Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Prof. Dr. Abelein 20.2.
Dr. Aigner * 20. 2.
Dr. Artzinger * 20. 2.
Dr. Becher (Pullach) 20. 2.
Behrendt * 20. 2.
Blumenfeld * 20. 2.
Biermann 20. 2.
Prof. Dr. Burgbacher * 20.2.
Dr. Czaja 20. 2.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 20.2.
Dr. Dregger 20. 2.
Entrup 20. 2.
Dr. Eppler 20. 2.
Prof. Dr. Erhard 20. 2.
Dr. Evers 20.2.
Fellermaier 20.2.
Flämig * 20. 2.
Frehsee * 20.2.
Dr. Früh 20. 2.
Gerlach (Emsland) * 20. 2.
Handlos 20. 2.
von Hassel 20.2.
Hussing 20.2.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 20.2.
Kirst 20. 2.
Dr. Klepsch * 20.2.
Dr. Graf Lambsdorff 20. 2.
Lange * 20. 2.
Dr. Lauritzen 20.2.
Lautenschlager * 20.2.
Lücker * 20.2.
Dr. Marx 20. 2.
Mattick *** 20.2.
Frau Meermann . 20. 2.
Memmel * 20.2.
Prof. Dr. Mikat 20.2.
Müller (Mülheim) * 20.2.
Frau Dr. Orth 20. 2.
Roser 20. 2.
Schmidt (München) * 20. 2.
Schonhofen 20. 2.
Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2.
Schwabe * 20. 2.
Dr. Schwörer * 20. 2.
Seibert 20. 2.
Springorum * 20. 2.
Strauß 20. 2.
Suck * 20.2.
Tönjes 20. 2.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2.
Dr. Wagner (Trier) 20. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Walkhoff * 20.2.
Frau Dr. Walz * 20.2.
Dr. Warnke 20.2.
Frau Dr. Wolf 20. 2.
Anlage 2
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595, Fragen A 66 und 71, 215. Sitzung, Seite 14866 C und 14871 C) :
Antwort auf die Zusatzfrage zu Frage A 66:
Nach der Verordnung der DDR vom 6. September 1951 über die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühren für Kraftfahrzeuge sind für die Benutzung von Straßen der DDR Gebühren zu entrichten. Davon ausgenommen waren ursprünglich lediglich Kfz der Besatzungsmächte, der Militärmissionen und der Diplomatischen Missionen, Kfz mit Kennzeichen der DDR oder von Berlin (Ost) und der Berufsverkehr von Arbeitern und Angestellten.
Durch nach und nach geschlossene bilaterale Abkommen sind ferner von der Straßenbenutzungsgebühr befreit:
- in sozialistischen Staaten zugelassene Lkw und Pkw,
- in Dänemark, Schweden, Finnland, Frankreich, den Niederlanden und Österreich zugelassene Lkw und Omnibusse,
- in Belgien und Großbritannien zugelassene Lkw.
Wie ich in der Fragestunde am 22. Januar 1976 bereits Frau Kollegin Pieser auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt habe, hatte die Bundesregierung im Zuge der vorerst zurückgestellten Kraftfahrzeugsteuer-Reform vorgesehen, Kraftfahrzeuge aus der DDR in die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer einzubeziehen.
Aufgrund der Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren durch die DDR prüft die Bundesregierung z. Z. sorgfältig, ob eine Besteuerung von Kraftfahrzeugen aus der DDR vorgezogen werden kann. Die Prüfung ist zwar noch nicht abgeschlossen, jedoch geht die Tendenz zu einer Besteuerung. Damit würde die Voraussetzung dafür geschaffen, mit der DDR über eine gegenseitige Befreiung von Gebühren zu verhandeln.
Antwort auf die Zusatzfrage zu Frage A 71:
Der Anteil der Spezialfahrzeuge am Gesamtverkehr in die DDR und durch die DDR in dritte Staaten ist nicht zu quantifizieren. Lediglich für den Verkehr von Westberliner Lkw in die DDR liegt eine Schätzzahl für Spezialfahrzeuge (Tank- und Silo-
15694* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
fahrzeuge) vor. 1974 wurden von Berlin (West) aus ca. 90 000 Fahrten in die DDR unternommen, davon waren 80 000 Fahrten mit Schutt, Sand und Kies, für die keine Straßenbenutzungsgebühren zu entrichten waren. Von den restlichen der Straßenbenutzungsgebühr unterliegenden 10 000 Fahrten waren rd. die Hälfte Fahrten mit Spezialfahrzeugen.
Im Verkehr Bundesgebiet/DDR dürfte der Prozentsatz weitaus niedriger liegen.
Anlage 3
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/ CSU) zur Frage A 69 des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4595, 215. Sitzung, Seite 14870 A) :
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die DDR in Einzelfällen Fahrzeuge von der Straßenbenutzungsgebühr befreit. Es läßt sich nicht übersehen, in welchen Fällen dies bereits bei Vertragsabschluß geschieht und in welchen Fällen durch nachträgliche Erstattung oder Rechnungsgutschrift. Es dürfte sich jedoch in der Regel um Befreiungen bei solchen Transporten in die DDR handeln, die im Interesse der DDR liegen.
Die Anzahl der auf diese Weise befreiten Transporte dürfte aber von untergeordneter Bedeutung sein.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 28) :
Teilt die Bundesregierung die von Bundeskanzler Schmidt im „Bericht aus Bonn" vom 6. Februar 1976 geäußerte Auffassung, daß Abgeordnete, die an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, „Betrüger" sind, wenn sie — wie kürzlich in Niedersachsen — von diesem Redit Gebrauch machen?
Die Äußerung des Bundeskanzlers bezieht sich auf die Vorgänge in Niedersachsen. Es ging dem Bundeskanzler dabei erkennbar nicht um die Feststellung eines Straftatbestandes, sondern um eine politische Bewertung von Vorgängen, die nicht nur nach Auffassung der Bundesregierung mit den Spielregeln und den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie unvereinbar sind.
Es ist überflüssig zu sagen, daß Bundeskanzler und Bundesregierung jederzeit für den verfassungsrechtlichen Status eintreten, der den Abgeordneten durch Artikel 38 Grundgesetz und entsprechende Länderregelungen eingeräumt wird. Zum Gewissen hat aber noch immer das Bekennen gehört. Und Freiheit
von Aufträgen und Weisungen bedeutet nicht, daß ein Abgeordneter seine Wähler und Parteifreunde hinters Licht führen darf, indem er in der Öffentlichkeit als Angehöriger der Partei auftritt, für die er gewählt worden ist, im geheimen jedoch darauf hinarbeitet, daß der politische Gegner die Regierungsgewalt übernehmen kann. So werden nach Auffassung der Bundesregierung keine Gewissensentscheidungen getroffen, sondern Täuschungsmanöver inszeniert.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 41 und 42) :
Aus welchem Grunde ist die für die Mitte der 70er Jahre vorgesehen gewesene Arbeitsstättenzählung nicht durchgeführt worden, und für welches Jahr ist die nächste Zählung vorgesehen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit den vorliegenden, größtenteils überholten, Daten eine zeitgemäße Struktur-und Konjunkturpolitik nodi möglich ist?
Zu Frage A 41:
Die Arbeitsstättenzählung sollte gemeinsam mit der Gebäude- und Wohnungszählung 1975 durchgeführt werden, da beide Zählungen einer umfangreichen Zählerorganisation bedürfen und durch die Zusammenlegung eine arbeitsmäßig rationelle und finanziell weniger aufwendige Erhebung gewährleistet wird.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1975 u. a. zum Ausgleich der Mehrbelastungen der Länder und der Gemeinden eine Finanzzuweisung gefordert. Die Bundesregierung hat daraufhin wegen der bei Bund, Ländern und Gemeinden schwierigen Haushaltslage entschieden, den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht weiter zu verfolgen.
Die nächste Arbeitsstättenzählung ist im Rahmen der für 1981 geplanten allgemeinen Volks- und Berufszählung vorgesehen.
Zu Frage A 42:
In einer Zeit sich wandelnder Strukturen wären aktuelle Ergebnisse aus einer Arbeitsstättenzählung erforderlich gewesen. Für Zwecke der allgemeinen Strukturpolitik stehen der Bundesregierung allerdings außer der Arbeitsstättenzählung weitere Informationsquellen zur Verfügung, wenn auch eine Arbeitsstättenzählung im Jahre 1975 das Grunddatennetz der regionalstatistischen Informationen verbessert hätte. Im übrigen werden die Ergebnisse der in mehrjährigen Abständen durchgeführten Arbeitsstättenzählungen nicht zur kurzfristigen Konjunkturbeobachtung und Konjunkturanalyse herangezogen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15695*
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 52 und 53) :
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, daß künftighin — wie gegenwärtig auf der Internationalen Spielwarenmesse in Nürnberg — Kriegsspielzeug ausgestellt wird, das mit NS-Symbolen, wie Hakenkreuzen und SS-Runen, bemalt ist?
Wird die Bundesregierung bei eventuellen Maßnahmen in Erwägung ziehen, daß die Einfuhr, öffentliche Schaustellung und Werbung auf einer internationalen Verkaufsmesse in Bayern mit weltweiter Publizität sowie der Vertrieb soldi makabren Kinderspielzeugs innerhalb des gesamten Bundesgebiets geeignet ist, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zuzufügen?
Zu Frage A 52:
Die Rechtssituation habe ich in meiner Antwort auf eine inhaltsgleiche Frage des Abgeordneten Batz dargelegt. Ich darf insoweit darauf Bezug nehmen.
Zu Frage A 53:
Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß eine öffentliche Schaustellung von Kriegsspielzeug mit nationalsozialistischen Kennzeichen im Inland, ein Handel mit derartigem Spielzeug oder eine Werbung dafür dem Ansehen der Bundesrepublik abträglich ist. Sie würde es begrüßen, wenn alle zur Verhinderung derartiger Erscheinungen verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 54 und 55) :
Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit einen Anlaß, gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen gegen Ausstellung und Vertrieb von Kriegsspielzeug mit NS-Symbolen in der Bundesrepublik Deutschland zu ergreifen, und wenn ja, sind die eventuell bereits nach geltendem Recht gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft worden?
Wird die Bundesregierung eventuell bereits bestehende rechtliche und handelspolitische Möglichkeiten nutzen, um gegen Herstellung, Anpreisung und den Vertrieb von Waren mit Symbolen und Hoheitszeichen der NS-Diktatur und gegen deren Einfuhr in das Bundesgebiet einzuschreiten?
Zu Frage A 54:
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die für derartige Sachverhalte einschlägige Vorschrift des § 86 a des Strafgesetzbuches ausreichenden Strafschutz gewährt. Sie sieht daher keinen Anlaß für eine gesetzgeberische Initiative. Maßnahmen der Strafverfolgung im Hinblick auf § 86 a des Strafgesetzbuches fallen in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Ob die nach geltendem Recht gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, kann die Bundesregierung wegen ihrer insoweit fehlenden Zuständigkeit nicht beurteilen.
Speziell unter dem Aspekt des Jugendschutzes wäre zu prüfen, ob derartiges Kriegsspielzeug als jugendgefährende Darstellungen im Sinne von § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährender Schriften zu gelten hat. In einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährende Schriften vom 13. Januar 1956 ist das bei Spielzeugmodellen früherer deutscher Kriegsflugzeuge, auf denen das Hakenkreuz abgebildet war, bejaht worden. Ob diese Entscheidung auf das gegenwärtig im Handel befindliche Kriegsspielzeug übertragbar ist, hängt von dessen Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Zu Frage A 55:
Neben den aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten bieten die Regelungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Regelungen betreffend den Handelsverkehr der EWG mit Drittländern kaum wirksame Handhaben, es sei denn, die Einfuhr würde eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bewirken.
Anlage 8
Antwort
des Bundesministers Ravens auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 58) :
Ist der Bundesregierung der Beschluß der französischen Regierung bekannt, ein Nationales Restaurierungsinstitut zu errichten, das das Kunsthandwerk in Frankreich fördern und Baudenkmäler instandhalten sowie Spezialisten ausbilden und die Forschung auf dem Gebiet der Restaurierung von Altstädten vorantreiben soll, und ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine ähnliche Initiative für die Bundesrepublik Deutschland zu ergreifen?
Der Beschluß der französischen Regierung, ein „Nationales Restaurierungs-Institut" zu errichten, zielt im wesentlichen auf eine Branchensubventionierung, mit der das Kunsthandwerk aktiviert werden soll; insbesondere sollen solche Handwerkszweige, die für den Bedarf der französischen Schlösser- und Museumsverwaltungen erforderlich sind, durch diese Hilfen vor dem Aussterben bewahrt werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt keine solche Initiative.
In den einzelnen Bundesländern werden jedoch von den Landesdenkmalpflegern bzw. den Landeskonservatoren Restaurierungswerkstätten als Führungswerkstätten unterhalten, deren Aufgabe es ist, Restaurierungsarbeiten durchzuführen und solche an private Restauratoren weiterzugeben und zu beaufsichtigen.
Die Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 haben gezeigt, daß allgemein eine Institution wie das Deutsche Nationalkomitee wertvolle Anregungen für den Erhaltungsgedanken zu geben vermag. Ob und in welcher Weise die Tätigkeit des Deutschen Nationalkomitees fortgesetzt werden kann, wird z. Z. überlegt.
15696* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Anlage 9
Antwort
des Bundesministers Ravens auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim
(CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 61 und 62) :
Was hat die Bundesregierung inzwischen unternommen, nachdem am 16. Dezember 1975 im Bundeswohnungsbauministerium eine Besprechung zwischen dem Deutschen Bundeswehr-Verband (DBwV) und dem Staatssekretär Dr. Abreß über die erhebliche Verschlechterung der Wohnungsfürsoge besonders im Bereich der Mieten und der Familiendarlehen im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahmen stattgefunden hat?
Hat das für den 18. Dezember 1975 vereinbart gewesene Gespräch zwischen dem DBwV und dem Staatssekretär Fingerhut im Bundesverteidigungsministerium inzwischen stattgefunden, wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Sofortmaßnahmen sollen —gegebenenfalls in Abstimmung zwischen beiden Bundesministerien — ergriffen werden, um die jetzt auftretenden besonderen Härten, über die aus allen Teilen des Bundesgebietes Klage geführt wird, zu vermeiden?
Zu Frage A 61:
In dem von Ihnen zitierten Gespräch in meinem Hause sind die Vertreter des Bundeswehrverbandes über die Gründe der Änderungen und die sich hieraus ergebenden Folgen eingehend unterrichtet worden. Dabei wurde kein Zweifel gelassen, daß an den getroffenen Entscheidungen festgehalten werde.
Im übrigen möchte ich nochmals bemerken, und ich habe dies auch schon Herrn Abgeordneten Biehle gegenüber in der Fragestunde am 30. Januar 1976 zum Ausdruck gebracht, daß durch die Änderungen der Mieten im Wohnungsbestand eine Annäherung an die Mieten des sozialen Wohnungsbaues und eine Verringerung ungerechtfertigter Mietunterschiede gegenüber den neueren Wohnungen erreicht werden soll.
Bei der Festsetzung der Zinssätze für Darlehen zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen, die nach dem 1. Januar 1976 bewilligt werden, hat die Bundesregierung den zahlreichen Vorwürfen aus Kreisen der Bevölkerung und auch von Abgeordneten Rechnung getragen, die in der bisherigen Regelung eine besondere Vergünstigung für Angehörige der öffentlichen Verwaltung sahen. Ferner darf hierbei das in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegene Einkommen der Bundesbediensteten nicht außer Betracht gelassen werden.
Zu Frage A 62:
Nach meinen Informationen hat Herr Staatssekretär Fingerhut das Gespräch mit Vertretern des Bundeswehrverbandes am 10. dieses Monats geführt.
Er hat dabei zum Ausdruck gebracht, daß aus Anlaß der getroffenen Entscheidungen keine irgendwie gearteten Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Im übrigen sind die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Oberfinanzdirektionen bei Bekanntgabe der einschlägigen Erlasse angewiesen worden, meine Entscheidungen einzuholen, falls im Einzelfall besondere Härten auftreten sollten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 63 und 64) :
Aus welchen Gründen und in welcher Höhe finanziert die Bundesregierung die „Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule e. V."?
Wie beurteilt die Bundesregierung Sachinformation und Tendenz der mit ihren Mitteln herausgegebenen Broschüre „Gesamtschule" dieser Gesellschaft?
Zu Frage A 63:
Bund und Länder haben im Bildungsgesamtplan gemeinsam festgestellt, daß als Ziele des Sekundarbereichs I die Vermeidung vorzeitiger Festlegung auf bestimmte Bildungsgänge und die Berücksichtigung der Neigung und der Befähigung des einzelnen durch eine zunehmende Wahl- und Leistungsdifferenzierung unter Beibehaltung eines verpflichtenden Kernbereichs gemeinsamer Inhalte gelten. Dies sind auch die Ziele der Gesamtschule. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beteiligt sich daher finanziell an der Durchführung von Kongressen, Fachtagungen, Seminaren sowie am Informationsaustausch und an Dokumentationen der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule. Die einzelnen Projekte dieser Gesellschaft sind orientiert an ihren satzungsgemäßen Hauptzielen:
— Aufbau und Ausbau der Gesamtschule
— Zusammenarbeit der Beteiligten und Verbesserung der demokratischen Mitwirkung aller Betroffenen im Bildungssystem
— Versachlichung der öffentlichen Gesamtschuldiskussion durch Fachinformation
— Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber in Bund und Ländern, mit den Kultusverwaltungen und den örtlichen Schulträgern
— Informationen für Lehrer, Eltern und Schüler über Gesamtschulfragen
— Hilfe bei der Umstellung von Schulsystemen auf dem Weg zur integrierten Gesamtschule.
Die Bundesregierung unterstützt diese Zielsetzung.
Für Projekte der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule wurden insgesamt 273 515 DM seit 1971 für mehr als 70 Fachtagungen, Seminare und Dokumentationsvorhaben zur Verfügung gestellt.
Zu Frage A 64:
Unter dem Titel „Gesamtschule, was ist das eigentlich?" hat die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Ende 1975 eine — ich zitiere — „verständliche Beschreibung zur schnellen Information" herausgegeben. Im Vorwort heißt es u. a.:
„Das Heftchen richtet sich an die Eltern und Schüler, die endlich einmal — ohne dicke Bücher zu wälzen — erfahren möchten, was es mit der Schulreform auf sich hat und warum manche Leute die Gesamtschule so hartnäckig bekämpfen."
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15697*
Die in der Broschüre vermittelte Sachinformation läßt erkennen, daß an Gesamtschulen nicht — wie von Ihnen, Herr Kollege Probst, öffentlich behauptet wurde —, „Intoleranz und Klassenkampf" herrscht, sondern ein pädagogisch wirksamer, von den Aufgaben und Inhalten dieser Schulform her angestrebter Chancenausgleich stattfindet. Die Bundesregierung stimmt dieser Sachdarstellung vor allem deshalb zu, weil sie im Einklang steht mit den vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Befragungen von Lehrern und Eltern über ihre Meinung zu Gesamtschulen und weil die uns bekannten wissenschaftlichen Arbeiten ebenfalls diese Ergebnisse geliefert haben.
Gleichwohl weise ich darauf hin, daß es nicht Aufgabe der Bundesregierung oder eines Fachministeriums sein kann, Zuwendungsempfängern Zensuren über Einzelaktivitäten zu erteilen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 65 und 66) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der zentralen Gesellenprüfung für das Tischlerhandwerk in Nordrhein-Westfalen den Prüflingen Fragen und Antwortmöglichkeiten vorgelegt werden wie zum Beispiel „Wem ist ein gewählter Abgeordneter nach dem Grundgesetz veranwortlich? a) seiner Fraktion, b) heimlichen Geldgebern, c) den Wählern, d) dem Bundeskanzler, e) seinem Gewissen" oder „Braucht eine Demokratie eine Opposition? a) nein, die Regierungsarbeit wird nur blockiert, b) nein, sie sagt doch nur nein, c), ja, der Bundestag wäre sonst halbiert,
d) ja, die Regierung soll kontrolliert und kritisiert werden,
e) nein, sie kostet unnötiges Geld", und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß solche Fragen geeignet sind, beim Prüfling ein Verständnis von Politik und wirtschaftlichen Zusammenhängen nachzuweisen?
Was kann die Bundesregierung unternehmen, damit eine sachgerechte Bestimmung von Lern- und Prüfungszielen sowie von Prüfungsinhalten in der Berufsbildung gewährleistet ist?
Zu Frage 65:
Bei den hier angesprochenen Beispielen handelt es sich um Ausbildungsinhalte, die ausschließlich in der Berufsschule vermittelt werden und somit in die Zuständigkeit der Kultusminister der Länder fallen.
Dennoch ist es aufgrund von § 35 BBiG möglich, daß solche Lerninhalte in der Abschlußprüfung vor der Kammer Prüfungsgegenstand sind.
