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ID0722417500

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 15531 A Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Verfassunggebenden Versammlung der Republik Portugal 15531 A Begrüßung des Premierministers der Islamischen Republik Pakistan mit seiner Begleitung 15550 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 — Drucksache 7/4310 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4733 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4731 — Schmidt (Kempten) FDP . . . 15531 C, 15576 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU (zur GO) . . 15535 C Sund SPD (zur GO) . . . . . . . . 15536 B Genscher, Bundesminister AA 15536 C Dr. Wallmann CDU/CSU . . . . . . . 15540 C Metzger SPD . . . . . . . . . . 15544 C Hoppe FDP 15548 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 15551 D Brandt SPD . . . . . . . . 15559 D, 15622 B Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . 15564 C Sund SPD 15570 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 15574 C Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 15577 B, 15623 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 15583 D Schmidt, Bundeskanzler . . . 15588 C, 15619 A Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . 15599 C, 15620 D, 15622 D Mischnick FDP 15606 B Wehner SPD 15609 D Dr. Freiherr von Weizsäcker CDU/CSU . 15612 D Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 15616 C Dr. Hupka CDU/CSU 15624 A Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 15626 C Schlaga SPD 15629 A Dr. Schweitzer SPD (Erklärung nach § 59 GO) 15631 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Reddemann CDU/CSU (Bemerkung nach § 35 GO) 15633 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 15612 C, 15634 B Namentliche Abstimmung 15631 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes — Drucksache 7/4577 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksachen 7/4740, 7/4744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 — Drucksache 7/4687 —Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 15634 C Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 15636 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 15637 A Zywietz FDP .. . . . . . . . . . 15638 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/4323 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4728 — 15641 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren — Drucksache 7/4178 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4718 — 15641 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustande gekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze - Drucksache 7/4174 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4737 — . . . . . . . . 15641 C Erste Bratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 7/4684 — 15641 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/4686 — . . . . . . . . 15641 D Beratung des Antrags des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1973 — Drucksache 7/4306 — Frau Pieser CDU/CSU 15642 A Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 15644 D Dr. Sperling SPD 15646 A Hoppe FDP 15646 C Beratung des Wohngeld- und Mietenberichts 1975 der Bundesregierung — Drucksache 7/4460 - . . . . . . . . 15647 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuchs — Drucksachen 7/1019, 7/4697 — 15647 B Beratung der Sammelübersicht 53 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4708 — . . . . . 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 4/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksache 7/ 4674 — 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 12/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Elektrobleche) — Drucksache 7/4685 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 III terrichtung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag — Drucksache 7/3267, 7/4720 — . . . . .15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzauschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr von bestimmten Verkehrsmitteln — Drucksachen 7/4316, 7/4679 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4342, 7/4688 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattung bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4300,7/4689 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien (66/403/EWG) und (70/458/EWG) über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und mit Gemüsesaatgut — Drucksachen 7/4277, 7/4690 — 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 40 Absatz 4 EWG auf die französischen überseeischen Departements — Drucksachen 7/4341, 7/4691 —15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für geschlachtete Schweine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 122/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 123/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksachen 7/4351, 7/ 4692 — . 