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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 230. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15977 A Absetzung von Punkten der Tagesordnung 15977 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 15997 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) — Drucksache 7/2172 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/4787, 7/4845 — Sund SPD 15997 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . 16003 A, 16062 B, 16065 B, 16086 B Schmidt (Kempten) FDP . . . 16006 C, 16029 B, 16070 D, 16076 C Emeis fraktionslos . . . . . . . . .16011 D Dr. Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 16012 C Urbaniak SPD . . . . 16015 A, 16019D, 16028 D Hölscher FDP . . . . 16016 C, 16020 B, 16023 B Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . . . .16018 B Zink CDU/CSU . . . . . . . . . .16021 B Rappe (Hildesheim) SPD 16022 A, 16063 C, 16068 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 16024 B, 16075 C Dr. Schöfberger SPD . . . . 16025 C, 16076 B Pohlmann CDU/CSU . . . . . . . .16026 C Dr. von Bismarck CDU/CSU . . . . . .16031 B Augstein SPD . . . . . . . . . . .16033 A Dr. Becker (Mönchengladbach) CDU/CSU .16035 A Dr. Sperling SPD 16058 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 16060 A Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . . . 16066 A Müller (Remscheid) CDU/CSU . . . . 16072 C Arendt, Bundesminister BMA . . . . 16076 D Schmidt (Wattenscheid) SPD . . . . . 16083 B Mischnick FDP 16087 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD (Erklärung nach § 59 GO) 16089 D Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 16090 D Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 16091 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 16091 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen — Drucksache 7/4864 — Dürr SPD 16057 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Bericht Tindemans über die Schaffung der Europäischen Union — Drucksache 7/4757 — Amrehn CDU/CSU . . . . . . . . . 16092 D Dr. Corterier SPD . . . . . . . . 16096 B Krall FDP 16098 A Wischnewski, Staatsminister AA . . . 16098 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten — Drucksache 7/3918 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/4634 — Scheu SPD 16101 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz) — Drucksache 7/3113 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/4834 — Burger CDU/CSU . . . . . . . . 16102 B Jaunich SPD 16104 A Frau Lüdemann FDP 16104 D Frau Dr. Focke, Bundesminister BMJFG . 16106 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 7/4777 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4897 — . . . 16107 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. April 1975 zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft — Drucksache 7/4382 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4734 — . . . . . . . . . . 16108 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels IV der Gewerbeordnung — Drucksache 7/3859 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4846 — 16108 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 7/4380 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/4872 — 16108 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksache 7/4794 — Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär BMI . . 16109 A Dr. Gruhl CDU/CSU 16110 B Schäfer (Appenweier) SPD 16111 A Dr.-Ing. Laermann FDP 16112 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz — Drucksache 7/4803 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 16113 C Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . . 16114 A Dr. Vohrer FDP 16114 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1973 über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) — Drucksache 7/4820 — 16115 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 7/4824 — 16115 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses — Drucksache 7/4889 — . . . . 16115 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Oktober 1975 zur Änderung des Vertrages vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/4802 — . . . 16115 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub — Drucksache 7/4766 — 16115 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See — Drucksache 7/4806 — 16115 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973 — Drucksache 7/4807 — 16116 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes - Drucksache 7/4813 — 16116 A Beratung der Sammelübersicht 54 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4789 — in Verbindung mit Beratung des Sammelübersicht 55 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4800 — 16116 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/76 — Zollpräferenzen 1976 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksache 7/4792 — 16116 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Verringerung der Wasserverschmutzung durch die Zellstoffabriken in den Mitgliedstaaten — Drucksachen 7/3212, 7/4782 — 16116 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Abfälle aus der Titandioxyd-Produktion — Drucksachen 7/3964, 7/4783 — 16116 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch — Drucksachen 7/3975, 7/4784 — . . . . 16116 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates betreffend die biologischen Normen von Blei und die Überwachung der Gefährdung der Bevölkerung durch Blei Richtlinie des Rates betreffend die Qualitätsnormen für den Bleigehalt in der Luft — Drucksachen 7/3623, 7/4785 — . . . . 16116 C Fragestunde — Drucksache 7/4865 vom 12. 3. 1976 — Möglichkeiten der Bundesregierung zur Unterstützung der verfolgten Zeugen Jehovas in Malawi MdlAnfr A73 12.03.76 Drs 07/4865 Simpfendörfer SPD Antw StMin Moersch AA . . . 16035 D, 16036 A ZusFr Simpfendörfer SPD . . . . . . . 16036 A Erwirkung einer Ermäßigung der Gebühren für Reisepässe bei der Regierung der Sowjetunion MdlAnfr A74 12.03.76 Drs 07/4865 Freiherr von Fircks CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16036 B, C, D ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU .16036 C, D Akkreditierung deutscher Korrespondenten führender Zeitungen in der CSSR MdlAnfr A75 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A76 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16037 A, C, D, 16038 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 16037 B, C, D, 16038 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 16038 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 16038 B Erteilung von Visa für ein Ensemble der Peking-Oper Taiwans MdlAnfr A77 12.03.76 Drs 07/4865 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16038 C, 16039 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 16038 D, 16039 A ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 16039 B ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . 16039 C ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 16039 D Forderung einer schriftlichen Verpflichtung zur Rückkehr von Besuchern aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße sowie Verzögerung der Familienzusammenführung MdlAnfr A79 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Hupka CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 MdlAnfr A80 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Moersch AA 16040 A, B, C, D, 16041 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 16040 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16040 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 16040 D Vereinbarkeit des Boykotts der EisschnellLaufweltmeisterschaft in Berlin durch die UdSSR und die DDR mit dem Viermächteabkommen MdlAnfr A81 12.03.76 Drs 07/4865 Spilker CDU/CSU MdlAnfr A82 12.03.76 Drs 07/4865 Spilker CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . . . 16041 B, C, D, 16042 A, B, C, 16043 A ZusFr Spilker CDU/CSU . . 16041 C, D, 16042 A ZusFr Stücklen CDU/CSU 16042 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16042 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 16042 D Teilhabe der östlich von Oder und Neiße und der im Innern Polens lebenden deutschen Staatsangehörigen am Kulturaustausch MdlAnfr A84 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 16043 B, C, 16044 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16043 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16044 B Meinung der Bundesregierung über die Lage Berlins nach der KSZE-Konferenz in Helsinki MdlAnfr A85 12.03.76 Drs 07/4865 Ey CDU/CSU Antw StMin Moersch AA . 16044 B, C, D, 16045 A ZusFr Ey CDU/CSU 16044 C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 16044 D ZusFr Stücklen CDU/CSU 16045 A Anerkennung der Haft eines polnischen, während des letzten Krieges zur Arbeitsleistung verschleppten Kindes in einem Konzentrationslager als Ersatzzeit für die gesetzliche Rentenversicherung sowie entsprechende Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes oder der Reichsversicherungsordnung MdlAnfr A37 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Arndt (Hamburg) SPD MdlAnfr A38 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Arndt (Hamburg) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . .16045 B, C, D, 16046 A, B, C, D ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 16045 D, 16046 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16046 B ZusFr Maucher CDU/CSU . . . . . . 16046 C Gründe für das Verschweigen des Austauschs von Verbalnoten zum Inkrafttreten des Übereinkommens 19 zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland, die die deutschen Sozialversicherungsträger zur Zahlung von Unfall-Exportrenten in die Gebiete jenseits von Oder und Neiße und nach Polen verpflichten MdlAnfr A83 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . .16047 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16047 B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . 16047 C Pressemeldung über die Beschießung eines Aufklärungsflugzeugs der Bundesmarine über der Ostsee von übenden Seestreitkräften der DDR MdlAnfr A40 12.03.76 Drs 07/4865 Reiser SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg 16047 D, 16048 A, B ZusFr Reiser SPD 16047 D, 16048 A ZusFr Hansen SPD . . . .. . . . . 16048 A ZusFr Freiherr von Fircks CDU/CSU . . . 16048 B Pressemeldungen über konkrete Angriffsplanungen der DDR und des Warschauer Pakts gegen die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A41 12.03.76 Drs 07/4865 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . .16048 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 16048 C, D Lagerung und Handel von Napalmbomben in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A42 12.03.76 Drs 07/4865 Gansel SPD Antw PStSekr Schmidt BMVg . . . .16049 A, D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 16049 D Berücksichtigung der Interessen der Sportfliegerei bei einer Neuordnung des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A46 12.03.76 Drs 07/4865 Scheffler SPD MdlAnfr A47 12.03.76 Drs 07/4865 Scheffler SPD Antw PStSekr Jung BMV . . 