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ID0722406300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 15531 A Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Verfassunggebenden Versammlung der Republik Portugal 15531 A Begrüßung des Premierministers der Islamischen Republik Pakistan mit seiner Begleitung 15550 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 — Drucksache 7/4310 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/4733 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4731 — Schmidt (Kempten) FDP . . . 15531 C, 15576 B Franke (Osnabrück) CDU/CSU (zur GO) . . 15535 C Sund SPD (zur GO) . . . . . . . . 15536 B Genscher, Bundesminister AA 15536 C Dr. Wallmann CDU/CSU . . . . . . . 15540 C Metzger SPD . . . . . . . . . . 15544 C Hoppe FDP 15548 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 15551 D Brandt SPD . . . . . . . . 15559 D, 15622 B Dr. Jaeger CDU/CSU . . . . . . . 15564 C Sund SPD 15570 C Franke (Osnabrück) CDU/CSU . . . . 15574 C Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 15577 B, 15623 C Dr. Carstens (Fehmarn) CDU/CSU . . . . 15583 D Schmidt, Bundeskanzler . . . 15588 C, 15619 A Dr. Kohl, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz . . . 15599 C, 15620 D, 15622 D Mischnick FDP 15606 B Wehner SPD 15609 D Dr. Freiherr von Weizsäcker CDU/CSU . 15612 D Dr. Arndt (Hamburg) SPD . . . . . . 15616 C Dr. Hupka CDU/CSU 15624 A Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 15626 C Schlaga SPD 15629 A Dr. Schweitzer SPD (Erklärung nach § 59 GO) 15631 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 Reddemann CDU/CSU (Bemerkung nach § 35 GO) 15633 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 15612 C, 15634 B Namentliche Abstimmung 15631 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes — Drucksache 7/4577 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksachen 7/4740, 7/4744 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1971, 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 — Drucksache 7/4687 —Schmidhuber CDU/CSU . . . . . . . 15634 C Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 15636 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . . 15637 A Zywietz FDP .. . . . . . . . . . 15638 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 7/4323 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/4728 — 15641 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren — Drucksache 7/4178 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/4718 — 15641 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1975 zur Änderung des Artikels 12 Absatz 1 des am 30. Mai 1958 in Den Haag zustande gekommenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze - Drucksache 7/4174 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/4737 — . . . . . . . . 15641 C Erste Bratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 7/4684 — 15641 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/4686 — . . . . . . . . 15641 D Beratung des Antrags des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung und der Bundesvermögensrechnung für das Haushaltsjahr 1973 — Drucksache 7/4306 — Frau Pieser CDU/CSU 15642 A Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . 15644 D Dr. Sperling SPD 15646 A Hoppe FDP 15646 C Beratung des Wohngeld- und Mietenberichts 1975 der Bundesregierung — Drucksache 7/4460 - . . . . . . . . 15647 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuchs — Drucksachen 7/1019, 7/4697 — 15647 B Beratung der Sammelübersicht 53 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/4708 — . . . . . 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 4/76 — Besondere Zollsätze gegenüber Israel — EGKS) — Drucksache 7/ 4674 — 15647 C Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 12/75 — Erhöhung des Zollkontingents 1975 für Elektrobleche) — Drucksache 7/4685 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 III terrichtung vorgelegten Bericht über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag — Drucksache 7/3267, 7/4720 — . . . . .15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzauschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr von bestimmten Verkehrsmitteln — Drucksachen 7/4316, 7/4679 — 15647 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4342, 7/4688 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1955/75 über die Erstattung bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 7/4300,7/4689 — 15648 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien (66/403/EWG) und (70/458/EWG) über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln und mit Gemüsesaatgut — Drucksachen 7/4277, 7/4690 — 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 40 Absatz 4 EWG auf die französischen überseeischen Departements — Drucksachen 7/4341, 7/4691 —15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für geschlachtete Schweine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 122/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Eier Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 123/67/EWG hinsichtlich der Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksachen 7/4351, 7/ 4692 — . 