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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 15531 A Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Verfassunggebenden Versammlung der Republik Portugal 15531 A Begrüßung des Premierministers der Islamischen Republik Pakistan mit seiner Begleitung 15550 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 — Drucksache 7/4310 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4733 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4731 — Schmidt (Kempten) FDP . . . 15531 C, 15576 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU (zur GO) . . 15535 C Sund SPD (zur GO) . . . . . . . . 15536 B Genscher, Bundesminister AA 15536 C Dr. Wallmann CDU/CSU . . . . . . . 15540 C Metzger SPD . . . . . . . . . . 15544 C Hoppe FDP 15548 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 15551 D Brandt SPD . . . . . . . . 15559 D, 15622 B Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . 15564 C Sund SPD 15570 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 15574 C Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 15577 B, 15623 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 15583 D Schmidt, Bundeskanzler . . . 15588 C, 15619 A Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . 15599 C, 15620 D, 15622 D Mischnick FDP 15606 B Wehner SPD 15609 D Dr. Freiherr von Weizsäcker CDU/CSU . 15612 D Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 15616 C Dr. Hupka CDU/CSU 15624 A Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 15626 C Schlaga SPD 15629 A Dr. Schweitzer SPD (Erklärung nach § 59 GO) 15631 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Reddemann CDU/CSU (Bemerkung nach § 35 GO) 15633 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 15612 C, 15634 B Namentliche Abstimmung 15631 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes — Drucksache 7/4577 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksachen 7/4740, 7/4744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 — Drucksache 7/4687 —Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 15634 C Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 15636 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 15637 A Zywietz FDP .. . . . . . . . . . 15638 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/4323 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4728 — 15641 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren — Drucksache 7/4178 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4718 — 15641 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustande gekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze - Drucksache 7/4174 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4737 — . . . . . . . . 15641 C Erste Bratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 7/4684 — 15641 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/4686 — . . . . . . . . 15641 D Beratung des Antrags des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1973 — Drucksache 7/4306 — Frau Pieser CDU/CSU 15642 A Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 15644 D Dr. Sperling SPD 15646 A Hoppe FDP 15646 C Beratung des Wohngeld- und Mietenberichts 1975 der Bundesregierung — Drucksache 7/4460 - . . . . . . . . 15647 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuchs — Drucksachen 7/1019, 7/4697 — 15647 B Beratung der Sammelübersicht 53 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4708 — . . . . . 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 4/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksache 7/ 4674 — 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 12/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Elektrobleche) — Drucksache 7/4685 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 III terrichtung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag — Drucksache 7/3267, 7/4720 — . . . . .15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzauschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr von bestimmten Verkehrsmitteln — Drucksachen 7/4316, 7/4679 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4342, 7/4688 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattung bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4300,7/4689 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien (66/403/EWG) und (70/458/EWG) über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und mit Gemüsesaatgut — Drucksachen 7/4277, 7/4690 — 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 40 Absatz 4 EWG auf die französischen überseeischen Departements — Drucksachen 7/4341, 7/4691 —15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für geschlachtete Schweine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 122/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 123/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksachen 7/4351, 7/ 4692 — . 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission zur Kodifizierung im Reissektor — Drucksachen 7/4353, 7/4693 — 15648 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern — Drucksachen 7/4052, 7/4724 — 15648 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 7/4753 — . . . . . 15648 D Nächste Sitzung 15648 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15649* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer SPD nach § 59 GO . . . . . . . . . 15649* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 15531 224. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 20. 2. Dr. Aigner * 20. 2. Dr. Artzinger * 20. 2. Behrendt * 20. 2. Biermann 20. 2. Dr. Dregger 20. 2. Entrup 20. 2. Dr. Eppler 20. 2. Prof. Dr. Erhard 20. 2. Flämig * 20. 2. Frehsee * 20. 2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Dr. Kreile 19. 2. Dr. Klepsch * 20. 2. Lange * 20. 2. Dr. Lauritzen 20. 2. Lautenschlager * 20. 2. Lücker * 20. 2. Dr. Marx 20. 2. Mattick *** 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Mülheim) * 20. 2. Frau Dr. Orth 20. 2. Schmidt (München) * 20. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Dr. Schwörer * 20. 2. Seibert 20. 2. Spilker 19. 2. Springorum * 20. 2. Strauß 20. 2. Suck * 20. 2. Tönjes 20. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 20. 2. Walkhoff * 20. 2. Frau Dr. Walz * 20. 2. Frau Dr. Wolf 20. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und UnfallAnlagen zum Stenographischen Bericht versicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 (Drucksache 7/4310) Mit meiner Zustimmung zu dem gesamten deutschpolnischen Verhandlungspaket möchte ich nicht zuletzt meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, daß wir endlich aus dem Teufelskreis alter Verwicklungen, Irrungen und Belastungen im deutschpolnischen Verhältnis herauskommen und künftig noch mehr Beiträge zur Verdeutlichung gerade auch des vielen Gemeinsamen zwischen Polen und Deutschen leisten müssen. Es ist für mich erstaunlich festzustellen, daß zumindest ein Teil der CDU/CSU gerade im Zusammenhang mit dem heutigen Thema oft eine Einsicht in große historische Zusammenhänge vermissen läßt. Nur so ist es zu erklären, daß das intern völlig verfehlte Argument ständig in die öffentliche Debatte geworfen wird, wir Deutschen würden jetzt nach dem Warschauer Vertrag zum zweitenmal gegenüber der Volksrepublik Polen „zur Kasse gebeten". Muß es denn stets aufs neue eingehämmert werden, daß wir mit den ehemaligen deutschen Ostgebieten 1970 gar keinen Preis für Hitlers begonnenen und verlorenen Krieg zahlen konnten, weil der Sieger sich diese Gebiete als Beute längst genommen hatte und keine Macht der Welt sie uns hätte zurückholen können? In der in diesem Hause in den letzten Jahren monoton wiederholten Argumentation eines kleinen Teiles der Opposition klingt doch immer wieder die Linie durch, daß „nicht sein kann, was nicht sein darf", daß mit anderen Worten die alten Gebiete im Osten für uns Deutsche mit allen Konsequenzen nicht endgültig verloren seien, weil wir vor der Geschichte auf sie ein ewig verbrieftes Anrecht hätten. Tatsächlich ist aber doch die Geschichte bis zum Atomzeitalter angefüllt gewesen mit gewonnenen und verlorenen Kriegen, mit der Wegnahme von Gebieten und Bevölkerungsteilen. Diesen Teufelskreis wollen wir durchbrechen. Ein Otto von Bismarck war in dieser Beziehung sehr viel nüchterner. So rechnete er in einer heute geradezu prophetisch anmutenden Rede im Deutschen Reichstag 1885 