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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 232. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 16193 A Fragestunde — Drucksache 7/4926 vom 26. 3. 1976 — Erhöhung der Mindestgrenzen für die von den Versicherungen zu deckenden Schadenssummen für in der Bundesrepublik Deutschland fahrende ausländische PKWS MdlAnfr Al 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 16193 C, 16194 A, B ZusFr Dr. Sperling SPD 16194 A Sicherstellung der Vermittung der notwendigen medizinischen Kenntnisse an die Auszubildenden zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes bei der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt MdlAnfr A26 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Logemann BML . .16194 D, 16195 A ZusFr Dr. Sperling SPD 16195 A Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Lieferung von Blütentopfpflanzen aus der DDR nach Berlin (West) zu Dumpingpreisen MdlAnfr A30 26.03.76 Drs 07/4926 Löffler SPD Antw PStSekr Logemann BML . . .16195 B, C, D ZusFr Löffler SPD . . . . . . . . . 16195 C ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . . 16195 D Auswirkung der Umstellung der Indizes für landwirtschaftliche Erzeuger- und Betriebsmittelpreise auf das Basisjahr 1970 anstatt 1962/1963 MdlAnfr A31 26.03.76 Drs 07/4926 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 16195 D, 16196 B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 16196 B, C ZusFr Löffler SPD 16196 C Höhe der Festsetzung des Grenzausgleichs im Zusammenhang mit der Abwertung des französischen Franc MdlAnfr A32 26.03.76 Drs 07/4926 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML 16196 D, 16197 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 16197 A ZusFr Dr. Früh CDU/CSU . . . . . . 16197 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 Zögernde Abgabe von pflanzlichem Eiweiß für Futtermittel im Hinblick auf die zu erwartende Kautionsregelung sowie Darstellung des Gesamtzusammenhangs zwischen der Kaution für das pflanzliche Eiweiß und dem Abbau der Magermilchpulvervorräte durch eine Modellrechnung MdlAnfr A33 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Früh CDU/CSU MdlAnfr A34 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Früh CDU/CSU Antw PStSekr Logemann BML . . . . 16197 C, D, 16198 B, C, D, 16199 A, B, C, D ZusFr Dr. Früh CDU/CSU . . 16198 B, 16199 B, C ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 16198 C ZusFr Bremm CDU/CSU 16198 D ZusFr Susset CDU/CSU 16199 A ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . . . . 16199 A, D Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Umgehung des § 25 des Parteiengesetzes bei Spendenleistungen MdlAnfr A4 26.03.76 Drs 07/4926 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . .16200 A, B, C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 16200 B, C Kosten infolge der Anordnung des Bundesinnenministeriums, die Dienstkleidung der Kraftfahrer im Bundesdienst mit Biesen zu versehen MdlAnfr A5 26.03.76 Drs 07/4926 Würtz SPD Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . 16200 D, 16201 A ZusFr Würtz SPD 16201 A Folgerungen der Bundesregierung aus dem Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst MdlAnfr A6 26.03.76 Drs 07/4926 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16201 A, D, 16202 A, B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 16201 C, D ZusFr Ey CDU/CSU 16202 A ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . 16202 B Prüfung von Vorwürfen steuerlicher Manipulationen im Zusammenhang und Spendenzahlungen gemeinnütziger Körperschaften an politische Parteien MdlAnfr A14 26.03.76 Drs 07/4926 Meinike (Oberhausen) SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . 16202 D, 16203 B ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . . 16203 A, B Verantwortung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost für den Verlust von 650 Millionen DM einer von der öffentlichen Hand getragenen Bank sowie Prüfung des diesen Sachverhalt feststellenden Gutachtens durch die Bundesregierung MdlAnfr A15 26.03.76 Drs 07/4926 'Ey CDU/CSU MdlAnfr A16 26.03.76 Drs 07/4926 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . .16203 B, C, D, 16204 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 16203 C, D, 16204 A, Höhe der Kfz-Steuerausfälle durch Nichtentrichtung von Kfz-Steuern von durch die und aus der DDR über die Grenzkontrollstellen kommenden ausländischen Lastkraftwagen MdlAnfr A17 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . . . . 16204 A, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 16204 B, C Richtigkeit der Schätzung des Sparer-Kaufkraftverlustes seit 1970 in Höhe von 180 Milliarden DM und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Sparer angesichts der neuerlichen Zinssenkungen MdlAnfr A18 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU Antw PStSekr Offergeld BMF . 16204 D, 16205 A ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 16204 D, 16205 A Existenzgefährdung der deutschen Brennereien durch die Einfuhr reinen Alkohols aus Frankreich zu Dumpingpreisen sowie Verhängung einer Einfuhrsperre für Alkohol gegenüber allen EG-Staaten MdlAnfr A19 26.03.76 Drs 07/4926 Fiebig SPD MdlAnfr A20 26.03.76 Drs 07/4926 Fiebig SPD Antw PStSekr Offergeld BMF . . . 16205 B, D ZusFr Fiebig SPD 16205 C, D Vorgehen des Bundeskartellamts gegen Wirtschaftsunternehmen, die nicht aus wirtschaftlichen Gründen Teilnehmer am Wirtschaftsleben wettbewerbswidrig bevorzugen, sowie Maßnahmen der Bundesregierung gegen das Vorgehen des Bundeskartellamts MdlAnfr A23 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 III MdlAnfr A24 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 16206 B, C, D, 16207 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . 16206 A, C, D Vorstellungen der Bundesregierung zur internationalen Einführung bestimmter Verhaltensregeln für Großkonzerne zur Vermeidung von Bestechungsfällen MdlAnfr A25 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 16207 A, B, C ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . . . . . 16207 B, C Konsequenzen aus der NATO-Studie über die Lage Westeuropas bei einem Überraschungsangriff des Warschauer Pakts MdlAnfr A38 26.03.76 Drs 07/4926 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16207 C, D ZusFr Spranger CDU/CSU 16207 D Maßnahmen der Bundesregierung gegen als Vertrauensmänner der Truppe tätige DKP-Funktionäre oder DKP-Mitglieder in der Bundeswehr MdlAnfr A39 26.03.76 Drs 07/4926 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr A40 26.03.76 Drs 07/4926 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . 16208 A, B, C, D, 16209 A ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . .16208 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16209 A Verbot der krebserregenden Chemikalie Baycovin bei der Herstellung von Limonaden MdlAnfr A43 26.03.76 Drs 07/4926 Amling SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 16209 B, D ZusFr Amling SPD 16209 C, D Konsequenzen aus dem Ergebnis einer Befragung des Statistischen Bundesamts über den Prozentsatz behinderter Kinder unter 16 Jahren und den Prozentsatz der sich in ärztlicher Behandlung befindenden behinderten Kinder MdlAnfr A44 26.03.76 Drs 07/4926 Burger CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 16209 D, 16210 B, C ZusFr Burger CDU/CSU . . . . . . . 16210 B Ergebnis der Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Neubaustrecke Hannover—Würzburg sowie Finanzierungsplan für dieses Projekt MdlAnfr A62 26.03.76 Drs 07/4926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . 16210 D, 16211 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 16211 A Vereinbarungen mit der DDR über die verkehrsmäßige Sicherheit auf der Eisenbahnstrecke Wildeck/Raßdorf—Wildeck/Hönebach MdlAnfr A63 26.03.76 Drs 07/4926 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 16211 B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 16211 B, C Sicherstellung der Anreise der Teilnehmer am Sängerfest in Berlin mit Sonderzügen entsprechend dem Verkehrsvertrag sowie Verweigerung des Einsatzes von Sonderzügen durch die DDR als weiterer Schritt im Zusammenhang mit der Kampagne der DDR gegen Berlin MdlAnfr A68 26.03.76 Drs 07/4926 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A70 26.03.76 Drs 07/4926 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . 16212 A, B, C, D ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . .16212 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16212 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 16213 A Maßnahmen gegen die geringen Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen bei der Vergabe von Zollnummern MdlAnfr A73 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Haar BMV 16213 B, C ZusFr Dr. Wernitz SPD 16213 B Maßnahmen im Hinblick auf die Unmöglichkeit einer sofortigen Kündigung des Fernsprechanschlusses beim Ableben eines Fernsprechanschlußinhabers MdlAnfr A74 26.03.76 Drs 07/4926 Stahl (Kempen) SPD MdlAnfr A75 26.03.76 Drs 07/4926 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Haar BMP . . . . . .16213 C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 16213 D Nächste Sitzung 16213 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .16215* A Anlage 2 Übergangsregelung bei der Anpassung der Gruppensicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften an das Betriebsrentengesetz für die Personen, die bisher beim Ausscheiden aus den Diensten der Streitkräfte eine Ablösungsvergütung verlangen konnten und in Zukunft an Stelle dieser Ablösungsvergütung die Versicherung beitragsfrei oder mit eigenen Beiträgen fortführen müssen SchrAnfr B18 28.11.75 Drs 07/4364 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 16215* C Anlage 3 Nichteinsatz von Sprechfunkanlagen des Katastrophenschutzes wegen der fehlenden Abstimmung über die Anerkennung des Katastrophenschutzes als Nachfolgeorganisation des Luftschutzhilfsdienstes zwischen dem Bundesinnenminister und den Oberpostdirektionen MdlAnfr A8 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A9 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16215* D Anlage 4 Inkrafttreten einer Unfallverhütungsrichtlinie für den öffentlichen Dienst nach dem Arbeitssicherheitsgesetz MdlAnfr A10 26.03.76 Drs 07/4926 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16216* A Anlage 5 Anzahl der in Berlin (West) tätigen Bundesbediensteten MdlAnfr Al 1 26.03.76 Drs 07/4926 Grimming SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schmude BMI . . . 16216* C Anlage 6 Gewährleistung des vollen Versicherungsschutzes für Fahrgemeinschaften in der Kfz-Haftpflicht MdlAnfr A12 26.03.76 Drs 07/4926 Ollesch FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 16216* D Anlage 7 Anstreben der Erlaubnis der Deutschen Bundesbank für die Anlage von liquiden Kassenmitteln im Bankensystem durch die Bundesregierung MdlAnfr A13 26.03.76 Drs 07/4926 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 16217* A Anlage 8 Verhinderung der Vernichtung von 600 Millionen kg Äpfel aus der vorjährigen Ernte in den EG-Ländern sowie Höhe der Kosten einer solchen Vernichtungsaktion MdlAnfr A27 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A28 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16217* B Anlage 9 Verhinderung der Vernichtung großer Mengen von Qualitätsäpfeln im Rahmen der EG-Marktordnung und Senkung der Preise für die Verbraucher MdlAnfr A29 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16217* C Anlage 10 Ergebnis der Erörterungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern über eine Haftpflichtversicherung der Medizinstudenten während der praktischen Ausbildung sowie Angabe der Länder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung für Medizinstudenten MdlAnfr A41 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Funcke FDP MdlAnfr A42 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16217* D Anlage 11 Annonce von Bundesminister Gscheidle in der Werbezeitschrift des Vereins zur Förderung des deutschen Tabakwaren-Einzelhandels „Raucher Revue" als Gegenwirkung zur Aufklärungskampagne des Bundesgesundheitsministeriums zu den Gefahren des Rauchens MdlAnfr A45 26.03.76 Drs 07/4926 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16218* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 V Anlage 12 Benachteiligung der über 21 Jahre alten in Jugendverbänden ehrenamtlich Tätigen bei förderungswürdigen Maßnahmen im Rahmen des Bundesjugendplans MdlAnfr A46 26.03.76 Drs 07/4926 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16218* C Anlage 13 Weigerung der Bundesregierung zur Entwicklung eines Gesamtprogramms „Nichtraucherschutz" entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages MdlAnfr A47 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .16219* A Anlage 14 Verfahren zur Prüfung betriebswirtschaftlicher Zahlen und Berücksichtigung der Vorschläge von Gemeinden bei der Entscheidung über das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn; Stand der Planungen der Deutschen Bundesbahn für den Aus- und Neubau einer Schnellfahrlinie im Rheintal MdlAnfr A60 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Böhme (Freiburg) CDU/CSU MdlAnfr A61 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Böhme (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 16219* B Anlage 15 Beurteilung der Verweigerung der Zulassung von Sonderzügen anläßlich des im Juni 1976 in Berlin (West) stattfindenden 17. Deutschen Chorfestes durch das Ostberliner Verkehrsministerium MdlAnfr A64 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 16219* C Anlage 16 Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen der Europäischen Vorschrift ECE 12 auf Grund der Untersuchungen des ADAC über die Gefährlichkeit der Lenkräder und Lenksäulen in Kraftfahrzeugen MdlAnfr A65 26.03.76 Drs 07/4926 Frau Dr. Riedel-Martiny SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16219* D Anlage 17 Irreführende Werbung der Bundesbahn hin- sichtlich der 50%igen Vergünstigung für Rentner wegen der zusätzlichen Zahlung für den Seniorenpaß MdlAnfr A66 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . .16220* A Anlage 18 Verstoß gegen den Verkehrsvertrag durch die Weigerung der DDR, Sonderzüge für die Teilnahme des Sängerfestes in Berlin zur Verfügung zu stellen sowie Weigerung der DDR, in anderen Fällen Sonderzüge einzusetzen MdlAnfr A67 26.03.76 Drs 07/4926 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A69 26.03.76 Drs 07/4926 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 16220* B Anlage 19 Maßnahmen zur Reduzierung der Abstürze privater Flugzeuge und zum Einbau von Notrufsendern zur Erleichterung des Auffindens abgestürzter Privatflugzeuge MdlAnfr A71 26.03.76 Drs 07/4926 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A72 26.03.76 Drs 07/4926 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 16220* C Anlage 20 Zusammenarbeit der Entwicklungsdienste der Industriestaaten sowie Angleichung der wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Stellung der freiwilligen Entwicklungshelfer z. B. im Rahmen von Entwicklungshelfergesetzen MdlAnfr A100 26.03.76 Drs 07/4926 Schluckebier SPD MdlAnfr A101 26.03.76 Drs 07/4926 Schluckebier SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16221 *A Anlage 21 Änderung des § 971 BGB zur Anpassung der dort festgelegten Wertgrenzen und Prozentsätze an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse SchrAnfr B27 26.03.76 Drs 07/4926 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 16221* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 Anlage 22 Auswirkungen der Kindergeldreform für die Landwirtschaft sowie Darstellung dieser Leistungen der öffentlichen Hand in der Einkommensrechnung SchrAnfr B40 26.03.76 Drs 07/4926 Geldner FDP SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16222* A Anlage 23 Auswirkungen der Transportsubventionen für Agrarprodukte in Frankreich auf den Wettbewerb im EG-Agrarmarkt nach Auslaufen der deutschen Frachtbeihilfe für Getreide SchrAnfr B41 26.03.76 Drs 07/4926 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Logemann BML . . . 16222* B Anlage 24 Meldungen über die Kürzung der deutschen Entwicklungshilfe für Bangladesch und über eine vorzeitige Übergabe der mit deutscher Hilfe aufgebauten Rinderzuchtmusterfarm SchrAnfr B118 26.03.76 Drs 07/4926 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 16222* D Anlage 25 Gründe für die Nichteinbeziehung der Zeppelinstadt Friedrichshafen in die Überlegungen zum Bau eines Luftschiffes für entwicklungspolitische Zwecke SchrAnfr B119 26.03.76 Drs 07/4926 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 16222* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 16193 232. Sitzung Bonn, den 31. März 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 1. 4. Dr. Artzinger * 1. 4. Dr. Bangemann 1. 4. Dr. Bayerl * 31.3. Dr. Becher (Pullach) 1. 4. Behrendt * 31.3. Dr. Corterier * 31. 3. Frau Dr. Däubler-Gmelin 1. 4. Damm *** 1. 4. Dr. Dollinger 1. 4. Entrup 1.4. Dr. Eppler 1. 4. Fellermaier * 1. 4. Flämig * 1.4. Frehsee * 31.3. Gerlach (Emsland) * 1. 4. Huonker 31.3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 4. Lange * 31.3. Lautenschlager * 1. 4. Leicht 9. 4. Lenzer ** 31.3. Frau Dr. Lepsius 1.4. Lücker * 1.4. Memmel * 1. 4. Müller (Mülheim) * 31. 3. Dr. Müller (München) 31. 3. Mursch * 1. 4. Frau Dr. Orth * 1. 4. Richter ** 31. 3. Roser 9.4. Scheffler 1. 4. Schmidt (München) * 1. 4. Dr. Schwencke ** 31. 3. Dr. Schwörer * 1. 4. Seefeld * 1. 4. Strauß 1. 4. Suck * 1.4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 21. 5. Dr. Wagner (Trier) 1. 4. Walkhoff * 1. 4. Dr. Wallmann 9. 4. Frau Dr. Walz * 1. 4. Weber (Heidelberg) 31.3. Dr. Wendig 1. 4. Frau Dr. Wex 31. 3. Dr. Wörner 31.3. Zebisch 9. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4364 Frage B 18, 206. Sitzung, Seite 14249) : Mit meinem Antwortschreiben hatte ich die Ihrer Anfrage zugrunde liegende Annahme bestätigt, daß eine Anpassung der Gruppenversicherung für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften an das Betriebsrentengesetz keine Möglichkeit bietet, die bisherige Ablösungsvergütung beizubehalten. Ich hatte darüber hinaus die Möglichkeit verneint, eine Übergangsregelung für die bei Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes in der Gruppenversicherung bereits versicherten Arbeitnehmer zu treffen. Eine erneute Prüfung hat inzwischen ergeben, daß die Beibehaltung der Ablösungsvergütung eine pauschale Erhebung der Lohnsteuer von den Beiträgen zur Gruppenversicherung nicht ausschließt. Dementsprechend ist auch eine Aufgabe der Ablösungsvergütung nicht mehr vorgesehen. Hiernach stellt sich ebenfalls nicht mehr die Frage nach einer Übergangsregelung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 8 und 9) : Entspricht es den Tatsachen, daß Sprechfunkanlagen des Katastrophenschutzes, die bereits gekauft und eingerichtet sind, deswegen nicht betrieben werden dürfen, weil eine Abstimmung zwischen dem Bundesinnenminister und den Oberpostdirektionen über die Anerkennung des Katastrophenschutzes als Nachfolgeorganisation des Luftschutzhilfsdienstes trotz jahrelanger Bemühungen noch nicht erfolgt ist? Wo können wegen dieses Sachverhalts Sprechfunkanlagen nicht eingesetzt werden, und wie hoch ist der Wert dieser Geräte? Es trifft zu, daß in den zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen geführten Gesprächen die mit dem Betrieb von Sprechfunkanlagen des Katastrophenschutzes zusammenhängenden fernmelderechtlichen Fragen noch nicht abschließend geklärt worden sind. Es handelt sich dabei um schwierige Rechtsfragen von erheblicher Tragweite, bei deren Erörterung besondere Sorgfalt geboten ist. Mit der angestrebten Klärung ist in Kürze zu rechnen. Der Betrieb von Sprechfunkanlagen des Katastrophenschutzes ist infolge der rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den genannten Ministe- 16216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 rien nur im Bereich Stuttgart beeinträchtigt worden. Die dortige Oberpostdirektion hat Betreibungsverbote ausgesprochen, von denen 15 Funkanlagen im Wert von insgesamt etwa 45 000,— DM betroffen sind. Die Bundesregierung wird sicherstellen, daß derartige Beeinträchtigungen — unabhängig vom Verlauf der rechtlichen Erörterungen — wiederaufgehoben werden und künftig unterbleiben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage A 10) : Warum ist noch keine Unfallverhütungsrichtlinie für den öffentlichen Dienst des Bundes nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft getreten, und wann ist spätestens mit einer solchen Richtlinie zu rechnen? Die öffentliche Verwaltung ist nicht unmittelbar in den Geltungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes einbezogen worden. Durch § 16 dieses Gesetzes wird der öffentliche