15648 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission zur Kodifizierung im Reissektor — Drucksachen 7/4353, 7/4693 — 15648 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern — Drucksachen 7/4052, 7/4724 — 15648 C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt — Drucksache 7/4753 — . . . . . 15648 D Nächste Sitzung 15648 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15649* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer SPD nach § 59 GO . . . . . . . . . 15649* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 15531 224. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1976 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein 20. 2. Dr. Aigner * 20. 2. Dr. Artzinger * 20. 2. Behrendt * 20. 2. Biermann 20. 2. Dr. Dregger 20. 2. Entrup 20. 2. Dr. Eppler 20. 2. Prof. Dr. Erhard 20. 2. Flämig * 20. 2. Frehsee * 20. 2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Hussing 20. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Dr. Kreile 19. 2. Dr. Klepsch * 20. 2. Lange * 20. 2. Dr. Lauritzen 20. 2. Lautenschlager * 20. 2. Lücker * 20. 2. Dr. Marx 20. 2. Mattick *** 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Mülheim) * 20. 2. Frau Dr. Orth 20. 2. Schmidt (München) * 20. 2. Schonhofen 20. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 20. 2. Dr. Schwörer * 20. 2. Seibert 20. 2. Spilker 19. 2. Springorum * 20. 2. Strauß 20. 2. Suck * 20. 2. Tönjes 20. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 20. 2. Dr. Wagner (Trier) 20. 2. Walkhoff * 20. 2. Frau Dr. Walz * 20. 2. Frau Dr. Wolf 20. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und UnfallAnlagen zum Stenographischen Bericht versicherung nebst der Vereinbarung hierzu vom 9. Oktober 1975 (Drucksache 7/4310) Mit meiner Zustimmung zu dem gesamten deutschpolnischen Verhandlungspaket möchte ich nicht zuletzt meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, daß wir endlich aus dem Teufelskreis alter Verwicklungen, Irrungen und Belastungen im deutschpolnischen Verhältnis herauskommen und künftig noch mehr Beiträge zur Verdeutlichung gerade auch des vielen Gemeinsamen zwischen Polen und Deutschen leisten müssen. Es ist für mich erstaunlich festzustellen, daß zumindest ein Teil der CDU/CSU gerade im Zusammenhang mit dem heutigen Thema oft eine Einsicht in große historische Zusammenhänge vermissen läßt. Nur so ist es zu erklären, daß das intern völlig verfehlte Argument ständig in die öffentliche Debatte geworfen wird, wir Deutschen würden jetzt nach dem Warschauer Vertrag zum zweitenmal gegenüber der Volksrepublik Polen „zur Kasse gebeten". Muß es denn stets aufs neue eingehämmert werden, daß wir mit den ehemaligen deutschen Ostgebieten 1970 gar keinen Preis für Hitlers begonnenen und verlorenen Krieg zahlen konnten, weil der Sieger sich diese Gebiete als Beute längst genommen hatte und keine Macht der Welt sie uns hätte zurückholen können? In der in diesem Hause in den letzten Jahren monoton wiederholten Argumentation eines kleinen Teiles der Opposition klingt doch immer wieder die Linie durch, daß „nicht sein kann, was nicht sein darf", daß mit anderen Worten die alten Gebiete im Osten für uns Deutsche mit allen Konsequenzen nicht endgültig verloren seien, weil wir vor der Geschichte auf sie ein ewig verbrieftes Anrecht hätten. Tatsächlich ist aber doch die Geschichte bis zum Atomzeitalter angefüllt gewesen mit gewonnenen und verlorenen Kriegen, mit der Wegnahme von Gebieten und Bevölkerungsteilen. Diesen Teufelskreis wollen wir durchbrechen. Ein Otto von Bismarck war in dieser Beziehung sehr viel nüchterner. So rechnete er in einer heute geradezu prophetisch anmutenden Rede im Deutschen Reichstag 1885 durchaus mit der Möglichkeit, daß eines Tages, „... wenn das Deutsche Reich zertrümmert, wenn Preußen zerschlagen und niedergeworfen ist" ..., Deutschlands Grenze nach einem verlorenen Kriege „bis an die Oder heran" zurückgedrängt werden könnte. Heute sollten wir allen denjenigen, die der Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn nicht nur verbal, sondern tatsächlich denselben historischen Rang beimessen wie der Aussöhnung mit Frankreich nach 1945, sagen, daß Aussöhnung und Normalisierung angesichts der teilweise so schrecklich belasteten Beziehungen zwischen Deutschen und Polen letztlich Leerformeln bleiben und neuen gefährlichen Entwicklungen Platz machen könnten, wenn es nicht gelingt, im deutschen Volk ein besseres Verständnis für Einstellungen und Geschichtsbilder des polnischen Volkes und umgekehrt zu wecken und Geschichtsbilder in beiden Ländern im Interesse der Friedenssicherung in Europa auf einen zumindest niedrigsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Zu Recht hat schon vor Jahren die UNESCO in einem 15650* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1976 berühmten Bericht festgestellt, daß „Kriege in den Köpfen der Menschen beginnen". Das wollen wir nicht mehr. Dem Ziel eines besseren gegenseitigen Geschichtsbildes dient eine Reihe