durchaus mit der Möglichkeit, daß eines Tages, „... wenn das Deutsche Reich zertrümmert, wenn Preußen zerschlagen und niedergeworfen ist" ..., Deutschlands Grenze nach einem verlorenen Kriege „bis an die Oder heran" zurückgedrängt werden könnte. Heute sollten wir allen denjenigen, die der Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn nicht nur verbal, sondern tatsächlich denselben historischen Rang beimessen wie der Aussöhnung mit Frankreich nach 1945, sagen, daß Aussöhnung und Normalisierung angesichts der teilweise so schrecklich belasteten Beziehungen zwischen Deutschen und Polen letztlich Leerformeln bleiben und neuen gefährlichen Entwicklungen Platz machen könnten, wenn es nicht gelingt, im deutschen Volk ein besseres Verständnis für Einstellungen und Geschichtsbilder des polnischen Volkes und umgekehrt zu wecken und Geschichtsbilder in beiden Ländern im Interesse der Friedenssicherung in Europa auf einen zumindest niedrigsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Zu Recht hat schon vor Jahren die UNESCO in einem 15650* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 berühmten Bericht festgestellt, daß „Kriege in den Köpfen der Menschen beginnen". Das wollen wir nicht mehr. Dem Ziel eines besseren gegenseitigen Geschichtsbildes dient eine Reihe wichtiger wissenschaftlicher Gemeinschaftsvorhaben von Deutschen und Polen. An dieser Stelle will ich nur eines erwähnen, weil es von der Opposition in diesem Hause wiederholt in sträflicher Weise falsch dargestellt worden ist. Ich meine hier die jüngsten Empfehlungen der sogenannten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz, die einer besseren Darstellung der deutschpolnischen Beziehungen nach 1945 in den Schulbüchern dienen sollen. Der Kollege Carstens hat hier am 26. November 1975 so getan, als ob diese Empfehlungen im Zusammenhang mit der Nachkriegsentwicklung in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausschließlich von „Bevölkerungsverschiebungen" sprechen. Damit sollten offensichtlich die Emotionen von Millionen von Landsleuten geweckt werden, die einmal in diesen Gebieten wohnten. Tatsächlich handelte es sich hier nur um eine Überschrift über einem Abschnitt, in dem völlig korrekt nacheinander von Evakuierung, Flucht — hier ausdrücklich „unter großen Verlusten" — Ausweisung und Zwangsumsiedlung gesprochen wird. Wer hier wider besseres Wissens falsch bzw. unvollständig zitiert, der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er in Wirklichkeit die Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen torpedieren will. Auch Vertriebenenpolitiker sollten sich klarmachen, wie schwer es den polnischen Wissenschaftlern gefallen sein muß, in Polen deutsch-polnische Hinweise z. B. darauf veröffentlichen zu lassen, daß die Bundesregierung bei Abschluß des Warschauer Vertrages „nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handelte", daß „man in der Bundesrepublik beim staatlichen Neuaufbau an alte deutsche demokratische Traditionen anknüpfen konnte" oder daß die „Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland in den fünfziger Jahren wiederholt Vorschläge vorlegten, die Sicherheit in Europa mit friedlichen Mitteln zu fördern und so die Konfrontation zu reduzieren". Wir können nur hoffen, daß die deutsche Seite nun doch schneller mit der polnischen gleichzieht, was die Umsetzung der gesamten Empfehlungen in die Praxis betrifft. In Polen ist in dieser Hinsicht schon viel geschehen. Der Bundesrat täte gut daran, statt sich mit seiner derzeitigen Mehrheit auf ein staatsrechtlich mehr als zweifelhaftes Experiment der Einmischung in die Außenpolitik des Bundes einzulassen, die Länderkultusminister aufzufordern, endlich neue Handreichungen zu liefern, mit denen der überholte sogenannte Ostkundeerlaß aus dem Jahre 1956 abgelöst werden könnte. Wer will es verantworten, daß nun auch noch die bisherigen Erfolge in der wissenschaftlich-kulturellen Zusammenarbeit zwischen Polen und der Bundesrepublik aufs Spiel gesetzt, ja vielleicht verspielt werden, und dies gerade 1976, wo wir endlich auch ein Kulturabkommen unter Dach und Fach bringen wollen, nachdem das Jahr 1975 einen großen Aufschwung in den wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen jeder Art erlebt hat? Was die heute so heftig diskutierten Probleme der Aussiedlerzahlen betrifft, so sollten wir daran objektiv und nüchtern herangehen. Niemand in Deutschland oder in Polen kann sie ganz genau kennen. Jeder, der sich mit dieser Frage an Hand von Unterlagen hier in Deutschland oder in Polen beschäftigt hat, wie ich das für mich in Anspruch nehmen darf, weiß um die statistischen, aber auch staatsrechtlichen, völkerrechtlichen und ethnologischen Schwierigkeiten. Auch das mit so viel Fleiß seit Jahren arbeitende Deutsche Rote Kreuz kann Anträge nicht alle fünf Jahre wieder auf den neuesten Stand bringen, sie im übrigen nur entgegennehmen und schon gar nicht auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen. Wer oder wessen Nachkommen sind schließlich abgesehen von unserem Staatsangehörigkeitsrecht in diesem Teil des europäischen Ostens heute noch als Deutsche zu bezeichnen? Welche Kriterien sind überhaupt für die Beantwortung der generellen Frage anzuwenden, wer mit welchem Anspruch heute zu welcher Nation und zu welchem Volk gehört? Sicher ist für mich auf Grund vieler Gespräche mit polnischen Regierungsstellen, mit polnischen Kollegen aus Wissenschaft und Politik, daß alle polnischen Stellen jetzt enorme organisatorische Anstrengungen unternehmen, um die ganze Frage in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen endgültig lösen zu helfen. Die Polen wollen ja selber auf die Dauer keine volksdeutschen Minderheiten — was nach den Erfahrungen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nicht unverständlich sein mag. Sicherlich treffen daher auch Ergebnisse jüngster Umfragen in Polen zu, wonach weit über 80 % der Bevölkerung die schließliche Ausreise aller in Frage kommenden Personen nach Deutschland wünschten. Wir Deutschen haben keinerlei Veranlassung, den ehrlichen Willen der polnischen Seite zur Vertragserfüllung gerade in diesem Punkte anzuzweifeln. Wer dies dennoch tut, der untergräbt die internationale Vertragsmoral schlechthin. Davor sollten gerade wir uns hüten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reddemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Herr Bundeskanzler hat in seiner heutigen Einlassung die schon von anderen Sozialdemokraten erhobene Behauptung wiederholt, ich hätte in einer am 24. August 1975 erschienenen Kolumne den Chef der polnischen Einheitspartei, Gierek, mit Adolf Hitler verglichen. Der Bundeskanzler knüpfte an diese seine Behauptung die Aussage, dadurch werde die Glaubwürdigkeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erschüttert, für eine Verständigung mit Polen einzutreten. Ich darf dazu folgendes bemerken.
    Erstens. In der genannten Kolumne habe ich vor dem Hintergrund des verbrecherischen nationalsozialistischen Versuchs, Ungarns Juden gegen Lastwagen zu verkaufen, kritisiert, daß die polnische Regierung 31 Jahre nach Kriegsende das Menschenrecht auf freie Bestimmung des Aufenthaltsorts nur gegen eine hohe finanzielle Abfindung zugestehen will.
    Zweitens. Zur deutsch-polnischen Verständigung habe ich in der zitierten Kolumne wörtlich geschrie-



    Reddemann
    ben — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Moralisten der Regierungsparteien verweisen darauf, daß es Hitlers Verbrechen waren, die uns die unnatürlichen Beziehungen zu Polen brachten. Sie haben recht. Hitler wollte die Intelligenz des polnischen Volkes auslöschen — durch Mord. Polens Menschen sollten die Heloten für seinen Rassenwahn abgeben. Neben den Juden waren es die Polen, die am meisten unter den Verbrechen der Nationalsozialisten gelitten haben. Ihre Regierung glaubte sich daher berechtigt, Millionen Deutscher zu vertreiben, an ihnen Greueltaten zu begehen und Millionen Quadratmeter deutschen Landes mit Milliardenwerten zu beschlagnahmen. Auf Massenverbrechen unter der Hakenkreuz-Flagge folgten Massenverbrechen unter dem Polen-Adler, nach landläufiger Vorstellung also genau das, was neues Blutvergießen provozieren mußte. Wir Deutschen haben auf Haß und Rache verzichtet, wir wollen Versöhnung über den Gräbern, wie wir uns mit Frankreich und den Franzosen ausgesöhnt haben.
    Soweit das Zitat.