16050 A, B, C, D ZusFr Scheffler SPD . . . . . . . .16050 B, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 V Berücksichtigung der Interessen der Sportfliegerei bei einer Neuordnung des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A48 12.03.76 Drs 07/4865 Westphal SPD MdlAnfr A49 12.03.76 Drs 07/4865 Westphal SPD Antw PStSekr Jung BMV 16050 D, 16051 A, B, C, D ZusFr Westphal SPD . . . . 16051 A, B, C, D Stillegungspläne der Bundesbahn in Westmittelfranken MdlAnfr A50 12.03.76 Drs 07/4865 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A51 12.03.76 Drs 07/4865 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV 16051 D, 16052 A, B, C, D ZusFr Spranger CDU/CSU . . . .16052 B, C, D Unsicherheit für die Wirtschaftsförderung und Industrieansiedlung durch das Hinausschieben der Entscheidung über Bahnstrekkenstillegungen MdlAnfr A52 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Althammer CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . .16053 A, B, C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . .16053 B, C Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR über ein Luftverkehrsabkommen MdlAnfr A53 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . 16053 C, D, 16054 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 16053 D, 16054 A Beförderung von Reisenden im Rollstuhl und deren Begleitpersonen in Gepäckwagen der Deutschen Bundesbahn; Ausschluß der Bezieher vorzeitigen Altersgeldes nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte von der Gewährung günstiger Tarife für Rückfahrkarten im Rahmen einer Aktion „Bahn-Bonbons" der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A54 12.03.76 Dr. 07/4865 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A55 12.03.76 Drs 07/4865 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . 16054 A, B, C ZusFr Hostmeier CDU/CSU 16054 B, C Gründe für den jetzigen Beginn von Organisationsänderungen im Eurocontrol-Zentrum in Karlsruhe bei einer beabsichtigten Organisationsänderung von Eurocontrol nach 1983 MdlAnfr A56 12.03.76 Drs 07/4865 Benz CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . 16054 D, 16055 A ZusFr Benz CDU/CSU . . . . . . . . 16055 A Höhe der finanziellen Leistungen des Bundes und der Deutschen Bundesbahn für Erstellung und Betrieb von Gleisanschlüssen für Gewerbebetriebe im Bereich des jetzt für die Einstellung vorgesehenen sogenannten betriebswirtschaftlich unrentablen Streckennetzes in den letzten zehn Jahren MdlAnfr A57 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Althammer CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . . .16055 B, C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . .16055 B, C Verhinderung des Einfahrens von Kraftfahrzeugen in die falsche Spur von Bundesautobahnen MdlAnfr A59 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMV . . . . .16055 C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 16055 D Organisations- und Verfahrensschema der interministeriellen Arbeitsgruppe „Verkehr und Regionalpolitik der Bundesregierung" zur Durchführung der Arbeiten zur Ermittlung der künftigen gesamtwirtschaftlich abgestimmten DB-Netzkonzeption; Möglichkeit der Länder an der Erarbeitung der Kriterien des volkswirtschaftlichen Schienennetzes mitzuwirken MdlAnfr A60 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A61 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Jung BMV 16056 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD 16056 B Vorschläge der Deutschen Postgewerkschaft zur Belebung der Nachfrage nach Fernmeldeeinrichtungen MdlAnfr A62 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP 16056 C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 16056 D Abbildung des DDR-Vierers an Stelle des Goldmedaillengewinners der Bundesrepublik Deutschland von München (BodenseeVierer) auf der Olympiamarke zu 70 Pf VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 mit einem Zuschlag von 35 Pf zugunsten der Deutschen Sporthilfe MdlAnfr A63 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU Antw PStSekr Jung BMP . . . . . . . 16057 A ZusFr Dr. Müller-Hermann CDU/CSU . 16057 A Nächste Sitzung 16116 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16113' A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) 16117* C Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) 16118* B Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Gansel (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) 16118* D Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) 16119* C Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) 16120* B Anlage 7 Abfindung eines 62jährigen Angestellten einer nachgeordneten Bundesbehörde abweichend von einer Härteklausel des Sozialplans für die Verlagerung seiner Dienststelle SchrAnfr B59 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schweitzer SPD SchrAnfr B60 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16120* D Anlage 8 Besetzung von Planstellen in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts MdlAnfr A16 12.03.76 Drs 07/4865 Müller (Berlin) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16121* B Anlage 9 Leistung technischer Hilfe gegen angemessene Bezahlung an reiche Entwicklungsländer zur Aufbringung zusätzlicher Mittel für unterstützungsbedürftige Länder im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen MdlAnfr A5 12.03.76 Drs 07/4865 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16122* A Anlage 10 Auflagen bei Inanspruchnahme von Förderungsmitteln für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Verhinderung der Stillegung von Zweigwerken nach abgeschlossener Investition MdlAnfr A30 12.03.76 Drs 07/4865 Immer Altenkirchen) SPD MdlAnfr A31 12.03.76 Drs 07/4865 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16122* C Anlage 11 Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen des Bundes MdlAnfr A 32 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A33 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16123* A Anlage 12 Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für junge Arbeitslose; Ausdehnung der Förderungsbestimmungen zur Arbeitsbeschaffung im Arbeitsförderungsgesetz auf junge Arbeitnehmer MdlAnfr A35 12.03.76 Drs 07/4865 Rollmann CDU/CSU Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 VII MdlAnfr A36 12.03.76 Drs 07/4865 Rollmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16123* C Anlage 13 Stellungnahme des Kommandeurs des Panzerbataillons 124, Oberstleutnant Zimmermann, in der „Amberger Zeitung" im Zusammenhang mit den deutschen Kriegsgefangenen Kappler und Reder MdlAnfr A39 12.03.76 Drs 07/4865 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Schmidt BMVg . . . . 16124* A Anlage 14 Berücksichtigung der Belange von Behinderten bei Bauvorhaben der Bundesbahn und der Bundespost MdlAnfr A43 12.03.76 Drs 07/4865 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16124* B Anlage 15 Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecke Hagen—Dieringhausen—Köln MdlAnfr A44 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Luda CDU/CSU MdlAnfr A45 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Luda CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jung BMV 16124* C Anlage 16 Würdigung des 100jährigen Geburtstags des Otto-Motors MdlAnfr A58 12.03.76 Drs 07/4865 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16124* D Anlage 17 Vorstellungen der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der Kohleveredelung MdlAnfr A64 12.03.76 Drs 07/4865 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A65 12.03.76 Drs 07/4865 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16125* A Anlage 18 Benutzung des deutsch-französischen Fernmeldesatelliten Symphonie durch die Volksrepublik China; Vorstellungen im Bereich einer Zusammenarbeit bei Datenverarbeitung und Fernmeldetechnik MdlAnfr A66 12.03.76 Drs 07/4865 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A67 12.03.76 Drs 07/4865 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 16125* C Anlage 19 Gewährung von Darlehen nach dem BAföG beim Wechsel der Fachrichtung MdlAnfr A68 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16126* A Anlage 20 Bedingungen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen in den einzelnen Arbeitsamtsbezirken MdlAnfr A69 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A70 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. Glotz BMBW . . . 16126* C Anlage 21 Unterbringung der deutschen Besucher der Olympischen Spiele 1980 in Moskau mit Wohnwagen und Wohnmobilen auf Campingplätzen gemäß mitteleuropäischem Standard; erleichterte Einreise- und Durchreisegenehmigungen für Camper und für Vertreter der Sportfachverbände im Rahmen des Sportaustauschs MdlAnfr A71 12.03.76 Drs 07/4865 Thürk CDU/CSU MdlAnfr A72 12.03.76 Drs 07/4865 Thürk CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA . . . . . 16127* A Anlage 22 Möglichkeit der Entschädigung ausgesiedelter deutscher Staatsangehöriger für Enteignungen in Rumänien MdlAnfr A78 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Ewers CDU/CSU SchrAntw StMin Moersch AA 16127* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 15997 230. Sitzung Bonn, den 18. März 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19.3. Dr. Artzinger * 19. 3. Dr. Bangemann * 19. 3. Behrendt * 19.3. Blumenfeld *** 19. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 19. 3. von Bockelberg 19. 3. Prof. Dr. Burgbacher * 19. 3. Dr. Corterier *** 19. 3. Dr. Dregger 19. 3. Dr. Ehrenberg 19.3. Frau Eilers (Bielefeld) 19.3. Entrup 19. 3. Prof. Dr. Erhard 19.3. Dr. Eyrich 19.3. Fellermaier * 19.3. Flämig * 19.3. Frehsee ' 19.3. Friedrich 19. 3. Gerlach (Emsland) * 19. 3. von Hassel 19. 3. Hauser (Krefeld) 19. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 3. Junghans 19. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Dr. Klepsch * 19. 3. Krall ' 18. 3. Dr. Kreile 18. 3. Lange * 19. 3. Lautenschlager *. 19. 3. Leicht 19.3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 19. 3. Memmel * 19. 3. Roser 9. 4. Schmidt (München) * 19. 3. Dr. Schwörer * 19. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 3. Schulte (Unna) 19. 3. Seefeld * 19. 3. Springorum * 19. 3. Dr. Starke (Franken) * 19. 3. Strauß 19. 3. Suck * 19. 3. de Terra 19. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Dr. Wagner (Trier) 18. 3. Walkhoff * 18. 3. Dr. Wallmann 19. 3. Dr. Wendig 2.4. Dr. Wörner 19. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wolf 19. 3. Zebisch 9. 4. Zeitler 19. 3. