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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 233. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Gradl 16225 A Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 16225 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung 16225 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) — Drucksache 7/4906 —Willms, Senator der Freien Hansestadt Bremen 16225 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten — Drucksache 7/4907 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 16226 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Verwaltungsverfahrensgesetz — Drucksache 7/4908 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 16226 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 7/4909 — Dürr SPD 16227 D Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 7/4910 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 16228 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 — Drucksache 7/4687 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft - Drucksache 7/4936 — Reuschenbach SPD 16229 A Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU 16230 B Zywietz FDP 16231 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 7/2018 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4900 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4899 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes — Drucksache 7/2017 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4903 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/4902 — Wiefel SPD 16232 A Dr. Waffenschmidt CDU/CSU 16232 D Ollesch FDP 16234 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes — Drucksache 7/4393 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4934 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksache 7/4933 — Stahl (Kempen) SPD 16236 A Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 16237 B Schleifenbaum FDP 16238 D Brück, Parl. Staatssekretär BMZ 16239 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/4686 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4901 — 16240 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten — Drucksache 7/4791 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 16240 C Dr. Emmerlich SPD 16241 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16242 D Engelhard FDP 16243 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/4825 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 16244 A Lambinus SPD 16245 B Dr. Arnold CDU/CSU 16246 D Engelhard FDP 16247 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach), Dr. Narjes, von Bockelberg, Erhard (Bad Schwalbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 7/4754 — 16248 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und zu dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 7/4892 — 16248 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Enwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Ziviloder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 7/4893 — 16248 A Beratung des Berichts und des Antrags des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) — Drucksachen 7/4265, 7/4871 — 16248 B Beratung des Antrags des Auswärtigen Ausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht des Auswärtigen Amtes über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksachen 7/1551 (neu), 7/4833 — 16248 C Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten — Drucksache 7/4875 — 16248 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung beschlossenen Verordnungen zur Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 III Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Elektrobleche) Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/76 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1976) Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksachen 7/4685, 7/4654, 7/4674, 7/4869 — 16248 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 7/4527, 7/4610, 7/4867 — 16249 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/76 — Zollkontingent 1976 für Bananen) — Drucksachen 7/4531, 7/4868 — 16249 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Einheiten im Meßwesen Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Kontrollwaagen Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Edelmetallarbeiten Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf andere Erzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in Spalte 2 der Liste in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1439/74 betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung Verordnung zur Änderung der Verordnungen Nr. 109/70 und Nr. 1439/74 hinsichtlich der gemeinsamen Regelungen für die Einfuhr aus Staatshandelsländern und anderen Drittländern Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Regelung für Einfuhren von Textilerzeugnissen im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über die Selbstbeschränkung für portugiesische Ausfuhren von Tomatenkonserven für das Jahr 1976 Richtlinie des Rates zur Anwendung der Richtlinie des Rates vorn 4. März 1969 hinsichtlich der Bewilligung aktiver Veredelungsverkehre mit bestimmten Ursprungserzeugnissen der EFTA-Staaten und der Färöer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1976) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2506/75 zur Festlegung besonderer Vorschriften für die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors mit Ursprung in bestimmten Drittländern Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux2, der Tarifstelle 38.08 A, mit Ursprung in Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden und der Schweiz Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel, mit dem die Anwendung der Zollsenkung für Einfuhren von Tomatenmark mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft ausgesetzt wird — Drucksachen 7/4507, 7/4626, 7/4526, 7/4566, 7/4701, 7/4721, 7/4505, 7/4645, 7/4644, 7/4715, 7/4592, 7/4657, 7/4866 — Dr. Schweitzer SPD 16249 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung von Anhang 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse — Drucksachen 7/4625, 7/4870 — 16252 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Straßenverkehr — Drucksachen 7/4307, 7/4898 — 16252 B Fragestunde — Drucksache 7/4926 vom 26. 3. 1976 —Gründe des Bundespostministers für die Auswahl des vom Kunstbeirat abgelehnten Bildnisses des DDR-Silbermedaillengewinners für die Olympiamarke zugunsten der Deutschen Sporthilfe sowie Absicht, den zuständigen Referenten im Bundespostministerium zum Präsidenten der Bundesdruckerei in Berlin zu machen MdlAnfr A79 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP 16253 A, B, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 16253 B ZusFr Dr. Evers CDU/CSU 16253 C ZusFr Braun CDU/CSU 16253 C Benachteiligung der Bevölkerung durch die Stillegung von öffentlichen Fernsprechstellen auf dem flachen Lande durch die Deutsche Bundespost MdlAnfr A80 26.03.76 Drs 07/4926 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP 16253 D, 16254 A, B ZusFr Niegel, CDU/CSU 16253 D ZusFr Ey CDU/CSU 16254 A Gründe für den Rücktritt des Personalrats des Bundesnachrichtendienstes in Pullach MdlAnfr A102 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BKA 16254 C, D, 16255 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 16254 C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 16255 A Vereinbarkeit der Aussage von Bundesaußenminister Genscher mit der von Bundesminister Bahr über die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Briefwechsels zu den Renten- und Ausreisevereinbarungen mit Polen MdlAnfr A108 26.03.76 Drs 07/4926 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16255 C, D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 16255 C, D Abfindung eines wegen Spionage für die Sowjetunion gekündigten Angestellten der deutschen Botschaft in Wien MdlAnfr A111 26.03.76 Drs 07/4926 Biehle CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16256 A, B, C, D, 16257 A ZusFr Biehle CDU/CSU 16256 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 16256 C ZusFr Wehner SPD 16256 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16256 D Intervention der Bundesregierung gegen die polnische Forderung des Auswanderungsdatums bei Anträgen von Vertriebenen für Besuchsreisen in die Gebiete jenseits von Oder und Neiße MdlAnfr A112 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16257 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16257 B, C Auszüge aus Standesamtsurkunden in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mit der Wiedergabe von Ortsnamen und Vornamen in polnischer Fassung entgegen dem Eintrag in den Urkunden MdlAnfr A113 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 16257 D, 16258 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16258 A Vereinbarkeit der Weigerung von Bundeskanzler Schmidt zur Nachbesserung des Abkommens mit Polen mit den erfolgreichen Bemühungen von Bundesaußenminister Genscher MdlAnfr A114 26.03.76 Drs 07/4926 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16258 B, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 16258 C Wertung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Briefwechsels zu dem Abkommen mit Polen durch Bundeskanzler Schmidt, Bundesminister Bahr und Bundesaußenminister Genscher MdlAnfr A115 26.03.76 Drs 07/4926 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16258 D, 16259 A, B, C, D, 16260 A, B ZusFr Engelsberger CDU/CSU 16259 A, B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD 16259 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 16259 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16259 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16260 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16260 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 16260 A ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU 16260 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 V Beurteilung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Ausreisefreiheit im Rahmen der weltweiten Verbindlichkeit der Menschenrechte MdlAnfr A116 26.0336 Drs 07/4926 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16260 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16260 C Bewertung der Staatsbürgerschaft durch Ausgabe unterschiedlicher Reisedokumente an Aussiedler durch polnische Behörden MdlAnfr A117 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16260 D, 16261 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16261 A, B ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU 16261 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16261 C Empfehlung der Vereinten Nationen zur Leistung freiwilliger Beiträge für Mozambique als Entschädigung für Verluste durch Boykott MdlAnfr A118 26.03.76 Drs 07/4926 Niegel CDU/CSU Antw StMin Moersch AA .16261 D, 16262 A ZusFr Niegel CDU/CSU 16261 D, 16262 A Verstoß jüngster Maßnahmen der DDR, wie z. , B. Visaverweigerung für Journalisten, gegen die KSZE-Schlußakte und den Grundvertrag MdlAnfr A82 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Marx CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 16262 B, C, D, 16263 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16262 C, D ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 16263 A Erreichung einer Erleichterung der restriktiven „Zoll"-Bestimmungen der DDR insbesondere bezüglich des Punkts 10 des Zusatzprotokolls zu Art. 7 des Grundvertrags (Bezug von Büchern, Zeitschriften etc.) im Zusammenhang mit dem neuen Postabkommen MdlAnfr A83 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Marx CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 16263 A, D, 16264 A, B, C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16263 C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 16264 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 16264 B ZusFr Reddemann CDU/CSU 16264 C Bemühungen der Bundesregierung um eine Senkung der Zwangsumtauschquote der DDR anläßlich der Neufestsetzung der Transitpauschale MdlAnfr A84 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 16264 C, 16265 A, B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 16264 D, 16265 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 16265 B Erfolge der Bundesregierung in bezug auf die Senkung des ausreiseberechtigenden Alters für Einwohner der DDR im Zusammenhang mit der Erhöhung des jährlichen Überziehungskredits im innerdeutschen Handel MdlAnfr A85 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Abelein CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 16265 B, C, D, 16266 A, B, C, D ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 16265 C, D ZusFr Höhmann SPD 16266 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 16266 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 16266 B ZusFr Dr. Geßner SPD 16266 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16266 D Einführung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gemäß Protokoll vom 30. September 1971 MdlAnfr A86 26.03.76 Drs 07/4926 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 61267 A, B, C, 16268 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 16267 C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16268 A Maßnahmen der Bundesregierung, um die DDR zu einem Verhalten entsprechend den Abmachungen des Grundvertrags und den Bestimmungen der KSZE-Schlußakte zu bewegen MdlAnfr A87 26.03.76 Drs 07/4926 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 16268 B, C, D, 16269 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 16268 C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 16268 D ZusFr Dr. Dübber SPD 16269 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 16269 C Sendungen der Rundfunk- und Fernsehsender in der DDR über die Ereignisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A90 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Dübber SPD VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 MdlAnfr A91 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Herold BMB 16269 D, 16290 A ZusFr Dr. Dübber SPD 16269 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 16270 A Vereinbarkeit des von der Bundesregierung auf das ZDF und den Fernsehmoderator Löwenthal ausgeübten Drucks zum Zwecke der Verhinderung der Bekanntgabe von Ausreisewilligen in der DDR mit der Verfassungspflicht zur Achtung und zum Schutz der Grund- und Menschenrechte aller Deutschen MdlAnfr A92 26.03.76 Drs 07/4926 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Herold BMB 16270 C, D, 16271 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU ,16270 D, 16271 A ZusFr Höhmann SPD 16271 B Reddemann (zur GO) 16271 C Aktuelle Stunde betr. Reaktion der Bundesregierung auf die Diskriminierung von Journalisten des Deutschlandfunks und der Deutschen Welle im Zusammenhang mit der Leipziger Messe Dr. Abelein CDU/CSU 16271 D Höhmann SPD 16273 A Hoppe FDP 16274 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 16275 A Dr. Ehmke SPD 16276 B Dr. Marx CDU/CSU 16277 D Dr Schweitzer SPD 16278 C Krall FDP 16279 D Straßmeir CDU/CSU 16280 D Franke, Bundesminister BMB 16281 C Baron von Wrangel CDU/CSU 16283 B Dr. Kreutzmann SPD 16284 A Nächste Sitzung 16284 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16285* A Anlage 2 Planungen für den Ausbau des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (DKFZ) MdlAnfr A2 26.03.76 Drs 07/4926 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT 16285* C Anlage 3 Existenzgefährdung der vom Anzeigengeschäft abhängigen Tagespresse durch die zunehmenden Anzeigengeschäfte der Gemeindeamtsblätter MdlAnfr A7 26.03.76 Drs 07/4926 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 16286* A Anlage 4 Maßnahmen der Bundesregierung zur Ermöglichung der Weiterführung der Maschinenfabrik Heidenreich Si Harbeck in Hamburg und zur Erhaltung der Arbeitsplätze MdlAnfr A21 26.03.76 Drs 07/4926 Orgaß CDU/CSU MdlAnfr A22 26.03.76 Drs 07/4926 Orgaß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 16286* C Anlage 5 Aufhebung des Nachtbackverbots zur Erhaltung der durch grenzüberschreitende Lieferung von Brot aus Ländern ohne Nachtbackverbot bedrohte Konkurrenzfähigkeit mittelständischer Bäckereien MdlAnfr A35 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Müller (München) CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16287* B Anlage 6 Gründe des Bundesarbeitsministers für die Nichtnutzung der Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht bezüglich offener Stellen zu schaffen MdlAnfr A36 26.03.76 Drs 07/4926 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16287* D Anlage 7 Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes zur Ermöglichung der zweimaligen sprachlichen und beruflichen Förderung junger Umsiedler innerhalb von drei Jahren MdlAnfr A37 26.03.76 Drs 07/4926 Braun CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16288* A Anlage 8 Kriterien für eine sachgerechte Bedienung der Flächen bei der Stillegung von Bundesbahnstrecken MdlAnfr A48 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A49 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16288* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 VII Anlage 9 Abstimmung der Belange der Raumordnung mit den Fachressorts und der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sowie Entscheidung über den Bundesfernstraßenplan für die Jahre 1976 bis 1985 nach der Entscheidung über das Schienennetz der Bundesbahn MdlAnfr A50 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A51 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16288* C Anlage 10 Entscheidung über das vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn vorgelegte Konzept eines Streckennetzes MdlAnfr A52 26.03.76 Drs 07/4926 Milz CDU/CSU MdlAnfr A53 26.03.76 Drs 07/4926 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16288* D Anlage 11 Befürchtungen des Fremdenverkehrs hinsichtlich des Ersatzes der Schiene durch Busse sowie Verhinderung der Erbringung von kostendeckenden Verkehrsleistungen in strukturschwachen Gebieten angesichts der Subventionierung der Transporte auf der Schiene in wirtschaftsstarken Regionen MdlAnfr A54 26.03.76 Drs 07/4926 Sick CDU/CSU MdlAnfr A55 26.03.76 Drs 07/4926 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16289* B Anlage 12 Erschwerung der Entwicklungspläne von Unternehmen, Städten und Gemeinden durch die Ungewißheit über das endgültige Streckennetz der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A56 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU MdlAnfr A57 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16289* C Anlage 13 Kriterien für den Verlust des Gleisanschlusses von Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach dem Streckennetzmodell der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A58 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Warnke CDU/CSU MdlAnfr A59 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16289* D Anlage 14 Anhebung der Zahl der Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundespost auf den Stand der Jahre 1972/1973 MdlAnfr A76 26.03.76 Drs 07/4926 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 16290* A Anlage 15 Maßnahmen gegen die Preisunterschiede bei der Anfertigung von Sonderstempeln im Auftrag der Oberpostdirektionen MdlAnfr A77 26.03.76 Drs 07/4926 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A78 26.03.76 Drs 07/4926 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 16290* B Anlage 16 Berücksichtigung raumordnungspolitischer und strukturpolitischer Probleme bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie deren gesonderte Ausweisung auf dem Deckblatt der dem Bundestag zugeleiteten Entwürfe MdlAnfr A81 26.03.76 Drs 07/4926 Höcherl CDU/CSU SchrAntw BMin Ravens BMBau 16290* D Anlage 17 Verteilung des „DDR-1976-Kalenders" in den Schulen sowie Auswirkungen der Behinderungen der journalistischen Tätigkeit durch die DDR auf die Berichterstattung der dort tätigen Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A88 26.03.76 Drs 07/4926 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A89 26.03.76 Drs 07/4926 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16291* A Anlage 18 Pressemeldung über die angebliche Weigerung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, die Liste des Fernsehmoderators Löwenthal mit Namen aussiedlungswilliger Deutscher aus der DDR zu überprüfen und die nicht für eine Veröffentlichung geeigneten Namen zu bezeichnen; Beurteilung dieses Sachverhalts durch die Bundesregierung MdlAnfr A93 26.03.76 Drs 07/4926 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16291* C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anlage 19 Verweigerung der Genehmigung zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für engste Familienangehörige in einem Todesfall durch DDR-Behörden sowie Maßnahmen gegenüber der DDR zur Einhaltung der getroffenen Abmachungen MdlAnfr A94 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Dr. Walz CDU/CSU MdlAnfr A95 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16292* A Anlage 20 Pressemeldung über die Ablehnung der Überprüfung einer vom ZDF-Magazin angebotenen Namensliste von Hilfesuchenden aus der DDR durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen MdlAnfr A98 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A99 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16292* B Anlage 21 Neuauflage der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen Informationsschrift „Die deutschpolnischen Vereinbarungen" mit ergänzendem Briefwechsel MdlAnfr A103 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 16292* D Anlage 22 Entwicklung der Mitarbeiterzahl der Außenstelle des Bundespresseamts in Berlin in den letzten drei Jahren MdlAnfr A104 26.03.76 Drs 07/4926 Grimming SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA 16293* A Anlage 23 Auffassung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nach den Westverträgen MdlAnfr A105 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16293* B Anlage 24 Pressemeldung über die Anwendung von KZ-Praktiken in der Sowjetunion MdlAnfr A106 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16293* C Anlage 25 Reaktion der Bundesregierung auf die Verweigerung von Einreisevisa an Journalisten der Bundesrepublik Deutschland durch die DDR MdlAnfr A107 26.03.76 Drs 07/4926 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16293* D Anlage 26 Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Übergabe des Document Center in Berlin an die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A109 26.03.76 Drs 07/4926 Hansen SPD MdlAnfr A110 26.03.76 Drs 07/4926 Hansen SPD SchrAntw StMin Moersch AA 16294* B Anlage 27 Äußerung des Bundesaußenministers über Anzeichen bedrohlicher Entwicklungen in Italien und Frankreich im Hinblick auf den Vormarsch der Kommunisten im Rahmen von Volksfrontbündnissen MdlAnfr A119 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16294* C Anlage 28 Beteiligung der Bundesregierung an der Interessengruppe der Industrieländer, der sogenannten Fünfergruppe, auf der Seerechtskonferenz MdlAnfr A120 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A121 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16294* D Anlage 29 Inanspruchnahme einer Einladung zum Besuch des Opelwerks in Rüsselsheim für eine Rede des Bundeskanzlers auf einer Betriebsversammlung SchrAnfr B1 26.03.76 Drs 07/4926 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Schlei BKA 16295* B Anlage 30 Meldungen über Verweigerung der Genehmigung zur Einreise für Berichterstatter Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 IX von Sonntagsblättern in die Kirchenprovinz Sachsen durch die DDR SchrAnfr B2 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 16295* C Anlage 31 Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung und anderer Bundesbehörden an die Düsseldorfer Werbeagentur ARE seit dem 1. Januar 1970 SchrAnfr B3 26.03.76 Drs 07/4926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 16295* D Anlage 32 Vorlage einer Dokumentation an den Bundestag mit allen Elementen, die Grundlage für die Zustimmung des Bundesrates zu den Vereinbarungen mit Polen waren sowie Wertung dieser Elemente hinsichtlich ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit SchrAnfr B4 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Starke (Franken) CDU/CSU SchrAnfr B5 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Starke (Franken) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16296* B Anlage 33 Abhilfe der beengten räumlichen Verhältnisse an den deutschen Schulen in Rom und in Thessaloniki SchrAnfr B6 26.03.76 Drs 07/4926 Picard CDU/CSU SchrAnfr B7 26.03.76 Drs 07/4926 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16296* C Anlage 34 Abkürzung der Fristen für die Erteilung von Visen für Besucher aus Ungarn SchrAnfr B8 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Moersch AA 16297* A Anlage 35 Vertretung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der UN-Seerechtskonferenz durch die Bundesregierung SchrAnfr B9 26.03.76 Drs 07/4926 Geldner FDP SchrAntw StMin Moersch AA 16297* B Anlage 36 Forderung der Moskauer Zeitung Iswestija auf Schließung von Radio Liberty und Radio Free Europe zur Verwirklichung der Beschlüsse von Helsinki SchrAnfr B10 26.03.76 Drs 07/4926 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16298* B Anlage 37 Verwaltungsaufwand für die Anfertigung von Listen über Bearbeiter von Gutachten der Bundesregierung SchrAnfr B11 26.03.76 Drs 07/4926 Link CDU/CSU SchrAnfr B12 26.03.76 Drs 07/4926 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16298* C Anlage 38 Absicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld, am 26. März 1976 auf einer Personalversammlung des Fernmeldeamts Konstanz zu sprechen SchrAnfr B13 26.03.76 Drs 07/4926 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16299* B Anlage 39 Belastung des Betriebsfriedens und des Vertrauensklimas unter den Beschäftigten durch die Rede eines Mitglieds der Führungsmannschaft der SPD auf einer Personalversammlung während eines Landtagswahlkampfs SchrAnfr B14 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16299*C Anlage 40 Teilnahme von Politikern an Personalversammlungen nach § 48 des Bundespersonalvertretungsgesetzes SchrAnfr B15 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16299* D Anlage 41 Verstoß des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld gegen § 67 Abs. 1 und § 66 Abs. 2 BPersVG durch eine Rede auf einer Personalversammlung des Fernmeldeamts Konstanz SchrAnfr B16 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16299*D X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anlage 42 Unterlassung der Politisierung von Dienststellen und Betrieben durch das Auftreten von Mitgliedern der Bundesregierung SchrAnfr B17 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16300* A Anlage 43 Höhe der privaten Unternehmen, Gebiets- und anderen öffentlichen Körperschaften durch Umweltschutzverpflichtungen in den letzten 4 Jahren entstandenen Kosten sowie durch die neue Lärmschutzverordnung anfallende Kosten SchrAnfr B18 26.03.76 Drs 07/4926 Reuschenbach SPD SchrAnfr B19 26.03.76 Drs 07/4926 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16300* B Anlage 44 Recycling von Altpapier zur wirtschaftlichen Nutzung SchrAnfr B20 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B 21 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16301* A Anlage 45 Zahl der sich zur Zeit in Aufnahmelagern befindenden Aussiedler sowie durchschnittliche Verweilzeit bis zur Wohnungseinweisung SchrAnfr B22 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16301* C Anlage 46 Abfassung des von der EG geplanten europäischen Passes für die Staatsangehörigen aller Mitgliedsländer u. a. auch in deutscher Sprache SchrAnfr B23 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16301*D Anlage 47 Beurteilung der Identität von früherer KPD und heutiger DKP durch die Bundesregierung SchrAnfr B24 26.03.76 Drs 07/4926 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16302* A Anlage 48 Meldungen über die Verlegung des Instituts für Berufsbildungsforschung von Berlin nach Braunschweig sowie Abzug anderer Einrichtungen des Bundes von Berlin in absehbarer Zeit SchrAnfr B25 26.03.76 Drs 07/4926 Grimming SPD SchrAnfr B26 26.03.76 Drs 07/4926 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI 16302* B Anlage 49 Reaktionen auf die Ankündigung der Einstellung des Fundstellennachweises für das Recht der EG SchrAnfr B28 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 16302* C Anlage 50 Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1976 zu der Absetzung von Schallschutzaufwendungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes durch Mieter von Wohnungen an verkehrsreichen Straßen SchrAnfr B29 26.03.76 Drs 07/4926 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF 16302* D Anlage 51 Angabe der Kreditinstitute, die das Verbot des Verkaufs von inländischen festverzinslichen Wertpapieren an Ausländer nicht eingehalten haben SchrAnfr B30 26.03.76 Drs 07/4926 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 16303* A Anlage 52 Höhe der in der 6. und 7. Legislaturperiode für Publikationen ausgegebenen Haushaltsmittel sowie davon an Druckereien im nordbayerischen Raum vergebene Summe SchrAnfr B31 26.03.76 Drs 07/4926 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 16303* B Anlage 53 Anerkennung der Stadt Mechernich und der Gemeinde Weilerswist als Mitort zum Schwerpunktort Euskirchen im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ; Anerkennung der Gemeinde Hellenthal/Kreis Euskirchen als Mitort zum Schwerpunktort Schleiden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 XI SchrAnfr B32 26.03.76 Drs 07/4926 Milz CDU/CSU SchrAnfr B33 26.03.76 Drs 07/4926 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWI 16303* C Anlage 54 Verlauf der Eigenkapitalbildung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelfirmen sowie Aussagewert der Bundesbahnstatistik SchrAnfr B34 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B35 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWI 163031D Anlage 55 Zuschlagung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zum Architektenhonorar nach der Gebührenordnung für Architekten vom 23. Juli 1974 SchrAnfr B36 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWI 16304* C Anlage 56 Anrechnung von einem Jahr Lehrzeit bei der praktischen Ausbildung auf dem gewerblichen Sektor SchrAnfr B37 26.03.76 Drs 07//4926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWI 16304* D Anlage 57 Pressemeldung über die Aufforderung der Optikerverbände an Brillen- und Glasproduzenten zum Boykott branchenfremder Brillenverkäufer SchrAnfr B38 26.03.76 Drs 07/4926 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWI 16305* C Anlage 58 Rückforderung öffentlicher Investitionshilfen von der Fa. Krages, Scheuerfeld, im Fall einer Stillegung des Werks in diesem Jahr SchrAnfr B39 26.03.76 Drs 07/4926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWI 16305*D Anlage 59 Möglichkeit des Einsatzes der Mittel aus dem europäischen Sozialfonds für Rehabilitationseinrichtungen von jugendlichen Behinderten SchrAnfr B42 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B43 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16306* A Anlage 60 Deutsche Rentenleistungen an Anspruchsberechtigte im Ausland, mit denen die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat SchrAnfr B44 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAnfr B45 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16306* C Anlage 61 Unterstützung von Warnstreiks durch Gewerkschaften SchrAnfr B46 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Franz CDU/CSU SchrAnfr B47 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16307* A Anlage 62 Recht des Versicherten auf freie Wahl des Krankenhauses SchrAnfr B48 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16307* B