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    Deutscher Bundestag Stenographischer. Bericht 229. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. März 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15959 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15959 A Fragestunde — Drucksachen 7/4865 vom 12. 3. 1976 und 7/4885 vom 16. 3. 1976 — Maßnahmen der Bundesregierung zur Erwirkung einer Aufhebung des Verbots der Berichterstattung über die Leipziger Messe durch Journalisten des Deutschlandfunks und der Deutschen Welle; Konsequenzen aus dem vertragswidrigen Verhalten der DDR-Regierung in dieser Frage und Maßnahmen, um die DDR-Behörden in Zukunft zur Einhaltung des Grundvertrages zu veranlassen DringlAnfr Cl 16.03.76 Drs 07/4885 Wohlrabe CDU/CSU DringlAnfr C2 16.03.76 Drs 07/4885 Wohlrabe CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . . . .15959 D, 15960 D, 15961 A, B, C, D, 15962 A, B, D, 15963 A, B, C, D, 15964 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 15960 C, D, 15961 A, B ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . . 15961 C ZusFr Stücklen CDU/CSU . . . . . . . 15961 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 15962 A, 15963 D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 15962 B ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 15962 C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU 15963 A, B ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . . . 15963 B, C ZusFr Windelen CDU/CSU 15964 A Maßnahmen der Bundesregierung zur Ermöglichung einer ungehinderten Berichterstattung über die Leipziger Frühjahrsmesse durch Mitarbeiter des Deutschlandfunks und der Deutschen Welle DringlAnfr C3 16.03.76 Drs 07/4885 Reddemann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 15964 B, C, D, 15965 B, C, D, 15966 A, B, C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU 15964 C ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 15964 D ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . 15965 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 15965 D ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . 15966 A ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . . . . . 15966 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 15966 C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 15966 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1976 Auswirkung der Darstellung von Gewaltverbrechen und Grausamkeiten im Fernsehen auf die Kriminalität, insbesondere auf die Jugendkriminalität MdlAnfr Al 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A2 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . 15967 A, B, D, 15968 A, B, C, D ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . 15967 D, 15968 C ZusFr Hansen SPD 15967 D ZusFr Dr. Schulze-Vorberg CDU/CSU . 15968 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 15968 B ZusFr Hoffie FDP . . . . . . . . . 15968 C Wohnungsbauleistungen im sozialen Wohnungsbau bis 1979 sowie Beurteilung der Mietenentwicklung der seit 1970 mit degressiv gestaffelten Aufwendungsdarlehen geförderten Sozialwohnungen MdlAnfr A3 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A4 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Schneider CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . . 15968 D, 15969 B, C, D, 15970 A, B ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . . . . 15969 A, C, 15970 A, B Gewährleistung der Sicherheit des Bundesverfassungsgerichts durch Verschärfung der Kontrolle MdlAnfr A6 12.03.76 Drs 07/4865 Walther SPD MdlAnfr A7 12.03.76 Drs 07/4865 Walther SPD Antw PStSekr Baum BMI 15970 C, D, 15971 A, B, C, D ZusFr Walther SPD 15970 D, 15971 A ZusFr Stücklen CDU/CSU . . . . . . . 15971 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 15971 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 15971 C ZusFr Wehner SPD 15971 D Höhe der für die Überprüfung von Angehörigen oder Bewerbern für den öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz in der Zeit vom 1. Januar 1973 bis 30. Juni 1975 entstandenen Kosten MdlAnfr A9 12.03.76 Drs 07/4865 Hansen SPD Antw PStSekr Baum BMI 15972 A, B ZusFr Hansen SPD . . . . . . . 