Dienst aber aufgefordert, in seinem Bereich einen gleichwertigen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Bund hat die Vorbereitungen für die Durchführung dieses Gesetzauftrags getroffen. Seit September 1975 liegt der Entwurf einer „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" vor. Zwischen den Bundesressorts wurde damals Einvernehmen darüber erzielt, daß die Grundsätze des Richtlinienentwurfs in den Bundesverwaltungen angewendet werden, soweit entsprechende ärztliche und technische Einrichtungen vorhanden sind und soweit damit kein zusätzlicher Personal-und Kostenaufwand verbunden ist. Offiziell ist der Richtlinienentwurf bisher nicht in Kraft gesetzt worden, weil die für eine einheitliche Anwendung im öffentlichen Dienst erforderliche Abstimmung mit den Ländern noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die im Zusammenhang mit der Abstimmung notwendigen Prüfungen gestalten sich schwierig, weil zunächst geklärt werden muß, auf welche Weise der sich nach den bisherigen Vorstellungen zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes ergebende zusätzliche Personal- und Sachaufwand angesichts des Zwangs zur Einsparung, insbesondere der Personalkosten, aufgebracht werden kann. Zu diesem Problem hat die Bundesregierung in ihrem Unfallverhütungsbericht vom 29. Januar 1976 (BT-Drucksache 7/4668) eingehend Stellung genommen (S. 117, 126) . Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grimming (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage A 11) : Wie hoch ist die Zahl der im Bundesdienst Beschäftigten, die in Berlin (West) tätig sind? Ohne diejenigen Beschäftigten, deren Dienstherr bzw. Arbeitgeber das Land Berlin ist, beträgt die Zahl der im Bundesdienst in Berlin (West) Tätigen einschließlich der Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden etwa 27 500. Davon sind über 12 000 Vollbeschäftigte im unmittelbaren Bundesdienst tätig, etwa 4 % mehr als 1966. Die Zahl für den mittelbaren Bundesdienst beträgt ca. 14 600 Vollbeschäftigte, das sind etwa 15 % mehr als in den Jahren 1972/73. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß in der zur Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden kurzen Zeit weitere Angaben und Vergleichszahlen nicht beschafft werden konnten. Zu ergänzenden Auskünften bin ich auf Wunsch gern bereit. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (FDP) Drucksache 7/4926 Frage A 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Versicherungsgesellschaften keinen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht gewährleisten, wenn in einem Fahrzeug zum wiederholten Mal Fahrgäste mitgenommen werden, die sich an den Kosten, z. B. Benzingeld, beteiligen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Arbeitnehmern, Schülern und Studenten in Zukunft die Bildung von Fahrgemeinschaften bei vollem Versicherungsschutz zu gewährleisten? Aufgrund der Bestimmungen in § 2 Ziffer 2 a) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist ein Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer im Schadenfall von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn das versicherte Fahrzeug zu einem anderen als im Versicherungsantrag angegebenen Zweck verwendet wird. Eine antragswidrige Verwendung liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen von Fahrgemeinschaften ständig Arbeitskollegen oder Bekannte mitnimmt, sofern sich diese an den Kasten des Versicherungsnehmers nur in einer Weise beteiligen, die dessen Kosten mindert. Eine finanzielle Beteiligung der Mitfahrer der Fahrgemeinschaft, die nicht über eine Erstattung der Unkosten hinausgeht, ist mithin unschädlich und beeinträchtigt nicht den Versicherungsschutz. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, die anders behandelt wurden. Soll- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 16217* ten Ihnen derartige Fälle bekannt sein, bitte ich Sie, mich hierüber zu unterrichten, damit im Rahmen der Versicherungsaufsicht eine Nachprüfung mit möglichen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen veranlaßt werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erlaubnis der Deutschen Bundesbank für die Anlage von liquiden Kassenmitteln im Bankensystem zu erreichen? Die Bundesregierung hat in der jüngsten Vergangenheit, wenn es der kreditpolitischen Situation entsprach, wiederholt eine anderweitige Einlage von Kassenmitteln gemäß § 17 Satz 2 BBankG bei der Bundesbank beantragt und die Genehmigung dazu erhalten. Die Bundesregierung beabsichtigt z. Z. nicht, die Zustimmung der Bundesbank zur Einlegung von Kassenmitteln außerhalb der Bundesbank zu beantragen. Die Bundesregierung behält sich jedoch vor, bei geänderter kreditpolitischer Situation erneut Anträge nach § 17 BBankG zu stellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen A 27 und 28) : Trifft es zu, daß 600 Millionen kg Äpfel aus der vorjährigen Ernte in den EG-Ländern vernichtet werden sollen, und wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Wie hoch werden die Kosten einer solchen Vernichtungsaktion sein, falls eine Verhinderung dieser Aktion nicht möglich ist? Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Angaben über die geplante Vernichtung von Äpfeln aus der vorjährigen Ernte vor. Nach einer vorläufigen Übersicht sind im Wirtschaftsjahr 1975/76 bisher wegen der Rekordernte in der Gemeinschaft von über 7 Millionen t ca. 500 000 t Äpfel, insbesondere in Italien und Frankreich, interveniert worden, für die nach den Bestimmungen der Marktordnung folgende Verwendungszwecke vorgesehen sind: — Kostenlose Verteilung an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen; — kostenlose Verteilung an Schulkinder als Pausenäpfel; — Verarbeitung und anschließende kostenlose Verteilung der Erzeugnisse an die vorgenannten gemeinnützigen Einrichtungen; — Destillation zu Alkohol und — Verfütterung Im EG-Haushalt 1975 ist für die Finanzierung dieser Maßnahmen ein Ansatz in Höhe von 44,6 Millionen RE enthalten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage A 29) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung durchführen, um die Vernichtung großer Mengen von Qualitätsäpfeln im Rahmen der EG-Marktordnung zu verhindern und damit die Preise für die Verbraucher zu senken, und wird sie darauf hinwirken, die aus Verbrauchersicht skandalöse Marktordnung möglichst schnell zu ändern? Die Bundesregierung hat sich von Anfang an bei der Gestaltung und Durchführung der EG-Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Markt für Tafeläpfel bemüht. So ist sie ständig für die Festsetzung marktgerechter Ankaufspreise eingetreten, um die Entstehung struktureller Überschüsse zu verhindern. Bei den Preisverhandlungen für das Wirtschaftsjahr 1976/77 wurde beispielsweise für Äpfel und Birnen eine Preisanhebung von nur 4 % gegenüber einer Anhebung von 8 % für die übrigen Erzeugnisse dieser Marktorganisation beschlossen. Darüber hinaus wurde vom Ministerrat zur Verringerung unverkäuflicher Überschüsse die Einführung einer Rodungsmaßnahme verabschiedet. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft mit Nachdruck für solche Marktordnungsmaßnahmen einsetzen, die zu möglichst geringen Interventionen führen und eine preiswerte Versorgung der Verbraucher gewährleisten. Im übrigen sehen die Bestimmungen der Marktorganisation keine Vernichtung intervenierter Äpfel, sondern u. a. die kostenlose Verteilung an Altersheime, Waisenhäuser, Kinderheime u. ä. gemeinnützige Einrichtungen vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/4926 Fragen A 41 und 42) : 16218* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 Zu welchem Ergebnis haben die weiteren Erörterungen der Bundesregierung mit den Ländern, die in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 7/2488) auf die Kleine Anfrage betreffend Approbationsordnung für Ärzte (Drucksache 7/2162) in Aussicht gestellt wurde, in bezug auf eine ausreichende Haftpflichtversicherung der Studenten der Medizin während der praktischen Ausbildung geführt? Gibt es nach diesen Erörterungen immer noch Länder, in denen Medizinstudenten während ihrer praktischen Ausbildungszeit in Hochschulkliniken und Lehrkrankenhäusern nicht gegen nicht auszuschließende Haftpflichtrisiken versichert sind, und wenn ja, welche Länder sind das? Die Erörterungen mit den Ländern über die Frage einer Haftpflichtversicherung der Studenten während der praktischen Ausbildung im letzten Jahr des Medizinstudiums sind noch nicht abgeschlossen, so daß derzeit nur ein Bericht über den Sachstand möglich ist. Danach ist davon auszugehen, daß ein Teil der Länder an der Auffassung festhält, eine besondere Haftpflichtversicherung für Studenten, die an Universitätskliniken ausgebildet werden, sei nicht erforderlich, weil die Studenten nur unter Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes tätig werden dürfen. Für Universitätskliniken besteht im übrigen in einem Teil der Länder eine Eigenversicherung des Landes. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen des klinischen Studiums eine Ausbildung an Patienten von jeher durchgeführt wurde, ohne daß bisher bekanntgeworden wäre, daß das Fehlen eines besonderen Haftpflichtversicherungsschutzes zu unbilligen Belastungen von Studenten geführt hätte. Was die Lehrkrankenhäuser betrifft, so sind alle Länder offenbar bereit, entsprechend der 1973 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen „Mustervereinbarung für die Beteiligung von Krankenanstalten außerhalb der Hochschulen an der klinisch-praktischen Ausbildung von Studierenden der Medizin" den Krankenhausträgern die Kosten einer Erstreckung des Versicherungsschutzes auf die in Lehrkrankenhäusern außerhalb der Universitätskliniken auszubildenden Studenten zu erstatten. Wegen der besonderen Erfahrung der Länder in diesem Bereich und ihrer Verantwortung sollte diese Entscheidung ihnen überlassen bleiben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 45) : In welcher Weise sieht die Bundesregierung die Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Gefahren des übermäßigen Nikotingenusses durch die Annonce von Bundesminister Gscheidle in der Werbezeitschrift des Vereins zur Förderung des deutschen Tabakwaren-Einzelhandels „Raucher Revue" Nr. 1/1976 unterstützt? Der Bundesminister für Verkehr hatte nicht die Absicht, mit seiner Anzeige in der „Raucher Revue" die Aufklärungsbemühungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Gefahren des übermäßigen Nikotingenusses zu unterlaufen. Er steht im Gegenteil voll zu dem Programm. Um die Jahreswende hat der Bundesminister für Verkehr eine Aufklärungsaktion gestartet, um über die neuen Bestimmungen im Straßenverkehrsrecht zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer aufzuklären. Von der beauftragten Agentur ist die Druckvorlage für diese Anzeige ohne Wissen des Bundesministers für Verkehr auch an den Verleger der „Raucher Revue" abgegeben worden, der diese Anzeige kostenfrei abgedruckt hat. Er hat die verantwortliche Agentur darauf hingewiesen, in Zukunft weniger eigenmächtig zu verfahren. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 4926 Frage A 46) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Bundesjugendplan darauf Rücksicht zu nehmen, daß eine Reihe von aktiven Jugendverbänden ehrenamtlich Tätige haben, die über 21 Jahre alt sind und aus beruflichen Gründen zu Schulungszwecken im Regelfall nur an Wochenenden fahren können und deswegen durch die geplanten vier Tage als Untergrenze bei förderungswürdigen Maßnahmen und 21 Jahre Obergrenze bei der Festsetzung des Höchstalters benachteiligt würden? Ihre Frage bezieht sich offenbar auf den Diskussionsentwurf für Perspektiven zum Bundesjugendplan. Dort wurde u. a. zur Diskussion gestellt, — die obere Altersgrenze für Teilnehmer, die an aus dem Bundesjugendplan geförderten Maßnahmen teilnehmen — nicht jedoch für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter —, auf 21 Jahre festzusetzen und — überregionale Kurse für Jugendliche nur dann zu fördern, wenn sie länger als vier Tage dauern. Legt man aber die genannten Vorschläge zugrunde, so würden durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für die Adressaten des Bundesjugendplanes die Belange der ehrenamtlichen Mitarbeiter überhaupt nicht berührt. Die Förderung von Wochenendseminaren ist im übrigen Gegenstand der Verhandlungen mit den Ländern über eine Harmonisierung der Jugendförderung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Im übrigen handelt es sich um Vorschläge, die mit den Trägern der Maßnahmen nach dem Bundesjugendplan in den letzten Monaten ausgiebig diskutiert wurden. Eine abschließende Entscheidung wird erst nach Auswertung aller Stellungnahmen erfolgen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 16219* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 47) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung sich weigert, dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1974, ein Gesamtprogramm „Nichtraucherschutz” zu entwickeln, nach dem Vorbild des Aktionsprogramms zur Verhütung und Eindämmung des Alkoholmißbrauchs mit einem Bund-Länder-Programm, zu entsprechen, und welche Überlegungen haben die Bundesregierung so lange davon abgehalten, dem Beschluß des Deutschen Bundestages nachzukommen? Die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu der Annahme gegeben, sie würde den in Frage stehenden Beschluß des Deutschen Bundestages nicht ausführen. Insoweit kann ich Ihre Frage mit einem eindeutigen Nein beantworten. Die Bundesregierung hat dem Ersuchen des Deutschen Bundestages entsprechend die Erarbeitung des Programms in Angriff genommen. Die Problematik und Vielschichtigkeit der Materie erfordern nicht nur eine intensive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, sondern auch eingehende Gespräche mit Verkehrsträgern und Verbänden. Das Programm muß vom Bund und von den Ländern gemeinsam