Bei den von Ihnen angeführten Beispielen, die der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden sind, zeigt sich jedoch deutlich, daß das programmierte Prüfungsverfahren dort seine Grenzen findet, wo das Verständnis von politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen Gegenstand der Prüfung ist. Es handelt sich hier nämlich um Wissens-, nicht um Verständnisfragen. Ob Einsichten in die obengenannten Sachverhalte vermittelt worden sind, läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung eher in der freien schriftlichen oder mündlichen Äußerung des Prüflings feststellen.
Zu Frage A 66:
Nach derzeit geltendem Recht kann die Bundesregierung in den Ausbildungsordnungen neben den Ausbildungsinhalten lediglich die materiellen Prüfungsanforderungen regeln. Diese werden so präzise wie möglich gestaltet und beinhalten — soweit dies realisierbar ist — auch konkrete Aufgabenbeispiele.
Der Erlaß der Prüfungsordnung, die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung und damit auch die Erstellung der konkreten Prüfungsaufgaben sind Angelegenheit der zuständigen Stellen bzw. der dort eingerichteten Prüfungsausschüsse.
Um hier dem unabweichlichen Bedürfnis nach möglichst bundeseinheitlichen Regelungen zu genügen, reichen auch entsprechende Empfehlungen des Bundesausschusses für Berufsbildung nicht aus. Daher ist die Verbesserung, Vereinheitlichung und Objektivierung des Prüfungswesens ein Element der Reform der Bundesregierung im Regierungs entwurf für ein neues Berufsbildungsgesetz.
Genannt seien in diesem Zusammenhang insbesondere die Einführung staatlicher Prüfungsausschüsse, der Erlaß von Prüfungsordnungen als Rechtsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister sowie bundeseinheitliche Vorschläge für Prüfungsaufgaben, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung zu erarbeiten sind.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 67 und 68) :
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, bei der Veranstaltung und Organisation von Sprachurlaubskursen steuernd zum Schutz der Teilnehmer einzugreifen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch die Erweiterung des vorliegenden Entwurfs des Fernunterrichtsschutzgesetzes diesem betroffenen Personenkreis zu helfen?
Zu Frage A 67:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei der Durchführung von Sprachurlaubskursen, die vornehmlich im Ausland stattfinden, zuweilen Mißstände aufgetreten sind. Für solche Kurse, die von Interessenten im Ausland auf eigene Faust wahrgenommen werden, besteht keine rechtliche Möglichkeit des Schutzes oder der Kontrolle derartiger Kurse. Soweit aber die Angebote Bestandteil einer Pauschalreise sind, verspricht sich die Bundesregierung einen verbesserten Schutz von einem Gesetz über den Reiseveranstaltervertrag, dessen Entwurf z. Zt. vorbereitet wird.
Zu Frage A 68:
Im Hinblick auf die Antwort auf die vorangegangene Frage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit für eine Erweiterung des Entwurfs eines Fernunterrichtsschutzgesetzes, das im übrigen auf grundlegend andere Sachverhalte abstellt.
15698* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage A 69) :
Welche Initiativen zur Humanisierung des Unterrichts gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung einzuleiten?
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Ländern in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung hat die Bundesregierung dem Abbau von Belastungsfaktoren im Unterricht stets große Aufmerksamkeit geschenkt. So werden im Schwerpunktbereich „Modellversuche zur Förderung und Integration sozial benachteiligter Kinder" Modellversuche gefördert, die Möglichkeiten zum Abbau soziokultureller Benachteiligungen, sprachlicher Schwierigkeiten und sozialer Härten aufzeigen sollen, ebenso werden Hilfen in besonderen Belastungssituationen in der Schule, z. B. integrierte Förderungssysteme für Verhaltensgestörte, erarbeitet, Die Resultate einer von der Bundesregierung geförderten Untersuchung der pädagogischen Praxis an Gesamtschulen zeigen, daß die Veränderungen der Unterrichts- und Gemeinschaftssituation in der Gesamtschule zur kritischen Auseinandersetzung der Schüler mit Konfliktsituationen, einer ablehnenden Haltung gegenüber Aggressivität und einer erhöhten sozialen Reife (Selbstbestimmung) und Interaktionsbereitschaft führt.
Die im Rahmen der BLK von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern erarbeitete Grundlage für die Untersuchung über die Verbesserung der Effizienz im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland nennt u. a. auch den Abbau der Sitzenbleiberquote als eine der vordringlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Schule.
Die Bundesregierung ist auf den hier angesprochenen Sachverhalt in der BLK auch im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuordnung der Beratung der Bildungsplanung durch Wissenschaftler eingegangen. Sie hat die Einsetzung einer Fachkommission zu den Problemen des Lernens, der Leistungsverbesserung und der Belastung in der Schule vorgeschlagen, weil sie der Meinung ist, daß sachverständiger Rat auf diesem Gebiet besonders wichtig ist und sowohl die begründeten Vermutungen darüber als auch die unbewiesenen Behauptungen einer gründlichen wissenschaftlichen Durchleuchtung bedürfen. Bedauerlicherweise wurde diese Initiative aufgrund eines formalen Einspruches der Bayerischen Staatsregierung, dem die Länder BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, SchleswigHolstein beigetreten sind, vorerst blockiert.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 74):
Versteht der Bundeskanzler unter den erwiesenen politischen Irrtümern, die er dem amerikanischen Außenminister Kissinger bescheinigt, auch die Unterstützung dieser Seite für die von seinem Vorgänger betriebene Form der Entspannungspolitik, oder welche Irrtümer Kissingers hat der Bundeskanzler besonders im Auge?
Wenn der Bundeskanzler gesagt hat, daß — ich zitiere — „selbst Henry Kissinger sich irren kann", so unterstreicht er damit das für alle Menschen und damit auch für Politiker geltende „errare humanum est". Einen spezifischen „Irrtum" Kissingers hatte er jedenfalls nicht im Auge.
Im übrigen möchte ich feststellen: Was die amerikanische Haltung zur deutschen Entspannungspolitik betrifft, so ist die Unterstützung der amerikanischen Regierung für diese Politik seit 1969, dem Amtsantritt der sozial-liberalen Koalition, uneingeschränkt und kontinuierlich gewährt worden. Die deutsche und amerikanische Entspannungspolitik sind Grundlage der gemeinsamen Bemühungen des Westens, auf der Basis einer starken westlichen Allianz auf einen Ausgleich zwischen Ost und West hinzuwirken.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen A 75 und 76):
Welche Bedenken hat die Bundesregierung, die in der Generalversammlung der 7. Periode der UNESCO am 16. November 1972 in Paris verabschiedete „Konvention zum Schutze des kulturellen und natürlichen Erbes in der Welt" (Convention concerning the protection of world cultural and natural heritage) zu ratifizieren?
Wenn die Bundesregierung keine Bedenken hat, diese Konvention, die inzwischen 21 andere Staaten, u. a. Frankreich, ratifiziert haben, zu verabschieden, wann wird sie die Ratifizierungsurkunde hinterlegen?
1. Die Bundesregierung hat keine Bedenken, die „Konvention zum Schutze des kulturellen und natürlichen Erbes in der Welt" zu ratifizieren.
2. Das Ratifikationsverfahren ist eingeleitet. Die Kabinettvorlage mit dem Entwurf eines Zustimmungsgesetzes wird voraussichtlich Anfang März 1976 dem Kabinett vorgelegt werden.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 77):
Mit wieviel Flugzeugen reisten die Vertreter der Bundesregierung zur Konferenz in Nizza, wie stark waren die einzelnen Flugzeuge bei welcher Kapazität besetzt, und wie hoch belaufen sich die Flugkosten?
Die Vertreter der Bundesregierung reisten mit vier Flugzeugen der Bundeswehr nach Nizza.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15699*
Der Bundeskanzler benutzte eine Jet-Star, die bei einer Kapazität von acht Plätzen mit sieben Personen besetzt war. Der Bundesminister des Auswärtigen benutzte ebenfalls eine Jet-Star, die auch mit sieben Personen besetzt war. Der Bundesminister für Wirtschaft benutzte einen HFB-Jet, der bei einer Kapazität von sieben Plätzen mit vier Personen besetzt war. Der Rest der Delegation benutzte die Boeing 707, die mit 28 Personen bei einer Kapazität von 109 Plätzen besetzt war. Flugkosten sind nicht entstanden, da die Flüge im Rahmen des Flugdienstes der Besatzungen absolviert wurden. Die für die Besatzung zur Erhaltung ihrer Flugerlaubnis notwendigen Flugstunden werden von dem Bundesminister der Verteidigung, dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten, dem Bundesratspräsidenten und den Mitgliedern der Bundesregierung für ihre Reisen zur Verfügung gestellt, soweit sie nicht für militärische Transportzwecke reserviert sind. Zusätzliche Kosten entstehen erst, wenn das erwähnte Flugstundenaufkommen überschritten wird. Dies war nicht der Fall.
Der Bundeskanzler und der Stellvertreter des Bundeskanzlers dürfen aus Sicherheitsgründen nicht dieselbe Maschine benutzen. Dies entspricht auch internationaler Übung. Es war im übrigen zunächst vorgesehen, daß der Bundeskanzler in einer Jet-Star und die übrige Delegation in der Boeing fliegt. Wegen unvorhergesehener, unaufschiebbarer Terminverpflichtungen des Bundesministers des Auswärtigen im Auswärtigen Amt und wegen der Teilnahme des Bundesministers für Wirtschaft an der Bundestagsdebatte mußten beide Minister und ihre engste Begleitung mit gesonderten Flugzeugen reisen. Bei der Rückreise flogen beide Minister mit der Boeing 707.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 78 und 79) :
Von welchen Grundsätzen ließ sich die Bundesregierung bei den verschiedenen Verhandlungen insbesondere in London über gemeinsame Richtlinien verschiedener Industriestaaten für den Export nuklearer Anlagen leiten?
In welchem Umfang werden die von der Bundesregierung akzeptierten Richtlinien für den Export nuklearer Anlagen den parlamentarischen Kontrollinstanzen zugeleitet, und wann gedenkt die Bundesregierung dies zu tun?
Zu Frage A 78:
Gespräche der wichtigsten nuklearen Lieferstaaten in London haben zur Annahme von Richtlinien für Nuklearexporte geführt. Ziel war, sicherzustellen, daß künftig bei allen Exporten im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie die gleichen Sicherungsmaßnahmen angewandt werden. Die Bundesregierung erblickt hierin einen entscheidenden Schritt in Richtung auf die Verwirklichung einer wirksamen Nichtverbreitungspolitik im Einklang mit den Zielsetzungen und dem Geist des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen.
Zu Frage A 79:
Auf Wunsch unserer Partner wird der Inhalt der Richtlinien vertraulich behandelt. Es ist jedoch beabsichtigt, die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in Kürze hierüber zu unterrichten. Der Ausschuß für Forschung und Technologie wurde bereits am 18. Februar 1976 unterrichtet.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen A 82 und 83) :
Trifft es zu, daß 337 Kinder deutscher Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, völkerrechtswidrig in der Tschechoslowakei zurückgehalten werden, und wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zur Durchsetzung der Schutzpflicht für diese Familien zu tun, ebenso wie zur Wahrung der Menschenrechte jener 353 Kinder tschechischer Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland getrennt von ihren Kindern leben (vergleiche KNA50/II/76-FS-Voraus) ?
Trifft es zu, daß die Tschechoslowakei deutsche Staatsangehörige verhaftet, die Deutschen unentgeltlich bei der Durchsetzung des Menschenrechts auf Freizügigkeit im Sinne der Ausführungen von Bundesaußenminister Genscher über die zentrale gemeinsame Aufgabe der freien Welt vor der Parlamentarierversammlung des Europarats und der feierlichen Erklärung zur Zusammenarbeit im humanitären Bereich in der Schlußakte von Helsinki zu helfen, und was tut die Bundesregierung zum Schutze jener Deutschen, z. B. eines jüngst verhafteten jungen Arztes, die entgegen den feierlichen Erklärungen auch der Tschechoslowakei in Helsinki für eine solche Hilfe in Haft gesetzt werden?
Zu Frage A 82:
Wie Sie bin ich der Meinung, daß Fälle der Trennung zwischen Eltern und Kindern vordringlich zu lösen sind und ich bin auch der Auffassung, daß derartige Fälle, soweit es sich um Kinder von Eltern deutscher Volkszugehörigkeit handelt, aufgrund des zum deutsch-tschechoslowakischen Vertrag gehörenden humanitären Briefwechsels lösbar sein müssen.
Aufgrund Ihrer Anfrage und entsprechender Pressemeldungen habe ich prüfen lassen, inwieweit dem Auswärtigen Amt derartige Fälle, die diesen Personenkreis betreffen, bekannt sind. Soweit ich feststellen konnte, ist das Auswärtige Amt jedoch bisher weder von den Betroffenen noch von parlamentarischer Seite oder von seiten des Deutschen Roten Kreuzes auf solche Fälle aufmerksam gemacht worden.
Das Auswärtige Amt hat das Deutsche Rote Kreuz gebeten, ihm dort vorliegende Fälle dieser Art mitzuteilen, damit es diese aufnehmen und sich nachdrücklich für ihre baldige Lösung einsetzen kann.
Schwieriger liegt der Fall, wenn es sich um Kinder von Eltern nichtdeutscher Volkszugehörigkeit handelt, da hier der humanitäre Briefwechsel keine Anwendung findet. Dennoch ist das Auswärtige Amt im konkreten Einzelfall bereit, sich soweit möglich auch für die Zusammenführung von-Eltern und Kindern dieser Personengruppe einzusetzen, insbesondere, wenn die Eltern inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Für einen Fall
15700* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
dieser Familienzusammenführung aus diesem Personenkreis haben wir uns bereits eingesetzt, in dem allerdings die Frage des Sorgerechts Schwierigkeiten bereitet.
Zu Frage A 83:
In den kommunistisch regierten Ländern Osteuropas wird, wie bekannt, das Recht auf Freizügigkeit nur in sehr beschränktem Maße gewährt. Für die Ausreise in ein drittes Land wird ein Ausreisevisum benötigt.
In der Schlußakte von Helsinki setzen sich die Unterzeichnerstaaten zum Ziel, ihre Grenzen im Interesse der Menschen durchlässiger zu machen und hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Erklärungen über eine generelle Ausreisefreiheit aber enthält die Schlußakte nicht.
In der Tschechoslowakei wie in den anderen Staaten des Warschauer Paktes sind die Bestimmungen, die das unerlaubte Verlassen des Landes und die Beihilfe hierzu unter Strafe stellen, nach wie vor in Kraft. Der § 109 des Tschechoslowakischen Strafgesetzbuches, der für diesen Tatbestand Strafen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis androht, wird von den Justizorganen der CSSR daher auch gegen deutsche Staatsangehörige angewendet, die deutsche Landsleute bei der Ausreise ohne Ausreisevisum unterstützen wollten.
Den in der CSSR wegen unentgeltlicher Fluchthilfe festgenommenen Deutschen gewährt -die Bundesregierung konsularischen Schutz. Sie sorgt für bestmögliche Verteidigung und setzt sich im Falle der Verurteilung für eine vorzeitige Haftentlassung ein. Mit dem von Ihnen erwähnten jungen deutschen Arzt hat unsere Botschaft in Prag ebenfalls Kontakt. Sie hat auch unserem Kollegen, Herrn Peter Würtz, einen Besuch bei ihm im Gefängnis vermittelt.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 84) :
In welcher Form und bei welchen Stellen ist Sowjetbotschafter Falin gegen die Ausstrahlung des Films „Moskaus Spione" vorstellig geworden, und hat die Bundesregierung dem Botschafter nachdrücklich erklären können, daß er sich — hinsichtlich seiner Befugnisse — in einer grundsätzlich anderen Lage als seine in Ostblockstaaten residierenden sowjetischen Amtskollegen befindet?
Der sowjetische Botschafter Falin hat bei einer gesellschaftlichen Veranstaltung am 16. Januar Vertretern des Auswärtigen Amtes gegenüber seiner Sorge darüber Ausdruck gegeben, daß sowjetische Beamte in der Bundesrepublik Deutschland von Kameraleuten verfolgt und fotografiert würden. Zu einem offiziellen sowjetischen Protest ist es weder vor noch nach Ausstrahlung des Films „Moskaus Spione" (2. 2.) in der ARD gekommen.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 85) :
Trifft es zu, daß die Sowjets neuerdings wieder von West-Berlin als einer besonderen politischen Einheit sprechen, die tatsächliche rechtliche Lage der Stadt und ihr Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland leugnen sowie es als eigentliche Aufgabe des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin darstellen, für Beziehungen zwischen West-Berlin und den es umgebenden sozialistischen Staaten hilfreich zu sein, und zu welchen Überlegungen hinsichtlich der künftigen Haltung des Ostblocks gegenüber Berlin gibt dies — bejahendenfalls — Anlaß?
Es trifft zu, daß in sowjetischen Presseäußerungen der letzten Tage wieder einmal der unzutreffende Eindruck zu erwecken versucht wurde, als ob die im Vier-Mächte-Abkommen ausdrücklich vorgesehene Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland mit dem Verhältnis von Berlin (West) zu Dritten Staaten und insbesondere zu sozialistischen Staaten gleichzusetzen wäre. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Bundesregierung, Presseäußerungen zu kommentieren. Ihre Haltung in der Sache selbst ist klar und im Deutschen Bundestag wiederholt dargelegt worden.
Ich verweise auf die Antworten in der Fragestunde vom 15. 10. 1975 im Zusammenhang mit Fragen zum Freundschaftsvertrag Sowjetunion-DDR vom 7. 10. 1975.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage A 86) :
Hält die Bundesregierung es mit den Geboten der Menschlichkeit für vereinbar, daß die vor mehr als 30 Jahren als Kriegsverbrecher verurteilten Walter Reder und Herbert Kappler trotz ihres sich immer mehr verschlechternden Gesundheitszustands nodi immer in Gaeta gefangen gehalten werden, und was wird die Bundesregierung tun, um bei der italienischen Regierung endlich eine Begnadigung zu erreichen?
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr wiederholt ähnliche Fragen beantwortet. Ich verweise auf die Fragestunden vom 10. April, 29. September und 23. Oktober 1975.
Die Bundesregierung empfindet es als schmerzlich, daß so viele Jahre nach Kriegsende Erwägungen der Menschlichkeit noch nicht die Oberhand gewinnen konnten. Sie hat sich deshalb wiederholt an die italienische Regierung gewandt und um baldige Freilassung Kapplers gebeten. Zum letzten Mal ist dies in persönlicher und schriftlicher Form durch den Herrn Bundesminister des Auswärtigen im Dezember vorigen Jahres geschehen.
Herr Reder, den Sie in Ihrer Frage erwähnen, ist österreichischer Staatsangehöriger.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 1) :
Welche Verträge und Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der Sowjetunion und den Staaten des Ostblocks seit Abschluß des Vier-Mächte-Abkommens für Berlin abgeschlossen, und mit welchen Staaten der genannten Länder werden zur Zeit Verhandlungen über den Abschluß weiterer Verträge und Vereinbarungen geführt?
Die seit Abschluß des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971 mit Ostblockstaaten geschlossenen Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortabkommen sind aus der anliegenden Liste zu ersehen.
Auf Ihre weitere Frage kann ich erklären, daß das Auswärtige Amt bereit ist, auf Antrag dem Auswärtigen Ausschuß über den Stand einzelner Verhandlungen mit Ostblockstaaten zu berichten.
