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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 238. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 16603 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16603 A Abwicklung der Tagesordnung 16603 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme als Kind — Drucksache 7/3061 — Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5087 — Frau Schimschok SPD . . . . . . . . 16604 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16607 A Engelhard FDP 16609 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 16610 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind — Adoptionsvermittlungsgesetz — Drucksache 7/3421 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/5089 — Fiebig SPD 16610 D Frau Schroeder (Detmold) CDU/CSU . . 16611 D Frau Lüdemann FDP 16614 A Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 16615 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — FStrAbÄndG — Drucksache 7/4584 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5090 — Lemmrich CDU/CSU 16617 C, 16619 A Wrede SPD 16620 B Ollesch FDP 16622 D Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . 16624 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 16626 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts — Drucksache 7/3060 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5026 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/5025, 7/5091 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Burger, Dr. Hammans, Braun und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arznei- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 mittelgesetzes — Drucksache 7/1067 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5026 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/5025, 7/5091 — Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU . . . . . . . . 16627 C, 16680 D Frau Schleicher CDU/CSU 16629 A Hauck SPD 16632 D Dr. Hammans CDU/CSU 16633 B Fiebig SPD 16635 D Zeyer CDU/CSU 16662 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16665 D Christ FDP 16670 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 16671 D Jaunich SPD 16674 B Spitzmüller FDP 16676 B, 16683 C Egert SPD 16677 D Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 16688 B Beratung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz — Drucksache 7/5022 — Frau Dr. Timm SPD . . . . . . . . . 16656 B Dr. Eyrich CDU/CSU . . . . . . . . 16658 A von Schoeler FDP 16659 C Namentliche Abstimmung 16660 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht — Fernunterrichtsschutzgesetz —Drucksache 7/4245 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5006 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 7/4965 — Lattmann SPD . . . . . . . 16690 C, 16700 B Dr. Fuchs CDU/CSU 16692 A Frau Dr. Walz CDU/CSU 16694 A Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 16696 D Rohde, Bundesminister BMBW . . . . 16697 D Pfeifer CDU/CSU 16699 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes — Drucksache 7/4568 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/4860 — . . . . . . . 16701 A Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rentenniveau-Sicherungsklausel — Drucksache 7/1567 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/5005 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4959 — 16701 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes — Drucksache 7/4519 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5074 — . . 16701 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 113 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über die ärztliche Untersuchung der Fischer — Drucksache 7/4511 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5106 — . . . . . 16701 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 73 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1946 über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute — Drucksache 7/4512 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/5106 — . . . . . 16702 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung — Drucksache 7/4484 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/5027 — . . . . . . . . 16702 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts — Drucksache 7/3559 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/5105 — . . . . . . . . . . . 16702 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige — Drucksache 7/4603 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/5016 — . . . . . . . . . . . 16702 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 III — Drucksache 7/4336 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5015 — 16703 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973 — Drucksache 7/4807 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5007 — 16703 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See — Drucksache 7/4806 , Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5008 — . . . 16703 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 7/4813 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/5009 — . . . . . 16703 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe — Drucksache 7/4957 — 16704 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt — Drucksache 7/4966 — . . 16704 A Beratung der Sammelübersicht 57 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1976 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/5067 — Koblitz SPD 16704 B Beratung der Ubersicht 17 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/4955 — 16706 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 5/76 — Zollpräferenzen 1976 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 7/4792, 7/4952 — . . . . 16706 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Verordnung zur Änderung gewerblicher und anderer Vorschriften — Drucksachen 7/4514, 7/4821 — . . . . . . . 16706 C Fragestunde — Drucksachen 7/5094 vom 30. 4. 1976 und 7/5134 vom 5. 5. 1976 — Ansicht der Bundesregierung zu dem Vorschlag des Staatsministers Wischnewski, die Zahl der Mandate im Europäischen Parlament im Hinblick auf dessen Direktwahl im Jahre 1978 zu verdoppeln DringlAnfr Cl 05.05.76 Drs 07/5134 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Wischnewski AA 16638 C, D, 16639 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD . . 16638 D, 16639 B Vorstelligwerden des italienischen und des französischen Botschafters während der Abwesenheit des Bundeskanzlers, um das Befremden ihrer Regierungen über die Äußerungen des Bundeskanzlers zum Ausdruck zu bringen MdlAnfr A86 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Marx CDU/CSU Antw PStSekr Frau Schlei BKA . . . . 16639 C, D, 16640 A, B, C, D, 16641 A, B, C, 16642 A, B, C, D, 16643 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . 16639 D, 16640 A ZusFr Friedrich SPD 16640 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16640 B ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 16640 C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 16640 C ZusFr Breidbach CDU/CSU 16640 D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 16641 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16641 A ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . 16641 B, C ZusFr Seiters CDU/CSU 16641 D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16642 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 16642 B ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 16642 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 16642 C ZusFr Braun CDU/CSU 16643 A Beurteilung der Äußerungen des Bundeskanzlers über die sozialen Verhältnisse und die Bedeutung der Kommunistischen Partei in Italien durch die Bundesregierung MdlAnfr A92 30.04.76 Drs 07/5094 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A93 30.04.76 Drs 07/5094 Jäger (Wangen) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Antw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 16643 B, C, D, 16644 A, B, C, D, 16645 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16643 B, C, 16645 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 16643 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16643 D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . 16644 A ZusFr Seiters CDU/CSU 16644 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 16644 C ZusFr Breidbach CDU/CSU 16644 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 16644 D Beschränkung des Inhalts des Bulletins vom 20. April 1976 auf Weisung des Bundeskanzlers auf den Abdruck des Wortlauts der „Fernsehdiskussion" vom 15. April und der interpretierenden Erklärung von Staatssekretär Bölling als Antwort auf die Demarche des italienischen und des französischen Botschafters gegen Äußerungen des Bundeskanzlers MdlAnfr A84 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Marx CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 16645 C, D, 16646 A, B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 16645 D, 16646 A ZusFr Seiters CDU/CSU 16646 B Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf dem ausländischen Markt angesichts der Nichtsubventionierung der Wochenschauen durch die Bundesregierung und des Fehlens eines eigenen Konzepts MdlAnfr A85 30.04.76 Drs. 07/5094 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 16646 C, 16647 A, B, C, D, 16648 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16647 A, B ZusFr Hoffie FDP 16647 C ZusFr Reiser SPD 16647 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16648 A Verzicht Ungarns auf die Teilnahme an den Europameisterschaften im Trabersport am 16. April 1976 in Berlin aus politischen Gründen und Beurteilung der Versuche, Berlin zu isolieren MdlAnfr A87 30.04.76 Drs 07/5094 Hösl CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . . . 16648 B, C ZusFr Hösl CDU/CSU 16648 B, C Reaktion der drei Westmächte auf sowjetische Behauptungen über ihre Rechte in Berlin und den Status West-Berlins MdlAnfr A89 30.04.76 Drs 07/5094 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 16648 D, 16649 A, B ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . . 16648 D, 16649 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16649 B Drohungen gegen aussiedlungswillige Deutsche in Rumänien MdlAnfr A91 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 16649 C, 16650 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 16649 D, 16650 A ZusFr Ey CDU/CSU 16650 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 16650 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16650 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16650 D Vereinbarkeit der von Umsiedlern für Schulbesuch und Studium an den polnischen Staat zu zahlenden Ablösungssumme mit dem Abkommen von Helsinki MdlAnfr A94 30.04.76 Drs 07/5094 Braun CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA . 16651 A, B, C, D ZusFr Braun CDU/CSU 16651 B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . 16651 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16651 C Entgegennahme und Beantwortung diplomatischer Interventionen im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland und Polens in Fragen der Ausreise Deutscher aus Polen MdlAnfr A95 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Czaja Antw StMin Wischnewski AA 16651 D, 16652 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 16652 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16652 C Aufnahme unverbindlicher Vereinbarungen und Vereinbarungen über die Wiedervereinigung in den Deutschland-Vertrag MdlAnfr A98 30.04.76 Drs 07/5094 Windelen CDU/CSU Antw StMin Wischnewski AA 16652 D, 16653 A, B, C, D ZusFr Windelen CDU/CSU 16652 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 16653 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16653 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 16653 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16653 C ZusFr Mattick SPD 16653 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16653 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 V Konsequenzen der Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Wachstumsdiskussion der letzten Jahre in Wissenschaft und Öffentlichkeit; langfristige wirtschaftliche Perspektiven angesichts künftiger Rohstoffknappheit MdlAnfr A33 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU MdlAnfr A32 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 16654 A, B, C, D, 16655 A ZusFr Dr. Klein (Stolberg) CDU/CSU . . 16654 B, D ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU 16655 C, D Gründe medizinischer Gesellschaften und Ärztevereinigungen gegen die Einführung der neuen Maßeinheiten MdlAnfr A33 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Schleicher CDU/CSU MdlAnfr A34 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Schleicher CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 16655 A, C, D, 16656 A ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU 16655 C, 16656 A Nächste Sitzung 16706 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16707* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates gegen das Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz . . . . . . . . 16707* C Anlage 3 Beurteilung des Auftretens von Bundeskanzler Schmidt vor der Personalversammlung des Postamts in Hamburg-Bergedorf im Hinblick auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes MdlAnfr A14 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A15 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 16707* D Anlage 4 Vereinbarkeit der gegenwärtig praktizierten Batteriehaltung von Legehennen mit den §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes; Vorlage einer Rechtsverordnung nach § 13 des Tierschutzgesetzes über die Festlegung der Mindestanforderungen für solche Tierhaltungssysteme MdlAnfr A42 30.04.76 Drs 07/5094 Löffler SPD MdlAnfr A43 30.04.76 Drs 07/5094 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16708* A Anlage 5 Anheizen der Inflation durch außerordentliche Preissteigerungen in der deutschen Landwirtschaft MdlAnfr A44 30.04.76 Drs 07/5094 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16708* C Anlage 6 Verhinderung der Einfuhr holländischen Salats mit unzulässig hohen Rückständen an Quintozen (Antifäulnismittel); Schutz der deutschen Produzenten vor entstehenden Wettbewerbsnachteilen infolge des Verbots von Quintozen in der Bundesrepublik aus gesundheitspolitischen Gründen MdlAnfr A45 30.04.75 Drs 07/5094 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A46 30.04.75 Drs 07/5094 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16709* A Anlage 7 Höhe der vom Verbraucher zu zahlenden Kosten für die Agrarpolitik MdlAnfr A47 30.04.76 Drs 07/5094 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . . 16709* C Anlage 8 Anerkennung der beruflichen Fortbildung der Soldaten auf Zeit als versicherungspflichtige Tätigkeit nach Änderung des § 46 des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Haushaltsstrukturgesetz MdlAnfr A48 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A49 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16709* D Anlage 9 Berücksichtigung wirtschaftlicher Zusammenhänge bei der Neueinteilung der Bezirke der Arbeitsämter MdlAnfr A50 30.04.76 Drs 07/5094 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16710* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Anlage 10 Zahl der ihren Lebensabend bei Verwandten in der DDR verbringenden Rentner aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A51 30.04.76 Drs 07/5094 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16710* C Anlage 11 Reaktion der Bundesregierung auf die Sparvorschläge des Deutschen Bundeswehrverbandes MdlAnfr A52 30.04.76 Drs 07/5094 Würtz SPD MdlAnfr A53 30.04. 