    Wenn der Bundeskanzler heute im Deutschen Bundestag sagt, er habe nach der Lektüre dieses meines Aufsatzes festgestellt, daß er mit mir keine gemeinsame Ebene besitze,

    (Zuruf von der SPD: Damit hat er recht!)

    dann sagt das über den Bundeskanzler mehr aus als über mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen und Zurufe von der SPD)

    Ich muß dem Bundeskanzler abschließend sagen: Nach dem Stil, den er sich heute hier geleistet hat, bin ich sogar sehr froh, daß er mich nicht auf seiner Ebene vermutet.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Dreckschleuder! — Weitere Zurufe von der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der letzte Absatz geht über den Rahmen der angemeldeten persönlichen Erklärung hinaus. Ich rüge das.
Ich rufe jetzt Punkt 3 unserer heutigen Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes
— Drucksache 7/4577 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksachen 7/4740, 7/4744 — Berichterstatter:
Abgeordneter Russe
Abgeordneter Reuschenbach (Erste Beratung 215. Sitzung)

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976
— Drucksache 7/4687 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob dazu das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern.
In zweiter Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes liegt zu Art. 1 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor.
Zur Begründung des Antrags hat das Wort Herr Abgeordneter Schmidhuber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter M. Schmidhuber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hiermit möchte ich alle Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 7/4765 begründen.
    Im ersten Antrag auf Streichung des Art. 1 Nr. 2 Buchst. a geht es darum, es bei der. bisherigen Regelung des Dritten Verstromungsgesetzes zu belassen, die eine Förderung der Altkraftwerke erst ab einer Nennleistung von 10 Megawatt vorsieht. Die Einbeziehung der Altkraftwerke mit einer Nennleistung zwischen 1 und 10 Megawatt erfordert einen finanziellen Mehraufwand von 80 Millionen DM, wenn man von einer angenommenen Wärmepreisdifferenz von 20 DM pro Tonne sowie von Betriebskostenzuschüssen von ebenfalls 20 DM pro Tonne ausgeht. Mit diesem Aufwand soll eine Minderung des Steinkohleeinsatzes in diesem Bereich von zirka 300 000 Tonnen im Jahr 1976 vermieden werden. Aus diesen Angaben errechnet sich ein Förderungsaufwand von 270 DM pro Tonne Mehreinsatz. Dies ist fast der doppelte Listenpreis einer Tonne Kraftwerkskohle. Ein so hoher finanzieller Mehraufwand für eine marginale Förderungsmenge, die angesichts des Gesamtvolumens als nicht nennenswert bezeichnet werden muß, kann nicht vertreten werden. Deshalb ist die CDU/CSU-Fraktion der Ansicht, daß es bei der ursprünglichen Regelung des Dritten Verstromungsgesetzes bleiben sollte.
    Der zweite Antrag bezieht sich auf eine Ergänzung des neu eingefügten § 3 a, der einen Mehrkostenausgleich in besonderen Fällen vorsieht. Diese Bestimmung soll es ermöglichen, den Erdgaseinsatz der Elektrizitätswirtschaft zugunsten der Steinkohle zurückzudrängen. Ich will hier nicht näher auf die Problematik dieses Vorhabens und seine Rückwirkungen auf die Erdgaswirtschaft eingehen. Es geht uns bei dieser Ergänzung — wie schon bei dem ersten Antrag — darum, das Volumen der Förderung in ein angemessenes Verhältnis zu dem gesteckten Ziel zu bringen. Deshalb schlagen wir vor, die Leistungen für diesen Mehrkostenausgleich nach oben zu begrenzen. Die Leistungen für den Mehrkostenausgleich sollen daher je eingesetzter Tonne Steinkohle zusammen 80 % und nicht, wie in der Drucksache versehentlich ausge-



    Schmidhuber
    druckt, 75 °/o des Preises der Steinkohle ab Zeche nicht überschreiten. Wie Modellrechnungen ergeben, können die Mehrkostenausgleichsleistungen ohne eine solche Beschränkung in der Spitze Zuschüsse bis zu 140 DM je eingesetzter Tonne Steinkohle betragen. Ein derartiger Subventionsaufwand ist bei einem derzeitigen Listenpreis der Kraftwerkskohle von 153 DM pro Tonne gegenüber den Stromverbrauchern, die über die Verstromungsabgabe diese Mehrkosten zu tragen haben, nicht vertretbar.