15972 A, B Beseitigung der durch Kompetenzstreitigkeiten ziviler und privatwirtschaftlicher Rettungsorganisationen bestehenden Mißstände im Luftrettungswesen sowie Einbeziehung der optimal arbeitenden Bundeswehr-Rettungsdienste MdlAnfr A10 12.03.76 Drs 07/4865 Hoffie FDP MdlAnfr All 12.03.76 Drs 07/4865 Hoffie FDP Antw PStSekr Baum BMI . . . . . . 15972 C, D, 15973 A, B, C, D ZusFr Hoffie FDP 15972 D, 15973 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 15973 C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 15973 C ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 15973 D Tätigkeit der türkischen „Nationalistischen Bewegungspartei" in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A13 12.03.76 Drs 07/4865 Wüster SPD MdlAnfr A14 12.03.76 Drs 07/4865 Wüster SPD Antw PStSekr Baum BMI 15974 A, C, D ZusFr Wüster SPD . . . . . . . . 15974 C Möglichkeit der Einweisung von Beamten in halbe Planstellen zur Unterbringung arbeitsloser Lehrer MdlAnfr A15 12.03.76 Drs 07/4865 Emeis fraktionslos Antw PStSekr Baum BMI 15975 A, B ZusFr Emeis fraktionslos 15975 B Besetzung von Planstellen in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts MdlAnfr A16 12.03.76 Drs 07/4865 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15975 C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 15975 D Maßnahmen zur Verhinderung der Veröffentlichung von Urteilen vor deren Verkündung MdlAnfr A17 12.03.76 Drs 07/4865 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15976 A, B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 15976 A, B ZusFr Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . 15976 B Erfahrungen mit dem neuen Einzelrichtersystem an Landgerichten MdlAnfr A18 12.03.76 Drs 07/4865 Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 15976 C, D, 15977 A ZusFr Dr. Hauser (Sasbach) CDU/CSU . . 15976 D, 15977 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1976 III Pressemeldung über die Auflösung der Dienststelle der Bundesschuldenverwaltung in Berlin bis Mitte 1976 MdlAnfr A19 12.03.76 Drs 07/4865 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 15977 B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 15977 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 15977 C Richtlinien für die steuerliche Abschreibung von Patent- und Know-how-Lizenzen MdlAnfr A25 12.03.76 Drs 07/4865 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 15977 D, 15978 B ZusFr Ey CDU/CSU 15978 B Pressemeldung über die Erschleichung der Ausfuhrgenehmigung für 500 Napalmbomben durch einen Mitarbeiter der Firma Merex im Jahr 1969 MdlAnfr A34 12.03.76 Drs 07/4865 Gansel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 15978 D, 15979 A, B ZusFr Gansel SPD 15979 A, B Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen des Ausscheidens Frankreichs aus dem europäischen Währungsverbund auf die Wirtschaft der Bundesrepublik Rapp (Göppingen) SPD 15979 C Dr. Sprung CDU/CSU 15980 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 15982 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . 15983 B, 15987 D Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . . 15984 B Frau Huber SPD . . . . . . . . . 15985 B Eigen CDU/CSU 15986 A Dr. Vohrer FDP 15987 A Dr. Narjes CDU/CSU 15989 A Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . . 15989 D Nächste Sitzung 15991 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15993* A Anlage 2 Aufklärung der Öffentlichkeit über die Einführung neuer Einheitsmeßwerte auf Grund des Gesetzes über die Einheiten im Meßwesen im medizinischen Bereich SchrAnfr B53 05.03.76 Drs 07/4827 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 15993* C Anlage 3 Mehrbewilligung von Krediten und Unterstützungen nach Änderung des Heimkehrergesetzes vom 1. Januar 1975 MdlAnfr A8 12.03.76 Drs 07/4865 Hofmann SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 15994* A Anlage 4 Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen für den Jahresdurchschnitt 1975 als Grundlage für den Nachtragshaushalt 1975 und Höhe der tatsächlichen Zahlen; Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen als Grundlage für die Bemessung der