getragen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen A 60 und 61) : In welchem Verfahren werden die von der Deutschen Bundesbahn vorgelegten betriebswirtschaftlichen Zahlen geprüft, um unter Einbeziehung von verkehrs-, regional- und strukturpolitischen Gründen das volkswirtschaftlich erforderliche Verkehrsnetz der Deutschen Bundesbahn zu erstellen, und ist dabei auch sichergestellt, daß Vorschläge von Gemeinden Gehör finden und beim Prozeß der Entscheidungsfindung mitberücksichtigt werden? Welchen Stand haben die Planungen der Deutschen Bundesbahn im Ausbau- und Neubauprogramm für eine Schnellfahrlinie im Rheintal (neue zweispurige Trasse), bis wann ist mit einem Abschluß der Planung zu rechnen, und können Angaben über den Zeitpunkt einer Realisierung der Ausbaupläne gemacht werden? Zu Frage A 60: Alle Daten der betriebswirtschaftlichen Rechnung der Deutschen Bundesbahn werden überprüft, die auch für die Beurteilung des Schienennetzes nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten relevant sind. Das Ziel der Arbeiten ist es, alle Strecken außerhalb des betriebswirtschaftlichen Netzes nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen. Anregungen und Vorschläge von Städten und Gemeinden werden selbstverständlich geprüft und fließen in den Entscheidungsprozeß ein. Zu Frage A 61: Ich gehe davon aus, daß Sie in Ihrer Frage die Strecke Rastatt—Basel ansprechen. Diese Strecke befindet sich nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) noch im Stadium der Vorplanung, zumal mit einer Realisierung wegen anderer dringenderer Neubau- und Ausbauvorhaben der DB nicht vor 1985 zu rechnen ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 64) : Trifft es zu, daß das Ostberliner Verkehrsministerium sich weigert, die anläßlich des im Juni 1976 im Land Berlin stattfindenden 17. Deutschen Chorfestes vorgesehenen 28 Sonderzugpaare zuzulassen, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese neuerliche Schikane Ost-Berlins im Zusammenhang mit den in letzter Zeit sich häufenden Vertragsverletzungen Ost-Berlins? Das von Ihnen angesprochene Problem ist — worüber bereits auch in der Pressé berichtet wurde — inzwischen positiv gelöst worden. Die Deutsche Reichsbahn hat sich der Deutschen Bundesbahn gegenüber bereit erklärt, Sonderzüge zum Chorfest des Deutschen Sängerbundes in Berlin im Juni 1976 durchzuführen. Die genaue Zahl wird — im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der Deutschen Reichsbahn — zwischen Experten der beiderseitigen Bahnverwaltungen in Kürze festgelegt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/4926 Frage A 65) : Sind der Bundesregierung vom ADAC veröffentlichte Untersuchungen bekannt, die die Gefährlichkeit der Lenkräder und Lenksäulen in Kraftfahrzeugen nachweisen, und wird sie die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Vorschrift ECE 12 im Sinne der Untersuchungsergebnisse überarbeiten und verschärfen? Der Bundesregierung ist die betreffende Veröffentlichung bekannt. Trotz der Erfolge, die mit den international einheitlichen Vorschriften über die Entschärfung der Lenkräder und Lenksäulen inzwischen erzielt wurden, sind inzwischen bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) in Genf auf Grund der Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Anwenderstaaten Arbeiten angelaufen, 16220* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 diese Vorschriften weiter zu verbessern. Bei der Überarbeitung der ECE-Regelung werden auch die von Ihnen erwähnten Untersuchungsergebnisse berücksichtigt werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage A 66) : Trifft es zu, daß die Vergünstigung, die die Deutsche Bundesbahn den Rentnern einräumt, niemals 50 %, wie in der Werbung behauptet, betragen kann, da für den zur Geltendmachung benötigten Seniorenpaß zusätzlich bis zu 98 DM bezahlt werden müssen, und wie begegnet die Deutsche Bundesbahn — bejahendenfalls — dem Vorwurf irreführender Werbung? Die Deutsche Bundesbahn hat zu ihrem Angebot „Seniorenpaß" in Anzeigen und Prospekten klar ausgedrückt, wer unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten 50 % des Fahrpreises sparen kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Fragen A 67 und 69) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Weigerung der DDR, Sonderzüge für die Teilnehmer des Sängerfestes in Berlin zur Verfügung zu stellen, einen Bruch der Vorschrift des Artikels 1 Abs. 2 des Verkehrsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 26. Mai 1972 darstellt? Hat die DDR in anderen Fällen seit Abschluß des Verkehrsvertrags sich ebenfalls geweigert, Sonderzüge aus besonderen Anlässen einzusetzen? Zu Frage A 67: Das von Ihnen angesprochene Problem ist — worüber bereits auch in der Presse berichtet wurde — positiv gelöst worden. Die Deutsche Reichsbahn hat sich der Deutschen Bundesbahn gegenüber bereit erklärt, Sonderzüge zum Chorfest des Deutschen Sängerbundes in Berlin im Juni 1976 durchzuführen. Die genaue Zahl wird — im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der Deutschen Reichsbahn — zwischen Experten der beiderseitigen Bahnverwaltungen in Kürze festgelegt werden. Zu Frage A 68: Der Bundesregierung sind solche Fälle nicht bekannt geworden. Im übrigen ist für den Berlinverkehr nicht der Verkehrsvertrag, sondern das Transitabkommen maßgebend. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen A 71 und 72): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, geeignete Maßnahmen zu treffen bzw. gesetzliche Regelungen vorzusehen, die geeignet sind, die Zahl der Abstürze privater Flugzeuge zu reduzieren? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, das Auffinden abgestürzter Privatflugzeuge dadurch zu erleichtern und zu beschleunigen, daß sie durch eine gesetzliche Regelung oder durch eine Verordnung den Einbau von Notrufsendern, wie es das Luftfahrtbundesamt angeregt hat, vorschreibt? Zu Frage A 71: Die weitaus überwiegende Zahl der Flugunfälle im Bereich der Privatluftfahrt ist auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Flugsicherheit liegt daher im Bereich der Ausbildung und der Flugbetriebsdurchführung. Auf diesen Gebieten hat die Bundesregierung u. a. folgende gesetzliche Regelungen und Maßnahmen getroffen bzw. eingeleitet: — Am 1. März 1976 ist eine Neufassung der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) in Kraft getreten, die an Qualität und Umfang der Fachausbildung der privaten Luftfahrer wesentlich höhere Anforderungen als bisher stellt und außerdem den Erwerb von Funksprechzeugnissen allgemein vorschreibt. — Am 1. Januar 1976 hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine Verbesserung der ,,Automatischen Flugwetteransage für die Allgemeine Luftfahrt" eingeführt, die geeignet ist, zu einer Minderung der Schlechtwetterunfälle beizutragen. — Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wird die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) durch Vorschriften über die Flugvorbereitung