    Der Dritte Antrag zielt darauf ab, die Belastungen für den Stromverbraucher anders zu verteilen, als durch das Dritte Verstromungsgesetz vorgesehen. Der Vorschlag läßt die Höhe des Aufkommens unberührt. Die Verstromungsabgabe, der sogenannte Kohlepfennig, wird derzeit als prozentualer Aufschlag auf den Strompreis aufgebracht. Dies führt dazu, daß derjenige Stromverbraucher, der schon einen höheren Stromtarif zu entrichten hat, auch dem absoluten Betrag nach eine höhere Verstromungsabgabe pro verbrauchter Kilowattstunde zu zahlen hat. Das Strompreisniveau liegt in den revierfernen Gebieten bis zu 25 °/o höher. Diese revierfernen Gebiete sind in vielen Fällen auch die strukturschwachen Gebiete. Damit wird also das Strompreisgefälle zwischen den industriellen Verdichtungsräumen und den strukturschwachen Gebieten noch größer. Es liegt auf der Hand, daß dadurch die regionalpolitischen Maßnahmen, die auf den Ausgleich der regionalen Kostenunterschiede gerichtet sind, partiell unterlaufen werden.
    Ein ähnliches Problem liegt bei den stromintensiven Produktionsverfahren vor, bei denen der Stromaufwand bis zu 50 °/o der Herstellungskosten des Endprodukts ausmachen kann, z. B. bei der Gewinnung von Aluminium. Der Aufschlag auf den Strompreis in Form der Verstromungsabgabe stellt bei diesem Produktionsverfahren eine erhebliche Kostenbelastung dar, die Nachteile im internationalen Wettbewerb bringen und in extremen Fällen bis zur Aufgabe der Produktion im Inland führen kann. Die Einstellung der Produktion von Phosphor und Karbid in der Bundesrepublik würde z. B. zu einem Minderverbrauch von zirka einer Million Tonnen Koks führen. Ein solches Ergebnis würde der Zielsetzung des Dritten Verstromungsgesetzes diametral entgegenwirken. Man fragt sich überhaupt, warum bei der Belastung des Stromverbrauchs mit der Verstromungsabgabe nicht analog dem Mineralölsteuerrecht zwischen dem Einsatz der elektrischen Energie als Rohstoff — z. B. bei der Aluminium- und Phosphorerzeugung — einerseits und als Energiequelle andererseits differenziert worden ist. Ich möchte aber dieses Thema hier nicht weiter vertiefen.
    Der von uns vorgelegte Vorschlag soll durch eine erweiterte Fassung der Verordnungsermächtigung ermöglichen, 1. für stromintensive Produktionszweige einen niedrigeren Prozentsatz der Ausgleichsabgabe festzulegen und 2. unterschiedliche Prozentsätze der Ausgleichsabgabe in Abhängigkeit vom Strompreisniveau der Versorgungsunternehmen festzusetzen.
    Ich möchte jetzt nicht auf die technischen Einzelheiten dieses Vorschlags eingehen. Sie sind in den
    Ausschußberatungen und in den Vorgesprächen im Bundeswirtschaftsministerium erörtert worden. Ich möchte mich nur auf die Bemerkung beschränken, daß man bei diesem Vorschlag keineswegs den Vorwurf erheben kann, hier werde in dirigistischer Weise in das Preisgefüge eingegriffen. Das Gegenteil ist der Fall. Es sollen die Verwerfungen des Preisgefüges, die durch einen prozentualen Aufschlag auf den Strompreis verursacht werden, vermieden werden.