wichtiger wissenschaftlicher Gemeinschaftsvorhaben von Deutschen und Polen. An dieser Stelle will ich nur eines erwähnen, weil es von der Opposition in diesem Hause wiederholt in sträflicher Weise falsch dargestellt worden ist. Ich meine hier die jüngsten Empfehlungen der sogenannten deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz, die einer besseren Darstellung der deutschpolnischen Beziehungen nach 1945 in den Schulbüchern dienen sollen. Der Kollege Carstens hat hier am 26. November 1975 so getan, als ob diese Empfehlungen im Zusammenhang mit der Nachkriegsentwicklung in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausschließlich von „Bevölkerungsverschiebungen" sprechen. Damit sollten offensichtlich die Emotionen von Millionen von Landsleuten geweckt werden, die einmal in diesen Gebieten wohnten. Tatsächlich handelte es sich hier nur um eine Überschrift über einem Abschnitt, in dem völlig korrekt nacheinander von Evakuierung, Flucht — hier ausdrücklich „unter großen Verlusten" — Ausweisung und Zwangsumsiedlung gesprochen wird. Wer hier wider besseres Wissens falsch bzw. unvollständig zitiert, der muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß er in Wirklichkeit die Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen torpedieren will. Auch Vertriebenenpolitiker sollten sich klarmachen, wie schwer es den polnischen Wissenschaftlern gefallen sein muß, in Polen deutsch-polnische Hinweise z. B. darauf veröffentlichen zu lassen, daß die Bundesregierung bei Abschluß des Warschauer Vertrages „nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handelte", daß „man in der Bundesrepublik beim staatlichen Neuaufbau an alte deutsche demokratische Traditionen anknüpfen konnte" oder daß die „Westmächte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland in den fünfziger Jahren wiederholt Vorschläge vorlegten, die Sicherheit in Europa mit friedlichen Mitteln zu fördern und so die Konfrontation zu reduzieren". Wir können nur hoffen, daß die deutsche Seite nun doch schneller mit der polnischen gleichzieht, was die Umsetzung der gesamten Empfehlungen in die Praxis betrifft. In Polen ist in dieser Hinsicht schon viel geschehen. Der Bundesrat täte gut daran, statt sich mit seiner derzeitigen Mehrheit auf ein staatsrechtlich mehr als zweifelhaftes Experiment der Einmischung in die Außenpolitik des Bundes einzulassen, die Länderkultusminister aufzufordern, endlich neue Handreichungen zu liefern, mit denen der überholte sogenannte Ostkundeerlaß aus dem Jahre 1956 abgelöst werden könnte. Wer will es verantworten, daß nun auch noch die bisherigen Erfolge in der wissenschaftlich-kulturellen Zusammenarbeit zwischen Polen und der Bundesrepublik aufs Spiel gesetzt, ja vielleicht verspielt werden, und dies gerade 1976, wo wir endlich auch ein Kulturabkommen unter Dach und Fach bringen wollen, nachdem das Jahr 1975 einen großen Aufschwung in den wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen jeder Art erlebt hat? Was die heute so heftig diskutierten Probleme der Aussiedlerzahlen betrifft, so sollten wir daran objektiv und nüchtern herangehen. Niemand in Deutschland oder in Polen kann sie ganz genau kennen. Jeder, der sich mit dieser Frage an Hand von Unterlagen hier in Deutschland oder in Polen beschäftigt hat, wie ich das für mich in Anspruch nehmen darf, weiß um die statistischen, aber auch staatsrechtlichen, völkerrechtlichen und ethnologischen Schwierigkeiten. Auch das mit so viel Fleiß seit Jahren arbeitende Deutsche Rote Kreuz kann Anträge nicht alle fünf Jahre wieder auf den neuesten Stand bringen, sie im übrigen nur entgegennehmen und schon gar nicht auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen. Wer oder wessen Nachkommen sind schließlich abgesehen von unserem Staatsangehörigkeitsrecht in diesem Teil des europäischen Ostens heute noch als Deutsche zu bezeichnen? Welche Kriterien sind überhaupt für die Beantwortung der generellen Frage anzuwenden, wer mit welchem Anspruch heute zu welcher Nation und zu welchem Volk gehört? Sicher ist für mich auf Grund vieler Gespräche mit polnischen Regierungsstellen, mit polnischen Kollegen aus Wissenschaft und Politik, daß alle polnischen Stellen jetzt enorme organisatorische Anstrengungen unternehmen, um die ganze Frage in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen endgültig lösen zu helfen. Die Polen wollen ja selber auf die Dauer keine volksdeutschen Minderheiten — was nach den Erfahrungen vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nicht unverständlich sein mag. Sicherlich treffen daher auch Ergebnisse jüngster Umfragen in Polen zu, wonach weit über 80 % der Bevölkerung die schließliche Ausreise aller in Frage kommenden Personen nach Deutschland wünschten. Wir Deutschen haben keinerlei Veranlassung, den ehrlichen Willen der polnischen Seite zur Vertragserfüllung gerade in diesem Punkte anzuzweifeln. Wer dies dennoch tut, der untergräbt die internationale Vertragsmoral schlechthin. Davor sollten gerade wir uns hüten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Franke (Osnabrück).