Liste
Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortabkommen mit Ostblockstaaten seit Abschluß des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971
Bulgarien
Abkommen vom 14. 5. 1975
über die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit
in Kraft am 14. 5. 1975 BGBl. 1975 II 1153
Polen
Vereinbarung vom 16. 11. 1972
zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Ministerium für Gesundheitswesen und Soziale Hilfe der Volksrepublik Polen über die finanzielle Hilfe für die polnischen Staatsbürger, die Opfer von nationalsozialistischen pseudo-medizinischen Menschenversuchen waren,
nicht veröffentlicht
Abkommen vom 18. 12. 1972
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gesetz vom 24. 4. 1975 BGBl. 1975 II 645
in Kraft am 14. 9. 1975 BGBl. 1975 II 1349
Abkommen vom 25. 4. 1973
über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden
Gesetz vom 28. 6. 1974 BGBl. 1974 II 925
in Kraft am 1. 9. 1974 BGBl. 1974 II 1162
Abkommen vom 14. 12. 1973
über die Gewährung des Rechts für Fischereifahrzeuge der Bundesrepublik Deutschland zum Fischfang in der Seefischereizone der Volksrepublik Polen
in Kraft am 4. 7. 1974 BGBl. 1975 II 857
Abkommen vom 1. 11. 1974
über die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit
in Kraft am 15. 1. 1975 BGBl. 1975 II 618
Rumänien
Abkommen vom 29. 6. 1973
über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit
in Kraft am 29. 6. 1973 BGBl. 1973 II 1350
Abkommen vom 29. 6. 1973
über Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung
in Kraft am 29. 6. 1973 BGBl. 1973 II 1481
Vereinbarung vom 29. 6. 1973
zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für Kernenergie der Sozialistischen Republik Rumänien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie
in Kraft am 29. 6. 1973 BGBl. 1973 II 1484
Abkommen vom 29. 6. 1973
über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit
ir. Kraft am 4. 3. 1974 BGBl. 1974 II 918
Vereinbarungen vom 29. 6. 1973
über die wechselseitige Errichtung von Bibliotheken
in Kraft am 4. 3. 1974
BGBL 1974 II 918, 921
Abkommen vom 29. 6. 1973 über Sozialversicherung
Gesetz vom 15. 5. 1974 BGBl. 1974 II 697
in Kraft am 1. 10. 1974 BGBL 1974 II 1227
Abkommen vom 29. 6. 1973
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gesetz vom 21. 4. 1975 BGBl. 1975 II 601
in Kraft am 1. 9. 1975 BGBl. 1975 II 1495
Abkommen vom 31. 10. 1973
über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Gesetz vom 15. 4. 1975
BGBl. 1975 II 453
in Kraft am 1. 7. 1975
BGBl. II 1137
Sowjetunion
Langfristiges Abkommen vom 5. 7. 1972
über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
in Kraft am 5. 7. 1972
BGBl. 1972 II 842
Abkommen vom 19. 5. 1973
über die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit
in Kraft am 19. 5. 1973
BGBl. 1973 II 1041
Abkommen vom 19. 5. 1973
über kulturelle Zusammenarbeit
in Kraft am 2. 11. 1973
BGBl. 1973 II 1684
Abkommen vom 30. 10. 1974
über die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit
in Kraft am 30. 10. 1974
BGBl. 1974 II 1438
Tschechoslowakei
Vertrag vom 11. 12. 1973
über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Gesetz vom 12. 7. 1974
BGBl. 1974 II 989
in Kraft am 19. 7. 1974
BGBl. 1974 II 1127
Abkommen vom 22. 1. 1975
über die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit
in Kraft am 22. 1. 1975
BGBl. 1975 II 598
Ungarn
Abkommen vom 11. 11. 1974
über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit
in Kraft am 11. 11. 1974
BGBl. 1975 II 35
Berlin (West) ist jeweils einbezogen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B4):
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der EG für die Errichtung einer gemeinsamen Kontrollbehörde für Kernkraftwerke einzutreten, die über ähnliche Befugnisse und Vollmachten verfügt wie die „Nuclear Regulatory Commission" in den USA und deren Aufgabe es wäre, den Standort, den Bau und die Arbeitsweise der Kernkraftwerke, den Brennstoffzyklus und die Lagerung der radioaktiven und thermischen Abtälle zu kontrollieren?
Der Vorschlag, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft eine gemeinsame Kontrollbehörde für Kernkraftwerke einzurichten, dürfte erst nach längerer Vorbereitungszeit verwirklicht werden können.
Wenn auch auf dem Gebiete des Strahlenschutzes bereits eine wichtige gemeinsame Basis erreicht ist - die Kommission kann aufgrund des Euratomvertrages Grundnormen (Richtlinien) für den radiologischen Gesundheitsschutz festsetzen, die in das nationale Recht zu transformieren sind -, setzt eine gemeinsame Kontrollbehörde darüber hinaus eine Angleichung des technischen Sicherheitsstandards innerhalb der Europäischen Gemeinschaft voraus. Diese wird von der Bundesregierung auch im Interesse unserer Kernkraftwerksausfuhr befürwortet. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß das hohe deutsche Sicherheitsniveau nicht beeinträchtigt wird. Ferner müßte bei Standortentscheidungen eine ausreichende Mitwirkung der regional zuständigen Stellen, deren Aufgaben berührt werden, sichergestellt werden.
Schließlich bedarf es noch sorgfältiger Prüfungen, ob die „Nuclear Regulatory Commission" (NRC) in den USA als Vorbild für europäische gemeinsame Organe geeignet ist. Entsprechend der besonderen Verfassungslage der USA handelt es sich bei der NRC um eine der sogenannten „Regulatory Agencies", denen aufgrund einzelgesetzlicher Ermächtigung bestimmte hoheitliche Kontrollfunktionen übertragen werden, die sie politisch und fachlich unabhängig von bestehenden Instanzen ausüben, so daß sie teilweise als „Vierte Gewalt" neben den klassischen drei Gewalten bezeichnet werden. Eine exakte verfassungsrechtliche Einordnung ist schwierig, weil ihre Funktionen administrativer, legislativer und richterlicher Art sind.
Die NRC wird von fünf hauptamtlichen Mitgliedern geleitet, die vom Präsidenten der USA mit Zustimmung des Senats für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Die Kommission ist nur dem Gesetz unterworfen und vom Präsidenten sachlich weisungsunabhängig, sie untersteht der Rechtsaufsicht der Legislative, ihre Genehmigungsentscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle.
Derartige unabhängige Träger staatlicher Aufgaben sind den kontinental-europäischen Rechtsordnungen grundsätzlich fremd. Sie sind stärker an den Grundsätzen der Gewaltenteilung und der parlamentarischen Verantwortung der Regierung, die die gesamte Exekutive leitet, ausgerichtet.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15703*
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 5 und 6) :
Liegen der Bundesregierung statistische Erhebungen vor, die die Aussage rechtfertigen, die Zunahme der Kriminalität im Land Baden-Württemberg liege mit 10,8 °/o deutlich über dem Bundesdurchschnitt?
Verfügt die Bundesregierung über statistische Daten, die einen auf das Jahr 1975 bezogenen Vergleich der Kriminalität im Land Baden-Württemberg zum Bundesdurchschnitt zulassen?
Zu Frage B 5:
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1974 betrug die Zunahme der Kriminalität in Baden-Württemberg 10,8 °/o. Im Bundesdurchschnitt hatte die Kriminalität im gleichen Jahr um 7,1 °/o zugenommen.
Zu Frage B 6:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1975 konnte vom Bundeskriminalamt bislang nicht abgeschlossen werden, weil noch nicht alle Jahrestabellen der Landeskriminalämter vorliegen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 7):
Treffen Meldungen zu, der Bundesinnenminister habe gesagt, man müsse die „DDR" erfinden, wenn es sie nicht gäbe, und ist dies — bejahendenfalls — die Auffassung der Bundesregierung?
Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer hat bei den Rodel-Wettbewerben in Innsbruck auf die Frage eines Journalisten, was er zu dem Wettkampf zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland um die Spitzenplätze sage, folgendes geantwortet:
Er halte dies für eine nützliche Herausforderung für unseren Bob- und Schlittensport, die man erfinden müsse, wenn es sie nicht gäbe, um auch bei uns die erforderlichen Anstrengungen auf den Weg zu bringen.
Es kann mit Genugtuung festgestellt werden, daß die Aktiven der Bundesrepublik Deutschland die sportliche Herausforderung angenommen haben und sie auch bestanden haben. Es wird jetzt darauf ankommen, auf diesem Weg weiter konsequent fortzuschreiten.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen B 8 und 9) :
Wie hoch ist zur Zeit der Prozentsatz der unbesetzten Stellen bei der Grenzschutzfliegergruppe, und ab wann erwartet die Bundesregierung auf Grund der Ausbildungssituation eine Verbesserung?
Trifft es zu, daß bei der Grenzschutzfliegergruppe Wartezeiten am Einsatzort nur als Bereitschaftszeiten mit 50 °/oigem Ausgleich gewertet werden, und ist die Bundesregierung bereit, hier für eine gerechtere Lösung zu sorgen?
Zu Frage B 8:
Es trifft zu, daß ein Teil der Planstellen bei der Grenzschutzfliegergruppe zur Zeit nicht besetzt ist. Der Bundesminister des Innern bemüht sich seit längerem nachdrücklich darum, die personelle Situation bei dem fliegenden Personal der Grenzschutzfliegergruppe zu verbessern. Hierzu wird wesentlich ein verstärkter Lehrgang zur Ausbildung von Hubschrauberführern und Bordwarten beitragen, der im August 1975 begonnen hat und voraussichtlich Ende dieses Jahres beendet sein wird.
Zu Frage B 9:
Es trifft zu, daß bei der Grenzschutzfliegergruppe Wartezeiten des fliegenden Personals am Einsatzort als Bereitschaftsdienst mit 50 v. H. als Arbeitszeit bewertet werden. Nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsentschädigung für Beamte vom 26. April 1972 (BGBl I S. 747) ist in Bereitschaft geleisteter Dienst nur entsprechend dem Umfang der erfahrungsgemäß bei der betreffenden Tätigkeit durchschnittlich anfallenden Inanspruchnahme zu berücksichtigen; dabei ist schon die Ableistung eines Dienstes in Bereitschaft als solche in jeweils angemessenem Umfang anzurechnen.
In der mit Zustimmung des Bundesrates zu der o. a. Rechtsverordnung erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 6. August 1974 (GMBl S. 386) hat die Bundesregierung zu § 5 Abs. 1 a. a. O. bestimmt, daß Bereitschaftsdienst mindestens mit 15 v. H., höchstens mit 50 v. H. seiner Zeitdauer als Mehrarbeit (= volle Arbeitszeit) anzurechnen ist. Mit Erlaß vom 26. Juni 1975 (BMI — BGS I 4 — 660 214/1 II) an die Grenzschutzfliegergruppe hat sich das Bundesministerium des Innern damit einverstanden erklärt, daß Zeiten eines Bereitschaftsdienstes von Angehörigen des fliegenden Personals abweichend von der allgemein für Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes geltenden Regelung (= 331/3 v. H.) mit 50 v. H. als Volldienst bewertet werden.
Damit ist der durch die zitierte Verwaltungsvorschrift vorgegebene Rahmen zugunsten des fliegenden Personals voll ausgeschöpft. Die Bundesregierung sieht in der aufgezeigten Regelung ein gerechtes Äquivalent für die durch Bereitschaftsdienst verursachte dienstliche Inanspruchnahme der Hubschrauberbesatzungen des Bundesgrenzschutzes. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit, eine Lösung im Sinne Ihrer Fragestellung ins Auge zu fassen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 11) :
15704* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das derzeitige Erhebungsverfahren für die Kfz-Steuer sehr kompliziert ist und neben konjunkturellen bzw. inflationistischen Gründen wesentlichen Anteil an dem rapiden Anstieg der Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer von 45,2 Millionen DM am 30. November 1969 auf über 170 Millionen DM zum 30. November 1975 hat, und was gedenkt die Bundesregierung zur besseren Kontrolle bzw. zur Verbesserung des Einzugsverfahrens für die Kfz-Steuer zu unternehmen?
Ihrer Aufassung bezüglich des Erhebungsverfahrens vermag, ich mich nicht ohne Vorbehalt anzuschließen.
Das geltende Steuerbescheidverfahren ist nicht komplizierter als andere Besteuerungsverfahren. Die besondere Situation bei der Kraftfahrzeugsteuer ergibt sich aus der starken und zum Teil sprunghaften Zunahme der Zahl der Personenkraftwagen. Hierin liegt die Ursache der Schwierigkeiten. Zudem darf die Steuer für Pkw nicht nur jährlich, sondern auch halb- und vierteljährlich entrichtet werden. Die Arbeitsbelastung der Finanzämter hat sich, insbesondere durch die vielen Fälligkeitstermine ganz erheblich verstärkt. Diese Mehrbelastung mußte sich trotz zunehmender Verwendung maschineller Verfahren auf die Rückstände auswirken. Hinzu kommt, daß der Anteil solcher Pkw-Halter, die mit steuerlichen Verpflichtungen nicht vertraut sind oder die den Wohnsitz häufiger wechseln, beträchtlich zugenommen hat.
Ich möchte klarstellen, daß die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer nach ihrer Höhe und Zuwachsrate sowie ihrem Anteil am Aufkommen fast durchweg niedriger liegen als bei anderen Steuern. Die Schwierigkeiten für die Beitreibung ergeben sich im wesentlichen aus der großen und steigenden Zahl der Beitreibungsfälle. Dies erklärt sich daraus, daß der einzelne Rückstand bei der Kraftfahrzeugsteuer im Durchschnitt nur bei etwa 250 DM liegt, während der allgemeine Durchschnitt über 4 000 DM beträgt.
Die dargestellten Schwierigkeiten waren ein wesentlicher Grund dafür, daß die Bundesregierung im Herbst 1973 den Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesratsdrucksache 701/73) eingebracht hat. Nach diesem Entwurf soll die Steuer für Pkw künftig nur noch jährlich durch Verwendung einer Steuerplakette ohne besondere Steuerfestsetzung entrichtet werden. Der Entwurf ist Anfang 1975 auf Grund eines Kabinettbeschlusses vorerst zurückgestellt worden. Zur Diskussion steht auch ein anderer von einem Bundesland erstellter Gesetzentwurf, der auf der Grundlage des Bescheidverfahrens ebenfalls die ausschließliche Jahresbesteuerung für Pkw und andere Vereinfachungen vorsieht. Die Frage, welcher Weg zur Bewältigung der von Ihnen angesprochenen Probleme weiterverfolgt werden soll, wird z. Z. von den Finanzministern von Bund und Ländern erörtert.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 12) :
Trifft es zu, daß die britische Regierung die Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Devisenhilfe für die Stationierung der Rheinarmee in Deutschland mit der Drohung zu bewegen sucht, andernfalls die ohnehin unzulänglichen Aufwendungen für den britischen Verteidigungshaushalt noch weiter zu reduzieren, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine neue deutsche Devisenhilfe nicht die Ursachen für die schwindende finanzielle Leistungsfähigkeit Großbritanniens beseitigen würde?
Die der Frage zugrunde gelegte Annahme trifft nicht zu. Die britische Wirtschaft durchläuft eine Phase struktureller Anpassungsvorgänge, zu deren Bewältigung die britische Mitgliedschaft bei den EG und darüber hinaus in der OECD und dem IWF eine wesentliche Voraussetzung darstellt. Im übrigen gibt die internationale Zahlungssituation Großbritanniens zu akuter Besorgnis keinen Anlaß.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/4739 Fragen B 13 und 14) :
Hat die Bundesregierung die Absicht, im Hinblick auf die Veröffentlichung in „markt intern" vom 9. Januar 1976 „. Leiter gleich Bitte an Sie: Bombardieren auch Sie den trägen Leiter des Referats I B 1 ,Preispolitik', Ministerialrat Bauer (. . .) mit Briefen, Fernschreiben und vor allem Telefonaten. Werfen Sie ihm getrost an den Kopf, die bisher gezeigte Haltung rieche ,verdächtig nach Bestechung durch das C + C Gewerbe (auch wenn wir eine solche Ungeheuerlichkeit keineswegs annehmen)." dem angegriffenen Beamten Rechtsschutz zu gewähren?
Ist die Bundesregierung bereit, den Widerspruch zwischen öffentlichem Preisrecht und der Preisbindung dadurch zu beseitigen, daß sie in der Verordnung oder in einer Durchführungsverordnung dazu bestimmte Nachlässe verbindlich festlegt, die auch den Interessen der öffentlichen Hand auf sparsame Wirtschaftsführung gerecht werden?
Zu Frage B 13:
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat in einem Schreiben an „markt intern" die erwähnten Anwürfe gegen den Leiter des Referats „Preispolitik", Herrn Ministerialrat Bauer, als absolut unqualifiziert und beleidigend zurückgewiesen und „markt intern" aufgefordert, diese Äußerungen zurückzunehmen. Etwaige strafrechtliche Schritte hat das Ministerium sich ausdrücklich vorbehalten. Die Antwort von „markt intern" steht noch aus.
Zu Frage B 14:
Die zweite Kartellnovelle hat aus kulturpolitischen Erwägungen den § 16 GWB bewußt beibehalten, wonach weiterhin eine Preisbindung für Verlagserzeugnisse und damit auch für Schulbücher zulässig ist. In der Schulbuchbeschaffung hat sich aufgrund der in verschiedenen Bundesländern bestehenden Lernmittelfreiheit ein spürbarer Strukturwandel vollzogen, der durch den Übergang von der Einzelbestellung als Regelfall auf die Sammelbestellung durch Schulen und Gemeinden gekennzeichnet ist. Dadurch ist die Frage entstanden, in welcher Höhe Nachlässe bei Schulbuchsammelbestellungen durch öffentliche Auftraggeber nach § 4 Abs. 4 der VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu gewähren sind, ohne daß die Preisbindung durchbrochen wird.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15705*
Nach der genannten Vorschrift sind die im Verkehr üblichen Preise — das sind hier die gebundenen Preise — zu unterschreiten, „wenn es die bei dem Auftrag vorliegenden besonderen Verhältnisse kostenmäßig rechtfertigen". Eine Nachlaßgewährung bei Schulbuchsammelbestellungen durch die öffentliche Hand ist danach nur entsprechend den durch die besonderen Auftragsverhältnisse eingetretenen Einsparungen vorgeschrieben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat in seinem Rundschreiben vom 1. Oktober 1975 an die Preisdienststellen der Länder bestimmte Nachlässe bekanntgegeben, die bei derartigen Schulbuchsammelbestellungen im allgemeinen preisrechtlich als zulässig anerkannt werden können. Die Nachlaßstaffel beruht auf der Überlegung, daß Nachlässe durch die Bestellung größerer Stückzahlen eines bestimmten Titels gerechtfertigt sind, weil in diesen Fällen Kostendegressionen eintreten.
Allerdings konnte preisrechtlich nicht ausgeschlossen werden, daß in Ausnahmefällen, in denen es die besonderen Verhältnisse kostenmäßig rechtfertigen, ein Abweichen von der Staffel nach oben oder unten möglich bleibt. Auf diesen Gesichtspunkt mußte in dem erwähnten Rundschreiben an die Länder und in den Erläuterungen dazu — bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 20 vom 30. Januar 1976 — hingewiesen werden. Dabei war zwischen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip der öffentlichen Hand und dem kulturpolitischen Interesse an einem Netz leistungsfähiger Buchhandlungen mit breitem Sortiment eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen.
Das öffentliche Preisrecht wenden die Länder in eigener Verantwortung an. Die Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft stellen hierfür eine verbindliche Auslegung des Preisrechts durch den Verordnungsgeber dar.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 15) :
Ist die Bundesregierung in der Lage, einen Überblick über die Schulden des Ostblocks gegenüber Banken in der Bundesrepublik Deutschland zu geben, und wie hoch sind die Garantiezusagen von Wirtschaftseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für solche Kredite?
Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, einen Überblick über die Verpflichtungen der Staatshandelsländer gegenüber Banken in der Bundesrepublik Deutschland zu geben, da statistisch nur diejenigen Kredite erfaßt werden, für die eine Bundesbürgschaft übernommen wird.
Auch für die von privaten Kreditversicherungsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland gewährten Garantien für Kredite an Staatshandelsländer gibt es keine statistische Erfassung.
Für den Fall, daß mit der Frage nach den Garantiezusagen von „Wirtschaftseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland" auch die vom Bund über die Hermes Kreditversicherungs-AG gewährten Bürgschaften mit umfaßt sein sollten, ist folgendes zu sagen:
Der Anteil der Staatshandelsländer (ohne Jugoslawien) am Gesamtvolumen der vom Bund verbürgten deutschen Ausfuhrkredite von insgesamt 48 Milliarden DM (Ende 1975) beträgt 24 °/o bzw. 11,5 Milliarden DM. Von diesen 24 °/o entfallen gut 2 °/o auf die asiatischen Staatshandelsländer China und Nordkorea.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 16) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Rat der Europäischen Gemeinschaften darauf hinzuwirken, daß Doppelarbeit und Geld gespart werden durch Verzicht auf doppelte Sachverständigenberatung bei der Vorbereitung von Verordnungen durch die Kommission und den Rat, da in einigen Fällen die gleichen Sachverständigen für Kommission und Rat in Anspruch genommen werden?
Nach den im EWG-Vertrag festgelegten Verfahren entscheidet in der Regel der Rat auf Vorschlag der Kommission.
Angesichts der Komplexität vieler Sachgebiete und der Vielfalt der Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten ist die Kommission oft auf die fachliche Unterstützung durch Sachverständige aus der Wirtschaft und den Regierungen der Mitgliedstaaten angewiesen. Auch erhält die Kommission durch die vorbereitenden Expertengespräche bereits frühzeitig Aufschluß über die Haltung der Mitgliedstaaten und kann diese in ihre Vorschläge an den Rat einfließen lassen. Es dürfte deshalb im Interesse jedes Mitgliedstaates liegen, wenn die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge Sachverständige hinzuzieht.
Wenn die Kommission ihren Vorschlag an den Rat geleitet hat, ist eine erneute Prüfung in Arbeitsgruppen erforderlich. Der Rat muß nämlich seine Beratungen vorbereiten lassen, damit er nur mit Fragen von politischem Gehalt befaßt wird. Außerdem muß auch den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses Rechnung getragen werden. Die Sachverständigen aus der Verwaltung werden nunmehr aber als Regierungsvertreter tätig; sie verhandeln — meist aufgrund von politisch ergangenen Weisungen — mit dem Auftrag, über eine möglichst große Zahl von Fragen Einigung zu erzielen. Da das aber eine andere Funktion ist als die Beratung der in ihrer Entscheidung unabhängigen Kommission, stellt sich das Problem der Doppelarbeit nicht in dem von Ihnen befürchteten Ausmaß.