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission zur Kodifizierung im Reissektor — Drucksachen 7/4353, 7/4693 — 15648 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern — Drucksachen 7/4052, 7/4724 — 15648 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 7/4753 — . . . . . 15648 D Nächste Sitzung 15648 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15649* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer SPD nach § 59 GO . . . . . . . . . 15649* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 15531 224. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 20. 2. Dr. Aigner * 20. 2. Dr. Artzinger * 20. 2. Behrendt * 20. 2. Biermann 20. 2. Dr. Dregger 20. 2. Entrup 20. 2. Dr. Eppler 20. 2. Prof. Dr. Erhard 20. 2. Flämig * 20. 2. Frehsee * 20. 2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Dr. Kreile 19. 2. Dr. Klepsch * 20. 2. Lange * 20. 2. Dr. Lauritzen 20. 2. Lautenschlager * 20. 2. Lücker * 20. 2. Dr. Marx 20. 2. Mattick *** 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Mülheim) * 20. 2. Frau Dr. Orth 20. 2. Schmidt (München) * 20. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Dr. Schwörer * 20. 2. Seibert 20. 2. Spilker 19. 2. Springorum * 20. 2. Strauß 20. 2. Suck * 20. 2. Tönjes 20. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 20. 2. Walkhoff * 20. 2. Frau Dr. Walz * 20. 2. Frau Dr. Wolf 20. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und UnfallAnlagen zum Stenographischen Bericht versicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 (Drucksache 7/4310) Mit meiner Zustimmung zu dem gesamten deutschpolnischen Verhandlungspaket möchte ich nicht zuletzt meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, daß wir endlich aus dem Teufelskreis alter Verwicklungen, Irrungen und Belastungen im deutschpolnischen Verhältnis herauskommen und künftig noch mehr Beiträge zur Verdeutlichung gerade auch des vielen Gemeinsamen zwischen Polen und Deutschen leisten müssen. Es ist für mich erstaunlich festzustellen, daß zumindest ein Teil der CDU/CSU gerade im Zusammenhang mit dem heutigen Thema oft eine Einsicht in große historische Zusammenhänge vermissen läßt. Nur so ist es zu erklären, daß das intern völlig verfehlte Argument ständig in die öffentliche Debatte geworfen wird, wir Deutschen würden jetzt nach dem Warschauer Vertrag zum zweitenmal gegenüber der Volksrepublik Polen „zur Kasse gebeten". Muß es denn stets aufs neue eingehämmert werden, daß wir mit den ehemaligen deutschen Ostgebieten 1970 gar keinen Preis für Hitlers begonnenen und verlorenen Krieg zahlen konnten, weil der Sieger sich diese Gebiete als Beute längst genommen hatte und keine Macht der Welt sie uns hätte zurückholen können? In der in diesem Hause in den letzten Jahren monoton wiederholten Argumentation eines kleinen Teiles der Opposition klingt doch immer wieder die Linie durch, daß „nicht sein kann, was nicht sein darf", daß mit anderen Worten die alten Gebiete im Osten für uns Deutsche mit allen Konsequenzen nicht endgültig verloren seien, weil wir vor der Geschichte auf sie ein ewig verbrieftes Anrecht hätten. Tatsächlich ist aber doch die Geschichte bis zum Atomzeitalter angefüllt gewesen mit gewonnenen und verlorenen Kriegen, mit der Wegnahme von Gebieten und Bevölkerungsteilen. Diesen Teufelskreis wollen wir durchbrechen. Ein Otto von Bismarck war in dieser Beziehung sehr viel nüchterner. So rechnete er in einer heute geradezu prophetisch anmutenden Rede im Deutschen Reichstag 1885 durchaus mit der Möglichkeit, daß eines Tages, „... wenn das Deutsche Reich zertrümmert, wenn Preußen zerschlagen und niedergeworfen ist" ..., Deutschlands Grenze nach einem verlorenen Kriege „bis an die Oder heran" zurückgedrängt werden könnte. Heute sollten wir allen denjenigen, die der Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn nicht nur verbal, sondern tatsächlich denselben historischen Rang beimessen wie der Aussöhnung mit Frankreich nach 1945, sagen, daß Aussöhnung und Normalisierung angesichts der teilweise so schrecklich belasteten Beziehungen zwischen Deutschen und Polen letztlich Leerformeln bleiben und neuen gefährlichen Entwicklungen Platz machen könnten, wenn es nicht gelingt, im deutschen Volk ein besseres Verständnis für Einstellungen und Geschichtsbilder des polnischen Volkes und umgekehrt zu wecken und Geschichtsbilder in beiden Ländern im Interesse der Friedenssicherung in Europa auf einen zumindest niedrigsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Zu Recht hat schon vor Jahren die UNESCO in einem 15650* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 berühmten Bericht festgestellt, daß „Kriege in den Köpfen der Menschen beginnen". Das wollen wir nicht mehr. Dem Ziel eines besseren gegenseitigen Geschichtsbildes dient eine Reihe wichtiger wissenschaftlicher Gemeinschaftsvorhaben von Deutschen und Polen. An dieser Stelle will ich nur eines erwähnen, weil es von der Opposition in diesem Hause wiederholt in sträflicher Weise falsch dargestellt worden ist. Ich meine hier die jüngsten Empfehlungen der sogenannten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz, die einer besseren