Anlage 63 Existenzbedrohender Rückgang der Belegungszahlen privater Kurheime des im hessischen Zonenrandgebiet gelegenen Staatsbads Bad Hersfeld SchrAnfr B49 26.03.76 Drs 07/4926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw BMin Arendt BMA 16307* C Anlage 64 Kosten je Flugstunde der Flugzeuge der Luftwaffenflugbereitschaft Bonn-Wahn vom Typ „Jet-Star", „HFB-Jet" und „Boeing 707" ; Einsatz von Bundeswehrangehörigen anderer Einheiten auch im Rahmen von Reserveübungen; Überschreiten der Flugstundenzahlen SchrAnfr B50 26.03.76 Drs 07/4926 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B51 26.03.76 Drs 07/4926 Biehle CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 SchrAnfr B52 26.03.76 Drs 07/4926 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 16308* A Anlage 65 Regelung über die Beteiligung von Mitarbeitern an den Privatliquidationen der Ärzte an Bundeswehrkrankenhäusern; Verhinderung der Beeinträchtigung der medizinischen Versorgung der Soldaten durch die Behandlung von zivilen Privatpatienten in Bundeswehrkrankenhäusern SchrAnfr B53 26.03.76 Drs 07/4926 Zebisch SPD SchrAnfr B54 26.03.76 Drs 07/4926 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 16308* D Anlage 66 Einnahmeausfall des Bundes durch Zahlung von Freihaltekosten für Bundesdarlehenswohnungen in kleineren Standorten der Bundeswehr sowie Räumung von Bundesdarlehenswohnungen durch Bundeswehrangehörige und Bezug billigerer freifinanzierter Wohnungen SchrAnfr B55 26.03.76 Drs 07/4926 Krall FDP SchrAnfr B56 26.03.76 Drs 07/4926 Krall FDP SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 16309* B Anlage 67 Beteiligung der Bundesregierung an der Vergleichsprobung zwischen den Panzertypen XM I der USA und dem Leopard II SchrAnfr B57 26.03.76 Drs 07/4926 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 16309* C Anlage 68 Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gegenüber Bundeswehrangehörigen bei Übervorteilung durch Wohnungsunternehmer in bezug auf Heizungskosten SchrAnfr B58 26.03.76 Drs 07/4926 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 16310* B Anlage 69 Nichteinladung des für den Wahlkreis Wilhelmshaven zuständigen CDU-Bundestagsabgeordneten zur Teilnahme an einem Truppenbesuch des Fliegerhorstes Wittmund und des Marinearsenals Wilhelmshaven zwecks Erörterung der Probleme der Erweiterung von Lehrlingswerkstätten an diesen Standorten SchrAnfr B59 26.03.76 Drs 07/4926 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg 16310* C Anlage 70 Vereinfachung des Verfahrens der Kindergeldzahlung SchrAnfr B60 26.03.76 Drs 07/4926 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 16310* D Anlage 71 Anwachsen des Zuschußbedarfs des Sozialwesens für die Jahre 1976 und 1977 in Baden-Württemberg; Vorschläge des Landkreistags und des Städtetags von BadenWürttemberg für Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes SchrAnfr B61 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B62 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 16311 * B Anlage 72 Durchführung des Weltanästhesie-Kongresses in Berlin SchrAnfr B63 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16311* D Anlage 73 Stand der Planungen der Umgehungsstraße Nordhorn SchrAnfr B64 26.03.76 Drs 07/4926 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16312* A Anlage 74 Dringlichkeitsstufe des Teilstücks der BAB 62 zwischen Freisen und Nohfelden SchrAnfr B65 26.03.76 Drs 07/4926 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16312* B Anlage 75 Bereitstellung geringerer finanzieller Mittel zur Streckenunterhaltung für die zur Stillegung vorgesehenen Bundesbahnstrekken sowie Einsatz rollenden Materials in geringerer Qualität auf diesen Strecken SchrAnfr B66 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Evers CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 XIII SchrAnfr B67 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16312* C Anlage 76 Einführung von Verbundglas in Frontscheiben der Kraftfahrzeuge SchrAnfr B68 26.03.76 Drs 07/4926 Picard CDU/CSU SchrAnfr B69 26.03.76 Drs 07/4926 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16312* D Anlage 77 Rationellere Streckenführung der Güterwagen im Raum Neubrücke—Martinstein SchrAnfr B70 26.03.76 Drs 07/4926 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16313* B Anlage 78 Gültigkeit der von Behörden der DDR ausgestellten Führerscheine im freien Teil Deutschlands SchrAnfr B71 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16313* C Anlage 79 Überprüfung der Möglichkeit der Einführung des Turboclair-Verfahrens auf deutschen Flughäfen im Hinblick auf eine Verbesserung der Pistensichtweite bei Nebel SchrAnfr B72 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16313* C Anlage 80 Einsatz von Abschleppdiensten der DDR zur Beseitigung von Unfallfolgen auf der BAB Helmstedt—Berlin anstelle der durch Vertrag zugelassenen Kran- und Abschleppdienste der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B73 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16313* D Anlage 81 Reisemöglichkeit von Schwangeren mit einer Fahrkarte für die 2. Wagenklasse in der i. Klasse ohne Aufpreis SchrAnfr B74 26.03.76 Drs 07/4926 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16314* A Anlage 82 Einführung einer allgemeinen Verringerung der Fahrpreise für Senioren SchrAnfr B75 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16314* B Anlage 83 Ausbau der B 258 sowie Bau der B 258 n zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur der Westeifel SchrAnfr B76 26.03.76 Drs 07/4926 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B77 26.03.76 Drs 07/4926 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16314* C Anlage 84 Falsche Information in der Werbung der Bundesbahn für ihren Seniorenpaß „Fahr und Spar 50 %-Senioren-Paß — Ein Jahr lang reisen zu halbem Preis" SchrAnfr B78 26.03.76 Drs 07/4926 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B79 26.03.76 Drs 07/4926 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV l6314* D Anlage 85 Konsequenzen für die Streckenstillegungen in den an die DDR angrenzenden Landkreisen nach den Feststellungen im Fünften Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B80 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16315* A Anlage 86 Entscheidung über den Fortbestand der Bundesbahnstrecke Betzdorf—Daaden SchrAnfr B81 26.03.76 Drs 07/4926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16315*B Anlage 87 Baubeginn des Ausbaus der B 18 zwischen der baden-württembergisch-bayerischen Landesgrenze bei Ferthofen und dem Autobahnkreuz Wangen im Allgäu SchrAnfr B82 26.03.76 Drs 07/4926 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16315* C XIV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anlage 88 Ausgleich des Verlustes für die Basaltindustrie des Zonenrandgebiets durch die bei der Verlegung der B 40 zwischen Neuhof und Flieden vorgesehene Zementbefestigung statt des normalerweise verwendeten gebrochenen Natursteins SchrAnfr B83 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B84 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16315* D Anlage 89 Pressemeldungen über ein Verbot des Fliegens von Sportflugzeugen von montags bis freitags; Beteiligung von Sportflugzeugen an Beinah-Zusammenstößen SchrAnfr B85 26.03.76 Drs 07/4926 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16316* A Anlage 90 Abbau der zunehmenden Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Seeschifffahrt; Bereitstellung verstärkter Zuschüsse für den Neubau von Schiffen unter Einbeziehung der mittelständischen Betriebe in diese Förderung; Beförderung von Sonderfrachten durch die Deutsche Bundesbahn zu nicht kostendeckenden Preisen auf Parallelstrecken zu Schiffahrtsstrecken SchrAnfr B86 26.03.76 Drs 07/4926 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B87 26.03.76 Drs 07/4926 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B88 26.03.76 Drs 07/4926 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16316* A Anlage 91 Dringlichkeitsstufe der B 31 zwischen Freiburg und Breisach SchrAnfr B89 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16316* D Anlage 92 Schließung der Expreßgutstelle Redwitz SchrAnfr B90 26.03.76 Drs 07/4926 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16317* A Anlage 93 Rationalisierungskonzept der Deutschen Bundesbahn für den Personennahverkehr SchrAnfr B91 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr B92 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16317*B Anlage 94 Aufnahme eines Vertreters des „Koordinationskreises Rangierbahnhof München-Nord" in die Kommission „Standort Rangierbahnhof München" SchrAnfr B93 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16317* C Anlage 95 Schiffbarmachung des unteren Inns SchrAnfr B94 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16317* D Anlage 96 Rückwirkungen der Regelungen der Deutschen Bundespost auf die DV-Förderpolitik des Bundesministeriums für Forschung und Technologie; Erreichung einer stärkeren und breiteren Anwendung der Datenverarbeitung in Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft als Instrument der Rationalisierung und Leistungssteigerung SchrAnfr B95 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU - SchrAnfr B96 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16317* D Anlage 97 Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in einem zentralen Sektor der Zukunftstechnologie sowie Nutzung aller Chancen der volkswirtschaftlichen Rationalisierung und Optimierung in einer Phase umfassender Umstellungsprozesse in der Volkswirtschaft; Organisation des wettbewerbsorientierten Datenverarbeitungsmarkts und des Fernmeldemarkts nach unterschiedlichen Grundsätzen SchrAnfr B97 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Franz CDU/CSU SchrAnfr B98 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Franz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16318*A Anlage 98 Bau neuer Verwaltungsräume der Deutschen Bundespost in Marktredwitz (Bayern); ungenutzte Räume in einer Größenordnung von 600 qm im Postamt Tirschenreuth Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 XV SchrAnfr B99 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16318* C Anlage 99 Erhöhung der Prüfungsgebühren zur Erlangung des Flugfunksprechnachweises; Rückwirkungen auf den Flugsport SchrAnfr B100 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B101 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 16318* D Anlage 100 Erfahrungen des Forschungsinstituts der Deutschen Bundespost (FI) mit den Leitlinien in Forschungseinrichtungen, insbesondere im Zusammenwirken von wissenschaftlich-technischem Rat und Institutsleitung in bezug auf die Aufbauorganisation des FI SchrAnfr B102 26.03.76 Drs 07/4926 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B103 26.03.76 Drs 07/4926 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 16319* A Anlage 101 Auflösung von zwei Jugendwohnheimen bei der zentralen Ausbildungsstelle des Fernmeldeamts Oldenburg durch die Oberpostdirektion Bremen SchrAnfr B104 26.03.76 Drs 07/4926 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 16319* B Anlage 102 Zahl der pro Jahr für rund 30 000 Umsiedler erforderlichen Wohnungen SchrAnfr B105 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw BMin Ravens BMBau 16319* D Anlage 103 Sicherstellung der Wohnraumversorgung der deutschen Aussiedler aus Polen durch erhöhte Beteiligung der Bundesregierung am Wohnungsbau für Aussiedler und Flüchtlinge; Einstellung der Bundesregierung zu den Forderungen der Länder für die für 1977 vorgesehenen Aufstockungen der Wohnungsbaumittel SchrAnfr B106 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B107 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw BMin Ravens BMBau 16320* A Anlage 104 Vereinbarkeit der Mieterhöhungen für Bundesdarlehenswohnungen ab 1. März 1976 und der geplanten Mietsteigerungen für Bundesmietwohnungen ab 1. August 1976 mit den Grundsätzen der Wohnungsfürsorge SchrAnfr B108 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw BMin Ravens BMBau 16320* B Anlage 105 Höhe der nach dem Programm zur Altbausanierung für die einzelnen Bundesländer bewilligten Mittel sowie deren Aufteilung auf private Antragsteller und Wohnungsbaugenossenschaften SchrAnfr B109 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw BMin Ravens BMBau 16320* C Anlage 106 Pressemeldungen über lebenslängliche Einzelhaft eines Dresdner . Schriftstellers im Keller der DDR-Strafanstalt Cottbus SchrAnfr B110 26.03.76 Drs 07/4926 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16321* A Anlage 107 Verhinderung der Veröffentlichung der Namen ausreisewilliger Deutscher in der DDR im deutschen Fernsehen durch die Bundesregierung SchrAnfr B111 26.03.76 Drs 07/4926 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Herold BMB 16321* B Anlage 108 Förderung der Musikforschung der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung; Ermöglichung einer längerfristigen Finanzierung dér Dokumentation „Musikalisches Erbe und Gegenwart — MusikerGesamtausgaben in der Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr B112 26.0336 Drs 07/4926 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT 16321 *C Anlage 109 Gewährleistung einer absoluten Wirksamkeit der Kontrolle von Kernkraftwerken XVI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 SchrAnfr B113 26.03.76 Drs 07/4926 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT 16322* A Anlage 110 Umfang der von der Bundesregierung und den einzelnen Ministerien an die FriedrichEbert-Stiftung in Bonn und an das Wirtschaftswissenschaftliche Institut des DGB in Düsseldorf seit 1969 vergebenen Forschungsaufträge, Gutachten und Studien SchrAnfr B114 26.03.76 Drs 07/4926 Benz CDU/CSU SchrAnfr B115 26.0336 Drs 07/4926 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT 16322* B Anlage 111 Schaffung von Lehrgängen für die Berufsausbildung in den elektronischen Ausbildungsberufen durch das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung; Zusammenhang zwischen dem fehlenden Angebot an praktischen Ausbildungslehrgängen und der nachlassenden Ausbildungsbereitschaft im Bereich der elektronischen Berufe SchrAnfr B116 26.03.76 Drs 07/4926 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B117 26.03.76 Drs 07/4926 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Jochimsen BMBW 16323* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16225 233. Sitzung Bonn, den 1. April 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Adams * 1. 4. Dr. Ahrens ** 1. 4. Dr. Aigner * 1. 4. Alber ** 1. 4. Dr. Artzinger * 1. 4. Dr. Bangemann 1. 4. Dr. Becher (Pullach) 1. 4. Damm *** 1. 4. Frau Dr. Däubler-Gmelin 1. 4. Dr. Dollinger 1. 4. Entrup 1. 4. Dr. Eppler 1. 4. Fellermaier * 1. 4. Flämig * 1. 4. Dr. Früh * 1. 4. Frau Geier 1. 4. Gerlach (Emsland) * 1. 4. Härzschel * 1. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 1. 4. Kater 1. 4. Dr. Klepsch * 1. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 4. Dr. Graf Lambsdorff 1. 4. Lautenschlager * 1. 4. Leicht 9. 4. Frau Dr. Lepsius 1. 4. Lücker * 1. 4. Memmel * 1. 4. Mursch * 1. 4. Frau Dr. Orth * 1. 4. Roser 9. 4. Scheffler 1. 4. Schmidt (München) * 1. 4. Dr. Schwörer * 1. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 1. 4. Seibert 1. 4. Seefeld * 1. 4. Springorum * 1. 4. Strauß 1. 4. Suck * 1. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Dr. Wagner (Trier) 1. 4. Walkhoff * 1. 4. Walther ** 1. 4. Dr. Wallmann 9. 4. Frau Dr. Walz * 1. 4. Dr. Warnke 1. 4. Dr. Wendig 1. 4. Zebisch 9. 4. Prof. Dr. Zeitel 1. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 2) : Welche zukünftigen Planungen hegt die Bundesregierung hinsichtlich eines Ausbaus des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (DKFZ), und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang das jüngste Memorandum dieser Institution? Die Bundesregierung mißt im Rahmen ihrer Forschungspolitik dem weiteren Ausbau des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg hohe Priorität zu. Im Rahmen des Stiftungszwecks hat das Großforschungszentrum die Aufgabe, die Verhütung und die Bekämpfung, die Ursachen und die Entstehung, die Erkennung und die Behandlung der Krebskrankheiten sowie Möglichkeiten der Vorsorge zu erforschen. Es erfüllt somit einen langfristigen Forschungsauftrag von besonderem öffentlichen Interesse. Dieser Auftrag kann mit Aussicht auf Erfolg nur durch multidisziplinäre Forschung unter Einsatz von besonders qualifizierten Wissenschaftlern und von erheblichen Forschungsmitteln durchgeführt werden. Der gesellschafts- und gesundheitspolitischen Bedeutung des Krebsproblems entsprechend hat die Bundesregierung in der Vergangenheit durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere auf finanziellem Gebiet, im Zusammenwirken mit dem Sitzland Baden-Württemberg zum Ausbau des inzwischen als Großforschungseinrichtung anerkannten Zentrums beigetragen. Eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg über die gemeinsame finanzielle Förderung der Stiftung im Verhältnis 90 : 10 wird in Kürze unterzeichnet werden können. Zu den Schwerpunkten des weiteren Ausbaus des Zentrums gehören die Vervollständigung der apparativen Ausstattung der bereits vorhandenen sieben Institute sowie die Errichtung eines neuen Instituts für Immunologie und Genetik. Mit Inbetriebnahme dieses Instituts wird der Endausbau des Krebsforschungszentrums weitgehend abgeschlossen sein. Damit ist eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine verstärkte Nutzung des wissenschaftlichen Potentials des Zentrums geschaffen, die auch eine enge Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg auf dem Gebiet der klinischen Onkologie erwarten läßt. In diesem Zusammenhang muß auch das von dem DKFZ erarbeitete Memorandum zu einem „Comprehensive Cancer Center" als ein denkbares Modell für neue Formen integrierter Krebsforschung und Krebsbekämpfung verstanden wérden. Die darin enthaltenen Vorstellungen bedürfen noch weiterer intensiver fachlicher Diskussion und regionaler Abstimmung, bevor sich hierzu die Bundesregierung und das Land BadenWürttemberg äußern können. Bei dieser Sachlage hält daher die Bundesregierung eine Wertung der Vorstellungen des DKFZ für verfrüht. 16286* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Im internationalen Bereich mißt die Bundesregierung einer Verstärkung und Ausweitung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit große Bedeutung bei. Entsprechende Kontakte des DKFZ zu korrespondierenden Einrichtungen in den USA sowie der WHO und dem Europäischen Krebsforschungszentrum in Lyon bestehen bereits. Weitere Kontakte sollen angebahnt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/4926 Frage A 7) : Teilt die Bundesregierung die zunehmende Besorgnis (von Zeitungsverlegern) vor allem im südwestdeutschen Raum, daß die zunehmenden Anzeigengeschäfte der Gemeindeamtsblätter die Existenz der vom Anzeigengeschäft abhängigen Tagespresse gefährden, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht sie, um eine derartige Existenzgefährdung der Tagespresse abzuwehren? Die wirtschaftliche Existenz der Tageszeitungen hängt in hohem Maße vom Anzeigengeschäft ab. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten beiden Jahre hat gezeigt, welche negativen Folgen der Rückgang des Anzeigengeschäfts für einzelne Zeitungen gehabt hat. Die Bundesregierung verfolgt deshalb mit Sorgen, daß viele Gemeinden mit ihren Amtsblättern den Tageszeitungen Konkurrenz auf dem Anzeigenmarkt machen. Dieses Problem ist zur Zeit Gegenstand der Beratungen in einem Arbeitskreis der Innenministerkonferenz. Mein Haus wird sich um eine bundeseinheitliche Lösung bemühen, die den Belangen der Gemeinden ebenso Rechnung trägt wie denen der Tagespresse. Das Recht der Gemeinden zur Herausgabe von Publikationen kann grundsätzlich nicht bestritten werden. Ein Bedürfnis hierfür wird insbesondere dann vorliegen, wenn die Lokal- oder Regionalzeitung den Ereignissen und Problemen in den betreffenden Gemeinden keine oder keine ausreichende Beachtung schenkt. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Gemeinden Artikel 5 des Grundgesetzes beachten, der in dem Grundrecht der Pressefreiheit zugleich auch keine institutionelle Garantie der „Freien Presse" enthält. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, daß „eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich" ist (BVerfGE 20/174). Wegen dieser eminenten Bedeutung der freien Presse hat das Bundesverfassungsgericht weiter ausgeführt, daß sich etwa auch an eine Pflicht des Staates denken ließe, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten (BVerfGE 20/176). Im Falle einer akuten Gefährdung der freien Presse kann der Staat danach zu aktivem Handeln verpflichtet sein (z. B. wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen, Pressefusionskontrolle). Unter gleichen Voraussetzungen müßte der Staat sich auch aller Handlungen enthalten, die die wirtschaftliche Existenz der freien Presse zerstören. Diese aus Artikel 5 GG fließenden Pflichten gelten auch für die Gemeinden. Mit anderen Worten: Ich bin der Auffassung, daß die Gemeinden der Bedeutung des Artikels 5 GG dann gerecht werden, wenn sie sich bei der Herausgabe von Amtsblättern und bei der Aufnahme von Anzeigen in diesen Blättern so verhalten, daß die Existenzgrundlage von Tageszeitungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für ihre Zusammenarbeit mit den Verlegern sogenannter Ortsnachrichtenblätter oder gemeindlicher Mittellungsblätter, die von den Gemeinden häufig als amtliche Bekanntmachungsorgane benutzt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 21 und 22) : Ist die Bundesregierung bereit, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß der Betrieb der traditionsreichen Maschinenfabrik Heidenreich & Harbeck in Hamburg (Gesamtbelegsdhaftsstärke rund 1 000 Arbeitnehmer), der vor vier Jahren von einem Werkzeugmaschinenkonzern aus Bielefeld aufgekauft wurde, und bei dem jetzt Massenentlassungen zwischen 800 und 900 Arbeitnehmern bevorstehen, die letztlich zur völligen Schließung des Betriebs führen können, weitergeführt werden kann, zumal in den letzten fünf Jahren in der Hamburger Metallbranche bereits 23 000 Arbeitsplätze verlorengingen, und hat sie in ähnlich gelagerten Fällen bereits Hilfsmaßnahmen ergriffen? Wird die Bundesregierung insbesondere eine Innovationsförderung oder Bundesbürgschaft in Erwägung ziehen, um den Betrieb zu erhalten, zumal der Konzern erklärte, diesen Betrieb verschenken zu wollen und die Belegschaft erwägt, zur Erhaltung ihrer Arbeitsplätze für die vorwiegend langjährig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Durchschnittsbetriebszugehörigkeit 17 Jahre), die bei der Arbeitsmarktlage im Raume Hamburg keinerlei Chance anderweitiger Beschäftigung fänden, den Betrieb in eigene Regie zu übernehmen und dafür auch finanzielle Opfer zu bringen, und wird die Bundesregierung diesen Fall zum Anlaß nehmen, eine Verbesserung der Hilfsmöglichkeiten für notleidende Betriebe in Betracht zu ziehen, um Arbeitsplätze zu erhalten? Zu Frage A 21: Bei jeder Wirtschaftsform müssen ständig einzelne Industriezweige und einzelne Unternehmen strukturelle Anpassungsprozesse durchmachen. Grundsätzlich tragen die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Unternehmen die Verantwortung für die notwendigen unternehmerischen Entscheidungen. Die Bundesregierung bedauert, daß es der Fa. Gildemeister nicht gelungen ist, eine aussichtsreiche Produktlinie oder zumindest einen Käufer für das Hamburger Werk zu finden und damit die dortigen Arbeitsplätze zu sichern. Eine Hilfe des Bundes zur Erhaltung eines unrentablen Betriebes würde einen Präzedenzfall darstellen und müßte auch anderen Betrieben offenstehen. Eine solche Umverteilung von finanziellen Lasten auf die Allgemeinheit kann nicht befürwortet werden. Hilfen der Bundesregierung wurden in ähnlich gelagerten Fällen nicht gewährt. Im übrigen hat die Geschäftsleitung der Fa. Gildemeister der Bundesregierung versichert, daß sie auch weiterhin bemüht bleiben wird, eine Konzeption zu finden, die es ermöglicht, das Ausmaß der Entlassungen geringer zu halten als z. Z. geplant. Soweit es zu Entlassungen kommt und die betroffenen Arbeitnehmer nicht unmittelbar einen neuen Arbeitsplatz finden, geben die Bestimmungen des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 1628* Arbeitsförderungsgesetzes der Arbeitsverwaltung die Möglichkeit, die Bemühungen um Arbeitsvermittlung auch finanziell zu unterstützen, z. B. durch Förderung der Umschulung und der Fortbildung. Um materielle Schäden für die von Betriebsschließungen betroffenen Arbeitnehmer zu begrenzen, ist über das von der Bundesanstalt für Arbeit zu zahlende Arbeitslosengeld von in der Regel 68 % des Nettolohns hinaus dem Unternehmen nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Aufstellung eines Sozialplanes vorgeschrieben. Wie sich gezeigt hat, ist das in der Bundesrepublik vorhandene, engmaschige Netz sozialer Sicherungen geeignet, bei Verlust des Arbeitsplatzes ernste materielle Not zu verhindern. Zu Frage A 22: Die Firma Gildemeister AG hat beim Bundesministerium für Wirtschaft einen Antrag auf Förderung eines Erstinnovationsvorhabens gestellt. Dieser Antrag wurde vom Beratenden Ausschuß für Erstinnovationsförderung am 23. März 1976 behandelt, aber noch nicht abschließend beschieden. Bei der Diskussion im Ausschuß haben die Vertreter der Gildemeister AG jedoch unmißverständlich erklärt, daß die Produktion der im Rahmen des Erstinnovationsvorhabens zu entwickelnden Maschinen selbst bei einer positiven Entscheidung über den Antrag nicht zu einer nachhaltigen Änderung der Beschäftigtensituation in Hamburg führen würde. Der Markt könne nur etwa 250 Maschinen dieser Art aufnehmen. Eine wirtschaftliche Fertigung dieser Maschinen sei daher nur im Verbund mit anderen Fertigungen möglich, die in Hamburg nicht vorhanden seien. Die Frage nach Gewährung einer Bundesbürgschaft stellt sich nicht, da der Bund bei diesen Größenordnungen keine Finanzierungskompetenz besitzt. Hier sind vielmehr die Länder zuständig. Der Hamburger Wirtschaftssenator hat Gildemeister eine Landesbürgschaft angeboten. Gildemeister hat diese jedoch abgelehnt, da es bisher keine Lösung gefunden hat, das Hamburger Werk selbst mittelfristig aus der Verlustzone herauszuführen. Sosehr die Bundesregierung die beabsichtigte Personalreduzierung im Hamburger Zweigwerk der Gildemeister AG auch bedauert, so kann dieser Fall, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, kein Anlaß für den Bund sein, Erhaltungshilfen für notleidende Betriebe in Betracht zu ziehen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU] (Drucksache 7/4926 Frage A 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die grenzüberschreitende Lieferung von frischem Brot aus Ländern, in denen kein Nachtbackverbot besteht, die Konkurrenzfähigkeit mittelständischer Bäckereien einschließlich der Ausbildungsplätze gefährdet wird, und ist die Bundesregierung bereit, eine Initiative zur Aufhebung des Nachtbackverbots zu ergreifen? Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist bei der letzten Änderung des Bäckerarbeitszeitgesetzes im Jahre 1969 eingehend erörtert worden. Der Deutsche Bundestag hat damals den Geltungsbereich des Gesetzes auf jede Form des Vertriebs von Brot- und Backwaren ausgedehnt. Damit wurden auch ausländische Lieferungen dem Ausfahrverbot unterworfen. Auf diese Weise dürfen Brot- und Backwaren ungeachtet des Herstellungsortes und der Vertriebsform in der Bundesrepublik Deutschland in der Nachtzeit von 22.00 bis 5.45 Uhr nicht ausgetragen oder ausgefahren werden. Mit der Aufhebung des Nachtbackverbots in Osterreich ist im Grenzgebiet zu Österreich die gleiche Situation eingetreten, die schon 1969 im Grenzgebiet zu den übrigen EWG-Ländern bestanden hat. Einer Benachteiligung wegen der unterschiedlichen Regelung der Arbeitszeit in Bäckereien kann hier wie dort durch das Ausfahrverbot begegnet werden. Die österreichischen Betriebe können ebenso wie andere ausländische oder deutsche Betriebe ihre Backwaren nicht vor 5.45 Uhr in der Bundesrepublik Deutschland ausfahren. Bis zu diesem Zeitpunkt können aber auch deutsche Bäckereien Brötchen und anderes Weißgebäck herstellen. Sie können mit den Vorarbeiten ab 3.00 Uhr und mit den Produktionsarbeiten ab 4.00 Uhr beginnen. Das Nachtbackverbot ist im Interesse des Schutzes der im Backgewerbe Beschäftigten aufrechterhalten worden. Dabei handelt es sich um einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Backgewerbes, der im Backgewerbe Beschäftigten und der Bevölkerung. Die Stellungnahmen dieser Gruppen haben sich seitdem nicht geändert. Die Bundesregierung hat daher nicht die Absicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 36) : Aus welchen Gründen hat der Bundesarbeitsminister bisher von der im § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes eingeräumten Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Meldepflicht über offene Stellen (Arbeits- und Ausbildungsplätze) zu schaffen, keinen Gebrauch gemacht? Die Bundesregierung hat nach Abwägen aller Vor- und Nachteile von dem Erlaß einer Verordnung nach § 9 Arbeitsförderungsgesetz abgesehen. Ausschlaggebend war, daß die Arbeitgeber trotz ungünstiger Beschäftigungslage auch ohne eine solche Regelung in erheblichem Umfang offene Stellen dem Arbeitsamt gemeldet haben. So sind bereits in den ersten beiden Monaten dieses Jahres über 350 000 offene Stellen neu angemeldet worden. Im Laufe des Jahres 1975 waren es 2,2 Millionen offene Stellen: Eine Meldepflicht ließe kein erheblich besseres Ergebnis erwarten, weil es in den meisten Fällen der subjektiven Einschätzung des Arbeitgebers un- 16288* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 terliegt, ob er eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle als offen ansieht. Dabei spielen betriebswirtschaftliche Überlegungen eine maßgebliche Rolle, in die mit einer Verordnung nach § 9 Arbeitsförderungsgesetz ohnehin nicht eingegriffen werden könnte. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 37): Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß das zum 1. Januar 1976 geänderte Arbeitsförderungsgesetz dahin gehend korrigiert wird, daß insbesondere jungen Umsiedlern auch innerhalb von drei Jahren zweimal eine Förderung ermöglicht wird, nämlich in sprachlicher und in beruflicher Hinsicht, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Das von Ihnen angesprochene Problem ist durch die Verordnung zur Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung bei ungünstiger Beschäftigungslage, die am 6. März 1976 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Seite 411) verkündet wurde, gelöst worden. Damit ist sichergestellt, daß Aussiedler nach der Teilnahme an einem von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Sprachlehrgang Förderungsleistungen für die Teilnahme an einem Berufsbildungslehrgang erhalten können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 48 und 49) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach bei der Frage nach einer sachgerechten Bedienung der Flächen nicht nur auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen abgestellt werden darf, sondern jeweils auch die anzustrebende regionale Verteilung der Bevölkerung und der Arbeitsplätze sowie die Wirtschafts- und Siedlungsstruktur in die Bewertung einbezogen werden muß, wie von der Ministerkonferenz für Raumordnung vertreten, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um für die Dauer der Ungewißheit, in der die Hälfte des Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn zur Disposition steht, negative raumordnungspolitische Konsequenzen zu vermeiden? Zu Frage A 48: Die Bundesregierung unterstützt die Auffassung der Ministerkonferenz für Raumordnung, wonach für die Beurteilung einer sachgerechten Verkehrsbedienung der Fläche nicht nur auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen abgestellt werden darf. So werden beispielsweise beim Bau von Bundesfernstraßen sowie bei Stillegungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn insbesondere die Zielvorstellungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie des Bundesraumordnungsprogramms berücksichtigt. Damit werden Fragen der regionalen Bevölkerungsverteilung sowie der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur in den jeweiligen Bewertungsprozeß einbezogen. Zu Frage A 49: Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozeß wurde am 28. November 1975 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer vereinbart. Die Arbeiten in der interministeriellen Arbeitsgruppe „Verkehrs- und Regionalpolitik" wurden bereits aufgenommen und werden zügig fortgeführt. Vermutungen und unsachliche Schlußfolgerungen, wie sie Ihrer Frage zugrunde liegen, treffen nicht zu. Das vom Vorstand der DB vorgelegte betriebswirtschaftlich optimale Netz ist nicht identisch mit dem zu erarbeitenden erforderlichen Streckennetz. Alle erforderlichen Maßnahmen werden zeitlich und sachlich so aufeinander abgestimmt, daß negative raumordnungspolitische Konsequenzen nicht eintreten werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 50 und 51): Ist die Bundesregierung bereit, in ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung sicherzustellen, daß die Belange der Raumordnung künftig mehr als bisher mit den Fachressorts sowie mit der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes abgestimmt werden? Kann nach Auffassung der Bundesregierung über den Bundesfernstraßenplan für die Jahre 1976 bis 1985 sachgerecht entschieden werden, ohne daß zuvor Klarheit über das zukünftige Schienennetz der Deutschen Bundesbahn besteht, und wenn nein, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Zu Frage A 50: Die Belange der Raumordnung sind auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung bisher schon immer mit den Fachressorts und auch mit der Finanzplanung des Bundes eingehend abgestimmt worden. Dazu bedarf es keiner besonderen zusätzlichen Verpflichtung mehr. Zu Frage A 51: Ja! Artikel 1 des Gesetzes zum Änderungsgesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 läßt in dem geänderten § 6 genügend Spielraum, bei unvorhergesehenem Verkehrsbedarf aufgrund von Änderungen in der Verkehrsstruktur (z. B. künftige Netzänderungen der Deutschen Bundesbahn) auftretende Diskrepanzen durch Einzelmaßnahmen, die nicht im Bedarfsplan vorgesehen sind, auszugleichen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 52 und 53) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, Ende 1975 den Vorstand der Deutschen Bundesbahn das optimale Streckennetz vorlegen zu lassen und erst nach einer Zwischenzeit von 3 bis 4 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16289* Jahren die endgültige Entscheidung über das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn zu fällen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um möglichst bald für die betroffenen Regionen Auffangkonzepte vorzulegen, wie hier in Zukunft die Verkehrsbedienung und die Transportkostenbelastung aussehen soll? Zu Frage A 52: Der stark gestiegene Bedarf an Bundesleistungen für die Deutsche Bundesbahn hat die Bundesregierung gezwungen, eine betriebswirtschaftliche Überprüfung des Streckennetzes vom Vorstand der DB zu verlangen. Jede Verzögerung dieser Bestandsaufnahme hätte die Steuerzahler zusätzlich belastet. Die auf der Grundlage des vorgelegten betriebswirtschaftlichen Rechenwerks angelaufenen Untersuchungen für ein volkswirtschaftlich notwendiges Streckennetz verlangen sorgfältigste Arbeit. Viele Aspekte der verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalen und strukturellen Bedürfnisse sind im einzelnen zu prüfen und zu berücksichtigen. Eine fundierte Entscheidungsgrundlage läßt sich nicht von heute auf morgen erarbeiten, wenn sie nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sein soll. Die Arbeiten werden so zügig wie möglich abgewickelt. Von 3 bis 4 Jahren kann allerdings keine Rede seih. Zu Frage A 53: Die gesamtwirtschaftliche Untersuchung für ein volkswirtschaftlich notwendiges Schienennetz umfaßt auch flankierende Maßnahmen, mit Hilfe derer Schwierigkeiten in der Verkehrsbedienung von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Im übrigen wird es erst zu Netzveränderungen kommen, wenn alle dafür notwendigen und damit in Verbindung stehenden Maßnahmen wirksam werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 54 und 55) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Fremdenverkehrs, daß der Bus mit seinen Umsteigevorgängen bei der Beförderung von Passagieren mit umfangreichem Urlaubsgepäck nicht immer ein befriedigender Ersatz für die Schiene sei, und wenn ja, wird sie dieser Befürchtung Rechnung tragen? Will die Bundesregierung verhindern, daß in den ohnehin strukturschwachen Gebieten die Verkehrsleistungen in Zukunft kostendeckend erbracht werden müssen, während die wirtschaftsstarken Regionen weiterhin auf der Schiene ihre Transporte in hohem Maße subventioniert erhalten, wenn ja, mit welchen Mitteln? Zu Frage A 54: Nein! Die für einen Schienenersatzverkehr in Frage kommenden DB-Überlandlinienbusse verfügen grundsätzlich über den notwendigen speziellen Kofferraum. Im übrigen zeigt die positive Entwicklung zahlreicher Fremdenverkehrsorte, daß diese Form der Verkehrsbedienung nicht zu einer Schlechterstellung führt. Zu Frage A 55: Die Bundesregierung geht davon aus, daß in Zukunft in den strukturschwachen Gebieten nicht alle Verkehrsleistungen kostendeckend erbracht werden können. Es wird sorgfältig geprüft werden, welche Strecken der Deutschen Bundesbahn aus gesamtwirtschaftlicher Sicht aufrechtzuerhalten und welche dementsprechenden Verkehre auch weiterhin zu subventionieren sind. Einer Benachteiligung strukturschwacher Gebiete gegenüber wirtschaftsstärkeren Regionen wird die Bundesregierung — wie bisher schon — auch in Zukunft entgegenwirken. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 56 und 57) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die jahrelange Ungewißheit über das endgültige Streckennetz der Deutschen Bundesbahn mittel- und längerfristige Betriebsentwicklungspläne der Unternehmen wesentlich erschwert, sofern diese Unternehmen an Strecken der Deutschen Bundesbahn liegen, die nicht zum betriebswirtschaftlich optimalen Netz gehören, und wenn ia, wird sie dies zum Anlaß nehmen, die Ungewißheit so schnell wie möglich zu beseitigen? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die jahrelange Ungewißheit über das endgültige Streckennetz der Deutschen Bundesbahn zur Unsicherheit vieler Städte und Gemeinden bei ihrer Entwicklungsplanung führt, und wenn ja, wird sie sich dementsprechend verhalten? Die Bundesregierung hat ungeachtet vorschneller Vermutungen und unsachlicher Folgerungen stets eindeutig festgestellt, daß das vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn vorgelegte betriebswirtschaftlich optimale Netz nicht identisch ist mit dem zu erarbeitenden gesamtwirtschaftlich erforderlichen Streckennetz. Der bevorstehende — mit den Ministerpräsidenten der Länder — vereinbarte Entscheidungsprozeß erfordert — gerade im Interesse der Wirtschaft, der Städte und Gemeinden — sorgfältige Arbeit. Je sachlicher die Beratungen während des Entscheidungsprozesses geführt werden, desto weniger besteht die Gefahr, daß Verunsicherungskampagnen die von Ihnen befürchteten Wirkungen erzeugen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 58 und 59) : Hat sich die Bundesregierung bereits einen Überblick darüber verschafft, wieviel Schwerpunktorte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach dem optimalen Streckennetzmodell der Deutschen Bundesbahn den Gleisanschluß verlieren? Welche Kriterien werden dem Staatssekretärausschuß bei der Beurteilung vorgegeben, ob Schwerpunktorte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ihren Gleisanschluß verlieren sollen? 16290* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Zu Frage A 58: Im Rahmen der Bewertung zum gesamtwirtschaftlich notwendigen Streckennetz werden besonders die Schwerpunktorte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" untersucht und die nach den betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Deutschen Bundesbahn betroffenen Gleisanschlüsse überprüft. Zu Frage A 59: Bei der Beurteilung von Gleisanschlüssen in Schwerpunktorten werden neben verkehrlichen vor allem raumordnerische, wirtschafts- und siedlungsstrukturelle sowie ökologische Kriterien berücksichtigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 76) : Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Deutsche Bundespost im Jahr 1975 noch 1800 Auszubildende gegenüber 6000 Jugendlichen in früheren Jahren, so z. B. das Fernmeldeamt Mainz 1976 ganze acht Jugendliche gegenüber 70 Jugendlichen im Jahr 1973 zur Ausbildung einstellt, bereit, darauf hinzuwirken, daß die Zahl der Ausbildungsstellen wieder auf den Stand der Jahre 1972/1973 angehoben wird, und bis wann könnten auf diese Weise wieviel neue Ausbildungsplätze geschaffen werden? Obwohl für 1975 kein Bedarf an Neueinstellungen von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk bestand, hat die Deutsche Bundespost unter Berücksichtigung unternehmerisch noch vertretbarer Belastungen trotzdem 1975 noch 1 800 Auszubildende im Fernmeldehandwerk eingestellt. Darüber hinaus wurden anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung freiwerdende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung gestellt. Auch 1976 wird die Deutsche Bundespost — ohne einen Bedarf zu haben — in gleichem Umfang Auszubildende einstellen und freie Kapazitäten Dritten zur Nutzung überlassen. Außerdem beteiligt sich die Deutsche Bundespost an dem Sonderprogramm der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen und hat bereits mit 700 Bewerbern Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die jährliche Ausbildungskapazität in Mainz wurde bis 1973 mit 70 Einstellungen voll genutzt. Im Jahr 1974 wurden — bei einer Ausbildungskapazität von 45 Plätzen — 28 Einstellungen vorgenommen und im vergangenen Jahr wurden — ohne daß ein Bedarf vorlag — 16 Bewerber angenommen. Diese Einstellungsquote ist auch für dieses Jahr in Mainz vorgesehen. Anage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen A 77 und 78) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der Genehmigung von Sonderstempeln durch die jeweilige Oberpostdirektion vorgeschrieben wird, bei welchem Hersteller der Sonderstempel in Auftrag zu geben ist? Weiß die Bundesregierung, ob sich dadurch zum Teil erhebliche Preisunterschiede ergeben, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu tun? Nach den „Richtlinien für die Einrichtung von Sonderpostämtern" gibt die Oberpostdirektion, in deren Bezirk das Sonderposamt eingerichtet wird, entsprechend den allgemeinen Regelungen für die Beschaffung der Dienstausstattung den Sonderstempel aufgrund des vom Antragsteller zu liefernden Stempelbild-Entwurfs bei einem der vom Posttechnischen Zentralamt benannten Lieferer für Tagesstempel der Deutschen Bundespost in Auftrag. Tagesstempel müssen nicht nur bestimmten postbetrieblichen Ansprüchen und technischen Anforderungen genügen. Ihre Abdrucke auf den Postsendungen dienen zum Nachweis beweiserheblicher Tatsachen. Vor allem das Sicherheitsbedürfnis der Deutschen Bundespost erfordert es, den Kreis der Stempelhersteller zu begrenzen. Aufgrund entsprechender Ausschreibungen des Posttechnischen Zentralamtes sind z. Z. vier Hersteller zugelassen. Erhebliche Preisunterschiede bei den Kosten für die Herstellung der Sonderstempel ergeben sich nicht dadurch, daß die Geräte bei diesem oder jenem Vertragslieferer in Auftrag gegeben werden. Die Grundkosten bei allen zugelassenen Lieferern sind annähernd gleich. Unterschiedliche Endpreise sind allein durch unterschiedliche Leistungen des Stempelherstellers bedingt. Einen wesentlichen Faktor bilden die Art des Stempels — Rundstempel oder Ovalstempel, verstellbares oder festes Datum — und die Zahl der betrieblich benötigten Faksimiles. Ausschlaggebend für die Preisunterschiede ist zumeist die Tatsache, daß die meisten Auftraggeber statt der an sich geforderten Bravurfähigen Reinzeichnung des Stempelbild-Entwurfs nur laienhaft angefertigte Skizzen oder Rohentwürfe vorlegen. Die Stempelhersteller müssen solche Rohentwürfe durch Grafiker umzeichnen oder aufbereiten lassen. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft bei Gesetzentwürfen raumordnungspolitische und strukturpolitische Probleme zu berücksichtigen und dies gesondert auf dem Deckblatt der dem Bundestag zugeleiteten Entwürfe auszuweisen? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft bei allen Gesetzesentwürfen raumordnungspolitische und strukturpolitische Probleme angemessen berücksichtigen, soweit sie von erheblicher Bedeutung sind. Auf dem Deckblatt der dem Bundestag zugeleiteten Entwürfe werden solche Probleme ohnehin angesprochen. Eine formalisierte gesonderte Auswei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16291* sung auf dem Deckblatt hält die Bundesregierung jedoch nicht für erforderlich, weil Fragen der Raumordnungs- und Strukturpolitik stets im Zusammenhang mit den fachlichen Problemen zu sehen sind. Eine generelle Hervorhebung würde der von Fall zu Fall unterschiedlichen Bedeutung der raumordnungs- und strukturpolitischen Fragen nicht gerecht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 88 und 89) : Ist die Bundesregierung unter Berücksichtigung der kritischen Diskussion in der Öffentlichkeit nach wie vor der Auffassung, daß die „DDR-1976-Kalender" bedenkenlos in den Schulen verteilt werden kann und keine Fehlinformationen vermittelt? Wie wirken sich die vertragswidrigen Behinderungen der journalistischen Tätigkeit durch Ost-Berlin auf die Ergiebigkeit der Berichterstattung der dort tätigen Journalisen aus dem freien Teil Deutschlands aus, und ist bereits die Darstellung im „DDR-1976-Kalender" auf entsprechende Befürchtungen der Autoren zurückzuführen? Zu Frage A 88: Der Kalender 1976 „Blick in die DDR" des Gesamtdeutschen Instituts ist bereits im Dezember 1975 an die Schulen versandt worden. Die Entscheidung über die Verteilung des Kalenders in den Schulen oblag dann jeweils den Schulleitungen. Um die überaus große Nachfrage befriedigen zu können, war ein Nachdruck von rund 8 000 Exemplaren erforderlich. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß der Kalender Fehlinformationen vermittelt. Sie hat außerdem bereits mehrfach auf die Einleitung des Kalenders hingewiesen, in der deutlich gemacht wird, daß die Beiträge von Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland verfaßt wurden, die in Ost-Berlin seit langem akkreditiert sind und die Lebensverhältnisse in der DDR zweifellos besser beurteilen können, als es ohne die Möglichkeit des direkten Einblicks in früheren Jahren jemals möglich war. Der Kalender stellt die alltäglichen Lebensverhältnisse in der DDR differenziert, sachlich und kritisch dar und ist damit neben anderen Publikationen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen wie in den vergangenen sieben Jahren ergänzendes Informationsmaterial für die Hand des Lehrers. Die Bundesregierung ist nach wie vor davon überzeugt — und in dieser Überzeugung durch die kritische wie zustimmende Diskussion in der Öffentlichkeit und die daraus folgende starke Nachfrage bestätigt worden —, daß die Lehrer zu einem Urteil über die Verwendbarkeit des Kalenders als Informationshilfe für den Schulunterricht selbst fähig sind. Zu Frage A 89: Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, die Ergiebigkeit der Berichterstattung von freien Journalisten zu beurteilen. Das gilt auch für den sicher sehr schwierigen journalistischen Arbeitsplatz Berlin (Ost), der den betroffenen Verlagen und Rundfunkanstalten — trotz des nicht unerheblichen finanziellen Aufwands — die Entsendung eines ständigen Korrespondenten wert ist. Die von Ihnen gezogene Verbindung zu dem Kalender „Blick in die DDR" und den Arbeitsbedingungen für Journalisten in Berlin (Ost) vermag ich nicht zu sehen. Ich nehme nicht an, daß Sie den Journalisten vorwerfen wollten, sie äußerten sich in den Kalendertexten entweder aus gewissen Befürchtungen vor Behinderungen ihrer Arbeit heraus unangemessen positiv oder aber über Bereiche, von denen sie eigentlich keine genaueren Kenntnisse hätten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 93) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen es abgelehnt hat, die Liste des Fernsehmoderators Löwenthal mit Namen von Deutschen aus der DDR, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen, zu überprüfen und ihm diejenigen Namen zu bezeichnen, die sich auf Grund geheimer Verhandlungen mit DDR-Behörden nicht für eine Veröffentlichung eignen, wie in der Welt vom 25. März 1976 berichtet wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls das Verhalten des Bundesministers? Die Information, nach der Sie fragen, trifft zu. Nachdem trotz dringender Bitten und Warnungen von Herrn Minister Franke die Entscheidung zur Sendung von den Verantwortlichen des ZDF getroffen worden war, ging einen Tag vor der Sendung, also am Montag vergangener Woche, telefonisch und fernschriftlich bei uns die Aufforderung ein, zusammen mit der ZDF-Redaktion die für die Sendung ausgewählten Fälle und Namen durchzusehen. Ziel einer solchen Überprüfung durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sollte sein, diejenigen Fälle auszusondern, deren Klärung schon bis zur — wie es hieß — „Erledigungsreife gediehen" sei. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat diese Zusammenarbeit aus guten Gründen, die auch per Fernschreiben noch einmal erläutert wurden, ablehnen müssen. Alle Bundesregierungen praktizieren seit Jahren den Weg der diskreten, nichtöffentlichen Problemlösung im Einzelfall. Auf diese Weise können auch Fälle gelöst werden — und das geschieht . —, die nicht unter die Vereinbarungen des Grundlagenvertrages fallen. Das Interesse aller Betroffenen gebietet es, diesen Weg konsequent einzuhalten und intakt zu halten. Eine Zusammenarbeit mit dem ZDF-Magazin in der vorgeschlagenen Weise wäre damit nicht vereinbar gewesen. Die Ablehnung entspricht der Auffassung der Bundesregierung, daß die öffentliche Behandlung von humanitären Einzelfällen im Interesse aller Betroffenen nicht zweckmäßig ist. 16292* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 94 und 95) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zuständigen Stellen der DDR engsten Familienangehörigen selbst dann die Einreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland verweigern, wenn es sich — wie bei dem jüngsten Fall in Neu-Isenburg — urn den Tod der Mutter handelt? Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um künftig solche Fälle wie den in Neu-Isenburg zu verhindern und bei der Regierung der DDR darauf zu drängen, daß die mit der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Abmachungen auch für die zuständigen Behörden in der DDR Gültigkeit haben? Zu Frage A 94: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die örtlichen DDR-Behörden auch dann des öfteren Ausreiseanträge von DDR-Bewohnern nicht genehmigen, wenn Fälle dringender Familienangelegenheiten vorliegen. Das ist auch bei Todesfällen naher Angehöriger vorgekommen. Die Stadtverwaltung von Neu-Isenburg hat den zuständigen Beamten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen kürzlich fernmündlich davon unterrichtet, daß einer in der DDR wohnenden Frau trotz des Todes ihrer in Neu-Isenburg wohnenden Mutter die Ausreise aus der DDR zum Begräbnis verweigert worden ist. Die Stadtverwaltung wurde über die Formalitäten des Verfahrens unterrichtet und die durch die Bundesregierung mögliche Hilfe angeboten. Zu Frage A 95: Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland wird in jedem Fall, bei dem einen Bewohner der DDR die Reise zu seinen Angehörigen im Bundesgebiet anläßlich einer dringenden Familienangelegenheit verweigert worden ist, bei der Regierung der DDR vorstellig. Das hat in einzelnen Fällen zur Korrektur der Entscheidungen geführt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 98 und 99) : Trifft es zu, daß — wie in der Welt vom 25. März 1976 gemeldet —, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen es abgelehnt hat, eine ihm vom ZDF-Magazin angebotene Namensliste von Hilfesuchenden darauf zu prüfen, ob hierunter Personen fielen, über deren Ausreise z. Z. geheim verhandelt werde, und billigt die Bundesregierung bejahendenfalls die Ausschlagung der Kooperation durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Eintreten staatlicher Behörden der Bundesrepublik Deutschland, öffentlichrechtlicher Institutionen und privat-rechtlicher Institutionen und Personen in der Bundesrepublik Deutschland für die Menschenrechte der Bewohner der DDR eine völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates und Verletzung dessen Souveränität darstellt? Zu Frage A 98: Die Information, nach der Sie fragen, trifft zu. Nachdem trotz dringender Bitten und Warnungen von Herrn Minister Franke die Entscheidung zur Sendung von den Verantwortlichen des ZDF getroffen worden war, ging einen Tag vor der Sendung, also am Montag vergangener Woche, telefonisch und fernschriftlich bei uns die Aufforderung ein, zusammen mit der ZDF-Redaktion die für die Sendung ausgewählten Fälle und Namen durchzusehen. Ziel einer solchen Überprüfung durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sollte sein, diejenigen Fälle auszusondern, deren Klärung schon bis zur — wie es hieß — „Erledigungsreife gediehen" sei. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat diese Zusammenarbeit aus guten Gründen, die auch per Fernschreiben noch einmal erläutert wurden, ablehnen müssen. Alle Bundesregierungen praktizieren seit Jahren den Weg der diskreten, nichtöffentlichen Problemlösung im Einzelfall. Auf diese Weise können auch Fälle gelöst werden — und das geschieht —, die nicht unter die Vereinbarungen des Grundlagenvertrages fallen. Das Interesse aller Betroffenen gebietet es, diesen Weg konsequent einzuhalten und intakt zu halten. Eine Zusammenarbeit mit dem ZDF-Magazin in der vorgeschlagenen Weise wäre damit nicht vereinbar gewesen. Die Ablehnung entspricht der Auffassung der Bundesregierung, daß die öffentliche Behandlung von humanitären Einzelfällen im Interesse aller Betroffenen nicht zweckmäßig ist. Ihre Frage A 99 beantworte ich mit „Nein". Die Bundesregierung ist nicht dieser Auffassung. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 103) : Ist die Bundesregierung bereit, die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Informationsschrift „Die deutsch-polnischen Vereinbarungen" nach Austausch der Ratifikationsurkunden sofort, ergänzt um das Schreiben des Außenministers der Volksrepublik Polen vom 8. März 1976 an den Bundesminister des Auswärtigen und die ihm beigegebene Erklärung des polnischen Außenministers gegenüber der Polnischen Presseagentur, das Schreiben des Bundesministers des Auswärtigen an den Außenminister der Volksrepublik Polen vom 9. März 1976 in der Fassung vom 11. März 1976, das Bestätigungsschreiben des polnischen Außenministers an den Außenministers der Bundesrepublik Deutschland und den Briefwechsel zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes vom 9. März 1976, neu aufzulegen? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bearbeitet zur Zeit eine Neuauflage der Broschüre „Die deutsch-polnischen Vereinbarungen". Die Texte der ersten Ausgabe werden unverändert in die zweite übernommen und durch die in Ihrer Anfrage genannten Dokumente ergänzt. Weitere wichtige Texte zu den deutsch-polnischen Vereinbarungen, wie die Erklärungen, die der Bundesminister des Auswärtigen am 10. März 1976 vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundesrates abgegeben hat, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16293* sowie der Beschluß des Kabinetts vom 17. März 1976 über Maßnahmen zur Eingliederung deutscher Aussiedler aus Polen und die Erklärung, die der Bundesminister des Auswärtigen und der polnische Botschafter in Bonn anläßlich des Austauschs der Ratifikationsurkunden am 24. März 1976 in Bonn abgegeben haben, werden ebenfalls in die Broschüre aufgenommen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage A 104) : In welcher Weise hat sich die Zahl der Mitarbeiter der Außenstelle des Bundespresseamts in Berlin (West) in den letzten drei Jahren entwickelt, und welche Gründe sind für diese Entwicklung maßgebend? In den Jahren 1973 bis 1975 arbeiteten 18 Mitarbeiter in der Berliner Außenstelle des Presse- und Informationsamtes Referat „Presse und Information beim Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin", zur Zeit sind 12 Mitarbeiter dort tätig. Die Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter war aus zwei Gründen möglich: zum einen hat sich die Anzahl der Besuchergruppen, die das Referat zu betreuen hatte, gegenüber dem Stand von 1973 um etwa 25 Prozent verringert, zum anderen hat der Umzug des Referats vom Europa Center in das Bundeshaus einen erkennbaren Rationalisierungseffekt bewirkt. Aus diesem Grunde war es möglich, auf die Wiederbesetzung von vier im Jahre 1975 freigewordenen Stellen zu verzichten und damit den Einsparungsauflagen des Haushaltsausschusses nachzukommen. Nach dem Umzug in das Bundeshaus wurde es notwendig, die beiden dem Referat zur Verfügung stehenden Kraftfahrer der Verwaltung des Bundeshauses zu unterstellen und die Mittel dem Einzelplan 27 des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen zu übertragen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 105) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Auffassung vertreten hat, die Bundesrepublik Deutschland hätte sich in den Westverträgen lediglich verpflichtet, „gegenüber ihren westlichen Partnern keine Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele anzuwenden", während es sich in Wahrheit um einen allgemeinen Gewaltverzicht handelte, und wenn ja, was hat die Bundesregierung getan, um die Rechtslage gegenüber dieser falschen Wiedergabe unzweifelhaft klarzustellen? Ich darf darauf hinweisen, daß in der Wiedergabe des Artikels von Herrn Bundesminister Bahr in der „Zeit" ein Komma verkehrt gesetzt worden ist, was sinnentstellend wirkt. Das Komma zwischen den Worten „Bundesrepublik Deutschland" und „gegenüber" gehört hinter die Worte „gegenüber ihren westlichen Partnern". Über die Auslegung der Westverträge gibt es somit keine Meinungsverschiedenheiten. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie im Bonner General-Anzeiger vom 12. März 1976 berichtet — in der Sowjetunion millionenfach menschenrechtswidrige KZ-Praktiken angewandt werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf die Erhaltung der auch von der Sowjetunion unterschriebenen UNO-Charta und der KSZE-Dokumente hinzuwirken, die einer derartigen Praxis entgegenstehen? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, zu einem Zeitungsartikel Stellung zu nehmen, der sich auf nicht näher bezeichnete Berichte aus Wien bezieht, die ihrerseits wiederum vorgeben, auf chinesische Quellen zurückzugehen. Zu dem in der Frage angeschnittenen zentralen Problem der Menschenrechte hat die Bundesregierung eine klare Meinung, die sie auch im internationalen Rahmen vertritt. Ich erinnere an die Rede des Bundesministers des Auswärtigen vor der 30. Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der er nachdrücklich betonte, daß die Menschenrechte überall, in allen Teilen Europas und der Welt, ohne Unterschied der gesellschaftlichen und politischen Ordnung des betreffenden Staates, gelten müssen. Wenn die Bundesregierung dieses Ziel im politischen Alltag verfolgen will, muß sie mit anderen Rechtsmeinungen, etwa einem anderen Verständnis des Souveränitätsprinzips ebenso rechnen, wie mit bestimmten Mehrheitsverhältnissen in internationalen Gremien. Diese Feststellung bedeutet nicht, daß wir nicht versuchen, eine Änderung herbeizuführen, wohl aber daß wir auf Polemik verzichten, die jede Bewegung blockieren würde. Sie würde uns auch — und das ist ein entscheidender Gesichtspunkt — jede Möglichkeit nehmen, in Einzelfällen über prinzipielle Gegensätze hinweg vermittelnd und helfend einzugreifen. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 107): Ist die Bundesregierung nadi der erneuten Verweigerung von Einreisevisa an Journalisten der Bundesrepublik Deutschland durch die „DDR" bereit und entschlossen, ein Instrumentarium angemessener Reaktionen zu entwickeln, um nicht nur der „DDR", 16294* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 sondern auch anderen sich ähnlich verhaltenden Ostblockstaaten bei Verstößen gegen bestehende Vereinbarungen bzw. gegen die KSZE-Schlußakte von Helsinki in geeigneter Weise entgegenzuwirken? Die Bundesregierung reagiert selbstverständlich auf derartige unfreundliche Akte und Verstöße gegen Buchstaben oder Geist der Schlußakte von Helsinki je nach den Umständen in der dem Einzelfall angemessenen Weise. Was die in letzter Zeit feststellbare Tendenz einiger Staaten anbetrifft, durch Sichtvermerksverweigerung oder andere Mittel auf die Berichterstattung unserer oder anderer westlicher Medien Einfluß zu nehmen, steht sie mit ihren EG- und Bündnispartnern zur Erarbeitung eines abgestimmten Vorgehens in Verbindung. Zu der Art dieses Vorgehens möchte ich jedoch auf das zurückkommen, was ich in der Fragestunde vom 18. März 1976 angedeutet habe: Grundsätzlich sind wir nicht der Auffassung, daß restriktive Maßnahmen jeweils durch restriktive Gegenmaßnahmen beantwortet werden sollten. Wir sind ein freiheitlicher Staat, der es als seine Aufgabe betrachtet, die freie Tätigkeit der freien Medien zu schützen. Wir halten es für richtiger, ein Gegenbild zu bieten, an dem sich die Menschen in Ländern orientieren können, in denen eine andere Auffassung von der Rolle des Staates herrscht, als durch Gegenmaßnahmen unser Gesellschaftssystem in einem falschen Licht erscheinen zu lassen und damit Angriffsflächen zu bieten. Im übrigen besteht die Gefahr, daß die Aussichten auf ein zunehmend positives Verhalten der von Ihnen angesprochenen Staaten durch Gegenmaßnahmen geschmälert würde. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen A 109 und 110) : Trifft es zu, daß die Regierung der Vereinigten Staaten unverändert bereit ist, das Document Center in Berlin, dessen Kosten bereits von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden, in deutsche Hände zu übergeben? Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es „zur Zeit nicht für opportun, die Verhandlungen in dieser Sache konkret fortzuführen" (Stenographischer Bericht über die 227. Sitzung am 11.März 1976) bzw. warum besteht „zur Zeit keine Möglichkeit, zu einem Ergebnis" (a. a. O.) zu kommen? Da die Bundesregierung, wie Staatsminister Wischnewski Ihnen in der Fragestunde am 11. März bereits erklärte, es zur Zeit nicht für opportun hält, die Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung in dieser Sache fortzuführen, ist sie auch nicht in der Lage zu sagen, ob und unter welchen Bedingungen die amerikanische Regierung bereit wäre, das Document Center in Berlin in deutsche Hände zu übergeben. Zu den Gründen, aus denen die Bundesregierung die Angelegenheit derzeit nicht fortführen will, gehören auch Bedenken gegen die überhöhten Kosten, die sich aus der Übernahme in die deutsche Verwaltung ergeben müßten, und die wir in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht vertreten könnten. Auf die das Personal betreffenden sozialen Fragen und das Problem der Sicherung und Bewachung ist schon früher hingewiesen worden. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 119) : Hat der Bundesaußenminister mit seinen Äußerungen, in Italien und Frankreich zeichneten sich bedrohliche Entwicklungen im Hinblick auf den Vormarsch der Kommunisten im Rahmen von Volksfrontbündnissen ab, die offizielle Auffassung der Bundesregierung wiedergegeben? Die Wahlerfolge, die kommunistische Parteien in einigen Ländern Westeuropas in der letzten Zeit verzeichnen konnten, sind in der Öffentlichkeit der Partner in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft mit Sorge zur Kenntnis genommen worden. Äußerungen, die führende Mitglieder dieser kommunistischen Parteien getan haben, sind nicht geeignet, Vertrauen zu erwecken, daß sie die Erfordernisse der atlantischen Verteidigungspolitik und der europäischen Einigungspolitik respektieren. Die Wirksamkeit des Bündnisses und ein weiteres Zusammenwachsen Europas sind für die Bundesregierung jedoch politische Ziele höchsten Wertes. Wenn der Bundesminister des Auswärtigen seiner Sorge über die Risiken, die mit einer möglicherweise verstärkten Einflußnahme kommunistischer Parteien verbunden sind, Ausdruck verleiht, so vertritt er damit die Meinung der Bundesregierung. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 120 und 121) : Trifft es zu, und wenn ja, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung eine Beteiligung an der wichtigsten Interessengruppe der Industrieländer auf der Seerechtskonferenz, der sogenannten Fünfergruppe — bestehend aus den Ländern USA, Japan, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion — abgelehnt, und weshalb hat sie nachträglich — wenn auch vergeblich — versucht, in diese Gruppe aufgenommen zu werden? Trifft es zu, und wenn ja, aus welchen Gründen hat sich das Bundeskabinett trotz monatelangem Drängen des Bundeswirtschaftsministeriums erstmals im März 1976 — kurz und außerhalb der Tagesordnung — mit der Seerechtskonferenz beschäftigt, obwohl die erste Session dieser Konferenz bereits am 3. Dezember 1973 stattfand, und die Tragweite der geplanten Beschränkung der maritimen Interessen der Bundesrepublik Deutschland spätestens mit der Verteilung der sogenannten „Informal Single Negotiating Texts" nach der dritten Session im Mai 1975 bekannt war? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung die Beteiligung an irgendeiner Gruppe auf der Konferenz abgelehnt hat. Was die im Vordergrund der Frage stehende Fünfergruppe angeht, so ist die Bundesrepublik Deutschland aber auch nicht aufgefordert worden, ihr beizutreten. Außerdem handelt es sich Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16295* bei dieser Gruppe nicht um eine formell konstituierte Interessengemeinschaft. Unabhängig von dieser Feststellung ist es aber richtig, daß unter einer Reihe von hochindustrialisierten Langküstenstaaten im Rahmen der Seerechtskonferenz gelegentlich Gespräche stattfinden, so wie sie auch zwischen anderen Staaten mit gemeinsamen Interessen stattfinden. Die Bundesrepublik ist zwar ein hochindustrialisierter Staat; sie ist aber kein Langküstenstaat. Trotzdem wurden wir über diese Gespräche laufend unterrichtet. Bei einer informellen Gruppe bestand selbstverständlich kein Anspruch auf Teilnahme. Bei diesen Informationsgesprächen lassen wir auch unsere Vorstellungen mit einfließen, und wir werden uns weiterhin um einen so engen Kontakt bemühen, wie es der Konferenzverlauf wünschenswert erscheinen läßt. Seit Jahren sind alle Ministerien, jeweils auch ihre Chefs, an der Vorbereitung unserer Haltung auf der Seerechtskonferenz eng beteiligt. Das Kabinett ist in gebotenem Umfang unterrichtet worden. Zu einer früheren Befassung bestand keine Notwendigkeit. Für irgendwelche Vorwürfe an die Bundesregierung fehlt jede sachliche Begründung. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 1) : Trifft es zu, daß im Antwortschreiben des Kanzleramts auf das Einladungsschreiben des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Adam-Opel-AG, Herrn J. P. Mc Cormack, vom 12. Dezember 1975 ausgesagt wird, daß der Bundeskanzler auf Einladung des Betriebsrats in einer Betriebsverammlung zur Belegschaft sprechen wird, obwohl in dem Einladungsschreiben zwar eine Einladung zum Besuch des Bundeskanzlers des Werks in Rüsselsheim am 23. März 1976, aber nicht zu einer Rede im Rahmen einer Betriebs- oder Belegschaftsversammlung enthalten war, und weiches Datum trägt der Brief des Kanzleramts? Der Besuch des Bundeskanzlers bei der Adam, Opel AG in Rüsselsheim am 23. März 1976 erfolgte in Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat des Unternehmens. In getrennten Schreiben an Geschäftsleitung und Betriebsrat vom 22. Dezember 1975 hatte der Bundeskanzler eine verbindliche Terminzusage gegeben, wobei in dem Schreiben an die Geschäftsleitung auch die schon zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochene Einladung des Betriebsrats erwähnt worden ist. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 2) : Treffen Meldungen zu, Ost-Berlin habe Berichterstattern des westfälisch-lippischen Sonntagsblatts „Unsere Kirche" sowie der Sonntagsblätter „Der Weg" und „Sonntagsgruß" zweimal ohne Angabe von Gründen die Einreise in die Kirchenprovinz Sachsen verweigert, was drei Monate nach Antragstellung schließlich mitgeteilt wurde, und wie wertet die Bundesregierung — bejahendenfalls — diesen neuerlichen Verstoß gegen die Abmachungen mit Ost-Berlin und die Vereinbarungen von Helsinki? Die Meldungen, auf die Sie sich beziehen, treffen zu. Die Redaktion der evangelischen Wochenzeitung „Unsere Kirche", die mit den Redaktionen der evangelischen Sonntagsblätter „Der Weg" und „Sonntagsgruß" zusammenarbeitet, hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung über die Ablehnung der beiden Anträge durch die DDR unterrichtet. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin ist aus diesem Grunde am 26. März 1976 bei der Abteilung für journalistische Beziehungen im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der DDR vorstellig geworden. Eine Begründung für die Ablehnung der vom Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe gestellten. Anträge wurde von den Vertretern der DDR zwar nicht gegeben; es wurde jedoch geraten, die Redaktion möge einen neuen Antrag stellen. Dabei wurde zum Ausdruck gebracht, daß ein solcher Antrag Aussicht auf eine positive Entscheidung haben werde. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 3) : Welche Aufträge sind seit dem 1. Januar 1970 unter jeweiliger Angabe von Haushaltsjahr, Maßnahme und gezahltem Betrag von der Bundesregierung und/oder anderen Bundesbehörden an die Düsseldorfer Werbeagentur ARE vergeben worden? Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hat die Bundesregierung in dem in der Anfrage genannten Zeitraum der Firma ARE-Kommunikation GmbH (vormals: ARE Werbeagentur GmbH) Aufträge erteilt. Es entspricht einer sachgerechten Übung, daß einzelne Formen und Themen der fachlichen Beratung in der Öffentlichkeitsarbeit sowie sich daraus ergebende vertragliche Beziehungen nicht im Detail öffentlich bekanntgegeben werden. Der Offenlegung solcher Vertragsdetails stünden entweder ausdrückliche Vertragsvereinbarungen oder in anderen Fällen Bedenken entgegen, die in schutzwürdigen Interessen des Auftragnehmers und vor allem in wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten begründet wären. Falls alle Vertragsgegenstände und Vertragssummen aus der Zusammenarbeit zwischen Stellen der Bundesregierung sowie ihres nachgeord- 16296* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 neten Bereichs und einem Unternehmen publiziert würden, könnte dies eine nach Sinn und Zweck der für öffentliche Aufträge maßgeblichen Vorschriften fragwürdige Auswirkung haben. Potentiellen Anbietern in künftigen Fällen würden nämlich Rückschlüsse ermöglicht, durch die die Bildung marktgerechter Preise im freien Wettbewerb beeinträchtigt werden könnte. Im übrigen verweise ich auch auf Argumente, die die Bundesregierung mit ihrer Antwort vom 15. März 1976 (Drucksache 7/4873) auf die Kleine Anfrage betreffend Gutachteraufträge von Bundesministerien (Drucksache 7/4771) dargelegt hat. Aus diesen Gründen ist Zurückhaltung bei der detaillierten öffentlichen Mitteilung aller vertraglichen Geschäftsbeziehungen zu einer einzelnen Firma erforderlich. Die Kontrolle durch Parlament und Bundesrechnungshof wird dadurch nicht geschmälert. Im Rahmen der Haushalts- und Rechnungsprüfung kann die Bundesregierung im Einzelfall die erforderlichen Auskünfte erteilen, und zwar in Gremien, die die gebotene Vertraulichkeit gewährleisten und im Unterschied zu der notwendigerweise nur ausschnitthaft möglichen Beantwortung von Anfragen für die Fragestunde eine Erörterung der im Einzelfall anstehenden Rechts- und Sachprobleme erlauben. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Starke (Franken) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 4 und 5) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag eine Dokumentation vorzulegen, die alle Elemente enthält, die am 12. März 1976 Grundlage für die Zustimmung des Bundesrates zu den Vereinbarungen mit Polen waren, insbesondere die Elemente, die zur einstimmigen Zustimmung des Bundesrates führten, nachdem der außenpolitische Ausschuß des Bundesrates noch am 10. März 1976 auf Grund der ihm vorliegenden Unterlagen eine Empfehlung, den Vereinbarungen mit Polen zuzustimmen, abgelehnt hatte? Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag mit dieser Dokumentation ihre Wertung aller dieser Elemente, die zur einstimmigen Zustimmung des Bundesrates zu den Vereinbarungen mit Polen geführt haben, und insbesondere hinsichtlich ihrer völkerrechtlichen Wertung und Verbindlichkeit, vorzulegen? Zu Frage B 4: Alle zum Verständnis des Vorgangs wesentlichen Dokumente sind von der Bundesregierung laufend im Bulletin des Presse- und Informationsamtes veröffentlicht worden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, alle im Zusammenhang mit den deutsch-polnischen Vereinbarungen erheblichen Texte in einer Veröffentlichung des Presse- und Informationsamtes abzudrucken, die voraussichtlich noch im April erscheinen wird. Zu Frage B 5: Die Wertung der Bundesregierung ergibt sich aus den Ausführungen, die der Bundesminister des Auswärtigen am 12. März 1976 im Bundesrat gemacht hat. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 6 und 7) : Wann und auf welche Weise wird die Bundesregierung Abhilfe wegen der außerordentlich beengten räumlichen Verhältnisse an der deutschen Schule in Rom schaffen, nachdem das für einen Erweiterungsbau erworbene Grundstück wegen der Verweigerung der Bauerlaubnis für den beabsichtigten Zweck nicht genutzt werden kann? Wird die Bundesregierung — gegebenenfalls bis wann — einen Grundstückskauf für die deutsche Schule ins Auge fassen, da die Schülerzahl der deutschen Schule in Thessaloniki ständig im Steigen begriffen ist, eine 3-zügige Oberstufe eingerichtet wurde und somit eine Erweiterung oder ein Neubau der bestehenden Schule dringend erforderlich geworden ist? Zu Frage B 6: Nach einem Bericht der Bauleitung der Bundesbaudirektion in Rom trifft es nicht zu, daß die Bauerlaubnis für einen Schulneubau auf dem 1970 erworbenen Grundstück an der Via Aurelia Antica in Rom verweigert worden ist. Das Stadtplanungsamt Rom hat bereits im Oktober 1969 in schriftlicher Form gegenüber der Deutschen Botschaft Rom bestätigt, daß das Grundstück im gesetzlichen Stadtbebauungsplan als Zone „M 2" ausgewiesen wird und infolgedessen mit einem Bebauungsindex von 2 cbm oberirdischem Bauvolumen pro qm Grundfläche bebaut werden kann. Die Bearbeitung des Baugenehmigungsverfahrens bei den zuständigen Gremien der Stadt Rom gibt bisher keinen Anlaß, an der Erteilung der Bauerlaubnis zu zweifeln. Der Deutsche Schulverein untersucht zur Zeit Möglichkeiten, die Raumnot der Deutschen Schule bis zur Fertigstellung des Neubaus durch Anmietung weiterer Schulräume zu überbrücken. Das Auswärtige Amt wird diese Bemühungen im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Zu Frage B 7: . Im Entwurf des Bewirtschaftungsplans 1976 zu Kap. 05 02 Tit. 896 41 waren zum Erwerb eines neuen Grundstückes für die Deutsche Schule in Thessaloniki Mittel in Höhe von DM 1,5 Millionen vorgesehen. Daneben hätte ein Ausgaberest von DM 815 000,— aus dem Haushaltsjahr 1975 für diesen Zweck zur Verfügung gestanden. Aufgrund der von der Bundesregierung 'im September 1975 angeordneten Sparmaßnahmen mußten die für 1976 vorgesehenen Haushaltsmittel gestrichen werden. Da in den nächsten Jahren einige dringende und bereits seit Jahren geplante Bauvorhaben deutscher Auslandsschulen (u. a. Teheran, London, Brüssel, Tokio) durchgeführt werden müssen, die erhebliche Haushaltsmittel erfordern, kann bei der nach wie vor äußerst angespannten Finanzlage des Bundes ein Grundstückserwerb für die Deutsche Schule in Thessaloniki erst in drei bis vier Jahren ins Auge gefaßt und ein Schulneubau frühestens ab 1981/82 vorgesehen werden. Um die Raumnot der Schule für die nächsten Jahre zu mildern, werden in Kürze durch Aufstok- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16297* kung eines auf dem jetzigen Schulgrundstück stehenden eingeschossigen Nebengebäudes einige zusätzliche Klassenräume geschaffen werden. Andere Erweiterungsmaßnahmen läßt das Grundstück wegen seiner geringen Größe leider nicht zu. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 8) : Ist es richtig, daß für Besucher aus Ungarn, insbesondere für Rentner, die Erteilung von Visen durchschnittlich 11/2 bis 2 Monate dauert, und was kann für eine Abkürzung dieser Fristen geschehen? Es trifft nicht zu, daß für Besucher aus Ungarn, insbesondere für Rentner, die Erteilung von Einreisesichtvermerken zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 11/2 bis 2 Monate dauert. Für alle Besucher aus Ungarn werden in der Regel die Sichtvermerke sofort, d. h. in der Praxis unserer Botschaft in Budapest maximal einen Tag nach Vorlage des ungarischen Reisepasses, erteilt. Wenn eine ausländerbehördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Zwecke eines Verwandtenbesuchs vorgelegt wird, kann der erteilte Sichtvermerk auch unverzüglich genutzt werden. In den Fällen anderer Besuchsreisen wird der Sichtvermerk jedoch dahin gehend gekennzeichnet, daß er erst nach Ablauf von 14 Tagen benutzt werden kann. Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kann dann also spätestens am 15. Tage nach der Erteilung des Sichtvermerks erfolgen. Nur wenn sich der Besucher länger als drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten will, kann aufgrund der für alle Ausländer gleichermaßen geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen eine längere Bearbeitungsfrist entstehen, da dann die vorherige Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muß. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4926 Frage B 9) : Trifft es zu, daß die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in den entscheidenden früheren Konferenzphasen von der Bundesregierung nicht gebührend vertreten worden sind, so daß die Bundesrepublik Deutschland schon von vornherein zu den Verlierern der UN-Seerechtskonferenz gehört, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die zu erwartenden Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland möglichst gering zu halten? Die Unterstellung, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland seien von der Bundesregierung nicht genügend vertreten worden, weise ich zurück. Weiter ist festzustellen, daß von „entscheidenden" früheren Phasen insofern keine Rede sein kann, als es erst in Genf, also während der dritten Phase, zu ersten Ansätzen von Verhandlungen gekommen ist. Die vorangehenden Phasen der Konferenz dienten ihrer Organisation und der Identifizierung der Positionen der einzelnen Teilnehmerstaaten. Von Verhandlungen im vollen Sinne des Wortes kann erst für die derzeit laufende vierte Phase der Konferenz in New York gesprochen werden. Auch diese vierte Phase wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um die anstehenden Sachfragen zu Ende zu diskutieren und zu einem abschließenden Ergebnis zu bringen. Die Bundesregierung hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich auf dem erstmalig materiellen Fragen gewidmeten Konferenzabschnitt in Caracas, ihre Interessen und ihre Vorstellungen nachdrücklich vorgetragen. Sie hat hierüber in Beantwortung. einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten und von der Fraktion der CDU/CSU den Deutschen Bundestag am 28. November 1974 unterrichtet (Bundestagsdrucksache 7/2856). Während der Genfer Konferenzphase wurden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage einer Verhandlungsposition vertreten, die zuvor in ausführlichen und intensiven Beratungen von allen in Frage kommenden Ressorts erarbeitet und von den einzelnen Ressortchefs gebilligt worden war. Dabei wurde — wie schon in Caracas — jeder sich bietende Ansatz genutzt, um in Zusammenarbeit mit anderen Konferenzteilnehmern — sei es im Rahmen der Neun, der NATO oder mit befreundeten und mit solchen Ländern, bei denen eine Interessenidentität oder -ähnlichkeit gegeben war — eine möglichst wirksame Vertretung unserer Interessen sicherzustellen. Zu erwähnen sind hier z. B. unsere intensive Mitarbeit in der Gruppe der geographisch benachteiligten und der vom Meer abgeschnittenen Staaten, unsere Initiativen zur Intensivierung der EG-Koordinierung und laufende bilaterale Kontakte mit den USA und Japan. Die Tatsache, daß wir uns dennoch von der Konferenz keine Vorteile versprechen können, liegt in den Tendenzen und Entwicklungen auf der internationalen Szene begründet, die hinter der Konferenz stehen und sie überhaupt erst ausgelöst haben. Sie sind — nicht erschöpfend — mit folgenden Stichworten bezeichnet: — Die großen 01- und Gasvorkommen auf dem Festlandsockel verbunden mit den in den letzten Jahren gestiegenen Möglichkeiten ihrer Ausbeutung haben bei allen Staaten mit breiten Festlandsockeln und langen Küsten ein Interesse wachgerufen, ihre Hoheitsgewalt möglichst weit seewärts auszudehnen, um die Verfügungsgewalt über diese Vorkommen zu erlangen; — die gewaltigen, jetzt technisch zugänglich werdenden Ablagerungen auf dem Tiefseeboden an Mangan, Nickel, Kobalt und Kupfer haben — namentlich seitens der Dritten Welt, deren Vertreter die Konferenzmehrheit stellen die For- 16298* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 derung ausgelöst, sie nicht den ganz wenigen zu ihrer Ausbeutung befähigten Staaten zu überlassen, sondern sie als „Erbe der Menschheit" zum Wohle der gesamten Staatengemeinschaft (aber auch zum Schutz derjenigen Länder, die dieselben Rohstoffe an Land fördern) zu verwalten; — die starke Zunahme des Seeverkehrs mit immer größeren Spezialschiffen hat — namentlich nach einigen aufsehenerregenden Unglücken — große Befürchtungen der Küstenländer vor einer Verschmutzung ihrer Strände und Gewässer und ihnen entsprechende Forderungen nach weitreichenden Befugnissen zur Pollutionskontrolle hervorgerufen; — hauptsächlich von der Fischerei lebende Länder verlangen unter Berufung auf eine Gefahr der Ausfischung durch moderne ausländische Fangflotten breite Fischereischutzzonen und haben sie teilweise bereits einseitig proklamiert. Diese und weitere Forderungen bildeten bereits die Ausgangsposition der Konferenz und bestimmmen — da sie von einer Staatenmehrheit erhoben werden, die von ihrer Erfüllung Vorteile hat — unabhängig von den Erörterungen in den einzelnen Sitzungsphasen die allgemeine Richtung, die die Konferenz einschlägt. Wenn die Bundesregierung auch erkennt, daß Entstehungsgeschichte und Hauptzielrichtungen auf der Konferenz und die hinter ihnen stehenden Macht- und Einflußfaktoren in eine uns nicht begünstigende Richtung gehen, so ist das für sie doch kein Anlaß zur Resignation. Sie wird weiterhin alle Ansätze zum Zusammengehen mit anderen, in ähnlicher Weise wie wir betroffenen, Staaten nutzen. Insbesondere tut sie alles in ihren Kräften stehende dazu, daß die Kooperationsmechanismen und das integrationspolitische Instrumentarium der EG für die Seerechtskonferenz zum Tragen kommen. Sie versucht ferner alles, um auf der Konferenz als ganzer die Einsicht zu fördern, daß nur ein solches Konferenzergebnis Aussicht auf praktischen Bestand haben wird, das für alle annehmbar ist. Nur dann kann die auch in unserem Interesse liegende Konferenzaufgabe gelöst werden, den neuen und nicht mehr umkehrbaren modernen Entwicklungen der Meeresnutzung in einer Weise Rechnung zu tragen, die Konflikte vermeiden hilft. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 10) : Trifft es zu, daß die regierungsamtliche Moskauer Zeitung Iswestija die Schließung von Radio Liberty und Radio Free Europe als unerläßlich für die Verwirklichung der Beschlüsse von Helsinki bezeichnet hat, und wird die Bundesregierung diesen Sendern auch weiterhin wie bisher ihre vom Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit geschützte Tätigkeit ermöglichen? In den osteuropäischen Medien ist in letzter Zeit die Tätigkeit der Sender Radio Liberty und Radio Free Europe wiederholt als nicht dem Geist der Schlußakte von Helsinki entsprechend bezeichnet worden. Dies ist eine falsche Interpretation der Schlußakte. Der Text der KSZE-Schlußakte über grenzüberschreitende Rundfunksendungen gibt der Hoffnung Ausdruck, daß der Prozeß der Ausdehnung von Informationen durch Rundfunksendungen sich fortsetzt, d. h. daß die Störsendungen weiter reduziert werden, und nimmt damit auf die Einstellung der Störsendungen gegen Voice of America, BBC und Deutsche Welle im Herbst 1973 Bezug. Im übrigen haben es sich die KSZE-Teilnehmerstaaten zum Ziel gesetzt, „die freiere und umfassendere Verbreitung von Informationen aller Art zu erleichtern" (Zitat aus dem Einführungstext zum Kapitel „Information" der Schlußakte). Die Bundesregierung wird dem Grundgesetz und dem Geist und Buchstaben der Schlußakte entsprechend das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit weiterhin schützen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 11 und 12) : Wie begründet die Bundesregierung ihre Behauptung (Drucksache 7/4873), daß es einen „nicht gerechtfertigten Verwaltungsaufwand" verursachen würde, wenn eine Liste der Bearbeiter von Gutachten angefertigt würde, in der auch eventuell Bundestagsabgeordnete als Auftragnehmer auftauchen? Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die Anfertigung von Listen über alle Gutachten der Bundesregierung von 1970 bis 1975 unter Berücksichtigung der Tatsache, daß im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Koordinierung der Ressortforschung schon eine Erfassung von Forschungsprojekten stattfindet und auch der Bundesforschungsminister regelmäßig eine Liste der Gutachten und Studien vorlegt? Der hier in Rede stehende Verwaltungsaufwand wird nicht oder allenfalls unwesentlich dadurch verringert, daß alle Ressorts aufgrund des Berichts der Bundesregierung über die Koordinierung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vom 29. April 1975 in diesem Jahr mit der Erstellung von Projektlisten begonnen haben. In diese Projektlisten sind aus den vergangenen Jahren nur solche Forschungsvorhaben aufgenommen worden, die in diesem oder den folgenden Jahren abgeschlossen werden, nicht aber die 1975 oder früher beendeten Vorhaben. Ebenso wird der Verwaltungsaufwand nicht vermindert durch die vom BMFT in seinen Förderungskatalogen seit 1972 im Rahmen des Datenbanksystems „Davor" ausgedruckten Forschungs-Gutachten und Studien. Diese beziehen sich nämlich nur auf seine eigenen Aufträge. Sie enthalten darüber hinaus auch keine Systematik im Hinblick auf bestimmte Personenkreise — Abgeordnete, Minister, Bundesbedienstete o ä. Eine derartige Abgrenzung würde auch dem Sinn und Zweck des Förderungskataloges widersprechen. Dies gilt im übrigen auch für die genannten neuen Projektlisten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16299* Listen über alle von der Bundesregierung in der Vergangenheit vergebenen Gutachten können daher nur auf der Grundlage einer speziellen Umfrage in allen Ressorts erstellt werden. In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, daß auch die in den Behörden zur Haushaltsüberwachung geführten Listen eine Umfrage nicht ersetzen können, da aus diesen für jeden Haushaltstitel gesondert angelegten Listen allein keine näheren Einzelheiten über die zugrunde liegenden ausgabewirksamen Vorgänge ersichtlich sind. Eine derartige Umfrage müßte an alle mittelbewirtschaftenden Referate in allen Abteilungen der Bundesressorts sowie an die entsprechenden Organisationseinheiten in sämtlichen nachgeordneten Bundesdienststellen gerichtet werden, die für Gutachtenaufträge in Betracht kommen. Je nach Fragestellung wären von den zuständigen Bearbeitern Kategorisierungen nach Auftragsjahr, Personenkreis, Themen, Honoraraufwand usw. vorzunehmen. Außerdem wäre über die im Einzelfall oft schwierige Abgrenzung zwischen Gutachten, Studien oder sonstigen Werkverträgen zu entscheiden. Für den Fall der Veröffentlichung der Gutachtenlisten müßte ferner in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob schutzwürdige Interessen der Bundesrepublik Deutschland, Persönlichkeitsrechte des Auftragnehmers oder bestimmte Vertragsabreden einer Publikation ganz oder teilweise entgegenstehen. Zu beteiligen wären einschließlich Bundeskanzleramt und Bundespresseamt 18 Ressorts und mehr als 90 nachgeordnete Dienststellen. Je nach Behördengröße würden durchschnittlich zwischen 10 und mehreren hundert Personen in jeder Dienststelle mit dem Erfassen, Prüfen und Auswerten aller einschlägigen Vorgänge sowie mit ihrer anschließenden technischen Zusammenstellung in Listen beschäftigt sein. Auch ohne genaue Bezifferung kann ein derartiger Verwaltungsaufwand nur als außerordentlich hoch und unverhältnismäßig bezeichnet werden. Unverhältnismäßig angesichts der von allen Bundesregierungen bisher geübten Praxis, dem Parlament in jedem aufgegriffenen Einzelfall, insbesondere auch im Verfahren der Haushalts- und Rechnungsprüfungskontrolle, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Davon abgesehen veröffentlicht die Bundesregierung selbstverständlich ohnehin Themen und Ergebnisse ihrer Gutachtenaufträge und dann natürlich auch die Namen der Verfasser. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 13) : Trifft die Nachricht zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld beabsichtigt, am 26. März 1976 auf einer Personalversammlung zu den Beschäftigten des Fernmeldeamts Konstanz zu sprechen? Der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld hat an der Personalversammlung des Fernmeldeamtes Konstanz am 26. März 1976 nicht teilgenommen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 14) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Betriebsfrieden und das Vertrauensklima unter den Beschäftigten erheblich gestört würde, wenn ein als Mitglied der Führungsmannschaft der SPD für den Landtagswahlkampf aktiv wahlkämpfender Staatssekretär unter dem Deckmantel einer Personalversammlung die politische Auseinandersetzung in die Dienststelle hineintragen würde, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Nach § 51 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) haben der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung in einer Personalversammlung jede parteipolitische Betätigung zu unterlassen. Sie haben ferner alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Frieden der Dienststelle zu beeinträchtigen (§ 66 Abs. 2 BPersVG). Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Vorschriften des Personalvertretungsrechts vor. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 15) : Ist auch die Bundesregierung der Meinung, daß das Bundespersonalvertretungsgesetz den Teilnehmerkreis an Personalversammlungen ausdrücklich beschränkt (I 48 BPersVG) und Polititiker nicht zu den teilnahmeberechtigten Personen gehören, und wenn ja, wird die Bundesregierung dieser Auffassung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs Geltung verschaffen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Vorschriften der §§ 48 und 52 des Bundespersonalvertretungsgesetzes den Dienststellenleitern und den Mitgliedern der Personalvertretungen bekannt sind. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 16) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es einen eklatanten Verstoß gegen das Verbot der parteipolitischen Betätigung (§ 67 Abs. 1 BPersVG) und gegen die Friedenspflicht (§ 66 Abs. 2 BPersVG) darstellen würde, wenn der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld auf einer Personalversammlung zu den Beschäftigten des Fernmeldeamts Konstanz sprechen würde? 16300* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld hat an der Personalversammlung des Fernmeldeamtes Konstanz am 26. März 1976 nicht teilgenommen. Im Hinblick hierauf stellt sich die Frage eines Verstoßes gegen das Personalvertretungsrecht nicht. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 17): Sieht die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen einen Anlaß, ihre Mitglieder anzuhalten, die gesetzlichen Vorschriften zu achten und eine Parteipolitisierung von Dienststellen und Betrieben zu unterlassen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die einschlägigen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes den Dienststellenleitern und den Mitgliedern der Personalvertretungen bekannt sind und von den Beteiligten beachtet werden. Sie sieht aus diesem Grunde keinen Anlaß, auf die Einhaltung dieser Vorschriften nochmals hinzuweisen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen B 18 und 19) : Wie hoch sind die Kosten privater Unternehmen und Verbraucher und Gebiets- und anderer öffentlicher Körperschaften zur Erfüllung der verschiedenen Umweltschutzverpflichtungen, die in den letzten vier Jahren entstanden sind? Liegen der Bundesregierung Schätzungen fiber die Entwicklung dieser Kosten in den nächsten Jahren, einschließlich derer, die durch eine neue Lärmschutzverordnung anfallen, vor? Zu Frage B 18: Der Bundesminister des Innern hat dem Battelle-Institut eine umfangreiche Untersuchung zur „Schätzung der monetären Aufwendungen für Umweltschutzmaßnahmen bis zum Jahre 1980" in Auftrag gegeben, die im September 1975 nach einer Gesamtuntersuchungsdauer von zwei Jahren vorgelegt worden ist. Die Studie beruht auf den Ergebnissen einer großangelegten Befragungsaktion in allen Zweigen der deutschen Wirtschaft; sie wurde ergänzt durch Schätzungen über die umweltrelevanten Aufwendungen der öffentlichen Hand. Die Studie ist, weil die Befragung zum Ablauf des Jahres 1974 erfolgte, so gegliedert, daß sie für die Jahre 1970 bis 1974 eine Hochrechnung der tatsächlichen Aufwendungen bringt, während für die Jahre 1975 bis 1979 lediglich eine Vorausschätzung erfolgen konnte. Nachfolgend werden die monetären Aufwendungen der Wirtschaft und der öffentlichen Hand, aufgegliedert nach Investitionen und Betriebskosten. für die Jahre 1970 bis 1974 wie folgt wiedergegeben (in Mrd. DM) : Investitionen — Industrie 12,6 — öffentliche Hand 13,4 insgesamt 26 Betriebskosten — Industrie 25,5 — öffentliche Hand 16,6 insgesamt 42,1 Das bedeutet Gesamtaufwendungen in Höhe von 66,7 Mrd. DM; dieser Betrag ist bereits um doppelt gezählte Gebühren und Entgelte bereinigt worden. Diese Gesamtaufwendungen von Wirtschaft und öffentlicher Hand entsprechen einem Anteil am kumulierten Bruttosozialprodukt (gleiche Preisbasis wie für die Umweltschutzaufwendungen zugrunde gelegt) in Höhe von 1,5 °/o. Das sehr detaillierte Gutachten kann jederzeit vom Bundesinnenministerium oder dem Umweltbundesamt bezogen werden. Zu Frage B 19: Aufgrund der in der Antwort zur Frage 1 erwähnten Studie des Battelle-Instituts werden sich die monetären Aufwendungen für Maßnahmen des Umweltschutzes bei Industrie und öffentlicher Hand für die Jahre 1975 bis 1979 voraussichtlich wie folgt entwickeln (in Mrd. DM) : Investitionen — Industrie 17,3 — öffentliche Hand 18,3 insgesamt 35,6 Betriebskosten — Industrie 48,6 — öffentliche Hand 28,6 insgesamt 77,2 Das bedeutet Gesamtaufwendungen in Höhe von 112,8 Mrd. DM oder einen Anteil am kumulierten Bruttosozialprodukt des Prognosezeitraums von rd. 2 %. Die aufgrund der §§ 42 und 43 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu erlassende Lärmschutzverordnung befindet sich z. Z. in Vorbereitung. Eine Entscheidung darüber, bei welcher Immissionsgrenze Entschädigungsansprüche Dritter ausgelöst werden sollen, ist noch nicht gefallen. Aus diesem Grunde können die kostenmäßigen Auswirkungen dieser Verordnung noch nicht genannt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16301* Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 20 und 21) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um in der gegenwärtigen Wegwerfsituation den Rohstoff ,,Altpapier" im Recyclingverfahren der wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen? Welcher praktische Nutzen ist bisher in der Bundesrepublik Deutschland aus den Erkenntnissen und Vorschlägen einer Studie der Europäischen Gemeinschaft über Recycling von Altpapier gezogen worden? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung hat zur Problematik der Altpapierverwertung ausführlich in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm '75 (BT-Drucksache 7/4826) Stellung genommen. Danach sollte eine höhere Einsatzquote von Altpapier zunächst bei der Papiererzeugung angestrebt werden. Voraussetzungen hierfür sind — Verminderung der Qualitätsansprüche für Zeitungspapier, Kartonsorten, graphische Papiere und Hygienepapiere — Bereitstellung besserer Sorten an Altpapier — Verbesserung von Aufbereitungs- und Verarbeitungsverfahren für Altpapier. Diese Zielsetzungen erfordern u. a. umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. In Ausführung ihres Abfallwirtschaftsprogramms hat die Bundesregierung dazu bereits folgende Vorhaben eingeleitet: — Modelluntersuchungen zur getrennten Sammlung von Altpapier — Entwicklung und Erprobung technischer Verfahren zur Abtrennung von Papierabfällen aus Hausmüll — Untersuchungen zur Weiterverarbeitung von Altpapier. Um den Einsatzbereich für Altpapier zu erweitern, hat die Bundesregierung teilweise begonnen, in ihrem Geschäftsbereich Papier zu verwenden, das ausschließlich aus Altpapier hergestellt wurde. Sie wird sich dafür einsetzen, daß nach Art dieses Beispiels auch bei arideren Verwendungen von Papier eine Überprüfung von Qualitätsanforderungen mit dem Ziel einer höheren Altpapiernutzung erfolgt. Weitere Überlegungen gehen dahin, Altpapier auch außerhalb der Papierindustrie einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Technische Entwicklungen, bei denen z. B. die Energie- und Wertstoffgewinnung aus Altpapier im Vordergrund steht, werden von der Bundesregierung ebenfalls unterstützt. Zu Frage B 21: Soweit die Studie der EG-Kommission die Situation der Altpapierverwertung in der Bundesrepublik Deutschland behandelt, stimmen ihre Feststellungen weitgehend mit denen des Abfallwirtschaftsprogramms der Bundesregierung überein. Die Bundesregierung sieht insofern ihre Vorschläge zur Förderung der Altpapierverwertung als bestätigt an. Empfehlungen der EG-Studie, die ein verstärktes Eingreifen des Staates in den Altpapiermarkt, insbesondere bei der Vorratshaltung befürworten, lehnt die Bundesregierung ab. Wie die Studie feststellt, hat die Bundesrepublik Deutschland von allen EG-Mitgliedsländern mit 45 % die höchste Einsatzquote von Altpapier bei der Papiererzeugung. Dieses Ergebnis beweist die Vorteile privatwirtschaftlicher Initiativen in diesem Bereich. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 22) : Kann die Bundesregierung eine Ubersicht geben über die Zahl der Umsiedler, die sich zur Zeit in Aufnahmelagern befinden, und die durchschnittliche Verweilzeit bis zur Einweisung in eine Wohnung? Es ist grundsätzlich zwischen drei Arten von Lagern zu unterscheiden, und zwar dem Grenzdurchgangslager Friedland (mit einem kleineren Lager in Nürnberg), den Durchgangslagern auf Landesebene sowie den Übergangswohnheimen in Gemeinden oder Kreisen. Das Grenzdurchgangslager Friedland hat Unterkünfte für 1 446 Aussiedler bei Normalbelegung und für 1 576 Aussiedler bei Notbelegung. Die Aussiedler bleiben in Friedland etwa drei Tagen und reisen von dort regelmäßig in eines der Durchgangslager der Länder. Von den insgesamt vorhandenen 10 212 Plätzen waren am 31. Dezember 1975 5 418 belegt. Eine auf das gesamte Bundesgebiet bezogene durchschnittliche Verweilzeit in diesen Lagern kann nicht angegeben werden. Sie ist von Land zu Land unterschiedlich. Zum Teil verbleiben die Aussiedler in den Lagern nur etwa eine Woche, zum Teil aber u. a. im Hinblick auf die hier bereits durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen auch mehrere Wochen. Die Aussiedler beziehen von hier aus entweder unmittelbar eine endgültige Wohnung oder reisen zunächst in ein Übergangswohnheim. Dort waren am 31. Dezember 1975 12 657 Plätze von insgesamt 27 318 belegt. Hier liegt die Verweildauer bei einigen Monaten, in schwierigen Fällen bei einem Jahr oder auch zwei Jahren. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl 16302* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 23): Wird der von der Europäischen Gemeinschaft ins Auge gefaßte europäische Paß für die Staatsangehörigen aller Mitgliedsländer u. a. auch in deutscher Sprache abgefaßt sein, oder wird er nur für Paßinhaber deutscher Staatsangehörigkeit eine deutschsprachige Fassung erhalten? Bei den Beratungen über die Einführung eines „Europäischen Passes" werden mehrere Lösungsmöglichkeiten erörtert, darunter die in Ihrer Frage genannten. Die Bundesregierung verfolgt die „Vollsprachenregelung", wonach der „Europäische Paß" in allen Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften abgefaßt werden soll. Die Beratungen dauern an. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 24) : Trifft es zu, ein führender Funktionär der DKP habe gegenüber Radio Moskau die 1956 für verfassungswidrig erklärte KPD als „unsere Partei" bezeichnet, die sie, die Kommunisten, „1968 als DKP neu konstituiert" hätten, und wie beurteilt die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraufhin die Identität von früherer KPD und heutiger DKP und damit die Erstreckung des verfassungsgerichtlichen KPD-Verbots auf die DKP? Der Bundesregierung sind die von Ihnen zitierten Äußerungen des Stellvertretenden DKP-Vorsitzenden Gautier aus einem am 15. März 1976 von Radio Moskau gesendeten Interview bekannt. Sie vermitteln der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse über die von der DKP verfolgten Ziele, die sich seit der Parteigründung im Jahre 1968 nicht verändert haben. Wie seither alle Bundesregierungen hält auch die jetzige Bundesregierung rechtliche Maßnahmen gegen die DKP nicht für geboten und sieht zur Beteiligung an einer öffentlichen Diskussion über derartige Maßnahmen keinen Anlaß. Mit dieser Haltung befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Regierungen der Länder. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen B 25 und 26) : Treffen Meldungen zu, wonach der Sitz des Instituts für Berufsbildungsforschung noch in diesem Jahr schwerpunktmäßig von Berlin (West) weg nach Braunschweig oder in eine andere Stadt verlegt werden soll? Welche anderen Einrichtungen, Behörden, Institute usw. des Bundes sollen gegebenenfalls darüber hinaus noch in diesem Jahr oder in absehbarer Zukunft von Berlin (West) abgezogen werden? Ihre Fragen beantworte ich im Benehmen mit den beteiligten Ressorts wie folgt: Zu Frage B 25: Derartige Meldungen treffen nicht zu. Zu Frage B 26: Es ist nicht beabsichtigt, Einrichtungen, Behörden, Institute usw. des Bundes noch in diesem Jahr oder in absehbarer Zukunft aus dem Land Berlin abzuziehen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 28) : Kann die Bundesregierung einen Überblick über die Reaktionen geben, die sie und die Bundesanzeiger Verlags-GmbH auf die Ankündigung erhalten haben, den Fundstellennachweis für das Recht der Europäischen Gemeinschaften wegen mangelnden Interesses nicht fortzuführen? Der Fundstellennachweis für das Recht der Europäischen Gemeinschaften ist von 1963 bis 1973 von Herrn Dr. Bülow und Herrn Langner aus dem Bundesministerium der Justiz privat zusammengestellt und als Beilage zum Bundesanzeiger herausgegeben worden. Die Bundesanzeiger-Verlags-GmbH vertreibt den Fundstellennachweis seit 1973 nicht mehr, da ein Mitarbeiter seine Arbeit eingestellt hat. Bei einer Umfrage des Verlages Anfang 1974 bei den Beziehern haben sich 260 Befragte für die Fortführung des Fundstellennachweises, dessen Auflage 16 500 Exemplare betrug, ausgesprochen. Die Fortführung des Fundstellennachweises haben auch einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages, mehrere Professoren und einige Verbände und Institutionen befürwortet. Die Europäischen Gemeinschaften, deren Aufgabe es in erster Linie ist, ihr Recht zu dokumentieren, haben inzwischen auf Drängen der Bundesrepublik Deutschland diese Aufgabe in Angriff genommen. Angesichts der Auflagen zu erheblichen Personaleinsparungen ist es dem Bundesministerium der Justiz nicht möglich gewesen, den bisher privat erstellten Fundstellennachweis amtlich fortzuführen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 29) : Trifft es zu, daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1976 (VI R 62/74) Mietern von Wohnungen an verkehrsreichen Straßen oder Kreuzungen, die aus eigener Initiative Schallschutzaufwendungen durch Schalldämmfenster machen, Absetzungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes nicht zugestanden werden können, und wenn ja, wird die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, daß es den allermeisten Mietern unmöglich sein dürfte, entsprechende Minderungen des Mietzinses durchzusetzen, eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der entsprechenden Verordnungen vorbereiten, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16303* die auch in Fällen dieser Art Absetzungen von dem zu versteuernden Einkommen zulassen? Der Bundesfinanzhof hat durch das von Ihnen genannte Urteil vom 23. Januar 1976 entschieden, daß Aufwendungen eines Mieters für den Einbau eines Lärmdämmfensters in seine an einer verkehrsreichen Kreuzung in Berlin belegene Wohnung zur Abschirmung des Straßenlärms keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG sind. Das Urteil wird in der in Kürze erscheinenden Nummer 7 des Bundessteuerblatts 1976 veröffentlicht werden. Die Bundesregierung prüft, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Von dem Ergebnis werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 30) : Welche Kreditinstitute haben nach bisheriger Kenntnis der Bundesregierung das seinerzeit erlassene Verbot des Verkaufs von inländischen festverzinslichen Wertpapieren an Ausländer nicht eingehalten, um welche Beträge handelt es sich dabei, und wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls ein solches Unterlaufen der Konjunkturpolitik zu verhindern? Feststellungen der zuständigen Ermittlungsbehörden haben den Verdacht ergeben, daß in einer Reihe von Fällen Kreditinstitute dem seinerzeit bestehenden Verbot des Verkaufs von festverzinslichen Wertpapieren an Gebietsfremde zuwidergehandelt haben. In Einzelfällen handelt es sich um Beträge von über 1 Mrd. DM. Es sind bereits Geldbußen bis zu einer Million DM rechtskräftig festgesetzt worden, im übrigen laufen die Ermittlungen noch. Die betroffenen Kreditinstitute können mit Rücksicht darauf, daß das Bußgeldverfahren nicht öffentlich ist, nicht namentlich genannt werden. Die außenwirtschaftlichen Beschränkungen, gegen die verstoßen wurde, sind inzwischen weitgehend aufgehoben worden. Die Außenwirtschaftsprüfungen werden jedoch noch fortgesetzt. Die Kreditinstitute, die gegen die einschlägigen Vorschriften verstoßen haben, werden mit Bußgeld belegt und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gemeldet. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 31) : Wieviel Haushaltsmittel hat die Bundesregierung in der 6. und bisher 7. Legislaturperiode (getrennt nach Legislaturperioden) an Drucksachen für Publikationen aller Art (Bücher, Broschüren, Faltblätter, laufende Veröffentlichungen und ähnliches) ausgegeben, und wieviel wurden davon an welche Druckhäuser im nordbayerischen Raum in absoluten Summen, getrennt nach Legislaturperioden, vergeben? Der Anteil der Ausgaben für Schriftgut an den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit läßt sich nur durch gesonderte Erhebungen bei allen in Betracht kommenden Ressorts feststellen. Solche Erhebungen würden einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen, der zudem in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu bewältigen war. Dies gilt in gleicher Weise für Angaben darüber, welche Mittel für Aufträge an nordbayerische Druckereien vergeben worden sind. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sieht, Ihre Frage zu beantworten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 32 und 33) : Ist die Bundesregierung bereit, die Stadt Mediernich und die Gemeinde Weilerswist im Kreis Euskirchen als Mitort zum Schwerpunktort Euskirchen im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anzuerkennen, zumal die Stadt Mediernich und die Gemeinde Weilerswist in enger Funktion zum Schwerpunktort steht, Industriegelände zur Verfügung gestellt ist und ein direkter siedlungsstruktureller Zusammenhang zum Schwerpunktort Euskirchen besteht? Ist die Bundesregierung bereit, die Gemeinde Hellenthal im Kreis Euskirchen als Mitort zum Schwerpunktort Schieiden anzuerkennen, zumal seit Jahrzehnten eine enge Bindung besteht, Industriegelände seit vielen Jahren bereitsteht und genutzt wird und auch der siedlungsstrukturelle Zusammenhang augenfällig ist? Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) schlagen die Länder dem Bundesminister für Wirtschaft die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen zur Aufnahme in den Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe vor. Die Bundesregierung kann sich daher nur zu angemeldeten Vorhaben äußern. Die Anmeldungen der Länder zum 6. Rahmenplan werden voraussichtlich Anfang 1977 vorliegen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung ist daher gegenwärtig nicht möglich. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß über die Anmeldungen der Planungsausschuß gemäß § 6 Abs. 2 GRW mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen beschließt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 34 und 35) : 16304* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Wie ist , die Eigenkapitalbildung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelfirmen seit 1970 verlaufen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Welchen Aussagewert hat die Bundesbankstatistik im Hinblick auf diese Fragestellung? Zu Frage B 34: Längere Zeitreihen über die Entwicklung der Eigenkapitalbildung bei den Unternehmen der verschiedenen Rechtsformen liegen nicht vor. Aus der von der Deutschen Bundesbank erstellten Statistik der Unternehmensbilanzen sind folgende Angaben über die Anteile des Eigenkapitals an der Bilanzsumme bei den in diese Statistik einbezogenen Unternehmen für die Zeit ab 1970 ermittelt worden: AG's GmbH's Personengesellschaften Einzelkaufleute 1970 30,1 % 26,0 % 22,2 % 23,0 % 1971 29,1 % 25,9 % 22,6 % 22,4 % 1971 29,7 % 28,1 % 22,6 % 23,8 % 1972 28,7 % 27,6 % 21,5 % 21,5 % 1972 28,4 % 26,5 % 21,7 % 23,1 % 1973 27,8 % 26,1 % 20,2 % 21,5 % Ergebnisse für 1974 liegen erst gegen Jahresende vor. Da sich durch die unterschiedliche Zahl der eingereichten Jahresabschlüsse der Kreis der in diese Statistik einbezogenen Unternehmen ändert, ist jeweils nur der Vergleich für zwei Jahre hinreichend aussagefähig (gleicher Kreis von Unternehmen). Im Gesamtdurchschnitt dürften sich daraus Anhaltspunkte für eine fallende Tendenz in der Eigenkapitalausstattung ergeben, woraus sich bei anhaltender Entwicklung auch gesamtwirtschaftlich Probleme ergeben könnten. Isoliert betrachtet ist die Eigenkapitalquote allerdings nur von beschränktem Aussagewert. Sie muß vielmehr im Zusammenhang gesehen werden mit den in den Unternehmen langfristig gebundenen Vermögensteilen (Deckungsquote des Anlagevermögens durch Eigenkapital). Nach dem betriebswirtschaftlich unabdingbaren Finanzierungsgrundsatz sollten die im Unternehmen langfristig gebundenen Vermögensteile durch langfristig verfügbare Mittel gedeckt sein. Zu Frage B 35: Was die Aussagekraft der Unternehmensbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank anbelangt, ist darauf zu verweisen, daß in dem verfügbaren Bilanzmaterial Unternehmen mit relativ günstigen finanziellen Verhältnissen, die den Bonitätsanforderungen der Bundesbank gerecht werden, dominieren. Eine „echte Zufallsauswahl" der in der Bundesrepublik tätigen Firmen würde daher vermutlich ein etwas ungünstigeres Bilanz- und Erfolgsbild vermitteln, als in den Angaben der Unternehmensbilanzstatistik der Bundesbank zum Ausdruck kommt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach der Gebührenordnung für Architekten vom 23. Juli 1974 dem Architektenhonorar zugeschlagen werden kann, und wenn ja, wird die Bundesregierung diesbezüglichen Zweifeln mit geeigneten Mitteln — notfalls durch authentische Interpretation der angeführten Gebührenordnung — entgegentreten? Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) kann den Entgelten für Leistungen der Architekten, die nach der Gebührenordnung für Architekten (GOA 1950) berechnet werden, nicht zugeschlagen werden. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. Februar 1973 entschieden, daß die vom Architekten zu entrichtende Umsatzsteuer in dem nach der GOA als Höchstpreis bestimmten Honorar mit enthalten ist. Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, daß zwar § 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1967) das steuerliche Entgelt als zivilrechtliches Entgelt abzüglich der Umsatzsteuer definiere und nach § 14 des Umsatzsteuergesetzes abweichend vom früheren Recht die Umsatzsteuer in der Regel gesondert in Rechnung zu stellen sei. Der in der Verordnung über die Gebühren für Architekten verwandte zivilrechtliche Begriff des Entgelts sei jedoch von dem steuerlichen Entgeltsbegriff des Umsatzsteuergesetzes zu trennen, er sei von den systematischen Änderungen des Umsatzsteuerrechts unberührt geblieben. Die Änderungsverordnung vom 23. Juli 1974 zur GOA hat die Rechtslage nicht geändert. Die Einführung der Begriffe Mindest- und Höchstsätze anstelle des Begriffes Höchstpreis beruht darauf, daß diese Begriffe in der gesetzlichen Ermächtigung verwandt werden, auf die sich die Änderungsverordnung stützt, in dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971. Der Entwurf einer neuen Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (HOAI) sieht jedoch abweichend von den geltenden honorarrechtlichen Vorschriften vor, daß die Umsatzsteuer in den nach dieser Honorarordnung berechneten Honoraren nicht enthalten ist; sie kann daher dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Der Entwurf der Honorarordnung soll in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 37): Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob bei der Anrechnungsverordnung für das Berufsgrundbildungsjahr sowie bei der Anrechnungsverordnung für die zweijährige Berufsfachschule die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16305* jetzt geltende Anrechnung von einem Jahr Lehrzeit insoweit zurückgenommen wird, als man die Formulierung „bis zu einem Jahr" wählt, die sicherstellt, daß die Zeit der praktischen Ausbildung auf dem gewerblichen Sektor von Fall zu Fall richtig, d. h. nicht zu knapp, bemessen werden kann? In Anbetracht der in der Praxis bei der vollen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) aufgetretenen Schwierigkeiten hat der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Frühjahr 1975 den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung vorgelegt. Danach sollen die Vertragsparteien (Ausbildende und Auszubildende) das Recht erhalten, im Ausbildungsvertrag zu vereinbaren, daß der Abschluß des Berufsgrundbildungsjahres — abweichend von § 2 Abs. 1 der Anrechnungsverordnung in der geltenden Fassung — mit weniger als einem Jahr angerechnet wird. Hierbei soll sich die Dauer der Anrechnung nach dem Ausbildungsstand richten, den der Auszubildende, gemessen an der Ausbildungsordnung für den gewählten Ausbildungsberuf, im Berufsgrundbildungsjahr erreicht hat. Dabei muß die Anrechnung in jedem Fall wenigstens ein halbes Jahr betragen. Das bedeutet, daß bei Begründung des Ausbildungsverhältnisses die Kürzung der Anrechnung je nach dem Stand der praktischen Ausbildung in einer Stufungsfolge von zwölf bis auf sechs Anrechnungsmonate vorgesehen werden kann. Diese Regelung entspricht somit der von ihnen angegebenen Formulierung „bis zu einem Jahr". Der vorgenannte Entwurf sieht eine Befristung der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 1978 vor. Die Verordnung soll dann durch eine Neuregelung abgelöst werden, die auf dem Ergebnis der gegenwärtigen Arbeiten an der curricularen und organisatorischen Problematik der beruflichen Grundbildung beruht. Der Bundesausschuß für Berufsbildung, der bei einer Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 1 BBiG anzuhören ist, hat in seiner Sitzung am 20. März 1975 die Anrechnungsproblematik des BGJ erneut erörtert und sich nach längerer Diskussion mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter der Länder und der Gewerkschaften gegen jede Änderung der Anrechnungsverordnung ausgesprochen, die — wenn auch nur übergangsweise — auf eine Modifikation der einjährigen Pflichtanrechnung abzielt. Die Mehrheit der Vertreter des Bundesausschusses für Berufsbildung war sich in der Auffassung einig, daß eine Lockerung der Anrechnungsautomatik ein bildungspolitischer Rückschritt wäre, der sich später nicht wieder aufholen ließe („Tod des BGJ"). Da auch die Mehrheit der Länderkultusminister ihre ablehnende Haltung gegen die Änderungsregelung zum Ausdruck gebracht hat, konnte mit der notwendigen Zustimmung des Bundesrates zu dem o. g. Entwurf nicht mehr gerechnet werden. Die Bundesregierung hat deshalb davon abgesehen, den Änderungsentwurf nach der Sommerpause 1975 in den Bundesrat einzubringen. Die Anrechnungsproblematik soll nunmehr durch flankierende Maßnahmen unter Beibehaltung der vollen Anrechnung des BGJ gelöst werden. Bund und Länder beraten derzeitig über folgende Maßnahmen: 1. Curriculare Gestaltung des BGJ unter besonderer Berücksichtigung eines reibungslosen Überganges vom BGJ in die Fachstufe der Berufsausbildung (Überprüfung der Abgrenzung der Berufsfelder und der Zuordnung der Ausbildungsberufe laut Anrechnungsverordnung) 2. Erhöhung des fachbezogenen Unterrichts im schulischen BGJ von bisher 24 auf 26 Unterrichtsstunden je Woche und des fachpraktischen Unterrichts von 12 auf 18 Wochenstunden. 3. Klärung der Voraussetzungen einer verstärkten Einführung des BGJ in kooperativer Form (Schule/Betrieb). 4. Einbeziehung der beruflichen Grundbildung in die Ausbildungsordnungen. Die Beratungen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und zu einer Änderung der BGJ- Anrechnungs-Verordnung und der Rahmenvereinbarung der KMK über das schulische BGJ führen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 38) : - Treffen nach Informationen der Bundesregierung Presseberichte zu, nach denen die Optikerverbände die Brillen- und Glasproduzenten auffordern, branchenfremde Brillenverkäufer zu boykottieren, und ist ein solches Verhalten von Fachhändlern und Fachindustrie wettbewerbsrechtlich zulässig, beziehungsweise was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Das Bundeskartellamt geht dem kürzlich in der Presse erhobenen Vorwurf, daß die Optikerverbände die Brillen- und Brillenglasproduzenten auffordern, branchenfremde Brillenverkäufer zu boykottieren, von Amts wegen nach. Bisher hat sich noch keiner der möglicherweise Betroffenen unmittelbar an das Bundeskartellamt gewandt. Das Kartellamt prüft die Angelegenheit im Hinblick auf das Vorliegen eines Kartelltatbestandes und insbesondere auf einen Verstoß gegen das Boykottverbot des § 26 Abs. 1 GWB. Vom Ergebnis dieser Prüfung werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 39) : Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit und ist bereit sie zu nutzen, von der Fa. Krages, Scheuerfeld, öffentliche Investitionshilfen zurückzufordern, die 1m Jahr 1975 in Höhe von 1,2 Millionen DM gewährt wurden, falls das Werk in diesem Jahr stillgelegt wird? 16306* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Zur Frage der Rückforderung öffentlicher Finanzierungshilfen habe ich in meiner schriftlichen Antwort auf Ihre beiden für die Fragestunde des Deutschen Bundestag am 17./18. März 1976 gestellten Fragen eingehend Stellung genommen. Sollte der Produktionsbetrieb der Firma Hermann D. Krages KG in Scheuerfeld stillgelegt werden, so wird zu gegebener Zeit anhand der hierfür geltenden Bestimmungen zu prüfen sein, ob und inwieweit die gewährten öffentlichen Finanzierungshilfen zurückzufordern sind. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 42 und 43) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Mittel sie aus dem europäischen Sozialfonds (1975 ein Betrag von 45,11 Millionen Rechnungseinheiten — RE) für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, und an wen und für welche Zwecke diese Mittel vergeben wurden? Können diese Mittel aus dem europäischen Sozialfonds in Anbetracht der Tatsache, daß das Europäische Parlament sich verschiedentlich für die Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt hat, nicht mit Schwerpunkt für Rehabilitationseinrichtungen von jugendlichen Behinderten eingesetzt werden, wo ein deutlicher Mangel an Plätzen besteht? Die Bundesregierung hat mit Entscheidungen der EG-Kommission vom 19. und 26. Februar 1976 die Zusage erhalten, daß sich der Europäische Sozialfonds mit rund 54,8 Mio. DM an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Behinderter im Jahre 1975 beteiligen wird. Es sind dies Maßnahmen, die die Bundesanstalt für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Bundesländer in Berufsförderungswerken durchgeführt haben. Nach den Prioritäten des Sozialfonds ist der größte Teil der Mittel (41,7 Mio. DM) für Maßnahmen in Berufsförderungswerken bestimmt, die neue Lehr-und Lerntechniken erproben. Die Zuschüsse sind noch nicht ausgezahlt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Es ist der Bundesregierung nicht möglich, die vom Sozialfonds zur Verfügung gestellten Mittel nach ihrem Ermessen zu verwenden. Die Zweckbestimmung der Zuschüsse ist in den Entscheidungen der EG-Kommission, die in Übereinstimmung mit den Sozialfondsregelungen ergehen, festgelegt. Nach diesen Regelungen kann der Sozialfonds keine Rehabilitationseinrichtungen fördern oder zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für behinderte Jugendliche beitragen. Seine Aufgabe ist die individuelle und nicht die institutionelle Förderung. Anlage 60 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 44 und 45) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den zahlreichen Anspruchsberechtigten deutscher Rentenleistungen, die in Staaten wohnen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen schloß, zu helfen? Ist die Bundesregierung bereit, dabei insbesondere an Anspruchsberechtigte zu denken, die aus Gründen der Familienzusammenführung in den letzten Jahren ihren Wohnsitz im überseeischen Ausland (Australien, Brasilien usw.) nehmen mußten? Das geltende Recht sieht zwar vor, daß an Personen, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten, grundsätzlich keine Rente gezahlt wird, sofern es sich nicht um Deutsche oder bestimmte Gruppen von Verfolgten handelt. Durch ein engmaschiges Netz zwischenstaatlicher Vereinbarungen ist jedoch sichergestellt, daß die große Mehrzahl aller Personen, die Ansprüche in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, später auch in den Genuß ihrer deutschen Rente kommen wird. Im übrigen hat die Bundesregierung im Rahmen des Rentenreformgesetzes 1972 die Möglichkeit der Beitragserstattung für Ausländer erleichtert. Nunmehr können sich all jene Ausländer, die wegen ihres Auslandsaufenthalts später mit einem Ruhen der Rente rechnen müssen, die Hälfte der für sie nach der Währungsreform zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten Beiträge — d. h. im Ergebnis den von ihnen getragenen Arbeitnehmeranteil —erstatten lassen. Auf die Zahl der entrichteten Beiträge kommt es im Gegensatz zum früheren Recht nicht mehr an. Angesichts dieser Regelung sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, das geltende Auslandsrecht zu ändern. Zu Ihrer zweiten Frage ist folgendes zu sagen: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich durch das Auslandsrentenrecht im Bereich der Familienzusammenführung ernste Probleme ergeben haben. Sofern die von Ihnen angesprochenen Personen deutsche Staatsangehörige oder deren Hinterbliebene sind oder zum Kreis der NS-Verfolgten zählen, kann ihnen Rente bereits nach geltendem Recht auch ins überseeische Ausland gezahlt werden. Mir sind bisher nur wenig Klagen wegen der Nichtzahlung von Renten aus der deutschen Rentenversicherung nach Südamerika und in das sonstige überseeische Ausland bekanntgeworden. Zudem ist keine nennenswerte Wanderung von Arbeitskräften zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Gebieten zu verzeichnen. In bezug auf Australien darf ich Ihnen mitteilen, daß in Besprechungen von Regierungssachverständigen im Mai 1975 deutsche Vorschläge für den Inhalt eines möglichen deutsch-australischen Abkommens über Soziale Sicherheit erläutert wurden. Erst wenn die damals in Aussicht gestellte Stellungnahme der australischen Regierung zu den Vorschlägen vorliegt, kann auf deutscher Seite abschließend geprüft werden, ob, in welcher Form und mit welchem Inhalt der Abschluß eines Abkommens über Soziale Sicherheit mit Australien in Betracht kommt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16307* Anlage 61 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 46 und 47) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß das geltende Recht offenbar keine ausreichenden Sanktionen gegen sogenannte Warnstreiks und deren Unterstützung durch Gewerkschaften vorsieht, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Sieht die Bundesregierung in Warnstreiks — insbesondere dann, wenn diese materiell und ideell durch die Gewerkschaft unterstützt werden — bundespolitisch relevante Umstände, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus unter Berücksichtigung der in jüngerer Zeit durchgeführten oder angekündigten Warnstreiks und des Grundsatzes ziehen, daß rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen nur von den Tarifvertragsparteien als letztes Mittel nach Ausschöpfung aller Verhandlungsmöglichkeiten ergriffen werden können? Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, das geltende Recht sehe keine ausreichenden Sanktionen gegen sogenannte Warnstreiks vor, wenn und soweit diese als rechtswidrig anzusehen sind. Die rechtliche Beurteilung von Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelfall obliegt den hierfür zuständigen Gerichten, deren Entscheidung die Bundesregierung nicht vorgreifen möchte. Diese Zurückhaltung staatlicher Stellen hat sich bewährt. Allerdings sind, soweit bekannt, bisher gerichtliche Verfahren wegen Warnstreiks nicht eingeleitet worden. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung in Warnstreiks. generell keine bundespolitisch relevanten Umstände erblickt. Wie bereits ausgeführt, hat es sich bewährt, die rechtliche Beurteilung von Arbeitskampfmaßnahmen den Gerichten zu überlassen. Darüber hinaus verdient Feststellung, daß das Verfahren und die Folgen tariflicher Auseinandersetzungen ebenfalls der autonomen Regelung durch die Tarifvertragsparteien unterliegen. Soweit bekannt, sind auch gegenwärtig Fragen, die sich aus der Teilnahme von Arbeitnehmern an Warnstreiks ergeben haben, Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Anlage 62 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 48) : Wird die Vorschrift, wonach Versicherte, die selbst oder deren Angehörige ohne zwingenden Grund ein anderes als das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen haben, sowie die Vorschrift, durch die die Kassen festlegen können, daß sie Krankenhauspflege nur an bestimmte Krankenhäuser zahlen, von allgemeinen Ortskrankenkassen dazu mißbraucht, das Redit auf die freie Wahl des Krankenhauses einzuschränken, und wie wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung diesen Mißstand beseitigen? Nach § 184 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung steht dem Versicherten die Wahl unter den Krankenhäusern vorbehaltlich des § 371 Reichversicherungsordnung frei. Danach kann die Satzung einer Krankenkasse den Vorstand ermächtigen, die Krankenhausbehandlung nur durch bestimmte Krankenhäuser zu gewähren. Mir ist nicht bekannt, daß die Krankenkassen bisher von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht haben. Nimmt ein Versicherter ohne zwingenden Grund ein anderes als eines der nächsterreichbaren geeigneten Krankenhäuser in Anspruch, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Soweit bekannt, wird diese Vorschrift von den Krankenkassen großzügig ausgelegt, und zwar insbesondere wenn am Ort mehrere geeignete Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Mir ist nicht bekannt, daß Ortskrankenkassen die Vorschrift mißbräuchlich handhaben. Anlage 63 Antwort des Bundesministers Arendt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 49) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den in äußerster Bedrängnis geratenen privaten Kurheimen in dem im hessischen Zonenrandgebiet gelegenen Staatsbad Bad Hersfeld durch Belegung mit Kurgästen zu helfen, nachdem eine jahrelange Bevorzugung großer Kurheime und Sanatorien und neuerdings die Folgen des Haushaltsstrukturgesetzes (Einschränkung von Badekuren und der Erholungsfürsorge im Kriegsopferrecht) zu einem existenzbedrohenden Rückgang der Belegungszahlen geführt haben? Soweit Sozialleistungsträger private Einrichtungen zur Durchführung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen beanspruchen, ist dies eine Angelegenheit der Rehabilitationsträger, die diese Maßnahmen bewilligen. Die Bundesregierung hat auf den Abschluß von Belegungsverträgen, deren Kündigung und den Umfang der Belegungen keinen Einfluß. Es ist zutreffend, daß von der zurückgegangenen Zahl der Anträge auf Kuren verstärkt private Kurheime betroffen sind. Die Bestimmungen des Haushaltsstrukturgesetzes können diese Entwicklung allerdings nicht maßgeblich beeinflußt haben. Sie schränken lediglich eine jährlich sich wiederholende Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen durch Kriegsbeschädigte ein und treffen damit einen relativ kleinen Personenkreis. Die Ursache hierfür ist vielmehr darin zu sehen, daß in privaten Kureinrichtungen gewöhnlich Patienten mit leichteren Gesundheitsstörungen und problemloser Diagnose untergebracht sind. Gerade von diesem Personenkreis werden im Hinblick auf die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse weniger Kuren in Anspruch genommen. Bei der Beurteilung der Belegsituation ist noch zu berücksichtigen, daß die private Bettenkapazität bis zum Jahre 1973 sehr stark erhöht worden ist. Der erheblich geringeren Nachfrage nach Kuren der Sozialleistungsträger steht deshalb eine erhöhte Bettenkapazität gegenüber. Es ist den Sozialleistungsträgern auch nicht möglich, Patienten mit schwerwiegender Erkrankung und komplizierten Diagnosen in privaten Kurheimen unterzubringen. Insgesamt ist nicht zu verkennen, daß die Kündigung von Belegungsverträgen oder eine geringere Inanspruchnahme von Belegbetten 16308* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 für die betroffenen Kurheime von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein kann. Andererseits sind die Sozialleistungsträger gehalten, die Rehabilitationsmaßnahmen im Interesse des von ihnen zu betreuenden Personenkreises möglichst erfolgreich zu gestalten und dabei auch wirtschaftliche Belange, insbesondere auch der Beitragszahler zu berücksichtigen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 50, 51 und 52) : Wie hoch sind die Kosten je Flugstunde der Flugzeuge der Luftwaffenflugbereitschaft Bonn-Wahn vom Typ „Jet-Star", „HFB-Jet" und „Boeing 707"? Sind außer dem Stammpersonal der Flugbereitschaft Bonn-Wahn für Flüge zusätzlich auch Offiziere, Unteroffiziere oder Soldaten der Bundeswehr aus anderen Einheiten oder auch im Rahmen von Reserveübungen eingesetzt? Leisten die Besatzungen der Flugbereitschaft nur erforderliche Mindeststunden im Rahmen ihrer Aufrechterhaltung der Fluglizenzen, oder sind durch die entsprechenden Anforderungen von Einsätzen diese Flugstundenzahlen auch bisher überschritten worden? 1. Mit Stand 1. 1. 1976 ergeben sich Kosten je Flugstunde (DM/Std) in folgender Höhe: Muster Materialerhaltung und Instandsetzung Betriebsstoff Gesamt Jet Star 5 600,— 748,— 6 348,— HFB-320 3 300,— 492,— 3 792,— Boeing 707 2 100,— 2 188,— 4 288,— In dieser Summe sind die Ersatzteilkosten und die Kosten der Industrieinstandsetzung enthalten. Nicht enthalten sind kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen sowie Löhne und Gemeinkosten der Truppeninstandsetzung, die für den Einsatz innerhalb der Bundeswehr sowie im Rahmen der Amtshilfe und des Einsatzes im Katastrophenfall nicht angesetzt werden. Diese Kostenarten werden nur dann berechnet und in Rechnung gestellt, wenn Dritte die Leistungen der Bundeswehr auf wirtschaftlichem Gebiet in Anspruch nehmen. In diesem Fall ergeben sich folgende Gesamtkosten: Jet Star 9 362,— DM/Std HFB-320 6 476,— DM/Std Boeing 707 7 092,— DM/Std. 2. Außer dem Stammpersonal nehmen am Flugdienst der Flugbereitschaft BMVg der Inspekteur der Luftwaffe zum Zwecke der Erhaltung seines fliegerischen Könnens sowie ein Luftfahrzeugführer der Gruppe „Fliegerische Standardisierung" im Luftflottenkommando in Ausübung von Standardisierungsaufgaben teil. Die Teilnahme dieser Offiziere am Flugdienst ist auf Einzelfälle und auf die Erfüllung der Mindesterfordernisse beschränkt. Personal anderer Einheiten oder Reservisten werden im Flugbetrieb der Flugbereitschaft BMVg grundsätzlich nicht eingesetzt. Die z. Z. geleistete Ausbildungshilfe für das fliegende Personal des Fernmelde-Lehr- und Versuchsregiments 61 ist befristet, bis diesem Verband eigene Luftfahrzeuge HFB-320 zugeführt werden können. 3. Für die Erhaltung des Einsatzstatus werden im Programm für die Einsatzausbildung (TACTICAL COMBAT TRAINING PROGRAM — TCTP) für die Luftfahrzeugführer auf der Boeing 707 = 300 Jahresflugstunden, auf Jet Star und HFB-320 = 200 Jahresflugstunden gefordert. Damit werden auch die gem. ZDv 19/11 für die Erhaltung des Militärluftfahrzeugführerscheins einschließlich der Instrumentenflugberechtigung erforderlichen 70 Flugstunden im Gültigkeitsjahr abgedeckt. Diese Flugstundenforderungen sind jeweils Mindestforderungen. Bedingt durch die große Zahl von Lufttransportanforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Ausbildungseinrichtungen und Ubungsplätzen in USA und Kanada überschreiten die Besatzungen der Boeing 707 die geforderten Mindestflugstunden in vertretbarem Maße (Jahresdurchschnitt ca. 550 Flugstunden). Bei den übrigen Luftfahrzeugmustern ist das Verhältnis Lufttransportanforderungen zu Flugstundenforderungen ausgeglichen (Jahresdurchschnitt 217 Flugstunden) . Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen B 53 und 54) : Gibt es im Bereich der Bundeswehrkrankenhäuser eine einheitliche Regelung über die Beteiligung von Mitarbeitern an den Privatliquidationen der Ärzte an Bundeswehrkrankenhäusern, bzw. wird die Bundesregierung entsprechende einheitliche Richtlinien vorbereiten und den Anstellungsverträgen oder Nebentätigkeitsgenehmigungen zugrunde legen? Wie wird sichergestellt, daß durch die Behandlung von zivilen Privatpatienten die medizinische Versorgung der Soldaten in den Bundeswehrkrankenhäusern nicht beeinträditigt oder behindert wird? Die Beteiligung der Mitwirkenden an den Einnahmen aus der ambulanten privatärztlichen Tätigkeit der Ärzte an Bundeswehrkrankenhäusern ist nicht gesondert geregelt. Ärztliches und nichtärztliches Personal wird grundsätzlich nur freiwillig tätig, die finanzielle Regelung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Bei der stationären Behandlung von Selbstzahlern steht den Leitenden Abteilungsärzten der Bundes- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16309* Wehrkrankenhäuser ein Liquidationsrecht im Nebenamt zu. Die Beteiligung mitwirkenden Ärzte erfolgt auf der Grundlage der Berufsordnung der Ärzte nach dem Beschluß des 73. Deutschen Ärztetages. Das nichtärztliche Personal wirkt im Rahmen seiner Dienstaufgaben während der Dienstzeit mit. Der Liquidationsberechtigte führt von seinen Honorareinnahmen aus nebenamtlicher Tätigkeit 30 O/0 an den Dienstherrn ab. Dies entspricht vergleichbaren Regelungen an öffentlichen Krankenhäusern im zivilen Bereich. Eine einheitliche Regelung der Beteiligung der Mitwirkenden an den Liquidationen der Ärzte bei stationärer Behandlung von Zivilpatienten und bei ambulanter Behandlung von Zivilpatienten in Ausnahmefällen während der Dienstzeit ist in Vorbereitung. Ein entsprechender Nebentätigkeits-Erlaß wird in Kürze ergehen. Der Vorrang der ärztlichen Betreuung der Soldaten vor Privatpatienten ist an Bundeswehrkrankenhäusern gesichert. Durch Erlaß des Bundesministers der Verteidigung in Verbindung mit einer speziellen Weisung des Amtschefs des Sanitätsamtes der Bundeswehr, dem die Bundeswehrkrankenhäuser unterstehen, ist angeordnet worden, daß Zivilpatienten nur insoweit ambulant oder stationär untersucht oder behandelt werden dürfen, als hierdurch die Untersuchung und Behandlung der Soldaten nicht eingeschränkt wird. Keinesfalls dürfen Soldaten zugunsten von Zivilpatienten abgewiesen werden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krall (FDP) (Drucksache 7/4926 Fragen B 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, für wieviel Bundesdarlehnswohnungen in kleineren Standorten der Bundeswehr derzeit Freihaltekosten gezahlt werden, und wie hoch wird der dadurch verursachte Einnahmeausfall für den Bund geschätzt? Trifft es zu, daß vor allem außerhalb von Ballungsgebieten immer häufiger Soldaten Bundesdarlehnswohnungen räumen und billigere freifinanzierte Wohnungen beziehen, wodurch die örtlichen kommunalen Stellen veranlaßt werden, in die leerstehenden Wohnungen solche Mieter einzuweisen, die wegen Mietrückständen ihre bisherige Wohnung räumen mußten, und wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Nach dem Stand vom 31. Dezember 1975 wurden im gesamten Bundesgebiet 53 Bundesdarlehenswohnungen für zu erwartende Wohnungsbewerber freigehalten. Diese Maßnahme war im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bundeswehr-Angehörige notwendig. Die Kosten für das Freihalten von Bundesdarlehenswohnungen sind im Haushaltsplan ausgebracht. Es handelt sich nicht um einen Einnahmeausfall für den Bund. Es trifft zu, daß in kleineren Standorten Bundeswehr-Angehörige häufig preisgünstige Wohnungen des freien Marktes anmieten, wenn ihnen diese auch wegen der Ausstattung mehr zusagen als Bundesdarlehenswohnungen. Es würde dem Fürsorgegedanken zuwiderlaufen, Bundeswehr-Angehörige zu zwingen, Bundesdarlehenswohnungen anzumieten. Auf Grund der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist der Bund nicht in der Lage, die Bundesbedienstetenmieten auf das freikalkulierte Mietenniveau des freien Marktes zu senken. Von einer Einweisung zahlungsunfähiger Mieter in freiwerdende Bundesdarlehenswohnungen durch kommunale Stellen ist dem Bundesminister der Verteidigung nichts bekannt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 57) : Wird die Bundesregierung sich an der Vergleichsprobung zwischen den Panzertypen XM I der USA und dem Leopard II noch beteiligen, obwohl nach jüngsten amerikanischen Aussagen der negative Ausgang für den Leopard II öffentlich schon festgeschrieben ist, oder will sie die dadurch überflüssigen Kosten von rund 60 Millionen DM nicht lieber sparen? Die Bundesregierung hält ohne Rücksicht auf die eine oder andere negative amerikanische Stimme zu den Chancen des Leopard 2 AV in USA an der Vereinbarung vom Dezember 1974 fest aus folgenden Gründen: a) Zunächst wird die, Bundesregierung von sich aus keine einseitigen Maßnahmen ergreifen, die geeignet sein könnten, die Standardisierungsbemühungen im Bündnis zu verringern oder die Zusammenarbeit mit USA zu trüben. Wenn es auch nicht gelingt, komplette Waffensysteme zu vereinheitlichen, kommt der Komponentengleichheit in Waffensystemen bereits hohe Bedeutung zu, um die gemeinsame Versorgung, Ausbildung und Einsatzführung zu erleichtern. Hierfür bieten sich aus dem Harmonisierungsprogramm gute Ansatzpunkte für folgende Baugruppen an: — Triebwerk — Laufwerk und Kette — Feuerleitanlage — Wärmebildgerät Die Waffenanlage und die Munition sind hier auszuklammern, da Bemühungen auf zunächst trilateraler Ebene abzuwarten sind, b) Die Vergleichserprobung ist wesentlicher Bestandteil des eigenen Erprobungsprogrammes für die nationale Ausführung, um Truppenverwendbarkeit und technische Einführungsreife termingerecht erteilen zu können. Insbesondere sind Ergebnisse des Vergleichs in bezug auf die — Waffenanlage 105 mm gezogen — USA in Verbindung mit der vereinfachten Feuerleitanlage 16310* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 — Verwundbarkeitsanalyse unter Verwendung uns nicht zugänglicher Munition fremder Staaten für die weitere Entscheidung von großer Bedeutung und werden auch auf Folgeprogramme Einfluß haben. c) Durch Entsendung von Erprobungsbeobachtern zu dem Auswahltest der beiden nationalen US-Prototypen — Chrysler und General Motors — gewinnt die deutsche Seite wertvolle Kenntnisse über die US-Technologie im Baugruppenbereich. d) Durch den Verzicht auf die Vergleichserprobung lassen sich auch keine Kosten einsparen. Der von der Bundesrepublik zu erbringende Leistungsanteil ist weitgehend erbracht. Er könnte ohnehin nicht verringert werden, da er für die nationale Entwicklung erforderlich ist. Hierbei spielt die enge Verknüpfung des US-Vergleichstestes mit dem Erprobungsprogramm für den Leopard 2 AV eine wesentliche Rolle. Aus Kostengründen wurde nur ein komplettes Fahrzeug erstellt, das nach dem Vergleichstest unmittelbar den ergänzenden Erprobungen in Deutschland unterzogen wird. Die Kündigung der Regierungsvereinbarung wäre somit nur für die USA vorteilhaft, die ihren Leistungsanteil — die Übernahme aller mit der Durchführung des Vergleichstestes verbundenen Kosten — voll einsparen könnte. Ein Teil der in USA vorgesehenen Tests müßte auf eigene Kosten in Deutschland nachgeholt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 58) : In welcher Weise nimmt die Bundesregierung ihre Fürsorgepflicht gegenüber Bundeswehrangehörigen wahr, wenn diese wie im Distelkamp in Eckernförde offensichtlich von Wohnungsunternehmern in bezug auf die Heizungskosten übervorteilt werden? Eingaben und Beschwerden von Mietern der Wohnanlage Distelkamp in Eckernförde wegen überhöhter Heizkosten liegen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung nicht vor. Bundesbedienstete haben als Mieter aus der fürsorgerischen Pflicht des Dienstherrn keinen Rechtsschutz in privatrechtlichen Mietangelegenheiten. Dienststellen des Bundes sind zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter nicht befugt, vielmehr muß jeder Vertragsteil selbst seine Rechte aus dem Mietvertrag wahrnehmen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 59) : Trifft es zu, daß anläßlich eines offiziellen Truppenbesuchs, der mit einer Sondermaschine der Bundeswehr von Porz/Wahn aus durchgeführt wurde, auf dem Fliegerhorst Wittmund und im Marinearsenal Wilhelmshaven bei einer Erörterung der Probleme der Erweiterung von Lehrlingswerkstätten u. a. durch die Herren Ministerialdirektor Laabs, Ministerialdirigent Trottenberg, Oberregierungsrat Zimmermann und Oberleutnant Hoose mit den Personalräten zwar die Anwesenheit des SPD-Wahlkreisabgeordneten zugelassen wurde, der für diesen Wahlkreis zuständige CDU-Bundestagsabgeordnete, der sich seit langer Zeit ebenfalls um die Schaffung von Ausbildungsplätzen an diesen Standorten bemüht, jedoch zur Teilnahme an diesem Truppenbesuch nicht eingeladen wurde? Ministerialdirektor Laabs ist als Leiter der Sozialabteilung Beauftragter des Ministers für die Truppenfürsorge und führt regelmäßig — soweit dienstlich vertretbar wöchentlich — Truppenbesuche in Standorten der Bundeswehr durch. Dabei werden neben dem Führungspersonal besonders die Vertrauensleute und die Personalräte gehört. An der Truppenreise in das nördliche Niedersachsen nahmen außerdem Mitglieder der Kommission teil, die die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze bundesweit untersucht. Die Anhörung der Personalräte ist gerade bei der Schaffung neuer Ausbildungsplätze notwendig, weil die Zivilbediensteten u. a. die Sozialgebäude mit den zusätzlichen Auszubildenden teilen müssen. Durch die Zustimmung der Personalräte konnte eine wichtige Vorfrage in diesem Zusammenhang geklärt werden. Nach Anmeldung des Truppenbesuches bat der Abgeordnete Dr. Ehrenberg um seine Teilnahme. Es bestand und besteht z. Z. keine Veranlassung, solchen Bitten von Abgeordneten nicht zu entsprechen. Bemühungen des Abgeordneten Eilers um zusätzliche Ausbildungsplätze in seinem Wahlkreis und der Wunsch, an dem Truppenbesuch teilzunehmen, waren Ministerialdirektor Laabs nicht bekannt. Es bestand daher für ihn kein Anlaß, von sich aus an den Kollegen Eilers heranzutreten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Verfahren der Kindergeldzahlung in ausgeprägten Saisonbetrieben der Körperschaften öffentlichen Rechts mit regelmäßig wiederkehrender winterlicher Arbeitsruhe unzumutbar umständlich ist und einen ebensolchen Verwaltungsaufwand erfordert, da den Verwaltungen der Körperschaften und der Kindergeldkassen jeweils bei den An-und Abmeldungen und bei der Rückforderung der verauslagten Kindergelder erhebliche Arbeiten entstehen, und welche Möglichkeiten der Vereinfachung sieht die Bundesregierung? Den Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld grundsätzlich nicht vom Arbeitsamt, sondern von ihrem Arbeitgeber gezahlt. Um in den von Ihnen angesprochenen Fällen einen zu Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16311* häufigen Wechsel in der Zuständigkeit für die Kindergeldzahlung zu vermeiden, wird auf Grund einer Verwaltungsanordnung bereits jetzt das Kindergeld vom Arbeitsamt weitergezahlt, wenn der Kindergeldberechtigte eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst von voraussichtlich nicht länger als vier Monaten aufnimmt. Durch Artikel 44 Nr. 2 Buchstabe d des Haushaltsstrukturgesetzes wurde dieser Zeitraum für Personen, die nach dem 31. Dezember 1976 eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst aufnehmen, auf sechs Monate erweitert. Diese Erweiterung dient der Verwaltungsvereinfachung. Sie dürfte den Interessen der öffentlichen Betriebe, die Arbeitnehmer jeweils nur für verhältnismäßig kurze Zeit beschäftigen, und den Interessen der betroffenen Kindergeldberechtigten, denen auf diese Weise nach Beendigung ihrer kurzfristigen Beschäftigung im öffentlichen Dienst die erneute Beantragung des Kindergeldes beim Arbeitsgericht erspart wird, weitgehend gerecht werden. Durch § 45 Abs. 1 Buchstabe d des Bundeskindergeldgesetzes ist sichergestellt, daß es in den verbleibenden Fluktuationsfällen nicht zur Überzahlung von Kindergeld und zur Entstehung von Rückzahlungsansprüchen kommt. Daher sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für eine weitergehende Regelung. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 61 und 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Landkreistag von Baden-Württemberg ein weiteres Anwachsen der Deckungsmittel der Landkreise für den ungedeckten Zuschußbedarf des Sozialwesens für das Jahr 1976 und 1977 befürchtet, und hat die Bundesregierung ein Konzept dafür, wie diese gestiegenen Anforderungen an die Landkreise und Städte durch zusätzliche Bundesmittel gemildert werden können? Ist der Bundesregierung die Zusammenstellung von Grundüberlegungen für Änderungen des „Bundessozialhilfegesetzes mit dem Ziel von Einsparungen ohne Minderung fürsorglich gebotener Hilfe" bekannt, die der Landkreistag von Baden-Württemberg und der Städtetag von Baden-Württemberg im Februar 1976 vorgelegt haben, welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus den dazu gemachten vorschlägen ziehen, und vor allem, welcher Zeitplan ist von der Bundesregierung für dieses Thema aufgestellt worden? Zu Frage B 61: Ihre Frage erstreckt sich vermutlich auf die steigenden Aufwendungen im Bereich der Sozialhilfe. Der Bundesregierung sind die Kostensteigerungen in diesem Bereich bekannt. Nach dem Verfassungsrecht werden die Kosten für die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes grundsätzlich von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen. Dabei ist es Aufgabe. der Länder, steigende Anforderungen an die Landkreise und Städte finanziell auszugleichen, soweit diese nicht in der Lage sind, die finanziellen Lasten aufzubringen. Dem Bund ist ein Eingriff in die Finanzierungszuständigkeit der Länder verwehrt. Die dem Bund gegebenen Möglichkeiten zur Einschränkung der Kostenentwicklung sind vor allem mit dem Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 18. Dezember 1975 wahrgenommen worden. Zu Frage B 62: Die Vorschläge des Landkreis- und des Städtetages von Baden-Württemberg, die darauf hinauslaufen, die seit 1969 vom Bundestag beschlossenen Leistungsverbesserungen im Bereich der Sozialhilfe weitgehend rückgängig zu machen, sind der Bundesregierung erstmals aus der Presse bekanntgeworden. Nach Mitteilung des Landkreistages Baden-Württemberg sollen die Vorschläge im einzelnen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit noch offiziell über den Deutschen Landkreistag übermittelt werden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Sobald dies erfolgt ist und auch die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Gesamtheit zu den Vorschlägen des Landesverbandes Baden-Württemberg vorliegt, wird die Bundesregierung in eine nähere Prüfung eintreten. Allgemein kann heute gesagt werden, daß den Vorschlägen überwiegend erhebliche sozialpolitische Bedenken entgegenstehen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, in dem neben den Ländern auch die Kommunen vertreten sind, beauftragt, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe zu erarbeiten. Diese Vorschläge dürften spätestens im Sommer dieses Jahres vorliegen. Bei ihrer Prüfung werden auch solche Vorschläge einbezogen werden, die zusätzlich von anderer, insbesondere auch von kommunaler Seite her gemacht worden sind. Danach als notwendig angesehene Gesetzesänderungen können erst für die nächste Legislaturperiode ins Auge gefaßt werden. Anlage 72 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 63) : Hat die Bundesregierung im Sinne der Ausführungen unter Nummern 1 bis 4 in ihrer Antwort vom 12. Februar 1976 auf meine den Weltanästhesie-Kongreß 1980 betreffende Frage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie empfohlen, die ihr übertragene Durchführung des Kongresses in Berlin vorzunehmen, um die in dem Schreiben des Regierenden Bürgermeisters von Berlin erwähnten abträglichen Folgen einer anderweitigen Entscheidung zu vermeiden, und welchen Erfolg haben — bejahendenfalls — die Bemühungen der Bundesregierung gehabt? Die zuständigen Stellen der Bundesregierung haben alle Bemühungen unterstützt, die darauf gerichtet waren, den Welt-Anästhesie-Kongreß 1980 nach Berlin zu legen. Diese Bemühungen erfolgten nicht erst auf Ihre Frage vom 12. Februar 1976, sondern im Rahmen der generellen Bemühungen der Bundesregierung, die Abhaltung von internationalen Veranstaltungen in Berlin (West) zu fördern. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage mitgeteilt habe, sind die Möglichkeiten der Bun- 16312* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 desregierung, auf interne Entscheidungen nichtstaatlicher Verbände einzuwirken, jedoch beschränkt und haben im vorliegenden Fall nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Auf seiner Sitzung am 20. November 1975 in Saarbrücken hat der Deutsche Anästhesisten-Fachverband abschließend festgelegt, daß der Welt- Anästhesisten-Kongreß 1980 in Hamburg stattfinden solle. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 64) : Wie ist der gegenwärtige genaue Stand bei den Planungen der Umgehungsstraße Nordhorn? In meinem Schreiben an Sie vom 2. 5. 1975 ist die Konzeption der künftigen Umgehungsstraße Nordhorn bereits ausführlich dargestellt worden. Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung hat für dieses Konzept einen Linienentwurf für die drei Teilabschnitte a) Nordspange, B 403 (Neuenhauser Straße)–B 213 nordöstlich Nordhorn b) Osttangente, B 213 nordöstlich Nordhorn–B 403 (Bentheimer Straße) c) Südtangente, B 213 (Denkekamper Straße)–B 403 (Bentheimer Straße) aufgestellt, für den der Verwaltungspräsident in Oldenburg die gesamtplanerische Begutachtung bereits abgeschlossen hat. Zur Zeit führt das Niedersächsische Landesverwaltungsamt — Abteilung Straßenbau — die entwurfstechnische Prüfung durch. Der niedersächsische Minister des Innern hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß die Verschiebung der Osttangente aus einer Lage westlich des Vechtesees in eine Trasse östlich des Vechtesees ein erneutes landesplanerisches Verfahren nicht erfordert, so daß danach die im Jahre 1962 abgegebene landesplanerische Stellungnahme unverändert Gültigkeit hat. Davon ausgehend, beabsichtigt die Niedersächsische Straßenbauverwaltung mit der Vorlage des oben genannten Linienentwurfes im Frühsommer dieses Jahres gleichzeitig beim Bundesminister für Verkehr die Bestimmung der Linie gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz für die Osttangente zu beantragen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 65) : Stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag der Landesregierung Rheinland-Pfalz zu, wonach das Teilstück der BAB 62 zwischen Freisen und Nohfelden doch innerhalb der Dringlichkeitsstufe 1 a fertiggestellt wird, und die hierfür notwendigen Mittel bei anderen Bundesstraßenbauvorhaben in Rheinland-Pfalz eingespart werden sollen? Dem Bundesminister für Verkehr ist bekannt, daß dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages für die Hebung der BAB Teilstrecke der A 62 Nohfelden–Freisen von der Dringlichkeitsstufe Ib in die Stufe Ia ein Tauschvorschlag vorliegt, der eine entsprechende Zurückstufung von Bundesfernstraßen Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz von der Stufe Ia in die Stufe Ib vorsieht. In seiner nächsten Sitzung wird sich der Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages im Rahmen der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 u. a. auch mit diesem Änderungsvorschlag befassen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 66 und 67): Trifft es zu, daß für diejenigen Bundesbahnstrecken, die nach dem betriebswirtschaftlich optimalen Netz (BON) zur Stillegung vorgesehen sind, geringere finanzielle Mittel zur Streckenunterhaltung zur Verfügung gestellt werden, und daß auf diesen Strecken rollendes Material in vergleichsweise geringerer Qualität eingesetzt wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Bereitstellung geringerer finanzieller Mittel zur Streckenunterhaltung und durch den Einsatz von rollendem Material in vergleichsweise geringerer Qualität Stillegungsmaßnahmen präjudiziert werden könnten, und ist die Bundesregierung bereit, derartige Befürchtungen zu widerlegen? Der Umfang der Streckenunterhaltung ist u. a. abhängig von der Streckenführung, der zulässigen Geschwindigkeit sowie der Belastung der einzelnen Strecken. Vergleichbare Kriterien gelten auch für den Einsatz des „rollenden Materials". Ein Zusammenhang mit dem von der Deutschen Bundesbahn aufgrund einer Modellrechnung aufgestellten „betriebswirtschaftlich optimalen Netzes" ist nicht zu sehen. Das Volumen der für die Unterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel richtet sich nach der Notwendigkeit aufgrund des Zustandes der einzelnen Strecken. Eventuelle Streckenstillegungen werden hierdurch nicht präjudiziert. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 68 und 69) : Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die Einführung von Verbundglas auf europäischer Ebene zu unterstützen, nachdem in der Zeitschrift der Stiftung Warentest vom März 1976 eindeutig festgestellt wird, daß Verbundglas dem Einscheibensicherheitsglas in Frontscheiben der Kraftwagen bezüglich der Sicherheit weit überlegen ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß seit langem in überzeugenden Versuchen die Überlegenheit des Verbundglases als Sicherheitsfaktor gegenüber dem Einscheibensicherheitsglas bewiesen ist, und wenn ja, welche Gründe haben sie dazu bewogen, bisher keine Entscheidung zugunsten des Verbundglases zu treffen? Aus allen bekannten und sorgfältig geprüften Gutachten zur Kontroverse „Verbundglas (VSG)/Einscheibensicherheitsglas (ESG)" — einschließlich der Veröffentlichung der Stiftung Warentest vom März. 1976 — läßt sich bisher nicht der Schluß ziehen, an Windschutzscheiben aus VSG entstünden insgesamt weniger und leichtere Verletzungen als an ESG- Windschutzscheiben. Beide Glassorten haben hinsichtlich der Verkehrssicherheit nachteilige, wenn auch unterschiedliche Eigenschaften. Im übrigen erarbeitet die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen Bericht zu dieser Frage. Dieser wird in Kürze vorliegen. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen der Bericht übermittelt wird. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 70) : Trifft es zu, daß seit Anfang 1975 Güterwagen, die von Neubrücke (Kreis Birkenfeld) nach Martinstein (Kreis Bad Kreuznach) abgefertigt werden, für diese 36 Tarifkilometer lange Fahrstrecke Laufzeiten zwischen drei und fünf Tagen benötigen, weil eine tatsächliche Fahrstrecke von rund 210 km benutzt wird, und wenn ja, wird die Bundesregierung sich für eine rationellere Streckenführung einsetzen? Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes ist die Deutsche Bundesbahn für ihre Betriebsabwicklung eigenverantwortlich zuständig. Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, trifft es zu, daß die Güterwagen von Neubrücke (Nahe) nach Martinstein über Neunkirchen (Saar)—Einsiedlerhof- Bingerbrück—Kirn gefahren werden. Die Beförderungsdauer beträgt 2, übers Wochenende 4 Tage. Bei diesen Transporten handelt es sich durchschnittlich um einen Wagen pro Woche. Von Neubrücke (Nahe) werden im wöchentlichen Durchschnitt insgesamt etwa 120 Wagen nach verschiedenen Zielen in Richtung Neunkirchen abbe-fördert, wo der Anschluß an das Ferngüterzugnetz der Deutschen Bundesbahn gegeben ist. Es ist für die Deutsche Bundesbahn wirtschaftlich günstiger, die geringe Zahl der Wagen von Neubrücke (Nahe) nach Martinstein über den Umweg als Mitläuferverkehr zu führen, als sie direkt nach Martinstein zu befördern. Letzteres erfordert einen verhältnismäßig hohen Betriebsaufwand. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 71) : Treffen Meldungen zu, die von Behörden der „DDR" ausgestellten Führerscheine würden im freien Teil Deutschlands jetzt wie ausländische behandelt und blieben nadi der Übersiedlung des Inhabers in den freien Teil Deutschlands nur noch ein Jahr gültig, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — diese Regelung mit dem geltenden Recht, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag seinen Ausdruck gefunden hat? Diese Meldungen treffen nicht zu. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 72): Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit einer Einführung des Turboclair-Verfahrens auf deutschen Flughäfen im Hinblick auf eine Verbesserung der Pistensichtweite bei Nebel, um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Luftverkehrs zu steigern? Die Bundesregierung hat die Forschung auf dem Gebiet der Nebelbeseitigung auf Flughäfen bisher finanziell unterstützt und die — auch im Ausland — erzielten Ergebnisse hinsichtlich einer Anwendung auf den deutschen Flughäfen geprüft. Das in Frankreich entwickelte Turboclair-Verfahren ist am weitesten ausgereift und bereits auf den Flughäfen Paris-Orly und Paris-Charles de Gaulle eingeführt. Es setzt die Zulassung der betreffenden Flughäfen für den Schlechtwetter-Flugbetrieb der Stufe CAT II voraus. Die Inanspruchnahme durch die Luftverkehrsgesellschaften bedarf einer besonderen örtlichen Zulassung und ist kostenpflichtig. Die Deutsche Lufthansa macht von der Entnebelungsanlage in Paris-Orly Gebrauch. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen untersucht gegenwärtig insbesondere hinsichtlich der Lärm- und Kostenfragen die Möglichkeit der Verwendung von Turboclair-Anlagen auf den deutschen Flughäfen. Eine eventuelle Einführung dieser Anlagen wird maßgeblich vom Ausgang dieser Untersuchung abhängen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 73): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen zur Beseitigung von Unfallfolgen auf der BAB Helmstedt—Berlin künftig nicht mehr durch Vertrag zugelassene Kran- und Abschleppdienste der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin betraut werden können, sondern Abschleppdienste der DDR in 16314* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anspruch zu nehmen sind, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch ihre Vertreter in der Transitkommission auf eine Änderung des Sachverhalts hinzuwirken? Nach Artikel 14 des Transitabkommens gewährleistet die DDR, daß bei Unfällen auf ihrem Gebiet, an denen Transitreisende und ihre Transportmittel beteiligt sind, die notwendige Hilfe einschließlich Pannen- und Abschleppdienste geleistet wird. Unbeschadet dieser Verpflichtung hat sich die DDR bereit erklärt, für den Abschleppdienst auch Unternehmen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) zuzulassen. Dies ist geschehen. Meldungen, daß die DDR-Stellen ihren vertraglichen Verpflichtungen in diesem Punkte nicht nachkommen, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 74) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Vorstand der Deutschen Bundesbahn anzuregen, Schwangere, die im Besitz einer Fahrkarte für die 2. Wagenklasse sind, ohne Aufpreis in der 1. Klasse reisen zu lassen? In derselben Angelegenheit hat sich bereits der Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen — Frau Ingeborg Donnepp — an mich gewandt. Ich habe die Deutsche Bundesbahn daher gebeten, diese Frage zu prüfen. Sobald mir die Auskunft der Deutschen Bundesbahn vorliegt, bin ich gerne bereit, diese auch Ihnen zuzuleiten. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 75) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß der von der Deutschen Bundesbahn angebotene „Seniorenpaß" wegen der Kosten für den Erwerb des •Berechtigungsscheins im Grunde einen Zwang auf den Erwerber ausübt, und ist sie bereit zu prüfen, ob nicht eine allgemeine Verringerung der Fahrpreise für Senioren eine angemessenere Vergünstigung darstellen würde? Die Bundesbahn hat in Anzeigen, Fernsehtexten und Prospekten ausführlich dargelegt, wer unter welchen Bedingungen und zu welchen Kasten 50 % des Fahrpreises nach Erwerb des Seniorenpasses sparen kann. Im übrigen werden die Sonderangebote im Reiseverkehr vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zur kaufmännischen Unternehmensführung selbständig ausgestaltet und eingeführt. Ich habe deshalb den Vorstand der DB gebeten, Ihre Anregung zu prüfen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 76 und 77) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es auf der B 258 wegen der Streckenführung und des durch die Bedeutung der Straße als Hauptverbindung in die Eifel starken Lkw-Verkehrs immer wieder zu starken Stauungen kommt, die die Einrichtung einer Kriechspur bzw. den Ausbau auf drei Spuren in den Teilstrecken der „Himmelsleiter" (Relais Königsberg—Jägerhaus und Roetgen—Fringshaus) dringend erfordern und daß schon dadurch nicht ein weiterer möglicher Bedarf, wie im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksache 7/4584) ausgewiesen, sondern schon seit langem ein dringender Bedarf gegeben ist? Wenn ja, wann kann mit dem Ausbau der B 258 gerechnet werden, und wann wird die B 258 n gebaut, um die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur der Westeifel durch eine bessere Anbindung an den touristisch und wirtschaftlich wichtigen Aachener und Dürener Raum zu erreichen? Nach dem Ergebnis der Untersuchungen im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes hat die B 258 n nur die Einstufung als „möglicher weiterer Bedarf" gefunden, so daß über einen Bau der Strecke zur Zeit keine Aussage gemacht werden kann. Auch im Zuge der bestehenden B 258 ist im Entwurf des überarbeiteten Bedarfsplanes kein durchgehender Ausbaubedarf ausgewiesen. Das schließt jedoch nicht aus, daß örtlich begrenzte Verbesserungen durchgeführt werden können. So soll im Bereich der „Himmelsleiter" noch in diesem Jahr mit dem Anbau eines Zusatzfahrstreifens begonnen werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 78 und 79) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Behauptung der Deutschen Bundesbahn in der Werbung für ihren Seniorenpaß „Fahr & Spar 50 % — Senioren-Paß — Ein Jahr lang reisen zu halben Preisen" nicht der Wahrheit entspricht, weil durch die Kosten des Senioren-Passes nie der wirklich halbe Fahrpreis erreicht werden wird und außerdem mehrere Fahrten unternommen werden müssen, um überhaupt eine Vergünstigung zu erzielen? Wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls zu der Tatsache, daß ein staatlicher Betrieb gegen die Regeln einer wahrheitsgemäßen Werbung verstößt, und welche Maßnahme ergreift sie in diesem besonderen Fall und im allgemeinen, daß staatliche Betriebe in ihrer Werbung dem Verbraucher das Produkt, für das geworben wird, nicht mit falschen oder unwahren Informationen und Behauptungen anbieten? Die Bundesregierung teilt die im ersten Teil Ihrer Frage enthaltene Auffassung nicht. Die Werbung der Bundesbahn für ihre Dienstleistungen ist Ausfluß des gesetzlichen Auftrags an die Organe des Unternehmens, die Deutsche Bundesbahn nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Der Bundesminister für Verkehr hat daher keine Möglichkeit, auf die Ausgestaltung der Werbung Einfluß zu nehmen. Im übrigen hat die Deutsche Bundesbahn zu dem genannten Angebot in Anzeigen, Fernsehtexten und Prospekten klar ausgedrückt, wer unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten 50 % des Fahrpreises sparen kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16315* Wenn der Bundesregierung bekannt werden sollte, daß Unternehmen des Bundes gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Regelung des Wettbewerbs verstoßen, würde sie im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht solche Einzelfälle aufgreifen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 80) : Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung gezogen — insbesondere im Hinblick auf die bei der Deutschen Bundesbahn erarbeiteten Stredkenstillegungspläne — auf Grund ihrer eigenen Feststellung im Fünften Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", „In Unterfranken ist die Standortsituation vor allem in den nördlichen Randbereichen infolge der Verkehrsverhältnisse und der Topographie als ausgesprochen ungünstig zu bezeichnen. Dies gilt vornehmlich für die unmittelbar an die DDR angrenzenden Landkreise. Die ehemals bedeutsamen Nord-Süd-Verbindungen auf Schiene und Straßen enden heute an der Zonengrenze.„? Die Bundesbahn hat keine „Stillegungspläne" erarbeitet, sondern einen Ergebnisbericht über eine betriebswirtschaftliche Überprüfung ihrer Strecken vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Rechenwerks wird die Bundesregierung nun ein volkswirtschaftlich notwendiges Streckennetz nach gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten selbstverständlich unter Berücksichtigung von regionalen, strukturellen und verkehrlichen Bedürfnissen erarbeiten. Die Länder werden in diese Arbeiten eingebunden und können ihre regionalspezifischen Beiträge liefern. Dies gilt auch für Unterfranken. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 81) : Inwieweit wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß nicht vor einer endgültigen Entscheidung über den Fortbestand der Bundesbahnstrecke Betzdorf—Daaden schon zum 1. Juni 1976 die Personenbeförderung derart eingeschränkt wird, daß für die Schulkinder unzumutbare (nach den jetzt bekanntgewordenen Plänen bis zu drei Stunden) Wartezeiten entstehen? Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes liegt die Fahrplangestaltung in der Zuständigkeit und Verantwortung der Deutschen Bundesbahn (DB). Der Bundesminister für Verkehr nimmt hierauf keinen Einfluß. Nach Auskunft der DB wird ab Fahrplanwechsel auf der Strecke Betzdorf—Daaden das Reisezugangebot an Vormittagen unverändert beibehalten. An den Nachmittagen — nach Beendigung des allgemeinen Schulunterrichts — werden alle Züge durch Straßenbusse ersetzt. Da in Zukunft nachmittags auch keine Güterzüge mehr auf der Strecke verkehren, kann zu dieser Zeit auf eine Besetzung der Strecke mit Personal verzichtet werden. Eine Verschlechterung des Verkehrsangebots tritt nach Auffassung der DB durch diese Maßnahmen nicht ein. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 82) : Trifft es zu, daß der Baubeginn des Ausbaus der B 18 zwischen der baden-württembergisch-bayerischen Landesgrenze bei Ferthofen und dem vorgesehenen Autobahnkreuz Wangen 1. A. (bzw. des Baus der als Ersatz für die B 18 vorgesehenen BAB auf der bezeichneten Strecke) entgegen früheren Mitteilungen erst nach 1980 vorgesehen ist, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls die Auswirkungen einer solchen Verzögerung auf die unhaltbare Verkehrssituation in den Ortsdurchfahrten der jetzigen B 18? Das Bundesverkehrsministerium kennt die Verkehrssituation im Zuge der B 18 im Bereich Ferthofen—Wangen und unterstützt seitens des Bundes daher alle Bemühungen um deren baldige Verbesserung. Die grundsätzlichen Voraussetzungen hierfür sind auch durch die im revidierten Bedarfsplan enthaltene vorrangige Dringlichkeitseinstufung einer Fahrbahn der nunmehr als Autobahn vorgesehenen parallelen Entlastungsstrecke im noch nicht ausgebauten Bereich der B 18 gegeben. Die Baudurchführung hängt damit im wesentlichen vom Abschluß der Bauvorbereitungen ab. Durch die besonderen örtlichen Verhältnisse konnten die laufenden Untersuchungen und Planungsarbeiten bei der dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Es ist damit zu rechnen, daß diese Arbeiten und die daran anschließende Planfeststellung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der z. Z. laufenden Aufstellung des Bauprogramms für die kommenden Jahre wird daher davon ausgegangen, daß der Baubeginn frühestens Ende des 2. Fünfjahresplanes (1971 bis 1980) erfolgen kann. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 83 und 84) : Treffen Informationen zu, wonach bei der Verlegung der B 40 zwischen Neuhof und Flieden im Zuge der Umgehung Neuhof (Abschnitt A und B) statt des bisher normalerweise verwendeten gebrochenen Natursteins für den Unterbau eine Zementbefestigung vorgesehen ist, und wie beurteilt die Bundesregierung den damit verbundenen Verlust für die Basaltindustrie des Zonenrandgebiets? Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung den mit dieser Entscheidung für eine Zementbefestigung verbundenen Ausfall von ca. 40 bis 50 Tausend Tonnen Basalt auszugleichen und die durch den Rückgang des Absatzes um ca. 17 % im Jahr 1975 bereits insgesamt gefährdeten Arbeitsplätze der Basaltindustrie im strukturschwachen Zonenrandgebiet auch weiterhin zu sichern? Zu Frage B 83: Der Bundesregierung sind die Einzelheiten nicht bekannt, da es sich um eine Straßenbaumaßnahme handelt, bei der die Auftragsverwaltung, nämlich die Straßenbaubehörde des Landes, in eigener Zuständigkeit tätig wird. Zu Frage B 84: Die genannten Zahlen können von hier aus nicht überprüft werden. 16316* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Im übrigen ist die Bundesregierung bemüht, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten durch verstärkte Ausführung von Straßenbaumaßnahmen im Zonenrandgebiet der dortigen Bauwirtschaft Beschäftigung zu bieten. Bei der Überarbeitung des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist dies besonders berücksichtigt worden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 85) : Treffen Meldungen zu, daß von montags bis freitags kein Sportflug in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden soll, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung der Meinung, daß Sportflugzeuge an den Beinah-Zusammenstößen in einem Maße beteiligt waren, die eine solche einschneidende Maßnahme rechtfertigen? Diese Meldungen treffen nicht zu. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 86, 87 und 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Konferenz der Wirtschaftsminister und -senatoren der vier norddeutschen Küstenländer und Berlins vom 12. März 1975, die zunehmende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Seeschiffahrt abzubauen, die sich im europäischen Bereich, dabei insbesondere auch aus der staatlichen Schiffahrtspolitik der COMECON-Länder ergeben haben, und welche Maßnahmen im einzelnen gedenkt sie zu ergreifen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Konferenz, verstärkt Zuschüsse für den Neubau von Schiffen bereitzustellen, und ist sie bereit, in besonderer Weise dabei mittelständische Betriebe in die Förderung einzubeziehen? Ist es zutreffend, und wenn ja in welchem Umfang, daß die Deutsche Bundesbahn in starkem Maß Sonderfrachten zu nicht kostendeckenden Preisen von Parallelstrecken zu Schiffahrtsstrecken befördert, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es angesichts des hohen Defizits der Deutschen Bundesbahn und der schwierigen Situation der Binnenschiffahrt nicht Aufgabe von Bundesunternehmen sein kann, den mittelständischen Schiffahrtsunternehmen Konkurrenz zu machen? Zu Frage B 86: Die Forderung nach dem Abbau von Wettbewerbsverzerrungen deckt sich mit der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Hinsichtlich der besonderen Probleme, die aus dem Wettbewerb mit den Flotten der Staatshandelsländer entstehen, darf ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion betr. Aktivitäten von Staatsunternehmen der Länder des Ostblocks auf den nationalen und internationalen Verkehrsmärkten (BT-Drucks. 7/4583, Fragen 1-7) hinweisen. Der gesamte Fragenkomplex Wettbewerbsverzerrungen und ihr Abbau wird im übrigen z. Z. in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Seeschiffahrtspolitik" eingehend erörtert. Aufgabe dieses im Oktober 1975 gebildeten Gremiums ist es, nach Möglichkeit gemeinsame seeschiffahrtspolitische Auffassungen und Zielsetzungen zu entwickeln. Zu Frage B 87: Ja, die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorschlagen, die Verpflichtungsermächtigung für die Gewährung von Schiffsbauzuschüssen im Bundeshaushaltsplan 1976 (EPl. 12 Kap. 12 02 Tit. 892 02) um 40 Mio DM auf 150 Mio DM zu erhöhen, um in größerem Umfang auch Küstenmotorschiffsneubauten in die Förderung einbeziehen zu können, die sowohl von mittelständischen Unternehmen betrieben als auch von mittelständischen deutschen Werften gebaut werden sollen. Zu Frage B 88: Auf Grund seiner Struktur stehen erhebliche Mengen des Wagenladungsverkehrs der Deutschen Bundesbahn (DB) aus verschiedenen Gründen zwangsläufig im Wettbewerb gegen die Binnenschiffahrt. Da auch der Wagenladungsverkehr seine Kosten nicht mehr deckt, hat der Bundesminister für Verkehr in seinen Zielvorgaben vom 11. Dezember 1974 dem Vorstand der DB auferlegt, die Kosten für diese Verkehrsleistungen grundsätzlich durch eigene Erträge zu decken. Die Tarifpolitik muß im Sinne einer Kostendeckung alle Möglichkeiten des Marktes nutzen. Entsprechend dieser Zielvorgaben werden von der DB Erträge für den Wagenladungsverkehr erzielt, die insgesamt das Wirtschaftsergebnis der DB verbessern helfen. Im übrigen werden die Tarife der DB vom Bundesminister für Verkehr genehmigt, wobei geprüft wird, daß kein unlauterer Wettbewerb durch die DB betrieben wird und die Verkehre für die DB wirtschaftlich sind. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 89) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß im Bedarfsplan gemäß Anlage zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (Drucksache 7/4584) den seit 20 Jahren andauernden Bemühungen um einen Ausbau der B 31 zwischen Freiburg und Breisach nicht Rechnung getragen wird, und daß diese Bundesstraße nur als „möglicher weiterer Bedarf" vorgesehen ist und nicht in die Dringlichkeitsstufe I A aufgenommen wurde, wie es dem Antrag des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 1973 entsprochen hätte? Der Antrag des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 1973 war Anlaß dafür, daß die neue B 31 zwischen Freiburg (A 5) und Breisach der früheren 2. Dringlichkeitsstufe in die Bewertung zur Auswahl der besonders vorrangigen Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplans einbezogen wurde. In diesem Bewertungsverfahren, das unter enger Beteiligung der Straßenbauverwaltungen der Länder entwickelt wurde, haben sich für die B 31 westlich der Autobahn A 5 bei Freiburg nicht die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16317* Voraussetzungen für eine Einstufung in die neue Dringlichkeitsstufe I a ergeben. Der Maßstab für die Dringlichkeitseinstufung orientierte sich — einheitlich für das ganze Bundesgebiet — unter Zugrundelegung abjektiver Kriterien an der Gegenüberstellung der Nutzen und des Aufwands der einzelnen Maßnahmen, letzterer gemessen an den Bau- und Grunderwerbskosten. Damit soll der Wirtschaftlichkeitsgedanke stärker als in der Vergangenheit Eingang in die Straßenplanung finden. Die neue Dringlichkeitsstufe I a sollte sich auf die Dauer von etwa 10 Jahren erstrecken. Die Grenze war damit durch die aus heutiger Sicht gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten für den Übergang an laufenden und für neue Maßnahmen gesetzt. Innerhalb dieser Grenze auf Grund des jeweiligen Nutzen/Kosten-Verhältnisses aus dem Bewertungsverfahren zu bleiben, war Voraussetzung für eine Einstufung in die neue Dringlichkeitsstufe I a. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 4926 Frage B 90) : Hält es die Bundesregierung der Sicherung von Arbeitsplätzen im Zonenrand, der Strukturverbesserung des ländlichen Raums, der Verbesserung der Lebensqualität sowie der Förderung von Handel und Gewerbe für förderlich, wenn die Deutsche Bundesbahn sich durch Schließung von Expreßgutstellen wie z. B. in Redwitz (Rodach) aus der Fläche zurückzieht, und ist die Bundesregierung bereit, beim Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Überprüfung der Aufhebung der Expreßgutabfertigungsbefugnis beim Bahnhof Redwitz zu veranlassen? Die Expreßgutabfertigung beim Bahnhof Redwitz (Rodach) ist nach Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn nicht mehr zur Auflassung vorgesehen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen B 91 und 92) : Ist das neue Rationalisierungskonzept der Deutschen Bundesbahn für den Personennahverkehr in der Fläche, das sogenannte Regional-Eilzugsystem, bei dem schnelle Nahzüge mit Zubringerbussen kombiniert werden sollen und das mit dem nächsten Winterfahrplan stufenweise sämtliche Nahverkehrszüge ersetzen soll, mit den Arbeiten des Staatssekretärausschusses für das volkswirtschaftlich notwendige Streckennetz zu vereinbaren, bzw. inwieweit könnten hierdurch diese Arbeiten präjudiziert werden? Ist mit dem Regional-Eilzugsystem gleichzeitig eine erhebliche Einschränkung im Fahrplanangebot verbunden, oder bleibt das Angebot an die Bahnkunden trotz Wegfalls der Kleinbahnhöfe und Haltepunkte auch bei dem neuen Konzept im wesentlichen erhalten? Das Regional-Eilzug-System wird zum Winterabschnitt 1976/77 versuchsweise bei jeder Bundesbahndirektion auf einer Strecke erprobt werden. Im Gesamtfahrplanangebot soll — gemessen an der Zahl der Fahrten auf Schiene und Straße — keine Verschlechterung eintreten. In welchem Umfang kleinere Orte und Haltepunkte zukünftig nur noch auf der Straße bedient werden, läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht übersehen. Im übrigen handelt es sich hierbei um Maßnahmen der Fahrplangestaltung, die nach dem Bundesbahngesetz in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn fallen. Sie stehen nicht im Gegensatz zu den Arbeiten des Staatssekretärausschusses für das volkswirtschaftlich erforderliche Streckennetz. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 93) : Ist die Bundesregierung bereit, in die Kommission „Standort Rangierbahnhof München" auch einen Vertreter des „Koordinationskreises Rangierbahnhof München-Nord", zumindest mit dem Status eines Beobachters, aufzunehmen? Bei der Kommission „Rangierbahnhof für den Raum München" handelt es sich um eine Behördenkommission. Eine Beteiligung an dieser Kommission ist daher lediglich für die zuständigen Behörden vorgesehen. Soweit es sich aus dem Ablauf der Beratungen der Kommission ergibt, ist darüber hinaus auch zu gegebener Zeit eine Anhörung von Vertretern öffentlicher Interessen sowie von Sprechern örtlicher Belange (z. B. Abgeordnete und Vertreter von Bürgerinitiativen) vorgesehen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 94) : Ist mit einer Schiffbarmachung des unteren Inns zu rechnen, gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt? Der Inn ist keine Bundeswasserstraße. Die Frage einer etwaigen Schiffbarmachung des unteren Inn fällt daher nicht in die Kompetenz des Bundes. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 95 und 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Rückwirkungen der Regelungen der Deutschen Bundespost auf die DV-Förderpolitik des Bundesministeriums für Forschung und Technologie? Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen der Deutschen Bundespost angesichts der im Zweiten Datenverarbeitungsprogramm verfolgten Zielsetzung, eine stärkere und breitere Anwendung der Datenverarbeitung in Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft als Instrument der Rationalisierung und Leistungssteigerung zu erreichen? 16318* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Zu Frage B 95: Die von der Deutschen Bundespost auf dem Gebiet der Datenübermittlung erlassenen Regelungen zielen auf die Schaffung international vereinbarter, standardisierter Verbindungsmöglichkeiten zwischen Rechnern und Datenendgeräten ab. Sie schaffen damit eine wesentliche Voraussetzung für eine breite Anwendung der Datenfernverarbeitung, die auch von dem Bundesminister für Forschung und Technologie angestrebt wird. Zu Frage B 96: Die Regelungen der Deutschen Bundespost entsprechen der Zielsetzung des 2. Datenverarbeitungsprogrammes, eine stärkere und breitere Anwendung der Datenverarbeitung zu erreichen. Alle Projekte, aus denen Erkenntnisse über das Verhalten und die Anforderungen der Benutzer von Fernmeldenetzen zu erwarten sind, werden in Abstimmung mit der Deutschen Bundespost gefördert. Dabei werden auch die Regelungen im Fernmeldewesen an die sich weiterentwickelnden technischen Systeme angepaßt. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 97 und 98) : Ist die Bundesregierung davon überzeugt, daß das Tempo, mit der sich Telekommunikationsdienste in Qualität und Quantität auf den einzelnen Märkten durchsetzen lassen, ausreicht, um der Bundesrepublik Deutschland nicht nur die internationale Wettbewerbsfähigkeit in einem zentralen Sektor der Zukunftstechnologie zu sichern, sondern auch die Gewähr dafür bietet, daß alle Chancen der volkswirtschaftlichen Rationalisierung und Optimierung in einer Phase umfassender Umstellungsprozesse in der Volkswirtschaft genutzt werden können? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der wettbewerbsorientierte Datenverarbeitungsmarkt und der durch das Fernmeldemonopol gekennzeichnete Fernmeldemarkt nach unterschiedlichen Grundsätzen organisiert ist? Die Geschwindigkeit, mit der Datenverarbeitungssysteme zum Einsatz kommen, hängt von der Investitionsbereitschaft der potentiellen Anwender im gewerblichen und öffentlichen Bereich ab. Die Investitionsbereitschaft wird ihrerseits entscheidend dadurch beeinflußt, daß sich anhand betrieblicher Erfahrungen im Einzelfall die Rationalisierungsvorteile durch die Anwendung solcher neuen technischen Systeme quantifizieren lassen. Deshalb fördert die Bundesregierung entsprechende Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte. Sie sollen nicht allein die breite Einführung solcher Systeme unterstützen, sondern vor allem auch den Herstellern problemorientierte Systemlösungen ermöglichen. Der damit verbundene technische Optimierungsprozeß schafft einerseits die Voraussetzung dafür, daß qualitativ hochwertige Systeme entstehen, die international wettbewerbsfähig sind, und daß andererseits die Rationalisierungsmöglichkeiten durch Datenfernverarbeitung voll ausgeschöpft werden. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 99) : Ist es mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungsführung vereinbar, daß nach der beabsichtigten Konzentration des Verwaltungsdienstes der Deutschen Bundespost in Marktredwitz (Bayern) dort neue Verwaltungsräume gebaut werden müssen, während im Postamt Tirschenreuth Räume in einer Größenordnung von über 600 qm leerstehen sollen? Beim Postamt Marktredwitz können die bei der Angliederung des Postamts Tirschenreuth einzurichtenden Arbeitsplätze ohne Schwierigkeiten untergebracht werden. Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Mit den Nutzflächen im Postamtsgebäude von Tirschenreuth, die durch die Verlagerung von Aufgaben des Verwaltungsdienstes und technischer Dienste frei werden, soll der Raumbedarf der Betriebsstellen gedeckt werden. Bei den in Tirschenreuth leerstehenden Räumen handelt es sich um bisher mit fernmeldetechnischen Einrichtungen belegte Räume mit einer Gesamtfläche von 292 qm, die für die Orts- und Fernvermittlungstechnik in Tirschenreuth zu klein und für den Aufbau neuer Techniken nicht geeignet waren. Eine Erweiterungs- und Umbaumöglichkeit war für diese Zwecke nicht gegeben. Für die Orts- und Fernvermittlungsstelle Tirschenreuth war deshalb ein Neubau erforderlich. Über die Flächen im Postamtsgebäude ist noch nicht entschieden worden. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 100 und 101) : Aus welchen Gründen wurden die Prüfungsgebühren für die Erlangung des Flugfunksprechnachweises um mehr als das Vierfache von 20 DM auf 90 DM erhöht? Wie sind die Rückwirkungen auf den Flugsport zu beurteilen? Zu Frage B 100: Die Gebühren für die Abnahme von Prüfungen zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen sind zur Dekkung der bei der Bundesanstalt für Flugsicherung und bei der Deutschen Bundespost entstehenden Kosten bestimmt. Bis zum Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. September 1975 galten die Gebühren seit 1966 unverändert. Sie waren nicht kostengerecht und wurden deshalb vom Bundesrechnungshof mehrfach beanstandet. Aufgrund dieser Beanstandungen sowie wegen der angespannten Finanzlage des Bundes und der Deutschen Bundespost war es im vergangenen Jahr unumgänglich, die Gebühren entsprechend den aufkommenden Kosten neu festzusetzen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16319* Zu Frage B 101: Mit der Teilnahme am Flugfunkdienst leistet der Sportflieger seinen notwendigen Beitrag zur Sicherheit des Luftverkehrs. Der Erwerb der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs im Flugfunkdienst bedeutet für den Sportflieger eine einmalige finanzielle Belastung, die im Verhältnis zu den sonstigen Aufwendungen für den Flugsport als gering anzusehen ist. Die Gebührenerhöhung hat deshalb keine Rückwirkungen auf den Flugsport. Es werden gegenwärtig die geltenden Prüfungsverfahren überarbeitet, woraus sich u. U. eine Ermäßigung der Gebühren für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen ergeben wird. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 102 und 103) : Welche Erfahrungen wurden im Forschungsinstitut der Deutschen Bundespost (FI) nach dessen Verselbständigung mit den Leitlinien in Forschungseinrichtungen insbesondere im Zusammenwirken von wissenschaftlich-technischem Rat und Institutsleitung in bezug auf die Aufbauorganisation des FI gemacht? Trifft es zu, daß Zweifel aufgekommen sind an der Aufbauorganisation des FI, die zur offensichtlichen Verunsicherung des Personals geführt haben, und wenn ja, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Zu Frage B 102: Die Neuorganisation der Forschung im Bereich der Deutschen Bundespost hat u. a. zu einer fachlichen Verselbständigung des Forschungsinstitutes der Deutschen Bundespost geführt. Dem Bundespostministerium liegen jetzt ein erster Erfahrungsbericht sowie Stellungnahmen der verschiedenen Interessenvertretungen dazu vor. Sie werden z. Z. ausgewertet. Zusammenfassend läßt sich schon jetzt sagen, daß sich die jetzt in Kraft befindliche Regelung im Grundsatz bewährt hat. Zu Frage B 103: Von einzelnen Angehörigen des Forschungsinstitutes der Deutschen Bundespost werden unterschiedliche Auffassungen über die neue Organisationsform geäußert. Dies scheint in der gegenwärtigen Situation natürlich. Sollten sich als Ergebnis der noch nicht abgeschlossenen Auswertung der Erfahrungsberichte Korrekturen an der Neuorganisation empfehlen, werden die Beteiligten vorher gehört werden. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 104) : Trifft es zu, daß die Oberpostdirektion Bremen bestrebt ist, zwei Jugendwohnheime bei der zentralen Ausbildungsstelle des Fernmeldeamts Oldenburg aufzulösen, wodurch künftig Schulabgänger aus dem gesamten Weser-Ems-Gebiet eine Ausbildung als Fernmeldehandwerker nicht mehr erhalten könnten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese im Widerspruch zu dem 300 Millionen DM-Sonderprogramm der Bundesregierung gegen die Arbeitslosigkeit Jugendlicher stehenden Bestrebungen zu unternehmen? Infolge der Kürzung der Einstellungsquoten für Auszubildende ist der Bedarf an Plätzen in Jugendwohnheimen auch in Oldenburg stark zurückgegangen. Die Verpflichtung zu einer sparsamen Haushaltsführung erfordert die Schließung der beiden Jugendwohnheime in Oldenburg. Die Aufgabe des einen Heims zum Herbst dieses Jahres und des anderen zum Ende 1978 steht jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erhalt der Ausbildungsstätte. Künftig sollen Auszubildende, die während der Dauer der Ausbildung in einem Wohnheim untergebracht werden müssen, in der Ausbildungsstätte in Bremen ausgebildet werden, die über ein modernes Wohnheim verfügt. Die Fahrkosten für die Familienheimfahrten werden gemäß tarifvertraglicher Regelungen von der Deutschen Bundespost erstattet. In Oldenburg sollen künftig die Auszubildenden aus Oldenburg und dem näheren Einzugsbereich eingestellt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen Auszubildende in dem Wohnheim eines fremden Trägers unterzubringen. Somit ist gewährleistet, daß auch künftig Bewerber aus dem gesamten Weser-Ems-Gebiet für eine Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk berücksichtigt werden können. In der Ausbildungsstätte Oldenburg wurden 1975 — ohne daß ein Bedarf vorlag — 12 Bewerber und im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher berufsbildungspolitischer Maßnahmen bisher 14 Bewerber angenommen. Daneben werden in der Ausbildungsstätte Oldenburg für das Arbeitsamt und für die Stadt Umschulungsmaßnahmen und Förderlehrgänge durchgeführt. Anlage 102 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 105) : Wieviel Wohnungen müssen nach den bisherigen Erfahrungen für rund 30 000 Umsiedler pro Jahr bereitgestellt werden? Die Anzahl die für die Aussiedler benötigten Wohnungen hängt davon ab, — wie viele Aussiedler — zunächst oder endgültig — bei Verwandten oder Bekannten unterkommen und damit keine eigene Wohnung beanspruchen, und — welche Durchschnittsgröße die Aussiedlerhaushalte haben, die eine eigene Wohnung benötigen. Nach den bisherigen Erfahrungen liegt die durchschnittliche Haushaltsgröße bei etwa 3 Personen. 