15706* Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 17) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Rahmen der EG eine Harmonisierung der staatlichen Exportkreditversicherungen und der Konditionen bei Ausfuhrkrediten zu erreichen, damit der ruinöse Konditionswettlauf gestoppt wird?
Die Verhandlungen innerhalb der EG über die Harmonisierung der staatlichen Exportkreditversicherungen der Mitgliedstaaten konzentrieren sich zur Zeit auf die Erarbeitung von gemeinsamen Prinzipien für die wichtigsten Kriterien. Diese Umorientierung der Arbeiten war notwendig geworden, weil die bereits veröffentlichten gemeinsamen Policen nach der Erweiterung der Gemeinschaft insbesondere wegen des grundsätzlich von den kontinentalen Systemen abweichenden Systems in Großbritannien nicht in Kraft treten konnten. Die Bundesregierung befürwortet nachdrücklich die jetzigen Arbeiten, um auf dem Weg über eine Prinzipienharmonisierung wenigstens in den wichtigsten Fragen gemeinsame Ausgangspositionen zu schaffen.
Daneben setzt sich die Bundesregierung dafür ein zu verhindern, daß durch einzelstaatliche Maßnahmen in der Zwischenzeit die in den vor Erweiterung der Gemeinschaft verabschiedeten Policen enthaltenen „europäischen Eckwerte" unterlaufen werden.
Im übrigen hat sich aufgrund des Konsultationsverfahrens innerhalb der EG der regelmäßige Meinungsaustausch unter den 9 Mitgliedsländern intensiviert. Bedeutsame und schwierige Einzelfälle werden in enger Zusammenarbeit in der EG-Arbeitsgruppe besprochen. Hieraus hat sich eine faktische Angleichung der Praxis in den einzelnen Mitgliedstaaten entwickelt.
Ferner ist die Bundesregierung maßgeblich an den Bemühungen beteiligt, in der weltweiten, neben den EG-Ländern vor allem auch die USA, Japan und Kanada einschließenden Exportkreditpraxis gewisse Mindestzinssätze, Mindestanzahlungen und Höchstlaufzeiten durchzusetzen. Diese Arbeiten haben in allerletzter Zeit entscheidende Fortschritte erzielt. Ihr Abschluß wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 18) :
Ist der Bundesregierung das Ergebnis der von der Brüsseler EG-Kommission an das Genfer Unternehmensberatungs-Institut Capelin in Auftrag gegebenen Studie über die Lage der Feinstrumpfindustrie bekannt, und wird sie im Rat der Europäischen Gemeinschaften die in der Studie aufgeführten Vorgänge zur Sprache bringen und Abhilfen dafür schaffen, damit nach dem Verlust von 12 000 Arbeitsplätzen in diesem Bereich nicht auch die restlichen Arbeitsplätze notleidend werden?
Zu der im Auftrag der EG-Kommission vom Genfer Capelin-Institut erstellten Studie für die Lage der europäischen Feinstrumpfindustrie hat bereits am 17. Dezember 1975 eine Sitzung der Regierungssachverständigen bei der EG-Kommission stattgefunden. In dieser Sitzung wurden die vom CapelinInstitut zur Lösung der Probleme vorgeschlagenen Interventionen, wie Preiskartelle, Investitionsverbote, Interventionsfonds, parafiskalische Abgaben auf Produktion und Importe, sowie Verzicht auf passive Lohnveredelung von fast allen Delegationen als ungeeignet abgelehnt. Die deutsche Delegation wies nachdrücklich darauf hin, daß nach ihrer Auffassung die Schwierigkeiten in der Branche vornehmlich auf Wettbewerbsverfälschungen im Bereich der italienischen Feinstrumpfindustrie durch die dort gewährten direkten und indirekten Beihilfen zurückzuführen sind. Auf Verlangen der deutschen Delegation hat die EG-Kommission eine Prüfung des Beihilfeproblems zugesagt. Da diese Prüfung vermutlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde inzwischen das Problem in bilateralen Kontakten behandelt. Herr Staatssekretär Dr. Rohwedder hat den italienischen Botschafter in Bonn darauf hingewiesen, daß wir nicht bereit sind, die Wettbewerbsverzerrungen, die zu einer Gefährdung der Branche und der entsprechenden Arbeitsplätze führen, länger hinzunehmen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 19) :
Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung nach den bekanntgewordenen Vorgängen um den in der Generaldirektion I der Kommission der Europäischen Gemeinschaften tätigen Herrn Benedict Meynell im Zusammenhang mit den von ihm in offiziellen Verhandlungen der EG gegenüber Brasilien geforderten Textilexportbeschränkungen zu unternehmen, um im EG-Rahmen die Einhaltung der GATT-Statuten und das Befolgen internationalen Rechts durchzusetzen?
Die Kommission wird zu Exportselbstbeschränkungsverhandlungen im Rahmen des Welttextilabkommens durch ein Mandat des Ministerrats ermächtigt. Sie führt die Verhandlungen im Benehmen mit dem besonderen Ausschuß nach Art. 113 EWGV, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sowohl bei der Ausarbeitung der Mandate als auch bei den Verhandlungen wirkt die Bundesregierung mit; sie bemüht sich dabei, Lösungen zu finden, die im Rahmen des Welttextilabkommens den unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsländer gerecht werden. Hierüber steht sie auch im Meinungsaustausch mit der Kommission.
Da die Verhandlungen mit Brasilien für alle Mitgliedstaaten schwierige Probleme aufwerfen und noch nicht abgeschlossen sind, kann im Augenblick zu Einzelfragen nicht Stellung genommen werden. Das endgültige Verhandlungsergebnis wird dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft zur Verabschiedung vorgelegt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15707*
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 20) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigte neue Staffelung der Prämienhöhe für Autoversicherer nach dem Prinzip der Schadenshäufigkeit für Fremdenverkehrsregionen, deren Einwohner benachteiligt würden, wenn die Unfälle durch Urlauber in die Berechnung einbezogen würden?
Nach der von den Versicherungsunternehmen beabsichtigten neuen Regionalstruktur der Kraftfahrzeug-Haftpflichttarife für Personen- und Kombinationskraftwagen soll die Zuordnung der Regierungsbezirke zu den 6 Beitragsklassen nach dem statistisch ermittelten durchschnittlichen Schadenbedarf der vorangegangenen Kalenderjahre erfolgen. Die Höhe des Schadenbedarfs (das sind die durchschnittlichen Schadenaufwendungen je Versicherungsvertrag) wird durch die Schadenhäufigkeit (Anzahl der Schäden auf 1 000 Verträge) und durch den Schadendurchschnitt (durchschnittliche Aufwendungen je Schadenfall), also die Schwere der Schäden, beeinflußt.
Wie bereits in meiner Antwort auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. November 1975 (Protokoll der 199. Sitzung, Seite 13 673) ausgeführt, ist bei der statistischen Erfassung nicht der Unfallort maßgebend. Vielmehr werden die Schäden immer der Region zugeordnet, in der der Schadenverursacher seinen Wohnsitz hat. Ein Schaden, den z. B. ein Tourist aus Essen im Bayerischen Wald verursacht hat, belastet nicht das Schadenkonto von Niederbayern oder der Oberpfalz, sondern nur das Schadenkonto der Stadt Essen. Die Einwohner von Fremdenverkehrsgebieten werden also insoweit nicht benachteiligt.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 21) :
Warum wird einem staatlich geprüften Techniker die Eröffnung eines Handwerksbetriebs verweigert, obwohl dieser eine Ausbildung durchlaufen hat, welche sich nur unwesentlich von der eines Ingenieurs unterscheidet und wesentlich qualifizierter als die eines Meisters ist und letztgenannten die Eröffnung eines Handwerksbetriebs gewährt ist?
Der selbständige Betrieb eines Handwerks setzt bekanntlich die Eintragung in die Handwerksrolle voraus; in die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem mit diesem verwandten Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Ebenfalls eingetragen wird, wer eine der handwerklichen Meisterprüfung mindestens gleichwertige Prüfung abgelegt hat und eine ausreichende praktische Tätigkeit in dem betr. Handwerk nachweisen kann. Die Gleichwertigkeit ist in einer Rechtsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates festzustellen (§ 7 Abs. 2 HwO).
Als gleichwertig in diesem Sinne sind durch Verordnung vom 16. Oktober 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1401) unter bestimmten Voraussetzungen Diplomprüfungen deutscher wissenschaftlicher Hochschulen sowie Abschlußprüfungen der früheren staatlichen oder staatlich anerkannten Ingenieurschulen (jetzt: technische Fachhochschulen), und zwar jeweils auf bestimmten Fachgebieten für die diesem entsprechenden Handwerke, anerkannt worden. Dabei ging der Verordnungsgeber davon aus, daß die Hochschul- und Fachhochschulabsolventen durch ihr Studium so umfassende Kenntnisse erlangt haben, daß die Ablegung der Meisterprüfung zur Eröffnung eines Handwerksbetriebs von ihnen nicht gefordert zu werden braucht.
Ausbildungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Technikerschulen führen nicht zu einem der Meisterprüfung entsprechenden Abschluß. Zu diesem Ergebnis ist der Verordnungsgeber nach eingehender Erörterung der Problematik mit Vertretern der Länderwirtschaftsressorts, des Deutschen Handwerkskammertages und des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Technischen Universität Hannover gekommen.
Durch Verordnung vom 14. August 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1037) wurde jedoch festgelegt, daß Absolventen von staatlichen oder staatlich anerkannten Technikerschulen von Teil II — Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse — der Meisterprüfung befreit sind. Damit ist ihnen die Ablegung der Meisterprüfung nicht unerheblich erleichtert worden.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 22) :
Wie ist es nach Meinung der Bundesregierung möglich, daß trotz eines sehr engverflochteten Markts wie zwischen Belgien und den Niederlanden ein so unterschiedlicher Marktpreis für Rinder zwischen 108 RE in Belgien und 95 RE/100 kg LG in den Niederlanden entstehen kann?
In Belgien liegt der Marktpreis seit Jahren über dem niederländischen Niveau. Im Jahre 1975 betrug der Rinderdurchschnittspreis auf dem belgischen Referenzmarkt Anderlecht 103,15 RE/100 kg Lebendgewicht gegenüber 88,35 RE/100 kg im Durchschnitt der drei niederländischen Referenzmärkte Leiden, Hertogenbosch und Zwolle.
Diese Preisunterschiede sind nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie auf Qualitätsunterschiede zurückzuführen. So beträgt z. B. der Marktanteil der Kühe am gesamten Rinderangebot in Belgien nur rd. 30 %, während er sich in den Niederlanden zwischen 55-60 % bewegt. Hinzu kommt außerdem, daß in Belgien Tiere der Fleischrinderrassen, die in der Regel einen höheren Markt-
15708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
preis erzielen als Tiere reiner Milch- bzw. Zweinutzungsrassen, eine größere Rolle bei der Marktbeschickung spielen als in den Niederlanden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 23) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, daß die langfristigen EG-Verträge mit Ägypten bzw. die bevorstehende Einführung des Milchpulverbeimischungszwanges bei Futtermitteln einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Beseitigung von Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr darstellen können?
Die Frage beinhaltet zwei verschiedene Themenbereiche:
1. Den Vertrag über die Lieferung von Agrarerzeugnissen der Gemeinschaft an Ägypten.
2. Die Beimischung von Magermilchpulver zu Futtermitteln.
Zu 1:
Der zwischen der Gemeinschaft und Ägypten ausgehandelte Vertrag über die Lieferung von Agrarerzeugnissen soll den Handelsverkehr der Gemeinschaft ausweiten. Wegen der inzwischen gesunkenen Weltmarktpreise ist das Interesse Ägyptens an der Unterzeichnung dieses Vertrages zurückgegangen; es ist nicht auszuschließen, daß Ägypten aus diesem Grunde den Vertrag nicht unterzeichnet.
Zu 2:
Die Frage der Einführung eines Beimischungszwanges von Magermilchpulver bei Futtermitteln wird z. Z. in den Gremien der EG erörtert. Es handelt sich hier um einen Vorschlag der Kommission im Rahmen der Agrarpreisverhandlungen 1976/77, der dazu dienen soll, die Überschüsse bei Magermilchpulver teilweise abzubauen.
Mögliche handelspolitische Auswirkungen lassen sich bei dem gegenwärtigen Verhandlungsstand noch nicht überblicken.
Die Bundesregierung würde im Falle der Einführung des Beimischungszwanges aber sehr genau darauf achten, daß sich daraus keine wesentlichen Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr ergeben.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 24) :
Trifft es zu, daß sich die Bundesrepublik Deutschland an der FACIM, Landwirtschaftsausstellung der Volksrepublik Mocambique, beteiligt, wenn ja, aus welchen Gründen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Beteiligung an einer Ausstellung in der Volksrepublik Mocambique unter den dort gegebenen Verhältnissen sinnvoll und finanziell zu verantworten ist?
Auf Vorschlag der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik Mocambique, dem sich das Auswärtige Amt angeschlossen hat, ist die Internationale Messe FACIM Maputo (Lourenco Marques) 1976 (28. August bis 12. September) in das Programm der offiziellen deutschen Auslandsmessebeteiligungen aufgenommen worden.
Nachdem inzwischen die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mocambique vereinbart worden ist, würde das Fernbleiben der Bundesrepublik Deutschland von der Messe — sofern nicht besondere Entwicklungen dies erfordern — dort mit Sicherheit als mangelndes Interesse empfunden werden.
Die bisherige Planung geht davon aus, daß — wie in den vergangenen Jahren — ein kleiner Informationsstand errichtet wird, um den die Aussteller deutscher Erzeugnisse zu einer Firmengemeinschaftsausstellung zusammengefaßt werden können.
Unter Berücksichtigung des Interesses und eigenen Engagements der ausstellenden deutschen Firmen bzw. deren Vertretungen ist die deutsche Beteilung sinnvoll und finanziell zu verantworten.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 25) :
Welche Konsequenzen zieht der Agrarbericht 1976 aus den Versorgungssdiwierigkeiten und Preissteigerungen bei Kartoffeln?
Nach der im diesjährigen Agrarbericht vorgenommenen Straffung werden lediglich neue bzw. stark geänderte Maßnahmen dargestellt.
Im Wirtschaftsjahr 1974/75, das im Agrarbericht 1976 hauptsächlich behandelt wird, sind bei Kartoffeln keinerlei Versorgungsschwierigkeiten und Preissteigerungen aufgetreten. Erst im Herbst 1975 lagen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus den europäischen Lieferländern hinreichende Unterlagen vor, daß sich die Hektar-Erträge infolge der extremen Witterungsverhältnisse wesentlich unter dem mehrjährigen Durchschnitt bewegten. Die Bundesregierung hat daraufhin die Maßnahmen ergriffen, die ich im einzelnen bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 11./12. Februar 1976, Frage Nr. 48 Drucksache 7/4707, eingehend dargelegt habe. Darüber hinaus hat der Agrarrat in seiner letzten Sitzung am 16./17. Februar 1976 eine Ausfuhrabgabe für Kartoffeln aus der EG in Drittländer in Höhe von 25 RE je 100 kg bis zum 30. Juni 1976 beschlossen. Frühkartoffeln und Saatkartoffeln sind von dieser Abgabe ausgenommen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15709*
Folgerungen wurden im vorliegenden Agrarbericht auch deshalb nicht gezogen, weil die Bundesregierung keine Möglichkeit hat, auf die Anbauplanung der Landwirtschaft Einfluß zu nehmen. Abgesehen davon, konnte auch die Landwirtschaft zum Zeitpunkt der Feldbestellung die erheblichen witterungsbedingten Ernteausfälle bei ihrer Anbauplanung nicht vorhersehen.
Auch durch diese Einfuhren aus Drittländern kann zur Zeit keine spürbare Markterleichterung erreicht werden, da die Ernteergebnisse in Osteuropa ebenfalls unter dem langjährigen Durchschnitt lagen und Einfuhren aus Übersee nicht den europäischen Anforderungen an Speisekartoffeln genügen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 26) :
Hält die Bundesregierung die Verwaltungsstruktur der Arbeitsverwaltung im Hinblick darauf für optimal, daß immer wieder darüber geklagt wird, daß der Bedarf an Arbeitskräften trotz der Arbeitslosen nicht befriedigt werden kann, obwohl die Zahl der Bediensteten bei der Arbeitsverwaltung auf Grund der Beschlüsse der Selbstverwaltung in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, und wenn nein, was gedenkt sie zu tun?
Die Personalausstattung der Bundesanstalt für Arbeit ist in den letzten Jahren im Hinblick auf die erheblich gestiegenen Arbeits- und Kurzarbeiterzahlen kräftig angehoben worden.
Die personelle Verstärkung wirkte sich jedoch in den einzelnen Bereichen der Arbeitsverwaltung unterschiedlich aus. Den größten Personalzuwachs gab es in den Leistungsabteilungen der Arbeitsämter. Auf diese Weise konnten längere Wartezeiten bei der Auszahlung von Geldleistungen in Grenzen gehalten werden. Demgegenüber ist es ungleich schwieriger, die personelle Situation im Bereich Arbeitsvermittlung ebenso schnell und nachhaltig zu verbessern. Für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsberatung sind Kräfte nötig, die in besonderen Ausbildungsgängen auf diese Tätigkeit vorbereitet werden. Aushilfskräfte, wie sie z. B. in den Leistungsabteilungen eher eingesetzt werden konnten, können hier nur in sehr begrenztem Umfang arbeiten.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände sind die Vermittlungsergebnisse der Arbeitsämter, die trotz der geringeren Zahl von offenen Stellen 1975 mit 2,1 Millionen Vermittlungen fast die Zahl des Vorjahres erreichten, sehr beachtenswert. Hinzu kommt, daß die Vermittler und Arbeitsberater durch die verstärkten Bemühungen, Arbeitslose für berufliche Bildungsmaßnahmen zu gewinnen oder bei Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung einzusetzen, zusätzlich belastet werden. Wenn trotz des unermüdlichen Einsatzes der Arbeitsämter in Einzelfällen Stellen nicht sofort besetzt werden konnten, liegt das weniger an der Leistungsfähigkeit des Personals der Arbeitsämter, sondern an der unterschiedlichen beruflichen und regionalen Zusammensetzung der Arbeitslosen und der offenen Stellen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 28 und 29) :
Stehen für Ersatzdienstpflichtige genügend Plätze zur Verfügung, oder müssen noch Wartezeiten, gegebenenfalls von welcher Dauer, in Kauf genommen werden?
Besteht für die Dauer der Wartezeit des Ersatzdienstpflichtigen ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld?
Zu Frage B 28:
Derzeit stehen für Zivildienstpflichtige Zivildienstplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung, so daß unter diesem Gesichtspunkt Wartezeiten nicht eintreten können. Soweit dennoch Wartezeiten entstehen, sind diese auf den notwendigen verwaltungstechnischen Ablauf beim Anerkennungs- bzw. Einberufungsverfahren zurückzuführen.
Zu Frage B 29:
Das Bundeskindergeldgesetz sieht die Zahlung des Kindergeldes für über 18 Jahre alte Kinder vor, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Zu dieser Schul- oder Berufsausbildung zählen auch übliche, in der Regel nicht mehr als viermonatige, Übergangszeiten vor und nach Ableistung des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes. In Fällen, in denen Wartezeiten entstehen, entlasten die Kinder oft die Eltern durch Aufnahme einer entlohnten Beschäftigung. Soweit dies ausnahmsweise nicht der Fall ist und das Kind dann zwangsläufig von den Eltern unterhalten werden muß, können diese die Unterhaltsaufwendungen im Rahmen eines Steuerfreibetrages bis zu einem Höchstbetrag von 3 000,— DM jährlich geltend machen.
Abschließend darf ich bemerken, daß nach der Modifizierung des Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer entsprechend dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes der Fraktionen von SPD und FDP in den meisten Fällen Wartezeiten vor Einberufung zum Zivildienst nicht mehr entstehen werden. Der Entwurf sieht vor, daß ungediente Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern, ein Prüfungsverfahren nicht mehr durchlaufen müssen. Sie können nach Abgabe ihrer Erklärung, daß sie den Kriegsdienst verweigern, sofort zum Zivildienst herangezogen werden. Wehrpflichtige, für die ein besonderes Feststellungsverfahren noch vorgesehen ist (Soldaten), werden nach ihrer Anerkennung nahtlos vom Wehrdienst in den Zivildienst überführt.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 30) :
15710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Ist die Bundesregierung bereit, die Rechtslage, daß Angehörige eines „Mitglieds einer Truppe" oder eines „zivilen Gefolges" der Stationierungsstreitkräfte der NATO bei der Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland keiner Arbeitserlaubnis bedürfen, zu überprüfen?