Liquiditätszuschüsse im Bundeshaushaltsplan 1976 und bei der Vorausschätzung der Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für 1976 MdlAnfr A20 12.03.76 Drs 07/4865 Möller (Lübeck) CDU/CSU MdlAnfr A21 12.03.76 Drs 07/4865 Möller (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 15994* C Anlage 5 Wiederanhebung der staatlichen Bausparförderung im Hinblick auf die Arbeitslage auf dem Baumarkt MdlAnfr A22 12.03.76 Drs 07/4865 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A23 12.03.76 Drs 07/4865 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15994* D Anlage 6 Bilanzgewinn der Deutschen Bundesbank 1975; Höhe der Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank an den Bundeshaushalt bis 1979 MdlAnfr A26 12.03.76 Drs 07/4865 Leicht CDU/CSU MdlAnfr A27 12.03.76 Drs 07/4865 Leicht CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15995* B Anlage 7 Forderungen der Rentenversicherungsträger am 31. Dezember 1975 an den Bund auf Grund der Kreditierung von Teilen der Bundeszuschüsse sowie voraussichtliche Liquiditätshilfen des Bundes für das 2. Halbjahr 1976 MdlAnfr A28 12.03.76 Drs 07/4865 Höcherl CDU/CSU MdlAnfr A29 12.03.76 Drs 07/4865 Höcherl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15995* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1976 15959 229. Sitzung Bonn, den 17. März 1976 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 17. 3. Alber ** 17. 3. Dr. Artzinger * 19. 3. Dr. Barzel 17. 3. Dr. Bayerl * 17. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 3. Dr. Ehrenberg 19. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 19. 3. Entrup 19. 3. Prof. Dr. Erhard 19. 3. Frehsee * 19. 3. Friedrich 19. 3. Gallus 17. 3. Gerlach (Emsland) * 19.3. Hauser (Krefeld) 19. 3. Hussing 19. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 3. Junghans 19. 3. Dr. Kempfler ** 17. 3. Dr. h. c. Kiesinger 19. 3. Lange * 19. 3. Lautenschlager * 19. 3. Leicht 19. 3. Lemmrich ** 17. 3. Prof. Dr. Lohmar 19. 3. Lücker * 19. 3. Memmel * 19. 3. Müller (Mülheim)* 17. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 3. Dr. Oetting 19. 3. Ostman von der Leye 19. 3. Roser 9. 4. Schedl 17. 3. Schmidt (München) * 19. 3. Dr. Schwörer * 19. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 3. Schulte (Unna) 17. 3. Seefeld * 19. 3. Seibert 19. 3. Dr. Starke (Franken) * 19. 3. Suck * 19. 3. de Terra 19. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 9. 4. Dr. Wagner (Trier) 18. 3. Walkhoff * 18. 3. Dr. Wendig 2. 4. Frau Dr. Wex 17. 3. Wolf 19. 3. Zebisch 9. 4. Zeitler 18. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4827 Frage B 53) : Teilt die Bundesregierung Besorgnisse aus der Ärzteschaft, daß die Einführung neuer Einheitsmeßwerte auf Grund des Gesetzes über die Einheiten im Meßwesen im medizinischen Bereich, etwa bei Angaben über Blutdruckwerte und andere Untersuchungsergebnsse, zu Verwirrungen und Kostensteigerungen führen kann, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Öffentlichkeit in angemessener Weise über diese Probleme aufzuklären? Die Besorgnisse in der Ärzteschaft, daß die Einführung des Internationalen Einheitensystems im medizinischen Bereich zu Verwirrungen führen könnte, werden von der Bundesregierung nicht geteilt. Das Internationale Einheitensystem wird weltweit eingeführt. Seine Übernahme ist der Bundesrepublik durch eine EG-Richtlinie vorgeschrieben. Das neue Einheitensystem verringert die Zahl der für die Druckmessung zulässigen Einheiten von sieben auf zwei. Dabei wurde die Einheit Millimeter-Quecksilbersäule aufgegeben, da sie nicht aus den Basiseinheiten des Systems abzuleiten ist. In der Bundesrepublik wurde diese Einheit bereits im Jahre 1970 durch die Ausführungsverordnung zum Einheitengesetz zum 31. Dezember 1977 aufgehoben. Das Herannahen dieses Termins ist offenbar die Ursache für die in den vergangenen Monaten laut gewordenen Besorgnisse. In einem Gespräch mit Vertretern der Bundesärztekammer und medizinischer Gesellschaften hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft im Januar dieses Jahres bereit erklärt, die am 31. Dezember 1977 ablaufende Übergangsfrist für die Verwendung der