Darstellung der deutschpolnischen Beziehungen nach 1945 in den Schulbüchern dienen sollen. Der Kollege Carstens hat hier am 26. November 1975 so getan, als ob diese Empfehlungen im Zusammenhang mit der Nachkriegsentwicklung in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausschließlich von „Bevölkerungsverschiebungen" sprechen. Damit sollten offensichtlich die Emotionen von Millionen von Landsleuten geweckt werden, die einmal in diesen Gebieten wohnten. Tatsächlich handelte es sich hier nur um eine Überschrift über einem Abschnitt, in dem völlig korrekt nacheinander von Evakuierung, Flucht — hier ausdrücklich „unter großen Verlusten" — Ausweisung und Zwangsumsiedlung gesprochen wird. Wer hier wider besseres Wissens falsch bzw. unvollständig zitiert, der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er in Wirklichkeit die Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen torpedieren will. Auch Vertriebenenpolitiker sollten sich klarmachen, wie schwer es den polnischen Wissenschaftlern gefallen sein muß, in Polen deutsch-polnische Hinweise z. B. darauf veröffentlichen zu lassen, daß die Bundesregierung bei Abschluß des Warschauer Vertrages „nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handelte", daß „man in der Bundesrepublik beim staatlichen Neuaufbau an alte deutsche demokratische Traditionen anknüpfen konnte" oder daß die „Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland in den fünfziger Jahren wiederholt Vorschläge vorlegten, die Sicherheit in Europa mit friedlichen Mitteln zu fördern und so die Konfrontation zu reduzieren". Wir können nur hoffen, daß die deutsche Seite nun doch schneller mit der polnischen gleichzieht, was die Umsetzung der gesamten Empfehlungen in die Praxis betrifft. In Polen ist in dieser Hinsicht schon viel geschehen. Der Bundesrat täte gut daran, statt sich mit seiner derzeitigen Mehrheit auf ein staatsrechtlich mehr als zweifelhaftes Experiment der Einmischung in die Außenpolitik des Bundes einzulassen, die Länderkultusminister aufzufordern, endlich neue Handreichungen zu liefern, mit denen der überholte sogenannte Ostkundeerlaß aus dem Jahre 1956 abgelöst werden könnte. Wer will es verantworten, daß nun auch noch die bisherigen Erfolge in der wissenschaftlich-kulturellen Zusammenarbeit zwischen Polen und der Bundesrepublik aufs Spiel gesetzt, ja vielleicht verspielt werden, und dies gerade 1976, wo wir endlich auch ein Kulturabkommen unter Dach und Fach bringen wollen, nachdem das Jahr 1975 einen großen Aufschwung in den wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen jeder Art erlebt hat? Was die heute so heftig diskutierten Probleme der Aussiedlerzahlen betrifft, so sollten wir daran objektiv und nüchtern herangehen. Niemand in Deutschland oder in Polen kann sie ganz genau kennen. Jeder, der sich mit dieser Frage an Hand von Unterlagen hier in Deutschland oder in Polen beschäftigt hat, wie ich das für mich in Anspruch nehmen darf, weiß um die statistischen, aber auch staatsrechtlichen, völkerrechtlichen und ethnologischen Schwierigkeiten. Auch das mit so viel Fleiß seit Jahren arbeitende Deutsche Rote Kreuz kann Anträge nicht alle fünf Jahre wieder auf den neuesten Stand bringen, sie im übrigen nur entgegennehmen und schon gar nicht auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen. Wer oder wessen Nachkommen sind schließlich abgesehen von unserem Staatsangehörigkeitsrecht in diesem Teil des europäischen Ostens heute noch als Deutsche zu bezeichnen? Welche Kriterien sind überhaupt für die Beantwortung der generellen Frage anzuwenden, wer mit welchem Anspruch heute zu welcher Nation und zu welchem Volk gehört? Sicher ist für mich auf Grund vieler Gespräche mit polnischen Regierungsstellen, mit polnischen Kollegen aus Wissenschaft und Politik, daß alle polnischen Stellen jetzt enorme organisatorische Anstrengungen unternehmen, um die ganze Frage in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen endgültig lösen zu helfen. Die Polen wollen ja selber auf die Dauer keine volksdeutschen Minderheiten — was nach den Erfahrungen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nicht unverständlich sein mag. Sicherlich treffen daher auch Ergebnisse jüngster Umfragen in Polen zu, wonach weit über 80 % der Bevölkerung die schließliche Ausreise aller in Frage kommenden Personen nach Deutschland wünschten. Wir Deutschen haben keinerlei Veranlassung, den ehrlichen Willen der polnischen Seite zur Vertragserfüllung gerade in diesem Punkte anzuzweifeln. Wer dies dennoch tut, der untergräbt die internationale Vertragsmoral schlechthin. Davor sollten gerade wir uns hüten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Theodor Waigel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf in aller Kürze den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion Drucksache 7/4756 begründen und mich dabei auf die wichtigsten verfassungsrechtlichen, haushaltsrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken der Opposition in diesem Änderungsantrag beschränken.