Ich habe Ihre Frage zum Anlaß genommen, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit um genauere Informationen über die Auswirkungen der Arbeitserlaubnisfreiheit für Angehörige eines Mitglieds der Truppe oder eines zivilen Gefolges der Stationierungsstreitkräfte der NATO auf die hauptsächlich betroffenen Arbeitsmärkte zu bitten. Sobald mir sein Bericht vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 31 und 32) :
Mit wieviel Bussen täglich wird die Bundeswehr bei der Benutzung des Schießplatzes Euskirchen-Billig die enge Ortsdurchfahrt in Billig befahren, und trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium die Zusage gemacht hat, daß bei den Ab- und Anfahrten zum Schießplatz Euskirchen-Billig auch andere Wegstrecken benutzt werden, wenn dies gewünscht wird, wenn ja, welche?
Kann das Bundesverteidigungsministerium sicherstellen, daß der Bau der Südwest-Tangente Euskirchen als Äquivalent für den Schießplatz Euskirchen-Billig in den Ausbauplan der Bundesregierung so plaziert wird, so daß mit dem Ausbau dieser Straße noch vor 1985 begonnen werden kann?
Zu Frage B 31:
Die Stationierungsplanung für die Nutzung der militärischen Anlagen in Euskirchen, die von den belgischen Stationierungsstreitkräften im Herbst 1976 geräumt werden, ist noch nicht abgeschlossen, zumal hierbei auch Umgliederungen im Rahmen der neuen Heeresstruktur berücksichtigt werden müssen. Zwar sollen auch die in Rheinbach stationierten Einheiten zur Durchführung der Schießausbildung auf die Standortschießanlage Billiger Wald angewiesen werden, doch können bis zum Abschluß der Stationierungsplanung keine Angaben darüber gemacht werden, wie künftig Soldaten der Bundeswehr aus anderen Standorten mit Kraftfahrzeugen zur Standortschießanlage Billiger Wald transportiert werden. Es wird aber sichergestellt, daß vor Aufnahme des Verkehrs die Verkehrsverhältnisse und -belastungen in der Ortslage Billig festgestellt werden, gegebenenfalls die Truppe angewiesen wird, auf das klassifizierte Straßennetz (B 266, B 56) auszuweichen.
Zu Frage B 32:
Es wird zur Zeit überprüft, welche Entlastung die geplante Süd-West-Tangente für die Zufahrtsstraßen zur Standortschießanlage Billiger Wald zur Folge haben wird. Gegebenenfalls werde ich mich um eine vorzeitige Realisierung der Planung beim Bundesministerium für Verkehr bemühen, bei dem jedoch die Entscheidung über die Prioritäten beim Ausbau der Bundesstraßen verbleibt.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 33) :
Auf Grund weldier Überlegungen der Bundesregierung kann ein staatlich geprüfter Techniker bei einer entsprechenden Verpflichtungszeit nur als Unteroffizier in die Bundeswehr eintreten, obwohl staatlich geprüfte Techniker, welche von der Bundeswehr selbst ausgebildet werden, für Funktionen, wie z. B. Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und auch für die Laufbahn eines Fachoffiziers, vorgesehen sind, und Meister bei einer entsprechenden Verpflichtungszeit bereits als Feldwebel in die Bundeswehr eintreten können?
Die Prüfung der Frage, wie weit die Qualifizierung als staatlich geprüfter Techniker im Laufbahnrecht durch Öffnung eines höheren Eingangsamtes/ -dienstgrades berücksichtigt werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Diese Frage wird letztlich im Zusammenhang der Gesamtneuordnung des Laufbahn- und Besoldungsrechtes im öffentlichen Dienst entschieden werden müssen.
Die Einstellung von Bewerbern mit bestandener Meisterprüfung als Feldwebel erfolgt zur Zeit aufgrund einer Übergangsregelung der Soldatenlaufbahnverordnung (§ 39 SLV), die zum 31. Dezember 1976 ausläuft. Mit einer Verlängerung dieser Bestimmung kann nicht gerechnet werden. Die danach nur noch anzuwendenden Regelbestimmungen (§ 13 SLV) sehen in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere lediglich für Bewerber mit abgeschlossener Fachschulausbildung eine Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier vor.
In Anbetracht der zeitlichen Befristung besagter Übergangsregelungen einerseits sowie andererseits der erst in jüngster Vergangenheit abgeschlossenen Entwicklung der Technikerausbildung und der noch nicht abschließend geregelten Einordnung des Technikerabschlusses in das geltende Laufbahnsystem wurde bislang keine Möglichkeit gesehen, die Soldatenlaufbahnverordnung hinsichtlich der Einstellung von staatlich geprüften Technikern zu ändern.
Darüber hinaus sind unabhängig von einem Vergleich der Wertigkeit zwischen Meister- und Technikerausbildung für die Nutzung der zivilen Vorbildung als Vorgesetzter im militärischen Bereich über die rein fachliche Qualifikation hinaus weitere Faktoren von Bedeutung; so vor allem die Fähigkeit zur Anleitung, Ausbildung und Führung von Mitarbeitern.
Gerade in dieser Hinsicht aber unterschied sich bislang die Ausbildung zum Handwerksmeister von der zum staatlich geprüften Techniker. Zur Ausbildung und Prüfung des Meisters gehört unter anderem das Fach „Berufserziehung", das in der Technikerausbildung und -prüfung in der Vergangenheit nicht enthalten war. Die handwerkliche Meisterprüfung ist eine Unternehmerprüfung, in der die Befähigung zum selbständigen Führen eines Handwerksbetriebes sowie zur ordnungsgemäßen Ausbildung von Lehrlingen nachzuweisen ist. Beides wurde bislang in den Abschlußprüfungen der Technikerschulen nicht verlangt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15711*
Für bestimmte Spitzenverwendungen ihrer Laufbahngruppe vorgesehene Unteroffiziere sowie in gewissem Umfang auch Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes erhalten im Rahmen ihrer Ausbildung die Qualifikation als staatlich geprüfter Techniker.
Dieser Sachverhalt rechtfertigt jedoch nicht den Umkehrschluß, daß eine derartige zivile Vorbildung zwingend auch eine Einstellung mit entsprechend hohem Eingangsdienstgrad erfordere. Die Technikerausbildung an den Fachschulen der Streitkräfte ist lediglich eine fachliche Komponente innerhalb der insgesamt zu durchlaufenden Ausbildung. Regelmäßig qualifiziert die fachliche Ausbildung nur im Zusammenhang mit der entsprechenden militärischen Ausbildung sowie aufbauend auf einem in der Regel jahrelangen Vorlauf in der jeweiligen Ausbildungsreihe für die Wahrnehmung einer höheren Funktion und damit für eine entsprechende Beförderung.
Unabhängig von vorstehenden Darlegungen wird auch weiterhin seitens des Bundesministeriums der Verteidigung geprüft, wie der Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker durch besondere Einstellungsvoraussetzungen angemessen Rechnung getragen werden kann.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 34) :
Ist durch die vorgenommene Kürzung der Übergangsgebühren für längerdienende Soldaten im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungsgesetz auch eine Kürzung für alle zukünftig längerdienenden Soldaten beabsichtigt?
Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage nach der Kürzung der „Übergangsgebühren" sich auf die geldlichen Leistungen bezieht, die Soldaten auf Zeit bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses erhalten.
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sieht als Versorgungsleistungen vor:
a) Übergangsgebührnisse in Höhe von 75 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats an Soldaten auf Zeit mit mehr als vier Dienstjahren als laufende monatliche Zahlung für die Dauer von sechs Monaten bis zu drei Jahren je nach Dauer der Dienstzeit,
b) eine einmalige Übergangsbeihilfe in Höhe eines Mehrfachen der letzten Dienstbezüge, je nach Länge der Wehrdienstzeit.
Diese Leistungen sind durch Artikel 10 des Haushaltsstrukturgesetzes wie folgt geändert worden:
a) Übergangsgebührnisse
Soldaten auf Zeit, deren Anspruch auf Fachausbildung nach § 5 Abs. 5 Satz 2 SVG wegen der Gewährung eines abgeschlossenen Hochschul- oder
Fachhochschulstudiums im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung von bisher drei Jahren auf zwei Jahre begrenzt worden ist, erhalten ab 1. Januar 1976 Übergangsgebührnisse nach § 11 Abs. 2 Nr. 4 SVG nur für zwei Jahre an Stelle von bisher drei Jahren. Für Soldaten, deren Dienstverhältnis bis zum 31. Dezember 1975 geendet hat, verbleibt es bei dem bisherigen Anspruch von drei Jahren.
b) Übergangsbeihilfe
Als Übergangsbeihilfe standen bis zum 31. Dezember 1975 — je nach Dauer der Dienstzeit — das Dreifache bis zum Vierzehnfachen der letzten Dienstbezüge zu; ab 1. Januar 1976 sind diese Sätze auf das Eineinhalbfache bis zum Sechsfachen herabgesetzt worden.
Für die im Dienst befindlichen Soldaten ist im Artikel 10 § 3 des Haushaltsstrukturgesetzes eine Anwartschaftswahrung vorgesehen; Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis unter der Geltung des neuen Rechts endet, erhalten die Übergangsbeihilfe noch in der bisherigen Höhe, wenn sie die für die Beendigung maßgebende Verpflichtungs- oder Weiterverpflichtungserklärung vor dem 11. September 1975, dem Tag der Bekanntgabe des Kabinettbeschlusses über die Sparmaßnahmen, abgegeben haben. Bei Abgabe einer Weiterverpflichtungserklärung nach dem 10. September 1975 bemißt sich die Übergangsbeihilfe nach den neuen Sätzen. Mindestens erhält der Soldat jedoch eine Übergangsbeihilfe in der Höhe, in der sie nach der bisherigen Verpflichtungszeit zugestanden hätte.
Im übrigen gelten die durch das Haushaltsstrukturgesetz herabgesetzten Sätze der Übergangsbeihilfe ab 1. Januar 1976 für alle Soldaten auf Zeit, die sich nach dem 10. September 1975 verpflichtet haben.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 35 und 36) :
Welche Vorteile im einzelnen bietet die zu § 35 a Abs. 5 des Soldatengesetzes nunmehr erlassene Rechtsverordnung gegenüber den anderen bisher vorgetragenen Entwürfen und Vorschlägen?
Welche Gründe sprechen gegen eine Auslegung des § 35 a Abs. 5 des Soldatengesetzes im Sinne der von der Bundesregierung in Drucksache 7/1968 S. 10 vertretenen Ansicht hinsichtlich des Umfangs der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung?
Zu Frage B 35:
Die gemäß § 35 a Abs. 5 Soldatengesetz erlassene Verordnung vom 22. Januar 1976 erfüllt den vom Gesetzgeber erteilten Auftrag, die Bezirkspersonalvertretungen im militärischen Bereich wegen der besonderen Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung in den Streitkräften so zu ordnen, daß eine sachgerechte und wirkungsvolle Vertretung der Interessen der Beschäftigten gewährleistet ist. Dies
15712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
wird erreicht durch Vermehrung der Bezirkspersonalvertretungen im militärischen Bereich und durch den Abbau von nicht mehr dem Bundespersonalvertretungsgesetz entsprechenden Regelungen über die Zuordnung der Beschäftigten zu einzelnen Wahlbereichen. Ferner können nunmehr als 60 000 Beschäftigte, die bei militärischen Dienststellen tätig sind, eine eigene Bezirkspersonalvertretung bei ihren Behörden der Mittelstufe wählen.
Demgegenüber hatten Vorschläge von einzelnen Bezirkspersonalräten bei den Wehrbereichskommandos eine mit dem System des Gesetzes nicht im Einklang stehende Regelung zum Ziel. Nach diesen Wünschen sollte die Bildung von Bezirkspersonalräten bei Dienststellen unterhalb der Ebene der hier nach dem Gesetz allein in Betracht kommenden Behörden der Mittelstufe ermöglicht und zugleich eine über den Geschäftsbereich hinausgreifende Zuständigkeit dieser Bezirkspersonalräte geschaffen werden. Dies hätte aber zu einer Verletzung von grundlegenden Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes geführt und einen größeren Mitarbeiterkreis von einer sachgerechten Vertretung durch die Bezirkspersonalvertretung ausgeschlossen. Bei der neuen Regelung, die für die Beschäftigten gleichzeitig klare Zuständigkeiten schafft, ist dies nicht mehr der Fall.
Zu Frage B 36:
Das Bundespersonalvertretungsgesetz schreibt in § 53 zwingend vor, daß für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen, so auch bei der Bundeswehr, bei den Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte gebildet werden. Der Begriff „Behörde der Mittelstufe" wird im Gesetz als die der obersten Dienstbehörde (Ministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde definiert, der wiederum andere Dienststellen nachgeordnet sind. In der Bundeswehr müßten deshalb an sich bei 29 zivilen und militärischen Behörden Bezirkspersonalräte gebildet werden. Im Gegensatz zu den Behörden der Mittelstufe im Bereich der Bundeswehrverwaltung (z. B. Wehrbereichsverwaltungen) fallen jedoch bei verschiedenen militärischen Behörden der Mittelstufe, wenn überhaupt, dann nur wenige Angelegenheiten an, die zu einer Beteiligung seines Bezirkspersonalrates führen. Die einer Beteiligung durch den Bezirkspersonalrat unterliegenden Angelegenheiten gehören in diesen Bereichen entweder in die Zuständigkeit der Unterbehörden verschiedener Befehlsstufen oder wie bei Personalangelegenheiten in die Zuständigkeit von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung. Mit der Rechtsverordnung nach § 35 a Abs. 5 Soldatengesetz sollen deshalb diejenigen Behörden der Mittelstufe im Streitkräftebereich ausgewählt werden, bei denen die Bezirkspersonalräte noch ein ausreichendes Betätigungsfeld haben. Rechtlich war es keineswegs zulässig, Dienststellen unterhalb der Ebene der Mittelstufe zu Mittelbehörden zu bestimmen.
Der Inhalt der Rechtsverordnung steht deshalb im Einklang mit der Ermächtigungsnorm sowie mit der hierzu gegebenen Begründung in der BundestagsDrucksache 7/1968.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 37 und 38) :
Trifft die Erklärung des Bundesverteidigungsministeriums in der Ausgabe der Frankenpost vom 16. August 1975 zu, daß die in Hof stationierte 7. Kompanie des Fernmelderegiments 32 abgezogen werden soll?
Welche Ersatzpläne hat die Regierung für den Fall des Abzugs vorgesehen?
Es ist geplant, die 7./FmRgt 32 im Jahre 1980/81 nach Naila zu verlegen. Der tatsächliche Verlegungszeitpunkt hängt jedoch vom Baubeginn und der Fertigstellung des vorgesehenen Kasernenneubaues in Pegnitz ab, der den in Naila stationierten Truppenteil aufnehmen soll.
Der Führungsstab der Streitkräfte prüft zur Zeit, ob in Hof Ausbildungseinrichtungen des Aufklärungsdienstes der Bundeswehr oder Schülerkompanien, die im Rahmen der Neuordnung der Bildung und Ausbildung des Heeres aufzustellen sind, stationiert werden können. Meine in der Frankenpost vom 24. Januar 1976 zitierte Erklärung, daß die Zahl der in Hof stationierten Bundeswehrangehörigen nicht verkleinert wird, bestätige ich.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 39, 40 und 41) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Praxis der Wohnungsverteilung mit der Zeit die qualitativ besseren Wohnungen eines Standorts durch Soldaten und Bedienstete belegt werden, die schon lange am Standort sind und nicht mit weiteren Versetzungen zu rechnen haben, während Soldaten der Einsatzverbände, die sowieso schon durch häufigere Versetzungen benachteiligt sind, oft weniger gute Wohnungen erhalten, da Anträge auf Wohnungstausch im Standort weniger auf Grund einer Notwendigkeit als durch das Punktsystem nadi Ablauf gewisser Wartezeiten entschieden werden?
Ist sich die Bundesregierung der wachsenden Benachteiligung bewußt, die durch Bevorzugung von Kaufbewerbern von Reihenhäusern und der Ausdehnung eines Verkaufs auch auf Mietwohnungen für den Kreis der Soldaten entstehen müssen, die nur für die Zeit einer bestimmten dienstlichen Verwendung in den Standort versetzt sind und häufiger Standort und Wohnung wechseln müssen?
Ist die Bundesregierung bereit, die geschilderten Benachteiligungen zu prüfen und ihnen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen abzuhelfen, um damit den häufiger den Standort wechselnden Soldaten statt eines gerecht erscheinenden Vergabesystems nach Punkten eine echte Wohnungsfürsorge angedeihen zu lassen?
Bei einem Bestand von z. Z. rd. 166 000 zweckgebundenen Wohnungen für Angehörige der Bundeswehr und dem stetig anwachsenden Angebot des freien Wohnungsmarktes sind Neubaumaßnahmen im Rahmen der Wohnungsfürsorge kaum noch erforderlich. Durch Freiwerden zweckgebundener Wohnungen können versetzten Soldaten in kurzer Zeit familiengerechte Wohnungen zugeteilt werden. Die jeweils freiwerdenden Wohnungen sind entsprechend dem Baujahr und der Ausstattung unterschiedlich, entsprechen jedoch den jeweils gültigen Baufachlichen Richtlinien des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15713*
Versetzte Soldaten werden bei der Wohnungszuteilung durch das Punktsystem der Wohnungsvergaberichtlinien keineswegs benachteiligt. Vielmehr werden ihnen wegen der Trennung von ihrer Familie und entsprechend der Entfernung zwischen Familienwohnort und Dienstort zusätzlich Punkte zugeteilt, die bereits am Dienstort wohnende Wohnungsbewerber nicht erhalten.
Die im Rahmen der Wohnungsfürsorge beschafften Wohnungen wurden vorwiegend in der Form von Geschoßwohnungen und in geringerer Anzahl als Einfamilienreihenhäuser (ERH) errichtet. Ein Teil dieser ERH ist durch notarielle Verkaufsverpflichtung des Bauherrn für den Verkauf an Angehörige der Bundeswehr vorgesehen. Soweit beim Erstbezug dieser ERH Kaufbewerber in ausreichender Anzahl nicht vorhanden waren, wurden sie zunächst Bundeswehrangehörigen als Mieter zugeteilt. Beim Auszug des Mieters und der sodann vorzunehmenden Vergabe an Mieter oder Kaufbewerber werden versetzten Soldaten gleiche Chancen eingeräumt. Beim Vorliegen gleicher persönlicher, sozialer und dienstlicher Gründe — insbesondere Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen — hat der Kaufbewerber Vorrang vor dem Mietbewerber. Hierdurch wird die Zweckbestimmung erreicht, das ERH möglichst bald in das Eigentum des Kaufbewerbers zu überführen.
Die der Bundeswehr für Zwecke der Wohnungsfürsorge zur Verfügung stehenden Wohnungen und Kaufeigenheime werden ausschließlich nach den Wohnungsvergaberichtlinien — WoVergR — vom 20. August 1974 (VMBl 1974, S. 343 und 1975, S. 180) vergeben, die nach eingehenden Erörterungen mit dem Bundesminister des Innern, Bundesminister der Finanzen, Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, den Führungsstäben der Bundeswehr, dem Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung u. a. erlassen worden sind. Hiernach werden Wohnungen durch die Standortverwaltung zugeteilt. Bei der Vergabe wirkt der Wohnungsvergabeausschuß des Standorts mit, dem Beauftragte der im Standort gelegenen Truppenteile und Dienststellen angehören. Dieser berücksichtigt die persönlichen, sozialen und dienstlichen Gründe der einzelnen Wohnungsbewerber und stimmt über ggf. zuzuerkennende Sonderpunkte ab. Die Mitglieder des Vergabeausschusses sind bei der Bemessung von Sonderpunkten frei. Die WoVergR sehen bewußt keine starre Regelung vor, sondern haben insoweit die Entscheidung in das freie Ermessen der Mitglieder des Wohnungsvergabeausschusses gestellt. Dies gibt die Gewähr einer individuellen Behandlung jeder einzelnen Wohnungsvergabe.
Die Wohnungsvergaberichtlinien haben sich in der Praxis bewährt und bedürfen keiner Änderung.
Bei allen Bemühungen der Wohnungsfürsorge, jedem Bewerber die ihm angemessen erscheinende Wohnung zuzuteilen, muß sie sich dort Beschränkungen auferlegen, wo andere Bewerber — insbesondere größere Familien — benachteiligt werden. Dieser Grundsatz der Fürsorge mit Blick auf den sozial schwächeren Wohnungsbewerber darf nicht verlassen werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 42 und 43) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Praktikanten, die während ihres Krankenhauspraktikums Sonntagsdienst leisten, im Gegensatz zu Schwesternschülerinnen in vielen Fällen keine Freizeitentgeltung oder sonstige Vergütung bekommen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes ausreichen, um die Rechtsstellung der Praktikanten hinreichend zu klären?
Gibt es Bestrebungen bei der Bundesregierung, die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Arbeitszeitordnung so zusammenzufassen, daß ein Rechtsstatus des Praktikantenverhältnisses entsteht?