Rede von Heinrich Franke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Sund hat seine eigenen Reden als ruhig und sachlich und außerdem noch als klug qualifiziert.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Was mich an seinen Reden und insbesondere an seiner Rede heute gestört hat, war, daß jedes Wort, auch dort, wo er zur Beschimpfung der Opposition ansetzte, vorher aufgeschrieben war und er es wortwörtlich hier verlesen hat. Ich glaube, das war kein Beitrag zur sachlichen Aufklärung über das Rentenabkommen mit Polen, sondern das war Polemik eines Mannes,

(Seiters [CDU/CSU] : Schmutzige Polemik!)

der nicht in der Lage ist nachzuweisen, daß die von der Regierung genannten Zahlen, nämlich 13 bis 14 Milliarden DM, die an Polen zu zahlen wären, falls wir diesem Abkommen nicht zustimmen sollten, wirklich stimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daß es Forderungen in Höhe von 13 bis 14 Milliarden DM an die deutschen Rentenversicherungsträger geben würde, wenn dieser Vertrag nicht unterschrieben und nicht ratifiziert werden würde, ist falsch. Ich darf das erläutern.
Erstens. Der Anspruch der Deutschen im polnischen Staatsgebiet und in den ehemaligen deutschen Ostgebieten an die deutschen Rentenversicherungsträger ist den gleichen Bedingungen unterworfen wie der Anspruch Deutscher in der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, ein Anspruch entsteht nach 60 Beitragsmonaten im Invaliditätsfall und nach 180 Beitragsmonaten im Normalfall.

(Maucher [CDU/CSU] : Jawohl!)

Zweitens. Von den in Polen lebenden Deutschen haben nach Angaben der Bundesregierung — ich bitte, auch den Bericht des Kollegen Schmidt (Kempten) zu lesen — etwa 100 000 bis 180 000 Deutsche Beiträge an deutsche Rentenversicherungsträger entrichtet. Beitragsentrichtung, Herr Kollege Sund — das wissen Sie auch —, begründet



Franke (Osnabrück)

aber noch keinen Rentenanspruch. Der Anspruch entsteht nur, wenn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, die ich soeben unter Punkt eins genannt habe;

(Maucher [CDU/CSU]: Jawohl!)

ich wiederhole: im Invaliditätsfall 60 und im Normalfall 180 Beitragsmonate.