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz). Mit dieser persönlichen Erklärung gebe ich öffentlich und zu Protokoll meiner Sorge darüber Ausdruck, daß der Konflikt zwischen der Förderung des sozialen Friedens durch partnerschaftliche Mitbestimmung und der Gefährdung des sozialen wie des Staatsfriedens durch die Öffnung eines neuen Aktionsfeldes für radikale Verfassungsfeinde in diesem Gesetz zu meinem Bedauern ungelöst geblieben ist. Dieser ungelöste Konflikt ist nicht der erste in der Geschichte unserer Republik, und er wird auch nicht der letzte bleiben. Dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung steht der zunehmende Feudalisierungsprozeß zur verfassungsrechtlich ungelösten Vierten Gewalt der Medien gegenüber, der Freiheit der anwaltlichen Tätigkeit die Öffnung für konspirative Betätigung in Staatsschutzverfahren, dem Mitbestimmungs- und Autonomiebedürfnis an den Universitäten ihre Auslieferung an Verfassungsfeinde. Man braucht mir natürlich nicht zu sagen, daß dem Gesetzgeber nur begrenzte Möglichkeiten zur Lösung solcher Konflikte zur Verfügung stehen und daß das Recht nur dann erfolgreich die Lösung solcher Konflikte bewirken kann, wenn die unveräußerlichen Grundsätze des Rechtsstaates von der überwältigenden Mehrheit des Volkes als Rechtsgenossen getragen werden. Aber das kann ja Gott sei Dank in diesem Lande nicht zweifelhaft sein. Wenn aber umgekehrt der Gesetzgeber, auch ohne es zu wollen und in der Regel im Gegenteil im Interesse sehr achtenswerter verfassungsimmanenter Ziele neue Aktionsfelder auch für solche Verfassungfeinde öffnet, die die Rechtsgenossenschaft für sich nicht nur ausdrücklich verneinen, sondern darüber hinaus sie konspirativ zerbrechen wollen, dann fördert er den Erosionsprozeß, der unmerklich, aber unaufhaltsam die Verfassungswirklichkeit von dem Grundgesetz entfernt, das seine Väter gewollt haben. Anders als die Verfasser der u. a. an diesem Konflikt gescheiterten Weimarer Verfassung haben sie nämlich einige Vorkehrungen zum Schutz dieser grundgesetzlichen Verfassung getroffen. Sie konnten aber natürlich nicht die Phantasie aufbringen, all das vorauszusehen, womit wir uns heute zu be- 16118* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 schäftigen haben; übrigens auch nicht dafür, welche Gefährdungen der Verfassung daraus erwachsen könnten, daß die jeweiligen konkreten gesellschaftlichen Kräfte sich einmal nicht mehr gegenseitig balancieren und damit ohne gleichgewichtsförderndes Eingreifen des Staates das verfassungsrechtliche Gewaltenteilungssystem zu einer lediglich formalen Regel entleeren könnten. Das heute in dritter Lesung zu verabschiedende Mitbestimmungsgesetz sieht keinerlei Vorkehrungen dagegen vor, daß radikale Verfassungsfeinde in die Aufsichtsräte großer Unternehmen gewählt werden, obwohl zur Begründung des Gesetzes u. a. auch die Tatsache herangezogen wird, daß diese großen Unternehmen zu Einrichtungen von öffentlichem Interesse geworden sind. Ein weiteres Mal wird privates Selbstverwaltungsrecht damit in den Umkreis des Quasi-öffentlichen gerückt, ohne hierfür die Konsequenzen zu ziehen, wie sie selbst für die Angestellten im öffentlichen Dienst mit dem § 8 des Bundesangestelltentarifs gezogen worden sind. Ich könnte natürlich durchaus verstehen, wenn die Gewerkschaften in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen in der Montan-Mitbestimmung verwiesen und eine Verknüpfung zwischen dem Wahl- und Entsendungsrecht und der Tatsache herstellten, daß in diesem Bereich das von mir angeschnittene Problem kaum praktisch geworden ist. Aber auch sie müssen heute offenbar, anders als damals, dem allgemeinen Bedürfnis nach Urwahlen Rechnung tragen. Für diesen Fall aber gibt es nur eine Lösung im Bereich der subjektiven Wählbarkeitsvoraussetzungen. Eine solche Lösung läge übrigens im Interesse der Gewerkschaften, die inzwischen von denen bevorzugt werden, die zum Marsch durch die Institutionen angetreten sind. Weil jedoch auch in diesem Bereich, aus welchen formalrechtlich verständlichen Gründen auch immer, eine offensive Schutzvorkehrung in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, senkt sich für mich die Waage im eingangs erwähnten Konflikt zum „Nein". Mir bleibt nur die Hoffnung, daß die auch von mir unterstützten sozialfriedensfördernden Ziele des Gesetzes den Belegschaften der betroffenen Unternehmen wie natürlich auch den Hauptversammlungen die Einsicht und die Kraft geben mögen, nur solche Frauen und Männer in die Aufsichtsräte zu wählen, die partnerschaftlich daran mitwirken, daß die ein, zige nennenswerte Quelle des allgemeinen Wohlstandes unseres Landes, die Produktivität unserer Wirtschaft, auch in Zukunft ungestört sprudeln und nicht verstopft werden kann. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) Abweichend von dem Mehrheitsvotum meiner Fraktion kann ich dem vorliegenden Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht geben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gewährleistet weder in ausreichendem Maße den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Eigentums, noch wahrt er die dringend gebotene Funktionsfähigkeit der Unternehmen. Er läßt den gesetzgeberischen Willen nicht klar erkennen, was insbesondere bei der Installierung des Arbeitsdirektors (§ 30 des Entwurfs) zum Ausdruck kommt. Durch diese bewußte Regelungslücke verstößt der Gesetzgeber gegen das Rechtsstaatsprinzip. Darüber hinaus wird der Gruppe der Leitenden Angestellten kein ausreichender Minderheitenschutz eingeräumt. Denn das Wahlverfahren gewährleistet nicht, daß die beiden Bewerber der Leitenden Angestellten von der Mehrheit der Gruppe getragen werden. Überdies besteht die Gefahr, daß auch die Führungskräfte in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsdirektors fallen, so daß nicht mehr Leistung und Bewährung die entscheidenden Qualifikationsmerkmale sind, sondern gewerkschaftliche Abhängigkeiten und Anpassungsverhalten. Schließlich ist die Nichteinbeziehung der Montan-Mitbestimmung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verfassungsrechtlich deshalb bedenklich, weil unter Geltung des Art. 3 GG nunmehr Bleichgelagerte rechtliche und ökonomische Tatbestände ungleiche Normregelungen erfahren. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Lichte dieser Verfassungsbestimmung kann nicht so weit gehen, die institutionelle Anerkennung der Leitenden Angestellten nur für einen Teilbereich vorzunehmen, für einen anderen Bleichgelagerten Teilbereich sie aber von der Mitwirkung in den Kontrollorganen der Unternehmen auszuschließen. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Gansel (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) Wenn bei einem wichtigen Gesetz ein Abgeordneter abweichend von seiner Fraktion abstimmt, so ist das keine Privatangelegenheit, sondern ein politischer Vorgang, der öffentlich-parlamentarisch zu rechtfertigen ist. Ich übergebe deshalb für das Protokoll eine Erklärung zur Abstimmung. Nach dem langen erfolglosen Kampf der SPD für die volle Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Großunternehmen respektiere ich die Überzeugung meiner Fraktion, mit dem jetzt zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf könne man endlich einen großen Schritt vorwärts machen, wenigstens aber die Ausgangslage verbessern. Aber diese Überzeugung kann ich nicht teilen. Mein Entschluß, mich bei der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 16119* Abstimmung nicht in die Selbstdisziplin meiner Fraktion einzuordnen, hat folgende Gründe: 1. Der so schwer zustande gekommene Koalitionskompromiß weist Mängel auf wie Unklarheiten beim Geltungsbereich, Mehrheitsverzerrungen beim Vorschlags- und Wahlverfahren, fehlende Informations- und Kontrollbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und ihren Vertretern, keine ausdrückliche Verankerung des Arbeitsdirektors bei den Arbeitnehmern, eine arbeitsplatzferne Gesetzessprache. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes ließen sich diese Mängel bei anderen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisses allerdings beheben. Selbst der Stichentscheid des Aufsichtsratsvorsitzenden könnte rückgängig gemacht werden. 2. Die gesetzliche Institutionalisierung der Leitenden Angestellten innerhalb der Arbeitnehmerschaft wird aber nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Denn sie führt zu neuen Gruppeninteressen, -vorurteilen und -auseinandersetzungen. Sie schafft schließlich soziale Verfestigungen, die sich auch außerhalb des Mitbestimmungsbereichs politisch auswirken werden. — Der Entscheidungsmechanismus des Mitbestimmungsgesetzes drückt die Leitenden Angestellten, die im besonderen Maße auf das Vertrauen der Anteilseigner angewiesen sind, an deren Seite. Dazu trägt noch ein besonderes Vorschlags- und Wahlverfahren bei, das Minderheiten unter den Leitenden Angestellten nicht einmal die Chance der Wahl durch alle Arbeitnehmer läßt. Diese vom Koalitionspartner auf Kosten der Masse der Arbeitnehmer erzwungene Absonderung und Bevorzugung einer kleinen einflußreichen, hochqualifizierten und gutverdienenden Gruppe ist nicht nur ein prinzipieller Verstoß gegen die gleichberechtigte und gleichwertige Mitbestimmung der Arbeitnehmer, sondern auch ein realer Rückschritt auf dem Wege zur Demokratisierung der Großunternehmen. — Das ist der entscheidende Grund für ein „Nein" zu dem Gesetzentwurf. 3. Die gleichwertige und gleichberechtigte Mitbestimmung der Arbeitnehmer (untereinander und gegenüber den Anteilseignern) ist keine Ideologie. Diese Mitbestimmung wird z. B. in meinem Wahlkreis Kiel in drei städtischen Großunternehmen praktiziert. Sie hat sich bewährt. Dennoch wird sie durch das Mitbestimmungsgesetz gefährdet. Eine Öffnungsklausel für die Tarifvertragsparteien, wie sie der Mannheimer Parteitag der SPD einstimmig verlangt hat, hätte nicht nur solche Gefahren bannen, sondern die Durchsetzungschancen für die Mitbestimmung sogar erhöhen können. 4. Man mag hoffen dürfen, daß in vielen Unternehmen mehr mitbestimmt werden wird, als gesetzlich erzwungen werden kann. Es scheint die Einsicht zu wachsen, daß auch in Betrieben nicht gegen die Arbeitnehmer regiert werden kann. Insofern ist auch das Verhalten der Leitenden Angestellten nicht endgültig festgelegt. Ein Mitbestimmungsgesetz soll aber nicht für einsichtige Unternehmen gemacht werden, sondern für Arbeitnehmer und gegen Anteilseigner und ihre betrieblichen Vertreter, die weiter den Herr-im-Hause-Standpunkt durchsetzen wollen. 5. In Partei und Gewerkschaften, mit Betriebsräten und Vertrauensleuten, Vorständen und betroffenen Arbeitnehmern habe ich den Gesetzentwurf und seine Vor- und Nachteile diskutiert. Nach diesen Diskussionen kann ich als gewählter Abgeordneter ein „Nein" verantworten. 6. Kein Abgeordneter steht- als Vertreter meiner Partei durch das Wahlprogramm, das Grundsatzprogramm oder sonst durch Parteitagbeschlüsse unter der Erwartung, für dieses Mitbestimmungsgesetz votieren zu müssen. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) Abweichend von der Mehrheit meiner Fraktion, der CDU/CSU, werde ich dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer — Drucksache 7/4787 — nicht zustimmen. Dafür habe ich vor allem folgende Gründe: 1. Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Vertreter von Gewerkschaften sind (§ 7 Abs. 2 i. V. m. § 16 des Gesetzentwurfes), können Vorschläge nur von Gewerkschaften, nicht aber von Arbeitnehmern des Unternehmens oder dem Betriebsrat gemacht werden. Daraus ergibt sich praktisch ein Entsendungsrecht der Gewerkschaften, bei dem die Arbeitnehmer des Unternehmens lediglich ein Auswahlrecht zwischen mehreren Vorschlägen haben. Damit wird die Möglichkeit einer zentralisierten Einflußnahme auf einzelne oder eine Vielzahl von Unternehmen — insbesondere auf deren Personal-und Investitionsentscheidungen — eröffnet. Die Folgewirkungen dieser Rechtsänderungen müssen vor dem Hintergrund der erklärten Politik des DGB gesehen werden, sich zentrale Einwirkungsmöglichkeiten auf die Führungsentscheidungen der Unternehmen zu verschaffen. Die hier durch das neue Gesetz eröffnete Entwicklung halte ich ordnungspolitisch für verhängnisvoll; sie steht im Widerspruch zu den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. 2. Die Beratungen des Gesetzes in den Ausschüssen haben insbesondere durch die Anhörungsverfahren geklärt, daß die Normen unserer Verfassung, die das Eigentum und die Tarifautonomie schützen, 16120' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 eine gesicherte Überlegenheit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat verlangen. Eine gesicherte Überlegenheit der Anteilseigner im Entscheidungsprozeß wird durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht erreicht (§§ 24 bis 28). 3. Die Einführung des „Arbeitsdirektors" wird, obwohl er weder der Arbeitsdirektor des Montan-Mitbestimmungsgesetzes, noch des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes ist, auf Grund der politischen Vorgänge, die zur Abänderung des § 30 des Regierungsentwurfes geführt haben, die Versuchung herbeiführen, die Praktiken des Montan-Mitbestimmungsgesetzes in den Bereich dieses Gesetzes zu übertragen. Wenn dies geschähe, würden durch die tatsächlichen Machtverhältnisse in den Unternehmen die individuellen und politischen Freiheiten der Arbeitnehmer ebenso wie ihre negative Koalitionsfreiheit wesentlich beeinträchtigt. Das gesellschaftsrechtliche Erfordernis der Homogenität des Vorstandes ginge verloren und die Tarifautonomie wäre durch die praktisch gegebene Überparität (ein „Vertrauensmann" der Gewerkschaften im Vorstand) ihrer eigentlichen Basis, der Gegnerfreiheit und der Gleichgewichtigkeit beraubt. Diese gravierenden Änderungen würden auf Dauer zu schwerwiegenden Strukturmängeln unserer ausgewogenen und bewährten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung führen. Die soziale Marktwirtschaft verlöre an entscheidenden Punkten ihre Basis. Das bedeutet zusammengefaßt: Ich halte das Gesetz für verfassungsrechtlich nicht einwandfrei und ordnungspolitisch für einen Schritt in die falsche Richtung, zumal alle in der zweiten Lesung nochmals gestellten Anträge meiner Fraktion abgelehnt wurden. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz). Aus folgenden Gründen kann ich dem Gesetzentwurf über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer meine Zustimmung nicht geben: 1. Das vorliegende Gesetz wird von seinen Urhebern nicht nur mit unterschiedlichen, sondern mit geradezu gegensätzlichen Zielsetzungen begründet. Die einen sagen, dies sei ein Schritt auf dem Wege zu dem Ziel der sogenannten vollen Parität, die eine grundlegende Umwälzung unserer wirtschaftlichen und politischen Ordnung bedeuten würde. Die andern — die Damen und Herren von der FDP sind gemeint — wollen uns glauben machen, mit diesem Gesetz wäre die Mitbestimmungsfrage gelöst und wäre die Beseitigung der wesentlichen Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung abgewehrt. Beides kann nicht zugleich wahr sein, und deshalb sage ich zu dem so oder so unwahrhaftigen Gesetz nein. 2. Der in einem unwürdigen personalpolitischen Handel entstandene Gesetzentwurf der Bundesregierung enthielt eklatante Verstöße gegen mehrere für die freiheitliche Grundordnung konstitutive Grundrechte unserer Verfassung. Aus diesem Grund wurde in einem fast zwei Jahre dauernden Hin und Her hinter dem Rücken der betroffenen Öffentlichkeit der Entwurf geändert, um die vorhandenen Mängel zu beheben. Dies ist angeblich geschehen. Und dennoch erklären der Bundeskanzler, der SPD-Fraktionsvorsitzende und zahlreiche Vertreter des Linksblocks, man werde das jetzt unter verfassungsrechtlichen Erwägungen Unterlassene bei passender Gelegenheit nachholen. Ich sehe mich außerstande, einem Gesetz zuzustimmen, dessen Urheber zwar möglicherweise den Verfassungsbruch jetzt gerade noch vermeiden, dies aber in der gleichen Materie nach wie vor fest beabsichtigen. 3. Auch wenn die ursprünglich im Gesetzentwurf beabsichtigte Entmündigung und Fremdbestimmung der Belegschaften durch die organisierte Verbandsmacht teilweise fallengelassen wurde, vermisse ich den notwendigen und einzig richtigen personalen Ansatz zur Lösung der Mitbestimmungsfrage. Die konkrete Lage des einzelnen Arbeitnehmers, seine Selbstbestimmung, seine Entfaltung und die Möglichkeit seiner Selbstbehauptung müssen die Ziele jeder Mitbestimmungsregelung sein. Eine bloße Verschiebung von Machtgewichten in der Unternehmensleitung leistet für eine personale Mitbestimmung nichts. 4. Nachdem auch alle Anträge meiner Fraktion abgelehnt wurden, sehe ich mich nicht imstande, diesem Gesetz meine Zustimmung zu geben. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 4/4827 Fragen B 59 und 60) : Ist es mit den Prinzipien des Sozialstaates noch zu vereinbaren, wenn einem 62jährigen Angestellten einer nachgeordneten Bundesbehörde nach langer Dienstzeit infolge Verlagerung der Dienststelle trotz eines Sozialplanes, auf Grund dessen bei Härtefällen 12 Monatsgehälter als Abfindung gezahlt werden sollen, erst vier Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst mitgeteilt wird, daß ihm nur eine Abfindung in Höhe von fünf Monatsgehältern gewährt wird und dann, nachdem das Arbeitsgericht in erster Instanz ein Urteil zugunsten des Angestellten gefällt hatte, die nachgeordnete Behörde in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht in Berufung geht, wodurch dem Beschäftigten, der seit dem 1. Januar 1974 auf seine Abfindung wartet, weitere finanzielle und seelische Härten zugefügt werden? Ist es auf Grund der angespannten Haushaltslage in einem solchen Falle, der bereits in der ersten Instanz entschieden wurde, von einer nachgeordneten Bundesbehörde überhaupt noch zu vertreten und zu verantworten, in eine aussichtslose Berufung zu gehen und dadurch der öffentlichen Hand zusätzliche unnötige Kosten zu verursachen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 16121* Zu Frage B 59: Zum Ausgleich der mit der Verlegung der ehemaligen Gesellschaft für Weltraumforschung mbH (GfW) von Bonn-Bad Godesberg nach Köln-Porz verbundenen wirtschaftlichen Nachteile der Beschäftigten wurde zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der GfW ein Sozialplan abgeschlossen. Nach Auffassung des Bundes lag eine über den Verlust des Arbeitsplatzes hinausgehende zusätzliche Härte für den betroffenen Angestellten nicht vor, so daß die Zahlung einer höheren als der für den Normalfall (5 Monatsbezüge) vorgesehenen Abfindung nicht vertretbar war. Da Abfindungen — gleich welcher Höhe — nach dem Gesellschaftsvertrag der Zustimmung des Verwaltungsrats der Gesellschaft bedürfen, konnte dem Betroffenen erst nach der Sitzung des Verwaltungsrates im März 1974 die endgültige Höhe der Abfindung mitgeteilt werden. Die nach dem Sozialplan zu gewährende Mindestabfindung von 5 Monatsgehältern ist dem Betroffenen bereits im Januar 1974, also im 1. Monat nach seinem Ausscheiden aus der GfW, gezahlt worden. Das Arbeitsgericht hat der Forderung des Betroffenen nicht in vollem Umfang, sondern nur in Höhe von 10 Monatsbezügen stattgegeben. Zu Frage B 60: Da dem von der GfW abgeschlossenen Sozialplan möglicherweise Modellcharakter zukommen kann und das erstinstanzliche Urteil keine überzeugenden Gründe für die Annahme eines Härtefalles vorbrachte, hat die GfW in Übereinstimmung mit der Bundesregierung Berufung eingelegt. Die zuständigen Bundesressorts haben hierbei eingehend und sorgfältig das Für und Wider der Einlegung eines Rechtsmittels geprüft. Die Erfolgsaussichten im Einzelfall und die Notwendigkeit, strittige Grundsatzfragen auch im Hinblick auf die damals anstehenden Strukturmaßnahmen bei der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. zu klären, wurden — wie üblich — gegeneinander abgewogen. Hierbei wurde u. a. auch das Kostenrisiko der öffentlichen Hand mit einbezogen. Anlage 8 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekreträs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage A 16, 229. Sitzung, Seite 15 975 C) : Die Stellensituation bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts stellt sich derzeit wie folgt dar: Im höheren Dienst sind für die Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts 47 Planstellen vorgesehen. Tatsächlich sind in Berlin 48 planmäßige Beamte des höheren Dienstes beschäftigt, dazu weitere 4 Angestellte des höheren Dienstes, die auf Planstellen des höheren Dienstes geführt werden. Diese 5 zusätzlichen Stellen in Berlin sind an sich für München bestimmt. Im Gesamtbereich des Deutschen Patentamts sind z. Z. 31 Hilfsstellen des höheren Dienstes nicht besetzt, davon 6 in Berlin. Diese Hilfsstellen können im Augenblick nicht besetzt werden, weil die notwendigen Planstellen, auf die solche Beamte nach Ablauf einer angemessenen Frist übernommen werden müßten, nach den vom Gesetzgeber in den letzten Jahren durch die Haushaltsgesetze angeordneten Stelleneinsparungen nicht zur Verfügung stehen. Dies wirkt sich allerdings bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts im Ergebnis nicht aus, weil dort — wie dargelegt — 5 Stellen des höheren Dienstes zusätzlich zur Verfügung gestellt worden sind. Im gehobenen Dienst sind beim Deutschen Patentamt insgesamt 9 Stellen nicht besetzt, davon 3 — von 19 — in Berlin. Durch Rationalisierungsmaßnahmen (Einrichtung von Großgeschäftsstellen) entfällt eine größere Anzahl von Aufgabengebieten des gehobenen Dienstes, die künftig von Angestellten des mittleren Dienstes (BAT V c) übernommen werden. Die freien oder freiwerdenden Planstellen müssen deshalb demnächst in entsprechende Angestelltenstellen umgewandelt werden. Im mittleren Dienst kann in Berlin eine Stelle nicht besetzt werden, weil sie den Vermerk kw 1976 trägt. Eine weitere Stelle steht zur Hälfte für die Besetzung nicht zur Verfügung, weil sie zur Erfüllung der beträchtlichen Einsparungsauflagen benötigt wird, denen das Deutsche Patentamt zu entsprechen hat. Im einfachen Dienst sind zwar in München 9 Stellen in Anspruch genommen, die an sich für Berlin vorgesehen sind. Diese Verlagerung ist jedoch vertretbar, weil der Dienststelle Berlin seit langem auf Grund des Berliner Notstandsprogramms zahlreiche zusätzliche Kräfte — z. Z. 169 — zugewiesen sind, die ensprechende Aufgaben mit erledigen können. Auf der anderen Seite besteht bei den Hauptabteilungen I—IV in München auch in diesem Bereich ein dringender Personalbedarf, der auf diese Weise ohne Nachteile für die Dienststelle Berlin gemildert werden kann. Die Gesamtsituation zeigt danach, daß die Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts keineswegs zugunsten der Münchener Behörde benachteiligt ist. Im übrigen ist allerdings zu bemerken, daß sich das Deutsche Patentamt deshalb personell in einer besonders schwierigen Lage befindet, weil zahlreiche seiner Stellen mit dem Vermerk kw 1977 versehen sind. Das Bundesministerium der Justiz 16122* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 bemüht sich intensiv, in den Haushaltsverhandlungen hier Abhilfe zu schaffen. Dabei wird — wie schon bisher bei allen Einsparungsmaßnahmen — auf die Berliner Belange besonders geachtet. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Frage A 5) : Trifft es zu, daß das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen immer nodi die Gewährung von technischer Hilfe an reiche Entwicklungsländer ohne volles Entgelt vorsieht, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, damit durch angemessene Bezahlung dieser Leistungen zusätzliche Mittel für die wirklich unterstützungsbedürftigen Länder aufgebracht werden und ungerechtfertigter Subventionierung ein Ende bereitet wird? Ich habe am 16. Januar 1976 eine inhaltlich gleiche Anfrage des Abgeordneten Dr. Riedl beantwortet. Ich beziehe mich auf diese Antwort und darf sie noch einmal wie folgt erläutern: Wegen seines universellen Charakters schließt das Entwicklungsprogramm der VN kein Land von der weltweit orientierten technischen Zusammenarbeit aus. Die Bundesregierung hat sich jedoch zusammen mit anderen Geber- und Nehmerländern dafür eingesetzt, daß die besser gestellten Empfängerländer künftig Beiträge leisten, die mindestens dem Wert der erhaltenen Technischen Hilfe entsprechen. Dieses „Netto-Beitragszahler-Prinzip" ist als Verteilungskriterium für den nächsten Planungszyklus anerkannt worden. In der Sache ist man sich einig, daß Empfänger mit einem Jahres-Brutto-Sozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung von über 1 000 US $ sich bemühen sollen, spätestens ab 1979 freiwillige Beiträge an UNDP zu zahlen, deren Wert höher als die erhaltene Hilfe ist. Für vier Entwicklungsländer — Saudi-Arabien, Iran, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate — ist dies heute schon erreicht. Darüber hinaus sollen sich Empfängerländer mit einem Jahres-Brutto-Sozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung zwischen 500 und 1 000 US $ darum bemühen, möglichst bis 1981 schrittweise Netto-Beitragszahler zu werden. Im übrigen hat die Bundesregierung wesentlich daran mitgewirkt, daß eine Umverteilung der Mittel zugunsten der ärmeren Entwicklungsländer erfolgen wird. So werden ca. 80 % der Mittel an Entwicklungsländer gehen, die ein Jahres-Brutto-Sozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung unter 500 US $ aufweisen. Die Gruppe der durch die Vereinten Nationen bestimmten „von den internationalen Preissteigerungen am meisten betroffenen Länder" und die am wenigsten entwickelten Länder werden mehr als 50 % der Mittel erhalten. Demgegenüber sollen die Zuteilungsquoten für Entwicklungsländer mit einem Pro-Kopf-Einkommen von über 700 US $ nicht weiter erhöht werden, sondern auf dem gegenwärtigen Stand verbleiben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 7/4865 Fragen A 30 und 31) : Inwieweit liegen der Bundesregierung Berichte darüber vor, daß Unternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen Zuschüsse des Bundes für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Anspruch nehmen und nach abgeschlossener Investition Zweigwerke ganz oder teilweise stillegen und auf diese Weise de facto keine neuen Arbeitsplätze schaffen, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei Inanspruchnahme von Förderungsmitteln zur Schaffung neuer Arbeitsplätze Auflagen zu machen oder doch zumindest darauf zu dringen, daß es sich tatsächlich um die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze handelt und nicht durch Stillegungen von Zweigwerken die vorgegebene Absicht ins Gegenteil bewirkt wird? Zu Frage A 30: Eine ähnliche Frage hat Ihr Kollege Dr. Uwe Jens für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. September 1975 eingereicht. Meine Antwort ist im Protokoll der 184. Sitzung auf Seite 12931 ff. veröffentlicht worden. Ich bin aber gern bereit, nochmals zu der angeschnittenen Frage Stellung zu nehmen. Unternehmerische Investitionsentscheidungen werden in aller Regel in Erwartung künftiger Erträge vorgenommen. Die Investitionen sind daher immer mit dem Risiko behaftet, daß das angestrebte Ziel nicht erreicht wird. Auch bei Investitionen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, gilt naturgemäß dieser Gesichtspunkt, da durch die Gewährung öffentlicher Mittel nur ein Teil des Investitionsrisikos aufgefangen werden kann. Das Risiko von Fehlinvestitionen — um solche handelt es sich auch, wenn Zweigwerke ganz oder teilweise wieder stillgelegt werden — kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Um diese Fehlentwicklung zu vermeiden, werden alle Investitionsvorhaben, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden, mit großer Sorgfalt daraufhin untersucht, ob sie zur Schaffung von langfristig gesicherten Dauerarbeitsplätzen führen. Demzufolge finden Vermutungen, mit öffentlichen Mitteln geförderte Zweigbetriebe würden häufig wieder stillgelegt, erfreulicherweise keinerlei Bestätigung. Zu Frage A 31: In dem 5. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", der als Bundestagsdrucksache 7/4742 vorliegt, sind konkrete Regelungen bei der Unterschreitung von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 16123m Arbeitsplatzzielen geförderter Investitionsvorhaben enthalten. Diese Bestimmungen sehen bei genau abgegrenzten Tatbeständen vor, daß die aus öffentlichen Mitteln gewährte Förderung ganz oder teilweise zurückzuverlangen ist, wenn die Arbeitsplatzziele nicht erreicht worden sind. Im übrigen wird die öffentliche Förderung auch dann zurückverlangt, wenn die .mit öffentlichen Mitteln geförderten Wirtschaftsgüter weniger als drei Jahre in der Betriebsstätte verbleiben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 32 und 33) : In welchem Umfang werden kleine und mittlere Unternehmen von den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung bei der Vergabe von Aufträgen aus dem Gesamtvolumen der Aufträge berücksichtigt? Wie hat sich dieser Anteil in den zurückliegenden Jahren entwickelt, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Anteil so zu steigern, wie es der Bedeutung und der Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen entspricht? Zu Frage A 32: Nach der Auftragsstatistik für 1974 — neuere Zahlen liegen noch nicht vor — waren kleine und mittlere Unternehmen am Gesamtvolumen der seitens der großen Vergaberessorts des Bundes vergebenen Aufträge in Höhe von rd. 32 Milliarden DM mit folgenden Anteilen beteiligt: Im Bereich des Bundesfernstraßenbaus mit 45 % der Deutschen Bundesbahn mit 37 % der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung mit 44 % im Bereich des Post- und Fernmeldewesens mit 29 % der Bundeswehr mit ca. 11 % des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit 53 % des Bundesministeriums des Innern mit 45 % Zu Frage A 33: Die Bundesregierung hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den vergangenen Jahren verstärkt kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt. Die vorhandenen Auftragsstatistiken des Bundes zeigen eine erhebliche Steigerung des Anteils kleiner und mittlerer Unternehmen an der Auftragsvergabe. Die Bundesregierung wird auch 1976 ihre Politik fortsetzen, die auf eine angemessene Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gerichtet ist. Die Bundesregierung sieht in der Förderung der Vielfalt leistungsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmen eine wichtige wettbewerbspolitische Aufgabe. Sie bereitet daher gegenwärtig den Erlaß einheitlicher Richtlinien zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vor, die nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vergeben werden. Die Richtlinien dienen dem Ziel, eine möglichst breite Streuung mittelstandsgeeigneter öffentlicher Aufträge zu erreichen und mögliche Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber großen Unternehmen auszugleichen. Dadurch sollen die strukturellen Voraussetzungen für den Wettbewerb verbessert werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 35 und 36) : Befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für junge Arbeitslose, die den Vorteil hätte, daß ein junger Arbeitsloser vom Arbeitsamt beraten und auf die Möglichkeiten der Teilnahme an Bildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hingewiesen werden könnte, und wenn ja, gedenkt sie, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen? Befürwortet die Bundesregierung die Erweiterung der Förderungsbestimmungen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer im Arbeitsförderungsgesetz dahin gehend, daß Förderungsmittel auch für die Einstellung junger Arbeitnehmer gewährt werden, und wenn ja, wird sie gesetzliche Maßnahmen ergreif en? Die Bundesregierung hat aus grundsätzlichen Erwägungen nicht die Absicht, für Jugendliche oder andere Arbeitnehmergruppen eine gesetzliche Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit einzuführen. Das auch in Ihrer Frage angesprochene Ziel einer eingehenden und individuellen Betreuung des einzelnen Arbeitslosen wird insbesondere durch den gesetzlichen Anspruch auf Beratung und die Verpflichtung der Arbeitsämter zur umfassenden und schnellen Leistungsgewährung angestrebt. Jeder Arbeitslose hat die Möglichkeit, sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender oder als Bewerber für eine Ausbildungsstelle zu melden und die vielfältigen Hilfen in Anspruch zu nehmen, welche die Bundesanstalt für Arbeit anbietet. Jeder Jugendliche hat vor Eintritt in das Erwerbsleben in der Schule berufswahlvorbereitende Informationsschriften der Bundesanstalt für Arbeit erhalten, in denen zugleich auf die Beratungsdienste der Arbeitsämter hingewiesen wird. Die Bundesanstalt weist außerdem in ihrer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit laufend auf die Beratungsmöglichkeiten und Hilfen der Arbeitsämter hin. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung tritt dafür ein, auch Jugendliche bevorzugt bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Eine Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ist hierfür nicht er- 16124* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 forderlich. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat vielmehr im Februar dieses Jahres bei dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit angeregt, eine entsprechende Erweiterung der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit zu veranlassen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage A 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Zusammenhang mit den letzten deutschen Kriegsgefangenen Kappler und Reder durch den Kommandeur des Panzerbataillons 124, Oberstleutnant Zimmermann, in der „Amberger Zeitung" öffentlich abgegebenen Stellungnahme auch im Hinblick auf die wiederholten Interventionen von Mitgliedern der Bundesregierung im Fall Kappler, Italien, und wird sie daraus Folgerungen in bezug auf den genannten Offizier ziehen? Die in der Amberger Zeitung abgedruckte Stellungnahme des Kommandeurs des Panzerbataillons 124, Oberstleutnant Zimmermann, zu dem Aufruf des wehrpolitischen Arbeitskreises der Amberger CSU in dieser Zeitschrift und damit zu dem Fall Kappler ist keine Stellungnahme der Bundeswehr — insoweit ist die Artikelüberschrift in der genannten Zeitung unrichtig und irreführend — sondern ein Leserbrief, in dem der Oberstleutnant Zimmermann als Staatsbürger seine persönliche Meinung geäußert hat in Wahrnehmung seines Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung. Die für ihn als Soldat insoweit bestehenden Grenzen hat er dabei auch nicht überschritten, so daß ein pflichtwidriges Verhalten nicht festgestellt werden kann. Daß die Bemühungen der Bundesregierung im Fall Kappler Erfolg hatten — dieser wurde inzwischen bedingt entlassen — ist Ihnen sicherlich bekannt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage A 43) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung meiner in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 1974 gegebenen Anregung gefolgt, daß bei der Bundesbaubehörde der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Beauftragte benannt werden, die jeweils ein Bauvorhaben vor endgültiger Genehmigung daraufhin prüfen, ob es den Belangen und Bedürfnissen der Behinderten und auch der älteren Generation gerecht wird? Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sind auf Anregung der Bundesregierung in besonderem Maße um die Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse zur Erleichterung der Rehabilitation der Behinderten bemüht:. Bei allen Planungen wird eine behindertenfreundliche Gestaltung aufgrund der gegebenen Möglichkeiten vorgesehen. Der Einsatz eines besonderen Beauftragten ist jedoch solange nicht möglich, wie ihm die zur Ausübung seiner Aufgaben erforderliche Kompetenz, Auflagen zu erteilen, nicht gegeben werden kann, da die Übernahme von Kosten für zusätzliche Maßnahmen zugunsten Behinderter noch nicht geklärt ist. Die Deutsche Bundesbahn ist gemäß Bundesbahngesetz zu kaufmännischem Handeln verpflichtet. Zusätzliche finanzielle Auflagen müssen ihr erstattet werden. Für die Deutsche Bundespost gilt Entsprechendes. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 44 und 45) : Kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesbahnstrecke Hagen—Dieringhausen—Köln trotz des Stillegungsvorschlags der Technischen Kommission der Deutschen Bundesbahn aus überwiegenden strukturpolitischen Gründen aufrechterhalten bleibt, oder steht die Strecke weiterhin zur Disposition? Wann etwa ist gegebenenfalls mit einer Entscheidung zu rechnen? Zu Frage A 44: Die Strecke Köln—Dieringhausen—Hagen gehört nicht zu den Strecken des von der Deutschen Bundesbahn ermittelten betriebswirtschaftlich optimalen Netzes. Mit dieser Feststellung ist jedoch keine Aussage über die Zukunft dieser Strecke getroffen. Ob die Strecke aus strukturpolitischen Gründen oder auf Grund anderer gesamtwirtschaftlicher Kriterien weiter bestehen bleiben soll, kann überhaupt erst nach Beendigung der inzwischen begonnenen eingehenden Beratungen zum künftigen Streckennetz der Deutschen Bundesbahn gesagt werden. Zu Frage A 45: Eine Analyse und Erörterung der gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Transportnetzes der Deutschen Bundesbahn sind sehr umfangreich und zeitraubend. Eine Entscheidung — auch über einzelne Strecken — ist daher vorerst nicht zu erwarten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage A 58) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 16125* Ist der Bundesregierung in Erinnerung, daß sich am 9. Mai 1976 der 100ste Geburtstag des Otto-Motors jährt, und wie wird die Bundesregierung dieses Jubiläum würdigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich am 9. Mai 1976 der 100. Geburtstag des Otto-Motors jährt. Aus diesem Grunde hat der Bundesminister für Wirtschaft einer Einladung des Vereins Deutscher Ingenieure entsprochen, an einer festlichen Veranstaltung der VDI-Fachgruppe Fahrzeugtechnik am 26. April 1976 im Kölner Gürzenich teilzunehmen und bei dieser Gelegenheit die Bedeutung dieses Tages auch aus der Sicht der Bundesregierung zu würdigen. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen, des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 64 und 65) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der Kohleveredlung, und was hat hierzu der Bundesforschungsminister im einzelnen bisher vereinbart? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit eines deutsch-chinesischen Kernenergieabkommens, ähnlich dem Abkommen mit Brasilien? Mein kürzlicher Besuch in der Volksrepublik China hat zu einer wesentlichen Beschleunigung im Ausbau der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung beigetragen. Er hat insbesondere die bisher bereits zwischen der chinesischen Akademie der Wissenschaften und der Max- Planck-Gesellschaft in der wissenschaftlichen Grundlagenforschung angelaufenen Beziehungen auf einer ganzen Reihe technologischer Gebiete ergänzt. Hierzu gehören — die Kohletechnologie, — die Stahl- und Eisenforschung, — technische Verfahren der Erdöl- und Erdgasprospektion und -gewinnung, — die medizinische Forschung. Auf allen diesen Gebieten wird als nächster Kooperationsschritt der Austausch von Fachdelegationen noch für das Jahr 1976 geprüft bzw. vorbereitet. In der Kohletechnik wird der Schwerpunkt des Erfahrungsaustausches zunächst auf den Methoden der qualitativen und quantitativen Kohleprospektion liegen. Die Zusammenarbeit auf dem nuklearen Gebiet wird sich vorerst allein auf Kenntnis- und Erfahrungsaustausch in der Grundlagenforschung erstrecken. Kohle, Wasserkraft, Erdöl und Erdgas sind zumindest mittelfristig die wichtigsten Primärenergieträger der Volksrepublik China. Die Arbeiten zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, insbesondere zur Elektrizitätserzeugung, befinden sich nach allen Informationen, die zuverlässig zur Verfügung stehen, erst in der Phase der Studien und der Beobachtung der internationalen Entwicklung. Über einen allgemeinen Gedankenaustausch hinaus wurden keine konkreten Kooperationsschritte vereinbart. An den Abschluß eines Abkommens ähnlich dem mit Brasilien abgeschlossenen ist daher nicht zu denken. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 66 und 67): Wie stellt sich die Bundesregierung im konkreten die Nutzung des Angebots von Bundesforschungsminister Matthöfer vor, den deutsch-französischen Fernmeldesatelliten Symphonie auch durch die Volksrepublik China probeweise und kostenlos benutzen zu lassen? Welche Vorstellungen existieren insbesondere im Bereich einer Zusammenarbeit bei Datenverarbeitung und Fernmeldetechnik? Zu Frage A 66: Das Angebot, den Fernmeldesatelliten Symphonie für fernmeldetechnische Versuche zu nutzen, ist von den chinesischen Gesprächspartnern mit Interesse aufgenommen worden, ohne daß bisher Einzelheiten des in der Volksrepublik China tatsächlich bestehenden Erprobungsbedarfs zur Sprache gekommen wären. Wenn die Volksrepublik China sich zur Nutzung des Angebots entschlösse, wären die technischen Möglichkeiten die folgenden: Einer der beiden Satelliten Symphonie würde von der jetzigen geostationären Position (11.5° W) in eine Position von etwa 52-55° Ost gebracht werden. Bei dieser Position liegt fast ganz China, einschließlich der Städte Peking, Nanking, Kanton usw. im Sendebereich des Satelliten. Die Verschiebung eines der beiden Satelliten in etwa diese Position ist für Ende dieses Jahres ohnehin im Rahmen einer in Abstimmung mit uns getroffenen Vereinbarung zwischen Frankreich und Indien geplant, um Indien fernmeldetechnische Versuche mit dem Satelliten zu ermöglichen. Eine gleichzeitige Nutzung des Satelliten durch die Volksrepublik China würde dieses Programm sinnvoll erweitern. Für die fernmeldetechnischen Versuche würden in China eine oder zwei Erdefunkstellen benötigt. Diese könnten von deutscher Seite vorübergehend leihweise zur Verfügung gestellt werden, wenn die in der Volksrepublik China vorhandenen Funkstellen dafür nicht geeignet sind. Zu Frage A 67: Eine Kooperation im Bereich der Datenverarbeitung kommt im wesentlichen dort in Betracht, wo die hauptsächlich für eine Zusammenarbeit in Aussicht genommenen Gebiete, also die Kohletechnologie, 16126* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 das Hüttenwesen und die Erdöl-/Erdgasgewinnung den Einsatz moderner Datenverarbeitungstechniken erfordern, z. B. also automatische Prozeßsteuerungen im Hüttenwesen und Kohlebergbau oder die Datenfernverarbeitung und -auswertung bei der Öl- und Gasprospektion. Im Bereich der Fernmeldetechnik bestehen über die durch die Nutzung von Symphonie gebotenen Möglichkeiten hinaus zur Zeit noch keine konkreten Ansätze für eine Zusammenarbeit. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage A 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für Studenten, die in diesem Jahr nach dem zweiten Fachsemester die Fachrichtung wechseln, durch Artikel 18 § 1 Nr. 1 Buchstabe b des Haushaltsstrukturgesetzes (nur mehr Darlehensforderung nach BAföG) eine unzumutbare Härte dadurch entsteht, daß dem betroffenen Kreis kaum eine Möglichkeit belassen ist, sich auf die Neuregelung einzustellen, und ist sie bereit, geeignete Schritte zu unternehmen, um zu verhindern, daß für diesen Kreis der BAföG-Berechtigten die Umstellung auf Darlehen praktisch rückwirkend Kraft erhält? Auf eine zu demselben Problem gestellte Frage des Herrn Abgeordneten Vogelsang hat die Bundesregierung in der Fragestunde der 226. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. März 1976 geantwortet — ich zitiere: „Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bestimmungen im Haushaltsstrukturgesetz über die weitgehende Darlehensförderung für eine andere Ausbildung nach einem Abbruch der zunächst gewählten Ausbildung oder aber nach einem Fachrichtungswechsel so kurzfristig in Kraft gesetzt wurden, daß die Auszubildenden überwiegend keine Möglichkeit mehr hatten, sich auf diese Neuregelung einzustellen. Die Bundesregierung selbst hatte in ihrem Regierungsentwurf eine ausreichende Übergangsregelung vorgeschlagen, in den Beratungen der Bundesratsausschüsse auf die jetzt eingetretenen Folgen nachdrücklich und auch warnend hingewiesen und sogar den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, eine angemessene Übergangsfrist zugunsten der Auszubildenden zu erreichen." „Im Wege der Gesetzesauslegung hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß alle die Auszubildenden — unabhängig von den Immatrikulations- und Rückmeldeterminen — zu den für sie günstigeren Bedingungen gefördert werden können, die vor dem 1. April 1976 den Willen zum Beginn einer anderen Ausbildung durch Antragstellung oder Meldung bei den zuständigen Behörden bekundet haben und die als Studenten im Sommermester 1976 mit dieser Ausbildung begonnen haben. Darüber hinaus kann die Bundesregierung nicht gehen, obwohl sie weiß, daß nur einem kleinen Teil der Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in zumutbarer Weise auf die Änderung der Rechtslage einzustellen. Nachdem die Regelung Gesetzeskraft erlangt hat, hat die Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 4 des Grundgesetzes über ihre Einhaltung zu wachen." Auf die weitere Frage, wie sich die Bundesregierung zu einer Initiative der Länder auf Verschiebung des Termins 31. März 1976 entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages stellen würde, hat die Bundesregierung geantwortet— ich zitiere weiter: „Die Bundesregierung hält es nach wie vor für richtig, in Artikel 47 Abs. 2 Nr. 2 d des Haushaltsstrukturgesetzes das Datum ,31. März 1976' durch das vom Bundestag zunächst beschlossene Datum ,30. September 1976' zu ersetzen und würde deshalb eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates durchaus positiv beurteilen. Angesichts der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, die wir gerade diskutiert haben, sieht sich die Bundesregierung selbst zu einer solchen Initiative aber nicht in der Lage." Die Bundesregierung steht auch heute zu der am 10. März 1976 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Vogelsang erteilten Antwort. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/4865 Fragen A 69 und 70) : Ist es mit den Ausführungsbestimmungen der Bundesregierung zum Sonderprogramm zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Jugendliche, für das die Bundesregierung 200 Millionen DM zur Verfügung gestellt hat, vereinbar, daß das Landesarbeitsamt von Baden- Württemberg den einzelnen Arbeitsamtsbezirken mitgeteilt hat, daß Ausbildungsplätze nur dann aus diesem Programm gefördert werden könnten, wenn hierfür mindestens zehn neue Ausbildungsverhältnisse im Block gemeldet würden? Stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, daß durch solche einschränkenden Bedingungen bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen in die einzelnen Arbeitsamtsbezirke eine stärkere Berücksichtigung der regional benachteiligten ländlichen Arbeitsamtsbezirke unterlaufen, und damit die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung einer möglichst breiten Verteilung der Mittel auch auf das Land blockiert wird, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls hiergegen zu unternehmen? Die Haushaltsmittel, die im Rahmen des Sonderprogramms für zusätzliche berufsbildungspolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen, werden zum Teil für die Nutzung überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze eingesetzt. Damit soll Jugendlichen, die bisher ohne Ausbildungsverhältnis geblieben sind oder deren Ausbildungsverhältnis durch Betriebsstillegung beendet wurde, kurzfristig der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglicht werden. Einzelheiten der Förderung dieser berufsbildungspolitischen Maßnahmen sind in den Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 5. Februar 1976 festgelegt. Weder in diesen Richtlinien noch, in den darauf basierenden Durchführungsanweisungen der Bundesanstalt für Arbeit ist bestimmt, daß Ausbildungsplätze nur aus diesem Programm gefördert werden können, wenn eine be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. März 1976 16127* stimmte Anzahl von Ausbildungsverhältnissen im Block gemeldet wird. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren gewesen, daß Auflagen dieser Art die Wirksamkeit der Maßnahmen wesentlich einschränken würden, weil aufgrund örtlicher Verhältnisse eine solche Forderung unerfüllbar sein könnte. Dies würde der Absicht des Sonderprogramms widersprechen, vorhandene Kapazitäten zu nutzen, um Ausbildungsplatzsuchenden eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit existieren auch keine Weisungen, daß Ausbildungsplätze nur dann gefördert werden können, wenn hierfür mindestens zehn Ausbildungsverhältnisse im Block gemeldet würden. Auch hat das Landesarbeitsamt von Baden-Württemberg keine zusätzlichen mündlichen Anweisungen diesen Inhalts erteilt. Es befinden sich im Gegenteil unter den vom Landesarbeitsamt BadenWürttemberg in Aussicht genommenen Projekten auch solche mit weniger als zehn neuen zu fördernden Ausbildungsverhältnissen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 71 und 72): Ist die Bundesregierung bereit, alle Anstrengungen zu unter. nehmen, um zu erreichen, daß Bürger der Bundesrepublik anläßlich der Olympischen Spiele 1980 nach Moskau bzw. Tallinn mit Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten reisen können und dort Campingplätze vorfinden, die wenigstens annähernd mitteleuropäischem Standard entsprechen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Rahmen des Sportleraustauschs erleichterte Einreise- und Durchreisebedingungen für Camper und für Vertreter der Sportfachverbände auszuhandeln? Zu Frage A 71: Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Sowjetunion alle Anstrengungen unternehmen wird, um Touristen Reisen zum Besuch der Olympischen Spiele 1980 in der Sowjetunion zu erleichtern. Zu Frage A 72: Die Bundesregierung sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, wegen der Einreise- und Durchreisebedingungen für deutsche Campingfreunde und die Vertreter deutscher Sportfachverbände für die Durchreise durch Drittstaaten in die UdSSR Verhandlungen aufzunehmen. Soweit der Bundesregierung bekannt, vollzieht sich der diesbezügliche Reiseverkehr bis jetzt im allgemeinen problemlos. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Frage A 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß nach dem rumänischen Gesetz Nr. 223 vom 3. Dezember 1974 (Bulletin Nr. 152 I vom 6. Dezember 1974) Haus- und Grundbesitz deutscher Staatsangehöriger, die aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind, enteignet wird, und daß die für diesen Haus- und Grundbesitz gewährten Entschädigungen weit unter den tatsächlichen Werten liegen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf eine angemessene Entschädigung deutscher Staatsbürger bei Enteignungen in Rumänien hinzuwirken? Das rumänische Gesetz Nr. 223 vom 3. Dezember 1974 betrifft das unbewegliche Eigentum von Personen, die einen Antrag auf endgültige Ausreise aus Rumänien gestellt haben. Das Gesetz bestimmt, daß nur Personen mit Wohnsitz in Rumänien dort unbewegliches Eigentum haben können. Die Ausreisenden müssen ihren Grundbesitz dem Staat gegen Entschädigung überlassen. Die Bundesregierung hat über die Entschädigungspraxis keine lückenlose Ubersicht. Ihre Erkenntnisquellen sind Vorsprachen und Schreiben von Aussiedlern und die Befragungsberichte des Deutschen Roten Kreuzes. Seit Anfang 1975 sind danach etwa zehn Fälle bekanntgeworden, in denen die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen gezahlt worden sind, während in zwei Fällen die bereits festgesetzte Entschädigung mit der Begründung unterblieb, die Gemeinde habe zur Zeit keine Mittel. Die Höhe der Entschädigung erreichte in diesen Fällen zweimal den durch Gesetz Nr. 4 aus dem Jahre 1973 festgesetzten Höchstbetrag von 40 000,— Lei. In den meisten anderen Fällen lag sie bei etwa der Hälfte dieses Betrages. In allen Fällen haben die Veräußerer den wirklichen Wert ihres Immobilienbesitzes weit höher veranschlagt, als die Entschädigungssumme. Eine Völkerrechtswidrigkeit des Gesetzes und seiner Anwendung ist nicht ohne weiteres erkennbar, da die Aussiedler zum Zeitpunkt der Aussiedlung auch noch rumänische Staatsangehörige waren. Nach den völkerrechtlichen Regeln über Doppelstaater ist es der Bundesregierung verwehrt, gegenüber der rumänischen Regierung zugunsten von rumänischen Staatsangehörigen diplomatisch oder konsularisch tätig zu werden, auch wenn sie zugleich als Deutsche im Sinne von Art. 116 GG anzusehen sind. Die Bundesregierung hat jedoch mehrfach (z. B. im Rahmen der regelmäßigen deutsch-rumänischen Konsultationen) die rumänische Seite darauf hingewiesen, daß sie das genannte Gesetz für bedenklich hält. Darüber hinausgehende Interventionsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung unter den dargelegten Umständen nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Hölscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Regierungsentwurf steht allein den in den Unternehmen vertretenen Gewerkschaften das Recht zu, Wahlvorschläge für die Wahl der externen Arbeitnehmervertreter zu machen. Wenn es die Opposition durch die Einfügung einer Kann-Vorschrift den Arbeitnehmern völlig freistellt, zu entscheiden, ob überhaupt externe Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einziehen sollen, so verkennt sie in der Tat völlig die überbetriebliche ordnungspolitische Aufgabe der deutschen Gewerkschaften. Sicher wäre es höchst zweifelhaft, zum Beispiel Vertretern des sogenannten Allgemeinwohls Sitz und Stimme im Aufsichtsrat zu geben. Hiergegen hat die FDP in ihrem Freiburger Mitbestimmungsprogramm auch eindeutig Stellung bezogen. Dennoch ist es nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer der Unternehmen, sondern auch im Interesse der Gesamtwirtschaft, wenn die übergeordneten Anliegen der Beschäftigten in die Arbeit des Aufsichtsrats eingebracht werden können. Wir wissen doch aus Erfahrung, daß eine allein auf Betriebsebene angesiedelte Mitbestimmung hier und da zu einer Form des Betriebsegoismus führen kann, der dann möglicherweise auch negative Auswirkungen, zum Beispiel auf eine regionale oder sektorale Wirtschaftsstruktur, mit sich bringt und damit letzten Endes auch die Arbeitsplätze anderer Arbeitnehmer gefährdet. Daher kann auf die Mitwirkung überbetrieblicher Arbeitnehmervertreter der Gewerkschaften schon aus gesamtwirtschaftlichen Gründen nicht verzichtet werden.