Zu Frage B 42:
Aus Ihrer Anfrage geht nicht eindeutig hervor, um welche Praktikanten es sich im einzelnen handelt. Wegen Ihres Hinweises auf das Krankenhauspraktikum nehme ich jedoch an, daß Praktikanten gemeint sind, die im Rahmen einer Ausbildung zu einem nichtärztlichen Heilberuf (z. B. Krankengymnasten, Masseure, Logopäden usw.) ein Praktikum ableisten.
Für die Arbeitsbedingungen der Praktikanten sind die für den jeweiligen Krankenhausträger geltenden Regelungen maßgebend. Soweit es sich um Krankenhäuser des Bundes, der Länder und im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände handelt, ist der Tarifvertrag vom 28. Januar 1970 über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizinische Hilfsberufe anzuwenden. Danach sind u. a. für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen die für die entsprechenden Angestellten bei der Anstalt jeweils maßgebenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Für die Lernschwestern gibt es kraft des für sie einschlägigen Tarifvertrages eine entsprechende Vorschrift. In beiden Fällen sind also die für die Angestellten geltenden Vorschriften u. a. über Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit sinngemäß anzuwenden. Sowohl die erwähnten Praktikanten als auch die Lernschwestern erhalten ferner Zeitzuschläge in Höhe von 50 v. H. der den entsprechenden Angestellten zustehenden Zuschläge.
Für den übrigen Bereich ist mir nicht bekannt, wie die Vergütung von Sonntagsdienst bei Praktikanten gehandhabt wird.
Zu der Frage, ob die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes ausreichen, um die Rechtsstellung der Praktikanten hinreichend zu klären, wird darauf hingewiesen, daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes im allgemeinen in diesem Bereich keine Anwendung finden, so daß sich die von Ihnen aufgerufene Frage insoweit nicht stellt.
Zu Frage B 43:
Eine besondere Kodifizierung von Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Arbeitszeitordnung zum Zwecke einer zusammenhängenden Regelung für das Praktikantenverhältnis ist nicht beabsichtigt. Auch ohne eine solche Kodifizierung sind die einschlägi-
15714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
gen Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt, die Arbeitsbedingungen und dgl. im Einzelfall anwendbar.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 44) :
Trifft es zu, daß, wie die „Zeit" am 30. Januar 1976 feststellt, Nitrosamine schon in äußerst geringen Mengen Krebs hervorrufen und dies sowohl bei der Aufnahme durch den Mund als auch bei bloßer Berührung, und wenn ja, was hat sie bisher unternommen, damit die daraus resultierenden Gefahren rechtzeitig elementiert werden können, und wie ist der derzeitige Erfahrungsstand?
Es ist richtig, daß die überwiegende Mehrzahl aller bisher geprüften Nitrosamine und Nitrosamide (N-Nitroso-Verbindungen) sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. Diese Tierversuche gaben Anlaß zu der Befürchtung, daß N-Nitroso-Verbindungen auch beim Menschen karzinogen wirken können; der direkte Nachweis einer solchen Wirkung beim Menschen ist jedoch noch nicht geführt worden.
Die zur Tumorerzeugung notwendigen Mengen sind von der Substanz abhängig: während einzelne Substanzen schon in Mengen von 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag karzinogen wirken können, erfordern andere Verbindungen eine weitaus höhere Dosis zur Tumorerzeugung.
Die Bildung von N-Nitroso-Verbindungen durch Synthese aus nicht karzinogenen Vorstufen — aus
Aminen, Nitrit oder Nitrat — kann endogen im Magen-Darm-Trakt, aber auch exogen z. B. in Lebensmitteln erfolgen. Die für diese Synthese erforderlichen Nitrate bzw. Nitrite können aus der Umwelt stammen (Düngung, Trinkwasser, Kontamination durch Abgase usw.) oder Lebensmitteln zugesetzt sein. Amine sind vielfach Inhaltsstoffe von Lebensmitteln.
Die Bundesregierung hat sich schon seit einigen Jahren — ebenso wie dies weltweit geschieht — intensiv um die Aufklärung der Bildung solcher Stoffe in der Nahrung und um den exakten analytischen Nachweis dieser Stoffe in Lebensmitteln bemüht. Sie hat u. a. das Bundesgesundheitsamt, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Bundesanstalt für Fleischforschung und das Deutsche Institut für Krebsforschung beauftragt, die mit einer möglichen Entstehung von Nitrosaminen in Lebensmitteln zusammenhängenden Fragen vordringlich zu prüfen.
Eine erste Stellungnahme der Fremdstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Wechselwirkung zwischen nitrosierbaren Substanzen und Nitrit/Nitrat als Risikofaktor für die Tumorentstehung beim Menschen liegt inzwischen vor. Eine Ergänzung der DFG-Stellungnahme durch entsprechende Stellungnahmen aus dem Bereich der zuständigen Forschungsanstalten wurde in die Wege geleitet.
Die Empfehlung der DFG, den Zusatz von Nitrit — das in der Bundesrepublik nur in Mischung mit
Kochsalz und in wesentlich geringeren Mengen als z. B. in den USA und in England Lebensmitteln zugesetzt werden darf — und den Zusatz von Nitrat zu vermindern, wird z. Z. im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geprüft. Dabei steht im Vordergrund, ob die Verwendung von Nitrat überhaupt notwendig ist und in welcher Höhe die Zusatzmenge von Nitrit-Pökelsalz und der Endgehalt an Nitrit im Lebensmittel festgesetzt werden sollte. Auf die Verwendung von Nitrit-Pökelsalz kann allerdings nicht völlig verzichtet werden, da damit das Risiko mikrobieller Lebensmittelvergiftungen, insbesondere durch Botulinus-Toxine, entstehen würden.
Neben den vorgesehenen Verwendungsbeschränkungen für Nitrite und Nitrate in Lebensmitteln wurde der Nitratgehalt im Trinkwasser bereits durch die Trinkwasser-Verordnung vom 31. Januar 1975 auf einen Grenzwert von 90 mg/1 festgesetzt. Der Nitratgehalt von Lebensmitteln für Säuglinge und von diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder ist durch die Vierte Änderungsverordnung der Diät-Verordnung vom 14. April 1975 nach Ablauf einer gewissen Übergangsfrist auf 250 mg/kg festgesetzt worden. Darüber hinaus ist ein Zusatz von Nitrit und Nitrat bei allen diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder unzulässig.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 45) :
Wird die Bundesregierung die kritischen Äußerungen der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsforschung, Geisenheim, oder andere eventuell bekanntgewordene Bedenken zum Anlaß nehmen, die Anwendung von Wuchsstoff-Herbiziden in den Wäldern der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen, und wird sie sich — je nach Ergebnis einer durchgeführten Untersuchung — für eine Verwirklichung der von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsforschung erhobenen Forderungen (vgl. Beitrag in der „verbraucherpolitischen korrespondenz" der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher „Chemie im Wald gefährdet Beeren und Pilze" Nr. 5/1976 Seite 3 ff.) einsetzen?
Den kritischen Äußerungen insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsforschung, Geisenheim, über die Anwendung von Wuchsstoffherbiziden im Forst steht eine gemeinsame Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes und der Biologischen Bundesanstalt gegenüber (Bundesgesundheitsblatt vom 8. August 1975).
Beide Bundesanstalten sind auf Grund umfangreicher Studien zu dem Ergebnis gekommen, daß bei sachgerechter Anwendung von Wuchsstoffherbiziden im Forst sich keine Gesundheitsgefährdungen für Mensch und Tier ableiten lassen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, daß mit der Zulassung die Auflage verbunden wurde, solche Stoffe nur vor der Blüte bzw. nach der Ernte von Waldbeeren einzusetzen.
Die beiden Bundesanstalten halten ein Anwendungsverbot bzw. weitere zusätzliche Anwendungsbeschränkungen nach dem Stand der wissenschaft-
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lichen Erkenntnisse z. Z. nicht für erforderlich. Maßgebend für jede hygienisch-toxokologische Beurteilung eines Stoffes sind die Dosis-Wirkungs-Relationen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 46 und 47) :
Wann gedenkt die Bundesregierung, aus dem Vorwurf der Frau Bundesminister Focke wegen der zu geringen Spielfläche für Kinder in Wohnungen (Bulletin der Bundesregierung vom 17. Mai 1973) die Konsequenzen zu ziehen und sich für eine diesbezügliche Änderung der DIN 18011 einzusetzen?
Welche Konsequenzen bezüglich des kinder- und familiengerechten Wohnungsbaues hat die Bundesregierung aus dem im Jahr 1975 veröffentlichten „Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen" beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit inzwischen gezogen?
Die Bundesregierung betrachtet das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als wertvollen Diskussionsbeitrag zur Wohnungspolitik aus familienpolitischer Sicht. Zu der Frage, welche Konsequenzen im einzelnen aus dem Gutachten gezogen werden, hat die Bundesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit am 18. September 1975 angekündigt, daß sie dem Ausschuß einen Bericht vorlegen wird. Dieser Bericht wird in Kürze dem Ausschuß zugeleitet. In diesem Bericht wird auch auf den in Ihrer ersten Frage angesprochenen Sachverhalt eingegangen. Ich bin gern bereit, Ihnen zu gegebener Zeit einen Abdruck zu übersenden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 48) :
Treffen Meldungen zu, die Kunststoffkleidung fördere den Krebs und Krebserkrankungen als Todesursache hätten sich mit zunehmender Kunststoffbekleidung vermehrt, und wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsergebnisse, die den Kunststoffen die krebsfördernden Eigenschaften nehmen könnten?
Der Bundesregierung liegen bisher keine wissenschaftlichen Unterlagen darüber vor, daß Bekleidung, zu deren Herstellung Kunststoffe als Gewebe oder zur Beschichtung verwendet werden, Krebserkrankungen fördert. Bei der von Ihnen angesprochenen Meldung handelt es sich vermutlich um eine Pressenotiz in den Nürnberger Nachrichten vom 3./4. Januar 1976, in der über derartige Vermutungen eines Münchener Diplomingenieurs berichtet wird. Danach sollen Krebserkrankungen durch das Tragen von Kleidung aus bestimmten Kunstfasern auf Grund elektrostatischer Aufladungen begünstigt werden. Diese Vermutung wird nach der Pressemeldung lediglich auf Überlegungen gestützt, die zu einer entsprechenden Patentanmeldung geführt haben. Forschungsergebnisse hierzu sind der Bundesregierung bisher nicht zugänglich gemacht
worden und liegen offensichtlich auch nicht vor. Die Bundesregierung kann daher zu den in Ihrer Anfrage aufgeführten Forschungsergebnissen nicht Stellung nehmen. Sie wird jedoch der Angelegenheit weiter nachgehen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 49) :
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Logopäden in den nächsten Jahren ein, und welche Maßnahmen sind beabsichtigt, die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen?
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Berechnungen für den Bedarf an Logopäden in den nächsten Jahren. Vom Zentralverband für Logopädie ist der Bedarf an Logopäden mit mindestens 3 000 angegeben worden. Derzeit sind ca. 300 Logopäden in der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Die Bundesregierung kann keine Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze ergreifen, weil hierfür ausschließlich die Länder zuständig sind. Soweit mir bekannt ist, sind vereinzelt Erweiterungen der Ausbildungskapazitäten geplant. Bei der Mehrzahl der Lehranstalten ist dies aber wegen der fehlenden finanziellen Mittel nicht der Fall.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 50) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Bundesbahnstrecke Rastatt—Freudenstadt (Murgtalbahn) für die Infrastruktur des nördlichen Schwarzwalds und für die Lebensfähigkeit des Fremdenverkehrs in diesem Gebiet?
Eine Aussage über die Bedeutung der von Ihnen angesprochenen Strecke für den Fremdenverkehr und die Infrastruktur des nördlichen Schwarzwaldes ist der Bundesregierung nicht möglich, weil ihr die für eine Beurteilung dieser Fragen notwendigen Unterlagen nicht vorliegen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 51) :
Entsprechen die Richtlinien und Anweisungen für Oberbauarbeiten (DV 820/III), die Anweisungen für die Arbeitsverfahren bei Oberbauarbeiten (DV 820/IV) und die Anweisungen für den Einsatz der Maschinen und Geräte zur Oberbauerhaltung (DV 820/V) der Deutschen Bundesbahn dem derzeitigen technischen Stand, und wenn nein, wann gedenkt die Deutsche Bundesbahn die vorerwähnten Richtlinien und Anweisungen neu zu fassen, um bei Unfällen, deren Ursache auch in diesen unzureichenden Vorschriften liegen, ein Organverschulden der Deutschen Bundesbahn auszuschließen?
Die Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß die angesprochenen Vorschriften der sehr schnellen
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technischen Entwicklung auf diesem Gebiet zur Zeit angepaßt werden. Sicherheitsrelevante Fragen — Sicherheitsabstände zu benachbarten Gleisen, Beladeanordnungen, Anhängelasten u. ä. — seien vorab mit Einzelverfügungen dem Personal bekanntgegeben worden. Verschiedene Richtlinien zur DV 820/III wurden ebenfalls vor Neuherausgabe der Vorschrift bereits den Außenstellen mitgeteilt. Anweisungen für verschiedene maschinelle Umbauverfahren (Matisa, Donelli, Niemag) werden zur Zeit aufgestellt oder müssen noch aufgestellt werden.
Der Bundesregierung sind keine einschlägigen Unfälle bekannt.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/4739 Fragen B 56 und 57) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, prüfen zu lassen, ob im Rahmen einer besseren Auslastung des S-Bahn-Verkehrs zwischen Essen und Wuppertal in Velbert-Neviges im Ortsteil SiepenAsbruch ein Haltepunkt errichtet werden kann?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die beabsichtigte Stillegung der Güterzugstrecke Wülfrath—Velbert—Heiligenhaus der niederbergischen Wirtschaft, die bereits erheblich unter der mangelnden Anbindung an das überörtliche Straßennetz leidet, eine weitere Möglichkeit der Verkehrsanbindung genommen wird, was zu weiteren Nachteilen für den gesamten Wirtschaftsraum führen kann, und wird sie sich diesem Plan widersetzen?
Zu Frage B 56:
Ein Antrag der Gemeinde, der Angaben über das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Schienenpersonennahverkehr enthalten müßte, liegt dem Bundesminister für Verkehr z. Z. nicht vor.
Zu Frage B 57:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht und seine auf diesem Rechenwerk basierende Netzkonzeption am 22. Januar 1976 vorgelegt. Hierin ist die Strecke Wülfrath–Heiligenhaus nicht aufgenommen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Staatssekretären BMV (Vorsitz), BMF, BMWi, BMBau und BMB, wird daher auch über diese Strecke im Zusammenhang mit der Prüfung der gesamt- und verkehrswirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben, beraten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann deshalb seitens des Bundesministers für Verkehr über Einzelstrecken nichts ausgesagt werden.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 58 und 59) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, an der Bundesautobahn Köln—Bonn im Bereich Wesseling Lärmschutzmessungen durchzuführen?
Ist die Bundesregierung bereit, Lärmschutzvorrichtungen an der Bundesautobahn Köln—Bonn im Bereich Wesseling zu errichten,
da die Anwohner der Erftstraße in Wesseling durch den Lärm von der nahegelegenen Bundesautobahn erheblich gestört werden, oder ist die Bundesregierung bereit, sofern für Schallschutzmaßnahmen bei der allgemein angespannten Finanzlage keine Mittel zur Verfügung stehen, wenigstens eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich vorzunehmen?
Zu Frage B 58:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, an der Bundesautobahn A 555 im Bereich Wesseling Pegelmessungen durchführen zu lassen, weil bereits ein schalltechnisches Gutachten beim Landschaftsverband Rheinland in Köln vorliegt, das die Bundesanstalt für Straßenwesen erstellt hat.
Zu Frage B 59:
Da der Ausbau der BAB A 555 in den Jahren 1965 bis 1968 erfolgt ist, finden die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 hierauf keine Anwendung. Die Geräuschbelästigungen sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 906 BGB nach dieser Bestimmung zu beurteilen. Die im vorliegenden Fall nach dem Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen auftretenden Geräuschbelastungen sind als zumutbar anzusehen, so daß insoweit für die Bundesregierung keine Verpflichtung besteht, Schallschutzmaßnahmen durchzuführen und zu finanzieren. Die Bundesregierung kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht anordnen, weil für derartige Beschränkungen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig sind. Nach dem bereits erwähnten Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen würde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h zu einer subjektiv kaum wahrnehmbaren Pegelminderung von ca. 2 dB (A) führen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretär Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 60 und 61) :
Trifft es zu, daß auch nach der Elektrifizierung der Schwarzwaldbahnstrecke Offenburg—Villingen in Offenburg die Elektrolokomotiven umgespannt werden müssen?
Falls ja, wird die Deutsche Bundesbahn alle Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen, damit wenigstens nach Fertigstellung der gesamten Elektrifizierungsarbeiten bis Konstanz ein Umspannen in Offenburg nicht mehr erforderlich ist und diese Strecke interessanter wird?
Zu Fragen B 60: Ja, dies trifft zu. Zu Frage B 61:
Auch nach der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebes bis Konstanz Ende 1977 kann auf ein Umspannen durchgehender Züge in Offenburg aus technischen Gründen solange nicht verzichtet werden, bis leistungsstarke elektrische Lokomotiven in neuer Technik, die universell auf allen Strecken der Deutschen Bundesbahn eingesetzt werden können, zur Verfügung stehen. Die Entwicklung solcher Triebfahrzeuge ist eingeleitet.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15717*
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 62) :
Wann wird auf der Bundesautobahn A 61 (früher A 202) an der Anschlußstelle Viersen—Bockert auf Schwalmtal hingewiesen?
Dem Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Anschlußstelle Viersen-Bockert auf Schwalmtal hinzuweisen, hat der Bundesminister für Verkehr zugestimmt. Die Kennzeichnung in der Örtlichkeit wird in Kürze erfolgen.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 63) :
Hat die Bundesregierung die Absicht, im Zusammenhang mit dem von ihr beschlossenen 300-Millionen-Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten im Bereich der Bundesbahndirektion Saarbrükken — soweit sie für das Saarland zuständig ist — voll auszuschöpfen, und wenn ja, wieviel Ausbildungsplätze wird die Deutsche Bundesbahn, nach Berufen unterschieden, in diesem Bereich 1976 anbieten?
Zur Durchführung des Sonderprogramms der Bundesregierung wird die Deutsche Bundesbahn im Bereich der Bundesbahndirektion Saarbrücken, soweit sie für das Saarland zuständig ist, bei drei Ausbildungsstellen voraussichtlich 46 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, und zwar
12 Ausbildungsplätze für Maschinenschlosser im Bahnbetriebswerk St. Wendel,
29 Ausbildungsplätze für Maschinenschlosser
im Bundesbahnausbesserungswerk SaarbrückenBurbach und
5 Ausbildungsplätze für Elektroanlageninstallateure
bei der Fahrleitungsmeisterei Saarbrücken.
Inwieweit diese freien Kapazitäten tatsächlich genutzt werden können, wird zur Zeit geprüft. Schwierigkeiten könnten sich aufgrund des Einstellungstermins (01. 04. 1976) z. B. für das Einrichten von Berufsschulklassen, die Eingliederung in bestehende Ausbildungsgruppen usw. ergeben.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 64) :
Wann ist mit dem Ausbau der geplanten Abbiegerspuren der B 49 in Höhe der Einmündung der Kreisstraße 103, Abzweigung Heiligenroth, zu rechnen?
Bei der genannten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse handelt es sich wahrscheinlich um die Einmündung der K 50 in die B 49 südlich Heiligenroth.
Es ist vorgesehen, die bestehende Einmündung auszubauen und gleichzeitig eine Linksabbiegerspur herzustellen. Die Planung ist abgeschlossen. Durch unvorhergesehene Grunderwerbsschwierigkeiten konnte jedoch mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Dadurch wird es erforderlich, für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Bei Um- und Ausbaumaßnahmen bis 2,5 Millionen DM Baukosten ist die Zuständigkeit auf die Straßenbauverwaltungen der Länder delegiert. Die Mittel dafür werden global zugewiesen.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 65) :
In welchem Umfang wird voraussichtlich das Güteraufkommen bei der Deutschen Bundesbahn im Schienenverkehr abnehmen, wenn die geplante Streckenstillegung erfolgt?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Streckennetz unter betriebswirtschaftlich optimalen Gesichtspunkten untersucht und seine auf diesem Rechenwerk basierende Netzkonzeption am 22. Januar 1976 vorgelegt.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Staatssekretären BMV (Vorsitz), BMF, BMWi, BMBau und BMB, wird nunmehr — nach einem zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und dem Bundeskanzler verabredeten Verfahren, dem das Bundeskabinett inzwischen zugestimmt hat —, die gesamt-und verkehrswirtschaftlichen Probleme beraten, die sich aus der Umstrukturierung des Transportnetzes der DB ergeben.
Erst nach Abschluß dieser intensiven Beratungen kann im einzelnen auf die von Ihnen gestellte Frage geantwortet werden.
Anlage 65.