76 Drs 07/5094 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16710* D Anlage 12 Teilnahme eines Hauptmanns der Bundeswehr in Uniform an einem Treffen ehemaliger Angehöriger der SS in Sonthofen; Veranstaltung des Treffens in einem Soldatenheim, zu dessen Kuratorium auch Vertreter der Bundeswehr gehören MdlAnfr A54 30.04.76 Drs 07/5094 Schinzel SPD MdlAnfr A55 30.04.76 Drs 07/5094 Schinzel SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16711* A Anlage 13 Pressemeldungen über Erkundungsflüge von Aufklärungsflugzeugen vermutlich der Luftstreitkräfte des Warschauer Pakts über Westeuropa MdlAnfr A56 30.04.76 Drs 07/5094 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A57 30.04.76 Drs 07/5094 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16711* C Anlage 14 Einberufung einer Expertenkommission zur Erarbeitung einer Richtlinie für medizinische Berufe und zur Bearbeitung von Beschwerden entsprechend der Empfehlung 779 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Rechte der Kranken und Sterbenden MdlAnfr A58 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Wolf CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16711* D Anlage 15 Absicherung der Absolventen des „praktischen Jahres" gegen Gesundheitsrisiken sowie ihre Benachteiligung bei der Erteilung der Approbation als Arzt durch die für die Feststellung des Prüfungsergebnisses und die Bearbeitung des Antrags verursachte Wartezeit MdlAnfr A59 30.04.76 Drs 07/5094 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A60 30.04.76 Drs 07/5094 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16712* B Anlage 16 Anregung einer wissenschaftlichen Untersuchung über das Problem der Gewalt und der Mißhandlung von Ehefrauen und Kindern; Schaffung von Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen und Kinder MdlAnfr A61 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A62 30.04.76 Drs 07/5094 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16712* C Anlage 17 Hilfe für durch eheliche Brutalitätsdelikte geschädigte Frauen; Untersuchung der Tatbestände MdlAnfr A63 30.04.76 Drs 07/5094 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A64 30.04.76 Drs 07/5094 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16713* B Anlage 18 Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Vinylchlorid enthaltende Verpackungsmaterialien sowie Anhaltspunkte für krebserregende Wirkung von Vinylchlorid MdlAnfr A66 30.04.76 Drs 07/5094 Amling SPD MdlAnfr A67 30.04.76 Drs 07/5094 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16713* D Anlage 19 Sicherung des rechtlichen und materiellen Besitzstandes des von der Bundesbahn und der Bundespost für die neuen Regionalgesellschaften abgestellten Personals MdlAnfr A68 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Bußmann SPD MdlAnfr A69 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16714* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 VII Anlage 20 Meldungen über die Verdrängung der deutschen Verkehrswirtschaft aus dem bilateralen Verkehr mit den östlichen Staatshandelsländern SchrAnfr A70 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16714* C Anlage 21 Durchführung einer Kostennutzenanalyse für ein den Personenverkehr auf die Straße und den Güterverkehr auf die Schiene verlagerndes Modell MdlAnfr A71 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16714* D Anlage 22 Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf eine Einreise von Bundesbürgern mit dem Motorrad in die DDR MdlAnfr A72 30.04.76 Drs 07/5094 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16715* A Anlage 23 Kosten des Kraftfahrtbundesamtes durch die Auswertung der Anmeldeunterlagen und die Weitergabe dieser Daten an Adressenverlag sowie Ausweisung von Einnahmen aus dieser Adressenweitergabe in den Haushaltsplänen MdlAnfr A73 30.04.76 Drs 07/5094 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16715* B Anlage 24 Benachteiligung freier Journalisten gegenüber Zeitungsunternehmen durch die Bundespost hinsichtlich der Gebühren für Fernschreibstandleitungen MdlAnfr A74 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 16715* D Anlage 25 Vermutungen über den Vertrieb von Olympiamarken und Jugendmarken in der Tagespresse MdlAnfr A75 30.04.76 Drs 07/5094 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 16716* A Anlage 26 Berücksichtigung der neuen Verwaltungsbezirksgrenzen bei der Änderung der Fernsprechzonen MdlAnfr A77 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 16716* B Anlage 27 Ergebnis der Überlegungen über die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Lastkraftwagen aus der DDR MdlAnfr A81 30.04.76 Drs 07/5094 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16716* C Anlage 28 Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs zur Forschungspolitik als neue forschungspolitische Konzeption sowie Absicht der Bundesregierung zur Neuabgrenzung der Kompetenzen zwischen Bundeswirtschaftsminister und Bundesforschungsminister MdlAnfr A82 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A83 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 16716* D Anlage 29 Verwirklichung der Entsendung Berliner Abgeordneter in das Europäische Parlament durch Direktwahl MdlAnfr A88 30.04.76 Drs 07/5094 Roser CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . . 16717* B Anlage 30 Untersagung der Aufnahme von Veranstaltungen über Ost-West-Beziehungen und die Situation in den Ostblockstaaten in das Vortragsprogramm der Goethe-Institute MdlAnfr A97 30.04.76 Drs 07/5094 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski AA . . . . 16718* A Anlage 31 Vereinbarkeit der Aufforderung zur Zurückhaltung des Bundeskanzlers an US-Außenminister Kissinger wegen dessen Warnungen vor kommunistischer Regierungsbeteiligung in NATO-Staaten mit der Kritik des Bundeskanzlers an der italienischen Regierung sowie Schlußfolgerung aus der an den italienischen Christdemokraten geübten Kritik, daß die Bundesregierung die CDU/ CSU-Opposition für unfähig hält, insbesondere soziale Aufgaben zu lösen MdlAnfr A99 30.04.76 Drs 07/5094 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A100 30.04.76 Drs 07/5094 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA . . . 16718* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 16603 238. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 7. 5. Dr. Aigner * 7. 5. Alber ** 7. 5. Dr. Althammer 7. 5. Amrehn 7. 5. Dr. Artzinger * 7. 5. Batz 7. 5. Dr. Bayerl * 6. 5. Blumenfeld 7. 5. Frau von Bothmer ** 7. 5. Büchner (Speyer) ** 7. 5. Dr. Corterier * 6. 5. Dr. Dregger 7. 5. Dr. Enders ** 7. 5. Entrup 7. 5. Dr. Früh * 7. 5. Gerlach (Emsland) * 6. 5. Gerster 6. 5. Dr. Geßner ** 7. 5. Dr. Götz 7. 5. Haase (Fürth) ** 7. 5. Härzschel * 7. 5. von Hassel 7. 5. Dr. Holtz ** 7. 5. Frau Hürland 7. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 5. Dr. Kempfler'* 7. 5. Dr. Klepsch ** 7. 5. Dr. Kliesing ** 7. 5. Dr. Kreile 7. 5. Lagershausen ** 7. 5. Lange *6. 5. Lautenschlager * 7. 5. Lemmrich ** 7. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 7. 5. Lenzer ** 7. 5. Link 6. 5. Lücker * 7. 5. Marquardt ** 7. 5. Mattick ** 7. 5. Memmel 7. 5. Dr. Mende ** 7. 5. Dr. Müller (Mülheim) * 6. 5. Dr. Müller (München) ** 7. 5. Mursch * 7. 5. Opitz *' 7. 5. Frau Dr. Orth 21.5. Pawelczyk ** 7. 5. Richter ** 7. 5. Roser 7. 5. Dr. Schäuble ** 7. 5. Schmidt (Kempten) ** 7. 5. Schmidt (München) * 7. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwencke ** 7. 5. Dr. Schwörer * 7. 5. Dr. Schulz (Berlin) 14.5. Seibert 21.5. Sieglerschmidt ** 7. 5. Springorum * 7. 5. Graf Stauffenberg 7. 5. Stücklen 7. 5. Suck * 7. 5. Dr. Vohrer ** 7. 5. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Walkhoff * 7. 5. Walther 14.5. Wende 21.5. Frau Dr. Wolf ** 7. 5. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates gegen das Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz Meine Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz Drucksache 7/5022 bedeutet keine Zustimmung zu irgendeiner Form der Indikationenregelung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen A 14 und 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Auftreten von Bundeskanzler Helmut Schmidt vor der Personalversammlung des Postamts in Hamburg-Bergedorf im Hinblick auf folgende Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschluß vom 24. Oktober 1975: „Die Personalversammlung besteht aus den Beschäftigten der Dienststelle und ist nicht öffentlich (§ 46 Abs. 1 PersVG 1955 = § 48 Abs. 1 BPersVG). Die Teilnahme anderer als der in dieser Vorschrift genannten Personen ist abschließend in § 50 PersVG 1955, jetzt § 52 BPersVG, geregelt. Diese Regelung ist zwingend und läßt Ausnahmen nicht zu. Weder der Personalrat noch die Personalversammlung können durch Beschluß anderen Personen ein Teilnahmerecht gewähren."? Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Aufklärung dafür Sorge zu tragen, daß bei zukünftigen Personalversammlungen in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend dieser verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verfahren wird und keine betriebsfremden Personen mehr zu Personalversammlungen eingeladen werden? 1. Zunächst stelle ich fest, daß auch die Bundesregierung der Auffassung ist, daß im Bundespersonalvertretungsgesetz abschließend geregelt ist, wer befugt ist, an einer Personalversammlung teilzunehmen. Politiker gehören regelmäßig nicht zum Kreis der Teilnahmeberechtigten; man wird diese 16708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Frage allerdings anders beurteilen, wenn ein Bundesminister als Leiter einer Dienststelle an einer Personalversammlung seines Hauses teilnimmt. Der Bundeskanzler hat sich im Rahmen der Gesetze gehalten, als er vor Bediensteten des Postamtes 80 in Hamburg-Bergedorf gesprochen hat. Entgegen Ihrer Annahme ist der Bundeskanzler nicht in einer Personalversammlung der Dienststelle aufgetreten. Zwar hat vor der Rede eine ordentliche Personalversammlung gemäß § 48 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes stattgefunden; sie wurde jedoch förmlich geschlossen, als der Bundeskanzler in der Dienststelle erschien. 2. Die Bundesregierung geht, wie sie Ihnen, Herr Abgeordneter, auf Ihre schriftliche Frage am 1. April 1976 erklärt hat, davon aus, daß die Vorschriften der §§ 48 und 52 des Bundespersonalvertretungsgesetzes den Mitgliedern von Personalvertretungen und den Dienststellenleitern bekannt sind. Da der Bundesregierung Verstöße gegen diese Gesetzesbestimmungen nicht mitgeteilt worden sind, sieht sie auch keine Veranlassung, auf die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmung besonders hinzuwirken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 42 und 43) : Hält die Bundesregierung die gegenwärtig praktizierte Batteriehaltung von Legehennen für vereinbar mit den §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972, und wenn nein, wird sie dies bei der Fassung einer Rechtsverordnung nach § 13 des Tierschutzgesetzes berücksichtigen? Wann ist mit einer Rechtsverordnung nach § 13 des Tierschutzgesetzes zu rechnen, in der die Mindestanforderungen für solche Haltungssysteme festgelegt werden? Angesichts der derzeitigen, im nationalen wie internationalen und innergemeinschaftlichen Rahmen ständig sorgfältig verfolgten Sachlage hält die Bundesregierung an ihre schon mehrfach vor diesem Hohen Hause dargelegten Haltung zur Frage der Nutztierhaltung in neuzeitlichen Haltungssystemen, insbesondere zur Legehennen-Käfighaltung, fest. Danach kann im jeweiligen Einzelfall weder dem Tierhalter noch der Überwachungsbehörde oder einem Sachverständigen die Entscheidung darüber abgenommen werden, ob tierschutzwidrige Sachverhalte, z. B. im Sinne der §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes gegeben sind. Gleichwohl kann nach dem Überblick der Bundesregierung nicht davon ausgegangen werden, daß Legehennen-Käfighaltungs-Systeme schlechthin tierschutzwidrig gehandhabt werden. Die vorliegenden Sachverständigenaussagen sind nach wie vor geteilt und weisen u. a. darauf hin, daß der derzeitigen Konstruktion und Beschaffenheit der Käfige nicht zuletzt aus der Sicht des Tierschutzes gewisse Mängel anhaften. Diese und andere im Rahmen von Sachverständigenerörterungen herausgestellte sowie in der Öffentlichkeit aufgetretene Fragen hat die Bundesregierung im Zuge der Fortentwicklung der Tierschutzrechtsreform zum Anlaß genommen, um hier im Rahmen ihrer personellen und materiellen Möglichkeiten eine wissenschaftliche Abklärung bald möglichst herbeizuführen. Sobald die noch offenen wissenschaftlichen und fachtechnischen Fragen ausreichend geklärt sind, wird die Bundesregierung unter Ausschöpfung der Ermächtigung des § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes prüfen, inwieweit Tierschutzmindestforderungen in Form einer Rechtsverordnung formiert werden müssen. Eine Terminangabe ist z. Z. nicht möglich. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß jede Art von Nutztierhaltung — soll sie wirtschaftlich sein — letztlich eine Synthese der Lebensansprüche der Nutztiere mit den haltungstechnischen sowie betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten im Sinne einer Wohlausgewogenheit ethischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Belange verlangt. In diesem Sinne hat unlängst auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages zu diesem Fragenkomplex Stellung genommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung, ähnlich wie die Deutsche Bundesbank, der Meinung, daß die deutsche Landwirtschaft als einzige Gruppe sich nicht konjunkturgerecht verhält und durch außerordentliche Preissteigerungen die Inflation anheizt? Die von Ihnen zitierte Äußerung der Deutschen Bundesbank ist mir nicht bekannt. Falls Sie jedoch auf die Ausführungen im jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht 1975 der Deutschen Bundesbank anspielen, so muß ich feststellen, daß darin sinngemäß gesagt worden ist, daß von einem besonderen Beitrag der Landwirtschaft zu den der gesamten Volkswirtschaft auferlegten Stabilitätsbemühungen nicht gesprochen werden kann. Dies ist zwar kein Lob, aber auch keine solche extrem negative Feststellung, wie Sie sie in Ihrer Anfrage unterstellt haben. Die Bundesbank schreibt in dem Jahresbericht selbst, daß die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise im Wirtschaftsjahr 1975/76 überwiegend durch schlechte Ernteergebnisse bei Kartoffeln und Gemüse sowie durch ein zyklisch bedingt knappes Angebot an Schlachttieren hervorgerufen worden ist. Und sie stellt ebenfalls fest, daß die jüngsten Agrarpreisbeschlüsse für 1976/77 in der Bundesrepublik weniger verteuernd wirken als in den übrigen Mitgliedstaaten. Daß dies so möglich war, das darf ich hier einmal feststellen, ist auf die vergleichsweise niedrigen Preissteigerungsraten in der Bundesrepublik zurückzuführen und damit auch ein Ergebnis der konsequenten Stabilitätspolitik der Bundesregierung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 16709* Die Feststellungen der Bundesbank, die sich auf die kurzfristige Preisentwicklung erstrecken, bedürfen meines Erachtens jedoch noch der Ergänzung durch die Betrachtung eines längeren Zeitraums. Geht man von 1965-1975 aus, so ergibt sich bei den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen ein Anstieg von nur 16 % gegenüber 38 % bei den industriellen Erzeugerpreisen. Im gleichen Zeitraum stieg der Preisindex für die allgemeine Lebenshaltung um 52 %, der für Nahrungsmittel dagegen lediglich um 39 %. Langfristig haben somit die Agrarpreise nicht preistreibend, sondern eher stabilisierend gewirkt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 45 und 46) : Ist der Bundesregierung die Veröffentlichung der Landwirtschaftskammer Münster (Notiz im Bonner „General-Anzeiger" vom 23. April 1976) bekannt, nach der aus den Niederlanden importierte Salatköpfe in den Monaten Januar und Februar 1976 unzulässig hohe Rückstände an Quintozen (Antifäulnismittel) aufweisen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung von Quintozen aus gesundheitspolitischen Gründen verboten ist, den Import solcher gesundheitsschädigender Salatköpfe zu verhindern? Wie gedenkt die Bundesregierung die deutschen Produzenten vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen, die dadurch entstehen, daß ihre Produktionsverluste erheblich höher als hei den niederländischen Kollegen sind, weil Quintozen in der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden darf? Die Bundesregierung bedauert es außerordentlich, daß bisher ein gemeinsames Vorgehen der EG-Mitgliedstaaten bei der Zulassung der Pflanzenschutzmittel nicht möglich war. Dadurch können sich sowohl gesundheitspolitische als auch wettbewerbspolitische Probleme ergeben. Die in der Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz festgelegten Toleranzwerte gelten grundsätzlich sowohl für Inlandserzeugnisse als auch für Einfuhren. Sofern diese Toleranzwerte bei einem bestimmten Pflanzenschutzmittel nicht mit ausreichender Sicherheit eingehalten werden können, kann dieses Mittel in der Bundesrepublik nicht zugelassen werden bzw. muß — wie im Falle des Quintozens, einem Antifäulnismittel — seine Zulassung zurückgezogen werden. Ähnliche Maßnahmen sind bezüglich der ausländischen Erzeugung nicht möglich, so daß hier nur das Instrument der Grenzkontrollen verbleibt, das ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder liegt. Mein Haus hat bereits mit Schreiben vom 15. April 1976 die Länder gebeten, die Rückstandskontrollen bei der Einfuhr zu intensivieren, damit die gesundheitspolitischen Ziele erreicht werden und die deutsche Landwirtschaft vor ungerechtfertigten Nachteilen geschützt wird. Darüber hinaus sollen noch in diesem Monat Gespräche mit unseren Nachbarländern über die Anwendung von Quintozen geführt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 47): Wie hoch sind die Kosten, die die Verbraucher für die Agrarpolitik zu zahlen haben, und erreicht die Gesamtsumme dieser Kosten 30 Milliarden DM, wie der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels verbreitet? Die Kosten, die die Verbraucher angeblich für die Agrarpolitik zu zahlen haben, können nicht durch einfache Addition von Finanzzuweisungen an einen Wirtschaftszweig, des Zahlungsverkehrs mit dem Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel und der Differenz der Nahrungsmittelpreise im Inland und auf dem Weltmarkt gewonnen werden. Deshalb ist die von Ihnen zitierte Gesamtsumme von 30 Mrd. DM Verbraucherbelastung in keiner Weise zutreffend. Die Verbreitung einer solchen Zahl ist irreführend und unverantwortlich, weil sie suggeriert, daß die Agrarpolitik um diesen Betrag billiger sein könnte. Bei der Berechnung ist u. a. nicht berücksichtigt, daß Zahlungen, wie sie im Subventionsbericht der Bundesregierung und in den Agrarhaushalten von Bund und Ländern ausgewiesen sind, den verschiedensten landwirtschaftlichen, ernährungs- und verbraucherpolitischen, sozialen und regionalen Zielen dienen. Sie sind zudem z. T. unmittelbare Folge der Europäischen Integration und deshalb nicht dem Agrarsektor anzulasten. Unzulässig ist auch die Differenzrechnung zum Preisniveau auf dem Weltmarkt. Abgesehen davon, daß die Weltmarktpreise von nationalen Maßnahmen verschiedenster Länder und von Spekulationen abhängen, wird übersehen, daß bei stärkerer Nachfrage der Europäischen Gemeinschaften am Weltmarkt die Weltmarktpreise und damit die Einfuhrpreise der EG erheblich steigen würden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen A 48 und 49) : Trifft es zu, daß Wehrpflichtige, die im Vertrauen auf Berufsförderung in der Bundeswehr und anschließende Förderung beruflicher Fortbildung — z. B. zum Elektrotechniker — sich als Zeitsoldaten verpflichteten, nunmehr dadurch benachteiligt werden können, daß durch die Änderung des § 46 des Arbeitsförderungsgesetzes durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 die als Zeitsoldat im Gegensatz zu der als Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr verbrachten Zeit nicht mehr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit im Sinne des § 46 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes gleichgestellt wird? Wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls, daß dadurch jungen Menschen die Entscheidung, sich als Zeitsoldat zu verpflichten, die sie im Vertrauen auf zur Zeit dieser Entscheidung geltende Gesetze und auf Anraten der Bundeswehrverwaltung getroffen haben, nachträglich bei der beruflichen Fortbildung schwere Nachteile bringen kann? Das Haushaltsstrukturgesetz-AFG hat die Leistungen zur Bildungsförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz grundsätzlich davon abhängig gemacht, 16710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 daß der Antragsteller vorher Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit geleistet hat. Bei Antragstellern, die wegen einer Veränderung ihrer persönlichen Verhältnisse oder aus anderen Gründen eine Beschäftigung aufnehmen müssen, begnügt sich das Gesetz jedoch mit der Verpflichtung, in Zukunft eine beitragspflichtige Beschäftigung auszuüben. Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist in diesen Fällen, daß der Antragsteller sonst arbeitslos sein würde oder daß er bislang keinen beruflichen Abschluß erreicht hat. Diese Regelungen gelten auch für Soldaten auf Zeit. Für die länger dienenden Zeitsoldaten sieht das Soldatenversorgungsgesetz ein System von beruflichen Förderungsleistungen vor. Soweit die Zeitsoldaten hiernach keinen Förderungsanspruch haben, können sie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nur auf Grund der genannten Ausnahmeregelung beanspruchen. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß ein Soldat auf Zeit nach Beendigung seiner Dienstzeit eine Beschäftigung aufnehmen muß. Förderungsleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten also alle Soldaten auf Zeit, die ohne Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme arbeitslos sein würden oder bislang noch keinen beruflichen Abschluß erreicht haben. In den anderen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, daß das persönliche Interesse des einzelnen am beruflichen Fortkommen überwiegt und es daher dem Soldaten zugemutet werden kann, nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr zunächst noch einmal zwei Jahre lang eine beitragspflichtige Beschäftigung auszuüben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 77.5094 Frage A 50) : In welcher Weise wird die Bundesregierung darauf achten, daß bei der Neueinteilung der Bezirke der Arbeitsämter, die auf Grund der kommunalen Neugliederung erfolgt, § 189 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung vom 25. Juni 1975 Beachtung findet, in dem es u. a. heißt, daß bei der Abgrenzung der Bezirke wirtschaftliche Zusammenhänge zu berücksichtigen sind? Die Abgrenzung der Bezirke der Arbeitsämter ist eine Angelegenheit, die von der Bundesanstalt für Arbeit als selbständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich wahrgenommen wird. Zuständig für die Entscheidung ist der Verwaltungsrat der Bundesanstalt. In ihm sind Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften vertreten. Die Beschlüsse über die Neuabgrenzung der Bezirke bedürfen nicht — wie andere Entscheidungen des Verwaltungsrates — der Genehmigung der Bundesregierung. Die Bundesregierung wirkt lediglich durch ihre Vertreter im Verwaltungsrat an der Entscheidung mit. Außerdem kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bei eindeutigen Verstößen gegen Gesetz oder sonstiges Recht nach § 224 Arbeitsförderungsgesetz im Rahmen seines Aufsichtsrechts einschreiten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sowohl bei den kommunalen Neugliederungen als auch bei der Neuabgrenzung der Arbeitsamtsbezirke auch wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 51): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bundesbürger im Rentenalter sich entscheiden, ihren Lebensabend bei Verwandten in der DDR zu verbringen, also in die DDR umzusiedeln, und wie ist in solchen Fällen die Rentenversorgung geregelt? In früheren Jahren ist die Altersstruktur der in die Deutsche Demokratische Republik übersiedelnden Personen nicht ermittelt worden. Erst seit 1974 werden solche Erhebungen vom Statistischen Bundesamt angestellt. Im Jahre 1974 haben 782 Personen, die 65 Jahre und älter waren, sich entschlossen, in die Deutsche Demokratische Republik überzusiedeln. Es ist allerdings nicht bekannt, ob diese Personen alle Rentenbezieher waren. Eine Rente aus der Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland kann nicht mehr gezahlt werden, wenn der Berechtigte seinen ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik nimmt; in diesem Falle ruht die Rente, Es besteht aber ab Aufenthaltnahme in der Deutschen Demokratischen Republik grundsätzlich Anspruch auf eine dortige Rente. Bei der Berechnung dieser Renten werden nach den einschlägigen rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften auch in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegte Versicherungszeiten berücksichtigt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 52 und 53) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung auf die Sparvorschläge des Deutschen Bundeswehrverbands zu reagieren? Enthalten die Sparvorschläge des Deutschen Bundeswehrverbands neue Gesichtspunkte, oder handelt es sich um schon bekannte Problembereiche? Zu Frage A 52: Die Bundesregierung hat die Sparvorschläge des Deutschen Bundeswehrverbandes zur Kenntnis genommen. Der Bundesminister der Verteidigung hat Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 16711' angeordnet, diese Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Eine Stellungnahme ist in Arbeit, jedoch noch nicht abgeschlossen. Zu Frage A 53: Die Sparvorschläge des Deutschen Bundeswehrverbandes enthalten keine wesentlich neuen Gesichtspunkte. Viele Bereiche, wie zum Beispiel Kostenersparnis durch längere Auslandsverwendung, Rationalisierung bei Beschaffungen und im Schriftverkehr, bessere Nutzung der Kapazitäten der Bundeswehrkrankenhäuser, werden seit längerem, auch mit anderen Ressorts, untersucht und haben zu zahlreichen Einsparungen geführt. Eine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten erscheint mir — und dafür werden Sie sicherlich Verständnis haben, Herr Kollege Würtz, — wegen der Vielzahl und der Komplexität der Vorschläge im Rahmen einer Fragestunde zeitlich nicht möglich. Ich bin jedoch gern bereit, Einzelpunkte schriftlich zu beantworten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 54 und 55) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Teilnahme eines Hauptmanns der Bundeswehr in Uniform an einem Treffen ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS im bayerischen Sonthofen, bei dem einem früheren Unteroffizier nachträglich ein Ritterkreuz überreicht wurde, ziehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Treffen in einem Soldatenheim stattfand, zu dessen Kuratorium auch Vertreter der Bundeswehr gehören? Zu Frage A 54: Am 24. und 25. April 1976 fand im Soldatenheim Sonthofen ein Suchdienst- und Kameradschaftstreffen der Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der Soldaten der ehemaligen Waffen-SS (HIAG) statt. An dieser Versammlung hat ein Hauptmann der Bundeswehr in Uniform teilgenommen. Der Soldat ist Mitglied der HIAG. Der Hauptmann wurde durch seinen Kommandeur über sein Fehlverhalten belehrt. Angesichts dieses Einzelfalles hält der Bundesminister der Verteidigung die getroffene Maßnahme für ausreichend. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß sich die Bundeswehr an derartigen Veranstaltungen grundsätzlich nicht offiziell beteiligt. Auch diesmal leistete der Standortälteste einer Einladung nicht Folge. Zu Frage A 55: Soldatenheime sind Freizeit- und Begegnungsstätten für Soldaten aller Dienstgrade. Sie sind grundsätzlich außerhalb militärischer Anlagen errichtet und dienen zugleich als „Stätten der Begegnung" mit der Zivilbevölkerung. Träger der Soldatenheime ist nicht die Bundeswehr, sondern die Bundesarbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V. Einfluß auf die Soldatenheime hat die Bundeswehr nur über die Kuratorien, in denen neben Vertretern des öffentlichen Lebens und der Seelsorge auch Soldaten mitwirken. Das Soldatenheim Sonthofen ist zum Teil von der Stadt Sonthofen bezuschußt worden und steht daher der Stadt hinsichtlich der Saalvergabe zu 50 °/o zur Verfügung. Die Saalvergabe erfolgt grundsätzlich durch den Diakon ohne Mitwirkung des Kuratoriums. Nach meinen Informationen war dem Diakon nicht bekannt, daß auf der Versammlung die Ritterkreuzverleihung geplant war. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen A 56 und 57) : Trifft es zu, daß Aufklärungsflugzeuge vermutlich von Luftstreitkräften des Warschauer Pakts unter Verletzung des Luftraums von NATO-Staaten Erkundungsflüge über Westeuropa betreiben, wie die Tageszeitung „Die Welt" vom 14. April 1976 verlautbarte? Liegen der Bundesregierung Hinweise deutscher bzw. befreundeter Luftverteidigungseinrichtungen vor, die ihr Erkenntnisse über die von Patrouilleflugzeugen der Warschauer-Pakt-Staaten im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland bewirkten Initiativen vermitteln? Die von Ihnen angesprochene Nachricht in der Tageszeitung „Die Welt", in Aussage und Tenor deckungsgleich mit Veröffentlichungen in weiteren Tageszeitungen und Luftfahrtzeitschriften des In-und Auslandes, entspricht nicht den Tatsachen. Flugzeuge der Luftstreitkräfte des Warschauer Pakts fliegen Routine-Aufklärungseinsätze im Luftraum über dem Territorium des Pakts. Ein Eindringen in den Luftraum von NATO-Staaten ist bisher nicht festgestellt worden. Ihre zweite Frage ist damit gegenstandslos. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß der Bundesminister der Verteidigung über die Luftverteidigungslage und damit auch über die im Luftraum über Mitteleuropa stattfindenden Flugbewegungen von Flugzeugen des Warschauer Pakts und entsprechende Reaktionen eigener Kräfte aktuell unterrichtet ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 58) : 16712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 779 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Rechte der Kranken und Sterbenden Expertenkommissionen zur Erarbeitung der in Nummer 10, II bezeichneten Richtlinie für die medizinischen Berufe und zur Bearbeitung von Beschwerden gemäß Nummer 10, III einzuberufen? Soweit die Erarbeitung von ethischen Grundsätzen bezüglich der Rechte von Kranken und Sterbenden angesprochen ist, darf ich darauf hinweisen, daß die 44. Konferenz der Justizminister und Senatoren am 15. November 1974 beschlossen hat, im Anschluß an die Arbeit einer Bund-Länderarbeitsgruppe, die sich mit der Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantation und klinischen Sektion befaßt hat, eine neue Kommission in Aussicht zu nehmen, die sich mit allgemeinen Fragen des ärztlichen Heileingriffes befassen soll. In diesem Rahmen werden auch die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgeworfenen Probleme zu behandeln sein. Bezüglich der Einrichtung nationaler Kommissionen zur Prüfung von Beschwerden gegen das medizinische Personal kann darauf hingewiesen werden, daß bei der Ärzteschaft selbst die Bereitschaft wächst, Vorwürfe über Kunst- und Behandlungsfehler rasch und auf außergerichtlichem Wege aufzuklären. Im April 1975 ist bei der Landesärztekammer Bayern in München erstmals und versuchsweise eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Erledigung von Haftpflichtstreitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten eingerichtet worden, die in der Zwischenzeit Nachfolge, zum Beispiel im Bereich der Ärztekammer Nordrhein, gefunden hat. Mit der Errichtung weiterer Schlichtungsstellen ist zu rechnen. Es wird abzuwarten sein, ob diese Institutionen in der Lage sind, den Prüfungsbelangen Rechnung zu tragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen A 59 und 60) : Sind die Absolventen des nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 ab 1. Oktober 1976 beginnenden „praktischen Jahres" gegen die bei ihrer praktischen Tätigkeit in der Klinik gegenüber anderen Studiengängen erheblich größeren Risiken, z. B. Infektionen, entsprechend abgesichert, und wenn nein, wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen? Wird für die Absolventen des „praktischen Jahres" ein Nachteil gegenüber den bisherigen Medizinalassistenten dadurch entstehen, daß sie zwischen der Ablegung des dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung und der Erteilung der Approbation eine Wartezeit für die Feststellung des Prüfungsergebnisses und die Bearbeitung des Antrags auf Approbation hinnehmen müssen, in der sie noch nicht zur Ausübung ihres Berufs berechtigt sein werden, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen tun? Zu Frage A 59: Als Studenten sind die Auszubildenden im letzten Jahr des Medizinstudiums gemäß § 539 RVO gesetzlich unfallversichert. Weitere Absicherungen sind weder beabsichtigt noch notwendig. Zu Frage A 60: Die Bundesregierung beabsichtigt keine Maßnahmen zur Überbrückung der Wartezeit, die für die Absolventen einer ärztlichen Ausbildung nach neuem Recht zwischen der Ablegung des 3. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und der Erteilung der Approbation bestehen wird. Die Auswertung der schriftlichen Prüfung dauert in der Regel nicht sehr lange. Man wird auch davon ausgehen können, daß die Erteilung der Approbation als Arzt in kurzer Zeit erfolgen kann. So dauert es derzeit bis zur Aushändigung der Approbationsurkunde z. B. in Nordrhein-Westfalen ca. 14 Tage, von dem Zeitpunkt angerechnet, zu dem alle Unterlagen nach § 35 der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorliegen. Die rechtzeitige Vorlage der Unterlagen hängt bis auf das Ergebnis der Prüfung vom Antragsteller ab. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 61 und 62) : Ist die Bundesregierung bereit, die in der Sendung des 1. Programms des Deutschen Fernsehens „Schrei leise, sonst hören Dich die Nachbarn" vom 27. April 1976 veröffentlichten Mißhandlungen an Ehefrauen durch ihre Männer zum Anlaß zu nehmen, über das Problem der Gewalt und der Mißhandlung von Müttern und Kindern eine wissenschaftliche Untersuchung anzuregen und zu fördern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Initiativen von Frauen und Institutionen zur Schaffung von Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen und Kinder — beispielsweise durch Finanzierung und Übernahme modellhafter Projekte — zu fördern? Zu Frage A 61: Die Bundesregierung hat sich bereits vor der Sendung der ARD mit dem Problem der Mißhandlung von Frauen durch ihre Ehemänner befaßt. Aus den Erfahrungen in ähnlich gelagerten Problembereichen, z. B. der Kindesmißhandlungen oder der Drogenabhängigkeit, bei denen ebenfalls hohe Dunkelziffern bestehen, hält sie es für fraglich, ob wissenschaftliche Untersuchungen wirksam zur Lösung solcher Probleme beitragen können. Die Bundesregierung hat zunächst damit begonnen, die vorhandenen Daten und Erkenntnisse zusammenzutragen und zu analysieren, unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Auslandes. Zu Frage A 62: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist grundsätzlich bereit, modellhafte Projekte zu fördern, die mißhandelten Frauen und ihren Kindern Zuflucht und Hilfe anbieten. Solche Projekte sollten von erfahrenen Trägern sozialer Einrichtungen oder in enger Zusammenarbeit mit ihnen durchgeführt werden. Sie sollten die vorhandenen Hilfs- und Beratungsangebote mit einbezie- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 16713* hen und nach Wegen suchen, wie durch eine wirkungsvollere Zusammenarbeit der sozialen Einrichtungen den betroffenen Frauen besser geholfen werden kann. Beratung und Hilfe sollten so ausgerichtet sein, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Familien zu erhalten. Dazu ist es notwendig, auch nach den Ursachen für diese Probleme zu fragen und die Ehemänner der mißhandelten Frauen mit in die Beratung einzubeziehen. Die Bundesregierung befaßt sich gegenwärtig mit einem Antrag für ein Modellprojekt, das auf die Initiative einer Berliner Frauengruppe zurückgeht. Es soll die Möglichkeiten und den Nutzen einer Zufluchtsstätte für mißhandelte Frauen und ihre Kinder erproben. Im Augenblick werden Gespräche geführt, wie die Planung dieses Modellversuchs auf die oben genannten Bedingungen eingerichtet werden kann. Allerdings betrachtet die Bundesregierung solche Zufluchtsstätten nur als eine Möglichkeit, den durch Brutalität in der Ehe geschädigten Frauen zu helfen. Sie wird sich deshalb darum bemühen, ein weiteres Spektrum von Hilfsangeboten zu aktivieren und die vorhandenen sozialen Hilfen besser an die Erfordernisse in der akuten Notsituation anzupassen. Dabei muß auch das Problembewußtsein für die Nöte mißhandelter Frauen gestärkt werden. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß solche nachträglichen Hilfen für mißhandelte Frauen zwar notwendig sind, daß sie allein jedoch nicht geeignet sind, dem Problem von Brutalität in der Ehe zu begegnen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daß Frauen und Männer lernen, traditionelle Muster von Abhängigkeit und Unterordnung zu überwinden und ebenso wichtig, daß die Frauen mehr Selbständigkeit gewinnen. Dies ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Die Bundesregierung bemüht sich ihrerseits, die Frauen über ihre Rechte zu informieren und ihnen bessere Chancen in Bildung, Beruf und öffentlichem Leben zu geben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 63 und 64) : Welche Größenordnung erreicht nach Auffassung der Bundesregierung die Zahl der ehelichen Brutalitätsdelikte gegenüber Frauen, und ist sie willens, eine genauere Untersuchung der Tatbestände zu veranlassen? In welcher Weise wird die Bundesregierung Maßnahmen veranlassen, die geeignet sind, den durch eheliche Brutalitätsdelikte geschädigten Frauen nachhaltig zu helfen, und wird sie dabei Erfahrungen in anderen europäischen Ländern berücksichtigen? Zu Frage A 63: Brutalitätsdelikte in der Ehe werden nur zu einem kaum abschätzbaren Teil erfaßt. Darum liegen verläßlichere Angaben über die Größenordnung solcher Fälle nicht vor. Die Bundesregierung ist bemüht, die verfügbaren Daten und Materialien zusammenzustellen und die Grundlagen der wenigen in Umlauf befindlichen Zahlenangaben zu überprüfen. Erst danach kann darüber entschieden werden, ob eine genauere Untersuchung der Tatbestände erfolgversprechend ist und zur Lösung dieses Problems beitragen kann. Ich verweise dazu auch auf die Ausführungen zur ersten Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius. Zu Frage A 64: Welche konkreten Maßnahmen am besten geeignet sind, dem Problem der mißhandelten Frauen und ihrer Familien zu begegnen, läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich festlegen. Die Bundesregierung steht darum allen Projekten, die hier konkrete und wirkungsvolle Hilfen in der Notsituation anbieten, aufgeschlossen gegenüber und ist bereit, sie im Rahmen ihrer Kompetenzmöglichkeiten auch finanziell zu fördern. Im einzelnen verweise ich auf die Ausführungen zur Frage 2 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius. Selbstverständlich werden auch die Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen europäischen Ländern ausgewertet und die dort getroffenen Maßnahmen auf ihre Übertragbarkeit auf die Bundesrepublik überprüft. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 66 und 67) : Gedenkt die Bundesregierung, ähnlich wie bei Konservierungsstotfen, für Verpackungsmaterialien, die Vinylchlorid enthalten, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht einzuführen, um den Verbraucher auf den Zusatz von Vinylchlorid hinzuweisen? Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte darüber vor, daß die chemische Substanz Vinylchlorid langfristig krebserregend wirken kann? Zu Frage A 66: Die industrielle Verarbeitung des gasförmigen Vinylchlorids (VC) zu festem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) ist nach Bekanntwerden der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Vinylchlorid soweit verbessert worden, daß in den daraus hergestellten Lebensmittelverpackungen nur noch geringe Anteile von Vinylchlorid enthalten sind. Die Menge Vinylchlorid, die aus PVC-Verpackungen auf Lebensmittel übergeht, ist so gering, daß sie auch durch die inzwischen erheblich verbesserten Bestimmungsmethoden — die einen Nachweis bis auf 0,05 ppm erlauben (= Teile pro Millionen) — zur Zeit nicht ermittelt werden kann. Nach dem augenblicklichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist eine gesundheitliche Gefahr 16714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 durch Lebensmittel, die in PVC verpackt sind, nicht gegeben. Die Bundesregierung hält daher die Einführung einer Kennzeichnungspflicht nicht für erforderlich. Zu Frage A 67: Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, bei denen eine sonst selten auftretende Krebsart festgestellt wurde, die auf eine mehrjährige VinylchloridExposition am Arbeitsplatz zurückgeführt wird. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt in ihrer XI. Mitteilung der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe Vinylchlorid als krebserregend auf. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 7/5094 Fragen A 68 und 69) : Welche Vorsorge hat die Bundesregierung getroffen, damit der Rechts- und Sozialstatus des von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost für die neuen Regionalgesellschaften abgestellten Personals voll gewahrt bleibt? Wie gedenkt die Bundesregierung den rechtlichen und materiellen Besitzstand der Bediensteten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost nach erfolgreichem Abschluß des Versuchszeitraums zu sichern, der den neuen Regionalgesellschaften im Busdienst vorgegeben wurde? Zu Frage A 68: Die Dienst- und Arbeitsverhältnisse der für die Regionalverkehrsgesellschaften tätigen Fahrer werden entsprechend den Vereinbarungen zwischen Deutscher Bundesbahn und Deutscher Bundespost unverändert fortgeführt. Das gilt auch für das Verwaltungspersonal, soweit es nicht auf eigenen Antrag in den Dienst der Gesellschaft tritt. Der Rechts-und Sozialstatus des betroffenen DB- und DBP-Personals wird daher von den Maßnahmen zur Neuordnung der Busdienste des Bundes grundsätzlich nicht berührt. Zu Frage A 69: Nach erfolgreichem Abschluß des Versuchszeitraumes ist davon auszugehen, daß die Regionalverkehrsgesellschaften an der Weiterbeschäftigung des gut ausgebildeten und zuverlässigen Personals von der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost interessiert und darauf angewiesen sind. Auch über den Versuchszeitraum hinaus wird daher der Rechts- und Sozialstatus des betroffenen Personals von der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost unberührt bleiben. Ein Übergang in den Dienst der Gesellschaften ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter möglich. Auf der Grundlage dieser Feststellungen werden die Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost zu gegebener Zeit Einzelregelungen zu treffen und mit den Personalvertretungen abzustimmen haben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 70): Treffen Meldungen zu, die deutsche Verkehrswirtschaft sei aus dem bilateralen Verkehr mit den östlichen Staatshandelsländern schon nahezu verdrängt, die überdies verstärkt versuchten, in die westeuropäischen Verkehrsmärkte einzudringen, und wird die Bundesregierung - bejahendenfalls — alle gesetzlichen Handhaben voll ausschöpfen bzw. ergänzende den gesetzgebenden Körperschaften vorschlagen, um ausgewogene Verhältnisse zu erhalten bzw. wiederherzustellen? Seit der Antwort der Bundesregierung vom 16. Dezember 1975 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU zum Problem der Aktivitäten der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im internationalen Verkehr (Bundestagsdrucksache 7/4583) hat sich das Problem nicht grundlegend geändert. Meldungen, wonach die deutsche Verkehrswirtschaft aus dem bilateralen Verkehr mit den östlichen Staatshandelsländern schon nahezu verdrängt sei, treffen in dieser pauschalen Form nicht zu. Allerdings entwickelt sich die Beteiligung deutscher Verkehrsunternehmen am bilateralen Verkehr mit den östlichen Staatshandelsländern in bestimmten Relationen aus unterschiedlichen Gründen nicht befriedigend. Zutreffend ist, daß die östlichen Staatshandelsländer verstärkt bemüht sind, auch in andere Verkehrsmärkte einzudringen. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung mit größter Sorgfalt. Sie wird weiterhin unter Abwägung aller zu beachtenden Gesichtspunkte, nicht zuletzt der handelspolitischen Aspekte, alle Möglichkeiten nutzen, um ausgewogene Verhältnisse in den bilateralen Verkehrsbeziehungen sowie auf den übrigen Verkehrsmärkten zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 71): Trifft es zu, daß auf Vorschlag des Staatssekretärsausschusses in sieben Testgebieten der Bundesrepublik Deutschland eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden soll für ein Modell, bei dem der Personenverkehr auf die Straße verlagert wird, während der Güterverkehr auf der Schiene bleibt, und um welche Bundesbahnstrecken handelt es sich hierbei? Es trifft zu, daß in Absprache mit den Ländern in sieben Testregionen Modellrechnungen zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung ausgewählter Strecken vorgenommen werden. Dabei wird zunächst geprüft, ob der Personenverkehr auf die Straße verlagert werden kann. Ferner wird untersucht, ob bei Unterstellung dieser Annahme und bei dem dadurch möglichen gesenkten Ausbaustandard der Güterverkehr weiter auf der Schiene kostendeckend betrieben werden kann. An diese Untersuchungen schließt sich die volkswirtschaftliche Bewertung unter Berücksichtigung regionalwirtschaftlicher und raumstruktureller Gesichtspunkte an. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 16715* Im einzelnen handelt es sich um die Räume: Neumünster — Uelzen — Coesfeld — Hochsauerland — Dillenburg — Freiburg — Zwiesel Die Erfahrungen bei der Untersuchung der Testräume sollen bei der Prüfung des Gesamtnetzes verwendet werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 72) : Was hat die Bundesregierung im Hinblick auf eine Einreise von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in die DDR mit dem Motorrad unternommen, nachdem im Vertrag über Fragen des Verkehrs vom 26. Mai 1972 die Begriffe „Kraftfahrzeug" und „Fahrzeug" verwendet werden, jedoch in der Anordnung über Einreisen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in die DDR vom 17. Oktober 1972 von seiten der DDR nur eine Einreise mit dem Pkw vorgesehen ist und somit für alle Motorradfahrer aus der Bundesrepublik Deutschland eine Einreise in die DDR unmöglich ist? Die zuständigen Organe der DDR weigern sich, gestützt auf die „Anordnung über Einreisen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in die DDR in der Fassung vom 14. Juni 1973", Einreisen mit dem Motorrad zu genehmigen. Diese Haltung der DDR ist von der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Kommission nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages seit der 3. Kommissionssitzung am 9. Oktober 1973 mehrfach angesprochen worden. Die DDR-Delegation stützt diese Anordnung darauf, daß nach Artikel 2 des Verkehrsvertrages der Verkehr dem Recht desjenigen Staates unterliege, in dessen Gebiet er durchgeführt wird, soweit der Verkehrsvertrag nichts anderes bestimmt, und er es den Vertragsstaaten belasse, im Zusammenhang mit der Erteilung einer Einreisegenehmigung Beschränkungen in der Benutzung individueller Verkehrsmittel anzuordnen, wie dies anfänglich ganz allgemein bei der Benutzung individueller Kraftfahrzeuge geschehen sei. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland hat sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß der Ausschuß einer bestimmten Art von Kraftfahrzeugen, nämlich Motorrädern, mit der in dem Verkehrsvertrag enthaltenen Verpflichtung, den Verkehr entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in größtmöglichem Umfange zu gewähren, zu erleichtern und möglichst zweckmäßig zu gestalten, schlechthin nicht vereinbar ist. Sie wird diesen Standpunkt in der Kommission nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages auch weiterhin vertreten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 73) : Welche Kosten sind dem Kraftfahrzeugbundesamt durch die Auswertung der Anmeldeunterlagen und die Weitergabe der Daten über die Zulassung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen an Adressenverlage zu deren verlegerischer Auswertung seit Beginn dieser Praxis entstanden, und welche Einnahmen aus dieser Adressenweitergabe hat das Kraftfahrzeugbundesamt bisher in seinen Haushaltsplänen ausgewiesen? Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die ihm für die Weitergabe von Daten über die Zulassung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen an Adressenverlage zu deren verlegerischer Auswertung entstehenden Kosten mit 8,2 Pfennigen je Datensatz berechnet. Dieser Kostensatz gilt seit der Einführung der Weitergabe der Daten auf Mangnetbändern im Jahre 1972. In der Kürze der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, die jeweiligen jährlichen Gesamtkosten zu ermitteln. Im Haushaltsplan für das Kraftfahrt-Bundesamt waren in den vergangenen 10 Jahren folgende SollEinnahmen ausgewiesen, denen nachstehende IstEinnahmen gegenüberstehen: Jahr Haushaltsvoranschlag Istergebnis (Soll) (DM) (DM) 1966 140 000 153 976,70 1967 140 000 116 388,67 1968 140 000 155 695,61 1969 140 000 246 833,19 1970 800 000 591 414,51 1971 900 000 989 052,97 1972 650 000 1 228 797,32 1973 1 000 000 1 089 476,65 1974 1 000 000 1 195 310,68 1975 950 000 1 100 021,08 1976 1 000 000 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/5094 Frage A 74) : Mit welcher Begründung räumt die Deutsche Bundespost Zeitungsunternehmen hinsichtlich der Gebühren für Fernschreibstandleitungen Pressepräferenzen ein, freien Journalisten neuerdings hingegen keine mehr, und ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß dies eine wirtschaftliche Benachteiligung freier Journalisten darstellt, die zurückgenommen werden muß? Nach Auffassung der Bundesregierung stellen die mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 12. Februar 1974" gegenüber den Nachrichtenagenturen u. a. für die Nachrichtenübermittlung an Zeitungsunternehmen gewährten Vergünstigungen keine wirtschaftliche Benachteiligung der freien Journalisten durch die Deutsche Bundespost dar. Mit diesen Maßnahmen werden die kleinen und mittleren Presseunternehmen unterstützt, die auf die 16716* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Nachrichten der Nachrichtenagenturen weitgehend angewiesen sind. Die Deutsche Bundespost leistet mit diesen Pressepräferenzen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt im Pressewesen, das mit seinem breiten Informationsspektrum erst die Existenzgrundlage auch für das freie Journalistentum schafft; insofern partizipiert an den gebührenbegünstigenden Maßnahmen als auch der freie Journalist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 75) : Treffen die in der Tagespresse geäußerten Vermutungen zu, daß die Olympiamarken und die Jugendmarken bewußt am gleichen Tag der Offentlichkeit angeboten wurden und damit durch die Ähnlichkeit der Olympiamarken mit den Jugendmarken (deren Motto „Jugend trainiert für Olympia" lautet) der vom Bundesminister Gscheidle ohnehin erst nach langem Zögern übernommene Vertrieb absichtlich erschwert wurde und daß aus ebendemselben Grund vielerorts bereits am Nachmittag des Ersttags keine Olympiablocks an den Schaltern mehr zu erhalten waren? Aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen gibt die Deutsche Bundespost jeweils mehrere Postwertzeichen-Neuerscheinungen an einem Tage aus. Für die ursprünglich insgesamt 35 Sonderpostwertzeichen des Jahres 1976 waren die 8 Ausgabetage bereits im Februar 1975 festgelegt und veröffentlicht worden. Die zusätzlichen Olympia-Zuschlagsmarken, über deren Erscheinen im November 1975 entschieden wurde, mußten einem der bereits festgelegten Ausgabetage zugeordnet werden. Dem Wunsch der Stiftung Deutsche Sporthilfe folgend, die Zuschlagsmarken so bald wie möglich herauszubringen, wurde der 6. April 1976, der Erstausgabetag der Jugendmarken 1976, gewählt. Der Bundespostminister fand sich zu diesem Entgegenkommen bereit, obwohl betriebliche Erschwernisse zu befürchten waren. Es sind keine Fälle eines Mangels an Olympiamarkenblöcken am Erstausgabetag bekanntgeworden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der bevorstehenden Änderung der Fernsprechzonen insbesondere in den dünnbesiedelten Gebieten des Zonenrands die neuen Verwaltungsbezirksgrenzen mit zu berücksichtigen? Der Nahverkehrsbereich eines jeden Ortsnetzes erstreckt sich auf die unmittelbar angrenzenden sowie alle im Umkreis von 20 km liegenden Ortsnetze. Damit werden die Gebührenprobleme, die sich aus dem Entstehen großer Gemeinden bei der kommunalen Gebietsreform ergaben, gelöst. Gespräche zwischen den an der Peripherie einer Großgemeinde liegenden Ortsteilen und dem Verwaltungszentrum (Rathaus) dieser Gemeinde können zur Nahgebühr (= Ortsgebühr) abgewickelt werden. Die besonderen Gegebenheiten im Zonenrandgebiet wird die Deutsche Bundespost bei ihren Planungen für den Nandienst berücksichtigen. Bei dem Betriebsversuch im Jahr 1977 wird der Knotenamtsbereich Hilders mit mehreren Ortsnetzen aus dem Zonenrandgebiet in die Erprobung des Nahbereichsverkehrs einbezogen. Nach Ablauf des Versuchs wird über ein endgültiges Ausgleichsmodell befunden werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 81) : Welches Ergebnis haben die angekündigten Überlegungen der Bundesregierung gehabt, für Lastkraftwagen aus der DDR Straßenbenutzungsgebühren auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland zu erheben, und wann ist mit einer Entscheidung in dieser Frage zu rechnen? Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, daß sie die mit dem 1. Januar 1976 wirksam gewordene Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren der DDR für Schwerlastwagen und den damit verbundenen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil des westdeutschen Güterkraftverkehrsgewerbes bedauert. Der von verschiedenen Seiten gemachte Vorschlag, die Schwierigkeiten durch Einbeziehung der DDR-Nutzfahrzeuge in die Kraftfahrzeugsteuer zu mildern, wird von der Bundesregierung eingehend geprüft. Bei dieser Prüfung geht es nicht nur um steuertechnische Fragen, es müssen auch die möglichen politischen Auswirkungen eines solchen Schrittes sehr genau in die Betrachtung einbezogen werden. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es erscheint zweifelhaft, ob es angesichts der schwierigen Abwägung des Für und Wider möglich sein wird, eine Entscheidung noch vor Abschluß dieser Legislaturperiode zu treffen. In diesem Sinne ist auch bereits der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Güterkraftverkehrs in diesen Tagen unterrichtet worden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen A 82 und 83) : Stellen die Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs zur Forschungspolitik vor dem Verein Deutscher Ingenieure den Beginn einer neuen forschungspolitischen Konzeption der Bundesregierung dar? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kompetenzen zwischen Bundeswirtschaftsminister und Bundesforschungsminister neu abzugrenzen, und welche Rolle verbleibt dann dem Bundesforschungsminister? 1. Der Bundesminister für Wirtschaft hat in seinem Vortrag vor dem Verein Deutscher Ingenieure am 26. April 1976 nicht allgemein zur Forschungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 16717* politik, sondern nur zur staatlichen Förderung der Industrieforschung Stellung genommen. Er hat auf den Zielkatalog der Forschungspolitik hingewiesen und die Kriterien herausgestellt, welche die Bundesregierung schon Anfang 1975 in ihrem 5. Forschungsbericht an den Deutschen Bundestag für die staatliche Förderung der Industrieforschung als maßgeblich bezeichnet hatte. Im Anschluß daran hat der Bundesminister für Wirtschaft auch auf die wirtschaftspolitischen Probleme bei der direkten staatlichen Forschungsförderung aufmerksam gemacht, die bei jeder direkten staatlichen Förderung der Industrieforschung entstehen. Ferner hat es der Bundesminister für Wirtschaft ausdrücklich begrüßt, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie in Abstimmung mit ihm ein Gutachten über die Effizienz der indirekten Forschungsförderung in Auftrag gegeben hat. Es soll u. a. auch einen Beitrag zur sinnvollen Abgrenzung von direkter und indirekter Forschungsförderung liefern. Ihre Sorge um einen Gegensatz in den forschungspolitischen Auffassungen zwischen Bundesminister Dr. Friderichs und Bundesminister Matthöfer ist deshalb unbegründet; von einer neuen forschungspolitischen Konzeption der Bundesregierung kann keine Rede sein. 2. Die Festlegung der Geschäftsbereichskompetenzen der Bundesminister ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sondern des Bundeskanzlers. Auch der Bundeskanzler beabsichtigt jedoch nicht, die Kompetenzen im Bereich der Forschung neu zu bestimmen. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 88) : Teilt die Bundesregierung etwa die Auffassung, das Verfahren zur Entsendung Berliner Abgeordneter in das Europäische Parlament könne nicht die Direktwahl sein, und was hat anderenfalls die Bundesregierung bisher unternommen, um die weder nach den Vorbehaltsrechten der drei Schutzmächte noch nach dem Viermächteabkommen über Berlin verbotene unmittelbare Wahl zu verwirklichen? Die Frage der Teilnahme von Berliner Abgeordneten an der Direktwahl zum Europäischen Parlament ist schon wiederholt Gegenstand von Erörterungen und Initiativen gewesen. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion vom 10. Juni 1964 (Bundestagsdrucksache IV/2338) und auf die beiden Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion vom 27. Januar 1972 (Bundestagsdrucksache VI/3072) und 5. Dezember 1973 (Bundestagsdrucksache 7/1352) zur Einführung der nationalen Direktwahl zum EP. Die SPD-Fraktion und die CDU/CSU-Fraktion haben damals eine fast Bleichlautende Regelung für die Teilnahme von Berliner Abgeordneten an der Direktwahl zum EP vorgeschlagen. Ich zitiere den Wortlaut, der in allen 3 Vorlagen fast identisch ist und der nach dem zeitlich letzten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion gemäß Artikel 19 lautet: „Solange im Hinblick auf Artikel 2 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 23. Oktober 1954 (Bundesgesetzbl. 1955 S. 305) in Verbindung mit dem Schreiben der drei Hohen Kommissare in der Fassung vom 23. Oktober 1954 (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 500) der vollen Anwendung dieses Gesetzes im Land Berlin Hindernisse im Wege stehen, gilt folgende Regelung: Das Abgeordnetenhaus von Berlin wählt die auf das Land Berlin entfallenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament sowie eine ausreichende Anzahl von Ersatzbewerbern auf der Grundlage der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses im Zeitpunkt der Wahl zum Deutschen Bundestag. Vorschläge machen die zu diesem Zeitpunkt im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen und Gruppen. Die Gewählten müssen zu den nach § 54 des Bundeswahlgesetzes in den Deutschen Bundestag entsandten Abgeordneten des Landes Berlin gehören. § 54 Nr. 2 Buchstaben b und c des Bundeswahlgesetzes gelten sinngemäß." In Anbetracht der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte für Berlin hat die Bundesregierung mit den Drei Mächten Konsultationen über die Einbeziehung Berlins in die Direktwahl geführt. Das grundsätzliche Ergebnis ist in der Presseerklärung enthalten, welche anläßlich des Treffens der 4 Außenminister am Rande der Tagung des NATO-Ministerrats am 12. Februar 1975 in Brüssel veröffentlicht wurde. Dort heißt es: „Nach der Behandlung der Deutschland- und Berlinfrage im NATO-Ministerrat haben die vier Außenminister einige Fragen vertieft, welche im Verhältnis der Drei Mächte zur Bundesrepublik Deutschland von aktueller Bedeutung sind. So haben sie u. a. über die Frage der Einbeziehung Berlins in die Wahl zum Europäischen Parlament einen eingehenden Gedankenaustausch geführt. Die Gespräche der vier Außenminister führten zu einer gewissen Klärung der Positionen. Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte werden die Teilnahme der Westberliner an den Wahlen zum Europäischen Parlament nicht in der gleichen Weise zulassen, wie dies für die Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Die vier Regierungen werden ihre Konsultationen über die genauen zu befolgenden Modalitäten fortsetzen." Hieraus ergibt sich, daß wir in Übereinstimmung mit allen Fraktionen im Deutschen Bundestag und in Übereinstimmung mit den für Berlin verantwortlichen Drei Mächten davon ausgehen können, daß die Modalitäten für die Wahl der Berliner Abgeordneten zum EP keine anderen sein können als die für die Wahl der Berliner Abgeordneten zum Deutschen Bundestag. Hinzufügen möchte ich, daß im übrigen vorgesehen ist, den Vertrag über die Direktwahl zum Europäischen Parlament gemäß den festgelegten Verfahren auf Berlin zu erstrecken. 16718* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 238. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Mai 1976 Anlage 30 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/5094 Frage A 97): Ist es den Goethe-Instituten untersagt, und gegebenenfalls von wem, in ihr Vortragsprogramm Veranstaltungen über die Ost-West-Beziehungen und die Situation in den Ostblockstaaten, insbesondere der „DDR", aufzunehmen? Nein, eine solche Weisung gibt es nicht. Allerdings muß berücksichtigt werden, daß sich die Aufgaben des Goethe-Instituts aufgrund seines Vertrages mit dem Auswärtigen Amt in erster Linie auf Fragen der kulturellen Öffentlichkeitsarbeit erstrekken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/5094 Fragen A 99 und 100) : Wie läßt sich die Tatsache, daß Bundeskanzler Schmidt US-Außenminister Kissinger wegen dessen Warnungen vor kommunistischer Regierungsbeteiligung in NATO-Staaten aufgefordert hat, „ein bißchen zurückhaltend zu sein in der Beurteilung innerpolitischer Vorgänge anderer Staaten", vereinbaren mit der Kritik des Bundeskanzlers, die er in derselben Fernsehsendung am 15. April 1976 an der christdemokratischen Regierung Italiens geübt hat? Muß aus der im Fernsehen geübten Kritik des Bundeskanzlers an den italienischen Christdemokraten der Schluß gezogen werden, daß die Bundesregierung die derzeitige Opposition für unfähig hält, insbesondere soziale Aufgaben zu lösen, und womit läßt sich bejahendenfalls ein solcher Vorwurf rechtfertigen angesichts der unbestreitbaren Erfolge der von CDU/CSU geführten Bundesregierungen gerade auch auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet in den Jahren 1949 bis 1969? Zu Frage A 99: Es ist zunächst auf die altbekannte Tatsache zu verweisen, daß bei Interviews und Diskussionen die Bewerbung einer Aussage ganz entscheidend vom sachlichen Kontext abhängt. Der Bundeskanzler hat in der Fernsehdiskussion vom 15. April auf diese Tatsache hingewiesen und sich damit einer Wertung der ihm vorgehaltenen Erklärung von Außenminister Kissinger enthalten. Die von Ihnen angesprochene Passage ist durchaus so zu verstehen, wie sie gemeint war. Der Bundeskanzler geht nämlich davon aus, daß auch der Außenminister der Vereinigten Staaten sich bei der Beurteilung von Vorgängen in anderen Staaten durchaus eine gewisse Zurückhaltung auferlegt hat. Zu Frage A 100: Die Ausführungen des Bundeskanzlers beziehen sich auf die christdemokratische Regierung in Italien und nicht auf die christlich-demokratische/ christlich soziale Union in der Bundesrepublik.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Herbert Christ