    Mit der in Aussicht genommenen Erhöhung der Strompreisabgabe auf 4,5 °/o werden die Verzerrungen eine Dimension erreichen, die weder für die revierfernen Länder noch für die stromintensiven Produktionsbereiche hinnehmbar ist. Hinzu kommt, daß sich das Strompreisgefälle auch aus anderen Gründen eher verstärkt. Diese beiden Umstände — die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und die Verstärkung des Strompreisgefälles — machen es unabdingbar notwendig, unterschiedliche Sätze der Ausgleichsabgabe festzulegen, um Mehrbelastungen der Verbraucher in Versorgungsgebieten mit höherem Strompreisniveau zu vermeiden. Die Festlegung eines niedrigeren Ausgleichsabgabensatzes für stromintensive Produktionszweige ist geboten, um nachteilige Auswirkungen der Ausgleichsabgabe auf die Kostenstruktur dieser Produktionszweige zu verhindern.
    Meine Damen und Herren, ich komme zu Ziffer 5 des Antrags der CDU/CSU-Fraktion. Sie bezieht sich auf die Neufassung der sogenannten Härteklausel in § 7 Abs. 2. Es ist in der ersten Lesung übereinstimmend festgestellt worden, daß die Härteklausel neu gestaltet werden muß. Die bisherige Härteklausel war so gefaßt, daß sie bei mehr als 500 Anträgen nur zu einer Ausnahmegenehmigung geführt hat. Der von Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums in den Ausschußberatungen vorgelegte Formulierungsvorschlag hält am zentralen Tatbestandsmerkmal der Existenzgefährdung eines einzelnen Unternehmens oder eines Unternehmensteils oder einer Betriebsstätte fest. Lediglich beim Kausalzusammenhang wurde eine gewisse Lockerung vorgesehen. Es soll jetzt genügen, daß die Belastung mit der Abgabe zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz wesentlich beizutragen drohe. Ich halte diese neue Formulierung nicht für sonderlich effektiv. Sie bringt ein Erwartungsmoment in den Tatbestand, das die Aufgabe des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft sicher nicht erleichtert. Der Ermessensspielraum des Bundesamts ist nicht in der erforderlichen Klarheit umschrieben. Hinzu kommt, daß z. B. der Begriff der Betriebsstätte nicht genügend klar ist. Wenn in einer Fabrik zwei Produktionsanlagen zusammengefaßt sind, von denen die eine stromintensiv ist und die andere nicht, so wird heute in Anlehnung an den steuerlichen Begriff der Betriebsstätte die Fabrik als eine Betriebsstätte bezeichnet, so daß das betriebswirtschaftliche Ergebnis beider Anlagen zusammengerechnet wird, was volkswirtschaftlich keinesfalls sinnvoll ist und wohl auch dem Zweck dieser Vorschrift widerspricht.
    Unser Vorschlag stellt daher nicht auf die Existenzgefährdung, sondern auf den wirtschaftspoli-



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    tisch treffenderen Begriff der Wettbewerbsfähigkeit ab. Die Ausgleichsabgabe soll im Einzelfall ganz oder teilweise entfallen, wenn die Belastung mit der Ausgleichsabgabe für das einzelne Unternehmen, einen Unternehmensteil oder ein einzelnes Erzeugnis zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Mit dieser Formulierung gehen wir auch auf einen Vorschlag der Konferenz der Länderwirtschaftsminister vom 9. Februar 1976 ein, daß bei der anstehenden Novellierung des Dritten Verstromungsgesetzes eine Neufassung der Härteklausel entwickelt werden soll, die auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen abstellt.
    Meine Damen und Herren, ich bitte um Annahme dieser Anträge der CDU/CSU-Fraktion.

    (Beifall bei der CDU/CSU)