Einheit Millimeter-Quecksilbersäule bis zum 31. Dezember 1979 zu verlängern und darüber hinaus bis zum 31. Dezember 1985 bei Blutdruckmeßgeräten die Verwendung einer Doppelskala zuzulassen, die in die alte und die neue Einheit geteilt ist. Die neue Einheit ist von der Ärzteschaft aus den Einheiten Bar und Pascal auszuwählen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 1979 setzt eine Änderung der Einheitenrichtlinie der EG voraus. Sie ist von der Bundesregierung bereits beantragt worden und steht zu erwarten. Der damit für die Umstellung auf die neue Einheit zur Verfügung stehende Zeitraum von 10 Jahren müßte nach Auffassung der an der Sitzung vom Januar dieses Jahres Beteiligten für eine Umstellung auf die neue Einheit ausreichen und der Ärzteschaft zumutbar sein. Eine Beibehaltung der alten Einheit ist der Bundesregierung wegen ihrer Verpflichtung gegenüber der EG nicht möglich. Sie schiene ihr aber auch im Hinblick auf die angestrebte internationale Vereinheitlichung im Meßwesen, die von anderen Staaten erheblich größere Umstellungen erfordert, nicht angebracht. Es ist auch zu berücksichtigen, daß im Schulunterricht künftig nur noch die neuen Einheiten gelehrt werden und der angehende Arzt deshalb bei Beibehaltung der bisherigen Einheit später 15994* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1976 mit einer ihm völlig fremden Einheit konfrontiert würde. Durch die Zulassung der Doppelskala können die bisherigen Meßgeräte weiterverwendet werden. Der Austausch der Skala ist unproblematisch und erfordert nur einen geringen Aufwand. Die Auswirkungen der neuen Einheiten auf andere Untersuchungsergebnisse dürften nur für Gehaltsangaben bei Laboruntersuchungen, z. B. bei der Ermittlung von Enzymkonzentrationen im Blut, in Betracht kommen. Die hier bisher verwendeten unterschiedlichen Einheiten haben häufig dazu geführt, daß Untersuchungsergebnisse verschiedener Labors nicht oder nur schwer vergleichbar waren, und deshalb bereits Eigeninitiativen der Laborärzte zu einer Vereinheitlichung ausgelöst. Die Aufklärung der Öffentlichkeit wird in erster Linie Aufgabe der Ärzteschaft und der Medien sein. Eine entsprechende Aufklärung setzt aber zunächst voraus, daß die Ärzteschaft entscheidet, welche der beiden zur Verfügung stehenden Einheiten künftig für die Blutdruckmessung verwendet werden soll. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/4865 Frage A 8) : Kann die Bundesregierung jetzt schon Auskunft darüber geben, wieviel Kredit und Unterstützungen mehr bewilligt wurden, nachdem durch die mit dem 1. Januar 1975 in Kraft getretene Änderung des Heimkehrergesetzes beachtliche Mittel der Heimkehrerstiftung vorzeitig zur Verfügung gestellt wurden? Durch das Sechste Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (6. KgfEÄndG) vom 26. Januar 1976 wurde die Heimkehrerstiftung in die Lage versetzt, das Stammvermögen schneller als bisher zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene zu verwenden. Für die Jahre 1975 und 1976 kann sie jeweils 5 Millionen Deutsche Mark mehr verbrauchen, also statt bisher je 3 nun je 8 Millionen DM. Da die Stiftung aufgrund der Behandlung des Gesetzentwurfs in den Gesetzgebungsorganen davon ausgehen konnte, daß das Gesetz rückwirkend ab 1. Januar 1975 in Kraft tritt, hat der Stiftungsrat, der nach § 48 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes über alle grundsätzlichen Fragen entscheidet, am 17. November 1975 durch einen zweiten Nachtrag zum Wirtschaftsplan den Ansatz für die Entnahme aus dem Stammvermögen um 5 Millionen Deutsche Mark erhöht. Dieser Betrag wurde inzwischen bereits bewilligt, und zwar 4 Millionen Deutsche Mark für Darlehen und 1 Million Deutsche Mark für Unterstützungen. Die für 1976 zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel werden dazu führen, daß mehr Anträgen als bisher entsprochen und — wenn es geboten erscheint — auch höhere Darlehen und Unterstützungen gewährt werden können. Ein Verlust an Zinserträgnissen muß hingenommen werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möller (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 20 und 21) : Von