatshandelsländer als gute Schuldner erwiesen. Ihr einwandfreies Kreditstanding zeigt auch die Tatsache, daß sie in zunehmendem Maße in der Lage sind, an den Euro- 16762* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 märkten Kredite aufzunehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Staatshandelsländer wie in der Vergangenheit in der Lage sein werden, ihre Schulden auszugleichen. Die Entwicklung des Jahres 1975 hat gezeigt, daß einige der Staatshandelsländer bei Einkäufen in der Bundesrepublik, sicher auch zur Vermeidung einer unangemessenen Verschuldung, zurückhaltender geworden sind. So sind unsere Ausfuhren nach Ungarn, Rumänien, Polen und CSSR zurückgegangen, was unsere Überschüsse gegenüber diesen Ländern um 26 °/o verkürzt hat. Auch im laufenden Jahr entwickeln sich unsere Ausfuhren nach noch inoffiziellen Zahlen für das 1. Quartal 1976 gegenüber Rumänien, Ungarn, Bulgarien und der CSSR unterdurchschnittlich oder gehen zurück. Für eine günstige Weiterentwicklung des Osthandels wird es vor allem darauf ankommen, daß die Ostländer ihre eigenen Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland sowie in andere westliche Länder wesentlich steigern und auf diese Weise verstärkt Devisen erlösen. Hierauf hat die Bundesregierung wiederholt hingewiesen. Während die osteuropäischen Staatshandelsländer 1975 ihre Lieferungen nicht zuletzt konjunkturell bedingt, besonders schlecht entwickeln konnten (+ 1,7 °/o) und auch aus diesem Grunde besondere Bilanzprobleme in Kauf nehmen mußten, sieht ihre Situation im laufenden Jahr erheblich besser aus. So konnten sie, begünstigt durch den Lagerzyklus und dank verstärkter Verkaufsanstrengungen, im 1. Quartal 1976 nach noch inoffiziellen Zahlen eine weit überdurchschnittliche Liefersteigerung von 29,5 °/o erzielen. Besonders hoch waren die Steigerungen bei der UdSSR mit + 45,6 °/o, d. h., daß die Sowjetunion ihre Lieferungen um fast die Hälfte gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum steigern konnte. Da gleichzeitig unsere Exporte in die osteuropäischen Staatshandelsländer nur um 8,3 °/o stiegen, kommt es zu einem Abbau der Überschüsse. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 40) : Was ist der Grund dafür, daß die Bundesregierung noch keine Verordnung verabschiedet hat, die die wenig aussagekräftige Statistik des Warenverkehrs mit der DDR der Informationsbreite der Außenhandelsstatistik anpaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt im Interesse der beteiligten Wirtschaft, die Aussagefähigkeit der Statistik des innerdeutschen Handels zu verbessern und sie damit an die Informationsbreite der Außenhandelsstatistik anzunähern. Die rechtliche Prüfung der vorgesehenen Regelung ist noch nicht abgeschlossen. Wegen des Sonderstatus des innerdeutschen Handels, der kein Außenhandel ist, wird es aber leider nicht möglich sein, denselben Informationsstand wie im Außenhandel zu erreichen. Der Grund dafür liegt darin, daß das erfaßte Handelsvolumen und die Zahl der beteiligten Firmen wesentlich geringer sind als im Außenhandel, so daß die Ergebnisse wegen des Vertrauensschutzes häufig zu größeren Warengruppen zusammengefaßt werden müssen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 41): Würde die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen die Fusion Veba-Gelsenberg ein zweites Mal durchsetzen? Ja. Mit der Zusammenführung von VEBA und Gelsenberg ist die Aufsplitterung der mineralölwirtschaftlichen Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend beendet worden. Die grundlegende Veränderung der mineralölpolitischen Lage in der Welt hat die Zusammenfassung von VEBA und Gelsenberg ausgelöst. Es war notwendig geworden, einen im internationalen Maßstab interessanten deutschen Kooperationspartner zu schaffen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß dieses Ziel erreicht worden ist. Ich möchte jedoch klarstellen, Herr Kollege, daß die Bundesregierung die „Fusion" VEBA/Gelsenberg nicht „durchgesetzt" hat. Sie hat entsprechende Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der VEBA AG unterstützt, weil sich die unternehmerischen Vorstellungen der VEBA mit den energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung deckten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 90) : Treffen Meldungen zu, das durch Zuwendungen der UNESCO unterhaltene Internationale Theaterinstitut habe auf sowjetischen Druck hin die Veröffentlichung eines Artikels von Eugène Ionesco in der internationalen Zeitschrift der Organisation unterbunden, und wie hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung der UNESCO gegenüber darauf reagiert? Vorab möchte ich etwas zum Status des Internationalen Theaterinstituts sagen: Das Internationale Theaterinstitut ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Paris. Ihm gehören 50 nationale Sektionen an. Es ist von den nationalen Regierungen und auch von der UNESCO unabhängig. Die UNESCO gewährt allerdings dem Generalsekretariat in Paris einen jährlichen Zuschuß (der für das Haushaltsjahr 1975/76 100 000,— betrug) . Zu der in Ihrer Frage aufgeführten Meldung hat die Bundesregierung vom Sekretariat der deutschen Sektion folgendes erfahren: Zum Welttheatertag am 27. März wird jedes Jahr ein Aufsatz eines bekann- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16763* ten Theaterfachmanns oder Theaterschriftstellers veröffentlicht. Der Beitrag von 1976 stammte von Eugène Ionesco. Auf Einspruch von sowjetischer und arabischer Seite hat der Generalsekretär des Internationalen Theaterinstituts den Beitrag Ionescos nicht in der Vierteljahreszeitschrift des Instituts veröffentlicht. Die deutsche Sektion — sie hat ihren Sitz in Berlin (West) — hat den Beitrag im französischen Originaltext an die Deutsche Presseagentur und verschiedene Berliner Zeitungen weitergeben. Sie hat ihn ihrerseits jedoch nicht übersetzt und auch nicht veröffentlicht, weil er nach ihrer Meinung für die Belange der deutschen Theatersituation nicht von hervorragendem Interesse ist. Der Vorstand der deutschen Sektion des Internationalen Theaterinstituts wird sich am 18. Mai 1976 mit der Angelegenheit befassen. Nach Auskunft der Geschäftsstelle der deutschen Sektion besteht außerdem die Möglichkeit, daß das Exekutivkomitee des Internationalen Theaterinstituts mit der Frage befaßt wird. Die Bundesregierung bedauert, wenn von dritter Seite in unzulässiger Weise versucht wird, auf das Internationale Theaterinstitut Druck auszuüben. Sie möchte ihrerseits den Entscheidungen der deutschen Sektion oder einer möglichen späteren Entscheidung des Exekutiv-Komitees des Internationalen Theaterinstituts (das von den nationalen Sektionen gewählt worden ist) nicht vorgreifen. Sie sieht auch keine Möglichkeit gegenüber der UNESCO in dieser Angelegenheit zu intervenieren, da es sich, wie gesagt, um eine nichtstaatliche Organisation handelt. Sie wird aber ihren Botschafter bei der UNESCO bitten, die Angelegenheit mit besonderer Aufmerksamkeit weiter zu verfolgen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 1) : Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung unterlassen, in der Veröffentlichung über den Austausch der Ratifikationsurkunden zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung im Bulletin Nr. 34 vom 26. März 1976 den Brief des Bundesaußenministers an den polnischen Außenminister vom 9. März 1976 in der Fassung vom 11. März 1976 zu veröffentlichen, obwohl das Antwortschreiben des Außenministers der Volksrepublik Polen an den Bundesaußenminister vom 15. März 1976 enthalten ist, und ist die Bundesregierung bereit, den gesamten Briefwechsel im Bulletin abzudrucken? Im Bulletin vom 26. März 1976 wurden diejenigen Dokumente veröffentlicht, die am 24. März 1976 zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem polnischen Botschafter ausgetauscht worden sind. Die erste Fassung des Briefes des Bundesministers des Auswärtigen an den polnischen Außenminister vom 9. März 1976 war schon im Bulletin vom 11. März 1976 abgedruckt worden. Die endgültige Fassung des Briefes des Bundesministers des Auswärtigen an Außenminister Olszowski vom 9. März 1976 wurde im Bulletin Nr. 38 vom 2. April 1976 veröffentlicht. Im übrigen weise ich auf die Antwort von Staatssekretär Bölling in der Fragestunde vom 1. April 1976 hin, aus der sich ergibt, daß das Bundespresseamt eine Neuauflage der Broschüre „Die deutsch-polnischen Vereinbarungen" vorbereitet. Hierin soll auch der Briefwechsel zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem polnischen Außenminister enthalten sein. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 2) : Trifft es zu, daß 60 000 Deutsche in Rumänien ihre Ausreise in den freien Teil Deutschlands oder nach Osterreich beantragt haben, und innerhalb welchen Zeitraums ist — bejahendenfalls — anhand der bisherigen rumänischen Genehmigungspraxis und begründeter Erwartungen mit der Ausreise dieser Deutschen zu rechnen? Die Bundesregierung kann die in der Frage genannte Zahl nicht bestätigen. Die genaue Zahl der Ausreisewilligen ist erfahrungsgemäß schwer zu erfassen. Zur Entwicklung der Ausreisen ist folgendes zu sagen: Während in den Jahren 1973 und 1974 die Zahl der Ausreisen im Wege der Familienzusammenführung mit jeweils etwa 8 000 Personen besonders hoch war, ist seit Mitte 1975 ein starkes Absinken der Zahlen zu beobachten, das sich auch in den ersten Monaten des Jahres 1976 fortgesetzt hat. Der Bundesminister des Auswärtigen hat bei seinem Besuch in Bukarest am 4./5. Dezember 1975 den rumänischen Staatspräsidenten Ceausescu und seine anderen Gesprächspartner auf das Problem der Ausreise Deutscher angesprochen und nachdrücklich darum gebeten, die Zahl der Ausreisegenehmigungen wieder ansteigen zu lassen. Die rumänische Seite hat erklärt, daß sie grundsätzlich keine Auswanderungsbewegung größeren Ausmaßes wolle, aber bereit sei, die Familienzusammenführung unter humanitären Gesichtspunkten stetig weiterlaufen zu lassen. Die Bundesregierung hat seitdem die Kontakte zur rumänischen Seite in dieser Frage — auch auf hoher Ebene — ständig fortgesetzt und wiederholt darauf hingewiesen, daß sie — auch unter Hinweis auf die einschlägigen Beschlüsse von Helsinki —ein erneutes Ansteigen der Ausreisezahlen erwartet. In Anbetracht der Tatsache, daß — wie aus Berichten der Botschaft Bukarest, aus Zuschriften Betroffener und aus der Presse bekanntgeworden ist — die rumänische Seite mehr als früher die aussiedlungswilligen Deutschen von ihrer Absicht abzubringen versucht, wird die Bundesregierung diese Kontakte intensivieren. In welchem Zeitraum angesichts dieser Sachlage und der konzentrierten Bemühungen der Bundes- 16764* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 regierung mit einer Ausreise der aussiedlungswilligen Deutschen aus Rumänien gerechnet werden kann, ist gegenwärtig noch nicht zu übersehen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 3) : Ist die Bundesregierung bereit, mit Nachdruck dafür einzutreten, daß den Bürgern in West-Berlin das Redit zur Direktwahl des Europäischen Parlaments gewährt wird, zumal Berlin nach den Römischen Verträgen eindeutig zum Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft gehört? Die Frage der Einbeziehung Berlins in die Direktwahl zum Europäischen Parlament berührt unmittelbar die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte. Sie wurde daher von der Bundesregierung ausführlich mit den Drei Mächten aufgenommen. Die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland sind auf dem Vierertreffen nach Abschluß der NATO-Ministerratstagung vom 11./12. Dezember 1975 in Brüssel grundsätzlich zu der Auffassung gelangt, daß die Teilnahme der Westberliner in Anbetracht der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte nicht in der gleichen Weise erfolgen kann wie in der Bundesrepublik Deutschland. Für die im Land Berlin zu wählenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament wird daher ein besonderer Wahlmodus gelten, dessen rechtliche Festlegung im Zusammenhang mit der anstehenden Regelung der Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgen wird. Im übrigen lege ich Ihnen ein Doppel meiner heutigen Antwort an den Herrn Kollegen Roser zum selben Thema bei. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 4) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die für 1976 vorgesehene Entsendung eines Mitarbeiters für die „pädagogische Verbindungsarbeit" beim Goethe-Institut in San Francisco möglichst frühzeitig erfolgt, damit dieser Mitarbeiter zum Schuljahresbeginn einsatzbereit ist? Es wäre wünschenswert, an die Zweigstellen des Goethe-Instituts in den Vereinigten Staaten mehr Fachleute zu entsenden. Im Hinblick auf die angespannte Stellensituation hat man es jedoch bisher vorgezogen, neue Zweigstellen zu errichten und die regional für ganz Nordamerika verantwortliche Zweigstelle New York zu verstärken. Nach San Francisco kann ein Fachmann auf dem Gebiet der Pädagogik nur entsandt werden, wenn an einem anderen Ort eine entsprechende Stelle eingespart wird. Die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts hat mitgeteilt, daß sie einen solchen Weg suchen will. Heute ist aber noch nicht abzusehen, ob eine solche Stellenverlagerung bereits zum Schuljahresbeginn 1976 möglich sein wird. Das Goethe-Institut ist jedoch bemüht, diese Frage bald befriedigend zu lösen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 5) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem Artikel „Der Mensch und die Zentrale" erhobenen Vorwürfe in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 6. März 1976 im Interesse der deutschen Kulturarbeit sachgerecht klarzustellen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zu den in Frage stehenden Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts trifft derartige personalwirtschaftliche Entscheidungen in eigener Zuständigkeit. Auch die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts hat auf eine Klarstellung verzichtet, da es nicht zuletzt auch im Interesse der Betroffenen nicht der Praxis des Goethe-Instituts entspricht, Aspekte von Einzelentscheidungen im Personalbereich in der Presse zur Erörterung zu stellen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 6 und 7): Beharrt die Bundesregierung weiterhin auf ihrem Standpunkt, die Beamten der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn nicht in das Bundespolizeibeamtengesetz einzubeziehen, obwohl rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen? Welche gesetzlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch den Fahndungsbeamten der Deutschen Bundesbahn die Polizeizulage zu gewähren? Zu Frage B 6: Auch nach erneuter Prüfung hält die Bundesregierung eine Einbeziehung der hauptamtlichen Beamten der Bahnpolizei sowie der Fahndungsbeamten der Deutschen Bundesbahn in den Geltungsbereich des Bundespolizeibeamtengesetzes aus funktionaler und dienstrechtlicher Sicht weiterhin weder für notwendig noch für zweckmäßig. Die Beibehaltung der bestehenden Regelung ist insbesondere geboten, weil das für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen verwendete Personal über gründliche Kenntnisse und eingehende Erfahrungen über den Ablauf des Eisenbahndienstes verfügen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16765* und insoweit in seiner Tätigkeit mit dem praktischen Eisenbahndienst eng verzahnt bleiben muß. Deshalb werden als Anwärter für den Bahnpolizeidienst nur voll im Betriebs- und Verkehrsdienst ausgebildete Beamte verwendet. Auf die ausführliche Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, die Ihnen Herr Bundesminister Genscher mit Schreiben vom 16. Oktober 1972 — D I 2 — 211 610/36 — mitgeteilt hat, nehme ich Bezug. Die Deutsche Bundesbahn hält auch heute noch an ihrer damaligen Beurteilung der Angelegenheit fest. Zu Frage B 7: Diese Frage kann nicht isoliert behandelt werden. Derzeit liegen Forderungen auf Einbeziehung in den Empfängerkreis der Polizeizulage aus mehreren Bereichen vor. Die Erfüllung auch nur eines Teils dieser Forderungen würde weitere Anschlußforderungen zur Folge haben und die Gefahr einer nicht mehr vertretbaren Ausweitung der Zulagenregelung in sich bergen. Jede Erweiterung des Empfängerkreises der Polizeizulage würde zudem zu einer kostenverursachenden strukturellen Veränderung und Verbesserung der Bezahlung führen. Derartige Maßnahmen würden z. Z. nicht nur gegen die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung und der Länder vom 19. Dezember 1974 (Moratorium) verstoßen, sondern wären auch mit den vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur beschlossenen Sparmaßnahmen unvereinbar. Zur Problematik der Einbeziehung weiterer als der bisher erfaßten Beamtengruppen in die Polizeizulage hat der Bundesminister des Innern am 26. April 1976 in einem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages ausführlich Stellung genommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Leasing-Gesellschaften zur Finanzierung von Kernkraftwerken einer atomrechtlichen Genehmigung bedürfen und außerdem ihren Sitz im Inland haben müßten, und welche geeigneten Schritte unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um dies sicherzustellen? Nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes (AtG) bedarf einer Genehmigung, wer ein Kernkraftwerk als Anlage im Sinne dieser Vorschrift errichtet, betreibt oder sonst innehat. Im einzelnen sind differenzierte Ausgestaltungen der Rechtspositionen des Leasing-Gebers und des Leasing-Nehmers für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie für die Errichtungs- und Betriebsbefugnisse des Leasing-Nehmers denkbar. Ob der Leasing-Geber — allein oder neben dem Leasing-Nehmer — als Errichter, Betreiber oder Inhaber einer Genehmigung bedarf, läßt sich daher nur im Einzelfall nach der konkreten Ausgestaltung der Leasing-Vereinbarung ermitteln und beurteilen. Bei dieser Prüfung wird insbesondere zu klären sein, ob der Leasing-Geber als Eigentümer des Kernkraftwerkes dieses zumindest atomrechtlich „sonst innehat". Ein atomrechtliches Innehaben wird dann anzunehmen sein, wenn ein rechtlich fundierter tatsächlicher Einfluß auf die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid und möglichen späteren Aufsichtsweisungen konkretisierten atomrechtlichen Pflichten in der Weise besteht, daß ohne atomrechtlichen Zugriff gegenüber dem Träger derartiger Rechtspositionen die strikte Einhaltung und Gewährleistung dieser Pflichten nicht wirksam erzwungen werden könnte. Nach dem gleichen Grundsatz der strikten Gewährleistung des atomrechtlichen Schutzzweckes ist zu beurteilen, ob ein gegebenenfalls genehmigungspflichtiger Leasing-Geber seinen Sitz im Inland haben muß. Das wäre dann zu bejahen, wenn allein auf diese Weise notwendige Maßnahmen der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden wirksam erzwungen werden könnten. Im übrigen sind für die Prüfung der Frage, ob Leasing-Gesellschaften einer atomrechtlichen Genehmigung bedürfen und außerdem ihren Sitz im Inland haben müssen, die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung zuständig. Die Beachtung des hierfür maßgeblichen Grundsatzes der strikten Gewährleistung des atomrechtlichen Schutzzweckes wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die zuständigen Länderbehörden nach Art. 85 i. V. m. Art. 87 c GG sichergestellt. Angesichts der großen finanzwirtschaftlichen Bedeutung, die dem Leasing-Konzept künftig für Kernkraftwerke zukommen dürfte, sind zur Vorbereitung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die einheitliche Grundsätze für die Beurteilung von Leasing-Vereinbarungen für Kernkraftwerke festlegen soll, bereits Beratungen im Länderausschuß für Atomkernenergie eingeleitet worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß über Ost-Berlin zahlreiche Palästinenser und Araber illegal nach West-Berlin kommen und dort dann bis zur Entscheidung über ihre Asylersuchen von Fürsorgeunterstützung leben, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um dies zu verhindern? Hinsichtlich der Problematik der Einreise von Berlin (Ost) nach Berlin (West) und den mit dem Aufenthalt von Ausländern in Berlin (West) zu- 16766* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 sammenhängend+en Problemen nehme ich auf die Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1973 und den dort von dem Herrn Senator für Inneres in Berlin abgegebenen Bericht Bezug (Kurzprotokoll der 18. Sitzung des Innenausschusses am 1. Oktober 1973, Punkt 1 der Tagesordnung und Anlage 1). Die Zahl der Personen aus arabischen Staaten, die über Berlin (Ost) nach Berlin (West) ohne Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einreisen und sich dort als Asylbegehrende melden, ist inzwischen — auch aufgrund verschiedener Gegenmaßnahmen — erheblich zurückgegangen. In dem Zeitraum Dezember 1975 bis März 1976 ergab sich ein Rückgang von 50 °/o gegenüber dem Vergleichszeitraum Dezember 1974/März 1975. Wie ich in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Kunz (Weiden) bereits näher dargelegt habe (Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 201. Sitzung am 7. 11. 1975, S. 13908), verbleiben die sich in Berlin als Asylbegehrende meldenden Personen im übrigen nicht in Berlin. Sie werden nach der Vorschrift des § 38 des Ausländergesetzes dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zugeleitet und dort entsprechend den zwischen Bund und Ländern zur Entlastung des Sammellagers für Ausländer getroffenen Absprachen bis zum Abschluß des Asylverfahrens anteilig auf die Bundesländer verteilt. Das Land Berlin hat danach 8 °/o der verteilten Asylbewerber aufzunehmen. In welchen Fällen Asylbewerber Sozialhilfe beanspruchen können, richtet sich nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 10) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach sich der portugiesische ehemalige General Spinola Ende März in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben soll, um über illegale Waffenkäufe für einen gewaltsamen Rechtsputsch in Portugal zu verhandeln, welche Kenntnis hatte die Bundesregierung aus eigenen Quellen davon, und wird sie im Fall der Richtigkeit dieser Berichte dem ehemaligen General Spinola und seinen Mitverschwörern die nochmalige Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigern? Weder der Bundesregierung noch der zuständigen Landesregierung liegen eigene Erkenntnisse über einen Aufenthalt des ehemaligen portugiesischen Staatspräsidenten General Spinola in der Bundesrepublik vor. Ob ihm gegebenenfalls künftig die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verweigern wäre, wird die Bundesregierung entscheiden, wenn sich diese Frage stellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 11) : Wie haben sich die Zahlen der bekanntgewordenen Diebstähle an Kunstgegenständen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welchen Anteil haben daran jeweils die Diebstähle an Gegenständen sakraler und kirchlicher Kunst? In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Diebstähle von Kunstgegenständen und Gegenständen sakraler und kirchlicher Kunst nicht gesondert ausgewiesen. Ein gewisser Trend dieser Kriminalität ist lediglich aus einer in den Jahren 1973 bis 1975 erfolgten Erfassung zu ersehen, die nach den dem Bundeskriminalamt zugegangenen Meldungen folgendes Ergebnis hatte: 1973: 1 075 Diebstähle von Kunstgegenständen davon 312 Diebstähle von sakralen und kirchlichen Gegenständen 1974: 1 242 Diebstähle von Kunstgegenständen davon 312 Diebstähle von sakralen und kirchlichen Gegenständen 1975: 1 178 Diebstähle von Kunstgegenständen davon 291 Diebstähle von sakralen und kirchlichen Gegenständen Nach abgeschlossenem Aufbau der EDV-unterstützten Straftaten/Straftäter-Datei werden auch über die Diebstähle von Kunstgegenständen genauere Angaben vorliegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 12) : Trifft es zu, daß ein Frankfurter Gericht die Strafrahmen der Rauschmitteldelikte in der Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung als unzureichend bezeichnet hat, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — den gesetzgebenden Körperschaften Entwürfe vorlegen, die eine angemessene Bestrafung des illegalen Rauschmittelhandels ermöglichen? Die Frage bezieht sich vermutlich auf eine Pressemeldung vom 7. April 1976 über ein Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wegen fortgesetzten gewerbsmäßigen Handels mit Heroin. Danach soll in der Urteilsbegründung u. a. erklärt worden sein, der Bundesgerichtshof binde mit einer Entscheidung über den Fortsetzungszusammenhang des Rauschgifthandels die Möglichkeiten des Gerichts, härtere Strafen zu verhängen. Das Urteil des Landgerichts liegt bisher weder der Bundesregierung noch der Landesjustizverwaltung Hessen vor. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16767* Nach dem geltenden Betäubungsmittelgesetz wird der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft (§ 11 Abs. 4 Nr. 4). Was die Frage des Fortsetzungszusammenhangs anbelangt, so hat sich das entscheidende Gericht möglicherweise auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. August 1973 — 4 StR 345/73 — bezogen. In diesem Urteil vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, „Handeltreiben" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes sei der Oberbegriff aller entfalteten Bestrebungen, aus eigennützigen Gesichtspunkten den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. So gesehen müßten verschiedene der unter § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes fallenden Einzelakte, sofern sie alle zum Handeltreiben vorgenommen würden, dann als rechtlich unselbständige Teilakte ein und derselben Straftat angesehen werden, wenn die Voraussetzungen entweder der natürlichen Handlungseinheit oder der fortgesetzten Handlung gegeben seien. Eine Kritik an dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bisher nicht bekanntgeworden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 13) : Wie hoch sind die Verluste der Pfalz-Bank Kaiserslautern, und ist es richtig, daß durch das verspätete Eingreifen des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen die Verluste sich in wenigen Wochen noch sehr stark erhöht haben? Die Verluste der Pfalz-Kredit-Bank GmbH & Co. i. L. Kaiserslautern werden in der dem Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zugrundegelegten Vermögens- und Schuldenübersicht zum 20. Februar 1976 mit rd. 100 Millionen DM angegeben. Die endgültige Höhe der Verluste steht noch nicht fest. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich folgendes: Es ist nicht richtig, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der Pfalz-Kredit-Bank die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zu spät entzogen hat. Sofort nachdem sich Hinweise auf akute Risiken im Kreditgeschäft der Bank ergeben hatten, beauftragte das Bundesaufsichtsamt entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes eine neutrale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Sonderprüfung des Instituts. Als bei der Sonderprüfung ein Einzelwertberichtigungsbedarf festgestellt wurde, der das haftende Eigenkapital der Bank vollständig aufzehrte, nahm das Bundesaufsichtsamt sogleich die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften zurück und ordnete die Abwicklung des Instituts an, ohne die Sonderprüfung fortsetzen zu lassen. Angesichts dieses Vorgehens werden Sie mir darin zustimmen, daß es nicht gerechtfertigt ist, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den Vorwurf verspäteten Eingreifens zu machen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 14 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, die Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen zur Überwindung von Schäden aus Anlaß der Sturmfluten im Januar 1976 dahin gehend zu verbessern, daß die entstandenen Hausratschäden aus den Sturmflutkatastrophen vom 3/4. Januar 1976 und 20./21. Januar höher und gerechter entschädigt werden können? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Anwendung der Flutschadensbeihilfe-Richtlinien auf dem Gebiet der Schäden an Wohngebäuden und gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben bei der Schadensregulierung zu ausgesprochenen Härten führt und die entstandenen Schäden keineswegs ausreichend reguliert werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Zu Frage B 14: Die Flutschadensbeihilfe-Richtlinien sind von den vier Küstenländern gemeinsam mit dem Bund ausgearbeitet worden. Sie entsprechen im wesentlichen den Beihilferegelungen aus Anlaß der Sturmflut von 1962, enthalten jedoch zum Teil erhebliche Verbesserungen. Aufgrund einer zwischen Bund und Küstenländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung beteiligt sich der Bund mit zwei Dritteln an den Beihilfeaufwendungen der Länder. Diese Verwaltungsvereinbarung geht ebenfalls über die frühere Regelung hinaus. So erstreckt sich die Bundesbeteiligung auf Schadensbereiche, die 1962 von jeder Bundeshilfe ausgenommen waren. Dazu gehört in erster Linie der Schadensbereich „Hausrat und Bekleidung". Durch ihre Zweidrittel-Beteiligung an den Beihilfeaufwendungen der Länder für Hausratsschäden trägt die Bundesregierung in erheblichem Umfang dazu bei, daß den Hausratsgeschädigten schnell geholfen werden kann. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, darüber hinaus auf höhere Beihilfezahlungen durch die Länder hinzuwirken. Die Beihilfesätze für Hausratsschäden sind pauschaliert und nach Familiengröße gestaffelt. Außerdem sind Sonderregelungen für ausgesprochene Härtefälle vorgesehen. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Flutschadensbeihilfe-Richtlinien in der vorliegenden Fassung mit den darin enthaltenen Härteklauseln geeignet sind, den Betroffenen bei der Überwindung der Schäden aus eigener Kraft wirksam zu helfen. Eine vollständige Schadensabdeckung aus öffentlichen Mitteln ist weder für die Schadensbereiche Gewerbe, Landwirtschaft und Wohngebäude noch für Hausratsschäden beabsichtigt. Gleichwohl er- 16768* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 möglichen die Richtlinien in Abschnitt I Ziffer 4 Absatz 2 Schäden bis zu 9000 DM endgültig und bis zur vollen Schadenshöhe zu regulieren ohne Prüfung der Bedürftigkeit des Betroffenen. Nach Auskunft der Küstenländer überwiegen diese Schadensfälle. Bei Vorliegen besonderer Umstände können zur Vermeidung unbilliger Härten Beihilfen gewährt werden, die an keine Wertgrenze gebunden sind; die wirtschaftliche Existenz des Geschädigten wird somit in jedem Fall gesichert. Im übrigen beruhen die Flutschadensbeihilfe-Richtlinien auf dem verfassungsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip, wonach Beihilfen nur dann gewährt werden, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betroffenen nicht auf andere Weise beseitigt werden können. Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, daß die Richtlinien auch in den Schadensbereichen Wohngebäude, Gewerbe und Landwirtschaft wesentliche Verbesserungen gegenüber 1962 enthalten. Insbesondere wurden Teilschäden an Wohngebäuden einbezogen und Wertgrenzen erheblich heraufgesetzt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 16) : Trifft es zu, daß der ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende der Hessischen Landesbank, Prof. Henkel, aus Mitteln eines Forschungsetats der Europäischen Gemeinschaft Zuwendungen empfängt und somit auch mittelbar durch die Bundesregierung finanziert wird? Nach einem Dokument der EG-Kommission vorn 18. Juli 1975 mit dem Verzeichnis der Sonderberater, deren Verträge die Kommission zu verlängern gedenkt oder die sie 1976 einzustellen beabsichtigt, wird Prof. Wilhelm Hankel von der EG-Kommission vertraglich als Sonderberater vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1976 beschäftigt. Die Mittel hierfür sind im Rahmen der Ansätze für Sonderberater im EG-Haushalt veranschlagt. Die Verwendung dieser Mittel obliegt allein der Kommission im Rahmen ihrer eigenen Verwaltungshoheit nach Art. 205 des EWG-Vertrages. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluß. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 18) : Wird die Bundesregierung in den Entwurf für den Bundeshaushalt 1977 die Beträge einsetzen, mit denen der Deutschen Bundesbank die Verluste ersetzt werden können, die sie durch den zinslosen Swing im Interzonenhandel erleidet, der von Ost-Berlin ständig einseitig und bis zur äußersten Grenze als Dauerkredit in Anspruch genommen wird, und welche Gründe sind für die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage maßgebend? Der seit 1949 bestehende Swing im Handel mit der DDR ist 1975 durch Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der DDR für die Jahre 1976 bis 1981 verlängert und auf einen Höchstbetrag von 850 Millionen Verrechnungseinheiten (= DM) begrenzt worden. Die Deutsche Bundesbank hat sich bereiterklärt, diesen Swing auch im kommenden Jahr zu finanzieren. Es besteht daher kein Anlaß, in den Haushalt 1977 Mittel hierfür einzusetzen. Für die Haltung der Bundesregierung zum Swing sind folgende Gründe maßgebend: Der Swing fördert den Wirtschaftsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er dient nicht nur der DDR, sondern auch den Interessen unserer Wirtschaft. Solange mehr Waren von uns in die DDR geliefert werden als wir von dort beziehen, ermöglicht er unseren Unternehmern Bargeld statt Forderungen für ihre Mehrlieferungen zu bekommen. Die DDR hat den Swing in der Vergangenheit keineswegs ständig bis zur äußersten Grenze als Dauerkredit in Anspruch genommen. Die 1975 erfolgte Verlängerung des Swing ist im Rahmen der Bemühungen zu sehen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf neue Grundlagen zu stellen. Erst nachdem die Regierung der DDR ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über anstehende Probleme erklärt hatte, wie z. B. den Güter- und Straßenverkehr, den Ausbau bzw. Neubau von Straßen- und Autobahnverbindungen sowie Wasserstraßen, die langfristige Beseitigung von Abwässern und Abfallstoffen aus Berlin und andere Themen, ist die neue Vereinbarung abgeschlossen worden. Die Bundesregierung hält somit an ihrem bewährten politischen Grundsatz fest, im gesamtdeutschen Interesse den Wirtschaftsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu fördern und diese wirtschaftliche Verklammerung aufrechtzuerhalten und zu festigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei uneingeschränkter Anwendung des § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes in zunehmendem Maß im Zonenrandgebiet vorhandene Unternehmen mit guter Ertrags- und Vermögenslage Standortverlagerungen ihrer Produktion vornehmen, weil entsprechende Steueranreize und höhere Gewinnerwartungen zum Verbleib am bisherigen Standort fehlen und somit eine negative Auslese von Unternehmen bewirkt wird, und ist die Bundesregierung bereit, auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzeslage durch eine restriktive Auslegung des § 3 Abs. 4 des Zonenrandförderungsgesetzes die sogenannte Prosperitätsklausel auf äußerst seltene Ausnahmefälle zu beschränken bzw. durch eine entsprechende Gesetzesänderung die nachteiligen Auswirkungen der jetzigen Gesetzesfassung aufzuheben oder einzugrenzen? Die Finanzbehörden sind schon seit langem durch Bleichlautende Ländererlasse angewiesen, auf Grund der Prosperitätsklausel im Sinne des § 3 Abs. 4 des Zonenrandförderungsgesetzes nur solche Unterneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16769* men von den Vergünstigungen des Zonenrandförderungsgesetzes auszuschließen, deren Ertrags- und Vermögensverhältnisse nachhaltig so außergewöhnlich günstig sind, daß sie sich von der Masse der Unternehmen deutlich abheben. Die Anweisung entspricht den wiederholt geäußerten Wünschen des Deutschen Bundestages, diese Klausel nur in extremen Ausnahmefällen anzuwenden. Auf Grund dieser Anweisungen wird die Prosperitätsklausel von den Finanzbehörden allgemein sehr großzügig gehandhabt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß den besonderen Verhältnissen des Zonenrandgebiets damit hinreichend Rechnung getragen ist. Sie hält daher weitere Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen der Prosperitätsklausel nicht für erforderlich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 20 und 21): Ist die Bundesregierung bereit, sich innerhalb der EG für ein Gemeinschaftsprogramm der Forschung und Entwicklung im Bereich der Rohstoffe einzusetzen? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie es technisch und wirtschaftlich um einige wichtige Primärrohstoffe — Phosphate, Aluminium, Kupfer, Blei und Zink — bestellt ist, und kann sie mitteilen, wie es um die Versorgungssituation bzw. die Versorgungsaussichten steht? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung beteiligt sich bereits seit 1974 an den Vorbereitungen für ein Gemeinschaftsprogramm für Forschung und Entwicklung im Rohstoffbereich. Die Arbeiten werden im Rahmen des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (AWTF) der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Ein Unterausschuß „Rohstoff-Forschung und Entwicklung" des AWTF befaßt sich zur Zeit mit der Zusammenstellung und Analyse der nationalen F & E-Maßnahmen im Rohstoffbereich zur Ermittlung von Schwerpunkten eines gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramms. Der Unterausschuß hat inzwischen einige Aktionen (vgl. hierzu Anlage) zur Vorbereitung eines Gemeinschaftsprogramms vorgeschlagen, sowie Sektoren und Themen für gemeinschaftliche F & E-Maßnahmen benannt. Der AWTF hat diesen Vorschlägen zugestimmt. Für die Finanzierung dieser Arbeiten, die von den nationalen geologischen Diensten und durch Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, bemüht sich der AWTF um Bereitstellung von 250 000 RE im Jahre 1976 und mindestens 400 000 RE im Jahre 1977 aus dem Haushalt der Gemeinschaften. Zu Frage B 21: Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Situation bei den genannten Rohstoffen darf ich auf die ausführlichen Angaben in den Anlagen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidt-huber, Lenzer und der Fraktion der CDU/CSU vom 15. Dezember 1975 (BT-Drucksache 7/4479) verweisen. Die Versorgung mit den angesprochenen Rohstoffen bereitet zur Zeit keine Schwierigkeiten. Auch Versorgungsrisiken sind, zumindest was die mengenmäßige Versorgung anbetrifft, derzeit nicht zu befürchten. Mittel- und langfristig können allerdings Versorgungsschwierigkeiten bei diesen und anderen mineralischen Rohstoffen nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist bemüht, durch Anpassung und Weiterentwicklung des rohstoffpolitischen Instrumentariums einschließlich der Förderung von Forschung und Entwicklung die notwendige Vorsorge zu treffen. Anlage Empfehlungen des AWTF-Untersuchungsausschusses „Rohstoff-Forschung und Entwicklung" I. Primärrohstoffe 1. Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Unterlagen (Sammlung von geologischen, bergbaulichen, technischen und wirtschaftlichen Angaben) für wichtige Rohstoffe (zunächst Aluminium, Kupfer, Blei/Zink, Phosphate) Zweck dieser Untersuchungen: Analyse der Lage im Hinblick auf Bedarf und Ressourcen der Mitgliedstaaten zwecks Definition der auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden F & E-Maßnahmen. 2. Sektoren und Themen für gemeinschaftliche F & E-Aktivitäten - F & E auf dem Gebiet geringhaltiger Erze; durch Verbesserung der Techniken, vor allem der Erzaufbereitungsverfahren, soll die Nutzung dieser Erze, die durch eine geringe Ausbeute, zu kleine Korngrößen usw. erschwert wird, wirtschaftlich gemacht werden. — F & E auf dem Gebiet der Erzvorkommen in großen Tiefen, insbesondere Forschungsarbeiten auf dem Gebiet neuer Detektionsverfahren für solche Vorkommen. — F & E-Arbeiten, mit denen hochwertige, aber quantitativ begrenzte Vorkommen, abgebaut werden können (Technologie). — F & E auf dem Gebiet verborgener Vorkommen, die an der Oberfläche nicht sichtbar sind, die jedoch durch indirekte, geochemische oder sonstige Prospektionsmethoden aufgedeckt werden können und Verbesserung dieser Methoden. — F & E auf dem Gebiet der komplexen Erze. 16770* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 — Untersuchungen auf dem Gebiet der Vorkommen, deren Ursprung mit unterseeischem Vulkanismus in Zusammenhang steht. — Verbesserung der geochemischen Analysetechniken für Zinn und Wolfram. — Entwicklung der Quecksilbertechnologie. — Entwicklung der Abbautechniken für Vorkommen in großer Tiefe. — Gewinnung von schwerem, mineralhaltigem Sediment aus neueren Meeresablagerungen, möglicherweise als Nebenprodukt des im Bauwesen verwendeten Meersandes. — Geochemische Kartographie für die gesamte europäische Gemeinschaft. — Anwendung von Fernerkundungstechniken für Erzlagerstätten in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Vor der Festlegung konkreter F & E-Projekte sollen eingehende Studien über den derzeitigen Stand der Technik und ein Bestandsverzeichnis der einschlägigen nationalen Programme erstellt werden. Die Ergebnisse sollen als Berichte und/ oder Durchführbarkeitsstudien vorgelegt werden. II. Sekundärrohstoffe Informationssammlung zu folgenden Themen — Techniken zur Rückgewinnung von Rohstoffen aus Verbraucherabfall (z. B. Sortieren, Verbrennung) — Verbesserungsmöglichkeiten der Rückgewinnung bei einzelnen Rohstoffen Eisenmetalle Nichteisenmetalle anorganische Stoffe Papier Gummireifen Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung das zwischen den vier EG-Ländern (Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) und den USA und Japan geschlossene Abkommen über die Exportkredite? Trifft es zu, daß das Abkommen außerhalb jedes gemeinschaftlichen Verfahrens zustande kam, ohne daß die Mitgliedstaaten, die nicht an der Konferenz von Rambouillet teilgenommen hatten, und die EG-Kommission davon in Kenntnis gesetzt wurden, und wenn ja, hält die Bundesregierung das Verfahren für angebracht? Es trifft nicht zu, daß zwischen den vier EG-Ländern Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien sowie Italien und den USA und Japan ein Abkommen über Exportkredite geschlossen worden ist. Es ist deshalb auch unrichtig, daß ein derartiges Abkommen außerhalb des gemeinschaftlichen EG-Verfahrens zustande gekommen wäre. Richtig ist vielmehr, daß sich als Ergebnis einer Anfang 1974 begonnenen internationalen Diskussion ein Konsens über eine internationale Disziplin auf dem Gebiet der Exportkreditbedingungen (insbesondere Mindestzinsen, Höchstlaufzeiten und Anzahlungen) herausgebildet hat. Da es sich um einen äußerst delikaten ersten Ansatz zu einer internationalen Disziplin im Bereich der Exportkredite handelt, wird zur Zeit erwogen, ob nicht während einer Versuchsperiode unsere nationalen Gremien, die über staatliche Exportkreditversicherungen und staatlich geförderte Exportfinanzierungen zu entscheiden haben, sich entsprechend dem Vorgehen anderer Exportländer ohne völkerrechtliche Verpflichtung allein auf nationaler Ebene an eine gewisse Disziplin bei der Genehmigung von Exportkreditkonditionen halten sollten. Ein Meinungstausch über Zweckmäßigkeit und Zeitpunkt eines solchen Vorgehens ist seit einigen Wochen mit allen Mitgliedstaaten und der Kornmission im Gange. Einer internationalen Vereinbarung auf diesem Gebiet würde die Bundesregierung nur dann zustimmen, wenn sie unter Beachtung der Vorschriften des EWG-Vertrages und der vom Europäischen Gerichtshof hierzu gegebenen Auslegungen von der Gemeinschaft abgeschlossen würde. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 24 und 25) : Auf Grund welchen Tatbestands im einzelnen hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein Verfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrags gegen die Bundesregierung wegen Nichterfüllung ihrer Erdölbevorratungspflichten eingeleitet? Wie gedenkt die Bundesregierung diesen Verpflichtungen nachzukommen? Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat der Bundesregierung am 14. September 1975 mitgeteilt, daß nach den ihr vorliegenden Angaben die Bundesregierung noch nicht alle angemessenen Maßnahmen zur Erfüllung der EG-Richtlinien, die zum 1. Januar 1975 Olmindestvorräte von 90 Tagen Reichdauer vorschreiben, getroffen habe. Das Schreiben stellte die Vorstufe zur Einleitung eines förmlichen Klageverfahrens gegen die Bundesregierung gemäß Art. 169 des Vertrages dar. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort dargelegt, daß sie ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. Unter Einschluß der kommerziellen Vorräte der Mineralölwirtschaft in der Bundesrepublik bestehen bereits jetzt Mineralölvorräte für mehr als 90 Tage, auf die die Bundesregierung insbesondere auch aufgrund des Energiesicherungsgesetzes Zugriff hat. Außerdem werden die Vorräte — durch die Erhöhung der Pflichtvorräte der Mineralölwirtschaft nach dem Mineralölbevorratungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16771* Besetz ab 1. Oktober 1976 (90 Verbrauchstage für Raffineriegesellschaften, 70 Tage für konzernabhängige Importeure, Einführung einer stufenweisen Vorratspflicht für unabhängige Importeure) sowie — durch die fortlaufende weitere Einlagerung der Bundesrohölreserve (von den geplanten 4 Millionen t — nach gegenwärtiger Verbrauchssituation entspricht dies einer Vorratsdauer von knapp 11 Tagen — werden bis Jahresende 3,4 Millionen t eingelagert sein) noch erheblich aufgestockt. Die Bundesregierung hat ferner in der Fortschreibung des Energieprogramms alle Verbraucher aufgefordert, für eine ausreichende Bevorratung oder entsprechende Vorsorgemaßnahme Sorge zu tragen. Dabei hat sie den Verbrauchern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand die Anlage eines Mindestvorrats für 14 Tage empfohlen; bei den Großverbrauchern der gewerblichen Wirtschaft wird nach den vorliegenden Berichten diese Empfehlung nicht unbeträchtlich überschritten. Auch auf diese Bestände hätte die Bundesregierung im Krisenfall aufgrund des Energiesicherungsgesetzes ein Zugriffsrecht. Aufgrund dieser Stellungnahme der Bundesregierung hat die Kommission bisher keine weiteren Schritte gegen die Bundesregierung eingeleitet. Anderslautende Pressemeldungen zu Jahresbeginn sind unrichtig. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 26 und 27): Ist es richtig, daß die Landkreise Germersheim und Landau-Bad Bergzabern trotz weit über dem Bundesdurchschnitt liegender Arbeitslosigkeit nach den zur Zeit gültigen Richtlinien nicht in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" aufgenommen werden konnten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Richtlinie für die Aufnahme in die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" den gegebenen Umständen angepaßt und eine Überprüfung der geförderten Gebiete auf Zweckmäßigkeit und Dringlichkeit der Förderung hin vorgenommen werden sollte? Die Gemeinden des Landkreises Landau-Bad Bergzabern gehören bis auf Barbelroth, Dierbach, Gommersheim, Hergersweiler, Niederotterbach und Oberhausen zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ; alle Gemeinden des Landkreises Germersheim sind nicht Fördergebiet. Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe hatte als Kriterien zur Bestimmung von Fördergebieten ein prognostiziertes Arbeitsplatzdefizit, einen Rückstand im Einkommensniveau und in der Infrastrukturausstattung einer Region festgelegt; als Gebietsraster dienten dabei Arbeitsmarktregionen, die aus Gemeinden zusammengesetzt sind. Bei der Verabschiedung des 5. Rahmenplans dieser Gemeinschaftsaufgabe am 15. Dezember 1975 hat der Planungsausschuß beschlossen, den methodischen und datenmäßigen Ansatz zur Bestimmung von Fördergebieten fortzuschreiben, damit inzwischen eingetretenen strukturellen und gesamtwirtschaftlichen Änderungen Rechnung getragen werden kann. Die Arbeiten sollen im Herbst 1976 vorliegen, vorausgesetzt, daß schwierige statistische Probleme, die sich aus der kommunalen Neugliederung ergeben haben, rechtzeitig gelöst werden können. Weiterhin kam der Ausschuß überein, die Vorbereitungen für die Einführung einer systematischen Erfolgskontrolle möglichst bis zur Beschlußfassung über den 6. Rahmenplan im Frühjahr 1977 abzuschließen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 30 und 31) : Ist es richtig, daß auf Grund des Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) vom I. April 1968 (BGBl. I S. 241) vom Statistischen Bundesamt im Jahr 1970 eine ergänzende Repräsentativerhebung über die Vermögens- und Kapitalstrukturen hei annähernd 90 000 ausgewählten Unternehmen des Groß- und Einzelhandels durchgeführt bzw. veranlaßt wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt ihre Auswertbarkeit trotz zur Verfügung stehender ausreichender Haushaltsmittel noch nicht sicher war, und daß die von den Unternehmen wegen der vielfach im Befragungszeitpunkt noch nicht zur Verfügung stehenden Bilanzdaten nur unter beträchtlichem Aufwand erstellten Angaben bis heute noch nicht ausgewertet wurden? Wenn ja, welches sind die Gründe dafür, und was wird die Bundesregierung unternehmen, damit die unter dem Druck von Bußgeldandrohungen beschafften und mit sicher nicht unbeträchtlichem Verwaltungsaufwand geprüften Umfrageergebnisse nicht sinnlos werden? Aufgrund des Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1968) vom 1. April 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 241) wurde eine Bundesstatistik durchgeführt, die eine allgemeine Zählung und eine ergänzende Repräsentativerhebung umfaßte. Die ergänzende Repräsentativerhebung wurde im Jahre 1970 in den Bereichen Einzelhandel, Großhandel und Gaststättengewerbe durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 des o. a. Gesetzes wurden auch Angaben über die Vermögens- und Kapitalbestände der Unternehmen (Bilanzdaten) erfragt. Dem Statistischen Bundesamt oblag die Erhebung und Aufbereitung der ergänzenden Repräsentativerhebung im Großhandel. Zum Zeitpunkt der Erhebung der Angaben für die ergänzende Repräsentativerhebung beim Einzelhandel, Großhandel und Gaststättengewerbe mußten das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter zunächst davon ausgehen, daß die erfragten Bilanzdaten auswertbar seien. Bei der Prüfung der eingehenden Antworten der Unternehmen stellte sich jedoch heraus, daß der Fragebogenabschnitt über die Vermögens- und Kapitalbestände zu einem so hohen Prozentsatz mangelhaft ausge- füllt war, daß zahlreiche zeitraubende Rückfragen vor einer maschinellen Aufbereitung hätten gestellt werden müssen. Von einer weiteren Auswertung dieses Merkmalskomplexes, der nur einen geringen Teilbereich der ergänzenden Repräsentativerhebung darstellt, wurde daher abgesehen. Die übrigen Ergebnisse dieser Erhebung wurden vom Statistischen Bundesamt und von den Statistischen Landesämtern aufbereitet und in zahlreichen Quellenbänden publiziert. Für die Nichtaufbereitung der Bilanzdaten aus der ergänzenden Repräsentativerhebung sind folgende Gründe maßgebend gewesen: In den Jahren 1967 bis 1971 sind neben den laufenden Statistiken folgende 6 Großzählungen durchgeführt worden, die sehr umfangreiche und komplizierte Erhebungs- und Tabellenprogramme hatten: Zensus im Produzierenden Gewerbe, Handwerkszählung, Handelszählung, Wohnungszählung, Volks- und Berufszählung und Landwirtschaftszählung. Dies führte um die Jahreswende 1971/1972 zu erheblichen Engpässen in der Programmierkapazität der Statistischen Ämter. Um die Hauptergebnisse der Großzählungen und die laufenden Statistiken auch nur einigermaßen termingerecht fertigstellen zu können, mußten gewisse Teile der Zählungsarbeiten zurückgestellt werden. Die Leiter der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unterbreiteten den fachlich zuständigen Ministerien Vorschläge, die helfen sollten, die Anforderungen an die Tabellenprogramme mit den bei den Statistischen Ämtern vorhandenen Kapazitäten in Einklang zu bringen. Diese Vorschläge, die sich entweder auf den Wegfall von geplanten Tabellen oder die Zurückstellung von Aufbereitungsarbeiten bezogen, wurden den zuständigen Ministerien mitgeteilt und von diesen — entsprechend der politischen Dringlichkeit ihrer Anforderungen an die Tabellenprogramme — akzeptiert oder nicht akzeptiert. Dem Bundesminister für Wirtschaft wurde die Zurückstellung der Aufbereitung der Bilanzdaten aus der Handelszählung nicht zuletzt wegen der Mangelhaftigkeit der Bilanzangaben empfohlen. Wegen der drohenden Gefährdung anderer noch wichtiger Aufbereitungsarbeiten erklärte sich der Bundesminister für Wirtschaft mit einer Zurückstellung der weiteren Aufbereitungsarbeiten der Bilanzangaben einverstanden. Nach Fertigstellung der für vordringlich bezeichneten Arbeiten bei den Großzählungen ist die Frage der Wiederaufnahme der Arbeiten an den Bilanzdaten der ergänzenden Repräsentativerhebung der Handelszählung erörtert und eingehend geprüft worden. Dabei wurde berücksichtigt, daß die bereits in den Jahren 1971/1972 bestehenden finanziellen und personellen Engpässe bei den Statistischen Ämtern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch größer geworden sind und seit einiger Zeit zu erheblichen Terminverzögerungen bei der termingerechten Durchführung zahlreicher Statistiken führen. Andererseits wurde bedacht, daß für die Aufbereitung der Bilanzdaten aus der Handelszählung 1968 noch einige Arbeiten durchgeführt, insbesondere die noch fehlenden Programme für die maschinelle Aufbereitung der Bilanzdaten erstellt und Rückfragen bei den Berichtsfirmen gestellt werden müßten. Überdies müßte die erforderliche Programmierkapazität zur Verfügung gestellt und damit von anderen Aufgaben, die vordringlich zu bearbeiten sind, abgezogen werden. Bei dieser Sachlage ist die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, daß die nachträgliche Aufbereitung veralteter Daten, die für die fachlichen Aufgaben des Bundesministers für Wirtschaft nicht mehr brauchbar sind, nicht vertretbar ist und deshalb darauf verzichtet werden soll. Die Arbeiten an der Aufbereitung der Bilanzdaten der Handelszählung 1968 sind aus dem gleichen Grunde nicht mehr aufgenommen worden. Anlage 33 Antwort des Par]. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 32 und 33) : Welche gesamtwirtschaftliche und wettbewerbsorientierte Bedeutung mißt die Bundesregierung dem sogenannten Kaufscheinhandel bei, und wie beurteilt sie die Entwicklungsaussichten dieses Vertriebssystems? Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um gegebenenfalls auftretende diskriminierende Effekte gegenüber bestimmten Nachfragern zu unterbinden? Zu Frage B 32: Die von Ihnen angesprochene Frage des Verkaufs von Waren an Letztverbraucher gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, wie z. B. eines „Einkaufsausweises", bezieht sich auf den Cash and Carry-Selbstbedienungsgroßhandel. Diese Vertriebsform erfüllt neben dem Zustellgroßhandel eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für kleinere und versorgungsmäßig ungünstig gelegene Einzelhandelsbetriebe. Die gesamtwirtschaftliche und wettbewerbspolitische Bedeutung wird bereits erkennbar, wenn man die Daten des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, München, betrachtet, nach denen im Jahre 1974 von den mehr als 600 Cash and Carry-Betrieben ein Nettoumsatz von 15 Milliarden DM erzielt wurde. Nicht zu verkennen sind allerdings auch Wettbewerbsverzerrungen auf der Einzelhandelsstufe, wenn Cash and Carry-Selbstbedienungsgroßhändler Einzelhandel betreiben, indem sie Umsätze an Letztverbraucher tätigen. Die Entwicklung des Cash and Carry-Selbstbedienungsgroßhandels ist angesichts des ständigen Wandels der Betriebsformen im Handel nicht mit Sicherheit einzuschätzen. In Teilbereichen sind Tendenzen zur Umwandlung von Cash and Carry-Betrieben in Verbrauchermärkte, die als Einzelhändler an Letztverbraucher verkaufen, erkennbar. Zu Frage B 33: Soweit Cash and Carry-Betriebe ihre Waren ausschließlich im Großhandel abgeben, bestehen keine Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16773* Wettbewerbsprobleme. Anders ist es jedoch, wenn unter dem Deckmantel der Großhandelseigenschaft Umsätze auch mit Letztverbrauchern getätigt werden, ohne daß dabei die für Einzelhändler geltenden Vorschriften insbesondere des Ladenschlußgesetzes und der Verordnung über Preisangaben beachtet werden. Hier ist es Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörden der Länder, derartigen zu Wettbewerbsverzerrungen führenden Verstößen entgegenzuwirken. Die Geltung der Preisauszeichnungspflicht und des Ladenschlußgesetzes auch in den Fällen, in denen Waren an Einzelhändler oder sonstige Gewerbetreibende für deren privaten Bedarf abgegeben werden, ist durch die jüngere Rechtsprechung bestätigt worden. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht bevor. Die Bundesregierung geht davon aus, daß aufgrund dieser Rechtsprechung und der Kontrolle durch die Behörden der Länder die aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 34 und 35) : Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tollwut — seit Einstellung der Vergasung von Fuchsbauten - auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebreitet? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Schutz der Menschen Vorrang vor der Erhaltung von Tierarten genießt, und will sie daraus, die Konsequenz ziehend, alles unternehmen, um die für den Menschen gefährliche Seuche Tollwut bis zur Beseitigung zu bekämpfen, auch wenn das nach den heute vorliegenden Erkenntnissen nicht anders als durch Vergasung der Fuchsbauten möglich sein sollte? Zu Frage B 34: Bei den in den Jahren 1970 bis 1973 großflächig in der Bundesrepublik Deutschland jeweils im Frühjahr neben anderen Maßnahmen durchgeführten Fuchsbaubegasungen ergaben sich in zunehmendem Maße Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchsetzbarkeit der vorgeschriebenen Maßnahmen. Diese Schwierigkeiten resultierten in der Hauptsache aus einer prinzipiellen bzw. emotionellen Ablehnung der Fuchsbaubegasungen durch bestimmte Einzelgruppen, und führten zu einer recht bemerkenswerten Diskussion in der Öffentlichkeit sowie zu Gerichtsverfahren gegen die mit der Durchführung der Maßnahmen betrauten Behörden und gegen oberste Landes- und Bundesbehörden. Auf Grund der Klage eines Jagdausübungsberechtigten wurde schließlich durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1974 der speziell die Bekämpfung der Wildtollwut regelnde § 15 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970 (BGBl. I S. 289) aus rechtlichen Gründen für nichtig erklärt. Die Entwicklung des Tollwutgeschehens seit Erlaß der Tollwut-Verordnung sowie seit Einstellung der Begasung von Fuchsbauen ist aus der nachstehenden Ubersicht ersichtlich: Jahr Zahl der angezeigten Tollwutfälle 1965 3 913 1966 3 661 1967 4 374 1968 4 449 1969 3 897 1970 2 723 1971 2 213 1972 2 692 1973 3 146 1974 4 345 1975 5 718 Hiernach ist die Zahl der Tollwutfälle mit der Anwendung konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Wildtollwut spürbar zurückgegangen, mit dem Nachlassen bzw. Aussetzen großflächiger Maßnahmen jedoch zu einer Höhe angestiegen, die die Werte vor Beginn dieser verschärften Bekämpfungsmaßnahmen erheblich übersteigt. Zu Frage B 35: Bei der Abwägung verschiedenrangiger Rechtsgüter im Rahmen der Gesetzgebung kommt dem Schutz des Menschen höchster Rang zu. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die für den Menschen gefährliche Seuche Tollwut mit scharfen Maßnahmen insbesondere beim Tier bekämpft werden muß. Aus diesem Grund gelten seit langem strenge tierseuchenrechtliche Vorschriften zum Schutz gegen die Tollwut bei Haustieren. Aus diesem Grund soll auch durch das in der parlamentarischen Beratung, z. Z. im Bundestag, befindliche Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage geschaffen werden, um alle notwendigen und gebotenen Maßnahmen gegen die Tollwut auch beim Wild vorsehen zu können. Hiermit entspricht die Bundesregierung u. a. dem Votum des Bundesgesundheitsrates, der die Auffassung vertreten hat, daß eine wirksame Bekämpfung der Tollwut ohne durchgreifende Maßnahmen gegen die Wildtollwut nicht möglich ist. Inwieweit die im Viehseuchengesetz zu schaffende Ermächtigung zum Erlaß von Maßnahmen gegen die Tollwut beim Wild ausgeschöpft werden wird, muß noch weiteren eingehenden Fachberatungen vorbehalten bleiben. Neben dem Schutz der Tiere wird auch der Schutz des Menschen von dieser gefährlichen Seuche maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Konzeption zukünftiger praktikabler Maßnahmen gegen die Tollwut sein. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretär Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 36) : Trifft es zu, daß die geltenden Handelsklassenregelungen für Äpfel dazu geführt haben, daß immer mehr äußerlich herrliche, nach dem Nähr- und Wirkstoffgehalt aber wertlose bzw. minderwertige Äpfel produziert und auf den Markt gebracht werden (vgl. Zeitschrift „Essen und Trinken", Jahrgang 1976, Heft Februar, Seite 46), und wird sich die Bundesregierung für eine andere Handelsklassenregelung einsetzen, die dem Nähr- und Wirkstoffgehalt gegenüber dem Aussehen den Vorzug einräumt, und wie lange würde eine Umstellung des Markts auf eine Neuregelung voraussichtlich dauern? Die Bundesregierung teilt die Auffassung nicht, daß die geltenden Handelsklassenbestimmungen die Produktion von nach dem Nähr- und Wirkstoffgehalt wertlosen bzw. minderwertigen Äpfeln fördern. Die Mindesteigenschaften der geltenden EG-Qualitätsnormen für Äpfel gewährleisten vielmehr einen ausreichenden Entwicklungszustand der Früchte, der grundsätzlich Voraussetzung für einen möglichst günstigen und ausgewogenen Gehalt an Nährund Wirkstoffen bietet. Dabei ist zu beachten, daß diese Stoffe in Abhängigkeit von den Bedingungen des Wachstums, der Lagerung und der Art des Verzehrs erheblichen Schwankungen unterliegen können. Eine gesetzliche Normierung und Überwachung muß deshalb als besonders problematisch angesehen werden. Überdies läßt das vorhandene umfangreiche Sortiment an Apfelsorten eine ausreichende Wahlmöglichkeit beim Verbrauch im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften der Sorten zu. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, das Apfelsortiment durch planmäßige Sortenzüchtung auf wissenschaftlicher Grundlage unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Erkenntnisse zu verbessern. Allerdings ist die Sortenzüchtung von Obstgehölzen sehr aufwendig und langwierig. Sie hat sich aber auch an den allgemeinen Erfordernissen des Marktes, an den ökologischen Standortbedingungen in den Anbaugebieten, sowie an den ökonomischen Anforderungen in Anbau und Absatz zu orientieren. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 37) : In welchem Umfang hat das Bundesernährungsministerium in den Jahren 1969 bis 1972 Forschungsaufträge vergeben, nach Sachgegenstand, Auftragssumme und Empfänger geordnet? In der Zeit von 1969 bis 1972 sind von meinem Hause insgesamt 1 058 Einzelvorhaben mit einer Auftragssumme von rd. 38 Millionen DM vergeben worden. Die wissenschaftlich bearbeiteten Sachgebiete und einzelnen Themenstellungen sind in sehr umfangreichen Jahresübersichten nach den bearbeitenden Instituten und Projektmitteln zusammengestellt. Diese Übersichten gehen Ihnen eben wegen ihres Umfanges mit gesonderter Post zu. Projektbearbeiter waren überwiegend Wissenschaftler an Hochschulinstituten, Bundesforschungsanstalten oder hochschulfreien Forschungseinrichtungen. Soweit in Einzelfällen wissenschaftliche Aufträge an Beamte im Ruhestand vergeben wurden, geschah dies aufgrund der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung der Bearbeiter, die eine schnelle und effiziente Erledigung gewährleisteten. An aktive oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sowie an Mitglieder des Deutschen Bundestages sind Forschungsaufträge nicht vergeben worden. Ihr Interesse, Herr Kollege Link, ist aber, wie eine Vorabveröffentlichung im Agra Europe vom 22. April 1976 zeigt, noch etwas weitergegangen. Im Hinblick auf diese Veröffentlichung halte ich daher die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den tatsächlichen Sachverhalt für unbedingt notwendig. Deshalb meine Feststellung: In den Ihnen gesondert zugehenden Übersichten mit den Empfängern der Forschungsaufträge werden Sie den Namen des Kollegen Walter Peters als Empfänger eines solchen Forschungsauftrages nicht finden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/5094 Frage 38) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem europäischen Übereinkommen über den sozialen Schutz der Landwirtschaft beizutreten, wie dies in der Empfehlung 776 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bezüglich der Lage der Landjugend in Europa erneut gefordert wird, und wenn ja, welche Gründe hinderten sie bisher daran, die Konvention zu unterzeichnen? Die Bundesregierung wird bei der Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den sozialen Schutz der Landwirte wahrscheinlich ebenso wie die Schweiz, die das — noch nicht in Kraft getretene — Übereinkommen bisher als einziger Mitgliedstaat des Europarates ratifiziert hat, nach Maßgabe des Artikels 19 einen oder zwei Vorbehalte bezüglich der Anwendung des Artikels 5 (Hilfen bei Betriebsaufgabe) geltend machen müssen. Der jedes Übereinkommen des Europarates ergänzende sogenannte Erläuternde Bericht ist hier — entgegen der gewöhnlichen Praxis — erst nach dem Beschluß, das Übereinkommen zur Zeichnung aufzulegen, im Herbst 1974 durch das Ministerkomitee gebilligt worden. Daher hat mit der Prüfung, ob das Übereinkommen unterzeichnet werden kann, bei der es vor allem auf die darin enthaltenen Auslegungsregeln ankommt, erst Ende 1974 begonnen werden können, als außer von dem Text des Übereinkommens auch von dem Erläuternden Bericht eine deutsche Fassung hergestellt worden war. Der Umfang der hier notwendigen Prüfung wird daran deutlich, daß an ihr nicht nur 8 Bundesressorts und — wegen des kultur- bzw. schulpolitischen Inhalts der in der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16775* Empfehlung 776 der Parlamentarischen Versammlung angeführten Artikel 8, 9 und 10 — die Länder zu beteiligen sind, sondern auch die Frage evtl. notwendiger Vorbehalte nach Artikel 19 Absatz 1 untersucht werden mußte. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 39 und 40) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit angeordnet haben, die weitere Planung von allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der Bundesregierung ab sofort einzustellen, sowie weitere Maßnahmen im Rahmen des Programms für jugendliche Arbeitslose nicht mehr vorzusehen, und worauf sind entsprechende Erlasse der Landesarbeitsämter vom April 1976 an die Arbeitsämter zurückzuführen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für den Fall der Mittelknappheit Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in jedem Fall auch weiterhin in Gebieten mit besonders hohen Arbeitslosenquoten durchgeführt werden sollten, und ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit entsprechende Maßnahmen sicherzustellen? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1976 rund 100 Millionen DM für zusätzliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bereitgestellt. Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit berichtet, sind diese Mittel inzwischen in voller Höhe durch Anerkennungsbescheide gebunden. Deshalb können im Rahmen dieses Sonderprogramms der Bundesregierung keine weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Bundesanstalt für Arbeit stehen im Haushaltsjahr 1976 für die Anerkennung neuer' Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 385 Millionen DM zur Verfügung. Sie wurden auf die Landesarbeitsämter unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitslosenquote verteilt. Sollte sich herausstellen, daß nach Erschöpfung der Haushaltsmittel der Bundesanstalt für Arbeit trotz des konjunkturellen Aufschwungs weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen des Arbeitsmarktes oder bestimmte Regionen dringend erforderlich sind, werden Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit darüber zu beschließen haben, ob sie dafür überplanmäßige Ausgaben für erforderlich halten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 41): Wird die Bundesregierung, nachdem sie bereits des öfteren die Unterzeichnung des europäischen Übereinkommens über die „Aupair"-Stellung angekündigt hat, dies in absehbarer Zeit vollziehen, und wird sie beschleunigt das Ratifikationsverfahren betreiben? Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht, das Europäische Au-pair-Abkommen zu unterzeichnen, fest, obwohl die damit verbundenen hohen Erwartungen wegen des ausbleibenden Beitritts Großbritanniens unerfüllt bleiben werden. Die Unterzeichnung ist für die nächsten Monate vorgesehen. Als der Vertreter der Bundesregierung vor drei Jahren im Deutschen Bundestag die baldige Unterzeichnung des Abkommens ankündigte, bestand begründete Aussicht, daß es — außer von Frankreich — auch von Großbritannien, in das die weitaus überwiegende Zahl der deutschen Au-pair-Mädchen geht, unterzeichnet und ratifiziert werden würde. Wegen dieses Umstandes hatte der deutsche Vertreter im Ministerkomitee des Europarates im Herbst 1969 bei dem Beschluß, das Abkommen zur Zeichnung aufzulegen, erklärt, es werde von deutscher Seite wahrscheinlich erst unterzeichnet werden, nachdem dies zuvor durch Frankreich und Großbritannien geschehen sei. Eine rechtliche Prüfung des erst mehrere Jahre nach der Auflegung des Abkommens zur Zeichnung vom Europarat zur Ausfüllung des Artikels 6 beschlossenen Muster-Au-pair-Vertrages hat der britischen Regierung jedoch Anlaß zu neuen Überlegungen gegeben und offenbar zu dem Ergebnis geführt, von einer Unterzeichnung des Abkommens abzusehen. Vor einer späteren Ratifizierung wird abzuwägen sein, ob es — gerade wegen des weiterhin anzustrebenden britischen Beitritts — nicht zweckmäßig ist, daß sich die Bundesrepublik hier ebenso verhält wie Belgien, Luxemburg und die Schweiz, die das Abkommen zwar unterzeichnet, nicht aber ratifiziert haben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 42) : Wie traben sich in den vergangenen zehn Jahren die Einkommen der niedergelassenen Kassenzahnärzte nach Abzug der Praxiskosten, der Aufwendungen für die Altersvorsorge und die Krankenversicherung sowie der Steuern in Relation zu den Arbeitnehmereinkommen entwickelt? Die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Düsseldorf gesetzten Annahmen für die Berechnung eines durchschnittlichen Nettostundenlohns von 5,48 DM für Zahnärzte liegt mir nicht vor. Eine detaillierte Stellungnahme ist mir deshalb nicht möglich. Bedenken bestehen jedoch gegen die zugrunde gelegte Arbeitszeit von 63 Wochenstunden. Aus einer empirischen Untersuchung in Schleswig-Holstein geht hervor (Walter A. S. Koch, Strukturmerkmale ausgewählter Freier Berufe, Beiträge zur Mittelstandsforschung, Heft 14, Otto-Schwarz-Verlag. 16776* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Göttingen, 1976), daß die durchschnittliche wöchentliche Behandlungszeit der Zahnärzte am Stuhl 34,6 Stunden beträgt. Zur zweiten Frage möchte ich auf die Antwort hinweisen, die ich dem Kollegen Urbaniak am 27. August 1975 gegeben habe (vgl. Bundestagsdrucksache 7/4007). Ich habe damals ausgeführt, daß die Bruttoeinkommen der niedergelassenen Zahnärzte (nach Abzug der Praxiskosten) von 36 628 DM im Jahre 1963 auf schätzungsweise 180 000 bis 200 000 DM im Jahre 1974 gestiegen sind. Im gleichen Zeitraum ist das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit je Beschäftigten von 8 957 DM auf 24 752 DM angewachsen. Der durchschnittliche Anstieg bei den Arbeitnehmern lag demnach bei 9,7 v. H. jährlich, während bei den Zahnärzten der entsprechende Wert rund 16 v. H. betrug. Diese Zahlen sind bisher nicht bestritten worden. Aufgrund der Sonderbewegungen im Bereich des Zahnersatzes ist eine Aussage über die Einkommensentwicklung der Zahnärzte im Jahre 1975 noch nicht möglich. Die Höhe der durchschnittlichen Aufwendungen der Zahnärzte für Altersvorsorge, Krankenversicherung und Steuern sind mir nicht bekannt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 43) : Wie hoch sind im Rechnungsjahr 1975 die Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen bei der Krankenversicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Altershilfe gewesen, und kann davon ausgegangen werden, daß die Leistungen einschließlich Verwaltungskosten durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt waren? Soweit Zahlen bisher vorliegen, betrugen die Gesamtaufwendungen im Rechnungsjahr 1975 in der Krankenversicherung der Landwirte 1 598 Millionen DM, davon Verwaltungskosten 77 Millionen DM, der landwirtschaftlichen Unfallversicherung 850 Millionen DM, davon Verwaltungskosten 60,3 Millionen DM, der Altershilfe für Landwirte 1 738 Millionen DM, davon Verwaltungskosten 52,3 Millionen DM. In der Krankenversicherung der Landwirte ist davon auszugehen, daß alle Aufwendungen durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt waren. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden die Aufwendungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für das Rechnungsjahr 1975 erst im Jahre 1976 durch Beiträge und Zuschüsse des Bundes abgedeckt. Soweit diese Mittel zur Dekkung der Aufwendungen nicht ausreichen, haben die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang auf vorhandene Betriebsmittel und Rücklagen zurückzugreifen ist. In der Altershilfe für Landwirte sind die Leistungen einschließlich der Verwaltungskosten durch das geltende Finanzierungssystem durch Beiträge und Zuschüsse des Bundes gedeckt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 44) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Benachteiligung von Waisen bei der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung zu beseitigen, wenn diese das 18. Lebensjahr vollendet, auf Grund der wirtschaftlichen Lage keine Lehrstelle erhalten und somit auch keine Waisenrente mehr beziehen können? Die Waisenrenten der Sozialversicherung werden ohne Einschränkung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes gezahlt. Volljährige Kinder erhalten diese Leistungen dagegen nur, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder infolge einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Bei diesen Ausnahmefällen werden Situationen berücksichtigt, in denen Kinder typischerweise und für eine gewisse Dauer von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und nach dem Tod eines oder beider Elternteile ein Ersatz für den weggefallenen Unterhalt geleistet werden muß. Dagegen kann die Arbeitslosigkeit vielfach kurzfristig behoben werden. Jedenfalls ist ihre Dauer im Regelfall von vornherein nicht absehbar. Diese Fälle unterscheiden sich insofern von den genannten Ausnahmen. Eine allgemeine Regelung in dem von Ihnen angesprochenen Sinne hätte im übrigen auch Auswirkungen auf andere Sozialleistungsbereiche, die Leistungen für Kinder und Waisenbezüge vorsehen. Die insgesamt hiermit verbundenen Mehraufwendungen wären bei der derzeitigen Finanz- und Haushaltslage nicht zu vertreten. Mit dem Sonderprogramm für zusätzliche Arbeitsförderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung jedoch einen wesentlichen Beitrag geleistet, gerade die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen zu verringern und zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 45): Trifft der Bericht eines Wochenmagazins zu, wonach Schiller in einem Schießkino der Schlieffenkaserne in Luneburg mit scharfer Munition auf Lebende Bilder" von Menschen schießen durften, und was wird die Bundesregierung tun, um solche Kriegsspiele mit Schülern in Zukunft zu verhüten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16777* Es trifft zu, daß Schüler in einem Schießkino der Schlieffen-Kaserne, Lüneburg, mit Kleinkaliberwaffen unter Verwendung eines Ausbildungsfilms der Bundeswehr geschossen haben. Zu der Veranstaltung waren Jugendliche eingeladen, die in Kürze zur Bundeswehr eingezogen werden, im wesentlichen der Geburtsjahrgang 1957. Bei derartigen Veranstaltungen sollen künftige Wehrpflichtige Gelegenheit erhalten, den militärischen Alltag — insbesondere Einzelheiten der Ausbildung — kennenzulernen. Diese Informationsmaßnahmen unterscheiden sich von sogenannten „Tagen der offenen Tür", die einem breiten Publikum offen stehen. Ich werte den Programmpunkt im Zusammenhang der gesamten Informationsmaßnahme als Einweisung in eine Ausbildungseinrichtung. Er kann als Teil unserer Informationspflicht und zugleich als Entscheidungshilfe für die wehrpflichtigen Jugendlichen verstanden werden. Die Kritikfähigkeit dieser Altersgruppe setze ich voraus. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß Kinder keine Gelegenheit erhalten dürfen, mit Waffen zu hantieren. Der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 22. November 1974 (VMBl 1975, S. 41) untersagt deshalb Kindern, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, den Zugang zu Handfeuerwaffen grundsätzlich. Der Erlaß reicht aus, Mißbrauch und Gefahren zu verhindern. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 46) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Gründen der Sparsamkeit der öffentlichen Haushalte auf den Neubau eines Kreiswehrersatzamts in Karlsruhe zu verzichten und statt dessen das bald freiwerdende Verwaltungsgebäude des Badischen Gemeindeversicherungsverbands in Karlsruhe zu übernehmen? Es ist funktionsgerechter und wirtschaftlicher, das Kreiswehrersatzamt Karlsruhe zusammen mit anderen Einrichtungen und Anlagen der Bundeswehr in dem geplanten Neubau auf dem hierfür bereits erworbenen Gelände an der Büchiger-Allee unterzubringen, denn die angebotene Liegenschaft ist in ihrem derzeitigen Bestand für die Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes nicht geeignet. Von einem Erwerb der angebotenen Liegenschaft wird daher abgesehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 47) : Entsprechen die in der Genfer Zeitung „24 Heures" veröffentlichten Aussagen des Schweizer Obersten Arthur Moll den Tatsachen, daß sowjetische Spionageflugzeuge vom Typ MiG 25 die Bundesrepublik Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Skandinavien in großer Höhe überfliegen und gegen sie Abwehrmaßnahmen nicht möglich sind, und welche Konsequenzen will bejahendenfalls die Bundesregierung aus dieser Verletzung des Luftraums ziehen? Die Aussagen des Schweizer Obersten Moll in der Genfer Zeitung „24 Heures" decken sich in Inhalt und Tenor mit Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Luftfahrt-Fachzeitschriften des In- und Auslands; sie entsprechen nicht den Tatsachen. Flugzeuge vom Typ MiG-25, stationiert in der DDR und in Polen, fliegen Routine-Aufklärungseinsätze im Luftraum des Warschauer Pakts. Bei diesen Einsätzen liegt zuweilen auch ein Flugkurs parallel zur innerdeutschen Grenze, aber weit innerhalb des Territoriums der DDR. Ein Teil der Flüge dient vermutlich u. a. zur Grenzaufklärung mit Hilfe von Seitensichtradar. Ein Eindringen in den Luftraum über dem Territorium der genannten NATO-und neutralen Staaten ist bisher in keinem Fall festgestellt worden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 48 und 49) : Wie gedenkt die Bundesregierung nach dem Vorliegen der Ergebnisse und des Beschlusses der „gemeinsamen Kommission für Lärmschutz und Maßnahmen aus Gründen der Flugsicherheit", über die Flugplatzrandgemeinden Eckweiler und Pferdsfeld weiter vorzugehen, und insbesondere die Frage zu beantworten, ob man die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen eines Gesetzes oder einer Verordnung durchführt? Wie will die Bundesregierung die vorliegende Zusage der Staatssekretäre Fingerhut und Schmidt erklären, wonach die betroffenen Bürger bis 1. Oktober 1976 Bescheid wissen, wenn unter „Bescheid wissen" nicht nur zu verstehen ist, daß umgesiedelt wird, sondern den betroffenen Bürgern auch bekannt ist, unter welchen finanziellen Bedingungen eine Umsiedlung erfolgt? Zu Frage B 48: Der Beschluß der Gemeinsamen Kommission für Lärmschutz und Maßnahmen aus Gründen der Flugsicherheit vom 8. April 1976 fordert die Absiedlung der beiden Gemeinden Pferdsfeld und Eckweiler wegen unzumutbarer Lärmbelastung. Die Konsequenzen dieser Ergebnisse wurden geprüft. Es steht nach den Messungen für das Bundesministerium der Verteidigung nunmehr außer Frage, daß eine unzumutbare Lärmbelästigung besteht. Dem Bundesminister der Finanzen wird ein auf Umsiedlung bzw. Entschädigung zielender Antrag zugeleitet werden, ggf. wird die Angelegenheit noch dem Bundeskabinett und den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorgelegt werden müssen. Hierüber hat jedoch dann der Bundesminister der Finanzen zu entscheiden. Bevor diese Schritte unternommen werden, läuft eine kurzfristige Prüfung darüber, ob nach dem derzeitigen Stand der Planungen nicht doch noch durch Umdislozierungen die Lärmbelastung auf ein allen 16778* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Bewohnern zumutbares Maß herabgemindert werden kann. Zu Frage B 49: Das Fluglärmgesetz sieht Umsiedlungen nicht vor. Auch die nachbarrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen lediglich eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Wohnwertes vor, wobei der derzeitige Verkehrswert der Gebäude Bemessungsgrundlage ist. Selbstverständlich wird das Bundesministerium der Verteidigung im Falle einer Umsiedlung bemüht sein, eine der Sachlage angemessene, für die Bewohner der beiden Gemeinden günstige Lösung der Entschädigungsfrage zu erreichen. Die außergewöhnliche Ausnahmesituation in den Gemeinden Pferdsfeld und Eckweiler dürfte eine solche Lösung begünstigen. Das Bundesministerium der Verteidigung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß die wesentlichen interministeriellen Entscheidungen bis 1. Oktober 1976 getroffen sein werden. Auf jeden Fall wird unverzüglich nach Vorliegen der Entscheidungen mit den Betroffenen verhandelt werden, damit auch diese sich zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt über die bestehenden konkreten Möglichkeiten informieren und ihre eigene Disposition treffen können. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 50) : Kann nunmehr verbindlich davon ausgegangen werden, daß zum 1. August 1976 beim Marinearsenal Wilhelmshaven statt bisher 70 jetzt 132 Auszubildende angenommen werden können, wie dieses anläßlich eines offiziellen Truppenbesuches durch Beamte des Bundesverteidigungsministeriums am 4. März 1976 in Aussicht gestellt worden ist? Durch Erlaß vom 16. Februar 1976 ist bereits der Abschluß von 112 Berufsausbildungsverträgen zum Einstellungstermin 1. August 1976 geregelt worden. Das Ausleseverfahren für weitere 20 Auszubildende ist im Gange. Mit dem Abschluß der Berufsausbildungsverträge ist in Kürze zu rechnen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 51) : Wieweit sind die Verhandlungen des Bundesverteidigungsministeriums mit dem Bundesfinanzministerium bezüglich des Vorziehens der Neubauplanung für das Unteroffiziersheim des Jagdgeschwaders 71 „Richthofen" in Wittmund gediehen, nachdem am 27. März 1976 das bisherige Unteroffiziersheim durch einen Brand völlig vernichtet wurde? Separate Verhandlungen des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem Bundesministerium der Finanzen über ein Vorziehen der Neubauplanung für das Unteroffiziersheim des Jagdgeschwaders 71 in Wittmund werden nicht geführt. Hingegen ist aufgrund des Ersuchens des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages beabsichtigt, in Kürze allgemeine Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen über die Festlegung neuer (gekürzter) „Raum- und Flächennormen" für Unteroffiziersheime, zu beginnen, die sich auch auf die Planung des Heimes in Wittmund auswirken werden. Aufgrund dieser Sachlage ist unter Berücksichtigung sowohl bautechnischer als auch haushaltsmäßiger Gründe mit einem Baubeginn des Unteroffiziersheimes in Wittmund vor Anfang 1977 kaum zu rechnen. Als Sofortmaßnahme sind den Unteroffizieren des Jagdgeschwaders 71 Räumlichkeiten im Sozialgebäude zur Nutzung als Unteroffiziersheim zugewiesen worden. Für die Herrichtung dieser Räume als provisorisches Unteroffiziersheim hat die Wehrbereichsverwaltung II 20 000,— DM bereitgestellt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 52, 53 und 54) : Trifft es zu, daß das Deutsche Jugendherbergswerk die internationale Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem für 500 000 DM erworben hat, und hat bereits eine Eigentumsübertragung stattgefunden? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß für die Errichtung der internationalen Jugendbildungsstätte DahlemBaasem ca. 4 Millionen DM an Steuergeldern ausgegeben worden sind, und nunmehr durch die Nichtfertigstellung während der vergangenen zwei Jahre nach Aussage des Beauftragten der Gemeinde Schmidtheim weitere 2 Millionen DM aufgewendet werden müssen, um diese Jugendbildungsstätte überhaupt in Betrieb nehmen zu können? Welche Institution, welche Behörden oder welche Personen tragen die Verantwortung dafür, daß die internationale Jugendbildungsstätte in Dahlem-Baasem nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden konnte? Zu Frage B 52: Beides trifft nicht zu. Von Land und Bund sind Verhandlungen mit dem Landesverband Rheinland des Deutschen Jugendherbergswerks geführt worden, die eine Übernahme der Einrichtung als Jugendherberge zum Ziel haben und erfolgversprechend verlaufen. Von seiten des Jugendherbergswerks ist eine Eigenbeteiligung von 500 000 DM in Aussicht genommen worden. Welche Vergabebedingungen im einzelnen zugrunde zu legen wären, wird vom federführenden Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen z. Z. geprüft. Zu Frage B 53: Es ist unzutreffend, daß die zur Inbetriebnahme der Einrichtung notwendigen weiteren Mittel durch die Nichtfertigstellung während der vergangenen zwei Jahre aufgewendet werden müßten. Abschließende Investitionen sind weit überwiegend deswegen er- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16779* forderlich, weil die Arbeiten der Fertigstellung des Baues noch nicht abgeschlossen wurden und die bewegliche Einrichtung sichergestellt werden muß. Welche Mittel noch zu investieren sind, wird vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ermittelt. Die notwendigen, über die bisher vergebenen 3,651 Millionen DM hinausgehenden Investitionen des Landes, des Bundes und voraussichtlich des Deutschen Jugendherbergswerks werden den Wert der Einrichtung entsprechend erhöhen. Zu Frage B 54: Zum Zeitpunkt der Mittel-Bewilligungen des Landes und des Bundes war die Entwicklung des vorgesehenen Trägers für das die fachliche Stellungnahme abgebende Land nicht erkennbar. Dieser Träger hat sich trotz Mitwirkung von Pädagogen, die in der Jugendarbeit erfahren sind, leider als unzuverlässig und nicht tragbar erwiesen, so daß die Umstellung auf einen anderen Träger erforderlich wurde. Diese nahm insbesondere wegen der geographischen Lage der Stätte und sich daraus ergebenden eingeengten Verwendungsmöglichkeiten längere Zeit in Anspruch. Gegen den Geschäftsführer des bisherigen Trägers ist ein Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue eingeleitet worden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß kommerziell orientierte Kurkliniken zunehmend Kuren zur Therapie von Alkoholikern anbieten, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Entwicklung unter den Gesichtspunkten der Bedarfsgerechtigkeit und des Vorhandenseins von notwendigem Fachpersonal, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Der Bundesregierung ist die angesprochene Entwicklung bekannt. Der „Ständige Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder" hat sich mehrfach mit dieser Problematik befaßt, wobei die Erfahrungen von örtlichen Besichtigungen berücksichtigt werden konnten. Er hat erhebliche Bedenken sowohl hinsichtlich der gewählten Standorte wie der vorhandenen personellen Ausrüstung aber auch wegen der unterschiedlichen Therapieangebote. Er hat seine Bedenken der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder zugeleitet mit der Bitte, einen gemeinsamen Beschluß der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder herbeizuführen. Mit ihm soll sichergestellt werden, daß eine öffentliche Förderung solcher Einrichtungen durch die Bundesländer künftig nur dann gewährt wird, wenn sie mit der Krankenhausbedarfsplanung und den Empfehlungen aus der Psychiatrie-Enquete abgestimmt sind, mit Fachpersonal so ausgerüstet werden, wie dies üblicherweise von stationären Therapieeinrichtungen erwartet werden muß und die Behandlung der Patienten durch die Kur soweit abgeschlossen werden kann, daß eine ambulante Anschlußbehandlung nicht mehr zwangsläufig erforderlich ist. Derzeit ist festzustellen, daß sich diese Einrichtungen vornehmlich in strukturschwachen Gebieten ansiedeln, so daß eine gemeindenahe Versorgung ebensowenig sichergestellt ist, wie die Einbindung in eine therapeutische Kette, zu der vornehmlich auch die Nachsorge zählt. Das Therapieangebot ist nicht einheitlich. Neben der Langzeitbehandlung werden Kurzzeittherapien angeboten, die wegen der nicht gesicherten, jedoch unabdingbaren Nachbehandlung negativ beurteilt werden müssen. Die Ausrüstung mit Fachpersonal erscheint insgesamt als ungenügend. Zusätzlich ist zu bedenken, daß diese wirtschaftlich orientierten Kurkliniken die empfohlene Richtgröße für derartige Einrichtungen von maximal 80 Betten teilweise übersteigen und somit eine erhebliche Bettenkapazität in strukturschwachen Gebieten schaffen, ohne die evtl. ohnehin freie Bettenkapazität zu berücksichtigen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten ist der Empfehlung gefolgt und hat das Thema auf die Tagesordnung genommen Die Bundesregierung ihrerseits wird prüfen, ob und ggf. inwieweit sie auf die Vergabe von Förderungsmitteln für strukturschwache Gebiete mit dem Ziel Einfluß nehmen kann, die derzeitige Entwicklung in dem nahegelegten Sinne positiv zu korrigieren. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 56) : Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Schädlichkeit der zahlreichen Rauchinhaltsstoffe, über praktikable Methoden zur Feststellung und zur laufenden Kontrolle der schädlichen Bestandteile vor, und für welche praktischen Maßnahmen zur Eindämmung der durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Schäden sind die vorliegenden und zu erlangenden Erkenntnisse nutzbar zu machen? Über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen der überaus zahlreichen Rauchinhaltsstoffe liegt eine Fülle nationaler und internationaler wissenschaftlicher Literatur vor, die in ihren wichtigsten Ergebnissen verdichtet und in populärer Darstellung auch der Allgemeinheit in Form von Taschenbüchern zugänglich ist. Die Bundesregierung hat sich auf die wichtigsten Erkenntnisse bei ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Zigarettenrauchens — BT-Drucksachen 7/1442 vom 10. Mai 1974 und 7/2921 vom 5. Mai 1975 — bezogen. In zahlreichen Publikationen sind die unterschiedlichsten Wirkungsansätze der Schadstoffe beschrieben und diskutiert worden. Da sich die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens nicht nur auf die Entstehung bösartiger Neubildungen der Atemwege, die vornehmlich von bestimmten Teerstoffen verschuldet werden und auf die dem Nikotin zuzuschreibende Gefäßschädi- 16780* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 gungen beschränken, sondern darüber hinaus eine Vielzahl von Organschädigungen mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, müßte hierzu der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Diskussion dargelegt werden. Das würde den Rahmen dieser Antwort überschreiten. Es gibt heute keinen begründeten Zweifel mehr daran, daß Rauchen, in welcher Form auch immer, verschiedenartigste gesundheitliche Schäden verursacht. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gelten als gesichert, ohne daß im Einzelfall jeweils schon festliegt, welcher Schadstoff allein oder in Kombination mit anderen für bestimmte Organschädigungen ursächlich ist. Die quantitative Bestimmung der Rauchinhaltsstoffe Nikotin und Kondensat in Zigaretten führt in der Praxis jetzt zu keinen Schwierigkeiten mehr, da eine international anerkannte DIN-Methode für die Bestimmung dieser Rauchinhaltsstoffe vorliegt und angewandt wird. Bei der Neuregelung der Bezeichnungsvorschriften für Zigaretten soll neben einem Warnhinweis auch die Angabe der Nikotin-und Kondensatwerte vorgeschrieben und für alle inländischen und importierten Erzeugnisse in einheitlicher Form geregelt werden. Soweit neue Erkenntnisse über die schädigenden Eigenschaften bestimmter Rauchinhaltsstoffe gewonnen werden sollten, werden diese im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung Berücksichtigung finden und u. U. auch andere gezielte Maßnahmen auslösen können. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 57) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, gegen die Propagierung von Arzneimitteln in Zeitschriften, die dem Arzneimittelmißbrauch doch ganz offensichtlich Vorschub leisten — wie z. B. durch den Tip in einer renommierten bundesdeutschen Fernsehzeitschrift, die Schlaflosigkeit schon am Tage durch die Einnahme von sogenannten Tranquilizern zu bekämpfen —, Maßnahmen zu ergreifen? Die Werbung für Arzneimittel ist geregelt durch das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 11. Juli 1965 (BGBl. I S. 604). Nach § 8 Nr. 2 dieses Gesetzes darf außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht geworben werden, wenn sie vom Hersteller oder von demjenigen, der sie sonst in den Verkehr bringt, dazu bestimmt sind, beim Menschen die Schlaflosigkeit zu beseitigen. Tranquilizer enthalten verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nur unter ärztlicher Anweisung und Überwachung angewendet werden dürfen. Auch für diese Arzneimittel gilt, daß für sie außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden darf. Verstöße gegen diese Bestimmungen können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 des Heilmittelwerbegesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für die Durchführung des Heilmittelwerbegesetzes sind Behörden der Länder zuständig. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 58) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bundesbahnstrecken Köln —Dieringhausen, Gummersbach-Wuppertal im Hinblick auf die weitere Entwicklung des bergischen und oberbergischen Landes, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Stärkung der Wirtschaftskraft sind Sicherung der Arbeitsplätze in diesem Raum? Die vom Bundeskabinett eingesetzte Staatssekretärs-Arbeitsgruppe hat die Arbeiten aufgenommen und umfangreiche Erhebungen eingeleitet. Vor Abschluß der Untersuchungen zur Ermittlung eines volkswirtschaftlich notwendigen Schienennetzes ist die Bundesregierung nicht in der Lage, zu einzelnen Strecken oder Streckenabschnitten in bestimmten Regionen eine verbindliche Aussage zu machen. Die Untersuchungen der Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" umfassen auch flankierende Maßnahmen, mit deren Hilfe evtl. Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur der betroffenen Gebiete von vornherein abgesichert werden sollen. Es wird überhaupt erst dann zu Netzveränderungen kommen, wenn alle dafür notwendigen und damit in Verbindung stehenden Maßnahmen auch wirksam werden können. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 59) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß nach der Stillegung des Stückgutversands bei Zuchtschweinen und der Verteuerung des vier bis fünffachen bei Expreßgutversand ein Weg gefunden wird, den Versand von Zuchtschweinen über die Deutsche Bundesbahn einigermaßen kostengünstig zu ermöglichen? Zur Verbesserung der Kosten-Ertragssituation (Kostenunterdeckung über 200,— DM je t) im Stückgutverkehr hat sich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn für eine Konzentration dieses Beförderungsangebotes gemäß Modell 400 entschieden. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die besonders kostenintensive Beförderung von Tieren im Stückgutverkehr aufgehoben, zumal sich gezeigt hat, daß ein Bedarf nach Beförderung verpackter lebender Tiere als Stückgut nicht besteht (nur rund 100 Sendungen monatlich). Auch im Expreßgutverkehr ist in den letzten Jahren eine zunehmende Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Kosten und Erträgen eingetreten. Lediglich durch Konzentrationsmaßnahmen sowie durch eine Verbesserung der Erträge kann diese Entwicklung aufgehoben werden. Frachtzugeständnisse für Tiersendungen im Expreßgutverkehr sind daher für die Deutsche Bundesbahn wirtschaftlich nicht vertretbar. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16781* Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 60 und 61): Teilt die Bundesregierung die Feststellung „Für Fußgänger ist Farbfolge Grün—Rot—Grün. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen. — Dieses Fortsetzen ist gesetzlich angeordnete Sünde wider das Rot! Es ist psychologisch falsch und völlig unpädagogisch, das gleiche Zeichen für zwei gänzlich verschiedene Verhaltensweisen zu verwenden", wie sie kürzlich auf einer Arbeitstagung der Gesellschaft für Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen e. V. getroffen wurde? Gibt die Schätzung, daß durch diese Lichterfolge jährlich ca. 600 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu Tode kommen, Veranlassung, künftig eine Gelbphase bei Signalanlagen einzuführen? Zu Frage B 60: Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. In Übereinstimmung mit internationalen Vereinbarungen über Straßenverkehrszeichen enthalten bei uns die Lichtzeichen für Fußgänger nur „Rot" und „Grün". Hierbei ist die Schaltung so, daß Fußgänger, die bei „Grün" die Fahrbahn betreten, ausreichend Zeit zum Überqueren der Fahrbahn haben, bevor der Fahrzeugverkehr freigegeben wird. Wie die Erfahrung zeigt, ist dies auch — fast — allen Fußgängern bekannt. Zu Frage B 61: Eine Schätzung, wonach durch die Lichterfolge „Grün" — „Rot" jährlich 600 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu Tode kommen, findet in der amtlichen Statistik keine Stütze. An Fußgängerüberwegen mit Verkehrsampeln ereigneten sich 1974 174 Unfälle, bei denen Fußgänger getötet wurden. Nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden verhielten sich diese Fußgänger „falsch", d. h., sie werden in der Regel die Fahrbahn bei „Rot" betreten haben. Im Falle der Einführung einer Gelbphase vor „Rot" an Fußgängerampeln stünde zu befürchten, daß zahlreiche Fußgänger versucht sein würden, die Fahrbahn noch bei „Gelb" zu betreten, weil sie sicher sein könnten, daß der Fahrzeugverkehr während der Fußgängergelbphase noch „Rot" hätte. Die Folge davon würde ein Ansteigen der Fußgängerunfälle an diesen Ampeln sein. Deshalb und weil sie in Anbetracht des in Europa außerordentlich starken internationalen Verkehrs ein einheitliches Signalbild in allen Ampeln im Interesse der Verkehrssicherheit für dringend geboten erachtet, wird die Bundesregierung keine sogenannte Gelbphase einführen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 62 und 63) : Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Stillegung der Bundesbahnstrecke Dillenburg—Dietzhölztal—Ewersbach, und wie ist der augenblickliche Sachstand? Wie beurteilt die Bundesregierung die im Schreiben der Gemeinde Eschenburg vom 7. April 1976 an den Bundesverkehrsminister gerichteten Überlegungen hinsichtlich einer Ortsumgehung der B 263 im Verlauf der Ortslage Eibelshausen? Zu Frage B 62: Die Bundesbahnstrecke Dillenburg–Ewersbach ist in dem von der Deutschen Bundesbahn ermittelten betriebswirtschaftlich optimalen Netz nicht enthalten. Die Strecke wird im Rahmen der Überlegungen, welches Netz gesamtwirtschaftlich notwendig ist, überprüft werden. Zu Frage B 63: Der durchgehende Ausbau der B 253 zwischen Dillenburg und Biedenkopf ist in dem dem Parlament zur Zeit vorliegenden Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" vorgesehen. Dazu gehört auch die von der Gemeinde Eschenburg geforderte Umgehungsstraße von Eibelshausen. Mit einem Bau der Umgehung kann daher in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Die zuständige hessische Straßenbauverwaltung ist aber vom Bundesverkehrsministerium gebeten worden zu prüfen, ob und in welcher Weise die derzeitige Linienführungen der Straße durch eine punktuelle Maßnahme verbessert werden kann. Es hat daher bereits am 12. April 1976 eine Besprechung zwischen Vertretern der hessischen Straßenbauverwaltung und dem Bürgermeister der Gemeinde Eibelshausen an Ort und Stelle stattgefunden. Die Planung für die genannte punktuelle Maßnahme wird zur Zeit aufgestellt. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 64 und 65) : Trifft es zu, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt Regensburg aufgelöst werden soll und gegebenenfalls warum? War es erforderlich, daß auf der Eisenbahnstrecke NabburgSchönsee im Jahr 1975 im Bereich der Gemeinde Altendorf an drei Bahnübergängen Blinklichtanlagen mit Halbschranken errichtet wurden, nachdem ab 30. Mai 1976 der Personenverkehr auf dieser Strecke durch Omnibusverkehre ersetzt wird, und kann deshalb die Gemeinde mit der Rückerstattung der bereits geleisteten Anteilsbeträge rechnen? Zu Frage B 64: Im Rahmen des ersten Schrittes zur Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ist mit Wirkung vom 1. Januar 1976 die Anzahl der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSDn) von zwölf auf sechs verringert worden. Die Neuordnung der Unterinstanz (Wasser- und Schiffahrtsämter — WSÄ — mit Aufsichtsbezirken und Bauhöfen) erfolgt in einem zweiten Schritt. Zur Vorbereitung 16782* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 der Entscheidungen über die im zweiten Schritt durchzuführenden organisatorischen Maßnahmen sind die Präsidenten der WSDn beauftragt worden, bis Mitte 1977 Vorschläge für die Neugliederung der Ämter einschließlich der Aufsichtsbezirke und Bauhöfe vorzulegen. Hierbei sind das Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und der Bericht der Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung/Organisation —WSV/Org—" zu beachten. Die Entscheidung über die Vorschläge zur Neuordnung der Unterinstanz und damit über die Erhaltung des Wasser- und Schiffahrtsamtes (WSA) Regensburg wird voraussichtlich Ende 1977 und die Durchführung erst ab 1978 erfolgen. Auch dieser zweite Schritt wird begleitet sein von einem Gedankenaustausch mit den Betroffenen und Beteiligten, um bei der Entscheidung über Anzahl und künftige Standorte der WSÄ alle die vorliegende Konzeption verbessernden Anregungen einbeziehen zu können. Zu Frage B 65: Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) sind die Blinklichtanlagen im Bereich der Gemeinde Altendorf, für die bereits im Jahre 1974 der Bauauftrag von der DB erteilt wurde, auch nach Einstellung des Reisezugbetriebes unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erforderlich. Nach § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kosten von der Deutschen Bundesbahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu je einem Drittel zu tragen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 66 und 67): Wie ist der Stand der Planung der Neckar—Odenwald-Autobahn im Bereich des Landes Baden-Württemberg, und bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Bau dieser Autobahn gerechnet werden? Ist sichergestellt, daß die Trassenführung dieser geplanten Autobahn bei anderen Verkehrs- und Infrastrukturplanungen in diesem Raum bereits jetzt mit berücksichtigt wird? Zu Frage B 66: Gegenwärtig werden von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Vorplanungen für den Bau der Neckar-Odenwald-Autobahn durchgeführt. Nach Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und Landkreisen kann voraussichtlich Ende dieses Jahres oder im Frühjahr 1977 mit der Vorlage eines Antrages der Landesstraßenbauverwaltung auf Bestimmung der Linienführung der Autobahn nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes gerechnet werden. Zu Frage B 67: Soweit dies möglich ist, wird die baden-württembergische Straßenbauverwaltung bereits jetzt für die Berücksichtigung der Trassenführung der Autobahn bei anderen Verkehrsinfrastruktur-Planungen Sorge tragen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten kann allerdings erst nach 1985 gerechnet werden, da die Überarbeitung des Bedarfsplanes für die auf baden-württembergischen Gebiet gelegenen Teilstrecken der Autobahn lediglich die Dringlichkeitsstufe I b bzw. „Möglicher weiterer Bedarf" ergeben hat. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 68) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Sicherheit der Fußgänger in der Ortslage Kleinmaischeid im Zuge der B 413 zu gewährleisten, nachdem dort schon mehrere schwere Unfälle geschehen sind? Der Bund hat die Fahrbahn der B 413 in der Ortsdurchfahrt Kleinmaischeid vor einigen Jahren ausgebaut. Nach § 5 Bundesfernstraßengesetz ist die Gemeinde Träger der Straßenbaulast für die Gehwege in der Ortsdurchfahrt. Der Bund hat demnach keine rechtliche Handhabe zur Herstellung dieser Anlagen. Anlage 60 Antwort Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 69 und 70): Welche Vorsorge hat die Bundesregierung bisher getroffen, um zu verhindern, daß Bundesautobahnparkplätze und Parkplätze vor Raststätten zu Ersatzcampingplätzen für Wohnwagengespanne werden, weil es den Besitzern dieser Gespanne u. U. nicht möglich ist, ohne Schwierigkeiten festzustellen, ob sich in der Nähe einer Bundesautobahnabfahrt ein ordnungsgemäßer Campingplatz befindet? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, vor allen in Frage kommenden Bundesautohahnabfahrten Hinweisschilder einzuführen, die den reisenden Camper auf eine Übernachtungsbzw. Ruhemöglichkeit in der Nähe der Bundesautobahn aufmerksam machen? Zu Frage B 69: Die Parkplätze an den Bundesautobahnen sind jedermann zugänglich und im Rahmen des Gemeingebrauchs dazu bestimmt, den Verkehrsteilnehmern das Einlegen von Ruhepausen zu ermöglichen. Dies gilt auch für Benutzer von Wohnwagengespannen. Die Bundesregierung hält es daher nicht für erforderlich, durch besondere Maßnahmen die Benutzung der Autobahnparkplätze durch Besitzer von Wohnwagengespannen zu reglementieren. Zu Frage B 70: Unmittelbar an Bundesautobahnen werden Schilder, mit denen auf in der Nähe gelegene Campingplätze hingewiesen werden soll, nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit, solche Hinweise in die Informationstafeln aufzunehmen, die im Bereich der Parkplätze der von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) bewirtschafteten Raststätten und Tankstellen stehen. Die GfN ist gehalten, Anträgen dieser Art stattzugeben und die Anbringung der Hinweise zu vermitteln. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 71): Welcher Zweck wird nach Kenntnis und Beurteilung der Bundesregierung mit dem Ausbau der Bahnhofsanlage von Wartha% Werra verfolgt? Dem Vernehmen nach werden zur Zeit die Gleisanlagen in den Bahnhöfen Herleshausen und Wartha sowie die Streckengleise zwischen Wommen und Eisenach instandgesetzt. Wegen Betriebsschwierigkeiten im Güterzugverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) über den Grenzübergang Gerstungen hatte sich die DB an das Ministerium für Verkehrswesen der DDR gewandt mit der Bitte, geeignete Maßnahmen für eine zügige Übernahme der Güterzüge zu treffen. Es ist nicht auszuschließen, daß die o. g. Arbeiten in diesem Zusammenhang stehen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 72): Trifft es zu, daß für die Ausbildungsstätte der Deutschen Bundespost in Bad Kreuznach für den regulären Einstellungstermin 1. August 1976 keine Auszubildenden neu eingestellt werden, und wenn ja, inwieweit hält die Bundesregierung dieses mit ihrem Sonderprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit insbesondere unter der regionalen Bewertung der derzeit schwierigen Ausbildungssituation für vereinbar, wenn der Effekt der Zusatzeinstellungen zum 1. April 1976 damit wieder aufgehoben wird? Von der Deutschen Bundespost werden im Frühjahr dieses Jahres im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen 800 Auszubildende eingestellt. Im Herbst dieses Jahres werden weitere 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk bei der Deutschen Bundespost angenommen, ohne daß ein Bedarf vorliegt. Mit dieser bildungspolitischen Maßnahme will die Deutsche Bundespost den ihr im Rahmen ihrer Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln möglichen Beitrag leisten, dem Mangel an Ausbildungsplätzen abzuhelfen. Nach Möglichkeit sollen alle Ausbildungsstätten der Deutschen Bundespost erhalten werden. Für die einzelnen Ausbildungsstätten müssen Mindesteinstellungsquoten vorgesehen werden, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten. Mit den beiden Einstellungsmaßnahmen dieses Jahres ist deshalb eine gleichmäßige Auslastung der Ausbildungsstätten anzustreben. Deshalb kann die Ausbildungsstätte in Bad Kreuz-nach bei den Einstellungen im Herbst 1976 nicht berücksichtigt werden. Der Effekt der zusätzlichen Einstellungsmaßnahme im Rahmen des Sonderprogramms wird damit auch bei regionaler Betrachtung nicht aufgehoben. In Bad Kreuznach konnten gegenüber den acht Einstellungsmöglichkeiten im vergangenen Jahr in diesem Jahr 16 Bewerber im Rahmen des o. a. Sonderprogramms angenommen werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen B 73 und 74): Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost für die Lehrwerkstätte in der Piusstraße 16 in München zur Zeit eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen läßt mit dem Ziel, die Lehrwerkstätte zu schließen? Ist die Bundesregierung bereit, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine solche Entscheidung, von der neben 120 Lehrlingen der Deutschen Bundespost auch über 200 Umschüler des Arbeitsamts und Fachoberschüler betroffen wären, zu verhindern? Zu Frage B 73: Bei der Verteilung der in diesem Jahr einzustellenden Auszubildenden geht die Deutsche Bundespost von dem Grundsatz aus, alle Ausbildungsstätten nach Möglichkeit zu erhalten. Aufgrund des gegenüber der Vergangenheit rückläufigen Bedarfs an Nachwuchskräften müssen die Ausbildungsmaßnahmen jedoch in einigen Fällen konzentriert werden. Dies gilt insbesondere für die Städte, in denen sich zwei oder mehrere Ausbildungsstätten befinden. Von der Oberpostdirektion München wird zur Zeit geprüft, ob die Fernmeldeschule der Oberpostdirektion, die z. Z. in zwei Mietgebäuden untergebracht ist, ganz oder teilweise mit in der Ausbildungsstätte des Fernmeldeamts 2 München — bei entsprechender Reduzierung der Ausbildungskapazität — oder in der Ausbildungsstätte des Fernmeldeamts 5 München (Piusstraße ) — bei Aufgabe der Ausbildung in diesem Amt — untergebracht werden kann. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen. Zu Frage B 74: Ihre Angaben über den ggf. betroffenen Personenkreis in der Ausbildungsstätte des Fernmeldeamts 5 München kann ich nicht bestätigen. Es laufen gegenwärtig Verhandlungen über eine im Rahmen der Nutzung freier Ausbildungskapazitäten in Aussicht genommene Umschulungsmaßnahme für ca. 20 Kräfte. Für etwa 40 Fachoberschüler soll eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt werden. Die Umschulung bzw. die fachpraktische Ausbildung der Betroffenen würde auf jeden Fall in einer anderen Ausbildungsstätte sichergestellt. Die Deutsche Bundespost wird bei ihren Entscheidungen alle Maßnahmen, die dem Abbau der Jugendarbeitslosigkeit dienen, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten unterstützen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU] (Drucksache 7/5094 Frage B 75): Warum werden in zunehmendem Maße bei postalischen Anschriften alte Ortsnamen in Verbindung mit der jeweiligen Gemeinde oder Stadt nicht mehr benutzt und durch Nummern des 16784* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Zustellungspostamts hinter dem Namen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ersetzt, oder ist es möglich, daß die vielen alten Bezeichnungen von Ortsnamen im Rahmen der Gemeindereform beibehalten werden und nicht durch nichtssagende postalische Namen ihrer traditionellen Bedeutung enthoben werden? Die postamtliche Ortsbezeichnung richtet sich nach dem von der zuständigen Landesregierung bestimmten Gemeindenamen. Im Zuge der kommunalen Neugliederung erhalten daher bisher selbständige Gemeinden, die als Ortsteile in größere Gemeinden aufgehen, auch postalisch den Namen der neuen Großgemeinde. Soweit zur Versorgung der neuen Großgemeinde mehrere Zustellpostämter erforderlich sind, werden sie durch den Gemeindenamen ergänzende arabische Ziffern bezeichnet. Die Kennzeichnung der Zustellpostämter durch arabische Ziffern ist notwendig, weil 1. die Zustellamtsbereiche vielfach nicht mit den alten Gemeindegrenzen übereinstimmen, d. h., es werden mehrere Gemeindeteile von einem Zustellamt versorgt oder aber mehrere Zustellämter sind für einen Gemeindeteil zuständig, 2. die postbetriebliche Leitung der Sendungen nicht auf die einzelnen Gemeindeteile, sondern nur auf die Zustellpostämter einer Gemeinde ausgerichtet sein kann und 3. Doppelnamen, da sie zum großen Teil 16 Schreibstellen — einschließlich Postleitzahl 20 Schreibstellen — überschreiten würden, kostenaufwendig für die moderne Datenverarbeitung wären. Schließlich macht auch die von der Deutschen Bundespost geplante Verwendung von automatischen Lesegeräten klare und kurze Anschriften erforderlich. Die Bundesregierung hat Verständnis für den Wunsch von Bürgern, historische Ortsnamen beizubehalten. Wenn Städte und Gemeinden sich jedoch aus wohlerwogenen Gründen entschließen, bei der kommunalpolitischen Neuordnung auf einen Teil solcher Ortsbezeichnungen zu verzichten, kann die Deutsche Bundespost nur ihren Betrieb auf die neuen Organisationseinheiten ausrichten. Die Postanschrift kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie in der Bestimmungsortsangabe von allen für das Leiten der Sendungen nicht erforderlichen Zusätzen freigehalten wird. Für die Bestimmungsortsangabe ist daher die alte Gemeindebezeichnung ungeeignet. Die Deutsche Bundespost ist jedoch grundsätzlich damit einverstanden, daß für die Postanschrift entbehrliche alte Gemeindenamen in einer Zeile oberhalb der Straßenbezeichnung angegeben werden. Es muß darauf hingewiesen werden, daß bei der auf Massenverkehr abgestellten Betriebsorganisation der Deutschen Bundespost jede Abweichung von der einheitlichen Gestaltung der Anschrift nicht nur für den Absender Fehlleitungen und Verzögerungen zur Folge haben können, sondern auch für die Deutsche Bundespost Mehrarbeit und umständlichere Behandlung nach sich ziehen, die alle Rationalisierungsbemühungen gerade in den stark defizitären Postdiensten zunichte machen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 76) : Wieviel Ausbildungsplätze der Deutschen Bundespost in den Oberpostdirektionen Bremen und Hannover sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belegt bzw. werden nach den Planungen der Deutschen Bundespost Anfang 1977 nicht belegt sein? Die Deutsche Bundespost verfügt in den Bezirken der Oberpostdirektionen Bremen und Hannover/ Braunschweig über 10 Ausbildungsstätten für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk mit insgesamt rd. 1900 Ausbildungsmöglichkeiten, von denen rd. 1 060 z. Z. mit Auszubildenden der Deutschen Bundespost belegt sind. Anfang 1977 werden durch die Ab- und Zugänge im Herbst 1976 ca. 1 023 Ausbildungsplätze belegt sein. Die Auslastung der Ausbildungsstätten ist unterschiedlich. Die freien Ausbildungskapazitäten in der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker stellt die Deutsche Bundespost anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung zur Nutzung zur Verfügung. Rd. 230 Ausbildungsplätze werden von Teilnehmern an Förderlehrgängen und Umschulungskursen sowie zur Berufsausbildung für unterschiedliche Zeiträume belegt. Für die Belegung der Ausbildungsplätze im Jahr 1977 ist die Planung noch nicht abgeschlossen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 77) : Ist der Bundesregierung die Entscheidung der Deutschen Bundespost bei der Gewährung von Dienstbefreiung zum Zweck kommunalpolitischer Arbeit bekannt, nach der die Gewährung von Dienstbefreiung für kommunalpolitische Tätigkeiten grundsätzlich durch Einsatz von Vertretern auszugleichen ist und die Erledigung dienstlicher Aufgaben neben der kommunalpolitischen Arbeit gegebenenfalls unter Anordnung bzw. Anerkennung von Überzeitarbeit zugemutet werden muß, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, damit die Angehörigen der Deutschen Bundespost in Ausübung ihrer politischen Mandate im kommunalen Bereich nicht benachteiligt werden? Die Gewährung von Sonderurlaub zum Zwecke kommunalpolitischer Arbeit ist im Bereich der Deutschen Bundespost wie folgt geregelt: 1. Grundsätzlich ist der Ausfall durch Einsatz eines Vertreters auszugleichen, sofern der Dienst nicht übertragen, d. h. die durch Beurlaubung ausfallende Arbeitszeit durch vorübergehende Aufgabenverlagerung auf andere Mitarbeiter im Rahmen des anerkannten Personalbedarfs aufgefangen werden kann. Ich möchte diese Regelung anhand eines Beispiels erläutern: Kann ein Zusteller einige Zeit vorher absehen, daß er wegen der Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung seinen Zustelldienst an einem bestimm- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16785* ten Tage nicht wird ausführen können, wird er beurlaubt; seinen Zustellbezirk übernimmt an diesem Tag ein Vertreter. 2. Ist der Einsatz eines Vertreters wegen kurzfristiger bzw. nicht vorhersehbarer Abwesenheit des Arbeitsposteninhabers nicht möglich oder wegen jeweils nur kurzzeitiger Abwesenheit des Arbeitsposteninhabers personalwirtschaftlich nicht vertretbar und Dienstübertragung nach Abs. 1 nicht möglich, so obliegt die Aufgabenerledigung dem Arbeitsposteninhaber, dem hierfür ggf. Ausgleich (Freizeit- oder Barausgleich) für geleistete Mehrarbeit gewährt wird. Ich möchte auch diesen Fall durch ein Beispiel erläutern: Ein im Verwaltungsdienst eingesetzter und mit Spezialaufgaben befaßter Beamter wird während seiner Dienstzeit kurzfristig für zwei Stunden im kommunalpolitischen Bereich tätig. Er wird in diesem Fall für zwei Stunden beurlaubt; seine Arbeit wird zurückgestellt, da es unwirtschaftlich wäre, für diese Zeit einen anderen Beamten aus einer anderen Dienststelle einzusetzen, der die Arbeit des Beurlaubten zusätzlich mit zu erledigen hätte. Sofern der Beamte nicht in der Lage ist, die während der zweistündigen Beurlaubung liegengebliebene Arbeit innerhalb seiner gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Arbeitszeit zu erledigen, erhält er den erwähnten Freizeit- oder Barausgleich. 3. Kann mit den unter 1. und 2. aufgezeigten Maßnahmen eine den betrieblichen Notwendigkeiten einerseits und den kommunalpolitischen Belangen andererseits gerechtwerdende Lösung des Personaleinsatzes nicht gefunden werden, so kann auch ein Arbeitsplatzwechsel in Betracht gezogen werden. Welche der gegebenen Lösungsmöglichkeiten jeweils gewählt wird, kann nur nach genauer Kenntnis der personellen und dienstlichen Gegebenheiten bei der jeweiligen Dienststelle entschieden werden. Eine objektive Benachteiligung von Bediensteten der Deutschen Bundespost bei der Ausübung ihrer politischen Mandate im kommunalen Bereich vermag ich nicht zu erkennen. Ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß die von mir getroffenen grundsätzlichen Regelungen eine flexible Handhabung zulassen und die Tätigkeit von Bediensteten der Deutschen Bundespost in der Kommunalpolitik begünstigen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 78): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß im Zuge der Schaffung von Nahverkehrsbereichen im Fernsprechnetz die Verbandsgemeinde Puderbach in den Nahbereich Neuwied einbezogen wird? Der vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost beschlossene Nandiensttarif sieht für jedes Fernsprechortsnetz einen Nahverkehrsbereich vor, der sich auf die unmittelbar angrenzenden sowie alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze erstreckt. Im Falle des Ortsnetzes Puderbach können künftig 20 Ortsnetze zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreicht werden. Bei der Vielzahl der zu bildenden Nahbereiche — rd. 3 800 im Bundesgebiet — ist es notwendig, einen objektiven Maßstab anzulegen. Im Gegensatz zu der Stärke politischer, wirtschaftlicher usw. Verflechtungen hat der Abstand der Entfernungsmeßpunkte den Vorteil, objektiv und nachprüfbar zu sein. Das Ortsnetz Neuwied gehört deshalb nicht zum künftigen Nahverkehrsbereich von Puderbach, weil sein Entfernungsmeßpunkt weit mehr als 20 km von dem des Ortsnetzes Puderbach entfernt ist. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 79): Was kann die Bundesregierung tun, um die Empfangsmöglichkeiten für die Deutsche Welle in El Paso zu verbessern, um damit auch die Verbindung von zahlreichen Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien mit der Heimat zu erleichtern? Für die Versorgung von Nordamerika, insbesondere der westlichen Teile und damit auch für El Paso, wird das deutschsprachige Programm der Deutschen Welle von 3.00 bis 6.50 Uhr mitteleuropäischer Zeit ausgestrahlt. Es werden Kurzwellensender der Deutschen Bundespost in den Sendestellen Jülich und Wertachtal eingesetzt, und zwar je zwei Sender zu 100 kW und zu 500 kW Leistung. Die direkte Versorgung der Westküste wird erschwert durch ionosphärische Ausbreitungsbedingungen und Störeinflüsse der sogenannten Polarlichtzone. Deshalb wird zur Verbesserung der Versorgung das Programm zusätzlich von der Relaisstation der Deutschen Welle in Malta und außerdem von Sendern des kanadischen Rundfunks abgestrahlt. Für diese befristete Ausstrahlung über die kanadischen Sender hat die Deutsche Welle ein entsprechendes Kooperationsabkommen abgeschlossen. Zur endgültigen Behebung der Versorgungsschwierigkeiten wird in der Karibischen See auf der Insel Antigua eine Relaisstation als Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Welle und der British Broadcasting Corporation London aufgebaut. Von dieser Relaisstation sollen die deutschsprachigen Programme der Deutschen Welle bereits ab Herbst 1976 ausgestrahlt werden. Dadurch wird sich die Versorgung von El Paso mit dem Programm der Deutschen Welle entscheidend verbessern. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 80) : 16786* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Treffen Pressemeldungen zu, DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann habe anläßlich des 20. Jahrestages der Nationalen Volksarmee einerseits der Auffassung widersprochen, „daß der atomare Raketenkrieg nicht mehr die Fortsetzung der Politik des Klassenkampfes darstelle" und andererseits den Standpunkt vertreten, daß sozialistische Revolution ohne Blutvergießen und ohne Kanonen nach dem bisherigen Verlauf der Geschichte nicht erfolgreich sein könne, und stehen solche Äußerungen, die zweifelsohne gegen die nichtkommunistischen Staaten gerichtet sind, nicht in schroffem Gegensatz zu der auch immer wieder seitens der Bundesregierung der DDR gegenüber bescheinigten Entspannungsbereitschaft? 1. Der Verteidigungsminister der DDR, Heinz Hoffmann, hat am 1. Dezember 1975 vor der Parteihochschule „Karl Marx" beim ZK der SED einen Vortrag anläßlich des 20. Jahrestages der Nationalen Volksarmee der DDR gehalten, dessen Text auszugsweise in der Zeitschrift „Einheit", Nr. 3, 1976, Seite 345-363 veröffentlicht worden ist. Auf diesen Vortrag beziehen sich offensichtlich die von Ihnen genannten Pressemeldungen (z. B. „Welt" vom 28. April 1976). 2. In dem Beitrag von Hoffmann heißt es im Hinblick auf mögliche Angriffshandlungen der NATO-Staaten unter anderem: „Mit einer militärischen Aggression gegen die Warschauer Vertragsstaaten würden sie sogar ihren eigenen Untergang riskieren. Denn die sozialistischen Staaten könnten und würden das nicht widerstandslos hinnehmen — sie müßten und würden schnell und vernichtend zurückschlagen. Bei allem Leid, das in diesem letzten und entscheidenden Konflikt zwischen Fortschritt und Reaktion über die Völker käme, besonders in den kapitalistischen Ländern — das wäre von unserer Seite ein gerechter Krieg. Wir teilen die Auffassung also nicht, die selbst fortschrittliche Menschen in der Friedensbewegung vertreten, im Atomzeitalter sei ein gerechter Krieg nicht mehr möglich, der Raketen-Kernwaffen-Krieg auch keine Fortsetzung der Politik der kämpfenden Klassen mehr, sondern nur noch atomares Inferno, Weltuntergang." Das Zitat bezieht sich, wie aus dem Text hervorgeht, eindeutig auf eine von Hoffmann angenommene mögliche Aggressionshandlung der NATO-Staaten gegen die DDR bzw. den Warschauer Pakt. Der „gerechte Krieg", den Hoffmann erwähnt, wird demnach als Reaktion auf eine „Aggression der NATO" hingestellt. Aus der angeblichen Vorbereitung der „NATO-Aggression" resultiert die Propaganda über die Notwendigkeit der militärischen Überlegenheit des Sozialismus. Wie aus dem Text weiter ersichtlich ist, sind die Ausführungen von Hoffmann zwar auch gegen einen möglichen Angreifer aus dem Westen gerichtet, beziehen sich jedoch in erster Linie auf angebliche Drohungen „hoher chinesischer Militärs" mit dem Einsatz von Atomraketen gegen die UdSSR. 3. An einer anderen Stelle des Artikels von Hoffmann heißt es: „Bis jetzt kennt die Geschichte ... keinen Fall, in dem eine sozialistische Revolution zum Siege geführt worden wäre, ohne daß die Kanonen ihr Machtwort gesprochen hätten oder ohne daß sie mindestens gerichtet und geladen waren". Dieses Zitat steht nicht in Zusammenhang mit den Bemerkungen über den Atomkrieg. Es läßt sich daraus deshalb auch nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß Hoffmann den Einsatz von Atomwaffen bei der sozialistischen Revolution in Erwägung ziehen könnte. 4. Überlegungen, wie sie DDR-Minister Hoffmann äußerte, selbst wenn sie an Bedingungen und Eventualitäten geknüpft sind, die in der Realität keine Entsprechung finden, dienen sicher nicht dem Prozeß der Entspannung — wenngleich ihre Bedeutung auch nicht überbewertet werden sollte. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 81 und 82) : Wann ist mit dem Ergebnis der wissenschaftlichen Begutachtung der dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bereits seit dem 25. März 1975 vorliegenden Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" zu rechnen? Durch wen erfolgt die wissenschaftliche Begutachtung? Zu Frage B 81: Die in den Jahren 1959-1975 erarbeitete Dokumentation „Zur Geschichte der politischen Verfolgung in Mitteldeutschland" umfaßt in drei Aktenordnern mit 10 Kapiteln einen darstellenden Teil und in sieben Aktenordnern eine zehnbändige Dokumentation. Das Gesamtgutachten hierzu wurde Ende April 1976 fertiggestellt, nachdem ein rechtliches Teilgutachten dem Hauptgutachter ab Ende Februar 1976 zur Berücksichtigung zur Verfügung stand. Beide Gutachten werden in Kürze Herrn Minister Franke vorliegen. Vorsorglich möchte ich anmerken, daß ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Bearbeitungsprozesses nur eine der für die Entscheidung nötigen Voraussetzungen ist und daß für die Bearbeitung dieses Dokumentationsmaterials der in vergleichbaren Fällen erfahrungsgemäß notwendige Zeitaufwand zugestanden werden muß. Zu Frage B 82: Das Gesamtgutachten wurde von dem Professor für politische Wissenschaften am Geschwister SchollInstitut der Universität München, Herrn Prof. Dr. Peter Christian Ludz, das Teilgutachten von Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Regensburg erstellt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 83) : Zu welchen Einzelpunkten, in denen die Vereinbarungen des 3. Korbs der KSZE-Schlußakte von Helsinki über die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem innerdeutschen Grundvertrag hinaus Verbesserungen und menschliche Erleichterungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16787* vorsehen, hat die Bundesregierung mit der Regierung der DDR bisher Gespräche oder Verhandlungen aufgenommen, und zu welchen dieser Punkte gibt es bereits konkrete Vereinbarungen zur Verwirklichung der KSZE-Vereinbarungen? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit und wird in Zukunft, gestützt auch auf die bilateralen Vereinbarungen mit der DDR, jede sich ihr bietende Möglichkeit benutzen, um zu Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu gelangen. Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 8. Dezember 1975 hinsichtlich der in Korb III niedergelegten Grundsätze der Schlußakte von Helsinki darf ich wiederholen, daß es eines langen Prozesses zur Realisierung dieser Erklärungen bedarf. Das Interesse der Bundesregierung an einer zufriedenstellenden und, das heißt gegenüber dem jetzigen Zustand verbesserter Regelung des Bereiches der menschlichen Erleichterungen ist Ihnen bekannt. Ich gehe weiterhin davon aus, daß es erst im Jahre 1977 in Belgrad möglich sein wird, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Wie Sie wissen, ist die Bundesregierung davon unabhängig bei ihren Verhandlungen mit der DDR bemüht, Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu erreichen. Dies geschieht in jedem der Ihnen bekannten Verhandlungsstränge mit der DDR. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 84) : Wird die Bundesregierung die bis zu drei und vier Stunden langen Wartezeiten beim Zonengrenzübergang Herleshausen/ Hessen im Rahmen des Osterverkehrs zum Anlaß nehmen, erneut bei den Behörden der DDR mit dem Ziel vorstellig zu werden, an der hessisch/thüringischen Zonengrenze weitere Übergänge zu öffnen? Wie in der Vergangenheit wird die Bundesregierung sich auch in Zukunft um die Öffnung zusätzlicher Übergänge zur DDR bemühen. Die bisherigen Erfahrungen lassen allerdings nicht erwarten, daß sich die DDR unter dem Eindruck der Engpässe während des Osterreiseverkehrs zur Öffnung eines oder mehrerer weiterer Übergänge im hessisch-thüringischen Raum bereitfinden wird. Sie hat bisher immer bestritten, daß aus Verkehrsstauungen bei außergewöhnlich hohen Spitzenbelastungen die Notwendigkeit zusätzlicher Übergänge hergeleitet werden könne. Es läßt sich in der Tat nicht in Abrede stellen, daß bei extrem starkem Verkehrsaufkommen auch anderwärts Verkehrsprobleme und Wartezeiten vor der Grenzabfertigung auftreten. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um die Verbesserung der örtlichen Verkehrseinrichtungen am Übergang Herleshausen/ Wartha in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Stellen fortsetzen. Besondere Bedeutung für die möglichst zügige Verkehrsabwicklung kommt auch organisatorischen Maßnahmen wie der Trennung des Berlin-Transitverkehrs vom Besuchsreiseverkehr in die DDR sowie der aktuellen Rundfunkinformationen der Reisenden über die Verkehrslage und Ausweichmöglichkeiten zu. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 85 und 86) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Garching als Standort des gewählten europäischen Forschungszentrums für Kernfusionsexperimente in der Europäischen Gemeinschaft durchzusetzen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, daß im Ministerrat der EG eine Entscheidung zugunsten Garchings gefällt wird? Das Institut für Plasmaphysik in Garching bei München hat sich mit meinem Einverständnis um den Standort für das plasmaphysikalische Großexperiment „Joint European Torus (JET)" beworben, dessen Durchführung im Rahmen des Programms „Fusion und Plasmaphysik" der Europäischen Gemeinschaften geplant ist. Nachdem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen ersten Bericht zur Standortfrage vorgelegt hat, sind die Beratungen im Ministerrat und zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften aufgenommen worden. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß möglichst bald ein Grundsatzbeschluß über den Bau von JET zustande kommen sollte, um den Fortgang der Arbeiten nicht zu behindern. Die Auswahl des Standorts sollte nach sachlichen Kriterien vorgenommen werden, wobei insbesondere der Erfahrung und der Infrastruktur auf dem Gebiet der Plasmaforschung Bedeutung zukommen sollte. Auf Initiative von mir hat das Institut für Plasmaphysik Garching am 5. Mai 1976 Gelegenheit gehabt, seine Qualifikation der Öffentlichkeit darzustellen. Die Verhandlungen im Rat der Europäischen Gemeinschaften sowie mit den beteiligten Mitgliedstaaten sind noch nicht soweit fortgeschritten, daß eine verläßliche Prognose über die endgültige Standortwahl möglich wäre. Insbesondere haben sich diejenigen EG-Mitgliedstaaten, die selbst keinen Standort angeboten haben, noch nicht festgelegt. Garching ist nach meiner Auffassung wegen seiner großen plasmaphysikalischen Erfahrung, der günstigen Verkehrsanbindung und des umfangreichen kulturellen wie schulischen Angebots im Großraum München hervorragend als Standort geeignet. Hierin werde ich durch die eindeutige Empfehlung des mich beratenden Fachausschusses „Energieforschung und -technik" bestärkt. Darüber hinaus wird bei der Standortentscheidung die Frage der Finanzierung eine große Rolle spielen. In jedem Fall wird vom Sitzstaat erwartet, daß er die Kosten für die Schaffung der örtlichen Infrastruktur trägt. Im Falle Garchings werden diese Aufwendungen mit etwa 55 Millionen DM veranschlagt. Die Bundesregierung hat in dieser Frage auch Kontakt mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern aufgenommen. Sie betont jedoch ausdrücklich, daß sie eine europäische Lösung anstrebt. Dies bedeutet, daß kein Mitgliedstaat sich darauf festlegen darf, nur einer Lösung zuzustimmen, in der der eigene Standort zum Zuge kommt. 16788* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 Anlage 74 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 87 und 88) : Ist es zutreffend, daß die Mitarbeiter der Forschungsgruppe Limas, finanziert vom Bundesministerium für Forschung und Technologie, über die Fraunhofer-Gesellschaft derzeit in Arbeitsgerichtsverfahren klären lassen müssen, ob der Empfänger der Mittelzuwendungen, die Fraunhofer-Gesellschaft München, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitgeber ist, nachdem sich sowohl der bisherige Forschungsleiter, Herr Dr. Hoppe, wie auch die Fraunhofer-Gesellschaft in München dahin gehend erklärt haben, daß beide sich nicht als Arbeitgeber sehen und auch Herr Dr. Hoppe nicht als Vertreter der Fraunhofer-Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen für diese ausgeübt hat? Sieht sich das Bundesministerium für Forschung und Technologie außer Stande, darauf hinzuwirken, daß zumindest Arbeitnehmer von Forschungseinrichtungen, wenn schon keine materielle Sicherheit, so doch wenigstens eine rechtliche Gewißheit darüber erhalten, wer überhaupt ihr Vertragspartner ist, nachdem die Verneinung der Arbeitgebereigenschaft sowohl durch die Fraunhofer-Gesellschaft wie durch Herrn Dr. Hoppe zu dem grotesken Ergebnis geführt hat, daß sich sogar vor dein Arbeitsgericht Bonn die Fraunhofer-Gesellschaft nicht hat vertreten lassen, so daß in einem Versäumnisverfahren in einem Fall die Feststellung der Arbeitgeberschaft der Fraunhofer-Gesellschaft erfolgt ist mit gleichzeitiger Verurteilung der Fraunhofer-Gesellschaft zu Zahlungen an den betreffenden Mitarbeiter? Die Arbeiten der Forschungsgruppe LIMAS wurden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert; die Zuwendungen wurden mit der Verwaltungshilfe der Fraunhofer-Gesellschaft abgewickelt. Die Förderung lief mit Beendigung des Vorhabens am 31. März 1976 aus. Bei der Auflösung der Forschungsgruppe LIMAS ist streitig geworden, ob die bestehenden Arbeitsverhältnisse rechtswirksam beendet worden sind. Eine entscheidende Vorfrage ist dabei, ob der Leiter der Gruppe oder die Fraunhofer-Gesellschaft als Arbeitgeber anzusehen ist. Wegen dieser Streitfrage haben die betroffenen 21 Arbeitnehmer das Arbeitsgericht angerufen. Durch Vermittlung des Bundesministers für Forschung und Technologie versuchen die beteiligten Parteien zur Zeit, eine außergerichtliche Regelung zu finden und die verschiedenen streitigen Verfahren im Vergleichswege zu beenden. Bei 16 Arbeitnehmern steht ein derartiger Vergleich unmittelbar vor dem Abschluß. Bei 5 Arbeitnehmern wird noch verhandelt, wobei es sich in 4 Fällen um Arbeitnehmer mit einem abgelaufenen Zeitvertrag handelt. Bei dem von Ihnen angesprochenen Versäumnisverfahren handelte es sich um einen Gütetermin, den der Bevollmächtigte der Fraunhofer-Gesellschaft nicht wahrnehmen konnte, weil er die Benachrichtigung erst am Morgen des Verhandlungstages erhielt. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Einspruch erhoben; sie ist somit noch nicht rechtskräftig. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 89 und 90) : Trifft es zu, daß die Koordinierungsstelle für Hochenergiephysik, die ihren Sitz beim Deutschen Elektronen Synchroton (DESY) in Hamburg hat, auf Anweisung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie die angeschlossenen Institute Ende des vergangenen Jahres aufforderte, Personaleinsparungen in Höhe der zu erwartenden Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst für das Jahr 1976 vorzunehmen, alle freien und durch auslaufende Verträge freiwerdenden Stellen zu sperren und Neubesetzungen nur mit Zustimmung der Koordinierungsstelle vorzunehmen und darüber hinaus eventuell über den erwarteten Steigerungen liegende Tariferhöhungen durch zusätzliche Kündigungen erwirtschaftet werden müssen, und trifft diese Aufforderung, höhere als zunächst in den Etatansätzen vorgesehene Tariferhöhungen durch Kündigungen zu erwirtschaften, für den gesamten öffentlichen Dienst zu oder nur für bestimmte Forschungsbereiche der Grundlagenkernphysik verschiedener Universitäts- oder Technischer Hochschul-Institute? Wie beurteilt die Bundesregierung die auf Grund der notwendig werdenden Personaleinsparungen möglichen Folgen für die deutsche Grundlagenkernphysik und insbesondere die Hochenergiephysik, und wie will die Bundesregierung unter diesen Umständen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den betroffenen Instituten für die Großprojekte bei DESY, insbesondere am neuen 300-GeV-Beschleuniger beim CERN in Genf, mittel- und langfristig sichern? Zu Frage B 89: Auf ausgewählten Gebieten der Grundlagenkernforschung unterstützt die Bundesregierung Universitäten und Technische Hochschulen bei der Durchführung von Experimenten an Großforschungseinrichtungen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Investitions- und Betriebsmitteln. Die verwaltungsmäßige Abwicklung dieser Förderungsmaßnahmen und die fachliche Betreuung wird von Koordinierungsstellen ausgeführt. Das im Haushaltsjahr 1976 für diese Maßnahmen vorgesehene Volumen beträgt 18,5 Millionen DM an Investitionen und 26,4 Millionen DM an Betriebsmitteln. Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung führten auch bei der Grundlagenkernforschung zu Mittelbeschränkungen. Zum Ausgleich dieser Beschränkungen wurden die Koordinierungsstellen angewiesen, die natürliche Fluktuation im Personalbereich auszunutzen, um Einsparungen zu erzielen. Durch diese Maßnahme konnte bei maximaler Ausschöpfung der für die Grundlagenkernforschung verfügbaren Mittel die vorzeitige Beendigung von Zeitverträgen vermieden werden. Die zahlenmäßige Übereinstimmung der diesjährigen Tariferhöhungen mit der aus der Erfahrung ermittelten Fluktuationsrate ist zufällig. Es trifft nicht zu, daß die notwendig gewordenen Regelungen über die Besetzung von Projektstellen in einem direkten Zusammenhang mit Tariferhöhungen stehen. Es trifft weiterhin weder für bestimmte Bereiche der Grundlagenkernforschung noch für den gesamten öffentlichen Dienst zu, daß Tariferhöhungen durch Kündigungen erwirtschaftet werden sollen. Allerdings kann ein Mangel an Mitteln auch eine Kürzung von Projekten erfordern, was dann auch zur Beendigung von Zeitverträgen führt. Bisher sind keine Personaleinsparungen notwendig gewesen. Zu Frage B 90: Die Bundesregierung hält die derzeitige Förderung der Grundlagenkernforschung für ausgewogen. Sie sichert eine angemessene Nutzung der Großgeräte in den Großforschungszentren, wie z. B. der Beschleuniger bei DESY und CERN. Die hierfür eingesetzten Mittel dienen insbesondere der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 16789* Die Bundesregierung ist bemüht, den derzeitigen Stand der Förderung beizubehalten und so die für die Grundlagenforschung unentbehrliche Kontinuität zu gewährleisten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 91) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der grundsätzlichen Bereitschaft vieler Unternehmer, über den normalen Umfang hinaus Auszubildende einzustellen, in einem zusätzlichen Sonderprogramm kurzfristig Mittel zur Verfügung zu stellen, die unmittelbar den Betrieben für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zugute kommen? Die Bundesregierung fördert mit Hilfe einer Reihe von gesetzlichen Regelungen und Programmen berufliche Bildungsmaßnahmen. Neben den hohen Aufwendungen für die individuelle und institutionelle Förderung der beruflichen Bildung aus dem Arbeitsförderungsgesetz stehen für die Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen u. a. Bundesmittel im Rahmen — des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", — des Zonenrandförderungsgesetzes, — der Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten (einschließlich Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden Kosten), - des Gewerbeförderungsprogrammes der Bundesregierung und des Förderungsprogrammes „Modellvorhaben" — Landwirtschaft, — der Förderung von Modellversuchen der beruflichen Bildung und — von Programmen für überregionale Einrichtungen zur Berufsförderung und Rehabilitation zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird auch die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen finanziell gefördert. Neben diesen teilweise längerfristig angelegten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Januar 1976 ein Sonderprogramm beschlossen. Dieses Programm in Höhe von insgesamt 300 Millionen DM sieht 200 Millionen DM für zusätzliche arbeitsmarktpolitische und 100 Millionen DM für zusätzliche berufsbildungspolitische Maßnahmen vor. Damit soll Jugendlichen, die in 1975 oder früher ohne Ausbildungsverhältnis geblieben sind oder deren Ausbildungsverhältnis durch Betriebsstillegung beendet wurde, kurzfristig der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht werden. Die nach diesem Sonderprogramm vorgesehenen berufsbildungspolitischen Förderungsmaßnahmen befinden sich z. Z. im Stadium der Umsetzung; eine Auswertung der Ergebnisse und damit gewonnenen Erfahrungen wird in naher Zukunft möglich sein. Darüber hinaus hat die Bundesregierung nach einstimmiger Beschlußfassung des Haushaltsausschusses für „Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung" für die Jahre 1976-1979 insgesamt 400 Millionen DM — davon 60 Millionen DM für 1976 — vorgesehen. Das bedeutet, daß sich der Bund für die Dauer von vier Jahren an weiteren Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern beteiligen wird. Vorrangig sollen Investitionen gefördert werden, bei denen die Zusammenarbeit zwischen überbetrieblichen Ausbildungsstätten und beruflichen Schulen geschaffen und/oder die schulischen Einrichtungen für die überbetriebliche Ausbildung mitgenutzt werden können. Gespräche über die Vergabe der Mittel sind inzwischen aufgenommen worden. Neben diesen z. T. zeitlich begrenzten Förderungsprogrammen und Maßnahmen sieht der am 9. April vom Bundestag verabschiedete Regierungsentwurf eines neuen Berufsbildungsgesetzes für bestimmte Mangellagen eine Finanzierungsregelung vor, die so konzipiert worden ist, daß sie ein quantativ und qualitativ ausreichendes Ausbildungsplatzangebot sicherstellt. Selbstverständlich wird die Bundesregierung auch weiterhin wie bisher die Lage am Ausbildungsstellenmarkt beobachten und gezielte Maßnahmen dort ergreifen, wo dies im Interesse der Sache geboten sein wird. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der jüngsten ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Studentenschaften (VDS), und sieht sie sich auf Grund der Ergebnisse dieser Mitgliederversammlung veranlaßt, ihre bisherige ablehnende Haltung bezüglich der finanziellen Unterstützung des VDS zu überprüfen? Da Sie in Ihrer Anfrage von der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Studentenschaften sprechen, darf ich zunächst darauf hinweisen, daß der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) im Mai 1975 seine Auflösung beschlossen hat. Im selben Monat wurden die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) gegründet. Diesem Verband gehören Studentenschaften der Wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen an. Es handelt sich nach eigener Aussage des Verbandes nicht um eine Nachfolgeinstitution. In meiner Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. April 1976 habe ich ausgeführt, daß die Mitgliederversammlung der VDS 16790' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976 noch ausgewertet werden müsse. Diese Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Erst wenn sie beendet sein wird, kann die Bundesregierung zur Frage einer etwaigen finanziellen Förderung einzelner Projekte aus Mitteln des Titels „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Organisationen und Verbände" Stellung nehmen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen B 93 und 94) : In welchem Umfang fördert die Bundesregierung den Bau von Luftschiffen, und welche Gutachten liegen über Sinn und Nutzen der Luftschiffe vor, und welche Aufgaben hat hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erfüllen? Trifft es zu, daß an eine deutsche Luftschiff-Firma 2,5 Millionen DM vorerst gezahlt werden sollen für die Erprobung von Luftschiffen und daß diese Firma die Erprobung in Afrika selbst durchführt und im Anschluß daran einen Betrag von 22,5 Millionen DM für den Bau von Luftschiffen erhalten soll, und welche Gründe sind für diese Entscheidung maßgebend? Zu Frage B 93: Die Bundesregierung fördert den Bau von Luftschiffen bisher nicht. Sie beabsichtigt, ein kleiners Pralluftschiff in einigen westafrikanischen Ländern im Hinblick auf Einsatzmöglichkeiten für den Lastentransport unter den besonderen Bedürfnissen und Bedingungen von Entwicklungsländern zu erproben. Über die Möglichkeit, Luftschiffe für diesen Zweck in Entwicklungsländern einzusetzen, liegen u. a. Untersuchungen und gutachtliche Äußerungen der UNESCO und der Weltbank vor. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird die zur Durchführung des Erprobungsprogramms erforderlichen Aufträge in enger Abstimmung mit anderen Ressorts (insbesondere Bundesministerium für Forschung und Technologie und Bundesministerium für Verkehr) der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) erteilen. Zu Frage B 94: Das Erprobungsprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) geleitet werden. Bei seiner Gestaltung und Durchführung werden das Bundesministerium für Verkehr und die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) mitwirken. Die Firma Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkemper KG wird im Rahmen der Erprobung nur flugtechnische Aufgaben wahrnehmen und das Erprobungsluftschiff mietweise bereitstellen. Das Entgelt für diese Leistungen wird auf 2,5 Millionen DM geschätzt und nach preisbehördlicher Prüfung vereinbart werden. Nach Auswertung der Ergebnisse der Erprobung und ergänzenden Untersuchungen wird die Bundesregierung entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Entwicklungsauftrag vergeben wird. Im übrigen wird auf die schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 31. März 1976 auf die Schriftliche Anfrage (Nr. 119) des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) verwiesen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage B 95) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Sternwarte in Bochum einen Betrag von 100 000 DM für die Datensammlung über Wasservorräte in überseeischen Trockengebieten zur Verfügung stellt, wie aus Pressemeldungen hervorgeht, und womit begründet gegebenenfalls die Bundesregierung die entwicklungspolitische und wissenschaftliche Relevanz dieser Maßnahme vor dem Hintergrund der laut gewordenen fachlichen Kritik an der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bochumer Sternwarte? Pressemeldungen, nach denen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Sternwarte Bochum Mittel zur Verfügung gestellt hätte, treffen in dieser Form nicht zu. Vielmehr hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit der Durchführung eines Projektes zur Erderkundung der Sahel-zone durch Satellitenbilder beauftragt. Entwicklungspolitisches Ziel dieser Maßnahme ist es, den Wasserhaushalt dieser notleidenden Gebiete möglichst vollständig zu erfassen, um Empfehlungen für die regionale Entwicklung unter Nutzung der vorhandenen Wasserressourcen abzuleiten. Im meteorologischen Teil des Projekts benötigt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Satellitenbildmaterial, über das die Sternwarte Bochum verfügt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beabsichtigt dieses ergänzende Material für einen Betrag bis zu 30 000,— DM käuflich zu erwerben. Eine Beteiligung der Sternwarte Bochum an der wissenschaftlichen Interpretation der Bilder ist nicht vorgesehen. Die wissenschaftlich-technische Bearbeitung des Bildmaterials wie des gesamten Projektes erfolgt durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage B 96) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, ähnlich wie im Fall Berlins, bei dem Abschluß künftiger Kapitalhilfeabkommen einen Artikel zu verankern, der festhält, daß die Bundesregierung besonderen Wert darauf legt, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeugnisse der Industrie aus dem Zonenrand- und Grenzgebiet bevorzugt berücksichtigt werden? Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, in völkerrechtlichen Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit (Kapitalhilfe) eine Bestimmung über die bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrand- und Grenzgebiets bei Lieferungen aufzunehmen. Bei den Entwicklungsländern würde die Parallele zum Fall Berlin wenig Verständnis finden.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0723900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung um die in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen ergänzt werden:
1. Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" (Drucksache 7/5119)