    Diese Argumentation wird gestützt von den grundsätzlichen Einwänden, die bereits der Bundesrechnungshof am 23. September 1974 bei der ersten Beratung des Dritten Verstromungsgesetzes gegenüber dem Haushaltsausschuß zum Ausdruck gebracht hat. Damals war die Quintessenz der Kritik des Bundesrechnungshofes, daß die vorgesehene Regelung eine Einengung des parlamentarischen Budgetrechts und der parlamentarischen Kontrolle für einen wichtigen Bereich der Wirtschaftspolitik zur Folge haben werde. Diese kritische Besorgnis des Bundesrechnungshofes und der Opposition ist angesichts des steigenden Volumens der Ausgleichsabgabe und des damit verbundenen Schattenhaushalts noch drängender geworden. Bei einer Größenordnung von fast 1,5 Milliarden DM erscheint es unumgänglich, das Sondervermögen als Schatten- und Nebenhaushalt aufzulösen und die Mittel gemäß Art. 110 des Grundgesetzes im Bundeshaushalt zu verankern.
    Ein weiteres Anwachsen dieser Mittel und damit eine weitere Belastung der Verbraucher ohne. entsprechenden Einfluß und ohne parlamentarische Kontrolle durch Haushaltsausschuß und Plenum ist rechtlich und politisch unerträglich. Durch die bisher praktizierte und auch künftig von der Regierung und der Koalition vorgesehene Handhabung wird der Haushaltsplan seiner politischen Programmfunktion beraubt, die Aussagekraft des Haushalts schwindet, das politische Ziel und die Rechenhaftigkeit des Haushalts sind nicht genügend erkennbar. Wirtschafts- und Finanzpolitik vollziehen sich damit zunehmend außerhalb des Bundeshaushalts in Sonderprogrammen, Nebenhaushalten und
    Schattenhaushalten, ohne daß der rechenmäßige Zusammenhang gewährleistet ist. Damit geht die notwendige Gesamtübersicht verloren, und die nach dem Grundgesetz verlangte Vollständigkeit des Haushalts wird verletzt. Ein solches Finanzgebaren widerspricht der nach dem Grundgesetz notwendigen ordnenden Gestaltungsfunktion des Haushaltsplans.
    Ich darf auf eine weitere Widersprüchlichkeit hinweisen. Im Einzelplan 09 sinken im Energiebereich die Investitionsausgaben, und es wird eine Minderausgabe als Einsparung verzeichnet, während auf der anderen Seite der Energie-Schattenhaushalt gerade durch diesen Gesetzentwurf beträchtlich ansteigt. Damit ist keine vergleichende Ubersicht über die Staatsausgaben und öffentlichen Investitionen möglich. Wahrheit und Klarheit des Haushalts sind nicht mehr gegeben.
    Das vorliegende Änderungsgesetz enthält auch eine lautlose Automatik einer Verbrauchsteuererhöhung für die Bürger. Denn die Ausgleichsabgabe — darauf hat bereits der Bundesrechnungshof hingewiesen — kommt im Ergebnis einer Verbrauchsteuer auf elektrische Energie gleich. Es ist auf der anderen Seite eine Subvention in Gesetzesform, ohne daß diese Subvention regelmäßig finanzpolitisch verantwortet und parlamentarisch behandelt wird.