welchen Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen für den Jahresdurchschnitt 1975 ging die Bundesregierung bei der Vorlage des Nachtragshaushalts 1975 aus, und wie hoch waren die Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen wirklich im Jahresdurchschnitt 1975? Von welchen Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen ist bei der Bemessung der Liquiditätszuschüsse im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und bei der Vorausschätzung der voraussichtlichen Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für 1976 durch den Verwaltungsrat am 26. November 1975 ausgegangen worden? Zu Frage A 20: In Übereinstimmung mit der Bundesanstalt für Arbeit ging die Bundesregierung bei Vorlage des Entwurfs des Nachtragshaushalts 1975 von 1,1 Millionen Arbeitslosen und 850 000 Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt 1975 aus. Tatsächlich betrugen 1975 die jahresdurchschnittlichen Zahlen der Arbeitslosen 1 074 200 und der Kurzarbeiter 773 300. Zu Frage A 21: Wie in 1975 so geht auch 1976 die Veranschlagung der Liquiditätszuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit im Haushaltsentwurf des Bundes von den gleichen Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen aus wie sie dem vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt festgestellten Haushalt der BA für das Haushaltsjahr 1976 zugrunde liegen. Der Haushalt der BA 1976 geht — wie der Vorjahreshaushalt von 1,1 Millionen Arbeitslosen und 850 000 Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt aus. Im übrigen wirken auf den Ansatz für Liquiditätshilfe an die BA über die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen und Kurzarbeiter hinaus eine Vielzahl von Komponenten ein (z. B. der Prozentsatz von Berechtigten, die überhaupt Leistungen der BA in Anspruch nehmen und der Monatskopfsatz der Leistungen). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 22 und 23) : Beabsichtigt die Bundesregierung auf dem Sektor der Bausparförderung in absehbarer Zeit nach der Steuerreform und auch den Einschränkungen des Haushaltsstrukturgesetzes weitere Einschränkungen zuungunsten bausparwilliger Bürger, und wie begründet sie diese Haltung? Trifft es zu, daß die durch die Einschränkungen im Bereich staatlicher Bausparförderung dem Baumarkt entzogenen Mittel den konjunkturellen Einbruch auf diesem Sektor maßgeblich verstärkt haben, und wäre nicht gerade im Hinblick auf den sogenannten Multiplikatoreneffekt angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage eine Wiederanhebung der Bausparförderung wünschenswert? Zu Frage A 22: Die Bundesregierung beabsichtigt keine weitere Einschränkung der Bausparförderung. Zu Frage A 23: Die Änderung der staatlichen Bausparförderung kann für die unvermeidbare Anpassung des Bau- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. März 1976 15995* marktes nicht verantwortlich gemacht werden. Vielmehr hat die seit vielen Jahren laufende staatliche Bausparförderung erheblich zu einer Stabilisierung der Wohnungsbaunachfrage — insbesondere bei Familienheimen — und damit zu einer Konsolidierung des Baumarktes beigetragen. Das gilt in besonderem Maße für das Jahr 1975, in dem die im Rahmen der Steuerreform eingeführten Änderungen der Bausparförderung in Kraft getreten sind. In Einfamilienhäusern zum Beispiel wurden in 1975 mehr Wohnungen genehmigt als im Jahr zuvor, nämlich +2,7 v. H. Die Neuabschlüsse der Bausparkassen haben sich in 1975 gut entwickelt. Gegenüber 1974 wurden 4 % mehr Neuabschlüsse getätigt. Bei den Geldeingängen waren es sogar 13 %. Die Bundesregierung beabsichtigt angesichts dieser Entwicklung nicht, die Bausparförderung wieder anzuheben, zumal die Differenz zwischen Wohnungsbauprämie und allgemeiner Sparprämie zugunsten der Bausparförderung durch das Haushaltsstrukturgesetz auf 4 v. H.