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Für die FDP-Fraktion möchte ich zu dem Punkt Stellung nehmen, den meine Kollegin in den letzten Minuten so intensiv und temperamentvoll behandelt hat, nämlich zu der Frage, ob der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, den die Opposition beantragt, oder die versicherungsrechtliche Lösung, für die sich die Mehrheit des federführenden Ausschusses entschieden hat, den Vorzug verdient.
    Vorweg möchte ich mit einer Bemerkung an die Vorrednerin anschließen. Bei der gründlichen Prüfung Ihres Antrags und dessen, was Sie uns heute morgen vorgelegt haben, mußten auch wir feststellen: Es gibt hier doch noch einige juristische Probleme, die sich gerade für die Arzneimittelgeschädigten zu juristischen Hürden auswachsen und die die Fragen aufwerfen: Bringt nicht gerade Ihre Lösung das, was Sie nach Ihren Ausführungen genauso wenig wie wir wollen? Wird die unbürokratische, schnellere Abwicklung durch Ihr Modell nicht weniger als durch die versicherungsrechtliche Lösung gewährleistet?

    (Zeyer [CDU/CSU] : Der Bundeswirtschaftsminister ist der gleichen Meinung wie wir!)

    — Auf den Bundeswirtschaftsminister gehe ich gleich ein. Es ist richtig, daß der Bundeswirtschaftsminister zu der Frage, was billiger ist, im Wirtschaftsausschuß Stellung genommen hat. Er hat nicht seine persönliche Meinung vorgetragen, sondern hat berichtet, welches Ergebnis die Prüfungen zu dieser Frage in seinem Haus ergeben haben. Dabei trifft es zu, daß in seinem Haus die Meinung vertreten wurde, daß die Prämienbelastung für die Arzneimittelhersteller wahrscheinlich — dieses entscheidende Wort muß man hinzufügen — bei der PharmaLösung, also beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, zumindest in der Anfangsphase, geringer sein könnte als bei der versicherungsrechtlichen Lösung. Mit dem „wahrscheinlich" habe ich schon deutlich gemacht, daß es ohnehin sehr schwierig ist, heute im theoretischen Modellraum eine wirklich treffsichere Vergleichsrechnung zu machen. Was wir aber wissen müssen und was Sie verschwiegen haben, als Sie aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses berichteten, ist die Tatsache, daß der Bundeswirtschaftsminister dann hinzugefügt hat: Wenn das eintritt, was hier im Hause und auch draußen in der Offentlichkeit keiner will und wo wir alle Sorgen haben, daß es trotzdem einmal passieren könnte: daß in einem Jahr oder kurz hintereinander mehrerer Großschäden in diesem Bereich auftreten. werden Sie nicht verschweigen können, ja zugeben müssen, daß in diesem Fall auch beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die internen Prämien bei der Fondslösung gewaltig anwachsen werden. Dann werden Sie sich den Prämien, die bei der versicherungsrechtlichen Lösung von Anfang an berechnet werden, so weit annähern, daß man weitgehend von einer Identität sprechen kann.
    Ich muß noch einmal feststellen, daß sich meine Fraktion diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Wir haben die Vor- und Nachteile der beiden zur Diskussion stehenden Alternativen sehr gründlich geprüft und abgewogen. Wir sind dann zu dem Ergebnis gekommen, daß sowohl aus ordnungspolitischen Gründen als auch auch unter dem Gesichtspunkt eines wirklich optimalen Verbraucherschutzes der von uns angestrebte Zweck mit der versicherungsrechtlichen Lösung besser erreicht werden kann als mit dein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Und ganz anders als Sie von der Opposition sind wir der Meinung, daß wir mit unserem Modell heute schon EG-konform sind. Es ist keineswegs so, daß die Vorstellungen bei der jetzigen Diskussion in der Europäischen Gemeinschaft, wenn es um die Einführung einer Gefährdungshaftung bzw. einer Produzentenhaftung geht, in die Richtung eines solchen Fonds laufen, sondern ganz eindeutig in die Richtung der individuellen Haftungsregelung.
    Natürlich — das habe ich vorhin schon deutlich gemacht — sehen wir auch die Problematik, daß möglicherweise der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Unterschied zur versicherungsrechtlichen Lösung, zumindest — das muß ich noch einmal betonen — in den Anfangsjahren, wenn nicht sofort ein Großschaden bei Inkrafttreten dieser Neuregelung eintritt, billiger kommen könnte. Das heißt, die Unternehmen werden weniger belastet. Das wirkt sich dann eben auch nicht so stark auf die Arzneimittelpreise aus.
    Man muß aber hier eine ganz andere und genauso wichtige, vielleicht sogar noch wichtigere Betrachtung in die Diskussion einführen. Verbraucherpolitik kann man gerade beim Arzneimittelrecht nicht allein unter dem Gesichtspunkt betreiben: Was ist billiger? Wenn Sie sich an den Conterganfall erinnern, werden Sie mir zustimmen, daß es genauso wichtig ist, zu fragen: Welches Modell garantiert besser eine schnelle und unbürokratische Schadenregulierung, wenn der Fall eingetreten ist, den wir alle nicht wollen? Da sind wir der Überzeugung, daß die Konstruktion, die die Mehrheit im Hause gefunden hat, nämlich die versicherungsrechtliche Lösung, bei der Schadenregulierung im Interesse eines Geschädigten die bessere Lösung darstellt.
    Wenn man dann noch einbezieht — damit komme ich noch einmal auf die Kostenfrage —, daß bei der Errichtung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ein neuer bürokratischer Apparat notwendig wird und daß der Status der Gemeinnützigkeit zu Steuerausfällen führen wird, lassen sich bei einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung keine Argumente dafür entdecken, daß Ihre Lösung die billigere sein soll.
    Im übrigen dürfte sich — das möchte ich wiederholen —, wenn Schadenfälle eintreten, bei ihrem Modell auch die Entwicklung aufzeigen, die wir bei unserem Modell von vornherein einkalkuliert haben. Mit anderen Worten: Wir verteilen die Kosten für den Unternehmer von Anfang an gleichmäßig über einen größeren Zeitraum, und Ihr Modell würde in der Praxis — wenn es auch keiner von uns will, aber unvermeidlicherweise kann der