16320* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anlage 103 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 106 und 107) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, auf Grund des Kabinettsbeschlusses vom 17. März 1976 ihre Beteiligung an dem Wohnungsbau für Aussiedler und Flüchtlinge zu erhöhen, um dadurch die angemessene Wohnraumversorgung der deutschen Aussiedler aus Polen sicherzustellen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich zu den Forderungen der Länder zu stellen, die die für 1977 vorgesehenen Aufstockungen der Wohnungsbaumittel angesichts der zu erwartenden Baukostensteigerungen und der Finanzierungslücken in den Ländern nicht für diskutabel bezeichnet haben? Zu Frage B 106: Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission vom 12. März 1975 stellt der Bund den Ländern —ohne Rücksicht auf die Zahl der zu berücksichtigenden Personen — in den Jahren 1974 bis 1977 (einschließlich) jeweils zusätzlich zu den Mitteln des allgemeinen sozialen Wohnungsbaues insgesamt 168,88 Millionen DM zur Finanzierung des Wohnungsbaues für Aussiedler und Flüchtlinge bereit. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Höhe der finanziellen Beteiligung neu festgesetzt wird, wenn mehr als 44 000 Personen und weniger als 32 000 Personen im Rahmen dieses Programms mit Wohnraum zu versorgen sein sollten. Zu Frage B 107: Die Bundesregierung hält an den vorgenannten Beschlüssen fest. Nach der Vereinbarung vom 12. März 1975 bilden 40 000 zu berücksichtigende Personen die Grundlage für die Errechnung der Beteiligung des Bundes. Falls mehr als 44 000 Personen jährlich mit Wohnraum zu versorgen sind, wird der Bund seine Beteiligung entsprechend erhöhen. Anlage 104 Antwort des Bundesministers Ravens auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 108) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Mieterhöhungen für Bundesdarlehnswohnungen ab 1. März 1976 und die ebenfalls geplanten Mietsteigerungen für Bundesmietwohnungen ab 1. August 1976 mit den Grundsätzen der Wohnungsfürsorge, insbesondere für Angehörige der Bundeswehr? Die Frage der Anhebung des Mietniveaus von bundeseigenen Wohnungen wird gegenwärtig noch geprüft. Es haben sich folgende Probleme herausgestellt: — Zahlreiche Wohnungen aus der Vorkriegszeit und der unmittelbaren Nachkriegsperiode haben einen sehr niedrigen Wohnwert, so daß offensichtlich Differenzen zum örtlichen Vergleichs-Mietenniveau kaum mehr auftreten. — Der Ausstattungszustand und der Modernisierungsgrad der Wohnungen ist unterschiedlich und bedarf vor der Entscheidung über das künftige Mietniveau einer Überprüfung. Wegen des räumlich breit gestreuten Bestands werden die eingeleiteten Prüfungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 105 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 109) : Wieviel Anteile an den bewilligten Mitteln aus dem Programm zur Altbausanierung entfallen auf die einzelnen Bundesländer, und wie teilen sich die bewilligten Mittel auf private Antragsteller und auf Wohnungsbaugenossenschaften auf? Im Jahre 1975 führten Bund und Länder gemeinsam zwei Programme zur Modernisierung von Wohnungen durch — das Bund-Länder-Modernisierungsprogramm (Normalprogramm) und das Sonderprogramm „Wohnungsmodernisierung" im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen. Die Bundesmittel wurden in beiden Fällen nach demselben Schlüssel auf die Länder verteilt: Land Verteilungsschlüssel v. H. Baden-Württemberg 13,5 Bayern 16,1 Berlin 4,7 Bremen 1,4 Hamburg 2,9 Hessen 7,8 Niedersachsen 10,9 Nordrhein-Westfalen 29,8 Rheinland-Pfalz 5,7 Saarland 2,4 Schleswig-Holstein 4,8 Summe: 100,0 Die bereitgestellten Mittel sind inzwischen an Förderungsberechtigte bewilligt worden. Eine Bewilligungsstatistik liegt z. Z. jedoch nur für das Sonderprogramm vor. Nach dieser Statistik wurden 5 bis 6 v. H. der Zuschußmittel Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung gestellt, die übrigen Mittel kamen etwa je zur Hälfte privaten Mietwohnungseigentümern oder Eigenheimern zugute. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16321* Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 110) : Treffen Meldungen zu, ein herz- und magenkranker Dresdner Schriftsteller werde seit 23 Monaten in der „DDR"-Strafanstalt Cottbus im Keller in lebensgefährlicher Einzelhaft gehalten, und wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Weltöffentlichkeit auf dieses besonders skandalöse Verhalten der Ostberliner Machthaber aufmerksam machen? Bei dem von Ihnen angesprochenen Dresdner Schriftsteller handelt es sich um Herrn Siegmar Faust. Dieser wurde am 10. Mai 1974 festgenommen und am 25. September 1974 wegen Verstoßes gegen § 106 StGB/DDR („staatsfeindliche Hetze") zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Es ist nicht auszuschließen, daß Herr Faust tatsächlich 23 Monate in Einzelhaft zubringen mußte. Allerdings kann ich Ihnen heute die erfreuliche Mitteilung machen, daß Herr Faust am 22. oder 23. März 1976 aus dem Strafvollzug in die DDR entlassen wurde. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 111) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung veranlaßt hat, die Veröffentlichung der Namen von weiteren ausreisewilligen Deutschen aus der DDR durch das deutsche Fernsehen zu verhindern, und wie läßt sich gegebenenfalls eine derartige Haltung der Bundesregierung mit den Geboten der Menschlichkeit in Einklang bringen? Die Bundesregierung hat die Veröffentlichung der Namen von ausreisewilligen Deutschen aus der DDR durch das Zweite Deutsche Fernsehen nicht verhindert. Wie Intendant Professor Dr. Karl Holzamer in einer Stellungnahme zu einem in der Tageszeitung „Die Welt" vom 25. März 1976 erschienenen Beitrag erklärte — veröffentlicht dort als Leserbrief in der Ausgabe vom 26. März 1976 —, hat er die „Entscheidung, keine Namen und Adressen zu nennen ... ganz allein und unbeeinflußt von dem Minister für innerdeutsche Angelegenheiten gefällt". Die Bundesregierung hat allerdings Herrn Intendanten Holzamer, Herrn Chefredakteur Woller sowie den Herren Löwenthal und Schenk am 9. März d. J. durch Bundesminister Egon Franke in einem mehrstündigen persönlichen Gespräch eingehend dargelegt und begründet, warum nach ihrer Auffassung die öffentliche Behandlung von humanitären Einzelfällen nicht zweckmäßig ist. Auf diese Weise können Faktoren eingeführt werden, die für Betroffene zusätzliche Hemmnisse und Erschwernisse bringen. Die Kontakte zum ZDF in dieser Angelegenheit standen selbstverständlich unter dem auch von Herrn Minister Franke anerkannten Vorbehalt, daß die Programmverantwortung allein beim ZDF liege — was im übrigen Herr Prof. Holzamer in der schon erwähnten Stellungnahme ausdrücklich bestätigt. Gerade die Gebote der Menschlichkeit sind es, welche die Bundesregierung veranlassen, ihre Verantwortung auf dem humanitären Gebiet sehr ernst zu nehmen. Sie bemüht sich nach besten Wissen und nach besten Kräften, dieser Verantwortung gerecht zu werden, indem sie den betroffenen Menschen durch diskrete, nichtöffentliche Bemühungen in jedem Einzelfall zu helfen sucht. Dieser Weg hat sich als gangbar und zweckmäßig erwiesen; es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß im vergangenen Jahr im Rahmen der Familienzusammenführung rd. 5 500 Menschen aus der DDR ausreisen konnten. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 112) : In welchem Umfang wird die Musikforschung der Bundesrepublik Deutschland direkt oder indirekt durch die Bundesregierung gefördert, und gedenkt die Bundesregierung, insbesondere eine längerfristige Finanzierung der Dokumentation „Musikalisches Erbe und Gegenwart — Musiker-Gesamtausgaben in der Bundesrepublik Deutschland" zu ermöglichen? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie bzw. seine Vorgänger haben schon seit Jahren — das Erbe Deutscher Musik — die Neue Bach-Ausgabe (Bach-Institut, Göttingen) — die Haydn-Gesamtausgabe (Haydn-Institut, Köln) — die Neue Mozart-Ausgabe (Arbeitsstelle Augsburg) — das Repertoire Internationale des Sources Musicales finanziell gefördert. Im Zuge der Verlagerung von Forschungsvorhaben aus dem Ministerium wurde ab 1. Januar 1975 die Förderung dieser Vorhaben an die Deutsche Forschungsgemeinschaft übertragen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden weiterhin durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie bereitgestellt. Da sich wegen der besonderen Struktur die Abwicklung der Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft als unzweckmäßig erwies, werden seit dem 1. Januar 1976 die genannten Vorhaben im Einvernehmen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft durch die Konferenz der wissenschaftlichen Akademien in der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Die Mittel hierzu werden nach wie vor durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie bereitgestellt. Die Weiterförderung ist vorgesehen. 16322* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage B 113) : Trifft es zu, daß die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) eine „absolute Wirksamkeit" bei ihrer Kontrolle von Kernkraftwerken in Zukunft nicht gewährleisten kann und daß die Käufer von Kernenergieanlagen hinreichend technologisches Wissen erwerben, um kerntechnische Installationen zu nicht friedlichen Zwecken in eigener Entwicklung herzustellen, wie vom Generalsekretär der IAEO erklärt worden sein soll, und wenn ja, welche Folgerungen ergeben sich daraus im Hinblick auf den Liefervertrag der Bundesregierung mit Brasilien und das Spannungsverhältnis zu Argentinien? Der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat sich in seiner in der Presse zitierten Ansprache vom 17. März 1976, deren Text mir vorliegt, ausdrücklich auf die anlagenbezogene Sicherungskontrolle von Kernkraftwerken bezogen, wie sie dem ursprünglichen Sicherungssystem der IAEO entspricht. Die Bundesregierung hält die vom Generaldirektor der IAEO aufgeworfenen Fragen für wichtig und unterstützt die Bemühungen, das Sicherungssystem ständig zu verbessern. Das Sicherungssystem nach dem Nichtverbreitungsvertrag erfaßt auch den gesamten Brennstoffkreislauf des Landes, das Mitglied dieses Vertrages ist. In dem deutsch-brasilianischen Abkommen vom Juni 1975 wurde von vornherein vereinbart, daß sich die Sicherungsmaßnahmen nicht nur auf die gelieferten Kernanlagen und Kernmaterialien erstrecken sollten, sondern auch auf die mit derartigen Lieferungen übertragene Technologie im sensitiven und im nichtsensitiven Bereich. Entsprechendes wurde im Sicherungskontrollabkommen zwischen IAEO, Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Auch sogenannte „Nachbauten" fallen unter die Sicherungsmaßnahmen der IAEO. Dabei gilt die nichtwiderlegbare Vermutung, daß jede Kernanlage oder bestimmte Ausrüstung, die auf der Grundlage oder unter Verwendung der aus einem Staat in den anderen weitergegebenen einschlägigen technischen Informationen entworfen, gebaut oder betrieben ist, als Nachbau betrachtet wird. Diese Klauseln sind neu und erfüllen den angestrebten Zweck einer möglichst umfassenden Sicherung. Das Sicherungskontrollabkommen zwischen der IAEO und Argentinien für das aus Deutschland gelieferte Kernkraftwerk Atucha wurde nach damals geltenden Vorbildern abgeschlossen. Z. Z. laufen Bemühungen, es dem jetzt geltenden Stand der Sicherungsmaßnahmen anzupassen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 114 und 115) : Welche Forschungsaufträge, Gutachten und Studien hat die Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn seit 1969 von der Bundesregierung — gegliedert nach Sachgegenstand und Auftragssumme — erhalten, und warum hat Bundesminister Matthöfer diese Frage in seiner letzten Antwort nur für das Jahr 1974 und später beantwortet und nicht auch andere Bundesministerien angeführt? Welche Forschungsaufträge, Gutachten und Studien hat das Wirtschaftswissenschaftliche Institut des DGB (WIS Düsseldorf) seit 1969 für die Bundesregierung bearbeitet, und warum führt Bundesminister Matthöfer in seiner Antwort auf meine Frage zu diesem Sachverhalt nur die von seinem Ministerium vergebenen Gutachten für 1974 und später an? Zu Frage B 114: Das Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung ist seit vielen Jahren eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in der Bundesrepublik und zeichnet sich besonders durch interdisziplinäre und anwendungsbezogene Arbeit aus. Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt außerdem über große Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung und der Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung hat diese Forschungskapazität bereits seit Anfang der sechziger Jahre in Anspruch genommen. Unterstellungen, daß Aufträge an das Forschungsinstitut der FES eine versteckte politische Finanzierung darstellten, werden daher zurückgewiesen; auch bei Auftragnehmern, die anderen politischen Parteien nahestehen, werden solche Unterstellungen nicht erhoben. Eine Liste von Forschungsaufträgen, darunter auch Gutachten und Studien, die in den Jahren 1969 bis heute im Auftrag der Bundesregierung bearbeitet worden sind oder werden, ist als Anlage beigefügt. Ein großer Teil enthält mehrjährige Arbeiten, bei denen die Auftragsvergabe teilweise auch vor 1969 liegt und die teils auch über 1976 hinausreichen. Als Auftragssumme ist jeweils die Gesamtsumme genannt. Hinsichtlich der Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Forschung und Technologie darf ich auf die Antwort in der Fragestunde vom 17./ 18. März 1976 (231. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 19. März 1976, Anlage 59) verweisen. Daneben haben die zuständigen Bundesministerien im außen-, deutschland- und entwicklungspolitischen Bereich Forschungsaufträge an die Friedrich- Ebert-Stiftung vergeben. Mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieses Bereichs verbietet sich eine detaillierte Auflistung. Eine effektive Kontrolle durch Parlament und Bundesrechnungshof wird dadurch nicht geschmälert. In den Beratungen der zuständigen Ausschüsse ist die erforderliche Vertraulichkeit und im Unterschied zu der notwendigerweise nur ausschnitthaft möglichen Beantwortung in der Fragestunde eine Erörterung der damit verbundenen Sachprobleme gewährleistet. Ein erheblicher Teil der Forschungsergebnisse in allen Bereichen ist im übrigen veröffentlicht worden. Zu Frage B 115: Außer den in der o. g. Fragestunde mitgeteilten Vorhaben hat die Bundesregierung keine weiteren Forschungsaufträge an das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) des Deutschen Gewerkschaftsbundes vergeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 16323* Forschungsthema bewilligte Summe Untersuchung über die Reaktion der ausländischen Presse auf den Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland 40 027,20 DM Die Massenmedien Lateinamerikas und ihre bildungspolitische Rolle 140 000,— DM Schulbuchanalyse (sicherheitspolitische Inhalte als Grundlage für die Konzeption von Informationsmaßnahmen) 45 000,— DM Entwicklung und Erprobung von Lehr- und Lernmaterial zum Problembereich Kommunalpolitik als Gegenstand politischer Bildung Entwicklung und Erprobung von Lehr- und Lernmaterial für Seminare und Kurse der politischen Erwachsenenbildung 158 800,— DM Gesamtbetrag: Untersuchung über die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen gem. § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft 144 000,— DM Studie über die Auswirkungen der technologischen und strukturellen Veränderungen auf die Beschäftigten in der deutschen Brauwirtschaft 46 000,— DM Überlegungen zur Wahl von Abgrenzungskriterien für regionale Förderungsgebiete 51 600,— DM Auswirkungen der Energieverknappung und -verteuerung auf die Länder der Dritten Welt 130 000,— DM Die Stellung der Marktwirtschaft in der Energiekrise und in der Rohstoffknappheit 72 162,--- DM Soziale Auswirkungen der Ausländerbeschäftigung 228 300,— DM Möglichkeiten und Formen der 15 000,— DM Mitwirkung von Arbeitnehmern und Betriebsräten an der betrieblichen Personalplanung (Vorstudie) Die Mitwirkung des Betriebsrates an der betrieblichen Personalplanung nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 45 000,— DM Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Richterinnen im Öffentlichen Dienst 141 240,— DM Zielvorstellungen und Zielzusammenhänge zur Lösung aktueller Probleme des Städtebaus in Ballungsgebieten auf der Basis einer allseitigen Entwicklungsplanung 121 853,— DM Forschungsthema bewilligte Summe Möglichkeiten der Begrenzung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in Verdichtungsräumen 108 377,— DM Sammlung und Auswertung von Reformerfahrungen an Hochschulen (Empirische Untersuchungen über — Tendenzen der Studienberatung — Entwicklung und Tendenz hoch- schulpolitischer Gruppen — Studentisches Wahlrecht in verschiedenen Bundesländern — Gesamthochschule) Gesamtbetrag: 492 391,— DM Analyse des gegenwärtigen Angebots kurzfristig berufsbezogener Erwachsenenbildung 246 250,— DM Anlage 111 Antwort des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen B 116 und 117): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in Kürze Lehrgänge für die Berufsausbildung in den elektrotechnischen Ausbildungsberufen durch das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung geschaffen werden und insbesondere auch kleineren und mittleren Betrieben zur Verfügung stehen? Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem fehlenden Angebot an praktischen Ausbildungslehrgängen und der nachlassenden Ausbildungsbereitschaft im Bereich der elektrotechnischen Berufe? Zu Frage B 116: Die Bundesregierung hat bereits seit 1972 große Anstrengungen unternommen, um die Ausbildung gerade in elektrotechnischen Ausbildungsberufen mit Lehrgängen nach dem neuesten Stand der Elektrotechnik sowie der Didaktik und Methodik zu unterstützen; die Bundesregierung hat seitdem für die Entwicklung dieser Lehrgänge im Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF) und für das Testen und Optimieren dieser Ausbildungshilfen in einem großangelegten Modellversuch in Ausbildungsbetrieben und in beruflichen Schulen aller Bundesländer mehrere Millionen DM aufgewendet. Das hierbei entwickelte „Lehrsystem Elektrotechnik/Elektronik" deckt sowohl die fachtheoretische Seite als auch die darauf abgestimmte fachpraktische Seite ab für die Bereiche Gleichstromtechnik, Wechselstromtechnik, Elektronik, elektrische Maschinen und Schutzmaßnahmen; es umfaßt für den jeweiligen Bereich audiovisuelle Lehrprogramme (programmierte Tonbildschauen), Lehrprogrammbücher, mehrfarbige Folien für die Lichtbild-Projektion, Lehrfilme, programmierte und teilprogrammierte praktische Übungen und Experimente, Lehrbaukästen für die 16324* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1976 Übungen, Arbeitshefte für den Auszubildenden und Begleithefte für den Ausbilder. Aufgrund der Flexibilität dieses Lehrsystems kann der Ausbilder die einzelnen Medien nach seinen pädagogischen Vorstellungen einsetzen bzw. kombinieren; dieses Lehrsystem ist so angelegt, daß es — insbesondere entsprechend dem Fortschritt auf diesem Fachgebiet — erweitert werden kann und seine Bestandteile gegen neueste Produktionen ausgetauscht werden können. Die meisten Bestandteile des Lehrsystems sind fertiggestellt oder befinden sich im Optimierungsverfahren. Die fertiggestellten Teile können über den Handel bezogen werden; dazu weise ich hin auf die beigefügte Broschüre „Medien des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung: Lehrsysteme, Lehrgänge und Ausbildungsmittel für die berufliche Bildung in Betrieb und Schule". Der Zuschnitt, die Handlichkeit und die Vielseitigkeit dieses Lehrsystems sind für eine Anwendung gerade auch für die Ausbildung in kleineren und mittleren Betrieben geeignet. Zu Frage B 117: Das Vorhandensein der vom BBF hergestellten Lehrgänge ist der Fachöffentlichkeit seit längerem bekannt, insbesondere durch die Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Industrie und des Handwerks sowie der Gewerkschaften im Hauptausschuß des BBF, aber auch durch viele Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Zeitungen sowie durch das Vertretensein des BBF bei einschlägigen Ausstellungen und Messen. Die Fachöffentlichkeit kann somit ein „fehlendes Angebot an praktischen Ausbildungslehrgängen" für den Bereich der Elektrotechnik nicht konstatieren. Daher kann ein Zusammenhang zwischen einem angeblich „fehlenden Angebot" und einer „nachlassenden Ausbildungsbereitschaft im Bereich der elektrotechnischen Berufe" seitens der Bundesregierung nicht gesehen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Abgeordnete der Koalition haben mit Unterstützung der Fraktionen am 20. 2. 1974 auf Drucksache 7/1723 eine Kleine Anfrage zur Situation der Kinder getrennt lebender und geschiedener Eltern eingebracht. In der Kleinen Anfrage wurde auf das Problem aufmerksam gemacht, daß eheliche Kinder auch im Verhältnis zu nichtehelichen Kindern durch unser geltendes Unterhaltsrecht zunehmend materiellen Benachteiligungen ausgesetzt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf bemüht sich, die hier aufgezeigten Probleme durch Änderung sowohl im materiellen Recht als auch im Verfahrensrecht zu lösen. In einer Zeit stabiler Gehälter und Löhne auf der einen Seite und stabiler Lebenshaltungskosten auf der anderen Seite war es angängig, die notwendigen Anpassungen durch die Abänderungsklage nach § 323 der Zivilprozeßordnung vorzunehmen. Solche stabilen Verhältnisse existieren
    heute in keinem Staat dieser Erde mehr, nicht einmal in der Bundesrepublik mit ihrer vergleichsweise niedrigen Preissteigerungsrate, der auf der anderen Seite seit vielen Jahren ein ständiger Einkommensanstieg breitester Bevölkerungskreise gegenüberstand, so daß schon vom Positiven her jene Stabilität, die Grund sein konnte, allein auf die Abänderungsklage zu verweisen, nicht mehr gegeben war. Für Anpassungsmöglichkeiten bestanden verschiedene Modelle. Ungeeignet wäre es ganz sicherlichklich gewesen, das System des Regelunterhalts einfach auf die Unterhaltsregelung für eheliche Kinder zu übertragen. Sehr bedenklich mußten auch Überlegungen sein, in diesem Bereich zu einer Automatisierung oder Indexierung irgendwelcher Art zu kommen. Denn damit wäre eine Entwicklung eingeschlagen worden, die gleichzeitig Signalwirkung für weite andere Bereiche gehabt und zu den schwersten wirtschaftspolitischen Bedenken Anlaß gegeben hätte. Der Regierungsentwurf sucht den geeigneten Weg über eine Dynamisierung der Unterhaltsrente für eheliche Kinder auf Grund von Anpassungsverordnungen der Bundesregierung. Der einzelne Unterhaltstitel wird dann in einem vereinfachten Verfahren angepaßt, das sowohl die Nerven der beteiligten Parteien wie auch die Arbeitskapazität der Gerichte nicht überstrapaziert.

    (V o r s i t z : Vizepräsident von Hassel)

    Jeder Praktiker weiß doch, daß die Unterhaltsreferate unserer Amtsgerichte längst lahmgelegt wären, wenn die gesetzlichen Vertreter ehelicher Kinder in dem Umfange, wie es wirtschaftlich geboten wäre, bisher von der Abänderungsklage nach § 323 der Zivilprozeßordnung Gebrauch gemacht hätten. Die materielle Benachteiligung der eheligen Kinder im Unterhaltsbereich resultiert daraus, daß die gesetzlichen Vertreter in vielen Fällen sich gescheut haben, die Mühen solcher Prozesse auf sich zu nehmen.
    Deswegen ist es sicherlich richtig, jetzt für den Regelfall der wirtschaftlichen Anpassung ein vereinfachtes Massenverfahren bereitzuhalten und die bisherige Abänderungsklage für alle jene Fälle vorzubehalten, die auf Grund der individuellen Situation genau untersucht werden müssen und in denen nicht die in der ganzen Breite vorhandene Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern andere Gründe Veranlassung geben, eine Änderung vorzunehmen.
    Sicherlich wird es mit den Anpassungsverordnungen auch erleichtert, zu außergerichtlichen Einigungen in diesem Bereich zu kommen. Eine große Schwierigkeit unseres geltenden Unterhaltsrechtes war es immer für den Unterhaltsberechtigten, richtig abzuschätzen, in welcher Höhe sein Anspruch gerechtfertigt und begründet ist. Bei einem Verfahren, bei dem der Instanzenzug beim Landgericht endet, hat sich in verschiedenen Teilen unseres Landes eine höchst unterschiedliche Rechtsprechung entwickelt.
    Die Anpassungsverordnungen werden im übrigen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, obwohl Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes dies nicht vorschreibt. Für die Bundesregierung waren sachpolitische Erwägungen ausschlaggebend, dies so vorzu-



    Engelhard
    sehen. Das ist ein eklatantes Beispiel für die Praktizierung eines kooperativen Föderalismus von seiten des Bundes.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates können Sie der Tagesordnung entnehmen. Wer diesen Vorschlägen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 7/4825 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus unserem heutigen Leben — das ist beinahe schon eine Binsenwahrheit — sind Technik und der Gebrauch technischer Anlagen und Einrichtungen nicht mehr wegzudenken. Kehrseite der unentbehrlichen und zudem unaufhaltsam fortschreitenden Technisierung sind die für den einzelnen und seine Rechtsgüter von technischen Anlagen ausgehenden Gefährdungen. Ist diese Gefährdung notwendigerweise hinzunehmen, so muß andererseits vom Recht her dafür Sorge getragen werden, daß in den Fällen, in denen sich die Gefahr verwirklicht, das Risiko nicht zu Lasten des betroffenen Unfallopfers geht. Dem dient die Gefährdungshaftung, wie sie im Reichshaftpflichtgesetz, dem Sachschadenhaftpflichtgesetz, dem Straßenverkehrsgesetz und dem Luftverkehrsgesetz vorgesehen ist. Die genannten Regelungen werden ihrer Aufgabe, den Schutz der Unfallopfer umfassend sicherzustellen, nicht mehr in vollem Umfang gerecht.
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften, der Ihnen heute zur Beratung vorliegt, schlägt daher vor, das geltende Recht in einigen besonders dringlich erscheinenden Punkten den geänderten technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Vordringlich anpassungsbedürftig sind zunächst die Haftungshöchstbeträge für die Gefährdungshaftung in den genannten Gesetzen. Haben sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste in Industrie und Handel allein seit 1965 mehr als verdoppelt, gelten die Höchstsummen für die Gefährdungshaftung zum Teil seit den 40er Jahren unverändert fort. So beläuft sich z. B. der Höchstbetrag der Haftung für Personenschäden nach dem Straßenverkehrsgesetz
    bisher auf 250 000 DM oder 15 000 DM Jahresrente, und zwar unabhängig davon, ob eine Person oder mehrere Personen verletzt wurden. Diese Höchstsumme ist in Anbetracht der heutigen Preis- und Einkommensverhältnisse schlechthin ungeeignet, einen wirksamen Schutz der Unfallopfer zu gewährleisten.
    Der Entwurf sieht daher vor, die Haftungssumme auf 500 000 DM oder 30 000 DM Jahresrente zu verdoppeln. Für den Fall, daß durch dasselbe Ereignis mehrere Menschen verletzt oder getötet werden, soll sich die Haftungssumme künftig auf 750 000 DM oder 45 000 DM Jahresrente belaufen. Entsprechend soll die Jahreshöchstrente nach dem Reichshaftpflichtgesetz von 15 000 DM auf 30 000 DM angehoben werden. Im Luftverkehrsgesetz schließlich werden die Haftungsbeträge unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung auf diesem Gebiet heraufgesetzt. Die erhöhten Haftungssummen sollen zwar grundsätzlich nur für künftige Schadensereignisse gelten; aus Billigkeitsgründen soll jedoch auch für zurückliegende Fälle die Anpassung unzulänglich gewordener Renten unter Berücksichtigung der neuen Höchstrenten möglich sein.
    Den zweiten Schwerpunkt des Entwurfs bildet die vorgeschlagene Erweiterung der Gefährdungshaftung bei Leitungsanlagen. Das geltende Recht beschränkt diese Haftung auf den Fall der Elektrizitäts- und Leuchtgasleitungen, bei diesen wiederum ausschließlich auf Anlagen, die der Fortleitung dienen. Diese Beschränkung versteht sich praktisch nur aus der Entstehungszeit der Vorschrift, in der die Gefährdung durch Leitungsanlagen erst im Bereich der Versorgung mit Elektrizität und Gas besonders deutlich geworden war.
    Auf Grund der zwischenzeitlichen technischen Entwicklung und der immer enger werdenden Verflechtung der Wirtschaft hat jedoch die Verwendung von Leitungsanlagen über den klassischen Rahmen hinaus — etwa zum Transport von Öl und Ölprodukten oder zum Transport von Industriegasen wie Stickstoff, Wasserstoff und Äthylen — eine hervorragende Bedeutung gewonnen. Der Betrieb solcher Anlagen, die im Interesse einer sicheren, kontinuierlichen und kostensparenden Versorgung unserer Wirtschaft unentbehrlich sind, ist aber mit nicht geringeren Risiken als etwa der Betrieb von Leuchtgasleitungen verbunden. Die bisherigen Beschränkungen der Gefährdungshaftung auf Elektrizitäts- und Gasleitungen sind daher überholt.
    Nach dem Entwurf soll demnach künftig für alle Personen- oder Sachschäden durch Wirkung von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage ausgeht, eine verschuldensunabhängige Haftung bestehen. Damit wird der Schutz des einzelnen Betroffenen, der heute gerade in Fällen einer Schädigung durch technisch komplizierte Leitungsanlagen häufig mangels Nachweis eines Verschuldens leer ausgeht, wesentlich verbessert.
    Neben diesen beiden Schwerpunkten sieht der Entwurf einige seit längerem fällige kleinere Änderungen haftungsrechtlicher Regelungen vor. So sol-



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    len auch Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, von denen bei dem heutigen schnellen Verkehrsfluß eine beträchtliche spezifische Gefahr ausgeht, in die Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz einbezogen werden. Soweit sich Bahnen im allgemeinen Verkehrsraum bewegen, wird ihre Haftung derjenigen für Kraftfahrzeuge angepaßt.
    Schließlich wird die in anderen Gesetzen bewährte Regelung, wonach die Verjährung gehemmt ist, solange Regulierungsverhandlungen schweben, auch für den Bereich der unerlaubten Handlung des Bürgerlichen Gesetzbuches übernommen.
    Wie ich bereits hervorgehoben habe, beschränkt sich der Entwurf unter Beibehaltung des geltenden Haftungssystems auf einige wenige, wenn auch wesentliche Korrekturen in besonders vordringlich erscheinenden Punkten. Es liegt auf der Hand, daß sich dabei die Frage aufdrängt, ob nicht gelegentlich eines solchen Vorhabens auch andere zur Erörterung anstehende Probleme des Haftungsrechts oder andere erwägenswerte Änderungsvorschläge auf diesem Gebiet in die Beratungen einbezogen und gegebenenfalls mit erledigt werden sollten. So hat denn auch der Bundesrat bei der Beratung im ersten Durchgang in mehreren Punkten eine nicht unerhebliche Erweiterung des Gesetzentwurfs angeregt. Die Bundesregierung hat dem, wie aus der Gegenäußerung ersichtlich, widersprochen. Maßgebend dafür wie auch für die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Entwurfs selbst vorgenommene strikte Stoffbeschränkung war die Erwägung, daß im Interesse der möglichen Unfallopfer eine zügige Verabschiedung des Entwurfs absoluten Vorrang hat. Wünschenswerte Erweiterungen des Entwurfs sollten daher nur vorgenommen werden, wenn das Ziel, die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode, dadurch nicht gefährdet wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)