-Punkte vergrößert wurde. Eine Wiederanhebung der Bausparprämie würde im übrigen gerade den von Ihrer Seite erhobenen Forderungen nach weitergehenden Haushaltskürzungen völlig widersprechen. Den Beschäftigungsproblemen in der Bauwirtschaft hat die Bundesregierung mit einer Reihe von Maßnahmen Rechnung getragen. Ich erinnere hier nur an das Bauprogramm vom 27. August 1975 und insbesondere an das darin eingeschlossene Sonderprogramm Bausparzwischenfinanzierung, für das darin eingeschlossene Sonderprogramm Bausparzwischenfinanzierung, für das erst Ende dieses Monats die Antragsfristen ablaufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 26 und 27) : Wie hoch war der Bilanzgewinn der Deutschen Bundesbank (gegebenenfalls Schätzung) im Jahr 1975 vor und nach Tilgung der Bilanzverluste aus den Vorjahren? Mit welchen Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank an den Bundeshaushalt ist im Regierungsentwurf des Haushaltsplans 1976 und im Finanzplan für die einzelnen Jahre bis 1979 gerechnet, und inwieweit können aus heutiger Sicht insoweit Mehreinnahmen in den Jahren bis 1979 erwartet werden? Zu Frage A 26: Der Bilanzgewinn der Deutschen Bundesbank im Jahre 1975 ist Teil des Jahresabschlusses 1975. Dieser wird gem. § 26 Abs. 3 Bundesbankgesetz vom Zentralbankrat festgestellt und vom Direktorium veröffentlicht. Die Gewinnverteilung erfolgt gem. § 27 Bundesbankgesetz. Soweit der Bundesregierung bekannt, wird der Zentralbankrat den Jahresabschluß 1975 am 1. 4. 1976 feststellen; die Veröffentlichung durch das Direktorium der Deutschen Bundesbank ist für Ende April vorgesehen. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, vor Abschluß des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens für die zuständigen Organe der Deutschen Bundesbank Angaben über den voraussichtlichen Bilanzgewinn der Bundesbank zu machen. Ich erinnere Sie jedoch daran, daß die Deutsche Bundesbank selbst in den Erläuterungen ihres Wochenausweises zum 31. 12. 1975 Teilangaben zum Jahresergebnis 1975 gemacht hat. Danach — erhöhen sich zum Jahresende 1975 die Netto-Auslandsaktiva der Bundesbank durch Zuschreibungen von 5,5 Mrd. DM wegen Neubewertung der Auslandsaktiva und — reicht der Jahresüberschuß 1975 (einschl. der erwähnten Zuschreibungen) zur vollständigen Tilgung des Ausgleichspostens von 8,9 Mrd. DM wegen Neubewertung der Währungsreserven und sonstigen Fremdwährungspositionen — Bilanzverlust 1974 — aus. Die endgültige Feststellung kann jedoch erst im Jahresabschluß 1975 getroffen werden. Zu Frage A 27: Im Regierungsentwurf des Haushaltsplanes 1976 ist nicht mit einer Gewinnabführung der Bundesbank an den Bund gerechnet worden. Sofern in dem Jahresabschluß 1975 der Bundesbank ein Gewinn ausgewiesen wird, wird die Bundesregierung seine Veranschlagung bei Behandlung des Epl. 60 im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für den Haushalt 1976 anregen. Vermutungen über die Erträge der Bundesbank in künftigen Jahren können nicht angestellt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4865 Fragen A 28 und 29) : Wie hoch sind per 31. Dezember 1975 die Forderungen der Rentenversicherungsträger gegenüber dem Bund auf Grund der Kreditierung von Teilen der Bundeszuschüsse in der Vergangenheit (Aufschieben von Fälligkeiten) im Wege der „Stundung" oder gegen Gewährung von Schuldbuchforderungen oder Schuldurkunden, und wann werden diese fällig? In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung damit, den Trägern der Rentenversicherung im Hinblick auf die von der Deutschen Bundesbank und anderen Stellen bereits für das 2. Halbjahr 1976 befürchteten Liquiditätsschwierigkeiten Liquiditätshilfen z. B. durch vorzeitige Fälligstellung dieser Forderungen gewähren zu müssen? Zu Frage A 28: Die Forderungen der Rentenversicherungsträger gegenüber dem Bund aus Bundeszuschüssen und dergleichen aus den Jahren seit 1953 betragen per 31. Dezember 1975 9,2 Mrd. DM. Zwei ausführliche Übersichten, in denen — nach Jahren gegliedert — die jeweilige Restschuld des Bundes, die Zinsen und die Tilgung aller Bundesverpflichtungen dieser Art im einzelnen dargestellt sind, will ich Ihnen, Herr Kollege, gern zur Verfügung stellen. Es würde zuviel Zeit kosten, das gesamte Zahlenwerk hier zu verlesen. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung rechnet nicht mit Liquiditätsschwierigkeiten der Träger der Rentenversicherung. Es wird deshalb nicht erforderlich sein, die Forderungen der Rentenversicherungsträger vorzeitig zu begleichen.