    Christ
    Fall eintreten — dazu führen, daß zwar am Anfang eine geringere, später aber eine so enorme Belastung eintritt, daß gerade die mittleren und kleineren Unternehmer sehr stark getroffen werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich noch anfügen, daß den letzten Ausschlag für unsere Entscheidung bei der Abwägung zwischen diesen beiden Modellen schließlich ordnungspolitische und verfassungsrechtliche Überlegungen gegeben haben. Die Einrichtung eines gemeinnützigen Fonds, wie er nicht nur von Ihnen, sondern auch von der Arzneimittelindustrie gefordert wird, wäre nämlich aus ordnungspolitischer Sicht ein bedenklicher Präzedenzfall. In der jeweiligen Branche hätten wir es dann nämlich — das ist eben der Unterschied zum Konkursausfallgeld —, wenn man von einem solchen Fonds ausgeht, wo nur die jeweilige Branche zusammengeschlossen ist, fast schon mit kartellähnlichen oder monopolähnlichen Tendenzen zu tun. Dies sollte man, meine ich, nach wirtschafts- und ordnungspolitischen Gesichtspunkten, wenn irgend möglich, vermeiden.

    (Zuruf des Abg. Zeyer [CDU/CSU])

    Hinzu kommt, daß bei unserem Modell, bei der versicherungsrechtlichen Lösung, ein echter Kostenwettbewerb auf der Seite der anbietenden Versicherer entstehen kann, was sich auch zugunsten der Prämien auswirken kann. Das scheidet bei Ihrem Modell von vornherein aus.
    Was schließlich die Frage der Zwangsmitgliedschaft anlangt, so haben Sie einen Punkt nicht ganz korrekt dargestellt. Der Ausschuß hat sehr intensiv über das Problem diskutiert, daß Ihr Vorschlag, wenn er eine entsprechende Wirkung haben soll, eine Zwangsmitgliedschaft für den Fonds mit sich bringen muß. Ich habe mir Ihren Antrag durchgelesen, Ihren § 89, und komme hier zum Ergebnis: Wenn Sie formulieren, daß aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung durch Beiträge aller Unternehmer dies aufgebracht werden muß, dann handelt es sich nach meinem Verständnis unverändert um eine Zwangsmitgliedschaft. Eben haben Sie das aber bestritten und gemeint, dieser Mangel — offensichtlich sehen Sie das auch als Mangel an, der bisher da war —, sei nun in der neuesten Regelung nicht mehr enthalten. Ich kann das nicht sehen. Ich bin gespannt, wie Sie das hier noch klarstellen wollen. Nach unserer Überzeugung ist dies unverändert genau der verfassungsrechtlich wunde Punkt in Ihrem Vorschlag, den wir einfach nicht akzeptieren können.

    (Zeyer [CDU/CSU] : Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung!)

    — Das ist ein enorm wichtiger Unterschied, den ich Ihnen gerade deutlich gemacht habe. Dort gibt es eben nicht die Zwangsmitgliedschaft,

    (Weiterer Zuruf des Abg. Zeyer [CDU/CSU])

    und dies unterscheidet sich dadurch wesentlich, daß hier nicht nur eine Branche in einem Fonds zusammengeschlossen ist, sondern die ganze Wirtschaft. Das ist ein entscheidender Unterschied, den Sie sehen müssen.
    Ich will zum Schluß noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, weil hier meines Erachtens ein sehr wichtiger Punkt — die Vorredner haben ihn auch aufgegriffen — aufgeführt worden ist, nämlich die Prämienentwicklung bei der versicherungsrechtlichen Lösung im Blick auf die kleineren und mittleren Unternehmen. Wir begrüßen es, daß hier von der Versicherungswirtschaft eine klare Zusage vorliegt, nämlich die Zusage, den Arzneimittelherstellern risikogerecht und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend angemessen Prämien anzubieten. Wir halten es — da stimmen wir sicherlich alle überein — angesichts der gemachten Erfahrungen — Stichwort: Kostenexplosion im Bereich der Krankenversicherung — für äußerst bedeutsam, daß alle verantwortlich Beteiligten an der Gesundheitspolitik aufmerksam und kritisch diese Prämienkostenentwicklung beobachten. Dies ist auch eine Aufgabe, ein Wächteramt für das Bundesaufsichtsamt, denn wir sind sicherlich alle der gleichen Auffassung, daß dadurch die Möglichkeit, weiterhin am Markt einen Chancenwettbewerb zu haben, für die kleineren und mittleren Unternehmen nicht geschmälert werden darf.
    Zum Schluß möchte ich zusammenfassend feststellen: Wir haben uns als FDP-Fraktion nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden zur Diskussion stehenden Alternativen

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Sind es Alternativen?)

    für die versicherungsrechtliche Lösung entschieden. Wir sind bei dieser Entscheidung nicht davon ausgegangen, daß das andere Modell von vornherein in Bausch und Bogen zu verdammen wäre, weil es nur Nachteile und keine teilweisen strukturellen Vorzüge hätte. Aber wie so oft gibt es bei Entscheidungen zwei Alternativen, bei denen die Waage, wenn sie sich im Gleichgewicht bewegt, letztlich doch in einer Richtung den Ausschlag geben muß. Da sind für uns die ordnungspolitischen und die verbraucherpolitischen Überlegungen, die ich eben vorgetragen habe, die entscheidenden Punkte gewesen, die uns dann dazu gebracht haben zu sagen: Wir entscheiden uns für die versicherungsrechtliche Lösung!