zu Punkt 27 TO
2. Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (Drucksache 7/5108)

Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
zu Punkt 28 TO
3. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1976 (Drucksache 7/5028)

Überweisungvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschafliche Zusammenarbeit, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
4. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr (Drucksache 7/5060)

Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend) Finanzausschuß
Das Haus ist damit einverstanden; damit ist die Erweiterung der Tagesordnung beschlossen.
Die Fraktion der FDP hat vorgeschlagen, den Abgeordneten Schmidt (Kempten) als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank wiederzuwählen. — Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Schmidt (Kempten) gemäß § 7 Abs. 4 des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank als Mitglied des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank wiedergewählt worden.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident hat gemäß § 96 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO den Entwurf eines Gesetzes über Rahmenvorschriften für Naturschutz und Landschaftspflege sowie zur Anpassung bundesrechtlicher Vorschriften an die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz — BNatSchG) — Drucksache 7/3879 — in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auch dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates über den Aufschub der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nrn. 88/76, 90/76, 91/76 und 92/76 festgesetzten Richtplafonds für die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in einigen EFTA-Ländern (Drucksache 7/5013)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Fortschreibung und Durchführung der Umweltpolitik und des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz (Drucksache 7/5063)

überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte umVorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Tilgung einiger Waren in der Anlage zur Verordnung (EWG) Nr. 2603/69 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung (Drucksache 7/5064)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (Drucksache 7/5077)

überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2886/75 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs und zur vorübergehenden Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte andere Papiere (Drucksache 7/5078)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Assoziationsrates EWG-Malta zur Abweichung vom Begriff „Ursprungserzeugnisse" für Empfangsgeräte der Nummer 85.15 des Brüsseler Zolltarifschemas
Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Malta zur Abweichung vom Begriff „Ursprungserzeugnisse" für Empfangsgeräte der Nummer 85.15 des Brüsseler Zolltarifschemas (Drucksache 7/5079)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Zollschuld (Drucksache 7/5080)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (Drucksache 7/5081)

überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die indirekten Steuern auf Geschäfte mit Wertpapieren (Drucksache 7/5082)

überwiesen an den Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Präsident Frau Renger
Verordnung des Rates
zur Festsetzung der Hauptinterventionssorte für Ölsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1976/77
betreffend die Ausgleichsbeträge für Raps- und Rübsensamen (Drucksache 7/5109)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden statistischen Erhebungen zur Ermittlung des Produktionspotentials bestimmter Baumobstanlagen (Drucksache 7/5110)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Mindestpreises und des besonderen Mindestpreises für Tomatenkonzentrate (Drucksache 7/5111)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates über die Weiterführung der von Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über den Rinderbestand (Drucksache 7/5112)

überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnungen (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko und Tunesien (Drucksache 7/5113)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Aussetzung der Bedingung, der die Einfuhr bestimmter Zitrusfrüchte mit Ursprung in Marokko und Tunesien in die Gemeinschaft gemäß den geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und jedem der beiden Länder unterliegt (Drucksache 7/5114)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
über die Einfuhr von Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft
über die Einfuhr von Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft (Drucksache 7/5115)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Japan über den Handel mit Textilerzeugnissen (Drucksache 7/5116)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (Drucksache 7/5117)

überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien (Drucksache 7/5118)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 796/76 des Rates vom 6. April 1976 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 986/68 hinsichtlich der Gewährung einer Beihilfe für denaturiertes Magermilchpulver
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 798/76 des Rates vom 6. April 1976 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 567/76 über allgemeine Regeln für die Destillation von Tafelwein, für den der Destillationsvertrag vor dem 15. April 1976 genehmigt werden muß
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn ins Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 667/76 des Rates vom 25. März 1976 zur Verlängerung der Geltungsdauer der vollständigen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Frühkartoffeln der Tarifstelle 07.01 A II a) und Kartoffeln der Tarifstelle 07.01 A III b)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) Nr. 873/76 des Rates vom 13. April 1976 über den Transfer von Weichweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle zur italienischen Interventionsstelle
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Überweisung einer Zollvorlage
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 7/4994)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
Vorlage des Berichts rechtzeitig an das Plenum bis 25. Juni 1976
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts der Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 1973
— Drucksachen 7/215 (neu), 7/4121 — sowie den ersten Zusatzpunkt auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik"
— Drucksache 7/5119 —
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kern.

Karl-Hans Kern (SPD):
Rede ID: ID0723900100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als der Bundestag am Ende der 5. Legislaturperiode das Instrument der Enquete-Kommission in seine Geschäftsordnung aufnahm, sollte damit eine Möglichkeit geschaffen werden, Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe besser vorbereiten zu können, als dies in der normalen, von Tagespolitik ausgefüllten Ausschußarbeit möglich ist.
Die Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik war die erste, die eingesetzt wurde, und ist auch die erste, die ihren Abschlußbericht im Plenum vorlegt. Er soll heute diskutiert werden. Die Erfahrungen unserer Kommission haben deutlich gemacht, daß dieses Instrument gut und nützlich ist, wenn die Mitglieder intensiv am Sachkomplex selbst arbeiten und sich nicht von sachfremden Überlegungen bestimmen lassen.
Obwohl die Kommission entsprechend ihrem Auftrag in fünf Bereichen organisatorische und finanzielle Reformvorschläge zu erarbeiten hatte, war ihren Mitgliedern von Anfang an klar, daß der Auftrag nur dann zu erfüllen ist, wenn eine Verständigung über den unserer Arbeit zugrunde gelegten Kulturbegriff möglich ist. Daß wir dennoch keine Zeit auf Theoriediskussionen über die Definition des Kulturbegriffs im demokratischen Staat verwen-



Kern
den mußten, verdanken wir der Persönlichkeit des Vorsitzenden Dr. Berthold Martin, für den Kultur Menschlichkeit war. Nach seinem für uns alle schmerzlichen Tod war es zeitweilig für die Kommission nicht leicht, diese grundlegende Übereinstimmung durchzuhalten; doch hat sie sich schließlich im vorgelegten Bericht wieder durchgesetzt.
Wenn wir im Bericht von einer Öffnung und Erweiterung unseres Kulturbegriffs sprechen, dann ist damit eine klare Abkehr von jenem individualistisch verengten Kulturbegriff des 19. Jahrhunderts gemeint, der unter „Kultur" die Beschäftigung mit Kunst und Literatur zur Daseinsverschönerung im gehobenen Bürgertum verstand. Kultur ist im demokratischen Staat die an den Grundwerten orientierte Ausgestaltung mitmenschlichen, gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Daß Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität nicht allein im Godesberger Programm der SPD als Grundwerte des demokratischen Sozialismus, sondern neuerdings auch im Entwurf für ein Grundsatzprogramm der CDU als die drei Grundwerte bezeichnet werden, die dort als Maßstab genommen werden, bestätigt die grundlegende Übereinstimmung der Enquete-Kommission in der Definition des erweiterten Kulturbegriffs, ebenso wie es diejenigen ins Unrecht setzt, die aus welchen Gründen auch immer — die demokratischen Parteien durch gegensätzliche Grundwerte kennzeichnen wollen.
In unserer kulturellen Außenpolitik kommt es darauf an, daß jene Lebenselemente der Demokratie in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung sichtbar werden und möglichst unmittelbar zur Geltung kommen. Weil es heute kein Nebeneinander von geschlossenen Kulturen mehr gibt, sondern wir uns in einem Prozeß in Richtung einer Weltzivilisation befinden, kommt es bei den internationalen Kulturbeziehungen darauf an, ob wir fähig sind, partnerschaftlich und offen anderen Kulturen zu begegnen.
Damit wird kulturelle Außenpolitik ein eigenständiger Bereich, der dauerhafte Gemeinsamkeiten zwischen Menschen verschiedenster kultureller Herkunft schaffen kann und die Möglichkeit in sich trägt, politische Konflikte nicht nur zu unterlaufen, sondern auch zu verhindern. Das heißt konkret sowohl Verzicht auf einseitige Selbstdarstellung, die eher Kulturpropaganda autoritärer und totalitärer Staaten ist, als auch Verzicht auf jenes immer noch beliebte Ausweichen in unverbindliche, problemfreie und zeitfremde Themen aus dem Erbe vergangener Jahrhunderte. Nur im wechselseitigen Verstehen und ausgerichtet auf die Fragen der Gegenwart kann kulturelles Erbe lebendig werden und damit auch kulturelle Bedeutung gewinnen. Die Förderung isolierter Inseln des Deutschtums im Ausland kann daher nicht mehr Ziel unserer kulturellen Außenpolitik sein.
Kulturelle Beziehungen dürfen sich nicht in bürokratischen Bahnen bewegen, sondern haben sich den Spannungen auszusetzen, die durch die Lebensprobleme der Gegenwart erzeugt werden, auch wenn sie nur dem besseren Erkennen der Probleme dienen und nicht zu Lösungen führen.
Internationale kulturelle Beziehungen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, dürfen aber nicht als machtpolitisches Instrument mißbraucht werden.
Zwischen Industriestaaten muß sich die Eigenständigkeit kultureller Beziehungen immer mehr dadurch bewähren, daß sie die Gefahren der Technisierung, der technokratischen Apparaturen und der damit zusammenhängenden Entfremdung des Menschen, der Enthumanisierung der Gesellschaft, erkennt und Freiheitsräume für Menschlichkeit, Verantwortlichkeit, für den Mitmenschen und für die spontanen Kräfte des Menschen schafft.
Für die europäischen Staaten wird die Frage, wie wir unsere Umwelt vor den durch die starke Industrialisierung entstehenden Schäden bewahren können, zur Frage des Bestehens unserer Kultur überhaupt.
Für unsere kulturellen Beziehungen zu den kommunistischen Staaten wird es wegen der systembedingten staatlich dirigierten Organisation der Kultur darauf ankommen, daß wir eine Ausgewogenheit der Austauschverfahren erreichen.
Wie der erweiterte Kulturbegriff zu verstehen ist, wird besonders deutlich in den Beziehungen zu den Entwicklungsländern. Daß Kultur Ausdruck von Gerechtigkeit und Solidarität ist, muß sich an unserem kulturellen Beitrag zum sozialen und wirtschaftlichen Aufbau in diesen Ländern zeigen.
Die Konzentration der Entwicklungshilfekompetenzen im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird von der Kommission für richtig gehalten. Dadurch wird das Eigengewicht dieser Beziehungen und die besonderen Akzente der Bildungsbeihilfe und Wissenschaftshilfe unterstrichen. Das Ziel, leistungsfähige Institutionen in den Entwicklungsländern zu schaffen, ist immer zeitlich, personell und finanziell begrenzt. Lehrwerkstätten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die heute von uns nach den von den Gastländern gesetzten Prioritäten gefördert werden, sind Grundlage und Wegbereiter für differenziertere kulturelle Beziehungen.
Auch in den internationalen Organisationen kommt es mehr denn je auf diese solidarische Einstellung gegenüber den Entwicklungsländern an. Multilaterale Kulturinvestitionen sind für die Empfängerländer oft leichter zu akzeptieren als nationale. Sie helfen mit vergleichbaren Begriffen, Methoden und Werten einen internationalen Organisationsstil und eine gemeinsame Sprache der Weltkultur zu entwickeln.
Daß der Bericht der Kommission gerade bei der Mitarbeit in internationalen Kulturorganisationen verstärktes Engagement fordert, hängt mit der Beobachtung zusammen, daß die Bundesrepublik in der Vergangenheit bei den Unesco-Generalversammlungen in Paris mehr durch die große Zahl ihrer Delegationsmitglieder als durch stark engagierte Sachbeiträge aufgefallen ist.
Die Kommission hielt es für erforderlich, das Thema der kulturellen Außenpolitik auch auf die Si-



Kern
tuation der Ausländer in der Bundesrepublik auszudehnen. Die kulturelle Betreuung ausländischer Gäste liegt, abgesehen von dem gut funktionierenden Gästeprograrnm des Auswärtigen Amtes und des Presse- und Informationsamtes, weithin im argen. Wenn Jahr für Jahr ausländische Kinder, deren Eltern als Arbeiter zum steigenden Wohlstand der Bundesrepublik beitragen, unser Land als gescheiterte Existenzen verlassen, für die die Schulzeit in Deutschland zum Alptraum geworden ist und die auch keinen Anschluß mehr im Bildungssystem ihres Heimatlandes finden, weil sie darauf nicht vorbereitet wurden, dann ist das für unsere Seite ein Versagen als Kulturstaat, das nicht mit den höheren finanziellen Aufwendungen für eine bikulturale Ausbildung gerechtfertigt werden kann.
Die Kommission hat weniger, als vom Auftrag her zu erwarten war, die Reform der kulturellen Außenpolitik in der Verlagerung von Kompetenzen und Veränderungen der Organisationsstrukturen gesehen. Sie sieht in der besseren gegenseitigen Information und Koordination den Ansatz für eine effektivere kulturelle Außenpolitik.
Trotz des zunehmenden Gewichts der internationalen Kulturbeziehungen hat die Kommission auch darauf verzichtet, wesentliche finanzielle Forderungen zu stellen. Sie hat vielmehr mit der Erstellung einer funktionalen Haushaltsübersicht dazu beigetragen, mehr Klarheit in das Volumen der sogenannten Kulturmilliarde zu bringen.
Daß viele Aktivitäten im Bereich der Länder und Gemeinden keine Erwähnung gefunden haben, geschah nicht deswegen, weil wir sie gering geachtet hätten, sondern weil ihre Behandlung im Bericht den Rahmen des Kommissionsauftrags gesprengt hätte.
Weil an uns oft die Frage nach dem Sinn der Auslandskulturarbeit gestellt wurde, habe ich heute die Menschlichkeit als Mittelpunkt der kulturellen Beziehungen dargestellt. Damit will ich nicht einer verflachten Humanitätsidee das Wort reden, sondern diejenigen, die die Grunderfahrung des zur Freiheit bestimmten Menschen als Mitmenschlichkeit kennen, zu einem leidenschaftlichen Wollen um Freiheit und Menschlichkeit ermuntern. Ob die Bundesrepublik als Kulturstaat bestehen kann, hängt wesentlich davon ab, ob wir genug Menschen finden, die sich zu diesem leidenschaftlichen Engagement bereit finden. Voraussetzung ist aber auch, daß sie genug eigenverantwortlichen Handlungsspielraum haben und nicht durch Bürokratie in Ministerien und Mittlerorganisationen eingeengt werden.
Ich habe zum Schluß allen zu danken, die uns jahrelang in unserer Arbeit unterstützt haben, allen voran Herrn Ministerialrat Hindrichs und den Mitarbeitern des Sekretariats der Enquete-Kommission.
Wenn wir mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen die Bundesregierung auffordern, bis zum 15. März nächsten Jahres zum Schlußbericht der Enquete-Kommission Stellung zu nehmen, wird es mit an uns liegen, ob mit dem Instrument Enquete-Kommission das, was erreicht wurde und erreicht werden kann, tatsächlich auch weiter erreicht wird. Es wird auf das Parlament ankommen, ob es beobachtet und verfolgt, was mit diesem Schlußbericht geschieht.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0723900200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0723900300
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Enquete-Kommission hat nach gut 25 Jahren Praxis der auswärtigen Kulturpolitik eine Gesamterhebung über Wert, Erfolg und Wirkung angestellt. Das Ergebnis ist insgesamt positiv. Das gemischte System von privater Initiative und staatlicher Förderung hat sich bewährt. Man kann auf diesem Fundament weiterbauen. Neues kann unter Wahrung des Bewährten in Angriff genommen werden.
Der Bericht zeigt auf, was sich in diesen 25 Jahren entwickelt hat. In der ersten Phase der Wiederanknüpfung kultureller Kontakte lagen die Initiativen mehr bei privaten Einrichtungen. Der behördliche Einfluß nahm in der Folge zu. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, daß der vielbeschworene Wildwuchs sicherlich im Bereich der Mittlerorganisationen zu finden ist, aber auch bei der Bundesregierung, bei den Ressorts. Koordination ist notwendig, vor allem auf der Ebene des Bundes, auch gegenüber den Ländern. Dann wird eine sinnvolle Koordinierung der privaten Träger auswärtiger Kulturpolitik eher möglich sein, eher gefordert und gefördert werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Bericht ist der Begriff „kulturelle Außenpolitik" verwendet. Dieser Begriff ist weder „neu" noch ein „Zauberwort", wie uns Kritiker entgegengehalten haben. Er entspricht dem Grundgesetz: Die Bundesregierung ist für die Außenpolitik zuständig. Der Begriff betont auch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Darum haben wir auch auf die Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz großen Wert gelegt. Wir denken mit großer Befriedigung an die ausführlichen Beratungen, die im Berliner Reichstag stattgefunden haben. Der Begriff „kulturelle Außenpolitik" ist, um nur ein Beispiel zu nennen, von Außenminister von Brentano in einer Rede in München am 16. Januar 1958 verwendet worden. Brentano sagte damals, und ich glaube, das beweist, wie die kulturelle Außenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland von Anfang an angelegt war:
Kulturelle Außenpolitik muß nach dem internationalen Austausch streben. Austausch heißt, auch im eigenen Volk die Kenntnis des fremden wecken.
Brentano verwies damals darauf, und er hatte recht, daß es eine gute und große deutsche Tradition gibt, vor allem der Wissenschaftler, die die Welt draußen bereichert haben. Er erinnerte an Humboldt. Wir könnten hier an Max Müller erinnern, der viel für Indien bedeutet, oder an Geiger, der das gleiche für Ceylon tat.



Dr. Schulze-Vorberg
Brentano sprach in seiner Rede auch von den beiden extremen Möglichkeiten, die auswärtige Kulturpolitik nämlich durch den Staat selbst durchführen zu lassen oder den Staat auszuschalten und die Kulturpolitik ausschließlich anderen zu überlassen. Beide Extreme sind in der Praxis, in Reinkultur, kaum vorstellbar. Darum sagte Brentano damals, und dabei ist es in der Bundesrepublik Deutschland geblieben, und auch unser Bericht bestätigt das ausdrücklich: „Wir kombinieren beide Methoden."
Herr Abgeordneter Kern, der Berichterstatter unserer Kommission, hat an Berthold Martin erinnert, der die Einsetzung der Enquete-Kommission gefordert und unsere Arbeit geleitet hat. Ich bin Ihnen dankbar dafür, Herr Kern. Ich darf auch an die prägende Persönlichkeit von Dieter Sattler erinnern, den ersten Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes. Wir haben in der Kommission einen ziemlichen Wechsel an Mitgliedern gehabt. Diese wurden Staatsminister und Staatssekretäre. Herr Moersch hat unserer Kommission angehört; er vertritt heute die Bundesregierung.
Ich darf in diesem Zusammenhang das Bedauern aussprechen, daß der Bundesaußenminister wegen seiner vielen Verpflichtungen heute morgen offensichtlich nicht da sein kann. Es ist schade, daß, wenn zum erstenmal ein Enquete-Bericht im Bundestag vorgelegt wird, der zuständige Bundesminister nicht dabei ist.
Wir sind dankbar, daß der damalige Bundesaußenminister Scheel, unser heutiger Bundespräsident, unsere Arbeit außerordentlich gefördert hat. Das hat sich auch in seiner Amtszeit als Bundespräsident gezeigt, als er den Bericht unserer Kommission übernahm. Ich glaube, daß der Bundespräsident auf Grund seiner hohen Funktionen manches, was zwischen dem Bund und den Ländern zu regeln ist, von seinem Amt aus fördern kann. Man sollte daran in Zukunft mehr denken, als das bisher geschehen ist.
Georg Kahn-Ackermann, der inzwischen Generalsekretär des Europarates ist, war Mitglied unserer Kommission, und ich bin ihm dankbar dafür, daß er einmal aufgezeigt hat, daß leider die kulturelle Außenpolitik von der politischen Prioritätenliste gestrichen worden ist. Hier gibt es gewisse Gegensätze zwischen dem häufigen Beteuern von der kulturellen Außenpolitik als „dritter Säule" der Außenpolitik, ein — wie ich meine — etwas schiefes Bild, und der Tatsache, daß die kulturelle Außenpolitik von der Prioritätenliste dieser Bundesregierung gestrichen wurde.
Wir haben in der Kommission an dem Bericht sehr gefeilt. Der fünfte Entwurf ist schließlich gebilligt worden. Die Mitglieder aus der CDU/CSU haben besonderen Wert auf den Grundsatzteil gelegt. Wer den ersten Entwurf sieht und die Entwürfe dann bis hin zu dem fünften verfolgt, der dem Schlußbericht entspricht, der wird spüren, daß hier ein deutlicher Einfluß aus der Kommission heraus immer wieder ausgeübt worden ist. Auch ich darf darum allen Mitgliedern und vor allem unseren Sachverständigen und unserem Sekretariat herzlich danken. Für den
Grundsatzteil war vor allen Dingen unser Kollege Rüdiger Altmann verantwortlich.
Auf viele Fragen haben wir uns in der Kommission befriedigende Antworten zu finden bemüht. Wir haben sie in Empfehlungen zusammengefaßt — der Berichterstatter sagt, es seien 130 —, die alle einstimmig beschlossen worden sind. Aus diesem Bericht darf ich kurz zitieren:
Die kulturelle Außenpolitik muß sich ... von den Prinzipien der Partnerschaft leiten lassen. Sie darf nicht einseitige Selbstdarstellung sein, sondern dient dem Austausch und der Begegnung der Kulturen. ... Die Wahrnehmung kultureller Aufgaben im Ausland muß für die deutschen Auslandsvertretungen gleichrangig neben der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Aufgaben stehen. ... Ein wichtiges Element der auf Gegenseitigkeit und Offentlichkeit angelegten auswärtigen Kulturbeziehungen ist die konsequente und umfassende Förderung der deutschen Sprache im Ausland.
Die Kommission hatte den Auftrag, Empfehlungen für eine bessere kulturelle Repräsentanz der Bundesrepublik im Ausland vorzulegen. Diese Empfehlungen sind einstimmig erfolgt, und wir hoffen, daß das unserem Bericht Gewicht gibt.
Der erste und besondere Punkt, den uns der Bundestag aufgegeben hatte, betraf die Auslandsschulen und die Goethe-Institute. Bei den Auslandsschulen, meine Damen und Herren, hat die Kommission nicht nur eine kritisch-wohlwollende Aufmerksamkeit geübt, vielmehr kam es uns darauf an, angesichts der Vielfalt der deutschen Schulen deren Funktion nach der pädagogischen Leistung und Ausstrahlungskraft für das Bildungswesen des Gastlandes zu bestimmen. Daraus ergeben sich, wie die Kommission meint, einschneidende Empfehlungen für die Förderung der herkömmlichen deutschen Auslandsschule und insbesondere für die Expertenschule, auf der die Kinder deutscher Diplomaten, deutscher Journalisten und deutscher Geschäftsleute ihrer Schulpflicht genügen. Beide Formen sind im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Bildungs-und Erziehungsarbeit der deutschen Schule im Ausland unter Einbeziehung der beruflichen Bildung, nach Didaktik, Methodik und Abschlüssen zu differenzieren.
Wir bedanken uns bei den Lehrern, die ihre große und oft schwere Aufgabe draußen in der Welt erfüllen. Wir waren der Meinung, daß es wegen der sehr stark gestiegenen Kosten künftig vor allem darauf ankommen sollte, deutsche Lehrer ins Ausland zu schicken, um dort Lehrer auszubilden, vor allem Lehrer für die deutsche Sprache. Das wird wohl auch so sein müssen, wie das in unserem Bericht festgehalten ist. Wenn wir in der Zwischenzeit zunehmend von dem Problem bedrängt sind, daß es bei uns junge Lehrer gibt, die Stellen suchen, so glaube ich, daß es einer ernsten Anstrengung und gründlicher Überlegung wert ist, ob wir nicht diese jungen Lehrer zumindest zeitweise in der Bildungshilfe einsetzen wollen. Wir könnten so diesen jungen Lehrern, die auf eine Position warten und



Dr. Schulze-Vorberg
ihre Fähigkeiten beweisen wollen sowie manchen Ländern einen Dienst erweisen.
Bei den Goethe-Instituten, meine Damen und Herren, darf ich sagen, daß die CDU/CSU dort manche Entwicklung kritisch sieht. Ich darf hier einmal den Marschall von Bieberstein zitieren, einen bekannten herausragenden Mitarbeiter der Goethe-Institute, der jetzt das Institut in Paris leitet. Er hat einmal gesagt: unsere Arbeit ist notwendigerweise politisch; sie sollte oder sie darf — so hat er wohl gesagt — notwendigerweise nicht parteipolitisch sein. Dem pflichte ich insgesamt bei. Ich möchte sagen, daß man über den Begriff „parteipolitisch" noch etwas philosophieren könnte: Betrifft das nur den. Entsendestaat, also uns: keine Parteipolitik im Sinne der Bundesrepublik? Ich bin der Meinung — so hat es Marschall Bieberstein sicherlich gemeint —, daß wir natürlich auch nicht in die Tagespolitik, in die aktuelle Parteipolitik etwa der Gastländer einzugreifen hätten. Darüber sind die Meinungen im Goethe-Institut aber wohl nicht ganz auf einen Nenner zu bringen.
Wir müssen unsere heutige Demokratie glaubwürdig auch durch unsere heutige Kultur draußen darstellen, die Bundesrepublik darstellen mit ihren Vorzügen und ihren Problemen.
Wichtig erscheint mir, daß wir den politischen Gegner gerade in diesem Raum, im Raum der deutschen Kulturpolitik im Ausland, im Raum unserer Kulturinstitute nicht zum Feind machen.

(Sehr richtig bei der CDU/CSU)

Das sollten wir auf keinen Fall fördern. Leider ist das da und dort geschehen.
In der Auseinandersetzung um die Goethe-Institute hat der Begriff der Autonomie eine große Rolle gespielt. Wir haben dafür gemeinsame Formulierungen und auch eine gemeinsame Empfehlung gefunden. Dennoch gibt es im Text die inzwischen berühmte Abweichung, ein Mehrheits- und ein Minderheitenvotum über die Beziehung zwischen der Bundesregierung und den Mittlerorganisationen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, die Mitglieder der CDU/CSU, haben hier keine eigene Formulierung gewollt, sondern die Formulierung, die uns der Berichterstatter vorgelegt hat und die wir ursprünglich alle akzeptiert haben, beibehalten. Es waren offensichtlich Einflüsse von draußen, die in die Kommission hineingetragen wurden — das wurde uns auch ganz offen erklärt —, Einflüsse, die dahin geltend gemacht wurden, daß man von dieser Formulierung abgehen müsse. So kam es zu einem Mehrheits- und einem Minderheitsvotum.
Die Autonomie dieser Mittlerorganisationen ist unbestritten. Aber ich darf empfehlen, in dem Zusammenhang einmal bei Professor Walter Rudolf, einem der Sachverständigen unserer Kommission, den Aufsatz „Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturverwaltung" nachzulesen. Dieser Aspekt sollte nicht übersehen werden. Wir sind für die Autonomie, und wir sind der Meinung, daß z. B. in der Zeit, als Peter Pfeiffer Präsident des GoetheInstituts und Werner Ross, ein Meister der deutschen Sprache, sein Generalsekretär war, ein fruchtbares Spannungsverhältnis bestanden hat. Wir halten es nicht für glücklich, daß neben einem erfahrenen Diplomaten als Präsident nun durch Jahre hindurch ein Diplomat aus dem Auswärtigen Amt abgestellt war, um dort ein paar Jahre Generalsekretär zu sein. Der Begriff der Autonomie wird fraglich, wenn man einen weisungsgebundenen Beamten für eine bestimmte Zeit beurlaubt und sagt: Jetzt mach' einmal autonom beim Goethe-Institut weiter! Die politische Verantwortung des Auswärtigen Amtes: klare Analyse, klare Konzeption, Kommunikation des Amtes mit allen Leistungsträgern, Autonomie der Mittlerorganisationen heißt und muß heißen: Garantie der eigenständigen Durchführung. So sehen wir es insgesamt.
Wir hatten dann die Aufgabe, uns mit der Bildungshilfe für Entwicklungsländer zu befassen. Darüber wird Herr Kollege Köhler (Wolfsburg) gleich noch etwas sagen. Interessant ist, daß dieser Punkt in der Regierung offenbar umstritten ist. Es fällt auf, daß er in den Leitsätzen, die wohl Professor Dahrendorf verantwortlich entwicklet hat, fehlte. Diese Leitsätze sind wirklich Leidsätze, wenn man überlegt, daß es von den 51 Leitsätzen über 15 Thesen schließlich zu 18 Leitsätzen kam und daß keine dieser verdienstvollen Bemühungen, dieser Ansätze ins Kabinett gelangt ist. Das Kabinett hat sich nicht damit befaßt, weil man sich nicht einigen konnte, weil es Widerstände aus anderen Ministerien gab.
In diesem Zusammenhang ein Wort zum Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Es I ist eine deutsche Besonderheit. Diese Form eines Ministeriums gibt es, wenn ich es richtig weiß, in der ganzen Welt nicht wieder. Ob die Einrichtung eines solchen Ministeriums wirklich ein großer Fortschritt war, wird vor allem davon abhängen, inwieweit die Politik dieses Ministeriums in die Gesamtpolitik, vor allem in die gesamte Außenpolitik, eingebettet ist. Und das wird wiederum vor allem von den Amtsinhabern abhängen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal sagen, daß wir damals große Hoffnungen daran knüpften, als der derzeitige Bundespräsident dieses Amt innehatte.
Wir hatten uns, meine Damen und Herren, weiter mit dem Wissenschaftsaustausch zu beschäftigen. Das ist ein Gebiet, das von selber laufen, auf dem der Staat möglichst wenig tun sollte. Er sollte vor allem keine Hindernisse aufbauen und sie dort, wo sie vorhanden sind, beseitigen. Das ist uns in den Gesprächen mit den Organisationen im Bereich der Wissenschaft klargeworden. Ich denke dankbar an die Stunden, Frau Präsidentin — auch Sie haben aktiv daran teilgenommen, wie Sie unsere Arbeit überhaupt so häufig gefördert haben —, in denen sich vor allem der verstorbene Professor Werner Heisenberg für seine jungen Wissenschaftler einsetzte. Das sind für mich bewegende Erinnerungen. Und ich darf noch einmal sowohl an den Finanzausschuß des Bundestages — wir haben Frau Präsidentin Funcke davon unterrichtet — als auch an den Bundesfinanzminister die herzliche Bitte richten, die Hemmnisse — es geht hier wirklich nicht um finan-



Dr. Schulze-Vorberg
zielle Probleme, es geht im Grunde um bürokratische Hemmnisse — zu beseitigen. Denn gerade die qualifizierten Wissenschaftler leiden bei uns unter zu engen Bestimmungen.
Über die Frage der Koordinierung der Organisation mit dem Auswärtigen Amt habe ich einiges gesagt. Ich glaube, Herr Staatsminister Moersch, im Auswärtigen Amt sollte tatsächlich die Führung übernommen werden, wie das auch in unserem Bericht ausdrücklich gefordert wird.
Wir hatten uns auch mit den Finanzmitteln zu befassen. Dazu wird Herr Kollege Picard gleich noch kurze Ausführungen machen.
Lassen Sie mich an diesem Vormittag, an dem sich wieder einmal zeigt, daß wir dankenswerterweise einige Kollegen haben, die sich für dieses Thema interessieren, auch noch folgendes sagen. Hier spielt auch die berühmte Bundesmilliarde eine Rolle. Wir wissen inzwischen — etwa durch die Berechnungen der bayerischen Staatsregierung, welche diese uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat —, daß der Freistaat Bayern im Jahre 1974 etwa 150 Millionen DM auf diesem Gebiet ausgegeben hat. Wir haben also bei den Ländern, Städten und Gemeinden insgesamt wohl noch einmal eine Kultur-Milliarde.
Wir hoffen, daß sich auch in Zukunft einige Abgeordnete für dieses Gebiet interessieren; denn auch davon wird es abhängen, wie gut die deutsche Sprache in der Welt weiterhin gefördert wird. Sie ist die Muttersprache von 100 Millionen Menschen und wird von weiteren 20 Millionen gesprochen, zunehmend auch von den bei uns tätigen Gastarbeitern. Dieses Problem haben wir auch durchleuchtet. In den deutschen Auslandsschulen lernen etwa 100 000 Schüler die deutsche Sprache. Die Zahl bei den Goethe-Instituten dürfte in derselben Größenordnung liegen. Noch viel größer ist die Zahl derer, die die deutsche Sprache über die Medien lernen. Wenn man erfährt, daß z. B. in Japan ein einziger Fernsehkurs dazu führte, daß hunderttausende Lehrbücher für diesen Kurs in kurzer Zeit von der Bevölkerung gekauft wurden, dann weiß man, daß das Interesse für die deutsche Sprache in der Welt groß ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch als Journalist sagen, daß wir in der Kommission besonderen Wert darauf gelegt haben — ich glaube, das ist zum erstenmal in dieser Breite geschehen —, die Rolle der Medien in der kulturellen Außenpolitik zu betonen, die gar nicht überschätzt werden kann. Ich bin der Meinung, daß Rundfunk, Fernsehen und Presse, daß Bücher und Filme in ihrer Vielfalt draußen für uns werben. Daß Meinungsfreiheit Meinungsvielfalt erfordert, wollte ich an dieser Stelle ausdrücklich als unseren Standpunkt betonen.
Die deutsche Sprache hat etwas Besonderes, wenn man die Weltpolitik dieser Tage betrachtet: sie ist blockübergreifend. Wer etwa bei der KSZE in Genf dabei war — wenn auch nur kurz —, weiß, daß dort die deutsche Sprache ganz besonders beachtet wurde. Die Dokumente werden sorgfältig formuliert; auf der westlichen Seite von den Vertretern der
Bundesrepublik, auf der Seite der WarschauerPakt-Staaten, der kommunistischen Staaten, gibt es sorgfältige Formulierungen für die DDR. Außerdem haben dort noch drei neutrale Staaten, nämlich Osterreich, die Schweiz und Liechtenstein, für die deutsche Sprache optiert. Dieses Blockübergreifende ist, so glaube ich, für die Zukunft unserer deutschen Sprache außerordentlich wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir besitzen eine europäische Kulturvielfalt. Hoffentlich erhalten wir sie uns im Rahmen der wachsenden politischen Einheit. Wir wünschen diese Einheit. Das politisch und wirtschaftlich geeinte Europa muß seinen Reichtum, seine kulturelle Vielfalt erhalten. Doch sollten wir überall in der Welt, wo es überhaupt nur möglich ist, unsere Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern anbieten. Daß wir unsere Verbindung mit den Vereinigten Staaten gerade in diesem Jubiläumsjahr betonen, halte ich für eine Selbstverständlichkeit.
Kollege Kern hat auch schon die Zusammenarbeit mit den kommunistischen Staaten angesprochen. Wir haben dazu ein deutlich positives Wort gesagt. Wir fordern und wünschen das Prinzip der Gegenseitigkeit und der Ausgewogenheit der Austauschverfahren. Darauf ist besonders zu achten. Welche großen Möglichkeiten in den kommunistischen Ländern für die kulturelle Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bestehen, ist mir bei den Besuchen drüben immer wieder deutlich geworden, etwa an der Sprachenhochschule in Minsk. Dort werden jährlich Tausende von Deutschlehrern ausgebildet. Wir konnten dort — Kollege Kern ist dabeigewesen — einige Stunden mit den Studenten sehr freimütig diskutieren. An dieser Sprachenhochschule war vorher noch kein Vertreter unserer Botschaft gewesen. Man hatte gemeint, das wäre gar nicht möglich. Ich glaube, daß es da manche verschlossene Tür gibt, die sich öffnen läßt, wenn man den entsprechenden Wunsch äußert. Vielleicht ist die eine oder andere Tür auch noch gar nicht entdeckt worden.
Ich muß zum Schluß kommen. Wir haben vieles in unserem Bericht nur streifen können. Wir bedauern, daß manches nur so kurz erwähnt worden ist, etwa die große Bedeutung der Musik. Dabei dachten wir in der Kommission sicher nicht nur an die Gastspiele weltberühmter Dirigenten und weltberühmter Orchester, sondern gerade an die pädagogischen Möglichkeiten, die in der Begegnung mit der Musik Asiens und Afrikas liegen können.
Wir haben die Bemühungen und die Erfolge der Kirchen draußen gewürdigt; wahrscheinlich auch in zu knapper Form. Sie nehmen manche Aufgabe wahr, die der Staat oder auch die Mittlerorganisationen nicht immer wahrnehmen können. Kultur, Kunst und Wissenschaft sich über alle Grenzen verbinden zu lassen — das ist der Ausdruck geistiger Freiheit.
Meine Damen und Herren, wir wünschen, daß die Bundesregierung aus unserem Bericht die notwendigen Konsequenzen zieht. Wir danken allen, die uns geholfen haben, vor allem den Organisationen. Ich habe mir vorhin noch einmal einige herausge-



Dr. Schulze-Vorberg
schrieben: dem DAAD, der Humboldt-Stiftung, Inter Nationes, dem Institut für Auslandsbeziehungen, deren Mitarbeiter besonders eifrig waren, wenn es darum ging, nach entsprechender Bitte unsererseits ihre Stellungnahme abzugeben. Alle Mitarbeiter kann ich heute nicht nennen. Wir sind dankbar für alles, was uns an gutem Willen entgegengebracht wurde.
Auch und vor allem sind wir unseren Kritikern dankbar; denn es gehört dazu, Kritik entgegenzunehmen. Die Kritik hat vor allem auch die Aufmerksamkeit auf unseren Bericht gelenkt. Bitte helfen Sie den Menschen in aller Welt, die sich für kulturelle Außenpdlitik der Bundesrepublik Deutschland einsetzen! Wir danken ihnen allen.