(Zurufe von der SPD)

Drittens. Deutsche in Polen, die in die Bundesrepublik ausreisen, haben nach dem seit langem gültigen Fremdrentengesetz die gleichen Ansprüche, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben, wie ein in der Bundesrepublik lebender Deutscher, sofern sie die Vertriebeneneigenschaft besitzen. Die meisten besitzen sie; nur ein ganz kleiner Personenkreis besitzt diese Eigenschaft nicht. Aber nicht alle Ausreisenden sind schon über 65 Jahre alt. Diese begründen nach ihrer Ausreise aus Polen und Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in der Regel ein Arbeitsverhältnis und begründen darauf auch ein selbständiges Angestellten- oder Arbeiterrentenversicherungsverhältnis, um die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, die ich hier soeben unter Punkt eins genannt habe.
Die Zahlen, die in der Öffentlichkeit herumgeisterten und ganz eindeutig von Ihnen immer wieder lanciert worden sind, nämlich 13 bis 14 Milliarden DM im Falle einer Ablehnung der Verträge, beruhen darauf, daß die polnischen Behörden der Bundesregierung bei ihren Verhandlungen in Warschau Forderungen auf den Tisch gelegt haben, die die Bundesregierung ungeprüft übernommen hat.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Hiernach handelt es sich bei diesen Zahlen z. B. um 4,7 Millionen betroffene Personen, die von 1940 bis 1945 Beiträge in die deutsche Rentenversicherung gezahlt haben sollen. Die durchschnittliche Versicherungszeit wurde von den polnischen Verhandlungspartnern in diesem Zusammenhang mit fünf Jahren angegeben. Weiterhin wurden in die Rechnung 2,9 Millionen Saison- oder andere Arbeiter einbezogen, die für eine kurze Zeit in dem damaligen deutschen Reichsgebiet vor 1939 gearbeitet haben, die eine durchschnittliche Versicherungszeit von drei Jahren erreicht hätten. Meine Damen und Herren, diese Rentenansprüche, die nach deutschem Rentenrecht gar keine sind — ich wiederhole: im Invaliditätsfall für jeden deutschen Beitragszahler fünf Jahre gleich 60 Monate oder mindestens 180 Beitragsmonate gleich 15 Jahre für den Normalfall; das ergibt aber eine sehr geringe Rente, denn die durchschnittliche Versicherungs- und Beitragszeit beträgt 40 bis 45 Jahre, um einigermaßen ausreichende Rente zu erhalten —, sind von der Bundesregierung einfach hochgerechnet worden, als müßte man die Renten zahlen. Hier liegt aber auf der Hand: Auch für deutsche Staatsbürger gibt es nach innerstaatlichem Recht keine Rentenberechtigung nach drei bis fünf Jahren. Die normale Wartezeit —ich wiederhole es zum vierten Male — beträgt für Invalidität 60 Beitragsmonate oder für den Normalfall 15 Jahre bzw. 180 Beitragsmonate.
Nach den unter 2 genannten Zahlen käme man äußerstenfalls — ich verweise auf die Angaben der Bundesregierung; Sie haben auch den Bericht vorliegen, den der Kollege Schmidt (Kempten) auf den Tisch gelegt und hier heute morgen so ausführlich erläutert hat — auf eine Zahl von 100 000 bis 180 000 Beitragszahlern. Beitragszahlung allein begründet aber noch keinen Anspruch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen, wie unter 1 genannt, nicht erfüllt sind. Hier kann man nach dem durchschnittlichen Rentenanfallsatz — ich hoffe, Sie verstehen, was ich damit sagen will — rechnen, daß von 100 000 bis 180 000 etwa ein Drittel — ich nehme die höchste Zahl — eine Rentenberechtigung nach den oben genannten Kriterien erworben hat. Wir nehmen die höchste Zahl, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dann entstehen aber in der Dauer der Beitragszahlung und in der Höhe der Beiträge begründete niedrige Renten. Da können Sie rechnen und nach oben hin abrunden, wie Sie wollen, es entstehen auf eine mittlere Rentenlaufzeit von zehn Jahren nicht mehr als 600 bis 700 Millionen DM an Ansprüchen, die an diese Rentenberechtigten zu zahlen wären.
Die Ansprüche polnischer Bürger, die möglicherweise einen begründeten Anspruch an die ehemalige Reichsversicherung haben, sind in diesem Zusammenhang quantitativ völlig unerheblich und im übrigen auch von der Bundesregierung statistisch gar nicht zu belegen. Sie sagen, alle Unterlagen darüber seien verlorengegangen. Wie Sie dann allerdings am guten Schluß auf eine Abrundung von 13 bis 14 Milliarden DM kommen, ist uns bislang jeder der Vertreter der Bundesregierung in allen Ausschüssen des Bundestages und insbesondere auch hier der Kollege Sund — das hatte ihm niemand aufgeschrieben — zu erklären schuldig geblieben. Darum haben wir davon auch keine Kenntnis nehmen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach diesem Vertrag, meine Damen und Herren, ist ungewiß, ob ein einziger Bürger in Polen — der Beweis ist nicht erbracht worden —, ob Pole oder Deutscher, auch nur einen einzigen Pfennig aus diesen Rentenzahlungen erhält.