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe nunmehr die Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU auf den Drucksachen 7/5131 und 7/5132 auf. Zur Begründung hat das Wort Frau Abgeordnete Neumeister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte zunächst um die Genehmigung, zu Anfang meiner Begründung drei Zitate zu bringen, Herr Präsident. Als Frau Minister Focke am 16. Januar 1975 bei der ersten Lesung des Arzneimittelgesetzes wörtlich versprach, „Der vorliegende Gesetzentwurf ist nach dem Prinzip angelegt: So viel Kontrolle wie nötig, damit Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist; so viel Freiheit wie möglich, damit Erfindergeist, unternehmerische Investitionsbereitschaft, ärztliche Kunst und das Ge-



    Frau Dr. Neumeister
    sundheitsbewußtsein jedes einzelnen nicht beeinträchtigt werden", da hatte ein jeder, der es mit diesem Gesetz ehrlich meinte, das Gefühl: unter Beibehaltung dieses Prinzips kommen wir sicherlich bald auf einen Nenner.
    Als Frau Minister Focke dann weiterhin betonte: „Wenn das neue Arzneimittelrecht in Kraft tritt, werden sich die Exportchancen der pharmazeutischen Industrie bei uns weiter verbessern", da atmete sicherlich auch ein betroffener Wirtschaftszweig auf. Doch die weitere — wörtliche — Zusage von Frau Minister Focke, „daß dem Verordnungsgeber und der Verwaltung ein unvertretbarer breiter Ermächtigungsspielraum" nicht „zugestanden wird, um in Zukunft am Gesetzgeber vorbei das Arzneimittelrecht fortzuentwickeln", hätte fast alle Skeptiker vollends beruhigt.
    Doch jeder Beteiligte wußte, daß in diesem zweiten Arzneimittelgesetz § 34 enthalten war, der einige Ermächtigungen für die Freistellung von der Zulassung empfiehlt, die in ihrer Formulierung so unbestimmt waren, daß sie nicht nur die Parlamentarier das Gruseln zu lehren imstande waren. Doch erwies sich dieser § 34 im Laufe der Beratungen des Unterausschusses als köstliche Schatulle für alle unbequemen, ungeklärten Probleme und Problemchen, die bei der Beratung der Zulassung unterschiedlichster Arzneimittel nun einmal auftauchen.
    Doch als dann nach Beseitigung vieler Hindernisse die Zulassung gar nicht mehr so entsetzlich problematisch erschien, da war dieser Paragraph plötzlich seiner wohltätigen, etwas geheimnisumwitternden Schale entkleidet und zeigte sein wahres Gesicht; und das heißt im § 34 a: „Ermächtigung zu Standardzulassungen".
    Mit einigem Recht kann man heute die Problematik der Standardzulassungen als die Gretchen-Frage des ganzen Gesetzentwurfs überhaupt bezeichnen, handelt es sich doch um nicht weniger als um den Qualitätsgrad der von uns allen angestrebten Arzneimittelsicherheit. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Ermächtigung für Standardzulassungen schon ihrem Wesen nach den Zielen der Arzneimittelsicherheit zuwiderläuft. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese Ermächtigung so weitmaschig gefaßt ist wie in der Vorlage der Regierungskoalition.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Grundsätzlich muß schon das Bedürfnis für eine solche Ermächtigungsnorm in Frage gestellt werden, nachdem jetzt auf unsere ununterbrochenen Bemühungen hin entgegen dem Regierungsentwurf vorgesehen ist, daß Arzneimittel, die sich bereits im Verkehr befinden, als zugelassen gelten. Damit entfällt ein wesentliches Argument für den § 34 a des Koalitionsentwurfs, wonach nämlich diese Bestimmung bei der Bewältigung der zahlreichen Nachzulassungen praktikable Hilfe leisten sollte.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Hinzu kommt, daß auch der § 21 Abs. 3 erhebliche Zulassungserleichterungen für Arzneimittel vorsieht, die bekannt oder bekannten Arzneimitteln vergleichbar sind bzw. eine neue Kombination bekannter Bestandteile darstellen. Wenn man sich dennoch zu einer Ermächtigungsnorm für Standardzulassungen entschließen zu müssen glaubt, dann muß sich diese Ermächtigungsnorm auch an den Voraussetzungen des Art. 80 des Grundgesetzes messen lassen. Im Gesetz müssen also Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmt werden. Davon kann hier aber keine Rede sein. Es wird lediglich von bestimmten Arzneimitteln oder Arzneimittelgruppen gesprochen, ohne daß auch nur der Versuch unternommen wird, diese Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen näher zu spezifizieren. Nach der derzeitigen Formulierung bleibt es vielmehr allein der Behörde überlassen, die Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen nach ihrem Ermessen auszuwählen. Ob sie es will oder nicht, wird die Behörde auf diese Weise stark in das Geschehen am Arzneimittelmarkt eingreifen, obwohl die Ermächtigung eigentlich nur dem gesundheitspolitischen Zweck der Arzneimittelsicherheit im Rahmen dieses Gesetzes dienen dürfte.
    Die Verwirklichung dieser Ermächtigung hätte auf jeden Fall eine Minderung der Arzneimittelsicherheit anstatt der angestrebten Verbesserung zur Folge. Eine Freistellung ganzer Gruppen von Arzneimitteln, die das Gesundheitsamt überhaupt nicht erfassen könnte, müßte die Ausbietung von in vielen Einzelfällen minderwertigen Präparaten geradezu provozieren, um so mehr, als schon heute der Import von Arzneimitteln aus obskuren Quellen ohne weiteres möglich ist.
    Jede ungenaue Beschreibung oder jedes Offenlassen von Bandbreiten führt dazu, daß die Qualitäts-Standards Minimum-Standards sind. Im Sinne einer großen Ersparnis besteht ein Anreiz, geradezu nur diese Mindestvoraussetzungen, aber auch ja nicht mehr zu erfüllen. Erfahrungsgemäß unterliegt auch die Qualitätsbeschreibung dem sich fortentwickelnden Stand der Wissenschaft. Es bestehen Zweifel, ob der Staat in der Lage ist, diesen sich fortentwickelnden Stand der Wissenschaft zu überblicken und ob er jeweils die Initiative zur Revision solcher Standards ergreift.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Das kann er genau nicht!)

    — Das kann er nicht.
    Geschieht das nicht, besteht die Gefahr, daß überholte Standards festgeschrieben werden und damit ebenfalls die Arzneimittelsicherheit gefährdet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Für den Staat kommt außerdem eine Ausweitung seiner Haftung durch Festsetzung dieser Standards in Betracht. Daneben könnte bei Standardarzneimitteln die Meldung von Nebenwirkungen nicht in der angestrebten Weise durchgeführt werden, und gerade das war doch eins unserer Hauptanliegen! Der Hinweis des Ministeriums, daß es Sache der Länderbehörden sein wird, die freigestellten Präparate laufend zu überwachen und ihre Übereinstimmung mit den vorgegebenen Standards zu überprüfen, ist reine Theorie. Die Länderbehörden wären vielmehr derzeit außerstande, diese Aufgabe zu



    Frau Dr. Neumeister
    erfüllen. Dies aber wirkt einer Transparenz des Arzneimittelmarktes entgegen.
    Es drängt sich der Verdacht auf — das wird durch die ursprüngliche Fassung der Leitsätze der Regierung mit der Aufhebung des aut-simile-Verbots nachdrücklich bestätigt , daß seitens der Koalition und der Regierung durchaus beabsichtigt ist, auch in diesem der Arzneimittelsicherheit dienenden Gesetz Maßnahmen einzuschleusen, die ihrem Charakter nach eindeutig Auswirkungen auf den Arzneimittelmarkt haben. Nachdem dieselbe Bundesregierung bekanntlich auch Vorschläge zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes vorgelegt hat, ist diese Vermengung beider Gesichtspunkte im Rahmen dieses Gesetzes nicht nur inkonsequent, sondern geradezu schädlich für die hier von uns allen angestrebte Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nicht ohne Grund war deshalb die Ermächtigung nicht nur im federführenden Ausschuß, sondern auch im Wirtschaftsausschuß Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen. Der Versuch, unter dem Deckmantel gesundheitspolitischer Vorwände tatsächlich wirtschafts- und sozialpolitische Zielvorstellungen zu verwirklichen, ist dabei nicht nur aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Hinzu kommt vielmehr, daß hier aus wirtschaftspolitischen Erwägungen gesundheitspolitische Kriterien, insbesondere Aspekte der Arzneimittelsicherheit, sträflich vernachlässigt werden sollen.
    Nun, der massive Protest der Patienten und der Ärzteschaft, die zu Recht durch die Aufhebung des aut-simile-Verbots, d. h. durch die grundsätzliche Einräumung der Befugnis gegenüber den Apotheken, anstelle eines vom Arzt verordneten bestimmten Präparates, das der Arzt als das für seinen Patienten im individuellen Einzelfall beste Mittel betrachtet, irgendein anderes freigestelltes Mittel abzugeben, sich in der Therapiefreiheit entscheidend beeinträchtigt sehen, hat inzwischen bei der Regierung zu höherer Einsicht und damit zu einem Fallenlassen dieser ursprünglichen Absicht geführt. Nun ist es wieder inkonsequent, gewissermaßen auf halbem Wege stehenzubleiben und an einer viel zu schwammigen Ermächtigungsnorm für Standardzulassungen festzuhalten. Das Schwammige an dieser Norm ist offenbar der Regierung und der Koalition selbst durchaus klar, denn nach dem vorgeschlagenen Abs. 2 des § 34 a muß bei der Auswahl der Arzneimittel, die von der Pflicht zur Zulassung freigestellt werden, den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Heilberufe und der pharmazeutischen Industrie Rechnung getragen werden. Nun frage ich mich: Wer soll denn im Einzelfall ein solches Sammelsurium von heterogenen, oft in sich konträren Interessen sondieren und dann eine gesundheitspolitisch richtige Entscheidung treffen können?
    Entgegen den frommen Wünschen der Koalition im Ausschuß wird diese weitmaschige Ermächtigungsnorm sich sicher ganz massiv innovations-feindlich auswirken. Die forschende Industrie erarbeitet nicht nur durch Patente geschütztes Wissen, sondern in großem Umfang auch nicht patentgeschütztes Know-how. Solche bisher in der Welt an vorderster Stelle stehenden Pionierleistungen werden durch Festschreibungen von jedermann zugänglichen Standards künftig entwertet. In- und ausländischen Nachahmern wird der Zugang zu Fachwissen eröffnet, das ihnen normalerweise verschlossen bliebe. Selbst in Ländern, in denen die Zwangslizenz praktiziert wird, wird zumindest der Versuch gemacht, dem Erfinder einen gewissen Ausgleich zu gewähren, was hier bei uns nicht einmal der Fall wäre.
    Die Legalisierung der Nachahmung von Arzneimitteln müßte aber nicht nur zur Folge haben, daß der Industrie die durch Forschungsinvestitionen erworbene Marktstellung zerstört würde. Sie dürfte vor allem dazu führen, daß die forschenden Unternehmen unter dem Druck des administrativ induzierten Nachahmer-Wettbewerbs ihre Forschungsinvestitionen einschränken und daß damit die Innovationsrate zu Lasten des therapeutischen Fortschritts rückläufig wird.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Die Drosselung der Forschungsinvestitionen der Pharma-Industrie würde sich zwar nicht kurzfristig, aber mit Sicherheit langfristig bemerkbar machen und zu einer spürbaren Beeinträchtigung des Fortschritts auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens führen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Diese Beeinträchtigung wäre um so verhängnisvoller, als bekanntlich wegen des langfristigen Charakters von Forschungsinvestitionen einmal aufgerissene Lücken nur schwer und langfristig wieder zu schließen wären.
    Die durch die Standardzulassung angestrebte Verkürzung der ökonomischen Nutzungszeit von Präparaten müßte sich jedoch erheblich auf die Höhe der Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Pharma-Industrie auswirken, die sich im Jahre 1975 immerhin auf knapp 1 Milliarde DM beliefen. Schließlich würde durch diese Marktbeeinflussung ein Wettbewerb ausgelöst, der die Existenz vor allem mittlerer und kleinerer Unternehmen bedrohen müßte.
    Frau Minister Focke, wie ist das mit Ihrer Aussage, keinen unvertretbar breiten Ermächtigungsspielraum zuzugestehen? Wie ist das mit dem Versprechen, den Erfindergeist und die unternehmerische Investitionsbereitschaft nicht zu beeinträchtigen? Wie ist das mit der Verbesserung der Exportchancen durch dieses Gesetz?
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Kenner der Materie wird an diesen überzeugenden Argumenten nicht vorbeikommen können, wenn es ihm wirklich um eine Verbesserung der Arzneimittelsicherheit geht. Unser dringender Appell an die Koalition geht daher dahin, an dieser wichtigen Schaltstelle des von uns gemeinsam und doch ganz überwiegend positiv-konstruktiv beratenen und verbesserten Gesetzentwurfs jetzt nicht plötzlich Äpfel und Birnen zusammenzuwerfen und dadurch den



    Frau Dr. Neumeister
    eigentlichen Gesetzeszweck zu gefährden. Maßnahmen zur Steuerung der sogenannten Arzneimittelflut und zur sonstigen Beeinflussung des Geschehens auf dem Arzneimittelmarkt gehören nun einmal nicht in den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern in die Vorlage der Bundesregierung zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Wenn Sie dennoch an einer Ermächtigung für Standardzulassungen festhalten wollen, so sollte diese wenigstens dem grundgesetzlichen Erfordernis der Bestimmtheit entsprechen und sich deshalb auf den klar definierten Bereich der frei verkäuflichen und nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel mit einem arzneilich wirksamen Bestandteil beschränken.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Ein entsprechender Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zu § 34 Abs. i Nr. 4 liegt Ihnen vor.
    Es ist selbstverständlich, daß durch diese Änderung die Krankenhausapotheken in ihrer Tätigkeit in keiner Weise eingeschränkt werden sollen. Einer unpraktikablen Ermächtigungsnorm wie der von der Regierungskoalition vorgeschlagenen Vorschrift des § 34 a kann dagegen meine Fraktion unter gar keinen Umständen zustimmen. Wir fordern deshalb mit unserem Änderungsantrag die ersatzlose Streichung des § 34 a.

    (Beifall bei der CDU/CSU)