(Beifall)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0723900400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723900500
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute der Bericht der Enquete-Kommission behandelt wird, so hat das Hohe Haus allen Grund, sich darüber klar zu werden, daß das nicht nur ein Bericht für das Parlament ist, sondern —Herr Kollege Schulze-Vorberg und Herr Kollege Kern, Sie wissen das — auch ein Buch der Hoffnungen für viele im In- und Ausland. Auf Informationsreisen und in zahlreichen Gesprächen mit Hilfsorganisationen ist mir deutlich geworden, daß der Bundestag mit diesem Bericht in eine Pflicht genommen wird. Wenn es nicht gelingt, zumindest wichtige Hoffnungen zu erfüllen, dann wird dieser Bericht nachher ein Buch der enttäuschten Hoffnungen. Das ist — wie immer, wenn die Fülle der Probleme aufgelistet wird — eine Gefahr. Ich meine, daß es Bundesregierung und Bundestag gelingen muß, die Aufgabenstellungen sorgfältig zu prüfen, sie vor allem auch finanziell quantifizierbar zu machen und dann entscheidende Aufgaben der Realisierung zuzuführen.
Ich stelle noch einmal mit Freuden fest: Dieser Bericht ist eine der am meisten gelesenen Drucksachen dieses Hauses. In den Redaktionen der Zeitungen und der Medien, in den Schulen im Ausland, den Instituten, in den Universitäten — überall wird dieser Bericht ausgewertet, und ich wiederhole: große Hoffnungen knüpfen sich daran. Man hofft, daß die Leitlinien der auswärtigen Kulturpolitik deutlicher werden, daß der Bericht bei manchen Problemen Steine aus dem Weg räumt und auch dafür sorgt, daß keine zusätzlichen Komplikationen entstehen.
Ich will aber auch nicht verschweigen: Die Wirkung des Berichtes — Herr Kollege Mertes weiß das — ist natürlich geteilt. Die einen versprechen sich eine große Ausweitung ihrer Möglichkeiten, mehr Lehrer, bessere Bezahlung. Ich füge aber auch hinzu, daß es andere gibt, die Befürchtungen haben. Es sind alle, die vielleicht etwas zu verlieren haben, da — wie es so schön heißt — umgeschichtet werden soll. Da werden die Argumente schon gesucht, und da werden auch schon die Hilfstruppen organisiert. Aus dem einen und andern, was ich vorhin gehört habe, Herr Kollege Schulze-Vorberg, weiß ich auch bereits, wo schon Hilfstruppen für diese oder jene andere Lösung gesucht werden. Ich sage das, damit wir sehen, wie schwierig die Aufgabe ist, die, noch vor uns liegt.
Lassen Sie mich auf den Bericht zurückkommen. Er hat viele positive Seiten. Er bietet eine gründliche Bestandsaufnahme aller Programme der Bundesregierung für den internationalen Kulturaustausch, insbesondere die Bildungshilfe, die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik, und realistische Vorschläge. Die gesamten Aktivitäten der Kommission haben im Parlament und in der Öffentlichkeit deshalb mit Recht großes Interesse geweckt.
Im operativen Bereich veranschaulicht der Bericht, daß die Strukturen sowohl in den Ressorts des Auswärtigen Amts als auch bei den Mittlerorganisationen den gewachsenen Aufgaben nicht immer ausreichend entsprechen.
Im Konzeptionellen gelingt der Bestandsaufnahme jedoch noch keine voll befriedigende Beschreibung der Bedeutung und des Gewichts der auswärtigen Kulturpolitik als Teilbereich der auswärtigen Beziehungen. Das ist ja eines der wichtigsten Probleme.
Im Strukturellen — das wissen wir — ist es in der Frage der Klärung des — ich wiederhole die berühmte Feststellung — Dschungels der Zuständigkeiten bei vorsichtigen Ansätzen in dem Bericht geblieben. Ich verstehe das. Eine betonte Fixierung auf Verwaltungsfragen, zum Beispiel die Bildung neuer Gremien und Koordinierungsausschüsse, führt noch nicht dazu, daß der Dschungel gelichtet wird. Hier beginnen die entscheidenden Probleme. Hier wird es ernst. Da fängt es an, wirklich schwierig zu werden. Hier besteht die Gefahr, an der wir in der Freude über den Bericht nicht vorbeisehen und vorbeireden sollten.
Die schwierigste Aufgabe hat die Komission zweifellos der Bundesregierung überlassen: das Finden moderner Organisationsformen, eine bessere Handhabbarkeit für Künstler, Professoren, Studenten und sonstige Interessenten, Teilnehmer und Partner am Kulturaustausch sowie die Schaffung von Programmen, die den Geist der Gegenwart atmen und die Jugend ansprechen, Herr Staatsminister. Da liegt das Hauptproblem. Ich bin bei Reisen immer wieder auf diese Probleme angesprochen worden. Viele sehen die Probleme. Aber heute sind wir es, von denen verlangt wird, daß wir als Parlamentarier unsere ganze Kraft aufbieten, damit das alles in die Praxis umgesetzt wird. Und es muß sich nun zeigen, wie man kurzfristig, mittelfristig und langfristig all das personell und sachlich ausgewogen ausarbeiten kann.
Der Bericht ist sicher auch Anlaß für weitere Gedanken und Vorschläge. Ich muß gestehen, daß ich mit Interesse gehört habe, was der Kollege Schulze-Vorberg darüber gesagt hat, wie man nicht be-



Dr. Schmitt-Vockenhausen
schäftigte Lehrer gegebenenfalls im Ausland beschäftigen kann. Wie Sie wissen, haben manche Schulleiter solche Vorschläge schon gemacht und dabei die Gehälter für Ortskräfte zugrunde gelegt. Ich bin gespannt, wie lange es, wenn die Damen und Herren draußen sind, dauern würde, bis alle Beteiligten es als unerträglich bezeichnen, daß sie nicht zum gleichen Gehalt wie die anderen Kollegen beschäftigt werden. Dann würden wir uns sehr bald einem neuen finanziellen Problem von hoher Größenordnung gegenübersehen. Gerade an diesem Beispiel, Herr Kollege Schulze-Vorberg, wird deutlich, wie schnell jeder noch so gut gemeinte Vorschlag sofort auch in finanzielle Dimensionen gerät, die offensichtlich nicht immer von allen Beteiligten gesehen werden. Überdies wissen Sie ja alle, daß die Frage der Gleichbehandlung draußen eine sehr große Rolle spielt und ständig zu finanziellen Aufwendungen führt — sicher vielfach auch im Interesse sozialer Gerechtigkeit.
Auf dem Gebiet des Schulwesens verlangen natürlich alle, daß die Vielfalt erhalten bleiben muß. An örtlichen Gegebenheiten soll nicht vorbeigegangen und auch an bestimmten Traditionen soll nicht gerüttelt werden. Die Frage der Primarstufe wird natürlich von Land zu Land unterschiedlich beurteilt. Die bikulturellen Schulen sollen nach Möglichkeit noch durch berufsbezogene Zweige, wie Handelsschulen usw., ergänzt werden. Schließlich wünschen die Schulen eine engere Zusammenarbeit mit den Sendeinstituten, wie z. B. dem BMZ.
Wir alle wissen, daß es natürlich notwendig ist, in gewissem Umfang auch etwas schematisch zu regeln. Aber da liegt auf dem Gebiet der kulturellen Aufgaben die große Gefahr. Wie ich meine, wird bei den Schulen, dem Goethe-Institut und den Sprachinstituten alles auch weiterhin sehr vielfältig bleiben. Es kommt aber darauf an, daß ein paar Leitgedanken bleiben, die hier von entscheidender Bedeutung sind.
Lassen Sie mich aus meiner Sicht einmal einige dieser Gedanken formulieren.
Die auswärtige Kulturpolitik ist ein wichtiges Gebiet der Außenpolitik, und — ich darf das sagen, Herr Staatsminister — sie muß vom Auswärtigen Amt ernst genommen und bei unseren Vertretungen von qualifizierten und engagierten Mitarbeitern getragen werden. Ich sage das, weil man sich gelegentlich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß nicht alle Mitarbeiter mit großer Freude in dem Bereich der Kulturpolitik tätig werden, und weil gelegentlich auch der Eindruck entsteht, daß es bei der Bewertung der einzelnen Aufgaben gut wäre, wenn diese fundamentale Beschreibung der Bedeutung der auswärtigen Kulturpolitik auch in der Personalpolitik noch deutlicher ihren Niederschlag finden würde. Ich hoffe, daß ich verstanden werde.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die Bundesrepublik, als ein Staat mit einer auf Tradition beruhenden und modernen Kultur, die einen Beitrag zum Zusammenleben der Völker und zur Lösung der Probleme liefert, die sie bedrängen, muß hier natürlich eine wichtige Aufgabe sehen,
und dazu ist es hier im Inland notwendig — das ist hier schon gesagt worden —, eine bessere Koordination herbeizuführen. Hier müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Herr SchulzeVorberg, da gibt es ja schon, Herr Staatsminister, den Bericht zur Reform des auswärtigen Dienstes, an dem ich die Freude hatte mitzuarbeiten. Da haben wir vieles schon aufgeschrieben, was bei der Durchführung des Kommissionsberichtes helfen würde.
Die ausführenden Organisationen sollen natürlich rationell und modern arbeiten. Ihre Arbeit darf sich nicht überschneiden, und das Gestrüpp der Zuständigkeiten soll auch nicht unübersichtlich werden. Deshalb sage ich schon jetzt: wir sollten dem Minister nicht partiell in die Arme fallen, wenn er nun in den kommenden Monaten dabei ist, ein Konzept auszuarbeiten. Der Herr Staatsminister weiß, was ich damit meine. Ich richte diesen Appell auch an Sie alle, insbesondere auch an die verehrten Kollegen der Opposition.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Warum eigentlich?)

— Warum? Herr Kollege Mertes, Sie wissen genausogut wie ich, warum ich das hier sagen muß und warum es im Interesse aller ist, wenn ich das hier mit aller Klarheit ausspreche. — Wir brauchen nachher ein Konzept, und wir brauchen dabei Stehvermögen, damit wir die Entscheidungen, wenn sie gefallen sind, auch hier tragen und unterstützen.
Das alles geht aber nicht ohne Geld und ohne Menschen. Ich meine, ein Bericht, der Hoffnungen erweckt, braucht die Bewilligung der Mittel durch den Haushaltsausschuß. Alle Vorschläge, die sich hier ergeben, müssen ernsthaft geprüft werden. Vor allem dürfen wir das nicht auf die lange Bank schieben, denn Hoffen und Harren — so sagt schon der Volksmund — macht manchen zum Narren; sonst können Enttäuschungen zu groß werden. Vieles wird ohnehin wegen fehlender Haushaltsmittel kurzfristig nur schwer zu verwirklichen sein.
Lassen Sie mich folgendes auch einmal an das Haus sagen: es ist kein Schaden, wenn eine Haushaltsenge dazu führt, daß eingelaufene Maßnahmen auch einmal überprüft werden. Das wissen wir alle aus unseren Erfahrungen, wenn wir draußen sind.
Aber ich will auch hier für denjenigen etwas Wasser in den Wein gießen, der glaubt, daß die Mittelumschichtung hier so ganz einfach ist. Die gestiegenen Personalkosten und die Inflation in vielen Ländern müssen berücksichtigt werden. Sie wissen, daß das bei uns nicht das Problem ist; dafür haben wir durch unsere Regierungspolitik gesorgt. Aber sehen Sie sich einmal an, wie das draußen aussieht, welche Konsequenzen die finanzielle Situation in den einzelnen Ländern auch für die Kulturpolitik hat! Viele, die Forderungen zur Umschichtung erheben — das weiß ich schon jetzt —, sind die ersten, die das ihnen am Herzen Liegende mutig und tapfer verteidigen. Ich nehme da niemanden aus, nicht einmal mich selbst. Meine Damen und Herren, deshalb sollten wir, bevor wir Zusagen geben, uns erst einmal selbst fragen, was wir hier wollen und wie wir diese Fragen mit der Bundesregierung lösen können.



Dr. Schmitt-Vockenhausen
Meine Damen und Herren! Der Umfang der Sachmittel ist vielfach zurückgegangen. Das ist das eigentliche Problem. Die Personalmittel sind stark in die Höhe gegangen, zum Teil mittelbar, weil aus vielen Sachtiteln Personalausgaben geleistet werden. Das ist eine falsche Entwicklung. Wir müssen dafür sorgen, daß die Organisationen arbeiten können, daß soziale Gerechtigkeit herrscht, daß aber auch das Verhältnis der Personalmittel zu den Sachmitteln wieder so wird, daß sich die politischen und kulturpolitischen Aufgaben wirklich lösen lassen. Dazu können wir alle beitragen, wenn wir mit Augenmaß und Tatkraft die Regierung unterstützen, die hier in der Vorhand ist, nachdem das Parlament mit dem Kommissionsbericht seine Aufgabe erfüllt hat. Wir müssen um die Verwirklichung des Berichts schwer kämpfen, und wir alle hoffen ja, daß der Bericht dann ein Buch der erfüllten Hoffnungen wird.
Lassen Sie mich noch eine letzte Bemerkung machen. Meine Damen und Herren, auswärtige Kulturpolitik und das, was wir heute behandeln, vollziehen sich nicht nur bei den Mittlerorganisationen hier und draußen im Ausland, sondern auch tagtäglich in unserem Lande. Ich habe die Bitte, daß wir uns, wenn Einzelbesucher, Gruppen, ja Touristenströme in unser Land kommen, auch einmal fragen, ob wir in diesem Hohen Hause, vor allem was unsere Besucher betrifft, nicht auch noch einiges besser machen können. Ich denke dabei daran, mit welcher Freude und mit welcher Ausdauer uns die Kollegen in anderen Ländern mit ihrem Land, ihrer Geschichte und ihrer Kultur vertraut machen. Wir alle müssen uns fest vornehmen, hier noch einiges besser zu machen.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, mit dieser Selbstbesinnung auf die großen Probleme, die vor uns liegen, habe ich nichts von dem hinweggewischt, was ich noch einmal ausdrücklich sagen möchte: Es ist hier eine wichtige und bedeutsame Grundlage für die Zukunft der kulturellen Außenpolitik geschaffen worden. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0723900600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Köhler (Wolfsburg).

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0723900700
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen hat eingangs seiner Rede auf die große Beachtung und Diskussion des Berichts über die auswärtige Kulturpolitik hingewiesen. Ich schmälere diese Feststellung nicht, wenn ich meine, daß es ein Feld gibt, in dem diese Beachtung und diese Diskussion noch wesentlich verstärkt und vertieft werden können, nämlich gegerade das Feld der Entwicklungspolitik. Auf diesem Gebiet scheint mir dieses Thema von der entwicklungspolitischen öffentlichen Meinung und Fachdiskussion noch nicht genügend aufgenommen zu sein. Ich möchte deswegen zu diesem Bereich einige Ausführungen machen.
Es war ja der Auftrag des Hohen Hauses am 18. März 1970 an die Enquete-Kommission ergangen,
auch und gerade den Beitrag der auswärtigen Kulturpolitik zur Bildungshilfe für die Entwicklungsländer untersuchen zu lassen. Der Abschlußbericht gibt dankenswerterweise entsprechend diesem Auftrag sehr genaue Auskünfte über diese Zusammenhänge. Es gibt zwei Anhaltspunkte dafür, wie wichtig es war, diesen Fragenkreis in die Aufgabenstellung der Kommission einzubeziehen. Einmal die Feststellung, daß, gemessen am Umfang im Jahre 1974, der Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit annähernd 307 Millionen DM oder 29 °/o der kulturrelevanten Ausgaben an der zweiten Stelle des Gesamtaufwands lag. Zum anderen aber — und das scheint mir noch wichtiger zu sein — betonen die Feststellungen in dem vorgelegten Bericht doch einige kritische Punkte, über die zu reden und nachzudenken sich offenbar lohnt. Hier ist ein Befund vor unseren Augen, den ich nicht unbedingt für schmeichelhaft für diejenigen halte, die in dem gesamten Zeitraum Regierungsverantwortung getragen haben. Wiederum finden wir unsere Annahme bestätigt, daß zwischen den Zielen und Aktivitäten der einzelnen Ressorts sowie dem Aufwand einerseits und dem mutmaßlichen Erfolg andererseits Mißverhältnisse und Widersprüche bestehen.
Wenn dem so ist, dann ist damit der politische Gestaltungsraum einer entwicklungsbezogenen auswärtigen Kulturpolitik erheblich eingeengt. Wenn dem so ist, dann sind einmal als richtig erkannte Ziele in das Netz der gesamten staatlichen Außenbeziehungen nur erschwert einzubringen und mit den entsprechenden Maßnahmen zu konkretisieren. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Feststellungen der Kommission zu Fragen der Zuständigkeit für kulturelle Außenpolitik und Entwicklungshilfe und vor allem zur Zusammenarbeit. Hier geht es um den Vorwurf, daß Auswärtiges Amt und BMZ immer noch unabhängig voneinander regionale Planungen entwickeln, nach verschiedenen Methoden, mit unterschiedlichen Länderprioritäten und zudem noch unter Aufbau getrennter Informationswege.
Meine Damen und Herren, hier stehen wir wieder vor einem der Indizien, die darauf hindeuten, daß eben die vollkommene Integration der Entwicklungspolitik in die Gesamtpolitik dieser Bundesregierung noch nicht geleistet ist, wie wir es oft bei anderer Gelegenheit kritisch hervorgehoben haben. Nach wie vor bestehen offenbar Reibungsflächen zwischen Auswärtigem Amt und BMZ im Hinblick auf die Funktionsbestimmung einer entwicklungsbezogenen auswärtigen Kulturpolitik und deren Durchführung. Anders kann ich jedenfalls die Empfehlungen der Kommission nicht verstehen, die in dem Verlangen nach Neukonstruktion der Planung und Koordinierung gipfeln und die doch damit offensichtlich keine Beschreibung wünschenswerter Zustände darstellen, sondern Notwendigkeiten herauskehren und Forderungen für die Zukunft aufstellen, denen sich weder das Haus noch diejenigen, die in diesem Lande unmittelbare politische Verantwortung tragen, verschließen sollten.

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)




Dr. Köhler (Wolfsburg)

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die angezeigten Konsequenzen aus dem Kommissionsbericht zu ziehen und eine Reorganisation des Instrumentariums in dem Sinne vorzunehmen, wie es die Enquete-Kommission anregt. Dabei sollte nach unserer Auffassung nicht angenommen werden, daß entwicklungsbezogene kulturelle Außenpolitik allein ein organisatorisches Problem ist. In dem Bericht wird hier sehr oft von Koordination, Konzentration oder Kontrolle gesprochen. Wir meinen, daß ausschlaggebend gleichermaßen die grundsätzliche politische Auseinandersetzung über die Inhalte und natürlich auch über die Finanzierung von Aktivitäten angesichts eines immer enger werdenden finanziellen Spielraumes ist.
Was nun die Frage der Zielsetzungen und Inhalte betrifft, so lassen wir uns davon leiten, daß in bezug auf die Länder der Dritten und der Vierten Welt entwicklungspolitische Ziele weiterhin vor rein kulturpolitischen den Vorrang haben müssen. Damit wird der Anspruch formuliert, auswärtige Kulturpolitik primär an den Problemlagen und Bedürfnissen der Entwicklungsländer zu orientieren; konkret heißt das: an dem Bedürfnis nach Entwicklung in quantitativer und qualitativer Hinsicht, was immer das im Einzelfall heißen mag, ob Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Leistung, Abnahme der Analphabethenzahlen — wie auch immer es im einzelnen Lande sein mag. Kulturelle Außenpolitik als Entwicklungspolitik hat nach unserem Verständnis also keine einseitige instrumentelle Bedeutung, sondern versteht sich als Beitrag zur Identitätsfindung der Entwicklungsländer und zu deren wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung.
Damit wir uns hier recht verstehen, meine Damen und Herren: Das schließt in meiner Sicht nicht aus, daß wir selbst in unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit, in unserer Geschichte, in unserer Zivilisation uns in der rechtschaffensten und offensten Weise in diesem Zusammenhang in den Entwicklungsländern zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen haben. Nur durch einen solchen Dialog können Verständnis und Miteinanderleben und -arbeiten gefördert werden.
Wenn wir diesen Ansatz nun auf die praktische Ebene übertragen und nach konkreten Maßnahmen fragen, dann müssen wir uns darüber im klaren sein, daß unabhängig davon, daß wir in diesem Raum nach der entwicklungspolitischen Funktion einer jeden Maßnahme zu fragen und immer wieder den Zusammenhang zwischen Bildung und Gesamtentwicklung deutlich zu machen haben, der Stellenwert des Bildungswesens im System der auswärtigen Kulturbeziehungen wechselt, je nachdem, ob es sich um die Beziehungen zu Industriestaaten oder zu Entwicklungsländern in ihrer großen Verschiedenartigkeit handelt. Steht bei den Industriestaaten zumeist als Motiv auch und gerade die Förderung der deutschen Sprache und die politische Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne hinter der Arbeit, so ist in den Beziehungen zu den Entwicklungsländern die Dienstleistungsfunktion, wie ich meine, das dominierende Element. Bildung als Dienstleistung und als Entwicklungsfaktor muß hier nun auf der Zustimmung der Nehmerländer beruhen und mit den nationalen Entwicklungsplanungen harmonisieren. Es versteht sich damit von selbst, daß es hier nicht darum gehen kann, unsere Vorstellungen auf die Verhältnisse der Entwicklungsländer zu übertragen. Vielmehr sollten wir uns um einen offenen Dialog bemühen, wie wir der Lösung von Problemen im gemeinsamen Interesse näherkommen können, von Problemen, die von den Partnern verschiedener Kulturen und kaum vergleichbarer Traditionen doch an irgendeiner Stelle als gemeinsame Probleme empfunden werden.
Entsprechend dem Entwicklungsniveau der Entwicklungsländer werden wir von Bildungs- und Wissenschaftshilfe im ursprünglichen Sinn des Wortes oder mehr von wissenschaftlich-technologischer Zusammenarbeit zu reden haben, die den Gedanken von Austausch und auch von gegenseitiger Leistungsverpflichtung enthält. Meine Fraktion ist sich des Wertes beider Formen bewußt und verbindet mit ihrer Forderung nach differenzierter Bildungs-und Wissenschaftshilfe zugleich die Hoffnung, daß mit einer entwicklungsbezogenen auswärtigen Kulturpolitik ein Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und zur Vermittlung eines möglichst umfassenden Deutschlandbildes in den Ländern der Dritten und Vierten Welt geleistet wird. Wer als Entwicklungspolitiker immer wieder erfährt, mit welchen oft völlig überzogenen Vorstellungen von unserem Lande die Forderungen entwickelt werden, die man uns stellt, weiß, daß gerade dieser Punkt von ganz besonderer Bedeutung ist.
Die wissenschaftlich-technologische Ausbildung und Zusammenarbeit sollte nach unserer Überzeugung einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungspolitik werden und somit auch eine zentrale Rolle in der auswärtigen Kulturpolitik einnehmen. Der Auf- und Ausbau der Infrastruktur von Bildung und Wissenschaft sowie von Forschungseinrichtungen in den Entwicklungsländern ist nach unserer Vorstellung in Zukunft verstärkt auch mit Kapitalhilfe zu fördern. Partnerschaftlich strukturierte Bildungs- und Wissenschaftshilfe wird man auch daran ablesen und messen können, inwieweit es gelingt, die Zusammenarbeit und den Austausch mit Universitäten und Forschungsinstitutionen der Entwicklungsländer mit geeigneten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zu verstärken und zu konkretisieren. Der berufsbezogenen Ausbildung, orientiert am tatsächlichen Bedarf, sollte dabei ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Meine Fraktion unterstützt in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer Rüdckehrverpflichtung für Studenten aus Entwicklungsländern und spricht sich auch für eine Intensivierung der Surplace-Stipendien aus.
Wir meinen auch, daß in den Umrissen einer neuen Konzeption der kulturellen Außenpolitik die Notwendigkeit der angewandten Forschung über zentrale Probleme der Entwicklungsländer in der Bundesrepublik, aber auch in Zusammenarbeit an Ort und Stelle erkennbar sein muß. Bereits in der Vergangenheit haben wir deutlich zu machen versucht, daß Bildungs- und Wissenschaftshilfe gezielt



Dr. Köhler (Wolfsburg)

zur Arbeitsplatzbeschaffung und unter der Zielsetzung der sozialen Öffnung eingesetzt werden sollen. Die Entwicklung und Anwendung angepaßter, arbeitsintensiver Technologien sind in erster Linie nach unserer Meinung Aufgabe der Entwicklungsländer selbst. Wir sollten jedoch bereit sein, die Entwicklungsländer hierbei zu unterstützen.
In diesem Sinne ist die im April unterzeichnete Ressortvereinbarung zwischen BMZ und dem Bundesministerium für Forschung und Technologie über den Technologietransfer in Entwicklungsländer durchaus zu begrüßen. Ich kann mir aber die Bemerkung nicht versagen, daß der Zeitaufwand, der benötigt wurde, um zu diesem Ziel zu kommen, und der sich nach Jahren messen läßt, doch einiges Licht auf die Kommunikationsschwierigkeiten wirft, die es offenbar zwischen den Ressorts gegeben hat.
Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im klaren, daß die aktuelle Entwicklung des Bundeshaushalts, über dessen Beschaffenheit und die Gründe dafür, wir nächste Woche sicherlich noch kritisch miteinander zu reden haben — ich denke hier wiederum besonders an den Einzelplan 23 —, eine harte Begrenzung der Leistungen innerhalb der kulturellen Außenpolitik bewirkt. Wichtige Positionen sind erheblich gekürzt worden. Aber dieser Tatbestand darf uns nicht daran hindern, die unbestreitbaren Notwendigkeiten im Interesse unserer eigenen Zukunft klar beim Namen zu nennen und uns in aller Deutlichkeit die Frage vorzulegen, ob wir einen Rückgang der Aktivitäten verantworten können. Ich meine, das Schlimmste wird sich abwenden lassen, wenn wir uns bereit finden, den Weg zur Umstrukturierung von Förderungen, zu verbesserten Formen der Planung, zu verbesserter Koordinierung und Evaluierung zu gehen. Dabei wird es wichtig sein, wie weit es gelingt, die auswärtige Kulturpolitik weiter aus unnötigen Konfrontationen herauszuhalten und durch eine Konzentration auf klar umrissene Prioritätsbereiche die Empfehlungen zu realisieren, die uns von der Kommission vorgelegt worden sind. Meine Fraktion ist zu dieser Arbeit bereit.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723900800
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0723900900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kommissionsbericht, von dem wir hier sprechen, ist vor einem guten halben Jahr veröffentlicht worden. Es gab inzwischen manche Kritik, die vorwiegend positiv und wohlwollend war. Es gab aber auch eine ganze Reihe von ablehnenden Stellungnahmen zu einzelnen der 500 Punkte des Berichts. Das war aber wohl nicht anders zu erwarten bei einem Bericht, der sich mit der zukünftigen Rolle von so zahlreichen Stellen und Organisationen befaßt.
Eine Bemerkung allerdings hat mit einigermaßen betroffen gemacht. Alfred Grosser äußerte in einer Festrede anläßlich des Jubiläums des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes die Befürchtung, der Bericht fordere mehr und zuviel Staat in unseren auswärtigen Kulturbeziehungen. Diese Befürchtung, so meine ich, entbehrt der Grundlage. Grossers Argwohn mag vielleicht daher rühren, daß der Bericht vor allem die Aktivität öffentlicher Stellen in den Kulturbeziehungen behandelt. Das entspricht aber dem der Kommission gestellten Auftrag. Es konnte nicht Aufgabe der Enquete-Kommission sein, im einzelnen die Vielfalt der Austauschbeziehungen im staatsfreien Raum darzustellen. Wir gehen aber ganz eindeutig von der Freiheit des kreativen Schaffens des einzelnen und von der Autonomie und Pluralität der Träger der kulturellen Austauschbeziehungen aus. Im Bericht wird festgehalten, daß sich der größere Teil der Kulturbeziehungen, vor allem mit den westlichen Industriestaaten, außerhalb staatlicher Einflußnahme vollzieht. Das Schwergewicht der staatlichen Maßnahmen liegt bei der Förderung des Austausches und der gegenseitigen Information und dem Abbau von Hindernissen, die diesen Austausch erschweren. Natürlich muß das staatliche Engagement in den Beziehungen zu bestimmten Staaten stärker sein. Das gilt einmal da, wo größere personelle und finanzielle Mittel für die Bildungshilfe eingesetzt werden müssen. Das gilt natürlicherweise aber ebenso gegenüber den sozialistischen Staaten, in denen Austausch und Zusammenarbeit zum größten Teil nur durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geregelt und von öffentlichen Stellen durchgeführt werden können. Weil in sozialistischen Staaten oft nur ein zentral ansprechbarer Partner vorhanden ist, bedarf es auch auf unserer Seite eines gewissen Mindestmaßes an gegenseitiger Information und Abstimmung, wenn nicht unsere eigenen Interessen Schaden nehmen sollen.
Aus den Mittlerorganisationen, so z. B. aus dem Goethe-Institut mit seinen Zweigstellen im Ausland, hörten wir einige Klagen über ein Zuviel an Verwaltungsmaßnahmen des Auswärtigen Amtes. Diese Klagen sind, so erscheint es uns in der Kommission, zum Teil berechtigt. Deshalb ersuchen wir die Bundesregierung, es ernst zu machen mit der Abgabe von immer noch von der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben an die Mittlerorganisationen. Auch da setzen wir uns also für ein Mehr an Freiheit und Verantwortung für die Mittler ein.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Feststellung des Berichts, daß wir in der Vielfalt der Meinungen und der künstlerischen Darstellungen einen Vorzug des demokratischen freiheitlichen Staates sehen, der auch im Ausland sichtbar werden soll.
Wir bemühen uns in dem Bericht um eine Verbesserung der Vorbereitung der ins Ausland gehenden Lehrer, Dozenten der Goethe-Institute und DAAD-Lektoren. Herr Grosser scheint nun zu be- fürchten, daß wir auf diese Weise aus den Mitarbeitern Funktionäre der Regierung machen wollten. Auch diese Besorgnis können wir aus der Arbeit der Kommission heraus zerstreuen. Gerade durch die bessere Vorbereitung wollen wir die Lehrer und Dozenten in den Stand setzen, ihre schwierige Auf-



Möllemann
gabe im Ausland zu erfüllen; denn — davon gehen wir aus — nur wenn der Entsandte in der Lage ist, die Schwierigkeiten zu meistern, die ihn im Ausland erwarten, wird er auch weniger das Bedürfnis haben, seine Zentrale in möglichst vielen Einzelfällen um Weisungen und Entscheidungen zu bitten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Enquete konnte sich auf eine Reihe von Vorarbeiten für eine Reform stützen, darunter auf die Leitsätze zur auswärtigen Kulturpolitik aus dem Jahre 1970, an deren Formulierung Ralf Dahrendorf entscheidend mitgewirkt hat. Einer der darin formulierten Grundsätze, nämlich der, daß auswärtige Kulturpolitik nicht in einer Einbahnstraße verlaufen soll, daß sie vielmehr auf dem partnerschaftlichen Austausch basieren soll, zieht sich wie ein roter, man kann auch sagen: blau-gelber Faden durch die Empfehlungen der Kommission. Wir haben uns von der einseitigen Selbstdarstellung abgewendet, weil wir davon überzeugt sind, daß wir der Zukunft unserer Kultur am besten dienen, wenn wir den Austausch und die Begegnungen der Kulturen fördern und möglichst frei gestalten. Kulturen, die sich abkapseln, die sich dem gegenseitigen befruchtenden Austausch entziehen, müssen unseres Erachtens verkümmern.
Diese Bereitschaft zur Freiheit und Offenheit des Austausches muß bei uns im eigenen Lande anfangen. Deshalb sollen ausländische kulturelle Aktivitäten im Inland grundsätzlich keiner Beschränkung unterliegen. Jeder Staat kann in der Bundesrepublik kulturpolitische Möglichkeiten ausschöpfen, so wie sie die Bundesrepublik im Ausland auch für sich in Anspruch nimmt. Im Bereich der Kunst und der Hochschulen ist die Bundesrepublik, was die Aufnahmebereitschaft betrifft, unter den fortschrittlichsten Staaten. Ausländische Künstler und Hochschullehrer genießen weitgehend Gleichberechtigung. Zahlreiche ausländische Gelehrte wurden mit allen Beamtenrechten, die bei uns ja dazugehören, als Ordinarien berufen. Ausländer wurden zu Rektoren und Universitätspräsidenten, zum Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft und zum Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz gewählt. Mit dieser offenen Politik haben wir gute Erfahrungen gemacht. Diese guten Erfahrungen lassen hoffen, daß sich andere Staaten vielleicht im Laufe der Zeit von ihrer noch restriktiven Politik lösen werden.
Meine Damen und Herren, Wissenschaft läßt sich ihrem Wesen nach nicht an nationale Grenzen binden, auch nicht an ideologische Grenzen. Die Entwicklung der Wissenschaft wird durch nationalstaatliche und ideologische Barrieren nur gehemmt, und deshalb müssen wir sehr empfindlich reagieren, wenn da und dort — auch unbewußt — dem Austausch Hindernisse in den Weg gelegt werden. Die Kommission schlägt nun eine ganze Palette von Einzelmaßnahmen vor, die an den Stellen Abhilfe schaffen sollen, an denen sich solche Hemmnisse zeigen.
Wir stellen mit großer Sorge fest, daß trotz wachsender öffentlicher Förderungsmaßnahmen die Immobilität der deutschen Studierenden zunimmt. Das hat mannigfaltige Gründe. Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob die neuen Studienordnungen, ob die Praxis der Prüfungsämter und der Personalverwaltungen wirklich den doch so großen Wert des Studiums im Ausland berücksichtigen. Wir müssen uns auch fragen, ob es bei der Anerkennung ausländischer Studienzeugnisse nicht ein Zuviel an staatlichem Perfektionismus gibt. Wir empfinden es als unerträglich, daß die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, ob ein ausländisches Studienzeugnis anerkannt wird, nicht selten mehr als ein Jahr dauert. Wir müssen uns von diesem kleinlichen Erbsenzähler bei der Anerkennung von solchen Zeugnissen schnellstens trennen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Wir müssen zu einer zügigeren Abwicklung gelangen. Auch bei den bilateralen und multilateralen Abmachungen über die Anerkennung von Studienzeugnissen und beruflichen Befähigungsnachweisen sollten wir doch mindestens im Bereich der Industriestaaten davon ausgehen, daß annähernd gleiche Maßstäbe an den beruflichen Ausbildungsstand gelegt werden, und wir sollten daher auf zu detaillierte Regelungen verzichten.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Die Kommission hat sich frühzeitig und eingehend mit dem deutschen Auslandsschulwesen befaßt und dies nicht nur, weil die Schulen über 31 % des vom Auswärtigen Amt verwalteten Kulturhaushalts ausmachen, sondern weil die Schulen Gegenstand verschiedenartiger Kritik waren. Hervorgegangen aus sehr verschiedenen Epochen, Zielsetzungen und Gründungen, können viele Schulen eigentlich gar nicht als deutsche Schulen bezeichnet werden. Wir haben uns deshalb auch geeinigt, von den „von der Bundesrepublik im Ausland geförderten Schulen" zu sprechen. Unter diesen Begriff läßt sich die gesamte Spannbreite von der Volkstumsschule über die Begegnungsschule, den öffentlichen ausländischen Schulen bis zu den vornehmlich für deutsche Staatsangehörige errichteten sogenannten Botschafts- und Expertenschulen subsumieren.
Die Folgerung aus aller geäußerten Kritik kann nicht der Verzicht auf die Förderung von Schulen im Ausland überhaupt sein. Aus der Analyse der Situation der Schulen, ebenso aber aus den Zielsetzungen unserer kulturellen Außenpolitik ergibt sich allerdings die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Auslandsschulwesens. Von der Bundesrepublik im Ausland geförderte Schulen können auf die Dauer nur dann kulturpolitisch relevantes Instrument sein, wenn sie sich zu dem Grundsatz partnerschaftlicher Zusammenarbeit bekennen. Die Kommission hat, um ihre Konzeption zu verdeutlichen, den Modelltyp einer bikulturellen Schule entwickelt. Er sieht vor, daß die partnerschaftlich strukturierte Schule ihr Unterrichtsprogramm stärker als bisher auf die Bedürfnisse der Gastländer ausrichtet, daß sie bereit ist, Träger von Innovationen zu werden, die in das einheimische Bildungswesen übernommen werden können, daß sie andere Zielgruppen in ihre Arbeit einbezieht, d. h., daß sie dem Anspruch auf soziale Öffnung begegnet, und schließlich, daß
16732 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976
Möllemann
sie den wachsenden Anspruch der Gastländer auf Übernahme auch der ausländischen Schulen in das einheimische Schulwesen bzw. in Europa ihre Internationalisierung akzeptiert.
Die 222 von der Bundesrepublik durch Entsendung von Lehrern geförderten Schulen sollen sich zu einer partnerschaftlich in das einheimische Bildungswesen eingegliederten Schule entwickeln, die jungen Menschen die Chance bietet, im vertieften Verständnis zweier Kulturen aufzuwachsen. Sie sollen sich nicht auf die Vermittlung der Hochschulreife konzentrieren, sondern in Anpassung an das Bildungswesen des jeweiligen Landes für weitere berufliche oder schulische Ausbildung verwendbare Abschlüsse und Qualifikationen vermitteln. Der deutsche Anteil soll in örtlich unterschiedlichem Umfang in der Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse, eines wirklichkeitsnahen Deutschlandbildes und moderner Unterrichtsverfahren — auch im naturwissenschaftlichen und musischen Bereich — bestehen.
Die zu erwartenden erhöhten Kosten für diese Maßnahmen, für die Gewährung von Freiplätzen und Lernmittelfreiheit und für die verstärkte Ausbildung einheimischer Lehrer sollen auf lange Sicht dadurch aufgefangen werden, daß die Zahl der sehr teuren entsandten deutschen Lehrer zurückgeht. Hier handelt es sich um erhebliche Finanzmittel, wenn man bedenkt, daß ein Auslandslehrer im Durchschnitt pro Jahr mit den Zulagen 75 000 DM bezieht. Die entsandten Lehrer sollen sich dann auf den Sprachunterricht und auf die Ausbildung einheimischer Lehrer konzentrieren.
Wir sind der Ansicht, daß die 25 sogenannten Botschafts- und Expertenschulen für deutsche Staatsbürger auch von den Bundesländern als den Trägern der deutschen Schulverwaltungen mitfinanziert werden sollten. Dieser Beitrag sollte dem finanziellen Aufwand entsprechen, den die Länder durch diese schulische Betreuung im Inland hätten. Auch den Eltern muß ein Kostenbeitrag zugemutet werden. Und schließlich sollten sich die Unternehmen der Wirtschaft beteiligen, die deutsche Mitarbeiter im Ausland oft überhaupt nur gewinnen können, wenn am Arbeitsort für eine schulische Betreuung der Kinder Sorge getragen ist. Solche Leistungen werden erfreulicherweise bereits an mehreren Orten erbracht.
Die Finanzierung unserer kulturellen Auslandspolitik wird uns in der nächsten Zeit vor wachsende Probleme stellen. Die Erwartungen und Ansprüche an das deutsche finanzielle Engagement werden steigen, die Mittel allerdings nicht in gleichem Maße. Von daher sind wir gezwungen, sparsamer zu wirtschaften. Wir können es uns nicht mehr leisten, daß zwei deutsche Stellen im Ausland am gleichen Ort mit Bundesmitteln gleichartige Projekte fördern. Wir können es uns nicht erlauben, daß vorhandene personelle und materielle Möglichkeiten ungenügend genutzt werden, nur weil die eine Stelle von der anderen nicht weiß oder — auch das haben wir festgestellt — nicht wissen will. Die Zeiten der überkommenen Fondsverwaltung sollten Vergangenheit sein. Die begrenzten Mittel müssen sinnvoll und nach wohldurchdachten Schwerpunkten verwendet werden. Dies soll und kann nicht durch mehr Zentralverwaltung geschehen, sondern durch die verantwortungsbewußte Kooperation der mit den Geldern des Steuerzahlers arbeitenden Stellen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Mittlerorganisationen.
In unserem Bericht werden solche Wege der Kooperation und Koordination vorgezeichnet, die das Auswärtige Amt und die Bundesregierung in die Lage versetzen sollen, ihrer Verantwortung bei der Formulierung unserer zukünftigen Außenpolitik und auswärtigen Kulturpolitik nachzukommen. Die Tatsache, daß alle Fraktionen dieses Hauses von der Notwendigkeit der neuen Wege überzeugt sind, sollte als deutlicher Appell verstanden werden, die empfohlenen Maßnahmen zügig und gegen die zahlreichen zu erwartenden Widerstände durchzuführen.
Wir haben feststellen können, mit wieviel Aufgeschlossenheit und Kooperationsbereitschaft, mit wieviel mühevollem und selbstlosem Einsatz zahlreiche Männer und Frauen im Inland und im Ausland daran mitwirken, daß unser Land seine Rolle in den internationalen Kulturbeziehungen wahrnimmt, und sollten bei dieser Gelegenheit auch einmal von dieser Stelle aus unseren Dank und unser Verständnis für die geleistete Arbeit aussprechen. In diesen Dank möchte ich aber auch ganz ausdrücklich die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und auch die politische Leitung des Auswärtigen Amtes einbeziehen, die unsere Arbeit nicht nur aufmerksam verfolgt haben, sondern schon während der Tätigkeit der Kommission eine Reihe der von uns erarbeiteten Anregungen aufgegriffen und in Angriff genommen haben.
Schließlich möchte ich ganz herzlich zwei weiteren Gruppen danken, nämlich den Mitarbeitern der Kommission, insbesondere Herrn Hindrichs, und darüber hinaus natürlich auch unseren Sachverständigen, die uns hier vielleicht zum Teil zuhören, die für die Parteien ihren Sachverstand mit in den Dienst dieser Angelegenheit gestellt haben.

(Beifall)

Es war schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen erfreulich, in dieser Kommission tätig zu sein, weil im Gegensatz zu sonstigen Verschärfungen des Klimas zwischen den Parteien in dieser Kommission die Kooperation an der Spitze aller Motivationen gestanden hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723901000
Das Wort hat Herr Abgeordneter Picard.

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0723901100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin eines von den Mitgliedern des Parlaments, die der Kommission nicht angehört haben, die aber mit Interesse das Ergebnis und die heutige Debatte verfolgen. Ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich sage, daß es eine gewisse Enttäuschung bei denen gab, die noch vor einigen Jahren gemeint haben, es seien grundlegende Veränderungen der Struktur und der Organisation innerhalb der auswärtigen Kulturpolitik erforderlich.