und Betriebsdurchführung in der Privatluftfahrt ergänzen. — Der Leistungsstand der Privatluftfahrer wird ferner durch die Einführung audiovisueller Lehrmethoden und programmierter Ausbildungsverfahren, durch Flugsicherheitsmitteilungen des LBA, Flugsicherheitsfilme sowie ähnliche gezielte Maßnahmen weiter verbessert und intensiviert. Zu Frage A 72: Um die Suche nach abgestürzten oder überfälligen Privatluftfahrzeugen sowie den Rettungseinsatz Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 16221* nach dem Auffinden zu erleichtern und zu beschleunigen, hat der Bundesminister für Verkehr folgende Regelungen und Maßnahmen getroffen: — Die Ausrüstung mit Rettungssendegeräten ist für genehmigungspflichtige Flüge von Privatluftfahrzeugen über See bereits vorgeschrieben. — Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bereitet eine Ergänzung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) vor, die auch für nichtgenehmigungspflichtige Flüge je nach Art des Fluges die Mitführung von Not- bzw. Rettungssendegeräten vorschreiben wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schluckebier (SPD) (Drucksache 7/4926 Fragen A 100 und 101) : Gibt es Pläne oder konkrete Vorhaben für eine Zusammenarbeit von Entwicklungsdiensten für Freiwillige aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Industriestaaten, die freiwillige Entwicklungshelfer entsenden? Gibt es Bestrebungen, die wirtschaftliche, soziale und arbeitsrechtliche Stellung der Mitglieder von Entwicklungsdiensten in den verschiedenen Industriestaaten einander anzugleichen, z. B. im Rahmen von Entwicklungshelfergesetzen? Zu Frage A 100: Die privaten europäischen Dienste, darunter auch die anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland, haben sich 1964 zur „Regionalkonferenz für Internationalen Freiwilligendienst" (RCIVS) zusammengeschlossen, um die speziellen Anliegen der Dienste in Zusammenarbeit mit dem Europarat zu erörtern. Im europäischen Rahmen gibt es außerdem einen besonders engen Erfahrungsaustausch sowie die gegenseitige Vermittlung von Fachkräften aus Schwesterorganisationen der anderen Länder beispielsweise unter den kirchlichen Diensten sowie bei Eirene. Diese Kooperation findet u. a. in der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für die Entsendung von Fachkräften (Sitz in Brüssel) und in den National Correspondence Meetings des Weltrates der Kirchen (in Genf) statt. Die Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsdiensten der Industriestaaten greift auch über Europa hinaus. Der wichtige Arbeitsbereich der Förderung einheimischer Dienste wird vom Freiwilligendienst der Vereinten Nationen (UNV) wahrgenommen, in dem Freiwillige aus Industrie- und Entwicklungsländern vornehmlich in Projekten der Vereinten Nationen arbeiten. Die deutschen Dienste Unterstützen UNV durch die Rekrutierung und Vorbereitung von Entwicklungshelfern für dessen Programme. In den Entwicklungsländern — „vor Ort" — gibt es formelle und informelle Arbeitskontakte zwischen Entwicklungsdiensten zur Lösung aktueller Einzelprobleme. In vielen Entwicklungsländern führen die Beauftragten der dort tätigen Entwicklungsdienste der Industriestaaten regelmäßige Arbeitsbesprechungen durch, um konkrete Fragen der Zusammenarbeit zu lösen und die Programme aufeinander abzustimmen. In einigen Entwicklungsländern finden auch gemeinsame Kurse der Gastlandvorbereitung statt. Zu Frage A 101: Es sind Bestrebungen im Gange, im Rahmen der „Regionalkonferenz für Internationalen Freiwilligendienst" (RCIVS) einen Überblick über den derzeitigen Stand der wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Stellung der Entwicklungshelfer der europäischen Dienste zu erarbeiten. Einheitliche gesetzliche Regelungen in bezug auf die Entwicklungsdienste sind in den Industrieländern schon aufgrund der unterschiedlichen Strukturen ihrer Dienste und angesichts des verschiedenen Stellenwerts ihrer Dienste im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit kaum möglich. Allerdings sind Fragen der wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Stellung der Entwicklungshelfer Bestandteil des internationalen Erfahrungsaustausches. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 27) : Beabsichigt die Bundesregierung, eine Änderung des § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzuschlagen, um die dort festgelegten Wertgrenzen und Prozentsätze gegebenenfalls den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen? Der Bundesrat hat auf Initiative Hessens beim Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts eingebracht (Bundestagsdrucks. 7/3559). Dieser Entwurf sieht u. à. eine Änderung des § 971 BGB vor, durch welche dieser den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden soll. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dieser Änderung des § 971 BGB zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist vom Deutschen Bundestag in der 173. Sitzung vom 22. Mai 1975 in erster Lesung beraten und dem Rechtsausschuß (federführend) sowie dem Innenausschuß überwiesen worden. Der Rechtsausschuß hat den Entwurf bisher nicht beraten. Die Bundesregierung sieht bei der gegebenen Sachlage keinen Anlaß, nun auch noch ihrerseits 16222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 einen Gesetzentwurf, der die Änderung des § 971 BGB zum Gegenstand hat, beim Deutschen Bundestag einzubringen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/4926 Frage B 40) : Wie hat sich die Kindergeldreform für die Landwirtschaft ausgewirkt, und wie stellen sich diese Leistungen der öffentlichen Hand in der Einkommensrechnung dar? Die Kindergeldreform hat sich für die Landwirtschaft sehr positiv ausgewirkt. Ich kann diese Ansicht, die ich schon zum Jahresende 1975 mehrfach öffentlich vertreten habe, nur noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Gegenüber der früheren gesetzlichen Regelung sind der Landwirtschaft insgesamt 1975 schätzungsweise etwa 565 Millionen DM mehr zugeflossen. Auf die Haupterwerbsbetriebe entfielen davon rund 385 Millionen DM oder je Betrieb durchschnittlich etwa 700 DM. Aber nicht nur für die hauptberufliche Landwirtschaft, auch für die Nebenerwerbslandwirte brachte die Kindergeldreform Vorteile. Diese Betriebe hatten um rund 180 Millionen DM höhere Einkünfte, das sind etwa 480 DM im Durchschnitt der Betriebe. Die Verbesserung der landwirtschaftlichen Familieneinkommen hat ihre Ursache darin, daß sich die steuerlichen Kinderfreibeträge durch die Pauschalregelungen für die Einkommensbesteuerung in der Landwirtschaft bei vielen Familien früher nicht ausgewirkt haben. Die direkte Zahlung des Kindergeldes kommt dagegen allen landwirtschaftlichen Familien mit Kindern zugute. Es liegt in der Natur der Sache, daß sich direkte Sozialleistungen wie das Kindergeld nicht in der Einkommensrechnung, das heißt bei der Berechnung des betrieblichen Reineinkommens, niederschlagen. Daß sie für das verfügbare Einkommen der Familien ein erhebliches Gewicht haben, versteht sich bei den für den Durchschnitt der Betriebe vorgenannten Größenordnungen von selbst. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 41) : Wie wirken sich die Transportsubventionen für Agrarprodukte in Frankreich auf den Wettbewerb im EG-Agrarmarkt aus, nachdem die deutsche Frachtbeihilfe für Getreide ausläuft? Der Bundesregierung sind Frachtsubventionen für den Export von Getreide aus Frankreich in die Bundesrepublik nicht bekannt. Lediglich im Bereich von Obst und Gemüse zahlt der französische Staat der französischen Staatsbahn einen Ausgleich dafür, daß sie für periphere Departements (z. B. Bretagne) den flächenneutralen Tarif beibehalten hat und nicht dazu übergegangen ist, die Frachten für Nebenstrecken — entsprechend dem geringeren Gutaufkommen — anzuheben. Auf das Marktgeschehen in der Bundesrepublik hat sich diese Frachtstützung bisher nicht nachweisbar ausgewirkt. Im Getreideverkehr sind für den Bereich der Eisenbahnen die allgemein veröffentlichten und rechtsverbindlichen Tariffrachten zu zahlen. Für den gewerblichen Straßengüterverkehr ist der Deutsch- Französische-Straßengütertarif anzuwenden. In der gewerblichen Binnenschiffahrt besteht keine Tarifbindung; hier können die Getreidefrachten frei vereinbart werden. Sie richten sich dementsprechend nach der jeweiligen Marktlage. Die Einstellung der „Frachthilfe für Getreide" mit Ablauf des Getreidewirtschaftsjahres 1975/76 dürfte keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Getreides haben, da auch für aus Frankreich importiertes Getreide künftig Frachthilfe (ab Grenze) nicht mehr gewährt wird. Die Wettbewerbssituation zwischen deutschem und französischem Getreide wird zudem erfahrungsgemäß wesentlich stärker durch Ernteausfall, Weltmarktlage, Qualität sowie mit Währungsschwankungen zusammenhängende Faktoren beeinflußt als durch die Höhe der Frachtkosten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 118) : Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung beabsichtige, die deutsche Entwicklungshilfe für Bangladesch zu kürzen und eine mit deutscher Hilfe aufgebaute Rinderzuchtmusterfarm vorzeitig zu übergeben, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — diese Haltung? Die Meldungen treffen nicht zu. Anlage 25 Anwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4926 Frage B 119) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. März 1976 16223* Treffen Pressemeldungen („Die Welt" vom 18. Februar 1976) zu, wonach die Bundesregierung plant, mit einem Aufwand von zunächst 20 Millionen DM ein für entwicklungspolitische Zwecke vorgesehenes Luftschiff zu entwickeln, das bei einer Firma in Mülheim/Ruhr gebaut werden soll, und warum hat die Bundesregierung bejahendenfalls die Zeppelinstadt Friedrichshafen bei derartigen Projekten nicht in ihre Überlegungen einbezogen? Es trifft zu, daß die Bundesregierung Überlegungen zum Einsatz von Luftschiffen für den Lastentransport in den Entwicklungsländern anstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt zunächst die Eignung durch den Probeeinsatz eines kleineren, bei der Firma Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkempfer KG verfügbaren Pralluftschiffes in einigen westafrikanischen Ländern zu prüfen, bevor über einen Entwicklungsauftrag entschieden wird. Die Firma Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkemper KG ist derzeit der einzige Hersteller von Pralluftschiffen in Europa, der jahrelange, praktische Erfahrungen im Bau und Einsatz von Pralluftschiffen hat. Aus diesem Grunde hat sich der Bundesregierung die Frage der Einbeziehung weiterer Firmen nicht gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Noch. eine Zusatzfrage.


Rede von Max Amling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sie wissen aber, daß z. B. bei Konservierungsstoffen, die auch nicht gesundheitsschädlich sind, eine solche Kennzeichnungspflicht besteht?
Zander, Parl. Staatssekretär: Dafür gibt es eine entsprechende gesetzliche Grundlage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 44 des Abgeordneten Burger auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung das erstaunliche, beinahe unglaubwürdige, Ergebnis einer Befragung des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden, nach welcher 2,5 % aller Kinder unter 16 Jahren körperlich, geistig oder seelisch behindert seien, es gäbe 27 % Lernbehinderungen, 17 % geistige Behinderungen, 20 % körperliche und 17 % Behinderungen an den Sinnesorganen, doch nur bei 53 % der behinderten Kinder fände eine ärztliche Behandlung statt, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus gegebenenfalls zu ziehen?
    Zander, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege Burger, im Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten aus dem



    Parl. Staatssekretär Zander
    Jahr 1970 war von einer Größenordnung von 500 000 Behinderten in dieser Altersgruppe ausgegangen worden. Schätzungen der Kultusministerkonferenz, des Deutschen Bildungsrats und im Bildungsgesamtplan über die Gesamtzahl der 6- bis 16jährigen Behinderten gehen von 360 000 bis 475 000 Personen aus. Es ergibt sich also, daß die Mikrozensus-Erhebung von 1974 mit einer Gesamtzahl von 358 000 behinderten Kindern — das sind 2,5 % aller Kinder unter 16 Jahren — die vorherigen Schätzungen im wesentlichen bestätigt hat.
    Nach der Erhebung des Statistischen Bundesamts sind in dem Prozentsatz der in ärztlicher Behandlung stehenden Kinder von 53 v. H. der behinderten Kinder nur diejenigen erfaßt, die im Zeitpunkt der Befragung in ärztlicher Behandlung standen. Diese Quote wird von der Bundesregierung nicht als zu niedrig angesehen. Denn einmal gibt es Behinderungen, die in der Regel nicht einer ärztlichen, sondern einer anderen therapeutischen Behandlung bedürfen wie etwa Lese- und Rechtschreibeschwächen und Lernbehinderungen. Zum anderen ist bei einer Reihe von Behinderungsarten, insbesondere bei geringeren Behinderungen, eine laufende ärztliche Betreuung, etwa nach abgeschlossener medizinischer Rehabilitation, nicht mehr erforderlich.
    Die Möglichkeiten, die im Vergleich hierzu geringe Zahl von behandlungsbedürftigen, aber nicht behandelten Fällen auf ein Minimum zu reduzieren, wurden in den letzten Jahren entscheidend verbessert. Ich weise hierzu besonders hin auf die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den ersten vier Lebensjahren als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Juli 1971 und die Erweiterung und Verbesserung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die soziale Krankenversicherung tinter Einbeziehung der mitversicherten Familienangehörigen nach dem Rehabilitationsangleichungsgesetz. Eltern und Betreuungspersonen werden durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung immer wieder auf die bestehenden Möglichkeiten der Vorsorge, Früherkennung und Frühbehandlung und die Notwendigkeit ihrer Inanspruchnahme hingewiesen.