    Wir halten es auch für bedenklich, daß nach diesem Gesetz und dem Änderungsentwurf die Anwendung des § 1 der Bundeshaushaltsordnung ausgeschlossen ist, also die Feststellung des Wirtschaftsplans durch ein Gesetz. Gerade das aber wäre die notwendige Voraussetzung für die parlamentarische Kontrolle, für die parlamentarische Behandlung einer so wichtigen Angelegenheit. Es ist auch nicht gut, wenn Vollzug und Feststellung dieses Wirtschaftsplans durch ein und dieselbe Stelle, nämlich das Bundeswirtschaftsministerium, erfolgen.
    Gegenüber diesem finanzpolitischen Notbehelf einer sogenannten Wirtschaftsverwaltungsabgabe sollte wieder der klare Weg der haushaltsmäßigen Verankerung gegangen werden.
    Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion in Ziff. 1 auf Streichung des § 2 des Gesetzes bezweckt daher die Auflösung des Sondervermögens und die Rückführung in den Bundeshaushalt. Hilfsweise — falls unser Antrag wider Erwarten nicht angenommen wird —

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    beantragen wir die Anwendung haushaltsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des § 1 der Bundeshaushaltsordnung. Das bedeutet die von mir vorhin gewünschte Verbindung des Wirtschaftsplans mit dem Haushaltsgesetz und die Feststellung durch das Parlament.
    Der Antrag verlangt unter Ziff. 2, daß Rechtsverordnungen über die Festlegung der Ausgleichsabgabe mit Zustimmung des Parlaments erlassen werden sollen, eine selbstverständliche und, wie ich meine, für das Parlament unumgängliche Forderung, wenn es sich nicht selber entmachten möchte. Hilfsweise beantragen wir, daß dem Bundesminister für



    Dr. Waigel
    Wirtschaft keine weitergehende Ermächtigung eingeräumt wird, für die in absehbarer Zeit keine zwingende Notwendigkeit besteht.
    Der Antrag, meine Damen und Herren, steht in der Kontinuität unserer bisherigen Argumentation. Die Kollegen Professor Zeitel, Spilker und Schmidhuber haben darauf mehrfach hingewiesen. Er entspricht verfassungspolitischen, haushalts- und finanzpolitischen Erfordernissen. Ich bitte, ihm zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wolfram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erich Wolfram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Rücksicht auf die späte Stunde möchte ich nur wenige Bemerkungen zu den Anträgen machen und diese gleich mit einigen Bemerkungen zur dritten Lesung der Novelle zum Verstromungsgesetz und zum Kohlezollkontingentgesetz verbinden dürfen.
    Meine Damen und Herren, namens der Koalitionsfraktionen bitte ich Sie, die von der CDU/CSU gestellten Anträge abzulehnen. Wir haben im Wirtschaftsausschuß eingehend die Gründe beraten.
    Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, § 2 zu streichen, hätte zur Folge, daß das Sondervermögen beim BAW aufgelöst werden müßte. Die Frage ist bereits bei der Verabschiedung des Dritten Verstromungsgesetzes ausführlich erörtert und entschieden worden. Der Vorschlag in dieser Form ist auch nicht praktikabel. Es wäre eine grundlegende Umgestaltung auch anderer Gesetzesvorschriften notwendig, was kurzfristig gar nicht möglich ist. Die parlamentarische Kontrolle ist gesichert. Das Bundeswirtschaftsministerium legt dem Bundesrat jährlich gesondert Rechnung. Im übrigen gibt es nur einen geringen Spielraum des BAW, da ganz überwiegend Rechtsansprüche auf Grund gesetzlicher Tatbestände vorliegen.
    Wir bitten, den Hilfsantrag ebenfalls abzulehnen. Auch diese Frage ist bei der Verabschiedung des Dritten Verstromungsgesetzes entschieden worden.
    Der Antrag, die Festsetzung des Prozentsatzes der Ausgleichsabgabe durch Rechtsverordnung der Zustimmung des Bundestages zu unterwerfen, ist auch abzulehnen, weil wegen der Unsicherheit der Marktentwicklung ein Spielraum für eine flexible Anpassung des Prozentsatzes notwendig ist. Der Bundestag wäre gar nicht in der Lage, immer kurzfristig zu entscheiden. Sollte z. B. im zweiten Halbjahr 1976 eine geringfügige Anhebung des Prozentsatzes erforderlich werden, wäre eine rechtzeitige Beschlußfassung des Bundestages äußert zweifelhaft. Auch der Hilfsantrag ist abzulehnen; darum bitten wir.