Picard
Die Empfehlungen der Kommission entsprechen dem nicht. Aber trotzdem möchte ich sagen: sie lassen nicht alles beim alten, und das ist gut so. Ich glaube nicht, daß man gerade im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik allzu radikale und weitreichende Veränderungen in zu kurzer Zeit vornehmen kann.
Wenn man allein an Hand des Haushalts der letzten zehn, elf Jahre die Entwicklung verfolgt, stellt man doch fest, daß es eine sehr deutliche Akzentverschiebung und Entwicklung gegeben hat, die meiner Ansicht nach den Notwendigkeiten und auch unseren Interessen weitgehend entspricht. Ich meine auch, daß die Legislative es nicht als ihre Aufgabe betrachten sollte, organisatorische Vorschläge in einem Ausmaß zu machen, daß sie in die Organisationsgewalt der Bundesregierung eingreifen. Das ist hier nicht geschehen. Meine Fraktion ist mit dem Bericht insoweit auch sehr zufrieden.
Ich möchte ein paar Bemerkungen zum Verlauf der Debatte machen. Einer der Kollegen hat über die Autonomie der Mittlerorganisationen gesprochen und dabei auf die Meinung eines Mitglieds der Kommission verwiesen. Ich erlaube mir, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten hier einen Satz zu zitieren, der die Autonomie der Mittlerorganisationen betrifft. Professor Rudolf schreibt dazu:
Die Mittlerorganisationen sind, soweit sie im Rahmen der kulturellen Außenpolitik tätig sind, Mitträger der auswärtigen Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Sie nehmen also eine staatliche Aufgabe par excellence wahr. Die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und auf Kunstfreiheit stehen ihnen also insoweit nicht zu, als sie im staatlichen Auftrag tätig werden, d. h. auswärtige Verwaltung darstellen.
Das ist, wenn man das so in dieser Kürze zitiert, zwar etwas deutlich und klar ausgesprochen, aber ich halte das nach wie vor für richtig und auch für eine Maxime, die befolgt werden muß. Ich möchte meinen, daß die Autonomie der Mittlerorganisationen dort, wo die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik überwiegen, wo sie auch nur tangiert sind, zurückzutreten hat. Ansonsten wäre dieses vielleicht nicht von allen akzeptierte Wort der auswärtigen Kulturpolitik als eines Teiles oder gar einer tragenden Säule der Außenpolitik nicht mehr zu verstehen.
Hin und wieder ist auch die Frage der inneren Kunstfreiheit der Mitarbeiter der Mittlerorganisationen diskutiert worden. Ich meine, daß derjenige, der sich bereitfindet, innerhalb einer Mittlerorganisation mitzuarbeiten, eine gewisse Grundübereinstimmung darüber akzeptiert, welcher Aufgabe er dient. Ich darf auch hier mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einen Satz zitieren:
Hinsichtlich der Mitarbeiter der Mittlerorganisationen taucht das Problem der inneren Kunstfreiheit nicht auf. Die Mitarbeiter sind Bedienstete der beliehenen, d. h. im staatlichen Auftrag tätigen Mittlerorganisationen, und nicht grundrechtberechtigte Künstler.
Das sind zwei Negativabgrenzungen, die ich hier vorgetragen habe.
Das bedeutet aber nicht, daß es keine Bewegungsfreiheit gibt. Im Gegenteil! Wir bejahen — ich tue dies insbesondere — eine sehr weitgehende Bewegungsfreiheit aller Mitarbeiter der Mittlerorganisationen. Ich wollte lediglich einmal deutlich gemacht haben, und zwar weil es in den letzten Jahren da oder dort unterschiedliche Auffassungen, die auch beinahe zu Konflikten geführt hätten, gegeben hat, daß es hier einen Rahmen gibt, in dem diese Freiheit vorhanden ist, daß aber auch der Rahmen zu beachten ist.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zur deutschen Sprache machen. Wir begrüßen es außerordentlich, daß die Enquete-Kommission feststellt — wie wir meinen, zu Recht —, daß das wesentliche Element der kulturellen Außenpolitik die deutsche Sprache ist und sie überall dort gefördert werden muß, wo Bedarf und Aufnahmebereitschaft bestehen. Der Bedarf steigt, auch ohne daß wir ihn wecken. Ich meine aber, es sei ein Teil der Aufgabe der auswärtigen Kulturpolitik, den Bedarf an der deutschen Sprache weiter zu wecken, insbesondere auch im internationalen Bereich, und die Aufnahmebereitschaft zu verstärken. Wir begrüßen deshalb nachdrücklich die Empfehlungen der Kommission, den Sprachunterricht in den einheimischen Bildungseinrichtungen, d. h. in den Bildungseinrichtungen des Gastlandes, zu fördern. Diese Förderung, meine Damen und Herren, hat — davon konnte ich mich überzeugen — in manchen Gebieten der Welt Fortschritte erzielt, ohne daß wir dafür erhebliche Mittel haben aufwenden müssen.
Dazu gehört auch ein Lehrstuhl für Deutsch als Fremdsprache, den die Kommission empfiehlt. Dieser Lehrstuhl befindet sich in München in der Errichtung; das ist zu begrüßen. Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob dieser Lehrstuhl über die, soweit ich unterrichtet bin, bis jetzt vorgesehene Mini-Ausstattung hinaus ausgestattet werden könnte und ob es eine Möglichkeit der Mitfinanzierung durch die Bundesrepublik gibt, weil ja schließlich dieser Lehrstuhl für Deutsch als Fremdsprache im Interesse der Bundesrepublik und der auswärtigen Kulturpolitik liegt.
Die Kommission fordert eine stärkere Förderung der deutschen Sprache durch Sprachunterricht im Inland wie im Ausland. Ich meine, daß darüber nachzudenken ist, ob der Deutschunterricht für Ausländer im Inland für jeden Ausländer, der am Deutschunterricht interessiert ist, überhaupt zu bekommen ist, und zwar der Kosten wegen. Ich bin eigentlich ein bißchen bestürzt und sogar traurig darüber, daß nach meiner Kenntnis viele Ausländer, die Deutschunterricht in einem Inlandsinstitut des Goethe-Instituts nehmen möchten, sich der Kosten wegen nicht mehr in der Lage sehen, diesen Unterricht zu nehmen. Das ist, so scheint mir, ein Punkt, welcher der Verbreitung der deutschen Sprache gerade an qualifizierte Ausländer, an Studenten, die aus dem Ausland für einige Monate hierherkommen, um Deutsch zu lernen, entgegensteht.
Nicht nur deshalb, weil die Finanzlage auch in den nächsten Jahren keine deutliche Erhöhung der
16734 Deutscher Bundestag —• 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1976
Picard
Mittel für die auswärtige Kulturpolitik erlaubt, damit auch nicht eine starke Vermehrung der Zahl entsandter Lehrer, bin ich der Auffassung, wir sollten die begonnene Verlagerung der Spracharbeit des Goethe-Instituts weiter fördern, die darin besteht, daß die Mitarbeiter des Goethe-Instituts im Ausland viel stärker als seither Teacher-Training betreiben und selbst nicht so sehr direkt im Sprachunterricht tätig werden.
Deutschlehrer in den Schulen des Gastlandes und einheimische Lehrkräfte in deutschen Auslandsschulen sind mit einer bestmöglichen Didaktik und Methodik vertraut zu machen. Dazu dient dieser Lehrstuhl, dazu dienen aber auch vielerlei Konferenzen in den entsprechenden Gastländern, wo die Mitarbeiter des Goethe-Instituts im Rahmen der pädagogischen Verbindungsarbeit dieses TeacherTraining in einer sehr guten Weise vornehmen. Die Erfolge, wie sie in den USA erzielt werden konnten, beweisen die Richtigkeit dieses Weges.
Wir müssen gleichzeitig die Bemühungen und die Vorschläge unterstützen, über den Sprachunterricht hinauszugehen und Deutschlandkunde als Erweiterung des Sprachunterrichts zu betreiben, um so die Aufnahmebereitschaft und das Interesse an der deutschen Sprache zu fördern.
Lassen Sie mich hierzu folgende Bemerkung machen. Das Erlernen einer fremden Sprache bedingt zwingend irgendwann den Aufenthalt in dem Land, in dem diese Sprache als Umgangssprache gesprochen wird. Das bedeutet: Es liegt auch in unserem Interesse, die Austauschmöglichkeiten zu vermehren, wenn wir den Sprachunterricht fördern wollen. Ich möchte hier einmal dankbar anerkennen, daß allein im letzten Jahr rund 1 000 amerikanische Highschool-Studenten — wir würden sagen: Besucher höherer Schulen — in der Bundesrepublik mehrere Wochen gewesen sind. Dafür hat eine ähnliche Zahl von Besuchern aus der Bundesrepublik mehrere Wochen in den Vereinigten Staaten geweilt. Das scheint mir ein hervorragendes Programm zu sein, das auch noch den Vorteil hat — das sage ich als Mitglied des Haushaltsausschusses —, daß es uns nichts gekostet hat. Das Interesse der Eltern der amerikanischen Schüler daran, daß ihre Kinder Deutsch lernen, war so groß, daß sie die entsprechenden Kosten aufgebracht haben.
Dennoch dürfen wir nicht übersehen, daß die Zahl der Stipendien für Studenten und die Aufenthaltsmöglichkeiten für Lehrer und Professoren in Deutsch in der Bundesrepublik zu gering sind. Das ist ein Punkt, welcher bei den zukünftigen finanziellen Planungen Beachtung verdient.
Herr Kollege Möllemann hat — dafür bin ich dankbar — darauf hingewiesen, daß in den sogenannten Expertenschulen deutsche Kinder unterrichtet werden, für die, wenn sie nicht im Ausland, sondern im Inland wären, die entsprechenden deutschen Länder den üblichen Kostensatz auferlegt bekämen. Das läßt sich nicht genau schätzen, aber es sind doch einige Millionen, die der Bund auf diese Weise den Ländern abnimmt, weil der Bund die Kosten für die entsandten Lehrer trägt. Ich bin der Auffassung, diese Empfehlung der Kommission ist ernst zu nehmen. Bei dem Ansatz, den wir für unsere Auslandsschulen benötigen — dieser Ansatz kann nicht geringer werden, er muß steigen —, ist es tatsächlich eine Frage — die zwischen Bund und Ländern zu klären ist —, ob der Bund die Aufgabe hat, die schulische Versorgung für all diejenigen sicherzustellen, die als deutsche Staatsbürger im Ausland sind; eine Aufgabe, die im Grunde Sache der Länder ist. Das ist eine Frage, die sicher nicht leicht zu beantworten ist, aber ich meine, daß wir auf die Klärung dieser Frage nicht verzichten sollten.
Wenn wir über deutsche Sprache, insbesondere als ein Mittel unserer auswärtigen Kulturpolitik, sprechen, müßten wir auch einmal — das ist bis jetzt noch nicht geschehen — die Konkurrenzsituation mit der DDR ins Auge fassen. In manchen Teilen der Welt, nicht zuletzt in unseren westlichen Industrienationen, besonders in den Vereinigten Staaten, sind die Aktivitäten der DDR teilweise größer als die unseren; nicht im Gesamtbereich auswärtiger Kulturpolitik, aber gerade in den Bereichen der Vermittlung der deutschen Sprache, der deutschen Literatur, der modernen deutschen Literatur, z. B. in den German Departments der amerikanischen Universitäten. Das darf man nicht überbewerten, und ich bin keineswegs der Auffassung, daß Vermittlung der deutschen Sprache durch Lehrer oder Professoren aus der DDR uns Sorge machen müßte. Dennoch läßt sich natürlich nicht leugnen, daß auf diese Weise, da die Sprache ein Mittel zur Vermittlung von Ideen, von politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen ist, ein gewisser Einfluß ausgeübt werden kann, der das Bild der Bundesrepublik Deutschland als eines freiheitlichen, demokratischen Staates berührt.
Wir stellen mit Dankbarkeit fest, daß die Kommission die Bedeutung der deutschen Sprache so sehr hervorhebt. Vor wenigen Jahren noch gab es Diskussionen darüber, ob in der auswärtigen Kulturpolitik die frühere — sagen wir — traditionelle Bedeutung der deutschen Sprache beibehalten bleiben sollte. Es gab Stimmen — dabei wurde der Anspruch erhoben, daß sie ernst genommen werden müßten —, die zum Ausdruck brachten, daß es zumindest nicht zwingend notwendig sei, die deutsche Sprache zu lernen. Besser sei es, deutsche Literatur in einer Übersetzung als überhaupt nicht kennenzulernen. Das mag sein, aber man muß sich darüber im klaren sein, daß es ohne Kenntnis der Sprache eines Volkes nicht möglich ist, es in der Vielfalt seiner Lebensäußerungen wirklich zu verstehen. Daher meine ich, daß es tatsächlich in unserem Interesse liegt, die Entwicklung, mehr Deutsch zu lernen, zu fördern, zu verstärken und der deutschen Sprache dort eine größere Bedeutung beizumessen, wo das Interesse vielleicht noch nicht so groß ist, wie wir das wünschen.
Wir möchten die Aufmerksamkeit der Regierung besonders auf die detaillierten Bemerkungen und Empfehlungen zur verbesserten Koordination und zur Umstrukturierung der Kulturabteilung im Auswärtigen Amt lenken. Das ist auch mehrmals Diskussionsgegenstand bei Haushaltsberatungen gewe-



Picard
sen, und man sage nicht, daß zur Verwirklichung dieser Vorschläge zuviel Geld nötig sei. Wenn man die Empfehlungen der Kommission unter den Rubriken 180 und 181 liest, kann man sicher nicht sagen, daß das so ist. Dennoch läßt sich natürlich nicht leugnen, daß dieses Parlament, wenn es mit der Einsetzung dieser Kommission wirklich die Absicht gehabt hat, eine Verbesserung der auswärtigen Kulturpolitik zu erreichen, und wenn es die Absicht gehabt haben sollte, das zum Schwerpunkt der Politik zu machen, auch über die steigenden Ansätze nachdenken muß.
Lassen Sie mich zur Koordination innerhalb der Regierung noch sagen, daß in den letzten Jahren verschiedene Versuche unternommen worden sind, die alle steckengeblieben sind. Dieses Steckenbleiben war vielleicht mit ein Grund für den verstärkten Versuch — oder für so etwas wie ein Ablenkungsmanöver —, den Mittlerorganisationen den Schwarzen Peter zuzuschieben, obwohl die Bereitschaft zur gegenseitigen Information und Koordination innerhalb der Mittlerorganisationen vorhanden war

(Glocke des Präisidenten)

— Herr Präsident, ich bin sofort fertig —, während die Regierung das nicht in hinreichendem Maße unterstützt hat.
Herr Präsident! Da ich nicht genug Zeit habe, zum Haushalt und zur Aufteilung der Mittel Bernerkungen zu machen und da wir in der nächsten Woche Haushaltsberatungen haben, werde ich das, was in diesem Zusammenhang zu sagen ist, in der nächsten Woche bei der Beratung des Einzelplans 05 vortragen.
Ich danke der Kommission, deren Arbeit ich als Nichtmitglied verfolgt habe und deren Ergebnisse ich für außerordentlich hilfreich und gut halte.
Abschließend rege ich auch im Namen meiner Fraktion an, in der nächsten Legislaturperiode wie in früheren Jahren im Rahmen des Auswärtigen Ausschusses einen Unterausschuß für auswärtige Kulturpolitik einzusetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723901200
Als nächster Redner hat der Herr Abgeordnete Lattmann das Wort.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0723901300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beobachtet vielleicht, aber kaum kurzfristig reportiert von dem Teil der Medien, der der Tagespresse zugehört, führen wir hier eine Debatte, der mehr Bedeutung zukommt, als der Zahl der anwesenden Abgeordneten entspricht.

(Reddemann [CDU/CSU] : Das ist meist so!)

Ich will mich hier für meine Fraktion nur mit einigen Äußerungen beschäftigen, die in der Debatte gemacht wurden. Es ist wichtig, die Eingangsworte meines Kollegen Kern aufgreifend, nochmals zu betonen, daß wir Sozialdemokraten in der Enquete-Kommission froh waren und im Rückblick froh sind, daß fast während der gesamten Arbeit eine
faire Verständigung, ja weitgehende inhaltliche Gemeinsamkeit möglich war. Dennoch gibt es ein paar Unterschiede. Sie sind, meine ich, noch nicht ganz umfassend zum Ausdruck gekommen. Deswegen möchte ich einiges nachtragen.
Herr Kollege Schulze-Vorberg, Sie haben Marschall von Bieberstein, den heutigen Leiter des Goethe-Instituts Paris, mit seiner gewiß berechtigten Äußerung zitiert, daß auswärtige Kulturpolitik notwendigerweise immer politisch sei, aber nicht von der Parteien-Politik überwuchert werden solle. Ich teile auch diese Einschätzung. Dennoch ist es erwiesene Tatsache und grundgesetzliche Voraussetzung, daß die Politik von den Parteien getragen wird. Deswegen müssen wir den Mut haben, zu sagen: Nicht nur die Auseinandersetzung der Parteien, sondern auch die Auseinandersetzung um die Qualität und die Inhalte unserer Kultur ist immer wieder Ursache von Konflikten. Damit sind diese Konflikte unwillkürlich, aber zugleich berechtigterweise auch Gegenstand unserer kulturellen Außenpolitik.
Die Frage ist in diesem Zusammenhang vor allem: Wo setzen wir die Reizschwelle an? Sie, Herr Schulze-Vorberg, haben indirekt eine ganz bestimmte Ausstellung im Goethe-Institut London erwähnt. Ich hatte damit zu tun und gestehe freimütig, daß auch mir nicht jede innerdeutsche Fortsetzung derselben Thematik an jedem Ort als das absolut Vernünftige erscheint. Dennoch muß man auch hier sagen: Wir alle miteinander als Zeitgenossen sind gegenüber denen, die uns aus der Position der Kultur heraus kritisieren, meist ungewöhnlich allergisch. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bereich der kulturellen Tradition und dem Bereich der kulturellen Gegenwart. Denn über den Bereich der kulturellen Tradition einigen wir uns in der Regel rasch. Da sind die Größenordnungen erwiesen, und wir können, ungetrübt von Tagesauseinandersetzungen, sogar Geniekult betreiben. Aber für die Gegenwart ist unübersichtlich, wer denn eigentlich die künstlerisch und kulturell tragenden Persönlichkeiten unserer lebenden Generationen sind. Dies wird erst von der Nachwelt bestätigt werden.
In dem Zusammenhang möchte ich noch ein freies Wort zur Ausübung von Begrenzungen kultureller Gegenstände in der kulturellen Außenpolitik über den Weg des Haushalts sagen. In der Zeit, als es in Deutschland noch eine Majestät gab und Majestätsbeleidigung ein sehr einsehbarer Begriff war, hat man etwa den Verleger des Simplizissimus, Albert Langen, und Karikaturisten wie ThomasTheodor Heine, wie Thöny, wie andere, auch wie den Vater des heutigen Leiters der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes, und zwar später in den Weimarer Jahren und zu Beginn des Dritten Reiches, wegen ihrer zeitkritischen Äußerungen bestraft und sie im Zuge dieser Intoleranz gegenüber Zeitkritik außer Landes gehen lassen. Ich glaube, wir sollten uns, wenn wir bewerten, wie künstlerisch der eine oder andere ist, der Sie oder uns heute kritisiert, auch sagen: dieselbe Toleranz, die wir gegenüber scharfer Kritik von Künstlern an der Politik in der Vergangenheit ausüben, sollten wir in der Gegenwart soweit wie möglich praktizieren.



Lattmann
Das kann natürlich nicht ohne Hautabschürfungen abgehen; aber wenn schon ein mächtiger Politiker oder die Politik insgesamt mit künstlerischer Kritik zusammenstößt, dann ist nach aller Erfahrung, wenn es bei diesen Konflikten ein bißchen staubt, nicht die Politik oder der Politiker schützenswert, sondern der Künstler.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723901400
Herr Abgeordneter Lattmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans?

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0723901500
Bitte sehr, Herr Kollege.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0723901600
Herr Kollege Lattmann, bedauern Sie nicht mit mir, daß die Hautabschürfungen bei solchen Gelegenheiten nur immer in eine Richtung gehen?

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0723901700
Ich nehme gern die Gelegenheit wahr, Herr Kollege, Ihnen in der Weise zu antworten, daß ich ein bißchen ausgreife. Gehen wir einmal in die Jahre, als Dieter Sattler der Leiter der Kulturabteilung war, gehen wir in die späten 50er, in die frühen 60er Jahre, als die damals jungen Autoren, wie Graß, Enzensberger, Walser, Lenz, als Revolutionäre galten — Graß als Pornograph — und die offizielle Kulturpolitik des Auswärtigen Amtes eine ganze Reihe von Jahren brauchte, bis sie einsah, daß jene angeblichen Nestbeschmutzer in Wahrheit Repräsentanten unserer Kultur waren und daß sie mit ihrer Kritik an der Gegenwart in unserem Lande draußen als konstruktive deutsche Demokraten im engeren Feld der Kultur außerordentlich gut verstanden wurden.
Ich glaube, daß sich damals eine Menge Kritik gegen die verschiedensten Ausdrucksformen der Politik, auch gegen die SPD richtete. Erinnern Sie sich doch bitte, wie die Gruppe 47, als sie noch keinerlei parteipolitische Sympathie ausstrahlte, sondern sich in der heimatlosen Linken bewegte, insgesamt die parlamentarischen Parteien in der Bundesrepublik ablehnte oder jedenfalls massiv kritisierte. Da waren Sozialdemokraten keineswegs ausgenommen. Oder bedenken Sie bitte, wie bestimmte Künstler und Autoren in der heutigen Gegenwart mit Recht bestimmte Verhaltensweisen in der SPD kritisieren!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723901800
Herr Abgeordneter Lattmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schulze-Vorberg?

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0723901900
Bitte sehr.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0723902000
Herr Lattmann, wenn Sie versuchen, hier heute morgen über die Freiheit der Kunst zu philosophieren, so darf ich Sie fragen, ob wir uns im Hinblick auf die Einengung auf das Problem, um das es im Rahmen des GoetheInstitutes nur gehen kann, darauf verständigen können, daß man im Rahmen der Goethe-Institute draußen, d. h. im Rahmen dessen, was von der Bundesrepublik mit Geld gefördert wird, den politischen Gegner nicht zum politischen Feind machen sollte
und daß sich die Bundesregierung dabei vor allem hüten sollte, das einseitig gegen die Opposition zu tun. Oder würden Sie es etwa für richtig halten — um einen letzten Satz anzuschließen; Herr Präsident, ich bedanke mich für die Freundlichkeit —, wenn eine von der CDU/CSU geführte Regierung Plakate der führenden Männer der SPD, die dann blutbesudelt, mit Waffen, mit einem offenen Messer dargestellt werden, als Kunst im Ausland mit Geld der Bundesrepublik förderte? Würden Sie das für richtig halten?

(Reddemann [CDU/CSU] : Geld der Steuerzahler!)


Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0723902100
Herr Kollege Dr. Schulze-Vorberg, ich bin der Meinung, daß es hier auf das genaue Ausmessen der Reizschwelle ankommt und daß manchmal allzu eng und kurzfristig gesehen ist, was wir heute für bedeutend halten. Die Kunst ist eben nicht an diese tagespolitischen Dimensionen gebunden.

(Dr. Schulze-Vorberg [CDU/CSU] : Zu dieser Kritik an der Bundesregierung kann vielleicht der Herr Staatsminister etwas sagen!)

— Herr Kollege Schulze-Vorberg, darf ich freimütig sagen: Als es hier um die Eröffnung einer StaeckAusstellung im Hause der Parlamentarischen Gesellschaft ging und ich gefragt wurde, ob ich die Eröffnungsrede halten würde, habe ich geantwortet, ich täte dies nur, wenn sich das von Ihnen angesprochene Plakat nicht dort befinde. Bitte beachten Sie dies in dem Zusammenhang auch einmal.

(Dr. Schulze-Vorberg [CDU/CSU] : In London hing es leider!)

— Ich bin der Meinung, daß wenn, wie in London, nicht Deutsche, nicht das Goethe-Institut, sondern englische Stellen eine Ausstellung über zeitgenössische deutsche politische Plakatkunst veranstalten, also in einer Veranstaltung, deren Träger nicht das Goethe-Institut ist, die Engländer bestimmen können müssen, was in England aus der Bundesrepublik gezeigt wird.

(Reddemann [CDU/CSU] : Das ist richtig! Aber wer bezahlt es?)

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren Kollegen, möchte ich noch einmal auf den einzigen Punkt in dem Bericht, in dem wir unterschiedlicher Meinung waren, eingehen und, um genau zu sein, dies auch zitieren. Hier kommt ein Punkt, an dem wir wahrscheinlich sagen müssen: Einigen wir uns darauf, daß wir verschiedener Meinung sind.
In dem Bericht spricht das Minderheitsvotum der CDU/CSU in bezug auf Kultur ungeniert von der „Verbesserung der zentralen Steuerung durch das Auswärtige Amt", Seite 13, Ziffer 42 des Berichts, während an anderer Stelle einstimmig formuliert wurde — Zitat —:
Die kommunistischen Staaten beanspruchen eine zentrale Steuerung und Kontrolle für alle kulturellen Aktivitäten.
Seite 21, Ziffer 93.



Lattmann
SPD und FDP sorgen sich im Votum der Mehrheit — Zitat —:
Bei einer so differenzierten und sensiblen Aufgabe, wie die auswärtige Kulturpolitik sie ihrem Wesen nach darstellt, liegen gelegentliche Konflikte zwischen kulturpolitisch entscheidender Institution und den Mittlerorganisationen in der Natur der Sache. ... Im Rahmen einer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung müssen sich Konflikte sachlich austragen lassen. In gravierenden Konfliktfällen in diesem Bereich soll der von der Enquete-Kommission vorgeschlagene Unterausschuß für kulturelle Außenpolitik des Deutschen Bundestags eingeschaltet werden.
Seite 13, Ziffer 45.
Die Union dagegen fordert — Zitat —:
Selbstverständlich muß aber der Staat das Recht haben, seine Unterstützung dann zu versagen, wenn das Ansehen oder das übergeordnete politische Interesse der Bundesrepublik Deutschland Schaden erleiden würde.
Wir werden dies, meine Damen und Herren, sicher nicht ausdiskutieren.

(Abg. Dr. Schulze-Vorberg [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Herr Präsident, ich möchte bitten, mir, wenn ich diese letzte Zwischenfrage zulasse, die für die Zwischenfragen verbrauchte Zeit nach Möglichkeit nachzugewähren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723902200
Ja, zumal ich sicher bin, daß sich Herr Kollege Schulze-Vorberg jetzt bei der Formulierung an die Geschäftsordnung erinnert.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0723902300
Vielen Dank, Herr Präsident!
Herr Kollege Lattmann, nur damit die Sache klar bleibt, auch für das Protokoll des Bundestags: Stimmen Sie dem zu, daß die Formulierung, die die Minderheit der CDU/CSU für den Bericht vorgeschlagen hat und die im Bericht steht, vom Herrn Kollegen Kern stammt, daß sie ursprünglich von der gesamten Kommission gebilligt war und daß Sie nur durch Einfluß aus Ihrer Fraktion, wie Sie uns damals sagten, gezwungen waren, diese Änderung vorzunehmen? Das heißt also: Hier hat nicht ungeniert die Minderheit etwas gesagt — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723902400
Herr Kollege, keine weitere Erläuterung! Sonst ist es keine Zwischenfrage mehr.

(Dr. Schulze-Vorberg [CDU/CSU]: Ich bedanke mich!)


Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0723902500
Herr Kollege Schulze-Vorberg, ich möchte das nicht auf meinen Kollegen Kern hin personalisiert stehenlassen, aber einräumen, daß die Mehrheit der Koalition und dementsprechend auch der Berichterstatter diese Formulierung in einem
Zwischenstadium getragen haben, daß dann aber auch innerhalb der Koalition miteinander gerungen worden ist und daß hier als Mehrheitsvotum zu Buche steht und damit gilt, was sich in der Abstimmung durchgesetzt hat.

(Dr. Schulze-Vorberg [CDU/CSU] : Danke schön!)

Wir haben hier im Zusammenhang mit der Autonomie der kulturellen Mittler unserer Außenpolitik auch eine ganze Menge aktueller Überlegungen anzustellen. In dem Zusammenhang wird es wichtig sein, daß der 8. Deutsche Bundestag den ständigen Unterausschuß für kulturelle Außenpolitik so bald wie möglich konstituiert. Denn etwa im Bereich der größten Mittlerorganisation, des Goethe-Instituts, geht es ja gegenwärtig auch um einen neuen Vertrag dieses e.V. mit dem Auswärtigen Amt, und es geht darum, daß die Mitarbeiter des Goethe-Instituts besorgt sind, daß sich hier unter Umständen aus dem Amt heraus eine Tendenz zu mehr kultureller Bürokratie und weniger Autonomie durchsetzen könnte. Ich weiß, daß allerdings auch von einzelnen engagierten Beteiligten aus dem Amt heraus die Auffassung vertreten wird, daß man soviel Autonomie wie nur möglich praktizieren müsse.
In dem Zusammenhang erinnere ich an den anderen Punkt, daß wir einmütig fordern, daß die Kulturpositionen in der Außenpolitik flexibel besetzt sein müßten und daß auch Kulturreferenten aus der Reihe unabhängiger Persönlichkeiten unserer Gegenwartskunst und -literatur berufen werden könnten, daß man also bei der Besetzung dieser Positionen nicht immer nur an die Karrierediplomaten aus zum Teil kulturfremden Bereichen denkt.
Da wir von der Autonomie gesprochen haben, in diesem Zusammenhang noch ein Stichwort: Meine Damen und Herren, es gibt ja gerade gegenwärtig eine Art von verbalem Tumult um die Freiheit in der Bundesrepublik. Dabei wird das Wort „Freiheit" gerade dort sehr viel gebraucht, wo es nicht genügend durch tatsächliche, erfahrbare, erlebbare Freiheit für die gedeckt ist, für die es vor allem wichtig ist, nämlich für die jeweils Abhängigen. Deswegen gehört, glaube ich, diese Auseinandersetzung auch in unsere Diskussion hinein.
Nun aber ein Wort zu Ihnen, Herr Kollege Köhler. Sie haben vor allen Dingen den Bereich der Entwicklungspolitik angesprochen. Ich beharre darauf, daß, wie mein Kollege Kern eingangs sagte, der erweiterte Kulturbegriff gelten soll, der besagt: Die Instrumentarien der Entwicklungspolitik, überhaupt das Spektrum der auswärtigen Politik, also Bereiche bis weit hinein in die Übermittlung von Technologie und von modernen Erkenntnissen auch medizinischer Art, etwa im Bereich der Schwangerschaftsverhütung, können sehr wohl im Dienste der kulturellen Außenpolitik gesehen werden, und davon eben wird ein erheblicher Teil im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet, betreut und geleistet.
Allerdings gibt es überall zu viele grüne Schreibtische, an denen man nicht ausreichend durch eigene schmerzliche Erfahrung weiß, wie es in der Wüste



Lattmann
aussieht. Meine Damen und Herren, die kulturelle Außenpolitik hat doch die Aufgabe, Friedenspolitik in einer Welt zu sein, in der wir reichlich unerschüttert die Tatsache hinnehmen, daß jeder dritte Mensch in der Welt von 500 DM im Jahr leben muß. Dann, wenn wir die immensen sozialen Spannungen zwischen der Dritten und der Vierten Welt und der Bundesrepublik — wie insgesamt den wohlhabenden Industrieländern — in den nächsten Jahren und Jahrzehnten konstruktiv und friedlich bewältigen wollen, müssen wir gerade im Bereich der Entwicklungshilfe das volle Instrumentarium einsetzen, und da ist etwa die entwicklungspolitische Zusammenarbeit auch auf den Gebieten des Bildungswesens und der Wissenschaft zu nennen. Sie hat einige wesentliche Akzente, die wie folgt aussehen. Sie zielt auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen in den Entwicklungsländern ab. Sie unterstützt mit ihren Maßnahmen von unserer Seite die Eigenanstrengung der zuständigen Organisationen und Einrichtungen in den Entwicklungsländern, wobei das Setzen von Prioritäten in erster Linie den verantwortlichen Regierungen der Entwicklungsländer nach ihren Bedürfnissen obliegt. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit hat den Auf-und Ausbau leistungsfähiger einheimischer Institutionen zum Ziel. Sie ist nicht auf Dauer angelegt, sondern stets zeitlich, finanziell und personell begrenzt. Das verlangt von uns allen, die wir hier engagiert und beteiligt sind, Flexibilität, denn Kultur in diesem erweiterten Sinn kann niemals etwas Starres sein. Unsere Bürokratien aber neigen natürlicherweise auf allen Ebenen immer wieder zur Verkrustung.
Herr Kollege Möllemann, Sie haben dankenswerterweise insbesondere den Bereich der Schulen angesprochen, und Sie, Herr Kollege Picard, sind auch noch einmal auf die Akzentverschiebungen im Bereich der kulturellen Autonomie, aber auch der ganzen pädagogischen Instrumentarien eingegangen. Ich möchte hier zusammenfassend noch eine Überlegung anstellen.
Die kulturelle Außenpolitik, wie wir sie jetzt nennen, wird nach den Vorschlägen dieses Berichts vor allem Aufgabe für den kommenden, den 8. Deutschen Bundestag sein. Und es geht darum, den interfraktionellen Konsens über das, was hier gewollt wird, zu erhalten und zu bestärken, denn das meiste ist interfraktionell möglich. Bei der allgemeinen Neigung dieses Bundesparlaments, das so wenig kulturelle Kompetenz besitzt, der Kultur zwar verbal hin und wieder, aber in toto nicht den Stellenwert zu geben, der ihr zukommt, sollten wir uns doch gemeinsam zumindest in diesem Augenblick, in dem wir über den Enquete-Bericht der Kommission Auswärtige Kulturpolitik diskutieren, den Ruck geben, zu sagen: Entbürokratisieren wir die Kultur und lassen wir sie wirklich zu einem Instrumentarium der Friedens- und Verständigungspolitik für die Bundesrepublik Deutschland in aller Welt werden!

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723902600
Das Wort hat Herr Staatsminister Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0723902700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt es, daß der Deutsche Bundestag die heutige Debatte einem Teilbereich der Außenpolitik widmet, der in der Parlamentsarbeit, wenn ich das hier einmal anmerken darf, und in der Öffentlichkeit häufig zu kurz kommt und deshalb in seiner Bedeutung manchmal nicht richtig eingeschätzt wird, nämlich der auswärtigen Kulturpolitik.
Um eine Kritik aufzunehmen, die der Herr Kollege Schulze-Vorberg zu Beginn angebracht hat, möchte ich hier ausdrücklich erwähnen, daß der Bundesminister des Auswärtigen es außerordentlich bedauert, daß er durch die mehrmalige Terminänderung, die hier notwendig war und die nicht zu kritisieren ist, einen anderen Termin, nämlich beim Überseetag in Hamburg, nicht mehr verändern konnte. Ich möchte aber, um gar keinen Zweifel zu lassen, sagen, daß das, was hier von der Bundesregierung dargestellt wird, selbstverständlich Wort für Wort vom Bundesminister des Auswärtigen getragen wird und selbstverständlich auch genauso verstanden wird, wie es hier im Namen der Bundesregierung vorgetragen wird. Es ist also nicht so, daß hier etwa eine Abstinenz herrscht. Ganz im Gegenteil. Wir haben uns genügend Zeit nehmen können, sorgfältig die Konsequenzen zu überlegen, die sich auch aus den Anregungen des EnqueteBerichts ergeben und die ja noch im einzelnen zu behandeln sein werden.
Das Gefühl, daß hier in diesem Bereich eine Überprüfung, eine Gewichtung der Ziele und der Instrumente fällig war, stand ja vor ungefähr sechs, fast sieben Jahren, wenn ich mich recht entsinne, Pate für den Entschluß des Deutschen Bundestags, eine eigene Enquete-Kommission mit dieser Aufgabe zu betrauen. Damit der Legendenbildung vorgebeugt wird, möchte ich noch hinzufügen, daß die Anregung, diese Überpriifung vorzunehmen, aus dem Bereich der sogenannten Bürokratie gekommen und vom Parlament aufgenommen worden war und nicht etwa umgekehrt. Ich sage das nur, damit die Tatbestände noch einmal klar sind. Ich erinnere mich nämlich genau dieser Vorgänge.

(Picard [CDU/CSU] : Die Bürokratie wollte sich nur vor der Arbeit drücken, das war doch alles!)

— Herr Kollege Picard, wenn eine solche Aufgabe unternommen wird, ist es immer mit Mehrarbeit für alle verbunden. Aber beim Niederschreiben dieses Berichts wird sich mancher sicherlich daran erinnert haben, daß unter Journalisten der Satz „Schreiben bildet" gilt, und daß es insofern eine längere Ausbildungszeit auch für einige Kollegen gewesen sein mag.
Ähnliche Überlegungen der Bundesregierung
ich habe es schon gesagt — haben dann schließlich zur Einleitung einer Reform der auswärtigen
Kulturpolitik geführt, die ja schon Jahre vorher
auch in diesem Parlament in der Diskussion war,
und zwar aus Gründen, auf die ich nachher noch
kurz eingehen werde. Nun liegt dieser Bericht der
Enquete-Kommission vor. Auf Grund des Entschlie-



Staatsminister Moersch
ßungsantrags der drei Fraktionen wird die Bundesregierung bis zum 15. März 1977 einen schriftlichen Bericht über den Stand der auswärtigen Kulturpolitik vorlegen und dabei dann zu der Frage der Realisierung der Empfehlungen Stellung nehmen. Herr Kollege Picard hat schon angekündigt, daß in der nächsten Woche bei der Haushaltsdebatte dazu einiges gesagt wird. Diese Debatte wird sicher unsere Aufmerksamkeit verdienen. Ich hoffe, daß es zu dieser Debatte kommt, denn angekündigt war sie während der Haushaltsberatungen schon des öfteren. Sie können uns keine größere Freude machen, als sie auch zu führen. Sie werden daher heute von mir nicht erwarten, daß ich auf den Bericht im einzelnen eingehe, zumal der Bericht selbst und seine Empfehlungen die Arbeit mehrerer Ressorts betreffen. Der Prozeß der Abstimmung und Meinungsbildung wird formell erst beginnen, wenn der Deutsche Bundestag den Bericht gutgeheißen hat.
Schon jetzt aber kann ich sagen, daß die Bundesregierung den Bericht der Enquete-Kommission positiv bewertet. Es ist eine gründliche und umfassende Bestandsaufnahme der Maßnahmen, mit denen wir unsere kulturellen Beziehungen und Kontakte zum Ausland pflegen. Seine Gedanken zu organisatorischen und strukturellen Fragen enthalten bemerkenswerte Anregungen. Es ist richtig und wertvoll, die Programme der auswärtigen Kulturpolitik, der Bildungshilfe, der wissenschaftlichtechnologischen Zusammenarbeit und die zahlreichen kleineren Programme der Ressorts als Einheit zu sehen und zu behandeln. Der Bericht wird sicher dazu beitragen, Verbesserungen einzuleiten, zu beschleunigen und zu bestätigen, die seit langem fällig sind und die sich zum Teil bereits in der Realisierung befinden. Und auch dies, Herr Kollege Picard, darf ich hier anmerken: Es ist vor drei Jahren eine Absprache zwischen den Mitgliedern der Enquete-Kommission und dem Auswärtigen Amt getroffen worden, jetzt keine Veränderungen vorzunehmen, die das Auswärtige Amt vorhatte, und abzuwarten, bis der Bericht der Enquete-Kommission vorliegt. Nun können Sie nicht gut hinterher kritisieren, daß wir diese Absprache eingehalten haben.
Ich möchte im Namen der Bundesregierung den Mitgliedern der Kommission, sowohl den Abgeordneten des Deutschen Bundestages als auch den Sachverständigen und ihren Helfern, unseren Dank aussprechen. Nur wer sich selbst einmal mit der Vielfalt der Einrichtungen und Möglichkeiten der internationalen Kulturbeziehungen beschäftigt hat — und ich darf mich ja wohl zu diesen Abgeordneten zählen —, kann abschätzen, wieviel Mühe und Arbeit in den 500 Punkten und 127 Empfehlungen des Kommissionsberichts stecken.
. Die Autoren des 'Berichts hatten meiner Ansicht nach die Wahl zwischen zwei Alternativen, nämlich entweder optimale Modelle für Umfang und Art der Wahrnehmung der auswärtigen Kulturpolitik zu entwickeln und damit eine langfristige, wenn auch eventuell nicht immer realisierbare Orientierungshilfe zu geben oder aber auf dem Boden der Realität zu bleiben, dabei auch den Kompromiß mit dem Unzulänglichen nicht zu scheuen, dafür aber Vorschläge zu unterbreiten, die sich im wesentlichen innerhalb des vorhandenen organisatorischen und finanziellen Rahmens verwirklichen lassen. Die Kommission hat den zweiten Weg beschritten. Er war mühsamer, weniger spektakulär. Aber ich finde, er war ehrlich. Der praktische Wert des Berichts ist dadurch gestiegen. Die Bundesregierung wird alle Vorschläge ernsthaft und positiv prüfen, besonders auch diejenigen, die die Organisationsgewalt der Bundesregierung unmittelbar betreffen. Dabei werden wir im Auge behalten, daß der Bundestag in Übereinstimmung mit der Bundesregierung eine Vergrößerung des für die Durchführung der auswärtigen Kulturpolitik zur Verfügung stehenden administrativen Apparats bisher abgelehnt hat und zur Sicherung unserer wirtschaftlichen Stabilität besonders strenge Maßstäbe an die Entwicklung des öffentlichen Haushalts legt und legen muß.
Als in der vorletzten Legislaturperiode die Enquete-Kommission ins Leben gerufen worden ist, lief dieser Entschluß zeitlich parallel mit der Absicht der Bundesregierung, eine Reform der auswärtigen Kulturpolitik in Angriff zu nehmen. Mit der Regierungserklärung vom Oktober 1969 wurde die Einleitung, mit der Regierungserklärung vom Januar 1973 die Fortsetzung dieser Reform festgelegt. Die Leitsätze des Auswärtigen Amtes — und danach hat die Bundesregierung ja gehandelt — erweiterten den Kulturbegriff und erklärten Austausch und Zusammenarbeit zu wichtigen Grundsätzen der Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland. Darauf aufbauend wurde ein politisches Konzept entwickelt und eine Gesamtplanung für die kommenden Jahre in Angriff genommen. Grundlage dieser Planungen war die Erkenntnis, daß sich neue Aufgaben stellten und damit eine neue Phase der auswärtigen Kulturbeziehungen und der auswärtigen Kulturpolitik begonnen hatte. Bis dahin mußte die Förderung kultureller Auslandsbeziehungen vornehmlich der Wiederherstellung des deutschen Ansehens in der Welt dienen. Später hat sie weitgehend im Zeichen der damaligen Deutschlandpolitik gestanden. Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinten Nationen bedeutete den Eintritt in einen neuen Kreis weltweiter Rechte und weltweiter Verantwortungen. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde endgültig verbindlich, daß, wie es Bundesaußenminister Genscher am 24. September letzten Jahres in New York ausgedrückt hat, „der unaufhaltsame Trend zu immer engerer wechselseitiger Abhängigkeit der Staaten das Kennzeichen des neuen Zeitalters, der Zug der Weltgeschichte ist". Daraus ergebe sich, so sagte er, „die Notwendigkeit, das Bewußtsein der Interdependenz und als Konsequenz besonders die Politik der Kooperation durchzusetzen".
Die Aufgabe der Politik ist es — und hier zitiere ich ein Wort des damaligen Bundeskanzlers Brandt vom 26. September, ebenfalls bei der UNO in New York —, „durch intensiven wirtschaftlichen und technischen Austausch, durch die Begegnung von Menschen und durch bessere Kenntnis voneinander zu einer Verbesserung des Verhältnisses der Staaten



Staatsminister Moersch
und damit zu einem besseren Zustand des täglichen Frieden zu kommen".
Diesen Vorstellungen entsprechend haben wir die Akzente unserer auswärtigen Kulturpolitik zunehmend darauf gelegt, unseren Partnern Informationen und Erfahrungen zu vermitteln, um das Verständnis für die kulturelle Wirklichkeit Deutschlands zu vertiefen und dadurch zum gegenseitigen Verstehen beizutragen. Wir haben Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine engere internationale Zusammenarbeit geschaffen und schaffen wollen. Um zur besseren Kenntnis und zum tieferen Verständnis Deutschlands in der Welt beizutragen, haben wir das Gebiet der kulturellen Information erweitert und insbesondere die verschiedenen Aspekte der deutschen Gegenwart stärker berücksichtigt. Ich sage ausdrücklich: die verschiedenen Aspekte. Unsere auswärtige Kulturpolitik betont im Einklang mit dem Bericht der Kommission den Fortbestand einer einheitlichen deutschen Kultur. In diesem Sinne sind wir zu einer Zusammenarbeit oder — solange die DDR dies ablehnt — zu einem geregelten Nebeneinander mit ihr in der kulturen Auslandsarbeit bereit. Wo es auf diesem Gebiet zu einem Wettbewerb zwischen den beiden Teilen Deutschlands kommt, darf dieser die bestehenden Gemeinsamkeiten nicht verdunkeln.
Das Angebot von Büchern, von Filmen, von Fernsehbeiträgen ist verbessert worden. Wir haben die auswärtige Kulturpolitik um einen ganz neuen Sektor erweitert, der es Angehörigen wichtiger gesellschaftlicher Gruppen ermöglicht, mit ihren Partnern im Ausland Kontakt aufzunehmen und Erfahrungen auszutauschen. Wir haben die Unterstützung gemeinsamer sportlicher Veranstaltungen und sportlicher Schulungen verbessert. Unsere Programme können sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Sie gelten vielfach als vorbildlich.
Unsere Bemühungen werden ihr Ziel aber verfehlen, wenn wir uns nicht auch darum kümmerten, daß in unserem Lande die Kenntnis der europäischen und überseeischen Länder vermittelt wird, daß das Verständnis für ihre historische und kulturelle Eigenart wächst. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Wort zu den Aufgaben der deutschen Wissenschaft sagen. Es gab Zeiten, in denen unsere Lateinamerikanistik, die Indologie, die Afrikanistik mehr Bedeutung in der Welt hatten, als sie es heute zum Teil haben. Unsere Bemühungen, sich vertieft mit diesen Kontinenten, mit den Ländern, mit den Völkern, mit ihrer Geschichte, mit ihren Bedingungen zu befassen, können nur dann erfolgreich sein, wenn auf diesem Gebiet der nicht unbedingt berufsorientierten wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung wieder mehr geschieht, als es bisher hierzulande möglich war, und wenn wir auch die Bundesländer mehr als bisher dazu bringen, diese für sie vielleicht am Rande liegenden wissenschaftlichen Aufgaben stärker zu fördern.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich glaube, daß wir dann, ohne daß der Staat überhaupt viel damit zu tun haben müßte — und ich
halte eine Kulturpolitik eigentlich dann für erfolgreich, wenn sie sich ohne den Staat entwickeln kann —, wenn wir ein qualitatives Angebot machen, das Ausländer in unser Land bringt, um sich mit ihrer eigenen Kultur und Geschichte, mit ihrer eigenen Sprache zu befassen, wieder einen großen Schritt nach vorn getan haben.
Es ist für manche vielleicht überraschend, für die, die in der Kommission waren und sich mit der Frage befaßt haben, aber gar nicht neu, daß es heute in der Germanistik in der Welt Plätze gibt, an denen man mehr und besser als an irgendeinem Platz in der Bundesrepublik Deutschland Forschung treiben kann.

(Picard [CDU/CSU] : Sehr richtig, aber leider richtig!)

— Nicht nur leider, Herr Picard. Wir sollten aus einem Zustand, den deutsche Politik 1933 selbst verschuldet hat, auch eine Konsequenz ziehen, nämlich die, daß wir einen Vorteil daraus ziehen können, wenn wir dies weiter pflegen, z. B. durch Verbesserung der Möglichkeiten dieser Germanistik in den Vereinigten Staaten anläßlich der 200-JahrFeier, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf.

(Dr. Holtz [SPD]: Sehr wahr!)