(Zuruf von der CDU/CSU — Sund [SPD] : Sie wissen doch, daß das nicht stimmt!)

Ich sehe noch den Kollegen Metzger — leider ist er im Augenblick nicht da —, wie er sich heute morgen vor allem um die moralische Dimension der Vertragsinhalte bemüht hat. Ich habe von ihm sehr ernst entgegengenommen, daß er an das angeknüpft hat, was im Namen der Deutschen an Unrecht an polnischen Menschen begangen worden ist. Er hat in diesem Zusammenhang die Namen Auschwitz, Yad Vashem und Maidanek genannt und hat einen Vergleich nach Frankreich zu Verdun gezogen. Ich habe Auschwitz, Yad Vashem und Maidanek, wie soll ich sagen, besucht, und der schreckliche Eindruck hallt in mir genauso nach wie in den Worten, mit denen Herr Metzger heute morgen auf dieses Problem eingegangen ist. Das heißt also, wir sollten die Schuld, die eventuell oder eindeutig auf die Machthaber des Dritten Reiches übertragen



Franke (Osnabrück)

werden muß, im Wege der Aussöhnung und Versöhnung um einiges abzutragen versuchen. Dazu wären wir bereit, wenn wir die Sicherheit hätten, daß die Anspruchsberechtigten in Polen, ob Pole oder Deutscher, auch nur einen einzigen Pfennig aus diesem Rentenabkommen erhalten. Das ist uns von der Bundesregierung nicht nachgewiesen worden.
Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen wir das pauschale Rentenabkommen ab und sind fur die Befriedigung der individuellen Ansprüche, wo Rentenansprüche entstanden sind. Das müssen wir, auch wenn es mehr wären als 1,3 Milliarden DM; es werden aber mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht mehr als 1,3 Milliarden DM werden. Aber moralische Ansprüche sind mit 1,3 Milliarden DM oder mit der von mir genannten Zahl von 600 bis 700 Millionen DM überhaupt nicht zu messen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ihr Anspruch, hier handle es sich um einen humanen Vertrag, um einen menschlichen Vertrag, um einen Vertrag, mit dem den Menschen geholfen wird: An diesen Beispielen habe ich Ihnen klargemacht, daß Sie nicht dem einzelnen Menschen helfen, sondern höchstens dem System, und das ist ein diktatorisches System.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach diesem Vertrag erlöschen nach einer gewissen Übergangszeit alle individuellen Ansprüche auch für den Kumpel in Oberschlesien deutscher Abstammung, die er irgendwann in der Zeit vor 1945 erworben hat, wenn er nicht in die Bundesrepublik Deutschland ausreist. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD und der FDP, können mir und der breiten deutschen Öffentlichkeit nicht klarmachen, daß es sich hier um einen humanen Vertrag handelt. Allein die Auswirkungen der Rentenversicherung, indem sie dem einzelnen nicht zugute kommt, zeigen ganz eindeutig, daß es sich um einen unsozialen und inhumanen Vertrag handelt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).