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 66) :
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß auch in diesem Jahr eine verbilligte Anschlußnetzkarte für Urlauber, die mit der Deutschen Bundesbahn in den Urlaubsort reisen, angeboten wird?
Zur Belebung des Urlaubsreiseverkehrs wird die Deutsche Bundesbahn auch in diesem Jahr, und zwar in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 1976, die verbilligten „Tourenkarten" (Bezirkskarten) ausgeben.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 67 und 68) :
15718* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Wie hoch belaufen sich die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren von 1960 bis 1975 auf den Bundesbahnstrecken Plattling—Bayerisch Eisenstein, Zwiesel—Grafenau bzw. Zwiesel—Bodenmais?
Wieviel hat die Bundesregierung vor allem an finanziellen Mitteln zur Sanierung und Erhaltung der einzelnen Bahnhofs-und Betriebsgebäude im Bereich dieser drei Strecken in dieser Zeit aufgewendet?
Zu Frage B 67:
Die Deutsche Bundesbahn hat für Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 1960 bis 1975 (für Oberbau, Brücken, Hochbau, Starkstromanlagen, Bahnübergänge und ähnliches) für die Strecke PlattlingBayerisch Eisenstein 17,7 Millionen DM, für die Strecke Zwiesel—Grafenau 2,7 Millionen DM und für die Strecke Zwiesel—Bodenmais 0,7 Millionen DM aufgewendet.
Zu Frage B 68:
Aus den der Deutschen Bundesbahn zugeflossenen Mitteln des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) (1. Konjunkturförderungsprogramm) hat die Deutsche Bundesbahn für Bahnsteiganlagen in Deggendorf 0,9 Millionen DM und für Ausbaumaßnahmen der Güterabfertigung in Zwiesel 0,16 Millionen DM, also insgesamt etwa rund 1,1 Millionen DM aufgewendet.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 69) :
Treffen Meldungen zu, die Benutzung elektronischer Taschenrechner an Bord von Flugzeugen könne die Funknavigation gefährden, weshalb in den USA bereits ein entsprechendes Verbot ergangen sei, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Situation?
Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen können beim Betrieb elektronischer Taschenrechner in Leichtflugzeugen Störungen an ADF- und VOR-Geräten (Funknavigationsanlagen) auftreten.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat daher durch eine Flugsicherheitsmitteilung vom 12. Dezember 1975 vor dieser Möglichkeit gewarnt.
Ein Verbot der Benutzung elektronischer Taschenrechner in Luftfahrzeugen wird derzeit nicht erwogen, zumal an Bord von Verkehrsflugzeugen wegen der besseren Abschirmung gegen Störstrahlen derartige Störungen bisher nicht beobachtet wurden.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 70) :
Ist die Bundesregierung bereit, berechtigte Wünsche in bezug auf den neu geplanten Nahbereich — hier des Hamburger Telefonnetzes — zu berücksichtigen, wenn, wie im Fall Kaltenkirchen, ein überaus enger wirtschaftlicher Bezug zu dem neuen Nahbereich des Hamburger Telefonnetzes besteht?
Die maximale Entfernung zwischen den Entfernungsmeßpunkten der zu ein und demselben Nahverkehrsbereich gehörenden Ortsnetze ist, sofern zwei Ortsnetze nicht unmittelbar benachbart sind, rechtsverbindlich auf 20 km festgelegt worden. Der Entfernungsmeßpunkt des Ortsnetzes Kaltenkirchen ist von dem des Ortsnetzes Hamburg jedoch 26,9 km entfernt. Das Ortsnetz Kaltenkirchen grenzt auch nicht unmittelbar an das Ortsnetz Hamburg. Die Bundesregierung sieht daher leider keine Möglichkeit, den Wünschen auf Einbeziehung von Kaltenkirchen in den Hamburger Nahverkehrsbereich zu entsprechen. Das objektive Kriterium der Entfernung der Entfernungsmeßpunkte der Ortsnetze durch den nicht meßbaren Anhaltspunkt „enge wirtschaftliche Beziehungen" zu ersetzen, hält sie nicht für praktikabel.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/4739 Frage B 71) :
Hat die Bundesregierung die Absicht, im Zusammenhang mit dem von ihr beschlossenen 300-Millionen-Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten im Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken — soweit sie für das Saarland zuständig ist — voll auszuschöpfen, und wenn ja, wieviel Ausbildungsplätze wird die Deutsche Bundespost, nach Berufen unterschieden, in diesem Bereich 1976 anbieten?
Aus dem „Sonderprogramm der Bundesregierung zur Durchführung zusätzlicher bildungspolitischer Maßnahmen" in einer Gesamthöhe von 300 Millionen DM stehen für die Ausschöpfung vorhandener, aber nicht genutzter Ausbildungskapazitäten für Jugendliche aus dem Schulentlassungsjahr 1975, die bisher keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten, 100 Millionen DM zur Verfügung. Die Deutsche Bundespost wird im Rahmen dieses Sonderprogramms bis zu 800 Auszubildende im Frühjahr 1976 für eine Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk einstellen.
Diese Quote wird so auf die vorhandenen Ausbildungsstätten der Deutschen Bundespost verteilt, daß besonders die Ausbildungsstätten in strukturschwachen Gebieten mit einem hohen Anteil an Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag berücksichtigt werden. Für die Ausbildungsstätte in Saarbrücken ist für die Einstellung im Frühjahr die Annahme von 16 Bewerbern vorgesehen worden. Ihre Kapazität wird damit nicht voll ausgeschöpft. Es wird noch geprüft, ob darüber hinaus im Herbst dieses Jahres eine weitere Einstellungsquote für die Ausbildungsstätte in Saarbrücken vorgesehen werden kann.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Fragen B 72 und 73) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15719*
Nach welchen Ortsnetzen in der DDR können Fernsprechteil-
nehmer aus der Bundesrepublik Deutschland derzeit im Direktwahlverfahren telefonieren?
Wieviel dieser Ortsnetze sind im Jahr 1975 an die Direktwahl angeschlossen worden, und -welche weiteren Ortsnetze werden voraussichtlich im Jahre 1976 für den Teilnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland in der Direktwahl erreichbar werden?
Zu Frage B 72:
Die Fernsprechkunden können derzeit aus dem Bereich der Deutschen Bundespost ihre Gesprächspartner im Bereich der Deutschen Post der DDR wie folgt selbst wählen:
Bereich der
Deutschen Bundespost
— aus Berlin (West)
— aus den Ortsnetzen, deren bundeseinheitliche Ortsnetzkennzahl mit 02 ..., 04 . . ., 06 ..., 07 . ... oder 09 ... beginnen,
Deutschen Post der DDR in 255 Ortsnetzen
in Berlin (Ost)
Zu Frage B 73:
In den zuvor genannten Verkehrsbeziehungen wurde der Selbstwählferndienst zwischen den beiden Netzen 1975 wie folgt ausgeweitet:
Bereich der
Deutschen Bundespost
- Berlin (West)
- aus den Ortsnetzen, deren bundeseinheitliche Ortsnetzkennzahl mit 04 2 ., 04 3 ., 04 4 ., 04 5 ., 04 6 ., 04 7 ., 04 8 ., 04 9 ., 07 . ., 08 .. und 09 .. beginnen
Deutschen Post der DDR
nach 40 Ortsnetzen nach Berlin (Ost)
Im Gegensatz zu 37 Fernsprechleitungen, die im Jahre 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und Berlin und der DDR geschaltet waren, sind es heute mehr als 700.
Der Erfolg unserer Bemühungen läßt sich unmittelbar an der steigenden Zahl der geführten Ferngespräche ablesen:
1970 rd. 81 000 Gespräche nach der DDR und Berlin (Ost) geführt, 1975 waren es rd. 1,1 Millionen, das bedeutet eine Steigerung um 1 300 °/o (Angaben für jeweils Monat Dezember).
Die 1976 möglichen Ausweitungen des Selbstwählferndienstes zwischen den beiden Netzen hängen davon ab, welche Ortsnetze innerhalb des Bereichs der Deutschen Post der DDR im Fernverkehr vollautomatisch erreicht werden können und ob das dort vorhandene Fernsprechnetz den zusätzlichen Fernsprechverkehr aufnehmen kann.
Im Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost sind die notwendigen Vorbereitungen für eine kurzfristige Ausweitung des Selbstwählferndienstes getroffen.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 74):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ähnlich der Entsendung von Beamten des höheren fernmeldetechnischen Dienstes zu einem Studienaufenthalt nach Großbritannien, auch einen Berufsaustausch zwischen deutschen und französischen Postbediensteten zu initiieren, der sich auf alle Laufbahnen, insbesondere aber auch auf den einfachen, mittleren und gehobenen Postdienst erstreckt?
Die Deutsche Bundespost entsendet bereits seit einigen Jahren jährlich einen Beamten des höheren fernmeldetechnischen Dienstes zu einem 9monatigen Studienaufenthalt nach Frankreich, und zwar zur Ecole Nationale Supérieure des Télécommunications nach Paris.
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern beabsichtigt, für alle Ressorts einen Austausch von Angehörigen der öffentlichen Dienste zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik durchzuführen. Vorgesehen ist im Regelfall jeweils ein einjähriger Aufenthalt im Gastland. Die Deutsche Bundespost hat dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt. Der Austausch soll für den höheren und gehobenen Dienst vorgesehen werden. Die verhältnismäßig geringe Zahl der Betroffenen läßt eine von der Aufgabenstellung her sinnvolle Auswahl zu.
Im übrigen wird die Deutsche Bundespost aus akuten Anlässen wie bisher (Olympische Spiele, Internationale Konferenzen usw.) in begrenztem Umfang auch Personal des mittleren Dienstes mit der französischen PTT-Verwaltung austauschen.
Anlage 72
Antwort
des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage dés Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 75):
Ist die Bundesregierung bereit, sich der Auffassung des Deutschen Mieterbundes anzuschließen, „daß die verursachten Kosten der kommunalen Mieterberatungsstellen in keinem Verhältnis zu deren Erfolgen stehen„, und gedenkt sie, ihre bisherige positive Einstellung zu diesen Einrichtungen zu überprüfen?
Für die Bundesregierung besteht kein Anlaß, ihre positive Einstellung zu kommunalen Wohnungsvermittlungs- und Mieterberatungsstellen zu überprüfen. Auch der Deutsche Mieterbund beurteilt — entgegen der in Ihrer Anfrage unterstellten Auffassung — die Einrichtung und Tätigkeit dieser Stellen positiv. Der Deutsche Mieterbund hat in einer Mitteilung an seine Landesverbände lediglich den Antrag einer Stadtratsfraktion auf Auflösung der kommunalen Wohnungsvermittlungsstelle wiedergegeben, der damit begründet worden ist, „daß die verursachten Kosten in keinem Verhältnis zu deren Erfolgen stehen".
Anlage 73
Antwort
des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 76):
15720* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Treffen Meldungen zu, die DGB-eigene „Neue Heimat" fordere u. a. Bundesbedienstete auf, ihr bei den Baubehörden oder anderswo bekanntwerdende Bauabsichten zu melden bzw. bei vorbereitenden Besprechungen oder Beratungen von Planungs- und Baumaßnahmen für die „Neue Heimat" zu werben, und zu welchen Maßnahmen gibt dies — bejahendenfalls — Anlaß?
Mir ist nicht bekannt, daß die Neue Heimat Bundesbedienstete aufgefordert hat, ihr bei den Baubehörden oder anderswo bekanntgewordene Bauabsichten zu melden. Im übrigen ist mir auch nicht bekannt, daß die Neue Heimat Bedienstete gebeten hat, bei Planungs- und Baubesprechungen für sie zu werben.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 77) :
Woraus erklärt sich die Differenz in den Angaben über die Anzahl der Flüchtlinge aus der DDR im Jahr 1975, die nach den Feststellungen des Bundesgrenzschutzes 248 Personen, nach der „Berliner Arbeitsgemeinschaft 13. August" jedoch 6011 Personen betragen soll, und welches ist nach Auffassung der Bundesregierung die tatsächliche Anzahl von Flüchtlingen aus der DDR?
Ihre Anfrage bezieht sich auf Pressemeldungen, in denen unvollständig aus dem „Tätigkeitsbericht des Bundesgrenzschutzes 1975" vom 3. Februar 1976 zitiert wurde. In dem Bericht heißt es wörtlich (Seite 31) :
„Die Zahl der von den Grenzsicherungsorganen der Bundesrepublik Deutschland erfaßten Flüchtlinge aus der DDR und Ostblockstaaten belief sich im Jahre 1975 auf 248. Darunter waren 12 Angehörige der Grenztruppe der DDR und sonstiger bewaffneter Organe der DDR.
Die tatsächliche Zahl der zivilen Flüchtlinge aus der DDR und den übrigen Ostblockstaaten liegt allerdings wesentlich höher, weil nicht alle Flüchtlinge vom Bundesgrenzschutz und den anderen grenzpolizeilich tätig werdenden Organen der Bundesrepublik Deutschland erfaßt werden."
Bei der privaten „Arbeitsgemeinschaft 13. August" handelt es sich um eine Gruppe, die mit Zahlenmaterial der Bundesregierung und nicht nachprüfbaren eigenen Zahlenzusammenstellungen in meist spektakulärer Weise an die Öffentlichkeit tritt. So hat diese „Arbeitsgemeinschaft" der Presse gegenüber Mitte Januar in Berlin u. a. die von Regierungsstellen erfragten Zahlen der Flüchtlinge und Übersiedler bekanntgegeben, ohne die Quellen zu nennen und ohne darauf hinzuweisen, daß diese Zahlen bereits mehrere Tage vorher in Bonn veröffentlicht worden waren.
Insofern kann ich also bestätigen, daß nach der Statistik des Bundesnotaufnahmeverfahrens im letzten Jahr 6 011 Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, ohne damit in irgendeiner Form alle anderen von der „Arbeitsgemeinschaft" erarbeiteten Zahlenzusammenstellungen auch als zutreffend bezeichnen zu können.
Anlage 75
Antwort
I des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 78) :
Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung seit dem Abschluß des Vier-Mächte-Abkommens mit der DDR abgeschlossen, wie lange haben die jeweiligen Verhandlungen bis zum Vertragsabschluß angedauert, und welche Verhandlungsebenen sind derzeit noch anhängig?
I.
Die Bundesregierung hat seit dem Abschluß des Viermächte-Abkommens am 3. September 1971 mit der DDR folgende Verträge, Abkommen und Vereinbarungen geschlossen:
1. 30. September 1971
Protokoll über Verhandlungen zwischen einer Delegation des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik Deutschland und einer Delegation des Ministeriums für Post-und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik
Das Protokoll enthält u. a. folgende Ergebnisse der Verhandlungen: Für die von der Deutschen Post der DDR bis zum 31. Dezember 1966 erbrachten Mehrleistungen wird von der Bundesrepublik Deutschland ein einmaliger Pauschalbetrag gezahlt, durch den die Forderungen der Deutschen Post gegenüber dem Berliner Senat mitabgegolten werden; die DDR sagt die Einführung einer Reihe technischer Verbesserungen im gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr, auch in bezug auf Berlin (West), zu.
2. 30. September 1971
Vereinbarung über die Errichtung und Inbetriebnahme einer farbtüchtigen Richtfunkstrecke zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Die Richtfunkstrecke (Inbetriebnahme am 1. Juni 1972) steht sowohl für den gegenseitigen Programmaustausch als auch für den Programmaustausch zwischen den der Eurovision und der Intervision angeschlossenen Rundfunk- und Fernsehorganisationen zur Verfügung.
Die Vereinbarungen vom 30. September 1971 sind nach Sondierungen, die sich über den Sommer 1971 erstreckten, abgeschlossen worden.
3. 17. Dezember 1971
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Transitabkommen)
In Ausführung des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971 regelt das Transitabkommen den bevorrechtigten Verkehr nach und von Berlin auf der Grundlage der fortbestehenden Verantwortung der Vier Mächte für die Sicherung des Berlin-Zugangs.
Die Verhandlungen über das Transitabkommen begannen am 1. Oktober 1971.
4. 26. April 1972
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Justiz der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik über den Ausgleich von Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen
Die Vereinbarung bildet die Grundlage für eine Vereinbarung zwischen dem Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrs-Versicherer e. V. (HUK-Verband) in der Bundesrepublik Deutschland und der Staatlichen Versicherung der DDR vom 10. Mai 1973 über den Ausgleich von Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen.
Über diese Vereinbarung wurde im Rahmen der Verhandlungen, die zum Abschluß des Verkehrsvertrages führten, beraten.
5. 26. Mai 1972
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über Fragen des Verkehrs
Der Gegenstand des Vertrages umfaßt den Wechselverkehr, d. h. den Verkehr zwischen den beiden Verkehrsgebieten, und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen. Ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Der Vertrag brachte praktische Verbesserungen in Einzelfragen und ermöglicht die künftige Zusammenarbeit in Fragen von bilateralem und multilateralem Interesse. Ferner ergaben sich im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag Erleichterungen und Verbesserungen im Reiseverkehr.
Die Verhandlungen über einen Verkehrsvertrag mit der DDR begannen am 6. September 1971.
6. 25. September 1972
Eisenbahngrenzübereinkommen zwischen der
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Ministerium für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung des Eisenbahnverkehrs auf den Grenzstrecken
Die Verhandlungen begannen am 12. April 1972.
7. 21. Dezember 1972
Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag)
Der Grundlagenvertrag regelt die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Grundlage des Gewaltverzichts, der Gleichberechtigung und unter Wahrung der beiderseitigen rechtlichen Belange. Er bildet die Voraussetzung für den Ausbau der gegenseitigen Zusammenarbeit. Zu diesem Zweck sieht er Folgeverhandlungen mit dem Ziel vor, durch weitere Verträge, Abkommen und Vereinbarungen praktische und humanitäre Fragen zu lösen.
Den Anstoß zu den Verhandlungen über den Grundlagenvertrag gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. Oktober 1969. Am 17. Dezember 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, der u. a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit West-Berlin" vorschlug. Nachdem beide Seiten am 19. März 1970 in Erfurt ihre Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. Mai 1970 bei der zweiten Begegnung der beiden deutschen Regierungschefs mit den „20 Kasseler Punkten" einen Umriß des anzustrebenden Grundvertrages vor. Am 29. Oktober 1970 kamen beide Seiten überein, einen Meinungsaustausch zu führen. Am 27. November 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr und Dr. Michael Kohl geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Nachdem der Transitverkehr und der Verkehrsvertrag verhandelt worden waren, begannen am 15. Juni 1972 die Gespräche über den Grundlagenvertrag.
8. 20. September 1973
Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Beide Seiten unterrichten sich kurzfristig über eingetretene oder drohende Schadensfälle an der Grenze. In nicht dringenden Fällen erfolgt die Information über die Ständigen Vertretungen. In dringenden Fällen werden die Grenzsicherungsorgane unmittelbar mündlich oder fernmündlich an 14 Grenzübergangsstellen informiert.
9. 20. September 1973
Vereinbarung zwischen ,der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen
Ein großer Teil der Grenze verläuft in oder an Gräben und Gewässern. Die Vereinbarung trifft die notwendige Rahmenregelung, nach der die Einzelmaßnahmen abzusprechen sind.
Die beiden Vereinbarungen vom 20. September 1973 wurden auf Vorschlag der Grenzkommission abgeschlossen. Die Vereinbarungen treten zusammen mit den die Arbeiten der Grenzkommission abschließenden Dokumenten in Kraft. Eine Vorabanwendung der Vereinbarungen erfolgt seit ihrer Unterzeichnung.
10. 1. und 15. November 1973
Vereinbarung über Lieferungen und Bezüge von Eisen und Stahl sowie NE-Metallen
zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenhandel der DDR.
15722* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Zwischen dem Ministerium für Außenhandel und der Treuhandstelle für den Interzonenhandel finden regelmäßig im Abstand von 2 Wochen Verhandlungen statt. In diesen Verhandlungen ist die Vereinbarung über Lieferungen und Bezüge von Eisen und Stahl sowie NE-Metallen mehrfach angesprochen worden.
11. 13. Februar 1974
Vereinbarungen über die Lieferungen und Bezüge von Erzeugnissen des Maschinenbaus
zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenhandel der DDR.
Diese Vereinbarung ist ebenfalls das Ergebnis langwieriger Verhandlungen, deren Beginn sich nicht genau festlegen läßt.
12. 14. März 1974
Protokoll über die Errichtung von Ständigen Vertretungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
gemäß Artikel 8 des Grundlagenvertrages. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls am 2. Mai 1974 haben die Ständigen Vertretungen offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Sie haben insbesondere die Aufgabe, die Interessen des Entsendestaates im Gastland zu vertreten, einschließlich Hilfe und Beistand für Personen.
Die Gespräche über die Errichtung von Ständigen Vertretungen hatten am 28. November 1973 begonnen.