    Lassen Sie mich im übrigen auch diese persönliche Anmerkung machen: Wer weiß denn, ob sich nicht gerade mit der Verwirklichung dieses Gesetzes eine ganz neue Form der Zusammenarbeit auf der Arbeitnehmerseite entwickelt? Es ist doch überhaupt nicht auszuschließen, daß zum Beispiel der Sachverstand und die Qualifikation der leitenden Angestellten und der externen Gewerkschaftsvertreter zum Wohle des einzelnen Unternehmens und der Gesamtwirtschaft zusammenfinden. Es ist auch nicht auszuschließen, daß damit die für mich oft unverständliche Konfrontation zwischen diesen Gruppen abgebaut wird.
    Ich persönlich habe mir im übrigen nie die Frage gestellt, ob externe Vertreter zugelassen werden sollen. Für mich und für meine Partei war entscheidend, daß diese vom Vertrauen der Belegschaft getragen werden müssen. Die FDP hätte niemals ihre Zustimmung zu einem Entsendungsrecht der Gewerkschaften gegeben, wie es zum Beispiel im Montan-Mitbestimmungsgesetz verankert ist. Wir hätten niemals unsere Zustimmung gegeben, einmal nicht, weil dies dem Prinzip der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer widersprochen hätte, zum anderen aber auch nicht, weil es nicht im Interesse unserer Gewerkschaften selbst sein kann, ohne Kontrolle und Legitimation durch diejenigen, für die sie sprechen, Einfluß auszuüben. Denn die Arbeitnehmer haben es nach diesem Gesetz nun selbst in der Hand, zu bestimmen, welcher Vertreter aus welcher Gewerkschaft im Aufsichtsrat sitzt. Damit ist die notwendige Rückkoppelung, damit ist die notwendige Vertrauensbasis zwischen Belegschaft und Gewerkschaftern sichergestellt.
    Meine Damen und Herren, wenn die Opposition mit ihrem Antrag die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer verbessern zu können glaubt, muß sie sich fragen lassen, ob sie denn bewußt einen Keil zwischen Gewerkschaften und Arbeitnehmer treiben will. Wir wünschen uns Gewerkschaften, die sich laufend in ihren Funktionen und Entscheidungen vor den Arbeitnehmern verantworten, wir wünschen uns



    Hölscher
    Gewerkschaften, die, demokratisch legitimiert, auch in Zukunft ihre ordnungspolitische Verantwortung erfüllen können.

    (van Delden [CDU/CSU] : Dann müssen Sie uns doch zustimmen, Sie Witzbold!)

    So gesehen, meine Damen und Herren, wünschen wir uns starke Gewerkschaften, lehnen den Versuch ab, die Arbeitnehmerschaft in Interessengrüppchen à la Fluglotsen aufzusplittern — wenn wir ihrem Änderungsantrag zustimmen würden, wäre das die Folge —, und können daher dem Änderungsantrag der Opposition auch nicht zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — van Delden [CDU/CSU] : Das war eine Logik!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen dann zur Abstimmung über Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 7/4887 — betreffend Neufassung von § 7 Abs. 2 bis 4. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen nun über § 7 in der Ausschußfassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe § 8 auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Damit ist § 8 einstimmig angenommen.
Ich rufe § 9 auf. Hierzu liegt in Drucksache 7/4887 unter Ziffer 3 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zink.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Zink


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU begründe ich den Änderungsantrag zu § 9 in Drucksache 7/4887 wie folgt.
    Die Bundesregierung hatte in ihrem ursprünglichen Entwurf aus dem Jahr 1974 die Urwahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat beseitigt. Dies wurde von unseren Sprechern in der ersten Lesung des Regierungsentwurfs als eine Entmündigung der Arbeitnehmerschaft deutlich angeprangert. Im jetzt vorliegenden Koalitionsentwurf hat man unsere Vorstellungen teilweise berücksichtigt, dabei aber zweierlei Recht geschaffen. Das Grundprinzip der Urwahl wird nun für Unternehmen mit bis zu 8 000 Beschäftigten wieder eingeführt. Dies wird von uns ausdrücklich anerkannt und unterstützt. Für Unternehmen mit mehr als 8 000 Beschäftigten soll aber als Grundregel gelten, daß die Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat in der Form einer Wahl durch Wahlmänner erfolgt. Dieses Verfahren lehnt die Bundestagsfraktion der CDU/CSU in der vorliegenden Form ab.
    Wir sehen darin gegenüber dem bisher gültigen Recht einen erheblichen Rückschritt. Das alte Betriebsverfassungsgesetz von 1952, das bis jetzt Gültigkeit für all die Unternehmen hat, die in Zukunft unter das neue Gesetz fallen, kennt nur das Prinzip der Urwahl: Der Arbeitnehmer wählt direkt den Kandidaten seines Vertrauens; das gewählte Aufsichtsratsmitglied ist damit auch direkt der Belegschaft und nicht einem dazwischengeschalteten Wahlmännergremium verantwortlich.
    Meine Damen und Herren, während der Ausschußberatungen wurden wahlorganisatorische Gründe — und zwar mit dem Blick auf Unternehmen mit vielen einzelnen Betrieben, etwa Großbanken oder Großkaufhäuser — gegen die von uns in Aussicht genommene Regelung angeführt. In unserem Änderungsantrag wird diesen Bedenken durch eine entsprechende Ausnahmeregelung Rechnung getragen.
    Zum Koalitionsvorschlag muß unsererseits gesagt werden, daß die Wahl der Wahlmänner, die ja in allen Betrieben gewählt werden müssen, den gleichen organisatorischen Aufwand erfordert wie die Direktwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Arbeitnehmer im Betrieb. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie werden sagen: Wir bieten unsererseits eine Ausnahmeregelung an, die die Urwahl ermöglicht. Die Urwahl ist danach aber nur auf dem Wege über eine Vorauswahl möglich, bei der die Unterschriften von einem Zwanzigstel der Beschäftigten benötigt werden. Das bedeutet, daß in großen Unternehmen einige tausend Unterschriften benötigt werden. Die Höhe dieser Schwelle zementiert damit vielfach die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch Wahlmänner.
    Zusammenfassend möchte ich namens unserer Fraktion die folgenden Argumente vortragen.
    Erstens. Die vorgebrachten organisatorischen Gründe für die Wahl durch ein Wahlmännergremium sind nicht stichhaltig. Die gleiche Organisation ist auch bei der Wahl der Wahlmänner erforderlich.
    Zweitens. Wir sind gegen zweierlei Recht für Unternehmen mit bis zu 8 000 Beschäftigten einerseits und für Unternehmen mit über 8 000 Beschäftigten andererseits.
    Drittens. Die Beseitigung der Urwahl, wie im Koalitionsentwurf vorgesehen, ist ein Rückschritt gegenüber dem heute geltenden Recht nach dem alten Betriebsverfassungsgesetz.
    Viertens. Die Direktwahl durch die Arbeitnehmer erbringt auch die Direktverantwortlichkeit der gewählten Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Belegschaft. Was wir, meine Damen und Herren, für die Bundestagswahlen für selbstverständlich halten, ist unserer Auffassung nach auch in den Unternehmen möglich. Was wir für uns in Anspruch nehmen, sollten wir auch den Arbeitnehmern im Betrieb zubilligen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Vor diesem Hintergrund — und damit unter Respektierung der Mündigkeit der davon betrof-



    Zink
    fenen Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 8 000 Beschäftigten — stellen wir unseren Antrag. Ich darf namens der CDU/CSU das Hohe Haus bitten, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)