    Lassen Sie mich auch noch zu dem Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ein Wort sagen. Hier geht es ja um Wünsche bezüglich einer zukünftigen Regelung, wobei die Aufbringung der Mittel künftig nach Stromintensität und regionalem Strompreisniveau differenziert werden soll. Wir wissen, weitere Maßnahmen stehen zur Zeit nicht zur Beratung an.
    Wir wissen auch, daß die Preisdifferenzen andere Gründe haben und nicht ausschließlich und primär durch die Ausgleichsabgabe begründet sind. Deshalb bitten wir, diesen Antrag ebenfalls abzulehnen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zu der Novelle selbst sagen. Wir haben in der ersten Lesung am 22. Januar 1976 eingehend diese Novelle begründet. Ich verweise auf die Ausführungen meines Kollegen Adolf Schmidt und der anderen Sprecher der SPD-Fraktion sowie auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuß. Wir sind dankbar, daß die Novelle so schnell in den zuständigen Ausschüssen beraten wurde. Wir sind Ihnen, Herr Wirtschaftsminister, sehr dankbar für das Ergebnis Ihrer Verhandlungen mit der Elektrizitätswirtschaft. Wir können nur hoffen, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Ihnen gegebenen Zusagen auch einhalten. Wir werden auf Grund unseres Antrages, der eine vierteljährliche Berichterstattung über den Kohleeinsatz in den Kraftwerken vorsieht, zu verfolgen und darauf zu achten haben, daß sich die Ereignisse des Jahres 1975 nicht wiederholen. Wir haben im einzelnen dargelegt, weshalb wir diese Novelle für dringend erforderlich halten. Ich möchte nur noch zwei Bemerkungen dazu machen dürfen.
    Zunächst einmal haben wir die Härteklausel verbessert. Es wird jetzt sicherlich möglich sein, daß Unternehmen, die in eine schwierige Situation geraten, Antrag auf Entlastung stellen und Aussicht auf Berücksichtigung ihres Antrages haben.
    Wir haben außerdem dafür gesorgt, daß soweit wie möglich den denkbaren Einsprüchen des Bundesrates Rechnung getragen wurde. Eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens der Novelle wäre sicherlich nicht wünschenswert. Wir können nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß z. B. die Zusagen, die der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz bei einer Grubenfahrt gegeben hat, eingehalten werden.
    An die Elektrizitätswirtschaft appellieren wir, ihre Zusagen einzuhalten, die entsprechenden Kohlenmengen in den Kraftwerken einzusetzen und vor allem das 6 000-MW-Programm zügig zu realisieren.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zu der ersten Lesung des Kohlezollkontingentgesetzes sagen. Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist Importkohle notwendiger Bestandteil der Energiepolitik. Sie trägt zur Diversifizierung bei; sie ist für die Küstenländer von Bedeutung; sie ist eine relativ sichere Energie; sie ist auch ein Gegenstück zu unseren deutschen Kohleexporten. Abnehmer und Verbraucher von Importkohle, Importeure, aber auch ausländische Produzenten von Kohle haben Anspruch darauf, zu wissen, welche Versorgungsfunktion die Importkohle zu erfüllen hat.
    Die vorliegende Gesetzesnovelle führt im wesentlichen die bisherige bewährte Regelung fort. Das bedeutet, daß das Einfuhrkontingent wie bisher nach geltendem Gesetz 5 1/2 Millionen t pro Jahr betragen wird.
    In der Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung neben der Verlängerung



    Wolfram (Recklinghausen)

    des Kohlezollkontingentgesetzes bis 1981 eine Eröffnung eines Zollkontingents für Verbraucher von Hüttenkoks vorgesehen. Diese Eröffnung sollte dann erfolgen, wenn zwischen Kohle und Stahl eine einvernehmliche Regelung bezüglich des Ruhrhüttenvertrags kommt. Da Kohle und Stahl zur Zeit noch verhandeln, bestand keine Notwendigkeit, eine Bestimmung über ein Kokskohlekontingent in den Entwurf zur Änderung des Kohlezollkontingentgesetzes aufzunehmen. Wir werden diesem Gesetz in den weiteren Beratungen zustimmen.
    Abschließend bitte ich Sie noch einmal, die CDU/ CSU-Anträge, die zur Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz gestellt worden sind, abzulehnen und der Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)