13. 25. April 1974
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
Gegenstand dieses Abkommens ist in Ausführung der Ziffer 6 des Abschnitts II des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 die Regelung der Zusammenarbeit beider Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Im einzelnen sieht das Abkommen u. a. vor: einen Informationsaustausch zu Fragen des Infektionsgeschehens, den Anspruch von Einreisenden aus dem anderen Staat auf ambulante oder stationäre medizinische Hilfe, die Durchführung medizinischer Spezialbehandlungen und -kuren auf Ersuchen eines Abkommenspartners, den Austausch von Arzneimitteln sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Suchtmittelmißbrauchs.
Die Verhandlungen, die zum Abschluß des Gesundheitsabkommens führten, begannen am 23. Mai 1973.
14. 25. April 1974
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik über den Transfer von Unterhaltszahlungen
Die Vereinbarung dient gemäß Abschnitt II, Ziffer 11 des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag der Vereinfachung und Beschleunigung von Zahlungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR und in umgekehrter Richtung. Dieses Verfahren löst die komplizierten und unzulänglichen Jugendamtsverrechnungen ab.
Die Verhandlungen über diesen Gegenstand hatten am 10. Oktober 1973 begonnen.
15. 25. April 1974
Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen
Als Teilregelung ermöglicht die Vereinbarung in bestimmten Fällen einen Transfer aus Sperrguthaben in beiden Richtungen. Nach Abschnitt II, Ziffer 11 des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag war vorrangig für einen kurzfristigen Abschluß von Vereinbarungen unter sozialen Gesichtspunkten Sorge zu tragen.
Über diese Vereinbarung ist ebenfalls seit dem 10. Oktober 1973 verhandelt worden.
16. 29. Juni 1974
Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht
Die Vereinbarung sichert die Fischereiausübungsrechte der Lübecker Stadtfischer in einem bestimmten Teil der Territorial-Gewässer der DDR.
Diese Vereinbarung wurde im Rahmen der Verhandlungen der Grenzkommission längere Zeit erörtert. Der Verhandlungsbeginn läßt sich nicht genau bestimmen.
17. 12. Dezember 1974
Vereinbarung über die Verlängerung der Swing-Regelung vom 6. Dezember 1968
Nach der neuen Vereinbarung beläuft sich die Höhe des Swings auf 25 % der Zahlungen im Vorjahr für Leistungen der DDR; jedoch kann er höchstens bis zu 850 Millionen VE festgesetzt werden. Die neue Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 1981.
Diese Vereinbarung wurde in den laufenden Gesprächen zwischen dem Ministerium für Außenhandel und der Treuhandstelle für den Interzonenhandel ausgehandelt.
18. 10. Januar 1975
Vereinbarung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel mit dem Ministerium für Außenhandel der DDR über die Höhe des Swings für das Jahr 1975
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15723*
Entsprechend der Vereinbarung vom 6. Dezember 1968 wurde der Swing für das Jahr 1975 auf 790 Millionen DM/VE festgesetzt.
19. 9. Juli 1975
Vereinbarung über die Zusammenlegung der Unterkonten 1 und 2 des Berliner Abkommens mit Wirkung vom 1. Januar 1976 zu einem Unterkonto 1/2
20. 9. Juli 1975
Vereinbarung über die Ergänzung des Berliner Abkommens, die die Gewährung von gebundenen Finanzkrediten durch westdeutsche und Westberliner Geschäftsbanken bis zur Höhe von 1 100 Millionen VE/DM zur Finanzierung langfristiger Verträge im Rahmen des Berliner Abkommens geregelt
Mit diesen beiden Vereinbarungen wurde die verwaltungsmäßige Abwicklung des Handels vereinfacht und ein Schritt zur Förderung einer kontinuierlichen Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen getan.
Die Vereinbarungen vom 9. Juli 1975 wurden zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenhandel der DDR ausgehandelt. Der Verhandlungsbeginn läßt sich nicht genau bestimmen.
21. 15. Oktober 1975
Vorvereinbarungen zur Regelung des Braunkohleabbaus im Grenzgebiet Helmstedt/Harbke zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenhandel der DDR
Nach diesen Vereinbarungen werden Beauftragte eingesetzt, die den Abbau der Braunkohle im Grenzgebiet Helmstedt/Harbke endgültig regeln sollen. Die Beauftragten verhandeln über die öffentlich-rechtlichen Förderungsbedingungen. Mit einer relativ schnellen Einigung kann gerechnet werden.
Die erste Verhandlungsrunde über den Abbau der Braunkohlevorkommen fand am 29. Oktober 1974 statt.
22. 19. Dezember 1975
Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR über den Berlin-Verkehr (einschließlich der zwischen dem Senat von Berlin und der Regierung der DDR ausgetauschten Bereitschaftserklärungen)
Durch ein Protokoll gemäß Artikel 18 Abs. 4 des Transitabkommens wurde die neue Transitpauschale auf 400 Millionen DM jährlich festgesetzt. Es ist eine Korrekturklausel vereinbart, die nach Ablauf von 2 Jahren die Pauschale auf den tatsächlichen Verkehrsumfang zurückführt, wenn die Abweichung mehr als 6,25 0/o beträgt. In einem Protokollvermerk werden einheitliche Kriterien für die Ermittlung der Verkehrsdaten festgelegt; die Verkehrsdaten werden vierteljährlich ausgetauscht.
In einem Briefaustausch ist Übereinstimmung darüber erzielt worden, daß die DDR innerhalb von 4 Jahren, beginnend mit dem 2. Januar 1976, die
Autobahn Helmstedt/Marienborn bis Berliner Ring, Abzweig Leipzig, von Grund auf erneuert, sowie ein Teilstück des Berliner Rings zwischen den Abzweigen Leipzig und Drewitz erneuert und auf 6 Spuren verbreitert. An den Gesamtkosten von 405 Millionen DM beteiligt sich der Bund mit 259,5 Millionen DM, zahlbar in vier Jahresraten. Die DDR wird in diesem Zusammenhang Baumaschinen für 56 Millionen DM im innerdeutschen Handel beziehen.
Die DDR erklärte ihre Bereitschaft, 1978 Verhandlungen über den Bau einer Autobahn von Berlin nach Hamburg mit dem Ziel zu führen, mit den Baumaßnahmen 1980 zu beginnen und einen Autobahnanschluß im Norden Berlins vorzusehen.
In einem Briefwechsel mit dem Senat erklärte die DDR ihre Bereitschaft, für den Berliner Reise- und Besucherverkehr einen Grenzübergang in nördlicher Richtung zu eröffnen. Der neue Straßenübergang wird bis zum Herbst 1976 eröffnet und auch für den Wechselverkehr in die DDR und den Transitverkehr in nordische Länder und nach Polen zur Verfügung stehen.
Die DDR teilte mit, daß mit Inkrafttreten des Winterfahrplans 1976/77 der Reisezugverkehr zwischen Hamburg und Berlin über den Grenzübergang Staaken geführt wird. Weiter werden zusätzliche Verkehrshalte in Berlin (West), in Wannsee, Charlottenburg und Spandau, eingerichtet. Die Kosten für die in diesem Zusammenhang entstehenden Baumaßnahmen in Höhe von 51 Millionen DM werden von der DDR erstattet. Die in Berlin (West) auszuführenden Arbeiten werden in Berlin (West) ausgeschrieben. Der Reisezugverkehr mit Berlin (West) wird durch das Einlegen neuer Zugpaare und durch Verkürzung der Fahrzeiten verbessert.
Beauftragte des Senats haben am 22. Dezember 1975 ein erstes, am 3. Februar 1976 ein zweites Gespräch mit Vertretern der DDR geführt über die mit der Öffnung des Teltow-Kanals von Westen her in Zusammenhang stehenden Fragen.
23. 14. Januar 1976
Vereinbarung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel mit dem Ministerium für Außenhandel der DDR über die Höhe des Swings im Jahre 1976
Entsprechend der Vereinbarung vom 6. Dezember 1968 wurde der Swing für 1976 auf 850 Millionen DM/VE festgesetzt.
24. 3. Februar 1976
Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt Duderstadt
Diese Vereinbarung wurde im Rahmen der Verhandlungen der Grenzkommission ausgehandelt. Der genaue Verhandlungsbeginn läßt sich nicht festlegen.
15724* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
II.
Zur Zeit sind zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik folgende Verhandlungen anhängig:
A. Ständige Verhandlungsgremien sind:
1. Die Transitkommission, die nach Art. 19 des Transitabkommens zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder der Auslegung dieses Abkommens gebildet wurde. Die Transitkommission trat am
8. Juni 1972 zum erstenmal zusammen; bisher haben 26 Sitzungen stattgefunden.
2. Die Verkehrskommission, die sich nach Art. 32 des Verkehrsvertrages zur Klärung evtl. auftretender Meinungsverschiedenheiten am 13. November 1972 konstituierte, tagte bisher 19mal.
3. Die Grenzkommission, die gem. Abschnitt 1 des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag aus Beauftragten der Regierungen beider deutscher Staaten gebildet wurde, konstituierte sich am 31. Januar 1973 und ist seitdem 28mal zusammengetreten.
4. Expertengespräche über den Komplex „Grenznaher Verkehr" finden seit dem 4. April 1973 in unregelmäßigen Abständen je nach Erfordernis statt. Die Expertengruppe „Grenznaher Verkehr" hat bisher 16 Gespräche geführt.
5. Auf dem Gebiet des Handels für die Treuhandstelle für den Interzonenhandel laufen alle vierzehn Tage Verhandlungen mit dem Ministerium für Außenhandel der DDR über anstehende Probleme.
B. Zur Zeit anhängige Verhandlungen über Einzelabkommen:
1. Die in Artikel 7 des Grundlagenvertrages vereinbarten Abkommen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens sind inzwischen ausgehandelt worden. Sie haben das Bundeskabinett passiert und werden Ende Februar 1976 paraphiert werden. Ihre Anwendung auf Berlin war lange Zeit strittig, ist aber jetzt gesichert.
2. Verhandlungen über den Abschluß von Verträgen auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs;
3. Verhandlungen über den Abschluß weiterer Vereinbarungen über den nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr;
4. Verhandlungen über den Abschluß von Abkommen über den Umweltschutz (seit dem 29. November 1973 haben keine Verhandlungen mehr stattgefunden) ;
5. Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik;
6. Verhandlungen über den Abschluß von Abkommen auf dem Gebiet der Kultur;
7. Verhandlungen über Wirtschafts- und Verkehrsfragen (betr. Verkehr s. hierzu I Ziff. 22).
8. Am 23. Januar 1975 begannen die Verhandlungen über die Ausbeutung des Erdgaslagers bei Wustrow/Salzwedel. Die 5. Runde der Erdgasverhandlungen Mitte September 1975 führte zur Einsetzung einer Expertengruppe, die die technischen Verfahren zur Abstimmung des zusammenhängenden Erdgasvorkommens besprechen soll. Erst wenn der Bericht dieser Expertengruppe vorliegt, werden die Verhandlungen auf Regierungsebene fortgesetzt.
9. Zu den Verhandlungen über den Braunkohleabbau im Grenzgebiet Helmstedt/Harbke vgl. I, Ziffer 21.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 79) :
Wie nimmt die Bundesregierung zu Meldungen Stellung, der SED-Chef habe die Einladung zu dem Parteitag der verfassungsfeindlichen DKP angenommen, und wie wird sie in Anknüpfung an den seinerzeit projektierten Redneraustausch von Ost-Berin verlangen, daß auch den führenden Politikern im freien Teil Deutschlands die Möglichkeit zu einem öffentlichen Auftreten in Mitteldeutschland eingeräumt wird?
Der Bundesregierung ist nichts davon bekannt, daß der Erste Sekretär des ZK der SED, Erich Honecker, persönlich zum Parteitag der DKP nach Bonn kommen wird. Eine solche Absicht geht auch nicht aus einem Bericht von „Neues Deutschland" vom 12. Februar 1976 hervor. Dort heißt es: „Die von Herbert Mies überbrachte Einladung einer Delegation des ZK der SED zum bevorstehenden Bohner Parteitag der DKP wurde von Erich Honecker namens des Zentralkomitees der SED mit Dank angenommen."
Anlage 77
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 7/4739 Fragen B 80 und 81) :
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung noch Möglichkeiten, die bereits angelaufene Planung für einen zentralen Standort des Fachinformationszentrums 4 (Energie, Physik, Mathematik) zu revidieren?
Trifft es zu, daß die Leiter der von der geplanten Verlegung betroffenen Informationseinrichtungen in München und in Braunschweig und auch der Personal- und Betriebsrat nicht bei den Planungen beteiligt wurden?
Zu Frage B 80:
Die Planung für das Fachinformationssystem 4 (Energie, Physik, Mathematik) wurde Anfang 1974 begonnen und im Herbst 1975 in den für die Gründung des Fachinformationszentrums (FIZ) relevanten Bereichen abgeschlossen.
Die Planung wurde von einer Fachplanungsgruppe, einer Kernplanungsgruppe, einem Projektträger und einem Ad-hoc-Ausschuß durchgeführt. An diesen miteinander verflochtenen Planungs-, Beratungs- und Meinungsbildungsprozessen waren etwa 50 unabhängige Informations- und Dokumentationsexperten, Benutzer-Vertreter und Fachwissenschaftler beteiligt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976 15725*
In der Standortfrage wurde eindeutig und überzeugend empfohlen, das FIZ 4 in Karlsruhe-Leopoldshafen einzurichten. Der Bundesminister für Forschung und Technologie konnte sich den vorgebrachten Argumenten nicht verschließen. Inzwischen sind die Vorarbeiten, insbesondere auch für die Erweiterung des vorhandenen Dienstgebäudes, soweit fortgeschritten, daß keine Möglichkeit besteht, die nach dieser sehr gründlichen Planung für Karlsruhe getroffene Standort-Entscheidung zu revidieren.
Zu Frage B 81:
Es trifft nicht zu, daß die Leiter der betroffenen Informations- und Dokumentationseinrichtungen in München und in Braunschweig bei den Planungen nicht beteiligt worden seien; das Gegenteil ist der Fall. Die Leiter beider Einrichtungen waren von Anfang an ganz intensiv in den Planungsprozeß eingeschaltet. Ebenso waren Mitarbeiter beider Stellen zeitweise ausschließlich mit Planungsaufgaben befaßt, was nur im ausdrücklichen Auftrag beider Leiter möglich war. Beide Leiter sind auch heute noch der Meinung, daß die Wahl des Standortes Karlsruhe sachlich richtig ist.
Die Beteiligung der Betriebsräte ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach haben die Leiter der betroffenen Einrichtungen ihre Mitarbeiter bzw. deren Vertreter über die geplanten Betriebsänderungen frühzeitig zu informieren. Der zuständige Referent meines Hauses hat auf Betriebsversammlungen Einzelheiten der Maßnahmen erläutert; schließlich wurden Anfragen der Betriebsräte schriftlich beantwortet. Diese sehr umfangreiche Unterrichtung fand bereits im Sommer und Herbst 1975 statt.
Soweit inzwischen verbindliche Beschlüsse über die Verlegung der betroffenen Einheiten gefaßt worden sind, wurde auch dabei der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt.
Anlage 78
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 82) :
Welche Computer, gegliedert nach Herstellern, Kauf/Miete und Hochschule, wurden im Rahmen des 2. Datenverarbeitungsprogramms durch Unterstützung des Bundesforschungsministeriums beschafft?
Zur Beantwortung Ihrer Frage vom 10. Oktober 1975, welche Computer gegliedert nach Herstellern, Kauf, Miete und Hochschule im Rahmen des 2. Datenverarbeitungsprogramms durch Unterstützung des Forschungsministeriums beschafft wurden, übersende ich die in der Anlage befindliche Tabelle. In ihr sind mit Ausnahme der Systeme der mittleren Datentechnik und der Prozeßrechner alle Datenverarbeitungssysteme aufgeführt, deren Beschaffungen aus Mitteln des 2. Datenverarbeitungsprogramms im Hochschulbereich gefördert wurden. In einigen Fällen entfielen Teilzahlungen auf den Zeitraum vor Beginn des 2. Datenverarbeitungsprogramms (1971-1975) bzw. sind nach dem Ende des Programms fällig.
Einige Datenverarbeitungssysteme der Regionalen Rechenzentren sind mehreren Hochschulen zuzuordnen; dies ist in der Tabelle angegeben.
Tabelle: DV-Systeme an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, deren Beschaffung aus Mitteln des 2. DV-Programms gefördert wurde
Hersteller System Beschaffungsart Hochschule Aufgabe
IBM 370-168 Kauf U Bonn Regionalzentrum
IBM 370-168 Kauf TH Darmstadt Regionalzentrum
IBM 370-168 Kauf U Heidelberg/ Regionalzentrum
gekoppelt mit (Siemens 4004-151) U Mannheim
IBM 370-158 Miete TU Berlin Informatik
CDC CYBER 175 Kauf TU Berlin/ Regionalzentrum
FU Berlin
CDC CYBER 175 Kauf TU München/ Regionalzentrum
U München
CDC CYBER-76/73/73 Kauf TU Hannover/ Regionalzentrum
Med.-H. Hannover
CDC CYBER 174 Kauf U Stuttgart
gekoppelt mit CDC 6600 Kauf U Stuttgart Regionalzentrum
CDC CYBER 76/72 Kauf U Köln Regionalzentrum
DEC 10 Miete U Hamburg Informatik
Borroughs 6700 durch 7750) Miete U Karlsruhe Informatik
(wird 1976 ersetzt Siemens-Unidata
15726* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1976
Hersteller System Beschaffungsart Hochschule Aufgabe
Siemens-Unidata 7755 Kauf U Hamburg Regionalzentrum
Siemens 4004-151 Kauf U Mannheim/ Regionalzentrum
gekoppelt mit U Heidelberg
(IBM 370-168)
Siemens 4004-151 Miete TH Darmstadt Informatik
Siemens-Unidata 7750 Miete U Kiel Informatik
Siemens-Unidata 7730 Miete U Kaiserslautern Informatik
Siemens 4004-151 Miete U Freiburg DV im Bildungswesen
Siemens 4004-45 Miete TU Berlin Rechnergestütztes
(teilweise) Entwickeln
CGK TR 440 DP Kauf TU Berlin/ Regionalzentrum
FU Berlin
CGK TR 440 DP Kauf TU München/ Regionalzentrum
U München
CGK TR 440 DP Kauf U Hamburg Regionalzentrum
CGK TR 440 DP Kauf U Kaiserslautern Regionalzentrum
CGK TR 440 DP Kauf U Marburg/ Regionalzentrum
U Gießen
CGK TR 440 Kauf U Oldenburg/ Regionalzentrum
U Osnabrück
CGK TR 440 DP Kauf U Tübingen Hochschul-
rechenzentrum
CGK TR 440 Kauf U Konstanz Hochschul-
rechenzentrum
CGK TR 440 Miete U Stuttgart Informatik
CGK TR 440 Miete TH Aachen Informatik
CGK TR 440 Miete TU München Informatik
CGK TR 440 Miete U Erlangen Informatik
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/4739 Frage B 83) :
Welche Gründe haben dazu geführt, daß die Bundesregierung den Zuschuß zur Herausgabe des „Informationsblattes für deutsche Wissenschaftler im Ausland" des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (Haushalt des Bundeswissenschaftsministeriums) gestrichen hat, und wie gedenkt sie die Aufgabe der Betreuung der deutschen Wissenschaftler im Ausland nach Wegfall dieses Informationsdienstes weiter wahrzunehmen?
In einer Absprache vom 25. Januar 1968 zwischen dem Auswärtigen Amt, der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder und der Vermittlungsstelle im Deutschen Akademischen Austauschdienst wird u. a. die Vermittlung deutscher Wissenschaftler im Ausland und ihre Betreuung geregelt.
Eine der daraus resultierenden Aufgaben der Vermittlungsstelle ist die Unterstützung der deutschen Wissenschaftler bei der Aufrechterhaltung der Kontakte zu ihren Heimatuniversitäten.
Diese Absprache erfolgte zu einer Zeit, als an den Hochschulen in der Bundesrepublik großer Hochschullehrerbedarf herrschte und die Bundesregierung daran interessiert war, im Ausland tätige Wissenschaftler — hauptsächlich Naturwissenschaftler — für eine Tätigkeit in der Bundesrepublik zurückzugewinnen.
Der Information der rund 4 000 im Ausland lebenden deutschen Wissenschaftler über die Verhältnisse in der Bundesrepublik diente das monatlich von der Vermittlungsstelle herausgegebene „Informationsblatt" und die „Stellenliste".
Die damals gegebene Situation hat sich verändert; Gesichtspunkte im Inland nicht zu besetzender Stellen spielen für die Rückkehr der Wissenschaftler zwar keine entscheidende Rolle mehr. Die Information der im Ausland lebenden deutschen Wissenschaftler über die Entwicklung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland ist aber weiterhin wünschenswert.
Die Bundesregierung begrüßt, daß die Vermittlungsstelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes das Informationsblatt auf der Basis eines Abonnements den interessierten Wissenschaftlern erhalten will. Die deutschen Wissenschaftler im Ausland sind offenbar bereit, 30,— DM bis 40,—DM jährlich für die für sie wertvolle Information zu zahlen.