Nur gilt dann eben umgekehrt, daß wir auch für die anderen, für die Amerikanistik in unserem Lande entsprechende Positionen schaffen sollten und schaffen müssen. Dies ist nicht die Aufgabe des Bundestages. Es ist auch nicht die Aufgabe des Bundestages, Herr Picard, etwa Lehrstühle für die Didaktik der deutschen Sprache als Fremdsprache, so wichtig sie sind, etwa durch den Bund mitzufinanzieren. Das würde zu weiteren Komplikationen führen. Ich bin vielmehr der Meinung, daß diese Gebiete in die Aufgabenbereiche der Hochschulen und damit in die Kulturhoheit der Länder gehören. Wir wollen die saubere Trennung durchaus beibehalten. Wir wollen nur darauf aufmerksam machen, daß hier noch Aufgaben sind, die bisher in ihrer Bedeutung von den Ländern nicht überall voll erkannt worden sind, was ich bedauere.
Lassen Sie mich nun, entsprechend meinen Notizen, fortfahren. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, unserer eigenen Bevölkerung den Zugang zu den fremden Kulturen zu erleichtern. Es liegt auch in unserem Interesse — das ist hier schon mit Recht gesagt worden —, daß diese Völker in einen Dialog mit uns eintreten. Ein großer Teil dieser Aufgabe wird dankenswerterweise heute ' von Ländern und Gemeinden geleistet, sei es im Rahmen der Kultur-und Veranstaltungsprogramme, sei es an den verschiedenen Universitäten, Schulen und Volkshochschulen.
Gegenseitige Kenntnis und besseres Verständnis sind auch die Voraussetzung für das zweite Hauptziel unserer auswärtigen Kulturpolitik: die Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit. Sie wird nicht nur auf kulturellem Gebiet vorwiegend in Hochschule und Forschung vorbereitet oder findet selbst dort statt. Die Bundesregierung hat daher den Wissenschaftsbereich zum Schwerpunkt der auswärtigen Kulturpolitik gemacht. Ein Fünftel bis ein Viertel des Kulturfonds werden hierfür ausge-



Staatsminister Moersch
geben. Auf dem zweiten großen Sektor des Bildungswesens leitete sie Reformen ein, die diesem Ziel dienen. Wo immer möglich, sollen die von uns geförderten Schulen im Ausland als Begegnungsschulen junge Menschen verschiedener Kultur und Sprache zueinander führen und so die Voraussetzung für eine spätere Kooperation schaffen. Es ist mit Recht angemerkt worden: es sollen junge Menschen aus allen sozialen Schichten sein und nicht aus ganz bestimmten Schichten. Nur dann sind diese Schulen wirklich ein sinnvolles Instrument und sinnvolle Begegnungsschulen.
Ein wichtiges Element dieser Aufgaben ist — darauf ist hingewiesen worden — die Förderung des deutschen Sprachunterrichts. In den Ländern, die kulturell ähnlich wie wir strukturiert sind, sieht unsere Sprachförderung ihren Zweck nicht nur darin, den Angehörigen fremder Kulturen zu helfen, sich uns gegenüber verständlich zu machen; sie will ihnen auch einen Zugang zu unserer Kultur und eben zu unserem Denken öffnen. Im Verkehr mit den entfernter liegenden Regionen legen wir größeren Wert auf die Funktion der Sprache als Instrument der Vermittlung für den Austausch von Erfahrungen, von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen. Das wachsende Interesse an der deutschen Sprache, das übrigens auch von vielen fremden Schulsystemen noch nicht ausreichend honoriert wird, führt dazu, daß sich die Anstrengungen der Bundesregierung zunehmend auf die indirekte Sprachförderung konzentrieren können, d. h. auf die wissenschaftliche Erarbeitung der linguistischen und methodischen Grundlagen, auf die Ausbildung von Sprachlehrern, auf eine beratende und sprachpädagogische Tätigkeit unserer Fachleute. Das kann aber nicht genügen.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, daß ich den Umfang des Fremdsprachenunterrichts im deutschen Schulsystem für unzureichend halte. Unsere Schulen bereiten unseren Nachwuchs sprachlich schlecht auf die Aufgaben vor, die in Südeuropa — denken wir dabei auch an Lateinamerika —, in Osteuropa, in Afrika und in Asien auf uns warten. Wir sind eine Mittelmacht, die in besonderem Maße abhängig ist von der Kooperation mit der Welt. Es genügt nicht, sich darauf zu verlassen, daß Englisch zur lingua franca wird. Vielmehr wäre es wünschenswert, daß unser eigenes staatliches Bildungssystem sich sprachlich stärker diversifiziert, vor allem hinsichtlich wichtiger europäischer bzw. Weltsprachen wie des Italienischen, des Spanischen, des Russischen und des Arabischen, um nur einige zu nennen. Es ist nicht erfreulich, wenn man hört, daß die zahlreichen Studenten der Slawistik so gut wie keine Chance haben, etwa im höheren Schuldienst Verwendung finden zu können, jedenfalls in vielen Ländern, obwohl wir doch alle wissen, wie bedeutsam die Slawistik für uns ist, auch kulturell, nicht nur als Transportmittel gewissermaßen für Erfahrungsaustausch, und wie sehr Deutsch in diesen Ländern gefördert und gelernt wird. Es ist einigermaßen seltsam, wenn man sich bei uns oft auch in politischen Diskussionen überhaupt nicht vergegenwärtigt, wie unangenehm es unsere Nachbarn berühren muß, wenn wir wie selbstverständlich erwarten, daß in ihren Schulen Deutsch einen hohen Rang hat, aber kein Gegenangebot für ihre Sprachen in unseren Schulen machen können. Wir hatten kürzlich Gelegenheit, in der Fragestunde auf dieses Mißverhältnis etwa Italien gegenüber hinzuweisen. Ich glaube, wir sollten auch als Bundestag dieses Thema der Gegenseitigkeit in diesem Bereich stärker betonen. Auch wenn es nicht in unsere unmittelbare Kompetenz fällt, so ist doch ein Stück allgemeiner außenpolitischer Verantwortung damit verbunden.
Ich habe versucht, mit ein paar Worten den Hintergrund der Reform zu skizzieren, die wir vor sechs Jahren eingeleitet haben und die wir Schritt für Schritt weiterverfolgen. Dieser Prozeß ist noch keineswegs zum Abschluß gekommen. Die Einsichten und Empfehlungen der Enquete-Kommission liefern uns wichtige zusätzliche Impulse.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich ein paar Mißverständnisse aufklären, die in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der Frage aufgetreten sind — das ist ja hier schon erörtert worden —, wieweit die verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Kultur auch für die auswärtige Kulturpolitik gilt.
Die Besonderheit kultureller Vorgänge ist es, daß sie es mit den Neigungen, Interessen und Entwicklungsprozessen von Menschen zu tun haben. Die Kultur braucht einen Freiraum, um sich so zu entfalten, wie es unseren humanistischen und demokratischen Traditionen entspricht. Unsere Verfassung und unsere pluralistische Gesellschaftsordnung sichern der Kunst, der Bildung und der Wissenschaft diesen Freiraum im Innern der Bundesrepublik Deutschland.
Auch die Konzeption der auswärtigen Kulturpolitik basiert auf dem Prinzip der kulturellen Freiheit. Dies hat sich als richtig herausgestellt und uns im Ausland einen Respekt und eine Wirkung gesichert, die dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland genützt haben. Die Bundesregierung bekennt sich in vollem Umfang zur Freiheit der Kultur. Sie ist und bleibt ein wesentliches Prinzip des Austauschs mit dem Ausland. Auswärtige Kulturpolitik ist aber auch staatliches Handeln. Sie ist Teil unserer Außenpolitik und wird überwiegend nicht auf dem eigenen Staatsgebiet, sondern in fremden politischen und fremden Rechtssystemen tätig. In den meisten Fällen berührt sie auch das Verhältnis der Bundesregierung zu fremden Regierungen. Es ist daher selbstverständlich, daß die Programme der auswärtigen Kulturpolitik sich nicht nur im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes halten, sondern auch die im Gastland geltenden Gesetze und Regelungen beachten müssen, auch dann, wenn sie nicht mit unseren eigenen Normen übereinstimmen. Es gibt nun einmal Symbole und Verhaltensweisen, die in einem fremden Land eine andere Bedeutung besitzen als bei uns. Die Empfänger und Partner unserer Programme sind an andere Normen gebunden. Sie haben sich andere Traditionen gebildet und wurden mit anderen Informationen versorgt als unsere eigenen Bürger. Dies müssen wir bei unseren auswärtigen Kulturbeziehungen bedenken und berücksich-



Staatsminister Moersch
tigen, und wir müssen darauf achten, daß im Ausland das Bild unserer demokratischen Konfliktgesellschaft dargestellt wird, wenngleich die Konflikte selbst im Inland auszutragen sind, nicht aber auf fremdem Boden.
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben nimmt die auswärtige Kulturpolitik, wie jeder andere von der Bundesregierung verwaltete Arbeitsbereich, öffentliche Interessen wahr, und zwar deutsche Interessen unter langfristigen Aspekten. Zur Erleichterung eines möglichst freien Austausches von kulturellen Informationen, Projekten und Programmen haben wir die Durchführung von Aufgaben an privatrechtlich organisierte Träger delegiert. Dieses Prinzip hat sich bewährt. Wir halten an ihm fest, ebenso wie wir den Freiraum sichern wollen, den diese Organisationen genießen und brauchen.

(Dr. Holtz [SPD]: Das ist sehr wichtig!)

Die politische und finanzielle Verantwortung für die Wahrung unserer Interessen liegt bei der Bundesregierung, wie dies das Grundgesetz und das Haushaltsrecht ausweisen. Daran führt kein Weg vorbei. Deshalb kann die politische Verantwortung nicht an halbautonome Institutionen delegiert werden, und sie kann der Bundesregierung bei strikter Beachtung der Verfassung auch und gerade in schwierigen Fällen nicht von einem Ausschuß des Bundestages abgenommen werden. Was immer dort zur Entlastung einer Regierung entschieden werden könnte, unsere Partner im Ausland würden immer die Verantwortlichkeit der Bundesregierung unterstellen und sich unserem Land gegenüber entsprechend verhalten. Dies muß man einfach als die notwendige Abgrenzung der Möglichkeiten nüchtern sehen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg [CDU/CSU])

Wie immer die Sache in einem solchen Fall laufen würde, man könnte ja im Bundestag nicht die Mitglieder eines Ausschusses befragen, sondern der Bundestag würde die Bundesregierung nach dem Warum und Weshalb befragen. Damit ist, glaube ich, dieses Thema hier noch einmal klar und deutlich festgehalten. Ich habe es nur vermerkt, damit wir bei allem Bemühen, eine vernünftige Regelung zu finden, die Grenzen, die die Verfassung zieht, sehen und damit wir uns nicht verheddern in Bereichen, in denen wir nur zur Unklarheit beitragen könnten und nicht zur Klarheit.
Über die Grundlinien der auswärtigen Kulturpolitik, über die Bedeutung der wichtigsten Programme bestand seit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen zwischen den Fraktionen dieses Hauses. Das hat auch der Bericht der Enquete-Kommission bestätigt. Auch Regierungswechsel haben diese prinzipielle Übereinstimmung nicht berührt, denn es handelt sich um die Erfüllung langfristiger Aufgaben, die, wie auch in anderen westlichen Demokratien, bei Wahlentscheidungen eigentlich nicht zur Disposition stehen und stehen können. Die Bundesregierung begrüßt es daher besonders, daß es gelungen ist, den Bericht der Enquete-Kommission im ganz überwiegenden Teil einvernehmlich zu formulieren und daß die Empfehlungen einstimmig ausgesprochen worden sind. Die Bundesregierung hofft, daß diese Übereinstimmung künftig aufrechterhalten bleibt und daß sie auch in dem von der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Unterausschuß „Auswärtige Kulturpolitik" herrscht. Die Bundesregierung nähme gerne die Gelegenheit wahr — das möchte ich hier gleich anmerken —, mit einem solchen Ausschuß des Bundestages den ständigen Informations- und Meinungsaustausch zu pflegen. Sie ist sicher, daß dies von allgemeinem Nutzen wäre. Wenn sich in einem solchen Ausschuß politischer Sachverstand und Aufgeschlossenheit für kulturelle Fragen vereinigen — und dessen bin ich sicher —, dann kann dies für die Tätigkeit unserer Vertreter im Ausland nur förderlich sein. Sie könnten viele Anregungen und viele Informationen mitnehmen.

(I würde. Es gibt zwar Kulturreferenten — es muß sie geben —, aber es muß ein Gesamtinteresse, eine Gesamtvertretung dieser Fragen im Ausland geben. Je mehr wir in der Lage sind, immer wieder — unsere — Beamten zeitweilig mit solchen Aufgaben zu betrauen, desto sicherer sind wir, daß der kulturelle Aspekt der Auslandsbeziehungen von allen Beamten im Ausland gewürdigt wird. Das schließt die zeitweilige Beschäftigung von Außenseitern nicht aus. Aber Herr Kollege Lattmann, ich muß auch offen bekennen: ich habe beobachtet, daß Kollegen aus dem Bereich des Journalismus und aus dem kulturellen Bereich, wenn sie im Auswärtigen Dienst für eine solche Aufgabe auf Zeit vertraglich gebunden worden sind, ihre wirkliche Berufung sehr oft im politisch-diplomatischen Dienst sehen und nicht so sehr in dem, für den sie eigentlich berufen worden sind. Daraus kann man mehrere Schlüsse ziehen. Ich will das jetzt nicht tun. Ich will nur sagen, daß die Idealvorstellungen und die wirklichen persönlichen Interessen nicht immer harmonieren. Aber daß es notwendig ist, kulturell Tätige immer wieder in diese praktische Vermittlungsaufgabe einzuschalten, ist völlig unbestritten. Wir werden uns weiter darum bemühen. Herrn Dr. Schmitt-Vockenhausen bin ich dafür dankbar, daß er auf den Reformbericht zum Auswärtigen Dienst hingewiesen hat. Die Lektüre dieses Berichts wird allerdings ausweisen, daß vieles, was wir uns vorgenommen hatten, um etwa zur Staatsminister Moersch Auffrischung schon vorhandener Kenntnisse zu kommen, bisher nicht voll erfüllt werden konnte, weil dazu eine Personalreserve notwendig wäre, die es z. B. erlaubt, eine Art Ergänzungsstudium zu absolvieren oder eine Weiterund Fortbildung in der Weise zu vollziehen, daß sie auch die bessere Darstellung deutscher kultureller Tätigkeiten im Ausland ermöglicht. Denn mit dem Abschluß eines Studiums und der Ausbildung kann man das nicht alles beherrschen. Da muß man sozusagen lebenslang lernen, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können. Vielleicht wird die Haushaltsdebatte, vielleicht werden andere künftige Debatten in diesem Hause, vielleicht wird auch diese Debatte dazu beitragen, daß ' das, was ich Fortund Weiterbildung nennen möchte, nicht als Luxus, sondern als Notwendigkeit zur Vertretung deutscher Interessen im Ausland angesehen wird. Ich wünsche mir, daß die erstaunlich gute Besetzung bei der Behandlung kultureller Fragen am Samstagmorgen (Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Freitagmorgen!)




— am Freitagmorgen, Entschuldigung; ich gebe zu: ich bin vorausgeeilt; ich sehe, daß hier viele Mitglieder der Fünf-Tage-Woche-Fraktion offensichtlich geistig anwesend sind —, eine Besetzung, die sich von früheren Besetzungen bei ähnlichen Debatten in der Zeit vor 1969 abhebt, vielleicht nicht nur ein verstärktes Interesse am Bericht der Enquete-Kommission, sondern auch an den kulturellen Auslandsbeziehungen signalisiert. Ich wäre dankbar, wenn die Maßstäbe, die Sie uns heute morgen auf diesem Gebiet für die Auswahl unserer Mitarbeiter im Auswärtigen Dienst mitgegeben haben, künftig auch immer die Maßstäbe der Fraktionen sein könnten.

(Allgemeiner Beifall)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723902800
Meine
Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Es liegt Ihnen ein Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU und der FDP auf Drucksache 7/5119 betreffend Empfehlungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" vor. Das Wort wird dazu nicht gewünscht. Ich schlage vor, daß wir darüber abstimmen.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 28 der Tagesordnung und den zweiten Zusatzpunkt auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (15. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten
Raumordnungsbericht 1972 Raumordnungsbericht 1974
Raumordnungsprogramm für die großräumige Entwicklung des Bundesgebietes (Bundesraumordnungsprogramm)

— Drucksachen VI/3793, 7/3582, 7/3584, 7/4786 —Berichterstatter: Abgeordneter Immer (Altenkirchen)

Abgeordneter Dr. Jahn (Münster)

Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (Drucksache 7/5108)

Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob eine Ergänzung der vorgelegten Berichte gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern.
Wir treten in die Aussprache ein. Zunächst wünscht Herr Bundesminister Ravens das Wort.

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0723902900
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte gibt der Bundesregierung Gelegenheit, vor dem Deutschen Bundestag über die Leistungen und über die Probleme der Raumordnungspolitik in der 7. Legislaturperiode Rechenschaft abzulegen. Lassen Sie mich deshalb mit zwei Feststellungen beginnen.
Erstens. Sowohl die Aussprache über die Große Anfrage der Opposition zur Raumordnungspolitik vom 26. September 1974 in diesem Hause als auch die Beratung des Bundesraumordnungsprogramms und des Bundesraumordnungsberichts 1972 und 1974 in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages haben gezeigt, daß es bisher ein hohes Maß an Übereinstimmung auf dem Gebiet der Raumordnungspolitik zwischen Parlament und Regierung gibt.
Zweitens. Raumordnungspolitik, meine Damen und Herren, ist oft der Gefahr ausgesetzt, sich in allgemeinen und unverbindlichen Formulierungen zu verlieren. Ich denke, mit dem Bundesraumordnungsprogramm und der Umsetzung des Bundesraumordnungsprogramms ist diese Phase überwunden. Das zeigt der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der hier gestern fast einmütig verabschiedet worden ist. Sie, meine Damen und Herren, haben damit gleichzeitig über einen Teil der Raumordnungspolitik der Bundesregierung ein positives Urteil abgegeben; denn politisch und methodisch hat der fortgeschriebene Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau Neuland betreten. Erstmals wurde nicht nur erfolgreich nach dem Grundsatz verfahren, daß Straßenbaumaßnahmen sich nicht allein nach dem prognostizierten Verkehrsaufkommen zu richten haben, sondern es wurde auch in Rechnung gestellt, daß Straßenbaumaßnahmen Instrumente der räumlichen Strukturpolitik sind und daß sie über die Anbindung und Erschließung strukturschwacher Regionen einen Beitrag für regionales Wirtschaftswachstum, regionale Infrastrukturversorgung, regionale Verbesserung der Raum- und Siedlungsstruktur leisten können und leisten müssen.



Bundesminister Ravens
Ich möchte als Ergebnis noch einmal festhalten, daß von den bis 1985 für neue Maßnahmen vorgesehenen Mitteln im Rahmen dieses Programms in Höhe von 21,4 Milliarden DM rund 5 Milliarden DM auf Grund raumordnerischer Erwägungen räumlich umverteilt worden sind. Damit ist ein Beitrag für eine ausgewogenere Raum- und Siedlungsstruktur in der Bundesrepublik geleistet worden, und damit ist eine konkrete Koordinierung zwischen der Raumordnungs- und der Verkehrspolitik der Bundesregierung gegeben. Diese Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Straßenbaupolitik ist möglich geworden, weil es seit dem vergangenen Jahr erstmals das Bundesraumordnungsprogramm gibt.
Allerdings, meine Damen und Herren: Eine räumliche Strukturpolitik der Bundesregierung gibt es nicht erst seit dem Bundesraumordnungsprogramm. Insbesondere die Einführung der Gemeinschaftsaufgaben und der Finanzhilfen des Bundes an die Länder und Gemeinden hat die Möglichkeiten der räumlichen Strukturpolitik im Bundesstaat deutlich ausgeweitet. Die sozialliberale Bundesregierung hat dieses Instrumentarium im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nicht nur genutzt, sie hat es auch mit großem Erfolg angewendet.
Lassen Sie mich diese Feststellung mit einigen Zahlen untermauern. In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat die Bundesregierung von 1972 bis 1975 insgesamt 1,09 Milliarden DM an Gemeinschaftsaufgabenmitteln bereitgestellt. Aus Einnahmeverzichten nach dem Investitionszulagengesetz kommen noch einmal 1,27 Milliarden DM hinzu. Insgesamt sind damit ca. 419 000 Arbeitsplätze geschaffen und 404 000 Arbeitsplätze gesichert worden.
Für die Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau" hat die Bundesregierung in den letzten sechs Jahren 8,2 Milliarden DM zur Verfügung gestellt; das bedeutet von 1971 bis 1975 rund 210 000 neue Studienplätze — bedeutsame raumwirksame Maßnahmen.
Die dritte Gemeinschaftsaufgabe, „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hatte 1973 1,05 Milliarden DM an Bundesmitteln zur Verfügung; 1975 waren es 1,35 Milliarden DM. Nimmt man die Finanzhilfen des Bundes hinzu — 1971 bis 1975 9,13 Milliarden DM für die Gemeindeverkehrsfinanzierung, 1,1 Milliarden DM für die Städtebauförderung, seit Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Oktober 1972 3,6 Milliarden DM für diese Aufgabe — und berücksichtigt man ferner die Mittel der Bundesverkehrsinvestitionen in den Jahren 1970 bis 1975 in Höhe von rund 45 Milliarden DM, so kann man wohl nur die Feststellung treffen: Hinter uns liegen Jahre erfolgreicher Strukturpolitik der Bundesregierung. Das war angewandte Raumordnungspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Die Konjunkturprogramme der Bundesregierung haben ein Übriges getan: im Februar 1974 600 Millionen DM Bundesmittel für das Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen; im
September 1974 600 Millionen DM für das Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung; im Dezember 1974 Bundesausgaben zur Förderung der Konjunktur in Höhe von 1,73 Milliarden DM, davon alleine 600 Millionen DM an raumwirksamen Investitionen beim Bundesverkehrsminister; und im September 1975 5,75 Milliarden DM für das Bauinvestitionsprogramm der Bundesregierung.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Das notwendige Netz sozialer Sicherung zur Verhinderung oder Milderung individueller sozialer Probleme ist im Laufe der letzten Jahre wirksam ergänzt worden durch das ebenso notwendige Netz raumordnungspolitischer Maßnahmen zur Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unserem Lande. Das Bundesraumordnungsprogramm ist ein Instrument, um zu einem Ausgleich der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Gebieten der Bundesrepublik zu kommen, um das Ausbluten des ländlichen Raumes zu verhindern, um die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume zu sichern und um eine menschengerechte, eine menschenwürdige Entwicklung unserer städtischen Regionen zu ermöglichen. Das Bundesraumordnungsprogramm wird dabei schrittweise umgesetzt. Auf den Bereich der Bundesfernstraßen habe ich bereits hingewiesen.
Lassen Sie mich zur Einflußnahme der Raumordnung bei Standortentscheidungen von Bundesbehörden einige Worte sagen. Selbstverständlich müssen bei Standortentscheidungen durchschlagende betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte oder auch übergeordnete politische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Aber bei Standortentscheidungen ist natürlich eine Abwägung raumordnungspolitischer Gesichtspunkte vorzunehmen. Das haben wir in allen Einzelfällen sorgfältig getan, und wir werden auch in Zukunft so verfahren. Lassen Sie mich deutlich hinzufügen: Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß Verkehrswege, daß Schiene, Straße und Wasserstraße besondere raumordnungspolitische Funktionen haben.
Die Koordinierung der Raumordnungspolitik mit den Fachplanungen im Bundesbereich ist eine ständige und wechselnde, sie ist keine spektakuläre Aufgabe. Sie wird verstärkt wahrgenommen, so wie jetzt z. B. die Koordinierung der Regionsabgrenzungen zwischen den betroffenen Bundesressorts anläuft. Ich bin allerdings der Auffassung, daß das von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete Bundesraumordnungsprogramm nicht nur der Umsetzung im Bundesbereich, sondern ebenso in den Ländern bedarf.
Die Bundesregierung wird auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen. Das gilt auch für die Programmfortschreibung. Ich begrüße hier ausdrücklich den interfraktionellen Antrag des 15. Ausschusses, der noch einmal sehr deutlich gemacht hat, wo die Schwerpunkte dieser Fortschreibung liegen.
Das Raumordnungsprogramm geht auf einen Auftrag des Bundestags aus dem Jahr 1969 zurück. Die Ministerpräsidenten haben 1970 den Beschluß ge-



Bundesminister Ravens
faßt, die Bund-Länder-Ministerkonferenz für Raumordnung mit der Ausarbeitung des Bundesraumordnungsprogramms zu beauftragen. Da gab es dann zwei Aufträge: einen vom Deutschen Bundestag und einen von den Ministerpräsidenten — und dies, obwohl das Raumordnungsgesetz von 1965 ein Bundesraumordnungsprogramm überhaupt nicht kennt. Folglich gab es auch kein geregeltes Verfahren zur Aufstellung des Bundesraumordnungsprogramms.
Die schwierige Ausgangslage, von der ich sprach, hat es unausweichlich erscheinen lassen, eine möglichst breite Übereinstimmung anzustreben. Das bedeutet oftmals Kompromisse. Insofern konnte das Bundesraumordnungsprogramm nur so gut sein, wie es die Interessenvielfalt im föderativen Staat zuläßt. Denn Föderalismus bedeutet nun einmal Interessenausgleich.
Ich meine: Mit dem Bundesraumordnungsprogramm ist uns dieser Ausgleich gelungen. Dieses Programm ist ein tragfähiger Kompromiß. Hier liegen genügend Elemente vor, auf denen man aufbauen und mit denen man arbeiten kann — und tatsächlich erfolgreich arbeitet, wie die von mir angeführten Bereiche aus der Bundespolitik zeigen.
Ich nenne die Ziele für die gesamträumliche Entwicklung: die Gemeinsamkeit in der Beurteilung der derzeitigen räumlichen Situation unseres Landes, die Prognose, die Problemräume der Bevölkerungsentwicklung, die Schwerpunkträume mit besonderen Strukturschwächen und die großräumig bedeutsamen Achsen.
Im Bundesraumordnungsprogramm sind Entwicklungsschwerpunkte noch nicht ausgewiesen. Daher war es nur konsequent, daß die Ministerkonferenz für Raumordnung anläßlich der Programmverabschiedung ihre Gremien beauftragte, Kriterien für Entwicklungszentren zu entwickeln, damit die Länder nach bundeseinheitlich vergleichbaren Maßstäben Entwicklungszentren auf der Grundlage dieses Programms festlegen können.
Ich will nicht verschweigen, daß trotz intensiver Arbeiten die erforderlichen gemeinsamen Kriterien noch nicht vorliegen. Ich muß aber an dieser Stelle auch sagen, daß diese notwendigen Arbeiten in den Gremien der Ministerkonferenz durch die Haltung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein nicht gerade förderlich behandelt werden, wenn erneut und vertieft die Diskussion von Grundsatzfragen in den Vordergrund gerückt wird. Die Grundsatzfragen sind vielfach diskutiert. Wir brauchen heute konkrete Ergebnisse, um sie in konkretes Handeln umzusetzen. Dazu benötigen wir die Mitarbeit aller Länder, weil diese Kriterien nachher ein gemeinsamer Maßstab für alle Länder werden sollen.
Raumordnungsprogramm und die darauf aufbauende Raumordnungspolitik kommen nicht ohne Prognosen aus. Wir kennen die Schwierigkeiten, diese Prognosen aufzustellen, und wir wissen, wie leicht man der Gefahr erliegen kann, die kurzfristigen konjunkturellen Erfahrungen allzu schnell zu langfristigen Tendenzen fortzuschreiben.
Aber was wir heute mit Sicherheit wissen und sagen können, ist der Bevölkerungsrückgang. Hierauf haben das Bundesraumordnungsprogramm bereits im Ansatz und der Bundesraumordnungsbericht deutlich und ausführlich hingewiesen. Der Bevölkerungsrückgang bedeutet Verzicht auf ehrgeizige Ausbaupläne und mehr Gewicht für die Bestandspflege gewachsener Siedlungsstrukturen. Der Bevölkerungsrückgang erfordert aber nicht eine grundsätzliche Korrektur des Zielsystems, das im Bundesraumordnungsprogramm angelegt ist. Er bedeutet vor allem nicht, daß man nun große, dünner besiedelte Landstriche sich selbst überlassen oder gar ihre Entleerung fördern sollte. Dies kann nicht Ziel der Bundesraumordnungspolitik sein. Die Bundesregierung wird jedenfalls ihre Politik für den ländlichen Raum, für die Menschen in diesen Räumen und für die Erhaltung der Lebensfähigkeit dieser Räume fortsetzen.
Der Antrag des 15. Ausschusses enthält die Schwerpunkte der Programmfortschreibung. Auch ich sehe diese Schwerpunkte. Der Bericht des 15. Ausschusses weist dabei auf die Schwierigkeiten hin, mit denen die Programmfortschreibung verbunden sein wird. Ich nenne hier nur die Datenlage und die Kompetenzlage im föderativen Staat. Das erste wird kurzfristig nur durch Forschungsintensivierung, wie sie unsere Forschungsprogramme ermöglichen, und das zweite nur durch verbesserte Kooperation und einen noch stärkeren Willen zur inhaltlichen Einigung überbrückt werden können. Notwendig ist es aber wohl vor allem, mit einem realistischen Erwartungshorizont an die Raumordnungspolitik heranzugehen.
Dazu gehört auch, überzogene Ansprüche auf ein realistisches Maß zurückzuführen. Das heißt etwa bei den Entwicklungszentren und den zentralen Orten: nicht jeder Ort in der Bundesrepublik kann Zentralort sein, nicht jeder Zentralort kann Entwicklungszentrum sein, und nicht jedes Entwicklungszentrum kann erste Priorität erhalten. Oder: nicht jede Verkehrsverbindung kann eine Raumordnungsache sein, nicht jede Raumordnungsachse ist von großräumiger Bedeutung, und nicht jede großräumig bedeutsame Achse kann mit Priorität ausgebaut werden. Raumordnungspolitik, so verstanden und so durchgeführt, dient gerade auch dem ländlichen Raum.
Ich will an dieser Stelle noch einmal einem weit verbreiteten Irrtum begegnen. Schwerpunktbildung in ländlichen Gebieten richtet sich nicht gegen den ländlichen Raum und die Menschen in diesen Gebieten. Schwerpunktbildung ist eine Politik für den ländlichen Raum. Sie gibt den Menschen in den Schwerpunkten und in den entsprechenden Einzugsbereichen dieser Schwerpunkte Haltepunkte. Sie sichert die Arbeitsplätze, sie schafft kulturelle und soziale Angebote, die anders gar nicht zur Verfügung gestellt werden könnten, und sie sichert eine vernünftige Entwicklung der Siedlungsstruktur.
Wenn wir heute über Raum- und Siedlungsstruktur in der Bundesrepublik sprechen, dann sollten wir uns allerdings nicht nur am nationalen Maßstab orientieren. Wenn ich mir den Stadt-Land-



Bundesminister Ravens
Gegensatz, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ausrichtung auf eine oder wenige Metropolen oder umfangreiche Armutsgebiete in einigen unserer Nachbarstaaten vor Augen halte und die dortige Situation mit der unsrigen vergleiche, mit den vielen über das Bundesgebiet verteilten Metropolen, Zentren und Achsen, dann kann ich im internationalen Vergleich nur zu dem Schluß kommen: unser Land verfügt über eine relativ gute Raum- und Siedlungsstruktur. Aber nichts ist so gut, daß es nicht verbessert werden kann. Disparitäten müssen abgebaut werden; dies zeigt unser Programm. Aber die Disparitäten, diese großen Unterschiede im europäischen Maßstab, haben wir im Raumordnungsbericht 1974 erstmals deutlich werden lassen. Sie alle wissen, daß eine abgestimmte europäische Raumordnungspolitik nicht von heute auf morgen verwirklicht werden kann; aber als eine langfristige Perspektive ist sie im Raumordnungsbericht enthalten.
Wir nutzen hier sehr intensiv im Rahmen unserer Möglichkeiten die internationalen Kontakte. Das betrifft zum einen die grenzüberschreitenden Raumordnungskommissionen. Ich habe vor kurzem mit meinen niederländischen Kollegen ein Raumordnungsabkommen für den deutsch-niederländischen Grenzbereich unterzeichnen können. Das zweite betrifft die Europäische Raumordnungsministerkonferenz des Europarats. Diese Konferenz wird im Oktober dieses Jahres zum viertenmal, diesmal in Italien, zusammentreten. Ich denke, unser Bundesraumordnungsprogramm und unser Raumordnungsbericht 1974 sind ein Angebot und ein Beitrag für diese Konferenz in Richtung auf eine europäische Raumordnungspolitik.
Diese Bundesregierung hat nach schwierigen Verhandlungen in der 7. Legislaturperiode erstmals in der Geschichte unseres Landes ein Bundesraumordnungsprogramm vorgelegt. Die Bundesregierung arbeitet mit diesem Programm. Sie richtet ihre für die räumliche Entwicklung unseres Landes bedeutsamen Investitionsentscheidungen auf dieses Programm aus.
Daneben haben wir den Raumordnungsbericht vorgelegt. Er zeigt die zukünftigen Aufgaben für die weitere Raumordnungspolitik auf.
Die Bundesregierung hat im internationalen und unmittelbar grenzüberschreitenden Bereich erste konkrete Erfolge zur Abstimmung der Raumordnungspolitik zwischen den beteiligten Ländern erzielt.
Raumordnungspolitik ist für die Bundesregierung keine inhaltslose Vokabel, sie ist kein theoretisches Experimentierfeld. Sie ist handfeste Politik geworden. Sie konkretisiert sich an Fakten. Diese Politik hat die Lebensverhältnisse in unserem Lande verbessert. Sie dient dem Menschen. Sie gibt den Menschen in den ländlichen Gebieten unseres Landes Halt durch Konzentration der Mittel auf Schwerpunkte. Sie gibt Orientierung für die städtischen Regionen und beugt somit einer insgesamt unkontrollierten Siedlungsentwicklung vor. Durch eine auch an den Zielen der Raumordnung ausgerichtete Städtebaupolitik fördern wir die Lebensfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.
Wenn ich dies alles zusammennehme, meine Damen und Herren, kann ich sagen: Die Bundesregierung betrachtet diese Bilanz ihrer Arbeit als eine solide Basis für Ihre Arbeiten in der nächsten Legislaturperiode.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723903000
Meine
Damen und Herren, das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Jahn (Münster).

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0723903100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Raumordnungspolitik der Bundesregierung tritt auf der Stelle. Sie gleicht dem Versuch einer Schildkröte, sich im Stabhochsprung zu üben.

(Heiterkeit)

Die Raumordnungsberichte 1972 und 1974, das Bundesraumordnungsprogramm und die Ausführungen des Ministers soeben können nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich die Lage für die Raumordnungspolitik unter dieser Bundesregierung wesentlich verschlechtert hat.

(Henke [SPD] : Dann sagen Sie einmal etwas Neues!)

Herr Kollege Henke, ich zitiere, was die Bundesregierung im Raumordnungsbericht 1974 selbst schreibt. Dort steht, es zeige sich eine Tendenzwende der bisher auf ein Wachstum der Wirtschaft und des Wohlstands orientierten Entwicklung. Hieraus wird erkennbar, wie die Situation für die Raumordnung geworden ist.
Es kann nun einmal nicht bestritten werden, daß zwischen dem Handlungsspielraum der Raumordnungspolitik und dem Wachstum unserer Wirtschaft ein enger Zusammenhang besteht. Die Wachstumsfähigkeit und Modernisierungsfähigkeit ist, wie wir wissen, ihrerseits von Investitionen abhängig. In den letzten Jahren ist ein erheblicher Rückgang dieser Investitionen zu verzeichnen, sowohl im privaten als auch im staatlichen Bereich. Ein weiteres Absinken der staatlichen Investitionstätigkeit ist in der mittelfristigen Finanzplanung dieser Bundesregierung bereits vorgezeichnet. Für die Raumordnungspolitik besonders alarmierend ist in diesem Zusammenhang die Umwandlung des Verkehrshaushalts von einem klassischen Investitionshaushalt zu einem Haushalt mit überwiegend konsumtiven Ausgaben. Aber gerade diese Investitionen des Staates haben häufig Komplementärcharakter und sind daher notwendige Voraussetzungen für private Investitionen.
Die für die Raumordnung verhängnisvolle Investitionspause der letzten Jahre ist vom Kern her politischen Ursprungs. Die Bedeutung dieser Investitionspause mag folgendes Beispiel verdeutlichen — der Herr Minister ist bereits darauf eingegangen —: Die Neuerrichtung und Erweiterung von Industriebetrieben hat innerhalb der Gemeinschafts-



Dr. Jahn (Münster)

aufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den letzten Jahren erheblich abgenommen. Nach dem Urteil der Fachleute wird sich daran auch in den nächsten Jahren wenig ändern. Dies bedeutet eine Konzentration und nicht eine Dekonzentration der regionalen Verteilung der Arbeitsplätze, ein für die Raumordnungspolitik nicht zu übersehendes negatives Signal mit noch stärkeren Belastungen für weitere Bürger, die täglich zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendeln müssen.
Neben der besorgniserregenden Entwicklung auf dem privaten und staatlichen Investitionssektor hat der Geburtenrückgang unserer Bevölkerung großen Einfluß auf die raumordnerische Entwicklung.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Daran ist aber nicht die Regierung schuld!)

Die akute Gefahr liegt darin, daß die Bevölkerungsentwicklung zu einer regionalen Konzentration der Bevölkerung in den großen Verdichtungsräumen führt, Herr Kollege Immer; unter raumordnerischen Status-quo-Bedingungen — das haben Sie selbst eingeräumt — ist dies die wahrscheinlichste Konsequenz des Bevölkerungsrückgangs. Und hier, meine Damen und Herren — darin stimmen wir überein —, ist für die Raumordnungspolitik ein notwendiges Feld der Gegensteuerung gegeben.
Wo aber, so fragen wir uns, ist der Steuermann, der die Probleme nicht nur sieht, sondern auch meistert? Herr Minister Ravens, Sie dürfen sich nicht immer, wie Sie es eben wieder getan haben, hinter den Bundesländern verstecken. Der Raumordnungsminister, sein Haus muß Signale setzen, muß Flagge zeigen — aber nicht die weiße. Was aber tun Sie? Sie lösen die Raumordnungsabteilung Ihres Ministeriums auf, verteilen sie auf andere Sachgebiete und wundern sich dann, daß Sie sich mit Ihren Vorstellungen im Kabinett nicht durchsetzen können. Dabei müßten Sie doch eigentlich wissen: Zu Hause, im eigenen Haus muß beginnen, was leuchten soll im Vaterland.
Doch was, meine Damen und Herren, leuchtet eigentlich noch? Die „Wirtschaftswoche" Nr. 13 vom 26. März dieses Jahres schreibt über den Wohnungsbauminister unter der Überschrift „Karl der Letzte" ; er soll — unabhängig davon, wie die Wahlen ausgehen — der letzte sozialdemokratische Bauminister sein.

(Dr. Hammans [CDU/CSU] : Bestimmt Herr Kollege!)

Die Zeitschrift „Struktur" 3/1976 bringt das Gedicht von den zehn kleinen Negerlein als Grabgesang auf die personelle Handhabung der Raumordnung in Ihrem Ministerium. Herr Minister, hier müssen Sie nicht nur antworten, sondern, wie wir meinen, auch mitverantworten.
Sie müssen sich bei all dem nicht wundern, daß sich der Ihnen heute vorliegende einmütig zustande gekommene Ausschußbericht und der Entschließungsantrag wie eine Dienstanweisung an die Bundesregierung lesen. Die Einstimmigkeit hat uns übrigens, Herr Kollege Immer, verwundert. Ihre Partei
und die FDP sind von früheren Positionen abgewichen.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Das stimmt nicht!)

Wandel durch Annäherung, ein Schritt zur Mitte. Wir haben ja Wahlkampf!
Meine Damen und Herren, der Ausschuß vertritt einmütig die Auffassung, daß die Raumordnung trotz des Geburtenrückgangs weiterhin flächenabdeckend sein muß. Also — Sie haben es eben betont, Herr Minister — keine Verödungspolitik für ländliche Räume. Aber, so fragen wir Sie vor diesem Hohen Hause, wann endlich gibt die Bundesregierung eine Antwort darauf, welche Konsequenzen sie hieraus ziehen wird?
Zur Standortpolitik für Behörden heißt es im Ausschußbericht — und dies liest sich ebenfalls wie eine Dienstanweisung —, es könne von privaten Unternehmen nicht erwartet werden, daß sie durch Investitionen zur Entwicklung benachteiligter und zurückgebliebener Räume beitragen, wenn nicht auch die öffentliche Hand ihrerseits in diesen Gebieten Einrichtungen bestehen läßt und verstärkt schafft; es sei jedoch leider häufig festzustellen, daß Behörden in Ballungsräume verlagert werden. Dieser Tendenz müsse entgegengewirkt werden.
Und was erleben wir draußen, meine Damen und Herren? In weiten Bereichen, insbesondere auch dort, wo der Bund angesprochen ist, haben wir eine Verlagerung, einen Abzug von Verwaltungsdienststellen in die Verdichtungsgebiete. Neue Behörden — dies zeigt der Bundesraumordnungsbericht deutlich — gehen fast ausschließlich in Problemräume mit Zuwanderungsdruck, also in Ballungsgebiete, wenn man von dem Sonderfall Berlin einmal absieht. Herr Minister, auch in diesem Bereich hat sich die Politik Ihres Hauses meines Erachtens nicht durchsetzen können.
Nach dem Bundesraumordnungsgesetz hat der für die Raumordnung zuständige Bundesminister die langfristigen und großräumigen raumbedeutsamen planerischen Maßnahmen des Bundes zusammenfassend — und zwar in der Vorausschau und nach Sachgebieten getrennt — darzustellen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung sind Sie, Herr Minister Ravens, bis auf den heutigen Tag nicht nachgekommen.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Und die Länder?)

- Die Koordination muß zu Hause beginnen, Herr Kollege Immer. Zunächst bedarf es einer Koordination aller raumrelevanten Maßnahmen der Ressorts dieser Bundesregierung, und Sie werden mir zugeben müssen, daß auch dieser gesetzliche Auftrag bis heute nicht erfüllt ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Und ein Zweites, meine Damen und Herren: Es fehlt in diesem Bundesraumordnungsprogramm auch eine Koordination der Sachplanung mit der Finanzplanung. Hier ist der Bund ebenfalls nicht vorausgegangen; er hat es auch im Bereich seiner Entscheidungskompetenzen bis heute zu keiner



Dr. Jahn (Münster)

Koordination zwischen der Sachplanung und der Finanzplanung gebracht.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Das ist nicht richtig!)

Herr Minister, all diese für den Erfolg der Raumordnung wichtigen Gesichtspunkte hat Ihnen der Ausschuß ins Stammbuch geschrieben.
Ich möchte hier feststellen: Ohne eine klare Aussage darüber, welche Mittel der Bund in welcher Zeit für welche Maßnahmen und in welcher räumlichen Verteilung einsetzen will, bleiben die Probleme der Raumordnung ungelöst. Sie müssen, Herr Minister, Ihren gesetzlichen Auftrag zur Koordinierung endlich wahrnehmen. Bislang läßt sich das Verhältnis zwischen Raumordnung und Fachplanung unter dieser Regierung nur so bezeichnen: Die Hunde bellen, die Karawane zieht vorüber

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Welche denn?)

— Ihre nicht.

(Immer [Altenkirchen]. [SPD] : Ihre auch nicht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider hat es zwischen SPD, FDP und CDU/CSU — dies ist in der Tat ein wichtiger Gesichtspunkt — trotz der einmütigen Entschließung keine Übereinstimmung zur raumordnerischen Beeinflussung der Verdichtungsgebiete gegeben. Nach Auffassung der CDU/ CSU-Fraktion soll in stark belasteten Verdichtungsräumen einer weiteren Zunahme der Bevölkerung und der Arbeitsplätze entgegengewirkt werden. Zumindest soll der Zuzug nicht mit öffentlichen Mitteln noch weiter gefördert werden. Wenn es hierüber keine Verständigung gibt, dann müssen Sie, meine Damen und Herren von der SPD und FDP, sich die Frage gefallen lassen, wie ernst Sie es denn mit der Herbeiführung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Stadt und Land eigentlich meinen. Weitere Förderung der Verdichtung bei weniger Entwicklungspotential — was soll da für die strukturschwachen Gebiete eigentlich übrigbleiben? Ihre Vorliebe für die Förderung der Verdichtungsräume hält offenbar unvermindert an.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Wie in Rheinland-Pfalz!)

Hier einige Beispiele. Sie wissen, daß sich der Beirat für Umweltfragen und Raumordnung beim Parteivorstand der SPD in einer Stellungnahme zum Bundesraumordnungsprogramm dahin gehend ausgesprochen hat, daß eine Förderung von Verdichtungsräumen weiterhin erforderlich ist. In dem Orientierungsrahmen 85, den Sie auf dem Mannheimer Bundesparteitag verabschiedet haben, heißt es — ich möchte zitieren —:
Da die Städte und Verdichtungsgebiete fast alle Strukturprobleme unserer Gesellschaft wie mit einem Brennspiegel zusammenfassen, wirft der Versuch zur Lösung dieser Probleme auch sämtliche Fragen der Strategie sozialdemokratischer Politik auf.

(Henke [SPD]: Was ist denn daran falsch?)

— Warten Sie, Herr Kollege Henke. Die Zwischenfrage kam etwas zu früh. Bei der zentralen Frage nach den Grenzen einer auch von der CDU/CSU bejahten notwendigen und gesunden Verdichtung

(Henke [SPD]: Aha!)

beläßt es die Bundesregierung in Beantwortung unserer Großen Anfrage bei der nicht näher begründeten Feststellung, es gebe bei einem politisch formulierten Wertsystem Ansatzpunkte, um gesunde von den ungesunden Verdichtungen zu trennen. Ein politisch formuliertes Wertsystem in bezug auf stark belastete Verdichtungsräume birgt nach unserer Auffassung die Gefahr, daß weniger nach den Bedürfnissen der Bürger als nach parteiideologischen Vorstellungen entschieden wird. Mit einer solchen Antwort setzt sich die Bundesregierung dem Verdacht aus, die Grenzen der Verdichtung dort anzusetzen, wo die Wählergunst für eine bestimmte Partei ihr Maximum erreicht. Das ist keine solide Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

— Herr Kollege Immer, dies ist bisher die Haltung der Bundesregierung. Ich bin sicher, daß Sie aus dem Wahlergebnis von Baden-Württemberg gelernt haben, daß die Bürger, die Ihnen in den Großstädten Ihre Politik abnehmen, in der Tat abnehmen.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Aber keine Gefälligkeitsdemokratie, bitte!)

Ideologisch motivierte Begründungen sind nicht die Sprache der CDU/CSU. Die Qualität des Lebens besteht nicht in einer Quantität der Verdichtung, vielmehr in einer Ausgewogenheit zwischen geordneter Verdichtung und den ländlichen Räumen. Neben kostensparender Schwerpunktbildung muß die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft anerkannt werden. Herr Minister, wir sind nach wie vor erstaunt, warum auf dieses oberste, vom Gesetzgeber postulierte Ziel der Raumordnung von Ihnen damals in der Beantwortung und auch heute nicht näher eingegangen worden ist.
Raumordnungspolitik, in deren Mitte der Mensch zu stehen hat, muß darauf hinarbeiten, daß jeder ohne Einbuße an den modernen Grundbedürfnissen entscheiden kann, ob er in der Stadt oder auf dem Lande leben will. Deshalb täten wir alle gut daran, wenn wir uns die Frage vorlegten, wo denn der Bürger von heute eigentlich leben will. Aus einem schon einmal hervorgehobenen Gutachten des Bundesministers des Innern geht hervor, daß immer mehr Bürger eine Wohnung in Mittelstädten bevorzugen. Denn einerseits möchte man gern im Grünen wohnen, andererseits jedoch auf das Ausstattungsniveau, auf die Infrastruktur unserer Städte nicht verzichten. Aus dem Gutachten folgt aber auch weiter: Was in den letzten Jahren unseren sozial schwach gestellten Bürgern als besonders aparte Verwirklichung einer kultivierten Wohnidee angepriesen wurde — die zehn- bis zwanzigstöckigen Wohnsilos —, ist mit den individuellen Wohnwünschen unserer Bürger einfach nicht vereinbar. Dies sagen wir zum wiederholten Mal auf dem Gebiet



Dr. Jahn (Münster)

der Wohnungsbaupolitik an die Adresse der Bundesregierung.

(Immer [SPD]: Die hat es nicht allein gemacht!)

— Herr Kollege Immer, ich habe gesagt, der Bundeswohnungsbauminister hat hier eine Schrittmacher- und Signalfunktion. Er hat sie in diesem Punkte nicht wahrgenommen.
Damit wir nicht mißverstanden werden: auch wir bejahen selbstverständlich großstädtische Lebensformen, aber wir beten eben solche Städte nicht als einzige Möglichkeit der freien Entfaltung der Persönlichkeit an. Die SPD meint an einer Stelle — ich habe das nachgelesen —: Die Stadt muß auf das Land, das Stadtdefizit muß beseitigt werden. Wir sagen, Herr Kollege Immer, das Land darf seines Typs nicht beraubt werden, es muß seinem Typ nach entwickelt werden. Denn der Auftrag des Bundesraumordnungsgesetzes lautet eben nicht: gleiche, sondern gleichwertige Lebensverhältnisse überall zu schaffen. Wir wollen eben nicht die anonyme, austauschbare Großstadt, wie Sie sie durch Ihre Wohnungsbaupolitik im Grunde geschaffen haben, sondern Städte, in denen sich der Bürger wohlfühlt, mit denen er sich identifiziert, die für ihn Heimat sind.