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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hansen.


Rede von Karl-Heinz Hansen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, es ist aber doch zweifellos so, daß es sich bei diesen Überprüfungen nicht nur um das Abrufen 'gespeicherter Daten handelt. In einer Anzahl von Fällen ist es doch, wenn man von der Zahl von einer halben Million ausgeht, bestimmt so gewesen, daß dort auch einschlägige Ermittlungen von Einzelpersonen, nämlich Beschäftigten der Verfassungsschutzämter durchgeführt worden sind?
Baum, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in der Regel und für die weitaus meisten Fällen gilt das, was ich gesagt habe: es wird eine Datei abgefragt, aber es finden keine gezielten Überprüfungen statt. Diese haben immer nur dann stattgefunden, wenn besonderer Anlaß dazu gegeben war. Wir haben in einem Bericht gegenüber dem Innenausschuß ausgeführt, daß dies nur in sehr wenigen Fällen so gewesen ist.

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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Hoffie auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die Kompetenzstreitigkeiten und das Geltungsgerangel des unkoordinierten Luftrettungswesens ziviler und privatwirtschaftlicher Rettungsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland, und was kann sie tun, um entsprechend der bewährten Verfahrensweise ausländischer Beispiele diese — häufig lebensgefährlichen — Mißstände zu beseitigen?
    Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär.
    Baum, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hoffie, die hoheitliche Aufgabe des Rettungsdienstes und damit auch des von Ihnen angesprochenen Luftrettungsdienstes liegt nach Art. 70 Abs. 1 GG ausschließlich bei den Ländern. Zum Zwecke einer wirtschaftlichen Nutzung der vom Bund vorzuhaltenden Katastrophenschutzhubschrauber in Friedenszeiten errichtet der Bundesminister des Innern seit 1972 in Abstimmung mit den Ländern ein das gesamte Bundesgebiet abdeckendes Luftrettungssystem. Bisher sind 11 Stationen mit 14 Hubschraubern eingerichtet. Im Endausbau sind 18 Stationen mit 24 Hubschraubern des Katastrophenschutzes vorgesehen. Außerdem koordiniert der Bundesminister des Innern auf Grund einer Vereinbarung mit dem Bundesminister der Verteidigung den Einsatz von Bundeswehrhubschraubern für den Rettungsdienst auf zur Zeit 5 Stationen. Weitere 3 Bundeswehrstationen sind geplant.
    Betreiber der Luftrettungsstationen sind die nach Landesrecht zuständigen Träger des Rettungsdienstes.
    Bisher sind keine Kompetenzschwierigkeiten in dem Bereich, der vom Bundesminister des Innern koordiniert wird, aufgetreten.
    Neben diesem von der öffentlichen Hand betriebenen Luftrettungssystem betreibt zur Zeit lediglich eine private Einrichtung, nämlich die Deutsche Rettungsflugwacht E. V., zwei feste Rettungsstationen in Stuttgart und Flensburg.
    Die bisherigen Kontakte zwischen dem Bund und der Deutschen Rettungsflugwacht haben bisher nicht zu einer Integration der beiden privaten Rettungsstationen in das Luftrettungssystem der öffentlichen Hand geführt. Andererseits bestehen in dieser Hinsicht aber zur Zeit auch keine Kompetenzschwierigkeiten.