(Immer [SPD]: Siehe Münster!)

— Ich lade Sie gerne ein, Herr Kollege Immer, nach Münster zu kommen. Sie werden sicher finden, daß die Bürger in dieser Stadt sich wohl fühlen. Sie können dann auch mal sehen, wer dort nach dem Krieg von 1946 an die Mehrheit im Rat stellen durfte. Ich lade Sie herzlich ein, sich hiervon ein gutes Bild zu machen, aus Liebe zu Münster. Sie können gern einmal dort hinkommen.

(Dr. Hammans [CDU/CSU]: Münster ist eine wunderschöne Stadt!)

Die CDU/CSU bejaht Konzentration in der Fläche als einzige Möglichkeit, städtischen Lebensverhältnissen gleichwertige Umstände auch im ländlichen Raum zu schaffen. Das soll aber nicht heißen, daß nur in den zentralen Orten gebaut werden soll. Wir wollen angemessene Entwicklungs- und Siedlungstätigkeit auch in geeigneten kleineren Orten und Dörfern. Wir wollen keine Umsiedlung der Bürger aus ihren Gemeinden und erkennen daher örtlichen Baubedarf an. Wir wollen jedoch nicht, daß in jeder Gemeinde gezielt Wohnungsbau für weit entfernt Beschäftigte, für Pendler stattfindet. Der ländliche Raum hat eine eigenständige Aufgabe. Einer Freiraumtheorie in den ländlichen Gebieten erteilt die CDU/CSU eine klare Absage. Wir sind gegen eine passive Sanierung durch Mobilisierung von Abwanderungstendenzen, wir sind vielmehr, wie bereits gesagt, für eine flächendeckende Raumordnungspolitik. Die CDU/CSU hat dementsprechend im Ausschuß ihre Auffassung durchgesetzt, daß in Gebieten ohne ausreichende Verdichtung auch solche Orte als Entwicklungszentren in Betracht kommen, deren Einzugsbereich unter 40 000 Einwohnern liegt. Hier nimmt die SPD als Partei Abschied von ihren Raumordnungsthesen, Abschied hoffentlich nicht nur für die Dauer des Wahlkampfes, sondern
für immer, Herr Immer. Es geht nicht nur darum, in einigen schwach strukturierten Gebieten ein oberzentrales Defizit zu beheben, sondern auch darum, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik herzustellen. In den ländlichen Räumen darf sich nach Auffassung der. CDU/CSU nicht der derzeitige Trend durchsetzen, der sich mit dem Satz umschreiben läßt: Erst gehst du in die Schule und dann anschließend in die Fremde!
Ebensowenig wie bei der Standortpolitik der öffentlichen Hand gelang es dem Bundesraumordnungsminister, die Interessen der Raumordnung bei den verkehrspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung zu vertreten. Die Verkehrspolitik ist zu einem ganz entscheidenden Hemmnisfaktor für eine ausgeglichene Raumordnungsstruktur geworden. Nur ein paar Stichworte. Öffentlicher Personennahverkehr! Aufgebracht werden die Mittel zu etwa gleich starken Teilen von den strukturschwachen Räumen und von den Verdichtungsräumen. Verwandt werden die Mittel fast ausschließlich in den Verdichtungsräumen. Die ländlichen Räume subventionieren die Ballung! Bis heute fehlt die Antwort der Bundesregierung auf unsere Frage nach den optimalen Grenzen einer Verdichtung und nach den Folgekosten der Ballung. Diese Frage ist bei leeren Kassen um so berechtigter, wenn man weiß, daß der Verkehrshaushalt nicht mehr überwiegend ein Investitionshaushalt, sondern ein konsumtiver Haushalt geworden ist, wenn man weiß, daß sich die Unterhaltungskosten einer U-Bahn nun einmal nicht allein mit dem Fahrschein finanzieren lassen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723903200
Herr Kollege Dr. Jahn, Münster, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ewen?

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0723903300
Bitte schön!

Carl Ewen (SPD):
Rede ID: ID0723903400
Herr Kollege Jahn, würden Sie zur Kenntnis nehmen, daß wir gerade bei dem kürzlich verabschiedeten Bundesfernstraßenplan genau das getan haben, was Sie jetzt verlangen, nämlich die ländlichen Räume beim Straßenbau begünstigt haben?

(Beifall bei der SPD)


Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0723903500
Eine späte Einsicht,

(Lachen bei der SPD)

die sich offensichtlich auf unseren Druck hin doch noch hat ermöglichen lassen, Herr Kollege.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweites Stichwort — und hier werden Sie es mit einer Zwischenfrage noch schwerer haben —: Streckenstillegungen bei der Bundesbahn. Ich will hier nicht im einzelnen darlegen, daß die Bundesbahn durch eine massive Streckenstillegung nicht saniert werden kann. Mir kommt es hier darauf an, daß der Raumordnungsminister im Kabinett einem Verfahren



Dr. Jahn (Münster)

zugestimmt hat, das ganz erhebliche raumordnerische Konsequenzen hat.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Das stimmt doch gar nicht!)

Bis zur endgültigen Entscheidung in etwa drei Jahren steht immerhin die Hälfte des Steckennetzes zur Disposition. Dies bringt Unsicherheit für die Bewohner der betroffenen Gebiete, für die ansässige Wirtschaft, für die Kommunen, für die Fremdenverkehrsgebiete. Für die Dauer der Ungewißheit drohen nicht wiedergutzumachende Schäden an unserer Raumordnungsstruktur. Der zuständige Minister, Herr Ravens, hätte auf ein Verfahren drängen müssen, das diese Phase der Ungewißheit möglichst kurz hält. Dies war aber offensichtlich aus Gründen des Wahlkampfes nicht durchsetzbar.
Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, daß öffentliche Bahnen auch einen öffentlichen Auftrag haben und daß betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte nicht alleiniges Kriterium für Streckenstillegungen sein können. Für die CDU/CSU ist nicht jegliche Streckenstillegung bei der Deutschen Bundesbahn tabu, wenn dies nach Abwägung — und das betonen wir aller entscheidungserheblichen Faktoren im Einzelfall sachlich geboten und eine zumindest gleichwertige Bedienung auf der Straße gewährleistet ist. Amputation allein aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen darf nicht das Patentrezept zur Sanierung der Deutschen Bundesbahn sein. Die vorgesehene totale Herausdrängung aus der Fläche ist unvereinbar mit dem gesetzlichen Auftrag des Bundesraumordnungsgesetzes, gleichwertige Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen zu schaffen.

(Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

Meine Damen und Herren, Raumordnungspolitik darf sich nicht darin erschöpfen, alle zwei Jahre einen Bericht zu schreiben, ein Raumordnungsprogramm zu formulieren und dann die gesamte politische Kraft darauf zu konzentrieren, das Programm möglichst bald fortzuschreiben. Wichtiger als die Fortschreibung ist die Durchführung des Bundesraumordnungsprogramms. Die Betonung der Notwendigkeit der Fortschreibung kann nur als Flucht der Bundesregierung vor der Verwirklichung des Bundesraumordnungsprogramms gewertet werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß.

(Wehner [SPD] : Sehr gut!)

— Herr Wehner, ich hatte schon früher einen Zwischenruf von Ihnen erwartet. Daß Sie den Schluß meiner Rede begrüßen, verwundert uns nicht.

(Wehner [SPD] : Ich meinte Ihren Vorsatz dazu!)

— Den haben Sie sehr spät gefaßt.
Aufgabe freiheitlicher Raumordnungspolitik ist es, den Raum für den Bürger zu ordnen und nicht umgekehrt den Bürger dem Raum anzupassen. Die Diskussion über die optimale künftige Raumordnungsstruktur muß deshalb von parteiideologischen Betrachtungsweisen ferngehalten werden.

(Zuruf von der SPD: Das merken Sie sich mal!)

— Je roter Ihr ideologischer Apfel, je größer die Wahrscheinlichkeit, daß darin der Wurm steckt.

(Heiterkeit der CDU/CSU)

Raumordnungspolitik der CDU/CSU hat zum Inhalt:
Erstens. Die entstandenen Ungleichgewichte zwischen den Teilräumen des Bundesgebietes sind Schritt für Schritt in der Weise abzubauen, daß künftige Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzunahmen geeigneten Standorten in der Fläche und in der Ballungsrandzone zugute kommen — beides in gleicher Weise.
Zweitens. Der Zuzug in die Verdichtungsräume darf nicht durch öffentliche Mittel noch weiter gefördert werden. Es muß geprüft werden, wo die optimalen Grenzen der Verdichtung in den Verdichtungsräumen liegen.
Drittens. Den Gefahren einer passiven Sanierung ländlicher Räume durch Abwanderung ist durch eine aktive Strukturpolitik zu begegnen. Der ländliche Raum hat bei aller funktionalen Verflechtung mit den anderen Räumen, mit den Verdichtungsräumen für die CDU/CSU weiterhin auch eine eigenständige Entwicklungsaufgabe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden alles daransetzen, unsere Bürger zu überzeugen, damit wir nach dem 3. Oktober diese Politik in die Tat umsetzen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723903600
Meine
Damen und Herren, wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Immer (Altenkirchen).

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723903700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf das letzte Wort des Kollegen Dr. Jahn werde ich noch im Laufe der Ausführungen zurückkommen. Zunächst möchte ich das Bild von der Schildkröte dadurch ergänzen, daß ich
weitere Vergleiche aus der Tierwelt heranziehe. Es hat sich leider gezeigt, daß die CDU-Bundesländer im Bereich der Raumordnung eher Schnecken gleichen oder im Krebsgang ihre Bahnen ziehen. Das wird gleich an einem Beispiel deutlich zu machen sein.
Ich möchte hier nicht einen Höhenflug theoretischer Erörterungen anschließen, sondern in aller Kürze nur einige Hinweise geben, weil ich mich vollinhaltlich mit dem Vortrag des Bundesministers identifiziere und ihm herzlich danke für die klaren Ausführungen programmatischer Art, die er hier gemacht hat.
Der Vorwurf der Opposition, der hier wiederum deutlich wurde, Bundesregierung und SPD förderten eigentlich die „Passivsanierung" — ich möchte dem Kollegen Henke eine Übersetzung anbieten, weil er mich darauf aufmerksam gemacht hat, daß den



Immer (Altenkirchen)

Begriff nur Fachleute verstehen: „Heilung durch Auszehrung" —, ist völlig unberechtigt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß — und das ist entscheidend — die Praxis der Raumordnung und die Raumordnungskonzepte primär von den Bundesländern erstellt werden. Herr Dr. Jahn, wir alle in diesem Hause wären sicherlich lieber daran beteiligt, die Bundeskompetenz zu erweitern, denn dann würde all das, was Sie hier vorgetragen haben, unmittelbar in den Ländern wirksam sein können, in denen solche Rückstände vorliegen.
Ich möchte schließlich noch auf einen Punkt eingehen, bevor ich meine weiteren Ausführungen mache. Sehen Sie, Herr Dr. Jahn, die Streckenstilllegung bei der Bundesbahn wird ja in ein anderes Licht gerückt, wenn wir etwa dem Staatsminister Heubi folgen, der allen Ernstes eine Privatisierung der Deutschen Bundesbahn vorgeschlagen hat. Wenn das käme, dann würde es kaum noch irgendwo eine Strecke der Deutschen Bundesbahn geben.

(Beifall bei der SPD)

Die CDU hat in ihren Programmen — und das wird ja Ihr Programm für die nächste Bundesregierung sein, wenn Sie meinen, die Regierung bilden zu können — allen Ernstes vorgeschlagen, überhaupt die öffentlichen Dienstleistungen zu privatisieren. Dann gäbe es im ländlichen Raum keinen Briefträger mehr und keine Möglichkeit, ein Paket in 15 km Entfernung abzuliefern. Das müssen Sie Ihren Freunden sagen, um deutlich zu machen, daß Ihr Konzept, das Sie hier vortragen, eben nicht mit dem übereinstimmt, was Ihre Freunde in Land und Bund mit öffentlichen Diensten vorhaben.

(Beifall bei der SPD)

Nun müssen wir ja „Butter bei die Fische bringen". Wenn ich schon sage, daß die Länder die Kompetenz der Raumordnung haben, dann möchte ich ein wenig dem nachspüren, welches Strickmuster in Mainz für Bonn gestrickt wird. Da will ich Ihnen als Beispiel für vieles ganz klar sagen, wie denn Mainz und wie denn Herr Ministerpräsident Kohl Raumordnung betreibt und ob denn da noch etwas sichtbar wird zur Stärkung des ländlichen Raums oder ob, wie es im Raumordnungsbericht des Landes Rheinland-Pfalz heißt, die Hauptförderung in die Ballungsräume Mainz, Trier, Koblenz, Ludwigshafen und Kaiserslautern gegangen ist. Wo bleibt denn die Entwicklung des ländlichen Raums als Beispiel für eine Entwicklung, wie sie im Bundesgebiet eines Tages zum Zuge kommen soll?
Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen: an der Problematik der Ausweisung von Vorzugsstandorten; ich habe im Ausschuß darauf schon hingewiesen. Natürlich ist die Festlegung von Schwerpunkten etwa für den Fremdenverkehr, für Naherholung, Wochenenderholung und Ferienerholung notwendig. Es ist auch notwendig, eine Bedarfsplanung und räumliche Festlegung etwa von Kurzentren vorzunehmen. Aber wer nicht mehr festhält an dem Prinzip der Schwerpunktbildung, der muß sich gefallen lassen, daß man ihm vorwirft: eine großflächige Ausweisung etwa von Fremdenverkehrsgebieten, von Erholungsgebieten, wie es in Rheinland-Pfalz
geschieht, stelle nur ein Alibi dafür dar, daß man nicht in der Lage ist, im ländlichen Raum in Schwerpunkten Arbeitsplätze industriell-gewerblicher Art anzubieten und zu entwickeln. Wir haben doch nun einmal in allen sieben Arbeitsamtsbezirken des Landes Rheinland-Pfalz die höchste Jugendarbeitslosigkeitsquote, die weit über 15 °/o beträgt und weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Das macht deutlich, daß in den vergangenen Jahren zuwenig getan worden ist, um etwa den ländlichen Raum in diesem Problemgebiet als Ganzem überhaupt zu erschließen. Wir haben, um ein Beispiel zu sagen, im Arbeitsamtsbezirk Neuwied allein einen Rückgang an Arbeitsplätzen durch Rationalisierung von rund 3 000 Arbeitsplätzen in den letzten drei Jahren, die nicht durch eine aktive Raumpolitik ersetzt worden sind, die Arbeitsplätze schafft.

(Zurufe)

— Entschuldigen Sie, ich möchte das nur deutlich machen, weil ein Strickmuster vorliegt, an dem wir ablesen können, wie in Zukunft Raumpolitik von Bundesseite betrieben würde, wenn die CDU/CSU das Sagen hätte.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Ach, das bestimmt das Land Rheinland-Pfalz?)

— Nein, der Herr Ministerpräsident, den Sie als Kanzlerkandidat vorgeschlagen haben. Da muß man einmal deutlich das Beispiel anführen.
Ich wollte Ihnen an dem Beispiel der Fremdenverkehrsentwicklung in diesem Lande ein wenig deutlich machen, wie dieses Strickmuster aussieht. Was bedeutet denn die Ausweisung von Fremdenverkehrsstandorten in der Fläche? Das bedeutet eine Abwanderung junger Menschen. Nur in qualifizierten Fremdenverkehrsstandorten gibt es eine Möglichkeit der Entwicklung qualifizierterer Arbeitsplätze, etwa ein Aufstieg in andere Bereiche beruflicher Tätigkeit. Wir erleben in den Flächengebieten einen Rückgang bei den jungen Menschen und eine Zuwanderung alter Menschen, die die negative Wanderungsbilanz kaschieren. Die Inhaber von Fremdenverkehrserwerbsbetrieben müssen in den Nebenerwerb abwandern. Das geht zu Lasten von Frauen und Kindern.
Das gleiche gilt im übrigen für die Ausweisung und Förderung von Kurzentren. Ein Mahnmal — ich wies schon einmal darauf hin, und das Ist noch nicht ausgestanden — in dieser Richtung stellt noch immer die Ruine des Kurmittelhauses im neu erbauten Kurzentrum Rengsdorf in Rheinland-Pfalz dar; ein Mahnmal für Fehlplanung und Fehlinvestition dieses Musterlandes auf Kosten der Bürger. Hatte man erst den Bürgern den Mund wäßrig gemacht durch die Anregung von Landeszuschüssen, hatte man bei der Grundsteinlegung von einem Modell für eine neue Fremdenverkehrs- und Kurortplanung gesprochen, so läßt man. jetzt eine Gemeinde mit 2 000 Einwohnern mit einer Ruine und einem jährlichen Defizit im Haushalt von rund t Million DM achselzuckend zurück. Alle Bemühungen, die Landesregierung für diese Fehlplanung verantwortlich zu machen, gipfeln nur darin, daß man dem Bürgermeister ein Disziplinarverfahren anhängt, obwohl
16752 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 239. Sitzung. Bonn, Freitag, den '7. Mai 1976
Immer (Altenkirchen)

man jede dieser Planungen handschriftlich unterschrieben hat.
Ich möchte an dieser Stelle eine Parodie auf ein Goethesches Zitat bringen, um das deutlich zu machen. Dann können Sie gerne eine Frage stellen. Sie kennen das alle.
Wer nie sein Brot mit Tränen aß,
wer nie nach Wohlstand mußte dürsten, wer nie im kleinen Dörfchen saß,
der kennt Euch nicht, Ihr Landesfürsten. Ihr führt ins Defizit hinein,
Ihr laßt Gemeinden schuldig werden. Dann überlaßt Ihr sie der Pein,
denn alle Schuld rächt sich auf Erden.

(Heiterkeit und Beifall — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Ihr Modell Deutschland! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Landesfürsten, habe ich gesagt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723903800
Herr Kollege Immer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723903900
Bitte schön.

Klaus Bremm (CDU):
Rede ID: ID0723904000
Herr Kollege Immer, ist Ihnen bekannt, daß die Fehlplanung von Rengsdorf eine Fehlplanung der Gemeinde gewesen ist und nicht eine Fehlplanung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz?

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723904100
Ich muß Ihnen leider widersprechen. Diese Planung ist von allen Instanzen sogar in einem Fremdenverkehrsgutachten abgesegnet und unterzeichnet worden von dem Herrn Wirtschaftsminister Holkenbrink und von dem Innenminister Schwarz. Sie können sich doch nicht vorstellen, daß ein Bürgermeister einer Gemeinde mit 2 000 Einwohnern etwa eine Planung aufzieht, die über 12 Millionen DM hinausgeht und die er selbst ohne Rückendeckung finanziert.

(Bremm [CDU/CSU]: Ist aber geschehen!)

— Das ist nicht geschehen. Ich könnte Ihnen Einzelheiten sagen, die überall bekannt sind, aber wir wollen das nicht weiter ausführen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723904200
Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Kollege, daß Sie selbst vorschlagen, daß wir jetzt wieder zum Thema zurückkehren.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723904300
Ich möchte noch eine Bemerkung anschließen, die sich auf eine Kontroverse bezieht, die die Opposition immer wieder mit der Bundesregierung, mit der SPD-Fraktion oder auch der Partei hat. Es geht hier um die zentralen Orte — auch der Herr Minister hat auf dieses Problem hingewiesen —, deren Qualität und Dichte unterschiedlich sind. Der Raumordnungsbericht 1974 hat sehr genaue Ausführungen darüber gemacht, daß eben Vergleiche zwischen den einzelnen Bundesländern nicht möglich sind. Die Ober-, Mittel- und Unterzentren — unter uns bekannt — sollen die
Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen und das Angebot von Arbeitsplätzen sicherstellen. In jedem regionalen Planungsverband ist besonders auf der unteren Ebene — das wissen Sie aus den Erfahrungen der Länder — das Tauziehen unter den Bürgermeistern in Gang gesetzt worden. Denn jede Gemeinde hoffte, damit den Anspruch auf eine bestimmte Mindestausstattung und die öffentliche Förderung festschreiben zu können. Damit wurde zum Teil ein derart dichtes Netz von zentralen Orten geknüpft, daß die Ausgestaltung notwendigerweise zu einer Überversorgung führen mußte.
Und jetzt möchte ich Ihnen gern den Leidensweg eines zentralen Ortes schildern: Ausweisung als zentraler Ort, Erwerb eines Anspruchs für eine Mindestausstattung ohne Rücksicht auf die Entfernung bzw. die Erreichbarkeitswerte zum nächsten Zentrum. Diese betragen oft nur je 20 bis 30 km in einem Vier-Knoten-System, was einem Erreichbarkeitswert von 15 bis 40 Minuten — Isochrone, wie man das in der Fachsprache nennt — entspricht. Trotzdem wurde in diesen Bereichen mit Landesmitteln ein Anrecht auf Hauptschule, Sportzentrum und Hallenschwimmbad verwirklicht. Häufig wurde nach ein bis zwei Jahren die Hauptschule zur Grundschule abgestuft, aber die auf Erweiterungen abgestellten Investitionsbelastungen wurden nicht reduziert. Die Sportanlagen werden nur zu 25 % ausgelastet. Das ergibt in den Gemeindehaushalten jährliche Defizite von 250 000 DM bis 1 Million DM. Folgen: Streichung der freiwilligen Ausgaben durch die Aufsichtsbehörde, Zwang, alle Kommunalabgaben zu erhöhen bis zum Geht-nicht-mehr, Verpflichtung zum Verkauf des kommunalen Grundbesitzes. Schlußfolgerung — und das ist eben das Gegenstück zu der uns vorgeworfenen sogenannten Passivsanierung —: aktive Verdrängungssanierung. Denn die kräftigsten Steuerzahler verlassen im Defizit versinkende zentrale Orte dieser Art und machen nicht mehr mit.
Wenn Sie dann noch bedenken, daß z. B. die rheinland-pfälzische Landesregierung im Haushaltsplan 1976 alle Zuschüsse für Kanalisations- und Wasserleitungsstränge auf dem Lande gestrichen und Herr Kohl in der Haushaltsrede erklärt hat, daß solche innerörtlichen Stränge nur noch in Ballungsräumen finanziert werden, dann wird Ihnen deutlich, wie das Strickmuster für Raumordnung in Zukunft aussehen wird, wie sich die Sanierung des ländlichen Raums aus der Sicht des führenden Mannes der CDU/CSU wirklich darstellt.

(Hört! Hört! bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723904400
Herr Abgeordneter Immer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Hammans?

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723904500
Bitte, Herr Dr. Hammans.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0723904600
Herr Kollege Immer, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß noch schwierigere Zuschußsituationen für die Kanalbau-

Dr. Hammans
maßnahmen im Lande Nordrhein-Westfalen gelten und daß dort nur andere Begründungen angeführt werden, im übrigen aber eine noch schlechtere Situation für die Gemeinden gegeben ist?

(Bremm [CDU/CSU] : Sehr richtig!)


Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723904700
Das nehme ich deshalb nicht zur Kenntnis,

(Bremm [CDU/CSU] : Weil Sie es nicht wissen!)

weil ich im nördlichsten Kreis des Landes Rheinland-Pfalz wohne und sich die Gemeinden im nördlichen Teil des Kreises Altenkirchen freuen würden, wenn sie die Schlüssel- und Bedarfszuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz und nicht die Kürzungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren würden.

(Reddemann [CDU/CSU] : Moment, jetzt haben Sie sich widersprochen!)

— Entschuldigung: — —, wenn Sie die Bedarfs-und Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht die Kürzungen des Landes Rheinland-Pfalz bekommen würden.

(Reddemann [CDU/CSU] : Ihre Aussage war so falsch, wie Sie sie formuliert haben!)

— Entschuldigen Sie vielmals, Sie haben keine Ahnung von Raumordnung. Lassen Sie doch Ihre Zwischenrufe!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Meinung, daß die Bundesregierung recht daran tut, sich nicht auf die Ausweisung von zentralen Orten und den Anspruch gewisser Länder einzulassen, aus diesen zentralen Orten Entwicklungszentren zu machen, die aus Bundesmitteln gefördert werden. Dadurch wird das Problem nicht gelöst, sondern noch verschärft.
Nach diesen mir notwendig erscheinenden und etwas eingehenderen Erörterungen, die an einem Beispiel deutlich machen, Herr Kollege Nordlohne, wo denn die Kompetenzen liegen, nämlich bei den Ländern, möchte ich noch folgendes sagen. Sie werden andere Beispiele bringen. Mir ging es nur darum, deutlich zu machen, daß der Einfluß des Bundes in bezug auf raumwirksame, Maßnahmen begrenzt ist. Sie merken es doch am eigenen Leibe: Wenn Sie als Bundestagsabgeordneter Ströme irgendwelcher Art in Ihren ländlichen Raum hineinfließen lassen wollen, geht es nur über die jeweilige Landesregierung, die genau bestimmt, ob, in welchem Maße und in welcher Weise diese Mittel überhaupt raumwirksam zum Zuge kommen können.

(Beifall bei der SPD)

Darum habe ich an diesem Beispiel deutlich gemacht, wie sehr der Bund Kompetenzen brauchte. Wir sind gern bereit, dem Bund das zuzugestehen, wenn die Länder mitspielen, um diesen Ausgleich als Bund herbeizuführen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723904800
Herr Abgeordneter Immer, würden Sie die Möglichkeit einräumen, ein niedersächsisches Problem zu behandeln?

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0723904900
Herr Kollege Immer, da Sie sich eingehend mit Rheinland-Pfalz beschäftigt haben, darf ich Sie fragen, ob Sie in den vergangenen Wochen und Monaten noch einmal Gelegenheit hatten, die Konzipierung der Landesentwicklungsplanung der bisherigen Landesregierung Niedersachsen, die völlig im Widerspruch zur raumordnerischen Zielsetzung steht, zu untersuchen.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0723905000
Ich habe die Landesentwicklungsplanung von Niedersachsen sehr genau studiert, weil mich das Problem interessierte, und zwar aus Anhänglichkeit an meine ehemalige Heimat Ostfriesland, um zu wissen, was daraus wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ostfriesland! Aha!)

— Das gebe ich gern zu; warum auch nicht? — Ich habe Übereinstimmung gefunden mit dem Landes-entwicklungsplan von Rheinland-Pfalz. Wenn der eine Plan dem ländlichen Raum gegenüber feindlich eingestellt wäre, dann auch der andere.
Ich möchte noch in aller Kürze einige wichtige Punkte anfügen. Erstens. Die 38 Gebietseinheiten, wie wir sie im Bundesraumordnungsprogramm ausgewiesen gefunden haben, haben sich für eine vergleichende Feststellung der Entwicklungstendenzen bewährt. Es ist zu fordern - ich habe das schon verschiedentlich angeführt, und zwar sowohl im Ausschuß als auch im Wissenschaftlichen Beirat —, daß Möglichkeiten geprüft werden, inwieweit Landesgrenzen überschreitende Verflechtungen eine besondere Berücksichtigung finden können, weil hier oft einfach starre Grenzen fixiert werden, die der Entwicklung nicht dienlich sind.
Zweitens. Leider ist trotz aller Bemühungen eine Grundvoraussetzung für sinnvolle Raumordnung noch nicht ausreichend gegeben, nämlich die raumbedeutsamen Bestimmungsmerkmale; man nennt sie in der Fachsprache Indikatoren. Sie reichen nicht aus. Sie sind zu statisch, sie sind zu starr. Sie sagen viel zu wenig über Entwicklungstendenzen aus.
Beispiel: Die Statistik einer erreichten Abiturientenzahl in einem Einzugsbereich sagt nichts darüber aus, ob für den Beruf, der später ausgeübt werden kann, in der Zukunft genügend qualifizierte Arbeitsplätze vorhanden sind, ob diese Menschen, obwohl sie eine ausreichende Bildung erfahren, nicht doch den Raum in großer Zahl verlassen müssen.
Drittens. Es ist dringend erforderlich, die gesamten Verkehrsbedingungen bzw. ihre Planung und Entwicklung in einem umfassenden Konzept zu vereinbaren. Ich betone: vereinbaren; denn der Herr Minister hat schon in seiner Antwort auf eine Frage von mir im Ausschuß darauf hingewiesen, daß natürlich vom Bunde her Landesstraßen, Kreisstraßen und eventuell Gemeindeverbindungswege nicht unmittelbar einbezogen werden können. Da fehlen die Kompetenzen. Dennoch halte ich es für notwendig, daß neben Bundesbahnstrecken und Bundesfernstraßen auch diese Straßen in das Funktionsnetz für den Verkehr aufgenommen werden können.



Immer (Altenkirchen)

Viertens. Auf die Notwendigkeit, den europäischen Bezug stärker zu berücksichtigen, brauche ich nicht näher einzugehen.
Ich möchte zusammenfassen: Wir danken der Bundesregierung für die geleistete Arbeit und für die Zähigkeit, mit der sie einen Kompromiß mit den Bundesländern für die Verabschiedung des Bundesraumordnungsprogramms erreicht hat. Damit ist der Anfang gemacht.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Der Anfang!)

Weitere Schritte nach vorn sind notwendig, Herr Kollege Dr. Jahn.
Zum Schluß möchte ich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes — Drucksache 7/5108 — begründen. Im Ausschuß haben wir zwischen allen Fraktionen Einvernehmen darüber erzielt, § 11 des Raumordnungsgesetzes dahin gehend zu ändern, daß die Berichtsfrist von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Leider wird der Gesetzentwurf nun nicht mehr von der CDU/CSU-Fraktion mitgetragen. Das ist nicht Ihre Schuld, Herr Kollege Dr. Jahn, auch nicht die Schuld der Kollegen aus dem Ausschuß. Ich hoffe jedoch, daß Sie der Überweisung zustimmen.
Eine Änderung des Berichtszeitraums von zwei auf vier Jahre ist aus folgenden Gründen notwendig.
Erstens. Den Fachleuten der Raumordnungspolitik ist längst bekannt, daß zwei Jahre einen zu geringen Zeitraum darstellen, um die typischen Entwicklungsprozesse in ihrer Tendenz zu analysieren.
Zweitens. Ein vierjähriger Rhythmus würde es unnötig machen, etwa in diesem Jahre, also bei auslaufender Legislaturperiode, einen neuen Bericht vorzulegen, der nicht mehr diskutiert werden könnte, aus dem keine unmittelbaren Konsequenzen gezogen werden könnten. Wir gehen davon aus, daß ein solcher Rhythmus, vier Jahre, so gestaltet wird, daß der Bericht etwa in der Mitte einer Legislaturperiode vorgelegt wird. Für Regierung und Parlament eine bessere Lösung.
Drittens. Vierjähriger Rhythmus bedeutet eine erhebliche Einsparung — darauf lege ich großen Wert — von Verwaltungsaufwand und Kosten bei Bund und Ländern. Damit wird auch dem Votum des Haushaltsausschusses, das einstimmig gefaßt worden ist, Rechnung getragen, das Berichtsunwesen ein wenig einzudämmen und zu Berichten zu kommen, die wirklich gelesen und verarbeitet werden.

(Beifall bei der SPD und FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723905100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Böger.

Dr. Rolf Böger (FDP):
Rede ID: ID0723905200
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Ziel und Aufgabe jeder Raumordnungspolitik muß es sein, für alle Bürger in unserem Lande gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen und zu sichern. Von dieser Auffassung ausgehend, möchte ich für die FDP einige Bemerkungen zum letzten Raumordnungsbericht 1974 und zum Bundesraumordnungsprogramm der Bundesregierung machen.
Der Bericht 1974 bilanziert und wertet die raumordnungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung in den vergangenen Jahren, und er analysiert anschaulich die gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen. Das große Gebiet Raumordnungsplanung deckt mittlerweile fast sämtliche politischen Aufgabenbereiche ab oder berührt sie zumindest. Die Raumordnungspalette reicht von Bevölkerungsfragen und Siedlungsstrukturen über Arbeit, Verkehr, Energie und Umweltschutz bis hin zu den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen sowie Freizeit und Erholung.
In dem Bericht wird deutlich, wie spürbar nach wie vor vielfach die Unterschiede in den Lebens-und Arbeitsbedingungen zwischen ländlichen Gebieten und den Verdichtungsräumen in der Bundesrepublik sind. Die Hauptgründe für die teilweise erheblichen räumlichen Unterschiede liegen bei den ländlichen Räumen in unzureichenden Erwerbsmöglichkeiten, divergierenden Arbeitsmarktsituationen, mangelnder Infrastruktur sowie fehlender Verkehrserschließung; bei den Verdichtungsräumen im wesentlichen in der Überlastung.
Im Bereich Freizeit und Erholung läßt der Raumordnungsbericht gesicherte Daten für die Entwicklung des Tourismus im Berichtszeitraum noch vermissen. Angesichts der Bedeutung der Tourismusentwicklung gerade für die Raumordnung ist das bedauerlich. Es bleibt zu wünschen, daß hier in Verbindung mit dem neuen vorliegenden Tourismuskonzept der Bundesregierung in Zukunft differenzierte Untersuchungen vorgenommen werden, um zu einem überregional abgestimmten, verfeinerten Fremdenverkehrskonzept zu gelangen.

(Möllemann [FDP] : Sehr gut!)

Im Vergleich zu den früheren Raumordnungsberichten bringt der vorliegende Bericht 1974 ein wichtiges Novum. Erstmals wird in ihm eine Analyse der raumordnungspolitischen Situation in der Europäischen Gemeinschaft vorgenommen. Die Analyse zeigt auch hier die starken regionalen Disparitäten in der Wirtschaftskraft, in den Erwerbsmöglichkeiten und der Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen. Die FDP begrüßt den im Raumordnungsbericht spürbaren Impuls zur Formulierung von Zielvorstellungen für eine großräumige Entwicklung der Raumstruktur im EG-Bereich.
Nun zum Bundesraumordnungsprogramm. In unserer Debatte im Herbst 1974 über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Opposition zur Raumordnung stand dieses Thema eigentlich schon im Mittelpunkt. Der entscheidende Vorteil unserer heutigen Diskussion ist darin zu sehen, daß wir das Programm selbst diskutieren — und nicht wie bisher ein Vorhaben, das noch verschiedene Entwicklungsstadien und schwierige Abstimmungsrunden zwischen Bund und Ländern und ihren Fachressorts zu durchlaufen hat.
Der Bundestag ist der originäre Auftraggeber für dieses Programm. Aber wir sollten uns dabei be-



Dr. Böger
wußt sein, daß dieses Programm nicht allein von der Bundesregierung beschlossen wurde, sondern auch, Herr Dr. Jahn, von einer überzeugenden Ländermehrheit in der Ministerkonferenz für Raumordnung am 14. Februar 1975.

(Möllemann [FDP] : Das hat er einfach nicht zur Kenntnis genommen!)

Nach unserer Auffassung ist dem Auftrag des Bundestags durch das vorliegende Programm im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Genüge getan. Das Programm ist auch von — wie Sie, Herr Dr. Jahn sagten — ideologischer Betrachtung durchaus frei.
Es handelt sich um ein bedeutendes Planungswerk. Es bahnt nicht nur im spezifisch raumordnungspolitischen Sinn neue Wege, sondern leistet darüber hinaus einen gewichtigen Beitrag zur Lösung unserer großen gesellschaftspolitischen Probleme.
Es wäre sicher reizvoll, den fachlichen Fragen und ihrer Lösung in diesem Programm nachzugehen, zumal — ich darf das betonen — ein solches Programm erstmals für die Bundesrepublik aufgestellt worden ist. Die Zeit verbietet das. Doch die transparente Art der Darstellung erlaubt es uns als Politikern, die Diskussion auf das politische Programm zu konzentrieren.
Wir unterstützen zunächst den zentralen Ansatz dieses Programms, der bisher in dieser Deutlichkeit in der Raumordnung nicht herausgestellt wurde, nämlich das maßgebende Ziel, überall in der Bundesrepublik die Chancengleichheit für alle Bürger zu verwirklichen. Dazu sollen gleichwertige — nicht gleichartige — Lebensbedingungen in allen Teilräumen geschaffen werden, und zwar hinsichtlich Wohnen, Erwerbsmöglichkeiten, Versorgung, Bildungs-, Freizeit- und Kommunikationsmöglichkeiten in einer menschenwürdigen Umwelt. Quantitativ und qualitativ angemessene Angebote sollen allen Bürgern in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. In keinem dieser Bereiche soll ein bestimmtes Niveau unterschritten werden.
Wir alle wissen, daß in vielen Gebieten dieses Ziel noch nicht erreicht ist. Noch sind die Chancen ungleich verteilt. Beispiele: unzureichende Schulverhältnisse, insbesondere durch das Fehlen oder die zu große Entfernung weiterführender Schulen; der regionale Arbeitsmarkt bietet eine zu geringe Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze; die Krankenhausversorgung ist ungenügend. Offenkundige Mängel sind im übrigen nicht auf ländliche Gebiete beschränkt. Sie bestehen in manchen Bereichen auch in Verdichtungsräumen, insbesondere wenn wir die Umweltbedingungen hinzunehmen. Durch die Massierung von Menschen werden die Einrichtungen der Infrastruktur und die natürlichen Lebensgrundlagen bis an die Grenzen der Belastbarkeit beansprucht. Die noch vorhandene Lebensqualität ist dort bereits gefährdet.
Ein Auspendeln der ungleichen Chancen durch Abwanderung eines größeren Bevölkerungsanteils aus den am stärksten benachteiligten ländlichen Gebieten in Verdichtungsräume darf nicht hingenommen werden. Darin stimmen wir durchaus mit Ihnen überein, Herr Dr. Jahn. Aber wir finden, daß sich das Bundesraumordnungsprogramm in diesem Sinn sehr deutlich äußert. Ganz abgesehen davon, daß viele Menschen ihre angestammte Heimat verlassen müßten, würde es nicht dazu beitragen, Ungleichheit zwischen den Räumen abzubauen. Eine stärkere Abwanderung aus den jetzt schon dünn besiedelten ländlichen Räumen würde es vielmehr noch schwieriger machen, dort eine leistungsfähige Siedlungsstruktur bereitzuhalten. Eine soziale Erosion wäre die Folge. Stärkere Zuwanderungen in die Verdichtungsräume würden dort die Umweltbedingungen häufig überstrapazieren sowie — was nicht vergessen werden sollte — Grund und Boden weiter verknappen.
Die Chancengleichheit im räumlichen Sinn kann also nur erreicht und gesichert werden, indem unsere aus historischen Gründen relativ ausgewogene Siedlungsstruktur erhalten und durch dezentralisierte Konzentration weiterentwickelt wird.
Es ist ein Grundzug liberaler Politik, sich für die Chancengleichheit der Bürger einzusetzen. Deshalb begrüßen wir es besonders, daß das Ziel der Chancengleichheit in diesem Programm eine so zentrale Stellung erhalten hat.
Die Bundesregierung verpflichtet sich im Bundesraumordnungsprogramm dazu, großräumige Disparitäten durch verstärkten Mitteleinsatz abzubauen, um in allen Teilräumen gleichwertige Lebensbedingungen auf einem Mindestniveau herzustellen. Diesen gesellschaftspolitischen Ansatz für eine wirksame Raumordnungspolitik in der Bundesrepublik unterstützen wir vor allem deshalb, weil unter der Zielsetzung der Verbesserung der Lebensqualität und Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Räumen nicht jedem Bürger sein Lebensglück in vom Staat dosierten Portionen zugeteilt werden soll; wir wollen keinen verplanten Bürger. Die angestrebten gleichwertigen Lebensbedingungen dürfen nicht eine Gleichmacherei bedeuten und sollten keineswegs zu einer Nivellierung führen.
Der natürliche Gegensatz zwischen Stadt und Land sollte nicht verwischt werden. Die Auffassung darüber, was den Lebenswert eines Raumes ausmacht, ist erfreulicherweise bei den Menschen verschieden, und dabei soll es auch bleiben. Aber Versorgungsdefizite der Bevölkerung müssen dort ausgeglichen werden, wo die Versorgung am weitesten hinter der allgemeinen Entwicklung in unserem Lande zurückgeblieben ist. Auch zwischen den Regionen soll nicht in der Weise umgeschichtet werden, daß in einigen der erreichte Entwicklungsstand wieder abgebaut und zurückgenommen werden soll, damit ein Entwicklungsdefizit in den zurückgebliebenen Gebietseinheiten vollständig ausgeglichen werden kann. Es geht vielmehr darum, eine günstige Raumstruktur zu halten und weiter zu verbessern, künftig aber die Mittel stärker dort zu konzentrieren, wo die größten Defizite an Infrastruktur, Erwerbsmöglichkeiten und Umweltqualität bestehen. Das ist ein entscheidender Punkt für unsere Zustimmung zu



Dr. Böger
diesem Programm. Es ist geeignet, den Freiheitsraum jedes Bürgers zu erweitern.
Eine ausgewogene Entwicklung in unserem Land kann aber nur dann durchgesetzt werden, wenn die öffentlichen Investitionen im Infrastrukturbereich und die Investitionshilfen an die private Wirtschaft zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wirklich in diesem Sinne steuernd beeinflußt werden. Im Programm selbst wird die Frage beantwortet, wie die investiven Mittel des Bundes in der Vergangenheit, zunächst für die zwei Haushaltsjahre 1969 und 1970, auf die Teilräume des Bundesgebietes verteilt worden sind. Damit ist unseres Erachtens ein erster wichtiger Schritt getan, um Transparenz in der räumlichen Mittelverteilung zu schaffen. Wird diese Analyse für die folgenden Haushaltsjahre in Fortschreibung des Programms weitergeführt, so wird man daraus auch ablesen können, inwieweit die Mittelzuweisungen an Gebietseinheiten mit den größten Strukturschwächen verstärkt worden sind.
Zu dem Vorteil einer zunehmenden Transparenz der räumlichen Mittelverteilung gesellen sich dann neue Möglichkeiten einer Erfolgskontrolle. Es ist erfreulich, daß dieses Programm sich nicht darauf beschränkt, eine geänderte räumliche Mittelverteilung anzustreben, sondern auch eine Art Rechnungslegung darüber einführt. Die Investitions- und Fördermittel des Bundes und auch der Länder, die aus den verschiedensten Töpfen fließen, sollten in Zukunft gezielter und besser koordiniert eingesetzt werden. Dies ersehen wir auch aus dem Bundesraumordnungsprogramm. Die strukturschwächsten Räume sollen in Zukunft bei der Mittelverteilung nicht mehr am schlechtesten abschneiden.
Das Bundesraumordnungsprogramm wird in einer Zeit vorgelegt, in der eine Wachstumssteigerung auf allen Gebieten wie in der Vergangenheit nicht zu erwarten ist. Im Programm selbst wird schon darauf hingewiesen — der Herr Bundesminister hat es noch unterstrichen —, daß unsere derzeitige Bevölkerung von 62 Millionen bis 1985 zahlenmäßig nicht mehr zunehmen, wahrscheinlich sogar um 3 Millionen bis auf 59 Millionen abnehmen wird. Ein solcher Mückgang der Bevölkerung kann einschneidende Veränderungen für die künftige räumliche Entwicklung bringen. Dies hat der Raumordnungsbericht 1974 deutlich gemacht. Da wir nicht mehr mit den hohen Wachstumsraten des Sozialproduktes wie in vergangenen Perioden rechnen können, wird auch der Spielraum für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere die Infrastruktur, eingeengt. Um so sorgfältiger muß mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgegangen werden. Der Gedanke der Bestandspflege des Vorhandenen wird gegenüber den bisherigen quantitativen Wachstumsvorstellungen sicher an Bedeutung zunehmen. Bei der beabsichtigten Fortschreibung des Programms wird darauf zu achten sein.
Eine kritische Bemerkung zum Zuschnitt der Gebietseinheiten. Es sind 38 in der Bundesrepublik, und sie sind so groß geschnitten, daß sie als Bezugsrahmen für die Infrastrukturpolitik Nivellierungstendenzen in sich bergen, die zu Lasten von schwach strukturierten Teilräumen dieser großen Gebietseinheiten gehen können. Das aber sollte vermieden werden. Der innergebietlichen Differenzierung der Gebietseinheiten muß bei der Fortschreibung aus unserer Sicht besondere Aufmerksamkeit zukommen.
Eine anerkennende Bemerkung: Während nach der ursprünglichen Fassung das Programm lediglich einen Orientierungsrahmen für den Einsatz raumwirksamer Bundesmittel bilden sollte, aber keine unmittelbaren Bindungswirkungen hatte, hat man sich nun doch darauf geeinigt, daß die Fachplanungen der Bundesressorts sowie die Landesplanungen in den Ländern dieses Programm beachten sollen. Diese Bindungswirkung ist zu begrüßen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Was ist das denn anders als Orientierung?)

Zweierlei ist zu tun: Einmal sollte das Programm im einzelnen nunmehr zügig verwirklicht werden. Zum anderen ist es erforderlich, das Bundesraumordnungsprogramm fortzuschreiben. Der Ausschuß für Raumordnung hat in seiner einstimmig gefaßten Entschließung im einzelnen dargelegt, was bei dieser Fortschreibung von besonderer Bedeutung ist. Meine Fraktion sichert der Bundesregierung für die weitere Arbeit ihre Unterstützung zu.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0723905300
Meine
Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es liegt auf der Drucksache 7/4786 ein Antrag des Ausschusses vor. Berichterstatter waren die Herren Abgeordneten Immer (Altenkirchen) und Dr. Jahn (Münster). Das Wort wird dazu nicht begehrt. Ich kann wohl über den Antrag insgesamt abstimmen lassen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, daß wir den von der SPD und der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes auf der Drucksache 7/5108 dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.

(Reddemann [CDU/CSU] : Wenn der Kollege Wehner keinen Einspruch erhebt! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich rufe Zusatzpunkt 3 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1976
— Drucksache 7/5028 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Das Wort wird zur Begründung nicht gewünscht. — Es wird auch in der Aussprache nicht gewünscht.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage dem Ausschuß für Wirtschaft (federführend) in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 4 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr
— Drucksache 7/5060 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

Finanzausschuß
Das Wort wird zur Begründung nicht gewünscht. Auch in der Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — federführend — und dem Finanzausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende der heutigen Plenarsitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags auf Dienstag, den 11. Mai 1976, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.